Teilzeitausbildung in Freiburg

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Teilzeitausbildung in Freiburg
Teilzeitausbildung und
-umschulung in Freiburg
Ein
Leitfaden für
Interessierte
Grundsätzlich können Sie eine betriebliche Ausbildung oder Umschulung auch
in Teilzeit durchlaufen.
Sie möchten einen Beruf
erlernen oder sich beruflich
umorientieren, können aber
keine Berufsausbildung in
Vollzeit absolvieren
?
Eine Umschulung in Teilzeit entspricht im
Wesentlichen einer Ausbildung in Teilzeit.
Deswegen ist in diesem Faltblatt im Folgenden
überwiegend nur von „Teilzeitausbildung“ die
Rede. Sie können die meisten Informationen
aber auch auf die „Teilzeitumschulung“
beziehen.
Unterschiede zwischen Ausbildung und Umschulung gibt es vor allem bei den Fördervoraussetzungen und -möglichkeiten, über die
die Kostenträger Sie beraten (siehe Abschnitt:
Wie kann eine Teilzeitausbildung oder -umschulung finanziert werden?).
Voraussetzung für die finanzielle Förderung
einer Umschulung ist, dass in einer Beratung
durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für
Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung) die
Notwendigkeit für eine Umschulung festgestellt
und die Fördervoraussetzungen geprüft werden.
Dieses Faltblatt gibt Ihnen erste Informationen.
Es ist darüber hinaus empfehlenswert, dass Sie
sich persönlich beraten lassen. Ansprechpersonen finden Sie auf Seite 10 und 11.
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Für wen ist eine
Wie lange dauert eine
• Mütter und Väter mit Betreuungspflichten
• Pflegende Angehörige
• Menschen mit eingeschränkter Belastbarkeit
aus gesundheitlichen Gründen
• Die Dauer der Aus bildung wird im
Einzelfall in Ab stimmung mit der zuständigen Kam mer festgelegt.
• Die Ausbildungs dauer wird durch die
Teilzeitform der Aus bildung in der Regel nicht verlängert, wenn das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht werden kann. Ist dies nicht möglich, kann die Aus bildung aber auch verlängert werden.
• Die Ausbildungsdauer richtet sich nach dem Beruf und beträgt auch bei Teilzeitausbildung deshalb meistens zwei oder drei Jahre.
• Betrieb und Auszubildende/r schließen eine schriftliche Teilzeitvereinbarung ab, die Teil
des Ausbildungsvertrags ist.
Teilzeitausbildung möglich?
Eine Vollzeitausbildung, die wegen Elternschaft
oder Pflegetätigkeit unterbrochen wurde, kann in
Teilzeit weitergeführt und abgeschlossen werden.
In welchen Berufen ist eine
Teilzeitausbildung möglich?
• Duale Ausbildung:
Grundsätzlich kann jeder anerkannte Ausbil-
dungsberuf, der nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung in Betrieben aus gebildet wird, auch in Teilzeit erlernt werden. Voraussetzung für eine Teilzeitausbildung ist, dass ein ausbildungsberechtigter Betrieb bereit ist, eine Ausbildung in Teilzeit durchzuführen. Die duale Ausbildung findet dann im Betrieb und in der Berufsschule statt.
• Schulische Ausbildung:
Für Berufe, die schulisch ausgebildet werden, gelten andere Regelungen. Bei einigen schuli schen Berufsausbildungen sind die Ausbildungs-
zeiten ebenfalls mit der Familie vereinbar. Sie können sich bei den ausbildenden Schulen nach den Möglichkeiten erkundigen.
Welche Berufe schulisch und welche betrieblich
ausgebildet werden, können Sie unter
www.berufenet.arbeitsagentur.de oder in dem Heft
„Infos zur Berufsausbildung“ nachlesen, das Sie
im Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur
für Arbeit, Lehenerstraße 77 in Freiburg erhalten.
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Teilzeitausbildung?
Wie viele Stunden umfasst eine
Teilzeitausbildung in der Woche?
• Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschul unterrichts beträgt meist 25 bis 30 Stunden in der Woche.
• Die Verteilung der Arbeitszeit wird individuell mit dem Betrieb abgesprochen.
• Sie haben genauso viel Urlaub wie bei einer Ausbildung in Vollzeit.
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Wie ist es mit der Berufsschule?
• Die Berufsschule muss in Vollzeit besucht
werden. Der Unterricht findet bei den meisten Berufen an ein oder zwei Tagen in der Woche statt, bei einigen Berufen blockweise.
• Wenn Sie bereits eine Erstausbildung abge schlossen haben, können Sie in Absprache
mit der Berufsschule vom Besuch einzelner Unterrichtsfächer befreit werden.
• Am besten informieren Sie zu Beginn der Aus bildung die Berufsschule darüber, dass Sie eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren.
• Sie können bei schulischen Schwierigkeiten ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragen.
Wie kann eine Teilzeitausbildung oder
-umschulung finanziert werden?
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• Sie erhalten vom Unternehmen eine
reduzierte Ausbildungsvergütung
entsprechend der wöchentlichen
Ausbildungszeit im Betrieb.
• Sie können für eine Erstausbildung bei geringem Familieneinkommen bei der Agentur
für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ergänzend zur
Ausbildungsvergütung beantragen. BAB umfasst Kosten für den
Lebensunterhalt, Fahrtkosten und
Kinderbetreuungskosten. Die Förderung hängt dabei vom Einkommen der Auszubildenden, der Eltern und bei Verheirateten auch vom Einkommen des Ehepartners oder der Ehepartnerin ab. Für BAB gibt es keine Altersgrenze. Bei einer Zweitausbildung kommt BAB nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Im Internet finden Sie ein Programm, mit dem Sie berechnen können, ob voraussichtlich BAB gewährt werden kann:
www.babrechner.arbeitsagentur.de.
• Soll eine Ausbildung als Umschulung gefördert
werden, ist immer zuerst eine Beratung durch den zuständigen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung) notwen dig, bei der geklärt wird, ob die notwendigen Voraussetzungen einer Förderung vorliegen. Wenn die Umschulung von einem Kostenträger geför dert wird, gibt es ergänzend zur Ausbildungsver gütung folgende finanzielle Fördermöglichkeiten:
- Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I bekommen, können im Rahmen der Förderung der Umschulung „Arbeitslosengeld bei Weiterbil dung“ für den Lebensunterhalt sowie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten und Kinderbe treuungskosten erhalten. Die Ausbildungs vergütung wird teilweise angerechnet.
- Arbeitslos Gemeldete ohne Anspruch auf
Arbeitslosengeld I können im Rahmen der
Förderung der Umschulung einen Zuschuss zu den Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten
erhalten.
-Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II beziehen, können im Rahmen der Förderung
der Umschulung weiter Arbeitslosengeld II bekommen, sowie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten.
Die Ausbildungsvergütung wird teilweise auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
• Einen vollständigen Überblick über Finanzierungs- möglichkeiten gibt auch der Flyer „Teilzeitaus bildung in Freiburg. Finanzierung des Lebensun-
terhaltes“ (herausgegeben vom Projekt Harfe und dem Jobcenter Freiburg 2013).
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Vorteile für das Unternehmen:
• Kostenersparnis: Durch die reduzierte wöchent liche Ausbildungszeit verringert sich die
monatliche Ausbildungsvergütung entsprechend. Kleine Betriebe können dadurch eher einen Ausbildungsplatz schaffen.
• Betriebe, die Erfahrungen mit Teilzeitauszubil denden haben, bestätigen oft eine überdurch schnittliche Motivation, Reife und Verantwor tungsbereitschaft der Auszubildenden.
• Studien zeigen, dass die Abbruchquoten von Teilzeitauszubildenden geringer und die Ausbil dungsergebnisse im Vergleich zu Vollzeitauszu bildenden oft besser sind.
• Imagegewinn als familienfreundlicher Betrieb.
Wie finden Sie einen Ausbildungsplatz?
Ausbildungsplätze sind im Internet in verschiedenen Datenbanken zu finden. Bei einigen davon
können Sie auch gezielt nach Teilzeitausbildungsplätzen suchen:
•www.arbeitsagentur.de
(gezielte Suche nach Teilzeitplätzen möglich)
•www.ihk-lehrstellenboerse.de
•www.hwk-freiburg.de/ausbildung/
lehrstellenboerse
(gezielte Suche nach Teilzeitplätzen möglich)
•www.stbk-suedbaden.de
(Ausbildungsplätze für Steuerfachangestellte)
•www.rak-freiburg.de
(Ausbildungsplätze für Rechtsanwaltsfachange stellte unter Stellenangebote)
•www.meinestadt.de
bei Unternehmen um einen Ausbildungsplatz bewerben. Bewerbungen sind oft erfolgreicher, wenn
bereits Kontakt zu einem Betrieb besteht.
Ein Praktikum erhöht die Chance auf einen Ausbildungsplatz, insbesondere für Teilzeitausbildung.
Sie können bei den Ausbildungsberatungen der
Kammern nach weiteren Hinweisen fragen
(siehe Ansprechpersonen auf der Seite 10 und 11).
Unterstützung für Erstauszubildende,
die Arbeitslosengeld II bekommen:
• Für junge Frauen, die unter 25 Jahre alt sind und Arbeitslosengeld II beziehen, gibt es beim Caritas Bildungszentrum Freiburg Unterstützung durch „TaF“ (Teilzeitausbildung für Frauen mit Kindern). Bei Interesse wenden Sie sich an das Jobcenter Freiburg/Jugendagentur oder das Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald, die Sie beraten und über Ihre Teilnahme entscheiden.
• TaF unterstützt bei der Berufswahl und der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz. Zur Sicherung des Ausbildungserfolges gibt es eine sozialpädagogische Begleitung, sowie be rufsbezogenen und allgemeinbildenden Förder unterricht während der ganzen Ausbildungszeit.
In der Zeitung finden Sie Ausbildungsplätze in den
Stellenangeboten. Sie können sich auch initiativ
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Hier werden Sie beraten:
Agentur für Arbeit
Beauftragte für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt:
Elsa Moser, Tel. 0761-2710 266
freiburg.bca@arbeitsagentur.de
Industrie- und Handelskammer
Südlicher Oberrhein
Ausbildungsberatung
Tel. 0761-3858 0
info@freiburg.ihk.de
Bezirksärztekammer Südbaden
(zuständig für Medizinische Fachangestellte)
Ausbildungsberatung:
Frau Zeisberger, Tel. 0761-600 470
baek-suedbaden@baek-sb.de
Jobcenter Freiburg
Beauftragte für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt:
Susanne Kaiser, Tel. 0761-2710 632
Jobcenter-Freiburg.BCA@jobcenter-ge.de
Kontaktstelle Frau und Beruf Freiburg
Tel. 0761-201 1731
frau_und_beruf@stadt.freiburg.de
Bezirkszahnärztekammer Freiburg
(zuständig für Zahnmedizinische Fachangestellte)
Sabine Häringer, Tel. 0761-4506 352
sabine.haeringer@bzk-freiburg.de
Caritasverband Freiburg Stadt e. V.
Caritas Bildungszentrum Freiburg
(zuständig für TaF)
Anja Müllejans, Tel. 0761-20774 23
Anja.muellejans@caritas-freiburg.de
Deutsche Rentenversicherung
Baden-Württemberg
Eva Neumann, Tel. 0761-20707 128
Eva.Neumann@drv-bw.de
Andreas Swillus, Tel. 0761-20707 129
Andreas.Swillus@drv-bw.de
Handwerkskammer Freiburg
Lehrlingsrolle, Tel. 0761-21800 200
info@hwk-freiburg.de
Ausbildungsberatung:
Alfred Walter, Tel. 0761-21800 240
alfred.walter@hwk-freiburg.de
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Rechtsanwaltskammer Freiburg
(zuständig für Rechtsanwaltsfachangestellte)
Tel. 0761-32563
info@rak-freiburg.de
Regierungspräsidium Freiburg
(zuständig für Hauswirtschafterin)
Frau Munz, Tel. 0761-208 1240
(zuständig für Landwirtin, Winzerin)
Herr Lehmann, Tel. 0761-208 1270
(zuständig für Gärtnerin)
Herr Kleint, Tel. 0761-208 1267
Steuerberaterkammer Südbaden
(zuständig für Steuerfachangestellte)
Regina Zink, Tel. 0761-70526 11
regina.zink@stbk-suedbaden.de
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Herausgabe:
Kontaktstelle Frau und Beruf Freiburg
Tel. 0761-201 1731
frau_und_beruf@stadt.freiburg.de
www.frauundberuf.freiburg.de
Projektträger Harfe:
Diakonieverein Freiburg, e. V.
Redaktion:
• Silke Bauer
Kontaktstelle Frau und Beruf
Stadt Freiburg
• Antje Böhne
Teilzeitausbildung für Frauen
mit Kindern (TaF)
Caritasverband Freiburg-Stadt e. V.
Caritasbildungszentrum Freiburg
•Susanne Kaiser
Beauftragte für Chancengleichheit
am Arbeitsmarkt
Jobcenter Freiburg
Gefördert durch:
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Fotos: S.K.U.B Fotostudio, Titel oben links: Karl-Heinz Zurbonsen, S. 6 film & foto Christiane Rittner, S. 9 sturti (iStockphoto)
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