Preisliste 2014

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Preisliste 2014
Nr. 57 I gültig ab 01. Januar 2014
Preisliste 2014
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Medienberater
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Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b
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Verbreitete Auflage
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** Auflagen 1. Quartal 2013/IVW geprüft
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INFO - der Südfinder und
Gmünder WochenBlatt*
Ellwangen
(Jagst)
Verbreitete Auflage
INFO - der Südfinder
Kombination
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* Auflagen 1. Quartal 2013/ADA geprüft
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Abtsgmünd
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Unterschneidheim
Lorch
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Aalen
Schwäbisch
Gmünd
Essingen
Heubach
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Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b
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Geschäftsbedingungen
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Jeweils vortags 10 Uhr
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beinhalten. Diese Rabattzusage gilt auch
bei Anzeigenschaltungen in anderen Aus­
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ist jedoch nicht möglich.
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BLZ 614 910 10
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Kreissparkasse Ostalb
BLZ 614 500 50
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2. Farbanzeigen
2 Tage vor Erscheinen
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Farben unter Vorbehalt und nach
Absprache
3. Stellenanzeigen für Samstagsausgabe
Donnerstag 16.00 Uhr
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Bei Sonderbeilagen und Sonderver­
öffentlichungen gelten separate
Schlusstermine.
Rücktrittstermine
wie Anzeigenschlusszeiten
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Bei Abholung oder Postzusendung
8,00 €, inkl. MwSt.
Die Chiffre-Gebühr wird als Verwaltungspauschale auch erhoben, wenn keine
Offerten eingehen.
Malstaffel
ab 12 Anzeigen ab 24 Anzeigen
ab 52 Anzeigen
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15%
20%
Mengenstaffel
1.000 mm 3.000 mm 5.000 mm 10.000 mm 20.000 mm 40.000 mm 60.000 mm 80.000 mm 100.000 mm 120.000 mm 3%
5%
10%
15%
20%
21%
22%
23%
24%
25%
Alle weiteren Informationen finden Sie
unter schwäbisch-media.de
Technische Angaben
Satzspiegel
320 mm breit × 480 mm hoch
Strichbreite
positiv mindestens 0,10 mm
negativ mindestens 0,15 mm
Spaltenzahl
Anzeigenteil: 7 Spalten
Textteil: 6 Spalten (gilt nur für Schwäbische
Zeitung, nicht für INFO – der Südfinder)
Umrechnungsfaktor: 1,2
(von Text- in Anzeigenspalten)
Druckverfahren Offset Rotationsdruck-Positivplatte
Spaltenbreiten
Anzeigenteil
Proofunterlagen
4c-Farbanzeigen und -bildern sowie DuplexVorlagen und autotypischen Farbanzeigen
sind zwei farbverbindliche Andrucke dem
Auftrag beizulegen. Andernfalls kann keine
Garantie für Farbverbindlichkeit übernommen werden.
1 Spalte 2 Spalten
3 Spalten
4 Spalten
5 Spalten
6 Spalten
7 Spalten
44,4 mm
90,3 mm
136,2 mm
182,2 mm
228,1 mm
274,0 mm
320,0 mm
Textteil
50 mm
104 mm
158 mm
212 mm
266 mm
320 mm
Panoramaanzeigen 1/1 Seite
670 mm breit × 480 mm hoch
Grundschrift
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Helvetica New 55 Roman, 7 Pt
Geschäftsanzeigen (Pica-Punkte):
Helvetica New 55 Roman, 8 Pt
Rasterweite 40 L/cm (102 lpi)
Rasterform gemäßigter Kettenpunkt
Auflösung 1270 dpi
Schwarzform skelettartig angelegt
Tonwertumfang mind. 15% in den Lichtern, höchstens 90%
in den zeichnenden Tiefen
Farben
Farben nach der Europanorm-Farbskala,
maximale Farbdeckung bei CMYK 240%.
Sämtliche Schmuckfarben werden aus
CMYK-Prozessfarben aufgebaut.
Die beim Aufbau von Schmuckfarben
verfahrensbedingten Abweichungen vom
Originalton sowie geringfügige Abweichungen im Farbton bei 4c-An­zeigen berechtigen nicht zu Ersatzan­sprüchen oder
Preisnachlässen.
Digitale Druckunterlagen:
Druckunterlagen
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EPS, PDF oder PDF/X. Bitte fügen Sie keine
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Ihrer Anzeigendatei hinzu. Zur CMYK-Generierung verwenden Sie bitte das ICC-Profil ISONewspaper26v4.icc für 26% Tonwertzunahme
(Download unter www.schwaebische.de/
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Weitere Angaben erfahren Sie in unserer
Broschüre „Tipps zur digitalen Anzeige“
Diese können Sie auch im Internet unter
www.schwaebische.de/cms_media/module_ob/0/18_1_Tipps_08.pdf abrufen
Farben
4c-Anzeigen dürfen nur die Prozessfarben
cyan, magenta, yellow und black enthalten.
Der maximale Farbauftrag gem. ISO
12647-3 (derzeit max. 240%) sollte eingehalten werden, andernfalls können Farbabweichungen durch eine automatische Begrenzung des Farbauftrags entstehen.
Schmuckfarbenanzeigen dürfen nur eine
Volltonfarbe enthalten. Als Farbname muss
„HKS“ mit zweistelliger Farbnummer, z. B.
HKS03, verwendet werden. Die EPS-Erweiterung DCS (Desktop Color Separation) wird
von uns nicht unterstützt.
DCS Elemente
Dateien, die DCS-Elemente enthalten,
können nicht verarbeitet werden.
Schriften
Sämtliche Schriften müssen eingebunden
werden. Lieferungen von offenen
Dateien auf Anfrage.
Datenträger
CD oder DVD
Begleitunterlagen
Ausdruck des zu belichtenden Dokuments,
zwei farbverbindliche Prüfdrucke mit
Kontrollmessfeldern (z. B. FOGRA-Medienkeil), Erscheinungstermin, Aus­gabe,
Anzeigengröße, Ansprechpartner mit Telefonnummer. Getrennt von den digitalen
Druckunter­lagen muss eine schriftliche
Auftrags­erteilung mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben erfolgen.
Diese Angaben erfüllen mindestens die
Anforderungen des Bundesverbandes
Druck.
Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b
Sonderformate und Platzierungen
Gültig für alle Ausgaben / Satzspiegel: 480 mm hoch, 320 mm breit, 1 Seite: 3360 mm
Textteilanzeigen
Mindestgröße: 1 Tsp./20 mm
Maximalgröße: auf Anfrage
Blatthohe Anzeigen auf Textseiten
Mindestgröße: 1 Tsp./480 mm
Maximalgröße: 5 Tsp./480 mm
Umrechnungsfaktor: 1,2
Eckfeld-Anzeigen auf Textseiten
Mindestgröße: 756 mm
Umrechnungsfaktor: 1,2
Bsp. 3 Tsp. /210 mm × 1,2 = 756 mm
Panorama-Anzeigen auf Textseiten
Mindestgröße: 15 sp./240 mm
Maximalgröße: 15 sp./480 mm
15 Spalten × Anzeigenhöhe × mm-Preis
Blattbreite Anzeigen auf Textseiten
Mindestgröße: 7 sp./80 mm
Maximalgröße: 7 sp./380 mm
Blattbreite Anzeigen unter 80 mm können
nur im Anzeigenteil platziert werden.
Centermanager verlässt das Mercatura
Nachfolge von Horst Rottmann ist noch
nicht geregelt. Stadt Aalen
Mo.--Fr. € 1,50 | Sa. € 1,60
Ruthenbeck zieht im Gespräch Bilanz
Wohnmobile bevölkern Schießwasen
Der VfR-Trainer über die Saison und
Personalentscheidungen. Sport regional
Beim Carthago-Treffen sind luxuriöse
Fahrzeuge zu sehen. Stadt Ellwangen
Ostalbbären unterliegen hauchdünn
Mit 16:17 muss sich der KSV Aalen gegen
Triberg geschlagen geben. Sport regional
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SCHWÄBISCHE ZEITUNG
SCHWÄBISCHE ZEITUNG
UNABHÄNGIGE ZEITUNG FÜR CHRISTLICHE KULTUR UND POLITIK
Samstag, 12. Oktober 2013
Der erste Schnee
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Leitartikel
Mo.--Fr. € 1,50 | Sa. € 1,60
UNABHÄNGIGE ZEITUNG FÜR CHRISTLICHE KULTUR UND POLITIK
Freitag, 4. Oktober 2013
Leitartikel
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Von Christoph
Plate
Von
Hendrik Groth
Wir wollten
doch Malala!
Es geht
um die Macht
as Osloer Komitee zur Wahl
des Friedensnobelpreisträgers gerät alle Jahre mal wieder in die Kritik. Nun hat eine bis vor
wenigen Monaten lediglich Eingeweihten namentlich bekannte Gruppe, die Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW),
den hoch dotierten und höchst angesehenen Preis bekommen. Auch
wenn der Auswahlprozess für den
Friedensnobelpreis über ein ganzes
Jahr gedauert hat und die OPCW sicher schon länger auf der Kandidatenliste stand, muss niemand Hellseher sein, um den politischen Zusammenhang zwischen der Preisvergabe
und der derzeitigen Mission in Syrien zu erkennen.
Da werden Menschen einer mit
der UN assoziierten Organisation
geehrt, die unter Gefahr für Leib und
Leben Chemiewaffen zerstören. Das
ist eine ausgesprochen noble Tätigkeit, für welche die Haager Experten
ordentlich bezahlt werden. Aber es
ist keine Initiative für Frieden und
Völkerverständigung, die es auszuzeichnen gilt.
Das Erstaunen über die Wahl des
Osloer Komitees ist vermutlich auch
darum so groß, weil viele Beobachter damit gerechnet hatten, dass die
pakistanische Bloggerin Malala Yousafzai den Preis bekommen würde.
Aber Malala ist erst 16 Jahre alt, und
sie war so sehr von Medien und einer
durch ihr Schicksal angerührten Öffentlichkeit in den Vordergrund geschoben worden, dass es von Tag zu
Tag unwahrscheinlicher wurde, dass
sie die Auszeichnung erhielte.
Manch eine Entscheidung aus Oslo erklärt sich vielleicht erst mit der
nötigen zeitlichen Distanz. Der Preis
an den amtierenden US-Präsidenten
Barack Obama im Jahr 2009 löst bis
heute Unverständnis, sogar Verdruss
aus. Oder auch jener an die Europäische Union im vergangenen Jahr, der
natürlich ein politisches Zeichen
hatte sein sollen, während alle Welt
vom Ende Europas sprach.
Wenn es dieses Jahr Malala nicht
geworden ist, dann hätten wir im
nächsten Jahr gerne mal wieder eine
Person als Preisträger. Diese Auszeichnung braucht einen Menschen,
der zum Helden taugt und den man
anfassen kann!
inisterpräsident Winfried
Kretschmann hat den Tag
der Deutschen Einheit dazu
genutzt, eine grundlegende Föderalismusreform zu fordern. Wer an der
Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik interessiert ist, sollte den Regierungschef eines starken Bundeslandes beim Wort nehmen. Denn die
gewünschte Änderung des Grundgesetzes ist nicht leicht zu haben. Interessen aus allen Lagern und Bundesländern treffen dabei aufeinander.
Kurzum: Es geht um die Macht zwischen der Bundesregierung und den
16 Bundesländern. Bundestag gegen
Bundesrat, häufig auch Bundesland
gegen Bundesland.
Die sachlich gebotenen Fusionsversuche von kleineren Ländern zu
einem größeren sind bislang krachend gescheitert. Etwa die Idee eines Nordstaates oder die Gründung
eines Gebildes Berlin-Brandenburg.
In der Regel wird dann der Föderalismus, also die bundesstaatliche Ordnung, zum Heiligtum erklärt, das eine Erfolgsgarantie für die Zukunft
darstelle. Deshalb sei der Hinweis
gestattet, dass wahrscheinlich außer
den Bremern niemand so richtig erklären kann, warum diese chronisch
verschuldete Stadt nicht etwa in Niedersachsen aufgehen sollte. Und was
für Bremen gilt, gilt auch für andere
Bundesländer.
Aber so weit ist die Debatte ohnehin noch nicht gediehen. Jetzt geht es
vorrangig um die Bildungs- und Finanzpolitik in den kommenden zehn
Jahren. Kooperationsverbote zwischen Bund und Ländern an den
Hochschulen oder die Neuregelung
des Länderfinanzausgleiches nach
dem Auslaufen des Solidarpaktes II
sind konkrete Stichpunkte.
Viel wird beim Thema Föderalismus davon abhängen, welche Parteien die nächste Bundesregierung stellen werden. Sollte es zu der mehrheitlich erwarteten Großen Koalition zwischen Union und SPD
kommen, dann könnte ein solch umfängliches Reformvorhaben tatsächlich angegangen werden. Schon 2005
hatte die Große Koalition ein Reformpaket erarbeitet, das dann 2006
in beiden Parlamentskammern mit
der notwendigen Zwei-DrittelMehrheit verabschiedet wurde.
D
Oberschwabenschau
lockt ab heute
nach Ravensburg
(sz) - Mit den
Schwerpunkten Land- und Forstwirtschaft, Haushaltsgeräte und
Energiesparen öffnet die Oberschwabenschau in Ravensburg heute ihre Tore. Mit 600 Ausstellern ist
die Verbrauchermesse ausgebucht.
Neben der eigentlichen Schau gibt
es ein Unterhaltungsprogramm mit
Talk-Veranstaltungen und Musik.
Die Messe dauert bis zum 20. Oktober. Die Veranstalter rechnen mit etwa 90 000 Besuchern.
Bei der traditionellen Bauernkundgebung spricht am Sonntag,
13. Oktober, um 10.30 Uhr der EUEnergiekommissar und ehemalige
baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU)
über die „Landwirtschaft im Spannungsfeld der Energie- und Klimaschutzpolitik“. ● WIR IM SÜDEN
RAVENSBURG
Kunst an der
Haltestelle
BREGENZ (bikö) - Sieben internatio-
nal renommierte Architekten haben
Bushaltestellen für die Gemeinde
Krumbach im Bregenzerwald entworfen. Am Freitag hat der Kulturverein Krumbach das außergewöhnliche Projekt mit dem Titel „Bus:Stop
Krumbach“ im Kunsthaus Bregenz
präsentiert.
Unter den beteiligten Architekten
sind unter anderem die Chinesen
Wang Shu und Lu Wenyu, die 2012
den renommierten Pritzker-Preis für
ihre Arbeiten gewannen. Ebenso wie
ihre Kollegen, die unter anderem aus
Chile, Japan und Russland stammen,
erhalten sie als Lohn für die Entwürfe der Bushäuschen zwei Wochen
Urlaub in Fünf-Sterne-Hotels im
Bregenzerwald.
Die internationalen Stars arbeiteten mit regionalen Architekturbüros
und lokalen Handwerkern zusammen. ● KULTUR
Relativ unbeeindruckt vom Wintereinbruch
zeigte sich dieses Rind in Isny-Beuren im Allgäu
am Freitagmorgen. In Lagen über 700 Metern
ging in unserem Verbreitungsgebiet der erste
Friedensnobelpreis geht an die OPCW, die in Syrien Chemiewaffen zerstört
Der Osten ist Klassenbester
Südwesten immer noch sehr groß.
Nach der Studie landen die Neuntklässler aus dem Südwesten in Mathematik nur auf Rang neun von 16
Bundesländern. Schüler in Sachsen,
dem Spitzenreiter in allen Disziplinen, sind ihnen ein Jahr voraus. Die
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sieht dies als Warnsignal
für die grün-rote Landesregierung.
Sie verlangt ein Ende der „radikalen
Sparpolitik auf dem Rücken der Kinder“. ● MEINUNG UND DIALOG
iggs-Teilchen hin oder her.
Warum gibt es eigentlich keinen Nobelpreis für Menschen, die Rätsel des Alltags lösen?
Diese Nuss sollte mal jemand knacken: Wie schaffen es Menschen, ihre Verwandten an Rastplätzen zu
vergessen? Gerade ist es wieder passiert: Ein Mann ließ seine Frau an einer Tanke im osthessischen Niemandsland stehen und fuhr zwei
Stunden sorgenfrei weiter. Dass so
lange niemand an seinem Fahrstil
oder seiner Musikauswahl herummäkelte, muss dem Mann mutmaßlich irgendwann komisch vorgekom-
men sein. Schließlich fiel der Groschen: Die Frau war weg. Um zu verhindern, dass Busladungen von
Ehefrauen, Ehemännern, Tanten und
Schwippschwagern an Rastplätzen
vergessen werden, muss das Phänomen endlich ergründet werden.
Erste Anhaltspunkte gibt es: Viele
Ehefrauen werden an Samstagen ab
15.30 Uhr und in den folgenden
90 Minuten vergessen. Die Aufnahmefähigkeit
fußballinteressierter
Männer mit Autoradio schrumpft in
dieser Zeit seltsamerweise rapide.
Experten fanden zudem heraus, dass
Großmütter, die ihren Enkeln So-
● LEITARTIKEL / NACHRICHTEN
& HINTERGRUND
Erneut Tragödie im Mittelmeer vor Lampedusa
ROM (dpa) - Bei einem neuen Schiffsunglück vor der italienischen Insel
Lampedusa sind nach Medienberichten mindestens 50 Menschen
ums Leben gekommen. Darunter befänden sich auch etwa zehn Kinder,
berichteten die Nachrichtenagentur
ANSA und italienische Zeitungen
am Freitagabend. Rund 200 Menschen wurden gerettet. Demnach
nahm ein maltesisches Schiff 150
Menschen auf, 50 weitere wurden
von der Mannschaft eines italieni-
schen Marineschiffes in Sicherheit
gebracht. Italienische und maltesische Rettungskräfte waren zur Unglücksstelle geeilt. Die Einsatzkräfte
berichteten, es seien Menschen mit
und ohne Schwimmwesten ins Wasser gesprungen, nachdem das Schiff
zwischen Malta und der Insel Lampedusa gekentert war. Angeblich
kam es dazu, als die Passagiere versucht hatten, ein maltesisches Patrouillenboot auf ihr Schiff aufmerksam zu machen.
» c.plate@schwaebische.de
●
Wetter
Unterm Strich
●
●
on von 1997 zuständig. Syrien, das
sich bis Mitte nächsten Jahres zur
vollständigen Vernichtung seiner
Chemiewaffen verpflichtet hat, soll
am Montag 190. Mitglied werden.
Die Würdigung verband der Nobelkomitee-Vorsitzende mit klarer
Kritik: „Manche Staaten sind immer
noch keine OPCW-Mitglieder. Einige Staaten haben die Frist nicht beachtet, die für April 2012 festgesetzt
war, ihre Chemiewaffen zu zerstören“. Dies gelte insbesondere für die
USA und für Russland.
Flüchtlingsboot gekentert
Studie bescheinigt Baden-Württemberg nur Mittelmaß
Heute lesen Sie
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Ticket Service 0751 / 29 555 777
gesetzt und weiterentwickelt werden, sind wir als internationale Gemeinschaft glaubwürdig“, hob der
Bundespräsident hervor. Experten
der Organisation sind derzeit in Syrien im Einsatz, wo sie im Auftrag des
UN-Sicherheitsrats das syrische
Chemiewaffen-Arsenal
zerstören
sollen.
Der prestigeträchtige Preis, mit
dem vergangenes Jahr die EU ausgezeichnet wurde, ist mit acht Millionen Kronen dotiert, umgerechnet
920 000 Euro. Die OPCW mit
189 Mitgliedsstaaten ist für die Umsetzung der Chemiewaffenkonventi-
Friedensnobelpreises an die OPCW
am Freitag in Oslo mit den „umfangreichen Bemühungen zur Beseitigung chemischer Waffen“ durch die
Organisation begründet. Die 1997 gegründete Institution kontrolliert
weltweit die Produktion, Lagerung
und Zerstörung von Chemiewaffen.
Sie arbeitet eng mit den Vereinten
Nationen zusammen, ist aber unabhängig von den UN.
Ziel sei, ein Ende der Bedrohung
durch Massenvernichtungswaffen
zu erreichen, schrieb Gauck weiter.
„Nur wenn die Verpflichtungen, die
Staaten eingehen, eingehalten, um-
Das Image von Baden-Württemberg
als Bildungsland ist angekratzt: Seine Schüler sind in Mathematik und
Naturwissenschaften nur Mittelmaß. Das zeigt der neue Schulleistungsvergleich des Instituts zur
Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), der am Freitag von der
Kultusministerkonferenz in Berlin
vorgestellt wurde. Auch der Zusammenhang zwischen sozialem Stand
der Familie und Bildungserfolg ist im
BERLIN/STUTTGART (dpa/lsw) -
H
» untermstrich@schwaebische.de
●
schwäbische.de/fuchs: Wie macht der Fuchs? – Witziges Video zu Tierlauten
●
Union und SPD
treffen sich
BERLIN (buc) - Vor dem heutigen
ersten Sondierungsgespräch zwischen Union und SPD hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble
(CDU) Steuererhöhungen abgelehnt. „Der Staat sollte mit seinem
Geld auskommen“, so Schäuble. Union und SPD wollen Chancen für formelle Koalitionsverhandlungen ausloten. In der SPD gibt es weiter massive Vorbehalte gegen ein Bündnis.
Die Grünen bringen immer offensiver eine rot-rot-grüne Zusammenarbeit ins Gespräch. An dem Treffen in
Berlin nehmen 21 Unterhändler von
Union und SPD teil. In der Wirtschaft wächst derweil die Sorge, die
Union könne einknicken. „Finger
weg von der Steuerschraube – auch
beim Spitzensteuersatz“, verlangte
Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, im Gespräch mit unserer
Zeitung. ● MEINUNG & DIALOG
Börse
●
Superzahl
3
Spiel 77
1 47 41 93
Super 6
94 58 92
DAX: + 0,45%
Aktuell: 8724,83 | Vortag: 8685,77
Nr. 237 | B 1010
40. Ausspielung / Ohne Gewähr
●
4 190101 001603
Joachim Gauck bei den Feiern zum Tag der Deutschen Einheit in Stuttgart: Der Bundespräsident mahnte in seiner Rede einen stärkeren Einsatz
Deutschlands bei Krisen in der Welt an.
60041
Vor lauter Tanken nicht die Ehefrau
FOTO: SHU
vergessen!
RegioTV: Humpis – der Talk
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Ticket Service 0751 / 29 555 777
FOTO: DPA
Gauck fordert starke Rolle Deutschlands
500 000 beim Tag der Deutschen Einheit in Stuttgart – Kretschmann für Föderalismusreform
Von Herbert Beck
●
STUTTGART - Die Überalterung der
Gesellschaft, die Herausforderungen
durch die digitale Revolution und die
Frage nach der Rolle Deutschlands in
der Weltpolitik – diese Punkte hat
Bundespräsident Joachim Gauck am
Donnerstag in Stuttgart in den Mittelpunkt seiner Rede zum Tag der
Deutschen Einheit gestellt. „Unser
Land ist keine Insel“, sagte Gauck in
der Liederhalle. Er forderte mehr
Einsatz in einer Welt voller Krisen
und Umbrüche. Deutschland müsse
sich stärker an der Lösung politischer, wirtschaftlicher und militärischer Konflikte beteiligen.
Rund 500 000 Menschen besuchten nach ersten Schätzungen der Polizei an den beiden zurückliegenden
Tagen die Feiern zur Deutschen Einheit in der Stuttgarter Innenstadt. Bei
strahlend blauem Himmel war unter
anderem die Ländermeile ein Anziehungspunkt. Hier präsentierten sich
die 16 Bundesländer den Besuchern.
Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), als amtierender Bundesratspräsident Gastgeber, übergab
zum Abschluss der Feiern die Verantwortung in der Länderkammer
für die kommenden zwölf Monate an
den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD).
Kretschmann warb in seiner Rede
für eine Stärkung des Föderalismus
in Deutschland und Europa. Die Bundesländer müssten ausreichend finanzielle Mittel haben, damit sie ihre
Aufgaben gut erfüllen könnten. „Das
Thema Finanzbeziehungen steht
bald unweigerlich auf der Tagesordnung“, sagte Baden-Württembergs
Regierungschef. Mit einer Reform
des Länderfinanzausgleichs müsse
dafür gesorgt werden, „dass Nehmerländer sich kräftigen und weiterentwickeln und Geberländer nicht
dauerhaft überfordert werden“.
Bundeskanzlerin Angela Merkel
(CDU) stellte fest, dass es 23 Jahre
nach der Wiedervereinigung noch
zu große Unterschiede zwischen Ost
und West gebe. Im Osten seien die
Gehälter niedriger und die Arbeitslosigkeit höher als im Westen.
Gauck ging nur indirekt auf die
anstehende Suche nach einer neuen
Bundesregierung ein. Besonders
stark macht er sich Sorgen um die
Überalterung der Gesellschaft. Die
Politik habe sich bei dem Thema
zwar auf den Weg gemacht. „Aber sie
bewegt sich nicht immer schnell genug“, so Gauck. Auch der Krippenausbau und die Verbesserung der
Pflegesysteme gingen zu langsam voran. Und die Einwanderungspolitik
müsse moderner werden. ● LEITARTIKEL/SEITE DREI
Weit über 100 Tote und viele Vermisste vor Lampedusa
Boot mit Armutsflüchtlingen kentert vor italienischer Insel – Feuer war wohl Unglücksursache
linge sind bei einer Schiffskatastrophe nahe der italienischen Insel
Lampedusa ertrunken. Die Zahl der
Opfer könnte weiter steigen, da Dutzende Menschen noch im Mittelmeer vermisst wurden, wie italienische Medien berichteten. Unter den
Opfern des Schiffbruchs vom Donnerstag seien mindestens drei Kinder und zwei schwangere Frauen,
sagte Italiens Innenminister Angeli-
no Alfano. Zunächst waren 93 Leichen geborgen worden, später entdeckten Taucher der Küstenwache
noch weitere Tote. Nach Angaben
der Nachrichtenagentur Ansa soll es
sich um mindestens 40 Menschen
handeln.
Das Boot mit etwa 500 Menschen
aus Nordafrika an Bord hatte im Mittelmeer vor der Nachbarinsel Isola
dei Conigli Feuer gefangen und war
dann gekentert. 155 Menschen konn-
ehler passieren ja so schnell.
Vor allem, wenn man zehn
Dinge parallel macht und dabei
ein wenig ins Schwimmen gerät. Das
ist bestimmt auch die Erklärung für
den Patzer, der Malu Dreyer vor Kurzem passiert ist. Und das kam so: Die
rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin musste einen dringenden
Brief an die Kanzlerin schreiben.
Dummerweise passierten dabei
mehrere Flüchtigkeitsfehler. Genauer gesagt sechs Stück in sechs Sätzen.
Eine Regierungssprecherin entschuldigte sich denn auch prompt.
Es habe sich um ein „Büro-Versehen“
gehandelt. Was immer das bedeutet.
Vielleicht hat dieses ominöse Büro
vergessen, die Rechtschreibprüfung
zu machen. Konkret stand in dem
Brief: „Die auch heute wieder bekannt gewordenen Informationen,
wonach die amerikanische(n) und
britische(n) Geheimdienste nahezu
sämtliche Verschlüss(el)ungssysteme unterlaufen können, verunsichert (korrekt: verunsichern) die
Menschen in unserem Land.“ Und so
weiter.
Inhaltlich wollte Malu Dreyer mit
ihrem Brief übrigens Gespräche zwischen Bund und Ländern anregen.
ROM (dpa) - Mindestens 133 Flücht-
ten von der Küstenwache in Sicherheit gebracht werden. Andere versuchten, sich selbst über Wasser zu
halten. Berichten zufolge sollen einige Migranten auf dem Schiff eine Decke angezündet haben, um ein nahendes Fischerboot auf sich aufmerksam zu machen. Das Feuer breitete sich jedoch aus.
Laut tunesischem Innenministerium sei das Boot in Libyen aufgebrochen und auf dem Weg nach Lampe-
dusa an der tunesischen Hafenstadt
Sfax vorbeigefahren. Die Flüchtlinge
sollen überwiegend aus Somalia und
Eritrea stammen. Sie waren nach Angaben von Geretteten vor zwei Tagen
in der Hafenstadt Misrata gestartet.
„Beten wir für die Opfer des tragischen Schiffbruchs vor Lampedusa“,
schrieb Papst Franziskus auf Twitter.
Die erneute Flüchtlingstragödie sei
eine Schande. ● NACHRICHTEN &
HINTERGRUND
» h.groth@schwaebische.de
●
Wetter
Unterm Strich
●
●
Lottozahlen 17, 27, 42, 43, 46, 47
Allmählich wird es
wieder milder
cken zu Weihnachten schenken, auffällig häufig an Raststätten „vergessen“ werden. Auf die Frage „Ist Oma
auch im Auto?“, antworten überdurchschnittlich viele Kinder unter
diesen Bedingungen mit der Falschaussage: „Ja, kannst losfahren, Mama!“ Das ist gemein und kann nicht
länger akzeptiert werden. Wissenschaftler, unternehmt endlich was!
Auch wenn es dafür vielleicht keinen
Nobelpreis gibt. Bis dahin wird Autofahrern ein gelegentlicher Blick auf
ihre Rückbank empfohlen.
(aug)
zahlt auf der internationalen Fußball-Bühne weiter Lehrgeld. Die
Breisgauer unterlagen am Donnerstag in einem schwachen Europa-League-Spiel beim FC Sevilla mit 0:2
(0:0) und müssen nach nur einem
Punkt aus zwei Spielen um das Weiterkommen in der Vorrundengruppe
H bangen. Vor 25 000 Zuschauern im
Stadion Sánchez Pizjuán verlor der
SC nicht nur die Punkte, sondern
auch Abwehrspieler Fallou Diagne,
der in der 62. Minute wegen einer
Notbremse die Rote Karte sah. Den
fälligen Strafstoß verwandelte Diego
Perotti (63.) für die Andalusier, bei
denen Ex-Nationalspieler Marko
Marin erst in der zweiten Halbzeit
zum Zuge kam. Carlos Bacca (90.+1)
traf zum 2:0-Endstand. SC-Trainer
Christian Streich schonte die Leistungsträger Julian Schuster und Jonathan Schmid. ● SPORT
●
6° bis 9°C
Ausgesetzt
Freiburg verliert
gegen Sevilla
SEVILLA (dpa) - Der SC Freiburg
Gewinnzahlen
●
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Die Schnelldenker
Wie Hochbegabte
ticken und warum
Intelligenz
eine Last
sein kann
Wochenende
Schnee der Saison nieder, am Wochenende soll
es wieder wärmer werden.
FOTO: RASEMANN
●
Überraschung für Waffeninspektoren
BERLIN (AFP/dpa) - Bundespräsident Joachim Gauck hat der Organisation für das Verbot von Chemiewaffen (OPCW) zum Friedensnobelpreis gratuliert. „Multilaterale Organisationen wie die Ihre sind
unersetzlich, damit die Völkergemeinschaft den Weg der Abrüstung
fortsetzen kann“, schrieb Gauck am
Freitag an den Generaldirektor der
Institution, Ahmet Üzümcü. Der
grausame Konflikt in Syrien zeige in
tragischer Weise, „wie aktuell die
Mission der Organisation ist“.
Das Nobelpreiskomitee hatte seine Entscheidung zur Vergabe des
M
15° bis 20°C
Ein raffinierter Code
F
schwäbische.de/lehrer: So werden Lehrer in Deutschland gesehen
Durchwachsen. Mal
Sonne, mal Wolken.
Man müsse sich in Sachen Ausspähaffäre durch den US-Geheimdienst
einmal dringend zusammensetzen,
so die Forderung der Ministerpräsidentin. Die NSA könne nämlich alle
noch so ausgeklügelten Verschlüsselungssysteme knacken. Moment mal!
Tut man der rheinland-pfälzischen
Ministerpräsidentin vielleicht Unrecht? Handelt es sich bei ihrem Brief
gar nicht um Flüchtigkeitsfehler,
sondern um einen besonders raffinierten Code? Das wiederum wäre
schlicht genial.
(aug)
» untermstrich@schwaebische.de
●
●
Börse
●
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Nr. 230 | B 3961
4 190396 101507
50040
Fehler passieren: Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
FOTO: DPA
RegioTV: Das aktuelle Journal um 18 Uhr
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Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b
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1/1 Seite=3360 mm
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Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung
(2)
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5.577,60
6,64
Rems-Zeitung
(1)
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INFO - der Südfinder
(4)
1,69
5.678,40
3,39
Gmünder WochenBlatt
(3)
1,49
5.006,40
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung
(5)
2,73
9.172,80
INFO - der Südfinder + Gmünder WochenBlatt
(6)
2,55
8.568,00
Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
(7)
2,60
8.736,00
10,93
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder
(8)
2,38
7.996,80
8,02
INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung
(9)
2,75
9.240,00
8,33
Aalener Nachrichten/ Ipf- und Jagst-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
(10)
2,52
8.467,20
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
(11)
3,87
13.003,20
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung
(12)
4,04
13.574,40
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3,82
12.835,20
INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
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3,91
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Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung
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Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung
(2)
1,41
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Rems-Zeitung
(1)
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5.006,40
5,97
1,18
2,88
1,07
INFO - der Südfinder
(4)
1,44
4.838,40
Gmünder WochenBlatt
(3)
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Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung
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2,32
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INFO - der Südfinder + Gmünder WochenBlatt
(6)
2,17
7.291,20
Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
(7)
2,21
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Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder
(8)
2,02
6.787,20
6,82
INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung
7,08
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Stellengesuche inkl. MwSt.
1,27
1,27
1,02
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1,80
1,67
1,76
1,53
(9)
2,34
7.862,40
Aalener Nachrichten/ Ipf- und Jagst-Zeitung + Gmünder WochenBlatt (10)
2,14
7.190,40
1,67
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung
+ Gmünder WochenBlatt
(11)
3,29
11.054,40
2,58
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+ Rems-Zeitung
(12)
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+ Gmünder WochenBlatt
(13)
3,25
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2,50
INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
(14)
3,32
11.155,20
2,58
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung
+ INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
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öffentlich anerkannten Wohlfahrtsverbände, amtliche Anzeigen
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Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung
(2)
1,99
6.686,40
2,49
8.366,40
2,49
8.366,40
Rems-Zeitung
(1)
2,10
7.056,00
2,36
7.929,60
2,59
8.702,40
INFO - der Südfinder
(4)
2,04
6.854,40
2,54
8.534,40
2,54
8.534,40
Gmünder WochenBlatt
(3)
1,79
6.014,40
2,01
6.753,60
2,20
7.392,00
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung
(5)
3,27
10.987,20
3,88
13.036,80
4,07
13.675,20
INFO - der Südfinder + Gmünder WochenBlatt
(6)
3,06
10.281,60
3,65
12.264,00
3,80
12.768,00
Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
(7)
3,12
10.483,20
3,51
11,793,60
3,84
12.902,40
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder
(8)
2,85
9.576,00
3,56
11.961,60
3,56
11.961,60
INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung
(9)
3,32
11.155,20
3,93
13.204,80
4,11
13.809,60
Aalener Nachrichten/ Ipf- und Jagst-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
(10)
3,02
10.147,20
3,61
12.129,60
3,76
12.633,60
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
(11)
4,65
15.624,00
5,44
18.278,40
5,76
19.353,60
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung
(12)
4,85
16.296,00
5,85
19.656,00
6,02
20.227,20
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Gmünder WochenBlatt (13)
4,59
15.422,40
5,58
18.748,80
5,73
19.252,80
INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
(14)
4,68
15.724,80
5,47
18.379,20
5,80
19.488,00
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung
+ INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
(15)
5,94
19.958,40
7,07
23.755,20
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Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung
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1,69
5.678,40
2,12
7.123,20
2,12
7.123,20
Rems-Zeitung
(1)
1,79
6.014,40
2,01
6.753,60
2,20
7.392,00
INFO - der Südfinder
(4)
1,73
5.812,80
2,16
7.257,60
2,16
7.257,60
Gmünder WochenBlatt
(3)
1,52
5.107,20
1,72
5.779,20
1,88
6.316,80
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung
(5)
2,78
9.340,80
3,30
11.088,00
3,46
11.625,60
INFO - der Südfinder + Gmünder WochenBlatt
(6)
2,60
8.736,00
3,10
10.416,00
3,23
10.852,80
Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
(7)
2,65
8.904,00
2,98
10.012,80
3,26
10.953,60
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder
(8)
2,42
8.131,20
3,03
10.180,80
3,03
10.180,80
INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung
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2,82
9.475,20
3,34
11.222,40
3,49
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Aalener Nachrichten/ Ipf- und Jagst-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
(10)
2,57
8.635,20
3,07
10.315,20
3,20
10.752,00
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
(11)
3,95
13.272,00
4,62
15.523,20
4,90
16.464,00
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung
(12)
4,12
13.843,20
4,97
16.699,20
5,12
17.203,20
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder + Gmünder WochenBlatt (13)
3,90
13.104,00
4,74
15.926,40
4,87
16,363,20
INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
(14)
3,98
13.372,80
4,65
15.624,00
4,93
16.564,80
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung
+ INFO - der Südfinder + Rems-Zeitung + Gmünder WochenBlatt
(15)
5,05
16.968,00
6,01
20.193,60
6,27
21.067,20
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Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b
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mm-Preis
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2,31
2,88
2,88
Aalener Nachrichten/Ipf- und Jagst-Zeitung + INFO - der Südfinder (8)
2,74
3,29
4,12
4,12
sw
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3 Zusatzfarben
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mm-Preis
mm-Preis
mm-Preis
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1,96
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2,45
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2,80
3,50
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Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b
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6,14
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(8)
4,92
5,91
7,38
7,38
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mm-Preis
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mm-Preis
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Schwäbische Zeitung, Teilausgabe B
(2)
3,48
4,18
5,22
Schwäbische Zeitung, Teilausgabe B + INFO - der Südfinder
(8)
4,18
5,02
6,27
6,27
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der Schwäbischen Zeitung (Aalener Nachrichten/
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Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b
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+ INFO - der Südfinder
(8)
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Gmünder WochenBlatt
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Wochenblatt: Mittwoch
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Technische Angaben
1.Format
Höchstformat: 250 × 350 mm
- Mindestformat Druckort Ulm:
110 × 170 mm
Größere Formate können verwendet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt
sind.
2.Papiergewicht
Einzelblätter im Format DIN-A-6 dürfen ein
Gewicht von 3 g (Papiergewicht von 170 g/
m2) nicht unterschreiten. Einzel­blätter mit
Formaten größer als DIN-A-6 bis DIN-A-4
müssen ein Gewicht von mind. 8 g (Papier­
gewicht von 120 g/m2) aufweisen.
3.Falzarten
Fremdbeilagen müssen im Kreuz-, Wickeloder Mittenfalz gefalzt sein. Zickzack- und
Altarfalz lassen sich nicht verarbeiten.
4. Angeklebte Produkte
(z. B. Postkarten) sind grundsätzlich innen
in der Beilage anzukleben.
5.Draht-Rückenheftung
Die Drahtstärke darf nicht stärker als die Beilage sein. Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt
werden.
Sonstige Angaben
1.Belegungsmöglichkeiten
Teilbelegung nach belegbaren Ausgaben
(siehe vorherige Seite) sowie nach Touren,
nach Orten/Gemeinden, nach Stadtgebieten oder nach Landkreisen sind möglich.
2.Belegungstage/Mindestzahl
Montag bis Samstag, mind. 1000 Stück.
3.Beilagenhinweis
In der belegten Ausgabe erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis im Anzeigenteil, dessen Formulierung im Ermessen des Verlages
liegt.
4. Höhere Gewalt
Eine Termingarantie oder Haftung im
Falle höherer Gewalt oder technischer
Störun­gen kann nicht übernommen werden,
ebenso nicht für Einsteckfehler im technischen Bereich (Toleranzgrenze 2 %).
5.Konkurrenzausschluss
Konkurrenzausschluss und Alleinbelegung
ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen
nicht möglich. Ist für eine oder mehrere Ausgaben an einem bestimmten Tag eine Verlagsbeilage Bestandteil der Zeitung, behält
sich der Verlag das Recht vor, die Prospekte
dort beizulegen.
6. Anlieferung
Montag bis Freitag, von 8 bis 16 Uhr, mind.
eine Woche vor Verteiltermin frei Haus an
das Druckhaus Ulm (Anschrift siehe oben),
frühestens vier Wochen vor Beilegung. Bitte
achten Sie darauf, dass Beilagen in einwandfreiem Zustand angeliefert werden. Bei der
Entgegennahme der Lieferung kann die
Stückzahl und der einwandfreie Zustand
nicht geprüft werden. Diese Prüfung bleibt
dem Tag der Beilegung vorbehalten.
7.Verbundbeilagen
Verbundbeilagen, bei denen mehrere
Firmen verschiedener Herstellergruppen
bzw. werblich ergänzende Einzelhan­
delsfirmen beteiligt sind, werden
zum gültigen Beilagenpreis zzgl. eines
Aufschlags von 25 % je beteiligter Firma
berechnet.
8.Aufmachung
Fremdbeilagen dürfen durch Format oder
Aufmachung beim Leser nicht den Eindruck
eines Bestandteiles der Zeitung erwecken
oder Fremdanzeigen enthalten. Zeitungsgleiche oder zeitungsähnliche Fremdbeilagen werden nur dann an­genommen, wenn
diese auf Seite 1 oben den deutlichen Vermerk tragen: „Eine Beilage der Firma XY“.
Mindestumfang acht Seiten.
9.Rücktrittstermine
Zwei Wochen vor Beilegung. Bei Unterschreitung dieser Frist fällt ein Ausfall­
honorar in Höhe von 50 % auf der Basis
der niedrigsten Gewichtsstufe an.
Resthaushalts-Abdeckung
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Resthaushaltsabdeckung. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Beilage in derselben Woche
verteilt wird, in der die Resthaushaltsabdeckung stattfindet.
Verteilgebiete
Auf Anfrage
Anmeldeschluss
1 Woche vor Verteiltermin
Preise pro 1000 Stück
Gewicht bis
Grundpreis
Direktpreis
20 g
68,00 €
57,80 €
25 g
70,00 €
59,50 €
30 g
72,00 €
61,20 €
35 g
74,00 €
62,90 €
40 g
76,00 €
64,60 €
45 g
78,00 €
66,30 €
50 g
80,00 €
68,00 €
Preise in €, zzgl. MwSt.
Weitere Informationen erhalten Sie
bei Frau Luise Rathgeb unter
Tel. 07961/9888-53
Fax 07961/8097-45
l.rathgeb@ipf-und-jagst-zeitung.de
Verlagsveröffentlichungen
GESUNDHEITplus
klinikplus
Die Zeitung für Patienten, Mitarbeiter und
Besucher des Ostalb-Klinikums
Die Zeitung für Patienten, Mitarbeiter und
Besucher der St. Anna-Virngrund-Klinik
Preise „GESUNDHEITplus“ , 4c
Format
Preise „klinikplus“ , 4c
DP
Format
1/1 Seite (184 × 277 mm)
1.615,00
1/2 Seite (184 × 137 mm)
809,00
3/8 Seite (90 × 207 mm)
666,00
1/4 Seite (90 × 137 mm)
465,00
1/8 Seite (90 × 67 mm)
269,00
Rabattstaffel
15% bei Belegung von vier Ausgaben
Preise in €, zzgl. MwSt.
Grundpreis für Werbeagenturen
zzgl. 15 % AE-Provision.
Weitere Preise auf Anfrage
Auflage
12.500
Exemplare
Erscheinungstermine
Februar 2013
Mai 2013
DP
1/1 Seite (184 × 277 mm)
1.615,00
1/2 Seite (184 × 137 mm)
809,00
3/8 Seite (90 × 207 mm)
666,00
1/4 Seite (90 × 137 mm)
465,00
1/8 Seite (90 × 67 mm)
269,00
Rabattstaffel
10% bei Belegung von zwei Ausgaben
Preise in €, zzgl. MwSt.
Grundpreis für Werbeagenturen
zzgl. 15 % AE-Provision.
Weitere Preise auf Anfrage
Auflage
6.000
Exemplare
Erscheinungstermine
März 2013
Oktober 2013
Juli 2013
November 2013
Kontakt „GESUNDHEITplus“ und „klinikplus“:
Wolfgang Wecker
Tel. 07361 5705-12, Fax 07561 8097-49
w.wecker@aalener-nachrichten.de
Kombinationsrabatt
15 % bei 2 Belegungen von „klinikplus“ und 2 Belegungen „GESUNDHEITplus“
oder 4 Belegungen „GESUNDHEITplus“ im Jahr
25 % bei 2 Belegungen von „klinikplus“ und 4 Belegungen „GESUNDHEITplus“ im Jahr
Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b
INSIDE SPORTS OSTALB
Wir Abtsgmünder
Das exklusive Magazin rund um den Ostalbsport
Das exklusive Magazin für die Gemeinde Abtsgmünd
Preise „INSIDE SPORTS OSTALB“ , 4c
Preise „Wir Abtsgmünder“ , 4c
Format
Format
Preis
1/1 Seite (177 × 270 mm)
1/2 Seite quer (177 × 132 mm)
1/2 Seite hoch (86 × 270 mm)
1/3 Seite hoch (56 × 270 mm)
2/3 Seite hoch (116,5 × 270 mm)
1/3 Seite quer (177 × 87 mm)
1/4 Seite (86 × 132 mm)
1/6 Seite (56 × 132 mm)
1/6 Seite (86 × 87 mm)
Eckfeld (116,5 × 132 mm)
926,00
520,00
520,00
369,00
703,00
369,00
287,00
198,00
198,00
307,00
Preis
1/1 Seite (182 × 270 mm)
1/2 Seite (182 × 133 mm)
1/3 Seite hoch (58 × 270 mm)
1/3 Seite quer (182 × 88 mm)
2/3 Seite (120 × 270 mm)
1/6 Seite (58 × 133 mm)
Eckfeld (120 × 133 mm)
U2/U3 (210 × 297 mm)
U4 (210 × 297 mm)
1.267,00
686,00
502,00
502,00
871,00
311,00
528,00
1.491,00
1.584,00
Preise in €, zzgl. MwSt.
Grundpreis für Werbe­agenturen
zzgl. 15 % AE-Provision.
Auflage
5.500
Exemplare
Erscheinungstermine
Februar/März 2013
Juni/Juli 2013
Oktober/November 2013
Kontakt
„INSIDE SPORTS OSTALB“ und „Wir Abtsgmünder“ :
Wolfgang Wecker
Tel. 07361 5705-12, Fax 07561 8097-49
w.wecker@aalener-nachrichten.de
Preise in €, zzgl. MwSt.
Grundpreis für Werbe­agenturen
zzgl. 15 % AE-Provision.
Auflage
2.500
Exemplare
Erscheinungstermine
März 2013
Juli 2013
November 2013
Kombinationsrabatt
10 % auf Doppelbuchung
15 % auf Dreifachbuchung
Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b
Daheim am Ipf
Unser Essingen
Das exklusive Magazin für die Stadt Bopfingen und Umgebung
Das exklusive Magazin für die Gemeinde Essingen
Preise „Daheim am Ipf“ , 4c
Format
Preise „Unser Essingen“ , 4c
Preis
1/1 Seite (177 × 270 mm)
1019,00
1/2 Seite quer (177 × 132 mm)
572,00
1/2 Seite hoch (86 × 270 mm)
572,00
1/3 Seite hoch (56 × 270 mm)
406,00
2/3 Seite hoch (116,5 × 270 mm) 773,00
1/3 Seite quer (177 × 87 mm)
406,00
1/4 Seite (86 × 132 mm)
315,00
1/6 Seite (56 × 132 mm)
217,00
1/6 Seite (86 × 87 mm)
217,00
Eckfeldanzeige (116,5 × 132 m)
338,00
1/12 Seite hoch (56 × 64 mm)
111,00
1/12 Seite quer (86 × 41 mm)
111,00
Preise in €, zzgl. MwSt.
Grundpreis für Werbe­agenturen
zzgl. 15 % AE-Provision.
Auflage
5.000
Exemplare
Erscheinungstermine
Mai 2013
September 2013
Kombinationsrabatt
10 % auf Doppelbuchung
15 % auf Dreifachbuchung
20 % auf Vierfachbuchung
Kontakt
„Daheim am Ipf“ und „Unser Essingen“ :
Wolfgang Wecker
Tel. 07361 5705-12, Fax 07561 8097-49
w.wecker@aalener-nachrichten.de
Format
Preis
1/1 Seite (177 × 270 mm)
1/2 Seite quer (177 × 132 mm)
1/2 Seite hoch (86 × 270 mm)
1/3 Seite hoch (56 × 270 mm)
2/3 Seite hoch (116,5 × 270 mm)
1/3 Seite quer (177 × 87 mm)
1/4 Seite (86 × 132 mm)
1/6 Seite (56 × 132 mm)
1/6 Seite (86 × 87 mm)
Eckfeldanzeige (116,5 × 132 mm)
1/12 Seite (56 × 64 mm)
1/12 Seite (86 × 41 mm)
926,00
520,00
520,00
369,00
703,00
369,00
287,00
198,00
198,00
307,00
101,00
101,00
Preise in €, zzgl. MwSt.
Grundpreis für Werbe­agenturen
zzgl. 15 % AE-Provision.
Auflage
2.500
Exemplare
Erscheinungstermine
März 2013
Juni 2013
November 2013
Kombinationsrabatt
10 % auf Doppelbuchung
15 % auf Dreifachbuchung
Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b
Schalten Sie zielgerichtete Werbung für Ihre
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Altersstruktur der Nutzer
17 %
14–19 Jahre
11 %
14 %
22 %
20–29 Jahre
30–39 Jahre
29 %
22 %
40–49 Jahre
50–59 Jahre
60–69 Jahre
610.000
eindeutige Besucher je Monat (Agof 2013-05)
2,3 Mio.
Besuche je Monat (IVW 07/2013)
13,53 Mio. Seitenabrufe je Monat (IVW 07/2013)
Weitere Informationen unter
www.schwaebische.de/onlinewerbung
Ihr Ansprechpartner
für Schwäbische.de
Andreas Huber
Verkaufsleitung
Tel. 0751 2955-2140
Fax 0751 2955-992109
a.huber@schwaebische.de
Der Marktplatz für das Leben im Süden
MM-Preise
Gesamtausgabe
sw, 1sp.
Beilagen bis 20 g
jede weiteren 5 Gramm pro Tsd.
GP
DP
8,47
60,00
3,00
7,20
51,00
2,55
Preise rabattfähig, in €, zzgl. MwSt., weitere Preise auf Anfrage;
GP = Grundpreis für Werbeagenturen,
DP = Direktpreis für Handel, Handwerk und Industrie
Erscheinungsweise
immer mittwochs
Kontakt
Tel. 07361 5705-30, oder 07961 9888-53
Fax 07561 8097 - 45, - 48, - 49
anzeigen@ipf-und-jagst-zeitung.de
www.info-suedfinder.de
facebook.de/suedfinder
www.info-suedfinder.de
„Stadtinfo Aalen“
im INFO - der Südfinder Ostalb
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Preisliste Nr. 57 | gültig ab 01. Januar 2014 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und
Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
der Vertrag über die Veröffentlichung einer
oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner
Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen
und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag
genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt,
die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen
dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag
zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen
werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen,
die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an
bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig
beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber
noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden
kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht
auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden
in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass
dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit
mindestens drei Seiten an den Text und nicht an
andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als
Anzeigen erkennbar sind, werden als solche
vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich
kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge
- auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des
Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen,
wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufge-
geben werden. Beilagenaufträge sind für den
Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die
durch Format oder Aufmachung beim Leser
den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung
oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen
enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen
oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem
der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.
Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch
bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Un-
möglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt
nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des
Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und
seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des
Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im
kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der
Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe
Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den
übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die
Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang
nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur
Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei
nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von
vier Wochen nach Eingang von Rechnung und
Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber
trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der
zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften
gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
Preisliste Nr. 56 | gültig ab 01. Januar 2013 • Verlagsort: 73430 Aalen | Nielsen 3b
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung
leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst
aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der
aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang
der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen,
sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden
Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet.
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere
Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen
Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des
Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf
Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und
Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht
mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle
eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber
gewünschte oder zu vertretende erhebliche
Änderungen ursprünglich vereinbarter Aus­
führun­gen hat der Auftraggeber zu tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei
einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein
Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der
ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres
die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn
eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich
verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung
berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage
bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,
bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v.
H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen
Preisminderungsansprüche ausgeschlossen,
wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem
Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis
gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für
die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe
der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe
auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge
auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht
abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle
Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne
dazu verpflichtet zu sein. „Dem Verlag kann
einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format
DIN A4 (Gewicht 80 g) überschreiten, sowie
Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen.
Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann
jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart
werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.“
Der Verlag kann darüberhinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung
oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren
19. Druckunterlagen werden nur auf besonderer Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet
drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Für den Fall, dass aufgrund gesetzlicher
Neuregelungen im Bereich des Tarifvertragsund/oder Arbeitsrechts, die erheblichen
Einfluss auf die Kosten des Auftragnehmers
hinsichtlich der Zustellung/Verteilung haben,
insbesondere die Einführung eines gesetz-
lichen Mindestlohns im Bereich der Werbungsverteilung, eine Neukalkulation der Vergütungskonditionen erforderlich wird, so
verpflichten sich die Parteien, auf Anforderung
einer der Parteien über die Höhe der Vergütung
neu zu verhandeln. Kann eine Einigung hinsichtlich der Höhe der Vergütung nicht erzielt
werden, so steht beiden Parteien ein sofortiges
Sonderkündigungsrecht zu.
Dieser Auftragsbestätigung liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihnen
bereits vorliegen, zugrunde. Unsere AGBs können auch jederzeit im Internet unter
www.schwaebisch-media.de abgerufen werden.
Wir sichern Ihnen die fachgerechte Ausführung
Ihrer Verteilaktion zu.
21. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im
Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei
Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich
der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach
deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei
Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber
nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichts­­stand
der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und
Zeitschriften
a) Der Verlag wendet bei der Entgegennahme
und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn
er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Der Inserent verpflichtet sich, die
Kosten der Veröffent­lichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu
tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils
gültigen Anzeigen­tarifs.
b) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit
der für die Insertion zur Verfügung gestellten
Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber
obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter
freizustellen, die diesen aus der Ausführung des
Vertrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert
wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag
ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen
daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter
beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem
Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen
den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag
auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.
c) Konzernnachlass wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen
gewährt, und zwar ab einer Beteiligung von
mehr als 50%. Keine Anwendung findet er zum
Beispiel beim Zusammenschluss verschiedener
selbstständiger hoheitlicher Organisationen
oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt
sind.
d) Anzeigen und Beilagen, die von Werbeagenturen bzw. Werbungsmittlern in Auftrag gegeben werden, werden immer zu den entsprechenden Grundpreisen berechnet. Die
Mittlerprovision wird aus dem Kunden-Nettobetrag berechnet. Für Anzeigen und Beilagen,
die zu ermäßigten Preisen berechnet werden,
erhalten Werbeagenturen und Werbungsmittler keine Provision.
e) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen
bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keine Haftung
für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das gleiche
gilt bei Auftragserteilung per Telefax.
f) Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen unserer Betriebssysteme vollständig
entsprechen. Für fehlerhafte Dateien, fehlende
schriftliche Auf­trags­unterlagen mit allen für die
Abwicklung erforderlichen Angaben sowie für
Fehler, die auf die Übertragung oder den Versand zurückzuführen sind, übernimmt der Verlag keine Haftung.
g) Der Anzeigenteil dieser Zeitung wird nach
typographischen Gesichtspunkten gesetzt und
umbrochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung bestimmter rubrizierter Anzeigen gewisse
Regeln, deren Berücksichtigung der Verlag sich
vorbehält.
h) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen.
Bei Abbestellung einer Anzeige kann
der Ver­lag die entstandenen Satzkosten berechnen.
i) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Verträgen und
Leistung von Schadensersatz.
j) Die Gewährung einer Agentur-Provision
bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die
unabhängig vom Werbungstreibenden sind.
Die Werbungsmittler und Werbeagenturen
sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Anzeigen- und Beila­genaufträge, für die
ermäßigte Preise in Anspruch genommen werden, sind nicht provisionsfähig. Die vom Verlag
gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
k) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen.
l) Neue Anzeigen- und Beilagenpreise treten
mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Verträge. Für Anzeigenverträge von Nichtkaufleuten, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste
erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die
Anzeige oder Beilage innerhalb von 4 Monaten
erscheinen soll.
m) Der Ausschluss von Anzeigen und Beilagen
konkurrierender Unternehmen kann nicht zur
Bedingung gemacht werden.
n) Der Verlag behält sich vor, Beilagenaufträge
ganz oder teilweise abzulehnen, falls die Beilagen nicht maschinell verarbeitet werden können.
o) Bei Zifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Zuschriften beigegebenen
Anlagen zurückzusenden.
p) Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, die keine gestalterischen Elemente enthalten, den Regelungen der Rechtschreibreform anzupassen; was auch für
schriftliche Fließsatzanzeigenaufträge gilt. Änderungen des Anzeigenauftrags, die zur Umsetzung der Rechtschreibreform notwendig
sind, berechtigen den Auftraggeber nicht zur
Reklamation und vermögen keine Ansprüche
zu begründen.
q) Einzelbelege und Belegseiten erfolgen auf
Wunsch und nur für Anzeigen ab einer Größe
über 280 × 200 mm.
r) Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontroll­
angaben werden nicht als Fehler in der Ausführung des Anzeigenauftrages anerkannt, sofern
nichts Abweichendes vereinbart ist.
s) Vom Verlag gestaltete Anzeigen und Titelköpfe dürfen ohne seine Einwilligung nicht für
eine Reproduktion anderen Werbeträgern weitergegeben oder weiterverwendet werden.
t) Der Auftraggeber ist damit einverstanden,
dass die von ihm stammenden Angaben ergän­
zend zu der Veröffentlichung in der oder in den
Druckschriften sowohl in elektronischen Medien verbreitet, als auch in Marktanalysen verarbeitet werden.
Entsprechend § 26 BDSG weist der Verlag darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung
hinaus.
Ipf- und Jagst-Zeitung
Aalener Nachrichten
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