kunden- information produkt- integration 2011 allianz global
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KUNDENINFORMATION PRODUKTINTEGRATION 2011 ALLIANZ GLOBAL INVESTORS UND ADIG STAND 28.02.2011 INHALT 1 Einführung Anpassung der Produktpalette 3 2 Fondsverschmelzungen 2.1 Fondsverschmelzungen im Einzelnen 4 2.2 Steuerliche Behandlung 5 2.2.1 Fondsverschmelzungen: Steuerliche Folgen auf der Ebene des privaten Anlegers 5 2.2.2 Besonderheiten für betriebliche Anleger 5 3 Fondsumbenennungen Hintergrund der Umbenennungen 6 Produktintegration 2011 Allianz Global Investors und ADIG 1 EINFÜHRUNG Anpassung der Produktpalette Die Optimierung der Fondspalette von Allianz Global Investors schreitet weiter voran. Um ein zukunftsfähiges Angebot zu schaffen, wurde die bestehende Produktpalette – vor dem Hintergrund sich stetig verändernder Marktgegebenheiten – überprüft und soll erneut gestrafft werden. Dabei ist es unser Anspruch, unseren Kunden auch künftig die am besten geeigneten Produkte anzubieten und die größtmögliche Kontinuität zu wahren. Vorteile der Anpassung für unsere Kunden in Kürze: > Erhöhte Transparenz durch übersichtlichere und klarer strukturierte Fondspalette > Weniger Doppelungen im Fondsangebot > Umbenennungen erleichtern systematische Zuordnung von Fonds im Produktuniversum Allianz Global Investors ist bereits dem erklärten Ziel gerecht geworden, die Transparenz der Produkte zu erhöhen. Die Strukturierung der Fondspalette im Anlegerinteresse setzt sich unterdessen schrittweise fort. Nach wie vor profitieren unsere Kunden von einem breit gefächerten Produktangebot, langjähriger Erfahrung sowie der gebündelten Lösungskompetenz. Weitere wesentliche Schritte dieser Überführung sowie die geplanten Verschmelzungen können Sie den folgenden Seiten entnehmen. Die in dieser Vertriebspartnerinformation dargestellten Maßnahmen geben den derzeit aktuellen Stand der Planung wieder. Allianz Global Investors behält sich jedoch vor, weitere Produktmaßnahmen bzw. Fondsanpassungen, die in dieser Vertriebspartnerinformation noch nicht genannt wurden, durchzuführen. Hierbei handelt es sich um Produktmaßnahmen bzw. Fondsanpassungen, für die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Vertriebspartnerinformation noch keine Entscheidung zum zeitlichen Ablauf der entsprechenden Produktmaßnahme getroffen wurde. Alle in dieser Vertriebspartnerinformation dargestellten Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Prüfung und Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. | 03 | | 04 | Produktintegration 2011 Allianz Global Investors und ADIG 2 FONDSVERSCHMELZUNGEN 2.1 Fondsverschmelzungen im Einzelnen Bei einer Verschmelzung werden alle Vermögensgegenstände des zu verschmelzenden Fonds auf den aufnehmenden Fonds übertragen. Die Anteilinhaber des zu verschmelzenden Fonds erhalten im Gegenzug Anteile im gleichen Wert an dem aufnehmenden Fonds. Die Vermögensposition der Anleger ändert sich durch die Verschmelzung nicht. Bei einer Verschmelzung legt Allianz Global Investors Wert auf möglichst ähnliche bzw. vergleichbare Anlagegrundsätze des aufnehmenden und des zu verschmelzenden Fonds. Bitte beachten Sie, dass die im Folgenden genannten Fondsverschmelzungen vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung dargestellt sind. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung und Genehmigung der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde. Übersicht über die in Prüfung befindlichen Fondsverschmelzungen Zu verschmelzender Fonds ISIN 1 Aufnehmender Fonds ISIN 1 Verschmelzung zum Allianz Geldmarkt Extra LU0354071036 Allianz PIMCO Money Market Euro LU0092156115 1. Quartal 2011 Allianz PIMCO Bondselect US $ LU0035450591 Allianz PIMCO Global Bond High Grade LU0037533287 2. Quartal 2011 Allianz PIMCO Euro Rentplus LU0035874527 Allianz PIMCO Treasury Euro Cash Plus Neue Anteilklasse bei Verschmelzung 2. Quartal 2011 Allianz PIMCO Europazins »K« LU0069069077 Allianz PIMCO Treasury Euro Cash Plus Neue Anteilklasse bei Verschmelzung 2. Quartal 2011 Allianz PIMCO LiquiditätsManager LU0111395827 CB Geldmarkt Deutschland I LU0052221412 2. Quartal 2011 Allianz PIMCO Money Market PLUS (Euro) LU0242215126 CB Geldmarkt Deutschland I LU0052221412 2. Quartal 2011 Allianz RCM Bonus Barriere 2 LU0250902847 VermögensManagement Chance LU0321021585 2. Quartal 2011 LU0250903225 VermögensManagement Substanz LU0321021072 2. Quartal 2011 LU0274000271 VermögensManagement Wachstum LU0321021312 2. Quartal 2011 Allianz RCM Global Champion 2 LU0329401458 VermögensManagement Chance LU0321021585 2. Quartal 2011 Allianz RCM High Dividend Discount USA LU0307371301 Allianz RCM European Equity Dividend LU0414045822 2. Quartal 2011 Allianz RCM High Dividend Europe LU0229177810 Allianz RCM European Equity Dividend LU0414045822 2. Quartal 2011 Allianz RCM NewTec LU0097503477 Allianz RCM Small Cap Europa LU0096450639 2. Quartal 2011 cominvest Top4 LU0290587764 CB Geldmarkt Deutschland I LU0052221412 1. Quartal 2011 Commerzbank Money Market Fund: Euro LU0052209474 CB Geldmarkt Deutschland I Neue Anteilklasse bei Verschmelzung 2. Quartal 2011 Allianz RCM Deep Discount 2 Allianz RCM Express Strategie 1 2 2 Hinweis: ISIN beginnend mit LU = luxemburgischer Fonds Im Rahmen der Verschmelzung wird ggf. die Anlagepolitik und die Gebührenstruktur des zu verschmelzenden Fonds der des aufnehmenden Fonds angeglichen. Diese Änderungen werden im Rahmen der Pflichtmitteilungen (z.B. elektronischer Bundesanzeiger) bzw. auf der Homepage veröffentlicht. Produktintegration 2011 Allianz Global Investors und ADIG | 05 | 2.2 Steuerliche Behandlung Fondsverschmelzungen innerhalb unserer Produktpalette können für Anteilinhaber der zu verschmelzenden Fonds steuerliche Auswirkungen haben1. Hierbei gilt es, die aktuellen steuerrechtlichen Vorschriften sowie Auffassungen von Finanzbehörden und Finanzgerichten zu beachten. Wir empfehlen daher dem Berater, seinen Kunden darauf hinzuweisen, dass gegebenenfalls Steuerberater hinzugezogen werden sollten. Die folgenden Ausführungen richten sich ausschließlich an Anleger, die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. 2.2.1 Fondsverschmelzungen: Steuerliche Folgen auf der Ebene des privaten Anlegers Bei den Fondsverschmelzungen wird Allianz Global Investors sämtliche Anforderungen, die nach der derzeitigen Rechtslage für eine Steuerneutralität als erforderlich angesehen werden, erfüllen. Die Fondsverschmelzungen selbst sollten damit für in Deutschland steuerpflichtige Anteilinhaber keine Auswirkungen haben. Die bei Ausschüttung bzw. Thesaurierung anlässlich der Verschmelzung dem Anleger zufließenden steuerpflichtigen Erträge unterliegen gleichwohl der Abgeltungssteuer. Bei in Deutschland domizilierten Fonds müssen zur Gewährleistung der Steuerneutralität der Verschmelzung die zu verschmelzenden Fonds gemäß § 14 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) i.V.m. § 40 Investmentgesetz (InvG) vergleichbare Anlagegrundsätze und -grenzen und Gebührenstrukturen aufweisen sowie von der gleichen Verwaltungsgesellschaft geführt werden. Darüber hinaus muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige Aufsichtsbehörde ihre Genehmigung erteilen. 1 In Abweichung zum Vorgehen bei inländischen Fonds ist bei der Verschmelzung von in Luxemburg domilizierten Fonds eine Bescheinigung der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) als zuständiger Aufsichtsbehörde des Landes und eine Prüfbestätigung des Wirtschaftsprüfers einzuholen. Dies wird von unserem Hause veranlasst. Bei einer „steuerunschädlichen“ Verschmelzung gilt der Erwerb der Anteile an dem aufnehmenden Fonds steuerlich nicht als Tausch gegen Anteile an dem untergehenden Fonds. Vielmehr gilt quasi die Anlage in dem aufnehmenden Fonds für steuerliche Zwecke als Fortführung der bisherigen Fondsanlage. Der für die Abgeltungssteuer geltende Bestandsschutz2 der vor dem 01.01.2009 angeschafften Anteile an dem untergehenden Fonds wird also nicht angetastet, sondern gilt für die neu erhaltenen Anteile an dem aufnehmenden Fonds fort. 2.2.2 Besonderheiten für betriebliche Anleger Betriebliche Anleger müssen in ihren Rechenwerken (Jahresabschlüssen) die besitzzeitanteiligen, individuellen Aktien-/ Immobiliengewinne für den verschmolzenen und den aufnehmenden Fonds getrennt berechnen. Für betriebliche Anleger sind daneben Fragen der bilanziellen Bewertung relevant. Für die bilanzielle Bewertung gilt – je nach Zugehörigkeit der Fondsanteile zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen – das gemilderte oder das strenge Niederstwertprinzip. Für weiterführende Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden. Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen, insbesondere unter Berücksichtigung seiner individuellen steuerlichen Situation, sollte sich der Anleger an seinen Steuerberater wenden. 2 Für Anteile an bestimmten Investmentvermögen (z.B. solchen, für deren Erwerb eine besondere Sachkunde des Anlegers oder eine Mindestanlage von 100.000 Euro oder mehr Voraussetzung ist und solchen, deren Anlagepolitik auf die Erzielung einer Geldmarktrendite gerichtet ist) gelten gegebenenfalls abweichende Regelungen. ISIN beginnend mit DE = deutscher Fonds | 06 | Produktintegration 2011 Allianz Global Investors und ADIG 3 FONDSUMBENENNUNGEN Hintergrund der Umbenennungen Unser Ziel ist es, die Fondspalette von Allianz Global Investors einheitlich und zukunftsfähig zu gestalten. Um diesen Prozess auch nach außen transparent zu machen, werden weitere Fonds umbenannt. Hierbei kommt die Namenskonvention von Allianz Global Investors zum Tragen, die es ermöglichen soll, einen Fonds eindeutig in die Produktpalette einzuordnen. Der Fondsname soll nach dem Prinzip der Produktwahrheit und -klarheit zum Ausdruck bringen, in welche Assetklasse der Fonds investiert. Aus diesem Grund werden drei Fondsnamen mit dem Ziel einer besseren Transparenz geändert. Um Ihnen ein möglichst exaktes Bild der Rebranding-Maßnahmen zu geben, haben wir diese Umbenennungen nachfolgend aufgeführt. Aus Vereinfachungsgründen ist in der Übersicht der Fondsname ohne Anteilklassenbezeichnungen dargestellt. Übersicht geplanter und noch umzusetzender Fondsumbenennungen 1 Alter Fondsname ISIN 1 Umbenennungszeitpunkt Neuer Fondsname Allianz-dit Value Global DE0008471467 4. Quartal 2011 Allianz Global Equity Dividend Allianz NFJ US Large Cap Value LU0417517892 3. Quartal 2011 Allianz US Large Cap Value Fondak ‘Wait or Go‘ LU0391761227 2. Quartal 2011 Aktien Deutschland ‘Wait or Go‘ Hinweis: ISIN beginnend mit LU = luxemburgische Fonds ISIN beginnend mit DE = deutsche Fonds Produktintegration 2011 Allianz Global Investors und ADIG | 07 | DISCLAIMER Diese Publikation ist ausschließlich für Ihren persönlichen Gebrauch und rein zu Informationszwecken erstellt worden. Jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts durch nicht vorgesehene Adressaten ist unzulässig. Die Publikation wurde nicht mit der Absicht erarbeitet, einen rechtlichen oder steuerlichen Rat zu geben. 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Es kann nicht zugesichert werden, dass ein Portfolio die dargestellten Gewinne oder Verluste erzielen oder dass ein Portfolio denselben Grad an Genauigkeit früherer Projektionen erreichen wird. Im Gegensatz zu einer wirklichen Wertentwicklung beruhen Simulationen nicht auf tatsächlichen Transaktionen; es kommt ihnen somit nur eine begrenzte Aussagekraft zu. Da Geschäfte nicht wirklich abgeschlossen werden, kann es zu einer nur unzureichenden Berücksichtigung des Einflusses bestimmter Marktfaktoren, wie etwa fehlender Liquidität, kommen. Diese Publikation stellt eine Werbemitteilung im Sinne des § 31 Abs. 2 WpHG dar. Die Ausarbeitung ersetzt nicht eine individuelle Anleger- und anlagegerechte Beratung. Verkaufsprospekte und Rechenschaftsberichte als alleinverbindliche Grundlage für den Kauf von Anteilen an Investmentvermögen sind bei Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbH, Mainzer Landstraße 11–13, 60329 Frankfurt am Main und den jeweiligen Vertriebsgesellschaften kostenlos erhältlich. ADIG Fondsvertrieb AG Seidlstr. 24–24a 80335 München Telefon: +49 089 1220-74 44 Telefax: +49 089 1220-74 48 E-Mail: info@adig.de Internet: www.adig.de Bei dieser Broschüre handelt sich um eine Information gem. § 31 Abs. 2 WpHG.