LMB Bauen_in_GB 24März_2015

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LMB Bauen_in_GB 24März_2015
HANDWERK
Ländermerkblatt
Bauen in Großbritannien:
Marktchancen, Besonderheiten
und Praxistipps
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Inhalt
1. Rechtsgrundlagen, Richtlinien & Bestimmungen
1.1 Das britische Rechtsystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5
1.2 Folgen für Bauindustrie und Handwerk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 6
1.3 Verbraucherschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 7
1.4 Richtlinien und Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 8
2. Projektabwicklungen & Vertragsformen
2.1 Formen der Projektabwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 10
2.2 Vertragsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 16
3. Bauablauf und Versicherung
3.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19
3.2 Bauablauf und Genehmigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 20
3.3 Versicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 24
4. Ökologisches Bauen - Förderungen & Auflagen
4.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 27
4.2 Der rechtliche Rahmen: PART L Building Regulations . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 27
4.3 Etablierte Initiativen und Programme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 27
4.4 “Green Building” in der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 30
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
5. Registrierung für Handwerker
5.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 31
5.2 Gesetzliche Vorschriften im Elektrobereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 31
5.3 Eigenzertifizierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 32
5.4 Zertifizierung durch Dritte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 33
5.5 Die Identifikationskarte: CSCS/ECS Card . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 33
5.6 Durchführung von Gasinstallationen in Großbritannien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 35
6. Sprache und Fachbegriffe
6.1 Sprachlevel/Sprachkurse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 38
6.2 Übersetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 38
6.3 Networking & Small Talk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 39
6.4 Kulturelles Sprachverständnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 39
6.5 False Friends . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 41
Glossar: Fachbegriffe und Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 42
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 44
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Einleitung
Einleitung
Das deutsche Handwerk hat in Großbritannien einen exzellenten Ruf – gerade in der Baubranche. Fachwissen,
technischer Anspruch und Qualität der
Ausführung gelten in vielen Bereichen
als vorbildlich, nicht zuletzt beim Bauen
nach ökologischen Standards. Darin
steckt eine große Chance für deutsche
Handwerker, deren Fähigkeiten in Großbritannien einen echten Marktvorteil
bieten.
Wer seine Leistungen auf dem britischen Markt anbieten will, muss sich
allerdings auf einige grundlegende
Unterschiede einstellen. Dabei geht es
nicht nur um baurechtliche Details, wie
sie von Land zu Land unterschiedlich
gehandhabt werden. Der Unterschied
liegt vielmehr im grundsätzlich anderen
Umgang mit Recht, Regeln und Richtlinien.
Während in Deutschland das Recht –
auch das Baurecht – auf verbindlichen,
klaren Regeln beruht, basiert das
britische Recht auf zahllosen Einzelfällen, auf die im Streitfall verwiesen
wird. Die Folge ist, dass man sich in der
Baubranche kaum an allgemeingültigen
Regeln und Abläufen orientieren kann
– schlicht deshalb, weil es diese Regeln
oft nicht gibt.
Eine weitere Folge des kleinteiligen britischen Rechtsystems ist, dass es nicht
den einen idealtypischen Bauablauf
gibt, sondern viele unterschiedliche
Wege, Verträge zu schließen und zum
Ziel zu kommen. In der Praxis gleicht
daher kaum ein Projektverlauf dem
anderen.
Wer in Großbritannien arbeiten will,
sollte sich diesem Umstand bewusst
sein und sich darauf einstellen – mit
Flexibiltät, Offenheit und der Bereitschaft, aufeinander zuzugehen. Der
Versuch, einen Prozess im Vorhinein zu
hundert Prozent zu regeln und dann auf
dessen Einhaltung zu pochen, endet im
Baualltag meist mit Stillstand.
All das klingt ungewohnt, aber es lohnt
sich, sich darauf einzulassen. Denn da
viele Regelungen weniger eindeutig
sind, ist der britische Baualltag nicht
von Klagedrohungen und kleinlichen
Streitereien geprägt, sondern von der
Suche nach Gemeinsamkeiten.
Großbritannien besteht aus den vier
Landesteilen England, Wales, Schottland und Nordirland, deren Baurecht
grundsätzlich sehr ähnlich ist, sich
aber in manchen Details wie der
Benennung von Richtlinien oder bei Genehmigungsprozessen unterscheidet.
Dieser Leitfaden gilt für England und
Wales; in einigen Fällen wird auf unterschiedliche Regelungen in Schottland
und Nordirland hingewiesen.
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Rechtsgrundlagen, Richtlinien &
Bestimmungen
1. Rechtsgrundlagen, Richtlinien & Bestimmungen
1.1 Das britische Rechtssystem
Das britische Rechtssystem unterscheidet sich in seinem Wesen ganz
grundlegend vom deutschen: Während
das deutsche Recht auf dem Zivilrecht
beruht, das verbindliche, objektive,
einklagbare Regeln festschreibt, basiert
das britische Recht auf dem Common
Law, dem Gewohnheitsrecht. In der
Rechtsprechung wird dabei von Einzelfall zu Einzelfall entschieden, wobei
ähnliche Fälle aus der Vergangenheit
als Maßstab dienen. Das Common Law
wird daher auch Case Law (Fall-Recht)
genannt.
Der Unterschied zwischen beiden
Systemen liegt in der unterschiedlichen
Denkweise:
• Der deutsche Jurist schließt vom
Allgemeinem (dem Gesetz) auf das
Besondere (den Fall)
• Der britische Jurist schließt vom
Besonderen zum Besonderen (von
Fall zu Fall)
Da das Common Law auf Precedents
(Präzedenzfällen) beruht, ist es flexibler
und bietet mehr Spielraum, um die Besonderheiten eines Falls zu berücksichtigen und eine gerechte Entscheidung
zu treffen. Das ist für Deutsche unge-
wohnt, funktioniert in der Praxis aber
gut – kein Wunder, schließlich beruht
diese Art der Rechtsprechung in den
angelsächsischen Ländern auf einer
jahrhundertealten Tradition und wird
als selbstverständlich empfunden.
Der Nachteil des Common Law liegt in
der manchmal willkürlich wirkenden
Entscheidung, ob ein Fall als Precedent
herangezogen wird oder nicht. Verfechter des deutschen Zivilrechts werfen
dem britischen Rechtsystem daher
vor, es garantiere keine ausreichende
Rechtssicherheit und sei nicht immer
nachvollziehbar.
Zivilrecht (DE)
+
-
• bietet hohe Rechtssicherheit
• nachvollziehbar
• normiert
• starr, kann nicht individuell auf den Einzelfall reagieren
• Anpassung an aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen ist langwierig
Common Law (UK)
+
-
• individuell im Einzelfall
• flexibel
• wird ständig an aktuelle Gesellschaftslage angepasst
• Rechtssprechung entwickelt sich auf natürliche Art weiter
• keine Rechtssicherheit im Sinne von Gesetzestexten
• Rechtsspruch kann willkürlich wirken
• Datenbanken mit Millionen von Fällen
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Rechtsgrundlagen, Richtlinien &
Bestimmungen
Für Deutsche ebenso ungewohnt ist
die abstrakte Figur der Reasonable
Person (vernünftige Person), die in
der Rechtsprechung herangezogen
wird, um strittige Fragen zu klären.
Gemeint ist damit: Wie würde sich eine
durchschnittliche vernünftige Person –
vergleichbar mit dem deutschen Otto
Normalverbraucher – in der strittigen
Situation verhalten? Die Reasonable
Person personifiziert damit den Common Sense, den gesunden Menschenverstand.
“A reasonable person – he has not
the courage of Achilles, the wisdom
of Ulysses or the strength of Hercules,
nor has he the prophetic vision of a
clairvoyant. He will not anticipate
folly in all its forms but he never puts
out of consideration the teachings of
experience and so will guard against
negligence of others when experience shows such negligence to be
common. He is a reasonable man but
not a perfect citizen, nor a paragon of
circumspection....”
Percy Henry Winfield, English legal
scholar
1.2 Folgen für Bauindustrie und Handwerk
Das besondere Rechtsverständnis des
Common Law prägt nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch das Lebensgefühl der Briten und den persönlichen
Umgang miteinander.
Wo Deutsche gerne auf Regeln aller
Art verweisen und darauf bestehen,
dass diese aus Prinzip erfüllt werden,
versuchen die Briten stets, sich gütlich
zu einigen und eine vernünftige Lösung
zu finden, mit der alle Beteiligten gut
leben können. Richtschnur sind dabei
nicht abstrakte Gesetze, sondern der
Common Sense.
Mit Rechthaberei kommt man dagegen
nicht weit: Wer als Deutscher auf seinem vermeintlichen Recht pocht, statt
auf die Gegenseite zuzugehen, stößt
damit auf Unverständnis oder macht
sich sogar lächerlich.
die Androhung von Rechtsmitteln sind
relativ selten – allein schon deshalb,
weil es oft kaum möglich ist, einen entsprechenden Präzedenzfall zu finden.
Hinzu kommt, dass die gute Zusammenarbeit zwischen Partnern sich auch
wirtschaftlich auszahlt, da die geschäftlichen Beziehungen in Großbritannien
auf persönlichen Netzwerken und
gegenseitigem Vertrauen beruhen. Da
liegt es nahe, sich konstruktiv zu einigen, statt das gute Verhältnis zu einem
Partner durch eine Klage zu zerstören.
Generell sind Verträge eher als Absichtserklärung zu verstehen denn als
juristisch wasserdichtes Dokument.
Die aus Deutschland gewohnte
Rechtssicherheit fehlt somit zwar,
dafür ist der konsensorientierte,
kooperative Umgang zwischen den
Beteiligten menschlich angenehm,
entspannt und konstruktiv.
Das gilt auch für die Bauindustrie. Hier
ist es gängige Praxis, im Streitfall eine
gemeinsame Lösung zu finden; das Verklagen eines Beteiligten oder auch nur
Praxisbeispiel: Elbphilharmonie vs. Olympia
Eine weitere Folge der britischen Praxis ist, dass Bauunterbrechungen durch Rechtstreitgkeiten, die für Verzögerungen und
steigende Kosten sorgen, praktisch unbekannt sind. Um das zu verstehen, genügt ein Blick auf zwei ähnlich große, aber
sehr unterschiedlich verlaufene Bauvorhaben: die Hamburger Elbphilharmonie und die Bauten für die Olmypischen Spiele in
London 2012.
• Im Jahr 2007 begonnen, sollte die Elbphilharmonie ursprünglich 2010 fertiggestellt sein. Jahrelange Rechtstreitigkeiten
zwischen Generalunternehmer, Stadt und Architekten führten dazu, dass die Arbeiten mehrmals monatelang ruhten und
sich die Eröffnung schließlich auf das Jahr 2017 verschob. Durch eingeklagte Änderungen, aber auch durch den Unterhalt
der Baustelle enstanden dabei Mehrkosten in Millionenhöhe – die Kosten liegen inzwischen beim Vierfachen der
ursprünglichen Summe.
• Ganz anders bei den Olympischen Spielen in London: Hier wurden nicht nur alle wichtigen Gebäude und Sportstätten
rechtzeitig fertig, sondern blieben auch noch im Kostenrahmen. Kam es zu Unstimmigkeiten oder Problemen, wurden
diese direkt geklärt – exzessives Klagen hätte nur Geld und Zeit gekostet.
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Rechtsgrundlagen, Richtlinien &
Bestimmungen
1.3 Verbraucherschutz
a) Unfair Terms in Conumser Contracts
Regulation 1999 (UTCCR)
Der Schutz des Verbrauchers wird in
Großbritannien durch die Unfair Terms
in Consumser Contracts Regulation
1999 (UTCCR) geregelt. Mit der UTCCR
hat Großbritannien die EU-Richtlinie Unfair Consumer Contract Terms
Directive 93/13/EEC in nationales Recht
umgesetzt und um weitere Regeln zum
Verbraucherschutz ergänzt.
Die UTCCR verhindert unfaire Bedingungen in Verträgen zwischen Verkäufern
oder Zulieferern und deren Kunden,
indem sie jegliche Vertragsbedingungen, die den Verkäufer gegenüber den
Interessen des Kunden auf unfaire
Weise begünstigen, für ungültig erklärt.
Auf diese Weise soll für größtmögliche
Transparenz in Verträgen und Produktbeschreibungen gesorgt werden.
Da die UTCCR dem Schutz von Privatkonsumenten gegenüber Unternehmen
dient, gilt sie in der Bauwirtschaft nur
bei der Zusammenarbeit mit privaten
Bauherren.
UTCCR – Unfair Terms in Consumer Contracts Regulation 1999
Unfair Terms
Written contracts
Effect of unfair term
•
A contractual term which has not been individually negotiated is considered unfair if it is regarded as
detrimental to the consumer.
•
A term is regarded as not having been individually negotiated where it has been drafted in advance and
the consumer has not been able to influence the substance of the term.
•
Generally, these Regulations apply to the entire contract if it is a pre-formulated standard contract.
•
A seller or supplier must ensure that any written term of a contract is expressed in plain language.
•
Generally, if there is doubt about the meaning of a written term, the interpretation which is most
favourable to the consumer shall prevail.
•
An unfair term in a contract is not binding.
•
The contract will continue to bind the parties if it is capable of continuing in existence without the unfair
term.
b) Verbraucherschutz in der Praxis
Private Bauherren, die Arbeiten an
ihrem eigenen Gebäude durchführen
lassen, werden in Bauverträgen als
consumer (Verbraucher) betrachtet. Sie
sind daher gegenüber den beauftragten
Unternehmen, Handwerkern und Zulieferern durch die UTCCR geschützt.
Grundsätzlich gilt: Verbraucher müssen
die Möglichkeit haben, sich mit sämtlichen Vertragsbedingungen vertraut
zu machen und diese zu verstehen,
bevor sie den Vertrag unterzeichnen.
Sollte ein Vertrag vom Verbraucher die
Zustimmung zu Konditionen verlangen,
von denen dieser zuvor keine Kenntnis
hatte, kann der Vertrag als unfair ange-
fochten werden.
Beispielsweise kann es als unfair
gewertet werden, wenn der Kunde die
Erklärung unterzeichnen soll, er habe
die Vertragsbedingungen gelesen und
verstanden (‘read and understood the
terms and conditions’), er diese aber
tatsächlich nicht vollständig kennt oder
versteht.
Es gibt eine ganze Reihe typischer Vertragsklauseln zum Haftungsausschluss,
die ebenfalls als unfair gewertet
werden können, wenn sie in Standardverträgen zwischen Unternehmen und
Kunden auftauchen. Dazu gehören
folgende Klauseln:
• Ausschluss der Haftung durch das
Unternehmen für Verzögerungen
• Ausschluss der Haftung durch das
Unternehmen für den Fall, dass es
seinen Verpflichtungen nicht nachkommt
• Unzumutbare zeitliche Begrenzung
der Rechtsansprüche des Kunden
• Ausschluss des Rechts des Kunden
zur Aufrechnung (d. h. der Kunde
wird verpflichtet, in voller Höhe zu
bezahlen, selbst wenn er berechtigte Beschwerden über die gelieferte
Ware oder die geleisteten Arbeiten
vorbringen kann)
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Rechtsgrundlagen, Richtlinien &
Bestimmungen
Um Probleme und Missverständnisse
oder sogar rechtliche Folgen zu vermeiden, muss bei Übersetzungen von
deutschen Verträgen, Anleitungen und
Produktbeschreibungen daher nicht nur
der reine Inhalt, sondern auch das nötige Verständnis vermittelt und sichergestellt werden. Helfen kann dabei ein
Rechtsanwalt oder Steuerberater, der
sich in beiden Ländern auskennt und im
Idealfall auch ein Büro in Großbritannien hat.
1.4 Richtlinien & Bestimmungen
a) BS British Standards – Die DIN in
Deutschland
Die British Standards (BS) sind mit den
deutschen DIN-Normen zu vergleichen.
Herausgegeben werden sie von der
British Standards Institution (BSI), einer Institution, die in ein Royal Charter
(königliche Beauftragung) eingebunden
und daher nicht im britischen Rechtswesen verhaftet ist.
Die BSI Group entwickelt und veröffentlicht nationale und internationale
Normen. Sie versteht sich zugleich als
Dienstleister für Industrie und Handel,
testet und zertifiziert Produkte und
Managementsysteme und bietet Schulungen an.
Produkte und Dienstleistungen, die innerhalb eines festgelegten Programms
die Anforderungen bestimmter Normen
erfüllen, werden vom BSI mit dem Kitemark zertifiziert (s.Abb.).
weitere Infos: www.bsigroup.com
b) Harmonisierung
Harmonisierte Normen sind europäische Normen für Produkte. Sie werden
durch die Organisationen CEN, CENELEC und ETSI im Auftrag der Europäischen Kommission und der EFTA
erarbeitet und im Amtsblatt der EU
bekanntgegeben.
Alle europäischen harmonisierten Normen werden in den Mitgliedsländern
als nationale Normen umgesetzt – in
Deutschland als DIN-EN, in Großbritannien als BS-EN. Die europäischen
Normen schaffen auf diese Weise einen
gemeinsamen Nenner zwischen den
landesspezifischen Normen.
Beim Umgang mit harmonisierten Normen sollte man
• den Direktvergleich von DIN und BS
vermeiden, da diese nicht harmonisiert sind
• die Norm nicht nur über EN abgleichen, sondern auch über die BS-EN,
um der eventuellen landestypischen
Adaptierung gerecht zu werden
• im Einzelfall die „freistehenden“
BS-Normen überprüfen
• für alle brandschutzrelevanten Themen die britischen Vorgaben genau
prüfen
Geltende Normen im Überblick
Gebietsdefinition
ISO
EN
BS
DIN
Internationaler Standard, weltweite Gültigkeit
Regionaler Standard, europaweite Gültigkeit
Nationaler Standard, Großbritannien
Nationaler Standard, Deutschland
Adaptionen
EN-ISO
BS-EN
DIN-EN
Europaweiter Standard EN Norm parallel zur ISO (ca. 30%)
Nationaler Standard an EN angeglichen, Großbritannien
Nationaler Standard an EN angeglichen, Deutschland
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Rechtsgrundlagen, Richtlinien &
Bestimmungen
c) Freistehende Normen
Einen Sonderfall bilden “freistehende”
BS-Normen – spezifisch britische Normen, für die es keine EN-Adaption gibt,
die in den anderen EU-Staaten anders
gehandhabt werden oder nicht relevant
sind. Beispiele dafür sind:
• BS 0 – A standard for standards:
specifies Development, Structure and
Drafting of British Standards themselves.
• BS 6465-4:2010
– Sanitary installations: Code of practice for the provision of public toilets
• BS 9999:2008 – Code of practice for
fire safety in the design, management
and use of buildings
Die freistehenden Normen sind nicht
online verfügbar. Deutsche Unternehmen wenden sich am besten an das
deutsch-britische Architekturbüro UberRaum, das die Normen vermitteln kann.
weitere Infos: www.uber-raum.com
d) BS 9999: Brandschutz als freistehende Norm
Für die Baupraxis besonders wichtig ist
die freistehende Norm BS 9999 – Code
of practice for fire safety in the design,
management and use of buildings
(2008), die Sicherheitsnorm des British
Standard (DIN-Äquivalent) zum Feuerschutz bei Planung, Bau, Management
und Nutzung von Gebäuden. Die BS
9999 steht damit in Konkurrenz zu den
Richtlinien der Building Regulations
Part B, die sich ebenfalls dem Brandschutz widmen.
Beide beschreiben Maßnahmen, um
die gesetzlichen Brandschutzauflagen
zu erfüllen. Der Unterschied liegt in der
Flexibilität: Während die Building Regulations gut auf gängige Gebäudetypen
und Bausituationen anwendbar sind,
können sie sich bei größeren, komplexeren Projekten als zu starr erweisen.
Im Vergleich dazu betrachtet die BS
9999 den Brandschutz aus einer umfassenderen Perspektive und erlaubt
Kompensationsmaßnahmen, um Details
wie die Länge der Wegstrecken oder
die Breite von Fluchttüren auszugleichen, wenn sich die Anforderungen nur
schlecht mit dem Entwurf vereinbaren
lassen.
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Projektabwicklung und Vertragsformen
2. Projektabwicklung und Vertragsformen
2.1 Formen der Projektabwicklung
In Großbritannien sind drei Formen der
Projektabwicklung üblich:
• TP – Traditional Procurement
• D&B – Design and Build
• MP – Management Procurement
Je nach Art des Projekts haben diese
Abwicklungsformen jeweils unterschiedliche Vorzüge. Der größte Unter-
schied liegt dabei in der Aufteilung der
finanziellen, zeitlichen und qualitativen
Risiken zwischen den Vertragspartnern.
Welches Verfahren garantiert welche Sicherheit?
Kosten
D&B
Zeit
Die Hauptfaktoren bei der Entscheidung für eine Form der Projektabwicklung:
• Einbindung des Auftraggebers in den
Bauprozess
• Trennung zwischen Entwurf und Bau-
TP
MP
Qualität
management
• Rechte des Auftraggebers, Änderungen am Plan vorzunehmen
• Eindeutigkeit der vertraglich gesicherten Rechtsmittel des Auftraggebers
• Komplexität des Projekts
• Geplante Zeit von Vertragsbeginn bis
zur Fertigstellung
• Kostensicherheit
Verlagerung des Risikos im Vergleich
Projektabwicklung
Risiko
Bauherr
Bauunternehmer/GU
Design and build
Traditional
Management
Anmerkung: Der GU / Management contractor wird das entsprechende Risiko je nach
Projektabwicklungsform vertraglich immer an die Subunternehmer / Handwerker weitergeben
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Projektabwicklung und Vertragsformen
a) Traditional Procurement
Das Traditional Procurement ist die
klassische und nach wie vor gängigste
Form der Projektabwicklung in Großbritannien. Dabei erstellt der Architekt
einen vollständigen Entwurf, den der
Contractor für den Auftraggeber unter
der Leitung des Architekten zum vereinbarten Preis umsetzt.
Dieses Verfahren ist relativ langwierig,
weil der gesamte Entwurf vor der Aus-
schreibung fertiggestellt sein muss. Da
das Projekt komplett vom Architekten
entworfen wird, ist dafür die Qualität
des Entwurfs dokumentiert und überprüfbar.
Traditional Procurement
Bauherr / Auftraggeber
Architekt
QS / Kostenverfolgung
Tragwerksplaner
weitere Ingenieure
eigene Subunternehmer
• Sämtliche Bauunterlagen werden
vom Architekten erstellt
• Der Contractor verpflichtet sich, das
umzusetzen, was in den Bauunterlagen spezifiziert ist
• Der Contractor trägt keine Verantwortung für den Entwurf; Ausnahmen
werden im Vertrag als CDP (Contractors Design Portion) vereinbart
• Das Preisangebot des Contractors
basiert auf dem Bill of Quantities,
dem ausgefüllten Leistungsverzeichnis, das jede Leistung benennt und
quantifiziert
Main contractor
Generalunternehmer
nominierte Subunternehmer
• Die geleistete Arbeit wird nach
Abschluss nicht nachgemessen; die
Bezahlung des Contractors basiert
auf dem gemachten Preisangebot,
nicht auf den tatsächlichen Ausgaben
• Das Baumanagement wird vom Architekten übernommen
• Diese Form der Projektabwicklung
überträgt dem Architekten sowohl
die Entwurfshoheit als auch das
Contract Management, bietet jedoch
am wenigsten Eindeutigkeit in Bezug
auf Rechtsmittel, da der Contractor
beauftragt ist, das zu bauen, was im
Entwurf des Auftraggebers festgeschrieben ist
• Änderungen im laufenden Baubetrieb
sind möglich. Diese werden administrativ und finanziell durch Variations
(Nachträge) verwaltet und dokumentiert
• Die Kostenvereinbarung wird auf der
Grundlage einer pauschalen Summe
getroffen, Preisschwankungen können jedoch übernommen werden
• Die Verträge werden so aufgesetzt,
dass die Risiken zwischen Auftraggeber und Contractor aufgeteilt werden
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Projektabwicklung und Vertragsformen
b) Design and Build
Bei dieser Form der Projektabwicklung
wird der fertige Entwurf an den Main
Contractor (Hauptunternehmer) übergeben und von diesem nach erteilter
Baugenehmigung in eigener Verantwortung gebaut. Dieses Verfahren wird
in Großbritannien immer verbreiteter
und beliebter, ist aber nur schwer mit
einem hohen Qualitätsanspruch in
Einklang zu bringen, da die Hoheit über
den Bauprozess vollständig beim Main
Contractor liegt. Dieser verspricht meist
einen Festpreis, der oft nur gehalten
werden kann, indem während des
Bauprozesses der Qualitätsstandard
gesenkt wird. Die Kontrolle durch den
Architekten oder das Design Team fehlt
dabei.
Design and Build
Bauherr / Auftraggeber
Main contractor
Generalunternehmer
Architekt
QS / Kostenverfolgung
• Der Main Contractor trägt die Verantwortung für den Entwurf und für
sämtliche Arbeiten
• Der Umfang ist dabei unterschiedlich:
Bauherren können einen Main Contractor auswählen und ein „Komplettpaket“ wählen, ohne selbst mit einem
Architekten gesprochen zu haben;
ebenso ist es möglich, dass große
Teile des Entwurfs bereits vorliegen
und der Main Contractor nur wenig
zum Entwurf beiträgt
• Der Main Contractor kann die
Architekten des Ursprungsentwurfs
übernehmen oder sein eigenes Designteam beauftragen
Employer’s Advisers
Berater / Design team
Tragwerksplaner weitere Ingenieure
• Da es keinen Contract Administrator
gibt, ist der Bauherr direkt eingebunden
• Design und Management werden von
einem einzigen Akteur übernommen,
wodurch die Verantwortlichkeiten
klar geregelt und die Rechtsmittel
eindeutig sind
• Da der Vertrag auf einer pauschalen
Summe basiert, sind Änderungen
an den Anforderungen des Bauherrn
sehr schwierig
• Für Projekte mit komplexer Organisationsstruktur wenig geeignet
• Hohe Kostensicherheit, da ein Pauschalpreis vereinbart wird
Subunternehmer
• Geringe Qualitätssicherheit, da der
Fokus für den Main Contractor auf der
Einhaltung von Zeit und Kosten liegt,
wobei andere Faktoren vernachlässigt werden
• Vergleichsweise schnelles Verfahren,
da der Bauablauf stringent geplant ist
und Verzögerungen durch Entwurfsänderungen vermieden werden
• Die Risiken liegen größtenteils beim
Main Contractor, da dieser einen Pauschalpreis garantiert und die Verantwortung für Entwurf und Bau trägt
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Projektabwicklung und Vertragsformen
c) Management Procurement
Die Projektabwicklungsform des Management Procurement sieht einen Mana-
gement Contractor vor, der als Organisator auftritt und für den Bauherrn das
Management der einzelnen Gewerke
übernimmt. Damit ist diese Auftragsvergabe in etwa mit der deutschen
Einzelgewerkvergabe vergleichbar.
Management Procurement
Bauherr / Auftraggeber
Architekt
QS / Kostenverfolgung
Tragwerksplaner
weitere Ingenieure
Works Contractors
• Der Management Contractor wird
vom Bauherrn zu einem frühen
Zeitpunkt zum Projekt hinzugeholt,
um bauliche Expertise in den Planungsprozess einzubringen und den
Bauprozess zu organisieren
• Der Management Contractor wird
nicht mit der Ausführung der eigentlichen Arbeiten beauftragt, sondern
übernimmt eine Position, die mit
einem Fachberater / Organisator
vergleichbar ist
• Das Vergabeprinzip beim Management Procurement basiert daher
vollständig auf der Untervergabe an
Subunternehmen; die vertraglichen
Risiken werden vollständig zwischen
dem Bauherrn und den Vertragspartnern aufgeteilt
• Entwurf und Management sind
getrennt: Der Architekt koordiniert
den Entwurfsprozess, während der
Management Contractor sicherstellt,
dass Pläne und Entwurfsdaten zum
richtigen Zeitpunkt bereitstehen und
die Entwürfe der Vertragspartner
korrekt aufgenommen werden
• Die Aufträge in den einzelnen Gewerken können relativ spät in Relation
zum Baubeginn definiert werden, bis
sie zur Ausschreibung kommen
• Ideal für große, komplexe Projekte,
da der Management Contractor für
professionelles Baumanagement
Management
Contractor
Works Contractors
sorgt
• Keine Kostensicherheit, da die Gewerke einzeln vergeben werden
• Für alle Gewerke können qualifizierte
Subunternehmer gezielt gewählt
werden
• Die Gewerke können zeitversetzt
vergeben werden, sodass etwa am
Fundament schon gebaut wird, während andere Gewerke noch geplant
werden – dadurch ist schnelles,
effizientes Bauen möglich
• Da die Verantwortung des Management Contractor auf dessen Rolle als
Berater beschränkt ist, trägt dieser
kein Kostenrisiko; dieses liegt daher
größtenteils beim Bauherrn selbst
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Projektabwicklung und Vertragsformen
Bei der Projektabwicklungsform des
Management Procurement sind zwei
Sonderformen üblich:
Management Contracts
• Der Bauherr beauftragt ein Team von
Fachleuten und einen Management
Contractor, der für die Organisation
der Bauarbeiten verantwortlich ist
• Der Management Contractor unternimmt selbst keine Bauarbeiten;
diese werden in Einzelvergaben aufgeteilt und von beauftragten Bauunternehmen ausgeführt
• Der Management Contractor beauftragt die einzelnen Bauunternehmen,
die ihm vertraglich unmittelbar unterstellt und verantwortlich sind
• Vor dem Baubeginn werden anhand
des Entwurfs, der Spezifikationen
und des Kostenplans die einzelnen
Work Packages (Vergabepakete) erarbeitet, die anschließend zur Vergabe
ausgeschrieben werden
Construction Management
• Der Bauherr beauftragt ein Team von
Fachleuten entweder mit einem eigenen Manager oder engagiert einen
externen Construction Manager, der
den Bau steuert und beaufsichtigt
• Der Construction Contractor unternimmt selbst keine Bauarbeiten;
diese werden in Einzelvergaben aufgeteilt und von beauftragten Bauunternehmen ausgeführt
• Der Bauherr beauftragt die einzelnen
Baufirmen und ist direkt für diese
verantwortlich
• Der Construction Manager organisiert
die Bauarbeiten, der Bauherr selbst
hat jedoch die zentrale Rolle in der
Leitung und Steuerung des Projekts
Sonderfall mit Tücken: Nominated Sub Contractors
Bei allen Formen der Projektabwicklung wählt in der Regel der Main Contractor (Hauptunternehmer) bzw. der
Management Contractor selbst die Subunternehmer und Zulieferer aus, an die er die Einzelaufträge vergibt.
Wenn jedoch Architekt oder Bauherr einen speziellen Subunternehmer wünschen, können sie diesen als Nominated
Sub Contractor oder Nominated Supplier direkt beauftragen – etwa einen besonders qualifizierten Schreinerbetrieb
oder einen bestimmten Glashersteller. Dabei gilt:
•
Der Main Contractor bzw. Management Contractor muss diese Auswahl akzeptieren, auch gegen seinen Willen
•
Eine häufige Folge ist, dass Verzögerungen oder Probleme jeder Art dem Nominated Sub Contractor angelastet
werden, auch wenn dieser in keiner Weise dazu beigetragen hat
•
Betriebe, die als Nominated Sub Contractor direkt durch den Bauherrn oder Architekten beauftragt werden,
müssen daher mit Beschwerden des Main Contractor rechnen, selbst wenn sie völlig korrekt arbeiten
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Projektabwicklung und Vertragsformen
Vertragsverhältnisse im Vergleich
Traditional Procurement
Collateral Agreement / warranty
Client
Collateral
Agreement
warranty
Contract for
Services
Building
Contract
Consultants
Client-selected sub-contractors
Client-selected suppliers
Contractor
Sub-Contractor
& Suppliers
Design and Build
Consultants
Client
Contract for
Services
Contract
for Services
Design and
build
Contract
Agent
Consultants
Sub-Contractors
& Suppliers
Contractor
Contract for Services
Consultants
Management Procurement
Client
Collateral
Agreements
Contract for
Services
Works Contractors
Management
Contract
Consultants
Works
Contract
Management
Contractor
Sub-Contractor
Diese Route resultiert in Management contracting
Nominated /
domestic suppliers
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Projektabwicklung und Vertragsformen
2.2 Vertragsformen
a) Allgemeines
In Großbritannien kommen beim Bauen
eine Reihe unterschiedlicher Vertragsformen zum Einsatz. Die jeweiligen Bezeichnungen und Abkürzungen sind im
Baugewerbe gängig und sollten jedem
vertraut sein, der in diesem Bereich
arbeitet.
Die drei häufigsten Vertragsformen im
Baugewerbe sind
• JCT Building Contracts (Joint Contracts Tribunal Ltd)
• NEC / ICE Engineering Contracts
(Institution of Civil Engineers)
• GC / Works - Government Contracts
(The Stationary Office)
Weitere, eher selten genutzte Vertragsformen sind
• ACA Forms (Association of Consultant
Architects)
• CIOB Forms (Chartered Institute of
Building)
• SBCC Forms (Scottish Building Contract Committee)
Alle Details wie Zahlungsziele usw. werden im individuellen Vertrag festgelegt.
Das Wechselkursrisiko sollte dabei
immer der Auftraggeber bzw. Bauherr
übernehmen.
Ein britisches Bankkonto ist für einzelne Aufträge nicht zwangsläufig notwendig, ist aber sinnvoll, sobald mehrere
oder größere Projekte angegangen
werden. Ein britisches Konto zu eröffnen, gestaltet sich für in Deutschland
ansässige Unternehmen oft schwierig.
In solchen Fällen können deutsche Banken häufig einen Kontakt zu einer britischen Partnerbank herstellen. Ebenso
hilfreich kann es sein, einen britischen
Partnerbetrieb oder Bauherren zu
bitten, einen Kontakt zu seiner Bank zu
vermitteln. Persönliche Empfehlungen
helfen auch hier oft weiter.
Die standardisierten, ausführlichen
Verträge der oben genannten Reihen
sind üblicherweise nur bei Projekten
ab einer gewissen Größe und Komplexität notwendig. Private Bauherren, die
Handwerker für einzelne Maßnahmen
direkt beauftragen, nutzen dafür häufig
formlose Auftragsschreiben statt komplexer Verträge.
b) JCT Building Contracts
In der Baupraxis sind die Verträge
der Reihe JCT Building Contracts am
verbreitetsten. Sie werden vom Joint
Contracts Tribunal herausgegeben und
sind in der Bauindustrie allgemein
anerkannt.
weitere Infos: www.jctltd.co.uk
Die JCT Building Contracts beinhalten
eine Reihe von Standardverträgen,
die auf den folgenden Seiten genauer
vorgestellt werden:
• SBC Standard Building Contract
• IC Intermediate Building Contract
• MW Minor Works Building Contract
• DB Design & Build Contract
• MP Major Project Construction Contract
• CM Construction Management
• MC Management Building Contract
Daneben gibt es weitere JCT Contracts
für spezielle Fälle:
• PCC Prime Cost Building Contract
• MTC Measured Term Contract
• FA Framework Agreement
• CE JCT Constructing Excellence Contract
• HG Housing Grant Works Building Contract
• HO Home Owner Building Contract
• RM Repair and Maintenance Buil
ding Contract
c) JCT Standard Building Contract With
Quantities (SBC/Q)
Diese Vertragsform ist geeignet für
größere Projekte, wenn
• der Entwurf vom Bauherrn stammt,
von ihm bereitgestellt oder in dessen
Auftrag erstellt wird
• detaillierte vertragliche Vereinbarungen nötig sind
• der Bauherr dem Contractor das Planmaterial zur Verfügung stellt
• Leistungsverzeichnisse gefordert
sind, die Umfang und Art der Arbeiten
festlegen
• ein Architekt oder Contract Administrator und ein Quantity Surveyor die
vertraglichen Bedingungen regeln
sollen
Diese Vertragsform kann sowohl von
privaten Bauherren als auch von kommunalen Bauträgern genutzt werden,
wenn
• der Contractor festgelegte Bereiche
des Entwurfs selbst beisteuert (Contractor’s Designed Portion)
• die Arbeiten in einzelnen Bauabschnitten ausgeführt werden
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Projektabwicklung und Vertragsformen
5. Steuerrecht
d) JCT Standard Building Contract
Without Quantities (SBC/XQ)
Diese Vertragsform ist geeignet für
größere Projekte, wenn
• der Entwurf vom Bauherrn stammt,
von ihm bereitgestellt oder in dessen
Auftrag erstellt wird
• detaillierte vertragliche Vereinbarungen nötig sind
• der Bauherr dem Contractor das Planmaterial zur Verfügung stellt
• die Arbeiten weniger komplex sind,
sodass statt eines Leistungsverzeichnisses detaillierte Spezifikationen
oder Arbeitspläne ausreichen, um
Umfang und Art der Arbeiten zu
definieren
• ein Architekt oder Contract Administrator und ein Quantity Surveyor den
Vertrag managen sollen
Diese Vertragsform kann sowohl von
privaten Bauherren als auch von kommunalen Bauträgern genutzt werden,
wenn
• der Contractor festgelegte Bereiche
des Entwurfs selbst beisteuert (Contractor’s Designed Portion)
• die Arbeiten in einzelnen Bauabschnitten ausgeführt werden
e) JCT Intermediate Building Contract
(IC/ICD)
Diese Vertragsform ist weniger detailliert als der Standard Building Contract
(SBC), sieht aber genauere Bestimmungen und weitreichendere Kontrollmechanismen vor als der Minor Works
Building Contract (MW).
Diese Vertragsform ist geeignet für
Projekte, bei denen
• die geplanten Baumaßnahmen relativ
einfach sind und sich im Rahmen der
gängigen, allgemein anerkannten
Fähigkeiten und Fachkenntnisse der
Bauindustrie bewegen
• der Entwurf vom Bauherrn stammt
oder in dessen Auftrag erstellt wird
• relativ detaillierte vertragliche Vereinbarungen nötig sind
• der Bauherr dem Contractor Planmaterial, Leistungsverzeichnisse,
Spezifikationen oder Arbeitspläne zur
Verfügung stellt, um Umfang und Art
der Arbeiten zu definieren
• ein Architekt oder Contract Administrator und ein Quantity Surveyor den
Vertrag managen sollen
Diese Vertragsform kann sowohl von
privaten Bauherren als auch von kommunalen Bauträgern genutzt werden,
wenn
• die Arbeiten in einzelnen Bauabschnitten ausgeführt werden sollen
• Vereinbarungen nötig sind, um bestimmte Fachbetriebe zu beauftragen
Wenn der Contractor festgelegte Bereiche des Entwurfs selbst beisteuern soll
(Contractor’s Designed Portion) und
ansonsten alle Kriterien für diese Vertragsform erfüllt sind, kann stattdessen
der Intermediate Building Contract
with contractor’s design (ICD) genutzt
werden.
f ) JCT Minor Works Building Contract
(MW/MWD)
Diese Vertragsform ist geeignet für
kleinere Projekte, bei denen
• nur einfache Arbeiten ausgeführt
werden sollen
• der Bauherr den Entwurf bereitstellt
• der Bauherr das Planmaterial und/
oder Spezifikationen und/oder
Arbeitspläne bereitstellt, um Umfang
und Art der Arbeiten zu definieren
• ein Architekt oder Contract Administrator den Vertrag managen sollen
• Diese Vertragsform kann sowohl
von privaten Bauherren als auch von
kommunalen Bauträgern genutzt
werden.
Diese Vertragsform ist nicht geeignet,
wenn
• Leistungsverzeichnisse nötig sind
• bestimmte Fachbetriebe beauftragt
werden sollen
• detaillierte Kontrollmechanismen
gewünscht sind
Wenn der Contractor festgelegte Bereiche des Entwurfs selbst beisteuern soll
(Contractor’s Designed Portion) und
ansonsten alle Kriterien für diese Vertragsform erfüllt sind, kann stattdessen
der Minor Works Building Contract with
contractor’s design (MWD) genutzt
werden.
g) JCT Major Project Construction
Contract (MP)
Diese Vertragsform ist geeignet für
größere Projekte, bei denen
• der Bauherr umfangreiche Bauarbeiten regulär als Auftrag vergibt
• der zu beauftragende Contractor
erfahren und in der Lage ist, größere
Risiken einzugehen als bei anderen
JCT contracts
• die Beteiligten ihre eigenen Arbeitsabläufe haben und nur wenige
Abläufe vertraglich festgeschrieben
werden müssen
• der Bauherr seine Anforderungen bereits formuliert und dem Contractor
übermittelt hat
• der Contractor nicht nur die Bauarbeiten ausführt, sondern auch den
Entwurf erstellt
• der Bauherr einen Stellvertreter beauftragt, der dessen Befugnisse und
Aufgaben laut Vertrag ausübt
Diese Vertragsform kann genutzt werden, wenn
• die Arbeiten in einzelnen Bauabschnitten ausgeführt werden sollen
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Projektabwicklung und Vertragsformen
h) JCT Management Building Contract
(MC)
Bei dieser Vertragsform führt der
Contractor selbst keine Bauarbeiten
aus, sondern leitet das Projekt gegen
ein Honorar als Mangement Contractor.
Der Management Contractor beauftragt einzelne Unternehmen, die die
Bauarbeiten ausführen, und setzt den
geschlossenen Vertrag um. Folgen,
die sich aus einer Bauverzögerung bei
einem der beauftragten Unternehmen
ergeben, werden dem Management
Contractor nicht zur Last gelegt.
Diese Vertragsform kann sowohl von
privaten Bauherren als auch von kommunalen Bauträgern genutzt werden,
wenn
• die Arbeiten in einzelnen Bauabschnitten ausgeführt werden sollen
Diese Vertragsform ist geeignet für
große Projekte, bei denen
• ein möglichst früher Baubeginn
gewünscht ist
der Entwurf vom
Bauherrn stammt oder in dessen
Auftrag erstellt wird, die vollständige
Entwurfsplanung jedoch nicht vor
Baubeginn fertiggestellt werden kann
• die geplanten Arbeiten im Detail sehr
anspruchsvoll oder neuartig sind, sodass einzelne Bauteile oder spezielle
Komponenten von Experten entworfen und angefertigt werden müssen
• der Bauherr dem Contractor Planmaterial und Spezifikationen oder
Arbeitspläne zur Verfügung stellt
• ein Management Contracor den Vertrag managen soll
Diese Vertragsform ist geeignet für
Projekte, bei denen
• ein Construction Manager das Projekt
im Auftrag des Bauherrn leiten soll
• der Bauherr unmittelbare, separate
Verträge für die einzelnen Gewerke
schließen will (Construction Management Trade Contract CM/TC oder ein
spezieller Trade Contract)
i) JCT Construction Management
Appointment (CM/A)
Dieser Vertrag ist der Main Contract
für den Vergabeprozess beim Construction Mangement. Mit ihm wird ein
Construction Manager eingesetzt und
beauftragt.
Diese Vertragsform kann genutzt werden, wenn
• die Arbeiten in einzelnen Bauabschnitten ausgeführt werden sollen
j) JCT Construction Management Trade
Contract (CM/TC)
Dieser Vertrag wird zwischen dem
Bauherrn und dem Trade Contractor in
Verbindung mit dem eben genannten
Construction Management Appointment (CM/A) geschlossen. Da es sich
um eine direkte vertragliche Vereinbarung handelt, zählt dieser Vertrag nicht
als Sub Contract, sondern ähnelt eher
einem Main Contract.
Diese Vertragsform ist geeignet für
Projekte, bei denen
• der Bauherr unmittelbare, separate
Verträge für die einzelnen Gewerke
schließen will
• vom Bauherrn ein Construction
Manager mittels eines Construction
Management Appointment beauftragt
wird
Diese Vertragsform kann genutzt werden, wenn
• die Arbeiten in einzelnen Bauabschnitten ausgeführt werden sollen
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Bauablauf und Versicherung
3. Bauablauf und Versicherung
3.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz
Der Bauprozess ist in Großbritannien in
Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz wesentlich strenger reguliert als
in Deutschland. Manche Regelungen
können für Deutsche auf den ersten
Blick etwas übertrieben wirken – etwa
die Pflicht, als Baustellenarbeiter jederzeit eine gelbe Warnweste zu tragen.
Die gesetzlichen Anforderungen an
Sicherheit und Gesundheitsschutz sind
dennoch absolut ernst zu nehmen:
Kommt man ihnen nicht nach, droht
schnell ein Baustellenverbot durch den
Health and Safety Executive. Unangemeldete Kontrollen sind keine Seltenheit.
Für Einhaltung und Durchsetzung gilt:
• Die Verantwortung für Sicherheit und
Gesundheitsschutz trägt der Main
Contractor (Hauptunternehmer), und
zwar sowohl für seine eigenen Mitarbeiter als auch für sämtliche Sub
Contractors (Subunternehmer)
• Der Site Manager (Bauleiter) des
Hauptunternehmers muss daher
Sorge dafür tragen, dass sämtliche
Bestimmungen eingehalten werden
• Subunternehmer sind verpflichtet,
den Anweisungen des Site Managers
zu folgen
Die wichtigsten Regelwerke, die den
Bauablauf bestimmen, werden im Folgenden vorgestellt.
a) Health and Safety at Work Act 1974
Der Health and Safety at Work Act von
1974 ist das grundlegende und wichtigste Gesetz für den Bereich Arbeitssicherheit und -gesundheit in Großbritannien. Die Health and Service Executive
mit ihren lokalen Unterbehörden ist
verantwortlich für die Durchsetzung
dieses Gesetzes sowie weiterer gesetz-
licher Regelungen für die Sicherheit am
Arbeitsplatz.
Als Rahmengesetz bildet der Health and
Safety at Work Act die Grundlage für ein
ganzes System von Vorschriften, die an
sämtlichen Arbeitsplätzen und für alle
Arbeitgeber und Angestellten gelten.
Dazu gehören zum Beispiel die folgenden Bestimmungen:
• Protection of Eyes Regulations 1974
• Control of Lead at Work Regulations
1980
• Control of Industrial Major Hazard
Regulations 1984
• Control of asbestos at Work Regulations 1987
• Control of Substances Hazardous to
Health Regulations 1988
• Noise at Work Regulations 1989
b) The Construction (Design and Management) Regulations 2007
Die CDM Regulations beinhalten die für
die Baubranche wichtigsten Regelungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz.
Sie sollen sicherstellen, dass Planung
und Organisation auf der Baustelle so
gestaltet sind, dass die bestmögliche
Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist.
Das heißt konkret: Die Bauarbeiten
müssen so geplant, geleitet und überwacht werden, dass sichergestellt ist,
dass sie im Rahmen des vernünftigerweise Praktikablen ohne Gesundheitsund Sicherheitsgefahren ausgeführt
werden können.
Die Grundsätze der CDM Regulations im
Überblick:
• Ziel ist die optimale Koordination
aller sicherheits- und gesundheitsrelevanten Aspekte während Entwurf,
Bau, Bezug und Abbruch eines
Gebäudes
• Die CDM gelten für die meisten Bauprojekte, auch für Abbrucharbeiten
• Projekte, deren Bauphase voraussichtlich mehr als 30 Tage oder 500
Personentage dauern wird, müssen
der HSE gemeldet werden
• Die Pflichten des CDM gelten für
Architekten und beauftragte Firmen.
Dem Auftraggeber entstehen daraus
keine Pflichten, sofern er in Großbritannien ansässig ist
Alle Beteiligten sind dadurch verpflichtet, durch Nachfragen in angemessenem Umfang sicherzustellen, dass
die von ihnen beauftragten Personen
• die Fähigkeit haben, ihre jeweiligen
Aufgaben adäquat und sicher auszuführen
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Bauablauf und Versicherung
• die nötigen Mittel für ihre Sicherheit
und Gesundheit zugeteilt bekommen
Zusätzliche Unterstützung liefert der
Approved Code of Practice, ein offizieller Leitfaden, der von der Health and
Safety Executive (HSE) herausgegeben
wird.
Weitere Infos: www.hse.gov.uk
c) Pre Construction Phase Health and
Safety Plan
Vor Baubeginn wird ein Pre Construction Phase Health and Safety Plan
erstellt, der eine allgemeine Beschreibung des Projektes sowie eine Analyse
möglicher Gefahren enthält. Der Plan
• wird vom CDM Coordinator (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator) erstellt, bevor die Bauarbeiten
beginnen
• ist während der Ausschreibungsphase für bietende Unternehmen
einsehbar
Für die Umsetzung in der Bauphase
entwickelt der Hauptunternehmer
anschließend einen Construction Phase
Health and Safety Plan. Dieser Durchführungsplan
• legt dar, wie der Hauptunternehmer
seinen Fürsorgepflichten nachkommt
• muss von der Health and Safety Executive zur Kontrolle einsehbar sein
d) Health and Safety File
Für jedes einzelne Gebäude eines
Projekts wird ein Health and Safety File
erstellt, das als Anhang zum Wartungshandbuch den künftigen Besitzern
zur Verfügung gestellt wird. Dieses
Dokument
• nennt alle Materialien, Produkte und
Arbeitsverfahren, die in das Projekt
eingeflossen sind
• informiert seine Nutzer darüber,
worauf bei Reinigung, Pflege, Umbau
und Abriss zu achten ist
Ausführliche Informationen zu Gesundheitsschutz und Sicherheit auf
britischen Baustellen erhalten Sie im
Merkblatt „Health & Safety in Großbritannien“ (LGH 2014)
3.2 Bauablauf und Genehmigungsverfahren
In Großbritannien wird streng unterschieden zwischen dem Planning
Consent, der eigentlichen Baugenehmigung, und dem Listed Building Consent,
der Denkmalschutzgenehmigung.
• Für Umbaumassnahmen an denkmalgeschützen Gebäuden müssen beide
Genehmigungen eingereicht werden
• Erteilt werden beide von der Gemeinde bzw. der Baubehörde des jeweiligen Stadteils, der Local Planning
Authority
• Die Einreichung muss vom Bauherrn
veranlasst werden, wird in der Praxis
aber häufig vom Architekten oder von
einem beauftragten Rechtsanwalt
erledigt
• Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. 13
Wochen
a) Denkmalschutz
Der Listed Building Consent ist deshalb
besonders wichtig, weil der Denkmalschutz in Großbritannien im Vergleich
zu Deutschland grundsätzlich ernster
genommen wird, kulturell eine größere
Rolle spielt und auch strenger gehandhabt wird. Allein in England stehen
ca. 500 000 Gebäude unter Denkmalschutz.
In einigen Fällen setzt der Denkmalschutz sogar die Building Regulations
(Baurichtlinien) außer Kraft. So dürfen
beispielsweise bei Gebäuden, die unter
Denkmalschutz der Stufe Grade I oder
Grade II stehen, zu niedrige Geländer
nicht erhöht werden. Doppelverglasungen sind untersagt, bleigedeckte
Dächer müssen bei Renovierungen
erneut mit Blei gedeckt werden.
Kommt es bei der Renovierung denkmalgeschützter Gebäude zu Konflikten
zwischen den Vorgaben der Building
Regulations und dem Denkmalschutz,
wird im Einzelfall entschieden. Sehr
häufig wird dabei zugunsten des ursprünglichen Zustandes und gegen die
Anpassung an den aktuellen Stand der
Technik entschieden.
Wichtig: Arbeiten an einem denkmalgeschützen Gebäude, die nicht durch
ein Listed Building Consent genehmigt
sind, stellen eine strafbare Handlung
dar – und zwar für alle am Bau Beteiligten, vom Bauherrn über den Architekten bis zum Haupt- bis zum Subunternehmer.
b) Baurichtlinien: Building Regulations
Die Building Regulations sind Baurichtlinien, die in England und Wales
gelten. Sie stehen auf der gesetzlichen
Grundlage des Building Act 1984. In
Schottland und Nordirland gelten
abweichende Bestimmungen (siehe
Abschnitt d).
Ziel der Building Regulations ist es, die
Sicherheit in und um Bauten jeder Art
zu garantieren. Sie regulieren aber auch
den Energiehaushalt, die Erschließung
und Nutzung von Gebäuden. Weitere
bindende Dokumente wie Arbeitsstättenrichtlinien, Versammlungsstättenrichtlinien usw. gibt es in dieser Form
nicht.
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Bauablauf und Versicherung
Die Building Regulations sind in
Abschnitte unterteilt, die sich unterschiedlichen Definitionen, Abläufen
und Anforderungen an die technischen
Fähigkeiten eines Gebäudes widmen.
Sie legen zum Beispiel fest,
• welche Bau-, Heizungsbau- und
Klempnerarbeiten als Building Work
zählen und damit unter die Building
Regulations fallen
• welche Gebäudetypen von den Building Regulations ausgenommen sind
• wann und wie eine Meldung bei
Beginn, Durchführung und Abschluss
von Bauarbeiten gemacht werden
muss
• welchen Anforderungen Entwurf
und Ausführung eines Gebäudes im
Hinblick auf Sicherheit, Energiehaushalt, Zugang und Nutzung genügen
müssen
c) Building Regulations: Approved
Documents
Veröffentlich werden die Building
Regulations in Form von Approved
Documents. Diese Dokumente legen
genau dar, wie die Arbeiten ausgeführt
sein müssen, um den Building Regulations zu entsprechen, und formulieren
konkrete bauliche Anforderungen. Sie
dienen somit als verbindliche Anleitung, um die Anforderungen, die in den
Building Documents formuliert sind,
beim Bauen in die Praxis umzusetzen.
Das für die eigene Arbeit jeweils relevante Approved Document sollte man
daher unbedingt gelesen und vollständig verstanden haben.
www.planningportal.gov.uk/buildingregulations/approveddocuments
Approved Documents im Überblick
•
Approved Document A: Structure Last Amended 2013
•
Approved Document B: Fire Safety Last Amended 2013
•
Approved Document C: Site preparation and resistance to contaminates and moisture Last Amended 2013
•
Approved Document D: Toxic Substances Last Amended 2013
•
Approved Document E: Resistance to the passage of sound Last Amended 2013
•
Approved Document F: Ventilation Last Amended 2013
•
Approved Document G: Sanitation, Hot Water Safety and Water Efficiency Last Amended 2013
•
Approved Document H: Drainage and Waste Disposal Last Amended 2013
•
Approved Document J: Combustion appliances and Fuel Storage systems Last Amended 2013
•
Approved Document K: Protection from falling, collision and impact Last Amended 2013
•
Approved Document L: Conservation of fuel and power Last Amended 2013
•
Approved Document M: Access to and Use of Buildings Last Amended 2013
•
Approved Document N: Glazing - safety in relation to impact, opening and cleaning (WALES only)
•
Approved Document P: Electrical safety – dwellings Last Amended 2013
•
Approved Document 7: Material & Workmanship Last Amended 2013
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Bauablauf und Versicherung
d) Abweichende Regelungen in Schottland und Nordirland
Als autonome Regionen mit eigener
Gesetzgebung haben Schottland und
Nordirland eigene Baurichtlinien.
Inhaltlich sind diese den UK Building
Regulations sehr ähnlich. Unterschiede
gibt es jedoch beim Verfahrensablauf,
bei bestimmten Begriffen und beim
Format technischer Dokumente.
In Schottland heißen die Baurichtlinien
Building Standards (statt Building Regulations). Ein spezifisches Dokument
analog zum Approved Document Part
M, das den Zugang und Gebrauch von
Gebäuden reguliert, fehlt hier beispielsweise; stattdessen wird dieser Themenkomplex gemeinsam mit Sicherheitsbestimmungen für Elektroinstallationen,
Glasarbeiten und Fallschutz in der
Broschüre Safety behandelt.
http://www.gov.scot/Topics/Built-Environment/Building/Building-standards
In Nordirland sind die Approved Documents in einem grundsätzlich ähnlichen Format angelegt und ebenfalls
mit Buchstabenkennungen versehen,
die einzelnen Abschnitte sind jedoch
anders benannt. So behandelt etwa
der Part K in England und Wales den
Fallschutz, während er in Nordirland die
Belüftung reguliert.
www.dfpni.gov.uk/index/law-and-regulation/building-regulations
Anders als in England und Wales gibt
es in Schottland und Nordirland keine
privaten Approved Inspectors. Bauüberwachung und -abnahme werden
dort vollständig von lokalen Behörden
ausgeführt.
Schottland: Technical Booklets
Nordirland: Technical Booklets
•
Structure
•
Technical Booklet B: Materials and workmanship
•
Fire
•
•
Environment
Technical Booklet C: Preparation of site and resistance to contaminants and
moisture
•
Safety
•
Technical Booklet D: Structure
•
Noise
•
Technical Booklet E: Fire safety
•
Energy
•
Technical Booklet F1: Conservation of fuel and power in dwellings
•
Sustainability
•
Technical Booklet F2: Conservation of fuel and power in buildings other than
dwellings
•
Technical Booklet G: Resistance to the passage of sound
•
Technical Booklet H: Stairs, ramps, guarding and protection from impact
•
Technical Booklet J: Solid waste in buildings
•
Technical Booklet K: Ventilation
•
Technical Booklet L: Combustion appliances and fuel storage systems
•
Technical Booklet N: Drainage
•
Technical Booklet P: Sanitary appliances, unvented hot water storage systems
and reducing the risk of scalding
•
Technical Booklet R: Access to and use of buildings
•
Technical Booklet V: Glazing
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Bauablauf und Versicherung
e) Building Control (in etwa: Baukontrolle)
Wer Bauarbeiten jeglicher Art ausführt,
muss sicherstellen, dass seine Arbeiten
den Building Regulations entsprechen.
Ob das der Fall ist, wird von einem Building Control Inspector fortlaufend überprüft – sowohl in der Planungs- als auch
in der Bauphase. Handwerker müssen
daher zu jeder Zeit mit einem unangemeldeten Kontrollbesuch rechnen.
Am häufigsten werden jene Bauteile
kontrolliert, die später geschlossen
werden (Decken etc.). Dabei stehen
sicherheitsrelevante Themen wie
Brandschutz oder Absturzsicherheit
(Geländer) im Vordergrund. Am Ende
wird jedes Projekt von der Building Control abgenommen.
Bei der Zusammenarbeit mit dem
Building Control Service gibt es zwei
Möglichkeiten:
• Building Control Service durch die
örtlichen Behörden
• Building Control Service durch einen
Approved Building Inspector
Die Genehmigung wird, je nach Umfang
und Art der Arbeiten, per Full Plans
Application oder Serving Building
Notice beantragt. Verantwortlich dafür
ist der Bauherr, in der Praxis übernimmt
jedoch häufig der Architekt die Anmeldung.
f ) Considerate Constructors Scheme
(in etwa: Programm für rücksichtsvolle
Bauunternehmer)
Der Considerate Constructors Scheme
ist eine landesweite Initiative der britischen Bauindsutrie, um ihr Image in der
Öffentlichkeit zu verbessern. Baufirmen
und Unternehmen, die sich bei diesem
Programm registrieren, verpflichten
sich freiwillig zu besonders rücksichtsvollem Verhalten gegenüber Gesellschaft, Mitarbeitern und Umwelt.
Als Leitfaden dient dabei der Code of
Considerate Practice, dessen Einhaltung bei den registrierten Unternehmen
überprüft wird. Sein Ziel ist es, auch
jenseits der gesetzlichen Regelungen
für eine bestmögliche Baupraxis zu
sorgen.
Die Registrierung ist für deutsche Main
Contractors (Generalunternehmer)
nicht verpflichtend, aber empfehlenswert – insbesondere dann, wenn größere Projekte mit öffentlichen Bauherren
angestrebt werden. Die Teilnahme an
Registrierung eines Unternehmens
•
Die Registrierungsgebühr richtet sich nach dem Firmenumsatz
•
Bei einem Besuch zu Beginn wird sichergestellt, dass der
Betrieb die Anforderungen erfüllt; im Anschluss wird ein
Certificate of Registration ausgestellt
•
Registrierte Betriebe werden von einem Kontrolleur aufgesucht, der subjektiv bewertet, in welchem Umfang der Code
of Considerate Practice in jedem der fünf Bereiche erfüllt
wird
•
Gelingt es einem Betrieb nicht, die Anforderungen zu
erfüllen, kann der CCS Chairman den Ausschluss aus dem
Programm beschließen
dem Programm schafft Vertrauen und
demonstriert ein gewisses Maß an
Erfahrung auf dem britischen Markt.
Betriebe haben zwei Möglichkeiten, an
dem Programm teilzunehmen:
• Registrierung als Unternehmen
• Registrierung einer einzelnen Baustelle
Während die Teilnahme als Unternehmen Wettbewerbsvorteile bietet, kann
die Registrierung einer Baustelle in
manchen Fällen nötig sein, um bestimmte Anforderungen zu erfüllen,
etwa den Code for Sustainable Homes
(siehe Kapitel 4.3).
Die Anmeldung ist in beiden Fällen
online möglich:
www.ccscheme.org.uk
Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland ist die Registrierung als Betrieb
extrem schwierig, oft sogar unmöglich.
Die Registrierung der Baustelle ist in
diesem Fall der einfachere, erfolgversprechendere Weg.
Die Gebühr für die Registrierung einer
Baustelle richtet sich nach der Bausumme. Sie reicht von £ 120 (Bausumme bis
£ 100.000) bis £ 1050 (Bausumme über
£ 10 Mio.).
Registrierung einer Baustelle
•
Die Registrierungsgebühr richtet sich nach der Bausumme
•
Ein Kontrolleur kontaktiert die Baustelle üblicherweise
nach ca. 1/4 der Bauzeit, um einen geeigneten Zeitpunkt für
einen Besuch zu vereinbaren
•
Baustellen werden in der Regel zwei mal aufgesucht, üblicherweise nach 1/4 und nach 2/3 der Bauzeit
•
Der Kontrolleur beurteilt, ob Baustellenzugang, Ausstattung
und Abläufe den Anforderungen des Code of Considerate
Practice entsprechen
•
Der Kontrolleur erstellt einen Bericht für den Site Manager,
in dem dargelegt wird, in welchem Umfang der Code in
jedem der fünf Bereiche erfüllt wird
•
Gelingt es einer Baustelle nicht, die Anforderungen zu
erfüllen, kann der CCS Chairman den Ausschluss aus dem
Programm beschließen
23
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Bauablauf und Versicherung
3.3 Versicherungen
Das britische Versicherungssystem ist
dem deutschen System grundsätzlich
ähnlich, allerdings gibt es einige feine,
aber wichtige Unterschiede, die man
kennen sollte. Die wichtigsten Versicherungen in der Bauwirtschaft sind:
• Professional Indemnity Insurance –
Berufshaftpflichtversicherung
• Public Liability Insurance – Betriebshaftpflichtversicherung
• Employers Liability Insurance –
Arbeitgeberhaftpflichtversicherung
Die benötigte Versicherung hängt im
Detail von mehreren Faktoren ab:
• Ist die Firma in Deutschland oder in
Großbritannien gemeldet?
• Tritt die Firma als Generalunternehmer oder als Subunternehmer auf?
• Wenn sie als Generalunternehmer
auftritt, müssen die Arbeiten der Subunternehmer mitversichert werden
• Bauherren oder Projektentwickler
können spezielle Versicherungen
oder gewisse Deckungssummen
verlangen. Dies muss von Fall zu Fall
verhandelt werden
Der Generalunternehmer muss sicherstellen, dass das gesamte Projekt
einschließlich der Subunternehmer
versichert ist.
Ob ein sub contractor (Subunternehmer) mitversichert werden muss, hängt
von dessen Eigenschaften ab. Es wird
zwischen zwei Typen unterschieden:
• ‘Labour only’ Sub Contractor – eine
oder mehrere Personen, die vom
Generalunternehmer direkt beauftragt werden. Dieser kontrolliert ihre
Arbeiten und tritt faktisch als ihr Arbeitgeber auf. Diese Sub Contractors
haben üblicherweise keine eigene
Versicherung.
• ‘Bona Fide’ Sub Contractor – eigenständige Betriebe, die der Generalunternehmer beauftragt, um spezialisierte Arbeiten auszuführen. Diese
Subunternehmen kontrollieren ihre
Arbeiten selbst und sollten über eigene Versicherungen verfügen.
Subunternehmer
Generalunternehmer
Falls der Betrieb keinen Sitz in Großbritannien hat, sollte
vor Vertragsunterschrift mit der deutschen Versicherung der
Versicherungsschutz geprüft werden.
Es ist ratsam, die Firma in Großbritannien anzumelden.
Folgende Versicherungen sind dann Standard:
•
Professional Indemnity Insurance
Berufshaftpflichtversicherung
•
Public Liability Insurance
Betriebshaftpflichtversicherung
•
Employers Liability Insurance
Arbeitgeberhaftpflichtversicherung
Folgende Versicherungen sind in Großbritannien für jeden
Arbeitgeber Pflicht:
•
Employers Liability Insurance
Arbeitgeberhaftpflichtversicherung (Ausnahmen:
Beschäftigung von Familienmitgiedern, Firmensitz im
Ausland)
•
Motor Third Party Liability insurance
KFZ-Haftpflichtversicherung
Nicht verpflichtend, aber dringend zu empfehlen, da
üblicherweise vom Bauherrn verlangt:
•
Public Liability Insurance Betriebshaftpflichtversicherung
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Bauablauf und Versicherung
Die Erfahrung zeigt, dass im gesamten
Versicherungsbereich das deutsche,
aber auch das europäische Regelwerk
nicht eins-zu-eins angewendet werden
kann. Deshalb ist es in jedem Fall zu
empfehlen, mit britischen Versicherungen vor Ort in Kontakt zu treten und mit
lokalem Know-how zu arbeiten.
Betriebe, die z. B. für englische Privatkunden tätig werden wollen, können
in der Regel Verträge bei britischen
Versicherungen abschließen, allerdings
wird jede Versicherung als Einzelfall
entschieden. Betriebe sollten daher mit
ihrer bestehenden deutschen Versicherung klären, ob die Arbeiten, die
in Großbritannien ausgeführt werden,
versichert werden. Dies ist häufig der
Fall – wenn nicht, kann die deutsche
Versicherung an englische Partnerversicherungen vermitteln, was zusätzliche
Sicherheit schafft.
a) Relevante Versicherungsbestimmungen in Main Contracts
Der Main Contractor (Generalunternehmer) trägt üblicherweise ein großes
Risiko. Je nach Projekt und Vertragsform kann der Employer (Bauherr) vom
Main Contractor den Nachweis über
eine ganze Reihe von Versicherungen fordern, die über die gesetzlich
vorgeschriebenen Versicherungen
hinausgehen. Die folgenden Versicherungen werden in den Verträgen der
weit verbreiteten Reihe JCT Contracts
üblicherweise verlangt:
• Berufshaftpflichtversicherung
• Arbeitgeberhaftpflichtversicherung
• Betriebshaftpflichtversicherung
• Versicherung für Bauarbeiten
• Errichtung neuer Gebäude: Versicherung aller Risiken am Bau durch den
Contractor
• Errichtung neuer Gebäude: Versicherung aller Risiken am Bau durch den
Employer (Bauherr)
• Versicherung für bestehende Gebäu-
de: Bauarbeiten oder Anbauten an
bestehende Gebäude
b) Berufshaftpflichtversicherung
Die Professional Indemnity Insurance
(Berufshaftpflichtversicherung) ist die
wichtigste Versicherung im Baubereich.
Sie haftet
• bei Ansprüchen, die während der
Geltungsdauer gegenüber dem
Versicherungsnehmer im Zuge seiner
Berufsausübung auf der Grundlage
zivilrechtlicher Haftbarkeit geltend
gemacht werden
• bei Verlusten, die dem Versicherungsnehmer während der Geltungsdauer aufgrund von unlauteren oder
betrügerischen Handlungen jetziger
oder früherer Partner, Projektleiter
oder Angestellter entstehen
• für Rechtskosten zur Abwehr von
Regressansprüchen bis zur Haftungsgrenze
• für einen Teil der Rechtskosten bei
Ansprüchen, die die Haftungsgrenze
übersteigen
c) Haftungsgrenze
Die Limits of Indemnity, die Haftungsgrenze, gilt für die Gesamtsumme der
Ansprüche, die innerhalb eines Jahres
geltend gemacht werden. Je höher
die Haftungsgrenze ist, desto höher
ist auch die Versicherungsprämie. Die
Haftungsgrenze muss
• den Mindestanforderungen der jeweiligen Berufsvertretung entsprechen
• die Anforderungen des Auftraggebers
erfüllen
• alle absehbaren Eventualitäten
hinsichtlich Art und Zeitraum der
Arbeiten berücksichtigen
• bezahlbar sein
d) Auswirkungen der CDM
Die Construction (Design and Management) Regulations 2007 (CDM) haben
Auswirkungen auf die Berufshaftpflicht-
versicherung.
• Die Berufshaftpflichtversicherung
kann erweitert werden, um Planning
Supervision (Bauüberwachung) als
Teil der Tätigkeit des Versicherten
festzulegen
• Der Ausschluss von Haftungen, die
sich aus kriminellen Handlungen
ergeben, muss angepasst werden
• Die Versicherer tragen einen Teil der
Kosten für strafrechtliche Verteidigung; nachfolgende zivilrechtliche
Klagen sind wahrscheinlich
e) Betriebshaftpflichtversicherung
Die Public Liability Insurance (Betriebshaftpflichtversicherung) bietet
Schutz gegen Klagen von Bürgern, die
Verletzungen oder Sachschäden im
Zusammenhang mit der geschäftlichen
Tätigkeit des Betriebs erleiden.
• Betriebe sollten sämtliche potentielle
Risiken bedenken, wenn sie sich für
oder gegen eine Betriebshaftpflichtversicherung entscheiden
f ) Versicherung der Bauarbeiten
Die Insurance of the Works (Versicherung der Bauarbeiten) deckt
Schadensersatzleistungen ab, die die
Reparatur, Wiederherstellung oder
Ersetzung von verlorenem oder beschädigtem Eigentum beinhalten können.
• Versicherungsnehmer sind der Employer und der Main Contractor
• Verlust oder Beschädigung sind
abgesehen von einigen Ausnahmen
abgedeckt
• Der Versicherungsschutz gilt für die
Vertragsbaustelle
• Der Schaden muss während der
Laufzeit der Versicherung aufgetreten
sein
• Der Versicherungsschutz wird meist
jahresweise vom Contractor abgeschlossen und deckt sämtliche
Contracts ab. Es ist zwar möglich, den
Versicherungsschutz separat auf der
25
26
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Bauablauf und Versicherung
Basis eines Einzelvertrags zu regeln;
dies ist jedoch teurer
• In Verträgen der Reihe JCT Building
Contracts muss der Versicherungsschutz in Kraft bleiben, bis die
Beauftragung durch den Contractor
abgeschlossen oder beendet ist (until
the issue of certificate of practical
completion or determination of the
contractor’s employment)
g) Arbeitgeberhaftpflichtversicherung
Die Employers Liability Insurance
(Arbeitgeberhaftpflichtversicherung)
basiert auf dem Employers’ Liability
(Compulsory Insurance) Act 1969. Die
meisten Arbeitgeber sind gesetzlich
verpflichtet, sich gegen Schadensersatzansprüche ihrer Angestellten zu
versichern, die diese aufgrund von Verletzungen oder Krankheiten im Zusammenhang mit ihrer Anstellung geltend
machen können.
• Arbeitgeber sind für die Gesundheit
und Sicherheit ihrer Angestellten
während der Arbeitszeit verantwortlich
• Die Arbeitgeberhaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben,
wenn mindestens einer der Angestellten normalerweise in England,
Schottland oder Wales ansässig ist
• Die Haftungssumme muss mindestens 5 Millionen Pfund betragen;
tatsächlich bieten die meisten Versicherungen eine Haftungssumme von
mindestens 10 Millionen Pfund an
• Die Versicherung muss bei einem
autorisierten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Ist
das nicht der Fall, macht man sich
möglicherweise strafbar
• Für jeden Tag ohne adäquaten Versicherungsschutz kann ein Bußgeld
von bis zu 2.500 Pfund verhängt
werden
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Ökologisches Bauen
4. Ökologisches Bauen
4.1 Allgemeines
„Grünes Bauen“ hat in Großbritannien
Hochkonjunktur – zumindest als Begriff: Bauträger, Immobilienentwickler
und Makler etikettieren ihre Projekte
gerne als „Green Building“, um sich
zeitgemäß und modern zu geben. Anders als in Deutschland, wo beispielsweise der Passivhaus-Standard exakte
Kriterien vorgibt, ist das britische
„Green Building“ jedoch kein bautechnisches Konzept, sondern die eher vage
Vorstellung einer Bauweise, die „gut für
Umwelt und Klima“ ist.
Dementsprechend ist das technische
Fachwissen in Sachen ökologisches
Bauen in Architektur, Baugewerbe
und Handwerk deutlich geringer als in
Deutschland. Darin steckt eine große
Chance für deutsche Handwerker, deren
Expertise in Großbritannien einen echten Marktvorteil bietet.
Einen allgemein anerkannten, objektiven „Green Building“-Standard gibt
es in Großbritannien nicht. Stattdessen
sind im Laufe der letzten Jahre unzählige Initiativen und Förderprogramme
entstanden – sei es seitens der Regierung, der Kommunen, Lobbygruppen,
privater Akteure oder sogar bezogen
auf einzelne Bauprojekte. Viele dieser
Initiativen werden nach einiger Zeit
wieder eingestellt. Auch die rechtlichen
Rahmenbedingungen im ökologischen
Bauen sind eher von Aktionismus als
von langfristiger Planung geprägt.
Die Folge ist ein Wirrwarr von Förderprogrammen und Projekten, das kaum
jemand überblickt. Das gilt nicht nur
für Gebäudetypen, sondern auch für
ökologisch orientierte Bauprodukte (z.
B. Dreifachverglasung) und für Handwerkerleistungen. Dementsprechend
unmöglich ist es, einen allgemein
gültigen Leitfaden zu formulieren.
Im Folgenden werden daher die wichtigsten „Green Building“-Initiativen
vorgestellt, die sich etabliert haben
und die voraussichtlich auch langfristig
bestehen werden.
4.2 Der rechtliche Rahmen: PART L
Building Regulations
Unabhängig von Initiativen und Fördermöglichkeiten gelten beim ökologischen Bauen die Bauvorschriften des
PART L (Conservation of fuel and power)
der Building Regulations.
Vgl. Punkt 3.2 c) Building Regulations
4.3 Etablierte Initiativen und Programme
a) Code for Sustainable Homes
Der Code for sustainable homes ist
ein freiwilliger nationaler Standard für
nachhaltiges Entwerfen und Bauen im
Wohnbereich. Das Ziel ist, CO2-Emissionen zu reduzieren und Nachhaltigkeitsstandards zu setzen, die strenger
sind als die derzeit in den Building
Regulations definierten Mindestanforderungen. Der Code for sustainable
homes definiert neun Bereiche für
nachhaltiges Bauen und Entwerfen:
• Energie/CO2
• Wasser
• Materialien
• Wasserabfluss (Flutprävention)
• Abfall
• Schadstoffbelastung
• Gesundheit und Wohlbefinden
• Management und Ökologie
Durch ein festgeschriebenes Bewertungsverfahren wird ermittelt, in welchem Umfang ein Gebäude die Anforderungen dieser neun Bereiche erfüllt.
Daraus ergibt sich eine Bewertung von
Level 1 bis zur höchsten Bewertung
Level 6.
Obwohl der Code for sustainable
homes im Grundsatz eine freiwillige
Selbstverpflichtung ist, wurden die
Anforderungen des Level 3 inzwischen
in die Buildung Regulations übernommen und müssen deshalb verbindlich
eingehalten werden.
Die Einhaltung eines höheren Levels
kann verlangt werden, wenn Kommunen dies im Zuge der Stadtplanung
politisch festgelegt haben.
Um Level 3 zu erreichen, muss ein
Gebäude die folgenden Eigenschaften
aufweisen:
• 25% höhere Energieeffizienz als ein
Gebäude, das nach dem üblichen
Standard der Building Regulations
2006 errichtet wurde
• Maximaler Wasserverbrauch von 105
Liter pro Person und Tag
• weitere Mindeststandards betreffen
etwa Materialien, Abfluss von Regenwasser und Abfallbeseitigung auf der
Baustelle
Um das höchste Level 6 zu erreichen,
muss ein Gebäude deutlich strengere
Maßgaben erfüllen:
• CO2-Emissionswert von O, d. h.
keinerlei Ausstoß von Kohlendioxid
durch Energieverbrauch
• Maximaler Wasserverbrauch von 80
Liter pro Person und Tag
• Mindestens 30% des Wasserbedarfs
soll aus Regenwasser oder durch
Recycling von Brauchwasser generiert werden
27
28
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Ökologisches Bauen
Für Level 6 müssen zusätzlich zur Erfüllung dieser Mindeststandards Punkte
aus den folgenden Bereichen erzielt
werden:
• Stromsparende Hausgeräte und
Beleuchtung
• Zugängliche Regentonnen
• Bestmögliche Reduzierung des Wasserabflusses an der Oberfläche
• Verwendung umweltfreundlicher
Materialen
• Minimierung von Abfällen beim Bau
• Größtmögliche Vorkehrungen für
Recycling
• Vermehrte Belichtung durch Tageslicht, effektive Isolierung
Um verschiedenen Gebäudetypen
gerecht zu werden, beinhaltet das
Programm mehrere Gebäudetypologien
(Building Versions), die in Übereinstimmung mit den britischen Building
Regulations regelmäßig überarbeitet
werden. BREEAM-Bewertungen werden
in Großbritannien von verschiedenen
Richtlinien und Behörden vorausgesetzt. Bei der Bewertung widmet sich
BREEAM acht Hauptbereichen:
• Energie
• Transport
• Wasser
• Schadstoffbelastung
• Material und Abfall
• Flächenverbrauch und Ökologie
• Gesundheit und Wohlbefinden
weitere Infos: www.breeam.org
b) BREEAM
BREEAM ist ein renommiertes, weltweit
etabliertes Programm zur Bewertung
und Ratifizierung von Gebäuden unter
ökologischen Gesichtspunkten. 1990
gegründet, hat BREEAM nach eigenen
Angaben inzwischen über 250.000 Gebäude zertifiziert. Die Initiative nimmt
für sich in Anspruch, einen besonders
umfassenden und nachvollziehbaren
Standard für nachhaltiges Entwerfen,
Bauen und Betreiben von Wohn- und
Bürogebäuden zu setzen, der weltweit
akzeptiert wird.
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Ökologisches Bauen
c) Feed-in Tariffs / Microgeneration
Certification Scheme
Ähnlich wie in Deutschland können
Privathaushalte oder Organisationen,
die selbst Energie erzeugen (z. B. mit
Photovoltaikanlagen oder Windkraft),
den gewonnen Strom ins Netz einspeisen. Dafür erhalten sie eine staatlich
geförderte Vergütung, den Feed-in Tariff
(FIT). Wärmegewinnung wird mit der
Renewable Heat Incentive (RHI) und
dem Renewable Heat Premium Payment
(RHPP) vergütet. Hierfür müssen sowohl die Anlage als auch der ausführende Betrieb nach dem Microgeneration
Certification Scheme zertifiziert sein.
Das MCS gilt für elektrizitätserzeugende Systeme mit einer Leistungsfähigkeit bis zu 50kW und für wärmeerzeugende Systeme bis 45kW. Die
folgenden Verfahren werden dabei
berücksichtigt:
• Biomasse
• Wärmepumpen (Luft und Erdwärme)
• Mikro-Wasserturbinen
• Kraft-Wärme-Kopplung
• Systeme zur Dachmontage (Satteloder Pultdach)
• Photovoltaik
• Solarwärme
• Windkraftanlagen
Eine Übersicht über Institutionen und
Betriebe, die die Zertifizierung nach
MCS vornehmen, bietet die Website des
Programms.
weitere Infos:
www.microgenerationcertification.org
d) Green Deal
Der Green Deal ist eine Initiative, die
2012 ins Leben gerufen wurde, um
Hausbesitzer beim effizienten Umgang mit Energie zu unterstützen. Die
Regierung fördert das Programm mit
finanziellen Mitteln. Einige Aspekte, die
bereits im eben genannten Microgeneration Certification Scheme enthalten
sind, sind auch Teil der Maßnahmen
des Green Deal:
• Isolierung (z. B. massive Wände,
Hohlwände, Dachisolierung)
• Heizungsanlagen
• Abdichtung gegen Zugluft, Doppelverglasung
• Erzeugung erneuerbarer Energien (z.
B. Solarpaneele oder Wärmepumpen)
Um Kunden Leistungen anzubieten, die
gemäß den Richtlinien des Green Deal
anerkannt werden, ist eine Registrierung notwendig. Autorisierte Betriebe
können in folgenden Bereichen tätig
werden:
• Als Assessor, um Kunden zu beraten,
Häuser zu begutachten und Konzepte
zur Verbesserung der Energiebilanz
zu erarbeiten
• Als Installer, um optimierte Anlagen
und Bauteile einzubauen
• Als Provider, um Kunden Finanzierungsmöglichkeiten anzubieten und
bauliche Maßnahmen durch einen
autorisierten Installer zu vermitteln
Für Handwerksbetriebe kann die
Registrierung als Installer sinnvoll sein,
da Baumaßnahmen zur Energieeffizienz, die durch den Green Deal gefördert werden, nur von entsprechend
autorisierten Betrieben vorgenommen
werden dürfen. Ein weiterer Vorteil ist,
dass registrierte Betriebe als Green
Deal Installer für sich werben und das
Qualitätssiegel des Green Deal nutzen
können. Die Voraussetzung dafür ist
allerdings eine britische Firmenadresse
– für deutsche Unternehmen ist dieser
Schritt daher nur dann möglich, wenn
sie eine Niederlassung in Großbritannien haben.
Die Registrierung eines Produktes, beispielsweise eines besonders energiesparenden Boilers, ist jedoch auch mit
Firmensitz in Deutschland möglich.
Es gibt zahlreiche Firmen und Institutionen, die die Registrierung als Assessor
oder Installer anbieten. Üblicherweise
wird dabei verlangt, dass der zu registrierende Betrieb ein Büro mit Sitz in
Großbritannien hat. Bei wem man sich
registrieren lässt, hängt von der Art des
eigenen Betriebs bzw. der ausgeführten
Tätigkeiten ab. Auch die Kosten für die
Registrierung sind je nach Anbieter
unterschiedlich. Eine Liste von Registrierungsstellen mit Suchfunktion bietet
die entsprechende Website:
gdorb.decc.gov.uk/certification-body-search
Die Zertifizierung als Provider ist komplexer; hierfür muss man u. a. einen
„Fitness test“ bestehen:
gdorb.decc.gov.uk/providers/become-a-provider
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Ökologisches Bauen
e) Passivhaus Trust und Passive House
Academy
Der Passivhaus Trust ist eine unabhängige, nicht-kommerzielle Organisation,
die die Umsetzung und Anwendung des
deutschen Passivhaus-Standards fördert. Dieser hat in Großbritannien einen
so guten Ruf, dass sogar der deutsche
Ausdruck Passivhaus übernommen
wurde. Die Einhaltung dieses Standards
geschieht auf freiwilliger Basis.
weitere Infos:
www.passivhaustrust.org.uk
Dem gleichen Anliegen widmet sich die
Passive House Academy, die Beratungsleistungen, Schulungen und Zertifizierungen anbietet.
weitere Infos:
www.passivehouseacademy.com
4.4 „Green Building“ in der Praxis
Handwerker und Zulieferer, die in Großbritannien tätig sind, sehen sich so gut
wie immer früher oder später mit den
genannten Programmen konfrontiert.
Die Auswahl liegt beim Auftraggeber –
gleich ob Projektentwickler, Kommune,
öffentliche Hand oder privater Bauherr.
Bei neuen Projekten sollte man daher
möglichst früh mit dem Auftraggeber
klären, welches der Programme zur
Anwendung kommt und in Erfahrung
bringen, welche Anforderungen sich
daraus für den eigenen Betrieb oder die
eigene Arbeit ergeben.
Noch komplizierter wird es dadurch,
dass die einzelnen Programme nicht untereinander abgestimmt und erst recht
nicht deckungsgleich sind – es kann
daher vorkommen, dass man von zwei
Initiativen gegensätzliche Anforderungen mitgeteilt bekommt. Auch sind die
Akkreditierungen und Eignungstests
immer nur für die jeweilige Initiative
gültig.
Nicht-britischen Betrieben wird mit dieser Praxis das Leben oft unnötig schwer
gemacht, nicht selten mit dem Ziel,
ihnen die Teilnahme an einem Projekt
unmöglich zu machen.
In solchen Fällen hilft es, kühl und
sachlich die technischen Eigenschaften
und Vorteile des eigenen Produktes
herauszustellen. Die Erfahrung zeigt,
dass sowohl deutsche Produkte als
auch das deutsche Verständnis von
ökologischem Bauen im Handwerk so
ausgereift sind, dass die Qualität des
Angebots als bestes Argument dient –
und am Ende auch überzeugt.
Während in Deutschland beim ökologischen Bauen messbare Systeme und
Werte zählen (KFW, Passivhaus, U-Werte, BlowerDoor-Test usw.), ist diese
Normierung in Großbritannien (noch)
nicht üblich. Deutsche Produkte und
deutsches Handwerk sind in diesem
Bereich messbar weiter entwickelt und
werden daher in Großbritannien sehr
geschätzt, was ihnen gute Marktchancen eröffnet.
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Registrierungen für Handwerker
5. Registrierungen für Handwerker
5.1 Allgemeines
Je nach Branche ist es für Handwerker
in Großbritannien sinnvoll oder sogar
zwingend notwendig, sich offiziell
als Competent Person registrieren zu
lassen. Die Registrierung bietet viele
Vorteile, etwa die Möglichkeit, ausgeführte Arbeiten selbst zu zertifzieren.
Bauherren oder Generalunternehmer
erwarten meist, dass der Handwerksbetrieb registriert ist. Selbst wenn die
Registrierung nicht zwingend vorgeschrieben ist, bietet sie daher auf dem
Markt große Vorteile.
Bei den folgenden Berufsgruppen, die
in sicherheitsrelevanten Bereichen
arbeiten, ist die Registrierung in jedem
Fall notwendig, um Aufträge zu erhalten:
5.2 Gesetzliche Vorschriften im Elektrobereich
Elektroarbeiten sind in Großbritannien grundsätzlich streng reguliert. Als
Handwerker sollte man daher mit den
dort üblichen Leitungsnetzen vertraut
sein und die nationalen Bauvorschriften
in Bezug auf Elektroarbeiten genau
kennen:
von der Institution for Engineering and
Technology (IET) gemeinsam mit der
British Standards Institution (BSI). Als
Behörde ist die IET für Elektroinstallationen zuständig.
Weitere Infos:
www.electrical.theiet.org
wer Elektroarbeiten ausführen darf,
sondern sind als Bauvorschriften zu
verstehen, denen die ausgeführte
Arbeit entsprechen muss.
b) Building Regulations (Bauvorschriften)
Die Building Regulations setzen die
Standards für Elektroinstallationen in
Wohnbauten (Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Wohnungen usw.). Die Building
Regulations sagen nichts darüber aus,
• Part P – Electrical safety / Dwellings
Dieser Abschnitt reguliert die Sicherheit elektrischer Installationen. Seit
2005 müssen alle Elektroarbeiten in
Wohnbauten in England und Wales
die darin beschriebenen Anforderungen erfüllen.
a) BS 7671 (The IET Wiring Regulations)
Diese Vorschrift setzt den allgemeinen
Standard für Elektroinstallationen in
Großbritannien. Festgelegt wird sie
• Elektroinstallation
• Gasinstallation
• Asbestarbeiten (Entfernung von
Asbest)
In allen anderen Berufsfeldern ist die
Registrierung nicht unbedingt nötig,
aber dennoch dringend zu empfehlen.
Durchgeführt wird die Registrierung
nicht von einer staatlichen Stelle,
sondern von vielen unterschiedlichen
privaten Anbietern. Welcher Anbieter
und welches Registrierungsprogramm
der Tätigkeit des eigenen Betriebs entspricht, erfährt man online unter dem
Punkt “Choose a scheme”:
www.gov.uk/building-regulationscompetent-person-schemes
Am wichtigsten ist die Registrierung
für Handwerker, die Elektroarbeiten
anbieten. Im Folgenden wird daher die
Registrierung beispielhaft für diesen
Bereich beschrieben.
Folgende Abschnitte sind für Elektriker
relevant:
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Registrierungen für Handwerker
• Part L – Conservation of fuel and
power
Dieser Abschnitt formuliert Anforderungen an die Energieeffizienz im
Bereich Elektrik und Heizung. Jeder,
der Elektroarbeiten ausführt, muss
mit dem Part L vertraut sein und über
die nötigen Fachkompetenzen verfügen, um seine Arbeiten entsprechend
dieser Vorschriften auszuführen.
c) Electricity at Work Regulations 1989
Diese Vorschrift reguliert Elektroarbeiten in Gewerbe- oder Industriebauten. Ein Health and Safety Executive
(HSE) hat die Aufgabe sicherzustellen,
dass Elektroinstallationen in diesen
Gebäudetypen den Sicherheitsanforderungen genügen.
Weitere Infos: www.hse.gov.uk
5.3 Registrierung und Eigenzertifizierung
Elektroinstallateure können sich auf
verschiedene Weise als Electrical Competent Person registrieren lassen. Diese
Registrierung ist nicht verpflichtend,
aber sehr zu empfehlen, denn registrierte Betriebe können ihre ausgeführten Arbeiten selbst zertifizieren.
Die Registrierung ist bei folgenden
Berufsverbänden möglich:
• ECA – Electrical Contractors Association – www.eca.co.uk
• JIB – Joint Industry Board - www.jib.
org.uk
• NIC EIC - www.niceic.com
Die Eigenzertifizierung erleichtert und
beschleunigt die Arbeit deutlich: Registrierte Handwerker dürfen Arbeiten,
die in den Building Regulations als
meldepflichtig definiert sind, selbst abnehmen und als sicher und vorschriftsgemäß zertifizieren.
Folgendes gibt es dabei zu beachten:
• Innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten muss dem
Auftraggeber ein Building Regulations compliance certificate überstellt werden, das sich in der Form
von Kommune zu Kommune unter-
scheidet. Außerdem muss die lokale
Baubehörde über die ausgeführten
Arbeiten unterrichtet werden, damit
sie diese in den Akten vermerken
kann.
• Der Elektriker sollte dem Auftraggeber außerdem ein ausgefülltes Electrical Installation Certificate übergeben. Dieses Formular bestätigt, dass
die ausgeführten Arbeiten geprüft
und für sicher befunden wurden
• Bei Eigenzertifizierung entfällt die
Abnahme durch die lokale Behörde
oder einen Approved Inspector
Die Registrierung erfolgt nach dem
Competent Person Scheme, einem Programm zum Nachweis handwerklicher
Fähigkeiten. Elektriker, die als Electrical
Competent Person registriert sind,
werden auf der Website www.electricalcompetentperson.co.uk aufgelistet
und können auf diese Weise von Auftraggebern leicht gefunden werden –
ein weiterer Vorteil, der die Chancen auf
dem Markt verbessert.
Weitere Infos: www.gov.uk/building-regulations-competent-personschemes
Das Electrical Competent Person
Scheme richtet sich an Betriebe, die
Elektroarbeiten als Hauptgeschäftsfeld
ausführen. Folgende Programme sind
von der Regierung anerkannt:
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Registrierungen für Handwerker
Name des Programms
Kurzform
Website
Benchmark Certification Limited
Benchmark
www.benchmark-cert.co.uk
British Standards Institution
BSI
www.kitemark.com
Building Engineering Services Competence
Assessment Limited
BESCA
www.besca.org.uk
Certsure
Certsure
www.certsure.com
NAPIT Registration Limited
NAPIT
www.napit.org.uk
Oil Firing Technical Association Limited
OFTEC
www.oftec.org.uk
Stroma Certification Limited
Stroma
www.stroma.com
Art der ausgeführten Arbeiten
Programme
Wohnbereich: Installation festverlegter elektrischer
Anlagen mit niedriger oder extra-niedriger Spannung
Benchmark, BSI, BESCA, Certsure, NAPIT, OFTEC, Stroma
Wohnbereich: Installation festverlegter elektrischer
Anlagen mit niedriger oder extra-niedriger Spannung
als Teil anderer Arbeiten, die von der registrierten
Person ausgeführt werden
Benchmark, BESCA, Certsure, NAPIT, OFTEC, Stroma
Sonstige Bauten (kein Wohnbereich): Installation von
Beleuchtungs- oder elektrischen Heizungsanlagen
Benchmark, BESCA, Certsure, NAPIT, Stroma
5.4 Zertifizierung durch Dritte
Wenn der ausführende Elektroinstallateur nicht registriert ist, müssen die
abgeschlossenen Arbeiten von einer
externen Stelle abgenommen werden.
Diese muss in jedem Fall vor Beginn der
Arbeiten informiert werden.
Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
• ein Building Control Inspector,
entweder ein Vertreter der lokalen
Baubehörde oder ein privater Prüfer
mit behördlicher Zulassung
• ein Elektriker, der als Third-party Certifier zugelassen ist (nur in England)
Das bedeutet: Ein deutscher Elektriker
kann auch ohne Registrierung arbeiten – allerdings nur dann, wenn er im
Voraus einen registrierten Partnerbetrieb findet, der die Zertifizierung der
abgeschlossenen Arbeiten verantwortlich übernimmt.
5.5 Die Identifikationskarte: CSCS/ECS
Card
In Großbritannien müssen alle Handwerker, die auf einer Baustelle arbeiten,
eine CSCS Card zur Identifikation mit
sich führen. CSCS, kurz für Construction Skills Certification Scheme, ist ein
offizielles Zertifizierungsprogramm, mit
dem Handwerker bestimmte Fähigkeiten nachweisen können. Die Karte zeigt
also, über welche Kompetenzen und
Qualifikationen ihr Inhaber verfügt.
• Dieser Nachweis ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber in
der Regel vom Auftraggeber oder vom
Generalunternehmer verlangt
• Die Identifikationskarte ist daher
zwingend notwendig, um Zutritt zu
einer Baustelle zu bekommen
Elektriker benötigen eine spezielle
Variante der Identifikationskarte, die
ECS Card, um ihre Identität und ihre
Qualifikation nachzuweisen, während
sie auf der Baustelle arbeiten. ECS
steht für Electrotechnical Certification
Scheme und ist der allgemein gültige
Standard zum Qualifikationsnachweis
für Elektriker in Großbritannien. Er wird
von der Bauindustrie anerkannt und
unterstützt.
Da sich die britische Ausbildung im
Handwerk vom deutschen System
unterscheidet, sind die Einteilungen der
Gewerbe und Berufsabschlüsse nicht
deckungsgleich. Daher wird bei der
33
34
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Registrierungen für Handwerker
Vergabe der CSCS- und ECS-Cards die
Kompetenz des Handwerkers anhand
von Erfahrung und Referenzprojekten
individuell festgestellt.
Die Registrierung läuft bei beiden Karten nach einem ähnlichen Schema ab.
Um sie zu erhalten, muss man
• die erforderlichen Kompetenzen
nachweisen
• einen Sicherheitstest bestehen
• ein unterschriebenes Antragsformular einreichen
• jeweils eine Gebühr für den Test und
für die Karte entrichten
Alle Dokumente zum Qualifikationsnachweis müssen mit beglaubigter
Übersetzung eingereicht werden.
Empfohlen wird, hierfür die Angebote
des National Academic Recognition
Information Centre (UK NARIC) zu nutzen, einer Institution, die ausländische
Bildungsabschlüsse und Qualifikationen übersetzt und dort, wo es möglich
ist, die Vergleichbarkeit mit britischen
Abschlüssen beglaubigt. Sind die
Abschlüsse nicht vergleichbar, wird die
Qualifikation anhand von Beispielprojekten festgestellt.
www.naric.org.uk
Wichtig: Man stößt immer wieder auf
Angebote von Unternehmen, die den
Anmeldeprozess für Handwerker gegen
eine Gebühr übernehmen. Bevor man
sich auf ein solches Angebot einlässt,
sollte man unbedingt verlässlich klären,
welche Kosten dadurch entstehen.
a) Registrierung für die ECS Card
(Elektriker)
Die ECS Card wird schriftlich beantragt,
die Formulare unterscheiden sich dabei
je nach Fachgebiet. Welchen Kartentyp
man benötigt und welche Nachweise
dafür gefordert werden, erfährt man auf
der Website unter Card Types:
www.ecscard.org.uk
Neben dem ausgefüllten Formular müssen folgende Unterlagen dem Antrag
beigelegt werden:
• ein bestätigtes Portraitfoto in Passbildgröße
• Kopien aller relevanter Qualifikationsnachweise, Zertifikate und
Referenzen mit beglaubigter Übersetzung; genaue Angaben dazu stehen
im jeweiligen Formular
• ein Nachweis über eine anerkannte
Health & Safety qualification; hat
man diese nicht, muss man an der
Sicherheitsprüfung ECS Health &
Safety test teilnehmen
Die Standardgebühr für die ECS Card
beträgt £36,00. Sie ist drei Jahre gültig
und kann nach Ablauf für £24,00 erneuert werden.
b) Registrierung für die CSCS Card
(übrige Handwerker)
Während sich die ECS Card speziell an
Elektriker richtet, dient für alle anderen
Handwerker die CSCS Card als Identitätsnachweis. Welchen genauen Kartentyp man benötigt, kann man mit dem
Cardfinder online herausfinden:
www.cscs.uk.com/cardfinder
Hier erfährt man auch, welchen CITB
Health, Safety and Environment test
man bestehen muss. Die Gebühr für
den Test beträgt £17.50.
Hat man den Test bestanden, meldet
man sich telefonisch beim CSCS
Contact Centre unter der Nummer
+44 (0)344 9944 777.
Dabei sollte man folgende Unterlagen
vorbereitet haben:
• Kontaktdaten des jetzigen oder eines
vorherigen Auftraggebers inkl. Name,
vollständiger Adresse und Telefonnummer
• Eine Debit- oder Kreditkarte, um
die Gebühr von £30 für die Karte zu
entrichten
• Je nach Kartentyp können weitere
Dokumente nötig sein, etwa Kopien
von Qualifikationsnachweisen mit
beglaubigter Übersetzung. Infos dazu
finden sich auf der oben genannten
Website
Die Karte wird nach erfolgreichem
telefonischem Antrag üblicherweise am
nächsten Tag verschickt.
Alternativ dazu kann man die Karte
auch schriftlich beantragen. Hierzu wird
das entsprechende Antragsformular heruntergeladen, ausgefüllt und zusammen mit den nötigen Nachweisen und
einem Scheck per Post eingeschickt.
Schriftliche Anträge benötigen üblicherweise ca. 15 Tage für die Bearbeitung.
http://www.cscs.uk.com/about/resources/?resource_category=2
Arbeitgeber können, um Karten für ihre
Mitarbeiter zu beantragen, ein spezielles Formular nutzen und per Mail
einsenden:
http://www.cscs.uk.com/applying-forcards/employer-applications/
Hier sollte man alle Abschnitte des
Formulars genau lesen, um sicherzustellen, dass alle beantragten Karten
tatsächlich über dieses Formular beantragt werden können. Die im Antrag
genannte Person wird anschließend
kontaktiert, um die Gebühr einzuziehen und alle offenen Fragen zu klären,
bevor die Karten ausgegeben werden.
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Registrierungen für Handwerker
5.6 Durchführung von Gasinstallationen in Großbritannien
Seit 2009 ist eine Registrierung beim
Gas Safe Register für Installationsarbeiten in Verbindung mit Gas
verpflichtend (s. auch www.gassaferegister.co.uk). Dies gilt für inländische wie ausländische Installateure
gleichermaßen, die in Großbritannien
tätig werden wollen. Dabei spielt es
keine Rolle, ob die Arbeiten durch ein
niedergelassenes Unternehmen oder
im Rahmen einer vorübergehenden
Dienstleistungserbringung durchgeführt werden.
Die Registrierung bezieht sich auf
England, Schottland, Wales, Nordirland, Isle of Man und Guernsey. Es ist
illegal, ohne Registrierung an jeglichen
Gas-Vorrichtungen zu arbeiten. Die
Registrierung beim Gas Safe Register
muss nach 5 Jahren erneuert werden.
Die Gas Safety Regulations beziehen
sich sowohl auf Arbeiten mit Erdgas
als auch mit Flüssiggas (LPG). Arbeiten mit Gas umfassen gemäß Gas
Safe Register: Installation, Reparatur,
Wartung, Austausch, Inbetriebnahme,
Überprüfung und Untersuchung von
einem Gasgerät, einem Gasanschluss
oder einem Gastank.
Arbeiten an Biogasanlagen fallen nicht
unter das Gas Safe Register. Die hierfür
geltenden Bestimmungen können über
das offizielle Informationsportal für
Anaerobe Digestion abgerufen werden.
Arbeiten mit Gas im Baubereich sind
gemäß der UK Building Regulations
im Approved Document J (Combustion
Appliances and Fuel Storage Systems)
geregelt (s.Kapitel 3.2 c).
Für deutsche Handwerker bedeutet
dies, dass sie ihre in Deutschland
erworbene Gesellen- oder Meisterqualifikation anerkennen lassen müssen.
Dabei handelt es sich um eine personenbezogene Registrierung, das heißt,
dass jeder Mitarbeiter eines Unternehmens, der in Großbritannien Gasinstallationen vornimmt, beim Gas Safe
Register registriert sein muss.
Da weder die deutsche Berufsausbildung, noch Gesellen- und Meisterqualifikationen in Großbritannien bekannt
sind, ist eine Vergleichbarkeit der
Berufsabschlüsse häufig schwierig.
Um dieses zu erleichtern, kann ein
Vergleich der Abschlüsse beim National
Recognition Information Centre for the
United Kingdom (NARIC) (ähnlich dem
Bundesinstitut für berufliche Bildung,
BiBB) vorgenommen werden. Dies
können Unternehmen online auf der Internetseite des NARIC www.naric.co.uk
durchführen. Die Bearbeitungsgebühr
liegt bei ca. 55 GBP, Dauer ca. 15 Arbeitstage. Das Ergebnis des Vergleichs
bietet eine sinnvolle Grundlage für die
Registrierung beim Gas Safe Register,
da die Gefahr besteht, dass dieses die
in Deutschland ausgestellten Qualifikationsnachweise nicht richtig einordnen
kann, auch wenn diese übersetzt sind.
Für die Anerkennung der deutschen
Qualifikation gibt Gas Safe Register
folgende Schritte vor:
1. Ausfüllen eines Antragsformulars
beim Gas Safe Register (s. Anhang),
auf dem Angaben für alle zu registrierenden Mitarbeiter gemacht
werden. Die einzureichenden Unterlagen müssen zuvor ins Englische
übersetzt werden. Bitte keine Originaldokumente, sondern nur Kopien
einreichen!
2. Das Antragsformular und die erforderlichen Dokumente können per
E-Mail an euapplicants@gassaferegister.co.uk oder per Post an Gas
Safe Register, 200 Cedarwood, Chineham Park, Basingstoke, Hampshire, RG24 8WD gesendet werden.
3. Gas Safe Register wertet die eingereichten Dokumente aus und teilt
dem Unternehmen innerhalb von 20
Tagen das Ergebnis mit. Je nachdem, wie das Ergebnis der Prüfung
ausfällt, kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:
a) Eine Aufnahme in das Gas Safe Register für die Dauer von 12 Monaten
nach Begleichung der Aufnahmegebühr sowie zwei Arbeitsproben
auf Baustellen in Großbritannien.
Die Termine für die Arbeitsproben
werden zwischen dem Gas Safe
Register und dem antragsstellenden
Unternehmen flexibel vereinbart.
Die Arbeitsproben können bei
einem konkreten Auftrag in UK
durchgeführt werden. Dieses sollte
aber frühzeitig mit dem Gas Safe
Register abgestimmt werden.
oder
b) Die eingereichten Unterlagen sind
nicht ausreichend für die Zulassung
im Gas Safe Register. Dies würde
einen Eignungstest in Großbritannien in einem vom United Kingdom
Accreditation Service (UKAS)
zertifizierten Gas Safe Assessment
Centre nach sich ziehen. Eine
andere Möglichkeit wäre, Arbeiten in einer Art Lernphase unter
Beaufsichtigung eines im Gas Safe
Register zugelassenen Unternehmens durchzuführen. Das Gas Safe
Register muss dieses jedoch genehmigen und legt auch die Dauer der
Lernphase fest. Sowohl die Kosten
für den Eignungstest wie auch für
die Lernphase sind vom deutschen
Unternehmen zu tragen.
Da Gasinstallationen in Deutschland
unter den Beruf des Anlagenmechanikers Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Registrierungen für Handwerker
bzw. Installateurs und Heizungsbauers
fallen und dadurch nach Anlage A der
Handwerksordnung zulassungspflichtig
sind, muss ein deutsches Unternehmen
keine Registrierungsgebühr beim Gas
Safe Register zahlen. Es fällt jedoch
eine einmalige Aufnahmegebühr von
derzeit 228 GBP an. Weiter liegen die
Kosten für die Arbeitsproben durch das
Gas Safe Register bei 210 GBP.
Neben der Registrierung sollten sich
deutsche Unternehmen in jedem Fall
auch mit den British Standards vertraut machen. Informationen zu den in
Großbritannien geltenden Standards
im Bereich Gasinstallationen stellt das
Gas Safe Register unter folgendem Link
bereit:
Access to Standards
https://engineers.gassaferegister.
co.uk/AccessToStandards.aspx
Ausfüllhilfe für das Antragsformular
zur Registrierung im Gas Safe Register
in Großbritannien
Das Antragsformular für Antragssteller
aus der EU kann unter: https://engineers.gassaferegister.co.uk/AccessToStandards.aspx heruntergeladen
werden.
(ii) Das Feld nutzen Sie, wenn Sie eine
Niederlassung in Großbritannien
haben oder gründen möchten und
sich deshalb permanent im Gas
Safe Register registrieren lassen
wollen. Hier geben Sie die Adressdaten der Niederlassung ein.
(iii)Hier müssen Sie ankreuzen, ob
Sie in Deutschland (oder einem
anderen EU-Mitgliedsstaat) eine
Zulassung für Gasinstallationen
haben.
(iv)Wenn Sie unter iii „ja“ angekreuzt
haben, kreuzen Sie hier den Ländercode des Landes an, in dem Sie die
Zulassung haben (DE für Deutschland).
(v) Hier kreuzen Sie an, ob Ihre Tätigkeiten in Deutschland zulassungspflichtig sind (Ja)
Sie müssen hier ausführen, bei welcher
Behörde in Deutschland (Handwerkskammer) Sie registriert sind, Angabe
der Mitgliedsnummer, welche Installationsarbeiten Sie durchführen dürfen,
das Datum der Zulassung und wie viele
Jahre in Summe Sie registriert sind.
(vi) Dieses Feld ist nur auszufüllen,
wenn die Tätigkeit im Herkunftsland
nicht reglementiert ist.
trierungsnummern im Gas Safe
Register anzugeben. Bestanden und
bestehen keine Anteile, lassen Sie
das Feld bitte frei.
(iii)Wenn Sie sich als Einzelunternehmen registrieren lassen möchten
und zuvor Anteile an einem Installationsunternehmen in Großbritannien hatten, geben Sie bitte die
Registrierungsnummer beim Gas
Safe Register an.
(iv)Kreuzen Sie die Rechtsform Ihres
Unternehmens an
Sole Trader = Einzelunternehmen
Partnership = Personengesellschaft
(z.B. GbR)
Limited Company = GmbH
Government/Public body = Öffentliche
Einrichtung/Behörde
Other = andere
Section 2a
(i) Bitte kreuzen Sie an, ob Sie oder
einer der zu registrierenden Mitarbeiter
sich in Deutschland in einem schwebenden strafrechtlichen Verfahren,
einem Beschäftigungsverbot oder einer
anderen gesetzlichen Auflage befindet.
Falls ja, geben Sie bitte den Sachverhalt
detailliert an.
Section 2
Section 1
(i) Bei vorübergehenden Arbeiten in
Großbritannien kreuzen Sie das
Kästchen an.
Contact details in Member State of
establishment = Hier geben Sie Ihre
Kontaktdaten Ihres Firmensitzes in
Deutschland an.
Contact details in host Member State (if
applicable)= Falls Sie eine Adresse in
Großbritannien haben, geben Sie diese
hier an.
(i) Wenn Ihr Unternehmen nicht als
Einzelunternehmen, sondern eine
GmbH o.a. firmiert, geben Sie hier
alle Geschäftsführer oder Partner
an.
(ii) Falls einer der Geschäftsführer
oder Partner aktuell oder in der
Vergangenheit Anteile an einem
in Großbritannien registrierten
Installationsunternehmen hat bzw.
hatte, sind hier die Namen der
Geschäftsführer sowie die Regis-
Section 3
(i) Verantwortliche Person
Hier geben Sie die Kontaktdaten des
Verantwortlichen für die Registrierung
im Gas Safe Registers an. An diese Person geht die komplette Korrespondenz
zur Registrierung. Bitte geben Sie hier
die Firmenadresse an, wenn mehrere
Mitarbeiter des Unternehmens registriert werden sollen!
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Registrierungen für Handwerker
Section 4
(i) Hier sind die einzureichenden Un-
terlagen für jeden Mitarbeiter, der
registriert werden soll, anzugeben.
Bitte reichen Sie jeweils Kopien
(keine Originale!) ein.
Proof of nationality
Kopie des Personalausweises
Verification of legal establishment
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug
Evidence of professional qualifications
Gesellen-, Meisterbriefe,
andere Prüfungsnachweise
Proof of 2 year professional experience
Nachweis über mind. 2 Jahre Berufserfahrung
Translated copy of certificate of gas fitting experience
Übersetzter Nachweis über Berufserfahrung mit
Gastechnik o. Fortbildungen dazu
Name and address of body issuing the certificate
of competence
Name und Anschrift der Handwerkskammer, bei der
die Prüfung abgelegt wurde
Date the certificate was issued
Datum der Ausstellung des Gesellen- oder Meisterbriefes
Translation of the gas fitting competencies covered by the
certificate
Übersetzung der Arbeiten, für die mit der Gesellen- oder
Meisterprüfung Kompetenz erlangt wird
Translation of the training programme and/or syllabus
Übersetzung der Ausbildungsinhalte der Gesellen- und/
oder Meisterprüfung
Name and address of the regulatory body in the member
state of origin
Name und Adresse der Handwerkskammer,
bei der das Unternehmen Mitglied ist
Translated copy of licensing and/or registration
held in member state
Übersetzter Nachweis der Mitgliedschaft bei der HWK
Translated copy of curriculum vitae (CV)
Übersetzte Kopie des Lebenslaufes
Translated information detailing gas work experience
Übersetzte Informationen zu Berufserfahrung
im Bereich Gasinstallationen
Translated references from employers of gas work
experience
Übersetzte Referenzen von vorherigen Arbeitgebern
(ii) Bitte beachten Sie, dass deutschsprachige Dokumente von einem
vereidigten Übersetzer übersetzt
und beglaubigt werden müssen.
Diese Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es dient als
Orientierungshilfe für den Regelfall.
Eine Haftung für den Inhalt kann nicht
übernommen werden.
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Sprache und englische Fachbegriffe
6. Sprache und englische Fachbegriffe
6.1 Sprachlevel / Sprachkurse
Wer in Großbritannien arbeiten will,
steht früher oder später vor der Frage:
Ist mein Englisch gut genug? Um dabei
Für Gespräche und Verhandlungen sollte man mindestens über die Qualifikation der Stufe B2 verfügen. Das heißt,
der Sprecher kann
• die Hauptinhalte komplexer Texte zu
konkreten und abstrakten Themen
verstehen
• im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen folgen
• sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch
mit Muttersprachlern ohne größere
Anstrengung auf beiden Seiten gut
möglich ist
• sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken,
einen Standpunkt zu einer aktuellen
Frage erläutern und die Vor- und
Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben
Erste Anlaufstelle für alle Themen rund
Orientierung zu geben, wurde das
Common European Framework of Reference entwickelt, das die sprachlichen
Fähigkeiten in sechs Stufen einteilt
(siehe Abbildung). Jede Stufe kann mit
Sprachkursen und abschließenden
Tests erreicht werden.
in der jeweils anderen Sprache manchmal nicht exakt wiedergeben lassen.
um die englische Sprache ist der British
Council, das britische Pendant zum
Goethe-Institut. Er bietet in Deutschland nicht nur Englischkurse an,
sondern auch Tests zur verbindlichen
Einordnung der eigenen Fähigkeiten.
Für alle, die in Großbritannien arbeiten
wollen, werden spezielle Englischkurse
für Firmen und Berufstätige angeboten.
www.britishcouncil.de
6.2 Übersetzungen
Übersetzungen zwischen dem Englischen und dem Deutschen sind in beiden Richtungen natürlich möglich. Sie
sollten aber mit Vorsicht genutzt werden, da manche Feinheiten, die mit dem
unterschiedlichen Kulturverständnis auf
beiden Seiten zusammenhängen, sich
Will man einen Text übersetzen lassen,
sollte man daher
• Fachübersetzer suchen, die in der
relevanten Sparte Erfahrung haben
• einen Übersetzer finden, der Muttersprachler in der Zielsprache ist
• wenn möglich englische Freunde
oder Bekannte fragen, ob der Text
verständlich ist
• daran denken: „Common sense“-
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Sprache und englische Fachbegriffe
Verständnis geht über juristische
Korrektheit
Informationen und Kontakte vermittelt
der Bundesverband der Dolmetscher
und Übersetzer e.V. (BDÜ).
www.bdue.de
6.3 Networking & Small Talk
Während in Deutschland die Beziehungen zwischen Geschäftspartnern,
Auftraggebern und Firmen eher
nüchtern und sachlich sind, spielt in
Großbritannien das Networking, also
das Knüpfen persönlicher Netzwerke,
eine enorm wichtige Rolle. Da praktisch
das gesamte Geschäftsleben darauf
beruht, haben sich spezifische Networking Events etabliert – Veranstaltungen,
die dazu dienen, Kontakte zu möglichen
Geschäftspartnern zu knüpfen.
Auch in der Bauindustrie gibt es
spezielle Networking Clubs, bei denen
sich Firmenbesitzer und Handwerker
regelmäßig treffen, um Akquise zu
betreiben und sich auszutauschen. Die
Club Events werden gerade auch von
Nicht-Briten gerne und oft genutzt,
um Networking zu betreiben und neue
Kontakte herzustellen.
Als Schlüssel zum erfolgreichen Networking gilt das Beherrschen des Small
Talk, also der lockeren Unterhaltung
über unverfängliche, nebensächliche
Themen.
Der britische Small Talk
• schafft Vertrauen und Verbundenheit
– in Großbritannien die Voraussetzungen zur erfolgreichen Zusammenarbeit
• dreht sich oft um das Wetter oder
das allgemeine Befinden; vermeiden
sollte man allzu Persönliches, Politik
oder Religion
• dient nicht dazu, harte Informationen
auszutauschen, sondern soll eine
angenehme zwischenmenschliche
Atmosphäre schaffen
Für Deutsche ist es anfangs ungewohnt,
wenn bei einem Gespräch mit einem
Auftraggeber oder Geschäftspartner
nicht sofort über die „harten“ Themen,
sondern ausführlich über Nebensächliches geredet wird. Der Small Talk ist
aber zum Glück keine Geheimwissenschaft, sondern man kann ihn lernen
– durch Erfahrung, aber auch mit Hilfe
von Ratgebern wie etwa dem Buch „The
Fine Art of Small Talk“ von Debra Fine.
6.4 Kulturelles Sprachverständnis
Beim Sprachverständnis gibt es einige
grundlegende Unterschiede zwischen
Deutschland und Großbritannien, die
für Missverständnisse sorgen können:
Während im Deutschen direkt, knapp
und eindeutig formuliert wird, legen die
Briten großen Wert auf Höflichkeit und
benutzen indirekte Formulierungen.
Das gilt für die gesprochene Sprache
im Alltag genauso wie für E-Mails oder
Briefe.
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Sprache und englische Fachbegriffe
Für Deutsche ungewohnt ist auch das
typisch britische Understatement.
Damit ist eine Ausdrucksweise gemeint,
die bewusst untertreibt und daher
weniger dramatisch klingt, als man
es erwarten würde – etwa bei Problemen oder Kritik. Missverständnisse im
Projektablauf und auf der Baustelle ent-
stehen meist durch das nicht verstandene Understatement der britischen
Landsleute.
Tipp: Wenn man sich unsicher ist, ob
man das Gesagte richtig verstanden
hat, sollte man zur Klärung lieber
zweimal nachfragen, als zu versuchen,
die andere Seite zu interpretieren.
Mehrmaliges Nachhaken wird als ernst
gemeintes Interesse verstanden und
wirkt niemals unwissend oder unhöflich
– Briten sind sich ihrer höflichkeits-codierten Sprache sehr wohl bewusst.
Diese Tabelle zeigt, wie sich Gesagtes
und Gemeintes im Extremfall unterscheiden können:
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Sprache und englische Fachbegriffe
6.5 False Friends
Eine häufige Stolperfalle im Englischen
sind False Friends – Worte, die ähnlich
klingen wie im Deutschen, aber eine
andere Bedeutung haben. Sie bergen
die Gefahr von Übersetzungsfehlern
oder Missverständnissen: Ein Undertaker etwa ist kein Unternehmer, sondern
ein Bestatter!
Es ist daher hilfreich, die wichtigsten
False Friends zu kennen:
Englisches Wort
False Friend
Korrekte Übersetzung
bureau
Büro
Schreibtisch, Kommode
circle
Zirkel
Kreis
concern
Konzern
Anliegen
concrete
konkret
Beton
concept
Konzept
Idee, Begriff
craft
Kraft
Handwerk
dome
Dom
Kuppel
fabric
Fabrik
Stoff, Textil
floor
Flur
Fußboden
gymnasium, gym
Gymnasium
Turnhalle
housemaster
Hausmeister
Heimleiter (Internat)
isolate
isolieren (z. B. Fenster)
einzeln, allein
lager
(Waren-)Lager
Lagerbier
massive
massiv
riesig
notice
Notiz
Benachrichtigung
rentable
rentabel
mietbar
stock
Stock (Etage)
Vorrat
study
Studium
Arbeitszimmer
to oversee
übersehen
beaufsichtigen
undertaker
Unternehmer
Bestatter
wall
Wall
Wand
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Glossar:
Fachbegriffe und Abkürzungen
Glossar: Fachbegriffe und Abkürzungen
Einige Fachbegriffe aus der Bauwirtschaft – wie Contractor, Employer
oder Procurement – tauchen in diesem
Leitfaden immer wieder auf und prägen
auch den Arbeitsalltag vor Ort. Sie
sollte man gut kennen, um Texte und
Gespräche korrekt zu verstehen und
um selbst von seinen Partnern vor Ort
verstanden zu werden.
Viele Fachbegriffe werden im Arbeitsalltag abgekürzt. Grundsätzlich ist
in Großbritannien der Gebrauch von
Abkürzungen viel stärker verbreitet als
in Deutschland. Die Verwendung von
möglichst vielen Abkürzungen ist ein
regelrechter Sprach-Sport, sowohl im
Schriftverkehr als auch im gesprochenen Englisch.
Wer die unzähligen Abkürzungen nicht
kennt und nicht versteht, entlarvt sich
damit schnell als “Nicht-Insider” im
Baubetrieb. Auch wenn man nicht vorhat, die Abkürzungen in seinen eigenen
Sprachgebrauch zu integrieren, sollte
man daher die wichtigsten kennen, um
mitreden zu können.
Wichtige Fachbegriffe
Bill of Quantities
Building Consent
Building Control Service
Building Inspector
Building Regulations
Case Law
CDM Coordinator
Conservation of Fuel and Power
Consultant
Contractor
Employer
Health and Safety Executive (HSE)
Main Contractor
Planning Officer
Planning Supervision
Precedent
Procurement
Professional Indemnity Insurance
Public Liability Insurance
Site Manager
Sub Contractor
Supplier
Sustainable Building
Leistungsverzeichnis
Baugenehmigung
Baukontrolle
Bauinspektor
Bauvorschriften
Fall-Recht (britisches Rechtsystem)
Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator
Energieerhaltung, -effizienz
(Fach-)Berater
(Bau-)Unternehmer
Bauherr
Arbeitsschutzbehörde
Hauptunternehmer
Bauamtsachbearbeiter
Bauüberwachung
Präzedenzfall
Vergabe
Berufshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Bauleiter
Subunternehmer
Zulieferer
Nachhaltiges Bauen / nachh. Gebäude
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Glossar:
Fachbegriffe und Abkürzungen
Administrativ
ITT
PQQ
HR
RFI
AI/CI
TBC
PTO
ASAP
RSVP
Invitation To Tender
Pre Qualification Questionaire
Human Resources
Request For Information
Architects/Contract Administrators Instruction
To be confirmed
Please Turn Over
As Soon As Possible
Répondez, S’il Vous Plaît
Personen & Beteiligte
MEP
M&E
LUL
CDM Coordinator
QS
Approved Inspector
MOLA
LFB
Mechanical, Electrical & Plumbing (Engineer)
Mechanical and Electrical (Engineer)
London Underground Ltd (Engineer)
Construction Design Management Coordinator
Quantity Surveyor
Building Control Inspector
Museum of London Archaeology
London Fire Brigade (Engineer)
Gesetze & Vorschriften
DDA
Disability Discrimination Act
HSE
Health and Safety Executive
CDM (Regs)
Construction Design Management (Regulations)
COSHH
Control of Substances Hazardous to Health
EA
Environments Agency
BSI
British Standards Institution
Auf der Baustelle
CSCS (Card)
BMU
FFE
Hi-Vis
MCW
RMC
RSA
RSJ
RWP
SVP
FFL
FCL
T&G
ACM
Construction Skills Certification Scheme
Building Management Unit / Crane
Fixtures, Furnishings and Equipment
High Visibility clothing
Mains Cold Water
Ready-Mixed Concrete
Rolled Steel Angle
Rolled Steel Joist
Rain Water Pipe
Soil Vent Pipe
Finished Floor Level
Finished Ceiling Level
Tongue & Groove
Asbestos Containing Material
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Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Impressum
Herausgeber:
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
Auf’m Tetelberg 7 | 40221 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211/ 30108-0 | Fax: +49 (0)211/ 30108-500
info@lgh.de | www.lgh.de
Verantwortlich: Dipl.-Volkswirt Reiner Nolten
Autoren:
ÜberRaum Architects
Markus Seifermann
Dipl Ing Architect M.Arch ARB AKBW RIBA
1 Purley Place | London N1 1QA | UK
Tel.: +44 (0) 20 7359 1793
www.uber-raum.com
info@uber-raum.com
Kap. 5.6: Marie-Theres Sobik, Außenwirtschaftsberatung Handwerkskammer Düsseldorf
Grafiken:
ÜberRaum Architects
Markus Seifermann
Dipl Ing Architect M.Arch ARB AKBW RIBA
www.uber-raum.com
info@uber-raum.com
Quellenangaben weiterer Grafiken und Bilder:
Kap. 6.1: Diagramm: Cambridge English Language Assessment, www.cambridgeenglish.org
Kap. 6.2: Use common sense at all times: Jameson Shroyer, www.almostmakesense.com
Kap. 6.3: Debra Fine „The Fine Art of Small Talk“/ published by Hachette Books
Kap. 6.4: How tob e polite: Martin Ford, Peter Legon: „Get Around in English: The Fun Language Guide“/ published by Lee Gone
Publications
Kap. 6.4: Tabelle „What the British say“: Daily Mail, www.dailymail.co.uk
Layout:
Druckservice Michael Thiele
Ländermerkblatt – Bauen in Großbritannien: Marktchancen, Besonderheiten und Praxistipps
Diese Broschüre wurde gemeinsam mit Bayern Handwerk International initiiert und realisiert, bei denen wir uns an dieser
Stelle recht herzlich bedanken.
Redaktion:
Marie-Theres Sobik (Handwerkskammer Düsseldorf ), Karin Mai und Günter Wagner (Bayern Handwerk International)
Angaben:
Alle Angaben sind sorgfältig recherchiert; es wird jedoch keine Gewähr oder Haftung übernommen. Stand: 02/2015
Verbreitung:
Ohne schriftliche und ausdrückliche Genehmigung der LGH sowie gleichermaßen des Autors Herrn Markus Seifermann ist es
untersagt, dieses Werk oder Teile davon zu verwerten und zu verarbeiten.
Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Präsentationen oder die Speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass in den Texten dieser Broschüre der Einfachheit halber hin und wieder die männliche Bezeichnungsform verwendet wurde. Dies geschieht aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer
mit eingeschlossen.
Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der
Handwerkskammern und der Fachverbände des Handwerks in NRW. Sie unterstützt diese Organisationen bei Fördermaßnahmen, plant und bündelt die Gewerbeförderungsarbeit im NRW-Handwerk und koordiniert die Aktivitäten auf Landesebene, um
die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der gut 190.000 Handwerksunternehmen nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus
bringt die LGH sich fachlich ein in die Ausgestaltung der Mittelstandspolitik und übernimmt Aufträge für öffentliche Förderungen und Projekte.
Die „Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen 2.0 – Professionalisierung im Handwerk“ stellt sich fünf zentralen
Herausforderungen: Den Chancen der Globalisierung, der Bewältigung des demografischen Wandels, den Konsequenzen der
Energiewende, dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechniken sowie der Professionalisierung von Klein- und
Kleinstunternehmen. Das vom Land Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union (EFRE) geförderte Projekt ist ein Bestandteil der 2011 von der Landesregierung ins Leben gerufenen „Handwerksinitiative Nordrhein-Westfalen“.
Weitere Informationen finden Sie unter der Internetseite: http://www.zih-nrw.de .
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