ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit

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ASEAN - Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
ASEAN Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
ASEAN Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
Eine Zusammenarbeit von:
Bundesagentur für Außenwirtschaft
(BFAI)
www.bfai.de
AHK Indonesien
www.ahk-indonesien.com
AHK Malaysia
www.malaysia.ahk.de
ECCP Philippinen
www.eccp.com
AHK Singapur
www.sgc.org.sg
AHK Thailand
www.gtcc.org
AHK Vietnam
www.vietnam.ahk.de
Herausgeber
Singaporean-German Chamber of Industry and Commerce (SGC)
25 International Business Park
#03-105 German Centre
Singapore 609916
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
1
ASEAN –
Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
1.
Vorwort: ASEAN- Die Alternative ..................................................... 3
2.
Das Land INDONESIEN .................................................................. 5
2.1. Wirtschaftsstruktur..................................................................................5
2.2. Vertrieb .................................................................................................16
2.3. Rechtlicher Rahmen .............................................................................30
2.4. Wichtige Kontakte.................................................................................38
3.
Das Land MALAYSIA ................................................................... 43
3.1. Wirtschaftsstruktur................................................................................43
3.2. Vertrieb .................................................................................................51
3.3. Rechtlicher Rahmen .............................................................................66
3.4. Wichtige Kontakte.................................................................................86
4.
Das Land PHILIPPINEN .............................................................. 108
4.1. Wirtschaftsstruktur..............................................................................108
4.2. Vertrieb ...............................................................................................120
4.3. Rechtlicher Rahmen ...........................................................................136
4.4. Wichtige Kontakte...............................................................................137
5.
Das Land SINGAPUR ................................................................. 141
5.1. Wirtschaftsstruktur..............................................................................141
5.2. Vertrieb ...............................................................................................148
5.3. Rechtlicher Rahmen ...........................................................................156
5.4. Wichtige Kontakte...............................................................................170
6.
Das Land THAILAND .................................................................. 176
6.1. Wirtschaftsstruktur..............................................................................176
6.2. Vertrieb ...............................................................................................185
6.3. Rechtlicher Rahmen ...........................................................................200
6.4. Wichtige Kontakte...............................................................................204
7.
Das Land VIETNAM.................................................................... 206
7.1. Wirtschaftsstruktur..............................................................................206
7.2. Vertrieb ...............................................................................................212
7.3. Rechtlicher Rahmen ...........................................................................224
7.4. Wichtige Kontakte...............................................................................231
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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1. Vorwort: ASEAN - Die Alternative
Die Association of South-East-Asian Nations (ASEAN) wurde am 8. August 1967 in
Bangkok von den Ländern Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur und
Thailand gegründet. Das Ziel dieser aufstrebenden Nationen ist die
Zusammenarbeit für wirtschaftlichen Aufschwung, sozialen Fortschritt und
politische Stabilität in der Region. In diesem Jahr feiert die ASEAN ihr 40-jähriges
Bestehen.
Seit 1984 ist das Sultanat Brunei Mitglied der Association of South-East-Asian Nations
(ASEN) und in den Neunzigerjahren entschieden sich vier weitere Staaten – nämlich
Vietnam, Myanmar, Laos und Kambodscha - der Organisation beizutreten. In der
gesamten ASEAN-Region leben heute über 560 Millionen Menschen auf einer Fläche
von 4,5 Millionen Quadratkilometern. Das gemeinsame Bruttoinlandsprodukt zu
Marktpreisen betrug 2005 rund 876 Milliarden US-Dollar und das durchschnittliche
Wirtschaftswachstum lag bei 5,5 Prozent. Ein Marktpotenzial, das nicht zu
unterschätzen ist.
Die ASEAN feiert in diesem Jahr ihr 40-jähriges Bestehen. In ihrer bisherigen
Geschichte hat sie viel erreicht: Sie trug maßgeblich zur Entwicklung der politischen
Stabilität ihrer Mitgliedsländer und somit der gesamten Region Südostasien bei. Auch
auf wirtschaftlicher Ebene wurde einiges in die Wege geleitet. Seit 1992 besteht der
Beschluss für eine ASEAN Free Trade Area (AFTA) und seit 1995 für die ASEAN
Investment Area (AIA).
Gemeinsam stark
Trotz politischer, wirtschaftlicher, ethnischer und religiöser Unterschiede sind die
ASEAN-Länder auf dem besten Weg zu einer engen Kooperation. Besonders in jüngster
Vergangenheit haben gemeinsame Initiativen stark zugenommen. So haben sich die
Mitgliedsstaaten darauf verständigt, die für 2020 geplante Freihandelszone bereits 2015
umzusetzen. Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand und Brunei wollen
schon ab 2010 untereinander keine Zölle mehr erheben. Eine weiterreichende
Zusammenarbeit wurde bereits auf dem Gipfel in Bali 2003 beschlossen und aktuell im
Januar 2007 während des ASEAN-Gipfels auf den Philippinen bestätigt und
vorangetrieben. Unter anderem soll eine verbindliche Verfassung ausgearbeitet werden.
Auf den Philippinen begannen zusätzlich Verhandlungen mit den Staaten China, Japan,
Südkorea, Indien, Australien und Neuseeland, um die Zielsetzung Zollfreiheit auch über
Südostasien hinaus zu erreichen.
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Engagement in der Region
Die aktuelle Entwicklung innerhalb der ASEAN-Staaten zu mehr Integration macht die
Region für ausländische Geschäftsleute und Investoren noch interessanter. Wenn die
ASEAN-Staaten ihre Pläne einer Freihandels- und Investitionszone umsetzen, schaffen
sie damit einen Wirtschaftsraum von über 560 Millionen Menschen. Die Vorteile eines
solchen Marktes versprechen der Region weitere Investitionen aus dem Ausland.
Die fortschreitende Integration, politische Stabilität und ein großes Freihandelsgebiet
eröffnen nicht nur für internationale Großunternehmen neue Möglichkeiten. Chancen
bestehen gleichfalls für Unternehmen aus dem Mittelstand.
Zur Unterstützung der deutschen Unternehmen vor Ort gibt es
Auslandshandelskammern und Delegiertenbüros in den Ländern Indonesien, Malaysia,
Philippinen, Thailand Vietnam und Singapur. Die AHKs bieten ein vielseitiges
Dienstleistungsangebot und sind das Forum, um Geschäftsleute aus Deutschland und
den Gastländern zusammen zu bringen. Die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai)
informiert Unternehmen bereits in Deutschland umfassend und aktuell über potenzielle
Absatzmärkte und deren Erschließung weltweit. Sie stützt sich dabei auf die Recherchen
ihrer ständigen Korrespondenten in den ASEAN-Ländern.
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2. Das Land INDONESIEN
2.1. Wirtschaftsstruktur
Autor: Michael Sauermost, bfai
Jakarta(bfai)- Vieles spricht dafür, dass sich Indonesien in den kommenden Jahren
wieder sichtbarer auf der Landkarte der ausländischen Investoren platziert. Die
Regierung strebt ein jährliches Wachstum von mehr als sechs Prozent an und hat hierfür
einen Reform- und Liberalisierungskurs eingeschlagen. 32 ausgewählte Branchen sollen
für die angestrebte Dynamik sorgen und werden von der staatlichen Industriepolitik
gefördert. (Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank
Länder und Märkte.
Indonesien im globalen und regionalen Kontext
Indonesien verkaufe sich unter Wert, konstatieren Wirtschaftsanalysten häufig. Mit einer
Bevölkerung von mittlerweile mehr als 220 Mio. Einwohnern stellt der Archipel zwar die
größte Volkswirtschaft der ASEAN-Staatengemeinschaft (Association of Southeast
Asian Nations). Allerdings wartet das Land seit geraumer Zeit auf einen zweiten
Wirtschaftsboom. Beim ersten nachhaltigen Aufschwung in den 90er Jahren "brüllte"
Indonesien am lautesten von den Tigerstaaten, was zahlreiche Investoren Schlange
stehen ließ. Umso heftiger machten sich dann die Auswirkungen der "Asien-Krise"
bemerkbar. Es sollte sich herausstellen, dass Indonesien am längsten in der Region
brauchte, um sich von diesem Rückschlag zu erholen.
Knapp zehn Jahre sind nach der allgemeinen Wirtschafts- und Finanzkrise mittlerweile
verstrichen. Erst jetzt bewegen sich die meisten Branchen wieder auf Vor-Krisen-Niveau.
Mit Blick auf die in vielen Bereichen direkten Konkurrenten Thailand oder Malaysia
besteht somit Nachholbedarf. Die Pläne für Großprojekte wurden auch wieder aus den
verstaubten Schubladen hervorgekramt. Bei der Umsetzung tun sich die
Verantwortlichen jedoch noch schwer.
Mit Susilo Bambang Yudhoyono wurde erstmals ein indonesischer Präsident direkt vom
Volk gewählt. Als er im Oktober 2004 sein Amt antrat, war das Land bereits seit zehn
Monaten aus dem Hilfsprogramm des Internationalen Währungsfonds (IWF)
ausgestiegen. Zwar wurde der Einstieg in das "Post Program Monitoring" ebenfalls
kritisch beurteilt. Die finanzpolitische Disziplin der Verantwortlichen sorgte jedoch dafür,
dass sich der Verzicht auf weitere Schuldenstreckungen nicht negativ auf die
makroökonomischen Daten des Landes auswirkte. Allerdings können sich die
Verantwortlichen beim "Schnüren" des wirtschaftlichen Gesamtpakets weiterhin keine
großen Sprünge erlauben. Ambitiös sind hingegen die Zielsetzungen des "National
Medium-Term Development Plan" (2004 bis 2009). Im Rahmen dieses Fünfjahresplanes
strebt die Regierung ein jährliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von im
Schnitt 6,6% an. Dies könne zu einer Halbierung der Arbeitslosigkeit und auch des
unterhalb der Armutsgrenze lebenden Bevölkerungsanteils führen, rechneten
Wirtschaftsanalysten aus.
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Zwangsläufig muss Indonesien den eingeschlagenen Reform- und Liberalisierungskurs
fortsetzen. Schließlich ist der Staat bei der Umsetzung der geplanten Projekte auf
Privatkapital aus dem Ausland angewiesen. Besonders deutlich wird dies im Bereich der
Infrastruktur. Von Vorhaben im Wert von 150 Mrund US$ spricht die Planungsbehörde
Bappenas mit dem Hinweis darauf, dass ein Anteil von mehr als 60% von privaten
Investoren getragen werden müsse. Bislang verhinderten jedoch oft mangelnde
Rechtssicherheit sowie unzureichende Transparenz und Kontinuität die Umsetzung der
Projekte. Die Regierung leitete wichtige Reformschritte ein, musste jedoch erkennen,
dass derartige Maßnahmen im Infrastrukturbereich viel Zeit benötigen.
Allgemein ist bei ausländischen Unternehmen von einem verbesserten Investitionsklima
auf dem Archipel noch nicht die Rede. Auch deutsche Kapitalgeber machen noch einen
Bogen um den Standort. Immer wieder dieselben Kritikpunkte werden geäußert, die das
Image des Investitionsstandorts beeinträchtigen: Schleppende Genehmigungsprozesse,
unklare Kompetenzverteilung durch überlappende Gesetze, infrastrukturelle Defizite, der
Mangel an qualifizierten Arbeitskräften oder die wie selbstverständlich in die
Wirtschaftsabläufe integrierte Korruption sind einige der genannten Defizite. Die Folge
ist, dass sich in der Vergangenheit potenzielle Investoren verstärkt in der benachbarten
Region umschauten.
Verschiedene Indikatoren sprechen jedoch dafür, dass sich Indonesien in den
kommenden Jahren wieder sichtbarer auf der Landkarte internationaler Investoren
platziert. Sollten die ehrgeizigen Wachstumsziele der Regierung erreicht werden, dürfte
das gestiegene Pro-Kopf-Einkommen dafür sorgen, dass sich in mehreren Sektoren ein
lukrativer Absatzmarkt herauskristallisiert. Investitionen im Verarbeitenden Gewerbe und
damit verbundene Effizienzsteigerungen könnten die erforderlichen Bedingungen
schaffen, dass sich Indonesien stärker als Handelsdrehscheibe innerhalb des AseanWirtschaftsraumes etabliert. Ein größeres Marktvolumen ist Voraussetzung dafür, dass
wieder mehr deutsche Investoren vor Ort aktiv werden.
Ein unumstrittener Vorteil für verschiedene Sektoren sind die vor Ort zahlreich
vorhandenen Rohstoffe. Diese werden bislang ins Ausland befördert und müssen in
verarbeitetem Zustand wieder reimportiert werden, kritisieren Wirtschaftsvertreter und
weisen auf den Mangel an Investitionen in den entsprechenden verarbeitenden
Industriezweigen hin. In der Vergangenheit scheuten Unternehmen aus dem Ausland
derartige kapitalintensive Investitionen - beispielsweise im Chemiesektor. Sollten sich
lukrative Absatzmärkte im Inland und im Zusammenhang mit Asean ergeben, dürften
europäische Unternehmen das Potenzial wieder stärker ausschöpfen, wird erwartet.
Die Regierung veröffentlichte Anfang März 2006 ein politisches Aktionsprogramm zur
Verbesserung des Investitionsklimas. Dieses gilt als Vorstufe zur Verabschiedung des
lange erwarteten "Investment Law". Allgemein sollen sämtliche öffentlichen
Dienstleistungen verbessert und insbesondere beschleunigt werden. Ziel ist es
beispielsweise, den Ausstellungsprozess für eine Geschäftslizenz von derzeit
durchschnittlich 150 auf 30 Tage zu reduzieren. Die "Presidential Instruction No. 3/2006"
beinhaltet insgesamt 85 Maßnahmen - unterteilt in die Bereiche Allgemein, Zölle und
Verbrauchsteuern, Besteuerung, Arbeitsmarkt sowie KMU-Förderung.
Was den Außenhandel betrifft, so wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich die
Einfuhrzölle reduziert. Im Zeitraum 2005 bis 2010, so das Finanzministerium, geht es im
Rahmen der Liberalisierungs- und Harmonisierungsphase immerhin um die Senkung
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oder Abschaffung der Zolltarife für 11.171 Produkte. Nach Abschluss dieses Prozesses
soll ein einheitlicher maximaler Basiswertzoll von 5% vorliegen. Allerdings dürften dann
für eine Reihe von ausgewählten Produktgruppen weiterhin höhere Spezialtarife gelten.
Deutsche Maschinenlieferanten können sich auch jetzt schon kaum über die offiziellen
Zollsätze beklagen, die frühzeitig reduziert wurden, da nur wenige qualitativ hochwertige
Kapitalgüter vor Ort produziert werden. Probleme resultieren hingegen eher aus
Zollverfahren, die im Regelfall nicht ganz transparent ablaufen. Traditionell die
wichtigsten Handelspartner sind Japan und die USA sowie begünstigt durch die AseanIntegration benachbarte Länder wie Singapur, Thailand oder Malaysia. Zunehmend
fluten zum Großteil Billigerzeugnisse aus der VR China ins Land - ein Trend, der sich in
Zukunft noch verschärfen dürfte, erwarten Wirtschaftsvertreter.
Zwar verharren die bilateralen Handelsströme mit Deutschland auf einem weitgehend
überschaubaren und ausbaufähigen Niveau, jedoch bleibt es der wichtigste europäische
Handelspartner. Vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden
zufolge beliefen sich die deutschen Lieferungen auf den Archipel im 1. Hj. 2006 auf rund
716 Mio. Euro und reduzierten sich somit um circa 24 Mio. Euro gegenüber der
entsprechenden Vorjahresperiode. 2005 wurden Produkte "Made in Germany" im Wert
von rund 1,45 Mrund Euro vor Ort abgesetzt, was gegenüber dem Vorjahr einem Minus
von knapp 15% entsprach. Die indonesischen Ausfuhren nach Deutschland nahmen in
dem Zeitraum um etwa 4,7% zu und erreichten rund 2,41 Mrund Euro. Dieser Trend
könnte sich 2006 fortsetzen. Für das 1. Hj. meldet das Statistische Bundesamt ein
Volumen von 1,29 Mrund Euro. Das waren circa 18,7% mehr als noch in den ersten
sechs Monaten 2005.
Bei bilateralen Freihandelsabkommen zeigt sich Jakarta bemüht, dem allgemeinen
Trend innerhalb der Region folgend entsprechende Vereinbarungen voranzutreiben. Als
potenzielle Kandidaten nannte das koordinierende Wirtschaftsministerium die USA,
Kanada, Japan, Korea (Rep.), die VR China, Singapur, Südafrika sowie Ost-Timor. Im
Laufe der Zeit kam es auch zu vertraglichen Zugeständnissen anderer Länder,
beispielsweise Australien, Neuseeland oder Indien. Die Entwicklung befindet sich jedoch
noch im Anfangsstadium. An den Plänen wird auch Kritik geübt: Die lokale Industrie sei
für eine radikale Öffnung - was die internationale Wettbewerbsfähigkeit angeht - noch
nicht vorbereitet, heißt es. Erst nach Abschluss des AFTA-Prozesses ("ASEAN Free
Trade Agreement") sollten bilaterale Zusatzabkommen folgen. Andere Analysten sehen
diese als dringlich an, um den Intra-Asean-Handel voranzutreiben. Indonesien sei gut
beraten, frühzeitig an dieser Entwicklung zu partizipieren.
Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfaiPublikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandsaufnahme",
Erscheinungsjahr 2005, Bestellnr. 10787, 100 Seiten, Preis: 25,00 Euro.
Sektorale Struktur
Bislang läuft das Land dem von der Regierung vorgegebenen Kurs hinterher. Zwar blieb
das makroökonomische Gerüst stabil und die reale Steigerung des BIP konnte auf mehr
als 5% hochgefahren werden. Ein Manko jedoch ist die Konstellation, dass traditionell
der Konsum das Rückgrat des Wirtschaftswachstums bildet. Der reale Sektor lässt
hingegen bislang den angekündigten Aufschwung vermissen. Dies soll sich in den
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kommenden Jahren ändern. Was das BIP-Wachstum anbelangt, so wurde in der
Vergangenheit immer wieder gemutmaßt, dass die eigentliche Steigerung höher sei als
in den Statistiken ausgewiesen, da letztere die Ergebnisse der Schattenwirtschaft nicht
beinhalten. Als Indiz dafür wurden typische Indikatoren für das allgemeine
Wirtschaftswachstum - beispielsweise die Entwicklung des Stromverbrauchs - genannt.
Potenzielle Wachstumssektoren zählt Indonesien zuhauf. Nur ganz wenige Branchen
haben es jedoch geschafft, den Vorkrisen-"Level" zu erreichen, der allgemein als
Messlatte für Erfolg gesehen wirund Der Mobilfunk boomt und wird dadurch noch
unterstützt, dass die Entwicklung im Festnetz stagniert. Die Kfz-Industrie - fest in
japanischer und teilweise koreanischer Hand - gilt uneingeschränkt als
Wachstumsbranche, woran die temporäre, durch Benzinpreis- und Zinserhöhungen
herbeigeführte Flaute nur kurzfristig etwas ändern konnte. Entscheidend für die
Wirtschaftsplaner des Archipels dürfte jedoch - insbesondere mit Blick auf die
Konkurrenz in der benachbarten Region - sein, den Eigenfertigungsanteil in den
unterschiedlichsten Sektoren zu erhöhen. Lokale Interessensgruppen schieben für die
mangelnde Reife der Industrie der zu liberalen Einstellung Jakartas in Bezug auf die
Importzölle den "schwarzen Peter" zu. So habe beispielsweise bei Kfz-Teilen kein
eigener Industriezweig aufgebaut werden können.
Eine Besonderheit der indonesischen Wirtschaftspolitik ist, dass durch Handarbeit
geprägte Sektoren für kleine und Kleinstbetriebe reserviert sind. Diese Regelung lässt
die Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht gänzlich eskalieren. Ferner bleibt der
Agrarsektor weiterhin von essentieller Bedeutung. Zwar steuert er nicht mehr so viel zur
Wertschöpfung bei, wie dies noch vor ein paar Jahren der Fall war. Der Anteil der
Beschäftigten in der Landwirtschaft blieb jedoch relativ konstant. Nicht zuletzt daher
werden auch in Zukunft staatliche Mittel in den Sektor fließen müssen. Die Pläne des
Landwirtschaftsministeriums beinhalten, die Umsätze der Branche von derzeit circa 7,8
Mrund $ bis zum Jahr 2009 auf 12 Mrund $ zu erhöhen.
Klares Ziel der Regierung ist es jedoch, die Verarbeitende Industrie stärker ins
Rampenlicht zu stellen und im Gegensatz zu den letzten Jahren auch mehr
Arbeitsplätze zu schaffen. Vor dem Hintergrund der sich vollziehenden ASEANIntegration werden nicht nur wichtige Exportbranchen wie der Textil- und
Bekleidungssektor oder die Möbelindustrie mehr Aufmerksamkeit erhalten. Vielmehr
steht auf dem Aktionsplan der Regierung, neue Ausfuhrsektoren zu kreieren oder
stärker zu fördern. Im Vordergrund befinden sich dabei Branchen, die durch vorhandene
Rohstoffe Vorteile aufweisen. So könnte beispielsweise der Chemiesektor insbesondere die Petrochemie - profitieren, sollten Investoren gefunden werden.
Staatliche Unternehmen spielen weiterhin eine große Rolle in dem Entwicklungsland
und die Regierung verhält sich trotz der Lippenbekenntnisse, den gewaltigen, oft
ineffizienten Staatsapparat zu reduzieren, sehr tolerant. Beklagt wird nicht nur die
mangelnde Ineffizienz der meisten öffentlichen Betriebe. Vielmehr kritisieren
Wirtschaftsvertreter den mangelnden Elan der Regierung, diese Unternehmen für die
Wertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe zu nutzen, wie dies teilweise in
Nachbarländern geschehe.
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Bedeutung der Wirtschaftssektoren
Anteil
Anteil
Anteil an den Anteil an den
Sektor
am BIP am BIP Beschäftigten Beschäftigten
(in %)
(in %)
(in %)
(in %)
2000 1)
2005
2000 1)
2005
Verarbeitende Industrie
20,61
23,15
12,96
12,27
Öl und Gas
4,29
4,91
2)
2)
Bergbau
13,86
10,44
k.A.
0,85
Land- u. Forstwirtschaft
17,23
13,40
45,28
44,33
Strom und Wasser
1,31
0,92
k.A.
0,20
Baugewerbe
6,05
6,35
k.A.
4,65
Handel und Tourismus
15,74
15,75
20,58
19,90
Transport
3,79
4,04
k.A.
5,85
Informations- und
1,14
2,59
3)
3)
Kommunikationsdienstl.
Finanzen/Versicherungen
6,36
8,35
k.A.
1,10
Sonstige Dienstleistungen
9,63
10,10
10,66
11,14
1) Fünfjahresvergleich; 2) Bei "Verarbeitende Industrie" mit enthalten; 3) Bei "Transport"
mit enthalten
Quelle: Statistisches Amt BPS (Badan Pusat Statistik)
Auf knapp 330 Seiten formulierte die Regierung 2005 ihre "industrial policy", die lange
vorher angekündigt wurde und das Verarbeitende Gewerbe wieder aus dem
Dornröschenschlaf erwecken soll. Die Industrie könne somit wieder den Stellenwert
erreichen, den sie vor der "Asien-Krise" schon einmal genoss. Um die produktiven
Stärken des Entwicklungslandes effizienter bündeln zu können, kristallisierte das
Industrieministerium insgesamt 32 Sektoren heraus, die in den kommenden Jahren für
die angestrebten Zuwachsraten sorgen sollen. Letztere belaufen sich laut mittelfristigem
Entwicklungsplan der National Development Planning Agency (Bappenas) für den
Zeitraum 2004 bis 2009 auf immerhin knapp 8,6% für das Verarbeitende Gewerbe.
Zwischen 2010 und 2025 soll dann ein Durchschnittswert von 10% erreicht werden. Bis
2009 können nach der Klassifizierung des Industrieministeriums schon die Segmente
Transportmittel und Maschinen (+12,5%), Düngemittel, Chemikalien und Kunststoffe
(+10,6%) sowie Zement (+10,1%) zweistellig wachsen.
Zu den 32 Branchen mit "Fördergarantie" zählen neben diversen Agrar- und
Nahrungsmittelerzeugnissen unter anderm die Klassiker Textilien und Bekleidung,
Schuhe, "Handicrafts", Edelsteine und Schmuck, Keramikerzeugnisse, Palmöl,
Holzprodukte, Zement, Kautschuk und Kautschukerzeugnisse sowie Papier. Besondere
Aufmerksamkeit sollen ferner die Bereiche Petrochemie, elektrische Maschinen und
Geräte, Stahl, Schwermaschinen, Agrarmaschinen sowie Haushalts- und
Unterhaltungselektronik erhalten. Zu sogenannten Zukunftsindustriezweigen erklärten
die Verantwortlichen den Kfz-Sektor, die Schifffahrtindustrie, Luft- und Raumfahrt, den
Schienenverkehr sowie die bislang sträflich vernachlässigte Informationstechnologie.
Von der absoluten Zahl her betrachtet fallen noch nicht einmal 10% der insgesamt 365
vom Ministerium identifizierten Sektoren in den Förderbereich. Die ausgewählten 32
Branchen kommen allerdings zusammen auf knapp 78% der lokalen Produktionsmenge
und erwirtschaften einen stolzen Anteil von 83% der indonesischen Exporterlöse (ohne
Berücksichtigung von Öl und Gas). Die zukünftigen Incentives der Regierung beinhalten
finanzielle Zuwendungen, Steuererleichterungen sowie administrative Hilfen. Außerdem
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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sollen auch ausländische Direktinvestitionen in diesen Bereichen bevorzugt behandelt,
infrastrukturelle Verbesserungen vollzogen sowie Forschungs-, Entwicklungs- und
Ausbildungs-Programme gestartet werden. Mit diesen Maßnahmen könne dann der
Anteil der Industrie am Bruttoinlandsprodukt (BIP) bis 2025 um mehr als zehn
Prozentpunkte auf 35 bis 40% gehoben werden, lauten die Vorgaben.
Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche und Branchen-Trends finden Sie kostenlos zum
Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends". Die
wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen, zweimal jährlich aktualisiert, in der
Reihe "Wirtschaftsdaten kompakt" kostenlos zur Verfügung (www.bfai.de).
Informationen zu den größten Unternehmen
Indonesiens Unternehmen lassen sich nicht gerne in die Karten schauen. Nach
Angaben der Internetplattform transnationale.org zählen unter anderem die
Unternehmen Pertamina (staatliche Ölgesellschaft), Perusahaan Listrik Negara (PLN;
staatliche Stromgesellschaft), Asia Pulp and Paper (Papier), PT Telekomunikasi
Indonesia (Telekommunikation), PT Gudang Garam (Zigaretten), Central Asia Petroleum
Ltd. (Öl), Garuda (staatliche Fluggesellschaft), Indonesian Satellite Corp (Indosat;
Telekommunikation) neben verschiedenen Banken zu den größten Firmen des Landes.
Vorläufigen Angaben des Statistikamts BPS zufolge waren 2005 knapp 20.800 (2004:
20.685) mittelgroße und große Unternehmen offiziell registriert, die zusammen etwa
4,36 Mio. (4,32 Mio.) Arbeitnehmer beschäftigten.
Ein von der Zeitschrift "Asiaweek" vorgenommenes Ranking, das allerdings schon aus
dem Jahr 2001 datiert, stellt die staatliche Ölgesellschaft Pertamina mit einem
Jahresumsatz von 19,49 Mrund US$ an die Spitze. Danach folgten Astra International
(3,37 Mrund $), die staatliche Stromgesellschaft PLN (2,68 Mrund $), Gudang Garam
(Zigaretten; 1,78 Mrund $), Indah Kiat Pulp and Paper (Papier; 1,55 Mrund $), Indofood
Sukses (Nahrungsmittel; 1,51 Mrund $), HM Sampoerna (Zigaretten; 1,19 Mrund $),
Telkom (Telekommunikation; 1,11 Mrund $) sowie die Fluggesellschaft Garuda
Indonesia (1,10 Mrund $).
Wirtschaftsvertreter rechnen damit, dass in Zukunft angesichts der größeren
Verflechtung und Konkurrenzsituation im ASEAN-Wirtschaftsraum die
Konzentrationsentwicklungen in Indonesien anhalten. Dies sei aus Effizienzgründen
dringend erforderlich und betreffe sowohl private als auch staatliche Unternehmen.
Umsätze ausgewählter Unternehmen
Unternehmen/Konzern
PT Astra International
PT Telekomunikasi Indonesia,
Tbk (TELKOM)
HM Sampoerna
PT Gudang Garam
Indofood Sukses Makmur
PT Indosat, Tbk
Automobilsektor
Telekommunikation
Umsatz
2005 in
Mio. US$
6.300
4.304
Zigaretten
Zigaretten
Nahrungsmittel
Telekommunikation
2.539
2.500
1.935
1.193
Wichtige Sparten/
Produktsegmente
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Veränd.
(in %) *)
36,3
23,2
39,7
2,3
k.A.
11,1
10
PT Unilever Indonesia, Tbk
PT Krakatau Steel
PT Semen Gresik, Tbk
PT Medco Energy International
PT Kalbe Farma, Tbk
PT Kimia Farma, Tbk
Sosro Group
*) gegenüber Vorjahr
Quelle: Ekonid Research
Körperpflegemittel
Stahl
Zement
Öl, Stromerzeugung
Arzneimittel
Arzneimittel
Getränke
1.030
967 (2004)
775
620
604
187
150
11,2
k.A.
24,1
15,8
16,4
-5,2
k.A.
Im Rahmen des Auskunftsservice der bfai kann länder- und branchenspezifisch nach
Unternehmen recherchiert werden (Tel.: 0221/20 57- 354: E-Mail: anschriften@bfai.de).
Regionale Struktur
"Chancen für die Zukunft - Probleme in der Gegenwart" - so lässt sich am treffendsten
die gegenwärtige Situation Indonesiens im Zusammenhang mit der Umsetzung des
"Regional Autonomy Law" beschreiben. Offiziell startete der Dezentralisierungsprozess
zum Jahresbeginn 2001, jedoch stellte sich in den mittlerweile verstrichenen mehr als
fünf Jahren nur begrenzter Erfolg ein. Ressourcenreiche Provinzen profitieren von der
größeren Selbstständigkeit, während andere Distrikte versuchen, durch verschiedene
Besteuerungen auf ihre Kosten zu kommen, was die Unternehmen vor Ort verärgert.
Eigentlich sollten Bürokratiehürden abgebaut werden, jedoch ist teilweise das Gegenteil
der Fall: So kommt es dem Vernehmen nach nicht selten vor, dass doppelte
Behördengänge - in Jakarta und in der entsprechenden Provinz - bewältigt werden
müssen. Die Zentralregierung fordert die einzelnen Distrikte auf, bessere
Rahmenbedingungen für Investoren zu schaffen, doch dürfte ein weiterhin langer
Entwicklungsprozess bevorstehen.
Nachdem das zunehmende Kompetenzgerangel durch die größere Eigenverantwortung
der Distrikte immer wieder kritisiert wurde und sich ein gewisser Transparenzmangel
bemerkbar machte, wurde im April 2004 ein Regierungsdekret verabschiedet, nach dem
sämtliche Genehmigungsverfahren, Lizenzierungen und Koordinationsaufgaben in den
alleinigen Zuständigkeitsbereich der Investitionsbehörde BKPM fallen. Durch diese
"One-Window-Policy" sollen Entscheidungen innerhalb eines Genehmigungsverfahrens
nicht länger als zehn Tage beanspruchen. Auch die in einzelnen Konfliktfällen
nachgeschalteten Instanzen - zunächst durch das Coordinating Ministry for Economic
Affairs oder im Extremfall auf Präsidentschaftsebene - sollen zu schnellen
Entscheidungen angehalten werden.
Das Gros der industriellen Aktivitäten spielt sich weiterhin auf Java - und dabei
insbesondere in den Ballungsgebieten um Jakarta oder Surabaya - ab. Das "Regional
Autonomy Law" konnte bislang noch keine markante regionale Umschichtung
herbeiführen. Maßgeblich dafür sind auch infrastrukturelle Defizite, die dafür sorgen,
dass sich Unternehmen ihren Produktionsstandort genauestens auswählen, um eine
reibungslose Versorgung mit Rohstoffen sowie einen zügigen Abtransport der Waren zu
gewährleisten. Allgemeine infrastrukturelle Defizite sorgen letztendlich auch dafür, dass
Unternehmen sich teilweise in günstig gelegenen Industrieparks niederlassen.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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In Zukunft setzt die Regierung nach dem Vorbild der VR China auf die Einrichtung von
Sonderwirtschaftszonen. Drei Inseln der Provinz Riau sollen dabei den Anfang machen.
Zwar wurden dementsprechende Kooperationsabsprachen schon mit Singapur getroffen,
jedoch muss noch ein allgemeines Gesetz über "Special Economic Zones" erlassen
werden. Damit hoffen die Verantwortlichen, wieder verstärkt ausländische Investoren auf
den Archipel zu locken. Die zunächst anvisierten Standorte Batam, Bintan und Karimun
verfügen bereits über die notwendigen infrastrukturellen Grundlagen. Für Unternehmen
aus Singapur sind sie ohnehin aufgrund der Nähe (weniger als eine Stunde Fahrt mit
einer Schnellfähre) optimal.
Optimistischen Schätzungen der Investitionsbehörde BKPM zufolge könnten sich die
Exporte des Archipels durch die drei neuen Zonen innerhalb der kommenden fünf Jahre
auf ein Volumen von 16 Mrund $ mehr als verdreifachen. Insgesamt plant die Regierung,
zunächst knapp zehn "Special Economic Zones" landesweit zu installieren. . In engerer
Wahl stehen dabei bislang zusätzlich Bali, Makassar, Ost-Java sowie die Insel Bitung in
Nord-Sulawesi. Idealerweise kommt es dann auch dort zu Kooperationen mit anderen
Ländern, um eine Basisstruktur zu schaffen.
Die zehn Provinzen mit dem größten Pro-Kopf-Einkommen (BIP zu laufenden Preisen)
BIP pro Kopf (in US$ 1))
Verwaltungseinheit
2004 2)
Jakarta
4.624
Ost-Kalimantan
2.046
Riau
1.827
Papua
1.281
Zentral-Kalimantan
1.046
Nord-Sumatra
1.041
Ost-Java
1.006
Inselgruppe Bangka/Belitung
991
Bali
918
West-Sumatra
882
1) Originalzahlen in Rupiah wurden mit dem Jahresdurchschnittskurs der Bank
Indonesia umgerechnet (2004: 1 US$ = 9.290 Rp); 2) Vorläufige, neuste verfügbare
Zahlen
Quellen: Statistisches Amt BPS (Badan Pusat Statistik), Bank Indonesia
Rolle des Staates in der Wirtschaft
Eine der "Hausaufgaben" der indonesischen Regierung liegt nach dem Auslaufen des
IWF-Hilfsprogramms in der umfassenden und kreativen Mobilisierung von alternativen
Finanzspritzen. Im Inland sollen diese mit einer Ausweitung bei der Privatisierung von
Staatsunternehmen in die Kasse fließen. Ein "Blueprint" der Regierung aus dem Jahr
2005 beinhaltet die Aufforderung, Staatsunternehmen zu fusionieren, zu verkaufen oder
zu schließen. Der Großteil der insgesamt knapp 160 öffentlichen Firmen gilt als
ineffizient. Dies wird beispielsweise dadurch verdeutlicht, dass 80% der Unternehmen
lediglich 20% der Gesamtumsätze des öffentlichen Sektors erwirtschaften. Nicht wenige
von ihnen fahren Verluste ein.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
12
Aber auch die profitablen unter ihnen - beispielsweise einige Banken,
Pharmaunternehmen oder PT Telkom - müssen sich Kritik gefallen lassen. Ihr Profit
könnte bei einem besseren Management und bei schärferen Kontrollen der einzelnen
Zuständigkeitsbereiche um Einiges höher ausfallen, heißt es. Im Gegensatz zu anderen
Ländern könnten die öffentlichen Unternehmen auf dem Archipel nicht als Rückgrat für
Wirtschaftswachstum oder Instrument zur Bekämpfung der sozialen Probleme herhalten,
wird kritisiert. Die im Staatshaushalt festgehaltenen Bemühungen der Regierung,
Privatisierungen vorzunehmen, dürften in den kommenden Jahren zunehmen - fraglich
bleibt jedoch, ob sich dabei mehr Erfolg einstellt als in der Vergangenheit.
Ausgewählte Staatsunternehmen, die 2007 zur (Teil-)Privatisierung anstehen
Regierungsanteil
Unternehmen
Sektor
in %
Krakatau Steel
Stahl
100
Wijaya Karya
Bauwirtschaft
100
Bank Tabungan Negara
Banken
100
Inti
Elektronikerzeugnisse
100
Dana Reksa
Finanzgesellschaft
100
Bank Negara Indonesia
Banken
99
Cambrics Primissima
Textilindustrie
52
Askrindo
Versicherungen
45
Kertas Padalarang
Papier und Pappe
40
Atmindo
Maschinenbau
36
Intirub
Reifen
9,9
Quelle: Ministry for State Enterprises, "Jakarta Post"
Auf dem Papier schaltet sich die Regierung weniger in die Belange eines Unternehmens
ein, als dies im Endeffekt der Fall ist. Nur in wenigen sensiblen Bereichen ist privates
Engagement offiziell ausgeschlossen, jedoch sorgt eine Vielzahl von oft
undurchschaubaren gesetzlichen Sonderregelungen dafür, dass auf Behördengänge nie
verzichtet werden muss. Das Spektrum der durch bürokratischen Gegenwind
beeinflussten unternehmerischen Aktivitäten ist breit. Besserungen werden zwar von der
Regierung angekündigt, jedoch erfordern diese gesetzliche Änderungen, die nicht von
heute auf morgen zu bewerkstelligen sind. Auch in den kommenden Jahren müssen
Unternehmen in den sauren Apfel beißen und versuchen, die Spielregeln vor Ort
geschickt zu befolgen, lautet das Fazit von Wirtschaftsvertretern.
Außenhandel
Außenwirtschaftliches Ziel der Regierung ist es, Indonesien stärker innerhalb des
Wirtschaftsraumes ASEAN (außer Indonesien noch Brunei, Kambodscha, Laos,
Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam) zu positionieren. Gerade
innerhalb der Region sehen die Verantwortlichen das größte Potenzial dafür, das
Exportvolumen des Landes so auszuweiten, dass die gesamtwirtschaftlichen Ziele
erreicht werden könnten. Um das Ausfuhrgeschäft anzukurbeln, wurden vom National
Export Team in Kooperation mit dem Coordinating Ministry for the Economy 15 zu
fördernde Sektoren benannt. Unter anderem handelt es sich dabei um die Segmente
Textilien, Maschinen und Elektronik, Stahl, Kfz-Teile, Kaffee, Verarbeitetes Holz, Kakao
sowie Kautschuk und Kautschukerzeugnisse. In Zukunft sollen vor allem die vor Ort
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
13
erhältlichen Rohstoffe für die Exportfertigung stärker genutzt werden. Dies trifft
beispielsweise für den Chemiesektor zu.
Viele Branchen seien noch nicht vorbereitet, um sich der Freihandelszone AFTA zu
stellen, wird kritisiert. Modernisierungsinvestitionen sind dringend erforderlich und somit
könnte - ein Konjunkturaufschwung im Verarbeitenden Gewerbe vorausgesetzt - die
Einfuhr von Kapitalgütern in den kommenden Jahren wieder zunehmen. Dies dürfte für
deutsche Lieferanten nicht zur uneingeschränkten Freude gereichen, denn die
Konkurrenzsituation ist nicht zu unterschätzen. Insbesondere Anbieter aus der VR China
drängen im unteren Preissegment vehement auf den Markt. Dieser Trend dürfte sich
verschärfen. Indonesien plant eine weitere Liberalisierung des Handels mit dem "Reich
der Mitte", da somit ebenfalls Exportchancen entstehen könnten. Kritiker warnen indes
vor einer Importschwemme von Billigerzeugnissen. Das Außenhandelsvolumen des
Archipels wird sich in den kommenden Jahren weiter expansiv entwickeln und vielfältige
Chancen für ausländische Unternehmen schaffen, sollte sich das angestrebte
Wirtschaftswachstum realisieren lassen.
Die indonesische Außenhandelsstatistik muss mit bestimmten Einschränkungen
interpretiert werden. So wird ein Teil des Handels den Umschlagplätzen Singapur oder
Rotterdam gut geschrieben. Teilweise kommt es aus internationalen, strategischen
Überlegungen zu Importen, die dann direkt wieder in Drittländer reexportiert werden.
Nicht zu unterschätzen sei weiterhin der illegale Warenhandel mit Ländern aus der
Region, monieren Wirtschaftsvertreter. Seit Januar 2004 existiert ein neues
Erfassungssystem, das beispielsweise auch "Online"-Registrierungen durch die
größeren Seehäfen ermöglicht. Dem Vernehmen nach weist das neue Verfahren noch
erhebliche Lücken auf, was sich unter anderem dadurch bemerkbar mache, dass es
teilweise zu Doppelerfassungen gekommen sei.
Einfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem
Vorjahr in %)
SITC Warengruppe
2003
2004
2005
0-9 Insgesamt
32.551
46.525
57.701
0 Nahrungsmittel/lebende Tiere
3.121
3.786
4.012
.28 Metallische Erze
264
608
708
.33 Erdöl
7.629
11,760
17.442
5 Chemische Erzeugnisse
5.316
7.613
8.076
.51/52 Chemikalien
2.469
3.678
3.705
.53 Farben / Lacke
358
482
489
.54 Arzneimittel
226
285
298
.55 Waschmittel / Kosmetika
275
403
436
.57 Kunststoffe (Primärform)
908
1.285
1.381
.58 Kunststoffe (Halbwaren)
124
184
217
6 Vorerzeugnisse
4.158
6.204
7.813
.64 Papier / Pappe
317
436
468
.65 Textilien
663
739
756
.66 Baustoffe / Glas / Keramik
225
304
329
.67 Eisen/Stahl
1.447
2.789
3.889
.68 NE-Metalle
516
766
878
7 Maschinen und Fahrzeuge
8.567
12.175
15.262
.71 Kraftmaschinen
894
1.243
1.708
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
2005/04
24,0
6,0
16,4
48,3
6,1
0,5
1,5
4,6
8,2
7,5
17,9
25,9
7,3
2,3
8,2
39,4
14,6
25,4
37,4
14
.72 Arbeitsmaschinen
1.294
.73 Metallbearbeitungsmaschinen
282
.74 Spezialmaschinen
1.673
.71-74 Maschinen
4.143
.75 Büromaschinen / EDV
330
.76 Nachrichtentechnik / Radio / TV
704
.776 Elektronische Bauelemente
105
.75/76/776 Elektronik
1.139
.77./.776 Elektrotechnik
823
.78 Straßenfahrzeuge
1.879
.79 Schienen-, Wasser-,
582
Luftfahrzeuge
8 Fertigerzeugnisse
899
.82 Möbel
27
.84 Bekleidung
27
.87 Mess- und Regeltechnik
239
.88 Feinmechanik / Optik
110
Quelle: Statistisches Amt BPS (Badan Pusat Statistik)
2.032
379
2.479
6.133
401
1.215
180
2.392
1.215
2.395
2.644
537
2.962
7.851
514
1.402
172
2.088
1.468
3.034
30,1
41,7
19,5
28,0
28,2
15,4
-4,4
-12,7
20,8
26,7
636
823
29,4
1.176
45
54
375
130
1.344
65
71
391
131
14,3
44,4
31,5
4,3
0,8
Ausfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem
Vorjahr in %)
SITC Warengruppe
2003
2004
2005
2005/04
0-9 Insgesamt
61.058
71.585
85.660
19,7
.28 Metallische Erze
2.187
2.725
4.539
66,6
.33 Erdöl
7.223
8.053
10.209
26,8
5 Chemische Erzeugnisse
3.387
4.016
4.493
11,9
.54 Arzneimittel
115
131
113
-13,5
6 Vorerzeugnisse
11.175
12.866
14.398
11,9
.64 Papier/Pappe
1.969
2.182
2.278
4,4
.65 Textilien
2.923
3.152
3.447
9,4
.67 Eisen/Stahl
530
824
939
14,0
.68 NE-Metalle
1.201
1.781
2.594
45,6
7 Maschinen und Fahrzeuge
9.773
11.523
13.602
18,0
.71 Kraftmaschinen
610
573
669
16,8
.72 Arbeitsmaschinen
179
265
458
72,8
.73 Metallbearbeitungsmaschinen
19
23
31
34,8
.74 Spezialmaschinen
473
591
761
28,8
.71-74 Maschinen
1.281
1.452
1.919
32,2
.75 Büromaschinen / EDV
1.868
2.729
2.935
7,5
.76 Nachrichtentechnik / Radio/TV
2.984
3.079
3.071
-0,3
.776 Elektronische Bauelemente
721
762
738
-3,1
.75/76/776 Elektronik
5.573
6.570
6.744
2,6
.77./.776 Elektrotechnik
2.084
2.431
3.265
34,3
.78 Straßenfahrzeuge
665
965
1.355
40,4
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
15
.79 Schienen-, Wasser-,
169
Luftfahrzeuge
8 Fertigerzeugnisse
8.485
.84 Bekleidung
4.105
.87 Mess- und Regeltechnik
59
Quelle: Statistisches Amt BPS (Badan Pusat Statistik)
104
9.196
4.454
64
319
206,7
10.272
5.106
88
11,7
14,6
37,5
2.2. Vertrieb
Autor: Michael Sauermost, bfai
Jakarta (bfai) - In Indonesien ist der moderne organisierte Handelssektor kräftig auf dem
Vormarsch. Mit zahlreichen Investitionen wollen diese Unternehmen das immense
Absatzpotenzial der mehr als 220 Mio. Verbraucher für sich erschließen. Auch
ausländische Handelsketten sind auf die Verkaufschancen aufmerksam geworden. Die
Regierung versucht, den Wettbewerb mit dem traditionellen Sektor zu regulieren,
dessen Umsatzanteil noch immer mehr als 70% beträgt. (Kontaktanschriften) Weitere
Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte
Groß- und Einzelhandel
Der indonesische Einzelhandel befindet sich seit Jahren im Wandel. Kontinuierlich
entstehen neue "Shopping-malls" sowie Hypermärkte, und die Supermarktketten
entwerfen jährlich weitere Expansionspläne. Mehr als 220 Mio. Konsumenten lassen
auch ausländische Handelsketten hellhörig werden. Fast haben die traditionellen Märkte
zumindest in den großen Städten Indonesiens schon etwas Nostalgisches. Fünf
verschiedene Waren bei mindestens drei unterschiedlichen Händlern erwerben und
dabei jeweils den Preis aushandeln: Dieses Szenario passt nicht mehr in das Bild des
modernen Indonesiers, der seine Einkäufe am liebsten sonntags in einem der
zahlreichen neuen großen Einkaufstempel tätigt. Bislang blieb die Modernisierungskur
weitgehend auf die großen Städte des Archipels begrenzt. Längerfristig dürften jedoch
auch außerhalb der Ballungsgebiete immer mehr Konsumenten die Möglichkeit erhalten,
sich mit einem Einkaufswagen an einer elektronischen Kasse anzustellen. Experten
gehen davon aus, dass sich der Bau eines Hypermarktes dann lohnt, wenn im
Einzugsgebiet etwa 500.000 Einwohner ansässig sind, die über ein durchschnittliches
Monatseinkommen von 100 US$ verfügen. Bislang sind etwa 40% der modernen
Einzelhandels im Großraum Jakarta angesiedelt.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
16
Entwicklung des modernen Einzelhandels (Anzahl der Filialen; Zuwachs gegenüber
Vorjahr in %)
Kategorie
2004
2005
2006
Minimärkte
5.604
6.465
7.476
Supermärkte
956
1.141
1.277
Hypermärkte
90
106
138
Insgesamt
6.650
7.712
8.891
Wachstumsrate
32
16
15
Quellen: Data Consult, Aprindo
Trotz alledem geben die traditionellen Verkaufsläden statistisch gesehen immer noch
den Ton an. Nach Angaben des Handelsministeriums werden etwas mehr als 70% der
Umsätze des Sektors von kleineren, teilweise unorganisierten Händlern eingefahren.
Etwa 1,8 Mio. Anbieter sind dem Vernehmen nach landesweit im traditionellen Bereich
aktiv. Angesichts der Dominanz des unorganisierten Sektors verwischt auch der
Übergang zwischen Groß- und Einzelhandel, so dass eine Differenzierung oft nicht
möglich ist. Die traditionellen Händler fühlen sich von der modernen Konkurrenz
zunehmend bedroht. Vertreter der Indonesian Market Retailers Association (APPSI)
beklagen seit geraumer Zeit, dass bei dem "unkontrollierten Einmarsch" der großen
Handelsketten keine Rücksicht auf die Belange der traditionellen Märkte genommen
werde. Mehr staatlicher Schutz sei aus wettbewerbsrechtlicher Sicht dringend angesagt.
In Kürze wird die Regierung ein neues Regelwerk für den Einzelhandel verabschieden,
in dem die Belange des traditionellen Segments Beachtung finden. In der Vergangenheit
verwies das Ministry of Trade in diesem Zusammenhang darauf, dass die maßgebliche
Entscheidungsbefugnis im Rahmen des "Regional Autonomy Law" auf regionaler Ebene
liege und somit die Zentralregierung lediglich Empfehlungen aussprechen könne.
Abzuwarten bliebt, inwieweit die Regierung neue Investitionsvorhaben von
Hypermärkten außerhalb der großen Städte blockiert. Die Betreiber der großen
Handelshäuser könnten so dazu angehalten werden, Kooperationen mit den regional
ansässigen klein- und mittelgroßen Händlern einzugehen. Für letztere käme es
zwangsläufig zu einer Verbesserung der Infrastruktur, des Managements sowie der
Distributionssysteme, hoffen die Befürworter dieses Konzepts. Internationale
Handelsketten, die den indonesischen Markt im Visier haben, befürchten von den neuen
Bestimmungen mehr Restriktionen für ausländische Unternehmen. Das
Handelsministerium gab jedoch Entwarnung. Es gehe lediglich um die Erhaltung eines
gesunden Wettbewerbs zwischen modernem und traditionellem Einzelhandel.
Regionale Regierungen haben teilweise bereits Schutzbestimmungen für die kleinen
Händler in Form von "Bylaws" in ihre Statuten aufgenommen. Beispielsweise ist es im
Großraum Jakarta untersagt, einen Supermarkt mit einer Verkaufsfläche von mehr als
4.000 qm näher als 2.500 m von einem traditionellen Markt zu errichten. Für kleinere
Handelshäuser gelten entsprechend kleinere "Bannmeilen". Zusätzlich sind
Hypermärkte angehalten, 10 bis 20% der Verkaufsfläche des Gebäudes für traditionelle
oder informelle Händler zur Verfügung zu stellen. "Nicht immer werden diese Regeln
eingehalten", klagen APPSI-Vertreter aus Jakarta, die sich bereits mit Protesten an die
Wettbewerbsbehörde KPPU (Business Competition Supervisory Board) gewandt haben.
Dabei geht es außerdem um den Verdacht, dass die großen Handelshäuser eine
Monopolisierung des Beschaffungsmarktes herbeigeführt haben. Generell besteht die
Intention des Ministry of Trade jedoch nicht darin, Modernisierungsinvestitionen der
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
17
großen Handelshäuser einzuschränken, sondern eine Kompromisslösung für eine
effizientere Neuorganisation der unzähligen kleinen Händler zu ermöglichen, heißt es.
Währenddessen verliert der organisierte Einzelhandel keine Zeit, Erweiterungs- sowie
Modernisierungsinvestitionen an den Start zu bringen. Die Zahl der Hypermärkte
überschritt im Jahr 2005 die Schwelle von 100 Filialen und erreichte nach Angaben der
Association of Indonesian Retailers (Aprindo) im Jahr 2006 bereits 138 Einkaufszentren
(darunter 23 Outlets von Großhändlern). Hypermärkte werden in Indonesien unter
Anderen als solche bezeichnet, wenn sie über eine Verkaufsfläche von 4.000 bis 10.000
qm verfügen und mehr als 20.000 verschiedene Produkte zum Verkauf anbieten.
Bedeutende Hypermarktketten vor Ort sind Carrefour (2006: 29 Filialen), Makro (20),
Hypermart (17) sowie Giant (15).
Den Anfang in Indonesien machte der niederländische "Cash-and-Carry"-Großhändler
Makro 1992. Das Unternehmen versucht, sich neben der großen Produktvielfalt verstärkt
auf Frischwaren zu konzentrieren. Damit soll die Nachfrage des Gastronomiebereichs
zufriedenstellend abgedeckt werden. Zu diesem Zweck erweiterte die Kette dem
Vernehmen nach die Zahl der verschiedenen Beschaffungsoptionen pro Produkt in
Jakarta auf drei verschiedene Händler. Bis vor kurzem war für den Einkauf bei Makro
eine Mitgliedschaft erforderlich, die für umgerechnet 2 Euro erworben werden konnte.
Durch die Präsenz der neuen Hypermärkte ist diese nicht mehr notwendig. Das
französische Unternehmen Carrefour folgte 1998 und mauserte sich relativ schnell zu
einem der größten ausländischen Handelshäuser vor Ort. Es fusionierte mit PT
Contimas Utama (Continent) und steigerte die Zahl der Filialen kontinuierlich. Die etwa
30.000 Produkte der Handelskette werden zu 90% vor Ort beschafft und teilweise auch
exportiert. Zu etwa 2.000 Zulieferern besteht nach Aussagen des Unternehmens
Geschäftskontakt. Dies könnte sich in Zukunft noch verstärken, wenn die gesetzlichen
Rahmenbedingungen, wie von Branchenvertretern intensiv gefordert, verschärft werden.
Ebenfalls bei Giant handelt es sich um einen internationalen Anbieter, und zwar um
eine malaysisch-indonesische Kooperation. Diese besteht seit 2000 zwischen der
Supermarktkette Hero und Dairy Farm International Malaysia.
Experten erwarten, dass die Entwicklung der Super-Märkte in den kommenden Jahren
nicht so rasant verläuft, wie dies bei den Hyper- und Mini-Märkten der Fall ist. Erstere
werden mittlerweile von den Kunden der Mittelklasse für den zweiwöchigen Großeinkauf
genutzt, während die täglich anfallenden Zusatzbedürfnisse in den, meist näher
gelegenen Mini-Märkten befriedigt werden. Supermärkte sind offiziell dadurch definiert,
dass sie über eine Fläche von 700 bis 4.000 qm und im Regelfall über ein
Produktsortiment von 5.000 bis 20.000 Erzeugnissen verfügen. Sie haben nach der
Auffassung von Branchenvertretern in kleineren Städten noch Wachstumspotenzial. Die
bedeutendsten Supermarktketten sind Hero, Matahari und Superindo.
Mini-Märkte sind durch eine Größe von 100 bis 700 qm gekennzeichnet, und ihre
Regale sind mit bis zu 5.000 Erzeugnissen bestückt. Teilweise handelt es sich dabei um
sogenannte Convenience Stores, die 24 Stunden lang geöffnet sind. Nicht selten
operieren diese in Form der Franchise-Lizenzvergabe, wie beispielsweise Circle K, die
erste Ladenkette dieser Gattung vor Ort. Viele Einzelhändler, die vormals auf den
Großhandel oder den Supermarkt-Bereich spezialisiert waren, haben ihr Geschäftsfeld
jetzt auf das Mini-Markt-Segment ausgeweitet. So unterhält beispielsweise ebenfalls die
Kette Hero mittlerweile 40 Convenience-Läden unter dem Markenzeichen "Star Mart".
Die Handelskette PT Alfa Retailindo verfügt inzwischen über 1.757 Mini-Markets
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
18
("Alfamart") und kommt dabei sehr nahe an den Marktführer Indomaret heran, der
landesweit 1.880 Filialen gestreut hat.
Ebenfalls die Anzahl der Kaufhäuser hat sich in den vergangenen Jahren erhöht.
Mittlerweile sollen es mehr als 560 "Department Stores" sein, die zu knapp 60% im
Großraum Jakarta sowie in West-Java angesiedelt sind. Kaufhäuser auf dem Archipel
sind mehrheitlich vergleichsweise klein und verfügen im Regelfall über Verkaufsflächen
in der Größenordnung zwischen 1.000 und 4.000 qm. Der Wettbewerb spitzt sich für sie
durch die wachsende Präsenz der Hypermärkte zu. In Zukunft dürften sie sich noch
stärker auf wohlhabendere Bevölkerungsschichten konzentrieren. Darauf setzen auch
ausländische Anbieter, wie Sogo aus Japan oder Debenhams aus Großbritannien. Erst
in Zukunft wird der moderne Fachhandel eine bedeutende Rolle einnehmen, schätzen
Branchenkenner. Teilweise sind in diesem Bereich, insbesondere im Elektrohandel
sowie bei Heimwerkermärkten, internationale Unternehmen aktiv.
Geschätzte Marktanteile führender Gruppen in einzelnen Handelssegmenten
Handelsgruppe/Segment
Umsatz 1)
Anteil 2)
Hypermärkte (2006)
.Carrefour
5,9
27,8
.Makro
4,2
19,8
.Giant
4,1
19,3
.Hypermart
4,0
18,9
Supermärkte (2005)
.Hero
2,9
28,0
.Matahari
2,4
23,0
.Superindo
1,7
16,0
.Ramayana
1,6
15,0
Mini-Märkte (2006)
.Indomaret
3,2
35,0
.Alfamart
3,0
33,0
.Starmart
0,5
5,0
Kaufhäuser (2006)
.Matahari Putra Prima
4,4
33,2
.Ramayana
2,9
21,8
1)Umsätze in Bill. Rp; 2) Anteil am Gesamtumsatz der Sparte in %
Bei den Umsatzzahlen des Handels kursieren auf Grund unterschiedlicher
Abgrenzungen verschiedene Zahlen. Im Regelfall beziehen sich diese auf den
organisierten Sektor. In der Aprindo-Statistik wird für 2005 ein Gesamtumsatz im
modernen Einzelhandel (Hyper-, Super sowie Minimärkte berücksichtigt) von 35,8 Bill.
Rp ausgewiesen. Dies entspricht, umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs der
Zentralbank, einer Summe von etwa 3 Mrd. Euro. In den letzten fünf Jahren verbuchte
der Branchenverband ein durchschnittliches Wachstum von knapp 20% p.a. 2006 soll
dem Vernehmen nach ein Plus von 21% erwirtschaftet worden sein. Das Unternehmen
AC Nielsen stützt sich bei seiner Berechnung der Umsatzentwicklung auf schnelllebige
Konsumgüter aus 51 verschiedenen Produktkategorien. Demnach wurde für 2005 ein
Wert von umgerechnet knapp 5 Mrd. $ ermittelt. Für 2006 gehen die Experten von
einem Wachstum von etwa mehr als 14% aus. Nahrungsmittel schneiden dabei mit
einem Plus von 18,7% überdurchschnittlich gut ab.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
19
Seit 1998 stehen Projekte im modernen Einzelhandel nicht mehr auf der Negativliste der
Regierung für ausländische Direktinvestitionen. Bei kleinen und mittelgroßen Märkten
(bis zu 10.000 qm Verkaufsfläche) sowie Läden (bis zu 6.000 qm) ist jedoch eine
maximale Kapitalbeteiligung von 49% vorgeschrieben. Bei größeren Projekten entfällt
diese Restriktion. Das Mindeststartkapital für ausländische Direktinvestitionen beträgt
dem Vernehmen nach 100.000 $, wobei der Betrag auf mehrere Projekte aufgeteilt
werden kann.
Nach Einschätzung von Aprindo-Vertretern stehen die Zukunftschancen für ein
Engagement im indonesischen Einzelhandel außerordentlich gut. Die in Aprindo
organisierten Unternehmen zählen zu den größeren Firmen des organisierten
Einzelhandels, die sich es auch leisten können, Modernisierungsmaßnahmen
vorzunehmen. Für die lokalen Handelsunternehmen sei die Konkurrenz aus dem
Ausland keinesfalls schlecht, wird betont. Dadurch könne sich der Sektor insgesamt
qualitativ verbessern. Branchenkenner gehen davon aus, dass sich Investitionen bei
Hypermärkten in der Größenordnung zwischen 20 Mrd. und 100 Mrd. Rp pro Filiale
bewegen, während ein neuer Supermarkt mit 4 Mrd. bis 20 Mrd. Rp angesetzt wird.
Bislang waren ausländische Investoren zwar schon sehr aktiv, jedoch immer noch
tendenziell zurückhaltend, bewerten Branchenvertreter. Das niedrige Pro-KopfEinkommen der Bevölkerung mache sich dabei in der Statistik negativ bemerkbar. Dabei
kam es seit Jahren zu kontinuierlichen Steigerungsraten, die im "modernen"
Einzelhandel mit rund 10% und im "traditionellen" mit 5% zu Buche schlugen. Zumindest
im ersten Segment werde sich die Entwicklung noch beschleunigen, wird erwartet.
Handelsvertreter und Vertragshändler
Lokale Besonderheiten
Der indonesische Markt ist groß und wächst kontinuierlich. Dennoch reicht dies in den
meisten Segmenten bislang nicht aus, um im Anfangsstadium das finanzielle Risiko
einer Niederlassung oder gar einer eigenen Produktion einzugehen. Der Einstieg erfolgt
im Regelfall über einen Vertriebspartner vor Ort. Einen kompetenten Handelsvertreter zu
finden, birgt jedoch einige Tücken, wie ausländische mittelständische Unternehmen aus
Erfahrung wissen.
Die verarbeitende Industrie wartet im Prinzip seit der allgemeinen Wirtschafts- und
Finanzkrise Ende der 90er Jahre auf einen nachhaltigen Aufschwung.
Dementsprechend "eingefahren" verharrten die Vertriebswege und -möglichkeiten für
Zulieferer aus dem Ausland. Bürokratische Hürden sorgen zusätzlich bisweilen für
Kopfschütteln bei Unternehmen, die ihre Produkte auf dem Archipel vertreiben wollen.
Derartige Schwierigkeiten stellen das Vertrauensverhältnis zum Handelsvertreter vor Ort
ständig auf die Probe. Kultur- und Mentalitätsunterschiede sind zu berücksichtigen - und
das nicht nur zwischen Europäern und Indonesiern, sondern ebenfalls zwischen den
Bevölkerungsgruppen vor Ort. Daneben kann es einen großen Unterschied ausmachen,
ob Geschäfte mit privaten oder öffentlichen Unternehmen abgewickelt werden sollen. In
der allgemeinen Praxis spielt die Unterscheidung zwischen Handelsvertreter und
Vertragshändler auf dem Archipel keine Rolle.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
20
"Newcomer" auf dem Markt erwarten im Regelfall zu schnelle Erfolge. Während
Consulting-Unternehmen potenziellen Lieferanten, ausgestattet mit Charts über die
Größe und das Potenzial des Absatzmarktes, bisweilen den Mund wässrig reden, sieht
die Realität vor Ort anders aus. Geschäfte auf dem Archipel benötigen ihre Zeit. Eines
der wichtigsten Qualitätsmerkmale eines guten Vertreters vor Ort liegt nicht zuletzt in
seiner Fähigkeit, Geschäftsabläufe zu beschleunigen - oftmals durch die richtigen
Kontakte. Der Partner sollte jedoch ebenfalls über Erfahrung mit westlichen
Geschäftsleuten verfügen, um die sprachlichen und kulturellen Unterschiede
überbrücken zu können.
Zu den "kulturellen Besonderheiten" in Indonesien zählen ausländische Unternehmen
mittlerweile auch die immer wieder auftauchenden Finanzierungsprobleme vor Ort. Je
nach Risikoprofil wählen Lieferanten eine im Vergleich zu anderen Standorten flexiblere
Handhabung der Zahlungsbedingungen, während andere Firmen sich auf keine
Kompromisse einlassen und lieber auf ein Geschäft verzichten. Die damit verbundene
Risikoabwägung fällt somit ebenfalls in den Aufgabenbereich des Partners vor Ort.
Insbesondere von Anbietern aus Europa wird bisweilen unterschätzt, dass bei vielen
Kaufentscheidungen - auch im gewerblichen Bereich - Qualitätsaspekte nur eine
untergeordnete Rolle spielen. Als Folge sieht sich der Markt von Billigerzeugnissen aus
der VR China überflutet. Bei technisch anspruchsvolleren Produkten ist die Konkurrenz
aus Asien, insbesondere Japan, nicht zu unterschätzen, die bereits über ein intaktes
Netzwerk verfügt. Insbesondere im Fall von komplementären Erzeugnissen könnte
letzteres ein ideales Instrument für den Markteinstieg bedeuten, wenn gute Konditionen
ausgehandelt werden. Die Marketing- und Transportkosten werden oftmals im Vorfeld
von ausländischen Lieferanten viel zu niedrig angesetzt.
Genauso zersplittert und unübersichtlich wie sich der Inselstaat auf der Landkarte
präsentiert, genauso mühelos können Lieferanten aus dem Ausland bislang die
maßgeblichen Geschäftszentren auf dem Archipel abstecken. Die Musik spielt dabei
hauptsächlich in Java mit den Wirtschaftszentren Jakarta, Surabaya oder auch Bandung.
Hier konzentriert sich auf Grund der hohen Bevölkerungsdichte sowie vergleichsweise
üppiger Pro-Kopf-Einkommen nicht nur der Konsumgüterabsatz. Auch sind in und um
die Ballungsgebiete die bedeutendsten Industriekomplexe angesiedelt. Ein besonderer
Stellenwert kommt weiterhin der Urlaubsinsel Bali zu, auf der - bedingt durch das
Touristenaufkommen - Geschäftspotenzial entsteht. Vor dem Hintergrund des
steigenden Wettbewerbs werden andere Regionen an Bedeutung gewinnen, auch wenn
das "Regional Autonomy Law" bislang noch nicht die erhoffte Wirkung erzielen konnte.
Sumatra, Kalimantan und teilweise Sulawesi haben sich, maßgeblich bedingt durch die
vorhandenen Rohstoffe, schon zu potenziell interessanten Wirtschaftsregionen
gemausert.
Dennoch bleibt Jakarta die unumstrittene Eingangstür, aber auch das maßgebliche
Betätigungsfeld für ausländische Lieferanten. Dies hat zunächst politische Gründe, denn
Lizenzen sowie Genehmigungen werden weiterhin in der Hauptstadt erteilt. Auch in
infrastruktureller Hinsicht spielt die Metropole trotz bestehender Defizite die Hauptrolle.
Schließlich sind dort die bedeutendsten Umschlagplätze des Landes angesiedelt. Trotz
der landesweiten Unterschiede in Sachen Kultur, Religion und Mentalität werden auch
Geschäftskontakte im Regelfall in Jakarta angebahnt und Verträge abgewickelt.
Ausländische Investoren, Handelsunternehmen oder Vertretungen unterhalten daher
ihren Sitz unabhängig vom Geschäftsfeld in der Hauptstadt.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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Dies sollte jedoch nicht unbedingt Rückschlüsse auf die Wahl eines Handelsvertreters
aus Jakarta zulassen, denn regionales "Know-how" ist gefragt, wenn ein landesweites
Engagement geplant ist. Zusätzlich muss die teilweise vorhandene Cluster-Struktur der
verarbeitenden Industrie berücksichtigt werden. So ist beispielsweise ein Großteil der
Textilindustrie rund um Bandung angesiedelt, was Lieferanten von entsprechenden
Maschinen schon bei der Partnersuche wissen müssen. Aus verschiedenen Gründen
sollte sich ein mittelständisches Unternehmen gut überlegen, ob es einen Vertreter mit
einem Exklusivvertrag ausstattet, es sei denn es handelt sich um ein großes und
renommiertes Handelsunternehmen, das bereits über ein flächendeckendes
Distributionsnetz verfügt. Bei einer Vertragsanbahnung mit kleineren Handelsfirmen sind
Informationen Dritter einzuholen, die sich ein objektives Bild über das bestehende
Netzwerk des Unternehmens machen können.
Handelsvertreter auswählen
Na klar: Der persönliche Kontakt zählt, aber vielleicht in Indonesien mehr als anderswo.
Denn der Archipel ist nicht nur regional zersplittert, sondern auch von unterschiedlichen
Kulturen geprägt. Mentalitätsunterschiede zwischen den einzelnen ethnischen Gruppen
sind weitaus größer, als dies ein Außenstehender begreifen kann. Schnelle Geschäfte
lassen sich mit der chinesischen Bevölkerungsminderheit eher abschließen, der eine
größere Geschäftstüchtigkeit als den eher verschlosseneren Javanern nachgesagt wird.
Dennoch kann sich ein Lieferant nicht der javanischen Kultur entziehen, denn zumindest
sämtliche offiziellen Spielregeln werden von den Behörden in Jakarta definiert und dort
bekleiden Javaner die Schlüsselpositionen. Überall gibt es in Indonesien "Umwege", die
leichter zum Ziel führen, doch renommierte Anbieter - gerade aus Europa -, die
langfristig denken, scheuen zurecht diesen Weg und suchen nach einem Partner mit
einem Vertrauensimage.
Unabhängig davon, dass die Entscheidung über die Größe sowie Organisationsstruktur
der Vertretung maßgeblich vom Produkt abhängt, bestehen zahlreiche Möglichkeiten
einer Vertriebspartnerschaft. Multinationale Firmen mit Erfahrung vor Ort, die sich
zudem über ihre Produktgattung für einen gemeinsamen Vertrieb für deutsche
mittelständische Unternehmen anbieten, haben zumeist auch einen Firmensitz in Asien.
Sie verfügen im Regelfall über ein professionelles Management sowie ein ausgefeiltes
Distributionsnetz. Dennoch wird diese "Auf-Nummer-sicher"-Lösung von
mittelständischen Unternehmen nur selten gewählt, da sie riskieren, dass ihre
Erzeugnisse im Gesamtsortiment des Unternehmens nur unter "ferner liefen" geführt
werden. Internationale Handelshäuser, die auf dem Archipel ansässig sind, dürfen zwar
selbst keinen Handel treiben, bedienen sich jedoch lokaler Partner, die sämtliche
Geschäfte vor Ort abwickeln.
Die größeren in- und ausländischen Handelshäuser haben ihren Hauptsitz im Regelfall
in Jakarta und verfügen über Zweigstellen in den wichtigen Zentren. Ob deren
Distributionskanäle sowie Dienstleistungen (Marketing, After-Sales-Service etc.)
tatsächlich genutzt werden können, muss je nach Produkt abgewogen werden. Oftmals
hätten europäische Anbieter ohnehin ein unterschiedliches Kundenprofil zu ihren
asiatischen Counterparts, ist teilweise auf Messen zu hören. Aus diesem Grund
begeben sich viele Neueinsteiger auf die Suche nach einer kleineren bis mittelgroßen
Vertretung, die sich in der speziellen Branche auskennt und eher auf die Vermarktung
des speziellen Produkts konzentrieren kann. Zählen staatliche Unternehmen zu der
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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Kundenzielgruppe, so sollten Erfahrung mit öffentlichen Ausschreibungen sowie
diesbezügliche Kontakte mit in das Anforderungsprofil aufgenommen werden.
Wenngleich die Chemie zwischen Lieferant und Vertreter stimmen sollte, gilt es als grob
fahrlässig, sich bei der Auswahl eines Partners vor Ort nur auf die gute
Menschenkenntnis zu verlassen. Zu groß sind die kulturellen Unterschiede, die nicht nur
im Anfangsstadium derartiger Geschäftsbeziehungen zu gar nicht mal böswillig
gemeinten, jedoch teilweise fundamentalen Missverständnissen führen. Den
Markteinstieg erleichtern dürfte in jedem Fall der Kontakt zu europäischen Unternehmen
vor Ort, die bereits über Erfahrung im Indonesien-Geschäft verfügen. Für deutsche
Firmen ist die Deutsch-Indonesische Industrie- und Handelskammer (EKONID) in
Jakarta der erste Ansprechpartner. Sie kann vom Anfangsstadium der Kontaktsuche bis
zum Vertragsabschluss Hilfestellung leisten.
Einen Überblick über ihre Mitgliedsfirmen und deren Kontaktadressen beinhaltet die
Publikation "EKONID Business Partner Germany - Indonesia", die alle zwei Jahre
aktualisiert wird. Ein weiteres Adressverzeichnis deutscher Unternehmen in Indonesien
besteht in der "Firmenliste", die von der Deutschen Botschaft in Jakarta erstellt wird und
mittlerweile auch über die Homepage abrufbar ist. In jedem Fall lohnt sich ein Überblick
über die ausländischen Handelsunternehmen, die nach der Asienkrise weiterhin vor Ort
aktiv geblieben sind oder aber neue Investitionen gestartet haben.
Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten
recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche nach einem
Handelsvertreter mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfai-Internetseite, www.bfai.de,
kostenlos im e-trade-center zu veröffentlichen.
Handelsvertreter managen
Die Bandbreite der Erfahrungen deutscher Lieferanten mit Handelsvertretern in
Indonesien ist beeindruckend. Sie reicht von Beurteilungen wie "Der ist ein Selbstläufer!"
bis hin zu Katastrophenmeldungen. Bei letzteren ist zu berücksichtigen, dass oftmals die
landestypischen infrastrukturellen und bürokratischen Störfaktoren aus dem Ausland
nicht richtig beurteilt werden können. Positive Berichte gehen hingegen eher von
Unternehmen ein, die sich in der Region bereits auskennen. Beispielsweise bearbeiten
nicht wenige europäische Anbieter den Markt von einer Niederlassung in Singapur aus.
Dadurch kann der Verkaufsleiter des Unternehmens öfter Stippvisiten nach Jakarta
unternehmen - und das ist wichtig.
Bei den Vertragsverhandlungen, aber auch bei späteren Besprechungen, ist eine
gewisse Vorsicht geboten. So müsse beispielsweise bei Zugeständnissen eher eine
defensive Taktik gewählt werden, ist immer wieder zu hören. Anders als bei Absprachen
im westlichen Geschäftsumfeld zähle noch das gesprochene Wort sehr viel. Bei eher
locker gemeinten Versprechungen oder dem motivationsfördernden in Aussichtstellen
von zusätzlichen Incentives sollte daher der Ball eher flach gehalten werden. Bei
wichtigen Abmachungen in schriftlicher Form, die über die Vertragsbedingungen
hinausgehen, sei es ratsam, diese auch in indonesischer Sprache abzufassen,
empfehlen Rechtsexperten.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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Bei der Vereinbarung von Basisgehältern und Provisionssätzen ist eine Gratwanderung
zwischen Verhandlungsgeschick und Marktverständnis angesagt. Zu beachten ist, dass
neben der Handelsspanne für das Produkt erhebliche Zusatzkosten anfallen. Dies
geschieht teilweise ohne Belege, was das Vertrauensverhältnis zu dem Vertreter
anspannen kann. Dabei geht es nicht nur um zusätzliche Aufwendungen für
Auftragsvergaben oder notwendige Lizenzierungen. Selbst bei dem ohnehin schon
kostspieligen Transport der Ware tauchen Kosten auf, die nicht im Ursprungskalkül
enthalten waren.
Von vornherein sollte dies durch eine relativ starre Kalkulation berücksichtigt werden, die
gewisse Puffer für Zuwendungen beinhaltet. Somit liegt es am Geschick des
Handelsvertreters, das für sich Bestmögliche zu verhandeln, und der Lieferant kann mit
konkreten Margen kalkulieren. Letztere variieren je nach Produkt, Marktsituation und
Konjunkturlage so stark, dass kaum allgemeingültige Angaben möglich sind. Auf jeden
Fall sollte sich der Lieferant gegen Devisenschwankungen absichern und ebenfalls die
schwankende Zinsentwicklung auf dem Archipel im Auge behalten. Letztere spielt
insofern eine Rolle, als dass viele Lieferanten in die Position gedrängt werden, den
Kunden Kreditzugeständnisse einzuräumen. Ob dies dann in die alleinige Verantwortung
des Vertreters fallen soll, muss im Vorfeld geklärt sein.
Ohnehin ist es ratsam, so viele Dinge wie möglich im Vorfeld vertraglich zu regeln, denn
ein vorzeitiger Wechsel des Vertreters ist schwierig. Andererseits können konkrete
Zielvorgaben mit Kündigungsfolge bei Nichterreichen nur schwer vertraglich stipuliert
werden. Daher raten Rechtsexperten zu kurzen Laufzeiten bei den Vereinbarungen, die
mit einer Verlängerungsoption garniert werden. Eigeninvestitionen können nur selten
von indonesischer Seite erwartet werden, ist zu hören. Dementsprechend konkret sollten
die vertraglichen Bedingungen formuliert werden. Die Höhe der Provision ist in erster
Linie vertragsabhängig. Denn dort ist geregelt, inwieweit der Vertreter
Marketingaufgaben von der Beratung bis hin zum Kundenservice zu erledigen hat.
Neben den Formalitäten darf bei der Zusammenarbeit der persönliche Kontakt nicht zu
kurz kommen. Regelmäßige Besuche dienen in erster Linie der Kontrolle, jedoch werden
diese auch aus Harmoniebedürfnissen von der Gegenseite erwartet. Oftmals empfiehlt
es sich, vor Ort Schulungen durchzuführen oder für eine gewisse Zeit einen technischen
Berater aus Europa einfliegen zu lassen. Dadurch werden dann zwei Fliegen mit einer
Klappe geschlagen.
Arten von Vertriebspartnern
Offiziell wird auch in Indonesien die Unterscheidung zwischen Eigenhändler,
Kommissionär und Handelsvertreter vorgenommen. In der Praxis sieht es jedoch so aus,
dass eine indonesische Firma sowohl als Eigenhändler als auch als Handelsvertreter
fungiert. Unterschieden wird ferner zwischen Vermittlungsagent und Sales Agent.
Inwieweit letzterer verpflichtet ist, Kundendienstleistungen zu erbringen, oder die
Befugnis hat, Zahlungen der Klienten entgegenzunehmen, muss vertraglich geregelt
sein. Bei öffentlichen Ausschreibungen ist es obligatorisch, einen Alleinvertreter
einzuschalten. Dies ist auf Grund von gesetzlichen Regelungen auch in verschiedenen
anderen Bereichen erforderlich. Beispielsweise kann im Falle einer Lizenzierungspflicht
die Lizenz lediglich exklusiv an ein Unternehmen in Indonesien erteilt werden, so dass
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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sich zwangsläufig eine Alleinvertretung ergibt. Bei verschiedenen Produkten, die unter
der Kontrolle der Regierung stehen, ist ebenso ein Exklusivvertreter vorgeschrieben.
Mittlerweile gilt diese Sonderregelung jedoch nicht mehr für viele Erzeugnisse.
Hauptsächlich Kfz sind noch davon betroffen. Auf Grund der rechtlich starken Position
eines Alleinvertreters streben die Unternehmen in der Regel nicht exklusive
Kooperationsformen an. In jedem Fall sollte dem Vertragsinhalt besondere
Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Vertragsabschluss
Rechtliche Grundlage ist der Civil Code No. 23/1847. Ergänzt wird dieses Regelwerk
durch die Bestimmungen über die Registrierungspflicht von Handelsvertreter- und
Vertragshändlerverträgen. Diese ist in den Decrees 295/1982 sowie 428/1987 des
Department of Industry geregelt. Ergänzungen bzw. Änderungen, die sich größtenteils
restriktiv auswirken, enthält zusätzlich das kürzlich erlassene Decree 11/2006 des
Department of Trade. Demnach bedürfen beispielsweise sämtliche
Vertretungsvereinbarungen der Schriftform. Vorher galt dies lediglich für
Alleinvertretungen.
Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, wenngleich verschiedene, gesetzlich
vorgeschriebene Bausteine berücksichtigt werden müssen. Zu diesen
Standardelementen zählen beispielsweise die Firmensitze beider Parteien, Zweck und
Ziel der Vereinbarung sowie Bestimmungen bei deren Nichteinhaltung, die
Vertretungsform, eine genaue Beschreibung der Produkte, die Vertragsregion, Rechte
und Pflichten beider Parteien, Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten sowie das
anwendbare Recht. Für den Fall, dass nicht-exklusive Verträge abgeschlossen werden,
muss der Vertragspartner über weitere bestehende Verträge informiert werden. Sofern
die Verträge nicht in der Landessprache abgefasst sind, müssen sie von einem
vereidigten Übersetzer ins Bahasa Indonesia übersetzt werden. Bei einer
Alleinvertretung gilt indonesisches Recht als ausschlaggebend. In jedem Fall ist es
ratsam, einen Rechtsstreit zu vermeiden, denn die Durchsetzung wäre - egal nach
welchem Verfahren - langwierig und kostspielig.
Durch gesetzliche Änderungen haben sich die Vertragsabschlüsse sowie registrierungen teilweise kompliziert. Zumindest ist generell der bürokratische Aufwand
größer geworden. So muss das ausländische Unternehmen den Vertretungsvertrag in
seinem Heimatland notariell beglaubigen lassen. Zusätzlich ist dort ein Zertifikat der
ansässigen Indonesischen Botschaft zu beantragen. Es enthält verschiedene
Standardinformationen über den Geschäftsbetrieb. Diese Formulare benötigt der
Vertreter in spe neben weiteren zahlreichen Dokumenten (Unterlagen über Identität und
Geschäftstätigkeit, Importeuridentifikationsnummer API, Originalbroschüren und prospekte von Produkten), um die notwendige Registrierung beim Ministry of Trade
vornehmen zu können. Bei bestimmten Erzeugnissen sind Genehmigungen von
weiteren Ministerien einzuholen. Beispielsweise bestehen für Medizintechnik beim
Gesundheitsministerium oder für Kfz beim Industrieministerium Lizenzierungspflichten.
Wer mit Medikamenten, Lebensmitteln oder Getränken handelt, benötigt eine
Genehmigung der Food and Drugs Control Agency. Weitere Erzeugnisse, insbesondere
des Chemiesektors, sind von Zusatzgenehmigungen betroffen.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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Sind sämtliche Unterlagen eingereicht und in Ordnung, so kann nach Ablauf von fünf
Arbeitstagen - so zumindest die Vorgabe - der "Letter of Registration" ausgestellt
werden. Erst dann darf der Handel beginnen oder können weitere Verträge mit
Unterhändlern abgeschlossen werden. Die Laufzeit der Registrierung beträgt - solange
keine kürzere Frist vertraglich stipuliert wurde - zwei Jahre. Danach ist eine Erneuerung
der Laufzeit möglich. Der Vertreter ist verpflichtet, alle sechs Monate einen
Geschäftsbericht (Corporate Activity Report) beim Department of Trade abzuliefern.
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Das Unternehmen hat den Vertragspartner über die Besonderheiten des Produktes zu
schulen und über Weiterentwicklungen zu informieren. Bei Garantiepflicht von mehr als
einem Jahr stehen auch der After-Sales-Service sowie die Belieferung mit Ersatzteilen
auf der Hausaufgabenliste. Der Vertreter verpflichtet sich hingegen, Firmengeheimnisse
für sich zu behalten und eine dem Vertrag entsprechende organisatorische und
personelle Infrastruktur bereit zu stellen. Der Rest wird vertraglich festgelegt. Dabei geht
es um die Kompetenz von Marketingaktivitäten - auch überregional, die Nutzung von
Logos und Werbematerialien, Sorgfalts- und Informationspflicht des Vertreters, PRMaßnahmen, Schulungen, das Ausmaß der Berichterstattung der Vertretung, die
Erstattung von Werbe- und Reisekosten und so weiter. Diese Dinge, so berichten
Wirtschaftsvertreter, werden individuell, produktabhängig beziehungsweise nach
Firmenphilosophie ausgehandelt.
Vertragsbeendigung
Gesetzlich gibt es fünf zulässige Gründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung. Einfach
ist es, wenn sich beide Parteien auf eine Beendigung der Zusammenarbeit einigen.
Zwangsläufig geschieht dies, wenn eine Seite Konkurs anmeldet oder aus anderen
Gründen den Geschäftsbetrieb einstellt. Wenn ein zeitlich begrenzter Vertretungsvertrag
nicht verlängert wird oder die Rechte auf eine andere Person oder Firma transferiert
werden, liegt ebenfalls eine Auflösung vor.
Problematisch ist es, wenn ein Unternehmen mit der Leistung des Handelsvertreters
unzufrieden ist und sich deshalb von ihm trennen möchte. Eine derartige
Vertragsauflösung ist ohnehin nur durchsetzbar, wenn bestimmte Mindestanforderungen,
wie Umsatzziele, vertraglich stipuliert wurden. Aber selbst dann ist es nicht
selbstverständlich, dass die Auflösung vor Gericht durchgesetzt werden kann. Offiziell
läuft eine derartige Vertragsbeendigung unter der Kategorie "beiderseitiges
Einvernehmen". Keine der Parteien soll ihr Gesicht verlieren. In jedem Fall ist dem
Handelsministerium eine gütliche Trennung schriftlich zu bestätigen. Erfolgt dies drei
Monate nach der Auflösung nicht, so wird die Registrierung ungültig, und es kann ein
neuer Vertreter unter Vertrag genommen werden.
Eröffnung einer Repräsentanz
Der Aktionsradius einer Handelsrepräsentanz ist auf dem Archipel sehr begrenzt. Sie
darf nur in Ausnahmen (Einkaufsrepräsentanz) vertragliche Beziehungen eingehen,
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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keinen Außenhandel betreiben sowie allgemein keine Geldtransaktionen zur
Geschäftsabwicklung vornehmen. Dennoch ist diese Form der Präsenz ein beliebtes
Modell für ausländische Unternehmen, um die eigenen Interessen vor Ort zu vertreten.
Schließlich ist der Aufwand einer derartigen Büroeröffnung aus finanziellen,
organisatorischen und personellen Gesichtspunkten gering.
Während ein Teil der Repräsentanzen den späteren Markteintritt erleichtern sollen,
indem Marktforschung sowie Kontaktanbahnung im Vordergrund stehen, dienen andere
Büros zur Unterstützung der bestehenden Geschäftsaktivitäten. Beispielsweise
erledigen Industrieunternehmen ihre Controlling- oder Marktforschungsaufgaben über
ein "Representative Office". Eine ebenfalls beliebte Konstellation ist die Einrichtung
eines derartigen Büros als zusätzliches Kontrollorgan zu einer Handelsvertretung vor Ort.
Als Repräsentant kann grundsätzlich jede indonesische natürliche oder juristische
Person sowie jede ausländische natürliche Person fungieren. Drei Arbeitnehmer müssen
dabei mindestens beschäftigt werden. Erforderlich ist die Hinterlegung eines Deposits
bei der Bank Indonesia (5 Mio. Rp für Ausländer; 1 Mio. Rp für Indonesier), das nach
Vertragsauflösung zurückerstattet wird. Unterschieden wird zwischen nationalen und
regionalen Repräsentanzbüros.
Das "National Representative Office" benötigt eine Genehmigung durch das
Handelsministerium. Die Laufzeit beträgt jeweils zwei Jahre, jedoch kann nach Ablauf
der Frist stets ein Neuantrag gestellt werden. Dies ist auch notwendig, wenn der
Repräsentant gewechselt wird. Das Gesetz unterscheidet zwischen Verkaufs- und
Einkaufsrepräsentanzen. Den Verkaufsrepräsentanzen ist jegliche Art von Handel oder
Anbahnung sowie Abwicklung von Geschäftsabschlüssen untersagt. Erlaubt sind
hingegen Produktwerbung, Marktforschung oder Überwachung des Verkaufs.
Einkaufsrepräsentanzen dürfen zwar selbständig Verträge abschließen, jedoch lediglich
unter der Prämisse, dass es sich um Einkaufsverträge handelt. In Indonesien kann
bislang grundsätzlich lediglich eine Repräsentanz eröffnet werden, so dass die Wahl
zwangsläufig im Regelfall auf Jakarta fällt.
Ein "Regional Representative Office" dient zur Überwachung und Steuerung von
anderen Aktivitäten des Unternehmens im südostasiatischen Raum. Voraussetzung ist
demnach, dass der Antragsteller bereits anderweitig in Indonesien geschäftlich tätig ist
und zusätzlich eine weitere Geschäftsaktivität innerhalb der Region nachweisen kann.
Selbst darf die regionale Handelsrepräsentanz - analog zur Verkaufsrepräsentanz keine Geschäfte abschließen. Unbefristete Genehmigungen erteilen die
Investitionsbehörde BKPM sowie seit Beginn der Dezentralisierung die jeweils
zuständige regionale Investitionsbehörde.
Durch das Doppelsteuerabkommen zwischen Deutschland und Indonesien ist ein
deutsches "Representative Office" auf dem Archipel nicht körperschafts(einkommensteuer-)pflichtig. Trotzdem empfiehlt die Deutsch-Indonesische
Handelskammer (EKONID) die strikte Befolgung der steuerlichen Rahmenvorschriften,
da es in der Vergangenheit Fälle gab, bei denen es schon zu einer steuerlichen
Veranlagung kam. Der Repräsentant selbst ist einkommensteuerpflichtig mit
Steuersätzen, die in einer Bandbreite zwischen 5 und 35% gestaffelt sind. Zu beachten
ist, dass Firmen-Incentives (Wohngeld, Heimatfreiflüge etc.) seit 1992 auch als
steuerpflichtiges Einkommen gelten. Es ist zu empfehlen, die Dienste eines
Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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Das die Repräsentanz eröffnende Mutterhaus muss bei den indonesischen Behörden
ihre rechtliche Existenz nachweisen. Zu diesem Zwecke sind eine Absichtserklärung
sowie die Ernennungsurkunde des Repräsentanten, von der Geschäftsleitung
unterzeichnet und auf mit dem Briefkopf der Firma versehenem Papier, durch die
Indonesische Botschaft oder ein Indonesisches Konsulat zu beglaubigen. Auch bedarf
das ausländische Mutterhaus einer Art Empfehlungsschreiben seitens der Botschaft/des
Konsulats. Das Genehmigungsverfahren kann durchaus ein halbes Jahr dauern gerechnet von der Abgabe der vollständigen Dokumente bis zur Erteilung des
Handelsregisterauszugs. Hilfestellung bei der Repräsentanzgründung leistet die
Deutsch-Indonesische Handelskammer in Jakarta.
Messewesen
Wer sich über Messen von internationaler Relevanz in Indonesien einen Überblick
verschaffen will, benötigt bislang nicht viel Zeit, um die bedeutenden Veranstaltungen in
seinen "Business Planer" zu übertragen. Grund dafür ist unter anderem, dass in vielen
Sektoren noch zu wenig produziert wird. Die Hauptstadt Jakarta ist auch für das
Messewesen Adresse Nummer 1. Für die wichtigsten Branchen existieren zwar
internationale Ausstellungen. Diese bleiben jedoch bislang weitgehend auf den lokalen
Markt beschränkt, der allerdings für die meisten Sektoren schlummerndes Potenzial
birgt. Wirtschaftsvertreter hoffen, dass in Zukunft auch eine Messe in Indonesien die
Tore öffnet, die sich als Plattform für die gesamte Region etablieren kann. Bislang ist
eine derartige überregionale Veranstaltung nicht in Sichtweite.
Zunächst müssten die infrastrukturelle Rahmenbedingungen verbessert werden, fordern
die Veranstalter. Größere internationale Messen finden bislang auf Jakartas
internationalem Messegelände in Kemayoran (www.jiexpo.com) statt. Dort stehen
bislang mehr als 18.000 qm an Ausstellungsfläche sowie circa 50.000 qm an Freifläche
zur Verfügung. Zusätzlich verfügt die Anlage über ein großes Angebot an
Konferenzräumen. Unter deutschem Management soll die "Jakarta International Expo"
an internationalem Flair gewinnen. Eine neue moderne Messehalle befindet sich schon
in fortgeschrittenem Baustadium. Weitere infrastrukturelle Projekte (Hotel, Restaurants
etc.) sind ebenfalls vorgesehen. Kleinere Veranstaltungen finden im Jakarta Convention
Centre statt, das den Vorteil der zentralen Lage hat, jedoch räumlich begrenzter ist.
Sollte sich der seit längerem erwartete wirtschaftliche Aufschwung einstellen und der
Archipel auch auf der Landkarte internationaler Investoren wieder sichtbarer werden,
dürfte die Messeinfrastruktur davon nachhaltig profitieren.
Bislang spielen Konsumgütermessen die größere Rolle. Branchenvertreter hoffen, dass
der Fokus in Zukunft von den gegenwärtigen B2C-Geschäften ("business to consumer")
auf Messen stärker in Richtung B2B-Abwicklungen ("business to business") geht.
Weiterhin die bedeutendste Kapitalgüterausstellung auf dem Archipel ist die
"Manufacturing", die somit auch für deutsche Hersteller als erste Anlaufstelle Sinn macht.
Allerdings muss sich diese Messe bisweilen den Vorwurf gefallen lassen, ein zu breites
Produktspektrum aufzunehmen. Allein sechs integrierte Veranstaltungen
(Werkzeugmaschinen, Umwelttechnik, Chemie- und Labortechnik,
Automatisierungstechnik, Kfz sowie Fördertechnik) ergänzten 2006 die "Manufacturing".
Der Veranstalter PT Pamerindo organisierte bereits zweimal einen Ableger der
Maschinen-Ausstellung in Surabaya, da in der Region Ost-Java eine konzentrierte
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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Industrieansiedelung vorhanden ist. Auch Surabaya wartet auf die Fertigstellung einer
neuen Messehalle. In - allerdings nicht naher - Zukunft könnten vor dem Hintergrund der
Dezentralisierung Messen außerhalb Jakartas an Bedeutung gewinnen.
Einen Überblick über die wichtigsten internationalen Messen bietet der Ausstellungsund Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Hier können auch Informationen über
die Auslandsmesseprogramme des Bundes und der Bundesländer eingeholt werden
(www.auma.de).
Franchising
Das Konzept des Franchising hat sich seit der Liberalisierung 1990 zeitgleich mit dem
Einzelhandelssektor zu einem lukrativen Geschäftsfeld entwickelt. Dies gilt sowohl für
lokale wie für ausländische Unternehmen, die sich bislang jedoch alle auf die großen
Städte des Archipels konzentrieren. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wird letzteres
teilweise von der Regierung zur Auflage gemacht. Internationale Lizenzgeber beklagen
teilweise, dass die an die Lizenznehmer gestellten Auflagen nicht immer zu 100% erfüllt
werden. An dem Standort Indonesien seien daher regelmäßigere Kontrollen notwendig,
als dies durchschnittlich anderswo der Fall sei.
Mehr als 350 Franchise-Unternehmen sollen dem Vernehmen nach gegenwärtig
insgesamt in Indonesien existieren, wobei ausländische Lizenzgeber noch deutlich in
der Mehrheit sind. Der Großteil der internationalen Unternehmen kooperiert dem
Vernehmen nach eng mit Firmen vor Ort. Aber auch lokale Geschäftsideen werden
zunehmend über dieses Konzept abgewickelt. Letzteres wird von der Regierung begrüßt,
denn dabei sind fast immer Partnerschaften mit kleinen und mittelständischen
Unternehmen involviert. Trotz dieses Effekts der Wirtschaftsförderung blieb eine
Unterstützung des Franchise-Business durch die Regierung in der Vergangenheit
weitgehend aus, beklagt die Indonesian Franchising and Licencing Society. Gesetzlich
ist Franchising im "Law No. 9/1995 about small business" sowie durch die "Government
Regulation No. 16/1997 about franchises" geregelt. Letztere könnte noch 2007
aktualisiert werden.
US-amerikanische Ketten dominieren bei den internationalen Kooperationen das
Geschehen. Dies hängt maßgeblich mit den großen Fast-Food-Ketten, wie McDonalds,
Kentucky Fried Chicken, Dunkin´ Donuts oder Pizza Hut, zusammen, die in den großen
Städten des Archipels florieren. Ansonsten sind Firmen aus Australien, Singapur,
Frankreich, Großbritannien, Thailand und Malaysia im Geschäft. Trotz des
zunehmenden Wettbewerbs bleibt der Sektor lukrativ, und Branchenvertreter erwarten,
dass weitere "Newcomer" mit Geschäftsideen den Markt entdecken. Dabei denken sie
insbesondere an Anbieter aus der VR China sowie Indien.
Am beliebtesten sind bislang Franchise-Verträge im Bereich der Gastronomie. Dies gilt
auch für die lokalen Firmen. Als Pionier in Sachen Franchising für traditionelle
indonesische Gerichte gilt beispielsweise die Restaurantkette "Es Teler 77". Mit
umgerechnet etwa 100 Euro startete der Gründer vor vielen Jahren mit dem Verkauf von
Es Teler 77, einem Getränkemix aus Kokosnuss, Avocado, Jackfruit, Sirup und Milch.
Seit 1987 werden Franchise-Lizenzen für die Kette vergeben. Derzeit operieren
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landesweit mehr als 180 Filialen - zuzüglich vier in Singapur und drei in Australien.
Derartige Erfolgsstories tragen zu dem dynamischen Wachstum im Franchise-Sektor bei.
Auch andere Geschäftsideen aus dem Dienstleistungsbereich sowie im Einzelhandel
drängen sich für das Franchising auf. Bei "Convenience Stores" ist dieses Konzept
schon weit verbreitet. So beträgt dem Vernehmen nach die Lizenzgebühr mit einer
fünfjährigen Laufzeit für die Mini-Marktkette Alfamart umgerechnet etwa 4.000 Euro.
Nach Umsatz müssen dann zusätzlich Royalty-Gebühren entrichtet werden, die von 0%
(bis zu etwa 6.000 Euro Monatsumsatz) bis maximal 3% (ab 12.000 Euro Monatsumsatz)
reichen.
2.3. Rechtlicher Rahmen
Autor: Sonja Drexl- Trautmann
Bei Investitionsvorhaben oder überhaupt geschäftlicher Betätigung im Ausland, ist
grundsätzlich die rechtliche Situation von besonderer Bedeutung. Häufig liegt gerade
hier ein entscheidender Grund für die Wahl des neuen Standorts. Dementsprechend soll
dem geneigten Leser ein kleiner Überblick über einige diesbezüglich relevante
Rechtsgebiete in Indonesien verschafft werden.
Handelsrecht
Um auf dem indonesischen Markt ansässig zu werden, bieten sich dem ausländischen
Kaufmann mehrere Möglichkeiten. Will er sich nicht sofort in Indonesien niederlassen,
sich aber dennoch auf dem indonesischen Markt etablieren, so kann er zunächst auf die
Unterstützung eines Handelsvertreters zurückgreifen. Für viele Aktivitäten ist dies sogar
unumgänglich. So können z.B. nur Unternehmen, die vor Ort durch einen
Handelsvertreter vertreten sind, an Ausschreibungen teilnehmen.
Es können eine Alleinvertretung für das ganze Land und die gesamte Produktpalette für bestimmte Produkte ist die Alleinvertretung sogar vorgeschrieben und bei staatlichen
Projekten in Ausschreibungen oftmals verlangt - oder die Vertretung nur für eine
bestimmte Produktgruppe oder aber Region vergeben werden. In der Regel bevorzugt
der indonesische Partner eine Alleinvertretung, da er dann überzeugender auftreten und
zumeist erfolgreicher am indonesischen Markt agieren kann.
Grundlage dieser Partnerschaft sollte immer ein verlässlicher Vertrag sein, der in jedem
Fall von einem mit indonesischem Recht vertrauten Rechtsanwalt ausgearbeitet oder
zumindest geprüft werden sollte.
Ein Alleinvertretervertrag muss für eine Mindestdauer von drei Jahren abgeschlossen
werden. Wenn der Vertreter auch für Produktion oder Montage zuständig ist, so ist eine
Mindestdauer von fünf Jahren vorgeschrieben, gespickt mit einer Verlängerungsoption
für jeweils weitere fünf Jahre.
Ein Vertretungsvertrag muss schriftlich geschlossen, ein Alleinvertretervertrag zusätzlich
notariell beglaubigt und mit einer Bestätigung der indonesischen Vertretung im Ausland
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versehen werden. Des weiteren muss ein solcher Alleinvertretungsvertrag beim
Industrie- und Handelsministerium registriert und eine Kopie davon dort hinterlegt
werden. In Vertretungsverträgen sollte die Vertragsdauer unbedingt angegeben werden,
was sich aus dem vorgenannten ohnehin ergibt. Dasselbe gilt bei
Vertragsverlängerungen.
Eine einseitig begründete Kündigung der Vertragsbeziehung durch den Prinzipal (z.B.
wegen Nichterfüllung vertraglicher Pflichten) ist zulässig, bei fehlendem gegenseitigen
Einverständnis ist der Prinzipal in der Regel jedoch zu Schadenersatz verpflichtet. Die
Nichteinhaltung von vereinbarten Umsätzen kann nicht als Kündigungsgrund
herangezogen werden. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist also nur mit dem
Einverständnis beider Vertragspartner zu empfehlen. Gegen den Willen des Vertreters
kann der Exporteur den Handelsvertretervertrag kündigen, wenn der Handelsvertreter
sein Geschäft einstellt, in Konkurs geht oder in anderer Weise seinen Geschäftsbetrieb
unterbricht.
Als Alleinvertreter kommt ausschließlich ein indonesisches Unternehmen, in der Regel
organisiert in Form einer Perseroan Terbatas (kurz „PT“, s.u.) – eine Unternehmensform
ähnlich der deutschen GmbH mit Aspekten einer deutschen Aktiengesellschaft – oder
ein Staatsunternehmen in Betracht.
Direktgeschäfte des Prinzipals unter Ausschaltung des Alleinvertreters sind nicht erlaubt.
Für Exklusiv-Verträge und ihre Auslegung gilt indonesisches Recht, und im Falle von
Meinungsverschiedenheiten sollte ein indonesisches Schiedsgericht - bitte unbedingt an
eine Schiedsgerichtsklausel im Vertrag denken! - entscheiden. Die gerichtliche
Durchsetzbarkeit von Ansprüchen erweist sich vor indonesischen Gerichten oftmals als
schwierig, zumindest aber als sehr langwierig.
Bei Beendigung eines Vertretervertrages muss sichergestellt sein, dass die
Ersatzteillieferung indonesischer Kunden noch für einen Zeitraum von zwei Jahren nach
Vertragsende weiterlaufen kann. Bei Ablauf eines Alleinvertretungsvertrages ist für die
Registrierung eines neuen Alleinverteters beim Industrie- und Handelsministerium eine
Erklärung des ursprünglichen Vertreters über die Erfüllung des Vertrages wichtig, da bei
Annahme von Ausschreibungen der öffentlichen Hand nur Vertreter akzeptiert werden,
deren Legitimität bzw. deren Ruf nicht umstritten ist. Das Industrie- und
Handelsministerium kann die Anerkennung eines Exklusiv-Vertrages mit einem neuen
indonesischen Beauftragten verweigern, wenn ein früherer Vertrag nicht
vorschriftsmässig beendet wurde.
Der einfache Handelsvertretervertrag unterliegt den Normen des allgemeinen
indonesischen Kaufhandelsgesetzbuches sowie des Zivilgesetzbuches, Kodifikationen,
die auf altem niederländischen Recht aufbauen.
Nach indonesischen Bestimmungen gibt es neben dem klassischen Handelsvertreter
Formen der einfachen Handelsrepräsentanz wie die Verkaufs- oder
Einkaufsrepräsentanz sowie der Baurepräsentanz zur Verfolgung von Bauprojekten.
Eine Repräsentanz darf keinen Handel betreiben, sich nicht an Ausschreibungen
beteiligen (ausgenommen die Baurepräsentanz), keine Verträge abschliessen
(ausgenommen die Einkaufsrepräsentanz) und sich weder im Import noch im Export
betätigen.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
31
Steuerrecht
Das indonesische Steuerrecht soll reformiert werden. Insbesondere sollen durch
Steuersenkungen Anreize für ausländische Investoren geschaffen werden. Die
Veröffentlichung der neuen Verordnung war ursprünglich für Juli 2007 vorgesehen und
lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes noch nicht vor.
Aus diesem Grund werden die nachfolgenden Ausführungen nur kurz behandelt, da sich
hier kurzfristig weitreichende Änderungen ergeben könnten.
Einkommenssteuer
Derzeit sieht die für in Indonesien ansässige natürliche Personen anfallende
Einkommenssteuerpflicht folgende Steuersätze vor:
bis
ab
ab
ab
ab
zu versteuerndes
Einkommen in Rp
25.000.000
25.000.001 – 50.000.000
50.000.001 – 100.000.000
100.000.001 – 200.000.000
200.000.001
Steuersatz (%)
5
10
15
25
35
Körperschaftssteuer
Die Körperschaftssteuer für in Indonsien ansässige Unternehmen berechnet sich wie
folgt:
bis
ab
ab
zu versteuerndes
Einkommen in Rp
50.000.000
50.000.001 – 100.000.000
100.000.001
Steuersatz (%)
5
10
30
Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben können Investoren linear oder nach der „fast
declining balance method“ doppelt so schnell einkommensmindernd ansetzen (letzteres
trifft auf Gebäude nicht zu). Dabei werden die Ausgaben abhängig von der Lebensdauer
des Gegenstandes bestimmten Gruppen zugeordnet. Verluste können maximal bis zu
fünf Jahre vorgetragen werden. Die Umsatzsteuer beträgt regelmäßig 10%, auf
bestimmte Luxusgüter wird allerdings eine zusätzliche Steuer von zwischen 10% und
75% erhoben.
Das Einkommen von in Indonesien ansässigen Personen aus Dividenden, Zinsen,
Rentenzahlungen und Royalties unterliegt einer Quellensteuer. Der Quellensteuersatz
beträgt grundsätzlich 15%, wenn der Steuerpflichtige Indonesier ist, 20%, wenn der
Steuerpflichtige Ausländer ist. Gerade in diesen Bereichen erwartet man
Erleichterungen für ausländische Investoren durch die zuvor angekündigte
Steuerrechtsreform.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
32
Zwischen Deutschland und Indonesien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA), dass am 28.12.1991 in Kraft getreten ist und das frühere DBA von 1977 ersetzt
hat.
Arbeitsrecht
In Indonesien besteht zwischenzeitlich eine große Vielzahl an arbeitsrechtlichen
Bestimmungen, die nicht einheitlich kodifiziert sind. Im Folgenden sollen deshalb nur
einige wenige individualarbeitsrechtliche Aspekte beleuchtet werden.
Arbeitsverhältnisse werden regelmässig durch individualvertragliche Abreden zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer begründet. Da der Gesetzgeber jedoch zum Ausgleich
gewisser Machtdisparitäten den Arbeitsvertrag nicht alleine von den Vertragspartnern
ausgehandelt wissen will, existiert eine Vielzahl von Bestimmungen, die den
Arbeitsvertrag zwingend beeinflussen.
Arbeitnehmerorganisationen
In Unternehmen mit zehn oder mehr Arbeitnehmern müssen betriebsratsähnliche
Arbeiternehmerorganisationen gebildet werden, die die Interessen der Arbeitnehmer
vertreten. Zudem ist unter gleichen Voraussetzungen vorgeschrieben, dass der
Arbeitgeber Unternehmensvorschriften erlässt, in denen die Arbeitsbedingungen
detailliert dargestellt sind und von den Arbeitnehmern eingesehen werden können.
Mindestlöhne
Mindestlohnregelungen werden jährlich durch den Arbeitsminister oder den einzelnen
Provinzen erlassen, wobei die Mindestlöhne für die jeweiligen Provinzen gesondert
festgesetzt werden. Der durchschnittliche Arbeitslohn in Indonesien betrug im Jahre
2006 Euro 75,00.
Zulässige Wochenarbeitszeit
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden, wobei sich die Arbeitszeit auf
fünf Tage in der Woche verteilen soll. Notwendige Mehrarbeit bis zu 54 Wochenstunden
und 6 Tagen begründen die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung eines
Überstundengeldes, zur Einräumung von Essenszeiten und zur Abgeltung der freien
Wochentage mindestens zweimal im Monat.
Überstundengeld
Für die Berechnung des Überstundengeldes wurden präzise Kalkulationsregeln
aufgestellt. Ausgangspunkt für die Berechnung ist der Betrag, der sich aus Grundgehalt,
Zulagen und gegebenenfalls dem Wert der gewährten Naturalien ergibt. Danach
berechnet sich das Überstundengeld wie folgt:
Für Überstunden an normalen Wochentagen ist für die erste Überstunde das
Eineinhalbfache und für alle folgenden Überstunden das Zweifache des
Stundenlohnes zu zahlen.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
33
-
Für Überstunden an Wochenenden oder Feiertagen ist abhängig von den
genauen Anzahl sowie der zeitlichen Lage der Überstunden das Zwei-, Drei-,
oder maximal Vierfache des Stundenlohnes zu zahlen
Kündigung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Kündigung eines Arbeitsvertrages ist es die
Pflicht eines Arbeitgebers, alles zu tun, um eine Kündigung zu verhindern und das
Arbeitsverhältnis nicht zu belasten. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist einen Monat,
nicht unbedingt zum Monatsletzten. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen und ist nicht
zulässig, solange der Arbeitnehmer seine Tätigkeit wegen einer Krankheit, die ärztlich
bescheinigt sein muss, nicht ausübt. Dies gilt jedoch nur für maximal zwölf Monate.
Ausserdem darf einem Arbeiter nicht gekündigt werden, solange er von der Arbeit
freigestellt ist, um seinen staatsbürgerlichen oder religiösen Pflichten nachzukommen.
Bei vertragswidrigem Verhalten ist der Arbeitnehmer zunächst abzumahnen. Ist eine
Kündigung aus Sicht des Arbeitgebers dennoch nicht zu umgehen, so muss er seine
Absicht mit der betreffenden Arbeitnehmerorganisation oder, wenn der Arbeiter dort kein
Mitglied ist, mit ihm selbst besprechen. Dahinter steht der Grundsatz, ein
Arbeitsverhältnis, wenn irgendwie möglich, nur einvernehmlich aufzulösen. Gelingt diese
einvernehmliche Lösung nicht, so kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter nur entlassen,
wenn er eine Genehmigung des regionalen Komitees zur Beilegung arbeitsrechtlicher
Streitigkeiten erhält. Zuvor muss der Arbeitgeber zusätzlich auf eine Aussöhnung
zwischen den Parteien durch Einschaltung des Haupt- oder Regionalbüros des
Arbeitsministeriums hinwirken. Erhält der Arbeitgeber keine Genehmigung für die
Kündigung kann er innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ablehnung das nationale
Komitee zur Beilegung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten anrufen. Ohne Genehmigung ist
die Kündigung nichtig. Im Zeitraum zwischen der Kündigung und der Erteilung der
Zustimmung steht dem Arbeitnehmer, wenn er nicht weiterbeschäftigt wird, ein Anspruch
auf 50% seines Gehaltes für mindestens sechs Monate zu.
Die Genehmigung zu einer Kündigung ist während der Probezeit, die maximal drei
Monate dauern darf, nicht erforderlich. Ferner ist diese Vorgehensweise entbehrlich,
wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, der Arbeitnehmer schriftlich seinen
Verzicht erklärt oder sein vereinbartes Rentenalter (in der Regel mit 55) erreicht.
Abfindung und Treueprämie bei Kündigung
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisse hat der ausscheidende Mitarbeiter Anspruch
auf eine Abfindung, gestaffelt nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit von einem
Monatsgehalt bis zu vier Monatsgehältern. Neben dieser Abfindung muß der Arbeitgeber
bei einer Kündigung zusätzlich eine Treueprämie zahlen, die sich nach der Dauer der
Betriebszugehörigkeit bestimmt (1 bis 5 Monatsgehälter). Die Zahlung hat am Tag des
Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis zu erfolgen.
Unternehmensformen/Gesellschaftsrecht
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
34
Einzelunternehmen und partnerships sind indonesische Personengesellschaften, die
den ausländischen Investoren regelmäßig nicht zugänglich sind und die jeweiligen
Gesellschafter einer persönliche Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten unterwirft.
Für Ausländer oder ausländische Unternehmen, die in Indonesien wirtschaftlich tätig
werden wollen bzw. durch ausländische Beteiligungen an einem indonesischen
Unternehmen handeln wollen, ist die einzig in Betracht kommende Gesellschaftsform die
Gründung einer Perseroan Terbatas (PT), einer hybriden Form aus deutscher
Aktiengesellschaft und GmbH. Die Haftung der Gesellschafter ist hier grundsätzlich auf
den Umfang des nachgewiesenen Stammkapitals begrenzt.
Eine PT erhält als ausländische Gesellschaft oder wenn sie unter ausländischer
Beteiligung steht den Zusatz PMA als Status. Bei einer Eröffnung einer zu 100% in
ausländischer Beteiligung stehenden Gesellschaft, müssen jedoch - mit nur wenigen
Ausnahmen, welche vom getätigten Wirtschaftsbereich abhängig sind - innerhalb eines
Zeitraumes von 15 Jahren ab Eröffnung des Unternehmens mindestens 5% seiner
Anteile auf eine inländische natürliche oder juristische Person übertragen werden.
Bestimmte Investitionsbereiche sind ausländischen Investoren zumindest für eine 100%Beteiligung versperrt. Diese Bereiche werden in der so genannten Negativliste benannt,
die erst jüngst im Rahmen des Inkrafttretens des neuen Investment Laws neu
überarbeitet wurde.
Zur Gründung einer PT PMA sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Dabei
kann es sich sowohl um juristische als auch natürliche Personen handeln.
Gesellschaftsorgane sind die Gesellschafterversammlung, der Vorstand und der
Aufsichtsrat. Die Gesellschafterversammlung, welche nach dem Willen des
Gesetzgebers die weitestgehenden Befugnisse hat, übt alle Rechte aus, die nicht dem
Vorstand oder dem Aufsichtsrat übertragen sind. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft
nach aussen und führt die Geschäfte. Dieser wird bei seiner Geschäftsführung vom
Aufsichtsrat beraten und überwacht.
Bevor der Gründungsakt selbst vollzogen werden kann, muss die Eröffnung einer PT
PMA von der ausländischen Investitionsbehörde – BKPM – genehmigt werden. In dieser
Genehmigung legt die Investitionsbehörde das zur Gründung nachzuweisende
Mindestgrundkapital für das einzelne Unternehmen verbindlich fest. Obwohl das
gesetzliche Mindestgrundkapital 20.000.000 Rp. beträgt, wird dies aufgrund einer
durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsanalyse jeweils individuell ermittelt, wobei auf
Unternehmenszweck und Umfang abgestellt wird. Als Orientierung ist bei einem nicht
produzierenden Unternehmen (Handel, Dienstleistung, Service etc.) von einem Betrag
i.H.v. 100.000,00 USD und bei Produktionsunternehmen von einem Betrag i.H.v.
200.000,00 USD auszugehen, davon können 100.000,00 USD auch in Form nicht barer
Mittel eingebracht werden.
Nach Erteilung dieser Genehmigung wird die Gesellschaft durch die notarielle
Beglaubigung der Gründungsurkunde, welche den Gesellschaftsvertrag enthält und in
indonesischer Sprache abgefasst sein muss, gegründet.
Diese Gründungsurkunde ist zusammen mit der BKPM – Genehmigung und dem
Nachweis der Eröffnung eines Geschäftskontos unter Einzahlung des Stammkapitals
beim Justiz- und Handelsministerium einzureichen. Dort wird die Eintragung in das
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
35
Handelsregister veranlasst und die Gründung der Gesellschaft öffentlich bekannt
gemacht. Vor Eintragung und Bekanntmachung haften die Geschäftsführer persönlich
und unbeschränkt für alle im Namen der Gesellschaft eingegangen Verbindlichkeiten.
Nach der Gründung muss - widerum bei der BKPM – ein so genannter Expatriate
Manpower Utilization Plan (Rencana Penggunaan Tenaga Kerja Asing – RPTKA)
beantragt werden. In diesem vorformulierten Antrag sind bestimmte Angaben zum
Unternehmen zu machen, um die in der RPTKA enthaltenen Aufenthaltsgenehmigungen
(KITAS), zu deren Erhalt man zunächst ein Visum braucht, und Arbeitsgenehmigungen
(IKTA) zu erhalten.
Zudem muss ein so genannter Letter of Domicile - Sitz des Unternehmens (Standortgenehmigung) beantragt werden.
Vor Erteilung der vom Unternehmen benötigten Steuernummer (Nomor Pokok Wajib
Pajak – NPWP) wird die zuständige Steuerbehörde in der Regel den Sitz des
Unternehmens zur Inaugenscheinnahme aufsuchen.
Erst nach Erteilung dieser Steuernummer kann die Geschäftstätigkeit aufgenommen
werden. Zuwiderhandlungen stellen in Indonesien einen Straftatbestand dar.
Eine konkrete Dauer für die Gründung einer PT PMA kann nicht genannt werden, da das
o.g. Verfahren bei der BKPM nicht unmittelbar beeinflussbar ist und den längsten
Zeitraum beansprucht. Liegt diese Genehmigung vor, kann die Gesellschaft innerhalb
von 6 Wochen gegründet werden, wenn das Verfahren gut vorbereitet ist. Es sollten
jedoch insgesamt wenigstens 6 Monate eingeplant werden. Durch das bereits erwähnte
neue Investment Law, das im März diesen Jahres verabschiedet wurde, soll das
Genehmigungsverfahren nurmehr 30 Tage in Anspruch nehmen.
Verträge
Der Vertrag im indonesischen Recht
Nach dem Indonesian Civil Code (ICC) gelten, wie im BGB, die Grundsätze der
Vertragsfreiheit und der Parteiautonomie. Es wird auch zwischen zwingendem und nichtzwingendem Recht unterschieden. Es gilt in Indonesien die Empfehlung, möglichst viel
und dies ausführlich individuell zu vereinbaren.
Werbeaussagen, die zu einem Vertrag geführt haben, werden nicht Bestandteil
desselben. Die Haftung aus culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei
Vertragsschluss) ist in Indonesien unbekannt. Wenn etwa ein Ferienressort damit wirbt,
dass es ein Schwimmbad hat, und dieses dann – wenn man als Gast dort angekommen
ist – fehlt, weswegen man für höhere Kosten ein anderes Ressort bucht, kann man
diese Kosten nicht ersetzt bekommen.
Das ICC kennt auch eine Unterscheidung zwischen Allgemeinen und Besonderem
Schuldrecht. Besonders geregelte Vertragstypen sind zum Beispiel Kauf, Tausch,
Teilzahlungsgeschäft, Vollmachts- und Agenturvertrag (Art. 1457 – 1864).
Für die Begründung eines Vertrages ist nach Art. 1320 ICC erforderlich, dass er auf dem
freien Willen der Parteien beruht (was ausdrücklich auch im Vertragswerk festgehalten
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
36
werden sollte), beide Parteien geschäftsfähig sind, der Vertragsgegenstand genau
bezeichnet ist und dem Vertrag ein wirksamer Rechtsgrund zugrunde liegt.
Wie im deutschen Recht genügt für einen Vertragsschluss unter Abwesenden die
Abgabe und der Zugang übereinstimmender Willenserklärungen. Verträge sollten nur
schriftlich geschlossen werden. Ein Vertragsschluss per email wird nur selten von den
Gerichten anerkannt. Es sollte deshalb immer unter Verwendung einer sog.
Urkundensteuer-Marke im Wert von 6.000 Rp eine „hard copy“ des Vertrages mit
Originalunterschriften bestehen. Im Erb- und Grundstücksrecht ist die Schriftform, bei
Grundstücksgeschäften wie im deutschen Recht vor einem Notar, vorgeschrieben. Auch
befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich geschlossen werden. Dagegen ist der
Abschluß unbefristeter Arbeitsverträge formlos möglich. Mündlich geschlossenen
Verträgen wird in Indonesien aber kein maßgeblicher Wert beigemessen. Vor Gericht
lässt sich der Vertragsschluss nur schwer beweisen.
Die vertragschließenden Parteien müssen geschäftsfähig sein. Die volle
Geschäftsfähigkeit beginnt mit 18 Jahren. Das indonesische Vertragsrecht ähnelt im
Allgemeinen den Regelungen des BGB. Ein wichtiger Unterschied ist, dass der
Vertrauensschaden in Indonesien nicht ersetzt wird. Das betrifft zum Beispiel
Vertragsanbahnungskosten. Überhaupt ist die Menge der ersatzfähigen Schäden viel
geringer als in Deutschland. Die Richter sind grundsätzlich sehr restriktiv bei der
Anerkennung von Schadenspositionen. Der Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 1338
ICC) spielt in Indonesien eine große Rolle. Er ermöglicht es dem Richter, in
Zweifelsfällen auch gegen eine im Grunde überzeugende Gesetzesinterpretation zu
entscheiden. Der Vertrag kann vom Richter angepasst werden. Allgemein gilt: Art. 1338
ICC ermöglicht dem Richter viele Möglichkeiten der Entscheidung Das Erlöschen
vertraglicher Verpflichtungen ist in Art. 1381 ICC geregelt. Dieser sieht zehn
verschiedene Möglichkeiten der Beendigung vor: Erfüllung, Erklärung der
Zahlungsbereitschaft bei gleichzeitiger Hinterlegung, Novation (Schuldaustausch),
Kompensation, Vermischung, Erlass, Untergang des Vertragsgegenstandes, Aufhebung,
Eintritt einer auflösenden Bedingung, Verjährung.
Rechtswahl-/Schiedsgerichtsklausel
Die deutsche, wie auch die indonesische Rechtsordnung kennen die Möglichkeit einer
individualvertraglich vereinbarten Rechtswahl d.h. welche Rechtsordnung Anwendung
findet. Eine vertragliche Rechtswahlklausel wird die Rechtswahlfindung im Falle eines
Rechtsstreits erheblich vereinfachen und kann dazu beitragen, dass eine Entscheidung
beschleunigt wird. Die Parteien können das auf ihr Vertragsverhältnis anzuwendende
nationale Recht – also deutsches oder indonesisches Recht – grundsätzlich frei wählen.
Ausnahmen gelten nur dann, wenn zwingende Vorschriften nur eines Rechts
(indonesisches oder deutsches) unterlaufen würden, sowie da, wo sich zwingende
Vorschriften beider Rechtsordnungen widersprechen.
Da Indonesien ausländischen Urteilen grundsätzlich die Anerkennung und
Vollstreckbarkeit versagt, besteht, soweit nicht der Schiedsweg vereinbart wird,
regelmäßig keine andere Wahl, als die Vereinbarung eines indonesischen
Gerichtsstandes für Klagen gegen indonesische Vertragspartner. Es empfiehlt sich
daher die Anwendbarkeit des Rechts desjenigen Staates zu vereinbaren, in dem ein
mögliches späteres Verfahren stattfinden könnte und in dem sich möglicherweise auch
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
37
die zur Sicherung der vertraglichen Ansprüche gestellten Sicherheiten befinden.
Verfahren und Vollstreckung liegen dann in Händen nur einer Rechtsordnung.
Da die Gerichtsverfahren in Indonesien zeitaufwändig und vom Ausgang her oftmals
unsicher sind, sollten etwaige Meinungsverschiedenheiten der Parteien durch
Schiedsgerichte in einem unabhängigen Verfahren verbindlich beilegt werden.
Indonesien hat seit 1999 ein eigenes Schiedsgesetz und verfügt mit dem Badan
Arbitrase Nasional Indonesia (BANI) über ein internationales Schiedsgericht mit eigener
Schiedsordnung. Die Sachnähe der Schiedsgerichte kann zudem dazu beitragen, dass
fachspezifische Vertragsauslegungsfragen möglichst zügig geklärt werden. Deshalb ist
es empfehlenswert, eine Schiedsgerichtsklausel in den Vertrag aufzunehmen.
Auftretende Streitigkeiten koennen dann vor einem nationalen Schiedsgericht
entschieden werden und zwar auf der Basis indonesischen Schiedsverfahrensrechts.
2.4. Wichtige Kontakte
Deutsche Botschaft
Embassy of the Federal Republic of Germany
Ambassador: Paul Freiherr von Maltzahn
Jl. MH Thamrin No.1
Jakarta 10310
Phone: +62 21 398 55-000 (operator)
Fax: +62 21 390 1757
E-Mail: germany@rad.net.id
Homepage: http://www.deutschebotschaft-jakarta.or.id
Deutsche Auslandshandelskammer (AHK)
German-Indonesian Chamber of Commerce and Industry (EKONID)
Geschäftsführer: Jan Rönnfeld
Jl. H. Agus Salim No. 115
Jakarta 10310
P.O.Box 3141
Jakarta 10031
Indonesia
Phone: +62-21-3154685
Fax: +62-21-3155276
E-Mail: info@ekonid.or.id
Homepage: http://www.ekonid.com
Investment Coordinating Board (BKPM)
Jl. Jenderal Gatot Subroto No. 44
Jakarta 12190
Phone: +62 21 525 2008, 525 2649, 525 4981
Fax.: +62 21 525 4945
E-Mail: contactus@bkpm.go.id
Homepage: http://www.bkpm.go.id
The Ministry of Industry of the Republic of Indonesia
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
38
Jl. Gatot Subroto Kav. 52-53
Jakarta 12950
Phone: +62 21 5252194
Fax.: +62 21 5261086
Homepage: http://www.dprin.go.id
The Ministry of Trade of the Republic of Indonesia
Jl. Gatot Subroto Kav. 52-53
Jakarta 12950
Phone: +62 21 5252194
Fax.: +62 21 5261086
Homepage: http://www.depdag.go.id
AUMA
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
Littenstraße 9, 10179 Berlin
Postfach 02 12 81, 10124 Berlin
Tel.: 030/240 00-0, Fax: -330
E-Mail: info@auma.de, Internet: www.auma.de
Deutsch-Indonesische Industrie- und Handelskammer (EKONID)
Jalan Haji Agus Salim No. 115, Jakarta 10310
Postanschrift : P.O. Box 3151, Jakarta 10031
Tel.: 006221/315-46 85; Fax: -52 76
E-Mail: info@ekonid.or.id, Internet: www.ekonid.com
Ministry of Trade
Jalan M. I. Ridwan Rais No. 5, Blok I, 3rd Floor, Jakarta 10110
Tel.: 006221/384 86 67, -345 63 18, -345 00 79, -384 19 61; Fax: -384 61 06
E-Mail: mendag@depdag.go.id, mpangestu@pasific.net.id
Ministry of Industry
Jalan Jend. Gatot Subroto, Kav. 52-53, 10th Floor, Jakarta 12950
Tel.: 006221/525-55 09, -64 58, Fax: -525 21 85, -520 16 06
E-Mail: men-indag@dprin.go.id, Internet: www.dprin.go.id
Association of Indonesian Retailers
Asosiasi Pengusaha Ritel Indonesia (APRINDO)
E-Trade Building, Ground Floor, Jalan KH. Wahid Hasyim No. 55, Jakarta 10350
Tel.: 006221/315 42 41, -392 85 45; Fax: -31 92 32 67
E-Mail: pr@aprindo.org, Internet: www.aprindo.org
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
39
Association of Indonesian Importers
Gabungan Importir Nasional Seluruh Indonesia (GINSI)
Wisma Kosgoro 8th Floor, Jalan MH. Thamrin No. 53, Jakarta 10350
Tel.: 006221/39 83 25-10, -11; Fax: -24 99
Indonesian Franchise Association
Asosiasi Franchise Indonesia (AFI)
Jalan Dharmawangsa X No. A-19, Kebayoran Baru, Jakarta 12150
Tel.: 006221/739 55 77; Fax: -723 47 61
E-Mail: sukandar@indo.net.id
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
40
bfai
Bundesagentur für Außenwirtschaft
Agrippastraße 87-93
50676 Köln
Telefon 0221/20 57-0
Fax 0221/20 57-212/-262/-275
E-Mail info@bfai.de
Internet www.bfai.de
Die Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) ist eine Servicestelle des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Ihre Aufgabe ist die Bereitstellung
von Informationen über Auslandsmärkte in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Zoll.
Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen. Korrespondenten in rund 50 Ländern
liefern Daten, die in der Kölner Zentrale aufbereitet und veröffentlicht werden. Die
Verbreitung der Informationen erfolgt über Internet (www.bfai.de), CD-ROMs,
Broschüren, Zeitschriften und Individualauskünfte.
Produkte/Services
Unter www.bfai.de werden aktuelle und professionell recherchierte Informationen über
Länder, Märkte und Branchen aus mehr als 150 Ländern angeboten. In den
Datenbanken Länder und Märkte, Recht, Zoll, Rechts- und Patentanwälte, Publikationen,
Ausschreibungen und Projekte (Investitions- und Entwicklungsvorhaben) öffnet sich das
gesamte Wissen der Bundesagentur für Außenwirtschaft. Viele Informationen und
Publikationen sind kostenlos.
Bei speziellen Themen, die nicht in den umfassenden Datenbanken enthalten sind, kann
über den Auskunftsservice der bfai in weiteren, externen Datenbanken sowie
Informationsquellen, die der bfai ebenfalls zugänglich sind, themenbezogen, individuell
und schnell recherchiert werden. Ein besonderer Online-Service ist die Export-Mail:
Hier können Unternehmen ihr persönliches Interessenprofil hinterlegen und bekommen
individuell und tagesaktuell die gewünschten Informationen per Mail zugeschickt.
Neben Internet und Auskunftsservice erfolgt die Verbreitung der Informationen auch
über CD-ROMs, Broschüren und Zeitschriften.
Weiterhin koordiniert die bfai das Außenwirtschaftsportal iXPOS (www.ixpos.de).
Darin sind alle Aktivitäten der deutschen Außenwirtschaftsförderung von Ministerien,
Bundesländern, Ländervereinen, Kammern und Verbänden gebündelt.
Auch die internationale Geschäftskontaktbörse e-trade-center (www.e-trade-center.com)
wird von der bfai betreut. Auf dieser gemeinsamen Internetplattform von 15 Akteuren der
deutschen Außenwirtschaftsförderung können Unternehmen Geschäftspartner suchen
oder eigene Produkte und Dienstleistungen anbieten. Außerdem koordiniert die bfai im
Auftrag des BMWi das Programm Informations- und Kontaktveranstaltungen. Diese
Unternehmertreffen, Delegationsreisen und Kooperationsbörsen sind für viele
Unternehmer ein echtes Sprungbrett beim Einstieg in neue Märkte.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
41
Die neueste Internet-Plattform, die ebenfalls bei der Bundesagentur für Außenwirtschaft
betreut wird, ist das German Business Portal. Dieses englischsprachige Portal
informiert international tätige Unternehmen zu allen Fragen über Geschäfte mit
Deutschland. Von Arbeitserlaubnis bis Zolltarife, die beim Warenverkehr sowie bei
grenzüberschreitenden Dienstleistungen anfallen können. Diese Informationen sind
unter www.german-business-portal.info abzurufen.
Bfai Publikationen
Länderinformationen unter www.bfai.de
Wirtschaftsdaten kompakt (halbjährlich aktualisiert)
Wirtschaftstrends (halbjährlich neu)
Wirtschaftsstruktur und Chancen
Vertrieb
Lohn und Lohnnebenkosten (jährlich aktualisiert)
Transport und Logistik
Branche kompakt (zahlreiche einzelne Marktanalysen)
Zukunftsmarkt ASEAN
Recht kompakt
Bfai Publikationen
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
42
3. Das Land MALAYSIA
3.1. Wirtschaftsstruktur
Autor: Thomas Hundt, bfai
Kuala Lumpur (bfai) – Das südostasiatische Schwellenland Malaysia will bis 2020 den
Status einer Industrienation erreichen und die Wertschöpfung systematisch anheben.
Die Regierung verbessert deshalb die Bedingungen für ausländische Investoren und
gestaltet seinen Außenhandel liberal. Verbreitete englische Sprachkenntnisse und eine
funktionierende ethnische Vielfalt machen den Standort für viele Unternehmen
interessant. Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte
Malaysia im globalen und regionalen Kontext
Die malaysische Konföderation bietet ein unternehmerfreundliches Umfeld, verfügt über
gut ausgebildete Arbeitskräfte und eine beachtliche Rechtssicherheit. Die verbreiteten
englischen Sprachkenntnisse stellen für ausländische Investoren und Exporteure einen
nicht zu unterschätzenden Vorteil dar. So können in dem südostasiatischen Land teure
Kommunikationsschwierigkeiten vermieden werden, denn die verschiedenen
Bevölkerungsgruppen kommunizieren untereinander auf Englisch. Diese Faktoren
machen den Standort insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen
interessant.
Insgesamt 27,2 Millionen malaysische Staatsangehörige leben in einer multiethnischen
Gesellschaft. Die hierauf entfallenden 65% meist muslimischen Malaien sprechen in
ihren Familien Bahasa Malaysia, die 26% chinesisch-stämmigen Malaysier chinesische
Mundarten und die 8% indisch-stämmigen Einwohner unterhalten sich auf Tamil und
Hindi. Politische Stabilität und eine strategisch günstige Lage haben eine rasante
wirtschaftliche Entwicklung seit den 1970er Jahren begünstigt. Die sogenannte
Asienkrise von 1997 wurde mit unorthodoxen Gegenmaßnahmen schnell überwunden.
Von 1991 bis 2006 wuchs das Bruttoinlandsprodukt (BIP) durchschnittlich mit einer Rate
von 6,2%. Die Wirtschaftsleistung erreichte 2006 rund 148 Mrd. $. Damit ist die
Volkswirtschaft nach Indonesien und Thailand die drittgrößte in Südostasien.
Das wirtschaftlich fortgeschrittene Schwellenland verfolgt ehrgeizige Pläne und strebt bis
zum Jahr 2020 den Status einer voll entwickelten Industrienation an. Der Regierung ist
dabei klar, dass viele lokale Unternehmen sich stärker internationalisieren, mit höherer
Wertschöpfung produzieren und insgesamt wettbewerbsfähiger werden müssen, damit
Malaysia aus eigener Kraft zu einer Industrienation aufsteigen kann.
Eine gesellschaftspolitische Besonderheit stellt die Förderung der Ethnie der Bumiputera
dar. Dies sind Malaien, Orang Asli (Ureinwohner) und bestimmte Völker in den
Bundesstaaten Sabah und Sarawak. Die Bumiputera bilden die Bevölkerungsmehrheit,
ihnen gehört aber ein unterdurchschnittlicher Anteil des Volksvermögens. Um diesen
Anteil zu erhöhen und ihre unternehmerischen Fähigkeiten zu verbessern, erhalten sie
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
43
in vielen gesellschaftlichen Bereichen (zum Beispiel Bildung) und bei wirtschaftlichen
Aktivitäten Vorzüge. Während früher ausländische Investoren Unternehmensanteile
noch an Bumiputera abgeben mussten, sind inzwischen jedoch viele
Wirtschaftssektoren, zum Beispiel das gesamte verarbeitende Gewerbe, von dieser
Maßnahme wieder befreit worden.
Die Regierung in Kuala Lumpur verbessert weiter die wirtschaftlichen und rechtlichen
Rahmenbedingungen für ausländische Engagements und hat den Standortwettbewerb
mit der VR China sowie anderen Schwellenländern angenommen. Die regulierten
Märkte für Kfz, Finanzdienstleistungen und andere strategische Bereiche werden in den
kommenden Jahren weiter geöffnet. Auch eine umfangreichere Privatisierung von
öffentlichen Unternehmen und Infrastrukturvorhaben wird angestrebt.
Die Wirtschaft wächst sowohl aus eigener Kraft - weil Kaufkraft, öffentliche und private
Investitionen zulegen - als auch aufgrund des allgemeinen Aufschwungs in Ost- und
Südostasien. So legte der Außenhandel mit der VR China 2006 um 19% zu. Die
Volksrepublik wurde zum viertgrößten Handelspartner nach den USA, Singapur und
Japan.
In den letzten zehn Jahren hat Malaysia seine Außenhandelsbeziehungen liberalisiert.
Die Wirtschaft öffnet sich weiter. Dies zeigt das Verhältnis des Außenhandelsvolumens
zum Bruttoinlandsprodukt, das sich von 1,5 im Jahr 1996 auf 2,0 im Jahr 2006 erhöhte.
Malaysia ist Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und der südostasiatischen
Staatengemeinschaft ASEAN. Im Rahmen des ASEAN-Freihandelsabkommens (AFTA)
bewegt sich das Land mit den anderen Mitgliedsländern auf einen gemeinsamen Markt
zu, der stufenweise bis 2015 geschaffen werden soll. In der asiatisch-pazifischen
Wirtschaftskooperation APEC bemüht sich Malaysia um mehr Freihandel und möchte
bestehende Handelsbarrieren abbauen.
Die Regierung hat bisher ein bilaterales Freihandelsabkommen - 2005 mit Japan unterzeichnet. Die Verhandlungen mit den USA, Korea (Rep.), Indien, Australien,
Neuseeland, Pakistan und der Europäischen Union befinden sich in verschiedenen
Phasen. Das Abkommen mit den USA soll in der ersten Jahreshälfte 2008
unterschriftsreif sein. Malaysia folgt damit dem weltweiten Trend zu bilateralen
Handelsverträgen und möchte Nachteilen seiner Unternehmen beim Marktzugang
vorbeugen.
Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfaiPublikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandsaufnahme",
Erscheinungsjahr 2007, Bestellnr. 12370, 157 Seiten, Preis: 25,00 Euro.
Die Intensität der deutsch malaysischen Wirtschaftsbeziehungen nimmt seit Jahrzehnten
zu. Der bilaterale Warenaustausch stieg seit dem Jahr 2000 um 28% und erreichte 2006
rund 7,7 Mrd. Euro. Über 70 deutsche Unternehmen unterhalten mittlerweile in Malaysia
Produktionsstätten. BASF ist der größte Einzelinvestor. Auch viele kleine und
mittelständische Firmen fertigen für den lokalen Bedarf und internationale Märkte.
Insgesamt sind 300 deutsche Unternehmen vertreten, deren Handelsniederlassungen,
Verwaltungs-, Vertriebs-, Logistik oder IT-Zentren oft mehrere Länder in der Region
bearbeiten. Deutschland ist der größte Handelspartner Malaysias innerhalb der
Europäischen Union und rangiert auf Platz 9 seiner Handelspartner insgesamt. Die
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
44
deutschen Ausfuhren erreichten 2006 knapp 3,7 Mrd. Euro und die Einfuhren über 4,0
Mrd. Euro.
Sektorale Struktur
Die Entwicklung des Schwellenlandes spiegelt sich in der Veränderung seiner
Wirtschaftsstruktur wider. Landwirtschaft, Bergbau und Bauwirtschaft haben an
Bedeutung verloren, während das verarbeitende Gewerbe und der Dienstleistungssektor
überdurchschnittlich schnell gewachsen sind.
Bedeutung der Wirtschaftssektoren (Anteile in %)
Anteil
Anteil
Geplanter
am
Anteil an den Anteil an den
am
Anteil am
Beschäftigten Beschäftigten
Sektor
BIP
BIP
BIP 2010
2006
2001
2006 1)
2)
2001
1)
Verarbeitende Industrie
30,0
31,9
32,4
22,6
29,0
Bergbau/Rohstoffe
7,2
6,3
5,9
0,3
0,4
Land- u. Forstwirtschaft
8,8
8,3
7,8
14,2
12,5
Baugewerbe
3,4
2,6
2,4
8,9
6,8
Handel u. Tourismus
15,1
14,8
15,2
22,1
17,8
Transport, Lagerhaltung u.
8,6
8,8
9,1
5,0
5,8
Nachrichtenwesen
Finanzen/Versicherungen,
13,9
15,4
15,8
7,1
6,9
Immobilien,
UnternehmensDienstleistungen
Sonstige Dienstleistungen
13,1
12,0
11,4
19,7
20,8
1) vorläufige Angaben, 2) gemäß 9. Malaysia-Plan
Quellen: Department of Statistics, Zentralbank Malaysia, Economic Planning Unit
Künftig soll das Humankapital zum Schlüssel für die weitere Entwicklung werden. Der
nationale 9. Malaysia-Plan, in dem für die Periode 2006 bis 2010 unter anderem die
Budgets der Ministerien und für strategische Projekte festgelegt werden, hält eine
höhere Qualität der Wertschöpfung in allen Wirtschaftssektoren für notwendig. Gerade
technologie- und wissensbasierte Wachstumsbereiche sollen erschlossen werden.
Eine ähnliche Politik verfolgen andere Staaten in Südostasien. Es gibt aber kaum ein
Land, das seine Entwicklungsziele derart konkret formuliert. So hat das Ministerium für
Internationalen Handel einen detaillierten industriellen Masterplan für die Periode 2006
bis 2020 erarbeitet und die Zentralbank einen Masterplan für den Finanzsektor
entworfen, der bis zum Jahr 2010 reicht.
Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche und Branchen-Trends finden Sie kostenlos zum
Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends Malaysia".
Die wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen, zweimal jährlich aktualisiert, in
der Reihe "Malaysia Wirtschaftsdaten kompakt" kostenlos unter www.bfai.de zur
Verfügung.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
45
Informationen zu den größten Unternehmen
Größter Konzern ist Petroliam Nasional (Petronas). Ihm gehören über 100
Gesellschaften an, die im Öl- und Gasgeschäft tätig sind. Die Gruppe wies im Finanzjahr
2006/07 Einnahmen von 51 Mrd. $ aus und zählt weltweit zu den profitabelsten
Unternehmen. Petronas erhielt 1974 das alleinige Recht, die nationalen Gas- und
Erdölreserven zu erschließen. Der Gewinn vor Steuern lag zuletzt bei 21 Mrd. $. Die
Gesellschaft gehört vollständig dem malaysischem Staat und gilt als dessen wichtigste
Einnahmequelle.
Die Liste der größten Unternehmen führen weitere mit dem Staat verbundene
Unternehmen (sog. "Government Linked Companies", GLC) an. Der Energiekonzern
Tenaga betreibt Kraftwerke und hält das Monopol in der Stromverteilung. Die größten
Anteilseigner des Mischkonzerns Sime Darby sind der Staat und der gesetzliche
Pensionsfonds. Sime Darby gehört zu den bedeutendsten Infrastrukturgesellschaften.
Der Konzern Telekom Malaysia muss sich seit einigen Jahren im Mobilfunksektor und
bei Internetdienstleistungen dem Wettbewerb stellen. 2006 fiel auch dessen Monopol im
Telefonfestnetz bei der Versorgung der Kunden auf der "letzte Meile" .
Zahlreiche Banken zählen ebenso zu den größten Unternehmen. Nach einer
Konsolidierung des Sektors zu Beginn dieses Jahrzehnts möchte die Zentralbank ihre
Zahl weiter auf sechs "Kern"-Institute zurückführen. Spätestens wenn der Finanzmarkt
sich stärker ausländischer Konkurrenz öffnet, sollen die heimischen Banken und
Versicherungen schlagkräftiger und wettbewerbsfähiger sein. Eine weltweite
Führungsposition haben sie bereits im Segment des "Islamischen Bankwesens"
(Bankprodukte, die Finanzregeln des Islam befolgen) erreicht.
Liste der größten Unternehmen
Unternehmen/Konzern
Sparte
Tenaga Nasional
Stromversorger
Sime Darby
Mischkonzern
Telekom Malaysia
Telekommunikation
Malayan Banking
Banken
Bumiputra-Commerce
Banken
MISC
Transportwesen
Maxis Communications Telekommunikation
Public Bank
Banken
Genting
Hotels, Freizeit
IOI Corp
Nahrungsmittel, Tabak
Rashid Hussain
Banken
YTL
Versorger
AMMB Holdings
Banken
Hong Leong Financial
Banken
Group
Quelle: "Forbes Global 2000", Stand Juli 2007
Zuletzt erzielter
Jahresumsatz
(in Mrd. US$)
5,54
5,49
4,64
3,31
3,06
2,93
2,18
2,16
1,97
1,66
1,50
1,50
1,24
0,88
Im Rahmen des Auskunftsservice der bfai kann länder- und branchenspezifisch nach
Unternehmen recherchiert werden (Tel.: 0221/20 57-354: E-Mail: anschriften@bfai.de).
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
46
Regionale Struktur
Die 13 Bundestaaten des föderativ aufgebauten Landes unterscheiden sich hinsichtlich
ihrer Wirtschaftsstruktur und -stärke. Die Regierung möchte für eine ausgeglichene
Entwicklung sorgen. Sie stellt unterdurchschnittlich entwickelten Regionen zusätzliche
Gelder zur Verfügung und will dort Branchen-"Cluster" etablieren. "Government Linked
Companies" wurden aufgefordert, einzelne Kommunen zu produktspezifischen
Schwerpunktstandorten auszubauen.
Dennoch stellt das Zentrum wirtschaftlicher Aktivitäten das sogenannte Klangvalley dar.
Es umfasst einen Korridor von 2.843 qkm Größe, der von Port Klang im Bundesstaat
Selangor bis nach Kuala Lumpur reicht. Im Klangvalley wurden als erstes Industrie- und
Technologieparks und die neue Verwaltungshauptstadt Putrajaya errichtet. Angefangen
von Logistik- und Transportbetrieben am Seehafen Klang und dem internationalem
Flughafen bei Kuala Lumpur reicht das Spektrum über Firmen des verarbeitenden
Gewerbes bis zu High-Tech-Firmen im Multimedia-Superkorridor und Biovalley. Die
Hauptstadtregion von Kuala Lumpur zieht Touristen und regionale Repräsentanzbüros,
Verwaltungs- und Vertriebszentren internationaler Firmen an. In ihrem Einzugsgebiet
leben rund 4 Mio. zunehmend zahlungskräftige Menschen.
In der Nordregion West-Malaysias gehört die Insel Penang zu den am weitesten
entwickelten Standorten. Zu den am wenigsten entwickelten Gebieten zählen in WestMalaysia die Teilstaaten Kelantan und Terengganu (im Osten der Halbinsel) sowie das
geografisch von westlichen Landesteil getrennte Ost-Malaysia mit den Bundesstaaten
Sabah und Sarawak.
Entwicklungsstand und -perspektiven der Bundesstaaten
Durchschnittlicher
Prognostizierte reale
Entwicklungs
realer BIPBundesstaaten
Wachstumsrate des
Index *)
Zuwachs
BIP (2006 bis 2010)
(2001 bis 2005)
Kuala Lumpur
109,6
3,8
6,1
Penang
105,7
5,0
6,1
Melaka
104,2
4,2
6,0
Selangor
103,2
5,2
6,4
Negeri Sembilan
102,3
3,8
5,8
Johor
100,5
5,1
6,2
Perak
100,4
4,1
5,7
Perlis
99,9
3,4
5,3
Kedah
97,8
4,1
5,9
Pahang
97,6
3,9
5,9
Sarawak
96,6
4,6
6,1
Terengganu
96,2
3,4
5,7
Kelantan
93,1
3,3
5,2
Sabah
90,0
4,3
5,8
*) Stand 2005, Index enthält 16 Indikatoren (u.a. BIP/Kopf, BIP-Wachstum, Zuwachs an
Investitionen, Haushaltseinkommen)
Quelle: Economic Planning Unit
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
47
Der 9. Malaysia-Plan sieht den Aufbau von regionalen Wachstumskorridoren vor. Der
sogenannte Südkorridor umfasst den Bundesstaat Johor, in dem die Iskandar
Development Region (IDR, www.idr.com.my) eine Schlüsselrolle spielt. Etwa 45 Mrd.
RM (Ringgit, rund 9,5 Mrd: Euro; 1 RM = 0,21 Euro, 27.07.07) sollen in die IDR fließen,
die an der Grenze zu Singapur liegt. Investoren aus Singapur und anderen Ländern
werden gesucht und erhalten bei einer Ansiedlung Sonderrechte und -vergünstigungen.
Die geplanten industriellen Branchenschwerpunkte liegen in den Bereichen Elektronik,
Elektrotechnik, Chemie und Nahrungsmittelverarbeitung. Die geförderten
Dienstleistungssektoren umfassen Logistik und Tourismus.
Während die Pläne für den südlichen Korridor vorliegen, müssen die Vorgaben und
Sonderkonditionen für die Korridore Nord, Ost und den Korridor Sabah/Sarawak noch
formuliert werden. Der Nordkorridor wird die Bundesstaaten Perlis, Kedah, Penang und
den Norden Peraks einschließen. Als Schwerpunktbranchen wurden Elektronik,
Elektrotechnik, Biotechnologie, Öl, Gas, Landwirtschaft, Fremdenverkehr und Logistik
identifiziert. Das geplante Investitionsvolumen soll sich auf 100 Mrd. RM belaufen. Der
Konzern Sime Darby erhielt den Auftrag, den Entwicklungsplan zu entwerfen.
Dem Ostkorridor werden die Bundesstaaten Pahang, das nördliche Terengganu und
Kelantan angehören. Die Schwerpunkte seiner Entwicklung bilden die Verarbeitung von
Erdöl und -gas, das Fremdenverkehrsgewerbe und die Bildungseinrichtungen. Einen
Infrastrukturplan erarbeitet der Konzern Petronas.
Rolle des Staates in der Wirtschaft
Der Staat gibt in dem südostasiatischen Land die wirtschaftliche Entwicklung vor und
lenkt seine Budgets in Zielregionen und -branchen. Im 9. Malaysia-Plan 2006 bis 2010,
der von einer Stabsstelle des Premierministers erarbeitet wurde, untersuchen die
Autoren zunächst, ob die Ziele des 8. Plans erreicht wurden. Dieser legt außerdem die
wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Ziele bis 2010 fest. Daneben beschäftigt
sich der 3. Industrie-Masterplan 2006 bis 2010 des Ministeriums für internationalen
Handel und Industrie unter anderem mit der Außenhandels- und Investitionspolitik sowie
der Förderung von Industrie- und Dienstleistungssektoren.
Die Unternehmenslandschaft beeinflusst der Staat direkt über seine öffentlichen
Investitionsgesellschaften ("Government Linked Investment Companies", GLIC).;
hiervon gibt es sieben: Dem Finanzministerium gehören Khazanah und MKD an, EPF ist
die Abkürzung für den allgemeinen Pensionsfonds, KWAP der Pensionsfonds der
öffentlich Bediensteten, LTAT der Pensionsfonds der Armee, LTH der Fonds für Pilger,
und der allgemeine Staatsfonds heißt PNB. Khazanah gilt als die bedeutendste GLIC
und führt strategische Investitionen im öffentlichen Auftrag aus. Die Struktur seiner 50
Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland wird unter www.khazanah.com.my
veröffentlicht.
Die GLC beschäftigen etwa 5% der malaysischen Erwerbspersonen; die 58 größten
GLC machen circa 36% der Marktkapitalisierung aller börsennotierten
Aktiengesellschaften aus. Ihnen wurde eine marktbeherrschende Position in strategisch
wichtigen Bereichen, wie dem Mediensektor, der Wasser- und Energieversorgung, im
Banken-, Gesundheits-, Transportwesen, der Telekommunikation und Post, eingeräumt.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
48
Die Vorstände und das Management dieser Firmen berichten direkt an die Regierung.
Neue Entwürfe für eine stärkere private Beteiligung und privatwirtschaftliche Kontrolle
liegen vor.
Ausländische Unternehmen, die ins verarbeitende Gewerbe investieren, unterliegen
keinen besonderen Regulierungen. Der Zugang zum Finanzmarkt wird dagegen
beschränkt, zum Beispiel in Form von Obergrenzen ihrer Unternehmensbeteiligungen
oder anderen Wettbewerbsbeschränkungen.
Außenhandel
In den 1980er und 90er Jahren galt Malaysia als "verlängerte Werkbank" japanischer
und US-amerikanischer Konzerne. Hauptsächlich wurden Bauteile der Elektronik und
Elektrotechnik eingeführt, im Lande montiert und Fertigwaren wieder ausgeführt. Den
lokalen Unternehmen gelingt es dagegen heute immer mehr, eine höhere
Wertschöpfung im Lande zu generieren. Bestimmte Maschinen, Werkzeuge und
hochwertige Komponenten stellt Malaysia inzwischen selbst her und verkauft sie
weltweit. Die Außenhandelsstruktur differenziert sich zunehmend.
Die malaysische Wirtschaft hat sich stark in die Weltwirtschaft integriert, 2006 nach
Angaben der Zentralbank Waren im Wert von 161 Mrd. $ exportiert und liegt weltweit an
19. Stelle der größten Ausfuhrnationen. Die Importe erreichten 131 Mrd. $ (weltweit
Rang 23). Die Regierung setzt ihren Kurs einer exportorientierten Entwicklung fort und
möchte das Außenhandelsvolumen bis zum Jahr 2020 um das 2,6-fache erhöhen.
Außenhandelsprognose (in Mrd. RM)
2006
2010
2020
Wareneinfuhr
481
656
1.348
Warenausfuhr
589
804
1.444
Insgesamt
1.070
1.460
2.792
Quellen: Ministry of International Trade and Industry, Economic Planning Unit (EPU)
Gemäß den Berechnungen der EPU werden die Wareneinfuhren bis 2010
durchschnittlich um 10% und die Exporte von Waren um 9% pro Jahr zulegen und damit
schneller wachsen als die Wirtschaftsleistung insgesamt (+6,0%). Während mit den vier
wichtigsten Handelspartnern (USA, Singapur, Japan und EU) im Jahr 2000 noch 64%
des Warenaustausches abgewickelt wurden, waren es 2006 etwa 53%. An Bedeutung
gewannen in dem Zeitraum die VR China, Korea (Rep.), Indien und Australien. Malaysia
rechnet künftig mit einem überdurchschnittlichen Anstieg des Warenaustauschs mit den
ASEAN-Ländern, Indien, China und Osteuropa.
Der Austausch von Dienstleistungen nimmt ebenfalls zu, ist aber defizitär (Einfuhrwert
2006: 23 Mrd. $, weltweit Platz 29, Ausfuhrwert 21 Mrd. $). Besonders hoch fällt das
Defizit im Sektor Transportdienstleistungen aus. Wegen des expandierenden
Außenhandels ist die Wirtschaft unter anderem auf ausländische Logistik- und
Transportfirmen angewiesen. Ebenso werden ausländische Beratungs- und
Ingenieurleistungen von der Bauwirtschaft und der Kommunikationsbranche stark
nachgefragt.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
49
Einfuhr nach Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung zum Vorjahr in %) *)
SITC-Warengruppe
2005
2006
Veränderung
0 bis 9 Insgesamt
129.169
143.003
10,7
0 Nahrungsmittel
5.313
5.954
12,1
5 Chemische Erzeugnisse
10.176
11.148
9,5
.51 Organische Chemikalien
2.577
2.542
-1,3
.52 Anorganische Chemikalien
792
913
15,3
.53 Farben/Lacke
453
538
18,8
.54 Arzneimittel
711
807
13,5
.55 Waschmittel/Kosmetika
676
736
8,9
.56 Düngemittel
725
726
0,1
.57 Kunststoffe (Primärform)
2.612
2.974
13,8
.58 Kunststoffe (Nichtprimärform)
660
714
8,2
6 Bearbeitete Waren
14.350
16.633
15,9
.64 Papier/Pappe
1.420
1.470
3,5
.65 Textilien
1.112
1.159
4,2
.66 Baustoffe/Glas/Keramik
908
989
8,9
.67 Eisen/Stahl
4.797
5.044
5,1
.68 NE-Metalle
3.345
4.673
39,7
7 Maschinen und Fahrzeuge
74.068
78.995
6,6
.71 Kraftmaschinen
2.681
2.632
-1,8
.72 Arbeitsmaschinen
3.284
3.203
-2,5
.73 Metallbearbeitungsmaschinen
1.005
1.225
21,9
.74 Spezialmaschinen
3.848
4.076
5,9
.71 bis 74 Maschinen
10.819
11.137
2,9
.75 Büromaschinen/EDV
10.902
11.136
2,1
.76 Nachrichtentechnik/Radio/TV
4.829
4.973
3,1
..776 Elektronische Bauelemente
31.463
34.144
8,5
.75+76+ 776 Elektronische Erzeugnisse
47.194
50.255
6,5
.77 minus 776 Elektrotechnik
10.450
11.526
10,2
.78 Kraftfahrzeuge
3.520
3.373
-4,2
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge
2.233
2.705
21,1
8 Verschiedene Fertigwaren
6.775
8.111
19,7
.82 Möbel
384
406
5,7
.84 Bekleidung
318
392
23,3
.87 Mess- und Regeltechnik
2.690
3.449
28,2
.88 Feinmechanik/Optik
1.020
908
-11,8
*) den Werten in US$ liegt ein Wechselkurs von 1 US$ = 3,36 RM (Stand: 14.5.07)
zugrunde
Quelle: Malaysia Monthly External Trade Statistics, December 2006
Ausfuhr nach Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung zum Vorjahr in %) *)
SITC-Warengruppe
2005
2006
Veränderung
0 bis 9 Insgesamt
158.865
175.282
10,3
0 Nahrungsmittel
3.195
3.422
7,1
1 Getränke/Tabak
508
572
12,5
2 Rohstoffe
4.301
5.119
19,0
3 Brenn-, Schmierstoffe usw.
21.137
24.064
13,8
.33 Erdöl, Erdölerzeugnisse
13.634
15.555
14,1
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
50
5 Chemische Erzeugnisse
8.592
9.555
.51 Organische Chemikalien
2.724
2.990
.54 Arzneimittel
151,7
147,3
6 Bearbeitete Waren
11.672
14.314
.64 Papier/Pappe
575
595
.65 Textilien
1.527
1.568
.67 Eisen/Stahl
2.074
2.769
7 Maschinen und Fahrzeuge
86.255
92.118
.71 Kraftmaschinen
944
966
.72 Arbeitsmaschinen
1.348
1.522
.73 Metallbearbeitungsmaschinen
304
414
.74 Spezialmaschinen
2.796
3.000
.71 bis 74
5.392
5.905
.75 Büromaschinen/EDV
25.823
30.526
.76 Nachrichtentechnik/Radio/TV
15.112
15.690
..776 Elektronische Bauelemente
26.776
27.825
.75 + 76 +776 Elektronische Erzeugnisse
67.712
74.042
.77 minus 776 Elektrotechnik
11.066
9.590
.78 Kraftfahrzeuge
995
1.062
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge
1.087
1.517
8 Verschiedene Fertigerzeugnisse
13.229
14.678
.84 Bekleidung
2.792
3.100
.87 Mess- und Regeltechnik
2.691
3.112
*) den Werten in US$ liegt ein Wechselkurs von 1 US$ = 3,36 RM (Stand: 14.5.07)
zugrunde
Quelle: Malaysia, Monthly External Trade Statistics, December 2006
11,2
9,7
-2,9
22,6
3,5
2,7
33,5
6,8
2,3
13,0
36,2
7,3
9,5
18,2
3,8
3,9
9,3
-13,3
6,7
39,5
11,0
11,0
15,6
3.2. Vertrieb
Autor: Dr. Günther Zell, bfai
Trotz einer anfänglich durchzustehenden wirtschaftlichen Flaute hat der malaysische
Handelssektor in dem Zeitraum zwischen 2001 und 2005 insgesamt eine positive
Entwicklung genommen, wobei der private Verbrauch verbunden mit steigenden
Einkommen eine treibende Kraft war. Der neue 9. Malaysia-Plan 2006/2010 geht davon
aus, dass die Aufwärtsentwicklung insgesamt weiter anhalten wird, doch ist der Trend zu
einem verschärften Wettbewerb immer deutlicher.
Groß- und Einzelhandel
In der Zeit des zurückliegenden 8. Malaysia-Plans 2001/2005 wuchs der Handelssektor
in dem südostasiatischen Land (Groß- und Einzelhandel) nach Angaben der
Regierungsstelle Economic Planning Unit (EPU) mit einer durchschnittlichen jährlichen
Zuwachsrate von 5,2%. Die gesamten Verkäufe des Binnenhandels erhöhten sich
danach von 159,6 Mrd. (2000) auf 205,6 Mrd. RM (2005). Davon entfiel der größere Teil
des Gesamtumsatzes auf den Großhandel.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
51
Im innermalaysischen Handel hatten Ende 2005 laut EPU insgesamt 1,3 Mio.
Beschäftigte einen Arbeitsplatz. Nach Angaben des Ministeriums für Binnenhandel und
Verbraucherfragen (www.kpdnhep.gov.my) sind im Sektor Binnenhandel insgesamt
sogar rund 1,8 Mio. Menschen beschäftigt, davon im Einzelhandel 1,1 Mio. Auch die
Angaben der staatlichen Stellen über Umsatzhöhe und -anteile weichen etwas von
denen der EPU ab.
Entwicklung von Einzel- und Großhandel (in Mrd. RM; Veränderung in %) *)
Jahresumsatz
2004
2005
2005/04
Einzelhandel
58
60
3,5
Großhandel
137
150
9,5
Insgesamt
195
210
7,7
*) Jahresdurchschnittskurse 2004, 2005: 1 Euro = rund 4,72 Ringgit Malaysia (RM)
Quelle: Ministerium für Binnenhandel und Verbraucherfragen
Einen wesentlichen Schub erhielt der Binnenhandel in den vergangenen Jahren durch
den Fremdenverkehr. Dabei wuchsen die Ausgaben der Touristen für Einkäufe in
Malaysia im Jahresdurchschnitt in der vergangenen Planperiode um über 13% und
erreichten 2005 einen Wert von 7,4 Mrd. RM. Für 2007 wird ein Wert von 8,6 Mrd. RM
prognostiziert.
Der nun angelaufene neue 9. Entwicklungsplan legt bis 2010 ein
jahresdurchschnittliches Plus der Umsätze im Binnenhandel von 6,8% zugrunde.
Zugleich werden strukturelle Veränderungen vorausgesagt, die einen tiefgehenden
Einfluss auf die traditionellen Formen des Binnenhandels haben werden. Sie schließen
unter anderem die Umsetzung neuer Konzepte in Groß- und Einzelhandel ein.
Der Einzelhandelsverband (Malaysia Retailers Association, MRA) prognostiziert für 2006
eine Zunahme der Einzelhandelsverkäufe gegenüber dem Vorjahr um 7%. Zunächst war
er von einem Plus von 8% ausgegangen, sah sich aber angesichts steigender Kosten
für Güter und Dienste (insbesondere Transporte und Energie) sowie auch höheren
Kreditkosten zu einer Revision nach unten gezwungen. Nach seiner Prognose wird der
Wert des Einzelhandelsumsatzes von 54,9 Mrd. (2005) auf 58,7 Mrd. RM (2006)
zunehmen. Nicht enthalten in diesen Umsätzen sind Großanschaffungen wie Häuser
und Automobile.
Nach Angaben des Ministeriums für Internationalen Handel und Industrie
(www.miti.gov.my) lag die Zahl der Betriebe im Binnenhandel, zu dem etwa auch
Restaurants gezählt werden, 2001 (neuere Angaben nicht verfügbar) bei insgesamt
284.171; davon entfielen auf den Großhandel 16.386 und auf den Einzelhandel 153.660
Betriebe. Seit Ende der 90er Jahre traten als Folge der Liberalisierungspolitik
zunehmend ausländische Handelsbetriebe auf den Plan, vor allem in Form von
Hypermärkten, Verbrauchergroßmärkten, Kaufhäusern und Fachgeschäften. Diese sind
in der Regel größer und oft innovativer als lokale Händler.
Obwohl Supermärkte, Verbrauchergroßmärkte und Kaufhäuser in den städtischen
Gebieten dominieren, machen die Umsätze der lokalen Einzelhändler und Betreiber
kleiner Handelsgeschäfte nach einer Untersuchung von PricewaterhouseCoopers immer
noch 57% des gesamten Einzelhandelsumsatzes aus. In der Bevölkerung weiterhin sehr
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
52
beliebt sind die traditionellen basarartigen Märkte ("Pasar"), nicht zuletzt für agrarische
Erzeugnisse.
Führende Handelsgruppen 2006
Handelsgruppe
Segmente
Dairy Farm Giant Retail
Super-, Verbrauchergroßmärkte
Jaya Jusco
Große Verkaufsmärkte, Läden in
Einkaufszentren
The Store Corp.
Super- und Großmärkte
Carrefour
Einkaufszentren
Tesco
Großmärkte
Makro Cash & Carry
Großmärkte
Distribution
Parkson Retail Group
Kaufhausfilialen und Großmärkte
Courths Mammoth
Filialen für Möbel und Elektrotechnik
Metrojaya
Kaufhausfilialen
Ngui Kee Corporation
Supermärkte, Kaufhausfilialen
Ikea
Verkaufszentrum für Möbel
Ocean Capital
Kaufhäuser, Supermärkte
Anzahl
54
11
38
7
5
8
31
79
4
5
1
17
Für die vergangenen Jahre spiegelt sich die Dynamik des Strukturwandels im
Binnenhandel nicht zuletzt in der wachsenden Anzahl von Einkaufszentren,
Verbrauchergroßmärkten, Kaufhäusern, Supermärkten und Fachgeschäften sowie im
Aufkommen neuer Einzelhandelskonzepte. Einkaufen, Freizeit, Unterhaltung und
kulturelle Aktivitäten sind vermehrt unter einem Dach an günstigen Standorten integriert.
2005 gab es in Malaysia schon 550 Einkaufszentren mit fast 80 Mio. Quadratfuß
Verkaufsfläche nach 392 im Jahr 2000. Die Einkaufszentren sind erwartungsgemäß
meist in den dichter besiedelten Regionen des Landes zu finden, so zum Beispiel im
Hauptstadtgebiet Klang Valley mit der Metropole Kuala Lumpur, ferner der Insel Penang
und an der Südspitze Westmalaysias in Johor Bahru. In der Hauptstadt eröffnete 2004
mit dem "Berjaya Times Square" eines der größten Einkaufszentren Südostasiens.
Kuala Lumpur hat in den letzten Jahren auch stark von dem Touristenzustrom aus der
Golfregion profitiert, der viele Tausende kaufkräftiger und markenbewusster
Konsumenten mit sich führte.
Dabei ist die Expansion der Einkaufszentren noch keineswegs an ein Ende gelangt.
Nach Angaben aus der Wirtschaftspresse sollen in den kommenden etwa zwei Jahren
weitere 14,1 Mio. Quadratfuß Verkaufsfläche hinzukommen; damit läge Malaysia mit 3,5
Quadratfuß pro Person angeblich aber immer noch unter dem Niveau von
beispielsweise den USA und Australien. Allein in Kuala Lumpur soll zum Beispiel 2007
die Midvalley MegaMall ihre Erweiterung ("The Gardens") in Betrieb nehmen, und im
Zentrum das neue Einkaufszentrum "Pavillion" seine Tore öffnen. Auf dem Hintergrund
dieser Entwicklung fragen sich viele Handelsexperten, ob da nicht des Guten zu viel
getan wird. Auf jeden Fall zeichnet sich eine gewisse Sättigung ab, die einen immer
schärferen Wettbewerb als unvermeidlich erscheinen lässt.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
53
Schon 2005 waren größere Einzelhändler darum bemüht, ihr Geschäft zu konsolidieren,
unter anderem durch Betriebsschließungen sowie Fusionen und Übernahmen. Es wird
auch damit gerechnet, dass sich der Preiskrieg der letzten Jahre unter den Betreibern
von Supermärkten und Verbrauchergroßmärkten fortsetzt.
Starke Konkurrenz haben die Kaufhäuser und Supermärkte in den vergangenen Jahren
von Seiten der Verbrauchergroßmärkte bekommen, deren Anzahl sich 2005 bereits auf
81 belief (davon 68 in ausländischer Hand). Das Binnenhandelsministerium beziffert ihre
Umsätze für das Jahr 2003 mit 4,3 Mrd. RM. Zu den populären Großmärkten zählen
zum Beispiel Giant, Carrefour und Tesco. Ein temporäres Einfrieren von Lizenzen für
neue Verbrauchergroßmärkte in dichter besiedelten Gebieten, das Anfang 2004 erfolgt
war und bis Ende 2009 dauern sollte, soll dem Vernehmen nach bald aufgehoben
werden. Neue Richtlinien für Hypermärkte werden für Ende 2006 erwartet.
Zugenommen hat zuletzt auch der sog. Direktverkauf ("Direct Selling"). Die Umsätze
lagen 2005 nach Angaben des Verbandes Direct Selling Association Malaysia (DSAM)
bei 5,8 Mrd. RM, 9,4% mehr als ein Jahr zuvor. Für 2006 erwartet die Branche einen
Gesamtumsatz von 6 Mrd. RM. Um ihre Geschäfte auszuweiten, sind die einschlägigen
lokalen Firmen (zum Beispiel für Kosmetika, Nahrungsmittel und Schuhe) auch verstärkt
in andere Märkte wie Brunei, Indonesien, Thailand und den Mittleren Osten
vorgedrungen. 2005 gab es in Malaysia insgesamt 569 Lizenzen für den Direktverkauf.
Die Entwicklung des Binnenhandels in den letzten Jahren hat auch dazu geführt, dass
mehr Produkte auf vertraglicher Basis von lokalen Gewerbetreibenden oder
landwirtschaftlichen Erzeugern bezogen wurden und damit ein höheres lokales
Produktionsniveau erreicht werden konnte. Des Weiteren hatte die Förderung des
Tourismus zur Folge, dass das Angebot von Modeartikeln und Markennamen sich
erweiterte.
Die Regierung hat sich vorgenommen, die existierenden Rahmenbedingungen und
Richtlinien zum Binnenhandel zu verbessern. Begünstigt werden sollen "strategische
Partnerschaften" sowie "Business Networking". Sie ist überzeugt, dass die sich
wandelnden Erwartungen der Verbraucher in den kommenden Jahren vom Handel ein
hohes Maß an Innovation verlangen werden. Auch sieht der neue Entwicklungsplan im
Bereich des Binnenhandels die Förderung einer höheren Effizienz, Produktivität und
Konkurrenzfähigkeit vor. Darüber hinaus geht es weiterhin darum, den Kenntnisstand
und das Bewusstsein der Verbraucher zu stärken.
Im Sinne eines "gesunden Wettbewerbs" und "fairer Handelsusancen" soll ein Fair
Trade Practices Law (FTPL) verabschiedet und schrittweise umgesetzt werden.
Außerdem sollen besonders die heimischen Einzelhandelsketten und Handelsmarken
größere Unterstützung erfahren. Desgleichen soll die Herausbildung lokaler Marken
gefördert werden. Als wichtige technologische Neuerung verdient aus der Sicht der
Regierung die verstärkte Einführung von Radio Frequency Identification (RFID)
Unterstützung. Damit die kleinen und mittelgroßen Handelsunternehmen nicht von den
großen Handelsbetrieben überrollt werden, sollen sie ebenfalls eine intensivere
Förderung erfahren.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
54
Handelsvertreter und Vertragshändler
Lokale Besonderheiten
Der Einsatz eines Handelsvertreters ist die kostengünstigste Möglichkeit, um in Malaysia
eine möglichst große Nähe zum Endkunden zu schaffen. Nach Einschätzung von
Kennern des Marktes wird in etwa vier Fünfteln der Fälle dieser Vertriebsweg gewählt,
um das Geschäft aufzubauen. Erst wenn sich dann abzeichnet, wie das Geschäft läuft,
ist an ein weiteres Engagement zu denken. Der ausländische Prinzipal muss sich freilich
darüber im Klaren sein, dass über einen Handelsvertreter in der Regel keine großen
Geschäftsvolumina zu erreichen sind; dazu wird wohl eine eigene Repräsentation oder
gar eine eigene Fertigung im Lande erforderlich sein.
Mit dem Handelsvertreter beginnt das ausländische Unternehmen ein Experiment, das
noch so unverbindlich ist, dass bei einem Misserfolg eine verhältnismäßig
kostengünstige Rückzugsmöglichkeit gegeben ist. Allerdings glauben Experten, dass
der malaysische Markt auch direkt von Deutschland aus bearbeitet werden kann, wenn
das Unternehmen über eine schlagkräftige Marketingabteilung verfügt. Diese Bedingung
wird jedoch für eine kleinere Firma häufig nicht zu so einfach zu erfüllen sein.
Um die Geschäftsbeziehung zum Erfolg zu führen, ist es notwendig, den malaysischen
Handelsvertreter tatkräftig zu unterstützen, beispielsweise durch regelmäßige Kontakte,
mit Broschüren usw. Auch sollte der Prinzipal bei Sonderaktionen des Handelsvertreters
(zum Beispiel Finanzierung eines Messestandes oder Werbeaktionen in Printmedien)
diesem durch Übernahme der Kosten zur Seite stehen. Zu hören ist, dass in Malaysia
der lokale Handelsvertreter oft zu sehr sich selbst überlassen war. So nimmt es nicht
Wunder, dass die Schuld nicht selten bei der deutschen Seite zu suchen ist, wenn die
Beziehung nicht so klappt wie erwünscht.
Da Malaysia ein multiethnisches und multikulturelles Land ist, könnte vermutet werden,
dass sich daraus für das Geschäftsleben besondere Schwierigkeiten ergeben. In der
Praxis ist dem aber nicht so, denn Englisch ist - quasi als "lingua franca" - in der
Bevölkerung weit verbreitet und unter Geschäftsleuten allgemein akzeptiert. Damit stellt
sich die kommunikative Ausgangslage für westliche Ausländer günstiger dar als in den
meisten anderen südostasiatischen Staaten.
Darüber hinaus gibt es noch andere Besonderheiten. So führen staatliche Unternehmen
(zum Beispiel die Erdölfirma Petronas) und staatliche Behörden eine Liste der
bevorzugten Zulieferanten, auf der eine Firma registriert sein muss, wenn sie mit diesen
Unternehmen ins Geschäft kommen will. Nur lokale Gesellschaften, vor allem solche mit
malaiischem Hintergrund, haben die Möglichkeit auf diese Liste ("Preferred Vendor
Scheme") zu kommen. Für ein ausländisches Unternehmen, das zum Beispiel Petronas
zum Kunden gewinnen möchte, ist es deshalb erforderlich, sich mit einem malaiischen
Partner ("Bumiputra") zusammenzutun, um auf diese Liste zu kommen.
Bei der Suche eines deutschen Unternehmens nach einem Handelsvertreter in Malaysia
kann es eine gewisse Rolle spielen, ob der potenzielle Partner Malaie, Chinese oder
Inder ist, die zusammen den weitaus größten Teil der Bevölkerung ausmachen. Zwar
gibt es in jeder der hier miteinander lebenden Volksgruppen tüchtige Leute. Doch wird
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
55
allgemein anerkannt, dass die Chinesen besonders arbeitsam und im Geschäftsleben
überdurchschnittlich engagiert sind.
Für sie ist im Übrigen auch das Denken in Netzwerken charakteristisch, sei es nun in der
Familie oder im Berufsleben. Sie beherrschen die malaysische Privatwirtschaft,
wohingegen die meisten Arbeitsplätze in der Regierungsverwaltung von Malaien besetzt
sind. Dies schließt nicht aus, dass es da oder dort einen malaiischen oder indischen
Konzernchef gibt. Es schließt aber auch nicht aus, dass deutsche Unternehmer mit
einem chinesischen Handelsvertreter schlechte Erfahrungen machen.
Hinzuweisen ist darauf, dass die "Bumiputras" (Malaien und Ureinwohner) gewisse
Privilegien genießen, die ihnen das Leben erleichtern. Dennoch sind viele Bumiputras
beruflich durchaus sehr ehrgeizig und "hungrig", zu einem Geschäftserfolg zu kommen,
so dass sie in ihrer Effektivität den Chinesen kaum nachstehen. Zudem sind die Malaien
in einer größeren Zahl von Geschäftsfeldern tätig als die Chinesen, heißt es. In jüngster
Zeit hat es auch vermehrt Fälle gegeben, wo malaiische Firmen Unternehmen
übernommen haben, die traditionell in chinesischer Hand lagen (zum Beispiel in der
Fertigung bestimmter industrieller Güter). Es lohnt sich also, einen etwaigen
Handelsvertreterkandidaten genauer unter die Lupe zu nehmen.
Für die Wahl eines Handelsvertreters ist auch die zentrale wirtschaftsgeografische Lage
Malaysias in Südostasien von Interesse. Nicht wenige ausländische Firmen suchen,
bevor sie sich in einem einzelnen Land engagieren, erst einmal einen Vertreter für eine
größere Region, zum Beispiel ganz Südostasien. Der Handelsvertreter soll dann letztlich
als regionale "Schaltstelle", als "regional hub" für das ausländische Mutterhaus
fungieren. Dabei soll er entweder die einzelnen Länder der Region selber bearbeiten
oder sich lokaler Vertreter bedienen. Auf jeden Fall hat der ausländische Prinzipal aber
erst einmal die Chance, Malaysia als Testmarkt zu nutzen, bevor er sich
Nachbarländern wie Thailand oder Indonesien zuwendet. Generell eignet sich Malaysia
dafür, sowohl neue als auch schon etablierte Produkte einzuführen.
Für den malaysischen Markt selbst wird es im Allgemeinen ausreichen, einen einzigen
Handelsvertreter zu engagieren, der das Exklusivrecht bekommt und das ganze Land
abdeckt. Sitz des Handelsvertreters sollte dabei die Landeshauptstadt sein oder ein
nahe gelegener Standort wie etwa Petaling Jaya. Die Verkehrsinfrastruktur in Malaysia
ist im Allgemeinen gut und das Kommunikationssystem (Mobilfunk usw.) "up to date".
Von der Hauptstadt aus ist das ganze Land bequem erreichbar, auch zum Beispiel die
östlichen Bundesstaaten Sarawak und Sabah und die ländlichen Gebiete.
Nicht selten haben die malaysischen Unternehmen verschiedener Branchen ihren Sitz in
Kuala Lumpur, während sich ihre Aktivitäten auf bestimmte Regionen konzentrieren
(etwa im Bereich Öl und Gas auf die östlichen Landesteile Sarawak und Sabah). Es
kommt aber auch vor, dass ein Unternehmen sich auf eine bestimmte Region
konzentriert und dort sowohl seine Operationen stattfinden als auch die Firmenleitung
sitzt, so im Falle der Elektronikindustrie auf der Insel Penang.
Der Beruf des Handelsvertreters befinde sich in Malaysia im Vergleich zu Europa eher
auf einer frühen Stufe der Entwicklung, meinen Landeskenner. Viele würden als
Handelsvertreter auftreten, ohne es wirklich zu sein, heißt es dazu. Nicht immer sei der
nötige berufliche Hintergrund gegeben. Die Verhältnisse seien aber nicht so schlimm wie
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
56
etwa in Indien. Es ist deshalb nicht unwichtig herauszufinden, welchen Hintergrund der
potenzielle Handelsagent hat.
Von erfahrenden Vertretern ist anzunehmen, dass sie eine Referenzliste der Firmen, für
die sie gearbeitet haben, vorweisen können. Eine Anfrage bei einem früheren Prinzipal
kann durchaus aufschlussreich sein. Die Existenz einer Präsentationsmappe lässt
Rückschlüsse auf die Größe der Handelsvertreterfirma zu. Auch ist es durchaus legitim,
den Kandidaten nach den bisherigen Umsätzen zu fragen. Ein Besuch des
Handelsvertreterbüros sollte möglich sein.
Wünschenswert wäre es, wenn das Büro bereits über Erfahrungen mit deutschen
Firmen aufwarten könnte und imstande wäre, Monatsberichte nach deutschem Muster
anzufertigen. Es ist jedoch kein zwingendes Auswahlkriterium, dass der Vertreter über
Erfahrungen mit westlichen Firmen verfügt. Bisher nicht üblich ist in Malaysia, vom
Handelsvertreter einen schriftlichen Lebenslauf zu verlangen.
Um dem Vertreter die nötige Produktkenntnis zu verschaffen, wird der ausländische
Prinzipal eine entsprechende Einführung geben, womit auch das nötige
Produktverständnis überprüft werden kann. Marktkenner schlagen darüber hinaus vor,
einen künftigen Handelsvertreter eventuell zu einer Ausbildung in den Betrieb des
Mutterhauses in Deutschland einzuladen, um ihm Produktwissen und Marketingstrategie
der Firma zu vermitteln. Beim Engagement eines Handelsvertreters ist außerdem
vertraglich abzusichern, dass er nicht schon für ein Konkurrenzprodukt tätig ist. Im
Allgemeinen kann davon aus gegangen werden, dass die malaysischen Partner in der
Regel die notwendige Loyalität gegenüber dem Prinzipal zeigen.
Ein Handelsvertreter muss in der Lage sein zu klären, ob das Erzeugnis des Prinzipals
auf den malaysischen Markt passt oder nicht. Er soll dabei helfen zu ermitteln, wie
aufnahmefähig der Markt für das Produkt ist. Seine Aufgabe wird es auch sein, die
potenziellen Käufer im Lande zu lokalisieren, so dass dann ein direktes Geschäft
zwischen Firma und Kunde möglich wird, für das der Agent eine Provision erhält. Ob für
seine laufende Tätigkeit ein Ersatzteillager erforderlich ist, hängt von der betreffenden
Branche ab. Unter Umständen können Ersatzteile auch auf dem offenen Markt besorgt
werden.
Handelsvertreter auswählen
Die Suche nach einem geeigneten Handelsvertreter ist im Falle Malaysias in der Praxis
oft von Zufälligkeiten bestimmt, so etwa vom Besuch einer Messe oder im
Zusammenhang mit einer Geschäftsreise. Sie erfolgt häufig gerade nicht auf der
Grundlage einer durchdachten Strategie. Im Vergleich zu manch anderen Ländern wird
sie dadurch erleichtert, dass die Absatzmärkte relativ überschaubar sind. Für die Suche
steht eine Reihe von Möglichkeiten offen.
Besonders sinnvoll erscheint der Weg - so meinen Experten -, den Handelsvertreter
über die anvisierte "Zielkundschaft" zu suchen und zu versuchen, durch einen Besuch
beim Endkunden dessen Lieferstruktur zu klären. Dazu muss erst einmal in einem
gewissen Umfang Marktforschung getrieben werden. Hierbei können zum Beispiel die
Deutsch-Malaysische Handelskammer (www.mgcc.com.my) oder der private German
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
57
Businesspool (www.germanbusinesspool.com) helfen. Diese können übrigens auch
direkt bei der Suche nach einem Handelsvertreter Unterstützung leisten.
Der German Business Pool ist unter Umständen sogar selbst daran interessiert, eine
Vertretung zu übernehmen. Insbesondere gilt dies für deutsche Firmen, die in Malaysia
Endkunden in den Bereichen Öl und Gas, Maschinenbau und Engineering, Möbel, Kfz
und Informations- und Kommunikationstechnik beliefern wollen.
Denkbar ist auch, sich an internationale Handelshäuser zu wenden. Diese arbeiten auf
Provisionsbasis und sind zum Teil auch in Malaysia präsent (beispielsweise
Rieckermann, Couthino Caro Diethelm Keller oder Cosa Liebermann). Die
Handelshäuser haben dann zu prüfen, inwieweit das betreffende Produkt in Ihr Portfolio
passt. Auch hier ist natürlich darauf zu achten, dass kein Interessenkonflikt entsteht.
Möglich ist ferner, ein lokales Handelshaus zu engagieren. Die Internationale
Handelskammer in Malaysia (www.micci.com) kann dabei eventuell behilflich sein. Zu
bedenken ist allerdings, dass Handelshäuser es häufig vorziehen, die Vertretung für
Erzeugnisse mit großem Absatzvolumen zu übernehmen. Ein deutsches
mittelständisches Unternehmen kann damit leicht überfordert sein.
Da Messen gern auch als "Vertreterbörse" angesehen werden, ist die Suche über den
Besuch von Messen keine Seltenheit. Zu zahlreichen Themen werden in Malaysia
Messen und Ausstellungen veranstaltet, wobei diese allerdings meist nur kleineren
Ausmaßes sind. Davon abgesehen kann sich ein Besuch von Messen in benachbarten
Ländern wie Singapur oder Thailand (Bangkok) als nützlich erweisen. Schließlich ist der
Besuch einer Fachmesse in Deutschland ein Weg, um dort mit ausländischen Firmen zu
sprechen.
Empfohlen wird außerdem, den Kontakt zur malaysischen Botschaft in Deutschland
aufzunehmen, welche die Strukturen in Malaysia gut kennt. Zweckmäßig kann bei der
Suche nach einem Handelsagenten überdies die Teilnahme an einer Delegationsreise
für Unternehmen sein, deren wesentlicher Kern in der Regel Kontaktbörsen sind. Auch
der Besuch von Kontaktbörsen, die parallel zu Messen stattfindet, bietet sich an.
Schließlich ist die Kontaktaufnahme zu einem malaysischen Fachverband einen
Versuch wert, so etwa dem Produzentenverband Federation of Malaysian Manufacturers
(www.fmm.org.my). Ein spezieller Verband für Handelsvertreter ist jedoch nicht bekannt.
Weniger sinnvoll dürfte die Einschaltung von Consultingfirmen sein, da die Suche nach
einem Handelsvertreter gewöhnlich nicht zu deren Kerngeschäft zählt. Auch das Internet
gilt in diesem Zusammenhang als nicht sonderlich ergiebig. Anzeigen in malaysischen
Printmedien versprechen nach den vorhandenen Erfahrungen ebenfalls kein
überzeugendes Ergebnis, weil sich darauf oft unqualifizierte Interessenten melden.
Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten
recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche nach einem
Handelsvertreter mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfai-Internetseite, www.bfai.de,
kostenlos im e-trade-center zu veröffentlichen.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
58
Handelsvertreter managen
Die übliche Verkaufsprovision liegt für Standarderzeugnisse dem Vernehmen nach bei
2% der Vertragssumme. Sie kann aber auch bis zu 5% gehen, etwa wenn es sich um
kein Standardprodukt handelt. Von Bedeutung ist die Art des Geschäfts, so zum Beispiel,
ob ein Verkaufsgeschäft nur einmal pro Jahr oder regelmäßig getätigt wird. Höhere
Provisionen sind auch möglich, wenn es für das betreffende Produkt nur wenige
Endanwender gibt. Die Höhe der Provision ist vertraglich frei verhandelbar.
Zur Kontrolle des Handelsvertreters braucht der Prinzipal ein Marketingbudget, in dem
die notwendigen Aktivitäten des Vertreters aufgeführt sind (beispielsweise Teilnahme an
einer Ausstellung, Verkaufsförderung, Werbematerial und Medieneinsatz,
Veranstaltungen von Seminaren). Der Handelsvertreter muss ihm dazu das nötige
Feedback geben. Er muss auch in die Marketingstrategie des Prinzipals hineinpassen,
um später feststellen zu können, ob seine Arbeit effektiv war. Als Teil seiner
Marketinganstrengungen sollte der Prinzipal darauf achten, den ständigen Kontakt zum
Handelsvertreter zu halten, wobei sich mitunter der Besuch eines vom Handelsvertreter
organisierten Seminars oder der Besuch bei einem Kunden in Malaysia anbietet.
Als Schwellenland hat Malaysia eine relativ kaufkräftige Mittelschicht und einen
ausgeprägten Mittelstand. Die schon vorhandene Kaufkraft ändert aber nichts daran,
dass der lokale Markt höchst preisempfindlich ist. Deshalb muss der Handelsvertreter
instand gesetzt werden bei den Preisen schnell zu reagieren. Bei Standardprodukten ist
der Preiswettbewerb sehr scharf. Die Bedeutung des Preises verringert sich, je
spezieller das Erzeugnis ist. Zum Vorteil von Produkten aus Europa gereicht, dass ihre
Qualität oft immer noch besser ist als die asiatischer Erzeugnisse.
Eine wichtige Aufgabe, die ein guter Handelsvertreter erfüllen sollte, besteht darin, für
den potenziellen malaysischen Kunden eine gute Lösung seines Problems mit dem
Produkt des Prinzipals zu erarbeiten. Vom Vertreter ist zudem zu erwarten, dass er die
lokalen Entscheidungsprozesse kennt und weiß, auf welcher Stufe über den Kauf des
Produkts entschieden wird.
Handelsvertreterrecht
In Malaysia gibt es kein besonderes Handelsvertreterrecht. Es werden die allgemeinen
Vorschriften über das Stellvertreterrecht oder Agency Law angewandt. Dieses Gesetz ist
im Contracts Act 1950 enthalten. Für den Fall, dass die Bestimmungen nicht
ausreichend sind (zum Beispiel "delcredere agents"), wird die einschlägige englische
Regelung herangezogen.
Arten von Vertriebspartnern
Wie in Singapur tritt der "agent" als selbständiger Gewerbetreibender auf, der Geschäfte
im fremden Namen und auf eigene Rechnung schließt. Hierbei wird er als "commercial
agent", "commercial representative" oder "manufacturer's agent" bezeichnet. Zu
unterscheiden ist er von dem Eigenhändler ("distributor" oder "dealer"), der Geschäfte
im eigenen Namen und für eigene Rechnung tätigt. Es ist im übrigen nicht
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
59
außergewöhnlich, dass der Begriff "agent" auch im weitesten Sinne für Makler, Anwälte
oder Kommissionäre verwendet wird.
Vertragsabschluss
Der Handelsvertretervertrag kann zwar formlos und sogar konkludent zustande kommen,
die Einhaltung der Schriftform ist - vor allem im internationalen Geschäft - aus Gründen
der Rechtssicherheit jedoch dringend zu empfehlen. Im Hinblick auf das Fehlen einer
spezifischen Handelsvertreterregelung und die hieraus resultierende weitestgehende
Gestaltungsfreiheit der Vertragspartner ist es von Wichtigkeit, dass die Rechte und
Pflichten der Parteien vertraglich genau fixiert werden.
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Der Handelsvertreter ist gehalten, die ihm von dem Auftraggeber übertragenen
Aufgaben im Zweifel persönlich auszuführen. Der Auftrag erfolgt ausdrücklich, kann
allerdings impliziert sein. Der "agent" ist weisungsgebunden und - obwohl nicht
ausdrücklich kodifiziert - hat er die Interessen des "principal" nach Treu und Glauben
("good faith") wahrzunehmen. Die Interessenwahrnehmung schließt nach dem Gesetz
auch die Schadensabwendung ein. Ebenso ist der "agent" dem "principal" gegenüber
rechenschaftspflichtig und muss - soweit der Umfang des Geschäfts es verlangt Bücher führen. Eine Verletzung der Sorgfaltspflichten, die branchenüblich sein können,
macht den Handelsvertreter gegenüber dem Auftraggeber schadensersatzpflichtig.
Der "principal" hingegen ist hauptsächlich verpflichtet, dem "agent" die vereinbarte
Provision zu zahlen. Mangelt es an einer entsprechenden Abrede, so richtet sich die
Vergütung nach dem Orts- und Geschäftsüblichen. Der Provisionsanspruch wird
spätestens zu dem Zeitpunkt fällig, an dem der "agent" seine vertraglichen
Verpflichtungen erfüllt hat. Daneben ist der "agent" berechtigt, sich die meisten
geleisteten Aufwendungen, die nicht durch die Provision abgedeckt sind, ersetzen zu
lassen. Hierzu zählen Auslagen sowie Kosten und Verluste, die auf Versäumnisse des
"principal" zurückzuführen sind.
Wegen seiner Ansprüche steht dem "agent" nach dem Gesetz ein
Zurückbehaltungsrecht an Waren, Unterlagen und den bei ihm eingegangenen
Geldzahlungen zu. Des weiteren muss der "principal" dem "agent" die Kosten ersetzen,
die diesem aufgrund der Folgen von "legal acts" entstanden sind; Beispiel hierfür: Ein
Besteller verklagt den "agent" wegen einer schlechten Lieferung des Auftraggebers.
Vertragsbeendigung
Ein Handelsvertretervertrag erlischt:
- nach Ablauf der vereinbarten Frist
- durch Vertragserfüllung
- durch Tod oder Geschäftsunfähigkeit eines der Vertragspartner
- durch Konkurs.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
60
Gesetzliche Kündigungsfristen sind nicht vorgesehen; ist eine solche nicht vereinbart,
muss eine angemessene Frist eingehalten werden. Nichtbeachtung der vereinbarten
Kündigungs- beziehungsweise einer angemessenen Frist berechtigt zu
Schadensersatzforderungen.
Neben der Möglichkeit der ordentlichen Kündigung gibt es die außerordentliche
Kündigung; sie ist bei gravierenden Vertragsverletzungen jederzeit rechtlich zulässig.
Wenn Zweifel bestehen, kann eine solche Kündigung unwirksam sein und zum
Schadensersatz führen. Es ist deshalb empfehlenswert, einige Beispiele solcher
schwerwiegenden Gründe im Vertrag aufzuführen.
Ausgleichsanspruch
Einen Ausgleichsanspruch im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches (_ 89b HGB)
gibt es in Malaysia nicht. Mit der Beendigung des Vertrages entfällt der
Provisionsanspruch des Vertreters. Im Hinblick darauf, dass eine solche Situation häufig
zu unbilligen Ergebnissen führen kann, hat die Rechtsprechung - wie auch in Singapur in solchen Fällen oft mit Hilfe der Vertragsauslegung dem Handelsvertreter eine
Provision zuerkannt. Dies gilt vor allem für Kundenbestellungen, die bereits während der
Vertragszeit angenommen und erst nach der Vertragsbeendigung ausgeführt werden.
Um einen aufwendigen Rechtsstreit zu vermeiden, es ist ratsam, dass der Auftraggeber
bereits im Vertrag solche Provisionsansprüche genau regelt.
Vertragshändler
Der Vertragshändler oder Zwischenhändler, der als "distributor" oder "dealer" in
Erscheinung tritt, kauft und verkauft auf eigene Rechnung; er bestimmt seine
Gewinnspanne selbst. Zwischen diesem und dem Kunden werden einzelne
Kaufverträge, die zugleich zum Beispiel dem Sale of Goods Act unterliegen,
abgeschlossen. Der "distributor" und der "principal" dagegen sind in der
Vertragsgestaltung grundsätzlich ungebunden. Zweckmäßigerweise sollten je nach
Ausrichtung der geschäftlichen Beziehungen solche Gesichtspunkte wie Exklusivverkauf,
Lagerhaltung, Kundendienst, Werbung, Kündigung usw. detailliert in den Vertrag
aufgenommen werden.
Messewesen
Malaysia ist im internationalen Vergleich ein relativ kleiner Standort als Gastgeber für
Messen und Ausstellungen. Auch ist die Zahl internationaler Veranstaltungen von
Bedeutung beschränkt. Die Regierung sieht hier noch ein bedeutendes
Entwicklungspotenzial. Um Besucher von Messen und Ausstellungen ins Land zu locken,
wirbt Malaysia unter anderem mit seiner verkehrsgünstigen Lage, seiner modernen
Infrastruktur, dem breiten Angebot an Unterkunftsmöglichkeiten, der Vielfalt von
Sehenswürdigkeiten, seiner Küche, Unterhaltungsmöglichkeiten, seinem entwickelten
Banken- und Finanzierungssystem und nicht zuletzt der gebotenen Sicherheit.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
61
Über die Jahre hat das Messewesen einen deutlichen Aufschwung genommen.
Erkennbar ist dies nicht zuletzt daran, dass immer neue Messezentren hinzugekommen
sind. Nach dem Bau des Malaysia International Exhibition and Convention Centre
(MIECC) mit einer Ausstellungsfläche von 38.000 qm im Jahr 1997 kam 2003 das
Putrajaya Convention Centre (PPC) in Putrajaya, dem neuen Regierungs- und
Verwaltungszentrum, hinzu (135.000 qm). Im Juni 2005 schließlich eröffnete das Kuala
Lumpur Convention Centre - gleich neben den Twin Towers im Herzen der Hauptstadt seine Pforten, das schnell an Attraktivität gewann (20.059 qm).
Neben den schon erwähnten Messeplätzen sind als weitere unter anderem zu nennen
das Putra World Trade Centre (PWCT) in Kuala Lumpur mit 35.000 qm
Ausstellungsfläche, ferner das Mahsuri International Exhibition Centre in Langkawi mit
71.400 qm und das Sunway Lagoon and Pyramid Convention Centre in Bandar Sunway
nahe der Hauptstadt. Weitere Standorte sind das Melaka International Trade Centre
(MITC) mit etwa 12.000 qm Ausstellungsfläche und das JB Waterfront International
Exhibition Centre - mit 13.380 qm das größte Ausstellungsgelände des im Süden
Westmalaysias gelegenen Bundesstaates Johor.
Für ausländische Unternehmen, die mit Malaysia ins Geschäft kommen wollen, gilt es zu
beachten, dass es sich nicht so viele heimische Firmen leisten können, fremde Produkte,
Dienstleistungen und Technologien auf ausländischen Messeveranstaltungen kennen zu
lernen. Um so wichtiger ist es für sie, dass die ausländischen Lieferanten sich vor Ort
mit ihren Produkten zeigen. Von dem raschen Wachstum der Volkswirtschaften im
asiatisch-pazifischen Raum erhofft sich die Messewirtschaft neue Impulse. Das Ziel ist,
ein regionaler Knotenpunkt für den Sektor MICE (Meetings, Incentives, Conventions and
Exhibitions) zu werden. Dieser Sektor wird als Teil des Tourismus angesehen.
Die Branche MICE (einschließlich Messen und Ausstellungen) konnte in den
vergangenen Jahren eine anhaltende Aufwärtsentwicklung verzeichnen, welche sich
sowohl in der Zahl der Teilnehmer als auch den Einnahmen aus Tagungen,
Ausstellungen usw. niederschlug. Nach einer Statistik des Tourismusministeriums
(www.tourism.gov.my) belief sich die Anzahl der Teilnehmer an MICE-Veranstaltungen
2005 auf insgesamt 4,38 Mio. (2004: 4,17 Mio.); davon waren 775.286 Ausländer. Die
Einnahmen aus diesen Veranstaltungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 5,2 Mrd. RM,
wovon knapp 3 Mrd. RM auf Einnahmen von ausländischen Teilnehmern entfielen.
Spezielle Angaben über Messen und Messeumsätze macht das Ministerium allerdings
nicht.
Im neuen 9. Malaysia-Plan (2006/2010) wird der MICE-Markt als weiterhin wichtige
Devisenquelle eingestuft. Deshalb will die Regierung den Bereich verstärkt fördern, um
das Land als idealen Standort für Ausstellungen, Konferenzen, Seminare etc.
international zu positionieren. In diesem Zusammenhang sollen auch erhöhte
Anstrengungen unternommen werden, die verfügbare Infrastruktur weiter zu verbessern.
Im Rahmen der Unterstützung für die MICE-Industrie wurden das Jahr 2007 als "Visit
Malaysia" ausgerufen und 200 Mio. RM für die touristische Erschließung von
Ländern/Regionen reserviert wie Indien, VR China und Mittlerer Osten.
Malaysische Messekenner sind - trotz der Vielzahl der Messeplätze - teilweise der
Auffassung, dass die Branche unter einem Mangel an genügend großen
Ausstellungsflächen leidet und in ihrer Entwicklung dadurch behindert wird. Für diverse
Messethemen wie zum Beispiel Autos, Möbel oder Maschinen seien die Messeplätze zu
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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klein, heißt es dazu. Es sei an der Zeit, ein richtig großes Messezentrum zu bauen.
Darüber hinaus gibt es auch Kritik an einer "Inflation" von Veranstaltungen, die zu einer
als unnötig empfundenen Konkurrenz im Messewesen führe.
Zu den wichtigeren Veranstaltungen, die regelmäßig abgehalten werden, zählen zum
Beispiel die "Metaltech Malaysia", "MetalAsia, ICA" (Instrumentation, Control Systems
and Automation Technology), "Woodtech, MIFF" (Malaysian International Furniture Fair),
"Malaysia International Food Processing & Packaging Exhibition", "MALBEX"
(Bausektor), "IHS" (International Healthcare Show), "MIFB" (Malaysian International
Food and Beverage Fair), "LIMA" (Lankawi International Maritime & Aerospace
Exhibition), "Oil & Gas, Food & Hotel Malaysia" und "Asean Elenex" (Elektrotechnik und
Elektronik).
Die Messeveranstalter sind im Verband Malaysia Association of Convention and
Exhibition Organisers and Suppliers (MACEOS) organisiert (www.maceos.my.diip.net).
Zu den größten lokalen Veranstaltern gehört die Firma Malaysian Exhibition Services
Sdn Bhd (www.mesallworld.com). Informationen zu Messeveranstaltern kann auch das
Tourismusministerium geben.
Franchising
In Malaysia ist ein wachsendes Interesse an Franchising als Vertriebsform zu
beobachten. Das zeigte auch die letzte Fachausstellung "Franchise International
Malaysia 2006" in Kuala Lumpur (4. bis 6.8.06). Dieser Wirtschaftszweig hat im
vergangenen Jahrzehnt merklich expandiert. In den zurückliegenden vier Jahren belief
sich das jährliche Wachstum der Franchiseindustrie auf durchschnittlich 15% (gemessen
an der Zahl der Franchisesysteme).
Im August 2006 waren bei der zuständigen Behörde Registrar of Franchise Office (ROF)
im Zuständigkeitsbereich des Ministry of Entrepreneur and Cooperative Development
(MECD, www.mecd.gov.my) insgesamt 268 Franchisesysteme mit mehr als 800
Franchisenehmern registriert. In ganz Malaysia soll es über 6.000 Franchisegeschäfte
geben. Etwa 40% der Lizenzen sind ausländischer Herkunft, wobei die USA mit 70%
Anteil die dominierende Rolle spielen.
Andere ausländische Franchisegeber kommen aus Australien, Großbritannien, Italien,
Kanada, Japan, Frankreich, Taiwan und Singapur. Ausländische Lizenzen
beziehungsweise Konzessionen gibt es vor allem in Branchen wie Lebensmittel, Bildung,
Schönheits- und Gesundheitspflege, freiberufliche Dienstleistungen und Bekleidung.
Wegen des hohen Kapitalaufwandes befinden sich die Lizenzen für ausländische
Franchisesysteme vornehmlich in den Händen malaysischer
Unternehmenskonglomerate und reicher Investoren.
Führende Sektoren im Franchising sind Nahrungsmittel und Getränke (29,1%),
Bekleidung und Accessoires (16%) sowie Dienstleistungen und Wartung (12,7%). Hinzu
kommen weitere Bereiche wie Kinderpflege und Vorschulerziehung, Einzelhandel und
Supermärkte, Gesundheitswesen, Informationstechnik und Telekommunikation, Möbel
und Gartengestaltung. Zunehmendes Interesse am Franchising gibt es dem Vernehmen
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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nach bei Hotel- und Tourismusagenturen, in der Biotechnologie und bei der Herstellung
von "Halal"-Lebensmitteln (solchen, die mit den Geboten des Islam vereinbar sind).
Zu den heimischen Franchisesystemen, die mittlerweile auch im Ausland aktiv geworden
sind, zählen zum Beispiel Marrybrown Fried Chicken (Fast Food), Nelson (Fast Food),
Bonia (Schuhe und Taschen) und Vincci (Schuhe). Unter den US-amerikanischen
Lizenzsystemen sind zu nennen Kentucky Fried Chicken (KFC), McDonalds, Starbucks,
Dunkin Donuts, Pizza Hut usw. Nach Schätzungen macht Franchisung am malaysischen
Einzelhandel aber erst 5% des gesamten Umsatzes. Damit hat diese Vertriebsform noch
ein großes Entwicklungspotenzial. In den USA beispielsweise liegt der Anteil bei über
40%.
Für die Regulierung des Franchisesektors ist das Ministerium MECD zuständig, das
auch die Einhaltung des Franchise Act 1998 überwacht. Dieses Gesetz regelt unter
anderem die Registrierungsanforderungen, den Lizenzvertrag, die geschäftlichen
Gepflogenheiten und die Beendigung des Lizenzvertrages. Dem Ministerium obliegt
auch die Umsetzung des Entwicklungsprogramms "Franchise Development Program";
dabei arbeitet es mit der Agentur Perbadanan Nasional Berhad, PNS (www.pns.com.my)
und dem Branchenverband Malaysian Franchise Association (www.mfa.org.my)
zusammen.
Da sich das Franchising im internationalen Vergleich immer noch in einem relativ frühen
Entwicklungsstadium befindet und die Regierung zugleich den Nutzen dieser
Vertriebsform erkannt hat, ist sie auch daran interessiert, den Sektor nachhaltig zu
unterstützen. Deshalb sind führende ausländische Lizenzgeber eingeladen, sich in
Malaysia zu engagieren und das Land zu einem Zentrum für die Ausweitung des
Franchising in die südostasiatische Region auszubauen. Der Agentur PNS ist
entsprechend daran gelegen, ausländische Systeme ins Land zu holen. Es existieren
auch diverse finanzielle Hilfsprogramme, um das Franchising insbesondere unter
malaiischen Einwohnern (Bumiputras) populär zu machen.
Im 9. Malaysia-Plan gibt die Regierung als Ziel vor, dass wenigstens 50 neue
"Bumiputra"-Franchisegeber zwischen 2006 und 2010 entstehen sollen. PNS hat ein
Servicezentrum eingerichtet, um den Interessenten für Franchising alle nötigen
praktischen Informationen zu geben. Das Ministerium MECD will sich dafür einsetzen,
den bestehenden rechtlichen Rahmen einer Revision zu unterziehen und ist in diesem
Zusammenhang bereit, den Franchise Act 1998 zu novellieren. Zufolge dem 9. Plan
sollen Franchisesysteme besonders gefördert werden, die einen relativ geringen
Kapitalbedarf voraussetzen. Außerdem ist daran gedacht, die bestehenden
Finanzierungsmöglichkeiten zu erleichtern.
E-Commerce
Die Verkäufe von Gütern und Dienstleistungen über das Internet zeigen für die
vergangenen Jahre ein sprunghaftes Wachstum. So stiegen sie von 2003 mit 11,1 Mrd.
bis 2005 auf 36,7 Mrd. RM; damit lag der durchschnittliche jährliche Zuwachs bei fast
82%. Festzustellen war diese Dynamik vornehmlich in der Sparte "Business to Business
(B2B)", wo die elektronischen Transaktionen wertmäßig von 7,7 Mrd. Mrd. auf 29,3 Mrd.
RM hochschossen. In der gleichen Zeit notierten die Verkäufe von "Business to
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
64
Consumer (B2C)" eine Steigerung von 3,4 Mrd. auf 7,4 Mrd. RM. Begleitet war diese
Entwicklung von einer wachsenden Anzahl von Firmen, die den Konsumenten ihre
Produkte und Dienste online offerierten.
Zufolge einer Untersuchung des Marktforschungsunternehmens International Data
Corporation (IDC), die sich auf das Jahr 2003 bezog, kaufte wenigstens ein Drittel der
Internetnutzer Produkte online. Den Großteil dieser Einkäufe machten Konsumgüter aus,
so zum Beispiel Bücher, CD, Bekleidung und Blumen (zusammen 45% der Käufe); hinzu
kamen als größere Posten Computerartikel (18%) sowie Reiseprodukte (7%). Allerdings
sind es eher die jüngeren Altersgruppen, denen der Einkauf online attraktiv erscheint,
bei den Älteren ist noch mehr Zurückhaltung zu spüren.
2004 führten malaysische Bürger insgesamt 4,4 Mrd. Transaktionen über das Internet
durch - eine Zahl, die nach IDC bis 2007 auf 11 Mrd. wachsen könnte. Beim
malaysischen Billigflieger Air Asia machen Online-Buchungen inzwischen bereits 45%
der Verkäufe aus. Mitte 2006 lag die sog. Internet-Penetration in Malaysia bei 48%
(davon 2% Breitband).
Begünstigt wurde das Vordringen von E-Commerce durch die gute Infrastruktur, die
Malaysia nicht zuletzt auch für diesen Zweck aufgebaut hat. Zu erinnern ist unter
anderem an den Multimedia Super Corridor (MSC), an die geschaffene passende
Gesetzgebung ("Cyberlaws") sowie den Aufbau eines nationalen elektronischen
Zahlungssystems durch das Unternehmen Malaysian Electronic Payment Systems
(MEPS) Sdn Bhd.
Was die Gesetzgebung angeht, so führte Malaysia 1997 ein Gesetz zur Sicherung der
digitalen Unterschriften ein (Digital Signatures Act) ein. Dem Vernehmen nach steht die
Erarbeitung eines Gesetzes speziell zu E-Commerce vor dem Abschluss. Darin soll
durch die Anwendung der allgemeinen Vertragsgrundsätze auf elektronisch
durchgeführte Geschäftstransaktionen das Vertrauen der Öffentlichkeit zum ECommerce gestärkt werden.
Als wichtige Initiative im staatlichen Sektor ist "E-Government" zu erwähnen, eine der
sog Flaggschiffanwendungen im Rahmen von MSC. Verschiedene andere Initiativen auf
privater Ebene treten hinzu, um E-Commerce zu fördern, so etwa die E-BusinessInitiative des Verbandes Federation of Malaysian Manufacturers (FMM). Allgemein
spielte der private Sektor in den letzten Jahren eine bedeutende Rolle für die
Verbreitung von E-Commerce. Insbesondere gilt dies für die Banken und die
Industrieverbände.
Die gute Infrastruktur für E-Commerce hat es teilweise schon möglich gemacht, das
manuelle System der Dokumentation von Import und Export zu ersetzen. Das derzeit
verfügbare elektronische Netz verbindet die Zollbehörden mit den Unternehmen, die am
Außenhandel beteiligt sind, wie Hafenbetreiber, Spediteure, Schiffsagenturen,
Geschäftsbanken, Betreiber von Freihandelszonen, Lagerhäuser und Flughäfen. Am
System wirken gegenwärtig auch fünf staatliche Behörden mit, die Genehmigungen
erteilen, darunter auch das MITI.
Ausprobiert wurde das elektronische Dokumentationssystem erstmals im Hafen von Port
Klang, später dann am Internationalen Flughafen von Kuala Lumpur und im Hafen von
Port of Tanjung Pelepas. Wegen der erzielten durchgreifenden Effizienzverbesserung
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
65
soll dieses System zur Erleichterung des Handels auch an weiteren wichtigen Ein- und
Ausgangspunkten des Landes eingeführt werden.
Die Regierung sieht E-Commerce weiter auf dem Vormarsch. Der 9. Malaysia-Plan geht
von einem jahresdurchschnittlichen Zuwachs der Verkäufe über Internet um 27% auf
155 Mrd. RM bis 2010 aus. Um das Vertrauen in E-Commerce zu fördern und den
Online-Betrug zu reduzieren, sollen mehrere Gesetze verabschiedet werden (Electronic
Transaction Bill, Electronic Government Activities Bill, Personal Data Protection Bill).
Vor allem aber die Wirtschaft muss nach Ansicht der Regierung für die beschleunigte
Anwendung von E-Commerce stehen (zum Beispiel der Groß- und Einzelhandel). Sie
möchte die Wirtschaft ermuntern, auch globale Standards zu übernehmen - etwa zur
Produktidentifikation oder der Datenerfassung. Der Erleichterung und Verbreiterung von
E-Commerce dient schließlich der von der Regierung eingeführte "Nationale
Breitbandplan".
3.3. Rechtlicher Rahmen
Autor: AHK Malaysia
Handels – und Gesellschaftsrecht
Produktionslizenz
Um die geordnete Entwicklung und das Wachstum der verarbeitenden Industrie
sicherzustellen wurde 1975 ein Investitionsgesetz, der Industrial Co-ordination Act 1975,
erlassen. Dieses Gesetz schreibt vor, daß jedes Unternehmen, das sich in der
verarbeitenden Industrie betätigt und Eigenmittel von mindestens RM 2,5 Millionen hält
oder mehr als 74 Vollzeitarbeitskräfte beschäftigt, eine Produktionslizenz bei dem
Generaldirektor der Malaysian Industrial Development Authority (MIDA) beantragen muß.
Die Entscheidung über die Erteilung trifft dann der „Licensing Officer“, der Staatssekretär
des Ministry of International Trade and Industry (MITI).
Beabsichtigt ein bestehendes lizensiertes Unternehmen eine Ausweitung der Produktion
oder Diversifikation, so muß hierfür die Zustimmung der MIDA eingeholt werden.
Das überdurchschnittliche Wachstums der malaysischen Wirtschaft in den letzten
Jahren verursachte eine Verknappung des Arbeitskräfteangebotes. Diese Entwicklung
versucht die Regierung dadurch in den Griff zu bekommen, daß kapitalintensive
Produktionsweisen gefördert werden. Deshalb werden seit dem 26. August 1995 für
Industrieprojekte, bei denen die Investition pro Mitarbeiter (Capital Investment per
Employee) weniger als RM 55.000 beträgt nur noch in folgenden Fällen
Produktionslizenzen vergeben und Steuererleichterungen gewährt:
Die Wertschöpfung ist größer als 30%;
Der Anteil der Mitarbeiter in technischen und Leitungsfunktionen an der
Gesamtbelegschaft (sog. Managerial, Technical and Supervisory Index – MTS) ist
größer als 15%;
Es handelt sich um geförderte Produkte oder Aktivitäten oder High-Tech-Produkte
entsprechend der von MIDA veröffentlichen Listen
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
66
Es handelt sich um ein Vorhaben im östlichen Korridor der malaysischen Halbinsel oder
in den Staaten Sabah und Sarawak.
Wird die Produktionslizenz versagt, so kann dagegen beim Minister of International
Trade and Industry (MITI) binnen 45 Tagen Einspruch eingelegt werden. Die
Entscheidung des Ministers ist endgültig und unterliegt nicht der gerichtlichen
Überprüfung.
Technologietransfer
Unternehmen, die gemäß des ICA 1975 eine Produktionslizenz besitzen, müssen vor
dem Abschluß von Verträgen mit ausländischen Partnern über Technologietransfers die
schriftliche Genehmigung des MITI einholen. Dadurch sollen nationale Interessen
gewahrt werden, dem inländischen Partner keine Nachteile entstehen und die Zahlung
von Gebühren dem Stand der zu transferierenden Technologie angemessen sein.
Vertragsarten
Verträge über Technologietransfers betreffen:
Lizenzrechte an bestimmten Verfahren, Formeln oder Produktionstechnologien (die
patentiert oder nichtpatentiert sein können);
Andere für die Einrichtung einer Anlage erforderliche Kenntnisse und Expertise;
Die Bereitstellung technischer Assistenz und sonstiger Dienstleistungen.
Dabei werden folgende Vertragsarten von der Genehmigungspflicht erfaßt:
Joint-Venture-Verträge;
Technische Assistenz- und Know-How-Verträge;
Lizenzverträge;
Patent- und Warenzeichenverträge;
Management-Verträge;
Turnkey-Verträge: beinhalten die komplette Herstellung eines Projekts bis zum Zustand
der Gebrauchsfertigkeit (z.B. Produktionsaufnahme).
Richtlinien für die Genehmigung von Technologietransferverträgen
Die Verträge müssen die wesentlichen Merkmale der Technologie bzw. des Verfahrens
beschreiben, ebenso die voraussichtliche Höhe der Produktion, Qualität und
Spezifikation der Produkte sowie Einzelheiten zur eventuellen Bereitstellung technischer
Assistenz und sonstiger Dienstleistungen.
Für die Genehmigung sind folgende Aspekte von Bedeutung:
Die zu transferierende Leistung sollte den neuesten Stand der Entwicklung
repräsentieren. Außerdem sollten wesentliche Innovationen und neue Patente möglich
sein.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
67
Die Vergütung sollte vorzugsweise in Form einer kontinuierlichen Zahlung (running
royalty), berechnet auf der Basis des Netto-Umsatzes, geleistet werden.
Pauschalgebühren (fixed lump sum fee) sind dann zulässig, wenn das Know-How
innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vollständig übernommen werden kann. Die
Zahlung einer anfänglichen Pauschalgebühr zusätzlich zu laufenden Gebühren kann für
Kosten vereinbart werden, die dem Lizenzgeber für vorbereitende Arbeiten zugunsten
des Lizenznehmers entstanden sind.
Die Höhe der Gebühren kann, abhängig von den Gegebenheiten des Einzelfalles,
insbesondere dem Stand der Technologie, bei 1%-5% des Netto-Umsatzes angesetzt
werden.
Die Leistungen für den Technologietransfer sollten nicht in mehrere Teilverträge
aufgeteilt werden. Ebenso sollte keine Kapitalisierung von Know-How- oder
Lizenzgebühren zugunsten des Technologielieferanten vorgesehen werden.
Die Vertragslaufzeit, in der Regel werden anfänglich fünf Jahre genehmigt, sollte für die
vollständige Übernahme der Technologie ausreichen. Eine Verlängerung unterliegt
ebenfalls der Genehmigung des MITI.
Der Vertrag soll klare Bestimmungen über die Schulung des lokalen Personals haben.
Es sollten die Anzahl der zu schulenden Personen, die Ausbildungsbereiche und –dauer,
sowie die für die Schulung zur Verfügung zu stellenden Einrichtungen eindeutig
beschrieben sein. Die Kosten für die Schulung sind vom Technologiegeber zu tragen;
Patente und Warenzeichen können Bestandteile eines Technologiepaketes sein. Bei
Patenten, die Prozeß-Know-How betreffen, ist es besonders wichtig, daß sie in den
Verträgen ausdrücklich aufgeführt sind, und daß dem lokalen Unternehmen die
Nutzungsrechte an allen erforderlichen Patenten gewährt werden. Überschreitet die
Laufzeit eines Patentes die des Technologievertrages, ist es sinnvoll, eine Vereinbarung
über die Fortsetzung der Nutzung nach Ablauf des Vertrages zu treffen.
Die vertrauliche Behandlung von Informationen sollte auf die Dauer des Vertrages
beschränkt sein.
Der Vertrag soll eine Garantie bezüglich der Produktionskapazität, der Produktqualität
und -spezifikationen, sowie anderer Merkmale des Produktionsverfahrens beinhalten;
Der Technologielieferant muß die lokale Gesellschaft vor Ansprüchen bewahren, die
sich aus rechtlichen Schritten gegen die lokale Gesellschaft aufgrund der Verletzung
gewerblicher Schutzrechte Dritter als Folge der Nutzung der technischen Assistenz
ergeben.
Jeder Vertragspartei soll das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen, vorbehalten sein;
Auf Zahlungen an ausländische Technologielieferanten wird eine Quellensteuer von
10% erhoben, die vom Empfänger zu tragen ist. Ein Antrag auf Befreiung aufgrund eines
eventuell bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens ist beim Finanzministerium
einzureichen.
Das malaysische Unternehmen soll die mit lizensierter Technologie hergestellten
Produkte überall in Malaysia sowie in allen Ländern verkaufen dürfen, in denen der
Lizenzgeber weder selbst produziert noch Exklusivrechte vergeben hat noch andere
rechtliche Hinderungsgründe bestehen.
Der Vertrag soll malaysischem Recht unterliegen. Schlichtungsverfahren müssen in
Malaysia abgewickelt werden und zwar entweder gemäß dem Malaysian Arbitration Act
1952 (bzw. der überarbeiteten Fassung von 1972) oder nach den Bestimmungen der
United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) bei der regionalen
Schlichtungsstelle (Regional Centre of Arbitration) des Asian-African Legal Consultative
Committee (AALCC) in Kuala Lumpur.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
68
Die Regierung hat die Richtlinien in bezug auf Technologieverträge liberalisiert. In
folgenden Fällen wird daher die Genehmigung automatisch erteilt:
Bei Verträgen zwischen malaysischen Unternehmen, die sich zu 100% in
Auslandsbesitz befinden, und ausländischen Vertragspartnern;
Bei allen Lizenz-, Know-How- oder Technische-Assistenz-Verträgen zwischen
Unternehmen, die sich ganz oder teilweise in malaysischem Besitz befinden, und
ausländischen Vertragspartnern, wenn das laufende Entgelt nicht mehr als 3% der
Nettoverkaufserlöse, die Pauschalgebühr nicht mehr als RM 500.000 und laufendes
Entgelt und Pauschalgebühr zusammen nicht mehr als 3% der Nettoverkaufserlöse
betragen;
Bei allen Patent- und Warenzeichenverträgen zwischen malaysischen Unternehmen, die
sich nicht zu 100% in Auslandsbesitz befinden, und ausländischen Vertragspartnern,
wenn die Zahlung für beide Arten unter 1% der Nettoverkaufserlöse liegt.
Schutz geistigen Eigentums
Das Patentgesetz von 1983
Patentschutz wird in Malaysia durch das Patentgesetz von 1983 (Patents Act 1983) und
die Ausführungsbestimmungen von 1986 (Patents Regulations 1986) geregelt. Ein
Antrag auf Erteilung eines Patentes, die Erfindung muß neu und industriell anwendbar
sein, kann direkt in Malaysia gestellt werden, wo diesem dann auch Schutz gewährt wird.
Zusätzlicher Schutz geht von der Pariser Konvention aus, der Malaysia angehört. Die
Gesetze über gewerbliches geistiges Eigentum bieten Malayen und Ausländern
Gleichberechtigung.
Das Warenzeichengesetz von 1976
Der Schutz von Warenzeichen ist durch den Trade Marks Act 1976 und die Trade Marks
Regulations 1997 gewährleistet, die in Anlehnung an die Gesetze einiger Industrieländer
entworfen worden sind. Der Schutz eines Warenzeichens ist zeitlich unbegrenzt, sofern
die Eintragung in regelmäßigen Abständen verlängert wird. Auch Dienstleistungsmarken
sind durch Trade Marks Act und Regulations geschützt.
Das Urheberrechtsgesetz von 1987
Der Copyright Act 1987 gewährt umfassenden Schutz urheberrechtlich schutzfähiger
Werke, einschließlich Computersoftware. Die Dauer des Urheberschutzes reicht bei
literarischen, musikalischen und sonstigen Kunstwerken 50 Jahre über den Tod des
Künstlers hinaus. Es enthält außerdem Bestimmungen zur Durchsetzung des Schutzes.
Malaysia ist Unterzeichner der Berner Konvention. Ausländische Werke aus Staaten, die
diese Konvention nicht unterzeichnet haben, sind ebenfalls geschützt, wenn sie in
Malaysia hergestellt und hier innerhalb von 30 Tagen nach der erstmaligen
Veröffentlichung im Ursprungsland veröffentlicht werden.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
69
Industrielle Gebrauchsmuster (Industrie-Design)
Industrielle Gebrauchsmuster werden durch folgende Gesetze geschützt: United
Kingdom Designs (Protection) Act 1949 (revidiert 1978) für West Malaysia, United
Kingdom Designs (Protection) Ordinance Chapter 152 für Sabah und Designs (United
Kingdom) Ordinance Chapter 59 für Sarawak. Diese Gesetze kommen zur Anwendung,
wenn der Eigentümer des Gebrauchsmusters diese in Großbritannien gemäß dem
Registered Design Act, 1949 (United Kingdom) registrieren läßt. Dies entspricht einer
Registrierung in Großbritannien mit einer Erweiterung des Geltungsbereiches auf
Malaysia. Deshalb muß jeder, der in Malaysia ansässig ist und sein Gebrauchsmuster
schützen lassen möchte, dies zunächst in Großbritannien registrieren lassen.
Sobald die Ausführungsbestimmungen zum Malaysia Designs Act 1996 in Kraft sind, ist
die Registrierung in Malaysia vorzunehmen.
Formen geschäftlicher Präsenz
Ausländische Unternehmen haben in Malaysia die Möglichkeit, zwischen
unterschiedlichen Niederlassungsformen zu wählen. Die Wahl der Niederlassungsform
hängt dabei im wesentlichen von der Art des Vorhabens in Malaysia ab.
Für den Vertrieb von Produkten empfiehlt sich entweder ein Zwischenhändler oder ein
Handelsvertreter.
Beabsichtigt ein Investor, vorbereitend und koordinierend tätig zu werden, so bietet sich
die Errichtung einer Repräsentanz an. Soll darüber hinaus auch normale
Geschäftstätigkeit ausgeübt werden, ist es erforderlich, eine Zweigniederlassung
einzurichten.
Natürlich ist es auch möglich, eine Tochtergesellschaft zu gründen, um z.B. die
Produktion von Gütern für den Export oder den einheimischen Markt aufzunehmen.
Vertrieb von Produkten
Der Vertrieb von Produkten ist nach malaysischem Recht sowohl über Eigenhändler als
auch über Handelsvertreter möglich. Im folgenden kann nur ein kleiner Einblick gegeben
werden. Eine ausführliche Darstellung findet sich in dem Buch „Handelsvertretung in
Malaysia“ von Peter Kutschera und Maria von Stumm, das über MGCC bezogen werden
kann.
Handelsvertreter (commercial, manufacturer‘s oder general agent)
Die Parteien können frei wählen, ob das Handelsvertreterverhältnis deutschem oder
malaysischem Recht unterliegen soll. In der Regel wird aber malaysisches Recht
herangezogen, da malaysische Vertreter selten bereit sind, sich deutschem Recht zu
unterwerfen. Wird keine Abmachung getroffen, wird ebenfalls das hiesige Recht
zugrundegelegt.
In Malaysia gibt es kein spezifisch geregeltes Handelsvertreterverhältnis, deshalb findet
das Recht der Stellvertretung, das in Sect. 135 ff. Contracts Act 1950 festgelegt ist,
Anwendung. Dabei entspricht die rechtliche Stellung des Handelsvertreters in Malaysia
im wesentlichen der des deutschen Rechts. Einer besonderen Form bedarf der
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
70
Handelsvertretervertrag nicht, es ist allerdings empfehlenswert, genaue Regelungen
über die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu treffen, da nur sehr wenige gesetzliche
Vorschriften über das Handelsvertreterrecht existieren. AGB werden bereits dann
Bestandteil des Vertrages, wenn der Vertragspartner die Möglichkeit hatte, diese in
angemessener Weise zur Kenntnis zu nehmen, auch dann wenn sie überhaupt nicht
besprochen wurden. Bestimmt ein Partner aufgrund seiner wirtschaftlichen
Machtstellung die Vertragsbestimmungen, wovon bei der Verwendung von AGB
ausgegangen wird, kann dies zur Unwirksamkeit bestimmter, für die andere Partei
nachteilige, Klauseln führen.
Zwischenhändler (distributor)
Für den Vertrieb von Waren über Zwischenhändler bestehen keine Besonderheiten. Der
Händler ist für den Absatz der Waren alleine verantwortlich. Der einfache
Eigentumsvorbehalt ist im malaysischen Recht anerkannt. Rechtliche Probleme können
bei erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt auftreten. Bei entsprechenden
Vereinbarungen sollte deshalb immer ein lokaler Anwalt zu Rate gezogen werden. Das
übliche und auch weit verbreitete Sicherungsmittel ist das Akkreditiv (letter of credit).
Um den guten Ruf des Produktes nicht durch unzuverlässige Verkäufer zu
beeinträchtigen und im Interesse einer einheitlichen Absatzstrategie enthalten Verträge
mit Zwischenhändlern häufig Klauseln, die für Handelsvertreterverträge üblich sind:
Vereinbarungen über den Verkauf von Konkurrenzprodukten, Werbung, Kundendienst,
Lieferfristen, Preisgestaltung, Information des Prinzipals, usw.
Unterhaltung einer Repräsentanz
Im produzierenden und im Handelsgewerbe
Ausländische Firmen können in Malaysia eine Repräsentanz (Representative Office)
errichten. Diese darf jedoch nur vorbereitende und koordinierende Tätigkeiten ausüben
wie Marktforschung, Koordination der Aktivitäten von Tochterfirmen, Forschung und
Entwicklung sowie Personal beschäftigen und eine Bankverbindung unterhalten. Sie darf
keine Handelsgeschäfte abschließen, Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen,
Verträge namens des Stammhauses abschließen oder Warenlager unterhalten. D.h.
eine Repräsentanz muß komplett vom Ausland aus finanziert werden. Ausländische
Arbeitskräfte können nur für leitende und technische Positionen eingestellt werden. Die
Errichtung eines Representative Office muß bei dem Secretary General des Ministry of
International Trade and Industry (MITI) beantragt werden. Dabei sollten folgende
Dokumente mit dem Antrag eingereicht werden:
Eine notariell beglaubigte Gründungsurkunde und gegebenenfalls die Namensänderung
der ausländischen Gesellschaft;
Den letzten Jahresbericht der ausländischen Gesellschaft;
Andere Informationen, die eine Genehmigung begünstigen könnten, z.B. Broschüren.
Der Gesuch sollte ordnungsgemäß unterzeichnet sein und von einem autorisierten
Vertreter der Muttergesellschaft versiegelt werden. Die Beantragung von
Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitskräfte sollte zusammen mit der
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
71
Genehmigung des MITI, die die Anzahl zugelassener Ausländer enthält, direkt bei dem
Immigration Departement erfolgen
Genehmigungen werden für eine Laufzeit von zwei Jahren erteilt, können aber erneuert
werden. Die Gründung einer lokalen Gesellschaft oder eine Eintragung in das hiesige
Handelsregister ist für die Errichtung einer Repräsentanz nicht notwendig. Im Rahmen
der Gründung einer Repräsentanz oder eines Regionalbüros ist aber die Anmeldung
beim Employees Provident Fund (EPF), bei der Social Security Organisation (SOCSO)
sowie bei der Steuerbehörde erforderlich.
Im Bankensektor
Zu Institutionen im Bankensektor zählen all jene Unternehmen, die bankähnliche
Geschäfte durchführen wie z.B. Finanzierungs- und Leasingunternehmen,
Handelsbanken, Brokerfirmen, (Bau-)Kreditanstalten, etc. Auch in diesem Bereich
unterliegt die Genehmigung von Repräsentanzen, die, ebenfalls in Schriftform, bei dem
Manager der Bank Negara Malaysia (Zentralbank Malaysias) beantragt werden muß,
gewissen Kriterien. Representative Offices dürfen folgende Tätigkeiten durchführen:
Bereitstellen von Handels-, finanziellen und anderen wirtschaftlichen Informationen über
Malaysia für ausländische Interessenten und umgekehrt;
Unterstützung malaysischer Exporteure bei der Suche nach neuen Märkten und
umgekehrt;
Unterstützung ausländischer Interessenten bei der Errichtung von Joint-VentureUnternehmen in Malaysia;
Suche nach Möglichkeiten für die jeweilige Institution, an der Bereitstellung und
Verwaltung von internationalen Währungskrediten an malaysische Unternehmen
teilzuhaben. Dies beinhaltet das Aufspüren malaysischer Firmen, die
Auslandsfinanzierung benötigen.
Dagegen ist Representative Offices folgendes nicht gestattet:
Durchführung von Bank- oder anderen Geschäften in Malaysia;
Ausüben scheinbar erlaubter, repräsentativer Tätigkeiten, die aber zur Kontaktknüpfung
dienen;
Die Ernennung neuer Vertreter des Büros ohne Kenntnis der Bank Negara Malaysia.
(Außer in den Anfangsjahren ist generell nur ein ausländischer Vertreter zugelassen.);
Darüber hinaus ist die Repräsentanz dazu verpflichtet, der Bank Negara halbjährlich
(Ende Juni und im Dezember eines jeden Jahres) über ihre Aktivitäten Bericht zu
erstatten.
Folgende Unterlagen sollten zusammen mit dem Antrag eingereicht werden:
Eine Kopie des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, die ordnungsgemäß von
einem Direktor der ausländischen Institution bestätigt ist;
Eine Kopie der letzten Bilanz;
Ein Genehmigungsschreiben der für die Institution zuständigen Behörde, in bezug auf
die geplante Repräsentanz in Malaysia.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
72
Approved Operational Headquarters
Der Begriff „Approved Operational Headquarters“ bezieht sich auf lokal eingetragene
Gesellschaften in einheimischem oder ausländischem Eigentum, die für
Niederlassungen oder verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias sogenannte
qualifizierende Dienstleistungen erbringen. Unternehmen, die über ein umfangreiches
Netzwerk an verbundenen Gesellschaften außerhalb Malaysias verfügen, die gut am
Markt etabliert sind, eine gewisse Größenordnung in bezug auf Anlagevermögen und,
insbesondere qualifiziertes und technisch ausgebildetes, Personal aufweisen, können
bei dem Secretary General des Ministry of Finance (Tax Analysis Division) anerkannten
OHQ-Status beantragen. Dabei sollte die von einem Revisor bestätigte Bilanz mit
eingereicht werden. Für die Beantragung von Arbeitsgenehmigungen für ausländische
Arbeitskräfte muß wie bei Repräsentanzen verfahren werden.
Investitionsanreize:
Um in den Genuß zahlreicher Steuer- und anderer Vergünstigungen zu kommen, sollte:
Das eingezahlte Kapital mindestens RM 0,5 Millionen betragen;
Der Gesamtaufwand pro Jahr mindestens RM 1,5 Millionen betragen;
Das Unternehmen über mindestens drei Direktoren verfügen;
Das Unternehmen mehr als zwei verbundenen Unternehmen außerhalb Malaysias
dienen;
Das Unternehmen die malaysische Wirtschaft unterstützen.
Desweiteren sollte die Gesellschaft mindestens drei der folgenden qualifizierenden
Dienstleistungen für Niederlassungen oder verbundene Unternehmen außerhalb
Malaysias erbringen:
Management und Verwaltung;
Schatzmeisterei und Finanzmanagement;
Beratungsleistungen in Finanzfragen;
Forschung und Entwicklung;
Ausbildung und Personalmanagement.
Anerkannte Operational Headquarters (OHQ) müssen:
Einkommen aus der Erbringung qualifizierender Dienstleistungen für;
Zinsen aus Fremdwährungsdarlehen an und;
Erträge aus Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für;
Niederlassungen oder verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias lediglich mit
einem ermäßigten Satz von 10% versteuern.
Nachfolgend sind weitere Vergünstigungen für anerkannte OHQ aufgeführt:
Genehmigung von Expatriate-Positionen in Abhängigkeit vom Bedarf an Expertise und
Fachkenntnissen. Die Dauer der Arbeitsgenehmigungen beträgt drei bis fünf Jahre;
Freie Darlehensaufnahme, ohne Zentralbankgenehmigung, in Fremdwährung auf dem
Inlandsmarkt im Rahmen von Schatzmeisterei- und FinanzmanagementDienstleistungen für verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias;
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
73
Freie Darlehensaufnahme von lokalen Banken in Malaysischen Ringgit von bis zu RM
10 Millionen zur Verwendung in Malaysia. Beträge über RM 10 Millionen bedürfen der
vorherigen Genehmigung der Zentralbank;
Unbeschränkte Investition in ausländische Wertpapiere und Darlehensvergabe an
verbundene Unternehmen außerhalb Malaysias solange die Darlehensaufnahme
innerhalb der RM 10-Millionen-Grenze liegt und die Rücküberweisungen im Gegenwert
der ausländischen Währung erfolgen;
Eröffnung eines Fremdwährungskontos oder eines Multi-Währungskontos bei einer der
hierzu bestimmten Banken, um Exporterlöse in Fremdwährung halten zu können;
Eröffnung von Fremdwährungskonten bei hierzu bestimmten Banken in Malaysia
inklusive der Offshore-Banken in Labuan, oder bei Auslandsbanken zum Zwecke der
Kreditierung von Fremdwährungskonten, die nicht Exporterlöse sind;
Inanspruchnahme professioneller Dienstleistungen ausländischer Unternehmen, falls
derartige Dienstleistungen in Malaysia nicht erhältlich sind.
International Procurement Centre (IPC)
Der Begriff „International Procurement Centre“ wird – unabhängig ihrer
Gesellschaftsstruktur – auf in Malaysia registrierte Unternehmen angewandt, die in
Malaysia einer Geschäftstätigkeit nachgehen, die darauf ausgerichtet ist, die
Beschaffung und/oder den Verkauf von Rohmaterialien, Halbfertigwaren oder
Fertigprodukten für bzw. an verbundene oder nicht verbundene Unternehmen innerhalb
und außerhalb Malaysias vorzunehmen. Dies schließt die Beschaffung von bzw. den
Verkauf an Drittländer(n) ein.
Um IPC-Status beantragen zu können sollten die gleichen Voraussetzungen wie für
OHQ (4.) erfüllt sein (gute Marktposition, Anlagevermögen, Personal).
Investitionsanreize
Vergünstigungen werden gewährt, wenn das IPC folgende Kriterien erfüllt:
Das Unternehmen muß gemäß des Companies Acts 1965 gegründet werden und mit
einem eingezahlten Kapital von mindestens RM 0,5 Millionen ausgestattet werden;
Die Aufwendungen müssen jährlich mindestens RM 1,5 Millionen betragen;
Malaysische Häfen und Flughäfen sollen verstärkt genutzt werden.
Um die Ansiedlung von IPCs zu fördern und Malaysia zu einem Marketing- und
Vertriebszentrum zu machen, bietet die malaysische Regierung folgende
Investitionsanreize:
Die Genehmigung von Expatriate-Positionen richtet sich nach den Bedürfnissen der
IPCs;
IPCs wird erlaubt, Fremdwährungskonten bei den dazu lizensierten Geschäftsbanken zu
unterhalten;
IPCs dürfen, im Rahmen der absehbaren Exporterlöse, Devisentermingeschäfte tätigen;
IPCs werden nicht den Bestimmungen des Ministry of Domestic Trade and Consumer
Affairs in bezug auf die Eigenkapitalrichtlinien im Groß- und Einzelhandel unterworfen;
IPCs wird erlaubt, Rohmaterialien, Halbfertigwaren und Fertigprodukte zollfrei in
Freizonen oder „Licensed Manufacturing Warehouses“ (s. auch 3. Kap. C. II.)
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
74
einzuführen, um dort die Güter vor dem Versand an den Endkunden umzupacken oder
Ladungen zu konsolidieren oder zu integrieren.
Errichtung einer Tochtergesellschaft nach malaysischem Recht
Gesellschaftsformen
In Malaysia kann unternehmerische Tätigkeit in folgenden Rechtsformen ausgeübt
werden:
Einzelfirma (sole proprietorship);
Personengesellschaft (partnership) mit mindestens zwei, aber nicht mehr als 20
Gesellschaftern;
lokale Kapitalgesellschaft (locally incorporated company), die nach malaysischem Recht
gegründet ist, oder als ausländische Gesellschaft, die nach den Vorschriften des
Companies Act 1965 registriert ist;
Die Etablierung eines Unternehmens in den beiden zuerst genannten Formen ist mit
einem geringen zeitlichen und finanziellen Aufwand möglich. Es muß nur der vom
Kaufmann bzw. der Personengesellschaft geführte Name bei dem Registrar of Business
(ROB) angemeldet und genehmigt werden. Unmittelbar nach der Antragstellung kann
der Geschäftsbetrieb aufgenommen werden. Die Genehmigung muß dann jährlich
gegen eine geringe Gebühr (zwischen RM 25 und RM 50) erneuert werden. Ein weiterer
Vorteil ist, daß die finanziellen Verhältnisse - anders als bei Kapitalgesellschaften - nicht
für jedermann ersichtlich im Handelsregister eingetragen werden müssen. Geschäftliche
Verluste können vom persönlichen Einkommen steuerlich abgesetzt werden.
Ein gravierender Nachteil ist jedoch die unbeschränkte persönliche Haftung der
Beteiligten.
Das Recht der Personengesellschaft ist im Partnership Act 1961 geregelt und ist, soweit
es das Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern betrifft, weitgehend disponibel. Der
Abschluß eines förmlichen Gesellschaftsvertrages ist nicht vorgeschrieben. Eine
Personengesellschaft kann aus 2 bis maximal 20 Partnern bestehen, die für die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbegrenzt und gesamtschuldnerisch haften. Zu
bemerken ist diesbezüglich noch, daß das malaysische Recht keine der deutschen
Kommanditgesellschaft vergleichbare Rechtsform kennt.
Das Recht der Kapitalgesellschaften ist im Companies Act 1965 geregelt. Es gibt
folgende Formen:
Company limited by shares;
Company limited by guarantee;
Company unlimited.
Die letztere Form unterscheidet sich im Hinblick auf die Haftungsverhältnisse nicht
wesentlich von den Personengesellschaften. Ein ehemaliger Gesellschafter ist jedoch
nur dann haftbar, wenn er erst innerhalb des letzten Jahres vor Auflösung der unlimited
company ausgeschieden ist.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
75
Bei der company limited by guarantee wird die Haftung durch von den Gesellschaftern
für den Auflösungsfall übernommene Zahlungsgarantien begrenzt. Die Höhe der
Zahlungsgarantien wird im Gesellschaftsvertrag spezifiziert. Diese Gesellschaftsform ist
ausschließlich für gemeinnützige Unternehmen geeignet.
Bei der company limited by shares ist die Haftung wie auch bei den deutschen
Kapitalgesellschaften auf die übernommenen Kapitaleinlagen beschränkt. Ist die Einlage
vollständig eingezahlt, ist die persönliche Haftung des Anteilseigners ausgeschlossen.
Die company limited by shares kann als “private” und als “öffentliche” Kapitalgesellschaft
ausgestaltet werden:
Berhad (Bhd.)
Sendirian Berhad (Sdn. Bhd.) Bhd.)
= öffentliche Gesellschaft
= private Gesellschaft
Im Gegensatz zur „privaten“ Sendirian Berhad können bei der „öffentlichen“ Berhad
Gesellschaftsanteile in Form von Aktien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Die Aktien sind frei übertragbar. Die Berhad entspricht damit der deutschen
Aktiengesellschaft. Zur öffentlichen Emission von Aktien muß die Gesellschaft einen
Emissionsprospekt nach den Vorschriften des Companies Act 1965 erstellen. Die
beabsichtigte Emission muß der Aufsichtsbehörde (Securities Commission) zur
Genehmigung vorgelegt werden. Danach kann der Emissionsprospekt im
Gesellschaftsregister eingetragen werden. Die Bhd. kann dann, sofern sie die von der
Börse von Kuala Lumpur (KLSE) festgesetzten Bedingungen erfüllt, die Notierung und
den Handel ihrer Aktien an der Börse beantragen.
Die Sendirian. Berhad. ist strukturell und funktionell mit der deutschen GmbH
vergleichbar. Sie ist für ausländische Investoren, die in Malaysia eine
Tochtergesellschaft gründen möchten, in nahezu allen Fällen die geeignete
Gesellschaftsform. Bei entsprechendem Wachstum und Kapitalbedarf kann sie später
gemäß Paragraph 26 des Companies Act 1965 in eine Berhad (Aktiengesellschaft)
umgewandelt werden.
Die Gesellschaft muß mindestens zwei Gesellschafter haben, es sei denn alle Anteile
werden von einer Holdinggesellschaft gehalten. Wird die Mindestzahl für mehr als sechs
Monate unterschritten, drohen dem Alleingesellschafter eine Geldstrafe sowie die
unbeschränkte Haftung für in dieser Zeit entstandene Verbindlichkeiten der Gesellschaft
(Sect. 36 Companies Act 1965).
Die Gesellschaft muß einen amtlich eingetragenen Sitz in Malaysia haben, an dem
sämtliche gesetzlich erforderlichen Dokumente geführt werden. Es muß ein in Malaysia
zugelassener Abschlußprüfer (auditor) und ein Company Secretary bestellt werden.
Letzterer ist für die Einhaltung aller Rechts-, Verfahrens- und Formvorschriften bei
gesellschaftsrechtlich relevanten Vorgängen zuständig. Er muß eine natürliche Person
mit Hauptwohnsitz in Malaysia sein und Mitglied einer zugelassenen Berufsvereinigung
oder beim Gesellschaftsregister registriert sein. Das Unternehmen muß ferner
mindestens zwei Direktoren mit Hauptwohnsitz in Malaysia haben. Die malaysische
Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Daneben können “foreign directors” bestellt
werden.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
76
Die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Direktoren sind im Companies Act 1965
festgelegt. Im übrigen richten sie sich nach der Satzung. Gesetzlich ist eine
gemeinsame Geschäftsführung aller Direktoren vorgesehen. Die Satzung kann jedoch
das Mehrheitsprinzip einführen. Von Bedeutung ist insbesondere die unbeschränkte
Haftung der Direktoren für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Einzelne Direktoren
können zu Managing Directors bestellt werden. Die Gesellschafter dürfen dem Board of
Directors hinsichtlich der Geschäftsführung keine Weisungen erteilen. Sie haben jedoch
das Recht, die Direktoren abzuberufen.
Hinsichtlich der nötigen Kapitalausstattung ist zwischen dem “authorized capital” und
dem “issued and paid-up capital“ zu unterscheiden. Letzteres ist das von den
Gesellschaftern eingezahlte Kapital und damit der Betrag, mit dem gehaftet wird. Er darf
das “authorized capital” nicht übersteigen. Beides ist aus dem Handelsregister
ersichtlich. Das “authorized capital” muß mindestens 100.000 RM betragen, das “issued
and paid-up capital” jedoch nur 2 (zwei!) RM.
Das Kapital kann als Bar- oder Sacheinlage aufgebracht werden. Auch gemischte
Einlagen sind möglich. Ein Unternehmen darf weder mit eigenen Kapitalanteilen handeln
noch Aktien der Muttergesellschaft halten.
Die Satzung der Sdn. Bhd. muß nach Sect. 15 Companies Act 1965 folgende
Bestimmungen enthalten:
Beschränkung der Anzahl der Gesellschafter auf maximal 50 (Mindestanzahl: 2) –
ausgenommen sind Angestellte und bestimmte ehemalige Angestellte;
Ausschluß jeder öffentlichen Emission von Aktien oder Schuldscheinen;
Ausschluß der Aufnahme von Einlagen von Seiten der Öffentlichkeit.
Gründung einer Sdn. Bhd.
Das Gründungsverfahrens vom ersten Antrag bis zum Certificate of Incorporation dauert
in der Regel zwischen drei und sechs Wochen.
Mantelgründungen sind üblich und vereinfachen für ausländische Investoren das
Verfahren erheblich. Namensänderungen einer einmal gegründeten Gesellschaft sind
bis zu drei mal möglich, wobei der alte Name noch ein Jahr als Zusatz auf allen
Firmenpapieren geführt werden muß. Die Gründung kann entweder Company
secretaries (dazu unten), lokalen Rechtsanwälten oder Wirtschaftsprüfern übertragen
werden, wobei bei ersteren mit Kosten von 3.000-5.000 RM, bei den Anwälten mit
5.000-10.000 RM und bei den großen, international tätigen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch mit 20.000-30.000 RM zu rechnen sind.
Adressen und Kontakte werden durch MGCC vermittelt.
Der erste Schritt zur Gründung ist ein Antrag bei dem Gesellschaftsregister (Registrar of
Companies, ROC) auf Genehmigung und Reservierung des vorgesehenen
Firmennamens. Der Name darf insgesamt unter Einschluß der Worte „Sendirian
Berhad“ nicht mehr als 50 Buchstaben aufweisen.
Die Antragstellung erfolgt folgendermaßen:
Das Formular Nr. 13 A (Request of Availability of Name/Anfrage zur Verfügbarkeit des
Namens) ist zusammen mit der Bearbeitungsgebühr in Höhe von RM 30 beim ROC
einzureichen.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
77
Anschrift:
ROC
Pendaftar Syarikat
Pejabat Pendaftaran Syarikat,
Tingkat 11 –17, 100 Putra Place
Jalan Putra, The Mall,
50622 Kuala Lumpur
Nach Genehmigung des Firmennamens durch den ROC müssen innerhalb von 3
Monaten weitere Dokumente beim ROC eingereicht werden. Ausreichend ist dabei die
Vorlage als Kopie. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Unterlagen:
Formular Nr. 6 (Statutory Declaration of Compliance/Eidesstattliche Erklärung über
Einhaltung der Vorschriften);
Formular Nr. 48 A (Statutory Declaration by Persons before Appointment as a Director,
or a Promoter before Incorporation of Corporation/Eidesstattliche Erklärung der
vorgesehenen Direktoren oder des vorgesehenen Gesellschaftsgründers);
Satzung (Memorandum and Articles of Association);
Anlage A („Lampiran A“) in dreifacher Ausfertigung;
Fotokopie der Zustimmungserklärung der Personen, die als Direktoren der Gesellschaft
(Board of Directors) vorgesehen sind oder des Firmengründers vor der amtlichen
Gründung des Unternehmens („approval letter).
Einzelheiten zur Satzung
Die Satzung regelt die Grundlagen der Geschäftsführung und andere Fragen der
unternehmerischen Tätigkeit. Sie muß außer den oben genannten, eine private
Kapitalgesellschaft kennzeichnenden, Angaben folgendes enthalten:
Firmenname;
Büroanschrift;
Unternehmensgegenstand;
Summe und Aufteilung des genehmigten Kapitals (authorized capital); mit dem die Firma
registriert werden möchte;
Name, Paßnummer, Adresse und Beruf der Gründungsgesellschafter;
Haftungsbeschränkung der Gesellschafter;
Name der Zeugen der Unterschriftsleistung;
Name der Direktoren;
Mindest- und Höchstzahl der Direktoren;
Anteilsberechtigung jedes Direktors, falls vorhanden;
Name des ersten Company Secretary;
Beitrittsklausel.
Die Satzung muß durch die Gesellschafter unterzeichnet sein. Die Unterschriftsleistung
ist dabei durch eine dritte Partei zu bezeugen.
Die Satzung beinhaltet in der Regel eine Bestimmung, die die Nutzung des
Gesellschaftssiegels auf bestimmten offiziellen Dokumenten regelt. Ein solches Siegel
kann bei einem Siegelmacher für ca. RM 80,-- in Auftrag gegeben werden.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
78
Vor Einreichung der Satzung beim ROC muß sie ordnungsgemäß abgestempelt werden.
Die Stempelgebühren betragen RM 200,-- für das Original sowie RM 20,-- für jede Kopie
der Satzung.
Die Sdn. Bhd. erlangt Rechtsfähigkeit mit der Erteilung des Certificate of Incorporation
durch das Registry of Companies und kann damit ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.
Für die Gründung der Gesellschaft fallen Registergebühren an, die nach der Höhe des
genehmigten Kapitals (authorized capital) gestaffelt sind. Diese betragen RM 1.000 für
ein Gesellschaftskapital bis zu RM 100.000 und steigen degressiv auf maximal 70.000
RM (Companies (Amendment of Schedules) Order, 2nd Schedule, Sections 7, 337, 373).
Richtlinien für Kapitalbeteiligungen an malaysischen Unternehmen
Überblick
Für Kapitalbeteiligungen an malaysischen Unternehmen gibt es Vorschriften, die zum
einen die Frage betreffen, welcher Prozentsatz des Kapitals von einem ausländischen
Unternehmen gehalten werden darf (foreign equity guidelines), und zum anderen,
welche Kapitalanteile Bumiputeras (ethnischen Malayen und Urvölkern) vorbehalten sind.
Die letztere Regelung dient dazu, den Bumiputeras eine Stellung in der Wirtschaft
einzuräumen, die ihrem Bevölkerungsanteil entspricht. Derzeit ist die ethnische
Zusammensetzung wie folgt zu beziffern:
Malayen
Chinesen
Inder
ca. 56 %
ca. 34 %
ca. 10 %
Die gegenwärtigen Richtlinien zur Kapitalbeteiligung sind zum einen im sechsten
Fünfjahresplan (1991-1995) niedergelegt; weiterhin hat das Ministerium für
Internationalen Handel und Industrie (MIDA) im August 1998 eine bemerkenswerte
Liberalisierung einiger Investitionsrichtlinien als Reaktion auf die Asienkrise erlassen.
Aufgrund dieser Liberalisierung können ausländische Investoren im verarbeitenden
Gewerbe nunmehr grundsätzlich 100 % des Eigenkapitals halten. In bestimmten
Ausnahmefällen bleibt es dagegen bei der bisherigen Regelung. Im Folgenden werden
deshalb zunächst die Auswirkungen der Liberalisierung dargestellt. Daraufhin folgt eine
Zusammenfassung der in den übrigen Fällen weiterhin gültigen Altregelung.
Grundsatz hinsichtlich des verarbeitenden Gewerbes
Aufgrund der Veränderungen in bezug auf die Bestimmungen zur Verteilung des
Eigenkapitals stellt sich die Situation für Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe
nunmehr wie folgt dar:
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
79
Mit Ausnahme bestimmter Branchen sind alle neuen Projekte in der verarbeitenden
Industrie, inkl. Erweiterungsinvestitionen sowie Investitionen zur Diversifizierung von den
herrschenden Kapital- und Exportvorschriften ausgenommen.
Ausländische Investoren können also grundsätzlich 100 v.H. des Eigenkapitals halten,
ohne einen bestimmten Prozentsatz ihrer Produktion exportieren zu müssen.
Ausnahmefälle im Bereich des verarbeitenden Gewerbes
In bestimmten Ausnahmefällen gilt – ebenso wie für die Wirtschaftssektoren außerhalb
des produzierenden Bereichs - weiterhin die Altregelung. Diese Ausnahmefälle betreffen
die Branchen: Papierverpackung, Kunststoffverpackung, Plastikspritzgutkomponenten,
Galvanisierung und Metallverformung, Kabelherstellung, Druck und Stahlbau.
(Alt-)Regelung bezüglich der übrigen Wirtschaftssektoren
Die in diesem Kapitel behandelte Altregelung findet weiterhin auf die o.g. Ausnahmefälle
im verarbeitenden Gewerbe sowie auf alle übrigen Bereiche außerhalb des
produzierenden Sektors Anwendung.
Grundsatz
Grundsätzlich soll nach der Altregelung der ausländische Kapitalanteil höchstens 30%
und der Bumiputera-Anteil mindestens 30% betragen. Die restlichen 40% können auf
malaysische Nicht-Bumiputeras verteilt werden.
Bei neugegründeten Unternehmen außerhalb des produzierenden Sektors gewährt das
Foreign Investment Committee (FIC), die zuständige Aufsichtsbehörde für diese
Sektoren, eine einjährige Gnadenfrist, bis zu deren Ende diese Kapitalaufteilung
hergestellt werden muß. Dies gibt dem ausländischen Investor in der Regel genügend
Zeit, einen geeigneten malaysischen Partner zu finden. Sollte zum Ablauf der
einjährigen Frist ein solcher zuverlässiger Partner noch nicht in Sicht sein, kann
gegebenenfalls eine Fristverlängerung gewährt werden.
Schutz ausländischer Investitionen
Eigenkapitalbesitz
Die genehmigte Eigenkapitalverteilung eines Unternehmens muß zu keinem Zeitpunkt
umstrukturiert werden, auch dann nicht, wenn die Produktionskapazität erhöht oder das
Produktionsprogramm erweitert wird. Voraussetzung ist natürlich, daß das Unternehmen
im übrigen den Bedingungen der Produktionslizenz entspricht und die
Rahmenbedingungen des Projektes gleich bleiben.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
80
Investitionsschutzabkommen
Die malaysische Regierung hat mit zahlreichen Ländern, unter denen sich auch
Deutschland befindet, Verträge zum Schutz von Investitionen abgeschlossen. Ein
Investitionsschutzabkommen bietet dem ausländischen Investor:
Schutz vor willkürlicher Verstaatlichung und Enteignung;
sofortige und angemessene Entschädigung im Falle von Verstaatlichung oder
Enteignung;
uneingeschränkten Transfer von Gewinnen, Kapital und sonstigen Einkünften;
Beilegung von Investitionsstreitigkeiten gemäß der Convention on the Settlement of
Investment Disputes, der Malaysia seit 1966 als Mitglied angehört.
Regionales Arbitragezentrum
Das Kuala Lumpur Regional Centre for Arbitration wurde 1978 unter der
Schirmherrschaft des Asian-African Legal Consultative Committee (AALCC) und mit der
Unterstützung der malaysischen Regierung eingerichtet. Das Arbitragezentrum ist für die
asiatische und pazifische Region zuständig. Es ist eine gemeinnützige Organisation, die
eingerichtet worden ist, um Parteien, die in Produktion, Handel und anderen Geschäften
in und mit dieser Region tätig sind, eine Möglichkeit zur Schlichtung von
Auseinandersetzungen zu bieten.
Investitionsanreize
Das malaysische Steuerrecht enthält diverse Investitionsanreize im
Investitionsförderungsgesetz von 1986 (Promotion of Investments Act, 1986), im
Einkommenssteuergesetz von 1967 (Income Tax Act, 1967), im Zollgesetz von 1967
(Custom Tax Act, 1967) im Verkaufssteuergesetz von 1972 (Sales Tax Act, 1972) und
dem Verbrauchssteuergesetz von 1976 (Excise Act 1976)
Im folgenden seien die wichtigsten Investitionsanreize dargestellt.
Förderungsfähige Industriezweige
Erste Voraussetzung für die Gewährung einer Steuererleichterung ist die Einstufung der
steuerpflichtigen Person als Resident.
Weiterhin muß entweder die unternehmerische Tätigkeit als „geförderte Aktivität“ oder
das hergestellte Gut als „gefördertes Produkt“ anerkannt sein.
Fördermaßnahmen und Freibeträge
In diesen Bereichen können folgende Fördermaßnahmen und Freibeträge gewährt
werden:
Gewährung des Pionierstatus;
Steuerbefreiung für Investitionen (Investment Tax Allowance);
Steuerbefreiung für Reinvestitionen (Reinvestment Allowance);
Förderung von industriellen Strukturanpassungsmaßnahmen (Incentives for Industrial
Adjustment);
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
81
Förderungsmaßnahmen für High-Tech-Industrien;
Maßnahmen zur Förderung industrieller Verknüpfungen;
Exportförderung (Export Promotion and Double Deduction);
Förderungsmaßnahmen im Bereich der Einfuhrzölle;
Infrastrukturfreibetrag (Infrastructure Allowance);
Fördermaßnahmen für Forschung und Entwicklung;
Fördermaßnahmen für berufliche Bildung;
Fördermaßnahmen für Operational Headquarters (OHQ);
Fördermaßnahmen für Internationale Beschaffungszentren (IPCs);
Tourismusförderung;
Förderungsmaßnahmen für Software-Entwicklung und Computer und Güter der
Informationstechnologie;
Förderungsmaßnahmen für Lagerung, Verwertung und Entsorgung von Gift- und
Sondermüll;
Maßnahmen zur Förderung malaysischer Markenprodukte.
Pionierstatus
Der Pionierstatus wird einzelfallabhängig bei besonders förderungswürdigen Projekten
vom Ministerium für internationalen Handel und Industrie (MITI) gewährt. Sofern er
zuerkannt wird, berechtigt er dazu, lediglich 30% des Gewinns mit 9% zu versteuern
und den übrigen Gewinn steuerfrei zu verwenden. Die Steuerbefreiung gilt für fünf Jahre,
beginnend mit der Produktionsaufnahme.
In bestimmten Bereichen an der Ostküste der malaysischen Halbinsel („Östlicher
Korridor“) und den Bundesstaaten Sabah und Sarawak (Borneo) kann eine
Steuerbefreiung von 85% des Gewinns gewährt werden.
Steuerfreibetrag für Investitionen (Investment Tax Allowance, ITA)
Der Investitionsfreibetrag kann allen Steuerpflichtigen, die in einem förderungsfähigen
Industriezweig tätig sind, alternativ zum Pionierstatus gewährt werden. Im Falle der
Anerkennung wird ein Freibetrag bis zu 60% der direkt durch die Investition
verursachten Kosten, die innerhalb der ersten fünf Jahre entstanden sind, gewährt. Der
Freibetrag kann gegen 70% des Gewinns im Veranlagungsjahr verrechnet werden. Es
ist allerdings möglich, den unverbrauchten Betrag vorzutragen, bis er vollständig
aufgezehrt ist.
Auch im Falle des Investitionsfreibetrages gelten andere Grenzwerte in dem „Östlichen
Korridor“ der Halbinsel sowie in Ostmalaysia. Hier ist ein maximaler Freibetrag von bis
zu 80% der gesamten Investitionskosten zulässig. Allerdings ist der Freibetrag ebenfalls
beschränkt, nämlich auf 85% des Gewinns im Veranlagungsjahr.
Steuerbefreiung für Reinvestitionen (Reinvestment Allowance)
Ein Steuerfreibetrag für Reinvestitionen wird Produktionsunternehmen, die seit
mindestens zwölf Monaten tätig sind, für Investitionen gewährt, die der Erweiterung der
Produktionskapazität, der Rationalisierung und Modernisierung von Produktionsanlagen
oder der Diversifizierung des Produktionsprogramms dienen. Dabei muß die
Reinvestition zu einer Steigerung der Produktivität führen. Hierzu wird als Maßstab der
Prozeß-Effizienz-Quotient herangezogen, der sich folgendermaßen berechnen läßt:
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
82
Prozeß-Effizienz-Quotient (PEQ) = Gesamt-Output- BIMS / Gesamt-Input-BIMS1
Der Freibetrag entspricht 60% der anrechenbaren Investitionen und kann gegen bis zu
70% des zu versteuernden Gewinns im Veranlagungsjahr aufgerechnet werden. Nicht
ausgenutzte Freibeträge können in die folgenden Jahre vorgetragen werden, bis sie
vollständig aufgebraucht sind.
Auch für diesen Freibetrag gilt die bereits dargestellte Ausnahmeregel für den „Östlichen
Korridor“ und Ostmalaysia. Unternehmen in diesen Gebieten können diesen Freibetrag
vollständig gegen den zu versteuernden Gewinn im Veranlagungsjahr aufrechnen.
Um Unternehmen anzuregen, in Ausstattung zu investieren, die das Produktionsniveau
signifikant anhebt, kann ein Freibetrag von 60% vollständig gegen den zu versteuernden
Gewinn im Veranlagungszeitraum aufgerechnet werden, vergleichbar der Vergünstigung,
die Unternehmen in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak sowie im „Östlichen
Korridor“ der malaysischen Halbinsel geboten wird.
Förderung von industriellen Strukturanpassungsmaßnahmen (Incentives for Industrial
Adjustment)
Einen besonderen Freibetrag können Unternehmen des produzierenden Gewerbes
beantragen, die die Produktion vor dem 31.12.1990 aufgenommen haben, wenn sie
anerkannte Strukturanpassungsmaßnahmen vornehmen. Als Strukturanpassung gilt
jede Maßnahme zur Reorganisation, Rationalisierung oder Konsolidierung eines
bestimmten industriellen Sektors mit dem Ziel, die industrielle und technologische
Unabhängigkeit zu erhöhen, die Produktivität zu steigern sowie natürliche Rohstoffe und
das Arbeitskräftepersonal besser zu nutzen.
Um einen Freibetrag in Höhe von bis zu 100% der anerkannten Investitionen in
Strukturanpassungsmaßnahmen geltend machen zu können, müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein:
Das Strukturanpassungsprogramm muß vom Minister für internationalen Handel und
Industrie und vom Finanzminister genehmigt werden;
Der Freibetrag wird für Investitionen gewährt, die innerhalb von fünf Jahren nach
Genehmigung der Maßnahmen getätigt werden;
Firmen, denen bereits "Steuerfreibeträge für Investitionen" (ITA) gewährt wurden,
können die IAA nur für Investitionen in Anspruch nehmen, für die keine ITA genehmigt
wurden.
In Ergänzung zu den o.g. Förderungsmaßnahmen ist ein Industrial Adjustment Fund
eingerichtet worden, der zinsgünstige Kredite für Restrukturierungsmaßnahmen
bereitstellt.
Förderungsmaßnahmen für High-Tech-Industrien
High-Tech-Unternehmen werden als Unternehmen definiert, die mit neuen oder in der
Entwicklung befindlichen Technologien besonders „geförderte Aktivitäten“ durchführen
1
BIMS (Bought in Materials and Services) = Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Verpackung, Büromaterial,
Druckkosten, Schmierstoffe, Wasser, Strom, Brennstoffe, Leistungen Dritter (z.B. Subunternehmer,
Dienstleister, Lager) und nichtweiterverarbeitete Güter
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
83
oder besonders „geförderte Produkte“ herstellen. Dadurch können diese Unternehmen
in den Genuß folgender Förderungsmaßnahmen gelangen:
„Pionierstatus“ mit völliger Befreiung von der Einkommenssteuer für einen Zeitraum von
fünf Jahren;
„Steuerfreibetrag für Investitionen“ in Höhe von 60% der anrechenbaren Investitionen,
die während eines Zeitraumes von fünf Jahren getätigt werden. Dieser Freibetrag kann
vollständig gegen den Gewinn jedes Veranlagungsjahres aufgerechnet werden. Für
Unternehmen in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak, sowie im „Östlichen
Korridor“ der malaysischen Halbinsel beträgt der Freibetrag 80%.
High-Tech-Unternehmen müssen folgende Kriterien erfüllen:
Die Aufwendungen in Forschung und Entwicklung müssen jährlich mindestens 1% der
Bruttoverkaufserlöse betragen. Allerdings wird den Unternehmen eine Frist von drei
Jahren gewährt, diese Bedingungen zu erfüllen;
Der Anteil des wissenschaftlichen und technischen Personals mit akademischem Grad
muß mindestens 7% der Gesamtbelegschaft betragen.
Maßnahmen zur Förderung industrieller Verknüpfungen
Förderung von Großbetrieben
Um Großbetriebe für die Teilnahme an Programmen zur Schaffung industrieller
Verknüpfungen zu interessieren, können die Ausgaben für die Fortbildung von
Mitarbeitern, für Produktentwicklung, Produkttests und die Prüfung der
Produktionsabläufe des Zulieferers, um dessen Produktqualität sicherzustellen, von der
Steuer abgesetzt werden.
Förderung von Zulieferbetrieben
Zulieferer, einschließlich Kleinbetriebe, die Halbfertigwaren innerhalb eines anerkannten
Programmes produzieren, erhalten für fünf Jahre den „Pionierstatus“ mit 100%iger
Befreiung von der Körperschaftssteuer zuerkannt.
Sollten Zulieferer in der Lage sein, Halbfertigwaren auf Weltmarktniveau in bezug auf
Preis, Qualität und Quantität zu produzieren, wird ihnen eine zehnjährige 100%ige
Befreiung von der Körperschaftssteuer zuerkannt.
Infrastrukturfreibetrag
Unternehmen in den Bundesstaaten Sabah und Sarawak, sowie dem „Östlichen
Korridor“ der malaysischen Halbinsel, die anerkannte Investitionen zur Verbesserung
der Infrastruktur tätigen, z.B. Brücken, Anlegestellen, Verbindungsstraßen oder
Elektrizitätsverteilerstellen errichten, wird ein Steuerfreibetrag in Höhe von 100 v.H. der
Investitionen gewährt.
Die Freibetragsgrenze wird durch die Höhe der Gesamtinvestition bestimmt und ist auf
fünf Jahre beschränkt. In jedem Veranlagungsjahr kann der Freibetrag bis zu 85% des
Gewinns in Anspruch genommen werden. Unverbrauchte Beträge können vorgetragen
werden.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
84
Fördermaßnahmen für Forschung und Entwicklung
Nach der Definition des Gesetzes (Promotion Act, 1986) ist Forschung und Entwicklung
„… jede systematische oder intensive Untersuchung im Bereich der Wissenschaft und
Technologie mit dem Ziel, die Untersuchungsergebnisse für die Herstellung oder
Verbesserung von Materialien, Gerätschaften, Produkten oder Prozessen zu verwenden.
Ausgenommen sind:
Qualitätskontrolle von Produkten oder routinemäßiges Testen von Materialien,
Gerätschaften oder Produkten;
sozial- oder humanwissenschaftliche Forschung;
routinemäßiges Sammeln von Daten;
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen oder Management-Studien;
Marktforschung und Verkaufsförderung.“
Die geänderte und mit Wirkung zum 1.1.1998 effektive Gesetzeslage stellt sich wie folgt
dar.
Vertragsforschungsunternehmen, die Forschungen für Dritte durchführen,
Forschungsunternehmen sowie In-House Forschungsunternehmen kann entweder der
Pionierstatus oder alternativ der Investitionsfreibetrag zuerkannt werden. Weiterhin ist es
alternativ möglich, Aufwendungen für (In-House) Forschung doppelt abzuziehen.
Die Gesetzesänderung stellt ebenfalls klar, daß Tests, die zum gewöhnlichen
Produktionsablauf gehören, regelmäßig nicht als Forschung und Entwicklung anzusehen
sind. Etwas anderes gilt nur, wenn die Tests Teil einer Designentwicklung oder der
Herstellung eines Prototyps sind.
Fördermaßnahmen für berufliche Bildung
Zur Förderung beruflicher Qualifikation und Verbesserung der Produktivität und der
Qualität der Arbeitskräfte werden folgende Anreize angeboten:
Unternehmen, die Berufsausbildungsstätten einrichten, können für die zu diesem Zweck
innerhalb von zehn Jahren getätigte Investitionen einen Investitionsfreibetrag in Höhe
von 100% der Investitionen erhalten. Dieser Freibetrag kann pro Veranlagungsjahr
gegen bis zu 70% des zu versteuernden Einkommens angerechnet werden.
Für diesen Freibetrag qualifizieren sich ebenfalls Unternehmen, die berufliche Aus- und
Weiterbildung anbieten und Investitionen tätigen, um existierende
Ausbildungseinrichtungen zu erweitern oder zu verbessern.
Es ist auch möglich, die Kosten anerkannter Ausbildungsmaßnahmen doppelt steuerlich
abzusetzen. Der doppelte Abzug wird automatisch bewilligt, wenn die Ausbildung an
staatlich anerkannte Ausbildungsinstitutionen erfolgt.
Ausbildungskosten, die vor der Geschäftsaufnahme anfallen, sind steuerlich einfach
absetzbar.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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3.4. Wichtige Kontakte
Malaysian-German Chamber of Commerce and Industry (MGCC)
Suite 47.01, Level 47 Menara AmBank
No. 8 Jalan Yap Kwan Seng
50450 Kuala Lumpur
Tel. +60-3-2078 3561
Fax. +60-3-2072 1198
E-mail: mgcc@mgcc.com.my
Homepage: http://malaysia.ahk.de
Embassy of the Federal Republic of Germany
26th Floor, Menara Tan & Tan
207, Jalan Tun Razak
50400 Kuala Lumpur
Tel. (00603) 2170 9666
Fax: (00603) 2161 9800
E-mail: contact@ german-embassy.org.my
Homepage: http://www.kuala-lumpur.diplo.de/
Botschaft von Malaysia
Klingelhoferstr.6
10707 Berlin
Tel: (+49)30 8857 490 /
Fax: (+49) 30 8857 4950
Malaysian Industrial Development Authority
6th Floor, Rolex House
Dompropst-Ketzer-Strasse 1-9
D-50667 Köln
Tel: +49 - 221 124 008 / 9
Fax:
+49 - 221 13 61 98
E-mail :
mida.cologne@t-online.de
Homepage: http://www.mida.gov.my
Ministerien
Ministry of Agriculture Malaysia
Wisma Tani, Jalan Sultan Salahuddin, 50624 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-26175000
Fax: +603-26913758
E-mail: admin@agri.moa.my
Website: www.agrolink.moa.myhttp://www.agrolink.moa.my/_
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
86
Ministry of Culture, Arts & Tourism
36th Floor, Menara Dato’ Onn, Putra World Trade Centre, 45, Jalan Tun Ismail, 50480
Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-26935188
Fax: +603-26935884 / 0207
E-mail: tourism@tourism.gov.my
Website: www.tourism.gov.my
Ministry of Defence
Jalan Padang Tembak, 50634 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-26921333
Fax: +603-26914163
E-mail: info@mod.gov.my
Website: www.mod.gov.my
Ministry of Education
Level 7, Block J (North), Pusat Bandar Damansara, 50604 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-20986900
Fax: +603-20945360
Website: www.moe.gov.my
Ministry of Energy, Communications & Multimedia
3rd Floor, Wisma Damansara, Jalan Semantan, 50668 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-20875000
Fax: +603-20933989
E-mail: webmaster@ktkm.gov.my
Website: www.ktkm.gov.my
Ministry of Finance
Finance Ministry Complex, Precinct 2, Federal Government Administrative Centre,
62592 Putrajaya, MALAYSIA
Tel: +603-88823000
Fax: +603-88823892 / 3894
E-mail: webmaster@treasury.gov.my
Website: www.treasury.gov.myhttp://www.treasury.gov.my/_
Ministry of Foreign Affairs
Wisma Putra, Precinct 2, 1, Jalan Wisma Putra, Federal Government Administrative
Centre, 62602 Putrajaya, MALAYSIA
Tel: +603-88874000
Fax: +603-88891717
Website: www.kln.gov.my
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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Ministry of Health
Jalan Cenderasari, 50590 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-26985077
Fax: +603-26985964
E-mail: PRO1@moh.gov.my
Website: www.moh.gov.my
Ministry of Home Affairs
Block D1, Parcel D, Federal Government Administrative Centre,
62546 Putrajaya, MALAYSIA
Tel: +603-88868000
Fax: +603-88891613
Website: www.kdn.gov.my
Ministry of International Trade and Industry (MITI)
Block 10, Government Offices Complex, Jalan Duta, 50622 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-62033022
Fax: +603-62031303
E-mail: mitiweb@miti.gov.my
Website: www.miti.gov.my
Ministry of Primary Industries
6th-8th Floor, Menara Dayabumi, Jalan Sultan Hishamuddin, 50654 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-22747511
Fax: +603-22745014 / 5649
Website: www.kpu.gov.my
Ministry of Science, Technology and the Environment
Level 1-7, Block C5, Parcel C5, Federal Government Administrative Centre, 62662
Putrajaya, MALAYSIA
Tel: +603-88858000
Fax: +603-88886070
E-mail: webmaster@moste.gov.my
Website: www.moste.gov.my
Ministry of Transport
5th, 6th & 7th Floor, Block D5, Parcel D, Federal Government Administrative Centre,
62502 Putrajaya, MALAYSIA
Tel: +603-88866000
Fax: +603-88891569 / 2537
E-mail: webmaster@mot.gov.my
Website: www.mot.gov.my
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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Ministry of Works
Level 5, Block A, Kompleks Kerja Raya, Jalan Sultan Salahuddin, 50580 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-27111100
Fax: +603-27116564
E-mail: pro@kkr.gov.my
Website: www.kkr.gov.my
Wichtige Behörden
Construction Industry Development Board (CIDB)
7th Floor, Grand Season Avenue, 72, Jalan Pahang, 53000 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-40448808
Fax: +603-40452808
Website: www.cidb.gov.my
Department of Chemistry, Ministry of Science, Technology and the Environment
Malaysia
Jalan Sultan, 46661 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-79853000
Fax: +603-79556764
Website: www.kimia.gov.myhttp://www.kimia.gov.my/_
Department of Environment Ministry of Science, Technology and the Environment
Malaysia
Level 3-7, Parcel C4, Federal Government Administrative Centre, 62662 Putrajaya,
MALAYSIA
Tel: +603-88858200
Fax: +603-88889987
E-mail:doe@jas.sains.my
Website: www.jas.sains.my
Department of Fisheries
8th-9th Floors, Wisma Tani, Jalan Sultan Salahuddin, 50628 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-26175000
Fax: +603-26910305
E-mail: hqhelp@dof.moa.my
Website: www.agrolink.moa.my/dof
Department of Islamic Development Malaysia (JAKIM)
Level 4-9, Block D7, Federal Government Administrative Centre, 62519 Putrajaya,
MALAYSIA
Tel: +603-88864000
Fax: +603-88892039
Website: www.islam.gov.my
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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Department of Occupational
Safety and Health
Ministry of Human Resources
Level 2-4, Block D3, Parcel D, Federal Government Administrative Centre, 62502
Putrajaya, MALAYSIA
Tel: +603-88865000
Fax: +603-88892338 / 2339 / 2351
E-mail: abcm@dosh.gov.my
Website: www.dosh.gov.my
Department of Statistics Malaysia
Block C6, Parcel C, Federal Government Administrative Centre, 62514 Putrajaya,
MALAYSIA
Tel: +603-88857000 / 7710 / 7709 / 7192
Fax: +603-88889248 / 88859250
E-mail: jpbpo@stats.gov.my
Website: www.statistics.gov.my
Department of Veterinary Services
8th-9th Floors, Wisma Chase Perdana, Off Jalan Semantan, Damansara Heights,
50630 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-20940077
Fax: +603-20940092
E-mail: webmaster@jph.gov.my
Website: www.agrolink.moa.my/jph
Federal Agricultural Marketing Authority Malaysia (FAMA)
Bangunan FAMA Point, Lot 17304, Jalan Persiaran 1, Bandar Baru Selayang, 68100
Batu Caves, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-61389622
Fax: +603-61383650 / 5200
E-mail:fama@pop.jaring.my
Website: agrolink.moa.my/fama
Fisheries Development Authority of Malaysia (LKIM)
7th-11th Floor, Wisma PKNS, Jalan Raja Laut, 50784 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-26177000
Fax: +603-26911931
Website: www.agrolink.moa.my/lkim
Immigration Department Malaysia
Level 1-7, Block I (North), Pusat Bandar Damansara, 50550 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-20955077
Fax: +603-20924869
E-mail:pro@imi.gov.my
Website: www.imi.gov.my
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
90
Malaysia External Trade Development Corporation (MATRADE)
7th Floor, Wisma Sime Darby, Jalan Raja Laut, 50350 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-26947259
Fax: +603-26947363
E-mail: info@hq.matrade.gov.my
Website: www.matrade.gov.my
Malaysia Royal Customs Department Classification Management Branch
Block 11, Government Offices
Complex, Jalan Duta, 50596 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-62016088 / 9088
Fax: +603-62012548 / 4927 / 2709
E-mail: kastam@customs.gov.my
Website: www.customs.gov.my
Malaysia Tourism Promotion Board
17th Floor, Menara Dato’ Onn, Putra World Trade Centre, 45, Jalan Tun Ismail, 50480
Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-26935188
Fax: +603-26935884
E-mail: tourism@tourism.gov.my
Website: www.tourismmalaysia.gov.my
Malaysian Cocoa Board (MCB)
5th & 6th Floor, Wisma SEDCO
Lorong Plaza Wawasan, Off Coastal Highway, 88000 Kota Kinabalu, Sabah, MALAYSIA
Tel: +6088-252572
Fax: +6088-239575 / 253037
Website: www.koko.gov.my
Malaysian Industrial Development Authority (MIDA)
Block 4, Plaza Sentral, Jalan Stesen Sentral 5, Kuala Lumpur Sentral,
50470 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-22673633
Fax: +603-22747970
E-mail: promotion@mida.gov.my
Website: www.mida.gov.my
Malaysian Industrial Development Finance Berhad (MIDF)
MIDF Building, 195A, Jalan Tun Razak, 50400 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-21610066 / 1166
Fax: +603-21615973 / 3906
E-mail: inquiry@midf.com.my
Website: www.midf.com.my
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
91
Malaysian Palm Oil Board (MPOB)
Licensing and Enforcement Division
6, Persiaran Institusi, Bandar Baru Bangi, 43000 Kajang, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-89259155 / 9775
Fax: +603-89259446
Website: www.mpob.gov.my
Malaysian Pineapple Industry Board
5, Wisma Nanas, Jalan Padi Mahsuri, Bandar Baru UDA, 81200 Johor Bahru, Johore
MALAYSIA
Tel: +607-2361211 / 012
Fax: +607-2365694
E-mail: mpib@tm.net.my
Website: www.mpib.gov.my
Malaysian Rubber Board (MRB)
17th-18th Floor, Bangunan Getah Asli (Menara), 148, Jalan Ampang, 50450 Kuala
Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-92062000
Fax: +603-21634492
E-mail: general@lgm.gov.my
Website: www.lgm.gov.my
Malaysian Technology Development Corporation Sdn Bhd (MTDC)
Level 2-5, MIDF Building, 195A, Jalan Tun Razak, 50400 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-21612000
Fax: +603-21637542
E-mail: comms@mtdc.com.my
Website: www.mtdc.com.my
Malaysian Timber Council
Menara PGRM, 18th Floor, 8, Jalan Pudu Ulu, Cheras, 56100 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-92811999
Fax: +603-92828999
E-mail: council@mtc.com.my
Website: www.mtc.com.my
Malaysian Timber Industry Board (MTIB)
Menara PGRM, 13th-17th Floor, 8, Jalan Pudu Ulu, Cheras, 56100 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-92822235
Fax: +603-92851477 / 1744
E-mail:info@mtib.gov.my
Website: www.mtib.gov.my
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
92
Mardec Berhad
Bangunan Mardec, Jalan Kerja Ayer Lama, 68000 Ampang, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-42567055
Fax: +603-42535262
E-mail: cs@mardec.com.my
Website: www.mardec.com.my
MIMOS Berhad
Technology Park Malaysia, 57000 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-89965000
Fax: +603-89964658
E-mail:tbcc@mimos.my
Website: www.mimos.my
National Productivity Corporation (NPC)
Jalan Produktiviti, Off Jalan Sultan, 46200 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-79557266
Fax: +603-79578068
E-mail: mcc@npc.org.my
Website: www.npc.org.my
Royal Malaysia Police
Police Headquarters, Bukit Aman, 50560 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-22626310
Fax: +603-22722710
E-mail:rmp@rmp.gov.my
Website: www.rmp.gov.my
Small and Medium Industries Development Corporation (SMIDEC)
701D, Level 7, Tower D, Uptown 5, 5, Jalan
SS 21/39, Damansara Uptown, 47400 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-76287400
Fax: +603-76601919
E-mail:smidec@smidec.gov.my
Website: www.smidec.gov.my
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
93
Bundesstaaten
Johor Corporation
13th Fl, Menara Johor Corporation
Kotaraya,
80000 Johor Bahru
Johor, Malaysia
Tel: 60(7) 223 2692
Fax: 60(7) 223 3175
e-mail: pdnjohor@jcorp.com.my
Website: www.jcorp.com.my
Perak State Development
Corporation
Wisma Wan Mohamed
Jalan Panglima Bukit Gantang
Wahab
P.O. Box 217
30904 Ipoh
Perak, Malaysia
Tel: 60(5) 529 6668
Fax: 60(5) 529 6662
e-mail: info@pknp_perak.gov.my
Kedah State Development Corporation
14th Fl., Wisma PKNK
Jalan Sultan Badlishah
05000 Alor Setar
Kedah, Malaysia
Tel: 60(4) 775 2367
Fax: 60(4) 775 2365
Perlis State Economic Development Corporation
No. 173-191, Taman Kemajuan
Jalan Raja Syed Alwi
01000 Kangar
Perlis, Malaysia
Tel: 60(4) 976 1088/37
Fax: 60(4) 976 2181
e-mail: pkenps@yahoo.com
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
94
Kelantan State Economic Development Corporation
8th-11th Fl., Bangunan PKINK
Jalan Tengku Maharani Puteri
P.O. Box 1421
15710 Kota Bharu
Kelantan, Malaysia
Tel: 60(9) 744 5055
Fax: 60(9) 744 1700
e-mail: pkink@pkink.gov.my
Website: www.pkink.gov.my
Sabah Economic Development Corporation
8th-10th Fl., Wisma SEDCO
Lorong Plaza Wawasan
P.O. Box 12159
88823 Kota Kinabalu
Sabah, Malaysia
Tel: 60(88) 266 777
Fax: 60(88) 219 263/219 179
e-mail: sedco1@po.jaring.my
Website: www.sabah.gov.my/sedco/
Malacca State Development Corporation
11th-13th Fl., Bangunan Graha Maju
Jalan Graha Maju
P.O. Box 221
75740 Malacca
Melaka, Malaysia
Tel: 60(6) 282 5711/5624/5050
Fax: 60(6) 284 9686
e-mail: pknm@tm.net.my
Website: www.perpustam.edu.my/pknm
Sarawak Economic Development Corporation
6th-11th Fl.,
Bangunan Menara SEDC
Jalan Tunku Abdul Rahman, P.O. 400
93100 Kuching
Sarawak, Malaysia
Tel: (6082) 416 777
Fax: (6082) 424 330
e-mail: ssedc@pop1.jaring.my
Website: www.sedc.com.my
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
95
Negeri Sembilan State Development Corporation
P.O. Box 158, Jalan Yam Tuan
70710 Seremban
Negeri Sembilan, Malaysia
Tel: 60(6) 762 3251/2/3/4
Fax: 60(6) 763 7924
e-mail: pknns@tm.net.my
Website: www.sukns.gov.my
SSIC Berhad
24th Fl., Wisma MPSA
Persiaran Perbandaran
40000 Shah Alam
Selangor, Malaysia
Tel: 60(3) 5510 2005/2006/2007
Fax: 60(3) 5519 6403/5511 2008
e-mail: info@ssic.com.my
Website: www.ssic.com.my
Pahang State Development Corporation
16th Fl., Kompleks Teruntum
Jalan Mahkota,
25000 Kuantan
Pahang, Malaysia
Tel: 60(9) 513 5566
Fax: 60(9) 513 0510
e-mail: pknp@pahang.gov.my
Website: www.pcd.gov.my
Terengganu State Economic Development Corporation
14th Fl., Menara Permint
Jalan Sultan Ismail
20200 Kuala Terengganu
Terengganu, Malaysia
Tel: 60(9) 622 2155
Fax: 60(9) 623 3880
e-mail: pmint@po.jaring.my
Website: www.pmint.terengganu.gov.my
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
96
Penang Development Corporation
1, Persiaran Mahsuri
Bandar Bayan Baru
11909 Bayan Lepas
Penang, Malaysia
Tel: 60(4) 634 0111
Fax: 60(4) 643 2405
e-mail: enquiry@pdc.gov.my
Website: www.pdc.gov.my
Wirtschaftsverbände
Aluminium Manufacturers Group of Malaysia (AMGM)
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-62761211
Fax: +603-62776714
E-mail: webmaster@fmm.org.my
Website: www.fmm.org.my
Association of Banks in Malaysia (ABM)
17th Floor, UBN Tower, Jalan P. Ramlee, 50250 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-20788041 / 2 / 3
Fax: +603-20788004
Association of Consulting Engineers Malaysia (ACEM)
63-2 & 65-2, Medan Setia 1, Damansara Heights, 50490 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-20950031 / 0079 / 0158
Fax: +603-20953499
E-mail: sec@acem.po.my
Website: www.acem.com.my
Association of Malaysian Bumiputra Timber & Furniture Entrepreneurs (PEKA)
Bukit Nanas Furniture Gallery, Lot 231, Bukit Nanas, Jalan Ampang, 50450 Kuala
Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-20705213
Fax: +603-20705297
E-mail: peka@tm.net.my
Website: peka.com.my
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
97
Association of Malaysian Medical Industries (AMMI)
c/o Key Associates (M) Sdn Bhd
10A, Jalan BM 1/2, Taman Mayang Emas, 47301 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-78047636
Fax: +603-78036333
Association of Marine Industries of Malaysia (AMIM)
3rd Floor, Ming Building, Jalan Bukit Nanas, 50250 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-20314142
Fax: +603-20314087
E-mail: amim@tm.net.my
Website: www.amim.net
Association of Private Hospitals of Malaysia
Suite 58, 4th Floor, Pantai Medical Centre, 8, Jalan Bukit Pantai, 59100 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-22840278
Fax: +603-22841278
E-mail: aphm@po.jaring.my
Website: www.hospitals-malaysia.org
Association of the Computer and Multimedia Industry Malaysia (PIKOM)
1107, Block B, Phileo Damansara II, 15, Jalan 16/11, 46350 Petaling Jaya, Selangor,
MALAYSIA
Tel: +603-79552922
Fax: +603-79552933
E-mail:info@pikom.org.my
Website: www.pikom.org.my
Branding Association of Malaysia
Unit 1-24, 1st Floor, FAS Business Avenue, 1, Jalan Perbandaran, Kelana Jaya, 47301
Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-78807010
Fax: +603-78807009
E-mail:info@brandingmalaysia.com
Website: www.brandingmalaysia.com
Chemical Industries Council of Malaysia (CICM)
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-62761211
Fax: +603-62776714
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
98
Container Hauliers Association of Malaysia (CHAM)
c/o Konsortium Logistics Bhd
Lot 6, Jalan Sultan Mohamad 3, Kawasan Perindustrian Bandar Sultan Sulaiman, 42000
Port Klang, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-31764688 / 8784
Fax: +603-31761923
Federation of Malaysia Fish Association (FOMFA)
561A, Jalan E3/5, Taman Ehsan, Kepong, 52100 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-62768863
Fax: +603-62769122
E-mail: myfish@myfish.org
Website: www.myfish.org
Federation of Malaysian Freight Forwarders (FMFF)
Wisma AFAPK, 23, Jalan Cemerlang, 42000 Port Klang, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-31684363
Fax: +603-31675243
E-mail: secretariat@fmff.net
Federation of Malaysian Foundry Engineering Industries Association (FOMFEIA)
8, 1st Floor, Jalan 1-77B, Off Jalan Changkat Thambi Dollah, 55100 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-21418843
Fax: +603-21421384
E-mail: webmaster@fomfeia.org.my
Website: www.fomfeia.org.my
Federation of Malaysian Manufacturers (FMM)
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-62761211
Fax: +603-62741266 / 7288
E-mail: webmaster@fmm.org.my
Website: www.fmm.org.my
Glass Manufacturers Association of Malaysia (GMAM)
Suite 2, 2nd Floor, Tun Abdul Razak Complex, Jalan Wong Ah Fook, 80000 Johor Bahru,
Johore, MALAYSIA
Tel: +607-2216428 / 2510217
Fax: +607-2216429 / 2510535
Heavy Equipment Manufacturers Association of Malaysia (HEMMAM)
c/o Muhibbah Engineering (M) Bhd
Lot 586 & 579, 2nd Mile, Jalan Batu Tiga Lama, 41300 Klang, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-33424323
Fax: +603-33424327 / 46302
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
99
Malaysia Cable Manufacturers Association (MCMA)
15A, Jalan PJS 10/24, Bandar Sri Subang, 46000 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-56340294
Fax: +603-56348460
E-mail:info@mcma.org.my
Website: www.mcma.org.my
Malaysia Electrical & Electronic Industry Group (MEEIG)
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-62761211
Fax: +603-62741266 / 7288
E-mail: webmaster@fmm.org.my
Website: www.fmm.org.my
Malaysia Quaries Association
17 & 19, Jalan Brunei Barat, Pudu, 55100 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-21426689
Fax: +603-21427301
Malaysia Rubber Export Promotion Council (MREPC)
11th Floor, Bangunan Getah Asli (Menara), 148, Jalan Ampang, 50450 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-21669918
Fax: +603-21668018
E-mail:info@mrepc.com
Website: www.mrepc.com
Malaysian Aerospace Industries Association (MAIA)
Bangunan ATAC, PT 192, Jalan Lapangan Terbang Subang, 54700 Subang, Selangor,
MALAYSIA
Tel: +603-78591820
Fax: +603-78591824
Malaysian Association of Convention & Exhibition Organisers & Suppliers (MACEOS)
c/o Lot 10-12, Wisma Allied, Lorong 51A/227B, 46100 Petaling Jaya, Selangor,
MALAYSIA
Tel: +603-79578888
Fax: +603-79574100
E-mail: helen@translink.com.my
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
100
Malaysian Association of Private Colleges and Universities (MAPCU)
1, Persiaran Utama, Bandar Utama, 47800 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-77273200
Fax: +603-77289978
Website: www.studymalaysia.com/mapcu
Malaysian Automotive Association (MAA)
17-4, 3rd Floor, Jalan 14/22, 46100 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-79550454
Fax: +603-79550954
E-mail:maapom@tm.net.my
Website: www.maa.org.my
Malaysian Automotive Component Parts Manufacturers Association (MACPMA)
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-62761211
Fax: +603-62741266 / 6714
E-mail: macpma@fmm.org.my
Website: www.mapag.org.my
Malaysian Automotive Tyre Manufacturers Industry Group (MATMIG)
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-62761211
Fax: +603-62741266 / 6714
E-mail: webmaster@fmm.org.my
Website: www.fmm.org.my
Malaysian Crop Care & Health Association (MCPA)
11, 2nd Floor, Jalan SS 26/8, Taman Mayang Jaya, 47301 Petaling Jaya, Selangor,
MALAYSIA
Tel: +603-78048968
Fax: +603-78048964
Malaysian Food Canners Association (MFCA)
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-62761211
Fax: +603-62741266
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
101
Malaysian Food Manufacturing Group (MAFMAG)
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-62761211
Fax: +603-62741266
Malaysian Footwear Manufacturers Association (MFMA)
63, 1/F, Jalan 2/90, Taman Pertama, Km 6, Jalan Cheras, 56100 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-92855382
Fax: +603-92845664
E-mail: mfma@po.jaring.my
Website: malaysianfootwear.tripod.com
Malaysian Frozen Food Processors Association (MFFPA)
60-B, 2nd Floor, Jalan Perai Jaya 4, Bandar Perai Jaya, 13600 Perai, Penang,
MALAYSIA
Tel: +604-3904737
Fax: +604-3904736
E-mail:mffpa@tm.net.my
Website: www.mffpa.org.my
Malaysian Garment Manufacturers Association (MGMA)
9B, Jalan Lengkongan Brunei, 55100 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-21487258
Fax: +603-21422491
Malaysian Iron and Steel Industry Federation (MISIF)
28E & 30E, 5th Floor, Block 2, Worldwide Business Park, Jalan Tinju 13/50, Section 13,
40675 Shah Alam, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-55133970
Fax: +603-55133891
E-mail: misif@po.jaring.my
Website: www.misif.org.my
Malaysian Knitting Manufacturers Association (MKMA)
6A & 6B, Jalan Hijau, Bukit Pasir, 83000 Batu Pahat, Johore, MALAYSIA
Tel: +607-4343203 / 9318
Fax: +607-4314682
E-mail: knitnet@tm.net.my
Website: malaysia.asiaep.com/ass/mkma
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
102
Malaysian Latex & Rubber Thread Manufacturers Association
Bangunan Mardec, Jalan Kerja Air Lama, 68000 Ampang, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-42560959
Fax: +603-42574724
E-mail:jennifersr@rt_international.com.my
Malaysian Malay Businessmen and Industrialist Association (PERDASAMA)
PERDASAMA Headquarters
Lot 1717, Jalan Ledang, Off Jalan Duta, 50480 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-20952002
Fax: +603-20952009
Malaysian Oleochemical Manufacturers Group
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-62761211
Fax: +603-62776714
Malaysian Organization of Pharmaceutical Industries (MOPI)
1st Floor, Wisma Yan, 17 & 18, Jalan Selangor, 46050 Petaling Jaya, Selangor,
MALAYSIA
Tel: +603-79573070 / 1004
Fax: +603-79560018
E-mail:mopi@tm.net.my
Website: www.mopi.org.myhttp://www.mopi.org.my/_
Malaysian Plastics Manufacturers Association (MPMA)
37, Jalan 20/14, Paramount Garden, 46300 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-78763027
Fax: +603-78768352
E-mail:info@mpma.org.my
Website: www.mpma.org.my
Malaysian Rubber Glove Manufacturers Association (MRGMA)
A2-20, 2nd Floor, Block A, PJ Industrial Park, Jalan Kemajuan, Section 13, 46200
Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-79578362
Fax: +603-79578412
Malaysian Rubber Products Manufacturers Association (MRPMA)
1A, Jalan USJ 11/1J, 47620 Subang Jaya, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-56316150 / 51
Fax: +603-56316152
E-mail:info@mrpma.com.my
Website: www.mrpma.com
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
103
Malaysian Textile Manufacturers Association (MTMA)
Box #42, 9th Floor, West Block, Wisma Selangor Dredging, 142C, Jalan Ampang, 50450
Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-21621454
Fax: +603-21623953
Webiste: www.fashion-asia.com
Malaysian Timber Council (MTC)
18th Floor, Menara PGRM, 8, Jalan Pudu Ulu, Cheras, 56100 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-92811999
Fax: +603-92828999
E-mail: council@mtc.com.my
Website: www.mtc.com.myhttp://www.mtc.com.my/_
Malaysian Tin Products Manufacturers Association (MTPMA)
8th Floor, West Block, Wisma Selangor Dredging, Jalan Ampang, 50450 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-21616171
Fax: +603-21616179
E-mail: mcom@po.jaring.my
Website: www.mcom.com.my
Master Builders Association Malaysia (MBAM)
2-1 (1st Floor), Jalan 2/109E, Desa Business Park, Taman Desa, Off Jalan Klang Lama,
58100 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-79848636
Fax: +603-79826811
E-mail: support@mbam.org.my
Website: www.mbam.org.my
MPA Plastic Resins Producers Industry Group (MPA-PRPG)
Wisma FMM, 3, Persiaran Dagang, PJU 9, Bandar Sri Damansara, 52200 Kuala Lumpur,
MALAYSIA
Tel: +603-62761211
Fax: +603-62741266 / 76714
E-mail:keekian@fmm.org.my
Website: www.mpa.org.my
Perodua Vendors’ Association
c/o Profen Sdn Bhd
Lot 9, Kawasan MIEL, Fasa 11, Jalan Bursa
23/4, Section 23, 40300 Shah Alam, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-55491858
Fax: +603-55491857
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
104
Pharmaceutical Association of Malaysia (PhAMA)
75-3, Medan Setia 1, Plaza Damansara, 50490 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-20962493
Fax: +603-20952143
E-mail: phama@phama.org.my
Website: www.phama.org.my
Proton Vendors’ Association
c/o Tracoma Sdn Bhd
Lot 6, Jalan Pelabur 23/1, Section 23, 40300 Shah Alam, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-55418515 / 1627
Fax: +603-55418409 / 5967
E-mail: pva@tm.net.my
Technopreneurs Association of Malaysia (TEAM)
The Media Shoppe Sdn Bhd
Unit C-902 Penthouse, 9th Floor, Block C, Kelana Square, 17, Jalan SS 7/26, Kelana
Jaya, 47301 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-78043876
Fax: +603-78039143
E-mail: info@team.net.my
Website: www.team.net.my
The Cement & Concrete Association of Malaysia (C&CA)
1401, Block C, Kelana Business Centre, 97, Jalan SS7/2, Kelana Jaya, 47301 Petaling
Jaya, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-74921368 / 78064299
Fax: +603-74921718
E-mail: cemca@tm.net.my
Website: www.cnca.org.my
The Cosmetic, Toiletry and Fragrance Association (CTFA)
A901, Phileo Damansara 1, 16/11 Off Jalan Damansara, 46350 Petaling Jaya, Selangor,
MALAYSIA
Tel: +603-76650163
Fax: +603-79551298
E-mail: ctfa@tm.net.my
The Electrical & Electronics Association of Malaysia (TEEAM)
5-B, Jalan Gelugor, Off Jalan Kenanga, 55200 Kuala Lumpur, MALAYSIA
Tel: +603-92214417 / 2091
Fax: +603-92218212
E-mail: teeam@po.jaring.my
Website: www.teeam.com
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
105
The Palm Oil Refiners Association of Malaysia (PORAM)
801C/802A, Block B, Executive Suite, Kelana Business Centre, 97, Jalan SS 7/2, 47301
Kelana Jaya, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-74920006
Fax: +603-74920128
E-mail: poram@poram.org.my
Website: www.poram.org.my
Toyota Suppliers’ Club
3-1, Jalan SS 23/11, Taman SEA, 47400 Petaling Jaya, Selangor, MALAYSIA
Tel: +603-78065525
Fax: +603-7806551
Ministry of Domestic Trade and Consumer Affairs Malaysia
Lot 2G3, Precinct 2, Pusat Pentadbiran Kerajaan Persekutuan
62623 Putrajaya, Malaysia
Tel.: 00603/88 82 55 00, Fax: -88 82 57 62
Internet: www.kpdnhep.gov.my
Ministry of Entrepreneur and Co-operative Development
Lot 2G6, Precinct 2, Pusat Pentadbiran Kerajaan Persekutuan
62100 Putrajaya, Malaysia
Tel.: 00603/88 80 50 00, Fax: -88 80 51 06
Internet: www.mecd.gov.my
Deutsch-Malaysische Industrie- und Handelskammer
(Malaysian-German Chamber of Commerce and Industry, MGCC)
Suite 47.01, Level 47, Menara AmBank
No. 8, Jalan Yap Kwan Seng
50450 Kuala Lumpur, Malaysia
Tel.: 00603/20 78 35 61, -20 78 35 62, Fax: - 20 72 11 98
E-Mail: herret@mgcc.com.my, Internet: www.mgcc.com.my
German Business Pool
UOA Centre 19-9-6, 19 Jalan Pinang
50450 Kuala Lumpur, Malaysia
Tel.: 00603/21 62 85 45, Fax: - 21 62 85 46
E-Mail: info@germanbusinesspool.com, Internet: www.germanbusinesspool.com
The Malaysian International Chamber of Commerce and Industry
C-8-8, 8th Floor, Block C
Planza Mont’ Kiara
2 Jalan Kiara, Mont’ Kiara
50480 Kuala Lumpur, Malaysia
Tel.: 00603/62 01 77 08, Fax: -62 01 77 05, -06
E-Mail: micci@micci.com, Internet: www.micci.com
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
106
Malaysian Retailers Association
17-3, Jalan Dagang SB 4/3
Teman Sg Besi Indah
43300 Seri Kembangan
Selangor, Darul Ehsan, Malaysia
Tel.: 00603/89 41 43 11, -22, 66, -88, Fax: -89 41 43 31
E-Mail: enquiry@mra.com.my, Internet: www.mra.com.my
Malaysian Exhibition Services Sdn Bhd
Suite 14.02, 14th Floor
Plaza Permata, Jalan Kampar
Off Jalan Tun Razak
50400 Kuala Lumpur
Tel.: 00603/40 41 03 11, Fax: -40 43 72 41
E-Mail: ir@mesallworld.com, Internet: www.mesallworld.com
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
107
4. Das Land PHILIPPINEN
4.1. Wirtschaftsstruktur
Autor: Oliver Höflinger, bfai
Manila (bfai) - Die Philippinen sind Gründungsmitglied der Association of South-East
Asian Nations (ASEAN) und innerhalb dieser Ländergruppe hinter Indonesien der
zweitbevölkerungsreichste Staat. Beim Vergleich der Bruttoinlandsprodukte liegen sie
auf Rang fünf, hinter Indonesien, Thailand, Malaysia und Singapur. Nach einer längeren
Schwächeperiode haben die Philippinen mittlerweile wieder Tritt gefasst und konnten in
den letzten Jahren mit ansprechenden Wachstumsraten aufwarten. Weitere
Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte.
Die Philippinen im globalen und regionalen Kontext
Die Philippinen sind Gründungsmitglied der Association of South-East Asian Nations
(ASEAN) und innerhalb dieser Ländergruppe hinter Indonesien der
zweitbevölkerungsreichste Staat. Beim Vergleich der Bruttoinlandsprodukte (BIP) in US$
liegen sie auf Rang fünf, hinter Indonesien, Thailand, Malaysia und Singapur. Nach einer
längeren Schwächeperiode haben die Philippinen mittlerweile wieder Tritt gefasst und
konnten in den letzten Jahren mit ansprechenden Wachstumsraten aufwarten, wenn
auch noch für längere Zeit eine große Diskrepanz zwischen den Lebensbedingungen
einer kleinen Ober- und Mittelschicht und denen der breiten Masse der Bevölkerung
bestehen bleiben wird.
Investmentbanken rechnen die Philippinen zu den N-11, also den nächsten elf Ländern,
denen nach dem Boom der BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien und VR China)
ein besonders hohes Wachstumspotential zugeschrieben wird. Angetrieben wird die
Volkswirtschaft vor allem vom stetig expandierenden Konsum einer jungen, weiterhin
wachsenden Bevölkerung, der zusätzlich noch kräftig von den Milliarden-$-schweren
Rücküberweisungen der im Ausland arbeitenden Philippiner (Overseas Filipino Workers,
OFW) unterstützt wird. Auf den privaten Konsum entfallen knapp vier Fünftel des realen
BIP.
Auch Deutschland profitiert von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der letzten Zeit
und konnte seine Lieferungen 2006 um gut ein Fünftel auf 1,4 Mrd. US$ steigern;
gleichzeitig sind zahlreiche deutsche Firmen und Unternehmer erfolgreich in den
Philippinen tätig. Lufthansa Technik Philippines wartet die Flugzeuge von Philippine
Airlines, Continental Temic produziert Fahrzeugelektronik für den Export, Siemens und
die Deutsche Bank nutzen die Standortvorteile im Business Process Outsourcing (BPO),
die Steag ließ ihr 210 Megawatt-Kohlekraftwerk in Mindanao Ende 2006 ans Netz gehen
und Seair, die vom deutschen Unternehmer Iren Dornier gegründete Fluglinie, bietet von
Clark aus die schnellsten Flüge ins Tropenparadies Boracay.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
108
Dennoch ist nach Einschätzung von Branchenkennern der deutsche Anteil gemessen an
den Möglichkeiten einfach noch zu niedrig. Chancen bieten sich dabei in zahlreichen
Branchen, vor allem bei Halbleitern und IT (speziell Testen und Montage), Business
Process Outsourcing (BPO), Nahrungsmitteln und Getränken, Agrarindustrie,
(Gesundheits)Tourismus und Wellness, Bergbau, Infrastruktur sowie im Energiesektor
einschließlich der erneuerbaren Energien.
Zu den Stärken qualifizierter philippinischer Arbeitnehmer zählen vor allem die guten
Englischkenntnisse, der relativ hohe Ausbildungsstand und die geschichtliche bedingte
Vertrautheit mit der westlichen Kultur. All dies bringt große Vorteile für die
Kommunikation im Unternehmen mit sich. Hinzu kommen eine künstlerische Ader,
welche die Philippiner speziell für Aufgaben im Design- und Architekturbereich
qualifiziert, sowie die Fähigkeit in einer Gruppe zu arbeiten.
Des Weiteren wird den Philippinern ein ausgeprägtes Talent für das mittlere
Management bescheinigt. Speziell im Hinblick auf das verarbeitende Gewerbe sind die
Philippinen nach Einschätzung von Branchenkennern ein guter Standort für die
Fertigung von Produkten, die Phantasie beziehungsweise gutes Design erfordern, wie
auch für die Lohnveredelung; hingegen sind sie weniger geeignet für Produktionen, die
von den Beschäftigten rein repetitive Tätigkeiten über einen längeren Zeitraum erfordern.
Die Philippinen waren in den 50er und 60er Jahren hinter Japan die fortschrittlichste
Volkswirtschaft in Asien, sind dann aber im regionalen Vergleich immer weiter
zurückgefallen und beispielsweise von Malaysia und Thailand überholt worden. Die
Erklärungssuche dafür hält noch an, wobei die einzelnen Versionen unterschiedliche
Schwerpunkte setzen. Unstrittig ist, dass einige der für die Stagnation maßgeblichen
Gründe sich auch heute noch hemmend auswirken können - sowohl auf
volkswirtschaftlicher Ebene wie auch bei einzelnen Projekten von in- und ausländischen
Firmen. So führte die Diktatur unter Marcos zum einen zu einer Korrumpierung vormals
relativ neutraler staatlicher Institutionen, die zusammen mit der nach wie vor
vorhandenen Armut für die heutige Korruption und den Amtsmissbrauch verantwortlich
ist; zum anderen begann mit ihr eine Zeit hoher politischer Instabilität, aufgrund derer die
Philippinen im regionalen Vergleich in der Vergangenheit nur in geringem Maße von
ausländischen Direktinvestitionen profitieren konnten; besonders schlecht war dabei die
Entwicklung in den 80er Jahren.
Einen weiteren Faktor stellt die ungleiche Vermögensverteilung dar, die auch eine
höchst ungleiche Teilhabe an gesellschaftlichen Chancen nach sich zieht. Die Armut
weiter Teile der Bevölkerung geht einher mit einer hohen Konzentration der
Produktionsfaktoren in den Händen von etwa 160 Familien, die Politik und Wirtschaft
des Landes in großem Ausmaß beeinflussen. So kann es dazu kommen, dass ein volkswie betriebswirtschaftlich sinnvolles Projekt nur deshalb nicht realisiert werden kann,
weil es einer einflussreichen Person nicht in das individuelle Kalkül passt. Auch für
ausländische Unternehmen zahlt es sich aus, sich mit diesen potentiellen Einflüssen
beziehungsweise Interessengeflechten zu beschäftigen.
Schließlich hat auch die negative Einstellung der in den Philippinen nach wie vor
mächtigen katholischen Kirche zur Empfängnisverhütung dazu geführt, dass sich das
reale wirtschaftliche Wachstum nicht in einer merklichen Verbesserung des individuellen
Lebensstandards der breiten Masse niederschlug, sondern dass es von der starken
Bevölkerungszunahme größtenteils "aufgezehrt" wurde. Beispielsweise stieg laut
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
109
Statistiken des IWF das reale BIP von 1980 bis 2006 um insgesamt 108%, das reale BIP
pro Kopf legte jedoch nur um 17% zu.
Sektorale Struktur
Die Dienstleistungen bilden mittlerweile den wichtigsten Wirtschaftssektor: Sie trugen
2006 fast die Hälfte zum realen BIP bei, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe mit einem
Anteil von etwa einem Viertel sowie der Landwirtschaft mit knapp einem Sechstel. Bei
allen Analysen gilt es jedoch im Hinterkopf zu behalten, dass ein großer Teil der
wirtschaftlichen Aktivitäten nicht in der amtlichen Statistik erfasst wird; so geht
beispielsweise die ADB davon aus, dass sich die Größe der Schattenwirtschaft auf etwa
20 bis 40% des formalen Sektors beläuft.
Bedeutung der Wirtschaftssektoren
Sektor
Land- u. Forstwirtschaft
Industrie
.Verarbeitende Industrie
.Baugewerbe
.Elektrizität, Gas, Wasser
.Bergbau/Rohstoffe
Dienstleistungen
.Handel
.Transport, Kommunikation,
Lagerung
.Finanzen
.Immobilien
.Private Dienstleistungen
.Staatliche Dienstleistungen
.Rest
Insgesamt
*) Stand Juli des Jahres
Quelle: NSCB, 2007
Anteil am Anteil am Anteil an den Anteil an den
BIP 2001
BIP 2006 Beschäftigten Beschäftigten
(in %)
(in %)
2001 (in %) *) 2006 (in %) *)
15,1
14,2
37,5
35,6
31,6
32,1
16,1
15,1
22,9
23,1
10,0
9,2
4,9
4,1
5,3
5,1
3,2
3,6
0,4
0,3
0,6
1,3
0,3
0,4
53,2
53,7
46,4
49,3
14,3
14,5
18,0
19,2
6,8
7,5
7,2
7,4
4,4
6,5
11,9
9,3
100,0
5,1
5,9
13,5
7,2
100,0
1,0
1,8
18,4
100,0
1,0
2,4
19,3
100,0
Anhaltspunkte für Lieferchancen sowie aussichtsreiche Investitionsprojekte auf
Branchenebene liefert der jährlich erstellte Investment Priorities Plan (IPP). Dort sind
diejenigen Bereiche aufgelistet, die aktuell eine besondere staatliche Förderung
genießen, da sich Manila von ihnen einen überdurchschnittlichen Beitrag zu Wachstum
und Beschäftigung erhofft. Im Jahr 2007 sind dies unter anderem: Landwirtschaft,
Informations- und Kommunikationstechnologie, Elektronik, Infrastruktur, Energie,
Automobilbau, Gesundheit und Wellness sowie Schiffbau. Diese Branchen waren auch
im 2006 IPP enthalten, dagegen sind Eisen und Stahl sowie Forschung und Entwicklung
2007 neu hinzukommen.
Die Landwirtschaft ist nach wie vor ein wichtiger Sektor mit großem Potential, sie leidet
jedoch unter einem Investitionsstau und einer damit einhergehenden geringen Effizienz.
Auch in Zukunft wird ihr eine große Rolle zukommen, nicht zuletzt weil die wachsende
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
110
Bevölkerung ernährt werden muss. Für die mittlere Frist bis 2010 gelten zwei Oberziele:
Zum einen die Vergrößerung der Anbauflächen, zum anderen die Erhöhung der
Faktorproduktivität und den Ausbau der Transport- und Lagerungsinfrastruktur.
Wenn sich die Wiederbelebung des Bergbaus wie erhofft fortsetzt, werden sich dort in
den nächsten Jahren gute Chancen für Firmen aus den verschiedensten Industriegüterund Dienstleistungssparten eröffnen. Viele der entstehenden oder ins Auge gefassten
Bergbauprojekte liegen in unentwickelten Gegenden und erfordern daher eine eigene
Infrastruktur bis hin zum Bau von Häfen. An besonders ergiebigen Standorten sollen
auch Betriebe der downstream-Industrie angesiedelt werden. Bei der Ausstattung mit
mineralischen Ressourcen sind die Philippinen weltweit die Nummer drei bei Gold, die
Nummer vier bei Kupfer und die Nummer fünf bei Nickel.
Im Energiesektor bieten sich Chancen bei der weiter voranschreitenden Privatisierung
von Stromerzeugung und -durchleitung, wie auch bei den erneuerbaren Energien, vor
allem Solar- und Windenergie; bei geothermisch erzeugtem Strom sind die Philippinen
weltweit bereits die Nr. 2 hinter den USA.
Potenzial in der Bauwirtschaft bieten vor allem der Gebäudebau angesichts eines
aufgestauten Bedarfs von circa 5 Mio. Wohneinheiten sowie der Infrastrukturbau. Laut
dem Mitte 2006 vorgestellten, großangelegten staatlichen Investitionsprogramm sollen
von 2006 bis 2010 Mittel in Höhe von etwa 1,7 Bill. philPeso in den Aus- und Aufbau der
Infrastruktur fließen. Die Steigerung der - derzeit zu niedrigen - staatlichen
Infrastrukturinvestitionen ist für das weitere Wachstum des Landes unerlässlich und wird
auch von zahlreichen Organisationen wie zum Beispiel der Weltbank angemahnt.
Im verarbeitenden Gewerbe dominiert die Nahrungsmittel- und Getränkeherstellung: an
der gesamten Bruttowertschöpfung in laufenden Preisen des Sektors in Höhe von 1.262
Mrd. philPesos stellte sie 2005 einen Anteil von 50,7%. Auch künftig wird dieser Bereich
einschließlich der Verpackungsindustrie vor allem durch die anhaltende
Binnennachfrage weiter expandieren. Weitere wichtige Segmente bilden darüber hinaus
Halbleiter und Informationstechnologie sowie Kfz-Teile, deren (Export)Produkte zu den
maßgeblichen Devisenbringern der Philippinen zählen.
Das verarbeitende Gewerbe hat sich in den 50er und 60er Jahre schnell entwickelt, nicht
zuletzt aufgrund staatlicher Eingriffe, welche die Importsubstitution begünstigten; in den
70ern wurde die Exportproduktion vor allem von Elektronikprodukten und Kfz-Teilen
gefördert; in den 80ern unterstützte die Regierung den Ausbau der Schwerindustrie,
damals wurden unter anderem eine Kupferschmelze, ein chemischer Komplex sowie ein
Phosphatdüngerwerk gebaut.
Der Dienstleistungssektor ist mittlerweile zum Wachstumstreiber der Volkswirtschaft
geworden. Das größte Potential wird derzeit dem Business Process Outsourcing (BPO)
bescheinigt wo sich die Philippinen im Vergleich zum Hauptkonkurrenten Indien immer
besser positionieren können. In den letzten Jahren ist vor allem die Zahl der
Kundenkontaktzentren sprunghaft angestiegen; aussichtsreich sind ferner Medical
Transcription, Animation, Softwareentwicklung sowie Finanz- und Buchhaltungsdiensten.
Generell soll im BPO der Anteil der wissensintensiven Tätigkeiten kontinuierlich
gesteigert werden.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
111
Mittelfristig sollen medizinischer Tourismus und Wellness den Dienstleistungssektor
antreiben. Was die medizinische Seite anbelangt, sind die Voraussetzungen nicht
schlecht: bereits heute erbringen gute private Krankenhäuser für die äußerst
zahlungskräftigen 2 bis 3% der philippinischen Bevölkerung Dienstleistungen auf
Weltniveau. Die touristische Infrastruktur hingegen weist noch Lücken auf. Geplant ist
deshalb unter anderem die Schaffung von den Sonderwirtschaftszonen ähnlichen
touristischen sowie medizinischen Zonen.
Nicht vergessen werde sollte schließlich, dass Entwicklungsbanken wie die in Manila
ansässige Asiatische Entwicklungsbank (Asian Development Bank, ADB) und die
Weltbank sowie die vor Ort tätigen Entwicklungshilfeorganisationen wie die Deutsche
Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH mit zahlreichen Projekten
darunter auch Public-Private-Partnerships (PPP) - in den Philippinen vertreten sind.
Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche und Branchen-Trends finden Sie kostenlos zum
Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends". Die
wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen, zwei mal jährlich aktualisiert, in der
Reihe „Wirtschaftsdaten kompakt“ kostenlos zur Verfügung (www.bfai.de).
Informationen zu den größten Unternehmen des Landes
Der private Sektor dominiert die Volkswirtschaft: im Zeitraum 1991 bis 2001
erwirtschaftete er Statistiken der ADB zufolge im Durchschnitt 95% des BIP, wobei er
85% der Gesamtausgaben und etwa zwei Drittel bis drei Viertel der Investitionen tätigte;
ferner beschäftigte er 92% der Arbeitnehmer.
Der verbreitetste Unternehmenstyp war 2001 das Mikrounternehmen mit einem Anteil an
den registrierten Firmen von 91,0%; dahinter folgten kleine und mittelständische
Unternehmen mit 8,5% sowie Großunternehmen mit 0,5%. Innerhalb der 1.000
umsatzstärksten Unternehmen 2005 steuerten die 19 staatlichen einen Anteil von 8,6%
zum gesamten Umsatz bei.
Ausgewählte Kennzahlen philippinischer Firmen (in Euro, in Mitarbeitern) 1)
Firmentyp
Durchschnittlicher
Umsatz
Durchschnittliche
Wertschöpfung
Durchschnittliche
Mitarbeiterzahl
Arbeitsproduktivität
pro
Mitarbeiter
Weniger als 20
Mitarbeiter 2)
24.180
6.636
4
20 oder mehr
Mitarbeiter 3)
3.592.242
1.178.518
119
1) Umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs 2003 von 1 Euro = 62 philPesos; 2)
697.393 befragte Firmen; 3) 20.579 befragte Firmen
Quelle: 2003 Annual Survey of Philippine Business and Industry (ASPBI), 2007
2.340
10.004
Unter den Großunternehmen finden sich neben den ausländisch bestimmten zahlreiche,
einflussreichen Familien gehörende Konglomerate, die in der Regel eine Bank sowie
eine Immobilienfirma beinhalten und somit durchaus den japanischen Zaibatsu oder den
koreanischen Chaebol ähneln.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
112
Eines der traditionsreichsten ist die 1834 gegründete Ayala Corp. an der die
philippinisch-spanische Zobel de Ayala-Familie über die Holding Mermac einen Anteil
von etwa drei Fünfteln hält. Durch Tochtergesellschaften und angeschlossene Firmen ist
Ayala Corp. in diversen Branchen tätig, darunter Immobilien, Hotels,
Finanzdienstleistungen, Banken und Versicherungen, Telekommunikation, IT und
Elektronik, Wasserversorgung, Fahrzeuge sowie Nahrungsmittel und Agrarwirtschaft.
Auf Firmenebene zählen zu dem Konglomerat unter anderem Ayala Land, Ayala
Automotive Holdings, Bank of the Philippine Islands, Globe Telecom sowie Manila Water.
Weitere im Besitz von alteingesessenen philippinisch-spanischen Familien befindliche
Konglomerate sind unter anderem Benpres Holdings (Lopez), Aboitiz & Company
(Aboitiz) sowie A. Soriano Corp. (Soriano). Zu diesen kommen Konglomerate hinzu, die
von philippinisch-chinesischen Taipanen gegründet wurden wie zum Beispiel SM
Shoemart Investments (Henry Sy) und JG Summit Holdings (John Gokongwei).
Die umsatzstärksten 20 Unternehmen 2005 (Umsatz in Mio. Euro, Änderung zum
Vorjahr in %)
Wichtige Sparten /
Bruttoumsatz
Unternehmen
Produktsegmente
1)
Top 1.000 insgesamt
75.759
National Power Corp.
Stromerzeugung
3.719
Petron Corp.
Verkauf und
2.781
Weiterverarbeitung von
Ölprodukten
Manila Electric Corp.
Stromverteilung
2.556
TI (Philippines),Inc.
Informations- und
2.283
Kommunikationstechnologie
(IuK)
Pilipinas Shell Petroleum Corp.
Öl- und Gasförderung sowie
2.161
Weiterverarbeitung
Chevron Philippines, Inc.
Öl- und Gasförderung sowie
1.082
Weiterverarbeitung,
Geothermie
Philippine Long Distance
Telekommunikations992
Telephone Co.
dienstleistungen
Philippine Airlines, Inc.
Luftfahrt
986
Nestlé Philippines, Inc.
Nahrungsmittel
948
Smart Communications, Inc.
Telekommunikations945
dienstleistungen
Toshiba Information Equipment
IuK
932
(Philippines), Inc.
San Miguel Corp.
Getränke
901
Panasonic Communications
IuK
860
Philippines Corp.
Philips Semiconductors
IuK
832
Philippines, Inc.
Fujitsu Computer Products Corp. IuK
829
of the Philippines
Mercury Drug Corp.
Pharmaeinzelhandel
771
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
Änd. 2)
13,9
45,1
29,7
17,6
-0,6
17,5
15,3
5,8
12,9
3,9
-0,5
-37,3
10,1
56,5
17,4
12,9
10,5
113
Globe Telecom, Inc.
Philippine Associated Smelting
and Refining Corp.
Zuellig Pharma Corp.
National Food Authority
Telekommunikationsdienstleistungen
Kupferschmelzen
763
0,2
747
28,6
Pharmagroßhandel
632
An- und Verkauf von Reis
602
zwecks
Versorgungssicherheit
1) Umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs 2005 von 1 Euro = 69 philPeso; 2) Auf
philPeso-Basis
Quelle: Business World Top 1.000 Corporations in the Philippines, 2006
3,9
63,7
Im Rahmen des Auskunftsservice der bfai kann länder- und branchenspezifisch nach
Unternehmen recherchiert werden (Tel.: 0221/20 57-354: E-Mail: anschriften@bfai.de).
Regionale Struktur
Die aus etwa 7.100 Insel bestehenden Philippinen lassen sich in geografischer Hinsicht
grob in drei Hauptinselgruppen einteilen: Luzon, das den Norden des Landes bildet, die
Visayas, die den mittleren Teil einnehmen, sowie das im Süden gelegene Mindanao.
Adminstrative Unterteilung der Philippinen (Stand Juni 2006)
Luzon
Visayas
Mindanao
Regionen
8 (NCR, CAR, I,
3 (VI, VII, VIII) 6 (IX, X, XI, XII,
II, III, IV A, IV B,
XIII, ARMM)
V)
Provinzen
38
16
22
Städte
58
32
27
Stadtgemeinden
713
376
416
Barangays
20.489
11.443
10.052
Bevölkerung (in %)
56,0
20,3
23,7
(Zensus 2000)
Quelle: NSCB, 2006
Philippinen
17
76
117
1.505
41.984
100,0
In Luzon befindet sich sowohl das wirtschaftliche wie auch das politische Zentrum der
Philippinen: Der Großraum Manila (National Capital Region; NCR) ist Regierungssitz,
und der maßgebliche Produktionsstandort (2005 lag sein Anteil an der gesamten
Bruttowertschöpfung des verarbeitenden Gewerbes bei 42,4%); ferner ist er Finanz- und
Ausbildungszentrum sowie ein Magnet für Arbeitssuchende aus allen Ecken des Landes.
In einem Gebiet bestehend aus der NCR, Zentralluzon sowie Calabarzon (Cavite,
Laguna, Batangas, Rizal, Quezon) lebt etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung und wird
mehr als die Hälfte des Bruttoinlandsproduktes der Philippinen erwirtschaftet. Diese
Entwicklung hat jedoch nicht nur Vorteile mit sich gebracht: Zersiedelung,
Umweltverschmutzung und ein starkes ökonomisches Gefälle gegenüber den anderen
Wirtschaftsregionen stellen den Preis dafür dar.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
114
Um die NCR zu entlasten und um das Wohlstandsniveau in anderen Teilen des Landes
anzuheben, plant die Regierung die Schaffung von neuen Zentren in Luzon, den
Visayas und Mindanao. Ein großes Potential wird dabei dem Gebiet um die ehemaligen
US-Militärlager Subic Bay und Clark zugeschrieben, die inzwischen den Status von
Sonderwirtschaftszonen beziehungsweise Freihäfen inne haben; Clark positioniert sich
jüngst vor allem als Standort für Firmen aus der Halbleiter- und Elektronikbranche.
Beide Zonen konnten 2006 beziehungsweise 2007 Großprojekte von jeweils mehr als 1
Mrd. $ einwerben: In Clark will Texas Instruments sein neues Werk für Test und
Montage von Halbleitern errichten, in Subic hat Hanjin bereits mit dem Bau einer großen
Werft begonnen. Außer als Produktionsstandorte sollen Clark und Subic Bay auch zu
führenden asiatischen Logistikzentren ausgebaut werden sollen. Die
Ausgangsvoraussetzungen sind dabei sehr gut: Beide verfügen über einen
internationalen Flughafen, Subic Bay Freeport darüber hinaus über einen
Tiefwasserhafen, der selbst für die größten Schiffe zugänglich ist. Von Manila aus ist
Clark über eine Mautautobahn schnell erreichbar, die Verbindung zwischen Clark und
Subic geht ihrer Fertigstellung entgegen.
In den Visayas befindet sich mit der Region um Cebu City der zweitgrößte Ballungsraum
der Philippinen. Interessant ist dieser zum einen für BPO und IT-Dienstleistungen, wobei
er auch davon profitieren kann, dass sich aufgrund steigender Mieten im Großraum
Manila ein Teil der Unternehmen lieber hier ansiedelt, sowie für die Möbelherstellung;
zum anderen verfügt Metro Cebu über ein großes touristisches Angebot, so finden sich
auf der vorgelagerten Insel Mactan zahlreiche exklusive Hotels und Spas; im Januar
2007 fand in Metro Cebu der 12. ASEAN-Gipfel statt.
Mindanao schließlich soll zum agrarindustriellen (Export)Zentrum der Philippinen
aufgebaut werden. Sowohl weil dort natürliche Standortortvorteile für zahlreiche
Produkte bestehen als auch weil die Anabauflächen im Gebiet Metro-Manila, ZentralLuzon sowie Calabarzon mit rasanter Geschwindigkeit schwinden. Davao City ist das
wirtschaftliche Zentrum Mindanaos sowie ein wichtiger Logistikknotenpunkt in den
südlichen Philippinen. Aufgrund der schlechten Sicherheitslage in Teilen Mindanaos
sollte vor (Geschäfts)Reisen dorthin immer die Einschätzung von Landeskennern sowie
der deutschen Botschaft eingeholt werden.
Bedeutung der Regionen 2005 (in Euro, in %)
BIP pro
Kopf 1)
Landesdurchschnitt
National Capital Region (NCR)
Cordillera Administrative
Region (CAR)
Region X Northern Mindanao
Region XI Davao Region
Region IV A CALABARZON
Region VII Central Visayas
Region VI Western Visayas
Region XII SOCCSKSARGEN
Region III Central Luzon
Region IV B MIMAROPA
Änd.
05/04
2)
Anteil am
BIP 3)
Anteil an der
Gesamtbevölkerung
laut Zensus 2000 4)
921
2.678
1.095
9,3
11,4
6,0
100,0
36,8
2,1
100,0
13,0
1,8
911
869
860
859
752
693
664
629
7,8
10,2
7,4
9,7
10,7
6,2
8,4
12,1
4,5
4,4
11,7
7,0
6,6
3,2
7,8
2,9
3,6
6,8
(IV A+IV B) 15,4
7,5
8,1
3,4
10,5
(IV A+IV B) 15,4
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
115
Region IX Zamboanga
556
10,7
2,2
Peninsula
Region I Ilocos Region
484
8,7
2,9
Region VIII Eastern Visayas
453
6,8
2,3
Region II Cagayan Valley
440
-0,3
1,7
Autonomous Region in Muslim
409
6,6
0,9
Mindanao (ARMM)
Region V Bicol Region
381
8,4
2,5
CARAGA
220
7,9
1,2
1) Umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs 2005 von 1 Euro = 69 philPeso; 2) Auf
philPeso-Basis; 3) Berechnet in Preisen von 1985; 4) 2001 und 2002 wurden die
Regionen IV und IX neu aufgeteilt
Quelle: NSCB, 2007
4,0
5,5
4,7
3,7
3,2
6,1
2,7
Rolle des Staates in der Wirtschaft
Die staatliche Wirtschaftspolitik zielt seit etwa Mitte der 80er Jahre darauf ab, mittels
marktorientierter Reformen die philippinische Volkswirtschaft zu restrukturieren und zu
liberalisieren. In erster Linie geht es dabei um die Abschaffung von Monopolen, ferner
um die Öffnung von Branchen, in denen Beschränkungen für ausländische Projekte
bestehen, sowie um die Privatisierung von Staatsunternehmen.
Im Omnibus Investments Code (Executive Order EO 226) von 1987 sind unter anderem
die Anreize und Garantieren für Investitionen in den Philippinen festgelegt. Der Foreign
Investments Act (FIA; Republic Act RA 7042) von 1991 war ein weiterer wichtiger Schritt,
da er ausländische Kapitalbeteiligungen von bis zu 100% in all den Bereichen
ermöglichte, die nicht in der Foreign Investment Negative List (FINL) enthalten sind.
Landbesitz ist nach wie vor nur Philippinern oder Firmen, die sich zu mindestens 60% in
philippinischem Besitz befinden, möglich. Das ursprüngliche Build-Operate-Transfer
(BOT) Law (RA 6957) wurde 1990 erlassen, derzeit werden die Implementing Rules and
Regulations (IRR) überarbeitet, unter anderem um die Prozeduren für die Teilnahme
privater Firmen zu vereinfachen.
Im Bereich der Sonderwirtschaftszonen waren die Philippinen eines der ersten Länder in
Asien, das Exportverarbeitungszonen eingerichtet hat; Grundlage war das 1969
erlassene Gesetz RA 5490. Seit damals sind zahlreiche weitere Sonderwirtschaftszonen
hinzugekommen, darunter Clark und Subic Bay. Eine Übersicht findet sich bei der
Philippine Economic Zone Administration (www.peza.gov.ph).
Die 1997 in Angriff genommene Privatisierung des Metropolitan Waterworks and
Sewerage System (MWSS) in der NCR war eines der weltweit größten derartigen
Vorhaben im Bereich Wasser. Auch bei der Stromerzeugung und -verteilung macht die
Privatisierung im Rahmen des 2001 erlassenen Gesetzes Electric Power Industry
Reform Act (EPIRA) Fortschritte.
Nicht unerwähnt bleiben sollte allerdings, dass sich bei manchen Vorhaben nicht die
lehrbuchmäßigen Ergebnisse einstellten, sondern sich bei der Bewertung der
Liberalisierungs- und Privatisierungsergebnisse insgesamt ein durchaus gemischtes Bild
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
116
bietet. Der als Buch erhältliche Medium-Term Philippine Development Plan (MTPDP)
2004 bis 2010 bietet einen Überblick über die mittelfristige staatliche
Entwicklungsplanung und ist auch wegen der enthaltenen Prognosen durchaus für
Unternehmen, die einen Markteinstieg vorbereiten, von Interesse.
Außenhandel
Die Philippinen setzen bei ihrer Handelspolitik primär auf Verhandlungen und
Abkommen innerhalb des multilateralen Handeslsystems; die handelspolitischen Ziele
werden also innerhalb der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation, WTO) in
der die Philippinen seit Anfang 1995 Mitglied sind, sowie in der von den Philippinen 1967
mit gegründeten ASEAN verfolgt.
Gegenüber bilateralen Freihandelsabkommen wird eine konservative Haltung
eingenommen, was sich auch daran zeigt, dass das bisher einzige derartige Abkommen
der Philippinen erst Ende 2006 mit Japan, dem größten Investor und zweitgrößten
Handelspartner, abgeschlossen worden ist. Das Japan-Philippines Economic
Partnership Agreement (JPEPA) umfasst allerdings nicht nur Zollfragen, sondern auch
weitere Bereiche, darunter die Singapur-Themen (Investitionsschutz,
Handelserleichterungen, Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen, Wettbewerb).
Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfaiPublikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandsaufnahme",
Erscheinungsjahr 2007, Bestellnr. 10787, 160 Seiten, Preis: 25 Euro.
Kennziffern des philippinischen Außenhandels *)
Kennziffer
1990
1995
2000
2006
.Importe (in Mio. $)
12.206
26.538
34.491
51.533
.Exporte (in Mio. $)
8.186
17.447
38.078
46.978
.Saldo (in Mio. $)
-4.020
-9.090
3.587
-4.555
.Importe (in %)
27,6
35,1
45,4
44,1
.Exporte(in %)
18,5
23,1
50,2
40,2
.Saldo(in %)
-9,1
-12,0
4,7
-3,9
*) Auf FOB-Basis
Quellen: National Statistics Office (NSO), Department of Trade & Industry (dti), 2007
Die zehn größten Lieferländer der Philippinen sind dabei: USA, Japan, Singapur, Taiwan,
VR China, Korea (Rep.), Saudi-Arabien, Malaysia, Thailand sowie Hongkong.
Deutschland hatte 2006 an den gesamten Importen einen Anteil von 2,6%.
Philippinischer Außenhandel nach ausgewählten Handelsblöcken und Ländern (in %)
1996
2000
2005
2006
Philippinische Importe (cif) aus
ASEAN
12,3
15,6
18,8
19,9
.Singapur
5,3
6,8
7,8
8,4
ASEAN + 3
41,5
44,9
47,1
47,1
.Japan
21,8
18,8
17,1
13,7
.VR China
2,2
2,4
6,3
7,2
NAFTA
20,9
19,2
19,4
16,6
.USA
19,9
18,4
18,8
16,1
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
117
EU
.Deutschland
GCC *)
Philippinische Exporte (fob) nach
ASEAN
ASEAN + 3
NAFTA
EU
.Deutschland
GCC *)
*) Gulf Cooperation Council
Quellen: NSO, dti, 2007
11,3
3,6
6,8
9,1
2,2
6,7
7,9
2,4
5,6
8,6
2,6
6,5
14,5
35,7
35,1
17,6
4,1
1,0
15,7
35,3
31,2
18,2
3,5
0,3
17,3
48,1
18,8
17,0
3,3
0,5
17,3
46,6
19,1
18,5
3,8
0,6
Auf welche Exportbranchen und Absatzmärkte die Philippinen im Rahmen ihrer
Außenhandelspolitik den Schwerpunkt setzen, zeigt vor allem der Philippine Export
Development Plan 2005 bis 2007. Überdurchschnittliche Beiträge werden dort von
Elektronik, Kfz und Kfz-Teilen, Mineralien, Baumaterialien, Nahrungsmitteln, Fischereiund Aquakulturprodukten, organischen Nahrungsmitteln, Möbeln, Geschenkartikeln,
modischer Bekleidung, Modeaccessoires sowie Schmuck erwartet.
Einfuhr nach Warengruppen (in Mio. $; in %) *)
SITC Warengruppe
2005
0-9 Insgesamt
47.418,2
0 Nahrungsmittel/lebende Tiere
2.647,9
5 Chemische Erzeugnisse
3.296,0
.51 Organische Chemikalien
534,8
.52 Anorganische Chemikalien
288,2
.53 Farben/Lacke
195,1
.54 Arzneimittel
457,9
.55 Waschmittel/Kosmetika
329,4
.56 Düngemittel
197,0
.57 Kunststoffe (Primärform)
579,1
.58 Kunststoffe (Halbwaren)
274,9
6 Vorerzeugnisse
3.800,6
.64 Papier/Pappe
393,3
.65 Textilien
784,0
.66 Baustoffe/Glas/Keramik
185,7
.67 Eisen/Stahl
1.360,3
.68 NE-Metalle
459,3
7 Maschinen und Fahrzeuge
16.272,9
.71 Kraftmaschinen
320,3
.72 Arbeitsmaschinen
1.017,0
.73 Metallbearbeitungsmaschinen
188,0
.74 Spezialmaschinen
597,4
.71 bis 74 Maschinen
2.122,7
.75 Büromaschinen/EDV
3.306,0
.76 Nachrichtentechnik/Radio/TV
1.065,8
..776 Elektronische Bauelemente
6.214,4
.75+76+776 Elektronische Erzeugnisse
10.586,2
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
2006
51.531,7
2.867,5
3.631,1
557,7
351,6
179,4
529,2
352,3
246,3
657,6
286,9
3.915,9
456,5
889,6
195,1
1.147,2
602,8
17.370,4
250,5
1.166,9
163,2
637,0
2.217,7
3.235,0
1.113,7
7.072,0
11.420,7
Änd.
8,7
8,3
10,2
4,3
22,0
-8,0
15,6
7,0
25,0
13,6
4,4
3,0
16,1
13,5
5,1
-15,7
31,2
6,7
-21,8
14,7
-13,2
6,6
4,5
-2,1
4,5
13,8
7,9
Anteil
100,0
5,6
7,0
1,1
0,7
0,3
1,0
0,7
0,5
1,3
0,6
7,6
0,9
1,7
0,4
2,2
1,2
33,7
0,5
2,3
0,3
1,2
4,3
6,3
2,2
13,7
22,2
118
.77 minus 776 Elektrotechnik
1.806,3
1.716,8
.78 Kraftfahrzeuge
1.215,6
1.356,3
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge
470,7
658,8
8 Fertigerzeugnisse
1.123,0
1.227,7
.82 Möbel
54,1
70,5
.84 Bekleidung
79,5
88,7
.87 Mess- und Regeltechnik
348,5
371,7
.88 Feinmechanik/Optik
111,9
110,5
*) Auf FOB-Basis
Quelle: Economic Indices and Indicators Division, NSO, 2007
Ausfuhr nach Warengruppen (in Mio. $; in %) *)
SITC Warengruppe
2005
2006
0-9 Insgesamt
41.254,7
47.036,5
0 Nahrungsmittel/lebende Tiere
1.612,4
1.784,8
1 Getränke/Tabak
188,3
180,6
2 Rohstoffe
566,4
800,9
.28 Erdöl
323,2
540,8
3 Brenn-, Schmierstoffe/Strom
705,9
972,1
.33 Erdöl, Erdölerzeugnisse
674,4
927,3
5 Chemische Erzeugnisse
546,0
751,0
.54 Arzneimittel
23,9
28,3
6 Vorerzeugnisse
1.505,5
3.036,3
.64 Papier/Pappe
108,9
136,3
.65 Textilien
244,0
219,7
.67 Eisen/Stahl
94,5
239,7
.68 Ne-Metalle
478,9
1.335,2
7 Maschinen und Fahrzeuge
17.016,2
19.393,3
.71 Kraftmaschinen
11,1
14,9
.72 Arbeitsmaschinen
80,6
77,1
.73 Metallbearbeitungsmaschinen
30,0
33,8
.74 Spezialmaschinen
286,5
339,2
.71 bis 74 Maschinen
408,2
465,0
.75 Büromaschinen/EDV
5.695,7
5.821,2
.76 Nachrichtentechnik/Radio/TV
897,4
837,1
..776 Elektronische Bauelemente
6.512,6
8.178,7
.75+76+776 Elektronische Erzeugnisse
13.105,7
14.837,0
.77 minus 776 Elektrotechnik
1.756,6
2.513,3
.78 Kraftfahrzeuge
1.573,3
1.526,0
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge
163,9
52,0
8 Fertigerzeugnisse
2.527,7
3.006,0
.84 Bekleidung
1.346,2
1.712,8
.87 Mess- und Regeltechnik
171,9
114,9
*) Auf FOB-Basis
Quelle: Economic Indices and Indicators Division, NSO, 200
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
-5,0
11,6
40,0
9,3
30,3
11,6
6,7
-1,3
3,3
2,6
1,3
2,4
0,1
0,2
0,7
0,2
Änd.
14,0
10,7
-4,1
41,4
67,3
37,7
37,5
37,5
18,4
101,7
25,2
-10,0
153,7
178,8
14,0
34,2
-4,3
12,7
18,4
13,9
2,2
-6,7
25,6
13,2
43,1
-3,0
-68,3
18,9
27,2
-33,2
Anteil
100,0
3,8
0,4
1,7
1,1
2,1
2,0
1,6
0,1
6,5
0,3
0,5
0,5
2,8
41,2
0,03
0,2
0,1
0,7
1,0
12,4
1,8
17,4
31,5
5,3
3,2
0,1
6,4
3,6
0,2
119
4.2. Vertrieb
Autor: Oliver Höflinger, bfai
Manila (bfai) – (Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de,
Datenbank Länder und Märkte.
Groß- und Einzelhandel
Der philippinische Handel ist ein wichtiger und kräftig expandierender Wirtschaftszweig.
2006 steuerte er etwa ein Siebtel zum nominalen BIP bei und legte um 12,3% auf 872,7
Mrd. philPesos (rund 13,5 Mrd. Euro; 1 Euro = 64,4 philPesos im Jahresdurchschnitt
2006) zu.
Bereits bei einer Tour durch den Großraum Manila (National Capital Region; NCR) sticht
dem Besucher ins Auge, dass sich die Branche zwischen den beiden Extremen ganz
groß und ganz klein bewegt: zwischen den großen Einkaufszentren US-amerikanischer
Prägung einerseits, sowie den überall anzutreffenden kleinen Nachbarschaftsläden, den
Sari-Sari-Stores, andererseits. Die Attraktivität des Einzelhandels zeigt sich nicht zuletzt
an einem weiteren Extrem, nämlich daran, dass Henry Sy, der laut der Zeitschrift Forbes
im Jahr 2006 mit einem Vermögen von rund 4 Mrd. $ der reichste Philippiner war,
gleichzeitig auch der führende Einzelhandelsunternehmer des Landes ist.
An der gesamten Wertschöpfung des Handels stellte der Großhandel einen Anteil von
etwa drei Vierteln. Generell hat dieser in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen;
war es früher üblich, dass ein Hersteller mit zahlreichen Abnehmern in direktem
Geschäftskontakt stand, so konzentriert er sich heute aufgrund von Kostenüberlegungen
auf seine Key-Accounts, während er seine anderen Endkunden nun über einen
Großhändler (sowie auf der nächsten Ebene über einen Einzelhändler) bedienen lässt.
Ähnlich sieht die Struktur beim Import aus: hier liefert der ausländische Hersteller meist
an einem Importeur beziehungsweise Vertreter, der dann die Key-Accounts selbst
betreut, während die anderen Endkunden über Groß- und Einzelhändler beliefert werden.
Bruttowertschöpfung von Groß- und Einzelhandel
2003
2004
2005
Einzelhandel (in Mio. Euro)
2.212
2.227
2.596
Einzelhandel (in Mio. philPeso)
137.113
155.886
179.150
Änderung (in %) *)
7,5
13,7
14,9
Großhandel (in Mio. Euro)
7.511
7.512
8.664
Großhandel (in Mio. philPeso)
465.659
525.856
597.799
Änderung (in %) *)
8,6
12,9
13,7
Handel insgesamt (in Mio. Euro)
9.722
9.739
11.260
Handel insgesamt (in Mio. philPeso)
602.772
681.742
776.949
Änderung (in %) *)
8,4
13,1
14,0
Wechselkurs (1 Euro = ... philPesos)
62
70
69
*) Änderung im Vergleich zum Vorjahr auf philPeso-Basis zu laufenden Preisen
Quelle: NSCB, 2006
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
120
Laut Prognosen von der Philippine Retailers Association (PRA) und Euromonitor soll der
reale Einzelhandelsumsatz im Zeitraum 2003 bis 2008 stetig zunehmen, wobei die Rate
auf dem Niveau des realen BIP-Wachstums beziehungsweise leicht darüber liegen soll.
Dem Non-Food-Segment wird dabei im Vergleich zum Food-Segment ein etwas höheres
Potential zugeschrieben.
Prognostizierter realer Einzelhandelsumsatz (in Mrd. philPesos und Preisen von 2003)
2004
2005
2006
2007
2008
Insgesamt
1.983,7
2.087,2
2.208,6
2.345,8
2.501,0
.Änd.
4,8
5,2
5,8
6,2
6,6
Nahrungsmittel
1.049,3
1.093,8
1.149,6
1.214,6
1.290,5
.Änd.
3,4
4,2
5,1
5,7
6,2
Non-food
934,4
993,4
1.059,0
1.131,2
1.210,5
.Änd.
6,3
6,3
6,6
6,8
7,0
Quelle: Philippine Retailers Association (PRA), Euromonitor, 2006
Die Zahl der Einzelhandelsfirmen soll laut PRA und Euromonitor von 475.840 im Jahr
2003 auf 532.000 im Jahr 2008 steigen. Firmen mit weniger als zehn Beschäftigten
sollen dabei mit einem Anteil von 93% dominierend sein. Bei den Verkaufsstätten wird
im Prognosezeitraum mit einer Zunahme von 604.696 auf 718.104 gerechnet, bei der
Verkaufsfläche mit einem Wachstum von 255,1 Mio. qm auf 346,4 Mio. qm.
Entwicklung von Einzelhandelsfirmen, Verkaufsstätten und Verkaufsfläche
2004
2005
2006
2007
Einzelhandelsfirmen
490.218
504.900
516.700 525.000
insgesamt
Änderung
3,0
3,0
2,3
1,6
.weniger als 10 Mitarbeiter
463.000
475.350
485.940 490.800
.Änderung
2,9
2,7
2,2
1,0
.mehr als 10 Mitarbeiter
27.218
29.550
30.760
34.200
.Änderung
4,9
8,6
4,1
11,2
Verkaufsstätten insgesamt
624.610
645.102
667.090 689.973
Änderung
3,3
3,1
2,7
2,0
Verkaufsfläche (in Mio. qm)
274,8
293,2
309,2
326,8
Änderung
7,7
6,7
5,5
5,7
Quelle: PRA, Euromonitor, 2006
2008
532.000
1,3
495.000
0,9
37.000
8,2
718.104
2,7
346,4
6,0
Der philippinische Einzelhandel lässt sich in einen traditionellen und einen modernen
Bereich einteilen. Zu ersterem zählen die Sari-Sari-Läden, die öffentlichen Märkte (Wet
Markets) sowie die Tiangge (in etwa den Flohmärkten ähnlich), zu letzterem zählen
Super- und Hypermärkte, Department Stores sowie Einkaufszentren.
Sari-Sari-Läden und öffentliche Märkte wickeln etwa die Hälfte des gesamten
Einzelhandelsumsatzes ab. Die große Beliebtheit dieser Verkaufsstätten basiert vor
allem darauf, dass sie an fast jeder Ecke vor allem in den Gegenden zu finden sind, in
denen die einkommensschwächeren Bevölkerungsteile leben. Die Verbraucher können
dort trotz etwas höherer Preise ohne Zeit- und Fahrgeldverluste bequem einkaufen,
wann auch immer sie Güter des täglichen Bedarfs benötigen; ferner ist es dort möglich,
auch ohne Bankkonto beziehungsweise -karten auf Kredit zu kaufen, d.h. Anschreiben
zu lassen.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
121
Im gesamten Einzelhandelssystem übernehmen Sari-Sari-Läden darüber hinaus die
wichtige Funktion des Umportionierens und Umverpackens beziehungsweise des
offenen Verkaufs; generell besteht der Großteil des Angebots aus Klein- und
Kleinstportionen wie zum Beispiel den Sachets; darüber hinaus sind normalerweise in
größerer Stückzahl verkaufte Waren wie beispielsweise Zigaretten auch einzeln
erhältlich. Auf diese Art ermöglichen es die Sari-Sari-Läden auch den
einkommensschwachen Philippinern, Markenprodukte zu kaufen. Die Sari-Sari-Läden
beschaffen ihre Produkte in Supermärkten oder beziehen sie vom Großhandel. Auf den
Tiangge werden in letzter Zeit vor allem Kleidung sowie markenlose Elektronikprodukte
verkauft. Super- und Hypermärkte, Department Stores sowie Einkaufszentren
dominieren hingegen den modernen Einzelhandel.
Super- und Hypermärkte verfügten 2003 über eine durchschnittliche Verkaufsfläche von
etwa 2.742 qm und fungieren in der Regel als Anchor-Shops in den Einkaufszentren;
meist werden zwischen beiden von Konsumentenseite keine größeren Unterschiede
wahrgenommen, nicht zuletzt weil Hypermärkte in den Philippinen ein relativ neues
Format sind und meist den etablierten Supermarktketten entstammen. Dennoch
gewinnen Hypermärkte allmählich an Beliebtheit, da sie den one-stop-Einkauf
ermöglichen.
Das Shopping-Mall-Konzept wurde in den Philippinen von der SM Shoemart Gruppe zur
Meisterschaft geführt, die sich zuvor bereits erfolgreich im Supermarkt- und Department
Store-Segment etabliert hat. Die SM Mall of Asia, das mit 386.224 qm größte
Einkaufszentrum der Philippinen und eines der größten weltweit wurde 2006 eröffnet.
Sie liegt direkt an der Bucht von Manila in der Bay City, wo derzeit das neue Geschäftsund Vergnügungsviertel der NCR entsteht.
Was die Unterschiede zwischen städtischen Großräumen und den Provinzen anbelangt,
so haben in ersteren die Einkaufszentren meist eine Verkaufsfläche von 100.000,
während in letzteren das Konzept Community Mall, das heißt ein Einkaufszentrum mit
mehr als 10.000 qm, am besten funktioniert, nicht zuletzt, da hier die Einkommen und
somit auch die Umsätze niedriger ausfallen.
Prognostizierter realer Einzelhandelsumsatz und Verkaufsstätten nach ausgewählten
Unternehmenstypen (in Mrd. philPesos und Preisen von 2003)
2004
2005
2006
2007
2008
Andere
Nahrungsmitteleinzelhändl
er (Mikro, Kioske usw.)
.Umsatz
816,0
840,0
872,0
910,0
955,0
..Änderung
2,1
2,9
3,8
4,4
4,9
.Verkaufsstätten
323.297
332.495
343.206
353.986
364.511
..Änderung
2,9
2,8
3,2
3,1
3,0
Supermärkte, Hypermärkte
.Umsatz
194,5
212,5
233,5
258,0
286,0
..Änderung
8,7
9,3
9,9
10,5
10,9
.Verkaufsstätten
5.306
5.640
5.979
6.254
6.800
..Änderung
3,9
6,3
6,0
4,6
8,7
Department Stores
.Umsatz
146,2
157,2
171,0
185,5
202,0
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
122
..Änderung
.Verkaufsstätten
..Änderung
Quelle: PRA, Euromonitor, 2006
6,4
1.403
14,3
7,5
1.520
8,3
8,8
1.650
8,6
8,5
2.167
31,3
8,9
2.750
26,9
Die meisten großen Einzelhandelsfirmen sind im Besitz von reichen philippinischchinesischen Händlern beziehungsweise Familien; so gründete zum Beispiel Henry Sy
SM Shoemart, John Gokongwei Robinson's sowie Mariano Que Mercury Drug. Mit
Mercury Drug und Zuellig Pharma wurde 2005 sowohl die Rangliste der umsatzstärksten
Einzelhändler wie auch die der Großhändler von einem im Pharmahandel tätigen
Unternehmen angeführt.
Führende Groß- und Einzelhandelsgruppen 2005
Handelsgruppe /Handelsmarke (Segment)
Umsatz
(in Mio.
Euro) 1)
Umsatz
(in Mio.
philPeso)
Änd. 05/04
2)
Einzelhandel
Mercury Drug Corp.
771
53.175
Supervalue, Inc.
405
27.954
Robinson’ s Supermarket Corp.
185
12.753
SM Mart, Inc.
178
12.263
Rustan Commercial Corp.
138
9.507
Großhandel
Zuellig Pharma Corp.
632
43.639
Total (Philippines) Corp.
359
24.780
Subic Bay Fuels Co., Inc.
238
16.427
Sanyo Epson Imaging Devices (Phils.), Inc.
175
12.056
Metro Drug, Inc.
163
11.216
Groß- und Einzelhandel insgesamt 3)
10.471
722.465
1) Umgerechnet zum Jahresdurchschnittskurs 2005 von 1 Euro = 69 philPeso, 2) Auf
philPeso-Basis, 3) Nur auf Grundlage der unter den 1.000 umsatzstärksten
Unternehmen enthaltenen Groß- und Einzelhändler
Quelle: Business World Top 1.000 Corporations in the Philippines, 2006
Handelsvertreter und Vertragshändler
Lokale Besonderheiten
Zu den großen Vorteilen des Philippinengeschäftes zählt die erleichterte und freundliche
Kommunikation. So besteht generell eine geschichtlich bedingte Vertrautheit mit der
westlichen Kultur; hinzu kommt, dass die meisten Geschäftsleute über gute
Englischkenntnisse und eine qualifizierte Ausbildung, die oftmals an einer USamerikanischen Universität erworben wurde, verfügen. Der philippinische
Geschäftspartner spricht also nicht nur Englisch, sondern ist auch zum kulturellen
Verstehen in der Lage, er weiß wie das westliche Gegenüber "tickt".
Des Weiteren bescheinigen Branchenkenner den Philippinern gute Teamfähigkeiten
sowie ein ausgeprägtes Talent für das mittlere Management. Dennoch sollte nicht
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
123
10,5
15,1
15,9
5,0
-8,1
3,9
75,1
66,1
764,3
11,7
19,6
vergessen werden, dass die Philippinen zwar die amerikanischsten Shopping-Malls und
die besten Cover-Bands der Region haben, gleichzeitig aber immer ein asiatisches Land
mit eigenständigen Verhaltensnormen und -weisen geblieben sind.
So sind auch hier die bekannten Elemente wie beispielsweise polychrones
Zeitverständnis, Loyalitätsverpflichtung gegenüber Familie, Verwandtschaft und
Peergroup (Barkada), Reziprozitätsgebot (Utang-na-loob) sowie indirekte
Kommunikation mit den Stufen Pahiwatig (andeuten, vorschlagen), Pabatid
(bewußtmachen) sowie Pahayag (nennen) und oft spezifischer körpersprachlicher
Komponente zu beachten. Auch wenn also ein philippinischer Geschäftspartner einen
sehr westlichen Eindruck macht und die oberflächliche Kommunikation reibungslos
verläuft, kann das Geschäft an einem kräftigen Tritt in das kulturelle Fettnäpfchen
scheitern und nicht nur an rein kaufmännischen Differenzen.
Nicht alle Schnitzer beziehungsweise Gesichtsverluste lassen sich danach auch wieder
bereinigen. Im Geschäftsgebaren der philippinisch-chinesischen und der philippinischmalayischen Händlern lassen sich in der Regel durchaus kulturell bedingte Unterschiede
wahrnehmen, wobei natürlich auch hier Ausnahmen die Regel bestätigen.
Grundsätzlich trifft auf den philippinisch-chinesischen Händler das in Wirtschaftsführern
zum geschäftlichen Umgang mit festlandschinesischen oder taiwanischen
Geschäftsleuten beziehungsweise das zu deren Eigenheiten Gesagte zu.
Beispielsweise lassen sich nach Aussagen von deutschen Branchenkennern auch mit
den philippinisch-chinesischen Händlern dann die besten Geschäfte machen, wenn die
ausländische Firma ein bewährter Bestandteil des lokalen Netzwerkes geworden ist.
Darüber hinaus ist der philippinisch-chinesische Händler im Vergleich zum philippinischmalayischen geschäftlich aggressiver; er verfügt über ein größeres Netzwerk und
vertreibt eine Vielzahl von - oftmals überhaupt nicht verwandten – Produkten, wobei er
auch Geschäfte mit sehr niedrigen Margen nicht ausschlägt. Der philippinischmalayische Händler hingegen hat ein kleineres, dafür jedoch spezialisierteres gutes
Netzwerk und vertritt nur eine engere Palette von ausgewählten Erzeugnissen mit
höheren Margen; im geschäftlichen Umgang ist er meist entspannter sowie dem
westlichen Geschäftspartner ähnlicher.
In regionaler Hinsicht stellen die aus etwa 7.100 Inseln bestehenden Philippinen vor
allem eine logistische Herausforderung für einen landesweiten Vertrieb wie auch für den
Kundendienst dar. Allerdings dürfte es speziell beim Markteintritt für die meisten Firmen
ausreichend sein, ein Absatzgebiet bestehend aus Metro-Manila, Zentralluzon sowie
Calabarzon ins Auge zu fassen, da dort etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung lebt und
mehr als die Hälfte des BIP erwirtschaftet wird. Darüber hinaus kann auch die Region
um Cebu City, die das zweitgrößte wirtschaftliche Zentrum der Philippinen darstellt, von
Interesse sein.
Für deutsche Firmen, die eine eigene Vertretung in den Philippinen planen, stellt sich
ferner die Frage, welche Teile des Vertriebs sie in Eigenregie übernehmen und welche
sie an Vertreter vergeben sollen. Zu berücksichtigen sind dabei unter anderem
marktstrukturelle Faktoren wie die regionale Verteilung des Umsatzes oder der
Konzentrationsgrad auf der Nachfragerseite sowie die Beratungsintensität des eigenen
Angebots.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
124
So setzt beispielsweise in der Medizintechnik Siemens zur Markbearbeitung im
Großraum Manila den eigenen Außendienst ein, da hier rund 90% des Umsatzes
getätigt werden, in den restlichen Regionen übernehmen Vertriebshändler den Verkauf.
Im Pflanzenschutz betreut Bayer das Plantagensegment, das aus wenigen, sehr großen
Nachfragern besteht und auf das etwa ein Drittel des Umsatzes entfällt, selbst, während
das umsatzmäßig größere, aber atomistische Farmensegment mittels Händlern bedient
wird. Generell lässt sich sagen: Je spezialisierter das eigenen Produkt, desto stärker
sollte auf eigene Kräfte zurückgegriffen werden.
Schließlich gilt es zu berücksichtigen, dass zwar große Teile der philippinischen
Bevölkerung nur über eine geringe Kaufkraft verfügen, jedoch in der Masse durchaus
eine ansprechende Nachfrage entfalten. Während allerdings der Absatz von
Oberklassefahrzeugen und Luxusgütern an reiche Konsumenten oder von hochwertigen
Maschinen an international tätige Großunternehmen ähnlichen Gesetzen folgt wie in
Deutschland, kann das Geschäft mit den ärmeren Konsumentensegmente eine
geänderte Strategie beispielsweise in Form des Sachet-Marketing - also des Absatzes
großer Mengen von kleinen Portionen - erfordern (siehe hierzu Modul Kaufkraft,
Konsumverhalten, Kundenerwartungen), ebenso ist der Absatz vermeintlich teurer
deutscher Maschinen an philippinische Unternehmen meistens deutlich
beratungsintensiver.
Handelsvertreter auswählen
In den Philippinen besteht keine deutsche Auslandshandelskammer (AHK), dem
Vernehmen nach wird eine Gründung jedoch immer wahrscheinlicher. Die European
Chamber of Commerce of the Philippines (ECCP) ist deshalb mit die beste Anlaufstelle
für die Vertretersuche. Sie hat ihr Hauptbüro in Makati und verfügt über eine Zweigstelle
in Cebu City. Geleitet wird die Kammer schon seit längerem von einem deutschen
Geschäftsführer; von den 713 Mitgliedsfirmen Stand Mitte 2006 stellten deutsche mit
einem Anteil von 15,6% die zweitgrößte Gruppe hinter den philippinischen mit 54,7%.
Die ECCP bietet für 900 Euro ihre Standardsuche von Handelsvertretern,
Vertriebshändlern und Partnern für Gemeinschaftsunternehmen an. An Hand der vom
suchenden Unternehmen gelieferten Informationen und Anforderungen werden zuerst
die Absatzchancen für das neue Produkt oder die Dienstleistung bewertet, detaillierte
Marktstudien können auf Anfrage ebenfalls erstellt werden.
Danach wird auf Grundlage der Datenbank nach in Frage kommenden Vertretern
gesucht, ohne dass der Name des Auftraggebers genannt wird. Im Erfolgsfall wird dem
suchenden Unternehmen eine Liste mit Firmenprofilen überreicht, worauf dieses dann
mit den potentiellen Partnern direkt oder mit Unterstützung der Kammer verhandeln
kann.
Gesuche können schließlich auch in der Kammerzeitschrift oder auf der Website
platziert werden. Von besonderem Interesse dürfte die schwarze Liste der ECCP sein,
auf der sich in- wie ausländische Firmen finden, die bereits als Vertreter für das
Philippinengeschäft unangenehm aufgefallen sind. Das Philippine-European Business
Directory 2006 der ECCP liefert einen detaillierten Überblick über alle Mitgliedsfirmen
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
125
der Kammer; auf der Internetpräsenz der ECCP findet sich dieses Verzeichnis in
verkürzter Form.
Geeignete Partner für den Markteinstieg sind auch die zahlreichen in den Philippinen
vertretenen internationalen beziehungsweise deutschen Handelshäuser: Maschinen &
Technik (MATEC) ist auf Maschinen und Energie spezialisiert; Hamburg Trading ist im
(Lebensmittel)Chemikaliensegment tätig und darüber hinaus Vertriebshändler von
Villeroy & Boch; den Schwerpunkt von Rieckermann Philippines bilden Maschinen, vor
allem für die Nahrungsmittel- und Verpackungsindustrie; C. Melchers ist in zahlreichen
Segmenten tätig.
Was philippinische Organisationen anbelangt , so bieten sich die Philippine Trade and
Investment Center in der philippinischen Botschaft in Berlin sowie in Hamburg als erste
Anlaufstellen für Informationen und Kontakte an. Vor Ort in den Philippinen kommen vor
allem der Board of Investments (BOI), CITEM (siehe Abschnitt Messewesen) sowie die
Philippine Chamber of Commerce and Industry (PCCI) in Frage.
Schließlich sollte nicht vergessen werden, dass auch die Vertriebsstrukturen dem
großen Einfluss des Internet unterworfen sind. Ein Blick auf die philippinischen
Procurement- und Sourcing-Plattformen lohnt sich also auf jeden Fall (siehe hierzu
Abschnitt E-Commerce). Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach
Handelsvertreterangeboten recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre
Suche nach einem Handelsvertreter mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfaiInternetseite, www.bfai.de, kostenlos im e-trade-center zu veröffentlichen.
Handelsvertreter managen
Grundsätzlich ist es nicht leicht, für europäische Produkte einen geeigneten
Handelsvertreter zu finden. Denn einerseits sind deren Preise recht hoch und es werden
zahlreiche legale wie illegale Ersatzprodukte angeboten, andererseits weichen die
Prioritäten von philippinischen Händlern und europäischen Anbieter oftmals voneinander
ab. So führen große Händler, die auch einen landesweiten Vertrieb übernehmen können,
in der Regel zahlreiche Produkte beziehungsweise Marken, was zu Lasten einer
individuellen Beratung oder der Markenpolitik des Anbieters gehen kann; kleinere
Händler sind meist spezialisierter was Produkte und Marken anbelangt, decken aber nur
bestimmte Regionen ab.
Insgesamt sind nur wenige einheimische Händler wirklich markenbewusst. Hintergrund
dafür sind die niedrigen Margen, so erhält ein Händler nach Einschätzung von
Branchenkennern im Allgemeinen etwa 3 bis 5% des Verkaufswertes als Entlohnung,
wobei je nach Produkt oder Marke natürlich zum Teil größere Abweichungen bestehen
können. Die Mehrzahl der Händler zieht deshalb den schnellen Absatz großer Mengen
von niedrigpreisigen Produkten vor.
Europäische Erzeugnisse sind jedoch teurer und im philippinischen Umfeld meist
beratungsintensiver: Beispielsweise stellt beim Maschinenkauf für viele philippinische
Firmen meist der Anschaffungspreis das Hauptkriterium dar; dass die vermeintlich
teurere deutsche Maschinen allerdings die niedrigeren Lebenszykluskosten aufweist und
somit die billigere ist, muss zuerst vermittelt werden.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
126
Deutsche Anbieter sollten ihren Händler deshalb nicht nur in (produkt)technischer
Hinsicht schulen, sondern ihm auch auf die potentiellen Kundengruppen
zugeschneiderte Marketingargumente mit an die Hand geben (der Stromverbrauch kann
zum Beispiel ein wichtiges Kriterium sein, da die Philippinen mit die höchsten
Strompreise in der Region aufweisen). Nicht zuletzt muss ein Händler in der Lage sein,
die kontinuierliche Verfügbarkeit des Produktes sowie einen guten Kundendienst zu
gewährleisten.
In der Preispolitik können Rabatte zum Stolperstein werden; wer also keinen
Exklusivvertrieb vergibt, sollte genau festlegen welche Rabatte und Konditionen die
einzelnen Händler gewähren dürfen. Anbieter, die ihre Marke in den Philippinen
aufbauen oder pflegen wollen beziehungsweise ihr Produkt massiv in den Markt drücken
möchten, überlassen die erforderlichen kommunikationspolitischen Maßnahmen nicht
dem Händler, sondern engagieren dafür Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit-Agenturen.
Die Einrichtung und konkrete Ausgestaltung eines Kontroll- und Berichtssystems sollte
Bestandteil des Vertrages mit einem Handelsvertreter sein. Branchenkenner empfehlen
dabei Meldungen in vierteljährlichen Abständen, schon von Beginn der
Geschäftspartnerschaft an. Denn es sei schon vorgekommen, dass europäische Firmen
monatelang auf Erfolgsmeldungen ihres Vertreters warteten, nur um schließlich
herauszufinden, dass dieser überhaupt keine Verkaufsanstrengungen unternommen
hatte.
Auch wenn die Geschäftsbeziehung schon länger besteht und gut läuft, sollten die
üblichen Kontrollen nicht vernachlässigt werden. Speziell bei Markenerzeugnissen, die
gerne nachgebaut oder gefälscht werden wie zum Beispiel Kfz-Teilen oder elektrischen
Handwerkzeugen, empfehlen Branchenkenner darüber hinaus, regelmäßig Stichproben
auch bei den eigenen Händlern durchzuführen.
Bei Gemeinschaftsunternehmen bestehen die größten Erfolgsaussichten dann, wenn
der philippinische Partner die erforderlichen lokalen Mittel einbringt und das
ausländischen Unternehmen das (Fertigungs)Fachwissen und gegebenenfalls - wie
etwa bei der Produktion rein für den Export - auch den Absatzmarkt. Wichtig ist nach
Aussagen von Branchenkennern, dass von philippinischer Seite derjenige, der am Ende
tatsächlich die maßgeblichen Leistungen erbringt, bereits an den Verhandlungen
teilnimmt. Anderenfalls ist die Wahrscheinlichkeit für ein Scheitern schon recht hoch. Die
meisten Fehlschläge seien darauf zurückzuführen, dass das ausländische Unternehmen
auf einen Partner hereinfiel, der Ressourcen vorspiegelte, über die er gar nicht verfügte.
Schließlich sollte der persönliche Kontakt kontinuierlich gepflegt werden, da die
Philippinen wie bereits dargestellt ein asiatisches Land sind und für die dortigen
Geschäftsleute nicht nur das Geschäft, sondern auch die zwischenmenschliche
Beziehung eine große Rolle spielt.
Messewesen
Ihren Ruf als Kongressstadt hat Manila mit dem 1976 eröffneten Philippine International
Convention Center (PICC) - dem ersten internationalen Kongresszentrum Asiens begründet. Bis Mitte der 80er Jahre fanden zahlreiche internationale Veranstaltungen
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
127
statt; aufgrund der innenpolitischen Ereignisse, aber auch aufgrund der Verkennung des
Potentials der MICE-Industrie (Meetings, Incentives, Conventions, Exhibitions) und einer
damit einhergehenden Gleichgültigkeit durch den Staat, setzte dann allerdings der
Niedergang ein, während andere asiatische Länder massiv Kapazitäten aufbauten.
Eine Folge davon ist, dass die größte Hallenkapazität derzeit bei etwa 10.000 qm liegt,
während die regionalen Konkurrenten mit mehr als zehnmal so großen
Ausstellungsflächen aufwarten können. Darüber hinaus ging der Branche im Abschwung
wertvolles Fachwissen und Humankapital verloren, das nun erst wieder aufgebaut
werden muss.
Mittlerweile sind die Aussichten nach Einschätzung des Brancheverbandes Philippine
Association of Convention / Exhibition Organizers and Suppliers, Inc. (PACEOS), wieder
gut. Zwar wird die Messewirtschaft auch auf absehbare Zeit in internationaler Hinsicht
eine kleine Rolle spielen, die Veranstaltungen laufen insgesamt jedoch gut, der
Messekalender wird um thematisch neue Veranstaltungen bereichert und ausländische
Firmen zeigen wieder Interesse.
Angesichts des guten (englischsprachigen) Umfelds und des - zu großen Teilen noch
unerschlossenen - touristischen Potentials sind die Aussichten bei Kongressen und
Incentive-Reisen besonders ansprechend - auch im internationalen Vergleich. Laut
PACEOS sind die Philippinen bei Spa-Konferenzen für Führungskräfte bereits der
gesuchteste Anbieter. Vor diesem Hintergrund plant das Department of Tourism für
2008 den Relaunch der MICE-Branche.
Für ausländische Firmen sind im Prinzip nur die Veranstaltungsorte Großraum Manila
sowie mit größeren Abstrichen Cebu City von Bedeutung. Generell spiegeln die Messen
die Stärken der Wirtschaft beziehungsweise die Absatzchancen des heimischen Marktes
wider. Sie decken vor allem die Bereiche IT-Hardware, Elektronik und Halbleiter
(PhilTronics, Systems Integration Philippines, ), Kfz-Teile (Motorshow International),
BPO (E-Services Philippines), Nahrungsmittel und -verarbeitung (IFEX Philippines,
Asiafood Expo, World`s Food Expo), Bauwirtschaft (Philconstruct), Bergbau (Mining
Philippines, Oil and Gas Expo), Umwelt (Enviro-Tech), Kühltechnik (HVAC/R),
hochwertige Möbel (Cebu X), Haushaltswaren und Geschenkartikel (Manila F.A.M.E.),
Franchising (Philippine International Franchising Conference & Expo), Gesundheit,
Schönheit, Wellness (Health World Expo, Beauty & Fitness World, Bio-Search) sowie
Tourismus (Vis-Min Travel & Lifestyle Show) ab.
Dass es mit der MICE-Branche wieder aufwärts geht, zeigt speziell das Anfang 2006 in
Angriff genommene Projekt SMX Convention Center, das nach Fertigstellung im 2.
Halbjahr 2007 das größte private Messe- und Kongresszentrum der Philippinen sein
wird. Das insgesamt 46.647 qm große Gebäude wird auf drei Ebenen eine
Ausstellungsfläche von 19.800 qm bieten.
Das SMX Convention Center ist neben der SM Mall of Asia mit der es durch eine Brücke
verbunden sein wird, einem geplanten Hallenstadium für 16.000 Personen und dem in
Bau befindlichen, auf E-Commerce-Firmen zugeschnittenen Bürogebäude
OneEComCenter einer der Fixpunkte des direkt an der Bucht von Manila gelegenen 60
ha großen SM Central Business Park (CBP) in Pasay City. Der CBP soll nach
Vorstellungen der SM-Gruppe das führende Geschäftsviertel der Philippinen werden.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
128
Die bestehenden maßgeblichen Veranstaltungszentren der MICE-Branche sind in Luzon:
das Philippine International Convention Center, das World Trade Center Metro Manila,
das Philippine Trade Training Center, die Megatrade Hall und das Araneta Coliseum
sowie in den Visayas das Cebu International Convention Center und die Cebu Trade
Hall.
Das Philippine International Convention Center in Pasay City ist der alteingesessene
Veranstaltungsort für Konferenzen und Ausstellungen in den Philippinen und bietet in
seiner Halle bis zu 4.000 Personen Platz. Mit dem Bau des PICC wurde 1974 begonnen,
im September 1976 öffnete es dann erstmals seine Tore für das erste in dieser Region
abgehaltene Treffen des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank. Der
Eigentümer des Zentrums, die Zentralbank Bangko Sentral ng Philipinas (BSP),
investiert regelmäßig in die Wettbewerbsfähigkeit des Zentrums. So kam beispielsweise
2003 das PICC Forum hinzu, eine drittelbare Halle, die auf 4.292 qm Platz für 200
Standardmessestände oder für eine Bestuhlung für über 3.000 Personen bietet.
Im 1990 eröffneten World Trade Center Metro Manila (WTC Metro Manila), das sich auf
einem 5 ha großen Gelände in direkter Nachbarschaft zum PICC befindet, werden die
maßgeblichen Messen in den Philippinen abgehalten. Das WTC Metro Manila liegt in
verkehrsgünstiger Lage 6 km vom Ninoy Aquino International Airport (NAIA), 5 km vom
Geschäftsviertel Makati sowie 4 km von den Häfen in Manila entfernt; seine Messehalle
verfügt über eine Ausstellungsfläche von 8.300 qm und bietet damit Platz für 526
Standardmessestände (3x3m). Das WTC Metro Manila gehört zur World Trade Centers
Association (WTCA) und offeriert seinen Mitglieder unter anderem zahlreiche
Dienstleistungen im Bereich Markterschließung.
Das zur Unterstützung der philippinischen Exportindustrie 1987 errichtete Philippine
Trade Training Center (PTTC) organisiert neben seinen Ausbildungs- und
Informationsaktivitäten auch Veranstaltungen in der eigenen 2.010 qm großen Halle, die
Platz für 127 Standardmessestände oder für eine Bestuhlung für mehr als 3.000
Personen bietet. Das PTTC untersteht dem Wirtschaftsministerium und befindet sich
direkt neben dem WTC Metro Manila.
Die in Mandaluyong City gelegene Megatrade Hall ist ein kleinerer Veranstaltungsort für
Messen und Kongresse. Sie ist Teil der SM Megamall, dem zweitgrößten
Einkaufszentrum des Landes, und besteht aus drei Hallen mit einer
Gesamtausstellungsfläche von 3.878 qm sowie dem Conference Center, das in zwei
Räumen Veranstaltungen für 100 bis 400 Personen ermöglicht.
Das Araneta Coliseum - auch the Big Dome genannt - ist mit einem Kuppeldurchmesser
von 109 m und einer maximalen Kapazität von 16.035 Sitzplätzen das größte
Hallenstadion der Philippinen. In der multifunktionalen Anlage findet eine Vielzahl
unterschiedlichster Veranstaltungen statt, darunter diverse
Unternehmensveranstaltungen.
Das Cebu International Convention Center (CICC) in Mandaue City wurde - ähnlich wie
das PICC - im Hinblick auf eine internationale Großveranstaltung konzipiert: im Januar
2007 fand dort der zwölfte ASEAN-Gipfel statt. Das auf einem etwa 4 ha großen
Gelände gelegene Zentrum verfügt über eine Bruttofläche von 28.000 qm. Anfangs soll
das CICC mindestens vier große Veranstaltungen pro Jahr beherbergen, seine
Marketingstrategie zielt stark auf eine Verknüpfung mit dem Tourismus ab.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
129
Auch im Einkaufszentrum SM City Cebu befindet sich mit der Cebu Trade Hall eine der
Megatrade Hall in Manila ähnliche Einrichtung. Sie besteht aus drei Hallen mit einer
Gesamtfläche von etwa 1.810 qm und einem kleineren Konferenzzentrum.
Zu den maßgeblichen philippinischen Messeveranstaltern zählen Global-Link Marketing
& Management Services Inc. (Global-Link), Center for International Trade Expositions
and Missions (CITEM), Philippine Exhibits & Theme Parks Corp. (PETCO) sowie Fairs &
More, Inc. Die Philippines Convention & Visitors Corp. untersteht dem Department of
Tourism und ist vor allem auf Kongresse und Incentive-Reisen spezialisiert.
Global-Link ist der wohl führende Veranstalter von Messen und Konferenzen in den
Philippinen. Die Firma besteht seit 1990 und organisiert unter anderem die Messen
Manufacturing Technology World Series, Mining Philippines, Oil and Gas Expo,
Philconstruct sowie HVAC/R. Im Lauf der Jahre hat Global-Link auch mit der Deutschen
Botschaft sowie der Nürnberg Global Fairs GmbH kooperiert.
CITEM ist die Exportförderungsagentur des Wirtschaftsministeriums und veranstaltet
unter anderem die Messen E-Services Philippines und Manila F.A.M.E; seit 2000 ist
CITEM Mitglied des weltweiten Branchenverbandes UFI. Zusätzlich zu den Messen
bietet CITEM zahlreiche weitere Dienstleistungen an; für ausländische Unternehmen mit
Interesse am philippinischen Markt, dürfte vor allem der Catalog Online (CO;
www.citem.com.ph/catalogonline), ein Verzeichnis von Firmen- und Produktprofilen der
CITEM-Aussteller, das CITEM Trade Opportunities Program (CTOP), das auch Treffen
zwischen ausländischen Käufern und philippinischen Exporteuren arrangiert sowie das
Library and Resocurce Center von Bedeutung sein.
PETCO veranstaltet unter anderem die Motorshow International; Fairs & More ist ein
Tochterunternehmen der ECCP und veranstaltet zum Beispiel die Foreign Chambers
Trade Fair. Der Branchenverband PACEOS versteht sich als Stimme der philippinischen
Kongress- und Messeindustrie; er wurde 1981 gegründet und zählt neben den
maßgeblichen Messe- und Kongressveranstaltern, die ECCP, diverse Hotels,
Spediteure sowie Philippine Airlines zu seinen Mitgliedern.
Im Auslandsmesseprogramm des Bundes findet sich derzeit keine philippinische Messe.
Auf der Enviro-Tech 2004 war Deutschland jedoch mit einem Firmengemeinschaftsstand
bestehend aus elf Haupt- und vier Nebenausstellern vertreten. Die Messe, das
Geschäftspotential wie auch der Stand erhielten von den Teilnehmern gute
Bewertungen.
Franchising und Lizenzrecht
Franchising ist in den Philippinen ein hochattraktiver, im Vergleich mit vielen anderen
Branchen überdurchschnittlich expandierender Wirtschaftszweig, der auch künftig mit
kräftigen Wachstumsraten aufwarten wird.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
130
Prognostizierter realer Umsatz im Franchising (in Mrd. philPesos und Preisen von 2003)
2004
2005
2006
2007
2008
Franchising
47,6
52,6
58,1
64,0
70,2
.Änderung
12,8
10,5
10,5
10,2
9,7
Quelle: PRA, Euromonitor, 2006
Einige Vertreter der Branche weisen mit humorvollem Unterton darauf hin, dass die
Philippinen eigentlich Franchiseweltmeister seien: Für jeden Lebensabschnitt von der
Wiege bis zur Bahre gäbe es ein passendes Franchisekonzept; einschließlich der
weltweit wohl einzigartigen Möglichkeit, Franchisenehmer einer Hebammenklinik zu
werden. Unstrittig ist auf jeden Fall, dass die Philippinen beim Franchising ASEANMeister sind.
Franchising in der ASEAN
Land
Franchise-Geber
Franchise-Nehmer
Philippinen
868
100.000
Singapur
380
3.000
Malaysia
321
6.000
Indonesien
272
2.000
Thailand
180
5.000
Quelle: Philippine Franchise Association (PFA), eigene Schätzungen, 2007
Franchising hat in den Philippinen eine lange Geschichte - 1910 begann die usamerikanische Firma Singer Sewing Machine mit dem Aufbau eines Händlernetzes; in
den 60er und 70er Jahren wurde das Konzept von Firmen aus den USA dann weiter
verbreitet - der eigentliche Aufschwung der Branche setzte jedoch Anfang der 90erJahre ein. Seither hat sich das Franchising prächtig entwickelt: so stieg zum Beispiel die
Anzahl der Franchises den Statistiken der Philippine Franchise Association (PFA)
zufolge von 186 im Jahr 1996 auf 868 im Jahr 2006.
Die Entwicklung wurde anfangs stark von ausländischen Firmen bestimmt, im Lauf der
Zeit haben einheimische Firmen jedoch stark aufgeholt - anfangs durch Kopieren, schon
bald aber durch eigene Konzepte; mittlerweile haben sie zum Teil bereits selbst den
Sprung ins Ausland vollzogen. Unter den ausländischen Franchises dominieren nach
wie vor die US-amerikanische mit einem Anteil von etwa 70%, Konzepte aus Asien sind
jedoch im Kommen. Nahrungsmittel beziehungsweise Gastronomie stellt nach wie vor
das beliebteste Segment für das Franchising dar: so entstammte 2006 die
Geschäftsidee von 43% der Franchises diesem Bereich; 29% boten eine Dienstleistung
an und 28% waren im Einzelhandel tätig.
Entwicklung in- und ausländischer Franchises in den Philippinen (in Firmen, in %)
Franchises
1996
Anteil
2001
Anteil
2006
Anteil
Insgesamt
186
100,0
708
100,0
868
100,0
.philippinisch
92
49,5
348
49,2
557
64,2
.ausländische
94
50,5
360
50,8
311
35,8
Quelle: PFA, 2007
Franchising ist für viele Philippiner eine attraktive berufliche Option, da sie - wie die
zahlreichen Sari-Sari-Läden zeigen - gerne selbständig tätig sind, allerdings im
Allgemeinen keine größeren Risiken eingehen wollen; die hohe Überlebensrate der
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
131
Franchises von 90% ist somit ein gutes Verkaufsargument. Unterstützend kommt hinzu,
dass die Regierung auch wegen des hohen Beschäftigungseffekts - Branchenkenner
gehen von bis zu 1 Mio. im Franchising Beschäftigter aus - schon früh damit begonnen,
den Philippinern vor allem mit zinsgünstigen Krediten bei der Übernahme sowie beim
Ausbau eines Franchises unter die Arme zu greifen.
Laut PFA werden die Franchisenehmer derzeit immer jünger; nicht zuletzt, weil der
Branchenverband mit dafür gesorgt hat, dass Franchising(-Management) inzwischen
auch an philippinischen Universitäten gelehrt wird. So ist die PFA zum Beispiel
diesbezügliche Partnerschaften mit der De La Salle University sowie der University of
Asia and the Pacific eingegangen.
Zur neuen Generation von Franchisenehmern zählen des Weitern: erfolgreiche OFW,
die wieder nach Hause zurückkehren, Frauen, die ein eigenes Geschäft führen wollen,
Universitätsabsolventen aus reichem Elternhaus, die keine angemessen bezahlte
beziehungsweise angemessen prestigeträchtige Stelle finden, sowie pensionierte
Führungskräfte. Darüber hinaus konnte sich die Branche auch in wirtschaftlich
schlechteren Zeiten über weiteren Zulauf freuen, beispielsweise durch leitende
Angestellte, die Opfer von Personalabbau wurden und sich mittels Franchising eine
neue Karriere aufbauten.
Als Nehmer von großen Master-Franchises kommen in erster Linie Angehörige der
alteingesessenen reichen Familien oder andere erfolgreiche Unternehmer in Frage, die
rentable Anlagemöglichkeiten für ihr Vermögen suchen. Einen aktuellen Trend stellt das
starke Wachstum von Klein- und Kleinst-Franchises dar. Da die Kaufkraft großer Teile
der Bevölkerung nur gering ist, bieten sich in den Philippinen Chancen für kleine Firmen,
die Konzepte wie beispielsweise die Reparatur von Mobiltelefonen anbieten; eine
Geschäftsidee, die in reicheren Ländern sicherlich wenig erfolgsversprechend wäre.
Weitere aktuelle Trends sind Co-Branding in Form eines einzelnen Geschäftes, das zwei
oder mehr Franchises Platz bietet, sowie Brand-Bundling in Form von die ganze
Franchise-Palette abdeckenden Clustern in Einkaufszentren.
Die 3Fs (Food, Fashion, Fun) und die 3Ts (Tourismus, Transport, Telekom) stellen nach
Einschätzung der PFA die aussichtsreichsten Segmente für das Franchising dar. Auf
Produktebene favorisiert der Branchenverband beispielsweise bei Nahrungsmitteln:
Früchte, Aquakultur- und Fischereiprodukte, Tee, Wein sowie Donuts; bei Mode:
Bekleidung, Schönheitssalons sowie Spas; bei Transport: Lagerung, Auslieferung und
Zustellung; bei Telekom: IT-basierte Dienstleistungen.
Mit das größte Potential wird dem Tourismus bescheinigt. Denn die Philippinen verfügen
zwar über zahlreiche - oftmals noch unerschlossene - natürliche Ressourcen, weisen
jedoch was zum Beispiel Touristenankünfte und Übernachtungen anbelangt einen
großen Rückstand gegenüber den Konkurrenten in der Region auf. Hauptverantwortlich
hierfür ist in erster Linie die unzureichende touristische Infrastruktur von deren Ausbau
auch die Franchise-Branche profitieren will. Darüber hinaus bereiten Wirtschaft und
Politik den Auf- beziehungsweise Ausbau der wachstumsträchtigen Bereiche
medizinischer Tourismus sowie Wellness vor, von deren Markpotential sich das
Franchising ebenfalls eine große Scheibe abscheiden will.
Angesichts der guten Entwicklung im Heimatmarkt wollen die Branchenvertreter in den
nächsten Jahren dafür sorgen, dass die Philippinen zum Franchising-Zentrum Asiens
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
132
werden. Erreicht werden soll dies unter anderem dadurch, dass philippinische Konzept
verstärkt exportiert wird und sich die philippinischen Franchiser als globale Akteure
beziehungsweise Marken etablieren.
Zur wachsenden Zahl von einheimischen Franchise-Unternehmen, die bereits den
Sprung nach Asien, in den Nahen Osten, in die USA sowie nach Kanada vollzogen
haben - nicht zuletzt da dort zahlreiche OFW tätig sind, zählen beispielsweise Jollibee
und Chowking (beides Schnellrestaurantketten; Jollibee ist in den Philippinen sogar
Marktführer, noch vor den einschlägig bekannten US-Ketten), Goldilocks (Backwaren
und Süßes), Bench (Bekleidung), Penshoppe (Bekleidung für Jugendliche), Kamiseta
(Mode für Frauen zwischen 16 und 34), Island Souvenirs (philippinische Andenken)
sowie Netopia (Internet Cafes).
Des Weiteren soll in den Philippinen die Zahl der einheimischen Franchiser mit
mindestens 100 Geschäften erhöht werden; zu diesem Zweck führt die PFA zahlreiche
Informationsveranstaltungen zu Chancen und Finanzierungsmöglichkeiten in den
Regionen durch. Schließlich soll das Franchising-Konzept auf Ebene der Klein- und
Mikrounternehmen weiter verbreitet werden; im Fokus stehen dabei Projekte in
Marktnischen mit Aufbaukosten von etwa 100.000 bis 1 Mio. philPesos für den
Franchise-Nehmer, die anfangs in den Nachbarschaften tätig sind, deren Konzept
langfristig aber auf die nationale Ebene übertragbar werden soll.
Die Philippine Franchise Association ist der führende Branchenverband und wurde 1995
ins Leben gerufen. Sie organisiert jährlich zahlreiche Veranstaltungen - darunter die
Philippine International Franchise Conference & Expo (PIFCE) - und zeichnet mit den
1998 erstmals verliehenen Franchise Excellence Awards (FEA) die am besten geführten
Unternehmen der Branche aus. Anerkannt ist die PFA unter anderem vom World
Franchise Council, der International Franchise Association und der Asia Pacific
Franchise Confederation. Die kleinere Association of Filipino Franchisers Inc. (AFFI)
wurde 1997 gegründet und verfügte 2006 über 49 Mitglieder, die einen Umsatz von rund
2,5 Mrd. philPesos erzielten.
E-Commerce
Der Gesamtwert aller Handelsvorgänge im Internet belief sich in den Philippinen 2005
nach Einschätzung von Branchenkennern auf etwa 3,5 Mrd. US$. Für den Zeitraum
2005 bis 2009 geht die Unternehmensberatung IDC von einer kräftigen
durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 58% aus. Dominierend ist dabei das
Firmensegment (Business to Business; B2B), das 2007 einen Anteil von 70 bis 80% am
gesamten elektronischen Handel mit Waren und Dienstleistungen stellen dürfte.
Angesichts der Tatsache, dass die KMU das Rückgrat der philippinischen Wirtschaft
bilden, jedoch bei der Nutzung des E-Commerce deutlich hinterherhinken, wird das
künftige Wachstum des B2B- wie auch des B2C-Segments nach Einschätzung von
Branchenkenner stark davon abhängen, inwieweit es den Anbietern gelingt, angepasste
Lösungen für die E-Commerce-Nutzung speziell durch die KMU bereitzustellen.
Die Wachstumstreiber bei B2B sind derzeit vor allem die hochwertigen E-ProcurementSeiten; zu den bekanntesten Webangeboten zählen dabei: BayanTrade
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
133
(www.bayantrade.com), das 2000 als gemeinsame Beschaffungsplattform der vier
Familienkonglomerate Aboitiz & Company, Ayala Corp., Benpres Holdings Corp., JG
Summit Holdings, der Philippine Long Distance Telephone Company (PLDT) sowie des
größten Pharmaunternehmens der Philippinen, United Laboratories, geschaffen wurde.
Die sechs Gründer sind nach wie vor Eigentümer und Nutzer, jedoch hat sich
BayanTrade mittlerweile hin zu einem Outsourcing-Dienstleister für Beschaffung,
Sourcing und Suppy-Chain Management entwickelt. Darüber hinaus ist BayanTrade
nach eigenen Angaben der führende (strategische) Partner des deutschen
Softwarehauses SAP in den Philippinen. Das Unternehmen schreibt seit 2005 Gewinne
und bereitet nun seinen Börsengang vor.
Source Philipinas (www.sourcepilipinas.com) ist ein industrieübergreifender horizontaler
B2B-Marktplatz, der zusätzlich zu Auktionen weitere Dienstleistungen im
Beschaffungswesen bietet und der ursprünglich stark von den Unternehmen der TanFamilie profitieren konnte; AsiaRX (www.asiarx.com) ist ein online-Marktplatz für
Arzneimittel und für medizinischen Bedarf an dem sich die größten philippinischen
Pharmagroß- und -einzelhändler Zuellig Pharma und Mercury Drug beteiligt haben.
B2bpricenow.com (www.b2bpricenow.com) ist ein Preisinformations- und Handelsportal
in erster Linie für Agrarprodukte von Kooperativen. Die e-yellow pages (www.eyp.ph)
sind das größte online-Verzeichnis und ein Projekt der Directories Philippines Corp., des
größten Anbieters von Telefonverzeichnissen in den Philippinen.
Das Konsumentensegment (Business to Consumer; B2C) fällt im Vergleich zum B2B
deutlich kleiner aus. Zu den stärksten Nutzer des Internethandels zählen derzeit vor
allem die OFW, zum einen, da sie meistens in ihren Standortländern bereits die Vorteile
des E-Commerce kennen gelernt haben; zum anderen, da sie so anstelle von
Geldüberweisungen direkt Waren und Dienstleistungen für ihre Verwandten oder auch
sich selbst bestellen können.
Die größte im Internet abgesetzte Produktgruppe stellen zur Zeit jedoch vor allem
Bücher, Musik und Software dar, die überwiegend auf internationalen Seiten wie
amazon.com gekauft werden; zu den weiteren Internet-Dienstleistungen zählen
beispielsweise der Kauf von Flugtickets, das online-Banking und diverse Auktionen. Der
online-Marktplatz eBay ist seit Ende 2004 mit einem lokalen Webauftritt in den
Philippinen vertreten, hinzu kommen einheimische Angebote wie Bidshot.com
(www.bidshot.com) sowie PinoyAuctions.com (www.pinoyauctions.com.ph).
Wenn sich auch das B2C-Segment insgesamt zwar nicht so (schnell) entwickelt hat, wie
nach Verabschiedung des Electronic Commerce Act of the Philippines im Jahr 2000
erhofft, sind die Aussichten für die Zukunft jedoch gut. So soll die Zahl der Internetnutzer
2007 bei etwa 20 Mio. liegen, die Zahl der Käufer im Internet soll im Zeitraum 2005 bis
2009 im Durchschnitt um 22% pro Jahr steigen.
Als maßgeblicher Hemmschuh für den Einkauf im Internet hat sich bisher vor allem der
Zahlungsbereich erwiesen. Zwar bieten sich den Konsumenten mittlerweile
verschiedene Zahlungsoptionen - so war es zum Beispiel nur naheliegend, dass
angesichts von täglich etwa 300 Mio. versandten SMS die beiden führenden
Mobiltelefondienstleister Smart und Globe die Möglichkeit bieten, Zahlungen in
bestimmten Verkaufsstätten sowie Überweisungen per SMS zu tätigen -, nach wie vor
stark hemmend wirkt sich jedoch die nur geringe Verbreitung von Kreditkarten aus.
Branchenkenner beziffern deren Anzahl auf maximal 4 Mio. Stück, gleichzeitig besteht
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
134
aus Konsumentensicht vor allem aus (Daten)Sicherheitsüberlegungen nur eine sehr
geringe Neigung, die Karten beim online-Kauf einzusetzen.
Aus Verkäufersicht ist darüber hinaus eine Bonitätseinstufung der Kunden nicht leicht
möglich. Vor diesem Hintergrund erhofft sich der Branchenverband Philippine Internet
Commerce Society (PICS) hier sowohl Abhilfe als auch einen kräftigen Schub für das
B2C-Segment vom Ende 2006 verabschiedeten Credit Information Act. Positiv auf die
weitere Entwicklung des B2C-Segments wird sich auch die starke Verbreitung des
Mobiltelefons auswirken. Während die Anzahl der Festnetzanschlüsse auch aus
geografischen Gründen extrem niedrig ist - laut Statistiken der National
Telecommunications Commission (NTC) lag deren Zahl 2005 bei nur 3.367.252 -, hat
sich das Mobiltelefon schnell verbreitet; laut NTC verfügten die fünf Betreiber 2005 über
einen Kundenstamm von 34.778.995 Personen.
Im Segment Government to Business (G2B) ist das Philippine Government Electronic
Procurement System (PhilGEPS; www.philgeps.net) von besonderem Interesse. Auf
dieser Plattform werden seit Ende 2006 die staatlichen Beschaffungen zentral
zusammengeführt, das komplette Angebot erfordert eine Registrierung, ein Überblick
über die aktuellen Ausschreibungen ist aber auch so möglich. In nächster Zeit soll der
Funktionsumfang von PhilGEPS stetig ausgebaut werden und künftig auch die Abgabe
von online-Geboten ermöglichen.
Im G2G-Segment steht derzeit das National Broadband Network (NBN) an. Dieses zielt
darauf ab, die staatlichen Stellen untereinander im Rahmen eines breitbandigen
Internet- und -Telefonnetzes mittels WiMAX-Technologie zu verbinden.
Der Electronic Commerce Act oft the Philippines (RA 8792) baut primär auf dem Model
Law on Electronic Commerce der United Nations Commission on International Trade
Law (UNICTRAL) auf, orientiert sich bei den Regeln für Dienstleistungsanbieter aber
auch am Electronic Transaction Act von Singapur. Zu den maßgeblichen Inhalten zählen:
die Legalisierung von E-Transaktionen und E-Banking, die rechtliche Anerkennung von
elektronischen Signaturen, Dokumenten, Daten und Verträgen, die Beauftragung der
Regierung, IuK einzusetzen, sowie die Kriminalisierung von Internetpiraterie und
Hacking.
Weitere für den E-Commerce wichtige IuK-Meilensteine waren die Gründung des
Information Technology and Electronic Commerce Council (ITECC) im Jahr 2000 sowie
der Commission on Information and Communications Technology (CICT) im Jahr 2004,
die derzeit als der maßgebliche Schrittmacher beim Auf- und Ausbau der politischrechtlichen wie auch der physischen Iuk-Infrastruktur fungiert.
Darüber hinaus haben die Philippinen ebenfalls 2000 das e-ASEAN Framework
Agreement unterzeichnet, das seine Mitglieder unter anderem zu einer Harmonisierung
von Regeln und Infrastruktur beim E-Commerce verpflichtet. Schließlich wird sich
demnächst auch die Datenlage verbessern, da das National Statistical Coordination
Board (NSCB) die Arbeiten an einer statistischen Struktur zur Erfassung des ECommerce abgeschlossen hat.
Wie der philippinische E-Commerce im Ländervergleich abschneidet , zeigt zum Beispiel
ein Blick auf den E-Readiness-Index der EIU. Dieser bewertet die Fähigkeit eines
Landes, sowohl digitale Geschäfte sowie IuK-Dienstleistungen zu fördern als auch
inwieweit der dortige Markt internetbasierte Geschäftsmöglichkeiten unterstützt. Im Jahr
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
135
2007 wurden 69 Länder analysiert, die Philippinen machten dabei im Vergleich zum
Vorjahr zwei Plätze gut und belegten Rang 54. Innerhalb Südostasiens lagen die
Philippinen vor Vietnam und Indonesien, jedoch hinter Singapur, Malaysia und Thailand.
Der große Konkurrent beim BPO Indien war gleichauf platziert. Bei den sechs
betrachteten Oberkategorien erhielten die Philippinen die schlechteste Bewertung beim
Zugang und der technischen Infrastruktur; die besten Werte gab es beim geschäftlichen
Umfeld sowie bei der Nutzung digitaler Kanäle durch Wirtschaft und Konsumenten.
Der Branchenverband Philippine Internet Commerce Society besteht seit 1997 und
organisiert unter anderem den National eCommerce Congress and Exhibit. Den
Schwerpunkt der aus Seminaren und einer Messe bestehenden Veranstaltung, die 2007
zum fünften Mal abgehalten wurde, bildete die Nutzung von E-Commerce durch
philippinische KMU. Zu den Mitgliedern der PICS zählen beispielsweise ePLDT, GMANew Media, der Multimediaableger des Global Media Arts (GMA) Network sowie Intel
Microelectronics Phils.
4.3. Rechtlicher Rahmen
Autor: AHK Philippinen
Gründung von Unternehmen
Unternehmensformen, Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist stark an das amerikanische Recht angelehnt. Nach phil.
Recht sind die Rechtsformen des Einzelkaufmanns (Sole Proprietorshop), der
Personengesellschaft (Partnership) und der Kapitalgesellschaft (Corporation) moeglich.
In der Praxis ist die Kapitalgesellschaft die am meisten verbreitete Gesellschaftform, die
auch auslaendischen Investoren empfohlen wird. Die Kapitalgesellschaft unterliegt dem
‚Corporation Code of the Philippines’
Auslaendische Investoren haben auch die Moeglichkeit, eine Kapitalgesellschaft als
‚Branch’ (Zweigniederlassung) oder einer ‚Subsidiary’ (eigener Tochtergesellschaft) zu
gruenden.
Die Stock Corporation kommt der deutschen Aktiengesellschaft am naechsten und
traegt in der Namensbezeichnung entweder den Nachsatz ‚Corp.’ Oder ‚Inc.’ Sie erlangt
mit der Eintragung ins Handelsregister durch die Security & Exchange Commission ihre
eigene Rechtspersoenlichkeit.
Zur Gruendung einer ‚Corporation’ nach philip. Recht sind folgende Unterlagen und
Urkunden wichtig:
Articles of Incorporation (Gesellschaftsvertrag)
By-Laws (Statuten / Satzung)
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
136
Das Vertragsrecht der Philippinen ist stark vom amerikanischen Recht gepraegt. Wir
empfehlen, Schiedsgerichtsverfahren ausserhalb des Landes zur Basis der Vertraege
bei Auseinandersetzungen zu machen, um die phil. Gerichte zu meiden.
Anlaufinstitution bei Problemen aller Art
Die Europaeische Handelskammer (ECCP), die seit fast 30 Jahren besteht und die
ueber exzellente Kontakte zur Regierung, zum Gerichtssystem und zur philippinischen
und auslaendischen Geschaeftswelt verfuegt. Die ECCP wird nicht alle Probleme loesen
koennen, aber kann Verbindungen zu Personen oder Organizationen herstellen, die zur
Loesung beitragen koennen.
4.4. Wichtige Kontakte
Deutsche Botschaft
Address: 25/F Tower 2, RCBC Plaza, 6819 Ayala Ave., Makati City, Philippines 1200
Tel. No.: (632) 702 3000
Fax No: (632) 702 3015
Email: deboma@pldtdsl.net
Website: www.manila.diplo.de
Europaeische Handelskammer (ECCP)
Address: 19/F Philippine AXA Life Center, Sen. Gil Puyat Ave., cor. Tindalo St., Makati
City, Philippines 1200
Tel. No.: (632) 845 1324/ 759 6680
Fax No: (632) 845 1395/ 759 6690
Email: schumacher@eccp.com
Website: www.eccp.com
Department of Trade & Industry
Address: 385 Industry and Investments Bldg., Sen. Gil Puyat Ave., Makati City,
Philippines 1200
Tel. No.: (632) 751 0384
Fax No: (632) 895 6487
Email: web@dti.dti.gov.ph
Website: www.dti.gov.ph
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
137
Board of Investments
Address: 385 Industry and Investments Bldg., Sen. Gil Puyat Ave., Makati City,
Philippines 1200
Tel. No.: (632) 897 6682/ 890 1332/ 895 3641
Fax No: (632) 895 35 13
Email: PBFavila@boi.gov.ph
Website: www.boi.gov.ph
Security & Exchange Commission
Address: SEC Building, EDSA, Greenhills, Mandaluyong City, Metro Manila
Philippines
Tel. No.: (632) 726 0931 to 39
Fax No: (632) 725 5293
Email: mis@sec.gov.ph
Website: www.sec.gov.ph
Philippine Ecozone Authority (PEZA)
Address: 6/F Almeda Building, Roxas Boulevard corner San Luis Street, Pasay City,
Philippines
Tel. No.: (632) 551 3454/ 551 3455
Fax No: (632) 891 6380
Email: info@peza.gov.ph
Website: www.peza.gov.ph
Bureau of Internal Revenue
Address: BIR National Office Building, Agham Road, Diliman, Quezon City, Philippines
Tel. No.: (632) 981 7000
Fax No: (632) 925 1789
Email: contact_us@cctr.bir.gov.ph
Website: www.bir.gov.ph
Bureau of Customs
Address: G/F OCOM Bldg., BOC, Port Area, Manila City
Tel. No.: (632) 527 4537/ 527 4573
Fax No:
Email: BOCCommissioner@customs.gov.ph
Website: www.customs.gov.ph
Central Bank of the Philippines
Address: A. Mabini St. cor. P. Ocampo St., Malate Manila, Philippines 1004
Tel. No.: (632) 524 7011
Fax No: (632) 523 6210
Email: bspmail@bsp.gov.ph
Website: www.bsp.gov.ph
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
138
European Chamber of Commerce of the Philippines (ECCP)
Henry J. Schumacher (Stellvertretender Generaldirektor)
19F/ Axa Life Center, Sen. Gil Puyat Ave., cor. Tindalo St., Makati City 1200
Tel.: 00632/845 13 24; Fax: -845 13 95
E-Mail: info@eccp.com, Internet: www.eccp.com
Maschinen & Technik, Inc.
Dr. Ing. Günter G. Matschuck (Teilhabender Geschäftsführer)
Tech. Center, Buencamino St., Alabang, Muntinlupa City
Tel.: 00632/850 64 51; Fax: -850 89 29
E-Mail: matec@matec.com.ph; Internet: www.matec.com.ph
Philippine Retailers Association (PRA)
Atty. Paul A. Santos (Vizepräsident für nationale Angelegenheiten)
Unit 2610 Jollibee Plaza, Emerald Ave., Ortigas Center, Pasig City
Tel.: 00632/687 41 80; Fax: -636 08 25
E-Mail: pra@nwave.net, Internet: www.philretailers.com
Philippine Association of Convention / Exhibition Organizers and Suppliers, Inc.
(PACEOS)
Marisa D. Nallana (Vorsitzende)
Hall # 1 ITC Complex Roxas Blvd. cor. Sen. Gil Puyat Extension, 1300 Pasay City
Tel.: 00632/834 52 47; Fax: -834 52 47
E-Mail: president@paceos.com, Internet: www.paceos.com
Philippine Franchise Association (PFA)
Charito S. Estrada (Geschäftsführerin)
Unit 701 One Magnificient Mile (OMM-CITRA), San Miguel Avenue, Ortigas Center,
Pasig City 1600
Tel.: 00632/687 03 66; Fax: -687 06 35
E-Mail: pfa@nwave.net, Internet: www.philippinefranchiseassociation.com
Philippine Internet Commerce Society (PICS)
Mary Anne D. Tolentino (Geschäftsführerin)
5/F Goodwil Bldg., Sen. Gil Puyat Ave. Ext., Brgy Bel Air, Makati
Tel.: 00632/890 8713; Fax: -750 45 80
E-Mail: MTolentino@pics.org.ph, Internet: www.pics.org.ph
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
139
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ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
140
5. Das Land SINGAPUR
5.1. Wirtschaftsstruktur
Autor: Thomas Hundt, bfai
Singapur/Köln (bfai) – Die Wirtschaft im Stadtstaat Singapur verzeichnet seit Jahren
eine eindrucksvolle Entwicklung; die wirtschaftliche Leistung je Einwohner ist die
höchste in ganz Südostasien. Der erreichte Wohlstand beruht sowohl auf der Rolle
Singapurs als internationaler Handelsplatz als auch auf einer engagierten staatlichen
Förderung der Unternehmen verbunden mit einer erfolgreichen Werbung um
ausländische Investitionen. (Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter
www.bfai.de, Datenbank Länder und Märkte.
Singapur im globalen und regionalen Kontext
Singapur steht als Ausnahmeerscheinung in Südostasien da. Der Stadtstaat hat sich seit
den 60er Jahren zur erfolgreichsten Wirtschaft der Region entwickelt und dürfte sowohl
aus eigener Kraft als auch im Sog des internationalen Handels ("Drehscheibe für den
Welthandel mit der Region") weiter prosperieren.
Transport und Logistik gehörten bereits während der britischen Kolonialherrschaft zu
den entscheidenden Wirtschaftssektoren und sind es geblieben. Singapurs Seehafen,
Fracht- und Personenflughafen behaupten ihre Funktion als "Drehscheiben" für
Geschäfte in Südostasien. Die Insel liegt strategisch günstig an der Hauptseeroute nach
Asien, der Straße von Malakka, und ist über Brücken mit der malaysischen Halbinsel
verbunden. Als weitere Standbeine haben sich Finanzwirtschaft und industrielle
Verarbeitung, darunter insbesondere die Elektronik- und Chemieindustrie, etabliert.
Künftig strebt die Regierung eine Wirtschaftsstruktur mit höherer Wertschöpfungsqualität
an, die auf Forschung und Entwicklung basiert.
Singapurs Entwicklungsstrategie ist bisher sehr erfolgreich gewesen. Mit einem BIP
gemessen in Kaufkraftparität pro Kopf von 30.900 US$ (2006) befindet sich der
Stadtstaat auf Augenhöhe mit Deutschland (31.400 US$). Die Wirtschaftsleistung je
Einwohner (insgesamt rund 4,5 Mio.) ist die höchste in Südostasien. Mit steigenden
Einkommen eröffnet sich einerseits ein lukrativer Markt für Konsumgüter und
Luxuswaren, andererseits hat der Erfolg seinen Preis. Arbeitskräfte sind teurer
geworden. Höhere Löhne im verarbeitenden Gewerbe müssen durch eine höhere
Arbeitsproduktivität ausgeglichen, steigende Kosten im Dienstleistungssektor durch eine
höhere Effizienz und Effektivität der Beschäftigten kompensiert werden.
Freihandelsabkommen (FHA) bilden einen weiteren wichtigen Standortvorteil. Kaum ein
Land trifft derart viele Abkommen und zeigt ein derart starkes Interesse an bilateralen,
regionalen und multinationalen Handelsvereinbarungen. Denn der Inselstaat ohne
Rohstoffe verfügt lediglich über die Ressourcen Wissen und Infrastruktur. Mit diesen
Faktoren punktet Singapur in der internationalen Arbeitsteilung. Die FTA funktionieren
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
141
für die lokale Wirtschaft als eine Art "Super Highway" zu großen Volkswirtschaften und
neuen Märkten. Die Exporteure erhalten in den Partnerländern oft früher als
Konkurrenten aus anderen Ländern eine ganze Reihe von Vorteilen (Zollpräferenzen,
erleichterten Zugang zu bestimmten Sektoren, Schutz der Urheberrechte, rascherer
Markteintritt).
Das große Interesse an freiem Handel liegt auch in dem kleinen Inlandsmarkt und in der
Abhängigkeit der Unternehmen von einem ungehinderten Zugang zu wichtigen Märkten
begründet. Denn die Politik bemüht sich, die Industrialisierung auf Basis von
Exportgeschäften voranzutreiben, und wirbt mit dem Argument einer offenen
Volkswirtschaft um ausländische Direktinvestitionen. Mittlerweile ist ein sehr hoher Grad
der außenwirtschaftlichen Verflechtung erreicht. So ist Singapurs Außenhandelsvolumen
etwa drei Mal so groß wie das Bruttoinlandsprodukt.
Singapur ist Mitglied der südostasiatischen Staatengemeinschaft ASEAN (Association of
South East Asian Nations) und der Freihandelszone ASEAN Free Trade Area (AFTA).
Es nimmt aktiv an den Verhandlungen der ASEAN mit der VR China, Indien, Japan und
Korea (Rep.) und an dem Forum Asia Pacific Economic Cooperation (APEC) teil.
Anfang 2007 hatte die Regierung insgesamt 13 FHA unterzeichnet, darunter mit den
USA, Japan, Korea (Rep.), Indien, Australien, Neuseeland und Ländern im
Nahen/Mittleren Osten und in Lateinamerika. Darüber hinaus laufen Verhandlungen mit
einer ganzen Reihe von weiteren Ländern. Die EU will noch 2007 Verhandlungen über
FHA mit zehn ASEAN-Staaten starten, die zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen
dürften. Singapur hat Interesse an einem FHA mit der EU signalisiert; das
freihandelsorientierte Land könnte eine Vorreiterrolle bei den Gesprächen mit der EU
einnehmen.
Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfaiPublikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandsaufnahme",
Erscheinungsjahr 2007, bfai-Bestellnr. 12370, Preis: 25 Euro.
Sektorale Struktur
Größter Wirtschaftssektor sind die Branchen Finanzwirtschaft, Versicherungen und
sonstige Dienstleistungen. Die asiatischen Hauptniederlassungen von unzähligen
internationalen Banken, Versicherungen, Konzernen und mittelständischen
Unternehmen organisieren von hier aus ihren Vertrieb, ihre Verwaltung, Logistik und
entwickeln neue Finanzprodukte sowie Dienstleistungen für den Weltmarkt.
In diesen Dienstleistungsbereichen gilt Singapur als führend in Südostasien. Die
Regierung investiert gezielt in Bildung/Ausbildung, Forschung und Technologie, um
internationaler Vorreiter auch in ausgewählten Spitzenbereichen wie Halbleitertechnik,
Informationstechnik, Medien, Gesundheitswesen, Bio- und Gentechnologie zu werden.
Im verarbeitenden Gewerbe bilden Elektronik und Elektrotechnik den wichtigsten Zweig.
Zwar nahm ihr Anteil an der Gesamtwertschöpfung in den letzten sechs Jahren ab, aber
der Sektor kann sich als Investitionsstandort für anspruchsvolle Fertigungen weiterhin
behaupten. So beginnt IM Flash, ein Joint Venture von Intel und Micron Technologies,
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
142
2007 mit dem Bau einer Chipfabrik für 3 Mrd. US$. Auch die Qimonda AG,
Speicherchip-Tochter der Infineon AG, hat im April 2007 angekündigt, in den nächsten
fünf Jahren rund 2 Mrd. Euro in eine neue Fabrik zu investieren. Infineon selbst erweitert
in Singapur seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und wird 200 Mio. Euro in
sein Entwicklungszentrum investieren.
Bedeutung der Wirtschaftssektoren (Anteile am BIP in %)
Sektoren
Verarbeitende Industrie
Elektronische Produkte
Chemie
Baugewerbe
Versorgungsbetriebe
Groß- und Einzelhandel
Hotels und Restaurants
Verkehr und Kommunikation
Finanzen, Versicherungen, sonstige Dienstleistungen
Sonstige
Quelle: Singapore Department of Statistics
2000
25,1
12,0
4,0
5,8
1,6
15,9
2,6
10,7
35,0
3,7
2006
27,7
8,0
3,9
3,6
1,7
15,2
1,9
13,4
32,9
3,6
Die Zahl der Erwerbstätigen lag 2006 bei circa 2,5 Mio. Beschäftigen. Darunter waren
1,8 Mio. Einwohner des Staates, die übrigen Arbeiter und Angestellten kamen aus dem
Ausland. Von den Arbeitnehmern waren 21% im verarbeitenden Gewerbe, 10% in der
Bauwirtschaft und 69% im Dienstleistungssektor tätig.
Innerhalb Asiens gilt Hongkong, SVR als der wichtigste Konkurrent bei der Ansiedlung
von Dienstleistungsfirmen. Denn die Sonderverwaltungszone ist mit vergleichbaren
Standortfaktoren ausgestattet. Andere Staaten kopieren inzwischen die erfolgreiche
Entwicklungsstrategie. Insbesondere der Nachbar Malaysia eröffnet in unmittelbarer
Nähe Industrieparks, Flug- sowie Seehäfen und wirbt mit ähnlichen Standortkonzepten
um ausländisches Kapital. Für deutsche Unternehmen erhöht sich damit die Attraktivität
der Gesamtregion. Die Standortauswahl wird breiter, zunehmende Konkurrenz belebt
die Geschäfte insgesamt.
Das oft als schwierig charakterisierte Verhältnis mit Malaysia hat sich verbessert.
Singapur verfügt in der Region über einen anerkannten Entwicklungsvorsprung, der sich
in einem professionellen Standortmarketing, den hohen Aufwendungen für Forschung
und Entwicklung sowie einer kontinuierlichen Neuorientierung widerspiegelt.
Wachstumssektoren wie Nanotechnik, Feinmechanik, Informations- und
Kommunikationstechnik wurden sehr früh erkannt und gefördert. In ihren aktuellen
Entwicklungsplänen setzt die Regierung unter anderem auf die biomedizinische
Industrie (Pharmaprodukte und Medizintechnik), investiert verstärkt in Universitäten und
lädt ausländische Unternehmen zu konkreten Kooperationen ein.
Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche Informationen und Branchentrends finden Sie
kostenlos zum Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe
"Wirtschaftstrends" im Internet unter www.bfai.de. Die wichtigsten makroökonomischen
Kennziffern stehen dort, zwei mal jährlich aktualisiert, in der Reihe "Wirtschaftsdaten
kompakt".
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
143
Größte Unternehmen
Über 110.000 Unternehmen sind in Singapur aktiv, darunter etwa 7.000
Niederlassungen multinationaler Konzerne. Über 600 deutsche Firmen haben sich in
dem Stadtstaat registriert, die zusammen etwa 15.000 Mitarbeiter beschäftigen.
Rangfolge der größten Unternehmen ( jeweils die zuletzt verfügbaren Angaben,
in Mrd. $)
Vermögens
Unternehmen
Sparten
Umsatz Gewinn
wert
Flextronics
Elektronik
17,5
0,4
12,7
Singapore Airlines
Luftfahrt
8,3
0,8
14,5
Singapore Telecom
Telekommunikations8,1
2,6
20,1
dienstleistungen
Neptune Orient Lines Übersee-Transport
7,5
0,4
4,2
DBS Group
Bank
6,3
1,5
128,7
United Overseas Bank Bank
5,9
1,7
105,2
Singapore Petroleum
Öl, Gas
5,6
0,2
2,1
Keppel
Schiffsbau, Immobilien,
5,0
0,5
9,0
Infrastruktur
SembCorp. Industries Infrastruktur,
4,9
0,7
4,9
Umwelttechnik,
Schiffsbau
Overseas-Chinese
Bank
4,3
1,3
98,6
Banking
Singapore
Rüstung, Luftfahrt
2,9
0,3
3,5
Technologies
CapitaLand
Immobilien,
2,1
0,7
13,5
Finanzdienstleistungen
City Developments
Immobilien
1,7
0,2
7,2
Golden AgriPalmölprodukte,
1,2
0,5
3,0
Resources
Nahrungsmittel
Quelle: Forbes.com, "Forbes Global 2000", Ausgabe März 2007
Markt
wert
6,6
12,9
33,1
2,8
21,3
20,5
1,5
9,3
5,1
17,5
6,3
12,8
8,0
3,8
Die größte Bank ist die Entwicklungsbank (Development Bank of Singapore). Insgesamt
sind etwa 130 Geschäfts- und 80 Handelsbanken vor Ort tätig. Viele ausländische
Banken bearbeiten von Singapur aus die internationalen Kapitalmärkte und handeln
Devisen.
Im Rahmen des Auskunftsservice der bfai kann länder- und branchenspezifisch nach
Unternehmen recherchiert werden (Tel.: 0221/20 57- 354: E-Mail: anschriften@bfai.de).
Regionale Struktur
Singapur besteht aus 63 Inseln einschließlich der Hauptinsel, die mit Malaysia über
einen Damm und eine Brücke verbunden ist. Die Landesfläche beträgt knapp 700 qkm.
In den 60er Jahren waren es noch etwa 580 qkm. Trotz der Landzuwächse durch
Aufschüttungen bleiben geeignete Flächen für die wirtschaftliche Expansion knapp,
daher sollen bis 2030 weitere 100 qkm dem Meer abgerungen werden. Ein Großteil des
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
144
Gebietes liegt nur knapp über dem Meeresspiegel. Die neuen Landzonen werden durch
Aufspülung entstehen. Die Regierung ist sich der langfristigen Folgen eines steigenden
Meeresspiegels und zunehmender Gefahren durch Stürme bewusst, daher sollen
Fachleute aus den Niederlanden einen geeigneten Deichschutz an Singapurs Küsten
aufbauen.
Die Republik ist in fünf Regionen eingeteilt. Diese gliedern sich in 55 urbane
Planungszonen auf. Die Urban Redevelopment Authority (URA) erstellt die langfristigen
Konzeptpläne (Ausgabe 2001 beschreibt die Entwicklung für die kommenden 40 bis 50
Jahre) sowie einen mittelfristigen Masterplan. Die Version 2003 beschreibt die Ziele für
die nächsten 10 bis 15 Jahre. Außerdem verfasst die URA einzelne Entwicklungspläne
für die Stadtzonen.
Die Pläne gehen von einer stetig wachsenden Bevölkerung aus, die in den nächsten 50
Jahren auf 5,5 Mio. Einwohner zunehmen soll. Die Regierung verfolgt das Ziel, den
Wohlstand der Bevölkerung zu mehren sowie ein unternehmerfreundliches Umfeld zu
erhalten. Auch für Industrien mit einem hohen Flächenverbrauch - wie die
Chemieindustrie - sollen weiterhin ausreichend Räume zur Verfügung stehen.
Detaillierte Informationen erhält die Webseite der Urban Redevelopment Authority
(www.ura.gov.sg).
Rolle des Staates in der Wirtschaft
Nach dem Austritt aus der Föderation Malaysia im Jahr 1965 entwarf die Regierung
unter Premierminister Lee Kuan Yew eine unternehmerfreundliche
Entwicklungsstrategie, die noch heute um ausländische Direktinvestitionen wirbt und auf
einer exportorientierten Wirtschaft basiert. Zugleich baute sie öffentliche Unternehmen
auf, die strategisch bedeutende Sektoren besetzt halten. Ursprünglich investierte das
Finanzministerium in die neuen Gesellschaften.
Diese Aufgabe übernahm 1974 die staatliche Investitionsgesellschaft Temasek. Die
Holding ist an den meisten Großunternehmen beteiligt, wie SingTel, DBS Bank,
Singapore Airlines, PSA International, SMRT Corporation, Singapore Power und
Neptune Orient Lines. Eine Liste sogenannter "Temasek-Linked Companies" ist unter
www.temasekholdings.com.sg einsehbar. Als Geschäftsführerin von Temasek ist seit
2002 Ho Ching, die Frau von Premierminister Lee Hsien Loong, tätig.
Die Unternehmenspolitik hat zur Folge, dass die meisten größeren inländischen Firmen
eng mit der Regierung verbunden sind ("Government Linked Companies", GLC). Sie
dominieren bestimmte Bereiche, wie die Energieversorgung, Telekommunikation,
Medien, Transportwesen, und sind in einigen Produktionsbereichen, wie Informationstechnik, Schiffsbau oder Rüstungsindustrie, tätig. Diese Konzerne expandieren und
investieren zunehmend auch im Ausland. Einige Quellen gehen davon aus, dass etwa
60% des BIP von den GLC erwirtschaftet werden. Die Statistikbehörde kalkuliert ihren
Anteil an der Gesamtwertschöpfung des Landes dagegen auf lediglich 13%.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
145
Außenhandel
Der Außenhandel dient als "Motor" der Wirtschaft und bestimmt deren "Drehzahl". Der
Leistungsbilanzüberschuss des Stadtstaates machte 2006 etwa 28% des BIP aus, eine
der höchsten Quoten für Industrieländer. Ausfuhren von 432 Mrd. S$ und Einfuhren von
379 Mrd. S$ stand 2006 ein BIP von 210 Mrd. S$ gegenüber (Singapur-Dollar,
Durchschnittskurs 2006: 1 Euro = 1,99 S$). Ähnlich Handelsnationen wie die
Niederlande oder die Sonderverwaltungszone Hongkong führt Singapur Waren in
denselben Produktgruppen ein und aus. Das heißt die Produkte werden vor Ort
umgeschlagen und mit geringer eigener Wertschöpfung ins Ausland weitergeleitet.
Hauptsächlich profitieren von dem Warenumschlag Logistikfirmen und Speditionen, von
denen alle international namhaften eine Dependance in Singapur unterhalten.
Deutschland lieferte 2006 nach Angaben des Singapore Department of Statistics Waren
im Wert von umgerechnet 10,8 Mrd. S$ und ist der wichtigste Handelspartner unter den
Ländern der Europäischen Union (Einfuhrwert: 43,1 Mrd. S$). Größte Lieferländer
insgesamt sind Malaysia (Einfuhren 2006: 49,5 Mrd. S$), die USA (47,5 Mrd. S$) und
die VR China (43,2 Mrd. S$).
Entwicklung des Außenhandels (in Mrd. S$ zu laufenden Preisen)
2005
Außenhandel insgesamt
Einfuhren
Ausfuhren
Inländische Ausfuhren
Reexporte
Quelle: Singapore Department of Statistics
715,7
333,2
382,5
207,4
175,1
2006
810,5
378,9
431,6
227,4
204,2
Veränd.
gegenüber dem
Vorjahr in %
13,2
13,7
12,8
9,6
16,6
Betrachtet man die Struktur der vom Stadtstaat getätigten Ausfuhren, so stellen
ungefähr 47% aller singapurischen Exporte Wiederausfuhren dar. Die größten
Positionen darunter entfielen 2006 auf elektronische Komponenten (74 Mrd. S$),
mineralische Brennstoffe (11 Mrd. S$), chemische Produkte (9,5 Mrd. S$),
Arbeitsmaschinen (5,6 Mrd. S$) sowie Hörfunk- und Fernsehgeräte einschließlich Teilen
(3,1 Mrd. S$).
Einfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem
Vorjahr in %)
SITC Warengruppe
2004
2005
Veränd.
0-9 Insgesamt
173.581
200.050
15
0 Nahrungsmittel / lebende Tiere
3.784
4.011
6
.28 Metallische Erze
199
200
1
.33 Erdöl
25.797
35.487
38
5 Chemische Erzeugnisse
10.889
12.454
14
.51/52 Chemikalien
3.856
4.412
14
.53 Farben / Lacke
679
717
6
.54 Arzneimittel
922
1.583
72
.55 Waschmittel / Kosmetika
1.228
1.374
12
.57 Kunststoffe (Primärform)
1.565
1.619
3
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
146
.58 Kunststoffe (Halbwaren)
6 Vorerzeugnisse
.64 Papier / Pappe
.65 Textilien
.66 Baustoffe / Glas / Keramik
.67 Eisen/Stahl
.68 NE-Metalle
7 Maschinen und Fahrzeuge
.71 Kraftmaschinen
.72 Arbeitsmaschinen
.73 Metallbearbeitungsmaschinen
.74 Spezialmaschinen
.71-74 Maschinen
.75 Büromaschinen / EDV
.76 Nachrichtentechnik / Radio / TV
.776 Elektronische Bauelemente
.75/76/776 Elektronik
.77./.776 Elektrotechnik
.78 Straßenfahrzeuge
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge
8 Fertigerzeugnisse
.82 Möbel
.84 Bekleidung
.87 Mess- und Regeltechnik
.88 Feinmechanik / Optik
Quelle: Comtrade
622
11.928
918
1.065
1.574
2.799
2.250
101.243
4.078
6.097
1.130
5.264
16.569
17.296
12.027
37.275
66.598
10.209
3.582
4.283
14.936
379
2.239
4.451
2.559
641
14.972
969
1.037
2.985
3.562
2.677
111.608
4.960
5.593
1.025
5.851
17.429
19.630
13.010
41.725
74.365
11.516
3.902
4.395
15.911
432
2.132
4.865
2.564
3
26
6
-3
90
27
19
10
22
-8
-9
11
5
13
8
12
12
13
9
3
7
14
-5
9
0
Ausfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem
Vorjahr in %)
SITC Warengruppe
2004
2005
Veränd.
0-9 Insgesamt
198.633
229.652
16
.28 Metallische Erze
448
476
6
.33 Erdöl
19.439
27.585
42
5 Chemische Erzeugnisse
23.023
26.135
14
.54 Arzneimittel
1.184
2.944
149
6 Vorerzeugnisse
8.234
10.451
27
.64 Papier/Pappe
559
591
6
.65 Textilien
976
916
-6
.67 Eisen/Stahl
1.484
1.979
33
.68 NE-Metalle
1.774
1.845
4
7 Maschinen und Fahrzeuge
120.305
134.880
12
.71 Kraftmaschinen
2.436
3.027
24
.72 Arbeitsmaschinen
4.947
5.679
15
.73 Metallbearbeitungsmaschinen
1.164
1.324
14
.74 Spezialmaschinen
4.780
5.635
18
.71-74 Maschinen
13.327
15.665
18
.75 Büromaschinen / EDV
29.640
32.233
9
.76 Nachrichtentechnik / Radio/TV
14.367
15.584
8
.776 Elektronische Bauelemente
48.459
53.866
11
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
147
.75/76/776 Elektronik
.77./.776 Elektrotechnik
.78 Straßenfahrzeuge
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge
8 Fertigerzeugnisse
.84 Bekleidung
.87 Mess- und Regeltechnik
Quelle: Comtrade
92.466
10.654
2.290
1.569
15.519
1.972
4.167
101.683
12.350
2.660
2.522
15.583
1.696
4.072
10
16
16
61
0
-14
-2
5.2. Vertrieb
Autor: AHK Singapur
Singapur- Der Stadtstaat Singapur gilt als eine der unternehmerfreundlichsten
Wirtschaftsstandorte der Welt und bietet mit seiner westlichen Fassade und dem
Charme und Zauber Asiens ein ideales Sprungbrett zum Weltmarkt. Unterstützend
wirken dabei die gute Infrastruktur, ausgezeichnete Geschäftskontakte, gut ausgebildete
Arbeitskräfte und natürlich die hervorragende geographische Lage. Viele Firmen haben
diese Vorteile bereits erkannt und Ihr Geschäft in Richtung Singapur ausgeweitet oder
verlagert. Die wirtschaftliche Dynamik und Flexibilität bietet allerdings auch in Zukunft
weiteres Potential für diesen Trend.
Groß- und Einzelhandel
Großhandel
2004: Es gab ca. 35.100 Unternehmen im Großhandel im Jahr 2004. Hierfür arbeiteten
ca. 196.900 Personen, dies bedeutet eine Anzahl von 6 Personen je Unternehmen.
Im 4. Quartal 2006 verzeichnete der inländische Großhandelsindex, als eine
komprimierte Form der Umsatzentwicklung, einen Rückgang von ca. 4%, wobei der
Bereich Haushaltsgeräte& Möbel den gravierendsten Rückgang mit 19,1% hatte. Dies
ist hauptsächlich auf den sinkenden Verkauf von Audio& Video- Geräten zurückzuführen.
Der Chemie- Bereich sank um ca. 8-12%, während der Telekommunikationsbereich inkl.
Computer um ca. 8% aufgrund eines Verkaufrückganges bei Büroausstattung und
Computern gesunken ist.
Im Gegensatz dazu stehen die Bereiche Industrie- und Baumaschinen, elektronisches
Zubehör, Holz-, Porzellan und Baumaterial, welche einen Anstieg zwischen ca. 11-18%
im 4. Quartal 2006 verzeichneten.
Inlands Großhandels- Index( 2000=100)
Index zu aktuellen
Preisen
Bereich
Gesamt
Gesamt
(ohne Mineralöl)
Gewichtung
10,000
6,765
Dez’05
153.0
130.5
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
Dez’06
146.9
132.6
% Veränderung
bei momentanen
Preisen
Dez 06/05
-4.0
1.6
% Veränderung
bei konstanten
Preisen
Dez 06/05
0.8
4.4
148
Nahrungsmittel,
882
111.3
111.3
0.0
Getränke &Tabak
Haushaltsgeräte &
780
80.8
65.3
-19.1
Möbel
Mineralöl inkl.
3,235
199.9
176.8
-11.6
Produkte
Chemie inkl.
291
132.4
116.6
-11.9
Produkte
Elektr. Geräte
1,391
88.6
103.4
16.7
Industrie- u.
380
100.4
118.7
18.2
Baumaschinen
Tele687
108.5
99.9
-7.9
kommunikation &
Computer
Holz, Porzellan &
460
104.0
115.3
10.8
Baumaterial
Allgemeiner
409
83.2
91.1
9.5
Großhandel
Seefahrt
469
392.2
360.6
-8.0
Anderer
1,016
178.6
193.6
8.4
Großhandel
Tabelle 1: Großhandels Index Inland ( 2000= 100) Quelle: www.singstat.gov.sg
-0.4
-17.2
-7.2
-14.1
17.1
23.6
-2.0
5.5
11.3
-0.9
10.0
Der ausländische Großhandelsindex, welcher die Umsatzentwicklung außerhalb
Singapurs von aus Singapur stammenden Großhandelsprodukten widerspiegelt, verhält
sich bei den rückgängigen Zahlen wie der inländische Großhandel und bewegt sich
hauptsächlich im Bereich Haushaltsgeräte und im Chemiebereich. Dagegen steht hier
allerdings der Nahrungsmittel-, Getränke und Tabak- Sektor, welcher einen Anstieg von
14,4% verzeichnete.
Auslands Großhandels- Index( 2000=100)
Gewichtung
10,000
4,801
Dez’05
171.9
189.0
Dez’06
167.4
185.1
%
Veränderung
bei
momentanen
Preisen
Dez 06/05
-2.6
-2.0
275
205.9
235.5
14.4
14.1
548
132.5
114.7
-13.4
-9.2
5,199
156.1
151.0
-3.3
-3.6
366
342.4
305.7
-10.7
-10.0
676
171.5
152.8
-10.9
-6.0
Index zu aktuellen
Preisen
Bereich
Gesamt
Gesamt
(ohne Mineralöl)
Nahrungsmittel,
Getränke &Tabak
Haushaltsgeräte &
Möbel
Mineralöl inkl.
Produkte
Chemie inkl.
Produkte
Elektr. Geräte
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
%
Veränderung
bei
konstanten
Preisen
Dez 06/05
-0.9
0.4
149
Industrie- u.
410
72
71.7
-0.4
Baumaschinen
Telekommunikation
495
215.8
239.0
10.8
& Computer
Holz, Porzellan &
216
159.6
176.1
10.4
Baumaterial
Allgemeiner
861
153.9
147.1
-4.4
Großhandel
Seefahrt
162
265.0
232.8
-12.2
Anderer Großhandel
792
240.8
247.5
2.8
Tabelle 2: Großhandels Index Ausland ( 2000= 100) Quelle: www.singstat.gov.sg
3.2
15.5
-3.4
-2.2
-8.7
2.3
Insgesamt sank der ausländische Großhandel um ca. 1%, während der inländische
Großhandel um ca. 0,8% stieg.
Die Großhändler sind allgemein weniger optimistisch für das Jahr 2007 und erwarten
einen weiteren Rückgang. Besonders betroffen sollen hiervon die Bereiche Schmuck,
Industriemaschinen, Telekommunikations- und Elektronisches Zubehör sein.
Einzelhandel
Der gesamte Einzelhandel verzeichnete im Dezember 2006 einen Wert von $2,844.5
Mio. Die meisten Einzelhändler berichteten von einem ansteigenden Geschäft, welches
sich auch besonders im Dezember in den Bereichen wie z.B. Schmuck, Möbel&
Haushaltsgeräten durch einen Anstieg von ca. 37- 44% im Vergleich zum Vormonat
November 2006 erkennen lässt. Im Vergleich zum Jahr 2005 stieg der Verkauf im
Einzelhandel im Schnitt um ca. 4,9% an und nur wenige Bereiche wie z.B. der
Tankstellenbereich verzeichneten ein Sinken der Verkaufszahlen.
Einzelhandels- Index( 2005=100)
Gewichtung
10,000
6,551
Dez’05
116.2
123.8
Dez’06
121.8
130.8
%
Veränderung bei
momentanen
Preisen
Dez 06/05
4.9
5.7
1,322
411
536
131.5
113.0
102.4
144.3
122.1
108.0
9.8
8.1
5.4
9.0
6.0
3.4
200
3,449
456
332
110.7
101.7
103.4
119.4
123.8
104.8
101.3
118.5
11.9
3.1
-2.1
-0.7
10.1
11.6
3.0
-2.4
574
755
155.9
127.1
157.2
137.4
0.9
8.1
0.5
10.1
Index zu aktuellen
Preisen
Bereich
Gesamt
Gesamt
(ohne Automobil)
Kaufhäuser
Supermärkte
Provision & Sundry
shops
Essen& Getränke
Automobil
Tankstellen
Arznei &
Hygieneartikel
Bekleidung
Möbel&
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
%
Veränderung
bei konstanten
Preisen
Dez 06/05
7.96
5.8
150
Haushaltsgeräte
Freizeitgüter
190
138.6
143.2
Uhren & Schmuck
607
131.6
140.9
Telekommunikation
366
111.0
118.9
& Computer
Optische Industrie&
344
124.5
123.8
Bücher
Andere
458
113.0
119.6
Tabelle 3: Einzelhandelsindex( 2005= 100) Quelle: www.singstat.gov.sg
3.3
7.0
7.2
3.5
-1.1
29.4
-0.5
-1.7
5.9
3.6
Im Einzelhandel dominieren immer mehr die großen Shopping Malls wie z.B. in der
Stadt Singapur Vivo City, Suntec City etc. in denen sich die Einzelhändler niederlassen
und man nahezu alles an einem Ort kaufen kann. Vorteile dieser Malls sind, dass diese
meist sehr zentral liegen und sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind.
Handelsvertreter und Vertragshändler
Handelsvertreter auswählen
Grundsätzlich ist auch in Singapur, wie in allen anderen Ländern der Welt, eine gute
Vorbereitung und Auswahl eines entsprechenden Handelsvertreters das A und O. Man
sollte nicht nur bestens informiert sein, sondern auch bei der Auswahl immer bedenken,
dass der Partner sowohl lokales Wissen und Kontakte mit sich bringt als auch das
Unternehmen repräsentiert. Daher sollte eine Erfahrung in dem Zielmarkt bei dem
Partner vorhanden sein.
Als Hilfe für die Suche eines Handelsvertreters empfiehlt sich eine Kontaktherstellung
durch die Singaporean- German Chamber of Industry and Commerce, mit Hilfe derer
man gezielt nach Partner und Kontakten suchen kann.
Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten
recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche nach einem
Handelsvertreter mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfai- Internetseite, www.bfai.de
kostenlos im e- trade- center zu veröffentlichen.
Handelsvertreter managen
Eine gute und hilfreiche Anlaufstelle für deutsche Unternehmen ist die SingaporeanGerman Chamber of Industy and Commerce, welche einen umfangreichen Service bei
der Suche und Kontaktaufnahme nach geeigneten Handelsvertretern bietet. Hierbei ist
es für das Unternehmen nicht nur hilfreich die reinen Daten zu erhalten, sondern auch
auf die Erfahrung, welche die Außenhandelskammer durch den stetigen Kontakt mit der
Wirtschaft und den Behörden hat, zurückgreifen zu können.
Handelsvertreterrecht
Das Vertriebsrecht in Singapur ist in keinem eigenständigen Gesetz kodifiziert. Es gilt
insoweit das Kaufrecht nach dem Kaufrechtsgesetz (Sale of Goods Act), das allgemeine
Vertragsrecht, das englische Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Unfair
Contract Terms Act) und die allgemeinen Grundsätze des singapurischen und
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
151
englischen Rechts, welche sich aus Gerichtsentscheidungen begründet haben
(Common Law).
Arten von Vertriebspartnern
In Singapur gibt es die Möglichkeit einen Handelsvertreters(„Agent“) einzusetzen oder
einen Vertriebsvertrag („ Distributorship Agreement“) abzuschlieβen. Beim
Vertriebsvertrag kauft der örtliche Partner die Ware von dem deutschen Unternehmen
und verkauft diese in eigenem Namen mit jeweiligem Preisaufschlag weiter. Der
Handelsvertreter dagegen erhält bei Abschluss von Verträgen für das deutsche
Unternehmen eine Provision.
Vertragsabschluss
Die Wirksamkeit eines Vertrages unter singapurischem Recht setzt 4 wichtige Dinge
voraus: Angebot, Annahme, Gegenleistung und Rechtsbindungswille.
Ausführliche und lange Verträge sind in Singapur aufgrund der mangelnden
gesetzlichen Regelungen relativ normal. Die Vielzahl an Vertragsklauseln sollte
allerdings keineswegs abschrecken, sondern dazu genutzt werden die Rechtsbeziehung
so gründlich und umfassend wie nur möglich zu regeln.
Auch die Auswahl eines guten, juristisch versierten Übersetzers für die Übertragung in
die englische Rechtssprache ist von Bedeutung, um mögliche Risiken in der späteren
Rechtsdurchsetzung zu umgehen.
In vielen Verträgen finden sich Vertragsstrafen. Hier ist Vorsicht geboten, da sie den
Vertrag unwirksam werden lassen könnten.
Grundsätzlich ist es sehr wichtig grundlegende Fragen wie z.B. die des
Kündigungsrechts, des Vertragsgebietes, der Vollmachten und des Wettbewerbsrechts
zu klären, um so viele Unsicherheiten wie nur möglich aus dem Weg zu räumen, wobei
dies ja sowieso im Sinne des Unternehmens sein sollte.
Bei der Rechtsvollstreckung gilt es zu beachten, dass innerhalb der
Vertriebsvereinbarung meist das UN-Kaufrecht zur Anwendung kommt, da Singapur und
Deutschland dem zugrundeliegenden UN-Übereinkommen beigetreten sind.
Das singapurische Vertriebsrecht bietet dem Unternehmen als auch Lieferanten
wesentliche Vorteile wie z.B. die flexible Vertragsgestaltung und eine Anwendung des
deutschen Rechts ist daher auch nicht zu empfehlen. Das singapurische Recht als
Vertragsgrundlage zu wählen, ist eindeutig von Vorteil, wenn jedoch die
landesspezifischen rechtlichen Besonderheiten berücksichtigt werden.
Rechte und Pflichten der Vertriebsparteien
Wie bereits oben erwähnt bietet das singapurische Recht eine enorme Flexibilität in der
Vertragsgestaltung und das Unternehmen kann die Regelung von einerseits weiten
Berichtspflichten und andererseits Kontrollrechten sowie die Sicherung des
angeworbenen Kundenstammes für sich nutzen.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
152
Vertragsbeendigung
Die beste und auch häufigste Vertragsbeendigung ist meist für alle Beteiligten die
vollständige Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Dennoch gibt es auch noch andere
Möglichkeiten einen Vertrag zu beenden:
Da es an einer gesetzlichen Grundlage mangelt, ist die Formulierung von
Kündigungsmöglichkeiten ratsam. Diese Klauseln sollten sorgfältig niedergelegt sein.
Weiter können sich die Parteien auch vertraglich vom Vertrag lösen wie z.B. durch eine
auflösende Bedingung, welche vereinbart wurde oder durch einen Aufhebungsvertrag,
wenn ein vorzeitiges Ende beabsichtigt wird.
Repräsentanz
In Singapur besteht zum einen die Möglichkeit ein Repräsentanzbüro (Representative
Office) zu gründen.
Das "Representative Office" entfaltet keine eigene Geschäftstätigkeit und dient lediglich
der Vorbereitung einer späteren aktiven Geschäftstätigkeit des Stammhauses in Form
einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung.
Das “International Enterprise Singapore" hat verschiedene Richtlinien für das Betreiben
einer Repräsentanz erlassen.
Gemäß dieser Richtlinien ist nur die Ausübung einer Vermittlungstätigkeit für die
deutsche Firma zulässig, insbesondere soll sich die Tätigkeit auf die Verkaufsförderung,
Kundenbetreuung und Marktforschung erstrecken.
D.h. das Repräsentanzbüro dient hauptsächlich der Kundenbetreuung und darf nur
Aufträge des Stammhauses entgegen nehmen.
Auch darf das Vertretungsbüro keine geschäftlichen Tätigkeiten entfalten und Verträge
abschlieβen oder Rechungen ausstellen. Selbst als Vertreter der deutschen Firma ist
dies nicht zulässig. Das „representative office“ kann aber unter eigenem Namen ein
Bankkonto eröffnen und Mietverträge für Geschäftsräume( nicht aber für Lagerhallen!)
eingehen.
Im allgemeinen Geschäftsverkehr muss jederzeit eindeutig sichtbar sein, dass es sich
lediglich um eine Repräsentanz handelt.
Die Repräsentanz muss beim International Enterprise Singapore angemeldet werden,
wobei sich der Bereich Bankwesen an das Monetary Authority of Singapore (MAS)
wenden muss.
Die Repräsentanz trifft keine Buchführungs- und Steuerpflicht in Singapur, sofern sich
ihre Tätigkeit an die Richtlinien des IE hält.
Verstößt das "Representative Office" gegen diese Richtlinien, kann die Genehmigung für
den Betrieb der Repräsentanz widerrufen werden.
Zudem hat die Repräsentanz in diesem Fall in Singapur eine Steuererklärung
einzureichen. Der zu versteuernde fiktive Gewinn beträgt dann 5% der Gesamtkosten
der Repräsentanz.
Eine Repräsentanz gemäß des "International Enterprise Singapore" trägt den Namen
des Stammhauses mit dem Zusatz "Representative Office".
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
153
Zwar gibt es in Einzelfällen Ausnahmen, aber i.d.R. wird eine Repräsentanz in Singapur
zunächst für 1 Jahr genehmigt, wobei Verlängerung beantragt werden kann. Allerdings
sollte der Zeitraum von 3 Jahren nicht überschritten werden, da nach Ablauf dieses
Zeitraumes davon ausgegangen wird, dass nun alle wesentlichen Vorbereitungen für
eine aktive Geschäftstätigkeit getroffen wurden.
Das "Representative Office" darf auch Personal einstellen und unterliegt dann aber den
Arbeitgeberpflichten nach singapurischem Recht. Dazu zählt z.B. auch die Zahlung der
anteiligen Rentenversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer in den "Central Provident
Fund", die Ausstellung von Lohnbescheinigungen und das Ausländerrecht.
Neben dem „Representative office“ besteht für ausländische Firmen auch die
Möglichkeit eine Zweigniederlassung ("Branch") zu gründen.
Die Zweigniederlassung ist rechtlicher Bestandteil des deutschen Unternehmens,
insofern haftet dieses auch für sämtliche Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung in
Singapur. Die Branch kann aber im eigenen Namen Geschäfte abschlieβen.
Rechtsgrundlagen
Die „Branch“ besteht als selbständige Zweigniederlassung des deutschen Stammhauses
und ist dadurch eine eigenständige Unternehmung, welche normalerweise ein eigenes
Management besitzt.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass selbständige Zweigniederlassungen
registrierungspflichtig sind und natürlich auch der Besteuerung anfällt.
Der Vorteil einer Zweigniederlassung besteht darin, dass eine Firmeneinheit in Singapur
vorhanden ist und auch kein Mindestkapital vorausgesetzt wird. Die Gründung ist jedoch
aufwendiger.
Gründungsverfahren
Jedes in Singapur ansässige Unternehmen muß vor Aufnahme seiner Geschäftstätigkeit
im singapurischen Handelsregister, der "Accounting and Corporate Regulatory
Authority“ (ACRA) eingetragen werden. Lediglich das Repräsentanzbüro wird beim
International Enterprise registriert; für alle anderen Rechtsformen ist das Handelsregister
zuständig.
Die Gründungskosten für eine Zweigniederlassung sind wesentlich höher als die einer
GmbH des singapurischen Rechts ("Private Limited Company").
Zudem erfordert die Gründung und Bilanzierung einer Zweigniederlassung (Branch)
einen erheblichen Verwaltungsaufwand, da die Gründungsunterlagen und Bilanzen des
deutschen Stammhauses in Singapur vorgelegt und übersetzt werden müssen.
Deshalb gründen ausländische Firmen in aller Regel eine Private Limited Company,
welche der deutschen GmbH entspricht.
Messewesen
Der Standort Singapur, in der Mitte Asiens, ist ein idealer Ausgangspunkt für Messen
und Ausstellungen.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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Der Messeverband SAECOS, Singapore Association of Convention and Exhibition,
trug wesentlich zum Erfolg des Messeplatzes Singapur bei z.B. durch Aus- und
Weiterbildungsprogramme für die Ausstellungs- und Kongresswirtschaft, durch
Schaffung von technischen Industriestandards, durch weltweite Geschäftskontakte und
einer engen Zusammenarbeit mit der Regierung in Singapur beim Ausbau Singapurs zu
einer regionalen Handelsdrehscheibe.
Im Bereich Medizintechnik, Wissenschaft und Kommunikationstechnik kann Singapur
seine Stellung im Bereich Messen behaupten.
Franchising
In Singapur ist es im Gegensatz zu anderen Ländern möglich, dass Ausländer ein
Franchise-Unternehmen gründen dürfen ohne selbst in Singapur wohnhaft zu sein. In
einem solchen Fall benötigt das ausländische Unternehmen jedoch zumindest eine in
Singapur wohnhafte Person, die die Funktion des Geschäftsführers übernimmt. Die
Vertragsregelung unterliegt hierbei vollständig den beteiligten Parteien. Trotz vermuteter
Unstimmigkeiten aufgrund mangelnder gesetzlicher Bestimmungen, kommt es allerdings
sehr selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, was für das sehr angenehme
Geschäftsklima in Singapur spricht.
Momentan gibt es in Singapur ca. 170 ausländische Franchise-Marken, wobei die
führenden Branchen eindeutig das Bildungswesen/Weiterbildung, das
Gaststättengewerbe als auch der Fast-Food- Sektor sind.
Einige davon sind Mitglieder beim FLA, Verband Franchising und Licensing Association,
auch unter dem Namen Singapur International Franchise Association ( SIFA) bekannt.
Der Verband arbeitet nicht nur mit etlichen lokalen als auch internationalen staatlichen
Organisationen zusammen sondern unterstützt seine Mitglieder auch bei diversen
Projekten.
Weiter
besteht
die
Unternehmensgruppe
Infofranchise,
www.infofranchise.sg Informationen zur Verfügung stellt.
welche
unter
E-Commerce
Aufgrund eines Mangels an internationaler Regelung, ist es generell empfehlenswert,
dass die Firma, welche Ware über das Internet verkaufen möchte klar definiert welches
Recht gilt.
Um den e- commerce allgemein sicherer zu gestalten gibt es in Singapur die „Infocommunications Development Authority (IDA). Diese Behörde IDA ist das führende
Glied in Bezug auf E- commerce Politik und Restriktionen und ist unter www.ida.gov.sg
im Internet zu finden.
In Singapur finden sich Regelungen zum E-Commerce im Gesetz zu Online-Geschäften
„Electronic Transactions Act“ Anwendung.
Dieses Gesetz umfaβt elektronische Verträge, Nachweise und Signatur, deren
rechtlichen Auswirkungen und betrifft allgemeine Grundsätze der Haftung.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
155
Ausserdem hat IDA das “TrustSg” Programm eingeführt, welches nachweist, dass
teilnehmende Firmen und Organisationen einem Verhaltenskodex und den allgemeinen
Sicherheitsgrundsätzen und dem Datenschutz folgen.
Business to Consumer
Verschiedene Gesetze wie z.B. das Consumer Protection (Fair Trading Act), das
Electronic Transaction Act oder Info- communication Development Authority Act sollen
das Internet sowohl für den Kunden als auch das Unternehmen sicherer machen.
In Singapur gibt es mehrere spezielle Regelungen zum Verbraucherschutz, daher gilt
hier das Verbraucherschutzgesetz "Consumer Protection (Fair Trading Act)“.
Darüberhinaus gibt es mehrere Prinzipien aus den Regelungen gegen den unlauteren
Wettbewerb (Fair Trading Practices), die zu beachten sind.
Business to Business
Versandhandel
In Singapur spielt der Versandhandel eher eine untergeordnete Rolle und wird nur sehr
schwer von der Bevölkerung angenommen. Da es meist vor Ort in den großen
Shoppingcentern alles zu kaufen gibt was das Herz begehrt, ziehen es die Kunden vor
diese Möglichkeit zu nutzen und Ihre Ware selbst zu begutachten und einzukaufen.
Daneben gibt es auch größeren Einkäufen meist die Möglichkeit sich die gekaufte Ware
nach Hause bringen zu lassen.
Daher spielt der Versandhandel eine sehr untergeordnete Rolle.
5.3. Rechtlicher Rahmen
Autor: AHK Singapur/ Siehe Wichtige Kontakte - Rechtsanwaltälte
Gesellschaftsgründung in Singapur
Private Limited Company in Singapur (GmbH des singapurischen Rechts)
In der Regel gründen deutsche Investoren in Singapur eine Private Limited Company,
welche als eine Kapitalgesellschaft, in etwa der deutschen GmbH entspricht. Der Grund
der Beliebtheit einer Private Limited liegt in der Haftungsbeschränkung und in den
einfach gestalteten Gründungsformalitäten einer derartigen Gesellschaftsform.
Grundlagen
Die Private Limited ist eine juristische Person. Der rechtliche Rahmen der Private
Limited findet sich im singapurischen Gesetz über die Kapitalgesellschaften (Companies
Act). Die Haftung beschränkt sich auf das gezeichnete Kapital (Issued Capital), welches
jedoch nur S$ 1,- betragen kann. Die Festlegung auf einen einzigen Gesellschafter ist
möglich. Ausländische natürliche wie juristische Personen können Gesellschaftsanteile
zu 100% übernehmen. Soweit das Kapital durch die Gesellschafter vollständig
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
156
eingezahlt ist, ist eine Haftung dieser für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit wenigen
Ausnahmen vollständig ausgeschlossen.
Die Gesellschaft muβ zumindest einen Geschäftsführer (Director) einsetzen, welcher
jedoch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Singapur aufweisen muβ. Dieser lokale
Geschäftsführer (Director) muβ jedoch nicht singapurischer Nationalität sein.
Die Gesellschaft muβ ebenso einen Rechtssitz (Registered Office) in Singapur
unterhalten und einen sogenannten „Company Secretary“ einsetzen. Der Rechtssitz
dient als zustellungsfähige Anschrift für das Handelsregister, das Finanzamt und die
anderen Behörden. Der „Company Secretary“ hat diverse Aufgaben nach dem
Gesellschaftsgesetz (Companies Act) durchzuführen, die u.a. in den gesetzlich
vorgeschriebenen Meldungen an das Handelsregister, der Verwahrung und
Aufbereitung von Daten in einem Firmenbuch und in der Protokollierung von
Gesellschaftsbeschlüssen liegen.
Die meisten Gesellschaftsformen der Private Limited Company müssen jährlich einen
durch einen Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschluβ dem Handelsregister einreichen.
Die Gesellschaft hat eine den singapurischen Rechnungslegungsgrundsätzen
entsprechende Buchhaltung zu führen.
Gründung
Eine Private Limited kann recht zügig – zwischen drei bis sieben Tagen -gegründet
werden. Eintragungen und die weitere Kommunikation mit dem Handelsregsister
erfolgen heutzutage in Singapur durch das Internet. Die handelsregisterlichen
Eintragungsgebühren betragen derzeit S$315.
Die Gründung erfolgt dabei zweistufig, zunächst in der Reservierung eines
Gesellschaftsnamens und anschlieβend in der eigentlichen Eintragung der Gesellschaft.
Für den zweiten Schritt muβ eine Gesellschaftssatzung, welche aus den beiden Teilen
des „Memorandum und Articles of Association“ besteht, erstellt und im Anschluβ die
wesentlichen Gesellschaftdaten dem Handelsregister eingereicht werden. Diese Daten
umfassen Angaben zu den Geschäftsführern (Directors), Gesellschaftern, Rechtssitz,
Kapital, dem Company Secretary und dem Geschäftszweck. Die entsprechenden
Eintragungsgebühren sind an das Handelsregister zu zahlen.
Repräsentanzbüro (Representative Office) in Singapur
Zur Erleichterung des Markteinstiegs richten oftmals deutsche Unternehmen ein
sogenanntes Repräsentanzbüro oder Vertretungsbüro (Representative Office) ein. Es
handelt sich dabei um eine nicht rechtsfähige Auftrittsform und hat daher keine eigene
Rechtspersönlichkeit.
Die rechtlichen Vorgaben des Representative Office finden sich in einer Rechtsvorschrift
des International Enterprise Singapore (IE Singapore), welches eine Unterabteilung des
singapurischen Handelsministeriums darstellt.
Grundlagen
Das Representative Office ist aufgrund der stringenten Vorschriften auf wenige
Aktivitäten beschränkt: Es darf nur unentgeltliche Marketingfunktionen ausüben und
ebenso nur unentgeltliche Dienstleistungen an Dritte erbringen. Daher sind alle
geschäftlichen Tätigkeiten, welche ein gewerbliches Einkommen begründen, unzulässig.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
157
Es dient deshalb vordergründig allein der Marktbeobachtung und als vor Ort befindliches
Kommunikationsorgan für das ausländische Stammhaus. Aus diesem Grund kann das
Repräsentanzbüro weder im eigenen Namen noch im Namen der ausländischen
Gesellschaft Verträge abschlieβen. Es kann dadurch allenfalls in der
Vertragsanbahnung unterstützende Aktivitäten entfalten.
Für die Unterhaltung eines Representative Office ist die Beantragung einer
Betriebslizenz erforderlich, welche für eine Dauer von einem Jahr ausgestellt wird. Diese
Lizenz ist jährlich zu erneuern. Für alle Handlungen des Representative Office haftet die
ausländische Trägergesellschaft.
Eintragung
Die Anmeldung ist gerade für ausländische Gesellschaften umfangreich, da die in
ausländischer Sprache befindlichen Gesellschaftsurkunden des Stammhauses übersetzt
werden müssen. Zur Anmeldung ist die Einreichung der folgenden Unterlagen
erforderlich:
- die durch einen Wirtschaftsprüfer testierte Geschäftsbilanz des letzten
Geschäftsjahres,
- die beglaubigte Abschrift des Handelsregisterauszugs,
- eine Mitteilung der Höhe des Stammkapitals des Stammhauses,
- eine Mitteilung der Gesellschafter des Stammhauses und weiterer Informationen
zum Stammhaus,
- eine Einreichung einer Prognose zu den voraussichtlichen Aufwendungen im
ersten Geschäftsjahr mit Angaben zu den operativen Kosten,
- eine Angabe der voraussichtlichen Mitarbeiter und deren Nationalität und
- eine gründliche Beschreibung der zukünftig geplanten Tätigkeiten des
Representative Office
Es ist nicht unüblich, daβ die Behörde weitere Informationen nachsucht. Die
Eintragungsgebühr beträgt S$200,-.
Die Behörde entscheidet zumeist innerhalb von sieben Werktagen über die Erteilung
oder Versagung der Erlaubnis. Die Entscheidung unterliegt dem alleinigen Ermessen
der Behörde. Eine vorherige rechtliche Überprüfung der beabsichtigen Aktivitäten mit
den Regularien ist ratsam. Nach Ablauf der einjährigen Betriebsfrist ist ein ein
Verlängerungsantrag rechtzeitig vor dem Stichtag einzureichen. Die Eintragungsbehörde
geht davon aus, daβ nach einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren ausreichende
Informationen vorliegen, um die Frage zu entscheiden, ob das Stammhaus ein
Tochterunternehmen gründet oder in anderer Rechtsform im Land auftritt.
Gründung einer Zweigniederlassung („Branch“)
Für ein ausländisches Unternehmen, das eine Präsenz in Singapur errichten möchte,
kann neben der Gründung einer eigenständigen Tochterkapitalgesellschaft in Form einer
„Private Company Limited by Shares“ (kurz „Pte. Ltd.“) insbesondere aus steuerlicher
Sicht die Gründung einer Zweigniederlassung (kurz „Branch“) eine sinnvolle Alternative
sein.
Erst nach Eintragung im singapurischen Handelsregister („Accounting and Corporate
Regulatory Authority Singapore“, kurz „ACRA“) darf die Branch unter der Firma der
ausländischen Gesellschaft geschäftstätig werden. Wie in Deutschland hat eine Branch
keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie ist Teil des Stammhauses. Dies zeigt sich auch
darin, dass sie zwingend den Namen des Stammhauses trägt. Die bei ihr begründeten
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
158
Verpflichtungen und Verbindlichkeiten werden der ausländischen Gesellschaft
zugerechnet. Ihre Geschäftsentfaltung ist auf diejenigen Aktivitäten beschränkt, die der
ausländischen Gesellschaft satzungsmäßig oder gesetzlich erlaubt sind. Eine
Beteiligung Dritter an der Branch ist nicht möglich.
Die Eintragung einer Branch ist wie die Gründung einer Pte. Ltd. in wenigen Tagen zu
bewerkstelligen. Dem eigentlichen Registrierungsverfahren hat zunächst ein Antrag zum
Handelsregister vorauszugehen, um die Führung der Firma als Name im
Geschäftsverkehr genehmigen zu lassen. Sobald die Firmierung genehmigt ist, müssen
u.a. das Gründungszertifikat der ausländischen Gesellschaft, der
Gesellschaftervertrag/die Satzung oder andere die Gesellschaftsverfassung
bestimmenden Dokumente (u.U. in beglaubigter Übersetzung auf Englisch), eine
Bevollmächtigung von mindestens zwei natürlichen Personen als Vertreter, den sog.
„Agents“, sowie nähere Angaben zu den Direktoren und sonstigen Bevollmächtigen der
Gesellschaft beigebracht werden. Im Gegensatz zu einer Pte. Ltd. gibt es jedoch keine
separaten „Geschäftsführer“ der Branch. Diese Aufgabe wird von der Geschäftsführung
des Stammhauses mitübernommen. Die Verantwortlichkeit gegenüber den Registerund Steuerbehörden in Singapur wird von den Singapore Agents wahrgenommen,
welche zwar nicht über die singapurische Staatsangehörigkeit verfügen, aber einen
Wohnsitz und eine Arbeitserlaubnis („Employment Pass“) in Singapur haben müssen. Es
müssen mindestens zwei Singapore Agents bestellt werden.
Grundsätzlich benötigen ausländische Gesellschaften keine weiteren behördlichen
Genehmigungen, um sich in Singapur geschäftlich zu betätigen. Dies gilt allerdings nicht
für Banken und Finanzinstitutionen, die eine Genehmigung der „Monetary Authority of
Singapore“ (kurz: „MAS“) bedürfen. Lizenzpflichtige Bereiche sind darüber hinaus
beispielsweise der Handel mit Chemikalien und anderen Gefahrenstoffen,
Dienstleistungen in traditionell reglementierten Branchen wie Gesundheits-, Bildungsund Gastronomiesektor sowie freie Berufe wie Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte.
Eine ausländische Gesellschaft, die in Singapur eine Branch unterhält, ist verpflichtet,
ihre Stammhausbilanz innerhalb von zwei Monaten nach ihrer
Gesellschafterversammlung beim Handelsregister in Singapur einzureichen. Diesem
Jahresabschluss muss eine Aufstellung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der
Gesellschaft, die auf die Geschäftstätigkeit in Singapur zurückzuführen sind, beigefügt
werden. Darüber hinaus bedarf es einer durch einen singapurischen Wirtschaftsprüfer
erstellten Gewinn- und Verlustrechnung, die sich auf die Tätigkeit der Gesellschaft in
Singapur bezieht. Im Gegensatz zu einer Pte. Ltd. besteht jedoch z.B. keine
Verpflichtung zur Abhaltung von Gesellschafterversammlungen oder zur Bestellung eine
sog. „Company Secretary“, welches den Vorteil der leichteren Verwaltbarkeit bietet.
Schließlich ist die Schließung einer Branch wesentlich einfacher zu bewerkstelligen als
die Liquidierung einer Pte. Ltd.
Die Branch verfügt nicht über ein eigenes Haftungskapital. Für sie haftet, da sie
Bestandteil des Stammhauses ist, das Stammhaus. Es gibt daher auch keine
Möglichkeit, die Haftung des Stammhauses zu begrenzen. Soll eine Haftung der
Muttergesellschaft vermieden werden, kann sie lediglich ein Tochterunternehmen im
Ausland gründen, das wiederum die Branch in Singapur unterhält (z. B. XYZ AG gründet
XYZ Singapore GmbH & Co. KG mit XYZ Singapore GmbH & Co. KG, Singapore
Branch).
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
159
Steuerlich gilt die Branch im Sinne des deutsch-singapurischen
Doppelbesteuerungsabkommens als Betriebsstätte. Die eigene, ihr zuzurechnende
Tätigkeit wird in Singapur getrennt und daher günstiger als in Deutschland besteuert.
Allerdings kann es Probleme geben, die Tätigkeit der Betriebsstätte von der des
Stammhauses so abzugrenzen, dass dies von den Steuerbehörden anerkannt wird. Wie
andere Gesellschaftsformen werden Branches mit ihrem in Singapur erzielten
Einkommen mit einem Körperschaftsteuersatz von 18% des Nettoeinkommens (ab YA
2008) besteuert. Die so besteuerten Gewinne kann eine Branch sodann an den Prinzipal
repatriieren, ohne eine weitere Besteuerung in Singapur befürchten zu müssen.
Sole Proprietorship
Neben den bereits an anderer Stelle beschriebenen Formen der wirtschaftlichen
Betätigung in Singapur, besteht daneben die Möglichkeit der Gründung einer sog. Sole
Proprietorship (Einzelkaufmann).
Die Sole Proprietorship ist mit Sicherheit die einfachste und flexibelste Art der
Geschäftstätigkeit. Sie ist ein Geschäftsbetrieb, der von einer einzelnen natürlichen
Person oder einer in Singapur registrierten juristischen Person allein und in eigener
Verantwortung betrieben wird. Die Sole Proprietorship ist identisch mit ihrem Inhaber
(Sole Proprietor) und besitzt keine eigenständige Rechtspersönlichkeit.
Gründung und Eintragung
Gründen kann eine Sole Proprietorship jeder, der seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in
Singapur hat. Seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat eine Person in Singapur, wenn sie
entweder Singapurischer Staatsangehöriger ist, eine dauernde Aufenthaltgenehmigung
(Permanent Resident) hat oder über eine Arbeitserlaubnis (Employment Pass) verfügt.
Ist dem nicht so, muss ein lokaler Geschäftsführer (Manager) eingestellt werden, also
entweder ein Singapurischer Staatsangehöriger, der Inhaber einer Arbeitserlaubnis oder
einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung in Singapur.
Wenn man sich dazu entscheidet, seine geschäftlichen Aktivitäten in der Form einer
Sole Proprietorship durchzuführen, muss zunächst ein Name beim Handelsregister
(Accounting & Corporate Regulatory Authority; ‘ACRA’) angemeldet werden. Nachdem
der Name akzeptiert wurde, wird die Sole Proprietorship beim Handelsregister
eingetragen. Die Eintragung kann dabei entweder direkt bei ACRA oder über das
Internet durchgeführt werden.
Haftung und Besteuerung
Da wie bereits erwähnt die Sole Proprietorship nicht als separate Gesellschaft gilt, liegen
alle Rechte und Pflichten beim Inhaber der Sole Proprietorship. Damit trägt er das
alleinige Risiko und haftet für alle Verbindlichkeiten der Sole Proprietorship
unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen einschließlich seines Privatvermögens.
Diese Haftung gilt selbst dann fort, wenn die Sole Proprietorship den Geschäftsbetrieb
eingestellt hat jedoch noch Verbindlichkeiten aus der ehemaligen Betriebstätigkeit
bestehen.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
160
Steuerlich verhält es sich so, dass alle Profite und Vermögenswerte, welche durch die
Sole Proprietorship generiert werden, dem Inhaber zufallen und demnach der
Einkommensteuer unterfallen.
Auflösung
Eine Sole Proprietorship wird aufgelöst, wenn der Inhaber entweder stirbt oder seinen
Geschäftsbetrieb anderweitig einstellt.
Fazit
Vorteile diese Art der wirtschaftlichen Betätigung sind sicherlich die flexible und
unkomplizierte Gründung, sowie die freie Nutzung der Gewinne. Größter Nachteil ist
jedoch die unbeschränkte Haftung des Inhabers. Daher ist anzuraten, für risikobehaftete
Unternehmungen eher eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Erwägung zu
ziehen.
Limited Liability Partnership
Seit 11. April 2005 steht Firmengründern in Singapur neben den traditionellen Personenund Kapitalgesellschaften eine weitere Form der Geschäftstätigkeit zur Verfügung – die
Limited Liability Partnership (‘LLP’).
Die LLP nimmt dabei eine Sonderstellung ein, da Sie dem Unternehmer die Vorteile
interner Flexibilität einer Personengesellschaft bieten und gleichzeitig eine
Haftungsbeschränkung im Sinne einer GmbH einräumt. Die LLP hat eine eigene
Rechtspersönlichkeit unabhängig von seinen Gesellschaftern (Partner). Sie kann klagen
und verklagt werden sowie Eigentum erwerben und besitzen. Entgegen der
Namensvermutung wird die LLP aber gerade nicht als Personengesellschaft angesehen,
womit auch das allgemeine Recht der Personengesellschaften auf die LLP nicht
anwendbar ist. Vielmehr unterliegt die LLP dem Limited Liability Partnership Act 2005
(‘LLPA’ ; Act 5 of 2005).
Gründung und Eintragung
Für die Gründung einer LLP ist die Registrierung beim Handelsregister (Accounting &
Corporate Regulatory Authority; ‘ACRA’) notwendig. Die Eintragung kann entweder
direkt bei ACRA oder über das Internet durchgeführt werden. Ferner muss die LLP über
eine in Singapur registrierte Adresse verfügen und mindestens 2 Gesellschafter haben.
Darüber hinaus besteht keine Restriktion hinsichtlich der Anzahl der Gesellschafter.
Gesellschafter kann entweder eine natürliche oder eine juristische (auch ausländische)
Person sein.
Die internen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sowie Ausgestaltung der
Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter wird in den meisten Fällen durch
einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag geregelt. Besteht kein solcher Vertrag,
regelt allein das Gesetz die Beziehungen der Gesellschafter.
Geschäftsführer
Jede LLP muss mindestens einen Geschäftsführer (Manager) haben, der aber kein
Gesellschafter sein muss. Der Geschäftsführer muss volljährig und voll geschäftsfähig
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
161
sein sowie seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Singapur haben. Seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat eine Person in Singapur, wenn sie entweder Singapurischer
Staatsangehöriger ist, eine dauernde Aufenthaltgenehmigung (Permanent Resident) hat
oder über eine Arbeitserlaubnis (Employment Pass) verfügt.
Der Geschäftsführer ist dafür verantwortlich, dass eine jährliche Erklärung über die
Zahlungsfähigkeit (‘declaration of solvency’) der LLP beim Handelsregister eingereicht
wird. Darüber hinaus ist die LLP verpflichtet, auf eine ordnungsgemäße Buchführung zu
achten. Demgegenüber ist die LLP aber nicht verpflichtet, einen Jahresabschluss zu
erstellen, einen Audit durchzuführen oder der Geschäftsführer sein Kapital offen zu
legen.
Haftung
Für die Gesellschaftsschulden haften grundsätzlich nicht die Gesellschafter mit ihrem
Privatvermögen sondern die LLP vollumfänglich mit dem Gesellschaftsvermögen.
Durchbrochen wird dieses Prinzip nur bei Gesellschaftern, die fahrlässig oder vorsätzlich
ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Dann haftet derjenige Gesellschafter unbeschränkt und
persönlich für die Schäden, die durch seine Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind.
Allerdings
ist
anzumerken,
dass
ein
Gesellschafter
nicht
für
die
Sorgfaltspflichtverletzungen anderer Gesellschafter haftet.
Fazit
Mit der Limited Liability Partnership steht durchaus eine alternative Gesellschaftsform
zur Verfügung. Sie ist kostengünstig und mit wenig Aufwand zu unterhalten. Allerdings
birgt auch sie gewisse Risiken. Besonders die Notwendigkeit, dass immer mindestens
zwei Gesellschafter vorhanden sein müssen, sollte bei der Wahl der entsprechenden
Gesellschaftsform beachtet werden.
Joint Ventures in Singapur
Eine häufige Form der Asienexpansion stellt für deutsche Unternehmen die Eingehung
eines Joint Ventures dar. Dem engen Wortsinn entsprechend bezeichnete man früher
nur Gemeinschaftsunternehmen als „Joint Venture“, bei denen also die
Geschäftspartner gemeinsam Gesellschafter an einer juristischen Person werden.
Zwischenzeitlich werden auch andere Ausgestaltungen der Kooperation unter diesen
Begriff gefasst, sodass sich heute grob zwei Formen unterscheiden lassen, das
„Corporate“ und das „vertragliche Joint Venture“. Während bei ersterem die Partner zu
festgelegten Teilen Gesellschafter an einem gemeinsamen Unternehmen, meist einer
Kapitalgesellschaft werden, vereinbaren beim vertraglichen Joint Venture die Parteien
die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Vertrages, der die Rechte und Pflichten
den Parteien zuweist, ohne dass diese Zusammenarbeit über ein gemeinsam
gehaltenes Unternehmen erfolgt. Beispielhaft sei für ein vertragliches Joint Venture das
Franchiseunternehmen angeführt.
Ob und welche Form eines Joint Ventures gewählt werden soll, hängt von zu vielen
Gesichtspunkten des Einzelfalles ab, als das sich diese auch nur annähernd enumerativ
darstellen ließen. Im Allgemeinen wird ein Joint Venture zur Schaffung und Nutzung von
Synergien, zur Risikostreuung aber auch aus rechtlichen Gründen gewählt. So erlauben
einige Jurisdiktion keine Alleineigentümerschaft von inländischen Unternehmen durch
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
162
Ausländer oder beschränken deren Geschäftsaktivitäten. Andererseits werden in
manchen Ländern Asiens vertragliche Joint Ventures reguliert wie beispielsweise
Franchisegeber in Malaysia.
Wichtig ist daher zunächst die genaue Definition, was mit der Zusammenarbeit erreicht
werden soll. Haben die Parteien ihre Ziele bestimmt, muss in einem nächsten Schritt
geprüft werden, welche Rechtsform sich für die konkrete Zielerreichung am besten
eignet. Hierbei werden die Partner sorgfältig analysieren müssen, in welchen Ländern
das Joint Venture tätig werden soll, ob die potenziellen Kunden privatwirtschaftlicher
oder staatlicher Natur sind, welche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere welche
Beschränkungen bestehen und nicht zuletzt, wie die Zusammenarbeit zur Absicherung
der eigenen Rechte gegenüber dem Partner ausgestaltet werden kann, um sich vor
einem möglichen Rechtsverlust zu schützen. Soll beispielsweise eine der Parteien
Marken oder Know How in die gemeinsame Unternehmung einbringen, so muss
sorgfältig festgelegt werden, wer der Inhaber dieses Intellektual Properties sein soll und
wie es genutzt werden darf, um im Streitfalle böse Überraschungen auszuschließen.
Dabei liegt die Tücke häufig im Detail. Mancher vertraglicher Vereinbarung stehen
zwingende Rechtsnormen gegenüber, die nicht abbedungen werden können oder die
Rechtswahl wird gerichtlich nicht akzeptiert.
Das Steuerrecht Singapurs
Das Steuerecht Singapurs zeichnet sich durch seine Klarheit und seinen Fokus auf die
Begünstigung von (ausländischen) Investitionen aus. Die wesentlichen Steuern sind die
Corporate Tax und die Personal Income Tax sowie mit wachsender Bedeutung die
Umsatzsteuer (Goods and Sales Tax, GST).
Die Körperschaftssteuer wird ab dem Jahr 2008 bei einem Satz von 18% (bisher 20)
liegen. Interessant ist dabei naturgemäß vor allem das Thema der Dividenden. Singapur
sieht nunmehr eine sog. One Tier Besteuerung vor, d.h. die Dividende ist beim
Anteilseigner steuerfrei, da Singapur zwar nach dem neuen
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland eine Quellensteuer (von bis zu 15%)
auf diese Dividende erheben könnte, hiervon aber keinen Gebrauch macht und dies
auch in Zukunft nicht tun wird. Auf Fragen der Besteuerung in Deutschland kann hier
aus Platzgründen nicht eingegangen werden.
Die Steuer wird in Singapur auf territorialer Basis erhoben und es gibt auch Regelungen
zu verbundenen Unternehmen (anders als etwa in Hong Kong). Darüber hinaus kann im
Ausland gezahlte (Quellen-) Steuer unter Umständen berücksichtigt werden, was für
Holding Gesellschaften von Bedeutung ist. Es gibt ferner einen steuerlichen
Verlustrücktrag für ein Jahr in der Weise, dass der Vorjahresvorgang noch einmal
geöffnet werden kann. Auch dies kann in Anbetracht der Drehscheibenfunktion
Singapurs in seiner Bedeutung nicht unterschätzt werden. Schließlich gibt es nach wie
vor eine Vielzahl von definierten Incentives (neben Individualvereinbarungen mit den
zuständigen Behörden). Dies können Regelungen für Start Up’s ebenso sein wie
Sonderfreibeträge in den Bereichen Entwicklung oder für den Ausbau bestehender
Investitionen im Stadtstaat ebenso wie die bereits angesprochen Regelungen für
verbundene Unternehmen, um nur einige zu nennen. Aus dem Ausland zufließende
Dividenden, Betriebsstättenerträge und Einkünfte aus im Ausland erbrachten
Dienstleistungen können unter Umständen von der Besteuerung in Singapur befreit
werden.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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Die persönliche Einkommensteuer verbleibt bei einem bis zum Höchstsatz von 20%
reichenden Stufentarif. Der Höchstsatz wird bei einem zu versteuernden Einkommen
von 320.000 S$ erreicht. Im Hinblick auf Entsandte gibt es eine Reihe von
Sonderthemen hinsichtlich der typischen Fringe Benefits, die bei der Vertragsgestaltung
rechtzeitig berücksichtigt werden sollten. Zudem kommen für Non Residents ggf.
Sonderregelungen bei der Besteuerung in Betracht.
Singapur schichtet seit einigen Jahren sein Besteuerung von den direkten Steuern hin
zur Umsatzbesteuerung (GST) hin um. Ab Juli 2007 liegt der Satz dieser Steuer bei 7%
und beginnt damit langsam fühlbar zu werden (auch im Tourismus). Kleinunternehmen
können sich unter bestimmten Bedingungen befreien lassen.
Singapur hat im Gegensatz zu Hong Kong ein weltweites Netz von
Doppelbesteuerungsabkommen. Im Falle Deutschlands gibt es ein ganz neues
Abkommen, dass seit Dezember 2006 anzuwenden ist. Auf den wichtigen Fall der
Dividendenbesteuerung wurde oben bereits eingegangen. Die Regelungen des
Abkommens werden künftig – gerade auch mit Blick auf die Unternehmenssteuerreform
in Deutschland – die Unternehmens- und Beratungspraxis prägen und daher ist auch im
Falle Singapurs trotz der gegebenen Klarheit eine Beratung zu Fragen des Steuerrechts
auf beiden Seiten der Grenze mehr als anzuraten.
Das Arbeitsrecht in Singapur
Singapur nimmt in der Region Südostasien nicht nur wirtschaftlich, sondern auch im
Hinblick auf die Beschäftigungszahlen eine Ausnahmestellung ein. Mit einer
Arbeitslosenquote von derzeit 2,9 % (Stand März 2007) herrscht eine entspannte
Situation auf dem Arbeitsmarkt, in vielen Bereichen wie im Finanzsektor und in der ITBranche werden dringend Arbeitskräfte gesucht. Die geringe Anzahl der Arbeitslosen
wird unterstützt durch eine effektive Beschäftigungspolitik der Regierung, bei der eine
harmonische Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Mittelpunkt steht.
Konflikte werden häufig im Wege der Schlichtung geklärt. Streiks kommen in der Praxis
üblicherweise nicht vor.
Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Das singapurische Arbeitsrecht findet seine Rechtsquellen in einer Mischung aus
geschriebenem Recht und Gerichtsentscheidungen im Sinne des Rechtssystems des
Common Law.
Hauptregelungswerk ist der Singapore Employment Act, der Vorgaben für das Verhältnis
von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufstellt. Seine Regelungen beinhalten unter
anderem Mindestkündigungsfristen der Vertragsparteien, Höchstgrenzen zulässiger
Arbeitsstunden, einen Mindestanspruch auf Jahresurlaub, sowie Sonderleistungen für
Mütter. Ein Mindestlohn für Arbeitnehmer wird nicht festgesetzt. Die Anwendung des
Employment Acts erfolgt jedoch mit Einschränkungen, vor allem leitende Angestellte und
Hausangestellte sind von den Regelungen ausgenommen. Auch auf Arbeitnehmer mit
einem Einkommen von über S$ 1.600 (ca. € 800) findet der Employment Act nur in
begrenztem Umfang Anwendung. Für viele Arbeitsverträge werden jedoch die
Maßgaben des Employment Acts als Richtlinien hinzu gezogen.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
164
Die Beziehungen zwischen Arbeitnehmerschaft und Unternehmensleitung werden durch
den Industrial Relations Act, sowie Tarifvereinbarungen der Parteien geregelt.
Begründung eines Arbeitsverhältnisses
Arbeitsverträge können mündlich oder schriftlich geschlossen werden. In der Praxis ist
schon
zur
ausdrücklichen
Klärung
der
einzelnen
Bestimmungen
des
Arbeitsverhältnisses eine schriftliche Ausfertigung üblich. Bei fehlender Festlegung von
Bestimmungen greifen die durch die Gerichte aufgestellten Rechtsgrundsätze ein. Für
Probearbeitsverhältnisse und Teilzeitbeschäftigungen bestehen keine speziellen
Regelungen.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsverhältnisse können verhältnismäßig einfach und mit geringen gesetzlichen
Beschränkungen gekündigt werden. Im Anwendungsbereich des Employment Acts hat
eine Kündigung des Arbeitnehmers schriftlich zu erfolgen. Bei Fehlen ausdrücklicher
vertraglicher Regelungen gelten für beide Seiten die Mindestkündigungsfristen des
Employment Acts von einem Tag bis zu vier Wochen, je nach Dauer des
Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können längere Fristen vereinbaren,
diese müssen jedoch für beide Seiten gleich sein. Für Personen in leitenden Funktionen
sind Kündigungsfristen von mindestens drei Monaten üblich. Die Angabe eines
Kündigungsgrundes ist bei einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich nicht erforderlich.
Erfolgt die Kündigung unter Nennung eines Kündigungsgrundes, kann der Arbeitnehmer
diesen vor Gericht anfechten und Wiedereinsetzung oder Schadenersatz wegen
wrongful dismissal beantragen
Eine fristlose Kündigung kommt in Fällen schwerwiegenden Fehlverhaltens in Betracht.
Der Employment Act verlangt für diese Fälle eine ordnungsgemäße Untersuchung des
Sachverhalts.
Im Ergebnis bestehen in Singapur nur in sehr begrenztem Umfang Regelungen zum
Schutz der Arbeitnehmer, wodurch sich ein großer Gestaltungsspielraum für
Arbeitsverträge ergibt.
Singapur als internationales Schiedsgerichtszentrum
Schiedsgerichte bieten die Möglichkeit, Streitigkeiten im wirtschaftlichen Bereich durch
ein unparteiisches, privates Gremium entscheiden zu lassen. Im Zuge der
fortschreitenden Globalisierung und der fortlaufenden Weiterentwicklung der
internationalen Handelsbeziehungen nimmt die Anzahl der internationalen
Schiedsgerichtsverfahren weiter beständig zu 2 . Selten findet sich ein internationaler
Gesellschaftsvertrag, ein Joint Venture Vertrag, ein Vertrag zum Transfer von
Technologie oder ein Konsortialvertrag im Baubereich, bei dem nicht für Streitfälle die
Zuständigkeit eines internationalen Schiedsgerichts vereinbart würde. Verschiedene
Untersuchungen belegen, daß im internationalen Wirtschaftsverkehr bereits über 80 %
aller Verträge mit einer Schiedsgerichtsvereinbarung versehen sind. Dies erscheint auch
angemessen vor dem Hintergrund, daß staatliche Gerichte ihre Wurzeln in einer
nationalen Rechtsordnung haben und eng mit dieser verbunden sind. Zudem bestehen
2
Vgl. dazu die Übersicht des HKIAC unter http://www.hkiac.org/en_statistics.html sowie die „fact and figures“ Seite des
„International Chamber of Commerce (ICC)“ unter: http://www.iccwbo.org/court/english/right_topics/stat_2001.asp
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
165
bei Durchführung des Rechtsstreits vor staatlichen Gerichten in dem Land eines der
beiden Parteien oftmals – ob berechtigt oder unberechtigt sei dahingestellt –
Befangenheitsbefürchtungen. Für den internationalen Geschäftsverkehr erscheint daher
die Entscheidung von Wirtschaftsstreitigkeiten durch staatliche Gerichte mitunter nicht
angemessen.
Bei internationalen Geschäftsabschlüssen in Asien stellt sich immer wieder die Frage,
welche Schiedsgerichtsordnung und welcher Schiedsgerichtsort vereinbart werden
sollen. In Asien ansässige Unternehmen zögern im Hinblick auf die räumliche
Entfernung sowie auch unter Berücksichtigung der damit verbundenen Kosten
Schiedsgerichte in London 3 , New York 4 , Paris 5 oder Zürich zu vereinbaren. Neben
diesen „traditionellen“ Schiedsgerichtsorten haben sich in Asien seit einiger Zeit eigene
Schiedsgerichtszentren entwickelt. Unter ihnen nimmt das in Singapur befindliche
„Singapore International Arbitration Centre“ (SIAC)6 inzwischen eine Schlüsselstellung
ein.
Das SIAC wurde im Jahre 1990 in Singapur etabliert in der Rechtsform der „public
company limited by guarantee“. Das SIAC nahm seine Arbeit am 01. Juli 1991 auf. Das
SIAC hat sich zum Ziel gesetzt:
-
die rechtlichen und physischen Voraussetztungen für die Durchführung nationaler
und internationaler Schiedsverfahren in Singapur zu schaffen,
Schiedsverfahren als Alternative zu den Verfahren vor den staatlichen Gerichten
zu etablieren sowie
ein „panel“ von erfahrenen Schiedsrichtern zu rekrutieren.
Im Jahre des Tätigkeitsbeginns 1991 hatte das SIAC lediglich zwei Fälle zu entscheiden,
im Jahre 1996 waren es bereits 51 und im Jahre 2004 nahezu 100. Für das laufende
Jahr ist wiederum mit einer deutlichen Steigerung zu rechnen. Den größten anteiligen
Bereich nehmen Dispute aus dem Bereich Wirtschaft und Handel (31 %) ein, gefolgt
vom Bereich Seefahrt (30 %), dicht gefolgt von Streitigkeiten aus dem Bauwesen und
dem Bereich der Ingenieurleistungen (23 %).
Die Zuständigkeit des SIAC sowie aller Schiedsgerichte beruht in der Regel auf einem
Vertrag zwischen den Parteien. Dieser kann in Form einer selbständigen Vereinbarung
(Schiedsabrede) oder in Form einer Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel)
geschlossen werden. Schiedsgerichtsvereinbarungen können grundsätzlich vor oder
nach Entstehung eines Disputes getroffen werden. Es ist jedoch eher die Ausnahme,
daß Schiedsgerichtsvereinbarungen nach Entstehen eines Disputes getrofen werden, da
dann oftmals jegliche konstruktiven Kommunikationskanäle zwischen den Parteien
bereits
zusammengebrochen
sind.
Üblicherweise
werden
daher
Schiedgerichtsvereinbarungen in den jeweiligen Vertragswerken von vornherein mit
geregelt. Die SIAC Rules empfehlen insoweit die Vereinbarung einer entsprechenden
Modellklausel.
Wurde die Zuständigkeit des Schiedsgerichts wirksam vereinbart, ersetzt das
Schiedsgericht das staatliche Gericht vollständig. Das Schiedsgericht ist dann auch für
3
4
5
6
London Court of International Arbitration (LCIA)
American Arbitration Association (AAA)
International Court of Arbitration, Paris (ICC)
Singapore International Arbitration Center www.siac.org.sg
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
166
Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes zuständig7. Soll der Schiedsspruch später
für vollstreckbar erklärt werden, steht dem staatlichen Richter nur hinsichtlich des
Verfahrens ein eingeschränktes Kontrollrecht zu.
Schiedgerichtsverfahren zeichnen sich dadurch aus, dass sie in der Regel weniger
förmlichen Verfahrensregeln unterliegen als Verfahren vor den staatlichen Gerichten.
Denn es steht den Parteien im Schiedsverfahren im wesentlichen frei, ihre
Verfahrensregeln selbst zu wählen und selbst auszugestalten. Insbesondere haben die
Parteien die Möglichkeit, die Schiedsrichter selbst auszuwählen und können somit
sicherstellen, dass diese über spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf den
zu entscheidenden Streit bzw. besondere Fähigkeiten mit der gütlichen Beilegung von
Streitigkeiten verfügen.
Weitere Vorteile von Schiedsgerichtsverfahren liegen zum einen darin, daß die
Verfahren – anders als bei den staatlichen Gerichten - grundsätzlich nicht öffentlich sind.
Dies kann von erheblicher Bedeutung sein nicht nur für den Fall, daß die Parteien die
Publizität (Medien) eines staatlichen Verfahrens möglichst vermeiden wollen, sondern
auch in Bezug auf die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen, insbesondere dem Schutz
von Know-How etc. Hierdurch wird gewährleistet, daß Informationen über Tatsachen
oder Umstände, die sich negativ auf den Geschäftsverkehr des Unternehmens
auswirken könnten, nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Nach den eigenen Erfahrungen
des Verfassers stellt die Nichtöffentlichkeit des Verfahrens einen besonderen Vorteil bei
gesellschaftsinternen Streitigkeiten dar. Denn häufig besteht in diesen Verfahren der
Wunsch interne Unternehmensdaten nicht Dritten zugänglich zu machen, was in einem
(grundsätzlich öffentlichen) Verfahren vor den staatlichen Gerichten nicht vermeidbar
wäre. Das Schiedsverfahren trägt dem Rechnung, indem es unter Ausschluß der
Öffentlichkeit stattfindet. Ein weiterer Vorteil der Schiedsgerichtsverfahren besteht darin,
daß diese Verfahren in aller Regel wesentlich schneller durchgeführt werden, als
vergleichbare Verfahren vor den staatlichen Gerichten. Das Schiedsgericht kann auf
Wunsch
der
Parteien
Verhandlungen,
Beweisaufnahmen
oder
sonstige
Zusammenkünfte an jedem geeigneten Ort und zu jeder Zeit abhalten. Die Parteien
bestimmen Ort und Zeit des Verfahrensablaufs. Zudem fällt in der Regel ein zeit- und
kostenintensiver Instanzenzug völlig weg.
Ein weiterer Vorteil, der für das SIAC spricht, sind die anfallenden Kosten, wo das SIAC
im Vergleich mit anderen Schiedsgerichtszentren deutlich besser abschneidet.
Die SIAC Rules, d.h. die Verfahrensregeln, nach denen das SIAC arbeitet, basieren
weitgehend auf den „UNCITRAL Arbitration Rules“ (United Nations Commission of
International Trade Law) sowie auf den „Rules of the London Court of International
Arbitration“ und wurden gerade zum 01.07.2007 in neuer Form vorgelegt. Die SIAC
Rules legen hier insbesondere Wert auf eine Beschleunigung des Verfahrens, d.h. eine
Abkürzung des schriftlichen Verfahrens sowie die feste Vorgabe eines Zeitrahmens
innerhalb dessen das Schiedsgericht eine Entscheidung fällen muss. Ergänzend zu den
SIAC Rules ist auf internationale Schiedsverfahren in Singapur der „International
Arbitration Act (Cap 143A)“ anwendbar.
Eingeleitet wird das Schiedsverfahren durch den „Claimant“ genannten Kläger, der eine
„notice of arbitration“ nach Art. 3 der SIAC Rules an das SIAC zustellen muss. Diese
7
Sec. 6, 7 und 14 des International Arbitration Act
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
167
förmliche Benachrichtigung muß u.a. die folgenden Angaben enthalten: Antrag des
„Claimant“, die Streitigkeit durch das SIAC entscheiden zu lassen, Namen und
Anschriften der Parteien, Bezugnahme auf die Schiedsgerichtsvereinbarung,
Zusammenfassung des Sach- und Streitstandes sowie spezielle Anträge bzgl. des
Parteibegehrens. Der Beklagte, „Respondent“ genannt, hat dann 14 Tage Frist um
hierauf zu antworten.
Hinsichtlich der Ernennung der Schiedsrichter sehen die SIAC Rules folgendes vor: Die
SIAC Rules sehen als Regelfall die Ernennung eines Einzelschiedsrichters vor, es sei
denn, in der Schiedsgerichtsklausel sei etwas anderes vereinbart worden. Für den Fall,
daß ein Dreierschiedsgericht benannt werden soll, ernennt jede Partei einen
Schiedsrichter, während der 3. Schiedsrichter dann von den zwei bereits von den
Parteien ernannten Schiedsrichtern bestimmt wird. Das SIAC verfügt auf seiner
Webseite 8 über eine umfangreiche Liste von Schiedsrichtern, die von den Parteien
benannt werden können.
Wenn die Parteien nicht vereinbart haben, daß das Schiedsverfahren vor dem SIAC
lediglich schriftlich und durch den Austausch von Dokumenten stattfinden soll
(schriftliches Verfahren), dann ist das Verfahren grundsätzlich mündlich durchzuführen.
Falls eine Partei zum mündlichen Verfahren nicht erscheint, kann gegen diese Partei ein
Versäumnisurteil ergehen.
Hierbei steht es den Parteien frei, den Ort des Schiedsgerichtsverfahrens frei zu wählen.
Der beste Schiedsspruch wäre jedoch wertlos, wenn nicht sichergestellt wäre, daß der
Schiedsspruch letztendlich auch im Land der unterliegenden Partei vollstreckt werden
kann. Dies stellt die sogenannte „New York Convention“9 sicher, der Singapur bereits im
Jahre 1986 beigetreten ist. Die New York Convention gewährleistet, daß
singapurianische Schiedssprüche des SIAC in mehr als 120 Staaten weltweit vollstreckt
werden können, sofern gewisse verfahrensrechtliche Mindestgarantien erfüllt sind.
Schiedssprüche aus Singapur sind – u.a. – in der EU, Japan, China und den USA
vollstreckbar.10 Die New York Convention sichert darüberhinaus auch die internationale
Geltung von Schiedsgerichtsvereinbarungen ab.
Daß das SIAC auf dem richtigen Weg ist, belegen die wiederum angestiegenen
Verfahrenszahlen der letzten Jahre, die ein eindeutiger Beweis für die Professionalität
des SIAC sind. Um diese Entwicklung abzusichern und einen engen Schulterschluß mit
der Industrie zu gewährleisten, der das SIAC letztendlich dient, war das SIAC zum
01.04.2003 eine förmliche Allianz mit der „Singapore Business Federation“ eingegangen.
Erklärtes Ziel dieser Allianz ist die Förderung eines verstärkten Dialogs mit der Industrie,
um den Bedürfnissen der Industrie noch besser gerecht zu werden11.
Vor diesem Hintergrund ist abzusehen, daß das SIAC seine Position in der Region
Asien weiter kontinuierlich ausbauen wird. Das SIAC bietet die Voraussetzungen dafür,
sich zum führenden Schiedsgerichtszentrum in Asien zu entwickeln.
8
http://www.siac.org.sg
“Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards 1958”
Dies gilt grundsätzlich nicht für die Urteile staatlicher Gerichte aus Singapur, die nur dann in anderen Ländern
vollstreckbar sind, wenn es einen bilateralen Staatsvertrag über die gegenseitige Urteilsanerkennung mit dem
jeweiligen Land gibt.
11
Vgl. die Pressenotiz des SIAC vom 10.04.2003
9
10
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
168
Gewerblicher Rechtsschutz in Singapur
Nicht nur beim Export von Hochtechnologie, sondern immer mehr auch bei allgemeinen
grenzüberschreitenden Transaktionen spielen Fragen der Gewährung des Schutzes am
geistigen Eigentum – der sog. gewerbliche Rechtsschutz (also Patent- und
Markenschutz, Industriedesign, Urheber- und ähnliche Schutzrechte) – eine
herausragende Rolle.
Das
gilt
insbesondere
schon im Stadium
der
Standortentscheidung. Im Fall Singapurs muss trotz eines fehlenden Hinterlands die
Standortkonkurrenz zur Volksrepublik China und zu Indien, ganz besonders aber die zu
anderen Anrainer- und ASEAN-Staaten (z.B. Malaysia, Indonesien, Philippinen,
Thailand, usw.) in Betracht gezogen werden. Dessen war sich die politische Führung
Singapurs bewusst. Und so ist durch sehr weitgehende Gesetzesänderungen, zuletzt
gegen Mitte 2006, eine immense Stärkung gewerblicher Schutzrechte herbeigeführt
worden. Heute kann sich der Stadtstaat – und das zu Recht – rühmen, im Hinblick auf
den Schutz gewerblicher Schutzrechte Europa und den USA in keiner Weise
nachzustehen. Singapur ist zudem Vertragsstaat zu allen relevanten internationalen
Abkommen.
Zwar kann Singapur z.B. bei Patentanmeldungen keine eigene Rechercheabteilung
vorweisen. Das ist indes kein Nachteil, weil das lokale Amt, genannt IPOS, mit
führenden Patentämtern (z.B. Australien) Kooperationsabkommen geschlossen hat.
Diese Ämter führen die technischen Prüfungen durch. Wegen Kontingentierung besteht
deshalb sogar ein gewisser Zeitvorteil. Weiterhin ist von Vorteil, dass Singapur mit einer
Reihe von wichtigen Industriestaaten Freihandelsabkommen (FTA) geschlossen hat.
Zumindest die neueren (ganz besonders mit den USA und Indien) sehen eine
weitgehende Liberalisierung – und deshalb Anerkennung des Status – im gewerblichen
Rechtsschutz vor. Auf diese Weise kann Singapur z.B. hinsichtlich Exporte nach Japan
Standortvorteile innerhalb Südostasien vorweisen.
Zusammen mit einem effizienten lokalen gerichtlichen Rechts- und VollstreckungsSchutz einerseits und dem inzwischen anerkannt effektiven alternativen Rechtsschutz
andererseits (Singapur als internationaler Schiedsstandort) bewegen sich ausländische
Investoren auf einem sehr sicheren Terrain.
Standortförderung durch das Economic Development Board (EDB)
Das EDB erhöht über diverse Förderprogramme die Attraktivität des Standortes
Singapur für Unternehmen. Die Förderung erfolgt unter anderem über die Gewährung
von Steuervorteilen und die Zahlung von Zuschüssen. Insbesondere fördert das EDB die
Ansiedlung regionaler und internationaler Headquarter.
Das Headquarters Programm des EDB begünstigt Unternehmen ab einer gewissen
Größe, die diverse Headquarter Funktionen (mindestens 3 davon) in Bezug auf
Niederlassungen im Ausland (mindestens 3 davon) in Singapur konzentrieren. Zu den
Headquarter Funktionen gehören unter anderem strategische Planung, generelles
Management und Verwaltung, Marketing, Verwaltung des geistigen Eigentums,
Schulung des Personals, Forschung und Entwicklung, Einkauf und Distribution,
Buchhaltung, Produktion.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
169
Wird einem Unternehmen der Regional Headquarter Status verliehen, so werden die
Unternehmensgewinne nur zu 15% (anstelle der sonst geltenden 18%) besteuert. Die
Steuerförderung besteht zunächst für 3 Jahre. Sie kann um weitere 2 Jahre verlängert
werden, wenn gewisse Voraussetzungen am Ende des dritten Förderjahres erfüllt sind,
die sich auf das Wachstum des Headquarters beziehen (z.B. Investitionsvolumen,
Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, Stammkapital, Anzahl an zentralen Funktionen).
Unternehmen, welche die Mindestvoraussetzungen nicht nur erfüllen, sondern
übertreffen, kann der International Headquarter Status verliehen werden im Rahmen
dessen der Steuersatz auf 10% oder gar 5% gesenkt werden kann und die
Förderungsdauer auf bis zu 20 Jahre verlängert werden kann.
Sofern die Kriterien des Headquarter Programmes nicht erreicht werden können, kommt
eine Steuerförderung gleichwohl in Betracht, wenn auch nur gewisse operative
Funktionen nach Singapur verlagert werden oder die bestehenden Aktivitäten ausgebaut
werden. Im Einzelnen müsste man mit dem für die Förderprogramme zuständigen EDB
besprechen, ob eine Förderung in Betracht kommt.
5.4. Wichtige Kontakte
Singaporean- German Chamber of Industry and Commerce
25 International Business Park
German Centre # 03- 105
Singapore 609916
Tel.:+65 6562 8500
Fax:+65 6562 8510
E-mail: info@sgc.org.sg
http://www.sgc.org.sg
Ministry of Manpower
18 Havelock Road
Singapore 059764
Tel: +65 6438 5122
http://www.mom.gov.sg
International Enterprise Singapore (IE)
230 Victoria Street
7th floor, Bugis Junction Office Tower
Singapore 188024
Tel: +65 6337 6628
Fax: 6337 6898
http://www.iesingapore.gov.sg
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
170
EDB Singapore- Singapore Government
250 North Bridge Road
#28-00 Raffles City Tower
Singapore 179101
Tel: (65) 6832-6832
Fax: (65) 6832-6565
http://www.edb.gov.sg
Infocomm Development Authority of Singapore (IDA)
8 Temasek Boulevard #14-00
Suntec Tower 3
Singapore 038988
Tel.: (+65) 6211 0888
Fax: (+65) 6211 2222
E-mail: info@ida.gov.sg
Website:http://www.ida.gov.sg
Accounting & Corporate Regulatory Authority ACRA
10 Anson Road #05-01/15
International Plaza
Singapore 079903
Tel.:(+65) 6248 6028
Fax: (+65) 6225 1676
Website:http://www.acra.gov.sg
Singapore International Arbitration Centre
City Hall
3 St Andrew’s Road
Singapore 178958
Tel: +65 6334 1277
Fax: +65 6334 2949
http://www.siac.org.sg
Singapore Land Authority
8 Shenton Way,
#26-01,
Temasek Tower,
Singapore 068811
Tel: 6323 9829
Fax: 6323 9937
http://www.sla.gov.sg/htm/hom/index.htm
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
171
Saecos
150 South Bridge Road
Fook Hai Building, #02-30
Singapore 058727
Tel: (65) 6339 7383
Fax: (65) 6339 2318
Email: secretariat@saceos.org.sg
http://www.saceos.org.sg
Ministry of Trade & Industry Singapore
100 High Street
#09-01 The Treasury
Singapore 179434
Tel: +65 6225 9911
Fax: +65 6332 7260
E-mail: mti_email@mti.gov.sg
http://app.mti.gov.sg
Singapore Department of Statistics
100 High Street #05-01
The Treasury
Singapore 179434
Main Line : (65) 6 332 7686
Fax Number : (65) 6 332 7689
http://www.singstat.gov.sg
Singapore Customs
55 Newton Road #08-01
Revenue House
Singapore 307987
Tel.:(+65) 6355 2000
Fax: (+65) 6250 8663
E-mail:customs_documentation@customs.gov.sg
Website:http://www.customs.gov.sg
Singapore Retailers Association
76 Shenton Way
# 17-01
Singapore 079119
Tel: +65 6223 6221
Fax: +65 6223 6621
E-mail: info@sra.org.sg
http://www.retail.org.sg
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
172
Deutschsprachige Anwälte in Singapur
AV & P Legal
Andreas Vogel
25 International Businees Park
#04-64 German Centre
Singapore 609916
Tel.: (0065) 67 792 802
Fax: (0065) 68 737 879
E-Mail: andreas.vogel@pacific.net.sg
CHRISTOPHER BRIDGES
Notary Public-Commissioner for Oaths-Advocates & Solicitors
Jörg Feige
Main Office:
16 Jalan Killang Timor
#03-03 Redhill Forum
Singapore 159308
Tel.: (0065) 6323 2328
Fax: (0065) 6220 3100
German Centre Office:
25 International Business Park
#02-105A German Centre
Singapore 609916
Tel.: (0065) 6324 7617
Fax: (0065) 6883 0039
E-Mail: joerg.feige@cbridgeslaw.com
WWW: www.cbridgeslaw.com
GARBRECHT
Georg Garbrecht
7500A Beach Road
#15-320 The Plaza
Singapore 199591
Tel.: (0065) 8138 1917
E-Mail: georg.garbrecht@netcologne.de
ISPA LAW (SINGAPORE) PTE LTD
Dr. Rüdiger Ackermann
25 International Business Park
#04-113 German Centre
Singapore 609916
Tel.: (0065) 6562 8696
Fax: (0065) 6562 8697
E-Mail: r.ackermann@ispa-consult.com.sg
WWW: www.ispa-consult.com.sg
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
173
KLEINER ATTORNEY'S AT LAW
Dr Bernd J. Götze
7, Temasek Boulevard
Suite 21-02 Suntec Tower One
Singapore 038987
Tel. (0065) 6333 0966
Fax (0065) 6333 0977
E-Mail: kleiner@pacific.net.sg
WWW: www.kleiner-law.com
LUTHER RECHTSANWALTGESELLSCHAFT MBH
Thomas Weidlich, Dr Thomas Hufnagel, Gesine Stolzenhain
24 Raffles Place
#25-04A Clifford Centre
Singapore 048621
Tel. (0065) 6820 6090
Fax (0065) 6820 6093
E-Mail: singapore@luther-lawfirm.com
WWW: www.luther-lawfirm.com
RESPONDEK & FAN PTE LTD
Rechstanwälte Attorneys at Law
Dr. Andreas Respondek
1 North Bridge Road
#16-03 High Street Centre
Singapore 179094
Tel.: (0065) 6324 0060
Fax: (0065) 6324 0223
E-Mail: respondek@rflegal.com
WWW: www.rflegal.com
ROEDL UND PARTNER
Andrea Fehr
25 International Business Park
#05-107 German Centre
Singapore 609916
Tel.: (0065) 6513 2092
Fax: (0065) 6566 9331
Mail: singapur@roedl.com
WWW: www.roedl.de
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
174
SCHWEIGER & PARTNERS
(SINGAPORE) LLP
Mr Martin Schweiger
European Patent Attorney
1 Coleman Street
#08-04 The Adelphi
Singapore 179803
Tel: (+65) 6337 6791
Fax: (+65) 6337 5131
email: ms@marken-patente.de
WWW: www.marken-patente.de
THÜMMEL, SCHÜTZE AND PARTNERS
Birgitta von Dresky, Dr Claus Trenner, Dr Knut Unger
65, Chulia Street
#48-02 OCBC-Centre
Singapore 049513
Tel. (0065) 6535 3112
Fax: (0065) 6534 3100
E-Mail: singapore@tsp-law.com
WWW: www.tsp-law.com
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
175
6. Das Land THAILAND
6.1. Wirtschaftsstruktur
Autor: Udo Peter Bartsch, bfai
Bangkok (bfai) - Obwohl Thailand wegen des Fehlens einer demokratisch gewählten
Regierung inzwischen als einer der risikoreicheren Standorte in Asien eingestuft wird,
bleibt zehn Jahre nach der Asienkrise die prosperierende thailändische Wirtschaft ein
interessanter Handelspartner in der Region. Im Rahmen der ASEAN-Zollunion AFTA
nimmt auch der Produktionsstandort künftig an Bedeutung noch zu.
Thailand im globalen und regionalen Kontext
Thailand hat nach dem Militärputsch vom September 2006 und einigen kontroversen
Entscheidungen der regierenden Junta bei den Unternehmen und Investoren neue
Unsicherheiten hervorgerufen. Ein merklich abgeschwächtes Wirtschaftswachstum und
ein sehr verhaltenes in- und ausländisches Investitionsengagement kennzeichnen 2007
den Vertrauensschwund und die Ungewissheit über die künftige Entwicklung. Das
Königreich läuft Gefahr, ohne eine baldige Lösung der innenpolitischen Probleme und
der Bildung einer demokratisch gewählten Zivilregierung, seine Stellung als eine der
führenden Wirtschaftsnationen in Südostasien zu verlieren.
Ungeachtet aller politischen Querelen, die nach Ansicht in- und ausländischer
Marktbeobachter wahrscheinlich bis 2008 weitgehend behoben werden können, ist das
Königreich jedoch weiterhin ein sehr wichtiger und attraktiver Investitionsstandort in
Asien und insbesondere innerhalb der ASEAN-Ländergruppe (Association of South East
Asian Nations). Durch die ASEAN-Mitgliedschaft gewinnt Thailand - im Rahmen der in
der AFTA-Vereinbarung (ASEAN Free Trade Area) vorgesehenen Reduzierung der
Importzölle - für ausländische Produzenten als Investitionsstandort zusehends an
Bedeutung. Dadurch eröffnen sich ausländischen Firmen, die ihre Erzeugnisse in
Thailand produzieren oder montieren lassen, neue Möglichkeiten, diese Erzeugnisse
dann auf dem noch sehr aufnahmefähigen ASEAN-Markt günstiger abzusetzen.
Allerdings müssen dabei mindestens 40% der verwendeten Teile aus der lokalen
Produktion ("local content") stammen.
Thailand ist eine bedeutende Handelsdrehscheibe und ein sehr wichtiger
Produktionsstandort für ausländische Firmen in Südostasien. Die meisten bekannten
westlichen Firmen sind entweder mit Vertretungen präsent oder lassen ihre Erzeugnisse
im Königreich herstellen. Insbesondere die ausländischen Automobilkonzerne lassen
ihre Fahrzeuge verstärkt in Thailand montieren. Dies bezieht sich auch auf die
deutschen Kfz-Hersteller DaimlerChrysler und BMW. Zudem ist das Königreich ein
wichtiger Produktionsstandort für ausländische Elektronik- und Elektrotechnikfirmen
sowie Unternehmen der Textil- und Bekleidungsbranche.
Das südostasiatische Land ist sehr daran interessiert, Standort für international tätige
Gesellschaften zu werden. Bereits 2002 wurden Steuervergünstigungen und nicht-
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
176
monetäre Anreize für sogenannte Regional Operating Headquarters (ROH) eingeführt.
Ziel ist es, insbesondere Großkonzerne zur Verlagerung ihrer asiatischen
Hauptstandorte und Konzernzentralen zu bewegen. Das nachgebesserte Anreizpaket
kann sich nach Ansicht von Fachleuten durchaus mit vergleichbaren Regelungen in
Singapur und Hongkong messen. Mittlerweile sind vor allem einige japanische und
südkoreanische Großkonzerne dabei, ROH in Thailand einzurichten. Das Land eignet
sich auf Grund seiner Lage und der relativ guten Infrastruktur mit umfangreichen
Flugverbindungen zu den Nachbarländern und den regionalen Knotenpunkten in Asien,
Europa und Amerika besonders für die Bearbeitung der Märkte der gesamten Region.
Wichtigste Lieferländer (in Mio. US$)
Veränd. in
%
Japan
22.294
26.036
25.483
-2,1
VR China
8.144
11.160
13.448
20,5
USA
7.206
8.684
8.505
-2,1
Malaysia
5.505
8.098
8.350
3,1
Singapur
4.142
5.380
5.650
5,0
VAE
3.693
5.700
7.116
24,8
Taiwan
3.964
4.504
5.080
13,0
Korea (Rep.)
3.576
3.885
5.002
29,0
Deutschland
2.829
3.203
3.236
1,0
Hongkong, SVR
1.326
1.505
1.535
2,0
Quelle: Bank of Thailand, Economic and Financial Statistics, März 2007
Lieferland
2004
2005
2006
Wichtigste Handelspartner sind die asiatischen Länder, in erster Linie Japan und die VR
China sowie die ASEAN-Staaten. Zudem wird ein großer Teil des Außenhandels mit den
USA und der EU abgewickelt. Bei den thailändischen Exporten 2006 entfielen rund 21%
der Lieferungen auf die ASEAN-Länder, 15% auf die USA, etwa 14% auf die EU, knapp
13% auf Japan und 9% auf die VR China. Der Anteil der deutschen Bezüge an den
thailändischen Exporten lag 2006 bei 1,8%. Japan und die ASEAN-Länder halten den
größten Anteil an den thailändischen Importen. 2006 entfielen auf Bezüge aus Japan
rund 20% und aus den ASEAN-Ländern 18,5% der Importe. Zudem kamen mehr als
10% der Lieferungen aus der VR China, knapp 9% aus der EU und 6,7% aus den USA.
Deutschland hatte 2006 einen Anteil von 2,6% an den Gesamteinfuhren des
Königreiches.
Wichtigste Abnehmerländer (in Mio. US$)
Bezugsland
USA
Japan
VR China
Singapur
Hongkong, SVR
Malaysia
Großbritannien
2004
15.508
13.498
7.115
7.027
4.940
5.313
3.031
2005
16.997
15.097
9.167
7.691
6.165
5.822
2.805
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
2006
19.498
16.465
11.724
8.367
7.172
6.625
3.407
Veränd.
in %
14,7
9,1
27,9
8,8
16,3
13,8
21,5
177
Taiwan
2.608
2.722
3.372
23,9
Korea (Rep.)
1.859
2.259
2.634
16,6
Deutschland
1.804
2.008
2.329
16,0
Quelle: Bank of Thailand, Economic and Financial Statistics, März 2007
Die Wirtschaftsgesetzgebung in Thailand ist relativ liberal. Allerdings hat die amtierende
Militärregierung die Kapitalkontrollen verschärft und Maßnahmen zur Beschränkung der
Kontrolle ausländischer Investoren ergriffen. Demnach müssen auch deutsche
Investoren, die an einem thailändischen Unternehmen der Liste 1 oder 2 zum Foreign
Business Act, mehr als 50% der Anteile oder der Stimmrechte halten, innerhalb von zwei
Jahren ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung diese Anteile/Stimmrechte auf unter 50%
senken.
Die noch von der vorherigen Regierung unter Premierminister Thaksin Shinawatra stark
vorangetriebenen Bemühungen um den Aufbau eines Netzes von bilateralen
Freihandelsabkommen mit den wichtigsten Partnerländern kamen nach dem
Militärputsch weitgehend zum Stillstand. Trotz massiver Kritik seitens verschiedener
Nicht-Regierungsorganisationen und einiger Intellektueller konnte aber das bilaterale
Freihandelsabkommen (Economic Partnership Agreement) mit Japan im April 2007
unterzeichnet werden.
Bangkok hat bisher fünf "Basic Trade Agreements", die auch als "Early Harvest
Programs" bezeichnet werden und mehr politisch als wirtschaftlich von Bedeutung sind,
abgeschlossen. Derartige Freihandelsabkommen bestehen mit der VR China, Indien,
Bahrain und Peru. Zugleich wurde ein solches Abkommen auch mit der BIMST-EC
Ländergruppe (Bangladesch, Indien, Malaysia, Myanmar, Sri Lanka, Bhutan und Nepal)
abgeschlossen. Ein vollständiges Freihandelsabkommen (Comprehensive Trade
Agreement) kam bisher lediglich mit Australien zustande. Es ist am 1.1.2005 in Kraft
getreten.
Zugleich verhandelt Thailand schon seit längerer Zeit mit den USA und Neuseeland über
den Abschluss von bilateralen Freihandelsabkommen. Bisher gestalteten sich die
Gespräche mit den USA, die mittlerweile auch ruhen, recht schwierig. Der Hauptgrund
dafür ist, dass die USA einige Regelungen über sensible Bereiche, wie Korruption,
Wettbewerbspolitik oder staatliches Beschaffungswesen, in das Abkommen einbringen
möchten. Auch mit Kanada, Taiwan, Hongkong (SVR) und der Tschechischen Republik
will Bangkok Verhandlungen über den Abschluss bilateraler Freihandelsabkommen
aufnehmen. Im Februar 2004 unterzeichneten die Wirtschafts- und Außenminister von
Thailand, Bangladesch, Indien, Myanmar und Sri Lanka eine Absichtserklärung zur
Schaffung einer gemeinsamen Freihandelszone.
Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfaiPublikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandsaufnahme",
Erscheinungsjahr 2007, bfai-Bestellnr. 12370, Preis: 25,00 Euro.
Sektorale Struktur
Seit der Finanzkrise 1997/98 vollzieht sich in der thailändischen Wirtschaft ein
Strukturwandel. Die verarbeitende Industrie und der Dienstleistungssektor gewinnen
zunehmend an Bedeutung. Zugleich wird die Entwicklung kleiner und mittlerer
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
178
Unternehmen (KMU) forciert. Mittlerweile liegt der Anteil der Industrie und des
Dienstleistungssektors am Bruttoinlandsprodukt (BIP) bei knapp 90%. Der Beitrag der
Landwirtschaft zum BIP stagniert bei 10%. Allerdings ist diese im Hinblick auf den immer
noch sehr hohen Anteil der Landbevölkerung bedeutender, als der BIP-Anteil vermuten
lässt. So leben derzeit etwa 60% der Bewohner des Königreiches weiterhin direkt oder
indirekt vom Agrarsektor.
Beiträge der Wirtschaftszweige zum Bruttoinlandsprodukt (Werte in Mrd. Baht ,
Veränderungen in %)
Wirtschaftszweig
2005 *)
2006 *)
Veränd.
BIP insgesamt
6.918
7.656
10,7
Landwirtschaft
721,7
833,4
15,5
darunter
Fischereiwirtschaft
97,6
99
1,3
Bergbau
221,9
257,6
16,1
Verarbeitende Industrie
2.466
2.740
11,1
Versorger
220,4
250,5
13,6
Bauwirtschaft
216,8
239
10,23
Handel, Reparaturleistungen
1.037,7
1.114,6
7,4
Hotels, Gaststätten
346,9
387,7
11,8
Verkehr, Kommunikation
522,1
569,5
9,1
Finanzdienstleistungen
262,5
282,7
7,7
Immobilien, Mieten
198,4
203,9
2,7
Öffentliche Verwaltung
326,1
348,8
7,0
Erziehung
279,3
297,4
6,5
Gesundheit, Sozialdienste
134,9
150,6
11,6
Andere Dienstleistungen
124,3
128,9
3,7
*) vorläufig
Quelle: Bank of Thailand, Economic and Financial Statistics, März 2007
Dem Preliminary Report of The 2007 Industrial Census (non-municipal area) zufolge
verfügt Thailand über 1.132.424 Industriebetriebe ("industrial establishments"). Davon
befinden sich 41,2% im Nordosten, 21,3% im Norden, 15,6% im Süden, 15,4% in der
Zentralregion und 6,5% in anderen Landesteilen. Bei 95,7% der Betriebe handelt es sich
um Privatfirmen. Die überwiegende Mehrheit (über 98%) sind kleine Unternehmen mit 1
bis 50 Beschäftigten. Auf Firmen mit über 200 Beschäftigten entfielen nur 0,2% der
Unternehmen. Die meisten Firmen (64,5%) sind in den Bereichen Handel und
Serviceleistungen tätig. Mit der Produktion befassen sich laut Zensus 28,8% der
Unternehmen.
Der Anteil der verarbeitenden Industrie am BIP wird in den kommenden Jahren weiter
wachsen. Insbesondere ist mit einer beschleunigten Entwicklung im Bereich des
Automobilbaus, der Kfz-Teileproduktion, der Informations- und
Telekommunikationsindustrie, der Petrochemie und der Energiewirtschaft zu rechnen.
Das gleiche gilt auch für hochwertige Servicedienste. Dies bezieht sich ferner auf den
Tourismus und den Handel. Stark an Bedeutung gewinnen dürfte außerdem die
Bauwirtschaft, da nach Überwindung der politischen Krise wieder mit verstärkten
Investitions- und Bauaktivitäten zu rechnen ist. Insbesondere der geplante Ausbau der
Massentransportsysteme in Bangkok (Sky Train, U-Bahn) könnte die Bautätigkeit
ankurbeln. Für deutsche Unternehmen sind neben der Kfz-Branche, vor allem die
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
179
Chemie, die Energiewirtschaft und der gesamte Verkehrsbereich für neue
Geschäftsmöglichkeiten von Bedeutung.
Bedeutung der Wirtschaftssektoren
Sektor
Verarbeitende Industrie
Bergbau/Rohstoffe
Land- u. Forstwirtschaft
Baugewerbe
Handel, Reparaturleistungen
Verkehr, Kommunikation
Hotels, Gaststätten
Finanzen/Versicherungen
Sonstige Dienstleistungen
*) Fünf-Jahres-Vergleich
Quelle: Bank of Thailand
Anteil
am BIP
(in %)
2000 *)
33,6
2,4
9,0
3,1
17,2
7,3
5,6
3,0
7,5
Anteil
Anteil an den Anteil an den
am BIP Beschäftigten Beschäftigten
(in %)
(in %)
(in %)
2005
2000 *)
2005
35,6
14,9
15,8
3,2
4,8
6,0
10,4
44,2
38,6
3,1
4,8
6,0
15,0
14,0
15,8
7,4
3,1
3,1
5,0
5,8
6,7
3,8
0,9
0,9
7,7
6,1
6,8
Der Agrarsektor dürfte hingegen langfristig weiter schrumpfen. Allerdings wird Thailand
weiterhin seine Position als bedeutender Reis- und Kautschukproduzent behalten.
Zudem ist bei der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen künftig mit einer
stärkeren Ausrichtung der Produktion auf hochwertige Qualitätserzeugnisse zu rechnen.
Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche und Branchen-Trends finden Sie kostenlos zum
Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends". Die
wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen, zweimal jährlich aktualisiert, in der
Reihe „Wirtschaftsdaten kompakt“ kostenlos zur Verfügung (www.bfai.de).
Informationen zu den größten Unternehmen Thailands
Liste der TOP 20
Unternehmen/Konzern
Siam Cement
PTT Plc.
Bangkok Bank
EGAT
Thai Railways
Thai Oil
Advanced Info Service (AIS)
IRPC
PTT Chemical
EGCO
Thanachart Capital (TCAP)
Airport organization of Thailand
(AOT)
Wichtige Sparten/ Produktsegmente
Industriekonglomerat; tätig in den Branchen
Papier und Verpackungen, Petrochemie,
Zement, Baustoffe, Vertrieb und Logistik
Öl- und Gasgeschäft, Petrochemie
Größte Bank
Energieversorger
Schienenverkehr
Öl- und Gaswirtschaft
Größter Mobilfunkbetreiber
Größtes Petrochemieunternehmen
Petrochemie
Energieversorger
Bank- und Finanzdienste
Flughafenbetreiber
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
180
Charoen Pokphand Group
Industriekonglomerat; tätig in Agroindustrie,
Telekom, Automobilbau, Immobilien
Sahavirriya Steel Industries Pcl. Eisen und Stahl
Thai Summit Group
Größter Produzent von Kfz-Teilen
Hana Microelectronics
Halbleiter
Italian-Thai Development Pcl.
Größter Baukonzern
Aromatics Thailand
Chemie
Saha Group
Größtes Konsumgüterkonglomerat
Quelle: Money and Banking, Mai 2007 und Pressemeldungen
Im Rahmen des Auskunftsservice der bfai kann länder- und branchenspezifisch nach
Unternehmen recherchiert werden (Tel.: 0221/20 57-354: E-Mail: anschriften@bfai.de).
Regionale Struktur
Der Großraum Bangkok gilt immer noch als das Wirtschaftszentrum des Landes. Hier
unterhalten die meisten ausländischen Investoren ihre Repräsentanzen und
Verwaltungsbüros. Die Produktionstätigkeit vollzieht sich jedoch in den einzelnen
Industriegebieten des Landes, dem Eastern Seaboard mit dem Industriezentrum Rayong
und dem Seehafen Laem Chabang, dem Western Seaboard in der Prachuab Khiri Khan
Provinz und dem Southern Seaboard (Provinzen: Surat Thani, Phangnga, Phuket, Krabi
und Nakhon Sri Thammarat).
Thailand besitzt eine Vielzahl von Industriezonen und Industrieparks, in denen die
meisten Großunternehmen und ausländische Firmen angesiedelt sind. So verfügt der
Großraum Bangkok über fünf derartige Industrieansiedlungen. In der Central und
Western Region befinden sich in Samut Prakarn drei, in Phathum Thani zwei, in Samut
Sakhon drei, in Ayutthaya vier, in Saraburi drei Industrieparks und -zonen und in
Ratchaburi einer. Die Easter Region besitzt in Rayong 16, in Chachoengsao fünf, in
Chonburi sieben und in Prachinburi drei derartige Parks. Zudem sind einige
Industrieparks noch im Nordosten in Nakhon Ratchasima (2) im Norden in Lamphun (3)
und Pichit (2) sowie in Songkhla (2) im Süden des Landes angesiedelt.
Die wichtigste Industrieansiedlung des Landes ist der Eastern Seaboard. Hier befindet
sich das Produktionszentrum der thailändischen Automobilindustrie und der
Petrochemie. Der Großraum Bangkok soll künftig als wichtigster Standort für die
Modebranche ausgebaut werden.
Bedeutung der Bundesstaaten/Provinzen bzw. Regionen/Ballungszentren
Verwaltungseinheit bzw. Region
BIP pro Kopf 2004 (in US$)
Bangkok Region: Bangkok, Samut Prakarn,
6.461
Nonthaburi, Pathum Thani, Samut Sakhon
Sub-Central Region: Ayutthaya, Saraburi, Ang
4.033
Thong, Lopburi, Singburi, Chai Nat
Eastern Region: Chonburi, Rayong, Chanthaburi,
5.708
Trat, Chachoengsao, Prachinburi, Nakhon Nayok,
Sa Kaeo
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
181
Western Region: Rachaburi, Kanchanaburi,
Suphanburi, Samut Songkhram, Phechaburi,
Prachuap Khiri Khan
Northern Region: Chiang Mai, Lamphun,
Lampang, Uttaradit, Phrae, Nan, Phayao, Chiang
Rai, Mae Hong Son, Nakhon Sawan, Uthai Thani,
Kamphaeng Phet, Tak, Sukhothai, Phitsanulok,
Phichit, Phetchabun
Norrth Eastern Region: Nakhon Ratchasima,
Buriram, Surin, Si Sa Ket, Ubon Ratchathani,
Yasothon, Chaiyaphum, Amnat Charoen, Nong
Bua Lam Phu, Khon Kaen, Udon Thani
Southern Region: Nakhon Si Thammarat, Krabi,
Phuket, Surat Thani, Songkhla, Trang, Pattani,
Yala, Narathiwat
Quelle: Statistical Yearbook Thailand 2006
1.961
1.260
797
1.757
Rolle des Staates in der Wirtschaft
In der Wirtschaft dominiert der Privatsektor. Dabei handelt es sich jedoch um eine vom
Staat gelenkte Privatwirtschaft, die den staatlichen Verwaltungsorganen Eingriffe in das
Wirtschaftsgeschehen ermöglicht. Der Einfluss der öffentlichen Hand auf das
wirtschaftliche Geschehen ist noch relativ groß, da sich viele bedeutende
Großunternehmen noch im Staatsbesitz befinden. Dies bezieht sich insbesondere auf
die Bereiche Energieversorgung und Telekommunikation.
Die wirtschaftliche Betätigung für ausländische Unternehmen ist in Thailand staatlich
reglementiert. In den drei Anhängen des Foreign Business Act werden die
Geschäftsaktivitäten aufgezählt, die Ausländern entweder generell verschlossen bleiben
oder nur mit einer behördlichen Genehmigung erlaubt sind.
Die für Ausländer generell verschlossenen Kategorien umfassen:
das Zeitungs-, Radio- und Fernsehgeschäft
die Landwirtschaft
die Ausbeutung natürlicher Ressourcen, insbesondere in der Forst- und
Fischereiwirtschaft
den Handel mit religiösen Objekten, Antiquitäten und Gegenständen von
historischem Wert
den Handel mit Grundstücken.
Für einige an sich beschränkte Geschäftsfelder können Ausländern jedoch eine Lizenz
für die wirtschaftliche Betätigung erhalten. Dazu zählen:
der Handel sowie die Produktion und Reparatur von Waffen
das gesamte Transportwesen
der Handel und die Produktion bestimmter Kunst- und Handwerksgegenstände
(traditionelle Thai-Kunst)
der Bergbau, Holzfällerei sowie die Zucker- und Salzproduktion
das Herstellen von Gold-, Silber- und Bronzewaren
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
182
-
die Bauwirtschaft mit Ausnahme von Infrastrukturprojekten
die meisten der sogenannten freien Berufe
die meisten Agentur- und Maklertätigkeiten, öffentlichen Versteigerungen
Dienstleistungen in den Bereichen Tourismus und Hotelgewerbe
Groß- und Einzelhandel mit einem Mindestkapital von unter 100 Mio. Baht.
Der Staat hält in einigen Wirtschaftsbereichen, unter anderem bei der
Energieversorgung und teilweise auch im Telekombereich eine dominierende
Machtposition. Durch eine Teilprivatisierung (über Börsengänge) soll jedoch die
Monopolstellung des Staates abgebaut werden. Allerdings scheiterten bisher die
Privatisierungspläne der Regierung, zum Beispiel beim Energieversorger EGAT, am
massiven Widerstand der Belegschaften der Staatsbetriebe.
Außenhandel
Träger des Wirtschaftswachstums ist gegenwärtig neben dem öffentlichen Bereich
eindeutig die Exportwirtschaft. Ihr Anteil am BIP liegt laut Aussagen des
stellvertretenden Premierministers, Dr. Kosit Panpiemras, bei etwa 70%. Die
thailändischen Exporte sind im 1. Quartal 2007 um beachtliche 18,2% auf 34,82 Mrd. $
gestiegen. Dabei nahmen die Ausfuhren von Agrarprodukten um 20,6% und von
Industrieerzeugnissen um 17% zu. Die starke Exportausweitung hat die Bank of
Thailand (BOT) dazu veranlasst, ihre Voraussage für die Steigerung der Ausfuhren 2007
von ursprünglich 7,5 bis 20,5% auf 9,0 bis 12,0% heraufzusetzen. Bereits 2006 sind die
Ausfuhren um beachtliche 17,4% auf 128,2 Mrd. $ gestiegen.
Bei den Importen war in den ersten drei Monaten 2007 lediglich ein Anstieg um 2% auf
30,55 Mrd. $ zu verzeichnen. Für das Gesamtjahr rechnet die BOT mit einer
Beschleunigung und setzte ihre Importprognose von ursprünglich 7,0 bis 10,0% auf
7,5% bis 10,5% leicht nach oben. Während die Bezüge von Konsumgütern weiter
wachsen, sind die Einfuhren von Kapitalgütern auf Grund der deutlich abgeschwächten
Investitionstätigkeit rückläufig. Sie sanken im März 2007 auf Jahresbasis um 6,2%. Mit
einer Belebung ist erst nach Überwindung der politischen Krise und einer Verbesserung
des Investitionsklimas zu rechnen. Insbesondere die Inangriffnahme der Arbeiten an den
geplanten Infrastrukturvorhaben dürfte die Einfuhr von Ausrüstungen (zum Beispiel für
den Bedarf des Massentransports) kräftig in die Höhe treiben. Auch die sehr stark
exportorientierten Industriezweige, wie der Automobilbau, die Elektronik und
Elektrotechnik, die einen erheblichen Teil der benötigten Teile und Komponenten
einführen müssen, werden den Importen Auftrieb geben.
Aufgrund der kräftig steigenden Exporte und der verhältnismäßig geringen
Importzunahme rechnet die BOT für 2007 mit einem Leistungsbilanzüberschuss von 4
Mrd. bis 5 Mrd. $. Thailand erwirtschaftete 2006 ein Plus in der Handelsbilanz von 2,3
Mrd. $. In der Leistungsbilanz betrug der positive Saldo laut Angaben der BOT 3,2 Mrd.
$.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
183
Einfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem
Vorjahr in %)
SITC Warengruppe
2003
2004
2005
2005/2004
0-9 Insgesamt
75.824
94.402
118.164
25,2
0 Nahrungsmittel/lebende Tiere
2.913
3.278
3.793
13,6
5 Chemische Erzeugnisse
8.476
10.594
12.006
11,8
.51 Organische Chemikalien
2.211
2.990
3.462
13,6
.52 Anorganische Chemikalien
508
723
860
15,9
.53 Farben/Lacke
699
790
793
0,4
.54 Arzneimittel
642
668
816
18,1
.55 Waschmittel/Kosmetika
570
650
686
5,2
.56 Düngemittel
636
824
892
7,6
.57 Kunststoffe (Primärform)
1.364
1.788
2.128
16,0
.58 Kunststoffe (Halbwaren)
668
749
837
10,5
6 Vorerzeugnisse
13.116
17.664
21.865
19,2
.64 Papier/Pappe
609
738
886
16,7
.65 Textilien
1.629
1.847
1.986
7,0
.66 Baustoffe/Glas/Keramik
1.698
2.113
2.330
9,3
.67 Eisen/Stahl
4.084
6.319
8.708
27,4
.68 NE-Metalle
1.934
2.958
3.527
16,1
7 Maschinen und Fahrzeuge
32.963
38.404
44.944
14,6
.71 Kraftmaschinen
1.693
1.853
3.038
39,0
.72 Arbeitsmaschinen
2.582
2.925
3.103
5,7
.73 Metallbearbeitungsmaschinen
1.010
1.315
1.568
16,1
.74 Spezialmaschinen
3.564
4.499
5.230
14,0
.75 Büromaschinen/EDV
4.384
4.809
5.710
15,8
.76 Nachrichtentechnik/Radio/TV
2.856
3.164
3.887
18,6
..776 Elektronische Bauelemente
7.565
9.081
9.521
4,6
.75+76+776 Elektronische Erzeugnisse
14.805
17.054
19.118
12,1
.77 minus 776 Elektrotechnik
5.144
6.157
7.258
17,9
.78 Kraftfahrzeuge
3.054
3.551
3.850
7,8
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge
1.112
1.052
1.780
41,0
8 Fertigerzeugnisse
4.376
5.023
6.846
26,6
.82 Möbel
89
134
153
12,4
.84 Bekleidung
156
197
214
7,9
.87 Mess- und Regeltechnik
1.159
1.400
1.852
24,4
.88 Feinmechanik/Optik
679
808
708
-14,0
Quelle: UN, Comtrade
Ausfuhr nach wichtigen Warengruppen (in Mio. US$; Veränderung gegenüber dem
Vorjahr in %)
SITC Warengruppe
2003
2004
2005
2005/2004
0-9
96.248
95.181
109.075
14,6
0 Nahrungsmittel/lebende Tiere
10.942
11.934
12.374
3,6
1 Getränke/Tabak
201
230
253
9,1
2 Rohstoffe
4.196
5.205
5.623
7,4
3 Brenn-, Schmierstoffe/Strom
2.126
3.415
4.768
28,4
.33 Erdöl, Erdölerzeugnisse
1.895
3.101
4.358
28,8
5 Chemische Erzeugnisse
5.257
6.909
8.913
22,5
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
184
.54 Arzneimittel
6 Vorerzeugnisse
.64 Papier/Pappe
.65 Textilien
.67 Eisen/Stahl
7 Maschinen und Fahrzeuge
.71 Kraftmaschinen
.72 Arbeitsmaschinen
.73 Metallbearbeitungsmaschinen
.74 Spezialmaschinen
.75 Büromaschinen/EDV
.76 Nachrichtentechnik/Radio/TV
..776 Elektronische Bauelemente
.75+76+776 Elektronische Erzeugnisse
.77 minus 776 Elektrotechnik
.78 Kraftfahrzeuge
.79 Schienen-, Wasser-, Luftfahrzeuge
8 Fertigerzeugnisse
.84 Bekleidung
Quelle: UN, Comtrade
138
9.391
709
2.161
1.035
35.191
1.403
445
133
2.873
8.292
4.882
6.307
19.481
5.638
4.109
1.109
10.621
3.985
145
11.815
766
2.563
1.532
42.777
2.160
521
262
3809
9.105
5.788
6.322
21.215
14.893
5.731
1.191
12.038
3.985
172
13.637
896
2.764
1.643
49.192
2.392
685
263
4.388
11.561
5.811
6.538
23.910
17.372
8.117
1.320
13.351
4.085
15,7
13,4
14,5
7,3
6,8
13,0
9,7
23,9
0,4
13,2
21,2
0,4
3,3
12,7
16,6
29,4
9,8
9,8
2,4
6.2. Vertrieb
Autor: Udo-Peter Bartsch, bfai
Bangkok (bfai) – Thailand, insbesondere seine Wirtschaftsmetropole Bangkok, gehört zu
den beliebtesten Einkaufszentren in Asien. Ausländische Firmen, die ihre Produkte auf
dem thailändischen Markt absetzen möchten, können dies problemlos mit Hilfe
einheimischer Handelsorganisationen oder über ein eigenes Vertriebsnetz
bewerkstelligen. In vielen Bereichen besteht noch ein sehr hohes Absatzpotential.
(Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und
Märkte.
Groß- und Einzelhandel
Der thailändische Markt sollte trotz des durch die politische Krise 2006 verursachten
verlangsamten Wirtschaftswachstums nicht vernachlässigt werden. Thailand ist mit
seinem expandierenden Automobilbau, der starken Nahrungsmittelverarbeitung sowie
Bekleidungs- und Textilerzeugung, der gut entwickelten Kunststoff- und
Gummiwarenindustrie sowie der an Bedeutung gewinnenden Möbelherstellung weiterhin
ein sehr attraktiver Absatzmarkt und Investitionsstandort. Diese Industriezweige weisen
einen kontinuierlich wachsenden Bedarf an entsprechenden Maschinen und
Ausrüstungen auf. Zugleich kurbelt die erneut florierende Baukonjunktur die Nachfrage
nach verschiedenen Baustoffen und Baumaschinen sowie Möbeln und anderen
Einrichtungsgegenständen kräftig an.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
185
In den kommenden fünf Jahren ist auf Grund der geplanten Realisierung von
Megaprojekten im Bereich des schienengebundenen Personenverkehrs im Großraum
Bangkok, der Telekommunikation, der Wasser- und Energieversorgung sowie der
Bildung und Gesundheit (veranschlagt werden über 38 Mrd. Euro) mit einem rasch
steigenden Bedarf an entsprechenden Maschinen, Ausrüstungen und Industrieanlagen
zu rechnen. Da Thailand einen sehr großen Teil der Investitionsgüter einführen muss,
ergeben sich für deutsche Anbieter von Transportausrüstungen, Energieanlagen,
Telekomausrüstungen sowie Geräten für die Wasserversorgung und -aufbereitung neue
Liefer- und Geschäftsmöglichkeiten. Für deutsche Firmen bestehen hauptsächlich bei
hochwertigen Spezialmaschinen sowie im Consultigbereich gute Kooperationschancen.
Der Zugang zu thailändischen Märkten ist auf Grund einer gut ausgebauten Infrastruktur,
relativ liberaler Einfuhrregeln und eines vertretbaren Zollniveaus vergleichsweise
unproblematisch. Allerdings sind genaue Kenntnisse über Vertriebswege, die Suche
nach geeigneten Handelsvertretern sowie die Form der Verhandlungsführung von
großer Bedeutung für den Geschäftserfolg. Die Vertriebsstrukturen - zumindest in den
Großstädten und den städtischen Zentren - entsprechen weitgehend denen der
westlichen Länder. Im Einzelhandel haben sich moderne Vertriebsformen in den letzten
Jahren sehr expansiv entwickelt. Insbesondere 2005 verzeichnete der thailändische
Einzelhandel einen wahren Entwicklungsboom mit Investitionen von über 40 Mrd. Baht
(B; ca. 851 Mio. Euro; 1 Euro = rd. 47 B) die mehr als 15.000 neue Arbeitsplätze
schafften.
Besonders Bangkok erlebte eine Gründungswelle von neuen Einkaufszentren
("Shopping Malls"), Supermärkten und Warenhäusern. In der Wirtschaftsmetropole
eröffneten unter anderem zwei gigantische Shopping Malls, das Siam Paragon und das
Central World Plaza Ende 2005 und Mitte 2006 ihre Tore. Bangkok gilt für jede
Absatzorganisation als Standbein. Für 2006 planen die großen Einzelhandelsketten aber
nur etwa 30 Mrd. B in die Ausweitung ihres Handelsnetzes zu investieren. So
beabsichtigt unter anderem Big C vier bis fünf neue Läden, Seven-Eleven 450 kleine
Geschäfte und Tesco Lotus etwa 150 neue Expressläden zu eröffnen.
Der Großhandel ist nicht mit westlichen Maßstäben zu messen. Aufgrund begrenzt
vorhandener Produktkenntnisse, muss der Importeur/Agent oder Hersteller
umfangreiche Leistungen wie Wartung, Reparatur, Beratung oder Gebrauchshilfe selbst
aufbringen. Ein Großteil der Handelsgeschäfte wird über thailändische Vermittler getätigt.
Als erste Kontaktstelle für Neulinge im Thailand-Geschäft bieten sich die bereits seit
Jahrzehnten im Königreich ansässigen ausländischen Handelshäuser an, unter denen
sich auch deutsche befinden. Sie kennen sich in den thailändischen Handelsusancen
gut aus und verfügen auch über eigene Produktions-, Montage oder sonstige
Einrichtungen, demzufolge sie auch mit den Problemen im Fertigungsbereich vertraut
sind. Anschriften von jeweils als Partner in Frage kommenden Handelshäusern können
bei der Deutsch-Thailändischen Handelskammer, der obersten thailändischen
Investitionsbehörde Board of Investment, der Federation of Thai Industries oder beim
Export Promotion Department des Handelsministeriums nachgefragt werden.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
186
Entwicklung des Einzelhandels (in Bill. B, Veränderung im Vergleich zum Vorjahr in %) *)
Umsatz
Umsatz
Umsatz 2004
2003
2004
2005
2003
2005
1,635
1,935
2,183
15,5
18,3
12,8
*) Angabe des Jahresdurchschnittskurs: Umrechnung der Landeswährung in Euro/US$
auf Basis der Bank of Thailand; 2003: 1 Euro = 46,89 B oder 1 US$ = 41,48 B; 2004: 1
Euro = 49,98 B oder 1 US$ = 40,22; 2005: 1 Euro = 50,02 B oder 1 US$ = 40,22 B
Quelle: Bank of Thailand, Statistical Yearbook 2003, 2004, 2005
Der thailändische Einzelhandel verfügte 2005 nach Angaben der Thai Chamber of
Commerce über insgesamt 6.820 Handelseinrichtungen. Davon waren 5.207
Nachbarschaftsläden/Discountläden ("Convenience Stores"), 578 Buch- und
Schreibwarengeschäfte, 474 Einkaufszentren, 167 Superzentren/Hypermärkte, 126
Supermärkte, 75 Bürobedarfläden, 42 Warenhäuser ("Department Stores") und 35
Heimmärkte ("Home Improvement").
Auch ausländische Handelsketten haben mittlerweile eine sehr starke Stellung auf dem
Markt erreicht. Unter den vier in Thailand operierenden ausländischen Handelsriesen
Siam Makro (Niederlande), Big C, Carrefour (Frankreich) und Tesco Lotus
(Großbritannien) befindet sich kein deutsches Handelsunternehmen. Die ausländischen
Handelsketten beabsichtigen, ihre Aktivitäten in Thailand weiter zu verstärken. So will
Tesco Lotus bis zum Jahre 2007 weitere 17 Mrd. B in die Erweiterung seines
Handelsnetzes, vor allem in den Provinzen investieren. Der Einzelhandelsumsatz der
vier ausländischen Hypermärkte beläuft sich auf umgerechnet 3,95 Mrd. bis 4,65 Mrd.
Euro jährlich. Den größten Marktanteil mit 31% hat Tesco Lotus, Big C folgt mit 24 und
Carrefour mit 14%.
Bei den Hypermärkten dominieren die vier ausländischen Handelsketten Big C, Tesco
Lotus, Makro und Carrefour. Auch im Bereich der Supermärkte versucht Lotus mit
seinen neuen Talad-Lotus-Geschäften, seinen Marktanteil auszubauen. Führend bei den
Warenhäusern sind die Handelsketten Central & Zen, Robinson und The Mall Group.
Bei den Spezialgeschäften handelt es sich vor allem um Läden, die Sportartikel,
elektronische Erzeugnisse, Bücher und Schreibwaren sowie Bürobedarfsartikel anbieten.
Eine zunehmende Bedeutung im Einzelhandelsgeschäft gewinnen jedoch die großen
Shopping Malls, in denen eine Vielzahl von Händlern und Markenartikelherstellern ihre
Waren anbieten. Bangkok entwickelt sich dabei zu einem wahren Einkaufsparadies in
Südostasien. Mit seinen Malls MBK, Siam Discovery Center, Siam Center, Siam
Paragon, Central World Plaza und Gaysorn, die alle sehr zentral liegen und problemlos
per Sky Train zu erreichen sind, ist der Einzelhandel optimal positioniert.
Führende Groß- und Einzelhandelsgruppen 2005
Handelsgruppe
Hypermärkte Supermärkte Discountläden
/Handelsmarke (Segment)
(Anzahl)
(Anzahl)
(Anzahl)
Big C (Gemischtwaren)
45
Tesco Lotus
70
12 (Talad
(Gemischtwaren)
Lotus)
Makro (Gemischtwaren)
29
Carrefour (Gemischtwaren)
23
Tops (Lebensmittel,
76
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
187
Gebrauchsartikel)
Foodland (Lebensmittel)
Villa Market (breites Angebot
an verschiedenen
Bedarfsartikeln)
Jusco
Seven-Eleven
Familymart
V-Shop
Quelle: Angaben der Thai Chamber of Commerce
10
9
7
3.311
650
800
Die Verkaufsflächen sind sehr unterschiedlich und liegen bei den Super- und
Hypermärkten bei etwa 10.000 bis 50.000 qm. Wesentlich größer sind dagegen die
Shopping Malls. So verfügt zum Beispiel Siam Paragon über eine Fläche von 550.000
qm. Kleinere und mittlere Läden sind durchschnittlich zwischen 100 und 2.000 qm groß.
Bangkok soll zu einem ähnlichen Einkaufszentrum wie Hongkong oder Singapur werden.
Der Verkauf von Luxusgütern wie Markenbekleidung, Kosmetika, Parfum und
Lederbekleidung wird angekurbelt. Dabei setzt der Handel verstärkt auf den
zunehmenden Einkaufstourismus. Diese Touristen geben im Durchschnitt zwischen
50.000 und 100.000 B pro Thailandbesuch aus. Ein normaler Urlauber kauft hingegen
nur für circa 10.000 B ein.
Die Geschäftsmieten sind in Bangkok gegenwärtig noch niedriger als in Hongkong oder
Singapur. Nach Angaben der Immobilienberatungsfirma CB Richard Ellis lagen die
Mietpreise (Stand: Ende 2005) für eine rd. 100 qm große Ladenfläche in einem gut
gelegenen Shopping Center bei 1.500 bis 2.500 B je qm. Die Geschäftsmieten in den
besten Standorten reichen hingegen bis zu 3.000 B/qm.
Handelsvertreter und Vertragshändler
Lokale Besonderheiten
Im Handel mit thailändischen Firmen wird ein Großteil der Geschäfte über thailändische
Vertreter abgewickelt. Die Einschaltung eines Handelsvertreters oder eines
Vertriebspartners stellt eine Alternative zur Einrichtung einer eigenen Niederlassung dar.
Diese Variante ist erheblich billiger als die Gründung einer eigenen Gesellschaft (zum
Beispiel in Form einer Limited Company) oder eines Joint Ventures mit lokalen Partnern,
da die relativ hohen Betriebs- und Unterhaltskosten somit entfallen. Dieser Aspekt kann
insbesondere in der ersten Phase des Markteintritts bei noch unsicheren
Absatzaussichten eine wichtige Rolle spielen.
Allerdings stehen den Kostenvorteilen auch mögliche Nachteile gegenüber, wie in der
von der Deutsch-Thailändischen Handelskammer (German-Thai Chamber of Commerce,
GTCC) und dem Unternehmen Arnuparp, Ukrit & Klose Law Office Ltd.
herausgegebenen Publikation "Grund- und Rechtsfragen im Thailandgeschäft"
ausdrücklich vermerkt wird. Die Einschaltung eines Handelsvertreters erfordert ein
erhebliches Maß an Vertrauen. Da er oftmals für mehrere Firmen tätig ist, muss
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
188
sichergestellt werden, dass er einerseits mit dem nötigen Nachdruck für den
Auftraggeber tätig wird und andererseits keine Konkurrenzprodukte vertreibt. Zugleich
sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Da die Einschaltung eines Handelsagenten
unter Umständen als Ausübung geschäftlicher Tätigkeit angesehen werden kann, wäre
die Gesellschaft mit ihrem in Thailand erzielten Einkommen körperschaftssteuerpflichtig.
Der Einsatz eines leistungsfähigen Vertreters mit guten Verbindungen zu den
maßgeblichen Privatunternehmen und Beziehungen zu den öffentlichen
Beschaffungsstellen bilden die Grundvoraussetzung für einen dauerhaften Absatzerfolg.
Bei einigen staatlichen Projekten fordern die öffentlichen Institutionen gar die
Benennung eines lokalen Agenten als Voraussetzung für die Teilnahme an dem
Auswahlverfahren. Im Maschinenhandel dominieren bereits seit Jahren einheimische
Vertreterfirmen mit lukrativen Verdienstchancen. Diese ergeben sich aus der
fortschreitenden Industrialisierung des Landes und dem beschleunigten
Wirtschaftswachstum. Auf dem thailändischen Markt besteht für die meisten Branchen
ein ausreichendes Angebot an Handelsvertretern, deren Anschriften zum Teil über die
GTCC erhältlich sind.
Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten
recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche mithilfe eines
Eintragsformulars auf der bfai-Internetseite, www.bfai.de, kostenlos im e-trade-center zu
veröffentlichen.
Handelsvertreter auswählen
Bei der Auswahl eines Handelsagenten bzw. einer Vertretungsfirma empfiehlt es sich,
sorgfältig vorzugehen und unter Heranziehung von sachkundigen Beratern die sich
bietenden Alternativen einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Hat das deutsche
Unternehmen sich grundsätzlich für den Einsatz einer Vertretung in Thailand
entschlossen, so stellt sich die Frage, ob eine Exklusivvertretung (Alleinvertretungsrecht)
oder mehrere Personen eingeschaltet werden sollen. Erstere Möglichkeit verspricht zwar
einen stärkeren Einsatz im Geschäft, beinhaltet jedoch auch die Gefahr einer
unerwünschten Abhängigkeit von der Firma, vor allem wenn der Vertrag unbefristet
abgeschlossen wurde.
Vor der endgültigen Vertragsunterzeichnung sollten möglichst viele Informationen über
die finanzielle Ausstattung sowie personelle Infrastruktur der in Frage kommenden Firma
eingeholt werden. Ferner ist von Bedeutung, welche Produkterfahrung der potentielle
Vertreter hat bzw. wie lange er schon auf dem speziellen Markt tätig ist. Schließlich ist
die Frage nach dem Kapitaleigner der Firma zu stellen, um ein eventuelles Engagement
der Konkurrenz von vornherein auszuschließen.
Handelsvertreter managen
Die Kontaktaufnahme zum Zwecke der Vertretersuche und Geschäftsanbahnung erfolgt
in Thailand vorzugsweise über örtlich angesehene Personen oder Institutionen. Auch auf
internationalen Fachmessen in Bangkok ergeben sich Möglichkeiten für erste Kontakte
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
189
mit potentiellen Vertreterfirmen. Dabei ist ein persönliches Treffen von größter
Bedeutung. Auf Briefe, Telefax oder Fernschreiben sollte man sich lieber nicht verlassen.
Als Handelsagenten stehen in Thailand sowohl die etablierten großen Handelshäuser
(zum Beispiel Rieckermann Thailand Co. Ltd.) wie auch kleinere Familienunternehmen,
unter anderem ethnischer Chinesen, zur Auswahl. Letztere, die den Vorteil eines weit
geringeren Verwaltungsaufwandes haben, sind jedoch für Branchen, die einen hohen
Kapital- und Technologieeinsatz erfordern, weniger geeignet.
Als Standort ist die Wirtschaftsmetropole Bangkok ein absolutes Muss, da sich hier der
größte Teil der kommerziellen Aktivitäten des Landes abspielt. Einige größere Vertreterbzw. Importfirmen verfügen darüber hinaus auch über Regionalbüros in weiteren
Industriezentren und in einigen Provinzen.
Bedeutendste Anlaufstelle für deutsche Firmen bei der Suche nach Handelsvertretungen
im Lande ist die GTCC in Bangkok, die durch ihren Kontaktservice bei der individuellen
Suche nach geeigneten Firmen umfangreiche Leistungen anbietet. Die
Auslandshandelskammer verfügt nicht nur über eine eigene Datenbank, sondern auch
über langjährige Erfahrungen im Thailandgeschäft und hält intensive Beziehungen zu
den maßgeblichen Institutionen des Landes. Deutsche Unternehmen, die in Thailand
eine Vertretung suchen, werden für ihre erste Präsentation vor Ort gewöhnlich von der
GTCC dazu aufgefordert, eine ausführliche Firmenbroschüre (unbedingt in Englisch) mit
Prospekten über die Spezifikationen des abzusetzenden Produktes bereit zu stellen.
Darüber hinaus wird eine Zielgruppenbestimmung für das in Frage kommende Produkt
verlangt, wodurch eine gezielte Suche ermöglicht werden soll. Eine gründliche
Bonitätsprüfung von potentiellen Vertreterfirmen stößt wegen des Fehlens
professioneller Handelsauskunfteien im europäischen Sinne auf Schwierigkeiten. Die
Auslandshandelskammer bietet jedoch im Rahmen ihrer Dienstleistungen auch die
Einsicht ins Handelsregister sowie die Einholung einer Bankauskunft an. In bestimmten
Fällen kann auf Wunsch gegen Gebühr eine Firmenkurzbewertung bereitgestellt werden,
die im Auftrag der GTCC von Dritten erstellt wird.
Nach der Auswahl eines Vertreters und der Unterzeichnung eines Vertrages sollte die
persönliche Zusammenarbeit gepflegt werden. Es ist zu empfehlen, sich den Partnern
persönlich zu widmen und zu versuchen, ein gutes Vertrauensverhältnis zu ihnen zu
entwickeln, da der thailändische Geschäftsmann stärker personenbezogen denkt als der
deutsche.
In bestimmten Fällen erscheint es sinnvoll, zur thailändischen Vertreterfirma
vorübergehend fachkundige deutsche Mitarbeiter zu entsenden, da der lokale
Handelsagent, der in der Regel mehrere ausländische Firmen gleichzeitig repräsentiert,
meistens über zu wenig Produktkenntnisse verfügt und zumindest anfänglich personelle
sowie fachliche Unterstützung benötigt. Damit können Unsicherheiten im technischen
Bereich reduziert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, lokale Mitarbeiter der
Vertretung für eine bestimmte Zeit in Deutschland auszubilden.
Der Gang zum Rechtsanwalt oder zum Gericht bei eventuellen Streitigkeiten mit dem
Vertreter ist schwierig oder zumindest überaus aufwendig. Die Chancen, Kosten und
Dauer eines Rechtsstreits abzuschätzen, ist praktisch nicht möglich; ganz zu schweigen
von der Gefahr, dass ein Rechtsstreit die Beziehungen und vor allem das Vertrauen
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
190
gänzlich zerstört. Es wird daher dringend empfohlen, Streitfälle nach Möglichkeit durch
interne Verhandlungen und ohne Einschaltung von Gerichten unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Interessenlagen des deutschen Unternehmens und der thailändischen
Vertretung friedlich zu lösen.
Handelsvertreterrecht
Arten von Vertriebspartnern
Das thailändische Handelsvertreterrecht ist durch die §§ 797 bis 832 des Zivil- und
Handelsgesetzbuches (Civil and Commercial Code of Thailand; Book III, Title XV)
geregelt. Das Gesetz, das im Wesentlichen den Bestimmungen des Vertretungs- und
Auftragsrechts im deutschen BGB entspricht, befasst sich allerdings nicht speziell mit
Handelsvertretern, sondern behandelt ganz allgemein das Recht des Auftrages und der
Stellvertretung.
Ausländern ist in Thailand die Tätigkeit als Handelsvertreter untersagt. Dieses Verbot gilt
grundsätzlich auch für Gesellschaften mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung. Dies geht
aus Ziffer 11 im dritten Anhang ("List Three") des Foreign Business Act B.E.2542 aus
dem Jahr 1999 hervor. Danach können Ausländer - und dazu zählen auch
Gesellschaften, an denen die ausländische Seite mehr als 50% der Anteile hält - nur in
Ausnahmefällen Geschäfte betreiben, deren Zweck sich auf Makler- und
Vertretertätigkeiten beläuft. Dazu gehört beispielsweise die Absatzmittlung von Waren,
die zur Produktion eines Unternehmens (innerhalb derselben Unternehmensgruppe)
nötig sind. Zulässig ist eine ausländische Beteiligung auch an Gesellschaften, die in
Thailand produzierte Güter vertreiben, sofern der ausländische Anteil mindestens 100
Millionen Baht beträgt. Davon können die Behörden Ausnahmen zulassen.
Zum Teil sind die lokalen Vertreter gleichzeitig auch Importeure welche die
ausländischen Erzeugnisse im eigenen Namen weiterveräußern. Bei der Aufnahme von
Geschäftsbeziehungen zu einer thailändischen Vertreterfirma, die auch
Importeurfunktionen wahrnimmt, also im weitesten Sinne auch "Kunde" des deutschen
Unternehmens ist, sollten daher die üblichen Maßnahmen zur finanziellen Absicherung
nicht außer Acht gelassen werden. Dies bedeutet, dass Lieferungen nur in Verbindung
mit einem durch die Bank bestätigten Akkreditiv stattfinden sollten.
Vertragsabschluss
Der Handelsvertretervertrag (Commercial Agency Contract) stellt die Grundlage der
Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und der Handelsvertretung dar. Zur
Vermeidung späterer Streitigkeiten und Missverständnisse sollte er möglichst detailliert
sein. Der Vertrag kann formlos geschlossen werden, jedoch nicht in dem Falle, in dem
der Agent Abschlussvollmacht für Verträge erhält, die schriftlich abgeschlossen oder
nachgewiesen werden müssen.
Die GTCC hat einen entsprechenden Mustervertrag (Model Form of Commercial Agency
Contract) ausgearbeitet, der dort zum Preis von 42 Euro bestellt werden kann. Dabei
war die Auslandshandelskammer insbesondere bemüht, den unterschiedlichen
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
191
Interessen des deutschen Unternehmers und des thailändischen Handelsvertreters bei
Vereinbarung einer Exklusivvertretung gerecht zu werden. Der Vertrag kann beiden
Rechtsordnungen unterstellt werden. Soweit deutsches Recht vereinbart wird, sollten
jedoch die Entscheidungsregeln zugunsten des Handelsvertreters nach § 89b HGB in
Verbindung mit § 92c HGB ausgeschlossen werden.
Wenn keine ausdrückliche Rechtswahl getroffen wird, unterliegt der Vertrag der
Rechtsordnung, in der er seinen Schwerpunkt hat. Dies wird in der Regel thailändisches
Recht sein, weil die Tätigkeit überwiegend in Thailand erbracht wird. In diesem Fall sind
die §§ 84 ff HGB, die das Recht des Handelsvertreters in Deutschland regeln, auch vor
deutschen Gerichten unanwendbar. Da der Mustervertrag der Kammer lediglich als
Formulierungshilfe gedacht ist, sollte bei der Vorbereitung der Endfassung auf
Rechtsberatung durch sachkundige Rechtskanzleien nicht verzichtet werden.
Inwiefern bestimmte Forderungen tatsächlich durchgesetzt werden können, hängt im
Wesentlichen von der Stärke der Verhandlungspartner ab. Eine vertragliche Rechtswahl
wird von den thailändischen Gerichten anerkannt. Es ist allerdings zu bemerken, dass
die Vereinbarung eines zum Beispiel deutschen Gerichtsstandes die Zuständigkeit
thailändischer Gerichte nicht ohne weiteres ausschließen kann.
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Der Handelsvertreter hat den Anordnungen des Unternehmers zu folgen und mangels
derartiger Weisungen den hergebrachten Geschäftsgang einzuhalten (§ 807 Abs. 1). Auf
Verlangen des Unternehmers hat er in angemessenen Zeitabständen diesen über den
Stand der Geschäfte zu informieren und gegebenenfalls Rechnung zu legen (§ 809).
Eigentum des Unternehmers hat er mit der branchenüblichen und erforderlichen Sorgfalt
zu behandeln (§ 807 Abs. 2). Er muss dem Unternehmer alle bei seiner Vertretertätigkeit
erlangten Gelder und Sachwerte herausgeben und jedwede im eigenen Namen auf
Rechnung des Unternehmens erworbenen Rechte und Forderungen abtreten (§ 810).
Die Provision ist mangels vertraglicher Vereinbarungen erst mit Beendigung des
Auftrages fällig (§ 817). Für schlecht geführte Geschäfte kann der Vertreter keine
Vergütung verlangen (§ 818). Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter auf
Anforderung die zur Durchführung seines Auftrages erforderlichen finanziellen Mittel zur
Verfügung zu stellen (§ 815). Der Handelsvertreter kann verlangen, dass ihm
notwendige Vorschüsse und Kosten (plus Zinsen ab Verauslagung) erstattet werden.
Ist der Handelsvertreter bei der Durchführung seines Auftrages eine Verpflichtung
eingegangen, die als notwendig erachtet werden muss, kann er vom Unternehmer
Freistellung bzw. Ersatz verlangen (§ 816). Gesetzliche Ausgleichsansprüche im Sinne
von § 89b des deutschen HGB sind dem thailändischen Recht jedoch nicht bekannt.
Vertragsbeendigung
Der Vertrag sollte neben einer klaren Definition der im Kontrakt verwendeten Begriffe
eine genaue Leistungsbeschreibung sowie präzise Regelungen über Rechte und
Pflichten der Vertragspartner enthalten. So sollte zum Beispiel der Vertreter im Rahmen
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
192
des Übereinkommens zu Mindestabnahmemengen oder zu einem Mindestumsatz
verpflichtet werden. Wird das Umsatzsoll nicht erreicht, sollte das Unternehmen das
Recht auf Vertragsauflösung erhalten. Zu erwägen ist auch die Dynamisierung bzw.
jährliche Anpassung der Umsatzverpflichtung durch Anbindung an bestimmte Indices
(zum Beispiel Branchenwachstum).
Darüber hinaus sollte der Vertreter den After-Sales-Service übernehmen und das
vertretene Unternehmen über eventuelle Verletzungen der Markenrechte unverzüglich
informieren. Ferner kann eine Verpflichtung zu Werbemaßnahmen in den Vertrag
aufgenommen werden. Der Handelsagent sollte sich laut Vertrag außerdem dazu
verpflichten, ausreichende Lagerbestände zu halten, um Lieferaufträge ohne Zeitverlust
bedienen zu können.
Ob der Vertrag befristet ist oder gewisse Öffnungsklauseln eingebracht werden können,
hängt weitgehend von der Stärke und Marktposition der Vertreterfirma ab. Viele
ausländische Unternehmen versuchen, die Verträge von vornherein zeitlich zu
begrenzen, um für den Fall der späteren Einrichtung einer eigenen Niederlassung im
Lande das Vertragsverhältnis leichter auflösen zu können.
Bei auf unbestimmte Zeit eingegangenen Vereinbarungen kann jede Partei eine
Kündigung aussprechen; doch ist sie in einem solchen Fall, d.h. ohne die Einhaltung
einer angemessenen Kündigungsfrist, zum Schadenersatz verpflichtet, sofern dies nicht
durch einen zwingenden Grund ("Unavoidable Necessity") gerechtfertigt ist.
Insbesondere japanische und koreanische Unternehmer betrachten die Einschaltung
einer thailändischen Vertreterfirma lediglich als ersten Schritt in ihrer
Marktdurchdringungsstrategie und versuchen nach Erlangung eines bestimmten
Absatzvolumens, den Vertreter durch eine eigene Niederlassung (zum Beispiel Limited
Company) abzulösen. Die großen Handelshäuser, die ohnehin zahlreiche Firmen aus
verschiedenen Branchen gleichzeitig bedienen, zeigen in der Regel wenig Bereitschaft,
auf besondere Forderungen ausländischer Unternehmen einzugehen.
Repräsentationsbüros
Neben den herkömmlichen anderen Formen der örtlichen Präsenz hat sich das
Repräsentationsbüro ("Representative Office") in der Praxis als eine der bewährtesten
Möglichkeiten des Marktzutritts erwiesen. Denn die Einrichtung eines derartigen Büros
ist mit einem relativ geringen bürokratischen Aufwand verbunden. Das
Genehmigungsverfahren für ein Repräsentationsbüro ist verhältnismäßig einfach und
schnell, so dass sich auch für mittelständische Unternehmen die Risiken in Grenzen
halten.
Die Richtlinien, die bei der Eröffnung und Unterhaltung eines Repräsentationsbüros zu
beachten sind, sind in den "Regulation of the Office of the Prime Minister in
Establishment of Work Permit and Visa Center" aus dem Jahre 2001 festgeschrieben.
So stellt es ein bloßes Verbindungsbüro mit beschränkter Geschäftstätigkeit dar, das
keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Aufgaben konzentrieren sich im
Wesentlichen auf unterstützende Dienstleistungen für das Mutterhaus ("Head Office").
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
193
Das Betätigungsfeld ist auf folgende Bereiche beschränkt:
Suche nach lokalen Lieferanten für Güter und Dienstleistungen;
Inspektion bzw. Kontrolle der vom Mutterhaus gekauften Güter nach Qualität und
Quantität;
Käuferberatung und sonstige Hilfeleistungen für die vom Mutterhaus verkauften
Waren;
Bekanntmachung von neuen Produkten und Dienstleistungen; Beschaffung und
Weiterleitung von Informationen über die Wirtschaftsentwicklung und
Marktchancen in Thailand für die Muttergesellschaft.
Eine Repräsentanz kann ohne thailändische Partner eröffnet werden. Die teilweise
restriktiven Bestimmungen des "Alien Business Law" finden hierbei keine Anwendung.
Besonders für solche deutsche Unternehmen, die zunächst ihre Marktchancen in
Thailand prüfen wollen, ohne sich fest zu engagieren, stellt das Repräsentationsbüro
eine gute Lösung dar. Aber auch für Unternehmen, die in Thailand bereits mit einem
oder mehreren Vertretern zusammenarbeiten, kann die gleichzeitige Einrichtung einer
Repräsentanz eine nützliche und sinnvolle Unterstützung der Absatzbemühungen
darstellen.
Neben Repräsentanzen, deren Tätigkeit nur auf das Staatsgebiet von Thailand
beschränkt ist, besteht auch die Möglichkeit der Errichtung von Regionalbüros
("Regional Operating Headquarters"), welche Dienstleistungen für das Mutterhaus und
etwaige Tochter- und assoziierte Gesellschaften übernimmt, unabhängig davon, ob
diese in Thailand oder im Ausland erbracht werden. Die Regionalbüros gewinnen vor
allem im Hinblick auf die wachsenden Geschäftsmöglichkeiten in den benachbarten
Ländern Vietnam, Laos, Kambodscha und Myanmar zunehmend an Bedeutung. Die
Einrichtung solcher Büros mit regionaler Zuständigkeit wird von der thailändischen
Regierung ausdrücklich unterstützt. Die oberste thailändische Investitionsbehörde, das
Board of Investment (BOI), betrachtet ihre Aktivitäten als förderungswürdig.
Gründungsverfahren
Zusammen mit dem Antrag auf Genehmigung eines Repräsentationsbüros müssen auch
für das ausländische Personal Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen erwirkt werden.
Neben dem Representative Office Manager kann ein zweiter ausländischer Mitarbeiter
eine Arbeitserlaubnis ("Work Permit") beantragen. Zur Erleichterung und
Beschleunigung der Genehmigungsprozedur wurde das Department of Business
Development, Commercial Registration, des Handelsministeriums ("Ministry of
Commerce") als oberste Genehmigungsbehörde eingerichtet.
Diese Stelle ist Ansprechpartner für alle Antragsteller und organisiert in Absprache mit
den übrigen zuständigen Behörden auch die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen.
Falls im Zusammenhang mit der Bürogründung die Einfuhr bestimmter Gegenstände
vorgesehen ist, sollte dies ebenso der vorgenannten Genehmigungsstelle mitgeteilt
werden, damit ein reibungsloser Import stattfinden kann. Die Erteilung einer Zustimmung
zur Büroeröffnung erfolgt erfahrungsgemäß innerhalb von drei Monaten.
Bei der erstmaligen Antragstellung für ein Repräsentationsbüro sind alle Unterlagen in
englischer Sprache jeweils mit notarieller Beglaubigung einzureichen. Die Echtheit der
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
194
Dokumente ist von einer amtlichen thailändischen Auslandsvertretung zu bestätigen.
Erforderlich bei erstmaliger Antragstellung sind:
Fotokopie der Registrierungsurkunde der Muttergesellschaft mit Firmensatzung
(Gesellschaftsvertrag); Liste der Kapitaleigener der Muttergesellschaft; Ermächtigung
einer Person durch das Mutterhaus zum Leiter (Manager) der Repräsentanz; Vollmacht
des Büroleiters an einen Rechtsanwalt für die Registrierung bzw. Zulassung;
Reisepasskopie des Büroleiters. Falls dieser kein thailändischer Staatsbürger ist;
benötigt er Angaben zum Standort des geplanten Repräsentationsbüros (Karte) und
Dokumente, die über die geplanten Aktivitäten der Repräsentanz Auskunft geben. Die
Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen werden für jeweils ein Jahr erteilt, können aber
bei Bedarf verlängert werden. Ein Repräsentationsbüro kann nach seiner Einrichtung für
unbegrenzte Zeit in Thailand tätig sein.
Es wird allgemein empfohlen, mit der technischen Abwicklung des
Zulassungsverfahrens einen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die GTCC kann
geeignete Anwaltskanzleien nennen. Das Anwaltshonorar für solche Leistungen beträgt
derzeit etwa 80.000 B. Die Registrierungskosten sind abhängig vom registrierten Kapital
des Mutterhauses.
Da das Repräsentationsbüro, wie gesetzlich vorgeschrieben, keine eigenen Einnahmen
in Thailand erwirtschaften darf, muss die Finanzierung der Aktivitäten vom
ausländischen Mutterhaus übernommen werden. Vorgeschrieben ist die Einbringung
eines Mindestbetrages von 3,0 Mio. B. Diese Summe muss in ausländischer Währung
nach Thailand offiziell transferiert werden. Dabei darf jedoch der Gesamtaufwand zur
Finanzierung der Repräsentanz das Siebenfache des Stammkapitals des Mutterhauses
nicht übersteigen.
Der Mindestbetrag kann zum Bestreiten sämtlicher vor Ort anfallenden Kosten
(Rechtsanwalt, Notar, Büroeinrichtung unter anderem) verwendet werden. Vorbehaltlich
der 183-Tage-Regelung des deutsch-thailändischen Doppelbesteuerungsabkommens
sind die Gehälter der ausländischen Mitarbeiter in Thailand zu versteuern, wobei der
maximale Einkommensteuersatz bei 37% liegt. Mindestens eine Person mit
Verantwortlichkeit für die Repräsentanz muss ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Thailand
haben.
Kosten
Neben den erwähnten Kosten für den Rechtsanwalt und die amtliche Registrierung des
Repräsentationsbüros sollten bei der Kostenkalkulation die Aufwendungen für die
Büroanmietung und -ausstattung sowie für das Personal Berücksichtigung finden.
Verglichen mit den anderen Wirtschaftsmetropolen Asiens gehört der Großraum
Bangkok hinsichtlich der Büromieten immer noch zu den preisgünstigen Standorten.
Allerdings hängt die Höhe der Miete sehr stark vom jeweiligen Stadtviertel ab. So lagen
2005 die Monatsmieten (ohne Nebenkosten) für Büroräumlichkeiten in bester Lage im
Central Business District (CBD) der Stadt bei etwa 678 B je qm. Weniger günstig
gelegene und ausgestattete Räumlichkeiten im CBD kosteten hingegen im Durchschnitt
ca. 473 B je qm, die Büromieten außerhalb lagen zwischen 310 und 450 B je qm.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
195
Überdies verlangen die Vermieter in der Regel eine Kaution in Höhe von drei
Monatsmieten. Die Kosten für die Büroausstattung sind bei der Verwendung von lokal
gefertigten Einrichtungsgegenständen wesentlich niedriger als in Deutschland. Lediglich
bei importierten Büromöbeln besserer Qualität muss mit deutlich höheren Kosten
gerechnet werden. Mittlerweile werden jedoch auf dem thailändischen Markt lokal
angefertigte, hochwertige Büromöbel in einer sehr breiten Palette und zu günstigen
Preisen angeboten.
Auch die Personalkosten, die zwar nach Überwindung der Finanzkrise von 1997/98
wieder kontinuierlich ansteigen, sind in Thailand immer noch relativ niedrig. Allerdings
sind qualifizierte Arbeitskräfte mit guten Fremdsprachenkenntnissen nicht einfach zu
finden. So muss für eine selbständig arbeitende Sekretärin ein Monatsgehalt zwischen
30.000 und 40.000 B eingeplant werden. Für Sachbearbeiter mit Erfahrung und guten
Fremdsprachenkenntnissen (in der Regel Englisch oder Deutsch) werden
Monatsgehälter von 50.000 B und mehr gezahlt.
Messewesen
Thailand entwickelt sich zusehends zu einem wichtigen Messe- und
Ausstellungszentrum in Asien. Insbesondere Bangkok kann bereits mit Singapur und
Hongkong als bedeutender Messeplatz konkurrieren. Günstige Standpreise, gut
geschultes Fachpersonal sowie reichlich vorhandene Ausstellungsfläche mit
entsprechender Infrastruktur machen Bangkok zu einem sehr interessanten und gut
frequentierten Messestandort in Südostasien. Zudem bietet die Vielzahl von Luxushotels
ein sehr gute Basis für die Durchführung von Symposien und Fachveranstaltungen.
Thailand will das gesamte Messe-, Ausstellungs-, Tagungs- und Leistungsshowgeschäft
stärker ankurbeln. Um dies zu ermöglichen, verfügt das Thailand Convention and
Exhibition Bureau (TCEB) für 2007 über ein Werbebudget von 800 Mio. B zur
Popularisierung der MICE-Aktivitäten ("Meetings, Incentives, Conventions, Exhibitions")
in Thailand. Das Königreich möchte sich künftig, vor allem als ein bedeutendes Zentrum
für Fachausstellungen, dem lukrativsten Segment des MICE-Geschäfts, etablieren.
Die NCC Management & Development Co., die unter anderem das Queen Sirikit
National Convention Center in Bangkok leitet, veranschlagt die Größe des
thailändischen Messe- und Ausstellungswesens (ohne Konferenzen oder Symposien)
auf 8 Mrd. bis 10 Mrd. B. Dieser Markt wies in den letzten drei Jahren Wachstumsraten
von 20 bis 30% pro Jahr auf. Nach Angaben des TCEB ist 2006 mit rund 780.000 MICEBesuchern zu rechnen. Für 2007 prognostiziert das TCEB einen Anstieg der
Besucherzahl auf über 1 Mio. und sogar 1,4 Mio. für 2008. Die Einnahmen aus dem
gesamten MICE-Geschäft, die das TCEB 2004 auf etwa 33 Mrd. B veranschlagten,
sollen bis 2008 auf über 100 Mrd. B steigen.
Die Zahl der in Thailand stattfindenden internationalen Fachausstellungen und -messen
nimmt laufend zu. Während im Jahre 2001 laut Angaben des TCEB insgesamt 44
derartige Veranstaltungen durchgeführt wurden, werden es im Jahre 2006
voraussichtlich mehr als 50 sein. In den letzten zwei Jahren konnten etwa 140
internationale MICE-Veranstaltungen ins Land geholt werden. Im asiatisch-pazifischen-
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
196
Raum liegt Thailand bezüglich der durchgeführten Veranstaltungen auf Rang fünf und in
der Welt auf Platz 24.
Thailand verfügt über sechs Messeplätze, davon befinden sich drei in Bangkok. Das
größte Ausstellungsgelände mit einer Nutzfläche von 120.000 qm besitzt das Bangkok
International Trade and Exhibition Centre (BITEC). Außerdem bieten in Bangkok noch
das Impact Exhibition Centre (20.000 qm) mit dem Impact Convention Centre (42.000
qm) und der Impact Arena (4.000 qm) sowie das Queen Sirikit National Convention
Centre (QSNCC) mit einer Nutzfläche von 8.000 qm genügend Raum für die
Durchführung von Messen und Ausstellungen.
Der thailändische Messekalender konnte in den letzten Jahren um einige neue
Veranstaltungen bereichert werden. Insbesondere das Ausstellungsprogramm des
Automobilbaus hat sich vergrößert. So findet jährlich Anfang Dezember in der Impact
Arena die "Thailand International Motor Expo" statt. Etwa 280 Aussteller der KfzZulieferbranche aus 15 Ländern sind beteiligt. Diese Veranstaltung soll zu der
bedeutendsten Automobilmesse in Südostasien ausgebaut werden. Weitere bedeutende
internationale Ausstellungen sind die Umweltschutzmesse "Entech Pollutec Asia"
(Anfang Juli), die Maschinenbaumessen "Machine Tech" (Anfang Oktober), "Intermach"
(Mitte Mai) und "Metalex "(Ende November).
Zu den wichtigsten Veranstaltern zählen die Reed Tradex Co., Ltd., die CMP Media
(Thailand) Co., Ltd. (früher Miller Freeman), die N.C.C. Management and Development
Co., Ltd. und die Bangkok Exhibition Services Ltd. (BES). Reed Tradex beabsichtigt
2007 im BITEC und Impact unter anderem die internationalen Veranstaltungen "Asia
Pack/Asiaprint", "Assembly Technology", "Automotive Manufacturing", "Factory
Automation", "Fluid Power" und "Interplas Intermold" durchzuführen. Der Messekalender
der Reed Tradex umfasst außerdem eine ganze Reihe von Spezialmessen, darunter die
"Furnitech Woodtech", die "IT Trade" und die "International Electronics Manufacturing
Technology Trade Exhibition-NEPCON".
Auch die CMP Media beabsichtigt, 2007 und 2008 einige Spezialmessen durchzuführen.
So soll vom 9.5. bis zum 13.5.07 im BITEC die Fachausstellungen "Automotive
Engineering Asia" und "Intermach", stattfinden. Für 2008 ist bereits die "Asian Paper
2008" vom 23.4. bis 25.4.08 im QSNCC geplant. Zudem beabsichtigt CMP erneut die
Fachmessen "Entech Pollutec Asia" sowie Pumps and Valves durchzuführen. Außerdem
sind noch einige weitere Messen im Bereich der Möbelindustrie und der
Metallverarbeitung vorgesehen. Die CMP hat mittlerweile die im Jahre 2002 erstmals mit
großem Erfolg veranstaltete Messe "Food Ingredient Asia" fest in ihren Messekalender
aufgenommen.
Einen Überblick über die wichtigsten internationalen Messen bietet der Ausstellungsund Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Hier können auch Informationen über
die Auslandsmesseprogramme des Bundes und der Bundesländer eingeholt werden
(www.auma.de).
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
197
Franchising
In Thailand gibt es derzeit bereits über 7.000 Franchisenehmer. Die bevorzugten
Bereiche für Franchising sind der Nahrungsmittel- und Gaststättensektor, die
Dienstleistungen sowie Bildung und Handel. In den letzten beiden Jahren, ist in Thailand
ein kräftiger Aufschwung beim Franchise zu beobachten. Der US Commercial Service in
Thailand veranschlagt die Wachstumsrate auf 15% p.a. In den kommenden Jahren ist
nach Ansicht des Generaldirektors der Wirtschaftsmaklerfirma Sunbelt Asia Co., Greg
Lange, mit einem weiteren Aufwärtstrend zu rechnen. Die US-Marktbeobachter schätzen
die Größe des thailändischen Franchisemarktes 2003 auf ca. 1,9 Mrd. US$.
Ausländische Unternehmen haben einen Anteil von etwa 60% am thailändischen
Franchisemarkt. Dabei sind US-Firmen die wichtigsten Lizenzgeber und kontrollieren
circa 80% des internationalen Franchisemarktes im Königreich. Deutsche Betriebe sind
bisher nur sporadisch vertreten. So baute unter anderem der größte deutsche
Autovermieter Sixt mit seinem thailändischen Franchise-Partner VIG Car Rent ein
landesweites Stationsnetz auf. Außerdem ist die deutsche Reinigungsfirma Tip Top in
Thailand vertreten. Stark präsent sind auch Unternehmen aus Malaysia wie zum
Beispiel Secret Recipe (Konditorei), Roti Boy (Bäckerei), Petronas und RHB Bank.
Die thailändische Regierung räumt dem Franchise eine wachsende Bedeutung ein und
sieht dabei gute Möglichkeiten für eine beschleunigte Entwicklung von kleinen und
mittelständischen Betrieben. Für die Schulung und das Training der zahlreichen
Interessenten stellt die Regierung jährlich 160.000 US$ zur Verfügung. Ende Juli 2006
fand in Bangkok (BITEC) bereits zum zweiten Mal die internationale Franchisemesse
"Thailand Franchise & Business Opportunities 2006" statt, mit über 300 in- und
ausländischen Teilnehmern.
Nach Aussagen der Direktorin der Franchise Focus Co., Somjit Likitsataporn, ist
Franchise zwar ein risikoreiches Geschäft, bietet aber zugleich Chancen, recht schnell
erfolgreich zu sein. Während die Konkursrate bei konventionellen
Geschäftsneugründungen in Thailand bei etwa 80% liegt, sind ca. 80% der
Franchisegeschäfte erfolgreich.
E-Commerce, Versandhandel
Ein unter Federführung des National Electronics and Computer Technology Centre
(Nectec) ausgearbeiteter National ICT Master Plan für die Jahre 2002 bis 2006 hat der
Entwicklung des E-Commerce neuen Auftrieb gegeben. Der Plan zielt unter anderem
darauf, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen der Touristik-,
Automobilzuliefer-, Nahrungsmittel- und Bekleidungsbranche sowie des Handels stärker
für das Online-Business zu interessieren.
Bis zum Jahre 2006 sollen laut Masterplan bereits etwa 100.000 kleine und
mittelständische Unternehmen aus den genannten Sektoren ins B2B- bzw. B2CGeschäft einsteigen. Nachdem eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen für eine breite
Anwendung des E-Commerce, der "Electronic Transaction Act", bereits im April 2002 in
Kraft trat, steht einer schnelleren Ausweitung des Online-Handels nichts mehr im Wege.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
198
Um den E-Commerce in Thailand zu popularisieren hat das Handelsministerium schon
mehrere Workshops zu diesem Thema veranstaltet.
Zudem wurde mit Unterstützung des Department of Export Promotion des
Handelsministeriums das Internetportal www.thailand.com eingerichtet, das als ECommerce Service Provider vor allem für die Touristikbranche und die Exportwirtschaft
dient. Nach Schätzungen des E-Commerce Ressource Centre des Nectec steigt die
Zahl der Websites seit 2001 jährlich um 5 bis 10%. Der elektronische Handel dürfte laut
Nectec derzeit bei über 2 Mrd. Euro jährlich liegen.
Business to Consumer
Käufe über das Internet sind in Thailand noch nicht so stark verbreitet wie in einigen
anderen asiatischen Ländern oder in Europa. Nach einer Untersuchung des Nectec aus
dem Jahre 2002 haben lediglich 23,6% der befragten Personen Web-Einkäufe getätigt.
Als Hauptgründe für dieses Verhalten werden die Vorliebe der Thailänder für den
direkten Kontakt in den Geschäften oder auf den Märkten sowie das immer noch
fehlende Vertrauen gegenüber dem E-Commerce angeführt.
Die Kreditkartendaten werden nur ungern weitergegeben. Mit dem Inkrafttreten des
"Electronic Transaction Act" aus dem Jahre 2001 rechnen Marktbeobachter jedoch
künftig mit einem raschen Anstieg von B2C-Geschäften. Kürzlich hat die
Supermarktkette Villa Market in Zusammenarbeit mit dem drittgrößten thailändischen
Mobilfunkbetreiber True Move einen Online-Shopping-Service (Weloveshopping.com)
eingerichtet, der Bestellungen über das Mobilfunknetz von True Move in zehn VillaMarket-Filialen in Bangkok ermöglicht. Bestellungen, die bis vor 14:00 Uhr eingehen,
werden noch am gleichen Tag ausgeliefert. Die Zustellungsgebühr beträgt 120 B je
Lieferung.
Ein großes Potential für den Online-Handel steckt nach Ansicht von Marktbeobachtern
insbesondere in der Automobilbranche und im Agrarbereich. Der thailändische ECommerce bedient sich derzeit laut Nectec lediglich zu etwa 31% des "Shopping Card
Models". Zu fast 70% erfolgen die Bestellungen und Bezahlungen per Formblatt. Für die
Belieferung der Kunden wird zum größten Teil ein Zustelldienst eingesetzt. So werden je
24% der Bestellungen durch einen Kurierdienst oder die Post und 22% durch einen
Boten zugestellt.
Wichtigste Produktgruppen im Online-Handel 2004
Produkt
Anteil am Gesamtumsatz in %
Reisen
17,4%
Computer (Hard- und Software)
14,9%
Bekleidung
14,7%
Nahrungsmittel u. Getränke
9,1%
Kfz
9,0%
Elektronik
6,3%
Gesundheitsprodukte u. Kosmetika
5,6%
Bücher und Unterhaltung
5,0%
Geschenke und Blumen
2,5%
Übriges
15,4%
Quelle: Forrester Research
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
199
Business to Business
Das Department of Export Promotion des Handelsministeriums hat in Zusammenarbeit
mit fünf professionellen Internetunternehmen ein Projekt zur Erleichterung des B2BHandels zwischen thailändischen Produzenten und Exporteuren eingerichtet. Nach
Angaben der Nectec bedienen sich derzeit in Thailand vor allem Tourismus,
Computerhandel, Agrarbereich, Unterhaltungs- und Dienstleistungssektor, Hersteller von
Bekleidung, Nahrungsmitteln, Kosmetika und Medikamenten, Druckerei- und
Verlagswesen sowie Immobilienhandel des Online-Geschäfts.
Versandhandel
Der Versandhandel spielt eine untergeordnete Rolle. Es gibt auch nur relativ wenige
Händler. Nach Ansicht vieler Thailänder ist der Einkauf auf diese Weise zu kompliziert.
Problematisch ist außerdem der Umtausch. So betreibt beispielsweise die Handelskette
Seven-Eleven Versandhandel, allerdings müssen die georderten Waren in einer nahe
am Wohnort gelegenen Geschäftsfiliale des Unternehmens abgeholt werden. Fachleute
räumen dem Versandhandel in Thailand daher keine großen Entwicklungsmöglichkeiten
ein.
6.3. Rechtlicher Rahmen
Autor: AHK Thailand
Gesellschaftsrecht
Das thailändische Gesellschaftsrecht ist stark vom deutschen Recht geprägt. Die in
Thailand existenten Gesellschaftsformen entsprechen von der Konzeption den in
Deutschland bekannten Gesellschaftsformen.
Limited Companies
Die Limited Companies sind Kapitalgesellschaften und als juristische Personen eine von
ihren Anteilseignern verschiedene rechtliche Einheit mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Die Private Limited Company ist weitgehend mit der deutschen GmbH vergleichbar. Die
Gesellschaft haftet allein mit dem Gesellschaftsvermögen, eine persönliche Haftung der
Anteilseigner ist auf die gezahlte Einlage begrenzt. Die Gesellschaft handelt durch ihre
Organe, den Geschaeftsführer und die Gesellschafter-Versammlung. Die Private Limited
Company muss von sieben natürlichen Personen (sog. "Promoters") gegründet werden.
Bei der Registrierung wird in der Regel ein Mindestkapitaleinsatz von 30.000,00 Baht als
ausreichend angesehen.
Die Public Limited Company sind weitgehend mit der deutschen Aktiengesellschaft
vergleichbar. Die Gesellschaft haftet ebenso wie bei der Private Limited Company allein
mit dem Gesellschaftsvermögen, eine persönliche Haftung der Anteilseigner ist auf die
gezahlte Einlage begrenzt. Die Geschäfte werden von einem Vorstand ("Board of
Directors") geführt, der aus mindestens fünf natürlichen Personen bestehen muss und
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
200
der die Gesellschaft nach außen vertritt. Die Public Limited Company muss von fünfzehn
natürlichen Personen gegründet werden, von denen mindestens die Hälfte ihren
Wohnsitz in Thailand haben muss und die zusammen mindestens fünf Prozent des
Kapitals zeichnen.
Die Public Limited Company ist im Gegensatz zur Private Limited Company für eine
breitere öffentliche Streuung der Anteile konzipiert und unterliegt gesteigerten
Bilanzierungs- und Buchführungspflichten.
Partnerships
Die Ordinary Partnerships sind weitgehend mit der deutschen BGB-Gesellschaft (GbR)
vergleichbar. Sie sind Personengesellschaften und damit keine von ihren Anteilseignern
verschiedene Rechtspersönlichkeit. Die Partner der Gesellschaft haften als
Gesamtschuldner unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der
Gesellschaft. Die Geschäftsführung und Vertretung obliegt den Partnern der
Gesellschaft. Die Gründung einer Ordinary Partnership erfordert keine
Publikationspflichten und kaum Formalitäten. Die Registered Partnerships ist im
Wesentlichen mit der deutschen Offenen Handelsgesellschaft (OHG) vergleichbar. Die
Registered Partnership ist eine juristische Person und damit ein rechtlich selbständiger
Träger von Rechten und Pflichten. Die Partner der Gesellschaft haften mit dem
Zeitpunkt der Registrierung für die Gesellschaftsverbindlichkeiten ähnlich einem Bürgen,
d.h. die haften unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen, wenn die Gesellschaft in Verzug
ist.
Die Limited Partnership sind mit der deutschen Kommanditgesellschaft (KG)
vergleichbar. Diese Gesellschaftsform ist eine von ihren Anteilseigner verschiedene,
selbständige juristische Person und erlangt diesen Status durch Registrierung. Die
persönliche Haftung der Anteilseigner darf dabei auf die Höhe der Einlage beschränkt
werden. Es muss jedoch immer mindestens ein unbeschränkt haftender Partner
verbleiben. Die Geschäftsführung steht den unbeschränkt haftenden Partnern zu.
Repräsentanzbüro
Ein Repräsentanzbüro ist ein unselbständiger Teil der Muttergesellschaft ohne eigene
Rechtspersönlichkeit. Dabei ist kommerzielle Tätigkeit, insbesondere die Erzielung von
Einnahmen untersagt. Ein Repräsentanzbüro ist jedoch ein erster Schritt zu
geschäftlichen Betätigung in Thailand. Der Vorteil liegt darin, dass eine Beteiligung
thailändischer Partner nicht erforderlich ist. Allerdings ist im Vergleich zur Gründung
einer Private Limited Company die Eröffnung eines Repräsentanzbüros kostenintensiver
und der Registrierungsprozess dauert wesentlich länger.
Regionalbüro ("Regional Operating Headquarters")
Ein Regionalbüro ist eine nach thailändischem Recht gegründete Gesellschaft, die
Dienstleistungen für das Mutterhaus und etwaige Tochter- und assoziierte
Gesellschaften übernimmt, unabhängig davon, ob diese in Thailand oder im Ausland
erbracht werden. Der Vorteil eines solchen Regionalbüros sind insbesondere deutliche
Steuervorteile, die günstigere Bedingungen für ausländische Direktinvestionen schaffen.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
201
Handelsvertreter
Eine Alternative zur Errichtung einer eigenen Niederlassung stellt die Einschaltung eines
Handelsvertreters dar. Der Vorteil ist, dass die relativ hohen Betriebs- und
Unterhaltungskosten einer Niederlassung entfallen.
Steuerrecht
Gesetzliche Grundlage des thailändischen Steuerrechts ist der "Revenue Code". Die
wichtigsten gesetzlich geregelten Steuern sind die Einkommensteuer, die
Körperschaftssteuer und die Mehrwertsteuer. Wenngleich sowohl die Regierung als
auch die
örtlichen Behörden zur Erhebung ermächtigt sind, fließen die Steuererträge vorwiegend
der Regierung zu. Hauptertragsquelle sind die Mehrwert-, Einkommens- und
Körperschaftsteuern.
Einkommensteuer (personal income tax)
Natürliche Personen, die sich langer als 180 Tage im Kalenderjahr in Thailand aufhalten,
werden als gebietsansässig betrachtet, und sind folglich einkommensteuerpflichtig für
Einkünfte, die entweder innerhalb oder außerhalb des Landes entstanden sind. Nicht
dauerhaft Ansässige unterliegen hingegen der Einkommensteuerpflicht nur, sofern ihre
Einkünfte aus thailändischen Quellen herrühren.
Körperschaftsteuer (corporate income tax)
Kapitalgesellschaften, rechtsfähige sind in Thailand unbegrenzt
körperschaftsteuerpflichtig. Juristische Personen, die hingegen nicht im Lande ansässig
sind, unterliegen der
Körperschaftsteuer nur hinsichtlich der Gewinne, die im Lande entstehen. Maßgebendes
Kriterium ist zunächst die Feststellung, ob das ausländische Unternehmen in Thailand
eine Geschäftstätigkeit ("carries on business") entfaltet. Hierfür reicht es bereits, wenn
ein Arbeitnehmer, Repräsentant oder Vermittler dort die geschäftlichen Interessen der
Gesellschaft wahrnimmt und somit Einkommen erzielt. Daneben werden ausländische
Gesellschaften, bei denen zwar eine Geschäftstätigkeit nicht vorliegt, die jedoch
Einkünfte wie Dividenden, Zinsen, Zahlungen für erbrachte Dienstleistungen aus dem
Lande erhalten, mit einer entsprechenden Quellensteuer belegt.
Mehrwertsteuer (value added tax)
Seit dem 1.1.1992 gibt es in Thailand eine Mehrwertsteuer (value added tax - VAT)
neben einer besonderen Umsatzsteuer (specific business tax). Die VAT- Regelung
ähnelt im Grundsatz den europäischen Mehrwertsteuersystemen vor allem hinsichtlich
der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Steuerpflichtig sind solche Personen, die
VAT- pflichtige Waren und Dienstleistungen verkaufen bzw. erbringen. Dies gilt ebenso
für solche, die Waren ins Land importieren. Der Steuersatz betragt 7%; der zu
entrichtende VAT- Betrag wird dadurch errechnet, dass die auf eingehende Waren,
Kapitalgüter oder Rohstoffe anfallende und bezahlte VAT vorher abgezogen wird.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
202
Arbeitsrecht
Das thailändische Arbeitsrecht wurde durch das Inkrafttreten des neuen "Labour Act" im
Jahr 1998 grundlegend geändert und umfassend modernisiert, um den Anforderungen
des gegenwärtigen Arbeitsmarktes gerecht zu werden.
Die Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden in der Woche nicht
überschreiten. Der Arbeitnehmer ist mindestens einen Tag pro Woche freizustellen. In
Thailand sind 14 Tage als Feiertage ausgewiesen, der Anspruch auf Erholungsurlaub
hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und beträgt mindestens 6 Tage pro
Jahr. Arbeitnehmer haben ferner ein Recht auf Fort- und Weiterbildung. Für die
Kündigung eines Arbeitsvertrags ist Schriftform und die Einhaltung von mindestens
einem Monat Kündigungsfrist erforderlich. Die Mindesthöhe für ggf. zu zahlende
Abfindungszahlungen ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich in Abhängigkeit von der
Beschäftigungsdauer.
Das Recht zur Gewerkschaftsbildung ist verfassungsrechtlich garantiert. Eine
Gewerkschaft benötigt dabei eine Lizenz und unterliegt einer Registrierungspflicht.
Tätigkeit und Wirkungsbereich der Gewerkschaften sind im "Labour Relations Act"
festgelegt. Ein Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten hat eine Betriebsvereinbarung
abzufassen und auszuhängen. Bei einem Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ist
ein Betriebsrat einzurichten.
In Thailand existiert keine spezielle Arbeitsgerichtsbarkeit.
Unternehmensformen: siehe Handelsrecht
Verträge
I. Ein Vertrag kommt prinzipiell durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen
zustande.
Willenserklärungen, welche auf einem Irrtum beruhen, sind je nach Art des Irrtums
nichtig oder anfechtbar. Gleiches gilt, wenn die Willenserklärung auf einer Täuschung
oder Drohung beruhen. (Sec.159,164 CCC)
II. Bei Rechtsgeschäften muss, wenn nötig, die gesetzliche Formvorschrift eingehalten
werden. Ansonsten sind diese in ihrer Rechtsfolge nichtig (Sec.152 CCC). Diese
Rechtsfolge gilt ebenfalls für Scheingeschäfte und bei einem Verstoß gegen die guten
Sitten.
III. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre (Sec.193/32 CCC). Im Miet- und
Rentenrecht gibt es eine Verjährungsfrist von 5 Jahren.
Bei Kauf,- Dienst- und Werkverträgen gibt es eine Verjährungsfrist von 2 Jahren.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
203
6.4. Wichtige Kontakte
Deutsch-Thailändische Handelskammer (German-Thai Chamber of Commerce, GTCC)
25th Floor, Empire Tower 3, 195 South Sathorn Road, Bangkok 10120
GPO Box 1728, Bangkok 10501
Tel.: 00660/26 70 06 00, Fax: -26 70 06 01
E-Mail: gtcc@gtcc.org, Internet: www.gtcc.org
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
9 South Sathorn Road
Bangkok 10120
Tel.: +66(0) 2287 9000
Fax: +66(0) 2287 1776
E-Mail: info@german-embassy.org.th
Internet: www.bangkok.diplo.de
Thai Chamber of Commerce
150 Rajbopit Rd., Kwang Wat Rajbovit, Pranakorn, Bangkok 10200
Tel.: 00660/26 22 18 60, Fax: -22 25 33 72
Internet: www.tcc.or.th
Board of Investment, BOI
555 Vibhavadi-Rangsit Road, Chatuchak, Bangkok 10900
Tel.: 00660/25 37 81 11, -25 37 85 55, Fax: -25 37 81 77
E-Mail: head@boi.go.th, Internet: www.boi.go.th
Ministry of Commerce
Department of Business Development, Commercial Registration
44/100 Nonthaburi 1 Road, Bangkrasor, Muang Distr., Nonthaburi 11000
Tel.: 00660/25 47 50 50, Fax: -25 47 44 59
E-Mail: webmaster@thairegistration.com, Internet: www.thairegistration.com
Thailand Retailers Association (TRA)
Unit 100/9, 12th Floor Vongvanij Complex, B Buld., Rama 9 Rd., Huay Khwang
Bangkok 10320
Tel.: 00660/26 45 04 22, Fax: -26 45 04 21
E-Mail: info@tra.or.th
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
204
Thailand Franchise Association
20/25 Seri Village, On Nut, Sukhuomvit 77, Bangkok 10250
Tel.: 00660/23 21 51 29, Fax: -27 21 27 95
E-mail: focus@bangkok.com, Internet: www.thailandfranchise.com
National Electronics and Computer Technology Centre, Nectec
112 Paholyothin Rd., Klong 1, Klong Luang, Pathumthani 12120
Tel.: 00660/25 64 69 00, Fax: -25 64 69 01-5
E-Mail: info@nectec.or.th, Internet: www.nectec.or.th
Thailändische Regierung
www.thaigov.go.th
Thailändisches Wirtschaftsministerium
www.moc.go.th
Thailändisches Finanzministerium
www2.mof.go.th
Thailändische Handelskammer
www.thaiechamber.com/cms/index.jsp
Board of Investment
www.boi.go.th/englis
(Bei der bfai und der GTCC können Anschriften von Rechtsanwaltskanzleien in
Erfahrung gebracht werden.)
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
205
7. Das Land VIETNAM
7.1. Wirtschaftsstruktur
Autor: Helmut Kahlert, bfai
Köln (bfai) - Mit einer Dynamik ähnlich der in der VR China Anfang der 90er Jahre
befindet sich die vietnamesische Wirtschaft auf dem Weg zur Industrialisierung. Die
Aussichten auf eine Fortsetzung des stetigen Wachstums mit jährlichen Zuwachsraten
von mehr als 8% sind günstig. Profitieren wird das Wirtschaftsklima auch von den
enormen Anstrengungen der Regierung um eine Integration des südostasiatischen
Landes in die Weltwirtschaft. Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank
Länder und Märkte.
Vietnam im globalen und regionalen Kontext
Vietnams Wirtschaft ist bei der Aufholjagd "Shooting Star" unter den Volkswirtschaften
Südostasiens: Sie weist seit Jahren neben derjenigen der VR China die höchsten
Wachstumsraten beim Bruttoinlandsprodukt (BIP) aus. Nach einer langen Zeit der
Vorbereitungen und Verhandlungen wurde das Land am 11.1.07 als 150. Mitglied in die
globale Welthandelsorganisation WTO aufgenommen, was auch als Anerkennung der
erreichten enormen wirtschaftlichen Dynamik gelten kann. Seit 1993 haben sich etwa
die Anteile von Export und Import am BIP mehr als verdoppelt.
Der Beitritt zur WTO kann als "Meilenstein" der wirtschaftlichen Reform- und
Öffnungspolitik angesehen werden, die von der vietnamesischen Führung parallel zur
entsprechenden wirtschaftspolitischen Weichenstellung im großen Nachbarland VR
China in Gang gesetzt wurde. Mit der als "Doi-moi"-Politik bekannt gewordenen Initiative
Hanois hatten 1986 die Reformen begonnen, durch die private Unternehmen,
ausländisches Kapital und Öffnung der Märkte in Vietnams Wirtschaft Einzug hielten. In
der Folge legte die wirtschaftliche Leistung über eine Reihe von Jahren mit konstant
hohen Raten zu.
Die angestrebte Transformation der vietnamesischen Ökonomie von einer zentral
verwalteten in eine marktwirtschaftlichen Prinzipien folgende wurde konsequent mit dem
Start eines Zehnjahresprogramms zur Jahrtausendwende fortgesetzt. Hauptziele waren:
hohe Wachstumsraten durch mehr Markt, soziale Stabilität und Nachhaltigkeit,
Modernisierung des Regierungssystems. Zwischen 1990 und 2005 hat sich in der Folge
das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu konstanten Preisen nahezu verdreifacht. Grundlage
war eine Wachstumsrate, die seit Anfang des neuen Jahrtausends Jahr für Jahr
zwischen 6 und 8% pendelte und 2005 sowie 2006 sogar weit darüber lag. Das BIP je
Einwohner expandierte allein zwischen 2003 und 2005 um gut 30% auf 640 US$.
Das beschleunigte Wachstum hat die in- und ausländische Investitionstätigkeit stark
angefacht. Für viele Sektoren bestehen konkrete Pläne, darunter der Ausbau der
Infrastruktur (Bahn, Häfen, Energie- und Wasserwirtschaft, Telekommunikation), den
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
206
Bergbau und den Tourismus, die Branchen Automobilfertigung, Chemie, Medizintechnik,
Maschinenbau und Bauwirtschaft sowie für den Umweltschutz. Allein für das Bahnnetz
werden rund 50 Mrd. US$, für die Kraftwerkswirtschaft etwa 14 Mrd. $ an Investitionen
geplant. Hieran wird sich die Weltbank mit einem Milliardenbetrag beteiligen.
Nach den Prognosen des Ministry of Planning and Industry könnten sich 2007 die
privaten ausländischen Direktinvestitionen gegenüber dem Vorjahr auf 20 Mrd. US$
verdoppeln, da viele Großprojekte in der "Pipeline" sind. Unter den ausländischen
Investoren nimmt Deutschland nur den 17. Platz ein, unter den EU-Firmen Rang 5. Von
vietnamesischer Seite wird ein stärkeres deutsches Engagement in der Wirtschaft
gewünscht, das aus deutscher Sicht jedoch häufig erst nach einer weiteren
Verbesserung der Rahmenbedingungen möglich würde.
Mit dem Beitritt zur Association of South East Asian Nations (ASEAN) übernahm
Vietnam die Verpflichtung zum Abbau von Handels- und Investitionshemmnissen. Als
Kernstück der Vereinbarungen zum ASEAN Free Trade Area (AFTA) müssen für eine
breite Palette von landwirtschaftlichen und industriellen Erzeugnissen die Zollsätze
schrittweise auf weniger als 5% gesenkt werden.
Einen weltweiten Überblick über bilaterale Freihandelsabkommen bietet die bfaiPublikation "Bilaterale Freihandelsabkommen - eine Bestandaufnahme",
Erscheinungsjahr 2007, Bestellnr. 12370, Preis 25 Euro.
Sektorale Struktur
Vietnam befindet sich in beschleunigtem Tempo auf dem Weg vom Agrar- zum
Industrieland. So überholten Industrie und Bausektor zusammen zwischen 2000 und
2005 den bis dahin führenden Agrarsektor deutlich. Dennoch bleibt es gemessen an der
Zahl der Beschäftigten weiter auch ein wichtiges Agrarland. In den Zweigen Land-,
Forst- und Fischereiwirtschaft sind noch immer fast zwei Drittel der Bevölkerung in Lohn
und Brot. Weltweit nimmt Hanoi jeweils den zweiten Platz als Exporteur von Reis und
Kaffee ein. In Südostasien ist Vietnam ferner einer der größten Exporteure von Rohöl.
Die Rohstoffe Kohle, Öl und Gas tragen zum Wachstum in beachtlichem Umfang bei.
Auf dem Wege zu einer Verbreiterung der Industriestruktur ist man indes gut
vorangekommen, obwohl die Regierung noch immer stark in die Schwerindustrie
investiert (unter anderem Stahlherstellung, Zementproduktion, Schiffsbau). Die
Fertigung von Textilien und Bekleidung wird durch den Export nachhaltig vorangetrieben.
Jedoch fassen inzwischen auch andere Produktionszweige Fuß, unter anderem die
Elektronikfertigung und die Kfz-Teile-Branche; die Wirtschaft streift ihr Image der
"verlängerten Werkbank" allmählich ab.
Steigende Tendenz weist der Anteil des Dienstleistungssektors am BIP auf. Hierzu trägt
vor allem der Tourismuszweig bei: 2005 kamen 3,4 Millionen Reisende ins Land.
Allerdings lag der Zuwachs bei den Einreisen 2006 nur noch bei 3%, vor allem wegen
des überproportionalen Rückgangs chinesischer Besucher. Als große
Wachstumsmärkte für den Zweig gelten Asien/Australien und die USA. Dagegen
erbringen "klassische" Dienstleistungssparten wie Banken und andere Finanzbranchen
noch weniger als in anderen vergleichbaren Ländern für die Wertschöpfung des Sektors.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
207
Bedeutung der Wirtschaftssektoren (Anteile in %)
Anteil am
Anteil am
Sektor
BIP
BIP
2000
2005
Land-, Forst- und
24,5
20,9
Fischereiwirtschaft
Bergbau
9,7
10,5
Verarbeitende
18,6
20,7
Industrie
Strom-, Gas-, und
3,2
3,5
Wasserwirtschaft
Baugewerbe
5,4
6,4
Handel, Handwerk
14,2
13,6
Hotel- und
3,3
3,5
Gaststättengewerbe
Verkehr, Logistik
3,9
4,4
Bildung, Gesundheit,
5,3
5,2
Kultur
Andere
12,0
11,4
Dienstleistungen
Quelle: Statistical Yearbook of Vietnam, 2005
Anteil an den
Beschäftigten
2000
65,1
Anteil an den
Beschäftigten
2005
56,8
n.v.
10,3
n.v.
12,9
n.v.
n.v.
2,8
10,4
1,8
5,0
12,2
1,9
3,1
3,6
2,9
4,2
2,9
4,2
Weitere aktuelle gesamtwirtschaftliche und Branchen-Trends finden Sie kostenlos zum
Download in der jährlich aktualisierten Publikationsreihe "Wirtschaftstrends". Die
wichtigsten makroökonomischen Kennziffern stehen, zweimal jährlich aktualisiert, in der
Reihe "Wirtschaftsdaten kompakt" kostenlos zur Verfügung (www.bfai.de).
Regionale Struktur
Einige Regionen liegen im Landesvergleich gemessen an der Zahl der dort ansässigen
Unternehmen und der Höhe ihres Kapitals klar vorne. Wirtschaftliche Zentren sind der
Großraum Ho-Chi-Minh-Stadt (Saigon) und die Hauptstadtregion um Hanoi. Diese
beherbergen auch die beliebtesten Industrieparks und Export Processing Zones des
Landes.
Wirtschaftliche Bedeutung der Provinzen (Zahl d. Unternehmen nach investiertem
Kapital in Dong per 31.12.04) *)
Provinz /
0,5 bis
1 bis
5 bis
10 bis
50 bis
200 bis
Unter 0,5
Investiertes
unter 1
unter 5 unter 10 unter 50 unter 200 unter
Bill.
Kapital
Bill.
Bill.
Bill.
Bill.
Bill.
500 Bill.
Red River Delta
4.951
4.476
10.013
2.205
2.362
832
218
North East
1.450
920
2.574
511
554
135
36
North West
114
157
508
122
116
25
1
North Central
1.274
995
2.149
407
382
130
25
Coast
South Central
1.765
1.150
2.162
437
533
163
40
Coast
Central
686
480
1.019
289
298
78
23
Highlands
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
208
South East
8.176
5.247
10.460
Mekong River
4.769
2.766
3.851
Delta
*) 1 Euro = rund 18.900 Dong (Ende 2004)
Quelle: Statistical Yearbook of Vietnam, 2005
2.731
596
3.431
522
1.259
187
Die Regierung beabsichtigt, bis 2015 insgesamt 115 neue Industriezonen sowie -parks
zu errichten und 27 bestehende auszubauen. Zu den attraktivsten Standorten für
ausländische Investoren zählen im Süden auch die Zonen und Parks in den an Saigon
angrenzenden Provinzen Dong Nai, Bin Duong und Ba Rai-Vung Tau. Im Norden ist
dies neben den Sonderzonen Hanois vor allem die in Hai Duong. Im 1. Quartal 2007
haben sich die ausländischen Direktinvestitionen in den Sonderzonen gegenüber dem
gleichen Zeitraum des Vorjahres verdoppelt und einen Kapitalwert von rund 1 Mrd. US$
erreicht. Bis 2010 soll die industrielle Produktion hier rund 30 Mrd. $ betragen, was
einem Anteil von 40% an der gesamten Industrieproduktion entspräche.
Rolle des Staates
Vor dem Beginn des Reformprozesses 1986 stellten in Vietnam die Staatsunternehmen
einen wesentlichen Teil der Wirtschaft dar. Auf den Sektor entfielen etwa 40% des
Bruttoinlandsprodukts, rund 37% der Produktion in der verarbeitenden Industrie und
mehr als ein Drittel aller Nichtöl-Exporte. Bis 2006 ist nach Angaben des
Industrieministeriums jedoch der staatliche Anteil an der Industrieproduktion im
Vorjahresvergleich unter 32% gesunken. Zugleich stiegen die Anteile der lokalen
Privatwirtschaft auf etwa 30% und des auslandsinvestierten Sektors auf über 38%.
Durch Privatisierung ("Equitisierung"), Verkauf oder Schließung will die Regierung die
Zahl von mehr als 3.000 subventionierten staatlichen Unternehmen drastisch reduzieren.
Weit oben auf der Liste steht eine Umstrukturierung des Bankensektors. Bisher wurden
allerdings erst etwa 10% des in den Unternehmen investierten Kapitals erfolgreich
transformiert. Ferner gibt es einen "Kern" von bis zu 1.000 " sensitiven" Staatsfirmen,
über die die Regierung die Kontrolle vollständig sowie über eine Reihe anderer
mehrheitlich behalten möchte.
Ende 2005 wurde ein einheitliches Gesellschaftsrecht und ein gemeinsames
Investitionsgesetz für alle Unternehmen verabschiedet.
Außenhandel
Das starke Wirtschaftswachstum ist von der Dynamik des Außenhandels in den letzten
Jahren noch übertroffen worden. Ein- und Ausfuhr expandierten zwischen 2003 und
2006 jeweils mit Raten zwischen 15 und 30% per annum. Auf der Importseite legten
besonders die Bezüge von Maschinen, Ausrüstungen und Teilen sowie von chemischen
Produkten zu. Auffällig ist auch der hohe Wert bei eingeführten Vorerzeugnissen. Auf
den Auslandsmärkten werden nach Meinung von Landeskennern künftig immer öfter
neben den heute noch dominierenden Positionen Rohöl, Bekleidung und Textilien,
Holzerzeugnisse, Schuhe sowie (verarbeitete) Nahrungsmittel (Reis, Kaffee, Fisch) auch
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
209
353
54
elektrotechnische/elektronische Produkte und andere vietnamesische Erzeugnisse mit
höherer Wertschöpfung auftauchen.
An der Spitze der Lieferanten standen 2005 und 2006 die chinesischsprachigen Länder
(VR China, Taiwan, Singapur) vor Japan und Korea (Rep.). Eine starke Dynamik weisen
insbesondere die Bezüge aus der Volksrepublik auf, mit der die Handelsverflechtungen
eng sind. Deutschland ist einer der wichtigsten Maschinenlieferanten des Landes und
konnte zuletzt auch beim Export von Chemie- und Pharmaprodukten kräftig zulegen.
Unter den Hauptabnehmern liegen die USA vorn, vor den EU-Ländern und Japan sowie
China und Australien.
Der Fehlbetrag in Hanois Leistungsbilanz konnte bisher durch Kapitalzuflüsse aus
Investitionen, Entwicklungshilfe und Transfers von Auslandsvietnamesen problemlos
finanziert werden. Bei steigenden Währungsreserven blieb die Auslandsverschuldung
mit etwa einem Drittel des BIP-Wertes relativ niedrig.
Einfuhr nach SITC-Positionen (in Mio. US; Veränderung zum Vorjahr in %)
SITC Warengruppe
2003
2004
2005
Veränderung
0-9 Insgesamt
24.011,7
29.888
33.884
13,4
0 Nahrungsmittel/lebende Tiere
12
1.308
1.756
34,3
5 Chemische Erzeugnisse
3.606
4.113
4.696
14,2
.51 Organische Chemikalien
328
459
636
38,6
.52 Anorganische Chemikalien
207
203
239
17,7
.53 Farben/Lacke
264
309
341
10,4
.54 Arzneimittel
506
466
550
18,0
.55 Waschmittel/Kosmetika
134
185
220
18,9
.56 Düngemittel
630
626
473
-24,4
.57 Kunststoffe (Primärform)
829
1.081
1.319
22,0
.58 Kunststoffe (Halbwaren)
212
285
337
18,2
6 Vorerzeugnisse
6.641
8.233
9.235
12,2
.64 Papier/Pappe
407
415
465
12,0
.65 Textilien
2.441
2.954
3.325
12,6
.66 Baustoffe/Glas/Keramik
275
355
468
31,8
.67 Eisen/Stahl
1.896
2.450
2.693
9,9
.68 NE-Metalle
465
648
707
9,1
7 Maschinen und Fahrzeuge
7.977
8.995
9.091
1,1
.71 Kraftmaschinen
920
628
620
1,3
.72 Arbeitsmaschinen
1.521
1.331
1.517
14,0
.73 Metallbearbeitungsmaschinen
298
307
277
-9,8
.74 Spezialmaschinen
953
1.090
1.232
13,0
.75 Büromaschinen/EDV
457
1.060
857
-19,2
.76 Nachrichtentechnik/Radio/TV
568
714
899
25,9
.776 Elektronische Bauelemente
359
291
333
14,4
.75+76+776 Elektronische
1.384
2.065
2.089
1,2
Erzeugnisse
.77 minus776 Elektrotechnik
925
1.270
1.274
0,3
.78 Kraftfahrzeuge
1.293
1.469
1.499
2,0
.79 Schienen-, Wasser-,
681
788
583
-26,0
Luftfahrzeuge
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
210
8 Fertigerzeugnisse
1.554
1.649
.82 Möbel
19
55
.84 Bekleidung
369
234
.87 Mess- und Regeltechnik
242
318
.88 Feinmechanik/Optik
115
156
Quelle: UN Comtrade-Datenbank
(http://unstats.un.org/unsd/comtrade/dqQuickQuery.aspx
1.856
74
241
360
148
12,6
34,5
3,0
13,2
-5,1
Ausfuhr nach SITC-Positionen (in Mio. US; Veränderung zum Vorjahr in %)
SITC Warengruppe
2003
2004
2005
Veränderung
0-9 Insgesamt
20.150
29.680
35.572
19,9
0 Nahrungsmittel/lebende
4.384
5.039
5.850
16,1
Tiere
1 Getränke/Tabak
142
47
27
-42,6
2 Rohstoffe
628
774
935
20,8
3 Brenn-, Schmierstoffe/Strom
4.151
6.076
8.112
33,5
.33 Erdöl, Erdölerzeugnisse
3.962
5.550
7.324
32,0
5 Chemische Erzeugnisse
338
482
641
33,0
.54 Arzneimittel
12
10
16
60
6 Vorerzeugnisse
1.343
2.478
3.004
21,2
.64 Papier/Pappe
80
90
110
22,2
.65 Textilien
473
621
641
3,2
.67 Eisen/Stahl
83
67
93
38,8
7 Maschinen und Fahrzeuge
1.792
2.665
3.342
25,4
.71 Kraftmaschinen
100
242
281
16,1
.72 Arbeitsmaschinen
80
83
108
30,1
.73
3
11
23
109,1
Metallbearbeitungsmaschinen
.74 Spezialmaschinen
62
258
270
4,7
.75 Büromaschinen/EDV
468
261
565
116,5
.76
193
241
300
24,5
Nachrichtentechnik/Radio/TV
..776 Elektronische
114
79
111
40,5
Bauelemente
.75+76+776 Elektronische
775
581
976
68,0
Erzeugnisse
.77 minus 776 Elektrotechnik
542
1.147
1.313
15,3
.78 Kraftfahrzeuge
219
334
350
4,8
.79 Schienen-, Wasser-,
10
10
11
10
Luftfahrzeuge
8 Fertigerzeugnisse
7.225
11.997
13.511
12,6
.84 Bekleidung
3.467
4.720
5.051
7,0
Quelle: UN Comtrade-Datenbank
(http://unstats.un.org/unsd/comtrade/dqQuickQuery.aspx)
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
211
7.2. Vertrieb
Autor: Udo-Peter Bartsch, bfai
Hanoi (bfai) - Die Einzelhandelslandschaft in Vietnam hat sich seit 1995, als das Land
nur über zehn Supermärkte und zwei Einkaufszentren verfügte, deutlich verändert. Ende
2006 gab es bereits etwa 200 Supermärkte und rund 30 Shopping Malls. Zudem ist der
Bau von weiteren 20 Supermärkten und 35 Einkaufszentren geplant. Die modernen
Verkaufsformen konnten ihren Anteil am Einzelhandelsumsatz von 3 auf 13% steigern.
Auch die ausländischen Handelsketten wollen künftig deutlich mehr investieren.
(Kontaktanschriften) Weitere Informationen unter www.bfai.de, Datenbank Länder und
Märkte.
Groß- und Einzelhandel
Vietnam muss, bedingt durch die Anfang 2007 erfolgte Aufnahme in die World Trade
Organization (WTO), seinen bisher weitgehend abgeschotteten Binnenmarkt für
ausländische Handelsgesellschaften breiter öffnen. Durch das im März erlassene
Decree 23/2007/ND-CP wird nunmehr ausländischen Firmen die direkte Handelstätigkeit
im Land offiziell ermöglicht. Allerdings erhalten eine entsprechende Handelslizenz nur
Investoren aus den Ländern, die mit Vietnam eine internationale Konvention über die
Marktöffnung für Waren unterzeichneten.
Nach Erhalt der Handelslizenz können die ausländischen Gesellschaften ihre eigenen
Handelsniederlassungen eröffnen. Dies war zwar auch schon unter dem geltenden
Recht des am 1.1.06 in Kraft getretenen neuen Handelsgesetzes theoretisch möglich, es
fehlten jedoch die entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Für die Vergabe von
Vertriebsrechten bestehen allerdings folgende Zeitpläne:
- für Joint Venture mit einem ausländischen Kapitalanteil bis zu 49% ist die Aufhebung
der Beschränkungen für den Auslandskapitalanteil für den 1.1.08 vorgesehen
- für 100% ausländisch investierte Unternehmen ist es der 1.1.09.
Mit einer Bevölkerung von mehr als 84 Mio., davon die Hälfte unter 30 Jahre alt, ist das
südostasiatische Land ein sehr attraktiver Einzelhandelsmarkt. Bei einem jährlichen
Anstieg der Konsumausgaben um 16% und einer Umsatzsteigerung im Einzelhandel um
fast 17% zwischen 2001 und 2005 zählt es zu den expansivsten Märkten in
Südostasien. Nach einer Untersuchung der US-Consultingfirma AT Kearney ist Vietnam
nach Indien und Russland der interessanteste Markt für ausländische
Handelsgesellschaften. Im lokalen Einzelhandel vollzieht sich gegenwärtig ein
beschleunigter Strukturwandel. Moderne Handelseinrichtungen entstehen nicht nur in
der Wirtschaftsmetropole Ho-Chi-Minh-Stadt (Saigon) und in Hanoi, sondern verstärkt
auch in den mittelgroßen Provinzstädten des Landes.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
212
Entwicklung des Einzelhandels
2004
25,35 Mrd.
19,4
Umsatz (in US$)
Zuwachs auf DongBasis (in %)
Wechselkurs:
1 US$ = 15.723D
Quelle: Statistical Yearbook of Vietnam 2005
2005
30,28 Mrd.
20,5
1 US$ = 15.860 D
2006
k.A.
k.A.
1 US$ = 16.075 D
Der Generaldirektor der deutschen Handelskette Metro Cash & Carry in Vietnam, James
Scott, räumt in den kommenden fünf Jahren hauptsächlich mittelgroßen Super- sowie
Hypermärkten die besten Entwicklungsmöglichkeiten ein. Bis 2010 dürfte nach Ansicht
von Marktbeobachtern der Anteil der modernen Verkaufsformen am
Einzelhandelsumsatz des Landes von etwa 13% auf 30% steigen.
In Anbetracht der guten Geschäftsaussichten planen die bereits vertretenen
ausländischen Handelsketten, ihre Kapazitäten weiter auszubauen. Die Metro Cash &
Carry, die schon Supermärkte in Saigon, Hanoi, Can Tho (Mekongdelta), Danang, Hue
und Haiphong besitzt, will in den kommenden Jahren weitere eröffnen. Metro machte
2005 einen Umsatz von mehr als 200 (2004: 160) Mio. $. Im Nahrungsmittelbereich
stammen zwischen 90 und 95% der von Metro vermarkteten Produkte aus der
Inlandsproduktion.
Auch die französische Groupe Bourbon (GB), die bereits in Südvietnam in der Dong Nai
Provinz, in Hanoi und in Haiphong je einen sowie im Großraum von Saigon (An Lac,
Binh Dong) drei Big C-Supermärkte betreibt, will weiter expandieren. Nach Aussagen
des Präsidenten von GB, Jacques de Chateauvieux, sollen ähnliche Handelsobjekte
schon sehr bald auch in Danang und Can Tho entstehen. Der Supermarkt in Hanoi
wurde mit einem Kostenaufwand von 30 Mio. $ gemeinsam mit der Hanoi Thang Long
General Trading Co. errichtet.
Parkson, Handelsarm der Lion Group aus Malaysia, der bereits in Saigon auf einer
Fläche von 2.000 qm eine Shopping Mall besitzt sowie weitere Handelsobjekte in
Danang, Hue und Can Tho betreibt, beabsichtigt laut Aussagen des Generaldirektors
von Parkson Vietnam, Tham Tuck Choy, in den nächsten vier Jahren insgesamt 55 Mio.
$ in das Handelsnetz zu investieren und neun Handelszentren zu eröffnen.
Investitionsabsichten bekundeten außerdem die Handelsketten Wal Mart (USA),
Carrefour (Frankreich), Tesco Lotus (Großbritannien), die Lotte Shopping Co. (Korea,
Rep.) und die Dairy Farm (Hongkong, SVR). Lotte Shopping beabsichtigt, 12,1 Mio. $ in
die Errichtung einer Discountladenkette zu investieren. Der erste Lotte-Discountladen
soll im 1. Halbjahr 2008 in Saigon eröffnet werden. Später sind weitere 15 bis 20
Geschäfte in mehreren Großstädten geplant. Insbesondere US-Handelsfirmen zeigen
wachsendes Interesse an Direktinvestitionen. Das US Department of Agriculture hat
bereits einen Vietnam Exporter Guide ausgearbeitet, der Exporteuren von hochwertigen
Nahrungsmitteln und Getränken den Marktzugang erleichtern soll. Der Exportführer ist
speziell auf den Einzelhandelsmarkt ausgerichtet und räumt diesem gute
Wachstumschancen ein, die - wie es heißt - ein stärkeres Engagement von USHandelsketten voll rechtfertigen würden.
Sowohl Ho-Chi-Minh-Stadt als auch Hanoi verfügen bereits über etwa 40 verschiedene
Supermärkte unterschiedlicher Größe. Neben den rein einheimischen Großmärkten
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
213
haben sich mittlerweile bedeutende ausländische Handelsketten, wie Metro Cash and
Carry (Deutschland), Core und Big-C (Frankreich) sowie Saiyu (Japan), etabliert. Die
ausländischen Handelsfirmen, die bisher ihre Geschäftsaktivitäten weitgehend auf
Saigon und Hanoi beschränkten, expandieren in andere Provinzgroßstädte. Als
interessanter Standort für neue Hypermärkte gilt Can Tho im Mekongdelta, das sich
zum Zentrum dieser Region entwickelt. Hanoi bleibt aber neben Ho-Chi-Minh-Stadt
vorerst der wichtigste Investitionsstandort. Nach Vorstellungen des Peoples Committee
sollen die fünf größten Außenmärkte der Stadt zu modernen Shopping Malls umgebaut
werden. Außerdem ist die Errichtung von fünf neuen Supermärkten geplant. Allein für
die Modernisierung des bestehenden Handelsnetzes in Hanoi sind in den kommenden
Jahren Investitionen von 50 Mio. $ vorgesehen.
Nach Ansicht eines Firmenvertreters von Metro bietet Vietnam noch genügend Raum für
die Gründung weiterer moderner Super- und Hypermärkte. Die einheimischen
Marktketten müssen also künftig mit verstärkter ausländischer Konkurrenz rechnen.
Insbesondere in Ho-Chi-Minh-Stadt und Hanoi sind bereits seit einigen Jahren mehrere
einheimische Supermärkte aktiv. In Saigon sind vor allem die privaten Supermarktketten
Citi-Mart, Intimex und Maxi-Mart recht erfolgreich. Führender staatlicher Supermarkt ist
der Saigon Co-op Mart.
Ehrgeizige Investitionspläne verfolgen einige einheimische Einzelhändler, die erst relativ
kurz auf dem Markt präsent sind, jedoch gute Geschäftschancen sehen. So beabsichtigt
die G7 Trade and Service Co., die bereits einige G7 Mart-Läden eröffnete, bis 2010
etwa 400 Mio. $ in die Errichtung eines landesweiten Handelsnetzes mit etwa 10.000
kleinen Geschäften (Nachbarschaftsläden) sowie 18 Basiswarenlagern und sieben
kommerziellen Zentren in den größten Städten des Landes zu investieren.
Auch einer der bedeutendsten nordvietnamesischen Großhändler, die Phu Thai Group
(www.phuthaigroup.com), will sich künftig stärker im Einzelhandelsgeschäft engagieren.
In Zusammenarbeit mit der Handelskette Saigon Co-op Mart ist die Errichtung eines
modernen Distributionsnetzwerkes geplant. Die dafür erforderlichen Investitionen
veranschlagt der Generaldirektor der Gruppe, Pham Dinh Doan, auf 375 Mio. $.
Außerdem plant die Phu Thai Group gemeinsam mit der Saigon Trading Group (Satra),
der Saigon Co-op Mart und der Hanoi Trade Corporation (Hapro) die Gründung der
Vietnam Distribution Association (VDA).
Führende Groß- und Einzelhandelsgruppen 2005
Handelsgruppe
Umsatz (in Supermärkte
/Handelsmarke (Segment)
US$)
(Anzahl)
Einzelhandel
Metro Cash & Carry
über 200
8
Mio
Big C-Supermärkte
k.A.
6
Parkson
k.A.
4
Coop-Mart
1, 3 Mrd.
13
Großhandel
Phu Thai Group
k.A.
k.A.
Quelle: Pressemeldungen und Firmenangaben
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
214
Die Verkaufsflächen der ausländischen Supermärkte liegen zwischen 1.000 und 5.000
qm. Einheimische Supermärkte sind hingegen deutlich kleiner, ihre Verkaufsfläche
beträgt durchschnittlich zwischen 300 und 1.000 qm. Eines der Hauptprobleme des
Einzelhandels stellt sich im unzureichenden Angebot an entsprechenden Objekten.
Dadurch liegen auch die Mietpreise teilweise deutlich über denjenigen in anderen
südostasiatischen Ländern. So beträgt laut Angaben der Beratungsfirma CB Richard
Ellis die Monatsmiete für Verkaufsflächen in bester Lage in Hanoi etwa 90 $ je qm. Bei
anderen Standorten in Hanoi liegen die Mietpreise bei 40 bis 60 $ je qm. Ähnlich sieht
die Lage in Saigon aus.
Handelsvertreter und Vertragshändler
Für einen nachhaltigen Absatzerfolg in Vietnam ist eine dauerhafte Präsenz vor Ort von
größter Bedeutung. Zur laufenden Marktbeobachtung und gezielten Kundenpflege
empfiehlt sich die Einschaltung eines lokalen Vertreters oder die Einrichtung eines
Repräsentationsbüros in Hanoi und/oder in Saigon. Die einfachste Form der Betätigung
im Rahmen von Liefergeschäften bleibt die Etablierung einer leistungsfähigen Vertretung.
Gute Beziehungen zu maßgeblichen Stellen und Personen erscheinen für ein
erfolgreiches Agieren auf dem immer noch recht komplizierten Markt unerlässlich. Er
kann nicht nur aktuelle Informationen zur Bedarfslage liefern, sondern auch bei
Vertragsverhandlungen von großem Nutzen sein.
Tipps zur Handelsvertretersuche
Die Kontaktaufnahme zum Zweck der Vertretersuche und Geschäftsanbahnung erfolgt
vorzugsweise über örtlich ansässige deutsche Firmen oder Institutionen. Bei der Suche
nach einem geeigneten Vertreter oder einer Vertretungsfirma können unter anderem die
Dienste der German Industry and Commerce Vietnam, der Wirtschaftsabteilungen der
Deutschen Botschaft in Hanoi sowie des Generalkonsulats in Ho-Chi-Minh-Stadt in
Anspruch genommen werden. Außerdem kann die vietnamesische Handels- und
Industriekammer (Vietcochamber; VCCI) dabei behilflich sein. Auch die vielen
internationalen Fachmessen in Saigon oder Hanoi bieten gute Möglichkeiten für erste
Kontakte mit potentiellen Vertreterfirmen. Dabei sind die persönlichen Kontakte von
größter Bedeutung. Auf Briefe, E-Mails oder Fernschreiben ist nur wenig Verlass.
Häufig können bereits auf dem Markt etablierte deutsche Firmen mit nützlichen
Informationen über mögliche Handelsvertreter dienen. Oft sind diese Informationen viel
verlässlicher, da sie meistens auf praktischen Erfahrungen mit den potentiellen
Vertretern basieren. Als Alternative zu einem eigenen Handelsvertreter bietet sich die
Einschaltung eines in Vietnam bereits etablierten Handelshauses. Auf dem Markt sind
unter anderem die Firmen Rieckermann und C. Melchers GmbH & Co schon seit einigen
Jahren erfolgreich tätig
Lokale Besonderheiten
Die recht unterschiedlichen Lebensbedingungen in den vietnamesischen Großstädten,
insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Saigon und in der Hauptstadt Hanoi sowie auf
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
215
dem Lande, machen es ratsam, regionale Handelsvertreter einzusetzen. Auf jeden Fall
sollten Handelsvertreter in den beiden Großstädten etabliert werden, da sich hier der
größte Teil der kommerziellen Aktivitäten des Landes abspielt. Allerdings reicht es meist,
einen Handelsvertreter für den Süden und einen für den Norden des Landes vorzusehen.
Dabei ist zu beachten, dass der ausgewählte Vertreter über ein entsprechendes
Netzwerk in den vorgesehenen Einsatzgebieten verfügt. Einige größere Vertreter- sowie
Importfirmen unterhalten Regionalbüros in weiteren Industriezentren und in einigen
Provinzen.
Da es in Vietnam weitgehend üblich ist, dass ein Handelsvertreter mehrere ausländische
Firmen vertritt, sollte im Vorfeld geklärt werden, dass es sich bei den anderen
vertretenen Firmen und Produkten nicht um unmittelbare Konkurrenten handelt. Auch
wenn es sich bei den von einem Handelsvertreter vertretenen Erzeugnissen mehrerer
Firmen nicht um Konkurrenzprodukte handelt, ist es schwer einzuschätzen, ob der
Vertrieb des eigenen Produktes auch mit dem erforderlichen Einsatz betrieben wird. Oft
räumt der Vertreter mehrerer Produkte der Absatzförderung von Erzeugnissen
renommierter ausländischer Firmen einen gewissen Vorrang ein. Die Ausstattung eines
Handelsvertreters mit Exklusivrechten bietet sich daher an, erfordert jedoch eine noch
sorgfältigere Kandidatenauswahl.
Bei der Auswahl sollten nicht nur seine Verkaufsqualitäten sowie seine Verbindungen zu
den möglichen staatlichen Beschaffungsstellen möglichst genau geprüft werden,
sondern auch die Sprachkenntnisse des Vertreters. Zwar gibt es in Vietnam immer noch
genügend Personen die relativ gut Deutsch sprechen, da sie in der früheren DDR
studierten und teilweise längere Zeit lebten; mit den Englisch-Kenntnissen hapert es
aber oftmals.
Handelsvertreter auswählen
Bei der Auswahl eines Handelsvertreters/einer Vertretungsfirma empfiehlt es sich,
möglichst viele Informationen über die potentiellen Geschäftspartner einzuholen. Dabei
sind die sich bietenden Alternativen unter Heranziehung von sachkundigen Beratern
gründlich zu prüfen. Beim Entschluss, eine Vertretung als Vertriebsorgan einzusetzen,
muss entschieden werden, ob eine Exklusivvertretung (Alleinvertretungsrecht) oder
mehrere Vertreter eingeschaltet werden sollen. Beide Vertretungsarten sind
gebräuchlich. Exklusivvertretungen versprechen zwar einen stärkeren Einsatz im
Geschäft, beinhalten jedoch auch die Gefahr einer unerwünschten Abhängigkeit von der
Vertreterfirma, vor allem wenn der Vertretervertrag unbefristet abgeschlossen wurde.
Weitere wichtige Punkte, über die vor der endgültigen Unterzeichnung eines
Vertretungsvertrages möglichst viele Informationen einzuholen sind, beziehen sich auf
die Finanzlage und personelle Ausgestaltung der in Frage kommenden Firma. Von
Bedeutung sind außerdem Auskünfte über die Produkterfahrung des potentiellen
Vertreters sowie die Dauer seiner Tätigkeit auf dem speziellen Markt. Zudem ist die
Frage nach dem Kapitaleigner der Vertreterfirma zu klären, um ein eventuelles
Engagement der Konkurrenz von vornherein auszuschließen.
Wichtig ist außerdem zu wissen, ob der potentielle Vertreter auch andere Marken
derselben Produktgruppe vertreibt, was zu Interessenkollisionen führen kann. Ist eine
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
216
gleichzeitige Vertretung anderer Marken des Produktbereichs aus bestimmten Gründen
nicht zu vermeiden, sollte die Preispolitik der Vertretung nach Aufnahme der
Geschäftsbeziehungen einer laufenden Kontrolle unterzogen werden.
Unter www.e-trade-center.com können Sie kostenlos nach Handelsvertreterangeboten
recherchieren. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, Ihre Suche nach einem
Handelsvertreter mithilfe eines Eintragsformulars auf der bfai-Internetseite, www.bfai.de,
kostenlos im e-trade-center zu veröffentlichen.
Handelsvertreter managen
Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und der Handelsvertretung
werden durch einen Handelsvertretervertrag geregelt. Um spätere Streitigkeiten und
Missverständnisse zu vermeiden, sollte er möglichst detailliert formuliert sein. Es ist
ratsam, bei der Vertragsformulierung die Hilfe einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei in
Anspruch zu nehmen. Bei der Vertragsgestaltung sollte darauf geachtet werden, dass
die im Kontrakt verwendeten Begriffe klar definiert sind. Zugleich sollte dieser eine
genaue Leistungsbeschreibung sowie eindeutige Regelungen über Rechte und Pflichten
der Vertragspartner enthalten.
Inwiefern der Vertreter im Rahmen des Kontraktes zu Mindestabnahmemengen oder zu
einem Mindestumsatz verpflichtet werden kann, hängt weitgehend vom
Verhandlungsgeschick des ausländischen Unternehmens und seinem Bekanntheitsgrad
ab. Als Konsequenz bei der Nichterfüllung des Umsatzsolls sollte das Unternehmen das
Recht auf Vertragsauflösung erhalten. Die Dynamisierung/ jährliche Anpassung der
Umsatzverpflichtung durch Anbindung an bestimmte Indizes (Branchenwachstum) kann
zwar erwogen werden, wird aber in den meisten Fällen von dem Handelsvertreter nicht
akzeptiert. Insbesondere die großen Handels- und Importfirmen, die ohnehin zahlreiche
Firmen aus verschiedenen Branchen gleichzeitig vertreten, zeigen wenig Bereitschaft,
auf besondere Forderungen ausländischer Unternehmen einzugehen.
Beim Abschluss eines Handelsvertretervertrages ist außerdem darauf zu achten, dass
der Vertreter den After-Sales-Service übernimmt und sich dazu verpflichtet,
ausreichende Lagerbestände zu halten, um Lieferaufträge ohne Zeitverlust bedienen zu
können. Ferner kann eine Verpflichtung des Vertreters zu Werbemaßnahmen in den
Vertrag aufgenommen werden.
Eine Befristung und gewisse Öffnungsklauseln in den Vertrag einzubringen, hängt
weitgehend von der Stärke und Marktposition der Vertreterfirma ab. Durch die sich nun
bietenden Möglichkeiten der Eröffnung von eigenen Handelsniederlassungen erscheint
es sinnvoll, die Vertreterverträge von vornherein zeitlich zu begrenzen, um bei der
eventuellen Einrichtung einer eigenen Niederlassung das Vertragsverhältnis mit dem
Vertreter leichter auflösen zu können. Bei auf unbestimmte Zeit geschlossenen
Verträgen kann jede Partei eine Kündigung aussprechen, doch ist sie bei einer
Kündigung ohne angemessene Frist zum Schadensersatz verpflichtet.
Entscheidend für eine gute Zusammenarbeit mit dem Vertreter ist die persönliche
Kontaktpflege. Es ist sehr wichtig, ein gutes Vertrauensverhältnis zum vietnamesischen
Geschäftspartner zu entwickeln, da er stärker personenbezogen denkt als der deutsche.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
217
In bestimmten Fällen erscheint es sinnvoll, dem lokalen Vertreter anfänglich personelle
sowie fachliche Unterstützung zu gewähren und zu ihm vorübergehend fachkundige
deutsche Mitarbeiter zu entsenden. Damit können vor allem Unsicherheiten im
technischen Bereich reduziert werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, lokale
Mitarbeiter der Vertretung für eine bestimmte Zeit in Deutschland auszubilden.
Bei eventuellen Streitigkeiten mit dem Vertreter sollte der Gang zum Rechtsanwalt oder
zum Gericht möglichst vermieden werden. Der Weg ist schwierig und meistens überaus
aufwendig. Da die Chancen, Kosten und Dauer eines Rechtsstreits kaum abschätzbar
sind, wird dringend empfohlen, Streitfälle nach Möglichkeit durch interne Verhandlungen
und ohne Einschaltung von Gerichten friedlich zu lösen. Zudem werden durch einen
Rechtsstreit die Beziehungen und vor allem das Vertrauen gänzlich zerstört.
Repräsentanz
Viele ausländische Unternehmen, die auf dem vietnamesischen Markt permanent
vertreten sein wollen, haben die Möglichkeit, eine eigene Repräsentanz (Representative
Office) zu eröffnen. Ein derartiges Vertretungsbüro, das keine eigenständige
Rechtspersönlichkeit besitzt, soll dazu dienen, ausländischen Investoren die
Vorbereitung ihrer Investitionsvorhaben oder anderer wirtschaftlicher Aktivitäten in
Vietnam zu ermöglichen. Eine Repräsentanz darf selbst keine Geschäfte mit
Gewinnerzielungsabsichten vornehmen oder als Vertreter anderer Firmen auftreten. Sie
kann lediglich die Möglichkeiten für den An- und Verkauf von Gütern sowie für das
Anbieten von kommerziellen Dienstleistungen erkunden und fördern. Zudem kann eine
Repräsentanz die Gründung ausländischer Investitionsvorhaben unterstützen und die
Realisierung von Projekten bewirken und überwachen.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen für die Eröffnung einer Repräsentanz in Vietnam sind das neue
Vereinheitlichte Unternehmensgesetz (Unified Enterprise Law) und das neue am 1.7.06
in Kraft getretene Investitionsgesetz.
Gründungsverfahren
Um eine Repräsentanz zu gründen, muss der ausländische Investor bei dem
zuständigen Volkskomitee, in dessen Gebiet das Büro eröffnet werden soll, einen Antrag
stellen. Nachdem die Genehmigung erteilt wird, folgt in einem zweiten Schritt in
derselben Behörde ein Benachrichtigungsverfahren das den Gründungsvorgang
vervollständigt. Als einzige Voraussetzung für die Eröffnung einer Repräsentanz genügt,
dass der Antragssteller eine nach fremdem Recht gültige Geschäftsregistrierung
vorweisen kann, um als ausländischer Händler für eine Repräsentanzgenehmigung in
Betracht zu kommen.
Bei der Genehmigungsbehörde sind folgende Antragsunterlagen einzureichen:
-
ein vom Handelsministerium vorgeschriebenes ausgefülltes Antragsformular
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
218
-
eine beglaubigte und legalisierte Urkunde der Geschäftsregistrierung
(Gründungsurkunde)
eine vietnamesische Übersetzung der Gründungsurkunde (Gesellschaftsvertrag),
die durch eine Notarbehörde in Vietnam oder eine vietnamesische diplomatische
Vertretung im Gründungsland des Antragstellers beglaubigt ist
eine Vollmachtsurkunde für die Person, die den Antrag im Namen des
ausländischen Händlers bei der Genehmigungsbehörde einreicht
je nach Einzelfall können noch weitere Unterlagen verlangt werden.
Innerhalb von 45 Tagen nach Ausstellung der Lizenz müssen der
Genehmigungsbehörde der Sitz des Hauptbüros und die Anzahl der in der
Repräsentanz beschäftigten vietnamesischen und ausländischen Mitarbeiter auf einem
vorgeschriebenen Formular mitgeteilt werden. Eine einmal erhaltene Lizenz hat eine
unbeschränkte Gültigkeitsdauer und kann bis zur Beendigung der Tätigkeit verwendet
werden. Sie muss also nicht erneuert werden. Die Eintragungsgebühr für eine
Repräsentanz beträgt 1 Mio. Dong (ca. 62 US$).
Messewesen
In Vietnam macht sich in den letzten drei Jahren ein zunehmendes Interesse an
Messen bemerkbar. Immer mehr Firmen beteiligten sich an Messeveranstaltungen in
Hanoi und der Wirtschaftsmetropole Saigon, deren Zahl kontinuierlich steigt. Die durch
das beschleunigte Wirtschaftswachstum deutlich verbesserten Geschäftsaussichten
scheinen auch das Interesse der ausländischen Firmen an derartigen Veranstaltungen
wieder steigen zu lassen.
Die wachsende Attraktivität als Investitionsstandort veranlasste 2006 wieder mehr
ausländische Firmen, insbesondere aus asiatischen Ländern, sich in den bedeutendsten
Ausstellungszentren des Landes - Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt - zu präsentieren. Seit
2002 ist eine kontinuierliche Belebung im Messegeschäft zu beobachten. Trotz der
relativ günstigen Standpreise, die zwischen 150 und 275 $/qm liegen und damit
niedriger sind als in Taiwan und Singapur, haben die Veranstalter jedoch weiterhin
einige Schwierigkeiten, insbesondere Teilnehmer aus Europa für Messen zu
interessieren. Vietnam hofft jedoch, mit dem Anfang 2007 erfolgten WTO-Beitritt und
dem kräftigen wirtschaftlichen Aufschwung wieder mehr westliche Aussteller für
Messeveranstaltungen in Hanoi und Saigon gewinnen zu können.
Nach Ansicht vieler ausländischer Messeteilnehmer bieten die Veranstaltungen immer
mehr Möglichkeiten für die Anbahnung neuer Geschäftskontakte. Einer der Gründe liegt
darin, dass zunehmend Fachbesucher die Messen frequentieren. Allerdings klagen die
ausländischen Aussteller weiterhin über die teilweise sehr hohen Importzölle sowie die
beschwerlichen und äußerst komplizierten Zollformalitäten, die den Verkauf von
Exponaten erheblich erschweren, wenn nicht weitgehend verhindern. Zugleich lässt die
Messeorganisation zu wünschen übrig. Fehlendes Fachpersonal und die oft notdürftige
Gestaltung des Messestandes sind weitere Kritikpunkte.
Das Ministry of Trade (Handelsministerium) ist sehr daran interessiert, dass Vietnam als
internationaler Messeplatz künftig mehr Bedeutung gewinnt. Um dies zu ermöglichen,
werden bei der Auswahl der Messedurchführungsgesellschaft strengere Maßstäbe
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
219
angelegt. Seit 1994 ist die Zahl derartiger Gesellschaften von 28 auf nahezu 80
gestiegen. Allerdings verfügen nur wenige von ihnen über das notwendige Sachwissen
und Fachpersonal, das für eine gute Messeorganisation und einen reibungslosen Ablauf
erforderlich ist. Das Handelsministerium geht deshalb bei der Vergabe neuer Lizenzen
wesentlich restriktiver vor. Außerdem wird die Tätigkeit, vor allem der Privatfirmen,
stärker kontrolliert.
Auch in Vietnam macht sich ein deutlicher Trend zu kleineren Fachmessen und
Spezialausstellungen bemerkbar. Insbesondere spezielle Branchenmessen gewinnen in
letzter Zeit zunehmend an Bedeutung. Bei den großen Veranstaltungen erfolgt eine sehr
gezielte Auswahl der Aussteller und der Fachbesucher. Im Rahmen der großen
internationalen Messen werden meistens mehrere separate Ausstellungen aus
komplementären Industriesektoren zusammengelegt, was den Synergieeffekt solcher
Veranstaltungen erhöhen soll. Zu den traditionellen Fachmessen, die im Ein- oder
Zweijahresrhythmus in Hanoi oder Saigon stattfinden, zählen Veranstaltungen der Textilund Bekleidungsindustrie, Leder- und Schuhmessen, Automobilshows sowie
Elektronikausstellungen. Auf den großen Messen wird mit etwa 10.000 Besuchern
gerechnet.
Zu den bedeutenden Durchführungsgesellschaften zählen: die Vietnam Trade Fair and
Advertising Co., VINEXAD in Hanoi (E-Mail: vinexad@hn.vnn.vn); die Trade Fair Co. of
Ho-Chi-Minh-City, TRAFAC Saigon ( trafac@hcm.vnn.vn) ; das Vietnam Exhibition-Fair
Center, VEFAC in Hanoi (vefac@netnam.vn) ; die VCCI Exhibition Service Co,
VIETCHAMEXPO in Saigon (vietnamexpo@hcm.vnn.vn) sowie das Ho-Chi-Minh-City
International Exhibition, Conference Center, HIECC in Saigon (info@hiecc.com) .
Außerdem sind einige ausländische Durchführungsgesellschaften tätig. Zu den
bekannten ausländischen Gesellschaften, die Messen und Ausstellungen organisieren,
zählen außer der Hannover Fairs Asia Pte. Ltd. (Mikemanh@ftp.vn) noch die Adsale
Exhibition Services Ltd. (exhibition@adsale.com.hk) und die CP Exhibition beide aus
Hongkong (cpexhibit@hk.super.net) .
Vietnam verfügt über Messeplätze in Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt, Danang, Quang Trung,
Tan Binh und Can Tho. Für die Durchführung von internationalen Messen eignen sich
aber nur die Lokalitäten in Hanoi und in der Wirtschaftsmetropole Saigon. In Hanoi
werden die meisten Messen und Ausstellungen auf dem Gelände des Vietnam
Exhibition and Fair Centre oder im Friendship Cultural Palace durchgeführt. Kleinere
Fachausstellungen finden auch in den großen Hotels statt. Ho-Chi-Minh-Stadt verfügt
über das Ho-Chi-Minh-City International Exhibition and Convention Center, HIECC
sowie das KASATI Centre. Außerdem werden in Saigon Messen und Ausstellungen
noch im Reunion Palace durchgeführt.
Einen Überblick über die wichtigsten internationalen Messen bietet der Ausstellungsund Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft. Hier können auch Informationen über
die Auslandsmesseprogramme des Bundes und der Bundesländer eingeholt werden
(www.auma.de).
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
220
AUMA
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.
Littenstraße 9, 10179 Berlin
Postfach 02 12 81, 10124 Berlin
Tel.: 030/240 00-0, Fax: -24 00 03 30
E-Mail: info@auma.de, Internet: www.auma.de
Franchising
Das starke Wirtschaftswachstum in Vietnam, das auf einer kräftig steigenden privaten
Investitionstätigkeit, einem sehr lebhaften Konsum und robusten Exporten basiert, hat
auch dem immer noch in den Anfängen steckenden Franchise-Geschäft neuen Auftrieb
gegeben. Zudem gewinnt diese moderne Vertriebsform durch die positiven Erfahrungen
einiger einheimischer Unternehmen mit dem Franchising zunehmend an Popularität.
Fachleute räumen dem Franchise-Markt sehr gute Entwicklungschancen ein.
Die gesetzlichen Grundlagen für Franchising bilden das am 1.1.06 in Kraft getretene
neue Handelsgesetz (Art. 284 bis 291), der Regierungserlass Nr. 35/2006/ND-CP vom
31.3.06 und das Rundschreiben Nr. 09/2006/TT-BTM des Handelsministeriums.
Nach Angaben des Investment and Trade Promotion Centre (ITPC) von Ho-Chi-MinhStadt (Saigon) verzeichnete der vietnamesische Franchise-Markt 2005 ein Wachstum
von 30% mit über 530 neuen Franchise-Nehmern und dem Transfer von 800
Handelsmarken, darunter 100 einheimischen. Dieser deutliche Aufwärtstrend wird sich
nach Ansicht von Marktbeobachtern nach dem Anfang 2007 erfolgten Beitritt des
Landes zur WTO weiter verstärken. Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden,
dass Franchise-Vereinbarungen mit vietnamesischen Partnern mit einigen Risiken
behaftet sind. Diese resultieren vor allem aus dem immer noch unzureichenden
Warenzeichenschutz, der Unsicherheit bei der Qualitätsbeständigkeit der Produkte und
Servicedienste sowie dem Fachkräftemangel.
Auch die Regierung misst dem Franchising eine wachsende Bedeutung bei. Nach
Ansicht von Fachleuten bietet es vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen
gute Geschäftsmöglichkeiten. Das ITPC versucht daher, mit gezielten Veranstaltungen
und Trainingskursen die Franchise-Aktivitäten anzukurbeln. So sollen künftig verstärkt
Geschäftsleute zu Franchise-Messen ins Ausland geschickt werden. Zugleich ist die
Gründung eines Franchising Business Clubs beabsichtigt.
Einige, insbesondere einheimische Markenartikelanbieter sind bereits durchweg
erfolgreich im Franchise-Geschäft tätig. Als ausgesprochene Erfolgsgeschichten gelten
unter Marktbeobachtern die Vereinbarungen des Nudelsuppen-Restaurants Pho 24 und
des Trung Nguyen Coffee Shops. Pho 24 hat laut Firmeninhaber Ly Quy Trung bisher
Lizenzen für 35 Franchise-Restaurants in Vietnam sowie für je eines in Singapur und auf
den Philippinen erteilt. 2007 soll die Zahl auf 80 Restaurants steigen. Die Lizenzgebühr
liegt bei 15.000 US$. Künftig sollen Vereinbarungen auch mit Kunden aus Japan,
Malaysia, Thailand, Hongkong (SVR) und Korea (Rep.) abgeschlossen werden.
Auch der Generaldirektor von Trung Nguyen Coffee, Dang Le Nguyen Vu, bezeichnet
das Franchising als ein sehr effektives Absatzinstrument. Die Firma erteilte bisher über
1.000 Franchise-Lizenzen für Geschäfte in Vietnam sowie einige für Läden in Singapur,
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
221
Tokio und Shanghai. Künftig sollen auch die Märkte in der EU und den USA erkundet
werden. Erfolgreich gestalten sich bisher außerdem die Franchise-Geschäfte des
Design- & Innen-Ausstatters Nha Vui, der Konditoreifirma Kinh Do, des Anbieters von
Zuckerrohrsaft Shake sowie der Bekleidungsfirma Tran Chau Tea and Foci. Dabei sind
vor allem Foci und Shake an einer Ausweitung ihrer Geschäfte stark interessiert. Foci
möchte bis 2008 die Zahl seiner Franchiseläden von 48 auf 100 ausweiten.
Auch ausländische Franchiseanbieter drängen verstärkt auf den aussichtsreichen Markt.
Insbesondere einige Fast-Food-Firmen aus Singapur und den USA zeigen großes
Interesse. Dazu zählen die Schnellimbissketten Han’s (F & B), Bread Talk, Cavana und
Koufu sowie McDonald’s und Pizza Hut. Der US-Fast-Food-Konzern KFC ist bereits mit
17 Franchising-Geschäften präsent. Bis 2010 soll ihre Zahl auf 100 ansteigen. Nach
Aussagen des Generaldirektors von Han’s, Han Guang Chou, gehört Vietnam zu einem
der sieben interessantesten Franchise-Märkte, auf denen sich die Firma in den nächsten
fünf Jahren stärker engagieren möchte. Dabei sollen aber nur die besten FranchiseNehmer ausgewählt werden. Han’s beabsichtigt daher, ein Deposit von 30.000 bis
40.000 $ zu erheben.
E-Commerce
Mit der Anfang 2007 erfolgten Aufnahme Vietnams in die World Trade Organization
(WTO) gewinnt E-Business für die Weiterentwicklung des Landes eine wachsende
Bedeutung. Neben dem Business to Business (B2B) und dem Business to Consumer
(B2C) muss vor allem das öffentliche Beschaffungswesen (E-Procurement) beschleunigt
ausgebaut werden, um auf dem Weltmarkt erfolgreich bestehen zu können. Das
Handelsministerium will mit einem umfangreichen Aktionsplan den E-Commerce-Sektor
bis 2010, vor allem durch Komplettierung des lückenhaften Gesetzesrahmens, gezielt
vorantreiben.
Das am 1.9.05 von der Regierung eingerichtete E-Commerce-Portal www.ECVN.gov.vn
wird von in- und ausländischen Firmen immer stärker genutzt. Nach Angaben des
Steering Committee des Portals schalten sich seit Mitte 2006 mehr ausländische als
vietnamesische Firmen ein, um Informationen über mögliche Geschäftspartner zu
erhalten. Insbesondere die einheimische Touristikbranche und Handwerksbetriebe
nutzen das ursprünglich vor allem für die Textil- und Bekleidungs- sowie die
Schuhindustrie eingerichtete Portal verstärkt. Künftig sollen über das ECVN-Portal
verstärkt Dienstleistungsanbieter, insbesondere Versicherungen, Banken, Logistik- und
Consulting-Firmen, ihre Online-Dienste anbieten. Im September 2006 hatte das Portal
etwa 1.000 Mitglieder. Die meisten von ihnen kamen aus Hanoi (322) und der
Wirtschaftsmetropole Ho-Chi-Minh-Stadt (192).
Vietnam möchte außerdem das öffentliche Beschaffungswesen durch eine breite
Nutzung von Online-Ausschreibungen effizienter, kostengünstiger und transparenter
gestalten. Derzeit wird E-Procurement nur sporadisch genutzt. Das am 1.4.06 in Kraft
getretene neue Ausschreibungsgesetz (Bidding Law) und die entsprechenden
Durchführungsbestimmungen (Decree 111/2006/ND-Cp v. 29.9.06) bieten die
Gesetzesgrundlage für künftige Online-Ausschreibungen. Das Ministry of Planning and
Investment (Bidding Management Department) ist mit der Errichtung und dem
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
222
Management eines Online-Auschreibungsnetzes beauftragt. Allerdings ist noch
ungewiss, wann dieses Netzwerk seine Tätigkeit aufnimmt.
Jährlich gibt es in Vietnam rund 10.000 öffentliche Ausschreibungen. Die meisten dieser
Aufträge werden aber tatsächlich inoffiziellen Angaben zufolge an bereits vorher
nominierte Auftragsnehmer vergeben. Mit der Einführung von Online-Ausschreibungen
soll dies künftig vermieden werden. Zugleich sieht das neue Bidding Law eine strikte
Limitierung von sogenannten geschlossenen Ausschreibungen (closed bidding) vor.
Innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes soll diese Art von
Ausschreibungen gänzlich abgeschafft werden.
Business to Consumer
Der 2005 von der Regierung verabschiedete Masterplan für die Entwicklung des ECommerce bis 2010 geht davon aus, dass dann 60% der Großunternehmen B2BGeschäfte tätigen und 80% der kleinen und mittelständischen Firmen B2B- oder B2CHandel treiben werden. Zugleich sollen sich 10% der Haushalte 2010 des B2C oder
C2C bedienen. Um dies zu ermöglichen, wird 2007 mit der Verabschiedung des vom
Ministry of Post and Telematics (MPT) bereits seit längerer Zeit ausgearbeiteten "Decree
on Digital Signature and Electronic Certification“ (CA) gerechnet.
Der neuesten Erhebung des Handelsministeriums zufolge hatten 2006 zwar über 98%
der untersuchten Unternehmen eine eigene Website. Allerdings wiesen nur 27% dieser
Websites auch eine Auftragsfunktion (order placing function) auf und lediglich gut 3%
besaßen einen Zugang zum Online Shopping. Der Hauptgrund dafür liegt nach Ansicht
des Direktors der Vietnam-France Software Ltd., Dao Quang Lam, in erster Linie im
noch sehr lückenhaften Gesetzesrahmen für den E-Commerce.
Vor allem junge Leute in den Großstädten nutzen verstärkt den Online-Dienst für Käufe.
Großer Beliebtheit erfreut sich unter anderem die Website www.aha.vn, die Zugang zu
verschiedenen Kaufmöglichkeiten bietet. Die wichtigsten Produktgruppen im OnlineHandel waren 2005 Textilien und Bekleidung sowie Kosmetika.
Business to Business
Nach Angaben des Handelsministeriums wiesen B2B-Geschäfte 2006 den stärksten
Zuwachs unter den Online-Transaktionen auf. Die vietnamesischen B2B-Portale werden
sowohl von einheimischen als auch ausländischen Firmen verstärkt für die Aufnahme
neuer Geschäftskontakte sowie für neue Abschlüsse genutzt. So hat das von der
Vietnam Chamber of Commerce and Industry (VCCI) eingerichtete B2B-Portal
www.Vnemart.com seit 2003 jährlich zwischen 100 und 300 neue registrierte Mitglieder
gewinnen können. Bis Mitte 2006 kletterte die Mitgliederzahl auf 5.500 Firmen. Derzeit
wird diese Website täglich von 50.000 bis 90.000 Personen besucht. Die wichtigsten
Branchen für B2B sind die Tourismuswirtschaft, die Textil- und Bekleidungsindustrie und
das Handwerk.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
223
7.3. Rechtlicher Rahmen
Autor: Christian A. Brendel, Phuoc & Partners
Allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtliche Grundlage aller Investitionsvorhaben aus- oder inländischer Unternehmen
und Individuen bildet seit dem 1. Juli 2006 nunmehr das „Law of Investment“, welches
als eines der liberalsten Investitionsgesetze in Südost-Asien angesehen wird. Danach
sind entgegen früherer Regelungen nunmehr zumindest in der Theorie ausländische
und inländische Investoren rechtlich gleichgestellt.
Insbesondere ist es ausländischen Investoren im Sinne der Artikel 4 Nr. 1; 21 f. „Law of
Investment“ fortan gestattet in nahezu allen Industriebereichen – wenn auch unter
einigen rechtlichen Beschränkungen - und in jeder rechtlich vorgesehen
Organisationsform in Vietnam wirtschaftlich tätig zu werden.
Relevante Investitions-/Rechtsformen
Die wesentlichen Regelungen in Bezug auf mögliche Investitionsformen sowie deren
Voraussetzungen und Ausgestaltung ergeben sich aus dem „Law of Enterprises“, auf
welches das genannte Investitionsgesetz verweißt.
Es kommen vornehmlich folgende rechtlichen Handlungsformen in Betracht:
Business Cooperation Contract (BCC)
Der Kooperationsvertrag kennzeichnet sich durch den rein vertraglichen
Zusammenschluss eines ausländischen und eines vietnamesischen Unternehmens zur
Verfolgung eines gemeinsamen Interesses. Der Kooperationsvertrag stellt daher keine
eigene Rechtspersönlichkeit dar. Die Vertragsparteien bleiben selbstständig und haften
insbesondere auch steuerlich weiterhin unbeschränkt im Rahmen ihrer bestehenden
Form.
Die Vorteile dieser Handlungsform liegen vor allem darin, dass theoretisch durch den
informellen Charakter ein hohes Maß an Flexibilität gegeben ist. Aus praktischer Sicht
steht dem jedoch gegenüber, dass mangels detaillierten rechtlichen
Rahmenbedingungen erhebliche rechtliche Graubereiche bestehen und gerade deshalb
die vertraglichen Regelungen sehr sorgfältig gewählt werden müssen. Ungeachtet
dessen ist diese Investitionsform in bestimmten Wirtschaftsbereichen wie beispielsweise
der Telekommunikationsbranche gesetzlich vorgeschrieben.
Limited Liability Company (LLC)
Die LLC kann mit einer deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
verglichen werden und stellt die wichtigste Unternehmensform für ausländische
Investoren in Vietnam dar. Entgegen des „business cooperation contract“ verleiht das
Gesetz der LLC den Status einer selbstständigen juristischen Person, deren Haftung auf
das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
224
Die Gründung kann durch einen oder mehrere natürliche oder juristische Personen
erfolgen, wobei für die Gründung einer Einmanngesellschaft insbesondere im Bereich
der Kapitalisierung zusätzliche Anforderungen bestehen. Neben der Möglichkeit eines
„Joint Venture“ zwischen vietnamesischen und ausländischen Rechtspersönlichkeiten
besteht nunmehr auch die Möglichkeit der Gründung von LLC die ganz in ausländischer
Hand stehen (sog. 100 % Foreign-Owned-Enterprises). Trotz der Vorteile eines „Joint
Ventures“, die darin zu sehen sind, dass der Zugriff auf ein gewachsenes
Beziehungsnetzwerk und der Zugriff auf Grund und Boden erleichtert wird, wird
gleichwohl aufgrund der Liberalisierung des Investitionsrechts und des gewachsenen
Beratungsmarktes mittlerweile rein ausländischer Tochtergesellschaften der Vorzug
gegeben.
Höchstes beschließendes Organ des Tagesgeschäfts ist die
Gesellschafterversammlung („Members´ Council“) in der die wesentlichen
Entscheidungen der Gesellschaft getroffen werden. Die Gesellschafterversammlung
ernennt zur Führung ihren Vorsitzenden oder einen qualifizierten Dritten als gesetzlichen
Vertreter der Gesellschaft („Director or General Director“). Voraussetzung für die
Benennung eines Ausländers ist jedoch, dass dieser in Vietnam ansässig ist.
Representative Office (Rep. Office)
Das Geschäftsfeld von Repräsentanzen („Rep. Office“) ist auf indirekte geschäftliche
Tätigkeiten (Kontaktpflege, Informationsbeschaffung, Markterforschung) beschränkt.
Eine Repräsentanz stellt keine juristische Person dar, ist von der Muttergesellschaft (die
mindestens 1 Jahr registriert sein muss) abhängig und kann im eigenen Namen nur in
eingeschränktem Umfang Verträge abschließen, nämlich insbesondere zur Anmietung
von Räumlichkeiten und zur Anstellung von Personal. Diese Investitionsform wurde in
der Vergangenheit jedoch des Öfteren dazu benutzt aktive Geschäftstätigkeiten zu
begleiten und auch abzuwickeln. Durch das im Juli 2006 erlassene Dekret 72 wurde
versucht diese bisher tolerierte Praxis einzuschränken.
Branch
Eine Zweigstelle („branch“) kann im Gegensatz zu der Repräsentanz aktiv am
Marktgeschehen teilnehmen, wobei allerdings auch in diesem Fall das Mutterhaus, das
mindestens 5 Jahre geschäftstätig sein muss, voll verantwortlich bleibt. Neben
Rechtsanwaltskanzleien und Banken steht diese Investitionsform auch ausländischen
Händlern bzw. Handelshäusern zur Verfügung. Wobei jedoch nur mit bestimmten Gütern
Handel betrieben werden darf und dies nur in dem Umfang in dem das Mutterhaus
selbst geschäftstätig ist.
Shareholding Company/Joined Stock Company (JSC)
Die „Shareholding Company“ beziehungsweise „Joined Stock Company“ kann mit einer
deutschen Aktiengesellschaft verglichen werden. Mit der Registrierung entsteht eine
eigenständige juristische Person, an der mindestens drei Anteilseigner („Shareholder“)
zu gleichen Anteilen beteiligt sein müssen. Die Anteile sind grundsätzlich frei
übertragbar. Es gehört jedoch nicht zu den notwendigen Wesensmerkmalen, dass die
JSC an einer Aktienbörse notiert ist. Die Kapitalbeschaffung einer JSC kann durch die
Emittierung weiterer Aktien geschehen. Neben den gewöhnlichen Aktien besteht auch
die Möglichkeit der Ausgabe von Vorzugsaktien und Schuldscheinen.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
225
Die wesentlichen Organe der JSC sind die Generalversammlung („General Meeting of
Shareholders“), der Vorstand („Board of Management“) und das Direktorium („Director or
General Director“) sowie gegebenenfalls ein Aufsichtsrat („Supervisory Board“) bei mehr
als 11 Anteilseignern oder einer institutionellen Organisation, die mehr als 50 % des
Grundkapitals hält.
Partnership
Das „Partnership“ ist eine eigenständige juristische Person und kann anhand einer
deutschen Kommanditgesellschaft veranschaulicht werden. Das „Partnership“ setzt sich
aus mindestens zwei uneingeschränkt haftenden Gesellschaftern und fakultativ aus auf
ihre Einlagen beschränkt haftende Gesellschafter zusammen, deren Mitwirkungsrechte
auf wesentliche Entscheidungen und Kontrollrechte beschränkt sind. Die
uneingeschränkt haftenden Gesellschafter müssen, anders als in der Bundesrepublik
Deutschland, natürliche Personen sein.
Sonderformen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Direktinvestitionen auch in den besonderen
Vertragsarten der sogenannten Built-Operate-Transfers (BOT), Built-Transfer-Operate
(BTO) and Build-Transfer (BT) vorgenommen werden. Diese Investitionsformen sind
insbesondere im Bereich von Infrastrukturprojekten von großer Bedeutung. Der
Unternehmer verpflichtet sich dabei das jeweilige Projekt zu errichten und nach einer
bestimmt festgelegten Zeit an den Staat unentgeltlich zu übertragen. Im Gegenzug
erhält der Unternehmer die Nutzungsrechte an dem Projekt. Die jeweiligen Projekte sind
mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet.
Indirekte Investitionen
Indirekte Investitionen haben in Vietnam erheblich an Bedeutung zugenommen. Nach
Artikel 26 des „Law on Investment“ sind indirekte Investitionen in Vietnam durch den
Kauf von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren möglich. Die Einzelheiten werden
weitestgehend durch das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene „Law on
Securities“ sowie den darauf erlassenen Ausführungsbestimmungen geregelt. Danach
können ausländische Investoren nach Erteilung eines „certificate of registration of
investment activities“ und der Erteilung eines Transfercodes direkt oder unter
Zwischenschaltung eines lizenzierten Finanzvermittlers vietnamesische Wertpapiere
ankaufen. Die Abwicklung hat dabei in vietnamesischer Währung und unter Verwendung
einer vietnamesischen Depotbank zu erfolgen.
Für Unternehmen deren Gesellschaftszweck im Wesentlichen auf Investitionsgeschäfte
gerichtet ist, (sogenannte „foreign securities business entities) gelten Sonderregelungen.
Für sie besteht zur Bereitstellung ihrer Leistungen die Möglichkeit eine juristische
Person in Form eines Joint Ventures (derzeit noch mit einer Anteilsbeschränkung auf 49
%), einer eigenständigen Gesellschaft, Branch oder Representative Office zu gründen.
WTO-Beitritt
Am 11. Januar 2007 wurde Vietnam in den Kreis der WTO-Mitglieder aufgenommen. Mit
der Aufnahme ist Vietnam eine Reihe von Liberalisierungsverpflichtungen eingegangen,
wie zum Beispiel die Liberalisierung des Im- und Exportmarktes, die weitgehende
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
226
Gleichstellung von in- und ausländischer Unternehmen sowie die Beschränkung
staatlicher Einflussnahme in das Marktgeschehen. Der rechtliche Umsetzungsprozess
ist – sofern nicht bereits vollzogen - gegenwärtig in vollem Gange, wobei zu beachten ist,
dass Vietnam in manchen Gebieten auf Grund der weitgreifenden Eingeständnisse eine
stufenweise Umsetzung von bis zu sieben Jahren gewährt wurde und auch Anwendung
findet.
Beispielsweise sind viele Zugangsbeschränkungen für Investoren in vergangener Zeit
aufgehoben worden oder ist mit deren (stufenweise) Aufhebung zu rechen.
Insbesondere können entgegen der früheren Investitionsbeschränkung nunmehr auch
reine Handelsniederlassungen ausländischer Investoren in Vietnam gegründet werden.
Momentan ist dies jedoch nur in Form eines „Joint Venture“ mit einer ausländischen
Beteiligungsobergrenze von 49 % möglich. Ab dem 01.01.2008 entfällt auch diese
Obergrenze. Ab dem 01.09.2009 ist es dann auch in diesem Bereich zulässig
Gesellschaften zu gründen, welche ganz unter ausländischer Kontrolle stehen. Zu
beachten bleibt, dass der für diese Investitionsform zulässige Produktkatalog noch stark
eingeschränkt bleibt.
In wieweit und in welchem Tempo sich die gesetzlichen Änderungen tatsächlich in der
Praxis umsetzen lassen wird genau zu beobachten sein.
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
Eine "foreign investment enterprise" (FIE) kann auf direktem Wege oder durch eine
sogenannte „employment service agency“ vietnamesische Arbeitnehmer anstellen. Nach
Abschluss des Einstellungsprozesses muss die FIE bei der örtlich zuständigen Behörde
eine Liste der eingestellten Arbeitnehmer einreichen. Die Anstellung von ausländischen
Arbeitskräften ist der FIE nur in dem Maße und dem Zeitrahmen erlaubt, in dem
vietnamesische Arbeitnehmer die erforderlichen Fähigkeiten nicht beziehungsweise
noch nicht aufweisen. Die Einsatzbereiche für ausländische Arbeitskräfte sind daher in
erster Linie auf Managementpositionen und andere Bereiche mit höchster Qualifizierung
und/oder Berufserfahrung begrenzt. Die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften
ist darüber hinaus nur gestattet, sofern die FIE für die vietnamesischen Arbeitskräfte
Schulungsmöglichkeiten bereitstellt, welche geeignet sind die vietnamesischen
Arbeitskräfte in kürzester Zeit zum Ersatz der ausländischen Arbeitnehmer zu befähigen.
Hinzu kommt, dass die ausländischen Arbeitskräfte nicht mehr als 3 % der
Gesamtarbeitskräfte der Firma ausmachen sollten. In der Vergangenheit wurden die
Beschränkungen für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern jedoch
äußerst unternehmerfreundlich gehandhabt.
Mindestlöhne
Mit Wirkung zum 1. Februar 2006 wurden die gesetzlichen Mindestlöhne in ausländisch
investierten Firmen erhöht. Der Mindestlohn eines einfachen Arbeiters im Bereich der
Fertigung beträgt nunmehr:
In Hanoi und HCMC 55 USD (zuvor 45 USD);
In den Vororten von Hanoi und HCMC sowie unter anderem in den Städten Haiphong,
Halong City, Bien Hoa, Vung Tau 50 USD (zuvor 40 USD);
In den übrigen Gebieten 45 USD (zuvor 35 USD).
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
227
Tatsächlich liegen die zu zahlenden Löhne momentan je nach Örtlichkeit um bis zu 40 %
über der oben genannten Berechnung. Insbesondere in den industrialisierten
Ballungsgebieten ist dies unbedingt zu beachten.
Bei Arbeitnehmern, die für einen längeren Zeitraum als ein Jahr in einer FIE beschäftigt
sind, ist zusätzlich ein Bonus von mindestens einem Monatsgehalt zum chinesischen
Neujahrsfest zu erstatten (sog. „Tet“).
Lohnnebenkosten
Die Lohnnebenkosten bestehen in Vietnam aus Krankenversicherungs- und „Social
Security“-Beiträgen. Sie betragen in der Regel insgesamt 23 % des Arbeitseinkommens
und sind zu 17 % von dem Arbeitgeber und zu 6 % von dem Arbeitnehmer erstatten.
Arbeitszeiten
Die vietnamesische Arbeitswoche beinhaltet in der Regel 6 Werktage. Davon darf bei
einer Mittagspause von 30 Minuten pro Tag grundsätzlich maximal 8 Stunden gearbeitet
werden. Die Überstunden von maximal 4 Stunden pro Tag sind in der Gesamthöhe auf
200 Stunden pro Jahr begrenzt. In Ausnahmefällen kann dies jedoch auf 300 Stunden
erhöht werden.
Urlaub
Bei einem Arbeitsverhältnis von mehr als 12 Monaten steht dem Arbeitnehmer je nach
Art seiner Tätigkeit ein bezahlter Urlaubsanspruch von 12 bis 16 Tagen zu. Dieser
erhöht sich jeweils nach 5 Jahren der Betriebszugehörigkeit um je 1 Tag.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ein befristeter oder unbefristeter (max. 36 Monate bei einmaliger Verlängerung)
Arbeitsvertrag kann aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen
gekündigt werden. Dabei variieren die Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach der
vereinbarten Vertragslaufzeit. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die Kündigungsfrist 45
Tage. Bei unbefristeten Verträgen in der Regel 30 Tage. Bei saisonalen Verträgen oder
Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten beträgt die
Kündigungsfrist mindestens 3 Tage.
Im Fall der personenbedingten, der verhaltensbedingten sowie der krankheitsbedingten
Kündigung muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung die Gewerkschaft
anhören und mit dieser eine Einigung über die auszusprechende Kündigung erzielen.
Kann eine Einigung nicht erzielt werden, so muss die Anhörung des örtlich zuständigen
Arbeitsbehörde erfolgen. Erfolgt auch von dieser Seite innerhalb einer Frist von 30
Tagen keine Entscheidung, so obliegt dem Arbeitgeber das Recht zur Entscheidung.
Kündigungsschutz besteht in den Fällen der Kündigung aus Gründen von Ehe,
Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung eines Kindes, es sei denn das das
Unternehmen/die Betriebsstätte geschlossen wird.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
228
Steuerrechtliche Rahmenbedingungen
Ausländische Investoren stehen in Vietnam einer Vielzahl steuerlicher Regelungen
gegenüber. Die meisten Unternehmen werden von den nachfolgenden Steuern betroffen:
Business Income Tax (BIT) / Corporate Income Tax
Various Withholding Taxes,
Value Added Tax (VAT)
Import and Export Duties,
Vereinzelt sind neben einer Vielzahl weiterer Besteuerungsmöglichkeiten auch folgende
Steuern zu beachten:
Special Sales Tax,
Natural Resources Rax,
Property Tax.
Nachfolgend sollen die besonderen Merkmale der einzelnen Steuerarten schematisch
dargestellt werden. Wobei wegen der Komplexität von steuerrechtlichen Fragen,
insbesondere in Kombination mit Doppelbesteuerungsfragen, zu einer
einzelfallbezogenen Beratung geraten wird.
Business Income Tax (BIT) / Corporate Income Tax
Der Körperschaftssteuersatz in Vietnam liegt bei 28 %. Abhängig vom jeweiligen
Betätigungsfeld und dem jeweiligen Standort des Unternehmens, sind eine Reihe von
Reduzierungen und Befreiungen möglich. Bei einem Investitionsvorhaben innerhalb
einer vom Staat ausgewiesenen Industriezone sind beispielsweise Reduzierungen auf
10 %, 15 % oder 20 % für einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren ab Beginn des Jahres, in
dem der Gewinn erzielt wird, möglich. Danach springt der Steuersatz in der Regel auf
den allgemeingültigen Satz von 28 % zurück. Für Unternehmen in der Öl- und
Gasbranche können hingegen Steuersätze von 28 % bis zu 50 % anfallen. Zu beachten
ist, dass die vormals großzügige Gewährung derartiger Steuererleichterungen aufgrund
des WTO-Beitritts stark eingeschränkt wurde.
Withholding Tax
Eine Besteuerungspflicht kann ebenfalls bei der grenzüberschreitenden Zahlung von
Zinsen, Lizenz- und Nutzungsgebühren, bei Geldleistungen an Vertragspartner, die
keine vietnamesische Investitionslizenz besitzen („foreign contractors“), sowie
Mietverträgen mit grenzüberschreitendem Bezug bestehen. Der Steuersatz errechnet
sich dabei nach der Höhe des eingesetzten Kapitals. In der Regel wird dieser 10 % der
Transfersumme betragen. Bezogen auf den Einzelfall sind jedoch vor allem die jeweils
anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.
Value Added Tax (VAT)
In Anlehnung an das europäische Umsatzsteuersystem ist auf alle von einem
Unternehmen erbrachten entgeltlichen Leistungen eine Umsatz- beziehungsweise
Mehrwertsteuer von 10 % zu erheben, welche wiederum mit der errichteten Vorsteuer zu
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
229
verrechnen ist. Wie in den europäischen Ländern, gibt es auch in Vietnam eine Vielzahl
von Befreiungen oder Reduktionen der Mehrwertsteuer. Insbesondere der Import von
Gütern, die in Vietnam nicht hergestellt werden können, ist in der Regel von der
Mehrwertsteuerpflicht befreit. Mehrwertsteuerberichte sind monatlich einzureichen.
Refunds können alle drei Monate ab einem Betrag von ca. 10.000 Euro beantragt
werden.
Import and Export Duties
Importzölle werden grundsätzlich auf alle nach Vietnam eingeführten Waren erhoben.
Dabei wird zwischen gewöhnlichen, vergünstigten und besonders vergünstigten
Zolltarifen unterschieden. Vergünstigte Zolltarife bestehen zum Beispiel mit Staaten wie
Deutschland, Frankreich, India, Italien, Südkorea und im ASEAN-Verbund (AFTA). Es
besteht aber auch eine Reihe von Ausnahmen von der Zollpflicht. Dies gilt insbesondere
für solche Güter die in Vietnam nicht selbst hergestellt werden können oder für
bestimmte Projekte bestimmt sind.
Exporttarife werden auf die Ausfuhr vereinzelter Waren wie beispielsweise
Naturressourcen (Fischereiprodukte, Reis, Mineralien, Produkte der Forstwirtschaft) und
die Ausfuhr von Altmetall erhoben.
Durch die offizielle Aufnahme Vietnams in die WTO am 11. Januar 2007 hat sich
Vietnam umfassend verpflichtet Handelsbeschränkungen gegenüber anderen
Mitgliedstaaten abzubauen. Insofern sind eine Vielzahl von Änderungen
beziehungsweise Erleichterungen auf dem Gebiet der Import- und
Exportbeschränkungen zu erwarten. Neben der multilateralen Verpflichtung zum Abbau
von Handelsbeschränkungen sind aber auch die regionalen Vereinbarungen und
gegebenenfalls bilateralen Handelsvereinbarungen im Einzelfall zu beachten.
Special Sales Tax
Die “special sales tax” wird bei der Veräußerung bestimmter Gegenstände anstelle der
Mehrwertsteuer als Lenkungssteuer erhoben. Der Steuersatz kann zwischen 10 bis 75
% des Marktpreises betragen und wird unter anderem auf folgende Waren erhoben:
- 55 - 65 %:
- 20 - 65 %:
Zigaretten und Zigarren
Alkoholische Getränke
- 15 - 50 %
- 10 %:
Kraftfahrzeuge
Treibstoff
Natural Resources Tax
Grund und Boden sowie die dazugehörigen Naturreserven stehen nach
vietnamesischem Recht im Gesamteigentum der vietnamesischen Bevölkerung. Daraus
resultierend ist auf die Verwertung von Naturressourcen eine Art Sondernutzungsgebühr
in Form der „natural resources tax“ zu entrichten. Unter diese Steuerkategorie fallen
beispielsweise die Gewinnung beziehungsweise der Abbau von Mineralöl, Mineralien,
forstwirtschaftlichen Gütern, Wasser sowie Fischereiprodukten.
Property Tax
Aus denselben Erwägungen heraus, ist die für das Nutzungsrecht eines Grundstücks zu
entrichtende Taxe als eine Art Grundsteuer zu qualifizieren. Die Höhe variiert je nach
Lage des Grundstücks.
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
230
Doppelbesteuerungsabkommen
Das Doppelbesteuerungsnetzwerk Vietnams vergrößert sich zunehmend.
Doppelbesteuerungsabkommen wurden unter anderem mit Australien, Belgien,
Bulgarien, Kanada, China, Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Ungarn,
Indien, Indonesien, Italien, Japan, Laos, Myamar, Luxemburg, Malaysia, Norwegen,
Polen, Rumänien, Russland, Singapur, Südkorea, Schweden, Schweiz, Taiwan,
Thailand, Ukraine und Großbritannien geschlossen. Zu Beachten ist jedoch, dass deren
Anwendung bezogen auf den Einzelfall des Öfteren Probleme verursacht. Die
Zusammenarbeit mit einem Spezialisten ist daher anzuraten.
7.4. Wichtige Kontakte
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Hanoi
Adresse: 29 Tran Phu, Hanoi, Vietnam
Tel.: (84-4) 845 3836/37
Fax I: (84-4) 845 3838 (Hauptgebäude)
Fax II: (84-4) 843 9969 (Visastelle)
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Ho Chi Minh City
Adresse: 126 Nguyen Dinh Chieu, Distrikt 3, Ho Chi Minh City
Tel.: (84-8) 829 1967
Fax: (84-8) 829 1919
Email: info@hoch.diplo.de
Deutsche Institutionen in Vietnam:
German Industry and Commerce Vietnam
DIHK Representative Office
Ho Chi Minh City Office:
Somerset Chancellor Court, 5th Floor
21-23 Nguyen Thi Minh Khai, Dist. 1, HCMC
Tel: (+84) 8 8239 775, Ext. 105
Fax: (+84) 8 8239 773
Website: www.vietnam.ahk.de
Email: Info@vietnam.ahk.de
Hanoi Office:
1303 Vietcombank Tower, 198 Tran Quang Khai, Hanoi
Tel: (+84) 4 825 1420
Fax: (+84) 4 825 1422
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
231
German Business Association
Somerset Chancellor Court, 5th Floor
21-23 Nguyen Thi Minh Khai, Dist. 1, HCMC
Tel: +84 (8) 823 97 72
Fax: +84 (8) 823 89 09
Email: Info@gba-vietnam.org
Website: www.gba-vietnam.org
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Adresse: 6th Floor, Hanoi Towers, 49 Hai Ba Trung, Hanoi
Tel.: (84-4) 934 5355
Fax: (84-4) 934 5356
Email: office@kfwvn.com
Website: www.kfw.de
Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
Adresse: 6th Floor, Hanoi Towers, 49 Hai Ba Trung, Hanoi
Tel.: (84-4) 934 4951
Fax: (84-4) 934 4950
Email: gtz-vietnam@gtz.de
Website: www.gtz.de/vietnam
Deutscher Entwicklungsdienst / DED
Adresse: 6th Floor, Hanoi Towers, 49 Hai Ba Trung, Hanoi
Tel.: (84-4) 936 1974/5/6/7
Fax: (84-4) 936 168
Email: info@ded-vietnam.org
Website: www.netnam.vn/ded
Inwent Internationale Weiterbildung und Entwicklung GmbH
Adresse: 6th Floor, Hanoi Towers, 49 Hai Ba Trung, Hanoi
Tel.: (84-4) 936 1974/5
Fax: (84-4) 936 2948
Website: www.invent.org.vn
Friedrich Ebert Stiftung
Adresse: 7 Ba Huyen Thanh Quan, Hanoi
Tel.: (84-4) 845 5108
Fax: (84-4) 845 2631
Email: fesvn@netnam.vn
Website: www.fes-vn.org
Konrad-Adenauer-Stiftung
Adresse: 7 Trieu Viet Vuong, Hanoi
Tel.: (84-4) 943 2791
Fax: (84-4) 943 2790
Email: kas.hanoi@fpt.vn
Website: www.kas.de
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
232
Goethe-Institut Hanoi
Adresse: 56-58 Nguyen Thai Hoc, Hanoi
Tel.: (84-4) 734 2251/52/53
Fax: (84-4) 734 2254
Email: goethe@fpt.vn
Website: www.goethe.de/hanoi
Deutscher Akademischer Austauschdienst / DAAD
Adresse: 1 Dai Co Viet, Hanoi
Tel.: (84-4) 868 3773
Fax: (84-4) 868 3772
Email: daad@daadvn.org
Website: www.daadvn.org
Andere Institutionen
Weltbank
Adresse: 63 Ly Thai To, 8th Floor, Hanoi
Tel.: (84-4) 934 6600
Fax: (84-4) 934 6597
Email: Webmaster.worldbank@fpt.vn
Website: www.worldbank.org.vn
ADB (Asian Development Bank)
Adresse: 23 Phan Chu Trinh, 7th Floor, Hanoi
Tel.: (84-4) 933 1374
Fax: (84-4) 933 1373
Email: adbvrm@adb.org
Website: www.adb.org/vnm
IMF (International Monetary Fund)
Adresse: 63 Ly Thai To, 6ht Floor, Hanoi
Tel.: (84-4) 824 3350
Fax: (84-4) 825 1885
Email: sadams@imf.org
Website: www.imf.org
VCCI (Vietnamese Chamber of Commerce and Industry)
Adresse: 9 Dao Duy Anh, Hanoi
Tel.: (84-4) 574 3985
Fax: (84-4) 574 3063
Email: vcci@fmail.vnn.vn
Website: www.vcci.com.vn
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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Auswahl vietnamesischer Ministerien
Ministerium für Planung und Investition (MPI)
Adresse: 2 Hoang Van Thu, Hanoi
Tel.: (84-4) 0804 3994
Fax: (84-4) 733 0536
Website: www.mpi.gov.vn
Außenministerium
Adresse: 1 Ton That Dam, Hanoi
Tel.: (84-4) 199 2000
Fax: (84-4) 199 2682
Email: ptt.mfa@mofa.gov.vn
Website: www.mofa.gov.vn
Handelsministerium – MoT
Adresse: 31 Tran Tien, Hanoi
Tel.: (84-4) 826 2522
Fax: (84-4) 8264 4696
Email: bothhuongmai@mot.gov.vn
Website: www.mot.gov.vn
Ministerium für Finanzen – MoF
Adresse: 8 Phan Huy Chu, Hanoi
Tel.: (84-4) 826 2061
Fax: (84-4) 826 2266
Website: www.mof.gov.vn
Ministerium für Industrie – MoI
Adresse: 51 Hai Ba Trung, Hanoi
Tel.: (84-4) 825 3831
Fax: (84-4) 826 0411
Website: www.moi.gov.vn
Ministerium für Bildungswesen – MoET
Adresse: 49 Dai Co Viet, Hanoi
Tel.: (84-4) 869 4961
Fax: (84-4) 869 3243
Website: www.edu.net.vn
German Industry & Commerce Vietnam
1303 Vietcombank Tower
198 Tran Quang Khai St., Hanoi
Tel.: 00844/825-14 20, Fax: -14 22
E-Mail: info@vietnam.ahk.de, Internet: www.vietnam.ahk.de
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Büro in Ho Chi Minh City
Somerset Chancellor Court, 5th Floor
21-23 Nguyen Thi Minh Khai St., Ho Chi Minh City
Tel.: 00848/823-97 75, Fax: -97 73
Ministry of Planning and Investment
2 Hoang Van Thu St., Hanoi
Tel.: 00844/804-37 82, -25 60, -32 55, Fax: -84 23/44 53
Internet: www.mpi.gov.vn
Ministry of Trade
21 Ngo Quyen St., Hanoi
Tel.: 00844/936-07 33, -825-39 05, Fax: -826-46 96
Vietnam Chamber of Commerce and Industry, VCCI
9 Dao Duy Anh St., Dong Da Dist., Hanoi
Tel.: 00844/574-20 22, Fax: -20 20, -20 30
E-Mail: vcci@fmail.vnn.vn, Internet: www.vcci.com.vn
Vietnam Trade Promotion Agency, VINATRADE
20 LzThuong Kiet St., Hanoi
Tel.: 00844/934-76 28, -22 08, -54 13, Fax: -81 42
E-Mail: vietra@hn.vnn.vn, Internet: www.vietrade.gov.vn
ASEAN – Leitfaden zur Geschäftstätigkeit
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