Landratsamt Schwandorf Redaktion - Markt Wernberg
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Landratsamt Schwandorf Redaktion - Markt Wernberg
Herausgeber: Landratsamt Schwandorf Redaktion: Kreisjugendamt - Familienkompetenzzentrum – Wackersdorfer Str.80 92421 Schwandorf Stand: Juni 2003 Einige der angegebenen Adressen, Telefonnummern, Öffnungszeiten und Einkommensgrenzen werden sich im Laufe der Zeit ändern. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise in der Tagespresse. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Internetseite: www. landkreis-schwandorf.de INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Familiengründung: Schwangerschaft und Geburt 7 1.1 Schwangerschaftsberatung 1.1.1 Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatung Donum Vitae Schwangerenberatung im Gesundheitsamt 1.1.2 Schwangerschaftsberatung der Caritas 7 7 8 9 10 1.2 1.2.1 1.2.2 1.2.3 Rund um die Geburt Hebammen im Landkreis Schwandorf Forum für Schwangerschaft und Geburt Ernährungsberatung: Produktberatung ohne Verkaufsinteresse 11 11 13 Gesetzliche Regelungen Mutterschutz Das Recht auf Namensgebung Elternzeit/Erziehungsurlaub 15 15 16 16 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 Finanzielle Hilfen 1.4.1 Landesstiftung "Mutter und Kind" 1.4.2 Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld 1.4 2 Babyjahre:Familien mit Kindern bis drei Jahre 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 2.1.4 2.1.5 2.1.6 Gesetzliche Regelung Elterliche Sorge Vaterschaft Umgangsrecht Beistandschaft durch das Jugendamt Unterhalt für Mutter und Kind Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge 1 14 17 17 18 20 20 20 20 21 21 22 23 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 Finanzielle Hilfen Kindergeld Erziehungsgeld Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten 24 24 24 26 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 Unterstützung/Austausch/Initiativen Tausend und keine Nacht :Schreibabyprojekt Eltern-Kind-Gruppen Alleinerziehende 26 26 27 28 2.4 Kinderbetreuung 2.4.1 Tagesmütter 2.4.2 Kinderkrippen Kinderkrippe in Schwandorf Krabbelstube in Burglengenfeld 2.4.3 Spielstuben 2.4.4 Au-pair-Hilfen 28 29 31 31 32 33 35 3 Familien mit Kindern von 3 bis 6 Jahren 36 3.1 3.2 3.3 3.4 Kindergärten im Landkreis Schwandorf Frühförderung Schulvorbereitende Einrichtungen Erziehung aber wie? Guter Rat ist nicht teuer 36 43 45 46 4 Familien mit Schulkindern 48 4.1 4.2 4.3 Schulberatung und Schulpsychologen Mittagsbetreuung an Schulen Schulhorte 48 49 50 5 Jugendliche 51 5.1 5.2 5.3 Jugendverbände Notrufnummern für Kinder und Jugendliche Jugendschutzbestimmungen 51 53 54 6 Angebote für Aussiedler und ausländische Familien 56 2 6.1 6.2 Angebote für Aussiedlerfamilien Hilfen für ausländische Familien 56 57 7 Probleme und Notlagen 58 7.1 Erziehungsprobleme und Schwierigkeiten im familiären Zusammenleben 7.1.1 Erziehungsberatung 7.1.2 Katholische Ehe- Familien- und Lebensberatung 7.1.3 Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes 58 58 61 63 7.2 7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.2.4 7.2.5 7.2.6 65 65 65 67 67 69 70 Krankheit in der Familie Freistellung der Eltern vom Arbeitsplatz Kinderbetreuung und Fortführung des Haushalts Krankenhaussozialdienste Kuren für Eltern und Kinder Staatliche Förderung der Familienerholung Selbsthilfegruppen 7.3 Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Angehörigen 7.3.1 Frühförderung für sinnesbehinderte Kinder 7.3.2 Beratungsstellen für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung Caritasverband Lebenshilfe 7.3.3 Verhinderungspflege 72 72 73 73 7.4 7.4.1 7.4.2 7.4.3 7.4.4 Seelisch erkrankte Menschen Beratungsstelle für psychische Gesundheit Tageszentrum für psychisch kranke Menschen Regensburger Kinderzentrum St. Martin Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 74 74 75 76 76 7.5 Suchterkrankung 77 3 71 71 7.6 7.6.1 7.6.2 7.6.3 Gewalt in der Familie Frauenhaus im Landkreis Schwandorf Gewalt in nichtdeutschen Familien Sexueller Missbrauch 78 79 80 80 7.7 7.7.1 7.7.2 7.7.3 7.7.4 7.7.5 Persönliche Notlagen Hilfe bei Selbstmordgefahr Mosesprojekte Babyklappen und anonyme Geburt Pflegefamilien Adoptionsvermittlung 81 81 82 83 83 84 7.8 7.8.1 7.8.2 7.8.3 7.8.4 Wirtschaftliche Notlagen Schuldnerberatung Rechtsberatung und Prozesskostenhilfe Befreiung von Rezept- und GEZ-Gebühren SAD-Pass 85 85 86 87 87 8 Bildungsangebote für Eltern 88 8.1 8.2 8.3 Elternkurse Volkshochschulen/Volksbildungswerke Kirchliche Bildungswerke Katholisches Bildungswerk Frauenbund 88 88 89 89 89 9 Weitere wichtige Adressen im Landkreis Schwandorf 89 9.1 9.2 Kommunale Gleichstellungsstelle Fachstelle für Senioren 89 90 4 Symbole: bedeutet: Information über den gesetzlichen Rahmen bedeutet: Informationen für Alleinerziehende € bedeutet Informationen zu finanziellen Hilfen 5 Zum Geleit: Die Familie genießt den besonderen Schutz des Staates. So sagen es Grundgesetz und Bayerische Verfassung in seltener Deutlichkeit. Diesen Buchstaben des Gesetzes mit Leben zu erfüllen, bedeutet eine tägliche Herausforderung. Eine Herausforderung, der sich das Landratsamt Schwandorf als wichtigste Anlaufstelle für Familien täglich und gerne stellt. Von der Schwangerenberatung bis zur Seniorenfachstelle reichen unsere Angebote. Wer zu uns kommt, wird nicht als Bittsteller behandelt, sondern als Partner, der sein gutes Recht verlangt und auch erhält. Doch so vielfältig die Fragen und Probleme sind, mit denen Menschen zu uns kommen, so verschieden und zahlreich sind auch die Angebote, die es für Familien gibt. Vielen Hilfesuchenden war dies zu unübersichtlich, die Hemmschwelle war zu hoch. Deshalb bemüht sich das Landratsamt Schwandorf um „Hilfe aus einer Hand“. Ein wichtiger Schritt zu dieser Klarheit und Übersichtlichkeit der Hilfen ist diese neue Broschüre, die Sie in Händen halten. Dass es kein Angebot auf einen Blick geworden ist, sondern ein Heft mit fast 100 Seiten, erfüllt uns mit Stolz. Denn jede einzelne Seite beweist, dass im Landkreis Schwandorf ein breites Angebot von amtlichen und ehrenamtlichen Angeboten für unsere Familien besteht. Wer sich in unserem Landkreis für Kinder entscheidet, steht in keiner Lebenslage allein. Das ist die zentrale Botschaft dieser Seiten. Die Gliederung nach Lebensalter und Lebenslagen erleichtert die Suche. Allen, die zum Gelingen beigetragen haben, gilt für diese Arbeit mein herzlicher Dank. Doch so umfangreich die Broschüre ist, vollständig kann und will sie nicht sein. Deshalb lade ich alle Leserinnen und Leser ein, Änderungen, Ergänzungen und Verbesserungen an uns weiterzugeben. Vor allem aber soll die Broschüre auf keinen Fall das persönliche Gespräch ersetzen. Sie halten einen Wegweiser in Händen, der Ihnen den Weg zu kompetenten und hilfsbereiten Experten erleichtert. In diesem Sinne wünsche ich allen Leserinnen und Lesern eine nutzbringende Lektüre und den Familien im Landkreis Schwandorf einen guten Weg in eine glückliche Zukunft. Volker Liedtke Landrat 6 1 Familiengründung: Schwangerschaft und Geburt 1.1 Schwangerschaftsberatung Ein Kind zu bekommen, ist etwas Phantastisches. Das „Wunder des Lebens“ lässt sich bereits während der Schwangerschaft hautnah spüren und nur wenige Ereignisse verändern den Alltag und die Lebensplanung so grundlegend wie Familiennachwuchs. „Andere Umstände“ können aber auch Unsicherheiten, viele Fragen, Probleme und Befürchtungen mit sich bringen: Sind wir – bin ich - der Verantwortung ausreichend gewachsen? Wie wird sich unsere Beziehung durch ein Kind verändern? Bin ich in der Lage alleine ein Kind groß zu ziehen? Wo kann ich Unterstützung erhalten und wie sieht diese aus? Über alle Fragen und Probleme, die sich aufgrund einer Schwangerschaft ergeben, können Sie in den Schwangerschaftsberatungsstellen sprechen, sich informieren und Rat einholen. 1.1.1 Staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen „Staatlich anerkannt“ bedeutet hier, dass die Beratung für alle Themen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, von Familienplanung über finanzielle Hilfen für Mütter und Familien bis hin zu Ehe- und Partnerproblemen zuständig ist und einen Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB ausstellt. Angebote der Schwangerschaftsberatungsstellen: Beratung bei allen Fragen zur Schwangerschaft, bei gewollten und ungewollten Schwangerschaften und allen Problemen, die sich daraus ergeben 7 • • • • • • • Beratung bei Familien-, Ehe- und Partnerproblemen, bei Fragen zur Familienplanung, Verhütung und Sexualaufklärung Information über gesetzliche Ansprüche und Leistungen Information über die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ und Vermittlung von finanziellen Hilfen der Stiftung. ! Der Antrag muß vor der Geburt gestellt werden! (Mehr dazu: siehe auch S.17) Unterstützung bei Behördenkontakten und Hilfestellung bei Wohnungssuche Informationen über Adoption , Pflegestellen, Einrichtungen für Mutter und Kind Längerfristige Begleitung und Beratung auch nach der Geburt Gespräche nach einem Schwangerschaftsabbruch Donum Vitae DONUM VITAE in Bayern e. V. Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Adolf-Kolping-Platz 1 92421 Schwandorf Tel: 09431/ 4 18 44 Rita Stadler-Probst, Ulrike Hierl Dipl.- Sozialpädagoginnen (FH) Sprechzeiten: Montag, Mittwoch u. Freitag: Dienstag: Donnerstag: und nach Vereinbarung 8.30 – 12.30 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr 14.00 – 19.00 Uhr Internetadresse: : www.donum-vitae-amberg.de e-mail: donum.vitae.schwandorf@t-online.de 8 DONUM VITAE in Bayern e.V. wurde gegründet von katholischen Bürgern und Bürgerinnen, die sich aus christlicher Verantwortung für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder einsetzen und Frauen in Schwangerschaftskonflikten helfen wollen. (Donum Vitae heißt übersetzt: Geschenk des Lebens) Die Beratung von Donum Vitae ist ergebnisoffen, auf Wunsch wird ein Beratungsnachweis ausgestellt. Sie werden unabhängig von Staatsangehörigkeit und Konfession - auf Wunsch auch anonym - beraten. Die Beratungsgespräche sind vertraulich und unterliegen der Verschwiegenheit. Kosten: Alle Beratungsgespräche sind für Sie kostenfrei. Neben ihrem Beratungsangebot, baut Donum Vitae z. Zt. Kursangebote auf; u. a.." Wohlfühltage für Schwangere", eine Selbsthilfegruppe für Frauen, die abgetrieben haben, für Mädchengruppe "Dem Geheimcode meines Körpers auf der Spur". Schwangerenberatung im Gesundheitsamt Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Landratsamt Schwandorf - GesundheitsamtWackersdorfer Straße 78 a 92421 Schwandorf Tel.: 09431 / 38 650 Margit Malzer Tel.: 09431 / 38 656 Gabrielle Beier, Dipl.-Sozialpädagoginnen (FH) Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag: 8 – 15:30 Uhr, Freitag: 8 –12 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung e-mail: malzer@landkreis-schwandorf.de beier@landkreis-schwandorf.de 9 Landratsamt Schwandorf / Gesundheitsamt Außenstelle Oberviechtach Bezirksamtstraße 7, Zimmer Nr. 28 92526 Oberviechtach Tel: 09671/ 91 84 42 Waltraud Tragl, Dipl.- Sozialpädagogin (FH) Sprechzeiten: Mo – Do: 8 – 15:30Uhr, Fr: 8 – 11:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist vertraulich, auf Wunsch auch anonym. Sie können gerne auch in Begleitung Ihres Partners oder einer anderen Vertrauensperson zur Beratung kommen; auch Hausbesuche sind möglich. Kosten: Alle Beratungsgespräche sind für Sie kostenfrei. 1.1.2 Schwangerschaftsberatung der Caritas Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Caritas-Sozialzentrum Ettmannsdorfer Str.19 –21 Tel: 09431/ 3 81 60 oder 92421 Schwandorf 0961/ 3 89 14 28 Frau Schindler, Dipl. Sozialpädagogin (FH) Sprechzeiten: Mittwoch: 9 –11 Uhr Vertraulichkeit und Verschwiegenheit der Beratung werden garantiert. Ein Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB kann nicht ausgestellt werden. Kosten: Die Beratungsgespräche sind für Sie kostenfrei. 10 1.2 Rund um die Geburt 1.2.1 Hebammen im Landkreis Schwandorf Jede Frau hat das Recht, während der Schwangerschaft, der Geburt und im Wochenbett die Hilfe und Unterstützung einer Hebamme in Anspruch zu nehmen. Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt jeder Versicherten Anspruch auf Hebammenhilfe in Form von Beratung und Schwangerschaftsvorsorge, Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, sowie psychosomatische Geburtsvorbereitung, Begleitung der Geburt und Betreuung von Mutter und Kind im Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit. Anschließend finden Sie die Telefonnummern der im Landkreis Schwandorf tätigen Hebammen, sowie das Belegkrankenhaus, in dem sie praktizieren. Krankenhaus Burglengenfeld: • Anja Dams, Tel.: 09471/ 20 03 50 • Hanna Hallafutdinov, Tel.: 09471/ 60 03 78 • Stefanie Hintermeier, Tel.: 09471/ 30 78 90 • Gunilla Lehman, Tel.: 09404/ 64 18 88 • Carola Quirin, Tel.: 09471/ 60 58 66 • Wiebke Wallach, Tel.:09471/ 30 63 14 11 Krankenhaus Nabburg: • Petra Fleischmann, Tel.: 09672/ 91 61 54 • Johanna Reichel, Tel.:09433/ 20 21 83 • Christine Wild, Tel.: 09431/ 3 75 75 • Angela Wittmann, Tel.: 09671/ 14 42 Krankenhaus Oberviechtach: • Sonja Böl, Tel.: 09671/ 9 14 25 • Petra Thighl, Tel.:09435/ 50 29 26 Krankenhaus Schwandorf: • Agnes Graf Tel.: 09431/ 55348 • Michaela Graf: Tel.: 09431/62603 • Gabrielle Karl: Tel: 09471/20580 • Gabrielle Schüler Tel.: 09471/2288 • Edeltraud Wipfler Tel.: 09431/2562 12 Die Hebammenkunst ist bis in die frühe Geschichte der Menschheit zurückzuführen und entwickelte sich aus der solidarischen Hilfe, die sich Frauen untereinander bei Schwangerschaften und Geburten leisteten. Viele Hebammen lassen Zusatzqualifikationen in unterschiedlichen Heilmethoden wie Akupunktur, Aromatherapie, Naturheilkunde, Homöopathie, Fußreflexzonenmassage usf. in ihre Arbeit mit einfließen, oder bieten Kurse für werdende Eltern an. Das Kursangebot erstreckt sich von Geburtsvorbereitung, Säuglingspflege und Rückbildungsgymnastik über Schwangerenschwimmen, -bauchtanz und Yoga bis hin zu Babymassagen. Auskunft über das aktuelle Kursangebot erhalten Sie über die Hebammen und zum Teil über die Programme der Volkshochschulen. Kosten: Für alles medizinisch Notwendige sowie die oben unter Hebammenhilfe aufgeführten Leistungen gilt Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die Kosten für Kurse richten sich jeweils nach Art, Umfang und Dauer des Kurses. 1.2.2 Forum für Schwangerschaft und Geburt Das Forum für Schwangerschaft und Geburt wurde von Schwandorfer Ärzten und Hebammen gegründet. Der erst Ende 2002 gegründete Verein hat sich als Ziel und Aufgabe gestellt, fachkundig und fundiert über Schwangerschaft, Geburt und Babybetreuung aufzuklären. Angebot: fortlaufende Informationsveranstaltungen im St. Barbara-Krankenhaus, Schwandorf. Informationen erhalten Sie über die Tageszeitungen und die Hebammen im Schwandorfer Krankenhaus. Kosten: Der Eintritt ist frei. 13 1.2.3 Ernährungsberatung: Produktinformation ohne Verkaufsinteresse Für schwangere Frauen und stillende Mütter stellt sich das Thema: „Wie ernähre ich mich?“ oft mit neuer besonderer Wichtigkeit. Vor allem Frauen, die bisher weniger Wert auf ihre Ernährung gelegt haben, wollen jetzt ‚alles richtig machen‘. Fachkundige Einzelberatung über gesunde Ernährung für Schwangere und Stillende, Babykost und Kleinkinderernährung gibt die: Staatliche Ernährungsberatung Regensburger Straße 51 92507 Nabburg Tel.:09433 / 896-342 (-340 und –341) Verena Ortner, Diplom-Ökotrophologin e-mail: verena.ortner@lwa-sdna.bayern.de Hier erhalten Sie Informationen zu gesundem Essen und Trinken auf der Grundlage neutraler, wissenschaftlicher Erkenntnisse. Neben Erstberatung bei Ernährungsfragen und -problemen bietet die staatliche Ernährungsberatung auch Vorträge und Seminare an, z.B. zur richtigen Ernährung im ersten Lebensjahr. Die staatliche Ernährungsberatung ist auch erste Anlaufstelle bei allen Fragen zu mehr Qualitätsbewusstsein bei der Lebensmittelauswahl. Veranstaltungshinweise finden Sie in der örtlichen Presse und im Internet (www.landkreis-schwandorf.de), unter 'Bildung und Veranstaltungen') Kosten: Beratungsgespräche sind für Sie kostenfrei. Für Kurse und Seminare wird ein Unkostenbeitrag erhoben. 14 1.3 Gesetzliche Regelungen 1.3.1 Mutterschutz Für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, gelten während der Schwangerschaft und nach der Geburt eine Reihe von Schutzbestimmungen. Diese sollen die werdende Mutter und ihr Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes schützen. Insbesonders gilt: • • • • • Sie dürfen während der Schwangerschaft keinen Arbeiten ausgesetzt werden, die gefährlich für das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind sind. Weitere Beschäftigungsverbote betreffen Fließband-, Akkord-, Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Ab dem sechsten Monat gilt ein generelles Beschäftigungsverbot für Tätigkeiten, die ein ständiges Stehen und Gehen bzw. ein ständiges Sitzen erfordern. Die letzten sechs Wochen vor dem berechneten Geburtstermin brauchen Sie als werdende Mutter nicht zu arbeiten. Für die ersten acht Wochen nach der Geburt besteht ein generelles Beschäftigungsverbot. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Schutzfrist auf 12 Wochen. Sobald Sie über Ihre Schwangerschaft Bescheid wissen, sollten Sie diese und den voraussichtlichen Geburtstermin Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt besitzen Sie Kündigungsschutz. Die örtliche Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen ist das Gewerbeaufsichtsamt Regensburg. 15 1.3.2 Und wie soll es heißen? - Das Recht auf Namensgebung Wenn Sie als Eltern die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, bestimmen beide Eltern den Geburtsnamen des Kindes durch die Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Standesbeamten. Sie haben die Wahl zwischen dem Namen der Mutter und dem Namen des Vaters. Bei nichtverheirateten Müttern, die die Alleinsorge für ihr Kind haben, erhält das Kind in der Regel den Namen der Mutter als Geburtsnamen. Nähere Auskünfte zum Namensrecht erhalten Sie beim Standesamt. 1.3.3 Elternzeit/Erziehungsurlaub Anspruch auf Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Elternzeit beträgt höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Jahr der Elternzeit über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Beide Eltern können die Elternzeit im gleichen Zeitraum in Anspruch nehmen oder sich abwechseln. Sie haben dann jeweils – in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer/innen - einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit im Rahmen von 15 bis 30 Wochenstunden. Während der gesamten Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit muss dem Arbeitgeber 8 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Nähere Informationen zum Thema Elternzeit bekommen Sie beim Amt für Versorgung und Familienförderung, Regensburg, Tel.: 0941 / 780 900. Außensprechstunde im Landratsamt Schwandorf: jeden 2. Montag im Monat, 13 – 15:30 Uhr, während dieser Zeit ist das Beratungsteam auch telefonisch unter 0175 / 724 76 55 erreichbar. 16 1.4 Finanzielle Hilfen 1.4.1 Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ € Die Stiftung "Hilfe für Mutter und Kind" bietet werdenden Müttern in finanziellen Notsituationen unbürokratische Hilfe an. Zweck der Stiftung ist es, durch finanzielle Unterstützung die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Voraussetzung ist, dass Hilfe durch andere Sozialleistungen (Sozialhilfe, Wohngeld, Unterhaltsvorschuss, usw.) nicht bzw. nicht rechtzeitig möglich ist oder nicht ausreicht. Die Unterstützung besteht z. B. aus Beihilfen für Umstandskleidung, Babyerstausstattung, Babymöbel, Haushaltsgegenstände wie Waschmaschine, Heizgerät, Teppich und andere Anschaffungen in Zusammenhang mit der Geburt des Kindes sowie der Weiterführung des Haushalts und der Betreuung des Kindes. Höhe und Umfang der Leistungen sind unterschiedlich und auf die individuelle Situation abgestimmt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Hilfen besteht nicht. ! Ein Antrag muss vor Geburt des Kindes gestellt werden ! Weitere Informationen und Anträge auf Mittel aus der Stiftung "Hilfe für Mutter und Kind" erhalten Sie bei allen Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. (siehe auch Seiten 7 - 11) 17 1.4.2 Mutterschaftsgeld – Entbindungsgeld € Berufstätige Frauen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, haben während der Mutterschutzfristen, also 6 Wochen vor und 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: 12 Wochen) nach der Geburt ihres Babys Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Krankenkasse zahlt bis zu 13 € pro Tag. Lag das tatsächliche Einkommen höher, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz bis zur Höhe des durchschnittlichen Nettolohns als Zuschuß zu zahlen. Mutterschaftsgeld wird nicht automatisch ausbezahlt, sondern muß bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Wenn Sie privat versichert oder geringfügig beschäftigt sind, können Sie beim Bundesversicherungsamt einen einmaligen Zuschuss von 210 € beantragen. Bundesversicherungsamt - Mutterschaftsgeldstelle Villemombler Str. 76 53 123 Bonn Tel.-Nr.: 0228 / 619-1888 Mo – Fr: 9 –12 Uhr Do auch 13 –15 Uhr Internet: www.bundesversicherungsamt.de Frauen, die als Familienmitglieder über ihren Mann in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sind, sowie Frauen, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind, wie z.B. Studentinnen, bekommen zwar kein Mutterschaftsgeld; ihnen stehen aber nach der Geburt des Babys 77 € Entbindungsgeld von der Krankenkasse zu. Sozialhilfeempfängerinnen haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag. Außerdem können Sie Beihilfe für Umstandskleidung und Babyausstattung beantragen. 18 Eure Kinder sind nicht Eure Kinder. Sie sind die Söhne und Töchter Der Sehnsucht des Lebens nach sich selbst. Sie kommen durch Euch, aber nicht von Euch; Und obgleich sie bei Euch sind gehören Sie Euch nicht. Ihr dürft ihnen Eure Liebe geben, Doch nicht Eure Gedanken, Denn sie haben ihre eigenen. Ihr dürft Ihren Körpern ein Heim geben, Aber nicht ihren Seelen. Denn ihre Seelen wohnen im Hause von Morgen, Das Ihr nicht besuchen könnt, nicht einmal in Euren Träumen. Ihr dürft Euch bemühen, wie sie zu sein, Aber sucht nicht, Sie Euch gleich zu machen. Denn das Leben läuft nicht rückwärts, Noch verweilt es im Gestern. Khalil Gibran (1883 -1931 ) 19 2 Babyjahre: Familien mit Kindern bis drei Jahre 2.1 Gesetzliche Regelungen 2.1.1 Elterliche Sorge Eltern haben die Pflicht und das Recht für das minderjährige Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst sowohl die Sorge für die Person des Kindes, genannt Personensorge, sowie die Sorge für das Vermögen des Kindes, genannt Vermögenssorge. Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Als volljährige, nicht verheiratete Mutter besitzen Sie grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge. Sie können aber auch mit dem Vater Ihres Kindes die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, wenn Sie sich beide darüber einig sind. Die hierfür erforderliche gemeinsame Sorgeerklärung können Sie bei einem Notar (kostenpflichtig) oder beim Kreisjugendamt (kostenfrei) beurkunden lassen. 2.1.2 Vaterschaft Eine besondere Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft ist wichtig für Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind: Mit einer verbindlich geklärten Vaterschaft sind auch wichtige rechtliche Wirkungen verbunden. Unterhaltsansprüche für Sie oder Ihr Kind, sowie z.B. Erbschafts-, Renten- oder Krankenversicherungsansprüche sind davon abhängig. Eine Anerkennungserklärung durch den Vater mit Zustimmung der Mutter kann auch schon vor der Geburt des Kindes erfolgen. Vaterschaftsanerkennungen können kostenfrei erfolgen beim Standesamt, beim Jugendamt und beim Amtsgericht sowie kostenpflichtig beim Notar. 20 2.1.3 Umgangsrecht Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern und beide Elternteile sind zum Umgang mit ihrem Kind nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet. „Umgang“ kann in Form von Besuchen, durch Briefe oder Telefonate aber auch durch gemeinsam verbrachte Zeit, auch Wochenenden oder Ferien erfolgen. Auch als allein sorgeberechtigte Mutter müssen Sie sich in der Regel mit dem Vater des Kindes einigen in welchem Umfang und in welcher Form er Kontakt zu seinem Kind haben kann. Im Konfliktfall – wenn trotz Vermittlung, z. B durch das Jugendamt – kein Einvernehmen zu erreichen ist – kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangs entscheiden und Näheres regeln. Das Umgangsrecht kann auch eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist 2.1.4 Beistandschaft durch das Jugendamt Wenn Ihnen die elterliche Sorge für Ihr Kind alleine zusteht, oder wenn Sie nicht verheiratet sind, die gemeinsame Sorge ausüben und Ihr Kind bei Ihnen wohnt, können sie beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt kann als Beistand Ihres Kindes die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft einklagen und Unterhaltsansprüche geltend machen. Die Beistandschaft schränkt Ihr elterliches Sorgerecht nicht ein und kann jederzeit widerrufen werden. Die Beistandschaft wird kostenfrei angeboten. 21 2.1.5 Unterhalt für Mutter und Kind Als alleinerziehende Mutter, die wegen der Pflege und Erziehung Ihres Kindes keiner Erwerbsarbeit nachgehen kann, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Betreuungsunterhalt vom Vater Ihres Kindes. Der Unterhaltsanspruch kann schon vor der Geburt beginnen und endet in der Regel nach 3 Jahren. Gegenüber seinem Kind ist der Vater solange zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, bis das Kind seinen Unterhalt selbst bestreiten kann. Ein verbindlicher Anspruch besteht aber nur, wenn die Vaterschaft rechtswirksam geklärt ist. Der unterhaltspflichtige Vater muss allerdings leistungsfähig sein – was im Einzelfall schwierig festzustellen ist, wenn er behauptet, nicht oder nur einen geringen Betrag zahlen zu können. In diesem Fall sollten Sie fachkundigen Rat einholen, eine Beistandschaft beantragen und letztlich die Höhe des Unterhaltsanspruches gerichtlich klären lassen. Eine freiwillige Unterhaltsverpflichtung des Vaters kann beim Notar oder kostenfrei beim Jugendamt beurkundet werden Die Höhe des Unterhaltsanspruchs wird individuell festgestellt und ist unter anderem abhängig vom Nettoeinkommen des Vaters und dem Bedarf des Kindes. Kommt der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nach, besteht die Möglichkeit, beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zu beantragen. Diese Leistung kann für maximal 6 Jahre, solange das Kind das 12. Lebensjahr nicht vollendet hat, in Anspruch genommen werden. Um eine gerechte Höhe des Unterhalts berechnen zu können, sowie über eine eventuell mögliche Unterhaltsvorschussleistung sollten Sie sich stets beraten lassen. 22 2.1.6 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge Das Jugendamt informiert, berät und unterstützt Sie vor und nach der Geburt Ihres Kindes. Landratsamt Schwandorf - Kreisjugendamt – Wackersdorfer Straße 80 92421 Schwandorf Tel.: 09431 / 471-0 ! Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin! Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00 – 15:30 Freitag. 8.00 – 12:00 und nach telefonischer Vereinbarung Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Gruppe Beistandschaft“ des Jugendamtes sind zuständig für: • Fragen zur Feststellung der Vaterschaft • Unterhaltsfragen • Beistandschaft für Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes • Beurkundungen z. B. von Vaterschaftsanerkennungen und Unterhaltsverpflichtungen • Fragen zur Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge und Beurkundung entsprechender Sorgeerklärungen. Rechtsberatungsmöglichkeiten: Amtsgericht: Rechtsberatungsstelle nach dem Beratungshilfegesetz (siehe auch S.87) Rechtsanwälte/innen 23 2.2 Finanzielle Hilfen für Familien 2.2.1 Kindergeld € Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, in besonderen Fällen z.B. Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Behinderung auch länger gezahlt. Monatlich gibt es 154 € für die ersten drei Kinder, für das vierte und jedes weitere Kind je 179 €. Kindergeld wird nur auf Antrag gewährt. Zuständig für das Kindergeld ist in der Regel die Familienkasse des Arbeitsamtes. Arbeitsamt Schwandorf - Familienkasse Wackersdorfer Str. 4 92421 Schwandorf Tel.: 09431/200-0 Internet: www.arbeitsamt.de 2.2.2 Erziehungsgeld Mütter und Väter, die ihr Kind überwiegend selbst betreuen und erziehen und nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Wochenstunden Teilzeitarbeit leisten, erhalten auf schriftlichen Antrag Erziehungsgeld, das einkommensabhängig gewährt wird. Die Einkommensgrenzen liegen z. Zt. in den ersten 6 Monaten bei 51.130 € / Jahr für Elternpaare und bei 38.350 € / Jahr für Alleinerziehende. Ab dem 7. Lebensmonat des Kindes gelten niedrigere Einkommensgrenzen; werden diese überschritten, wird das Erziehungsgeld entsprechend gemindert. Die Minderung des Erziehungsgeldes beginnt bei einer Einkommensgrenze von 16.470 € im Jahr bei Elternpaaren und 13.498 € im Jahr bei 24 Alleinerziehenden. (Die hier geltende Einkommensberechnung entspricht in etwa einem Jahres-Nettoeinkommen. Die genannten Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes weitere Kind um einen Kinderzuschlag.) Die Eltern können zwischen einem Regelbetrag in Höhe von maximal 307 € monatlich, der bis zum Ende des 2. Lebensjahres des Kindes gewährt wird, und dem Budget-Angebot in Höhe von maximal 460 € monatlich, das bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes besteht, wählen. Erziehungsgeld muß rechtzeitig und schriftlich für jeweils ein Lebensjahr beantragt werden. Rückwirkend wird Erziehungsgeld höchstens für 6 Monate vor der Antragstellung bewilligt. In Bayern kann im Anschluß an das Bundeserziehungsgeld für die ersten 2 Lebensjahre für weitere 12 Monate ein einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld von bis zu 256 € monatlich gezahlt werden. Die Anspruchsvoraussetzungen entsprechen denen des Bundeserziehungsgeldes. Für eingehende Information und Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Amt für Versorgung und Familienförderung. Amt für Versorgung und Familienförderung Landshuter Str. 35 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 780 900 Fax.: 0941 / 78 09-247 e-mail: avf.regensburg@t-online.de Außensprechstunde im Landratsamt Schwandorf: jeden 2. Montag im Monat, 13 – 15:30 Uhr während dieser Zeit ist das Beratungsteam telefonisch unter 0175 / 724 76 55 erreichbar 25 2.2.3 Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten Wenn Sie berufstätig sind und ihr Kind während Ihrer Arbeitszeit außerhalb Ihres Haushaltes betreuen lassen, sei es von einer Tagesmutter, in einer Kinderkrippe, im Kindergarten oder Hort, können Sie die Übernahme der Kosten beim Jugendamt beantragen. Voraussetzung für die Ganz- oder Teilübernahme der Kinderbetreuungskosten ist, dass Sie über ein niedriges Einkommen verfügen oder sich noch in Ausbildung befinden. Landratsamt Schwandorf -Kreisjugendamt – Wackersdorfer Str. 80 92421 Schwandorf Tel.:9431 / 471378 Öffnungszeiten: Mo – Do: 8 – 15.30 Uhr Fr: 8 – 12 Uhr 2.3 Unterstützung, Austausch, Elterninitiativen 2.3.1 Tausend und keine Nacht – "Schreibabyprojekt" Rund tausend Nächte sind es, bis ein Baby das dritte Lebensjahr erreicht hat, und oftmals sind dies nicht ganz einfache Nächte und Tage. Die meisten Babys weinen in den ersten drei Monaten relativ oft. Als "Schreibaby" gilt ein Kind, wenn es über mehrere Wochen hinweg an drei aufeinander folgenden Tagen länger als drei Stunden ohne erkennbaren Grund und ohne dass es beruhigt werden kann, schreit. Ob ihr Kind ein Schreibaby ist oder nicht, hängt jedoch nicht nur davon ab, wie viele Stunden es am Tag schreit. Für Sie als Eltern ist letztendlich ausschlaggebend, wann Sie mit dem 26 Schreien Ihres Babys an die Grenze Ihrer Belastbarkeit kommen. Um sich selbst und Ihrem Kind das Zusammenleben zu erleichtern, ist es sinnvoll, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen bevor die Belastung zu groß wird. "Tausend und keine Nacht" – Sprechstunde für Schreibabys Jugend – und familientherapeutische Beratungsstelle Ostengasse 33 93047 Regensburg Tel.: 0941 / 507-2762 Das Angebot steht allen Hilfesuchenden aus der gesamten Oberpfalz zur Verfügung. Die Erfolgsaussichten sind sehr günstig. Meist kann mit geringem zeitlichen Aufwand (durchschnittlich drei bis vier Termine) betroffenen Eltern und Kindern geholfen werden. 2.3.2 Eltern-Kind-Gruppen Eltern-Kind-Gruppen bieten Eltern die Gelegenheit Informationen und Erfahrungen auszutauschen, Kinder können im Umgang mit Gleichaltrigen Gemeinschaftsfähigkeit einüben. Eine Aufstellung der Eltern-Kind-Gruppen enthält die Broschüre "Selbsthilfegruppen und helfende Einrichtungen im Landkreis Schwandorf " (4. Auflage). Die Broschüre liegt bei allen Städten und Gemeinden des Landkreises und im Landratsamt vor. 27 2.3.3 Alleinerziehende Eltern Unverheiratete, verwitwete, geschiedene und getrennt lebende Mütter stehen vor speziellen Fragen und Problemen. Wenn Sie sich mit Gleichbetroffenen unterhalten wollen, stehen Ihnen im Landkreis Schwandorf zwei Treffpunkte zur Verfügung: Der Treffpunkt ‚Alleinerziehende Schwandorfs’ findet regelmäßig jeden 2. Samstag im Monat, jeweils um 15 Uhr im Sozialzentrum Schwandorf, Höflingerstr. 11, statt. Kinder können zu den Treffen mitgebracht werden, sie werden während dieser Zeit betreut. Anfragen und weitere Informationen bei der Treffpunktleiterin: Anneliese Brock, Gabelsbergerstr.30, 92421 Schwandorf, Tel.: 09431 / 21 239 Eine weiterere Gruppe Alleinerziehender trifft sich im südöstlichen Landkreisgebiet. Anfragen und weitere Informationen sind erhältlich bei Frau Doris Ederer, Tel.: 09434 / 44 09 2.4 Kinderbetreuung Wenn Sie, als alleinerziehende oder auch verheiratete Eltern berufstätig sein müssen oder wollen, oder sich noch in Ausbildung befinden, sind Sie auf eine gute Kinderbetreuung angewiesen. Findet sich niemand aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis könnten Sie Ihr Kind während Ihrer Abwesenheit in einer Kinderkrippe oder durch eine Tagesmutter betreuen lassen. Bei zeitlich geringem Betreuungsbedarf bietet sich auch eine Spielstube an. 28 2.4.1 Tagesmütter Tagespflege kann je nach Bedarf stundenweise, Halbtags- oder Ganztags- Betreuung oder auch Übernachtung bedeuten: Stundenweise, zum Beispiel wenn der Kindergarten keine Übermittags - Betreuung anbietet, Übernachtung z.B. bei Schichtarbeit. Wichtig ist, dass Sie von der Qualität der Kinderbetreuung überzeugt sind und Ihr Kind ruhigen Gewissens der Obhut der Tagesmutter übergeben können. Ihr Kind spürt Ihre Zufriedenheit mit der jeweiligen Fremdbetreuung, aber auch Ihre Unsicherheit oder Zweifel. Sie sollten sich deshalb genügend Zeit lassen, für sich und Ihr Kind eine Tagesmutter zu suchen, zu der Sie volles Vertrauen haben können. Wenn Ihr Kind spürt, dass Sie sich zufrieden und ohne Bedenken von ihm verabschieden, kann es entspannt und aufgeschlossen der neuen Situation begegnen. Sie haben die Möglichkeit sich privat, z.B. über Zeitungsinserate eine Tagesmutter zu suchen oder sich an die Tagesmüttervermittlung des Sozialdienstes katholischer Frauen wenden. Die Tagesmüttervermittlung des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. (SkF) Schwandorf ist Anlauf- und Vermittlungsstelle zwischen Frauen, die Tagesmutter werden wollen und Eltern, die eine stunden- oder tageweise Betreuung für ihre Kinder suchen. Sozialdienst katholischer Frauen e.V.(SkF) Adolf-Kolpingplatz 1 92421 Schwandorf Tel. 09431 / 96 282 Petra Preißler-Urbanek, Dipl.Soz.Päd. (FH) Andrea Kuttenberger, Dipl. Soz.Päd. (FH) Öffnungszeiten: Montag: 9 – 12 Uhr Mittwoch 9 – 12 Uhr Donnerstag 15 – 18 Uhr e-mail: skfsad@compuserve.de 29 Angebot: • kostenfreie Vermittlung von Tagesmüttern, bzw. –kindern • Qualifikations- und Fortbildungsveranstaltungen • Beratung und Einzelgespräche • Gesprächskreise (monatlicher Stammtisch für Tagesmütter) • Information zu Versicherungsfragen, finanzieller Vergütung, Zuschüsse des Jugendamtes und Vertragsabschluss (Muster- vordrucke zur Regelung des Tagespflegeverhältnisses) • Beratung bei der Vorbereitung auf die Tagespflege • Begleitung der Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Tagesmutter • Hilfe, wenn Probleme oder Schwierigkeiten auftreten Der Sozialdienst katholischer Frauen bietet auch einen Kurs für Väter und Mütter an, die gemeinsam einen gewaltfreien Weg in ihrer Erziehung finden wollen: den Elternkurs "Starke Eltern – Starke Kinder“ Kosten: Beratung und Vermittlung durch den Sozialdienst kath. Frauen e.V. ist für Sie kostenfrei. Die Kosten für eine Tagesmutter sind nicht festgelegt, sondern im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren für alle Seiten frei aushandelbar. 30 2.4.2 Kinderkrippen Es gibt mittlerweile zwei Tagesstätten im Landkreis Schwandorf, die Betreuung für Kinder im Vorkindergarten-Alter anbieten. Beide sind aus privaten Eltern-Kind-Initiativen heraus entstanden und arbeiten in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Kinderkrippe in Schwandorf Kinderkrippe Schwandorf Augustinstr.11 92421 Schwandorf Tel.: 09431 / 42 907 Ansprechpartnerin: Ulrike Fischer Erzieherin Öffnungszeiten: 7:30 – 17:00 Uhr Angebot: • Betreuung von Kleinkindern zwischen einem und drei Jahren • Betreuungsmöglichkeiten: vormittags, nachmittags, ganztags, 5 oder 8 Stunden täglich • Mittagessen wird zu 2 € / Tag angeboten • In der Kinderkrippe arbeiten pädagogisch ausgebildete, erfahrene Mitarbeiterinnen • Die Kinder lernen miteinander umzugehen und werden musisch, sprachlich und motorisch gefördert • Auf die Zusammenarbeit mit den Eltern in Form von Elternabenden, Eltern-Rundbrief, Gesprächen und gemeinsamen Festen wird großer Wert gelegt. Zur Zeit gibt es in der Kinderkrippe 12 Ganztagsplätze , aufgeteilt auf 20 Teilzeitplätze. Kosten: halbtags: 154 € / Monat, ganztags: 307 € / Monat 31 Kinderkrippe in Burglengenfeld Integrative Krabbelstube Pestalozzistraße 5a 93133 Burglengenfeld im Gebäude des AWO-Kindergartens Tel.: 09471 / 607 977 Ansprechpartnerin: Ruth Kraus Erzieherin Öffnungszeiten: Mo – Fr.: 8:00 – 13:00 Uhr und Mo. und Di. nachmittags: 13:00 – 18:00 Uhr Angebot: • Betreuung von Kleinkindern zwischen einem und drei Jahren. • Die Kinder können regelmäßig an 2, 3 oder 5 Vormittagen in die Krabbelstube kommen. • Die pädagogische Zielsetzung geht weit über eine "Nur"Beaufsichtigung hinaus. Die Kinder werden durch gezielte Angebote im sozialen, motorischen, kognitiven und kreativen Bereich in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gefördert. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen muss mit Wartezeit gerechnet werden. Zur Zeit besuchen 34 Kinder die Krabbelstube. Monatliche Kosten: 2 Tage: 78 € 3 Tage: 117 € 5 Tage 183 € € Sollte es Ihre finanzielle Situation nicht erlauben, den monatlichen Elternbeitrag ohne erhebliche Einschränkungen zu bezahlen, kann der Beitrag bezuschusst, bzw. ganz übernommen werden. Entsprechende Anträge können Sie beim Jugendamt stellen. 32 2.4.3 Spielstuben "Thomas ist jetzt 2 ½ Jahre alt, etwas schüchtern und stark auf mich fixiert. Es würde sehr schmerzhaft für ihn werden, von heute auf morgen im Kindergarten mehrere Stunden von mir getrennt zu sein. Deshalb gehe ich oft mit ihm in die Spielstube. Ich bleibe noch eine Weile da, bis er Spielgefährten gefunden hat und kann ihn dann von mal zu mal ein bisschen länger alleine in der Spielstube lassen. So lernt er ganz allmählich etwas mehr auf fremde Kinder und Erwachsene zuzugehen." Die behutsame Abnabelung, von der diese Mutter spricht, kann vor allem für Einzelkinder eine große Hilfe sein. Von vielen Müttern wird die Einrichtung vor allem deshalb geschätzt, weil sie ihre Kinder hier gut betreut wissen, während sie in Ruhe etwas erledigen können. Schwandorfer Spielstube Friedrich–Ebert-Straße 8 92421 Schwandorf Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 – 17:00Uhr Spielstube in Burglengenfeld im Pfarrzentrum St. Josef Johann-Baptist-Mayer-Str. 11 93133 Burglengenfeld Öffnungszeit: Donnerstag: 8:30 – 11:30 Uhr 33 Träger der Spielstuben ist der Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Schwandorf, Tel.:09431 / 96 282. Angebot: • Betreuung von Kindern im Alter von 1 Jahr bis maximal 8 Jahre; für jedes Kind steht die Spielstube Schwandorf für zwei Termine je Woche zur Verfügung. • Während die Eltern einkaufen, etwas erledigen oder Termine wahrnehmen, können die Kinder in der Obhut von pädagogisch ausgebildeten Kräften und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen des SkF mit gleichaltrigen Kindern spielen. • Für Kinder unter 3 Jahren bietet die Spielstube ein behutsames Gewöhnen an fremde Bezugspersonen. • Zum Teil kann die Spielstube auch dafür genutzt werden, 1-2 Kindergarten-Ferientage zu überbrücken. Mitzubringen sind: Hausschuhe, eine kleine Brotzeit und evtl. Windeln und Kleidung zum Wechseln. Kosten: Pro Kind und Betreuungseinheit wird um einen Beitrag von 2 € gebeten. Da die Spielstuben keine finanzielle staatliche Unterstützung erhalten, sind sie auf Spenden angewiesen. 34 2.4.4 Au-pair-Hilfe Möglicherweise haben Sie in Ihrer Wohnung ein Zimmer frei und sind bereit Ihren Alltag mit einem jungen Menschen (18 bis 25 Jahre) aus dem Ausland zu teilen. Wenn Sie ihm helfen wollen, Deutsch zu lernen und etwa 30 Wochenstunden Hilfe bei Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit benötigen, kann eine Au-pair-Kraft eine gute und finanziell akzeptable Lösung sein. Sie zahlen monatlich mind. 200€ Taschengeld, und ermöglichen die Teilnahme an einem Sprachkurs. Bei der Suche wenden Sie sich am besten an eine Au-pair-Vermittlungsstelle oder das Arbeitsamt. Nichtkommerzielle Aupairvermittlungen sind z.B. IN VIA Mädchensozialarbeit Regensburg, Tel.:0941/5021-176/-175 Vij Nürnberg, Tel.:0911 / 9 444 530, e-mail: aupair@odn.de IN VIA , Tel.:0911 / 586 869-17, e-mail: aupair@invia-nuernberg.de. Denken Sie daran, dass zum Teil sehr junge und unerfahrene Männer und Frauen in die Familien kommen. Wenn alles gut geht, kann so ein junger Mensch jedoch fast zu einem Familienmitglied werden und alle Seiten haben gleichermaßen, eben - au-pair – etwas davon. 35 3 Familien mit Kindern von 3 bis 6 Jahre 3.1 Kindergärten im Landkreis Schwandorf Jedes Kind ab dem 3. Lebensjahr hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Mit der wechselnden Zahl der Kindergartenkinder ändern sich auch die Öffnungszeiten in einzelnen Kindergärten - die folgende Übersicht kann deshalb nur Angaben zum aktuellen Stand der Öffnungszeiten angeben. Kindergarten, Anschrift Gemeindekindergarten "St. Andreas" Zellweg 2 92540 Altendorf Gemeindekindergarten St.Barbara-Platz 9 92439 Bodenwöhr BRK-Kindergarten "Theresia" Bürgermeister-Berger-Str. 4 92436 Bruck Kath. Kindergarten "St. Josef" Rathausstr. 21 92436 Bruck Öffnungszeit der Rufnummer Mittageinzelnen Gruppen Leiterin essen (Stand: Juli 03) 09675/1258 Katja Baumer 7.15-12.30 8.15-11.45 - 09434/2230 Maria Stabl 7.30-13.30 7.30-12.30 12.45-16.15 - 09434/3044 Bianca Feuerer 7.30-12.30 8.00-12.15 12.30-16.00 - 09434/797 Daniela Huber 7.30-13.15 7.30-11.30 12.30-16.30 - 36 09471/80360 Walburga Zwack 8.00-16.30 7.00-13.30 7.30-13.00 8.00-12.30 8.00-12.00 12.00-16.30 46 € /mo. 09471/5638 Nicole Bauer 7.30-13.30 7.30-12.15 7.45-12.30 13.00-16.20 mitgebrachtes Essen wird aufgewärmt 09471/608080 Claudia Jacob 7.30-13.30 7.30-13.00 8.00-13.30 - 09671/1339 Anette Zwack 7.30-13.00 - 09438/280 Brigitte Dummer 7.30-13.30 7.45-11.00 12.30-16.00 - Evangelischer Kindergarten Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 6 93142 Maxhütte-Haidhof 09471/2297 Brigitte FrischSchwarz 7.30-13.45 - Kath. Kindergarten "St. Barbara" Ernst-von-Fromm-Str.6 93142 Maxhütte-Haidhof 09471/2354 Magrit Scheuerer 7.30-15.30 7.30-13.30 45 €/mo AWO-Kindergarten Pestalozzistr. 5 a 93133 Burglengenfeld Kath. Kindergarten "Don Bosco" Kallmünzer Str. 16a 93133 Burglengenfeld Städt. Josefine-HaasKindergarten Wilhelm-Busch-Str. 8 93133 Burglengenfeld Gemeindekindergarten "St. Ulrich" Schulstraße 1 92542 Dieterskirchen Gemeindekindergarten Hansenbergstr. 10 92269 Fensterbach-Högling 37 Kath. Kindergarten "St. Josef" Rappenbügl Teublitzer Str. 8 93142 Maxhütte-Haidhof 09471/4410 Gertraud Hauser 7.30-13.30 8.00-12.00 - 09471/21023 Lydia BrassSchäffer, Dagmar Strebl 7.30-13.30 8.00-11.30 12.30-17.30 - 09471/2579 Ulrike Reindl 7.15-13.30 7.30-13.30 8.00-12.30 2,30 €/ Essen Kath. Kindergarten "St. Angelus" Regensburger Str. 14 92507 Nabburg 09433/9500 Miriam Herrmann 7.15-13.45 8.00-12.30 - Kath. Kindergarten "St. Marien" Sackwebergasse 24 92507 Nabburg 09433/6303 Margareta Werner 7.30-13.45 7.15-13.30 7.45-12.30 8.00-12.15 - Kath. Kindergarten "St. Anna" Hauptstraße 23 92445 Neukirchen-Balbini 09465/379 Tanja Zauner 7.30-11.30 12.30-16.00 - Gerhardinger Kindergarten Klosterberg 2 92431 Neunburg v.W. 09672/1395 Sr. M. Agnes Bräu 7.30-12.15 7.45-11.15 12.45-16.15 - Kath. Kindergarten "St. Leonhard" Friedhofstr. 2a 93142 Maxhütte-Haidhof Kath. Kindergarten "Zum Guten Hirten" Pfarrer-Hien-Str. 2 93142 Maxhütte-HaidhofPirkensee 38 Kath. Kindergarten "St. Josef" Frühlingstr. 3 92431 Neunburg w.W. Kath. Kindergarten "St. Martin" Frühlingstr. 5 92431 Neunburg v.W. Gemeindekindergarten "St. Marien" Wagnerner Str. 8, Pertolzhofen 92545 Niedermurach Kath. Kindergarten "St. Josef" Gartenweg 26 93149 Nittenau Kath. Kindergarten "St. Monika" Hubertusweg 26 93149 Nittenau Kath. Kindergarten "St. Josef" Bründlweg 1 93149 Nittenau-Fischbach Kath. Kindergarten "St. Marien" Zum Bahnhof 9 92526 Oberviechtach 09672/2123 Katrin Woithe 7.30-13.30 7.45-11.30 12.45-16.00 2,30€/ Essen 09672/3806 Isolde Killermann 7.15-13.30 8.00-11.30 - 09675/1566 Edith Hoch 7.35-11.30 12.10-16.30 - 09436/8349 Elisabeth Haberl 7.00-13.30 7.15-13.30 7.30-12.30 (Notgr.) 8.00-11.30 12.45-16.15 - 09436/2872 Anna Meier 7.00-13.30 7.30-11.30 12.45-16.15 - 09436/1346 Sandra Färber 7.30-12.30 8.00-11.30 12.30-16.00 - 09671/693 Sabine Forster 7.15-13.15/13.30 7.30-12.30 7.30-11.15 7.30-12.15 12.30-16.15 5 €/ mo. (Suppe) 39 Kath. Kindergarten "St. Georg" Pullenried 63 92526 Oberviechtach Städt. Kindergarten "St. Martin" Sigertstr. 26 92536 Pfreimd Kath. Kindergarten "St. Franziskus" Freyung 29 92536 Pfreimd Gemeindekindergarten Kindergartenstraße 2 92546 Schmidgaden Kath. Kindergarten "Kl. hl. Theresia" Eslarner Str. 7 92539 Schönsee Kath. Kindergarten "Herz-Jesu" Max-Reger-Str. 3 92421 Schwandorf 09677/318 Christa Welnhofer 7.30-11.15/12.45 12.15-15.45 - 09606/515 Gabriele Schönberger 7.45-11.45 7.15-12.30 7.45-12.30 7.45-11.30 12.30-16.00 12.45-16.00 - 09606/7179 Ingrid Hofmaier 7.30-13.30 7.45-11.45 12.45-16.00 - 09435/1225 Andrea Fischer 7.15-13.30 7.30-13.30 8.15-12.00 12.30-16.00 - 09674/644 Maria Sterr, Christiane Kraus 7.15-13.30/12.30 8.00-12.15 7.50-12.30 13.10-16.10 - 09431/61602 Veronika Hitze 7.30-12.00/13.3015.45/7.30-15.45 7.30-13.30 - 7.30-12.00 7.30-13.30 13.00-16.15 - Kath. Kindergarten "St. Andreas" St.-Andreas-Str. 6a 09431/2446 92421 Schwandorf-Fronberg Carina Dorner WEITERE KINDERGÄRTEN SCHWANDORF Seite 92 40 Kath. Kindergarten "St. Josef" Bahnhofstraße 12 92521 Schwarzenfeld Kath. Kindergarten "St. Martin" Irrenloher Damm 13 92521 Schwarzenfeld 09435/795 Sr. Doris Karle 09435/777 Nicole Münch, Susanne Lindner Kath. Kindergarten "St. Martin" Sportplatzstr. 13 92449 Steinberg Gemeindekindergarten "St. Christophorus" St-Barbara-Str. 2 92551 Stulln AWO-Kindergarten "Rappelkiste" Münchshofener Str. 45 93158 Teublitz - 7.15-16.00 7.15-13.30 2 €/ tgl. 7.15-13.00 - 09672/915115 Josefine Sauerer 7.40-11.45 7.30-13.30 - 09431/50332 Maria Koller 7.30-13.30 7.30-12.00 - 09435/1287 Rosemarie Hermann 7.30-16.00 7.30-12.45 7.45-11.45 12.45-16.00 - 09471/98850 Ulrike Bomertl 8.00-16.30 7.30-13.30 7.30-11.15 38 €/ mo Gemeindekindergarten "Villa 09435/501410 Kunterbunt" Sabine König Fliederweg 10 92521 Schwarzenfeld Gemeindekindergarten "Schwarzachtal" Klosterhof 11 92447 Schwarzhofen 7.30-13.30 41 Kath. Kindergarten "Herz Jesu" Dollinger Str. 5a 93158 Teublitz Kath. Kindergarten "Hl. Familie" Hauauweg 10 92552 Teunz Gemeindekindergarten Regenbogen Am Wasserturm 1 92442 Wackersdorf Kath. Kindergarten "St. Anna" Am Franzosengraben 1 92533 Wernberg-Köblitz Kath. Kindergarten "St. Josef" Pfarrer-Schreyer-Str. 12 92533 Wernberg-Köblitz Kath. Kindergarten "St. Andreas" Frauensteinstr. 7 92559 Winklarn 09471/9623 Helga Schmid 7.15-13.40 7.20-11.40 12.15-16.40 - 09671/1257 Rosina Völkl 8.30-12.30 7.30-11.00 12.45-16.15 7.30-13.00 - 09431/755540 Monika Stehr 7.30-13.30 7.30-12.30 8.00-11.30 12.30-16.00 - 09604/914033 Gabriele Lindermair 7.30-13.30 7.30-12.30 13.00-17.00 - 09604/1417 Eva Weidner 7.00-13.30 7.05-12.35 12.30-17.05 - 09676/228 Sr. Erna Hösl 7.50-11.50 7.30-12.15 12.40-16.10 - Der Elternbeitrag, den Sie zu zahlen haben, soll Sie nicht davon abhalten, Ihr Kind in den Kindergarten zu schicken. Bei finanziellen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit, dass die Kosten auf Antrag beim Jugendamt ganz oder teilweise übernommen werden. 42 € 3.2 Frühförderung Je frühzeitiger eine (drohende) Behinderung, Teilleistungsschwäche, Entwicklungsverzögerung, Sprachstörung oder sonstige Auffälligkeit bzw. Beeinträchtigung erkannt und behandelt wird, desto wirksamer kann die Entwicklung des Kindes positiv beeinflusst werden. Aus diesem Grunde wurden Frühförderstellen eingerichtet, in denen Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt gefördert und behandelt werden können. Die Behandlung kann ambulant in der Frühförderstelle oder mobil in der jeweiligen Familie, eventuell auch im Kindergarten erfolgen. In Frühförderstellen arbeiten interdisziplinär zusammengesetzte Teams von Heilpädagog/innen, Therapeut/innen, Ärzt/innen u.a. zusammen, so dass ein ganzheitliches Behandlungskonzept angewandt werden kann. Förderziele können sein: • Förderung der Wahrnehmung • Schulung der Grob- und Feinmotorik • Unterstützung der Sprachentwicklung und Kommunikation • Entwicklung lebenspraktischer Fertigkeiten • Ermutigung zu einer aktiven Auseinandersetzung mit der Umwelt und der eigenen Behinderung. Frühförderstellen, die je nach Einzugsgebiet ihre Dienste im Landkreis Schwandorf anbieten, befinden sich in Irchenrieth, Cham, Regensburg und Amberg. (HPZ = Heilpädagogisches Zentrum) Frühförderstelle , HPZ Irchenrieth, Tel.:09659/91238 Frühförderstelle der St. Guntherschule Cham, Tel.: 09971/852670 Frühförderstelle, Kath. Jugendfürsorge, Regensburg, Tel.: 0941/2980-0 Frühföderstelle, HPZ Amberg, Tel.: 09621/308-0 43 Die Behandlung in einer der Frühförderstellen ist für die Eltern kostenfrei. Die Kosten werden nach Verordnung durch einen Arzt weitgehend von den Krankenkassen oder dem Sozialamt im Landratsamt Schwandorf (Tel.:09431/471 126, Hr. Blank) übernommen. € Bei einer eng umgrenzten Auffälligkeit eines Kleinkindes kann der Haus- oder Kinderarzt auch eine Behandlung durch Therapeut/innnen in freier Praxis verordnen: • Logopäd/innen behandeln Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen, Spracherwerbs- und Redeflussstörungen sowie andere Beeinträchtigungen der Kommunikationsfähigkeit. • Physiotherapeut/innen werden bei Störungen sowohl des Bewegungsapparates als auch des zentralen und peripheren Nervensystems oder der inneren Organe tätig ("Physiotherapeut/in" entspricht weitgehend dem ehemaligen Beruf "Krankengymnast/in"). • Ergotherapeut/innen behandeln Einschränkungen in der Beweglichkeit und Konzentrationsfähigkeit. Mit der Förderung körperlicher Fähigkeiten und Funktionen wird auch die psychische und soziale Entwicklung gestärkt. (Deutsche Bezeichnung: Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut/innen). • Motopäd/innen (Mototherapeut/innen) arbeiten mit Kindern, die in ihren Wahrnehmungs- und Bewegungsfunktionen eingeschränkt oder behindert sind und als Folge davon im sozialen Leben und emotionalen Erleben beeinträchtigt sind. Ziel ist die Förderung der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung. 44 3.3 Schulvorbereitende Einrichtungen Die schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) sind "besondere" Kindergärten für Kinder mit Entwicklungsverzögerung bzw. Lernbeeinträchtigung in den Bereichen Sprache, Motorik und Wahrnehmung. Aufgenommen werden Kinder im Alter von 4 bis 7 Jahren, die mehr Förderung brauchen als der Regelkindergarten oder auch Maßnahmen der Frühförderung anbieten können. Ziel der schulvorbereitenden Einrichtungen ist die sonderpädagogische Förderung der gesamten Entwicklung des einzelnen Kindes, um es bestmöglich auf die Anforderungen der Schule vorzubereiten. Gefördert wird insbesondere die Sprachentwicklung aber auch die Entfaltung sozialer Verhaltensweisen. SVE Steinberg Heidestr. 4 92449 Steinberg Tel.:09431 / 60 343 SVE Nabburg Rotbühlring 2a 92507 Nabburg Tel.:09433 / 6838 SVE Nittenau Fischbacher Str. 45 93149 Nittenau Tel.: 09436 / 902 614 SVE Pirkensee Hauptstr.3 93142 Maxhütte-Haudhof Tel.: 09471 / 2575 Träger der schulvorbereitenden Einrichtungen ist die Lebenshilfe Schwandorf e. V. Aussiger Strasse 2 92421 Schwandorf 45 3.4 Erziehung – aber wie ? Guter Rat ist nicht teuer! Es gibt eine Menge unterschiedlicher Literatur zu Erziehungsthemen vom praktischen Ratgeber bis zur wissenschaftlichen Abhandlung. Wer Bücher zu speziellen Themen, oder eine Liste mit besonders empfehlenswerten Büchern sucht, kann bei der Erziehungsberatungsstelle, Höflingerstr. 11 in Schwandorf nachfragen. Wer Internet-Zugang besitzt kann etliche interessante Websites zu Fragen der Kindererziehung und Familienentwicklung finden, z. B.: www.elternimnetz.de Ratgeber der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, eingerichtet vom Bayerischen Landesjugendamt. www.familienhandbuch.de Handbuch zu Themen der Kindererziehung, Partnerschaft und Familienbildung für Eltern, Erzieher, Lehrer und Wissenschaftler mit Diskussionsforum und Erfahrungsaustausch, eingerichtet vom Staatsinstitut für Frühpädagogik www.bke-elternberatung.de Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. ist ein Fachverband der Erziehungsberatungsstellen und bietet neben Bücherlisten, Elternchat auch online-Beratung an. www. ane.de Auf der Internetseite des Arbeitskreises Neue Erziehung e. V. steht interkulturelle Familienberatung im Vordergrund. Es gibt Beratungsangebote in türkischer und arabischer Sprache. Elternbriefe Die Katholische Kirche legt die Elternbriefe „Du und Wir“ auf. Diese Briefe werden kostenlos abgegeben. Weitere Informationen erteilen die Pfarrämter. 46 Kinder lernen das, was sie erleben Wenn ein Kind nur Kritik erlebt lernt es zu verurteilen. Wenn ein Kind nur Feindseligkeit erlebt lernt es, aggressiv zu sein Wenn ein Kind nur Spott erlebt lernt es, schüchtern zu sein Wenn ein Kind nur Schmach erlebt lernt es, sich schuldig zu fühlen. Wenn ein Kind Toleranz erlebt lernt es, geduldig zu sein Wenn ein Kind Hoffnung erlebt lernt es, zuversichtlich zu sein Wenn ein Kind Güte erlebt lernt es, gerecht zu sein Wenn ein Kind Hilfsbereitschaft erlebt lernt es, Vertrauen zu haben Wenn ein Kind Bestätigung erlebt lernt es, mutig zu sein Wenn ein Kind Geborgenheit und Freundschaft erlebt lernt es, in der Welt Liebe zu finden. Doretj Law Nolte 47 4 Familien mit Schulkindern 4.1 Schulberatung und Schulpsychologen Vielfältige Schularten und Schulprobleme machen es für Eltern manchmal schwer, sich alleine zurechtzufinden. Die staatliche Schulberatung bietet Schülern,Eltern und Lehrern qualifizierte Ansprechpartner an den Schulen: Beratungslehrkräfte und Schulpsycholog/innen. Die Schulberatung bietet Hilfe an bei • Fragen zur Schullaufbahn • Fragen der beruflichen Orientierung • Lern- und Leistungsschwierigkeiten • Verhaltensproblemen • und bei schulischen Krisensituationen. Neben Information über die unterschiedlichen Bildungswege und Zugangsvoraussetzungen gibt die Schulberatung Kindern, Jugendlichen, Eltern und Schulen Unterstützung in pädagogisch-psychologischen Fragen, etwa bei Verhaltensproblemen, wie z. B. Ess-Störungen oder Krisensituationen, z.B. Mobbing in der Schule. Beratungslehrer sind jeweils für mehrere Schulen gleichen Schultyps zuständig. Name, Telefonnummer und Sprechzeiten der für ihre Schule zuständigen Beratungslehrkraft bzw. Schulpsychologen erfahren Sie durch einen Aushang am schwarzen Brett der Schule, im Sekretariat, beim Klassenlehrer, dem staatlichen Schulamt im Landratsamt oder über die staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz. Die Schulberatung ist neutral, vertraulich und für Sie kostenfrei. 48 Staatliche Schulberatungsstelle für die Oberpfalz Hans-Sachs-Str. 2 93049 Regensburg Tel.: 0941 / 220 36 Telefonsprechzeiten: Montag: 15 – 17 Uhr Freitag: 10 – 12 Uhr Schulpsychologen für die Volksschulen im Landkreis Schwandorf: - Susanne Knorr Telefon: 09435 / 307 956 Telefonsprechstunden: Montag: 12:30 – 13 Uhr Mittwoch: 16 – 16:30 Uhr persönliche Beratungsstunden: nach Vereinbarung - Heinrich Zagel Tel.:09431 / 43 943 Telefonsprechstunden : Mittwoch: 14 - 15:30 Uhr Freitag: 8:30 - 9.30 Uhr persönliche Beratungsstunden: nach Vereinbarung 4.2 Mittagsbetreuung an Schulen An bisher 11 Schulen im Landkreis findet eine Mittagsbetreuung, in der Regel beschränkt auf die unteren Jahrgangsstufen im Schulgebäude statt. Träger der Mittagsbetreuung können Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, sonstige Institutionen aber auch Elterninitiativen sein. Die täglichen Betreuungszeiten sind von Schule zu Schule unterschiedlich lang, sie beginnen jeweils mit Unterrichtsende 49 und dauern mindestens bis 13 Uhr ( teilweise auch bis 14 oder 14:30 Uhr) – zum Teil wird Mittagsverpflegung angeboten. Die Elternbeiträge liegen zwischen 15 und 48 € im Monat. Ansprechpartner für Eltern, die eine Mittagsbetreuung an Ihrer Schule benötigen sind die Schulleitung und die zuständige Gemeindeverwaltung. 4.3 Schulhorte Horte sind Einrichtungen zur Betreuung, Bildung und Erziehung von 6 bis 15jährigen. Sie geben Eltern die Möglichkeit Berufstätigkeit und Familie mit gutem Gewissen vereinbaren zu können. Name, Anschrift Rufnummer, KinMittag Öffnungszeiten Leiterin der -essen Gerhardinger Hort Klosterberg 4 92431 Neunburg v.W. 09672/ 9249666 Sr. Barbara Bögelein Hort im AWOKindergarten Rappelkiste Münchshofener Str. 45 93158 Teublitz 09471/ 98850 Ulrike Bomertl 20 11.30-17.00, in den Ferien nach Vereinbarung ganztägig 41 €/ mo. 24 10.45-16.30, in den Ferien nach Vereinbarung ganztägig 40 €/ mo. In weiteren Gemeinden des Landkreises wird die Einrichtung von Horten geplant bzw. diskutiert. Den aktuellen Stand der Dinge erfahren Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung. 50 5 Jugendliche 5.1 Jugendverbände, soziale Initiativen 5.1.1 Kommunale Jugendarbeit Unter kommunaler Jugendarbeit versteht man die Aufgaben, die der Landkreis gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz erledigen muß. Früher gab es dafür den Begriff "Jugendpflege", deshalb heißen die Sozialarbeiter in diesem Bereich "Jugendpfleger". Die Leistungen der kommunalen Jugendarbeit richten sich an junge Menschen bis 27 Jahre. Die Aufgaben und Angebote sind vielfältig, z.B.: - Erstellung von Konzepten, Planung und Statistik der Jugendarbeit - Beratung und Schulung von Jugendleiter/innen und Jugendbeauftragten, - Unterstützung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter im Bereich Jugendarbeit, auch durch Materialverleih (Beamer, Broschüren, Fachliteratur) - Ausgabe von Jugendherbergsausweisen - Information zum Jugendschutz - Betrieb von Kinder- und Jugendbüros (Teublitz, MaxhütteHaidhof, Burglengenfeld) - außerschulische Jugendbildung - Ferienfreizeiten und –fahrten für Kinder und Jugendliche Kreisjugendpfleger im Landratsamt Schwandorf Wackersdorfer Str. 80 92421 Schwandorf 09431/471 316 Frau Hösamer 09431/471 389 Herr Kuhn 5.1.2 Kreisjugendring Nach dem Ende der Naziherrschaft mit ihrer politischen Gleichschaltung aller Jugendverbände bildeten sich in den Landkreisen neue Zusammenschlüsse von Jugendgruppen und 51 verbänden, aus denen dann die Kreisjugendringe hervorgingen. Es handelt sich dabei um Zusammenschlüsse unterschiedlicher Jugendgruppen und Jugendverbände aus freiem Willen mit der Zielsetzung gemeinsam Aufgaben der Jugendarbeit wahrzunehmen. Angebote des Kreisjugendrings sind z. B.: Beratung, Schulung und Hilfestellung für die Gruppenleiter und Jugendlichen im Freizeitbereich und bei außerschulischen Bildungsfragen Zuschußberatung für Jugendgruppen Materialverleih (Zelte, Feldbetten, Spielmobil, ButtonMaschine, Fahrradtransportanhänger) Freizeiten und Kulturprogramm, Kurse, Fahrten - und einiges mehr Kreisjugendring Schwandorf Krondorfer Str.2 92421 Schwandorf Tel. 09431/20336 5.1.3 Katholische Jugendstelle Die Katholische Jugendstelle Schwandorf ist eine Regionalstelle des Bischöflichen Jugendamtes Regensburg. Arbeitsschwerpunkt ist die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die Koordinierung und Unterstützung der kirchlichen Jugendarbeit. Ziele: Kinder und Jugendliche sollen befähigt werden, ihr Leben als Christen in der heutigen Zeit zu entfalten und motiviert werden, Kirche, Gesellschaft und Umwelt verantwortlich mitzugestalten. Katholische Jugendstelle Öffnungszeit: Höflinger Strasse 11 Mo: 13 – 18 Uhr 92421 Schwandorf Tel.: 09431 / 2200 (Lill Dirk, kirchlicher Jugendpfleger) Internet:www.jugendstelle-schwandorf.de 52 5.2 Notrufnummern für Kindern und Jugendliche Jugendschutzstelle Regensburg, Tel.:0941/507 47 60 Ostengasse 31 oder /507 47 61 Die Jugendschutzstelle nimmt vorübergehend obdach- oder schutzsuchende Jugendliche auf (auch auf eigenen Wunsch). Kinderschutzbund Amberg Tel.: 09621 / 2 11 11 Kemnath Tel.:09642 / 29 07 Regensburg: Tel.:0941 / 5 999 966 Kreisjugendamt Schwandorf Tel: 09431 / 471 381 Wackersdorfer Str. 80 Öffnungszeiten: Mo – Do: 8 –15.30 Uhr, Fr.:8 – 12 Uhr Kinder und Jugendliche, die beim Jugendamt um Hilfe nachfragen, weil ihnen zu Hause die Gefahr von Misshandlung droht, werden nicht wieder nach Hause zurück geschickt. Krisendienst HORIZONT 0941 / 5 81 81 93047 Regensburg, Hemauer Str. 8 Hilfe bei Selbstmordgefahr und Krisenintervention Kinder- und Jugend-Krisentelefon: 0800 / 111 0 333 Telefonseelsorge 0800 / 1110111 und 0800 / 111 0 222 ! Für die letzten 3 Nummern sind Anrufe gebührenfrei! Beauftragte für Frauen und Kinder bei der Polizei (Gewaltopferberatung): Polizeidirektion Regensburg, Frau Barbara Wilhelm und Frau Sabine Roidl: 09431/ 506-1138 Ansprechpartnerinnen Polizeidirektion Amberg: Frau Wied-Wieden, Frau Badewitz 09621/890-219 oder -218 53 5.3 Jugendschutzbestimmungen laut Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit Die erziehungsberechtigten Personen sind nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet. Sie tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung Betrifft Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten Aufenthalt in Gaststätten, Kinder unter 14 Jahren Jugendliche unter 16 Jahren Jugendliche unter 18 Jahren NEIN NEIN NEIN NEIN NEIN JA zwischen 5 JA zwischen 5 JA zwischen 5 und 23 Uhr, um und 23 Uhr, um eine Mahlzeit eine Mahlzeit und 24 Uhr oder ein Getränk oder ein Getränk danach in Begleitung eines einzunehmen einzunehmen oder in oder in ErziehungsbeBegleitung eines Begleitung eines rechtigten ErziehungsbeErziehungsberechtigten rechtigten Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben NEIN NEIN NEIN Abgabe / Verzehr von Branntwein, oder branntweinhaltigen Getränken NEIN NEIN NEIN 54 Abgabe/Verzehr anderer alkoholischer Getränke, z.B. Wein, Bier,o.ä. Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, z. B. Disco Anwesenheit bei Tanzveranstaltungen von anerkannten Trägern der Jugendhilfe;bei künstlerischer Betätigung; zur Brauchtumspflege Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen nur bei Freigabe des Films ohne Altersbeschränkung,ab 6/12/16 Jahren. (Kinder unter 6 Jahre nur mit Erziehungsberechtigtem) NEIN NEIN ja, in Begleitung eines Personensorgeberechtigten (Eltern/ Vormund) JA NEIN ja, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten NEIN ja, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten JA BIS 24 UHR danach in Begleitung eines Erziehungsberechtigten JA, bis 22 Uhr JA, bis 24 Uhr JA, bis 24 Uhr danach in danach in danach in Begleitung eines Begleitung eines Begleitung eines ErziehungsbeErziehungsbeErziehungsberechtigten rechtigten rechtigten JA, bis 20 Uhr JA, bis 22 Uhr JA, bis 24 Uhr danach in danach in danach in Begleitung eines Begleitung eines Begleitung eines ErziehungsbeErziehungsbeErziehungsberechtigten rechtigten rechtigten 55 Abgabe von Bildträgern mit Filmen oder Spielen nur entsprechend der Freigabekennzeichen ab 6/12/ 16 Jahren JA JA JA Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen, Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeiten NEIN NEIN NEIN Benutzung von Bildschirmunterhaltungsgeräten ohne Gewinnmöglichkeit NEIN ja, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten NEIN ja, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten JA Abgabe und Konsum von Tabakwaren NEIN NEIN JA Erziehungsberechtigte im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit sind: 1. Personen, denen die Personensorge zusteht 2. jede sonstige Person über 18 Jahre, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten entsprechende Aufgaben wahrnimmt 6. Angebote für Aussiedler und ausländische Familien 6.1 Angebote für Aussiedlerfamilien Alle Hilfen, die im Familienratgeber genannt sind, können auch von Aussiedlern in Anspruch genommen werden. 56 Beratungs- und Betreuungsangebote für Spätaussiedler Der Caritasverband bietet neben Beratung und materieller Hilfe in Form von secondhand Kleidung und Hausrat, Bildungsveranstaltungen und schulische Nachilfe an. Caritasverband e.V. Ettmannsdorfer Str. 19 – 21 92421 Schwandorf Tel.: 09431/ 38160 Offener Jugendtreff Onyx Der Jugendtreff ist für Jugendliche aller Nationalitäten offen. Neben regelmäßigen Programmangeboten, wie z.B. Keyboard, Basketball, Computer gibt es Workshops und Infoveranstaltungen, Ausflüge und Feste ONYX Ettmannsdorfer Str. 18, Schwandorf Öffnungszeiten: dienstags, donnerstags und freitags Von 17– 21 Uhr, im Sommer 18 - 22 Uhr Montag – Freitag ab 16 Uhr: Wechselnde Gruppenangebote Der Kinder- und Jugendtreff ist Teil des Projekts „Gemeinwesenorientierte Jugendsozialarbeit in der Stadt Schwandorf – gezielte Betreuung und Förderung von jugendlichen Spätaussiedlern im Freizeit-, Schul- und Ausbildungsbereich“.(Ein Gemeinschaftsprojekt des Caritasverbandes e.V. und des Diakonievereins Schwandorf e.V.) 6.2 Hilfen für ausländische Familien Alle Hilfen, die im Familienratgeber genannt sind, können in der Regel auch von ausländischen Familien in Anspruch genommen werden. Beratung und Hilfe für ausländische Familien bietet der Caritasverband Schwandorf e.V. an (siehe 6.1). 57 7 Probleme und Notlagen 7.1 Probleme und Schwierigkeiten im familiären Zusammenleben 7.1.1 Erziehungsberatung Es gibt Zeiten, in denen das Verhältnis zwischen Kindern und Eltern schwierig ist. Häufig kommt dies vor z.B. während des "Trotzalters", bei der Einschulung und in der Pubertät, aber auch bei Beziehungsproblemen, Trennung oder Scheidung der Eltern. Das in diesen Phasen auftretende Verhalten der Kinder kann für Eltern schmerzlich und konfliktreich sein, z. B. wenn Ihr Kind - immer noch, oder wieder Bettnässer ist, zu stottern anfängt, im Schlaf immer wieder aufschreit; - auffallend motorisch unruhig oder extrem lustlos ist; - auf seine Geschwister übermäßig eifersüchtig reagiert; - auffallend schüchtern ist, erhebliche Kontaktschwierigkeiten hat und keine Freunde findet; - sich dauernd unverstanden oder ungerecht behandelt fühlt; - zu Hause oder in Läden stiehlt; - sich gegenüber Eltern, Lehrern, Mitschülern und Freunden überaus provozierend oder aggressiv verhält; - schon bei kleinen Misserfolgen regelmäßig wütend und beleidigt reagiert; - in der Schule dauernd den Unterricht stört, sich nicht konzentrieren kann oder plötzlich in seinen Leistungen gravierend schlechter wird; - Alkohol oder andere Drogen zu sich nimmt. Wenn solche Verhaltensweisen Ihres Kindes Sie überfordern und hilflos machen, sollten Sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle wenden! 58 Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle Höflingerstraße 11 92421 Schwandorf Tel.:09431 / 99 701-0 Telefax:09431 /99 701-20 e-mail: Erziehungsberatung-Schwandorf@web.de Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr Freitag: 8 – 12 Uhr und 13 – 15:30 Uhr Termine außerhalb dieser Zeiten sind möglich. Außensprechtage (nach Vereinbarung): 92526 Oberviechtach Bezirksamtstraße 7 Dienstag: 8 -17 Uhr 93149 Nittenau Haus des Gastes Mittwoch: 8 –17 Uhr An die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle können Sie sich auch dann wenden, wenn Ihr Kind zwar nicht "auffällig" ist, aber • • • • • Sie sich durch Kindererziehung, Haushalt und möglicherweise noch Berufstätigkeit überfordert und erschöpft fühlen es zwischen Ihnen als Eltern immer wieder erheblichen Streit um die "richtige" Kindererziehung gibt Sie im Stress oder aus Wut heraus Ihr Kind schlagen, obwohl Sie das eigentlich nicht wollen Sie sich scheiden lassen wollen und eine Sorgerechts- und Umgangsregelung finden wollen, die für Ihr Kind und Sie am geeignetsten ist Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind sexuell missbraucht wurde. 59 Die Erziehungsberatungsstelle in Trägerschaft der Katholischen Jugendfürsorge ist eine unabhängige Einrichtung der Jugendhilfe. Sie steht allen offen, die im Bereich der Erziehung auf Fragen und Schwierigkeiten stoßen. Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz, wonach Kinder, Jugendliche und Eltern einen Anspruch auf Beratung und pädagogisch-therapeutische Hilfe in Erziehungsfragen, bei individuellen Problemen, und bei Trennung oder Scheidung haben. Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich oder persönlich vorgenommen werden. Mit Wartezeit für einen Beratungstermin müssen Sie rechnen. Für Ratsuchende in Krisensituationen ist die Beratungsstelle bestrebt, Soforttermine zur Verfügung zu stellen. Alles was Sie im Beratungsgespräch mitteilen ist vertraulich. Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Kontakte zu Personen und Einrichtungen außerhalb der Beratungsstelle finden nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis bzw. auf Ihren Wunsch hin statt. Neben Beratungsgesprächen bietet die Erziehungsberatung auch Gruppengespräche und Kurse an: • "Erziehen will gelernt sein" (Mütterkurs) • Autogenes Training für Kinder • "Jedes Kind kann schlafen lernen" • Gruppe für Kinder mit Aufmerksamkeitsdefizitstörung • Gruppe für Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien. Angebot und Beginn neuer Kurse werden über die örtliche Presse bekannt gegeben. Kosten: Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Ein freiwilliger Unkostenbeitrag kommt den betreuten Kindern und Jugendlichen zugute und wird gerne angenommen. 60 7.1.2 Katholische Ehe- Familien- und Lebensberatung Alle Menschen können in ihrem persönlichen Leben, in Ihrer Ehe oder Partnerschaft Phasen mit besonderen inneren oder äußerlichen Belastungen erleben: - soziale und wirtschaftliche Schwierigkeiten können Menschen so einschränken, dass sie ihre Lebensfreude und ihren Lebensmut verlieren; - Menschen können so unsicher sein und sich so ängstigen, dass sie damit alleine nicht mehr zurechtkommen; - auch unter Einsamkeit können Männer und Frauen extrem leiden; - Partner haben sich nicht mehr viel zu sagen oder streiten sich häufig aus nichtigen Anlässen; - ein Partner akzeptiert den anderen nicht so, wie er ist; - eine Beziehung ist in sexueller Hinsicht unbefriedigend; - es kommt zu Konflikten wegen Verwandten, Freunden oder einer außerehelichen Beziehung; - die Partnerschaft wird durch Behinderung, Krankheit, Alkoholismus, Medikamenten- oder Drogenmißbrauch belastet; - ein Partner wird bei Auseinandersetzungen gewalttätig gegen den anderen oder gegen die Kinder; - Partner wollen sich trennen oder scheiden lassen, haben aber Angst vor negativen Folgen, vor allem für die Kinder. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Sie Ihre Probleme nicht mehr alleine, bzw. zu zweit lösen können, sich aber auch nicht mit ihnen abfinden wollen, sollten Sie sich an eine Ehe-, Familien- und Lebensberatung wenden. Bei einem Partnerschaftsproblem ist es natürlich am besten, wenn Sie gemeinsam an einer Beratung teilnehmen. Vielleicht wollen Sie aber zunächst lieber ein Gespräch ohne Ihre Partnerin oder Ihren Partner führen. Häufig kommt es auch 61 vor, dass sich ein Partner weigert, zur Beratung mitzukommen, weil er "selbst ja keine Probleme hat". Auch dann ist eine Beratung hilfreich. Katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung Höflinger Str.11 - Sozialzentrum 92421 Schwandorf Terminvereinbarungen Tel.: 09431 / 99 70 00 sind in jedem Fall erforderlich! Das Beratungsangebot ist offen für alle, unabhängig von Alter, Familienstand, Konfession und Weltanschauung. Die Mitarbeiter der Beratungsstelle kommen aus unterschiedlichen psychologischen, pädagogischen und sozialen Grundberufen und verfügen über eine mehrjährige Zusatzausbildung in Ehe-, Familien- und Lebensberatung. Neben Einzel- und Paargesprächen werden auch Familiengespräche und Gruppenarbeit angeboten. Alles was Sie im Beratungsgespräch mitteilen ist vertraulich. Die Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratungsstelle ist eine Einrichtung der Diözese Regensburg. Sie wird aus kirchlichen Mitteln finanziert .Die Diözese bittet Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten um eine Kostenbeteiligung in Form einer Spende. 62 7.1.3 Kreisjugendamt / Allgemeiner Sozialdienst Die Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialdienstes im Kreisjugendamt bieten Kindern, Jugendlichen, Eltern und jungen Volljährigen Beratung, Information und Hilfe in Problem- und Krisensituationen an. Landratsamt Schwandorf - Kreisjugendamt – Wackersdorfer Str. 80 92421 Schwandorf Tel.: 09431 / 471 380 Telefax: 09431/ 382 Öffnungszeiten: Montag – Freitag: 8 – 11:30 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr und nach Vereinbarung Bitte vereinbaren Sie vor einem Besuch telefonisch einen Termin ! Das Jugendamt versteht sich heute nicht mehr als Kontrollinstanz und Eingriffsbehörde, sondern als moderne Dienstleistungsbehörde, für die die Beratung von jungen Menschen und ihren Eltern im Mittelpunkt steht. Es bleibt aber Ausfallbürge für die Erziehung eines Kindes, wenn die Eltern ihre Erziehungsverantwortung nicht wahrnehmen oder z.B. wegen Krankheit, Strafhaft oder Todesfall nicht wahrnehmen können. Auch muss es weiterhin bei bedeutenden Verstößen gegen das Kindeswohl eingreifen, also insbesondere bei Kindesmisshandlung, sexuellem Missbrauch und Verwahrlosung. Zu den Angeboten des Jugendamtes gehören insbesondere: • Förderung der Familienerziehung z. B. durch Beratung in Erziehungsfragen • Beratung bei der Ausübung der elterlichen Sorge 63 • • • • • • • • • • • Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung von Eltern Mitwirkung in Verfahren vor dem Vormundschafts- und Familiengericht Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen Vermittlung von Tages- oder Vollzeitpflege Überprüfung von Kindeswohlgefährdungen Erziehungsbeistandschaft (Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei Schwierigkeiten und Problemen in Familie, Schule, Beruf und Freizeit; Förderung von Entwicklung und Selbständigkeit sowie Verbesserung des Lebensbezugs zur Familie) Sozialpädagogische Familienhilfe (Hilfe zur Selbsthilfe durch intensive Betreuung und Begleitung von Familien, Stärkung und Erweiterung der elterlichen Erziehungskompetenzen, Hilfe bei der Lösung von Konflikten und Krisen, Unterstützung bei der Lösung von Alltagsproblemen und im Kontakt mit Behörden und Institutionen) Inobhutnahme bzw. Herausnahme von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen Sozialpädagogische Beurteilung, Betreuung und Mitwirkung bei Jugendgerichtsverfahren Erteilung von Pflegeerlaubnissen Durchführung von Adoptionsverfahren usf. € Wenn auf diese Leistungen ein Rechtsanspruch besteht, übernimmt das Jugendamt weitgehend die Kosten. Aufgrund des Subsidiaritätsprinzips wird ein großer Teil der Leistungen von Trägern der freien Jugendhilfe ( z.B. den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden) ausgeführt, so dass sie vom Jugendamt nur vermittelt werden. 64 7.2 Krankheit von Eltern oder Kind 7.2.1 Freistellung der Eltern vom Arbeitsplatz zur Pflege kranker Kinder Berufstätige Väter und Mütter in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines kranken Kindes unter 12 Jahren: - Eltern: pro Jahr, Kind und Elternteil 10 Tage; bei mehreren Kindern maximal 25 Tage. - Alleinerziehende: pro Jahr und Kind 20 Tage; bei mehreren Kindern maximal 50 Tage. Besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung, zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld, unter folgenden Voraussetzungen: das Kind ist in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert und im Haushalt lebt keine andere Person, die die Betreuung des Kindes übernehmen könnte. 7.2.2 Kinderbetreuung und Fortführung des Haushalts bei Erkrankung der Eltern Mütter und Väter in der gesetzlichen Krankenversicherung können die Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe erhalten, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder Krankheitsfall die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Hilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Sollte eine andere Person, die im Haushalt lebt, den Haushalt weiterführen können, so besteht kein Anspruch auf Haushaltshilfe. 65 Gründe für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe können sein: - Risikoschwangerschaft und Entbindung - Krankenhaus- oder Kuraufenthalt der Mutter - Langwierige, schwere Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils - Entlastung der Eltern in Familien mit schwer kranken oder behinderten Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen - Besondere Notsituation bei Alleinerziehenden Schnelle, flexible Hilfe durch qualifizierte Kräfte bieten an: Waldfee e. V. hauswirtschaftliche & soziale Dienstleistungen Ringseisstr.4 – 6 92447 Schwarzhofen Tel.: 09672 / 9151 60 e-mail: DLZ.Schwarzhofen@t-online.de Dorfhelferinnen sind in der Regel in Haushalten mit landwirtschaftlichem Betrieb tätig, bei Bedarf und freien Kapazitäten übernehmen sie auch Haushaltsführung und Kinderbetreung in sog. städtischen Haushalten. Anfragen an: Tel.: 09672 / 3278 Frau Vetter (Einsatzleiterin) Weitere mögliche Ansprechpartner sind Sozialstationen und der Maschinen- und Betriebshilfsring Schwandorf e. V. Tel.: 09431 / 9610 33 66 7.2.3 Krankenhaus - Sozialdienste In allen Krankenhäusern des Landkreises gibt es Sozialdienste. Die Mitarbeiter/innen des Sozialdienstes stehen allen Patienten und Angehörigen als Ansprechpartner zur Verfügung. Insbesondere helfen sie weiter: • bei psychosozialen Problemen (Krankheitsverarbeitung, familiäre, berufliche und finanzielle Probleme, Einleitung von Suchtentwöhnung, Organisation von Haushaltshilfen für Mütter, usw.) • bei sozialrechtlichen Problemen (schwerbehindertenrechtliche Fragen, Einleitung von gesetzlicher Betreuung, rentenrechtlichen Problemen, usf.) • bei Problemen der Nachbetreuung (ambulante Pflege, Pflegeeinstufung, Pflegeheim-unterbringung, usw.) • bei Fragen zu Rehabilitation, Anschlußheilbehandlung, Suchtentwöhnung • Vermittlung an Selbsthilfegruppen Raumnummer und Sprechzeiten des jeweiligen Krankenhaussozialdienstes erfahren sie an der Pforte oder beim Krankenhausperonal. 7.2.4 Kuren für Mutter/Vater und Kinder Das Ziel einer Mutter-, bzw. Vater-Kind-Kur ist, Eltern, vor allem Müttern und ihren Kindern neue Kraft zu geben. Kraft für die Überwindung von Krankheiten, aber auch für die Alltagsbewältigung und für neue Perspektiven. Voraussetzung für den Anspruch auf eine stationäre Mütter-/ Väter-Kind-Kur ist, dass eine ambulante Behandlung nicht ausreicht, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Zur Beantragung einer Eltern-Kind-Kur brauchen Sie und Ihre Kinder ärztliche Atteste. Die Kur dauert in der Regel 3 Wochen, bei medizinischer Notwendigkeit ist Verlängerung möglich. Urlaubstage gehen durch die Mutter-Kind-Kur nicht verloren. 67 Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die gesetzlich geregelte Zuzahlung beträgt für Personen über 18 Jahre 9 € je Kalendertag. Befreiung von Zuzahlung kann bei geringem Einkommen (Härtefallregelung) beantragt werden. Kinder sind von Zuzahlungen immer befreit. Die Fahrtkosten bezahlt ebenfalls die Krankenkasse. Hierfür haben Sie eine Zuzahlung von 13 € pro einfache Fahrt und Person zu bezahlen. Eine Befreiung können Sie ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Rat und Hilfe bei der Beantragung erhalten Sie beim Caritasverband für den Landkreis Schwandorf e.V. Ettmannsdorfer Str.19 – 21 92421 Schwandorf Tel.:09431 / 3816-0 Aussensprechstunden finden einmal im Monat von 9 – 11 Uhr statt und zwar in: Burglengenfeld: jeden 2. Montag im Monat, im Rathaus, Marktplatz 2 Nabburg: jeden 4. Dienstag im Monat, Caritas-Sozialstation, Bahnhofstr. 16 Neunburg v. W.: jeden 3. Montag im Monat, Jugendheim, Im Berg 10 Nittenau: jeden 1. Dienstag im Monat Haus des Gastes (1. Stock), Am Burghof 4 Oberviechtach: jeden 1. Montag im Monat, Pfarrheim, Am Bahnhof 7 Familienerholung bieten überregional auch weitere Wohlfahrtsverbände an, insbesondere das Diakonische Werk, das Rote Kreuz und die Arbeiterwohlfahrt. 68 7.2.5 Förderung von Familienerholung Familienerholung soll der Gesundheit aller Familienmitglieder dienen und die Familiengemeinschaft stärken. Der Freistaat Bayern gewährt deshalb im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einkommensschwachen Familien Zuschüsse für Erholungsaufenthalte in anerkannten Familienferienstätten. Voraussetzungen: Eltern und Kinder haben ihren Wohnsitz in Bayern und die Eltern beziehen Kindergeld. Das monatliche Einkommen (unter Berücksichtigung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, zusätzlichen Monatsgehältern Kindergeld wird nicht berücksichtigt) darf für einen Elternteil 770 € für Ehegatten 980 € und je Kind weitere 300 € nicht übersteigen. Der Erholungsaufenthalt darf 5 Tage nicht unterschreiten. Förderungsfähig sind bis zu 14 Tage. Die staatliche Zuwendung beträgt für jedes Kind 9,20 € pro Verpflegungstag, für ein wesentlich behindertes Kind täglich 11,76 € Bei besonders einkommensschwachen Familien (die z. B. von Ausbildungsförderung oder Sozialhilfe leben) können auch die erwachsenen Teilnehmer der Familienerholung einen Zuschuss von 9,20 € pro Tag erhalten. € Informationen und Beratung zu Familienerholung und anerkannten Familienerholungsstätten bekommen Sie beim Caritasverband für den Landkreis Schwandorf e.V. (siehe 7.2.4), bzw. dem jeweiligen Träger der Familienerholung. Dort erfolgt auch die Antragsstellung. 69 Urlaub auf dem Bauernhof wird unter den gleichen Voraussetzungen und in gleicher Höhe gefördert, wie der Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte. Antragstellung erfolgt hier beim: Landratsamt Schwandorf, - Sozialamt – 1. Stock, Zimmer 112, Frau Scharf (nur vormittags) Wenn Ihr monatliches Einkommen über den Fördervoraussetzungen liegt, lassen Sie sich nicht entmutigen und prüfen Sie, ob ein Erholungsurlaub nicht doch finanziell erschwinglich ist 7.2.6 Selbsthilfegruppen Selbsthilfegruppen beruhen auf der Erkenntnis, dass die Gruppe mehr erreichen kann als der Einzelne: Menschen mit gleichen Problemen kommen regelmäßig zusammen, um ihre Schwierigkeiten zu besprechen, Erfahrungen auszutauschen und sich gegenseitig zu unterstützen. Das gemeinsame Problem kann eine Krankheit sein, eine Sucht, seelische oder soziale Not; häufig handelt es sich auch um eine schwierige Lebenssituation. Das Sachgebiet Sozialwesen im Landratsamt Schwandorf hat im Februar dieses Jahres eine aktualisierte Zusammenstellung der örtlichen Selbsthilfegruppen neu herausgegeben. Die Broschüre mit dem Titel "Selbsthilfegruppen und helfende Einrichtungen für den Landkreis Schwandorf" ist erhältlich im Landratsamt Schwandorf und bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Landkreises. Internet: www.landkreis-schwandorf.de (Soziales) Wenn Sie sich mit Gleichbetroffenen austauschen wollen, zu Ihrer ganz speziellen Problematik aber vor Ort keine Selbsthilfegruppe finden, können sie in den Nachbarlandkreisen und 70 - städten nachfragen. Ein umfangreiches Verzeichnis an Adressen können Sie über KISS (Kontakt und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen ) in Regensburg Tel.:0941/ 5 28 22 erhalten, www.kiss-regensburg.org Sie können auch Ihre eigene Selbsthilfegruppe gründen, bzw. aufbauen. Empfehlenswerte Anleitungen dazu sind erhältlich über: Nakos (Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen), Wilmersdorferstr.Str. 39, 10627 Berlin. Internet: www.nakos.de Informationsmaterialien von Nakos sind kostenfrei – der Versand muß bezahlt werden. (Anforderung unter Beigabe von Briefmarken und einem adressierten Rückumschlag an:). NAKOS Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen Wilmersdorfer Strasse 39 10627 Berlin 7.3 Familien mit behinderten und pflegebedürftigen Angehörigen 7.3.1 Frühförderung für sinnesbehinderte Kinder Je früher körperlich- oder sinnesbehinderte Kinder darin gefördert werden, mit ihrer Behinderung umgehen zu lernen, kompensierende Fähigkeiten auszuweiten und persönliche Fähigkeiten weiter zu entwickeln, desto höher sind ihre Chancen auf ein selbstbewußtes und zufriedenstellendes Leben. Institut für hörgeschädigte Menschen Eichendorffstr. 111 94315 Straubing Tel.:09421/ 542-0 FAX: 09421/542-100 71 Frühförderung für blinde und sehbehinderte Kinder Weißenburgstr. 10 93055 Regensburg Tel.:0941/79 34 52, FAX: 0941/793486, e-mail: FF-Rgb@Blindeninstitut.de Internet: www.blindeninstitut.de 7.3.2 Beratungsstellen für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung Caritasverband Der Fachdienst Offene Behindertenarbeit im Caritasverband bietet Behinderten und deren Angehörigen Beratung und Unterstützung bei persönlichen und behindertenspezifischen Fragen an. Um Menschen mit Behinderungen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen werden Freizeit- und Begegnungsmaßnahmen organisiert. Darüber hinaus kann der Fachdienst die Familie durch stundenund tageweise Betreuung von Behinderten entlasten (Familienentlastender Dienst). Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Der Fachdienst stellt seine Leistungen schwerpunktmäßig körper- und sinnesbehinderten, chronisch kranken Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie deren Angehörigen zur Verfügung Fachdienst Offene Behindertenarbeit im Caritasverband für den Landkreis Schwandorf e. V. Ettmannsdorfer Str. 19 – 21 92421 Schwandorf Telefon 09431 / 3816-0 e-mail: K-CV.SAD@gmx.de Der Fachdienst ist erreichbar Mo – Fr: 8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr 72 Auf Wunsch kommt der Fachdienst auch zu einem Hausbesuch. Lebenshilfe Schwandorf e.V. Beratung und Unterstützung für geistig- und/oder mehrfachbehinderte Menschen und ihre Familien, insbesondere Entlastung bei der Pflege bietet der Familienentlastende Dienst der Lebenshilfe Familienentlastender ambulanter Dienst der Lebenshilfe Schwandorf e.V. Ohmstr. 26 92421 Schwandorf Tel.: 09431/ 41 866 7.3.3 Verhinderungspflege Die Verhinderungspflege dient zur Entlastung der Pflegeperson und greift ein, wenn diese aus persönlichen Gründen, wie z.B. Urlaub, Krankheit oder Überlastung vorübergehend nicht in der Lage ist, die Pflege zu gewährleisten. Verhinderungspflege wird von der zuständigen Kasse für den Maximalzeitraum von insgesamt 4 Wochen innerhalb eines Kalenderjahres gewährt. Die Pflegeperson kann selbst die Ersatzpflegeperson (Verwandte, Freunde) oder den professionellen Pflegedienst benennen, der die Pflege in der gewohnten häuslichen Umgebung gewährleisten soll. Außerdem gibt es die Möglichkeit den Pflegebedürftigen in einer stationären Kurzzeitpflege unterzubringen. Pflegende Angehörige haben ein Recht auf Verhinderungspflege, wenn sie seit mindestens 1 Jahr die Pflege durchgeführt haben oder Pflegeleistungen abgerechnet wurden (§ 39 SGB XI). Weitere Information geben die familienentlastenden Dienste des Caritasverbandes und der Lebenshilfe. ( Adressen siehe 7.3.2) 73 7.4 Seelisch erkrankte Menschen 7.4.1 Beratungsstelle für psychische Gesundheit Seelische Probleme und Krisen kennt jede(r) in seinem Leben. Meist können wir solche Situationen aus eigener Kraft oder mit Hilfe von Freunden oder Angehörigen bewältigen. Wenn diese Hilfe nicht mehr ausreicht und Probleme auftreten, mit denen Sie allein nicht mehr zurechtkommen, finden Sie in der Beratungsstelle für psychisch Kranke und Menschen in Lebenskrisen einen Kreis von erfahrenen Menschen, an den Sie sich wenden können. Schwandorfer Diakonie Zentrum –sozialpsychiatrischer DienstBeratungsstelle für psychische Gesundheit Waldschmidtstr. 14 92421 Schwandorf Tel.:09431 / 8817-0 e-mail: beratung.diakonie.sad@t-online.de Mo – Fr.: 9 – 12 Uhr, und Mo – Do.:13 – 16 Uhr Die Anmeldung kann telefonisch oder auch durch persönliche Vorsprache erfolgen, in begrenztem Umfang sind auch Hausbesuche möglich. Angebot: • Einzel-, Paar- und Familienberatung: Die Gesprächsangebote richten sich an Menschen, die unter Kontaktschwierigkeiten, Unsicherheitsgefühlen, Ängsten oder depressiven Verstimmungen leiden oder sich in einer ausweglos erscheinenden Situation befinden. • Beratung von Angehörigen: Angehörige erhalten Unterstützung, um mit dem psychisch erkrankten Familienmitglied und ihren Problemen mit ihm besser umgehen zu können. In regelmäßigen Abständen wird eine Angehörigengruppe angeboten, die der Information, Entlastung und gegenseitigen Unterstützung dient. 74 • • • Berufsbegleitender Dienst: :Der berufsbegleitende Dienst bietet berufstätigen Menschen mit Behinderung sowie psychisch Kranken, die von Behinderung bedroht sind, Hilfen zum Erhalt des Arbeitsplatzes an. Nachbetreuung erhalten Sie, wenn Sie nach einem stationären Aufenthalt in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer psychosomatischen Klinik Unterstützung bei der Bewältigung Ihres Lebensalltags brauchen. Gesprächs- und Kontaktgruppen: In der Gruppe haben Sie die Möglichkeit, die eigenen Schwierigkeiten im Austausch mit anderen Menschen besser einordnen und verstehen zu können und gemeinsam nach neuen Lösungen zu suchen. Die Beratung ist für Sie kostenfrei und auf Wunsch anonym. 7.4.2 SchwaTZ – Schwandorfer Tageszentrum für psychisch kranke Menschen Das Tageszentrum SchwaTZversteht sich als Kontakt- und Begegnungsstätte für psychisch kranke und behinderte Menschen, sowie deren Angehörige und Freunde. Ziel des Tageszentrums ist, den Betroffenen innerhalb eines Schutz- und Schonraumes eine sinnvolle Tagesstrukturierung zu ermöglichen. Darüber hinaus trägt es zur Entlastung der Angehörigen psychisch Langzeitkranker bei. Schwandorfer Diakonie Zentrum Tageszentrum / 1. Stock Öffnungszeiten: Waldschmidtstrasse 14 Mo – Do: 9 - 16 Uhr 92421 Schwandorf Fr.: 9 – 13.30 Uhr Tel.:09431 / 8817-0 e-mail: tageszentrum.diakonie.sad@t-online.de Das Angebot reicht von Beschäftigungs- und Arbeitstherapie, sozialem und lebenspraktischem Training, über Kaffeestube und Mittagstisch bis hin zu Freizeitangeboten. Für die NutzerInnen ist der Besuch im Tageszentrum kostenfrei. 75 7.4.3 Regensburger Kinderzentrum St. Martin Das Regensburger Kinderzentrum St. Martin ist eine Ambulanz. Es behandelt Kinder und Jugendliche vom Säuglingsalter bis zu 18 Jahren mit neurologischen Störungen oder mit Auffälligkeiten in ihrer Entwicklung. Neben Diagnostik und Beratung bietet das Sozialpädiatrische Zentrum auch Therapie an. Die therapeutischen Verfahren reichen von neurologischen und neuroorthopädischen Therapien bis zu auf das Familiensystem bezogenen Psychotherapien Regensburger Kinderzentrum St. Martin Wieshuberstr. 4 93059 Regensburg Tel.: 0941 / 46 502-0 Internet: www.kinderzentrum-regensburg.de: Sie können sich direkt an das Kinderzentrum St. Martin wenden oder Ihren Kinder-, bzw. Hausarzt nach einer Überweisung fragen. 7.4.4 Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie ist ein eigener Bereich im Bezirksklinikum Regensburg, der ganz auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist.Die Klinik verfügt über ambulante und stationäre Diagnostikund Behandlungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche aller Altersstufen. Zur Behandlung kommen alle kinder- und jugendpsychiatrischen Krankheiten, Entwicklungsstörungen, Schulleistungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten. In einer eigenen Klinikschule werden die Kinder in kleinen Gruppen oder einzeln beschult. Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Universitätsstr.84 93042 Regensburg Tel.: 0941 / 941 4003 Internet: www.bkr-regensburg.de 76 7.5 Suchterkrankung Wenn Sie Probleme mit Alkohol, und/ oder anderen Drogen, z.B. Medikamenten, chemischen Suchtmitteln oder anderen Formen von Abhängigkeit, z.B. Essstörungen haben und einen Weg aus der Abhängigkeit suchen, finden Sie Beratung in der Suchtpräventionsstelle des Gesundheitsamtes und der Fachambulanz für Suchtprobleme. Gesundheitsamt Schwandorf (Sozialdienst) Wackersdorfer Str.78 a Tel.: 09431 / 386-0 Fachambulanz für Suchtprobleme Psychosoziale Beratung und Behandlung Ettmannsdorfer Str. 19 –21 92421 Schwandorf Tel.09431 / 3816-0 Abhängig von der Schwere der Erkrankung reicht eine ambulante Therapie, zum Teil ist eine stationäre Behandlung erforderlich. An Behandlungsmöglichkeiten stehen in der näheren Umgebung stationäre Einrichtungen im Bezirksklinikum Regensburg, im Bezirkskrankenhaus Wöllershof (bei Neustadt) und der Frankenalbklinik Engelthal zur Verfügung. Ambulante Therapien werden ebenfalls in diesen Einrichtungen durchgeführt, aber auch von der Fachambulanz in Schwandorf angeboten. Das Ziel der Behandlung ist die Abstinenz. Über die Form der Behandlung entscheidet letztlich der Betroffene selbst. Die Beratungsstelle, sein Hausarzt, Angehörige und Freunde können nur unterstützende Begleiter sein. Die Beratung ist für Sie kostenfrei – Die Kosten für Entzugsbehandlung trägt die Kranken-, bzw. Rentenkasse. 77 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB 1) § 1631 (2) "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig" Kinder und Jugendhilfegesetz Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) § 1 (1) "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit." 7.6 Gewalt in der Familie 78 7.6.1 Frauenhaus im Landkreis Schwandorf Vor rd. 100 Jahren wurde das "Recht" des Ehemannes , seine Frau zu 'züchtigen' abgeschafft. Das Grundgesetz garantiert in Artikel 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit eines jeden Menschen. Keine Frau muss schweigen, sich schämen, oder erdulden, wenn sie geschlagen, misshandelt oder vergewaltigt wurde. Schämen müssen sich die Täter. Das autonome, staatlich anerkannte Frauenhaus im Landkreis Schwandorf existiert seit 1989 und nimmt jede von Gewalt betroffene Frau mit ihren Kindern auf – zu jeder Tages- und Nachtzeit und unabhängig von nationaler Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Frauen helfen Frauen e. V. Postfach 1233 Notruf: 09471 / 71 31 93130 Burglengenfeld Das Frauenhaus bietet - Zuflucht: Jede Frau, die von ihrem Mann oder Freund seelisch und körperlich misshandelt wird, wird aufgenommen und bei den ersten Schritten in ein neues, selbstbestimmtes Leben unterstützt. - Schutz und Anonymität: Die Adresse des Frauenhauses ist anonym. Männer dürfen nicht in das Frauenhaus. Niemand erfährt, welche Frauen sich im Frauenhaus aufhalten. - Wohnmöglichkeit: Es stehen sechs Schlafräume, ein Gemeinschaftsraum, Spielzimmer, Küche und Sanitärräume zur Verfügung. Unter der Notrufnummer erhalten Frauen und Mädchen , die von sexueller Gewalt unmittelbar betroffen sind rund um die Uhr Rat und Hilfe. Sie können einen Beratungsgespräch mit einer Mitarbeiterin des Frauenhauses an einem Treffpunkt außerhalb des Hauses telefonisch vereinbaren. 79 7.6.2 Gewalt und Konflikte in nichtdeutschen Familien Rosa e. V. ist ein (anonymes) Wohnprojekt für Frauen nichtdeutscher Herkunft zwischen 16 und 21 Jahren, die mit Familie und Umfeld aufgrund unterschiedlicher Lebensvorstellungen in Konflikt geraten, von Zwangsheirat bedroht sind und vor seelischer oder körperlicher Gewalt Schutz suchen. In der Jugendhilfeeinrichtung werden Frauen aus dem gesamten Bundesgebiet aufgenommen und betreut. Rosa e. V., Postfach 40 10 67, 70410 Stuttgart, Tel.: 0711 / 53 98 25 7.6.3 Sexueller Missbrauch Folgende Fachstellen geben Hilfe und Beratung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt unmittelbar betroffen sind oder waren. Sie bieten auch Gespräche und Rat für Familienangehörige, ErzieherInnen, LehrerInnnen, Verwandte und Nachbarn von Opfern, bei denen sie sexuellen Missbrauch vermuten. - Erziehungsberatung 09431 /99 70 10 Ehe- und Familienberatung 09431/ 99 70 00 Sozialpsychiatrischer Dienst 09431/ 42 542 Caritasverband 09431/ 17 66 Sozialdienst katholischer Frauen 09431/ 41844 und / 96282 Frauenhaus 09471/ 71 31 Jugendamt 09431/ 471-384 Gesundheitsamt 09431/ 386-33 Gleichstellungsstelle – Landratsamt 09431/ 471-357 Polizei 0941/ 506-1138 Die oben genannten Fachstellen haben sich zum Arbeitskreis Sexueller Missbrauch im Landkreis Schwandorf zusammengeschlossen und bieten • Beratung mit dem Ziel, sexuellen Missbrauch zu beenden • Therapie, bzw. Vermittlung von Therapie mit dem Ziel, die Folgen von sexuellem Missbrauch zu bearbeiten 80 • • Hilfe zur Stärkung des sozialen Umfelds von Opfern Zur Vorbeugung: Aufklärung durch Information und Enttabuisierung sowie Informationsmaterial zum Ausleihen und Verteilen. Weitere Hilfsangebote: Selbsthilfe: Mut e.V., Postfach 1026, 92401 Schwandorf, Tel.:09431/ 99 64 33 Notruf und Beratung für vergewaltigte und belästigte Frauen e.V. 0941/ 2 41 71 7.7 Persönliche Notlagen7.7.1 Hilfe bei Selbstmordgefahr Konflikte, Probleme, Schwierigkeiten kennt jeder in seinem Leben. Manchmal gibt es Situationen, die die verfügbaren Bewältigungsmöglichkeiten übersteigen. Dann können Hilflosigkeit, Ratlosigkeit und Verzweiflung so massiv werden, dass der Gedanke, sich das Leben zu nehmen, auftaucht. Wenn Sie selbst betroffen sind und sich in einer akuten Krise befinden, bereits einen Suizidversuch unternommen haben oder als Angehöriger, Freund oder in anderer Weise mit betroffen sind, können Sie sich – auch anonym – an den Krisendienst Horizont wenden. Krisendienst Horizont Hilfe bei Selbstmordgefahr Krisentelefon: Hemauer Str. 8 0941 / 5 81 81 93047 Regensburg Mitarbeiter von Horizont sind persönlich und telefonisch erreichbar: Montag – Donnerstag 8 – 16 Uhr Freitag: 8 – 18 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage 14 – 18 Uhr In Beratungsgesprächen können Sie gemeinsam mit erfahrenen Ansprechpartnern die bestehende Situation, die entstandenen 81 Schwierigkeiten und die gegenwärtige Eskalation der Probleme klären. Dieser erste Schritt kann helfen die akute Krise zu entschärfen. Krisengespräche bei Horizont sind grundsätzlich vertraulich. Finanziert wird der Krisendienst aus kirchlichen und privaten Mitteln. 7.7.2 Moses-Projekte - "Ein Kind abgeben, statt aussetzen oder töten" Mosesprojekte haben das Ziel, Frauen die schwanger sind oder ein Kind geboren haben und sich in einer extrem belastenden, ausweglos erscheinenden Situation befinden, zu erreichen und aufzufangen, bevor sie eine folgenschwere, lebensgefährliche Kurzschlusshandlung für sich und das Kind begehen. Für die Mutter besteht die Möglichkeit anonym, d. h. ohne ihren Namen nennen zu müssen, Beratung vor der Geburt und medizinische Hilfe bei der Geburt zu erhalten. Sie kann ihr Kind auch anonym in der Beratungsstelle in Obhut geben. Wenn Sie es dabei belässt und sich nicht mehr meldet, wird das Kind nach acht Wochen in eine Adoptivfamilie vermittelt. Moses-Projekt Amberg bei Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen, Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Regensburger Str. 28 Tel.: 09621 / 2 22 00 92224 Amberg Moses-Projekt Regensburg bei Donum Vitae in Bayern e. V., Maximilianstr. 13, Tel.: 0941 / 59 56 49-0 93055 Regensburg 82 7.7.3 Babyklappe und anonyme Geburt Frauen in extremer Not können hier ihr Kind ohne Preisgabe ihrer Identität und straffrei in einem Wärmebettchen ablegen. Die Mutter hat ca. 8 Wochen Zeit, ihren Entschluss, das Kind wegzugeben, zu überdenken und evtl. rückgängig zu machen. Danach wird das Baby zur Adoption freigegeben. Klinik St. Hedwig Steinmetzstraße 1-3 Regensburg Tel.:0941/ 2080-0 Zu finden ist die Babyklappe auf der rechten Seite – noch weit vor dem Haupteingang, versteckt hinter Büschen Kreiskrankenhaus Kehlheim Traubenweg 3 Kehlheim Tel.:09441/702-0 Anonyme Geburten sind an folgenden Krankenhäusern in der näheren Umgebung möglich: Klinik St Hedwig. Regensburg, , Steinmetzstr 1-3, Tel.:0941/2080-0 St Anna Krankenhaus, Sulzbach-Rosenberg, Krankenhausstr. 16, Tel.:09661/ 520-0 (ambulante Geburt) Klinikum Süd, Nürnberg, Breslauer Str. 201, Tel.: 0911/ 398-2804 7.7.4 Pflegefamilien Wenn Sie sich in einer persönlichen, familiären oder finanziellen Situation befinden, in der sie kaum in der Lage sind, ihr Kind selbst zu versorgen und zu betreuen, besteht die Möglichkeit eine Pflegefamilie für das Kind zu suchen. Um eine geeignete Pflegefamilie zu finden können Sie sich an den Allgemeinen Sozialdienst im Kreisjugendamt wenden. 83 Man unterscheidet Kurzzeit-, Langzeit- , und Dauerpflegestellen. Wenn Sie ihr Kind in eine Pflegestelle geben, behalten Sie die vollen elterlichen Rechte und Pflichten. Für eine ungestörte seelische und soziale Entwicklung des Kindes ist dabei wichtig, daß leibliche Eltern und Pflegeeltern die Erziehungsaufgabe gemeinsam tragen und nicht gegeneinander arbeiten. Der Pflegekinderfachdienst im Kreisjugendamt ist Ansprechpartner für die Bewerbung als Pflegeeltern und die Vermittlung von Pflegekindern. Hier besteht auch die Möglichkeit an Qualifizierungskursen für Pflegeeltern teilzunehmen. Landratsamt Schwandorf -Kreisjugendamt, PflegekinderfachdienstWackersdorfer Str. 80 92421 Schwandorf Tel.:09431/471 384 Frau Glötzl, Dipl.Soz.Päd.(FH) und; 09431/ /471 426 Herr Mauritz, Dipl.Soz.Päd.(FH) 7.7.5 Adoptionsvermittlung Wenn Sie und ihr Kind sich in einer sehr schwierigen Situation befinden für die Sie in absehbarer Zeit keine Veränderung erwarten können, oder wenn Sie langfristig nicht in der Lage sein werden, Ihr Kind selbst zu versorgen, da Sie auch aus Ihrem sozialen Umfeld keine oder nur wenig Unterstützung erhalten, kann die Entscheidung Ihr Kind zur Adoption frei zu geben, die bestmögliche Alternative für ihr Kind und seine Zukunft sein. Es ist ein schwerer Entschluß, anderen Eltern sein Kind anzuvertrauen. Mütter und Väter, die ihr Kind zur Adoption freigeben, stellen ihre eigenen Bedürfnisse, Interessen und Rechte hinter dem Wohl ihres Kindes zurück. Sie wollen ihm Chancen auf eine liebevolle und gesicherte Zukunft eröffnen, die sie ihm selbst in ihrer schwierigen Situation nicht bieten können. 84 Mit der Adoption wird das alte Verwandschaftsverhältnis vollkommen gelöst; das Kind gehört ganz zur neuen Familie , mit allen Rechten und Pflichten eines ehelichen Kindes. Weitere Informationen und Entscheidungshilfen erhalten Sie bei der Adoptionsvermittlungsstelle im Jugendamt. Landratsamt Schwandorf – KreisjugendamtWackersdorfer Str. 80 92421 Schwandorf Tel.:09431 / 471 344 Frau Mickisch, Dipl. Soz.Päd (FH) Die Adoptionsvermittlung berät, überprüft und begleitet auch Paare, die Adoptiveltern werden wollen oder ein Kind adoptiert haben. 7.8 Wirtschaftliche Notlagen 7.8.1 Schuldnerberatung € Wenn Ihre Schuldenlast unübersehbar und zur Bedrohung wird, wenn Sie Abzahlungsraten nicht mehr leisten können, wenn Pfändungen drohen oder wegen Mietschulden eine Zwangsräumung ansteht, wenn Sie überhaupt nicht mehr wissen, wie Sie Ihre Schulden je begleichen können – kann eine Schuldnerberatung Ihnen weiterhelfen. Beratungsstelle für Arbeitslose mit integrierter Schuldnerberatung und staatlich anerkannter Insolvenzberatung im Diakonischen Werk Waldschmidtstr. 14 92421 Schwandorf Tel.:09431 / 88 17- 0 Durchwahl -19 Frau Müller (Dipl. Sozialpädagogin) -18 Frau Train (Dipl.Sozialarbeiterin) Beratungstermine nach Vereinbarung 85 Die Anmeldung kann telefonisch oder auch durch persönliche Vorsprache erfolgen. Die Beratung ist für Sie kostenfrei und auf Wunsch anonym. Die wichtigsten Unterstützungsleistungen der spezialisierten Arbeitslosen- und Schuldnerberatung sind: • Finanzielle Existenzsicherung (Beratung über ergänzende soziale Leistungen und Pfändungsschutz) • Schuldenübersicht und Haushaltsbudgetplanung • Verhandlungsführungen mit Gläubigern • Außergerichtliche Einigung • Rechtsberatung, insbesondere über Leistungen des Arbeitsamtes und Sozialamtes Schuldnerberatung bietet auch der Allgemeine Rettungsverband e.V. an: Regensburger Str. 46 Tel.: 09431 / 74 50-0 92421 Schwandorf Mo bis Fr.: 9 – 12 Uhr Beratungstermine nach Vereinbarung 7.8.2 Prozeßkostenhilfe Wenn es Ihnen aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation nicht möglich ist, die Kosten für einen Prozess vor Gericht aufzubringen, können Sie oder ein von Ihnen beauftragter Rechtsanwalt Prozesskostenhilfe beantragen. Voraussetzung für die vollständige oder teilweise Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten ist, dass Ihr Einkommen festgelegte Grenzen (analog Bundessozialhilfegesetz) nicht überschreitet. Außerdem prüft das Gericht vorab, ob es Erfolgsaussichten für die beabsichtigte Klage gibt und ob sie nicht mutwillig geführt wird. Rechtsberatungs- und antragstelle beim Amtsgericht Kreuzbergstr. 19 Zimmer 109 / 1. Stock Tel.: 09431/383-0 92421 Schwandorf 86 7.8.3 Befreiung von Rezept- und Rundfunkgebühren € Befreiung von TV und Rundfunkgebühren (GEZ-Befreiung) Wenn Sie nur ein sehr geringes Einkommen haben oder Sozialleistungen, wie z.B. Sozialhilfe beziehen, können Sie auf Antrag von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit werden. Die Regelsätze für die Befreiung ändern sich häufig. In der Regel sollte jeder, der über ein geringes Einkommen verfügt sich unverbindlich ausrechnen lassen, ob Anspruch auf diese Gebührenbefreiung besteht. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Ordnungsamt. (Für die Stadt Schwandorf: Ordnungsamt, Altes Rathaus, 1. Stock) Befreiung von Rezeptgebühren Die Kosten der medizinische Versorgung können für einkommensschwache Personen und Familien auf ein zumutbares Mindestmaß oder völlig reduziert werden. Auskünfte über die jeweilig geltenden Einkommensgrenzen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. 7.8.4 SAD-Pass Damit ein geringes Einkommen Menschen nicht vom sozialen und kulturellen Leben im Landkreis ausschließt, wurde vom Netzwerk soziale Fachberatung im Landkreis Schwandorf (einem Zusammenschluß der sozialen Fachberatungen) der SADpass ins Leben gerufen. Mit dem SADpass erhalten Sie Ermäßigung auf bestimmte Kosten, wie z.B. Eintrittsgelder, Bustickets, Gebühren oder Beiträge. Ein SADpass (einschließlich der Ermässigungsliste) ist erhältlich im Landratsamt (ZEBIS im Foyer), in sozialen Beratungsstellen und bei den Gemeindeverwaltungen Als Nachweis eines geringen Einkommens ist der Bezug von Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe oder die GEZ-Befreiung vorzulegen. 87 8 Bildungsangebote für Eltern 8.1 Elternkurse Spezielle Eltern-Kurse bieten an: • Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Tel.:09431 / 96 282 "Starke Eltern – Starke Kindern“ (siehe auch Seite 32) • Erziehungsberatungsstelle Tel.: 09431 / 99 701-0 "Erziehen will gelernt sein“ (siehe auch Seite 61) 8.2 Volksbildungswerke/Volkshochschulen In den Programmen der Volkshochschulen finden sich immer auch Bildungsangebote für Eltern.(Wenn nicht, bekunden Sie doch Ihr Interesse daran!) • • • • • Volkshochschule Schwandorf Brauhausstrasse 9 92421 Schwandorf Tel.:09431 / 42 060 Internet: www.schwandorf.de/vhs/home.htm Volkshochschule im Städtedreieck e.V. -Burglengenfeld – Maxhütte-Haidhof – Teublitz Bahnhofstr.44 93142 Maxhütte-Haidhof Tel.:09471 / 300 63 Internet: www.vhs-staedtedreieck.de Volkshochschule Neunburg vorm Wald Ufertal 14 92431 Neunburg v. Wald Tel.:09672 / 43 39 Internet: www.sadnet.de/vhsneunburg Volkshochschule Nabburg Am Pfaffenweiher 14 92507 Nabburg Tel.:09433 / 201 260 Internet: www.VHS-nabburg.de Volksbildungswerk Oberviechtach Schützenring 5 92526 Oberviechtach Tel.: 09671 / 894 88 8.3 Kirchliche Bildungswerke Programme erhalten Sie bei Ihrem Pfarramt. • Kath. Bildungswerk im Landkreis Schwandorf e. V. Höflingerstr.11 92421 Schwandorf Tel.: 09431 / 22 68 Das Katholische Bildungswerk bietet neben Eltern-KindGruppen familientherapeutische Seminare an. • Katholischer Deutscher Frauenbund Diözesanverband Regensburg e.V. Obermünsterplatz 7 93047 Regensburg 0941 / 597-22 24 Unter anderem findet sich z. Zt. im Programm: ein Ausbildungskurs für Tagesmütter, ein Familienwochenende: „Wie lerne ich mit dem Kind richtig“, und eine Seminarreihe: „Der Erziehungsführerschein“ 9 Weitere wichtige Adressen im Landkreis Schwandorf 9.1 Kommunale Gleichstellungsstelle Gleichstellungsbeauftragte: Helga Forster Landratsamt Schwandorf , Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf Zimmer-Nr. 144 ¨ Wann und wie ist die Gleichstellungsbeauftragte erreichen: Von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern, bitte ich um telefonische Terminvereinbarung Per Telefon: 09431/471-357 Per Telefax: 09431/471-110 Per E-mail: ForsterH@landkreis-schwandorf.de 89 zu ¨ Warum eine Gleichstellungsstelle? Im Grundgesetz wurde die Gleichberechtigung von Frauen und Männern bereits verankert. Die Realität sieht leider noch nicht so rosig aus. Frauen haben nicht immer und überall die gleichen Chancen. Sie haben zum Teil mit erheblichen frauenspezifischen Problemen und Benachteiligungen zu kämpfen. ¨ Aufgaben der Gleichstellungsstelle • • • • 9.2 Die Gleichstellungsstelle als Anlauf- und Beratungsstelle à für Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Schwandorf à für Beschäftigte des Landkreises Die Gleichstellungsstelle als Initiator à um Themen, die Frauen bewegen, aufzugreifen à um bestehende Defizite in der Gleichberechtigung aufzuzeigen und Aktivitäten dazu zu entwickeln à um Anregungen von Mitarbeiter/innen und Bürger/innen zu realisieren Die Gleichstellungsstelle als Informationsstelle zur frauenspezifischen Themen à durch Pressearbeit à durch Publikationen zu aktuellen Themen à durch Info-Veranstaltungen à durch Ausstellungen Die Gleichstellungsstelle als Koordinierungs- und Vernetzungsstelle à für Frauenverbände –vereine, -organisationen, à für Parteien, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Kirchen Fachstelle für Senioren Landratsamt Schwandorf Wackersdorfer Str. 80 ZimmerNr. 124 Tel.: 09431 471 386, 92421 Schwandorf Fax 09431 471 102 Hr.Poguntke/Fr.Schuster e-mail: poguntke@landkreis –schwandorf.de 90 Die Fachstelle für Senioren berät und informiert Einzelpersonen und Institutionen bei vielen Fragen der Organisations- und Hilfeangebote älterer Menschen. Zum Beispiel: - Förderung von Seniorenvereinen (im Seniorenverein wird Geselligkeit und Unterhaltung gepflegt, Informationsveranstaltungen, Ausflüge und Fahrten finden statt, dem Alleinsein und der Vereinsamung wird entgegengewirkt, Lebensqualitäten bleiben erhalten ...) - Seniorenbeirat, Seniorensprecher (Senioren vertreten ihre Belange, Interessen und Bedürfnisse am Besten selber; die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wird gefördert...) -barrierefreies und seniorengerechtes Bauen und Wohnen (trotz körperlicher Einschränkungen oder Behinderungen soll das Wohnen weiterhin zuhause durch Um- oder Einbauten, ermöglicht werden, Neubauten sind entsprechend zu planen und seniorengerecht zu bauen...) - Altenhilfe- und Versorgungskonzepten, Bedarfsplan (im Landkreis müssen ausreichend Heimpflegeplätze, ambulante und teilstationäre Dienste vorhanden sein, Strukturen für weitere Seniorenhilfsdienste sind zu fördern ...) - Einzelfallberatung (wie finde ich das richtige Heim, wer hilft bei Renten/Betreuungs-/Vererbungsfragen, welche Vorsorge treffe ich für mich...) - Seniorenfachveranstaltungen ( zur Gesundheit, Sicherheit, Recht, Vorsorge...) Das Landratsamt, Fachstelle für Senioren, ist nach dem Heimgesetz für die Aufsicht der Altenpflegeheime im Landkreis Schwandorf seit dem 1.Januar 2002 zuständig. Anregungen oder Beschwerden melden Sie bitte unter Tel.:09431 471 386 91 Kath. Kindergarten "St. Florian"" Am Mühlgraben 4 92421 Schwandorf/Klardorf 09431/742129 Rosemarie Dirscherl 7.30 - 13.30 8.00 - 13.30 8.00 - 12.30 13.00 - 17.00 - Kath. Kindergarten "St. Jakob" Marktplatz 16 92421 Schwandorf 09431/43527 Lucia Fleischmann 7.30 - 16.00 7.30 - 12.30 12.30 - 16.00 3,21€/ Essen Kath. Kindergarten "St. Josef" Kindergartenstr. 6 92421 Schwandorf/Dachelhofen 09431/529253 Maria Bachfischer 7.00 - 13.30 7.00 - 11.30 12.30 - 16.00 - Kath. Kindergarten "St. Konrad" Blumenstr. 13 92421 Schwandorf/ Ettmannsdorf Kath. Kindergarten "St. Paul" Jahnstr. 48 92421 Schwandorf 09431/9584 Ingrid Bleistein 7.30 - 12.30 13.00 - 17.00 - 09431/2832 Rosalinde Singer 7.30 - 12.30 7.30 - 13.30 7.30 - 16.00 7.30 - 16.30 - Kath. Kindergarten "St. Wolfgang" Neißer Str. 8 92421 Schwandorf 09431/42616 Anja Böckmann 7.30 - 16.00 7.30 - 12.30 7.30 - 13.30 16.00 (2x) 3,50€/ Essen Kath. Integrationskindergarten "St. Anna" Am Steig 8 92421 Schwandorf/Krondorf 09431/3035 Marianne Wack 7.30 - 13.30 7.00 - 13.00 8.30 - 12.30 7.30 - 11.30 12.30 - 16.30 - Städt. Kindergarten Arberstr. 5 92421 Schwandorf 09431/1664 Johanna Riehl 7.30 - 12.30 + 12.45 16.00 7.00 - 13.30 (3x) - 92 93