Projekterschließung Senegal - Länderreport

Transcription

Projekterschließung Senegal - Länderreport
Ein Projekt im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien
Projekterschließung Senegal
Erneuerbare Energien und ländliche Elektrifizierung
Länderreport
www.bmwi.de
Projekterschließung Senegal
Erneuerbare Energien und ländliche Elektrifizierung
Länderreport & Marktanalyse
Impressum
Hauptautor
Rolf Peter Owsianowski, Consultant, Senegal/ Deutschland, rpo@owsian.com
Weitere Autoren
Mansour Assani Dahouénon, Consultant, Senegal
Dr. Alexander Goeft, Consultant, Senegal, consult@drgoeft.org,
Redaktion
Dieter Uh, Regine Dietz, Diana Kraft
Deutsche Gesellschaft für
Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
Dag-Hammarskjold-Weg 1-5
65726 Eschborn
Germany
Tel.: +49 (0) 61 96/79-4410
Fax: +49 (0) 61 96/79-80-4410
E-mail: dieter.uh@gtz.de
Internet: www.gtz.de
Corinna Kleßman, Ecofys Germany GmbH, c.klessmann@ecofys.de
Disclaimer
Die Daten und Informationen der vorliegenden Publikation wurden auf Basis der aktuellen
Quellenlage recherchiert und kompiliert. Obwohl alle Informationen soweit wie möglich überprüft
wurden, können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Weder BMWi und GTZ noch die Autoren
übernehmen daher eine Garantie für die Gültigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser
Broschüre enthaltenen Daten und Informationen. Jegliche Haftung für etwaige Schäden, die durch
die Verwendung der in dieser Studie enthaltenen Daten entstehen, wird ausgeschlossen. Für die
Vollständigkeit und Gültigkeit der hier vorgestellten Daten und Informationen kann keine Gewähr
übernommen werden.
1
Vorwort
Die „Exportinitiative Erneuerbare Energien“ hat sich seit ihrer Einsetzung im Jahr 2001 in ihren
Aktivitäten zunächst vorwiegend auf industrialisierte Länder konzentriert. In den Berichten an den
Deutschen Bundestag wurde eine stärkere Einbeziehung der Entwicklungszusammenarbeit immer
wieder als noch zu lösende Herausforderung genannt. Der Deutsche Bundestag hat dies in seinen
Debatten und Entschließungen zur Exportinitiative ebenfalls mehrfach unterstrichen.
Um diesem Auftrag nachzukommen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf
Anregung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) die Deutsche Gesellschaft für Technische
Zusammenarbeit (GTZ) GmbH mit der Durchführung einer Geschäftsreise in das Entwicklungsland
Senegal beauftragt, um erste Erfahrungen mit den Instrumenten der Exportinitiative (Länderreport,
Geschäftsreise, Evaluierung) in diesen ganz andersartig strukturierten Märkten zu sammeln.
Das Vorhaben „Projekterschließung Senegal – Erneuerbare Energien und ländliche Elektrifizierung“
wurde von Dezember 2006 bis September 2007 durchgeführt. Die grundverschiedene Situation im
Senegal – Entwicklungsland mit geringem Einkommensniveau, aber erhebliche Aktivitäten der
Weltbank und Deutschlands im Energiesektor; geringe Infrastruktur; eine willige, aber umständliche
Bürokratie vor dem Hintergrund einer Herkulesaufgabe von ländlicher Elektrifizierung - erforderte eine
andere Form der Vorbereitung und Durchführung für die Unternehmen.
Das Vorhaben gliederte sich in drei Teilmaßnahmen:
ƒ
eine ausführliche Information der Unternehmen zum Land bei einer ganztägigen
Informationsveranstaltung sowie dem Entwurf dieses Länderreports,
ƒ
der Durchführung der Geschäftsreise vom 12.- 18. Mai 2007 und
ƒ
eine Nachbereitung, Auswertung und Aktualisierung dieses Länderreports
Ziel der Geschäftsreise war, deutsche Unternehmen vor Ort über die Geschäftsmöglichkeiten im
senegalesischen Energiemarkt (mit Schwerpunkt bei den erneuerbaren Energien) zu informieren und
Kontakte zu potenziellen senegalesischen Geschäftspartnern zu knüpfen. Neben der
Kontaktanbahnung zwischen Unternehmen – insbesondere im Bereich der Solar- und
Windkrafttechnologien – stand die Entwicklung konkreter Projekt-, Geschäfts- und
Investitionsmöglichkeiten im Fokus.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Vorhabens war, den Unternehmen die Möglichkeit zu
erschliessen, sich perspektivisch an Projekten der Weltbank bzw. anderer internationaler
Entwicklungsbanken (AfDB, KfW) im Senegal zu beteiligen. Die dort bis 2018 geplante ländliche
Elektrifizierung wird überwiegend durch diese Institutionen finanziert.
Mit Sicherheit sind Investitionen im Senegal mit gewissen Risiken behaftet und geschäftliche
Aktivitäten unterliegen mancher Schwierigkeit. Hindernisse, wie beispielsweise eine noch lückenhafte
Informations- und Datenlage oder gesetzliche und administrative Unsicherheiten, existieren. Dennoch
bestehen interessante Geschäftsoptionen, die für deutsche Unternehmen gewinnträchtige Aussichten
bieten. Deutsche Unternehmen genießen einen hervorragenden Ruf im senegalesischen Markt, der
sich nicht zuletzt auch als strategisch günstiger Einstieg für die Erschließung weiterer interessanter
Märkte in der westafrikanischen Region darstellt. Dies gilt sowohl für Techniklieferanten, Betreiber als
auch Projektentwickler.
Wir hoffen, mit diesem Report weitere Unternehmen gut zu informieren und auch zu ermutigen, sich in
diesem Land bzw. dieser Region geschäftlich zu engagieren - die Aufgabe und der Beitrag zur
Entwicklung lohnen sich!
Das Autorenteam
2
Einführung – Projekterschließung Senegal
Dieser Länderreport möchte sowohl politische, geographische und sozioökonomische Informationen
zum Senegal als auch eine ausführliche Darstellung der Rahmenbedingungen und Akteure des
senegalesischen Stromsektors vermitteln. Es werden der derzeitige Stand der Nutzung und die
erschliessbaren Potenziale erneuerbarer Energien im Senegal aufgezeigt. Ein umfangreicher
Abschnitt befasst sich mit den rechtlichen, steuerlichen und administrativen Rahmenbedingungen
sowie den Fördermöglichkeiten für privatwirtschaftliche Investitionen im Senegal. Ein umfassender
Anhang enthält detaillierte Daten und Kennzahlen. Hier finden sich auch die Kontaktdaten der
relevanten senegalesischen Institutionen und möglicher Geschäftspartner. Die vorliegende Endversion
vom Oktober 2007 ist auch über den Internetauftritt zum Vorhaben auf den Internetseiten der GTZ
verfügbar.
Im Hinblick auf Finanzierungsfragen für geschäftliche Investitionen wurde eine separate Studie
„Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick“ von forseo GmbH, Freiburg, angefertigt. Die Studie gibt
einen Überblick über verschiedene Finanzierungsinstitutionen im Senegal und Westafrika und deren
verfügbare Finanzierungsinstrumente für Projekte der ländlichen Elektrifizierung und erneuerbare
Energien. Die Studie ist ebenfalls auf den Internetseiten der GTZ zu finden.
Ziel des Länderreports ist es, deutschen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich über die
Investitionsbedingungen im Bereich ländliche Elektrifizierung und erneuerbare Energien im
westafrikanischen Senegal zu informieren. Dort ergeben sich nach einer Restrukturierung des
Energiemarktes seit 1998 interessante Möglichkeiten eines Engagements für Unternehmen der
Energiebranche mit einem Schwerpunkt bei den Erneuerbaren Energien. Am Rande der Sahelzone
gelegen, bietet das Land optimale Voraussetzungen im Solarbereich. Auch im Bereich der Wind- und
Bioenergie bestehen grundsätzlich gute Geschäftsmöglichkeiten.
Im Zuge der Restrukturierung wurde die Agentur für ländliche Elektrifizierung – kurz: ASER (Agence
Sénégalaise d`Électrification Rurale) – gegründet und das Land ursprünglich in 18 und nunmehr durch
aktuelle Entwicklungen in 12 Konzessionsgebiete eingeteilt. Internationale Geber, insbesondere die
Weltbank aber auch die KfW Entwicklungsbank, sowie der senegalesische Staat stellen umfangreiche
Mittel bereit, um in den Konzessionsgebieten die ländliche Elektrifizierung voranzutreiben. Eine
senegalesische Besonderheit stellen Ansätze zur Elektrizitätsversorgung von Kommunen und Dörfern
über kleine, meist dezentrale Netze dar. Für diese sogenannten ERILs (Électrification Rural par des
Initiatves Locales) bieten sich vielfach Erneuerbare Energien an. Über die beschriebenen Ansätze
hinaus entwickelt sich im Senegal ein Solarmarkt, der Anknüpfungspunkte zur Markterschließung
durch deutsche Unternehmen beitet.
3
Gliederung
Vorwort ............................................................................................................... 2
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis............................................................................. 5
Abkürzungsverzeichnis.............................................................................................. 6
1. Allgemeine Informationen zum Senegal ...................................................................... 9
1.1 Geographische Daten und klimatische Bedingungen ................................................... 9
1.2 Politische Rahmenbedingungen........................................................................... 11
1.3 Sozioökonomische Rahmenbedingungen ................................................................ 12
1.4 Armut im Senegal ........................................................................................... 13
2. Energiemarkt und Energiepolitik ............................................................................. 14
2.1 Struktur der Energieversorgung .......................................................................... 14
2.2 Strommarkt .................................................................................................. 15
2.3 Energiepolitische Rahmenbedingungen und Akteure.................................................. 17
2.4 Ländliche Elektrifizierung ................................................................................. 20
3. Gegenwärtige Nutzung und Potenziale Erneuerbarer Energien im Senegal............................ 29
3.1 Solarenergie ................................................................................................. 29
3.2 Windenergie ................................................................................................. 36
3.3 Biomasse ..................................................................................................... 38
4. Unternehmerische Rahmenbedingungen und Geschäftsalltag im Senegal ............................. 48
4.1 Rechtliche Bestimmungen ................................................................................. 48
4.2 Firmengründung............................................................................................. 51
4.3 Wareneinfuhr ................................................................................................ 52
4.4 Geschäftsgebaren........................................................................................... 54
4.5 Informationen über Ausschreibungen.................................................................... 54
4.6 Steuern und Abgaben....................................................................................... 56
ANNEX ................................................................................................................ 58
A.
Geografische Rahmendaten Senegal................................................................... 58
B.
Rahmendaten wirtschaftliche und soziale Indikatoren Senegal ................................... 59
C.
Definition und Ablauf der Subventionsbeantragung von ERIL-Projekten......................... 64
D.
Elektrifizierungsquote im Senegal ..................................................................... 70
E.
Energiepreise im Senegal................................................................................ 71
F.
Adressen.................................................................................................... 73
Literatur- und Quellenverzeichnis ............................................................................... 80
Internetverzeichnis................................................................................................. 82
4
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Senegal und angrenzende Länder................................................................. 9
Abbildung 2: Primärenergieverbrauch 2005 .................................................................... 14
Abbildung 3 : Das Netz der SENELEC ............................................................................ 17
Abbildung 4: Konzessionsgebiete nach neuem Zuschnitt..................................................... 23
Abbildung 5: Kumulierte installierte PV-Leistung ............................................................. 30
Abbildung 6: Verteilung der installierten Leistung nach Anwendungsektoren (Stand: 2006) .......... 30
Abbildung 7: Verteilung der installierten Leistung nach Regionen (Stand: 2006) ........................ 31
Abbildung 8: Niederschlagszonen im Senegal .................................................................. 38
Tabelle 1: Meteorologische Daten Senegal ..................................................................... 10
Tabelle 2: Aktueller Kraftwerkspark und installierte Kapazitäten (Stand: August 2007) ............... 15
Tabelle 3: Durchschnittliche Strompreise pro KWh für Endverbraucher................................... 17
Tabelle 4: Die 13 Konzessionen im Überblick (Stand Mai 2007)............................................. 23
Tabelle 5: Planung der Zuteilung der Konzessionen .......................................................... 25
Tabelle 6: Jährliche Sonneneinstrahlung in vier verschiedenen Regionen ................................ 29
Tabelle 7: Wesentliche Rechtsformen für Gesellschaften entsprechend OHADA-Recht (Stand: Januar
2007) ................................................................................................................. 48
5
Abkürzungsverzeichnis
ADB
ADEME
AFD
AfDB
AFREC
APDA
AMADER
APASENA
APIX
AREED
ARGE
ASER
ASERA
ASES
AU
BAD
B.O.T.
BGR
BID
BIP
BMZ
BNSTP
BOO
BTG
CARBOSEN
CDM
CEDIF
CEMAC
CERER
CFA-Franc
CFE
CGU
CL
CNESOLER
CPI
CRSE
CSS
DAC
DALY
DE
DEG
DGIS
DGIS
Droit de timbre
DSRP
ECOWAS
EE
EEG
e-Farre
EIB
EITI
ENDA
ERSEN
EU
African Development Bank
Agence de l'Environnement et de la Maitrise de l'Energie
Agence Française du Développement - Französische Entwicklungsgesellschaft
Afrikanische Entwicklungsbank
Afrikanische Energiekommission
Agence de promotion et de Développement de l’Artisanat
Agence Malienne pour le Développement de l’Energie Domestique et de
l’Electrification
Deutsch-senegalesische Unternehmerverein
Agence National Chargée de la Promotion de l'Investissement et des Grands
Travaux
African Rural Energy Enterprise Development Program
Arbeitsgemeinschaft
Agence Sénégalaise d’Electrification Rurale
Association Sénégalaise des Energies Renouvelables et Alternatives
Association Sénégalaise d’Energie Solaire
Afrikanische Union
Banque Africaine de Développement
build – operate – transfer
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Banque Islamique de Développement
Bruttoinlandsprodukt
Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bourse nationale de sous-traitance et de partenariat
Build-Own-Operate
Biomass Technology Group BV
Carbonisatio-Sénégal
Clean Development Mechanism
Clean Energy Development and Investment Framework
Economic and Monetary Union of Central Africa
Centre d'Etudes et de Recherches sur les Energies Renouvelables
Communauté Financiére Africaine
Contribution Forfaitaire Employeur - Pauschale Arbeitgeberabgabe:
Contribution globale unique Globalsteuer
convention local
Centre National Energie Solaire
Corruption Perceptions Index
Commission de Régulation du Secteur de l'Electricité
Compagnie Sucrière du Sénégal
Development Assistance Committee
Disability-Adjusted Life Year
Direction Energie
Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
Dutch Directorate -General for Development Cooperation
Niederländisches Direktorat für Entwicklungszusammenarbeit
Steuermarken/Stempelsteuer
Document de Stratégie de Reduction de la Pauvreté
Economic Community of West African States
Energieeffizienz
Energie Einspeisegesetz
Encouragement des Institutions Financières à promouvoir
Europäische Investitionsbank
Extractive Industry Transparency Initiative
Environnement-Developpement du Tiers Monde (Enda-TM)
Electrification Rural SÉNÉGAL
Europäische Union
6
EUEI
EUR
EZ
FASEN
FEMA
FONDEF
FOPEN
FZ
G.I.E.
GNI
GTI
GTZ
GW
HGÜ
GPOBA
ICA
ICS
ICSID
IFI
IHK
IMF
IMF
IPP
IPRES
IR
IS
ISET-Kassel
IT-Power
JICA
KfW
KMU
kWh
LPG
MDG
MDP
MEFERSO
MEM
MEPRED
MIGA
MS
MW
MWSt
NCCC
NEPAD
NGO
NOVASEN
NRO
ODA
OECD
OHADA
OMVS
ONG
PDF
PERACOD
PM
PPI
EU Energieinitiative
Euro
Entwicklungszusammenarbeit
Foyer améliorés SENEGAL
Forum der Afrikanischen Energieminister
Fonds de Développement de l'Enseignement Technique et de la Formation
Professionnelle
Fédération des Organisations pour la Promotion des Energies Renouvelables
Finanzielle Zusammenarbeit
Groupement d’intérêt économique
Bruttonationaleinkommen (Gross National Income)
Ein amerikanisches Privatunternehmen
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit
Gigawatt
Hochspannungsgleichstromübertragung
Global Partnership for output Based Aid
Infrastructure Consortium for Africa
Chimiques du Sénégal
International Centre for Settlement of Investment Disputes
Internationale Finanzierungsinstitutionen
Chambre de Commerce, d’Industrie et d’Agriculture
impôt minimal forfaitaire - Mindestpauschalsteuer
Internationaler Währungsfonds
Independent Power Producer
Institut de Prévoyance Retraite du Sénégal - Rentenversicherung
Impôt sur le Revenus – Einkommenssteuer
Impôt sur les sociétés - Firmensteuer
Institut für Solare Energieversorgungstechnik
Intermediate Technology
Japan International Cooperation Agency
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Klein-und Mittelständige Unternehmen
Kilowattstunde
Low Pressure Gas
Millenniumsziele (Millennium Development Goals)
Mécanisme du Développement Propre
Société des Mines de Fer du Sénégal oriental
Ministère de l’Energie et des Mines
Mainstreaming Energy for Poverty Reduction and Economic Development into EU
Development Assistance
Multilateral Investment Guarantee Agency
Mittelspannung
Megawatt
Mehrwertsteuer
National Climate Change Committee
New Partnership for Africa’s Development
Non Gouvernemental Organisation
Nouvelle Valorisation d’Archachide du Sénégal
Nichtregierungsorganisation
Official Development Assistance
Organization for Economic Cooperation and Development
Organisation pour l’Harmonisation en Afrique du Droit des Affaires
Organisation pour la mise en valeur du Fleuve Sénégal
Organisation Non Gouvernemental
Partnership Dialogue Facility
Programme pour la Promotion de l'Electrification Rurale et de
l'Approvisionnement Durable en Combustibles Domestique
Platform Multifonctionnelle
Projet de Promotion des investissements et des exportations
7
PETROSEN
PPP
PREDAS
PRS
PRSP
RE
SA
SADC
SAED
SAPP
SAR
SCOA
SEMIS
SENELEC
SIE
SMS
SODEFITEX
SODEM
SOGEM
SONACOS
SP
TE
TI
TOM
TVA
TWh
TZ
UEMOA
UMEOA
UNDP
USD
WAPP
WKA
WSSD
Société des Pétroles du Sénégal
Public Private Partnership
Programme Régional des Énergies Domestiques et Alternatives au Sahel
Programme regional Solaire
Poverty Reduction Strategy Paper
Renewable Energy Erneuerbare Energie
Société anonyme
Southern Africa Development Community
Societé Nationale d’Exploitation des Terres du Delta et des Vallées du Fleuve du
Sénégal
South African Power Pool
Société africaine de Raffinage
Société Commerciale Ouest Africaine - Vorläuferorganisation von Equip Plus
Services de l’énergie en milieu Sahélien
Société nationale d'Electricité
Système d’Information Energétique de la direction de l’Energie
Société des Mines d'Or de Sabodala
Société de développement et des fibres textiles
Manantali Water Management Company
Société de Gestion de l’Energie de Manantali
Société Nationale de Commercialisation des Oléagineux du Sénégal (Firmiert seit
2007 unter SUNUOR)
Schlussprüfung
Taxe d’égalisation – Ausgleichsabgabe
Transparency International
taxe sur l’enlèvement des ordures ménagères
Taxe sur la valeur ajoutée - Mehrwertsteuer
Terrawattstunde
Technische Zusammenarbeit
Union économique et monétaire de l' Ouest africain
West Africa Monetary and Economic Union
United Nations Development Programme
US Dollar
West African Power Pool
Windkraftanlagen
Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung
8
1. Allgemeine Informationen zum Senegal
1.1 Geographische Daten und klimatische Bedingungen
Die am westlichen Rand der Sahelzone gelegene Republik Senegal grenzt im Norden mit dem
Grenzfluss Senegal an Mauretanien, im Osten an Mali, im Süden an Guinea und Guinea-Bissau und
umschließt das ebenfalls am Atlantik liegende Gambia. Die Region ist seit mehr als 10 000 Jahren
besiedelt und damit ein altes Kulturland. Die Landesfläche beträgt 196.712 km² und ist in zehn
Verwaltungsdistrikte aufgeteilt. Die gesamte Küstenlänge beträgt 531 km, inbegriffen die 230 km lange
windreiche Nordküste zwischen Dakar und Saint Louis (vgl. Kapitel zu Windenergie). Die offizielle
Amtssprache ist Französisch, daneben wird in weiten Teilen des Landes die Nationalsprache Wolof
gesprochen. Insgesamt teilt sich die Bevölkerung in acht ethnische Gruppen auf. Das Land hat 12
Mio. Einwohner, wovon ca. 50% im ländlichen Raum leben. Senegal weist somit den höchsten
Urbanisierungsgrad aller Sahelländer auf. 35% der Gesamtbevölkerung leben im Großraum Dakar.
Abbildung 1: Senegal und angrenzende Länder
Quelle: http://www.lib.utexas.edu/maps/africa/senegal_rel89.jpg
Die Metropole Dakar ist Hauptstadt und Regierungssitz Senegals und eine der wichtigsten Städte
Westafrikas. Sie liegt unmittelbar an der Atlantikküste und hat einen natürlichen Hafen. Allerdings ist
aufgrund der niedrigen Wassertiefe die Versorgung mit Rohöl durch Großtanker erschwert.
9
Die acht wichtigsten Städte Senegals
Dakar ca. 2 Mio. Einwohner, Thies ca. 250.000 Einwohner, Kaolack ca. 222.000 Einwohner, Mbour
ca 200.000 Einwohner, Ziguinchor ca. 180.000 Einwohner (Hauptstadt der südlichen Casamance),
Saint Louis ca. 150.000 Einwohner, Touba ca. 430.000 Einwohner (heilige Stadt und Hauptstadt der
Mourieden, eine von zwei wichtigen religiösen Sekten in Senegal).
Senegal gliedert sich in drei Klima- und Vegetationszonen. Die Landschaft ändert sich von Nord nach
Süd sehr schnell, von West nach Ost dagegen nur kaum merklich. Die Übergangszonen gestalten sich
wie folgt: Im nördlichen Landesteil wird die Wüste zur Savanne mit Dornsträuchern und vereinzelten
Baumgruppen; in der Landesmitte verändert sich die Vegetation aufgrund höherer Niederschläge von
der Trockensavanne hin zur Baum- und Strauchsavanne. Der südliche Landesteil ist geprägt von der
Feuchtsavanne und tropischen Feuchtwald. Große Wälder und Mangrovengebiete ziehen sich entlang
der Flüsse zwischen Gambia und der Grenze zu Guinea.
Das Jahr ist klimatisch in zwei verschiedene Perioden unterteilt: in die durch den Passat bestimmte
windreiche und eher kühle Trockenperiode in den Küstenregionen von Dezember bis Mai sowie die
feuchtwarme Regenzeit von Juni bis November. Im Winterhalbjahr sorgt der Nordostwind Harmatan
für gelegentliche Staubstürme, die Staubfrachten aus der Sahara weit ins Landesinnere tragen. Der
Staub kann mehrere Tage in der Atmosphäre verbleiben (Nicht zu verwechseln mit Sandstürmen, die
zwar auch im Senegal vorkommen, in der Regel aber örtlich begrenzt sind.).
In den wolkenreichen Sommermonaten regnet es nur selten, dann aber mit sehr ergiebigen
Niederschlägen und heftigen Gewittern. Diese Niederschläge, die von Südosten aus dem Golf von
Guinea über Guinea und Mali Richtung Nordwesten als Monsunwinde heraufziehen, können
beachtliche Erosionsschäden durch Überflutungen verursachen.
Durch Regen unpassierbare Straßen
Gewisse Gebiete in flacheren Regionen des Flusssystems Sine Saloums im Süden von Dakar sind
mehrmonatig überschwemmt und dann verkehrsmäßig nur schwer zugänglich. In dieser Region
liegen auch die beiden vom deutschen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) über die KfW Entwicklungsbank finanzierten Konzessionen (vgl. Kapitel
Ländliche Elektrifizierung).
Der durch den kalten Kanarenstrom und den nördlichen Passatwind beeinflusste windreiche
Küstenstreifen zwischen Dakar und Saint Louis unterscheidet sich klimatisch mit deutlich kühleren
Temperaturen (bis zu 10°C unter dem Landesjahresdurchschnitt) vom Rest des Landes. Lediglich die
Monate Oktober und November sind dort wegen der hohen Luftfeuchtigkeit und fehlendem Wind heiß
und schwül.
Tabelle 1: Meteorologische Daten Senegal
Monat
Min. Temp °C
Max. Temp °C
Feuchtigkeit %
Regentage
01
18
26
58
0
02
17
27
63
0
03
18
27
69
0
04
18
26
71
0
05
20
29
73
0
06
23
31
74
2
07
24
31
75
7
08
24
31
81
13
09
24
32
80
11
10
24
32
76
3
11
23
30
65
1
12
19
27
58
0
10
1.2 Politische Rahmenbedingungen
1895 wurde Senegal französische Kolonie und Dakar Hauptstadt von Französisch-Westafrika. Am 18.
Juni 1960 wurde Senegal eine unabhängige Republik mit Präsidialsystem. Staatsoberhaupt ist der
Staatspräsident, der für sieben Jahre - mit der Möglichkeit zur Wiederwahl - gewählt wird. Bei den
Präsidentschaftswahlen im Frühjahr 2000 kam es zum ersten Mal seit der Unabhängigkeit des Landes
zu einem Machtwechsel, der mit den Parlamentswahlen im April 2001 und den Regional- und
Kommunalwahlen im Mai 2002 seine Fortsetzung fand. Seit April 2000 ist Abdoulaye Wade Präsident
des Senegal, der Anfang Juni 2007 durch Wahlen im Amt bestätigt wurde.
Abgesehen von Konflikten in der Casamance, dem südlichen Landesteil des Senegal, zeichnet sich
das Land durch eine im afrikanischen Kontext sehr hohe politische Stabilität aus. Es herrschen
demokratische und liberale Verhältnisse (regelmäßig stattfindende Wahlen, freie Presse etc.). Mit
Ausnahme von Menschenrechtsverletzungen in der Casamance werden die Menschenrechte
weitgehend respektiert.
Senegambia und der Casamance Konflikt
1982 vereinigten sich Senegal und Gambia zu einer Konföderation, die aber 1989 wieder aufgelöst
wurde. Im gleichen Jahr begannen Unruhen in dem südlichen Landesteil der Casamance, die bis
heute anhalten. Das englisch sprechende Gambia liegt wie ein Riegel mitten in Senegal und
erschwert einen ungestörten Verkehr mit dem ohnehin unruhigen Süden des Senegal.
Die staatliche Verwaltung, die nach französischem Vorbild stark zentralisiert ist, konzentriert sich in
der Hauptstadt Dakar und arbeitet mitunter sehr schwerfällig. Die Regierung ist bemüht, durch
Reformen der öffentlichen Verwaltung und eine weit reichende Politik der Regionalisierung und
Dezentralisierung die bestehenden institutionellen Herausforderungen zu lösen. Seit Anfang 1997 sind
die 11 Regionen des Landes neben den Städten und Landgemeinden eigenständige
Gebietskörperschaften. Trotz weit reichender übertragener Kompetenzen in vielen Bereichen werden
Fragen der Energieversorgung immer noch zentral von Dakar aus bestimmt.
Die Mitte der 90er Jahre eingeleitete neue Etappe des Dezentralisierungsprozesses im Senegal wird
durch die internationale Gebergemeinschaft intensiv begleitet. Auch die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit leistet z.B. durch die Unterstützung von Landgemeinden bei der
Erstellung und Umsetzung von Entwicklungsplänen einen Beitrag.
Die Schwäche der öffentlichen Verwaltung, insbesondere in den ländlichen Regionen, hat seit den
70er Jahren zur Entstehung einer Vielzahl von Nichtregierungs- und Basisorganisationen geführt, die
in der Zwischenzeit viele der ursprünglich staatlichen Funktionen wahrnehmen (insbesondere in den
Bereichen Gesundheit und AIDS-Bekämpfung, Bildung, Ressourcenschutz, Förderung der
Landwirtschaft und des Kleingewerbes).
Muslimische Bruderschaften
Das gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Leben des Senegals wird geprägt durch
spezifische soziokulturelle Faktoren wie Großfamilie, Polygamie und die islamischen
Bruderschaften (Tidjanes, Mourides; ca. 95% der Senegalesen bekennen sich zum islamischen
Glauben). Die islamischen Bruderschaften verfügen über eine sehr starke Stellung in weiten Teilen
des senegalesischen Wirtschaft (Erdnussanbau und -vermarktung, Transport, Handel). Seit einigen
Jahren steigen Bruderschaften auch in den Energiesektor ein. Sie haben z.B. eine eigene
Flüssiggasvertriebsgesellschaft (Touba Gaz) gegründet, ein Tankstellennetz mit Namen Touba Oil
aufgebaut und befassen sich mit der Entwicklung von diversen technischen Geräten oder
unterstützen deren Entwicklung. Grundsätzlich tragen die Bruderschaften, wenn auch
wertkonservativ eingestellt, zur politischen Stabilität des Landes bei.
11
1.3 Sozioökonomische Rahmenbedingungen
Im Zeitraum von Ende der 70er bis Anfang der 90er Jahre durchlief der Senegal eine schwere
wirtschaftliche Krise. Eine verfehlte staatswirtschaftliche Ordnungspolitik (Protektionismus und
öffentliche Monopole) und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit trugen dazu ebenso bei, wie zwei
schwere Dürreperioden, die die gesamte Sahelzone betrafen. Hinzu kam die fortwährende
Verschlechterung des Preisindexes von Import und Export. Wie viele Entwicklungsländer konnte der
Senegal für seine Rohstoffe keine angemessenen Preise mehr erzielen.
Landeswährung
Die Landeswährung des Senegal ist der CFA Franc, 1 CFA-Franc = 100 Centimes. Senegal gehört zur
Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion. Der CFA-Franc (Communauté Financiére
Africaine) ist die Währung in 14 afrikanischen Staaten: Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun,
Republik Kongo, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, GuineaBissau, Mali, Niger, Senegal sowie Togo. Da der CFA-Franc an den Euro gebunden ist, liegt der
Wechselkurs konstant bei: 1 Euro (€) = 655,957 CFA-Franc (XOF); 1000 FCFA entsprechen rund
1,50 €.
Die im Verbund mit anderen westafrikanischen Ländern Anfang 1994 erfolgte Abwertung des FCFA
um 50% hat zu einer wirtschaftlichen Wiederbelebung geführt. Zwischen 1996 und 2006 wuchs die
senegalesische Wirtschaft mit einer realen Wachstumsrate von mehr als 5% pro Jahr bei einer
niedrigen Inflationsrate von ca. 2,1%. Die Außenverschuldung des Landes hat sich durch das
Abkommen mit dem Pariser Club vom Juni 1998 weiter stabilisiert, befindet sich aber, gemessen an
der Wirtschaftskraft des Landes, nach wie vor auf hohem Niveau. Deshalb fällt der Senegal unter die
erweitere Initiative zum Schuldenerlass für hoch verschuldete, arme Entwicklungsländer (HIPC II).
Das Bankensystem kann seit der Restrukturierung Ende der 80er Jahre generell als gesund eingestuft
werden (vgl. Studie Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick).
Die Auswirkungen der signifikanten Preiserhöhungen für Rohöl in den letzten beiden Jahren kann
noch nicht endgültig abgeschätzt werden, weil sehr unterschiedliche Sektoren betroffen sind. Es muss
aber mit einer Minderung des Wirtschaftswachstums um bis zu 2% gerechnet werden (vlg. Annex B)
Das wirtschaftliche Wachstum wird hauptsächlich vom Industriesektor (21% des BIP) sowie vom
Dienstleistungssektor (61% des BIP) getragen. Aufgrund schwerwiegender struktureller Probleme und
erheblichen Produktionsausfällen trägt der Landwirtschaftssektor nur 18% zum BIP bei, obwohl in
diesem Sektor mehr als die Hälfte der wirtschaftlich aktiven Bevölkerung Senegals beschäftigt ist (ca.
60%). In der Landwirtschaft überwiegen der kleinbetriebliche Anbau von Nahrungsfrüchten (Hirse,
Mais, Reis, Bohnen, Bananen) sowie der Anbau von Exportprodukten (Baumwolle, Erdnüsse). Wegen
nicht ausreichender Ertragsmengen ist der Senegal auf Importe von Lebensmitteln (z.B. Reis und
Zwiebeln) angewiesen.
Die Deviseneinnahmen des Senegal resultieren im Wesentlichen aus dem Export von Fisch,
Erdnüssen und Phosphat bzw. deren Produkte sowie dem Tourismus. Allerdings spielen auch
Überweisungen von Senegalesen, die im europäischen Ausland und in den Vereinigten Staaten
arbeiten, eine beachtliche Rolle. Sie werden auf ca. 10% aller Deviseneinnahmen geschätzt.
Der bilaterale Handelsaustausch zwischen Senegal und Deutschland spielt sich seit Jahren nur auf
einem sehr niedrigen Niveau ab.
12
1.4 Armut im Senegal
Aufgrund seiner vergleichsweise gut entwickelten Wirtschaft liegt Senegal mit einem Pro-Kopf
Einkommen von 710 US$ im Jahr 2006 deutlich vor den anderen Sahelländern 1. Trotzdem ist die
Armut hoch. Laut der letzten Haushaltserhebungen im Jahre 2001 fallen 54% der Haushalte unter die
Armutsschwelle, die bei 328 FCFA (ca. 0,5 EUR) pro Tag und Person angesetzt wird. Dabei sind vor
allem ländliche Gebiete von Armut betroffen. Dort leben fast 80% der armen Haushalte.
Der Anteil der weiblichen Bevölkerung beträgt im Senegal 51%. Sie leben überwiegend im ländlichen
Raum, sind in allen Produktionsgebieten tätig und erbringen ca. 70% der Arbeitskraft auf dem Lande.
Bezüglich der Sozialindikatoren (durchschnittliche Lebenserwartung: 52 Jahre, Analphabetenrate:
64% davon 81% Frauen) befindet sich das Land in einer vergleichbaren Situation mit den
Nachbarländern. Die Regierung hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen,
um die soziale Situation, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Bildung, zu verbessern 2.
Das Gefälle zwischen arm und reich sowie Stadt und Land verschärft sich zunehmend. Die offene und
verdeckte Arbeitslosigkeit, insbesondere unter der jugendlichen Bevölkerung in den Städten, ist sehr
hoch, was die Kleinkriminalität und den Exodus Jugendlicher vor allem nach Europa, aber auch in
wohlhabende afrikanische Staaten wie Südafrika nach sich zieht.
1
http://www.diplomatie.gouv.fr/fr/pays-zones-geo_833/senegal_355/presentation-du-senegal_1293/index.html)
http://www.izf.net/izf/Institutions/Situation/AfriqueOuest/IHPC/2006/IHPCdecembre2006.pdf
2
s. nationaler Gesundheitsentwicklungsplan 1998-2007, Bildungsentwicklungsplan 1999-2008
13
2. Energiemarkt und Energiepolitik
2.1 Struktur der Energieversorgung 3
Wie in vielen Entwicklungsländern Afrikas, ist die Energieversorgung Senegals mit einem Anteil von
rund 44% am Primärenergieverbrauch geprägt von einer hohen traditionellen Nutzung von Biomasse
(65% Holz). Vor allem in ländlichen Gebieten ist Holz der typische Haushaltsbrennstoff, mit
entsprechenden ökologischen und gesundheitlichen Folgeschäden (vgl. Kapitel Biomasse). Im
städtischen Bereich dominieren dagegen Holzkohle und Flüssig-Gas (Liquefied Petroleum Gas, LPG).
Die zweite Säule der Energieversorgung bilden importierte fossile Energieressourcen für Industrie,
Stromerzeugung und Verkehr. Rohöl und Erdölerzeugnisse stellen mit ca. 52% den größten Teil des
Primärenergieverbrauchs dar (siehe Abbildung 2). Senegal verfügt über eigene Erdölressourcen
(offshore), die auf 700 Mio. Barrel geschätzt werden. Eine Förderung soll in den nächsten Jahren
beginnen. Außerdem wurden Erdgasvorkommen von ca. 32,3 Mrd. m³ in der Region Thiès nordöstlich
von Dakar gefunden, die bereits zur Stromproduktion eingesetzt werden.
Abbildung 2: Primärenergieverbrauch 2005
Kohle
3,43%
Biomasse
43,53%
Wasserkraft
0,84%
Gas
0,45%
Solarenergie
0,01%
Öl-Erzeugnisse
51,74%
Quelle: SIE-Sénégal, 2006
Der Endenergieverbrauch gliedert sich nach Art der Energieträger wie folgt: 52,9% Erdölerzeugnisse;
34,8% Biomasse; Elektrizität 7,6%; Kohle 4,8%. Im Hinblick auf die sektorale Verteilung ist
festzustellen, dass die Sektoren Haushalte (45,8%) und Transport (36,9%) zusammen allein 83% des
gesamten Endenergieverbrauchs auf sich verbuchen. Der Industriesektor hat einen Anteil von 13,9%.
Wie oben bereits angedeutet, ist Biomasse in Form von Holz (49,2%) und Holzkohle (26,7%) die
Hauptenergiequelle im senegalesischen Haushaltssektor. Während die Nutzung von LPG 16,1%
ausmacht, entfallen auf Elektrizität nur 6,6%.
Der LPG-Verbrauch betrug 2006 ca. 131.000 Tonnen, mit einem monatlichen Durchschnittsverbrauch
von 10.917 Tonnen. Fast das gesamte LPG wird importiert. Seit 2006 gibt es Engpässe in der LPGVersorgung, die sich 2007 fortsetzten. Der Staat erklärte, dass es kein Erzeugungs-, sondern ein
Distributionsproblem gäbe, weil Pfandflaschen aus Mauretanien, Gambia und Guinea Bissau nicht
recycelt würden.
3
Einige der Informationen stammen aus der GTZ-Publikation: Loy, Detlef et al: „Energiepolitische
Rahmenbedingungen für Strommärkte und erneuerbare Energien. 21 Länderanalysen. Teilstudie Senegal“,
GTZ, Eschborn, 2004
14
LPG wird durch staatliche Subventionen stark gefördert, um auch ärmeren Bevölkerungsschichten
Zugang zu Flüssiggas zu verschaffen und die heimischen Holzressourcen zu schützen 4. Die
kumulierten Subventionen in den Jahren 2005 und 2006 betrugen 25 und 36 Mrd. FCFA.
Senegal hat den höchsten LPG-Verbrauch unter den Sahelländern.
2.2 Strommarkt
Der staatliche Strommonopolist Société Nationale d’Électricitè (SENELEC) ist zuständig für die
netzgebundene Erzeugung, Weiterleitung und Verteilung von Elektrizität im Senegal. Private
Stromerzeuger müssen den Netzzugang und die Abnahmebedingungen ihres Stroms individuell mit
SENELEC verhandeln und können nicht direkt an Dritte verkaufen. Aufgrund dieser erschwerten
Zugangsbedingungen spielen private Erzeuger im Strommarkt bisher nur eine untergeordnete Rolle.
2.2.1 Aktuelle Stromerzeugung
Die Stromversorgung basiert im Wesentlichen auf der Produktion in thermischen Kraftwerken und
dieselbetriebenen Generatoren. Die installierte Gesamtkapazität beträgt aktuell 561 MW. Aufgrund der
teilweise veralteten Anlagen reduziert sich die Kapazität auf ca. 458 MW. Die vorhandenen
Kapazitäten reichen nicht aus, um die weiterhin wachsende Nachfrage von durchschnittlich 8,4%
jährlich und 11% in den Jahren 2004-2005 zu decken 5.
Tabelle 2: Aktueller Kraftwerkspark und installierte Kapazitäten (Stand: August 2007)
Eigenleistung SENELEC
Privaterzeugung
Kraftwerksart
Installierte Kapazitäten
Gesamt
Dampfkraftwerke
Dieselkraftwerke
Gasturbinenkraftwerk
Gesamt
Dieselkraftwerke
Wasserkraft (Manantali)*
Gas- und Dampfkraftwerk (GTI)**
395 MW
138,7 MW
208,3 MW
48 MW
166 MW
48 MW
66 MW
52 MW
*= Dem Senegal stehen 60 MW des malischen 200 MW Wasserkraftwerk Manantali zu. Das Kraftwerk wird von der
Manantali Water Management Company (SOGEM) verwaltet.
**= GTI ist ein amerikanisches Privatunternehmen. Das Kraftwerk wird seit 1999 am Cap de Biches betrieben.
Der Betreibervertrag mit SENELEC läuft über 15 Jahre.
Drei große private Industrieunternehmen, das Chemieunternehmen Industries Chimiques du Sénégal
(ICS), der Zuckerproduzent Compagnie Sucrière du Sénégal (CSS) und das Agrarunternehmen
(Erdnussverarbeitung) Société Nationale de Commercialisation des Oléagineux du Sénégal
(SONACOS), verfügen über eigene Stromerzeugungskapazitäten, die überwiegend dem Eigenbedarf
dienen. Die Einspeisung in das Netz der SENELEC gestaltet sich vertragsrechtlich schwierig.
Erneuerbare Energien spielen momentan im Rahmen der netzgebundenen Stromversorgung noch
keine bedeutende Rolle (ausführlichere Informationen zu Potenzialen und aktueller Nutzung
erneuerbarer Energien vgl. Kapitel 3).
4
5
LPG wird für Gebinde von 2,7 und 6,0 Kg mit 20% subventioniert. Details zu LPG-Preisen s. Annex E)
Quelle: SIE Sénégal 2006
15
Der Preisschock
Der jüngste Preisanstieg für Rohöl und raffinierte Produkte beginnend mit dem Jahr 2005 hat den
senegalesischen Staat unvorbereitet getroffen. Dies trifft insbesondere für die Vorkehrungen des
Finanzministeriums zu, welches dem senegalesischen Strommonopolisten SENELEC die
notwendigen Mittel zum Kauf von Kraftstoffen jährlich zuweist. Private Firmen wie SHELL und
TOTAL reichten die gestiegenen Kosten mit zeitlicher Verzögerung an SENELEC weiter. Da
SENELEC über keine ausreichende Lagerkapazitäten für Brennstoffe verfügt, ist sie auf die
unmittelbaren vertraglich vereinbarten Kraftstoff-Lieferungen von Dritten angewiesen. Diese
begannen die Lieferung zu reduzieren und drohten mit Lieferstopp für den Fall, dass SENELEC den
finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Eine der Folgen waren fortwährende
Stromabschaltungen, die bis zum Redaktionsschluss im September 2007 fortdauerten.
Die Auswirkungen der zunehmend unzuverlässigen Stromversorgung seit 2006 sind vielfältig
und können statistisch schwer erfasst werden. Die Bevölkerung behilft sich durch Kauf von
aufladbaren Neon-Lampen (6000 und 11.000 FCFA). Händler behelfen sich mit kleinen
Benzin betriebenen Notstromaggregaten von 1-3 kW. Obwohl es bei der SENELEC einen
telephonischen Auskunftsdienst gibt, bei dem der Kunde abfragen kann, wann sein Bezirk
keinen Strom haben wird, kommt es aufgrund ungenauer Zeitangaben immer wieder zu
Leerläufen. Dadurch werden viele produktive Tätigkeiten nicht oder verzögert durchgeführt.
Regierungspläne zur Kraftwerksparkverstärkung
Laut einer Regierungserklärung vom September 2007 will die Regierung den weiteren Ausbau der
Kraftwerkskapazität mit zusätzlichen Finanzmitteln beschleunigen 6. Im Mai 2007 hat SENELEC eine
finanzielle Zusage von 22 Mrd. FCFA bekommen. Für 2007 wurden weitere 65 Mrd. FCFA
angekündigt, bis zum Jahre 2012 zusätzlich 520 Mrd. FCFA. Mit einem neuen Kohlekraftwerk und
ein gemeinsames Staudammprojekt mit Guinea in Souapéti soll die Kraftwerkskapazität bis 2012
auf mehr als 600 MW erhöht werden. Erneuerbaren Energien wird eine wichtige Rolle für die
ländliche Elektrifizierung und für den Kraftstoffbereich (Erzeugung von Biokraftstoffen)
zugesprochen.
2.2.2 Stromnetz
Das von der SENELEC betriebene Verbundnetz (225 kV) konzentriert sich im Wesentlichen auf die
Stromversorgung der urbanen und peri-urbanen Gebiete, insbesondere der Küstenregion mit den
Ballungszentren Dakar, Thies, St. Louis und Kaolack/Fatick (vgl. Abbildung 3). Aufgrund der maroden
Netzinfrastruktur sind hohe Leitungsverluste zu verzeichnen. Weitere Inselnetze befinden sich im
Südosten des Landes, die ebenso von SENELEC betrieben werden. Weitere kleinere Dorf-Inselnetze
werden von der Agentur für ländliche Elektrifizierung ASER (vgl. Kap. 2.4) betrieben. Der größte Teil
des ländlichen Raums ist nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen.
2.2.3 Netzgebundene Erzeugungskosten und Strompreise
Die durchschnittlichen Stromerzeugungskosten in Kraftwerken der SENELEC lagen im Jahr 2005 bei
6,6 €ct/kWh. Dabei gab es große Unterschiede zwischen den einzelnen Kraftwerken: Die Kosten
variierten zwischen 4,5 €ct/kWh (modernes Dieselkraftwerk) und 10 €ct/kWh (altes Dampfkraftwerk).
Demgegenüber lagen die Gestehungskosten für Elektrizität aus dem Wasserkraftwerk Manantali bei
lediglich 2,6 €ct/kWh.
Das Tarifsystem ist ausdifferenziert in Hochspannungs-, Mittelspannungs- und Niedrigspannungspreise. Im Bereich der Niedrigspannung sind die Preise sowohl in Gewerbe/ Industrie und Haushaltskunden, als auch bezüglich der Bezugsmenge gestaffelt (differenzierte Gliederung vgl. Annex E).
6
Tageszeitungen Walfadji und Le Soleil, 18.09.2007
16
Tabelle 3: Durchschnittliche Strompreise pro kWh für Endverbraucher
€-cent
2002
2003
2004
2005
2007
Niederspannung
13,7
13,5
13,3
13,1
15,87
Mittelspannung
11,6
11,9
11,7
11,4
11,50
Hochspannung
9,3
10,0
9,0
8,7
9,6
Abbildung 3 : Das Netz der SENELEC
Quelle: Senelec, 2006
2.3 Energiepolitische Rahmenbedingungen und Akteure
Für die Ausgestaltung der Energiepolitik ist das Ministerium für Energie (Ministère de l’Energie) und
innerhalb des Ministeriums die Energiedirektion (Direction de l’Energie) zuständig. Das Ministerium für
Energie besitzt gegenüber dem staatlichen Strommonopolisten SENELEC Weisungsbefugnis. Für die
Beschleunigung der Elektrifizierung in ländlichen Gebieten wurde 1998 die staatliche senegalesische
Agentur für Ländliche Elektrifizierung (Agence Sénégalaise d’Electrification Rurale, ASER) gegründet.
Seit Juni 2007 existiert zudem ein Ministerium für Erneuerbare Energien (Ministère des Energies
Renouvelables). Die Kompetenzverteilung zwischen den beiden Ministerien ist noch nicht klar geregelt
(Stand: Oktober 2007).
Um den zunehmenden Versorgungsengpässen zu begegnen, begann die senegalesische Regierung
1998 mit der Reform des Stromsektors und seiner Öffnung für private Investoren. Durch das im April
verabschiedete Rahmengesetz für den Stromsektor No 98-29 („Loi d’orientation relative au secteur de
l’électricité“) wurde eine staatliche Regulierungsbehörde für den Stromsektor (Commission de
17
Régulation du Secteur de l’Electricitè, CRSE) geschaffen 7. Die Regulierungsbehörde CRSE ist u.a.
verantwortlich für die Vergabe und Überwachung von Lizenzen und Konzessionen, die Herstellung
von Wettbewerb auf dem Strommarkt, die Festlegung der Stromtarife für alle Endkunden sowie die
Beratung bei Gesetzesvorhaben. Die staatliche SENELEC wurde in eine Aktiengesellschaft
umgewandelt und gleichzeitig der Bereich der Stromproduktion für private Investoren und Betreiber
(Independent Power Producer, IPP) geöffnet. Allerdings behält SENELEC bis 2009 das Monopol für
den Kauf und die Verteilung von Elektrizität. Das erschwert in der Praxis den Marktzugang für private
Stromerzeuger, da SENELEC den Strom bisher nicht zu adäquaten Preisen abnimmt und ein
Direktverkauf an Dritte, die eine Durchleitung des Stroms durch SENELEC erfordern würde, bisher
nicht ermöglicht wird.
IPP-Verträge
IPPs schließen Verträge vom Typ Build-Own-Operate (BOO) mit der SENELEC ab. Die Details werden
durch eine Reihe zahlreicher Durchführungsbestimmungen geregelt: Dekret Nr. 98-334 regelt die
Bedingungen und Modalitäten für Lizenzvergabe und -entzug sowie für Produktion-, Handel- und
Stromverkauf in Konzessionen; Dekret Nr. 98-335 enthält Bestimmungen über Tarifbedingungen;
Dekret 98-336 regelt die Beteiligungen von Firmen im Stromsektor untereinander 8. Lizenzen zur
Stromproduktion und Konzessionen zur Elektrifizierung in ländlichen Gebieten werden öffentlich
ausgeschrieben (detaillierte Informationen vgl. Kapitel „Ländliche Elektrifizierung“).
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation nach 2009 gestaltet. Ein wesentliches Hindernis für eine
weitere Marktöffnung ist die fehlende Privatisierung der SENELEC, die nach mehreren gescheiterten
Privatisierungsversuchen noch heute auf der Tagesordnung steht. Die Auflage des Gesetzes 98-29,
dass SENELEC neue Erzeugungskapazitäten per Ausschreibung von privaten Anbietern einkaufen
muss, wurde mit dem Gesetz 2002-01 wieder abgeschwächt. Gesetzestexte und aktueller Stand der
Strommarktregulierung sind auf der Internetseite der CRSE (http://www.crse.sn/electricite.php) zu
finden.
Privatisierungsversuche der SENELEC
Bereits im März 1999 wurden 34% des Stammkapitals von SENELEC an den kanadischen
Energieversorger Hydro Quebec International und das französische Unternehmen Elyo veräußert.
Weitere 15% waren zum Verkauf auf regionalen Kapitalmärkten vorgesehen. Die restlichen 51%
entfielen auf Mitarbeiter (10%) und den senegalesischen Staat (41%). Da mit den neuen
Eigentümern keine Verbesserung hinsichtlich der Versorgungslage eintrat und erwartete
Neuinvestitionen ausblieben, wurde die Partnerschaft nach 20 Monaten wieder aufgelöst. Die
Anteile des französisch-kanadischen Konsortiums gingen an den senegalesischen Staat zurück.
Eine zweite Ausschreibung wurde auf drängen der Weltbank und des Internationalen
Währungsfonds kurze Zeit später vorgenommen. Als Erstplazierter ging die französische Firma
Vivendi aus der Ausschreibung hervor. Allerdings war Vivendi nicht in der Lage 51% der Anteile zu
finanzieren, so dass mit dem zweitplazierten Bieter AES, verhandelt wurde. Aber auch diese
Verhandlungen führten zu keinem positiven Ergebnis. Das Unternehmen ist somit weiterhin in
staatlicher Hand.
Mit Hilfe der Weltbank soll eine Aktualisierung und Anpassung des Rahmengesetzes 98-29
vorgenommen werden. Die entsprechende Kommission hat im Mai 2007 mit der Erarbeitung der
„Matrice du Plan de Redressement du Secteur de l’Energie“ begonnen. Die Weltbank strebt eine
Entflechtung (und gleichzeitige Teilprivatisierung) von Stromerzeugung und –verteilung an. Aktuellen
Überlegungen zufolge können demnach in der Stromerzeugung durchaus öffentliche Erzeuger
(SENELEC), private IPPs, sowie privat betriebene Kraftwerke in öffentlichem Besitz nebeneinander
7
8
http://www.crse.sn/documents/Loi-1998-29.pdf
Originaltext: « Décret n° 98-334 fixant les conditions et modalités de délivrance et de retrait de licence ou de
concession de production, de distribution et de vente d’énergie électrique, Décret n° 98-335 relatif aux principes
et procédures de détermination et de révision des conditions tarifaires, Décret n° 98-336 relatif aux prises de
participation entre entreprises du secteur de l’électricité »
18
existieren, während Transport und Verteilung in einem Unternehmen verbleiben (öffentlich, oder in
öffentlichem Besitz mit privatem Management).
Die senegalesische Regierung überlegt zudem, ein Einspeisegesetz für Erneuerbare Energien
aufzulegen. Im Juli 2007 veranstaltete die GTZ im Auftrag des Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen Workshop mit senegalesischen Regierungsvertretern
und anderen EE-Akteuren, in dem mögliche Optionen und notwendige Schritte diskutiert wurden.
Die Energiedirektion hat im Jahre 2004 mit einem eigenem Statut die Behörde CIMES (Comité
Intersectoriel de Mise en Synergie de l’Energie et les autres Secteurs) gegründet. Bei dieser
Koordinierungsstelle, die in der Energiedirektion angesiedelt ist, müssen alle staatlichen Einheiten und
nachgeschalteten Durchführungsorganisationen, die sich mit Energieanwendungen und Installationen
befassen, ihre Programme anmelden und koordinieren. Dies bedeutet, dass alle Aktivitäten zur
Errichtung von EE-Anlagen im öffentlichen Bereich mit dieser Institution vorher abgeklärt werden
müssen. Über CIMES kann somit herausgefunden werden, welche Maßnahmen in welchem
Energiesegment in Planung sind (, was nicht zwangsläufig eine Realisierung nach sich zieht).
19
2.4 Ländliche Elektrifizierung
Trotz Investitionen von 20 Mrd. FCFA (rund 30 Mio. €), die zwischen 1995 und 2002 für Maßnahmen
zur ländlichen Elektrifizierung vom Staat und verschiedenen Gebern aufgewendet wurden, ist immer
noch der Großteil der Dörfer (Siedlungen mit einer Einwohnerzahl unter 1000) nicht elektrifiziert. Der
gesamte Elektrifizierungsgrad der ländlichen Regionen Senegals lag 2007 bei ca. 15%, während die
urbanen Gebiete eine durchschnittliche Elektrifizierungsquote von ca. 74% aufwiesen. Insgesamt
betrug die landesweite durchschnittliche Elektrifizierungsquote 45% (ausführliches Zahlenmaterial vgl.
Annex D)
Die ländliche Elektrifizierung ist sowohl für die senegalesische Regierung als auch im Rahmen bi- und
multilateraler Geberprogramme ein prioritäres Thema geworden. Allein im Zeitraum von 2003-2007
wurde ein Budget von umgerechnet 259 Mio. € bereitgestellt. Nach ersten Reformen zur Privatisierung
des Stromsektors soll auch im Bereich ländlicher Elektrifizierung künftig ein stärkerer Schwerpunkt auf
die Beteiligung des Privatsektors gelegt werden. Dafür wurde ein pilothaftes Konzessionsmodell in
Zusammenarbeit von Weltbank und der senegalesischen ASER entwickelt. Neben der Weltbank
unterstützt insbesondere die deutsche KfW Entwicklungsbank im Auftrag des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie die Afrikanische Entwicklungsbank
(AfDB) die Initiative. Die nicht-elektrifizierten ländlichen Gebiete wurden in insgesamt 12
Konzessionsgebiete aufgeteilt (Stand Oktober 2007). Bei ASER gibt es eine starke Tendenz die
Anzahl der Konzessionen weiter zu senken. Ziel scheinen 8 Konzessionen zu sein.
In diesem Kontext stellt die Weltbank finanzielle Mittel für die sogenannten ERILe (Projet
d’Electrification Rurale par des Initiatives Locales) und PREMs (Projets Energétiques Multisectoriels)
in ihren Konzessionsgebieten zur Verfügung (vgl. Kapitel 2.4.2).
Das Konzessionsmodell und die Projektkonzeption zur ländlichen Elektrifizierung (ERIL), stellen in der
internationalen Entwicklungszusammenarbeit einen innovativen Ansatz dar. Ziel ist es, anstelle von
häufig unkoordinierten Einzelaktivitäten verschiedener Geber einen strategischen Ansatz und
„Masterplan“ als Ausgangspunkt für Einzelaktivitäten zu erarbeiten. Dem Privatsektor wird dabei eine
zentrale Rolle in der Umsetzung zugewiesen. Insofern wird Erfolg oder Misserfolg des
senegalesischen Modells weit reichende Auswirkungen auf die internationale Diskussion zu diesem
Thema haben.
2.4.1 Das Konzessionsmodell
Das Konzessionsmodell arbeitet konzeptionell mit folgenden Elementen:
ƒ
Netzerweiterung
ƒ
Dorfstromversorgung (Inselnetze)
ƒ
Einzelhausversorgung (meistens Solar-Home-Systeme)
In den bisher erstellten Vorstudien zu jedem Konzessionsgebiet sind die jeweiligen Anteile dieser drei
Elektrifizierungselemente exemplarisch untersucht worden. Die jeweiligen Ausschreibungen,
insbesondere bezüglich des Finanzbedarfs für größere Investitionen, basieren auf diesen Vorstudien.
Bei der Wahl der Technologien, die der Konzessionär einsetzt, hat er jedoch unter Beachtung der
ökonomischen Randbedingungen gewisse Freiheiten, z.b. bei der Festlegung der Tarife für
angeschlossene Kunden, die aber von der Regulierungsbehörde CSRE genehmigt werden müssen. In
diesem Zusammenhang ist auch der Einsatz von Erneuerbaren Energien-Technologien von
Bedeutung, da Erneuerbare Energien in den dünn besiedelten ländlichen Gebieten technologische
und ökonomische Vorteile aufweisen.
Chancen für Hybridlösungen und komplexe Systeme
Für deutsche Unternehmen mit Kompetenz bzgl. hybrider Inselsysteme und Kenntnisse über
komplexe Erneuerbare-Energien-Lösungen können die Konzessionen und ERILe neue
Investitionsmöglichkeiten bieten. Angesichts der langen Laufzeiten bieten sich prinzipiell gute
Möglichkeiten, weltweit beachtete innovative Lösungen entstehen zu lassen.
20
In den beiden Konzessionen, die durch die KfW Entwicklungsbank finanziert werden und die im
September 2007 zu einer zusammengelegt wurden, ist ein Anteil von 25% für Erneuerbare Energien
festgeschrieben. In den Konzessionen der Weltbank sind ebenfalls Anteile für Erneuerbare Energien
vorgesehen. Diese Mittel sind ausschließlich für die Weltbank-Konzessionen reserviert und können
nicht in die Konzessionsgebiete anderer Geber übertragen werden.
Wie bereits erwähnt, soll die Elektrifizierung der Konzessionsgebiete durch Unternehmen des
Privatsektors durchgeführt werden, die in einem zweistufigen Auswahlprozess bestimmt werden. Die
erste Stufe, die so genannte Präqualifikation, wird durch einen Aufruf zur Interessenbekundung
eingeleitet. Nach diesem Verfahren haben sich die Firmen oder Gruppierungen von Firmen vorqualifiziert, welche die „technischen und finanziellen Ansprüche des Marktes“ erfüllen.
Unternehmerhinweis zur Präqualifikation:
Eine detaillierte Beschreibung der Präqualifikationskriterien ist bei ASER erhältlich. Wichtige
Anforderungen sind
•
Technologisches Know-how und Finanzkraft, um die Energieversorgung sowohl mit fossilen
als auch Erneuerbaren Energie-Technologien zu gewährleisten,
•
Kenntnisse und Referenzen im Netzbau, im Netzmanagement, im Verwaltungsbereich
(Abrechnung) etc,
•
Aufbau von eigenem Personal vor Ort; angesichts der Umgebungsbedingungen und der
Komplexität der Aufgabe ist es nicht einfach, geeignete Personen zu finden,
•
rechtliche Bindung; sie ist mit Risiken verbunden, die von Deutschland aus nur schwer zu
managen sind,
Diese Ansprüche zu erfüllen, ist für mittelständische Unternehmen aus dem Bereich Erneuerbare
Energien nicht einfach. Vor diesem Hintergrund ist die Bildung geeigneter Konsortien eine
Möglichkeit, um sich besser zu positionieren und Risiken zu mindern.
Der zweite Schritt im Auswahlverfahren ist die eigentliche Ausschreibung. Die Dokumente für die
Ausschreibungen werden an die vorqualifizierten Firmen oder Gruppierungen von Firmen geschickt
(weitere Detailinformationen im Anhang). Die detaillierten Vorstudien zu den einzelnen
Konzessionsgebieten (bzw. deren Ergebnisse) werden nur den qualifizierten Bewerbern zugänglich
sein.
Die Finanzierung wird durch internationale Geber bereitgestellt - Weltbank (6 Konzessionen), KfW
Entwicklungsbank (2 Konzessionen, die wie erwähnt, im September 2007 zusammengelegt wurden,
AfDB (2 Konzessionen). Weitere 3 Konzessionen sind noch nicht finanziert. Es gibt aber
Interessensbekundungen von GPOBA (Global Partnership for Output Based Aid) und ggf. auch von
der BID (Banque Islamique de Développement). Das Grundprinzip der Finanzierung besteht darin,
dass maximal 80% der Investitionssumme von den Gebern bereitgestellt wird (dazu zählt auch der
senegalesische Staat), und mindestens 20% der Investitionssumme durch den privaten Investor
aufgebracht werden muss. Das Investitionsvolumen wird im Rahmen der Vorstudien nach einem
bestimmten Schema (differenziert nach Netzanschluss, Dorfstromversorgungssystem und SHS) sowie
weiterer Kriterien (Dichte und Anzahl der Haushalte, Tariffestlegungen in der Betriebsphase etc)
ermittelt.
Der zeitliche Ablauf des gesamten Prozesses der Konzessionsvergaben ist der Übersicht in Tabelle 5
zu entnehmen. Daraus wird ersichtlich, dass der Gesamtprozess über mehr als 10 Jahre läuft. Bisher
wurden 2 Konzessionen der Weltbank an das marokkanische Energieversorgungsunternehmen ONE
vergeben. Für die KfW-Konzessionen endet die Präqualifikationsausschreibung am 23.Oktober 2007
21
(s.u.). Weitere Konzessionen der Weltbank und der African Development Bank sind ebenfalls in der
Präqualifikationsphase; andere werden erst später ausgeschrieben.
Stand der Ausschreibung der KfW-Konzessionen
Der Ausschreibung einer Konzession geht immer eine Studie voraus, die das Potenzial der jeweiligen
Konzession feststellt. Das Consulting-Unternehmen, das die PLE (Plan local d’Electrification)
genannte Studie erstellt, wird international durch eine Ausschreibung ermittelt. Im Falle der beiden
Konzessionen Fatick Gossas und Kaolack Nioro wurde diese Studie von Lahmeyer International
angefertigt. Sie wurden im Juni 2006 an ASER übergeben und von ASER und der KfW abgenommen.
Im Anschluss daran wurde die Ausschreibung für die Präqualifikation vorbereitet. Sie hat im Mai 2007
stattgefunden, endete zunächst am 3. Juli 2007.
Auf die Präqualifikationsausschreibung für die Konzessionen Fatick Gossas und Koalack Nioro haben
sich im ersten Anlauf zu wenig Unternehmen beworben, um den Vergaberichtlinien der KfW zu
entsprechen (nur ein Bewerber für Fatick Gossas, zwei für Koalack Nioro). Aus diesem Grund
wurden von ASER/KfW zwei Schritte eingeleitet:
•
die beiden Konzessionen Fatick Gossas und Koalack Nioro wurden zu einer Konzession
vereinigt.
•
die neue Konzession muss erneut ausgeschrieben werden; eine neue Bewerbung ist auch für
jene Bewerber notwendig, die sich auf die beiden vormaligen Konzessionen beworben haben.
Die neue Ausschreibung begann am 3. September und endet am 23. Oktober 2007. Abbildung 4 zeigt
die Konzessionsgebiete nach neuem Zuschnitt (ursprünglich waren 18 Konzessionsgebiete festgelegt
worden).
Fazit
Prinzipiell bietet die Ausschreibung sowohl der KfW- als auch den Gebern anderer Konzessionen
deutschen EE-Unternehmen eine gute Möglichkeit, in größerem Stil in der ländlichen Elektrifizierung
aktiv zu werden. Voraussetzung ist allerdings die Bildung leistungsfähiger Konsortien, um den hohen
Anforderungen gerecht zu werden. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass sich dies in der Praxis
schwierig gestaltet.
22
Abbildung 4: Konzessionsgebiete nach neuem Zuschnitt
Quelle: Aser, Stand Februar 2007
Tabelle 4: Die 13 Konzessionen im Überblick (Stand Mai 2007)
Anteil A
Potential A
Anteil B
Potential B
Anteil C
Potential C
DAGANA
1
17 205
31%
5 333
33%
5 677
66%
11 355
PODOR
1
35 761
31%
11 086
33%
11 801
66%
23 602
SAINT-LOUIS
1
5 227
31%
1 620
33%
1 725
66%
3 450
Département
Ländliche Haushalte
(in 2006)
Annahmen der
Elektrifizierung
(Mit Zugangserleichterung)
Konzession
Annahmen der Elektrifizierung
(ohne Zugangserleichterung)
58 192
18 040
19 203
38 407
KEBEMER
2
18 288
16%
2 926
20%
3 658
40%
7 315
LINGUERE
2
19 017
17%
3 233
26%
4 944
52%
9 889
LOUGA
2
20 384
16%
3 261
20%
4 077
40%
8 154
57 689
MBOUR
3
31 320
9 420
36%
11 275
12 679
38%
11 902
25 358
76%
23 803
23
KOLDA
4
23 004
15%
3 451
24%
5 521
48%
11 042
VELINGARA
4
19 813
15%
2 972
24%
4 755
48%
9 510
42 817
6 423
10 276
20 552
SEDHIOU
5
32 422
22%
7 133
32%
10 375
64%
20 750
KAOLACK
6
17 735
21%
3 724
30%
5 320
60%
10 641
NIORO DU RIP
6
23 789
21%
4 996
30%
7 137
60%
14 273
41 524
8 720
12 457
24 914
FATICK
7
27 501
27%
7 425
36%
9 900
72%
19 801
GOSSAS
7
19 371
21%
4 068
31%
6 005
62%
12 010
46 872
11 493
15 905
31 811
FOUNDIOUGNE
8
18 889
31%
5 856
33%
6 233
66%
12 467
RUFISQUE
9
9 963
27%
2 690
38%
3 786
76%
7 572
THIES
9
25 237
27%
6 814
35%
8 833
70%
17 666
TIVAOUANE
9
32 946
21%
6 919
26%
8 566
52%
17 132
68 145
16 423
21 185
42 369
BAMBEY
10
21 750
18%
3 915
28%
6 090
56%
12 180
DIOURBEL
10
11 506
18%
2 071
28%
3 222
56%
6 443
MBACKE
10
65 590
21%
13 774
30%
19 677
60%
39 354
98 846
19 760
28 989
57 977
BAKEL
11
16 068
24%
3 856
27%
4 338
54%
8 677
KANEL
11
15 594
30%
4 678
35%
5 458
70%
10 916
MATAM
11
21 651
30%
6 495
35%
7 578
70%
15 155
RANEROU
11
6 030
30%
1 809
35%
2 110
70%
4 221
59 342
16 838
19 484
38 968
KAFFRINE
12
40 035
21%
8 407
31%
12 411
62%
24 822
KEDOUDOU
12
10 919
13%
1 420
21%
2 293
42%
4 586
TAMBACOUNDA
12
35 348
18%
6 363
27%
9 544
54%
19 088
86 302
16 190
24 248
48 496
BIGNONA
13
25 880
25%
6 470
33%
8 541
66%
17 081
OUSSOUYE
13
5 693
25%
1 423
33%
1 879
66%
3 757
ZIGUINCHOR
13
4 219
25%
1 055
33%
1 392
66%
2 785
TOTAL
35 793
8 948
11 812
23 623
678 153
156 518
204 748
409 495
* Quelle: Direktion der Voraussage und Statistik, Basisdaten von der letzten Volkszählung im Jahr 2002, Rapport
vom Januar 2004
** Erste Festlegung der Konzessionen der 'ER im Jahr 2000, vor der Weiterentwicklung des Konzepts
24
Tabelle 5: Planung der Zuteilung der Konzessionen
Konzession
Geber
Präqualifikation
Dagana- PodorSaint-Louis
Weltbank
Abgeschlossen
Kolda-Vélingara
Weltbank
Läuft
Mbour
Weltbank
Läuft
März
2008
Louga-KébémerLinguère
BAD
Läuft
Mai 2008
Kaolack-Nioro Fatick-Gossas
KFW
Erste
Präqualifikationsausschreibung bis Juli
2007
Zweite
Präqualifikationsausschreibung:
September bis Oktober
2007
Übergabe des
DAO an die
Präqualifizierten
Juli 2007
nn
Öffnung
der
Angebote
der
Anbieter
Zuteilung
der
Konzession
Dezember
2007
März
2008
nn
Sedhiou
Wird noch
gesucht
-wird mit der Konzession Bignona-Oussouye-Ziguinchor
zusammengefasst
Foundiougne
Wird noch
gesucht
-
Rufisque- ThiesTivaouane
Weltbank*
2. Phase von DASER (nach 2009)
Bambey- DiourbelMbacke
Weltbank*
2. Phase von DASER (nach 2009)
Bakel- KanelMatam- Ranerou
Weltbank*
2. Phase von DASER (nach 2009)
KaffrineKedoudouTambacounda
BAD *
Im Anschluss an Louga-Kébémer-Linguère
Bignona-OussouyeZiguinchor
Wird noch
gesucht
-
nn
25
2.4.2 Die Rolle der ERILe in der ländlichen Elektrifizierung Senegals
Im Gesamtkonzept der ländlichen Elektrifizierung stellen die so genannten ERILe (Èlectrification Rural
d’Initiative Locale) eine Besonderheit dar. Ziel ist es, auf Initiative von lokalen Akteuren die
Elektrifizierung von bestimmten Gemeinden, die im vorrangigen Programm eines
Konzessionsinhabers nicht vorgesehen sind, zu beschleunigen. Laut ERIL-Bestimmungen
subventioniert ASER bis zu 70% der Anfangsinvestition.
Die ERILe sind ein Ergebnis der Dezentralisierungsbemühungen der Zentralregierung und ein
interessanter partizipativer Ansatz. Für mittelständische EE-Unternehmen bestehen aufgrund des
kleineren Volumens gerade in diesem Sektor gute Geschäftsmöglichkeiten. Allerdings muss
einschränkend festgestellt werden, dass die ERILe für ASER keine zentrale Rolle im Rahmen der
ländlichen Elektrifizierung spielen. Dies kommt im relativ geringen Budget zum Ausdruck, das im
Moment jährlich für die Finanzierung für ERIL-Projekte bereitsteht. Es handelt sich um etwa 450 Mio
FCFA pro Jahr, die zudem nur in den Konzessionsgebieten der Weltbank eingesetzt werden dürfen.
Halbjährlich soll das Budget für die ERIL-Projekte entsprechend einer Bewertungsrangliste an die
eingereichten Projekte vergeben werden. ASER hat bereits zweimal zu Interessensbekundungen
aufgerufen, bisher jedoch keine ERIL-Bewilligungen erteilt. Dies hat zur Folge, dass bisher nur
fremdfinanzierte ERIL-Projekte realisiert wurden.
Da die Mittel für ERILE stark beschränkt sind, werden generell die ERIL-Antragsteller bevorzugt, die
einen geringeren als den maximal möglichen staatlichen Zuschuss beantragen. Der Eigenanteil sollte
also deutlich über den ohnehin notwendigen 20% liegen. Je höher der Eigenbetrag des ERILAntragstellers ist, umso größer ist die Chance auf eine Zuteilung. Auf diese Weise will ASER weitere
Mittel für die Elektrifizierung des Ländlichen Raums einwerben.
Die wichtigsten Bestimmungen zu ERILe:
Gemäβ den Bestimmungen des Gesetzes N°98-29 vom 14. April 1998 ist ASER beauftragt, privaten
Unternehmen die notwendige technische und finanzielle Unterstützung zu gewähren, um damit
die lokalen Initiativen in den Angelegenheiten der ländlichen Elektrifizierung (ERIL) zu
unterstützen.
Das Energieministerium verteilt in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde CRSE die
Konzessionen sowie die Verkaufslizenzen und die Produktionslizenzen. Diese Lizenzen benötigt
auch der ERIL-Betreiber sofern die installierte Leistung in der Projektzone mindestens 50 kVA
beträgt (entsprechend der Verordnung 98-334 vom 21. April 1998 über die Modalitäten für die
Genehmigung und den Entzug von Produktions- und Verkaufslizenzen).
Vorgaben
• Ein ERIL-Projekt ist eine Initiative von lokalen Akteuren (wirtschaftlicher
Interessenverband, Dorfverband, Verbraucherorganisation, Emigrantenverband, NichtRegierungsorganisation (NGO), Händlerverband usw.), die die Elektrifizierung bestimmter
Ortschaften beschleunigen wollen, da sie in einem Gebiet liegen, dessen Konzession noch
nicht zugeteilt wurde oder aber im Programm eines Konzessionsinhabers zunächst nicht
vorgesehen sind.
• Ein ERIL-Projekt soll maximal zweihundert Haushalte (Vertragspartner) umfassen.
• Ein ERIL-Projekt muss in Abstimmung mit dem Konzessionsinhaber geplant werden, dessen
Programm vorrangig ist. Der Konzessionsinhaber muss so genannte ERIL-Zonen innerhalb
eines Jahres ab Unterzeichnung seiner Finanzierungsvereinbarung ausweisen.
• Durch eine Subvention unterstützt ASER einen Teil der Anfangsinvestitionen eines ERILProjektes.
• Die Subvention bei der ersten Investition beträgt höchstens 48 Millionen FCFA pro Dorf (ca.
72.000 €) für die dezentralisierte Elektrifizierung eines Dorfes und maximal 60 Millionen
FCFA pro Dorf für die Elektrifizierung durch Anschluss an das Mittelspannungsnetz von
SENELEC.
26
• Prozentual beträgt die maximale Subvention 80% der ersten Anfangsinvestition. Den
anderen Teil übernimmt der Projektentwickler. Der Beitrag des Projektentwicklers muss
mindestens 20% der Investition betragen, d.h. für eine dezentralisierte Elektrifizierung
mindestens 12 Mio FCFA (ca 18.000 €) und für eine Elektrifizierung mit Anschluss an das
Mittelspannungsnetz mindestens 15 Mio FCFA (ca. 22.000 €).
• Die Nutzer (Vertragspartner/Endkunden) müssen sich verpflichten, die Gebühren an den
Projektentwickler zu zahlen und ihm die Vorfinanzierungen (einschließlich der Kosten für
die elektrische Hausinstallation) zurückerstatten.
• Der Projektentwickler muss über eine juristische Person verfügen (wirtschaftlicher
Interessenverband, Dorfverband, Verbraucherorganisation, Emigrantenassoziation, NGO,
Händlerassoziation usw.). Der Geschäftsführer/ Leiter muss obligatorisch eine natürliche
oder juristische Person gemäß senegalesischen Privatrechts sein.
• Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, vor allem die Gemeinden, sind nicht
befugt, den Betrieb der ERILe sicherzustellen. Sie können nur finanzielle Partner sein.
• Falls der ERIL-Projektträger über eine finanzielle Unterstützung eines anderen Partners als
ASER verfügt (Gemeinde, NGO, internationale Zusammenarbeit, andere Geber usw.), muss
er bei der Antragstellung des ERIL-Projektes ein rechtlich verpflichtendes Schreiben
beifügen, in dem diese Partnerschaft bestätigt wird und der Betrag der finanziellen
Unterstützung des Partners angegeben wird, ebenso wie die Frist für die Bereitstellung
dieser finanziellen Unterstützung. Diese Frist muss im Antrag für das ERIL-Projekt
angegeben werden. Sie läuft ab dem Tag der offiziellen Mitteilung der Zulassung des
Projektes für eine Subvention durch ASER.
• Der Projektträger verpflichtet sich zu einer eventuellen Rückübertragung seiner ERILKonzession an den Inhaber einer Konzession, der das ERIL-Gebiet abdecken will, wenn
dieser einen entsprechenden Antrag stellt und das Angebot eines angemessenen
Finanzausgleiches vorliegt.
• PREMs: Besondere Regelungen gelten für die Multisektoralen Projekte im Bereich der
Energie (Programmes Energetiques Multi-sectorieles, PREMs). Die ERIL-Prozeduren setzen
voraus, dass die potenzielle Einbeziehung der Konzessionäre in den multisektoralen
Projekten im Bereich Energie (PREMs) unabhängig vom Zuteilungsprozess einer ERILKonzession behandelt wird. Der ERIL-Träger verpflichtet sich, die Elektrizitätsversorgung
für jedes PREM zu gewährleisten, das in seiner Konzession identifiziert und durch die ASER
genehmigt wurde.
Detaillierte Informationen zu den ERIL-Richtlinien sind in Annex C zu finden.
Die Regularien für die ERILe sind ähnlich angelegt wie die der Konzessionen: Viele der
Bestimmungen und Verfahren sind identisch, z.B. die Finanzierungsrichtlinien oder das
Ausschreibungsverfahren. Allerdings ist Ende 2006 eine Veränderung eingetreten, die Folgen für das
freie Agieren der Interessenten hat. Nach den neuen Regularien werden die Ausschreibungen für die
ERILe ebenfalls zentral über ASER durchgeführt. Die frühere Eigenständigkeit der Gemeinden ist
demnach eingeschränkt worden.
Im Rahmen der BMWi/GTZ-Unternehmerreise im Mai 2007 wurde auf Anregung deutscher
Unternehmer und Zustimmung der Weltbank eine zusätzliche ERIL-Variante eingeführt. Danach
können Antragsteller von ERILe, die über eine nachgewiesene eigene Fachkompetenz verfügen, mit
Zustimmung von ASER von der Lieferbindung befreit werden und Material ihrer Wahl einsetzen.
27
Fazit
Die Größenordnung und der Zuschnitt der ERILe bietet prinzipiell bessere Voraussetzungen für eine
Beteiligung deutscher mittelständischer Unternehmen als das Konzessionsmodell, da die finanzielle
Größenordnung signifikant geringer ist (Größenordnung: ab 100.000 €) und die damit verbundenen
Risiken entsprechend kleiner. Da ASER den ERILen neuerdings jedoch geringere Priorität einräumt
und die Verfügbarkeit der ohnehin begrenzten finanziellen Mittel nicht transparent ist, kann das
Potenzial dieses innovativen Finanzierungsmodells derzeit nicht wirklich ausgeschöpft werden.
Das Programm zur ländlichen Elektrifizierung PERACOD
Das im Auftrag des BMZ und von der GTZ durchgeführte Programm zur ländlichen Elektrifizierung
PERACOD beschäftigt sich auch mit der Durchführung des ERIL-Programms. In diesem
Zusammenhang hat PERACOD bereits umfangreiche Voruntersuchungen im Rahmen von
Pilotprojekten geleistet. Aufgrund einer niederländischen Kofinanzierung wurde eine Ausweitung
der Aktivitäten ermöglicht.
28
3. Gegenwärtige Nutzung und Potenziale Erneuerbarer Energien im Senegal
Die folgenden Kapitel geben auf der Basis verfügbarer Daten Auskunft über die gegenwärtige
Nutzung, Potentiale und weitere Entwicklung für eine umfangreichere Nutzung verschiedener
Erneuerbare-Energien-Technologien im Senegal. Aufgrund fehlender Potentialstudien und
lückenhafter statistischer Informationen, sind die vorliegenden Daten nur zum Teil gesichert oder
beruhen auf Schätzungen.
3.1 Solarenergie
3.1.1 Sonneneinstrahlung
Aufgrund der geographischen Lage verfügt Senegal über ein sehr großes Potential an Solarenergie.
Die durchschnittliche tägliche Sonneneinstrahlung liegt bei etwa 5 kWh/m². Die Einstrahlung variiert
dabei zwischen dem sonnigeren Norden (5,8 kWh/m² in Dakar) und dem weniger sonnigen,
niederschlagsreicheren Süden (4,3 kWh/m² in Ziguinchor).
Tabelle 6: Jährliche Sonneneinstrahlung in vier verschiedenen Regionen
Monat
Einstrahlung [Wh/m²/d]
SAINT LOUIS
KAOLACK
DAKAR-YOFF
KEDOUGOU
Januar
4140
4873
4675
5280
Februar
4955
5734
5360
5955
März
5908
6070
6234
6117
April
6420
6559
6698
6500
Mai
5990
6327
6245
5943
Juni
5595
5710
5873
5594
Juli
5430
5187
5292
5315
August
5280
5396
4873
5082
September
5385
5500
5360
5431
Oktober
5105
5454
5338
5524
November
4605
4815
5117
5199
Dezember
3756
4430
4280
4896
Quelle: DASTPVPS\SOLARIRR.INS.
Solarenergie“
Zusammengestellt
von:
PSAER,
Deutsch-Senegalesisches
Projekt
„Photovoltaische
3.1.2 Photovoltaik
Photovoltaik (PV) wird gegenwärtig im Senegal vor allem in Form von Solar-Home-Systemen
(SHS) genutzt. Die Leistung aller momentan installierten PV-Anlagen wird auf etwa 2,5 MWp
geschätzt (vgl.Abbildung 5).
29
Abbildung 5: Kumulierte installierte PV-Leistung
2500
Leistung [kWp]
2000
1500
1000
500
0
1985
1990
1995
2000
2005
Jahr
Quelle: PERACOD, 2006
Im Rahmen des ländlichen Elektrifizierungsprogramms der Regierung spielen SHS eine immer
größere Rolle. Weitere wesentliche Einsatzgebiete sind im Bereich der Telekommunikation (oft auch
im Hybridbetrieb) sowie im Rahmen geberfinanzierter PV-Pumpenprogramme zu finden.
Abbildung 6: Verteilung der installierten Leistung nach Anwendungsektoren (Stand: 2006)
Pumpen
24%
Dorfstromanlage
15%
Kommunale
Einrichtung
5%
Telekommunikation
19%
Solar Home Systems
37%
Quelle: PERACOD
30
Abbildung 7: Verteilung der installierten Leistung nach Regionen (Stand: 2006)
Tamba
6%
Thiès
7%
Zinguinchor
5%
Kolda
3%
Fatick
48%
Kaolack
10%
Saint-Louis
21%
Quelle: PERACOD
SHS-Programme
Die Installation von SHS im Senegal wird seit den 1980er Jahren durch ausländische Geber, vor allem
aus Japan, Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien im Rahmen von ländlichen
Elektrifizierungsprojekten gefördert. Ein größeres Projekt der GTZ, der senegalesischen Regierung
und der Nichtregierungsorganisation Enda-TM ermöglichte beispielsweise in den 1990er Jahren die
Installation von insgesamt 2.300 SHS. Das Projekt trug außerdem zur Gründung des Unternehmerverbandes Fédération des Organisations pour la Promotion des Energies Renouvelables (FOPEN)
bei. FOPEN spielt u.a. bei der Ausbildung von Installateuren und Technikern heute eine wichtige
Rolle.
Im August 2002 wurde das spanische Unternehmen ATERSA von ASER mit der Lieferung und
Installation von SHS für 227 Dörfer beauftragt. Im Rahmen dieses Projekts wurden insgesamt 425
kWp zur Stromversorgung von Schulen, Gesundheitszentren und anderen öffentlichen Einrichtungen
installiert. Das Projekt hatte ein Finanzvolumen von insgesamt 7,5 Mio. Euro und wurde von der
spanischen Regierung finanziert. Sowohl die internationale Gebergemeinschaft als auch deutsche
Unternehmen stehen der Finanzierung kritisch gegenüber und beanstanden die nach OECD-Regeln
unzulässige Lieferbindung an spanische Technologielieferanten.
Der private PV-Markt
Der private PV-Markt ist derzeit noch als eher klein zu bewerten. Er umfasst überwiegend PVSysteme im Bereich Telekommunikation sowie vereinzelt Pumpanwendungen und SHS. Dies liegt
einerseits an der geringen Kaufkraft der senegalesischen Bevölkerung, anderseits an der Dominanz
geberfinanzierter Programme, denn viele Privathaushalte hoffen auf eine Versorgung im Rahmen der
Konzessionen bzw. ERILe und sind vorerst zurückhaltend bezüglich eigener Investitionen.
Weitere Entwicklung
Die theoretischen und technischen Potenziale sind sehr groß, die „wirtschaftlichen“ Potenziale
entwickeln sich gemäß den geberfinanzierten Programmen und den Einsatzmöglichkeiten im
kommerziellen Bereich und im ländlichen Raum. Die Kostensenkungen von PV-Systemen wird den
Beitrag der PV im Laufe der Zeit anwachsen lassen, insbesondere, wenn im Rahmen der
Konzessionen und ERILe hybridisierte Systeme zum Einsatz kommen. Insofern wird die weitere
31
Ausschöpfung der technischen Potenziale entscheidend von der weiteren Ausgestaltung der
politischen Rahmenbedingungen und dem Volumen der geberfinanzierten Programme abhängen.
Praktischer Hinweis zur Verschmutzung von Solarmodulen und -kollektoren
Die hohen Staubfrachten im Senegal können mitunter die Sonneneinstrahlung negativ beeinflussen
und zudem Solarmodule und -kollektoren bedecken. Wegen der geringen Neigung der Panele (15°)
bleibt der Staub stärker als in Europa auf den Modulen liegen.
3.1.3 Solarthermie
Solarthermie zur Warmwasser-Bereitung
Der Großteil der Bevölkerung verfügt über keine moderne Warmwasserversorgung, was angesichts
der klimatischen Verhältnisse auch nur begrenzt nachgefragt wird. In den Städten wird – wenn
überhaupt - Wasser mit Gas und auf dem Land mit Holz oder Holzkohle erwärmt. Nur eine geringe
Anzahl von Ausländern und reichen Senegalesen verwenden warmes Wasser zur Körperhygiene. Ein
weiteres Hindernis für eine verstärkte Verbreitung solarthermischer Systeme in Privathaushalten stellt
das aktuelle Mietrecht dar. Demnach liegt die Zuständigkeit für den Unterhalt der Warmwasserbreiter
bei den Mietern. In der Regel liegt der Mietzeitraum unterhalb des Amortisationszeitraums und somit
unterbleiben derartige Installationen.
Der Tourismussektor ist ein weiteres wichtiges Marktsegement mit großen Potentialen. Allerdings
konnten sich Solarsysteme noch nicht durchsetzen. Gründe hierfür sind u.a., dass bisher häufig
Produkte mit mangelnder Qualität zum Einsatz kamen, sie falsch installiert oder unzureichend
gewartet wurden.
Der senegalesische Staat hat diese Schwachstellen erkannt und in der Arbeitsgruppe Neue Energie
und Erneuerbare Energie im Energieministerium ein Komitee beauftragt, einheitliche Normen für
Solarkollektoren zu erarbeiten. Zudem sollen staatliche Programm zum Einsatz solarthermischer
Anlagen aufgelegt werden. Die Arbeitsgruppe wurde Ende 2006 eingerichtet. Vertreter des im Auftrag
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und von der GTZ
durchgeführten Energieprogramms PERACOD sind Mitglieder der Arbeitsgruppe.
Solarenergienutzung zur Lebensmittelbearbeitung
Angesichts der klimatischen Bedingungen erscheinen einfache Technologien der Solarthermie zum
Trocknen von Kräutern, Obst und anderen landwirtschaftlichen Produkten Erfolg versprechend. Fisch
wird schon seit jeher an der offenen Luft getrocknet und in den ganzen Sahel exportiert.
Im Senegal gibt es mehrere Organisationen die sich mit der Solaren Trocknung befassen. Die meisten
von ihnen nutzen neben Sonnenergie zusätzlich LPG. Mehrere Ministerien befassen sich mit der
Solaren Trocknung. Dazu gehört die Forstverwaltung „Eaux et Forêts, Chasse et de la Conservation
des Sols“ des Ministeriums für Umwelt, sowie einige Nichtregierungsorganisationen, wie z.B. ENDA
TM. Das GTZ Energieprogramm PERACOD begleitet exemplarisch eine Gemeinschaft von Frauen im
Dorf Ndame Lo, die sich seit ca. 11 Jahren mit der Solaren Trocknung befassen und die getrockneten
9
Produkte auch an Verteilungsorganisationen in Frankreich verkaufen . Auch die deutsche Firma
Innotech aus Altdorf hat bereits Trocknungsprojekte im Senegal durchgeführt.
9
Proceedings der Communication de Mme Mireille EHEMBA, PERACOD/GTZ « Turning Information into
empowerment:strengthening Gender and Energie Networking in Africa (TIE ENERGIA) », in Uganda, 28.11.02.12.2006.
32
Solare Kühlung
Obwohl im Senegal mehr als 40% der Elektrizitätserzeugung für Kühlzwecke verwendet werden, spielt
solare Kühlung bisher keine Rolle. Die Technologie ist zu neu und im Land kein Wissen darüber
verfügbar. Wirtschaftlich stellt solare Kühlung derzeit keine wirtschaftliche Alternative zur elektrisch
betriebenen Kühlung/Klimatisierung dar; wenn die Erfahrung gestiegen und die Preise in den
Industrieländern gefallen sind, könnte dies einen interessanten Markt darstellen.
3.1.4 Konzentrierende Solarsysteme (Concentrated Solar Power, CSP)
Angesichts einer Einstrahlung von mehr als 1800 kWh/m²a und einem hohen Direktstrahlungsanteil
insbesondere im Norden des Landes bieten solarthermischen Kraftwerken interessante Optionen der
Stromerzeugung. Bisher liegen dazu jedoch noch keine konkreten Untersuchungen vor. Wirtschaftlich
betrachtet erscheint ein jetziger Einstieg in das Thema verfrüht. Die zu erwartenden
Kostendegressionen machen CSP aber zu einer interessanten Zukunftsoption. Die topologische
Struktur erscheint geeignet, die Staub- und Sandstürme stellen allerdings ein nicht zu
vernachlässigendes Problem dar. Das Ministerium Erneuerbare Energien eruiert z.Zt. die
grundsätzlichen Parameter einer potentiellen Wirtschaftlichkeit.
3.1.5 Verbände, Unternehmen und weitere Marktakteure im Bereich Solarenergie und ländliche
Elektrifizierung
Verbände
Etwa 20 kleine Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, die Solar-Home-Systeme (SHS)
vertreiben, haben sich in der Fédération des Organisations pour la Promotion des Energies
Renouvelables (FOPEN) zusammengeschlossen. Neben seiner Funktion als Interessenvertretung und
Koordinationsstelle der Solarbranche bietet FOPEN auch Energieberatung an, übernimmt die
Installation und Wartung von SHS und schult Installateure.
Andere Unternehmensverbände und Nichtregierungsorganisationen im Bereich Photovoltaik sind die
Association Sénégalaise des Energies Renouvelables et Alternatives (ASERA) sowie die Association
Sénégalaise d’Energie Solaire (ASES).
Die Société Africaine des Energies Renouvelables (SAER) ist in den Bereichen Wind- und
Solarenergie aktiv. SAER arbeitet vor allem für den senegalesischen Verband für erneuerbare
Energien ASERA, war in der Vergangenheit aber auch an diversen Projekten bi- und multilateraler
Geber (Weltbank, UNDP, Niederlande) beteiligt.
Unternehmen
Im Senegal gibt es im Energie- und agroindustriellen Bereich mehrere Firmen, die EE-Produkte und
Dienstleistungen „mit vertreiben“ bzw. Erfahrung in der Installation haben. Nur wenige Unternehmen
konzentrieren sich ausschließlich bzw. schwerpunktmäßig auf EE-Produkte und Dienstleistungen.
Senegalesische Unternehmen mit Schwerpunkt PV/ländliche Elektrifizierung
EnergieR ist ein deutsch-senegalesische Unternehmen und wurde 2004 gegründet. Es ist
Partnerunternehmen der deutschen Solar23 GmbH. EnergieR verkauft, installiert und wartet
Photovoltaikanlagen und deren Komponenten in den Bereichen SHS, Dorfstromversorgung und SolarHybridanlagen.
Eco-Watt ist ein senegalesisches Unternehmen mit Sitz in Dakar, welches auf dem Gebiet der
erneuerbaren Energien tätig ist und die Elektrifizierung von ländlichen Gemeinden und privaten
Haushalten betreibt. Dabei stehen Planung, Anlagenbau, Service und Wartung sowie Import, Vertrieb
und Vermarktung von Photovoltaik-Anlagen im Vordergrund.
Equip Plus: Import, Verkauf, Installation und Wartung von Solarsystemen, das auf den Bereich
ländliche Elektrifizierung spezialisiert ist und das marokkanische Energieversorgungsunternehmen
ONE bei der Realisierung der ersten Konzession unterstützt
33
Senegalesische Unternehmen mit Schwerpunkt allgemeine Energietechnik mit EE-Komponente
•
Matforce: Import, Verkauf, Installation und Wartung von Solarsystemen
•
Afriwatt: PV- und Solarthermiesysteme
•
Buhan & Teisseire: Import, Verkauf, Installation und Wartung von Solarsystemen
•
Secom Afrique
•
S.3.A
•
Electricité Industrielle
Solarsystemen
•
ESEIM: Import, Verkauf, Installation und Wartung von Solarsystemen
et
Solaire:
Import,
Verkauf,
Installation
und
Wartung
von
Tochterunternehmen/Filialen internationaler PV-Unternehmen
•
Total Energie Afrique de l’Ouest (TEAO)
•
APEX/BP Solar
•
Isofoton
Unternehmen im Bereich Netzbau
•
ABB Technologies
•
EERI
•
COSELEC
•
Les spécialistes de l'énergie (LSE)
•
SOCERE LAMBERT SOMEC (SLS)
Solarthermie und andere EE-Anwendungen
•
Das Beratungsbüro SEMIS (Services de l’énergie en milieu Sahélien), gegründet 1987,
verfasst Studien und Gutachten zu den Themen Wasserkraft, Elektrifizierung, traditionelle
Energien und Bewässerung.
•
Das senegalesische Unternehmen AME Solar verkauft, installiert und wartet Solarkollektoren.
AME Solar plant für die nächsten Jahre den Aufbau von eigenen Produktionskapazitäten.
Das Unternehmen wird durch das African Rural Energy Enterprise Development Program
(AREED) finanziell unterstützt.
•
EIC, ein Unternehmen aus St. Louis, produziert windkraftbetriebene Wasserpumpen für den
lokalen Markt.
•
Die Firma ProSoleil in Saint Louis fertigt Warmwasserkollektoren.
Die Adressen der genannten Unternehmen finden sich im Annex F. Eine weitere Übersicht findet sich
unter http://www.areed.org/country/senegal/contacts.pdf
34
Geschäftsreise deutscher Unternehmen in den Senegal (2007)
Im Mai 2007 veranstaltete die GTZ im Rahmen der Exportinitiative Erneuerbare Energien des BMWi
eine Unternehmerreise für deutsche Unternehmen in den Senegal, die zur Kontaktanbahnung mit
senegalesischen Partnern diente. Auskunft zu Programm und teilnehmenden Unternehmen erteilt die
GTZ in Eschborn, Ansprechpartner: Regine Dietz/ Diana Kraft, Tel. 06196 79 3104/ 4101
Die
Dokumente
zu
dieser
Geschäftsreise
sind
im
Internet
http://www.gtz.de/de/themen/umwelt-infrastruktur/energie/18347.htm
zu
finden
unter
Einschätzung
Aus der Sicht deutscher Unternehmen ist es nicht schwierig, senegalesische Geschäftspartner mit
technischem Know-how im Bereich PV und/oder ländliche Elektrifizierung zu finden. Einerseits
genießen die deutschen Unternehmen einen guten Ruf, andererseits erwarten die senegalesischen
Unternehmen durch solch eine Kooperation Vorteile auf dem Markt und bei der Realisierung von
Projekten. Vor Beginn einer Kooperation sollte sich ein deutsches Unternehmen allerdings das
senegalesische Unternehmen sehr genau anschauen und die gegenseitigen Erwartungen sehr
präzise abprüfen. Die geschäftlichen Abläufe sowie behördlichen Prozeduren verlangen - aus
deutscher Sicht - viel Geduld und „langen Atem“. Perspektivisch allerdings bietet der Senegal und
insgesamt Westafrika durchaus eine Fülle von unternehmerischen Möglichkeiten.
35
3.2 Windenergie
3.2.1 Potenzial
3.2.1.1 Windgeschwindigkeiten
Die Nordküste Senegals weist relativ gute Windverhältnisse auf, die für eine kommerzielle Nutzung
interessant sein können. Die Südküste und das Inland erscheinen für größere Windenergieanlagen
weniger geeignet. Laut dem senegalesischen Institut für erneuerbare Energien CERER (Centre
d’Etudes et de Recherches sur les Energies Renouvelables) liegen die mittleren
Windgeschwindigkeiten an der Nordküste in der Trockenzeit bei 7,2 m/s, im Jahresmittel bei 5,8 m/s
(vgl. Tabelle). Allerdings sind diese Angaben nur bedingt belastbar, da die Rahmenbedingungen der
Messungen nicht veröffentlicht wurden. Generell liegen bislang nur vereinzelte, nicht repräsentative
Messungen und keine umfassenden Potenzialstudien zu den Windenergieverhältnissen im Senegal
vor. Das genaue Windenergiepotenzial ist somit schwer abschätzbar. Das im Auftrag des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und von der GTZ
durchgeführte Windeenergieprogramm TERNA führt gegenwärtig eine Messreihe durch (s.u.), die aller
Voraussicht nach im Juli 2008 belastbarere Daten liefern wird. Legen die Ergebnisse der
Windmessungen den wirtschaftlichen Betrieb eines Windparks nahe, wird TERNA gemeinsam mit den
Projektpartnern für einen Standort eine Machbarkeitsstudie durchführen.
Tabelle 7: Mittlere Windgeschwindigkeiten im Senegal 10
Trockenzeit
Regenzeit
Jahresmittel
Nordküste
(zwischen Dakar und St. Louis)
7,2 m/s
4,6 m/s
5,8 m/s
Südküste
(ab Dakar und Inselwelt des Sine Saloum)
4,6 m/s
4,0 m/s
4,2 m/s
Quelle: CERER
3.2.1.2 Bisherige Studien und Windmessungen
Einen Überblick über existierende meteorologische Stationen und frühere Windmessungen bietet die
TERNA-Studie der GTZ, die Ende 2003 bis Anfang 2004 vom dem Beratungsunternehmen Windguard
erstellt wurde 11. Darin werden auch wirtschaftliche Betrachtungen angestellt. Die Rechnungen
ergeben, dass ohne jegliche Förderung eine mittlere Jahreswindgeschwindigkeit von 6,25 m/s in 30 m
über Grund benötigt würde, um im Senegal wirtschaftlich einen Windpark zu betreiben. Würden
zinsgünstige Kredite sowie ein Investitionszuschuss in der Größenordnung von 300,- €/kW installierter
Windparkleistung zur Verfügung stehen, so sinken die Anforderungen an die mittlere
Jahreswindgeschwindigkeit auf 5,35 m/s in 30 m über Grund. Allerdings setzt diese Rechnung eine
Auszahlung der vermiedenen Kosten durch SENELEC voraus. SENELEC verweigert bisher derartige
Ansätze und geht von der Annahme aus, dass es sich bei Windstrom um eine nicht voraussagbare
Energiequelle handle und der Windstrom daher nur als Fuel-saver bewertet werden könne. Inwieweit
eine Veränderung dieser Position durch politische Vorgaben erfolgen kann, ist derzeit noch offen. Ein
Beratungsprojekt der GTZ zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Einspeisung von
erneuerbaren Energien in das Netz wurde 2007 begonnen; ein Ergebnis wird aber nicht vor Ende
2008 vorliegen.
10
Die mittlere Jahreswindgeschwindigkeit ist nicht das arithmetische Mittel zwischen den beiden Jahreszeiten
weil das Windjahr nicht exakt geteilt wird. Es gibt aber im Süden in den Sommermonaten häufige mitunter starke
lokale Stürme und tägliche Windgänge.
11
Deutsche Windguard GmbH: TERNA-Prüfungsmission Senegal in der Zeit vom 1. bis 10.12.2003. Im Auftrag
der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH. Die Studie steht auf der Internetseite
der GTZ zum Download zur Verfügung: www.gtz.de/energie
36
3.2.2 Windenergienutzung
3.2.2.1 Traditionelle Windenergienutzung
Die Windenergienutzung hat im Senegal eine lange Tradition im Bereich der sogenannten
Mehrflügelwindräder zum Pumpen von Wasser. Diese sind in einem Gürtel von ca. 5 bis 25 Km
parallel zum Verlauf der Nordküste anzutreffen. Dort liegt ein fruchtbarer gartenbaulicher Gürtel, in
welchem Gemüse und Früchte für die großen Städte Senegals angebaut werden. Diese meist
robusten und gut funktionierenden Windmaschinen werden lokal hergestellt und mitunter direkt oder
indirekt von diversen Gebern unterstützt. Förderlich für den Einsatz von Windpumpen ist, dass
Energieangebot und Energienachfrage im Bereich der Bewässerung für Gartenbaukulturen und
Obstplantagen übereinstimmen. In den windreichen trockenen Monaten wird besonders viel Wasser
im Gartenbau und den Obstplantagen benötigt, während es in den windschwachen Monaten
ausreichend Regen- und Oberflächenwasser gibt.
3.2.2.2 Moderne Windenergieanlagen
Moderne Windkraftanlagen zur Stromerzeugung werden im Senegal derzeit nicht genutzt. Wie bereits
erwähnt, war SENELEC bisher nicht bereit, für Windstrom mehr als einen Fuel-saver-Anteil zu zahlen.
Damit ist die netzgekoppelte Windkraft nach jetzigem Stand wirtschaftlich nicht rentabel. Allerdings ist
die Planung eines Windparks in der Region Saint Louis relativ weit fortgeschritten. Sollten die
Verhandlungen mit SENELEC erfolgreich verlaufen, könnte die Realisierung dieses Windparks ein
wichtiges Signal für die wirtschaftliche Nutzung moderner Windkraftanlagen im Senegal setzen.
3.2.2.3 Kleine Windkraftamlagen in Hybridlösungen
Eine völlig andere Situation ergibt sich für kleinere Windanlagen im off-grid-Bereich. Auch wenn
aufgrund schlechter Windverhältnisse im Landesinnern dort eine off-grid-Windenergienutzung wenig
Sinn macht, so sind doch erhebliche Bereiche im südlichen Senegal in der Nähe der Atlantikküste für
eine Windenenergienutzung in Hybridsystemen (Generator oder PV) geeignet. Auch der kommerzielle
Bereich (z.B. Telekommunikationsanlagen) stellt einen potenziellen Markt für Wind-Hybridsysteme
dar. Das deutsche Unternehmen INENSUS hat in Zusammenarbeit mit der GTZ ein erstes
Pilotvorhaben in Form einer Public-Private-Partnership initiiert.
37
3.3 Biomasse
3.3.1 Überblick über die Bioenergieressourcen
Wie die Niederschlagskarte in Abbildung 8 verdeutlicht, ist Senegal primär ein trockenes Land. Nur
der Süden des Landes, die Casamance, kann mit beachtlichen Niederschlägen aufwarten.
Abbildung 8: Niederschlagszonen im Senegal
Quelle: C.A.R.T, Edition M.D.I, P.B. 69, F-78630 Orgeval, Cedex
In Hinblick auf Klima und Vegetation ist Senegal damit ein typisches Land der Sahelzone: eher
trocken und staubig, regelmäßig wiederkehrende Trockenzeiten mit enormen wirtschaftlichen
Verlusten, ökologisch sehr fragil, weitgehend abgeholzt und überweidet. Ein Baumwuchs ist erst ab
350 mm Niederschlag möglich, abgesehen von Senken in der Nähe von Flussläufen und in Gebieten
mit regelmäßiger Taubildung, in denen es vereinzelt auch größere Waldgebiete gibt.
Bezüglich der Biomasseverfügbarkeit kann der Senegal in drei ähnlich große Zonen eingeteilt werden:
Weideland, Ackerland und Waldland.
Weideland: Das Weideland erstreckt sich südlich der mauretanischen und östlich der malischen
Grenze bis ca. zur Mitte Senegals. In diesem Gebiet wird auch Trockenfeldbau betrieben, parallel zur
Atlantikküste sogar Gartenbau. Der Biomassezuwachs an Gras und Sträuchern reicht nicht für eine
ganzjährige Versorgung von Wiederkäuern aus, was traditionell große Wanderbewegungen von
Rindern, Schafen und Ziegen ab November eines jeden Jahres in den Süden Senegals und nach
Gambia auslöst. Eine besondere Rolle spielt in dieser Region der Zuckerrohr- und Reisanbau, der
längs des Senegalflusses in großen Flächen durch Bewässerung betrieben wird.
Ackerland: Das Ackerland schließt sich südlich und östlich an das Weideland an und erstreckt sich
von dort bis zur gambischen Grenze. Nördlich von Dakar wird entlang der Küste in so genannten
Niayes intensiver Garten- und Gemüsebau betrieben.
Der Zuwachs an Biomasse in diesem Gebiet beträgt ca. 1,5 m3/ha im Jahr. Außerhalb der wenigen
Nationalparks gibt es jedoch wegen Übernutzung durch Feuerholz oder Holzkohle keinen
geschlossenen Wald mehr. Auch die einst fruchtbaren Regionen des Erdnussbeckens sind nach 100
Jahren Erdnussmonokultur aufgrund der Degradation der Böden ökologisch sehr fragile Regionen
geworden.
38
Waldland: Das Waldland erstreckt sich östlich und südlich von Gambia bis zur Grenze von Guinea
und Guinea Bissao und dem atlantischen Ozean. Aus den Gebieten um Tambakunda und Kolda
stammt alle in Senegal legal erzeugte Holzkohle. Es handelt sich um ca. 333.000 Tonnen/Jahr, die
nach archaischen Methoden erzeugt werden. Senegal verliert laut einer FAO-Studie jährlich mehr als
45.000 Hektar Wald. Die Waldrodung wird primär unter dem Aspekt der Neulandgewinnung für die
nach wie vor mit ca. 2,8% wachsende Bevölkerung betrieben, aber auch die Erzeugung von Holzkohle
und die Nutzung von Feuerholz tragen zum massiven Problem der Walddegradation bei. Nur in
einigen Regionen in der Casamance nimmt der Wald zu, weil er durch die jahrzehntelangen
bügerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen vermint und daher nicht zugänglich ist. In anderen
Landesteilen wird dagegen Raubbau durch den illegalen Einschlag wertvoller Hölzer betrieben.
Senegals Energieversorgung basiert zu über 50% auf der traditionellen Nutzung von Biomasse in
Form von Feuerholz und Holzkohle. Das Potenzial von industriellen, landwirtschaftlichen oder
kommunalen Abfällen zur Erzeugung von Strom oder Wärme ist bisher nur ungenügend untersucht
worden. Eine Ausnahme bildet die industrielle Biomassenutzung der Unternehmen CSS, SONACOS
sowie NOVASEN (s.u.).
3.3.2 Feste Biomasse
Biogene Abfälle der Reisproduktion und Nutzungsoptionen
Im Flussdelta des Senegalflusses werden zurzeit ca. 43.000 ha für den Reisanbau genutzt, wobei das
vorhandene Flächenpotenzial bei weitem nicht ausgeschöpft wird. Es werden ca. 215.000 t Reis pro
Jahr/ Ernte erzeugt. Der Reis wird in Reismühlen behandelt und in Körner und Spelzen getrennt. Das
anfallende Reisstroh hat ausreichend Abnehmer. Für die Reisspelzen gibt es keine qualifizierten
Abnehmer. Bei Reismühlen in Ross Bethio fallen ca. 13.000 t Reisspelzen an. Die verbleibenden
30.000 t (70%) der anfallenden Reisspelzen fallen dezentral in ca. 350 kleinen Reismühlen an und
lassen sich ökonomisch nur schwer sinnvoll nutzen.
Die energetische Nutzung von Reisspelzen ist relativ unergiebig. Die Spelze enthält 20% Silizium, was
den kalorischen Wert mindert und den Aschegehalt erhöht. Trotzdem kann die energetische Nutzung
der Reisspelze unter bestimmten Voraussetzungen interessant sein. Schätzungen zufolge können aus
13.000 t Spelzen ca. 5.000 t Biokohle gewonnen werden. Dies würde ca. 7% des landesweiten
Bedarfs bzw. ca. 100% des Bedarfs der Region Saint Louis an Holzkohle entsprechen. Der
energetische Wert einer Tonne Biokohle entspricht in etwa 80% der von Holzkohle (In Mauretanien
fallen ungefähr die gleiche Menge Reisspelzen an wie in Senegal).
Das GTZ Energieprogramm PERACOD hat Erfahrungen mit der Karbonisierung von Reisspelzen zu
Biokohle in kleinen, örtlich hergestellten Reaktoren gesammelt. Bei einer Reaktionszeit von 8 Stunden
können 180 kg Reisspelze karbonisiert werden. Die Reaktoren können zwar durch eine beliebige
Aneinanderreihung die Reisspelzen verarbeiten, dies ist aber organisatorisch und mengenmäßig
schwierig, so dass eine größere Anlage zur Karbonisierung angeraten ist.
Kombination von Karbonisierung und Biogasproduktion
Eine Karbonisierung von Reisspelzen wird in Senegal zurzeit nur artisanal vorgenommen. Wegen der
großen Mengen an Reisspelzen und den großen Typha-Ressourcen (siehe unten) ist eine semiindustrielle Karbonisierung aber sinnvoll und wird ab 2008 durch „Pro Natura International“ (s.u.)
durchgeführt werden. Die Biogasproduktion auf der Basis von Typha könnte in diesem Konzept eine
geeignete Ergänzung darstellen.
39
Rohrkolbenschilf als nachwachsender Rohstoff
Das auch in Europa vorkommende Rohrkolbenschilf (Typha latifolia) wächst als einheimische Pflanze
(Typha australis) an den Ufern des Senegalflusses und wird traditionell von der lokalen Bevölkerung
zur handwerklichen Herstellung von Matten, kleinen Behältern und Zaunmaterial genutzt. Mit dem Bau
des Staudamms Manantali und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Senegalfluss haben
die Typhabestände stark zugenommen. Das Rohrkolbenschilf ist jeder anderen Pflanze in der
Flussregion ökologisch überlegen und wird daher weiter andere Pflanzen verdrängen. Nur eine
Wassertiefe von über 2,5 Metern setzt der Pflanze ihre Grenzen. Dadurch wird die Flussrinne des
Senegalflusses freigehalten und ermöglicht grundsätzlich eine Ernte von der Wasserseite her.
Problematisch ist das Zuwachsen der Bewässerungskanäle, die das Flusswasser in bis zu 25 km
langen Kanälen zu Reisfelder und Zuckerrohrplantagen transportieren.
Erntemaschinen für Rohrkolbenschilf
Bisher konnte noch keine Technik identifiziert werden, die die Ernte und Transport von
Rohrkolbenschilf ökonomisch in großen Mengen ermöglichen würde. Die Ernte vom Land aus ist
aufgrund des i.d.R. sumpfigen Geländes schwierig. Für eine flussseitige Ernte scheint es keine
wirklich geeigneten Erntemaschinen zu geben. Allerdings verwenden sowohl SAED in Senegal als
auch Katènè Kadji in Mali erste schwimmende Erntemaschinen 12. Weitere Hinweise dazu bei
PERACOD und auf der Homepage von Bagani 13.
Flugbildauswertungen der Faculté Universitaire des Sciences Agronomiques de Gembloux in Belgien
belegen, dass ca. 100.000 Tonnen Typha-Trockenmasse pro Jahr alleine im Flussdelta in der Region
Saint Louis nachwachsen. Typha kann sowohl als Energieträger als auch als Dämmmaterial genutzt
werden. Die Schwierigkeit besteht darin, diese riesigen Mengen zu ernten und an den Ort der
Verarbeitung zu schaffen.
Typha als Bau- und Dämmmaterial
Das
Rohrkolbenschilf
Typha
hat
auf
Grund
seiner
Blattstruktur
hervorragende
Dämmeigenschaften 14. Das Dämmmaterial aus Rohrkolbenschilf erreicht alle K-Werte synthetischen
Materials. Mit geeigneten Maschinen liessen sich große Mengen eines hoch qualitativen
Isolationsmaterials für den lokalen Markt in diversen afrikanischen Ländern herstellen. Dies ist für
Senegal insofern wichtig, weil ca. 40% des in Senegal erzeugten Stroms zur Raumkühlung und
Warmwasserzubereitung verwendet werden. Könnten Gebäude und einzelne Räume isoliert
werden, hätte das positive Auswirkungen auf den nationalen Stromverbrauch. In Senegal kümmert
sich inzwischen ein nationales Expertenkomitee unter Leitung der Energiedirektion mit diesen
Fragen.
12
Katènè Kadji, B.P.E. 2846, P: 253 R: 199, Sogoniko Bamako, Mali
www.bagani.net, www.typha.net (beide Sites stellen Informationen in Deutsch, Englisch und Französisch
bereit)
14
Der deutsche Architekt Werner Theuerkorn hat dazu mehrere Patente eingereicht. Die Grundidee besteht
darin, Typha in geeigneter Qualität mit Klebern zu großvolumigen Platten zu verkleben. Diese können dann in
Paneele geschnitten und im Inneren und Äußeren von Häusern in einer Sandwichbauweise angebracht werden.
Wegen Patentfragen müsste mit dem Architekten W. Theuerkorn in Deutschland und dem Bauingenieur Aliou
Diak Kontakt aufgenommen werden (Kontakte liefert der Autor Rolf-Peter Owsianowski).
Auch das Energieprogramm PERACOD der GTZ hat zur Frage der Verwendung von Typha als Bau- und
Isolationsmaterial diverse Untersuchungen angestellt und die Ergebnisse 2006 anlässlich einer internationalen
Konferenz in Dakar vorgestellt. Die senegalesische Architektenkammer plant einen Antrag bei der ADB (African
Development Bank) in Tunis einzureichen.
13
40
Biokohle-Erzeugung aus Typha
Nicht nur Reisschalen sondern auch Rohrkolbenschilf kann karbonisiert werden. In den von
PERACOD entwickelten kleinen Reaktoren funktioniert diese Technik zufriedenstellend. Sie ist aber
aufwändig, weil die Dichte des schilfigen Materials auf Grund des Luftkammergerüstes der Blätter
gering ist. Der Wirkungsgrad liegt bei ca. 20% und ist stark vom Feuchtigkeitsgehalt des Trockenguts
abhängig. In einen Reaktor passen ca. 100 kg Typhablätter die max. 20 kg feinstaubige Biokohle
ergeben. Die Reaktionszeit beträgt ca. 4 Stunden.
Bei der Karbonisierung von Typha im Senegal gab es auch Rückschläge. Ende der 90iger Jahre
unterstütze die EU die SAED mit ca. 1 Mio. € bei der Errichtung und Betrieb einer
Karbonisierungsanlage, die Reisspelzen und Typha karbonisierte. Es handelte sich um eine Anlage
der Nichtregierungsorganisation Pro Natura International. Da ungeeignete Materialien verwendet
wurden, scheiterte das Projekt mit der Folge, dass die senegalesische Energiedirektion eine nicht
funktionierende Anlage übernehmen und abschreiben musste.
Seit Mitte 2007 vollzieht sich eine Renaissance des Pro-Natura-Konzepts. Eine deutlich verbesserte
Anlage wird zurzeit in Ross Bethio in der Region am vormaligen Standort der alten Anlage aufgebaut.
Sie soll ihren Betrieb Anfang 2008 aufnehmen. Neben dem senegalesischen Staat und seinen
Organen wird das Vorhaben maßgeblich durch Mittel des MDP finanziert. Die Anlage wird jährlich ca.
500t Biokohle produzieren. Der Wirkungsgrad liegt bei ca. 33%. Nähere Informationen sind bei Pro
15
Natura erhältlich .
Unter Koordination der Energiedirektion arbeiten neben Pro Natura International auch PERACOD und
die belgische Nichtregierungsorganisation BioTerre 16 zum Thema Karbonisierung. BioTerre befasst
sich mit der Optimierung von Klein-Karbonisierungsanlagen, Biokohle und von Bindemittel für
feinstaubige Biokohle aus der artisanalen Biokohleproduktion. Dieses internationale Setting gibt
Anlass zur Hoffnung, dass lokal verfügbare Biomassen und Nachernterückstände umfangreich
genutzt werden und dem Raubbau an den wenigen verbliebenen Bäumen Einhalt bieten.
Pelletierung von Typha
Angesichts der großen jährlichen Mengen anfallenden Schilfs könnte auch an eine Pelletierung
gedacht werden. Das Rhizom von Typha enthält Stärke, die als Kleber bei der Pelletierung dienen
könnte. Die englische Firma Envirotrade 17 hatte sich vor einigen Jahren für Typha interessiert,
diese Aktivitäten dann aber nicht weiter verfolgt, da das Projekt aufgrund ungeklärter
Erntetechnologien und dem langen Transportweg von Saint Louis über die Straße zum Hafen von
Dakar unwirtschaftlich wurde.
Erdnussschalen-Verwertung
In Senegal fallen jährlich ca. 15.000 Tonnen Erdnussschalen bei der Firma NOVASEN (Nouvelle
Valorisation d’Archachide du Sénégal) als Abfall an. Mit Unterstützung der niederländischen
Entwicklungszusammenarbeit wurde 2004 ein Joint-Venture zwischen der senegalesischen Firma
NOVASEN und der holländischen Firma CARBO unterstützt. Die neue Firma wurde unter dem Namen
CARBOSEN gegründet. Die Firmen halten jeweils einen Anteil von 50%. Die Gesamtinvestition
beläuft sich auf ca. 1 Mio. EUR, wovon der niederländische Staat 600.000 EUR übernimmt.
Erdnussschalen werden extrudiert, so dass ca. 1 kg schwere Pressbriketts erzeugt werden, die in
geeigneten Öfen direkt oder karbonisiert als Biokohle zum Kochen verwendet werden können. Damit
wird ein fester Biobrennstoff in der Erdnussregion zur Verfügung gestellt, der den Energiebedarf zum
15
Pro Natura International, 15, Avenue de Ségur, 75007 Paris, Frankreich, Tel: 0033 01 53 59 97 98, Fax : 0033
01 53 59 94 46, E-Mail : pro-natura@wanadoo.fr
16
BioTerre, Centre Walloni de Recherches agronomiques und Université de Gembloux, Département Génie
Rural, Chaussée de Namur, 146, B-5030 Gembloux, http://www.cra.wallonie.be
17
www.envirotrade.co.uk
41
Kochen im ländlichen Raum der Region abdecken könnte. Die Stadt Kaolack verbraucht ca. 15.000 t
Holzkohle pro Jahr. Durch CARBOSEN könnte 1/3 dieser Menge durch Biokohle ersetzt werden.
Die Produktion wird Ende 2007 beginnen. Die Kosten für den sehr hohen Strombedarf, der sich durch
das Extrudieren bei ca. 20 bar bei ca. 200°C ergibt, können durch die eigene Elektrizitätserzeugung
bei NOVASEN abgefedert werden.
Kooperationshinweis
Grundsätzlich kann jede kleinstückige Biomasse mit einem geeigneten Extruder zu Briketts oder
auch Pellets verpresst werden. Vergleichbare Biomassen gibt es in diversen Sahel-Ländern (Typha,
Reisstroh, Reisschalen Erdnussschalen, Baumwollstrünke usw.). Die Wirtschaftlichkeit ist aber
fraglich, wie man an dem Beispiel NOVASEN sehen kann. Erst durch einen externen Zuschuss von
60% konnte das Projekt realisiert werden. Dabei sind zusätzliche ingenieurwissenschaftliche
Leistungen die u.a. die deutsche TZ erbracht hat, noch nicht enthalten.
NOVASEN ist möglicherweise ein interessanter Partner für deutsche Unternehmen, die sich im
Biomasse und Biokraftstoff-Bereich in Senegal oder der Region betätigen wollen: NOVASEN verfügt
über einen jahrzeseitlich nicht ausgelasteten Maschinenpark, da die Verarbeitung von Erdnüssen
saisonal anfällt und nur begrenzt gestreckt werden kann.
3.3.3 Biogas
Im Senegal sind einige kleine Biogasanlagen zur energetischen Versorgung von Haushalten im
Einsatz, die von der Nichtregierungsorganisation ENDA-TM und dem Landwirtschaftlichen
Forschungszentrum (CNRA) entwickelt worden sind. Größere Anlagen existieren nicht, obwohl es
eine Reihe von interessanten Optionen (Hühnerfarmen, Milchproduktion etc.) gibt. Genauere
Untersuchungen liegen aber nicht vor.
Anaerobe Feststoffvergärung von Typha im Batchverfahren
Eine interessante Option zur Biogaserzeugung stellt die anaerobe Vergärung von Typha dar. Dies
kann rein technisch nur im Batch-Verfahren realisiert werden, bei dem Typha mit einer vorbereiteten
bakterienreichen Flüssigkeit von oben besprüht wird. Die herabrieselnde Flüssigkeit wird am Boden
des Fermenters aufgefangen, gefiltert und wieder nach oben gepumpt. Das Gut wird periodisch
berieselt.
Die Gasausbeute ist bezogen auf den Fermenterraum ca. dreimal größer als bei klassischen
Flüssigmistanlagen. Für eine hohe Energieausbeute – bezogen auf einen gegebenen Raum – könnte
die Feststofffermentation daher eine interessantere Alternative für die Senegal-Flussregion als die
kontinuierliche Vergärung flüssiger Substrate sein, da die Anlagen preiswerter sind und eine flexiblere
Betriebsführung ermöglichen. Die Anlagentechnik ist robust, aufwändige Misch-, Beschickungs- und
Austrageinrichtungen sind nicht erforderlich. Nachteilig beim Batch-Betrieb ist jedoch, dass Höhe und
Qualität der Gasproduktion über den Gärzyklus nicht konstant sind. Daher müssen zur
Vergleichmäßigung des Gasanfalls mehrere parallele Fermenter mit alternierenden, zeitlich versetzten
18
Befüllzyklen betrieben werden.
Das deutsche Unternehmen ARCHEA Biogas beschäftigt sich mit diesem Thema.
Biogasgewinnung aus der Schlempe der Ethanolproduktion
Die Compagnie Sucrière Sénégalaise (CSS) plant die bei der Kristallzuckergewinnung anfallende
Melasse zu Ethanol zu vergären. Als Abfallprodukt fällt dabei Schlempe an. Der völlig unbelastete
Senegalfluss könnte zwar größere Mengen der stark Sauerstoff zehrenden Schlempe aufnehmen,
allerdings hätte dies örtliche Überlastungen zur Folge (Schaden für den Fischfang). Die Schlempe
18
Lemmer, A.; Oechsner, H. (2001): Kofermentation von Gras und Silomais; Landtechnik, 56. Jg., H. 6, 412-413;
Kusch, S.; Oechsner, H. (2004): Vergärung landwirtschaftlicher Substrate in Feststofffermentern, in: Gülzower
Fachgespräche, Band 23, 105-113.
42
kann aber auch von der Zuckerrohrplantage als Düngerzusatz aufgenommen werden. Die Vergärung
der Schlempe zu Biogas stellt eine weitere Möglichkeit der energetischen Nutzung dar.
Kooperationshinweis
Deutschland verfügt über enormes Wissen in der Biogastechnologie auch über die Vergärung von
Melasse und der anschließenden Destillation. Dieser Bereich könnte ein interessantes Feld der
Technologiekooperation (evtl. mit CCS) sein. Grundsätzlich sollte daher die Option der Biogasgewinnung aus Schlempe geprüft werden 19
Biogasgewinnung aus Abwässern
Die senegalesischen Kommunen verfügen im Allgemeinen über keine geordnete
Abwasserentsorgung. Der Stadtkern von Dakar, der in der Kolonialzeit entstanden ist, hat eine
Entsorgung nach europäischem Vorbild, diese wurde aber nicht weitergeführt und in neuen Stadtteilen
nicht errichtet. Die Abwässer werden direkt ins Meer entsorgt. Auf dem Land gibt es nur einfachste
Klärgruben. Daher sind gegenwärtig im Senegal praktisch keine Potenziale für eine Biogaserzeugung
aus
Abwässern
vorhanden.
Im
Stadtteil
Cambérène
befindet
sich
die
einzige
Abwasserreinigungsanlage von Dakar.
Obwohl es im Hinblick auf den Bereich der Gesundheitsvorsorge und des Umweltschutzes sinnvoll
erschiene, stärker in Abwasserentsorgung zu investieren, ist dies gegenwärtig wegen der hohen
Investitionen derzeit kein Thema.
Es gibt für relativ trockenen Entwicklungsländern wie Senegal die Möglichkeit, die
Langsamsandfiltration zur Klärung von Abwasser mit gleichzeitiger Energiegewinnung einzusetzen.
Dabei werden in einem Ringkanal in einer Gemeinde möglichst viele Einwohner und ggf. auch
Betriebe angeschlossen, die ihre organischen Abfälle und Fäkalien in fließfähiger Form einem
Absetzbecken zuführen. Das Absetzbecken hat eine zum Einlass geneigte Bodenplatte, an der eine
anaerobe Faulung einsetzt und Biogas produziert wird, das aufgefangen und in Motoren genutzt
werden kann. Das so vorgereinigte Abwasser wird einem Langsamsandfilter, der aus bis zu 7
Segmenten besteht, zugeführt. Täglich wird ein neues Segment überstaut. Das Abwasser hat dann
ggf. 5 Tage Zeit um durch den Sandkörper zu sickern, wobei es so gereinigt wird, dass das
gewonnene Abwasser Bewässerungswasserqualität hat. Die GTZ hat ein derartiges Verfahren in
Marokko getestet und verfügt daher über entsprechende Erfahrung.
3.3.4 Flüssige Biomasse
Zuckerrohr
Zwei Unternehmen der Agrarindustrie, die Compagnie Sucrière du Sénégal (CSS) und die Société
Nationale de Commercialisation des Oléagineux du Sénégal (SONACOS), erzeugen momentan rund
40 MW Elektrizität aus organischen Reststoffen der Zucker- beziehungsweise Erdnussproduktion,
vorwiegend für den eigenen Strombedarf.
Die CSS in Richard Toll, ca. 120 km östlich von Saint Louis, ist die größte agroindustrielle Einheit
Senegals. Sie beschäftigt mehr als 7.000 Angestellte und Arbeiter ganzjährig und rund 3.000
Saisonarbeiter in den Erntezeiten. Aus energetischer Sicht wurde die CSS in den vergangenen Jahren
interessant, weil in nahe gelegenen Lagunen ca. 40.000 Tonnen Melasse lagern, die jährlich weiter
anwachsen. Ein Export von Melasse lohnte sich wegen der hohen Transportkosten von Richard Toll
zum Hafen von Dakar in der Vergangenheit nicht.
19
Siehe dazu auch den Artikel „Biogas Technology as a Component of Food Processing Systems” von W.
Tentscher
43
Die Situation hat sich in den Jahren 2006-2007 durch die enormen weltweiten Preissteigerungen für
fossile Energieträger schlagartig geändert. Durch von der Weltbank organisierten Informationsreisen
nach Brasilien hat ein Bewusstseinsschub bei politischen und administrativen Entscheidungsträgern
eingesetzt. Der Bau einer Fermentationsanlage und einer anschließenden Destillation als Public
Private Partnership wurde inzwischen beschlossen.
Die benötigten Anlagen sollen von Brasilien und Indien mit einem PPP-Ansatz geliefert werden 20.
Brasilien soll das wissenschaftliche und technologische Know-how bereitstellen, indische
Unternehmer steuern Finanzmittel und Managementwissen bei, der senegalesische Staat das
Rohmaterial, Land und Arbeitskräfte. Das Ethanol soll laut Planung vorerst nicht im Senegal selbst
verwendet, sondern exportiert werden, um mit den Devisen fossile Energieträger zu importieren.
Weiterführende Informationen zum regionalen Biokraftstoffpotenzialen
Bei der UMEOA (West Africa Monetary and Economic Union mit den Mitgliedsstaaten Benin,
Burkina Faso, Cote-d’Ivoire, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal and Togo) gibt es ein großes
überwiegend von der niederländischen Kooperation unterstütztes Biomassevorhaben. In diesem
Rahmen wurde im Nov. 2006 in Dakar ein großes internationales Seminar zur Biokraftstoffnutzung
abgehalten 21. Die niederländische Firma BTG 22 hat eine Studie über das regionale Potential für
eine Ethanolproduktion in den jeweiligen Mitgliedsländern erarbeitet und vorgestellt. In diesem
Sinne könnte es für deutsche Unternehmer interessant sein, mit der Gruppe Kontakt
aufzunehmen.
Pflanzenöl aus Jatropha curcas L
Diese strauchartige, bei gutem Boden und ausreichender Bewässerung bis zu 5 Meter hohe Pflanze,
die lokal auch Pourghère oder Tabanani genannt wird, stammt aus Mittelamerika, ist in allen Teilen
giftig und wird in Westafrika traditionell zum Einzäunen von Feldern und Pferchen verwendet. Die
Pflanze bringt ölhaltige Nüsse hervor, aus denen Frauen z.b. Seife machen. Das Öl kann in
geeigneten Motoren zur Energieerzeugung genutzt werden 23.
Jatropha/Purgier hat in den letzten Jahren auf Grund der Steigerung der Rohölpreise einen starken
Boom erlebt. Das hohe Potential der Pflanze wird allerdings in vielerlei Hinsicht überschätzt und der
agro-technische Aufwand, um einen brauchbaren Treibstoff zu erhalten, unterschätzt. Weitreichende
Erwartungen der Regierungen halten der Realität bisher nicht stand.
Anforderungen an Jatropha
Wasserbedarf: Für gute Ernten sind Niederschlagsmengen von mindestens 650 mm erforderlich.
Bodenbeschaffenheit: Jatropha kann auf marginalen Böden wachsen und wird sogar zur
Rekultivierung angepflanzt. Wenn aber mehr als 3 Tonnen/Jahr und Hektar erzeugt werden
sollen, muss ein guter Boden vorhanden sein.
Ertrag: Von der Ernte eines Hektars lassen sich zwischen 750-1000 Liter Purghieröl erzeugen, das
in Motoren genutzt werden kann. Purgieröl ist aber kein Dieselöl und hat andere physikalischen
20
Vgl. Artikel “Brazil and India Join Senegal for Biofuel Production” von Wagdy Sawahel.
Atelier de validation d’étude Regional portant sur le développement de la filière Ethanol Biocarburants dans
l’éspace „UEMOA“, 20.-22.11.2006
22
BTG Biomass Technology Group BV, P.O. Box 217, AE Enschede, Niederlande
23
Vgl. Nutzung von Purgiernuss (Jatropha curcas L.) zur Desertifikationsbekämpfung und Armutsminderung Möglichkeiten und Grenzen technischer Lösungen in einem bestimmten sozio-ökonomischen Umfeld am
Beispiel Kap Verde, Konventionsprojekt Desertifikationsbekämpfung, GTZ, 2003.
21
44
Eigenschaften, so dass es angepasster Motoren und eines fachkundigen Wartungspersonal bedarf.
Weitere Informationen können u.a. bei der Firma Energiebau Köln 24 bezogen werden.
Arbeitskräftebedarf: Es muss davon ausgegangen werden, dass pro Hektar eine Person ganzjährig
beschäftigt werden muss. Tatsächlich handelt es sich um 2 Personen pro Hektar, die dann aber
nur halbjährig beschäftigt werden. Eine Person ist für die Ernte zuständig, die andere für den
gesamten logistischen Aufwand.
Pflege: Die Pflanzen benötigen eine fortwährende Pflege; so müssen z.B. die Äste sorgfältig
geschnitten werden, weil Nüsse nur endständig wachsen. Äste wie auch der Presskuchen bilden
ein gutes Mulchmaterial.
Variabilität der Samen: Das Scheitern hoffnungsvoller Ansätze in vielen Ländern liegt überwiegend
daran, dass kein selektiertes Saatgut verwendet wurde. Bauern oder Bauerorganisationen kaufen
Jatropha-Samen, wo sie ihn bekommen, und säen aus. Der durchschnittliche Ertrag variiert stark,
laut www.jatropha.de um den Faktor 18!
Auswahl des Saatguts: Für den Fall, dass ernsthaft in die Jatropha-Technologie eingestiegen
werden soll, ist neben vielen anderen Faktoren unerlässlich, dass Hochleistungssaatgut verwendet
wird. Unter Umständen muss dieses erst angezüchtet und selektiert werden, was eine langfristige
Unternehmensplanung voraussetzt. Vorteilhaft ist es, dass Jatropha auch vegetativ vermehrt
werden kann. Langfristig sind vegetativ vermehrte Pflanzen aber krankheitsanfälliger als aus
Samen gezogene Pflanzen.
In Senegal befassen sich mehrere Organisationen mit dem Anbau und der Nutzung von Jatropha.
Ursprünglich lag die Koordination beim Ministerium für Energie und Bergbau, ist aber seit Ende 2006
dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Wasserversorgung und Nahrungsmittelsicherheit
übertragen worden.
Mehrere Nichtregierungsorganisationen machen schon seit langem auf die Potentiale der Pflanze
aufmerksam und organisierten den Anbau und Nutzung auf artisanalem Niveau. Es gab einige
Versuche das Purgieröl auch in Pflanzenkochern zu verwenden. Diese Versuche sind aber zunächst
gescheitert, weil sich das Öl bevor es verbrennt, bereits zersetzt und die Düsen von Kochern
verstopft.
Die Forstdirektion (Eaux et Foret), die dem Umweltministerium untersteht, schätzt die Pflanze wegen
ihrer Eigenschaft zur Bodenverbesserung und Bodenbefestigung sowie zum Schutz von
Anpflanzungen. PERACOD hat gemeinsam mit den lokalen Forstbehörden Jatropha in 10-20 Meter
breiten Streifen entlang Verbindungsachsen zwischen Dörfern und Waldgebieten angepflanzt.
Insgesamt wurden ca. 200 ha Waldstreifen angelegt, die von Jatropha eingefasst waren.
24
Energiebau Solarstromsysteme GmbH, Heinrich-Rohlmann-Str. 17, 50829 Köln, Tel. +49(0)221 98966-0, Fax
+49(0)221 98966-11, info@energiebau.de
45
Privatwirtschaftliche Aktivitäten
Die CSS unternimmt seit 2006 den Versuch ca. 5000 ha Jatropha teilweise im Bewässerungs- und
teilweise im Trockenfeldbau anzupflanzen. Es wurde eine Region um Touba, einer in Zentralsenegal
gelegenen Stadt, ausgewählt. Das Öl soll in der Stadt Khelkom verarbeitet werden.
SODEFITEX hat ca. 300 Hektar Jatropha angebaut und beginnt mit einer Flächenausdehnung. Die
bisherigen Ergebnisse waren bezüglich der Ölausbeute eher enttäuschend, so dass weitere
Anstrengungen notwendig sein werden.
SOCOCIM: Das Zementwerk plant auf ca. 75 ha Jatropha anzubauen. Statt aus den Nüssen Öl zu
pressen, sollen die getrockneten Nüsse direkt in den Drehrohrofen eingebracht werden und somit zur
Energieerzeugung dienen. Die geringen Verunreinigungen des Zements durch die minimalen
Rückstände der Purgiernuss können vernachlässigt werden.
Die halbstaatliche Firma SODEFITEX 25 (Société de développement et des fibres textiles) ist die am
besten organisierte Institution in Senegal mit fachkundigem Personal in Bezug auf die
energetische Nutzung von nachwachsenden Energieträgern. SODEFITEX befasst sich traditionell
u.a. mit dem Baumwollanbau und der Nutzung von Baumwollprodukten, wendet sich in letzter
Zeit aber vermehrt dem Komplex der Nutzung nachwachsender Rohstoffe zu. Das Einzugsgebiet
der SODEFITEX liegt in der Casamance in den Regionen Tambacounda und Koda. SODEFITEX hat
ausgedehnte Versuche mit ölhaltigen Pflanzen gemacht und besondere Erfolge bei der Zucht von
Sonnenblumen gehabt. Versuche mit Jatropha waren dagegen weniger erfolgreich.
25
www.sodefitex.sn
46
Weitere Ölpflanzen
Baumwollsamen: Der ölhaltige Samen könnte als Energieträger verwendet werden. Baumwollsamen
werden aber sinnvollerweise eher als Futter in der Viehzucht verwendet. Tatsächlich gibt es aber
gewisse Nebenprodukte, die bei der Behandlung der Samen anfallen und welche energetisch genutzt
werden könnten, was bisher aber noch nicht näher untersucht wurde.
Sonnenblumenanbau: SODEFITEX hat sich intensiv mit dem Anbau von Sonnenblumen auf ca. 5000
ha Versuchsfläche befasst. Aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Sorten konnten zwei mit
zufrieden stellenden Eigenschaften (Euroflore und Pomar) ausgewählt worden. Es konnten knapp
2000 l/ha Öl gewonnen werden.
Erdnussöl: Erdnussöl ist ein hochwertiges und teures Speiseöl und sollte daher nicht als
Motortreibstoff verwendet werden.
Palmöl: Palmöl wird sowohl industriell als auch artisanal hergestellt. Palmöl ist ebenfalls ein
hochwertiges Speiseöl, aber nicht so teuer wie Erdnussöl, unter Umständen kann es daher Sinn
machen Palmöl als Motortreibstoff zu nutzen. Der bei der artisanalen Herstellung anfallende
Presskuchen ist ein sehr gutes Medium für Biogasanlagen.
Regionale Aspekte
Mali gilt in der Sahelregion als das Beispielland insb. für den Anbau von Jatropha. In dem Dorf Kéléya,
einem Ort an der Nationalstrasse von Bamako nach Abidjan in der Elfenbeinküste, wird ein auf
Purgieröl eingestellter Motor betrieben, der ca. 2000 Menschen in einem Inselnetz mit Strom versorgt.
Das Konzept der Nutzung nachwachsender Rohstoffe genießt in Mali national hohe Priorität. Es wird
erwogen, die geplante ländliche Elektrifizierung (siehe dazu auch die Programme von AMADER
(Agence Malienne pour le Développement de l’Energie Domestique et de l’Electrification), an deren
Finanzierung sich u.a. auch die Weltbank und die KfW maßgeblich beteiligen, auf mit Purgieröl
betriebene Dieselaggregate abzustützen.
Vermutlich wird ein regionales Zentrum der ECOWAS (Economic Community of Westafricain States)
für nachwachsende Biomasse mit dem Schwerpunkt Biofuels in Bamako errichtet werden.
Entscheidungen stehen noch aus.
Da mit ziemlicher Sicherheit in fast allen westafrikanischen Staaten - mit Ausnahme der Republik
Niger, die über fast kein Biomasseaufkommen verfügt - ein Programm zur energetischen Nutzung von
Biomasse aufgelegt werden wird, sollte diese Entwicklung im Auge behalten werden.
47
4. Unternehmerische Rahmenbedingungen und Geschäftsalltag im Senegal
Die Rahmenbedingungen für die Privatwirtschaft haben sich durch die Abwertung des FCFA, die
Privatisierungspolitik sowie eine Reihe von Maßnahmen auf dem Gesetzgebungs- und
Verordnungswege deutlich verbessert. Trotz aller Verbesserungen stellt das Übermaß an Gesetzen,
Verordnungen und Regelungen sowie deren mitunter nicht systematischen Anwendungen ein
Hindernis für Geschäftsaktivitäten privater Unternehmen dar.
4.1 Rechtliche Bestimmungen
4.1.1 Gesellschaftsrecht
Das Geschäfts- und Gesellschaftsrecht des Senegals ist bestimmt durch das OHADA-Abkommen
(Organisation pour l’Harmonisation en Afrique du Droit des Affaires) von 1993. In diesem Rahmen
wurde das Gesetz über die Handelsgesellschaften und die wirtschaftliche Interessensvereinigung
(Acte Uniforme Relatif au Droit des Sociétés Commerciales et du Groupement d’Intérêt Economique)
beschlossen. Diesem Abkommen gehören die Länder der FCFA-Zone (Äquatorialguinea, Gabun,
Kamerun, Republik Kongo, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire,
Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal, Togo), sowie die Komoren und Guinea an. Durch dieses
Abkommen werden die Rechtsgrundlagen in den Ländern vereinheitlicht und grenzübergreifende
Aktivitäten vereinfacht. Dies bezieht sich auch auf die Verlegung des Geschäftssitzes und Gründung
von Tochterunternehmen innerhalb der Mitgliedsstaaten.
Das OHADA-Recht sieht im Wesentlichen folgende Rechtsformen für Gesellschaften vor:
Tabelle 7: Wesentliche Rechtsformen für Gesellschaften entsprechend OHADA-Recht (Stand:
Januar 2007)
Frz. Bezeichnung
deutsche Entsprechung
wesentliche Kennzeichen
Société en nom
colectif
Offene Handelsgesellschaft
Solidarische und unbeschränkte Haftung der
Gesellschafter
Société en
commandite simple
Kommanditgesellschaft
Société à
responsabilité limitée
(SARL)
Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
Koexistenz von solidarisch und unbeschränkt haftenden Gesellschaftern und mit
beschränkt haftenden Gesellschaftern
Haftung der Gesellschafter beschränkt auf
die Höhe ihrer Kapitaleinlage.
Mindestkapital: 1.000.000 FCFA
SURL
Ein-Personen-Gesellschaft
mit beschränkter Haftung
Aktiengesellschaft
Société anonyme (SA)
Groupement d’Intérêt
Èconomique (G.I.E.)
Verein mit
Gewinnerzielungsabsicht
(wirtschaftliche
Interessensvereinigung)
Wie SARL, aber nur ein Gesellschafter
Haftung in Höhe der gehaltenen Aktien,
Rechte der Aktionäre entsprechend dem
Aktienanteil.
Mindestkapital 10.000.000 FCFA
Zusammenschluss zur Entwicklung
wirtschaftlicher Aktivitäten der Mitglieder
Wie im deutschen Recht gibt es auch im Senegal die Möglichkeit als Person ein Einzelunternehmen
zu gründen.
48
4.1.2 Arbeitsrecht
Die Reform des Arbeitsrechts (Code du travail) von 1997 berücksichtigt eine Reihe von Forderungen
der Unternehmer zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der senegalesischen Wirtschaft. So entfällt
die Vorabgenehmigung bei geplanten Entlassungen. Es wurde ein Schlichtungsverfahren für MantelTarifverträge eingerichtet. Zeitverträge und betriebsbedingte Arbeitslosigkeit werden gesetzlich
geregelt 26.
Im
Arbeitsrecht
sind
Arbeitsvertrag
und
Manteltarifvertrag
(convention
collective),
Interessensvertretung, Lehre und Berufsausbildung, Betriebsverfassung, Löhne und Zulagen,
Arbeitsbedingungen, Schlichtung und Strafbestimmungen geregelt.
Die Mindestlöhne werden per Dekret von der Regierung festgelegt. Aktuell liegt der
Mindeststundenlohn bei 209,1 FCFA (0,319 €), der Mindestmonatslohn bei 47.700 FCFA (72,61 €) bei
173,33 Arbeitsstunden. Die gesetzliche Arbeitszeit pro Woche beträgt 40 Stunden. 27
Der Arbeitgeber ist verpflichtet seine Arbeitskräfte bei der Arbeitsbehörde (Inspection du travail
anzumelden) und bei der Sozialversicherung (Caisse de Sécurité sociale) und der
Rentenversicherung (IPRES) einzuschreiben. Versicherungspflicht bei einer Krankenkasse besteht
erst ab 100 Arbeitskräften. Es bestehen keine Pflichtmitgliedschaften für Unternehmen.
4.1.3 Steuerrecht (Code général des impôts)
Das Steuerrecht von 1992 wurde im Jahr 2004 reformiert, um verschiedene Verfahren zu
vereinfachen und den Standort Senegal attraktiver zu gestalten. Als Innovation wurde eine
Globalsteuer (Contribution global unique) eingeführt, welche es ermöglicht, pauschal mehrere direkte
und indirekte Steuern gegenüber den Finanzbehörden zu begleichen. Dies ist insbesondere
interessant für Dienstleister, die wenig Vorsteuerabzug geltend machen können.
Die Besteuerung des Gewinns für Firmen (Impôt sur les sociétés) wurde in den letzten Jahren von
35% auf 25% reduziert. 28 30% einer Investition in Solar- oder Windenergie können vom zu
versteuernden Gewinn abgezogen werden, maximal aber 25% des Unternehmensgewinns. 29
Im Vergleich zu internationalen Standards gilt die senegalesische Steuergesetzgebung weiterhin als
kompliziert. Ein Vergleich der Weltbank zeigt, dass die Bezahlung bzw. das Eintreiben von Steuern im
Senegal nur unzureichend funktioniert. 30
4.1.4 Investitionsgesetze
Die Investitionsgesetzgebung des Senegal sieht Steuervorteile und Befreiung von Einfuhrabgaben
vor, sofern Unternehmen über 15.000.000 FCFA (ca. 23.000 €) in den Bereichen Primärproduktion,
Gesundheitswesen, Bildungswesen, Montage, Wartung und Instandhaltung von Industrieausrüstung
und Teledienste investieren, bzw. über 100.000.000 CFA (ca. 150.000 €) in vielen anderen Bereichen.
Exportorientierte Unternehmen können unter gewissen Voraussetzungen einen FreihandelszonenStatus zuerkannt bekommen.
Die Investitionsgesetze können auf Unternehmensgründungen und auf Erweiterungsinvestitionen
bestehender Unternehmen angewendet werden.
Im Jahr 2004 wurde das B.O.T. (build–operate–transfer) Gesetz beschlossen, welches
Vertragsabschlüsse der öffentlichen Hand mit der Privatwirtschaft über Finanzierung, Konzeption,
26
Le Soleil 06.05.2006
http://www.gouv.sn/investir/travail.html
28
http://www.izf.net/izf/EE/pro/senegal/6045.asp
29
http://www.gouv.sn/investir/code_impots.html
30
Doing Business, http://www.doingbusiness.org/ExploreEconomies/? economyid=164
27
49
Bau, Bewirtschaftung oder Unterhalt von Infrastrukturen öffentlichen Interesses regelt. Dieses Gesetz
findet auch im Energiebereich Anwendung.
4.1.5 Vergabe öffentlicher Aufträge
Der Senegal hat 2002 ein Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Code des marchés publics)
verabschiedet, das abhängig vom Auftragsvolumen und der betroffenen Struktur zwei verschiedene
Vergabeverfahren vorsieht: die Ausschreibung und die Zuteilung durch Zuschlag nach Einholung von
Informationen und Preisen und entsprechender Veröffentlichung. Dazu müssen mindestens drei
schriftliche Angebote eingeholt werden. Verträge im gegenseitigen Einvernehmen („unter der Hand“)
sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen zulässig.
Die Verabschiedung des Gesetzes verzögerte sich und wurde zuletzt 2006 von mehreren
internationalen Gebern (Weltbank, USAID) angemahnt. 31 Der neue „Code des marchés“ wurde
schließlich per Verordnung (Decret n° 2007-545 32) in Kraft gesetzt.
4.1.6 Rechtssicherheit
Eine Studie der Weltbank konstatiert, dass „die Unternehmer wenig Vertrauen in die Kohärenz des
gesetzlichen Rahmens und in das Rechtssystem haben. 33 Etwa 42% der Leiter von produzierenden
Unternehmen finden, dass die Auslegung und Anwendung der sie betreffenden Vorschriften und
Gesetze durch die Funktionäre nicht kohärent und unvorhersehbar ist. Fast vierzig Prozent vertrauen
nicht auf das Rechtssystem, um ihre Vertrags- und Eigentumsrechte geltend zu machen.“
Die bfai (Bundesagentur für Außenwirtschaft) urteilt in ihrer Zusammenfassung „Senegal –
Wirtschaftsentwicklung 2005“ wie folgt: „Daneben behindern die defizitäre Energiesituation, die relativ
hohen Lohnkosten, die komplexe Verwaltung, Klientelbeziehungen, Korruption und die hohen Defizite
bei der Rechtssicherheit die wirtschaftliche Entwicklung des Landes.“ 34
Der Senegal ist auf verschiedenen Ebenen bemüht, dem Problem der mangelnden Rechtssicherheit
zu begegnen. Verschiedene Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und „Good Governance“
wurden getroffen, die Ausarbeitung des neuen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge gehört
dazu.
Der Senegal gehört zu den Unterzeichnerstaaten der Konvention über die Regelung von Streitigkeiten
bei Investitionen zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten. Ausländische Investoren
können also bei Streitigkeiten mit dem senegalesischen Staat die Dienste des International Centre for
Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Anspruch nehmen.
Zur Absicherung des Investitionsrisikos gibt es eine Struktur, die zur Weltbank-Gruppe gehört, die
Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA). Ziel von MIGA ist die Förderung von
ausländischen Direktinvestitionen. Sie versucht, private Investoren und Versicherer bei Investitionen
unter schwierigen Investitionsbedingungen zu unterstützen. Neben der Versicherung gegen politische
Risiken für ausländische Investitionen in Entwicklungsländern bietet MIGA weitere Dienstleistungen,
wie die Vermittlung bei Konflikten.
4.1.7 Andere Bestimmungen
Je nach Tätigkeitsfeld sind weitere Gesetzestexte von Belang, wie die Umweltgesetze (Code de
l’environnement), das Bergbaugesetz (Codes des Mines) und das Telekommunikationsgesetz (Code
des télécommunications) usw.
31
Le Quotidien vom 27.10.2006, Walfadjri vom 02.11.2006
Wortlaut unter www.izf.net/IZF/EE/pro/Senegal/7024.asp
33
Sénégal – Une évaluation du climat des investissements, Banque Mondial, 2006,
http://siteresources.worldbank.org/EXTAFRSUMAFTPS/Resources/ ICA011.pdf
34
http://www.bfai.de/fdb-SE,MKT200605 29094338,Google.html
32
50
4.2 Firmengründung
4.2.1 Förderstrukturen
Der Senegal verfolgt seit einigen Jahren eine aktive Politik zur Ansiedlung von Auslandsinvestitionen
und zur Förderung der Privatwirtschaft. In diesem Rahmen wurde eine Reihe von neuen Strukturen
gegründet:
•
Investitionsförderung: Agence Nationale Chargée de la Promotion de l’Investissment et des
Grands Travaux (APIX) 35
•
Entwicklung der KMU: Agence pour le Développement et l’Encadrement de la Petite et
Moyenne Entreprise (ADEPME)
•
Projekt zur Investitions- und Exportförderung: Projet de Promotion des Investissements et
des Exportations (PPI)
•
Förderung von Industriegebieten: Agence de Promotion de la Zone industrielle (APROZI)
•
Handwerksförderung: Agence de Promotion et de Développement de l’Artisanat (APDA)
•
Innovationsförderung: Agence pour l’Innovation Technologique (AIT)
•
Vermittlung von Partnern und Untervertragsnehmern: Bourse Nationale de Sous-Traitance
(BNSTP)
•
Finanzierung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen: Fonds de Développement de
l'Enseignement Technique et de la Formation Professionnelle (FONDEF)
4.2.2 Wer hilft?
Neben den oben beschriebenen Strukturen gibt es weitere Anlaufstellen, die Unternehmensgründer
und Investoren bei der Einrichtung eines Geschäftsvorhabens unterstützen (Adressen vgl. Annex C):
35
•
die senegalesische Entsprechung der IHK (Chambre de Commerce, d’Industrie et
d’Agriculture), die zum Beispiel Mappen und Merkblätter zu verschiedenen Themen
ausgearbeitet hat und bei Formalien helfen kann (z.B. Ausstellung des Import-Export–
Ausweises),
•
die ADEPME, mit sehr informativen Internet-Seiten, die zusammen mit einem GTZProgramm zur Beschäftigung von Jugendlichen erstellt wurden,
•
die Stiftung „Trade Point Senegal“, ein Dienstleister für Unternehmen, der vor allem durch
Aufarbeitung und Bereitstellung von Informationen bei der Unternehmensgründung
interessant sein kann. Diese Informationsdienste sind allerdings kostenpflichtig.
•
der Deutsch-senegalesische Unternehmerverein (APASENA),
•
die Deutsche Botschaft in Dakar, sie berät als Serviceleistung für die deutsche Wirtschaft im
Rahmen ihrer Möglichkeiten Unternehmer und Investoren über die politische, wirtschaftliche
und gesellschaftliche Situation im Land. Die Botschaft ist grundsätzlich an allen Informationen
zu Geschäftsvorhaben mit deutschem Bezug im Gastland interessiert und bringt ihre
Erfahrungen und Kontaktmöglichkeiten ein. Sie kann Auslandsgeschäfte bei Behörden
flankieren oder bei mit Behörden auftretenden Schwierigkeiten eine Vermittlerrolle
einnehmen. Interessant ist die Kontaktliste von Unternehmen mit deutscher Beteiligung auf
den Internet-Seiten der Botschaft (www.dakar.diplo.de), die es ermöglicht, mit hier bereits
ansässigen/tätigen Unternehmen in Austausch zu treten.
www.investinsenegal.com
51
4.2.3 Anforderungen
Die Rechtsformen SA, SARL und SURL erfordern die Erstellung von Statuten, die den Firmennamen,
den Firmensitz, Angaben zu den Gesellschaftern (Namen, Wohnsitz, Beruf, Geburtsdaten),
Geschäftszweck, Gesellschaftskapital und dessen Verteilung enthalten. Diese werden vor einem
Notar unterzeichnet, der die Registrierung, Veröffentlichung in einem Amtsblatt und einige der
folgenden Schritte veranlasst.
Folgende Formalien sind für eine Unternehmensgründung erforderlich:
•
Eintrag ins Handelsregister
•
Beantragung einer Steuernummer (Numéro d'Identification National des Entreprises et
Associations - NINEA)
•
Registrierung des Mietvertrags bei den Steuerbehörden
•
Import-Export-Ausweis (Chambre de Commerce)
•
Registriernummer beim Zoll (Code-PPM)
•
Anmeldeformalitäten für die Arbeitskräfte (Arbeitsbehörde, Sozial- und Rentenversicherung)
•
Anmeldung von Werbeflächen
4.2.4 Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Arbeitskräfte
Die Staatsangehörigen der meisten Länder außerhalb der UEMOA brauchen für längere Aufenthalte
eine Aufenthaltsgenehmigung, die von der Ausländerbehörde (Police des étrangers) ausgestellt wird.
Für deutsche Staatsangehörige gilt im Moment, dass sie ohne weitere Genehmigung bis zu drei
Monaten im Senegal bleiben können.
Die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ist in der Regel problemlos. Bei der Antragsstellung
(unter Vorlage der entsprechenden Dokumente, u.a. Geburtsurkunde, polizeiliches Führungszeugnis
des Herkunftslandes) wird eine provisorische (verlängerbare) Bescheinigung ausgestellt, die den
Aufenthalt bis zur Ausstellung eines Ausländerausweises (carte d’identité étrangère – fünf Jahre
gültig) legalisiert.
4.3 Wareneinfuhr
Die Wareneinfuhr und –ausfuhr, sowie die dabei anfallenden Zölle und Abgaben werden durch das
Zollgesetz (Code des douanes), sowie verschiedene Bestimmungen der UEMOA geregelt. Der
Im/Exporteur braucht einen Import/Export-Ausweis.
Besonderheiten der Wareneinfuhr in den Senegal:
•
Kontrolle der Waren vor dem Versand
•
Devisengenehmigung zur Bezahlung der Lieferanten im Ausland
•
Mehrwertsteuer fällig bei Wareneinfuhr
Senegal betreibt seit 1991 ein Programm zur Kontrolle der Importe. Dies hat zur Folge, dass
Wareneinfuhren mittels einer vorläufigen Importerklärung (dpi) deklariert werden müssen und im Fall
von „house to house“ Containern oder Warenwerten über 3.000.000 FCFA vor Verladung/Versendung
beim Versender durch die damit beauftragte Firma COTECNA überprüft werden müssen (Qualität,
Menge, Preis und Zolltarifklasse).
52
COTECNA
Cotecna ist eine internationale Firma, die vom senegalesischen Staat beauftragt ist, das Programm
zur Kontrolle der Importe durchzuführen. Cotecna bearbeitet die vorläufigen Einfuhrerklärungen
und führt durch ihre Niederlassungen in anderen Ländern gegebenenfalls eine Kontrolle vor
Versand der Waren durch, mit dem Ziel, das Einfuhrverfahren zu vereinfachen und zu
beschleunigen. Die Kosten dieses Verfahrens gehen zu Lasten des senegalesischen Staates, es
entstehen also keine direkten Kosten für den Versender und den Empfänger. Liegt bei der Einfuhr
eine notwendige Konformitätserklärung von Cotecna nicht vor, wird im Prinzip eine Strafgebühr in
Höhe von 20% des Zollwerts fällig.
Eine Auslandsüberweisung zur Bezahlung der Lieferanten benötigt eine Devisengenehmigung, die
automatisch nach der Einfuhranmeldung ausgestellt wird. Bei Wareneinfuhren von über 5.000.000
FCFA muss diese bei einer Bank domiziliert werden.
Bei der Wareneinfuhr muss die Mehrwertsteuer vollständig abgeführt werden. Diese führt zu einem
Steuerguthaben, das mit der bei den Verkäufen eingenommenen Vorsteuer verrechnet wird.
Insbesondere bei einer längerfristigen Lagerhaltung und bei von der Mehrwertsteuer befreiten
Verkäufen, führt dies zu einer Kapitalbindung, die für die Liquiditätsrechnung sehr wichtig werden
kann. Außerdem muss für die Abwicklung der Einfuhr der entsprechende Betrag bereitgestellt werden,
um Verzögerungen zu vermeiden. Das Einfuhrverfahren wird von der Weltbank als langsam und
kompliziert bewertet 36. Eine andere Weltbank-Studie spricht dagegen von durchschnittlich fünf Tagen
für die Verzollung eines eingeführten Containers 37.
Die Wareneinfuhr lässt sich kurz in folgende Etappen gliedern:
•
Anmeldung der Einfuhr
•
Gegebenenfalls Inspektion bei der Verladung
•
Versand
•
Verzollung und Auslösung
Da die Einfuhr und Verzollung relativ kompliziert und zeitaufwendig sind, vergeben viele Unternehmen
die Durchführung der Einfuhrformalitäten an einen so genannten Transitspediteur („transitaire“).
Dieser wickelt alle Formalitäten von der Einfuhranmeldung bis zur Anlieferung der Waren in
Absprache mit dem Auftraggeber ab.
Die Empfehlungen von APIX und anderen Einrichtungen, die aufgrund guter Erfahrungen seit Jahren
mit demselben Spediteur zusammenarbeiten, können hier in Betracht gezogen werden. Ansonsten
empfiehlt es sich in diesem Zusammenhang mit internationalen Speditionsgesellschaften unter klar
ausgehandelten Bedingungen zu arbeiten.
Die Zolltarife und andere Einfuhrabgaben sind einheitlich für den gesamten Wirtschaftsraum der
UEMOA. Es gibt vier Zolltarifklassen mit Zollansätzen von 0%, 5%, 10%, 20%. Dazu kommen diverse
Abgaben in Höhe von 2,7%.
In den letzten Jahren wurden erhebliche Bemühungen unternommen, die „informelle“ Einfuhr von
Waren zu unterbinden, z.B. durch eine häufige Rotation der Zollbeamten. Auch Strafversetzungen
wurden veranlasst. Dies hat im Gegenzug eine Verringerung der Schwierigkeiten bei korrekt
durchgeführten Einfuhrverfahren zur Folge. Die „informelle“ Einfuhr ist für ausländische Unternehmen
in der Regel ohnehin nicht interessant, da der Vorsteueranspruch dabei nicht geltend gemacht werden
kann.
36
37
Doing buisness, a.a.O.
Sénégal – Une évaluation du climat des investissements, a.a.O.
53
4.4 Geschäftsgebaren
Viele senegalesische Geschäftspartner handeln mitunter mit zu optimistischen Annahmen. Dies
betrifft sowohl Liefertermine, Zahlungstermine, technische Möglichkeiten, Vermittlung von Kontakten
u.ä. als auch die Finanzplanung. Die Folge sind oft nicht eingehaltene Versprechen.
Das Unrechtsbewusstsein und die Angst vor Strafmaßnahmen, z.B. bei Missachtung von
Zahlungspflichten oder bei der Ausstellung nicht gedeckter Schecks, sind nicht sehr ausgeprägt.
Dementsprechend werden viele Erstgeschäfte nur gegen Vorkasse oder gegen Barzahlung getätigt.
Ausländische Geschäftsleute sollten sich ein gesundes Misstrauen bewahren, wie es auch
senegalesische Geschäftsleute untereinander pflegen, und mehr Taten als Worten vertrauen.
Auf allen Ebenen spielt der persönliche Kontakt eine große Rolle. Die Verbreitung von gezielten
Informationen auf persönlicher Ebene, eventuell durchaus mit einem kommerziellen Hintergedanken
funktioniert sehr gut. Es können so potenzielle Kunden, Lieferanten, Zulieferer, Vermittler, „TroubleShooter“, Ansprechpartner, „Eingangstüren“ usw. gefunden werden. Die Begrüßung mit Namen und
ein kurzer persönlicher Austausch knüpfen eine Beziehung, die beim Auftreten von Schwierigkeiten,
bei Informationsbedarf oder bei Ausnahmen von der Regel wertvoll sein kann.
Arbeitslöhne und Investitionsverhalten
Die in Europa oft geltende Formel „Je mehr Verantwortung und Arbeitseinsatz desto höher der
Lohn“, hat in Westafrika nur eine eingeschränkte Richtigkeit. In aller Regel muss ein
Besserverdienender einen Teil seines Einkommens an seine Familie abgeben. Je höher der Lohn,
desto größer wird der Empfängerkreis, da der Begriff Großfamilie mitunter sehr weit gefasst wird.
Daraus kann für Arbeitnehmer ein Dilemma entstehen, das Unternehmer berücksichtigen sollten.
Es empfiehlt sich daher bei geschäftlichen Aktivitäten mit lokalen Partnern zusammen zu
arbeiten, welche die soziale Situation besser erkennen und einschätzen können.
Die Armut der Bevölkerung muss bei allen Investitionsentscheidungen beachtet werden. Armut
bedeutet in diesem Kontext auch, dass z.B. keine Doppelbelastungen anfallen dürfen. Es kann
entweder eine Hochzeit ausgerichtet oder ein Solarpanel beschafft werden.
4.5 Informationen über Ausschreibungen
Offene staatliche Ausschreibungen werden in der Regel in den Tageszeitungen annonciert, vor allem
in der regierungsnahen „Le Soleil“. Weitere Quellen sind die Publikationen der „Chambre de
Commerce de Dakar“ (Bulletin d'information économique), sowie verschiedene Internet-Seiten,
sowohl von Organisationen, die Ausschreibungen zusammentragen, als auch von vor Ort ansässigen
Einrichtungen (vgl. Annex).
Verschiedene Unternehmen und Einrichtungen haben ein Zulassungsverfahren für Lieferanten und
Dienstleister. Um als Zulieferer in Frage zu kommen, muss formell eine Zulassung (agrément)
beantragt werden. In der Folge veranlasst der interessierte Auftraggeber unter Umständen zu einem
Besuch, um Existenz und Kapazitäten des potenziellen Zulieferers zu überprüfen und zu erfassen.
Auch in diesem Zusammenhang ist wiederum der Aufbau eines Kontaktnetzwerks wichtig, um
Kenntnis von anstehenden Ausschreibungen zu erhalten und zu versuchen, bei nicht-öffentlichen
Ausschreibungen auf die Short-List zu kommen.
54
4.5.1 Formale Voraussetzungen
Öffentliche Ausschreibungen und größere Ausschreibungen von Privatunternehmen verlangen in der
Regel als Zulassungskriterium, dass der Bewerber eine „Steuerquittung“ (quitus fiscal) vorlegt. Dies ist
ein Dokument, das belegt, dass das Unternehmen seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt.
Dazu kommen Belege über die Entrichtung von Sozialabgaben und eine Bescheinigung der
Arbeitsbehörde. Die Beschaffung dieser Unterlagen ist relativ zeitaufwendig und kann mehr als eine
Woche in Anspruch nehmen.
Für größere Ausschreibungen (z.B. für Konzessionen ländlicher Stromversorgung) wird vor der
eigentlichen Ausschreibung eine Vorqualifikation durchgeführt, in der geprüft wird, ob der Bewerber
die notwendigen technischen und finanziellen Vorraussetzungen mitbringt. Nur die zugelassenen
Bewerber erhalten dann die Ausschreibungsunterlagen.
4.5.2 Einige Besonderheiten
Eine Reihe von Praktiken im Zusammenhang mit Ausschreibungen, über die immer wieder berichtet
wird, soll hier kurz zusammengefasst werden. Praktiken, die Unternehmen auch aus anderen Ländern
bekannt sind, finden sich hier ebenfalls:
Zuschnitt von Ausschreibungen: Im Moment der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen werden in
Absprache mit einem Unternehmen technische oder andere Kriterien festgelegt, die andere
Unternehmen nicht oder nur schwerlich bieten können, auch zum Beispiel unter Anwendung sehr
kurzer Bewerbungsfristen.
Nachbesserung: Es wird Unternehmen erlaubt, nach Abgabe der Unterlagen, diese zu modifizieren.
Oder bei der Auftragserteilung wird aus irgendwelchen Gründen eine Anhebung der vorgeschlagenen
Preise veranlasst.
Überfakturierung: Durch Preisabsprachen werden erhöhte Margen erzielt, die in der Folge verteilt
werden können.
Unternehmerische
Entscheidungen
für
Investitionen
deutscher
Unternehmer
in
Entwicklungsländern, wie z.B. im Senegal, hängen bekanntlich von einer Vielzahl von Faktoren ab.
Hier sollen beispielhaft nur auf einige hingewiesen werden:
•
•
•
•
•
•
•
Das Feld der internationalen Konkurrenz wächst durch die aktive Teilnahme von Firmen
aus Schwellenländern in bestimmten Segmenten, in denen diese Länder über eine eigene
Erfahrung verfügen.
Einsatz „robuster Technologien“. Mitunter ist der Einsatz einer relativ einfachen
Technologie eine lokal angepasste Methode.
Entscheidungsträger in Nehmerländer lassen sich mitunter durch scheinbar billigere und
angepasste Ansätze beeinflussen und überblicken nicht ggf. höhere Folgekosten oder
niedrige Wirkungsgrade
Firmen aus Schwellenländern verfügen oft über ein gutes Informationsnetz und haben
einen guten Zugang zu Informationen von Gebercommunities.
Firmenvertreter insbesondere aus Schwellenländern haben mitunter einen Bonus, weil sie
nicht aus den reichen Industrieländern stammen.
Firmenvertreter insbesondere aus Schwellenländern oder aus Ländern mit einer langen
historischen Erfahrung, wie Frankreich in Westafrika oder Spanien in Südamerika, kommen
mitunter besser mit unterschiedlichen Arten der Soft-Korruption zu recht als deutsche
mittelständige Unternehmen.
Deutsche Produkte haben in Senegal generell einen guten Ruf.
55
4.6 Steuern und Abgaben
Wie bereits oben erwähnt, ist das Steuersystem komplex. Im Folgenden ein kurzer Überblick über die
wichtigsten Steuern und Abgaben.
4.6.1 Direkte Unternehmenssteuern und Abgaben
Globalsteuer: Contribution globale unique - CGU ist eine Steuerform, die ein Unternehmen wählen
kann, sofern sein Umsatz unter 25.000.000 FCFA für Hersteller bzw. unter 50.000.000 FCFA für
Dienstleister liegt und die eine Reihe von Steuern zusammenfasst.
Firmensteuer (Impôt sur les sociétés - IS): Besteuerung des Gewinns eines Unternehmens. Der
Steuersatz wurde in den letzten Jahren von 35 auf 25% gesenkt. Wie in Deutschland können
verschiedene Investitionen den zu besteuernden Gewinn mindern.
Mindestpauschalsteuer (impôt minimal forfaitaire - IMF): Diese Steuer wird fällig unabhängig davon,
ob das Unternehmen einen Gewinn erzielt. Sie wird auf die IS angerechnet. Sie liegt bei 500.000 bis
1.000.000 FCFA, je nach Umsatz des Unternehmens.
Gewerbesteuer (Contribution des patentes): Diese Steuer errechnet sich auf der Basis einer
Pauschale, die vom Umsatz abhängt und einem Prozentsatz (19%) der Jahresmiete.
Werbeabgabe, (taxe sur la publicité), Müllabgabe (taxe sur l’enlèvement des ordures ménagères TOM): Lokale Abgaben abhängig von der Werbefläche (Gebäude, Schilder, Fahrzeuge) bzw. der
Miete.
4.6.2 Für das Personal
Einkommenssteuer (Impôt sur le Revenus – IR): Wie in Deutschland führt der Arbeitgeber die
Lohnsteuer direkt an die Finanzbehörden ab. Der Berechnungsschlüssel für die Lohnabzüge
(versements retirés à la source - VRS) ist im Internet verfügbar.
Pauschale Arbeitgeberabgabe (Contribution Forfaitaire Employeur - CFE): Eine Abgabe in Höhe von
3% der Lohnsumme.
Sozialversicherung (Caisse de sécurité social - CSS): 7% mit einer Höchstgrenze entsprechend einem
Jahreseinkommen von 720.000 FCFA bezahlt vom Arbeitgeber.
Rentenversicherung (Institut de Prévoyance Retraite du Sénégal - IPRES): Arbeitgeberanteil 8,4%,
Arbeitnehmeranteil 5,6% mit einer Höchstgrenze entsprechend einem Jahreseinkommen von
2.400.000 FCFA. Für leitende Angestellte ist ein Zusatzbeitrag vorgesehen (3.6% - 2.4% - 7.200.000
FCFA)
4.6.3 Indirekte Steuern
Mehrwertsteuer (Taxe sur la valeur ajoutée - TVA): Der Mehrwertsteuersatz liegt in der UEMOA
einheitlich bei 18%. Vorsteuer kann nur geltend gemacht werden, wenn die Rechnung des Lieferanten
oder Dienstleister die MWSt. ausweist und auf seiner Rechnung seine Steuernummer (NINEA)
angegeben ist.
Ausgleichsabgabe (Taxe d’égalisation – TE): Bei der Wareneinfuhr durch natürliche Personen (fehlen
der Steuernummer NINEA) fällt eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 5% an. Verfügt der Importeur
über einen PPM-Code, entfällt diese Abgabe ohne weitere Formalitäten, da die Erteilung des PPMCodes voraussetzt, dass der Importeur über eine Steuernummer verfügt.
Bankverkehrssteuer (Taxe sur les opérations bancaires): Eine über die Banken eingezogene Steuer
auf verschiedene Bankaktivitäten.
56
Steuermarken/Stempelsteuer (Droit de timbre): Viele Anträge, Genehmigungen, Registrierungen,
sowie Verkäufe gegen bar benötigen die Anbringung einer Steuermarke, die z.B. auf Postämtern
verkauft wird.
Diese Steuern und Abgaben haben jeweils ihre spezifischen Termine, monatliche Fälligkeiten sind
zumeist bis zum 15. zu begleichen. Bei verspäteten Zahlungen werden Verspätungszuschläge fällig,
die zumeist zwischen 3 und 10% pro Monat liegen. Verschiedene Steuerberater und
Unternehmerverbände geben in der Regel am Jahresanfang einen „Steuer-Kalender“ (Le calendrier
des obligations fiscales et sociales) heraus.
4.6.4 Kompetenz vor Ort
Der handwerkliche Standard ist im Vergleich zu Deutschland niedrig. Die Handwerker sind meist
schlecht ausgerüstet und nicht gut ausgebildet. Es wurden mehrere Programme ins Leben gerufen,
um Ausbildungsniveau und Geschäftsumgebung verschiedener Handwerksberufe zu verbessern.
Dennoch gibt es einzelne Handwerker, die eine akzeptable Qualität liefern und unter den gegebenen
Umständen sehr gute Leistungen erbringen. Dazu kommen spezialisierte Unternehmen in
verschiedenen Bereichen, die auf gutem Niveau arbeiten.
Bei der Kontaktvermittlung z.B. für Rechtsanwälte und Unternehmerorganisationen, ist die deutsche
Botschaft behilflich. Bei betriebsinternen Problemen mit dem Ausbildungsniveau stehen verschiedene
Strukturen des Bilungsministeriums zur Verfügung, die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
finanzieren können.
Solarinstallateure
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit führte im Senegal ein Projekt zur Verbreitung der
Solarenergie (Photovoltaik) durch. In diesem Rahmen wurden auch Techniker aus- und
weitergebildet. Dies führte zur Gründung eines Netzwerkes (FOPEN-solaire) von Installateuren,
Technikern und Organisationen, das heute noch besteht und aktuell über dreißig Mitglieder in
verschiedenen Regionen des Senegals zählt. Die Mitglieder von FOPEN-solaire hatten bereits 2003
insgesamt mehr als 4000 SHS und über 10 größere Solaranlagen installiert.
Schlosser und Metallbau
Es existieren einige Unternehmen mit hohem Standard (z.B. CMA, CNT, SISMAR), welche Zubehör
fertigen können. Eine Reihe von Handwerkern hat Erfahrung in der Fertigung von Rahmen und
Gestellen für Solarmodule aus verschiedenen Materialien (Eisen, Stahl, Aluminium).
57
ANNEX
A. Geografische Rahmendaten Senegal
Lage
Westafrika (Atlantikküste / Sahelzone)
Geografische Koordinaten
12° - 16°30 N / 11°30 - 17°30 W
Landesgrenzen
Insgesamt: 2.640 km, davon Küste: 531 km
Angrenzende Länder: Gambia 740 km; Guinea 330 km; Guinea-Bissau
338 km; Mali 419 km; Mauretanien 813 km
Fläche
Insgesamt 196.722 km2; Land 192.000 km2; Wasser 4.722 km2 (zum
Vergleich: entspricht 55% der Fläche Deutschlands)
Küstenzonen
Territorialgewässer 12 nautische Meilen (n.M.); angrenzende Zone 24
n.M.; Kontinentalschelf 200 n.M. oder Rand des Kontinentalsockels;
exklusive Wirtschaftszone 200 n.M.
Flüsse
Senegal: 1770 km; Casamance: 300 km; Gambia River 1120 km;
Saloum; Anambé Casamance
Klima
Tropisch; Typ Soudano-Sahel; Klima in Küstennähe beeinflusst von
kühlem Atlantik; Regenzeit von Juni bis Oktober mit Winden aus
Süden; Trockenzeit von November bis Mai mit Winden aus Norden;
Jahresniederschläge zwischen 250 mm im Norden (St. Louis) und 1200
mm im Süden (Ziguinchor) sowie in Dakar 400 mm; mittlere
Temperatur im Januar 15-20°C, im September 35-40°C
Relief
Überwiegend flach; 75% der Landesfläche unter 50 m üNN; weite
Ebenen, die im Südosten zu Gebirgen aufsteigen (max. Erhebung 681
m üNN; Les Mamelles bei Dakar: 105 m üNN)
Böden
Unfruchtbare Sandböden im Norden; stark ausgewaschene,
eisenhaltige Böden in der Landesmitte; Lateritböden im Süden; relativ
fruchtbare hydromorphe Böden in feuchten Niederungen (z.B. Niayes,
Flussauen)
Natürliche Ressourcen/
Exportprodukte
Fisch, Phosphat, Erdnussöl
Landnutzung
Ackerland: 12% der Landfläche (Bewässerungsflächen ca. 710 km²);
Dauerweiden: 16%; Wald/ Buschsavanne: 54%; sonstige Flächen: 18%
Naturrisiken
Periodische
Dürren
Heuschreckenplagen
Umweltprobleme
Überfischung; Dezimierung des Wildtierbestands; Entwaldung;
Bodenerosion
und
-versalzung;
Desertifikation;
teilweise
unkontrollierte
Emissionen
(Abwässer,
Abfälle,
Abgase);
Pestizideinsatz
Themen Internationaler Abkommen
u.a. Biodiversität; Klima; Desertifikation; Toxische/ Risiko-Abfälle;
Seerecht; nuklearer Teststopp; Schutz der Ozonschicht; Walfang
und
Überschwemmungen;
saisonale
58
B. Rahmendaten wirtschaftliche und soziale Indikatoren Senegal 38
Makroökonomische Situation im Senegal 2006
Makroökonomische Situation: Mittel 2000-2005, 2006 und Ausblick 2007
2000-2005
(Mittelwert)
2006
2007
(Ausblick)
Wirtschaftswachstum
5%
2,1%
5,4%
Haushaltsdefizit
3%
6%
5%
Öffentliche Verschuldung
65%
43%
18%
Außenhandelsdefizit
8%
12%
11%
Der wirtschaftliche Einbruch im Jahre 2006 erfolgte maßgeblich durch die Preiserhöhungen im
Energiesektor und durch Managementfehler im Chemiesektor. Im Folgenden sind die Kenzeichen der
schwachen Wirtschaftslage angeführt:
a) Schwaches Wachstum
Das Wirtschaftswachstum 2006 wurde im wesentlichen durch die Bereiche Telekommunikation und
Bau generiert, während die Leistung der anderen Bereiche durch das relativ hohe Preisniveau des
Erdöls und dessen Auswirkungen auf die Qualität der Stromversorgung gedämpft wurden. Die
Einstellung der Aktivitäten der senegalesischen Chemieindustrie (u.a. Betriebseinstellungen), der
„Industries Chimiques du Sénégal (ICS)“, die 10% der senegalesischen Exporte tätigte und ca. 2%
zum Wirtschaftswachstum des Landes beitrug, ist gleichfalls ein Grund für das schwache Wachstum
im Jahr 2006.
b) Hohe Haushaltsdefizite trotz hoher Einnahmen. Grund dafür waren:
•
Subventionen, die an Unternehmen des Energiebereichs gezahlt wurden (2,1% des BIP,
etwa 140 Mrd. FCFA), insbesondere die SENELEC und die Société africaine de raffinage
(SAR, staatliche Raffinerie). Diese Subventionen werden seitens des senegalesischen
Staates einerseits durch die Auswirkungen schlechter Betriebsführung dieser Firmen
(technisch und finanziell) gerechtfertigt, andererseits durch die Notwendigkeit, den
Preiserhöhungen für Energieträger auf dem Weltmarkt entgegenzuwirken;
•
eine Erhöhung der Lohnsumme;
•
erhöhte Ausgaben der Präsidial- und Premierministerämter sowie der von diesen geführten
staatlichen Agenturen.
c) Erhöhung des Außenhandelsdefizits
Die Erhöhung des Außenhandelsdefizits erklärt sich durch eine Verringerung der Exporte von
Fischerei- und chemischen Produkten sowie durch die starke Erhöhung des Ölpreises, noch verstärkt
durch die Produktionseinstellung der staatlichen Raffinerie SAR. Dies zeigt die starke Abhängigkeit
der senegalesischen Wirtschaft von importierten Produkten (Erdöl, Grundnahrungsmittel, Güter und
Dienstleistungen u.a.), ebenso wie auch von klimatischen und naturbedingten Schwankungen als
Risikofaktor, der die wirtschaftliche Anfälligkeit des Landes erhöht.
38
Quelle: Interne Daten der GTZ zusammengestellt von: Meyer/ Touré, Dakar 31.08.07, basierend aus
Weltbankdaten und Daten des International Monetary Fund (IMF)
59
Der Ausblick auf das Jahr 2007 veranschaulicht das folgende Spektrum wirtschaftlicher
Entwicklungen:
•
Nach Ansicht der Regierung könnte sich die Wachstumsprognose von 5,4% bestätigen, ein
erfolgreiches Landwirtschaftsjahr und eine Wiederaufnahme der Aktivitäten der ICS
vorausgesetzt.
•
Der International Monetary Fund (IMF) bestätigt die Prognose von
Wirtschaftswachstum, etwa 5% für das Haushaltsdefizit und etwa
Außenhandelsdefizit.
5,4% für
11% für
das
das
Aus Sicht der Weltbank werden die Risiken und Aussichten auf die makroökonomische Entwicklung
des Senegal zurückhaltender bewertet. Verschiedene makroökonomische Parameter sind demnach
zufriedenstellend, wie z.B. das Niveau der Steuereinnahmen, eine öffentliche Außenverschuldung von
unter 18% des BIP und ein Haushaltsdefizit, das ohne Transfers im Energiebereich unter 4% gelegen
hätte.
60
Rahmendaten wirtschaftliche und soziale Indikatoren Senegal
Bemerkungen, Bewertung
(Tendenzen, Vergleiche)
Indikator
Jahr
Wert
Quelle
Bevölkerung
Absolut
Bevölkerungsdichte
%-Zunahme (pro Jahr)
2005
2000
1980-2000
11,5 Mio
48 pro km2
+ 2,7 %
WEB
WEB
WEB
BSP/Kopf (in US-$)
2000
490 $
WEB
2000
2000
1998-2000
4,7 Mrd $
+ 5,6 %
+ 5,5 %
WEB
IWF
IWF
2001
2001
13,5 $
54 %
Poverty Assessment
1995
1995
6,4 %
33,5 %
WEB
WEB
Vgl. Mali, 1994, 4,6 % / 40,4 %;
Elfenbeinküste, 1995, 7,1 % /
28,8 %.
1999
1999
1999
145
- 13
42,3 %
HDR
HDR
HDR
Vgl. Mali 153 / 0 / 37,8 %;
Elfenbeinküste 144 / - 20 /
42,6 %.
2000
52
WEB
2000
5,1
WEB
2000
129
WEB
Vgl. Mali 218, Elfenbeinküste
180.
2000
78 %
WEB
Vgl. Mali 65 %, Elfenbeinküste
77 %.
1999
66 %
HDR
Vgl. Mali 60 %, Elfenbeinküste
80 %.
BIP absolut (in Mrd US-$)
BIP-Wachstum (%, real) des
letzten Jahres und
der letzten 3 Jahre (pro
Jahr)
Armutsschwelle ($ pro
Monat)
Armutsquote (Anteil armer
Bevölkerung)
Einkommensverteilung:
Anteil der untersten 20 %,
höchstens 10 % am
Einkommen/Konsum
Human Development Index
(HDI)
Rang absolut
Rangzahlendifferenz HDI
und BSP/Kopf
HDI-Wert in Prozent
Lebenserwartung bei
Geburt (in Jahren)
Fertilitätsrate (Geburten
pro Frau)
Sterblichkeitsrate unter 5
Jahren (je 1000
Lebendgeburten)
Bevölkerung mit Zugang zu
sauberem Wasser (in %)
Bevölkerung mit Zugang zu
Gesundheitsdiensten /
wesentlichen
Medikamenten (in % )
Starke Konzentration im
Westen des Landes. Leichter
Rückgang projiziert: 20002015: 2,1 %.
Vgl. Mali 240 $, Elfenbeinküste
600 $.
Z. Vgl. Mali, 1999-2000, 4,5 %;
Elfenbeinküste, 1999-2000, 2,3 % (WEB).
Vgl. Mali 42, Elfenbeinküste
46.
Vgl. Mali 6,3, Elfenbeinküste
4,8.
61
2,6 %
WEB
Nur öffentliche Ausgaben
Vgl. Mali 2,1 %, Elfenbeinküste
1,2 %.
(2) Anteil unterernährter
Kinder unter 5 Jahren
1993-2000
23 %
WEB
Vgl. Mali 49 %, Elfenbeinküste
24 %.
(3) Analphabetenquote der
Erwachsenen
Insgesamt
1999
Frauen
1999
63,6 %
73,3 %
HDR
HDR
Vgl. Mali 60,2 %,
Elfenbeinküste 54,3 %.
Vgl. Mali 67,3 %,
Elfenbeinküste 62,8 %.
(1) Gesundheitsausgaben
(in % des BIP)
(4) Einschulungsquote
Grundschulen
Insgesamt
Frauen
1995-99
an
1995-97
1995-97
(5) Erziehungsausgaben in
% des BIP
1998
(6) Ressourcensituation
Wasserverbrauch (gesamt)
pro Kopf
(in m3 pro Jahr)
kommerzieller
Energieverbrauch pro Kopf
(kg Öl-Äquivalent pro Jahr)
Ackerland jeweils in % der
Waldfläche
gesamten Landfläche
60 %
55 %
HDR
HDR
3,5 %
WEB
Ansteigende Tendenz.
Vgl. Mali 31 %, Elfenbeinküste
55 %.
Vgl. Mali 25 %, Elfenbeinküste
47 %.
Vgl. Mali 3,0 %, Elfenbeinküste
4,2 %.
Vgl. Mali 130 m3,
Elfenbeinküste 44 m3.
1999
158 m3
WEB
1999
318 kg
WEB
1999
2000
11,8 %
32,2 %
WEB
WEB
Nur kommerzieller
Energieverbrauch.
Vgl. Mali n. v., Elfenbeinküste
388 kg.
Vgl. Mali 3,8 %, Elfenbeinküste
23,1 %.
Vgl. Mali 10,8 %,
Elfenbeinküste 22,4 %.
(7) Haushaltssaldo (% des
BIP)
2000
+ 1,2/ - 0,2 % IWF
(8) Inflation
(Konsumentenpreise %)
2000
+ 0,7 %
IWF
2000
+ 7,7 %
IWF
2000
- 6,5 %
IWF
(11) Schuldendienst (% der
Exporterlöse)
2000
14,4 %
WEB
(12) Auslandsverschuldung
(in Mrd US-$)
2000
3,37 Mrd $
WEB
(13) Währungsreserven
Monatsimporten
2000
2,7
WEB
Währungsreserven Ende 2000:
384 Mio $.
Landwirtschaft
Industrie
Verarbeitendes
Gewerbe (als Teil
der Industrie)
Dienstl. Sektor
(9) Exportwachstum (%)
(10) Leistungsbilanzsaldo
(% des BIP)
in
Ohne / mit extern finanzierten
Investitionen.
62
(14) Beiträge zum BIP (%)
1990/2000 (WEB)
1999 (IWF)
20 %/ 18 %
18 %
(15) Durchschnittliche
Wachstumsraten p.a.
(%) (WEB)
+ 2,8 % / +
1980-90 / 1990-2000
1,9 %
(16) Anteil
Beschäftigten
(WEB)
Jahr: 1990-97,
Männer/Frauen
19 % / 27 %
21 %
13 % / 18 %
13 %
61 % / 55 %
62 %
+ 4,3 % / +4,8 + 4,6 % / + 4,0 %
%
+ 2,8 % / + 3,8 %
10 % / 4 %
n.v.
20 % / 11 %
Roh- und
Brennstoffe
10 %
Sonst. verarb.
Produkte
30 %
Anteil des Frauen an den
Beschäftigten: 43 %
der
(%)
70 %/ 86 %
(17) Exportstruktur/Güter
Nahrungs(Wertanteile
in
%)
mittel
(WEB) Jahr: 2000
59 %
(18) Invest.-/Sparquote, in
% d. BIP (IWF)
Bruttoinvestitionen
Jahr: 2000
19,1 %
Bruttoersparnis
12,6 %
(19) ODA-Zuflüsse (WEB)
Jahr: 2000
Anteil am BSP
9,9 %
Pro Kopf (US$)
44 $
Quellen: WEB = World Development Indicators 2002 (Weltbank); HDR = Human Development Report 2001
(UNDP), IWF = Senegal, Staff Report for the 2001 Article IV Consultation
63
C. Definition und Ablauf der Subventionsbeantragung von ERIL-Projekten
Der Abstimmungsprozess zwischen der Agentur für Ländliche Entwicklung (ASER) und der Weltbank
bezüglich der Finanzierung und Durchführung von Projekten zur Ländlichen Elektrifizierung (ERIL) ist
noch nicht endgültig abgeschlossen. Insofern besteht die Möglichkeit, dass die folgenden Definitionen,
Bedingungen und Verfahren, die auf einem Informationsstand vom Mai 2007 beruhen, noch vereinzelt
Änderungen erfahren können. An den wesentlichen Richtlinien und der Unterteilung in ERILE der
Klasse A und der Klasse B werden aller Voraussicht nach keine Abänderungen mehr erfolgen.
Im Folgenden ist ein übersetzter Auszug aus dem französischen Dokument „Dossier de
première orientation des investisseurs au Sénégal“ der senegalesischen Agentur für ländliche
Elektrifizierung ASER zur Durchführung von ERIL-Projekten abgedruckt. Dieses Dokument informiert
über die wesentlichen Verfahrensregeln und Konditionen. 39
Präambel
Juristische Aspekte
Gemäβ den Bestimmungen des Gesetzes N° 98-29 vom 14. April 1998 ist die senegalesische Agentur
für ländliche Entwicklung (ASER) beauftragt, den Unternehmen des Elektrizitäts- und Privatsektors die
notwendige technische und finanzielle Unterstützung zu gewähren, um die Initiativen in den
Angelegenheiten der ländlichen Elektrifizierung (ERIL) zu unterstützen.
Zu diesem Zweck legt das vorliegende Handbuch von ASER die Prozeduren und die Rolle der am
Umsetzungsprozess der ERIL-Projekte beteiligten Parteien fest.
Das Energieministerium verteilt in Abstimmung mit der Regulierungsbehörde für den Stromsektor
(CRSE) die Konzessionen, die Verkaufslizenzen und die Produktionslizenzen in jeder Projektzone, in
der die installierte Leistung mindestens 50 kVA beträgt - entsprechend der Verordnung 98-334 vom
21. April 1998. 40
Fristen
Die Maximalfrist für die Behandlung eines ERIL-Projektes ist auf 322 Werktage vom Tag der
Antragstellung bis zur Inbetriebnahme der Installationen festgesetzt.
Ländliches Elektrifizierungsprojekt einer lokalen Initiative (ERIL)
Definition eines ERIL
•
Ein ERIL-Projekt ist eine Initiative von lokalen Akteuren (wirtschaftlicher Interessenverband,
Dorfverband, Verbraucherorganisation, Emigrantenverband, Nicht-Regierungsorganisation,
Händlerverband usw.), welche die Elektrifizierung bestimmter Ortschaften beschleunigen
wollen, die im vorrangigen Programm eines Konzessionsinhabers (Programme Prioritaire
D’Electrification Rural – PPER) nicht vorgesehen sind.
•
Ein ERIL-Projekt soll maximal zweihundert (200) Nutzer (Vertragspartner) umfassen.
•
Ein ERIL-Projekt kann sich nicht innerhalb der im vorrangigen Elektrifizierungs-Programm
eines Konzessionsinhabers vorgesehenen Zonen befinden. Dieser Konzessionsinhaber muss
solche Zonen innerhalb eines Jahres ab Unterzeichnung seiner Finanzierungsvereinbarung
ausweisen.
39
Für ein besseres Verständnis wurden einige Formulierungen in einer freieren Übersetzung aus dem
Französischen ins Deutsche übernommen.
40
Diese Verordnung regelt die Modalitäten für die Genehmigung und den Entzug von Produktions- und
Verkaufslizenzen.
64
•
Durch eine Subvention unterstützt ASER einen Teil der ersten Investitionen eines ERILProjektes. Die maximale Subvention bei der ersten Investition beträgt höchstens 48 Millionen
FCFA/ Dorf (ca. 72 000 €) für eine dezentralisierte Elektrifizierung eines Dorfes und maximal
60 Millionen FCFA/Dorf (ca. 90 000 €) für eine Elektrifizierung durch Anschluss an das
Mittelspannungsnetz von SENELEC (Prozentual beträgt die maximale Subvention 80% der
ersten Investition). Den anderen Teil übernimmt der Projektentwickler.
•
Der Beitrag des Projektentwicklers muss mindestens 12 Millionen FCFA (ca 18.000 €)
(mindestens 20% der Investition) für eine dezentralisierte Elektrifizierung und mindestens 15
Millionen FCFA (ca. 22.000 €) (mindestens 20% der Investition) für eine Elektrifizierung mit
Anschluss an das Mittelspannungsnetz betragen.
•
Die Nutzer (Vertragspartner/ Endkunde) müssen sich verpflichten, die Gebühren an den
Projektentwickler zu zahlen und ihm die Vorfinanzierungen (einschließlich der Kosten für die
(innenliegenden) elektrischen Installationskosten) zurückzuerstatten.
Aus Gründen der Kostendegression werden ERIL-Projekte im ganzen Land in den fünf festgelegten
Zonen errichtet:
1. Regionen Saint-Louis, Louga, Thies, Diourbel
2. Regionen Kaolack und Fatick
3. Region von Matam und im Departement Bakel
4. Region von Kolda und in den Departements Tambacounda und Kedougou
5. Region von Ziguinchor
Wesentliche Merkmale eines ERIL-Projektes sind:
(i)
Das Projekt ist eine Initiative von lokalen Akteuren (wirtschaftlicher Interessenverband,
Dorfverband, Verbraucherverband, Emigrantenverband, NRG, Händlerverband usw.), die die
Wartefristen der ländlichen Bevölkerungen für den Zugang zu einer elektrischen
Dienstleistung verringern wollen.
(ii) Das Projekt ist geographisch begrenzt und soll maximal ca. zweihundert (200) Kunden
betreffen. Es befindet sich im Umkreis eines oder mehrerer ländlicher Ortschaften derselben
ländlichen Gemeinschaft.
(iii) Die Elektrifizierung der vom ERIL-Projekt vorgesehenen Ortschaften ist nicht im vorrangigen
Programm eines Konzessionsinhabers geplant.
(iv) Der Projektentwickler kann eine natürliche Person oder eine Organisation sein, vorausgesetzt
sie verfügt über eine juristische Person (wirtschaftlicher Interessenverband, Dorfverband,
Verbraucherorganisation, Emigrantenassoziation, NGO, Händlerassoziation usw.). Der
Geschäftsführer/ Leiter muss obligatorisch eine natürliche oder juristische Person gemäß
senegalesischen Privatrechts sein.
(v) Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, vor allem die Gemeinden, sind nicht
befugt, den Betrieb der ERILs sicherzustellen. Sie können nur finanzielle Partner sein.
65
Zulassungsbedingungen als Projektentwickler/ Projektträger/ ERIL-Konzessionär
Der ERIL-Projektträger, der sich zu Projektbeginn von den lokalen Akteuren unterscheiden kann,
muss die folgenden zusätzlichen Bedingungen erfüllen, damit sein Vorschlag als annehmbar gilt:
(i)
Das Projekt ist nicht im vorrangigen Programm eines Konzessionsinhabers (PPER)
vorgesehen.
(ii)
Er muss nachweisen, dass er in Übereinstimmung mit der betroffenen ländlichen
Gemeinschaft und deren Vertreter handelt. Diese Übereinstimmung muss formalisiert werden
durch:
•
Ein oder mehrere Dokumente (gemäß dem von ASER vorgeschlagenen Modell), die von
einem oder mehreren vom ERIL-Projekt betroffenen Dorfvorstehern unterzeichnet wurden,
zusammen mit der ERIL-Projektantragstellung. In diesem Dokument gibt jeder Dorfvorsteher
dem ERIL-Projektträger seine Zustimmung im Namen der Gemeinschaft, damit der
Projektträger zu ihren Gunsten ein ländliches Elektrifizierungsprojekt durchführt. Der
Dorfvorsteher wird dieses Dokument durch den Präsidenten des Landrates gegenzeichnen
lassen und dieser wird es vom Unterpräfekten für rechtsgültig erklären lassen.
•
Eine von allen künftigen Nutzern/ Kunden unterzeichnete Namensliste, die sich gegenüber
dem ERIL-Projektträger verpflichten, zwei Monatsbeträge (des voraussichtlichen Verbrauchs)
Vorschuss vor Beginn der Stromversorgung sowie ihren Beitrag an der Projektinstallation zu
Beginn der Arbeiten oder innerhalb einer Frist von maximal sechsunddreißig Monaten zu
zahlen.
(iii)
Der Projektträger muss im Formular der Antragstellung folgendes angeben:
Die Höhe seines Anteils an den Begleitkosten für die Montage und die Ausführung des ERIL
durch einen Gutachter, die mindestens 50% betragen müssen. Diese Begleitkosten dürfen
sich auf maximal 9 Millionen FCFA/ Dorf für eine dezentralisierte Elektrifizierung und 12
Millionen FCFA/ Dorf für eine Elektrifizierung mit Mittelspannungs-Netzerweiterung belaufen.
Die Höhe des Anteils für die Begleitung (Montage, Unterstützung bei der Ausführung bis zur
Auswahl des Betreibers, Bauüberwachung) ist ein Zulassungskriterium. Der Projektträger legt
auch die Maximalfrist (in Werktagen) für die Bereitstellung dieses Anteils fest. Diese Frist läuft
ab dem Tag der offiziellen Mitteilung seiner Zulassung und gilt als ein Zulassungskriterium.
•
Den Betrag, zu dem er sich als Beitrag zu den Investitionen verpflichtet. Dieser Betrag muss
mindestens 20% der Investitionskosten (Materiallieferung und Installationen) betragen.
Dieser Anteil muss 12 Millionen oder mehr betragen für eine dezentralisierte Elektrifizierung
und mindestens 15 Millionen für eine Versorgung mit Mittelspannungs-Netzanschluss bei
SENELEC. Die Höhe des Anteils für die Investitionen ist ein Zulassungskriterium. Er wird
auch die Maximalfrist bis zur Bereitstellung dieses Betrages (in Werktagen) festlegen, die ab
dem Tag der offiziellen Mitteilung der endgültigen Zulassung des Projektes läuft. Diese Frist
ist ein Zulassungskriterium.
•
Falls der ERIL-Projektträger über eine finanzielle Unterstützung eines anderen Partners (als
von ASER) verfügt (Gemeinde, NGO, Geber aus internationaler Zusammenarbeit oder
andere Geber usw.), muss er bei der Antragstellung des ERIL-Projektes ein rechtlich
verpflichtendes Schreiben beifügen, in dem diese Partnerschaft bestätigt wird und der Betrag
der finanziellen Unterstützung des Partners angegeben wird, ebenso wie die Frist für die
Bereitstellung dieser finanziellen Unterstützung. Diese Frist muss im Antrag für das ERILProjekt angegeben werden. Sie läuft ab dem Tag der offiziellen Mitteilung der Zulassung des
Projektes für eine Subvention durch ASER.
•
Die Anteile (Unterstützung für die Begleitung und Investitionen) der Träger gehen an
Sequesterkonten, die durch ASER verwaltet werden, sobald die Zulassung der Projekte
offiziell mitgeteilt wurde. Die Begleitkosten sind « verlorene Kosten ». Für den Anteil an der
Investition verpflichtet sich ASER, dem Träger den Gesamtbetrag oder einen Teil seines
finanziellen Beitrags zurückzuerstatten, falls das Projekt nicht durchgeführt wird oder er das
verlangt.
66
(iv)
Der Projektträger verpflichtet sich zu einer eventuellen Rückübertragung seiner ERILKonzession an den Inhaber einer PPER-Konzession, der später seine ERIL-Fläche abdecken
will, wenn dieser den Antrag stellt und das Angebot eines angemessenen Finanzausgleiches
vorliegt. Diese Verpflichtung wird durch ein vom Projektträger unterzeichnetes Dokument
erfüllt und dem Antragsformular auf Finanzierung eines ERIL-Projektes beigefügt.
Der Ausgleich soll den Restbuchwert des Anteils an der Investition des Trägers enthalten,
erhöht durch:
1. den durchschnittlichen Umsatz der drei letzten Jahre, der durch einen gemittelten
durchschnittlichen Zinssatz für den Zeitraum und durch den Prozentsatz des Anteils des
ERIL-Trägers an der Investition abgewogen wird.
2. Dotierungen auf die Abschreibungen, auf die der Prozentsatz seines Anteils angewendet
wird.
Der ERIL-Träger muss die steuerlichen Bestimmungen berücksichtigen, die für solche Transaktionen
gelten.
ASER wird die Kompensationsmodalitäten und den Betrag untersuchen, die vom Konzessionsinhaber
an den „Ländlichen Elektrifizierungsfond“ gezahlt wird.
Multisektorale Projekte im Bereich Energie (Programmes Energetiques Multi-Sectorieles PREMs)
Die nachfolgenden ERIL-Prozeduren setzen voraus, dass die potentielle Einbeziehung der
Konzessionäre in den multisektoralen Projekten im Bereich Energie (PREMs) unabhängig vom
Zuteilungsprozess einer ERIL-Konzession behandelt wird.
Der ERIL-Träger verpflichtet sich, die Elektrizitätsversorgung für jedes PREM zu gewährleisten, das in
seiner Konzession identifiziert und durch die ASER genehmigt wurde.
Der PREM-Träger, der durch einen ERIL-Projektträger mit Elektrizität versorgt wird, darf die
eventuellen Finanzierungslinien anfordern, die von ASER gewährt wurden bei den dezentralisierten
Finanzsystemen für seine Ausstattungen vor seinem Zähler.
Periodische Informationskampagnen
Regelmäßiger Aufruf zu Vorschlägen
Die periodischen Informationskampagnen zielen darauf ab, das Konzept der ERIL-Projekte, die
verfügbaren technischen und finanziellen Unterstützungen und die Verfahren der
Projektantragstellung an ASER bekannt zu machen. Sie erfolgen durch Presse, Radio, Fernsehen,
Internet, regionale Informationsworkshops sowie durch gezielte Gespräche mit den potentiellen
Anbietern und anderen Privatleuten.
Diese von ASER organisierten Informationskampagnen können sich an geographisch ausgewählte
Zonen richten, an Elektrifizierungsformen oder auch privilegierte Elektrizitätsproduktionsformen.
67
Antrag auf Unterstützung zur Begleitung bei der Montage und Durchführung der ERIL-Projekte
und Investitionsfinanzierung
Die Antragsformulare auf Unterstützung der ERIL-Träger müssen folgendes enthalten:
•
Den Namen der ländlichen Gemeinde, in der das ERIL-Projekt sich befindet.
•
Den Namen oder die Firma (raison sociale) des Trägers.
•
Eine knappe Beschreibung des Projektes: die betroffenen Dörfer, die Technologie, die Zahl
der betroffenen Haushalte, die Marktmerkmale, das vorgeschlagene Dienstleistungsangebot,
das in Betracht bezogene organisatorische Schema.
•
Die Vorstellung des Projektträgers.
•
Die Identifizierung eventueller finanzieller Partner.
•
Die Verpflichtung des Trägers, eine formale senegalesische Rechtsstruktur für die
Umsetzung des Projektes aufzubauen.
•
Die Verpflichtung des Trägers, ein beschränktes qualifiziertes Team von Entwicklern von
mindestens drei Personen zu bilden, das ergänzt wird durch einen Teamleiter, einen
Kassierer und einen technischen Kaufmann mit Hinweisen auf ihre jeweiligen Referenzen.
•
Die Verpflichtung der Dorfvorsteher der betroffenen Gemeinde(n), gegengezeichnet durch
den Landratspräsidenten und vom Unterpräfekten für eine rechtsgültige Erklärung.
•
Die unterzeichnete Namensliste der potentiellen Kunden, die am Projekt beteiligt sind und
bereit sind, vor jeglicher Versorgung, ihren Vorschuss auf Verbrauch zu zahlen und ihren
finanziellen Beitrag zum Aufbau des Projektes am Beginn der Installationsarbeiten zu zahlen,
mindestens jedoch innerhalb von maximal sechsunddreißig Monaten.
•
Die Anzeige durch den ERIL-Träger, dass das Projekt maximal zweihundert (200)
Abonnenten betrifft.
•
Die Deckungsfrist der betroffenen Zone durch eine PPER-Konzession wird von ASER
angegeben.
•
Die Höhe seines Anteils an den Begleitkosten für die Montage und die Ausführung des ERIL
durch einen Gutachter, die mindestens 50% betragen müssen. Diese Begleitkosten dürfen
sich auf maximal 9 Millionen FCFA/ Dorf für eine dezentralisierte Elektrifizierung und 12
Millionen FCFA/ Dorf für eine Elektrifizierung mit Mittelspannungs-Netzerweiterung belaufen.
Die Höhe des Anteils für die Begleitung (Montage, Unterstützung bei der Ausführung bis zur
Auswahl des Betreibers, Bauüberwachung) ist ein Zulassungskriterium. Der Projektträger legt
auch die Maximalfrist (in Werktagen) für die Bereitstellung dieses Anteils fest. Diese Frist
läuft ab dem Tag der offiziellen Mitteilung seiner Zulassung und gilt als ein
Zulassungskriterium.
•
Den Betrag, zu dem er sich als Beitrag zu den Investitionen verpflichtet. Dieser Betrag muss
mindestens 20% der Investitionskosten (Materiallieferung und Installationen) betragen.
Dieser Anteil muss 12 Millionen oder mehr betragen für eine dezentralisierte Elektrifizierung
und mindestens 15 Millionen für eine Versorgung mit Mittelspannungs-Netzanschluss bei
SENELEC. Die Höhe des Anteils für die Investitionen ist ein Zulassungskriterium. Er wird
auch die Maximalfrist bis zur Bereitstellung dieses Betrages (in Werktagen) festlegen, die ab
dem Tag der offiziellen Mitteilung der endgültigen Zulassung des Projektes läuft. Diese Frist
ist ein Zulassungskriterium.
•
Die Kopie der Zahlungsquittung, die beim Kauf des Antragsformulars auf Unterstützung
ausgegeben wurde.
68
Berechtigungsbedingungen und Klassifizierungskriterien der ERIL-Projektvorschläge
Um zugelassen zu werden muss das Projekt folgende Kriterien erfüllen, die Gegenstand einer
Gewichtung für seine Klassifizierung sind:
•
Anteil des Trägers bei der Begleitung (Maximalpunkte für das beste Verhältnis: Anteil/
Gesamtkosten an den Begleitkosten) [5 Punkte].
•
Frist der Mobilisierung seiner Beteiligung an den Begleitkosten, worauf er sich im
Antragsformular des ERIL-Projektes verpflichtet hat: diese Frist gilt ab dem Tag der offiziellen
Mitteilung seiner Zulassung durch die ASER (Maximalpunkte für die Mindestfrist) [10 Punkte].
•
Deckungsfrist der von einer PPER-Konzession erreichten Zone: der Träger eines ERILProjekts, dessen Deckungsfrist durch eine PPER-Konzession am längsten ist, erhält die
Höchstnote für dieses Kriterium gemäss dem Zeitplan für die Erteilung von Konzessionen
durch ASER [20 Punkte].
•
Verhältnis Anteil/ Investition (Maximalpunkte für das höchste Verhältnis) [20 Punkte].
•
Zahl der Abonnenten (Maximalpunkte für maximale Abonnenten) [30 Punkte].
•
Frist der Mobilisierung seiner Beteiligung an den Investitionen, zu denen er sich im
Antragsformular des ERIL-Projektes verpflichtet hat. Diese Frist gilt ab dem Tag der
offiziellen Mitteilung seiner endgültigen Zulassung durch ASER (Maximalpunkte für eine
Mindestfrist), [10 Punkte].
•
Existenz
von
Gemeinschaftsund
sozialen
Ausrüstungen
(Schulund
Gesundheitsinfrastrukturen, Gemeinschaftshäuser, Kulturstätten, Internetcafe usw.) [2,5
Punkte].
•
Existenz von produktiven Einrichtungen (Mühle, Drescher, Anbaufläche für Gemüseanbau,
Kühlraum usw.) [2,5 Punkte].
Diese Einrichtungen müssen vorhanden sein oder auf der angegebenen Liste als Projekte stehen, die
durchgeführt werden sollen. Sie müssen in der Studie als bereits finanziert bestätigt werden.
Auf der Basis der Studienergebnissen und je nach der Klassifizierung, die nach den Studien
angepasst werden und des vorhandenen Rahmens für die Subvention der Investitionen, wird die
Zulassung ausgesprochen.
Falls die Angebote gleich sind, verwendet man das Kriterium « erster Vorschlag wird als erster
bedient » in einer mit dem vorgegebenen Rahmen vereinbarten Reihenfolge.
Die zugelassenen Projekte, die aufgrund mangelnder Finanzmittel für die Begleitung oder die
Investitionen nicht zugelassen werden, werden in die Warteliste je nach ihrer Klassifizierung in
bevorzugter Position aufgenommen. Sie nehmen an den nächsten Auswahlprozessen teil, falls sie
mittlerweile nicht auf ihre Projekte verzichten. Sie können diese Projekte auch selbst ausführen, wenn
sie das allein finanzieren.
69
D. Elektrifizierungsquote im Senegal
Elektrifizierungsquote im Vergleich zwischen Stadt und Land im Senegal
Ländliche Raum
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Thiés
12,2%
13,7%
15,3%
16,7%
12,3%
13,8%
Saint Louis
6%
7,9%
9,8%
11,2%
10,2%
11,5%
Kaolack
4,7%
5,8%
6,4%
6,8%
9,2%
9,6%
Diourbel*
21,7%
23,9%
26,3%
27,7%
29,8%
32,1%
Ziguinchor
2,1%
2,7%
3,4%
4,2%
4,7%
5,6
Louga
7,6%
9,1%
10,0%
11,1%
11,3%
11,8%
Tambacounda
1,3%
1,6%
1,9%
2,2%
4,5%
5,2%
Kolda
1,1%
1,5%
1,8%
2,2%
2,4%
2,7%
Fatick
11,6%
12,2%
12,4%
12,4%
14,2%
14,7%
Total
8,%
9%
10%
11%
12,0%
14,2%
Städtisch
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Dakar
65,9%
68,0%
70,1%
72,3%
75,4%
78,6%
Thiés
50,0%
51,9%
56,8%
59,4%
71,7%
76,3%
Saint Louis
55,6%
57,1%
58,9%
59,7%
66,0%
68,3%
Kaolack
52,4%
55,5%
58,8%
59,2%
67,7%
72,3%
Diourbel*
57,9%
60,0%
62,6%
63,1%
65,3%
67,6%
Ziguinchor
31,7%
34,9%
38,8%
41,5%
47,0%
51,9%
Louga
54,8%
56,5%
59,6%
61,7%
74,6%
77,9%
Tambacounda
44,6%
46,1%
48,2%
51,4%
54,8%
58,6%
Kolda
36,8%
39,8%
42,3%
42,9%
50,6%
54,0%
Fatick
44,1%
46,8%
53,0%
55,3%
62,5%
68,0%
Total
49,0%
52,0%
55,0%
57,0%
64,0%
67,0%
2000
2001
2002
2003
2004
2005
29,0%
31,0%
33,0%
34,0%
38,0%
ca. 45%
Insgesamt
70
E. Energiepreise im Senegal
Aufgeschlüsselte Stromtarife (2007)
Hochspannung (Tarif Ohne MWSt )
TAIBA et SOCOCIM
ICS
Feste Prämie (FCFA/KW/Monat)
8361,39
3718,33
Energiepreis in Spitze (FCFA/KWh)
48,76
61,06
Energiepreis außerhalb der Spitze (FCFA/KWh)
38,21
50,88
Mittelspannung
Allgemeiner Tarif
TG
Tarif kurze Nutzung
TCU
Tarif Lange Nutzung
TLU
Fix Prämie (FCFA/KW/Monat)
3412,95
801,85
8237,69
Energiepreis in Spitze (FCFA/KWh)
108,77
151,14
89,37
Energiepreis außerhalb der Spitze
(FCFA/KWh)
75,38
104,74
67,92
Professionelle Kunden: Niederspannung (NS)
Leistung > 32 kW UP2
Leistung < 32 kW UP1
Fix Prämie (FCFA/KW/Monat)
2386,19
erste Tranche (FCFA/KWh)
154,01
Erste Tranche (FCFA/KWh)
109,20
zweite Tranche (FCFA/KWh)
140,71
Zweite Tranche (FCFA/KWh)
98,61
dritte Tranche (FCFA/KWh)
98,61
Haushalts-Kunden: Niederspannung (NS)
Régime Général UDG
Régime Spécial UDS
erste Tranche (FCFA/KWh)
126,29
erste Tranche (FCFA/KWh)
100,25
zweite Tranche (FCFA/KWh)
103,41
zweite Tranche (FCFA/KWh)
126,55
dritte Tranche (FCFA/KWh)
82,63
dritte Tranche (FCFA/KWh)
82,63
Öffentliche Beleuchtung (NS)
Fixe Prämie (FCFA/kW/Jahr)
28841
Prix de l'Energie (FCFA/KWh)
96,86
71
Liquid Petroleum Gas (LPG) -Preise für die Bevölkerung
Produktbezeichnung
Pfand/Flasche
FCFA
Kosten für eine neue Füllung
Euro
FCFA
Euro
38 kg
43 500
66,3
23 570
~35,9
Gasflasche mit 12 kg
12 000
18,3
7 753
~11,8
5 034
~7,6
Gasflasche mit 9kg
Gasflasche mit 6 kg
6 000
9,2
2 500
~3,8
Gasflasche mit 2,7 kg
4 500
6,9
1 000
~1,5
Importpreise von fossilen Kraftstoffen (August 2007)
Benzin
(Super)
Normalbenzin
1. Importpreis
317068
301232
2. Grundsteuer
275587
3. Zoll
Benzin
Petroleum
Diesel
301232
331592
321935
260087
260087
289744
280799
30315
28610
28610
17385
30888
4. Preis ab Lager (1-3)
347383
329842
329842
348977
352823
5. Sondersteuer
206650
188470
38560
-
93950
6. Marge Großhändler
42260
42260
67120
42260
42460
Davon : Transportanteil
10000
10000
10000
10000
10000
7. Grundlage Mehrwertsteuer
(1+3+5+6)
596293
560572
435522
391237
489033
8. Mehrwertsteuer
107333
100903
78394
70423
88026
9. Verkaufspreis
Zwischenhändler (4+5+6+8)
703626
661475
513916
461600
57059
10. Marge Einzelhändler
10500
10500
10500
10500
10500
in Fcfa pro m3
714126
671975
524416
472160
587559
in Fcfa pro Liter
714
672
524
472
588
– Gemisch -
11. Verkaufspreis Verbraucher
Quelle: Comité National des Hydrocarbures, Ministère de l'Energie
72
F. Adressen
Hinweise zur Verwendung der Adressen:
•
Am 07.10.2007 wurden im Senegal die Telefon-Nummern von sieben auf neun Stellen
umgestellt.
•
Allen Festnetz-Nummern (beginnen mit der Ziffer 8 oder 9) wird 33 vorangestellt, d.h. aus
832 64 79 wird 33 832 64 79
•
Den Mobilnetz-Nummern (2, 3, 4, 5, 6 als erste Ziffer) wird je nach Netz-Betreiber 77 (für
Sonatel/Orange) oder 76 (für Sentel/Tigo) vorangestellt. Es kann davon ausgegangen
werden, dass alle ältern Mobilnetz-Nummern Sonatel-Nummern sind und somit 77
vorangestellt wird, d.h. aus 544 34 36 wird 77 544 34 36.
Senegalesische Ministerien und staatliche Institutionen
Diese Adressen sind insbesondere relevant bei Intereressen bzw. Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit
ERIL-Projekten, den Verfahren zur Konzessionsvergabe, allgemeinen Genehmigungen sowie Fragen zur
Förderung von Energietechnologien u. ä.:
Direction de l’Energie
M. Lamine Thioune
Directeur de l’Energie
104, rue Carnot
DAKAR
Directeur des Eaux et Forêts
M. Colonnel Matar Cissé
Directeur des Eaux et Forêts, Chasse et de la Conservation des Sols,
Parc de Hann
BP 1831
Dakar
Tél : 33.831.01.01/33.832.06.28
Fax : 33.832.27.29
e.mail : cissematar@sentoo.sn
Ministère de l’Energie
M. Samuel Améte Sarr
Ministre de l’Energie
Building Administratif
B.P. 4029
DAKAR
Tel. (00221) 33 849 70 00 / 33 823 87 16 / 33 84973 00
Ministère des Biocarburants et des Energies Renouvelables
M. Christian Sina Diatta
Ministre des Biocarburants et des Energiers Renouvelables
15 Blvd. Djily Mbaye
DAKAR
Tel. (00221) 33 889 52 00
www.gouv.sn
Commission de Régulation du Secteur de l’Electricité (CRSE)
B.P. 11701
Ex-camp Lat Dior
DAKAR
Tel. (00221) 33 849 04 59
E-Mail: crse@orange.sn
73
Agence sénégalaise d'électrification rurale (ASER)
M. Modibo Diop
Directeur Général
B.P. 11131
Ex-camp Lat Dior
DAKAR
Tel. (00221) 33 849 47 11
Fax (00221) 33 849 47 20
Société Nationale d’Electricité (SENELEC)
Cheikh Diakhaté
Directeur General SENELEC
28 Rue Vincens
B.P. 93
DAKAR
Tel. (00221) 33 839 30 00
Fax (00221) 33 823 12 67
www.senelec.sn
Handelskammer und Institutionen zur Wirtschaftsförderung
Diese Adressen sind relevant für Kontaktanbahnung zu handels- und wirtschaftsbezogenen
Institutionen sowie für Informationen und Beratung zu u.a. steuer-, finanz- oder auch rechtlichen
Fragen bei Investitionsvorhaben:
Chambre de Commerce, d’Industrie et d’Agriculture de la Région de Dakar
Monsieur Lamine NIANG
Président de la Chambre de Commerce, d’Industrie et d’Agriculture de la Région de Dakar
1, Place de l’Indépendance
B. P. 118
DAKAR
Senegal
Te.: (00221) 33 823 71 89
Fax: (00221) 33 823 93 63
APIX (Agence Nationale Chargée de la Promotion de l’Investissement et des Grands Travaux)
52–54 Rue Mohamed V
B.P. 430, Dakar
Tel.: (00221) 33 849 04 55
Fax: (00221) 33 823 94 89
E-Mail: contact@apix.sn
infos@apix.sn
http://www.apix.sn
ADEPME (Agence de Développement et d’Encadrement des Petites et Moyennes Entreprises)
9, Fenêtre Mermoz, Avenue Cheikh Anta Diop,
B.P. 333 Dakar Fann
Tel.: (00221) 33 869 70 71
Fax: (00221) 33 860 13 63
E-Mail: adepme@sentoo.sn
http://www.adepme.sn
http://www.senegal-entreprises.net
TRADE POINT SENEGAL
Km 2,5 Boulevard du Centenaire de la Commune de Dakar
Tel: (221) 33 839 73 73
Fax: (221) 33 839 73 90
BP: 21674 Dakar Ponty
http://www.tpsnet.org/
74
APASENA
Babacar Diop
Geschäftsführer (spricht deutsch)
CNES Rue Amadou Assane Ndoye
BP: 3819
Tel.:
00221-33 8226282/00221-77 6321956
Fax.:
00221-33 8229658
eMail: apasena@metissacana.sn
Bourse Nationale de Sous-traitance et de Partenariat du Sénégal
122, Avenue Peytavin,
Dakar, BP 11702
Tél (221) 33 842.30.61
Fax (221) 33 842.30.59
www.bnstp.com
FONDEF
Fonds de Développement de l’Enseignement Technique et de la formation Professionnelle
Mermoz Pyrotechnie, 7648 bis
BP 45855
Dakar Fann
Tel :33 869 25 80
Fax: 33 824 52 63
Email: Fondef@sentoo.sn
http://www.fondef.org/
Deutsche Einrichtungen im Senegal
Diese Adressen sind relevant für Beratung, Information und Kontaktanbahnung im Vorfeld und
während geschäftlicher Tätigkeiten im Bereich Energie:
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
Büro Senegal
Büroleitung: Regina Ecker
109 Rue Carnot x El Hadj
B. P. 3869
DAKAR
Tel. (00221) 33 889 96 00
Fax: (00221) 822 93 15
E-Mail: gtz-senegal@sn.gtz.de
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
Programm für ländliche Elektrifizierung / PERACOD - Programme pour la Promotion de l’Electrification
Rurale et de l’Approvisionnement Durable en Combustibes Domestiques
Programmleiter: Dr. Jörg Baur
Villa Mame Amina Niang-Lot 1A Bel Air
B.P. 3869
DAKAR
Senegal
Telefon: (00221) 338326471
Fax: (00221) 338326479
E-Mail: gtzcd@orange.sn
E-Mail: joerg.baur@gtz.de
www.peracod.org
75
Antenne PERACOD SL
rue Potin, face mairie
BP 366,
Saint Louis
Telefon: (00221) 961 46 46
E-Mail: peracod-sl@orange.sn
PERACOD Casamance
Quartier Escale
88 Rue Javier, ex Sonadis
Ziguinchor
Telefon: 991 65 35
E-Mail: peracod.casa@orange.sn
PERACOD Kaolack
Bustane Kaolack
Prêt Théatre des Verdures Lot N° 194
Telefon: 941 52 83
E-Mail: peracod-kl1@orange.sn
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Senegal
20, av. Pasteur
B.P. 2100
DAKAR
Tel. (00221) 33 889 48 84
Fax: (00221) 33 822 52 99
E-Mail: reg1@daka.auswaertiges-amt.de
www.ambassade-allemagne.sn
Erneuerbare-Energie-Verbände
Diese Adressen sind hilfreich für die Kontaktanbahnung zur erneuerbaren Energiewirtschaft im Senegal, ebenso
wie zu energiebezogenen staatlichen Institutionen:
Association Sénégalaise d’Energie Solaire (ASES)
B.P. 2027
DAKAR
Tel. (00221) 33 827 63 13
Fax: (00221) 33 822 97 64 / 33 822 45 63
Association Sénégalaise des Energies Renouvelables et Alternatives (ASERA)
Rue D x 1 Point E Pavillon Usima
B.P. 15462
DAKAR
Tel. (00221) 33 864 26 49 Fax (00221) 33 824 35 42
E-Mail: asera@orange.sn
Fédération des Organisations pour la Promotion des Energies Renouvelables (FOPEN)
B.P. 630
DAKAR
Fax: (00221) 33 822 07 02 / 33 821 19 29
E-Mail: rebexe@cyg.sn
76
NGOs und Forschungseinrichtungen
Diese Adressen sind relevant bei Bedarf von weiteren Studien –und Informationsmaterialien zur Nutzung und zu
Potenzialen Erneuerbarer Energietechnologien im Senegal:
Centre d’Etudes et de Recherches sur les Energies Renouvelables (CERER)
Université Cheikh Anta Diop
B.P. 476
DAKAR
Tel. (00221) 33 832 37 19
Fax (00221) 33 832 10 53
E-Mail: cerer@ucad.sn
CERER ist Durchführer des
Projet Alizés
Quartier Ndioloffène
B.P. 740
Saint-Louis
Tel. (00221) 33 961 49 47 Fax: (00221) 33 961 49 46
E-Mail: ohann@arc.sn
www.alizes-eole.com
Services de l’énergie en milieu Sahélien (SEMIS)
B.P. 652
DAKAR
Tel. (00221) 77 638 45 29
Fax: (00221) 33 822 61 895
www.semis.sn
Environnement-Développement du Tiers Monde (Enda-TM)
B.P. 3370
DAKAR
Tel. (00221) 33 822 24 96
Fax (00221) 33 821 75 95
E-Mail: energy2@enda.sn
www.enda.sn
Ansprechpartner:
Monsieur Sécou Sarr
Programme Energie ENDA TM
secou@hotmail.com
Dakar
Senegalesische Unternehmen der Erneuerbaren Energienbranche
Diese Adressen sind beispielsweise relevant für die Suche von Geschäfts- und Vertriebspartnern:
ABB Technologies
Pierre Jérôme Desmarquest
3,5 Bd du centenaire
B.P. 2067
DAKAR
Tel. (00221) 33 849 37 70
Fax
snherx@sentoo.sn
www.abb.com
AFRIWATT
Awa Sissokho
km 2 boulevard du centenaire de Dakar
B.P. 5618
DAKAR
Tel. (00221) 33 842 41 35
afriwatt@sentoo.sn
APEX BP SOLAR
Alassane Wade
3ème étage
B.P. 4005
DAKAR
Tel. (00221) 33 849 72 13
apex@bpsolar.com
www.afdb.org
BTI (Nouakchott)
Fadhel Ba
5ème Arrondissement
B.P. 830
Nouakchott, MAURITANIE
Tel. (00 222) 525 27 83
fadhel.ba.bti.@mauritel.mr
77
COSELEC
Yoro Fall
zone industrielle Sud Rocade Fann Bel Air
B.P. 981
DAKAR
Tel. (00221) 33 839 02 50
coselec@telecomplus.sn
Cap-Techno
Madiaw Diaw
madiawdiad@sunumail.sn
ECOWATT ENERGY SARL
Abdoulaye Ba
HLM 1, face centre commercial Elisabeth Diouf
B.P. 1815
DAKAR
Tel. (00221) 33 566 58 18
abdoulaye.ba@gmx.net
EERI
Bocar Thiam
Allées seydou Nourou Tall, Point E, n°4319
B.P. 10335
DAKAR
Tel. (00221) 33 824 14 78
eeri@sentoo.sn
ENERGECO AFRIQUE
Niang Libasse
Dakar
Tel: (221) 824 78 66
energeco@orange.sn
énergieR s.a.r.l.
Alexander Goeft
Postadresse:
B.P. 23 919,
Dakar-Ponty, Senegal
Büro:12, Liberté VI Extension, Dakar
Telefon/Fax Büro: (00221) 33 867 37 90
Alexander Goeft: (00221) 77 544 34 36
E-Mail: energieR@drgoeft.org,
WEB: www.drgoeft.org/energieR (im Aufbau, frz.)
solar23 GmbH: www.solar23.com
Electricité Industrielle et Solaire
Amadou Niang Fall
B.P. 3231
THIES
Tel. (00221) 33 951 65 11
eisanf@yahoo.fr
EQUIP PLUS
Paul Francois Sarr
km 3,5 boulevard du centenaire
B.P. 314
DAKAR
Tel. (00221) 33 832 32 32
Fax: (00221) 33 832 03 87
pssarr@equiplus.sn
equiplus@orange.sn
www.Equiplus.sn
ESEIM
Mamadou Faye
B.P. 47448
DAKAR LIBERTÉ
Tel. (00221) 33 569 23 18
FOPEN Solaire
Yvonne Faye
Hann mariste, espace résidence n°3421
BP 630 - Dakar
Tel: (221)832 92 92
energier@orange.sn
Hansa GeoMin Consult GmbH
B.P. 24257
DAKAR
Tel. : (00221) 33 824 34 83
E-Mail bal@orange.sn
ISOFOTON
Aritio Miguel
5, Avenue Carde, (Ministère des finances)
DAKAR
Tel. (00221) 33 823 06 00
KANE Consulting
Amadou D. Kane
Zone B Ballon N°10 BP 10534 Dakar
Sokone quartier Diamaguene
Amadoukane47@yahoo.fr
Les spécialistes de l'énergie
Theureau Laurent
km 6,5, Bd du centenaire
B.P. 968
DAKAR
Tel. (00221) 33 865 22 22
ltheureau@vinci-construction.com
MATFORCE
Mohamadou Sow
10 Av Faidherbe
B.P. 397
DAKAR
Tel. (00221) 33 839 95 00
matforce@matforce.com
www.matforce.com
MISAAL
Mouhamadou Mbaye
mbaye@web.de
MSOA (TRAVAUX BTP Energie Solaire)
Espace Résidence n°402 Hann Mariste II
BP. 29888 Yoff-Dakar (Sénégal)
Tel: (221) 832 90 46
Fax: (221) 832 90 47
Msoa-solar@orange.sn
PDI-Sa
Fodé Camara
Pdi-sa@orange.sn
78
Projet ”Centrale Eolienne St. Louis”
Martin Granel
nmartingranel@voila.fr
SAUDEQUIP
Philippe Menanteau
km 5, boulevard du centenaire
B.P. 3364
DAKAR
Tel. (00221) 33 832 06 83
menanteau@saudequip.com
www.saudequip.com
SENELEC
Assane, Diop
28, rue Vincens
Dakar
Sénégal
BP: 93
Tel: (221) 839 30 30
Fax: (221) 823 12 67
webmaster@senelec.sn
SERMA
Abal Khassim Diakite
zone A2 n°8
B.P. 21266
DAKAR
Tel. (00221) 33 824 32 07
serma@sentoo.sn
SOCERE LAMBERT SOMEC (SLS)
Richard Normand
zone industrielle sud rocade Fann Bel-Air
B.P. 3844
DAKAR
Tel. (00221) 33 849 34 94
solamso@sentoo.sn
SOLENER Technologies
Emile Ngom
engom@yahoo.com
Sud Solar System
Alpha Barry
southsystem@yahoo.fr
TOTAL energie
Boubakar Sow
km 3, boulevard du centenaire
B.P. 286
DAKAR
Tel. (00221) 33 832 39 44
b.sow.teao.sn@total-energie.com
www.tenesol.fr
79
Literatur- und Quellenverzeichnis
Aser; Dekret Nr. 98-334; http://www.aser.sn
Aser; Dekret Nr. 98-335; http://www.aser.sn
ASER; Rahmengesetz für den Stromsektor No 98-29 („Loi d’orientation relative au secteur de
l’électricité“); http://www.aser.sn; 2007
Atelier de validation d’étude Regional portant sur le développement de la filière Ethanol
Biocarburants dans l’éspace „UEMOA“, Dakar, 20.-22.11.2006
BioTerre, Centre Walloni de Recherches agronomiques und Université de Gembloux, Département
Génie Rural, Chaussée de Namur, 146, B-5030 Gembloux, http://www.cra.wallonie.be
BTG Biomass Technology Group BV, P.O. Box 217, AE Enschede, Niederlande
C.A.R.T ; Edition M.D.I, P.B. 69 ; F-78630 Orgeval ; Cedex
CERER; UCAD
Comité National des Hydrocarbures ; Ministère de l'Energie
DASTPVPS\SOLARIRR.INS. Zusammengestellt von: PSAER, Deutsch-Senegalesisches Projekt
„Photovoltaische
Solarenergie“;
http://www.gtz.de/de/dokumente/de-windenergielaenderstudie-2007.pdf
Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GmbH) (Hrsg.); Nutzung von Purgiernuss
(Jatropha curcas L.) zur Desertifikationsbekämpfung und Armutsminderung - Möglichkeiten und
Grenzen technischer Lösungen in einem bestimmten sozio-ökonomischen Umfeld am Beispiel Kap
Verde, Konventionsprojekt Desertifikationsbekämpfung; Eschborn; 2003
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GmbH; Hrsg.); Finanzierungsmöglichkeiten im
Überblick; Eschborn; 2007
Interne Daten der GTZ zusammengestellt von: Meyer/ Touré, Dakar 31.08.07; basierend aus
Weltbankdaten und Daten des International Monetary Fund (IMF)
IWF; Senegal: First Review under the Three-Year Arrangement under the Poverty Reduction and
Growth Facility; http://www.imf.org/external/pubs/ft/scr/2004/cr04131.pdf; 2004
Katènè Kadji; B.P.E. 2846; P: 253 R: 199; Sogoniko Bamako, Mali
Kusch, S.; Oechsner, H.; Vergärung landwirtschaftlicher Substrate in Feststofffermentern; in:
Gülzower Fachgespräche, Band 23, 105-113; 2004
Le Quotidien vom 27.10.2006
Le Soleil vom 06.05.2006
Lemmer, A.; Oechsner, H.: Kofermentation von Gras und Silomais; in Landtechnik, 56. Jg, H. 6,
412-413; 2001
Loy, Detlef et al: „Energiepolitische Rahmenbedingungen für Strommärkte und erneuerbare
Energien. 21 Länderanalysen. Teilstudie Senegal“, GTZ (Hrsg.), Eschborn. 2004
PERACOD - Programm zur Förderung der ländlichen Elektrifizierung und der nachhaltigen
Bereitstellung von Haushaltsbrennstoffen; 2006
PERACOD/GTZ; Turning Information into empowerment: Strengthening Gender and Energie
Networking in Africa (TIE ENERGIA); in Proceedings der Communication de Mme Mireille EHEMBA,
Uganda, 28.11.-02.12; 2006
Sawahel, Wagdy; Brazil and India Join Senegal for Biofuel Production; SciDev.Net (London), NEWS,
November 1; 2006
Sénégal – Une évaluation du climat des investissements, a.a.O.
80
Senegal; Staff Report for the 2001 Article IV Consultation
Société Africaine des Energies Renouvelables (SAER)
Tageszeitungen Walfadji und Le Soleil, 18.09.2007
Tentscher, W.; Biogas Technology as a Component of Food Processing Systems; in Food Technology
49, 80-85. Tordjman A (1995).
UNDP (Hrsg.); Human Development Report 2001
United Nations Development Programme (UNDP, Hrsg.); Making new technologies work for Human
Development:
Human
Development
Report
2001;
Oxford
University
Press
(http://hdr.undp.org/reports/global/2001/en/pdf/front.pdf; letzter Zugriff am 26. März 2007)
Weltbank (Hrsg.): World Development Indicators 2004; Washington D.C.; 2004
Weltbank (Hrsg.); World Development Indicators 2002; Washington D.C.; 2002
81
Internetverzeichnis
(Recherchezeitraum Januar bis März 2007)
http://bagani.de/
http://peracod.org
http://siteresources.worldbank.org/EXTAFRSUMAFTPS/Resources/ ICA011.pdf (Sénégal – Une
évaluation du climat des investissements, Banque Mondial, 2006)
http://www.areed.org/country/senegal/contacts.pdf
http://www.bfai.de/fdb-SE,MKT200605 29094338,Google.html
http://www.doingbusiness.org/ExploreEconomies/? economyid=164
http://www.envirotrade.co.uk
http://www.gouv.sn/investir/code_impots.html#
http://www.gouv.sn/investir/travail.html
http://www.investinsenegal.com
http://www.izf.net/izf/EE/pro/senegal/6045.asp
http://www.lib.utexas.edu/maps/africa/senegal_rel89.jpg
http://www.sef-directory.net
http://www.senelec.sn
http://www.sodefitex.sn
http://www.typha.net
82
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf
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