ANFRAGE DER LABG SABINE MANDAK, DIE
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ANFRAGE DER LABG SABINE MANDAK, DIE
ANFRAGE DER LABG SABINE MANDAK, DIE GRÜNEN Feldkirch, 27. November 2000 Herrn Landesrat Ing Erich Schwärzler Landhaus 6901 Bregenz Anfrage gemäß § 54 Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages zur „Sicherheitsgefährdung durch Rechtsextremismus in Vorarlberg" Sehr geehrter Herr Landesrat Schwärzler, Am 26. August hat im Lokal „Route 66“ in Koblach ein Skinheadkonzert stattgefunden. Aus diesem Anlass möchte ich einige Fragen an Sie stellen, die auch für künftige Entscheidungen, ob derartige Konzerte bei uns in Vorarlberg stattfinden werden, wichtige Informationen liefern sollen. Zudem spricht das Innenministerium von einer „dritten Welle des Rechtsextremismus“ und in Zusammenhang damit von stark steigenden Straftaten. Um die derzeitige Lage beurteilen zu können, ist es wichtig, aktuelle Daten aus Vorarlberg zu kennen. Ich ersuche Sie daher um Beantwortung folgender Fragen: 1. Waren die Organisatoren bzw. Veranstalter des Konzerts den Sicherheitsbehörden bekannt? Wenn ja, bestehen Beziehungen zu Rechtsextremismus? Handelte es sich um Mitglieder der Skinheadszene? 2. Wieviele Bands haben bei diesem Konzert gespielt, aus welchen Ländern kamen sie und waren darunter auch Bands aus Vorarlberg bzw. Österreich? 3. Ist es in den Tagen vor dem Konzert zu Straftaten mit rechtsextremen Hintergrund gekommen? 4. Wurden am 26.8. Personenkontrollen bei KonzertbesucherInnen durchgeführt? Wenn ja, wurden Waffen bzw. Propagandamaterial sichergestellt? 5. Hat es an diesem Tag Festnahmen oder Anzeigen im Zusammenhang mit dem Konzert gegeben und gibt es Hinweise darauf, dass bei der am selben Abend wie das Konzert stattgefundenen Schlägerei in St. Gallen auch KonzertbesucherInnen involviert waren? 6. Die Schweiz hat ihr Vorgehen gegen derartige Konzerte verschäft. Gibt es Hinweise darauf, dass Vorarlberg künftig zum Ausweichort von Skinheadkonzerten wird? 7. Am 15.8. 1998 sollte in Mönchhof im Burgenland ein Nazikonzert mit vier rechtsextremen Bands stattfinden. Dieses Konzert wurde von den Sicherheitsbehörden untersagt. Wird die Sicherheitsbehörde des Landes Vorarlberg künftig ebenfalls Skinheadkonzerte mit rechtsextremen Hintergrund verbieten? 8. Wieviele Straftaten mit rechtsextermen Hintergrund wurden im letzten Jahr und heuer in Vorarlberg registriert? Um welche Delikte handelt es sich dabei? Ist die Tendenz der Straftaten in Vorarlberg steigend? 9. Sind der Sicherheitsdirektion aktive Skinheadgruppen in Vorarlberg bekannt? Wenn ja, unter welchen Namen treten diese Gruppen auf? In welchen Gemeinden gibt es derzeit aktive Gruppen, die bereits durch Straftaten aufgefallen sind? 10. Ist der Sicherheitsdirektion bekannt, dass Vorarlberger Skinheads bei "blood & honour" Österreich organisiert sind und dass diese Organisation in Deutschland verboten wurde? Wenn ja, welche Konsequenzen werden in Vorarlberg gezogen? Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen LAbg. Sabine Mandak AUSSERPARLAMENTARISCH SCHWÄRZLER AM 18.12.2000 BEANTWORTET DURCH LANDESRAT ING Bregenz, am 18. Dezember 2000 Frau LAbg Sabine Mandak Die Grünen Landhaus 6900 Bregenz Betrifft: Sicherheitsgefährdung durch Rechtsextremismus in Vorarlberg Bezug: Ihre Anfrage vom 27. November 2000, Zl 910-74 Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete, Ihre Anfrage gemäß § 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages betrifft Angelegenheiten der inneren Sicherheit, die in der Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind. Sie fallen daher auch nicht in den von mir gegenüber dem Landtag zu verantwortenden Geschäftsbereich. Ungeachtet dessen nehme ich nach Kontaktnahme mit der Sicherheitsdirektion für Vorarlberg zu Ihren Fragen im Zusammenhang mit dem am 26. August 2000 im Lokal „Route 66“ in Koblach stattgefundenen Skinheadkonzert außerparlamentarisch wie folgt Stellung: 1. Waren die Organisationen bzw. Veranstalter des Konzerts den Sicherheitsbehörden bekannt ? Wenn ja, bestehen Beziehungen zu Rechtsextremismus ? Handelte es sich um Mitglieder der Skinheadszene ? Nach der geltenden Rechtslage waren die Veranstalter des Skinhaedkonzertes nicht gehalten, ihre Veranstaltung den Sicherheitsbehörden zur Anzeige zu bringen. Der Sicherheitsdirektion gelangte lediglich im Zuge von Vorfeldermittlungen zur Skinheaddemonstration am 26. August 2000 zur Kenntnis, dass das gegenständliche Konzert am selben Tag in Koblach stattfinden soll. Bei den Organisatoren und Veranstaltern dieses Konzertes handelt es sich um Personen, die in Vorarlberg in der Skinheadszene tätig sind. 2. Wie viele Bands haben bei diesem Konzert gespielt, aus welchen Ländern kamen sie und waren darunter auch Bands aus Vorarlberg bzw. Österreich ? Beim Skinheadkonzert in Koblach waren die Skinheadband „Tollschock“ aus Vorarlberg, die Band „Faustrecht“ aus Deutschland sowie ein Mitglied der amerikanischen Band „Extreme Hated“ vertreten. 3. Ist es in den Tagen vor dem Konzert zu Straftaten mit rechtsextremen Hintergrund gekommen ? Im Vorfeld des Skinheadkonzerts in Koblach ist es zu keinen Straftaten mit rechtsextremen Hintergrund gekommen. 4. Wurden am 28.8. Personenkontrollen bei KonzertbesucherInnen durchgeführt ? Wenn ja, wurden Waffen bzw. Propagandamaterial sichergestellt ? Da die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben waren, kam es zu keinen generellen Personenkontrollen anlässlich des Konzertes. Das Konzert und die teilnehmenden Personen wurden jedoch im Verlauf und auch während der Veranstaltung von der Exekutive begleitet und beobachtet. Es kam zu keiner Sicherstellung von Waffen, Propagandamaterial oder ähnlichem. 5. Hat es an diesem Tag Festnahmen oder Anzeigen im Zusammenhang mit dem Konzert gegeben und gibt es Hinweise darauf, dass bei der am selben Abend wie das Konzert stattgefundenen Schlägerei in St. Gallen auch KonzertbesucherInnen involviert waren ? Im Zusammenhang mit dem Konzert gab es keine Festnahmen oder Anzeigen. Es gibt auch keinen Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen in St Gallen am 26. August 2000. 6. Die Schweiz hat ihr Vorgehen gegen derartige Konzerte verschärft. Gibt es Hinweise darauf, dass Vorarlberg künftig zum Ausweichort von Skinheadkonzerten wird ? Derzeit gibt es keine Hinweise, dass Vorarlberg künftig zum Ausweichort von Skinheadkonzerten wird. 7. Am 15.8.1998 sollte in Mönchhof im Burgenland ein Nazikonzert mit vier rechtsextremen Bands statfinden. Dieses Konzert wurde von den Sicherheitsbehörden untersagt. Wird die Sicherheitsbehörde des Landes Vorarlberg künftig ebenfalls Skinheadkonzerte mit rechtsextremen Hintergrund verbieten ? Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Untersagung von Skinheadkonzerten mit rechtsextremen Hintergrund in Vorarlberg gegeben sind, werden die zuständigen Behörden, insbesondere der Bürgermeister als Veranstaltungsbehörde, sowie die Sicherheitsbehörden die erforderlichen Schritte setzen. 8. Wie viele Straftaten mit rechtsextremen Hintergrund wurden im letzten Jahr und heuer in Vorarlberg registriert ? Um welche Delikte handelt es sich dabei ? Ist die Tendenz der Straftaten in Vorarlberg steigend ? Im Jahr 2000 wurden bislang zwölf Straftaten von Skinheads begangen, davon acht Körperverletzungsdelikte, ein Einbruchsdiebstahl, ein Widerstand gegen die Staatsgewalt, eine Sachbeschädigung sowie ein Landfriedensbruch. Eine eindeutige Zuordnung auf rechtsextremen Hintergrund ist jedoch nicht möglich. 9. Sind der Sicherheitsdirektion aktive Skinheadgruppen in Vorarlberg bekannt ? Wenn ja, unter welchen Namen treten diese Gruppen auf ? In welchen Gemeinden gibt es derzeit aktive Gruppen, die bereits durch Straftaten aufgefallen sind ? In Vorarlberg gibt es innerhalb der Skinheadszene einen harten Kern von ca 40 Personen, die amtsbekannt sind. Aus diesem Personenkreis lassen sich ca zehn Personen der Bewegung „Blood & Honour“ zuordnen. Vorwiegend ist die Szene in den Bezirken Bregenz und Feldkirch situiert. 10. Ist der Sicherheitsdirektion bekannt, dass Vorarlberger Skinheads bei „blood & honour“ Österreich organisiert sind und dass diese Organisation in Deutschland verboten wurde ? Wenn ja, welche Konsequenzen werden in Vorarlberg gezogen ? Die Skinheadbewegung „Blood & Honour“ ist in Österreich und in Vorarlberg in keinem Verein organisiert. Somit lässt sich auch diese Teilorganisation der Skinheadbewegung nicht im Rahmen des Vereinsgesetzes verbieten. Das Verbot dieser Organisation in Deutschland ist der Sicherheitsdirektion bekannt. Die einzelnen Skinheadgruppen stehen in Vorarlberg unter Beobachtung der Sicherheitsbehörden. Mit freundlichen Grüßen Landesrat Ing Schwärzler