Die Besichtigung einer Immobilie Wie sparsam ist das eigene

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Die Besichtigung einer Immobilie Wie sparsam ist das eigene
Verlags- /Anzeigenbeilage der Tageszeitung Allgäuer Anzeigeblatt vom Montag, 28. Dezember 2015, IM Nr. 298
Die Besichtigung
einer Immobilie
Seite 3
Wie sparsam ist das
eigene Zuhause ? Seite 6
Neubaugebiete
in der Region
Seite 8
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Dezember 2015
Anzeige
Was tun mit der leeren Eigentumswohnung ?
Gedanken zur Entscheidungsfindung …
Wer heute verkauft, hat das Glück, durch das geringe Angebot, einen guten Preis für seine Immobilie erzielen zu können. Derjenige,
der heute eine Immobilie kaufen möchte, ist auch begünstigt, denn
selten war das »Baugeld« so günstig wie heute. Der Immobiliensuchende, der auf der Suche nach seiner neuen Heimat fündig wird,
kann jetzt zu guten Konditionen »zuschlagen« und sich seinen
Wunsch vom Eigenheim erfüllen.
Wie aber steht es mit der Wohnung, bei der ein Verkauf nicht zwingend notwendig ist? Vielleicht ist im Gespräch, diese Wohnung, z.B.
als Anlage für die Kinder zu erhalten. Der Leerstand einer Immobilie
ist für kein Anwesen förderlich und schon gar nicht dem Geldbeutel,
oder dem Konto. Kostet auch eine leerstehende Immobilie jeden
Monat ihr Geld …
Claudia und
Laura Schwaninger,
CS Immobilien
Sie sind in der glücklichen Lage eine Wohnung Ihr Eigentum zu
nennen, welche jetzt frei wird, weil die Familie wächst und Sie
gebaut haben… Sie die Wohnung als Anlage gekauft haben und
jetzt der Mieter ausgezogen ist…Sie eine Wohnung geerbt haben…etc….die Wohnung steht nun leer und wartet auf eine
Entscheidung. Sie beschäftigen sich damit, was wohl derzeit die
günstigste Variante ist?
Momentan eine spannende Frage, wenn sogar ein ganzes Haus
mit einigen Wohnungen leer steht, aus welchem Grund auch
immer. Zum Verkauf von Eigentumswohnungen oder Häusern
kommt es in der jetzigen Zeit nur, wenn sich die Lebensumstände der Eigentümer ändern und der Erlös des Verkaufs anderweitig benötigt wird. Eine sehr gute Zeit, um Wohnungen, oder
Häuser zu verkaufen, da durch das Phänomen der heutigen Zinssituation, der Markt quasi »leergefegt« ist, sich das Angebot dadurch verknappt und die Nachfrage explodiert.
Vermietung als Alternative
Die Alternative zum Verkauf ist dann zwangsweise die Vermietung. Sie
macht Arbeit, kostet Zeit, Geld und Nerven. Bis zum 31.05.2015 war
das Procedere einfach zu lösen. Der Eigentümer, der sich einen solventen und bonitätsgeprüften Interessenten gewünscht hat, hatte dem
Makler seines Vertrauens den Auftrag zur Vermittlung der Wohnung
erteilt. Die Courtage wurde vom neuen Mieter beglichen. Seit dem
1. Juni 2015 ist das marktwirtschaftliche Prinzip – das sogenannte »Bestellerprinzip« für Vermietungen in Kraft getreten, welches besagt, dass
derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt und veröffentlicht, um
zu einem schnellen Ergebnis zu gelangen. Die Folge sind viele Anrufe,
viele Besichtigungen und der Eigentümer hat die Qual der Wahl … sich
nur auf das Bauchgefühl zu verlassen, ist heute ein Risiko … ist der
Mieter erst einmal in der Wohnung, kann es schwierig werden.
Der Aufwand und die notwendige Zeit, bis es zur Vermietung kommt,
wird gerne unterschätzt und die Prüfung des finanziellen Hintergrunds des Mietinteressenten, ist für den Privatmann unter Umständen schwierig, hat er meistens nicht die Mittel zur Verfügung, die
der »Profi« nutzt. Darum unser Tipp: sparen Sie nicht an der falschen
Stelle! Lieber einen bonitätsgeprüften Mieter, der keine Mietschulden hinterlässt, als einen »netten« Mieter, der sich bei der Besichtigung gut »verkauft« hat.
Ihr Immobilienmakler
des Vertrauens!
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Sich für die Besichtigung mit einer Checkliste vorzubereiten,
macht Sinn. Folgende Überlegungen könnten dafür hilfreich sein:
Entspricht die Infrastruktur den Anforderungen?
Wo sind welche Geschäfte, öffentliche Nahverkehrsmittel, Schulen, Kindergarten etc. Wie ist es um den Verkehrslärm an einem
Werktag bestellt? In welchem Zustand sind die Außenanlagen
und gibt es Parkplätze?
In welchem baulichen Zustand befindet sich das Haus
im Allgemeinen?
Gibt es einen Aufzug? Ist das Haus hellhörig? Ist ein Abstellplatz
für Fahrräder vorhanden? Welche Mieter wohnen noch im Haus?
Ist die Immobilie auch
so geschnitten, dass die
Möbel hineinpassen?
Sind Haustiere erlaubt? Ist
die Wohnung hell oder eher
dunkel? In welchem Zustand
befinden sich Fenster, Türen
und Böden? Sie sehen Decken und Wände aus. Von
welcher Qualität sind die
Heizungs- und Warmwasseranlagen? Ist die Elektroinstallation ausreichend? Wie
sind Küche, Bad und WC
ausgestattet und welchen
Eindruck vermitteln Balkon,
Abstellkammer und Keller?
Von der Miete zum Eigentum
Die Besichtigung einer Immobilie will gut vorbereitet sein
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die nach einer geeigneten Immobilie in Oberstdorf und Umgebung
Ausschau halten, um sich im Allgäu ein neues Zuhause zu schaffen.
Andere sind gezielt auf der Suche nach einer Ferienwohnung –
entweder als Kapitalanlage oder als eigenes Freizeit-Domizil.
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Wird eine Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt und soll danach
erstmalig an einen Dritten
verkauft werden, haben
die Mieter der Wohnung
ein Vorkaufsrecht, wenn
dies während der Dauer
des Mietverhältnisses geschieht.
Das Vorkaufsrecht des
Mieters ist im Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB) verankert. Dies gilt nicht, wenn
die Wohnung an ein Familienmitglied
(wie
Geschwister, Kinder, Nichten
und Neffen) oder ein Mitglied des Haushalts des
Vermieters – z. B. im Haushalt lebende Pflegekräfte
– verkauft werden soll.
Vorkaufsrecht
Darüber hinaus gilt: Zieht
ein Mieter in eine bereits
bestehende
Eigentumswohnung ein, hat er kein
Vorkaufsrecht im Fall einer
Veräußerung. Anders liegt
der Fall nur, wenn ein Vorkaufsrecht vertraglich mit
dem Vermieter vereinbart
wurde. Besteht ein Vorkaufsrecht, ist der Vermieter verpflichtet, den Mieter über den Verkauf und
den Inhalt des Kaufvertrages zu informieren. Dem
Mieter steht sogar eine
Entschädigung zu, wenn
der Mieter die Informationen über den Verkauf erst
zu einem Zeitpunkt erhält,
zu dem der Kaufvertrag
mit dem Drittkäufer schon
abgewickelt und dieser im
Grundbuch eingetragen
worden ist. Kann oder will
der Mieter vom Vorkaufsrecht keinen Gebrauch
machen, hat er erst einmal
nichts zu befürchten, denn
auch beim neuen Eigentümer bleibt der Mietvertrag
bestehen.
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Dezember 2015
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Beratung durch erfahrene Experten
Beim Kauf von Wohnung oder Haus Geld und Nerven sparen
Oberallgäu (ej). Kaum jemand geht ohne Steuerberater zum Finanzamt oder zieht ohne Rechtsanwalt vor Gericht. Beim Immobilienkauf verzichten jedoch viele auf eine Expertenberatung und
kaufen deshalb zu teuer ein. Hier einige Gründe dafür, einen Experten – sei es einen Sachverständigen oder Immobilienmakler –
mit der Suche nach dem geeigneten Objekt zu beauftragen.
Als Laie hat man einfach nicht die Zeit und auch nicht die Möglichkeiten, um sich den nötigen Überblick am Markt zu verschaffen und alle wichtigen Faktoren herauszufiltern. Der Experte ist
ständig damit beschäftigt, er analysiert und sortiert aus der Vielfalt der Anbieter mit dem nötigen Hintergrundwissen nach Preis
und Leistung vor.
Meist sind die verschiedenen Wohnungen oder Häuser auch
nicht direkt vergleichbar. Jedes Objekt hat verschiedene Vorund Nachteile. Experten arbeiten diese Unterschiede heraus
und lassen sie bei der Preisverhandlung mit einfließen.
Häuser und Eigentumswohnungen als Investment liegen auch
bei uns im Oberallgäu voll im Trend. Grund dafür sind die derzeit immer noch günstigen Zinskonditionen. Gleichzeitig gelten
Immobilien als vergleichsweise sichere Kapitalanlage; lässt sich
durch die Vermietung doch meist eine gute Rendite erzielen.
Dabei sind bestimmte Faktoren zu berücksichtigen, wie z.B. ein
aktueller Energieausweis der Immobilie oder die Suche nach solventen Mietern, die Ausformulierung des Mietvertrages oder
etwa neue Mietpreisregelungen, wie die Mietpreisbremse. Sie
kommt in den Oberallgäuer Gemeinden – außer in Oberstaufen
und der Stadt Kempten – nicht zum Tragen, da es in der Vergangenheit oft noch keinen Mietspiegel gab. Genaueres hierzu weiß
der Experte.
Fazit:
Durch die Expertenberatung erhält der Käufer eine transparente,
übersichtliche Darstellung der Immobilie und des Kaufpreises. Über
den Experten lässt sich nicht nur ein besserer Verkaufspreis erzielen, auch die Kosten für den Fachmann betragen meist viel weniger, als die Einsparung, die der Käufer dazu erzielt.
Foto: Raiffeisenbank-Immobilien
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Richtig erben und teilen
So vermeiden Geschwister Streit ums Elternhaus
eines Sachverständigen. Die Herausforderung:
Häufig übersteigt der Wert des auszuzahlenden
Erbanteils die eigenen Finanzen. Was viele nicht
wissen: »Für die Auszahlung können Bausparverträge verwendet werden«.
Ein Haus kann man nicht, ein Erbe muss man
teilen. Aber wie zahlt zum Beispiel ein Geschwisterkind die anderen aus? Wie werden
Streit und Neid in der Familie vermieden?
Fall 1: Keiner der Erben möchte
die Immobilie selbst nutzen
Meist haben sich die Kinder längst ein eigenes Leben aufgebaut oder wohnen in einer
anderen Stadt. Die einfachste Lösung in diesem Fall ist es, die Immobilie zu verkaufen
oder zu vermieten. Der Verkaufserlös bzw.
die Mieteinnahmen werden dann nach der
gesetzlichen Erbquote aufgeteilt.
Fall 2: Einer der Erben möchte
die Immobilie selbst nutzen
Möchte ein Erbe die Immobilie allein übernehmen, kann er die übrigen Erben auszahlen – deren Einverständnis vorausgesetzt. In
so einem Fall wird zunächst der Wert der
Immobilie ermittelt, zum Beispiel mit Hilfe
Geld lässt sich vergleichsweise einfach teilen,
eine Immobilie nicht. Wer frühzeitig verbindliche Regelungen trifft, vermeidet Streit
um die Erbschaft. (Foto: BSK Schwäbisch Hall)
Verbindliche Regelungen statt Familienstreit
Um Streitigkeiten unter Erben zu vermeiden,
wird empfohlen, rechtzeitig ein Testament zu
verfassen. Besonders für unverheiratete Paare
ist eine eindeutige Vereinbarung unverzichtbar,
sonst greift die gesetzliche Erbfolge, die Unverheiratete nicht berücksichtigt. Für Ehepaare ist
die einfachste Lösung ein gemeinschaftliches
Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Verzichten die Kinder auf ihren
Pflichtteil, kann der verwitwete Partner die Immobilie reibungslos weiternutzen. Frühzeitig geregelt werden sollten auch Fälle, in denen ein
Geschwisterteil das Haus mietfrei bewohnt, das
die Kinder gemeinsam erben.
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Dezember 2015
Wie sparsam ist das eigene Zuhause ?
Wie viel Energie verbraucht mein Eigenheim? Und was lässt sich
dagegen tun? Antworten auf diese Fragen gibt eine Beratung
durch einen unabhängigen Energieberater.
Im Oberallgäu bietet zum Beispiel das Energie- und Umweltzentrum Allgäu (eza!) kostenlose Vor-Ort-Beratungsangebote an. Ein
Angebot ist der Stromsparcheck bei dem der Stromverbrauch
des Haushalts analysiert wird und Tipps zum Energiesparen gegeben werden. Die Berater erfassen u.a. die vorhandene Anlagentechnik und den Zustand des baulichen Wärmeschutzes. Anschließend geben sie Empfehlungen, welche Maßnahmen zur
Verbesserung der Energieeffizienz durchgeführt werden sollten
und zeigen Fördermöglichkeiten auf.
Wie sich Energie und Geld in den eigenen vier Wänden sparen
lassen, das erklärt auch Jürgen Zipf vom Energiestützpunkt Immenstadt, der der Verbraucherzentrale Bayern angeschlossen ist.
Ob Sie zum Beispiel eine neue Heizung brauchen, eine Wärmedämmung planen oder alternative und nachhaltige Energiequellen nutzen möchten – eine Beratung kann weiterhelfen. Geöffnet
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Solide Basis für das Eigenheim:
Was Bauherren und Käufer bei der Finanzierung beachten sollten
Für die meisten Käufer einer Immobilie stellt die eigene Wohnung
oder das eigene Haus die größte Investition dar, die sie in ihrem
Leben tätigen. Umso sorgfältiger sollte sie durchdacht sein –
denn die Finanzierung wird wohl über Jahrzehnte ein konstanter
Ausgabeposten bleiben.
Am Anfang der Immobilienfinanzierung steht der Finanzierungsplan: Hierbei wird der aufzuwendende Kaufpreis
(inkl. der Erwerbsnebenkosten wie Grunderwerbsteuer,
Notar- und Grundbuchgebühren, Maklergebühr) dem
vorhandenen Eigenkapital gegenübergestellt. Um die
regelmäßigen Aufwendungen überschaubar zu halten, sollte das Eigenkapital im Idealfall die anfallenden Nebenkosten plus 20 Prozent des Kaufpreises
abdecken. Da diese Finanzmittel häufig nicht vorhanden sind, sollten zumindest die anfallenden Erwerbsnebenkosten aus Eigenmitteln bestritten werden.
Das Eigenkapital sorgt jedoch nicht nur für niedrigere Raten: Es dient auch als Sicherheitspuffer,
falls man die Immobilie verkaufen möchte,
noch während die Finanzierung läuft.
Ebenso sollte man mögliche Belastungen vorhersehen: Kann der Kredit auch noch nach einem möglichen Jobwechsel mit niedrigerem
Gehalt oder wenn bei Paaren nur noch ein Partner verdient,
zurückgezahlt werden? Denn 20 bis 30 Jahre kann es durchaus dauern, bis die Immobilie abbezahlt ist. Einige finanzielle Reserven
für unvorhergesehene Notfälle sollten zudem auch noch
vorhanden sein.
Frank M. Litzius, Litzius Immobilien
Tipp:
Um beweglich auf Zinsänderungen
reagieren zu können sollte man in
Hochzinsphasen den Bankkredit auf
2 oder 3 Tranchen mit möglichst
verschiedenen Laufzeiten splitten.
Bei der jetzigen Niedrigzinsphase
empfiehlt es sich allerdings die historisch niedrige Zinsbelastung auf
eine Laufzeit von 10 oder 15 Jahren
festzuschreiben.
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Dezember 2015
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Schaffen Sie sich ein Zuhause
Baugrundstücke: Aktuelle regionale Informationen für Ihren Traum vom Eigenheim
Nur wenige Chancen
Im neuen Blaichacher Baugebiet »Scheibenbach-Nord« sind
die rund 20 ausgewiesenen Bauplätze für Eigenheime »weggegangen wie warme Semmeln«. Wann weitere Bauplätze erschlossen
werden, das entscheidet die zukünftige Kommunalpolitik.
Nur wenig Chancen auf einen Bauplatz haben interessierte Häuslebauer derzeit in der Gemeinde Burgberg. Im Sonnendorf stehen der Gemeinde aktuell keine eigenen Baugrundstücke, weder
für Wohn- noch für Gewerbegebäude, zur Verfügung. Bürgermeister Dieter Fischer empfiehlt die Angebote in der Tageszeitung zu durchforsten und lokale Banken oder Immobilienmakler
zu konsultieren.
Baugrund für junge Familien
Es sind noch Plätze frei: Im Oberstdorfer Baugebiet »TiefenbachWeidach« (Bauplan oben) können sich junge Familien noch um einige wenige Bauplätze bewerben. Die Bebauung ist seit Mai 2015
möglich. Bei der Vergabe der Bauplätze wird unter anderem positiv berücksichtigt, wenn z.B. ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt oder die Bewerber 1974 und später geboren sind.
Im Baugebiet
»TiefenbachWeidach« sind
noch Plätze frei
Sie tragen Namen so wohlklingende Namen wie »Edles Feld« oder
»Wohnen beim Schlossbauer«, aber auch »Auf der Halde« oder
»An der Schießstätte« sind gängige Bezeichnungen für geplante
oder bereits erschlossene Neubaugebiete in der Region. Ob gewerblich oder privat, die Nachfrage nach Baugrundstücken bleibt
ungebremst hoch. Wir haben uns in der Region umgehört, was
sich hier in puncto »Erschließung« so alles tut.
Werfen wir unseren Blick nach Sonthofen, hier ist bezahlbarer
Wohnraum dringend notwendig. Wer in eine eigene Wohnung
investieren möchte, kann dies in Zukunft zum Beispiel im Wohnkomplex »Wohnen beim Schlossbauer« (Zeichnung unten) an
der Metzlerstraße tun. Auf dem 8000
Quadratmeter großen Grundstück plante
das Sozialwirtschafts-Werk Oberallgäu
(SWW) vier Häuser mit 60 Wohnungen.
Nach dem Wunsch der Stadt Sonthofen
könnte es sogar noch mehr Wohnraum
geben. Die Rede ist nun fünf Häuser mit
etwa 70 Wohnungen. Ein Großteil der
Wohnungen soll verkauft werden, die anderen vermietet. Auf einen Bezug müssten
potenzielle Käufer jedoch bis 2018 warten.
»Wohnen beim
Schlossbauer
– so könnte es
aussehen
Wurzel schlagen
Wer sich mit einem Eigenheim in Immenstadt verwurzeln möchte, dem seien die Baugebiete »An der Schießstätte« (Bild Seite
9, circa drei Bauplätze) und in der Otto-Keck-Straße (circa 4 bis
6 Plätze) ans Herz gelegt. Während für die Otto-Keck-Straße die
Planungen noch nicht gänzlich abgeschlossen sind, können die
Grundstücksbesitzer »An der Schießstätte« im Sommer 2016 mit
dem Bauen beginnen. Für die Otto-Keck-Straße rechnet das Immenstädter Bauamt mit Herbst 2016.
In Thalkirchdorf wird an neuem Baugrund mit Hochdruck gearbeitet. Im Baugebiet »Auf der Halde« soll ein zweiter Bauabschnitt mit acht Grundstücken geben. Vorher ist jedoch der Bau
eines neuen Regenwasserkanals notwendig, erklärt Marktbaumeister Josef Aichele.
Bauen am Ortsrand
Am Ortsrand von Oy sind im »Edlen Feld« 29 Grundstücke erschlossen worden. Etliche sind bereits verkauft. Aber nicht jeder,
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Anzeige
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der will, kommt zum Zug. Es gibt Vergabekriterien wie örtliches Vereinsengagement und Anzahl der Kinder, die Einheimischen beim Kauf zu Gute kommen sollen. Solch ein
Modell gilt auch für das neue Baugebiet »Rehling« in Petersthal. Dort ist der Weg frei für den Bau von sechs
Einzelhäusern und einem Doppelhaus. Da es viele Wiesen
und Milchviehbetriebe rund um Petersthal gibt, müssen
sich die Käufer der Baugrundstücke bereit erklären, landwirtschaftliche Emissionen zu dulden. »Das wird im Kaufvertrag vermerkt«, sagt Oy-Mittelbergs Bürgermeister
Theo Haslach. Baugrundstücke sind in Petersthal gefragt.
»Es gibt etliche Vormerkungen.«
Baukindergeld nutzen
Familien mit Kindern haben im Gemeindegebiet von OyMittelberg zusätzlich die Möglichkeit das sogenannte Baukindergeld in Anspruch zu nehmen. Eines der Kriterien für
den Anspruch auf einen Kaufpreisnachlass ist, dass mindestens ein Kind in der Antragstellerfamilie lebt. Weitere
Vergabekriterien wie die Höhe des Familieneinkommens
können bei der Gemeinde erfragt werden.
Noch werden Bäume gefällt im kleinen Baugebiet
»An der Schießstätte« in Immenstadt. Nächsten Sommer
können die Häuslebauer beginnen
Impressum
Immobilienreport
Oberallgäu
Verlagsbeilage der Tageszeitung
ALLGÄUER ANZEIGEBLATT
vom Montag, 28. 12. 2015, Nr. 298
Planung und verantwortlich
für Anzeigen
Peter Fuchs
Für vergebene Bauplätze keine Gewähr. Nähere Informationen zu den Bauplätzen erteilen die jeweiligen
Gemeinden und Bauämter.
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Wer sich mit dem Gedanken trägt, seine Immobilie zu verkaufen,
steht vor der Frage, welchen Wert seine Immobilie heute hat. Preisfindung ist eine sensible Sache. Wer den Preis zu niedrig ansetzt,
verschenkt Geld. Aber auch ein Preis, der weit über dem Marktwert liegt, kann dazu führen, dass Sie ernsthafte Interessenten
verprellen. Deshalb ist die Preisfrage eine der wichtigsten Punkte
bei der Vorbereitung des Immobilienverkaufs.
Immer wieder höre ich Sätze wie »Wir haben es nicht eilig.«, »Wir
müssen nicht verkaufen, wir wollen.« oder »Im Preis ’runter gehen,
können wir ja immer noch.« Viele Eigentümer überschätzen die
aktuelle, starke Nachfragesituation. Die Interessenten sind auch in
Zeiten eines Verkäufermarktes nicht bereit jeden Kaufpreis zu zahlen. Dies kann fatale Folgen haben.
Wie kommt es zu diesen Falscheinschätzungen? Über einen Vergleich mit anderen Angeboten gelangen Sie zu einem Durchschnittspreis. Aber schließlich ist die eigene Immobilie etwas ganz
besonderes. Gar nicht zu vergleichen mit anderen? Sie haben Ihre
ganz persönlichen Geschichten darin erlebt. Machen Sie sich bewusst, Sie haben zu Ihrer Immobilie ein sehr persönliches Verhältnis. Und dies wird Sie bei der Festlegung des Preises beeinflussen.
Auch die bis dato geleisteten »Aufwendungen« der Immobilie werden in Ihren Wunschpreis einfließen.
Dieser erste Preis schmückt dann die Annoncen. Anfragen kommen bestimmt. Auch die ersten Besichtigungen finden statt. Viele
wollen allerdings nur neugierig sein: »Immobilien-Touristen« nennt
man sie. Kaufen werden diese Besucher nicht. Nach einer Weile
wird die Immobilie dann günstiger angeboten. Und damit beginnt
der Preisverfall, die Immobilie wird »totgeworben«. Es kommt zu
einem meist nicht unerheblichen Vermögensverlust.
Die Kreissparkasse Köln hat dazu mit dem Software-Hersteller
FlowFact eine empirische Studie in Auftrag gegeben. Hierin wurde
der Zusammenhang von Marktwert, Angebotspreis, erzieltem Verkaufspreis und Vermarktungsdauer unter die Lupe genommen. Das
Ergebnis dieser Studie möchte ich Ihnen näher erläutern.
Kaufpreisentwicklung
Bei einem Preisaufschlag von 20% auf den Marktwert – nennen wir
es »Verhandlungsspielraum« – betrug der durchschnittliche Verkaufserlös der untersuchten Immobilienverkäufe lediglich 85% des
Marktwertes der Immobilie. Die Vermarktungszeit betrug durchschnittlich 379 Tage, also länger als 1 Jahr.
Verdeutlichen wir uns das einmal an einem Beispiel: Angenommen
der Marktwert einer Immobilie liegt bei 320.000,– Euro. Bietet man
diese Immobilie nun mit einem Preisaufschlag von 20% an, so würde der Angebotspreis bei 384.000,– Euro, der Verkaufserlös nach
über einem Jahr bei ca. 272.000,– Euro liegen. Ein Verlust von
48.000,– Euro, Zinsverluste u.ä. noch nicht berücksichtigt.
Etwas günstiger sah das Ergebnis der Studie bei einem Preisaufschlag
von 10% aus. Der durchschnittliche Erlös der untersuchten Verkaufsfälle betrug 97% des Marktwertes. In unserem Rechenbeispiel knapp
310.000,– Euro. Jedoch war die durchschnittliche Vermarktungsdauer
mit 281 Tagen immer noch sehr hoch. Bei einem Angebotspreis von
5% über dem Markwertwert wurde ein Verkaufspreis von fast annähernd des Marktwertes erreicht und die Vermittlungsdauer deutlich
reduziert. Man sieht also ganz deutlich, wie wichtig es ist, von Anfang an den richtigen Angebotspreis für Ihre Immobilie festzusetzen.
Vertrauen Sie besser auf die fachkundige Marktwertanalyse eines
neutralen Fachmanns, Ihres Immobilienprofis vor Ort.
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