Landratsamt Wartburgkreis Jugendamt Sachgebiet Jugendarbeit
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Landratsamt Wartburgkreis Jugendamt Sachgebiet Jugendarbeit Claudia Brinkmann Sachbearbeiterin für gesetzlichen und erzieherischen Jugendschutz Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen Tel.: 03695 617120 Fax: 03695 617199 E-Mail: Claudia.Brinkmann@wartburgkreis.de Internet: http://www.wartburgkreis.de/bildung-jugend/kinder-jugend/kinder-und-jugendschutz/ weitere Ansprechpartner: Claudia Schwarz Sachbearbeiterin regionalisierte Jugendarbeit Tel.: 03695 617122 E-Mail: Claudia.Schwarz@wartburgkreis.de Manuela Rauch Tel.: 03695 617108 E-Mail: Manuela.Rauch@wartburgkreis.de Beratung, Anregung, Unterstützung, Hilfe, Förderung, Angebote und Projekte Gesetzlicher Jugendschutz Jugendschutzgesetz Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit vor Risiken für ihre körperliche und geistige Entwicklung. Das Jugendschutzgesetz regelt den Umgang mit alkoholhaltigen Produkten, Tabakwaren sowie Film- und Spielprogrammen auf Trägermedien für bestimmte Altersgruppen, aber auch den Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken, Kinos, Nachtclubs, Spielhallen und Tanzveranstaltungen u. a. in der Öffentlichkeit. Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) für Veranstaltungen Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich laut Jugendschutzgesetz ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigen oder einer/eines Erziehungsbeauftragten gar nicht und Jugendliche über 16 Jahre, aber noch keine 18 Jahre, nur bis 24 Uhr in Diskotheken oder auf anderen öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten. Mit einer Erziehungsbeauftragung können Eltern die erzieherische Führung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder einer vertrauensvollen Person übertragen. Das Formular, welches mit wichtigen Hinweisen für die Eltern und auch für die erziehungsbeauftragte Person versehen ist, klärt über Rechte und Pflichten auf. Jugendarbeitsschutzgesetz Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt besonders junge Menschen in der Arbeitswelt. Sie sind noch in der Entwicklung und den Anforderungen der Arbeitswelt der Erwachsenen noch nicht gewachsen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Es regelt Arbeitszeiten, Beschäftigungsverbote, Berufsschule(-pflicht), Prüfungen, Ruhepausen und anderes. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die erziehungsberechtigte Person ist nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet. Sie trägt bis zur Volljährigkeit die Verantwortung. Kinder unter 14 Jahre Jugendliche unter unter 16 18 Jahre Jahre ▲ ▲ bis 24 Uhr ▲ ▲ bis 24 Uhr bis 22 Uhr bis 24 Uhr bis 24 Uhr Aufenthalt in Gaststätten § 4 Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, u. a. Disco (Ausnahmegenehmigung durch zuständige Behörde möglich) § 5 Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe. Bei künstl. Betätigung oder zur Brauchtumspflege § 6 Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen. Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten Anwesenheit bei jugendgefährdenden Veran§ 7 staltungen und Betrieben (Die zuständige Behörde kann durch Alters- und Zeitbegrenzungen sowie andere Auflagen das Verbot einschränken.) § 8 Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten Abgabe/Verzehr von Branntwein, branntweinhaltigen Getränken u. Lebensmitteln § 9 Abgabe/Verzehr anderer alkohol. Getränke z. B. Wein, Bier o. ä. (Ausnahme: Erlaubt bei 14- u. 15-jährigen in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person/Eltern) § 10 Abgabe und Konsum von Tabakwaren bis 20 Uhr bis 22 Uhr bis 24 Uhr Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen Nur bei Freigabe des Films und Vorspanns: Altersbeschr./ ab 6 / 12 / 16 Jahre“ § 11 „ohne (Kinder unter 6 Jahre nur mit einer erziehungsbeauftragten Person. Die Anwesenheit ist grundsätzlich an die Altersfreigabe gebunden! Ausnahme: „Filme ab 12 Jahre“: Anwesenheit ab 6 Jahre in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person /Eltern gestattet.) Abgabe von Bildträgern mit Filmen oder Spielen § 12 nur entsprechend der Freigabekennzeichen: „ohne Altersbeschränkung / ab 6 / 12 / 16 Jahre“ Spielen an elektron. Bildschirmspielgeräten § 13 ohne Gewinnmöglichkeit nur nach den Freigabekennzeichen: „ohne Altersbeschränkung / ab 6 / 12 / 16 Jahre“ ▲ = Beschränkungen/zeitliche Beschränkungen werden durch die Begleitung von erziehungsbeauftragten Personen aufgehoben. █ erlaubt █ nicht erlaubt Erziehungsbeauftragung (gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz) Diese Beauftragung gilt ausschließlich für die Veranstaltung Veranstaltung:_______________________________________________________________________________ Ort: ______________________________________ am: _____________________________________________ Personensorgeberechtigte Person: Name, Vorname: ______________________________Tel-Nr. _________________________________________ Anschrift: ___________________________________________________________________________________ Ich als personensorgeberechtigte Person, bin damit einverstanden, dass für meinen Sohn / meine Tochter: Name, Vorname: ______________________________ Geburtsdatum:___________________________________ Anschrift: ___________________________________________________________________________________ die erziehungsbeauftragte Person: Name, Vorname: ______________________________ Geburtsdatum:___________________________________ Anschrift: ___________________________________________________________________________________ folgende Erziehungsaufgaben in vollem Umfang übernimmt. Die erziehungsbeauftragte Person wird: meinen Sohn / meine Tochter während der gesamten Veranstaltung sowie auf dem Hin- und Rückweg begleiten und die Aufsicht übernehmen. dafür Sorgetragen, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass mein Sohn / meine Tochter (unter 16 Jahren) in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumiert bzw. mein Sohn meine Tochter (bis 18 Jahren) keine branntweinhaltigen Getränke (z. B. Rum oder Wodka, aber auch branntweinhaltige Mixgetränke) konsumiert und nicht rauchen darf. Ich kenne die beauftragte Person und vertraue ihr die erzieherische Führung über meinen Sohn / meine Tochter an. Die beauftragte Person hat das 18. Lebensjahr vollendet. _________________________________________________________________________________ (Datum, Unterschrift der personensorgeberechtigte/n Person/en) Ich als erziehungsbeauftragte Person, bestätige die Richtigkeit der Angaben und die Echtheit der Unterschriften sowie den übertragenen Erziehungsauftrag. _________________________________________________________________________________ (Datum, Unterschrift der erziehungsbeauftragten Person) Bitte hier eine Kopie des Personalausweises des unterzeichnenden Elternteils einkleben / auftackern. Das macht es Euch und den Türstehern am einfachsten. Alternativ eine Kopie oder das Original lose mitbringen und zum Unterschriftenvergleich beim Türsteher vorzeigen. ! Eine Fälschung der Unterschrift stellt eine Straftat nach § 267 StGB dar und bereits der Versuch ist strafbar. Wird die Unterschrift dennoch gefälscht kann es zu einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldbußen kommen. Datenschutzrechtliche Hinweis: Für einen zweifelsfreien Unterschriftenvergleich sind nur Vorname, Name, Geburtsdatum und Unterschrift notwendig. Der Rest kann einfach mit Edding o. ä. geschwärzt werden. Die Erziehungsbeauftragung sollte bei der erziehungsbeauftragten Person verbleiben damit diese sich immer ausweisen kann und nach der Veranstaltung sollte diese der personensorgeberechtigten Person wieder übergeben werden. 2012 Jugendamt Wartburgkreis (Unterschrift der personensorgeberechtigte/n Person/en z. B. Elternteil) Rechtliche Hinweise für die Erziehungsbeauftragung Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich laut Jugendschutzgesetz ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigen oder einer / eines Erziehungsbeauftragten gar nicht und Jugendliche über 16 Jahre, aber noch keine 18 Jahre nur bis 24 Uhr in Diskotheken oder auf anderen öffentlichen Tanzveranstaltungen aufhalten. Sollten ihnen der Aufenthalt dort trotzdem gestattet werde, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die unter anderem mit hohen Geldbußen geahndet werden kann. Dies gilt sowohl für die Veranstalter als auch für die personensorgeberechtigte / n Person / en (z. B. Eltern). Wer kann die Erziehungsbeauftragung wahrnehmen? In der Regel sind nur die Eltern personensorgeberechtigt. Sie können jedoch vorübergehend, für eine begrenzten Zeitraum, andere volljährige Personen als erziehungsbeauftragte Person bestimmen. Die erziehungsbeauftragte Person soll den Eltern gut bekannt sein und genügend erzieherische Kompetenz besitzen, um den Jugendlichen Grenzen setzten zu können unter der Berücksichtigung der altersentsprechenden Freiräume. Diese Person muss zudem in der Lage sein, die Aufsicht für den Jugendlichen zu gewährleisten und sich stets in der Nähe der zu beaufsichtigenden Person aufhalten. Von daher ist es sinnvoll, die Erziehungsbeauftragung nur für einen Jugendlichen zu erteilen. Aufgaben der erziehungsbeauftragten Person: Sie hat dafür zu sorgen, dass der Jugendliche während der Erziehungsbeauftragung keinen Schaden (körperlich, geistiger, psychischer oder auch materieller Art) erleidet und auch keinen Schaden verursachen kann. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (keinen Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren, keine branntweinhaltigen Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren sowie Verbot des Rauchens unter 18 Jahren) sind einzuhalten. Besorgt die erziehungsbeauftragte Person z. B. alkoholische Getränke für den Jugendlichen, droht ein hohes Bußgeld. Sowohl erziehungsberechtigte Person als auch der Jugendliche müssen sich im Bedarfsfall ausweisen können (Personalausweis mitnehmen!) Eine Weiterdelegation der Erziehungsbeauftragung an Dritte ist nicht möglich! Im Fall einer Kontrolle ist die Erziehungsbeauftragung bei Besuch der vorn genannten Veranstaltung nachzuweisen, durch vorzeigen der Erziehungsbeauftragung. Eine Generalerklärung ist nicht möglich. Da es sich hierbei um ein Dokument handelt, darf es nicht gefälscht werden (z. B. bei Unterschriften). Geschieht dies trotzdem droht ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung. Trotz Erziehungsbeauftragung bleiben die Eltern weiterhin verantwortlich, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Nur ein Teil der Aufsichtspflicht wird auf den Erziehungsbeauftragen übertragen. Landratsamt Wartburgkreis, Frau Brinkmann, gesetzlicher & präventiver Jugendschutz, Tel. : (03695) 617120 2012 Jugendamt Wartburgkreis > ! &' . ( " 5 # 1 1?@ ( ( % # ? * ) +, % !" • • • • $ $ % - $ ' , ( ' # 1 # 5 ) % &' 0/ ( 4 . "! , 1 & $ ! , / 2 ,3 4 ? • • • ,? ! , . #7 08 , #. $ % ( # $ & % 4 , %. % &' ( ! 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Kinder über sechs Jahre bis zu vier Stunden täglich in der Zeit von 10 bis 23 Uhr bei Theatervorstellungen 2. bei Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen sowie bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie Film- und Fotoaufnahmen a) Kinder über drei bis sechs Jahre bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 8 bis 17 Uhr, b) Kinder über sechs Jahre bis zu drei Stunden täglich in der Zeit zwischen 8 bis 22 Uhr gestaltend mitwirken und an den erforderlichen Proben teilnehmen sollen. Ein Kind im Sinne von § 2 Abs. 1 JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Für Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht (in Thüringen bis zur Beendigung des neunten Schuljahres) unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung. Für eine rechtzeitige Bearbeitung ist es notwendig, dass der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag mit den erforderlichen Erklärungen mindestens eine Woche vor Beschäftigungsbeginn bei der für den Ort des Auftritts zuständigen o.g. Regionalinspektion des TLAtV eingegangen ist. (Zuständigkeit der Regionalinspektionen des TLAtV unter: http://www.thueringen.de/de/tlatv/erreichbarkeit ) Name und Anschrift der Firma: Name: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: E-Mail: des Ansprechpartners Beschäftigungsart / Tätigkeit des Kindes / der Kinder Hinweis: Ohne eine konkrete inhaltliche Beschreibung der gestaltenden Mitwirkung des Kindes (ggf. durch Exposé bzw. Drehbuch) ist eine Bearbeitung des Antrages nicht möglich. Beschäftigungszeiträume (einzelne Kalendertage/-monate einer Probe / Vorstellung): Beschäftigungsort (vollständige Anschrift): Verantwortliche und ständig anwesende Person für die Betreuung und Beaufsichtigung des Kindes / der Kinder: 2 Welche Maßnahmen zum Schutz des Kindes / der Kinder nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 JArbSchG werden getroffen? (Ggfs. Sonderblatt verwenden) Es steht dem Kind / den Kindern zum Umkleiden und zum Aufenthalt während der beschäftigungsfreien Zeit ein geeigneter, beheizbarer Aufenthaltsraum mit Sitzgelegenheit zur Verfügung. ja nein Verantwortliche Person für den sicheren Hin- und Rückweg des Kindes / der Kinder: Begründung der Antragstellung: * Zutreffendes bitte unterstreichen Ort, Datum: ________________ Unterschrift: _______________________________ Hinweise: Die beigefügte Anlage ist für jedes Kind vollständig auszufüllen und ist Bestandteil des Antrags. Es können nur Anträge bearbeitet werden, welche vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sind und bei welchen alle in der Anlage beinhalteten Erklärungen / Stellungnahmen eingeholt wurden. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn bei der Vorbereitung einer Veranstaltung die Namen des Kindes / der Kinder noch nicht abschließend bekannt sind. Dann kann der Antrag gestellt werden und die in der Anlage erforderlichen Erklärungen / Stellungnahmen sind zeitnah zu übersenden. Es wird dann geprüft, ob die Bewilligung im Grundsatz erteilt werden kann. Die Inanspruchnahme der Bewilligung erfordert aber die ergänzende Erklärung / Stellungnahme in Bezug auf ein oder mehrere bestimmte, namentlich zu nennende Kinder (siehe Anlage). Anlage zum Antrag vom gemäß § 6 Abs. 1 JArbSchG Name und Anschrift der Firma: Name: Telefon-Nr.: Fax-Nr.: E-Mail: des Ansprechpartners Beschäftigungsart / Tätigkeit des Kindes (z.B. Darsteller, Komparse, Chormitglied o.ä.) Beschäftigungszeiträume (konkrete Angabe der Mitwirkungstage, z.B. zu Proben, Vorstellungen, Aufführungen, Aufnahmen o.ä.): Beschäftigungsort (vollständige Anschrift): Erklärung des / der Personensorgeberechtigten: Name, Vorname des / der Personensorgeberechtigten (Mutter): __________________________________, _________________________ (Vater): __________________________________, _________________________ (andere Person): __________________________________, _________________________ Telefonnummer: __________________________________ Ich bin / Wir sind* damit einverstanden, dass mein / unser* Kind Name, Vorname: __________________________________, _________________________ Geburtsdatum: _______________ Straße, PLZ, Ort:____________________________________________________________ o.g. Beschäftigung ausführen darf. Mein / unser* Kind hat in diesem Kalenderjahr bereits bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen u.a Veranstaltungen nach § 6 Abs. 1 JArbSchG gestaltend mitgewirkt. ja nein Wenn ja, welche gestaltende Mitwirkung ist - an jeweils wie vielen Tagen - erfolgt? Ich behalte mir / Wir behalten uns* den Widerruf vor und verpflichte mich / verpflichten uns*, diesen dem TLAtV1 anzuzeigen. Sobald das Kind durch eine weitere Mitwirkung gesundheitlich oder sonst in seiner Entwicklung bzw. in schulischer Hinsicht gefährdet wird, ziehe ich meine / ziehen wir unsere* Einverständniserklärung zurück. Datum: __________ Unterschrift des / der Personensorgeberechtigten: 2 Stellungnahme des Arztes / ärztliche Bescheinigung: Gegen die gestaltende Mitwirkung des o.g. Kindes bestehen gesundheitliche Bedenken: ja Datum: _________ Hinweis: nein Stempel und Unterschrift: __________________________ Diese ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein. Stellungnahme der Schule: Gegen die Beschäftigung / Mitwirkung des o.g. Kindes bestehen Einwände: ja nein Das Fortkommen des Kindes ist durch die beantragte gestaltende Mitwirkung gefährdet: ja nein Sollte eine Beurteilung nicht möglich sein, wird um einen entsprechenden Hinweis gebeten. Datum: _________ Stempel und Unterschrift: __________________________ Stellungnahme des am Wohnsitz des Kindes zuständigen Jugendamtes: Gegen die Beschäftigung / Mitwirkung des o.g. Kindes bestehen Einwände: ja Datum: _________ nein Stempel und Unterschrift: __________________________ Hinweise: In die Prüfung sind u. a. die Unterlagen zum Inhalt wie Exposé, Drehbuch usw. einzubeziehen. Falls erforderlich kann das Jugendamt im Einzelfall verlangen, dass die Personensorgeberechtigten mit dem Kind gemeinsam beim Jugendamt vorstellig werden. * Zutreffendes bitte unterstreichen 1 Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz, Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl, Tel. 03681 / 73-5400 Ferienarbeit – Was ist erlaubt? Quelle: SPÖ Landtagsklub / pixelio.de Informationen für Arbeitgeber, Eltern und Jugendliche Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Regelungen 3 2. Was hat der Arbeitgeber zu beachten? 3 3. Regelungen zur Arbeitszeit 3 Tägliche Arbeitszeit 3 Freizeitanspruch/Ruhezeit 4 Schichtzeit 4 Ruhepausen 4 Samstage, Sonntage, Feiertage 4 4. Verbotene Tätigkeiten 4 5. Ärztliche Untersuchungen 5 6. Unfallversicherungsschutz 5 7. Rechtsgrundlagen 5 8. Bezugsquellen für weitere Informationen 5 9. Wer kann bei auftretenden Fragen helfen? 6 Seite 2 von 6 Immer mit Beginn der Ferien stellt sich für viele Schüler und Eltern die Frage, welche Jobs sind für Schüler (Kinder/Jugendliche) überhaupt erlaubt, um in den Ferien das Taschengeld etwas aufzubessern. Hierbei sind u.a. Arbeitschutzbestimmungen zu beachten, da Kinder und Jugendliche einen besonderen Anspruch auf Schutz und Fürsorge durch die Familie und die Gesellschaft haben. Ein wichtiges Anliegen im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist der Schutz vor unzulässiger Kinderarbeit. 1 Allgemeine Regelungen Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt junge Menschen unter 18 Jahren. Es besteht ein Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen. Wer noch keine 15 Jahre alt ist, gilt vor dem Gesetz als Kind. Wer zwischen 15 und 18 Jahren alt ist, ist Jugendlicher. Schülerinnen und Schüler dürfen während der Ferien eine Beschäftigung aufnehmen, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind. Besonderheit: Während der Absolvierung der Vollzeitschulpflicht stellt das JArbSchG Schülerinnen und Schüler unter den besonderen Schutz der gesetzlichen Vorschriften für Kinder (Kinderarbeitsschutzverordnung). Die Vollzeitschulpflicht beträgt in Thüringen 10 Schuljahre gemäß Thüringer Schulgesetz. Grundsätzlich gilt: Für Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen ist die Ferienarbeit auf vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt und darf insgesamt höchstens 20 Ferientage betragen. Arbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern sind zu addieren. Beispiel: Ein 16jähriger Junge, der 9 Schuljahre absolviert hat, darf während der Ferien für höchstens 4 Wochen arbeiten. Zwar ist er als 16jähriger bereits Jugendlicher. Da er noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, sind für ihn die gesetzlichen Vorschriften für Kinder einschlägig (s. § 5 Abs. 4 JArbSchG). 2 Was hat der Arbeitgeber zu beachten? Vor Beginn der Beschäftigung muss der Arbeitgeber die Schülerinnen und Schüler über die möglichen Unfall- und Gesundheitsgefahren und deren Verhinderung am Arbeitsplatz unterweisen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler bei ihrer Tätigkeit vor gesundheitlichen Gefahren geschützt sind. 3 Regelungen zur Arbeitszeit Tägliche Arbeitszeit: höchstens 8 Stunden in der Zeit von 06.00 bis 20.00 Uhr, maximal 5 Tage pro Woche. Die Arbeitszeit kann auf 8,5 Stunden an Werktagen (Montag bis Samstag) verlängert werden, wenn sie dafür an einzelnen Werktagen derselben Woche verkürzt wird (Ausnahmen bestehen z.B. für Jugendliche über 16 Jahren in Gaststätten, der Landwirtschaft oder in Bäckereien). Seite 3 von 6 Beispiel: Montag bis Donnertag je 8,5 und Freitag 6 Stunden = max. 40 Stunden Freizeitanspruch/Ruhezeit: mindestens 12 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen Schichtzeit: Arbeitszeit einschließlich der Ruhepausen, grundsätzlich max. 10 Stunden (Ausnahme: Landwirtschaft, Gaststätten, Baustellen bis max. 11 Stunden) Ruhepausen: Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden mindestens 30 Minuten Bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden mindestens 60 Minuten Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten Samstage, Sonntage, Feiertage: an diesen Tagen darf grundsätzlich nicht gejobbt werden; Ausnahmen sind möglich (z.B. in Krankenhäusern, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft). Bei einer Beschäftigung an Samstagen oder Sonntagen ist eine Fünf-Tage-Woche sicherzustellen, d.h. Schülerinnen und Schüler müssen in dieser Woche einen anderen freien Arbeitstag erhalten. 4 Verbotene Tätigkeiten Schülerinnen und Schüler dürfen grundsätzlich nur mit solchen Arbeiten betraut werden, die keine gesundheitlichen Gefahren in sich bergen und die dem jeweiligen Leistungsvermögen Rechnung tragen. Insbesondere ist die Beschäftigung mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Gefahrstoffen, Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt bzw. mit Arbeiten, die mit Unfallgefahren verbunden sind, verboten. Akkordarbeit und andere tempoabhängige Arbeiten sind für Schüler nicht zulässig. Verboten sind z.B. folgende Arbeiten: x x x x x x Heben, Tragen, Schieben und Ziehen schwerer oder instabiler Lasten, Langandauernde erzwungene Körperhaltung (z.B. Tätigkeiten in kniender Haltung in der Landwirtschaft), Arbeiten mit einem hohen Maß an Verantwortung (z.B. Alleinarbeitsplatz, unklare Verantwortlichkeiten), Gefährliche Arbeitssituationen (z.B. Abbrucharbeiten, Arbeiten auf Gerüsten, erstmaliger Umgang mit Großtieren), Umgang mit gefährlichen Arbeitsmitteln (z.B. Säge- oder Hobelmaschinen), Arbeiten mit Infektionsgefährdungen (z.B. im Bereichen der Human- und Tiermedizin) Beschäftigungsverbote und -beschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen vom Arbeitgeber und von den Jugendlichen unbedingt eingehalten werden. Seite 4 von 6 5 Ärztliche Untersuchungen Ärztliche Erstuntersuchungen nach dem JArbSchG, wie vor Aufnahme einer dauerhaften Tätigkeit oder wie vor einer Ausbildung, sind für eine Ferienarbeit nicht erforderlich, da es sich um keine länger dauernde Beschäftigung handelt. 6 Unfallversicherungsschutz Während der Ferienarbeit besteht Unfallversicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers (Arbeitsplatz / Weg von und zur Arbeit). 7 Rechtsgrundlagen Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 07. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) Verordnung über den Kinderarbeitsschutz KindArbSchV) vom 23. Juni 1998 (BGB I S. 1509) (Kinderarbeitsschutzverordnung – Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 (GVBl. S. 238) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. S. 530) 8 Bezugsquellen für weitere Informationen Art Bezugsquellen Internetadressen Nationale Gesetze und Verordnungen Bundesanzeiger Verlag GmbH Amsterdamer Str. 192 50735 Köln http://www.bundesrecht.juris.de/ http://www.bgbl.de Seite 5 von 6 9 Wer kann bei auftretenden Fragen helfen? Bei Fragen und mit Hinweisen können Sie sich an folgende Stellen wenden: Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz Karl-Liebknecht-Straße 4 « (03681) 73 5400 98527 Suhl ¬ (03681) 73 3398 E-Mail: direktorin@tlatv.thueringen.de Regionalinspektion Erfurt Linderbacher Weg 30 « (0361) 37 883 00 99099 Erfurt ¬ (0361) 37 883 80 Regionalinspektion Gera Otto-Dix-Straße 9 « (0365) 8211 0 07548 Gera ¬ (0365) 8211 104 E-Mail: ri.erfurt@tlatv.thueringen.de E-Mail: ri.gera@tlatv.thueringen.de zugeordnete Aufsichtsgebiete: Stadt Erfurt Landkreis Gotha Stadt Weimar Landkreis Sömmerda Ilm-Kreis Landkreis Weimarer Land zugeordnete Aufsichtsgebiete: Stadt Gera Landkreis Altenburger Land Stadt Jena Landkreis Greiz Saale-Holzland-Kreis Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Saale-Orla-Kreis Regionalinspektion Nordhausen Gerhart-Hauptmann-Str. 3 « (03631) 6133 0 99734 Nordhausen ¬ (03631) 6133 61 Regionalinspektion Suhl Hölderlinstraße 1 « (03681) 73 48 00 98527 Suhl ¬ (03681) 73 48 90 E-Mail: ri.nordhausen@tlatv.thueringen.de E-Mail: ri.suhl@tlatv.thueringen.de zugeordnete Aufsichtsgebiete: Landkreis Nordhausen Kyffhäuserkreis Landkreis Eichsfeld Unstrut-Hainich-Kreis zugeordnete Aufsichtsgebiete: Stadt Suhl Landkreis Hildburghausen Stadt Eisenach Landkreis Schmalkalden-Meiningen Wartburgkreis Landkreis Sonneberg Herausgeber: Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl Verantwortlich: Falk Haase Autor: Dipl.-Ing. (FH) Henning Junghanns Internet: www.thueringen.de/de/tlatv/ Stand: Juni 2012 Nachdruck, Vervielfältigung und Übersetzung, auch auszugsweise, sind nur mit vorheriger Zustimmung des TLAtV und mit Quellenangabe gestattet. Seite 6 von 6 Ärztliche Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Canonier „Bitte husten“ Quelle: www.piqs.de Some rights reserved. Informationen für Eltern, Jugendliche und Arbeitgeber Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt u.a. die ärztlichen Untersuchungen für Jugendliche. Die für die ärztlichen Untersuchungen erforderlichen Untersuchungsberechtigungsscheine und die dazugehörigen Erhebungsbögen werden von der örtlich zuständigen Kommune (Meldebehörde) an die Jugendlichen oder einen Personensorgeberechtigten ausgegeben. Vor Eintritt in das Berufsleben müssen sich Jugendliche einer ärztlichen Erstuntersuchung unterziehen. Durch diese Untersuchungen soll verhindert werden, dass Jugendliche mit Arbeiten oder Dienstleistungen beschäftigt werden, die ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden können. Zur Inanspruchnahme dieser Erstuntersuchung sind nur Jugendliche i.S.d. Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) berechtigt, d.h., Personen, die 15 aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird u.a. auch an Jugendliche ausgegeben, die an einer berufsvorbereitenden Maßnahme nach SGB III oder am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Für geringfügige Beschäftigungen sowie bei nicht länger als zwei Monate dauernder Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine Gesundheitsgefährdungen für den Jugendlichen ausgehen, wird kein Untersuchungsberechtigungsschein ausgegeben. Für Betriebspraktika oder Ferienarbeit erfolgt keine Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen, da es sich um keine länger dauernde Beschäftigung handelt. Die Erstuntersuchung vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses darf nicht länger als 14 Monate zurück liegen. Wenn der Jugendliche ein Jahr nach dem Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine erste Nachuntersuchung zwingend erforderlich. Nur nach Vorlage der Bescheinigung über die erfolgte Erstuntersuchung oder später über die durchgeführte Nachuntersuchung darf der Arbeitgeber Jugendliche einstellen bzw. weiterbeschäftigen. Die Kosten der Untersuchungen nach dem JArbSchG trägt der Freistaat Thüringen. Nicht erstattet werden die Fahrkosten für den Arztbesuch. Was ist zu tun? • Der Jugendliche benötigt für die Erstuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein und einen Erhebungsbogen, die er in der örtlich zuständigen Kommune (Meldebehörde) erhält. Zuständig ist in Thüringen die Meldebehörde für den Hauptwohnsitz. • Die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und der dazugehörigen Erhebungsbögen erfolgt gebührenfrei unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses und kann auch an Personensorgeberechtigte erfolgen. • Der Untersuchungsberechtigungsschein wird u.a. auch an Jugendliche ausgegeben, die an einer berufsvorbereitenden Maßnahme nach SGB III oder am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. • Als Untersuchungsberechtigungsscheine sind nur die für den Freistaat Thüringen bestimmten Vordrucke zu verwenden. Der obere Teil des Untersuchungsberechtigungsscheines muss mit Datum, dem Namen der/des Jugendlichen, dem Dienstsiegel sowie der Unterschrift des Beschäftigten der Ausgabestelle, der Art der Untersuchung und der Ausgabenummer versehen sein. • Der Erhebungsbogen ist sorgfältig auszufüllen. Seite 2 • Den Untersuchungsberechtigungsschein und den ausgefüllten Erhebungsbogen legt der/die Jugendliche dem untersuchenden Arzt vor. • Die Angaben auf dem Erhebungsbogen dienen dem Arzt zur Bewertung des Gesundheits- und Entwicklungsstandes und werden von ihm vertraulich behandelt. • Der Jugendliche sollte sich auch über eine entsprechend seinen körperlichen Voraussetzungen geeignete Berufswahl vom Arzt beraten lassen. • Nach abgeschlossener Untersuchung erhält der Jugendliche vom Arzt eine Mitteilung für den Arbeitgeber. Sie ist spätestens bei der Beschäftigungsaufnahme dem Arbeitgeber vorzulegen. Fehlt der Nachweis über die durchgeführte ärztliche Untersuchung, darf die Beschäftigung nicht aufgenommen werden! Bei mehreren Bewerbungen, bei Wechsel des Arbeitgebers oder des Ausbildungsverhältnisses innerhalb eines Jahres wird kein neuer Untersuchungsberechtigungsschein ausgegeben. Der Jugendliche muss den vorherigen Arbeitgeber um Herausgabe des Nachweises über die durchgeführte ärztliche Untersuchung bitten. • Nach Ablauf eines Jahres nach Beschäftigungsaufnahme ist eine Nachuntersuchung erforderlich. Bei der Nachuntersuchung ist analog der Erstuntersuchung zu verfahren. • Der Jugendliche ist für die Nachuntersuchung vom Arbeitgeber von der Arbeit freizustellen. Es darf für den Jugendlichen dadurch kein Entgeltausfall entstehen, er muss die Zeit auch nicht nacharbeiten. • Legt der Jugendliche die Bescheinigung über die durchgeführte Nachuntersuchung nicht nach Ablauf eines Jahres vor, hat der Arbeitgeber den Jugendlichen innerhalb eines Monats unter Hinweis auf ein Beschäftigungsverbot schriftlich aufzufordern, ihm die Bescheinigung vorzulegen. • Der Jugendliche darf nach Ablauf von 14 Monaten nach Aufnahme der ersten Beschäftigung nicht weiterbeschäftigt werden, solange er die Bescheinigung der Nachuntersuchung nicht vorgelegt hat (Beschäftigungsverbot). Der Arzt hat dem Personensorgeberechtigten u.a. das wesentliche Ergebnis der Untersuchung und die Arbeiten, durch deren Ausführung er die Gesundheit oder Entwicklung des Jugendlichen gefährdet hält, mitzuteilen. Rechtsgrundlagen Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 07.Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 8/2004 S. 547), zuletzt geändert durch Abschnitt IX der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 11. Dezember 2008 (ThürStAnz Nr. 1/2009 S. 9) Seite 3 Bezugsquellen für weitere Informationen Art Bezugsquellen Internetadressen Nationale Gesetze und Verordnungen Bundesanzeiger Verlag GmbH Amsterdamer Str. 192 50735 Köln http://www.bundesrecht.juris.de/ http://www.bgbl.de Wer kann bei auftretenden Fragen helfen? Bei Fragen können Sie sich an folgende Stellen wenden: Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz Karl-Liebknecht-Straße 4 « (03681) 73 5400 98527 Suhl ¬ (03681) 73 3398 E-Mail: direktorin@tlatv.thueringen.de Regionalinspektion Erfurt Linderbacher Weg 30 « (0361) 37 883 00 99099 Erfurt ¬ (0361) 37 883 80 Regionalinspektion Gera Otto-Dix-Straße 9 « (0365) 8211 0 07548 Gera ¬ (0365) 8211 104 E-Mail: ri.erfurt@tlatv.thueringen.de E-Mail: ri.gera@tlatv.thueringen.de zugeordnete Aufsichtsgebiete: Stadt Erfurt Landkreis Gotha Stadt Weimar Landkreis Sömmerda Ilm-Kreis Landkreis Weimarer Land zugeordnete Aufsichtsgebiete: Stadt Gera Landkreis Altenburger Land Stadt Jena Landkreis Greiz Saale-Holzland-Kreis Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Saale-Orla-Kreis Regionalinspektion Nordhausen Gerhart-Hauptmann-Str. 3 « (03631) 6133 0 99734 Nordhausen ¬ (03631) 6133 61 Regionalinspektion Suhl Hölderlinstraße 1 « (03681) 73 48 00 98527 Suhl ¬ (03681) 73 48 90 E-Mail: ri.nordhausen@tlatv.thueringen.de E-Mail: ri.suhl@tlatv.thueringen.de zugeordnete Aufsichtsgebiete: Landkreis Nordhausen Kyffhäuserkreis Landkreis Eichsfeld Unstrut-Hainich-Kreis zugeordnete Aufsichtsgebiete: Stadt Suhl Landkreis Hildburghausen Stadt Eisenach Landkreis Schmalkalden-Meiningen Wartburgkreis Landkreis Sonneberg Herausgeber: Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl Verantwortlich: Falk Haase Autor: Dipl.-Ing. (FH) Henning Junghanns Internet: www.thueringen.de/de/tlatv/ Stand: Juni 2012 Nachdruck, Vervielfältigung und Übersetzung, auch auszugsweise, sind nur mit vorheriger Zustimmung des TLAtV und mit Quellenangabe gestattet. Seite 4 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Es werden zu verschiedenen Themen des Jugendschutzes Beratungs- und Projektangebote unterbreitet. Diese werden je nach Bedarf ausgearbeitet und zusammengestellt sowie mit Unterstützung von Kooperationspartnern durchgeführt. Mitmachparcours und Ausstellungen • "DURCHBLICK" Ist ein Mitmachparcours zum Thema Alkohol und Tabak für 8. Klassen des Wartburgkreises und der Stadt Eisenach. Es ist ein Kooperationsprojekt der Suchtberatung Kompass Diako Westthüringen gGmbH aus Eisenach und dem Jugendamt des Landratsamtes Wartburgkreis. • „Stop & Go“ Dieser Jugendschutzparcours beinhaltet viele Jugendrelevante Themen, z.B. Medien, Sucht, Konsum und vor allen Jugendschutz. Projektträger ist die LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V.. Um den Parcours erfolgreich durchzuführen sind mehrere Kooperations- oder / und Netzwerkpartner erforderlich die den Parcours vor Ort begleiten. Schülersprecherprojekte für Schulschülersprecher und Stellvertreter der Regelschulen, Gymnasien und Förderzentren des Wartburgkreises Teilnahme an Aktionstagen Tage der offenen Tür in Jugendeinrichtungen, Welt-Nichtrauchertag, Gesundheitstag, Jugendschutztage/messe, Kreisfamilientage, Welt-Kindertag u. v. m. „DURCHBLICK“ Interaktive Mitmachausstellung entwickelt in Anlehnung an das Konzept des „KlarSicht“-Mitmachparcours` zu Tabak und Alkohol der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Inhalt: An fünf Stationen haben die SchülerInnen die Möglichkeit sich mit ihrem Konsum von Alkohol und Tabak auseinander zu setzen. An den Stationen ist Teamarbeit gefragt. Bei Rollenspielen, Quiz und Diskussionen können sich die Teilnehmenden mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten, eigenen Erfahrungen und Interessen aktiv einbringen. Art/ Dauer: • Vormittagsveranstaltung (ein Durchlauf = ca. 90min) Ziele: • eine altersgerechte Vermittlung von Wissen zum Thema Tabak und Alkohol • Reflexion des eigenen Verhaltens und Förderung des eigenverantwortlichen Umgangs mit legalen Suchtmitteln • Nichtkonsumenten stärken, Genuss- und Konsumverhalten bewusst machen • Entscheidungshilfen für gesundheitsförderndes Verhalten anbieten und über Wirkungen und Suchtpotenziale aufklären Zielgruppe: • alle Schularten, Klassenstufe 8 Organisatorisches: • Aula oder Turnhalle • Stationsbetrieb in 5 Gruppen mit je max. 10 Schülern Kosten: • keine Kosten für Schulen im Wartburgkreis und in der Stadt Eisenach Mitmachparcours zum Thema: „Alkohol und Tabak“ Ihre Ansprechpartner Antonia Kehr Claudia Brinkmann Diako Westthüringen gem. GmbH Landratsamt Wartburgkreis Suchtberatungsstelle Kompass Jugendamt Friedensstraße 10 Erzberger Allee 14 99817 Eisenach 36433 Bad Salzungen Tel.: 03691 – 7452258 Tel.: 03695 - 617120 Fax: 03691 – 7452204 Fax: 03695 - 617199 E-Mail: A.Kehr@Diako-Thüringen.de E-Mail: claudia.brinkmann@wartburgkreis.de Diako Westthüringen gem. GmbH Landratsamt Wartburgkreis Suchtberatungsstelle Kompass Jugendamt 2013 Jugendamt Wartburgkreis Seite 1 von 4 der Mitmachparcours zu Tabak und Alkohol Alkohol und Tabak spielt im Alltag von Jugendlichen oft schon sehr früh eine Rolle. Im Freundeskreis wird geraucht und z.T. gehört auch Hochprozentiges zu einem gelungenen Samstagabend. Kinder und Jugendliche müssen sich mit dem Thema Konsum von Alkohol und Zigaretten auseinandersetzen. Dabei wollen wir sie unterstützen. Der Mitmachparcours „DURCHBLICK“ ist in Anlehnung an den „KlarSicht“ – MitmachParcours zu Tabak und Alkohol der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA, Köln, www.bzga.de) entstanden. Die Projektidee zu „DUCHBLICK“ wurde übernommen aus dem Landkreis Hildburghausen und in Kooperation von dem Jugendamt des Wartburgkreises und der Kompass Suchtberatungsstelle gGmbH für den Wartburgkreis und die Stadt Eisenach entwickelt und durch eigene Ideen ergänzt. „Durchblick“ wurde eigens für SchülerInnen der Klasse 8 erstellt und soll flächendeckend in der Stadt Eisenach und im Wartburgkreis eingesetzt werden. Veranstaltungsorte gibt es in Eisenach und in Bad Salzungen sowie in Vacha, die genauen Termine werden den Schulen rechtzeitig bekannt. An insgesamt fünf Stationen haben die SchülerInnen die Möglichkeit sich spielerisch mit ihrem Konsumverhalten auseinander zusetzen. In Kleingruppen durchlaufen sie jede Station des Parcours und werden dabei immer wieder gefragt: „Habt ihr den Durchblick?“ Zu Beginn des Parcours wird die Frage gestellt „Hast du den Durchblick?“. An dieser Station stellt sich das Team von Standbetreuern vor und die Schüler werden in Kleingruppen aufgeteilt. Zudem wird sich hier ein Gruppenname gegeben. Am Ende kommen wieder alle Zusammen und es gibt eine kurze Auswertung. An der „Bar“ geht es um Alkohol. Wie viel davon ist überhaupt in einem Glas Bier oder einem dieser bunten Mixgetränke? Es wird geschätzt, gerechnet und verglichen, die Ergebnisse dürften den ein oder anderen verblüffen. 2013 Jugendamt Wartburgkreis Seite 2 von 4 Die Tabakstation zeigt eindrucksvoll wie viele Schachteln Zigaretten gebraucht werden, wenn man täglich eine Schachtel raucht. Und außerdem: wie viel Geld man spart, wenn man es nicht tut. Des weiteren kann hier über Gruppenzwang, Passivrauchen und vieles Mehr diskutiert werden. Eine weitere Station beschäftigt sich mit dem Thema Werbung. Welchen Einfluss hat Werbung auf unseren Konsum? Was versprechen uns die Werbespots und in wie fern helfen uns die beworbenen Produkte tatsächlich bei der Verwirklichung unserer Ziele und Träume? An der Station der Verkehrswacht können die SchülerInnen dank der sog. Rauschbrille erleben wie schwierig einfachste Dinge im Alkoholrausch sein können. Plötzlich verschwimmen die Pylonen vor den Augen der Schüler und selbst einfache Koordinationsübungen wollen nicht mehr so recht klappen. An der Station „Reality“ sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Egal, ob man selbst schon einmal aufgrund von Alkohol oder Zigaretten in eine brenzlige Situation geraten ist, hier kann man ganz offen davon berichten oder erzählen wie man selbst in bestimmten Situationen reagieren könnte oder sollte. Gefragt sind geeignete Lösungen für ganz alltagsnahe Situationen. Die insgesamt fünf Stationen werden durch geschulte Standbetreuer begleitet und moderiert. Die Standbetreuer klären über die Wirkung, sowie die sozialen und gesundheitlichen Folgen von Alkohol- und Tabakkonsum auf und passen dabei die Anforderungen an den jeweiligen Wissensstand der SchülerInnen an. Durch verschiedene Aktionen haben die SchülerInnen die Möglichkeit selbst zu agieren, auszuprobieren und eigene Erfahrungen einzubringen. 2013 Jugendamt Wartburgkreis Seite 3 von 4 Mitwirkende Institutionen an den Stationen: Jugendamt des Wartburgkreises Diako Westthüringen gem. GmbH - Suchtberatungsstelle Kompass Christliche Wohnstätten Schmalkalden GmbH - Suchtberatungsstelle Gesundheitsamt des Wartburgkreises Gesundheitsamt der Stadt Eisenach Jugendamt der Stadt Eisenach Jugendmigrationsdienst des Internationalen Bundes Verkehrswacht Werra/Rhön e.V. Verkehrswacht Eisenach e.V. Jugendsozialarbeiter des Wartburgkreises Polizeiinspektion Bad Salzungen Polizeiinspektion Eisenach Schülersprecher des Wartburgkreises Ihre Ansprechpartner Antonia Kehr Claudia Brinkmann Diako Westthüringen gem. GmbH Landratsamt Wartburgkreis Suchtberatungsstelle Kompass Jugendamt Friedensstraße 10 Erzbergerallee 14 99817 Eisenach 36433 Bad Salzungen Tel.: 03691 – 7452258 Tel.: 03695 - 617120 Fax: 03691 – 7452204 Fax: 03695 - 617199 E-Mail: A.Kehr@Diako-Thüringen.de E-Mail: claudia.brinkmann@wartburgkreis.de Diako Westthüringen gem. GmbH Landratsamt Wartburgkreis Suchtberatungsstelle Kompass Jugendamt 2013 Jugendamt Wartburgkreis Seite 4 von 4 „Wutmann“ in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendschutzdienst der Sozialwerk Meiningen gGmbH Inhalt: • Intensive Auseinandersetzung mit den Themen Häusliche Gewalt/ gewaltfreie Erziehung • „Wutmann“ - ein einfühlsamer Film über Häusliche Gewalt • Auswertung des Filmes anhand verschiedener Fragebögen (Kleingruppenarbeit) • Thematisierung von Konfliktfähigkeit, Streitkultur, Umgang mit Streit und Versöhnung, Entstehung von Aggression und Gewalttätigkeiten in menschlichen Beziehungen • Erarbeiten/ Kennenlernen unterschiedlicher Hilfemöglichkeiten Art/ Dauer: • mind. 2 UE, individuell abzuklären • Programmablauf wird abgestimmt auf die jeweilige Klassenstufe Ziel: • Informationsvermittlung zum Thema Häusliche Gewalt • Erkennen von Recht und Unrecht, Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit & Entwicklung von neuen Problemlösungsstrategien • Wissen über regionale Anlaufstellen für Opfer von Gewalt Zielgruppe: • SchülerInnen ab Klassenstufe 5 -12 Organisatorisches: Unbedingt erforderlich ist eine vorherige Auseinandersetzung der Lehrkräfte/ päd. Fachkräfte mit dem Film und eine klare Haltung zu den Geschehnissen dort. • für Schulen und Einrichtungen des Wartburgkreises • Anwesenheit der KlassenlehrerIn • 2 Räume, DVD- Player • langfristige Terminanfragen Kosten: • keine Sozialwerk Meiningen gGmbH Kinder- und Jugendschutzdienst / Beratungsstelle „TABU“? Sabine Wenzel Leiterin Eisenacher Straße 3 36433 Bad Salzungen Tel.: 03695 852012 Fax.: 03695 852017 E-Mail: sorgentelefon@sozialwerk-meiningen.de Internet: http://www.sozialwerk-meiningen.de/jugendhilfe/kinder-und-jugendschutzdienst-bad-salzungen weitere Ansprechpartner: Petra Notroff Klienten stehen zwei Beratungsfachkräfte zur Verfügung. Diese verfügen über folgende Qualifikationen: • Diplom Sozialpädagoge • Traumaberater • Kurzzeittherapeut/systemische Beratung Die Beratungsfachkräfte nehmen regelmäßig und zielgerichtet an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil. Eine enge Kooperation wird mit verschiedenen Institutionen und Einrichtungen gepflegt: • Jugendamt Wartburgkreis • Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen • Einrichtungen der ambulanten und stationären Jugendhilfe • Therapeuten und Psychologen • Polizeiinspektionen und Gerichten • Rechtsanwälten • Versorgungsämtern • Weißer Ring Die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendschutzdienstes arbeiten vor allem mit Mädchen und Jungen zusammen, - die von Gewalt bedroht oder betroffen sind - deren Situation sich so veränderte, dass sie zur Neuorientierung Unterstützung benötigen - die Probleme mit sich oder in/ mit ihrem sozialen Umfeld haben Diesen Kindern und Jugendlichen möchten sie: • ein zuverlässiger Ansprechpartner sein • Hilfen zur Stabilisierung ihrer Persönlichkeit und für ihre künftige Lebensgestaltung geben • vertrauender und verlässlicher Helfer in zivil- und strafrechtlichen Verfahren sein Die wichtigsten Ziele sind: • der Schutz der Mädchen und Jungen vor weiteren Gefährdungen und bei Bedarf die Einleitung notwendiger Schritte • die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für Notsituationen junger Menschen (Förderung einer "Kultur des Hinsehens und Handelns") Welche Hilfen bietet der Kinder- und Jugendschutzdienst: • Er berät betroffene Mädchen und Jungen sowie Familienangehörige und andere Vertrauenspersonen (Einzel- und Familienberatung). • Er begleitet Betroffene zu Ämtern, Behörden und Gerichtsprozessen. • Er regt, bei Bedarf, weiterführende Hilfen an. Für Interessierte gibt es weitere, u. a. auch präventive, Angebote: • Präventionsveranstaltungen für Kinder und Jugendliche zu verschiedenen Themen in Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen im gesamten Wartburgkreis und in den sozialen Brennpunkten • Elternabende • Fallberatungen für Mitarbeiter verschiedener Institutionen und Einrichtungen • "Streitschlichterseminare" für Schülerinnen und Schüler In Kooperation mit dem Jugendamt WAK und den Stadtverwaltungen Bad Salzungen, Treffurt und Creuzburg wurde in diesen Regionen das Projekt "Notinsel" initiiert. Internet: www.notinsel.de Außerdem wird das Kinder- und Jugendsorgentelefon (Zieltelefon Bad Salzungen) durch den Kinder- und Jugendschutzdienst betreut. Er führt jährlich, nach den Sommerferien, das Ausbildungsprojekt" Jugendliche beraten Jugendliche am Sorgentelefon" durch. Interessenten können sich jederzeit melden. Dieses Angebot für eine Gruppe von sechs bis zehn Kindern ist auf einen begrenzten Zeitraum angelegt und dient der Stärkung und Neuorientierung bei unterschiedlichen Problemlagen. Diese Hilfe unterstützt und begleitet Familien mit psychischen und/oder physischen Problemen über einen längeren Zeitraum. Diese Hilfe bezieht sich auf Familien, die sich in einer akuten Notlage befinden. Hierbei wird ein Mitarbeiter einem Kind oder Jugendlichen zur Seite gestellt, um momentane Probleme aufzuarbeiten und zu bewältigen. Alle Mitarbeiter des Kinder- und Jugendhilfezentrums bieten die folgenden zusätzlichen Leistungen an: Werra Bad Salzungen Richtung Meiningen B62 Bad Salzungen / OT Kloster Richtung Eisenach Tel: 03695 85200 Fax.: 03695 852013 E-Mail: spfh.slz@sozialwerk-meiningen.de sorgentelefon@sozialwerk-meining ngen.de sorgentelefon@sozialwerk-meiningen.de Kontakt: Sozialwerk Meiningen gGmbH Kinder- und Jugendhilfezentrum Eisenacher Straße 3 36433 Bad Salzungen Sie erreichen uns über die Bundesstraße 62 Eisenach – Bad Salzungen und die Bundesstraße 19 Meiningen – Bad Salzungen. Richtung Bad Hersfeld B62 Zentrum DB Eisenacher Straße 3 Jugendhilfezentrum Träger unserer Einrichtung ist die Sozialwerk Meiningen gGmbH. Diese ist in der ambulanten, stationären und teilstationären Behinderten-, Kranken- und sozialpädagogischen Kinder- und Jugendbetreuung tätig. Sie verfügt über Einrichtungen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und im Wartburgkreis. Als Mitglied des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirchen Mitteldeutschlands e. V. orientiert sie sich an christlichen Werten. Das müssen Sie noch wissen: Bad Salzungen Kinder- und Jugendhilfezentrum Situationen ell geregelt und sind abhängig vom Hilfebedarf des Betroffenen. gung sozialer Kompetenzen - sen- und Konfliktsituationen in der Familie mit Behörden und Ämtern haltsführung und Haushaltsplanung angebote Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die von Gewalt bedroht und betroffen sind. und Schulschwierigkeiten sowie bei der Gesundheitspflege erzieherischen Problemen unsere Leistungen in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt in Anspruch nehmen. ¢ ¢ ¢ ¢ Kinder- und Jugendsorgentelefons sowie der Ausbildung zum Telefonberater Angehörige von Betroffenen zu Ämtern, Behörden und Gerichtsprozessen dener Institutionen und Einrichtungen Kinder- und Jugendeinrichtungen Sexualpädagogische Aufklärungs- und Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen Inhalt: • „Mein Körper gehört mir!“ • „Wo komm´ ich eigentlich her?“ (Schwangerschaft & Geburt) • „Was ist mit mir los?“ (Pubertät) • „Sex - we can!“ (Verhütungsmittel) • Vorstellung der Arbeit des Kinder- und Jugendschutzdienstes sowie des Kinder- und Jugendsorgentelefons Art/ Dauer: Gruppenveranstaltung/ Dauer nach Absprache Ziel: • Wissensvermittlung zu den jeweiligen Themen • Verbesserung der eigenen Körperwahrnehmung & Reflexionsfähigkeit • Entwicklung von neuen Problemlösungsstrategien • Vermittlung von Abgrenzungs- und Hilfemöglichkeiten Zielgruppe: • SchülerInnen ab Klassenstufe 2 (je nach Thema) Organisatorisches • für Schulen und Einrichtungen des Wartburgkreises • Anwesenheit der ErzieherIn/ LehrerIn • Absprachen bzgl. Inhalten der Veranstaltung, benötigter Räume & Technik erfolgen individuell und themengebunden • langfristige Terminanfragen Kosten: • keine „Wutmann“ Inhalt: • Intensive Auseinandersetzung mit den Themen Häusliche Gewalt/ gewaltfreie Erziehung • „Wutmann“ -ein einfühlsamer Film über Häusliche Gewalt • Auswertung des Filmes anhand verschiedener Fragebögen (Kleingruppenarbeit) • Thematisierung von Konfliktfähigkeit, Streitkultur, Umgang mit Streit und Versöhnung, Entstehung von Aggression und Gewalttätigkeiten in menschlichen Beziehungen • Erarbeiten/ Kennenlernen unterschiedlicher Hilfemöglichkeiten Art/ Dauer: • mind. 2 UE, individuell abzuklären • Programmablauf wird abgestimmt auf die jeweilige Klassenstufe Ziel: • Informationsvermittlung zum Thema Häusliche Gewalt • Erkennen von Recht und Unrecht, Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit & Entwicklung von neuen Problemlösungsstrategien • Wissen über regionale Anlaufstellen für Opfer von Gewalt Zielgruppe: • SchülerInnen ab Klassenstufe 5 -12 Organisatorisches: Unbedingt erforderlich ist eine vorherige Auseinandersetzung der Lehrkräfte/ päd. Fachkräfte mit dem Film und eine klare Haltung zu den Geschehnissen dort. • für Schulen und Einrichtungen des Wartburgkreises • Anwesenheit der KlassenlehrerIn • 2 Räume, DVD- Player • langfristige Terminanfragen Kosten: • keine Anti-Gewalt-Projekt Inhalt: • Selbstreflexion anhand eines Schülerfragebogens • Wissensvermittlung über Ursachen, Erscheinungsformen und Folgen von Gewalt • Film „Du bist schlimm!“, Rollenspiele, Gruppenarbeit • Vermittlung von Abgrenzungs- und Hilfemöglichkeiten Art/ Dauer: • Tagesprojekt (6 UE) Ziel: • Erkennen von Recht und Unrecht, Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit & Entwicklung von neuen Problemlösungsstrategien • Wissen über mögliche regionale Anlaufstellen für Opfer von Gewalt Zielgruppe: • SchülerInnen ab Klassenstufe 7 Organisatorisches: • für Schulen und Einrichtungen des Wartburgkreises • Anwesenheit der KlassenlehrerIn • Absprachen bzgl. Räumlichkeiten & Technik erfolgen individuell • langfristige Terminanfragen Kosten: • keine Puppentheaterprojekt „Familie Sonnenschein“ Präventionsprojekt gegen Gewalt in der Familie Inhalt: Vor der Vorstellung werden die Kinder im Gespräch auf das Thema eingestimmt. Im Anschluss an die Inszenierung werden die einzelnen Szenen gemeinsam mit den Zuschauern reflektiert. Die Kinder werden dabei aufgefordert, ihre eigenen Erfahrungen einzubringen und Problemlösungen vorzuschlagen, um die Anwendung von Gewalt zu vermeiden. Art/ Dauer: • 2 Unterrichtseinheiten Zielgruppe: • Klassenstufe 2 – 4 Ziel: • Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit und Entwicklung von neuen Problemlösungsstrategien • Wissen über mögliche regionale Anlaufstellen Jugendliche beraten Jugendliche am Sorgentelefon (Ausbildungsprojekt) Inhalt: • 70-stündiges Ausbildungsprojekt für interessierte Jugendliche zum Berater am Kinder- und Jugendsorgentelefon Ziel: • ehrenamtliche Mitarbeit am Kinder- und Jugendsorgentelefon Zielgruppe: • interessierte Jugendliche ab 15 Jahren Organisatorisches: • jährlich stattfindender Ausbildungskurs (September bis Dezember an den Wochenenden) • Anmeldungen ganzjährig möglich Kosten: keine Streitschlichtung in Schule und Jugendarbeit Inhalt: • Begriffsklärung Mediation, Psychologische Grundlagen • Basistechniken der Verhandlungsführung • Mediationsphasen 1-5 Ziel: • Erweiterung des sozialen Lernens, Kennenlernen und Anwendung von neuen Konfliktlösungsstratgien • Verbesserung der Dialogfähigkeit • Stärkung von Selbständigkeit und Eigenverantwortung • Entlastung von Lehrern bei Schülerstreit, • Verminderung von Schulsanktionen Zielgruppe: • interessierte Jugendliche ab 7. Klasse Organisatorisches: • einmal jährlich stattfindender Ausbildungskurs (in der Schule oder im Kinder- und Jugendhilfezentrum Bad Salzungen) • Gruppenraum mit Möglichkeit zum Stuhlkreis • Anmeldungen ganzjährig möglich • Beteiligung und Mitorganisation am gesamten Projekt durch eine BezugslehrerIn • dauerhafte Einrichtung eines Schlichtungsraumes in der Schule Gefühle – Berührungen - Geheimnisse Inhalt: • kindgerechtes Aufgreifen der Themen Gefühle, Berührungen und Geheimnisse • Arbeit mit Handpuppen, Bildgeschichten • Rollenspiele Art/ Dauer: 3 Veranstaltungen, jeweils 1 UE Ziel: • Erkennen der Unterschiede zwischen guten und schlechten Gefühlen, Berührungen und Geheimnissen • Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit, Vertrauen in die eigene Körperwahrnehmung, Stärkung der Selbstbestimmung der Kinder, Entwicklung von neuen Problemlösungsstrategien Zielgruppe: • Kindergarten: Schulanfänger/ • Grundschule: SchülerInnen der 1. und 2. Klasse Organisatorisches: • für Einrichtungen im Wartburgkreis • Anwesenheit der ErzieherIn/ Lehrerin • individuelle Absprachen bzgl. Räumlichkeiten & Technik • langfristige Terminanfragen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen e. V. Heiko Höttermann Geschäftsführer Johannesstraße 19 99084 Erfurt Tel.: 0361 6442264 Fax: 0361 6442265 E-Mail: info@jugendschutz-thueringen.de Internet: www.jugendschutz-thueringen.de weitere Ansprechpartner: Ingo Weidenkaff Referent der LAG Kinder und Jugendschutz Thüringen e. V. Arbeitsfelder und Themen Extremismus und Gewalt • Bewältigung von Problem und Konfliktlösungen • Aktive und schnelle Intervention an Schulen • Gewaltprävention • Häusliche Gewalt Sexuelle Gewalt • Hilfe und Vermittlung in Kinderschutzeinrichtungen • Umfangreiches Literaturangebot in der wissenschaftlichen Fachbibliothek Jugendmedienschutz • Medienerziehungskompetenz • Informationen und Tipps für Kinder- und Jugendliche, Eltern und Pädagogen Suchtprävention • Information und Vernetzung von Maßnahmen der Suchtprävention Angebote Fortbildung, Beratung, Begleitung, Unterstützung • Informationen und Ratschläge für Kinder- und Jugendliche, Eltern und Pädagogen • Vermittelnde Gespräche mit Eltern, LehrerInnen, ErzieherInnen, BetreuerInnen • Intervention an Schulen bei Problemen in Form von Mediation • Fachliche Betreuung von Seminarfacharbeiten zu den Themen Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Jugendmedienschutz • Wirkung von Medien auf Kinder und Jugendliche • Förderung von Medienkompetenz • Konsumverhalten, Kinder und Jugendliche in der Schuldenfalle • Gesetzlicher Jugendmedienschutz Gewaltprävention • Seminarreihe „Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ und „Häusliche Gewalt“ • Angebot von regionalen und überregionalen Fortbildungsveranstaltungen/Fachtagungen zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung • zur Arbeit der Kinder- und Jugendschutzdienste in Thüringen • Jugendkulturen im Kontext von Gewalt und Extremismus Freizeitverhalten von Kindern und Jugendlichen • Jugendkulturelle und szenetypische Entwicklungen in Thüringen • Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen Informationen zum gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz • Das Jugendschutzgesetz Struktureller Kinder- und Jugendschutz • Partizipation von Kindern und Jugendlichen • Jugendschutz - ein Garant für die Schaffung positiver Lebensräume Projekte Interaktions-, Informations- und Karikaturenausstellung gegen Aggression, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit „Misch Dich ein!“ Das Projekt beinhaltet mehr als 50 Karikaturen und Texte zu den Themen Gewalt, Extremismus und Fremdenfeindlichkeit, zehn informative Ausstellungstafeln und eine Bücherkiste. Die Zeichnungen bekannter deutscher Karikaturisten, aber auch Arbeiten von Thüringer SchülerInnen vermitteln ungeschminkte Einblicke in das Alltagsleben und Denken vieler Menschen. Sie zeigen zudem typische Vorurteile und Feinbildklischees in den Köpfen der Menschen auf und wollen damit mehr Toleranz und Zivilcourage besonders unter jungen Menschen einfordern. Das Projekt steht für sachliche und hintergründige Information sowie die Sensibilisierung mit den genannten Themenbereichen. Es steht Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe weitgehend kostenlos zur Verfügung. „Familie Sonnenschein“ - ein Puppentheaterprojekt für Schüler ab 7 Jahren gegen Gewalt in der Familie Jugendschutzparcour „stop&go“ zum Mitmachen Gestaltung: donnerandfriends.de Ein Jugendschutzparcours zum Mitmachen 30 0 € Projektträger: LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V. Johannesstraße 19 | 99084 Erfurt | Tel: 0361 6442264 info@jugendschutz-thueringen.de | www.jugendschutz-thueringen.de Ein Jugendschutzparcours zum Mitmachen. Zeitlicher Rahmen Über den Parcours Was wissen Jugendliche über das Jugendschutzgesetz? Oder vielmehr was sollten sie wissen? Viele Themen die für Kinder und Jugendliche von elementarer Bedeutung im Alltag sind, sind gesetzlich verankert. Für die Absolvierung des Parcours mit allen Stationen sind mindestens 3 Schulstunden einzuplanen. Auf Anfrage können auch ganze Projekttage durchgeführt werden. Altersgruppe Der Parcours soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bieten, sich selbstständig und spielerisch mit der Thematik „Jugendschutz im öffentlichen Raum“ auseinanderzusetzen. Im Mittelpunkt des Projektes steht die Vermittlung von Kenntnissen zum Jugendschutz(gesetz). Projektträger ist die LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V. Gemeinsam mit Fachkräften vor Ort wird eine Einarbeitung am Parcours erfolgen. Ein methodisches Begleitheft wird zur Verfügung gestellt. Zum Ablauf t 1BSDPVST&S®¸OVOH t &JOMFJUFOEF1BSDPVST#FHFIVOHNJUEFO+VHFOEMJDIFO t *OIBMUMJDIF"SCFJUNJUEFO+VHFOEMJDIFOBOEFO einzelnen Stationen t "CTDIMVTTHFTQSDI Organisatorisches t %FS1BSDPVSTXJSEWPOEFS4DIVMFC[X Jugendeinrichtung gebucht t %JF"OMJFGFSVOHXJSEWPOEFS-"(PSHBOJTJFSU t #FO®UJHUF4UBOEnDIFDBN÷ t 5SBOTQPSULPTUFON³TTFOTFMCTU³CFSOPNNFOXFSEFO Der Parcours richtet sich an Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 10 Jahren. Themenbereiche/Stationen 1. Einführung - Wozu Jugendschutz? Erläuterungen zum Parcours und seinen Themen - Jugendschutz im Überblick. Was sollten Eltern, Lehrer, Jugendliche wissen? 2. Medien: - Inhalt und Umfang des JugendmedienschutzStaatsvertrags - Alterskennzeichnungen und ihre Bedeutung im Medienalltag - Chancen und Gefahren neuer Medien 3. Sucht: - Alkohol: Trinken für den Spaß? - Drogen: Betäubung vom Alltag? - Exzessive Mediennutzung: Der Reiz digitaler Spielewelten 4. Konsum - Kaufrausch: Schattenseiten des täglichen Konsums - Verführungskünste: Werbung und ihre Wirkung auf junge Menschen Diako Westthüringen gGmbH Suchberatungsstelle Kompass Gerald Böhm Leiter Friedensstraße 10 99817 Eisenach Tel.: 03691 7452258 Fax: 03691 7452204 E-Mail: g.boehm@diako-thueringen.de Internet: http://www.diako-thueringen.de/index.php?id=332 weitere Ansprechpartner: Antonia Kehr E-Mail: A.Kehr@diako-thueringen.de Zielgruppe Die Hilfsangebote der Beratungsstelle richten sich an Menschen, die durch süchtiges Verhalten gefährdet oder bereits abhängig geworden sind, sowie an den unmittelbar davon betroffenen Personenkreis. Hierzu gehören u. a.: • abhängige und gefährdete Menschen von stoffgebundenen Suchtmitteln, wie beispielsweise von Alkohol, illegalen Drogen, Medikamenten • Menschen, die unter nichtstoffgebundenen Suchtformen leiden, wie beispielsweise Glücksspielsucht • Eltern und Angehörige bzw. Freunde oder Bekannte sowie auch Kollegen und Vorgesetzte von Suchtkranken und Suchtgefährdeten Darüber hinaus ist die Beratungsstelle auch Ansprechpartner für Institutionen, Behörden, niedergelassene Ärzte sowie für alle Einrichtungen, die mit dem Umfeld der Suchtproblematik konfrontiert werden. Sie arbeitet gebührenfrei, konfessionsungebunden und steht unter Schweigepflicht gegenüber Dritten (Behörden, Ärzten, usw.). Angebote Offene Gruppenangebote: • Gruppe für Angehörige von Konsumenten legaler und illegaler Drogen jeden letzten Donnerstag im Monat 17.00 Uhr Hier treffen sich Angehörige, welche mit Menschen zusammen leben oder ihnen nahe sind, die mit Drogen oder Suchtmitteln jedweder Art Probleme haben oder hatten zum Gespräch, Austausch oder Zuhören. Gelenkte Gruppenangebote (Kontakt in diese Gruppen über die Suchtberatungsstelle): • Frauengruppe jeden 2. und 4. Dienstag im Monat. Die Frauengruppe befasst sich in ihrer Thematik neben der Aufrechterhaltung der Abstinenz, mit frauenspezifischen Themen. • • Nachsorgegruppe Donnerstag 17.00 Uhr Die Teilnehmer dieser Gruppe werden in ihrer Abstinenz weiter bestärkt und wenden das Erlernte aus der Therapie an und diskutieren untereinander über suchtspezifische Themen. Motivationsgruppe Dienstag 10.00 Uhr Diese Gruppe dient zur Motivierung der vorhandenen Ziele des Teilnehmers: entweder zur Vorbereitung auf eine stationäre Entwöhnungsbehandlung oder zur der Stabilisierung der Abstinenz nach einer erfolgreichen Therapie. Die Teilnehmer aus beiden Bereichen profitieren gegenseitig aus den Erfahrungen. Kurse • Kurs Vorbereitung zur MPU ca. 3 mal jährlich jeweils 8 Stunden Innerhalb der Gruppe geht es um die Auseinandersetzung mit der Thematik Alkohol im Straßenverkehr. Insbesondere die Vorbereitung auf die Medizinisch-PsychologischeUntersuchung. NEU: gilt auch bei Auffälligkeiten mit illegalen Drogen Anmeldung wird erwünscht • Raucherentwöhnung „Rauchfrei“ ein Raucherentwöhnungsprogramm. Termine werden mit den Kursteilnehmern festgelegt Eine Kurseinheit erstreckt sich über einen Zeitraum von 10 Wochen. Vorherige Anmeldungen erbeten. • Raucherentwöhnung in Ihrer Firma Absprache von Terminen und Preise nach Rückfrage Vermittlung in stationäre Behandlung Veranstaltungen zur Vorbeugung Aufsuchende Sozialarbeit Beratungsangebote im Krankenhaus „DURCHBLICK“ Interaktive Mitmachausstellung entwickelt in Anlehnung an das Konzept des „KlarSicht“-Mitmachparcours` zu Tabak und Alkohol der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Inhalt: An fünf Stationen haben die SchülerInnen die Möglichkeit sich mit ihrem Konsum von Alkohol und Tabak auseinander zu setzen. An den Stationen ist Teamarbeit gefragt. Bei Rollenspielen, Quiz und Diskussionen können sich die Teilnehmenden mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten, eigenen Erfahrungen und Interessen aktiv einbringen. Art/ Dauer: • Vormittagsveranstaltung (ein Durchlauf = ca. 90min) Ziele: • eine altersgerechte Vermittlung von Wissen zum Thema Tabak und Alkohol • Reflexion des eigenen Verhaltens und Förderung des eigenverantwortlichen Umgangs mit legalen Suchtmitteln • Nichtkonsumenten stärken, Genuss- und Konsumverhalten bewusst machen • Entscheidungshilfen für gesundheitsförderndes Verhalten anbieten und über Wirkungen und Suchtpotenziale aufklären Zielgruppe: • alle Schularten, Klassenstufe 8 Organisatorisches: • Aula oder Turnhalle • Stationsbetrieb in 5 Gruppen mit je max. 10 Schülern Kosten: • keine Kosten für Schulen im Wartburgkreis und in der Stadt Eisenach Realize it! Inhalt: • Ein Programm für junge Cannabis konsumierende Menschen zur Risikominimierung Ziel: • Reflexion des eigenen Konsums, • Verringerung des Konsums bis zur Abstinenz je nach persönlicher Zielstellung • Erarbeitung von Vermeidungsstrategien/ Kontrollstrategien • Motivation zu alternativer drogenfreier Lebensführung Zielgruppe: • Cannabiskonsumenten Organisatorisches: • Beratungsangebot erstreckt sich über fünf individuelle Termine und zusätzlicher freiwilliger Teilnahme an Gruppengesprächen • Terminabsprache telefonisch möglich Kosten: • keine FreD - Frühintervention für erstauffällige junge Drogenkonsumenten Inhalt: • Information zur Wirkung verschiedener Substanzen, Folgen des Drogenkonsums und möglichen Hilfeangeboten • Reflexion des eigenen Konsums • Motivation zur Einschränkung oder Beendigung des Konsums je nach eigener Zielstellung Ziel: • Früherkennung- und Frühintervention • Reflexion des eigenen Konsums • Sensibilisierung für mögliche Folgen durch den Konsum • Aufzeigen alternativer drogenfreier Lebensführung ggf. • Weitervermittlung der Klienten in andere Angebote • Zugang zu Hilfsangeboten erleichtern Zielgruppe: • erstauffällige Drogenkonsumenten Organisatorisches: • Vorgespräch und vier Gruppengespräche • Termine auf Anfrage Kosten: • keine FreD plus - Frühintervention für erstauffällige junge Alkoholkonsumenten Inhalt: • Information zur Wirkung verschiedener Substanzen Folgen des Drogenkonsums und möglichen Hilfeangeboten Reflexion des eigenen Konsums Motivation zur Einschränkung oder Beendigung des Konsums je nach eigener Zielstellung Ziel: • Früherkennung- und Frühintervention, Reflexion des eigenen Konsums • Sensibilisierung für mögliche Folgen durch den Konsum • Aufzeigen alternativer drogenfreier Lebensführung ggf. • Weitervermittlung der Klienten in andere Angebote • Zugang zu Hilfsangeboten erleichtern Zielgruppe: • erstauffällige Alkoholkonsumenten Organisatorisches: • Vorgespräch und vier Gruppengespräche • Termine auf Anfrage Kosten: • keine Schüler- und Gruppenmultiplikatoren Ausbildung Maßnahmenangebote: • Ausbildung von Schüler- und Gruppenmultiplikatoren mit dem Ziel, das Thema „Suchtprävention“ in die Gruppen zu transportieren (Schüler für Schüler) • Regelmäßige Begleitung der Schulsprecher als Ansprechpartner und Multiplikator mit dem Ziel das Thema „Sucht“ in die jeweilige Einrichtung zu transportieren • Organisation und Durchführung verschiedener Maßnahmen mit anderen Trägern und Anbietern, z.B.: Kinoprojekt, Theaterprojekt mit dem Ziel, das Thema „Suchtkrankheit“ durch Multiplikatoren in die Zielgruppe zu transportieren • Unterschiedliche thematische Maßnahmen zur Vertiefung z.B.: • „Das Risiko mit dem Ecstasy.“ • „Ich trau mich NEIN zu sagen!“ • „Der Suchtsack.“ Ziel • Suchtprävention Zielgruppe: • Jungen und Mädchen im Alter von 14 - 17 Jahren Angebote für die Altersgruppe bis 13 Jahre Maßnahmenangebote: • Möglichkeit der Betreuung von Grundschulklassen innerhalb des Projektes „Klasse 2000“ • Begleitung von Gruppen und Klassen innerhalb des Nichtraucherwettbewerbes „ Be smart don´t start“ • Unterschiedliche Projektangebote zur Sensibilisierung für das Thema „Sucht“, z.B.: • „Macht süß glücklich?“ • „Meine Fernsehhelden und ich.“ • „Das Risiko mit dem Rauchen.“ • Integrationsprojekt mit Kindern und jungen Jugendlichen aus schwierigen sozialen Verhältnissen, aus Familien mit Migrationshintergrund oder Asylfamilien • Regelmäßige Beleitung von Kindergruppen in sozialpädagogischer Tagesgruppe mit Inhalten aus erlebnispädagogischem Bereich zur Stärkung des Selbstbewusstseins Ziel: • Suchtprävention Zielgruppe: • Jungen und Mädchen im Alter bis 13 Jahre Christliche Wohnstätten Schmalkalden GmbH Psychosoziale Beratungsstelle für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen und deren Angehörige Stefanie Jäckel Leiterin Andreasstraße 11 36433 Bad Salzungen Tel.: 03695 603053 Fax: 03695 621781 E-Mail: psbs.slz@cws-schmalkalden.de Internet: http://cws-schmalkalden.de/suchtkrankenhilfe/ambulantetherapieangebote/psychosoziale-beratungsstelle-bad-salzungen/ weitere Ansprechpartner: Frau Füber Frau Luther Die Psychosoziale Beratungsstelle unterstützt suchtgefährdete und suchtkranke Menschen und deren Angehörige, damit sie Zugang zu ihren Ressourcen erhalten und diese nutzen und erweitern können. Ziel ist es, dass Betroffene und Angehörige ihr Leben in der Gesellschaft meistern und so eigenständig wie möglich führen können, trotz der Beeinträchtigungen durch die Krankheit. In der Beratungsstelle kann jeder Jugendliche oder Erwachsene, der Probleme hat im Umgang mit Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen und jeder, der ein auffälliges Spielverhalten oder ein gestörtes Essverhalten an sich selbst beobachtet, seine Situation und persönliche Notlage schildern. Auch Angehörigen und Informationssuchenden werden beraten. Jedes Gespräch wird vorurteilsfrei und offen geführt. Gemeinsam wird nach neuen Wegen gesucht und Hilfe angeboten, diese zu gehen. Die Beratungsstelle ist mit anderen Beratungsdiensten und Therapieeinrichtungen vernetzt. Angebote • • • • • • • Beratung in Einzelgesprächen Gruppengespräche Ambulante Nachsorgebehandlungen, welche von den Rentenversicherungsträgern anerkannt sind Vermittlung an medizinische und andere sozialtherapeutische Einrichtungen sowie Therapieeinrichtungen Unterstützung bei Behördenangelegenheiten Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (kostenpflichtig) Präventionsveranstaltungen Die Beratungsstelle ist täglich erreichbar. Um unnötige und lange Wartezeiten zu vermeiden, wird darum gebeten, vormittags über das Sekretariat, Frau Evelyn Heuß, unter der Telefonnummer (0 36 95) 60 30 53 Termine zu vereinbaren. Es ist zu beachten, dass Dienstagvormittag keine Termine vereinbart werden können. Öffnungszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8.00 - 12.00 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr 13.00 - 19.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr 62 285 BAD SALZUNGEN 62 Kurhausstraße tr. Eckardt-S Lindentor Friedrich- Steinweg 19 Bad Liebenstein Burgseestraße Burgsee P S YC H O S O Z I A L E B E R AT U N G S T E L L E Psychosoziale Beratungsstelle ße Leimbach stra RE ee 19 Erzberger All 62 Jakob-Wolfarth-Straße L2895 Leimbacher Straße e raß Bahnhofst RE e Werrastraß Zu Fuß oder mit dem Auto Vom Bahnhof kommend nach links wenden und vor dem Goethe-Park-Center rechterhand die RudolfBreitscheid-Straße hinauf, die in die Andreasstraße mündet. Dieser bis zum Kreisverkehr folgen. Direkt am Kreisverkehr befindet sich der Eingang des „Salzunger Medienzentrums“. Im Foyer über die rechte Treppe ins erste Obergeschoss. Links führt die Tür in die Beratungsstelle. Parkmöglichkeiten gibt es an der Kreuzung Andreasstraße/Leimbacher Straße. Die Beratungsstelle befindet sich im „Salzunger Medienzentrum“ (altes Landratsamt) in der Andreasstraße 11. So finden Sie uns La e ra ß St er ng en fe ld Andreasstraße ße Stra Sandweg rner hien Sop Kalt enbo Rudolf-Breitscheid-St. DEM LEBEN ZULIEBE www.immanuel.de Eine Einrichtung der Immanuel Diakonie. Träger: Christliche Wohnstätten Schmalkalden GmbH Tel. (0 36 95) 60 30 53 Fax (0 36 95) 62 17 81 psbs.slz@cws-schmalkalden.de www.cws-schmalkalden.de . Psychosoziale Beratungsstelle Bad Salzungen für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen sowie deren Angehörige Andreasstraße 11 36433 Bad Salzungen Für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen sowie deren Angehörige P S Y C H O S O Z I A L E B E R AT U N G S S T E L L E BAD SALZUNGEN Bei uns kann jeder Jugendliche oder Erwachsene, der Probleme hat im Umgang mit Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen und jeder, der ein auffälliges Spielverhalten oder ein gestörtes Essverhalten an sich selbst beobachtet, seine Situation und persönliche Notlage schildern. Auch mit Angehörigen und Informationssuchenden sprechen wir gerne. Jedes Gespräch führen wir vorurteilsfrei und offen. Gemeinsam suchen wir nach neuen Wegen und helfen, diese zu gehen. Als Beratungsstelle sind wir mit anderen Beratungsdiensten und Therapieeinrichtungen vernetzt. Unsere Einrichtung Wir möchten Sie unterstützen, damit Sie Zugang zu Ihren Ressourcen erhalten und diese nutzen und erweitern können. Wir wünschen uns, dass Sie als Betroffene und Angehörige Ihr Leben in der Gesellschaft meistern und so eigenständig wie möglich führen können, trotz der Beeinträchtigungen durch die Krankheit. Weite. Perspektive. Luft zum Atmen. Ambulante Nachsorgebehandlungen ▪ ▪ ▪ ▪ Präventionsveranstaltungen Vorbereitung auf Medizinisch-Psychologische Untersuchung (kostenpflichtig) Unterstützung bei Behördenangelegenheiten Vermittlungen an medizinische und andere sozial therapeutische Einrichtungen sowie Therapieeinrichtungen Gruppengespräche ▪ ▪ Beratung in Einzelgesprächen ▪ Was wir anbieten Montag von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr Dienstag von 13.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 19.00 Uhr. Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ Unsere Öffnungszeiten Sie erreichen uns in der Beratungsstelle täglich. Damit Sie nicht unnötig und lange warten müssen, bitten wir Sie, vormittags über unsere Sekretärin Evelyn Heuß Termine zu vereinbaren - unter der Telefonnummer (0 36 95) 60 30 53. Bitte beachten Sie, dass Dienstagvormittags keine Termine vereinbart werden können. Wir sind für Sie da Die Christlichen Wohnstätten Schmalkalden sind eine diakonische Einrichtung der Immanuel Diakonie, die an 13 Standorten in Thüringen und Hessen professionelle Hilfe in den Bereichen Alten-, Behinderten- und Suchtkrankenhilfe anbietet. Rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in 20 Einrichtungen engagiert. Wer wir sind Präventionsprojekte/- maßnahmen an den Schulen des südlichen Wartburgkreises Inhalt: • Seminare • Workshops • Vorträge • Fachtag/ Projekttag/Aktionswoche • Unterstützung des Nichtraucherwettbewerbes „Be smart – don’ t start“ • Elternabende Art/ Dauer: • individuell festlegbar Ziel: • Alternative Erlebnisform • Früherkennung/-intervention • Normbildung • Informationsvermittlung • Bildung kritischer Einstellungen • Kompetenzförderung Zielgruppe: • 6 bis18-jährige Schüler Organisatorisches: • Individuelle Terminabsprache Multiplikatorenschulung Inhalt: • Workshops/ Seminare • Information/ Beratung • Fortbildung • Schulung Art/ Dauer: • individuell festlegbar Ziel: Vermittlung von: • Früherkennungsmöglichkeiten • Interventionstechniken • Information über Abhängigkeitserkrankungen und das Hilfesystem • Kompetenzförderung im Umgang mit Konsumierenden Zielgruppe: • Schüler im Rahmen einer Seminarfacharbeit • Sozialarbeiter in Sozialräumen der Region • Beratungslehrer u. a. • Schülersprecher • Betreuer Vorbereitung auf MPU für drogenauffällige Kraftfahrer Inhalt: • Erstgespräch • Sozialanamnese • Suchtanamnese • Drogengefährdung • Ursachen und Folgen • Missbrauch und Suchtentwicklung • Wirkungsweise von Drogen • Motive und Konsumgewohnheiten • Rückfallvermeidung/ Zielsetzung • MPU- check- up Art/ Dauer: • 10 Themen umfassend/ Einzelgespräche/ Terminsetzung individuell Ziel: • Selbstkritische Auseinandersetzung mit Delikt & mit Konsumverhalten • Einstellungsänderung & Verhaltensänderung • Bestehen der MPU > Besitz des Führerscheins Zielgruppe: • drogenauffällige Kraftfahrer Organisatorisches: • Individuelle Terminabsprache, kostenpflichtig Vorbereitung auf MPU alkoholauffälliger Kraftfahrer Inhalt: • Überblick Kurs • Deliktschilderung • Ursachen/ Folgen • Theoretischer Hintergrund der Erkrankung • Alkoholmengenberechnung • Wirkung/ Selbstreflektion • Trinkmotive und Gewohnheiten • Gefährdung/ IST-Stand • Rückfallmeldung • MPU - Check-up Art/ Dauer: • 10 Themen umfassend/ Einzelgespräche/ Terminsetzung individuell Ziel: • Selbstkritische Auseinandersetzung mit Delikt & mit Konsumverhalten • Einstellungsänderung & Verhaltensänderung • Bestehen der MPU > Besitz des Führerscheins Zielgruppe: • alkoholauffällige Kraftfahrer Organisatorisches: • individuelle Terminabsprache, kostenpflichtig Kreissportbund Eisenach e. V. Vorsitzender Volker Schrader Sportpark 1 99817 Eisenach Tel.: 03691 203091 E-Mail: ksb-eisenach@t-online.de Internet: http://www.ksb.eisenachonline.de weitere Ansprechpartner: Jugendarbeit im Sport Jennifer Steffan Tel.: 03691 785179 Der Kreissportbund Eisenach e. V. führt das Projekt „Jugendarbeit im Sport“ als mobiler Dienst für Kinder und Jugendliche, Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen im nördlichen Wartburgkreis durch. Mit dem Projekt soll für die Kinder und Jugendlichen im Zuständigkeitsbereich des freien Trägers ein Präventivangebot im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der außerschulischen Jugendbildung realisiert werden. Aufgabenschwerpunkte: • Jugendbildung • Jugendarbeit in Spiel, Sport und Geselligkeit • Jugenderholung • Jugendberatung • Schuljugendarbeit. Bewegungsförderung in Kindertagesstätten, Grund- und Regelschulen Inhalt: • Bewegungserziehung und - Förderung • Kennenlernen und Ausprobieren neuer Bewegungsformen Ziel: • Durch Bewegung und Spiel Körper und Selbstbewusstsein stärken, Entwicklung von Koordination, Kraft, Ausdauer, Gleichgewicht Art/ Dauer: • regelmäßige Veranstaltungen in Kindertagesstätten • bei Bedarf Zielgruppe: • Kindertagesstätten, Grund- und Regelschulen Organisatorisches: • Regelmäßige Veranstaltungen oder bei Bedarf • Kooperationsvereinbarung mit der Einrichtung Kosten: keine Fortbildungsangebote für Multiplikatoren, Sportinteressierte, Übungsleiter im Kinder- und Jugendsport Inhalt: • Kennenlernen neuer Bewegungsformen • Anregungen und Informationen zur sportlichen Arbeit mit Kindern , um die sportliche Praxis in Kita und Vereinen abwechslungsreicher zu gestalten Ziel: • Bewegungsmangel entgegen wirken • Bewegungsformen zur Entwicklung von Koordination, Kraft, Ausdauer und Gleichgewicht Zielgruppe: • Erzieher, Lehrer, Übungsleiter, Eltern, Interessierte Organisatorisches: • Anmeldung und Information beim Träger Kosten: • Individuell, je nach Angebot Ferienfreizeit in den Sommerferien Inhalt: • Sommerfreizeiten für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 13 Jahren Ziel: • Spaß und Förderung von Bewegung in der Natur • Lernen von Toleranz im Umgang mit anderen Menschen Zielgruppe: • Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 13 Jahren Organisatorisches: • Anmeldung beim Träger • Ausschreibung im Internet/ Tagespresse/ Katalog • Finanzielle Unterstützung sozial schwacher Teilnehmer (auf Antrag) durch den Wartburgkreis Kosten: • Unterschiedlich, je nach Angebot Kreissportbund Bad Salzungen e. V. Vorsitzender Gerd Darr Am Stadion 19 Postfach 1225 36422 Bad Salzungen Tel.: 03695 622179 E-Mail: info@kreissportbund-basa.de Internet: www.kreissportbund-basa.de weitere Ansprechpartner: Jugendarbeit im Sport Doreen Schrumpf Hans-Joachim Lemke Ferienfreizeiten Andreas Bertram Tel.: 03695 622179 Elvira Förster Tel.: 03695 851388 Der Kreissportbund Bad Salzungen e. V. führt das Projekt „Jugendarbeit im Sport“ als mobiler Dienst für Kinder und Jugendliche, Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen im südlichen Wartburgkreis durch. Mit dem Projekt soll für die Kinder und Jugendlichen im Zuständigkeitsbereich ein Präventivangebot im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der außerschulischen Jugendbildung realisiert werden. Aufgabenschwerpunkte: • Koordinierung, Vernetzung und Durchführung von Jugendarbeitsangeboten und Maßnahmen im Bereich des Sports in den Stützpunkten: 1. Steinbach 2. Dermbach 3. Kaltennordheim 4. Moorgrund 5. Bad Salzungen 3 x Angebote in Kindertagesstätten 6. Bad Salzungen 2 x Angebote in Grundschulen 7. Urnshausen 8. Diedorf 9. Oechsen • Koordinierung und Betreuung der Einsätze mit dem Spielmobil und der Hüpfburg in Kindertagesstätten, Schulen, Vereinen, Kommunen, Jugendhäusern und weiteren Institutionen im Zuständigkeitsbereich • Jugendbildungsarbeit im Bereich der sportlichen Jugendbildung Arbeit mit besonderen Zielgruppen, u. a. Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, arbeitslose Jugendliche, sozial schwache Kinder und Jugendliche Gewinnung, Förderung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern in der Jugend- und Sportarbeit Ferienfreizeiten in den Sommerferien Inhalt: • Sommerferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche des Wartburgkreises im Alter von 8- 16 Jahren Ziel: • Gestaltung erlebnisreicher und interessanter Ferientage • Förderung von Verantwortungs- und Gemeinschaftsgefühl, Kreativität, Gesundheit, Naturbewusstsein, Lernen von Toleranz im Umgang mit anderen Menschen • Kennen lernen von Traditionen, Brauchtum und Geschichte unseres Landes • Begegnung mit Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Kulturen Zielgruppe: • Kinder und Jugendliche des Wartburgkreises im Alter von 8 – 16 Jahren Organisatorisches: • Ausschreibungen der Ferienfreizeiten in einem Katalog, im Internet und der Tagespresse • Antragstellung beim Träger • Finanzielle Unterstützung sozial schwacher Teilnehmer (auf Antrag) durch den Wartburgkreis ´ Verkehrswacht Wartburgkreis e. V. Vorsitzender Jürgen Lipprandt Georgenstraße 52 99817 Eisenach Tel.: 03691 203414 Internet: www.verkehrswacht-wak.de E-Mail: verkehrswacht-wak@t-online.de weitere Ansprechpartner: Ina Schneider Der Verkehrswacht Wartburgkreis e. V. führt das Projekt „Verkehrserziehung für junge Menschen“ als mobiler Dienst für junge Menschen, Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen im nördlichen Wartburgkreis durch. Mit dem Projekt soll für junge Menschen im Zuständigkeitsbereich ein Präventivangebot im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der außerschulischen Jugendbildung realisiert werden. Aufgabenschwerpunkte: • Jugendberatung nach § 11 SGB VIII • Präventivangebote im Rahmen der Primärprävention zur Verkehrserziehung in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen und für Vereine • Fortbildung von Jugendbetreuer/-innen und Erzieherinnen auf dem Gebiet der Verkehrserziehung • Verkehrsunterricht für straffällig gewordene Jugendliche im Rahmen der Jugendgerichtshilfe. Primärer Gesundheitsschutz- Unfallverhütung Inhalt: • Im Schonraum werden den Kindern Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit dem Fahrrad vermittelt • Die Kinder erlernen sicherheitsrelevantes Fahrradfahren und ihre motorischen und sensorischen Fähigkeiten werden geschult. Ziel: • sicheres Beherrschen des Radfahrens • Lust an Bewegung Zielgruppe: • Alle 3. Klassenstufen der Grundschulen der Stadt Eisenach und des Altkreises Organisatorisches: • Durchführung nur in Turnhallen • Turnschuhe und Fahrradhelm mitbringen Kosten: • keine Bewegungserziehung- Mobilitätserziehung- Unfallverhütung Inhalt: • Im Schonraum werden den Kindern Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit dem Roller vermittelt o es dient dazu, motorische Defizite abzubauen, o regt die Erlebnisfähigkeit an, o unterstützt den Aufbau eines positiven Selbstbildes, o fördert das soziale Lernen, o ist die Voraussetzung einer gesunden körperlichen Entwicklung Ziel: • differenziertere Wahrnehmungen • Lust an Bewegung Zielgruppe: • Alle 1. Klassenstufen der Grundschulen der Stadt Eisenach und des Altkreises Organisatorisches: • Durchführung nur in Turnhallen • Turnschuhe und Fahrradhelm mitbringen Kosten: • keine Primärer Gesundheitsschutz- „ Alkohol“ Inhalt: • Dieses Projekt sensibilisiert die Jugendlichen zum Thema „Alkohol“, es zeigt die Nebenwirkungen und Gefahren im Umgang mit Alkohol. Ziel: • junge Menschen für die Gefahren durch Alkohol im Straßenverkehr zu sensibilisieren und zur Unfallverhütung beizutragen. Zielgruppe: • alle 8. Klassen der Regelschulen der Stadt Eisenach und des Altkreises Teilnehmerstärke: • jeweils eine Schulklasse Organisatorisches: • DVD Player • Fernseher Verkehrswacht Werra/Rhön e. V. Vorsitzender Bernd Ehmer Andreasstraße 11 36433 Bad Salzungen Tel.: 03695 606210 E-Mail: verkehrswacht-werra-rhoen@t-online.de weitere Ansprechpartner: Ina Mäurer Mobilfunk: 0174 4806312 Der Verkehrswacht Werra/Rhön e. V. führt das Projekt „Verkehrserziehung für junge Menschen“ als mobiler Dienst für junge Menschen, Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen im südlichen Wartburgkreis durch. Mit dem Projekt soll für junge Menschen im Zuständigkeitsbereich ein Präventivangebot im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der außerschulischen Jugendbildung realisiert werden. Aufgabenschwerpunkte: • Jugendberatung nach § 11 SGB VIII • Präventivangebote im Rahmen der Primärprävention zur Verkehrserziehung • in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen und für Vereine • Fortbildung von Jugendbetreuer/-innen und Erzieherinnen auf dem Gebiet der • Verkehrserziehung • Verkehrsunterricht für straffällig gewordene Jugendliche im Rahmen der • Jugendgerichtshilfe. Fit für den Straßenverkehr Inhalt: • Bewegungsförderung mit verschiedenen Bausteinen aus dem Bewegungsparcours Ziel: • Förderung einer aktiven Bewegung zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr Zielgruppe: • Vorschulkinder und Grundschulbereich Organisatorisches: • vorhandene Räumlichkeiten für den Aufbau des Parcours Kosten: • keine Bewegungserziehung im Kindergarten Inhalt: • Im Gruppenraum werden gemeinsam Fertigkeiten anhand verschiedener Spiele aus der Move ´it- Box getestet. • es dient dazu, motorische Defizite abzubauen, • regt die Erlebnisfähigkeit an, • unterstützt den Aufbau eines positiven Selbstbildes, • fördert das soziale Lernen, • ist die Voraussetzung einer gesunden körperlichen Entwicklung Ziel: • Bewegungssicherheit fördern, • differenziertere Wahrnehmungen schulen, • Lust an Bewegung Zielgruppe: • Kindertagesstätten im Altkreises Bad Salzungen Rauschbrillenparcours Inhalt: • Darstellen der Wirkung von Alkoholkonsum anhand der Rauschbrille • Übungen mit verschiedenen Rauschbrillen: 1. Übung mit und ohne Rauschbrille 2. Aufklärung von Drogen- und Alkoholkonsum Art/ Dauer: • ca. 60 Minuten Ziel: • Suchtprävention • Fahren ohne Alkohol- und Drogenkonsum Zielgruppe: • Schulen- und Jugendeinrichtungen Organisatorisches: • Terminabstimmung erforderlich Kosten: • keine Fahrradsinntrainer Inhalt: • Simulation von Verkehrsszenen am einem Fahrradsimulator Ziel: • Einflußnahme auf das Verhalten als Radfahrer im Straßenverkehr, • Erkennen von Gefahren und Schulung des Reaktionsvermögens Zielgruppe: • Schulen und Jugendeinrichtungen Organisatorisches: • vorhandene Räumlichkeiten für den Aufbau des Fahrradsinntrainers Kosten: • keine Reaktionstestgerät Inhalt: • Zusammenhänge von Reaktionszeit und Reaktionsweg im Zusammenhang mit dem Anhalteweg darstellen und verdeutlichen Ziel: • Einflußnahme auf das Verhalten im Straßenverkehr und Schulung des Reaktionsvermögens Zielgruppe: • Schulen und Jugendeinrichtungen Organisatorisches: • vorhandene Räumlichkeiten für den Aufbau des Reaktionstestgerätes Kosten: • keine Internationaler Bund – IB Mitte gGmbH Jugendmigrationsdienst Wartburgkreis Annett Luther-Schmidt Strasse der Einheit 43 36433 Bad Salzungen Telefon/ Fax: 03695 60 24 38 E-Mail: Annett.Luther-Schmidt@internationaler-bund.de Internet: http://internationalerbund.de/index.php?id=614&city=Bad+Salzungen&l=1&ptype=p_d&pID=6828 oder http://www.jmd-portal.de/_template.php?1=1&search=single&action=map&mitID=385 Der Jugendmigrationsdienst (JMD) Wartburgkreis ist ein wichtiger Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit im Wartburgkreis. Die Beratungsstelle befindet sich in Bad Salzungen, im Stadtteil Allendorf, auf der „101“. Der Jugendmigrationsdienst hilft bei persönlichen Problemen und Krisen bei Fragen zu Schule, Studium, Ausbildung und Beruf bei der Anerkennung von Zeugnissen/ Ausbildungen beim Übergang von der Schule in den Beruf bei der Suche nach Freizeitangeboten und Vereinen Wie bieten an: Deutsch lernen und Hilfe bei Hausaufgaben Erstellen von Bewerbungsmappen/ Anschreiben und Lebenslauf kleinere Exkursionen in die Umgebung Außerdem: Beratung und Hilfe bei Anträgen auch für Eltern, Begleitung zu Behörden Vermittlung in weitere soziale Einrichtungen und Beratungsstellen Projekt „Redaktionsteam“ – vorstellen junger Migranten aus dem Wartburgkreis/ Kooperation mit der Südthüringer Zeitung Niedrigschwellige Projekte zur Interkulturellen Öffnung mit Schulen/ Jugendclubs Wir arbeiten mit: im Netzwerk für Ausländer und Aussiedler des Wartburgkreises und beim LAP-Lokalen Aktionsplan Wartburgkreis JMD stellt sich vor Seite 1 von 1 Erstellt am: 17.12.2013 Erstellt von: Annett Luther-Schmidt Regionalisierte Jugendarbeit im Wartburgkreis Mit der offenen Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit sollen den Kindern und Jugendlichen der Planungsregionen Angebote der sinnvollen Freizeitgestaltung und der außerschulischen Jugendbildung vorgehalten werden. Im Zusammenwirken mit dem öffentlichen und den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe soll die offene Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit in das Gesamtkonzept der Primärprävention im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Wartburgkreis eingebracht werden und diesen Prozess aktiv mit gestalten. Zu den Aufgabenschwerpunkten zählen: Offene Arbeit in und außerhalb von Einrichtungen der Jugendarbeit Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII • • • • • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit Ferienangebote zur Kinder- und Jugenderholung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Jugendberatung Förderung der gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Jugendbildung • Unterstützung beim Abbau von Benachteiligungen durch niedrigschwellige Hilfe zur Verselbständigung Vermittlung von Einzelfallhilfen Sozialisationshilfen für besondere Zielgruppen nach § 13 SGB VIII • erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII • • Prävention im Bereich Drogen, Sucht, AIDS, Ernährung usw. Vermittlung von Hilfsangeboten von Spezialdiensten und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes bei Problemlagen schulbezogene Jugendarbeit • • • Kooperation von Jugendhilfe und Schule Zusammenarbeit zwischen dem Träger der schulbezogenen Jugendarbeit, der regionalisierten Jugendarbeit und dem Jugendamt Angebote nach § 11 SGB VIII Offener Treff Gruppenarbeit Kinder- und Jugendberatung schulbezogene Hilfen Konfliktbewältigung Zusammenarbeit/ Netzwerke • • • Aufbau eines Netzwerkes der Kinder- und Jugendarbeit bedarfsorientierte Zusammenarbeit mit allen Kooperations- und Netzwerkpartnern in der Planungsregion Elternarbeit Träger der regionalisierten Jugendarbeit: Planungsregion 1 Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Jens Hartmann Koordinator Klosterstraße 19 99831 Creuzburg Tel.: 036926 710926 Mobil: 0162 2755380 Fax: 036926 710922 E-Mail: jens.hartmann@johanniter.de Planungsregion 2 Arbeiterwohlfahrt Landesverband Thüringen e. V. Lars Böber Koordinator Fliederweg 10 99848 Wutha-Farnroda Tel.: 036921 93575 Mobil: 0176 76861964 Fax: 036921 93148 E-Mail: jugendarbeit.awo-wak@gmx.de Planungsregion 3 Caritasverband für die Regionen Fulda und Geisa e. V. Daniela Tischendorf Koordinatorin Schulstraße 28 36419 Geisa Tel.: 036967 5928813 Mobil: 0173 3558155 Fax: 036967 5928825 E-Mail: daniela.tischendorf@caritas-geisa.de Puppentheaterprojekt „Familie Sonnenschein“ Präventionsprojekt gegen Gewalt in der Familie Inhalt: Vor der Vorstellung werden die Kinder im Gespräch auf das Thema eingestimmt. Im Anschluss an die Inszenierung werden die einzelnen Szenen gemeinsam mit den Zuschauern reflektiert. Die Kinder werden dabei aufgefordert, ihre eigenen Erfahrungen einzubringen und Problemlösungen vorzuschlagen, um die Anwendung von Gewalt zu vermeiden. Art/ Dauer: • 2 Unterrichtseinheiten Zielgruppe: • Klassenstufe 2 – 4 Ziel: • Verbesserung der eigenen Reflexionsfähigkeit und Entwicklung von neuen Problemlösungsstrategien • Wissen über mögliche regionale Anlaufstellen Ansprechpartner: Caritasverband für die Region Fulda und Geisa e.V. Silke Grosch Mobil: 0151 15361228 E-Mail: silke.grosch@caritas-geisa.de Sabine Gerber Mobil: 0172 7882691 E-Mail: sabine.gerber@caritas-geisa.de Jugendbüro Hinter dem Schloss 1 36466 Dermbach Tel.: 036964 95089 Fax: 036964 83541 Ines Bäuml Mobil: 0174 9225168 Diana Weider Jugendbüro Heyligenstädtstraße 20 36404 Vacha Tel.: 036962 51756 Fax: 036962 53399 E-Mail: ines.baeuml@caritas-geisa.de Schulsozialarbeit im Wartburgkreis Sozialwerk des demokratischen Frauenbundes Landesverband Thüringen e. V. Vorsitzende Beate Albrecht Langenfelder Straße 8 36433 Bad Salzungen Tel.: 03695 8580421 Fax: 03695 8535862 E-Mail: SozialwerkdesdfbLV@t-online.de Internet: http://www.sozialwerk-thüringen.de Das Sozialwerk des demokratischen Frauenbundes Landesverband Thüringen e. V. führt die Schulsozialarbeit an den beiden Standorten „Staatliches Berufsbildungszentrum und Medizinische Fachschule“ Bad Salzungen“ sowie Staatliche Regelschule „Werratal“ Bad Salzungen durch. Mit der Schulsozialarbeit soll an den Standorten für die Schüler eine sozialpädagogische Betreuung/Begleitung und Freizeitgestaltung im außerschulischen Bereich sowie für Eltern, Lehrer und Schulleitung eine Beratungsmöglichkeit vorgehalten werden. Aufgabenschwerpunkte: • Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII • Jugendberufshilfe und Berufsvorbereitung nach § 13 SGB VIII • Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII. Staatliches Berufsbildungszentrum und Medizinische Fachschule Bad Salzungen Schulsozialarbeiterin Birgit Michail Lindigallee 1 36433 Bad Salzungen Telefon: 03695 692892 E-Mail: Sozialarbeit@sbbz-lindig.de Staatliche Regelschule „Werratal“ Bad Salzungen Schulsozialarbeiterin Gabriele Feudel Straße der Einheit 18 36433 Bad Salzungen Tel. & Fax: 03695 606243 E-Mail: jugendtreffbadsalzungen@yahoo.de Schulbezogene Jugendsozialarbeit im Wartburgkreis Wartburgkreis Landratsamt Wartburgkreis Jugendamt Koordinatorin Frances Hartung Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen Tel.: 03695 617104 Fax: 03695 617199 E-Mail: Frances.Hartung@wartburgkreis.de Internet: www.wartburgkreis.de Auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugensozialarbeit vom 27. Mai 2013“ wurden weitere Schulsozialarbeiter im Wartburgkreis eingestellt. Stellen in der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit nach Schulstandorten Schulstandort Ansprechpartner E-Mail Telefonnummer Koordination Frau Frances Hartung frances.hartung@wartburgkreis.de 0170 2193826 Regelschule Bad Liebenstein Frau Anne Stahl rs.bad_liebenstein.sozial@schulenwak.de 0170 2196800 Regelschule Tiefenort Frau Isabel Fallenstein rs.tiefenort.sozial@schulen-wak.de 0170 3639549 1. Stadtschule Bad Salzungen Frau Nancy Rudolph rs.basastadtschule.sozial@schulen-wak.de 0170 3657088 Regelschule Wutha-Farnroda Frau Annette Breitenstein rs.wutha-farnroda.sozial@schulenwak.de 0170 3657771 Regelschule Berka-Werra Frau Janine Stapel rs.berka-werra.sozial@schulen-wak.de 0170 3658075 Regelschule Unterbreizbach Frau Stefanie Niebel rs.unterbreizbach.sozial@schulenwak.de 0170 3658185 Regelschule Stadtlengsfeld Frau Beate Schneider rs.stadtlengsfeld.sozial@schulenwak.de 0170 3658772 Regelschule Mihla mit Schulstandort Creuzburg Herr Alexander Schmidt rs.mihla.sozial@schulen-wak.de 0170 3658819 Regelschule Marksuhl Herr Matthias Johne rs.marksuhl.sozial@schulen-wak.de 0170 3659230 Grundschule "Parkschule" Bad Salzungen Frau Annett Mai gs.basa-parkschule.sozial@schulenwak.de 0170 2188365 Linktipps, Materialien, Fachliteratur: • • www.wartburgkreis.de/fileadmin/redaktion/Soziales_und_Gesundheit/Amt_43/411IM_Praeventio nswegweiser_Wartburgregion.pdf http://www.wartburgkreis.de/bildung-jugend/kinder-jugend/jugendarbeit/news-regionalisiertejugendarbeit/ • • • • • • • • • • • • • • • • • www.jugendschutz-thueringen.de/menue-rechts/sorgentelefon.html www.jugendschutz-thueringen.de/materialien.html www.jugendschutzthueringen.de/materialien/viewmode/cattree/mode/w%25C3%25B6rterbuch_kinder_und_jugendschutz__25.html www.jugendschutzthueringen.de/materialien/viewmode/cattree/mode/jugendschutz_in_ferienl%25C3%25A4ndern_ _29.html www.jugendschutzthueringen.de/materialien/viewmode/cattree/mode/jugendmedienschutz__27.html www.jugendschutz-thueringen.de/fachbibliothek.html www.tlm.de/tlm www.landesfilmdienst-thueringen.de www.thillm.de www.kindermedienzentrum.de www.junge-medien-th.de www.thueringer-suchtpraevention.info www.tls-suchthilfe-thueringen.de www.gluecksspielsucht-thueringen.de www.erfurter-netcode.de www.vzth.de www.opferhilfe-thueringen.de www.jugendrechtshaus-erfurt.de www.radio-frei.de www.tlm-funkwerk.de www.radio-okj.de www.tlm-okgera.de • • • • • • • • • • • • • www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse.html?thema=thema-jugendschutz www.bag-jugendschutz.de www.bundespruefstelle.de www.jugendschutzaktiv.de www.jugendschutz.net www.bzga.de www.sit-online.org www.fsk-online.de www.usk.de www.fsf.de www.fsm.de www.goldenerspatz.de www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Home/home_node.html • • • • • • • • • • • www.schau-hin.info www.gdeegener.de/Linkadressen.htm www.taschengeldgangster.de www.gluecksspielsucht.info www.fragfinn.de www.klicksafe.de www.kinderserver-info.de www.surfen-ohne-risiko.net www.chatten-ohne-risiko.net www.blindekuh.de www.niceguysengine.de • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • www.irights.info www.netzcheckers.net www.internet-abc.de www.mediaculture-online.de www.eltern-ans-netz.com www.mobbing.seitenstark.de www.jugendinfo.de/pass-auf-dich-auf www.checked4you.de www.dasding.de www.fluter.de www.handysektor.de www.medienpaedagogik-praxis.de www.internauten.de www.tivi.de www.kika.de www.seitenstark.de www.hanisauland.de www.helles-koepfchen.de www.kindercampus.de www.nachrichtenfuerkinder.de www.wasistwas.de www.flimmo.de www.ein-netz-fuer-kinder.de www.ifak-kindermedien.de www.kinderseiten.net www.zappen-klicken-surfen.de www.drugcom.de www.trau-dich.de