Informationen zum Kurs - Bezirkszahnärztekammer Pfalz
Transcription
Informationen zum Kurs - Bezirkszahnärztekammer Pfalz
Informationen zum Kurs Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz für Zahnmedizinische Fachangestellte gemäß § 18a Abs. 3 RöV Der Kurs besteht aus insgesamt vier Teilen und wird gemäß den Richtlinien „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz für den Betrieb von Röntgenreinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin“ (Anlage 9) durchgeführt. 1. Selbststudium Mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie das Skript „Zahnärztliches Röntgen/Strahlenschutz für Zahnmedizinische Fachangestellte“ zum Selbststudium. Das Selbststudium dient zur Vorbereitung und ist Bestandteil des Kursinhaltes und wird mit vier Stunden auf die gesamte Kursdauer angerechnet. Bitte bringe Sie das Skript zum Theorie-Unterricht mit. 2. Theoretischer Teil inkl. Abschlussprüfung Der theoretische Teil wird Ihnen an zwei Tagen vermittelt und schließt mit einer schriftlichen Abschlussprüfung. Die Kurstage sind: Freitag, 28. Oktober 2016, 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag, 29. Oktober 2016, 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Wo: Zahnärztehaus Ludwigshafen, Brunhildenstraße 1, 67059 Ludwigshafen Inhalte: Grundlagen Zahnmedizinische Gerätekunde und Röntgenaufnahmetechnik Strahlenschutz des Patienten und des Personals Organisation des Strahlenschutzes Praxis der Qualitätssicherung Rechtsvorschriften, Richtlinien und Empfehlungen 3. Praktischer Teil in einer Zahnarztpraxis Für diesen praktischen Teil werden Sie in kleinere Gruppen (je ca. 5 Personen) eingeteilt. In einer von uns angefragten Zahnarztpraxis führen Sie in ca. zwei Stunden an einem Freitagmittag oder Samstagvormittag praktische Übungen zu Einstelltechniken, zur Qualitätssicherung der Filmverarbeitung mit Fehleranalyse durch. Die Einteilung der Gruppen erfolgt durch die BZK Pfalz in den nächsten Wochen. Selbstverständlich werden wir die Nähe zu Ihrem Wohnort bei der Einteilung berücksichtigen. Sind die Planungen abgeschlossen, erhalten Sie die entsprechende Adresse, den Termin sowie das Testatheft zum Nachweis des praktischen Unterrichtes. 4. Praktischer Teil durch den Arbeitgeber Ein weiterer Bestandteil des Kurses ist die praktische Einführung durch den eigenen Arbeitgeber. Sechs Stunden werden Ihnen durch diese Maßnahme für den Kurs angerechnet. Während dieser Zeit sind 20 intraoralen/extraoralen Aufnahmen unter Aufsicht zu tätigen. Des Weiteren sind Konstanzaufnahmen unter Aufsicht zu fertigen und eine Qualitätsprüfung durchzuführen (analog oder digital). Beides dokumentieren Sie entsprechend in Ihrem beiliegenden Testatheft, welches als Nachweis zum Erhalt diese praktischen Arbeiten liefert. Sind Sie derzeit nicht in einer Zahnarztpraxis angestellt, dürfen Sie diesen Teil auch in Form einer Hospitation in einer von Ihnen gewählten Fremdpraxis, mit Einverständnis des dortigen Praxisinhabers, durchführen. Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach einer Praxis behilflich. Sprechen Sie uns einfach an. Bitte beachten Sie: Beide Testathefte müssen der Bezirkszahnärztekammer Pfalz ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Erst bei Vorlage der kompletten Unterlagen erhalten Sie Ihre Urkunde. Dabei gehen wir von Ihrer Teilnahme am theoretischen Unterricht und vom Bestehen der Abschlussprüfung aus. Nach Vorlage der beiden Testathefte sowie der Anwesenheit an beiden Unterrichtstagen und Bestehen der Abschlussprüfung, erhalten Sie die Urkunde über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnheilkunde für Zahnmedizinische Fachangestellte.