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Schulschluss
Bei
ist nicht
Feierabend.
www.m-r-n.com
Nachschulische Betreuung
in der Metropolregion Rhein-Neckar
VORWORT
Wollen Arbeitgeber attraktiv für Fachkräfte sein, müssen sie gute Angebote für die Vereinbarkeit von
Berufs- und Privatleben bereithalten – das ist eine anerkannte standortpolitische Tatsache und in den
Leitbildern vieler Unternehmen und Institutionen verankert. Hierbei gilt es, die familiären Konstellationen
ganzheitlich im Blick zu haben.
Neben der Kleinkindbetreuung und der Pflege von Angehörigen rückt die nachschulische Betreuung
immer mehr in den Fokus von Politik und Wirtschaft. Mit dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule bricht die häufig ganztägige Kinderbetreuung weg, während sich die Ferienzeiten vervierfachen
und die Anfangs- und Endzeiten der Schule stark variieren. Hinzu kommt, dass sich mit dem Schuleintritt
auch die Ansprüche und Bedürfnisse der Kinder in Bezug auf die Freizeitgestaltung und Hausaufgabenhilfe ändern, was berufstätige Eltern erneut vor große Hürden bei der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie stellt.
Eine Folge ist, dass drei von vier Müttern mit Kindern im Grundschulalter in Teilzeit beschäftigt sind.
Viele dieser Teilzeitkräfte könnten durch eine gut ausgebaute Betreuungsinfrastruktur, insbesondere
im Bereich der nachschulischen Betreuung, mobilisiert werden. Neben der Entlastung für Familien und
der Möglichkeit vorwiegend für Mütter, mehr arbeiten zu können, bietet die Schulkindbetreuung noch
weitere Vorteile: Sie erleichtert sozial benachteiligten Kindern den Zugang zu Bildung und fördert so die
Chancengleichheit. Schließlich ermöglicht eine gute Betreuung mehr Qualitätszeit für Familien und stärkt
so den Familienzusammenhalt.
Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Situation in der
nachschulischen Betreuung, den Bedarf und über positive Effekte einer flächendeckenden Nachmittagsbetreuung geben. Daneben stellt sie die Regelungen und Maßnahmen der drei Bundesländer der
Metropolregion Rhein-Neckar vor. Im Mittelpunkt stehen die verschiedenen Möglichkeiten und Formen
der Schulkindbetreuung und gute regionale Beispiele einer nachschulischen Betreuung.
Forum „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“
Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
Alice Güntert
Kathrin Engelhard
3
Quelle: Christian Schwier / Fotolia.com
4
INHALT
1. Einführung und Hintergrund................................................................................. 6
1.1 Status Quo der Schulkindbetreuung und der Bedarfe auf Bundesebene...........................................6
1.2 Positive Effekte einer gut ausgebauten nachschulischen Betreuung.................................................8
2. Formen der Nachmittagsbetreuung für Schulkinder.......................................... 9
2.1 Ganztagsschule..................................................................................................................................9
2.2 Tagespflege...................................................................................................................................... 11
2.3 Hort, Kinderhaus und Kindertagesstätte..........................................................................................12
3. Zentrale Akteure in der nachschulischen Betreuung........................................ 12
3.1 3.2 3.3 3.4
3.5 3.6 Freiwillig Engagierte.........................................................................................................................13
Stiftungen und Vereine.....................................................................................................................14
Initiativen der Bundesregierung ......................................................................................................15
Öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe..................................................................15
Unternehmen...................................................................................................................................16
Verwandte........................................................................................................................................17
4. Die drei Bundesländer der Metropolregion Rhein-Neckar:
Besonderheiten und Maßnahmen...................................................................... 18
4.1 Baden-Württemberg.........................................................................................................................19
4.2 Hessen............................................................................................................................................21
4.3 Rheinland-Pfalz.................................................................................................................................22
5. Praxisbeispiele aus der Metropolregion Rhein-Neckar.................................... 24
5.1 Delta Kids Hort, Mannheim..............................................................................................................24
5.2 Schulkindbetreuung des KuBuS e.V., Fürth und Lindenfels..............................................................24
5.3 Schülerbetreuung in Q+H, Speyer...................................................................................................26
6. Fazit . .................................................................................................................. 28
Linkliste . .................................................................................................................. 29
5
1. Einführung und Hintergrund
1.1 Status Quo der Schulkindbetreuung und der Bedarfe auf Bundesebene
Im Jahr 2011 leben in Deutschland rund 6,8 Millionen Kinder von sechs bis 14 Jahren, 2,9 Millionen davon
sind Grundschulkinder. Mehr als drei Viertel der Schulkinder leben gemeinsam mit beiden Elternteilen
zusammen. 17 Prozent leben bei einem alleinerziehenden Elternteil. Insbesondere für Haushalte, in
denen eine Alleinerziehende oder ein Alleinerziehender Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut
bringen muss, hat adäquate Schulkindbetreuung einen hohen Stellenwert.
Aber auch in einer Partnerschaft erziehende Eltern stehen hier vor Herausforderungen: Die Erwerbsquote
von Müttern mit Kindern im Grundschulalter lag 2011 bei 67,6 Prozent, drei Viertel dieser erwerbstätigen
Mütter sind in Teilzeit beschäftigt (vgl. Abbildung 1). Eine verbesserte Nachmittagsbetreuung würde das
Arbeitskräftepotenzial, besonders weiblicher Arbeitskräfte, verstärkt ausschöpfen. Das zeigt beispielsweise der „IZA Research Report No. 39“ des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (2011), der den
Mangel einer verlässlichen und flächendeckenden Kinderbetreuung, vor allem auf Ganztagsbasis, als große
Hürde bei der Aufnahme einer (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit von Müttern herausstellt. Laut der Studie könnten
durch bessere Betreuungsangebote rund 1,5 Millionen Vollzeitäquivalente von nicht oder in Teilzeit berufstätigen Müttern entstehen. 80 Prozent dieser Mütter verfügen über ein abgeschlossenes Studium bzw.
eine abgeschlossene Ausbildung – sind also bereits ausgebildete Fachkräfte.
Abbildung 1: Anteil der erwerbstätigen Mütter nach Alter des jüngsten Kindes in Deutschland, 2011
unter 3 Jahren
68,5%
3 bis 5 Jahre
9,5%
39,2%
6 bis 9 Jahre
16,5%
32,4%
10 bis 14 Jahre
28,2%
15 bis 17 Jahre
27,4%
0%
10%
44,3%
18,0%
49,6%
22,3%
49,5%
27,5%
20%
n Nichterwerbstätige
30%
40%
22,0%
45,1%
50%
n Vollzeiterwerbstätige
60%
70%
80%
90%
100%
n Teilzeiterwerbstätige
Quelle: Eigene Berechnung, Basis Mikrozensus 2011.
Insbesondere betrifft die unzureichende Ganztagsbetreuung Mütter von Kindern unter drei Jahren und
von Kindern im Grundschulalter in Westdeutschland.
Abbildung 1 zeigt, dass sich der Anteil an nichterwerbstätigen Müttern mit dem Eintritt der Kinder in den
Kindergarten stark reduziert. Viele dieser nun erwerbstätigen Mütter gehen einer Teilzeitbeschäftigung
nach. Bei Kindern im Grundschulalter ist hingegen nur ein leichter Unterschied in der Veränderung der
Erwerbstätigkeit zu erkennen. Eine leichte Steigerung der Vollzeiterwerbstätigenquote von 1,5 Prozentpunkten und der Teilzeiterwerbstätigenquote von 5,3 Prozentpunkten ist zu verzeichnen. Eine Ursache
hierfür ist, dass in Deutschland die Halbtagsschule das vorherrschende Unterrichtsmodell ist. Mit dem
Schuleintritt des Kindes fehlt die Nachmittagsbetreuung weiterhin oder fällt weg, je nachdem ob zuvor ein Halbtags- oder Ganztagskindergarten besucht wurde. Zwar sind mehr Mütter von Schulkindern
erwerbstätig als jene mit Kindern unter drei Jahren, doch ist bei ersteren die Teilzeitquote am höchsten.
Folglich ist eine Vollzeiterwerbstätigkeit für Mütter mit Kindern im Alter von sechs bis 14 Jahren schwer
zu realisieren. Bei einer aktuellen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach steht die Schulkindbetreuung noch vor der Betreuung der Kleinkinder, wenn es um die Verbesserung der Lebensqualität von
Familien geht (vgl. Abbildung 2).
6
Abbildung 2: Was die Lebensqualität von Familien verbessert, 2013
Frage: „Was meinen Sie: Was würde besonders dazu beitragen, die Lebensqualität von Familien
zu verbessern?“ (Listenvorlage)
Bevölkerung insgesamt
Eltern von Kindern
unter 18 Jahren
Flexiblere Arbeitszeiten für Eltern, z.B. durch Arbeitszeitkonten
70%
71%
Mehr Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder, z.B. durch
Betreuung vor und nach dem Unterricht
61%
57%
Flexiblere Betreuungszeiten
60%
62%
Erleichterung des Wiedereinstiegs nach der Elternzeit
59%
59%
Mehr Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren
54%
47%
Mehr Betriebskindergärten und Betriebskitas
53%
52%
Bessere Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern in den Ferien
50%
57%
Eine bessere finanzielle Unterstützung, z.B. ein höheres
Kindergeld
49%
57%
Mehr Rücksichtnahme auf Väter, die mehr Zeit mit ihrer Familie
verbringen wollen
45%
49%
Eine staatliche Förderung, wenn Familien eine Haushaltshilfe
beschäftigen
26%
31%
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Allensbacher Archiv, Monitor Familienleben 2013.
Konkrete Belastung hinsichtlich der Betreuung ihrer Schulkinder sehen Eltern vor allem bei der Hausaufgabenunterstützung sowie den Bring- und Holdiensten von nachmittäglichen Aktivitäten. Besondere
Herausforderungen entstehen bei Krankheit des Kindes, in den Schulferien und bei Unterrichtsausfällen.
Dazu zählen auch die unregelmäßigen Anfangs- und Endzeiten des Schulunterrichts, vor allem wenn
mehrere Schulkinder zu betreuen sind.
Die Verteilung von Frauen ohne Kinder und Mütter in Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung in der
Metropolregion Rhein-Neckar spiegelt die Situation in Gesamtdeutschland wider. Im Jahr 2012 zählte die
Region 831.467 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, davon 45 Prozent Frauen. Die Teilzeitquote
in der MRN beträgt 20,6 Prozent der gesamten Beschäftigten, wobei hier die große Mehrheit von
83 Prozent weiblich ist.
Die wichtigsten Daten und Fakten zum regionalen Arbeitsmarkt sind kompakt abrufbar unter www.wias-rhein-neckar.de
Gut aufgestellt in Sachen Nachmittagsbetreuung von Schülern sind die großen Ballungszentren wie
Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Spitzenreiter ist Heidelberg, wo im Schuljahr 2013/2014
über 80 Prozent der Grundschulkinder durch Horte und Ganztagsschulen betreut werden. Aber auch
Mannheim hat kräftig aufgeholt: Fehlten im Jahr 2012 noch mehr als 1.000 Plätze in der Nachmittagsbetreuung, sind es zum Sommer 2013 noch 280. Somit wird mehr als jeder zweite Schüler (57 Prozent)
nachmittags betreut. Bei den Grundschülern sind es 55 Prozent, die in Horten, Ganztagsgrundschulen
und der „verlässlichen Grundschule“ bis mindestens 15 Uhr versorgt werden. Langfristig wird eine Schulkindbetreuungsquote von 70 Prozent angepeilt. In Ludwigshafen sind aktuell mit 2.207 von insgesamt
5.830 Grundschulkindern 37,9 Prozent der Grundschüler betreut. Die Zahl der Betreuungsplätze für Schulkinder deckt derzeit im Wesentlichen den Bedarf. Die Stadt bemüht sich, das Angebot in Abstimmung
mit den Schulen weiter auszubauen.
7
Überwiegend fehlt es jedoch an einer ausgereiften Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in der
gesamten Metropolregion Rhein-Neckar. Im Folgenden stellt vorliegende Broschüre Formen der Ganztagsbetreuung vor und zeigt Möglichkeiten von nachschulischen Betreuungsangeboten auf.
Denn eine dem Bedarf angepasste nachschulische Betreuung insbesondere für Grundschulkinder hat
ganz unterschiedliche positive Effekte.
1.2 Positive Effekte einer gut ausgebauten nachschulischen Betreuung
Die Vorteile einer nachschulischen Betreuung liegen zum einen in der Realisierung einer Chancengleichheit für Kinder und den erweiterten Bildungschancen, die das außerfamiliäre Lernumfeld bietet. Werden
viele Kinder unterschiedlichen sozialen Hintergrunds regelmäßig gemeinsam betreut, wird eine allgemeine Chancengleichheit gefördert. Zum anderen ist die Hausaufgabenbetreuung durch qualifiziertes
Personal schwachen Schülern eine wichtige Stütze und den Eltern eine Erleichterung. Auch erlernen
die Kinder in einer ganztägigen Betreuung durch pädagogisches Fachpersonal soziale Kompetenzen und
Selbständigkeit.
Ein weiterer positiver Aspekt einer gut ausgebauten Nachmittagsbetreuung ist neben der für Kinder
auch die Chancengleichheit der Mütter, da diese besonders durch die nicht ausreichende Betreuungsinfrastruktur benachteiligt sind. Während im Jahr 2011 knapp 70 Prozent der Mütter in Teilzeit tätig waren,
gingen lediglich 5,6 Prozent der Väter einer Teilzeitbeschäftigung nach. Auch wurde als Hauptgrund für die
Teilzeitbeschäftigung von Vätern in einer Umfrage von 2011 angegeben, dass eine Vollzeittätigkeit nicht
zu finden war. Hingegen nannten 82,5 Prozent der befragten Mütter persönliche und familiäre Gründe für
ihre Tätigkeit in einer Teilzeitbeschäftigung.
Hinzu kommt, dass die Betreuung am Nachmittag Eltern und Kindern am Spätnachmittag und Abend
mehr Qualitätszeit verschafft. In den Stunden, die die Familien miteinander verbringen, sind die Eltern
weniger gestresst durch Abhol- und Bringdienste zu nachmittäglichen Aktivitäten und die Hausaufgaben
wurden bereits in der nachschulischen Betreuung erledigt.
Die Schulkindbetreuung erleichtert folglich nicht nur Müttern den Einstieg in eine Vollzeitbeschäftigung,
sondern steigert auch die Work-Life-Balance und damit das Wohlbefinden von Müttern und Familien.
Das birgt auch Vorteile für Arbeitgeber: Durch eine verlässliche Nachmittagsbetreuung stehen Unternehmen nicht nur mehr Vollzeitarbeitskräfte zur Verfügung, sondern diese fallen auch seltener aufgrund
von Betreuungsnotfällen oder -engpässen aus.
Neben besseren Bildungschancen für Kinder, Chancengleichheit für Mütter, mehr „Quality time“ für
Familien sowie Vorteilen für Arbeitgeber hält eine gute Betreuungsinfrastruktur für Schulkinder auch
standortpolitische Vorteile bereit. Die Anzahl der Nichterwerbstätigen und der Teilzeitbeschäftigten in
den einzelnen Kommunen und in einer Region wird reduziert, was Steuereinnahmen und Wirtschaftswachstum erhöht – auch durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Betreuungssektor. Die Standortattraktivität und damit die Wettbewerbsfähigkeit einer Region werden durch eine optimale Nachmittagsbetreuung für (Grund-)Schulkinder gesteigert. Auf kurze Sicht kann so dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Langfristig könnte die Fertilitätsrate von Frauen gesteigert werden, wenn durch eine
adäquate Schulkindbetreuung die Barrieren, die Frauen an einer Familiengründung hindern, abgebaut
werden.
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2. Formen der Nachmittagsbetreuung für
Schulkinder
2.1 Ganztagsschule
Die Kultusministerkonferenz definiert Ganztagsschulen anhand drei Kriterien: Sie müssen an
mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schulkinder bereitstellen, das
mindestens sieben Zeitstunden umfasst. Außerdem muss an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs
den teilnehmenden Schülern ein Mittagessen angeboten werden. Die Ganztagsangebote sollen zudem
unter der Aufsicht und der Verantwortung der Schulleitung organisiert, in Kooperation mit ihr durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Diese
Merkmale sind in allen Ganztagsschulen in allen Ländern erfüllt. Die genaue Ausgestaltung ist dabei jedoch
Aufgabe der Länder und variiert bezüglich der Öffnungszeiten, dem Umfang der Ferienangebote und der
verpflichtenden Teilnahme. Hinsichtlich der Teilnahme an dem Ganztagsprogramm werden drei Formen
der Ganztagsschule unterschieden:
ƒƒ Die voll gebundene Form ist verpflichtend für alle Schulkinder.
ƒƒ Die teilweise gebundene Form ist verpflichtend für einen Teil der Schulkinder (z.B. für einzelne
ƒƒ
Klassen oder -stufen).
In der offenen Form können einzelne Kinder auf Wunsch an den ganztägigen Angeboten teilnehmen.
Eine einheitliche Bund-Länder-Vereinbarung zu Qualitätsstandards von Ganztagsschulen gibt es aufgrund
von föderal unvereinbaren Standpunkten nicht. Somit liegen die Regelungen zur Ausgestaltung bei den
Ländern selbst.
Allen Ganztagsschulen gemein ist, dass sie einen erweiterten Aufgabenbereich im Vergleich zu
herkömmlichen Schulen haben. Sie müssen die vielfältigen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen
beachten und ihre Gestaltung daran ausrichten. Die Ansprüche und Erwartungen an ganztägige
Erziehungseinrichtungen zielen darauf ab, die Eigenständigkeit der Kinder zu fördern, Gestaltungsmöglichkeiten zu schaffen, den Bewegungsdrang zu unterstützen sowie den Sozialkontakt zu Andersund Gleichaltrigen zu begünstigen. All dies kann unter Erweiterung der gegebenen Rahmenbedingungen
von Halbtagsschulen erreicht werden, da entsprechende Einrichtungen und Ressourcen, wie beispielsweise in Form von pädagogischem Personal, vorhanden sind.
Unabhängig davon, ob eine Ganztagsschule in offener, voll oder teilweise gebundener Form besucht
wird, spielt eine vielfältige Angebotsstruktur für den Nachmittag eine große Rolle. Hier werden zwei
Möglichkeiten unterschieden: Zum einen der Grad der Verbindlichkeit (sind die Angebote offen oder
gebunden) und zum anderen die Gestaltung der Lernarrangements. Offene Freizeitangebote lassen den
Schulkindern täglich die Wahl, welches Angebot sie wahrnehmen wollen. Diese Wahl beinhaltet auch, ob
sie teilnehmen oder nach Hause gehen möchten. Gebundene Freizeitangebote werden von den Schulkindern für einen gewissen Zeitraum (wochen- oder monatsweise) verbindlich gewählt.
Der offene Anfang bzw. das offene Ende bietet die Möglichkeit, den Schultag vor Unterrichtsbeginn
und nach Unterrichtsende auszuweiten. So können die Schüler beispielsweise eine halbe bis eine ganze
Stunde vor Unterrichtsbeginn in ihren Klassenräumen an Projekten arbeiten oder lesen.
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Insgesamt werden Ganztagsschulen positiv von Eltern wahrgenommen. Das Institut für Demoskopie
Allensbach veranschaulicht im Monitor Familienleben 2013, dass insbesondere die Chance auf eine bessere Vereinbarkeit als wichtiger Pluspunkt der Ganztagsschulen gewertet wird. Auch die Förderung der
Schüler und die Betreuung gemeinsam mit Freunden und Klassenkameraden werden positiv bewertet.
Abbildung 3: Wahrnehmung von Ganztagsschulen, 2011
Frage: „Hier ist einmal einiges über Ganztagsschulen aufgeschrieben. Was davon würden Sie auch
sagen?“ (Listenvorlage)
Eltern von Kindern unter 18 Jahren
Erleichtert es den Eltern, berufstätig zu sein
80%
Ganztagsschulen entlasten Eltern bei der Kinderbetreuung
76%
Es ist sichergestellt, dass die Kinder nachmittags betreut
sind und nicht sich selbst überlassen sind
71%
Kinder können in Ganztagsschulen besser und gezielter
gefördert werden
61%
Für die Kinder ist es anstrengend, den ganzen Tag in der
Schule zu sein
44%
Kinder haben weniger Zeit für sich selbst, für ihre Interessen
und Hobbys
42%
Es bleibt weniger Zeit, die die Kinder gemeinsam mit der
Familie verbringen können
41%
Da die Kinder den ganzen Tag zusammen in der Schule
verbringen, entstehen festere Freundschaften und eine
bessere Klassengemeinschaft
36%
Die Eltern können weniger Einfluss auf die Erziehung und
die Entwicklung ihrer Kinder nehmen, wenn die Kinder
den ganzen Tag in der Schule sind
26%
Die Kinder sind schon jetzt in der Schule stark gefordert.
Durch Ganztagsschulen steigt die Belastung noch weiter.
22%
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage 10069.
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2.2 Tagespflege
Eine weitere Form der Nachmittagsbetreuung ist die Kindertagespflege. Sie ist neben der Tageseinrichtung eine der beiden Kategorien der Kinderbetreuung, die auf Bundesebene im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben sind. Die Kindertagespflege wird von einer Tagespflegeperson im eigenen
oder im Haushalt des bzw. der Sorgeberechtigten geleistet. Auf Länderebene können ergänzende
Ausführungen und Regelungen getroffen werden, z.B. darf in den drei Bundesländern der Metropolregion Rhein-Neckar die Tagespflege auch in geeigneten dritten Räumen geleistet werden. Wie die
Tageseinrichtung soll laut Kinder- und Jugendhilfegesetz auch die Tagespflege die Entwicklung der Kinder
zu eigenverantwortlichen Personen fördern, die Familie bei der Erziehung und Bildung unterstützen und
berufstätigen Eltern bei der Vereinbarkeit helfen.
Betreuungsformen der Tagespflege
Tageseltern: Sind Frauen oder Männer, die Kinder,
besonders von berufstätigen Eltern, tagsüber in der
Regel im eigenen Haushalt gegen Bezahlung betreuen.
Genutzt werden kann diese Form der Betreuung für
Kinder von null bis 14 Jahren.
Kinderfrau bzw. Kindermann: ist als Betreuungsperson in einer Familie angestellt. Unter diese Betreuungsvariante können auch Au-pairs gefasst werden.
Au-pairs wohnen und arbeiten bei Familien im Ausland,
um die jeweilige Landessprache zu lernen. Die
Arbeit, die sie in den Familien leisten, reicht von
Kochen, Einkaufen und anderen leichten Haushaltstätigkeiten bis zur Kinderbetreuung und ist bis auf
Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld nicht vergütet, kann allerdings als eine Art Anstellungsverhältnis
betrachtet werden.
Quelle: Jamie Wilson / Fotolia.de
Im Vergleich zur Betreuung in einer Tageseinrichtung, in denen Kinder in Institutionen stundenweise
oder ganztägig in Gruppen betreut werden, bietet die Kindertagespflege eine familiennahe Betreuung
unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Kindes. Die Anzahl der Kinder, die eine Pflegeperson zur gleichen Zeit betreuen darf, liegt bei maximal fünf Kindern. Entsprechend kann im
Vergleich zur Tageseinrichtung, in welcher mehr Kinder von einer Person betreut werden, sehr
intensiv auf jedes einzelne Kind eingegangen werden. Tagespflege ermöglicht dennoch soziales Lernen.
Bei der Betreuung des Kindes im Haushalt der Pflegeperson verbringt das Kind einen Teil des Tages
im Umfeld einer anderen Familie. Vorteilhaft ist dies besonders für Kinder Alleinerziehender, Kinder
aus Familien mit Migrationshintergrund oder aus sozial schwierigen Verhältnissen sowie für Kinder
ohne Geschwister. Dabei ist die Betreuungsperson vertraut und die Betreuung selbst unterliegt
denselben Kriterien und demselben Förderauftrag wie die Tageseinrichtung. Ein weiterer Vorteil kann
die Wohnortnähe des Haushaltes der Pflegeperson sein. Besonders ist Tagespflege für Kinder unter
drei Jahren geeignet, allerdings auch als „Lückenfüller“ für fehlende Ganztagseinrichtungen in Grundschulen. Ein Vorteil von Pflegepersonen ist, dass sie meist auch flexibel auf Sonderwünsche eingehen
können wie z.B. bei Über-Nacht-Betreuungen aufgrund von Dienstreisen oder krankheitsbedingten
Notfallbetreuungen. Rechtlich gesehen ist die Kindertagespflege anderen Betreuungseinrichtungen
gleichgestellt. Um die Qualität der Betreuungsperson zu prüfen, gibt es bereits viele Qualifizierungsmaßnahmen und -stellen; außerdem ist eine Pflegeerlaubnis nachzuweisen.
11
2.3 Hort, Kinderhaus und Kindertagesstätte
Der Hort wird als eine schulunterstützende Einrichtung mit Spiel-, Arbeits- und Lebensraum
definiert. Er ist speziell für die Betreuung schulpflichtiger Kinder von sechs bis 14 Jahren konzipiert.
Meist sind Horte direkt an Schulen angegliedert und ganztags geöffnet. Das bedeutet, sie haben bereits
morgens vor Schulbeginn, während der Schulzeit für den Fall des Unterrichtsausfalls, am Nachmittag
nach Schulschluss und auch in den Ferien geöffnet. Meistens bieten Schulhorte den Kindern ein Mittagessen an.
Hort und Schule unterliegen beide dem Erziehungs- und Bildungsauftrag unter Berücksichtigung der
individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen. Hortpersonal und Schulleitung arbeiten in der
Regel eng zusammen, um ein ausgereiftes pädagogisches und organisatorisches Konzept zu erstellen,
das den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen, aber auch den berufstätigen Eltern gerecht wird.
Eine weitere Tageseinrichtung ist die Kindertagesstätte oder das Kinderhaus. Das sind meist wohngebietsnahe Einrichtungen der Ganztagsbetreuung zur Förderung von Kindern von drei bis
14 Jahren. Diese Einrichtungen werden auch häufig als Betriebseinrichtungen genutzt, um Kinder von
Beschäftigten zu betreuen. Es ist möglich, dass sich mehrere Unternehmen die Unterhaltung einer
Kindertagesstätte teilen.
3. Zentrale Akteure in der nachschulischen
Betreuung
Mehr als 80 Prozent der Ganztagsgrundschulen arbeiten mit externen Kooperationspartnern
zusammen. Der Durchschnitt liegt dabei bei vier bis fünf Kooperationspartnern pro Schule. Die Partner
stammen meistens aus dem Bereich Sport, aber auch die Kinder- und Jugendhilfe sowie Akteure aus
dem kulturellen Bildungsbereich sind üblich. Zum Angebot gehören an den meisten Grundschulen die
Hausaufgabenbetreuung sowie sportliche und musisch-kulturelle Programme.
Auch bei einer betrieblichen Nachmittagsbetreuung für Mitarbeiterkinder sind vor allem kleine und
mittelständische Unternehmen auf Kooperationen mit Institutionen oder Vereinen, freien Trägern der
Kinder- und Jugendhilfe und anderen angewiesen. Folglich bietet ein Mix aus den verschiedenen
Akteuren wie regionalen Unternehmensnetzwerken, „Lokalen Bündnissen für Familie“, Kammern,
Verbänden sowie kommunalen und regionalen Wirtschaftsförderungen besondere Chancen, die nachschulische Betreuung auszubauen.
Aus einer Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach geht hervor, dass Sportvereine ganz
oben stehen, wenn es um die Wunschbetreuung aus Sicht der Eltern geht. Wichtig empfinden Eltern
insbesondere auch Nachmittagsbetreuungen in der Schule bzw. Nachmittagsunterricht sowie eine
Ferienbetreuung (vgl. Abbildung 4).
12
Abbildung 4: Die ideale Betreuungsinfrastruktur aus Sicht der Eltern, 2010
Frage:
„Einmal unabhängig davon, welche Angebote Sie bereits nutzen und welche Ihnen zur
Verfügung stehen: Aus welchen dieser Angebote würde sich eine ideale Betreuung bzw.
Förderung Ihres Kindes zusammensetzen, was würden Sie sich für Ihr Kind
wünschen?“ Sportverein
75%
Schule mit Nachmittagsbetreuung
65%
Ferienbetreuungsangebote für Schulkinder
64%
Schul-AGs
58%
Musikschule, Musikverein
52%
Jugendgruppen
45%
Schule mit Nachmittagsunterricht
44%
Notfallbetreuung, z.B. wenn ein Kind krank ist
38%
Verlässliche Randzeitenbetreuung im Rahmen einer Halbtagsschule
31%
Private Hausaufgabenbetreuung, z.B. von der Schülerhilfe
26%
Nicht von der Schule organisierte Nachmittagsbetreuung
25%
Tagesmutter
9%
Basis: Eltern von Kindern, deren jüngstes Kind zwischen 6 und 13 Jahre und schulpflichtig ist, BRD
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage 6200.
3.1 Freiwillig Engagierte
Freiwillig engagierte Personen zählen zu den wichtigsten Akteuren für Angebote außerschulischer
Betreuung. Oft setzen sich Eltern oder auch Senioren ein, die nachmittags Zeit haben. Meist sind
diese Freiwilligen bereits in die Netzwerke und Strukturen der Schulen integriert und können durch
entsprechende Bildungs- und Freizeitangebote ihr Wissen und ihre Kompetenzen weitergeben. Diese Form des bürgerlichen Engagements in Schulen wird zum Teil auch mit öffentlichen Programmen
gefördert, in Baden-Württemberg z.B. durch das Jugendbegleiter-Programm, das seit 2006 außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote an Schulen durch Freiwillige organisiert. Hierzu
werden die ehrenamtlich tätigen Personen pädagogisch, organisatorisch und administrativ für ihren
Einsatz geschult. Die Angebote reichen über die gesamte Bandbreite der nachschulischen Betreuungsangebote von Sport über Theater bis hin zu Musik und vielem mehr und helfen, die traditionellen unterrichtlichen Angebote zu ergänzen. Seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 nehmen über 1.720 Schulen
am Jugendbegleiter-Programm teil. Umgesetzt wird das Programm von der Jugendstiftung BadenWürttemberg im Auftrag und mit Mitteln des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.
13
3.2 Stiftungen und Vereine
Einfacher als einzelne Freiwillige kann die Gemeinschaft eines Vereins umfangreichere Betreuungszeiten
abdecken, was Vereine zu wichtigen Partnern in der nachschulischen Betreuung von Schulkindern macht.
Die Vereine können in unterschiedlicher Intensität mit den Schulen kooperieren und lediglich einzelne
Angebote bereitstellen (stunden-, tage- oder wochenweise) oder als Komplettanbieter tätig werden. In
diesem Fall stellen sie die Betreuung der Schulkinder regelmäßig für einen vereinbarten Zeitraum sicher.
Betreuungsleistungen können auch in den Ferien angeboten werden.
Diese Kooperationsform stellt für die Schulen eine sinnvolle Ergänzung dar, beispielsweise des nachmittäglichen Sportangebotes. Darüber hinaus eröffnen die Kooperationen Vereinen die Chance, den
Schulkindern ihre Angebote nahezubringen, da diese durch die längere Verweildauer in der Schule
weniger Freizeit haben, um Vereinsangebote wahrzunehmen.
Zuschüsse für die Kooperation werden häufig von den Bundesländern gezahlt. Das hessische Kultusministerium unterhält beispielsweise seit 1992/1993 ein Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen. Nach verschiedenen Reformen wurde das Programm
für 2012/2013 neu ausgerichtet. Ziel ist es, durch qualifizierte und bewegungsbezogene Angebote in
partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit lokalen Sportvereinen die Öffnung der Schulen am Nachmittag
zu fördern und so die Ganztagsschulen in Hessen weiter auszubauen.
Die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ richtet sich mit ihren Lernprogrammen in den Bereichen
Naturwissenschaften, Mathematik und Technik an sechs- bis zehnjährige Kinder. Die Angebote
beziehen sich speziell auf den außerunterrichtlichen Bereich von Ganztagsgrundschulen oder Horten und
sind auf die jeweiligen Lehrpläne abgestimmt. Teilnehmende Einrichtungen erhalten neben kontinuierlichen Schulungen auch kostenlos die notwendigen Materialien für die Projekte. Nachdem die Pilotphase in Einrichtungen in Berlin und Brandenburg und die zweijährige deutschlandweite Modellphase
abgeschlossen sind, kann seit Herbst 2013 das Angebot deutschlandweit genutzt werden.
Quelle: Steffen Weigelt / Stiftung Haus der kleinen Forscher
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Viele weitere Organisationen, Stiftungen und Vereine haben Angebote, die zur Bildung und Förderung
von Kindern im Grundschulalter beitragen und den Schulen so ausgereifte und interessante Möglichkeiten in der nachschulischen Betreuung bieten.
3.3 Initiativen der Bundesregierung
Das Bundesfamilienministerium hat mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ und
den „Lokalen Bündnissen für Familie“ zwei Programme ins Leben gerufen, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.
Ein Teil des Programms „Erfolgsfaktor Familie“ ist das gleichnamige Unternehmensnetzwerk, mit
dem das Bundesministerium zusammen mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag eine
zentrale Plattform für alle Arbeitgeber geschaffen hat, die ihren Beschäftigten eine verbesserte
Vereinbarkeit ermöglichen wollen. Schwerpunkt bildet die Unterstützung von kleinen und mittleren
Unternehmen. Um diesen mit konkreten und praxisnahen Ideen und Lösungen zu helfen, arbeitet das
Netzwerkbüro mit anderen Institutionen zusammen und unterstützt regionale Initiativen. Auch in der
nachschulischen Betreuung von Grundschulkindern ist das Netzwerk ein Kooperationspartner für Unternehmen. Diese können sich dort kostenlos als Mitglied anmelden und von den Serviceleistungen des
Netzwerkbüros „Erfolgsfaktor Familie“ profitieren.
Die „Lokalen Bündnisse für Familie“ organisieren wie das Unternehmensnetzwerk bedarfsorientierte
Projekte, insbesondere im Bereich verlässlicher Kinderbetreuung und einer unterstützenden familienfreundlichen Infrastruktur. Die Akteure sind dabei Vertreter von Kommunen, Unternehmen, Kammern
und Gewerkschaften, von Arbeitsagenturen, Verbänden, Stiftungen, Hochschulen, Krankenhäusern und
Kirchen sowie den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Mittlerweile sind die „Lokalen Bündnisse
für Familie“ an rund 670 Standorten bundesweit vertreten.
Das Forum „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH wurde bereits
mehrfach vom Bundesfamilienministerium im Rahmen seiner Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“
als „Lokales Bündnis des Monats“ ausgezeichnet. Mit dieser Auszeichnung wurden die vielfältigen
Aktivitäten des Netzwerks gewürdigt.
3.4 Öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe
Die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind ebenfalls wichtige Kooperationspartner
der nachschulischen Betreuung und der Ganztagsschulen. Zur öffentlichen Jugendhilfe gehören die örtlichen Jugendämter. Zur freien Jugendhilfe zählen meist privat organisierte Einrichtungen sowie Kirchen
und Religionsgemeinschaften, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie Jugendverbände.
Dabei haben die öffentlichen Träger die Möglichkeit, die Arbeit der freien Träger anzuerkennen, diese zu
delegieren und zu kontrollieren.
Die freien Träger sind vorwiegend mit Aufgaben der Jugendhilfe, beispielsweise der nachschulischen
Betreuung, zu beauftragen, bevor die öffentliche Jugendhilfe selbst Einrichtungen baut und aktiv wird. Die
freien Träger der Jugendhilfe stellen insgesamt einen der wichtigsten Bausteine für eine nachschulische
Betreuung dar, sie beraten und halten selbst zahlreiche Angebote zur Betreuung bereit. Sie stellen und
unterhalten Horte und andere Betreuungseinrichtungen, in denen schulpflichtige Kinder betreut werden.
Ohne diese wäre es den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe nicht möglich, die notwendigen Betreuungsplätze bereitzustellen. Entsprechend fördern die öffentlichen auch die freien Träger der Jugendhilfe.
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Der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO), einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, engagiert sich stark für Familien, besonders in puncto Kinderbetreuung. Die
AWO hat angrenzende Landes- und Bezirksverbände in der Metropolregion Rhein-Neckar, welche die
Aufgaben und Angebote entsprechend in der Region umsetzen. Neben Beratungsstellen und Bildungsstätten unterhält die AWO auch Betreuungsstätten für Kinder und vieles mehr. Die Angebote gestalten
sich in Kindertageseinrichtungen, Krippen und Horten für die Betreuung nach Schulschluss sowie die
Betreuung in den Ferien. Ein Teilbereich der AWO ist der „ElternService AWO“, der Beratungen im Bereich
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbietet. Hierzu zählen die Vermittlung von qualifiziertem und
geschultem Personal wie Babysittern, Tagesmüttern oder Kindertagespflegepersonen sowie die
Unterstützung bei der Suche nach passenden Tageseinrichtungen. Außerdem fördert die AWO den
Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und setzt sich für die Gebührenbefreiung von Bildungseinrichtungen im Zuge der sozialen Gerechtigkeit ein.
3.5 Unternehmen
Neben den aufgezählten Akteuren sind auch Unternehmen selbst in der Nachmittagsbetreuung aktiv.
Denn Arbeitgeber profitieren in mehrfacher Hinsicht von einer guten nachschulischen Betreuung für
Mitarbeiterkinder und entsprechenden Kooperationen. Sie können zum einen ihre Unterstützung in
Sachen Nachmittagsbetreuung nutzen, um soziales Engagement und Familienfreundlichkeit zu
repräsentieren. Zum anderen kann das Interesse der Mitarbeiterkinder an der Tätigkeit des Unternehmens, z.B. durch Kurse und Werksführungen im Rahmen einer betrieblichen Betreuung, geweckt
werden. Schließlich profitieren Arbeitgeber von einer ganztägigen Betreuung der Mitarbeiterkinder, wenn
die Beschäftigten dadurch eher einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen können und seltener ausfallen.
Somit sind Arbeitgeber vorwiegend daran interessiert, die lokale schulische Kinderbetreuung zu unterstützen, die den Pendlerradius der Belegschaft ergreift. Meistens unterstützen Arbeitgeber finanziell mit
Spenden an Fördervereine oder Stiftungen, die in der Kinderbetreuung aktiv sind. Eine weitere Möglichkeit ist die Schenkung von Schulmaterialien und -gerätschaften wie Computer oder das Fördern
bestimmter Projekte und Veranstaltungen. Auch nicht-finanziell können sich Arbeitgeber engagieren,
indem sie eigene Beschäftigte als Fachexperten für die Betreuung freistellen und beispielsweise
Sprach-, Medien-, oder sonstige Kurse anbieten, die eine Kern- oder Nebentätigkeit des Unternehmens
darstellen.
Ein echter Mehrwert für Arbeitgeber steckt in Kooperationen mit anderen Unternehmen, Vereinen oder
Institutionen, da sie im Verbund Kosten sparen und leicht konkrete Angebote umsetzen können. Eine
Möglichkeit für Arbeitgeber in einem Verbund zu agieren, ist es beispielsweise, einen Familienservice zu
engagieren, wobei die Kosten mit anderen Unternehmen geteilt werden. Weiter können Arbeitgeber mit
lokalen Akteuren zusammenarbeiten, um etwa ein Ferienprogramm zu organisieren. Auch gemeinsame
Horte oder Einrichtungen zur Hausaufgabenbetreuung mit Kooperationsunternehmen sind sinnvolle
Optionen.
16
3.6 Verwandte
Neben den aufgeführten Akteuren werden auch Verwandte, Freunde und Nachbarn als Betreuungspersonen eingesetzt. Diese Möglichkeiten bieten sich jedoch nicht allen Familien, z.B. wenn Verwandte
und Freunde nicht in der Nähe wohnen oder selbst berufstätig sind. Aufgrund der lückenhaft
ausgebauten Nachmittagsbetreuung betreuen viele Eltern – hauptsächlich Mütter – ihre Schulkinder
zuhause. Nachfolgende Tabelle zeigt, dass mehr als 40 Prozent der Eltern in Deutschland keine externe
Betreuung in Anspruch nehmen. Die nächsthäufigste Form der Betreuung stellt die Ganztagsschule
mit rund einem Viertel dar, gefolgt von 18,2 Prozent durch Verwandte. Der Hort wird lediglich von
13,3 Prozent als Betreuungsform genutzt. Freunde, Bekannte oder Nachbarn sowie bezahltes
Betreuungspersonal sind in den Nennungen zu vernachlässigen.
Abbildung 5: Betreuungsart nach Alter des Kindes, 2009
6 bis unter
10 Jahre
10 bis unter
12 Jahre
12 bis unter
15 Jahre
Gesamt
keine Angabe
0,7
2,5
1,7
1,5
Ganztagsschule
24,3
20,3
22,9
22,8
Hort
13,3
3,8
0,6
6,5
Verwandte
18,2
14,1
7,3
13,4
Freunde, Bekannte, Nachbarn
1,6
1,7
1,8
1,7
bezahlte Betreuungsperson
0,7
1,4
0,8
0,9
keine externe Betreuung
41,3
56,4
65,0
53,3
Angaben in Prozent
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an IZA Research Report No. 37.
17
4. Die drei Bundesländer der Metropolregion
Rhein-Neckar: Besonderheiten und Maßnahmen
Quelle: VRRN
Im März 2012 nahmen in Baden-Württemberg 62.169 Kinder zwischen sechs bis unter elf Jahren eine
Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen oder Ganztagsgrundschulen in Anspruch, in Hessen
waren es 69.449 Kinder und in Rheinland-Pfalz 42.943. Folgende Abbildung 6 zeigt die prozentuale
Verteilung der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen, offenen und gebundenen Ganztagsschulen.
Abbildung 6: Grundschulkinder in Ganztagsbetreuung nach Angebotsform, Schuljahr 2011/2012
DE
37,2%
BW
42,7%
HE
42,2%
RP
18,7%
51,4%
11,4%
29,0%
28,3%
55,2%
24,6%
n Kinder in Kindertageseinrichtungen
56,7%
n Kinder im offenen Ganztagschulbetrieb
n Kinder im gebundenen Ganztagsschulbetrieb
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bertelsmann Stiftung, Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme.
18
2,5%
In Gesamtdeutschland dominiert der offene Ganztagsschulbetrieb, gefolgt vom Hort als genutzte
Betreuungseinrichtung für Grundschüler. Jedes der drei Länder der Metropolregion RheinNeckar hat allerdings seinen eigenen Schwerpunkt. So ist in Rheinland-Pfalz der gebundene Ganztagsschulbetrieb mit 56,7 Prozent die meist genutzte Betreuungsform, der Hort wird am wenigsten
genutzt. In Hessen dagegen dominiert mit 55,2 Prozent der offene Ganztagsschulbetrieb, während die
gebundene Ganztagsschule mit 2,5 Prozent nahezu nicht relevant ist. Die Horte werden allerdings auch
umfangreich genutzt, ebenso wie in Baden-Württemberg. Hier ist der Hort als Kindertageseinrichtung
mit 42,7 Prozent die meist genutzte Betreuungsform. Offene und gebundene Ganztagsschulen sind in
der Verteilung ausgeglichen. Die Politik des flächendeckenden Ausbaus der Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz ist entsprechend erfolgreich umgesetzt.
In einigen Bundesländern gilt der sogenannte Schulbezirk. Diese vom Land definierten Einzugsgebiete der jeweiligen Schulen gibt es auch in den drei Bundesländern der Metropolregion Rhein-Neckar.
Wünschen Eltern, dass ihre Kinder eine andere als die vom Schulbezirk vorgesehene Grundschule
besuchen, so müssen sie einen Antrag auf einen Schulbezirkswechsel bei der Schulverwaltung stellen.
Obwohl neben der Begründung des Schulweges auch familiäre oder berufliche Gründe geltend gemacht
werden können, sind diese Genehmigungsverfahren nicht immer erfolgreich. Vereinbarkeitsfreundliche Lösungen wären, das Verfahren der so genannten Gastanträge zu optimieren und entsprechende
Zahlungsausgleiche zwischen den Bezirken zu ermöglichen oder die Infrastruktur so auszubauen, dass
keine Schulwechsel notwendig sind.
4.1 Baden-Württemberg
Trotz Verbesserungsansätzen der Landesregierung, die ganztägige Betreuung von Kindern speziell im
Grundschulalter auszubauen, besteht in Baden-Württemberg noch großer Aufholbedarf. Das Statistische
Landesamt Baden-Württemberg gibt an, dass im Jahr 2011 drei von vier Frauen mit Kindern in einer
Teilzeitbeschäftigung tätig waren – bei den Frauen ohne Kinder hingegen liegt die Quote bei 29,4 Prozent.
9 Prozent der Grundschüler besuchten im Schuljahr 2011/2012 eine Ganztagsgrundschule. Damit liegt
Baden-Württemberg unter der Durchschnittsquote der westdeutschen Bundesländer von knapp
20 Prozent.
Ein Grund hierfür ist, dass der Fokus der Landesregierung noch immer auf der frühkindlichen Ganztagsbetreuung für Kinder von null bis sechs Jahren liegt. Das zeigt der landesweite Ausbau der Kleinkindbetreuung – auch aufgrund des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für unter Dreijährige seit August
2013. Nur partiell können Strukturen zur Kleinkindbetreuung auf Schulkinder übertragen werden, da
deren Ansprüche umfangreicher sind, beispielsweise eine Hausaufgabenbetreuung und eine intensivere
Persönlichkeitsförderung notwendig sind. Eine weitere Folge des Ausbaus der Kleinkindbetreuung ist ein
steigender Bedarf an Fachkräften, der zu Engpässen in der nachschulischen Betreuung führt.
Um diesen Engpässen entgegenzusteuern, hat der Landtag das Kindertagesbetreuungsgesetz 2013
modernisiert. Mit dem Beschluss wurde der Katalog an pädagogisch qualifizierten Fachkräften erweitert,
die an Kitas arbeiten dürfen. Somit können auch staatlich anerkannte Kindheitspädagogen, Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger und Sozialarbeiter sowie Grund-, Haupt- oder Sonderschullehrer als
Betreuungspersonal tätig sein. Diese Erweiterung bezieht sich auch auf die Betreuung von Schulkindern,
die in Baden-Württemberg derzeit in gleichen Teilen in Horten, gebundenen und offenen Ganztagsschulen betreut werden.
Einige weitere Maßnahmen der Landesregierung sollen den Ausbau der Schulkindbetreuung
vorantreiben. Bereits im Februar 2006 hat der Ministerrat das Ganztagsschulprogramm „Ausbau und
Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg“ beschlossen. Im Zuge dieses
19
Programms sollen die Ganztagsschulen an allen allgemeinbildenden Schulen sowie den Grund- und
Hauptschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung ausgebaut werden. Das
Ganztagsschulprogramm basiert auf drei Bausteinen: Neben Ganztagsschulen in offener Angebotsform an allen allgemeinbildenden Schulen und der Einrichtung von Ganztagsschulen mit besonderer
pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung sollen qualifizierte ehrenamtliche Personen als ergänzende
Betreuungspersonen eingesetzt werden. Diese werden unter dem bereits vorgestellten Jugendbegleiter-Programm mit bis zu 40 Millionen Euro vom Land unterstützt.
Der Schulausbau wird im Jahr 2013 mit Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gefördert. So
werden 63 Ausbauprojekte an allen Schularten mit 69,1 Millionen Euro und Bauprojekte von Ganztagsschulen mit 10,2 Millionen Euro unterstützt. Für förderfähig werden schulische Um-, Neu- und
Erweiterungsbauten erklärt, sofern ein entsprechender Bedarf besteht – beispielsweise durch
gestiegene Schülerzahlen oder als Ersatz für vorhandene Räume, die nicht mehr den schulischen
Anforderungen entsprechen. Förderfähig sind zusätzlich erforderliche Räume und Flächen für den
Essens-, Betreuungs-, Freizeit- und Lehrerbereich. Unter den 35 Anträgen von Ganztagsschulen sind
21 Grundschulen. Alle Anträge konnten berücksichtigt werden.
Ein weiterer Schritt in Richtung flächendeckende Ganztagsbetreuung ist der „Zukunftsplan Jugend“,
den die Landesregierung im März 2013 initiierte. Der Zukunftsplan soll die Kinder- und Jugendarbeit
sowie die Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg fördern. Das Land erhöht die Mittel für die
Kinder- und Jugendarbeit und sichert den Trägern der außerschulischen Jugendbildung finanzielle
Verlässlichkeit bis Ende 2016 zu. Gefördert werden Träger von Betreuungsangeboten an Grundschulen oder von Angeboten der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemeinbildenden Schulen bzw. an
Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung. Empfänger sind somit
sowohl öffentliche Schulträger als auch freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Speziell fördert das Land Baden-Württemberg in der Kindertagespflege den Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.V., der ein anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe
ist. Der Landesverband unterstützt und berät Tagespflegepersonen und bietet Qualifizierungen in der
Kindertagespflege an. Dabei arbeitet er eng mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie
dem Sozialministerium, den kommunalen Landesverbänden und dem Kommunalverband für Jugend und
Soziales Baden-Württemberg zusammen. Auch diese Unterstützung dient der Erweiterung von Betreuungspersonal und damit dem Ausbau der Schulkindbetreuung.
Ziel der Landesregierung ist ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Netz an Ganztagsschulen bis
zum Schuljahr 2014/2015, das allen Schulkindern eine Nachmittagsbetreuung anbieten kann.
20
4.2 Hessen
Auch in Hessen herrscht Aufholbedarf in der Betreuung von Schulkindern. 18,5 Prozent der Grundschulkinder wurden im Schuljahr 2011/2012 in einem Ganztagsschulbetrieb betreut, womit der Anteil doppelt
so hoch ist als der in Baden-Württemberg und in etwa dem Durchschnitt der westlichen Bundesländer
entspricht.
Die Zukunft der Nachmittagsbetreuung sieht die hessische Landesregierung wie auch BadenWürttemberg im Ganztagsschulbereich und setzt auf den Ausbau der Ganztagsschulen, um ein flächendeckendes nachschulisches Betreuungsnetz zu gewährleisten.
2011 stellte das Hessische Kultusministerium die teilweise neuen, rechtlichen Grundlagen des
hessischen Ganztagsprogramms und den Qualitätsrahmen für ganztägig arbeitende Schulen vor
und zeigte Schnittstellen zur „Selbstständigen Schule“ auf. „Selbstständige Schulen“ haben erweiterte
Freiheiten, zum Beispiel was die Verwaltung des eigenen Budgets betrifft, um die schulische Qualität zu
verbessern und das eigene Profil zu stärken:
Neuerungen im hessischen Ganztagsprogramm gibt es hinsichtlich der Ganztagsprofile. Das Land
verfolgte bis dato drei verschiedene Angebotskonzepte von Ganztagsschulen, von denen das Einsteigermodell, die „Pädagogische Mittagsbetreuung“, die Bildungs- und Betreuungsangebote an mindestens drei Tagen für jeweils sieben Zeitstunden bei freiwilliger Teilnahme anbietet, wegfällt. Die Angebote
beschränken sich zukünftig auf zwei Konzepte: Erstens die gebundene Ganztagsschule, deren
Betreuung an fünf Tagen pro Woche von jeweils 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr angeboten wird und verpflichtend
für die Schulkinder ist. Diese Form besuchen nur drei Prozent der hessischen Schüler. Zweitens die
offene Ganztagsschule, die denselben Zeitrahmen abdeckt, jedoch mit freiwilliger Teilnahme für die
Schulkinder. Offene Ganztagsschulen können ihre Ausgestaltung nach eigenem Ermessen auf freiwilliger
Basis weiter unterhalten oder in die gebundene Form der Ganztagsschule übergehen. Dies ist eine neue
Chance der Selbstständigkeit für Schulen, die nun eigenständig über Art und Umfang des Ganztagsangebotes sowie über die Verbindung von Unterricht und Nachmittagsbetreuung oder der Personalentwicklung und dem Qualitätsmanagement entscheiden können.
In Bezug auf den Qualitätsrahmen für Ganztagsschulen hat das Kultusministerium in acht Bereichen
Kriterien vorgestellt: Steuerung, Unterricht und Angebote, Lehr- und Lernkultur, Kooperation,
Partizipation, Räumlichkeiten, Zeitstruktur und Mittagessen. Darüber hinaus gibt es drei Profile, deren
Anforderungen aufeinander aufbauen. Zum Beispiel gehört zur Qualitätssteigerung, dass Hausaufgaben
so in den Ablauf der Ganztagsschule integriert werden, dass sie zu Schulaufgaben werden und schließlich durch eingeräumte Übungszeiten während des Unterrichts ganz entfallen. Dies soll Schülern Lerneffekte ermöglichen, ohne nach Schulschluss noch weitere Aufgaben erledigen zu müssen. Nicht nur Lehrkräfte, Eltern und Schulkinder sollen aktiv mitbestimmen und -gestalten können, sondern auch externe
Kooperationspartner aus Vereinen, Verbänden, Betrieben oder Einzelpersonen sollen das Angebot
ergänzen.
Eine weitere Neuerung gibt es bezüglich der Ressourcen und Ausstattungen, im Rahmen derer die
Schulen je nach Ganztagsprofil und Angebotsumfang zusätzliche Lehrstunden oder Mittel beantragen
können. Wie die Ressourcen verwendet werden, obliegt den Schulen selbst.
21
Ziel der Landesregierung ist, dass bis 2015 alle Schulen mit dem Wunsch, ein ganztagsschulisches
Angebot einzuführen, in das Landesprogramm Ganztagsschulen aufgenommen werden können. Da
dies unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit umgesetzt wird, gibt es keine konkreten Vorgaben für einen
flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen. Viele Schulen kooperieren bereits mit Kooperationspartnern, die sich bei der nachschulischen Betreuung auch an Ganztagsschulen engagieren. Der Ganztagsschulverband e.V. Landesverband Hessen etwa berät und unterstützt die Schulen bei der Gestaltung
und Umsetzung der Maßnahmen auf dem Weg zur Ganztagsschule.
Angebote halten zudem die Katholische und Evangelische Kirche in Hessen bereit, vor allem in den
Bereichen soziales Lernen und Konfliktlösung, Hausaufgabenbetreuung, aber auch Singen, Malen und
Basteln. Hierzu stehen amtliche und ehrenamtliche Beschäftigte in Kooperation mit Honorarkräften und
der Kirchengemeinde zur Verfügung.
Auch die AWO, der Internationale Bund, der Arbeiter-Samariter-Bund und zahlreiche weitere Vereine
und Verbände in Hessen bieten vielseitige Angebote in der Ganztagsschule. Hierzu zählen Sprach- und
Integrationskurse, Konzentrationstrainings, pädagogische Mittagstischbetreuung und Hausaufgabenbetreuung. Die Sportjugend bzw. der Landessportbund Hessen und die Deutsche Lebens-RettungsGesellschaft führen im Rahmen von Ganztagsschulen Sport- und Schwimmkurse durch.
4.3 Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz wird bereits seit Jahren intensiv am Ausbau der Ganztagsschulen gearbeitet. Bis
August 2013 sind 597 Ganztagsschulen im Land entstanden. Parallel werden die Ganztagsplätze in
Horten ausgebaut.
Im Schuljahr 2011/2012 besuchte jeder vierte Grundschüler eine Ganztagsschule, womit Rheinland-Pfalz
über dem Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer liegt. Mehr als die Hälfte der Grundschulkinder
in einer Nachmittagsbetreuung nutzt die gebundene Ganztagsschule, was dem Land im bundesweiten Ländervergleich den Spitzenplatz in dieser Betreuungsform sichert. Das Ganztagsschulangebot ist
darüber hinaus umfangreicher als von der Kultusministerkonferenz gefordert und bedingt vier Wochentage mit einer Betreuungszeit von acht Zeitstunden und einer Ferienbetreuung. Was Qualitätsstandards sowohl für Hort- als auch Ganztagsschulangebote betrifft, gibt es in Rheinland-Pfalz
entsprechende Vorgaben. Ein Alleinstellungsmerkmal sind die Qualitätsvorgaben für Ganztagsschulen, da es sowohl in der offenen als auch in der gebundenen Ganztagsschule verbindliche Vorgaben
zu Gruppengröße wie auch dem Personalschlüssel gibt.
Mittlerweile decken die Standorte und Schulformen den regionalen Bedarf nach Ganztagsschulangeboten. Das vorhandene Netz der Ganztagsschulen soll weiter ausgebaut werden, insofern ein
entsprechender Bedarf nachgewiesen werden kann.
Im Jahr 2001 hat Rheinland-Pfalz das Ganztagsschulprogramm des Landes ins Leben gerufen.
Demzufolge können die Schulkinder die Teilnahme an der Ganztagsschule frei wählen. Die Anmeldung
an der Ganztagsschule ist für ein Schuljahr verpflichtend. Das Angebot besteht dabei an mindestens vier
Tagen pro Woche von 8.00 bis 16.00 Uhr. Im Mittelpunkt der pädagogisch-organisatorischen Konzeption
steht die individuelle Förderung der Schüler. Ein gemeinsames Mittagessen ist ein fester Bestandteil der
Einrichtung. Für alle Ganztagsschulen sind unterrichtsbezogene Angebote, z.B. Hausaufgabenbetreuung
mit Lehrkräften oder Fremdsprachen-AGs, verbindlich. Ebenso Förderangebote für Schüler aller
Leistungsstärken, wie Sprachkurse oder Konzentrationsübungen, und Projekte wie Kinderzeitungsredaktion, Umwelt und Fotografie. Auch Freizeitangebote unter pädagogischer Anleitung, z.B. Lesekurse
und Sport-AGs, gehören zu den verbindlichen Angeboten.
22
Der Unterricht kann ebenfalls auf den Nachmittag gelegt werden, die Teilnahme ist allerdings freiwillig.
Der Schulträger stellt dabei das Betreuungspersonal für die außerschulische Betreuung bereit.
Auch die Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz arbeiten mit vielen verschiedenen Kooperationspartnern
auf Landesebene zusammen. Zu diesen zählen der Landesfeuerwehrverband e.V., der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Landesverband, der Verband deutscher Schriftsteller – Förderkreis
deutscher Schriftsteller in Rheinland-Pfalz e.V. und der Literarische Verein der Pfalz e.V., der Verband der
Volkshochschulen e. V. und viele mehr. Hinzu kommen Diözesen, die Kirche, der Landessportbund sowie
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und kommunale Träger.
23
5. Praxisbeispiele aus der Metropolregion
Rhein-Neckar
5.1 Delta Kids Hort, Mannheim
Auf den hohen Bedarf an einer Betreuung speziell für Schulkinder in Mannheim reagiert der TSV Mannheim Hockey e.V., der bereits 2005 mit der Organisation der Delta Kids Feriencamps in Mannheim,
Heidelberg und Lampertheim begann.
Der Verein ist auch Träger des neuen Horts, in dem ab Anfang 2014 unter dem Namen „Delta Kids Hort“
Schulkinder der ersten und zweiten Klassen betreut werden. Später soll die Betreuung auf Dritt- und
Viertklässler ausgeweitet werden.
Mitten in Mannheim, auf dem TSV-Gelände am oberen Luisenpark, erwartet die Schulkinder ab 11.30 Uhr
bis 17.00 Uhr inklusive eines warmen Mittagessens ein vielseitiges Programm. Der Hort bietet vorab Platz
für 20, in der nächsten Phase für 40 Kinder, die in der individuellen Entwicklung ihrer eigenen Stärken
unterstützt werden, wobei der Schwerpunkt auf Sport und Bewegung liegt. Aber auch ausgleichende
kreative Angebote hält das Hortpersonal vor. Die einzelnen Angebote können jeweils zusätzlich gebucht
werden. Finanziert werden die Plätze durch Teilnehmerbeiträge sowie Zuschüsse von Stadt und Land.
5.2 Schulkindbetreuung des KuBuS e.V., Fürth und Lindenfels
Der Verein „KuBuS e.V. – der Wunderwürfel“ wurde im März 2006 im Feriendorf in Fürth-Kröckelbach
im Odenwald gegründet. Zu seinen Aufgaben zählt es, Veranstaltungen und Angebote in den Bereichen
Kultur, Bildung und Soziales anzubieten, zu organisieren und zu unterstützen. Wie die verschiedenen
Seiten eines Würfels will auch der Verein ein vielseitiges und breit gefächertes Angebot bereithalten.
Dieses umfasst z.B. Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen ab 50 Jahren, Berufsvorbereitungsseminare, Teamentwicklungstrainings und Schülerferien- sowie Nachmittagsbetreuungen. Schwerpunkt
und Ziel der pädagogischen Arbeit ist die Entwicklung der Selbstständigkeit der Kinder. Gefördert wird
vorrangig das soziale Verhalten, die Ausbildung sozialer Kompetenzen, der Umgang mit Konflikten und
die Entwicklung von Fantasie und Kreativität.
Der Verein fungiert als Kooperationspartner der Müller-Guttenbrunn-Schule in Fürth und der Carl-OrffSchule in Lindenfels. An der Grundschule in Fürth bietet er eine Schulkindbetreuung an von 7.30 bis
8.30 Uhr vor Schulbeginn und von 11.00 bis 17.00 Uhr nach Schulschluss. Die Betreuung beinhaltet ein
gemeinsames Mittagessen, eine Hausaufgabenbetreuung sowie freies Spiel und Bewegung. Genutzt
werden hierzu die schuleigene Mensa, Klassenräume, die Bibliothek, die Turnhalle, der Schulhof und
das Außengelände. In verschiedenen AGs können die Schulkinder je nach Neigungen an wechselnden
Projekten teilnehmen.
24
Im Sommer 2013 übernahm KuBuS zusätzlich die Trägerschaft der bereits bestehenden Schülerbetreuung an der Carl-Orff-Grundschule in Lindenfels. Dank Unterstützung des „Familienfreundlichen
Kreises Bergstraße“ verfügt die Schülerbetreuung über ein eigenes Betreuungshaus in der Nähe der
Schule. Auch hier können die Eltern zwischen drei verschiedenen Modulen wählen. Im Modul „Früh“
werden die Kinder vor Schulbeginn von 7.50 bis 8.35 Uhr betreut. Modul 1 ist eine Hausaufgabenbetreuung von 12.25 bis 13.10 Uhr und Modul 2 umfasst eine ganztägige Betreuung vor Schulbeginn und
nach Schulschluss bis 16.30 Uhr. Dieses Modul hält ein Mittagessen, eine Hausaufgabenbetreuung, eine
Nachmittagsbetreuung sowie eine Ferienbetreuung bereit. Die Ferienbetreuung findet jeweils für die
Hälfte der Ferienzeit in den Oster-, Sommer- und Herbstferien statt. Mit Betreuungszeiten von 8.00 bis
16.30 Uhr deckt auch das Ferienprogramm die Ganztagsbetreuung ab.
Das Ferienprogramm ist so kunterbunt wie das
Maskottchen COSIMO (Foto) und wird immer
wieder zeitnah an den Ferien neu konzipiert.
COSIMO, die lebensgroße Pappmaschee-Figur,
wurde gemeinsam mit allen Kindern der Betreuung gestaltet. Sie sitzt im Eingangsbereich und
begrüßt täglich alle Kinder.
Quelle: Peter Steckel 25
5.3 Schülerbetreuung in Q+H, Speyer
Ein in der Region einzigartiges Projekt zur Nachmittagsbetreuung startete im März 2012 in Speyer unter
der Regie des Gleichstellungsbüros der Stadt. Die Quartiersmensa plus St. Hedwig („Q+H“) in Speyer
bietet seit dato nicht nur ein warmes Mittagessen, sondern auch eine Hausaufgabenbetreuung mit
20 Betreuungsplätzen an.
Quelle: Petra Steinbacher
Das Angebot richtet sich an Schulkinder in der Orientierungsstufe (5. und 6. Klasse) von berufstätigen
Eltern. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass die Eltern aufgrund ihrer Berufstätigkeit keine eigene
Betreuung am Nachmittag leisten können und die Kinder keine Ganztagsschule besuchen.
Derzeit werden hier 18 Kinder täglich, insgesamt 28 Kinder im Platz-Sharing, betreut. Diese erwartet ab
13.00 Uhr ein schülergerechtes Essen, das im Haus für Kinder St. Hedwig neben der Quartiersmensa
frisch gekocht wird. Im Anschluss findet im gleichen Gebäude die Hausaufgabenbetreuung durch ein
Betreuungsteam unter der Leitung einer pädagogischen Fachkraft statt. Wenn es die Zeit zulässt, können
die Kinder nach den Hausaufgaben an einem Freizeitangebot – freitags z.B. an einem Sportangebot, dem
Speyerer Sportkarussell im Judomaxx – teilnehmen.
26
Anmelden können Eltern ihre Kinder auch nur für einzelne Wochentage, dann aber verbindlich für ein
halbes Schuljahr. Die Kosten betragen 3,00 Euro für das Mittagessen und 6,00 Euro für die Nachmittagsbetreuung pro Tag.
Dank der Unterstützung des Bündnisses „Runder Tisch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ in
Speyer, in dem sich seit 2002 mehr als 20 Behörden und Unternehmen gemeinsam für eine familienfreundliche Stadt einsetzen, konnten Schränke, Laptops, Spiele, ein Kicker und eine Tischtennisplatte
angeschafft werden.
Träger des Projekts ist die Gemeinnützige Wohnungsbau und Siedlungs GmbH (GEWO), begleitet wird
es durch die Stadtverwaltung Speyer. Die GEWO Speyer erwarb bereits 2010 die Räumlichkeiten der
katholischen Kirche St. Hedwig und baute einen Teil davon zu einer Quartiersmensa mit Versorgungs-,
Beratungs- und Kommunikationszentrum um. Dieses Zentrum bietet neben der Hausaufgabenbetreuung
auch Unterstützung für junge Familien und Senioren und fungiert als Generationen-Treffpunkt.
Hintergrund ist das Bundesprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale
Stadt Speyer-West“, das städtebauliche Maßnahmen besonders in benachteiligten Stadtteilen
unterstützte, um eine bessere Generationengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit zu schaffen. Im
Rahmen dessen startete das Speyerer Modellprojekt „Qualifizierung und Zusammenarbeit in der
Quartiersmensa“, durch das die Nachmittagsbetreuung derzeit finanziert wird. Da die Förderung Ende
des Schuljahres im Sommer 2014 ausläuft, diskutieren Träger und Partner darüber, unter welchen
Voraussetzungen die Betreuung Q+H weiterhin angeboten werden kann.
Weitere nachschulische Betreuungsangebote sind in der
Kinderbetreuungsdatenbank der Metropolregion Rhein-Neckar
gelistet.
Unter www.kinderbetreuungsdatenbank.de können Eltern
gezielt nach dem Alter der zu betreuenden Kinder und im
gewünschten Ort Horte und andere Angebotsformen suchen.
27
6. Fazit
Die Befragungen des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigen, dass Eltern insbesondere die Nachmittagsbetreuung ihrer Schulkinder als Bedingung einer guten Vereinbarkeit ansehen. Daneben sind
Ferien- und Randzeitenbetreuungen wichtige Aspekte. Die Ganztagsschule als Betreuungsform wird
von Eltern überwiegend positiv wahrgenommen (vgl. Abbildung 3). Auch die Grundschulkinder, die eine
Ganztagsschule besuchen, sind überwiegend mit dem Angebot zufrieden, wie die 2. World Vision Kinderstudie 2010 zeigte. Darüber hinaus haben drei von vier Grundschulkindern, die derzeit eine Halbtagsschule besuchen, Interesse daran, am Nachmittag Sportangebote wahrzunehmen. Auch Kunst- und
Theater-AGs sowie Projektunterricht stoßen auf reges Interesse.
Ideal empfanden die Teilnehmer eines Netzwerktreffens des Forums „Vereinbarkeit von Beruf und
Familie“ der MRN GmbH eine Betreuung in der Schule oder in einem an der Schule angegliederten Hort
– am besten mit Mittagessen und einer Hausaufgabenbetreuung durch qualifiziertes Personal.
Neben Ganztagsschulen und Horten können vor allem Akteure wie Vereine, Stiftungen und Verbände
und freiwillig Engagierte dazu beitragen, die nachschulische Betreuung (wie auch die Ferienbetreuung)
bedarfsgerecht auszubauen. Insbesondere Sportvereine, aber auch Musikvereine und Jugendprogramme unterschiedlicher Thematik zählen Eltern hier zu den optimalen Betreuungsangeboten. Dabei
können die Akteure einen bestehenden Hort oder eine Ganztagsschule mit eigenen Angeboten unterstützen oder ergänzen. Die Angebote werden idealerweise in den Räumlichkeiten der Schulen, z.B. in der
Turnhalle, dem Außengelände, der Bibliothek oder in Klassenräumen umgesetzt.
Als große Erleichterung bei der Vereinbarkeit empfinden Eltern zudem familienfreundliche Angebote ihrer
Arbeitgeber, das können Telearbeit oder flexible Arbeitszeiten sein, jedoch auch Ferienprogramme und
Nachmittagsbetreuungen.
Generell ist die Metropolregion Rhein-Neckar durch die vorhandenen Netzwerke und die nahe beieinander liegenden Ballungsgebiete und Städte gut geeignet, kooperative Maßnahmen im Zuge der
Grundschulkinderbetreuung zu initiieren und zu gestalten. Die Probleme liegen
ƒƒ bei den verschiedenen Ausgestaltungen der einzelnen Bundesländer mit den jeweiligen Schwerpunkten in der frühkindlichen Betreuung und den verschiedenen Hort- und Ganztagsschulkonzeptionen,
ƒƒ bei der Wohnortgebundenheit der Schüler und
ƒƒ am Fachkräftemangel des Kinderbetreuungspersonals, wodurch Pläne zum Betreuungsausbau
derzeit scheitern.
Die Zukunft der Schulkindbetreuung liegt folglich im Ausbau von Ganztagsschulen oder Horten, im
Vernetzen von Schulen und zentralen Akteuren, der Flexibilisierung von Betreuungs-Öffnungszeiten und
im Abbau des Fachkräftemangels im Betreuungssektor.
28
Linkliste
Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V.
www.asb.de
Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
www.awo.org
Bertelsmann Stiftung
www.bertelsmann-stiftung.de
Bundesministerium für Bildung und Forschung
www.bmbf.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
www.bmfsfj.de
Delta Kids Sport GmbH
www.delta-kids-sport.de
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
www.dlrg.de
Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit
www.iza.org
Forum „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ der MRN GmbH
www.m-r-n.com/vereinbarkeit
Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz
www.ganztagsschule.rlp.de
Ganztagsschulenportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
www.ganztagsschulen.org
Ganztagsschulverband GGT e.V.
www.ganztagsschulverband.de
Hessisches Kultusministerium
www.kultusministerium.hessen.de
Institut für Demoskopie Allensbach
www.ifd-allensbach.de
Internationaler Bund
www.internationaler-bund.de
Jugendbegleiter-Programm der Jugendstiftung Baden-Württemberg
www.jugendbegleiter.de
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Kinderbetreuungsdatenbank der Metropolregion Rhein-Neckar
www.kinderbetreuungsdatenbank.de
Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
www.kvjs.de
KuBuS e.V.
www.kubus-der-wunderwuerfel.de
Landesbildungsserver Baden-Württemberg
www.schule-bw.de
Landessportbund Hessen e.V.
www.landessportbund-hessen.de
Landessportbund Rheinland-Pfalz
www.lsb-rlp.de
Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.V.
www.tagesmuetter-bw.de
Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme Bertelsmann Stiftung
www.laendermonitor.de
Lokale Bündnisse für Familie
www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur RLP
www.mbwwk.rlp.de
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
www.kultusportal-bw.de
Stadt Speyer
www.speyer.de
Stiftung Haus der kleinen Forscher
www.haus-der-kleinen-forscher.de
World Vision Institut für Forschung und Innovation
www.worldvision-institut.de
Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie
www.erfolgsfaktor-familie.de
30
Impressum
Herausgeber:
Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
Vitaler Arbeitsmarkt
Forum „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“
N 7, 5-6
68161 Mannheim
E-Mail: vereinbarkeit@m-r-n.com
www.m-r-n.com/vereinbarkeit
Diese Publikation basiert auf der Masterarbeit „Nachschulische Betreuung –
Ein neuer Baustein für eine nachhaltige Fachkräftesicherung. Eine exemplarische Analyse der
Strukturen, Entwicklungen und Maßnahmen am Beispiel der Metropolregion Rhein-Neckar“ von Janine
Meyer, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, im Auftrag der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH.
Hinweise:
Diese Broschüre ist als Orientierungshilfe gedacht und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in dieser Broschüre auf die ausdrückliche Erwähnung der weiblichen
Form verzichtet.
1. Auflage: Stand November 2013
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