kompakte Informationen zu Erasmus+

Transcription

kompakte Informationen zu Erasmus+
Österreichische
Bundes-Sportorganisation
Informationen zu Erasmus+
Allgemeines
Erasmus+ ist das EU-Förderprogramm für die Bereiche Bildung, Jugend und Sport für den Zeitraum
2014 bis 2020.
Unter Erasmus+ werden sämtliche derzeit von der EU finanzierten Programme im Bereich der
allgemeinen und beruflichen Bildung sowie der Jugend zusammengefasst. Ziele des Programms sind
die Förderung von Mobilität und transnationaler Zusammenarbeit sowie der Austausch von „best
practices“ im Bildungs- und Jugendbereich.1
Erasmus+ sieht kein eigenes sportspezifisches Förderprogramm vor, der Sport bildet einen
integrierten Bestandteil in den Bereichen Jugend, Bildung und Ausbildung.
Für diesen Zeitraum ist für den Bereich Sport EU-weit eine Gesamtsumme von etwa 265,94 Mio.
EUR vorgesehen. Der Förderungsschwerpunkt liegt auf der Unterstützung von
Kooperationspartnerschaften unter anderem auf den Bereichen der „Dualen Karriere von
SportlerInnen“, der Förderung von “Körperlicher Bewegung“, „Integrität des Sports“ und „Sozialer
Integration“.
Teilnehmende Länder
Erasmus+ unterscheidet zwischen „Programmländern“ und Partnerländern“. „Programmländer“ sind:


Die Mitgliedsstaaten der EU
Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Republik Mazedonien
Wenn es für ein Projekt zweckdienlich ist, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Länder
eingebunden werden, die keine Programmländer sind. Diese werden als „Partnerländer“ bezeichnet
und müssen einen wesentlichen Mehrwert für das Projekt beibringen.
Die wesentlichen Ziele des Programms



Bekämpfung grenzüberschreitender Bedrohungen im Sport wie Doping, Spielabsprachen und
Gewalt, Intoleranz und Diskriminierung
Förderung und Unterstützung von Good Governance im Sport und der dualen Karrieren von
Sportlerinnen und Sportlern
Unterstützung von Freiwilligentätigkeit im Sport, sozialer Inklusion und Chancengleichheit,
Bewusstseinsbildung für gesundheitsfördernde körperliche Betätigung
1http://www.bildung.erasmusplus.at/nationalagentur_lebenslanges_lernen/news_startseite_detail/datum/2013/12/23/erasmus-was-ist-
das/?no_cache=1&cHash=1cabd9e4734b2d8fcf6898623246da0b (12.11.2015)
1
Förderungswürdige Aktivitäten




Förderung von Kooperationspartnerschaften
Studien, Konferenzen, Seminare, Datensammlungen, etc.
Dialog mit Stakeholdern
Förderung gemeinnütziger europäischer Sportveranstaltungen
Kooperationspartnerschaften – Eckpunkte
(Mit Bezug auf die Europäische Woche des Sports)
(Stand dieser Fristen: 12. November 2015)








Antragsteller: gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen
Mindestens 5 Organisationen aus 5 verschiedenen Programmländern
Programmdauer zwischen 12, 18, 24, 30 und 36 Monaten (max. 18 Monate)
Maximale Förderung: 400.000 EUR (150.000 EUR)
Einreichfrist: 12. Mai 2016 (21. Jänner 2016), 12:00 (Brüsseler Ortszeit)
Anvisierte Projektzahl: 70 (8)
Partnerländer dürfen teilnehmen, es müssen aber mindestens 5 Programmländer dabei sein
Start der Förderperiode: 1. Jänner 2017 (1. April – 1. September 2016)
Kleinere Kooperationspartnerschaften – Eckpunkte
(Stand dieser Fristen: 12. November 2015)







Antragsteller: gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen
Mindestens 3 Organisationen aus 3 verschiedenen Programmländern
Programmdauer zwischen 12, 18 und 24 Monaten
Maximale Förderung: 60.000 EUR
Einreichfrist: 12. Mai 2016, 12:00 (Brüsseler Ortszeit)
Anvisierte Projektzahl: 57
Partnerländer dürfen teilnehmen, es müssen aber mindestens 3 Programmländer dabei sein
Die Europäische Kommission hat auf ihrer Homepage ein „Tool für die Partnersuche“ bereitgestellt
(https://sporttool.teamwork.fr/).
2
Förderung gemeinnütziger europäischer Sportveranstaltungen –
Eckpunkte
(Mit Bezug auf die Europäische Woche des Sports)
(Stand dieser Fristen: 12. November 2015)







Antragsteller: öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen, die im
Sportbereich aktiv sind
TeilnehmerInnen aus mindestens 12 verschiedenen Programmländern
Europaweite Veranstaltungen, aber auch nationale Sportveranstaltungen im Rahmen von
europäischen Veranstaltungen. Diese können entweder in einem oder mehreren
Programmländern gleichzeitig stattfinden
Programmdauer: max. 12 Monate (inkl. Vor- und Nachbereitung) (Event muss im Rahmen der
EWoS 2016 sein)
Maximale Förderung: 500.000 EUR (300.000 EUR)
Einreichfrist: 12. Mai 2016 (21. Jänner 2016), 12:00 (Brüsseler Ortszeit)
Anvisierte Projektzahl: 3 (12)
Nicht förderungswürdig: regelmäßig stattfindende Sportveranstaltungen und Profiveranstaltungen
Projekte dieser Art können bereits am 1. November 2016 gestartet werden.
Die Europäische Kommission hat auf ihrer Homepage ein „Tool für die Partnersuche“ bereitgestellt:
https://sporttool.teamwork.fr/
Prozedere
Registrierung:
Falls eine Organisation nicht bereits über eine sog. „PIC-Nummer“ verfügt, muss sie sich, bevor sie
einen Projektantrag einbringen kann, beim „Participants Portal“ registrieren und ein „ECAS Konto“
erstellen. Die Organisation erhält nach erfolgreicher Registrierung eine „PIC Nummer“. Diese
Nummer bleibt der Organisation erhalten und kann auch für alle zukünftigen Projektanträge
verwendet werden. (https://webgate.ec.europa.eu/cas/eim/external/register.cgi)
Anträge:
Projektanträge in den oben genannten Bereichen von Erasmus+ müssen direkt in Brüssel, und zwar
bei der Exekutivagentur der Europäischen Kommission „Education, Audiovisual and Culture
Executive Agency – EACEA“, eingereicht werden (https://eacea.ec.europa.eu/erasmus-plus/actions/sport).
Auf der Website der EACEA sind Informationen und Formulare downloadbar.
3
Alle Anträge müssen ausnahmslos in elektronischer Form eingebracht werden. Verspätete Anträge
werden nicht angenommen.
Der Förderantrag muss u. a. folgendes enthalten:






Vorstellung der Organisation
Vorstellung der Partner des Projekts
Aufgabenaufteilung zwischen den Partnern
Darlegung des Mehrwerts des Projekts
erwartete Auswirkungen des Projekts (Nachhaltigkeit)
Budget
Die EU fördert Projekte bis max. 80% der Gesamtkosten, es muss ein Eigenmittelanteil von 20%
vorhanden sein. Die Vorfinanzierung aller Sportprojekte beträgt 70%.
Auswahl:
Die eingereichten Projekte werden von zwei unabhängig voneinander agierenden ExpertInnen nach
einem Bewertungssystem geprüft. Weichen die Bewertungen der zwei ExpertInnen mehr als 20%
voneinander ab, wird ein/e dritte ExperteIn mit der Prüfung beauftragt.
Kooperationspartnerschaften:




Relevanz des Projekts
Qualität des Projektdesigns und der Umsetzung
Qualität des Projektteams und der Gestaltung
der Zusammenarbeit
Auswirkungen und Verbreitung
max. 30 Punkte
max. 20 Punkte
max. 20 Punkte
max. 30 Punkte
Es müssen insgesamt mindestens 60 Punkte und zusätzlich in jedem einzelnen Kriterium mindestens
die Hälfte der Maximalpunkteanzahl erreicht werden.
Gemeinnützige europäische Sportveranstaltungen:



Relevanz des Projekts
Qualität des Projektdesigns und der Umsetzung
Auswirkungen und Verbreitung
max. 30 Punkte
max. 40 Punkte
max. 30 Punkte
Es müssen insgesamt mindestens 60 Punkte und zusätzlich in jedem einzelnen Kriterium mindestens
die Hälfte der Maximalpunkteanzahl erreicht werden.
4
Zeitplan:
Die Exekutivagentur trifft die Förderentscheidungen bis September 2016. Die Mitteilung an die
erfolgreichen Projektwerber wird im Oktober übermittelt. Die Auszahlungen der Förderungen sollen
schließlich November/Dezember 2016 erfolgen.
Quelle: Präsentation von Luciano Di Fonzo (EACEA) am 11. Februar 2015 in Brüssel
Es folgen jährliche Aufrufe zur Einreichung von Projektanträgen (sog. „Call for Proposals“).
„Call for Experts“
Die EACEA verlautbart regelmäßig einen sog. „Call for Experts“. Jede/r Interessierte kann sich als
ExpertIn – zum Beispiel für den Bereich Sport – bewerben und nach erfolgreicher Bewerbung in den
ExpertInnenpool aufgenommen werden.
Um einen Austausch an ExpertInnen zu fördern, kann man max. drei Jahre im ExpertInnenpool
verbleiben. Für die Prüfung von Projektanträgen erhält man einen Kostenersatz (siehe Link unter
Punkt 12.1: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:308003-2013:TEXT:DE:HTML)
5
Kontakt EACEA – Education, Audiovisual and Culture Executive
Agency
(Exekutivagentur der Europäischen Kommission)
Website:
http://eacea.ec.europa.eu
Mailadresse:
eacea-sport@ec.europa.eu
Telefon:
+32 2 299 11 11
Postanschrift:
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency
Avenue du Bourget 1
BOUR / BOU2*
BE-1049, Brussels
Adresse:
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency
BOUR - Rue de Colonel Bourg 135-139
BOU2 - Rue de Colonel Bourg 115
BE-1140, Evere
6