Die EU-Dienstleistungsrichtlinie

Transcription

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie
3|2008
SEPTEMBER
www.vitako.de
Zeitschrift der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V.
NORMENSCREENING
BMWi-Staatssekretär Dr. Walther
Otremba in Interview
VITAKO FRAGT …
Horst Westerfeld – ein Portrait
in Fragebogen-Form
INFRASTRUKTUR-PROJEKTE
„de-mail“ und „DeutschlandOnline Infrastruktur“
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Nächster Halt: One Stop Government
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\ EDITORIAL
Matthias Kammer
Liebe Leserinnen, liebe Leser!
I
nformationstechnik macht einem in vielen Dingen
das Leben leichter. Entfernungen spielen kaum
eine Rolle mehr. Wir können mit Ozeanien oder
Südamerika chatten. Wer Urlaub machen möchte,
bucht online und hat die Möglichkeit, über virtuelle
Kartendienste vorher nachzuschauen, ob die Lage
der bevorzugten Ferienwohnung wirklich so idyllisch
ist wie im Katalog beschrieben. Für die passende
Urlaubslektüre gibt es Online-Warenhäuser. Und wer,
statt zu urlauben, umziehen muss, kann im Netz eine
Auktion starten und Angebote von Umzugsunternehmen oder Handwerkern für Dienstleistungen einholen, die man lieber nicht selbst erledigen möchte.
Vielleicht gibt dann auch ein Maler aus Tallinn oder
Taormina sein Gebot ab. Denn Europa wächst zusammen – zumindest sein Dienstleistungsmarkt.
Die Menschen zieht es dahin, wo es Arbeit gibt. Der
Maler aus Tallinn wird ab Ende Dezember 2009
enorm von Europa profitieren. Dann nämlich muss
von den 27 Mitgliedstaaten die EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt worden sein. Wer von Tallinn
aus beruflich nach Trier wechseln möchte, wird es
dadurch leichter haben als heute. Er kann in naher
Zukunft auf einen „Einheitlichen Ansprechpartner“
zählen, der ihm als Verfahrenslotse zur Seite steht.
Dieser kann die Dokumente, die er für die Zulassung
seines Gewerbes in Deutschland braucht, elektronisch liefern. Er muss sich nicht in die Feinheiten
der Gewerbeanzeige oder des föderalen Verwaltungsaufbaus bei uns einlesen, um das notwendige
Procedere korrekt zu absolvieren.
Europa wird dadurch für den Kunden einfacher,
und das auf einen Schlag in allen Mitgliedstaaten.
Der Handwerker aus Tallinn wird sich darüber
vielleicht ganz besonders freuen – kommt er doch
aus einem Land, das sich selbst als „E-State“ bezeichnet und in dem es Verkehrsschilder gibt, die
auf „Internetipunti“ hinweisen, also auf einen
öffentlichen Zugang zum Internet.
Das @-Zeichen ist auf unseren Verkehrszeichen
noch nicht zu finden. Für die deutsche Verwaltung
3| 2008
wird E-Government aber zumindest ab Ende 2009
verpflichtend sein. Das Schwerpunktthema dieser
Ausgabe widmet sich deshalb der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Wir informieren Sie über den Status quo der Umsetzung und darüber, was noch zu tun ist. Das
Bundesinnenministerium schildert den aktuellen
Stand bei der IT-Umsetzung (Seite 8). Dr. Walther
Otremba, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, erinnert daran, dass es bei der Richtlinie
nicht nur um IT geht, sondern auch um Verwaltungsvereinfachung und die Harmonisierung bzw.
Anpassung von europäischen Rechtsvorschriften
(Seite 6). Wie die Umsetzung der Richtlinie bei
unseren Nachbarn in Österreich aussieht, erfahren
Sie in einem Beitrag des Wiener Bundeskanzleramtes und seinem IT-Dienstleister, dem Bundesrechenzentrum (Seite 14).
Übrigens: Ihre Meinung interessiert uns. Wie sehen
Ihre Erwartungen an die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie aus?
(Mail an: redaktion@vitako.de).
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie erfordert Vernetzung. Diese wiederum braucht Infrastrukturen.
Wir informieren Sie in dieser Ausgabe deshalb auch
über zwei zentrale Projekte der Bundesregierung,
die wichtige Infrastrukturen stellen soll: das Projekt
„Bürgerportale“ bzw. „de-mail“ (ab Seite 24) sowie
„Deutschland-Online Infrastruktur“ (Seite 28).
Wie immer freuen wir uns auf Ihr Feedback zu dieser
Ausgabe!
Eine gute Lektüre wünscht Ihnen Ihr
Matthias Kammer
Vorstandsvorsitzender von Vitako,
Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen
IT-Dienstleister
3
\ IMPRESSUM
\ INHALT
Herausgeber:
Bundes-Arbeitsgemeinschaft der
Kommunalen IT-Dienstleister e.V.
Markgrafenstr. 22
10117 Berlin
Tel. 030 / 20 63 15 60
E-Mail: redaktion@vitako.de
www.vitako.de
V.i.S.d.P.:
Holger Förster
Die Redaktion behält sich vor, eingesandte Berichte auch ohne
vorherige Absprache zu kürzen. Der Inhalt der Beiträge gibt
nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers wieder. Alle
Rechte vorbehalten. Nachdruck oder elektronische Verbreitung
nur mit Zustimmung des Herausgebers.
3
Redaktion:
Kirsten Wohlfahrt
Erscheinungsweise:
4 Ausgaben im Jahr
EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
6
Warum die Dienstleistungsrichtlinie vieles leichter macht
Wie ist der Status quo bei Normenscreening? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat in Deutschland
die Federführung bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie inne. Vitako aktuell sprach mit BMWi-Staatssekretär
Dr. Walther Otremba über dieses Reformprojekt.
8
Erfolgsfaktor Standardisierung
Im Oktober wird die lang erwartete „Blaupause“ zur IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie veröffentlicht.
Erwin Schwärzer, Projektleiter des Deutschland-Online-Vorhabens „IT-Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie“, schildert die
Kernelemente dieses Handlungsleitfadens.
Auflage:
4000
Konzeption, Layout u. Satz:
Ursula Barthel Grafikdesign, Bremen
Litho u. Druck:
Köhler Druck, Oldenburg
Bildnachweis:
Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern, Bundeskanzleramt Wien, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundesministerium des Innern, Bundesrechenzentrum GmbH, Datenzentrale Baden-Württemberg, Deutscher
Landkreistag, Finanzministerium Schleswig-Holstein, fotolia,
Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale – Emscher-Lippe,
ifib GmbH, IBM Deutschland GmbH, Innenministerium BadenWürttemberg, ITK Rheinland, Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken, Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm, Kommunales Rechenzentrum MindenRavensberg/Lippe, Kreis Unna, Microsoft GmbH, TU München,
Vitako, Zentralverband des Deutschen Handwerks
Autoren dieser Ausgabe:
Matthias Kammer, Vitako
Erwin Schwärzer, Innenministerium Baden-Württemberg
Prof. Dr. Utz Schliesky, Finanzministerium Schleswig-Holstein
Georg Schäfer, Innenministerium Baden-Württemberg
Dr. Kay Ruge, Deutscher Landkreistag
Dirk Palige, Zentralverband des Deutschen Handwerks
Michael A. Maier, IBM Deutschland GmbH
Angelika Gifford, Microsoft Deutschland GmbH
Prof. Dr. Helmut Krcmar, TU München
Roland Jabkowski, Bundesrechenzentrum, Österreich
Manfred Matzka, Bundeskanzleramt, Österreich
Dr. Martin Wind, Institut für Informationsmanagement
Bremen
Martin Riedel, Datenzentrale Baden-Württemberg
Johannes Engelmann, Kommunales Rechenzentrum MindenRavensberg/Lippe
Josef Nyary, ISPRAT e.V.
Dr. Heike Stach, Bundesministerium des Innern
Karl Tramer, Datenzentrale Baden-Württemberg
Rudi Grimm, Bundesministerium des Innern
Dr. Heinz-Werner Schülting, Bundesministerium des Innern
Karl Klein, Kommunale Informationsverarbeitung
Baden-Franken
Jürgen Abelshauser, Kommunale Informationsverarbeitung
Baden-Franken
Thomas Wagner, Kommunale Informationsverarbeitung
Reutlingen-Ulm
Rudolf Dreßel, ITK Rheinland
Günter Fuchs, ITK Rheinland
Reiner Stratmann, Kreis Unna
Günter Popp, Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in
Bayern
Dr. Peter Hauptmanns, Gelsenkirchener Kommunale
Datenzentrale – Emscher-Lippe
Kirsten Wohlfahrt, Vitako
4
Editorial
10
Nachgefragt
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie fordert die Akteure aller Verwaltungsebenen. Weitere „Betroffene“ sind natürlich die Wirtschaft.
Wissenschaft und private Unternehmen sind für externes Knowhow in die Umsetzungsaktivitäten in ganz Deutschland ebenfalls
eingebunden. Vitako aktuell hat wichtige Akteure sowie Verwaltungsexperten zu zentralen Elementen der Richtlinie befragt.
14
Österreich: Shared Services als Schlüsselelement
Wie wird die EU-Dienstleistungsrichtlinie bei den Nachbarn angegangen? In Österreich werden vermutlich neun Einheitliche
Ansprechpartner in den Bundesländern eingerichtet. Bundeskanzleramt und Bundesrechenzentrum berichten über die Umsetzungsstrategie jenseits der Alpen.
16
Wieder im Zuständigkeitsdilemma
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie hat viele Prozesse in Gang gesetzt – und dabei nicht nur die notwendige Optimierung der
Geschäftsprozesse an sich. Dr. Martin Wind vom Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib GmbH) kommentiert das immer wiederkehrende Dilemma der Verwaltungsmodernisierung:
das Zuständigkeitsdenken, welches Reformprozesse lähmt.
18
Prozesskette für Unternehmen und Verwaltung
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie fordert passgenaue Lösungen.
Die Datenzentrale Baden-Württemberg bietet auf ihrer
E-Government-Plattform eine prozessorientierte Lösung an.
Sie unterstützt Unternehmer, Einheitliche Ansprechpartner und
Verwaltungen beim Workflow.
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\ INHALT
20
22
Eierlegende Wollmilchsau ist keine Lösung
Der Termin ist eng – bis Ende 2009 muss die
EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt worden sein.
Organisatorische und technische Lösungswege werden
derzeit heftig diskutiert. Für die kommunale Ebene gilt:
Trotz der Komplexität der Aufgaben sind Komponenten
zur IT-Umsetzung bereits vorhanden. Architekturleistung
ist nun gefragt!
115: Die Berliner wollen die Ersten sein
Start frei für die Behördenrufnummer 115: Im Oktober
geht das Projekt D115 in die Testphase. Konzepte und Studien zu dem ehrgeizigen Projekt, unter anderem erstellt
vom Forschungsverbund ISPRAT e.V., sind vorhanden, nun
gilt es, den innovativen Zugang zur Verwaltung in der
Praxis zu erproben.
VERWALTUNG DER ZUKUNFT
30
Von Feinstaubplakette bis Personalmanagement
Bei der Einführung von E-Bürgerdiensten in Baden-Württemberg arbeiten die kommunalen Rechenzentren und
die Datenzentrale Baden-Württemberg eng mit der Landesverwaltung zusammen. Einer der Partner beim Aufbau
des E-Government-Frameworks ist die Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF).
32
Ulm macht Tempo bei E-Bürgerdiensten
Als erste Stadt Baden-Württembergs bietet die Stadt Ulm
die Gewerbeanzeige als Online-Dienstleistung an. Wer ein
Gewerbe an-, um- oder abmelden möchte, kann dies nun
im Internet tun.
33
Wohnungswesen leicht gemacht
Die IT-Kooperation Rheinland (ITK Rheinland) arbeitet im
Competence-Center Wohnungswirtschaft künftig mit
dem System „Kommunal 2000 Wohnung“. Seit Anfang
Juni nutzen die fünfzehn Verwaltungen des krz MindenRavensberg/Lippe die neue Anwendung.
34
125 Kilometer Kabel
Wie saniert man ein Kreishaus und hält dabei die IT
auch auf der Baustelle am
Laufen? Der Kreis Unna hat es
vorgemacht: Das Kreishaus
wurde ab 2005 renoviert.
Eine Herausforderung auch
für die Zentrale Datenverarbeitung der Kreisverwaltung.
Ein Erfahrungsbericht.
36
Weniger Umzugsstress in Bayreuth
Umziehen ist in Bayreuth jetzt einfacher, zumindest das
An- und Ummelden: Das Meldeamt installierte die neueste Version des Einwohnerfachverfahrens OK.EWO. Ein
Modul hierbei: der vorausgefüllte Meldeschein (VAMS).
Partner ist die AKDB.
37
Fünf Milliarden Befehle pro Sekunde
Fünf Mrd. Befehle pro Sekunde, Speicherkapazität
33 Terabyte, was rund 18 Mrd. DIN-A4-Seiten Text entspricht: Der Gelsenkirchener IT-Dienstleister gkd-el hat
einen neuen Konzern-Server in Betrieb genommen – ein
Beitrag für eine leistungsfähige Infrastruktur, die auch
wirtschaftliche Vorteile hat.
PROFIL
21
Vitako fragt … Horst Westerfeld
INNOVATION UND KOMMUNALVERWALTUNG
24
Von E-Mail zu de-mail
Nicht mehr nur „E-Mail“, sondern auch „de-mail“: de-mail
(auch bekannt unter dem Projekttitel „Bürgerportale“)
steht für die Infrastruktur, die benötigt wird, um Informationen und Dokumente sicher elektronisch auszutauschen. Zertifizierte de-mail-Postfächer sollen bis Anfang
2010 an den Start gehen, erklärt Dr. Heike Stach, zuständige Projektleiterin im Bundesministerium des Innern.
26
„de-mail“ – ein großer Schritt nach vorn
im E-Government!
Wie wird das Projekt „de-mail“, also die Infrastruktur für
sichere Kommunikation im Internet, aus kommunaler
Sicht gesehen? Karl Tramer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Vitako, kommentiert das zentrale Projekt
„de-mail“ des Bundesministeriums des Innern.
28
Landschaftspflege im deutschen E-Government
Es geht voran bei der Etablierung einer modernisierten
Netzinfrastruktur für die deutsche Verwaltung: Im Juni
wurde der Verein Deutschland-Online Infrastruktur
e.V . i . G. (Vorläuferorganisation) kurz: DOI-Netz e.V., gegründet. Rudi Grimm und Dr. Heinz-Werner Schülting,
Geschäftsführer des DOI-Netz e.V., informieren über den
aktuellen Stand beim Projekt DOI.
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VERMISCHTES
39
Vitako antwortet … Alf Henryk Wulf
38
Vitako auf der Messe Moderner Staat
38
Termine
38
Rätsel
38
Vorschau auf die nächste Ausgabe
5
\ EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
Dr. Walther Otremba ist Staatssekretär
im Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie.
Foto: BMWi
„Echte Erleichterung
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten dazu, ihre auf Dienstleistungen bezogenen
Rechtsvorschriften auf Vereinbarkeit mit der Richtlinie zu
überprüfen und sie gegebenenfalls anzupassen. Dieses
„Normenscreening“ anhand eines elektronischen Prüfrasters betrifft Bund und Länder, Kammern und Kommunen.
Wie sieht der Stand der Umsetzung aus?
Die Normenprüfung nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie dient
dazu, das Recht der Mitgliedstaaten systematisch auf ungerechtfertigte Behinderungen zu prüfen. Dienstleistungsbezogene
Vorschriften müssen auf allen Ebenen insbesondere daraufhin
durchleuchtet werden, ob sie diskriminierungsfrei, erforderlich
und verhältnismäßig sind. Dadurch sollen echte Erleichterungen
für Dienstleister erreicht werden.
Hunderte von Rechtsnormen stehen derzeit im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) auf dem Prüfstand
– Stichwort „Normenscreening“.
Und auch der Aufbau einer elektronischen Plattform, die EU-weit
die Verwaltungen im Umgang mit
dieser komplexen Richtlinie unterstützen soll, läuft auf Hochtouren.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist
in Deutschland das federführende
Ressort bei der Umsetzung der
EU-DLR. Vitako aktuell sprach mit
BMWi-Staatssekretär Dr. Walther
Otremba über den aktuellen Stand.
6
Um die Prüfung in Deutschland für alle betroffenen Ebenen
zu erleichtern, haben wir gemeinsam mit den Bundesländern,
Kammern und Kommunen ein Verfahren entwickelt, das es
so bei einer Richtlinienumsetzung in Deutschland noch nicht
gab: Die Anforderungen wurden in ein IT-gestütztes Frage- und
Antwortraster „übersetzt“. Anhand dieses Prüfrasters, welches
durch das Land Bayern technisch umgesetzt worden ist, kann
jede Ebene ihr Recht systematisch und anhand vorstrukturierter Fragen auf die Vereinbarkeit mit der Richtlinie überprüfen.
Zugleich wird dabei festgestellt, welche Vorschriften Ende 2009
an die EU-Kommission berichtet werden müssen.
Alle Ebenen sind dazu aufgerufen, diesen Prüfprozess bis spätestens Ende 2008 abzuschließen, um gegebenenfalls erforderliche
Rechtsanpassungen noch vor Ende der Umsetzungsfrist am
28. Dezember 2009 abschließen zu können.
Normenscreening: die Chance,
voneinander zu lernen
Können Sie schon in etwa absehen, wie viele Normen
vom Screening betroffen sind?
Die Dienstleistungsrichtlinie hat einen sehr weiten Anwendungsbereich, so dass eine Vielzahl dienstleistungsrelevanter
Normen einer genaueren Prüfung unterzogen werden muss.
Eine exakte Bezifferung ist noch nicht möglich, denn es soll
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\ EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
\ BEHÖRDENRUFNUMMER 115
für Dienstleister“
Dr. Walther Otremba, Staatssekretär im Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie, über das Normenscreening und „IMI“
gerade auch durch die Normenprüfung und die Nutzung des
elektronischen Prüfrasters aufgezeigt werden, in welchen Bereichen dienstleistungsrelevante Vorschriften existieren. Für
das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie allein
werden voraussichtlich etwa 900 Normen zu prüfen sein.
Eine andere Frage ist, welche der geprüften Normen mit den
Bestimmungen der Richtlinie nicht vereinbar sind und daher
angepasst werden müssen. Auch hier lassen sich zurzeit noch
keine Zahlen nennen, da der Anpassungsbedarf durch die flächendeckende Normenprüfung aufgedeckt wird.
Bei der Normenprüfung handelt es sich um eine umfassende
Überprüfung des relevanten Rechtsbestandes in den Mitgliedstaaten. Für Deutschland gehen wir dabei davon aus, dass es
zwar in einigen Bereichen zu Rechtsänderungen kommen kann,
unser Recht aber bereits jetzt weitestgehend mit dem Europarecht vereinbar ist.
EU-Dienstleistungsleistungsrichtlinie
ist kein Fremdkörper
Von dem Screening und der Anpassung an die Richtlinie sind
vielleicht auch Normen betroffen, deren Gebrauch sich in
den entsprechenden Einrichtungen in der alltäglichen Praxis
eingespielt hat. Könnte das den gewünschten Bürokratieabbau und die „Standardisierung“ der Verwaltungsverfahren
erschweren?
Nein, das glaube ich nicht. Die Dienstleistungsrichtlinie ist
ja kein Fremdkörper, sondern konkretisiert vielfach nur die
heute schon zu beachtende Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs. Außerdem bietet die systematische Durchsicht
aller einschlägigen Normen auch die Chance, vergleichend
voneinander zu lernen. Die Verwaltungen können davon sogar
erheblich profitieren.
Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie soll auch die Amtshilfe unter den EU-Mitgliedstaaten optimiert werden. Ein
Element hierbei ist „IMI“, das Internal Market Information
System – eine Plattform, mit der die Verwaltungen auf
elektronischem Wege Informationen zu Rechtsvorschriften
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oder Genehmigungsverfahren austauschen können. Eine
Pilotphase wurde Anfang 2008 zur Unterstützung der EUBerufsanerkennungsrichtlinie gestartet. Wie verlief diese
Pilotphase, und wann soll IMI in den Mitgliedstaaten komplett funktionsbereit sein?
Mit dem Binnenmarktinformationssystem IMI wird eine elektronische Informations- und Kommunikationsplattform geschaffen,
über die sich die Behörden der Mitgliedstaaten gegenseitig
unterstützen. Seit Anfang März läuft eine Pilotphase, bei der
es um die Anerkennung beruflicher Qualifikationen in vier
Pilotberufen geht. Bislang scheint das System zu funktionieren,
wobei die eigentliche Bewährungsprobe bei Massenverfahren
noch aussteht.
Zu den weiteren Planungen: Das Modul zur Qualifikationsanerkennung soll im Laufe des Jahres 2008 auf weitere Berufe
erstreckt werden. Parallel dazu hat die Europäische Kommission
mit den Vorbereitungen für die Entwicklung eines IMI-Moduls
zur Unterstützung der Dienstleistungsrichtlinie begonnen. Nach
dem derzeitigen Zeitplan ist der Beginn des Pilotprojektes für
das IMI-Modul Dienstleistungsrichtlinie für Januar 2009 vorgesehen. Die Testphase für den Austausch von Informationen soll
im März 2009 beginnen und mit Ablauf der Umsetzungsfrist für
die Dienstleistungsrichtlinie Ende 2009 beendet sein, so dass
IMI ab 2010 flächendeckend zur Verfügung stehen soll.
Zur Rollenverteilung bei IMI: Könnten auch Einheitliche Ansprechpartner Aufgaben gemäß IMI übernehmen, oder sind
dafür auf der regionalen oder lokalen Ebene ausschließlich
die zuständigen Behörden vorgesehen?
Die Dienstleistungsrichtlinie sieht unter anderem die Einrichtung
Einheitlicher Ansprechpartner vor, über die Dienstleister auf
Wunsch sämtliche Formalitäten und Verfahren zur Aufnahme
und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit abwickeln lassen
können. IMI betrifft demgegenüber allein die Zusammenarbeit
zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten. Ob es zweckmäßig
ist, beide Systeme institutionell und technisch miteinander zu
verzahnen, müssen letztlich die Bundesländer entscheiden, da
sie für beide Bereiche zuständig sind. Die Richtlinie enthält dazu
keine Vorgaben.
7
\ EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
Erfolgsfaktor Standardisierung
Foto: IM BW
Erwin Schwärzer,
Projektleiter Deutschland-Online-Vorhaben
IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Die IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
(EU-DLR) ist eine Herausforderung für den Föderalismus. Mit ihr verpflichtet die EU-Kommission die Mitgliedstaaten
erstmals zur Einführung von E-Government. Bis zum Stichtag
29. 12. 2009 muss in Deutschland die dafür notwendige IT-Infrastruktur verfügbar sein. Im Oktober wird im Rahmen des DeutschlandOnline-Vorhabens Dienstleistungsrichtlinie ein Leitfaden zur IT-Umsetzung veröffentlicht werden.
D
as Deutschland-Online Vorhaben Dienstleistungsrichtlinie hat
zum Ziel, den Verantwortlichen
auf allen Verwaltungsebenen und bei
den Kammern einen Leitfaden für die
IT-Umsetzung zu geben. Diese Handlungsempfehlungen („Blaupause“) werden in
einem Projektbericht zusammengefasst,
der der Fachöffentlichkeit Anfang Oktober
in einer Online-Konsultation vorgestellt
werden wird.
Der Projektbericht
Das Projekt schlägt die IT-Umsetzung der
EU-DLR in einem Stufenkonzept vor:
Stufe 1: Umsetzung der IT-Mindestanforderungen („1:1-Umsetzung“)
bis Ende 2009 (Bereitstellung von
Informationen in Portalen, elektronische Verfahrensabwicklung zwischen Dienstleister und dem in der
Richtlinie geforderten Einheitlichen
Ansprechpartner (EAP) bzw. Dienstleister und zuständigen Stellen, MailKommunikation zwischen EAP und
zuständigen Stellen).
Stufe 1+: Umsetzung der IT-Mindestanforderungen plus optionale
Funktionen bis Ende 2009 (je nach
Ausgangsvoraussetzung bei den
betreffenden Gebietskörperschaften),
insbesondere Umsetzung eines
einfachen Workflows zwischen den
EAP, den EAP und den zuständigen
Stellen sowie Einsatz eines sicheren
elektronischen Dokumentensafes,
8
der zum Beispiel zur Dokumentation
von Bekanntgaben und Bescheiden
eingesetzt werden kann.
Stufe 2: Bereitstellung von Informationen in einem föderativen, arbeitsteiligen Informationskonzept („Content Sharing“), stufenweise Einführung medienbruchfreier Geschäftsprozesse ab 2010 (Umsetzungshorizont fünf bis acht Jahre).
Ziel ist, im ersten Umsetzungsschritt den
Informationspflichten zu genügen und
E-Government-Services an der Schnittstelle zum Kunden (Front Office) umzusetProjektstruktur IT-Umsetzung der EU-DLR
Neben den federführenden Ländern
Baden-Württemberg und SchleswigHolstein sind der Deutsche Landkreistag
(stellvertretend für die kommunalen Spitzenverbände) sowie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie der Zentralverband des Handwerks
(ZDH) in das Projekt eingebunden. Die
Bundesregierung ist ebenfalls vertreten:
das Bundesinnenministerium aufgrund
seiner federführenden Rolle beim Aktionsplan Deutschland-Online sowie in verfahrensrechtlichen Fragen, das Bundeswirtschaftsministerium aufgrund seiner
Rolle als „Gesamtfederführer“ für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in
Deutschland. In drei Arbeitsgruppen haben zudem zahlreiche Vertreter aus Ländern, Kommunen und Kammern intensiv
mitgewirkt. An der Projektarbeit wurden
zudem Wissenschaft und IT-Wirtschaft
beteiligt.
zen. Eine medienbruchfreie elektronische
Verfahrensabwicklung mit Prozessoptimierungen inklusive eines erweiterten
Einsatzes von Informationstechnik im
Back Office und Integration der E-Government-Services werden erst für die zweite
Stufe und dort zunächst nur bei den wichtigsten Leistungen vorgeschlagen.
Wie geht es weiter?
Für die stufenweise IT-Umsetzung wurde
eine serviceorientierte IT-Referenzarchitektur in die Diskussion gebracht. Dieser
strategische Ansatz erlaubt die integrative
Zusammenführung von bestehenden E-Government-Anwendungen der Länder, Kommunen und Kammern in einem deutschlandweit nutzbaren Gesamtkonzept, das
die föderale Zuständigkeitsordnung berücksichtigt. Aus Prozess-Sicht empfiehlt
sich zudem eine möglichst homogene
Umsetzung im gesamten Bundesgebiet.
Informationstechnisch ist die IT-Umsetzung der EU-DLR eine beherrschbare Herausforderung: Alle notwendigen Bausteine für eine leistungsfähige IT-Architektur
sind vorhanden (zum Beispiel E-Signatur,
virtuelle Poststelle, Dokumentenmanagement-Systeme, Prozessmanagement-Plattformen etc.). Die Lösungskomponenten
müssen auf ihre Zukunftsfähigkeit überprüft, aufeinander abgestimmt und für
alle nutzbar gemacht werden. Auch die
in den Ländern und bei den Einheitlichen Ansprechpartnern eingesetzten
IT-Lösungen müssen abgestimmt und
miteinander vernetzt sein – die Institutionen müssen künftig auch über Ländergrenzen hinweg in der Lage sein, sicher
und medienbruchfrei miteinander zu
kommunizieren. Angesichts der heterogenen IT-Infrastruktur in der deutschen
Verwaltung ist die Entwicklung neuer und
die Einhaltung bestehender Standards
der entscheidende Erfolgsfaktor für eine
erfolgreiche IT-Umsetzung.
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– Anzeige –
Gut vernetzt zum
Wohle des Bürgers
„Connected Republic“ heißt die Vision von Cisco
für den öffentlichen Sektor in Deutschland. Sie
hat das Ziel, die Kommunikation staatlicher und
kommunaler Stellen untereinander sowie mit
den Bürgern und der Wirtschaft zu optimieren.
Dank der verstärkten Zusammenarbeit von Bund,
Ländern und Gemeinden gab es in letzter Zeit
wichtige Fortschritte auf dem Weg zu einer „Connected Republic“. Leistungsfähige, intelligente
Kommunikationsplattformen von Cisco liefern
einen wesentlichen Beitrag für den Aufbau einer
solchen vernetzten Verwaltung.
I
n Punkto Vernetzung tut sich einiges im öffentlichen Sektor:
So ist zum Beispiel mit der elektronischen Lohnsteuerkarte
und der bundeseinheitlichen Steuer-Identifikationsnummer
ein modernes Datenmanagement bereits umgesetzt, und die
Nutzung von „Shared Services“ spielt bei der Datenhaltung und
-nutzung eine immer größere Rolle. Zentraler Bestandteil einer
umfassend vernetzten Verwaltung sind zudem überall zugängliche Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen, die auf
modernen Breitbandanschlüssen aufbauen. Auch in ländlichen
Regionen laufen inzwischen große Breitbandprojekte, die von
einem speziellen Programm der Europäischen Union unterstützt
werden.
Cisco-Technologie hilft D-115 auf die Sprünge
Ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur „Connected
Republic“ ist das Projekt Bürgerservice D-115. Über die einheitliche Behördenrufnummer 115 werden in Zukunft allen Bundesbürgern umfassende kommunen- und länderübergreifende
Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Auch die Integration
der Bundesverwaltung in den Service ist geplant. Bereits heute
bestehen singuläre, intelligente Lösungen für einen mehr oder
weniger komfortablen Bürgerzugang. Ein flächendeckendes
Angebot, das den Bürger über die Grenzen der verschiedenen
Verwaltungseinheiten hinweg mit Informationen versorgt,
existiert jedoch noch nicht. Dieses Angebot aufzubauen und
über eine einheitliche Rufnummer zugänglich zu machen, ist
das Kernziel des Projektes „Deutschland 115“. Dazu erfolgt die
Vernetzung von bestehenden Lösungen mit neuen Serviceangeboten, die vor allem auf der kommunalen Ebene geschaffen
werden. Dieses multizentrische Konzept bietet viel Bürgernähe
3| 2008
durch eine flexible Kooperation zwischen den Verwaltungseinheiten auf der Basis vernetzter dezentraler Contact-Center.
Nach erfolgreicher Umsetzung des Projekts können Bürger,
Unternehmen und Touristen bundesweit auf ein völlig neues
Dienstleistungsangebot zugreifen.
Der Aufbau einer leistungsfähigen Unified CommunicationsPlattform bildet die Basis für den Bürgerservice 115. Auf
dieser Plattform kann eine Prozessintegration erfolgen, die die
effiziente Verteilung der Aufgaben zwischen Bürgerservice und
Fachabteilung, also eine Trennung von Front- und BackofficeBereichen, unterstützt.
Die Hauptstadt Berlin vertraut als Pilotregion bei der Einführung
der einheitlichen Behördenrufnummer auf Cisco-Technologie.
Mit dem Aufbau einer landesweiten Cisco Unified Communications-Plattform auf Basis des Cisco UC Managers werden
IP-Telefone mit einheitlichen Diensten vom kompletten Telefonverzeichnis bis zur zukünftigen Möglichkeit der Videotelefonie
auf jeden Schreibtisch in der Berliner Verwaltung gebracht.
Damit können durchgängige Prozessketten, ausgehend vom
Bürger über das bestehende Call-Center- und CRM-System bis in
alle betroffenen Fachbehörden in Berlin, ohne spezielle Anpassung der Arbeitsplatzausstattung aufgebaut werden. An dieser
komplexen Architektur mit der IP-basierten Gesamtlösung wird
die Bedeutung offener Standards deutlich, die die Integration
verschiedener Hersteller und Lieferanten ermöglichen.
Unified Communications verbindet Menschen
Unified Communications, zentraler Baustein bei der Umsetzung
von D-115, ist die konsequente Weiterentwicklung und Integration der bislang verfügbaren Kommunikationstechnologien.
Mit dieser Technologie trägt Cisco einen wesentlichen Teil zur
Bildung eines Human Network bei, das nicht mehr nur Systeme
miteinander verbindet, sondern vielmehr Menschen mit Menschen – unabhängig vom jeweiligen Standort, dem genutzten
Gerät oder der Verbindungsart.
9
\ EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
?
Foto FIMI SH
Nachgefragt
N
?
In Schleswig-Holstein gründen
Land, Kommunen und Kammern gemeinsam eine Anstalt,
welche die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP)
übernehmen soll. Wie sehen die nächsten Schritte hierbei aus, und wieweit
muss das Verwaltungsverfahrensrecht
geändert werden?
Mit der Grundsatzentscheidung der Landesregierung
für die von Ihnen skizzierte
Anstaltslösung hat SchleswigHolstein bei der Umsetzung
der EU-Dienstleistungsrichtlinie einen richtungweisenden
Schritt vollzogen. Besonders
erfreulich ist, dass die Entscheidung sowohl von den
Trägern, als auch von allen
?
Foto: ZDH
Es bleibt noch rund ein Jahr,
um die EU-DRL umzusetzen.
Was erwartet die Wirtschaft
von der deutschen Verwaltung
– könnten Kammern den Einheitlichen
Ansprechpartner besser umsetzen als
Behörden?
Dirk Palige,
Leiter der Abteilung Recht des
Zentralverbands
des Deutschen
Handwerks e.V.
10
Die Handwerkskammern in Deutschland
sind bereits heute
der erste Ansprechpartner von Handwerksunternehmen
bei der Gründung,
in der Konsolidierungs- und
Wachstumsphase sowie bei
Nachfolgefragen. Sie unterstützen die Unternehmen
durch Information, Beratung
und Schulung und besitzen
für ihren Wirtschaftsbereich
Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung
Verwaltungsmodernisierung im schleswigholsteinischen Finanzministerium.
politischen Kräften begrüßt wird. Derzeit
bereiten wir ein Errichtungsgesetz für die
Anstalt vor, in welchem wir die relevanten
organisationsrechtlichen Regelungen treffen werden. Hierzu gehören natürlich die
Ausgestaltung der Trägerschaft, die innere
Organisation der Anstalt und wesentliche
Finanzierungsaspekte.
Das Errichtungsgesetz wird aber auch die
Fragen zum Verfahrensablauf klären, die
das Verwaltungsverfahrensrecht schuldig
bleibt. Die Richtlinie selbst, konkretisiert
durch das von Bund und Ländern erarbeitete Anforderungsprofil für den EAP,
definiert den notwendigen verfahrensrechtlichen Anpassungsbedarf. Insoweit
gibt der vorgelegte Gesetzentwurf zur
Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes wichtige Antworten, auch wenn
ich mir an der einen oder anderen Stelle
das größte Know-how, um eine interessenspezifische Betreuung auf höchstem
Niveau sicherzustellen.
Die von der Dienstleistungsrichtlinie geforderte Betreuung als neutraler Verfahrenspartner während des gesamten
Lebenszyklus des Unternehmens entspricht dem Aufgabenspektrum der Handwerkskammern. Eine Zuständigkeitsübertragung auf die Handwerkskammern
entspräche zudem den allgemeinen politischen Bemühungen um Bürokratieabbau
und Deregulierung.
Als Bestandteil der funktionalen Selbstverwaltung in Deutschland sind die Handwerkskammern prädestiniert, die Funktion eines Einheitlichen Ansprechpartners
zu übernehmen. Fundiertes Sachwissen und gleichzeitig Objektivität und
Neutralität in der Entscheidung, geringe
Kostenbelastung für Antragsteller sowie
das bewährte Beratungsnetzwerk sind
mehr Deutlichkeit und mehr Mut bei der
Umsetzung gewünscht hätte.
Nach meiner Überzeugung hängt die Akzeptanz für den Einheitlichen Ansprechpartner entscheidend vom Service ab, den
dieser den Unternehmen bietet. In diesem
Zusammenhang erscheint es mir vordringlich, die anstehenden Veränderungen konsequent für wirtschaftsfreundliche und
unbürokratische Lösungen zu nutzen.
Wie soll ich beispielsweise bestimmten
Branchen erklären, dass die neuen Verfahrenserleichterungen für sie nicht gelten,
wie dem Unternehmer klar machen, dass
bestimmte Verfahren von der Abwicklung
über den EA ausgenommen sind? Hier
steht uns noch eine intensive Sachdiskussion bevor, was eine 1:1-Umsetzung bedeutet und wie wir unwirtschaftliche oder
unzweckmäßige Lösungen vermeiden.
Argumentationspunkte, die zumindest für
den Wirtschaftsbereich Handwerk keine
andere Stelle oder Einrichtung garantieren kann. Schon jetzt sind die Handwerkskammern untereinander vernetzt und verfügen flächendeckend über eine Existenzgründerberatung. Der Aufbau geeigneter
IT-Systeme zur vollständigen Abwicklung
der Verwaltungsaufgaben einschließlich
der Beratung durch die Kammern ist weit
vorangeschritten. Die Verbindung zu den
Kammern im europäischen Ausland ist
über Jahrzehnte gewachsen; das Netzwerk der Außenhandelskammern sichert
gerade auch grenzüberschreitend Tätigen
eine passgenaue Betreuung.
Unter Berücksichtigung der aufgezeigten
Stärken und bestehenden Erfahrungen
der Handwerkskammern sollte der deutsche Gesetzgeber bei der Zuweisung der
Funktion als Einheitlicher Ansprechpartner an den Handwerkskammern nicht
vorbeikommen.
3| 2008
\ EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
Foto: DLT
Dr. Kay Ruge,
Beigeordneter für
Verfassung, Europa
und Neue Medien
beim Deutschen
Landkreistag.
?
Welchen Beitrag leistet die
EU-Dienstleistungsrichtlinie
beim Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit? Unabhängig davon, wo die Einheitlichen
Ansprechpartner in den Bundesländern
angesiedelt werden – sollten die Kommunen nicht die Möglichkeit nutzen,
durch zum Beispiel Shared Services die
Erledigung von Querschnittsaufgaben
verwaltungsübergreifend zu organisieren?
tung für Wirtschaft und Bürger sein, sie
versperren aber die Konzentration auf das
für die Umsetzung Notwendige. Anders
die Frage nach der interkommunalen
Zusammenarbeit. Ohne interkommunale
Zusammenarbeit wird die Umsetzung
der Dienstleistungsrichtlinie kaum zu
bewältigen sein. Durch Kooperation können Gemeinden und Landkreise Wissen
austauschen, technische Entwicklungen
forcieren, sich Entwicklungskosten teilen,
Doppelarbeit vermeiden.
Die nationale Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie läuft
Gefahr, für die Verfolgung
weitergehender Ziele instrumentalisiert zu werden. Vernetzte Verwaltung, One Stop
Government mögen richtige
Zielsetzungen gerade vor dem
Hintergrund von Nutzenstif-
Ein bereits vielfach praktiziertes und
durch die Dienstleistungsrichtlinie sicher befördertes gutes Beispiel für eine
interkommunale Zusammenarbeit betrifft
mit der Gewerbeanzeige einen massenhaften Schlüsselprozess für die elektronische Umsetzung der EU-DLR. Dabei
werden elektronische Standardverfahren
zur Erfassung, Bearbeitung und Weiterleitung von Gewerbean-, um-, abmel-
Die Dienstleistungsrichtlinie
der EU gibt die Antwort auf
diese Frage vor. Den Einheitlichen Ansprechpartner finden
Bürger und Unternehmen am
besten „elektronisch und aus
der Ferne“, kurzum, über das
Internet. E-Government wird
dabei immer bedeutender.
Sind herkömmlich mit vielen
Formularen verbundene aufwändige und zeitraubende
Behördengänge nötig, bietet
3| 2008
Foto: IM BW
?
Sechzehn Bundesländer, sechzehn mögliche Ausgestaltungen
des Einheitlichen Ansprechpartners. Wie kann der portugiesische Friseur oder der polnische
Fliesenleger am besten „seinen“ Einheitlichen Ansprechpartner finden?
Georg Schäfer,
Innenministerium
Baden-Württemberg,
Stabsstelle für Verwaltungsreform, Bereich
IuK-Technik, IuK-Recht.
Er ist zudem seit Juni
Vorsitzender des
DOI-Netz e.V. i.G.
E-Government das einfache „One Stop
Government“.
Einheitlich eingesetzte Technik, wie dies
beim Portal www.service-bw.de in BadenWürttemberg der Fall ist, bietet die beste
Wirtschaftlichkeit. Hoch integriert und
ohne Schnörkel erschließt service-bw die
circa 9.000 Behörden im Land. Fast 1.700
Texte erläutern die dort bearbeiteten Verwaltungsverfahren. Über Stichworte, auch
aus dem umgangssprachlichen Wortschatz,
lassen sich alle Formulare und Online-
dungen durch einen standardisierten
Bearbeitungs-Workflow unterstützt. Dies
geschieht unter Wahrung der bestehenden
Zuständigkeiten durch eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen Landkreisen und kreisangehörigen Städten
und Gemeinden. Auch darüber hinaus
erscheint es sinnvoll, bei übergreifenden
Diensten wie Auskunftsverfahren, Bezahlfunktionen und Verteildiensten zentrale
Komponenten beispielsweise durch Vernetzung von Kreisnetzen oder interkommunale Zusammenarbeit vorzuhalten.
Dies gilt dagegen nicht für die einzelnen
Fachverfahren, bei denen eine Vielfalt
von Lösungen unverzichtbar bleibt. Auch
kreisgrenzenüberschreitende Kooperationen bei der kommunalen Wahrnehmung
des Einheitlichen Ansprechpartners werden in einzelnen Ländern diskutiert. Diese
können bei eher kleinteiligen Strukturen
sinnvoll sein.
Dienste finden. Lebenslagen helfen dem,
der sich umfassend informieren will.
Eine bundesweit einheitliche Portaltechnik
für die IT-Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie wäre sicher wirtschaftlich. Auch
zwei oder drei unterschiedliche Techniken
wären noch sinnvoll. Texte könnten standardisiert erstellt und einfach an Landesspezifika angepasst werden. Benutzerakzeptanz und Behindertengerechtigkeit
würden Vertrauen schaffen. Das so realisierte Portal wäre auch eine Grundlage
für das Ziel, die Kommunikation zwischen
Verwaltung und Unternehmen und Bürgern rein elektronisch abzuwickeln. Die
einheitliche Behördenrufnummer D 115
hätte ihre einheitliche Wissensbasis.
Wir würden uns freuen, wenn den bei
Vitako beteiligten IT-Unternehmen eine
Defacto-Standardisierung gelänge.
11
?
\ EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
Nachgefragt
N
Angelika Gifford, Director Public
Sector, Microsoft Deutschland.
Die öffentlichen Verwaltungen
stehen heute besonders unter
Druck: Sie sollen Einsparungen
vornehmen, schlanker werden
und zugleich besseren Service
bieten. Hinzu kommt die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Ein
Beispiel dafür ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Von den durch
das föderale System geprägten
heterogenen, gewachsenen ITInfrastrukturen in den Verwaltungen ist es jedoch noch ein
?
Foto: TU München
Prozessoptimierung ist bei der
Umsetzung der EU-DLR gefragt
– wie sollten Kommunen am
besten bei der Neu- und Umgestaltung ihrer Prozesse vorgehen?
Prof. Dr.
Helmut Krcmar,
Technische
Universität
München, Fakultät Informatik,
Lehrstuhl für
Wirtschaftsinformatik.
12
Die Reorganisation von
Verwaltungsprozessen
beschäftigt Kommunen
heute im Zusammenhang
mit Electronic Government. Nur wenn Verwaltungsprozesse im Hinblick
auf die Möglichkeiten der
IT-Unterstützung für die Kooperation intern, aber auch mit externen Partnern oder Kunden ausgerichtet werden, kann die IT ihr
Potenzial entfalten (vgl. Krcmar
2005). Die EU-Dienstleistungsrichtlinie fordert explizit die Umsetzung des Prinzips der prozessund problemorientierten Fallbearbeitung – bezogen auf den Fall
weiter Weg bis zum
Hauptpunkt der
Richtlinie: einem
Einheitlichen Ansprechpartner für
alle Behördengänge und die Möglichkeit, sämtliche Prozesse elektronisch abwickeln zu können.
Darüber hinaus sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche
Umsetzung noch gar nicht geschaffen.
Foto: Microsoft
?
Die EU-DLR erfordert übergreifende Zusammenarbeit der
involvierten Akteure. Wie können die technisch notwendigen
Standards im föderalen Deutschland –
sechzehn Bundesländer entscheiden
über die Einrichtung und Ausgestaltung
der Einheitlichen Ansprechpartner –
gewährleistet werden?
Das Beispiel Belgien zeigt, wie komplex
diese Aufgabe sein wird: Das Land hat
der EU-Kommission bereits mitgeteilt,
dass es die DLR in keinem Fall rechtzeitig
einführen können wird. Gerade auf die
kommunalen Rechenzentren kommt eine
große Herausforderung, aber auch eine
neue Geschäftschance zu. Sie werden
aus unserer Sicht die Möglichkeit haben,
einen neuen Service EU-DLR aufzubauen und ihren Kunden, den Kommunen,
kostengünstig anbieten zu können. Vor-
der Gewerbeanmeldung. Für Kommunen
bietet sich hiermit der Anlass, dieses Prinzip exemplarisch für die Gewerbeanmeldung zu entwickeln und anschließend auf
andere Bereiche zu übertragen.
Am Beginn jeder Prozessneugestaltung
sollte eine Analyse des kommunalen Produktkatalogs hinsichtlich der mit den
Produkten verknüpften Leistungserstellungsprozesse stehen. Für die methodische Unterstützung stehen zahlreiche
Leitfäden zur Verfügung, herausgegeben
zum Beispiel vom Bundesministerium des
Innern, der Bundesstelle für Informationstechnik oder vom Deutschen Institut für
Normierung e. V. Ziel der Analyse ist die
Identifikation von Prozessschnittstellen,
wiederkehrenden Prozesspartikeln oder
-bausteinen (zum Beispiel Becker et al.
2007) und Randbedingungen der Leistungserstellung.
Aufbauend auf diese Informationsbasis
kann die Organisation der Leistungser-
aussetzung für eine fristgerechte Einführung der Richtlinie ist auf jeden Fall ein
intelligenter Einsatz von IT-Technologie.
Microsoft arbeitet bereits mit Partner aus
Industrie und Forschung zusammen. Mit
dem Fraunhofer Institut FOKUS für offene
Kommunikationssysteme hat Microsoft einen „Demonstrator“ entwickelt, der einen
Weg für die Umsetzung der Richtlinie aufzeigt. Darüber hinaus ist das Unternehmen
Mitglied im Projekt Deutschland-Online,
das von Bundeskanzlerin Angela Merkel
und den Ministerpräsidenten initiiert wurde und die fristgerechte Einführung der
Dienstleistungsrichtlinie zum Ziel hat.
Die Interoperabilität, das Zusammenwirken von Technologien und Produkten
unterschiedlicher Hersteller, spielt auf
dem Weg zu grenzüberschreitenden Verwaltungsdienstleistungen eine zentrale
Rolle. Microsoft hat hier mit seinen Produkten und verschiedenen Initiativen eine
Vorreiterrolle eingenommen.
stellung neu strukturiert werden, so dass
allgemeine Basisprozesse von Shared
Service Centers zentral übernommen
werden und die Fachbereiche sich auf
Spezialprozesse fokussieren. Das hat auch
Auswirkungen auf die IT-Unterstützung
für die Leistungserstellung, die ebenfalls
in Basisfunktionen und Spezialfunktionen
gegliedert wird. So können Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung von
Querschnitts- oder Basisfunktionalitäten
genutzt und gleichzeitig spezifische Anforderungen durch Spezialfunktionalitäten
unterstützt werden. Eine wichtige Rolle
bei der Entwicklung und Bereitstellung
entsprechender Funktionalitäten spielen
die kommunalen IT-Dienstleister, die Synergiepotenziale auch über KommunenGrenzen hinweg erschließen können.
Becker, J.; Algermissen, L.; Pfeiffer, D.; Räckers, M.
(2007). Bausteinbasierte Modellierung von Prozesslandschaften mit der PICTURE-Methode am
Beispiel der Universitätsverwaltung Münster.
Wirtschaftsinformatik, 2007 (4).
Krcmar, H. (2005). Informationsmanagement.
(4. Auflage). Berlin u. a.: Springer.
3| 2008
?
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie zwingt
die Verwaltung zu behördenübergreifender Zusammenarbeit und zur
Neugestaltung von Prozessen.
Was sind die strategischen
Herausforderungen hierbei?
Foto: IBM
\ EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
Michael A. Maier,
Geschäftsbereichsleiter
Öffentlicher Dienst,
IBM Deutschland.
Für den Standort Deutschland mit seiner föderalen
Struktur ist die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) eine besondere Herausforderung.
Das gilt besonders für die Städte und Gemeinden. Im
Wesentlichen verlangt die Richtlinie die Schaffung
eines Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) für alle
Behördengänge und die Möglichkeit, Verfahren
und Prozesse elektronisch abwickeln zu können.
Bereits heute haben viele Kommunen Bürgerbüros
eingerichtet, in denen verschiedene Verwaltungsdienstleistungen gebündelt werden. Die Umsetzung
der EU-DLR erfordert nun den umfassenden Aufbau professioneller Front Offices mit integrierten
Zugangskanälen für alle relevanten Verwaltungsprozesse. Eine Kommune, die für die Umsetzung
der Richtlinie diesem Paradigma Rechnung trägt,
transformiert die öffentliche Aufgabenerfüllung aus
einer derzeitig siloartigen Verwaltungsstruktur zu
einer Front Office/Back Office Struktur.
Der Aufbau dieser Strukturen wird hohe Anfangsinvestitionen erfordern, unter anderem in multikanalfähige Kommunikationssysteme, Kunden- und
Fall-Management-Lösungen, Workflow-Systeme
sowie professionelle Callcenter-Kapazitäten. Die betroffenen Organisationsbereiche müssen im Hinblick
auf Service- und Prozessorientierung geschult und
die erforderlichen Veränderungen in der Organisation professionell unterstützt werden. Kommunale
IT-Dienstleister, die sich in diesem Umfeld mit einem
Angebot profilieren wollen, werden ihre Kompetenzen erweitern müssen.
Der Aufbau des EAP-Front Office ist der erste Schritt.
Die Integration der Back Offices ist ein längerfristiges, über den Zeithorizont 2010 hinausgehendes
Vorhaben. Hier sind strategische Partnerschaften mit
kommunalen IT-Dienstleistern und der Industrie ein
Lösungsansatz. Die IBM sieht sich hier als Dienstleister, um im Rahmen von Public Private Partnerships
professionelle Front Office-Dienste anzubieten und
die Back Offices zu integrieren.
3| 2008
Personalwirtschaft
im ASP-Betrieb
Lohn und Gehalt, Zeitwirtschaft
und Personalmanagement
online vor Ort
…wir integrieren Innovationen:
• Sicherheit an erster Stelle
KRZ – erstes nach ISO 27001 zertifiziertes
kommunales Rechenzentrum bundesweit.
• Projekterfahrung bei der Einführung
modernster Fachverfahren.
• Umfassender IT-Service – speziell für
Verwaltungen und ihre Einrichtungen.
krz
Am Lindenhaus 21
32657 Lemgo
Telefon +49 (0) 52 61/252- 0
www.krz.de
13
\ EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
Shared Services als Schlüsselelement
Foto: BKA
Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Österreich
Dr. Manfred Matzka, Leiter der
Präsidialsektion, Bundeskanzleramt, Wien
Wie wird die EU-Dienstleistungsrichtlinie bei den Nachbarn angegangen? In Österreich werden vermutlich neun Einheitliche Ansprechpartner in den jeweiligen Bundesländern eingerichtet. Das Bundeskanzleramt ist federführend bei der IKT-Strategie des Landes. Das Bundesrechenzentrum wiederum unterstützt die Verwaltung hierbei operativ, so auch bei der Umsetzung der Richtlinie.
D
ie EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) fordert die öffentliche
Verwaltung auf, interne Prozesse zu optimieren und den elektronischen Zugang zu Informationen und Services bereit zu stellen.
Für behördenübergreifende Verwaltungsprozesse werden Technologien
benötigt, die ein nahtloses Zusammenarbeiten über Organisationsgrenzen
hinweg ermöglichen. Der Einsatz von „Shared Services“ stellt aus österreichischer Sicht ein Schlüsselelement für das erfolgreiche Umsetzen der
Richtlinie dar.
tionsangebot bereitgehalten werden. Dafür hat das
hoch entwickelte E-Government in Österreich auch
bereits Musterlösungen parat. Die umfassende Informationsplattform help.gv.at bietet Informationen zur
Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit in Österreich.
Diese werden für jene Aktivitäten zu spezifizieren
sein, die voraussichtlich für Dienstleistungswerber in
Österreich relevant sind, die entweder vom Ausland
aus in Österreich ihre Dienstleistungen erbringen
oder eine Niederlassung begründen wollen.
Im föderalistisch aufgebauten Österreich ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie komplexer als in zentralisierten Staaten. Die kooperativen Strukturen
zwischen Bund und Ländern im rechtlichen Bereich und im E-Government Es reicht jedoch nicht, Informationen zur Verfügung
bildeten eine gute Grundlage für gemeinsame Konzepte. Voraussichtlich zu stellen. In einem Frage- und Antwortdialog sind
wird es eine gesetzliche Regelung geben, die die Grundsätze der Zu- die Wünsche des Dienstleistungswerbers in Erfahrung
ständigkeitsverteilung und der
Abwicklung von Verwaltungsverfahren gemeinsam für Bund- und
Länderbehörden festschreibt.
Shared Services mit zentraler BPE (SOA)
Blaupause für One Stop Government
14
Formular
Contentsyndizierung
CMS
Sprachsyndizierung
eID
Monitoring
MOA-ID
EAI - Enterprise Application Integration
eAP
Business Process Engine
Status
Information
BürgerIn
Portal
Voraussichtlich neun
Einheitliche Ansprechpartner
Die für künftige grenzüberschreitende Dienstleister wichtigste
Frage in diesem Zusammenhang
ist wohl, welche Einheitlichen
Ansprechpartner (EAP) es geben
soll. Nach derzeitigem Stand werden in Österreich insgesamt neun
EAPs bei den jeweiligen Ämtern
der Landesregierungen eingerichtet werden. Weiters relevant
ist die Frage, wie ein Dienstleister
am einfachsten zu umfassenden
und verlässlichen Informationen
über die Modalitäten gelangt,
unter denen eine Dienstleistungstätigkeit in Österreich aufgenommen werden kann. Im jeweiligen
Zielland muss dann ein umfassendes, übersichtliches Informa-
Länder
Bund
....
IMI
eSuche
MOA-SS
Amtssignatur
MOA-SP
eZahlung
eZustellung
Shared
Services
MOA-ZS
IDM Register
Ergänzungsregister
© Bundesrechenzentrum GmbH
3| 2008
Dipl.-Ing. Roland Jabkowski, Sprecher der Geschäftsführung der Bundesrechenzentrum GmbH, Wien
zu bringen, um dazu auf Basis der in Österreich hierfür geltenden Regelungen eine konkrete Antwort zu
liefern. Wenn zum Beispiel der ausländische Dienstleistungswerber zunächst nur mitteilt, dass er im Baubereich tätig sein will, ist zu fragen, welche Tätigkeit
laut österreichischem Gewerberecht er ins Auge fasst.
Steht das fest, können Angaben über die zuständige
Behörde gemacht werden und welche Bewilligungen
oder Bescheinigungen erforderlich sind.
Dialog mit dem Dienstleister auf help.gv.at
Zusätzlich bietet help.gv.at auch interaktive Instrumente an, die es einem Interessenten ermöglichen, einen Behördenweg gleich über Internet abzuwickeln.
Hiefür stellt das System Formulare zum Download
beziehungsweise zur elektronischen Übermittlung
zur Verfügung und bietet eine Möglichkeit, digital
authentisch zu signieren und Dokumente zu übermitteln. Österreichweit ist durch ein verbundenes
System der Bundes-, Länder- und Gemeindebehörden
sichergestellt, dass alle drei Ebenen erreicht werden
können. Ist der Dialog vorangeschritten, wird es
möglich sein, dem Dienstleistungswerber für die
Einbringung des Antrags konkret den zuständigen
EAP als auch fakultativ die Behörde mitzuteilen.
In der Entwicklung dieses elektronischen Kommunikations- und Interaktionssystems wurden bereits beträchtliche Vorarbeiten geleistet, insbesondere bei der
Entwicklung einiger prototypischer Verfahren für jene
Tätigkeiten, die voraussichtlich intensiv nachgefragt
werden. Ziel ist, bis zum Ende der Umsetzungsfrist
der EU-DLR für praktisch alle nachgefragten Dienstleistungstätigkeiten komplette Informationsangebote
und Prozeduren online zur Verfügung zu stellen.
Die österreichische Verwaltung arbeitet insbesondere
bei der Entwicklung der IT-technischen Lösungen in
einer Arbeitsstruktur, die Bund, Länder und Gemeinden umfasst. Eine Arbeitsgruppe ist bereits seit längerem eingerichtet. Die Verwaltung bedient sich bei der
technischen Umsetzung externer Dienstleister, wobei
der primäre Dienstleister der Bundesverwaltung, die
Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH), hier in
der bisherigen und weiteren Entwicklungsarbeit eine
ganz besondere Rolle spielt. Das BRZ ist heute als der
IKT-Dienstleister der Bundesverwaltung marktführen3| 2008
Foto: BRZ
\ EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
der E-Government-Partner in Österreich.
1997 wurde es bei seiner Ausgliederung
aus dem Bund als eine Art „IKT-Shared
Service Center“ gegründet. Im Zuge der
Umsetzung der EU-DLR unterstützt das
BRZ in allen beteiligten Verwaltungsorganisationen die Koordination der
IT-Interoperabilität auf operativer Ebene.
Gemeinsam mit dem Bundeskanzleramt
wurde bereits in einem Pilotprojekt ein
Showcase für das freie Gewerbe „Personenbetreuung“ im Zuge der EU-DLR
entwickelt.
Allianz der europäischen
Verwaltungs-IT-Dienstleister
Bei der Gestaltung eines
zukünftigen „One Stop
Government“ stehen die ITDienstleister des öffentlichen
Sektors in besonderer Verantwortung. 2007 wurde daher
auf Initiative der Bundesrechenzentrum GmbH in Wien
gemeinsam mit Partnern
wie Vitako die „Allianz der
europäischen VerwaltungsIT-Dienstleister“ gegründet.
One Stop Government der Zukunft
Das BRZ versteht die Prozessvorgaben der
EU-DLR als „Blaupause“ für zukunftsweisende technische Lösungen in Richtung
kundenorientiertes „One Stop Government“ (siehe Grafik). Zu den größten technischen Herausforderungen zählen Interoperabilität vorhandener
Systeme, organisationsübergreifendes Business Process Management und
übergreifende Geschäftsfalldokumentation bei gleichzeitig hoher Sicherheit.
Das BRZ kann hier bereits Shared Service-Lösungen anbieten:
Zentrales E-Identity-Management und E-Signatur (Bürgerkarten,
digitale Signatur)
E-Information Management
• Content- und Sprachsyndizierung
• Content Management Systeme (CMS)
Elektronischer Formularservice
E-Zustellung und E-Billing
Elektronisches Archiv und Langzeitarchivierung
Enterprise Portal Services
Suchfunktionen
Im Zuge der in Österreich umgesetzten Verwaltungsprojekte wie help.gv.at,
FinanzOnline, Firmenbuch und Elektronischer Akt wurden diese Shared
Services entwickelt und können rasch den Anforderungen der EU-DLR
angepasst werden.
Eine flächendeckende und grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist die
Voraussetzung für eine wirtschaftliche, zukunftsfähige und bürgernahe
Verwaltung. Die Umsetzung der EU-DLR bietet die Chance, behördenübergreifende Infrastrukturen und Prozesse aufzusetzen, um leistungsfähige
sowie sichere Produkte und Services anbieten zu können. Durch den Shared
Service-Ansatz und die konsequente Umsetzung einheitlicher technologischer und organisatorischer Strategien wird hier ein besonders hoher
Gesamtnutzen erzielt.
15
\ EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
STANDPUNKT
Wieder im Zuständigkeitsdilemma
Dr. Martin Wind ist Mitglied der
Institutsleitung im Institut für Informationsmanagement Bremen (ifib GmbH).
V
erwaltungsreformer und
E-Government-Protagonisten sind der EU-Kommission zu tiefem Dank verpflichtet.
Gleichgültig, was bei Bund, LänFoto: ifib
dern, Kommunen und Kammern
bis Anfang 2010 noch so alles geschehen mag, die
EU-Dienstleistungsrichtlinie hat längst tiefe Spuren in
der deutschen Verwaltungslandschaft hinterlassen: Mit
den Regelungen zum „Verfahren über eine einheitliche
Stelle“ finden Jahrzehnte alte Gedanken zum One
Stop Government endlich Eingang ins Verwaltungsverfahrensrecht – und werden ergänzt durch hilfreiche
Vorschriften zur elektronischen Verfahrensabwicklung.
Weiterhin wird darüber nachgedacht, wie in der funktional strukturierten, nach isolierten Zuständigkeiten
aufgebauten Verwaltung dem Geschäftsprozess-Management verstärkt Geltung verschafft werden kann.
Und last but not least hat das Nachdenken über
zukunftsfähige IT-Infrastrukturen begonnen. Aktuell
sind Service-orientierte Architekturen (SOA) in aller
Munde.
Was aber nutzt all dies, mag manch einer einwenden,
wenn es bei Worten bleibt und die Taten fehlen? Bei
genauerem Hinsehen kann tatsächlich nicht bestritten werden, dass all die Konzepte, Blaupausen und
Debatten der vergangenen Monate bestenfalls an der
Oberfläche der Verwaltungsstrukturen gekratzt haben.
Tiefgreifende Veränderungen sind bislang unterblieben
– vom Übergang zu neuen Organisationsparadigmen
(Prozesse statt Zuständigkeiten) oder IT-Architekturen
(Dienste statt Anwendungen) ganz zu schweigen.
Aber war dies wirklich anderes zu erwarten? Organisationsstrukturen stellen einen Ausdruck „geronnener
Macht“ dar: Organigramme oder Geschäftsverteilungspläne sind immer auch Ergebnis interessenpolitischer Auseinandersetzungen und bestimmen die
Möglichkeiten der Akteure, auf das für sie relevante
Geschehen Einfluss auszuüben. Dass diese Gesetzmäßigkeiten auch bei der Umsetzung einer Richtlinie
aus dem fernen Brüssel gelten, wird am Gerangel um
die Ansiedlung des Einheitlichen Ansprechpartners
(EAP) deutlich.
16
Die Bundesländer, die für diese Festlegung zuständig sind, sehen sich mit
den Begehrlichkeiten unterschiedlicher Institutionen konfrontiert und
verfolgen naturgemäß auch eigene Interessen: In Schleswig-Holstein
ist eine neue Anstalt öffentlichen Rechts vorgesehen, an der sich das
Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Kammern beteiligen.
In Niedersachsen will sich die Landesverwaltung selbst dieser Aufgabe
annehmen. Konkret hat das zuständige Wirtschaftsministerium die
„Regierungsvertretungen“, ein Überbleibsel der vor Jahren aufgelösten
Bezirksregierungen, ins Spiel gebracht. Die Kammern in Schleswig-Holstein und die Regierungsvertretungen in Niedersachsen haben sich bei
der anstehenden Neuverteilung von Kompetenzen also erfolgreich positioniert – ein kluger Schachzug. Denn beide Institutionen stehen unter
starkem Legitimationsdruck, dem durch die Übernahme neuer Aufgaben
begegnet werden kann.
Die Querelen um den EAP verdeutlichen nicht nur das unvermeidliche
Kräftespiel widerstreitender Interessen, das den Fortgang von Veränderungsprozessen häufig lähmt. Sie zeigen auch, wie dominant noch immer
das Denken in Zuständigkeiten und wie weit die deutsche Verwaltung
von SOA-Lösungen entfernt ist. Anstatt Veränderungen aus Sicht der Prozesse anzugehen, werden erst einmal Zuständigkeiten geklärt oder sogar
neue Organisationen geschaffen. Die Vorstellung, mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie würde ein Schritt in Richtung SOA gemacht, wird damit
ad absurdum geführt. Denn den SOA-Grundgedanken folgend hätten
Prozesse und Dienste ja längst definiert und gestaltet werden können.
Wer sie dann in der Funktion eines EAP in Anspruch nimmt, hätte davon
völlig losgelöst geklärt werden können.
So erfreulich es auch ist, dass in Deutschland die Auseinandersetzung mit
Verwaltungsabläufen und ihrer technischen Unterstützung an Intensität
gewonnen hat, bis Ende 2009 müssen nun Taten folgen. Dabei geht es
vor allem um die Gestaltung neuer Geschäftsprozesse und Organisationsformen sowie um die überfällige Auseinandersetzung mit grundlegenden
Bedingungen des Wandels. Wer Themen wie Prozessorganisation und
SOA ernst nimmt, will schließlich nicht nur Kompetenzen neu verteilen,
sondern die Spielregeln ändern, denen die Gestaltung von Verwaltungsaufbau und -abläufen folgt. Dabei taucht ein Dilemma auf, das schon in
vorangegangenen Phasen der Verwaltungsmodernisierung nicht überwunden werden konnte. Es stellt sich nämlich die Frage, wer überhaupt in der
Lage und willens ist, neue Regeln zu definieren und durchzusetzen, mit
denen eben jene Strukturen außer Kraft gesetzt werden, die demjenigen
selbst Legitimation und Macht verleihen.
Oder zugespitzt formuliert: Wer ist eigentlich dafür zuständig, das Zuständigkeitsdenken abzuschaffen?
3| 2008
3| 2008
17
\ EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
Prozesskette für Unternehmer und
E-Government-Plattform der DZBW hilft bei Umsetzung der
M
it der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) schafft
die Europäische Union einen Binnenmarkt für Dienstleistungen. Ziel ist es, die amtlichen Formalitäten für
die Dienstleister zu vereinfachen. Das hat Auswirkungen auf die
öffentliche Verwaltung: Sie zwingt zur Anpassung von Behördenorganisation, Zuständigkeiten und neuen Verfahrensabläufen,
deren Abwicklung vollständig elektronisch erfolgen soll.
Plattform steuert und überwacht Fristen
Für diesen in der Richtlinie geforderten elektronischen Ablauf
der Verfahren muss eine sichere elektronische Zusammenarbeit
aller Beteiligten möglich sein. Online-Dienste, elektronische
Formulare und Fachverfahren müssen mit nicht automatisierten Prozessen – wie zum Beispiel E-Mail oder Fax – unter einer
Gesamtsteuerung zusammengeführt werden. Die technische
Umsetzung muss Basistechnologien nutzen und verbinden, wie
elektronische Signaturen und Zertifikate (PKI, Public Key Infrastructure). Sie muss gesicherte Telekommunikationsprotokolle
der Verwaltung (zum Beispiel OSCI, Online Services Computer
Interface, Protokollstandard) unterstützen sowie Verfahrensschnittstellen (Webservices) einbinden können. Zahlreiche
Dienstleistungskategorien und beteiligten Stellen müssen mit
der Lösung abgebildet werden. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene müssen regionale Gegebenheiten berücksichtigt
werden, die Prozessketten also fachlich modellierbar sein. Die
IT-Lösung muss demnach flexibel und hoch anpassbar sein.
Die Datenzentrale Baden-Württemberg (DZBW) hat für diese
Anforderungen in ihrer universellen Plattform eGO! die Ausprägung „eGO! EU-DLR“ konzipiert und umgesetzt. Diese Lösung
ermöglicht eine webbasierte Kollaboration zwischen Antrag-
18
Martin Riedel, Technischer Leiter E-Government,
Datenzentrale Baden-Württemberg (DZBW).
steller, dem in der Richtlinie geforderten Einheitlichem Ansprechpartner und
zuständigen Stellen der Verwaltung. Die
aufgabenorientierte Benutzerführung
hilft dem Antragsteller, die notwendigen
Dokumente und erforderlichen Unterlagen zu liefern. Formularassistenten
unterstützen ihn beim Ausfüllen der Formblätter.
Die Antragsunterlagen werden dem Einheitlichen Ansprechpartner sodann als Vorgang in der Plattform zugestellt und von
ihm geprüft. Er kann über die Plattform fehlende Unterlagen
nachfordern oder Rückfragen stellen. Erteilt er eine Freigabe,
wird die Prozesskette des Genehmigungsprozesses gestartet.
Der nun folgende Workflow bindet die beteiligten Stellen der
Verwaltung ein, indem er ihnen die Anträge als Vorgang zur
Verfügung stellt oder direkt in das Fachverfahren in Form von
Daten übergibt. Ihre Ergebnisse (Bescheide, Genehmigungen)
stellen sie der Plattform zur Verfügung. Die einzelnen Workflow-Schritte werden erst freigegeben, wenn alle erforderlichen
Dokumente vorhanden sind.
Foto: DZBW
Die EU-Dienstleistungsrichtlinie fordert in ihrer
Umsetzung flexible und passgenaue Lösungen.
Nur so sind die vielen Anforderungen, die sich aus
technischer Sicht stellen, nutzerfreundlich und
sicher umzusetzen. Die Datenzentrale BadenWürttemberg bietet auf ihrer E-Government-Plattform eine prozessorientierte Lösung an, die allen
Beteiligten – Unternehmern, Einheitlichen Ansprechpartnern, beteiligten Verwaltungen – den
Workflow erleichtert.
Die Plattform steuert somit den Gesamtablauf bis zur abschließenden Genehmigung, überwacht Fristen und sorgt für die Information aller Beteiligten im Prozess. Diese sind als Rollen mit differenzierten Rechten abgebildet und damit unabhängig von der
Die E-Government-Plattform „eGO! EU-DLR“
Die E-Governmentplattform „eGO! EU-DLR“ ist eine webbasierte
Lösung, die Dienstleister, Einheitliche Ansprechpartner und Sachbearbeitung bei der Abwicklung von Genehmigungsprozessen im
Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) unterstützt. Die
individuellen Abläufe werden modelliert, mittels Composer in eine
Anwendung transformiert und auf der Plattform regional konfiguriert. Die Plattform bietet:
Komfortable Eingabeverfahren mit Online-Formularen, der Verarbeitung von Anlagen und elektronischer Signatur
Flexible Ausgabeverfahren mit maschinellem Ausfüllen von PDFFormularen und vorlagenbasierter Erzeugung von Bescheiden und
Schreiben
Prozesssteuerung mit Benutzer-, Rollen- und Rechteverwaltung
Automatische Verfolgung von Prozessen, Zuständigkeiten und
Fristen
Sichere Kommunikation über die Virtuelle Poststelle der Datenzentrale BW (eGO!VPS)
Die Plattform lässt sich ab sofort einführen: stufenweise, mit oder
ohne elektronische Signatur, mit oder ohne Verfahrensschnittstellen
oder mit der Möglichkeit, elektronische Prozesse mit zusätzlichen
Diensten unter einer Gesamtsteuerung zu verbinden.
3| 2008
\ EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
Wir schaffen neue Wege
Verwaltung
EU-Dienstleistungsrichtlinie
Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners. Für die gesicherte Ablage von Daten steht ein virtuelles Dateisystem mit fallbezogenen Räumen zur Verfügung. Der Zugriff kann entsprechend
den datenschutzrechtlichen Vorgaben eingerichtet werden.
Modellierung der Prozessketten
Der Prozessketten-Designer des Systems ermöglicht graphisch
eine flexible Modellierung der Prozessketten für die einzelnen
Kategorien der Dienstleistungen. Ein- und Ausgabedokumente können ebenso definiert werden wie Einzelprozesse und
Abhängigkeiten. Dieses Modell bildet die Fachlichkeit ab und
beschreibt den Informationsfluss (semantische Modellierung).
Daraus generiert der Composer die eigentliche Anwendung in
Form einer technischen Workflow-Beschreibung (Schablone).
Die Anwendungen können auf kommunaler Ebene parametriert
werden hinsichtlich beteiligter Stellen, spezifischer Formulare,
optionaler Teilprozesse und Anbindung von Fachverfahren.
Diese regionale Konfiguration erfolgt über den Einrichtungsassistenten.
Dreistufiger Lösungsansatz: Modellieren, Generieren, Konfigurieren
Grafik: DZBW
Unsere Kerngeschäfte:
Dieser dreistufige Lösungsansatz „Modellieren – Generieren
– Konfigurieren“ vereinigt die Vorteile zentraler Modellierung
und dezentraler Konfiguration. Für die Kommunen besteht
daher keine Notwendigkeit, in die Modellierung einzusteigen.
Für komplexe Gesamtprozesse jedoch können Kommunen,
denen die regional konfigurierbaren Abläufe nicht ausreichen,
eigene Modelle erstellen und diese in die Plattform einbringen.
Aus dem semantischen Modell und dem Niederlassungswunsch
wird automatisch ein „Was wäre wenn?“-Dokument erzeugt.
Das Dokument ist eine Zusammenfassung aller im konkreten
Fall notwendigen Unterlagen, der zuständigen Stellen und
Kontaktdaten.
3| 2008
●
Entwicklung und Betrieb kommunaler Software
●
System- und Applikationsbetrieb
●
Betrieb eines leistungsfähigen
Kommunikationsnetzes
●
IT-, Organisations- und
betriebswirtschaftliche Beratung
●
eGovernment- und OpenSource-Lösungen
Citkomm services GmbH
Griesenbraucker Str. 4
58640 Iserlohn
Telefon: 02371- 787 0
Telefax: 02371- 787 279
E-Mail:post@citkomm.de
www.citkomm.de
19
\ EU-DIENSTLEISTUNGSRICHTLINIE
Lieber nicht auf die eierlegende
Wollmilchsau warten
Der Termin ist eng –
bis Ende 2009 muss die
Foto: krz
EU-Dienstleistungsrichtlinie
umgesetzt werden sein.
Johannes Engelmann,
Abteilungsleiter Marketing und Kundensupport beim Kommunalen
Rechenzentrum (krz) in
Lemgo.
Organisatorische und technische Lösungswege werden
derzeit heftig diskutiert. Für
die kommunale Ebene gilt:
Trotz der Komplexität der Aufgaben sind
Komponenten zur IT-Umsetzung vorhanden. Architekturleistung ist nun gefragt
– und die beherrschen die kommunalen
IT-Dienstleister.
D
ie öffentliche Verwaltung steht vor einer
gewaltigen Herausforderungen hinsichtlich
der termingerechten Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie (EU-DLR). Jeder Dienstleistungserbringer soll danach künftig alle Verfahren und
Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung
ihrer Tätigkeit erforderlich sind, über Einheitliche
Ansprechpartner (EAP) abwickeln können – wenn
sie wollen, auch elektronisch.
Die Verantwortlichen der IT-Dienstleister sowie die
IT-Beauftragten der Kommunen werden derzeit
überhäuft mit potenziellen Lösungen verschiedenster
Anbieter, die sich das Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie „auf die Fahne“ geschrieben haben und
nunmehr eine fertige, einsatzfähige Software für
die Umsetzung offerieren. Schön, wenn es wirklich
so einfach wäre. Festzustellen ist, dass es durchaus
pragmatische Lösungsansätze oder Teillösungen
einzelner Anbieter gibt, die zumindest Mut machen.
Darüber hinaus gibt es viele Studien, Arbeitsgruppen
und Projekte auf Bund- und Landesseite, die sich mit
den technischen Notwendigkeiten und möglichen
Architekturmodellen auseinandersetzen. Nach aufmerksamer Lektüre drängt sich schnell die Frage
eines pragmatisch denkenden IT-lers auf: „Ist das
wirklich bis Ende 2009 alles zu schaffen?“
20
Erschwerend kommt hinzu, dass seitens des Gesetzgebers und vor allem
auf der Ebene der Bundesländer in vielen Bereichen noch klare Vorgaben
und Entscheidungen fehlen und der föderalistische Gedanke dem eher auf
Normen, Standardisierung und Einheitlichkeit ausgerichteten Vorgehen
der IT-Welt entgegensteht. Zugleich ist die Rangelei um die Verortung
des EAP noch keineswegs ausgestanden. Diese teils unklaren oder noch
zu regelnden Rahmenbedingungen machen es nicht gerade einfach, den
richtigen Weg zur IT-Umsetzung der EU-DLR zu finden. Auf der anderen
Seite heißt es aber, den Kopf nicht in den Sand zu stecken und auf die eine
oder perfekte Lösung zu warten. Die vielzitierte „eierlegende Wollmilchsau“
gibt es auch hier nicht.
Lösungen des „IT-Werkzeugkastens“ vorhanden
Alle kommunalen IT-Dienstleister betreiben seit vielen Jahren eine sichere
und gut aufgestellte IT-Infrastruktur für ihre Kunden. Historisch gesehen
wurden zunächst einzelne Bereiche der Verwaltung durch in sich geschlossene IT-Verfahren elektronisch unterstützt. Heute gibt es keine Produktbereiche der Verwaltung mehr, in denen die IT noch nicht Einzug gehalten
hätte. Ferner sind aus den „Insellösungen“ im Laufe der Jahre intelligente,
integrierte und über Schnittstellen verbundene Gesamtlösungen geschaffen
worden. Daten fließen mehr oder weniger automatisiert von einem Verfahren in das nächste, lösen weitere Prozesse aus und bilden in der Gesamtheit
die Grundlage effektiver Verwaltungsarbeit im Dienste der Bürger. Wobei
sicher anzumerken ist, dass Ausprägungen und Automatisierungstiefen
natürlich sehr unterschiedlich anzutreffen sind.
Schon immer war und ist es Aufgabe der kommunalen IT-Dienstleister,
ihren Kunden einen Mehrwert durch Integrationsleistungen zur Verfügung
zu stellen. Diese Integrationsleistungen sowie die intelligente und auf Standards bauende Vernetzung auf horizontaler und vertikaler Ebene sind für
die IT-Umsetzung der Richtlinie die Dreh- und Angelpunkte.
Bei den kommunalen IT-Providern sind bereits heute viele Komponenten
des benötigten „IT-Werkzeugkastens“ für die Umsetzung der EU-DLR
vorhanden. Diese Komponenten müssen gegebenenfalls angepasst und
eventuell um offene Schnittstellen erweitert werden. Andere Bausteine
müssen zusätzlich erworben und in das „Gesamtkonzert“ eingebunden
werden. Hier ist Architekturleistung angesagt – und genau das beherrschen
die kommunalen IT-Dienstleister. Wir beginnen alle nicht auf der grünen
Wiese. Das Motto lautet: „Gutes bewahren, Bewährtes ergänzen, Neues
hinzufügen.“ Der Prozess der IT-Umsetzung der Richtlinie wird dem folgen,
was auch bei den vielen Entwicklungsschritten der kommunalen IT in den
vergangenen Jahren zu beobachten war. Ein Prozess, der sich Schritt für
Schritt aus bestehenden Lösungen entwickeln und vollenden wird. Unter
den genannten Rahmenbedingungen nicht ganz einfach – aber machbar.
Die Kommunen können auf ihre IT-Dienstleister zählen.
3| 2008
\ PROFIL
fragt ...
Horst Westerfeld
Welches Buch lesen Sie gerade?
Jürgen Mittelstrass: Der Flug der Ente;
Gunnar Heinsohn: Söhne und Weltmacht; Claudio Bertozzi: Pasta macht
glücklich.
Ihre derzeitige Lieblingsmusik?
Philipp Glass: Songs from liquide days;
Alica Keys: As I am; The Goldberg Variations gespielt von Glenn Gould.
Wofür hätten Sie gerne mehr Zeit?
Für Sport, zum Beispiel Fußball, Mountain Bike und im Winter Snowboard.
Welche Persönlichkeit – egal ob noch
lebend oder schon „Geschichte“ –
würden Sie gerne kennen lernen?
Winston Churchill.
Und wenn Sie einen Tag in die Rolle
von jemand anders schlüpfen könnten
– wer sollte das sein?
Loriot.
Wie kann man Sie am besten ärgern?
Das überlasse ich den anderen.
Und wie macht man Ihnen am besten
eine ganz besondere Freude?
Durch Engagement in der Sache.
Von Ihnen soll ein Portrait gemalt
werden, und Sie dürfen sich den
Künstler aussuchen. Welchen wählen
Sie?
Picasso. Zu empfehlen ist die Ausstellung Picasso und Velasquez in Barcelona. Velasquez wäre auch eine gute
Idee.
3| 2008
Welche Sprache würden Sie gerne
sprechen können, und warum?
Italienisch, dann könnte ich mich
besser über die italienische Küche
unterhalten.
Was war Ihr Lieblingsfach zu
Schulzeiten?
Kunst.
Womit haben Sie Ihr erstes eigenes
Geld verdient?
Mit Drehen von Motorventilen
bei Daimler.
Foto: HMDF
Wenn wir mehr Zeit hätten – wobei
könnten wir Sie noch besser kennen
lernen als durch diesen Fragebogen?
Beim Wandern und beim Kochen.
Horst Westerfeld ist seit Mitte
Juni Staatssekretär im hessischen Finanz- und Innenministerium sowie Bevollmächtigter der
Hessischen Landesregierung für
E-Government und Informationstechnologie.
Ihr Berufswunsch als Kind?
Brückenbauer.
Welches „Arbeitsgerät“ ist in Ihrem
Arbeitsalltag für Sie absolut unverzichtbar?
Bleistift und weißes Papier.
Sie verbringen beruflich viel Zeit in
Wiesbaden – haben Sie einen Tipp an
unsere Leser, was diese sich bei einem
Besuch dort auf keinen Fall entgehen
lassen sollten?
Einen Sonntagsausflug mit dem Rad
am Rhein entlang von Schloss Biebrich
nach Eltville (Einkehr in Burg Crass,
ein Spaziergang durch den Rosengarten) und zurück, zum Abschluss ein
Eis beim Italiener an der Ecke Schloss
Biebrich.
Wir haben Ihnen nun viele Fragen
gestellt – gibt es eine Frage, die Sie
Vitako stellen möchten? (Wir werden
Ihnen in der nächsten Ausgabe der
Vitako aktuell antworten!)
Es gibt in der Industrie nur wenig
Mutige, die bereit sind, die Leistungen der Data Center untereinander
zu messen. Wer würde das bei Vitako
beginnen wollen?
21
\ 115
Die Nummer für alle
Fälle – auch Berlin ist
Modellregion für die
bundesweit einheitliche Behördenrufnummer 115.
Start frei für die Behördenrufnummer 115: Im Oktober geht
das Projekt D115 in die Testphase. Konzepte und Studien zu
dem ehrgeizigen Projekt, unter
anderem vom Forschungsverbund ISPRAT e.V. („Interdisziplinäre Studien zu Politik, Recht,
Administration und Technologie“) sind vorhanden, nun gilt
es, den innovativen Zugang zur
Verwaltung in der Praxis zu
erproben.
115: Die Berliner wollen die Ersten sein
Das bundesweit einheitliche Behördentelefon
startet diesen Herbst in Modellregionen
M
it der Freischaltung der BürgerHotline 115 zunächst für eine
Testphase in ersten Modellregionen startet im Oktober eines der ambitioniertesten IT-Projekte der deutschen
öffentlichen Verwaltung: Nie zuvor wurde
in so kurzer Zeit ein so komplexes Vorhaben zur Verbesserung von Dienstleistung,
Organisation und Bürgernähe realisiert.
Kaum zwei Jahre nach der ersten ISPRATIdee sind diesen Sommer mit der Ausschreibung und der Auftragsvergabe für
22
die technische Einrichtung und den Betrieb die letzten grundlegenden Voraussetzungen für die Pilotphase geschaffen worden. Zu den Testgebieten zählen Berlin,
Hamburg sowie Regionen in NordrheinWestfalen und im Rhein-Main-Gebiet.
Es ist die entscheidende Etappe einer
ungewöhnlichen Erfolgsgeschichte:
Im September 2006 hatten Harald Lemke,
damals als Staatssekretär in Wiesbaden
Deutschlands erster CIO mit Kabinettsrang, und Matthias Kammer, Vorstandsvorsitzender des öffentlich-rechtlichen
IT-Dienstleisters Dataport in Altenholz bei
Kiel, nach einer gemeinsamen USA-Reise
den Plan entwickelt, die Idee des in New
York höchst erfolgreichen Telefonservice
311 nach Deutschland zu übertragen. Für
die dazu nötigen Vorarbeiten gründeten
die beiden IT-Experten mit anderen Interessenten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft den Forschungsverbund ISPRAT
e.V. („Interdisziplinäre Studien zu Politik,
Recht, Administration und Technologie“)
mit Sitz in Hamburg.
3| 2008
\ 115
Die Institution, die sich der Erneuerung
der deutschen Verwaltung mit Hilfe modernster Informations- und Kommunikationstechnologie widmet, organisiert
und finanziert inzwischen auch Studien
zu anderen Themen: etwa zur EU-Dienstleistungsrichtlinie, zur Bilanzierung im öffentlichen Sektor (Doppik), zu möglichen
Standardisierungs- und Bündelungsansätzen im deutschen öffentlichen Sektor
(Shared Services) oder zur elektronischen
Identifikation (eID).
Durchbruch für die Strategie 115
Den Durchbruch für 115 schaffte ISPRAT
beim 1. Nationalen IT-Gipfel im Dezember
2006 in Potsdam, als Bundeskanzlerin
Angela Merkel und Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble ihre Bereitschaft erklärten, das Projekt zu unterstützen. Auf
Veranstaltungen quer durch die Bundesrepublik informierte ISPRAT Interessenten
vor allem aus den Ländern und Kommunen über die politischen, wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen.
Zugleich weckten und stillten zahlreiche
Presseberichte das Informationsbedürfnis
einer fast einhellig positiv gestimmten
Öffentlichkeit.
Die ISPRAT-Publikation „Strategie 115
– Studie zur Einführung einer behördenübergreifenden Servicerufnummer 115 in
Deutschland“ stellte zu dem Projekt fest:
„Die Idee ist bestechend einfach: Bürger
und Unternehmen erhalten über eine einzige, leicht merkbare Rufnummer direkten
Zugang zu allen öffentlichen Diensten
– unabhängig von Verwaltungsebenen
und -zuständigkeiten. Die Umsetzung in
den föderalen Strukturen Deutschlands ist
alles andere als einfach, aber machbar.“
Dazu zeigten die Autoren einen Erfolg
versprechenden Lösungsweg auf: Auf der
Basis empirischer Studien zum aktuellen
Stand der Service-Orientierung in den
3| 2008
Service Centern der öffentlichen Verwaltung und einer repräsentativen Bürgerbefragung wurden die strategischen,
organisatorischen, technischen und finanziellen Grundlagen zur Einführung der
Rufnummer 115 genauestens untersucht.
Zudem entwickelten die ISPRAT-Forscher
mit einem „multizentrischen Modell“ ein
strategisches Umsetzungsszenario, „das
die Einführung der Service-Rufnummer
kurzfristig erfolgreich gewährleisten kann
und gleichzeitig dazu geeignet ist, die
erwarteten qualitativen und wirtschaftlichen Zielsetzungen mittel- und langfristig zu erreichen.“
Die von einem interdisziplinären Wissenschaftlerteam unter Leitung von Dipl.
Ing. Jörg Siebert (BearingPoint) durchgeführten Untersuchungen lieferten das
nötige Wissen zur Unterstützung von
Entscheidern in Bund, Ländern und Kommunen, die mit Konzepten und Einführungsprojekten zum Bürgertelefon 115
befasst wurden und sind. Zugleich war
die Studie auch als Beitrag zur fachlichwissenschaftlichen Diskussion gedacht.
Der 144-Seiten-Leitfaden kann über www.
isprat.net bezogen werden.
Multizentrisches Modell
Als das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums und das hessische Dienstleistungsunternehmen ekom21 Ende Mai die
Ausschreibung für 115 herausgaben, wollten bereits zehn Bundesbehörden, sieben
Länder, 26 Städte und zwölf Kreise von
Anfang an dabei sein. Die vom Bund und
von dem Land Hessen auf Beschluss der
E-Government-Staatssekretäre gebildete
Projektgruppe D115 teilte die Kandidaten
in die Modellregionen Mitte, Nord-Ost,
West I und West II ein.
Die Ausschreibung erfolgte in zwei Losen. Das erste Los hatte die Einrichtung
der Rufnummer 115 in allen Netzen und
die Bereitstellung des Netzbetriebes zum
Gegenstand. In Los 2 ging es um die Einrichtung und den Betrieb einer Funktion
zur Verteilung und Steuerung der Anrufe
in die D115-Service Center. Die Bewerber
aus dem Kreis externer ITK-Unternehmen
müssen dabei nicht nur garantieren, dass
115 in den Pilotgebieten funktioniert:
Anrufer aus noch nicht angeschlossenen
Regionen sollen eine Ansage erhalten, die
Anruferströme zudem statistisch ausgewertet werden.
Die Erwartungen der Öffentlichkeit sind
groß, denn viele Teilnehmer wollen den
Betrieb möglichst zeitnah aufnehmen.
Die Modellregion Mitte etwa hat bereits
die dazu nötige Service Center-Software
ausgeschrieben, mit der die jetzigen Telefonzentralen bzw. Bürgerbüros in Städten und Kommunen zu D115-Centern
weiterentwickelt werden sollen. Zu der
Interessengemeinschaft gehören 25 kreisfreie Städte und Landkreise samt den
dazugehörigen Kommunen sowie Landesbehörden in Hessen, Rheinland-Pfalz und
dem Saarland. Sie werden von ekom21 in
Kooperation mit der Hessischen Zentrale
für Datenverarbeitung (HZD) vertreten.
Eine Rahmenvereinbarung für die Einrichtung der benötigen rund 450 Arbeitsplätze in den 115-Servicecentern
der Modellregion Mitte soll zunächst für
vier Jahre mit einer Option auf weitere
vier Jahre gelten. Diese Vereinbarung
umfasst neben den erforderlichen Software-Lizenzen auch Installation, Wartung
und Pflege, Beratung und Unterstützung
bei Einführung und Nutzung sowie Schulungskonzepte und Schulung. Die anderen
Modellregionen gehen ähnlich vor. Aus
Berlin verlautet bereits, die Hauptstädter
hätten den Ehrgeiz, als Erste mit 115 ins
Telefonnetz zu gehen.
Josef Nyary
23
\ INNOVATION UND KOMMUNALVERWALTUNG
Von der E-Mail zu de-mail
Mit dem Projekt Bürgerportale auf dem Weg
zur zukunftsfähigen Online-Kommunikation
Nicht mehr nur „E-Mail“, sondern auch „de-mail“:
Das soll demnächst zur Selbstverständlichkeit werden, wenn es um sichere Online-Kommunikation
von Bürgern und Unternehmern mit der Verwaltung geht. de-mail steht für die sichere Infrastruktur,
die benötigt wird, um vertrauliche Informationen und
Dokumente sicher elektronisch auszutauschen. Die zertifizierten de-mail-Postfächer sollen spätestens Anfang
2010 an den Start gehen.
E
s ist eine Binsenwahrheit, aber eine, die in ihren
Auswirkungen noch immer unterschätzt wird:
Die digitale Kommunikation gewinnt an Bedeutung. Behörden und Kommunen werden mit weit
reichenden E-Government-Projekten zukunftsfähig
gemacht, in Unternehmen sind digitale Geschäftsprozesse bereits eher die Regel als die Ausnahme.
Doch wo neue Wege gegangen werden, entstehen
auch neue Baustellen. Eine dieser Baustellen betrifft
die elektronische Zustellung von vertraulichen Informationen und wichtigen Dokumenten. Das Projekt
Bürgerportale geht mit „de-mail“ dieses Problem an
und bietet eine einfache, sichere und zuverlässige
Alternative zu Papierversand und E-Mail.
E-Government hält die Verwaltung nachhaltig in
Atem. Viele Behördengänge sind bereits heute durch
digitalisierte Verfahren unnötig geworden. Die Pro-
24
zesse sollen insgesamt schlanker
und transparenter werden. An der
Schnittstelle zu Bürgern und Unternehmen – sobald eine Behörde
Anträge oder Bescheide zustellen
muss – ist dies jedoch oft nur schwer
mit den Anforderungen an das jeweilige Verwaltungsverfahren zu
vereinbaren. Denn Dokumente und
Bescheide müssen veränderungssicher zugestellt,
Fristen müssen eingehalten werden.
Foto: BMI
Dr. Heike Stach,
Bundesministerium des Innern,
Projektleiterin Bürgerportale.
Die Ansätze zur Lösung der Probleme, die in diesem
Bereich entwickelt wurden, sind sehr unterschiedlich.
Einige Kommunen haben in den vergangenen Jahren
eigene Internet-Portale entwickelt. Hier können Bürgerinnen und Bürger Postfächer eröffnen, Dokumente
einstellen, abrufen und zum Teil auch speichern. Das
meiste wird jedoch weiterhin per Post oder ganz
einfach per E-Mail verschickt. Wirklich zukunftsfähig
ist keine dieser Alternativen. Papierversand ist teuer,
ebenso Postfächer auf eigenen Internet-Portalen,
die herkömmliche E-Mail ist nicht sicher genug.
Denn E-Mails kann man mit wenig Aufwand auf
dem Weg abfangen, wie Postkarten mitlesen und in
ihrem Inhalt verändern. Zudem können sich Sender
und Empfänger nie sicher sein, mit wem sie gerade
tatsächlich kommunizieren und ob die Nachricht
auch ankommt.
Einfache und sichere Alternative zur Briefpost
Mit de-mail soll eine einfach zu nutzende Infrastruktur aufgebaut werden, über die Bürger, Wirtschaft
und Verwaltung Informationen zuverlässig und vertraulich austauschen können. Die de-mail-Adressen
und damit verknüpften Dienste sollen von privaten,
3| 2008
\ INNOVATION UND KOMMUNALVERWALTUNG
„Sie haben Post“: Mit „de-mail“ soll die E-Mail an das oder
vom Amt künftig sicherer, vertraulich und zuverlässig werden.
aber staatlich zertifizierten Unternehmen angeboten
werden. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens
müssen diese nachweisen, dass sie den hohen Ansprüchen an Sicherheit, Daten- und Verbraucherschutz sowie Interoperabilität gerecht werden.
Die sichere Kommunikation im Verbund der Anbieter
basiert im Wesentlichen auf gegenseitig authentisierten Kommunikationskanälen. Alle Daten, die der
Nutzer zur Übertragung oder Speicherung an einen
de-mail-Dienst übergibt, werden zudem unmittelbar
verschlüsselt und vor Veränderungen geschützt.
Zur Eröffnung eines Accounts müssen sich natürliche und juristische Personen einmalig zuverlässig
identifizieren. Mit de-mail sind dann verschiedene
Versandarten möglich, die mit einem Brief oder
einem Einschreiben vergleichbar sind. Der Absender
kann einen Nachweis darüber erhalten, wann er die
Nachricht verschickt hat (Versandbestätigung) und
wann sie in das Postfach des Empfängers zugestellt
wurde (Zustellbestätigung). Die Nachweise werden
qualifiziert elektronisch signiert und haben so vor
Gericht eine hohe Beweiskraft. Zusätzlich zum Postfach- und Versanddienst soll ein Dokumentensafe
zur sicheren Speicherung der erhaltenen Dokumente
angeboten werden. Auch der Versand von Identitätsbestätigungen auf Basis der bei der Erstregistrierung
aufgenommenen Daten wird möglich sein.
de-mail auch für EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die Grundlagen von de-mail – staatliche Zertifizierung und sichere Erstregistrierung bei Postfacheröffnung – erlauben es, die elektronische Kommunikation
auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen. Entscheidend für die Akzeptanz der neuen elektronischen
Versanddienste ist zudem das benutzerfreundliche
Konzept: Die Dienste lehnen sich möglichst nahe
an die herkömmliche E-Mail-Kommunikation an.
Zudem ist für den Endnutzer keine separate Software
notwendig, denn die Postfächer können über WebBrowser abgerufen werden. Größere Organisationen
werden über ein spezielles Gateway angeschlossen
und können über ihre gewohnten E-Mail-Programme
de-mail nutzen.
Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende
2009 in deutsches Recht umgesetzt sein muss, wird
3| 2008
die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation
für die Behörden zur Pflicht. Die Einhaltung von
Fristen und die Nachweisbarkeit der Zustellung sind
dabei zentral – insbesondere vor dem Hintergrund
der vorgesehenen Genehmigungsfiktion, nach der
Anträge als genehmigt gelten, wenn nicht innerhalb
einer bestimmten Frist eine Antwort beim Antragsteller vorliegt. de-mail bietet hier eine einfach
umzusetzende Lösung.
Kein reines Verwaltungsprojekt
de-mail, vom Bundesministerium des Innern (BMI) in
Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) federführend entwickelt, ist kein reines Verwaltungsprojekt. Die Wirtschaft ist von Beginn an sehr eng in die Konzeption
eingebunden. Denn obgleich der Kontakt zwischen
Bürgern, Unternehmen und Behörden inhaltlich
eine hohe Relevanz hat, ist das Kommunikationsaufkommen im Vergleich eher gering. Durchschnittlich
erhalten Bürgerinnen und Bürger lediglich etwa vier
bis fünf Briefe pro Jahr von der öffentlichen Verwaltung. Nachvollziehbar, dass viele zögern, sich hierfür
eine spezielle Software oder ein gesondertes Postfach
zuzulegen. de-mail soll deshalb für vertrauliche und
verbindliche elektronische Kommunikation eine
einfach zu nutzende Gesamtlösung bieten, die nicht
nur für die öffentliche Verwaltung, sondern auch für
die Wirtschaft relevant ist.
Die Einführung von de-mail soll Ende 2009 / Anfang
2010 beginnen, entsprechend rasch schreitet das
Projekt voran. In Arbeitsgruppen wird derzeit unter
Beteiligung der Wirtschaft an der Ausgestaltung
von Pilotprojekten gearbeitet, die im kommenden
Jahr erste praktische Erfahrungen sammeln sollen.
Neben potenziellen de-mail-Anbietern hat vor allem
die Versicherungswirtschaft großes Interesse an der
Pilotierung bekundet. Auch zur Verbindung von OSCI
(Online Services Computer Interface, Prokollstandard
für die öffentliche Verwaltung) mit de-mail soll es
im Rahmen der Pilotierung ein Teilprojekt geben.
E-Government kann seine Vorteile erst dann wirklich
ausspielen, wenn die Digitalisierung der Prozesse bis
hin zu Bürgern und Unternehmen reicht. de-mail
bietet die hierfür erforderliche einfach zu nutzende
und zukunftweisende Infrastruktur.
25
\ INNOVATION UND KOMMUNALVERWALTUNG
Foto: Vitako
„de-mail“ – ein großer Schritt
nach vorn im E-Government!
Karl Tramer ist Sprecher der Facharbeitsgruppe E-Government
der Vitako, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Vitako und
Vorstandsvorsitzender der Datenzentrale Baden-Württemberg.
Wie wird das Projekt
„de-mail“, also die Infrastruktur für sichere Kommunikation im Internet, aus
kommunaler Sicht gesehen? Was bedeutet es für das E-Government? Eine Antwort auf den Beitrag des Bundesministeriums des Innern (siehe vorherige Seiten).
D
as Bundeskabinett hat im Sommer den neuen
elektronischen Personalausweis (ePA) auf
den Weg gebracht. Nun kündigt sich schon
der nächste Schritt an – „de-mail“. Vitako hat den
elektronischen Personalausweis begrüßt, denn er
ermöglicht eine Identifikation im Internet. Die Facharbeitsgruppe E-Government beschäftigt sich auch
schon seit einiger Zeit mit dem Thema „de-mail“ und
sieht die Entwicklung äußerst positiv.
Das Haupthindernis für den Fortschritt im
E-Government und im E-Business ist die Unsicherheit des Internets und die Tatsache, dass E-Mails
leicht zu manipulieren sind. Dies hat bislang den
Durchbruch des Internets überall dort verhindert,
wo es auf Rechtssicherheit ankommt. Das Signaturgesetz ist inzwischen über zehn Jahre alt und hat
trotz Novellierung in Deutschland noch nicht den
erwarteten Siegeszug angetreten – zu komplex, zu
überzogen, zu aufwändig. Die Unterschrift ist nicht
das Hauptproblem des Internets, sondern die eindeutige Zuordnung von Absender und Empfänger und
Unverfälschbarkeit der Nachricht.
Im Bereich des E-Business hat sich jedes Unternehmen irgendwie geholfen und sich eine eigene
Sicherheitsinfrastruktur geschaffen durch Benutzerkennungen, Kundenkarten, Passwörter, PINs, TANs,
PUKs etc. Jeder, der E-Business nutzt, kann ein Lied
davon singen – es wird langsam unübersichtlich! Die
Unterschrift war dabei übrigens kein Thema, sondern
26
Zig Passwörter, PINs, TANs, Logins – wer hat da noch den Überblick? Mit „de-mail“ könnte
das anders werden, zumindest bei E-Government und E-Business.
nur der Nachweis des richtigen Absenders. Wo früher eine Unterschrift
auf einem Überweisungsträger notwendig war, werden heute Millionensummen per PIN und TAN durch die Welt überwiesen, ohne dass es dabei
Rechtsprobleme gäbe.
Saubere Mail ohne Spam
Nun kann demnächst jeder Bürger mit dem ePA elektronisch seinen Personalausweis „vorzeigen“. Durch die de-mail erhält er nun auch die Möglichkeit, neben seiner physischen Adresse eine sichere virtuelle Adresse im
Internet zu haben, das Gleiche gilt für Firmen und Behörden. Das heißt,
neben dem „rechtsfreien“ Internet wird nun ein Raum geschaffen, in dem
man verlässlich und belegbar elektronisch Nachrichten austauschen kann.
Sowohl E-Business als auch E-Government werden davon erheblich profitieren. Spammer haben das elektronische Medium in Verruf gebracht bzw.
seine Unzulänglichkeit deutlich werden lassen. Es sind staatliche Regulationen notwendig, um E-Government und E-Business hier voranzubringen.
Der Markt alleine richtet es leider nicht immer. Es ist sehr zu begrüßen,
dass der Bund es erkannt hat, dass Infrastruktur geschaffen werden muss,
gleichsam Straßen gebaut werden müssen. Die Verkehrsteilnehmer, die
diese Infrastruktur dann nutzen, finden sich dann von alleine.
Was bedeutet das in der Zukunft? Eine Behörde kann Briefe an Bürger
schicken, zum Beispiel auch Massenversendungen wie Steuerveranlagungen
und sicher sein, dass sie unverfälscht an die richtige Adresse kommen. Hier
lauern erhebliche Einsparpotenziale in den Geschäftsprozessen!
Die kommunalen IT-Dienstleister sind gut beraten, sich mit den Möglichkeiten von de-mail zu befassen und entsprechende Angebote vorzubereiten.
Die von Spam genervten Bürger werden diesen sauberen E-Mail-Raum
sicher weitaus eher akzeptieren als die elektronische Signaturkarte. Wichtig
ist auch, dass die Wirtschaft mit im Boot ist, dadurch erhöht sich die Nutzungsfrequenz und der Vorteil für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen
gleichermaßen.
Ein Wunsch bliebe noch übrig: Es sollte möglich sein, einen de-mail
Account auch elektronisch mit Hilfe des ePA zu eröffnen, und die de-mail
Adresse sollte auf Wunsch des Bürgers im Melderegister gespeichert werden können. Damit könnte der Bürger den Behörden signalisieren: Ja, ich
möchte meine Post elektronisch.
3| 2008
\ INNOVATION UND KOMMUNALVERWALTUNG
Meldungen
Beim Computer-Kauf zählt auch
Energieverbrauch
Nordrhein-Westfalen:
IT-Dienstleister I
Verbraucher wollen mehr „grüne IT“: In ihrem
Verhalten schlägt sich laut dem Branchenverband
Bitkom das „steigende Umweltverhalten“ nieder,
wenn es um Einkäufe von Informationstechnologie oder Produkte der Telekommunikationsbranche geht. 54 Prozent der Verbraucher seien
bereit, mehr Geld für besonders umweltverträgliche TK-Dienstleistungen auszugeben, lautet
Das nordrhein-westfälische Innenministerium
will zum Beginn des nächsten Jahres das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik
(Düsseldorf ) sowie die drei Gemeinsamen
Gebietsrechenzentren Hagen, Köln und Münster zu einem neuen Dienstleister für Informationstechnologie zusammenlegen. Dadurch
sollen vorhandene Ressourcen gebündelt und
der Einsatz der IT in der Landesverwaltung
effizienter werden.
„Green IT“ wird für den Verkauf von Computern und
IT-Hardware immer wichtiger. Die Energieeffizienz von Hightech-Geräten ist für Verbraucher zunehmend ein Grund, sich
für oder gegen ein Produkt zu entscheiden.
Sachsen-Anhalt:
IT-Dienstleister II
Sachsen-Anhalts Kabinett hat eine IT-Strategie
für das Land verabschiedet. Sie umfasst Bereiche
wie IT-Organisation, Architektur und Standards
sowie IT-Management. Als elementarer Bestandteil gilt die Ausrichtung auf einen zentralen ITDienstleister für die Landesverwaltung. Die Zahl
der derzeit 307 IT-Betriebsstätten des Landes soll
dadurch wesentlich reduziert werden. Bei allen
IT-Verfahren soll in Zukunft zudem die Verwendung von Standard-Software und existierenden
Lösungen künftig Vorrang vor Neuanschaffungen
oder Eigenentwicklungen haben.
das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die
der Verband in Auftrag gab. 42 Prozent lehnten
dies ab. 41 Prozent der Befragten gaben an,
dass der Verbrauch von Energie für sie ein sehr
wichtiger Entscheidungsgrund beim Kauf von
Computern, Monitoren oder Druckern sei. Der
Energieverbrauch habe damit fast die gleiche
Bedeutung wie die Leistung der Hightech-Geräte,
so der Bitkom.
Der Verband und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
haben im Sommer außerdem den Leitfaden „Energieeffizienz im Rechenzentrum“ vorgelegt. Er
soll praktische Hinweise zu Planung, Aufbau und
Betrieb moderner Rechenzentren liefern.
3| 2008
Schleswig-Holstein:
E-Government-Gesetz
Das schleswig-holsteinische Kabinett hat den
Entwurf für das „Gesetz zur elektronischen
Verwaltung in Schleswig-Holstein (E-Government-Gesetz) vorgestellt. Das Gesetz soll die
Grundlagen für gemeinsame Infrastrukturen,
Basisdienste, Datenformate und Schnittstellen
für den Datenaustausch der Verwaltungen im
Land schaffen.
„Durch das neue Gesetz wird es möglich, die
elektronischen Verfahren aller Verwaltungsträger so aufeinander abzustimmen, dass die Daten künftig ohne Komplikationen von allen betroffenen Stellen verarbeitet werden können“, so
Finanzstaatssekretär Klaus Schlie.
27
\ INNOVATION UND KOMMUNALVERWALTUNG
Landschaftspflege im deutschen E-Government
Deutschland-Online Infrastruktur (DOI):
Verwaltungsnetz wird ausgeschrieben
Am 5. August 2008 gab der
Verein Deutschland-Online
Infrastruktur e.V. i.G. (kurz:
DOI-Netz e.V.) im Amtsblatt
der Europäischen Union die
geplante Ausschreibung eines
Rahmenvertrags zum Aufbau
und Betrieb eines Koppelnetzes und zentraler Dienste
für die Deutsche Verwaltung
(„DOI-Netz“) bekannt.
I
m Juni 2006 wurde durch einen Beschluss der Bundeskanzlerin und
der Regierungschefs der Länder der
Aktionsplan Deutschland-Online (DOL)
als E-Government-Strategie von Bund,
Ländern und Kommunen ins Leben gerufen. Ziel des Aktionsplans ist es, eine
vollständig integrierte E-GovernmentLandschaft in Deutschland zu schaffen.
Der Einsatz von IT in der öffentlichen
Verwaltung ist inzwischen selbstverständ-
Vernetzte Verwaltung:
die Architektur des neuen Verwaltungsnetzes.
DOI-Anwendungsebene
E-Government- und DOL-Anwendungen
(z.B. 115, Meldewesen, Personenstandswesen etc.)
Verwaltungsnetz
Land
DOI-Diensteebene
Verwaltungsnetz
Bund
DOI-Backbone
IPv4/IPv6 Dualstack
Zugang zur EU
DOI-Transportebene
28
DOI-Betrieb
Verwaltungsnetz
Kommunen
DOI-Sicherheit
Endgeräte
(Basis- und Mehrwertdienste)
lich. Der Großteil der Beschäftigten im
Öffentlichen Dienst ist „vernetzt“, und
viele Fachaufgaben werden IT-gestützt
durchgeführt. Dies gilt gleichermaßen
für Bund, Länder und Kommunen. Die
Vernetzung untereinander bildet die Basis
für IT-gestützte Arbeitsprozesse in der
öffentlichen Verwaltung. Die weitere Verbesserung der verwaltungsübergreifenden
Kommunikation sowie der Kommunikation der Bürger und der Wirtschaft mit
der Verwaltung bleibt eine wesentliche
Herausforderung.
Im Rahmen des Aktionsplans DeutschlandOnline soll daher eine standardisierte,
integrierte und sichere Kommunikationsinfrastruktur für die deutsche Verwaltung
in Bund, Ländern und Kommunen auf- und
ausgebaut werden (Deutschland-Online
Infrastruktur – DOI). Erst durch eine solche
nationale Kommunikationsinfrastruktur
können die sehr anspruchsvollen Ziele des
Aktionsplans verwirklicht werden.
Auf dem Weg zum Netz in drei Phasen
Die Umsetzung des Vorhabens DOI erfolgt
in mehreren Phasen. Im ersten Projektabschnitt (Juli 2006 bis Januar 2007),
damals noch unter dem Namen „Kommunikationsinfrastruktur für die Öffentliche Verwaltung Deutschlands“ (KIVD),
fand eine Bestandsaufnahme bestehender
Behördennetze statt. Dies war die erste
ebenenübergreifende Untersuchung der
Kommunikationsstrukturen seit 1949.
Die zweite Projektphase von April 2007
bis Dezember 2007 diente insbesondere
der Planung einer ebenenübergreifenden Infrastruktur und der Vertiefung
der Anforderungsanalyse. Unter aktiver
Einbindung der politischen und fachlichen
Ansprechpartner in Kommunen, Ländern
und dem Bund wurden die Voraussetzungen für die Deutschland-Online-Infrastruktur aus strategischer, technischer und
organisatorischer Sicht ermittelt sowie
3| 2008
Foto und Grafik: BMI
\ INNOVATION UND KOMMUNALVERWALTUNG
technische und betriebliche Standards
definiert.
Ziel der dritten Projektphase (Januar
2008 bis September 2009), der Umsetzungsphase von DOI, ist die Errichtung
des DOI-Netzes und die Schaffung der
organisatorischen Voraussetzungen für
dessen Betrieb.
Für die Vergabe des DOI-Netzes und
dessen Betriebsführung wurde am
24. Juni 2008 eine DOI-Organisation
gegründet, die den föderalen und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen
genügt und eine eigenständige Rechts-,
Geschäfts- und Handlungsfähigkeit ermöglicht: Deutschland-Online Infrastruktur e.V. (Vorläuferorganisation) (kurz
DOI-Netz e.V.). Gründungsmitglieder
des DOI-Netz e.V. sind der Bund und alle
sechzehn Länder. Die drei kommunalen
Spitzenverbände vertreten die Kommunen
beratend in der Mitgliederversammlung.
Der Verein wird durch einen dreiköpfigen
Vorstand gesteuert und bedient sich zur
Erledigung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle, der zwei Geschäftsführer
vorstehen. Der Vorstand fasst im Auftrag
der Mitgliederversammlung des Vereins
alle vergaberelevanten Beschlüsse und
lässt sich dabei durch einen föderal besetzten Arbeitskreis beraten (siehe Kasten).
Das Vorhaben Deutschland-Online Infrastruktur besteht zunächst als Teil der
oben genannten Regierungsprogramme
weiter und unterstützt den DOI-Netz e.V.
in konzeptionellen Aufgaben.
Als rechtsfähige DOI-Organisation verantwortet der Verein die Vergabe des
DOI-Netzes. Daneben unterstützt er die
Einführung moderner Netzwerktechnologien und die Standardisierung der
Kommunikationsnetze der öffentlichen
Verwaltung in Deutschland.
3| 2008
Rudi Grimm (links) und Dr. Heinz-Werner
Schülting sind die Projektleiter des Vorhabens
„Deutschland-Online Infrastruktur“ und die
Geschäftsführer des DOI-Netz e.V.
Durch den Anschluss der Kommunikationsnetze des Bundes, der Länder und
der Kommunen an das DOI-Netz wird ein
flächendeckendes und sicheres Verwaltungsnetz Realität, das die verschiedenen
deutschen Verwaltungsnetze flächendeckend miteinander verbindet. In seiner
ersten Stufe hat das DOI-Netz die Ablösung des bisherigen TESTA-D-Netzes zum
Ziel (TESTA = Trans-European Services
for Telematics between Administrations,
europäisches Verwaltungsnetz). Teilnehmer und Funktionalitäten der zentralen
Netzkomponenten von TESTA-D werden
zum DOI-Netz migriert. Weiterhin sind
Übergänge zum sTESTA-Netz („secured“
TESTA) der Europäischen Union sowie
zu den im Projekt „Netze des Bundes“
(NdB) abzulösenden Bundesnetzen IVBB
(Informationsverbund Berlin-Bonn) und
IVBV/BVN (Informationsverbund der
Bundesverwaltung) vorgesehen (siehe
Graphik).
Schnittstellen zu Europa
Die Kommunikationsinfrastruktur soll auf
Basis eines „Next Generation Netzwerkes“
(NGN) aufgebaut werden, wobei die Bereitstellung eines IPv4/IPv6-Dualstacks
(ermöglicht die parallele Nutzung von
Diensten und Fachanwendungen über
Internet-Protokoll Version 4 oder über
IPv6; Anm. d. Red.) ein zentrales Element des Netzes ist. Ein Next Generation
Network wird dabei als ein paket-basiertes Netzwerk verstanden, über welches
Dienste (wie zum Beispiel IP-Telefonie
und Video Conferencing) zur Verfügung
gestellt werden können. Dabei können
die Servicefunktionen (wie zum Beispiel
„Quality of Service-Mechanismen“) der
verschiedenen Breitbandtechnologien
unabhängig von der darunter liegenden
Transporttechnologie genutzt werden.
Wesentliche Grundkomponenten der
Kommunikationsinfrastruktur sind:
DOI-Netz e.V.: Struktur und Akteure
Gründungsmitglieder des Vereins
Deutschland-Online Infrastruktur e.V.
(Vorläuferorganisation) – kurz: DOI-Netz
e.V. – sind alle Bundesländer und der
Bund, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI).
Vorstandsmitglieder und Stellvertreter
sind: für den Bund Dr. Stefan Grosse
(Bundesministerium des Innern), Stellvertreter: Ernst Bürger (BMI); für die
„A-Länder“ Otmar Henzgen (Ministerium
des Innern und für Sport RheinlandPfalz), Stellvertreterin: Gisela
Schwellach (Senatorin für Finanzen
der Freien Hansestadt Bremen); für die
„B-Länder“ Georg Schäfer (Innenministerium Baden-Württemberg), Stellvertreter: Klaus Rastetter (Innenministerium
Nordrhein-Westfalen). Vorsitzender des
Vorstands ist Georg Schäfer.
Vorsitzender der Mitgliederversammlung ist Horst Westerfeld, Staatssekretär
und IT-Bevollmächtigter der hessischen
Landesregierung.
Als Geschäftsführer wurden die Projektleiter des Vorhabens „DeutschlandOnline Infrastruktur“ bestimmt,
Rudi Grimm sowie Dr. Heinz-Werner
Schülting (beide BMI). Die Geschäftsstelle befindet sich im Bundesministerium des Innern in Berlin.
End-to-End Quality of Service (QoS)
Any-to-Any Funktionalität
Trennung von geschlossenen Benutzergruppen mit Hilfe von Virtual
Private Networks (VPN)
Die Erteilung für den Zuschlag für den
Rahmenvertrag zum Aufbau und Betrieb
des Koppelnetzes und zentraler Dienste
für die Deutsche Verwaltung („DOI-Netz“)
ist für Ende März 2009 vorgesehen, die
Migration der heutigen TESTA-D-Teilnehmer soll bis Ende September 2009
abgeschlossen sein.
29
\ VERWALTUNG DER ZUKUNFT
Von der Feinstaubplakette bis
E-Government als Schlüssel zur Verwaltungsmodernisierung
Foto: Vitako
Der Startschuss für den Verbund der Meldeportalbetreiber fiel auf dem
Vitako-Gemeinschaftsstand auf der Messe Moderner Staat 2007. Von links
nach rechts: Jonas Fischer, d-nrw (Ruhrdigital Besitz-GmbH & Co. KG);
Ulrich Künkel, Geschäftsführer der ekom21-KGRZ GmbH; William Schmitt,
Geschäftsführer der Kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken
(KIVBF) sowie Rudolf Schleyer, Vorstand der AKDB.
D
ie Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken
mit Sitz in Karlsruhe ist wesentlich am Aufbau eines
E-Government-Frameworks in Baden-Württemberg beteiligt. 2003 in der Rechtsform eines Zweckverbandes gegründet,
liefert das Unternehmen in Baden-Württemberg IT-Dienstleistungen für über 550 Städte, Gemeinden und Landkreise mit
5,5 Mio. Einwohnern.
Foto: KIVBF
E-Government ist mittlerweile zum Motor für die Verwaltungsreform geworden. Im Sinne der Kundenorientierung zielt es auf
eine verbesserte Qualität der Dienstleistungen für Bürger wie
Unternehmen und gilt damit als Schlüsselfaktor für die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes. Nach innen zielt es auf die
Steigerung der Effizienz und die Modernisierung der öffentlichen
Verwaltung. Die Voraussetzung dafür, einen Spitzenplatz beim
E-Government zu erreichen, ist die Integration der IT-Infrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen. Aufgrund der Heterogenität der staatlich-kommunalen Systemlandschaft kann die
Integration aber nur durch Kooperation erreicht werden.
Bei der Einführung von elektronischen
Bürgerdiensten in Baden-Württemberg
arbeiten die kommunalen Rechenzentren und die Datenzentrale Baden-Württemberg eng mit der Landesverwaltung
zusammen. Einer der Partner beim Aufbau des E-Government-Frameworks im
Land ist die Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF).
30
Beim Aufbau von Online-Dienstleistungen, angefangen beim
staatlich-kommunalen Verwaltungsportal www.service-bw.de
über Workflow-Komponenten (dvv.Feinstaubplakette), elektronische Bezahlsysteme, Signatur- und Verschlüsselungskomponenten bis zum Auskunftsservice unter www.dvv-meldeportal.
de, wurden in Baden-Württemberg schrittweise die Voraussetzungen geschaffen, die staatlich-kommunalen Systeme zu
integrieren. Ein integriertes Kundenmanagement-System zur
optimalen Unterstützung der Geschäftsprozesse auf Basis einer
kundenorientierten Datenhaltung befindet sich derzeit in der
Phase der Konzeption.
Partner bei Deutschland-Online
Einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zur Integration
stellt der Vertrag zur bundesweiten Vernetzung der Landesmeldeportale dar, der am 27. November 2007 von den vier Betreibern
der Meldeportale in Baden-Württemberg, Bayern, NordrheinWestfalen und Hessen im Rahmen der Messe „Moderner Staat“ in
Berlin auf dem Vitako-Gemeinschaftsstand unterzeichnet wurde.
Der Vorteil: die beschleunigte automatisierte Bearbeitung von
3| 2008
\ VERWALTUNG DER ZUKUNFT
zum Personalmanagement
Melderegisteranfragen. Zeitraubende Mehrfachanfragen
an Auskunftsdateien in verschiedenen Bundesländern
werden damit bald überflüssig.
Personalmanagement mit dem
System dvv.Personal: von „Bewerberverwaltung“ bis „Veranstaltungsmanagement“.
Grafik: KIVBF
Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie herrscht erstmals gesetzlicher Druck, E-Government-Anwendungen einzuführen. Den EU-Mitgliedsländern bleibt für die Umsetzung der EU-Vorgaben Zeit bis zum
28. Dezember 2009. Die Datenzentrale Baden-Württemberg und
KIVBF sind Partner des Deutschland-Online-Projektes zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie. Das Ziel besteht darin,
ein so genanntes One Stop Government-Portal auf der Basis des
staatlich-kommunalen Verwaltungsportals www.service-bw.de
zu errichten. In seiner Eigenschaft als WissensmanagementSystem der öffentlichen Verwaltung liefert das Portal auch die
Grundlage für erforderliche Recherchen des in der Richtlinie
geforderten Einheitlichen Ansprechpartners. Wir sehen gute
Chancen, die Kommunikations- und Genehmigungsplattform
des Service-Portals auch als Plattform für den Einheitlichen
Ansprechpartner zu positionieren.
Online zur Feinstaubplakette
Nachdem die Feinstaub-Verordnung
in Kraft getreten ist und in nahezu
allen größeren Kommunen in Baden-Württemberg Umweltzonen
eingerichtet wurden, können
bei den Kfz-Zulassungsstellen
Feinstaubplaketten beantragt
werden. Um die Verfahren
über das Internet effizient abzuwickeln, wurde die Lösung
„dvv.Feinstaubplakette“ entwickelt.
Der Bürger kann das Antragsformular
im Internet aufrufen, ausfüllen und absenden. Die
Anwendung prüft, ob eine Plakette erteilt werden kann und
gibt sofort eine Rückmeldung. Über das E-Cash-Modul ist ein
Bezahlsystem angeschlossen. Aus jedem positiven Bescheid wird
ein Datensatz an das Bezahlsystem übergeben, und die Gebühren werden per Bankeinzug eingezogen. Der Online-Antrag ist
Teil des Angebotes für elektronische Formulare, das unter dem
Namen dvv.Formularserver zur Verfügung steht.
E-Government in der Personalwirtschaft
Mit dvv.Personal stellen wir ein leistungsfähiges Personalmanagement-System zur Verfügung, dessen Komponenten aufbauend auf die Basiskomponente für die Personalabrechnung
3| 2008
individuell zusammengesetzt werden können. Das
Mitarbeiter- und Führungskräfteportal verbindet
die Komponenten prozessübergreifend. Die Grundidee ist, dass die Mitarbeiter Verwaltungsvorgänge,
die sie selbst betreffen, auch selbst erledigen. Neben einer deutlichen Beschleunigung der Prozesse
sind damit auch nachhaltige Einsparungen von
Ressourcen verbunden. Die Datenerfassung, zum
Beispiel bei Urlaubsanträgen, Adressänderungen
oder Dienstreiseanträgen, kann dezentral von den
Mitarbeiten durchgeführt werden. Es schließt sich,
soweit erforderlich, ein Genehmigungsprozess durch
die Vorgesetzten an. Führungskräfte erhalten die
Möglichkeit, über das Führungskräfteportal eigene
Auswertungen mit aktuellen Daten zu erstellen. Zum
1. Januar 2008 wurde das Portal erstmals bei einem
Pilotkunden, dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis,
Heidelberg, produktiv gesetzt. Dort nutzen es derzeit
mehr als 1.300 Benutzer.
Für die Zukunft gerüstet
Die öffentliche Verwaltung hat sich in den letzten
Jahren zu einem kommunalen Dienstleistungsbetrieb, einem Kompetenzzentrum, gewandelt. Vor
diesem Hintergrund müssen Geschäftsprozesse umgestaltet werden. Durch Zusammenspiel von IT und
Verwaltungsmodernisierung soll eine effiziente und
nutzerorientierte Verwaltungsarchitektur geschaffen
werden. Jede Umsetzungsstufe des E-GovernmentFrameworks wird konkrete Potenziale erschließen,
wobei zu erwarten ist, dass der Kernnutzen sich
in erster Linie aus der Optimierung der verwaltungsinternen und der zwischen den Verwaltungen
ablaufenden Prozesse ergibt. Die KIVBF bietet ihren
Kunden gemeinsam mit ihren Partnern bedarfsgerecht optimierte Lösungen an. Mit der vorhandenen
Infrastruktur ist das Unternehmen für die Zukunft
bestens gerüstet.
Karl Klein,
Jürgen Abelshauser
31
\ VERWALTUNG DER ZUKUNFT
Ulm bietet die Gewerbeanzeige als OnlineDienstleistung an – als erste Stadt
Baden-Württembergs. Wer ein Gewerbe
an-, um- oder abmelden möchte, kann dies
nun im Internet mittels eines dialoggestützten Assistenten tun.
W
er bei der Stadt Ulm ein Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden möchte,
kann dies jetzt elektronisch tun. Ulm hat
als erste Kommune in Baden-Württemberg die Gewerbeanzeige als Online-Dienstleistung eingeführt.
Als Ansprechpartner vieler Existenzgründer ist die
Ulmer Industrie- und Handelskammer (IHK) als Anwendungspartner mit im Boot. Die Stadt macht damit Tempo beim Ausbau der E-Bürgerdienste. Hintergrund ist die EU-Dienstleistungsrichtlinie, die unter anderem festlegt, dass bis Ende 2009 in allen Mitgliedstaaten „alle Verfahren und Formalitäten, die die
Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, elektronisch abgewickelt werden
können“. „Mit dem E-Bürgerdienst Gewerbeanzeige
haben wir einen wesentlichen Schritt getan“, betont
Gunter Czisch, Erster Bürgermeister der Stadt Ulm.
Der neue E-Bürgerdienst im Bereich der Gewerbemeldungen ist ein wichtiger Baustein beim Ausbau
der E-Kommunikation mit der Verwaltung. Manfred
Allgaier, Geschäftsführer des beteiligten Rechenzentrums Kommunale Informationsverarbeitung
Reutlingen-Ulm (KIRU), ist zuversichtlich: „Mit
dem neuen E-Bürgerdienst werden die Daten ohne
Qualitätsverlust in das Fachverfahren dvv.Gewerberegister übertragen. Durch diese Integration entstehen wesentliche Vorteile für die Stadt, die IHK und
selbstverständlich auch für die Bürger.“
Ralf Börsig, stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer in Ulm, erwartet, dass durch den neuen
Service Existenzgründungen zukünftig schneller
und einfacher erfolgen können. „Eine schnelle und
unkomplizierte Abwicklung von Behördenkontakten
ist für Unternehmen, vor allem für Existenzgründer,
von zentraler Bedeutung.“ Deshalb können ab sofort
Gewerbeanmeldungen für den Bereich der Stadt Ulm
auch in der IHK vorgenommen werden. „Das IHK32
Fotos: KIRU
Stadt Ulm macht Tempo bei
E-Bürgerdiensten
Manfred Allgaier (links), Geschäftsführer der Kommunalen
Informationsverarbeitung
Reutlingen-Ulm (KIRU) und
Gunter Czisch (rechts), Erster
Bürgermeister der Stadt Ulm.
Startercenter wird damit
dem Anspruch gerecht,
Existenzgründern alles
aus einer Hand anzubieten und Existenzgründungen so einfach wie möglich
zu machen“, so Börsig.
„Willkommen beim E-Bürgerdienst“
Gewerbeanzeigen lösen komplexe Verwaltungsvorgänge aus. Für die Anzeige
benötigt man einen Formularsatz, der neben dem Original landesabhängig
aus bis zu dreizehn Durchschriften besteht. Das Original und eine Durchschrift verbleiben bei der entgegennehmenden Kommune, während die
anderen Exemplare an weitere externe Stellen gehen. Czisch ist deshalb vom
Erfolg des neuen Online-Dienstes überzeugt: „Unsere Bürger sind es mittlerweile gewohnt, im Internet Dinge des täglichen Lebens zu erledigen. Der
neue elektronische Bürgerdienst erspart den oft mühsamen Gang durch die
Behörden und ist mit dem Erfassungsassistenten sehr viel bürgerfreundlicher
und einfacher zu bedienen, als das Formular in Papierform auszufüllen.“
Die elektronische Abwicklung des Vorgangs bringt Vereinfachung und Zeitersparnis auf vielen Ebenen: „Willkommen beim E-Bürgerdienst Gewerberegisteranzeige. Sie möchten Ihren Antrag elektronisch einreichen und
in Zukunft mit uns elektronisch kommunizieren?“ Um den neuen OnlineDienst nutzen zu können, muss man sich zunächst im Internet registrieren lassen und erhält dann per Mail einen persönlichen Zugangscode. Ein
dialoggestützter Assistent führt durch den Anzeigenvorgang. Am Ende steht
die elektronische Übermittlung der Daten an das Sachgebiet für Gewerbeund Gaststättenrecht bei der Stadt Ulm, wo diese ohne Medienbruch bis zu
einer Anzeigenbestätigung weiterverarbeitet werden können. Allerdings:
Bis zur Einbindung einer digitalen Signatur ist es rechtlich noch erforderlich, dass das Anzeigenformular zusätzlich ausgedruckt, unterschrieben
und ans Gewerbeamt geschickt wird. Erst dann ist die Gewerbeanzeige
auch verbindlich.
„Gerade im Bereich Gewerberecht wird unter den Behörden noch sehr viel
Papier ausgetauscht. Zunächst wurde der vorgeschriebene Mitteilungsdienst
an die IHKs auf elektronische Medien umgestellt, das heißt, die elektronische Kommunikation wird ermöglicht. Das sorgt bei allen Beteiligten für
zusätzliche Synergien. Es wäre wünschenswert,“ betont Allgaier, „wenn
andere IHKs und eventuell auch die Handwerkskammern diesem Beispiel
folgen würden. Denn immerhin nutzen bereits circa 550 Kommunen in
Baden-Württemberg und weitere 100 in Sachsen das Fachverfahren. Die
technischen Möglichkeiten sind auf jeden Fall gegeben, und das nicht nur
in Baden-Württemberg.“
Thomas Wagner
3| 2008
\ VERWALTUNG DER ZUKUNFT
Die ITK Rheinland arbeitet im Competence-Center
Wohnungswirtschaft künftig mit dem System
„Kommunal 2000 Wohnung“. Nach gründlicher
Vorbereitung der Ausschreibung hat die Software
der Firma KSU-Soft den Zuschlag erhalten. Erster
Partner ist das KRZ Minden-Ravensberg/Lippe. Seit
Anfang Juni arbeiten 2008 die fünfzehn Verwaltungen der Datenzentrale erfolgreich mit der neuen
Anwendung.
B
ei der IT-Kooperation
Rheinland (ITK Rheinland) schaut so mancher auf zwanzig Jahre lange Erfahrung als Leitrechenzentrum der AKD (Arbeitsgemeinschaft Kommunale Datenverarbeitung) auf dem Gebiet der Wohnungswirtschaft
zurück. Grund genug, sich für
das Competence-Center Wohnungswirtschaft (CC-WW) zu
qualifizieren und die Dienstleistungen weiterhin im Sinne
der arbeitsteiligen Zusammenarbeit auch für andere Datenzentralen anzubieten. Seit Anfang 2007 laufen nun die Fäden rund um das Wohnungswesen bei der ITK Rheinland
als Competence-Center zusammen.
Mit der Betriebsaufnahme des
CC-WW begann die Grundlagensammlung für die Auswahl
eines neuen umfassenden Verfahrens. Es soll die derzeitigen
Programme auf dem Großrechner ablösen. Eine wichtige
Rolle kam den zahlreichen Anwendern aus Nordrhein-Westfalen zu. Sie lieferten Erfahrungen, Kenntnisse und Wünsche. Diese wurden unter der
Federführung der ITK Rheinland zu einem Katalog zusam3| 2008
mengefasst und bildeten die
Basis für die Ausschreibung.
Den Zuschlag erhielt „Kommunal 2000 Wohnung“. Erster Partner ist das Kommunale
Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe. Seit Anfang
Juni arbeiten die fünfzehn Verwaltungen der Datenzentrale erfolgreich mit der neuen
Anwendung. Düsseldorf wird
zum 1. 1. 2009 hinzukommen.
Schnell und effizient wickelt
das Programm alle Verwaltungsvorgänge der Wohnungswirtschaft in folgenden Bereichen ab:
Wohnungsbauförderung
Wohnberechtigung
Gebäude- und Wohnungsverwaltung
Wohnungsaufsicht
Bestands- und Besetzungskontrolle
Wohnungsvermittlung.
Mit modernen Methoden der
Vorgangsbearbeitung wird die
Sachbearbeitung bei der täglich anfallenden Routinearbeit entlastet: Zum Beispiel
erleichtern Wiedervorlage und
Terminüberwachung die Bearbeitung der Vorgänge. Durch
strukturierte Darstellungen
können alle Vorgänge über-
Damit die Verwaltung des Wohnung
Rheinland arbeitet in diesem Bereich m
wendungen in der Wohnungswirtscha
sichtlich kontrolliert werden.
Von der Bewilligung von Fördermitteln bis zur Belegung
von Objekten und der Kontrolle ihrer zweckgerechten
Verwendung – selbst äußerst
komplexe Abläufe bleiben gut
überschaubar. Alle Dokumente werden mit einem systemeigenen Berichtsgenerator oder
über Microsoft Word erstellt
und in einem DokumentenManagement-System strukturiert verwaltet. Die individuellen Textbausteine erleichtern
und beschleunigen die Arbeit
zusätzlich.
Interaktive Anträge
für mehr Bürgerkomfort
Die ITK Rheinland ist sicher,
mit „Kommunal 2000 Wohnung“ gut für die Zukunft gerüstet zu sein, denn die Systemstruktur ist offen und lässt
eine komplette Parametrierung
zu – individuell nach den Bedürfnissen des Anwenders. Die
in elektronischen Akten gebündelten Dokumente können
an ein zentrales Archivsystem
übergeben werden. Zusammen
mit den modular aufeinander
abgestimmten Programmteilen
verfügt das Verfahren über einen durchgängig integrierten
Workflow. Das optimiert Arbeitsabläufe und vermeidet
die Redundanz von Daten bei
allen beteiligten Stellen. Die
Informationen können in mobilen Erfassungsgeräten (PDA)
gespeichert, per Foto dokumentiert und im Büro ins Programm eingespielt werden.
Auch der Nutzen für die Bürger
ist groß: Anträge und Auskünfte können über das Internet
Foto: Günter Fuchs
Wohnungswesen
leicht gemacht
gestellt und eingeholt werden.
So gibt es interaktive Bauförderungsanträge und Wohnberechtigungsscheine, bei denen
die Bürger die Möglichkeit haben, selbst zu prüfen, ob sie
dazu berechtigt sind. Bilder
helfen Wohnungssuchenden,
geeignete Objekte zu finden.
Das System berücksichtigt gesetzliche Weiterentwicklungen: Die stets aktuelle Dokumentation und Anwendung
der allgemeinen und fachspezifischen Gesetzgebung auf
Bundes- und Landesebene ist
wichtig. Sollten sich hier Bestimmungen ändern, werden
diese von dem System eingearbeitet. Der Datenschutz ist
ebenfalls ein elementarer Teil
des Verfahrens.
Rudolf Dreßel,
Günter Fuchs
33
\ VERWALTUNG DER ZUKUNFT
125 Kilometer Kabel für eine
Sanierung des Kreishauses Unna – mit
Die Richtfunkanlage
wird auf dem Dach des
Kreishauses montiert.
Fotos: Kreis Unna
Fotos: Kreis Unna
Auch in Serverräumen wird
saniert, hier zum Beispiel der
Trakt, in der die Stromversorgung untergebracht wird.
Wie saniert man ein Kreishaus und hält dabei die
IT auch auf der Baustelle am Laufen? Der Kreis
Unna hat es vorgemacht: Das Kreishaus wurde ab
2005 renoviert. Eine Herausforderung auch für
die Zentrale Datenverarbeitung der Kreisverwaltung, die für Betrieb und Modernisierung der IT
zuständig ist. Ein Erfahrungsbericht.
D
er äußere Eindruck täuschte schon länger: Das um
1962/63 erbaute Kreishaus Unna hielt um den Jahrtausendwechsel weder den Anforderungen an den
Brandschutz stand, noch erfüllte es die heutigen Standards
für Haustechnik und Funktionalität. Die Notwendigkeit, das
Kreishaus ebenso konsequent wie kostengünstig zu sanieren,
führte 2004 zu den ersten Überlegungen über ein PPP-Modell.
Die Entscheidung für Public Private Partnership (PPP) war
ein für den Kreis neuer und damit ebenso ungewohnter wie
mutiger Schritt. Das „Ja“ zu PPP bedeutete die Konzentration
auf Kernaufgaben und das Delegieren von „nicht klassischen“
Behörden-Aufgaben an qualifizierte private Dienstleister. Den
Zuschlag für die Partnerschaft erhielt die Unternehmensgruppe
Bilfinger Berger.
34
Anfang 2005 war es dann so weit: Die Sanierung (Investitionsvolumen: 24 Mio. Euro) mit den notwendigen Um- und Ausbauarbeiten am Kreishaus begann. Dafür war unter anderem der
Umzug von rund 400 Mitarbeitern der Kreisverwaltung mitsamt
Schreibtischen, PC, Telefon und Fax und zigtausenden von Aktenordern in angemietete Ausweichquartiere zu bewältigen.
Das Vorhaben wurde von der Planung bis zum Abschluss der
Sanierungsarbeiten von verschiedenen Arbeitsgruppen begleitet.
Eine wichtige Funktion hatte die Zentrale Datenverarbeitung
der Kreisverwaltung, denn die Anforderungen an eine moderne
Netzwerkinfrastruktur für die IT- und Kommunikationstechnik
sollten berücksichtigt werden. Die Zentrale Datenverarbeitung
ist der IT-Dienstleister für die Kreisverwaltung.
Ohne Netz und doppelten Boden
Normalerweise unterliegen wichtige IT-Projekte einer hinreichenden Test- und Erprobungsphase. Das Szenario einer Kreishaussanierung erlaubt eine solche Vorgehensweise praktisch
nicht. Insofern hatte die IT eine Reihe anspruchsvoller Aufgaben
ohne Netz und doppelten Boden zu bewältigen. Erschwerend
kam hinzu, dass die IT selbst Gegenstand der Sanierung war,
denn der Betrieb des Rechenzentrums war während der ganzen
Sanierungsphase innerhalb der „Baustelle Kreishaus“ aufrecht
zu erhalten. Eine Verlagerung der Server mit deren LAN- und
WAN-Infrastruktur war nicht möglich. Die IT-Mitarbeiter waren
während der Sanierung an drei verschiedenen Ausweichstandorten untergebracht.
3| 2008
\ VERWALTUNG DER ZUKUNFT
moderne Verwaltung
PPP in Richtung Zukunft
Geschafft – das Kreishaus Unna nach der Sanierung.
Ausgezeichnetes PPP-Modell
Das PPP-Projekt des Kreises Unna
wurde im Juni 2008 im Rahmen des
NRW.Bank.Ideenwettbewerbs 2008
durch den NRW-Innenminister
Dr. Ingo Wolf ausgezeichnet. Schon
im Mai 2007 gab es einen Preis:
Beim 10. Deutschen Verwaltungskongress „Effizienter Staat“ wurde
der Kreis in Berlin mit dem Innovationspreis Public Private Partnership (PPP) 2007 ausgezeichnet.
Der Preis wird von der BehördenSpiegel-Gruppe in Kooperation mit
dem Bundesverband Public Private
Partnership (BPPP) verliehen.
Da eine Auslagerung des Kreishauses an einen einzigen Standort
nicht möglich war, mussten verschiedene Ausweichquartiere
angemietet werden. Für das Straßenverkehrsamt, den publikumsträchtigsten Fachbereich der Kreisverwaltung, wurde neben dem Kreishaus eine Containeranlage errichtet. Der größte
Ausweichstandort, gewissermaßen das Interimskreishaus, war
das „Commercial Center Airport“ in Holzwickede, unweit des
Dortmunder Flughafens. Hinzu kamen kleinere Ausweichquartiere in Unna. Die Aufgabe für die IT war hierbei die
Interimsvernetzung der Ausweichstandorte für Daten, Telefon
und Fax sowie deren Anbindung durch Breitbandvernetzung.
Statt kostspieliger Standleitungen wurden an mehreren Stellen
leistungsfähige Richtfunkanlagen eingesetzt, die nach Abschluss
der Sanierung noch anderweitig eingesetzt wurden. In diesem
Zuge wurde auch die zentrale TK-Anlage ausgebaut, so dass über
die neuen Verbindungen im Wege einer Bandbreitenteilung auch
das Telefonieren via Voice over IP möglich war.
Den Auszug im Januar 2005 und späteren Rückzug im August
2006 in das Kreishaus galt es ohne Unterbrechung des Dienstbetriebes zu umzusetzen. Hierzu wurden die Wochenenden mit
Tag- und Nachtschichten eingeplant, denn Computer, Drucker,
Telefon und Faxgeräte mussten in kürzester Zeit demontiert,
installiert und vernetzt werden. Hierzu wurden alle verfügbaren
IT-Mitarbeiter, losgelöst vom Berufsbild, eingesetzt. Im Ergebnis
hat alles gut geklappt, lediglich das Straßenverkehrsamt musste
für einen halben Tag geschlossen werden. Mit Belustigung habe
ich zur Kenntnis genommen, dass verschiedene IT-Mitarbeiter
3| 2008
von Bauarbeitern gefragt wurden, bei welcher Firma sie denn
arbeiten würden. Sie waren in der Tat in ihrem Arbeitsverhalten
nicht von dem der privaten Beteiligten zu unterscheiden.
Einsatz in Eisregen und Schneefall
Während der Bauphase war es schwierig, den Serverbetrieb
unterbrechungsfrei vorzuhalten. Schließlich wurden der Trakt
der Allgemeinen Datenverarbeitung (ADV) mit Stromversorgung
und Klimatisierung ebenfalls saniert. Die Mitarbeiter kümmerten
sich in dieser Zeit von den Ausweichquartieren aus im Pendelverkehr und Schichtdienst um das Operating. Wo gehobelt
wird, fallen auch Späne. Natürlich ist es bei den Bauarbeiten
auch zu Strom- oder Netzwerkausfällen gekommen. Dabei waren gelegentlich auch Einsätze bei Eisregen und Schneefall an
der Richtfunkanlage auf dem Kreishausdach erforderlich. Eine
weitere Baustelle war der Aufbau einer neuen LAN-Infrastruktur
im Kreishaus. Heute finden sich in allen Etagen gesicherte Technikräume die über ein Glasfaser-Backbone miteinander vernetzt
sind. Von diesen Räumen aus sind die umliegenden Büros über
Kat-6-Kabel angebunden. Im neuen Kreishaus wurden allein
125 Kilometer Kabel verlegt und rund 1.600 Datenanschlüsse
installiert.
Das PPP-Modell hat kritische Hürden gut genommen. Es legte
eine große Dynamik an den Tag mit dem Ergebnis, dass der
ebenso anspruchsvolle wie enge Zeitplan für die Baumaßnahme
gehalten werden konnte.
Rainer Stratmann
35
\ VERWALTUNG DER ZUKUNFT
Weniger Umzugsstress in Bayreuth
D
as Procedere bei einem
Umzug ist bislang
ziemlich umständlich.
Der Bürger muss sich im Meldeamt anmelden, Formulare
ausfüllen und dabei teilweise erhebliche Wartezeiten in
Kauf nehmen. Dieser Prozess
wird in der Stadtverwaltung
Bayreuth nun deutlich verkürzt. Das städtische Meldeamt
installierte die neueste Version
des Einwohnerfachverfahrens
OK.EWO von der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern) und
schaltete damit den vorausgefüllten Meldeschein (VAMS)
im Produktivsystem frei.
Seit 2007 speichert Bayreuth
wie alle anderen bayerischen
Gemeinden gemäß der Meldedatenverordnung (MeldDV)
seine Meldedaten zentral bei
der AKDB. Das bietet den
Vorteil, dass der Sachbearbeiter in der Meldebehörde bei
einem Zuzug eines Bürgers via
OK.EWO auf die im zentralen
Einwohnerteildatenbestand
der AKDB gespeicherten Meldedaten der Wegzugskommune zugreift und die dort vorhandenen Meldedaten in den
36
Anmeldevorgang übernimmt.
Bislang musste der Bürger bei
seinem Besuch in der Behörde
das Meldeformular ausfüllen
oder dem Sachbearbeiter bezüglich der Daten Rede und
Antwort stehen. Beim Umzug
größerer Familienverbände
konnte das viel Zeit in Anspruch nehmen. Jetzt können
die Daten vom bisherigen
Hauptwohnsitz in Bayern
direkt übernommen werden
Der Bürger bestätigt die Richtigkeit der Angaben per Unterschrift. Fertig!
Der vorausgefüllte Meldeschein trägt damit zu einer effizienteren Verwaltung bei, da er
auch bei den Sachbearbeitern
für Zeitersparnis sorgt und die
Gefahr von Tippfehlern oder
Zahlendrehern reduziert. Die
Daten stammen direkt aus dem
zentralen bayerischen Einwohnerteildatenbestand.
Als Universitätsstadt kann
Bayreuth besonders von vereinfachten Prozessen in der
Verwaltung profitieren. Regelmäßig zu Semesterbeginn gibt
es hunderte Anmeldungen. Die
Stadt, mit ihrem Oberbürgermeister Dr. Michael Hohl an
Grafik: AKDB
Umziehen ist in Bayreuth jetzt einfacher, zumindest das An- und Ummelden: Das Meldeamt installierte die
neueste Version des Einwohnerfachverfahrens OK.EWO. Ein Modul hierbei:
der vorausgefüllte Meldeschein (VAMS).
Partner der Stadt ist die Anstalt für Kommunale
Datenverarbeitung in Bayern (AKDB).
Vorausgefüllter Meldeschein – die wichtigsten Funktionalitäten:
Erfassung der Initialdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum,
frühere Wohnung) einer Person für den Zuzug
Anfrage im EWO-Datenbestand des bisherigen Wohnsitzes
über die technische Standardsoftware OK.KOMM
Entgegennahme der bereitgestellten EWO-Daten von
OK.KOMM innerhalb weniger Sekunden
Prüfung auf Plausibilität, Vollständigkeit und Doppelfälle
Möglichkeit der Korrektur und Ergänzung der Daten durch den
Sachbearbeiter
Abschluss des Zuzugs und Speicherung der Daten aus dem
vorausgefüllten Meldeschein im Melderegister
Welche Vorteile bietet der VAMS?
Bei dem vorausgefüllten Meldeschein handelt es sich um ein
Verfahren, dass dem Bürger das zeitlich aufwendige Ausfüllen
des Anmeldeformulars erspart. Für den Sachbearbeiter in der
Zuzugsmeldebehörde fällt die Erfassung der Meldedaten des
Neubürgers weg, da auf die zentral gespeicherten Daten bei der
AKDB zugriffen wird. Dadurch werden Eingabefehler und notwendige Korrekturen vermieden. Eventuelle Unstimmigkeiten
zwischen den bei der „Wegzugsmeldebehörde“ gespeicherten
Meldedaten und den Angaben des Bürgers lassen sich sofort
in Anwesenheit des Bürgers klären und bereinigen, anstatt wie
bisher im Rückmeldeprozess erst nach einigen Tagen.
der Spitze, ist mit der Anlaufphase des Echtbetriebs des
VAMS sehr zufrieden. „Unsere ersten Eindrücke sind sehr
gut“, so der Leiter des Einwohner- und Wahlamts der
Stadt Bayreuth, Horst Mader.
„Es gibt verschiedene Rückmeldungen, sowohl von den
Bürgern als auch von unseren
Sachbearbeitern. Die Resonanz
ist eindeutig positiv.“
Günter Popp
3| 2008
\ VERWALTUNG DER ZUKUNFT
Fünf Mrd. Befehle pro Sekunde
und eine Speicherkapazität von
33 Terabyte, was rund 18 Mrd.
DIN-A4-Seiten Text entspricht:
Der Gelsenkirchener IT-Dienstleister gkd-el hat einen neuen
Konzern-Server in Betrieb genommen – ein Beitrag für eine
leistungsfähige Infrastruktur,
die auch wirtschaftlich ihre
Vorteile hat.
I
n der Enterprise-Server-Infrastruktur,
die von der Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale – Emscher-Lippe
(gkd-el) für den Konzern Stadt Gelsenkirchen und andere Kunden bereitgestellt
wird, ist das Gelsenkirchener IT-Systemhaus seit dem 26. Mai 2008 im öffentlichen Sektor führend. Gemeinsam mit
Oberbürgermeister Frank Baranowski und
den IBM-Direktoren Andreas Kießling und
Jörg Prings startete Betriebsleiter Willi
Lohmann an diesem Tag den Produktivbetrieb der weltweit ersten Auslieferung
des brandneuen IBM Enterprise Servers
„System z10 EC“ im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Dieses System wurde unmittelbar vor
der CeBIT Anfang März erstmals der
Öffentlichkeit vorgestellt und ist der leistungsstärkste Rechner, der zur Zeit für
die Aufgaben einer kommunalen Informationstechnik eingesetzt werden kann.
Das Gelsenkirchener System stellt selbst
in der kleinsten Ausbaustufe noch rund
500 MIPS zur Verfügung (MIPS =„Microprocessor without interlocked pipeline
stages“, Prozessorarchitektur). Die Quadcore-Linux-Prozessoren arbeiten mit einer
Taktrate von 4,4 Gigahertz. In der bei der
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Foto: gkd-el
Fünf Milliarden Befehle
pro Sekunde
Startschuss für eine
neue Zeitrechnung
in Gelsenkirchen: Die
IBM-Direktoren Jörg
Prings und Andreas
Kießling, Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank
Baranowski und
gkd-el Betriebsleiter Willi Lohmann
(v. l. n. r.) nehmen
einen neuen Hochleistungs-Server in
Betrieb.
gkd-el eingesetzten Ausbaustufe verfügt
die z10 EC derzeit über acht Prozessoren
für dedizierte Aufgaben sowie 64 GB
Hauptspeicher. Das System ist flexibel
erweiterbar bis zu einer Endausbaustufe
von 208 Prozessoren, 1.580 GB Hauptspeicher und einer Rechnerleistung von
ca. 27.000 MIPS. Die Prozessoren der
Maschine führen rund fünf Mrd. Befehle
pro Sekunde aus, die Speicherkapazität
beträgt 33 Terabyte (dies entspricht ca.
18 Mrd. DIN-A4-Seiten Text).
die laufenden Kosten im Betriebsbereich
„Großrechner“ um gut dreißig Prozent verringern. Damit werden bislang gebundene
und dringend benötigte Mittel für andere
dringend erforderliche Investitionen frei“
erklärt Lohmann, und denkt hierbei auch
an die strategischen Herausforderungen
der kommenden Jahre wie E-Government
oder die umfassende Einführung des Archiv- und Dokumentenmanagements. Für
beide Aufgaben ist gkd-el mit dem neuen
System gut gerüstet.
Der Server der gkd-el bedient derzeit rund
6.000 Anwender in der Stadtverwaltung
sowie einigen weiteren öffentlichen Kunden. Auf ihm werden die Daten zu allen
Fachverfahren, die bei der Stadt Gelsenkirchen im Einsatz sind, gespeichert und
verarbeitet – vom Neuen Kommunalen
Finanzmanagement über die Personalabrechnung, die Steuer- und Abgabenberechnung bis hin zur Aufbereitung der
„Knöllchen“ der Bußgeldstelle.
Die gkd-el setzt bereits seit 2002 konsequent auf die Konsolidierung und Virtualisierung ihrer Server-Infrastruktur. Sukzessive wurden dezentrale Standortort-Server
durch zentrale, virtuelle Server abgelöst.
Inzwischen betreibt der IT-Dienstleister
keine dezentralen Systeme mehr in den
Standorten; sämtliche Server sind auf
zwei virtuelle Center konzentriert: das
z-System für die Linux-Server sowie ein
IBM-Bladecenter für Windows-Server,
die noch für die Bürokommunikation,
Office-Anwendungen sowie einige kommunale Fachverfahren benötigt werden.
Neben den SAP-Systemlinien werden auf
der z10 auch bereits weitere virtuelle
Server für dedizierte Anwendungen angeboten, zum Beispiel für den Bereich
Geo-Informationsverarbeitung oder für
die Printsteuerung der HochleistungsLaserdruckstraßen der gkd-el.
Dr. Peter Hauptmanns
Dreißig Prozent weniger Betriebskosten
Die IBM z10 EC wird als nahezu lupenreine Linux-Maschine gefahren – nur die
SAP-Datenbank DB/2 läuft noch in einer
zOS-Partition – mit den entsprechenden
erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen im
Bereich der Wartung der Software und der
Lizenzkosten. „Mit dem Einsatz der z10
und weiteren damit verbundenen Maßnahmen zur Rationalisierung konnten wir
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\ VERMISCHTES
Termine
In eigener Sache
Veranstaltungen und Kongresse
Vitako auf der Messe Moderner Staat
25./26. 9. 2008 10. Beschaffungskonferenz
Berlin
beschaffungskonferenz.de
9./10. 10. 2008 4. RISER-Konferenz zu E-Services
im Europäischen Meldewesen
Berlin
riserid.eu/de
9./10. 10. 2008 Deutschland-Online-Kongress
Berlin
deutschland-online.de
13./14. 10. 2008 Kongress des Deutschland-OnlineVorhabens Dienstleistungsrichtlinie
Bonn
deutschland-online.de
20.-22. 10. 2008 5. Qualitätskonferenz der öffentlichen
Verwaltungen in der EU
Paris
5qualiconference.eu
28. 10. 2008 krz-Forum
Lemgo
krz.de
4./5. 11. 2008 Moderner Staat
Berlin
moderner-staat.com
13. 11. 2008 Info-Tag „Deutschland-Infrastruktur“
(gemeinsam mit der KGSt)
Kassel
vitako.de; kgst.de
Sudoku
Lösen Sie das japanische Zahlenrätsel: Füllen Sie die Felder so aus, dass
jede waagerechte Zeile, jede senkrechte Spalte und jedes 3-x-3-Quadrat
die Zahlen 1 bis 9 nur je einmal enthält. Es gibt nur eine Lösung!
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Besuchen Sie uns! Sie finden
den Vitako-Gemeinschaftsstand
in Halle 2, Stand 265. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
www.vitako.de;
www.moderner-staat.com
Minden-Ravensberg/Lippe
Kommunales Rechenzentrum
Niederrhein
Lecos GmbH
regio iT aachen
Zweckverband Kommunale
Datenverarbeitung
Oldenburg
5
9
1
4
38
3
Auch in diesem Jahr präsentiert sich Vitako wieder auf dem
„Modernen Staat“, der Leitmesse für den Public Sector. Vitako
ist wie auch im Vorjahr Kooperationspartner der Messe, die vom
Bundesministerium des Innern, der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) und der Deutschen
Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer veranstaltet
wird. Partnerland ist Hessen.
Schwerpunktthemen des
12. Modernen Staates, der am
4. und 5. November auf der
Messe Berlin stattfinden wird,
werden sein: E-Government, Prozess- und IT-Management,
Strategie und Organisation sowie Finanzmanagement. Erwartet
werden über 200 Aussteller, 150 Referenten für die rund 100
Veranstaltungen im Messeprogramm sowie rund 3.500 Entscheider aus Bund-, LänderTeilnehmende Mitglieder
und Kommunalverwaltungen.
Anstalt für Kommunale
Unter dem Motto „Vitako
Datenverarbeitung in Bayern
– Kommunal. Kompetent.
Dataport
Konstruktiv“ sind auf dem
Citkomm Services
Gemeinschaftsstand von
ekom21
Vitako fünfzehn Mitglieder der
GKD Recklinghausen
Bundes-Arbeitsgemeinschaft
Hannoversche Informationstechnologien
vertreten. Auch am FachproInfokom Gütersloh
gramm beteiligt sich Vitako,
ITEBO GmbH
und zwar in zwei Fachforen zu
Kommunale Datenverarbeiden Themen „Energieeffiziente
tungszentrale SüdniederRechenzentren“ sowie „Stansachsen (KDS)
KOSYNUS (Braunschweig)
dardisierung in der öffentlichen
Kommunales Rechenzentrum
Verwaltung“.
... die nächste
7
wird im Dezember erscheinen.
Schwerpunktthema wird „Qualitätssicherung“ sein.
Sie möchten Vitako aktuell regelmäßig lesen? Dann schicken
Sie doch bitte eine E-Mail an: redaktion@vitako.de
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antwortet ...
... Alf Henryk Wulf
Für jede Ausgabe der Vitako aktuell bitten wir eine bekannte Persönlichkeit,
unseren Fragebogen auszufüllen. Damit die Fragen nicht nur einseitig gestellt
werden, darf eine Frage auch an uns gerichtet werden. Hier finden Sie die Antwort auf Alf Henryk Wulf, Vorstandsvorsitzender der Alcatel-Lucent Deutschland AG, der uns in der Juni-Ausgabe fragte:
„Wie werden Sie sich als Verband unter
der Komplexität des föderalen Systems in
Deutschland weiterentwickeln?“
Sehr geehrter Herr Wulf,
kennen Sie jemanden, der in die Zukunft schauen kann? Aber
wir wagen schon jetzt eine Prognose: Vitako, die BundesArbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister, wird sich
und andere noch mehr vernetzen. Kraft der Möglichkeiten der
IT wird Vitako durch seine Mitglieder natürlich auch die Verwaltung stärker als bisher vernetzen. Und das nicht nur auf der
Ebene der „Kommunalen“, sondern auch mit anderen föderalen
Playern wie Ländern oder dem Bund – je nachdem, um welches
Projekt es dabei geht und welche „föderalen Schnittmengen“
dabei entstehen. Das ist aber in aller Konsequenz nur dann
möglich, wenn ein paar der Rahmenbedingungen, unter denen
die kommunale Netzwerker wie Vitako derzeit agieren, an die
Möglichkeiten der IT angepasst werden. Die zweite Runde der
Föderalismusreform könnte sich dazu eignen. Wir hoffen, dass
mit ihr einige der Hürden, die sich heute bei der Optimierung der
öffentlichen Verwaltung rechtlich stellen, beseitigt werden.
Der Föderalismus, und damit auch die von Ihnen angesprochene
„Komplexität“, hat historische Gründe. Die Grundprinzipien
sollen nicht in Frage gestellt werden. Aber als die Verfassungsväter im Nachkriegsdeutschland das Grundgesetz für die Bundesrepublik ausarbeiteten, kannten sie noch keine IT. Sie legten
damals die Grundsätze der Zusammenarbeit der drei föderalen
Ebenen fest, die aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus
resultierten. Sechzig Jahre nach der Geburt des Grundgesetzes
hat sich die Welt jedoch verändert – nicht nur politisch, sondern
auch technisch. Heute wissen wir, dass die IT neue Formen der
Zusammenarbeit der föderalen Ebenen ermöglicht – horizontal,
aber auch vertikal. Informationstechnologie vernetzt. Ohne
Vernetzung sind Projekte wie die EU-Dienstleistungsrichtlinie
oder die Behördenrufnummer D115 nicht umzusetzen.
Noch aber stoßen neue Formen der Zusammenarbeit von Verwaltungen auf rechtliche Grenzen – Grenzen, die auch öffentliche
IT-Dienstleister und natürlich auch ein Netzwerk wie Vitako
zu spüren bekommen. Die vertikale Kooperation zum Beispiel
braucht aus Sicht der IT eine sichere rechtliche Grundlage. Komplex wird der Föderalismus dann zwar vermutlich immer noch
sein. Aber Netzwerkern und IT-Spezialisten wie Vitako würde
es erleichtert, die Verwaltung so optimal wie möglich bei der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.
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Die EU-Dienstleistungsrichtlinie –
Verwaltungsdienstleistungen aus einer Hand
Im Zuge der neuen EU-Dienstleistungsrichtlinie sollen bürokratische und
zwischenstaatliche Hindernisse beseitigt werden. Als Mitglied und treibende
Kraft des Projekts „Deutschland Online EU-DLR“ hat Microsoft® das Konzept
des modernen Verwaltungsarbeitsplatzes entwickelt. Der mit Partnern neu
entwickelte moderne Verwaltungsarbeitsplatz des einheitlichen Ansprechpartners oder Behördenmitarbeiters wird Ihnen aufzeigen, wie die neuen
Aufgabenstellungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie in bekannter Umgebung bewältigt werden können.
Bei Interesse schreiben Sie uns
bitte eine E-Mail an
egovinfo@microsoft.com
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