Herunter laden - Fischereiverein Hallein

Transcription

Herunter laden - Fischereiverein Hallein
Bestimmungen Salzach
FischereiVerein Hallein
Pingitzzerkai 14, 5400 Hallein
Tel./Fax: 06245/81905
Internet: www.fischereiverein-hallein.at,e-mail: fvh@aon.at
Revier S1: Kuchlerbrücke – Wehranlage m-real
Revier S2: Wehranlage m-real – Kraftwerk Sohlstufe
Revier S3: Kraftwerk Sohlstufe – Kraftwerk Urstein (linke Seite bis Einmündung Königseeache)
Revier S4: Kraftwerk Urstein – Wurzergraben (ca. 1000m rechtseitig)
Revier A5: Alm von der Brücke der Oberalmer Landesstrasse bis zur Einmündung in die Salzach
Mitglieder
1.3. – 31.12.
Gäste
1.5. – 30.9.
Revier S1*
Stoppelfischen, Spinnfischen,
Fliegenfischen, Grundfischen*
Stoppelfischen, Spinnfischen,
Grundfischen, Fliegenfischen
Revier S2*
Stoppelfischen, Spinnfischen,
Fliegenfischen, Grundfischen*
Stoppelfischen, Spinnfischen,
Grundfischen, Fliegenfischen
Revier S3
Stoppelfischen, Spinnfischen,
Fliegenfischen, Grundfischen*
Stoppelfischen, Spinnfischen,
Grundfischen, Fliegenfischen
Bei Nichteinhaltung der Vereinsbestimmungen droht der Vereinsausschluss!
Revier S4
Stoppelfischen, Spinnfischen
Fliegenfischen, Grundfischen*
Stoppelfischen, Spinnfischen
Fliegenfischen
Revier A5
Stoppelfischen, Spinnfischen
Fliegenfischen
Stoppelfischen, Spinnfischen
Fliegenfischen
* Das Fischen innerhalb der Markierung beim Fischaufstieg KW Gamp (Revier S1) ist ausnahmslos verboten.
Erlaubt sind nur die unten angeführte Angelmethoden. Alle anderen Angelarten sind verboten!
Stoppelfischen:
Das Fischen ist nur mit einer Angelrute erlaubt, auf dessen Angelschnur max. 2 Einfachhaken montiert sein. Das Stoppelfischen ist nur mit einem feststehenden Schwimmer
erlaubt. Die Tragfähigkeit des Schwimmers muss höher sein als die Bebleiung.
* Grundfischen:
Das Fischen ist nur mit einer Angelrute erlaubt, auf dessen Angelschnur max. 2 Einfachhaken montiert sein dürfen. Das Grundfischen ist nur in den Revieren 1 u. 2 mit
einem Grundblei von 20-25 Gramm vom 1. Mai bis 30. September und in den Revieren 3 u. 4 bis 31. Dezember erlaubt. Bleie unter 20 Gramm sind verboten.
Spinnfischen:
Das Spinnfischen ist mit folgenden Ködern erlaubt – Blinker, Spinner, Koppe, Pfrille und Zopf, wobei an den Haken die Widerhaken zu entfernen sind.
Fliegenfischen:
ist ohne Einschränkungen erlaubt.
Ausfang: Der Ausfang in der Salzach beträgt 4 Fische pro Tag. Der Jahresausfang beträgt 60 Stk. Edelfische. Jeder Fischer hat sofort nach dem Fang den Fisch in das dafür vorgesehene
Fangverzeichnis mit Kugelschreiber einzutragen und die Daten wahrheitsgemäß zu registrieren. Das Fischen ist nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt.
Ist das Tageslimit bzw. Jahreslimit erreicht, ist das Fischen unverzüglich einzustellen.
Brittelmaß:
Bachforelle, Regenbogenforelle 28 cm
Bachsaiblinge 25 cm
Karpfen 35 cm
Huchen 90 cm
Nase und Zander sind ganzjährig geschont.
Die restlichen Fischarten unterliegen den Bestimmungen des Salzburger Landesgesetzes!
Für Tageskartenfischer bleibt die Äsche bis auf weiteres ganzjährig geschont.
Jahreskartenfischer - Einschränkungen siehe Innenseite Jahreskarte
Allgemeine Bestimmungen:
• Das Verlassen der ausgelegten Angel ist verboten.
• Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu halten und auch so zu verlassen Zuwiderhandlung wird geahndet.
• Im Setzkescher gehaltene Fische gelten als Eigentum des Fischers und dürfen nicht
zurückgesetzt oder ausgetauscht werden.
• Der Verkauf von Fischen ist verboten.
• Zentimetermaß, Hakenlöser, Uhr und Kugelschreiber sind beim Fischfang griffbereit
mitzuführen.
•
•
•
Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten. Lt. §30 Abs.2 des Salzburger
Fischereigesetzes 2002 sind diese berechtigt, bei begründetem Verdacht, Gepäckstücke
(Rucksäcke, Taschen, etc.) sowie Transportmittel (Auto) zu kontrollieren.
Köderfische dürfen nur für den eigenen Tagesbedarf gefangen werden (max. 10 Stück).
Beim Wehrfeld „KW Gamp“ ist das Fischen unterhalb der roten Linie im Fluß, oberhalb
jedoch nur vom Ufer aus, gestattet.
Tageskartenfischer haben Ihre ausgefüllte Fischerkarte wieder an den Ausgabestellen oder im Vereinsheim abzugeben.