Herunter laden - Fischereiverein Hallein

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Herunter laden - Fischereiverein Hallein
Bestimmungen ALM :
Revier A1: Staumauer Wiestalsee – Deislwehr incl. Deislmühlbach bis Turbine
Revier A2: Deislwehr – Tafelmarkierung Staubeginn Hammerwehr
Revier A3: Tafelmarkierung Staubeginn Hammerwehr – Hammerwehr
Revier A4: Hammerwehr-Brücke Oberalm (Laichschongebiet) FISCHEN VERBOTEN
Revier A5: Brücke OberalmerLandesstraße – Salzachmündung
Revier A1
Revier A2*
Revier A3
Revier A4
Revier A5
Stoppelfischen
Stoppelfischen
Mitglieder
Stoppelfischen
Spinnfischen
Spinnfischen Laichschon
1.3.Fliegenfischen
Spinnfischen
Grundfischen
Grundfischen gebiet
31.12.
Fliegenfischen
Fliegenfischen
Fliegenfischen
Stoppelfischen
Stoppelfischen
Stoppelfischen
Gäste
Spinnfischen
Spinnfischen Laichschon
Fliegenfischen
Spinnfischen
1.5.-30.9. Grundfischen
Grundfischen gebiet
Fliegenfischen
Fliegenfischen
Fliegenfischen
*Sämtliche Fische mit einem Brittelmaß über 40 cm müssen im Revier A2 wieder
zurückgesetzt werden.
Stoppelfischen
Das Fischen ist nur mit einer Angelrute erlaubt, auf dessen Angeschnur max. 2 Einfachhaken
montiert sein dürfen. Das Stoppelfischen ist nur mit einem feststehenden Schwimmer erlaubt.
Die Tragfähigkeit des Schwimmers muss höher als die Bebleiung sein!
Grundfischen
Das Fischen ist nur mit einer Angelrute erlaubt, auf dessen Angelschnur max. 2 Einfachhaken
mit einem Grundblei von 20-25 Gramm montiert sein dürfen!
Spinnfischen
Das Spinnfischen ist nur mit Schonhaken erlaubt wobei an den Haken die Wiederhaken zu
entfernen sind.
Fliegenfischen
Das Fliegenfischen ist bis zu einer Hakengröße 10 und kleiner nur mit Schonhaken
(widerhakenlos) erlaubt. Das Vorbleien ist verboten.
Spirolinofischen Nur in stehenden Gewässern erlaubt (Ausgleichsbecken).
Erlaubt sind nur die oben angeführten Angelmethoden. Alle anderen Angelarten sind
verboten!
Ausfang: Der Ausfang im Almfluß beträgt 4 Fische pro Tag, davon max. 2 Karpfen. Der
Jahresausfang beträgt 40 Stk. Edelfische und 20 Karpfen. Jeder Fischer hat sofort nach Fang
den Fisch in das dafür vorgesehene Fangverzeichnis mit Kugelschreiber einzutragen und die
Daten wahrheitsgemäß zu registrieren.
Das Fischen ist nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt.
Ist das Tageslimit bzw. Jahreslimit erreicht, ist das Fischen unverzüglich einzustellen.
Brittelmaß:
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Bachforelle, Regenbogenforelle 28cm
Bachsaibling 25cm
Karpfen 35cm
Äsche, Nase und Zander sind ganzjährig geschont !
Allgemeine Bestimmungen:
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Das Verlassen der ausgelegten Angel ist verboten.
Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu halten und auch so zu verlassen
(Zuwiederhandlung wird geahndet)
Im Setzkescher gehaltene Fische gelten als Eigentum des Fischers und dürfen nicht
zurückgesetzt werden.
Der Verkauf von Fischen ist verboten.
Zentimetermaß, Hakenlöser, Uhr und Kugelschreiber sind beim Fischfang griffbereit
mitzuführen.
Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten. Lt. $30 Abs.2 des
Salzburger Fischereigesetzes 2002 sind diese berechtigt, bei begründestem Verdacht, Gepäckstücke
(Rucksäcke, Taschen, etc.) sowie Transportmittel (Auto) zu kontrollieren.
Köderfische dürfen nur für den eigenen Tagesbedarf gefangen werden (max. 10 Stück)
Tageskartenfischer haben Ihre ausgefüllte Fischerkarte wieder an den Ausgabenstellen, in
einen der aufgestellten Briefkästen (Ausgleichsbecken, Hammerwehr) oder im Vereinsheim
abzugeben.