Integrationsfaktor Reha
Transcription
Integrationsfaktor Reha
news Nr. 8 November 2003 Neue Wege in der Medizinischen Rehabilitation Integrationsfaktor Reha Aus dem Inhalt Milliarden verschwendet Aktuelle Studie zeigt: Reha spart Kosten Seite 5 DMP-Profile Verstoß gegen Gesetzesgrundlagen Seite 6 Fallpauschalen DRG für die Frührehabilitation? Seite 8 Ambulante Reha Modell mit Zukunft? Seite 12 Subventionierungspraxis Private Rehakliniken benachteiligt Seite 15 Prämienmodell Modell mit Zukunft: die Medizinische Rehabilitation als zentraler Baustein integrierter Versorgungsstrukturen. Berlin. Neue Strategien für einen »effektiveren Mitteleinsatz« erwartet Dr. Herbert Rische, Vorsitzender der Kölner Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.V. (GVG) und Präsident der BfA, von einer Rehabilitation, die sich am Gesamtergebnis orientiert. Eine stärkere Vernetzung medizinisch- und beruflichrehabilitativer Maßnahmen mit dem familiären, betrieblichen und sozialen Umfeld, auch mit der Akutversorgung, in Angriff zu nehmen, so lautete der Aufruf der Experten auf der Konferenz »Integrierte Rehabilitation 2003« am 10./11. November in Berlin, die die GVG in Zusammenarbeit mit der DEGEMED und anderen Förderern im Haus der BfA veranstaltete. Mitglieder der GVG sind, neben den Sozialversicherungen, private Kranken-, Pflege- und Lebensversicherungen, Leistungserbringer im Gesundheitswesen, Gewerkschaften, Arbeitgeber und Wissenschaft –eine Konsens-Plattform zur Diskussion und Weiterentwicklung so übergreifender Praxisfelder wie der Rehabilitation. Integration in DMP nicht umgesetzt Verbesserung der Vernetzungskonzepte in der Rehabilitation, des Informationsflusses, der organisatorischen Abläufe und Strukturen: Das waren die Themenblöcke, die die Tagung strukturierten. Als Beitrag zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen und am Beispiel von 15 ausgewählten innovativen Projekten in Deutschland und den Niederlanden wurde Qualitätsmanagement mit Arbeitsschutz Seite 16 demonstriert, wie die Zukunft einer rehavernetzten Gesundheitssicherung aussehen kann. Konzepte zur integrierten Versorgung sind gefragt, eine Integration, die sich nicht auf die Sektoren der Krankenversicherung beschränkt. Beschäftigungsfähigkeit (employability), Vernetzung und Praxisorientierung fordern dazu auf, institutionelle Grenzen zu überwinden und Friktionen zu beseitigen. ➤ Seite 3 Mit Beilage zum eter! Qualitätsbarom intern Editorial Norbert Glahn, Vorstands– vorsitzender der DEGEMED Liebe Kolleginnen und Kollegen, hinter den Unternehmen der Medizinischen Rehabilitation liegt ein schweres Jahr und auch 2004 – so scheint es – wird ein Jahr der Umgestaltung und Neupositionierung werden. Aber wie sagt der Dichter Max Frisch: »Krise ist ein produktiver Zustand, man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.« Darum haben wir als Unternehmer in der DEGEMED 2003 gemeinsam alles daran gesetzt, diese Situation zu ändern und der Medizinischen Rehabilitation den Stellenwert zu geben, der ihr durch ihre unbestrittene Leistungsfähigkeit in Deutschland zusteht. Und wir waren erfolgreich. Die Medizinische Rehabilitation ist heute weiter den je auf dem Weg zu einer zentralen Schlüsselinstitution für die Behinderten und chronisch Kranken in unserem Land. Wir in der DEGEMED wissen, dass wir an dieser Entwicklung einen entscheidenden Anteil hatten und haben. Wir sind sicher, dass die Medizinische Rehabilitation in Zukunft sehr viel stärker nachgefragt werden wird als heute. Dabei wird sie ihre Strukturen und Angebote an die Bedingungen der Patienten und Leistungsträger anpassen müssen. Wir in der DEGEMED werden diese Entwicklung mit Nachdruck nach vorn bringen und diesen Prozess an vorderster Position mitgestalten. Schon jetzt sind wir dafür an vielen wichtigen Stellen aktiv. Und wir glauben, dass für die, die die Zeichen der Zeit erkannt haben, das erste Licht am Ende des Tunnels bereits erkennbar wird. Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und Mitarbeitern eine besinnliche Weihnachtszeit, Mut, Kraft und Erfolg für das neue Jahr. Ihr Norbert Glahn Vorstandsvorsitzender der DEGEMED 2 Anzeige Klinik Bad Rippoldsau mit guten Noten Zertifizierungspartner der DEGEMED seit 1998 für die Bereiche: QM: ISO 9001, DEGEMED, FVS, KTQ®, etc. UM: ISO 14001, EMAS II AS: Arbeits- u. Gesundheitsschutz, BGW, OHSAS 18001 Mit einem Zertifikat der NIS ZERT erhalten Sie einen anerkannten Nachweis der Leistungsfähigkeit Ihres Managementsystems Ihren Partnern, Leistungsträgern und dem Gesetzgeber gegenüber. NIS Zertifizierungs- und Umweltgutachter GmbH Dörnigheimer Straße 2 • 63452 Hanau Telefon 0 61 81 / 99 37-0 • Fax 0 61 81 / 99 37-99 info@nis-zert.de • www.nis-zert.de Bad Rippoldsau. Deutlich besser als vergleichbare Einrichtungen schnitt die Klinik Bad Rippoldsau im Rahmen des Reha-Qualitätssicherungsprogramms der Gesetzlichen Rentenversicherung ab. Im Peer-Review-Verfahren 2000/2001 wurde die Klinik zusammen mit 253 Einrichtungen überprüft und mit ihnen verglichen. Das Ergebnis: Die Qualität des Reha-Prozesses in Bad Rippoldsau war mit 8,1 von 10 möglichen Qualitätspunkten weit besser als der Durchschnitt aller Kliniken (6,9 Qualitätspunkte). Das PeerReview-Verfahren überprüft die Qualität des Rehabilitationsprozesses anhand von Entlassungsberichten und einer Checkliste von 52 Qualitätsmerkmalen. Westend vorn im Qualitätsvergleich Bad Wildungen. Die zur Wicker-Gruppe gehörende Neurologische Klinik Westend in Bad Wildungen erzielte bei einem bundesweiten Qualitätsvergleich des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) Höchstnoten. Unter den beteiligten zwölf neurologischen Kliniken erreichte sie das beste Gesamtergebnis. Ein Expertenteam analysierte anhand der vorgelegten medizinischen Unterlagen die Prozessabläufe in den Kliniken. Bewertet wurden die Vollständigkeit und Qualität der erhobenen Krankengeschichte, der Umfang der für den Einzelfall erforderlichen Diagnostik und Therapie und der Abschlussbefund mit den Empfehlungen für die geeignete weitere Behandlung. Von besonderer Bedeutung war dabei, welche Zukunftsperspektiven sich für die Teilhabe der rehabilitierten Patienten am Erwerbsleben oder an ihrem sozialen Umfeld ergeben. titelstory Fortsetzung von Seite 1 Mehr als Zusammenarbeit Dabei, so Rische, sollte man vorhandene Institutionen besser miteinander verbinden statt neue, kostenintensive Strukturen aufzubauen. Der GVG-Vorsitzende attestiert der Rehabilitation steigenden Bedarf und Nachfrage, insbesondere bei der Zielgruppe der chronisch Kranken. Doch bei der Integration in Disease-Management-Programme (DMP), strukturierten Behandlungsprogrammen zur Verbesserung des Behandlungsverlaufes und der Qualität bei chronischen Erkrankungen, ist die Reha noch immer nicht ihrem Stellenwert entsprechend repräsentiert. Dr. Herbert Rische, GVK-Vorsitzender: »Man sollte vorhandene Institutionen integrieren statt neue, kostenintensive Strukturen aufzubauen.« Bei Reintegration geschätzt Was die Reha-Experten an den DiseaseManagement-Programmen verärgert, ist die bisherige Geringschätzung der Rehabilitation in diesem bislang wichtigsten Baustein der integrierten Versorgung. Nicht so DEGEMED-Geschäftsführer Dr. Wolfgang Heine: »Eine integrierte Versorgung, die ihren Namen verdient, bestimmt sich nicht über das bloße Zusammenwirken von institutionalisierten Leistungssegmenten. « Dr. Eckard Fiedler, Vorsitzender des GVG-Ausschusses »Rehabilitation und Pflege«: »Die Rehabilitation stellt einen Wirtschaftsfaktor dar, dem sie gerecht werden muss.« früh als möglich, sondern erst, wenn alle akutmedizinischen Möglichkeiten versagen oder versagt haben, soll Rehabilitation zum Zuge kommen. Bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern hingegen ist sie das maßgebliche Mittel zur Reintegration in die Berufs- und Arbeitswelt – und damit zum Erhalt von Beitragszahlerkraft. Dementsprechend sehen deren Kriterien für die Zuweisung zur Rehabilitation eine wesentlich frühere Intervention vor als die Krankenversicherung. Spezifische Leitfunktion gefordert Eine integrierte Versorgung, die ihren Namen verdient, schlussfolgerte DEGEMEDGeschäftsführer Dr. Wolfgang Heine in einem Gespräch mit »DEGEMED-News« am Rande der Konferenz, »bestimmt sich nicht über das bloße Zusammenwirken von institutionalisierten Leistungssegmenten, sondern danach, wer aufgrund definierter Versorgungsinhalte, priorisiert nach Versorgungsbedarfen, die jeweilige Leitfunktion innerhalb dieses Verbundes übernehmen soll«. Und diese Leitfunktion sehe nun einmal beim chronisch Kranken und behinderten Menschen anders aus als beim Durchschnittspatienten. Einen wesentlichen Schwerpunkt der sich wandelnden Rehabilitationsstrukturen sieht Rische im Aufbau flexibler, ambulanter Versorgungseinrichtungen. »Ein Teil der rehabilitativen Versorgung wird in den am- bulanten Bereich verlagert.« Doch auch bei den Rentenversicherern sind die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt. Da sei die Reha gefordert, kreativ mit den knappen Ressourcen umzugehen und Modelle zur integrierten Versorgung mit anderen Leistungsbereichen zu entwickeln. Wird die Reha wandlungsfähig genug sein, ganzheitliche, synergetisch definierte Versorgungskonzepte mit zunehmend mehr Kompensations- und VermittlungsFunktionen auszubauen? Sicher ist: Die überkommene Sektoreneinteilung – wie: Vertragsärzte sind grundsätzlich ambulant tätig, Krankenhäuser und Reha-Einrichtungen grundsätzlich stationär – passt nicht mehr zu den sich verändernden, zunehmend chronifizierten Krankheitsbildern und in die demografisch sich wandelnde Lebenswelt mit ihren Auswirkungen auf Ar- Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, plädiert für einen Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik. beitsmarkt und Altersgestaltung. Für eine prozessorientierte, durchgehende Betreuung und Fall-Steuerung könnten die Rehabilitation und ihre Leistungserbringer eine wichtige Rolle übernehmen. Das wurde an etlichen vorgestellten Projekten deutlich. Fester Bestandteil der Sozialsysteme Als derzeit noch unzureichend bezeichnete auch Dr. Eckard Fiedler, Vorsitzender des GVG-Ausschusses »Rehabilitation und Pflege« und Chef der Barmer Ersatzkasse, die Rolle der Rehabilitation in der Reintegration ➤ Seite 4 3 titelstory 4 von Menschen am Arbeitsplatz. RehaFrüherkennung und gelebte Konzepte zur schnelleren Rückkehr von Arbeitsunfähigen in den Arbeitsprozess seien dringend erforderlich. Die Rehabilitation, so Fiedler, solle angesichts der europaweit sich abzeichnenden Gesellschaftsentwicklungen »als fester Bestandteil der Sozialsysteme in Europa verankert sein«. Gerade Beschäftigungsfähigkeit sei eine »wichtige Grundlage für die Unabhängigkeit vom dauerhaften Bezug sozialer Leistungen«. Denn 50 Millionen Europäer seien Menschen mit Behinderungen. Zudem, betonte Fiedler, »stellt die Rehabilitation einen Wirtschaftsfaktor dar«, dem sie gerecht werden müsse. Von einem Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik sprach auch Karl Hermann Haack, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Der Umbau des Sozialstaates mache vor der Rehabilitation mit ihren Aufgabenstellungen nicht Halt. Die Neukodifizierung der Rehabilitation durch das SGB IX trage dem Rechnung. Es gelte, das familiäre, berufliche und soziale Umfeld in den Reha-Prozess wesentlich stärker einzubeziehen, als das heute noch der Fall ist. Nicht mehr Fürsorge und Versorgung, sondern ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung stünden nun im Vordergrund. »Nicht über uns ohne uns« – mit diesem Motto des Europäischen Jahres, das den chronisch Kranken und Behinderten in den Mittelpunkt der »integrierten Rehabilitation« stellt, sieht Fiedler die Zeiten »wohlwollender Bevormundung« beendet. »Eigeninitiative auslösen, Sicherheit einlösen« –dann gelingt es, Autonomie, Eigenverantwortung und Teilhabe von Menschen mit ihren Handicaps in Arbeits- und Lebenswelt zu verwirklichen. Service Die Dokumentation der Tagung wird in der GVG-Schriftenreihe im Frühjahr 2004 erscheinen. Sie kann dann im Internet unter www.gvg-koeln.de bestellt werden. Das Programm, die Abstracts der Vorträge und die Einleitungsreferate sind dort schon jetzt unter »Veranstaltungen« verfügbar. Erster deutscher Rehapreis IQPR und FORD AG ausgezeichnet Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) vergibt Preis an das Projekt FILM zur Förderung der Integration leistungsgewandelter Mitarbeiter. Auf der Tagung zur »integrierten Rehabilitation« der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) und der DEGEMED am 10./11. November in Berlin gehörte FILM zu den meistbefragten Projekten. Köln. Mehr als 300 gesicherte Beschäftigungsverhältnisse für leistungsgewandelte Mitarbeiter, neue effiziente Prozesse des betrieblichen Gesundheitsmanagements und Einsparpotenziale für Unternehmen und Sozialversicherungen: Das sind Ergebnisse einer dreijährigen Kooperation zwischen dem von Dr. Hans-Martin Schian geleiteten Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation an der Deutschen Sporthochschule Köln (IQPR) und der FORD-Werke AG, Köln. Für das Projekt FILM (Förderung der Integration L0eistungsgewandelter Mitarbeiter) erhielten die Partner im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung zur A+A 2003 von Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement und VWPersonalvorstand Dr. Peter Hartz den ersten deutschen Reha-Preis. Die Auszeichnung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) war für gute Beispiele bei der Sicherung und Wiederherstellung der Mitarbeiter-Beschäftigungsfähigkeit ausgelobt worden. Das Projekt FILM setzte sich mit dem Aufbau eines nachweislich wirksamen ressourcen- und teamorientierten betrieblichen Gesundheitsmanagements bei den Juroren durch. Audit sichert Ergebnisse FORD wird sich in den nächsten Monaten einem standardisierten Audit nach CBDMA (Consensus Based Disability Management Audit) unterziehen, das durch das kanadische Institut NIDMAR (National Institute of Disability Management and Research) entwickelt wurde und erstmals in Deutschland zur Anwendung kommt. Das neue Verfahren erleichtert die Kontrolle der Wirksamkeit Minister Wolfgang Clement überreicht den Preis an Uli Schumacher (Ford-Werke AG) und Harald Kaiser (IQPR GmbH). betrieblicher Integrationsprozesse und regelt Zuständigkeiten in bestehenden und neuen Prozessen. FORD hat sich so mit Hilfe des IQPR im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement für zukünftige Herausforderungen positioniert. Finanzielle Anreize zur Implementierung solcher Systeme, z. B. seitens der Sozialversicherungen, könnten die Verantwortung der Unternehmen für die Gesundheit der Belegschaft fördern und dazu beitragen, die Kosten für alle Beteiligten zu senken. Erste Verhandlungen und Schritte in diese Richtung wurden bereits erfolgreich realisiert. Info Weitere Informationen zu diesem Thema sind erhältlich bei Projektleitung IQPR Harald Kaiser Sürther Straße 171 50999 Köln Tel.: 02 21/3 59 75 56 E-Mail: kaiser@iqpr.de wissenschaft Aktuelle Studie zeigt massive Fehlversorgung Foto: AHG Über zwei Milliarden Euro Verschwendung bei psychischen Erkrankungen Krankenhaus-Studie belegt: Kosten lassen sich ohne Qualitätsverlust um über die Hälfte senken – enormes Einsparpotenzial nicht annähernd ausgeschöpft. Düsseldorf. Allein bei psychischen Erkrankungen lassen sich durch interdisziplinäre Behandlungen in der Medizinischen Rehabilitation bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungsqualität für den Patienten über zwei Milliarden Euro einsparen. Das ist das vorläufige Ergebnis einer gemeinsamen Untersuchung der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK), Hamburg, und der AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG, Düsseldorf. Vor dem Hintergrund einer starken Zunahme psychischer Erkrankungen in den vergangenen Jahren mit immer mehr Fehlzeiten am Arbeitsplatz und Ressourcenverbrauch im Gesundheitssystem, untersuchte Dr. Manfred Zielke, Professor für klinische Psychologie an der Universität Mannheim, fünf Jahre lang 338 DAK-Patienten der psychosomatischen Fachkliniken Bad Dürkheim, Bad Pyrmont und Berus der AHG. Stichproben zeigen jetzt, dass Patienten mit psychischen Leiden innerhalb von zwei Jahren durch häufige Arztbesuche (rund 65 Arztkontakte), intensiven Medikamentenkonsum und zeitweilige Klinikaufenthalte (ca. 20 Akut-Tage) sowie durch Ausfallzeiten am Arbeitsplatz (Lohnfortzahlung/ Krankengeld) im Durchschnitt Ausgaben von rund 40.000 Euro verursachen. Diese lassen sich laut vorläufigem Ergebnis der Studie um über 54 Prozent auf 18.215 Euro reduzieren, wenn die Patienten in ein interdisziplinäres verhaltensmedizinisches Behandlungskonzept eingebunden werden. Wirksame Behandlung: psychosomatische Therapie bei der AHG. Deutlich weniger Medikamente und Fehltage Patienten nach einer stationären interdisziplinären Behandlung nahmen weniger Medikamente ein, mussten seltener Ärzte aufsuchen, und ihre Fehlzeiten am Arbeitsplatz verringerten sich deutlich. Allein die Kosten für Krankenhausaufenthalte ließen sich in den zwei Jahren nach der Behandlung um über 45 Prozent reduzieren, das Krankengeld um über 70 Prozent. Die Gesamtkosten der Krankenkasse und des Arbeitgebers sanken um 54 Prozent, die Fehlzeiten am Arbeitsplatz gingen von 148 Tagen auf nur noch 55 zurück. Verhaltensänderung dämpft Kosten Grund dafür sind nach der Studie qualifizierte stationäre verhaltensmedizinische Behandlungen und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen. Sie zielten darauf ab, Einflussmöglichkeiten zu entwickeln, das Verhalten von Menschen im Umgang mit Krankheiten, Einschränkungen und Behinderungen zu verändern. Nur ein verändertes Krankheitsverhalten der Patienten aber könne sich als langfristig wirksame Maßnahme zur Kostendämpfung erweisen. »Patienten sollen die Fähigkeit erlernen, verantwortungsbewusst den eigenen Gesundungsprozess aktiv mitzugestalten und medizinische Leistungen nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies tatsächlich erforderlich ist«, betont Prof. Zielke. Versorgungsstrukturen, die sich aus den inzwischen etablierten Konzepten der Verhaltenstherapie und Verhaltensmedizin ableiten lassen, bieten gute und Erfolg versprechende Möglichkeiten, solche Veränderungen bei Patienten zu initiieren und zu stabilisieren, die sie zum Experten im Umgang mit der eigenen Gesundheit werden lassen und die langfristig die Abhängigkeit von medizinischen Versorgungsstrukturen auf das notwendige Maß reduzieren. Die Multicenterstudie unter Beteiligung der DAK und der psychosomatischen Fachkliniken der AHG liefert wissenschaftlich begründete Hinweise dafür, dass das Handlungsmodell des mündigen Patienten, der sich zum Experten im Umgang mit der eigenen Krankheit und Gesundheit entwickelt, auch volkswirtschaftlich einen Sinn macht. Nachhaltige Kostenreduktion möglich Besorgnis erregend ist die Feststellung der Wissenschaftler, dass bei vielen Patienten durch die jahrelange ständige Fehlversorgung im deutschen Medizinsystem eine Chronifizierung ihres Leidens eingetreten war. »Es ist ein inakzeptabler Irrweg der Ge- 5 politik sundheitspolitiker, wenn sie zunehmend die Beitragszahler mit höheren Beiträgen belasten, offen über weitere Rationalisierung diskutieren, aber die Erschließung der Wirtschaftlichkeitspotenziale und die mögliche erhebliche Verbesserung der Versorgungsqualität für die Patienten vernachlässigen«, sagte Norbert Glahn, Vorstandsvorsitzender der AHG und DEGEMED-Vorstand beim Expertengespräch über Gesundheitsökonomie in der psychosomatischen Rehabilitation in Düsseldorf. Eine nachhaltige Kostenreduktion bei gleichzeitiger Verbesserung der Versorgungsqualität müsse kein Widerspruch sein, wenn Politiker und Entscheidungsträger die Instrumente zur Ausschöpfung vorhandener Wirtschaftlichkeitspotentiale konsequent nutzen. Die gesetzlichen Möglichkeiten dazu seien u. a. mit dem Sozialgesetzbuch IX vorhanden und müssten jetzt endlich auch ein- und umgesetzt werden, so die Forderung von Norbert Glahn. Bei einer konsequenten Ausschöpfung der Wirtschaftlichkeitsreserven trägt eine einzige Reha-Klinik mit 200 Betten und 1.500 Patienten im Jahr hochgerechnet 31,5 Millionen Euro Einsparungen an Gesundheitsfolgekosten bei. Patienten-Odyssee wirksam verkürzen Davor muss allerdings eine Umorientierung im Gesundheitssystem stattfinden. Denn eines der größten Probleme sehen die Wissenschaftler derzeit darin, dass ein großer Teil der psychischen Erkrankungsfälle gar nicht als solcher erkannt wird. »Bis zu sieben Jahre lang dauert heute für einen psychisch Kranken die Odyssee von Arzt zu Arzt«, beklagt DAK-Vorstand Eckhard Schupeta die Situation in der ambulanten Ver- sorgung. »Wir brauchen besser ausgebildete Hausärzte, damit nicht nur der Fußballer Sebastian Deisler, sondern möglichst viele Patienten früh und gezielt behandelt werden.« Dann könnten jahrelange Leidenskarrieren vermieden werden, der Patient würde schneller in den Beruf zurückkehren und es könnten zugleich unnötig hohe Ausgaben im Gesundheitswesen eingespart werden. Info Nähere Informationen zur Studie gibt es bei der AHG Allgemeine Hospitalgesellschaft AG Frau Elke Schäfer Helmholtzstraße 17 40215 Düsseldorf Tel.: 02 11/30 11-11 86 Fax: 02 11/30 11-21 21 E-Mail: eschaefer@ahg.de Disease-Management-Programme 6 DMP-Anforderungsprofile verstoßen gegen gesetzliche Grundlagen Berlin. Reha-Einrichtungen werden gegenüber anderen Leistungserbringern, die in den Disease-Management-Programmen stärker zum Zuge kommen, unzulässig benachteiligt. Die speziell für chronisch Kranke entwickelten Instrumente der Medizinischen Rehabilitation werden im Vergleich zur Akut- und medikamentösen Versorgung der Patienten unzureichend berücksichtigt. Das ist die heimliche Botschaft der bislang existierenden und als Verordnung erlassenen DMP-Anforderungsprofile (Diabetes Mellitus Typ 2, Koronare Herzkrankheit, Mammakarzinom) für chronisch kranke Patienten. Deshalb hat die DEGEMED den Koordinierungsausschuss auf das rechtswidrige Zustandekommen der Profile hingewiesen. Sie hat vom Ausschuss, in dem die Akutversorger, aber nicht die Reha-Leistungserbringer vertreten sind, das Offenlegen der bisherigen Entscheidungskriterien verlangt. Denn die rehabilitationsbezogenen Anteile der Patientenführungsprogramme wurden unzulässig reduziert, das BMGS als Verordnungsgeber ist dem gefolgt. Wie ist die Situation? Der Koordinierungs- ausschuss hatte die Übernahme vieler Änderungsvorschläge der angehörten RehaSachverständigen, der DEGEMED und anderer Fachverbände zu den bisher veröffentlichten DMP-Anforderungsprofilen u. a. jeweils mit der Begründung abgelehnt, die Vorschläge seien »nicht evidenzbasiert«. Besagt doch § 137 f Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 SGB V ausdrücklich: »Behandlung (der chronisch Kranken) nach evidenzbasierten Leitlinien«, aber: »unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors«. Nun sind evidenzbasierte Leitlinien immer sektorenspezifisch. Die Regelung, beim Wort genommen, würde nichts besagen, sie wäre tautologisch. Deshalb bringen die Gesetzesmaterialien klar zum Ausdruck, dass die Gesetzesformulierung darauf abzielt, die dem jeweiligen Versorgungssektor angemessenen und möglichen Evidenzen im Sinne bestverfügbarer Evidenzen zu berücksichtigen. Das ist verständlich –anderenfalls müssten chronisch Kranke ggf. bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf entsprechend wirksame DMPs warten, um das Ende ein- § schlägiger Auswertungen und Forschungsarbeiten zu erleben. Doch bestverfügbare Evidenzen zur Wirksamkeit rehabilitativer Interventionen, durch zahlreiche Studien belegt, gibt es genügend. Das hatten alle Reha-Sachverständigen vorgetragen und die im DMP-Arbeitskreis der DEGEMED produzierten Vorschläge für die Anforderungsprofile auch. Konsequent verlangt, die gesetzliche Vorgabe des § 137 f SGB V konkretisierend, die Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) die Fertigung von DM-Behandlungsprogrammen lediglich »unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der jeweils best verfügbaren Evidenz« (§ 28b Absatz 1 Nr. 1). Das bedeutet: Entweder legt die Ausgleichsverordnung den höherrangigen Gesetzestext willkürlich ergänzend aus (»oder«) und ist deshalb rechtswidrig. Dann sind es auch die bisherigen DMP-Anforderungsprofile, und zwar im vollen Umfang, weil der Koordinierungsausschuss die falschen Evidenzmaßstäbe zu Grunde gelegt hat. Oder die Verordnung legt den Gesetzestext zutreffend aus – politik dann sind die Anforderungsprofile insoweit rechtswidrig, als der Ausschuss für die Evidenz der Wirksamkeit rehabilitativer Interventionen die dafür geltenden bereichsspezifischen Evidenzmaßstäbe weder berücksichtigt noch angelegt hat. So oder so: Der Gesetzgeber hat das Problem mittlerweile offensichtlich bemerkt und versucht, den Schaden zu begrenzen. Durch das Krankenversicherungs-Modernisierungs-Gesetz (GMG) soll das entstandene Dilemma bereinigt werden. Jetzt soll die DMP-Vorschrift des § 137 f Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 SGB V lauten: »Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der jeweils besten, verfügbaren Evidenz sowie unter Berücksichtigung des jeweiligen Versorgungssektors«. An der Rechtswidrigkeit der bisherigen DMP-Anforderungsprofile ändert das freilich nichts. Denn die Regelungen des GMG sind noch nicht in Kraft getreten und sie haben auch keinen rückwirkenden Einfluss auf die bisherigen DMP-Festlegungen. Die Folgerung daraus: Alle bisherigen DMP-Anforderungsprofile müssen revidiert werden, die bislang auf ihrer Grundlage geschlossenen und vom Bundesversicherungsamt beglaubigten Programme sind Makulatur. Heilungsmöglichkeiten? Nur dann, wenn die Kassen die Rehabilitation massiv und dem Stand der Wissenschaft entsprechend integrieren. Wenn nicht, dürfte es Probleme geben. Anzeige PER-RES –Module zum Personal-Informations-System PER-RES –Standard: - Mitarbeiterdatenverwaltung - Dienstplanung und Lohnartenberechnung (BAT, BMTG, AVR u.a.) - Urlaubsberechnung und –verwaltung - Einsatzplanverwaltung - Umfangreiches Berichtswesen PER-RES –Optionen: - Interfaces zu Lohn u. Gehalt, Schulverwaltung - Zeitwirtschaft und Zutrittsicherung - Leistungserfassung und Zeitbewertung - Stellenplanverwaltung Asthma/COPD - Bewerberverwaltung Koordinierungsausschuss lernfähig? mgm GmbH Dieselstraße 1, 67269 Grünstadt Tel.: 06359/82077 Fax: 06359/86350 post@mgm-gmbh.de http://www.mgm-gmbh.de Anforderungsprofil für zukünftige DMP vorgelegt Siegburg. Der Koordinierungsausschuss hat einen Empfehlungsentwurf zu Anforderungen an die Ausgestaltung der zukünftigen DMP für Asthma und chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen (COPD) erarbeitet. Mit den DMP sollen Asthmatiker und COPD-Patienten strukturierter als bisher behandelt werden. Eine leitliniengerechte Behandlung, Pharmakotherapie nach dem Stand der Wissenschaft, indikationsgerechter Einsatz der Hyposensibilisierung, konsequente Aufdeckung des Asthma bronchiale bei hinweisenden Symptomen und daran anknüpfende kompetente Weiterbehandlung des Patienten – all dies sollen die Disease-ManagementProgramme leisten. Ob der Entwurf dem Rechnung trägt, ist fraglich. Denn nach wie vor soll die Rehabilitation als Behandlungsform, so wie in den bisherigen Anforderungsprofilen für KHK-, Diabetes mellitus- und Brustkrebs-DMP, nur »erwägungsweise« in den Behandlungs- prozess eingebunden werden. Herr der »Erwägungen« ist der behandelnde Arzt, in der Regel: der nicht für Asthma- und COPD-Patienten ausgebildete Hausarzt. Andererseits sind die zahlreichen Aktivitäten der DEGEMED zur stärkeren Einbeziehung der Rehabilitation in DMP im Entwurf mittlerweile deutlich erkennbar: Während die Rehabilitation im DMP-Anforderungsprofil für die Behandlung der Koronaren Herzkrankheiten lediglich als ein »Bestandteil einer am langfristigen Erfolg orientierten umfassenden Versorgung« dieser Patienten bezeichnet wurde, wird ihr im Entwurf des Asthma/COPD-Anforderungsprofils nunmehr immerhin der Status eines »wesentlichen Bestandteils« zugesprochen. Die pneumologische Rehabilitation wird –da durch Daten belegt – als »effektive und essentielle Komponente des langfristig ausgerichteten Managements der COPD« gewürdigt. Das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass zum Empfehlungsentwurf entsprechender Nachbesserungsbedarf besteht. Vorrangig gilt dies für die Kooperation der einzelnen Versorgungssektoren: Die Schnittstellen zur rehabilitativen Versorgung von Asthmatikern und Patienten mit COPD wurden nicht ausreichend definiert. Die DEGEMED hat deshalb zum Entwurf des Koordinierungsausschusses ausführlich Stellung genommen. Neben inhaltlichen Änderungsvorschlägen, die die Rehabilitation als integrale Behandlungsform bei der Versorgung chronisch Kranker festigen sollen, hat sie vor allem die Berücksichtigung »der dem jeweiligen Versorgungssektor möglichen Evidenz« gefordert, damit rehabilitative Behandlungsmethoden ausreichend berücksichtigt werden. 7 politik Fallpauschalen DRG für die Frührehabilitation? Ein Beitrag zur desintegrierten Versorgung 8 Berlin. Der »Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen« hatte in seinem Jahresgutachten 2003 ausdrücklich festgestellt, dass DRG in der Medizinischen Rehabilitation als Vergütungsform sachfremd und funktionswidrig sind. Deshalb rechnete niemand mehr damit, dass Rehabilitationsleistungen, gleich welcher Art, dem DRG-System unterworfen würden. Um so überraschter waren die betroffenen Reha-Einrichtungen, als der Referentenentwurf zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser im Jahr 2004, veröffentlicht Ende August, plötzlich drei DRG zur neurologischen Frührehabilitation enthielt. Die Proteste der Neurologischen Fachgesellschaften, der Betroffenenverbände, der Reha-Kliniken waren einhellig und deutlich. Die DEGEMED veröffentlichte eine Stellungnahme, in der darauf hingewiesen wurde, dass die Regelungen in dieser Form weder mit § 39 SGB V (Frührehabilitation am Krankenhaus) noch mit den Vorgaben des SGB IX vereinbar sind, da sie den stationären Krankenhausaufenthalt unzulässig verlängern. Überraschende Einführung Bei einem Hearing des Bundesgesundheitsministeriums wurde primär die Höhe der Vergütung diskutiert, die Unangemessenheit der Vergütungsform und ihrer Konsequenzen für die Rehabilitation jedoch mit der Bemerkung weggewischt: Im Jahre 2004 gelte weiterhin das Budget, man solle die Frühreha-DRG erst einmal ausprobieren. Die am 13. Oktober erlassene Verordnung enthielt dann – überfallartig – nicht nur die DRG zur neurologischen Frühreha (wenngleich mit höheren Kostengewichten), sondern – zur Überraschung aller Betroffenen – zusätzlich 13 weitere DRG für die Frührehabilitation (und geriatrische Komplexbehandlung) zu allen in Frage kommenden Fachgebieten einschließlich kardiologischer und orthopädischer Fälle. Die Frühreha-DRG sehen – je nach Grunderkrankung – eine mittlere Verweildauer zwischen 16,9 Tagen (bei Krankheiten am Muskel-Skelett-System ohne schwere Begleiterkrankungen) und 46,7 Tagen (Krankheiten des Nervensystems mit äußerst schweren CC mit komplexer Diagnose) vor. Da diese DRG zusätzlich zur akutstationären Behandlung abgerechnet werden können, also additiv wirken, muss damit gerechnet werden, dass in den Akuthäusern durch fallabschließende Behandlung ein Parallelangebot zu den Rehabilitationskliniken aufgebaut wird. Damit kehren sich die Tendenzen um. Konnte man bislang davon ausgehen, dass die Akut-DRG zu einer Verkürzung der Verweildauern im Krankenhaus und damit zu einer stärkeren Verlagerung der Fallbehandlung in die Rehabilitation führen werden, hat sich nunmehr das Ganze umgedreht: Die Krankenhäuser werden an ihren Patienten festhalten und das Geschäft der Rehabilitation gleich mit übernehmen. Denn die vorgesehenen Verweildauern für die Frührehabilitation reichen teilweise weit in Zeiträume hinein, in denen heute die Anschluss-Rehabilitation beginnt. Rechtliche Mängel Das ist gegen Gesetz und geltendes Recht. Die »Frührehabilitation« wird der akutstationären Versorgung zugerechnet. Aufgabe und Dauer der stationären Krankenhausbehandlung sind in § 39 SGB V klar definiert. Die Krankenhausbehandlung darf nur so lange dauern, bis eine Weiterbehandlung in anderer Form erfolgen kann. Entsprechend heißt es in der Bundestagsdrucksache 14/5074 (S. 117/118), dass die Leistungen zur medizinischen Frührehabilitation »nur innerhalb der für die jeweilige Akutbehandlung erforderlichen Verweildauer« erbracht werden dürfen. Demnach ist die »zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzende Frührehabilitation« an die Notwendigkeit einer akutstationären Behandlung gebunden. Sie darf zeitlich nicht darüber hinausreichen. Sobald die Notwendigkeit der akutstationären Behandlung entfällt, endet auch die Frührehabilitation im Sinne des § 39 SGB V und damit die Vergütung nach DRG im Sinne der »allgemeinen Krankenhausleistungen«. Damit endet auch die Zuständigkeit des Krankenhauses im Sinne des § 107 Absatz 1 SGB V. Es beginnt – soweit indiziert – die (Anschluss-)Rehabilitation mit den ihr eigenen Vergütungssystemen. Insoweit sind die zeitlichen Vorgaben der DRG für die Frührehabilitation rechtswidrig. Dagegen wird man vorgehen. Denn es ist im je einzelnen Fall zu prüfen, ob die akutstationäre Behandlung weiterhin erforderlich oder abgeschlossen ist. Ist Letzteres der Fall, darf keine Vergütung nach DRG mehr stattfinden, vielmehr gelten – wie bisher – die entsprechenden Pflegesätze. Das neue System der Frühreha-DRG, das diese gesetzlich vorgegebenen Spielregeln missachtet, gerät auf diese Weise zu einem Kompensationsinstrument für die allgemeinen, DRG-induzierten Verweildauerkürzungen. Ökonomische Überlegungen Das ist auch so gewollt: »Trotz der budgetneutralen Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2004 zeichnete sich für den Bereich der Frührehabilitation ab, dass die Fallpauschalen aus kurzfristigen ökonomischen Überlegungen heraus zum Anlass genommen werden könnten, frührehabilitative Leistungen im Anschluss an eine Operation oder eine konservative Behandlung nicht mehr im gleichen Krankenhaus zu erbringen, sondern die Patienten zu verlegen. Es wurden deshalb (!) zusätzlich neue Komplexpauschalen kalkuliert, so dass die Frührehabilitation nun differenzierter abgebildet ist« – so K. H. Tuschen, für das Geschäft zuständiger Referatsleiter im BMGS (f&w 6/2003, S. 566). Sieht so aus der Sicht des Ministeriums die Zukunft der integrierten Versorgung aus? kommentar Ein Kommentar von Wilfried Gleitze Erster Direktor der LVA Westfalen Unbehagen bei Zukunftsfragen Dreht sich die Rehabilitation argumentativ im Kreis? Müssen wir aus den gewohnten Trampelpfaden ausbrechen und neue konzeptionelle Ufer suchen? Oder woran liegt ein gewisses hintergründiges Unbehagen an der Rehabilitation, das mehr im Bauch zu fühlen, als dass es sichtbar gemacht werden könnte? Oder hat die Rehabilitation ein Vermittlungsproblem in der Öffentlichkeit? Funktioniert die Aussage »Tue Gutes und rede darüber« nicht richtig? Die objektive Datenlage ist zwar nicht gut, aber auch nicht schlechter als in anderen Bereichen der Wirtschaft auch. Die Rentenversicherung hat für die Rehabilitation seit 1997 zwar einen deutlich geringeren, aber immerhin stabilen Geldbetrag zur Verfügung. Hat sie sich darauf mit allen Konsequenzen wirklich eingerichtet? Sind nicht, gemessen an dem zur Verfügung stehenden Geld, Überkapazitäten am Markt, auch vor dem Hintergrund des Anstiegs der ambulanten Maßnahmen? Bei den verschiedensten Nachhaltigkeits- sprich: Spargesetzen liegt die Rehabilitation mit ihren gut zwei Prozent Anteil am Gesamtvolumen an den Ausgaben der deutschen Rentenversicherung bislang unangetastet in einer ruhigen Zone. Ist dies eine trügerische Ruhe? Die Rentenversicherung hat jedenfalls alles getan, um durch Einhaltung des Rehabilitationsbudgets die Rehabilitation nicht als Beitragssatztreiber in den Blickpunkt zu bringen. Dabei muss es bleiben. Die innere Legitimation der Rehabilitation hat quantitativ eindeutig gewonnen und erscheint gefestigt. Die Zeiten von »Fango und Tango« sind endgültig vorbei. Das weiß heute jeder Politiker, und wenn nicht, zeigt dies nur seinen mangelhaften Informationsgrad. Trotzdem bleibt eine erhebliche Überzeugungsarbeit in Richtung Politik immerwährende Aufgabe. In Wahrheit zählt der Preis Die Herausforderungen und Veränderungen der Rehabilitation kommen also von in- nen. Die Verlagerung auf die Anschlussheilbehandlung wirft innere Strukturfragen auf. In Zeiten knapper Kassen driften die Systeme Kranken- und Rentenversicherung fast naturgesetzlich auseinander, dies wird aber mit problematischen Vokabeln wie Schnittstellen, Vernetzung usw. gern in der Öffentlichkeit zugedeckt. Es werden sehr eigene und eigenwillige Konzepte verfolgt, z. B. die unmittelbare Verbindung von Krankenhaus und Rehabilitationsklinik. Es wird die Behauptung aufgestellt, alles nur für die Qualität zu tun, in Wahrheit zählt allein der Preis. Es wird probiert, unter dem Begriff Komplexpauschale oder ähnlichen Mechanismen die Kosten der Akutbehandlung auf die Rehabilitation zu verlagern. Vernetzung heißt nicht, wie Juristen sagen, negativer Kompetenzkonflikt – sprich: Niemand will mit der Sache etwas zu tun haben –, sondern müsste heißen: positiver Kompetenzkonflikt, d. h. wir wollen gemeinsam das Feld der Schnittstellen belegen. Die Frage der Rehabilitationsfähigkeit darf nicht zu Lasten des Patienten gehen. Kranken- und Rentenversicherung können sich keine Versorgungslücke leisten. Die Krankenversicherung darf aber auch keinen einseitigen Druck auf die Rentenversicherung zur allzu frühzeitigen Übernahme von Patienten ausüben. Beide Systeme müssen auch die zutreffende Sicht der Betreiber respektieren, dass bei stärkerem Erkrankungsgrad für den Patienten eine intensivere und damit teurere medizinische Versorgung in den Rehabilitationskliniken erforderlich ist. Wilfried Gleitze, Erster Direktor der LVA Westfalen. Für die Rehabilitation werben Insgesamt hat uns die Abnahme der Rehabilitationsanträge im Jahre 2003 etwas überrascht. Sie ist wohl nur mit der allgemeinen schwierigen Stimmungslage über die Wirtschaft und die Konjunktur zu erklären, aber es darf so dennoch nicht weitergehen. Wir müssen befürchten, dass das jetzige Antragsverhalten mancher Versicherter den Zielen der Rehabilitation zuwiderläuft, chronischen Erkrankungen vorzubeugen oder sie zu lindern. Wir müssen deshalb anfangen dafür zu werben, gerade auch im Interesse einer längeren Erwerbstätigkeit, rechtzeitig einen Rehabilitationsantrag zu stellen. Gute Rehabilitation muss im Blick der Politik ein wirksamer Beitrag gegen Frühverrentung sein und werden. Die Vernetzung zur beruflichen Teilhabe muss gestärkt werden. Die medizinisch-berufliche Orientierung in den Rehabilitationskliniken wird und muss an Bedeutung gewinnen. Wir haben eine Wiederbelebung des Gedankens der Prävention, das ist zu begrüßen. Aber es gelingt uns noch nicht darzustellen, dass eine rechtzeitige Rehabilitation von 40- bis 45-Jährigen vor dem Eintritt eines chronifizierten Krankheitsbildes für die Gesellschaft ein Gewinn ist. Sie würde Lohnfortzahlung ersparen, die Produktivität erhalten und so den Standort Deutschland sichern helfen. 9 pflege Pflegeversicherung GVG: ohne Prävention und Rehabilitation keine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung Die gesetzliche Pflegeversicherung muss nach Ansicht der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG) viel stärker als heute auf den Prinzipien der Prävention und Rehabilitation basieren und durch eine private Pflichtvorsorge ergänzt werden. Das fordert die GVG in einem Eckpunktepapier »zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung«, das sie am 11. November in Berlin auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorstellte. 10 Berlin. Eine wesentlich bessere Vernetzung von Prävention, Rehabilitation und Pflege, ergänzende private Pflichtvorsorge, persönliche Budgets für die Leistungsberechtigten und eine Anhebung der Leistungen sind nach Ansicht der GVG erforderlich, um die Effektivität der Pflegeversicherung für die Zukunft zu sichern und ihre Qualität zu verbessern. Zwar solle der Beitragssatz möglichst bei 1,7 Prozent konstant bleiben, so Dr. Eckart Fiedler, Vorsitzender des GVGAusschusses »Rehabilitation und Pflege«, doch die demografische Entwicklung werde den Kostendruck weiter verstärken. Die Zahl der Pflegebedürftigen werde bis zum Ende des Jahrzehnts um rund 400.000 Personen wachsen. Insgesamt bezogen nach aktuellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums zum Jahresende 2001 rund zwei Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, davon 1,4 Millionen ambulant und 600.000 stationär. Die Ausgaben der Pflegeversicherung beliefen sich 2001 auf 16 Milliarden Euro. Finanzierungsmodelle offen An die Stelle des heute gesetzlich verankerten, wesentlich somatisch definierten Pflegeleistungsbegriffs muss nach Auffassung der GVG eine umfassende Feststellung des individuellen Pflegebedarfs treten. Danach werde sich die Realisierung des ermittelten Pflegebedarfs auf unterschiedliche, miteinander zusammenwirkende, auch kommunale oder ehrenamtlich tätige Institutionen und Personen verteilen – Herausforderung an ein zunehmend auszubauendes Beratungs- und Fall-Management und eine Herausforderung an den (Wieder-)Aufbau kommunitärer Strukturen bürgerschaftlichen Engagements. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen angehoben und dynamisiert werden. Das »Leistungspaket« soll den Betroffenen als »persönliches Budget« mit Wahlfreiheit zur Verfügung gestellt werden. Um Familien zu entlasten, sprechen sich die in der GVG organisierten Verbände für einen nach der Kinderzahl gestaffelten, steuerfinanzierten Zuschuss zum Kindergeld aus. Damit könnten Eltern einen Teil der zusätzlich benötigten Versicherungsbeiträge bezahlen, die Bundessozialministerin Ulla Schmidt den Kinderlosen durch höhere Beiträge abnehmen will. Nach Ansicht Eckart Fiedlers wäre die kapitalgedeckte Pflege-Ergänzungsversicherung auch im Rahmen der Sozialversicherung möglich; das GVG-Papier legt sich bei der Zuordnung nicht fest. Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung, hingegen sieht naturgemäß den Platz für die private Pflichtvorsorge bei den privaten Anbietern. Nach seinen Prognosen wären für eine private Pflege-Zusatzversicherung ab dem Jahr 2005 pro Monat sieben Euro erforderlich, ab 2010 rund 9,50 Euro. Prävention und Rehabilitation stärken Dr. Wolfgang Heine, Geschäftsführer der DEGEMED, stellte in seinem Statement vor der Presse heraus, künftig müsse alles ge- tan werden, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder ihren Umfang im Einzelfall zu vermindern. Das GVG-Papier lege dies in Übereinstimmung mit dem Jahresgutachten 2003 des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion eingehend dar. Die dafür gesetzlich vorgesehenen Instrumente Prävention und Rehabilitation müssen bereits vor dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit ansetzen, um den Leistungsfall gar nicht erst entstehen zu lassen oder ihn möglichst lange hinauszuschieben. Während der Pflege müssen Prävention und Rehabilitation dazu verhelfen, die Auswirkungen der Pflegebedürftigkeit in möglichst engen Grenzen zu halten. Das SGB IX, das Krankenversicherungsrecht und das Recht der Pflegeversicherung böten schon heute zahlreiche Möglichkeiten dafür, Prävention, Rehabilitation und Pflege stärker miteinander zu verzahnen. Was oft jedoch fehle, seien die für die Umsetzung erforderlichen administrativen, infrastrukturellen und informellen Voraussetzungen, ferner die erforderlichen materiellen und personellen Mittel. Deshalb, so Heine: »Die mangelhafte Verknüpfung von Rehabilitation und Pflege, insbesondere die mangelnde Umsetzung von ›Rehabilitation vor der Pflege‹ und ›Rehabilitation in der Pflege‹ mit ihrem künftig immer wichtiger werdenden Leistungsspektrum zählt zu den perspektivisch wichtigsten, weil kostenintensivsten Versorgungsstruktur-Problemen der Gesundheitssicherung. Rehabilitation vor und in der Pflege ist nicht nur eine Frage der Versorgungsqualität, sondern auch eine Frage der Reduzierung abwendbarer Kosten.« Service Die Stellungnahme der GVG ist als Informationsdienst Nr. 295 »Weiterentwicklung der Pflegeversicherung« erschienen und steht unter »Publikationen« im Internet-Auftritt der GVG www.gvg-koeln.de zum Download zur Verfügung. verwaltung Elektronische Patientenakte LVA Westfalen realisiert Modellprojekt für IT-Vernetzung Der Erfahrungsaustausch über Entwicklung, Nutzung und Grenzen von klinischen IT-Infrastrukturen war Thema eines »Unternehmerstammtisches« der DEGEMED bei der LVA Westfalen in Münster. Im Mittelpunkt stand das EDV-Vernetzungsprojekt KIKS (Klinikinformations- und Kommunikationssystem) der Landesversicherungsanstalt. Das umfassende elektronische Informations- und Dokumentationssystem gilt als beispielhaft für Rehakliniken. Münster. Rehakliniken stehen zunehmend unter wirtschaftlichem Druck und sind darauf angewiesen, durch die Einführung umfassender EDV-Lösungen Ressourcen zu optimieren und Kosten zu senken. Bereits Mitte 2000 beschloss die Landesversicherungsanstalt Westfalen deshalb, in ihren fünf Rehakliniken aus den bestehenden isolierten »Abteilungssystemen« ein integriertes übergreifendes System aufzubauen – das Klinikinformations- und Kommunikationssystem KIKS. Jochen Bröring, Fachbereichsleiter Kliniken EDV der LVA, stellte dem Unternehmerstammtisch der DEGEMED das Projekt mit seinen drei Säulen vor: eine elektronische Patientenakte u. a. mit Patienten- und Therapiedaten, ein Order-Entry-Verfahren zur Abbildung der Arbeitsprozesse und ein Zeit- und Ressourcenmanagement. Therapie auf dem Schirm: Elektronische Patientenakten bieten Daten »auf einen Klick«. Das Klinikinformations- und Kommunikationssystem KIKS setzt sich aus Modulen zusammen, die von unterschiedlichen »health.united«-Herstellern stammen. Ziel des Systems ist unter anderem die Entlastung der Mitarbeiter und die Qualitätsverbesserung bei der Patientenbetreuung. Nach einer sechsmonatigen Testphase, die im August 2001 in der Klinik Münsterland in Bad Rothenfelde begann, bekam »health.united«, eine Interessengemeinschaft von sieben Softwareherstellern, den Zuschlag zum Aufbau der neuen EDV-Struktur in den fünf Häusern der LVA Westfalen. Zeitgewinn ist entscheidender Vorteil Das System, das im März 2002 den Betrieb aufnahm, gilt als Referenzlösung. Alle behandlungsrelevanten Daten zum Patienten werden in digitalisierter Form verwaltet und archiviert. Behandlungsprozesse und wissenschaftliche Auswertung sind ebenso integriert wie Therapieplanung und Laborprogramm. Die Vorteile des Systems liegen im Zeitgewinn: Doppelte, untereinander inkonsistente Datenhaltungen und »Insellösungen« in den einzelnen Kliniken werden vermieden, Entlassungsberichte (und damit auch Rechnungen) werden weitgehend automatisch und damit wesentlich schneller erstellt als bisher. Das Order-Entry-Verfahren in Verbindung mit dem Zeit- und Ressourcenmanagement entlastet die Mitarbeiter erheblich von manuellen Tätigkeiten. VDR trifft Rahmenvereinbarung Das Software-System von health.united setzt auf Standard-Lösungen. Rund 70 Prozent der Anwendung lassen sich ohne Programmieraufwand auf andere Reha-Kliniken übertragen, 20 Prozent sind indikations- und maximal zehn Prozent klinikabhängig. Damit wird die Komplett-Lösung auch für andere Reha-Einrichtungen interessant, die nicht zwingend in alle Komponenten investieren müssen. Diesen Vorteil sieht auch der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), der mit health.united eine Rahmenvereinbarung zur Elektronischen Patientenakte abgeschlossen hat. Gegenstand der Vereinbarung ist die Entwicklung und Nutzung einer einheitlichen informationstechnologischen Infrastruktur in den der Rentenversicherung angeschlossenen Rehabilitationskliniken. Mit dem Vertrag will der VDR seinen Mitgliedern eine Entscheidungshilfe an die Hand geben. Service @ Weitere Infos unter: www.lva-westfalen.de www.vdr.de www.health-united.de 16 11 panorama Kongress Ambulante Rehabilitation: Modell mit Zukunft? Die Einführung der Fallpauschalen in Krankenhäusern zeigt ihre prognostizierten Folgen: Zunehmend mehr Patienten werden früher in die Rehabilitation verlegt oder noch nicht reha-fähig entlassen. Ist der Aufbruch zu neuen Vergütungsstrukturen verbunden mit dem Aufbruch zu neuen Versorgungskonzepten? Kann die ambulante Medizinische Rehabilitation das flexible und patientengerechte Behandlungsmodell der Zukunft sein? 12 Hannover. Sie ist bewährt und hat seit etlichen Jahren ihren Stellenwert in der Gesundheitssicherung, fristete aber bisher eher ein Schattendasein: die ambulante Medizinische Rehabilitation. Vor dem Hintergrund der Gesundheitsreform 2003 scheint sie jetzt aus ihrem Dornröschenschlaf zu erwachen. Zumindest spricht dafür die große Resonanz auf die Einladung der DEGEMED und des Gesundheitszentrums Hannover zur Tagung »Ambulante Medizinische Rehabilitation in der Praxis«. Rund 180 Experten diskutierten zwei Tage lang über Chancen und Potenziale der alten neuen Behandlungsform auf der Suche nach einer Neupositionierung. Leistungsfähige Behandlung Immer deutlicher wird, dass im Zuge der Gesundheitsreform nur ein eng vernetztes, aufeinander abgestimmtes Angebot von Gastgeber Reinhard Dengg, Geschäftsführer der Dengg Kliniken Consult. Krankenhaus- und Praxisleistungen zusammen mit stationären und ambulanten Reha-Maßnahmen auf Dauer gute Ergebnisse der Gesamtbehandlung gewährleisten kann. Kann die ambulante Medizinische Rehabilitation hier eine Leitfunktion übernehmen? Fakt ist: Ambulante Medizinische Rehabilitation ist keine »Reha light«, sondern muss bei der Qualität der Behandlung ebenbürtig sein mit der stationären. Das zeigten die Erfahrungsberichte in Hannover. Die ambulante Rehabilitation ist in den vergangenen Jahren erheblich gewachsen, vor allem in den Ballungszentren und Metropolen. Sie hat nach und nach immer mehr Indikationen erobert. Und ihre Leistungsfähigkeit ist groß: Sie kann stationäre Maßnahmen vor- und nachbereiten, ergänzen und teilweise ersetzen. Für Berufstätige und zur Einbindung der Behandlung in ein familiäres Umfeld kann sie wohnortnah sehr gute Dienste leisten. Wachstum mit Hindernissen Was fehlt, sind fall- und situationsspezifische Zuweisungskriterien. Die Bilanz der Patienten fällt durchweg positiv aus. Die der Betreiber ambulanter Zentren ist ernüchternder, als es zunächst zu vermuten wäre. Die Einrichtungen klagen über mangelnde Kooperationsbereitschaft von niedergelassenen Ärzten und Betriebsärzten, auch über mangelnde Anerkennung und Honorierung durch die Reha-Träger. Letzteren liegen zum Teil keine Bedarfsermittlungen für die Zulassung oder Zuwei- Ambulante Rehabilitation zum Anfassen: Die Kongressteilnehmer konnten das Gesundheitszentrum Hannover besichtigen. sung zur ambulanten Rehabilitation vor, wie Christoph Straub, Mitglied des Vorstandes der Techniker Krankenkasse, konzediert. Man solle sich erst entscheiden, wenn man wisse, welche dauerhaften Effekte zu erreichen seien. Immerhin rechnet die BfA: Bis zu 20 Prozent der Rehabilitanden könnten künftig ambulant behandelt werden. Allerdings wurden 2002 nur vier Prozent der Rehabilitationsmaßnahmen der BfA ambulant umgesetzt. Dr. Manfred Benkler, Geschäftsführer der LVA Hannover, hält denn auch die Zahl von 20 für »zu hoch angesetzt«. Und Martina Einbeck-Kaufmann von der AOK Niedersachsen verweist die ambulante Reha in ihre regional bedingten Schranken: flächendeckende Angebote könne es z. B. in einem Land wie Niedersachsen nicht geben. Ist die ambulante Reha ein Bonus der Metropolen? Am Gesundheitszentrum Hannover, das die Teilnehmer der Tagung besichtigen konnten, werden derzeit täglich 150 Patienten rehabilitiert. Reinhard Dengg, Geschäftsführer der Dengg Kliniken Consult, zu denen die 1997 ins Leben gerufene Einrichtung gehört, zieht eine positive Bilanz. Er schätzt die Kostenersparnis durch die ambulante Reha auf zehn bis 25 Prozent. Allerdings hat die Sache einen Haken: Gegenüber 365 Pflegetagen der stationären Rehabilitation kommt die ambulante Rehabilitation mit ihrer höheren Behandlungsdichte auf maximal 260 Tage im Jahr. Durch das Reha-Konzentrat sind die Kosten pro Patient geringer, aber die Ge- panorama samtkosten pro Pflegetag höher. Die Pflegesatzgestaltung der Versicherer gleicht das nicht aus. Dengg: »Wir haben keine vergleichbaren Standards, deshalb auch keine vergleichbaren Tagessätze. Fallkostenpauschalen wären hier besser.« Das unterstreicht auch Bernd Kahnert, Geschäftsführer des Zentrums für ambulante Rehabilitation, ZaR, in Berlin. Er hat ausgerechnet, dass für eine ambulante Rehabilitation 75 Prozent der Kosten einer stationären anzusetzen sind. Aber nicht alles wird dabei proportional reduziert. Erhöht sind bei der ambulanten Reha insbesondere die Fahrt-, Verwaltungs- und Personalkosten. Effektiv zahlen die Reha-Träger deshalb Tagessätze deutlich unter dem Limit. Fazit: Die derzeitigen Pauschalen sind nicht ausreichend. Bruno Crone, Mitglied der Geschäftsführung der Kliniken Schmieder in Allensbach, kann diese Aussage wissenschaftlich untermauern. Sein Haus hat Begleitforschungen zur Gegenüberstellung von vollstationärer und teilstationärer Rehabilitation mit 700 Patienten der Neurologie durchgeführt. Ergebnis: Das Betreiben einer neurologischen Tagesklinik ist unter den gegebenen Umständen stark defizitär. Die Pflegesätze sind deutlich zu niedrig angesetzt, die Zuweisungen durch die Reha-Träger unzureichend. Die beste Möglichkeit, eine Tagesklinik zu betreiben, so Crone und Kahnert, sei darum die Anlehnung an eine finanziell stützende, stationäre Einrichtung. Service Die Ergebnisse der Tagung werden in einer Publikation der DEGEMED veröffentlicht. Sie kostet 5,50 Euro zzgl. Versandkosten und kann schon jetzt vorbestellt werden. DEGEMED Deutsche Gesellschaft für Defizite bei der Definition Was der ambulanten Reha außerdem fehlt: Sie hat über die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation definierte Qualitätskriterien, wie Bernd Steinke, Geschäftsführer der BAR, darlegte, doch keine eindeutigen Zuweisungsindikationen. Hier gilt es, zügig zu handeln. Nur so kann ein falscher Wettbewerb stationär contra ambulant innerhalb der Rehabilitation verhindert werden. Denn über eins war man sich in Hannover einig: Ambulante Strukturen werden in Zukunft weiter ausgebaut werden. Medizinische Rehabilitation e.V. Albrechtstraße 10c 10117 Berlin Tel.: 0 30/28 44 96-6 Fax: 0 30/28 44 96-70 E-Mail: degemed@degemed.de Internet: www.degemed.de 13 Anzeige initiativen Kooperationsmodell Vivantes Rehabilitation startet in Berlin Am 1. Oktober wurde in Berlin die Vivantes Rehabilitation GmbH eröffnet. Das Tochterunternehmen des bundesweit größten Krankenhausunternehmens Vivantes, gleichzeitig Mitglied der DEGEMED, bietet ambulante und teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen an und kooperiert mit stationären Einrichtungen in Brandenburg. 14 Berlin. »Wir wollen eine in Berlin wohnortnahe Versorgung aufbauen, damit die Patienten die besten Voraussetzungen haben, so schnell wie möglich wieder ein eigenständiges Leben zu führen oder ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen zu können«, beschreibt Beate Seewald, Geschäftsführerin der Vivantes Rehabilitation GmbH, das Ziel der neuen Rehabilitationseinrichtung. In der Vergangenheit seien die Patienten nach der Behandlung einer schweren Erkran- Beate Seewald, Geschäftsführerin der Vivantes Rehabilitation GmbH. kung in der Klinik in ein Loch gefallen, so Seewald. »Oftmals haben sie nur durch Zufall erfahren, dass sie Anspruch auf eine weitergehende Betreuung haben, die sowohl stationär als auch ambulant möglich ist.« Versorgungsmöglichkeiten der Vivantes-Kliniken nutzen Die Vivantes Rehabilitation GmbH mit Sitz im Berliner Auguste-Viktoria-Krankenhaus wurde am 1. Oktober offiziell eingeweiht. Mit 51 Prozent ist die Vivantes GmbH als Muttergesellschaft an dem Unternehmen beteiligt. Die Median-Kliniken sowie die Brandenburgklinik der Michels Unternehmensgruppe stellen die anderen 49 Prozent. Vivantes setzt auf Kooperation und Integration. Die Rehabilitation ist ein wichtiger Baustein, um integrierte Versorgungsmöglichkeiten innerhalb des Krankenhausunternehmens anzubieten, bestätigt Wolfgang Schäfer, Vorsitzender der Geschäftsführung. Durch die immer kürzere Verweildauer in den Akut-Häusern sei für die Zeit danach die nahtlose Betreuung der Patienten von immer größerer Bedeutung. Innovativ und umgebaut Patienten der Orthopädie, Onkologie, Neurologie, Herz-Kreislauf- und Suchterkrankungen werden in der neuen Einrichtung rehabilitiert. Rund 1,5 Millionen Euro hat die Vivantes Tochtergesellschaft für den Umbau vorhandener Räumlichkeiten aufgewendet. Innovative Angebote für Angehörige und ganzjährige Trainingsgruppen für Berufstätige nach Feierabend sowie eine Internetbibliothek sollen den Patienten die Möglichkeit geben, Zusatzkenntnisse zu erwerben und damit auch den eigenen Arbeitsplatz zu sichern. Kooperation für stationäre Reha Die Vivantes Rehabilitation GmbH bietet ambulante wie teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen an. Bei der stationären Der Sitz der Vivantes Rehabilitation: das Auguste-Viktoria-Krankenhaus in Berlin. Rehabilitation wurden mit insgesamt sechs brandenburgischen Einrichtungen Kooperationen eingegangen. Vorteil der engen Zusammenarbeit ist, dass diese Einrichtungen sich bei möglichen Problemen der Patienten direkt und schnell an die VivantesKliniken wenden können. Dafür stehen konkrete Ansprechpartner in jedem Haus zur Verfügung. Im Vorfeld wird von dem behandelnden Arzt eine vorläufige Therapieempfehlung ausgearbeitet und an die ausgewählte Rehabilitationsklinik geschickt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und Doppeluntersuchungen zu vermeiden, baut die Vivantes Rehabilitation GmbH ein gezieltes Datenübermittlungssystem auf. In einigen Fällen setzt Vivantes auch auf eigene Kapazitäten. Im Klinikum Spandau, im Klinikum Hellersdorf und im Humboldt-Klinikum bietet die Muttergesellschaft stationäre Rehabilitationsmaßnahmen für alkoholkranke Patienten an. Die Entwöhnungsbehandlung soll in naher Zukunft auch ambulant möglich sein. Service Wolfgang Schäfer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Vivantes GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Vivantes Rehabilitation GmbH Rubensstraße 125 12157 Berlin Tel.: 0 30/79 03 -21 86 Fax: 0 30/79 03 -24 91 initiativen Subventionierungspraxis Private Rehakliniken bei Bettenumwandlung benachteiligt Ein Beitrag von RA Daniel C. Kessler, Kanzlei Heiss & Partner München Subventionierung im Gesundheitssektor in Bayern belastet die privaten Klinikbetreiber und verhindert den Aufbau angemessener Versorgungsstrukturen. München. Wenn es um die Umwidmung von Akut- in Rehabetten geht, ist man in München spendabel. So zahlt der Freistaat für die Stilllegung von Akutbetten eine Ausgleichspauschale, die sich verdoppelt, wenn – zum Beispiel bei der Schaffung von Geriatriebetten – die Umwandlung im krankenhausplanerischen Interesse liegt. Rund 60 Millionen Euro gab man in Bayern in den vergangenen Jahren an Fördermitteln aus, damit Einrichtungen der geriatrischen Rehabilitation entstehen konnten. Diese prinzipiell zweckgebundenen Mittel zur Krankenhausförderung im Akutbereich könnte das Finanzministerium zurückfordern, wenn die Förderkriterien nicht mehr vorliegen. Dies wird jedoch zumeist nicht getan – obwohl die Fördermittel nur belassen werden können, wenn dies dem öffentlichen Interesse dient. Was nach dem Bayerischen Krankenhausgesetz eine Ausnahme sein sollte, scheint die Regel zu sein. Rückforderung sollte Regelfall sein Rückforderung sollte der Regelfall sein – das bestätigt auch ein hoher bayerischer Ministerialbeamter in einer Stellungnahme gegenüber einem Reha-Klinikbetreiber: »Da die im Akutbereich zur Krankenhausförderung ausgereichten Mittel zweckentsprechend zu verwenden sind, sind diese grundsätzlich zurückzufordern, wenn mit ihnen beschaffte oder errichtete Anlagegüter für andere als akutstationäre Leistungen eingesetzt werden. Das zuständige Staatsministerium der Finanzen kann nur dann auf die Rückforderung verzichten, wenn für die zu schaffende Rehabilitationseinrichtung ein zusätzlicher, bisher nicht durch andere Träger gedeckter Bedarf und keine angemessene Refinanzierungsmöglichkeit besteht.« Regeln ins Gegenteil verkehrt In der Praxis haben sich Regel und Ausnahme längst ins Gegenteil verkehrt. Zur Belassung der ursprünglichen Subventionen kommt sogar noch die Stilllegungsprämie hinzu. Damit wird der Wettbewerbsnachteil für die privaten Klinikbetreiber zusätzlich verstärkt. Das Paradoxe: Da es sich bei den umwandlungsgeförderten Betten in großer Mehrzahl um Betten von Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft handelt, subventioniert sich der Staat unter fragwürdigen Kriterien faktisch selbst. Und ein Ende der Umwandlungsförderung ist nicht abzusehen. Denn bis zu einem Drittel der derzeit vorhandenen Akutbetten werden in Zukunft nicht mehr benötigt. Für private Mitbewerber, die bei der Einrichtung und für den Unterhalt ihrer Geriatriebetten keine Fördermittel erhalten, kann das das »Aus« bedeuten. Fragwürdige Zulassungspraxis Hinzu kommt, dass privaten Rehaklinikbetreibern regelmäßig die Zulassung weiterer Geriatriebetten mittels Versorgungsvertrag durch die Krankenkassenverbände verweigert wird. Begründung: Für die Betten bestehe kein Bedarf, da dieser durch umzuwandelnde Betten der Akutkrankenhäuser gedeckt sei. Dass diese Praxis der Krankenkassenverbände rechtswidrig ist, hat das Bundessozialgericht mit einem Urteil vom Juli 2002 festgestellt. An den Bedarf im Rahmen von Versorgungsverträgen dürfen danach nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden, weil sonst unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der privaten Klinikbetreiber eingegriffen würde. Schadensersatzklagen privater Klinikbetreiber gegen die Krankenkassenverbände wegen rechtswidriger Verweigerung des Abschlusses von Versorgungsverträgen waren bereits erfolgreich. Auch europarechtlich zweifelhaft Die massive Subventionierung zur Umwandlung von Akutbetten dürfte auch den Brüsseler Wettbewerbshütern ein Dorn im Auge sein. Der Europäische Gerichtshof hat in seinen Entscheidungen herausgestellt, dass die europäischen Vorgaben für den Wettbewerb auch auf den Gesundheitssektor der Mitgliedstaaten Anwendung finden. Für die privaten Rehaklinikbetreiber ist die derzeitige Subventionierungspraxis längst nicht mehr hinnehmbar. In naher Zukunft werden sich wohl die Gerichte mit den Subventionierungen befassen müssen. Eine Anzeige in den DEGEMED-News … … spricht für Ihr Unternehmen. Gern schicken wir Ihnen unsere Mediadaten zu. Rufen Sie uns unverbindlich an! Anzeigenverlag: müller:kommunikation Eichhoffstr. 36 44229 Dortmund Tel. 02 31/47 79 88-30 www.muellerkom.de Ihr Ansprechpartner: Stefan Müller 15 projekte Prämienmodell schafft Anreiz Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz Immer mehr Einrichtungen der Medizinischen Rehabilitation interessieren sich für ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9000 ff. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) plädiert für eine Integration des Arbeitsschutzes in das Leitsystem Qualitätsmanagement und bietet ein attraktives Prämienmodell. 16 Kassel. Einrichtungen der Medizinischen Rehabilitation, die die Einführung eines Qualitätsmanagements und eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 anstreben, sollten schon jetzt über die Integration des Arbeitsschutzes in das System nachdenken. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bietet dazu nicht nur Beratungs- und Schulungsleistungen an, die helfen, Synergieeffekte und Schnittstellen optimal zu nutzen. Ein attraktives Prämienmodell hilft gleichzeitig, Kosten zu sparen. Im Rahmen der Tagung »Qualitätsmanagement in Rehabilitationskliniken und Zertifizierung nach DEGEMED« am 23. Juni in Kassel stellte Thomas Teegen, Begutachter der Akkreditierungsstelle der BGW, die Grundlagen und Zielsetzungen einer Zusammenführung von Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz (QM+AS) vor. Für die Kliniken bedeutet die Zusammenführung von Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz vor allem eins: Zeit und Kosten sparen. Denn die Synergieeffekte eines integrierten Managementsystems machen den Arbeitsschutz effektiver und effizienter. Gesetzliche und behördliche Forderungen werden umfassend erfüllt und letztlich – das ist das Ziel – profitieren vor allem die Beschäftigten von einem verbesserten Arbeitsschutz. Auch die BGW hat von einer Integration Vorteile: In QM+AS-geführten und -organisierten Unternehmen muss sie weniger kontrollieren, sie gewinnt Zeit für das Wesentliche – die Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz zu beraten und zu unterstützen. Wenn weniger Unfälle »passieren«, ent- stehen weniger Kosten. So können langfristig Beiträge gesenkt werden. Projektteam prüfte Hilfsmittel Dass eine Verbindung von Qualitätsmanagement und Arbeitsschutz möglich und sinnvoll ist, hat ein Team der BGW in einer Projektphase bis Ende 2002 ermittelt. Grundlage der Arbeit war dabei das von der Projektgruppe entwickelte »Normative Dokument«. Es legt dar, welche arbeitsschutzbezogenen Managementanforderungen aus Sicht der Berufsgenossenschaft in Verbindung mit den Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens erfüllt werden müssen. Aus dem Normativen Dokument hat die Projektgruppe Auditfragen abgeleitet. In der Projektphase ging es insbesondere darum zu ermitteln und zu überprüfen, ob Hilfsmittel wie das Normative Dokument, Auditfragen, Lehr- und Lernmaterialien sowie darauf aufbauende Workshops, Seminare und Vor-Ort-Beratungen geeignete Maßnahmen sind, den Unternehmen zu einem zertifizierungsfähigen QM+ASSystem zu verhelfen. Gutes Zwischenergebnis Der Praxistest erbrachte gute Ergebnisse: Von 1998 bis Juni 2002 wurden rund 800 Personen in Sachen QM+AS geschult, 18 Unternehmen vor Ort beraten. 14 davon konnten bis Ende 2002 ihr integriertes System zertifizieren lassen. Die BGW stellt sich jetzt darauf ein, dass in den nächsten drei Jahren bis zu 5.000 Unternehmen ein QM+AS-System einführen wollen. Für die Planung, Entwicklung, Erprobung und Ein- führung sowie die erforderlichen Schulungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote werden zwölf Monate veranschlagt. Anreizsystem Prämie Betriebe, die ein solches System einführen und aufrechterhalten (Überprüfung durch jährliche Überwachungsaudits), dürfen mit einer jährlichen Prämie der BGW rechnen. Derzeit entwickelt man in Hamburg ein Modell, nach dem Kliniken entweder 50 Prozent der Zertifizierungskosten erstattet bekommen oder 10 Prozent des Beitrages zur Berufsgenossenschaft. Sollten die Zertifizierungskosten 50 Prozent des Beitrages übersteigen, erhält der Betrieb die Hälfte des Jahresbeitrages als Prämie. Kompatible Zertifizierung nach DEGEMED Beste Chancen, am Verfahren der BGW teilzunehmen, haben Kliniken der Medizinischen Rehabilitation mit dem Qualitätsmanagement- und Zertifizierungs-System nach DEGEMED®. Ihm liegen nicht nur die Qualitätsgrundsätze der DEGEMED zugrunde, die die Qualitätsanforderungen der Leistungsträger konsequent umsetzen, sondern auch die DIN EN ISO 9001:2000. Für die Arbeit mit den Arbeitsschutzmanagement-Anforderungen der BGW in der Reha-Klinik hat die DEGEMED eine »CrossOver«-Matrix erstellt (siehe S. 17), die den Abgleich der notwendigen Maßnahmen erheblich vereinfacht. Zusätzliche Materialien zum DEGEMED-Verfahren wie die ausführliche Broschüre »Qualitätsmanagement und Zertifizierung nach DEGEMED®« können direkt bei der Geschäftsstelle angefordert werden oder stehen im Internet unter www.degemed.de zum Download zur Verfügung. Service Weitere Infos unter: BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Zentrale Präventionsdienste Bereich Sonderaufgaben Kathrin Vogel Tel.: 0 40/2 02 07-75 89/75 90 Fax: 0 40/2 02 07-9 32 E-Mail: Kathrin.Vogel@bgw-online.de Internet: www.bgw-online.de projekte DEGEMED 2002 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 Verantwortung der Leitung Verpflichtung der Leitung Patienten- und Interessenspartner - Orientierung Qualitätspolitik (Leitbild und Klinikkonzept) Planung, Verantwortung, Befugnis, Kommunikation Managementbewertung Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 2 2.1 2.2 2.3 Rehaspezifische Anforderungen Personelle Ausstattung Sachausstattung, Arbeitsumgebung Mitarbeiterorientierung und -zufriedenheit 6 6.1 6.2 6.3 6.4 3 3.1 Realisierung der Rehaprozesse Entwicklung 7 7.3 7.1 3.2 3.3 3.4 Planung der Prozesse, Therapiekonzepte Patientenbezogene und unterstützende Prozesse (Aufnahme, Diagnostik, Therapie, Pflege, Konsile, Entlassung, Patientendokumentation, Weitere unterstützende Prozesse Prozesse bezüglich Interessenspartnern 7.2 7.5 7.4 3.5 3.6 Beschaffung (siehe auch Konsile 3.3) Lenkung von Überwachungsmaßnahmen und Messinstrumenten 7.6 4 4.1 Ergebnisse (Messung, Analyse und Verbesserung) Allgemeines 8 8.1 8.2 4.2 Überwachung und Messung (Zufriedenheit von Patienten und weiteren Interessenspartnern, Internes Audit, Messung und Überwachung von Prozessen und Dienstleistungen, Messung und Überwachung von Behandlungen, Patientenbefragungen) Lenkung von Fehlern Datenanalyse Verbesserung (Ständige Verbesserung, Externe Qualitätssicherung, Korrekturmaßnahmen, Vorbeugungsmaßnahmen) 4.3 4.4 4.5 8.3 8.4 8.5 4 4.1 5 5.1 5.2 Qualitätsmanagementsystem Allgemeine Anforderungen Dokumentationsanforderungen (Allgemeines, Qualitätsmanagement-Handbuch, Lenkung von Dokumenten, Lenkung von Aufzeichnungen, siehe auch Patientendokumentation 3.3) 4.2 Verantwortung der Leitung Verpflichtung der Leitung auch: Kooperation mit externen Beratern AS Kundenorientierung Arbeitsschutzpolitik Planung Dok. Verf. zur Ermittlung gesetzlicher und behördlicher Anforderungen Dok. Verf. Ermittlung von Gefährdungen auch: Arbeitsschutzziele Verantwortung, Befugnis und Kommunikation auch: Funktionsbeschreibung AS Managementbewertung auch: AS-Managementbewertung Management der Ressourcen Bereitstellung von Ressourcen Personelle Ressourcen auch: Schulung MA zum AS und AS-Politik, Nachweise Infrastruktur Arbeitsumgebung Produktrealisierung Entwicklung auch: bei AS-Maßnahmen und Prüfung AS bei anderer Entwicklung Planung der Produktrealisierung Dok.Verf. Ermittlung von Gefährdungen, Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Umgang mit Gefahrstoffen, Notfallorganisation, regelmäßige Prüfungen für alle Betriebsbereiche Dok.Verf. Organisation Erste Hilfe auch: Planung des unterstützenden Prozesses AS Kundenbezogene Prozesse auch: Aufz. über Bewertung eigener / fremder Dienstleistung / Produkte unter AS-Gesichtspunkten Produktion und Dienstleistungserbringung auch: Aufzeichnung über die Eignung von Kundeneigentum hinsichtlich AS Beschaffung Dok.Verf. Beschaffung auch: AS-Bewertung von Lieferanten Lenkung und Überwachung von Messmitteln Messung, Analyse und Verbesserung Allgemeines Überwachung und Messung DokVerf. Interne Audits auch: Besichtigungsprotokolle AS, Überwachung Gefährdungsbereiche Wartung, Instandsetzung, Lenkung fehlerhafter Produkte Dok.Verf. Notfallregelung auch: Sicherheitsbestimmung für Wartung, Instandsetzung, Dok.Verf. Lenkung fehlerhafter Produkte, Dienstleistungen Datenanalyse Verbesserung Dok.Verf. Vorbeugemaßnahmen Arbeitsschutz im Qualitätsmanagement Allgemeine Anforderungen auch: Einbindung des AS in QMS DIN ISO 9001 Zertifizierung! Dokumentationsanforderungen QM-Handbuch mit AS! Dok.Verf. Lenkung von Dokumenten Dok.Verf. Lenkung von Aufzeichnungen Cross-Over-Matrix DEGEMED Basischeckliste 3.0 2002 und Normatives Dokument der BGW vom 29.5.2001 (Abkürzungen: AS= Arbeitsschutz, Dok.Verf.=Dokumentiertes Verfahren) 17 porträt BenchmarkingBroschüre erschienen Kurz vorgestellt: Neue Mitglieder der DEGEMED Zu der Veranstaltung »Benchmarking: Vergleichen – Lernen – Profitieren ... im Dialog«, die am 5. Juni 2002 in der Kasseler Ha- Die LVA Westfalen bichtswaldklinik stattfand, ist jetzt der Tagungsband erschienen. Die Broschüre mit den Vorträgen kann für 5,50 Euro zzgl. Versandkosten bei der DEGEMED bestellt werden: DEGEMED Albrechtstraße 10c 10117 Berlin Tel.: 0 30/28 44 96-6 Fax: 0 30/28 44 96-70 E-Mail: degemed@degemed.de Internet: www.degemed.de Workshops zum Qualitätsbarometer 18 Systematische Qualitätsbewertungssysteme für das interne Qualitätsmanagement und für die vergleichende Qualitätssicherung werden in der Medizinischen Rehabilitation immer stärker nachgefragt. Das Institut für Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in der Medizinischen Rehabilitation, IQEM, bietet deshalb allen Interessierten einen Intensiv-Workshop zum Thema Qualitätsbarometer an. Der Workshop findet am 29. Januar und am 17. Februar 2004 jeweils von 11 bis 14 Uhr in der Habichtswald-Klinik in Kassel statt. Inhalte sind die Vorstellung des Qualitätsbarometers, der Ablauf seines Einsatzes sowie Form und Inhalte des Qualitäts- (Klinik-)berichtes. Kostenbeitrag: 50 Euro für Mitglieder der DEGEMED 35 Euro Beilagenhinweis Nähere Informationen zum Qualitätsbarometer erhalten Sie in der Informationsschrift des IQEM, die dieser Ausgabe des Newsletters beiliegt. Dort finden Sie auch ein Fax-Anmeldeformular für die Workshops. Telefonische Informationen gibt es direkt beim IQEM, Tel.: 05 11/5 30 91-0 Die LVA Westfalen – zuständig, wie ihr Name schon sagt, für die Arbeiterrentenversicherung im Landesteil Westfalen des Landes Nordrhein-Westfalen, für die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und mehr als 5,5 Millionen Kunden zählt sie zu den größten deutschen Landesversicherungsanstalten – in ihrem Zuständigkeitsbereich: alle gewerblichen Arbeitnehmer, die Handwerker, die pflichtversicherten Selbstständigen, die freiwillig Versicherten und die Bezieher von Renten. onskliniken begleiten die Medizinische Rehabilitation der in Westfalen Versicherten: die Salzetalklinik in Bad Salzuflen, die Klinik Königsfeld in Ennepetal, die Klinik Rosenberg in Bad Driburg, die Klinik Münsterland in Bad Rothenfelde und die Klinik Norderney. Die berufliche Re-Integration unterstützen u. a. zwei Berufsförderungswerke in DortmundHacheney und Oberhausen, die unter dem Dach der LVA Westfalen und der LVA Rheinprovinz geführt werden. Im Jahr 2002 zahlte die LVA Westfalen monatlich rund 930.000 Renten an Versicherte und 350.000 Renten an Wit- »Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Westfalen ist der DEGEMED beigetreten, weil wir eine aktive und intensive politische Interessenvertretung der Rehabilitation und für die Rehabilitationskliniken wünschen. Da die privaten und die LVA-eigenen Kliniken ähnlich gelagerte Interessen haben, möchten wir durch unseren Wilfried Gleitze, Erster Direktor der LVA Westfalen Beitritt den gemeinsamen Erfahrungsaustausch weiter intensivieren.« Ihrer Vertreterversammlung gehören je 30 gewählte Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber an, ihrem Vorstand je sechs Versicherten- und Arbeitgebervertreter. Die kollegiale Geschäftsführung setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, an ihrer Spitze Erster Direktor Wilfried Gleitze. Ihre medizinischen, berufsfördernden und ergänzenden Leistungen der Rehabilitation dienen der wesentlichen Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben. Fünf LVA-eigene Rehabilitati- wen, Witwer und Waisen. Die gesamten Rentenzahlungen betrugen in diesem Jahr rund 8,7 Milliarden Euro. Ferner betreut die LVA niederländische und isländische Staatsbürger, die Rentenansprüche in Deutschland haben. Umgekehrt ist sie die Ansprechpartnerin für deutsche Staatsbürger, die in diesen beiden Ländern Rentenansprüche geltend machen können. @ www.lva-westfalen.de news Anzeige Ministerpräsident Althaus besucht Heinrich Mann Klinik Bad Liebenstein. Auf Einladung der Dr. Becker Klinikgesellschaft (DBKG), Köln, war der Ministerpräsident des Landes Thüringen, Dieter Althaus, am 10. November zu Gast in der Heinrich Mann Klinik, Bad Liebenstein. Die Einrichtung ist eine von bundesweit acht Rehabilitationszentren der DBKG. Dr. Ursula Becker, Geschäftsführerin der DBKG und Verwaltungsratsvorsitzende der DEGEMED, ergriff die Gelegenheit, mit dem Ministerpräsidenten arbeitsmarktpolitische Aspekte und die damit zusammenhängende besondere gesellschaftliche Bedeutung der Medizinischen Rehabilitation zu erörtern: »Eine effiziente Rehabilitation in Deutschland ist letztlich für alle Unternehmen ein Standortvorteil. Nur wenn die Patienten nach einer qualifizierten Reha-Behandlung fähig sind, Alltag und Berufsleben eigenverantwortlich zu bewältigen, können sie wieder in die sozialen Sicherungssysteme einzahlen. Wer etwa eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit fordert, darf nicht vergessen, dass Menschen dazu gesundheitlich in der Lage sein müssen. Hier ist und bleibt die medizini- Reha im Gespräch: Ministerpräsident Dieter Althaus (3. v. l.), Dr. Ursula Becker (r.). sche Rehabilitation ein zentraler gesamtgesellschaftlicher Einflussfaktor.« In dem über einstündigen Gespräch verwies die Geschäftsführerin auf die Leistungsfähigkeit der über 1.000 Reha-Kliniken in Deutschland und forderte eine gezielte Mittelstandsförderung durch die Wirtschaftsministerien. Bundesweit sind rund 1.400 Mitarbeiter für die DBKG tätig. Der Kontakt zu Meinungsmultiplikatoren auf politischer Ebene durch die DBKG soll weiter systematisiert und ausgebaut werden. Literatur »Sozialdatenschutz nach SGB I und X. Erläuterungen für alle Bereiche des Sozialrechts« von Prof. Dr. Utz Krahmer und Dr. Thomas Stähler, 2. Auflage, Köln 2003 (Carl Heymanns Verlag), 403 Seiten, 48 Euro Auch die Rehabilitations-Einrichtungen unterliegen den Regelungen des Sozialdatenschutzes. Den Autoren – U. Kramer lehrt an der Fachhochschule Düsseldorf, Th. Stähler arbeitet als Justitiar der BAR – ist es in der teilweise völlig überarbeiteten Neuauflage des Praxiskommentars (Stand: 1.4.2003) gelungen, die komplexe Regelungsstruktur dieses Rechtsgebietes auf verständliche Art und Weise darzustellen. Neben der ausführlichen Kommentierung der datenschutzrechtlichen Vorschriften der Sozialgesetzbücher I und X und einem Überblick über die durch das 2. SGB-Änderungsgesetz erzeugten Neuerungen im Sozialdatenschutz werden auch die wesentlichen einschlägigen Normen der einzelnen Sozialleistungsgesetze im Anhang aufgeführt. Hilfreich ist die Übersichtlichkeit des Kommentars. Die Vielzahl von Schaubildern vermittelt einen schnellen Überblick über Norm- und Anspruchsinhalte, sie erläutert Rechte und Pflichten. Für die Praxis bietet das Werk in dieser Weise eine nützliche Unterstützung, ergänzt durch Prüfschemata und Schaubilder mit Legaldefinitionen. Die im Anhang aufgeführten spezialgesetzlichen Regelungen – wie beispielsweise zum SGB III, VIII, V, VI und XI, zum BSHG und kirchenrechtlichen Vorschriften – ergänzen den Kommentar, sie machen ihn zu einem empfehlenswerten Standardwerk. 19 fakten Veranstaltungen rund um die Rehabilitation ■ Januar 2004 19.–20.1. ■ Krankenhaus-Kongress München Veranstalter: Euroforum Tel.: 02 11/96 86 35 82 www.euroforum.de/p16139 ■ März 2004 8.–10.3. ■ 13. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, Düsseldorf Veranstalter: VDR Tel.: 0 69/1 52 24 07 www.vdr.de 28.–29.1. ■ Integrierte Versorgung Ambulante Öffnung von Krankenhäusern Köln Veranstalter: MCC – Management of Competence Tel.: 0 24 21/12 17 70 www.mcc-seminare.de ■ Mai 2004 19.–22.5. ■ Orthopädie + Reha-Technik, Internationale Fachmesse und Weltkongress, Leipzig Veranstalter: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik Tel.: 02 31/55 70 50 60 www.leipziger-messe.de 30.–31.1. ■ Pflege 2004 Kongress und Ausstellung, Berlin Veranstalter: Urban & Vogel Verlag Tel.: 0 30/20 45-6 03 www.heilberufe-kongress.de ! Beilagenhinweis: Diesem Newsletter liegt eine Information des Institutes für Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung in der Medizinischen Rehabilitation (IQEM) mit dem Titel »Das Qualitätsbarometer« bei. Wir bitten freundlichst um Beachtung. Impressum DEGEMED Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. Vorstand: Norbert Glahn (Vorsitz) Michael Wicker Dr. Friedrich von Kries Kurt-Josef Michels Geschäftsführer: Dr. Wolfgang Heine (V.i.S.d.P) Albrechtstraße 10 c 10117 Berlin Tel.: 0 30/28 44 96-6 Fax: 0 30/28 44 96-70 E-Mail: degemed@degemed.de Internet: www.degemed.de Realisation und Verlag: müller:kommunikation, Eichhoffstr. 36, 44229 Dortmund Tel. 02 31/47 79 88-30 www.muellerkom.de Layout: Regine Teschendorf Redaktionsschluss: 21.11.2003 Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern ein frohes Fest und ein erfolgreiches neues Jahr !