Kiste 04 Die Kinderbetreuung in der Steiermark

Transcription

Kiste 04 Die Kinderbetreuung in der Steiermark
Kiste 04
Sicherheit
in Kinderbetreuungseinrichtungen
Kinderbetreuungsreferat – Fachabteilung 6B
www.kinderbetreuung.steiermark.at
Die Kinderbetreuung
in der Steiermark
Ausgabe 2004
Die Kiste
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Vorwort
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Zum Geleit
Dr. Kurt Flecker
Soziallandesrat
Sicherheit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen
für das Wohlergehen unserer Kinder. Das kurzfristige,
aktuelle Sicherheitsbedürfnis umfasst den körperlichen und seelischen Schutz der Mädchen und Buben,
längerfristig geht es noch weit darüber hinaus. Unsere professionellen steirischen PädagogInnen und KinderbetreuerInnen nehmen die Fortbildungsangebote
in erfreulich überwältigendem Ausmaß an, auch
punkto Sicherheit sind die Kinder bei ihnen immer in
besten Händen.
Um die besten Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes und glückliches Leben zu schaffen, bedarf
es neben viel Liebe auch verschiedenster kleiner und
großer Fähigkeiten. Soziales, intellektuelles und motorisches Lernen ist Schwerarbeit, die die Kinder ganz
von selbst und gerne machen.
Um vor allem den Müttern die Vereinbarkeit von Beruf
und Familie zu ermöglichen, ist es unverzichtbar,
dass flächendeckend Betreuungsplätze angeboten
werden. Diese müssen in ihren Öffnungszeiten den
Arbeitszeiten der Mütter entgegenkommen, aber auch
die Betriebe sind aufgefordert, ihre Dienstpläne möglichst familien- und erziehungsfreundlich zu gestalten.
Zweifellos ist Kinderbetreuung pädagogische Wertarbeit, die auf der hohen Qualität des Betreuungspersonals beruht. Für diese bewundernswerte Leistung bedanke ich mich herzlich.
HR Dr. Albert Eigner
Leiter der Fachabteilung 6B
Als die erste Ausgabe der Fachzeitschrift mit dem Titel »Kiste 03« im Vorjahr erschien, war noch nicht abzusehen, ob und in welcher Form diese Zeitschrift bei
den Eltern, Kindergartenpädagoginnen und Erhaltern
aufgenommen werden wird. Erfreulicherweise waren
die Reaktionen durchaus positiv und es wurde mehrfach der Wunsch geäußert, jährlich eine Informationsbroschüre herauszugeben. Es freut mich daher ganz
besonders, dass nunmehr die »Kiste 04« vorliegt.
Schwerpunkt dieser Ausgabe ist die Thematik »Sicherheit in Kinderbetreuungseinrichtungen«. Dank
der Mitwirkung von Experten aus den technischen,
medizinischen und pädagogischen Bereichen und
durch das Einbringen vieler Erfahrungen, die vor Ort
in der Praxis gesammelt werden konnten – leider
auch oft mussten – ist eine inhaltlich hervorragende
Broschüre gelungen. Ziel ist es, Gefahrenquellen aufzuzeigen und zu helfen, dass Unfälle mit Kindern vermieden werden.
Herzlichen Dank an all jene, die am Entstehen dieser
Informationsschrift mitgewirkt haben, insbesondere
an die externen Experten, aber auch an das engagierte Team in der Fachabteilung 6B.
Selbst wenn die »Kiste 04« nur einen einzigen Unfall
mit Kindern verhindern hilft, hat sie schon ihren
Zweck erfüllt.
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0
Fachabteilung 6B – Kinderbetreuungsreferat
Die Kiste
Stempfergasse 4, 8010 Graz, Tel. 0316/877-0, Fax 0316/877-4364, E-Mail: fa6b@stmk.gv.at
Funktion
Politischer Referent:
Leiter der Fachabteilung
Leiter des Kinderbetreuungsreferates:
Bau- und Personalförderung:
Beihilfen:
Fachberatung:
Fortbildungsstelle:
Name
Landesrat Dr. Kurt Flecker
Hofrat Dr. Albert Eigner
Elisabeth Janek
Gertrude Mairold
Mag. Franz Schober
Manuela Schreiber
Renate Kager
Sabine Fritz
Elfriede Fiedler
Maria Dirry
Klara Seper
Sandra Ully
Erich Marko
Monika Ferk
Susanne Rainer
Andrea Perkics
Peter Wolf
Christa Bantleon
Judith Frewein
Ilse Freiberger
Sonja Gaberz
Irmgard Kober-Murg
Sabine Brus
Heidrun Gerstlauer
Dr. Ingeborg Schmuck
Helga Harb
Barbara Zechner
E-Mail
kurt.flecker@stmk.gv.at
albert.eigner@stmk.gv.at
elisabeth.janek@stmk.gv.at
gertrude.mairold@stmk.gv.at
franz.schober@stmk.gv.at
manuela.schreiber@stmk.gv.at
renate.kager@stmk.gv.at
sabine.fritz@stmk.gv.at
elfriede.fiedler@stmk.gv.at
maria.dirry@stmk.gv.at
klara.seper@stmk.gv.at
sandra.ully@stmk.gv.at
erich.marko@stmk.gv.at
monika.ferk@stmk.gv.at
susanne.rainer@stmk.gv.at
andrea.perkics@stmk.gv.at
fa6b@stmk.gv.at
christa.bantleon@stmk.gv.at
judith.frewein@stmk.gv.at
ilse.freiberger@stmk.gv.at
sonja.gaberz@stmk.gv.at
irmgard.kober-murg@stmk.gv.at
sabine.brus@stmk.gv.at
heidrun.gerstlauer@stmk.gv.at
ingeborg.schmuck@stmk.gv.at
helga.harb@stmk.gv.at
barbara.zechner@stmk.gv.at
Inhaltsverzeichnis
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Nebenstelle
2220
4118
2099
2100
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2696
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3639
3639
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3682
5487
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Inhalt
Zum Geleit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 1
Fachabteilung 6B – Kinderbetreuungsreferat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 2
Das Kinderbetreuungsreferat . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 4
Pädagogik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5–9
Ein Thema, das tagtäglich bewegt: »Sicherheit« . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5
Wie »sicher« ist mein Kind bei der Tagesmutter/beim Tagesvater? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 8
Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 10–16
Sicherheit in Kinderbetreuungseinrichtungen – ein Recht der Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 10
»Die meistgestellten Fragen« – eine Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 15
Gastbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 17–37
TÜV Österreich – Der Weg zum »sicheren« Spielplatz:
Grundlagen zur Prüfung – Instandhaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 17
Infoblatt: »Bevor etwas passiert« – Der regelmäßige Sicherheits-Check . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 21
Weidenhaus und Kletterbaum – ein Beitrag zur Sicherheit? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 25
Bewegungsförderung im Kindergartenalltag: »Mehr Sicherheit
durch mehr Bewegung« (mit Spielplatz-Checkliste ab Seite 31) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 28
Spielplatzunfälle aus ärztlichter Sicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 34
Sicherheit in den Kinderbetreuungseinrichtungen
Am Beispiel der städtischen Betreuungseinrichtungen in Graz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 38
Alltagskultur – ganztägig in der Kinderbetreuungseinrichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 40
Impressum: Eigentümer und Herausgeber: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 6B – Kinderbetreuungsreferat
Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Franz Schober; Gestaltung und Layout: RoRo + Zec, Graz; Druck: Medienfabrik Graz
Fotos: Kindergarten Bruck an der Mur/Westend, Archiv Fachabteilung 6B
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Mag. Franz Schober
Das Kinderbetreuungsreferat
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Regelmäßige Kinderbetreuung unterliegt in der Steiermark den gesetzlichen Bestimmungen des
Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetzes und bedarf einer Bewilligung durch die Steiermärkische
Landesregierung. Das Kinderbetreuungsgesetz ist in diesem Sinne als eine Art Schutzgesetz für Kinder zu sehen,
die außerhäuslich betreut werden. Es sorgt dafür, dass passende Voraussetzungen hinsichtlich Sicherheit und
Qualität der Betreuung einer Einrichtung gewährleistet sind.
Die Kiste
Das Kinderbetreuungsreferat der Fachabteilung 6B ist unter
anderem mit der Vollziehung des Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetzes betraut und somit für die Bewilligung
von Kinderbetreuungseinrichtungen und Tagesmüttern und
der Aufsicht über diese zuständig.
Aufsicht bedeutet hier die Überprüfung der Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen sowie der Auflagen der Errichtungsbewilligung für die jeweilige Einrichtung.
Darüber hinaus liegt ein wesentlicher Teil der Arbeit auch in
der Beratung in pädagogischen Fragen, die durch die
Pädagogische Fachberatungsstelle des Kinderbetreuungsreferates wahrgenommen wird.
In diesem Zusammenhang ist auch die Tätigkeit der Fortbildungsstelle des Referates zu erwähnen. Hier werden beispielsweise Jahr für Jahr rund 170 Fortbildungsveranstaltungen für das Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen
organisiert und zahlreiche weitere Veranstaltungen anderer
Organisatoren inhaltlich geprüft und mit Fördermitteln des
Landes Steiermark unterstützt. Dazu kommen noch jährlich
ca. 20 Ausbildungskurse für Tagesmütter/väter und KinderbetreuerInnen.
Nicht zuletzt werden durch die Mitarbeiter des Kinderbetreuungsreferates in Vollziehung des Steiermärkischen Kinderbetreuungsförderungsgesetzes rund 50 Millionen Euro zur
Förderung der Personalkosten und der Baukosten für Kinderbetreuungseinrichtungen sowie zur Gewährung einer
Landeskinderbetreuungsbeihilfe für einkommensschwache
Eltern von Kindern, die eine Kinderbetreuungseinrichtung
besuchen, verwaltet.
Auch die Erarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen sowie die Beantwortung von Anfragen des Steiermärkischen Landtages als gesetzgebende Körperschaft im
Zusammenhang mit Kinderbetreuung fällt in den Aufgabenbereich des Kinderbetreuungsreferates.
Schließlich soll auch die Herausgabe zahlreicher Informationsschriften oder dieses Magazins in dieser kurzen Aufgabenbeschreibung nicht unerwähnt bleiben. Pädagogik
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Bantleon Christa, Gaberz Sonja, Freiberger Ilse, Frewein Judith, Kober Irmgard, Dr. Inge Schnuck
Ein Thema, das täglich bewegt: »Sicherheit«
Aus Diskussionen mit dem Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen sind uns die
vielfältigen Zugänge zum Thema Sicherheit
bestens bekannt. Sicherheit ist ein bewegendes, auch emotionales Thema, das beinahe in
jeder Beratungssituation Platz einnimmt. In
der Vorbereitungsphase zur KISTE 04 wurden
Expertinnen (siehe Gastartikel) zu einem
Fachgespräch eingeladen. Dabei wurde das
Spannungsfeld, in dem sich Erhalter, Eltern,
Leiterinnen und Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen befinden, klar erkennbar.
Im folgenden Artikel wird das Thema Sicherheit unter verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.
Kinder müssen entwicklungsgemäß den Umgang mit Gefahren
lernen, ein Zuviel an Sicherheitsvorkehrungen kann der vorhandenen Entwicklungskompetenz abträglich sein, ein Zuwenig
kann alle Beteiligten in kritische Lebenssituationen bringen.
Eine Gratwanderung
Wenn man eigene Kindheitserlebnisse zu diesem
Thema abruft, werden mit ziemlicher Sicherheit einige Bilder auftauchen, in denen gefährliche Situationen mehr oder minder glimpflich verlaufen sind:
• Das Spiel am Bachlauf
• Das Klettern auf einen Baum, eine Steinmauer
• Das Experimentieren mit Feuer
• Das Schnitzen eines »Pfitschi-Pfeiles«
• Das Erforschen einer Höhle
Der inhaltliche Schwerpunkt der KISTE 04
soll Sicherheit in der täglichen Arbeit vermitteln. Durch Diskussionen wurde uns sehr bewusst, dass es kein Rezept gibt, mit dem man
das Grundbedürfnis nach größtmöglicher Sicherheit im Kinderbetreuungsbereich ausreichend befriedigen kann. Zu komplex sind die
Inhalte rund um dieses Thema. Umso mehr
sind LeserInnen gefordert, ihren eigenen Zugang zum Thema zu finden und diesen unter
den MitarbeiterInnen und Richtung Erhalter
auch zu kommunizieren. Nur der offene Umgang mit den eigenen inneren Unsicherheiten
in der täglichen Arbeit – im Team – kann die
anspruchsvolle Haltung jedes Einzelnen »sichern«. Somit liegt die Verantwortung rund
um das Thema immer bei den Beteiligten.
Jede Person hat ihren eigenen Zugang zum
Thema Sicherheit im Laufe ihres Lebens
mehr oder weniger intensiv erworben. Die
Entwicklung des eigenen »Selbstsicherungssystemes« bestimmt letztendlich die Haltung,
wie »Entwicklungsbegleiter« Kinder in besonderen Situationen unterstützen.
• Die erste Ausfahrt mit dem Moped
• Geheime Treffen in einem abbruchreifen Haus
• Die erste Mutprobe (ein Sprung ins Heu, Luft anhalten unter Wasser – natürlich mit Zeitmessung, die Hand in einen Ameisenhaufen, die
Hand über die Kerze,...)
Diese Erinnerungen sind auch damit verbunden,
dass nicht immer ein Erwachsener in der Nähe
war, Kind hat alles getan, um diesen beobachtenden, regulierenden großen, besserwissenden
Menschen während der Erprobung grandioser
Aktionen auszuweichen.
»Nach Amend, Haberkorn, Hagermann und Seehausen (1992) kommt eine erweiterte Raumnutzung ohne ständige Anwesenheit der Kindergartenpädagoginnen zentralen,
psychosozialen Bedürfnissen der Kinder entgegen: Die Kinder
können ihre Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit unter Beweis
stellen; sie lernen solidarisches Verhalten, wenn sie nicht ständig um die Aufmerksamkeit der Kindergartenpädagogin konkurrieren müssen; sie entwickeln Kreativität, wenn sie mehr Raum
nutzen können und nicht stets den Verhaltenserwartungen der
Pädagogin entsprechen müssen; sie folgen ihrem individuellen
Zeitrhythmus.« (aus: Hartmann, W. u.a.: Mehr Qualität für Kinder,
öbv&haupt, 2. Auflage, 1999, S. 154)
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Aber – Aufsicht hat doch zu erfolgen!
Zugegeben – ein Schreckgespenst für manche Pädagoginnen,
aber eine zeitlose Realität.
Die Kiste
Kinder suchen sich Räume, in denen sie vielfältige Erfahrungen
machen können, sie suchen und überschreiten Grenzen um sie
auszuloten. Wir Erwachsene gehen fehl in der Annahme, Kinder
vor solchen Experimenten bewahren zu können. Und – erinnern
wir uns noch einmal: Waren wir nicht furchtbar stolz, wenn wir
es geschafft haben, wenn wir die innere Angst überwunden haben. Haben wir unser Haupt nicht ein wenig höher getragen mit
dem Gedanken: »Das schafft keiner« »Ich bin der Mittelpunkt der
Welt«?
Vielleicht können sich so manche Leserinnen auch noch an Erlebnisse rund um ein Lagerfeuer erinnern? An die mit brennenden Holzstäben in die Luft gemalten Figuren?
Abenteuer zu bestehen, Kräfte zu messen und Risiken einzugehen war zu allen Zeiten ein Bestandteil des kindlichen Spiels.
Nicht zu vergessen ist, dass auch die Erwachsenen Kindern diese Bereitschaft zum Risiko vorleben, so werden zum Beispiel
Formel-1 Rennen oder Schirennen von Kindern mit Bewunderung verfolgt.
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Pädagoginnen liegt darin zu erkennen, wo
der Übergang von der Selbst- zur Fremdhilfe
liegt und die äußeren Rahmenbedingungen
so auf die Fähigkeiten der Kinder abzustimmen, dass diese weitgehend selbsttätig handeln können. Wichtiger als das Lebensalter
sind der körperliche, der kognitive, der emotionale und der soziale Entwicklungsstand
der Kinder. Wesentlich ist auch die Einschätzung der individuellen Gesamtpersönlichkeit
des Kindes.
Neben den objektiven Faktoren von Gesetzen,
Erlässen und Richtlinien sind auch subjektive
Aspekte mit einzubeziehen. Jede einseitige
Perspektive führt zu einer falsch verstandenen Pädagogik, einer Entwicklungseinschränkung für Kinder.
Nun ist es nur zu verständlich, dass sehr oft
die »optimale Sicherheit« zum Thema gemacht wird. Wir erleben in verschiedenen
Beratungssituationen, dass gerade Sicherheitsthemen die persönliche Belastung der
Verantwortlichen besonders beanspruchen.
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes signalisiert uns:
Achtet Kinder, nehmt sie ernst, hört ihnen zu,
beteiligt sie, schützt sie, sorgt für sie.
In Artikel 31 Abs. 1 der Kinderrechtskonvention wird ausdrücklich das Recht des Kindes
auf Spiel betont. Die Wahrnehmung dieses
Rechts auf Spiel muss durch angemessene
Rahmenbedingungen und unterstützende
Maßnahmen seitens der Verantwortlichen gewahrt werden.
Was heißt dies aber
in Bezug auf Sicherheit in
Kinderbetreuungseinrichtungen?
Auch massive Erfahrungen wie z.B. Unfälle bestimmen unser
Sein im Erziehungsalltag mit.
Innerhalb der Grenzen liegt der Freiraum.
Der tagtägliche Balanceakt im Spannungsfeld von »Zulassen«
und »Sichern« stellt pädagogische Mitarbeiterinnen vor umfassende, oft schwer berechenbare Situationen. Die Aufgabe der
Pädagogik
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Es steht außer Frage, dass wir geschützte
Räume für Kinder brauchen. Den Kinderbetreuungseinrichtungen als familienergänzende Einrichtung kommt dabei eine bedeutende
Rolle zu. Kinderbetreuungseinrichtungen
sind Orte, in denen Kinder elementare Erfahrungen mit sich, mit anderen Kindern und der
Umwelt machen.
Kinder brauchen wahrnehmungs- und erfahrungsorientierte Aktionsräume, drinnen wie
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draußen, mit hohem Aufforderungscharakter.
Und genau diese Aktionsräume sind es, die
uns Erwachsene verunsichern, weil unser Erfahrungspotenzial ein anderes als das der
Kinder ist, weil wir wissen, was passieren
kann, weil wir selbst ja schon erfahren haben, wie man Gefahren ausweicht. Diese nötige Selbsterfahrung war für uns unumgänglich und ist es auch für Kinder.
Es gibt Schlüsselerlebnisse aus der eigenen
Kindheit oder aus dem Berufsfeld, die auf
emotionaler Basis das Verhalten in unterschiedlichsten Situationen mitbestimmen,
ohne dass dies bewusst nachvollzogen wird.
So ist es vorstellbar, dass in der gleichen Problem- oder Gefahrensituation verschiedene
Personen unterschiedlich entscheiden. Es
gibt nicht »die« adäquate Lösung für eine Situation.
Die Pädagogin soll eine professionell
»sichere« Bezugsperson sein, die Kindern in
kritischen Situationen Einfühlungsvermögen
entgegenbringt, Stabilität bietet und so zur
Entwicklung von Resilienz, d.h. Widerstandskraft auf emotionale Belastungen, beiträgt.
Kinder brauchen für eine ihnen gemäße Entwicklung einen hohen Vertrauensvorschuss,
Vertrauen in die den Kindern eigene Entwicklungskompetenz. Kinder leben bzw. spielen im
Hier und Jetzt. Sie brauchen den selbstbestimmten Zugang zu der ihrem Lebensprozess entsprechenden Spielwelt. Kinder sind
fähig, sich ihre Erfahrungsräume selbst zu erobern, wir Erwachsene können sie »nur« begleiten, nicht aber anleiten. Der Versuch »Ich
sag dir, was gut und sicher für dich ist« ist verständlich, scheitert zumeist aber kläglich.
Heikel aber wahr:
Wir brauchen »Mut zum Risiko«
Entwicklungsschritte im frühen Alter sind essenziell und unwiederbringlich. Eingeschränkte Spielerfahrungen führen zu eingeschränkter Selbsterfahrung und zum Verlust
komplexer Lebenserfahrung.
mutbare Gefahren – Artikel von Julia Csongrady). Kinder müssen schon früh lernen, entsprechend ihrem Entwicklungsstand
kalkulierbare Risiken und Gefahren einzuschätzen.
Der Einsatz von verbindlichen Regeln ist für den Erwerb der
Selbstsicherung unumgänglich. Dabei sollten die Interessen aller berücksichtigt werden. Die Beteiligten können sich selbst
darüber verständigen, was und wie etwas geregelt werden soll.
Beiderseitig ausgehandelte Regeln setzen vertrauensvolle Beziehung voraus. Vom Ergebnis profitieren alle. Kinder kommen
zu Wort, sie regeln ihre Angelegenheiten selbstständig und erleben sich als Handelnde. Einseitig festgelegte Regeln können auf
einzelne Interessen wenig Rücksicht nehmen. Es geht um Ermutigung von Kindern, wo sie Ermutigung brauchen, es geht um
das Setzen von Grenzen zur Orientierung und zum
Schutz für Kinder und Erwachsene.
Das Team gibt Sicherheit
Für den Umgang der Kolleginnen untereinander
sind unter anderem die Vorgaben und Vorbehalte
der Leiterin ausschlaggebend, wie mutig und risikobereit oder vorsichtig und ängstlich Entscheidungen getroffen werden, Rahmenbedingungen
und gesetzliche Bestimmungen gesehen werden
und wie offen untereinander kommuniziert werden kann. Dies hat direkten Einfluss auf die
pädagogische Grundhaltung in der Kinderbetreuungseinrichtung und wirkt sich auf den Dialog mit
den Eltern und das Verhalten der Kinder aus. So
entsteht durch die Vorbildwirkung der Pädagoginnen durch Lernen am Modell in der gesamten Einrichtung eine Atmosphäre des Vertrauens oder
eine Atmosphäre der Angst.
Das Thema Sicherheit in der Pädagogik verlangt
Balance zwischen Offenheit und Strukturiertheit,
zwischen Vorsicht und Risikobereitschaft um in einem wertschätzenden Umgang mit Kolleginnen,
Eltern und Kindern emotionale Sicherheit und
Selbstvertrauen zu vermitteln. Das Aufbauen auf
Ressourcen fördert die nötige Perspektivenerweiterung mehr
als die Konzentration auf Fehler und ermöglicht in der Auseinandersetzung mit sich und der Umwelt eine ständige positive
Weiterentwicklung für die Kinder und die Erwachsenen in der
Kinderbetreuungseinrichtung.
Dies spiegelt sich in der schriftlichen pädagogischen Konzeption
der Kinderbetreuungseinrichtung wieder. Der Schutzgedanke darf nicht als Vorwand
benutzt werden, um in einer »Vollkasko-Mentalität« alle Risiken auszuschalten (siehe zu-
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Manuela Schreiber
Wie »sicher« ist mein Kind
bei der Tagesmutter/beim Tagesvater?
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Das Thema Sicherheit ist für Eltern, die ihr Kind bei einer Tagesmutter/bei einem Tagesvater unterbringen neben
der pädagogischen Betreuung ein sehr wichtiges Thema. In weiter Folge wird nur mehr von der Tagesmutter
gesprochen, die Bezeichnung steht aber natürlich auch für den Tagesvater.
Eltern wollen, dass ihre Kinder sich bei der Tagesmutter wohl
fühlen und dass sie sicher sind.
Die Kiste
Es geht selbstverständlich nicht darum, dass Kinder nichts mehr
tun dürfen, nur damit nichts passiert, nein das wäre der falsche
Weg.
Kinder müssen lernen auch mit Gefahren umzugehen, dies sollte aber in einem Rahmen stattfinden, der grobe und vor allem
nachhaltige Verletzungen ausschließt.
Es ist daher sehr wichtig, dass eine Tagesmutter ihre Tageskinder richtig einschätzen lernt und mit der Zeit weiß, was sie welchem Tageskind zutrauen kann. Kinder sind so unterschiedlich
entwickelt, dass es auch keine Skala geben kann, ab welchem
Alter welche Dinge nicht mehr gefährlich sind.
Eltern und Tagesmutter müssen ein gutes Kommunikationsverhältnis haben, damit beide Seiten wissen, wo das Kind gerade
steht, wofür es sich interessiert und welche Gefahren sich daraus ergeben können.
Beim Thema Sicherheit ist es wichtig vorbereitet zu sein und der
Situation entsprechend abzuwägen, was zu tun ist.
Aufgrund der Tatsache, dass eine Tagesmutter in ihrem eigenen
Zuhause betreut, können bei den geforderten Sicherheitsstandards nicht die gleichen Maßstäbe angelegt werden, wie in einem öffentlichen Kindergarten, einer Krippe, einem Hort oder
einem Kinderhaus.
Es kann also nicht verlangt werden, dass eine
Tagesmutter ihre Wohnung oder ihr Haus
sehr kostenaufwendig umgestaltet, da dies
viele Frauen und Männer davon abhalten
würden, sich für diesen Beruf zu entscheiden.
Vor allem ältere Wohnungen oder Häuser
sind meist nicht mit speziellen Sicherheitsvorkehrungen ausgestattet, die bei Neubauten schon zum Standard gehören (Sicherheitsglas, versperrbare Fenstergriffe etc.).
Trotz dieser Tatsache muss aber auch eine
Tagesmutter bestimmte Auflagen erfüllen,
wenn sie eine von der Fachabteilung 6B ausgestellte Betreuungsbewilligung erlangen
möchte. Da die Fachabteilung für die Erfüllung und Einhaltung dieser Auflagen verantwortlich ist werden diese auch in gewissen
Abständen von fachlich geschulten Mitarbeitern vor Ort kontrolliert.
Die wichtigsten Sicherheitsauflagen
Innenbereich:
• Herdschutzgitter
• Steckdosensicherungen
• Fenster bei welchen Absturzgefahr besteht,
sind gegen eigenständiges Öffnen durch die
Kinder zu sichern.
• Medikamente, Putzmittel, Chemikalien und
andere gefährliche Stoffe sind für Kinder
unerreichbar aufzubewahren.
• Treppenauf- und abgänge ins Obergeschoss
oder in den Keller sind durch kindersichere
Barrieren abzusichern.
• Giftige Zimmerpflanzen müssen so aufgestellt werden, dass sie sich außer Reichweite von sehr jungen Tageskindern befinden.
• Küchengeräte, wie Brotschneidemaschinen,
Mixer, sehr scharfe Messer etc. müssen für Tageskinder unerreichbar aufbewahrt werden.
Pädagogik
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4
Haustiere
Viele Familien haben Haustiere und das ist durchaus positiv, da
Tiere für Kinder meist eine Bereicherung sind. Es ist aber sehr
wichtig, dass die Tagesmutter darauf achtet, wie die Tageskinder
mit diesen Tieren umgehen bzw. wie die Tiere auf diese »neuen
Familienmitglieder« reagieren.
• Schwimmbecken, Biotope, Teichanlagen
müssen so abgesichert werden, dass für
Tageskinder keine Gefahren entstehen.
Gerade bei Hunden besteht erhöhte Aufsichtspflicht um zu vermeiden, dass es durch falschen
Umgang zu einer unangenehmen Begegnung zwischen Kind und Tier kommt. Daher wird empfohlen in der Eingewöhnungsphase den Hund mit einem Beißkorb zu versehen oder getrennt zu verwahren.
• Gartengeräte und Werkzeug müssen unerreichbar aufbewahrt werden.
Landwirtschaft
Außenbereich:
• Außenliegende Kellerabgänge müssen so
abgesichert werden, dass jegliche Absturzgefahr vermieden werden kann.
Ein Bereich der zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erfordert ist ein landwirtschaftliches Anwesen. Hier gelten etwas andere Regeln, da natürlich
speziell im Außenbereich nicht alles so eingezäunt
und abgesichert werden kann, wie bei einem Einfamilienhaus.
• Mauern, die für Kinder leicht erkletterbar
sind, müssen in geeigneter Weise abgesichert werden.
Wichtige Punkte, die besonders beachtet werden
müssen, sind Silos, Geräteschuppen, Brunnen,
Tierställe etc.
• Besonders wenn das Grundstück nicht eingezäunt ist, darf der Aufenthalt der Tageskinder nur unter genauer Beaufsichtigung
erfolgen.
Eine Tagesmutter, die eine Landwirtschaft hat, ist
daher besonders gefordert den Tageskindern einen gefahrenfreien Aufenthalt zu ermöglichen.
• Regentonnen müssen mit Deckeln verschlossen werden.
• Besonderes Augenmerk sollte auch auf die
Auswahl von Spielgeräten (Rutschen, Klettertürme etc.) gelegt werden. Auch Spielgeräte, die im Privatbereich aufgestellt werden, müssen qualitativ hochwertig sein und
auf jeden Fall sicher und richtig aufgestellt
werden.
Die oben genannten Punkte sind nur eine allgemeine Auswahl. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen Örtlichkeiten bei Tagesmüttern
sind die Auflagen an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen.
Bei richtigem Umgang und entsprechender Absicherung der Gefahrenquellen kann die Betreuung
von Kindern in der Umgebung einer Landwirtschaft aber als
sehr positiv gesehen werden. Kinder können hier für den weiteren Umgang mit Tieren und der Natur sehr viel mitnehmen.
Abschließend muss festgehalten werden, dass die Betreuung
von Kindern bei Tagesmüttern/Tagesvätern die persönlichste
Möglichkeit der Betreuung ist und gerade für Kleinkinder die
wahrscheinlich behutsamste. Aufgrund der Tatsache, dass Kinder bei einer Tagesmutter im familiären Umfeld betreut werden,
ist es für das betroffene Kind, aber auch für dessen Eltern,
leichter, tagsüber voneinander getrennt zu sein. 9
Mag. Franz Schober
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Sicherheit in Kinderbetreuungseinrichtungen –
ein Recht der Kinder
Die Kiste
Wer sagt, was »sicher« ist ?
Im § 34 Abs. 1 des mittlerweile auch nicht mehr ganz so neuen
Steiermärkischen Kinderbetreuungsgesetzes ist festgelegt, dass
Kinderbetreuungseinrichtungen bezüglich ihrer Lage, ihres
Raumprogramms und ihrer Ausstattung den in den §§ 4 bis 6
dieses Gesetzes allgemein umschriebenen Aufgaben der Kinderbetreuungseinrichtungen, den Grundsätzen der Pädagogik
und der Hygiene sowie den Erfordernissen des Wohles und der
Sicherheit der Kinder zu entsprechen haben.
Die Landesregierung ist verpflichtet, die Einhaltung dieser
Erfordernisse sicherzustellen und darüber hinaus zur Erfüllung
dieser Aufgabe diese eher globalen Umschreibungen des
Gesetzes inhaltlich zu präzisieren. Dies kann zum Beispiel
durch die Festsetzung von Auflagen erfolgen.
Viele dieser Auflagen werden für alle Kinderbetreuungseinrichtungen gleichermaßen gelten. Andere wiederum werden auf die
besondere Situation einer speziellen Einrichtung vor Ort Rücksicht nehmen und sind auf diese abzustimmen. All dies erfolgt
in der Regel im Zuge des Bewilligungsverfahrens durch die Aufsichtsbehörde.
Im Einzelfall kann es auch erforderlich sein, nachträglich Auflagen für eine bestehende Einrichtung festzusetzen, etwa wenn
sich äußere Umstände ändern oder neue Erkenntnisse eintreten,
die Maßnahmen zur Sicherung der eingangs dargestellten Anforderungen notwendig machen.
Gemeinsam ist all diesen Auflagen, insbesondere jenen,
die unmittelbar der Sicherheit der Kinder dienen, dass ihre
Nichtbeachtung in der Regel zu unangenehmen haftungsrechtlichen Folgen führen kann, wenn ein Kind zu Schaden kommt.
Die Bedeutung der Eigenverantwortlichkeit
Besonders in Hinblick auf die Sicherheit der Kinder gibt es
darüber hinaus jedoch noch einen Bereich von Anforderungen,
der nicht unbedingt in Auflagen, die in der Errichtungsbewilligung ausdrücklich niedergeschrieben sind, zu Tage tritt, sondern sich vielmehr aus der konkreten Lebenspraxis ergibt.
So ist freilich stets darauf zu achten, dass Gefahrenquellen, die im
laufenden Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung entstehen
erkannt und unverzüglich beseitigt werden. Solche Gefahrenquellen können etwa allein durch das unbedachte Einschlagen eines
Nagels an einer ungünstigen Stelle geschaffen werden.
Recht
10
Freiheit geben – Sicherheit gewährleisten,
ein unlösbarer Widerspruch ?
Da die Gewährleistung der Sicherheit der
Kinder, die eine Betreuungseinrichtung besuchen, eine der obersten Pflichten darstellt,
gleichzeitig aber eine unüberschaubare Fülle
möglicher Gefährdungspotenziale im täglichen Leben besteht (leben an sich ist eine gefährliche Tätigkeit) gilt es zunächst die wichtigsten und offensichtlichsten dieser Gefährdungspotenziale zu erfassen und
Maßnahmen auszuarbeiten um sie möglichst
einfach und wirksam auszuschalten.
Zum Zweiten gilt es dann Grenzen auszuloten, welche Gefahren nicht ausgeschaltet
werden können ohne ein vernünftiges Maß an
Aufwand zu überschreiten oder gar einen
»normalen« Gang des Alltagslebens unmög-
4
lich machen. Nicht jeder potenziellen Gefahr
kann stets im vorhinein begegnet werden.
Nicht zuletzt stellen Alltagsgefahren auch ein
wichtiges Lernfeld für Kinder dar um im Umgang mit diesen vertraut zu werden, sie erkennen und einschätzen zu können.
Wie ein Aufwachsen in einer keimfreien Zone
die Entwicklung eines gut funktionierenden
Immunsystems verhindert, könnte auch ein
Aufwachsen ohne jegliche Gefahr beim Verlassen dieses geschützten Bereiches fatale
Folgen haben.
Es ist also eine Unterscheidung zu treffen,
zwischen Gefahren die auf Grund ihrer möglichen Folgen jedenfalls auszuschalten sind
und solchen, die in ihren Wirkungen aller
Voraussicht nach nicht so fatal sind, dass sie
als Lernfeld nicht zugelassen werden könnten. Voraussetzung dabei wird freilich sein,
dass es sich nicht um völlig unnötige Gefährdungspotenziale handelt, deren Beseitigung
das tägliche Leben ohnedies nicht wesentlich
beeinträchtigt und die auch aus Sicht des Erfahrungsgewinnes ohne großen Nutzen sind.
An anderer Stelle dieses Magazins wird in
diesem Zusammenhang von »zumutbaren
Gefahren »einerseits und »unzumutbaren Gefahren« andererseits gesprochen.
Nicht verschwiegen werden kann, dass Risiko natürlich auch eine elementare Quelle der
Lebensfreude ist. Ohne ein Diener allgegenwärtiger Anglizismen zu werden, trifft die Redewendung »no risk, no fun« doch sehr treffend das Gemeinte. Die boomenden Abenteuersportarten beweisen dies. Und so steht
etwa der Spielwert eines Kinderspielgerätes
oft auch in Bezug zu seiner Gefährlichkeit,
zum animierenden Spielrisiko sozusagen.
Auch absolut sichere, aber spielunwerte und
somit eben »fade« Geräte können durch
zweckwidrige und damit wieder spannendere
Nutzung zur Gefahr werden.
Die »KISTE« als »Medium für Sicherheit«
Die diesjährige Ausgabe unseres Fachmagazins »KISTE, Kinderbetreuung In der STEiermark« will daher mögliche Gefahren im
Zusammenhang mit Kinderbetreuung und insbesondere auch
Möglichkeiten zum Umgang mit diesen Gefahren aufzeigen. Dieses wichtige Anliegen kann naturgemäß niemals den Anspruch
auf Vollständigkeit erheben und auch nicht den eigenen gesunden
Menschenverstand in der unendlichen Vielzahl von
konkreten Lebenssituationen ersetzen. Der beste
Rat kann unter hinreichend unglücklichen Umständen (und diese treten ja bekannterweise am liebsten gehäuft auf) genau der falsche sein.
Allerhöchstens können häufige Unfallursachen
aufgezeigt und mögliche Lösungsansätze (auch
und vor allem pädagogische) angeboten werden.
Darüber hinaus kann aber auch kurz und vereinfacht mit rechtlichen Hintergründen vertraut gemacht werden.
Sicherheit als Kinderrecht
Außer Streit steht, dass Kinder ein Recht darauf
haben, die Kinderbetreuungseinrichtung ebenso
gesund zu verlassen wie sie diese betreten haben.
Welche Verpflichtungen entstehen also für die Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen einerseits und für das Betreuungspersonal andererseits
aus obigen Ausführungen? Welche Folgen können
entstehen, wenn diesen Verpflichtungen nicht oder
nicht ausreichend nachgekommen wird?
Zu aller erst haben Erhalter von Kinderbetreuungseinrichtungen die Einhaltung des Kinderbetreuungsgesetzes sowie der in der Errichtungsbewilligung bzw.
in der dazugehörigen Verhandlungsschrift festgelegten Auflagen
und Bedingungen sicherzustellen. Kommt ein Kind auf Grund
der Nichtbefolgung einer solchen Auflage oder Bedingung zu
Schaden wird dies im Falle einer gerichtlichen Prüfung (und von
einer solchen ist zumindest bei erheblicheren Verletzungen mit
großer Wahrscheinlichkeit auszugehen) in der Regel als grobe
Fahrlässigkeit beurteilt werden und zur zivilrechtlichen Haftung
durch den Erhalter führen. Darüber hinaus können auch strafrechtliche Konsequenzen (»Fahrlässige Körperverletzung«, § 88
Strafgesetzbuch) schlagend werden.
11
0
Gefahren im Freien sind auch Gefahren
Die Kiste
Gleiches gilt im Grunde für die Freispielfläche. Auch hier sind regelmäßige Kontrollen
durchzuführen, wobei diese zumindest einmal jährlich durch entsprechend fachkundige
und zur Überprüfung befugte Personen vorgenommen werden müssen.
Das Kinderbetreuungspersonal wiederum ist primär für eine
ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufsichtpflicht zuständig.
Dazu gehört, dass in weiterer Folge aber auch darauf zu achten
ist, dass keine offensichtlichen Gefahrenquellen bestehen bleiben. Werden also Auflagen durch den Erhalter nicht erfüllt und
ist dies dem Kinderbetreuungspersonal bekannt, oder müsste
es diesem bekannt sein, so ist der Erhalter ausdrücklich (am
besten schriftlich) darauf aufmerksam zu machen. Gleiches gilt
für offenkundige Gefahrenquellen, die zwar keiner Auflage unterliegen, deren Belassen aber zur Gefährdung von Kindern
führen können. Auch solche sind dem Erhalter unverzüglich zu
melden, sofern sie nicht ohne größeren Aufwand eigenständig
beseitigt werden können. Ist Letzteres der Fall, so ist die Beseitigung freilich unverzüglich vorzunehmen.
Zweckmäßig ist es daher, regelmäßige Kontrollgänge durch die
gesamte Einrichtung zu tätigen, in denen ein auflagenkonformer
Zustand der Einrichtung (dies kann sich im Laufe des Betriebes
etwa durch auftretende Schäden oder Abnützungen ja durchaus
ändern) sowie das Fehlen offenkundiger Gefahrenquellen überprüft wird. Im Zweifelsfall sind die erforderlichen Fachleute beizuziehen. Entsprechende Aufzeichnungen sind dringend zu
empfehlen.
Recht
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Liefert eine solche professionelle Inspektion
ein positives Ergebnis, darf von einer »sicheren« Ausführung der geprüften Spielgeräte
ausgegangen werden. Dies entbindet das Betreuungspersonal zwar keineswegs von der
Aufsichtpflicht, wird ein Kind jedoch auf
Grund eines konstruktionsbedingten Fehlers
oder einer Materialermüdung verletzt, haftet
jene Institution, die die Prüfung durchgeführt
hat. Dies gilt aber nicht, wenn die Verletzung
durch eine nicht dem Verwendungszweck des
(in ordnungsgemäßen Zustand befindlichen)
Spielgerätes entsprechende Nutzung verursacht wurde. Hier ist die Aufsichtspflicht
wahrzunehmen.
Der Erhalter einer Kinderbetreuungseinrichtung ist also in Bezug auf die Freispielfläche
für die Auswahl, Aufstellung, Prüfung und Instandhaltung der Spielgeräte und des Bodens
auf der Freispielfläche verantwortlich. Die
Führung eines »Wartungsbuches« ist auch
hier dringend zu empfehlen.
4
Unter welchen Umständen tritt eine
Haftung ein?
eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bedeutet eine
Rechtswidrigkeit.
Vorliegen eines Schadens
Das Verschulden
Haftung im schadenersatzrechtlichen Sinne
setzt voraus, dass ein Schaden eingetreten
ist. Ein solcher Schaden kann im Falle einer
Körperverletzung auch in Form von Schmerzen auftreten. Man spricht dann von einem
ideellen Schaden. Dieser ist unter bestimmten Voraussetzungen durch Leistung von
Schmerzensgeld auszugleichen, dessen Höhe
vom Gericht festgelegt wird. Beim Eintritt einer bleibenden Beeinträchtigung (und hier
befinden wir uns zweifellos im Bereich der
»unzumutbaren Verletzungen« deren eintreten unbedingt zu verhindern ist) ist überdies
mit einem Ersatz eines allfälligen künftigen
Verdienstentganges durch eine Minderung
der Erwerbsfähigkeit (oder gar einem völligen
Entfall) zu rechnen.
Ursächliches Verhalten – Kausalität
Haftung tritt weiters nur ein, wenn ein bestimmtes Verhalten kausal für den Schadenseintritt war. Dies ist das »Verursacherprinzip«.
Es ist also zu prüfen, ob das konkrete Verhalten des »Schädigers« tatsächlich Ursache für
den Schadenseintritt,in unserem Fall meist
eine »Verletzung«, war, oder ob diese Verletzung sich auch ereignet hätte, wenn man sich
dieses Verhalten wegdenkt.
Rechtswidriges Verhalten
Weiters muss das in Frage stehende Verhalten auch rechtswidrig sein. Dies ist der Fall,
wenn es gegen Gebote oder Verbote der
Rechtsordnung verstößt. Werden also beispielsweise Bestimmungen des Kinderbetreuungsgesetzes oder auch konkrete Sicherheitsauflagen die auf Grundlage dieses Gesetzes festgesetzt wurden nicht beachtet, liegt
ein rechtswidriges Verhalten vor. Aber auch
Schließlich tritt eine Haftungsverpflichtung üblicherweise nur
dann ein, wenn das ursächliche (schadenskausale) und rechtswidrige Verhalten, das zur Verletzung geführt hat, auch »schuldhaft« war. Hier werden die Verschuldensgrade »leichte Fahrlässigkeit«, »schwere Fahrlässigkeit« und »vorsätzliches« Handeln unterschieden. Diese Abstufungen
sind bei der Bemessung des Schadenersatzes so
wie im Zusammenhang mit Regressansprüchen
des Erhalters der Kinderbetreuungseinrichtung
gegenüber dem Betreuungspersonal nach dem
Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) von Bedeutung.
Werden Sicherheitsauflagen, gesetzliche Bestimmungen über die Personalausstattung in Kinderbetreuungseinrichtungen etc. nicht eingehalten
und tritt ein Schadensfall ein, wird im Allgemeinen
fahrlässiges Verhalten anzunehmen sein. Gleiches
gilt, wenn eine die Gefahrenquelle, die zum Unfall
geführt hat, bekannt war oder zumindest auffallen
hätte müssen und nicht beseitigt oder abgesichert
wurde.
Wer haftet?
Grundsätzlich haftet (und jetzt können alle
Pädagoginnen und Betreuerinnen zunächst ein
wenig aufatmen) der Erhalter einer Kinderbetreuungseinrichtung. Gemäß § 1313a des Allgemeinen
Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) haftet der Geschäftsherr für den Schaden, der durch ein Verschulden eines
Erfüllungsgehilfen verursacht wurde, gegenüber dem Geschädigten wie für sein eigenes Verschulden.
Geschäftsherr ist in unserem Fall der Erhalter, der sich gegenüber den Eltern eines zu betreuenden Kindes vertraglich (Betreuungsvertrag) zur Erbringung einer Leistung (Betreuung) verpflichtet. Da nun der Erhalter (insbesondere im Falle von Gemeinden)
die Leistung üblicherweise nicht selbst erbringt (und dazu meist
auch gar nicht qualifiziert wäre) bedient er sich der »Erfüllungsgehilfen«. Dies ist dann das Kinderbetreuungspersonal.
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Die Kiste
Das oben bereits erwähnte Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG)
regelt den Ersatz von Schäden, den ein Dienstnehmer bei Ausführung seiner Arbeitsleistung dem Dienstgeber oder Dritten
zufügt und verdrängt diesbezüglich die allgemeinen Vorschriften
des ABGB.
Gemäß § 2 Abs. 3 DHG haftet der Dienstnehmer für Schäden, die
er bei Erbringung seiner Dienstleistung dem Dienstgeber durch
eine »entschuldbare Fehlleistung« zufügt nicht.
Unter einer »entschuldbaren Fehlleistung« wird der leichteste
Grad der Fahrlässigkeit verstanden. Fügt der Dienstnehmer den
Schaden durch ein höheres Maß an Verschulden (leichte oder
grobe Fahrlässigkeit) zu, kann das Gericht den Ersatz mäßigen,
bei leichter Fahrlässigkeit auch ganz erlassen.
Da in unserem Fall in der Regel ein Dritter (ein in Betreuung
übernommenes Kind) der unmittelbar Geschädigte sein wird,
entsteht dem Dienstgeber der Schaden dadurch, dass er beispielsweise Schmerzensgeld leisten muss. Daraus kann unter
Berücksichtigung oben dargestellter Kriterien des § 2 DHG ein
Rückgriffsanspruch gegenüber dem Dienstnehmer entstehen.
Abschließende Betrachtungen
Welche Schlüsse soll man nun aus diesen Gegebenheiten ziehen? Eine Möglichkeit besteht darin, in panischer Angsterfülltheit vor irgendwelchen, unter Umständen vielleicht doch möglichen, Haftungsrisiken alles zu unterlassen, was Spaß und Freude macht und auch Lernchance für die Kinder sein kann, nur
weil unter Umständen doch etwas passieren könnte. Die andere
Möglichkeit ist es, verantwortungsbewusst mit bestehenden Risiken umzugehen, wachsam und mit Freude durchs Leben zu
schreiten im Wissen, dass Leben ein anderes Wort für Risiko ist
und ein wesentlicher Teil des Berufsbildes des Kinderbetreuungspersonals gerade in der Übernahme von Verantwortung für
Kinder zu sehen ist. Klüger scheint es also, sich mit Mut und
Vernunft (der gesunde Menschenverstand und der Abschluss eines ordentlichen Versicherungsvertrages durch den Erhalter
schaden dabei selten) den gegebenen Aufgaben zu stellen, im
Wissen, dass, wenn man seinen Pflichten sorgfältig nachgegangen ist, man üblicherweise Haftungsfolgen nicht zu fürchten
braucht. Recht
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0
4
»Die meistgestellten Fragen« – eine Zusammenfassung
Erhalter, Eltern, Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen oder auch Interessierte
wenden sich mit Sicherheitsfragen auch an die MitarbeiterInnen der Fachabteilung 6B. Aufgrund der vielfältigen
Fallkonstellationen, die sich im Zusammenhang mit den Fragen ergeben, ist es meist nicht möglich, eine allgemeingültige Antwort
zu finden. Im folgenden Teil sind Antworten auf die meistgestellten Fragen zusammengefasst. Auch Hinweise auf Homepages,
deren Inhalte der zusätzlichen Information dienen, sind angeführt.
Wer darf Kinder vom Kindergarten
abholen? Wie alt muss diese Person
mindestens sein?
Unklarheiten bestehen immer wieder in Bezug auf die Frage, welche Personen geeignete Begleitpersonen zur Bringung und Holung
der Kinder sind.
§ 30 Abs. 1 Steiermärkisches Kinderbetreuungsgesetz, LGBl.Nr. 22/2000, spricht ausdrücklich und ganz bewusst nur von einer
»geeigneten Person«. Wer »geeignet« ist, ist
im Einzelfall von der jeweiligen Kindergartenpädagogin vor Ort zu entscheiden. Diese
Entscheidung wird unter Berücksichtigung
des Alters der Person, bei Jugendlichen der
individuellen Reife, aber auch unter Bedachtnahme anderer Faktoren wie körperlicher
oder geistiger Beeinträchtigungen oder Alkohol- oder Drogeneinwirkung, weiters besonderer Erregungs- oder Gemütszustände, die
Länge des Weges, das auf dem Weg liegende
Gefährdungspotenzial usw. zu treffen sein. Es
ist also zwischen subjektiven und objektiven
Gefahrenmerkmalen zu unterscheiden.
Das heißt aber auch, dass eine Person die
grundsätzlich geeignet ist, auf Grund besonderer Umstände im Einzelfall als ungeeignet zu
bewerten sein kann, selbst wenn es die Kindesmutter ist.
Bei Jugendlichen gibt es seitens der FA6B die
Empfehlung, dass diese das 14. Lebensjahr
vollendet haben sollen. Ab diesem Zeitpunkt
besteht nach bürgerlichem Recht eine relativ
weitreichende bedingte Geschäftsfähigkeit
(die Möglichkeit im eigenen Namen gewisse
Verträge abzuschließen) sowie Deliktsfähigkeit (für strafrechtliche Vergehen bestraft
werden zu können). Dieser Umstand indiziert,
dass der Jugendliche auch die Reife besitzt,
ein Kindergartenkind für einen bestimmten
Zeitraum ordnungsgemäß zu beaufsichtigen.
Die individuellen Fähigkeiten müssen trotzdem (auch bei Erwachsenen) stets berücksichtigt werden.
Schließlich sind auch die persönlichen Eigenschaften des betroffenen Kindes zu beachten. Auch hier werden das Alter, die Reife,
besondere Verhaltenskreativität und dergleichen zu berücksichtigen sein.
Die Entscheidung ob eine Person geeignet ist, hat auf Grund einer
Gesamtschau oben dargestellter Kriterien zu erfolgen. Ob die Entscheidung richtig bzw. vertretbar war, wird im Schadensfall von
den ordentlichen Gerichten in einer nachträglichen Betrachtungsweise entschieden. Dabei wird geprüft, ob eine verantwortungsbewusste, sorgfältige und im speziellen Fall auch (pädagogisch)
fachkundige Person zum selben Urteil gekommen wäre.
Was ist zu beachten, wenn ein Schikurs
(oder anderer Kurs) durchgeführt werden soll?
Variante A: Schikurs (Schwimmkurs etc.) als Veranstaltung des
Kindergartens außerhalb der Liegenschaft
a) Wenn alle Kinder am Kurs teilnehmen, gilt Folgendes: Es
muss gewährleistet sein, dass bei der Veranstaltung ausreichend Personal zur Verfügung steht.
Das Kindergartenpersonal hat auch während der Abhaltung der
Kurse die Aufsichtspflicht wahrzunehmen, diese kann nur in
technischen Belangen beim Ausführenden des Kurses liegen.
Die Kurse dürfen nur von befugten und geprüften Unternehmen
durchgeführt werden. Der Erhalter muss außerdem von den Eltern eine entsprechende Zustimmungserklärung einholen.
b) Wenn nur ein Teil der Kinder am Kurs teilnimmt und die restlichen Kinder im Kindergarten bleiben, gilt Folgendes: Es gelten
die gleichen Bestimmungen wie in a) und zusätzlich muss gewährleistet sein, dass auch im Kindergarten ausreichend Personal zur Verfügung steht.
Variante B: Schikurs (Schwimmkurs etc.)
als Privatveranstaltung
a) Wenn alle Kinder mitfahren und der Kindergarten während
dieser Zeit geschlossen wird, gilt Folgendes: Die Veranstaltung
unterliegt nicht dem § 23 Abs. 2, da es sich um eine Privatveranstaltung handelt und der Erhalter des Kindergartens nicht zur
Verantwortung gezogen werden kann.
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In diesem Fall sind Auswirkungen auf die Förderung (voller Betriebsmonat!) zu erwarten. Eine Einstellung des Betriebes ist
unverzüglich der Fachabteilung 6B zu melden, sofern es sich
nicht lediglich um einzelne Tage (höchstens zwei aufeinanderfolgende) im Sinne des § 11 Abs. 3 handelt.
b) Wenn nur ein Teil der Kinder am Kurs teilnimmt und der Kindergarten für die restlichen Kinder offengehalten wird, gilt Folgendes: Für die im Kindergarten verbleibenden Kinder muss
ausreichend Personal zur Verfügung stehen. Das Personal hat
keine Aufsichtspflicht bei den Kursen.
Die Kiste
Die Abwicklung und Organisation muss zwischen Privatveranstalter und Eltern direkt vereinbart werden. Auch die Abholung
und Bringung der Kinder liegt nicht in der Verantwortung des
Kindergartens (Abfahrts- und Ankunftsort der Kinder soll nicht
der Kindergarten sein).
Was ist betreffend Kaliumjodidverabreichung
zu beachten?
Kaliumjodidtabletten finden bei nuklearen Katastrophen als Arzneimittel Anwendung zum Schutz der Schilddrüse vor radioaktivem Jod und damit vor Schilddrüsenkrebs. Österreich hält zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Reaktorunfällen seit
1990/1991 Kontingente an Kaliumjodidtabletten vorrätig.
In den letzten Jahren wurde auch eine Bevorratung von Kaliumjodidtabletten in Kinderbetreuungseinrichtungen vorgenommen.
Der erforderliche Bedarf ist zu ermitteln, sodann sind die Kaliumjodidtabletten bei einer Apotheke oder einem hausapothekenführenden Arzt abzuholen. Der Bezug der Kaliumjodidtabletten im erforderlichen Ausmaß ist kostenlos. Gleichzeitig mit der
Holung der neuen Tabletten sind die alten Kontingente bei den
Apotheken zur Entsorgung abzugeben.
Ein Informationsschreiben betreffend den genauen Ablauf des
Austausches der Kontingente sowie betreffend die Vorgangsweise im Katastrophenfall wurde durch die FA6B im Juli 2002 ausgesendet.
Im Interesse der Wahrung einer lückenlosen Bevorratung von
Kaliumjodidtabletten für den Ernstfall wird angeregt, das Ablaufdatum von lagernden Tabletten regelmäßig zu überprüfen.
Nähere Informationen zur Kaliumjodidverabreichung unter
www.kaliumjodid.bmsg.gv.at. Downloads sind in verschiedenen
Sprachen (türkisch, englisch, slowenisch...) möglich.
Dürfen in Kinderbetreuungseinrichtungen Medikamente
durch das Personal verabreicht werden?
Immer wieder treten Eltern bzw. Erziehungsberechtigte an das Betreuungsteam der Kinder-betreuungseinrichtung mit dem Ersuchen heran, ihren Kindern die vom Arzt verschriebenen Medikamente im Kindergarten (Kinderkrippe, Hort usw.) zu verabreichen.
Die Verabreichung von Medikamenten an Kinder obliegt den Erziehungsberechtigten sowie Ärzten bzw. Krankenpflegepersonal.
Recht
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0
Das Personal der Kinderbetreuungseinrichtung ist grundsätzlich nicht von Gesetzes wegen ermächtigt, Medikamente zu verabreichen. Daraus ergibt sich um so mehr, dass es
auch keineswegs dazu verpflichtet ist. In Ausnahmefällen ist die Betreuung von Kindern
jedoch nicht möglich, wenn eine Verabreichung der notwendigen Medikamente durch
das Kinderbetreuungspersonal nicht erfolgt.
In diesen Fällen kann sich das Betreuungspersonal aus freien Stücken bereit erklären,
die Verabreichung der unbedingt erforderlichen Medikamente während der Öffnungszeit
der Kinderbetreuungseinrichtung zu übernehmen. Wie bereits ausgeführt, besteht keine Verpflichtung dazu. Die Verabreichung der
Medikamente kann also durch die Eltern nicht
gefordert werden.
Jedenfalls sollte die Verabreichung von Medikamenten nur im klaren Einvernehmen mit
den Erziehungsberechtigten und strikt nach
ärztlicher Anweisung erfolgen. Hingewiesen
wird auch auf § 27 Steiermärkisches Kinderbetreuungsgesetz, wonach die Aufnahme eines Kindes in der Einrichtung von der Feststellung abhängig gemacht werden kann,
dass dem Kind gemäß einer ärztlichen Bescheinigung der Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung zumutbar ist.
Wo kann man einen Erste-Hilfe-Kurs
oder Notfallskurs besuchen?
Über das Rote Kreuz werden kostenlose und
kostenpflichtige Kurse in den Bezirken der
Steiermark angeboten. Nähere Information erhalten Sie unter:
Österreichisches Rotes Kreuz
Landesverband Steiermark, Abteilung Ausbildung, Tel.: 0316/68 33 88-0 oder im Internet
unter www.st.redcross.or.at/Dienststellen
Weitere Links
Zivilschutz, Sicherheit:
www.sichere.steiermark.at,
www.umwelt.steiermark.at
Gesundheit: www.gesundheit.steiermark.at
mit vielen Links zum Thema Gesundheit,
Krankheit...
Bürgerservice: www.service.steiermark.at
4
DI Walter Larissegger
TÜV Österreich – Der Weg zum »sicheren« Spielplatz:
Grundlagen zur Prüfung – Instandhaltung
Kurze Übersicht der Hauptgefährdungen und Bodenfragen.
Auf Grund verschiedener statistischer Erhebungen werden für Österreich etwa 200.000
Unfälle pro Jahr ausgewiesen, wobei sich die
Kinder zu Hause oder in der Freizeit so
schwer verletzen, dass sie im Spital behandelt werden müssen oder einen Arzt aufsuchen müssen. Bei den Unfällen in der Freizeit
ergibt sich nun eine erhebliche Anzahl, die
auf Spielplätzen passiert, wobei zu unterscheiden ist, ob der Unfall mit oder ohne Beteiligung eines Spielgerätes erfolgt. Bei etwa
2.500 bis 3.000 Unfällen liegen Zusammenhänge mit dem Spielgerät vor, wobei wir an
der Tatsache nicht vorbeischauen dürfen,
dass darunter auch Ereignisse mit schweren
Verletzungen, bleibenden Schäden und leider
auch mit Todesfolge sind.
Somit sind alle Institutionen gefordert, die mit
der Herstellung, Gestaltung und dem Betrieb
von Spielgeräten bzw. Spielplätzen im öffentlichen Bereich befasst sind – wie z. B. Gemeinden, Siedlungsgenossenschaften, Schulen, Kindergärten etc.
Die Zielsetzung ist grundsätzlich jene Bestrebung – unsere Kinder verschiedener Altersstufen – eben z. B. auf einem Spielplatz
in ihrer Kreativität zu fördern, ihren Bewegungsdrang und ihr
Wettbewerbsdenken freizusetzen, auch das Erkennen von Gefahren zu erlernen und vieles mehr – mit einem Wort: Das Bestmögliche soll geboten werden.
Somit ist aber auch für jene Gruppe von Beteiligten, die einen
Spielplatz neu gestalten soll, eine Zielsetzung klar,
nämlich zu versuchen, ohne Einschränkung des
Spielwertes das Risiko an den Geräten zu minimieren, was schon seit etlichen Jahren durch die
Schaffung von Normen erfolgt. Eine Anwendung
bzw. Auslegung im Sinne der Normen für Einrichtungen auf Spielplätzen, die nicht einem Katalog
entnommen sind, ist dabei wahrscheinlich auch
möglich.
Die Tatsache, mit der wir aber sicher auch leben
müssen ist, dass ein unfallfreies Spielen – auch
auf einem Spielplatz der allen Vorschriften entspricht – nicht möglich sein wird.
Nach welchen Grundlagen wird geprüft?
a) Nach der Europäischen Norm EN 1176 mit den
Teilen 1–7 (allgemein und gerätespezifisch wie
Rutschen, Schaukeln, etc.
b) Nach EN 1177 die ausschließlich Spielplatzböden behandelt
c) Für »Altgeräte«, d. h. solche die etwa vor 1999
bis 2000 errichtet wurden, kann auch noch die
seinerzeit gültige ÖN S 4235 bzw. können auch
die DIN-Normen herangezogen werden. So genannte gefährliche Mängel – wie z. B. Stellen, an denen das
Kind mit einer Kordel hängen bleiben und sich strangulieren
kann, werden aber auch rückwirkend beanstandet.
Anwendungsbereich
Diese Norm legt allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen für Spielplatzgeräte fest. Diese Anforderungen wurden so
festgelegt, dass sie die nach heutigen Erkenntnissen kalkulierbare Risikofaktoren berücksichtigen. Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen für spezielle Spielplatzgeräte sind in den folgenden Teilen festgelegt.
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Diese Norm gilt für Spielplatzgeräte, die für einzelne und gemeinsame Benutzung durch Kinder vorgesehen sind, schließt
aber »Abenteuer-Spielplätze« (1)* aus. Sie gilt auch für Geräte
und Einrichtungen, die als Spielplatzgeräte aufgestellt werden,
obwohl sie nicht als solche hergestellt sind, schließt aber die
Geräte aus, die in EN 71 (Sicherheit von Spielzeug) und der
Spielzeug-Richtlinie als Spielzeug definiert sind.
Es ist nicht Zweck dieser Norm, den Spielwert zu behandeln.
Die Kiste
Anmerkung
Diese Norm wurde in der vollen Erkenntnis der Notwendigkeit
erstellt, dass Kinder von 0–3 Jahren beaufsichtigt werden. Als
zusätzliche Sicherheit für Geräte, die für Kinder unter 36 Monaten erreichbar sind, wurden besondere Anforderungen aufgenommen.
(1)* Abenteuer-Spielplätze sind eingezäunte, abschließbare
Spielplätze, die unter pädagogischen Gesichtspunkten betrieben
und mit Personal besetzt werden, das die kindliche Entwicklung
fördert und oft selbstgebaute Geräte benutzt.
Neu ist auch die Festlegung in der EN 1176 Teil 1 Pkt. 6 und 7,
dass auch der Hersteller/Vertreiber entsprechende Informationen zur Verfügung stellen muss, nämlich:
a) Information für die Installation
b) Information für die Inspektion und Wartung
c) Das Gerät muss gekennzeichnet sein mit:
• Name des Herstellers
• Herstellungsjahr
• Markierung der Grundlinie
• Nummer und Datum der Europäischen Norm
Verpflichtung des Herstellers bzw. Inverkehrbringers (bei
Kauf beachten!)
Angaben über:
1) Einzelheiten der Installation, des Betreibers, der Inspektion
und Wartung des Gerätes.
2) Eine Anmerkung für den Betreiber, dass bei intensiver Beanspruchung der Anlage verstärkte Durchsichten und/oder Wartung vorzunehmen sind.
3) Hinweise zur Vermeidung besonderer Gefahren für Kinder auf
Grund unvollständiger Installationen, Zerlegung oder auch
während Reparatur- bzw. Wartungsarbeiten.
4) Name des Herstellers, Herstellungsjahr, Markierung der
Grundlinie, Nummer und Daten der Europäischen Norm
(EN 1176 Teil ...), der dieses Gerät entspricht.
Gastbeiträge
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0
Inspektion und Wartung
In der EN 1176 – Teil 7 wird die Installation,
Inspektion, Wartung und Betrieb von Spielplatzgeräten behandelt. Auszugsweise werden die wichtigsten Begriffe wiedergegeben.
Verantwortlich für die Durchführung ist der
Besitzer/Betreiber der Anlage; für die gewissenhafte Durchführung wird die Erstellung
eines Inspektionsplanes notwendig sein.
Die Inspektion und Wartung der Geräte und
Geräteteile sollten nach Angaben des Herstellers mindestens in der Häufigkeit erfolgen, wie vom Hersteller angegeben.
Die Inspektion der Geräte und Geräteteile
sollte wie folgt durchgeführt werden:
a) Visuelle Routine-Inspektion – Sichtprüfung
Diese dient der Erkennung offensichtlicher
Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können, z.B. können diese in
Form von zerbrochenen Teilen, zerbrochenen
Flaschen in Erscheinung treten.
Für stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann eine tägliche Inspektion dieser Art erforderlich sein.
Anmerkung
Beispiele für die visuelle und operative Inspektion sind Sauberkeit, Zwischenräume
zwischen Gerät und Boden, Beschaffenheit
der Oberfläche, freiliegende Fundamente,
scharfe Kanten, fehlende Teile, übermäßiger
Verschleiß (von beweglichen Teilen) und bauliche Festigkeit.
b) Operative Inspektion – Bestandprüfung
Hierbei handelt es sich um eine detaillierte
Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und
der Stabilität der Anlage insbesondere in Bezug auf jedweden Verschleiß. Diese Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller-Anweisungen vorgenommen werden.
c) Jährliche Hauptinspektion
In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten
vorzunehmende Inspektion zur Feststellung
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des allgemeinen betriebssicheren Zustandes
von Anlage, Fundamenten und Oberflächen,
z.B. Witterungseinflüsse, Vorliegen von Verrottung oder Korrosion sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von
durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich
eingebauten bzw. ersetzten Anlagenteilen.
Anmerkung
Die jährliche Hauptinspektion kann die Ausgrabung oder Freilegung bestimmter Teile erforderlich machen.
Diese Inspektion der Anlage sollte von sachkundigen Personen, unter strenger Einhaltung der vom Hersteller erteilten Anweisungen vorgenommen werden und setzt auch
eine genaue Kenntnis der einschlägigen Normen voraus.
Anmerkung
Der Grad der erforderlichen Sachkunde wird
von der zu lösenden Aufgabe bestimmt. Ergänzend soll erwähnt werden, dass in Oberösterreich, Niederösterreich und in Wien bereits per Gesetz geprüft und überwacht wird.
Kurze Übersicht der am häufigsten verwendeten Geräte
Rutschen
Hauptgefährdungen
• Absturz auf nicht passenden Boden, da die
Fallhöhe gleich der Podesthöhe bzw. Höhe
des Einsitzteiles ist
• Einzugsstellen im Rutschbereich und zwar
Fingerfangstellen und Fangstellen für Kleidung, vor allem für »KORDELN« sind unbedingt zu vermeiden (Strangulationsgefahr!)
Die EN sieht auch entsprechende Prüfungen vor.
• Rutschenende passt nicht – zu hoch,
zu kantig, kein geeigneter Boden
• Freiraum zu gering
• Tunnelrutschen – Durchmesser
mindestens 75 cm
• Rutschenoberfläche beschädigt (Kunststoff
splittert auf bzw. es können sich scharfe
Metallkanten bilden)
Schaukeln
Hauptgefährdungen:
• Anschlagen der Benutzer an die Tragkonstruktion oder
Nachbarschaukel (Mindestabstände einhalten!) – mehr als
zwei Schaukeln sind an einem Balken nicht zulässig
• Tragmittel Ketten (eventuell Seil, Stangen – sind nicht erlaubt)
dürfen keine Fingerfangstellen aufweisen
• Genügend große Bodenfreiheit (unter dem Sitz oder Reifen)
wegen Quetschgefahr anderer Kinder
• Kopfverletzungen durch ausschwingende Schaukelsitze/Reifen/Korb und dergleichen. Schaukelsitze müssen stoßdämpfende Eigenschaften haben (Prüfzeugnis)
• Genügend Freiraum und zur Fallhöhe
passender Boden!
• Zur Fallhöhe passender Boden
Klettergeräte
Hauptgefährdungen
• Grundsätzlich nur mehr maximale
Fallhöhen bis zu 3 m zulässig
• Besondere Bedeutung des passenden
falldämpfenden Bodens!
• Kein Absturz auf knapp darunter oder
daneben liegende Geräteteile (max. 0,6 m)
• Fangstellen für Kleidung vermeiden
(spitze Winkel < 60°)
• Sprossenabstände im zulässigen Bereich
Wippgeräte, Federwippen
Hauptgefährdungen
• Quetschstellen zwischen
den Federwindungen
• Quetschstellen zwischen Wippe und Boden
(Bodenfreiheit ca. 230 mm oder Fußstützen)
• Absturz vom Gerät (Sitzhöhe < 60 cm)
• Kanten und Griffe (mit Gummiauflagen) nicht abgedeckte
Schrauben
Balkenschaukeln
Hauptgefährdungen
• Quetschstelle am Balkenende und Boden
• Quetschstelle im Aufschlagbereich, insbesondere
durch seitliches Spiel
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• Bodenbeschaffenheit
Seilbahnen
Für die Verankerung sind üblicherweise bauliche Maßnahmen
durch Fachfirmen notwendig.
Hauptgefährdungen
Die Kiste
0
• Aus alten Baumbestand, morschen Ästen,
Wurzelstöcken, Wurzeln und Grünschnitt
können sich ebenso Gefährdungen ergeben.
• Ausführung der Griffe (gefährliche Kopföffnung)
• Die Laufkatze muss gegen Herausspringen gesichert sein, ein
Hineingreifen in die Seilrolle muss verhindert sein (z.B. Verkleiden oder Abstand), die unbelastete Katze muss gebremst
sein, d.h. sie darf nicht von selbst z.B. von der Startstation
wegfahren
• Griffe, Sitze aus stoßdämpfendem Material
• Freie Fallhöhe max. 1,5 m (unbelastet)
• Bodenfreiheit mind. 400 mm (belastet)
• Sicherheitsbereich seitlich (mind. 2 + 2 m)
• Bodenbeschaffenheit
Umfeld
Ein erhebliches Gefährdungspotential kann sich im Umfeld des
Spielplatzes ergeben und ist ebenso zu bewerten.
Hauptgefährdungen
• Bei Spielplätzen auf Tiefgaragendächern besteht bei Schächten, Lichtkuppeln, Zufahrten und sonstigen nicht gesicherten
Öffnungen Absturzgefahr.
• Giftige Sträucher, Pflanzen, Beeren usw.
sind auf Spielplätzen nicht geeignet.
• Verunreinigung durch Ablagerungen von
Müll, Dosen, Spritzen, Kunststoffabfällen
usw. neu vermeiden.
Bodenbeschaffenheit
Im Sinne der EN 1177 – stoßdämpfende
Spielplatzböden – ist die Vermeidung von
schweren Kopfverletzungen mit bleibenden
Schäden als Zielsetzung anzusehen. Daraus
ergibt sich die Wichtigkeit eines entsprechenden dämpfenden Bodens, passend zur Fallhöhe.
Entsprechende Versuchseinrichtungen
und Ermittlung der sogenannten HIC-Werte
(Head insuranc criterium) führen zu
folgenden Werten.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen
Herr DI Larissegger vom TÜV Österreich
unter der Tel. 0316/82 66 71-8843
gerne zur Verfügung! • Spielplätze neben Verkehrsstraßen, Bächen, Gleisanlagen,
usw. sind mittels Einfriedungen und geeigneten Zugängen zu
sichern.
• Einfriedungen dürfen nicht bekletterbar sein. Die Verwendung
von Stacheldraht ist nicht zulässig. Scharfkantige Metallprofile
sind zu vermeiden.
Material
Rasen/Oberboden *
Rindenmulch
Holzschnitzel
Sand
Kies
Andere Materialien
Beschreibung (mm)
Mindestschichtdicke (mm)
20–80 Korngröße
5–30 Korngröße
0,2–2 Korngröße
2–8 Korngröße
Max. Fallhöhe (mm)
≤ 1.000
≤ 3.000
300
Entsprechend HIC-Prüfung
* Bei dichtem Rasen und ständiger Pflege und Gewährleistung der Erhaltung 1,5 m
Gastbeiträge
20
Kritische Fallhöhe wird geprüft
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»Bevor etwas passiert« –
Der regelmäßige Sicherheits-Check
Seitens der FA6B werden verbindliche Vorschreibungen im Rahmen der Aufsicht/Mängelerhebung
und bei Neuerrichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen an Erhalter ausgehändigt.
Gemeinsam ist all diesen Auflagen, insbesondere jenen, die unmittelbar der Sicherheit der Kinder dienen,
dass ihre Nichtbeachtung in der Regel zu unangeneh-
men haftungsrechtlichen Folgen führen kann, wenn ein
Kind zu Schaden kommt.
Im Folgenden sind insbesondere jene Aspekte und
Auflagen angeführt, die über die üblichen Bauvorschriften hinausgehend anzuwenden sind.
Die angeführten Punkte sollen auch Hilfestellung für Erhalter und Leiterinnen von bestehenden Einrichtungen
im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen sein, um
strukturelle Bedingungen auf einen zeitgemäßen, sicherheitstechnischen Standard zu bringen.
Auch Hinweise zur Ausstattung, die erfahrungsgemäß
in der Planung oft übersehen werden, sind angeführt.
Die jeweilige Einrichtung ist plan- und beschreibungsgemäß
einzurichten und zu führen.
Sämtliche Fluchtwege sind mit einer netzunabhängigen
Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung gemäß TRVB E 102
auszustatten. Die Fluchtwegskennzeichnung ist gemäß
ÖNORM F 2030 auszuführen.
Sämtliche Türen ins Freie sowie zum Gruppenraum, zum
Bewegungsraum und zum Kleingruppen- und Therapieraum
sind in Fluchtwegrichtung anzuschlagen.
Abbildung 1
Unmittelbar auf Verkehrsflächen führende Türen (einschließlich
Gartentor) sind so auszuführen, dass Kinder die Einrichtung
nicht unbemerkt verlassen können. Eine ungehinderte Fluchtmöglichkeit auf die Freispielfläche ist dabei zu gewährleisten.
Die Heizkörper sind so aufzustellen und abzusichern, dass für
die Kinder keinerlei Gefährdung entstehen kann. (Abb. 1 + 2)
Die Steckdosenauslässe sind mit Sicherungen zu versehen,
die Berührungsspannungen mit Sicherheit ausschließen.
Abbildung 2
Eine Bescheinigung des Entsprechens der gebauten E-Anlage,
im Sinne der Richtlinien der ÖVE sowie der Nachweis über die
gewählte Schutzart gegenüber Berührungsspannungen ist der
Bewilligungsbehörde zu übermitteln.
21
Die Kiste
Viele dieser Auflagen werden für alle Kinderbetreuungseinrichtungen gleichermaßen gelten. Andere wiederum werden auf die besondere Situation einer speziellen Einrichtung vor Ort Bedacht zu nehmen haben
und sind auf diese abzustimmen. Im Einzelfall kann es
auch erforderlich sein, nachträglich Auflagen für eine
bestehende Einrichtung festzusetzen, etwa wenn sich
äußere Umstände ändern oder neue Erkenntnisse eintreten, die zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung notwendig machen.
0
Die gesamte Elektroinstallation ist alljährlich nachweislich
auf ihre Funktionstüchtigkeit und Sicherheit zu überprüfen
und darüber sind Aufzeichnungen zu führen.
Die Beleuchtungsstärke für die künstliche Beleuchtung
hat in allen Aufenthalträumen mind. 300 Lux, in allen anderen
Räumen mind. 100 Lux zu betragen.
In Bewegungsräumen sind Beleuchtungskörper
ballwurfsicher auszuführen.
Sanitärräume: die Fußböden sind zu verfliesen, die Wandflächen
bis zu einer Höhe von mind. 1,50 m zu verfliesen.
Die Kiste
Abbildung 3
Die Sanitärräume sind mit einer ausreichenden natürlichen
oder mechanischen Belüftung auszustatten.
Die Waschbecken und WC-Sitze für die Kinder
sind in entsprechender Höhe zu montieren. (Abb. 3)
Kinderkrippe: WC Sitzhöhe: 20–24 cm
Waschbecken: Innenmaß 40 x 60cm
Waschbecken Montagehöhe: 40 & 50 cm
Kindergarten: WC Sitzhöhe: 30–35 cm
Waschbecken: Innenmaß 40 x 60 cm
Waschbecken Montagehöhe: 50 und 60 cm
Hort:
Abbildung 4
Waschbecken: Innenmaß 40 x 60 cm
Waschbecken Montagehöhe: ca. 70 cm
Für die Entnahme des Warmwassers bei den Waschbecken ist
ein Temperaturbegrenzungsregler, außerhalb der Reichweite
der Kinder zu installieren, damit gewährleistet ist, dass nur
Warmwasser bis zur voreingestellten Temperatur, die während
der Betriebszeiten des Kindergartens nicht mehr als 40 Grad
Celsius betragen darf, entnommen werden kann.
Bei der Warmwasseraufbereitung ist auf Sicherheit
gegen Legionellen zu achten.
Die Türen in den Kinder-WC-Zellen (Kinderkrippen und
Kindergärten) sind halbhoch (ca. 1,70 m) zu halten.
Sie sind so verschließbar auszubilden, dass sie
jederzeit von außen geöffnet werden können.
Abbildung 5
Die Türen der WC Zellen sind in Kinderkrippen und
Kindergärten so mit Bürsten oder Gummidichtungen
auszustatten, dass ein Einklemmen der Finger nicht möglich ist.
Pendeltüren sind nicht zulässig. (Abb. 4 + 5)
22
Abbildung 7
Abbildung 8
Reinigungsmittel und sonstige für Kinder gefährliche Produkte
sind unter Verschluss zu halten.
Die Verglasung der Fenster muss bis zu einer Höhe von 1,20 m
mit Sicherheitsglas erfolgen. Glastüren sind zur Gänze in
Sicherheitsglas auszuführen sowie durch Klebesymbole
in Augenhöhe der Kinder sichtbar zu machen.
Vollglastüren sind anschlagseitig gegen Klemmgefahr
zu sichern. (Abb. 6 + 7)
In Horten sind im Bewegungsraum sämtliche Verglasungen
in Sicherheitsglas auszuführen.
Parapete sind insbesondere in Gruppen-, Bewegungs-,
Therapie- und Ruheräumen in Kinderkrippen in einer Höhe
von max. 40 cm, in Kindergärten und Horten in einer Höhe
von max. 60 cm über Fußbodenoberkante auszuführen.
Sonnenschutz- bzw. Blendschutzeinrichtungen (an Ost-,
West- und Südseite) sind insbesondere bei Gruppen- und
Bewegungs- bzw. Ruheräumen vorzusehen. Zumindest
einer dieser Räume sollte abgedunkelt werden können.
Fenster in Obergeschossen, oder wenn die Absturzhöhe
mehr als 1,0 m beträgt sind gegen unkontrolliertes
öffnen durch Kinder zu sichern. (Abb. 8 + 9)
Türdrücker sind mit sogenannten Sicherheitsdrückern
(rund, nach hinten gebogen) auszuführen.
Pendeltüren sind nicht zulässig.
Abbildung 9
Geländer sind mit einer Höhe von 1,10m (gemessen vom
höchsten von Kindern erreichbaren Punkt) auszuführen.
Bei Stiegen ist ein zweiter Handlauf für Kinder in Höhe von:
40 cm (Kinderkrippe), 60 cm (Kindergarten) und 70 cm (Hort)
zu montieren. Horizontale Elemente, die ein Erklettern des
Geländers u.ä. ermöglichen, sind nicht zulässig. (Abb. 10)
Die Bodenflächen im Gruppen- und Bewegungsraum sind
fußwarm, fugendicht und pflegeleicht auszubilden.
Abbildung 10
Die Einrichtungsgegenstände sind abwaschbar,
mit pflegeleichten Oberflächen und ohne die Kinder
gefährdende scharfkantige Formgebung auszubilden.
23
Die Kiste
4
Abbildung 6
Die Sanitärräume sind mit Seifenspendern,
Papierhandtüchern und -körben auszustatten.
0
Für sämtliche Ausstattungen wie z.B. Wandtafeln, Vorhänge,
Verkleidungen und dgl. sind mindestens schwer brennbare (B1),
schwach qualmende (Q1) und nicht tropfende (Tr1) Materialien
zu verwenden.
In der Teeküche ist ein Arbeitsbereich für die Kinder
mit einer Arbeitshöhe von: in Kindergärten ca. 60 cm
und in Horten ca. 70 cm zu schaffen.
Der E-Herd ist mit einer Sicherung gegen unkontrollierte
Inbetriebnahme durch die Kinder auszustatten und in
Kinderkrippe und Kindergarten mit einem Herdschutzgitter
zu versehen. (Abb. 11 + 12)
Die Kiste
Abbildung 11
Ein Erste Hilfe Kasten ist vorzusehen und regelmäßig zu warten.
Bei gehäuftem Auftreten von Erkrankungen, insbesondere bei
vorübergehender Schließung des Betriebes aus diesem Grunde,
sind vor Wiederinbetriebnahme der Einrichtung das gesamte
Mobiliar, die Spielsachen, die Sanitäranlagen und Böden mit
einem geeigneten Desinfektionsmittel zu reinigen.
Die Einrichtungsgegenstände sind mit gut pflegbaren
Oberflächen, mit abgerundeten Kanten und standsicher
auszuführen. Die Möbelmaße sind auf die Kinder abzustimmen.
Die Freispielfläche ist allseitig einzuzäunen und
nach pädagogischen Gesichtspunkten zu gestalten.
Ein Wasseranschluss ist vorzusehen.
Abbildung 12
Die mehr als drei Monate währende vorübergehende Stillegung
als auch die Auflassung der Einrichtung sind der Bewilligungsbehörde spätestens zwei Wochen zuvor, unter Hinweis auf
diesen Bewilligungsbescheid, schriftlich anzuzeigen.
Die Kinderbetreuungseinrichtung ist nach dem Erhalter, der zutreffenden Art der Kinderbetreuungseinrichtung (z.B. Kindergarten, Krippe, Hort usw.) und der Standortadresse zu bezeichnen.
Soweit hier keine weitergehenden
Bestimmungen beschrieben sind,
gelten die jeweils gültigen baurechtlichen Vorschriften. Hingewiesen wird
in diesem Zusammenhang auch auf
die Homepage der Fachabteilung 6B:
www.kinderbetreuung.steiermark.at,
Broschüre: »rechtlich betrachtet«
Vor Durchführung von Änderungen in der Betriebsform,
räumlichen Einteilung oder baulichen Gestaltung der in der
Begründung (Befund) beschriebenen Anlage ist bei der Bewilligungsbehörde unaufgefordert um Bewilligung anzusuchen.
Die Erfüllung der Anstellungserfordernisse für das Personal
in Kinderbetreuungseinrichtungen hat der Erhalter
nachweislich zu überprüfen und evident zu halten.
Aktuelle Personalstandänderungen sind unverzüglich
der FA6B schriftlich mitzuteilen (Standesblatt).
24
4
Csongrady Julia
Weidenhaus und Kletterbaum –
ein Beitrag zur Sicherheit?
Vielfach hat sich unsere Lebensumgebung verändert. Rege Bautätigkeit versiegelt Grünflächen,
die uns früher zum Aufenthalt im Freien, zu abenteuerlichem Spiel eingeladen haben.
Oft unbeaufsichtigt, waren wir frei in der Wahl unserer Herausforderungen…
Die Zeit, die Kinder heutzutage im Freien verbringen, ist oft auf den Aufenthalt in unseren
Freispielflächen beschränkt. Diese sind vielfach ebene Rasenflächen mit Spielgeräten
bestückt, die mehr oder weniger den Normen
entsprechen. Zudem besteht Aufsichtspflicht,
die manchmal sehr eng ausgelegt wird und
nicht zu einem entspannten Aufenthalt
beiträgt.
Das Nervensystem beschleunigt seine Reaktionsfähigkeit.
Alle Sinne werden geschärft, soziale Fähigkeiten erworben und
vieles mehr.
Darüber hinaus sind unsere Kinder in diesem Alter offen, neugierig und unvoreingenommen.
Nirgendwo sonst können unsere Kinder so viele für ihre
optimale Entwicklung notwendigen Voraussetzungen
finden wie im Freien:
•Ausreichend Luft und natürliches Licht
• Freiraum zum Laufen und Laut sein
• Betätigungsmöglichkeit für grobmotorische Bewegungsabläufe
• Anforderungen an Kraft und Ausdauer
• Raumerfahrungen
• Natur für Erfahrungen mit Erde, Pflanzen …
• Temperaturen, Wind und Wetter
• Verschiedenste Materialien, die in sauberen
Räumen keinen Platz haben
• Gestalten im Großen …
um nur einiges zu nennen.
Diese Verunsicherungen zusammen mit dem
Anspruch der Eltern, ihre Kinder gut behütet,
optimal gefördert und auf jeden Fall sauber
wieder abholen zu können, tun ihr Übriges,
um uns von längerem Verweilen im Garten
abzuhalten.
Zur Situation der Kinder
Im Vorschulalter erfahren Kinder eine enorme Entwicklung in allen Bereichen.
Der Körper streckt sich deutlich, damit nimmt
auch die Muskelmasse zu, die den Stützapparat) hält und bewegt.
Das Herz-Kreislaufsystem muß mehr leisten,
die Lunge den Körper mit Sauerstoff versorgen.
Da die für solcherlei Erfahrungen notwendigen
Strukturen mancherorts nicht vorhanden sind, gehen viele engagierte Kolleginnen daran, den Spielgarten in einen naturnahen Garten umzugestalten.
So entstehen neuerlich Fragen zur Sicherheit.
Natürlich ist Entwicklung immer mit der Bewältigung von Herausforderungen verbunden.
Noch eine Sprosse höher, noch schneller laufen, sich mit dem
nächst Stärkeren messen, in den grünen Apfel beißen.....Und
schon sind wir mit unabsehbaren Gefahren konfrontiert, denn
wir könnten ausrutschen, stürzen und uns die Knie aufschürfen,
eine Niederlage einstecken, Bauchweh bekommen.....Dies bringt
das ganz normale Leben mit sich, wir kennen aus unserer Kindheit viele Erfahrungen dieser Art.
Ich bezeichne diese Gefahren als ZUMUTBARE GEFAHREN.
Denn das Knie wird wieder heil (auch Eltern hatten aufgeschun-
25
0
• Hervorstehende Nägel und Schrauben
• Rasenkanten,Kanaldeckel, nicht sachgemäß verlegte Fallschutzmatten
Die Kiste
• Dinge, die »im Weg stehen« und natürliche
Bewegungsabläufe behindern
• Unsachgemäß geschnittene Sträucher
• Türen, die in die »falsche« Richtung
aufgehen
• Unstrukturierte Spielgärten, die keine sinnvollen Spielabläufe ermöglichen
• Spielangebote, die keine Herausforderung
bieten. Sie erzeugen Langeweile und fördern Aggression
Diese Gefahren sind umgehend zu beseitigen.
Verantwortlichkeit und Vorgehensweise:
In der Verantwortlichkeit der Kindergartenleitung
liegt die WÖCHENTLICHE SICHTPRÜFUNG
Sie gehen durch den Garten und schauen z.B.
nach, ob …
dene Knie, man sollte sie gelegentlich daran erinnern!), für eine
Revanche wird die Gelegenheit kommen und mit Geduld wird
der reife Apfel köstlich schmecken!
Hauptsächlich durch die ständige Interaktion mit ihrer Umgebung erarbeiten/erspielen sich Kinder ihre Welt und erfahren
persönliches Wachstum, Selbstbewußtsein, soziale Stellung …
Andererseits haben wir als Betreuungspersonen, als Verantwortliche für unsere Kinder die Pflicht, UNZUMUTBARE
GEFAHREN zu vermeiden.
Dies sind Gefahrenquellen, die Risiken für schwere Verletzungen bergen und vor allem von den Kindern nicht wahrgenommen werden können.
Wie z.B.:
• Morsche Spielgeräte/den Normen nicht entsprechende
Spielgeräte
Gastbeiträge
26
• die Schaukelsitze ohne Verletzung
verwendbar sind
• keine spitzen Äste in Kinderkopfhöhe
hervorragen
• keine Scherben im Sand oder andere ungeeignete Gegenstände herumliegen.
• Sie fragen sich, warum Kinder immer an
der selben Stelle stolpern, oder zusammenrennen und besprechen die Situation im
Team
• Vertrauen Sie auch dem geschulten Blick
ihrer Fachbetreuerin, die Gefahrenquellen
mit denen man schon die ganze Zeit lebt
und deshalb übersieht, erkennt
Sie melden die Mängel schriftlich und nachweislich übergeben an den Kindergartenerhalter.
4
Der Kindergartenerhalter ist verpflichtet,
ihren Meldungen nachzugehen, die Mängel zu
beheben. Außerdem ist er verpflichtet die
JÄHRLICHE HAUPTPRÜFUNG zu veranlassen, in der hauptsächlich die Sicherheit der
standortgebundenen Spielgeräte überprüft
wird.
Hauptprüfungen nehmen sowohl TÜV, Technische Büros, als auch Spielgerätefirmen ab.
Für alle gestalterischen Spielangebote wie
Spielhügel, Klettersteine, Kletterstämme
Weidenstrukturen, Sitzmulden, Sandlandschaften, Wasserläufe, bespielbare Kunstobjekte und dergleichen gelten die Planungsnormen, die bei der Gestaltung eingehalten
werden sollen.
Abgesehen von den formalen (äußeren) Sicherheitsbestimmungen, trägt jede/jeder von
uns seine persönlichen »Sicherheitsbestimmungen« mit sich herum. Sie ergeben sich
aus unserem erworbenen Umgang mit Ge-
fahr und Sicherheit – mit unserer Selbstsicherheit und unserem
Selbstvertrauen.
Selbstvertrauen ist auch die Basis für das Zutrauen, das wir in
die Fähigkeiten unserer Kinder haben.
Ein Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist die Förderung der
»Selbstsicherungsfähigkeit«.
Darunter verstehe ich die Fähigkeit Gefahren,
gleich welcher Art, zu erkennen und eigenverantwortlich für meine Sicherheit zu sorgen. Durch die
Bewältigung entsteht das notwendige Vertrauen,
mich der nächsten Herausforderung zu stellen.
Kinder brauchen Freiraum und ausreichend Zeit,
um selbst gestellte Aufgaben immer wieder von
neuem zu versuchen.
Viele Erfahrungen sind nötig, auch schmerzhafte.
Wie gut, dann getröstet und versorgt zu erleben,
daß auf wundersame Weise nach einiger Zeit wieder alles heil wird! Wie gut, ein Stück Vertrauen
ins Leben gewonnen zu haben! Literaturhinweis
• Gründler, Elisabeth C., Schäfer, Norbert:
Naturnahe Spiel-und Erlebnisräume, Beltz, 2000.
27
0
Mag. Marion Jaros
Bewegungsförderung im Kindergartenalltag:
»Mehr Sicherheit durch mehr Bewegung«
Bewegung ist für die kindliche Entwicklung enorm wichtig. Vielfältige Bewegungserfahrungen
sind die Grundlage zur Ausbildung motorischer Fertigkeiten.
Die Kiste
Durch Bewegung lernen Kinder sich und ihren Körper, ihre Umwelt und ihre Mitmenschen kennen. Bewegung wirkt sich förderlich auf Intelligenz, Sprach-, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, auf Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen und Sozialverhalten aus.
Für viele Kinder nehmen aber zunehmend passive Tätigkeiten
einen Großteil des Tagesablaufes ein. Fernseher und Computer
werden oft bereits von Vorschulkindern mehrere Stunden täglich
genutzt. Im Wohnraum erleben die Kinder Einschränkungen in
ihren Bewegungsbedürfnissen, wenn zu wenig Platz vorhanden
ist bzw. Regeln den Bewegungsdrang unterbinden (z.B. Radfahrverbot in der Wohnanlage, Hüpfverbot auf dem Sofa).
Stürze sind Unfallursache Nr. 1 bei Kindern im Alter
von 3–6 Jahren.
Mangelnde motorische Fähigkeiten und Fertigkeiten sind häufig
die Ursache bei Stürzen. Vor allem Vorschulkinder sind davon
betroffen. Übersehen wird leider oft, dass nicht nur Übermut zu
Unfällen führen kann. Die Unfallgefahr steigt auch durch
Überängstlichkeit. Es ist wichtig zu akzeptieren, dass kleine Ver-
letzungen zum »Kind sein« gehören. Jede/r
kann sich an aufgeschlagene Knie und die ein
oder andere Beule in der eigenen Kindheit erinnern. Schwere Verletzungen gilt es selbstverständlich durch rechtzeitiges und angemessenes Eingreifen, entsprechende Umfeldgestaltung und Schutzausrüstung (z.B.
Radhelm) zu verhindern.
Mehr Sicherheit durch mehr Bewegung
Kinder erlangen mehr Bewegungssicherheit,
durch vielfältige und lustvolle Bewegungsangebote. Folgende Fähigkeiten und Fertigkeiten sollten trainiert werden• Ausdauer
• Gleichgewicht
• Koordinationsfähigkeit
• Kraft
• Schnelles Reagieren
Sicherheitspädagogik soll einerseits das Kind
und seine Umwelt ganzheitlich erfassen und
andererseits leicht in die pädagogische Arbeit
und den Alltag integrierbar sein. Kindergarten-Pädagoginn/en sind wichtige Bezugspersonen der Kinder, und zwar in einem Alter, in
dem der Grundstein für spätere Einstellungen
zum Thema Sicherheitsbewusstsein und Gesundheit gelegt wird.
Empfehlungen zur ganzheitlichen
Förderung von Bewegung
Von Bewegungsbedürfnissen der Kinder ausgehen
Laufen, Springen, Klettern, Schaukeln sind
Bewegungsgrundbedürfnisse von Kindern.
Diese sind im kindlichen freien Spiel beobachtbar. Bewegungsförderung im Kindergarten soll diese Bewegungsbedürfnisse
berücksichtigen, weil Kompetenzen in diesen
Bewegungsformen eine Grundlage für sicheres Verhalten darstellen.
Gastbeiträge
28
4
Kindliche Bewegungsaktivitäten aufgreifen und
erweitern
Kindern Zeit lassen für das Sammeln eigener Erfahrungen – sich
zurücknehmen
Bewegungsaktivitäten, die sich im Freispiel,
Rollenspiel, in den einzelnen Spielbereichen
ergeben – erkennen, aufgreifen und erweitern.
Handlungs- und Experimentierphasen dienen dem selbstständigen Lernen. Kinder profitieren in der Auseinandersetzung mit
sich selbst, Materialen und anderen Kindern. Die Wichtigkeit der
selbst bestimmten und nach eigenen Motivationsund Zeitstrukturen gestalteten Handlungen erkennen und diese zulassen.
Kinder signalisieren oft ihre »Bewegungswünsche«. Diese Handlungen der Kinder gilt
es zu unterstützen.
Bedingungen schaffen, unter denen Kinder aktiv
werden können (»Anregung«)
Situationen die offene Bewegungsmöglichkeiten zulassen sind: Polsterlandschaften, einfache Gerätekombinationen, Seilspringen, alte
Kinderspiele, Bewegungsbaustellen,
Schlauchbahnen, Schaukelvariationen, schiefe Ebenen, Schachtelbaustellen etc.
Um die Integration der Bewegungsförderung
in den Kindergartenalltag zu unterstützen,
müssen sowohl die kindlichen Bewegungsbedürfnissen als auch die Strukturen – wie
Tagesablauf, Bildungs- und Erziehungsaufgaben, Raumstrukturen usw. berücksichtigt
werden. Vieles ist möglich, auch auf engem
Raum. »Beengende Einstellungen« aufbrechen!
An Stärken der Kinder ansetzen
Vorhandenes Können und Interesse als Motor
für weitere Bewegungsimpulse und Variationen aufgreifen, freudvolle Bewegungshandlungen unterstützen;
Kindliches Tätigsein und Lernen, das in
freudvoller und positiver emotionaler Stimmung stattfindet, stärkt auch die Selbstsicherheit der Kinder. Sicherheitspädagogik im
Kindergarten bedeutet neben der Unterstützung motorischer Fähigkeiten auch die Unterstützung emotionaler Fähigkeiten.
Kinder müssen vielfältige Erfahrungen mit sich
und ihrer Umwelt machen, damit sie zu einem sicheren Umgang in und mit ihr kommen.
Kinder Fehler machen lassen
Kindern eigenständige Lösungswege zutrauen,
auch wenn die Lösung aus Sicht der Erwachsenen
absehbar ist.
Vorschnelle Hilfeleistungen und »gute Ratschläge« verhindern oft das Erkennen eigener Lösungswege und nehmen den Kindern Erfolgserlebnisse.
Quelle: Mappe »Mehr Sicherheit durch mehr
Bewegung«, Institut »Sicher Leben«, Wien.
Konkrete Angebote für Kindergärten
Mit dem Projekt »Mehr Sicherheit durch mehr Bewegung« ist es gelungen, praxisorientierte Materialien für die Integration von Bewegungsförderung in den Kindergartenalltag zu entwickeln. Die
Nachfrage nach den Angeboten, insbesondere den
Fortbildungen zeigt, dass das Verständnis für die
Zusammenhänge zwischen Unfallprävention und Bewegungsförderung in pädagogischen Kreisen zunehmend wächst. Durch
Einbindung der Eltern in das Projekt (Info-Folder und Elternbriefe) wurde die Notwendigkeit von Bewegungsangeboten für Kinder über pädagogische Fachkreise hinaus kommuniziert.
Das Projekt »Mehr Sicherheit durch mehr Bewegung« beinhaltete u.a. folgende kostenlose Module
• eine Mappe für alle Kindergärten Österreichs
(einschließlich Elternbriefen)
• Fortbildungen für Kindergarten-Pädagoginn/en
und Helfer/innen
29
Die Kiste
• ein kostenlose Video für Kindergarten-Pädagoginn/en
Die Mappe baut auf pädagogischen Grundlagen auf. Sie enthält
Empfehlungen für die Praxis und konkrete Vorschläge zur Bewegungsförderung im Kindergartenalltag. Die Mappe orientiert
sich an der Kindergartenpraxis und die Vorschläge sind daher
leicht umsetzbar.
Die Fortbildungen bauen auf der Mappe auf und sind eine Hilfestellungen für Kindergarten-Pädagoginn/en bei der systematische Einbindung und Umsetzung von Bewegungsförderung im
Kindergarten. Bei den Fortbildungen werden die individuellen
Bedürfnisse der Pädagoginn/en berücksichtigt. Es wird großes
Augenmerk auf den Praxisbezug gelegt. Die Pädagoginn/en bekommen wichtige Anregungen und konkrete Angebote (Spiele,
Tänze etc.) für ihren Berufsalltag.
Im Video wird anhand von praxisorientierten Tipps und Beispielen gezeigt, wie mehr Bewegung in den Kindergartenalltag integriert werden kann. Es wurde für die Aus- und Weiterbildung
von Kindergarten-Pädagoginn/en entwickelt.
Gemeinsam können wir mehr bewegen
Beim Projekt waren die Landesregierungen, die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport sowie das Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur eingebunden. Dadurch ist es
gelungen, Unfallverhütung im Kontext von Bewegungsförderung
im Lehrplan für Kindergartenpädagogik zu verankern.
Zahlreiche Einladungen, die Fortbildungen auch nach Ende des
Projekts fortzusetzen, stellen die Nachhaltigkeit des Projektes
außer Frage. Bewegungsförderung im Kindergartenalter als
Beitrag zu einer gesunden Lebensweise und zur Ausbildung einer angemessenen Sicherheitsorientierung wird von vielen Expertinn/en der Kindergartenpädagogik als enorm wichtig eingeschätzt.
Ein Satz einer Teilnehmerin am Pilotprojektes spiegelt die Erfahrungen mit den Projekt sehr gut wieder: »Erwachsene werden
freier durch spielen und bewegen«.
Es sind nicht Kinder, die sich Grenzen setzen, sondern es sind
Erwachsene, die aufgrund ihrer eigenen Bewegungserfahrungen und Einschränkungen Ängste und Unsicherheiten auf Kinder übertragen. Durch Bewusstwerden der eigenen Bewegungs-
Gastbeiträge
30
0
geschichte und des eigenen Sicherheitsbedürfnisses gelingt es, das Verständnis für
Kinder zu erhöhen. Der Spaß an der Bewegung und am Spiel führt Erwachsene in die
Welt der Kinder. Letztlich resultiert daraus
mehr Freiraum – nicht zuletzt BewegungsFreiraum – für Kinder.
Kooperationspartner: Fonds Gesundes Österreich, Bundesministerium für öffentliche
Leistung und Sport, Generali Gruppe Österreich und Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur. Projektleitung und Autorin:
Mag. Marion Jaros Institut »Sicher Leben«
Bestellung von Info-Foldern, Mappe, Video
(kostenlos für Kindergärten) bei
Renate.zorn@sicherleben.at
Tel.: 01/715 66 44 313, Fax: 01/715 66 44 30
Mehr Informationen zum Projekt »Mehr Sicherheit durch mehr Bewegung« finden Sie
unter www.sicherleben.at
4
Spielplatz-Checkliste
Jährlich kommt es auf Österreichs Spielplätzen
zu mehr als 8.ooo Unfällen. Spielplätze haben die
wichtige Aufgabe, Kindern ein erlebnis- und erfahrungsreiches Spiel zu ermöglichen. Trotz aller
Vorsicht können Unfälle nie völlig vermieden
werden. Ein Spielplatz sollte aber so gestaltet
sein, dass er einerseits für die Kinder eine körperliche, soziale und kognitive Herausforderung
darstellt und andererseits ein ausreichendes
Maß an Sicherheit bietet.
Folgende Checkliste kann Ihnen helfen, den
»Blick zu schärfen« und mehr Sicherheit von den
Betreibern einzufordern.
Wenn Sie Mängel (Fragen, die Sie mit »nein« beantwortet haben) melden oder Vorschläge machen wollen, wenden Sie sich an folgende Spielplatzerhalter:
• Öffentliche Kinderspielplätze:
bei der jeweiligen Gemeinde
• Private Spielplätze: beim jeweiligen Betreiber
Scheuen Sie sich nicht, Mängel zu melden, denn je mehr Rückmeldungen
an den Erhalter gehen, umso mehr Aussicht auf Erfolg besteht!
Gerätesicherheit
JA
NEIN
Sind sämtliche Geräte fest mit dem Untergrund verbunden
und deren Verankerung im Boden nicht sichtbar?
JA
NEIN
Sind die Geräte frei von verrotteten oder morschen Holzoder verrosteten Metallteilen?
JA
NEIN
Sind sämtliche Ecken und Kanten der Spielgeräte abgerundet?
JA
NEIN
Sind die Oberflächen splitterarm, ohne scharfe oder vorspringende
Kanten und ohne hervorstehendeTeile (Schrauben, Nägel)?
Klettergeräte
Ist der Fallbereich unter Klettergeräten frei von Kanten, Vorsprüngen, Belagwechseln, spielplatzfremden Gegenständen (wie großen
Steinen oder Sitzbänken) und anderen Spielgeräten (wie Wipptiere,
auf die die Kinder beim Runterfallen auftreffen können)?
JA
NEIN
JA
NEIN
Sind Geländer bzw. Brüstungen so gestaltet, dass sie nicht zum
Klettern verleiten, also keine waagrechten Verstrebungen haben?
JA
NEIN
Besteht der Untergrund der Klettergerüste aus dämpfendem
Material (Sand, Feinkies, Fallschutzplatten, Rindenschnitzel)?
31
Die Kiste
Rutschen
0
JA
NEIN
Ist der Boden beim Ausstieg der Rutsche mit dämpfendem Material
ausgestattet (Sand, Feinkies, Fallschutzplatten)?
JA
NEIN
Ist der Rutschenausstieg getrennt von anderen Spielplatzbereichen
(z.B. Sandkiste)?
JA
NEIN
JA
NEIN
Weist die Rutschfläche am Ende einen ausreichend langen Auslauf
auf, sodass die Geschwindigkeit soweit verringert wird, dass die
Kinder am Ende der Rutschfläche ohne zu stürzen die Rutsche verlassen können?
Weist das Ende des Rutschenauslaufs eine gewölbte, nach unten
abgerundete Form auf?
Schaukeln
JA
NEIN
JA
NEIN
JA
NEIN
Ist der Schaukelbereich klar von anderen Spielbereichen abgegrenzt, sodass Verletzungen durch schaukelnde Kinder vermieden
werden? (Damit soll z.B. ein Hineinlaufen von Kindern in den
Schaukelbereich verhindert werden.)
Hängen maximal zwei Schaukeln nebeneinander in einer Reihe?
(Um zur mittleren Schaukel zu gelangen, müsste ein Kind eventuell
an einer schwingenden Schaukel vorbei.)
Ist der Boden unter der Schaukel mit dämpfendem Material ausgestattet?
Kletterseile
JA
NEIN
Ist das Kletterseil an beiden Enden verankert und wird eine Schlingenbildung, die das Einklemmen von Gliedmaßen bewirken könnte, vermieden?
Sandkisten
JA
NEIN
Ist die Sandkisteneinfassung nicht aus Stein, weist sie keine scharfen Kanten auf?
JA
NEIN
Ist die Sandkiste nicht von harten Bodenmaterialien, die zum Rad
fahren im Sandkistenbereich verleiten, umgeben?
JA
NEIN
Ist der Sand sauber?
Gastbeiträge
32
4
JA
NEIN
Wippen
Sind bei den Wippen Haltegriffe und Puffer vorhanden?
Platzspezifische Anforderungen
Ist der Spielplatz ausreichend von der Straße abgegrenzt
(Zäune, Büsche)?
JA
NEIN
JA
NEIN
JA
NEIN
Ist der gesamte Spielplatzbereich frei von giftigen Pflanzen
(z.B. Goldregen)?
JA
NEIN
Ist eine Hundeverbotstafel auf dem Kinderspielplatz deutlich
sichtbar? Wird das Hundeverbot auch eingehalten?
JA
NEIN
Ist eine Verbotstafel für Fahrräder auf Kleinkinderspielplätzen
deutlich sichtbar?
JA
NEIN
JA
NEIN
Sind die vorhandenen Einfriedungen in Ordnung und die Tore gut
zu öffnen und zu schließen? (z.B. sollten auf Kleinkinderplätzen die
Türen für die Kinder nicht zu öffnen sein.)
Sind Abfalleimer so platziert, dass von jungen Kindern nichts
herausgenommen werden kann und dass keine Belästigung
durch Geruch oder Insekten, speziell Wespen, gegeben ist?
Gibt es eine Entnahmestelle für Trinkwasser?
Hygienische Anfordenungen
JA
NEIN
Ist der Spielplatz, insbesondere im Sandspielbereich, frei von
verrottetem Laub, Speiseresten, Glasscherben und Hundekot?
JA
NEIN
Speziell auf großen Spielplätzen wären WC-Anlagen
wünschenswert – sind diese vorhanden?
Beschilderung
JA
NEIN
Ist eine Möglichkeit angegeben (z.B. Standpunkt des nächsten Telefons), um Rettungsdienste zu erreichen?
JA
NEIN
Ist der Erhalter oder Betreiber des Spielplatzes mit Telefonnummer
und Adresse ausgewiesen?
33
Univ.-Prof. Dr. Johannes Mayr
Spielplatzunfälle aus ärztlichter Sicht
0
Kindliches Spiel ist in keiner Altersgruppe risikofrei. Es zeigt sich jedoch eine deutliche Abhängigkeit
der Verletzungsursachen und Verletzungsart vom Alter des Kindes. Die Kenntnis alterstypischer Unfallhergänge und
Verletzungsmuster erlaubt es, Verletzungen vorherzusehen und wirksam zum Wohl der uns anvertrauten Kinder tätig zu werden.
Die Kiste
Altersabhängigkeit des Verletzungsmusters
vom Entwicklungsalter des Kindes
Säuglinge und Kleinkinder ziehen sich bei Stürzen, der häufigsten Unfallursache dieser Altersgruppe, besonders häufig Kopfverletzungen zu. Brüche langer Röhrenknochen kommen hingegen in dieser Altersgruppe im Vergleich dazu nur sehr selten vor
(Tabelle 1). Die Mehrzahl dieser Unfälle ereignet sich im Wohnbereich. Durch die Zunahme der Mobilität von Vorschulkindern
im Vergleich zu Kleinkindern kommt es auch zu einer Verlagerung des Unfallgeschehens vom Wohnungsbereich auf den nunmehr größeren Aufenthalts- und Spielbereich dieser Altersgruppe. Gleichzeitig kommt es entwicklungsbedingt zu einer wesentlichen Veränderung der Verletzungsverteilung. Ab dem 2. Lebensjahr steigt die Rate von Brüchen langer Röhrenknochen an,
während der Anteil von Schädelbrüchen und Gehirnerschütterungen an der Gesamtzahl der Verletzungen abnimmt (Tabelle
1). Dies ist durch die mit steigendem Alter zunehmende Fähigkeit von Kleinkindern, einen Kopfaufprall durch gezielten Einsatz
von Armen und Beinen zu vermeiden, erklärbar.
Tabelle 1: Unfallursachen, die besonders bis zu 5 Jahre alte Kinder betreffen. Häufigkeit von Brüchen langer Röhrenknochen im
Vergleich zu Gehirnerschütterungen und Schädelbrüchen.
(Studien der Univ.-Klinik für Kinderchirurgie, Graz)
Unfallursache
Altersgipfel
Abbildung 1: Rutschen nur mit Aufsicht!
Abbildung 2: Der Untergrund muss gut bespielbar sein!
(Stichprobengröße)
Untersuchungszeitraum
(Jahre)
(Jahre)
Brüche langer
Röhrenknochen
(%)
Gehirnerschütterungen
(%)
Schädelbrüche
Sturz vom Wickeltisch
(n = 159)
4.0
0.6
0.6
15
(%)
17
Kinderwagenunfall
(n = 220)
10.3
0.8
0.9
12.7
5.9
Sturz mit Lauflerngerät
(n = 172)
3.5
0.9
0.6
13.4
15.5
Sturz vom Hochstuhl
(n = 111)
6.5
1.0
1.0
14.4
16.2
Sturz vom Einkaufswagen
(n =124)
5.0
2.0
1.6
17.7
7.3
Sturz vom Hochbett/Stockbett
(n = 120)
5.0
4.5
15.0
17.5
4.2
Spielplatzunfall
(n = 374)
4.3
4.6
21.9
6.7
0.5
Stürze von Spielgeräten sind durch einen hohen Anteil von
Brüchen langer Röhrenknochen gekennzeichnet, wobei der Aufprall meist auf einer zu harten Oberfläche erfolgt. Brüche langer
Röhrenknochen können im Wesentlichen durch drei Maßnahmen reduziert werden.
Gastbeiträge
34
4
1.) Verringerung der Sturzanzahl durch Verwendung geeigneter Geländer oder Randwülste (Abb. 1). Allerdings erfordern solche Spielgeräte trotzdem genaue elterliche Aufsicht.
Neun von 10 Kindern erleiden einen Unfall bei der Benützung
von Spielplatzgeräten, wobei Schaukelunfälle (30%) vor
Rutschenunfällen (20%) und Kletterturmunfällen (13%) im
Vordergrund stehen.
2.) Reduktion der freien Fallhöhe (Monströse,
teure Spielgeräte mit möglichen freien Fallhöhen bis zu 3 Meter sprechen Kleinkinder
kaum an, während größere Kinder eher von
Sportflächen für Teamsport- oder Trendsportarten angezogen werden).
Spielgeräte – unabhängige Unfälle machen rund 10% der Spielplatzunfälle aus, wobei die Hälfte dieser Unfälle durch Raufereien
am Spielplatz, 19% durch Fahrradstürze, 14% durch
Ballsportunfälle, 6% durch Hundebisse, weitere 6%
durch Verletzungen mit Fremdkörpern verursacht
werden. Ein höherer Anteil von Spielgeräte-unabhängigen Spielplatzunfällen tritt auf, wenn der
Spielplatz nicht die Altersgruppe von Kindern
anspricht, die am Spielplatz spielen möchte bzw.
wenn der Spielplatz einen zu geringen Spielwert
für die entsprechende Altersgruppe aufweist. Es
besteht auch ein enger Zusammenhang zwischen
mangelndem Spielwert eines Spielplatzes für die
entsprechende Altersgruppe und der Beobachtung
von Spielplatzvandalismus, wobei manche Kinder
aggressiv reagieren, wenn sie keine geeigneten
Spielmöglichkeiten vorfinden.
3.) Verwendung geeigneter falldämpfender
Böden (Rindenmulchböden, Sandböden
geeigneter Stärke [20–40 cm Schichtdicke]
[Abb. 2] oder geprüfte Fallschutzplatten um
standortgebundene Spielgeräte verlegt).
Der Spielwert eines Spielplatzes und die Kindersicherheit profitieren eher von der überlegten Aufstellung weniger Spielgeräte (Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände zwischen Spielgeräten und anderen
Hindernissen) (Abb. 3). Die räumliche Trennung zwischen Sportflächen für Jugendliche
und Spielbereichen für Kleinkinder ist im Sinne der Unfallprävention anzustreben. Dem
Schutz der spielenden Kinder vor angrenzenden Verkehrszonen sollte besonderes Augenmerk gewidmet werden.
Der Altersgipfel der bei Spielplatzunfällen verletzten Kinder liegt bei rund 5 Jahren, wobei
die jüngsten verletzten Kinder lediglich ein Alter von einem Jahr aufwiesen. Spielplatzunfälle sind auch durch die Anwesenheit und Aufsicht von Erwachsenen nicht sicher vermeidbar, da entsprechend unseren Studienergebnissen rund 57% der Kinder in Erwachsenenbegleitung verunglücken (durchschnittliches Alter
dieser Kindergruppe: 4,6 Jahre); 35% verunglücken bei Spielplatzbesuch mit Kindergruppen (durchschnittliches Alter: 6 Jahre); und 8%
verunglücken allein am Spielplatz (durchschnittliches Alter dieser Kinder: 8 Jahre);
Unfallmechanismus
Die mit Abstand häufigste Unfallursache stellen
Stürze von Spielgeräten dar. Diese Unfälle verursachen besonders schwere Verletzungen, wenn
ein Missverhältnis zwischen der freien Fallhöhe
des Kindes (vom Spielgerät) und der Härte des
Bodens an der Aufprallstelle des Kindes besteht
(Abb. 3,4,5).
Hundebisse und Verletzungen durch scharfkantige oder spitze Fremdkörper sind hingegen
seltene Verletzungen am Spielplatz.
Abbildung 2: Gefährliche Rutsche!
Arten von Spielplatz-Verletzungen:
Aus der Sicht der betroffenen Familien lassen sich SpielplatzVerletzungen in 2 Gruppen einteilen:
a) Untolerierbare Verletzungen: Darunter werden lebensgefährliche Verletzungen, Verletzungen mit gesundheitlichen Langzeitfolgen, und Verletzungen, die notfallmäßige Operationen erfordern (Abb. 6), verstanden.
35
b) Tolerable Verletzungen: Von den meisten Familien werden
einfache Knochenbrüche, Prellungen, Verstauchungen und unkomplizierte Wunden zu den tolerierbaren Spielplatz-Verletzungen gerechnet, da den meisten Eltern ein gewisses Risiko des
kindlichen Spiels am Spielplatz sowie eine gewisse Mitverantwortung als Aufsichtsperson, bewusst ist.
Die Kiste
Die Analyse von 374 im Spital behandelten Spielplatz-Verletzungen ergab, dass rund 1/4 der betroffenen Kinder Extremitätenbrüche erlitten hat, jedes 13. Kind eine Gehirnerschütterung,
1
/3 der Kinder Prellungen oder Verstauchungen und ein weiteres
1
/3 Hautwunden.
Tödliche Spielplatz-Verletzungen sind äußerst selten und haben
im wesentlichen zwei Hauptursachen. Einerseits Strangulationsunfälle, wobei Kinder durch hängenbleiben mit Anorakbändchen an Bauteilen eines Spielgerätes (beispielsweise Rutsche)
stranguliert werden oder mit dem Kopf in einem Spalt des Spielgerätes hängen bleiben und mit den Beinen und Armen den Halt
verlieren.
Bei Benützung von Klettergeräten und beim Baumklettern ist zu
bedenken, dass Kinder mit Fahrradhelmen am Gerät oder im
Baum mit dem Helm hängen bleiben können und Strangulationsgefahr besteht (Abb. 7). Eltern sollten vermehrt informiert
werden, dass die Verwendung von Anorakbändchen und Kordeln
an der Kinderkleidung das Spielrisiko drastisch erhöht und im
schlimmsten Fall zur Strangulation des Kindes beim Spielen
führen kann.
0
Abbildung 5: Hohe Absturzgefahr!
stürzende Fußballtore kosten immer wieder
spielenden Kindern das Leben.
In der warmen Jahreszeit stehen unter den
intolerablen Spielplatz-Verletzungen Oberarmbrüche knapp über dem Ellbogengelenk
im Vordergrund (Abb. 6), wobei diese Verletzungen bei einem Teil der Kinder mit Begleitverletzungen von Armnerven kombiniert sind
Tödliche Spielplatz-Unfälle sind aber auch durch Stürze von
höheren Spielgeräten auf sehr harten Untergrund infolge
schwerster Kopfverletzungen möglich. Der letzte derartige Unfall ereignete sich in Folge eines Sturzes von einem rund 2 m hohen Klettergerät auf den gefrorenen Spielplatzboden am Winterspielplatz einer Liftanlage. Auch unzureichend gesicherte, um-
Abbildung 6: Nach dem Sturz vom Klettergerät!
und zur Stabilisierung der Verletzung häufig
eine notfallmäßige Operation erfordern. Als
Ursache dieser Verletzung stehen Stürze von
Rutschen, Schaukeln und Klettergeräten im
Vordergrund, wobei in der Regel freie Fallhöhen des Kindes über 1m Höhe und ein Aufprall auf hartem Boden (Abb. 3,4,5) festzustellen sind.
Die seltener zu beobachtenden Gehirnerschütterungen in Folge von Stürzen von
Spielgeräten haben meist ähnliche Ursachen.
Sowohl nach ellbogennahen Oberarmbrüchen (Abb. 6), als auch nach Schädelbrüchen und Gehirnerschütterungen sind
Abbildung 4: Kein Aufprallschutz!
Gastbeiträge
36
4
Langzeitfolgen möglich. Als günstigste Unfallpräventionsmaßnahme erweist sich die
Verwendung eines Aufprall – dämpfenden
Bodens, der auf die mögliche freie Fallhöhe
des betreffenden Spielgerätes abgestimmt ist
und den gesamten möglichen Fallbereich um
das Gerät abdeckt. Falldämpfende Böden erfordern regelmäßige Wartung, damit es nicht
zum »Wegspielen des Fallschutzbodens« unter dem Spielgerät kommt. Frei aufgestellte
Rutschen bergen ein wesentlich höheres
Sturzrisiko in sich als in den Hang integrierte
Rutschen, wobei bei Hangrutschen in der Regel ein Fallschutz nicht erforderlich ist.
den Kindes kommen kann.
Bei Benützung von Rutschen sollte bedacht
werden, dass es bei Verwendung von Kinderschuhen mit Gummisohlen oder beim Barfußrutschen zu Überschlägen des rutschen-
• Abbildung 2: Durch Wegspielen des Rindenmulch-Fallschutzbodens ragt das Rutschenende zu hoch aus dem Fallschutzboden heraus.
Ungünstige Spielgeräteanordnungen, wie Anordnung von Spielgeräten in der bevorzugten Laufrichtung spielender Kinder, oder
unfallfördernde Gerätekombinationen, sollten zur Unfallvermeidung vermieden werden (Abb. 8).
Eine durchdachte Aufstellung und Anordnung von Spielgeräten
unter Bedachtnahme auf gesundheitsfördernde Aspekte kann
mithelfen, die Gesundheit unserer Kinder zu erhalten (Abb. 9).
Legende zu den Abbildungen:
• Abbildung 1: Rutschen mit gut ausgebildeten Handläufen verleiten zum Erklettern der Rutsche, wobei es zu Kollisionsunfällen zwischen rutschenden und kletternden Kindern kommen
kann, die nur durch Erwachsenenaufsicht vermeidbar sind.
• Abbildung 3: Rutsche ohne Aufprall-dämpfenden
Boden mit zu geringem Sicherheitsabstand zur
Mauer und zur Sandkiste errichtet.
• Abbildung 4: Waschbetonplatten im Zugangsbereich einer Rutsche. An dieser Stelle erlitt ein
5-jähriger Knabe beim Sturz von der Rutschenleiter infolge des Kopfaufpralls auf den Waschbetonplatten einen Schädeldachbruch.
• Abbildung 5: Spielplatz-Lift. Es zeigt sich eine
Einwirkung von hohen Kräften auf das Kind am
Umkehrpunkt des Lifts. Daraus resultierend besteht eine große Absturzgefahr an dieser Stelle.
Ein wirksamer Fallschutz wäre unbedingt nötig.
• Abbildung 6: Stark verschobener Oberarmbruch
knapp über dem Ellbogengelenk (Sturz von Klettergerät).
Abbildung 7:Der Helm schütz nicht immer!
• Abbildung 7: Nachstellung eines Strangulationsunfalls eines Kindes (Hängenbleiben mit Fahrradhelm im Kletternetz). Das Kind wurde rechtzeitig entdeckt und befreit.
• Abbildung 8: Anordnung einer Rutsche zwischen
2 Schaukeln. Gefahr von Kollisionsunfällen, da
Abbildung 9: Gute Vorsorge!
zurücklaufende Kinder mit schaukelnden Kindern kollidieren können.
• Abbildung 9: Wipp-Platten fördern die Geschicklichkeit von
Kindern und helfen mit, die Sprunggelenks-stabilisierende
Muskulatur von Kindern zu kräftigen. Dieses Spiel kann mithelfen, spätere Umknickverletzungen des kindlichen Sprunggelenkes zu verhindern. GROSSE SCHÜTZEN KLEINE und Univ.-Klinik für Kinderchirurgie Graz
Auenbruggerplatz 34, A-8036 Graz, Tel.: 0316/385-3764,
E-Mail: johannes.mayr@uni-graz.at, www.grosse-schuetzen-kleine.at
Abbildung 8: Gefahr der Kollision!
37
Heidi-Irene Bäck, Brigitta Zierer
0
Sicherheit in den Kinderbetreuungseinrichtungen
Am Beispiel der städtischen Betreuungseinrichtungen in Graz
Für die Stadt Graz, einer der größten Erhalter von Betreuungseinrichtungen in der Steiermark,
ist Sicherheit permanent ein wichtiges und vorrangiges Thema.
Sicherheit beginnt bei der räumlichen Ausstattung und der Ausstattung des Freispielbereiches
Die Kiste
Die Grundregeln hierbei sind durch Auflagen entsprechend des
Stmk. Kinderbetreuungsgesetzes, der Feuerpolizei sowie baurechtlicher Auflagen festgesetzt.
Dabei handelt es sich einerseits um Regelungen, die auch für jeden Haushalt mit Kindern Gültigkeit haben bzw. haben sollten,
wie z.B. das Aufbewahren von Reinigungsmitteln in abschließbaren Räumen oder Kästen, das Anbringen von Sicherheitsgittern beim Herd, das Anbringen von Kantenschutz, das Absichern
von Bereichen, die für Kinder nur unter Aufsicht zugänglich sein
sollten (Treppenhäuser, Biotope …). Die speziell für Betreuungseinrichtungen geltenden Regelungen umfassen unter anderem
die Vorgaben, die in Kinderhöhe angebrachten Verglasungen mit
Sicherheitsglas durchzuführen, die Heißwassertemperatur bei
Kinderwaschplätzen auf 40 ° abzusenken, das Aufheizen der
Warmwasserboiler einmal im Monat auf 70° zu veranlassen, um
die Gefahr von Legionellen (Bakterien) zu verhindern, das Anbringen von Sicherheitsverschlüssen beim Eingangsbereich.
Die Einhaltung dieser Regelungen führt bereits zu einer großen
Sicherheit für unsere Kinder.
Darüber hinaus ist die Stadt stets darum bemüht, Gefahrenquellen, die sich individuell je nach Betreuungseinrichtung ergeben,
umgehend zu entschärfen. Dabei ist die
Wahrnehmung der Verantwortung durch die
Leiterin der Einrichtung und deren Team gefragt. Gemeinsam mit der Referatsleiterin,
wenn nötig unter Mithilfe der Abteilungsvorständin und der zuständigen Stadträtin werden Lösungen erarbeitet und umgesetzt.
Ein großes Sicherheitsthema, das den Kinderbetreuungsbereich der Stadt Graz in letzter Zeit beschäftigt hat, ist das Ausstatten der
Betreuungseinrichtungen mit TÜV geprüften
Außenspielgeräten. Zahlreiche alte, nicht der
Sicherheit entsprechende Geräte, mussten
abgebaut werden. Dies sah man in einigen
Betreuungseinrichtungen gleichzeitig als
Chance zur generellen Neugestaltung des
Außenspielbereichs – Konzepte aufgrund der
Beobachtung und unter Mitwirkung der Kinder bzw. Eltern wurden erstellt, wobei besonderes Augenmerk darauf gelegt wurde, Kreativbereiche zu schaffen und Spielgeräte mit
multifunktioneller Nutzung anzuschaffen.
Sicherheit durch qualifizierte
personelle Betreuung
Um den Kindern in der für sie ungewohnten
Umgebung das Gefühl größtmöglicher Sicherheit zu geben, wird darauf geachtet, Kontinuität bei den Bezugspersonen zu gewährleisten, d.h., personelle Änderungen des Betreuungspersonals in einer Gruppe werden
weitestgehend vermieden und erfolgen nur in
Ausnahmesituationen wie Krankenstand, Karenzurlaub, Pensionierungen, ..
Mit der Betreibung von 13 Kinderkrippen, 49 Kindergärten und 27 Horten ist die Verantwortung für insgesamt ca. 4.900 Kinder gegeben – auch bezüglich deren Sicherheit.
Stadt Graz
38
Auch der regelmäßige Kontakt mit den Eltern
ist ein wesentlicher Beitrag, um sowohl den
Kindern als auch den Eltern Sicherheit zu
vermitteln. Dabei wird bei Eltern ausländischer Herkunft, die der deutschen Sprache
noch nicht mächtig sind, die Hilfe von IntegrationsassistentInnen in Anspruch genommen.
Wenn nötig, steht den PädagogInnen unter-
4
stützend auch ein Netz von SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, ÄrztInnen und TherapeutInnen zur Verfügung.
Sicherheit durch Wissen
Nicht zuletzt wird größter Wert auf Schulungen und Unterstützung des Betreuungspersonals gelegt, denn Wissen gibt Sicherheit. Einen wichtigen Teil stellen dabei die Fortbildungskurse des Landes Steiermark,
Fachabteilung 6B dar. Zusätzlich werden in
der Verwaltungsakademie der Stadt Graz
spezifische Seminare mit unterschiedlichsten
Themenschwerpunkten für die PädagogInnen
und BetreuerInnen in den Kinderbetreuungseinrichtungen angeboten.
Auch regelmäßige Besprechungen der LeiterInnen der Betreuungseinrichtungen und der
Referatsleiterin, sogenannte »LeiterInnenbesprechungen« fördern den Wissens- und Erfahrungsaustausch auch in Bezug auf Sicherheit und Gefahrenquellen.
treuungseinrichtung zu ermöglichen und den Kindern trotzdem
Sicherheit zu vermitteln, bedarf es klarer Grenzen und Regeln.
Diese geben den Kindern Orientierung und vermitteln ein Gefühl
der Sicherheit.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in den letzten Jahren
verstärkt auf dieses Thema eingegangen wurde, die wichtigste
Hilfe zum Thema Sicherheit für die Kinder aber noch immer in
der persönlichen Stärkung besteht, damit sie mit Sicherheit und
Selbstvertrauen in ihre Zukunft gehen.
In Zeiten des »Sicherheitswahns« ist es eine große Aufgabe für
jede PädagogIn u. KinderbetreuerIn, die Balance zu finden, um
einerseits den Kindern, den für ihre persönliche Entwicklung
unbedingt erforderlichen Freiraum zu gewähren und andererseits sämtliche Sicherheitsvorgaben nicht aus den Augen zu
verlieren. Heidi-Irene Bäck, Kindergartenreferentin
Brigitta Zierer, Kinderkrippen- und Hortreferentin
Stadt Graz, Amt für Jugend und Familie
Tel. 0316/872- 3150 bzw. 3130
E-Mail: kinderbetreuung@stadt.graz.at
Bei den jährlich stattfindenden MitarbeiterInnengesprächen der Referatsleiterin mit den
einzelnen LeiterInnen wird über Maßnahmen
gesprochen, die die Stadt Graz treffen sollte,
um noch größere Sicherheit zu geben.
Sicherheit als pädagogisches Thema
Ein zentrales Thema unserer pädagogischen
Arbeit liegt darin, die Sinne der Kinder zu
stärken, ihre Neugier herauszufordern und
damit ihre Experimentier- und Forschungsfreudigkeit zu fördern. Die dabei gemachten
Erfahrungen geben den Kindern Sicherheit
und bestärken sie, sich auf sich selbst zu verlassen, sich auf Neues einzulassen, Dinge zu
hinterfragen und sollen sie ermutigen, Verantwortung zu übernehmen.
Auch die in der Einrichtung geltenden Regeln
geben den Kindern Sicherheit. Um eine gute
Gemeinschaft so vieler Kinder in einer Be-
39
Dr. Ingrid Stern
Alltagskultur – ganztägig
in der Kinderbetreuungseinrichtung
»Mama, beeil dich, die Tante O. wartet schon auf mich! Wir wollen Äpfel im Garten zusammenklauben und Apfelmus für die
Jause machen.«
Die Kiste
Eine morgendliche Begebenheit, die immer wieder von Eltern
erzählt wird. Sie deuten diese so, dass ihr Kind gerne in die Kinderbetreuungseinrichtung geht.
Ein anderes Kind begründet die Eile damit, dass es von einem
Freund/einer Freundin erwartet wird, ein seit Tagen laufendes
Rollenspiel möchte es fortsetzen, eine begonnene Bausteinburg
oder eine wichtige Aufgabe wie die Vorbereitung der Jause
möchte es für sich und die anderen Kinder durchführen.
Kinderbetreuungseinrichtungen haben den gesetzlichen Auftrag,
durch Betreuung – im übergeordneten Sinn von Bildung, Erziehung und Betreuung – Lern-, Spiel- und Lebensräume bereit zu
stellen, in denen Kinder ihre Persönlichkeit ganzheitlich entwickeln können. Mit der Bereitstellung von Häusern mit vielen
Zimmern und einem Garten ist jedoch nur ein kleiner Teil an
Voraussetzungen abgedeckt.
Vielmehr braucht es Menschen, die den Kindern vermitteln, …
• dass ihre Grundbedürfnisse nach Nahrung, Kleidung, körperliche Pflege gestillt werden und auf ihre Gesundheit geachtet
wird;
• dass sie geliebt werden und in Geborgenheit sich auf Bezugspersonen verlassen können, die sicher für sie da sind und denen sie vertrauen können;
Alltagskultur
40
0
• dass sie angenommen sind, so wie sie sind
und ihnen mit Respekt begegnet wird;
• dass sie neugierig sein dürfen und Erfahrungen durch Erkunden, Spielen, Nachahmen, Gestalten, Erfinden machen können;
• dass sie die Umwelt entdecken können und
durch Begegnungen Menschen, Natur, Kultur und viele Dinge kennen lernen können.
In der ganztägigen institutionellen Betreuung
muss Vieles abgedeckt werden, wofür sonst
in der Familie gesorgt wird.
Der gesetzliche Auftrag lautet jedoch auch,
dass die Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung in Ergänzung zur Familie zu erfolgen haben. Es ist also zu berücksichtigen:
Wie sind Gewohnheiten und Gebräuche in der
Familie des einzelnen Kindes? Inwieweit
kann auf diese eingegangen werden oder zumindest ein Stück weit der »Hausbrauch«
berücksichtigt werden? Und manche Erfahrungen können Kinder wegen der Berufstätigkeit beider Eltern bzw. der/des Alleinerziehenden gar nicht erleben. Soll die
Kinderbetreuungseinrichtung dafür sorgen?!
Einkaufen, Kochen, Waschen, Aufräumen,
Post aufgeben, Geschenk einpacken und viele
Alltagshandlungen sind wichtige Situationen,
die für Kinder im Sinne einer ganzheitlichen
Bildung nutzbar sein sollen. Im Ablauf einer
Ganztageseinrichtung liegt daher auch in diesem alltäglichen Geschehen ein pädagogischer Wert. Insbesondere geht es um jene
täglichen Abläufe, die das Kind persönlich betreffen und solche, die es aktiv mitgestalten
kann. Kinder können und möchten sich an
ihrem unmittelbaren Leben in der Gemeinschaft beteiligen. Sie gewinnen dabei Selbstvertrauen, Selbstwert, Selbstbewusstsein
und Selbstständigkeit. Diese alltäglichen
Tätigkeiten motivieren zum »Lernen«, indem
Kinder eingeladen werden und geradezu
verlockt sind, das Leben »auszukosten«,
4
»Neues zu entdecken«, das Handlungsrepertoire zu erweitern und mit bzw. für andere
sich gegenwärtig einzusetzen. Die PädagogInnen gehen von den jeweiligen Lebenssituationen der Kinder aus und beziehen diese
aufgrund ihres Fachwissens in die pädagogische Arbeit ein.
Welche bildungswirksamen Gelegenheiten
bietet ganztägige Betreuung?
Begrüßung
Abgesehen davon, dass die Anwesenheit des
Kindes durch die persönliche Begrüßung von
der PädagogIn wahrgenommen wird, ist es
ein Grundbedürfnis des Kindes, individuelle
Zuwendung und Aufmerksamkeit zu bekommen. Nach einem kurzen Gespräch mit den
Eltern und dem Kind kann sich die PädagogIn
darauf einstellen, wie der Tag zuhause begonnen hat. Wichtige
Informationen müssen direkt der/des gruppenführenden
Pädagogin/Pädagogen mitgeteilt werden. Mit der persönlichen
Übergabe an das Betreuungspersonal beginnt bei Kindern im
Alter vor dem Schuleintritt die Aufsichtspflicht. Braucht das Kind
noch etwas Zeit, eventuell Ruhe und Rückzug, will es mit Freunden frühstücken, kuscheln, sich erst umsehen oder will es aktiv
sein, hat es sich schon ein Spiel ausgedacht,
möchte sich bewegen, wird es schon von Spielgefährten erwartet?
Die Art des Ankommens ist auch ein Ausdruck der
kulturellen Gepflogenheit und kann je nach Herkunftsland der Familien unterschiedlich sein; dies
kann auch eine Möglichkeit sein, andere Lebensformen kennen zu lernen. Ist ein Kind einmal traurig oder kann es sich schwer von seiner Begleitperson trennen, wird sich das Personal besonders
einfühlsam dem Kind widmen.
Körperliche Pflege – Hygiene
Das Raumprogramm jeder Kinderbetreuungseinrichtung sieht Sanitätsbereiche mit einer Ausstattung vor, die auf das jeweilige Alter der Kinder abgestimmt ist. Ein Kind, das die Kinderkrippe besucht, wird gewickelt und kann bei zunehmender
Bereitschaft versuchen, den Topf oder das BabyWC zu benützen.
Auch sehr junge Kindergartenkinder sind es
manchmal gewöhnt, Windeln zu tragen. Die Aufnahme in den Kindergarten ist keinesfalls davon
abhängig, ob das Kind »rein« ist. Dies war
einstens aus organisatorischen Gründen dort erwünscht, wo in einer Gruppe mit mehr als 25 Kindern nur eine
Kindergärtnerin beschäftigt war. Als Bedingung für die Einschreibung war dies jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die
Familien werden bei der Sauberkeitserziehung ihrer Kinder unterstützt, keinesfalls darf Druck ausgeübt werden, schon gar
nicht unter dem Vorwand: »Vorher kannst du nicht in die Kinderbetreuungseinrichtung gehen!«
Schon dem ganz jungen Kind wird der Respekt seiner Intimsphäre dadurch zugestanden, dass alle WC-Zellen mit Türen
versehen sein müssen. Wenn das Kind danach verlangt oder es
gewohnt ist, dass ein Erwachsener während der Toilette bei ihm
41
0
Die Kiste
ist, wird das sichergestellt und durch halbhoch ausgeführte
Trennwände ermöglicht.
Der Wunsch nach Selbsttätigkeit befähigt das Kind immer mehr,
sich selbst an- und auszukleiden. Wer kennt nicht den fordernden Ausspruch: »Ich kann allein!« Viel Geduld und Zeit wird bei
solchen Gelegenheiten des Übens im Tagesverlauf gewährt, z.B.
zum Umziehen beim Kommen, bei der Toilette, bei den Bewegungsanlässen drinnen und draußen, beim Hinausgehen auf
das Spielgelände und sonstigen Ausgängen, bei der Rast- bzw.
Ruhephase, beim Abholen. Jedes Mal gewinnt das Kind mehr
Geschicklichkeit und Sicherheit, die Feinmotorik nimmt zu und
ist ein vorbereitendes Training für das Schreiben.
Für Horte und Kinderhäuser, die von Schulkindern besucht werden, sind Sanitärbereiche bzw. WC-Zellen für Mädchen und Buben getrennt vorgeschrieben. In diesem Alter ist das Interesse
an der Geschlechtlichkeit natürlich und daher werden zur Wahrung der Persönlichkeitsbereiche und zum Schutz vor unerwünschten sexuellen Übergriffen Vorkehrungen getroffen.
Körperpflege und Hygienemaßnahmen wie Händewaschen nach
dem Klogehen, vor und nach den Mahlzeiten, nach bestimmten
Arbeits- und Spielabläufen auch im Freien, Zähne putzen werden als Regel vereinbart und erfordern zur Einübung individuelle
Alltagskultur
42
Zeit und Unterstützung. Die Sanitärbereiche
in den jeweiligen Formen der Kinderbetreuungseinrichtungen sind so ausgestattet, dass
Kinder alters- und entwicklungsgemäß zu
mehr Selbstständigkeit gelangen können und
damit ein positives Selbstbild entwickeln.
Mahlzeiten
Die Gestaltung der Jausensituation verläuft in
einer Vielfalt von Formen. Aus den Beobachtungen der Kinder und den Gewohnheiten in
den Familien aber auch aus den veränderten
Lebensrhythmen mit einer neuen Ess(un)kultur und der Aufgabe der Kinderbetreuungseinrichtung, für die Gesundheit der Kinder zu
sorgen, wird verstärkt auf den Ernährungsgehalt zu achten sein. Der Satz »Der Mensch
ist, was er isst!« macht darauf aufmerksam,
dass die geistige, körperliche und seelische
Entwicklung des Menschen von Geburt an
auch davon abhängt, womit er sich ernährt
und in welcher Form. Viele Einrichtungen haben die so genannte »gleitende Jause« eingeführt. Die Kinder können innerhalb einer
größeren Zeitspanne selbst wählen, wann
und mit wem sie sich zu Tisch setzen. Dann
packen sie entweder die von zu Hause mitgebrachte Jause aus oder können bei den bereitgestellten Speisen zugreifen. Jedenfalls
ist der Tisch gestaltet mit Tischschmuck, Un-
4
terlage (Set) und Dingen, die eine gemütliche,
einladende Atmosphäre schaffen. Schon sehr
jungen Kindern ist es zuzutrauen, mit Glas
oder Tischgeschirr, das nicht aus Kunststoff
hergestellt ist, zu hantieren. Auch darin zeigt
sich, dass Kinderbetreuungseinrichtungen
Kulturstätten sind, in denen gesellschaftliche
Umgangsformen gepflegt und Wertverhalten
erlebt werden.
In einigen Kinderbetreuungseinrichtungen
helfen die Kinder bei der Zubereitung der
Speisen und bei der Gestaltung der Mahlzeiten mit. Der pädagogische Wert ist durch Vorbildwirkung einprägsam und durch die vielfältigen Erfahrungen bildungswirksam, z.B.
hinsichtlich der Feinmotorik beim Schneiden,
Rühren, der mathematischen Förderung
beim Messen, Wägen, Aufdecken, der emotionalen und sozialen Dimensionen beim Tun
für mich und die Gemeinschaft, der Wahrnehmung durch vielfältige Sinneserlebnisse.
Ökologische Grundhaltungen werden durch
Handlungen wie bewusstes Einkaufen, Müllvermeidung (Jausendose statt Alufolie), Ver-
wertung von Speiseresten, Anlegen eines Nutzgartens im unmittelbaren, eigenen Lebenskontext sinnvoll.
In den meisten ganztägig geführten Einrichtungen wird ein warmes Mittagessen angeboten, das zum überwiegenden Teil aus
Großküchen angeliefert wird. Sollte ein kleiner Nutzgarten mit
Früchten, Gemüse und Kräutern angelegt sein, bringen diese
Produkte eine Bereicherung in den Speiseplan und in den Geschmackserlebnissen. Die Kinder können sich an der Zubereitung der Speisen beteiligen und erleben somit etwas über die
Herkunft der Zutaten, das Wachsen und Gedeihen von Pflanzen,
gewinnen elementare Einblicke in die Natur. Das Vorbereiten einer gepflegten Tischatmosphäre und das Beisammensitzen
beim Essen wirkt appetitanregend und beeinflusst das Konsumverhalten und die Esskultur auf lange Sicht.
Erholungsphasen
Viele Erwachsene erinnern sich mit negativen Gefühlen an ihre
Kindergartenzeit, wenn sie an die seinerzeit allgemein übliche
Schlafstunde denken. Solche Betriebe waren ausschlaggebend,
diese Praktiken gründlich zu überdenken und nach neuen Lösungen zu suchen. Unter Berücksichtigung medizinischer und
psychologischer Aspekte des Schlafens wird nunmehr in Absprache mit den Familien jedem Kind die Ruhephase gewährt,
die es zum Erholen braucht. Raum und Zeit, persönliche Gewohnheiten, individuelle Zuwendung, Rituale des zur Ruhe
Kommens können nicht ein für allemal festgelegt werden. Nach
Beobachtung und Beachtung der Bedürfnisse der Kinder, Kooperationen mit den Eltern und Reflexion bzw. Bewusstmachen
der eigenen Einstellungen des Betreuungspersonal werden unterschiedlichste Gestaltungen der Zeit nach dem Mittagessen
oder individueller Rückzugsmöglichkeiten angeboten. Ganz junge Kinder oder Kinder in außerordentlichen Lebenslagen haben
jederzeit die Gelegenheit, ihr Ruhe- und Schlafbedürfnis zu erfüllen. Bewährt hat sich Bettwäsche, die von zuhause mitgegeben wird, und/oder ein Schlafmaskottchen, das vielleicht mit den
Eltern gemeinsam ausgesucht wurde. Es vermittelt das Gefühl
der Nähe der primären Bezugsperson und eine entspannte Atmosphäre.
Hortkinder wünschen sich nach der Schule, dass sie Bewegung
machen können oder suchen Entspannung bei einem Gespräch
mit persönlicher Zuwendung, bei Musik oder in einer ruhigen
Ecke. Manche wollen die Aufgabe hinter sich bringen und brauchen dafür die nötige Raumsituation. Mit großer Sensibilität und
43
organisatorischem Geschick wird für die vielfältigen Bedürfnisse
Platz sein, obwohl die Stundenpläne der Kinder oft ein individuelles Eingehen erschweren.
Die Kiste
Verabschiedung
Die Früh- und Spätphasen in den Kinderbetreuungseinrichtungen
werden hin und wieder in der Fachliteratur als Randzeiten bezeichnet. In der Praxis wird erlebt, dass gerade die Kinder, die
sehr früh kommen bzw. spät abgeholt werden, sich häufig länger
in der Kinderbetreuungseinrichtung aufhalten. Wie geht es einem
Erwachsenen nach einem achtstündigen Arbeitstag? Im Vergleich
dazu wird den Kindern ebenso zugestanden, dass sie mitteilen
oder durch ihr Verhalten zu erkennen geben, wenn sie Ermüdungs- und Unlustgefühle haben. Emotional und sozial anspruchsvolle Tageszeiten erfordern erhöhtes Einfühlungsvermögen, individuelles Eingehen und flexible Angebote, die pädagogisch gut durchdacht sind und eine ganz persönliche Nähe und
Vertrautheit zwischen dem Betreuungspersonal und den Kindern
herstellen. Das Ritual der Abholung soll möglichst gleich bleibend
gestaltet sein, so dass sich Kinder sicher sind, wie der Tag ausklingt und dass sie nicht vergessen werden. Es kann vorkommen,
dass Kinder sich so verhalten, als ob sie lieber in der Einrichtung
verweilen und nicht mit nach Hause gehen wollten. Vorschnelle
Interpretationen stellt man besser nicht an. Vielmehr bedarf es
gründlicher Beobachtung – und manchmal genügt die erwünschte Beachtung – und behutsamer Vorgehensweisen im Beziehungsgefüge Kind – Familie – Kinderbetreuungseinrichtung.
Die/der Pädagogin/Pädagoge wird die abholende Begleitperson
über die wichtigsten Ereignisse des Tages informieren, sodass
im Übergang und im Tagesauklang in der Familie diese berücksichtigt werden können, z.B. gemeinsam ein Lied des Tages
summen, ein Ding noch abschließen, eine Geschichte, eine Begebenheit im Einschlafen erzählen, für den nächsten Tag etwas
vorbereiten.
Mit der persönlichen Übergabe des Kleinkindes an eine berechtigte Begleitperson bzw. mit der vereinbarungsgemäßen Entlassung des Kindes aus der Kinderbetreuungseinrichtung endet die
Aufsichtspflicht des Kinderbetreuungspersonals.
Die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Praxis des pädagogischen Alltags geht davon aus, dass das
Wohlbefinden jedes einzelnen Kindes und jeder MitarbeiterIn in
der Kinderbetreuungseinrichtung Voraussetzung und gleiches
Alltagskultur
44
0
Ziel des gemeinsamen Lebens in der Kinderbetreuungseinrichtung ist.
Die in diesem Beitrag ausgeführten Überlegungen sind nur beispielhaft zu verstehen,
denn das Geschehen in Kinderbetreuungseinrichtungen ist umfassend und situativ
nach den jeweiligen Gegebenheiten und Erfordernissen. Es zeichnet außerfamiliäre Betreuung als wertvoll aus, wenn es gelingt, Bildung in Verbindung mit Erziehen und Betreuung ganzheitlich für Entwicklung von Kindern
wirksam werden zu lassen. Da Frau Dr. Ingrid Stern mit 1.1.2004 in
Pension gegangen ist, möchte ihr das Kinderbetreuungsreferat für viele Jahre engagierte
Arbeit herzlich danken.
Alle Mitarbeiter des Kinderbetreuungsreferates wünschen ihr für ihren weiteren
Lebensweg alles Gute.
4
Kiste 04
Die Kinderbetreuung in der Steiermark