Tagfahrlicht - Autotechnik Unger

Transcription

Tagfahrlicht - Autotechnik Unger
www.adac.de
Home > Verkehr > Sicher unterwegs > Tagfahrlicht
Auch am Tag mit Licht fahren
Tagfahrlicht
Der ADAC fordert, Autos serienmäßig mit speziellen Tagfahrleuchten
auszustatten. Sie sind sparsamer und somit umweltfreundlicher als
Abblendlicht. Der ADAC setzt sich für eine europaweit einheitliche,
Auto- und Motorradfahrer freundliche Lösung ein: Einführung der
Lichtpflicht am Tag sowie obligatorische, serienmäßige Ausstattung
aller Neufahrzeuge mit Tagfahrleuchten und einem zusätzlichen
Dämmerungsschalter für das Abblendlicht. Sanktionen für Autofahrer
lehnt der ADAC ab. Bis alle Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten
ausgerüstet sind, empfiehlt der ADAC Abblendlicht auch am Tag.
Wie funktioniert es?
Seit wann in Serie?
Der ADAC fordert
Vorteile überwiegen
Wie nachrüsten?
Lichtpflicht in anderen Ländern
Wie funktioniert es?
Tagfahrleuchten dürfen nur an der Fahrzeugfront montiert sein. Sie werden automatisch mit
der Zündung eingeschaltet und leuchten, so lange die Hauptscheinwerfer (Stand-, Abblend-,
Nebel- oder Fernlicht) ausgeschaltet sind. Rückleuchten dürfen in Deutschland bei
eingeschaltetem Tagfahrlicht nicht brennen.
Das Tagfahrlicht unterscheidet sich vom Abblendlicht durch die deutlich schwächeren
Leuchtmittel (6 bis 16 Watt statt über 150 Watt beim Abblendlicht einschließlich Stand-,
Rück- und Kennzeichenleuchten) sowie die völlig andere Lichtstreuung. Hier geht es nicht
wie beim Abblendlicht darum, die Fahrbahn auszuleuchten. Vielmehr sollen andere
Verkehrsteilnehmer früher auf ein herannahendes Fahrzeug aufmerksam gemacht werden.
Deshalb darf bei Dämmerung und Dunkelheit nicht mit Tagfahrleuchten, sondern muss mit
Abblendlicht beziehungsweise (außerhalb geschlossener Ortschaften und wenn kein
Gegenverkehr kommt) kann mit Fernlicht gefahren werden.
Vorteile überwiegen
Fahrzeuge sind besser zu erkennen - besonders in Alleen und dunklen
Häuserschluchten
Rückgang der Unfallzahlen in Ländern, in denen Licht am Tag bereits Pflicht ist, weil
Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge besser abgeschätzt
werden können
kein merklicher Kraftstoff-Mehrverbrauch bei Verwendung spezieller
Tagfahrleuchten
überstrahlt (anders als Abblendlicht) Motorräder nicht
bei vielen Fahrzeugen nachrüstbar
keine Blendung aufgrund besonderer Konstruktionsvorschriften
moderate Kosten (Leuchten ab 50 Euro plus Einbau ab etwa 100 Euro) bei
Nachrüstung
Seit wann in Serie?
Der Audi A8 6.0 wird seit November 2003 als erstes Fahrzeug auf dem deutschen Markt
serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgeliefert. Hierbei handelt es sich um eine besonders
Strom sparende Lösung mit weißen Leuchtdioden (LED), die in die Hauptscheinwerfer
integriert sind. Der A6 kann als zweites Fahrzeug auf dem Inlandsmarkt mit Tagfahrlicht
ausgestattet werden, ebenso der A4 und Q7 sowie das neue BMW 3er Coupe. Weitere
Hersteller wollen folgen.
Seite 1 von 3
Wie nachrüsten?
Viele Fahrzeuge können mit Tagfahrleuchten nachgerüstet werden. Einbausätze gibt es ab
etwa 50 Euro von Anbietern wie Hella, in.pro und anderen. Beim Kauf ist darauf zu achten,
dass die Tagfahrleuchten
das E-Zeichen auf der Streuscheibe tragen
nach der technischen Vorschrift ECE-R87 genehmigt sind
die Buchstabenkombination RL im Genehmigungszeichen auf der Abschlussscheibe
tragen
Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Der Einbau an der Frontschürze
lässt sich meist schnell erledigen, der elektrische Anschluss ist verhältnismäßig einfach. Nur
wenige Fahrzeuge mit kompliziert geformter Frontschürze erfordern mehr Aufwand.
Es gibt fahrzeugspezifische Einbausätze, die genau auf einzelne Modelle abgestimmt sind
(z.B. von Hella für Golf III, IV und V, Audi A4, Passat B5 und Opel Astra). Weitere sollen
folgen.
Zum Vergleich: Die Kosten für die Nachrüstung spezieller Tagfahrleuchten (hier mit 150 Euro
einschließlich Einbau angesetzt) entsprechen etwa denen, die sich durch den Mehrverbrauch
bei eingeschaltetem Abblendlicht auf etwa 50.000 Kilometer ergeben.
Der ADAC fordert
Neufahrzeuge ab Werk serienmäßig mit speziellen Tagfahrleuchten ausstatten, die
keinen messbaren Mehrverbrauch verursachen
Dämmerungsschalter für das Abblendlicht in allen Neufahrzeugen
europaweit einheitliche, Auto- und Motorradfahrer freundliche Regelung der
Taglichtpflicht
bis alle Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgestattet ist, untertags Abblendlicht
einschalten (hierfür gibt es für zahlreiche Fahrzeuge Möglichkeiten der Nachrüstung
oder Umprogrammierung, so dass das Fahrlicht automatisch mit der Zündung
eingeschaltet wird)
Lichtpflicht in anderen Ländern
In allen nachstehend aufgeführten Ländern muss im Rahmen der Lichtpflicht grundsätzlich
das Abblendlicht verwendet werden. Lediglich in den skandinavischen Ländern, in Italien,
Österreich, Frankreich und der Schweiz darf man tagsüber alternativ auch Tagfahrleuchten
anschalten. In den übrigen Ländern sehen die Gesetzestexte ausdrücklich die Benutzung
von Abblendlicht vor; Tagfahrleuchten können allenfalls geduldet werden (ein
Rechtsanspruch darauf besteht aber nicht). In der Praxis gab es bislang nur in Kroatien,
Slowenien und Ungarn Beanstandungen der Polizei bei der Verwendung von
Tagfahrleuchten.
Lichtpflicht tagsüber ganzjährig
Land
Geltungsbereich
Bußgeld bei Verstoß
Dänemark
alle Straßen
500 DKK (ca. 70 Euro)
Estland
alle Straßen
bis 3000 EEK (etwa 190
Euro)
Finnland
alle Straßen
50 Euro
Frankreich
alle Straßen
keine Geldbuße, da nur
Seite 2 von 3
Empfehlung
Island
alle Straßen
60 Euro
Italien
auf Autobahnen und
außerorts
ab 35 Euro
Kroatien
alle Straßen
300 Kuna (ca. 40 Euro)
Lettland
alle Straßen
10 Lats (ca. 15 Euro)
Mazedonien
alle Straßen
2000 Dinar (etwa 34 Euro)
Norwegen
alle Straßen
1.500 NOK (ca. 180 Euro)
Österreich
alle Straßen
15 Euro
Portugal
nur auf der IP5 von Vilar
Formoso nach Aveiro
ab 60 Euro
Russland
auf Autobahnen und
außerorts
bis etwa 200 Euro
Schweden
alle Straßen
500 SEK (ca. 55 Euro)
Schweiz
alle Straßen
keine Geldbuße, da nur
Empfehlung
Slowenien
alle Straßen
10.000 SIT (ca. 42 Euro)
Tschechien
ab Juli 2006 ganzjährig
500 CZK (ca. 18 Euro)
Ungarn
auf Autobahnen und
außerorts
10.000 HUF (ca. 40 Euro)
Lichtpflicht tagsüber in einem bestimmten Zeitraum
Land
Zeitraum
Bußgeld bei Verstoß
Litauen
1. November bis 1. März
des Folgejahres
bis 50 LTL (ca. 15 Euro)
Polen
1. Oktober bis Ende
Februar des Folgejahres
200 Zloty (ca. 52 Euro)
Slowakei
15. Oktober bis 15. März
des Folgejahres
2.000 SKK (ca. 54 Euro)
Seite 3 von 3