Herunter laden - Fischereiverein Hallein
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Bestimmungen ALM : Revier A1: Staumauer Wiestalsee – Deislwehr incl. Deislmühlbach bis Turbine Revier A2: Deislwehr – Tafelmarkierung Staubeginn Hammerwehr Revier A3: Tafelmarkierung Staubeginn Hammerwehr – Hammerwehr Revier A4: Hammerwehr-Brücke Oberalm (Laichschongebiet) FISCHEN VERBOTEN Revier A5: Brücke OberalmerLandesstraße – Salzachmündung Revier A1 Revier A2* Revier A3 Revier A4 Revier A5 Stoppelfischen Stoppelfischen Mitglieder Stoppelfischen Spinnfischen Spinnfischen Laichschon 1.3.Fliegenfischen Spinnfischen Grundfischen Grundfischen gebiet 31.12. Fliegenfischen Fliegenfischen Fliegenfischen Stoppelfischen Stoppelfischen Stoppelfischen Gäste Spinnfischen Spinnfischen Laichschon Fliegenfischen Spinnfischen 1.5.-30.9. Grundfischen Grundfischen gebiet Fliegenfischen Fliegenfischen Fliegenfischen *Sämtliche Fische mit einem Brittelmaß über 40 cm müssen im Revier A2 wieder zurückgesetzt werden. Stoppelfischen Das Fischen ist nur mit einer Angelrute erlaubt, auf dessen Angeschnur max. 2 Einfachhaken montiert sein dürfen. Das Stoppelfischen ist nur mit einem feststehenden Schwimmer erlaubt. Die Tragfähigkeit des Schwimmers muss höher als die Bebleiung sein! Grundfischen Das Fischen ist nur mit einer Angelrute erlaubt, auf dessen Angelschnur max. 2 Einfachhaken mit einem Grundblei von 20-25 Gramm montiert sein dürfen! Spinnfischen Das Spinnfischen ist nur mit Schonhaken erlaubt wobei an den Haken die Wiederhaken zu entfernen sind. Fliegenfischen Das Fliegenfischen ist bis zu einer Hakengröße 10 und kleiner nur mit Schonhaken (widerhakenlos) erlaubt. Das Vorbleien ist verboten. Spirolinofischen Nur in stehenden Gewässern erlaubt (Ausgleichsbecken). Erlaubt sind nur die oben angeführten Angelmethoden. Alle anderen Angelarten sind verboten! Ausfang: Der Ausfang im Almfluß beträgt 4 Fische pro Tag, davon max. 2 Karpfen. Der Jahresausfang beträgt 40 Stk. Edelfische und 20 Karpfen. Jeder Fischer hat sofort nach Fang den Fisch in das dafür vorgesehene Fangverzeichnis mit Kugelschreiber einzutragen und die Daten wahrheitsgemäß zu registrieren. Das Fischen ist nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt. Ist das Tageslimit bzw. Jahreslimit erreicht, ist das Fischen unverzüglich einzustellen. Brittelmaß: Bachforelle, Regenbogenforelle 28cm Bachsaibling 25cm Karpfen 35cm Äsche, Nase und Zander sind ganzjährig geschont ! Allgemeine Bestimmungen: Das Verlassen der ausgelegten Angel ist verboten. Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu halten und auch so zu verlassen (Zuwiederhandlung wird geahndet) Im Setzkescher gehaltene Fische gelten als Eigentum des Fischers und dürfen nicht zurückgesetzt werden. Der Verkauf von Fischen ist verboten. Zentimetermaß, Hakenlöser, Uhr und Kugelschreiber sind beim Fischfang griffbereit mitzuführen. Den Anordnungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten. Lt. $30 Abs.2 des Salzburger Fischereigesetzes 2002 sind diese berechtigt, bei begründestem Verdacht, Gepäckstücke (Rucksäcke, Taschen, etc.) sowie Transportmittel (Auto) zu kontrollieren. Köderfische dürfen nur für den eigenen Tagesbedarf gefangen werden (max. 10 Stück) Tageskartenfischer haben Ihre ausgefüllte Fischerkarte wieder an den Ausgabenstellen, in einen der aufgestellten Briefkästen (Ausgleichsbecken, Hammerwehr) oder im Vereinsheim abzugeben.