LMB Bauen_in_GB 24März_2015
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HANDWERK Ländermerkblatt Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps 2 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Inhalt 1. Rechtsgrundlagen, Richtlinien & Bestimmungen 1.1 Das britische Rechtsystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5 1.2 Folgen für Bauindustrie und Handwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 6 1.3 Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 7 1.4 Richtlinien und Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 8 2. Projektabwicklungen & Vertragsformen 2.1 Formen der Projektabwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 10 2.2 Vertragsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 16 3. Bauablauf und Versicherung 3.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19 3.2 Bauablauf und Genehmigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 20 3.3 Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 24 4. Ökologisches Bauen - Förderungen & Auflagen 4.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 27 4.2 Der rechtliche Rahmen: PART L Building Regulations . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 27 4.3 Etablierte Initiativen und Programme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 27 4.4 “Green Building” in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 30 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps 5. Registrierung für Handwerker 5.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 31 5.2 Gesetzliche Vorschriften im Elektrobereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 31 5.3 Eigenzertifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 32 5.4 Zertifizierung durch Dritte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 33 5.5 Die Identifikationskarte: CSCS/ECS Card . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 33 5.6 Durchführung von Gasinstallationen in Großbritannien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 35 6. Sprache und Fachbegriffe 6.1 Sprachlevel/Sprachkurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 38 6.2 Übersetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 38 6.3 Networking & Small Talk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 39 6.4 Kulturelles Sprachverständnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 39 6.5 False Friends . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 41 Glossar: Fachbegriffe und Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 42 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 44 3 4 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Einleitung Einleitung Das deutsche Handwerk hat in Großbritannien einen exzellenten Ruf – gerade in der Baubranche. Fachwissen, technischer Anspruch und Qualität der Ausführung gelten in vielen Bereichen als vorbildlich, nicht zuletzt beim Bauen nach ökologischen Standards. Darin steckt eine große Chance für deutsche Handwerker, deren Fähigkeiten in Großbritannien einen echten Marktvorteil bieten. Wer seine Leistungen auf dem britischen Markt anbieten will, muss sich allerdings auf einige grundlegende Unterschiede einstellen. Dabei geht es nicht nur um baurechtliche Details, wie sie von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt werden. Der Unterschied liegt vielmehr im grundsätzlich anderen Umgang mit Recht, Regeln und Richtlinien. Während in Deutschland das Recht – auch das Baurecht – auf verbindlichen, klaren Regeln beruht, basiert das britische Recht auf zahllosen Einzelfällen, auf die im Streitfall verwiesen wird. Die Folge ist, dass man sich in der Baubranche kaum an allgemeingültigen Regeln und Abläufen orientieren kann – schlicht deshalb, weil es diese Regeln oft nicht gibt. Eine weitere Folge des kleinteiligen britischen Rechtsystems ist, dass es nicht den einen idealtypischen Bauablauf gibt, sondern viele unterschiedliche Wege, Verträge zu schließen und zum Ziel zu kommen. In der Praxis gleicht daher kaum ein Projektverlauf dem anderen. Wer in Großbritannien arbeiten will, sollte sich diesem Umstand bewusst sein und sich darauf einstellen – mit Flexibiltät, Offenheit und der Bereitschaft, aufeinander zuzugehen. Der Versuch, einen Prozess im Vorhinein zu hundert Prozent zu regeln und dann auf dessen Einhaltung zu pochen, endet im Baualltag meist mit Stillstand. All das klingt ungewohnt, aber es lohnt sich, sich darauf einzulassen. Denn da viele Regelungen weniger eindeutig sind, ist der britische Baualltag nicht von Klagedrohungen und kleinlichen Streitereien geprägt, sondern von der Suche nach Gemeinsamkeiten. Großbritannien besteht aus den vier Landesteilen England, Wales, Schottland und Nordirland, deren Baurecht grundsätzlich sehr ähnlich ist, sich aber in manchen Details wie der Benennung von Richtlinien oder bei Genehmigungsprozessen unterscheidet. Dieser Leitfaden gilt für England und Wales; in einigen Fällen wird auf unterschiedliche Regelungen in Schottland und Nordirland hingewiesen. Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Rechtsgrundlagen, Richtlinien & Bestimmungen 1. Rechtsgrundlagen, Richtlinien & Bestimmungen 1.1 Das britische Rechtssystem Das britische Rechtssystem unterscheidet sich in seinem Wesen ganz grundlegend vom deutschen: Während das deutsche Recht auf dem Zivilrecht beruht, das verbindliche, objektive, einklagbare Regeln festschreibt, basiert das britische Recht auf dem Common Law, dem Gewohnheitsrecht. In der Rechtsprechung wird dabei von Einzelfall zu Einzelfall entschieden, wobei ähnliche Fälle aus der Vergangenheit als Maßstab dienen. Das Common Law wird daher auch Case Law (Fall-Recht) genannt. Der Unterschied zwischen beiden Systemen liegt in der unterschiedlichen Denkweise: • Der deutsche Jurist schließt vom Allgemeinem (dem Gesetz) auf das Besondere (den Fall) • Der britische Jurist schließt vom Besonderen zum Besonderen (von Fall zu Fall) Da das Common Law auf Precedents (Präzedenzfällen) beruht, ist es flexibler und bietet mehr Spielraum, um die Besonderheiten eines Falls zu berücksichtigen und eine gerechte Entscheidung zu treffen. Das ist für Deutsche unge- wohnt, funktioniert in der Praxis aber gut – kein Wunder, schließlich beruht diese Art der Rechtsprechung in den angelsächsischen Ländern auf einer jahrhundertealten Tradition und wird als selbstverständlich empfunden. Der Nachteil des Common Law liegt in der manchmal willkürlich wirkenden Entscheidung, ob ein Fall als Precedent herangezogen wird oder nicht. Verfechter des deutschen Zivilrechts werfen dem britischen Rechtsystem daher vor, es garantiere keine ausreichende Rechtssicherheit und sei nicht immer nachvollziehbar. Zivilrecht (DE) + - • bietet hohe Rechtssicherheit • nachvollziehbar • normiert • starr, kann nicht individuell auf den Einzelfall reagieren • Anpassung an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen ist langwierig Common Law (UK) + - • individuell im Einzelfall • flexibel • wird ständig an aktuelle Gesellschaftslage angepasst • Rechtssprechung entwickelt sich auf natürliche Art weiter • keine Rechtssicherheit im Sinne von Gesetzestexten • Rechtsspruch kann willkürlich wirken • Datenbanken mit Millionen von Fällen 5 6 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Rechtsgrundlagen, Richtlinien & Bestimmungen Für Deutsche ebenso ungewohnt ist die abstrakte Figur der Reasonable Person (vernünftige Person), die in der Rechtsprechung herangezogen wird, um strittige Fragen zu klären. Gemeint ist damit: Wie würde sich eine durchschnittliche vernünftige Person – vergleichbar mit dem deutschen Otto Normalverbraucher – in der strittigen Situation verhalten? Die Reasonable Person personifiziert damit den Common Sense, den gesunden Menschenverstand. “A reasonable person – he has not the courage of Achilles, the wisdom of Ulysses or the strength of Hercules, nor has he the prophetic vision of a clairvoyant. He will not anticipate folly in all its forms but he never puts out of consideration the teachings of experience and so will guard against negligence of others when experience shows such negligence to be common. He is a reasonable man but not a perfect citizen, nor a paragon of circumspection....” Percy Henry Winfield, English legal scholar 1.2 Folgen für Bauindustrie und Handwerk Das besondere Rechtsverständnis des Common Law prägt nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch das Lebensgefühl der Briten und den persönlichen Umgang miteinander. Wo Deutsche gerne auf Regeln aller Art verweisen und darauf bestehen, dass diese aus Prinzip erfüllt werden, versuchen die Briten stets, sich gütlich zu einigen und eine vernünftige Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten gut leben können. Richtschnur sind dabei nicht abstrakte Gesetze, sondern der Common Sense. Mit Rechthaberei kommt man dagegen nicht weit: Wer als Deutscher auf seinem vermeintlichen Recht pocht, statt auf die Gegenseite zuzugehen, stößt damit auf Unverständnis oder macht sich sogar lächerlich. die Androhung von Rechtsmitteln sind relativ selten – allein schon deshalb, weil es oft kaum möglich ist, einen entsprechenden Präzedenzfall zu finden. Hinzu kommt, dass die gute Zusammenarbeit zwischen Partnern sich auch wirtschaftlich auszahlt, da die geschäftlichen Beziehungen in Großbritannien auf persönlichen Netzwerken und gegenseitigem Vertrauen beruhen. Da liegt es nahe, sich konstruktiv zu einigen, statt das gute Verhältnis zu einem Partner durch eine Klage zu zerstören. Generell sind Verträge eher als Absichtserklärung zu verstehen denn als juristisch wasserdichtes Dokument. Die aus Deutschland gewohnte Rechtssicherheit fehlt somit zwar, dafür ist der konsensorientierte, kooperative Umgang zwischen den Beteiligten menschlich angenehm, entspannt und konstruktiv. Das gilt auch für die Bauindustrie. Hier ist es gängige Praxis, im Streitfall eine gemeinsame Lösung zu finden; das Verklagen eines Beteiligten oder auch nur Praxisbeispiel: Elbphilharmonie vs. Olympia Eine weitere Folge der britischen Praxis ist, dass Bauunterbrechungen durch Rechtstreitgkeiten, die für Verzögerungen und steigende Kosten sorgen, praktisch unbekannt sind. Um das zu verstehen, genügt ein Blick auf zwei ähnlich große, aber sehr unterschiedlich verlaufene Bauvorhaben: die Hamburger Elbphilharmonie und die Bauten für die Olmypischen Spiele in London 2012. • Im Jahr 2007 begonnen, sollte die Elbphilharmonie ursprünglich 2010 fertiggestellt sein. Jahrelange Rechtstreitigkeiten zwischen Generalunternehmer, Stadt und Architekten führten dazu, dass die Arbeiten mehrmals monatelang ruhten und sich die Eröffnung schließlich auf das Jahr 2017 verschob. Durch eingeklagte Änderungen, aber auch durch den Unterhalt der Baustelle enstanden dabei Mehrkosten in Millionenhöhe – die Kosten liegen inzwischen beim Vierfachen der ursprünglichen Summe. • Ganz anders bei den Olympischen Spielen in London: Hier wurden nicht nur alle wichtigen Gebäude und Sportstätten rechtzeitig fertig, sondern blieben auch noch im Kostenrahmen. Kam es zu Unstimmigkeiten oder Problemen, wurden diese direkt geklärt – exzessives Klagen hätte nur Geld und Zeit gekostet. Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Rechtsgrundlagen, Richtlinien & Bestimmungen 1.3 Verbraucherschutz a) Unfair Terms in Conumser Contracts Regulation 1999 (UTCCR) Der Schutz des Verbrauchers wird in Großbritannien durch die Unfair Terms in Consumser Contracts Regulation 1999 (UTCCR) geregelt. Mit der UTCCR hat Großbritannien die EU-Richtlinie Unfair Consumer Contract Terms Directive 93/13/EEC in nationales Recht umgesetzt und um weitere Regeln zum Verbraucherschutz ergänzt. Die UTCCR verhindert unfaire Bedingungen in Verträgen zwischen Verkäufern oder Zulieferern und deren Kunden, indem sie jegliche Vertragsbedingungen, die den Verkäufer gegenüber den Interessen des Kunden auf unfaire Weise begünstigen, für ungültig erklärt. Auf diese Weise soll für größtmögliche Transparenz in Verträgen und Produktbeschreibungen gesorgt werden. Da die UTCCR dem Schutz von Privatkonsumenten gegenüber Unternehmen dient, gilt sie in der Bauwirtschaft nur bei der Zusammenarbeit mit privaten Bauherren. UTCCR – Unfair Terms in Consumer Contracts Regulation 1999 Unfair Terms Written contracts Effect of unfair term • A contractual term which has not been individually negotiated is considered unfair if it is regarded as detrimental to the consumer. • A term is regarded as not having been individually negotiated where it has been drafted in advance and the consumer has not been able to influence the substance of the term. • Generally, these Regulations apply to the entire contract if it is a pre-formulated standard contract. • A seller or supplier must ensure that any written term of a contract is expressed in plain language. • Generally, if there is doubt about the meaning of a written term, the interpretation which is most favourable to the consumer shall prevail. • An unfair term in a contract is not binding. • The contract will continue to bind the parties if it is capable of continuing in existence without the unfair term. b) Verbraucherschutz in der Praxis Private Bauherren, die Arbeiten an ihrem eigenen Gebäude durchführen lassen, werden in Bauverträgen als consumer (Verbraucher) betrachtet. Sie sind daher gegenüber den beauftragten Unternehmen, Handwerkern und Zulieferern durch die UTCCR geschützt. Grundsätzlich gilt: Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, sich mit sämtlichen Vertragsbedingungen vertraut zu machen und diese zu verstehen, bevor sie den Vertrag unterzeichnen. Sollte ein Vertrag vom Verbraucher die Zustimmung zu Konditionen verlangen, von denen dieser zuvor keine Kenntnis hatte, kann der Vertrag als unfair ange- fochten werden. Beispielsweise kann es als unfair gewertet werden, wenn der Kunde die Erklärung unterzeichnen soll, er habe die Vertragsbedingungen gelesen und verstanden (‘read and understood the terms and conditions’), er diese aber tatsächlich nicht vollständig kennt oder versteht. Es gibt eine ganze Reihe typischer Vertragsklauseln zum Haftungsausschluss, die ebenfalls als unfair gewertet werden können, wenn sie in Standardverträgen zwischen Unternehmen und Kunden auftauchen. Dazu gehören folgende Klauseln: • Ausschluss der Haftung durch das Unternehmen für Verzögerungen • Ausschluss der Haftung durch das Unternehmen für den Fall, dass es seinen Verpflichtungen nicht nachkommt • Unzumutbare zeitliche Begrenzung der Rechtsansprüche des Kunden • Ausschluss des Rechts des Kunden zur Aufrechnung (d. h. der Kunde wird verpflichtet, in voller Höhe zu bezahlen, selbst wenn er berechtigte Beschwerden über die gelieferte Ware oder die geleisteten Arbeiten vorbringen kann) 7 8 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Rechtsgrundlagen, Richtlinien & Bestimmungen Um Probleme und Missverständnisse oder sogar rechtliche Folgen zu vermeiden, muss bei Übersetzungen von deutschen Verträgen, Anleitungen und Produktbeschreibungen daher nicht nur der reine Inhalt, sondern auch das nötige Verständnis vermittelt und sichergestellt werden. Helfen kann dabei ein Rechtsanwalt oder Steuerberater, der sich in beiden Ländern auskennt und im Idealfall auch ein Büro in Großbritannien hat. 1.4 Richtlinien & Bestimmungen a) BS British Standards – Die DIN in Deutschland Die British Standards (BS) sind mit den deutschen DIN-Normen zu vergleichen. Herausgegeben werden sie von der British Standards Institution (BSI), einer Institution, die in ein Royal Charter (königliche Beauftragung) eingebunden und daher nicht im britischen Rechtswesen verhaftet ist. Die BSI Group entwickelt und veröffentlicht nationale und internationale Normen. Sie versteht sich zugleich als Dienstleister für Industrie und Handel, testet und zertifiziert Produkte und Managementsysteme und bietet Schulungen an. Produkte und Dienstleistungen, die innerhalb eines festgelegten Programms die Anforderungen bestimmter Normen erfüllen, werden vom BSI mit dem Kitemark zertifiziert (s.Abb.). weitere Infos: www.bsigroup.com b) Harmonisierung Harmonisierte Normen sind europäische Normen für Produkte. Sie werden durch die Organisationen CEN, CENELEC und ETSI im Auftrag der Europäischen Kommission und der EFTA erarbeitet und im Amtsblatt der EU bekanntgegeben. Alle europäischen harmonisierten Normen werden in den Mitgliedsländern als nationale Normen umgesetzt – in Deutschland als DIN-EN, in Großbritannien als BS-EN. Die europäischen Normen schaffen auf diese Weise einen gemeinsamen Nenner zwischen den landesspezifischen Normen. Beim Umgang mit harmonisierten Normen sollte man • den Direktvergleich von DIN und BS vermeiden, da diese nicht harmonisiert sind • die Norm nicht nur über EN abgleichen, sondern auch über die BS-EN, um der eventuellen landestypischen Adaptierung gerecht zu werden • im Einzelfall die „freistehenden“ BS-Normen überprüfen • für alle brandschutzrelevanten Themen die britischen Vorgaben genau prüfen Geltende Normen im Überblick Gebietsdefinition ISO EN BS DIN Internationaler Standard, weltweite Gültigkeit Regionaler Standard, europaweite Gültigkeit Nationaler Standard, Großbritannien Nationaler Standard, Deutschland Adaptionen EN-ISO BS-EN DIN-EN Europaweiter Standard EN Norm parallel zur ISO (ca. 30%) Nationaler Standard an EN angeglichen, Großbritannien Nationaler Standard an EN angeglichen, Deutschland Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Rechtsgrundlagen, Richtlinien & Bestimmungen c) Freistehende Normen Einen Sonderfall bilden “freistehende” BS-Normen – spezifisch britische Normen, für die es keine EN-Adaption gibt, die in den anderen EU-Staaten anders gehandhabt werden oder nicht relevant sind. Beispiele dafür sind: • BS 0 – A standard for standards: specifies Development, Structure and Drafting of British Standards themselves. • BS 6465-4:2010 – Sanitary installations: Code of practice for the provision of public toilets • BS 9999:2008 – Code of practice for fire safety in the design, management and use of buildings Die freistehenden Normen sind nicht online verfügbar. Deutsche Unternehmen wenden sich am besten an das deutsch-britische Architekturbüro UberRaum, das die Normen vermitteln kann. weitere Infos: www.uber-raum.com d) BS 9999: Brandschutz als freistehende Norm Für die Baupraxis besonders wichtig ist die freistehende Norm BS 9999 – Code of practice for fire safety in the design, management and use of buildings (2008), die Sicherheitsnorm des British Standard (DIN-Äquivalent) zum Feuerschutz bei Planung, Bau, Management und Nutzung von Gebäuden. Die BS 9999 steht damit in Konkurrenz zu den Richtlinien der Building Regulations Part B, die sich ebenfalls dem Brandschutz widmen. Beide beschreiben Maßnahmen, um die gesetzlichen Brandschutzauflagen zu erfüllen. Der Unterschied liegt in der Flexibilität: Während die Building Regulations gut auf gängige Gebäudetypen und Bausituationen anwendbar sind, können sie sich bei größeren, komplexeren Projekten als zu starr erweisen. Im Vergleich dazu betrachtet die BS 9999 den Brandschutz aus einer umfassenderen Perspektive und erlaubt Kompensationsmaßnahmen, um Details wie die Länge der Wegstrecken oder die Breite von Fluchttüren auszugleichen, wenn sich die Anforderungen nur schlecht mit dem Entwurf vereinbaren lassen. 9 10 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Projektabwicklung und Vertragsformen 2. Projektabwicklung und Vertragsformen 2.1 Formen der Projektabwicklung In Großbritannien sind drei Formen der Projektabwicklung üblich: • TP – Traditional Procurement • D&B – Design and Build • MP – Management Procurement Je nach Art des Projekts haben diese Abwicklungsformen jeweils unterschiedliche Vorzüge. Der größte Unter- schied liegt dabei in der Aufteilung der finanziellen, zeitlichen und qualitativen Risiken zwischen den Vertragspartnern. Welches Verfahren garantiert welche Sicherheit? Kosten D&B Zeit Die Hauptfaktoren bei der Entscheidung für eine Form der Projektabwicklung: • Einbindung des Auftraggebers in den Bauprozess • Trennung zwischen Entwurf und Bau- TP MP Qualität management • Rechte des Auftraggebers, Änderungen am Plan vorzunehmen • Eindeutigkeit der vertraglich gesicherten Rechtsmittel des Auftraggebers • Komplexität des Projekts • Geplante Zeit von Vertragsbeginn bis zur Fertigstellung • Kostensicherheit Verlagerung des Risikos im Vergleich Projektabwicklung Risiko Bauherr Bauunternehmer/GU Design and build Traditional Management Anmerkung: Der GU / Management contractor wird das entsprechende Risiko je nach Projektabwicklungsform vertraglich immer an die Subunternehmer / Handwerker weitergeben Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Projektabwicklung und Vertragsformen a) Traditional Procurement Das Traditional Procurement ist die klassische und nach wie vor gängigste Form der Projektabwicklung in Großbritannien. Dabei erstellt der Architekt einen vollständigen Entwurf, den der Contractor für den Auftraggeber unter der Leitung des Architekten zum vereinbarten Preis umsetzt. Dieses Verfahren ist relativ langwierig, weil der gesamte Entwurf vor der Aus- schreibung fertiggestellt sein muss. Da das Projekt komplett vom Architekten entworfen wird, ist dafür die Qualität des Entwurfs dokumentiert und überprüfbar. Traditional Procurement Bauherr / Auftraggeber Architekt QS / Kostenverfolgung Tragwerksplaner weitere Ingenieure eigene Subunternehmer • Sämtliche Bauunterlagen werden vom Architekten erstellt • Der Contractor verpflichtet sich, das umzusetzen, was in den Bauunterlagen spezifiziert ist • Der Contractor trägt keine Verantwortung für den Entwurf; Ausnahmen werden im Vertrag als CDP (Contractors Design Portion) vereinbart • Das Preisangebot des Contractors basiert auf dem Bill of Quantities, dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis, das jede Leistung benennt und quantifiziert Main contractor Generalunternehmer nominierte Subunternehmer • Die geleistete Arbeit wird nach Abschluss nicht nachgemessen; die Bezahlung des Contractors basiert auf dem gemachten Preisangebot, nicht auf den tatsächlichen Ausgaben • Das Baumanagement wird vom Architekten übernommen • Diese Form der Projektabwicklung überträgt dem Architekten sowohl die Entwurfshoheit als auch das Contract Management, bietet jedoch am wenigsten Eindeutigkeit in Bezug auf Rechtsmittel, da der Contractor beauftragt ist, das zu bauen, was im Entwurf des Auftraggebers festgeschrieben ist • Änderungen im laufenden Baubetrieb sind möglich. Diese werden administrativ und finanziell durch Variations (Nachträge) verwaltet und dokumentiert • Die Kostenvereinbarung wird auf der Grundlage einer pauschalen Summe getroffen, Preisschwankungen können jedoch übernommen werden • Die Verträge werden so aufgesetzt, dass die Risiken zwischen Auftraggeber und Contractor aufgeteilt werden 11 12 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Projektabwicklung und Vertragsformen b) Design and Build Bei dieser Form der Projektabwicklung wird der fertige Entwurf an den Main Contractor (Hauptunternehmer) übergeben und von diesem nach erteilter Baugenehmigung in eigener Verantwortung gebaut. Dieses Verfahren wird in Großbritannien immer verbreiteter und beliebter, ist aber nur schwer mit einem hohen Qualitätsanspruch in Einklang zu bringen, da die Hoheit über den Bauprozess vollständig beim Main Contractor liegt. Dieser verspricht meist einen Festpreis, der oft nur gehalten werden kann, indem während des Bauprozesses der Qualitätsstandard gesenkt wird. Die Kontrolle durch den Architekten oder das Design Team fehlt dabei. Design and Build Bauherr / Auftraggeber Main contractor Generalunternehmer Architekt QS / Kostenverfolgung • Der Main Contractor trägt die Verantwortung für den Entwurf und für sämtliche Arbeiten • Der Umfang ist dabei unterschiedlich: Bauherren können einen Main Contractor auswählen und ein „Komplettpaket“ wählen, ohne selbst mit einem Architekten gesprochen zu haben; ebenso ist es möglich, dass große Teile des Entwurfs bereits vorliegen und der Main Contractor nur wenig zum Entwurf beiträgt • Der Main Contractor kann die Architekten des Ursprungsentwurfs übernehmen oder sein eigenes Designteam beauftragen Employer’s Advisers Berater / Design team Tragwerksplaner weitere Ingenieure • Da es keinen Contract Administrator gibt, ist der Bauherr direkt eingebunden • Design und Management werden von einem einzigen Akteur übernommen, wodurch die Verantwortlichkeiten klar geregelt und die Rechtsmittel eindeutig sind • Da der Vertrag auf einer pauschalen Summe basiert, sind Änderungen an den Anforderungen des Bauherrn sehr schwierig • Für Projekte mit komplexer Organisationsstruktur wenig geeignet • Hohe Kostensicherheit, da ein Pauschalpreis vereinbart wird Subunternehmer • Geringe Qualitätssicherheit, da der Fokus für den Main Contractor auf der Einhaltung von Zeit und Kosten liegt, wobei andere Faktoren vernachlässigt werden • Vergleichsweise schnelles Verfahren, da der Bauablauf stringent geplant ist und Verzögerungen durch Entwurfsänderungen vermieden werden • Die Risiken liegen größtenteils beim Main Contractor, da dieser einen Pauschalpreis garantiert und die Verantwortung für Entwurf und Bau trägt Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Projektabwicklung und Vertragsformen c) Management Procurement Die Projektabwicklungsform des Management Procurement sieht einen Mana- gement Contractor vor, der als Organisator auftritt und für den Bauherrn das Management der einzelnen Gewerke übernimmt. Damit ist diese Auftragsvergabe in etwa mit der deutschen Einzelgewerkvergabe vergleichbar. Management Procurement Bauherr / Auftraggeber Architekt QS / Kostenverfolgung Tragwerksplaner weitere Ingenieure Works Contractors • Der Management Contractor wird vom Bauherrn zu einem frühen Zeitpunkt zum Projekt hinzugeholt, um bauliche Expertise in den Planungsprozess einzubringen und den Bauprozess zu organisieren • Der Management Contractor wird nicht mit der Ausführung der eigentlichen Arbeiten beauftragt, sondern übernimmt eine Position, die mit einem Fachberater / Organisator vergleichbar ist • Das Vergabeprinzip beim Management Procurement basiert daher vollständig auf der Untervergabe an Subunternehmen; die vertraglichen Risiken werden vollständig zwischen dem Bauherrn und den Vertragspartnern aufgeteilt • Entwurf und Management sind getrennt: Der Architekt koordiniert den Entwurfsprozess, während der Management Contractor sicherstellt, dass Pläne und Entwurfsdaten zum richtigen Zeitpunkt bereitstehen und die Entwürfe der Vertragspartner korrekt aufgenommen werden • Die Aufträge in den einzelnen Gewerken können relativ spät in Relation zum Baubeginn definiert werden, bis sie zur Ausschreibung kommen • Ideal für große, komplexe Projekte, da der Management Contractor für professionelles Baumanagement Management Contractor Works Contractors sorgt • Keine Kostensicherheit, da die Gewerke einzeln vergeben werden • Für alle Gewerke können qualifizierte Subunternehmer gezielt gewählt werden • Die Gewerke können zeitversetzt vergeben werden, sodass etwa am Fundament schon gebaut wird, während andere Gewerke noch geplant werden – dadurch ist schnelles, effizientes Bauen möglich • Da die Verantwortung des Management Contractor auf dessen Rolle als Berater beschränkt ist, trägt dieser kein Kostenrisiko; dieses liegt daher größtenteils beim Bauherrn selbst 13 14 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Projektabwicklung und Vertragsformen Bei der Projektabwicklungsform des Management Procurement sind zwei Sonderformen üblich: Management Contracts • Der Bauherr beauftragt ein Team von Fachleuten und einen Management Contractor, der für die Organisation der Bauarbeiten verantwortlich ist • Der Management Contractor unternimmt selbst keine Bauarbeiten; diese werden in Einzelvergaben aufgeteilt und von beauftragten Bauunternehmen ausgeführt • Der Management Contractor beauftragt die einzelnen Bauunternehmen, die ihm vertraglich unmittelbar unterstellt und verantwortlich sind • Vor dem Baubeginn werden anhand des Entwurfs, der Spezifikationen und des Kostenplans die einzelnen Work Packages (Vergabepakete) erarbeitet, die anschließend zur Vergabe ausgeschrieben werden Construction Management • Der Bauherr beauftragt ein Team von Fachleuten entweder mit einem eigenen Manager oder engagiert einen externen Construction Manager, der den Bau steuert und beaufsichtigt • Der Construction Contractor unternimmt selbst keine Bauarbeiten; diese werden in Einzelvergaben aufgeteilt und von beauftragten Bauunternehmen ausgeführt • Der Bauherr beauftragt die einzelnen Baufirmen und ist direkt für diese verantwortlich • Der Construction Manager organisiert die Bauarbeiten, der Bauherr selbst hat jedoch die zentrale Rolle in der Leitung und Steuerung des Projekts Sonderfall mit Tücken: Nominated Sub Contractors Bei allen Formen der Projektabwicklung wählt in der Regel der Main Contractor (Hauptunternehmer) bzw. der Management Contractor selbst die Subunternehmer und Zulieferer aus, an die er die Einzelaufträge vergibt. Wenn jedoch Architekt oder Bauherr einen speziellen Subunternehmer wünschen, können sie diesen als Nominated Sub Contractor oder Nominated Supplier direkt beauftragen – etwa einen besonders qualifizierten Schreinerbetrieb oder einen bestimmten Glashersteller. Dabei gilt: • Der Main Contractor bzw. Management Contractor muss diese Auswahl akzeptieren, auch gegen seinen Willen • Eine häufige Folge ist, dass Verzögerungen oder Probleme jeder Art dem Nominated Sub Contractor angelastet werden, auch wenn dieser in keiner Weise dazu beigetragen hat • Betriebe, die als Nominated Sub Contractor direkt durch den Bauherrn oder Architekten beauftragt werden, müssen daher mit Beschwerden des Main Contractor rechnen, selbst wenn sie völlig korrekt arbeiten Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Projektabwicklung und Vertragsformen Vertragsverhältnisse im Vergleich Traditional Procurement Collateral Agreement / warranty Client Collateral Agreement warranty Contract for Services Building Contract Consultants Client-selected sub-contractors Client-selected suppliers Contractor Sub-Contractor & Suppliers Design and Build Consultants Client Contract for Services Contract for Services Design and build Contract Agent Consultants Sub-Contractors & Suppliers Contractor Contract for Services Consultants Management Procurement Client Collateral Agreements Contract for Services Works Contractors Management Contract Consultants Works Contract Management Contractor Sub-Contractor Diese Route resultiert in Management contracting Nominated / domestic suppliers 15 16 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Projektabwicklung und Vertragsformen 2.2 Vertragsformen a) Allgemeines In Großbritannien kommen beim Bauen eine Reihe unterschiedlicher Vertragsformen zum Einsatz. Die jeweiligen Bezeichnungen und Abkürzungen sind im Baugewerbe gängig und sollten jedem vertraut sein, der in diesem Bereich arbeitet. Die drei häufigsten Vertragsformen im Baugewerbe sind • JCT Building Contracts (Joint Contracts Tribunal Ltd) • NEC / ICE Engineering Contracts (Institution of Civil Engineers) • GC / Works - Government Contracts (The Stationary Office) Weitere, eher selten genutzte Vertragsformen sind • ACA Forms (Association of Consultant Architects) • CIOB Forms (Chartered Institute of Building) • SBCC Forms (Scottish Building Contract Committee) Alle Details wie Zahlungsziele usw. werden im individuellen Vertrag festgelegt. Das Wechselkursrisiko sollte dabei immer der Auftraggeber bzw. Bauherr übernehmen. Ein britisches Bankkonto ist für einzelne Aufträge nicht zwangsläufig notwendig, ist aber sinnvoll, sobald mehrere oder größere Projekte angegangen werden. Ein britisches Konto zu eröffnen, gestaltet sich für in Deutschland ansässige Unternehmen oft schwierig. In solchen Fällen können deutsche Banken häufig einen Kontakt zu einer britischen Partnerbank herstellen. Ebenso hilfreich kann es sein, einen britischen Partnerbetrieb oder Bauherren zu bitten, einen Kontakt zu seiner Bank zu vermitteln. Persönliche Empfehlungen helfen auch hier oft weiter. Die standardisierten, ausführlichen Verträge der oben genannten Reihen sind üblicherweise nur bei Projekten ab einer gewissen Größe und Komplexität notwendig. Private Bauherren, die Handwerker für einzelne Maßnahmen direkt beauftragen, nutzen dafür häufig formlose Auftragsschreiben statt komplexer Verträge. b) JCT Building Contracts In der Baupraxis sind die Verträge der Reihe JCT Building Contracts am verbreitetsten. Sie werden vom Joint Contracts Tribunal herausgegeben und sind in der Bauindustrie allgemein anerkannt. weitere Infos: www.jctltd.co.uk Die JCT Building Contracts beinhalten eine Reihe von Standardverträgen, die auf den folgenden Seiten genauer vorgestellt werden: • SBC Standard Building Contract • IC Intermediate Building Contract • MW Minor Works Building Contract • DB Design & Build Contract • MP Major Project Construction Contract • CM Construction Management • MC Management Building Contract Daneben gibt es weitere JCT Contracts für spezielle Fälle: • PCC Prime Cost Building Contract • MTC Measured Term Contract • FA Framework Agreement • CE JCT Constructing Excellence Contract • HG Housing Grant Works Building Contract • HO Home Owner Building Contract • RM Repair and Maintenance Buil ding Contract c) JCT Standard Building Contract With Quantities (SBC/Q) Diese Vertragsform ist geeignet für größere Projekte, wenn • der Entwurf vom Bauherrn stammt, von ihm bereitgestellt oder in dessen Auftrag erstellt wird • detaillierte vertragliche Vereinbarungen nötig sind • der Bauherr dem Contractor das Planmaterial zur Verfügung stellt • Leistungsverzeichnisse gefordert sind, die Umfang und Art der Arbeiten festlegen • ein Architekt oder Contract Administrator und ein Quantity Surveyor die vertraglichen Bedingungen regeln sollen Diese Vertragsform kann sowohl von privaten Bauherren als auch von kommunalen Bauträgern genutzt werden, wenn • der Contractor festgelegte Bereiche des Entwurfs selbst beisteuert (Contractor’s Designed Portion) • die Arbeiten in einzelnen Bauabschnitten ausgeführt werden Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Projektabwicklung und Vertragsformen 5. Steuerrecht d) JCT Standard Building Contract Without Quantities (SBC/XQ) Diese Vertragsform ist geeignet für größere Projekte, wenn • der Entwurf vom Bauherrn stammt, von ihm bereitgestellt oder in dessen Auftrag erstellt wird • detaillierte vertragliche Vereinbarungen nötig sind • der Bauherr dem Contractor das Planmaterial zur Verfügung stellt • die Arbeiten weniger komplex sind, sodass statt eines Leistungsverzeichnisses detaillierte Spezifikationen oder Arbeitspläne ausreichen, um Umfang und Art der Arbeiten zu definieren • ein Architekt oder Contract Administrator und ein Quantity Surveyor den Vertrag managen sollen Diese Vertragsform kann sowohl von privaten Bauherren als auch von kommunalen Bauträgern genutzt werden, wenn • der Contractor festgelegte Bereiche des Entwurfs selbst beisteuert (Contractor’s Designed Portion) • die Arbeiten in einzelnen Bauabschnitten ausgeführt werden e) JCT Intermediate Building Contract (IC/ICD) Diese Vertragsform ist weniger detailliert als der Standard Building Contract (SBC), sieht aber genauere Bestimmungen und weitreichendere Kontrollmechanismen vor als der Minor Works Building Contract (MW). Diese Vertragsform ist geeignet für Projekte, bei denen • die geplanten Baumaßnahmen relativ einfach sind und sich im Rahmen der gängigen, allgemein anerkannten Fähigkeiten und Fachkenntnisse der Bauindustrie bewegen • der Entwurf vom Bauherrn stammt oder in dessen Auftrag erstellt wird • relativ detaillierte vertragliche Vereinbarungen nötig sind • der Bauherr dem Contractor Planmaterial, Leistungsverzeichnisse, Spezifikationen oder Arbeitspläne zur Verfügung stellt, um Umfang und Art der Arbeiten zu definieren • ein Architekt oder Contract Administrator und ein Quantity Surveyor den Vertrag managen sollen Diese Vertragsform kann sowohl von privaten Bauherren als auch von kommunalen Bauträgern genutzt werden, wenn • die Arbeiten in einzelnen Bauabschnitten ausgeführt werden sollen • Vereinbarungen nötig sind, um bestimmte Fachbetriebe zu beauftragen Wenn der Contractor festgelegte Bereiche des Entwurfs selbst beisteuern soll (Contractor’s Designed Portion) und ansonsten alle Kriterien für diese Vertragsform erfüllt sind, kann stattdessen der Intermediate Building Contract with contractor’s design (ICD) genutzt werden. f ) JCT Minor Works Building Contract (MW/MWD) Diese Vertragsform ist geeignet für kleinere Projekte, bei denen • nur einfache Arbeiten ausgeführt werden sollen • der Bauherr den Entwurf bereitstellt • der Bauherr das Planmaterial und/ oder Spezifikationen und/oder Arbeitspläne bereitstellt, um Umfang und Art der Arbeiten zu definieren • ein Architekt oder Contract Administrator den Vertrag managen sollen • Diese Vertragsform kann sowohl von privaten Bauherren als auch von kommunalen Bauträgern genutzt werden. Diese Vertragsform ist nicht geeignet, wenn • Leistungsverzeichnisse nötig sind • bestimmte Fachbetriebe beauftragt werden sollen • detaillierte Kontrollmechanismen gewünscht sind Wenn der Contractor festgelegte Bereiche des Entwurfs selbst beisteuern soll (Contractor’s Designed Portion) und ansonsten alle Kriterien für diese Vertragsform erfüllt sind, kann stattdessen der Minor Works Building Contract with contractor’s design (MWD) genutzt werden. g) JCT Major Project Construction Contract (MP) Diese Vertragsform ist geeignet für größere Projekte, bei denen • der Bauherr umfangreiche Bauarbeiten regulär als Auftrag vergibt • der zu beauftragende Contractor erfahren und in der Lage ist, größere Risiken einzugehen als bei anderen JCT contracts • die Beteiligten ihre eigenen Arbeitsabläufe haben und nur wenige Abläufe vertraglich festgeschrieben werden müssen • der Bauherr seine Anforderungen bereits formuliert und dem Contractor übermittelt hat • der Contractor nicht nur die Bauarbeiten ausführt, sondern auch den Entwurf erstellt • der Bauherr einen Stellvertreter beauftragt, der dessen Befugnisse und Aufgaben laut Vertrag ausübt Diese Vertragsform kann genutzt werden, wenn • die Arbeiten in einzelnen Bauabschnitten ausgeführt werden sollen 17 18 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Projektabwicklung und Vertragsformen h) JCT Management Building Contract (MC) Bei dieser Vertragsform führt der Contractor selbst keine Bauarbeiten aus, sondern leitet das Projekt gegen ein Honorar als Mangement Contractor. Der Management Contractor beauftragt einzelne Unternehmen, die die Bauarbeiten ausführen, und setzt den geschlossenen Vertrag um. Folgen, die sich aus einer Bauverzögerung bei einem der beauftragten Unternehmen ergeben, werden dem Management Contractor nicht zur Last gelegt. Diese Vertragsform kann sowohl von privaten Bauherren als auch von kommunalen Bauträgern genutzt werden, wenn • die Arbeiten in einzelnen Bauabschnitten ausgeführt werden sollen Diese Vertragsform ist geeignet für große Projekte, bei denen • ein möglichst früher Baubeginn gewünscht ist der Entwurf vom Bauherrn stammt oder in dessen Auftrag erstellt wird, die vollständige Entwurfsplanung jedoch nicht vor Baubeginn fertiggestellt werden kann • die geplanten Arbeiten im Detail sehr anspruchsvoll oder neuartig sind, sodass einzelne Bauteile oder spezielle Komponenten von Experten entworfen und angefertigt werden müssen • der Bauherr dem Contractor Planmaterial und Spezifikationen oder Arbeitspläne zur Verfügung stellt • ein Management Contracor den Vertrag managen soll Diese Vertragsform ist geeignet für Projekte, bei denen • ein Construction Manager das Projekt im Auftrag des Bauherrn leiten soll • der Bauherr unmittelbare, separate Verträge für die einzelnen Gewerke schließen will (Construction Management Trade Contract CM/TC oder ein spezieller Trade Contract) i) JCT Construction Management Appointment (CM/A) Dieser Vertrag ist der Main Contract für den Vergabeprozess beim Construction Mangement. Mit ihm wird ein Construction Manager eingesetzt und beauftragt. Diese Vertragsform kann genutzt werden, wenn • die Arbeiten in einzelnen Bauabschnitten ausgeführt werden sollen j) JCT Construction Management Trade Contract (CM/TC) Dieser Vertrag wird zwischen dem Bauherrn und dem Trade Contractor in Verbindung mit dem eben genannten Construction Management Appointment (CM/A) geschlossen. Da es sich um eine direkte vertragliche Vereinbarung handelt, zählt dieser Vertrag nicht als Sub Contract, sondern ähnelt eher einem Main Contract. Diese Vertragsform ist geeignet für Projekte, bei denen • der Bauherr unmittelbare, separate Verträge für die einzelnen Gewerke schließen will • vom Bauherrn ein Construction Manager mittels eines Construction Management Appointment beauftragt wird Diese Vertragsform kann genutzt werden, wenn • die Arbeiten in einzelnen Bauabschnitten ausgeführt werden sollen Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Bauablauf und Versicherung 3. Bauablauf und Versicherung 3.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz Der Bauprozess ist in Großbritannien in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz wesentlich strenger reguliert als in Deutschland. Manche Regelungen können für Deutsche auf den ersten Blick etwas übertrieben wirken – etwa die Pflicht, als Baustellenarbeiter jederzeit eine gelbe Warnweste zu tragen. Die gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz sind dennoch absolut ernst zu nehmen: Kommt man ihnen nicht nach, droht schnell ein Baustellenverbot durch den Health and Safety Executive. Unangemeldete Kontrollen sind keine Seltenheit. Für Einhaltung und Durchsetzung gilt: • Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz trägt der Main Contractor (Hauptunternehmer), und zwar sowohl für seine eigenen Mitarbeiter als auch für sämtliche Sub Contractors (Subunternehmer) • Der Site Manager (Bauleiter) des Hauptunternehmers muss daher Sorge dafür tragen, dass sämtliche Bestimmungen eingehalten werden • Subunternehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Site Managers zu folgen Die wichtigsten Regelwerke, die den Bauablauf bestimmen, werden im Folgenden vorgestellt. a) Health and Safety at Work Act 1974 Der Health and Safety at Work Act von 1974 ist das grundlegende und wichtigste Gesetz für den Bereich Arbeitssicherheit und -gesundheit in Großbritannien. Die Health and Service Executive mit ihren lokalen Unterbehörden ist verantwortlich für die Durchsetzung dieses Gesetzes sowie weiterer gesetz- licher Regelungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Als Rahmengesetz bildet der Health and Safety at Work Act die Grundlage für ein ganzes System von Vorschriften, die an sämtlichen Arbeitsplätzen und für alle Arbeitgeber und Angestellten gelten. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden Bestimmungen: • Protection of Eyes Regulations 1974 • Control of Lead at Work Regulations 1980 • Control of Industrial Major Hazard Regulations 1984 • Control of asbestos at Work Regulations 1987 • Control of Substances Hazardous to Health Regulations 1988 • Noise at Work Regulations 1989 b) The Construction (Design and Management) Regulations 2007 Die CDM Regulations beinhalten die für die Baubranche wichtigsten Regelungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie sollen sicherstellen, dass Planung und Organisation auf der Baustelle so gestaltet sind, dass die bestmögliche Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist. Das heißt konkret: Die Bauarbeiten müssen so geplant, geleitet und überwacht werden, dass sichergestellt ist, dass sie im Rahmen des vernünftigerweise Praktikablen ohne Gesundheitsund Sicherheitsgefahren ausgeführt werden können. Die Grundsätze der CDM Regulations im Überblick: • Ziel ist die optimale Koordination aller sicherheits- und gesundheitsrelevanten Aspekte während Entwurf, Bau, Bezug und Abbruch eines Gebäudes • Die CDM gelten für die meisten Bauprojekte, auch für Abbrucharbeiten • Projekte, deren Bauphase voraussichtlich mehr als 30 Tage oder 500 Personentage dauern wird, müssen der HSE gemeldet werden • Die Pflichten des CDM gelten für Architekten und beauftragte Firmen. Dem Auftraggeber entstehen daraus keine Pflichten, sofern er in Großbritannien ansässig ist Alle Beteiligten sind dadurch verpflichtet, durch Nachfragen in angemessenem Umfang sicherzustellen, dass die von ihnen beauftragten Personen • die Fähigkeit haben, ihre jeweiligen Aufgaben adäquat und sicher auszuführen 19 20 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Bauablauf und Versicherung • die nötigen Mittel für ihre Sicherheit und Gesundheit zugeteilt bekommen Zusätzliche Unterstützung liefert der Approved Code of Practice, ein offizieller Leitfaden, der von der Health and Safety Executive (HSE) herausgegeben wird. Weitere Infos: www.hse.gov.uk c) Pre Construction Phase Health and Safety Plan Vor Baubeginn wird ein Pre Construction Phase Health and Safety Plan erstellt, der eine allgemeine Beschreibung des Projektes sowie eine Analyse möglicher Gefahren enthält. Der Plan • wird vom CDM Coordinator (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) erstellt, bevor die Bauarbeiten beginnen • ist während der Ausschreibungsphase für bietende Unternehmen einsehbar Für die Umsetzung in der Bauphase entwickelt der Hauptunternehmer anschließend einen Construction Phase Health and Safety Plan. Dieser Durchführungsplan • legt dar, wie der Hauptunternehmer seinen Fürsorgepflichten nachkommt • muss von der Health and Safety Executive zur Kontrolle einsehbar sein d) Health and Safety File Für jedes einzelne Gebäude eines Projekts wird ein Health and Safety File erstellt, das als Anhang zum Wartungshandbuch den künftigen Besitzern zur Verfügung gestellt wird. Dieses Dokument • nennt alle Materialien, Produkte und Arbeitsverfahren, die in das Projekt eingeflossen sind • informiert seine Nutzer darüber, worauf bei Reinigung, Pflege, Umbau und Abriss zu achten ist Ausführliche Informationen zu Gesundheitsschutz und Sicherheit auf britischen Baustellen erhalten Sie im Merkblatt „Health & Safety in Großbritannien“ (LGH 2014) 3.2 Bauablauf und Genehmigungsverfahren In Großbritannien wird streng unterschieden zwischen dem Planning Consent, der eigentlichen Baugenehmigung, und dem Listed Building Consent, der Denkmalschutzgenehmigung. • Für Umbaumassnahmen an denkmalgeschützen Gebäuden müssen beide Genehmigungen eingereicht werden • Erteilt werden beide von der Gemeinde bzw. der Baubehörde des jeweiligen Stadteils, der Local Planning Authority • Die Einreichung muss vom Bauherrn veranlasst werden, wird in der Praxis aber häufig vom Architekten oder von einem beauftragten Rechtsanwalt erledigt • Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 13 Wochen a) Denkmalschutz Der Listed Building Consent ist deshalb besonders wichtig, weil der Denkmalschutz in Großbritannien im Vergleich zu Deutschland grundsätzlich ernster genommen wird, kulturell eine größere Rolle spielt und auch strenger gehandhabt wird. Allein in England stehen ca. 500 000 Gebäude unter Denkmalschutz. In einigen Fällen setzt der Denkmalschutz sogar die Building Regulations (Baurichtlinien) außer Kraft. So dürfen beispielsweise bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz der Stufe Grade I oder Grade II stehen, zu niedrige Geländer nicht erhöht werden. Doppelverglasungen sind untersagt, bleigedeckte Dächer müssen bei Renovierungen erneut mit Blei gedeckt werden. Kommt es bei der Renovierung denkmalgeschützter Gebäude zu Konflikten zwischen den Vorgaben der Building Regulations und dem Denkmalschutz, wird im Einzelfall entschieden. Sehr häufig wird dabei zugunsten des ursprünglichen Zustandes und gegen die Anpassung an den aktuellen Stand der Technik entschieden. Wichtig: Arbeiten an einem denkmalgeschützen Gebäude, die nicht durch ein Listed Building Consent genehmigt sind, stellen eine strafbare Handlung dar – und zwar für alle am Bau Beteiligten, vom Bauherrn über den Architekten bis zum Haupt- bis zum Subunternehmer. b) Baurichtlinien: Building Regulations Die Building Regulations sind Baurichtlinien, die in England und Wales gelten. Sie stehen auf der gesetzlichen Grundlage des Building Act 1984. In Schottland und Nordirland gelten abweichende Bestimmungen (siehe Abschnitt d). Ziel der Building Regulations ist es, die Sicherheit in und um Bauten jeder Art zu garantieren. Sie regulieren aber auch den Energiehaushalt, die Erschließung und Nutzung von Gebäuden. Weitere bindende Dokumente wie Arbeitsstättenrichtlinien, Versammlungsstättenrichtlinien usw. gibt es in dieser Form nicht. Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Bauablauf und Versicherung Die Building Regulations sind in Abschnitte unterteilt, die sich unterschiedlichen Definitionen, Abläufen und Anforderungen an die technischen Fähigkeiten eines Gebäudes widmen. Sie legen zum Beispiel fest, • welche Bau-, Heizungsbau- und Klempnerarbeiten als Building Work zählen und damit unter die Building Regulations fallen • welche Gebäudetypen von den Building Regulations ausgenommen sind • wann und wie eine Meldung bei Beginn, Durchführung und Abschluss von Bauarbeiten gemacht werden muss • welchen Anforderungen Entwurf und Ausführung eines Gebäudes im Hinblick auf Sicherheit, Energiehaushalt, Zugang und Nutzung genügen müssen c) Building Regulations: Approved Documents Veröffentlich werden die Building Regulations in Form von Approved Documents. Diese Dokumente legen genau dar, wie die Arbeiten ausgeführt sein müssen, um den Building Regulations zu entsprechen, und formulieren konkrete bauliche Anforderungen. Sie dienen somit als verbindliche Anleitung, um die Anforderungen, die in den Building Documents formuliert sind, beim Bauen in die Praxis umzusetzen. Das für die eigene Arbeit jeweils relevante Approved Document sollte man daher unbedingt gelesen und vollständig verstanden haben. www.planningportal.gov.uk/buildingregulations/approveddocuments Approved Documents im Überblick • Approved Document A: Structure Last Amended 2013 • Approved Document B: Fire Safety Last Amended 2013 • Approved Document C: Site preparation and resistance to contaminates and moisture Last Amended 2013 • Approved Document D: Toxic Substances Last Amended 2013 • Approved Document E: Resistance to the passage of sound Last Amended 2013 • Approved Document F: Ventilation Last Amended 2013 • Approved Document G: Sanitation, Hot Water Safety and Water Efficiency Last Amended 2013 • Approved Document H: Drainage and Waste Disposal Last Amended 2013 • Approved Document J: Combustion appliances and Fuel Storage systems Last Amended 2013 • Approved Document K: Protection from falling, collision and impact Last Amended 2013 • Approved Document L: Conservation of fuel and power Last Amended 2013 • Approved Document M: Access to and Use of Buildings Last Amended 2013 • Approved Document N: Glazing - safety in relation to impact, opening and cleaning (WALES only) • Approved Document P: Electrical safety – dwellings Last Amended 2013 • Approved Document 7: Material & Workmanship Last Amended 2013 21 22 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Bauablauf und Versicherung d) Abweichende Regelungen in Schottland und Nordirland Als autonome Regionen mit eigener Gesetzgebung haben Schottland und Nordirland eigene Baurichtlinien. Inhaltlich sind diese den UK Building Regulations sehr ähnlich. Unterschiede gibt es jedoch beim Verfahrensablauf, bei bestimmten Begriffen und beim Format technischer Dokumente. In Schottland heißen die Baurichtlinien Building Standards (statt Building Regulations). Ein spezifisches Dokument analog zum Approved Document Part M, das den Zugang und Gebrauch von Gebäuden reguliert, fehlt hier beispielsweise; stattdessen wird dieser Themenkomplex gemeinsam mit Sicherheitsbestimmungen für Elektroinstallationen, Glasarbeiten und Fallschutz in der Broschüre Safety behandelt. http://www.gov.scot/Topics/Built-Environment/Building/Building-standards In Nordirland sind die Approved Documents in einem grundsätzlich ähnlichen Format angelegt und ebenfalls mit Buchstabenkennungen versehen, die einzelnen Abschnitte sind jedoch anders benannt. So behandelt etwa der Part K in England und Wales den Fallschutz, während er in Nordirland die Belüftung reguliert. www.dfpni.gov.uk/index/law-and-regulation/building-regulations Anders als in England und Wales gibt es in Schottland und Nordirland keine privaten Approved Inspectors. Bauüberwachung und -abnahme werden dort vollständig von lokalen Behörden ausgeführt. Schottland: Technical Booklets Nordirland: Technical Booklets • Structure • Technical Booklet B: Materials and workmanship • Fire • • Environment Technical Booklet C: Preparation of site and resistance to contaminants and moisture • Safety • Technical Booklet D: Structure • Noise • Technical Booklet E: Fire safety • Energy • Technical Booklet F1: Conservation of fuel and power in dwellings • Sustainability • Technical Booklet F2: Conservation of fuel and power in buildings other than dwellings • Technical Booklet G: Resistance to the passage of sound • Technical Booklet H: Stairs, ramps, guarding and protection from impact • Technical Booklet J: Solid waste in buildings • Technical Booklet K: Ventilation • Technical Booklet L: Combustion appliances and fuel storage systems • Technical Booklet N: Drainage • Technical Booklet P: Sanitary appliances, unvented hot water storage systems and reducing the risk of scalding • Technical Booklet R: Access to and use of buildings • Technical Booklet V: Glazing Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Bauablauf und Versicherung e) Building Control (in etwa: Baukontrolle) Wer Bauarbeiten jeglicher Art ausführt, muss sicherstellen, dass seine Arbeiten den Building Regulations entsprechen. Ob das der Fall ist, wird von einem Building Control Inspector fortlaufend überprüft – sowohl in der Planungs- als auch in der Bauphase. Handwerker müssen daher zu jeder Zeit mit einem unangemeldeten Kontrollbesuch rechnen. Am häufigsten werden jene Bauteile kontrolliert, die später geschlossen werden (Decken etc.). Dabei stehen sicherheitsrelevante Themen wie Brandschutz oder Absturzsicherheit (Geländer) im Vordergrund. Am Ende wird jedes Projekt von der Building Control abgenommen. Bei der Zusammenarbeit mit dem Building Control Service gibt es zwei Möglichkeiten: • Building Control Service durch die örtlichen Behörden • Building Control Service durch einen Approved Building Inspector Die Genehmigung wird, je nach Umfang und Art der Arbeiten, per Full Plans Application oder Serving Building Notice beantragt. Verantwortlich dafür ist der Bauherr, in der Praxis übernimmt jedoch häufig der Architekt die Anmeldung. f ) Considerate Constructors Scheme (in etwa: Programm für rücksichtsvolle Bauunternehmer) Der Considerate Constructors Scheme ist eine landesweite Initiative der britischen Bauindsutrie, um ihr Image in der Öffentlichkeit zu verbessern. Baufirmen und Unternehmen, die sich bei diesem Programm registrieren, verpflichten sich freiwillig zu besonders rücksichtsvollem Verhalten gegenüber Gesellschaft, Mitarbeitern und Umwelt. Als Leitfaden dient dabei der Code of Considerate Practice, dessen Einhaltung bei den registrierten Unternehmen überprüft wird. Sein Ziel ist es, auch jenseits der gesetzlichen Regelungen für eine bestmögliche Baupraxis zu sorgen. Die Registrierung ist für deutsche Main Contractors (Generalunternehmer) nicht verpflichtend, aber empfehlenswert – insbesondere dann, wenn größere Projekte mit öffentlichen Bauherren angestrebt werden. Die Teilnahme an Registrierung eines Unternehmens • Die Registrierungsgebühr richtet sich nach dem Firmenumsatz • Bei einem Besuch zu Beginn wird sichergestellt, dass der Betrieb die Anforderungen erfüllt; im Anschluss wird ein Certificate of Registration ausgestellt • Registrierte Betriebe werden von einem Kontrolleur aufgesucht, der subjektiv bewertet, in welchem Umfang der Code of Considerate Practice in jedem der fünf Bereiche erfüllt wird • Gelingt es einem Betrieb nicht, die Anforderungen zu erfüllen, kann der CCS Chairman den Ausschluss aus dem Programm beschließen dem Programm schafft Vertrauen und demonstriert ein gewisses Maß an Erfahrung auf dem britischen Markt. Betriebe haben zwei Möglichkeiten, an dem Programm teilzunehmen: • Registrierung als Unternehmen • Registrierung einer einzelnen Baustelle Während die Teilnahme als Unternehmen Wettbewerbsvorteile bietet, kann die Registrierung einer Baustelle in manchen Fällen nötig sein, um bestimmte Anforderungen zu erfüllen, etwa den Code for Sustainable Homes (siehe Kapitel 4.3). Die Anmeldung ist in beiden Fällen online möglich: www.ccscheme.org.uk Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist die Registrierung als Betrieb extrem schwierig, oft sogar unmöglich. Die Registrierung der Baustelle ist in diesem Fall der einfachere, erfolgversprechendere Weg. Die Gebühr für die Registrierung einer Baustelle richtet sich nach der Bausumme. Sie reicht von £ 120 (Bausumme bis £ 100.000) bis £ 1050 (Bausumme über £ 10 Mio.). Registrierung einer Baustelle • Die Registrierungsgebühr richtet sich nach der Bausumme • Ein Kontrolleur kontaktiert die Baustelle üblicherweise nach ca. 1/4 der Bauzeit, um einen geeigneten Zeitpunkt für einen Besuch zu vereinbaren • Baustellen werden in der Regel zwei mal aufgesucht, üblicherweise nach 1/4 und nach 2/3 der Bauzeit • Der Kontrolleur beurteilt, ob Baustellenzugang, Ausstattung und Abläufe den Anforderungen des Code of Considerate Practice entsprechen • Der Kontrolleur erstellt einen Bericht für den Site Manager, in dem dargelegt wird, in welchem Umfang der Code in jedem der fünf Bereiche erfüllt wird • Gelingt es einer Baustelle nicht, die Anforderungen zu erfüllen, kann der CCS Chairman den Ausschluss aus dem Programm beschließen 23 24 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Bauablauf und Versicherung 3.3 Versicherungen Das britische Versicherungssystem ist dem deutschen System grundsätzlich ähnlich, allerdings gibt es einige feine, aber wichtige Unterschiede, die man kennen sollte. Die wichtigsten Versicherungen in der Bauwirtschaft sind: • Professional Indemnity Insurance – Berufshaftpflichtversicherung • Public Liability Insurance – Betriebshaftpflichtversicherung • Employers Liability Insurance – Arbeitgeberhaftpflichtversicherung Die benötigte Versicherung hängt im Detail von mehreren Faktoren ab: • Ist die Firma in Deutschland oder in Großbritannien gemeldet? • Tritt die Firma als Generalunternehmer oder als Subunternehmer auf? • Wenn sie als Generalunternehmer auftritt, müssen die Arbeiten der Subunternehmer mitversichert werden • Bauherren oder Projektentwickler können spezielle Versicherungen oder gewisse Deckungssummen verlangen. Dies muss von Fall zu Fall verhandelt werden Der Generalunternehmer muss sicherstellen, dass das gesamte Projekt einschließlich der Subunternehmer versichert ist. Ob ein sub contractor (Subunternehmer) mitversichert werden muss, hängt von dessen Eigenschaften ab. Es wird zwischen zwei Typen unterschieden: • ‘Labour only’ Sub Contractor – eine oder mehrere Personen, die vom Generalunternehmer direkt beauftragt werden. Dieser kontrolliert ihre Arbeiten und tritt faktisch als ihr Arbeitgeber auf. Diese Sub Contractors haben üblicherweise keine eigene Versicherung. • ‘Bona Fide’ Sub Contractor – eigenständige Betriebe, die der Generalunternehmer beauftragt, um spezialisierte Arbeiten auszuführen. Diese Subunternehmen kontrollieren ihre Arbeiten selbst und sollten über eigene Versicherungen verfügen. Subunternehmer Generalunternehmer Falls der Betrieb keinen Sitz in Großbritannien hat, sollte vor Vertragsunterschrift mit der deutschen Versicherung der Versicherungsschutz geprüft werden. Es ist ratsam, die Firma in Großbritannien anzumelden. Folgende Versicherungen sind dann Standard: • Professional Indemnity Insurance Berufshaftpflichtversicherung • Public Liability Insurance Betriebshaftpflichtversicherung • Employers Liability Insurance Arbeitgeberhaftpflichtversicherung Folgende Versicherungen sind in Großbritannien für jeden Arbeitgeber Pflicht: • Employers Liability Insurance Arbeitgeberhaftpflichtversicherung (Ausnahmen: Beschäftigung von Familienmitgiedern, Firmensitz im Ausland) • Motor Third Party Liability insurance KFZ-Haftpflichtversicherung Nicht verpflichtend, aber dringend zu empfehlen, da üblicherweise vom Bauherrn verlangt: • Public Liability Insurance Betriebshaftpflichtversicherung Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Bauablauf und Versicherung Die Erfahrung zeigt, dass im gesamten Versicherungsbereich das deutsche, aber auch das europäische Regelwerk nicht eins-zu-eins angewendet werden kann. Deshalb ist es in jedem Fall zu empfehlen, mit britischen Versicherungen vor Ort in Kontakt zu treten und mit lokalem Know-how zu arbeiten. Betriebe, die z. B. für englische Privatkunden tätig werden wollen, können in der Regel Verträge bei britischen Versicherungen abschließen, allerdings wird jede Versicherung als Einzelfall entschieden. Betriebe sollten daher mit ihrer bestehenden deutschen Versicherung klären, ob die Arbeiten, die in Großbritannien ausgeführt werden, versichert werden. Dies ist häufig der Fall – wenn nicht, kann die deutsche Versicherung an englische Partnerversicherungen vermitteln, was zusätzliche Sicherheit schafft. a) Relevante Versicherungsbestimmungen in Main Contracts Der Main Contractor (Generalunternehmer) trägt üblicherweise ein großes Risiko. Je nach Projekt und Vertragsform kann der Employer (Bauherr) vom Main Contractor den Nachweis über eine ganze Reihe von Versicherungen fordern, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen hinausgehen. Die folgenden Versicherungen werden in den Verträgen der weit verbreiteten Reihe JCT Contracts üblicherweise verlangt: • Berufshaftpflichtversicherung • Arbeitgeberhaftpflichtversicherung • Betriebshaftpflichtversicherung • Versicherung für Bauarbeiten • Errichtung neuer Gebäude: Versicherung aller Risiken am Bau durch den Contractor • Errichtung neuer Gebäude: Versicherung aller Risiken am Bau durch den Employer (Bauherr) • Versicherung für bestehende Gebäu- de: Bauarbeiten oder Anbauten an bestehende Gebäude b) Berufshaftpflichtversicherung Die Professional Indemnity Insurance (Berufshaftpflichtversicherung) ist die wichtigste Versicherung im Baubereich. Sie haftet • bei Ansprüchen, die während der Geltungsdauer gegenüber dem Versicherungsnehmer im Zuge seiner Berufsausübung auf der Grundlage zivilrechtlicher Haftbarkeit geltend gemacht werden • bei Verlusten, die dem Versicherungsnehmer während der Geltungsdauer aufgrund von unlauteren oder betrügerischen Handlungen jetziger oder früherer Partner, Projektleiter oder Angestellter entstehen • für Rechtskosten zur Abwehr von Regressansprüchen bis zur Haftungsgrenze • für einen Teil der Rechtskosten bei Ansprüchen, die die Haftungsgrenze übersteigen c) Haftungsgrenze Die Limits of Indemnity, die Haftungsgrenze, gilt für die Gesamtsumme der Ansprüche, die innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Je höher die Haftungsgrenze ist, desto höher ist auch die Versicherungsprämie. Die Haftungsgrenze muss • den Mindestanforderungen der jeweiligen Berufsvertretung entsprechen • die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen • alle absehbaren Eventualitäten hinsichtlich Art und Zeitraum der Arbeiten berücksichtigen • bezahlbar sein d) Auswirkungen der CDM Die Construction (Design and Management) Regulations 2007 (CDM) haben Auswirkungen auf die Berufshaftpflicht- versicherung. • Die Berufshaftpflichtversicherung kann erweitert werden, um Planning Supervision (Bauüberwachung) als Teil der Tätigkeit des Versicherten festzulegen • Der Ausschluss von Haftungen, die sich aus kriminellen Handlungen ergeben, muss angepasst werden • Die Versicherer tragen einen Teil der Kosten für strafrechtliche Verteidigung; nachfolgende zivilrechtliche Klagen sind wahrscheinlich e) Betriebshaftpflichtversicherung Die Public Liability Insurance (Betriebshaftpflichtversicherung) bietet Schutz gegen Klagen von Bürgern, die Verletzungen oder Sachschäden im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit des Betriebs erleiden. • Betriebe sollten sämtliche potentielle Risiken bedenken, wenn sie sich für oder gegen eine Betriebshaftpflichtversicherung entscheiden f ) Versicherung der Bauarbeiten Die Insurance of the Works (Versicherung der Bauarbeiten) deckt Schadensersatzleistungen ab, die die Reparatur, Wiederherstellung oder Ersetzung von verlorenem oder beschädigtem Eigentum beinhalten können. • Versicherungsnehmer sind der Employer und der Main Contractor • Verlust oder Beschädigung sind abgesehen von einigen Ausnahmen abgedeckt • Der Versicherungsschutz gilt für die Vertragsbaustelle • Der Schaden muss während der Laufzeit der Versicherung aufgetreten sein • Der Versicherungsschutz wird meist jahresweise vom Contractor abgeschlossen und deckt sämtliche Contracts ab. Es ist zwar möglich, den Versicherungsschutz separat auf der 25 26 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Bauablauf und Versicherung Basis eines Einzelvertrags zu regeln; dies ist jedoch teurer • In Verträgen der Reihe JCT Building Contracts muss der Versicherungsschutz in Kraft bleiben, bis die Beauftragung durch den Contractor abgeschlossen oder beendet ist (until the issue of certificate of practical completion or determination of the contractor’s employment) g) Arbeitgeberhaftpflichtversicherung Die Employers Liability Insurance (Arbeitgeberhaftpflichtversicherung) basiert auf dem Employers’ Liability (Compulsory Insurance) Act 1969. Die meisten Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen Schadensersatzansprüche ihrer Angestellten zu versichern, die diese aufgrund von Verletzungen oder Krankheiten im Zusammenhang mit ihrer Anstellung geltend machen können. • Arbeitgeber sind für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Angestellten während der Arbeitszeit verantwortlich • Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn mindestens einer der Angestellten normalerweise in England, Schottland oder Wales ansässig ist • Die Haftungssumme muss mindestens 5 Millionen Pfund betragen; tatsächlich bieten die meisten Versicherungen eine Haftungssumme von mindestens 10 Millionen Pfund an • Die Versicherung muss bei einem autorisierten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Ist das nicht der Fall, macht man sich möglicherweise strafbar • Für jeden Tag ohne adäquaten Versicherungsschutz kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Pfund verhängt werden Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Ökologisches Bauen 4. Ökologisches Bauen 4.1 Allgemeines „Grünes Bauen“ hat in Großbritannien Hochkonjunktur – zumindest als Begriff: Bauträger, Immobilienentwickler und Makler etikettieren ihre Projekte gerne als „Green Building“, um sich zeitgemäß und modern zu geben. Anders als in Deutschland, wo beispielsweise der Passivhaus-Standard exakte Kriterien vorgibt, ist das britische „Green Building“ jedoch kein bautechnisches Konzept, sondern die eher vage Vorstellung einer Bauweise, die „gut für Umwelt und Klima“ ist. Dementsprechend ist das technische Fachwissen in Sachen ökologisches Bauen in Architektur, Baugewerbe und Handwerk deutlich geringer als in Deutschland. Darin steckt eine große Chance für deutsche Handwerker, deren Expertise in Großbritannien einen echten Marktvorteil bietet. Einen allgemein anerkannten, objektiven „Green Building“-Standard gibt es in Großbritannien nicht. Stattdessen sind im Laufe der letzten Jahre unzählige Initiativen und Förderprogramme entstanden – sei es seitens der Regierung, der Kommunen, Lobbygruppen, privater Akteure oder sogar bezogen auf einzelne Bauprojekte. Viele dieser Initiativen werden nach einiger Zeit wieder eingestellt. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen im ökologischen Bauen sind eher von Aktionismus als von langfristiger Planung geprägt. Die Folge ist ein Wirrwarr von Förderprogrammen und Projekten, das kaum jemand überblickt. Das gilt nicht nur für Gebäudetypen, sondern auch für ökologisch orientierte Bauprodukte (z. B. Dreifachverglasung) und für Handwerkerleistungen. Dementsprechend unmöglich ist es, einen allgemein gültigen Leitfaden zu formulieren. Im Folgenden werden daher die wichtigsten „Green Building“-Initiativen vorgestellt, die sich etabliert haben und die voraussichtlich auch langfristig bestehen werden. 4.2 Der rechtliche Rahmen: PART L Building Regulations Unabhängig von Initiativen und Fördermöglichkeiten gelten beim ökologischen Bauen die Bauvorschriften des PART L (Conservation of fuel and power) der Building Regulations. Vgl. Punkt 3.2 c) Building Regulations 4.3 Etablierte Initiativen und Programme a) Code for Sustainable Homes Der Code for sustainable homes ist ein freiwilliger nationaler Standard für nachhaltiges Entwerfen und Bauen im Wohnbereich. Das Ziel ist, CO2-Emissionen zu reduzieren und Nachhaltigkeitsstandards zu setzen, die strenger sind als die derzeit in den Building Regulations definierten Mindestanforderungen. Der Code for sustainable homes definiert neun Bereiche für nachhaltiges Bauen und Entwerfen: • Energie/CO2 • Wasser • Materialien • Wasserabfluss (Flutprävention) • Abfall • Schadstoffbelastung • Gesundheit und Wohlbefinden • Management und Ökologie Durch ein festgeschriebenes Bewertungsverfahren wird ermittelt, in welchem Umfang ein Gebäude die Anforderungen dieser neun Bereiche erfüllt. Daraus ergibt sich eine Bewertung von Level 1 bis zur höchsten Bewertung Level 6. Obwohl der Code for sustainable homes im Grundsatz eine freiwillige Selbstverpflichtung ist, wurden die Anforderungen des Level 3 inzwischen in die Buildung Regulations übernommen und müssen deshalb verbindlich eingehalten werden. Die Einhaltung eines höheren Levels kann verlangt werden, wenn Kommunen dies im Zuge der Stadtplanung politisch festgelegt haben. Um Level 3 zu erreichen, muss ein Gebäude die folgenden Eigenschaften aufweisen: • 25% höhere Energieeffizienz als ein Gebäude, das nach dem üblichen Standard der Building Regulations 2006 errichtet wurde • Maximaler Wasserverbrauch von 105 Liter pro Person und Tag • weitere Mindeststandards betreffen etwa Materialien, Abfluss von Regenwasser und Abfallbeseitigung auf der Baustelle Um das höchste Level 6 zu erreichen, muss ein Gebäude deutlich strengere Maßgaben erfüllen: • CO2-Emissionswert von O, d. h. keinerlei Ausstoß von Kohlendioxid durch Energieverbrauch • Maximaler Wasserverbrauch von 80 Liter pro Person und Tag • Mindestens 30% des Wasserbedarfs soll aus Regenwasser oder durch Recycling von Brauchwasser generiert werden 27 28 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Ökologisches Bauen Für Level 6 müssen zusätzlich zur Erfüllung dieser Mindeststandards Punkte aus den folgenden Bereichen erzielt werden: • Stromsparende Hausgeräte und Beleuchtung • Zugängliche Regentonnen • Bestmögliche Reduzierung des Wasserabflusses an der Oberfläche • Verwendung umweltfreundlicher Materialen • Minimierung von Abfällen beim Bau • Größtmögliche Vorkehrungen für Recycling • Vermehrte Belichtung durch Tageslicht, effektive Isolierung Um verschiedenen Gebäudetypen gerecht zu werden, beinhaltet das Programm mehrere Gebäudetypologien (Building Versions), die in Übereinstimmung mit den britischen Building Regulations regelmäßig überarbeitet werden. BREEAM-Bewertungen werden in Großbritannien von verschiedenen Richtlinien und Behörden vorausgesetzt. Bei der Bewertung widmet sich BREEAM acht Hauptbereichen: • Energie • Transport • Wasser • Schadstoffbelastung • Material und Abfall • Flächenverbrauch und Ökologie • Gesundheit und Wohlbefinden weitere Infos: www.breeam.org b) BREEAM BREEAM ist ein renommiertes, weltweit etabliertes Programm zur Bewertung und Ratifizierung von Gebäuden unter ökologischen Gesichtspunkten. 1990 gegründet, hat BREEAM nach eigenen Angaben inzwischen über 250.000 Gebäude zertifiziert. Die Initiative nimmt für sich in Anspruch, einen besonders umfassenden und nachvollziehbaren Standard für nachhaltiges Entwerfen, Bauen und Betreiben von Wohn- und Bürogebäuden zu setzen, der weltweit akzeptiert wird. Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Ökologisches Bauen c) Feed-in Tariffs / Microgeneration Certification Scheme Ähnlich wie in Deutschland können Privathaushalte oder Organisationen, die selbst Energie erzeugen (z. B. mit Photovoltaikanlagen oder Windkraft), den gewonnen Strom ins Netz einspeisen. Dafür erhalten sie eine staatlich geförderte Vergütung, den Feed-in Tariff (FIT). Wärmegewinnung wird mit der Renewable Heat Incentive (RHI) und dem Renewable Heat Premium Payment (RHPP) vergütet. Hierfür müssen sowohl die Anlage als auch der ausführende Betrieb nach dem Microgeneration Certification Scheme zertifiziert sein. Das MCS gilt für elektrizitätserzeugende Systeme mit einer Leistungsfähigkeit bis zu 50kW und für wärmeerzeugende Systeme bis 45kW. Die folgenden Verfahren werden dabei berücksichtigt: • Biomasse • Wärmepumpen (Luft und Erdwärme) • Mikro-Wasserturbinen • Kraft-Wärme-Kopplung • Systeme zur Dachmontage (Satteloder Pultdach) • Photovoltaik • Solarwärme • Windkraftanlagen Eine Übersicht über Institutionen und Betriebe, die die Zertifizierung nach MCS vornehmen, bietet die Website des Programms. weitere Infos: www.microgenerationcertification.org d) Green Deal Der Green Deal ist eine Initiative, die 2012 ins Leben gerufen wurde, um Hausbesitzer beim effizienten Umgang mit Energie zu unterstützen. Die Regierung fördert das Programm mit finanziellen Mitteln. Einige Aspekte, die bereits im eben genannten Microgeneration Certification Scheme enthalten sind, sind auch Teil der Maßnahmen des Green Deal: • Isolierung (z. B. massive Wände, Hohlwände, Dachisolierung) • Heizungsanlagen • Abdichtung gegen Zugluft, Doppelverglasung • Erzeugung erneuerbarer Energien (z. B. Solarpaneele oder Wärmepumpen) Um Kunden Leistungen anzubieten, die gemäß den Richtlinien des Green Deal anerkannt werden, ist eine Registrierung notwendig. Autorisierte Betriebe können in folgenden Bereichen tätig werden: • Als Assessor, um Kunden zu beraten, Häuser zu begutachten und Konzepte zur Verbesserung der Energiebilanz zu erarbeiten • Als Installer, um optimierte Anlagen und Bauteile einzubauen • Als Provider, um Kunden Finanzierungsmöglichkeiten anzubieten und bauliche Maßnahmen durch einen autorisierten Installer zu vermitteln Für Handwerksbetriebe kann die Registrierung als Installer sinnvoll sein, da Baumaßnahmen zur Energieeffizienz, die durch den Green Deal gefördert werden, nur von entsprechend autorisierten Betrieben vorgenommen werden dürfen. Ein weiterer Vorteil ist, dass registrierte Betriebe als Green Deal Installer für sich werben und das Qualitätssiegel des Green Deal nutzen können. Die Voraussetzung dafür ist allerdings eine britische Firmenadresse – für deutsche Unternehmen ist dieser Schritt daher nur dann möglich, wenn sie eine Niederlassung in Großbritannien haben. Die Registrierung eines Produktes, beispielsweise eines besonders energiesparenden Boilers, ist jedoch auch mit Firmensitz in Deutschland möglich. Es gibt zahlreiche Firmen und Institutionen, die die Registrierung als Assessor oder Installer anbieten. Üblicherweise wird dabei verlangt, dass der zu registrierende Betrieb ein Büro mit Sitz in Großbritannien hat. Bei wem man sich registrieren lässt, hängt von der Art des eigenen Betriebs bzw. der ausgeführten Tätigkeiten ab. Auch die Kosten für die Registrierung sind je nach Anbieter unterschiedlich. Eine Liste von Registrierungsstellen mit Suchfunktion bietet die entsprechende Website: gdorb.decc.gov.uk/certification-body-search Die Zertifizierung als Provider ist komplexer; hierfür muss man u. a. einen „Fitness test“ bestehen: gdorb.decc.gov.uk/providers/become-a-provider 29 30 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Ökologisches Bauen e) Passivhaus Trust und Passive House Academy Der Passivhaus Trust ist eine unabhängige, nicht-kommerzielle Organisation, die die Umsetzung und Anwendung des deutschen Passivhaus-Standards fördert. Dieser hat in Großbritannien einen so guten Ruf, dass sogar der deutsche Ausdruck Passivhaus übernommen wurde. Die Einhaltung dieses Standards geschieht auf freiwilliger Basis. weitere Infos: www.passivhaustrust.org.uk Dem gleichen Anliegen widmet sich die Passive House Academy, die Beratungsleistungen, Schulungen und Zertifizierungen anbietet. weitere Infos: www.passivehouseacademy.com 4.4 „Green Building“ in der Praxis Handwerker und Zulieferer, die in Großbritannien tätig sind, sehen sich so gut wie immer früher oder später mit den genannten Programmen konfrontiert. Die Auswahl liegt beim Auftraggeber – gleich ob Projektentwickler, Kommune, öffentliche Hand oder privater Bauherr. Bei neuen Projekten sollte man daher möglichst früh mit dem Auftraggeber klären, welches der Programme zur Anwendung kommt und in Erfahrung bringen, welche Anforderungen sich daraus für den eigenen Betrieb oder die eigene Arbeit ergeben. Noch komplizierter wird es dadurch, dass die einzelnen Programme nicht untereinander abgestimmt und erst recht nicht deckungsgleich sind – es kann daher vorkommen, dass man von zwei Initiativen gegensätzliche Anforderungen mitgeteilt bekommt. Auch sind die Akkreditierungen und Eignungstests immer nur für die jeweilige Initiative gültig. Nicht-britischen Betrieben wird mit dieser Praxis das Leben oft unnötig schwer gemacht, nicht selten mit dem Ziel, ihnen die Teilnahme an einem Projekt unmöglich zu machen. In solchen Fällen hilft es, kühl und sachlich die technischen Eigenschaften und Vorteile des eigenen Produktes herauszustellen. Die Erfahrung zeigt, dass sowohl deutsche Produkte als auch das deutsche Verständnis von ökologischem Bauen im Handwerk so ausgereift sind, dass die Qualität des Angebots als bestes Argument dient – und am Ende auch überzeugt. Während in Deutschland beim ökologischen Bauen messbare Systeme und Werte zählen (KFW, Passivhaus, U-Werte, BlowerDoor-Test usw.), ist diese Normierung in Großbritannien (noch) nicht üblich. Deutsche Produkte und deutsches Handwerk sind in diesem Bereich messbar weiter entwickelt und werden daher in Großbritannien sehr geschätzt, was ihnen gute Marktchancen eröffnet. Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Registrierungen für Handwerker 5. Registrierungen für Handwerker 5.1 Allgemeines Je nach Branche ist es für Handwerker in Großbritannien sinnvoll oder sogar zwingend notwendig, sich offiziell als Competent Person registrieren zu lassen. Die Registrierung bietet viele Vorteile, etwa die Möglichkeit, ausgeführte Arbeiten selbst zu zertifzieren. Bauherren oder Generalunternehmer erwarten meist, dass der Handwerksbetrieb registriert ist. Selbst wenn die Registrierung nicht zwingend vorgeschrieben ist, bietet sie daher auf dem Markt große Vorteile. Bei den folgenden Berufsgruppen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeiten, ist die Registrierung in jedem Fall notwendig, um Aufträge zu erhalten: 5.2 Gesetzliche Vorschriften im Elektrobereich Elektroarbeiten sind in Großbritannien grundsätzlich streng reguliert. Als Handwerker sollte man daher mit den dort üblichen Leitungsnetzen vertraut sein und die nationalen Bauvorschriften in Bezug auf Elektroarbeiten genau kennen: von der Institution for Engineering and Technology (IET) gemeinsam mit der British Standards Institution (BSI). Als Behörde ist die IET für Elektroinstallationen zuständig. Weitere Infos: www.electrical.theiet.org wer Elektroarbeiten ausführen darf, sondern sind als Bauvorschriften zu verstehen, denen die ausgeführte Arbeit entsprechen muss. b) Building Regulations (Bauvorschriften) Die Building Regulations setzen die Standards für Elektroinstallationen in Wohnbauten (Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Wohnungen usw.). Die Building Regulations sagen nichts darüber aus, • Part P – Electrical safety / Dwellings Dieser Abschnitt reguliert die Sicherheit elektrischer Installationen. Seit 2005 müssen alle Elektroarbeiten in Wohnbauten in England und Wales die darin beschriebenen Anforderungen erfüllen. a) BS 7671 (The IET Wiring Regulations) Diese Vorschrift setzt den allgemeinen Standard für Elektroinstallationen in Großbritannien. Festgelegt wird sie • Elektroinstallation • Gasinstallation • Asbestarbeiten (Entfernung von Asbest) In allen anderen Berufsfeldern ist die Registrierung nicht unbedingt nötig, aber dennoch dringend zu empfehlen. Durchgeführt wird die Registrierung nicht von einer staatlichen Stelle, sondern von vielen unterschiedlichen privaten Anbietern. Welcher Anbieter und welches Registrierungsprogramm der Tätigkeit des eigenen Betriebs entspricht, erfährt man online unter dem Punkt “Choose a scheme”: www.gov.uk/building-regulationscompetent-person-schemes Am wichtigsten ist die Registrierung für Handwerker, die Elektroarbeiten anbieten. Im Folgenden wird daher die Registrierung beispielhaft für diesen Bereich beschrieben. Folgende Abschnitte sind für Elektriker relevant: 31 32 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Registrierungen für Handwerker • Part L – Conservation of fuel and power Dieser Abschnitt formuliert Anforderungen an die Energieeffizienz im Bereich Elektrik und Heizung. Jeder, der Elektroarbeiten ausführt, muss mit dem Part L vertraut sein und über die nötigen Fachkompetenzen verfügen, um seine Arbeiten entsprechend dieser Vorschriften auszuführen. c) Electricity at Work Regulations 1989 Diese Vorschrift reguliert Elektroarbeiten in Gewerbe- oder Industriebauten. Ein Health and Safety Executive (HSE) hat die Aufgabe sicherzustellen, dass Elektroinstallationen in diesen Gebäudetypen den Sicherheitsanforderungen genügen. Weitere Infos: www.hse.gov.uk 5.3 Registrierung und Eigenzertifizierung Elektroinstallateure können sich auf verschiedene Weise als Electrical Competent Person registrieren lassen. Diese Registrierung ist nicht verpflichtend, aber sehr zu empfehlen, denn registrierte Betriebe können ihre ausgeführten Arbeiten selbst zertifizieren. Die Registrierung ist bei folgenden Berufsverbänden möglich: • ECA – Electrical Contractors Association – www.eca.co.uk • JIB – Joint Industry Board - www.jib. org.uk • NIC EIC - www.niceic.com Die Eigenzertifizierung erleichtert und beschleunigt die Arbeit deutlich: Registrierte Handwerker dürfen Arbeiten, die in den Building Regulations als meldepflichtig definiert sind, selbst abnehmen und als sicher und vorschriftsgemäß zertifizieren. Folgendes gibt es dabei zu beachten: • Innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten muss dem Auftraggeber ein Building Regulations compliance certificate überstellt werden, das sich in der Form von Kommune zu Kommune unter- scheidet. Außerdem muss die lokale Baubehörde über die ausgeführten Arbeiten unterrichtet werden, damit sie diese in den Akten vermerken kann. • Der Elektriker sollte dem Auftraggeber außerdem ein ausgefülltes Electrical Installation Certificate übergeben. Dieses Formular bestätigt, dass die ausgeführten Arbeiten geprüft und für sicher befunden wurden • Bei Eigenzertifizierung entfällt die Abnahme durch die lokale Behörde oder einen Approved Inspector Die Registrierung erfolgt nach dem Competent Person Scheme, einem Programm zum Nachweis handwerklicher Fähigkeiten. Elektriker, die als Electrical Competent Person registriert sind, werden auf der Website www.electricalcompetentperson.co.uk aufgelistet und können auf diese Weise von Auftraggebern leicht gefunden werden – ein weiterer Vorteil, der die Chancen auf dem Markt verbessert. Weitere Infos: www.gov.uk/building-regulations-competent-personschemes Das Electrical Competent Person Scheme richtet sich an Betriebe, die Elektroarbeiten als Hauptgeschäftsfeld ausführen. Folgende Programme sind von der Regierung anerkannt: Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Registrierungen für Handwerker Name des Programms Kurzform Website Benchmark Certification Limited Benchmark www.benchmark-cert.co.uk British Standards Institution BSI www.kitemark.com Building Engineering Services Competence Assessment Limited BESCA www.besca.org.uk Certsure Certsure www.certsure.com NAPIT Registration Limited NAPIT www.napit.org.uk Oil Firing Technical Association Limited OFTEC www.oftec.org.uk Stroma Certification Limited Stroma www.stroma.com Art der ausgeführten Arbeiten Programme Wohnbereich: Installation festverlegter elektrischer Anlagen mit niedriger oder extra-niedriger Spannung Benchmark, BSI, BESCA, Certsure, NAPIT, OFTEC, Stroma Wohnbereich: Installation festverlegter elektrischer Anlagen mit niedriger oder extra-niedriger Spannung als Teil anderer Arbeiten, die von der registrierten Person ausgeführt werden Benchmark, BESCA, Certsure, NAPIT, OFTEC, Stroma Sonstige Bauten (kein Wohnbereich): Installation von Beleuchtungs- oder elektrischen Heizungsanlagen Benchmark, BESCA, Certsure, NAPIT, Stroma 5.4 Zertifizierung durch Dritte Wenn der ausführende Elektroinstallateur nicht registriert ist, müssen die abgeschlossenen Arbeiten von einer externen Stelle abgenommen werden. Diese muss in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten informiert werden. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: • ein Building Control Inspector, entweder ein Vertreter der lokalen Baubehörde oder ein privater Prüfer mit behördlicher Zulassung • ein Elektriker, der als Third-party Certifier zugelassen ist (nur in England) Das bedeutet: Ein deutscher Elektriker kann auch ohne Registrierung arbeiten – allerdings nur dann, wenn er im Voraus einen registrierten Partnerbetrieb findet, der die Zertifizierung der abgeschlossenen Arbeiten verantwortlich übernimmt. 5.5 Die Identifikationskarte: CSCS/ECS Card In Großbritannien müssen alle Handwerker, die auf einer Baustelle arbeiten, eine CSCS Card zur Identifikation mit sich führen. CSCS, kurz für Construction Skills Certification Scheme, ist ein offizielles Zertifizierungsprogramm, mit dem Handwerker bestimmte Fähigkeiten nachweisen können. Die Karte zeigt also, über welche Kompetenzen und Qualifikationen ihr Inhaber verfügt. • Dieser Nachweis ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in der Regel vom Auftraggeber oder vom Generalunternehmer verlangt • Die Identifikationskarte ist daher zwingend notwendig, um Zutritt zu einer Baustelle zu bekommen Elektriker benötigen eine spezielle Variante der Identifikationskarte, die ECS Card, um ihre Identität und ihre Qualifikation nachzuweisen, während sie auf der Baustelle arbeiten. ECS steht für Electrotechnical Certification Scheme und ist der allgemein gültige Standard zum Qualifikationsnachweis für Elektriker in Großbritannien. Er wird von der Bauindustrie anerkannt und unterstützt. Da sich die britische Ausbildung im Handwerk vom deutschen System unterscheidet, sind die Einteilungen der Gewerbe und Berufsabschlüsse nicht deckungsgleich. Daher wird bei der 33 34 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Registrierungen für Handwerker Vergabe der CSCS- und ECS-Cards die Kompetenz des Handwerkers anhand von Erfahrung und Referenzprojekten individuell festgestellt. Die Registrierung läuft bei beiden Karten nach einem ähnlichen Schema ab. Um sie zu erhalten, muss man • die erforderlichen Kompetenzen nachweisen • einen Sicherheitstest bestehen • ein unterschriebenes Antragsformular einreichen • jeweils eine Gebühr für den Test und für die Karte entrichten Alle Dokumente zum Qualifikationsnachweis müssen mit beglaubigter Übersetzung eingereicht werden. Empfohlen wird, hierfür die Angebote des National Academic Recognition Information Centre (UK NARIC) zu nutzen, einer Institution, die ausländische Bildungsabschlüsse und Qualifikationen übersetzt und dort, wo es möglich ist, die Vergleichbarkeit mit britischen Abschlüssen beglaubigt. Sind die Abschlüsse nicht vergleichbar, wird die Qualifikation anhand von Beispielprojekten festgestellt. www.naric.org.uk Wichtig: Man stößt immer wieder auf Angebote von Unternehmen, die den Anmeldeprozess für Handwerker gegen eine Gebühr übernehmen. Bevor man sich auf ein solches Angebot einlässt, sollte man unbedingt verlässlich klären, welche Kosten dadurch entstehen. a) Registrierung für die ECS Card (Elektriker) Die ECS Card wird schriftlich beantragt, die Formulare unterscheiden sich dabei je nach Fachgebiet. Welchen Kartentyp man benötigt und welche Nachweise dafür gefordert werden, erfährt man auf der Website unter Card Types: www.ecscard.org.uk Neben dem ausgefüllten Formular müssen folgende Unterlagen dem Antrag beigelegt werden: • ein bestätigtes Portraitfoto in Passbildgröße • Kopien aller relevanter Qualifikationsnachweise, Zertifikate und Referenzen mit beglaubigter Übersetzung; genaue Angaben dazu stehen im jeweiligen Formular • ein Nachweis über eine anerkannte Health & Safety qualification; hat man diese nicht, muss man an der Sicherheitsprüfung ECS Health & Safety test teilnehmen Die Standardgebühr für die ECS Card beträgt £36,00. Sie ist drei Jahre gültig und kann nach Ablauf für £24,00 erneuert werden. b) Registrierung für die CSCS Card (übrige Handwerker) Während sich die ECS Card speziell an Elektriker richtet, dient für alle anderen Handwerker die CSCS Card als Identitätsnachweis. Welchen genauen Kartentyp man benötigt, kann man mit dem Cardfinder online herausfinden: www.cscs.uk.com/cardfinder Hier erfährt man auch, welchen CITB Health, Safety and Environment test man bestehen muss. Die Gebühr für den Test beträgt £17.50. Hat man den Test bestanden, meldet man sich telefonisch beim CSCS Contact Centre unter der Nummer +44 (0)344 9944 777. Dabei sollte man folgende Unterlagen vorbereitet haben: • Kontaktdaten des jetzigen oder eines vorherigen Auftraggebers inkl. Name, vollständiger Adresse und Telefonnummer • Eine Debit- oder Kreditkarte, um die Gebühr von £30 für die Karte zu entrichten • Je nach Kartentyp können weitere Dokumente nötig sein, etwa Kopien von Qualifikationsnachweisen mit beglaubigter Übersetzung. Infos dazu finden sich auf der oben genannten Website Die Karte wird nach erfolgreichem telefonischem Antrag üblicherweise am nächsten Tag verschickt. Alternativ dazu kann man die Karte auch schriftlich beantragen. Hierzu wird das entsprechende Antragsformular heruntergeladen, ausgefüllt und zusammen mit den nötigen Nachweisen und einem Scheck per Post eingeschickt. Schriftliche Anträge benötigen üblicherweise ca. 15 Tage für die Bearbeitung. http://www.cscs.uk.com/about/resources/?resource_category=2 Arbeitgeber können, um Karten für ihre Mitarbeiter zu beantragen, ein spezielles Formular nutzen und per Mail einsenden: http://www.cscs.uk.com/applying-forcards/employer-applications/ Hier sollte man alle Abschnitte des Formulars genau lesen, um sicherzustellen, dass alle beantragten Karten tatsächlich über dieses Formular beantragt werden können. Die im Antrag genannte Person wird anschließend kontaktiert, um die Gebühr einzuziehen und alle offenen Fragen zu klären, bevor die Karten ausgegeben werden. Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Registrierungen für Handwerker 5.6 Durchführung von Gasinstallationen in Großbritannien Seit 2009 ist eine Registrierung beim Gas Safe Register für Installationsarbeiten in Verbindung mit Gas verpflichtend (s. auch www.gassaferegister.co.uk). Dies gilt für inländische wie ausländische Installateure gleichermaßen, die in Großbritannien tätig werden wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Arbeiten durch ein niedergelassenes Unternehmen oder im Rahmen einer vorübergehenden Dienstleistungserbringung durchgeführt werden. Die Registrierung bezieht sich auf England, Schottland, Wales, Nordirland, Isle of Man und Guernsey. Es ist illegal, ohne Registrierung an jeglichen Gas-Vorrichtungen zu arbeiten. Die Registrierung beim Gas Safe Register muss nach 5 Jahren erneuert werden. Die Gas Safety Regulations beziehen sich sowohl auf Arbeiten mit Erdgas als auch mit Flüssiggas (LPG). Arbeiten mit Gas umfassen gemäß Gas Safe Register: Installation, Reparatur, Wartung, Austausch, Inbetriebnahme, Überprüfung und Untersuchung von einem Gasgerät, einem Gasanschluss oder einem Gastank. Arbeiten an Biogasanlagen fallen nicht unter das Gas Safe Register. Die hierfür geltenden Bestimmungen können über das offizielle Informationsportal für Anaerobe Digestion abgerufen werden. Arbeiten mit Gas im Baubereich sind gemäß der UK Building Regulations im Approved Document J (Combustion Appliances and Fuel Storage Systems) geregelt (s.Kapitel 3.2 c). Für deutsche Handwerker bedeutet dies, dass sie ihre in Deutschland erworbene Gesellen- oder Meisterqualifikation anerkennen lassen müssen. Dabei handelt es sich um eine personenbezogene Registrierung, das heißt, dass jeder Mitarbeiter eines Unternehmens, der in Großbritannien Gasinstallationen vornimmt, beim Gas Safe Register registriert sein muss. Da weder die deutsche Berufsausbildung, noch Gesellen- und Meisterqualifikationen in Großbritannien bekannt sind, ist eine Vergleichbarkeit der Berufsabschlüsse häufig schwierig. Um dieses zu erleichtern, kann ein Vergleich der Abschlüsse beim National Recognition Information Centre for the United Kingdom (NARIC) (ähnlich dem Bundesinstitut für berufliche Bildung, BiBB) vorgenommen werden. Dies können Unternehmen online auf der Internetseite des NARIC www.naric.co.uk durchführen. Die Bearbeitungsgebühr liegt bei ca. 55 GBP, Dauer ca. 15 Arbeitstage. Das Ergebnis des Vergleichs bietet eine sinnvolle Grundlage für die Registrierung beim Gas Safe Register, da die Gefahr besteht, dass dieses die in Deutschland ausgestellten Qualifikationsnachweise nicht richtig einordnen kann, auch wenn diese übersetzt sind. Für die Anerkennung der deutschen Qualifikation gibt Gas Safe Register folgende Schritte vor: 1. Ausfüllen eines Antragsformulars beim Gas Safe Register (s. Anhang), auf dem Angaben für alle zu registrierenden Mitarbeiter gemacht werden. Die einzureichenden Unterlagen müssen zuvor ins Englische übersetzt werden. Bitte keine Originaldokumente, sondern nur Kopien einreichen! 2. Das Antragsformular und die erforderlichen Dokumente können per E-Mail an euapplicants@gassaferegister.co.uk oder per Post an Gas Safe Register, 200 Cedarwood, Chineham Park, Basingstoke, Hampshire, RG24 8WD gesendet werden. 3. Gas Safe Register wertet die eingereichten Dokumente aus und teilt dem Unternehmen innerhalb von 20 Tagen das Ergebnis mit. Je nachdem, wie das Ergebnis der Prüfung ausfällt, kommen folgende Möglichkeiten in Betracht: a) Eine Aufnahme in das Gas Safe Register für die Dauer von 12 Monaten nach Begleichung der Aufnahmegebühr sowie zwei Arbeitsproben auf Baustellen in Großbritannien. Die Termine für die Arbeitsproben werden zwischen dem Gas Safe Register und dem antragsstellenden Unternehmen flexibel vereinbart. Die Arbeitsproben können bei einem konkreten Auftrag in UK durchgeführt werden. Dieses sollte aber frühzeitig mit dem Gas Safe Register abgestimmt werden. oder b) Die eingereichten Unterlagen sind nicht ausreichend für die Zulassung im Gas Safe Register. Dies würde einen Eignungstest in Großbritannien in einem vom United Kingdom Accreditation Service (UKAS) zertifizierten Gas Safe Assessment Centre nach sich ziehen. Eine andere Möglichkeit wäre, Arbeiten in einer Art Lernphase unter Beaufsichtigung eines im Gas Safe Register zugelassenen Unternehmens durchzuführen. Das Gas Safe Register muss dieses jedoch genehmigen und legt auch die Dauer der Lernphase fest. Sowohl die Kosten für den Eignungstest wie auch für die Lernphase sind vom deutschen Unternehmen zu tragen. Da Gasinstallationen in Deutschland unter den Beruf des Anlagenmechanikers Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik 35 36 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Registrierungen für Handwerker bzw. Installateurs und Heizungsbauers fallen und dadurch nach Anlage A der Handwerksordnung zulassungspflichtig sind, muss ein deutsches Unternehmen keine Registrierungsgebühr beim Gas Safe Register zahlen. Es fällt jedoch eine einmalige Aufnahmegebühr von derzeit 228 GBP an. Weiter liegen die Kosten für die Arbeitsproben durch das Gas Safe Register bei 210 GBP. Neben der Registrierung sollten sich deutsche Unternehmen in jedem Fall auch mit den British Standards vertraut machen. Informationen zu den in Großbritannien geltenden Standards im Bereich Gasinstallationen stellt das Gas Safe Register unter folgendem Link bereit: Access to Standards https://engineers.gassaferegister. co.uk/AccessToStandards.aspx Ausfüllhilfe für das Antragsformular zur Registrierung im Gas Safe Register in Großbritannien Das Antragsformular für Antragssteller aus der EU kann unter: https://engineers.gassaferegister.co.uk/AccessToStandards.aspx heruntergeladen werden. (ii) Das Feld nutzen Sie, wenn Sie eine Niederlassung in Großbritannien haben oder gründen möchten und sich deshalb permanent im Gas Safe Register registrieren lassen wollen. Hier geben Sie die Adressdaten der Niederlassung ein. (iii)Hier müssen Sie ankreuzen, ob Sie in Deutschland (oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat) eine Zulassung für Gasinstallationen haben. (iv)Wenn Sie unter iii „ja“ angekreuzt haben, kreuzen Sie hier den Ländercode des Landes an, in dem Sie die Zulassung haben (DE für Deutschland). (v) Hier kreuzen Sie an, ob Ihre Tätigkeiten in Deutschland zulassungspflichtig sind (Ja) Sie müssen hier ausführen, bei welcher Behörde in Deutschland (Handwerkskammer) Sie registriert sind, Angabe der Mitgliedsnummer, welche Installationsarbeiten Sie durchführen dürfen, das Datum der Zulassung und wie viele Jahre in Summe Sie registriert sind. (vi) Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn die Tätigkeit im Herkunftsland nicht reglementiert ist. trierungsnummern im Gas Safe Register anzugeben. Bestanden und bestehen keine Anteile, lassen Sie das Feld bitte frei. (iii)Wenn Sie sich als Einzelunternehmen registrieren lassen möchten und zuvor Anteile an einem Installationsunternehmen in Großbritannien hatten, geben Sie bitte die Registrierungsnummer beim Gas Safe Register an. (iv)Kreuzen Sie die Rechtsform Ihres Unternehmens an Sole Trader = Einzelunternehmen Partnership = Personengesellschaft (z.B. GbR) Limited Company = GmbH Government/Public body = Öffentliche Einrichtung/Behörde Other = andere Section 2a (i) Bitte kreuzen Sie an, ob Sie oder einer der zu registrierenden Mitarbeiter sich in Deutschland in einem schwebenden strafrechtlichen Verfahren, einem Beschäftigungsverbot oder einer anderen gesetzlichen Auflage befindet. Falls ja, geben Sie bitte den Sachverhalt detailliert an. Section 2 Section 1 (i) Bei vorübergehenden Arbeiten in Großbritannien kreuzen Sie das Kästchen an. Contact details in Member State of establishment = Hier geben Sie Ihre Kontaktdaten Ihres Firmensitzes in Deutschland an. Contact details in host Member State (if applicable)= Falls Sie eine Adresse in Großbritannien haben, geben Sie diese hier an. (i) Wenn Ihr Unternehmen nicht als Einzelunternehmen, sondern eine GmbH o.a. firmiert, geben Sie hier alle Geschäftsführer oder Partner an. (ii) Falls einer der Geschäftsführer oder Partner aktuell oder in der Vergangenheit Anteile an einem in Großbritannien registrierten Installationsunternehmen hat bzw. hatte, sind hier die Namen der Geschäftsführer sowie die Regis- Section 3 (i) Verantwortliche Person Hier geben Sie die Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Registrierung im Gas Safe Registers an. An diese Person geht die komplette Korrespondenz zur Registrierung. Bitte geben Sie hier die Firmenadresse an, wenn mehrere Mitarbeiter des Unternehmens registriert werden sollen! Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Registrierungen für Handwerker Section 4 (i) Hier sind die einzureichenden Un- terlagen für jeden Mitarbeiter, der registriert werden soll, anzugeben. Bitte reichen Sie jeweils Kopien (keine Originale!) ein. Proof of nationality Kopie des Personalausweises Verification of legal establishment Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug Evidence of professional qualifications Gesellen-, Meisterbriefe, andere Prüfungsnachweise Proof of 2 year professional experience Nachweis über mind. 2 Jahre Berufserfahrung Translated copy of certificate of gas fitting experience Übersetzter Nachweis über Berufserfahrung mit Gastechnik o. Fortbildungen dazu Name and address of body issuing the certificate of competence Name und Anschrift der Handwerkskammer, bei der die Prüfung abgelegt wurde Date the certificate was issued Datum der Ausstellung des Gesellen- oder Meisterbriefes Translation of the gas fitting competencies covered by the certificate Übersetzung der Arbeiten, für die mit der Gesellen- oder Meisterprüfung Kompetenz erlangt wird Translation of the training programme and/or syllabus Übersetzung der Ausbildungsinhalte der Gesellen- und/ oder Meisterprüfung Name and address of the regulatory body in the member state of origin Name und Adresse der Handwerkskammer, bei der das Unternehmen Mitglied ist Translated copy of licensing and/or registration held in member state Übersetzter Nachweis der Mitgliedschaft bei der HWK Translated copy of curriculum vitae (CV) Übersetzte Kopie des Lebenslaufes Translated information detailing gas work experience Übersetzte Informationen zu Berufserfahrung im Bereich Gasinstallationen Translated references from employers of gas work experience Übersetzte Referenzen von vorherigen Arbeitgebern (ii) Bitte beachten Sie, dass deutschsprachige Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und beglaubigt werden müssen. Diese Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es dient als Orientierungshilfe für den Regelfall. Eine Haftung für den Inhalt kann nicht übernommen werden. 37 38 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Sprache und englische Fachbegriffe 6. Sprache und englische Fachbegriffe 6.1 Sprachlevel / Sprachkurse Wer in Großbritannien arbeiten will, steht früher oder später vor der Frage: Ist mein Englisch gut genug? Um dabei Für Gespräche und Verhandlungen sollte man mindestens über die Qualifikation der Stufe B2 verfügen. Das heißt, der Sprecher kann • die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen • im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen folgen • sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist • sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben Erste Anlaufstelle für alle Themen rund Orientierung zu geben, wurde das Common European Framework of Reference entwickelt, das die sprachlichen Fähigkeiten in sechs Stufen einteilt (siehe Abbildung). Jede Stufe kann mit Sprachkursen und abschließenden Tests erreicht werden. in der jeweils anderen Sprache manchmal nicht exakt wiedergeben lassen. um die englische Sprache ist der British Council, das britische Pendant zum Goethe-Institut. Er bietet in Deutschland nicht nur Englischkurse an, sondern auch Tests zur verbindlichen Einordnung der eigenen Fähigkeiten. Für alle, die in Großbritannien arbeiten wollen, werden spezielle Englischkurse für Firmen und Berufstätige angeboten. www.britishcouncil.de 6.2 Übersetzungen Übersetzungen zwischen dem Englischen und dem Deutschen sind in beiden Richtungen natürlich möglich. Sie sollten aber mit Vorsicht genutzt werden, da manche Feinheiten, die mit dem unterschiedlichen Kulturverständnis auf beiden Seiten zusammenhängen, sich Will man einen Text übersetzen lassen, sollte man daher • Fachübersetzer suchen, die in der relevanten Sparte Erfahrung haben • einen Übersetzer finden, der Muttersprachler in der Zielsprache ist • wenn möglich englische Freunde oder Bekannte fragen, ob der Text verständlich ist • daran denken: „Common sense“- Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Sprache und englische Fachbegriffe Verständnis geht über juristische Korrektheit Informationen und Kontakte vermittelt der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ). www.bdue.de 6.3 Networking & Small Talk Während in Deutschland die Beziehungen zwischen Geschäftspartnern, Auftraggebern und Firmen eher nüchtern und sachlich sind, spielt in Großbritannien das Networking, also das Knüpfen persönlicher Netzwerke, eine enorm wichtige Rolle. Da praktisch das gesamte Geschäftsleben darauf beruht, haben sich spezifische Networking Events etabliert – Veranstaltungen, die dazu dienen, Kontakte zu möglichen Geschäftspartnern zu knüpfen. Auch in der Bauindustrie gibt es spezielle Networking Clubs, bei denen sich Firmenbesitzer und Handwerker regelmäßig treffen, um Akquise zu betreiben und sich auszutauschen. Die Club Events werden gerade auch von Nicht-Briten gerne und oft genutzt, um Networking zu betreiben und neue Kontakte herzustellen. Als Schlüssel zum erfolgreichen Networking gilt das Beherrschen des Small Talk, also der lockeren Unterhaltung über unverfängliche, nebensächliche Themen. Der britische Small Talk • schafft Vertrauen und Verbundenheit – in Großbritannien die Voraussetzungen zur erfolgreichen Zusammenarbeit • dreht sich oft um das Wetter oder das allgemeine Befinden; vermeiden sollte man allzu Persönliches, Politik oder Religion • dient nicht dazu, harte Informationen auszutauschen, sondern soll eine angenehme zwischenmenschliche Atmosphäre schaffen Für Deutsche ist es anfangs ungewohnt, wenn bei einem Gespräch mit einem Auftraggeber oder Geschäftspartner nicht sofort über die „harten“ Themen, sondern ausführlich über Nebensächliches geredet wird. Der Small Talk ist aber zum Glück keine Geheimwissenschaft, sondern man kann ihn lernen – durch Erfahrung, aber auch mit Hilfe von Ratgebern wie etwa dem Buch „The Fine Art of Small Talk“ von Debra Fine. 6.4 Kulturelles Sprachverständnis Beim Sprachverständnis gibt es einige grundlegende Unterschiede zwischen Deutschland und Großbritannien, die für Missverständnisse sorgen können: Während im Deutschen direkt, knapp und eindeutig formuliert wird, legen die Briten großen Wert auf Höflichkeit und benutzen indirekte Formulierungen. Das gilt für die gesprochene Sprache im Alltag genauso wie für E-Mails oder Briefe. 39 40 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Sprache und englische Fachbegriffe Für Deutsche ungewohnt ist auch das typisch britische Understatement. Damit ist eine Ausdrucksweise gemeint, die bewusst untertreibt und daher weniger dramatisch klingt, als man es erwarten würde – etwa bei Problemen oder Kritik. Missverständnisse im Projektablauf und auf der Baustelle ent- stehen meist durch das nicht verstandene Understatement der britischen Landsleute. Tipp: Wenn man sich unsicher ist, ob man das Gesagte richtig verstanden hat, sollte man zur Klärung lieber zweimal nachfragen, als zu versuchen, die andere Seite zu interpretieren. Mehrmaliges Nachhaken wird als ernst gemeintes Interesse verstanden und wirkt niemals unwissend oder unhöflich – Briten sind sich ihrer höflichkeits-codierten Sprache sehr wohl bewusst. Diese Tabelle zeigt, wie sich Gesagtes und Gemeintes im Extremfall unterscheiden können: Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Sprache und englische Fachbegriffe 6.5 False Friends Eine häufige Stolperfalle im Englischen sind False Friends – Worte, die ähnlich klingen wie im Deutschen, aber eine andere Bedeutung haben. Sie bergen die Gefahr von Übersetzungsfehlern oder Missverständnissen: Ein Undertaker etwa ist kein Unternehmer, sondern ein Bestatter! Es ist daher hilfreich, die wichtigsten False Friends zu kennen: Englisches Wort False Friend Korrekte Übersetzung bureau Büro Schreibtisch, Kommode circle Zirkel Kreis concern Konzern Anliegen concrete konkret Beton concept Konzept Idee, Begriff craft Kraft Handwerk dome Dom Kuppel fabric Fabrik Stoff, Textil floor Flur Fußboden gymnasium, gym Gymnasium Turnhalle housemaster Hausmeister Heimleiter (Internat) isolate isolieren (z. B. Fenster) einzeln, allein lager (Waren-)Lager Lagerbier massive massiv riesig notice Notiz Benachrichtigung rentable rentabel mietbar stock Stock (Etage) Vorrat study Studium Arbeitszimmer to oversee übersehen beaufsichtigen undertaker Unternehmer Bestatter wall Wall Wand 41 42 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Glossar: Fachbegriffe und Abkürzungen Glossar: Fachbegriffe und Abkürzungen Einige Fachbegriffe aus der Bauwirtschaft – wie Contractor, Employer oder Procurement – tauchen in diesem Leitfaden immer wieder auf und prägen auch den Arbeitsalltag vor Ort. Sie sollte man gut kennen, um Texte und Gespräche korrekt zu verstehen und um selbst von seinen Partnern vor Ort verstanden zu werden. Viele Fachbegriffe werden im Arbeitsalltag abgekürzt. Grundsätzlich ist in Großbritannien der Gebrauch von Abkürzungen viel stärker verbreitet als in Deutschland. Die Verwendung von möglichst vielen Abkürzungen ist ein regelrechter Sprach-Sport, sowohl im Schriftverkehr als auch im gesprochenen Englisch. Wer die unzähligen Abkürzungen nicht kennt und nicht versteht, entlarvt sich damit schnell als “Nicht-Insider” im Baubetrieb. Auch wenn man nicht vorhat, die Abkürzungen in seinen eigenen Sprachgebrauch zu integrieren, sollte man daher die wichtigsten kennen, um mitreden zu können. Wichtige Fachbegriffe Bill of Quantities Building Consent Building Control Service Building Inspector Building Regulations Case Law CDM Coordinator Conservation of Fuel and Power Consultant Contractor Employer Health and Safety Executive (HSE) Main Contractor Planning Officer Planning Supervision Precedent Procurement Professional Indemnity Insurance Public Liability Insurance Site Manager Sub Contractor Supplier Sustainable Building Leistungsverzeichnis Baugenehmigung Baukontrolle Bauinspektor Bauvorschriften Fall-Recht (britisches Rechtsystem) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Energieerhaltung, -effizienz (Fach-)Berater (Bau-)Unternehmer Bauherr Arbeitsschutzbehörde Hauptunternehmer Bauamtsachbearbeiter Bauüberwachung Präzedenzfall Vergabe Berufshaftpflichtversicherung Betriebshaftpflichtversicherung Bauleiter Subunternehmer Zulieferer Nachhaltiges Bauen / nachh. Gebäude Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Glossar: Fachbegriffe und Abkürzungen Administrativ ITT PQQ HR RFI AI/CI TBC PTO ASAP RSVP Invitation To Tender Pre Qualification Questionaire Human Resources Request For Information Architects/Contract Administrators Instruction To be confirmed Please Turn Over As Soon As Possible Répondez, S’il Vous Plaît Personen & Beteiligte MEP M&E LUL CDM Coordinator QS Approved Inspector MOLA LFB Mechanical, Electrical & Plumbing (Engineer) Mechanical and Electrical (Engineer) London Underground Ltd (Engineer) Construction Design Management Coordinator Quantity Surveyor Building Control Inspector Museum of London Archaeology London Fire Brigade (Engineer) Gesetze & Vorschriften DDA Disability Discrimination Act HSE Health and Safety Executive CDM (Regs) Construction Design Management (Regulations) COSHH Control of Substances Hazardous to Health EA Environments Agency BSI British Standards Institution Auf der Baustelle CSCS (Card) BMU FFE Hi-Vis MCW RMC RSA RSJ RWP SVP FFL FCL T&G ACM Construction Skills Certification Scheme Building Management Unit / Crane Fixtures, Furnishings and Equipment High Visibility clothing Mains Cold Water Ready-Mixed Concrete Rolled Steel Angle Rolled Steel Joist Rain Water Pipe Soil Vent Pipe Finished Floor Level Finished Ceiling Level Tongue & Groove Asbestos Containing Material 43 44 Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Impressum Herausgeber: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) Auf’m Tetelberg 7 | 40221 Düsseldorf Tel.: +49 (0)211/ 30108-0 | Fax: +49 (0)211/ 30108-500 info@lgh.de | www.lgh.de Verantwortlich: Dipl.-Volkswirt Reiner Nolten Autoren: ÜberRaum Architects Markus Seifermann Dipl Ing Architect M.Arch ARB AKBW RIBA 1 Purley Place | London N1 1QA | UK Tel.: +44 (0) 20 7359 1793 www.uber-raum.com info@uber-raum.com Kap. 5.6: Marie-Theres Sobik, Außenwirtschaftsberatung Handwerkskammer Düsseldorf Grafiken: ÜberRaum Architects Markus Seifermann Dipl Ing Architect M.Arch ARB AKBW RIBA www.uber-raum.com info@uber-raum.com Quellenangaben weiterer Grafiken und Bilder: Kap. 6.1: Diagramm: Cambridge English Language Assessment, www.cambridgeenglish.org Kap. 6.2: Use common sense at all times: Jameson Shroyer, www.almostmakesense.com Kap. 6.3: Debra Fine „The Fine Art of Small Talk“/ published by Hachette Books Kap. 6.4: How tob e polite: Martin Ford, Peter Legon: „Get Around in English: The Fun Language Guide“/ published by Lee Gone Publications Kap. 6.4: Tabelle „What the British say“: Daily Mail, www.dailymail.co.uk Layout: Druckservice Michael Thiele Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps Diese Broschüre wurde gemeinsam mit Bayern Handwerk International initiiert und realisiert, bei denen wir uns an dieser Stelle recht herzlich bedanken. Redaktion: Marie-Theres Sobik (Handwerkskammer Düsseldorf ), Karin Mai und Günter Wagner (Bayern Handwerk International) Angaben: Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert; es wird jedoch keine Gewähr oder Haftung übernommen. Stand: 02/2015 Verbreitung: Ohne schriftliche und ausdrückliche Genehmigung der LGH sowie gleichermaßen des Autors Herrn Markus Seifermann ist es untersagt, dieses Werk oder Teile davon zu verwerten und zu verarbeiten. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Präsentationen oder die Speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass in den Texten dieser Broschüre der Einfachheit halber hin und wieder die männliche Bezeichnungsform verwendet wurde. Dies geschieht aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen. Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Handwerkskammern und der Fachverbände des Handwerks in NRW. Sie unterstützt diese Organisationen bei Fördermaßnahmen, plant und bündelt die Gewerbeförderungsarbeit im NRW-Handwerk und koordiniert die Aktivitäten auf Landesebene, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der gut 190.000 Handwerksunternehmen nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus bringt die LGH sich fachlich ein in die Ausgestaltung der Mittelstandspolitik und übernimmt Aufträge für öffentliche Förderungen und Projekte. Die „Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen 2.0 – Professionalisierung im Handwerk“ stellt sich fünf zentralen Herausforderungen: Den Chancen der Globalisierung, der Bewältigung des demografischen Wandels, den Konsequenzen der Energiewende, dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechniken sowie der Professionalisierung von Klein- und Kleinstunternehmen. Das vom Land Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union (EFRE) geförderte Projekt ist ein Bestandteil der 2011 von der Landesregierung ins Leben gerufenen „Handwerksinitiative Nordrhein-Westfalen“. Weitere Informationen finden Sie unter der Internetseite: http://www.zih-nrw.de . 45