29 - Nachrichtenblätter

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29 - Nachrichtenblätter
Nachrichten
Blatt
mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde
Nieder-Olm, der Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, KleinWinternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim
und der Stadt Nieder-Olm
Nr. 29
Donnerstag, den 22. Juli 2010
Das Verbandsgemeinde
Fußball-Turnier...
...der 1. Mannschaften findet in diesem Jahr in Essenheim statt.
Ausgetragen als Wochenturnier in der Zeit von Montag, 26.07.
bis Sonntag, den 01.08.2010.
Wochentags finden je 2 Gruppenspiele, mit Anstoß um
19.00 Uhr und 20.45 Uhr, statt.
Die Finalspiele werden am Sonntag, 01.08.2010 um 14.00 Uhr
(Spiel um den 3. Platz) und das Endspiel um 16.00 Uhr
ausgetragen.
In der Gruppe A treffen die Mannschaften aus Ober-Olm, Zornheim, Stadecken-Elsheim
und Essenheim aufeinander. In der Gruppe B messen die Kicker aus Nieder-Olm,
Klein-Winternheim, Jugenheim und Sörgenloch die Kräfte.
Die Spvgg Essenheim ist für Ihr leibliches Wohl bestens gerüstet und freut sich auf Ihren Besuch.
Malkmus:
Neue Anflugroute
nicht akzeptabel Lösung für
Alle finden
Lesen Sie auf Seite 7
40 Kinder beim
Fußballcamp
des SV Ober-Olm
Glücklich und zufrieden,
aber auch ein wenig müde...
Lesen Sie auf Seite 9
Nieder-Olm:
Spatenstich für
die neue
Kindertagesstätte
Lesen Sie auf Seite 9
Ihre E-Mails an die Redaktion des
Nachrichtenblattes senden Sie an:
redaktion@nachrichtenblatt-nieder-olm.de
Landrat Schick übergibt die
letzten Bescheide der
Ehrenamtsförderung für 2010
11 Millionen investiert - Förderprogramm ist nun zunächst abgeschlossen
Landrat Claus Schick hat die letzten
26 Bescheide der Ehrenamtsförderung
für 2010 in Ingelheim übergeben. Die
26 Vertreterinnen und Vertreter ehrenamtlicher Vereinigungen erhielten Bescheide über zusammengerechnet
knapp 390 000 Euro. „Seit 2007 hat
der Landkreis insgesamt 11 Millionen
Euro über die Ehrenamtsförderung in
die Gemeinden und Vereine im Kreis
investiert. Das Förderprogramm ist
nun zunächst abgeschlossen. Die Unterstützung für die vielen ehrenamtlich
tätigen Menschen im Landkreis wird
jedoch auch künftig bei der Kreisverwaltung einen hohen Stellenwert haben. Denn unsere Gemeinden leben
davon, dass sich die Menschen vor
Ort für ihre Gemeinden einsetzen und
sich engagieren“, sagte der Landrat.
Die Ehrenamtsförderung war 2009 eigentlich schon ausgelaufen. Um die
noch hohe Zahl an vorliegenden Anträgen bedienen zu können, hatte der
Kreistag eine Million zusätzliche Fördergelder bereitgestellt. Die bei der
Übergabe der letzten Bescheide geförderten Vereine kommen aus Appenheim, Bingen, Dienheim, Dolgesheim,
Dorn-Dürkheim, Eimsheim, GauAlgesheim, Guntersblum, Harxheim,
Niederheimbach, Nieder-Olm, OberHilbersheim, Oppenheim, Sankt Johann, Schwabenheim, Selzen, Sörgenloch, Waldalgesheim, Wolfsheim
und Zornheim. Unter den Maßnahmen
in diesen Orten werden zum Beispiel
kirchliche Initiativen, Sportvereine oder
bauliche Verbesserungen an Vereinsanlagen finanziell gefördert.
17. Jahrgang
Busfahrplan der
VG-Generationenfahrt/Schiffstour
nach Braubach
am 28. Juli 2010
BUS 1
Jugenheim – Gemeindehalle
Stadecken - Talstraße
Elsheim - ev. Kirche
Essenheim - Rathausplatz
Ober-Olm - kath. Kirche
Ober-Olm - Apotheke
Klein-Winternheim
Pariser Straße
BUS 2
Zornheim - Hahnheimer Str.
Sörgenloch - freier Platz
Nieder-Olm - Höhenweg
Nieder-Olm - Wiesbein
Nieder-Olm Oppenheimer Straße AOK
Nieder-Olm Gutenbergstr. „Häuschen“
Klein-Winternheim
Am Nieder-Olm-Pfad
Betreutes Wohnen
Klein-Winternheim
Pariser Straße
8:25
8:35
8:40
8:50
9:00
9:05
9:15
8:35
8:45
8:50
9:55
9:00
9:05
9:10
9:15
Schick betonte, dass das Förderprogramm ein neuer Weg gewesen sei,
der Ausgleichsfunktion des Kreises
gerecht zu werden. Durch die Staffelung der Höhe der Förderzuschüsse
von 50 Prozent für finanzstarke Gemeinden, über 70 Prozent bis hin zu 90
Prozent für finanzschwache Gemeinden, hätten vor allem kleinere Orte einen erheblichen Vorteil gegenüber einer allgemeinen Senkung der Kreisumlage gehabt. In den vergangenen drei
Jahren wurden Zuschüsse bis zu
50 000 Euro bewilligt. Für die verbliebenen....
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Landrat Claus Schick (vorne, 5.v.r.) übergab Förderbescheide über knapp 390 000 Euro an
die 26 Vertreterinnen und Vertreter der geförderten Vereine.
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Amtlicher Teil
Donnerstag, den 22. Juli 2010
NOTDIENSTE
Polizei
110
Feuerwehr
112
Polizeiinspektion III
Mainz Lerchenberg
Telefon
0 61 31 / 65 43 10
Notarzt/Rettungsdienst/Krankentransport:
Telefon
1 92 22
Abwasser/Kläranlage:
Rufbereitschaft:
01 71 / 3 62 87 48
Apothekennotdienst
Vereinfachte Neuregelung
in Rheinland-Pfalz
01 80 5 / 25 88 25 plus Postleitzahl des Standortes
Festnetz (0,14 Euro/Min.)
Mobilfunknetz (anbieterabhängig)
für Jugenheim:
Kontaktschutzmann:
Zahnärztlicher Notdienst
Klein-Winternheim, Ober-Olm, Mz.-Marienborn, Bläsius, POK:
Sprechstunden: Dienstagsvormittags in Klein-Winternh:
0 61 36 / 99 42 13
oder Polizeiinspektion III, Mainz-Lerchenberg 0 61 31 / 65 43 46
Stad.-Elsheim, Essenheim u. Jugenheim,
Felchner, PHK
0 61 36 / 69 138
Sprechstunde: donnerstags von 15-17 Uhr
Selztalhalle, Stadecken-Elsheim
0 61 36 / 23 79
Nd.-Olm, Zornheim, Sörgenloch, Wagner, PHK,
nach telefonischer Vereinbarung, Telefon
0 61 36 / 6 92 21
Notarztzentr. Wörrstadt
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 18 Uhr bis 7 Uhr, Mi 14 Uhr bis 7 Uhr,
Fr 18 Uhr bis Montag 7 Uhr
Telefon
0 67 32 / 30 80
im Kreis Mainz-Land: (0,12 Euro/Min.) Tel. 0 18 05 / 66 61 66
Wochenend-Notfalldienst:
von Freitag 15.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr
An Feiertagen von 8.00 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages
Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis:
Fr. 16.00 - 17.00 Uhr, Sa. und So. 10.00 - 11.00 Uhr
und 16.00 - 17.00 Uhr
DRK-Sozialstation in der VG Nieder-Olm und
Umgebung
Ärztliche Bereitschaftspraxis
für alle Ortsgemeinden (außer Jugenheim)
Häusliche Pflege und hauswirtschaftl. Versorgung
Telefon
0 61 36 / 33 68
Hubertusweg 8, 55268 Nieder-Olm
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 19 Uhr bis 7 Uhr, Mi 14 Uhr bis 7 Uhr
Fr 19 Uhr bis Montag 7 Uhr, ges. Feiertage: 7 - 7 Uhr
Telefon
0 61 36 / 1 92 92
Kanalreinigung
Telefon
0 61 44 / 70 21, 01 71 / 585 76 33
Kinderbetreuung in Notsituationen
Telefon
01 70 / 7 18 96 47
Notruf für misshandelte Kinder
KV Mainz-Bingen, Telefon
0 61 32 / 7 87 31 01
Außerhalb der Dienstzeiten
Notruf über die zuständige Polizeidienststelle
Kinder-Tagespflege
0 61 32 / 7 87 31 17
Dorothee Mitra, Katrin Koril, Sandra Klein
E-Mail: kindertagespflege@mainz-bingen.de
Wasserversorgung Rheinhessen GmbH
Entstörungsdienst: Telefon
außerhalb der Dienstzeit Rufweiterschaltung.
0 61 35 / 65 00
BÜRGERSERVICE
Ambulanter Hospiz- und PalliativBeratungsdienst
der Mainzer Hospigesellschaft Christopherus e.V.
Hospiztelefon: 06131 / 235531,
Beratungsstelle: Gaustr. 28, 55116 Mainz
Öffnungszeiten: Mo – Fr 9.30 – 11.30 Uhr, Mo – Do 15 – 17 Uhr
AWO Rheinland e.V./Migrationsberatung
für erwachsene ZuwanderInnen
E-Mail: Migration-Mainz@AWO-Rheinland.de
Tel.: 0 61 31 - 67 00 91
Angebot in Nieder-Olm, Rathaus der VG, Raum 234
Sprechzeiten: Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr
Bildungs- und Bewerbungstreff
Lernen Fördern
Pariser Str. 107, Nieder-Olm, Telefon
0 61 36 - 76 04 46
Fax
0 61 36 - 76 04 47
e-mail: bbt-nieder-olm@lernen-foerdern-rlp.de
Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. 8.00 - 16.00 Uhr
Mi. 9.00 - 12.00, Fr. 8.00 - 15.00 Uhr
Beratung rund um das Thema Bewerbung u. Stellensuche
Bürgerbüro der VG Nieder-Olm:
Mo. u. Do. 8.30 - 16.00 Uhr, Di. 8.30 - 19.00 Uhr,
Mi. 8.30 - 12.30 Uhr, Fr. 7.00 - 12.30 Uhr, Sa. 9.30 - 11.30 Uhr
Telefon
0 61 36 / 69 222
Bahn- und Busverkehr:
RNN Fahrplan- u. Tarifauskünfte
(3,9 Cent/Min) - www.rnn.info
ORN-Kundencenter Mainz
– www.orn-online.de
Mainzer Verkehrsgesellschaft
– www.mvg-mainz.de
Deutsche Bahn
(14 Cent/Min) – www.bahn.de
Tel. 0 18 01 / 766 766
Tel. 0 61 31 / 57 67 47 0
Tel. 0 61 31 / 12 77 77
Tel. 0 18 05 / 99 66 33
caritas – zentrum St. Elisabeth
Kath. Beratungsstelle für Frauen
in Schwangerschaft und Notsituationen
Netzwerk Leben, Am Reichsritterstift 3,
55294 Bodenheim,
Tel. 0 61 35 / 70 28 53
Mail: netzwerk-leben.bodenheim@caritas-mz.de
Angebote in Nieder-Olm
Di. 9 – 12 Uhr Sprechstunde / Schwangerenberatung
im Camarahaus. Termine nach Vereinbarung
Caritas-Sozialstation Bodenh./Nd.-Olm:
Telefon
0 61 35 / 24 68
Deutsche ILCO e. V.
Selbsthilfevereinigung für Stomaträger und Darmkrebserkrankte; Treffen: jeden 3. Donnerstag im Monat ab 15 Uhr,
Haus der Vereine, Maria-Montessori-Straße
Info: Reuter,
Tel. 0 61 36 / 20 35, Fax 0 61 36 / 76 04 99
Deutscher Kinderschutzbund Nieder-Olm
Maria-Montessori-Str. 6, 55268 Nieder-Olm
Öffnungszeiten: Kinderpark Mo 9-11 Uhr, Di-Fr 9-12 Uhr,
Sprechzeiten der Ehe-, Lebens- und Familienberatungsstelle
nach tel. Anmeldung unter
0 61 36 / 13 14
Diabetiker-Selbsthilfegruppe Nieder-Olm
und Umgebung
Selbsthilfegruppe trifft sich jeden 1. Dienstag im Monat
um 19 Uhr im Dt. Roten Kreuz, 1. Stock, Alfred-Delp-Str. 2,
Info: Klaus Peters, Tel. (Mo-Fr 9-13 Uhr) 0 61 36 / 76 41 030
DRK
Seniorenberatung: Wohnen, Pflege, Hilfe bei Demenz
BeKo-Stelle
0 61 36 / 33 69
DRK Mainz:
HausNotruf
0 61 31/ 269 -31
Betreuungsverein (Rechtl. Vorsorge)
0 61 31/ 269 -32
Menüservice für Zuhause
0 61 31/ 269 -34/ -35
Entsorgungszentrum Budenheim
Schwarzenbergweg, 55257 Budenheim
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10 bis 17 Uhr und
samstags von 8 bis 12 Uhr
EWR Bezirksstelle Wörrstadt
Gewerbepark, Spiesheimer Weg 10 Tel.-Nr. 0 67 32 / 9 40 20
E-mail bezirkst.woerrstadt@ewr.de
Fax 0 67 32 / 94 02 14
EWR Störungsdienst Worms
rund um die Uhr unter
Tel. 01 80 / 1 84 88 20
Psychosoziale und Sucht-Beratung Reling
Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe
Rheinhessen-Bad Nieder-Olm Tel. 0 61 36 / 64 62
Öffnungszeiten
oder 0 61 36 / 91 68 90
Freibad: Mo. 13 - 21 Uhr, Di. bis Fr. 7 - 8 Uhr und 10 - 21 Uhr
Sa., So., Feiertag 10 - 21 Uhr. Während der Sommerferien ist
das Bad von Di bis So bereits ab 9:00 Uhr geöffnet.
Sauna: Mo. 14 - 22 Uhr, Di. - Fr. 10 - 22 Uhr,
Sa., So. u. Feiertag 9 - 20 Uhr. In den Monaten Juli, August
wird die Sauna samstags und sonntags bereits um 18 Uhr
geschlossen.
Verband Rhl.-Pfalz und Saarland e.V.
SHG Alzey und Umgebung
Treffen jeden 1. Mittwoch (Werktag) im Monat
Mittagsgruppe 14 - 16 Uhr, Abendgruppe 19 Uhr
Nebenraum der Gaststätte „Stadthalle“, Schießgraben 5, Alzey
Kontakt: Marlene Rothenmeyer
0 67 34 / 96 11 77
Freundeskreis Nieder-Olm
Suchtkrankenhilfe Rheinhessen e.V.
Die Gruppe trifft sich jeden Montag ab 19.00 Uhr in
Nieder-Olm im Camarahaus. Kontakt:
0 61 30 / 94 54 83
www.suchtkrankenhilfe-nieder-olm.de
Störungsdienst Gasversorgung
Thüga Rheinhessen-Pfalz, Nieder-Olm
Telefon
0 800 / 08 37 111
Gemeindebüchereien: Öffnungszeiten
Essenheim: Do. und Fr. 16.00 bis 18.15 Uhr
Klein-Winternheim, Mediathek
Mo 10-12 Uhr, Di 16-18 Uhr, Do 16-18 Uhr, Sa. 15.30-17 Uhr
Nieder-Olm: Mo. 17 - 19 Uhr, Mi. 15 - 18 Uhr,
Do. 10 - 11 Uhr und 16 - 19 Uhr, Tel. 760243.
In den Sommerferien nur montags geöffnet,
sonstige Schulferien geschlossen.
Sörgenloch: Di. 16 - 18 Uhr, Do. 17 - 19 Uhr.
In den Sommerferien ist nur Do. geöffnet.
Stadecken-Elsheim: Mo. 17-18.30 Uhr u. Do. 16-17.30 Uhr.
Zornheim: Di. 18 bis 19 Uhr und Do. 16 bis 18 Uhr.
Gleichstellungsbeauftragte der VG N.-Olm
Sprechzeit dienstags von 16 - 19 Uhr in Zimmer 301.
Tel. Terminvereinbarung währ. der Sprechzeit 0 61 36 / 6 92 60
Humuswerk Essenheim (nur Grünschnitt):
Montag bis Freitag: 8-16 Uhr, Samstag: 8-12 Uhr
Jugendamt der Kreisverwaltung MZ-Bingen
Frau Esswein: Telefon
0 61 32 / 7 87 31 44
Jugendhaus Nieder-Olm, Ludwig-Eckes-Halle
Öffnungszeiten: Mo, Di und Fr von 16 - 20 Uhr
Do von 16 - 18 Uhr Sprechzeit für Einzelgespräche
von 18 - 20 Uhr offener Treff
Ansprechpartnerin: Stadtjugendpflege Andrea Braun
Tel. 0 61 36 / 9 20 07 12; mail: juha-no@web.de
Kleiderkammer
(im Keller des Camarahauses)
Öffnungszeiten: Mi 9.00 - 11.30 Uhr u. jeden 1. Mittwoch im
Monat 16 - 19 Uhr (außer in den Schulferien).
Pariser Str. 110, 55268 Nieder-Olm, Tel. 0 61 36 / 9 22 28 - 0
Fax
0 61 36 / 9 22 28 - 7
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9 bis 12.30 Uhr u.v.
14.00 bis 16.30 Uhr. Fr. von 9 bis 13.00 Uhr.
Schiedsamt der VG Nieder-Olm:
Sprechstunde Do. von 14 - 16.15 Uhr, zusätzlich an jedem
3. Samstag im Monat von 9.30 - 11.30 Uhr sowie nach
Vereinbarung. Rathaus, Nieder-Olm, 1. Stock, Zi. 131.
Fax: 0 61 36 / 69 16 203
Tel. 0 61 36 / 692 03
Da das Büro nicht durchgängig besetzt ist, erreichen Sie uns
am besten per mail: erich.mueller@vg-nieder-olm.de
Schutzverband für Impfgeschädigte e. V.
Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden
Infos:
06 71 / 4 45 15
Internet: www.impfschutzverband.de
Sprechzeiten: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Seniorenbeirat Landkreis Mainz-Bingen
Ansprechpartner Wolfgang Jung, Tel. 0 61 32 - 787 - 30 20
jung.wolfgang@mainz-bingen.de.
Weitere Informationen: www.mittendrin-mainz-bingen.de
Seniorenbüro der VG Nieder-Olm:
Ansprechpartnerin: Frau Braun
Beratung und Information für Seniorinnen und Senioren
/Rentenbeantragung, Rathaus, Pariser Str. 110,
55268 Nieder-Olm,
Tel.: 0 61 36 / 69 133
e-mail: monika.braun@vg-nieder-olm.de
Seniorenresidenz Wohnpark VG Nieder-Olm
Mühlweg 25-27, Nieder-Olm, Telefon
0 61 36 / 9 22 22-32
Fax: 06136/922230, info.no@gfambh.com
Ansprechpartner: Herr Schmöckel
Seniorentagesstätte Nieder-Olm
Öffnungszeiten: Mo., Mi. v. 15 bis 18 Uhr, Pfarrgasse
Seniorenverband BRH
Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner u. Hinterbliebenen,
Kreisverband Mainz-Alzey, Vors. Lore Hartmann
Fax 0 61 31 / 46 98 61, Telefon
0 61 31 / 4 50 49
Seniorenzentrum Domherrengarten
Menü-Service (warm und kalt) Behindertenfahrdienst
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Rheinhessen
Hans-Böckler-Str. 109, 55128 Mainz
Telefon (0,12 Euro à Minute)
0 1 8 05 / 25 25 28
Raiffeisenstraße 2, 55270 Essenheim, Tel. 0 61 36 /76 66-0
Fax: 0 61 36 / 76 66 - 400
www.seniorenzentrum-domherrengarten.de
Auch Tagespflege
Ansprechpartner: Herr Lauinger, Frau Engel-Becker
Musikschule Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Sozialpsychiatrischer Dienst
Mobile Soziale Dienste:
Mo. bis Do. 9 - 12 Uhr, Di. 14.30 - 18 Uhr, Fr. 9 - 11 Uhr
Telefon
0 61 36 / 6 91 35 oder 6 91 39
der Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Frau Wenglein: Telefon
Nieder-Ramstädter Diakonie
SPAZ gGmbH
Stationäres und ambulantes Wohnen
für Menschen mit Behinderungen in Rheinhessen
Ambulante Dienste, Am Krag 3a, 55286 Wörrstadt
Telefon
0 67 32 / 9 38 29 08
Email: dorothea.emmert@nrd-online.de
Franz-Josef-Helferich-Haus, Bahnhofstr. 45, 55270 Jugenheim
Telefon
0 61 30 / 9 29 20
Email: dieter.kaul@nrd-online.de
Sozial-, Schulden- und Insolvenzberatung
Sprechzeiten: 9.30 - 11.00 Uhr jeden 1. Mittwoch im Monat
in Zimmer 306 im Rathaus der VG Nieder-Olm
Paritätische Psychiatrische Dienste Mainz/
Psychosoziale Ambulanz Nieder-Olm
Ambulante psychosoziale Betreuung von Menschen mit
psychischen Erkrankungen im Kreis Mainz-Bingen
Telefonisch erreichbar von Mo. bis Do.: 8.30 - 16.30 Uhr,
Fr.: 8.30 - 15.00 Uhr
Mühlweg 27, 55268 Nieder-Olm, Telefon:
0 61 36 / 75 22 01
Fax: 06136/ 752229, Email: reiner.wissel@paritaet.org
0 61 32 / 7 87 42 64
VdK
Ortsverband Ober-Olm/Klein-Winternheim u. Nieder-Olm
Wir betreuen Wehr- u. Zivildienstopfer, Opfer v. Unfällen,
Gewalt u. Umweltschäden, behinderte u. chronisch kranke
Menschen, Rentner/innen, Hinterbliebene, Pflegebedürftige,
Sozialversicherte und Sozialhilfeempfänger. Informationen:
Heribert Schmitt, Ober-Olm, Telefon
0 61 36 / 8 73 33
Rechtsberatung: Kreisverband Mainz-Bingen,
Tel.
0 61 31 / 6 04 72 30
Wertstoffhof Nieder-Olm
Öffnungszeiten:
Sommerzeit: 1. 4. - 31. 10.
Di + Fr 12.00-18.00 Uhr, Sa 10.00-18.00 Uhr
Donnerstag, den 22. Juli 2010
Amtlicher Teil
VG Nieder-Olm
Pariser Straße 110
55268 Nieder-Olm
Telefon:
0 61 36 / 6 90
Fax:
0 61 36 / 6 92 10
rathaus@vg-nieder-olm
www.vg-nieder-olm.de
Bürgermeister:
Ralph Spiegler
Sprechzeiten:
Verwaltung
Mo, Di, Do
08:30 – 12:30 Uhr
Di
14:00 – 19:00 Uhr
Fr
07:00 – 12:30 Uhr
Sprechzeiten:
Bürgerbüro
Mo, Do
08:30 – 16:00 Uhr
Di
08:30 – 19:00 Uhr
Mi
08:30 – 12:30 Uhr
Fr
07:00 – 12:30 Uhr
Sa
09:30 – 11:30 Uhr
Bankverbindungen:
Sparkasse Mainz
Konto 152 002 002
Mainzer Volksbank
Konto 480 480 11
Sparkasse Rhein-Nahe
Konto 170 437 53
Postbank Ludwigshafen
Konto 247 186 72
BLZ 550 501 20
BLZ 551 900 00
BLZ 560 501 80
BLZ 545 100 67
Öffentliche Bekanntmachung
Im Wirtschaftspark Mainz-Süd in Mainz-Hechtsheim
sind die Errichtung eines Möbel- und Einrichtungshauses und in unmittelbarer Nachbarschaft die
Ansiedlung von Fachmärkten geplant.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Obere Landesplanungsbehörde, führt für diese Planung
ein Raumordnungsverfahren nach § 15 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 17 Landesplanungsgesetz
durch.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an diesem Verfahren werden die der Planung zugrunde liegenden
Unterlagen öffentlich zu jedermanns Einsichtnahme
in der Zeit vom
30.07.2010 bis einschließlich 30.08.2010
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm,
Rathaus, Zimmer 215, Pariser Straße 110, 55268
Nieder-Olm, öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen können während dieser Zeit auch bei
der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Referat 41 - Zimmer 240, Friedrich-Ebert-Straße 14,
67433 Neustadt a. d. Weinstraße, während der üblichen Bürozeiten eingesehen werden.
In der Zeit vom 30.07.2010 bis einschließlich
13.09.2010 hat jedermann Gelegenheit, sich schriftlich oder zur Niederschrift bei den auslegenden Stellen zur oben erwähnten Planung zu äußern.
Eine Stellungnahme der Behörde zu den eingehenden Äußerungen erfolgt nicht. Die vorgebrachten
Bedenken und Anregungen werden direkt in den Abwägungsprozess eingestellt und berücksichtigt.
Der Abschlussentscheid des Raumordnungsverfahrens wird öffentlich bekanntgegeben.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Obere Landesplanungsbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Bekanntmachung
Änderung der Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes „Untere Selz“
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier
hat mit Schreiben vom 14.07.2010 auf Grund
§ 6 Abs. 2 Satz 1 i.V.m.§ 5 Abs. 1 Nr. 3 des
Zweckverbandsgesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982
(GVBl.S.476) in der zurzeit geltenden Fassung die
von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes in ihrer Sitzung vom 22.06.2010 einstimmig
beschlossene Änderung der Verbandsordnung festgestellt.
Danach ändert sich die Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes „Untere Selz“ wie folgt:
Verbandsordnung
des Abwasserzweckverbandes „Untere Selz”
Die Stadt Ingelheim am Rhein und die Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Nieder-Olm und Wörrstadt
bilden seit dem 01. Januar 1988 einen Zweckverband; die Verbandsgemeinde Heidesheim wird zum
01. Januar 2011 weiteres Verbandsmitglied des
Zweckverbandes.
Die Verbandsversammlung hat aufgrund § 6 Abs. 1
des Zweckverbandsgesetzes für Rheinland – Pfalz
(ZwVG) vom 22. Dezember 1982 (GVBL. S. 476) i. V.
m. § 52 der Neufassung des Landeswassergesetzes
(LWG) vom 22. Januar 2004 (GVBL. 2004 S. 53
die nachstehende Änderung der Verbandsordnung in
ihrer Sitzung am 22. Juni 2010 beschlossen.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, als
die nach § 5 ZwVG zuständige Behörde, stellt hiermit
aufgrund des § 4 Abs. 2 ZwVG folgende Verbandsordnung fest:
§1
Aufgabe
(1) Aufgabe des Zweckverbandes ist das Sammeln,
Fortleiten, Behandeln und Einleiten des innerhalb
seines Entsorgungsgebietes anfallenden Abwassers
sowie das Entwässern und die Beseitigung von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. Hierzu zählt auch die technische und kaufmännische Durchführung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung im Bereich der Flächenkanalisation
für die in Anlage 3 zur Verbandsordnung genannten
Verbandsmitglieder. Soweit die dort genannten Verbandsmitglieder die Durchführung dieser Aufgabe
bislang selbstständig vornehmen, gilt für die Übertragung der technischen und kaufmännischen
Durchführung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung
im Bereich der Flächenkanalisation auf den Verband
eine Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verbandsordnung; eine Abweichung im Fristlauf bedarf der gesonderten Vereinbarung zwischen
Verband und Mitglied.
(2) Zu den Verbandsanlagen gehören alle Anlagen
der Abwasserbeseitigung mit Ausnahme der
Flächenkanalisation -- Schmutzwasser-, Oberflächenwasser-, Mischwasser- und Hausanschlussleitungen soweit diese nicht die Funktion von Verbindungssammlern für die Ab- oder Durchleitung von
Abwasser haben (Durchleitung von Abwasser obenliegender Gemeinden, Verbindungsleitungen zwischen Entlastungsanlagen und Klärwerk, Ablaufleitungen der Entlastungskanäle bis zur Einleitstelle) -innerhalb der Ortslagen des Entsorgungsgebietes
sowie Anschlussleitungen zu außerhalb liegenden
Anwesen (Außenlieger).
Das Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes ergibt
sich aus der Anlage 1, die Teil dieser Verbandsordnung ist.
(3) Der Zweckverband begründet kein Entsorgungsverhältnis mit den einzelnen Anschlussberechtigten bzw. -verpflichteten; er ist nicht berechtigt,
den Anschluss- und Benutzungszwang und Gebühren festzulegen (Zweckverband mit Teilfunktion).
(4) Die Wirtschaftsführung und die Rechnungslegung des Verbandes erfolgen nach den Vorschriften
der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in der jeweils geltenden Fassung.
§2
Mitglieder
Mitglieder des Zweckverbandes sind die Stadt Ingelheim am Rhein und die Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Heidesheim, Nieder-Olm und Wörrstadt.
§3
Name und Sitz, Verwaltungsgeschäfte
(1) Der Zweckverband führt den Namen Abwasserzweckverband "Untere Selz".
(2) Der Zweckverband hat seinen Sitz in Ingelheim
am Rhein.
§4
Organe
Organe des Verbandes sind
die Verbandsversammlung
der Verbandsausschuss
der Verbandsvorsteher und
die Geschäftsführung.
§5
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung beschließt über alle
Angelegenheiten, die ihr durch das Zweckverbandsgesetz vorbehalten und die nicht übertragen sind.
§6
Stimmrecht in der Verbandsversammlung
und Ausübung des Stimmrechts
(1) Die Anzahl der Stimmen der Verbandsmitglieder
in der Verbandsversammlung richtet sich nach den
Einwohnerwerten, die durch die Kläranlage entsorgt
werden. Für je angefangene 5.000 Einwohnerwerte
erhält jedes Verbandsmitglied eine Stimme. Maßgeb-
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lich sind die Einwohnerwerte, die zum Zeitpunkt der
jeweiligen Wahl der Vertreter der Verbandsmitglieder
bestehen.
(2) Das Stimmrecht eines Verbandsmitgliedes wird
durch die Vertreter des Verbandsmitgliedes ausgeübt.
(3) Bei Entscheidungen, die ausschließlich die
Durchführung der Aufgabe im Bereich der Flächenkanalisation betreffen, haben nur diejenigen Verbandsmitglieder ein Stimmrecht, die diese Aufgabe
durch den Verband durchführen lassen. Die Anzahl
der Stimmen dieser Verbandsmitglieder richtet sich
nach Abs.(1).
§7
Verbandsvorsteher
(1) Der Verbandsvorsteher hat zwei Stellvertreter.
(2) Der Verbandsvorsteher und die Stellvertreter
werden durch die Verbandsversammlung für die
Dauer der Wahlzeit der kommunalen Vertretungen
gewählt.
(3) Der Verbandsvorsteher ist Dienstvorgesetzter
der Bediensteten des Zweckverbandes.
(4) Er ist Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter der
Geschäftsführung.
(5) Er kann seine Befugnisse als Dienstvorgesetzter,
mit Ausnahme derjenigen, die der Zustimmung der
Verbandsversammlung oder des Verbandsausschusses bedürfen, ganz oder teilweise auf die Geschäftsführung übertragen. Die Übertragung ist widerruflich.
(6) Er kann der Geschäftsführung Einzelanweisungen erteilen, wenn sie zur Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit oder wichtiger Belange des Zweckverbandes oder zur Wahrung der Grundsätze eines geordneten Geschäftsganges notwendig sind.
§8
Form der öffentlichen Bekanntmachung
Die öffentlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen in der Allgemeinen Zeitung.
§9
Deckung des Finanzbedarfs
(1) Die Verbandsmitglieder sind anteilmäßig verpflichtet, die Investitionskosten und die laufenden
Kosten im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung des
Zweckverbandes zu tragen. Investitionskosten und
damit im Zusammenhang stehende laufende Kosten
(z.B. Abschreibungen, Zinsen) im Bereich der
Flächenkanalisation trägt jedes Verbandsmitglied
ungeachtet der Durchführung der Aufgabe durch den
Verband ausschließlich selbst. Das Verbandsmitglied
Heidesheim trägt bis zum Anschluss der Verbandsgemeinde Heidesheim an das Klärwerk „Untere Selz“
hiervon abweichend alle Investitionskosten und laufenden Kosten für die Kläranlage Heidesheim sowie
die Investitionskosten und laufenden Kosten für die
übergeordneten Anlagen (z.B. RÜB, RÜ, PW) im Einzugsgebiet der Kläranlage Heidesheim ausschließlich alleine. Als Zeitpunkt des Anschlusses gilt der
01. des Folgemonats nachdem der Anschluss technisch hergestellt und in Betrieb genommen wurde.
Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Verbandsgemeinde
Heidesheim nicht verpflichtet, sich an Investitionskosten und laufenden Kosten im übrigen Verbandsgebiet zu beteiligen. Die Finanzierung von im Bau
befindlichen Investitionsmaßnahmen, deren Inbetriebnahme (wasserrechtliche Abnahme) nach dem
Zeitpunkt des Anschlusses gemäß Satz 4 liegt, erfolgt nach dem zwischen den Verbandsmitgliedern
getroffenen Verteilungsschlüssel gemäß Satz 1 .
(2) Zur Ermittlung des auf die Verbandsmitglieder
entfallenden Investitionskostenanteils sind die Investitionskosten zunächst auf die Kostenstellen und
Kostenträger nach Anlage 2 dieser Verbandsordnung
aufzuteilen.
(3) Die Investitionskosten für die Schmutzwasserbeseitigung werden auf die Verbandsmitglieder für
die Kostenstellen
Mechanischer, hydraulisch bemessener Teil der
Kläranlage,
Regenklärbecken und Regenentlastungsbauwerke,
Leitungen für Mischwasser,
Pumpanlagen,
entsprechend dem für jedes Verbandsmitglied laut
genehmigter Planung vorgesehenen Trockenwetterzufluss und die Kostenstelle
biologischer Teil der Kläranlage einschließlich
Schlammbehandlung
entsprechend den für jedes Verbandsmitglied laut
genehmigter Planung vorgesehenen Einwohnerwerten (EW) verteilt.
(4) Die Investitionskosten für die laufende Oberflächenwasserbeseitigung aller Kostenstellen wer-
Seite 4
den auf die Verbandsmitglieder entsprechend der für
sie laut genehmigter Planung vorgesehenen reduzierten Abflussflächen (Wohn- und Gewerbegebiete
außer Außengebiete) verteilt.
(5) Zur Ermittlung der auf die Verbandsmitglieder
entfallenden laufenden Betriebs-, Verwaltungs- und
Unterhaltungskosten werden diese Kosten jeweils
für ein Wirtschaftsjahr zunächst auf alle Kostenstellen entsprechend der Anlage 2 dieser Verbandsordnung verteilt. Die den Kostenstellen zugeordneten
Kosten sind in fixe und variable Kosten aufzuteilen.
Fixe und variable Kosten sind sodann nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend der Anlage 2 dieser Verbandsordnung auf die Kostenträger
Schmutz- und Oberflächenwasser aufzuteilen.
Die laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten,
die durch die Durchführung der Aufgabe im Bereich
der Flächenkanalisation entstehen, werden für jedes
Verbandsmitglied im Rahmen einer eigenen Kostenrechnung ermittelt und berechnet; die Festsetzungen
nach den Absätzen (6) bis (8) sind insoweit unbeachtlich.
Die laufenden Verwaltungs- und Personalkosten, die
durch die Durchführung der Aufgabe im Bereich der
Flächenkanalisation entstehen, werden in einer eigenen Kostenrechnung ermittelt und im Verhältnis der
bis zum Zeitpunkt der Durchführung der Aufgabe
durch den Verband entstandenen eigenen jährlichen
Aufwendungen der Verbandsmitglieder anteilmäßig
auf diese verteilt; Berechnungsgrundlage ist hierbei
der Mittelwert aus den geprüften Jahresabschlüssen
der letzten drei Jahre vor Durchführung der Aufgabe
durch den Verband.
(6) Die nach Absatz (5) ermittelten fixen Kosten
werden
- für die Schmutzwasserbeseitigung gemäß Abs. (3)
- für die Oberflächenwasserbeseitigung gemäß Abs.
(4)
auf die Verbandsmitglieder verteilt.
(7) Die variablen Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden auf die Verbandsmitglieder für die
Kostenstellen
- mechanisch, hydraulisch bemessener Teil der Kläranlage,
- Regenklärbecken und Regenentlastungsbauwerke,
- Leitungen für Mischwasser,
- Pumpanlagen,
nach den von den Entgeltschuldnern der Verbandsmitglieder jährlich berechneten Schmutzwassermengen und für die Kostenstelle
- biologischer Teil der Kläranlage einschließlich
Schlammbehandlung
nach den von den Entgeltschuldnern der Verbandsmitglieder jährlich im Jahresdurchschnitt eingeleiteten EW verteilt.
(8) Die variablen Kosten der Oberflächenwasserbeseitigung aller Kostenstellen werden auf die Verbandsmitglieder nach der reduzierten Abflussfläche
verteilt, die jeweils im Abrechnungszeitraum an die
Abwasserbeseitigungsanlagen eines Verbandsmitgliedes angeschlossen waren.
§ 10
Abwicklung und Auflösung
(1) Bei Auflösung des Zweckverbandes kann der
Tag der Wirksamkeit des Auflösungsbeschlusses
erst festgesetzt werden, wenn die Verbandsmitglieder eine Einigung über die Auseinandersetzung, die
Durchführung der Liquidation und die Stellung eines
Liquidators erzielt haben.
(2) Verbandsmitglieder können zum Schluss eines
Wirtschaftsjahres aus dem Zweckverband ausscheiden. Die entsprechende Mitteilung des Verbandsmitgliedes muss spätestens bis ein Jahr vor dem Zeitpunkt, zu dem das Verbandsmitglied ganz oder mit
bestimmten Gebietsteilen ausscheiden will, mit eingeschriebenem Brief an den Verbandsvorsteher erfolgen.
(3) Mit dem Ausscheiden gehen die Anlagen und
Einrichtungen in dem Gebiet, das vom Zweckverband nicht mehr unmittelbar entsorgt werden soll,
auf das Verbandsmitglied über, soweit sie ausschließlich der Entsorgung in dessen Gebiet dienen.
Das ausscheidende Verbandsmitglied hat keinen Anspruch auf Rückzahlung von Verbandsumlagen oder
einen Teil hiervon, insbesondere nicht auf Anlagen
oder Anlagenteile, die nicht ausschließlich der Entsorgung in seinem Gebiet dienen. Das ausscheidende Verbandsmitglied hat dem Zweckverband einen
Betrag zu entrichten, der dem Buchrestwert des Anlagevermögens in dem betreffenden Gebiet beim
Ausscheiden aus dem Zweckverband entspricht. Bei
der Ermittlung des Buchrestwertes sind die nach § 9
Amtlicher Teil
Abs. (3) und (4) errechneten Bruttobaukostenzuschüsse am Neuwert abzusetzen.
Im Übrigen hat das ausscheidende Verbandsmitglied
dem Zweckverband alle Nachteile auszugleichen,
die diesem durch den Austritt entstehen, insbesondere für den in größerem Umfang durchgeführten
Ausbau von gemeinsamen Anlagenteilen, dies gilt
auch für die Kosten des Betriebes und der Unterhaltung dieser Anlagenteile. Weitere Einzelheiten werden in Vereinbarungen zwischen dem Zweckverband
und dem ausscheidenden Verbandsmitglied festgelegt.
(4) Die Absätze (1) und (3) gelten entsprechend
beim Ausscheiden von Gebietsteilen von Verbandsmitgliedern aus dem Entsorgungsgebiet.
Anlage 1 zur Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes "Untere Selz"
Das Entsorgungsgebiet umfasst:
1. Die Stadt Ingelheim am Rhein,
2. die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim,
3. die Verbandsgemeinde Heidesheim,
4. aus dem Bereich der Verbandsgemeinde NiederOlm die Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim,
Klein-Winternheim, Nieder-Olm, Ober-Olm, Sörgenloch und Stadecken-Elsheim,
5. aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Wörrstadt die Ortsgemeinde Partenheim.
Anlage 2 zur Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes "Untere Selz"
Die Kosten der Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung werden mindestens den Kostenstellen Kläranlage, Pumpanlagen, Regenbauwerke und Leitungen
zugeordnet.
Die Abwasserabgaben für Kläranlagen werden der
Kostenstelle Kläranlage, die Abwasserabgaben für
die Einleitung von Mischwasser aus Regenentlastungsanlagen werden der Kostenstelle Regenbauwerke zugeordnet.
Die Anteile der Kostenträger Schmutzwasser und
Oberflächenwasser sind wie folgt zu ermitteln:
Kostenstelle
1. biologischer Teil
der Kläranlage einschließlich
Schlammbehandlung
Schmutzwasser
100 v. H.
Oberflächenwasser
0 v. H.
2.
mechanischer, hydraulisch
bemessener Teil der
Kläranlage
Schmutzwasser
50 v. H.
Oberflächenwasser
50 v. H.
3.
Regenklärbecken und
Regenentlastungsbauwerke
Schmutzwasser
0 v. H.
Oberflächenwasser
100 v. H.
4.
Leitungen für Mischwasser
(doppelter Trockenwetterabfluss zuzüglich Fremdwasser)
Schmutzwasser
50 v. H.
Oberflächenwasser
50 v. H.
5.
andere Leitungen
Schmutzwasser
Oberflächenwasser
40 v. H.
60 v. H.
6. Pumpanlagen
Je nach Zuordnung sind die Vomhundertsätze des
hydraulischen Teils der Kläranlage oder der entsprechenden Leitungen maßgebend.
Die von den genannten Kostenstellen nicht erfassten
sonstigen Investitionsaufwendungen und investitionsabhängigen Kosten der Kläranlage, insbesondere für Grundstücke (einschließlich Erwerbskosten),
Außenanlagen, Betriebs- und Wohngebäude, Energieversorgung, Planung und Bauleitung sind im Verhältnis der Investitionsaufwendungen für die Kostenstellen auf diese oder als selbständige Kostenstellen
auf Schmutz- und Oberflächenwasser aufzuteilen.
Anlage 3 zur Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes "Untere Selz"
Die Durchführung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung im Bereich der Flächenkanalisation gem. § 1
Abs. (1) der Verbandsordnung gilt für folgende Verbandsmitglieder:
1.- Stadt Ingelheim am Rhein
2.- Verbandsgemeinde Gau-Algesheim
3.- Verbandsgemeinde Heidesheim
4.- Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Donnerstag, den 22. Juli 2010
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Az.: 17 062 § 6 – AVUS/21a
Trier, 14.07.2010
Im Auftrag:
Gez.: Ulrich Radmer
Landesordnungsbehörde
warnt vor der illegalen Haltung
gefährlicher Hunde
Aus Anlass der schwerwiegenden Beißvorfälle mit
gefährlichen Hunden in anderen Bundesländern
warnt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
(ADD) als Landesordnungsbehörde davor, ohne die
erforderliche Erlaubnis einen Hund der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier,
Hunde des Typs Pit Bull Terrier oder einen Mischling
zu erwerben, der von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammt.
Die Haltung eines gefährlichen Hundes ist in Rheinland-Pfalz nach dem Landesgesetz über gefährliche
Hunde (LHundG) erlaubnispflichtig und nur unter
ganz strengen Auflagen ausnahmeweise möglich.
Die örtlichen Ordnungsbehörden sind angehalten,
strikt gegen Verstöße vorzugehen und die Hunde bei
Verstößen sofort sicherzustellen.
Eine Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes kann nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes
Interesse an der Haltung und eine besondere Sachkunde nachgewiesen sowie strenge Auflagen erfüllt
werden.
Dadurch konnte bisher verhindert werden, dass es in
Rheinland-Pfalz zu ähnlichen Beißvorfällen wie in anderen Bundesländern mit diesen gefährlichen Hunderassen gekommen ist.
Seit Inkrafttreten des Landesgesetzes über Gefährliche Hunde, das die gefährlichen Rassen verbietet,
sind die Zahlen stark rückläufig. Gab es im Jahr 2001
noch 4.018 Hunde dieser Rassen, sind es im Jahr
2010 nur noch 1.606. Leider musste die ADD in den
vergangenen Monaten feststellen, dass die Zahlen
der illegal in Rheinland-Pfalz gehaltenen, gefährlichen Hunde – insbesondere durch Einfuhren aus
Osteuropa – steigen.
Durch die dort vorherrschenden Zuchtbedingungen
sind Krankheiten beziehungsweise in der späteren
Entwicklung aggressive Anzeichen keine Seltenheit.
Die ADD weist deshalb nochmals ausdrücklich auf
die Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit dieser
Hunderassen hin und bittet die Bevölkerung, auch
zum eigenen Schutz und dem Schutz der Familie, bei
dem Erwerb und der Auswahl eines Hundes darauf
zu achten, dass es sich nicht um Abkömmlinge dieser Rassen oder Mischlinge mit Anteilen dieser Rassen handelt.
Auch die Zucht und der Handel mit gefährlichen
Hunden sowie die Einfuhr aus dem Ausland sind verboten. Zuwiderhandlungen stellen einen Bußgeldtatbestand oder sogar eine Straftat dar.
Neben den bußgeld- und strafrechtlichen Sanktionen
muss der Halter eines solchen Hundes, der keine Erlaubnis hat, mit der Sicherstellung der illegal gehaltenen Hunde und deren Unterbringung in Tierheimen
rechnen. Für die dadurch entstehenden Kosten muss
grundsätzlich der Halter aufkommen.
Das LHundG sowie weitere Informationen zum Thema gefährliche Hunde sind auf der Internetseite der
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion eingestellt.
Sie können über nachfolgenden Link zugreifen:
www.add.rlp.de/ Dienstleistungen und Informationen/ Ordnungsrecht/ Gefährliche Hunde
Essenheim
Hauptstraße 2
55270 Essenheim
Telefon:
0 61 36 / 8 82 25
Fax:
0 61 36 / 8 88 04
gemeinde@essenheim.de
www.essenheim.de
Ortsbürgermeister: Hans-Erich Blodt
e-mail:
rathaus@essenheim.de
Bürozeiten:
Carmen Heinze
Mo u. Mi
08:00 – 10:00 Uhr
Di u. Do
16:30 – 19:00 Uhr
Donnerstag, den 22. Juli 2010
Sprechzeiten:
Di u. Do
Seniorenvertretung:
Elsa Schmahl
Ursula Senftleben
Burghard Arnold
(Seniorensicherheitsberater)
Ortsbürgermeister
17:00 – 19:00 Uhr
0 61 36 / 8 74 36
0 61 36 / 8 94 68
0 61 36 / 75 21 57
Gemeindeverwaltung geschlossen
In der Woche vom 26. bis 30. 07.2010 ist das Rathaus nur dienstags und donnerstags von 17.00 Uhr
bis 19.00 Uhr geöffnet. Ab Montag, 2. August bis
einschließlich Freitag, 13. August 2010 bleibt die
Gemeindeverwaltung geschlossen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die
Verbandsgemeinde in Nieder-Olm oder an Ortsbürgermeister Hans-Erich Blodt unter der Handynummer 0162 255 0031.
Ausweise und Pässe, für die bereits eine Benachrichtigung zur Abholung zugestellt wurde, können
während dieser Zeit im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde abgeholt werden.
Hans-Erich Blodt
Ortsbürgermeister
Einladung
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein.
Gremien:
Haupt- und Finanzausschuss
sowie Bau- und Dorfstrukturund Verschönerungsausschuss
Sitzungstermin: Dienstag, 27. Juli 2010
20.00 Uhr
Ort:
Rathaus der Ortsgemeinde
Raum:
Ratssaal
Tagesordnung:
A) Nichtöffentlicher Teil
Beratung und Beschlussfassung
1. Beratung und Entscheidung über die öffentliche
Behandlung der unter Teil B aufgeführten Tagesordnungspunkte
B) Öffentlicher Teil
Beratung und Beschlussfassung
1. Verkehrsflächenreinigung von gemeindeeigenen
Straßen (Ölspuren)
Hier: Vergabe an Fachfirma
2. Verschiedenes/Informationen
C) Nichtöffentlicher Teil
Beratung und Beschlussfassung
1. Bauanträge
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes/Informationen
Hans-Erich Blodt
Ortsbürgermeister
Jugenheim
Schulstraße 3
55270 Jugenheim
Telefon:
0 61 30 / 14 88
Fax:
0 61 30 / 78 53
rathaus@jugenheim-rheinhessen.de
www.jugenheim-rheinhessen.de
Ortsbürgermeister: Herbert Petri
Bürozeiten:
Monika Geis
Mo u. Do
18:00 – 19:30 Uhr
Di u. Fr
10:00 – 11.30 Uhr
Sprechzeiten:
Ortsbürgermeister
Mo u. Do
18:00 – 19:30 Uhr
Seniorenvertretung:
Dieter Schilling
0 61 30 / 83 21
Hermann Axt
0 61 30 / 14 13
Jugendvertretung:
Matthias Schink
0 61 30 / 94 57 60
Klein-Winternheim
Hauptstraße 6
55270 Klein-Winternheim
Telefon:
0 61 36 / 99 42 -0
Fax:
0 61 36 / 99 42 24
rathaus@klein-winternheim.de
www.klein-winternheim.de
Amtlicher Teil
Ortsbürgermeisterin: Ute Granold (MdB)
Ahornstraße 7
55270 Klein-Winternheim
1. Beigeordneter:
Christian Pierzina
Backhausstraße 5
55270 Klein-Winternheim
Telefon:
0 61 36 / 7 66 57 39
Beigeordnete:
Gabriele Lopez
Hauptstraße 20
55270 Klein-Winternheim
Telefon:
0 61 36 / 8 79 78
Beigeordnete:
Daniela Brech
Am alten Bahnhof 7
55270 Klein-Winternheim
Bürozeiten:
Karin Holzhauser
Alexandra Silz
Mo
09:30 – 11:30 Uhr
Di
17:00 – 19:00 Uhr
Fr
16:00 – 17:30 Uhr
Sprechzeiten:
Ortsbürgermeisterin
Di
17:30 – 19:00 Uhr
Fr
16:00 – 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Seniorenvertretung:
Rosemarie Becker
0 61 36 / 8 78 57
Jugendvertretung:
Michel Kleiner
0 61 36 / 8 92 33
Nikolai Urban
0 61 36 / 99 56 79
Öffnungszeiten Sommerferien
In der Zeit vom 26.07.2010 bis 13.08.2010 finden die
Sprechstunden der Ortsbürgermeisterin bzw. der
Beigeordneten jeweils nur dienstags von 17.30 Uhr
bis 19.00 Uhr statt.
Die Mediathek ist in den Sommerferien jeweils nur
dienstags und samstags geöffnet.
Ute Granold
Ortsbürgermeisterin
Bekanntmachung der Ortsgemeinde Klein-Winternheim
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klein-Winternheim hat in seiner Sitzung am 21.06.2010 u. a. beschlossen:
Dem 1. Nachtragshaushalt 2010 in der vorgelegten Form zuzustimmen.
Der Aufstellung des Bebauungsplans „Östlich Obstgarten (Lebensmittelmarkt)“ gem.
§ 2 Abs. 2 BauGB zuzustimmen. Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Klein-Winternheim Flur 15, Parzelle
194, 195, 196, 197 und 198.
Den Auftrag für den außenliegenden Sonnenschutz (Markisen) in Höhe von 6.194,13 € , den
Auftrag für den Sonnenschutz (Sonnenschirme
Freigelände) in Höhe von 8.951,58 € und den
Auftrag für die Pflasterarbeiten in Höhe von
55.296,56 € an ortsansässige Firmen für die
Kita “Wiese Kunterbunt“ zu vergeben. Gleichzeitig der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
70.000,-- € zuzustimmen.
Den Auftrag für die Straßenreparaturarbeiten in
der Backhausstraße an eine Firma zum Angebotspreis von 17.317,06 € brutto zu vergeben.
Den Antrag der CDU-Fraktion v. 16.05.2010,
hier: Umwidmung der Bahnhofstraße von Landes- in Gemeindestraße zur weiteren Beratung
in den Haupt- und Finanz- sowie Verkehrsausschuss zu verweisen.
Den Antrag der SPD-Fraktion v. 10.06.2010,
hier: Mehrgenerationswohnen zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanz- sowie Bauausschuss zu verweisen.
Klein-Winternheim, 13.07.2010
Ute Granold
Ortsbürgermeisterin
Nieder-Olm
Pariser Straße 110
55268 Nieder-Olm
Telefon:
0 61 36 / 6 92 18 und 6 92 16
Fax:
0 61 36 / 6 92 17
stadt@nieder-olm.de
www.nieder-olm.de
Seite 5
Stadtbürgermeister:
Bürozeiten:
Mo, Do und Fr
Di
Sprechzeiten:
Di
Sprechzeiten:
Mo
Sprechzeiten:
Sprechzeiten:
Di
Seniorenvertretung:
Giuseppe Ceresa
Renate Haink
Jörg Illing
Jugendvertretung:
Anna-Lisa Knierim
Dieter Kuhl
Elke Ettlich, Tatjana Preuß
09:00 – 12:00 Uhr
09:00 - 12.00 Uhr und
14:00 - 18:00 Uhr
Stadtbürgermeister
16:00 – 18:00 Uhr
1. Beigeordneter
Hans-Dieter Heinermann
(Bauen und Verkehr)
17:00 – 18:00 Uhr
Bitte Hintereingang des
Rathauses benutzen)
Beigeordneter
Michael Moschner
(Kultur, Vereine, Sport, Partnerschaften, Stadtmarketing,
Umwelt und Landwirtschaft)
nach Terminvereinbarung
Beigeordneter
Thomas Blechschmidt
(Kommunale Wirtschaftsförderung, gewerbliche
Entwicklung, Liegenschaften)
17:00 -18:00 Uhr und nach
Terminvereinbarung
0 61 36 / 67 87
0 61 36 / 4 41 38
0 61 36 / 92 42 17
0 61 36 / 38 00
Sprechstunde
des 1. Beigeordneten entfällt
Am Montag, den 26. Juli 2010 entfällt die Sprechstunde des 1. Beigeordneten Hans-Dieter Heinermann.
Nieder-Olm, den 20. Juli 2010
Hans-Dieter Heinermann
1. Beigeordneter
Ober-Olm
Kirchgasse 7
55270 Ober-Olm
Telefon:
0 61 36 / 80 40
Fax:
0 61 36 / 8 90 50
Gemeindebuero@Ober-Olm.de
www.Ober-Olm.de
Ortsbürgermeister: Heribert Schmitt
Bürozeiten:
Manuela Steffen
Mo u. Fr
17:00 – 18:30 Uhr
Manuela.Steffen@Ober-Olm.de
Vertretung:
Stephanie Schiak
Stephanie.Schiak@Ober-Olm.de
Uta-Maria Schmidt
Di
10:30 Uhr – 12:30 Uhr
Uta.Maria.Schmidt@Ober-Olm.de
Vertretung:
Elvia Leschinski-Mader
Elvia.Leschinski-Mader@Ober-Olm.de
Sprechzeiten:
Ortsbürgermeister
Mo u. Fr
17:00 – 18:30 Uhr
Di u. Mi
18:00 – 19:00 Uhr
(nach tel. Vereinbarung)
Telefon:
0 61 36 / 8 73 33
Heribert.Schmitt@Ober-Olm.de
heribertschmitt@t-online.de
1. Beigeordneter
Winfried Labenz
(Bauangelegenheiten)
Telefon:
0 61 36 / 8 78 61
Winfried.Labenz@Ober-Olm.de
Beigeordnete
Renate Wiedenhöft
(Umwelt, Verkehr und
Ortsverschönerung,
Einteilung der Gemeindearbeiter, Verwaltung Friedhof
und Ulmenhalle)
Telefon:
0 61 36 / 8 98 61
Renate.Wiedenhöft@Ober-Olm.de
Beigeordneter
Felix Kolb
Telefon:
0 61 36 / 8 57 34
Felix.Kolb@Ober-Olm.de
Seite 6
Seniorenvertretung:
Horst Bertsch
0
Christa Leininger
0
Jugendvertretung:
Michael Wenz
0
Jonas Eggert
0
Amtlicher Teil
61 36 / 8 91 73
61 36 / 8 73 67
61 36 / 8 98 52
61 36 / 84 30
Sörgenloch
Place de Ludes 10
55270 Sörgenloch
Telefon:
0 61 36 / 22 34
Fax:
0 61 36 / 7 62 38 55
rathaus@gemeinde-soergenloch.de
Ortsbürgermeister: Dr. Frieder März
Weinbergstraße 44
55270 Sörgenloch
Telefon:
0 61 36 / 92 53 33
1. Beigeordnete:
Dr. Nicole Beyer
An der Oberhecke 58
55270 Sörgenloch
Beigeordneter:
Wendelin Sieben
Mainzer Straße 28 a
55270 Sörgenloch
Telefon:
0 61 36 / 92 41 06
Bürozeiten:
Irmtraut Kessel
Mo
17:00 – 19:00 Uhr
Di - Do
10:00 – 12:00 Uhr
Sprechzeiten:
Ortsbürgermeister
Mo
17:00 – 19:00 Uhr
Seniorenvertretung:
Karl Gmach
0 61 36 / 26 53
Rudolf Schlösser
0 61 36 / 28 05
Jugendvertretung:
Michele Metze
0 61 36 / 25 07
Kai Wolf
0 61 36 / 95 70 97
Stadecken-Elsheim
Auf der Langweid 10
55271 Stadecken-Elsheim
Telefon:
0 61 36 / 22 48
Fax:
0 61 36 / 67 01
gemeinde@stadecken-elsheim.de
www.stadecken-elsheim.de
Ortsbürgermeister:
1. Beigeordnete:
Beigeordnete:
Beigeordneter:
Bürozeiten:
Mo
Mi
Fr
Sprechzeiten:
Mo
Fr
Seniorenvertretung:
Annemie Singer
Rudolf Thielemann
Jugendvertretung:
Tobias Umstätter
Dominic Glock
Hermann Müller
Claudia Lörsch
Erika Doll
Walter Strutz
Petra Wehrland-Döß
08:30 – 12:00 Uhr und
16:00 – 18:30 Uhr
08:30 – 12:00 Uhr
08:30 – 12:00 Uhr
Ortsbürgermeister
16:00 – 18:00 Uhr
09:00 – 11:00 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Sprechzeiten:
Mi
Seniorenvertretung:
Ernst-Ulrich Mahr
Karin Schneider
Jugendvertretung:
Julia Winter
Hendrik Jaeger
0 61 36 / 29 53
0 61 30 / 94 55 60
Während der Sommerferien vom 05.07.10 – 13.08.10
ist die Ortsgemeindeverwaltung wie folgt geöffnet:
Vom 06.07.10 – 23.07.10 ist die Ortsgemeindeverwaltung geschlossen. In dieser Zeit entfallen auch
die Sprechstunden des Ortsbürgermeisters und der
Beigeordneten.
Vom 26.07.10 – 13.08.10 ist die Ortsgemeindeverwaltung nur montags und mittwochs zu den gewohnten Zeiten geöffnet. An diesen Tagen finden
auch wieder die Sprechstunden statt.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die
Verbandsgemeinde Nieder-Olm.
Noch nicht abgeholte Ausweise können vom
06.07.10 – 23.07.10 im Bürgerbüro in Nieder-Olm abgeholt werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Dr. Werner Dahmen
Ortsbürgermeister
0 61 36 / 9 26 40 97
0 61 30 / 65 06
Zornheim
Kirschgartenstraße 2
55270 Zornheim
Telefon:
Fax:
zornheim@gmx.de
www.zornheim.de
Ortsbürgermeister:
Bürozeiten:
Mo
Mi
Do, Fr
Sprechzeiten:
Mo, Mi
Sprechzeiten:
Donnerstag, den 22. Juli 2010
0 61 36 / 95 29 40
0 61 36 / 9 52 94 13
11:00 – 12:00 Uhr
0 61 36 / 4 36 92
0 61 36 / 4 48 93
0 61 36 / 4 60 00
0 61 36 / 4 43 22
Öffnungszeiten
der Ortsgemeindeverwaltung
während der Sommerferien
Dr. Werner Dahmen
Manuela Becker
Miriam Appel
10:00 – 12:00 Uhr und
17:30 – 19:00 Uhr
10:00 – 12:00 Uhr und
17:30 – 19:00 Uhr
10:00 – 12:00 Uhr
Ortsbürgermeister
17:30 – 19:00 Uhr
1. Beigeordneter
Otto Baum
(Bauen, Verkehr)
nach tel. Vereinbarung
Beigeordnete
Rita Trapp
(Jugend, Senioren, Sozial,
Kultur und Sport)
Ende amtlicher Teil
Privatrenten und Lebensversicherungen
Neuer Ratgeber der Verbraucherzentralen zur privaten Vorsorge
Private Altersvorsorge ist mittlerweile ein Muss. Doch kaum
jemand durchschaut alle Produkte mit ihren Varianten,
die auf dem Markt angeboten werden. Deshalb benennt der
Ratgeber „Privatrenten und Lebensversicherungen – so
profitieren Sie richtig!“ der Verbraucherzentralen erstmals
die Vor- und Nachteile aller privaten Lebensversicherungsprodukte: Privatrenten, Riester- und Rürup-Renten sowie
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Spezielle Varianten wie fondsgebundene Versicherungen
oder Risikoversicherungen werden in dem 180 Seiten starken Buch ebenso erläutert wie staatlich geförderte Riesterund Rürup-Verträge. Der Leser erfährt, welche Rechte und
Pflichten er hat, worauf es beim Anbietervergleich ankommt
und in welchen Lebenslagen Sparverträge infrage kommen.
Auch Warnungen vor teuren „Extras“ und unrentablen
Produkten kommen nicht zu kurz. Praxis- und Steuertipps,
Beispiele und Informationen über einzelne Anbieter runden
das Informationsangebot ab. Begriffe wie Rechnungszins
und Überschuss werden genauso erklärt wie die Funktion,
die Sterbetafeln bei Versicherungen haben. Der Ratgeber
beschreibt Strategien für Verbraucher, die über eine kurze
oder auch längere Zeit ihre Beiträge nicht bezahlen können,
bis hin zum Verkauf oder der Kündigung des Vertrags.
Abschließend erfahren Leser, wie man gute Lebensversicherungen im breiten Angebot erkennen kann.
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Der Ratgeber kann auch über das Internet unter www.
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VZ-RLP
Donnerstag, den 22. Juli 2010
A
Nichtamtlicher Teil
Seite 7
Nichtamtlicher Teil
ktuelles aus den Gemeinden
Gottesdienste
Katholische Gottesdienste:
Klein-Winternheim: So 11 Uhr Eucharistiefeier. Mi 8 Uhr Laudes; 8.30
Uhr Eucharistiefeier.
Nieder-Olm: Sa 17 Uhr Taufe des
Kindes Lucas Johannes Veith. So
10.45 Uhr Eucharistiefeier. Di 16.45
Uhr Ökumenischer Gottesdienst in
der Seniorenresidenz.
Ober-Olm/Essenheim: In der Ferienzeit werden montags, donnerstags,
freitags um 7 Uhr Laudes um 18 Uhr
Rosenkranz und um 18.30 Uhr Vesper
gebetet. Sa 14 Uhr Trauung des Paares Lisa Hammer und Manrique Zuniga. So 9.30 Uhr Eucharistiefeier; 18
Uhr Rosenkranz und Vesper. Di 7 Uhr
Laudes; 17.30 Uhr Rosenkranzgebet,
18 Uhr Eucharistiefeier, beides in der
Kapelle.
Sörgenloch: Sa 15.3o0 Uhr Trauung
des Paares Kerstin Krämer und Christian Schlenz. So 9.30 Uhr Eucharistiefeier. Di 19 Uhr Eucharistiefeier.
Stadecken-Elsheim/Jugenheim: So
12 Uhr Gottesdienst im Park am Mäuseturm in Bingen im Rahmen des Gemendeausfluges der Gesamtpfarrei.
Di in Elsheim: 18.30 Uhr Rosenkranz-
Verbandsgemeinde
Infos Ihrer Verbandsgemeinde
Malkmus:
Neue Anflugroute nicht
akzeptabel - Lösung für
Alle finden
Erwin Malkmus, Erster Beigeordneter
der Verbandsgemeinde Nieder-Olm,
begrüßt die Tatsache, dass es Maßnahmen zur Fluglärmreduzierung geben soll. Nicht anfreunden kann sich
Malkmus jedoch mit der vorgestellten,
neuen Anflugroute, denn diese verlagere den Lärm vorrangig auf die Gemeinden Stadecken-Elsheim und Nieder-Olm.
„Dies ist nicht akzeptabel. Wir müssen
eine allgemein verträgliche Lösung fin-
Kultur - Sport - Vereinsleben
gebet, 19 Uhr Eucharistiefeier, 20 Uhr
Kirchenchorprobe im Haus Mauritius.
Zornheim: Sa 15 Uhr Taufe des Kindes Letizia Cubeddu; 18 Uhr Eucharistiefeier. Do 18 Uhr Rosenkranzgebet.
Evangelische Gottesdienste:
Essenheim: Do 9-12.30 Uhr Öffnungszeiten Pfarrbüro. Sprechstunde
von Pfarrvikar Simon Meister nach telef. Absprache: 88364. Fr 9.30-11 Uhr
Babygruppe Wingerts-Wichtel für Babys ab ca. 6 Monaten mit Eltern. So
10 Uhr Gottesdienst mit Taufe. Di: das
Pfarrbüro ist urlaubsbedingt geschlossen bis einschl. 16.8. Mi 14 Uhr
Gemeindestammtisch; 16.30 Uhr
Gottesdienst im Seniorenzentrum,
Raiffeisenstr. 2.
Jugenheim: So 10 Uhr Gottesdienst
im Franz-Josef-Helferich-Haus (Pfr.
Geiß/Fr. Beyer-Luff). Di 16.30 Uhr
Gottesdienst im Helferich-Haus (Festsaal).
Nieder-Olm: Öffnungszeiten Gemeindebüro: Di-Fr 9-12 Uhr, Do 15-18 Uhr.
Vom 26.7.-30.7. ist das Gemeindebüro wegen Urlaubs geschlossen.
Vom 2.8.-15.8. ist das Gemeindebüro
nur dienstags und donnerstags von 912 Uhr besetzt. In den Sommerferien
entfällt der Konfirmandenunterricht.
Für die Gruppen sind die regulären
den“, so Malkmus. Es helfe nichts, den
Lärm einfach nach Süden zu verschieben, ohne die Ursache zu beheben.
Gerade Nieder-Olm sei durch den Autobahnlärm bereits erheblich vorbelastet. Die neue Anfluggrundlinie stelle für
die Menschen nicht nur ein zusätzliches Ärgernis dar, welches die Lebensqualität schmälere, sondern berge durch den zu erwartenden Krach
auch gesundheitliche Gefahren.
Malkmus wirbt darum, eine weitere alternative Route herauszuarbeiten, die
nicht über stark besiedeltes Gebiet,
sondern am Rande der Wohnbebauung entlangführt. Vorrangig müsse
aber über lärmarme Anflugverfahren
nachgedacht werden.
Ob das vorgestellte „Segmented
RNAV (GPS) Approach“ wirklich Besserung bringe, müsse sich erst noch
beweisen. Umgehend in Betracht zie-
Fortsetzung der Titelseite
Landrat Schick übergibt die letzten
Bescheide der Ehrenamtsförderung für 2010
...Anträge in diesem Jahr lag die Höchstgrenze bei 20 000 Euro, so
dass noch möglichst viele Maßnahmen unterstützt werden konnten.
Die geförderten Projekte waren außerordentlich vielfältig. Sportvereine
und Musikgruppen wurden ebenso unterstützt wie kulturelle Einrichtungen, soziale Vereinigungen, Vereine zur Stärkung der gemeindlichen
Infrastruktur oder Feuerwehr- und Kindergartenfördervereine.
Text/Foto: M. Wen.
Zusammenkunftszeiten angegeben,
doch treffen sich diese in den Sommerferien nur nach Absprache! Fr 17
Uhr Pfadfinder Sippe Galadriel
(Mädchen) im Juhubuhaus; 19.30 Uhr
Führerrunde und Älterenrunde der
Pfadfinder, Ort nach Absprache. So
10 Uhr Gottesdienst. Mo 18.15 Uhr
Pfadfinder Horte Fangorn, 20 Uhr Kirchenchor, beide im Juhubuhaus. Di
Seniorennachmittag entfällt; 16.45
Uhr Ökum. Gottesdienst Seniorenresidenz (Frau Dautermann); 17.30 Uhr
Pfadfindersippe (Mädchen+Jungen
zw. 7 und 10 Jahren) im Camarahaus.
Do 17.30 Uhr Pfadfinder Horte Gimli
(gemischt) im Haus der Vereine.
Ober-Olm/Klein-Winternheim: Sa
13 Uhr Trauung von Daniela Bär und
Frank Gloede, ev. Kirche in Ober-Olm.
So 10 Uhr Gottesdienst, ev. Kirche in
Ober-Olm, getauft wird Laura Scholl.
Di 15 Uhr Informationsveranstaltung
mit Ortsbürgermeisterin Granold, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
usw. Café am Andreas Platz, KleinWinternheim. Do 18 Uhr Sprechstunde von Pfr. Dahmer im Gemeindehaus
in Ober-Olm; 19.30-23 Uhr FerienSommerausschank Haus Ritzinger
Klein-Winternheim.
Stadecken-Elsheim: So 10.30 Uhr
Elsheim, Gottesdienst mit Abend-
hen sollte man in jedem Falle jedoch
den kontinuierlichen Sinkflug. Dieses
Anflugverfahren, welches derzeit vorrangig in Groß-Britannien und speziell
auf dem größten europäischen Flughafen in London-Heathrow Anwendung finde, könne für eine spürbare
Besserung sorgen. Gleichzeitig werde
die Umwelt geschont, da die Triebwerke durch die Leerlaufstellung wesentlich weniger Kerosin verbrauchten.
„Keineswegs aus dem Auge verlieren
sollte man im Übrigen aber auch die
Abflugrouten“, mahnt Malkmus. Hier
müssten Verbesserungen erfolgen, damit die linksrheinischen Gemeinden
bei Inbetriebnahme der neuen Nordwestbahn nicht von einer Lärmlawine
überrollt werden.
G. F.
Gruppe für Kinder aus
belasteten Familien
sucht Mitglieder
Bei gesundheitlichen Problemen durch
Suchterkrankungen oder aufgrund
psychischer Belastungen leiden oftmals auch die Kinder der betroffenen
Eltern. Um den Kindern zu helfen,
bieten die Beratungsstellen Reling in
Nieder-Olm und der Diakonie in
Oppenheim ab dem 30. September
eine Gruppenstunde mit dem Namen
„KIWI“ an.
KIWI ist speziell für Mädchen und Jungen von acht bis elf Jahren aus einem
mahl. Di 9-12 Uhr Bürozeit Pfarramt,
MLH, Schulstr. 10, Tel.: 06130/6425;
17-19 Uhr, Sprechstunde Pfarrer Rohmann, MLH. Mi 9-12 Uhr Bürozeit
Pfarramt, MLH; 20 Uhr Probe Ev. Kirchenchor Stadecken, Burg Stadeck.
Zornheim: So 9.30 Uhr Gottesdienst
(Pfr. Wallrabenstein). Mo 9 Uhr Spielkreis I. Mi 14 Uhr Pfarrbürostunde bis
16.30 Uhr. Do 9 Uhr Spielkreis I; 19
Uhr Literaturkreis. Während der Sommerferien finden die Gruppen und
Kreise nach Absprache statt.
Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32,
Udenheim; Gottesdienst mit KinderGottesdienst „Schatzinsel“ (3-10 J.)
und „Fischlis” (10-14 J.) So 10 Uhr;
Krabbelkreis „KrabbelBabbel“ für
Eltern mit Kindern von 0-3 J. Mittwoch
9.30 Uhr (2. u. 4. Mittwoch im Monat);
Jugendkreis Kontakt Tel. 0 67 32 /
93 89 95; Seniorentreff Fr 15.00 Uhr
(14-tägig; in den ungeraden Wochen);
Biblischer Unterricht Fr 17 Uhr; Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim,
Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste
z.d. Veranstaltungen nach Absprache.
Infos bei Gemeinschaftspastor Matthias Löffler, Tel. 06732/62549. Termine im Internet: www.stadtmissionwoerrstadt.de
sucht- oder psychisch belasteten
Elternhaus. Die kostenlose Gruppenstunde findet alle zwei Wochen donnerstags von 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr
in Oppenheim statt. Kinder aus der
Verbandsge-meinde Nieder-Olm werden kostenlos nach Oppenheim
gefahren und von dort wieder nach
Hause gebracht.
Die Kinder lernen neue Freunde kennen und können mit ihnen spielen. Es
wird viel gebastelt, gelacht, gemeinsam unternommen. Tolle Ausflüge zum
Klettern oder Paddeln sollen viel Spaß
bereiten und eine Abwechslung zum
Alltag bieten.
Die Eltern haben während dieser
Stunden Zeit für sich selbst. Ihnen wird
so die Möglichkeit geboten, sich eine
kleine Auszeit zu nehmen.
Das Angebot ist kostenlos und streng
vertraulich. Die freiwillige Teilnahme
des Kindes ist nur mit dem Einverständnis der Eltern möglich.
Infos erteilen Lena Amin von der Reling unter 0 61 36 / 92 22 80 oder Niko
Blug vom Diakonischen Werk unter
0 61 33 / 57 91 14.
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Sport
Rheinhessen-Walker
laden ein
Die Rheinhesse-Walker laden am
13. August um 18.00 Uhr ein nach Stadecken-Elsheim ins Weingut Cramer.
Unter dem Motto „Nordic walking und
Seite 8
Nichtamtlicher Teil
Über
Klein-Winternheim
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St. C.
Vereinsleben
LSG - Die Chaote feiert ihr 20-Jähriges!
Siehe unter Klein-Winternheim, Rubrik
Vereinsleben.
Sportbund Rheinhessen
auch 2010 mit bewährten, wichtigen
ALTEN und NEUEN Themen:
Der Mittwoch in Rheinhessen
Die nachfolgend aufgeführten Veranstaltungen richten sich an Vereinsmitarbeiter/innen wie Vorstandsmitglieder, Übungsleiter/Trainer/innen und
Abteilungsleiter /innen. Sie finden zu
den angegebenen Terminen jeweils
von 18.30 bis 21.00 Uhr (3 LE) im Haus
des Sports in Mainz statt. Sie werden
zur Verlängerung der Gültigkeit der Übungsleiter C- und Vereinsmanager CLizenz anerkannt.
Um eine Anmeldung wird frühzeitig
gebeten, damit nicht wie im letzten
Jahr Veranstaltungen abgesagt werden müssen, da die geforderte Minde-
stanzahl an Interessenten erst am Veranstaltungstag erfüllt wurde.
Sport und Ernährung:
Termin: 25. August, von 18:30 - 21 Uhr
(3 LE), Haus des Sports, Rheinallee 1,
55118 Mainz. Gebühr wird erhoben.
Der Samstag in Rheinhessen
„Die Macht der Stimme“ mit Christa
Burkhardt:
Termin: 30. Oktober, von 10 - 16 Uhr (7
LE), Ort: Mainz. Gebühr wird erhoben.
Anmeldung/Info:
Sportbund Rheinhessen, Susanne
Axt-Wenskowsky, Tel.: 0 61 31 / 28 14
- 2 04; E-Mail: axt@sportbund-rheinhessen.de
Seniorenberater/in:
Grundlagen für die Seniorenarbeit im
Sportverein. Inhalte sind u. a.: Aufgaben des/der Seniorenberaters/in sowie
deren rechtliche Stellung im Verein;
medizinische Besonderheiten bei Senioren; kleine Spiele; Einblicke in die
Ergotherapie; Ernährungsgrundlagen;
Gedächtnistraining. Diese Veranstaltung ist in zwei Einheiten (je 8 LE) gegliedert.
Seniorenberater Teil I: Termin: 4.9.,
Mainz; Seniorenberater Teil II: Termin:
18.9., Mainz, Kosten werden erhoben.
Anmeldung/Info:
Sportbund Rheinhessen, Heike Franke, Telefon: 0 61 31 / 28 14 - 2 02
E-Mail: h.franke@sportbund-rheinhessen.de
S. A.-W.
Wir laden alle Seniorinnen und Senioren und selbstverständlich auch alle
anderen Bürgerinnen und Bürger herzlich am Dienstag, 27. Juli, um 15.00
Uhr ins Café am Andreasplatz ein. Bei
Kaffee und Kuchen informiert ab 16.00
Uhr Ortsbürgermeisterin Ute Granold
über die gesetzlichen Regelungen zur
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
U. Gr.
Vereinsleben
Fotowettbewerb
Der Geschichtsverein lädt zu einem
Fotowettbewerb für Amateurfotografen ein.
Es geht um Motive aus Klein-Winternheim. Bis zum 15. September 2010
haben Motivsucher Zeit, Aufnahmen
mit besonderem Flair zu schießen und
beim Geschichtsverein einzureichen.
Eine Auswahl der besten wird in einer
Ausstellung zur Kerb gezeigt.
Maximal drei Papierbilder im Format
20 x 30 cm, bunt oder schwarzweiß, in
Hochglanz, kann jeder Fotograf einreichen. Dias, Negative, Bilddateien oder
Farbkopien können nicht berücksichtigt werden. Auf der Rückseite sind zu
vermerken: Name, Adresse und Alter
des Fotografen sowie die Gesamtzahl
der eingereichten Fotos, Bildtitel und
Ort der Aufnahme. Eine Jury wird die
drei besten Bilder auswählen.
Bildabgabe beim Vorsitzenden des
Geschichtsvereins,
Franz
Josef
Becker, An der Bordwiese 22, 55270
Klein-Winternheim.
W. H.
LSG - Die Chaote feiert ihr 20-Jähriges!
Vom 24.-26. September 2010 feiert die
Klein-Winternheimer LSG - Die Chaote
Donnerstag, den 22. Juli 2010
- mit einer Akademischen Feier, einem
bunten Abend und jeweils einer Veranstaltung unter dem Motto „Rheinhessen tanzt” und „Hier spielt die Musik!“
ihren 20. Geburtstag.
„Man könnte meinen, dass wir eigentlich noch ganz jung sind und man feiert doch erst 75 oder 100 Jahre. Doch
wir sind so ein vielseitiger und aktiver
Verein, dass wir gemessen an unseren
Aktivitäten, allen Grund haben zu feiern, darum tun wir das auch!", so Vereinsgründer und Chaote-Präsident Jeremy D. Frei. Als am 20. Juni 1990 die
Laienspielgruppe Klein-Winternheim
im Feuerwehrhaus gegründet wurde,
war nicht abzusehen, was sich in nur
wenigen Jahren aus einem Haufen Jugendlicher und jungen Erwachsenen
entwickelt - ein Verein, der heute mit
seinen 10 Abteilungen und rund 350
Vereinsmitgliedern sehr solide dasteht.
„Ich denke schon, dass wir behaupten
können, sehr professionell aufgestellt
zu sein und von der eigentlichen Laienspielgruppe sind uns lediglich die
Buchstaben LSG noch geblieben!”, erklärt Jeremy D. Frei, der selbst seit 20
Jahren in vielen verschiedenen Vereinsgruppen auch als Trainer, Betreuer
oder musikalischer Leiter fungiert. „Wir
wurden früher oft belächelt und heute
lächeln wir halt zurück!”, so Frei.
Allen Grund dazu haben sie jedenfalls,
- Die Chaote - aus Klein-Winternheim,
die ihre Heimat weit über die Grenzen
Rheinhessens hinaus immer wieder
vertreten. Sie sind in den 20 Jahren zu
einem Werbeträger für die Gemeinde
und die Region geworden, denn ganz
egal ob es die Showtanzgruppen, ihre
eigenen Veranstaltungen - wie Showtanzturniere oder Fastnachtsevents,
ob es die Chaote-Guggemusik „Haybachfetzer” oder die Chaote-Cheerleader sind, wo sie in Erscheinung treten, dort ist Stimmung und gute Laune
quasi garantiert. Wenn das nun kein
Grund zum Feiern ist?
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LSG auch in den letzten 20 Jahren be-
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Donnerstag, den 22. Juli 2010
Nichtamtlicher Teil
40 Kinder beim Fußballcamp
des SV Ober-Olm
Veranstaltungen
Glücklich und zufrieden, aber auch
ein wenig müde, so
sahen die vierzig
Kinder aus, die in
der vergangenen
Woche am Fußballcamp
des
SV
Ober-Olm teilgenommen haben.
Die kleinen Fußballer eiferten ihren
Idolen in Südafrika
nach und erlernten
so manchen Trick am Ball. Von Montag bis Freitag wurde täglich trainiert
und gespielt. Doch neben dem täglichen Training hatten die Verantwortlichen um Campleiter Martin Leibold zahlreiche Highlights eingeplant. So
standen zum Beispiel das DFB-Fußballabzeichen und ein Schwimmbadbesuch auf dem Programm. Bei internen Wettspielen und Wettbewerben
wurden zahlreiche Preise verteilt, die Campkinder gekürt und schließlich
auch der Torwandkönig ermittelt. Die DAK, Partner des SV Ober-Olm,
unterstützte das Camp mit einer Torwand und Preisen für die erfolgreichen Torwand-Schützen vor Ort. „Nach diesem Erfolg werden wir auch im
Herbst wieder ein Fußballcamp planen“, so der SV-Vorsitzende Stefan
Wink. Bedanken wollte sich Wink neben den Trainern auch bei Erika
Stoiber und ihrem Team, das die Verpflegung der Kinder übernommen
hatte.
Text/Foto: St. Wi.
gleiteten, ist bereits zu finden auf der
Homepage
des
Vereins
unter
www.die-chaote.de
LSG
Nieder-Olm
Spatenstich am Montag, den 26. Juli
2010 um 16.00 Uhr werden die
Bautätigkeiten auf dem Gelände der
Kita, Am Laushans 11, aufgenommen.
Stadtbürgermeister Dieter Kuhl lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger
gerne dazu ein.
D. Ku.
Nieder-Olmer Kerb
Infos Ihrer Stadt
Spatenstich für die neue
Kindertagesstätte
Der Stadtrat Nieder-Olm hat im Mai
2010 dem Neubau einer weiteren Kindertagesstätte im Weinberg II zugestimmt. Die Planungsarbeiten sind nun
abgeschlossen und mit dem offiziellen
Seite 9
Die diesjährige Nieder-Olmer Kerb findet in der Zeit vom 4. bis 7. September
statt. Für ein gutes Gelingen des Festes wäre es schön, wenn sich zahlreiche Teilnehmer aus den Reihen der
Bürgerinnen und Bürger oder auch
z.B. ansässige Vereine, Geschäfte,
Gaststätten und Winzer o.a. daran be-
Verbandsgemeinde Nieder-Olm
26. 7. - 1. 8. 2010
VG-Fußball-Turnier
der 1. Mannschaften
Essenheim
Wochentags 2 Gruppenspiele
Anstoß: 19 Uhr 20.45 Uhr
Sonntag - Finalspiele:
14 Uhr Spiel um Platz 3
16.00 Uhr Endspiel
Sörgenloch
29. 7. 2010, 15.00 Uhr
Gemeinde Sörgenloch
Seniorentreff
Rathaus, Mehrzweckraum
Zornheim
23. 7. 2010, 19.00 Uhr
LandFrauenVerein
Sommerfest
Gemeindehof
Bitte Glas, Nachtischschälchen
und Besteck mitbringen
teiligen. Sollten Sie Interesse haben,
sich durch einen Stand oder mit sonstigen Beiträgen an der Kerb zu beteiligen, so setzen Sie sich bitte mit dem
Büro des Stadtbürgermeisters, Telefon
69 - 216 / 218) in Verbindung.
Fest steht jetzt bereits, dass es am
Sonntag, 5. September wieder einen
verkaufsoffenen Sonntag und einen
Flohmarkt, gestaltet von Nieder-Olmerinnen und Nieder-Olmern, geben
wird. Darüber hinaus ist ein Künstlermarkt geplant. Hierzu bitten wir auch
um Anmeldungen unter der o. g. Telefonnummer. Sollten genügend Anmeldungen eingehen, so könnte der
Künstlermarkt am Kerbesonntag stattfinden.
M. M.
Vereinsleben
Generalversammlung
des NOCC
Hiermit ergeht Einladung zur General-
Kunst / Kultur
Feste / Feiern
Armsheim OT Schimsheim
24. 7. 2010, 17.00 Uhr
Hundeverein Schimsheim
Sommerfest und Hundeschau
Vereinsgelände
Partenheim
24. 7. 2010, 17.00 Uhr
25. 7. 2010, 8.30 Uhr
Hintergassenfestgemeinschaft e.V.
32. Hintergassenfest
Wörrstadt-Rommersheim
23. 7. 2010, 20.00 Uhr
Kulturkreis Wörrstadt
Mit den Augen eines Katers...
Anekdoten einer Reise
vom Äquator nach Feuerland
erzählt von Harald Preis
Kultur in der Scheier 1664
Mittelgasse 1
28. 7. 2010, 20.00 Uhr
Konzert der 30. internationalen
Musikfreizeit in Lacanche/Burgund
ev. Kirche
Veranstaltungen der Kulturund Weinbotschafter/innen
finden Sie unter www.kultur-undweinbotschafter-rheinhessen.de
versammlung des Nieder-Olmer Carneval Clubs (NOCC) 03 e.V. am Dienstag, den 17. August 2010 um 19.00
Uhr in das DRK-Haus in Nieder-Olm,
Alfred-Delp-Straße 2.
Tagesordnung: 1. Begrüßung und Jahresbericht durch den Präsidenten;
2. Bericht des Schriftführers; 3. Bericht
des Sitzungspräsidenten; 4. Bericht
des Zugmarschalls; 5. Bericht des
Zeugmeisters; 6. Bericht des Schatzmeisters; 7. Bericht der Garde; 8. Bericht der Kassenprüfer; 9. Aussprache
über Punkt 1 bis 8; 10.Entlastung des
Präsidiums; 11. Nachwahl zum Präsidium Schriftführer/in, Beisitzer/in;
12. Wahl der Kassenprüfer; 13. Anträge; 14. Verschiedenes
Raiffeisenstr. 14 · 55270 Klein-Winternheim
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55129 Mainz
Fax 59 27 93
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Anträge an die Generalversammlung
sind schriftlich beim Präsidenten
(Teufelspfad 11, 55268 Nieder-Olm)
spätestens 7 Tage vorher einzureichen. (10. 8. 2010).
Ker. K.
Stadecken-Elsheim
Vereinsleben
Stadecken-Elsheimer
Generationenkreis e.V.
Die Jahreshauptversammlung fand am
5.7.2010 statt. Die Erste Vorsitzende,
Christa Horst, gab einen kurzen
Überblick über die Aktivitäten des Vereins im vergangenen Jahr.
Neben Hausaufgabenüberwachung
war besonders die Tätigkeit der Lesepaten in der Kita Stadecken-Elsheim
hervorzuheben. Für Senioren und
Kranke wurden Arztfahrten und Einkäufe getätigt. Als Referentinnen
konnten Frau Ines Kosir und die Seniorenbeauftragte der VG Nieder-Olm,
Frau Braun, gewonnen werden. Der
Ausflug nach Bad Kreuznach war ein
voller Erfolg, auch die Rollstuhlfahrer
konnten mühelos daran teilnehmen.
Das nächste Mitgliedertreffen findet
am 2. August um 18:30 Uhr im Amtshaus der Burg Stadeck statt. Auch Gäste sind herzlich willkommen.
D. R.
Was sonst noch
Gottesdienst im Park
am Mäuseturm in Bingen
Am Sonntag, 25.7., findet der Gottesdienst für unsere gesamte Pfarrgemeinde Schwabenheim in Bingen auf
dem ehemaligen Landesgartenschaugelände am Mäuseturm statt; Beginn
um 12.00 Uhr. Der Eintritt auf das
Gelände ist für Gottesdienstbesucher
frei.
Wir bieten zur Mitfahrt einen Fahrdienst an; bitte melden Sie sich im
Pfarrbüro, Tel. 0 61 30 / 2 93. Nach
dem Gottesdienst wollen wir noch etwas zusammenbleiben und gemeinsam ein Picknick einnehmen. Wenn
Donnerstag, den 22. Juli 2010
Impressum
Maria und Karl Heinrich Fries feierten
Diamantene Hochzeit
für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Landrat Claus
Schick (2.v.r.),
der Erste Kreisbeigeordnete
Adam Schmitt
(3.v.li.), der Erste
Beigeordnete der
VG Nieder-Olm
Erwin Malkmus
(li.) und der Stadecken-Elsheimer
Ortsbürgermeister
Hermann Müller (r.)
gratulieren Maria
und Karl Heinrich
Fries zur Diamantenen Hochzeit.
mit den amtlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Nieder-Olm und der Ortsgemeinden
Essenheim, Jugenheim, Klein-Winternheim, OberOlm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim
und der Stadt Nieder-Olm.
Auflage 14.470
Herausgeber und verantwortlich für
den amtlichen Teil
Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm
Pariser Straße 110, 55268 Nieder-Olm
Telefon 0 61 36 / 69 -0
Fax
0 61 36 / 69 -210
E-Mail rathaus@vg-nieder-olm.de
Verlag
Oppenheimer Druckhaus GmbH
Ober-Saulheimer Straße 5, 55286 Wörrstadt
Geschäftsführer: Hans Kerz
Geschäftsleitung: Sieglinde Dessinger
Telefon 0 67 32 / 93 818 10
Fax
0 67 32 / 93 818 20
dessinger@oppenheimer-druckhaus.de
Die 85-jährige Maria und der 84-jährige Karl Heinrich Fries sind ein
echtes Stadecken-Elsheimer Paar, denn Maria kommt aus Stadecken,
während Karl Heinrich aus Elsheim stammt. Maria war im Zweiten Weltkrieg als Feuerwehrfrau im Einsatz. Karl Heinrich hatte sich während des
Krieges das Bein beim Schlittenfahren gebrochen, weshalb er Glück
hatte und erst 1945 eingezogen wurde. Bei seinen Einsätzen in den
letzten Kriegstagen gelangte er bis nach Tschechien und geriet dann in
amerikanische Gefangenschaft. Als es im Gefangenenlager hieß, dass
alle 18-Jährigen nach Hause gehen dürften, warf der damals 19-Jährige
kurz entschlossen seine Papiere fort und beantragte die Entlassung.
Ohne die rasche Heimkehr wäre vielleicht vieles anders gelaufen, aber
so lernten sich die Eheleute dann 1946 während der Fastnachtszeit auf
einem Maskenball kennen. Maria arbeitete in der Landwirtschaft, Karl
Heinrich wurde ausgebildeter Kaufmann und fand eine Anstellung bei der
Adam Opel AG. In der Lokalpolitik engagierte er sich im Gemeinderat und
als Beigeordneter, im Sportverein war er ebenso aktiv. Nun hofft das Paar
gesund zu bleiben und in fünf Jahren die Eiserne Hochzeit feiern zu können.
Text/Foto: M. Wen.
Druck
Rontax P.O.S. Solutions GmbH
Kaiserstr. 68, 55232 Alzey
Verantwortlich für den
nichtamtlichen redaktionellen Teil
Oppenheimer Druckhaus GmbH
Elvi Bechtolsheimer
Telefon 0 67 32 / 93 818 16
Verantwortlich für den Anzeigenteil
Oppenheimer Druckhaus GmbH
Sieglinde Dessinger
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Anzeigenannahme im Verlag
Telefon
0 67 32 / 93 818 12
0 67 32 / 93 818 18
Telefax
0 67 32 / 93 818 20
anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de
Öffnungszeiten im Verlag
Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 - 17.00 Uhr und
Mi. von 8.00 - 12.30 Uhr
Anzeigenannahmeschluss:
Rahmenanzeigen
Freitag,
Kleinanzeigen
Montag,
Redaktionsschluss:
Montag,
12.00 Uhr
12.00 Uhr
12.00 Uhr
Gültige Mediadaten vom 1. 1. 2008.
Sie dabei mitmachen wollen, bringen
Sie etwas zu essen und zu trinken mit.
Es ist auch möglich, auf dem Gelände
bei einem Catering Service Speis und
Trank zu kaufen. Bei Fragen wenden
Sie sich bitte an Mechthild Stenger,
Tel. 0 61 36 / 15 78.
Ha. St.
Zornheim
Vereinsleben
Sommerfest beim MGV
Der MGV 1845 Zornheim e.V. führt von
Freitag, 6.8., bis Sonntag, 8.8., sein
traditionelles Sommerfest auf dem
schön gestalteten Röhrbrunnenplatz
durch.
Dazu laden wir herzlich ein und wir
sind sicher, dass Ihnen unsere Programmpunkte und die einmalige Atmosphäre dieses Platzes gefallen werden.
Am Freitagabend wird das bewährte
Musik-Duo Hansi und Petra die Gäste
unterhalten. Am Samstag wird der in
unserer Region sehr gut bekannte Alleinunterhalter Manfred Vogl aus Bodenmais/Lahm mit seiner stimmungsvollen Musik durch den Abend führen.
Am Sonntagvormittag findet ein musikalischer Frühschoppen statt mit den
befreundeten Vereinen Sängerbund
1911 Zornheim, MGV Schwabenheim,
MGV Stadecken-Elsheim, MGV Mombach, MGV Undenheim und MGV
Elektro die Straßenbahner Mainz. Sie
werden ihr musikalisches Können den
Gästen zu Gehör bringen. Für Speisen
und Getränke ist wie immer bestens
gesorgt.
Ein Weinstand von Zornheimer Winzern bietet Gelegenheit, eine Auswahl
von Zornheimer Weinen kennen zu lernen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
D. K.
Was sonst noch
Kleidersammlung für die
Nieder-Ramstädter
Diakonie
Vorankündigung!
Auch 2010 führt die Ev. Kirchengemeinde Zornheim eine Kleidersammlung durch, und zwar in der Zeit vom
6.-13. September. Gesammelt wird in
diesem Jahr wieder für die NiederRamstädter Diakonie.
Es werden jede Art tragfähiger
Kleidung für Kinder und Erwachsene,
Bett-, Haushalts- und Leibwäsche,
Lederwaren, Schuhe (paarweise gebunden) benötigt. Sie können - gut
verpackt - in dem Zelt auf dem Parkplatz des Ev. Gemeindezentrums, Nieder-Olmer-Str. 3, jeweils von 8.00 bis
19.00 Uhr abgegeben werden.
Die Spenden stehen den von der Diakonie betreuten Menschen in einem
Redaktion
Telefon
Telefax
0 67 32 / 93 818 16
0 67 32 / 93 818 20
redaktion@nachrichtenblatt-nieder-olm.de
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Schreibwaren Sauer
Bahnhofstraße 2
Das Nachrichten-Blatt erscheint wöchentlich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der
VG zugestellt. Falls das Nachrichten-Blatt nicht
erscheint (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr),
wird dies rechtzeitig angekündigt.
Bei Erstattung der Portokosten und der Bearbeitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden.
Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf
Schadensersatz; es kann nur die Aufnahme einer
Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch
aufgegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt
eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung übernommen. Es besteht grundsätzlich kein
Anspruch auf Rücksendung eingegangener Unterlagen. Die im nichtamtlichen Teil veröffentlichten Artikel
stellen stets die Meinung der/des jeweiligen Einsender/s dar. Angesichts der Fülle von Einsendungen
behalten wir uns in jedem Fall das Recht der Kürzung
vor. Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist
nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags
gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD.
Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen redaktionellen Teil sind kostenpflichtig.
Pro Zeile: 0,75 Euro + MwSt (kstpfl. Text)
Second-Hand-Shop zur Verfügung, er
ist auch offen für jedermann. Der Erlös
aus dem Verkauf dient den vielfältigen
Aufgaben der Nieder-Ramstädter-Diakonie.
R. Eg.
Ende nichtamtlicher Teil
Das Nachrichtenblatt online lesen unter www.nachrichtenblatt-nieder-olm.de
Donnerstag, den 22. Juli 2010
Anzeigenteil
Neueröffnung
MALERBETRIEB
Peter Müller OHG
eröffnet Betriebsstätte
in FLONHEIM
Am 1. April 2009 übernahmen die beiden Söhne Jens
und Sven Müller den Malerbetrieb Peter Müller – mit Sitz in
Bretzenheim bei Bad Kreuznach - von Ihrem Vater in die
5. Generation. Nach einem
sehr erfolgreichen ersten Jahr
und der Vergrößerung des Betriebes auf nun 11 Angestellte,
stand am 15. Juli dieses Jahres ein weiterer Meilenstein in
der Betriebsgeschichte an.
Zum ersten Mal wurde eine
neue Betriebsstätte mit eigenem Betriebsleiter in Flonheim
eröffnet. Dort kümmert sich
Rainer Mahler zukünftig um
den reibungslosen Ablauf des
täglichen Geschäftes. Für die
Kunden aus dem Raum Alzey
bedeutet dies, dass ein kompetenter Ansprechpartner für
sie vor Ort tätig ist und der gewohnte Qualitätsstandard des
„freundlichen Malers“ auch
hier garantiert wird. Zudem
soll auch im Bereich Alzey wie zuvor in Bad Kreuznach in Zukunft die Betreuung der
Stammkunden gefestigt und
die Akquise von Neukunden
verstärkt werden. Die beiden
Brüder und der neue Betriebsleiter Rainer Mahler haben dabei ein gemeinsames Ziel: „An
erster Stelle zählt für uns die
erbrachte Leistung der Firma
und die daraus resultierende
Zufriedenheit des Kunden.
Dies haben wir uns als wichtigsten Punkt auf die Fahne
geschrieben.“ Der „freundliche
Maler Müller“, dessen grüne
Optik schon seit langem in und
um Bad Kreuznach herum
bekannt ist, deckt mit seinen
Arbeiten das gesamte Spektrum eines klassischen Malerbetriebes ab. Darunter fallen
natürlich in erster Linie die
bekannten Malerarbeiten wie
Anstrich-, Lackier- und Tape-
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zierarbeiten. Aber auch der
immer stärker werdende
Wunsch der Kunden zu kreativen Wand- und Fassadengestaltungen wird von dem
Betrieb schon heute erfüllt.
Gerade im Innenbereich geht
der Trend in den letzten
Jahren immer stärker zur
individuellen Gestaltung.
Dem einfachen Fassadenanstrich steht das Einbringen
von dekorativen Gestaltungselementen mit zum Teil
computerunterstützten Entwürfen gegenüber. Diese
Kundenwünsche erfüllt der
„freundliche Maler“ ebenso,
wie - in Zeiten von steigenden Energiepreisen - die
verstärkte Anfrage nach Vollwärmeschutz.
Das kompetente Team um
die beiden Brüder Jens und
Sven Müller in Bad Kreuznach stehen ihrer Kundschaft jederzeit genauso wie
Rainer Mahler in Flonheim
für Fragen zur Verfügung.
Der Malerbetrieb Peter
Müller OHG ist ein Meisterbetrieb des Malerhandwerks
und Mitglied der Malerinnung mit Hauptsitz in
55559 Bretzenheim, Eremitagerweg 43, Tel.: 0671/26451,
Internet: www.freundlichermaler.de, Betriebstätte Alzey,
55237 Flonheim, Am Backhausgarten 56
Seite 11
Betriebsleiter
Rainer Mahler
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Donnerstag, den 22. Juli 2010
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Zusatz- und Serviceleistungen der Kassen
zu vergleichen. Besonders wichtig ist der
Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei krankheits- und berufsbedingter Invalidität finanziell einspringt. "Wer
in der Ausbildung wegen Krankheit oder Unfall
erwerbsgemindert wird, hat noch keinen
Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung", sagt Michael Wortberg,
Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte
daher trotz relativ hoher Prämien bereits in der
Lehre abgeschlossen werden.
Unverzichtbar und nicht teuer ist eine Privathaftpflichtversicherung. Diese springt ein,
wenn man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. Häufig sind Auszubildende im
Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der
Eltern mitversichert, wenn sie sich in der ersten Berufsausbildung befinden. Andernfalls
oder wenn vorher geheiratet wird, ist es an der
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Ausbildung beginnt – Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten?
Verbraucherzentrale gibt Tipps
(VZ-RLP / 19.07.2010) Wer in den nächsten
Wochen eine Lehre beginnt, sollte sich Gedanken über den notwendigen Versicherungsschutz machen. Mit Beginn der Ausbildung
haben Azubis ein eigenes Einkommen und
sind somit nicht mehr generell über die Eltern
versichert. Auch kommen Risiken hinzu, für
die bisher kein Versicherungsschutz notwendig war. Hilfe und Unterstützung bietet die
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit folgenden Tipps an:
Für Auszubildende wird die Kranken- und
Pflegeversicherung als Pflichtmitgliedschaft
bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Regel
sein. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind zu etwa 95 Prozent
gleich, können sich aber durch zusätzliche
Satzungsleistungen, wie beispielsweise die
Kostenübernahme für Reiseschutzimpfungen
oder Gesundheitskurse unterscheiden. Die
Krankenkassen bieten zudem unterschiedliche Wahltarife an. Die Verbraucherzentrale
(29/103)
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Wer einen eigenen Hausstand gründet und
höherwertigen Hausrat anschafft, sollte über
den Abschluss einer Hausratversicherung
nachdenken. Fragebögen für konkrete PreisLeistungs-Vergleiche in den genannten Versicherungssparten können per E-Mail angefordert werden bei der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz unter versicherung@vz-rlp.de.
Postversand erfolgt über die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Versand, Postfach 41 07
in 55031 Mainz.
Auszubildende, die mehr zu ihrem notwendigen Versicherungsschutz wissen möchten,
können sich auch in jeder Beratungsstelle der
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Klein-Winternheim
Ilse Voß
Wolfgang Schütte
92 Jahre
70 Jahre
24.
28.
29.
29.
29.
29.
Nieder-Olm
Margarete Schmitt
Rudolf Zumann
Else Bauer
Helmut Lohrum
Anneliese Wenzel
Werner Zeidler
70
75
87
70
80
86
24.
26.
28.
28.
7.
7.
7.
7.
7.
7.
7.
7.
7.
7.
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
Ober-Olm
Susanne Eckart
Erika Romijn
Charlotte Basista
Elfriede Fries
94
83
89
87
28. 7.
Sörgenloch
Irmgard Hau
75 Jahre
28. 7.
Stadecken-Elsheim
Karl Rutsch
83 Jahre
27. 7.
Zornheim
Hannelore Josten
75 Jahre
23. 7.
Goldene Hochzeit
Essenheim
Ruth und Bernhard Meineck
24.
27.
28.
28.
7.
7.
7.
7.
Jahre
Jahre
Jahre
Jahre
SCHAUS
ONNTAG
Vanessa
Mann
Patrick
Eckstein
Nieder-Olm
Jugenheim
Kirchliche Trauung am 24. Juli 2010 um 13.00 Uhr
in der kath. Kirche in Wörrstadt anschließend
Polterhochzeit ab 19.00 Uhr in Jugenheim.
Über die liebevollen Glückwünsche und Überraschungen
anlässlich meines
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habe ich mich sehr gefreut und bedanke mich hierfür bei
allen Freunden und Bekannten ganz herzlich.
Anita Ströhmann
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Öffnungszeiten: Mo. – Fr., 10.00 – 18.00 Uhr
Sa., 10.00 – 13.00 Uhr
Ein herzliches Dankeschön allen, die an meinem
70. Geburtstag
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so liebevoll an mich dachten und mir auf vielerlei
Weise große Freude bereitet haben.
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Ein herzliches Dankeschön
an alle, die uns anlässlich unserer
Diamantenen Hochzeit
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mit ihren Glückwünschen und Geschenken einen
so schönen Tag bereitet haben.
Unser besonderer Dank gilt dem Ministerpräsidenten
Kurt Beck, dem Landrat Claus Schick, dem ersten
Beigeordneten der VG Nieder-Olm Erwin Malkmus
sowie Ortsbürgermeister Hermann Müller.
Des Weiteren danken wir der Familie Wolf von der
Straußwirtschaft Burghof für die gute Bewirtung.
Maria und Karl Heinz Fries
Stadecken-Elsheim, im Juli 2010
Herzlichen Glückwunsch
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Mittagessen, Kaffee und
Kuchen, Weinverkostung
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Stunden mit Wein und
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23. 7. bis 25. 7. 2010 - Schornsheim
Freitag, 23. 7.
19.30 Uhr
Super Weinparty
mit den „Candys“
Samstag, 24. 7.
15.00 Uhr
Kuchenbüfett
16.00 Uhr
freie Weinverkostung
19.30 Uhr
Live-Musik mit den „Candys“
22.00 Uhr
Showeinlage der „Amazing
Steps” des TV Köngernheim
Sonntag, 25. 7.
11.00 Uhr
Frühschoppen
mit Aufführung der „Shortis”
11.30 Uhr
Mittagstisch
14.00 Uhr
Kaffee und Kuchen
17.00 Uhr
Ende der Veranstaltung
An allen drei Tagen verwöhnt Sie unser Küchenchef Herr Manz mit genussvollen
Spezialitäten im Weingut, dazu genießen Sie unsere besten Rot- und Weißweine.
Wir freuen uns auf Sie! Familie Hammen und Team
Weingut Michael Hammen Lindenhof · 55288 Schornsheim · Tel. 0 67 32 / 96 06 13