NL1236 - vkm-rwl

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NL1236 - vkm-rwl
Newsletter 36/2012
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Rheinland-Westfalen-Lippe
Weißenburger Str. 12 * 44135 Dortmund * Tel. 0231/579743*
Fax:0231/579754
news@vkm-rwl.de
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In dieser Ausgabe:
- Bericht über Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und
deren Kinder
- Broschüre gegen den Einkauf von „Neuschrott“
- Betriebssport in kleinen und mittleren Unternehmen
- Kirchliche Versorgungskassen bestehen erneut den „Umwelt-TÜV“
- Versichert auf dem Weg zur Arbeit – auch mit dem Fahrrad
- Keine
Heilung
von
Fehlern
bei
der
Erstattung
der
Massenentlassungsanzeige durch einen bestandskräftigen Bescheid
der Arbeitsverwaltung
Allgemeine Informationen
Bericht über Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen
und deren Kinder
(Quelle: BMFSFJ) Am 15. August hat das Bundeskabinett den Bericht der
Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen
und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und
deren Kinder in Deutschland beschlossen. Mit diesem Bericht legt die
Bundesregierung erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme des
gesamten bundesweiten Hilfesystems bei Gewalt gegen Frauen vor.
Der Bericht bildet eine verlässliche Grundlage zur Beurteilung des
Handlungsbedarfs der nächsten Jahre auf Bundes- und Landesebene
sowie zur Beantwortung der damit verknüpften verfassungsrechtlichen
Fragen. Der Bericht besteht aus einem im Auftrag des
Bundesfamilienministeriums erstellten Gutachten sowie der vom
Bundesfamilienministerium
erarbeiteten
Stellungnahme
der
Bundesregierung.
Mit dem Gutachten liegt nun erstmals eine bundesweite Vollerhebung aller
bestehenden
Frauenhäuser,
Frauenschutzwohnungen
und
Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen einschließlich der auf
bestimmte Zielgruppen oder Gewaltformen spezialisierten Angebote vor.
Das Gutachten beleuchtet auch die Finanzierung der Einrichtungen sowie
eine Vielzahl von Aspekten der praktischen Beratung. Es wurde von einer
wissenschaftlichen
Arbeitsgruppe
ausgeführt.
Für
den
sozialwissenschaftlich-empirischen Teil sind Prof. Dr. Barbara Kavemann
und Prof. Dr. Cornelia Helfferich, für den rechtswissenschaftlichen Teil ist
Prof. Dr. Stephan Rixen verantwortlich. Der Erhebungszeitraum war März
bis Oktober 2011.
In Deutschland gibt es ein dichtes, ausdifferenziertes Netz an
Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder:
Die Bestandsaufnahme ergibt für Deutschland mehr als 350 Frauenhäuser
und über 40 Schutzwohnungen mit mehr als 6.000 Plätzen, die jährlich
etwa 15.000 bis 17.000 Frauen mit ihren Kindern Schutz und Beratung
bieten.
Hinzu kommen mehr als 750 Fachberatungsstellen, die von Gewalt
betroffene
Frauen
qualifiziert
beraten
und
unterstützen,
die
unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkte in der Beratung abdecken:

310 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen, die Frauen
mit unterschiedlichem Gewalterleben beraten

183 Fachberatungsstellen für von sexueller Gewalt betroffene
Frauen

67 Fachberatungsstellen für Frauen, die in Kindheit und Jugend
sexuell missbraucht wurden

130 Interventionsstellen, die pro-aktive Beratung nach
polizeilicher Intervention wegen häuslicher Gewalt anbieten

40 Fachberatungsstellen spezialisiert auf Opfer
Menschenhandel, teilweise mit Schutzwohnungen

zwölf Fachberatungsstellen spezialisiert für Mädchen und
Frauen, die von Zwangsverheiratung bedroht sind. Eine davon
bietet eine Bundesland-übergreifende Online-Beratung an,
einige
der
Fachberatungsstellen
haben
zudem
Schutzwohnungen.

zwei Fachberatungsstellen spezialisiert auf Betroffene von
Stalking

eine Fachberatungsstelle spezialisiert auf die Problematik der
Genitalverstümmelung

drei landesweite und eine kommunale Hotline bei häuslicher
Gewalt

eine überregionale Hotline bei Zwangsverheiratung
von
Alle staatlichen Ebenen stehen in der Verantwortung, weiterhin verlässliche
Rahmenbedingungen für bedarfsgerechte Unterstützungsangebote vor Ort
und für notwendige Verbesserungen zu schaffen. Gemeinsam mit
Fachorganisationen und Einrichtungsträgern vor Ort sind Bund, Länder und
Kommunen entsprechend der verfassungsgemäßen Kompetenz gefordert,
bestehende Zugangsschwierigkeiten und Versorgungslücken für bestimmte
Zielgruppen abzubauen und die Angebotsstruktur zukunftsfähig und
zielgruppengerecht weiterzuentwickeln.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass gewaltbetroffene
Frauen regelmäßig unmittelbaren Schutz vor Gewalt sowie Beratung und
Unterstützung in professionell dafür ausgelegten Einrichtungen finden.
Dennoch finden nicht immer alle betroffenen Frauen die Unterstützung, die
sie brauchen: Für einzelne Zielgruppen, zum Beispiel für psychisch kranke
Frauen und für Frauen mit Behinderungen, bestehen teilweise
Zugangsschwierigkeiten und Versorgungslücken.
Im Zusammenspiel der Sozialleistungsgesetze, die für die Hilfen für
gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder und für deren Finanzierung von
Bedeutung sind, analysiert das Gutachten einzelne konkrete
Problemstellungen und benennt Lösungsvorschläge.
Um die durch den Bericht identifizierten zentralen Herausforderungen zu
meistern, sind Bund, Länder und Kommunen sowie die Träger der
Unterstützungseinrichtungen und Fachorganisationen gefordert. In ihrer
Stellungnahme identifiziert die Bundesregierung Handlungsbedarf vor allem
in folgenden zentralen Bereichen:

Schutz und Unterstützung bei Gewalt und bei der Bewältigung
ihrer Folgen als Aufgabe aller staatlichen Handlungsebenen

Notwendigkeit eines verstetigten bundesweiten Monitorings und
einer Indikatorik zur Beurteilung der Bedarfsgerechtigkeit der
Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt

Bedarfsanalyse, Bedarfsplanung und Kooperationsstrukturen als
Bestandteile einer koordinierten Weiterentwicklung des
Hilfesystems vor Ort nutzen

Bundesweites Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen als
niedrigschwelliges Angebot mit Lotsenfunktion ins Hilfesystem
einrichten

Verortung der psychosozialen Leistungen bei Gewalt im System
des sozialen Leistungsrechts überprüfen und rechtlichen
Klärungsbedarf hinsichtlich sozialrechtlicher Schnittstellen
aufgreifen

Ungleichgewichte infolge inkompatibler Finanzierungsmodelle
reduzieren

Fachliche Diskussion zu qualitativen Fragen der Unterstützung
gewaltbetroffener Frauen fortführen

Spezialisierte Versorgungsmodelle für gewaltbetroffene Frauen
mit spezifischen Bedürfnissen entwickeln

Neue Impulse für
modellhaft erproben
Versorgungskonzepte
aufgreifen
und
Die Bundesregierung schließt eine der identifizierten Lücken im Hilfesystem
mit dem bundesweiten Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen", das Anfang
2013 zur Verfügung stehen wird und Frauen einen einfachen Zugang zu
Beratung ermöglicht.
Nach Auffassung der Bundesregierung bedarf es derzeit keiner
grundsätzlich angelegten rechtlichen Neuordnung durch ein eigenständiges
Bundesgesetz. Festgestellte Defizite können im Wege effektiver
Weiterentwicklungen des geltenden Rechts auf bundes- oder
landesgesetzlicher Ebene sowie zum Beispiel durch bessere Nutzung von
Vereinbarungen
zwischen
den
unterschiedlichen
Kostenund
Einrichtungsträgern ausgeglichen werden, ohne dass dazu eine
bundesgesetzliche Neuordnung mit Auswirkung auf die Verteilung der
Finanzierungsverantwortlichkeiten erforderlich wäre.
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Aus unserem Fortbildungsangebot:
Grundseminar Arbeitsrecht AVR.DW.EKD
- im Vergleich des BAT-KF Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche in Deutschland
sind Gegenstand der Fortbildung. Dort insbesondere der Mantel AVR im Vergleich mit dem
BAT-KF. Da in vielen Einrichtungen sowohl die AVR als auch der BAT-KF geltendes
Regelungswerk sind ist das ein wichtiger Abgleich. Hinzu kommen die Öffnungsklauseln für
Dienstvereinbarungen zwischen Dienststellenleitung und Mitarbeitervertretung im Bereich
der AVR. Ferner werden die Eingruppierungsregelungen der AVR eingehend erläutert.
- Grundlagen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR DW EKD) - Grundlagen BAT-KF
- Arbeitsweise der ARK DW EKD
- Eingruppierung
- Bestandteile der Vergütung
- Arbeitszeit und Pausen
- Arbeitszeitkonten (inkl. Plus- und Überstunden)
- Urlaub und Sozialbezüge
- Öffnungsklauseln
Urteile zum Arbeitsrecht
- Dienstvereinbarungen
- Bundesgesetzliche Ergänzungen wie TzBfG, ArbZG, etc..
Arbeit in Kleingruppen anhand von Fallbeispielen
Termin und Ort:
19.11. – 21.11.2012 Hotel Lindenbach, 56130 Bad Ems
Informationen über unsere jeweiligen Seminarhäuser erhalten sie unter:
Villa Dürkopp: http://www.bsw24.de/reisen/pdf/broschure/br_4.pdf
Hotel Lindenbach http://www.bsw24.de/Hotels.15.0.html
FFFZ Hotel und Tagungshaus http://www.fffz.de/Tagungshaus
Teilnahmekosten: 460,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe,
Weißenburger Str. 12, 44135 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail:
info@vkm-rwl.de
Mehr Seminare finden Sie unter www.vkm-rwl.de
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Broschüre gegen den Einkauf von „Neuschrott“
(Quelle: EFAS) Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Aktion „Das sichere Haus“ (DSH) einen 40seitigen Ratgeber gegen den Einkauf von „Neuschrott“, also nicht sichere,
minderwertige und/oder schlecht verarbeitete Produkte, herausgebracht.
Der Ratgeber mit dem Titel „Gefährliche Produkte in Haushalt und Freizeit“
stellt verschiedene Produkte und Produktgruppen vor. Den Schwerpunkt
bildet das Thema elektrische Geräte. Welche Kriterien sollten beim Kauf
eines Wasserkochers beachtet werden? Was zeichnet eine sichere
Steckdosenleiste aus? Was ist beim Kauf von Lichterketten zu beachten?
Diese und weitere Fragen zu elektrischen Geräten und Zubehör werden
hier beantwortet. Der Ratgeber ist auch für kirchliche Einrichtungen
hilfreich, da einige der genannten elektrischen Geräte dort zum Einsatz
kommen bzw. von Zeit zu Zeit neu angeschafft werden müssen.
Die Broschüre „Gefährliche Produkte in Haushalt und Freizeit“ steht im
Internet unter www.das-sichere-haus.de zur Verfügung. Sie kann dort als
pdf-Datei heruntergeladen oder als Druckstück kostenfrei angefordert
werden.
Betriebssport in kleinen und mittleren Unternehmen
(Quelle: iga) Viele gute Gründe sprechen für Betriebssport. In kleinen und
mittleren Unter-nehmen wird er aber eher selten angeboten. Von der ersten
Idee, ein betrieblich organisiertes Sportprogramm anzubieten, bis zu einem
gut funktionierenden „festen Bestandteil“ innerhalb des Betriebes sind
einige Punkte zu berücksichtigen. Damit die Beteiligten wissen, welche
Aufgaben, Entscheidungen und Herausforderungen auf sie zukommen, hat
die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) in der Broschüre „Betriebssport in
kleinen und mittleren Unternehmen ein-, durch- und weiterführen“ die
wichtigsten Informationen zusammengefasst. Die Broschüre vermittelt
Vorgehensweisen und Möglichkeiten zum Aufbau eines erfolgreichen
Betriebssportangebotes. Ausführliche Checklisten im Anhang der
Publikation unterstützen die eigenen Aktivitäten.
Die Broschüre „Betriebssport in kleinen und mittleren Unternehmen ein-,
durch- und weiterführen“ kann im Internet unter www.iga-info.de als pdfDatei heruntergeladen oder als Druckstück kostenfrei angefordert werden.
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Wieder Lieferbar:
BAT-KF Handbuch
Die Textfassung des BAT-KF mit allen Überleitungsregelungen und ergänzenden sonstigen
Ordnungen (Stand 1. Juli 2012).
Für jeden Schreibtisch einfach unentbehrlich!
So umfangreich wie noch nie.
Inhalt:
- Bundes-Angestelltentarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF)
- Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte - Kirchliche Fassung (TV-Ärzte-KF)
- Tarifvertrag zur Überleitung der Ärztinnen und Ärzte in den TV-Ärzte-KF (TVÜ-ÄrzteKF)
- Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter in kirchlicher Fassung (MTArb-KF)
- Arbeitsrechtsregelung zu Übergangsregelungen im Zuge der Neufassung des BAT-KF
und MTArb-KF
- Arbeitsrechtsregelung zur Ergänzung der Übergangsregelungen im Zuge der Neufassung
des BAT-KF und des MTArb-KF
- Zuordnung der (alten) Vergütungs- und Lohngruppen zu den (neuen) Entgeltgruppen (KR
Anwendungstabelle)
Zusätzlich:
+ Arbeitshilfen
+ Ergänzende Arbeitsrechtsregelungen und Ordnungen:
 Arbeitsrechtsregelung zur Entgeltumwandlung für die freiwillige Zusatzversicherung
 Ordnung über vermögenswirksame Leistungen an kirchliche Angestellte und
Arbeiter
 Ordnung zur Beschäftigungssicherung für kirchliche Mitarbeitende
 Ordnung zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand –
Altersteilzeitordnung
 Ordnung zur Sicherung von Mitarbeitern bei Rationalisierungsmaßnahmen
+ Ergänzende Gesetzesauszüge
Bestellpreis: 19,80 Euro
Für Interessierte ist das Handbuch auch als CD-ROM zu erwerben. Der Preis beträgt
ebenfalls 19,80 Euro. Handbuch und CD-ROM kosten zusammen 35,00 Euro.
Weitere Informationen und Bestellung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe,
Weißenburger Str. 12, 44135 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail:
info@vkm-rwl.de
Informationen zu Seminaren über den BAT-KF und anderen Themen finden Sie unter
www.vkm-rwl.de
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Kirchliche Versorgungskassen bestehen erneut den „Umwelt-TÜV“
(Quelle: VKPB) Die Kirchlichen Versorgungskassen KZVK und VKPB in
Dortmund haben erneut den „Umwelt-TÜV“ bestanden.
Der
Umweltgutachter bestätigte das Umweltmanagementsystem nach
europäischem Standard. Damit bleiben die Kassen auch im Besitz des
Kirchlichen Umweltsiegels „Der Grüne Hahn“. Ein bewusster Umgang mit
Ressourcen macht sich selbst bei einer Verwaltung bemerkbar:
Bewegungsmelder in gemeinschaftlich genutzten Räumen, Zeitschaltuhren
an Druckern oder Kopiergeräten, sparsame LED-Leuchten und
bewussterer Umgang mit Heizenergie. In der Summe lässt sich durch diese
kleinen Dinge bares Geld sparen. So konnte der Allgemeinstromverbrauch
bereits um 10 %, die Heizenergie sogar um 30 % gesenkt werden.
„Die Bestätigung zeigt, dass wir weiterhin auf dem richtigen, grünen Weg
sind. Gleichzeitig bleibt es Ansporn, dass wir unser Umweltmanagement
stetig verbessern. Ein toller Mehrwert ist, dass wir Energiekosten senken
konnten und natürlich weiter reduzieren möchten", sagt Axel Stach, Leiter
der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit bei den Versorgungskassen.
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Aus unserem Fortbildungsangebot:
Haftungsrechtliche Risiken im Arbeitsverhältnis
Die Veranstaltungsreihe beschäftigt sich mit den haftungsrechtlichen Risiken im
Arbeitsverhältnis von Erzieherinnen und Erziehern.
Termin und Ort:
04.10.2012, 16.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr, Reinoldinum, Schwanenwall 34, 44135 Dortmund
15.11.2012, 16.00 Uhr bis ca. 18.30 Uhr, FFFZ Hotel und Tagungshaus, Kaiserswerther
Str. 450, 40474 Düsseldorf
Teilnahmekosten: Mitglieder kostenlos. Nicht Mitglieder 5 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe,
Weißenburger Str. 12, 44135 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail:
info@vkm-rwl.de
Mehr Seminare finden Sie unter www.vkm-rwl.de
Mitteilung der Fachgruppe Pädagogik
Liebe Mitglieder, Kolleginnen und Kollegen der Fachgruppe "Pädagogik" ! Wir suchen für
unseren Kooperationskreis Fachgruppe "Pädagogik" und ehemals e & s interessierte,
engagierte und kreative Mitglieder, die bereit sind und Zeit aufbringen können, mit ihren
Ideen den Weg in die Zukunft der Erzieherinnen mit zu gestalten.
Wir treffen uns alle 2 Monate in der Geschäftsstelle des vkm rwl in Dortmund,
Weißenburger Str. 12.
Unser Motto: "Das Wohl der Erzieherinnen und Erzieher ist das Wohl der Kinder!"
Weitere Informationen dazu erhalten Sie von unserer Geschäftsstelle:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe,
Weißenburger Str. 12, 44135 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail:
info@vkm-rwl.de
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Versichert auf dem Weg zur Arbeit – auch mit dem Fahrrad
(Quelle: DGUV) Es macht Spaß, man muss nicht lange nach einem
Parkplatz suchen und es fördert die eigene Fitness – mit Beginn der
warmen Jahreszeit fahren wieder vermehrt Arbeitnehmer mit dem Fahrrad
zur Arbeit. Arbeitnehmer stehen auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte
unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie müssen dabei
nicht unbedingt den kürzesten Weg wählen. Fahrradfahrer sind auch
versichert, wenn sie aus Gründen der Sicherheit einen längeren als den
direkten Weg zur Arbeit wählen. Darauf weisen Berufsgenossenschaften
und Unfallkassen hin.
Fahrräder haben weder Airbag noch Knautschzone und das
Verletzungsrisiko bei einem Unfall ist hoch. In den vergangenen fünf Jahren
verzeichnete die gesetzliche Unfallversicherung im Schnitt weit über 18.000
Dienst- und Wegeunfälle mit dem Fahrrad. Mehr als 10 Fahrradfahrer
verunglückten jedes Jahr tödlich. "Die Zahl der Wegeunfälle mit
Fahrradfahrern ist immer noch viel zu hoch. Unser Ziel ist 'Vision Zero'. Das
heißt, niemand soll im Straßenverkehr getötet oder so schwer verletzt
werden, dass er unheilbare gesundheitliche Schäden davonträgt," so Dr.
Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der DGUV und Präsident des
Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR).
Zur eigenen Sicherheit sollten Fahrradfahrer einen Fahrradhelm und gut
sichtbare Kleidung tragen und die vorhandenen Radwege nutzen. Neben
dem Tragen von Fahrradhelmen ist auch der Zustand des Fahrrads von
Bedeutung. Ein verkehrssicheres Fahrrad hilft, das Unfallrisiko im
Straßenverkehr zu verringern.
Das wichtigste auch am Fahrrad sind gut gewartete und leicht zu
bedienende Bremsen. Nur mit funktionierenden Scheinwerfern,
Rückleuchten sowie Reflektoren vorne, hinten aber auch zur Seite kann
man selbst besser sehen beziehungsweise in der Dämmerung besser
gesehen werden. Die Gangschaltung sollte regelmäßig gewartet werden
und alle Schraubverbindungen überprüft werden. Aber auch die
Transportbehälter wie Satteltaschen oder Fahrradkörbe müssen
ausreichend fest sitzen.
Weitere Informationen über die gesetzlichen Anforderungen, die Tipps für
ein sicheres Fahrrad sowie einer ausführlichen Checkliste, erhalten Sie in
der Broschüre "Das sichere Fahrrad".
Aus der Rechtsprechung
Keine
Heilung
von
Fehlern
bei
der
Erstattung
der
Massenentlassungsanzeige durch einen bestandskräftigen Bescheid
der Arbeitsverwaltung
(BAG, Urteil v. 28.06.2012, 6 AZR 780/10)
Begeht der Arbeitgeber bei der Erstattung einer nach § 17 KSchG
erforderlichen Massenentlassungsanzeige Fehler, werden diese durch
einen bestandskräftigen Bescheid der Agentur für Arbeit nach §§ 18, 20
KSchG nicht geheilt. Die Arbeitsgerichte sind durch einen solchen Bescheid
nicht gehindert, die Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige
festzustellen.
Aus den Gründen:
Der Kläger war seit 1990 bei der Schuldnerin beschäftigt. Am 1. März 2009
wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet
und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Auf der Grundlage eines
noch während des vorläufigen Insolvenzverfahrens mit seiner Zustimmung
geschlossenen Interessenausgleichs mit Namensliste vom 24. Februar
2009 kündigte der Beklagte am 11. März 2009 das Arbeitsverhältnis zum
30. Juni 2009. Am 26. Februar 2009 hatte die Schuldnerin
Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit erstattet, ohne den
Interessenausgleich beizufügen. Der Anzeige war entgegen der
gesetzlichen Anordnung in § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG auch keine
Stellungnahme des Betriebsrats beigefügt. Der Betriebsrat der Schuldnerin
erklärte am 26. Februar 2009 allerdings schriftlich gegenüber der Agentur
für Arbeit, er sei darüber informiert, dass eine Massenentlassungsanzeige
abgesandt worden sei. Noch am 26. Februar 2006 bestätigte die Agentur
für Arbeit den Eingang der Massenentlassungsanzeige. Später verkürzte
sie die Sperrfrist. Der Kläger greift die Kündigung an, weil der
Massenentlassungsanzeige keine Stellungnahme des Betriebsrats
beigefügt gewesen sei. Die Vorinstanzen sind dem gefolgt.
Die Revision des Beklagten hatte vor dem Sechsten Senat des
Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Beifügung der Stellungnahme des
Betriebsrats, ersatzweise des Interessenausgleichs mit Namensliste, ist
Voraussetzung für eine wirksame Massenentlassungsanzeige. Das
Schreiben des Betriebsrats vom 26. Februar 2009 an die Agentur für Arbeit
enthielt keine eindeutige, abschließende Meinungsäußerung zu den
angezeigten Kündigungen und war deshalb keine ordnungsgemäße
Stellungnahme iSv. § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG. Der Bescheid der Agentur
für Arbeit über die Verkürzung der Sperrfrist hat den Formfehler nicht
geheilt. Die Wirksamkeit der Massenentlassungsanzeige ist von der
Bindungswirkung eines solchen Bescheids nicht umfasst.
Wichtige Hinweise
1.
Der vkm-rwl unterstützt und informiert SIE, zum Beispiel
- durch diesen Newsletter,
- durch die Beratung von Mitarbeitervertretungen.
Der vkm-rwl vertritt IHRE Interessen, zum Beispiel
- durch
die
Mitgliedschaft
in
der
Rheinisch-Westfälisch-Lippischen
Arbeitsrechtlichen Kommission,
- durch individuelle Rechtsberatung.
Unterstützen SIE die Arbeit des vkm-rwl und werden Sie Mitglied. Weitere
Informationen und den Aufnahmeantrag erhalten Sie über die Geschäftsstelle
(info@vkm-rwl.de) oder im Internet unter www.vkm-rwl.de
2.
Der Newsletter wird herausgegeben vom:
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44135 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
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