Integrationsfaktor Reha

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Integrationsfaktor Reha
news
Nr. 8 November 2003
Neue Wege in der
Medizinischen Rehabilitation
Integrationsfaktor Reha
Aus dem Inhalt
Milliarden verschwendet
Aktuelle Studie zeigt:
Reha spart Kosten
Seite 5
DMP-Profile
Verstoß gegen
Gesetzesgrundlagen
Seite 6
Fallpauschalen
DRG für die
Frührehabilitation?
Seite 8
Ambulante Reha
Modell mit Zukunft?
Seite 12
Subventionierungspraxis
Private Rehakliniken
benachteiligt
Seite 15
Prämienmodell
Modell mit Zukunft: die Medizinische Rehabilitation als zentraler Baustein
integrierter Versorgungsstrukturen.
Berlin. Neue Strategien für einen »effektiveren Mitteleinsatz« erwartet Dr. Herbert
Rische, Vorsitzender der Kölner Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und
-gestaltung e.V. (GVG) und Präsident der
BfA, von einer Rehabilitation, die sich am
Gesamtergebnis orientiert. Eine stärkere
Vernetzung medizinisch- und beruflichrehabilitativer Maßnahmen mit dem familiären, betrieblichen und sozialen Umfeld,
auch mit der Akutversorgung, in Angriff zu
nehmen, so lautete der Aufruf der Experten
auf der Konferenz »Integrierte Rehabilitation 2003« am 10./11. November in Berlin,
die die GVG in Zusammenarbeit mit der
DEGEMED und anderen Förderern im Haus
der BfA veranstaltete. Mitglieder der GVG
sind, neben den Sozialversicherungen, private Kranken-, Pflege- und Lebensversicherungen, Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Gewerkschaften, Arbeitgeber
und Wissenschaft –eine Konsens-Plattform zur Diskussion und Weiterentwicklung
so übergreifender Praxisfelder wie der
Rehabilitation.
Integration in DMP nicht umgesetzt
Verbesserung der Vernetzungskonzepte in
der Rehabilitation, des Informationsflusses,
der organisatorischen Abläufe und Strukturen: Das waren die Themenblöcke, die die
Tagung strukturierten. Als Beitrag zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen und am Beispiel von 15 ausgewählten innovativen Projekten in Deutschland und den Niederlanden wurde
Qualitätsmanagement
mit Arbeitsschutz
Seite 16
demonstriert, wie die Zukunft einer rehavernetzten Gesundheitssicherung aussehen kann.
Konzepte zur integrierten Versorgung
sind gefragt, eine Integration, die sich nicht
auf die Sektoren der Krankenversicherung
beschränkt. Beschäftigungsfähigkeit (employability), Vernetzung und Praxisorientierung fordern dazu auf, institutionelle Grenzen zu überwinden und Friktionen zu beseitigen.
➤ Seite 3
Mit Beilage zum
eter!
Qualitätsbarom
intern
Editorial
Norbert
Glahn,
Vorstands–
vorsitzender
der DEGEMED
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
hinter den Unternehmen der Medizinischen
Rehabilitation liegt ein schweres Jahr und
auch 2004 – so scheint es – wird ein Jahr
der Umgestaltung und Neupositionierung
werden. Aber wie sagt der Dichter Max
Frisch: »Krise ist ein produktiver Zustand,
man muss ihr nur den Beigeschmack der
Katastrophe nehmen.« Darum haben wir
als Unternehmer in der DEGEMED 2003 gemeinsam alles daran gesetzt, diese Situation zu ändern und der Medizinischen Rehabilitation den Stellenwert zu geben, der ihr
durch ihre unbestrittene Leistungsfähigkeit
in Deutschland zusteht. Und wir waren erfolgreich. Die Medizinische Rehabilitation
ist heute weiter den je auf dem Weg zu einer zentralen Schlüsselinstitution für die
Behinderten und chronisch Kranken in unserem Land. Wir in der DEGEMED wissen,
dass wir an dieser Entwicklung einen entscheidenden Anteil hatten und haben. Wir
sind sicher, dass die Medizinische Rehabilitation in Zukunft sehr viel stärker nachgefragt werden wird als heute. Dabei wird sie
ihre Strukturen und Angebote an die Bedingungen der Patienten und Leistungsträger
anpassen müssen. Wir in der DEGEMED
werden diese Entwicklung mit Nachdruck nach vorn bringen und diesen Prozess an vorderster Position mitgestalten.
Schon jetzt sind wir dafür an vielen wichtigen Stellen aktiv. Und wir glauben, dass
für die, die die Zeichen der Zeit erkannt
haben, das erste Licht am Ende des Tunnels bereits erkennbar wird.
Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien
und Mitarbeitern eine besinnliche Weihnachtszeit, Mut, Kraft und Erfolg für das
neue Jahr.
Ihr
Norbert Glahn
Vorstandsvorsitzender der DEGEMED
2
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Bad Rippoldsau. Deutlich besser als vergleichbare Einrichtungen schnitt die Klinik Bad
Rippoldsau im Rahmen des Reha-Qualitätssicherungsprogramms der Gesetzlichen
Rentenversicherung ab. Im Peer-Review-Verfahren 2000/2001 wurde die Klinik zusammen mit 253 Einrichtungen überprüft und mit ihnen verglichen. Das Ergebnis: Die Qualität des Reha-Prozesses in Bad Rippoldsau war mit 8,1 von 10 möglichen Qualitätspunkten weit besser als der Durchschnitt aller Kliniken (6,9 Qualitätspunkte). Das PeerReview-Verfahren überprüft die Qualität des Rehabilitationsprozesses anhand von
Entlassungsberichten und einer Checkliste von 52 Qualitätsmerkmalen.
Westend vorn
im Qualitätsvergleich
Bad Wildungen. Die zur Wicker-Gruppe
gehörende Neurologische Klinik Westend in
Bad Wildungen erzielte bei einem bundesweiten Qualitätsvergleich des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) Höchstnoten. Unter den
beteiligten zwölf neurologischen Kliniken
erreichte sie das beste Gesamtergebnis. Ein
Expertenteam analysierte anhand der vorgelegten medizinischen Unterlagen die Prozessabläufe in den Kliniken.
Bewertet wurden die Vollständigkeit und
Qualität der erhobenen Krankengeschichte,
der Umfang der für den Einzelfall erforderlichen Diagnostik und Therapie und der
Abschlussbefund mit den Empfehlungen
für die geeignete weitere Behandlung. Von
besonderer Bedeutung war dabei, welche
Zukunftsperspektiven sich für die Teilhabe
der rehabilitierten Patienten am Erwerbsleben oder an ihrem sozialen Umfeld
ergeben.
titelstory
Fortsetzung von Seite 1
Mehr als Zusammenarbeit
Dabei, so Rische, sollte man vorhandene
Institutionen besser miteinander verbinden
statt neue, kostenintensive Strukturen aufzubauen. Der GVG-Vorsitzende attestiert
der Rehabilitation steigenden Bedarf und
Nachfrage, insbesondere bei der Zielgruppe der chronisch Kranken. Doch bei der Integration in Disease-Management-Programme (DMP), strukturierten Behandlungsprogrammen zur Verbesserung des
Behandlungsverlaufes und der Qualität bei
chronischen Erkrankungen, ist die Reha
noch immer nicht ihrem Stellenwert entsprechend repräsentiert.
Dr. Herbert Rische, GVK-Vorsitzender:
»Man sollte vorhandene Institutionen integrieren statt neue, kostenintensive
Strukturen aufzubauen.«
Bei Reintegration geschätzt
Was die Reha-Experten an den DiseaseManagement-Programmen verärgert, ist
die bisherige Geringschätzung der Rehabilitation in diesem bislang wichtigsten Baustein der integrierten Versorgung. Nicht so
DEGEMED-Geschäftsführer
Dr. Wolfgang Heine: »Eine integrierte
Versorgung, die ihren Namen verdient,
bestimmt sich nicht über das bloße Zusammenwirken von institutionalisierten
Leistungssegmenten. «
Dr. Eckard Fiedler, Vorsitzender des
GVG-Ausschusses »Rehabilitation und
Pflege«: »Die Rehabilitation stellt einen
Wirtschaftsfaktor dar, dem sie gerecht
werden muss.«
früh als möglich, sondern erst, wenn alle
akutmedizinischen Möglichkeiten versagen
oder versagt haben, soll Rehabilitation zum
Zuge kommen. Bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern hingegen ist sie das
maßgebliche Mittel zur Reintegration in die
Berufs- und Arbeitswelt – und damit zum
Erhalt von Beitragszahlerkraft. Dementsprechend sehen deren Kriterien für die Zuweisung zur Rehabilitation eine wesentlich
frühere Intervention vor als die Krankenversicherung.
Spezifische Leitfunktion gefordert
Eine integrierte Versorgung, die ihren Namen verdient, schlussfolgerte DEGEMEDGeschäftsführer Dr. Wolfgang Heine in einem Gespräch mit »DEGEMED-News« am
Rande der Konferenz, »bestimmt sich nicht
über das bloße Zusammenwirken von institutionalisierten Leistungssegmenten, sondern danach, wer aufgrund definierter Versorgungsinhalte, priorisiert nach Versorgungsbedarfen, die jeweilige Leitfunktion
innerhalb dieses Verbundes übernehmen
soll«. Und diese Leitfunktion sehe nun einmal beim chronisch Kranken und behinderten Menschen anders aus als beim Durchschnittspatienten.
Einen wesentlichen Schwerpunkt der
sich wandelnden Rehabilitationsstrukturen
sieht Rische im Aufbau flexibler, ambulanter Versorgungseinrichtungen. »Ein Teil der
rehabilitativen Versorgung wird in den am-
bulanten Bereich verlagert.« Doch auch bei
den Rentenversicherern sind die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt. Da sei die
Reha gefordert, kreativ mit den knappen
Ressourcen umzugehen und Modelle zur
integrierten Versorgung mit anderen Leistungsbereichen zu entwickeln.
Wird die Reha wandlungsfähig genug
sein, ganzheitliche, synergetisch definierte
Versorgungskonzepte mit zunehmend
mehr Kompensations- und VermittlungsFunktionen auszubauen? Sicher ist: Die
überkommene Sektoreneinteilung – wie:
Vertragsärzte sind grundsätzlich ambulant
tätig, Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen grundsätzlich stationär – passt nicht
mehr zu den sich verändernden, zunehmend chronifizierten Krankheitsbildern und
in die demografisch sich wandelnde Lebenswelt mit ihren Auswirkungen auf Ar-
Karl Hermann Haack, Beauftragter
der Bundesregierung für die Belange
behinderter Menschen, plädiert für
einen Paradigmenwechsel in der
Behindertenpolitik.
beitsmarkt und Altersgestaltung. Für eine
prozessorientierte, durchgehende Betreuung und Fall-Steuerung könnten die Rehabilitation und ihre Leistungserbringer eine
wichtige Rolle übernehmen. Das wurde an
etlichen vorgestellten Projekten deutlich.
Fester Bestandteil der Sozialsysteme
Als derzeit noch unzureichend bezeichnete
auch Dr. Eckard Fiedler, Vorsitzender des
GVG-Ausschusses »Rehabilitation und Pflege« und Chef der Barmer Ersatzkasse, die
Rolle der Rehabilitation in der Reintegration
➤ Seite 4
3
titelstory
4
von Menschen am Arbeitsplatz. RehaFrüherkennung und gelebte Konzepte zur
schnelleren Rückkehr von Arbeitsunfähigen
in den Arbeitsprozess seien dringend erforderlich. Die Rehabilitation, so Fiedler, solle
angesichts der europaweit sich abzeichnenden Gesellschaftsentwicklungen »als
fester Bestandteil der Sozialsysteme in Europa verankert sein«. Gerade Beschäftigungsfähigkeit sei eine »wichtige Grundlage für die Unabhängigkeit vom dauerhaften
Bezug sozialer Leistungen«. Denn 50 Millionen Europäer seien Menschen mit Behinderungen. Zudem, betonte Fiedler, »stellt die
Rehabilitation einen Wirtschaftsfaktor dar«,
dem sie gerecht werden müsse.
Von einem Paradigmenwechsel in der
Behindertenpolitik sprach auch Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Der Umbau des Sozialstaates mache vor der Rehabilitation mit ihren Aufgabenstellungen nicht Halt. Die Neukodifizierung der Rehabilitation durch das
SGB IX trage dem Rechnung. Es gelte, das
familiäre, berufliche und soziale Umfeld in
den Reha-Prozess wesentlich stärker einzubeziehen, als das heute noch der Fall ist.
Nicht mehr Fürsorge und Versorgung, sondern ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung stünden nun im
Vordergrund.
»Nicht über uns ohne uns« – mit diesem
Motto des Europäischen Jahres, das den
chronisch Kranken und Behinderten in den
Mittelpunkt der »integrierten Rehabilitation«
stellt, sieht Fiedler die Zeiten »wohlwollender
Bevormundung« beendet. »Eigeninitiative
auslösen, Sicherheit einlösen« –dann gelingt
es, Autonomie, Eigenverantwortung und Teilhabe von Menschen mit ihren Handicaps in
Arbeits- und Lebenswelt zu verwirklichen.
Service
Die Dokumentation der Tagung
wird in der GVG-Schriftenreihe im
Frühjahr 2004 erscheinen. Sie
kann dann im Internet unter
www.gvg-koeln.de bestellt werden.
Das Programm, die Abstracts der
Vorträge und die Einleitungsreferate sind dort schon jetzt unter
»Veranstaltungen« verfügbar.
Erster deutscher Rehapreis
IQPR und FORD AG ausgezeichnet
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
(HVBG) vergibt Preis an das Projekt FILM zur Förderung der
Integration leistungsgewandelter Mitarbeiter. Auf der Tagung
zur »integrierten Rehabilitation« der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) und der DEGEMED
am 10./11. November in Berlin gehörte FILM zu den meistbefragten Projekten.
Köln. Mehr als 300 gesicherte Beschäftigungsverhältnisse für leistungsgewandelte
Mitarbeiter, neue effiziente Prozesse des
betrieblichen Gesundheitsmanagements
und Einsparpotenziale für Unternehmen
und Sozialversicherungen: Das sind Ergebnisse einer dreijährigen Kooperation zwischen dem von Dr. Hans-Martin Schian geleiteten Institut für Qualitätssicherung in
Prävention und Rehabilitation an der Deutschen Sporthochschule Köln (IQPR) und
der FORD-Werke AG, Köln. Für das Projekt
FILM (Förderung der Integration L0eistungsgewandelter Mitarbeiter) erhielten
die Partner im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung zur A+A 2003 von Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement und VWPersonalvorstand Dr. Peter Hartz den ersten
deutschen Reha-Preis. Die Auszeichnung
des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) war für
gute Beispiele bei der Sicherung und Wiederherstellung der Mitarbeiter-Beschäftigungsfähigkeit ausgelobt worden. Das Projekt FILM setzte sich mit dem Aufbau eines
nachweislich wirksamen ressourcen- und
teamorientierten betrieblichen Gesundheitsmanagements bei den Juroren durch.
Audit sichert Ergebnisse
FORD wird sich in den nächsten Monaten
einem standardisierten Audit nach CBDMA
(Consensus Based Disability Management
Audit) unterziehen, das durch das kanadische Institut NIDMAR (National Institute of
Disability Management and Research) entwickelt wurde und erstmals in Deutschland
zur Anwendung kommt. Das neue Verfahren erleichtert die Kontrolle der Wirksamkeit
Minister Wolfgang Clement überreicht den
Preis an Uli Schumacher (Ford-Werke AG)
und Harald Kaiser (IQPR GmbH).
betrieblicher Integrationsprozesse und regelt Zuständigkeiten in bestehenden und
neuen Prozessen. FORD hat sich so mit Hilfe
des IQPR im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement für zukünftige Herausforderungen positioniert. Finanzielle Anreize
zur Implementierung solcher Systeme, z. B.
seitens der Sozialversicherungen, könnten
die Verantwortung der Unternehmen für die
Gesundheit der Belegschaft fördern und dazu beitragen, die Kosten für alle Beteiligten
zu senken. Erste Verhandlungen und Schritte in diese Richtung wurden bereits erfolgreich realisiert.
Info
Weitere Informationen zu diesem
Thema sind erhältlich bei
Projektleitung IQPR
Harald Kaiser
Sürther Straße 171
50999 Köln
Tel.: 02 21/3 59 75 56
E-Mail: kaiser@iqpr.de
wissenschaft
Aktuelle Studie zeigt massive Fehlversorgung
Foto: AHG
Über zwei Milliarden Euro Verschwendung
bei psychischen Erkrankungen
Krankenhaus-Studie belegt:
Kosten lassen sich ohne
Qualitätsverlust um über die
Hälfte senken – enormes
Einsparpotenzial nicht
annähernd ausgeschöpft.
Düsseldorf. Allein bei psychischen Erkrankungen lassen sich durch interdisziplinäre
Behandlungen in der Medizinischen Rehabilitation bei gleichzeitiger Verbesserung
der Versorgungsqualität für den Patienten
über zwei Milliarden Euro einsparen. Das ist
das vorläufige Ergebnis einer gemeinsamen Untersuchung der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK), Hamburg,
und der AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf.
Vor dem Hintergrund einer starken Zunahme psychischer Erkrankungen in den
vergangenen Jahren mit immer mehr Fehlzeiten am Arbeitsplatz und Ressourcenverbrauch im Gesundheitssystem, untersuchte Dr. Manfred Zielke, Professor für klinische
Psychologie an der Universität Mannheim,
fünf Jahre lang 338 DAK-Patienten der psychosomatischen Fachkliniken Bad Dürkheim, Bad Pyrmont und Berus der AHG.
Stichproben zeigen jetzt, dass Patienten
mit psychischen Leiden innerhalb von zwei
Jahren durch häufige Arztbesuche (rund
65 Arztkontakte), intensiven Medikamentenkonsum und zeitweilige Klinikaufenthalte (ca. 20 Akut-Tage) sowie durch Ausfallzeiten am Arbeitsplatz (Lohnfortzahlung/
Krankengeld) im Durchschnitt Ausgaben
von rund 40.000 Euro verursachen. Diese
lassen sich laut vorläufigem Ergebnis der
Studie um über 54 Prozent auf 18.215 Euro
reduzieren, wenn die Patienten in ein interdisziplinäres verhaltensmedizinisches Behandlungskonzept eingebunden werden.
Wirksame Behandlung: psychosomatische Therapie bei der AHG.
Deutlich weniger Medikamente
und Fehltage
Patienten nach einer stationären interdisziplinären Behandlung nahmen weniger Medikamente ein, mussten seltener Ärzte aufsuchen, und ihre Fehlzeiten am Arbeitsplatz verringerten sich deutlich. Allein die
Kosten für Krankenhausaufenthalte ließen
sich in den zwei Jahren nach der Behandlung um über 45 Prozent reduzieren, das
Krankengeld um über 70 Prozent. Die Gesamtkosten der Krankenkasse und des
Arbeitgebers sanken um 54 Prozent, die
Fehlzeiten am Arbeitsplatz gingen von
148 Tagen auf nur noch 55 zurück.
Verhaltensänderung dämpft Kosten
Grund dafür sind nach der Studie qualifizierte stationäre verhaltensmedizinische
Behandlungen und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen. Sie zielten darauf ab,
Einflussmöglichkeiten zu entwickeln, das
Verhalten von Menschen im Umgang mit
Krankheiten, Einschränkungen und Behinderungen zu verändern. Nur ein verändertes Krankheitsverhalten der Patienten aber
könne sich als langfristig wirksame Maßnahme zur Kostendämpfung erweisen.
»Patienten sollen die Fähigkeit erlernen,
verantwortungsbewusst den eigenen Gesundungsprozess aktiv mitzugestalten
und medizinische Leistungen nur dann
in Anspruch zu nehmen, wenn dies
tatsächlich erforderlich ist«, betont
Prof. Zielke.
Versorgungsstrukturen, die sich aus
den inzwischen etablierten Konzepten der
Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin
ableiten lassen, bieten gute und Erfolg versprechende Möglichkeiten, solche Veränderungen bei Patienten zu initiieren und zu
stabilisieren, die sie zum Experten im Umgang mit der eigenen Gesundheit werden
lassen und die langfristig die Abhängigkeit
von medizinischen Versorgungsstrukturen
auf das notwendige Maß reduzieren. Die
Multicenterstudie unter Beteiligung der DAK
und der psychosomatischen Fachkliniken
der AHG liefert wissenschaftlich begründete Hinweise dafür, dass das Handlungsmodell des mündigen Patienten, der sich zum
Experten im Umgang mit der eigenen
Krankheit und Gesundheit entwickelt, auch
volkswirtschaftlich einen Sinn macht.
Nachhaltige Kostenreduktion möglich
Besorgnis erregend ist die Feststellung der
Wissenschaftler, dass bei vielen Patienten
durch die jahrelange ständige Fehlversorgung im deutschen Medizinsystem eine
Chronifizierung ihres Leidens eingetreten
war. »Es ist ein inakzeptabler Irrweg der Ge-
5
politik
sundheitspolitiker, wenn sie zunehmend
die Beitragszahler mit höheren Beiträgen
belasten, offen über weitere Rationalisierung diskutieren, aber die Erschließung der
Wirtschaftlichkeitspotenziale und die mögliche erhebliche Verbesserung der Versorgungsqualität für die Patienten vernachlässigen«, sagte Norbert Glahn, Vorstandsvorsitzender der AHG und DEGEMED-Vorstand
beim Expertengespräch über Gesundheitsökonomie in der psychosomatischen
Rehabilitation in Düsseldorf. Eine nachhaltige Kostenreduktion bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungsqualität müsse
kein Widerspruch sein, wenn Politiker und
Entscheidungsträger die Instrumente zur
Ausschöpfung vorhandener Wirtschaftlichkeitspotentiale konsequent nutzen. Die gesetzlichen Möglichkeiten dazu seien u. a.
mit dem Sozialgesetzbuch IX vorhanden
und müssten jetzt endlich auch ein- und
umgesetzt werden, so die Forderung von
Norbert Glahn. Bei einer konsequenten Ausschöpfung der Wirtschaftlichkeitsreserven
trägt eine einzige Reha-Klinik mit 200 Betten und 1.500 Patienten im Jahr hochgerechnet 31,5 Millionen Euro Einsparungen
an Gesundheitsfolgekosten bei.
Patienten-Odyssee wirksam verkürzen
Davor muss allerdings eine Umorientierung
im Gesundheitssystem stattfinden. Denn eines der größten Probleme sehen die Wissenschaftler derzeit darin, dass ein großer
Teil der psychischen Erkrankungsfälle gar
nicht als solcher erkannt wird. »Bis zu sieben Jahre lang dauert heute für einen psychisch Kranken die Odyssee von Arzt zu
Arzt«, beklagt DAK-Vorstand Eckhard Schupeta die Situation in der ambulanten Ver-
sorgung. »Wir brauchen besser ausgebildete Hausärzte, damit nicht nur der Fußballer
Sebastian Deisler, sondern möglichst viele
Patienten früh und gezielt behandelt werden.« Dann könnten jahrelange Leidenskarrieren vermieden werden, der Patient würde
schneller in den Beruf zurückkehren und es
könnten zugleich unnötig hohe Ausgaben
im Gesundheitswesen eingespart werden.
Info
Nähere Informationen zur Studie gibt
es bei der AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG
Frau Elke Schäfer
Helmholtzstraße 17
40215 Düsseldorf
Tel.: 02 11/30 11-11 86
Fax: 02 11/30 11-21 21
E-Mail: eschaefer@ahg.de
Disease-Management-Programme
6
DMP-Anforderungsprofile verstoßen
gegen gesetzliche Grundlagen
Berlin. Reha-Einrichtungen werden gegenüber anderen Leistungserbringern, die
in den Disease-Management-Programmen
stärker zum Zuge kommen, unzulässig benachteiligt. Die speziell für chronisch Kranke entwickelten Instrumente der Medizinischen Rehabilitation werden im Vergleich
zur Akut- und medikamentösen Versorgung
der Patienten unzureichend berücksichtigt.
Das ist die heimliche Botschaft der bislang existierenden und als Verordnung erlassenen DMP-Anforderungsprofile (Diabetes Mellitus Typ 2, Koronare Herzkrankheit,
Mammakarzinom) für chronisch kranke Patienten. Deshalb hat die DEGEMED den Koordinierungsausschuss auf das rechtswidrige Zustandekommen der Profile hingewiesen. Sie hat vom Ausschuss, in dem die
Akutversorger, aber nicht die Reha-Leistungserbringer vertreten sind, das Offenlegen der bisherigen Entscheidungskriterien
verlangt. Denn die rehabilitationsbezogenen Anteile der Patientenführungsprogramme wurden unzulässig reduziert, das BMGS
als Verordnungsgeber ist dem gefolgt.
Wie ist die Situation? Der Koordinierungs-
ausschuss hatte die Übernahme vieler Änderungsvorschläge der angehörten RehaSachverständigen, der DEGEMED und anderer Fachverbände zu den bisher veröffentlichten DMP-Anforderungsprofilen u. a.
jeweils mit der Begründung abgelehnt, die
Vorschläge seien »nicht evidenzbasiert«.
Besagt doch § 137 f Absatz 2 Satz 2 Nr. 1
SGB V ausdrücklich: »Behandlung (der
chronisch Kranken) nach evidenzbasierten
Leitlinien«, aber: »unter Berücksichtigung
des jeweiligen Versorgungssektors«. Nun
sind evidenzbasierte Leitlinien immer sektorenspezifisch. Die Regelung, beim Wort
genommen, würde nichts besagen, sie wäre tautologisch. Deshalb bringen die Gesetzesmaterialien klar zum Ausdruck, dass die
Gesetzesformulierung darauf abzielt, die
dem jeweiligen Versorgungssektor angemessenen und möglichen Evidenzen im
Sinne bestverfügbarer Evidenzen zu
berücksichtigen.
Das ist verständlich –anderenfalls
müssten chronisch Kranke ggf. bis zum
Sankt-Nimmerleins-Tag auf entsprechend
wirksame DMPs warten, um das Ende ein-
§
schlägiger Auswertungen und Forschungsarbeiten zu erleben. Doch bestverfügbare
Evidenzen zur Wirksamkeit rehabilitativer
Interventionen, durch zahlreiche Studien
belegt, gibt es genügend. Das hatten alle
Reha-Sachverständigen vorgetragen und
die im DMP-Arbeitskreis der DEGEMED produzierten Vorschläge für die Anforderungsprofile auch.
Konsequent verlangt, die gesetzliche
Vorgabe des § 137 f SGB V konkretisierend,
die Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
(RSAV) die Fertigung von DM-Behandlungsprogrammen lediglich »unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien
oder nach der jeweils best verfügbaren Evidenz« (§ 28b Absatz 1 Nr. 1). Das bedeutet:
Entweder legt die Ausgleichsverordnung
den höherrangigen Gesetzestext willkürlich
ergänzend aus (»oder«) und ist deshalb
rechtswidrig. Dann sind es auch die bisherigen DMP-Anforderungsprofile, und zwar
im vollen Umfang, weil der Koordinierungsausschuss die falschen Evidenzmaßstäbe
zu Grunde gelegt hat. Oder die Verordnung
legt den Gesetzestext zutreffend aus –
politik
dann sind die Anforderungsprofile insoweit
rechtswidrig, als der Ausschuss für die Evidenz der Wirksamkeit rehabilitativer Interventionen die dafür geltenden bereichsspezifischen Evidenzmaßstäbe weder
berücksichtigt noch angelegt hat.
So oder so: Der Gesetzgeber hat das
Problem mittlerweile offensichtlich bemerkt
und versucht, den Schaden zu begrenzen.
Durch das Krankenversicherungs-Modernisierungs-Gesetz (GMG) soll das entstandene Dilemma bereinigt werden. Jetzt soll die
DMP-Vorschrift des § 137 f Absatz 2 Satz 2
Nr. 1 SGB V lauten: »Behandlung nach dem
aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der jeweils
besten, verfügbaren Evidenz sowie unter
Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors«.
An der Rechtswidrigkeit der bisherigen
DMP-Anforderungsprofile ändert das freilich
nichts. Denn die Regelungen des GMG sind
noch nicht in Kraft getreten und sie haben
auch keinen rückwirkenden Einfluss auf die
bisherigen DMP-Festlegungen. Die Folgerung daraus: Alle bisherigen DMP-Anforderungsprofile müssen revidiert werden, die
bislang auf ihrer Grundlage geschlossenen
und vom Bundesversicherungsamt beglaubigten Programme sind Makulatur. Heilungsmöglichkeiten? Nur dann, wenn die Kassen
die Rehabilitation massiv und dem Stand
der Wissenschaft entsprechend integrieren.
Wenn nicht, dürfte es Probleme geben.
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Anforderungsprofil für zukünftige DMP vorgelegt
Siegburg. Der Koordinierungsausschuss
hat einen Empfehlungsentwurf zu Anforderungen an die Ausgestaltung der zukünftigen DMP für Asthma und chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen (COPD)
erarbeitet. Mit den DMP sollen Asthmatiker
und COPD-Patienten strukturierter als bisher behandelt werden. Eine leitliniengerechte Behandlung, Pharmakotherapie nach
dem Stand der Wissenschaft, indikationsgerechter Einsatz der Hyposensibilisierung,
konsequente Aufdeckung des Asthma
bronchiale bei hinweisenden Symptomen
und daran anknüpfende kompetente Weiterbehandlung des Patienten – all dies
sollen die Disease-ManagementProgramme leisten.
Ob der Entwurf dem Rechnung trägt, ist
fraglich. Denn nach wie vor soll die Rehabilitation als Behandlungsform, so wie in den
bisherigen Anforderungsprofilen für KHK-,
Diabetes mellitus- und Brustkrebs-DMP, nur
»erwägungsweise« in den Behandlungs-
prozess eingebunden werden. Herr der »Erwägungen« ist der behandelnde Arzt, in der
Regel: der nicht für Asthma- und COPD-Patienten ausgebildete Hausarzt. Andererseits sind die zahlreichen Aktivitäten der
DEGEMED zur stärkeren Einbeziehung der
Rehabilitation in DMP im Entwurf mittlerweile deutlich erkennbar: Während die Rehabilitation im DMP-Anforderungsprofil für
die Behandlung der Koronaren Herzkrankheiten lediglich als ein »Bestandteil einer
am langfristigen Erfolg orientierten umfassenden Versorgung« dieser Patienten bezeichnet wurde, wird ihr im Entwurf des
Asthma/COPD-Anforderungsprofils nunmehr immerhin der Status eines »wesentlichen Bestandteils« zugesprochen. Die
pneumologische Rehabilitation wird –da
durch Daten belegt – als »effektive und
essentielle Komponente des langfristig
ausgerichteten Managements der COPD«
gewürdigt.
Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass zum Empfehlungsentwurf entsprechender Nachbesserungsbedarf besteht. Vorrangig gilt dies für die Kooperation
der einzelnen Versorgungssektoren: Die
Schnittstellen zur rehabilitativen Versorgung von Asthmatikern und Patienten mit
COPD wurden nicht ausreichend definiert.
Die DEGEMED hat deshalb zum Entwurf
des Koordinierungsausschusses ausführlich Stellung genommen. Neben inhaltlichen Änderungsvorschlägen, die die Rehabilitation als integrale Behandlungsform
bei der Versorgung chronisch Kranker festigen sollen, hat sie vor allem die Berücksichtigung »der dem jeweiligen Versorgungssektor möglichen Evidenz« gefordert, damit
rehabilitative Behandlungsmethoden ausreichend berücksichtigt werden.
7
politik
Fallpauschalen
DRG für die Frührehabilitation?
Ein Beitrag zur desintegrierten Versorgung
8
Berlin. Der »Sachverständigenrat für die
Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen«
hatte in seinem Jahresgutachten 2003
ausdrücklich festgestellt, dass DRG in der
Medizinischen Rehabilitation als Vergütungsform sachfremd und funktionswidrig
sind. Deshalb rechnete niemand mehr damit, dass Rehabilitationsleistungen, gleich
welcher Art, dem DRG-System unterworfen
würden. Um so überraschter waren die betroffenen Reha-Einrichtungen, als der Referentenentwurf zum Fallpauschalensystem
für Krankenhäuser im Jahr 2004, veröffentlicht Ende August, plötzlich drei DRG
zur neurologischen Frührehabilitation enthielt. Die Proteste der Neurologischen
Fachgesellschaften, der Betroffenenverbände, der Reha-Kliniken waren einhellig
und deutlich. Die DEGEMED veröffentlichte
eine Stellungnahme, in der darauf hingewiesen wurde, dass die Regelungen in dieser Form weder mit § 39 SGB V (Frührehabilitation am Krankenhaus) noch mit den
Vorgaben des SGB IX vereinbar sind, da sie
den stationären Krankenhausaufenthalt
unzulässig verlängern.
Überraschende Einführung
Bei einem Hearing des Bundesgesundheitsministeriums wurde primär die Höhe
der Vergütung diskutiert, die Unangemessenheit der Vergütungsform und ihrer Konsequenzen für die Rehabilitation jedoch
mit der Bemerkung weggewischt: Im Jahre
2004 gelte weiterhin das Budget, man solle die Frühreha-DRG erst einmal ausprobieren. Die am 13. Oktober erlassene Verordnung enthielt dann – überfallartig – nicht
nur die DRG zur neurologischen Frühreha
(wenngleich mit höheren Kostengewichten), sondern – zur Überraschung aller Betroffenen – zusätzlich 13 weitere DRG für
die Frührehabilitation (und geriatrische
Komplexbehandlung) zu allen in Frage
kommenden Fachgebieten einschließlich
kardiologischer und orthopädischer Fälle.
Die Frühreha-DRG sehen – je nach
Grunderkrankung – eine mittlere Verweildauer zwischen 16,9 Tagen (bei Krankheiten am Muskel-Skelett-System ohne
schwere Begleiterkrankungen) und 46,7
Tagen (Krankheiten des Nervensystems mit
äußerst schweren CC mit komplexer Diagnose) vor. Da diese DRG zusätzlich zur
akutstationären Behandlung abgerechnet
werden können, also additiv wirken, muss
damit gerechnet werden, dass in den Akuthäusern durch fallabschließende Behandlung ein Parallelangebot zu den Rehabilitationskliniken aufgebaut wird.
Damit kehren sich die Tendenzen um.
Konnte man bislang davon ausgehen, dass
die Akut-DRG zu einer Verkürzung der Verweildauern im Krankenhaus und damit zu
einer stärkeren Verlagerung der Fallbehandlung in die Rehabilitation führen werden, hat sich nunmehr das Ganze umgedreht: Die Krankenhäuser werden an ihren
Patienten festhalten und das Geschäft der
Rehabilitation gleich mit übernehmen.
Denn die vorgesehenen Verweildauern für
die Frührehabilitation reichen teilweise weit
in Zeiträume hinein, in denen heute die Anschluss-Rehabilitation beginnt.
Rechtliche Mängel
Das ist gegen Gesetz und geltendes Recht.
Die »Frührehabilitation« wird der akutstationären Versorgung zugerechnet. Aufgabe
und Dauer der stationären Krankenhausbehandlung sind in § 39 SGB V klar definiert.
Die Krankenhausbehandlung darf nur so
lange dauern, bis eine Weiterbehandlung in
anderer Form erfolgen kann. Entsprechend
heißt es in der Bundestagsdrucksache
14/5074 (S. 117/118), dass die Leistungen zur medizinischen Frührehabilitation
»nur innerhalb der für die jeweilige Akutbehandlung erforderlichen Verweildauer« erbracht werden dürfen. Demnach ist die
»zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzende Frührehabilitation« an die Notwendigkeit einer akutstationären Behandlung
gebunden. Sie darf zeitlich nicht darüber
hinausreichen. Sobald die Notwendigkeit
der akutstationären Behandlung entfällt,
endet auch die Frührehabilitation im Sinne
des § 39 SGB V und damit die Vergütung
nach DRG im Sinne der »allgemeinen Krankenhausleistungen«. Damit endet auch die
Zuständigkeit des Krankenhauses im Sinne
des § 107 Absatz 1 SGB V. Es beginnt – soweit indiziert – die (Anschluss-)Rehabilitation mit den ihr eigenen Vergütungssystemen.
Insoweit sind die zeitlichen Vorgaben
der DRG für die Frührehabilitation rechtswidrig. Dagegen wird man vorgehen. Denn
es ist im je einzelnen Fall zu prüfen, ob die
akutstationäre Behandlung weiterhin erforderlich oder abgeschlossen ist. Ist Letzteres
der Fall, darf keine Vergütung nach DRG
mehr stattfinden, vielmehr gelten – wie bisher – die entsprechenden Pflegesätze. Das
neue System der Frühreha-DRG, das diese
gesetzlich vorgegebenen Spielregeln missachtet, gerät auf diese Weise zu einem
Kompensationsinstrument für die allgemeinen, DRG-induzierten Verweildauerkürzungen.
Ökonomische Überlegungen
Das ist auch so gewollt: »Trotz der budgetneutralen Einführung der Fallpauschalen
im Jahr 2004 zeichnete sich für den Bereich der Frührehabilitation ab, dass die
Fallpauschalen aus kurzfristigen ökonomischen Überlegungen heraus zum Anlass
genommen werden könnten, frührehabilitative Leistungen im Anschluss an eine Operation oder eine konservative Behandlung
nicht mehr im gleichen Krankenhaus zu erbringen, sondern die Patienten zu verlegen.
Es wurden deshalb (!) zusätzlich neue
Komplexpauschalen kalkuliert, so dass die
Frührehabilitation nun differenzierter abgebildet ist« – so K. H. Tuschen, für das Geschäft zuständiger Referatsleiter im BMGS
(f&w 6/2003, S. 566). Sieht so aus der
Sicht des Ministeriums die Zukunft der integrierten Versorgung aus?
kommentar
Ein Kommentar von Wilfried Gleitze
Erster Direktor der LVA Westfalen
Unbehagen bei Zukunftsfragen
Dreht sich die Rehabilitation argumentativ im Kreis? Müssen
wir aus den gewohnten Trampelpfaden ausbrechen und neue
konzeptionelle Ufer suchen? Oder woran liegt ein gewisses
hintergründiges Unbehagen an der Rehabilitation, das mehr
im Bauch zu fühlen, als dass es sichtbar gemacht werden
könnte? Oder hat die Rehabilitation ein Vermittlungsproblem in
der Öffentlichkeit? Funktioniert die Aussage »Tue Gutes und
rede darüber« nicht richtig?
Die objektive Datenlage ist zwar nicht gut,
aber auch nicht schlechter als in anderen
Bereichen der Wirtschaft auch. Die Rentenversicherung hat für die Rehabilitation seit
1997 zwar einen deutlich geringeren, aber
immerhin stabilen Geldbetrag zur Verfügung. Hat sie sich darauf mit allen Konsequenzen wirklich eingerichtet? Sind nicht,
gemessen an dem zur Verfügung stehenden Geld, Überkapazitäten am Markt, auch
vor dem Hintergrund des Anstiegs der ambulanten Maßnahmen? Bei den verschiedensten Nachhaltigkeits- sprich: Spargesetzen liegt die Rehabilitation mit ihren gut
zwei Prozent Anteil am Gesamtvolumen an
den Ausgaben der deutschen Rentenversicherung bislang unangetastet in einer ruhigen Zone. Ist dies eine trügerische Ruhe?
Die Rentenversicherung hat jedenfalls alles
getan, um durch Einhaltung des Rehabilitationsbudgets die Rehabilitation nicht als
Beitragssatztreiber in den Blickpunkt zu
bringen. Dabei muss es bleiben.
Die innere Legitimation der Rehabilitation hat quantitativ eindeutig gewonnen und
erscheint gefestigt. Die Zeiten von »Fango
und Tango« sind endgültig vorbei. Das weiß
heute jeder Politiker, und wenn nicht, zeigt
dies nur seinen mangelhaften Informationsgrad. Trotzdem bleibt eine erhebliche
Überzeugungsarbeit in Richtung Politik
immerwährende Aufgabe.
In Wahrheit zählt der Preis
Die Herausforderungen und Veränderungen der Rehabilitation kommen also von in-
nen. Die Verlagerung auf die Anschlussheilbehandlung wirft innere Strukturfragen auf.
In Zeiten knapper Kassen driften die Systeme Kranken- und Rentenversicherung fast
naturgesetzlich auseinander, dies wird
aber mit problematischen Vokabeln wie
Schnittstellen, Vernetzung usw. gern in der
Öffentlichkeit zugedeckt. Es werden sehr
eigene und eigenwillige Konzepte verfolgt,
z. B. die unmittelbare Verbindung von Krankenhaus und Rehabilitationsklinik. Es wird
die Behauptung aufgestellt, alles nur für die
Qualität zu tun, in Wahrheit zählt allein der
Preis. Es wird probiert, unter dem Begriff
Komplexpauschale oder ähnlichen Mechanismen die Kosten der Akutbehandlung auf
die Rehabilitation zu verlagern. Vernetzung
heißt nicht, wie Juristen sagen, negativer
Kompetenzkonflikt – sprich: Niemand will
mit der Sache etwas zu tun haben –, sondern müsste heißen: positiver Kompetenzkonflikt, d. h. wir wollen gemeinsam das
Feld der Schnittstellen belegen. Die Frage
der Rehabilitationsfähigkeit darf nicht zu
Lasten des Patienten gehen. Kranken- und
Rentenversicherung können sich keine Versorgungslücke leisten. Die Krankenversicherung darf aber auch keinen einseitigen
Druck auf die Rentenversicherung zur allzu
frühzeitigen Übernahme von Patienten ausüben. Beide Systeme müssen auch die zutreffende Sicht der Betreiber respektieren,
dass bei stärkerem Erkrankungsgrad für
den Patienten eine intensivere und damit
teurere medizinische Versorgung in den Rehabilitationskliniken erforderlich ist.
Wilfried Gleitze,
Erster Direktor der LVA Westfalen.
Für die Rehabilitation werben
Insgesamt hat uns die Abnahme der Rehabilitationsanträge im Jahre 2003 etwas
überrascht. Sie ist wohl nur mit der allgemeinen schwierigen Stimmungslage über
die Wirtschaft und die Konjunktur zu erklären, aber es darf so dennoch nicht weitergehen. Wir müssen befürchten, dass das
jetzige Antragsverhalten mancher Versicherter den Zielen der Rehabilitation zuwiderläuft, chronischen Erkrankungen vorzubeugen oder sie zu lindern. Wir müssen
deshalb anfangen dafür zu werben, gerade
auch im Interesse einer längeren Erwerbstätigkeit, rechtzeitig einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Gute Rehabilitation muss
im Blick der Politik ein wirksamer Beitrag
gegen Frühverrentung sein und werden. Die
Vernetzung zur beruflichen Teilhabe muss
gestärkt werden. Die medizinisch-berufliche Orientierung in den Rehabilitationskliniken wird und muss an Bedeutung gewinnen.
Wir haben eine Wiederbelebung des
Gedankens der Prävention, das ist zu begrüßen. Aber es gelingt uns noch nicht darzustellen, dass eine rechtzeitige Rehabilitation von 40- bis 45-Jährigen vor dem Eintritt eines chronifizierten Krankheitsbildes
für die Gesellschaft ein Gewinn ist. Sie würde Lohnfortzahlung ersparen, die Produktivität erhalten und so den Standort Deutschland sichern helfen.
9
pflege
Pflegeversicherung
GVG: ohne Prävention und Rehabilitation keine
Weiterentwicklung der Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung muss nach Ansicht der
Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung
(GVG) viel stärker als heute auf den Prinzipien der Prävention
und Rehabilitation basieren und durch eine private Pflichtvorsorge ergänzt werden. Das fordert die GVG in einem
Eckpunktepapier »zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung«, das sie am 11. November in Berlin auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorstellte.
10
Berlin. Eine wesentlich bessere Vernetzung
von Prävention, Rehabilitation und Pflege,
ergänzende private Pflichtvorsorge, persönliche Budgets für die Leistungsberechtigten und eine Anhebung der Leistungen
sind nach Ansicht der GVG erforderlich, um
die Effektivität der Pflegeversicherung für
die Zukunft zu sichern und ihre Qualität zu
verbessern. Zwar solle der Beitragssatz
möglichst bei 1,7 Prozent konstant bleiben,
so Dr. Eckart Fiedler, Vorsitzender des GVGAusschusses »Rehabilitation und Pflege«,
doch die demografische Entwicklung werde den Kostendruck weiter verstärken. Die
Zahl der Pflegebedürftigen werde bis zum
Ende des Jahrzehnts um rund 400.000
Personen wachsen. Insgesamt bezogen
nach aktuellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums zum Jahresende 2001
rund zwei Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, davon 1,4 Millionen ambulant und
600.000 stationär. Die Ausgaben der Pflegeversicherung beliefen sich 2001 auf 16
Milliarden Euro.
Finanzierungsmodelle offen
An die Stelle des heute gesetzlich verankerten, wesentlich somatisch definierten Pflegeleistungsbegriffs muss nach Auffassung
der GVG eine umfassende Feststellung des
individuellen Pflegebedarfs treten. Danach
werde sich die Realisierung des ermittelten
Pflegebedarfs auf unterschiedliche, miteinander zusammenwirkende, auch kommunale oder ehrenamtlich tätige Institutionen
und Personen verteilen – Herausforderung
an ein zunehmend auszubauendes Beratungs- und Fall-Management und eine Herausforderung an den (Wieder-)Aufbau
kommunitärer Strukturen bürgerschaftlichen Engagements. Die Leistungen der
Pflegeversicherung müssen angehoben
und dynamisiert werden. Das »Leistungspaket« soll den Betroffenen als »persönliches Budget« mit Wahlfreiheit zur Verfügung gestellt werden.
Um Familien zu entlasten, sprechen
sich die in der GVG organisierten Verbände
für einen nach der Kinderzahl gestaffelten,
steuerfinanzierten Zuschuss zum Kindergeld aus. Damit könnten Eltern einen Teil
der zusätzlich benötigten Versicherungsbeiträge bezahlen, die Bundessozialministerin Ulla Schmidt den Kinderlosen durch
höhere Beiträge abnehmen will. Nach
Ansicht Eckart Fiedlers wäre die kapitalgedeckte Pflege-Ergänzungsversicherung
auch im Rahmen der Sozialversicherung
möglich; das GVG-Papier legt sich bei der
Zuordnung nicht fest.
Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung,
hingegen sieht naturgemäß den Platz für
die private Pflichtvorsorge bei den privaten
Anbietern. Nach seinen Prognosen wären
für eine private Pflege-Zusatzversicherung
ab dem Jahr 2005 pro Monat sieben Euro
erforderlich, ab 2010 rund 9,50 Euro.
Prävention und Rehabilitation stärken
Dr. Wolfgang Heine, Geschäftsführer der
DEGEMED, stellte in seinem Statement vor
der Presse heraus, künftig müsse alles ge-
tan werden, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder ihren Umfang im Einzelfall zu
vermindern. Das GVG-Papier lege dies in
Übereinstimmung mit dem Jahresgutachten 2003 des Sachverständigenrates für
die Konzertierte Aktion eingehend dar. Die
dafür gesetzlich vorgesehenen Instrumente
Prävention und Rehabilitation müssen bereits vor dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit
ansetzen, um den Leistungsfall gar nicht
erst entstehen zu lassen oder ihn möglichst
lange hinauszuschieben. Während der
Pflege müssen Prävention und Rehabilitation dazu verhelfen, die Auswirkungen der
Pflegebedürftigkeit in möglichst engen
Grenzen zu halten. Das SGB IX, das Krankenversicherungsrecht und das Recht der
Pflegeversicherung böten schon heute
zahlreiche Möglichkeiten dafür, Prävention,
Rehabilitation und Pflege stärker miteinander zu verzahnen. Was oft jedoch fehle, seien die für die Umsetzung erforderlichen
administrativen, infrastrukturellen und informellen Voraussetzungen, ferner die erforderlichen materiellen und personellen
Mittel. Deshalb, so Heine: »Die mangelhafte
Verknüpfung von Rehabilitation und Pflege,
insbesondere die mangelnde Umsetzung
von ›Rehabilitation vor der Pflege‹ und ›Rehabilitation in der Pflege‹ mit ihrem künftig
immer wichtiger werdenden Leistungsspektrum zählt zu den perspektivisch wichtigsten, weil kostenintensivsten Versorgungsstruktur-Problemen der Gesundheitssicherung. Rehabilitation vor und in der
Pflege ist nicht nur eine Frage der Versorgungsqualität, sondern auch eine Frage
der Reduzierung abwendbarer Kosten.«
Service
Die Stellungnahme der GVG ist als Informationsdienst Nr. 295 »Weiterentwicklung der Pflegeversicherung« erschienen und steht unter »Publikationen« im Internet-Auftritt der GVG
www.gvg-koeln.de zum Download
zur Verfügung.
verwaltung
Elektronische Patientenakte
LVA Westfalen realisiert
Modellprojekt für IT-Vernetzung
Der Erfahrungsaustausch über Entwicklung, Nutzung und Grenzen von klinischen IT-Infrastrukturen war Thema eines »Unternehmerstammtisches« der DEGEMED bei der LVA Westfalen in
Münster. Im Mittelpunkt stand das EDV-Vernetzungsprojekt KIKS (Klinikinformations- und Kommunikationssystem) der Landesversicherungsanstalt. Das umfassende elektronische Informations- und Dokumentationssystem gilt als beispielhaft für Rehakliniken.
Münster. Rehakliniken stehen zunehmend
unter wirtschaftlichem Druck und sind darauf angewiesen, durch die Einführung umfassender EDV-Lösungen Ressourcen zu
optimieren und Kosten zu senken. Bereits
Mitte 2000 beschloss die Landesversicherungsanstalt Westfalen deshalb, in ihren
fünf Rehakliniken aus den bestehenden isolierten »Abteilungssystemen« ein integriertes übergreifendes System aufzubauen –
das Klinikinformations- und Kommunikationssystem KIKS. Jochen Bröring, Fachbereichsleiter Kliniken EDV der LVA, stellte dem
Unternehmerstammtisch der DEGEMED
das Projekt mit seinen drei Säulen vor: eine
elektronische Patientenakte u. a. mit Patienten- und Therapiedaten, ein Order-Entry-Verfahren zur Abbildung der Arbeitsprozesse
und ein Zeit- und Ressourcenmanagement.
Therapie auf dem Schirm: Elektronische
Patientenakten bieten Daten »auf einen Klick«.
Das Klinikinformations- und Kommunikationssystem
KIKS setzt sich aus Modulen zusammen, die von unterschiedlichen »health.united«-Herstellern stammen.
Ziel des Systems ist unter anderem die Entlastung der Mitarbeiter und die Qualitätsverbesserung bei der Patientenbetreuung.
Nach einer sechsmonatigen Testphase, die
im August 2001 in der Klinik Münsterland
in Bad Rothenfelde begann, bekam
»health.united«, eine Interessengemeinschaft von sieben Softwareherstellern, den
Zuschlag zum Aufbau der neuen EDV-Struktur in den fünf Häusern der LVA Westfalen.
Zeitgewinn ist entscheidender Vorteil
Das System, das im März 2002 den Betrieb aufnahm, gilt als Referenzlösung. Alle
behandlungsrelevanten Daten zum Patienten werden in digitalisierter Form verwaltet
und archiviert. Behandlungsprozesse und
wissenschaftliche Auswertung sind ebenso integriert wie Therapieplanung und Laborprogramm. Die Vorteile des Systems liegen im Zeitgewinn: Doppelte, untereinander
inkonsistente Datenhaltungen und »Insellösungen« in den einzelnen Kliniken werden
vermieden, Entlassungsberichte (und damit auch Rechnungen) werden weitgehend
automatisch und damit wesentlich schneller erstellt als bisher. Das Order-Entry-Verfahren in Verbindung mit dem Zeit- und
Ressourcenmanagement entlastet die
Mitarbeiter erheblich von manuellen
Tätigkeiten.
VDR trifft Rahmenvereinbarung
Das Software-System von health.united
setzt auf Standard-Lösungen. Rund 70 Prozent der Anwendung lassen sich ohne Programmieraufwand auf andere Reha-Kliniken übertragen, 20 Prozent sind indikations- und maximal zehn Prozent klinikabhängig. Damit wird die Komplett-Lösung
auch für andere Reha-Einrichtungen interessant, die nicht zwingend in alle Komponenten investieren müssen.
Diesen Vorteil sieht auch der Verband
Deutscher Rentenversicherungsträger
(VDR), der mit health.united eine Rahmenvereinbarung zur Elektronischen Patientenakte abgeschlossen hat. Gegenstand der
Vereinbarung ist die Entwicklung und Nutzung einer einheitlichen informationstechnologischen Infrastruktur in den der Rentenversicherung angeschlossenen Rehabilitationskliniken. Mit dem Vertrag will der
VDR seinen Mitgliedern eine Entscheidungshilfe an die Hand geben.
Service
@
Weitere Infos unter:
www.lva-westfalen.de
www.vdr.de
www.health-united.de
16
11
panorama
Kongress
Ambulante Rehabilitation:
Modell mit Zukunft?
Die Einführung der Fallpauschalen in Krankenhäusern zeigt ihre
prognostizierten Folgen: Zunehmend mehr Patienten werden
früher in die Rehabilitation verlegt oder noch nicht reha-fähig
entlassen. Ist der Aufbruch zu neuen Vergütungsstrukturen verbunden mit dem Aufbruch zu neuen Versorgungskonzepten?
Kann die ambulante Medizinische Rehabilitation das flexible und
patientengerechte Behandlungsmodell der Zukunft sein?
12
Hannover. Sie ist bewährt und hat seit etlichen Jahren ihren Stellenwert in der Gesundheitssicherung, fristete aber bisher
eher ein Schattendasein: die ambulante
Medizinische Rehabilitation. Vor dem Hintergrund der Gesundheitsreform 2003
scheint sie jetzt aus ihrem Dornröschenschlaf zu erwachen. Zumindest spricht
dafür die große Resonanz auf die Einladung der DEGEMED und des Gesundheitszentrums Hannover zur Tagung »Ambulante Medizinische Rehabilitation in der Praxis«. Rund 180 Experten diskutierten zwei
Tage lang über Chancen und Potenziale der
alten neuen Behandlungsform auf der
Suche nach einer Neupositionierung.
Leistungsfähige Behandlung
Immer deutlicher wird, dass im Zuge der
Gesundheitsreform nur ein eng vernetztes,
aufeinander abgestimmtes Angebot von
Gastgeber Reinhard Dengg, Geschäftsführer der Dengg Kliniken Consult.
Krankenhaus- und Praxisleistungen zusammen mit stationären und ambulanten
Reha-Maßnahmen auf Dauer gute Ergebnisse der Gesamtbehandlung gewährleisten kann. Kann die ambulante Medizinische
Rehabilitation hier eine Leitfunktion übernehmen? Fakt ist: Ambulante Medizinische
Rehabilitation ist keine »Reha light«, sondern muss bei der Qualität der Behandlung
ebenbürtig sein mit der stationären. Das
zeigten die Erfahrungsberichte in Hannover.
Die ambulante Rehabilitation ist in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen,
vor allem in den Ballungszentren und Metropolen. Sie hat nach und nach immer
mehr Indikationen erobert. Und ihre Leistungsfähigkeit ist groß: Sie kann stationäre Maßnahmen vor- und nachbereiten, ergänzen und teilweise ersetzen. Für Berufstätige und zur Einbindung der Behandlung
in ein familiäres Umfeld kann sie wohnortnah sehr gute Dienste leisten.
Wachstum mit Hindernissen
Was fehlt, sind fall- und situationsspezifische Zuweisungskriterien. Die Bilanz der
Patienten fällt durchweg positiv aus. Die
der Betreiber ambulanter Zentren ist
ernüchternder, als es zunächst zu vermuten wäre. Die Einrichtungen klagen über
mangelnde Kooperationsbereitschaft von
niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzten, auch über mangelnde Anerkennung
und Honorierung durch die Reha-Träger.
Letzteren liegen zum Teil keine Bedarfsermittlungen für die Zulassung oder Zuwei-
Ambulante Rehabilitation zum Anfassen:
Die Kongressteilnehmer konnten das Gesundheitszentrum Hannover besichtigen.
sung zur ambulanten Rehabilitation vor,
wie Christoph Straub, Mitglied des Vorstandes der Techniker Krankenkasse, konzediert. Man solle sich erst entscheiden, wenn
man wisse, welche dauerhaften Effekte zu
erreichen seien. Immerhin rechnet die BfA:
Bis zu 20 Prozent der Rehabilitanden könnten künftig ambulant behandelt werden.
Allerdings wurden 2002 nur vier Prozent
der Rehabilitationsmaßnahmen der BfA
ambulant umgesetzt. Dr. Manfred Benkler,
Geschäftsführer der LVA Hannover, hält
denn auch die Zahl von 20 für »zu hoch
angesetzt«. Und Martina Einbeck-Kaufmann
von der AOK Niedersachsen verweist die
ambulante Reha in ihre regional bedingten
Schranken: flächendeckende Angebote
könne es z. B. in einem Land wie Niedersachsen nicht geben.
Ist die ambulante Reha ein Bonus der
Metropolen? Am Gesundheitszentrum Hannover, das die Teilnehmer der Tagung besichtigen konnten, werden derzeit täglich
150 Patienten rehabilitiert. Reinhard
Dengg, Geschäftsführer der Dengg Kliniken
Consult, zu denen die 1997 ins Leben gerufene Einrichtung gehört, zieht eine positive
Bilanz. Er schätzt die Kostenersparnis
durch die ambulante Reha auf zehn bis 25
Prozent. Allerdings hat die Sache einen
Haken: Gegenüber 365 Pflegetagen der
stationären Rehabilitation kommt die ambulante Rehabilitation mit ihrer höheren Behandlungsdichte auf maximal 260 Tage im
Jahr. Durch das Reha-Konzentrat sind die
Kosten pro Patient geringer, aber die Ge-
panorama
samtkosten pro Pflegetag höher. Die Pflegesatzgestaltung der Versicherer gleicht
das nicht aus. Dengg: »Wir haben keine vergleichbaren Standards, deshalb auch keine
vergleichbaren Tagessätze. Fallkostenpauschalen wären hier besser.«
Das unterstreicht auch Bernd Kahnert,
Geschäftsführer des Zentrums für ambulante Rehabilitation, ZaR, in Berlin. Er hat ausgerechnet, dass für eine ambulante Rehabilitation 75 Prozent der Kosten einer stationären anzusetzen sind. Aber nicht alles
wird dabei proportional reduziert. Erhöht
sind bei der ambulanten Reha insbesondere die Fahrt-, Verwaltungs- und Personalkosten. Effektiv zahlen die Reha-Träger deshalb Tagessätze deutlich unter dem Limit.
Fazit: Die derzeitigen Pauschalen sind nicht
ausreichend.
Bruno Crone, Mitglied der Geschäftsführung der Kliniken Schmieder in Allensbach, kann diese Aussage wissenschaftlich
untermauern. Sein Haus hat Begleitforschungen zur Gegenüberstellung von vollstationärer und teilstationärer Rehabilitation
mit 700 Patienten der Neurologie durchgeführt. Ergebnis: Das Betreiben einer neurologischen Tagesklinik ist unter den gegebenen Umständen stark defizitär. Die Pflegesätze sind deutlich zu niedrig angesetzt, die
Zuweisungen durch die Reha-Träger unzureichend. Die beste Möglichkeit, eine Tagesklinik zu betreiben, so Crone und Kahnert,
sei darum die Anlehnung an eine finanziell
stützende, stationäre Einrichtung.
Service
Die Ergebnisse der Tagung werden in einer Publikation der DEGEMED veröffentlicht. Sie kostet 5,50 Euro zzgl. Versandkosten und kann schon jetzt vorbestellt
werden.
DEGEMED
Deutsche Gesellschaft für
Defizite bei der Definition
Was der ambulanten Reha außerdem fehlt:
Sie hat über die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation definierte Qualitätskriterien, wie Bernd Steinke, Geschäftsführer der BAR, darlegte, doch keine
eindeutigen Zuweisungsindikationen. Hier
gilt es, zügig zu handeln. Nur so kann ein
falscher Wettbewerb stationär contra ambulant innerhalb der Rehabilitation verhindert werden. Denn über eins war man sich
in Hannover einig: Ambulante Strukturen
werden in Zukunft weiter ausgebaut
werden.
Medizinische Rehabilitation e.V.
Albrechtstraße 10c
10117 Berlin
Tel.: 0 30/28 44 96-6
Fax: 0 30/28 44 96-70
E-Mail: degemed@degemed.de
Internet: www.degemed.de
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Anzeige
initiativen
Kooperationsmodell
Vivantes Rehabilitation startet in Berlin
Am 1. Oktober wurde in Berlin die Vivantes Rehabilitation
GmbH eröffnet. Das Tochterunternehmen des bundesweit
größten Krankenhausunternehmens Vivantes, gleichzeitig
Mitglied der DEGEMED, bietet ambulante und teilstationäre
Rehabilitationsmaßnahmen an und kooperiert mit stationären
Einrichtungen in Brandenburg.
14
Berlin. »Wir wollen eine in Berlin wohnortnahe Versorgung aufbauen, damit die Patienten die besten Voraussetzungen haben,
so schnell wie möglich wieder ein eigenständiges Leben zu führen oder ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen zu können«, beschreibt Beate Seewald, Geschäftsführerin
der Vivantes Rehabilitation GmbH, das Ziel
der neuen Rehabilitationseinrichtung. In
der Vergangenheit seien die Patienten nach
der Behandlung einer schweren Erkran-
Beate Seewald, Geschäftsführerin der
Vivantes Rehabilitation GmbH.
kung in der Klinik in ein Loch gefallen, so
Seewald. »Oftmals haben sie nur durch Zufall erfahren, dass sie Anspruch auf eine
weitergehende Betreuung haben, die sowohl stationär als auch ambulant möglich
ist.«
Versorgungsmöglichkeiten der
Vivantes-Kliniken nutzen
Die Vivantes Rehabilitation GmbH mit Sitz
im Berliner Auguste-Viktoria-Krankenhaus
wurde am 1. Oktober offiziell eingeweiht.
Mit 51 Prozent ist die Vivantes GmbH als
Muttergesellschaft an dem Unternehmen
beteiligt. Die Median-Kliniken sowie die
Brandenburgklinik der Michels Unternehmensgruppe stellen die anderen
49 Prozent.
Vivantes setzt auf Kooperation und Integration. Die Rehabilitation ist ein wichtiger
Baustein, um integrierte Versorgungsmöglichkeiten innerhalb des Krankenhausunternehmens anzubieten, bestätigt Wolfgang
Schäfer, Vorsitzender der Geschäftsführung. Durch die immer kürzere Verweildauer in den Akut-Häusern sei für die
Zeit danach die nahtlose Betreuung der Patienten von immer größerer Bedeutung.
Innovativ und umgebaut
Patienten der Orthopädie, Onkologie, Neurologie, Herz-Kreislauf- und Suchterkrankungen werden in der neuen Einrichtung rehabilitiert. Rund 1,5 Millionen Euro hat die
Vivantes Tochtergesellschaft für den Umbau vorhandener Räumlichkeiten aufgewendet. Innovative Angebote für Angehörige und ganzjährige Trainingsgruppen für
Berufstätige nach Feierabend sowie eine
Internetbibliothek sollen den Patienten die
Möglichkeit geben, Zusatzkenntnisse zu erwerben und damit auch den eigenen Arbeitsplatz zu sichern.
Kooperation für stationäre Reha
Die Vivantes Rehabilitation GmbH bietet
ambulante wie teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen an. Bei der stationären
Der Sitz der Vivantes Rehabilitation: das
Auguste-Viktoria-Krankenhaus in Berlin.
Rehabilitation wurden mit insgesamt sechs
brandenburgischen Einrichtungen Kooperationen eingegangen. Vorteil der engen Zusammenarbeit ist, dass diese Einrichtungen sich bei möglichen Problemen der Patienten direkt und schnell an die VivantesKliniken wenden können. Dafür stehen konkrete Ansprechpartner in jedem Haus zur
Verfügung. Im Vorfeld wird von dem behandelnden Arzt eine vorläufige Therapieempfehlung ausgearbeitet und an die ausgewählte Rehabilitationsklinik geschickt. Um
einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Doppeluntersuchungen zu vermeiden, baut die Vivantes Rehabilitation GmbH
ein gezieltes Datenübermittlungssystem
auf.
In einigen Fällen setzt Vivantes auch
auf eigene Kapazitäten. Im Klinikum Spandau, im Klinikum Hellersdorf und im Humboldt-Klinikum bietet die Muttergesellschaft
stationäre Rehabilitationsmaßnahmen für
alkoholkranke Patienten an. Die Entwöhnungsbehandlung soll in naher Zukunft
auch ambulant möglich sein.
Service
Wolfgang Schäfer, Vorsitzender der
Geschäftsführung der Vivantes GmbH.
Weitere Informationen erhalten Sie bei
der Vivantes Rehabilitation GmbH
Rubensstraße 125
12157 Berlin
Tel.: 0 30/79 03 -21 86
Fax: 0 30/79 03 -24 91
initiativen
Subventionierungspraxis
Private Rehakliniken bei
Bettenumwandlung benachteiligt
Ein Beitrag von RA Daniel C. Kessler, Kanzlei Heiss & Partner München
Subventionierung im Gesundheitssektor in Bayern belastet
die privaten Klinikbetreiber und verhindert den Aufbau
angemessener Versorgungsstrukturen.
München. Wenn es um die Umwidmung
von Akut- in Rehabetten geht, ist man in
München spendabel. So zahlt der Freistaat
für die Stilllegung von Akutbetten eine Ausgleichspauschale, die sich verdoppelt,
wenn – zum Beispiel bei der Schaffung von
Geriatriebetten – die Umwandlung im krankenhausplanerischen Interesse liegt. Rund
60 Millionen Euro gab man in Bayern in
den vergangenen Jahren an Fördermitteln
aus, damit Einrichtungen der geriatrischen
Rehabilitation entstehen konnten. Diese
prinzipiell zweckgebundenen Mittel zur
Krankenhausförderung im Akutbereich
könnte das Finanzministerium zurückfordern, wenn die Förderkriterien nicht mehr
vorliegen. Dies wird jedoch zumeist nicht
getan – obwohl die Fördermittel nur belassen werden können, wenn dies dem öffentlichen Interesse dient. Was nach dem
Bayerischen Krankenhausgesetz eine Ausnahme sein sollte, scheint die Regel zu
sein.
Rückforderung sollte Regelfall sein
Rückforderung sollte der Regelfall sein –
das bestätigt auch ein hoher bayerischer
Ministerialbeamter in einer Stellungnahme
gegenüber einem Reha-Klinikbetreiber: »Da
die im Akutbereich zur Krankenhausförderung ausgereichten Mittel zweckentsprechend zu verwenden sind, sind diese
grundsätzlich zurückzufordern, wenn mit
ihnen beschaffte oder errichtete Anlagegüter für andere als akutstationäre Leistungen eingesetzt werden. Das zuständige
Staatsministerium der Finanzen kann nur
dann auf die Rückforderung verzichten,
wenn für die zu schaffende Rehabilitationseinrichtung ein zusätzlicher, bisher nicht
durch andere Träger gedeckter Bedarf und
keine angemessene Refinanzierungsmöglichkeit besteht.«
Regeln ins Gegenteil verkehrt
In der Praxis haben sich Regel und Ausnahme längst ins Gegenteil verkehrt. Zur Belassung der ursprünglichen Subventionen
kommt sogar noch die Stilllegungsprämie
hinzu. Damit wird der Wettbewerbsnachteil
für die privaten Klinikbetreiber zusätzlich
verstärkt. Das Paradoxe: Da es sich bei den
umwandlungsgeförderten Betten in großer
Mehrzahl um Betten von Krankenhäusern
in öffentlicher Trägerschaft handelt, subventioniert sich der Staat unter fragwürdigen Kriterien faktisch selbst. Und ein Ende
der Umwandlungsförderung ist nicht abzusehen. Denn bis zu einem Drittel der derzeit
vorhandenen Akutbetten werden in Zukunft
nicht mehr benötigt. Für private Mitbewerber, die bei der Einrichtung und für den Unterhalt ihrer Geriatriebetten keine Fördermittel erhalten, kann das das »Aus« bedeuten.
Fragwürdige Zulassungspraxis
Hinzu kommt, dass privaten Rehaklinikbetreibern regelmäßig die Zulassung weiterer
Geriatriebetten mittels Versorgungsvertrag
durch die Krankenkassenverbände verweigert wird. Begründung: Für die Betten bestehe kein Bedarf, da dieser durch umzuwandelnde Betten der Akutkrankenhäuser
gedeckt sei. Dass diese Praxis der Krankenkassenverbände rechtswidrig ist, hat das
Bundessozialgericht mit einem Urteil vom
Juli 2002 festgestellt. An den Bedarf im
Rahmen von Versorgungsverträgen dürfen
danach nicht zu strenge Anforderungen
gestellt werden, weil sonst unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der privaten Klinikbetreiber eingegriffen würde. Schadensersatzklagen privater Klinikbetreiber gegen
die Krankenkassenverbände wegen rechtswidriger Verweigerung des Abschlusses
von Versorgungsverträgen waren bereits
erfolgreich.
Auch europarechtlich zweifelhaft
Die massive Subventionierung zur Umwandlung von Akutbetten dürfte auch den
Brüsseler Wettbewerbshütern ein Dorn im
Auge sein. Der Europäische Gerichtshof hat
in seinen Entscheidungen herausgestellt,
dass die europäischen Vorgaben für den
Wettbewerb auch auf den Gesundheitssektor der Mitgliedstaaten Anwendung finden. Für die privaten Rehaklinikbetreiber ist
die derzeitige Subventionierungspraxis
längst nicht mehr hinnehmbar. In naher Zukunft werden sich wohl die Gerichte mit
den Subventionierungen befassen müssen.
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projekte
Prämienmodell schafft Anreiz
Qualitätsmanagement mit
integriertem Arbeitsschutz
Immer mehr Einrichtungen der Medizinischen Rehabilitation
interessieren sich für ein Qualitätsmanagement nach DIN EN
ISO 9000 ff. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst
und Wohlfahrtspflege (BGW) plädiert für eine Integration des
Arbeitsschutzes in das Leitsystem Qualitätsmanagement und
bietet ein attraktives Prämienmodell.
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Kassel. Einrichtungen der Medizinischen
Rehabilitation, die die Einführung eines
Qualitätsmanagements und eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 anstreben,
sollten schon jetzt über die Integration des
Arbeitsschutzes in das System nachdenken. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
bietet dazu nicht nur Beratungs- und Schulungsleistungen an, die helfen, Synergieeffekte und Schnittstellen optimal zu nutzen.
Ein attraktives Prämienmodell hilft gleichzeitig, Kosten zu sparen.
Im Rahmen der Tagung »Qualitätsmanagement in Rehabilitationskliniken und
Zertifizierung nach DEGEMED« am 23. Juni
in Kassel stellte Thomas Teegen, Begutachter der Akkreditierungsstelle der BGW, die
Grundlagen und Zielsetzungen einer Zusammenführung von Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz (QM+AS) vor.
Für die Kliniken bedeutet die Zusammenführung von Qualitätsmanagement
und Arbeitsschutz vor allem eins: Zeit und
Kosten sparen. Denn die Synergieeffekte eines integrierten Managementsystems machen den Arbeitsschutz effektiver und effizienter. Gesetzliche und behördliche Forderungen werden umfassend erfüllt und letztlich – das ist das Ziel – profitieren vor allem
die Beschäftigten von einem verbesserten
Arbeitsschutz.
Auch die BGW hat von einer Integration
Vorteile: In QM+AS-geführten und -organisierten Unternehmen muss sie weniger
kontrollieren, sie gewinnt Zeit für das Wesentliche – die Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz zu beraten und zu unterstützen. Wenn weniger Unfälle »passieren«, ent-
stehen weniger Kosten. So können langfristig Beiträge gesenkt werden.
Projektteam prüfte Hilfsmittel
Dass eine Verbindung von Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz möglich und
sinnvoll ist, hat ein Team der BGW in einer
Projektphase bis Ende 2002 ermittelt.
Grundlage der Arbeit war dabei das
von der Projektgruppe entwickelte »Normative Dokument«. Es legt dar, welche arbeitsschutzbezogenen Managementanforderungen aus Sicht der Berufsgenossenschaft in Verbindung mit den Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem
des Unternehmens erfüllt werden müssen.
Aus dem Normativen Dokument hat die
Projektgruppe Auditfragen abgeleitet.
In der Projektphase ging es insbesondere darum zu ermitteln und zu überprüfen,
ob Hilfsmittel wie das Normative Dokument, Auditfragen, Lehr- und Lernmaterialien sowie darauf aufbauende Workshops,
Seminare und Vor-Ort-Beratungen geeignete Maßnahmen sind, den Unternehmen zu
einem zertifizierungsfähigen QM+ASSystem zu verhelfen.
Gutes Zwischenergebnis
Der Praxistest erbrachte gute Ergebnisse:
Von 1998 bis Juni 2002 wurden rund 800
Personen in Sachen QM+AS geschult, 18
Unternehmen vor Ort beraten. 14 davon
konnten bis Ende 2002 ihr integriertes System zertifizieren lassen. Die BGW stellt sich
jetzt darauf ein, dass in den nächsten drei
Jahren bis zu 5.000 Unternehmen ein
QM+AS-System einführen wollen. Für die
Planung, Entwicklung, Erprobung und Ein-
führung sowie die erforderlichen Schulungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote werden zwölf Monate veranschlagt.
Anreizsystem Prämie
Betriebe, die ein solches System einführen
und aufrechterhalten (Überprüfung durch
jährliche Überwachungsaudits), dürfen mit
einer jährlichen Prämie der BGW rechnen.
Derzeit entwickelt man in Hamburg ein Modell, nach dem Kliniken entweder 50 Prozent der Zertifizierungskosten erstattet bekommen oder 10 Prozent des Beitrages zur
Berufsgenossenschaft. Sollten die Zertifizierungskosten 50 Prozent des Beitrages
übersteigen, erhält der Betrieb die Hälfte
des Jahresbeitrages als Prämie.
Kompatible Zertifizierung
nach DEGEMED
Beste Chancen, am Verfahren der BGW teilzunehmen, haben Kliniken der Medizinischen Rehabilitation mit dem Qualitätsmanagement- und Zertifizierungs-System
nach DEGEMED®. Ihm liegen nicht nur die
Qualitätsgrundsätze der DEGEMED zugrunde, die die Qualitätsanforderungen der
Leistungsträger konsequent umsetzen,
sondern auch die DIN EN ISO 9001:2000.
Für die Arbeit mit den Arbeitsschutzmanagement-Anforderungen der BGW in der Reha-Klinik hat die DEGEMED eine »CrossOver«-Matrix erstellt (siehe S. 17), die den
Abgleich der notwendigen Maßnahmen erheblich vereinfacht. Zusätzliche Materialien
zum DEGEMED-Verfahren wie die ausführliche Broschüre »Qualitätsmanagement und
Zertifizierung nach DEGEMED®« können direkt bei der Geschäftsstelle angefordert
werden oder stehen im Internet unter
www.degemed.de zum Download zur Verfügung.
Service
Weitere Infos unter:
BGW Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Zentrale Präventionsdienste
Bereich Sonderaufgaben
Kathrin Vogel
Tel.:
0 40/2 02 07-75 89/75 90
Fax:
0 40/2 02 07-9 32
E-Mail: Kathrin.Vogel@bgw-online.de
Internet: www.bgw-online.de
projekte
DEGEMED 2002
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
Verantwortung der Leitung
Verpflichtung der Leitung
Patienten- und Interessenspartner - Orientierung
Qualitätspolitik (Leitbild und Klinikkonzept)
Planung,
Verantwortung, Befugnis, Kommunikation
Managementbewertung
Qualitätsmanagement
mit integriertem Arbeitsschutz
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
2
2.1
2.2
2.3
Rehaspezifische Anforderungen
Personelle Ausstattung
Sachausstattung, Arbeitsumgebung
Mitarbeiterorientierung und -zufriedenheit
6
6.1
6.2
6.3
6.4
3
3.1
Realisierung der Rehaprozesse
Entwicklung
7
7.3
7.1
3.2
3.3
3.4
Planung der Prozesse, Therapiekonzepte
Patientenbezogene und unterstützende Prozesse
(Aufnahme, Diagnostik, Therapie, Pflege, Konsile, Entlassung,
Patientendokumentation, Weitere unterstützende Prozesse
Prozesse bezüglich Interessenspartnern
7.2
7.5
7.4
3.5
3.6
Beschaffung (siehe auch Konsile 3.3)
Lenkung von Überwachungsmaßnahmen
und Messinstrumenten
7.6
4
4.1
Ergebnisse (Messung, Analyse und Verbesserung)
Allgemeines
8
8.1
8.2
4.2
Überwachung und Messung
(Zufriedenheit von Patienten und weiteren Interessenspartnern,
Internes Audit, Messung und Überwachung von Prozessen
und Dienstleistungen, Messung und Überwachung von
Behandlungen, Patientenbefragungen)
Lenkung von Fehlern
Datenanalyse
Verbesserung (Ständige Verbesserung, Externe Qualitätssicherung, Korrekturmaßnahmen, Vorbeugungsmaßnahmen)
4.3
4.4
4.5
8.3
8.4
8.5
4
4.1
5
5.1
5.2
Qualitätsmanagementsystem
Allgemeine Anforderungen
Dokumentationsanforderungen
(Allgemeines, Qualitätsmanagement-Handbuch,
Lenkung von Dokumenten, Lenkung von Aufzeichnungen,
siehe auch Patientendokumentation 3.3)
4.2
Verantwortung der Leitung
Verpflichtung der Leitung
auch: Kooperation mit externen Beratern AS
Kundenorientierung
Arbeitsschutzpolitik
Planung
Dok. Verf. zur Ermittlung gesetzlicher und behördlicher
Anforderungen
Dok. Verf. Ermittlung von Gefährdungen
auch: Arbeitsschutzziele
Verantwortung, Befugnis und Kommunikation
auch: Funktionsbeschreibung AS
Managementbewertung
auch: AS-Managementbewertung
Management der Ressourcen
Bereitstellung von Ressourcen
Personelle Ressourcen
auch: Schulung MA zum AS und AS-Politik, Nachweise
Infrastruktur
Arbeitsumgebung
Produktrealisierung
Entwicklung
auch: bei AS-Maßnahmen und Prüfung AS
bei anderer Entwicklung
Planung der Produktrealisierung
Dok.Verf. Ermittlung von Gefährdungen, Arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen, Umgang mit Gefahrstoffen,
Notfallorganisation, regelmäßige Prüfungen für alle
Betriebsbereiche
Dok.Verf. Organisation Erste Hilfe
auch: Planung des unterstützenden Prozesses AS
Kundenbezogene Prozesse
auch: Aufz. über Bewertung eigener / fremder Dienstleistung /
Produkte unter AS-Gesichtspunkten
Produktion und Dienstleistungserbringung
auch: Aufzeichnung über die Eignung von Kundeneigentum
hinsichtlich AS
Beschaffung
Dok.Verf. Beschaffung
auch: AS-Bewertung von Lieferanten
Lenkung und Überwachung von Messmitteln
Messung, Analyse und Verbesserung
Allgemeines
Überwachung und Messung
DokVerf. Interne Audits
auch: Besichtigungsprotokolle AS, Überwachung
Gefährdungsbereiche
Wartung, Instandsetzung, Lenkung fehlerhafter Produkte
Dok.Verf. Notfallregelung
auch: Sicherheitsbestimmung für Wartung, Instandsetzung,
Dok.Verf. Lenkung fehlerhafter Produkte, Dienstleistungen
Datenanalyse
Verbesserung
Dok.Verf. Vorbeugemaßnahmen
Arbeitsschutz im Qualitätsmanagement
Allgemeine Anforderungen
auch: Einbindung des AS in QMS
DIN ISO 9001 Zertifizierung!
Dokumentationsanforderungen
QM-Handbuch mit AS!
Dok.Verf. Lenkung von Dokumenten
Dok.Verf. Lenkung von Aufzeichnungen
Cross-Over-Matrix DEGEMED Basischeckliste 3.0 2002 und Normatives Dokument der BGW vom 29.5.2001
(Abkürzungen: AS= Arbeitsschutz, Dok.Verf.=Dokumentiertes Verfahren)
17
porträt
BenchmarkingBroschüre erschienen
Kurz vorgestellt:
Neue Mitglieder der DEGEMED
Zu der Veranstaltung »Benchmarking: Vergleichen – Lernen – Profitieren ... im Dialog«,
die am 5. Juni 2002 in der Kasseler Ha-
Die LVA Westfalen
bichtswaldklinik stattfand, ist jetzt der Tagungsband erschienen. Die Broschüre mit
den Vorträgen kann für 5,50 Euro zzgl. Versandkosten bei der DEGEMED bestellt werden:
DEGEMED
Albrechtstraße 10c
10117 Berlin
Tel.: 0 30/28 44 96-6
Fax: 0 30/28 44 96-70
E-Mail: degemed@degemed.de
Internet: www.degemed.de
Workshops zum
Qualitätsbarometer
18
Systematische Qualitätsbewertungssysteme für das interne Qualitätsmanagement und für die vergleichende Qualitätssicherung werden in der Medizinischen Rehabilitation immer stärker
nachgefragt. Das Institut für Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in
der Medizinischen Rehabilitation, IQEM,
bietet deshalb allen Interessierten einen
Intensiv-Workshop zum Thema Qualitätsbarometer an.
Der Workshop findet am 29. Januar
und am 17. Februar 2004 jeweils von 11
bis 14 Uhr in der Habichtswald-Klinik in
Kassel statt. Inhalte sind die Vorstellung
des Qualitätsbarometers, der Ablauf seines Einsatzes sowie Form und Inhalte
des Qualitäts- (Klinik-)berichtes.
Kostenbeitrag: 50 Euro
für Mitglieder der DEGEMED 35 Euro
Beilagenhinweis
Nähere Informationen zum Qualitätsbarometer erhalten Sie in der Informationsschrift des IQEM, die dieser Ausgabe des
Newsletters beiliegt. Dort finden Sie auch
ein Fax-Anmeldeformular für die Workshops. Telefonische Informationen gibt es
direkt beim IQEM, Tel.: 05 11/5 30 91-0
Die LVA Westfalen – zuständig, wie ihr
Name schon sagt, für die Arbeiterrentenversicherung im Landesteil Westfalen
des Landes Nordrhein-Westfalen, für die
Regierungsbezirke Münster, Detmold
und Arnsberg. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung
und mehr als 5,5 Millionen Kunden zählt
sie zu den größten deutschen Landesversicherungsanstalten – in ihrem Zuständigkeitsbereich: alle gewerblichen
Arbeitnehmer, die Handwerker, die
pflichtversicherten Selbstständigen, die
freiwillig Versicherten und die Bezieher
von Renten.
onskliniken begleiten die Medizinische
Rehabilitation der in Westfalen Versicherten: die Salzetalklinik in Bad Salzuflen, die Klinik Königsfeld in Ennepetal,
die Klinik Rosenberg in Bad Driburg, die
Klinik Münsterland in Bad Rothenfelde
und die Klinik Norderney. Die berufliche
Re-Integration unterstützen u. a. zwei
Berufsförderungswerke in DortmundHacheney und Oberhausen, die unter
dem Dach der LVA Westfalen und der
LVA Rheinprovinz geführt werden.
Im Jahr 2002 zahlte die LVA Westfalen monatlich rund 930.000 Renten an
Versicherte und 350.000 Renten an Wit-
»Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Westfalen ist der DEGEMED beigetreten, weil wir eine aktive und intensive politische Interessenvertretung der Rehabilitation und für die Rehabilitationskliniken wünschen. Da die privaten
und die LVA-eigenen Kliniken ähnlich gelagerte
Interessen haben, möchten wir durch unseren
Wilfried Gleitze,
Erster Direktor der LVA Westfalen
Beitritt den gemeinsamen Erfahrungsaustausch weiter intensivieren.«
Ihrer Vertreterversammlung gehören je
30 gewählte Vertreter der Versicherten
und Arbeitgeber an, ihrem Vorstand je
sechs Versicherten- und Arbeitgebervertreter. Die kollegiale Geschäftsführung
setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, an ihrer Spitze Erster Direktor Wilfried Gleitze.
Ihre medizinischen, berufsfördernden und ergänzenden Leistungen der
Rehabilitation dienen der wesentlichen
Besserung oder Wiederherstellung der
Erwerbsfähigkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben. Fünf LVA-eigene Rehabilitati-
wen, Witwer und Waisen. Die gesamten
Rentenzahlungen betrugen in diesem
Jahr rund 8,7 Milliarden Euro. Ferner betreut die LVA niederländische und isländische Staatsbürger, die Rentenansprüche in Deutschland haben. Umgekehrt ist sie die Ansprechpartnerin für
deutsche Staatsbürger, die in diesen
beiden Ländern Rentenansprüche geltend machen können.
@
www.lva-westfalen.de
news
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Ministerpräsident Althaus
besucht Heinrich Mann Klinik
Bad Liebenstein. Auf Einladung der Dr.
Becker Klinikgesellschaft (DBKG), Köln,
war der Ministerpräsident des Landes
Thüringen, Dieter Althaus, am 10. November zu Gast in der Heinrich Mann Klinik, Bad
Liebenstein. Die Einrichtung ist eine von
bundesweit acht Rehabilitationszentren
der DBKG. Dr. Ursula Becker, Geschäftsführerin der DBKG und Verwaltungsratsvorsitzende der DEGEMED, ergriff die Gelegenheit, mit dem Ministerpräsidenten arbeitsmarktpolitische Aspekte und die damit zusammenhängende besondere
gesellschaftliche Bedeutung der Medizinischen Rehabilitation zu erörtern: »Eine effiziente Rehabilitation in Deutschland ist
letztlich für alle Unternehmen ein Standortvorteil. Nur wenn die Patienten nach einer
qualifizierten Reha-Behandlung fähig sind,
Alltag und Berufsleben eigenverantwortlich
zu bewältigen, können sie wieder in die sozialen Sicherungssysteme einzahlen. Wer
etwa eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit fordert, darf nicht vergessen, dass Menschen dazu gesundheitlich in der Lage sein
müssen. Hier ist und bleibt die medizini-
Reha im Gespräch: Ministerpräsident Dieter Althaus (3. v. l.), Dr. Ursula Becker (r.).
sche Rehabilitation ein zentraler gesamtgesellschaftlicher Einflussfaktor.« In dem
über einstündigen Gespräch verwies die
Geschäftsführerin auf die Leistungsfähigkeit der über 1.000 Reha-Kliniken in
Deutschland und forderte eine gezielte Mittelstandsförderung durch die Wirtschaftsministerien. Bundesweit sind rund 1.400
Mitarbeiter für die DBKG tätig. Der Kontakt
zu Meinungsmultiplikatoren auf politischer
Ebene durch die DBKG soll weiter systematisiert und ausgebaut werden.
Literatur
»Sozialdatenschutz nach SGB I und X.
Erläuterungen für alle Bereiche des Sozialrechts«
von Prof. Dr. Utz Krahmer und
Dr. Thomas Stähler, 2. Auflage, Köln
2003 (Carl Heymanns Verlag),
403 Seiten, 48 Euro
Auch die Rehabilitations-Einrichtungen
unterliegen den Regelungen des Sozialdatenschutzes. Den Autoren – U. Kramer
lehrt an der Fachhochschule Düsseldorf,
Th. Stähler arbeitet als Justitiar der BAR –
ist es in der teilweise völlig überarbeiteten Neuauflage des Praxiskommentars
(Stand: 1.4.2003) gelungen, die komplexe Regelungsstruktur dieses Rechtsgebietes auf verständliche Art und Weise
darzustellen. Neben der ausführlichen
Kommentierung der datenschutzrechtlichen Vorschriften der Sozialgesetzbücher I und X und einem Überblick über
die durch das 2. SGB-Änderungsgesetz
erzeugten Neuerungen im Sozialdatenschutz werden auch die wesentlichen
einschlägigen Normen der einzelnen Sozialleistungsgesetze im Anhang aufgeführt. Hilfreich ist die Übersichtlichkeit
des Kommentars. Die Vielzahl von
Schaubildern vermittelt einen schnellen
Überblick über Norm- und Anspruchsinhalte, sie erläutert Rechte und Pflichten.
Für die Praxis bietet das Werk in dieser
Weise eine nützliche Unterstützung, ergänzt durch Prüfschemata und Schaubilder mit Legaldefinitionen. Die im Anhang
aufgeführten spezialgesetzlichen Regelungen – wie beispielsweise zum SGB III,
VIII, V, VI und XI, zum BSHG und kirchenrechtlichen Vorschriften – ergänzen den
Kommentar, sie machen ihn zu einem
empfehlenswerten Standardwerk.
19
fakten
Veranstaltungen rund um die Rehabilitation
■ Januar 2004
19.–20.1.
■ Krankenhaus-Kongress
München
Veranstalter: Euroforum
Tel.: 02 11/96 86 35 82
www.euroforum.de/p16139
■ März 2004
8.–10.3.
■ 13. Rehabilitationswissenschaftliches
Kolloquium, Düsseldorf
Veranstalter: VDR
Tel.: 0 69/1 52 24 07
www.vdr.de
28.–29.1.
■ Integrierte Versorgung
Ambulante Öffnung von Krankenhäusern
Köln
Veranstalter:
MCC – Management of Competence
Tel.: 0 24 21/12 17 70
www.mcc-seminare.de
■ Mai 2004
19.–22.5.
■ Orthopädie + Reha-Technik, Internationale Fachmesse und Weltkongress, Leipzig
Veranstalter: Bundesinnungsverband für
Orthopädie-Technik
Tel.: 02 31/55 70 50 60
www.leipziger-messe.de
30.–31.1.
■ Pflege 2004
Kongress und Ausstellung, Berlin
Veranstalter: Urban & Vogel Verlag
Tel.: 0 30/20 45-6 03
www.heilberufe-kongress.de
!
Beilagenhinweis:
Diesem Newsletter liegt eine Information
des Institutes für Qualitätsmanagement
und Qualitätssicherung in der Medizinischen Rehabilitation (IQEM) mit dem Titel
»Das Qualitätsbarometer« bei. Wir bitten
freundlichst um Beachtung.
Impressum
DEGEMED
Deutsche Gesellschaft für
Medizinische Rehabilitation e.V.
Vorstand:
Norbert Glahn (Vorsitz)
Michael Wicker
Dr. Friedrich von Kries
Kurt-Josef Michels
Geschäftsführer:
Dr. Wolfgang Heine (V.i.S.d.P)
Albrechtstraße 10 c
10117 Berlin
Tel.:
0 30/28 44 96-6
Fax:
0 30/28 44 96-70
E-Mail: degemed@degemed.de
Internet: www.degemed.de
Realisation und Verlag:
müller:kommunikation,
Eichhoffstr. 36, 44229 Dortmund
Tel. 02 31/47 79 88-30
www.muellerkom.de
Layout: Regine Teschendorf
Redaktionsschluss: 21.11.2003
Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern ein
frohes Fest und ein
erfolgreiches neues Jahr !