Teilzeitausbildung in Freiburg
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Teilzeitausbildung in Freiburg
Teilzeitausbildung und -umschulung in Freiburg Ein Leitfaden für Interessierte Grundsätzlich können Sie eine betriebliche Ausbildung oder Umschulung auch in Teilzeit durchlaufen. Sie möchten einen Beruf erlernen oder sich beruflich umorientieren, können aber keine Berufsausbildung in Vollzeit absolvieren ? Eine Umschulung in Teilzeit entspricht im Wesentlichen einer Ausbildung in Teilzeit. Deswegen ist in diesem Faltblatt im Folgenden überwiegend nur von „Teilzeitausbildung“ die Rede. Sie können die meisten Informationen aber auch auf die „Teilzeitumschulung“ beziehen. Unterschiede zwischen Ausbildung und Umschulung gibt es vor allem bei den Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten, über die die Kostenträger Sie beraten (siehe Abschnitt: Wie kann eine Teilzeitausbildung oder -umschulung finanziert werden?). Voraussetzung für die finanzielle Förderung einer Umschulung ist, dass in einer Beratung durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung) die Notwendigkeit für eine Umschulung festgestellt und die Fördervoraussetzungen geprüft werden. Dieses Faltblatt gibt Ihnen erste Informationen. Es ist darüber hinaus empfehlenswert, dass Sie sich persönlich beraten lassen. Ansprechpersonen finden Sie auf Seite 10 und 11. 2 3 Für wen ist eine Wie lange dauert eine • Mütter und Väter mit Betreuungspflichten • Pflegende Angehörige • Menschen mit eingeschränkter Belastbarkeit aus gesundheitlichen Gründen • Die Dauer der Aus bildung wird im Einzelfall in Ab stimmung mit der zuständigen Kam mer festgelegt. • Die Ausbildungs dauer wird durch die Teilzeitform der Aus bildung in der Regel nicht verlängert, wenn das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht werden kann. Ist dies nicht möglich, kann die Aus bildung aber auch verlängert werden. • Die Ausbildungsdauer richtet sich nach dem Beruf und beträgt auch bei Teilzeitausbildung deshalb meistens zwei oder drei Jahre. • Betrieb und Auszubildende/r schließen eine schriftliche Teilzeitvereinbarung ab, die Teil des Ausbildungsvertrags ist. Teilzeitausbildung möglich? Eine Vollzeitausbildung, die wegen Elternschaft oder Pflegetätigkeit unterbrochen wurde, kann in Teilzeit weitergeführt und abgeschlossen werden. In welchen Berufen ist eine Teilzeitausbildung möglich? • Duale Ausbildung: Grundsätzlich kann jeder anerkannte Ausbil- dungsberuf, der nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in Betrieben aus gebildet wird, auch in Teilzeit erlernt werden. Voraussetzung für eine Teilzeitausbildung ist, dass ein ausbildungsberechtigter Betrieb bereit ist, eine Ausbildung in Teilzeit durchzuführen. Die duale Ausbildung findet dann im Betrieb und in der Berufsschule statt. • Schulische Ausbildung: Für Berufe, die schulisch ausgebildet werden, gelten andere Regelungen. Bei einigen schuli schen Berufsausbildungen sind die Ausbildungs- zeiten ebenfalls mit der Familie vereinbar. Sie können sich bei den ausbildenden Schulen nach den Möglichkeiten erkundigen. Welche Berufe schulisch und welche betrieblich ausgebildet werden, können Sie unter www.berufenet.arbeitsagentur.de oder in dem Heft „Infos zur Berufsausbildung“ nachlesen, das Sie im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur für Arbeit, Lehenerstraße 77 in Freiburg erhalten. 4 Teilzeitausbildung? Wie viele Stunden umfasst eine Teilzeitausbildung in der Woche? • Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschul unterrichts beträgt meist 25 bis 30 Stunden in der Woche. • Die Verteilung der Arbeitszeit wird individuell mit dem Betrieb abgesprochen. • Sie haben genauso viel Urlaub wie bei einer Ausbildung in Vollzeit. 5 Wie ist es mit der Berufsschule? • Die Berufsschule muss in Vollzeit besucht werden. Der Unterricht findet bei den meisten Berufen an ein oder zwei Tagen in der Woche statt, bei einigen Berufen blockweise. • Wenn Sie bereits eine Erstausbildung abge schlossen haben, können Sie in Absprache mit der Berufsschule vom Besuch einzelner Unterrichtsfächer befreit werden. • Am besten informieren Sie zu Beginn der Aus bildung die Berufsschule darüber, dass Sie eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren. • Sie können bei schulischen Schwierigkeiten ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragen. Wie kann eine Teilzeitausbildung oder -umschulung finanziert werden? 6 • Sie erhalten vom Unternehmen eine reduzierte Ausbildungsvergütung entsprechend der wöchentlichen Ausbildungszeit im Betrieb. • Sie können für eine Erstausbildung bei geringem Familieneinkommen bei der Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ergänzend zur Ausbildungsvergütung beantragen. BAB umfasst Kosten für den Lebensunterhalt, Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten. Die Förderung hängt dabei vom Einkommen der Auszubildenden, der Eltern und bei Verheirateten auch vom Einkommen des Ehepartners oder der Ehepartnerin ab. Für BAB gibt es keine Altersgrenze. Bei einer Zweitausbildung kommt BAB nur in Ausnahmefällen in Betracht. Im Internet finden Sie ein Programm, mit dem Sie berechnen können, ob voraussichtlich BAB gewährt werden kann: www.babrechner.arbeitsagentur.de. • Soll eine Ausbildung als Umschulung gefördert werden, ist immer zuerst eine Beratung durch den zuständigen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung) notwen dig, bei der geklärt wird, ob die notwendigen Voraussetzungen einer Förderung vorliegen. Wenn die Umschulung von einem Kostenträger geför dert wird, gibt es ergänzend zur Ausbildungsver gütung folgende finanzielle Fördermöglichkeiten: - Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I bekommen, können im Rahmen der Förderung der Umschulung „Arbeitslosengeld bei Weiterbil dung“ für den Lebensunterhalt sowie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten und Kinderbe treuungskosten erhalten. Die Ausbildungs vergütung wird teilweise angerechnet. - Arbeitslos Gemeldete ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I können im Rahmen der Förderung der Umschulung einen Zuschuss zu den Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten erhalten. -Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II beziehen, können im Rahmen der Förderung der Umschulung weiter Arbeitslosengeld II bekommen, sowie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten. Die Ausbildungsvergütung wird teilweise auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. • Einen vollständigen Überblick über Finanzierungs- möglichkeiten gibt auch der Flyer „Teilzeitaus bildung in Freiburg. Finanzierung des Lebensun- terhaltes“ (herausgegeben vom Projekt Harfe und dem Jobcenter Freiburg 2013). 7 Vorteile für das Unternehmen: • Kostenersparnis: Durch die reduzierte wöchent liche Ausbildungszeit verringert sich die monatliche Ausbildungsvergütung entsprechend. Kleine Betriebe können dadurch eher einen Ausbildungsplatz schaffen. • Betriebe, die Erfahrungen mit Teilzeitauszubil denden haben, bestätigen oft eine überdurch schnittliche Motivation, Reife und Verantwor tungsbereitschaft der Auszubildenden. • Studien zeigen, dass die Abbruchquoten von Teilzeitauszubildenden geringer und die Ausbil dungsergebnisse im Vergleich zu Vollzeitauszu bildenden oft besser sind. • Imagegewinn als familienfreundlicher Betrieb. Wie finden Sie einen Ausbildungsplatz? Ausbildungsplätze sind im Internet in verschiedenen Datenbanken zu finden. Bei einigen davon können Sie auch gezielt nach Teilzeitausbildungsplätzen suchen: •www.arbeitsagentur.de (gezielte Suche nach Teilzeitplätzen möglich) •www.ihk-lehrstellenboerse.de •www.hwk-freiburg.de/ausbildung/ lehrstellenboerse (gezielte Suche nach Teilzeitplätzen möglich) •www.stbk-suedbaden.de (Ausbildungsplätze für Steuerfachangestellte) •www.rak-freiburg.de (Ausbildungsplätze für Rechtsanwaltsfachange stellte unter Stellenangebote) •www.meinestadt.de bei Unternehmen um einen Ausbildungsplatz bewerben. Bewerbungen sind oft erfolgreicher, wenn bereits Kontakt zu einem Betrieb besteht. Ein Praktikum erhöht die Chance auf einen Ausbildungsplatz, insbesondere für Teilzeitausbildung. Sie können bei den Ausbildungsberatungen der Kammern nach weiteren Hinweisen fragen (siehe Ansprechpersonen auf der Seite 10 und 11). Unterstützung für Erstauszubildende, die Arbeitslosengeld II bekommen: • Für junge Frauen, die unter 25 Jahre alt sind und Arbeitslosengeld II beziehen, gibt es beim Caritas Bildungszentrum Freiburg Unterstützung durch „TaF“ (Teilzeitausbildung für Frauen mit Kindern). Bei Interesse wenden Sie sich an das Jobcenter Freiburg/Jugendagentur oder das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald, die Sie beraten und über Ihre Teilnahme entscheiden. • TaF unterstützt bei der Berufswahl und der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz. Zur Sicherung des Ausbildungserfolges gibt es eine sozialpädagogische Begleitung, sowie be rufsbezogenen und allgemeinbildenden Förder unterricht während der ganzen Ausbildungszeit. In der Zeitung finden Sie Ausbildungsplätze in den Stellenangeboten. Sie können sich auch initiativ 8 9 Hier werden Sie beraten: Agentur für Arbeit Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt: Elsa Moser, Tel. 0761-2710 266 freiburg.bca@arbeitsagentur.de Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Ausbildungsberatung Tel. 0761-3858 0 info@freiburg.ihk.de Bezirksärztekammer Südbaden (zuständig für Medizinische Fachangestellte) Ausbildungsberatung: Frau Zeisberger, Tel. 0761-600 470 baek-suedbaden@baek-sb.de Jobcenter Freiburg Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt: Susanne Kaiser, Tel. 0761-2710 632 Jobcenter-Freiburg.BCA@jobcenter-ge.de Kontaktstelle Frau und Beruf Freiburg Tel. 0761-201 1731 frau_und_beruf@stadt.freiburg.de Bezirkszahnärztekammer Freiburg (zuständig für Zahnmedizinische Fachangestellte) Sabine Häringer, Tel. 0761-4506 352 sabine.haeringer@bzk-freiburg.de Caritasverband Freiburg Stadt e. V. Caritas Bildungszentrum Freiburg (zuständig für TaF) Anja Müllejans, Tel. 0761-20774 23 Anja.muellejans@caritas-freiburg.de Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Eva Neumann, Tel. 0761-20707 128 Eva.Neumann@drv-bw.de Andreas Swillus, Tel. 0761-20707 129 Andreas.Swillus@drv-bw.de Handwerkskammer Freiburg Lehrlingsrolle, Tel. 0761-21800 200 info@hwk-freiburg.de Ausbildungsberatung: Alfred Walter, Tel. 0761-21800 240 alfred.walter@hwk-freiburg.de 10 Rechtsanwaltskammer Freiburg (zuständig für Rechtsanwaltsfachangestellte) Tel. 0761-32563 info@rak-freiburg.de Regierungspräsidium Freiburg (zuständig für Hauswirtschafterin) Frau Munz, Tel. 0761-208 1240 (zuständig für Landwirtin, Winzerin) Herr Lehmann, Tel. 0761-208 1270 (zuständig für Gärtnerin) Herr Kleint, Tel. 0761-208 1267 Steuerberaterkammer Südbaden (zuständig für Steuerfachangestellte) Regina Zink, Tel. 0761-70526 11 regina.zink@stbk-suedbaden.de 11 Herausgabe: Kontaktstelle Frau und Beruf Freiburg Tel. 0761-201 1731 frau_und_beruf@stadt.freiburg.de www.frauundberuf.freiburg.de Projektträger Harfe: Diakonieverein Freiburg, e. V. Redaktion: • Silke Bauer Kontaktstelle Frau und Beruf Stadt Freiburg • Antje Böhne Teilzeitausbildung für Frauen mit Kindern (TaF) Caritasverband Freiburg-Stadt e. V. Caritasbildungszentrum Freiburg •Susanne Kaiser Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Jobcenter Freiburg Gefördert durch: Gestaltung: www.berres-stenzel.de Fotos: S.K.U.B Fotostudio, Titel oben links: Karl-Heinz Zurbonsen, S. 6 film & foto Christiane Rittner, S. 9 sturti (iStockphoto) Gedruckt auf 100% Recyclingpapier