Tagfahrlicht - Autotechnik Unger
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Tagfahrlicht - Autotechnik Unger
www.adac.de Home > Verkehr > Sicher unterwegs > Tagfahrlicht Auch am Tag mit Licht fahren Tagfahrlicht Der ADAC fordert, Autos serienmäßig mit speziellen Tagfahrleuchten auszustatten. Sie sind sparsamer und somit umweltfreundlicher als Abblendlicht. Der ADAC setzt sich für eine europaweit einheitliche, Auto- und Motorradfahrer freundliche Lösung ein: Einführung der Lichtpflicht am Tag sowie obligatorische, serienmäßige Ausstattung aller Neufahrzeuge mit Tagfahrleuchten und einem zusätzlichen Dämmerungsschalter für das Abblendlicht. Sanktionen für Autofahrer lehnt der ADAC ab. Bis alle Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sind, empfiehlt der ADAC Abblendlicht auch am Tag. Wie funktioniert es? Seit wann in Serie? Der ADAC fordert Vorteile überwiegen Wie nachrüsten? Lichtpflicht in anderen Ländern Wie funktioniert es? Tagfahrleuchten dürfen nur an der Fahrzeugfront montiert sein. Sie werden automatisch mit der Zündung eingeschaltet und leuchten, so lange die Hauptscheinwerfer (Stand-, Abblend-, Nebel- oder Fernlicht) ausgeschaltet sind. Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschaltetem Tagfahrlicht nicht brennen. Das Tagfahrlicht unterscheidet sich vom Abblendlicht durch die deutlich schwächeren Leuchtmittel (6 bis 16 Watt statt über 150 Watt beim Abblendlicht einschließlich Stand-, Rück- und Kennzeichenleuchten) sowie die völlig andere Lichtstreuung. Hier geht es nicht wie beim Abblendlicht darum, die Fahrbahn auszuleuchten. Vielmehr sollen andere Verkehrsteilnehmer früher auf ein herannahendes Fahrzeug aufmerksam gemacht werden. Deshalb darf bei Dämmerung und Dunkelheit nicht mit Tagfahrleuchten, sondern muss mit Abblendlicht beziehungsweise (außerhalb geschlossener Ortschaften und wenn kein Gegenverkehr kommt) kann mit Fernlicht gefahren werden. Vorteile überwiegen Fahrzeuge sind besser zu erkennen - besonders in Alleen und dunklen Häuserschluchten Rückgang der Unfallzahlen in Ländern, in denen Licht am Tag bereits Pflicht ist, weil Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge besser abgeschätzt werden können kein merklicher Kraftstoff-Mehrverbrauch bei Verwendung spezieller Tagfahrleuchten überstrahlt (anders als Abblendlicht) Motorräder nicht bei vielen Fahrzeugen nachrüstbar keine Blendung aufgrund besonderer Konstruktionsvorschriften moderate Kosten (Leuchten ab 50 Euro plus Einbau ab etwa 100 Euro) bei Nachrüstung Seit wann in Serie? Der Audi A8 6.0 wird seit November 2003 als erstes Fahrzeug auf dem deutschen Markt serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgeliefert. Hierbei handelt es sich um eine besonders Strom sparende Lösung mit weißen Leuchtdioden (LED), die in die Hauptscheinwerfer integriert sind. Der A6 kann als zweites Fahrzeug auf dem Inlandsmarkt mit Tagfahrlicht ausgestattet werden, ebenso der A4 und Q7 sowie das neue BMW 3er Coupe. Weitere Hersteller wollen folgen. Seite 1 von 3 Wie nachrüsten? Viele Fahrzeuge können mit Tagfahrleuchten nachgerüstet werden. Einbausätze gibt es ab etwa 50 Euro von Anbietern wie Hella, in.pro und anderen. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass die Tagfahrleuchten das E-Zeichen auf der Streuscheibe tragen nach der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sind die Buchstabenkombination RL im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe tragen Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Der Einbau an der Frontschürze lässt sich meist schnell erledigen, der elektrische Anschluss ist verhältnismäßig einfach. Nur wenige Fahrzeuge mit kompliziert geformter Frontschürze erfordern mehr Aufwand. Es gibt fahrzeugspezifische Einbausätze, die genau auf einzelne Modelle abgestimmt sind (z.B. von Hella für Golf III, IV und V, Audi A4, Passat B5 und Opel Astra). Weitere sollen folgen. Zum Vergleich: Die Kosten für die Nachrüstung spezieller Tagfahrleuchten (hier mit 150 Euro einschließlich Einbau angesetzt) entsprechen etwa denen, die sich durch den Mehrverbrauch bei eingeschaltetem Abblendlicht auf etwa 50.000 Kilometer ergeben. Der ADAC fordert Neufahrzeuge ab Werk serienmäßig mit speziellen Tagfahrleuchten ausstatten, die keinen messbaren Mehrverbrauch verursachen Dämmerungsschalter für das Abblendlicht in allen Neufahrzeugen europaweit einheitliche, Auto- und Motorradfahrer freundliche Regelung der Taglichtpflicht bis alle Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgestattet ist, untertags Abblendlicht einschalten (hierfür gibt es für zahlreiche Fahrzeuge Möglichkeiten der Nachrüstung oder Umprogrammierung, so dass das Fahrlicht automatisch mit der Zündung eingeschaltet wird) Lichtpflicht in anderen Ländern In allen nachstehend aufgeführten Ländern muss im Rahmen der Lichtpflicht grundsätzlich das Abblendlicht verwendet werden. Lediglich in den skandinavischen Ländern, in Italien, Österreich, Frankreich und der Schweiz darf man tagsüber alternativ auch Tagfahrleuchten anschalten. In den übrigen Ländern sehen die Gesetzestexte ausdrücklich die Benutzung von Abblendlicht vor; Tagfahrleuchten können allenfalls geduldet werden (ein Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht). In der Praxis gab es bislang nur in Kroatien, Slowenien und Ungarn Beanstandungen der Polizei bei der Verwendung von Tagfahrleuchten. Lichtpflicht tagsüber ganzjährig Land Geltungsbereich Bußgeld bei Verstoß Dänemark alle Straßen 500 DKK (ca. 70 Euro) Estland alle Straßen bis 3000 EEK (etwa 190 Euro) Finnland alle Straßen 50 Euro Frankreich alle Straßen keine Geldbuße, da nur Seite 2 von 3 Empfehlung Island alle Straßen 60 Euro Italien auf Autobahnen und außerorts ab 35 Euro Kroatien alle Straßen 300 Kuna (ca. 40 Euro) Lettland alle Straßen 10 Lats (ca. 15 Euro) Mazedonien alle Straßen 2000 Dinar (etwa 34 Euro) Norwegen alle Straßen 1.500 NOK (ca. 180 Euro) Österreich alle Straßen 15 Euro Portugal nur auf der IP5 von Vilar Formoso nach Aveiro ab 60 Euro Russland auf Autobahnen und außerorts bis etwa 200 Euro Schweden alle Straßen 500 SEK (ca. 55 Euro) Schweiz alle Straßen keine Geldbuße, da nur Empfehlung Slowenien alle Straßen 10.000 SIT (ca. 42 Euro) Tschechien ab Juli 2006 ganzjährig 500 CZK (ca. 18 Euro) Ungarn auf Autobahnen und außerorts 10.000 HUF (ca. 40 Euro) Lichtpflicht tagsüber in einem bestimmten Zeitraum Land Zeitraum Bußgeld bei Verstoß Litauen 1. November bis 1. März des Folgejahres bis 50 LTL (ca. 15 Euro) Polen 1. Oktober bis Ende Februar des Folgejahres 200 Zloty (ca. 52 Euro) Slowakei 15. Oktober bis 15. März des Folgejahres 2.000 SKK (ca. 54 Euro) Seite 3 von 3