Exportbericht Norwegen - Außenwirtschaftsportal Bayern

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Exportbericht Norwegen - Außenwirtschaftsportal Bayern
EXPORTBERICHT
NORWEGEN
Wirtschaft / Außenhandel
Geschäftsabwicklung
Markterschließung
Zoll
Recht
Geschäftsreisen
Stand: November 2015
Grundlage dieser Broschüre ist der Länderreport Norwegen, der freundlicherweise von
AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Verfügung gestellt wurde. AUSSENWIRTSCHAFT
AUSTRIA ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich.
Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ).
Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter
www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ....................................................................................................... 4
BEDEUTENDE WIRTSCHAFTSEKTOREN ......................................................................................... 6
AUSSENHANDEL................................................................................................................................ 8
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG ......................... 8
Empfohlene Vertriebswege .................................................................................................................. 8
Wichtigste Messen ............................................................................................................................... 9
Normen .............................................................................................................................................. 10
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................... 10
Zahlungskonditionen .......................................................................................................................... 10
Bonitätsauskünfte .............................................................................................................................. 11
Bank- und Finanzwesen..................................................................................................................... 11
Verkehr, Transport, Logistik ............................................................................................................... 12
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL ............................................. 13
INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL ................................................................................... 13
Steuern und Abgaben ........................................................................................................................ 13
Zoll und Außenhandelsregime ........................................................................................................... 16
RECHTSINFORMATIONEN .............................................................................................................. 19
Gesellschaftsrecht ............................................................................................................................. 19
Lizenzvergabe ................................................................................................................................... 25
Eigentum und Forderungen ............................................................................................................... 25
Insolvenzrecht .................................................................................................................................... 27
Vertretungsvergabe ........................................................................................................................... 27
Arbeits- & Sozialrecht ........................................................................................................................ 29
Schiedsgerichtsbarkeit ....................................................................................................................... 32
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN ................................................................................. 34
WICHTIGE ADRESSEN .................................................................................................................... 39
LINKS ................................................................................................................................................ 42
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Staatsform
Parlamentarische Monarchie
Fläche
385.252 km² (inkl. Spitzbergen und Jan Mayen)
Bevölkerung
5,11 Millionen Einwohner
Städte
Oslo (Hauptstadt): 634.246 Ew.
Bergen: 272.001 Ew.
Stavanger/Sandnes: 202.773 Ew.
Trondheim: 182.117 Ew.
Fredrikstad/Sarpsborg: 131.643 Ew.
Drammen: 66.150 Ew.
Klima
Trotz nördlicher Lage ist das Klima an der insgesamt 2.542 km
langen Küste (ohne Fjorde, mit 25.148 km) infolge des
Golfstroms verhältnismäßig mild. Sämtliche Häfen sind auch im
Winter nahezu immer eisfrei. Im Inneren des Landes herrscht
kontinentales Klima vor. Hohe Niederschlagsmengen werden
besonders im äußeren Küstengebiet verzeichnet, im
Landesinneren sehr trockene Sommer. Durchschnittstemperaturen in Oslo minus 4,3°C im Januar und plus 16,4 °C im
Juli.
Währung
Norwegische Krone (NOK) - 1 NOK = 100 Øre
Wechselkurs: 1 EUR = 9,22394 NOK (Stand: 27.10.2015)
Tipp: Einen tagesaktuellen Währungsrechner finden Sie im Außenwirtschaftsportal Bayern
www.auwi-bayern.de  Arbeitshilfen.
Historischer Überblick
800 — 1100
Wikingerzeit: Norwegische, dänische und schwedische Seefahrer (Wikinger)
beherrschen die Nord- und Ostsee, plündern die Küsten Englands, Irlands und
Frankreichs, gründen Niederlassungen in Island und in der Normandie und öffnen
Handelswege über Russland bis nach Konstantinopel.
1000 — 1100
Christianisierung Norwegens und Islands: Höhepunkt erreicht die Entwicklung mit
den drei Missionskönigen - Håkon Adalsteinfostre (genannt "der Gute"), Olav
Tryggvason und Olav Haraldsson (der Heilige).
ab 1130 — 1227 Zahlreiche Bürgerkriege im Mittelalter.
ab 1227
Beginn des Hochmittelalters, Aufbau der Städte, Krone und Kirche bringen einen
Distrikt nach dem anderen unter ihre Herrschaft.
ab 1250
Handelsniederlassungen der Hanseaten (Hansestadt Bergen), Oslo wird zur
Hauptstadt Norwegens.
1397
Kalmarer Union - Norwegen, Dänemark und Schweden werden unter einer Krone
vereint. Nach Zerfall der Union verbleibt Norwegen unter der Souveränität der
dänischen Krone.
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1814
1905
1940 — 1945
1945
1949
ab 1960
1972
1994
1996
2001
Loslösung von Dänemark, Union mit Schweden unter König Karl Johan.
Norwegen widersetzt sich der Union, begründet ein Parlament (Storting) und
erkämpft sich eine eigene Verfassung (Verfassung von Eidsvoll). Der König von
Schweden bleibt aber norwegischer Souverän.
Ende der Union mit Schweden. Der dänische Prinz Carl besteigt als Haakon VII.
den norwegischen Thron. Periode des wirtschaftlichen Aufschwungs, Entstehung
erster Industriezentren.
Norwegen von Deutschland besetzt.
Rückzug der deutschen Truppen, Wiederaufbau des Landes.
Beitritt zur NATO gemeinsam mit Dänemark, Aufwärtsentwicklung der
norwegischen Wirtschaft; Aufbau eines Wohlfahrtsstaates, in dem die sozialen
Unterschiede heute geringer sind als in den meisten anderen westlichen Ländern.
Beginn des Ölzeitalters, größte Produktion im europäischen Nordmeer vor der
Westküste Norwegens; Umstrukturierung der Wirtschaft.
Volksabstimmung über die EG-Mitgliedschaft, Beitritt scheitert mit 53 % NeinStimmen.
Neuerliche Absage der Norweger zum EU-Beitritt, Eintritt in den EWR.
Unterzeichnung des Schengener Abkommens und somit Intensivierung der
Kooperation mit EU.
25. März: Schengener Abkommen tritt in Kraft.
Bevölkerung
Die offizielle Sprache ist Norwegisch (Bokmål und Nynorsk).
Die Einwohnerzahl steigt konstant. Die Bevölkerung des Landes hat sich im letzten Jahrhundert
mehr als verdoppelt: von 2,21 Millionen (1900) auf 5,11 Millionen (2014). Dies ist einerseits
zurückzuführen auf eine der höchsten Geburtenraten in Europa, anderseits auf den stetigen Zuzug
von Fachkräften aus dem Ausland. Bemerkenswert ist dabei auch die Urbanisierungsrate von 75%,
während sich nur noch 25% der Bevölkerung auf die ländlichen Gebiete verteilt. Signifikant dabei
ist auch der Unterschied im Nord-Süd-Gefälle sowie in der Verteilung auf Küstenregionen und
Landesinnere.
In Norwegen lebt nördlich von Saltfjellet die größte Gruppe des
indigenen Volkes der Samen, wobei eine genaue Bezifferung auf
Grund von fehlenden allgemeinen Registrierungen schwierig ist. In
diesen Gebieten ist auch Samisch eine offizielle Sprache. Das
norwegische „Sami-Parlament“ wurde 1989 eröffnet und befindet sich
in Karasjok.
In Norwegen leben zurzeit etwa 593.000 ausländische Staatsbürger,
das sind 11,7 % der Bevölkerung. Die größte Gruppe sind Staatsbürger
aus Polen (etwa 91.000), gefolgt von Schweden (etwa 38.000), Litauen
und Somalia. (je 35.000).
Wussten Sie, ….
dass ein Großteil der
Norweger über sehr gute
Englischkenntnisse verfügt, die schon im
Kindergarten erlernt
werden?
Englisch ist daher die am
häufigsten verwendete
Geschäftssprache in Norwegen.
Landes- und Geschäftssprachen
Landessprache: Norwegisch
Geschäftssprachen: Englisch und Norwegisch
Politisches System
SM König Harald V von Norwegen ist seit 1991 Staatsoberhaupt.
Das Storting (Norwegische Nationalversammlung) dient seit der Einführung des Parlamentarismus
im Jahre 1884 als höchste politische Körperschaft in Norwegen. Die Wahlen zum Storting werden
alle vier Jahre abgehalten und die Abgeordnetenmandate gemäß eines Systems der politischen
Vertretung verteilt. Die Regierung wird im Auftrag des Königs aus der Mitte des Stortings gewählt.
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Der Storting übt die formale Kontrolle über die zwei wichtigsten Instrumente der Regierung aus:
Das Erlassen von Gesetzen und die Verabschiedung des nationalen Haushalts. Die meisten
Gesetzesvorlagen und Haushaltsentwürfe werden dem Storting von der Regierung vorgelegt. In
der Regel brauchen meist nur kleine Veränderungen an den Gesetzesvorlagen vorgenommen zu
werden, da die Regierung entweder über eine stützende Stimmenmehrheit im Storting verfügt oder
ihre Vorlagen der Stimmenmehrheit im Storting bereits angepasst hat.
Die Regierungskoalition aus Arbeiterpartei (AP), Sozialistischer Linkspartei (SV) und
Zentrumspartei (SP) konnte bei der Wahl 2009 ihre Mehrheit im „Storting“ verteidigen.
Den Regierungsparteien fallen somit 86 der insgesamt 169 Sitze im norwegischen Parlament zu.
Das ist ein Abgeordneter weniger als vor den Wahlen, es reicht aber für die erforderliche Mehrheit
von 85 Sitzen.
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
Wichtigste Mitgliedschaften Norwegens: UNO, NATO, WTO, OECD, EWR, EFTA, Europarat,
IAEA, IHK, ILO, IMF, WHO, FAO, Weltbank, Nordischer Rat.
Abkommen mit Deutschland
 Doppelbesteuerungsabkommen
 Abkommen über den Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen
für Sachleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Arbeitsunfall und
Berufskrankheit sowie der Kosten für verwaltungsmäßige und
ärztliche Kontrollen
 Schengener Abkommen
Wussten Sie,……
dass Norwegens staatlicher Pensionsfonds
(vormals „Ölfonds“) der
größte Staatsfonds der
Welt ist?“ Der
„Government Pensions
Fund – Global“ hatte
Sept. 2012 einen Wert
von ca. 490 Mrd. EUR.
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
Norwegen, ein relativ kleines Land gemessen an seiner Einwohnerzahl, verfügt über beträchtliche
Erdöl- und Gasreserven sowie über ein großes Wasserkraftpotenzial. Vormals eines der ärmeren
westeuropäischen Länder, geprägt durch Schifffahrt, Fischfang, Land- und Forstwirtschaft, ist
Norwegen heute der weltweit zweitgrößte Gasexporteur und der fünftgrößte Erdölexporteur, mit
nahezu Vollbeschäftigung, hohen Leistungsbilanzüberschüssen und einem der höchsten
Bruttoinlandsprodukte pro Kopf. Das Preis- und Lohnniveau ist im internationalen Vergleich sehr
hoch. Norwegens staatlicher Pensionsfonds (vormals „Ölfonds“) ist der größte Staatsfonds der
Welt und hat ein höheren Wert als das norwegische Bruttoinlandsprodukt.
Wirtschaftslage und Perspektiven
Anders als viele andere europäische Staaten, ist Norwegen von der aktuellen Finanz- und
Schuldenkrise weitgehend verschont geblieben. Während im Jahr 2011 noch ein relativ
schwaches Wachstum verzeichnet wurde, konnte 2012 und 2013 bereits wieder ein deutlich
stärkeres registriert werden.
Die schlechte wirtschaftliche Lage vieler Staaten und eine relativ starke Krone sind nicht gerade
förderlich für den norwegischen Export. Das schwache internationale Wachstum wird allerdings
durch die gute Inlandsnachfrage kompensiert und auch der Offshore Sektor dient fortwährend als
Wachstumsmotor
BEDEUTENDE WIRTSCHAFTSEKTOREN
Neben einigen Großindustrieunternehmen wie „Statoil“ oder „Norsk Hydro“ ist Norwegens
Wirtschaft von Klein- und Mittelbetrieben geprägt. Der Offshore-Industrie (Erdöl- und
Erdgasförderung, Raffinerien, Zulieferindustrie, F&E, Beratung, etc.) kommt besondere Bedeutung
zu, gefolgt von der Metallurgie, der Holzverarbeitung bzw. -veredelung (inkl. Papierindustrie) sowie
der Produktion von Spezialmaschinen. Des Weiteren wachsen die IT-Branche und Industriezweige
in den Bereichen Chemie, Elektrotechnik, Transportausrüstungen und Lebensmittel an.
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Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)
Investitionen der nächsten Jahre:
Vorhaben / Ort
Investitionssumme
Hinweis
Flughafen Gardermoen
EUR 1,7 Mrd.
Fertigstellung
Herbst 2017
Neues Nationalmuseum
EUR 640 Mio.
Baustart 2014
Autobahnbau E6, E16,
E18 und E39
-
Baumaßnahmen
erfolgen
Abschnittsweise
Eisenbahnverbindungen
Doppelspuren
(Follobanen)
EUR 3,1 Mrd.
Baumaßnahmen
erfolgen
Abschnittsweise
EUR 600 Mio.
Fornebubanen
EUR 800 Mio.
in Planung
EUR 660 Mio.
Baumaßnahmen
erfolgen
Abschnittsweise
2020park in Stavanger
Grilstad Marina
Fertigstellung 2022
Quelle: Statsbygg, Byggaktuelt
Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)
In den vergangenen Jahren konnte in einigen Branchen beobachtet werden, dass die Beschaffung
der Arbeitskräfte eine kritische Komponente dargestellt hat. Dieser hohe Arbeitskraftbedarf konnte
zum Teil durch Zuwanderung abgedeckt werden. Aus heutiger Sicht hat sich der norwegische
Arbeitsmarkt während der Krise recht stabil gezeigt - die Arbeitslosenrate liegt zwischen 3 und 4 %.
Arbeitskosten, Lohnniveau
Die norwegischen arbeits- und kollektivvertragsrechtlichen Bestimmungen gelten auch für
ausländische Arbeitnehmer, die nur vorübergehend im Hoheitsgebiet tätig sind.
Die Behörden legen den Schwerpunkt auf die Einhaltung


der jährlich neu ausverhandelten Kollektivverträge und
der Vorschriften hinsichtlich der Arbeits- und Ruhezeiten.
Die Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft ist in Norwegen freiwillig.
In Norwegen gibt es – mit wenigen Ausnahmen - keinen gesetzlichen Mindestlohn. Nur bei
Baubranche, Schiffsbranche, einige Erdölanlagen an Land sowie Landwirtschaft und Gartenbau
bestimmen gesetzlich verankerte Tarifverträge einen Mindestlohn. Vom Anwendungsbereich der
Regelung mit umfasst sind sämtliche Arbeitnehmer der Branche, ausgenommen Auszubildende.
Der Mindestlohn beträgt pro Stunde bis zu EUR 22,5 (z.B. für gelernte Facharbeiter der
Baubranche). Für Überstunden außerhalb der normalen Arbeitszeit ist in der Bau- und Erdölbrache
(an Land) ein Zuschlag von 50 %, zwischen 21 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ein
Zuschlag von 100 % des Stundensatzes zu gewähren.
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Lohn bzw. Gehalt sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Für die einzelnen Branchen werden
Kollektivvertragslöhne vereinbart auf die dann z.B. im Arbeitsvertrag verwiesen wird. Die
tatsächlichen Entgelte liegen, insbesondere im Großraum Oslo und in anderen Ballungsgebieten,
meist über den Kollektivvertragsvereinbarungen.
In Norwegen beschäftigte ausländische Personen haben ein Recht auf die gleiche Lohn- und
Arbeitsbedingungen wie norwegische Bürger.
Eine Arbeitswoche beträgt 40 Arbeitsstunden (38 Arbeitsstunden bei Schichtarbeit bzw. 36
Stunden in speziellen Fällen), Überstunden sind limitiert (200h/Jahr, 10h/Woche, 25h über vier
Wochen) und die gesamte Arbeitszeit darf nicht mehr als 13h im Laufe von 24h betragen.).
Ausnahmen sind möglich, aber genehmigungspflichtig.
Zuständig ist die Arbeitsschutzbehörde Direktoratet for arbeidstilsynet
Postboks 4720 Sluppen
N-7468 Trondheim
T +47 815 48 222
F +47 73 19 97 01
E post@arbeidstilsynet.no
W http://www.arbeidstilsynet.no
AUSSENHANDEL
Alle Informationen über den norwegischen Außenhandel finden Sie unter GTAI – Wirtschaftsdaten
kompakt: Norwegen.
INFORMATIONEN ZUR GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Wirtschaftspolitik
Der Fokus der norwegischen Wirtschaftspolitik liegt auf der Sicherung des hohen
Wohlstandniveaus über eine liberale Wirtschaftspolitik, der Entwicklung hin zu einer
Wissensgesellschaft, mit dem Ziel Arbeitslosigkeit und Inflation niedrig zu halten, die natürlichen
Ressourcen optimal bzw. Gewinne daraus zur langfristigen Sicherung des Wirtschaftsstandortes
Norwegen, sozialer Sicherheit und einer möglichst ausgeglichenen Einkommensverteilung zu
nutzen.
Empfohlene Vertriebswege
Für die meisten Warengruppen empfiehlt sich die Einschaltung eines norwegischen Vertreters, der
sich im Hinblick auf den übersichtlichen Markt Exklusivität erwartet. Selbst Warenhäuser und
andere Großkunden kaufen nahezu ausschließlich über norwegische Agenten oder Importeure ein.
Zur Herstellung von Geschäftskontakten ermitteln die lokalen Spezialisten mögliche Abnehmer
bzw. Vertriebspartner und helfen Ihnen in weiterer Folge Ihr Unternehmen sowie Ihre Produkte
vorzustellen. Bei entsprechendem Interesse können durch das Team vor Ort individuell Termine
vereinbart werden.
Zur Herstellung von Geschäftskontakten ermittelt die Deutsch-Norwegische Industrie- und
Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) mögliche Abnehmer bzw. Vertriebspartner.
Werbung
Abhängig von Branche und Zielgruppe können Zeitungen, Zeitschriften und gezielter
Drucksachenversand sowie elektronische bzw. soziale Medien Hauptwerbeträger sein. In einigen
Branchen sind norwegische Fachzeitschriften zwecks Händlerwerbung zu empfehlen. Traditionelle
Werbung im staatlichen Rundfunk und Fernsehen ist nicht möglich, jedoch bieten bspw.
Großveranstaltungen und vor allem private Fernsehanstalten vielfältige Werbemöglichkeiten.
Plakatwerbung hat fast keine Bedeutung und Werbung für Tabakwaren sowie für alkoholische
Getränke ist grundsätzlich verboten.
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E-Business
Norwegen hat weltweit eine der höchsten Penetrationsraten im IKT-Bereich (Mobiltelefone,
Internet, etc.). Etwa 92 % der norwegischen Bevölkerung haben Internetzugang.
Der Handel via Internet spielt eine wichtige Rolle und ist zudem weiter im Wachsen. 2013 kauften
etwa 80 % der norwegischen Bevölkerung Waren und Dienstleistungen online ein. den am
häufigsten über das Internet gekauften Waren und Dienstleistungen zählen Reisen und Tickets
gefolgt von Bekleidung und Sportartikel sowie Computersoftware, Filme und Musik.
Auf Grund des steigenden Wachstums des E-Handels in Norwegen ist es für Unternehmen immer
wichtiger, neben einer repräsentativen Homepage auch einen gut gewarteten Webshop zu
unterhalten.
Wichtigste Zeitungen
Aftenposten, Oslo
Dagbladet, Oslo
Dagens Næringsliv, Oslo
VG / Verdens Gang, Oslo
Bergens Tidende, Bergen
Adresseavisen, Trondheim
Stavanger Aftenbladet, Stavanger
Englischsprachige Online-Zeitung
http://www.aftenposten.no
http://www.dagbladet.no
http://www.dn.no
http://www.vg.no
http://www.bt.no
http://www.adressa.no
http://www.aftenbladet.no
http://www.norwaypost.no
Wichtigste Messen
Norwegen ist international gesehen kein sehr bedeutender Messestandort. Um sich an Ort und
Stelle zu orientieren bzw. erste Kontakte zu knüpfen, stellen sie aber eine gute Möglichkeit dar.
Folgende wichtige Messen finden regelmäßig statt:
 „NOR-SHIPPING“ (Schiffbaumesse, http://www.messe.no) in Lillestrøm, alle zwei Jahre, letzter
Termin: 2. - 5. Juni 2015

„Bygg Reis Deg“ (Baufachmesse, http://www.byggreisdeg.no) in Lillestrøm, alle zwei Jahre,
vorherige Termin: 14. - 17. Oktober 2015
 „ONS“ (Offshore Northern Seas, http://www.ons.no) in Stavanger,
nächster Termin: 29. August – 1. September 2016
Auf der Homepage der „Norges Varemesse“ (http://www.messe.no/en/) können Sie sich einen
Überblick kommender Messen verschaffen sowie weitere Informationen zu den Messen in
englischer Sprache finden.
In regelmäßigen Abständen finden auch folgende wichtige Fachmessen vor allem am
Messegelände der „Norges Varemesse“ in Lillestrøm - ca. 25 km von Oslo entfernt - statt:
 „VVS-Dagene“ (Sanitärmesse) - alle zwei Jahre - http://www.vvs-dagene.no
 „Gave & Interiør“ (Geschenk- und Einrichtungsmesse) - zwei Mal jährlich (Frühling/Herbs
http://www.messe.no/gave
 „Eliaden“ (Elektrofachmesse) - alle zwei Jahre, nächster Termin noch nicht veröffentlicht (ca.
Mitte 2016) - http://www.eliaden.no/
 „NEREC“ (Kongress für erneuerbare Energien)
- jährlich - http://www.oreec.no/?aid=9081007
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Die Messe „NOR-FISHING“ ist eine der international führenden Messen im Fischereiwesen und
findet – jährlich alternierend mit der „Aqua Nor“ (Messe für Fischzucht) - in Trondheim statt
(http://www.nor-fishing.no).
Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de. Einen Überblick über alle Messen gibt es bei AUMA: www.auma.de.
Normen
NS (Norsk Standard) gemäß ISO
In Norwegen ist der norwegische Standardisierungsverbund (Standard Norge) für Normen
zuständig. Einen informativen Überblick auf Englisch bietet http://www.standard.no/en/.
Europäische und Internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken
Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit.
Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die
deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die
zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine
Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den
Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und
Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel:
+49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: postmaster@din.de, Internet: www.din.de.
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Bei neuen Geschäftsverbindungen empfehlen wir, eine Bonitätsauskunft bei der DeutschNorwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) anzufordern. Sollte die
Bonitätsauskunft ihres Geschäftspartners negativ und sie dennoch an einer Geschäftsabwicklung
interessiert sein, raten wir Ihnen, dass Lieferungen nur auf finanziell gesicherter Basis
(Vorauszahlung, unwiderrufliches Akkreditiv, Kassa gegen Dokumente) erfolgen sollten.
Zu beachten ist zudem, dass das norwegische Recht keinen Eigentumsvorbehalt auf Waren, die
zum Weiterverkauf bestimmt sind, kennt! Derartige Vereinbarungen sind daher - selbst wenn in
Kaufverträgen schriftlich festgehalten - auf dem Rechtsweg nicht durchsetzbar.
Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben
abgekürzten, Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender
die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfachen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und
Verkäufer im Hinblick auf Transportorganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und
Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des
Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen
Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen
hat.
Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der
Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines
Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen
oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen als Verkäufer von FOB ab, wenn
hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT
gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kon-trolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes
Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen
werden kann.
Zahlungskonditionen
Übliche Zahlungskonditionen: 30 Tage Ziel, 2–3% Skonto bei Zahlung innerhalb einer Woche,
60 Tage netto, frei Liefermonat. Längere Kredite sind lediglich bei Investitionsgütern üblich.
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Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Zu beachten ist auch die
Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private
Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche
Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private
Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist,
können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.
Als „nicht marktfähig“ gelten Risiken außerhalb der EU und OECD mit Ausnahme von Südkorea,
Mexiko und Türkei bzw. wenn die Risikodauer (Produktionszeitraum + Kreditlaufzeit) mehr als zwei
Jahre beträgt.
Bonitätsauskünfte
Die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer bietet Ihnen Bonitätsauskünfte.
http://norwegen.ahk.de/. Eine Standardauskunft (wie Rating zzgl. Informationen über
Gesellschaftsform, Namen der Geschäftsführer, Kennzahlen wie z.B.: Umsätze, Beschäftigtenzahl,
Rentabilität etc.) kostet EUR 40. Geschäftsbanken geben auf Grund des Datenschutzgesetzes
keine Bonitätsauskünfte.
Forderungseintreibung
In der Regel bezahlen norwegische Geschäftspartner gemäß den vereinbarten Konditionen. Wird
aber einer ersten Zahlungsaufforderung nicht entsprochen und auch kein Zahlungsplan
vorgeschlagen, ist Vorsicht geboten. Es empfiehlt sich, eventuell bereits in der Zweitmahnung
rechtliche Schritte anzudrohen. Weitere Mahnungen bedeuten erfahrungsgemäß oft nur
Zeitverlust.
Empfohlen wird, die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de)
mit der Eintreibung zu kontaktieren. In weiterer Folge kann - falls notwendig - die Einschaltung
eines Rechtsanwaltes bzw. Inkassobüros erfolgen. Vor einer gerichtlichen Betreibung offener
Forderungen ist es zweckmäßig die damit verbundenen Kosten zu prüfen.
Da bei Forderungseintreibungen in Norwegen die Angabe der Firmenregisternummer
(„Foretaksregisteret“) des Schuldners erforderlich ist, sollte man sich diese vom norwegischen
Geschäftspartner bereits bei Geschäftsabschluss auf jeden Fall angeben lassen und für den Fall
der Fälle aufbewahren.
Preiserstellung
In Abstimmung mit den norwegischen Geschäftspartnern in NOK, EUR oder u.U. USD.
Bank- und Finanzwesen
Die norwegische Nationalbank „Norges Bank“ (http://www.norges-bank.no) hat sowohl beratende,
als auch ausführende Funktionen in den Bereichen Geldpolitik, Finanzmärkte und
Zahlungssysteme. Zudem verwaltet sie Norwegens Devisenreserven sowie den staatlichen
Pensionsfonds.
Bei den Geschäftsbanken sind die heutigen Marktführer „DNB“ und „Nordea“.
Der Gebrauch der deutschen „Maestro“ Bankomat-Karte ist in Norwegen ebenfalls möglich und
kann für die Behebung von norwegischen Kronen herangezogen werden.
In Norwegen hat sich in den letzten Jahren der Trend entwickelt, die meisten Einkäufe mittels
Kreditkarte zu begleichen. Es ist beim Bezahlen meist die Eingabe des PIN-Codes der Karte
erforderlich.
Geschäftsbanken
DNB Bank ASA, Oslo
https://www.dnb.no
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NORDEA Bank Norge, Oslo http://www.nordea.no
Fokus Bank, Trondheim
http://www.fokus.no
Bankenvertretungen
Norddeutsche Landesbank
Repräsentanz Norwegen
Straden 57
0250 Oslo
Norwegen
Tel: 0047-22830475
Fax: 0047-22019101
E-Mail: torstein.hagen@nordlb.com, Internet: http://www.nordlb.de
Verkehr, Transport, Logistik
Straßennetz
Norwegens Straßennetz hat eine Länge von rund 93.853 km, davon sind 10.500 km
Bundesstraßen inkl. Autobahn (rund 660 km), 43.000 km Landstraßen und 38.900 km
Gemeindestraßen. Ein ständiger Ausbau und die Verbesserung des bereits bestehenden
Straßennetzes sind allein aus transporttechnischen Gründen notwendig. Neue Straßen und
Straßenausbauprojekte werden oftmals durch Mauterhebung finanziert. Auch für das städtische
Straßennetz sind Mautabgaben eine wichtige Einnahmequelle.
Die Straßenbehörde, Statens Vegvesen Vegdirektoratet (http://www.vegvesen.no/), ist für die
übergeordnete Planung, Errichtung und Erhaltung der norwegischen Straßen verantwortlich. Neue
Straßenbauprojekte
der
staatlichen
Straßenverwaltung
können
online
auf
www.vegvesen.no/en/Roads eingesehen werden.
Häfen
Die Länge der norwegischen Küste (inklusive der dazugehörigen Inseln) beträgt 100.915 km.
Zusätzlich kommen noch ca. 9.000 km Küstenlinie um Spitzbergen dazu. Der Großteil der
norwegischen Bevölkerung lebt in der Nähe der Küste. Insgesamt gibt es in Norwegen ca. 750.000
Freizeitboote. Die Verantwortung für den Seeverkehr obliegt der norwegischen Küstenbehörde,
Kystverket (http://www.kystverket.no).
In Norwegen gibt es ca. 170 öffentlich anerkannte Hafenbezirke, 60 Häfen mit eigener
Hafenverwaltung sowie über 670 staatlich anerkannte Fischereihäfen. Die größten Häfen
(gemessen an der Gütermenge, die umgeschlagen wird) liegen in Bergen, Karmsund, Narvik,
Tønsberg, Brevik („Grenland Havn IKS“, der den Gemeinden Skien, Porsgrunn und Bamble
gehört), Molde, Stavanger und Oslo. Im (internationalen) Fährverkehr sind Sandefjord, Oslo, Larvik
und Kristiansand die Haupthäfen.
Schienennetz
Das Schienennetz in Norwegen umfasst insgesamt 4.167 km, wovon der Großteil (94 %) nur
einspurig ausgebaut ist und nur ca. 90 km des Schienennetzes sind für Hochgeschwindigkeitszüge
(über 200 km/h) geeignet. Im Streckennetz finden sich ca. 3000 Brücken und 775 Tunnel mit einer
Gesamtlänge von über 320 km.
Der nationale Transportplan 2014-2023, den die Regierung in Auftrag gegeben hat, sieht für das
Schienennetz die Steigerung der Kapazitäten im Güterverkehr sowie den zweigleisigen Ausbau
von vielen Hauptstrecken in Süd- und Ostnorwegen zusätzlich zu längst notwendigen
Renovierungs- und Wartungsarbeiten vor.
Eine Übersicht über aktuelle und geplante Schienenbauprojekte finden Sie auf:
www.jernbaneverket.no/no/Prosjekter/Prosjekter/
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Flughäfen
In Norwegen gibt es 52 größere, staatlich anerkannte Flughäfen, die größten sind: Oslo
(Gardermoen; 2013: 22,9 Mio. Passagiere), Bergen, Stavanger, Trondheim, Tromsø und Bodø.
Der Flughafen Sandefjord in Torp ist der siebtgrößte Flugplatz in Norwegen, er wird allerdings nicht
von Avinor betrieben.
Die staatliche Gesellschaft Avinor besteht seit 1. Januar 2003 und ist für die Planung, den Bau und
den Betrieb von Flughäfen verantwortlich. Insgesamt werden 46 Flughäfen von ihr verwaltet (davon
zwölf in Zusammenarbeit mit der norwegischen Luftwaffe). Avinor ist auch für die
Flugverkehrskontrolle zuständig. Im Jahr 2007 wurde ein weiterer Flughafen im Großraum Oslo
eröffnet, der ebenfalls nicht von Avinor verwaltet wird, der Flughafen Moss in Rygge mit einer
Kapazität von vier Mio. Passagieren.
Der Osloer Flughafen Gardermoen wird aktuell ausgebaut, um die maximale Kapazität von 23 Mio.
auf 28 Mio. Passagiere jährlich zu erhöhen. Das Projekt soll 2017 fertiggestellt sein.
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL
Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit
deutlich verschärft.
 Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn
sie im Ausland begangen wurde.
 Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer
Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe
bis zu zehn Jahren.
 Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
 Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.
Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
 Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und
ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
 Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
 Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten
sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet
werden.
 Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im
Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal Bayern unter: www.auwi-bayern.de (>
Exportgeschäfte > Geschäftsabwicklung > Zölle, Steuern und Kontrollen).
INFORMATIONEN ZU STEUERN UND ZOLL
Steuern und Abgaben
Steuerpflichtig sind grundsätzlich alle bei der norwegischen Steuerbehörde registrierten
Unternehmen. Für sämtliche mit der abgabenpflichtigen Tätigkeit eines Unternehmens im
Zusammenhang stehenden Aufwendungen, besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.
Ausgenommen vom Vorsteuerabzug sind Verpflegungs- und Repräsentationsaufwand sowie
Aufwendungen für Naturalleistungen und Personenbeförderung.
Die zuständige Behörde ist das regionale Steueramt (Skattekontoret - www.skatteetaten.no).
Mehrwertsteuer und Vorsteuerabzug sind für jeweils zwei Kalendermonate innerhalb einer Frist
von einem Monat und zehn Tagen abzurechnen. Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als
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NOK 1 Mio. (ca. EUR 133.300) pro Jahr haben die Möglichkeit eine jährliche Abrechnung zu
beantragen. In diesem Fall wird einmal jährlich im Februar abgerechnet.
Unternehmensbesteuerung
In Norwegen registrierte Unternehmen - auch Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen unterliegen einer Steuer in der Höhe von 27 % des zu versteuernden Nettoeinkommens.
Das komplette Einkommen norwegischer Unternehmen wird besteuert, wobei Einkommen im
Ausland ebenfalls steuerpflichtig sind; im Ausland bezahlte Steuern können jedoch in Abzug
gebracht werden, sofern keine gesonderte Regelung durch ein Doppelbesteuerungsabkommen
besteht. Das zu versteuernde Einkommen umfasst auch Lizenzeinnahmen, Zinsgewinne und
Dividenden.
Steuerabzüge von Aufwendungen (Abschreibungen, Zahlungen an die Sozialversicherung,
Forschungsausgaben, Lizenzgebühren und Zinsen) sind möglich.
Unternehmenssteuern sind viermal im Jahr (15. Februar, 15. April, 15. September und
15. November) fällig. Die Höhe der beiden ersten Zahlungen wird seitens der Steuerbehörde nach
dem Vorjahreseinkommen geschätzt. Die beiden letzten errechnen sich aus der Steuererklärung,
die bis zum 28. Februar eingereicht werden muss.
Einkommensteuer
Jede in Norwegen ansässige Person ist mit ihrem gesamten (weltweiten) Einkommen
steuerpflichtig. Personen mit vorübergehendem Aufenthalt (weniger als sechs Monate) werden nur
nach ihrem Einkommen in Norwegen versteuert. Jede in Norwegen steuerpflichtige Person ist zur
Vorlage einer Steuererklärung verpflichtet.
In Deutschland ansässige Personen, die sich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nicht
länger als 183 Tage in Norwegen aufhalten sind von der norwegischen Einkommensteuer
ausgenommen, es sei denn, ihre Vergütungen sind einer norwegischen Betriebsstätte bzw. festen
Einrichtung zurechenbar.
Bei Steuerpflicht in Norwegen gelten folgende Steuersätze:
Steuerbares Jahreseinkommen
Einkommensteuer
Steueraufschlag
von NOK 0,-- bis NOK 527.399,-
27 % (Finnmark und NordTroms 24,5 %)
von NOK 527.400,- bis 857.299,-
27 % (Finnmark und Nord- +9 % (Finnmark und
Troms 24,5 %)
Nord-Troms 7 %)
ab NOK 857.300,-
27 % (Finnmark und Nord+12 %
Troms 24,5 %)
Doppelbesteuerungsabkommen
Bei Unternehmen, die in Norwegen und Deutschland tätig sind, sind die Vorschriften über die
Unternehmensgewinne des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Norwegen und
Deutschland zu beachten.
Mehrwertsteuer
Der generelle Mehrwertsteuersatz (merverdiavgift) beträgt in Norwegen 25 % und für Lebensmittel
15 %. Ausnahmen sind Getränke mit mehr als 0,7 Volumprozent Alkohol, Tabakwaren und
Arzneimittel, für diese gilt ebenfalls der 25 %-Satz.
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Der öffentliche Verkehr innerhalb Norwegens und die touristische Zimmervermietung sind mit
8 % besteuert.
Der Mehrwertsteuersatz von 8 % kommt in folgenden Bereichen zur Anwendung: Transport in
Norwegen von Personen mit Luftfahrzeug, Bus, Taxi, Skilift, Seilbahn, Transport von Autos sowie
die Vermittlung solcher Dienste. Die Mehrwertsteuer wird sowohl auf den Umsatz von Waren oder
Dienstleistungen innerhalb Norwegens als auch beim Import aus dem Ausland fällig. Keine
Mehrwertsteuer ist bei Büchern und Zeitungen für den Endverbraucher sowie unter gewissen
Voraussetzungen
bei
auslandsbezogenem
Warenverkauf
und
auslandsbezogener
Dienstleistungserbringung zu entrichten.
Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen
Grundsätzlich gelten für ausländische Unternehmen die gleichen Bestimmungen wie für
inländische Unternehmen. Erzielt ein ausländisches Unternehmen in Norwegen pro Jahr Umsätze
von insgesamt mehr als NOK 50.000 (ca. EUR 6.000) ist es verpflichtet, sich bei der zuständigen
Steuerbehörde (Mehrwertsteuerregister) registrieren zu lassen und wird damit voll
mehrwertsteuerpflichtig. Die Registrierung muss über einen norwegischen Fiskalvertreter erfolgen
oder durch eine allenfalls in Norwegen zu gründende Tochterfirma. Für nicht registrierte
ausländische Unternehmen gilt die Mehrwertsteuerpflicht beim Import von Waren in Norwegen, die
im Eigentum des ausländischen Unternehmens verbleiben (z.B. Leasing, Betriebsmittel bei
Auftragsarbeiten, Leihe etc.). Eine Registrierung bei der Steuerbehörde ist auch bei Umsätzen
unter NOK 50.000 sowie bei mehrwertsteuerfreien Waren und Dienstleistungen notwendig, wenn
man einen Vorsteuerabzug geltend machen will.
Verbrauchssteuer
Für folgende Waren bzw. Dienstleistungen sind Abgaben zu entrichten:
Alkohol
Benzin
Tabakwaren
Fahrzeuge u. Reifen
Müllentsorgung
Strom
Mineralische Produkte
Import von Autos
Schokolade und Süßwaren
Zucker
Heizöl
Getränkeverpackung
alkoholfreie Getränke
Registrierung von Autos
Kohlenwasserstoff
Batterien
Reverse Charge System
Gemäß dem Mehrwertsteuergesetz Paragraph 65 a sowie der Vorschrift über Mehrwertsteuer beim
Kauf von Diensten aus dem Ausland Paragraph 1 (Nr. 121) soll beim Kauf von Diensten aus dem
Ausland, die fern geliefert werden können, der Empfänger dieser Dienste, sofern er als
Wirtschaftstreibender in Norwegen wohnhaft ist, selbst die MwSt. berechnen und bezahlen. Die
Vorgangsweise wird als Reverse Charge bezeichnet. Unter Fernlieferung versteht man Fälle, wo
die Ausführung oder Lieferung der Dienste nach Dienstart schwer an einen bestimmten Ort
gebunden werden kann. Bei der Frage welche Dienste fern geliefert werden können, hat das
Finanzministerium z.B. vorausgesetzt, dass die Vorschrift alle Dienste, die elektronisch geliefert
werden können, umfassen soll.
Refundierung der Mehrwertsteuer
Bei der Einfuhr von Waren nach Norwegen, zum Zweck der Vermietung oder Verleihung, die
danach unverändert reexportiert werden, kann eine Reduzierung der Mehrwertsteuerpflicht erwirkt
werden. Dies kommt beispielsweise oft bei Baumaschinen oder Montageausrüstungen vor. Der
Abgabenbetrag (Mehrwertsteuer), reduziert sich in so einem Fall um 5 % je Kalendermonat.
Der volle Betrag wird dann refundiert, wenn die Ware nicht benützt wurde, z.B. bei Fehlsendungen.
Bedingung ist jedoch, dass die Ware innerhalb eines Jahres nach erfolgtem Import wieder
ausgeführt wurde. Die Vergütungsregelung betrifft auch diejenige Mehrwertsteuer, die beim Kauf
von Waren (unter anderem Kraftstoff) und Dienstleistungen im Rahmen der Benutzung von im
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Ausland zugelassenen Lastkraftwagen und beim Kauf von ungeschlagenem Holz entrichtet wurde.
Die auf LKW-Treibstoff erhobene MwSt. ist damit refundierbar.
Vorsteuerabzug
Für sämtliche mit der abgabenpflichtigen Tätigkeit eines Unternehmens im Zusammenhang
stehenden Aufwendungen, besteht die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges.
Vorsteuererstattung / Rechnungslegung
Ausländische Unternehmen, die innerhalb der letzten zwölf Monaten vor Rückerstattungsantrag
keine in Norwegen steuerbaren Umsätze aufwiesen, können sich die Mehrwertsteuer rückvergüten
lassen, die beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen oder bei der Einfuhr von Waren nach
Norwegen erhoben wurde.
Ein ausländischer Unternehmer hat Anspruch auf Rückvergütung der Mehrwertsteuer, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1.
2.
3.
4.
Der ausländische Unternehmer ist in Norwegen nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Der Kauf erfolgt im Rahmen der Unternehmenstätigkeit im Ausland.
Die Tätigkeit des Unternehmens wäre nach den norwegischen Bestimmungen
mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie in Norwegen erfolgen würde.
Die Mehrwertsteuer in diesem Fall absetzbar wäre.
Die Rückzahlung der Mehrwertsteuer im Falle der Weiterveräußerung bezogener oder importierter
Waren ist ausgeschlossen.
Vergütungsverfahren
Für die Rückerstattung benötigt das Unternehmen das Formblatt RF-1032 von Skatt Øst. Der
Antrag auf Rückvergütung kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden:
www.skatteetaten.no/en/International-pages/.
Zoll und Außenhandelsregime
Norwegen ist EWR-Mitglied. Daraus folgt die volle Liberalisierung des Warenhandels mit
Deutschland, ausgenommen sind landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte.
Sehr strenge Sondervorschriften gibt es betreffend Gesundheitsschutz und Sicherheit sowie für
das Gebiet der Veterinärmedizin. Zudem gibt es in Norwegen ein staatliches Monopol für
Alkoholika. Hohe Zölle, Quoten und Kontingente dienen dem Schutz der lokalen Landwirtschaft
und der Nahrungsmittelindustrie.
Importbestimmungen
Bestimmte Waren dürfen überhaupt nicht oder nur bei Erfüllung gewisser Bedingungen
(veterinärmedizinische und phytosanitäre Kontrollen, Zertifikate, Lizenzen und dgl.) eingeführt
werden. Zu diesen Waren zählen u.a.: lebende Tiere, tierische Erzeugnisse, landwirtschaftlichen
Produkte, alkoholische Getränke, Pflanzen, Arzneimittel, Gifte, Drogen, Schusswaffen und
Munition, Feuerwerkskörper und sonstige explosive Güter, Stilette, radioaktive Stoffe; ferner
bedrohte Tierarten und Pflanzen sowie Teile davon oder Waren daraus.
Zollbestimmungen
Harmonisiertes System. Waren mit EWR-Ursprung sind zollfrei, davon ausgenommen sind
zahlreiche Agrarerzeugnisse. Die Mehrwertsteuer wird bei der Zollabfertigung erhoben. Aufgrund
von bilateralen Handelsabkommen bzw. wenn das Ursprungsland ein GPS-Land ist, fallen Waren
einiger Zolltarifpositionen unter Präferenzzollbehandlung und sind zollfrei.
Bei der Einfuhr auf dem Seeweg (inkl. Lkw-Transport auf Fährschiffen) fällt eine Hafenabgabe je
nach Beschaffenheit der Waren an, siehe www.ohv.oslo.no („Oslo Port Authority“; Homepage auch
auf Englisch).
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Sonderabgaben gibt
Milchproduktgetränke,
Pfandflaschen.
es für einige Waren wie alkoholische Getränke, Saft- und
Tabakwaren, Kraftfahrzeuge, Einweg-Getränkedosen sowie PET-
Muster
Muster mit einem Handelswert bis NOK 200 sind zoll- und mehrwertsteuerfrei (Ausnahme:
alkoholische Getränke, Zigaretten). Es empfiehlt sich bei Warenmustern, die wieder ausgeführt
werden sollen, die Verwendung von „Carnets ATA“.
Weitere Infos zum Carnet ATA finden Sie unter www.auwi-bayern.de → Geschäftsabwicklung →
Zölle und Steuern.
Geschenke
Die Mitnahme von Geschenken ist abgabenfrei bis zu einem Warenwert von NOK 6.000 (ca. EUR
750) pro Person, wenn man sich länger als 24 Stunden außerhalb Norwegens aufgehalten hat
(ansonsten NOK 3.000, ca. EUR 400). Sendungen sind abgabenfrei bis zu einem Warenwert von
max. NOK 1.000 (ca. EUR 125), vorausgesetzt, dass die Waren (Geschenke) für den Gebrauch
des Empfängers oder dessen Familie gedacht sind. Der Kauf von Waren (z.B. über das Internet),
die als Postpakete an Kunden gehen, ist bis zu einem Warenwert von NOK 200 (ca. EUR 25)
zollfrei (ausgenommen Tabak und alkoholische Getränke). Wird die 200 NOK-Grenze
überschritten, werden neben dem Warenpreis auch die Frachtspesen bei der Berechnung der
Abgaben dazu gerechnet.
Vorschriften für Versand per Post
Pakete dürfen ein Gewicht bis max. 20 kg aufweisen und zusätzlich sind internationale Paketkarte,
Zollinhaltserklärung sowie Handelsrechnung zweifach beizufügen.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Strengere Bestimmungen bzw. Ausnahmen von der CE-Kennzeichnung gelten z.B. für
Elektrogeräte, die der Zulassung durch eine Prüfstelle wie z.B. „NEMKO“ (www.zoll.de) bedürfen.
Ist eine Ware mit Namen, Warenzeichen oder ähnlichen Angaben versehen, die den Verbraucher
über den Ursprung der Ware möglicherweise irreführen, so kann die zuständige Stelle
(Forbrukerombudet – www.forbrukerombudet.no) eine Änderung der Kennzeichnung verlangen.
Besondere Kennzeichnungsvorschriften bestehen u.a. für Lebensmittel (z.B. Inhaltsdeklaration),
Gifte und gesundheitsschädliche Waren sowie Pharmazeutika.
Für
Bekleidung
besteht
gemäß
EU-Bestimmungen
keine
Kennzeichnungspflicht.
Konfektionsstücke können mit “Made in ...“ versehen werden. Der Konsument darf jedoch nicht mit
falschen Angaben irregeführt werden.
Der Standard ISPM 15 ist ab 01.01.2009 in Norwegen in Kraft getreten.
Begleitpapiere
Neben dem europäischen Einheitsdokument können folgende Begleitpapiere erforderlich sein:
 Handelsrechnung, zweifach
 Ursprungsdokument
 Frachtpapiere
 Lizenz
Der Ursprungsnachweis kann mittels EUR.1 oder für Sendungen mit einem Wert bis zu NOK
50.000 bzw. EUR 6.000 durch eine Ursprungserklärung gemäß dem zwischen EU und EFTA
festgelegten Wortlaut auf der Rechnung - entweder mit Maschine geschrieben oder mittels eines
Stempels - erbracht werden. „Ermächtigte Ausführer“ (www.bmf.gv.at) können diese
Ursprungserklärung anstelle der Warenverkehrsbescheinigung „EUR.1“ ohne Wertbeschränkung
abgeben. Norwegen nimmt am gemeinsamen Versandverfahren EU/EFTA teil.
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Restriktionen
Alkohol: Das staatliche Importmonopol für Alkoholika wurde aufgehoben und der Import und
Großhandel liberalisiert. Der Einzelhandel von Alkohol verbleibt aber bei der staatlichen
Monopolgesellschaft „AS VINMONOPOLET“ (www.vinmonopolet.no).
Um Importeur von Wein und Spirituosen zu werden, muss man als abgabenpflichtiges
Unternehmen bei der Zoll- und Abgabenbehörde registriert sein. Die Registrierung erfolgt
kostenlos. Vinmonopolet kauft Produkte ausschließlich von Unternehmen, die für den Import von
Alkohol registriert sind und eine Großhändlervereinbarung mit Vinmonopolet eingegangen sind.
Pharmazeutische Präparate: Sollten Produkte hier als Arzneimittel eingestuft werden, selbst wenn
diese im EU-Raum bereits zugelassen sind, muss die Anmeldung/Zulassung über die ArzneimittelKontrollstelle „Statens legemiddelverk“ (www.legemiddelverket.no) erfolgen.
Nahrungsmittel: Obwohl ausländische Waren mit Ursprung EWR ab 01.01.1999 ohne
Importzulassung eingeführt werden können, muss der Import durch einen bei der zuständigen
Nahrungsmittel-Kontrollbehörde „Mattilsynet“ (www.mattilsynet.no) registrierten Importeur erfolgen.
Bei tierischen Produkten (Fleisch, Milchprodukte, Käse etc.) ist auch eine EFTA-Registrierung
erforderlich, d.h. die exportierende Firma muss im EFTA-Verzeichnis als autorisierte Firma
aufscheinen.
Die Möglichkeit zur Einfuhr von Nutztieren sollte sicherheitshalber bei der zuständigen hiesigen
Stelle („Mattilsynet“ – www.mattilsynet.no) überprüft werden. Haustiere müssen eine
Identitätsmarke (Tätowierung od. Mikrochip) und den üblichen Impfschutz besitzen. Bei Hunden
und Katzen ist ein Attest über Tollwut-Antikörper eines behördlich anerkannten Instituts
beizubringen. Genauere Informationen sind bei der Deutsch-Norwegischen Industrie- und
Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) erhältlich.
Elektromaterial und Elektrogeräte können zwar eingeführt werden, müssen jedoch von der
hiesigen anerkannten Prüfstelle „NEMKO“ (www.nemko.com/no) zugelassen werden.
Artenschutz
Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder
Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in
die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre
Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und
Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B.
Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle,
Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt
dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der
Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom
Kauf solcher Souvenirs abzusehen.
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen
Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler,
dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder
die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie
verlassen.
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RECHTSINFORMATIONEN
Obwohl zwischen Wirtschaftstreibenden weitgehende Vereinbarungsfreiheit herrscht, ist die
Vereinbarungsfreiheit
zwischen Wirtschaftstreibenden
und
Verbrauchern
durch
die
Verbrauchergesetze beschränkt.
Es wird angeraten, alle zu vereinbarenden Angelegenheiten unbedingt detailliert in Schriftform
festzulegen – am besten unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes.
Devisenrecht
Der Devisenverkehr ist wie in Deutschland liberalisiert. Bei der Ausreise aus Norwegen ist die
Mitnahme norwegischer oder ausländischer Banknoten ohne Deklaration mit NOK 25.000 (ca.
EUR 3.100) limitiert. Keine Begrenzung gibt es bei Reiseschecks. Aufgrund des norwegischen
Registrierungsgesetzes für Devisen werden alle Geldtransaktionen vom oder ins Ausland,
Bankkartengebrauch im Ausland und Währungstausch, die NOK 5.000 (ca. EUR 620) übersteigen,
an die Behörden gemeldet.
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
Es besteht teilweise Übereinstimmung mit dem deutschen Handelsrecht, jedoch muss vor der
Annahme, dass ähnliche Rechtsverhältnisse vorliegen, prinzipiell gewarnt werden. Dies gilt vor
allem für das Vertrags- und Sachenrecht. Am 1. Januar 2010 trat die Lugano-Konvention 2007 in
Norwegen in Kraft.
Handelsvertreterrecht
Norwegen gilt als typischer Vertretermarkt, d.h. der Großteil der Importe
läuft über norwegische Handelsvertreter oder Vertragshändler.
Gesellschaftsrecht
Das norwegische Gesellschaftsrecht ist an die EU Richtlinien angepasst.
Als einzige Besonderheit wird im Aktienrecht zwischen „Aksjeselskap AS“ (vergleichbar mit GmbH) und „Allmennaksjeselskap - ASA“
(vergleichbar mit AG) unterschieden.
Wussten Sie, ……
dass das norwegische
Recht keinen Eigentumsvorbehalt auf
Waren, die zum
Weiterverkauf bestimmt sind kennt,
selbst wenn dieser in
ihren AGB festgehalten ist?
Die Gründungsregeln beider Gesellschaftsformen sind in etwa gleich. Für
die ASA gelten jedoch strengere Bestimmungen bei der Berichterstattung
und Rechnungslegung (börsennotierte Unternehmen haben ihren Jahresabschluss nach den
International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzustellen, alle anderen dürfen dies optional
tun). Bei der AS sind neben einem geringeren Mindestgrundkapital im Vergleich zur ASA, darüber
hinaus auch die Regelungen bezüglich des Aktienerwerbs, der Stimmrechtsausübung, der
Einberufung der Hauptversammlung sowie der Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung weniger
umfassend.
In Norwegen gibt es folgenden Gesellschaftsformen:
Enkeltpersonforetak - ENK
Das Einzelunternehmen wird vor allem für kleine Unternehmen, meist Handelsunternehmen,
verwendet. Dabei trägt der Unternehmer/Geschäftsführer die volle Verantwortung und haftet mit
seinem gesamten persönlichen Vermögen. Für Einzelunternehmer die mit Waren handeln und
mehr als fünf Angestellte beschäftigen besteht Registrierungspflicht im „foretaksregisteret“, dem
Unternehmensregister. Einzelhandelsunternehmen unterliegen keinem bestimmten Gesetz
weshalb auch keine Regeln bezüglich einer Mindesteinlage oder der Organisation existieren. Es
entsteht Abgabenpflicht, wenn der Umsatz mit abgabenpflichtigen Waren und/oder
Dienstleistungen NOK 50.000 (ca. EUR 6.000) pro Jahr übersteigt. Komplexere Regeln greifen ab
einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von mehr als 30.
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Ansvarlig Selskap – ANS
Die ANS ist der deutschen „Offenen Gesellschaft“ ähnlich. Sie kann auch als „voll verantwortliche
Gesellschaft“ bezeichnet werden und besteht aus zwei oder mehreren Personen.
Damit die ANS rechtswirksam entsteht, muss sie im Unternehmensregister eingetragen sein. Dazu
erforderlich ist die Beilegung eines schriftlichen, datierten Gesellschaftsvertrages, der von
sämtlichen Gesellschaftern unterzeichnet wurde.
Für Schulden der ANS haften die Gesellschafter alle persönlich und unbegrenzt zur ungeteilten
Hand (Solidarhaftung).
DA (Delt Ansvar) –
Besonderheit der DA, die auch als „Gesellschaft mit geteilter Verantwortung“ bezeichnet werden
kann ist, dass ihre Gesellschafter zwar auch persönlich mit ihrem gesamten Vermögen, jedoch
nicht solidarisch für die gesamten Schulden der Gesellschaft haften. Das Risiko wird also unter den
Gesellschaftern z.B. prozentuell im Ausmaß der Beteiligung an der Gesellschaft aufgeteilt.
Hinsichtlich der Gründungsvoraussetzungen gilt das bei der ANS ausgeführte.
Kommanditgesellschaft (Kommandittselskap K/S)
Diese Gesellschaftsform entspricht in weiten Zügen der deutschen Kommanditgesellschaft.
Aktiengesellschaft (Aksjeselskap - AS)
Eine Aktiengesellschaft kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Die Haftung
der Aktionäre ist auf die Höhe der Einlagen beschränkt. Das Mindestgrundkapital beträgt NOK
30.000 (ca. EUR 3.600). Vor der Registrierung muss das gesamte Nennkapital eingezahlt worden
sein. Der Empfang der Einlagen muss von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Innerhalb von
drei Monaten nach Unterzeichnung der Gründungsdokumente hat die Gesellschaft mit dieser
Bestätigung beim Unternehmensregister zur Eintragung angemeldet zu werden. Ohne diese
Bestätigung kann die Gesellschaft nicht registriert werden.
Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf die Höhe des Grundkapitals beschränkt, doch
gibt es bei schuldhaftem Verhalten der Organe begrenzte Durchgriffsmöglichkeiten.
Wichtig: Im norwegischen Aktienrecht gibt es keinen Aufsichtsrat!
Allgemeine Aktiengesellschaft (Allmennaksjeselskap - ASA)
Das Grundkapital der Allgemeinen Aktiengesellschaft muss mindestens NOK 1.000.000 (ca. EUR
119.000) betragen. Die Haftung der Partner ist auf die Einlagen beschränkt. Alle ASAs müssen
einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Hinsichtlich der Erfordernisse der Aufbringung des
Grundkapitals sowie der Registrierung des Unternehmens gilt das bei der AS oben schon
ausgeführte. Neue Aktien können ausschließlich mittels öffentlicher Zeichnungsangebote
ausgegeben werden.
Zweigniederlassung (Filiale)
Eine Zweigniederlassung/Filiale ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Kapital können
ausländisches Unternehmen – Kapital- und Personengesellschaft - in Norwegen einrichten, wenn
sie in einem anderen Land regulär registriert sind. Diese Filiale unterliegt den gleichen Auflagen
wie ein norwegisches Unternehmen (norwegisches Recht und Behördenaufsicht) und muss beim
zentralen Firmenregister unter Angabe von Name, Adresse sowie Geschäftszweck registriert sein,
eigene, von der ausländischen Gesellschaft getrennte, Bücher führen sowie einen
Jahresabschluss erstellen und Steuern zahlen.
Gewerblicher Rechtsschutz
Da geistige Werte und kreative Schöpfungen leicht kopiert und missbräuchlich verwendet werden
können, ist es Aufgabe des norwegischen Immaterialgüterrechts hier wirksamen Schutz zu bieten.
Die norwegischen Rechtsvorschriften über Patente, Warenmarken, Geschmacksmuster und
Gebrauchsmuster sind den deutschen Rechtsvorschriften relativ ähnlich. Besonderheiten ergeben
sich bezüglich der Anmeldungskosten der jeweiligen Rechtsgüter sowie in verfahrensrechtlicher
Hinsicht. Bis zum Wirksamwerden eines Patents dauert es sehr lange. Binnen sieben Monate
nach Antragstellung, hat der Antragsteller das Recht auf eine Rückmeldung seitens des
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Patentamtes. Danach dauert es noch ein bis zwei Jahre bis das Patent endgültig rechtswirksam
wird. Bei Warenmarken, Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster ist die Verfahrenszeit
wesentlich kürzer. Der gewerbliche Rechtsschutz ist in verschiedenen norwegischen Gesetzen
geregelt. Die Rechtsgrundlage für Patente bietet das „Lov om Patenter“ (Patentgesetz, welches am
01.01.1997 in Kraft getreten ist), für Warenmarken das „Lov om varemerker“ (Markenschutzgesetz,
welches am 01.01.1997 in Kraft getreten ist), für Geschmacksmuster das „Designloven“
(Geschmacksmustergesetz, welches am 01.05.2003 in Kraft getreten ist) und für
Gebrauchsmarken das „Lov om Patenter“ (Patentgesetz).
Norwegen hat die Pariser Konvention und die Washingtoner Konvention betreffend
Patentzusammenarbeit ratifiziert und ist Mitglied des Patent Cooperation Treaty (PCT). Im März
1996 wurde auch das Madridprotokoll über die internationale Anerkennung von Warenmarken von
Norwegen ratifiziert.
Zudem ist Norwegen seit 1. Januar 2008 Mitglied der Europäischen Patentorganisation (EPO).
Gewerberecht
Grundsätzlich herrscht in Norwegen Gewerbefreiheit, für einige spezielle Unternehmungen ist
jedoch eine Lizenz von Nöten. Die Befähigungsprüfungen und Zugangsbedingungen werden von
den jeweils zuständigen unabhängigen Berufsvertretungsorganisationen abgenommen bzw.
festgelegt.
Gewerbeberechtigungen bzw. Zulassungen zu bestimmten Berufen sind u.a. in folgenden
Bereichen notwendig:
- Fahrschulen
- Ärzte
- Physiotherapeuten
- Wirtschaftsprüfer
- Buchhaltung
- Anwälte
- Börsenmakler
- Immobilienmakler
- Gastgewerbe
- Alkoholausgabe
- Waren- und Personentransport
- Security Service
- Bauprojekte (kommunale oder nationale als „one stop shop“)
- Rundfunk
Das im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) festgeschriebene
Prinzip der Niederlassungsfreiheit von Personen bezieht sich einerseits auf das Recht der
Staatsangehörigen von EWR-Staaten, in einen anderen EWR-Staat umzuziehen, dort zu arbeiten
und ggf. bei einem solchen Umzug soziale Leistungen in Anspruch zu nehmen sowie andererseits
auf die gegenseitige Anerkennung von Hochschuldiplomen und anderen Berufsabschlüssen in den
EWR-Staaten.
Rechtsschutz und Rechtsmittel
Rechtssicherheit ist in Norwegen auf hohem Niveau gegeben. Das norwegische Gesetz über das
auf internationale privatrechtliche Kaufverträge über bewegliche Sachen anzuwendende Recht
(Lov om mellomfolkeleg-privatrettslege reglar for lausøyrekjøp LOV-1964-04-03-1 www.lovdata.no) regelt die Grundlagen beim internationalen Kaufvertrag:
§1-2
§3
§4
§5
Anwendungsbereiche
Rechtswahlvereinbarung
Anwendbares Recht bzw. fehlende Rechtswahlvereinbarung
Vorgaben für die Prüfung des Kaufgegenstandes
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Zudem ist Norwegen Mitglied des revidierten Lugano Übereinkommens (Übereinkommen über die
gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivilund Handelssachen), das seit 1. Januar 2010 Sachverhalte zwischen der Europäischen Union –
somit auch Deutschland – und Norwegen regelt.
Die norwegischen Rechtsmittel sind den deutschen sehr ähnlich.
Das norwegische Gerichtssystem wird vor allem durch das norwegische Gerichtsgesetz und das
norwegische Verfahrensgesetz geregelt.
Bevor die Instanzen



Amtsgericht (Tingrett)
Landgericht (Lagmannsrett)
Oberster Gerichtshof (Hoyesterett)
durchlaufen werden können, muss bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zunächst ein
Schlichtungsversuch vor dem sog. Vergleichsgericht (Forliksråd) auf kommunaler Ebene
unternommen werden. Unter gewissen Voraussetzungen kann dieser Schritt vermieden werden
und der Fall sofort beim Amtsgericht betrieben werden.
Trotz der Ähnlichkeit zu deutschen Rechtsmitteln empfehlen wir die Beratung durch einen Anwalt.
Die Deutsch-Norwegischen Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) ist Ihnen bei
der Auswahl eines geeigneten Rechtsbeistandes gerne behilflich.
Prozessrecht
Seit 1996 gilt das Lugano-Abkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung von
gerichtlichen Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Deutschland. Am 1. Januar 2010 trat
die Lugano-Konvention 2007 in Norwegen in Kraft. Damit sind Entscheidungen von deutschen
Gerichten und jenen aller anderen Unterzeichnerländer in Norwegen vollstreckbar.
Unternehmensgründung
Voraussetzung für die Etablierung einer Firma ist die Anmeldung bei der norwegischen
Firmenregisterbehörde „Brønnøysundregistrene“ (www.brreg.no). Diese Behörde führt zwei
Firmendateien: Das Einheitsregister („enhetsregisteret“), in dem alle Unternehmen registriert sein
müssen
und
das
Unternehmensregister
(„foretaksregistert“),
wobei
lediglich
Einzelhandelsunternehmen mit weniger als fünf Angestellten, die nicht mit bezogenen Waren
handeln, von der Registrierungspflicht im „foretaksregisteret“ ausgenommen sind. Für diese ist
eine freiwillige Registrierung jedoch möglich und sinnvoll, da ein Geschäftspartner in der Regel vor
einem Geschäftsabschluss eine Anfrage an das Unternehmensregister ob Bestehens der
Unternehmung stellt.
Das ausgefüllte Formular „samordnet registermelding“ (gesammelte Registermeldung), für die
Registrierung im „enhetsregisteret“ und „foretaksregisteret“, wird nach Bearbeitung von
Brønnøysundregistrene an das örtlich zuständige Finanzamt („Ligningskontoret“) sowie die
Krankenversicherungsbehörde („NAV“) weitergeleitet. Ausländische Staatsbürger müssen
zusätzlich bei Brønnøysundregistrene um eine so genannte D-Nummer (Personennummer für
Ausländer) ansuchen.
Bei einem geplanten Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Ölfeldern auf dem
Kontinentalsockel, ist eine Sondergenehmigung vom Landwirtschaftsministerium („Landbruks- og
matdepartementet“) bzw. Rohstoffministerium („Olje- og energi-departementet“) einzuholen. Beim
Erwerb von Immobilien und beim Abschluss von Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als
zehn Jahren ist in einigen Fällen eine Bewilligung von der lokalen Kommunalbehörde erforderlich.
Bei Kooperationen mit ausländischen Firmen (Joint Ventures) gibt es keine gesetzlichen
prohibitiven Bestimmungen.
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Organisationsnummern
Alle in Norwegen oder auf dem norwegischen Kontinentalsockel tätigen Unternehmen müssen eine
Organisationsnummer haben, die man bei der Registrierung im Firmenregister erhält. Das Gleiche
gilt auch für Unternehmen, die nur Angestellte in Norwegen beschäftigen. In Norwegen gibt es
keine UID-Nummer.
Organisationsnummern identifizieren juristische Personen (Einheiten) und sind u.a. notwendig um
einige gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtungen gegenüber Behörden etc., wie Einzahlung von
Steuern, Sozialleistungen und Mehrwertsteuer, zu erfüllen. Außerdem verlangen unter anderem
Banken und Finanzierungsinstitutionen eine Organisationsnummer bei der Errichtung eines
Bankkontos.
Brønnøysundregistrene
Havnegata 48, NO-8910 Brønnøysund
T +47 75 00 75 00
F +47 75 00 75 05
E firmapost@brreg.no
W http://www.brreg.no
Investitionen und Joint Ventures
Eines der Hauptziele der norwegischen Wirtschaftspolitik ist es, Norwegen als attraktives
Investitions- und Produktionsland aufrecht zu halten. Norwegen hat sich durch internationale
Vereinbarungen verpflichtet, ausländische Staatsbürger und ausländische Gesellschaften mit
norwegischen gleich zu stellen. Das Niederlassungsrecht bedeutet, dass Bürger und
Gesellschaften anderer EWR-Staaten die gleichen Rechte haben, Tätigkeiten auszuüben, wie
einheimische Bürger und Gesellschaften. Es gibt auch keine Restriktionen bei der Überweisung
von Kapital.
Investitionsförderungen
Mit der Führung eines Unternehmens in Norwegen ist man berechtigt, um diverse Förderungen
anzusuchen. Unter anderem gibt es finanzielle Unterstützung für Investitionen, Produktentwicklung,
Wissensvermittlung und Weiterbildung. Interessant ist außerdem, dass sowohl die Förderungen als
auch die Sozialversicherungssätze in den verschiedenen Regionen unterschiedlich sind.
Grundsätzlich kann man sagen: Je weiter nördlich man sich ansiedelt, desto bessere finanzielle
Möglichkeiten bieten sich.
Unterstützung durch die Regierung kommt von „Innovasjon Norge“ („Innovation Norway“ www.innovasjonnorge.no), der staatlichen Institution für Wirtschafts- und Regionalentwicklung.
Hauptaufgabe von „Innovasjon Norge“ ist die Förderung von Betriebsansiedlungen, aber auch von
Produktverbesserungen bzw. Innovationen mit dem Ziel einer geographisch möglichst
gleichmäßigen Verteilung der Wirtschaftskraft in Norwegen. Besonders für Klein- und Mittelbetriebe
und in den entlegenen nördlichen Gebieten soll dadurch eine möglichst saisonunabhängige
Industrie aufgebaut werden, die den Fischfang und die Landwirtschaft komplementiert. Die
förderungswürdigen Unternehmen erhalten günstige Kredite, Garantien und Subventionen.
Generelle Informationen über Finanzierungsförderungen und Vorschriften dazu findet man auf
www.altinn.no.
Erwähnenswert sind auch die Forschungsförderungen. Dafür ist der Forschungsrat für Norwegen
(„Norsk Forskningsrådet“ - www.forskningsradet.no) zuständig. Abgesehen von Unterstützungen
aller Art für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gibt es auch steuerliche Begünstigungen für
Unternehmen.
Steuerbestimmungen
Der norwegische Körperschaftssteuersatz beträgt 28 %. Bei Unternehmen, die ihren Firmensitz in
Norwegen haben wird das weltweite Einkommen versteuert, bei Unternehmen, die ihren Firmensitz
nicht in Norwegen haben wird nur das norwegische Einkommen versteuert.
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Rechtsanwälte und Steuerberater
Die Deutsch-Norwegischen Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) nennt Ihnen
gerne Rechtsanwälte & Steuerberater
Patent-, Marken- & Musterrecht
Der Schutz von technischen Entwicklungen, Marken sowie Forschungsergebnissen ist auch in
Norwegen von großer Bedeutung.
Die zuständige staatliche Behörde ist das Patentamt („Patentstyret“- www.patentstyret.no), das
dem Ministerium für Handel und Industrie unterliegt. Zu ihrem Aufgabengebiet gehören neben
rechtlichen Angelegenheiten, wie Patentschutz auch Technologie- und Wissenschafts- sowie
Marketing- und Informationsservices.
Patent
Patentansuchen müssen schriftlich in norwegischer Sprache beim norwegischen Patentamt
(„Patentstyret“- www.patentstyret.no) eingereicht werden. Antragsteller, die keinen Wohnsitz in
Norwegen haben, müssen einen in Norwegen ansässigen Vertreter (Patentanwalt bzw. –büro oder
auch Privatperson) mit der Ausführung der Antragsformalitäten beauftragen.
Das im norwegischen Patentregister eingetragene Patent genießt nur Schutz innerhalb Norwegens
und das erteilte Patent endet regulär nach 20 Jahren. Sofern die jährliche Gebühr für das Patent
nicht gezahlt wird, erlischt dieses rückwirkend zu jenem Zeitpunkt an dem die jährliche Gebühr
fällig geworden ist. Des Weiteren kann der Patentinhaber auf das Patent jederzeit verzichten, es
widerrufen und zurücknehmen.
Für Arzneimittel kann unter bestimmten Voraussetzungen nach Ablauf der Schutzdauer ein
weiterer Schutz für max. fünf Jahre gewährt werden.
Marke
Ähnlich wie beim Patent kann auch eine Marke beim Patentamt registriert werden. Jede neu
eingeführte Warenmarke wird dabei einer bestimmten Warenklasse zugeordnet, das
Klassenverzeichnis findet man im Internet (in englischer Version) unter www.wipo.int. Die im
norwegischen Markenregister eingetragene Marke genießt innerhalb Norwegens einen Schutz von
zehn Jahren, wobei die Schutzdauer gegen Zahlung einer Gebühr beliebig oft um weitere zehn
Jahre verlängert werden kann. Bei Unterlassung der Verlängerung endet die Frist regulär nach
zehn Jahren.
Design
Der Geschmacksmusterschutz erfasst die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder
eines Teils davon gewährt und seinem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen. Die
Erscheinungsform kann sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der
Gestalt, der Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner
Verzierung ergeben.
Um die Registrierung eines Geschmacksmusters in Norwegen zu erwirken, ist es notwendig einen
schriftlichen Antrag an das norwegische Patentamt zu stellen.
Diese Registrierung bleibt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gültig. und kann danach
in fünf Jahresintervallen verlängert werden. Insgesamt kann eine Geschmacksmusterregistrierung
höchstens 25 Jahre lang gelten.
Gebrauchsmuster – als eigenständige Klasse - gibt es in Norwegen nicht, es wird durch das Patent
abgedeckt.
Europäisches Patent
Das Europäische Patent ist ein Patent, das vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilt wird. Dieses
führt
ein
eigenes
Patentprüfungsverfahren
auf
Grundlage
des
Europäischen
Patentübereinkommens (EPÜ) durch. Norwegen ist seit 1. Januar 2008 Mitglied der Europäischen
Patent Organisation (EPO).
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Das Europäische Patent kann beim Patentamt in München, Berlin und Den Haag sowie online
(www.epo.org) beantragt werden. Dazu wird das Formblatt des Europäischen Patentamts (EPA
1001) benötigt. Insgesamt betragen die Kosten bis zur Erteilung des Europäischen Patents in allen
36 Mitgliedsstaaten durchschnittlich EUR 5.000. Zusätzlich muss ab dem dritten Jahr eine
Jahresgebühr entrichtet werden. Die maximale Dauer eines Patents beträgt 20 Jahre ab dem
Anmeldetag.
Urheberrecht
Das Urheberrecht umfasst den Schutz von sowohl literarischen als auch künstlerischen Werken.
Der Schutzbereich erstreckt sich unter anderem über Bilder, E-Mails, Präsentationen, Texte sowie
den generellen Schutz geistigen Eigentums, sowohl in ideeller als auch materieller Hinsicht.
In Norwegen ist der Schutz von künstlerischen und literarischen Werken unter dem Urheberrecht
(opphavsrett – LOV-1961-05-12-2) geregelt. Anders als beim Patent ist ihre Wirkung nicht von
einer Registrierung abhängig, sondern wird unmittelbar nach der Erstellung legitim. Die Dauer des
Urheberrechts gilt grundsätzlich bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Lizenzvergabe
Eine Lizenz ist die Erlaubnis/Genehmigung zur kommerziellen Nutzung eines Patents durch den
Lizenznehmer oder zur Herausgabe einer Zeitung, Zeitschrift bzw. eines Buches. Der
Lizenznehmer ist nicht befugt die Rechte aus dem Lizenzvertrag einem Dritten zu übertragen,
außer es liegt eine entsprechende Genehmigung des Patentinhabers vor.
Rechtliche Aspekte
Die rechtliche Grundlage der Lizenzen und Patente liefert das „Lov om patenter“ (Patentgesetz).
Für die Lizenznahme aus dem Ausland ist keine spezielle Genehmigung erforderlich. Es ist jedoch
empfehlenswert, Lizenzverträge betreffend Patentrechten freiwillig in das norwegische
Patentregister eintragen zu lassen. Diese Eintragung ist mit keinen Kosten verbunden.
Gestaltung von Lizenzverträgen
Urheberrechtliche Lizenzverträge sind Verträge, in denen einfache oder ausschließliche Rechte
eingeräumt werden. In den Vertragsbedingungen wird dabei festgehalten, welche Rechte im
Einzelnen eingeräumt werden, zu welchen Gegenleistungen sich der Lizenznehmer verpflichtet,
ggf. auch welche Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung folgen etc.. Die Einwilligung beider
Vertragsparteien ist erforderlich.
Solche Lizenzverträge werden üblicherweise nur zwischen einem selbständigen Urheber und
einem Verlag oder zwischen zwei Firmen geschlossen. Dass Privatleuten Rechte mittels
Lizenzvertrag eingeräumt werden, ist eher unüblich. Eine Ausnahme stellen die Lizenzen dar, die
bei freier Software zur Verwendung kommen. Bei diesen wird pauschal jedermann eine Lizenz
angeboten.
Bei der Erstellung von Lizenzverträgen ist besonderes Augenmerk auf die genaue Beschreibung
des Umfangs des eingeräumten Nutzungsrechtes zu legen. Eine Regelung über Rechte Dritter
sollte stets enthalten sein. Bei umfangreicheren Vorhaben sollte unbedingt anwaltlicher Beistand
eingeholt werden. Bei der Gestaltung von Lizenzverträgen empfehlen wir Ihnen, sich an das vom
norwegischen Patentamt „Patentstyret“ (www.patentstyret.no) vorgegebene Muster zu halten.
Eigentum und Forderungen
Geschäfts- und Bonitätsauskünfte
Die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) kann für
deutsche Firmen Bonitätsauskünfte besorgen. Eine Standardauskunft (Rating zzgl. Informationen
über Gesellschaftsform, Namen der Geschäftsführer, Kennzahlen wie z. B.: Umsätze,
Beschäftigtenzahl, Rentabilität etc.) kostet EUR 30. Die Auskünfte werden online abgerufen und
die Bearbeitungszeit beträgt einen Arbeitstag.
Zudem gibt es die Möglichkeit Bonitätsauskünfte durch D&B – Dun & Bradstreet zu erhalten.
Dun & Bradstreet Norway AS
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26
Postboks 1419 Vika
NO-0115 OSLO
T +47-22-45-92-00
F +47-22-45-93-03
E international@db24.no
W http://www.db24.no
Eigentumssicherung
Eigentumserwerb
Im norwegischen Recht sind weder eine dem deutschen Recht vergleichbare Definition des
Eigentumsrechtes vorhanden, noch Bestimmungen, die regeln, unter welchen Umständen und zu
welchem Zeitpunkt das Eigentumsrecht von einer Person auf eine andere übergeht. Das
norwegische Recht kennt weitgehend keine strikte Trennung des obligatorischen Rechtsgeschäfts
(z.B. Kaufvertrag) vom dinglichen Rechtsgeschäft (z.B. Eigentumsübertragung).
Vielmehr könnte man sagen, dass nach norwegischem Recht das Eigentum nicht als Gesamtrecht
zu einem bestimmten Zeitpunkt übergeht, sondern vielmehr stufenweise in der Person des
Erwerbers erstarkt. So ist z.B. der Käufer bereits mit Abschluss des Kaufvertrages im Verhältnis
zum Verkäufer Eigentümer, dagegen ist er damit noch nicht gegenüber eventuellen Gläubigern des
Verkäufers geschützt. Dieser Schritt tritt erst dann ein, wenn der Käufer Besitzer wird, d.h. wenn er
tatsächlich Gewahrsame an der Sache erlangt hat.
Kommissionswaren
Eine
Handelskommission
(handelskommisjon)
kann
gemäß
dem
norwegischen
Kommissionsgesetz dann vereinbart werden, wenn der Kommissionär gewerbsmäßig Waren in
eigenem Namen auf Rechnung eines anderen kauft oder verkauft. In diesem Falle verbleibt die
gelieferte Ware solange im Eigentum des Kommittenten bis das Eigentumsrecht an dieser auf
einen Dritten oder an den Kommissionär selbst übergegangen ist. Das heißt, wenn der
Kommissionär die Ware weiterverkauft bzw. diese selbst kauft.
Bankgarantie
Grundsätzlich besteht in Norwegen auch die Möglichkeit, Bankgarantien, Akkreditive bzw. andere
Sicherungsformen gemäß INCO-Terms zu verlangen, jedoch wird dies – angesichts der durchwegs
guten Zahlungsmoral seitens der norwegischen Unternehmen - eher als Zeichen des Misstrauens
gewertet. Ob auf das Vorlegen einer Bankgarantie bestanden werden soll, sollte im Einzelfall mit
der Deutsch-Norwegischen Auslandshandelskammer (http://norwegen.ahk.de) bzw. mit dem
Vertrauensanwalt der Deutsch-Norwegischen AHK abgeklärt werden.
Es empfiehlt sich daher besonders bei Neukunden, vor Lieferung jeweils aktuelle Kreditauskünfte
über die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de)
einzuholen.
Eigentumsvorbehalt
Das norwegische Recht kennt keinen Eigentumsvorbehalt auf Waren, die zum Weiterverkauf
bestimmt sind! Derartige Vereinbarungen sind daher - selbst wenn in Kaufverträgen schriftlich
festgehalten - auf dem Rechtsweg nicht durchsetzbar.
Nach Regeln des internationalen Privatrechtes kann ein nach deutschem Recht begründeter
Eigentumsvorbehalt in Norwegen gegenüber Dritten nur dann durchgesetzt werden, wenn dieser
auch nach norwegischem Recht gültig wäre. Eine vertragliche Vereinbarung, wonach deutsches
Recht anzuwenden ist, gibt daher gegenüber anderen als dem Vertragspartner selbst keine
bessere Rechtsstellung als oben beschrieben.
Bei Lieferungen von Waren, die nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind, kann hingegen unter
bestimmten Voraussetzungen eine Form des Eigentumsvorbehalts durch "Salgspant"
(Verkaufspfand) vereinbart werden.
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Wechsel- und Scheckrecht
Da Norwegen das Genfer Wechsel- und Scheckrechtsabkommen unterzeichnet hat, stimmt das
norwegische Wechsel- und Scheckrecht größtenteils mit dem deutschen überein.
Zu beachten ist u.a., dass es in Norwegen keinen Urkunden- und Wechselprozess im eigentlichen
Sinn gibt, sondern das Einklagen eines Schecks im normalen Zivilprozess erfolgt. Daneben steht
dem Wechsel- und Scheckgläubiger zur Geltendmachung seiner Forderung ein summarisches,
rein schriftliches Urkundenverfahren zur Verfügung, das rasch zu einem Exekutionstitel führt.
Insolvenzrecht
Damit ein Insolvenzverfahren in Norwegen eröffnet werden kann, muss der Schuldner insolvent
(d.h. entweder zahlungsunfähig oder überschuldet sein). Eine Insolvenzvermutung liegt vor, wenn
der Schuldner die Insolvenz anerkennt, seine Zahlungen eingestellt hat, eine erfolglose
Zwangsvollstreckung in den letzten drei Monaten durchgeführt wurde oder die Konkursandrohung
erfolglos geblieben ist. Ausreichende Sicherheiten sowie der Solvenzbeweis seitens des
Schuldners wirken sich konkurshindernd aus. Um die Konkurseröffnung zu erwirken, muss der
Antragssteller max. NOK 43.000 (ca. EUR 5.350) als Sicherheit zur Deckung der Mindestkosten
hinterlegen. Konkurse werden im Konkursregister veröffentlicht - www.brreg.no.
Konkurs
Konkursverfahren können längere Zeit, von einem halben Jahr bis zu drei Jahren, in Anspruch
nehmen. Sollte die Konkursmasse keine oder keine volle Deckung der Verfahrenskosten
erbringen, verfällt das Garantiedepot; die Verfahrenskosten werden dem Antragsteller in diesem
Falle nicht angelastet.
Im norwegischen Recht besteht die Möglichkeit, dass der Schuldner während der
Sanierungsphase seines Unternehmens die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen behält (im
Gegensatz zum Konkurs).
Ausgleich
Während des Ausgleichsverfahrens überprüft der Ausgleichsverwaltungsausschuss die vom
Schuldner vorgenommenen Verwaltungstätigkeiten und stellt fest, ob überhaupt ein Ausgleich
möglich ist. Das norwegische Recht unterscheidet zwischen Freiwilligem Ausgleich und
Zwangsausgleich.
Es ist vorgesehen, dass im Ausgleich alle Gläubiger mit gleichberechtigten Forderungen innerhalb
eines Jahres die gleiche Quote erhalten, aber grundsätzlich mindestens 25 %. Die Teilnahme an
einem Ausgleichsverfahren wird nur solchen Gläubigern gewährt, deren Forderungen vor dem
Antrag auf Sanierung entstanden sind.
Die Unternehmenssanierung endet, wenn das Unternehmen erfolgreich saniert wurde oder die
Sanierung fehlgeschlagen ist, spätestens aber ein Jahr nach Beginn der Sanierung.
Vertretungsvergabe
Norwegen gilt als typischer Vertretermarkt. Auch Warenhäuser und andere Großabnehmer kaufen
selten direkt von ausländischen Lieferfirmen, sondern meist über deren Vertreter in Norwegen. Es
ist auch empfehlenswert, die Bearbeitung des norwegischen Marktes einem lokalen und nicht
einem Vertreter in einem der angrenzenden Länder zu übertragen. Das Verhältnis Norwegens zu
den anderen skandinavischen Staaten kann in diesem Zusammenhang mit dem Deutschland zu
Österreichs verglichen werden.
Im Hinblick auf den übersichtlichen und nicht allzu großen Markt erwartet sich der norwegische
Vertreter in der Regel Exklusivität. Die Bearbeitung der nördlichen, dünn besiedelten Landesteile
ist wegen der großen Distanzen zumeist mit erhöhtem finanziellem Aufwand verbunden. Es ist
üblich, zu Beginn des Vertretungsverhältnisses eine Probezeit zu vereinbaren.
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Vertretersuche
Die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer (http://norwegen.ahk.de) bietet bei der
Suche eines geeigneten Vertriebspartners für Norwegen Unterstützung. Ausgehend von der
gewünschten Endabnehmerzielgruppe werden geeignete norwegische Firmen sondiert und mit
Produktinformationen versorgt.
Auch ein Follow-up wie z.B. persönliche Kontaktaufnahmen unsererseits kann auf Wunsch
durchgeführt werden.
Zu beachten ist, dass umfassende Recherchen über den Rahmen des kostenlosen
Basiskontingentes hinausgehen und zusätzliche Arbeitsstunden im
Rahmen der
Leistungsverrechnung anfallen können.
Als Quellen stehen u.a. eine umfangreiche Firmenkartei, externe Datenbanken und andere
Verzeichnisse zur Verfügung. Die Deutsch-Norwegische Industrie- und Handelskammer
(http://norwegen.ahk.de) kann jederzeit wichtige Basisinformationen über in Frage kommende
Vertreterfirmen beschaffen.
Arten von Vertretern
Handelsvertreter (Handelsagenter)
Grundsätzlich besteht die Aufgabe des Handelsvertreters darin, für die vertraglich festgelegten
Produkte innerhalb des Vertragsgebietes, Aufträge im Namen und auf Rechnung des vertretenen
Unternehmens zu vermitteln. In Norwegen unterliegen Handelsvertreter dem norwegischen
Handelsvertretergesetz (Lov om handelsagenter og handelsreisende - LOV-1992-06-19-56), das in
Anlehnung an die EU-Richtlinie, über die selbständigen Handelsvertreter vom 18.12.1986 erlassen
wurde.
Kündigungsfrist
Laut dem norwegischen Vertretergesetz kann eine Kündigungsfrist von bis zu maximal sechs
Monaten vereinbart werden. Bei unbefristeten Verträgen gilt eine einmonatige Kündigungsfrist
während des ersten Jahres. Die Kündigungsfrist erhöht sich um jeweils einen Monat für jedes
weitere begonnene Jahr, bis eine Kündigungsfrist von sechs Monaten erreicht ist.
Der Vertreter kann mit unmittelbarer Wirkung gekündigt werden, hat aber dann Anspruch auf
Provision für die restliche Zeit der Kündigungsfrist. Der Vertreter hat Anspruch auf die vereinbarte
Provision von allen eingehenden Bestellungen während der Kündigungsfrist – auch für die
Bestellungen mit Lieferung nach Auslauf der Kündigungsfrist.
Abfertigung
Der Vertreter hat nur Anspruch auf Abfertigung, wenn er gekündigt wird. Die Abfertigung ist als
Kompensation für das erworbene Marktpotenzial der Produkte des Auftraggebers zu verstehen,
und entspricht dem durchschnittlichen Jahresprovisionswert der letzten fünf Jahre. Für den
Anspruch auf Abfertigung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:


Der Vertreter muss neue Kunden vermittelt haben wodurch dem Auftraggeber
auch zukünftig wesentliche Vorteile entstanden sind.
Des Weiteren muss der Vertreter den Umsatz im bestehenden Kundenkreis
wesentlich erhöht haben und die Abfertigung muss vor dem Hintergrund der
Gesamtumstände als angemessen anzusehen sein.
Wenn allerdings die deutsche Firma den norwegischen Markt nicht mehr weiter bearbeitet, das
Produkt vom Markt genommen wird oder bei Konkurs, hat der Vertreter keinen Anspruch auf
Abfertigung.
Kompensation
Wurde mit dem Handelsvertreter ein Vertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so hat der
Vertreter bei Beendigung des Vertrages Anspruch auf Ersatz des Verlustes, der ihm aus
Investitionen an Gebäuden, Lagerräumen, Maschinen, Transportmitteln, Personal oder ähnlichem
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erwächst, die er zur Erfüllung des Vertrages nach Absprache oder im Einverständnis mit dem
Geschäftsherrn vorgenommen hat. Der Anspruch auf Kompensation geht verloren, wenn der
Handelsvertreter die Vertragslösung verschuldet hat.
Vertragshändler (Videreselger)
Ähnlich wie der Handelsvertreter ist auch der Vertragshändler ein selbstständiger Kaufmann, der
als kaufmännischer Vermittler auftritt. Im Unterschied zum Handelsvertreter schließt er jedoch
Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung ab. Er wird sich i.d.R. ebenfalls
Exklusivität erwarten.
Vertretungsvertrag
Der Abschluss eines Handelsvertretungsvertrages ist in Norwegen an keine besondere Form
gebunden. Ein schriftlicher Vertrag ist zwar nur erforderlich, wenn eine der Parteien dies fordert,
erscheint aber in jedem Fall vorteilhafter.
Mustervertrag
Der Handelsvertretervertrag soll die Rechtsverhältnisse zwischen den beiden Vertragsparteien
regeln, indem der Unternehmer dem Handelsvertreter die Alleinvertretung für seine Produkte
innerhalb eines geographischen Gebietes überträgt.
Arbeits- & Sozialrecht
Der norwegische Arbeitsmarkt ist vor allem durch einen hohen weiblichen Beschäftigungsanteil
und eine starke gewerkschaftliche Vertretung charakterisiert.
Das kodifizierte norwegische Arbeitsrecht ist unter anderem im „Norwegian Employment Act“ sowie
im
„Working
Environment
Act“
festgelegt.
(Informationen
in
Englisch
–
http://www.arbeidstilsynet.no).
Sie
enthalten
unter
anderem
Regelungen
bezüglich
Arbeitsbedingungen, Überstunden, Arbeitsverträge, Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer sowie Regelungen betreffend Auflösung von Arbeitsverhältnissen. Sowohl bei
befristeten als auch unbefristeten Arbeitsverhältnissen besteht ein Anspruch auf einen
Arbeitsvertrag. Darin werden die Modalitäten individuell ausgestaltet. Meist wird ein
Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit (max. 6 Monate) begonnen. Innerhalb der Probezeit kann
unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien beendet werden.
Der Inhalt der Arbeitsverträge beschränkt sich hauptsächlich auf Angaben bezüglich des
Arbeitsplatzes, Stellenbeschreibung, Einstellungsdatum, Gehalt, Urlaubsanspruch sowie
Kündigunsfrist.
Die Bestimmungen des „Norwegian Employment Act“ und die starke gewerkschaftliche Vertretung
stärken die Position der Arbeitnehmer in Norwegen. Dies sollte vor allem bei Kündigung bzw.
Freisetzung von Arbeitnehmern beachtet werden. Zudem sollte der Kündigung ein Gespräch mit
dem Arbeitnehmer und eventuell mit den Gewerkschaftsvertretern voraus gehen.
Bereits in Kraft getreten sind auch Änderungen im norwegischen Arbeitsschutz bzgl. Leiharbeit.
Die Umsetzung der europäischen Richtlinge (2008/104/EG) hat die Gleichbehandlung von sog.
Leiharbeitern mit angestellten Arbeitnehmern zum Ziel. So haben „Verleiher“ sicherzustellen, dass
auf ihre Mitarbeiter die gleichen Arbeitszeit-, Überstunden-, Nachtarbeit-, Gehalts-, Urlaubs- und
Urlaubsgeldbedingungen Anwendung finden, die auch für angestellte Arbeitnehmer des versorgten
Unternehmens
gelten. Des Weiteren
gilt, dass der „Entleiher“ mit dem „Verleiher“
gesamtschuldnerisch den Leiharbeitnehmern gegenüber für die Zahlung derer Gehalts- und
Urlaubsgeldansprüche haftet.
Aufenthaltserlaubnis
Für deutsche Staatsangehörige gelten die EU / EWR - Bestimmungen betreffend Aufenthalt und
Arbeit: Keine Aufenthaltsgenehmigung ist bis drei Monate erforderlich; hält man sich länger als drei
Monate im Lande auf, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, auf deren Erteilung Anrecht
besteht und die auch die Arbeitsgenehmigung einschließt.
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Seit 01.01.2010 müssen EU/EWR/EFTA – Bürger nicht länger um eine Aufenthaltsgenehmigung
ansuchen, es genügt eine Online-Registrierung bei UDI – The Norwegian Directorate of
Immigration. Anschließend muss die nächste Polizeistelle bzw. ein Service-Center für ausländische
Arbeiter aufgesucht werden. Link zur Registrierung: https://selfservice.udi.no/
Nicht-EWR-Staatsangehörige müssen über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen. Diese sind
bereits im jeweiligen Heimatland zu beantragen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird von der
norwegischen Botschaft ausgestellt, für Deutschland:
Norwegische Botschaft
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Deutschland
Tel: +49-(0)30-505 058 600
Fax: +49-(0)30-50 50 55
E-Mail: emb.berlin@mfa.no
Internet: http://www.norwegen.org
Arbeitserlaubnis
Neben einer allfälligen Steuerpflicht besteht für ausländische Auftragnehmer als auch für deren
Arbeitnehmer eine Meldepflicht:
An die Zentralsteuerbehörde (Sentralskattekontoret for utenlandssaker) müssen Informationen
über den Auftrag und Informationen über den/die Arbeitnehmer (Formular RF-1199) innerhalb von
14 Tagen nach Arbeitsbeginn gemeldet werden.
Durch das Formular RF-1199 wird dem Arbeitnehmer eine D-Nummer (Personennummer für
Ausländer) zugewiesen. Des Weiteren muss der Auftragnehmer, unabhängig von einer allenfalls
bestehenden Steuerpflicht seiner Arbeitnehmer in Norwegen, an die gleiche Stelle Informationen
über die Lohnzahlungen seiner bei dem Auftrag beschäftigten Arbeitnehmer bis zum 20. Januar
des Folgejahres einreichen (Formulare RF-1015 und RF-1025).
Konkret muss im letzten Fall ein so genanntes „End of the Year Certificate“1 an die
Steuerbehörde in Stavanger
Skatt Vest Skatteoppkrever Utland
(Tax Collector - Foreign Tax Affairs)
Postboks 8103
N0-4068 Stavanger
T +47 51 86 89 00
F +47 51 91 73 01
E skattvest@skatteetaten.no
W www.skatteetaten.no
gesendet werden.
Bei Nichtbeachtung dieser umfangreichen Informationspflicht wird ein Pönale pro Tag und
Arbeitnehmer verhängt.
Obwohl die Einreichung an das "Sentralskattekontoret for utenlandssaker" innerhalb von 14 Tagen
nach Arbeitsbeginn verlangt wird, ist eher eine Registrierung 14 Tage vor Arbeitsbeginn zu
empfehlen, da die ID-Karte durch den Arbeitgeber, wenn keine hiesige Vertretung vorhanden ist,
bestellt werden muss. Um diese Bestellung vornehmen zu können, braucht der Antragssteller eine
norwegische Organisationsnummer (vom Firmenregister/Brønnøysundregistrene) - auch die
Kontaktperson bei der Firma braucht eine D-Nummer (norwegische Personennummer für
Ausländer). Um diese muss gleichzeitig beim Firmenregister angesucht werden. Gemeldete
1
Dieses Formular ist bei der genannten Stelle erhältlich.
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Arbeiter erhalten ihre D-Nummer bei der Registrierung mittels des Formulars RF-1199 von der
Steuerbehörde.
Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen
Mit dem Inkrafttreten des bilateralen Abkommens über soziale Sicherheit am 01.06.1998 (BGBL III202/98) wurde das bis dahin sekundäre EU Recht in Form der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71
und Nr. 574/72 umgesetzt. Die in allen anderen EU und EWR Staaten geltenden bilateralen
sozialrechtlichen Bestimmungen gelten somit auch in Norwegen.
Alle in Norwegen ansässigen bzw. arbeitenden Personen sind entsprechend der nationalen
Sozialversicherungsgesetzgebung obligatorisch versichert. Dies gilt immer, ohne Rücksicht auf
Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers, Nationalität des Arbeitgebers oder Länge des
Arbeitsverhältnisses. Von der obligatorischen Versicherung ausgenommen sind bezahlte
Angestellte eines anderen Staates oder einer internationalen Organisation. Dies gilt des Weiteren
für Personen mit einem kurzfristigen Arbeitsverhältnis in Norwegen (bis zu zwölf Monaten).
Von der norwegischen Arbeitgeberabgabe („arbeidsgiveravgift“) sind ausländische Arbeitgeber
befreit, wenn ihre Arbeitnehmer in Deutschland ordnungsgemäß sozialversichert sind.
Deutsche Monteure, die von einem deutschen Unternehmen (ohne Niederlassung oder
Firmenbeteiligung in Norwegen) beschäftigt werden, müssen in Deutschland sozialversichert sein.
Deutsche Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall Anspruch auf Sachleistungen in Norwegen.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber das Formular E101 von der zuständigen
deutschen Krankenkasse an die norwegische Sozialversicherungsanstalt sendet: NAV
Internasjonalt (W www.nav.no, E- nav.internasjonalt@nav.no).
Bestimmungen für Montagearbeiten
Alle Unternehmen, welche Auftragsarbeiten in Norwegen durchführen, müssen ihre Tätigkeit an
das Central Office - Foreign Tax Affairs (COFTA) melden. Bei nicht Einhaltung dieser Frist kommt
ein Strafgeld pro Tag und Arbeitnehmer zur Anwendung.
Bei Montagearbeiten, die einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht übersteigen, fallen lediglich die
MwSt. sowie Steuern bzw. andere Abgaben für lokale Arbeitnehmer in Norwegen an.
Jedes einzelne Projekt muss bei der Steuerbehörde an- und abgemeldet werden. Überschreiten
diese Arbeiten einen Zeitraum von zwölf Monaten, treten die Bestimmungen des deutschnorwegischen Doppelbesteuerungsabkommens betreffend Errichtung einer Betriebsstätte in
Norwegen in Kraft.
Die genannten Formulare (in Englisch) können auch von der Homepage der Steuerbehörde
heruntergeladen werden: www.skatteetaten.no (Sentralskattekontoret for utenlandssaker - Central
Office - Foreign Tax Affairs).
In Norwegen gibt es eine verpflichtende Identitätskarte (ID-Karte) für Arbeitnehmer der
Baubranche. Die ID-Karte soll effektivere Kontrollen in den Bereichen Gesundheit, Arbeitsumfeld
und Sicherheit auf Baustellen ermöglichen. Zusätzlich trägt die Regelung zu einer gesteigerten
Transparenz und Seriosität der Baubranche bei. Die Karte erleichtert auch dem Verbraucher zu
erkennen, ob es sich um einen seriösen oder unseriösen Akteur handelt.
Die Pflicht, Personen, welche die Bauarbeiten durchführen, mit der ID-Karte auszustatten, obliegt
dem Arbeitgeber (auch dem Einzelunternehmer).
Die ID-Karten-Regelung betrifft alle Betriebe, norwegische und ausländische, die Arbeiten
innerhalb der Baubranche ausführen. Zusätzlich müssen auch Einzelunternehmen, d.h. ein
Betrieb der keine anderen Arbeitnehmer beschäftigt, die ID-Karte anfordern. Arbeitnehmer, die von
ausländischen Gesellschaften angestellt sind und in Norwegen in der Baubranche Arbeiten
durchführen, müssen ebenfalls die ID-Karte besitzen. Leiharbeiter müssen von der Leiharbeitsfirma
mit der ID-Karte ausgestattet werden.
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Die Regelung findet auch bei Personen, die im Umfeld der Baubranche beschäftigt sind,
Anwendung. Unterstützende Arbeitsbereiche der Baubranche, wie Reinigung und Verpflegung,
sofern diese ständig im Umfeld der Baubranche erfolgen, sind somit von der Regelung ebenfalls
betroffen. Personen, die mit der Anlieferung von Waren beschäftigt sind, trifft die Regelung
gleichermaßen. Auch Betriebe, die ihre Dienste ausschließlich Endverbrauchern anbieten,
insbesondere Handwerker, sind von der Regelung betroffen
Schiedsgerichtsbarkeit
Norwegen hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die
Vertragsstaaten auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche
anzuerkennen und zu vollstrecken.
Es kann im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner natürlich trotz der o.a. Fakten die
Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts
vereinbart werden.
Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus
historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.
Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled
under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more
arbitrators appointed in accordance with the said Rules."
Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.
Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:

die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);

es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)

die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................
Detaillierte Auskünfte:
 ICC Deutschland, Internationale Handelskammer
 Postfach 10 08 26, 50448 Köln oder Mittelstraße 12-14, 50672 Köln, Tel: +49(0) 2 21 /
257 55 71, Fax: +49(0) 2 21 / 257 55 93, E-Mail: icc@icc-deutschland.de
Deutsch-Norwegische
Industrieund
Handelskammer,
P.O.B.
603
Skøyen
0214 OSLO, NORWEGEN, Büroanschrift: Drammensveien 111 B 0273 OSLO, NORWEGEN, Tel:
+47 22 12 82 10, Fax: +47 22 12 82 22, http://norwegen.ahk.de/
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Bayerisches Außenwirtschaftsangebot
Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der
Wirtschaft - insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern
ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem
Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine
Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu
erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:

Messebeteiligungen

Delegationsreisen

Unternehmerreisen

Auslandsrepräsentanzen

Kooperationsprojekte

Einstieg in den Export

Go international

Fit for Partnership

Delegationsbesuche

Innovationsgutscheine

Key Technologies
Tipp!
Das Förderprojekt „Fit für
Auslandsmärkte – Go
International“ unterstützt
mittelständische bayerische
Unternehmen beim
Auslandsgeschäft mit seinem
Drei-Stufen-Konzept:
1. Untersuchung der
Internationalisierungsfähigkeit
des Unternehmens
2. Erstellung eine individuellen
Internationalisierungsplans
3. Finanzielle Unterstützung
bei der Umsetzung des Plans.
Weitere Infos unter
www.go-international.de
Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische
Förderprojekte finden Sie unter
www.auwi-bayern.de/foerderung
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INFORMATIONEN FÜR GESCHÄFTSREISEN
Sowohl während der Vorbereitungen für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im
Ausland steht Ihnen die Deutsch-Norwegische Handelskammer mit ihrem Service zur Verfügung.
Anschrift
Telefon
Fax
E-Mail
Internet
Deutsch-Norwegische Handelskammer
Drammensveien 111 B, N-0273 Oslo
+47-22 12 82 10
+47-22 12 82 22
info@handelskammer.no
http://norwegen.ahk.de/
Einreisebestimmungen
Für deutsche Staatsangehörige gelten die EU / EWR - Bestimmungen betreffend Aufenthalt und
Arbeit: Bis drei Monate ist keine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich; hält man sich länger als drei
Monate im Lande auf, so ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, auf deren Erteilung Anrecht
besteht und die auch die Arbeitsgenehmigung einschließt. EWR-Bürger - im Schengen-Abkommen
- brauchen daher keine eigene Arbeitsgenehmigung.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass
Ja
vorläufiger
Ja
Reisepass
Personalausweis Ja
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Anmerkungen
Viele norwegische Behörden und z.B. Banken erkennen den Personalausweis
nicht an. Es empfiehlt sich daher für einen längeren Aufenthalt mit dem
Reisepass einzureisen.
Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige, die sich länger als drei Monate in Norwegen aufhalten wollen, sollten
spätestens zwei Wochen nach Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung bei der norwegischen Polizei
beantragen. Nähere Informationen erteilt die Königliche Norwegische Botschaft und das
norwegische Ausländerzentralamt UDI. (Quelle: Auswärtiges Amt)
Mehr Informationen zu Einreisebestimmungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen
Amtes.
Dos & Don’ts
Der norwegische König, dessen Wahlspruch "Alles für Norwegen" ist,
erfreut sich großer Beliebtheit und wird auch von Republikanern
geschätzt. Negative Äußerungen über das Königshaus sind zu vermeiden.
Norweger sind auf ihr Land und das kulturelle Erbe sehr stolz und man
wird nicht gerne mit Schweden, dem "großen Bruder" im Osten,
verglichen bzw. verwechselt. Norwegen ist eine junge Nation und hat sich
erst vor etwas mehr als 100 Jahren - im Juni 1905 - aus der Union mit
Schweden gelöst; es wird daher großer Wert darauf gelegt, unabhängig
zu sein.
Wussten Sie, ……
dass Pünktlichkeit, vor
allem bei
Geschäftstreffen, in
Norwegen von großer
Bedeutung ist?
Unpünktlichkeit kann
dazu führen, dass sich
das Ge-sprächsklima
deutlich verschlechtert.
Das hierarchische Denken ist in Norwegen bei Weitem nicht so ausgeprägt wie in manch anderen
Ländern, Titel werden nicht verwendet.
Ansonsten gibt es in Norwegen keine ausgesprochenen Tabus. Auch Ausländern, die sich nicht an
die üblichen Verhaltensmuster halten, begegnet man mit Toleranz.
Informationen zu Do´s and Dont´s finden Sie auch unter www.auwi-bayern.de → Länder → Europa
Länderinfos Norwegen!
Anreise
Flugzeug –http://www.sas.no / http://www.norwegian.no
Fähre – http://www.colorline.no / http://www.dfdsseaways.no / http://www.stenaline.no
Bahn – http://www.nsb.no
Geschäftszeiten
Büros
Banken
Geschäfte
Lebensmittelgeschäfte
9.00 bis 16.00 Uhr (durchgehend), samstags geschlossen.
8.15 bis 15.30 Uhr, donnerstags bis 17.00 Uhr, samstags geschlossen.
9.00/10.00 bis 18.00 Uhr; samstags: 9.00/10.00 bis 14.00 (Ausnahmen).
bis 20.00 Uhr; Supermärkte und einige Einkaufszentren wochentags bis
22.00 Uhr;
Einige Kioske sowie Tankstellen, die Lebensmittel führen, haben 24
Stunden geöffnet.
Während der Sommermonate vielfach 1 oder 1/2 Std. früherer Büro- und Geschäftsschluss.
Feiertage (einschließlich regionale Feiertage)
1. Januar, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 17. Mai (Nationalfeiertag), Christi
Himmelfahrt, Pfingstmontag, 25. und 26. Dezember.
Notrufe
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Feuerwehr
Polizei
Rettung
110
112
113
Maße und Gewichte
Metrisches System
Strom
220 V/50 Hz Wechselstrom, europäische Stecker.
Trinkgeld
Restaurants bis 10 %, Taxis 0 bis 5 %, in Hotels nur, wenn Sonderleistungen in Anspruch
genommen werden.
Post- und Telefongebühren
Brief bis 20 g: Inland NOK 10; Europa NOK 13; weltweit NOK 16 (Juli 2014).
Direktwahl nach Deutschland: Vorwahl +49. Durch den Wettbewerb der verschiedenen
Telefongesellschaften variieren die Telefongebühren, sind jedoch im Allgemeinen eher moderat.
Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag
ca. EUR 250 bis 300. Oslo gehört zu den teuersten Hauptstädten der Welt.
Zeitverschiebung
MEZ und Sommerzeit wie in Deutschland.
Lokale Reisebüros
Ving Norge AS – http://www.ving.no
Via Travel Group AS – http://www.viatravel.no
Berg-Hansen Reisebureau AS – http://www.berg-hansen.no
STS Alpereiser http://www.alpereiser.no
Lokale Verkehrsmittel
Das Schienennetz der Norwegischen Staatsbahn (NSB) ist nicht so dicht wie in Mitteleuropa (es
gibt keine Autoreisezüge!). Daher haben Überland-Busverbindungen sehr große Bedeutung.
Nahezu alle norwegischen Hauptstraßen werden von Buslinien befahren. Hauptflughäfen mit
direkten Auslandsverbindungen befinden sich u.a. in Oslo, Stavanger, Trondheim und Bergen. Im
Land selbst gibt es ein gut ausgebautes Netz von Flugverbindungen (täglich werden bis zu 70
Destinationen angeflogen)
http://www.nsb.no / http://www.nor-way.no / http://www.nettbuss.no
Beförderungsmittel Flughafen Gardermoen – Oslo (Stadtmitte)
Aktuelle Informationen bzgl. Transport, Flüge etc. finden Sie auf der Homepage des Osloer
Flughafens in englischer Sprache (http://www.osl.no)
Flughafen Expresszug „Flytoget“: Oslo Lufthavn Gardermoen — Zentralbahnhof „Oslo S“. Abfahrt
alle 10 Minuten, Fahrzeit ca. 20 Minuten, Preis: NOK 170 (ca. EUR 23), beim Schalterkauf NOK
200 (ca. EUR 27).
http://www.flytoget.no
Zubringerbus „SAS Flybussen“: Oslo Lufthavn Gardermoen — Zentralbahnhof „Oslo S“. Abfahrt 2
bzw. 3 Mal pro Stunde je nach Tageszeit, Fahrzeit ca. 40 Minuten, Preis: NOK 150 (ca. EUR 20),
hin und retour NOK 250 (ca. EUR 33).
http://www.flybussen.no
Taxi Flughafen Gardermoen .
Norges Taxi – http://www.norgestaxi.no – ab NOK 610
Taxi 2 – http://www.taxi2.no – ab NOK 550 (ca. EUR 75)
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Oslo Taxi – http://www.oslotaxi.no – ab NOK 695 (ca. EUR 93)
Der Flughafen Rygge (bei Moss) liegt ca. 65 km südöstlich (Østfold) von Oslo und bietet vor allem
Anbindungen zu Destinationen in Norwegen, Deutschland, Spanien, Polen und Griechenland.
http://www.en.ryg.no/.
Der Flughafen Torp (bei Sandefjord) liegt etwa 110 km südlich (Vestfold) von Oslo. Von Torp
werden hauptsächlich Städte in Norwegen, England, Spanien, Deutschland, Italien und Polen
angeflogen. http://www.torp.no/.
Kfz-Bestimmungen
Keine zusätzlichen Papiere erforderlich. Der Gebrauch von gekennzeichnetem/gefärbtem
Dieseltreibstoff ist für Busse, Kombiwagen, Lkw, Kleinlaster und Pkw nicht gestattet. Dies trifft auch
auf Camping- und Wohnwägen zu. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Geldbußen geahndet.
Die Einfahrt in norwegische Großstädte (Oslo, Kristiansand, Bergen und Trondheim) ist
gebührenpflichtig. Durch Anmelden mit Kreditkarte und Kfz-Kennzeichen im Internet im Voraus,
benötigt man als Besucher keinen Autopass-Chip und darf ohne Anhalten bei den
Autopassmautstellen durchfahren. Die Maut wird von dem im Voraus einbezahlten Betrag
abgebucht. Mehr Info: http://www.autopass.no.
Devisenvorschriften
Bei der Einreise dürfen norwegische und ausländische Banknoten und Münzen im Gegenwert von
NOK 25.000 (ca. EUR 3.300) mitgebracht werden. Falls der mitgeführte Betrag diese Grenze
übersteigt, so ist dies auf einem - bei der Zollbehörde erhältlichen - Formular anzugeben.
Reiseschecks werden selten verwendet, jedoch alle Arten von Visa- und Kreditkarten. Es kann fast
in jedem Geschäft etc. mit einer Bankkarte bezahlt werden.
Zollbestimmungen (Reisegepäck, Musterkollektion)
Bei der Einreise ist die Mitnahme von Gegenständen und Waren, die für den persönlichen
Gebrauch bestimmt sind, zollfrei.
Als Reisegepäck versandte Waren dürfen nur zoll- und abgabenfrei eingeführt werden, wenn Sie
dieses Reisegepäck vor der Zollabfertigung selbst in Empfang genommen haben.
Bei einem Aufenthalt von mindestens 24 Stunden außerhalb Norwegens können Waren im
Gesamtwert von NOK 6.000 (ca. EUR 800) zoll- und abgabenfrei eingeführt werden. Bei
Unterschreitung dieses Zeitraumes senkt sich die Wertgrenze auf NOK 3.000 (ca. EUR 400). In
diesem Fall dürfen Alkohol und Tabakwaren allerdings nur dann mitgeführt werden, wenn
nachgewiesen wird, dass sie in einem EWR-Land gekauft und alle dort anfallenden Abgaben
bezahlt wurden.
Innerhalb der Wertbegrenzung von NOK 3.000 bis 6.000 dürfen folgende Waren zoll- und
abgabenfrei eingeführt werden:
Alkoholische Getränke
Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist nur Personen über 18 Jahre gestattet. Das Mindestalter für
die Einfuhr alkoholischer Getränke mit über 22 Vol.% Alkohol beträgt 20 Jahre.
Achtung: Die Einfuhr von Alkoholika mit mehr als 60 Volumenprozent Alkohol ist verboten!
[1 Liter mit 22 - 60 Vol.% (ab 20 J.) und 1,5 Liter mit 2,5-22 Vol.%
ODER
3 Liter mit 2,5 – 22 Vol.%]
UND
2 Liter Bier (oder andere alkoholische Getränke) mit 2,5 - 4,7 Vol.%
Das bedeutet, dass z.B. 5 Liter Bier eingeführt werden dürfen.
Tabakwaren
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Zur Einfuhr von Tabakwaren sind nur Personen über 18 Jahre berechtigt.
[Zigaretten
200 Stück
oder
andere Tabakwaren
und
Zigarettenpapier
250 Gramm]
200 Blatt
Landwirtschaftliche Produkte
Die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten unterliegt speziellen Beschränkungen, u.a. um die
Verbreitung von Krankheiten bei Pflanzen und Haustieren zu vermeiden.
Reisende dürfen im eigenen Gepäck bis zu 10 kg frisches Fleisch/Fleischwaren, Molkereiprodukte
und Eier sowie andere tierische Nahrungsmittel aus den EWR-Ländern mitführen, vorausgesetzt,
diese sind mit einem anerkannten Stempel des Exportlandes gekennzeichnet.
Einige Früchte, Beeren, Pflanzen und Pflanzenteile können zum privaten Gebrauch ohne ein von
der Behörde für Pflanzenschutz im Einkaufsland ausgestelltes Hygieneattest eingeführt werden.
In Norwegen wohnhafte Reisende müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben, um Lebensmittel
einführen zu dürfen (ausgenommen alkoholfreie Getränke, Schokolade und Süßigkeiten).
Treibstoff
Höchstmenge in den normalen Treibstofftanks 600 Liter. Kraftwagen und Motorräder zur privaten
Nutzung dürfen darüber hinaus bis zu 10 l im zugelassenen Reservekanister mitführen.
Wertbegrenzung
Wird die Wertgrenze von NOK 6.000 bzw. 3.000 überschritten, so kann man selbst entscheiden,
für welche Waren der Zoll entrichtet wird. Übersteigt der Wert einer Ware diese Grenze, so ist auf
den Gesamtwert der Ware Zoll/Abgabe zu bezahlen. Waren, die eine Gesamteinheit bilden, dürfen
nicht geteilt und über mehrere Reisen verteilt oder von mehreren Personen eingeführt werden,
selbst wenn der Wert des einzelnen Teils weniger als NOK 6.000 bzw. 3.000 beträgt.
Vereinfachte Verzollung
Reisende über 18 Jahre /20 Jahre dürfen zusätzlich zur zoll- und abgabenfreien Quote folgende
Mengen Alkoholika und Tabakwaren gegen Verzollung zu folgenden Abgabensätzen einführen:
Warenbezeichnung
Höchstmenge
Alkoholika mit 2,5 bis 4,75 Vol.%
insgesamt max. 27 Liter
Abgabensatz
Alkoholika mit mehr als 22 bis 60
max. 4 Liter
Vol.%
Rauchtabak
insgesamt max. 500 g
NOK 20 pro Liter
NOK 7 pro 0,33 Liter
NOK 55 pro Liter
NOK 40 pro Flasche
NOK 105 pro Liter
NOK 75 pro Flasche
NOK 300 pro Liter
NOK 215 pro Flasche
NOK 270 pro 100 g
Schnupf- und Kautabak
insgesamt max. 500 g
NOK 110 pro 100 g
Zigarren und Zigarillos
insgesamt max. 500 g
NOK 270 pro 100 g
Zigaretten
max. 400 Stück
NOK 270 pro 100 Stk.
Zigarettenpapier und –hülsen
max. 400 Stück
NOK 5 pro 100 Stk.
Alkoholika mit mehr als 4,75 bis 15
insgesamt max. 27 Liter
Vol.%
Alkoholika mit inkl. 15 bis 22 Vol.%
insgesamt max. 27 Liter
Einfuhrverbot
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/
/
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Waren, deren Einfuhr ohne Einholung einer Sondergenehmigung verboten ist:
Narkotika, Medikamente und Gifte (geringe Mengen Arzneimittel für den persönlichen Gebrauch
sind zugelassen)
Alkoholika mit mehr als 60 Vol.%
Waffen und Munition, Feuerwerkskörper
Kartoffeln
Säugetiere, Vögel und exotische Tiere
Pflanzen/Pflanzenteile zum Anbau
Fleisch/Fleischprodukte und Milchprodukte von Ländern außerhalb des EWR
Impfungen
Keine Impfungen erforderlich.
Sonstiges Wissenswerte
Geschäftsreisen sollten in folgenden Zeiträumen eher vermieden werden: Karwoche und
Osterwoche, Pfingst-, Weihnachts-, Neujahrswoche, Haupturlaubssaison Juli bis Mitte August,
Wochen, in die der 1. und 17. Mai sowie Christi Himmelfahrt fallen.
Kleidung den Jahreszeiten entsprechend – kontinentales Klima.
Durchschnittstemperaturen in Oslo -4,3°C im Januar und + 16,4°C im Juli.
ERGÄNZENDE AUSKÜNFTE
zu Norwegen sind im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“
abrufbar.
WICHTIGE ADRESSEN
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Oscars gate 45
N-0258 Oslo
Tel: +47 23 27 54 00
Fax: +47 22 44 76 72
Email: info@oslo.diplo.de
Internet: www.oslo.diplo.de
Norwegische Botschaft
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Deutschland
Tel: +49-(0)30-505 058 600
Fax: +49-(0)30-50 50 55
E-Mail: emb.berlin@mfa.no
Internet: http://www.norwegen.org
Österreichische Botschaft
Thomas Heftyes gate 19-21
N-0264 Oslo
Tel.: +47-22 54 02 00
Fax: +47-22 55 43 61
Email: oslo-ob@bmaa.gv.at
Web: http://www.bmeia.gv.at/botschaft/oslo.html
Schweizerische Botschaft
Bygdøynesveien 13, NO-0244 Oslo
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40
T
F
E
W
+47 22 54 23 90
+47 22 44 63 50
osl.vertretung@eda.admin.ch
http://www.eda.admin.ch/oslo
Enterprise Europe Network (EEN) in Norwegen
Das Beratungsnetzwerk EEN der Europäischen Kommission unterstützt kleine und mittlere Firmen
bei der Markterschließung und hilft beim Umgang mit EU-Fördermitteln. Die Kontaktdaten finden
Sie unter diesem Link: http://www.enterpriseeuropenetwork.no/no/English/
Banken
DNB Bank ASA, Oslo
Stranden 21, N0-0021 Oslo
T
+47 91 50 48 00
F
+47 22 48 18 70
E
dnb@dnb.no
W
https://www.dnb.no/
Nordea Bank Norge ASA
Middelthunsgt. 17, Postboks 1166 Sentrum, NO-0107 Oslo
T
+47 91 50 60 02
F
+47 22 48 47 49
E
kundeservice@nordea.no
W
http://www.nordea.no
Fokus Bank,
Søndre gate 13-15, NO-7466 Trondheim
T
+47 91 50 60 30
F
+47 81 00 09 01
E
fokus@fokus.no
W
http://www.fokus.no
Lokale Reisebüros
Ving Norge AS
Postboks 421 Sentrum, NO-0103 Oslo
T
+47 23 15 58 00
F
+47 23 15 58 90
E
info@ving.no
W
http://www.ving.no
VIA Travel Norge AS
Cort Adelers gate 30, Postboks 1353 Vika, NO-0113 Oslo
T
+47 23 15 16 00
F
+47 23 15 03 99
E
post@viatravel.no
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41
W
http://www.viatravel.no
Berg-Hansen Reisebureau AS
Kirkegata15, Postfach 465 Sentrum, NO-0105 Oslo
T
+47 21 02 44 00
F
+47 22 64 47 51
E
kundeservice@berg-hansen.no
W
http://www.berg-hansen.no
Fluglinien
Sas Scandinavian Airlines Norge AS
Henrik Ibsens v. Teknisk Base, NO-2060 Gardermoen
T
+47 91 50 5400
W
http://www.flysas.com
Norwegian Air Shuttle ASA
Oksenøyveien 3, Postboks 115, NO-1330 Fornebu
T
+ 47 21 49 00 15
W
http://www.norwegian.no
Dolmetschdienste
Verband der staatsautorisierten Übersetzer
Statsautoriserte Translatørers
Olav V gt 13B, NO-4005 Stavanger
T
+47 51 56 06 98
W
http://www.statsaut-translator.no
Hotels
Thon Hotel Opera
Dronning Eufemias gate 4, NO-0154 Oslo
T
+47 24 10 30 00
F
+47 24 10 30 10
E
opera@thonhotels.no
W
http://www.thonhotels.no
Norlandia Karl Johan Hotell
Karl Johans gate 33, NO-0162 Oslo
T
+47 23 16 17 00
F
+47 22 42 05 19
E
karljohan@bestwestern.no
W
http://www.karljohan.no
Ärzte
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42
The Emergency Medical Agency (Legevakten)
Storgaten 40, NO-0182 Oslo
T
+47 23 48 70 00
F
+47 23 48 70 70
E
postmottak@hel.oslo.kommune.no
W
http://www.legevakten.oslo.kommune.no
Aleris (Private Ärzte/Krankenhaus)
Frederik Stangs gate 11-13, NO-0264 Oslo
T
+47 22 54 10 00
E
sentralbord.oslo@aleris.no
W
http://www.aleris.no
Zahnklinik (Tannklinikker Tannhelsetjenesten Oslo KF)
Hammersborg Torg 3, NO-0179 Oslo
T
+47 02 18 0
F
+47 23 43 02 06
E
postmottak@tht.oslo.kommune.no
W
http://www.tannhelsetjenesten.oslo.kommune.no
LINKS
Thema
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Die norwegische Regierung
Das norwegische Außenministerium
Das norwegische Handelsportal
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U-Bahn-, Bus-, Zug- und Fährverbindungen
Portal für Ausländer in Norwegen
Behörde für Arbeit und Wohlfahrt (ähnlich wie
AMS)
Messeplattform
Link
http://www.norge.no
http://www.regjeringen.no
http://www.regjeringen.no/en/dep/ud.html?id=833
http://www.nortrade.com
http://www.chamber.no
http://www.ssb.no
http://www.norges-bank.no
http://www.toll.no
http:///www.kapital.no
http://www.lovdata.no
http://www.osl.no
http://www.visitnorway.com
http://www.visitoslo.com
http://www.posten.no
http://ruter.no/
http://www.udi.no
http://www.nav.no
http://www.messe.no
Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA