DVO 2014 mit markierten Änderungen HOT!
Transcription
DVO 2014 mit markierten Änderungen HOT!
Baden-Württembergischer Baseball- und Softballverband e.V. (BWBSV) Durchführungsverordnung 2014 Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anhänge Bestandteil dieser Ordnung sind. Änderungen zum Vorjahr sind in Courier New gekennzeichnet bzw. wurden gestrichen. Seite 2 Zu Artikel 1: Die Bundesspielordnung (BuSpO) 1.1 Allgemeines 1.1.01 (ergänzend) Diese Ordnung regelt in Ergänzung zur Bundesspielordnung Baseball und Softball des Deutschen Baseball- und Softball-Verbandes e.V. (DBV) den Softball- bzw. Baseball-Spielbetrieb des BadenWürttembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV) und gilt für die Bezirksligen, Landesligen und Verbandsligen aller Altersgruppen in Baden-Württemberg. Der Spielbetrieb im Baden-Württemberg-Pokal wird ergänzend in der Pokalordnung des BWBSV (Anhang 1) geregelt. Der Spielbetrieb in der SB-Jugend wird ergänzend in der Spielordnung der Softball-Jugend-Liga des BWBSV (Anhang 2) geregelt. Der Spielbetrieb in der T-Ball-Liga wird ergänzend in der Spielordnung T-Ball – Regeln des BWBSV (Anhang 3) geregelt. 1.1.02 (ergänzend) Änderungen oder Erweiterungen der Durchführungsverordnung werden von der Ligakommission des BWBSV für Baseball und Softball auf deren ordentlichen Ligakommissionssitzungen vorgenommen und bedürfen der Mehrheit der Stimmen. Vereine und Funktionäre können bis zum 01.10. eines Jahres schriftlich beim Ligakommissionsvorsitzenden unter Verwendung des offiziellen Formulars (Anhang 9) Änderungen oder Erweiterungen der DVO für die kommende Saison beantragen. 1.1.03 (ergänzend) In den Ligen und Pokalwettbewerben des BWBSV gilt folgender Strafenkatalog: Tatbestand Artikel 3.1.06 Bezeichnung fehlende Mannschaft im Nachwuchsbereich (nach 3 Jahren) Geldstrafe für jeweilige Liga in € VL LL siehe Anhang 4 Punkt 3.2.1 BezL NWL Pokal 250,--/Mannschaft fehlende Umpire und Scorer je gemeldete Mannschaft im DBV und BWBSV jeweils 125,-- fehlender Trainer jeweils 125,-- 4.1.01 erhebliche Abweichungen bei Spielfeldabmessungen 200,-- 200,-- 150,-- 100,-- 200,-- 4.1.02 fehlende Duschen, Umkleidekabinen und Toiletten 4.1.03 fehlende Markierung und mangelhafte Befestigung 50,-- 50,-- 50,-- 15,-- 50,-- 4.2.01 nicht korrekt gekleideter Spieler (je Spieler) 50,-- 40,-- 30,-- 5,-- 50,-- 4.2.02 fehlende Rückennummer am Trikot (je Trikot) 50,-- 40,-- 30,-- 5,-- 50,-- 4.2.03 Verwendung von Metal Cleats in nicht genehmigten Wettbewerben 50,-- 4.3.02 Fehlen des Erste-Hilfe-Kastens bzw. Kühlmittels oder Mineralwassers 100,-- 4.3.04 widerrechtliche Verwendung bzw. versuchte Verwendung von Schlägern 100,-- 4.3.05 keine Verwendung von offiziellen Spielbällen 500,-- 4.3.06 keine ausreichende Anzahl an neuen offiziellen Spielbällen vor Spielbeginn 100,-- 4.3.07 keine Verwendung von offiziellen Lineup-Cards 50,-- 4.3.08 keine Verwendung von offiziellen Scoresheets 100,-- 5.1.04 Feldverweis an sich 50,-- 5.2.03 keine oder verspätete Einreichung Wegbeschreibung (sofern keine Veröffentlichung auf Vereinshomepage) 15,-- 125,--/Verein und Saison Seite 3 Tatbestand Artikel 6.7.01 Bezeichnung eingeteilter Verein sendet zum ersten Mal in der Saison weniger als 2 Umpire (je fehlendem Umpire) Geldstrafe für jeweilige Liga in € VL LL BezL NWL Pokal 150,-- 150,-- 150,-- --- 150,-- eingeteilter Verein sendet zum zweiten Mal in der 150,-Saison weniger als 2 Umpire (Geldstrafe je sowie fehlendem Umpire sowie Punktabzug, wenn Punktabzug 1 beide Umpire nicht erscheinen) 6.7.06 verspätete bzw. unvollständige Abgabe der Meldebögen (Anhang 8) für Trainer, Umpire und Scorer 50,-- bzw. 30,--/Liste und Monat 6.12.02a) Spielabsage sechs (6) bis zwei (2) Kalendertagen vor dem Spielauftrag 25,-- 25,-- --- 6.12.02c) Verspätung zu Spielauftrag 10,-- 10,-- 10,-- --- 10,-- 6.12.02d) Nichtantreten Spielauftrag 65,-- 65,-- 50,-- 30,-- 65,-- 6.12.03 grob fahrlässige Falschabrechnung 65,-- 6.12.04 verspätetes Erscheinen vor Spielbeginn 25,-- 6.12.05 keine Zusendung der Berichte innerhalb der Frist 25,-- 6.12.06 abweichende Kleidung 25,-- 6.12.07 Genuss Alkohol / Rauchen in Uniform 25,-- 7.2.01a) keine ausreichende Scorerlizenz (je Spiel) 10,-20,-- 50,-- 10,-- --- 10,-- 50,-- --- 50,-- 20,-- --- 50,-- 50,-- --- 7.2.01b) überhaupt keine Scorerlizenz (je Spiel) 7.2.03 Vorgaben Platzierung Scorer nicht eingehalten 30,-- 7.4.01 Verspätung zu Spielauftrag 10,-- 10,-- 7.4.02 Nichtantreten Spielauftrag 50,-- 50,-- 7.5.02 grob fahrlässige Falschabrechnung 65,-- 8.1.02 keine rechtzeitige Ergebnis- , Umpire- oder Scorermeldung per Telefon, Fax, E-Mail oder über SourceXL 50,-- Nicht übereinstimmende Meldung in SourceXL mit dem Eintrag auf dem Scoresheet 20,--/Person 25,-- 8.1.03a) verspätete Zusendung der Spielunterlagen oder an falsche Adresse 10,-- 8.1.03b) Zusendung der Spielunterlagen zwischen zwei (2) und vier (4) Wochen nach Spieltermin (zusätzlich) 20,-- 8.1.03c) Fehlende Spielunterlagen zum 01.11. 9.1.02 keine rechtzeitige Beantragung der ersten Spielerliste 9.1.03 Spielberechtigung schuldhaft durch falsche Angaben erschlichen 25,-- 30,-- 100,-50,-- 50,-- 50,-- 750,-- bis 2.500,-- 9.1.05 Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers 11.2.04 Erstes Nichtantreten 350,-- 300,-- 250,-- Junioren: 250,-Jugend: 200,-Schüler: 150,-- 350,-- Zweites Nichtantreten 450,-- 450,-- 350,-- Junioren: 350,-Jugend: 250,-Schüler: 200,-- --- Nichtantreten bei Bundesveranstaltungen (Deutsche Meisterschaften usw.) 500,-- 500,-- 500,-- 500,-- --- 1 20,-- Der Punktabzug (2 Punkte) erfolgt bei der Mannschaft des eingeteilten Vereins, die innerhalb des BWBSV am höchsten spielt. Dabei gilt folgende Reihenfolge: BB-VL, SB-VL, BB-LL, SB-LL, Junioren, Jugend, Schüler. Seite 4 Tatbestand Artikel 11.2.06 Geldstrafe für jeweilige Liga in € Bezeichnung VL - zurückziehen einer Mannschaft für die kommende Saison aus der BB-VL, BB-LL oder SB-VL nach dem 01.12.2012 - zurückziehen einer Mannschaft für die kommende Saison (außer BB-VL, BB-LL oder SB-VL) nach dem 01.02.2013 LL BezL NWL Pokal zweimaliges Nichtantreten entsprechend der Liga 11.5.01 Nichtbenachrichtigung der ligaleitenden Stelle bei Unbespielbarkeit 50,-- Anh. 6 BuSpO Scoringstrafe Stufe 1 15,-- Anh. 6 BuSpO Scoringstrafe Stufe 2 * Anh. 6 BuSpO Scoringstrafe Stufe 3 5,-- Anh. 6 BuSpO Scoringstrafe Stufe 4 2,50 10,-- * *Anmerkung: In den Schüler- und Jugendligen wird bei fehlender Defensivstatistik keine Strafe verhängt. Gleiches gilt für die Positionsbezogene Defensivauswertung in allen Ligen (mit Ausnahme der BB-VL und SB-VL). Zu Artikel 3: Die Teilnahme der Vereine 3.1 Grundsätzliches 3.1.02 (ersetzend) Anmeldungen zum Spielbetrieb im BWBSV erfolgen durch das offizielle Anmeldeformular der BWBSV-Geschäftsstelle (Anhang 6). Termin für die Ligaanmeldung ist der 15.01.2014eines Jahres. Für neu gegründete Vereine, Abteilungen und Mannschaften kann das Präsidium des BWBSV die Frist verlängern. 3.1.03 (ergänzend) (Anmerkung: Übergangsregelung bis einschließlich 2014) Im Bereich Softball sind Spielgemeinschaften bis einschließlich Verbandsliga möglich. Es besteht die Möglichkeit, bis einschließlich Verbandsliga Meister zu werden. Ein Aufstieg von der Verbandsliga in die DBV-Ligen ist nicht möglich. Der Antrag zur Einrichtung einer Spielgemeinschaft (SG) für die kommende Saison muss von den beteiligten Vereinen zusammen mit der Ligameldung an die Geschäftsstelle des Verbands gestellt werden. Über den Antrag entscheidet die Ligakommission. Soll eine Spielgemeinschaft fortgesetzt werden, genügt eine formlose Information. Bei einer Auflösung der Spielgemeinschaft entscheidet ggf. die Ligakommission des BWBSV über das Spielrecht der beteiligten Vereine. Die Vereine sollen für eine einheitliche Spielkleidung sorgen. Solange die Spieler ausschließlich Spielkleidung ihres jeweiligen Vereins tragen wird keine Strafe erhoben. Es muss sichergestellt sein, dass die Rückennummern innerhalb der SG eindeutig sind. Individuelle Strafen gehen direkt an den Verein, bei dem der Spieler Mitglied ist. Gebühren und Teamstrafen werden anteilig beiden Vereinen berechnet, die Vereine haften dem Verband gegenüber gesamtschuldnerisch. 3.1.06 (ergänzend) Die Vereine der BB-Verbandsliga sind verpflichtet, den Lizenzkriterien (Anhang 4) Rechnung zu tragen. Verstöße dagegen werden ab 2015 mit den angegebenen Geldstrafen bzw. Lizenzentzug geahndet. Seite 5 Jeder Verein, der 3 Jahre Mitglied im BWBSV ist, muss mindestens eine zwei Mannschaften im Nachwuchsspielbetrieb (Junioren, Jugend, Schüler, T-Ball, SB-Juniorinnen, SB-Jugend) haben. Eine dieser beiden Mannschaften muss eine T-Ball-Mannschaft sein. Vereine, die Schüler, Jugend und Junioren im Spielbetrieb gemeldet haben, müssen keine TBall-Mannschaft nachweisen. Die Pflicht einer T-Ball-Mannschaft entfällt auch dann, wenn der Verein nachweisen kann, dass Bee-Ball-Programme durchgeführt werden. Ein Verein, der trotz dieser Verpflichtung keine entsprechenden Nachwuchsmannschaften unterhält, kann durch das Präsidium des BWBSV von der entsprechenden Strafe befreit werden. Diese Befreiung ist zu erteilen, wenn der Verein glaubhaft machen kann, dass er regelmäßige Jugendarbeit durchführt, die das Ziel erkennen lässt, eine Nachwuchsmannschaft zu melden. Der Verein hat hierbei nachzuweisen, dass er innerhalb eines Kalenderjahres entsprechende Veranstaltungen (z. B. Schulprojekte, Ferienprojekte, usw.) maßgeblich gestaltet hat, die das Ziel hatten, Jugendliche für den organisierten Baseball- oder Softballsport zu gewinnen. Die Befreiung bedarf eines schriftlichen Antrages an das Präsidium. Dem Antrag sind geeignete Nachweise über die durchgeführten Veranstaltungen beizufügen. Jeder Verein, der 1 Jahr Mitglied im BWBSV ist, muss zwei Schiedsrichter und zwei Scorer je angemeldete Mannschaft im BWBSV-Ligabetrieb mit einer gültigen Lizenz in der jeweils erforderlichen Lizenzstufe haben. Wird vom DBV das Melden von Schiedsrichtern oder Scorern für Mannschaften in den DBV-Ligen gefordert, so werden diese bei der Berechnung für den BWBSV von der Gesamtmeldung des Vereins abgezogen. Jeder Verein, der 5 Jahre Mitglied im BWBSV ist, muss einen lizenzierten Baseball-Trainer je angemeldete Mannschaft im Nachwuchsbereich sowie einen Baseball-Trainer für den Baseball- und Softballbetrieb haben. 3.2 Auf- und Abstieg bzw. Rückzug 3.2.01 (ersetzend) Der Erstplatzierte einer Liga steigt direkt auf. Weiteres hierzu ist in dem Infoblatt „Auf- und Abstiegsregelung“ (Anhang 5) des BWBSV geregelt. Über den Auf- und Abstieg sowie über die Teilnahme an der BW-Meisterschaft (Schüler und ggf. Jugend) entscheidet der Tabellenstand, bei Punktgleichheit entscheidet der direkte Vergleich. Ist dieser auch unentschieden, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Das RunVerhältnis hat keine Bedeutung. Mannschaften, die freiwillig in die untersten Ligen absteigen, können in der nächsten Saison nicht die Meisterschaft gewinnen und nicht aufsteigen. Dies gilt nicht für Mannschaften im Nachwuchsbereich. Der Verzicht auf ein Aufstiegsrecht stellt keinen freiwilligen Abstieg dar. Bei Unklarheiten entscheidet die Ligakommission des BWBSV. 3.2.03 (ersetzend) Mannschaften, die in der kommenden Saison durch Aufstieg neu in einer Liga sind und dieses Aufstiegsrecht nicht annehmen wollen, haben dies der Geschäftsstelle bis spätestens 01.12.2012 eines Jahres schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für Mannschaften, die sich in der kommenden Saison freiwillig aus der BB-VL, SB-VL oder BB-LL zurückziehen wollen. Verzichtet eine Mannschaft auf das Aufstiegsrecht, so erhält die in der Tabelle unmittelbar nachfolgende aufstiegsberechtigte Mannschaft das Aufstiegsrecht. Dies ist nur bis zum dritten Aufstiegsberechtigten möglich. Sobald eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht verzichtet hat, wird dies der nachfolgenden aufstiegsberechtigten Mannschaft mitgeteilt. Diese Mannschaft muss der Geschäftsstelle innerhalb von zwei Wochen mitteilen, ob sie den Aufstieg annimmt oder nicht. Bei einem freiwilligen Rückzug einer Mannschaft aus der BB-VL können keine aufstiegsberechtigten Mannschaften mehr nachrücken. Bei einem freiwilligen Rückzug einer Mannschaft aus der SB-VL oder der BB-LL nach dem 01.12.2012 können keine aufstiegsberechtigten Mannschaften mehr nachrücken. Seite 6 Zu Artikel 4: Der Spielbetrieb 4.2 Die Bekleidung 4.2.02 (ergänzend) Vorschriften bezüglich Kleidung und Rückennummern können bei neu gegründeten Vereinen, Abteilungen oder Mannschaften vom Vorstand des BWBSV auf schriftlichen Antrag für eine Saison ausgesetzt werden. 4.2.03 (ergänzend) Das Verwenden von Metal Cleats ist zusätzlich in den BB-Landesligen des BWBSV gestattet. 4.3.02 (ergänzend) Die Heimmannschaft ist verpflichtet der Gastmannschaft ausreichend Mineralwasser in handelsüblichen originalversiegelten Flaschen zur Verfügung zu stellen. Pro Spiel mindestens 2 Kästen a 12 Flaschen (0,7 l), bei entsprechender Witterung auch mehr. Wasser aus Wasserhähnen oder Wasserspendern ist nicht zulässig. 4.3.04 (ersetzend) Die Verwendung von Holz- oder holzähnlichen Schlägern gemäß Anhang 1 der BuSpO ist für alle Spieler der BB-VL freiwillig (Pflicht ab Saison 2014) Pflicht. Zu Artikel 5: Die Organisation 5.1 Die ligaleitende Stelle 5.1.01 (ersetzend) Die Mitgliederversammlung des BWBSV wählt einen Ligaobmann für alle Ligen. Andernfalls wird von der Mitgliederversammlung pro Liga ein Ligaobmann gewählt. 5.1.06 (ersetzend) Der BWBSV veröffentlicht keine aus Sperren hervorgehenden Strafen in den Verbandsorganen oder auf der Homepage. 5.2 Der Spielplan 5.2.03 (ersetzend) Jeder Verein muss auf seiner Vereinshomepage eine aktuelle Wegbeschreibung zum Spielfeld, Umkleidekabinen und zu den sanitären Einrichtungen veröffentlichen. Sofern keine Vereinshomepage vorhanden ist, hat der Verein die entsprechenden Unterlagen bis zum 01.02.2013 2014 an die BWBSV-Geschäftsstelle zu senden. Falls der Lageplan des Spielfeldes, der Umkleidekabinen und der sanitären Einrichtungen zur vorhergehenden Saison aktuellen Bestand hat, kann darauf verzichtet werden. Zu Artikel 6: Die Schiedsrichter 6.3 Voraussetzungen für Schiedsrichter 6.3.01 (ergänzend) Für die ausländischen Mannschaften, die am Spielbetrieb des BWBSV teilnehmen, gilt abweichend zur BuSpO folgende Regelung: Nach Vorlage einer gültigen, im jeweiligen Ausland erworbenen Lizenz, kann der Schiedsrichter eine deutsche Lizenznummer der niedrigsten Lizenzstufe, die in SourceXL geführt wird, erhalten, sofern die Ausbildungsinhalte der im Ausland erworbenen Lizenz den Inhalten einer Ausbildung für die niedrigste Lizenzstufe entsprechen. Es kann ggf. auch eine höhere Lizenzstufe ausgestellt werden, wenn die Voraussetzung dafür vorliegen (Vergleichbarkeit der Lizenzen bzw. Seite 7 Lizenzstufen). Die Gültigkeit der deutschen Lizenznummer Gültigkeitsdauer der ausländischen Lizenz befristet. 6.4 ist auf die Lizenzen und Ligen 6.4.01 (ersetzend) Liga erforderl. Lizenz Erwachsene VL LL BezL B/B C/C D C/D Nachwuchsligen Junioren C/C (nur eine Liga im BWBSV vorhanden) Übergangsregelung bis einschließlich 2013 2014: D C/D Alle anderen Ligen D/D Sonstige Ligen/Turniere D/D Die Vereine werden verpflichtet, dass in jedem Ligaspiel mindestens ein volljähriger Schiedsrichter eingeteilt wird. 6.7. Spieldurchführung 6.7.01 (ergänzend) In den Verbandsligen (ausgenommen Jugend) der BB-Verbandsliga müssen 2 Schiedsrichter eingeteilt werden. Gleiches gilt für das BB- und SB-Pokal-Halbfinale und Finale. Bei allen Endspielen werden max. 3 Schiedsrichter eingeteilt. Die Spiele der BB-Verbandsliga werden durch die an dieser Liga teilnehmenden Vereine abgedeckt. Der Schiedsrichterobmann kann einmalig pro Saison ein UmpireTeam aus einem nicht an der BB-Verbandsliga teilnehmenden Verein einteilen, sofern diesem Verein mindestens 2 Umpire mit entsprechender B-Lizenz angehören. Die Schiedsrichtereinteilung erfolgt durch den Schiedsrichterobmann und ist bindend. Im Verhinderungsfall der eingeteilten Schiedsrichter hat der betroffene Verein selbst für Ersatz zu sorgen. Dies ist dem Schiedsrichterobmann unbedingt mitzuteilen. Solange eine Änderung der Schiedsrichtereinteilung vom Schiedsrichterobmann nicht offiziell bestätigt ist, bleibt der ursprünglich eingeteilte Verein für das Spiel verantwortlich. In den übrigen Ligen hat die Heimmannschaft die Umpire zu stellen. 6.7.03 (ergänzend) Sollten die eingeteilten Schiedsrichter nicht zum Spiel erscheinen, sollen beide Mannschaften je einen Schiedsrichter stellen. Beide sollten eine Schiedsrichterlizenz besitzen. Kann die Heimmannschaft (bei nicht eingeteilten Spielen) keine zwei lizenzierten Schiedsrichter stellen, wird dies wie „Nichtantreten“ der Schiedsrichter gewertet. Das Spiel muss in jedem Fall gespielt werden. Bei Entscheidungsspielen oder dergleichen können beide Vereine beim Schiedsrichterobmann beantragen, dass Schiedsrichter von einem an der Entscheidung unbeteiligten Verein gestellt werden. Die Beantragung kann ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden. Die Kosten muss der beantragende Verein tragen. Seite 8 6.7.05 (ergänzend) Die eingeteilten Schiedsrichter werden nach der Spesenordnung für Schiedsrichter (Anhang 10 BuSpO) entsprechend dem Mindestsatz vergütet. Die Fahrtkostenerstattung für die eingeteilten Schiedsrichter wird von Vereinssitz zu Vereinssitz entsprechend der offiziellen Entfernungstabelle des BWBSV (Anhang 7) abgerechnet. Die Fahrtkosten der Schiedsrichter werden mit 0,30 € pro km angerechnet. 6.7.06 (neu) Ein C- oder B-Schiedrichter kann um eine Lizenzstufe herunter gestuft werden, wenn er nicht alle drei Jahre eine Umpire-Fortbildung besucht hat. Die Fortbildung muss innerhalb der Lizenzgültigkeit besucht werden. Fortbildungen werden jedes Jahr durch den BWBSV angeboten. Jeder Schiedsrichter soll pro Jahr vier Spiele leiten. Der Nachweis erfolgt über „SourceXL“; die jeweiligen Schiedsrichter müssen dort bis zum 01.11. des aktuellen Jahres eingetragen sein. Jeder Verein des BWBSV muss bis zum 01.11. des aktuellen Jahres seine aktuellen Schiedsrichter, Scorer und Trainer mit deren jeweiligen Lizenz und Lizenz-Nummer mit dem offiziellen Meldebogen (Anhang 8) der Geschäftsstelle des BWBSV melden. Die Meldepflicht entfällt für alle Lizenzen, die in OPASO registriert sind. Zu Artikel 7: Die Scorer 7.2 Spieldurchführung 7.2.01 (ergänzend) Die Regelung für Schiedsrichter ausländischer Mannschaften, die am Spielbetrieb des BWBSV teilnehmen (siehe Artikel 6.3.01 DVO) gilt analog auch für Scorer. 7.3 Aufgaben eines Scorers 7.3.02 (ergänzend) In den Schüler- und Jugendligen ist die Erstellung der Defensivstatistik nicht zwingend erforderlich. Auf die Verhängung einer Strafe wird in diesem Fall verzichtet. Eine Positionsbezogene Defensivauswertung ist nur in der BB- und SB-Verbandsliga vorgeschrieben. Zu Artikel 8: Der Ergebnisdienst und die Statistikstelle 8.1 Der Ergebnisdienst 8.1.02 (ersetzend) Die Heimmannschaft ist verpflichtet, das Spielergebnis sowie die Namen der auf dem Scoresheet aufgeführten Schiedsrichter und Scorer am Spieltag bis spätestens 20:00 Uhr telefonisch, per Fax, per E-Mail beim Ligaobmann zu melden oder in „SourceXL“ einzugeben. 8.1.03 (ergänzend) Die ausgewerteten Scoresheets sind vom Heimverein per Post an die Geschäftsstelle des BWBSV im Original zu schicken. Seite 9 Alternativ können die Scoresheets per Mail an die vom Verband vorgegeben Adresse (scoresheets@bwbsv.de) gesendet werden. Diese Scorsheets müssen spätestens am ersten Werktag nach dem Spiel bis 24:00 Uhr eingegangen sein. Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten: - max. Dateigröße = 2 MB - Versand nur als PDF-Datei - Das eingescannte Scoresheet muss gut lesbar sein. - Der Dateiname muss die Spielnummer sein. Nur wenn diese aufgeführten Vorgaben erfüllt sind, gilt das Scoresheet als rechtzeitig angekommen. 8.3 Vereins-Mailadresse 8.3.01 (neu) Jeder Verein hat über mindestens eine funktionsfähige E-Mail-Adresse zu verfügen, an welche u.a. der Ergebnisdienst und dergleichen geschickt werden können. 8.3.02 (neu) Änderungen bei der gemeldeten Adresse sind unverzüglich der Geschäftsstelle zu melden. 8.3.03 (neu) Sollten E-Mails an die Vereinsadresse wegen „user unknown“ unzustellbar sein, wird die Adresse aus dem Verteiler genommen. Daraus entstehende Strafen für den Verein wegen fehlender Informationen werden trotzdem erhoben. Gleiches gilt, wenn E-Mails wegen Überschreitung der Speichermenge nicht zugestellt werden können. In jedem Fall gelten die Mitteilungen als zugestellt. Zu Artikel 9: Die Spieler 9.1 Spielberechtigung 9.1.09 (ersetzend) In der Juniorinnen-Liga dürfen keine Spieler männlichen Geschlechts eingesetzt werden. 9.2 Kontrolle der Spielberechtigung 9.2.01 (ergänzend) Zusätzlich zu den Original-Lichtbildausweisen werden in den Ligen und Pokalspielen des BWBSV auch „normale“ Kopien von amtlichen Führerscheinen, Personalausweisen oder Reisepässen akzeptiert, wenn das Lichtbild des jeweiligen Spielers auf der Kopie eindeutig zu identifizieren ist. 9.3 Springer / Teamwechsel 9.3.01 (ergänzend) Spieler des ältesten Jugendligajahrgangs dürfen auf Antrag im Erwachsenenbereich eingesetzt werden. Der Antrag muss eine ausführliche sportfachliche Begründung, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und ein ärztliches Gutachten enthalten. Bei einem Einsatz als Pitcher oder Catcher darf der Spieler insgesamt maximal 4 Innings am Wochenende pitchen oder catchen. Einsätze in der Jugendliga werden mitgezählt. Als gepitchtes Inning wird jedes Inning gezählt, in dem der Pitcher mindestens einen Pitch ausgeführt hat (analoge Regelung für den Catcher). Spielerinnen der Jugendligajahrgänge dürfen auf Antrag im Softballbereich bei den Seniorinnen (SBVL und SB-LL) eingesetzt werden. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen: - Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten - ärztliches Attest - Haftungsausschluss des Vereins gegenüber dem BWBSV - Beurteilung der Spielerin durch den SB-Auswahltrainer Seite 10 Spielerinnen der Schülerligajahrgänge dürfen auf Antrag im Softballbereich bei den Juniorinnen eingesetzt werden. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen: - Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten - ärztliches Attest - Haftungsausschluss des Vereins gegenüber dem BWBSV - Beurteilung der Spielerin durch den SB-Auswahltrainer Eine erteilte Sondergenehmigung ist bis auf Widerruf gültig. Zu Artikel 10: Ausländische Spieler (Ausländer) 10.2 Spieleinsatz 10.2.02 (ergänzend) Für die am Spielbetrieb des BWBSV teilnehmenden Mannschaften aus Frankreich und der Schweiz gilt abweichend zur Bundesspielordnung folgende Regelung: Für Staatsbürger aus Frankreich und der Schweiz wird in den Baseball-Ligen des BWBSV Artikel 10.2 BuSpO außer Kraft gesetzt, d. h. es bestehen für diesen Personenkreis keine Ausländerbeschränkungen beim Spieleinsatz. Für die in den französischen Mannschaften spielenden Personen, die nicht französische oder deutsche Staatsbürger sind bzw. für die in der schweizerischen Mannschaft spielenden Personen, die nicht schweizerische oder deutsche Staatsbürger sind, finden die Regelungen zu Artikel 10.2 BuSpO jedoch Anwendung. Ein Verein, der eine Mannschaft sowohl im französischen bzw. schweizerischen Nationalverband sowie im BWBSV gemeldet hat, kann Spieler aus seiner 2. Mannschaft auch als Springer in seiner 1. Mannschaft einsetzen. Dies ist nicht als Einsatz in zwei Nationalverbänden (siehe Artikel 9.1.07 und Artikel 9.1.08 BuSpO) zu werten. Es besteht die Möglichkeit, bis einschließlich Verbandsliga Meister zu werden und bis in die Verbandsliga aufzusteigen. Ein Aufstieg von der Verbandsliga in die Regionalliga ist nicht möglich. Zu Artikel 11: Spieldurchführung 11.2 Einhaltung des Spielplans 11.2.05 (ergänzend) Jeder Verein kann für die kommende Saison gewünschte Wochenendtage für Spiele sowie Sonderwünsche (z.B. besondere spielfreie Tage) für die Verbandsligen und BB-Landesligen bis 01.12.2012, für die restlichen Ligen bis 15.01.2013 beim Ligaobmann melden. Der Ligaobmann erstellt den Saisonspielplan 2013 2014 für die BB- und SB Verbandsligen und für die BB-Landesligen bis zum 15.01.2013 2014. Für die restlichen Ligen werden die Spielpläne bis 01.03.2013 2014 bekannt gegeben. Anträge auf Spielverlegungen für alle Ligen können bis spätestens 16.03.2013 2014 gestellt werden. Die endgültigen Spielpläne erhalten die Vereine 3 Wochen vor Saisonbeginn. Seite 11 11.3 Spieldauer/- modus 11.3.01 (ergänzend) Die Anzahl der zu spielenden Innings sowie die einzelnen Zeitbegrenzungen sind für die einzelnen Ligen folgendermaßen festgelegt: Baseball: Verbandsliga 9 Innings (ab 2015: 2 x 7 Innings) Landesliga 9 Innings Bezirksliga 9 Innings Juniorenliga 9 Innings / 3 h Jugend-Verbandsliga 9 Innings / 3 h Jugend-Landesliga 7 Innings / 2,5 h Schülerliga 7 Innings / 2,5 h T-Ball Turniermodus Coach-Pitch Turniermodus Softball: Verbandsliga 7 Innings Landesliga 7 Innings Juniorinnen 7 Innings / 2,5 h oder Turniermodus Jugend 5 Innings / 1,5 h oder Turniermodus 11.3.04 (ergänzend) Für die Softball-Ligen gelten folgende Mercy Rules: - In allen Ligen gilt die 20-Run-Rule. Dies bedeutet, dass das Spiel beendet ist, wenn eine Mannschaft nach drei (3) Innings mit 20 oder mehr Runs führt. Die zurück liegende Mannschaft muss ihren Schlagdurchgang des betreffenden Innings beendet haben. - In allen Ligen gilt die 15-Run-Rule. Dies bedeutet, dass das Spiel beendet ist, wenn eine Mannschaft nach vier (4) Innings mit 15 oder mehr Runs führt. Die zurück liegende Mannschaft muss ihren Schlagdurchgang des betreffenden Innings beendet haben. - In allen Ligen gilt die Ten-Run-Rule. Dies bedeutet, dass das Spiel beendet ist, wenn eine Mannschaft zwei (2) bzw. ein (1) Inning vor dem angesetzten Spielende mit 10 oder mehr Runs führt. Hat die Heimmannschaft bei eigener Führung von mindestens zehn (10) Runs das Schlagrecht und sind bis zum regulären Spielende höchstens noch zwei (2) Innings zu spielen, so tritt die Ten-Run-Rule bereits hier in Kraft. 11.4 Verhalten der Mannschaften bis Spielbeginn 11.4.01 (ergänzend) Für alle Nachwuchsligen sowie für die jeweils unterste Seniorenliga im Baseball und Softball gilt: - Eine Mannschaft mit weniger als sieben spielberechtigten Spielern ist nicht spielbereit. Bei acht Spielern erfolgt ein automatisches „Aus“ an Schlagposition 9 und bei sieben Spielern erfolgt jeweils ein automatisches „Aus“ an Schlagposition 5 und 9. - Reduziert sich während des Spiels die Zahl der Spieler durch Verletzung o.ä. auf sieben oder acht, so erfolgt ab diesem Zeitpunkt an der Schlagposition des ausfallenden Spielers ein automatisches „Aus“. - Eine Mannschaft gilt in jedem Fall als Nichtangetreten, wenn sie weniger als vier Spieler zur Verfügung hat. - Bei vier, fünf oder sechs Spielern wird keine Strafe wegen Nichtantreten erhoben, sofern die Mannschaft zum Spiel erscheint und ein Freundschaftsspiel stattfindet. Sofern die gegnerische Mannschaft spielbereit ist, sich aber weigert, ein Freundschaftsspiel durchzuführen, gilt dies für die spielbereite Mannschaft als Nichtangetreten. - Bei vier, fünf oder sechs Spielern wird die Hälfte der Strafe wegen Nichtantreten erhoben, sofern die Mannschaft zum Spiel erscheint, aber kein Freundschaftsspiel stattfindet. - Sofern eine Mannschaft entsprechend Absatz 1 nicht spielbereit ist (d.h. weniger als sieben spielberechtigte Spieler), wird das Spiel mit einem Run pro Inning als verloren gewertet. - Erscheint die nicht spielbereite Mannschaft zum Spiel und es findet ein Freundschaftsspiel statt, ist ein komplett ausgefülltes Scoresheet über dieses Spiel anzufertigen. - Erscheint die nicht spielbereite Mannschaft zum Spiel und es findet kein Freundschaftsspiel statt, ist ein Scoresheet anzufertigen, auf dem die Namen der zur Verfügung stehenden Spieler aufgeführt sind und welches von den Coaches, den Umpiren und dem Scorer zu unterschreiben ist. Seite 12 Hinweis für die BB-VL, SB-VL und BB-LLen: - Erscheint eine Mannschaft nicht zum angesetzten Spieltermin oder teilt der gegnerischen Mannschaft ihr Nichtantreten weniger als 24 Stunden vor dem angesetzten Spieltermin mit, erhält die gegnerische Mannschaft ein Drittel der verhängten Strafe als Ausgleich für entstandene Kosten. - Erscheinen die eingeteilten Schiedsrichter nicht zum Spiel, erhält diejenigen Mannschaft, welche die Umpire stellt, ein Drittel der verhängten Strafe. Stellen beide beteiligten Mannschaften jeweils einen Umpire, erhalten beide Mannschaften jeweils ein Sechstel der verhängten Strafe. Zu Artikel 12: Nachwuchsspielbetrieb 12.1 Allgemeines 12.1.02 (ergänzend) Spieler der Kinderligajahrgänge dürfen auf Antrag in der Jugendliga eingesetzt werden. Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen: - Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten - ärztliches Attest - Haftungsausschluss des Vereins gegenüber dem BWBSV - Beurteilung des Spielers durch den Schüler-Auswahltrainer 12.1.03 (ergänzend) Auf Antrag können Sonderspielgenehmigungen für zu alte Spieler erteilt werden, die diesen den Einsatz in der jüngeren Liga (ausgenommen Juniorenliga) erlaubt. Spieler der regulären Altersklasse sind bevorzugt einzusetzen. Unabhängig davon darf solch ein Spieler zu jeder Zeit eingesetzt werden, wenn es keine Mannschaft entsprechend seiner Altersklasse im beantragenden Verein gibt. Diese Spieler dürfen nicht als Pitcher, Catcher oder Shortstop eingesetzt werden. Des Weiteren dürfen diese Spieler nur an den Schlagpositionen 7 bis 9 eingesetzt werden. D.h. bei Einsatz eines solches Spielers wird dieser an Schlagposition 9 gesetzt, bei zwei Spielern werden diese an die Schlagpositionen 8 und 9 und bei drei Spielern an die Schlagpositionen 7, 8 und 9 gesetzt. Wird ein solcher Spieler im Spiel eingesetzt, hat die Mannschaft das Spiel automatisch verloren. Mannschaften, die einmal einen solchen Spieler eingesetzt haben, spielen trotzdem in Konkurrenz. 12.1.04 (ersetzend) Für die Jugend- und Schülerligen gelten folgende Pitcherregelungen: a) Ein Pitcher darf an einem Tag max. 4 Innings pitchen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn ein Jugendspieler in der Juniorenliga eingesetzt wird. b) Als gepitchtes Inning wird jedes Inning gezählt, in dem der Pitcher mindestens einen Pitch ausgeführt hat. c) Wird der Pitcher während dem Inning gewechselt, wird für jeden Pitcher ein komplettes Inning gezählt. d) Wird ein Spieler in der Jugendliga als Pitcher eingesetzt, darf er am gleichen Tag nicht als Pitcher in der Juniorenliga oder ggf. in der Erwachsenenliga eingesetzt werden. Gleiches gilt für Pitcher in der Schülerliga, die in der Jugendliga als Pitcher eingesetzt werden sollen. e) Bei 3 oder 4 gepitchten Innings/Tag darf der Spieler mind. die zwei darauffolgenden Tage nicht als Pitcher eingesetzt werden. Bei 1 oder 2 gepitchten Innings/Tag darf der Spieler mind. den darauffolgenden Tag nicht als Pitcher eingesetzt werden. f) Bei den BW Schülermeisterschaften muss der Pitcher nach drei Innings gewechselt werden. In der Jugend-Landesliga kann eine Mannschaft in einem Inning maximal 5 Punkte erzielen. Das Inning endet dann sofort, auch wenn noch keine drei Spieler aus sind. Werden in einem Spielzug, in dem der fünfte Punkt erzielt wird, noch weitere Punkte erzielt, zählen alle Punkte. Liegt eine Mannschaft zurück, kann sie in einem Inning solange Punkte erzielen, bis sie ihrerseits mit 5 Punkten in Führung liegt. Im 7. Inning bzw. in einem Extra-Inning gelten die oben genannten Regelungen nicht. D. h. es wird so lang gespielt, bis jeweils drei Spieler aus gemacht wurden. Seite 13 Für die Jugend-Landesligen gilt folgende Re-Entry-Rule: - Jeder startende Spieler kann herausgenommen und einmal wieder eingewechselt werden. - Ein wieder eingewechselter Spieler muss an der gleichen Position im Line-up schlagen, d.h. der für ihn eingewechselte Spieler muss wieder aus dem Spiel genommen werden. 12.2 Sonderregelung Schüler 12.2.04 (neu) In der Schülerliga kann eine Mannschaft in einem Inning maximal 5 Punkte erzielen. Das Inning endet dann sofort, auch wenn noch keine drei Spieler aus sind. Werden in einem Spielzug, in dem der fünfte Punkt erzielt wird, noch weitere Punkte erzielt, zählen alle Punkte. Liegt eine Mannschaft zurück, kann sie in einem Inning solange Punkte erzielen, bis sie ihrerseits mit 5 Punkten in Führung liegt. Im 7. Inning bzw. in einem Extra-Inning gelten die oben genannten Regelungen nicht. D. h. es wird so lang gespielt, bis jeweils drei Spieler aus gemacht wurden. Es gilt folgende Re-Entry-Rule: - Jeder startende Spieler kann herausgenommen und einmal wieder eingewechselt werden. - Ein wieder eingewechselter Spieler muss an der gleichen Position im Line-up schlagen, d.h. der für ihn eingewechselte Spieler muss wieder aus dem Spiel genommen werden. Zu Artikel 13: Proteste 13.1.03 (ergänzend) Die Protestgebühr beträgt 175.- Euro. Der Protest muss auf dem offiziellen BWBSV-Protestformular innerhalb von 72 Stunden nach Spielende bei der Geschäftsstelle eingehen. Artikel 14: Veranstaltungen des BWBSV (neu) Anträge auf Ausrichtung von Veranstaltungen müssen bis 01.02.2013 2014 bei der Geschäftsstelle eingehen. Der Ausrichter stellt die Bälle. Artikel 15: Inkrafttreten (neu) Diese Durchführungsverordnung wurde durch den Ligaausschuss des Baden-Württembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V. am 24. November 2013 beschlossen und tritt für die Saison 2014 in Kraft. Der DBV hat diese Durchführungsverordnung mit Schreiben vom 23. Dezember 2013 genehmigt. Pokalordnung 2014 des Baden-Württembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV) (Anhang 1 zur DVO 2014) Artikel 1 Spielordnung Die folgende Pokalordnung ergänzt die Bundesspielordnung Baseball und Softball des Deutschen Baseballund Softball-Verbandes e.V. (DBV) und die Durchführungsverordnung des Baden-Württembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV). Die Ordnung ist gültig für den BWBSV-Pokal Baseball sowie Softball. Artikel 2 Zuständigkeit Der Pokalwettbewerb unterliegt der Aufsicht de BWBSV. Artikel 3 Spielbetrieb (1) (2) (3) (4) (5) Ein Pokalspiel ist ein Pflichtspiel. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitgliedsvereine des BWBSV. Spielgemeinschaften sind im Baseball-Pokal nicht gestattet. Der Verein, der in der niedrigeren Spielklasse spielt, hat Heimrecht. Es gilt folgende Reihenfolge: - Bezirksliga - Landesliga - Verbandsliga - Regionalliga - 2. Bundesliga - 1. Bundesliga Der Vorstand kann mit einer schriftlichen Begründung Vereine aus dem Pokalwettbewerb ausschließen. Artikel 4 Spielerlisten / Spielerpässe (1) (2) Im Baseball-Pokal ist jeder Spieler spielberechtigt, der auf einer Herren- oder Junioren-Spielerliste aufgeführt ist. Im Softball-Pokal ist jede Spielerin spielberechtigt, die auf einer Damen- oder Juniorinnen-Spielerliste aufgeführt ist. Es gibt keine Springerregelung. Artikel 5 Einsatz ausländischer Spieler Als Ausländer gilt der entsprechende Vermerk auf der Spielerliste. Es dürfen 3 Ausländer gleichzeitig spielen. Artikel 6 Spieldurchführung (1) (2) (3) (4) Die Baseball-Pokalspiele gehen über 9 Innings, die Softball-Pokalspiele über 7 Innings. Im Baseball-Pokal ist die Verwendung von Holz- oder holzähnlichen Schlägern entsprechend Anhang 1 der BuSpO für alle Vereine, die mindestens eine Mannschaft im DBV-Spielbetrieb oder in der BB-Verbandsliga gemeldet haben, Pflicht. Die Heimmannschaft stellt die Schiedsrichter zur Verfügung; dies gilt bis zum Viertelfinale. Im Halbfinale und Finale werden neutrale Schiedsrichter eingeteilt. Es gelten alle Strafen wie bei einem Verbandsligisten. Spielordnung der Softball-Jugend-Liga 2014 des Baden-Württembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV) (Anhang 2 zur DVO 2014) Artikel 1 Spielordnung Die folgende Spielordnung ergänzt die Bundesspielordnung Baseball und Softball des Deutschen Baseballund Softball-Verbandes e.V. (DBV) und die Durchführungsverordnung des Baden-Württembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV). Die Ordnung ist gültig für die Softball-Jugend-Liga. Artikel 2 Spielberechtigung (1) Es gelten die offiziellen Softball-Regeln 2010 – 2013 2014 - 2017, die Regeln des Deutschen Baseball und Softballverbandes (DBV) sowie die Durchführungsverordnung 2013 des BWBSV in der jeweils gültigen Fassung. (2) Spielberechtigt sind alle Jugend-Jahrgänge (2000 2001 bis 1997 1998) sowie alle Schüler-Jahrgänge (2003 2004 bis 2001 2002). Für Spielerinnen der Kinder-Jahrgänge (2008 2009 bis 2004 2005) gilt Art. 12.1.02 der DVO. (3) Spätestens 3 Tage vor dem ersten Spieltag ist bei der Ligaobfrau per E-Mail eine Spielerliste einzureichen (Nicht über OPASO generieren!). Bei Änderungen muss unverzüglich eine neue Spielerliste eingereicht werden. Artikel 3 Spieldauer Alle Spiele werden auf max. 5 Innings bzw. 1,5 h angesetzt. Nach 90 Minuten wird kein neues Inning mehr angefangen. Im Zweifelsfall entscheidet der Umpire. Artikel 4 Spielplan Nach Bekanntgabe des endgültigen Spielplans sind keine Spielverlegungen mehr möglich. Artikel 5 Umpire und Scorer Bei Ausrichtung eines Turniers stellt der turnierausrichtende Verein 2 Umpire und 1 Scorer pro Spiel. Bei allen Spielen sollten Umpire und Scorer nach Möglichkeit lizenziert sein. Artikel 6 Spieldurchführung (1) Die Heimmannschaft bzw. turnierausrichtende Mannschaft stellt neue oder zumindest neuwertige Spielbälle in ausreichender Anzahl zur Verfügung. (2) Ergänzend zur bestehenden Re-Entry-Rule kann im Verletzungsfall eine wieder eingewechselte Spielerin eine andere Position in der Batting Order einnehmen, d.h. an Stelle der verletzten Spielerin. (3) Wenn eine Mannschaft 5 Punkte oder mehr in einem Inning erzielt, zählen trotzdem nur 5 Punkte. Das Schlagrecht wird gewechselt, auch wenn keine drei Spieler aus sind. Wenn eine Mannschaft vor dem letzten Inning mit mehr als 5 Punkten in Führung ist, endet das Spiel. (4) Die Heimmannschaft bzw. turnierausrichtende Mannschaft muss spätestens am Tag nach dem Spiel bzw. Turnier die Spielergebnisse per E-Mail an die Ligaobfrau melden. Artikel 7 Pitchingdistanz und Pitchingbeschränkungen (1) Entsprechend den offiziellen Softball Regeln (Regel 1, Abschnitt 3) beträgt die Pitchingdistanz 12,19 m. (2) Bei Ausrichtung eines Turniers darf pro Turniertag eine Pitcherin insgesamt nicht mehr als 6 komplette Innings pitchen und höchstens 4 komplette Innings innerhalb eines Spiels, wenn sie am Turniertag bereits in einem Spiel als Pitcherin eingesetzt wurde. Pitcht eine Pitcherin mehr als 4 komplette Innings innerhalb eines Spiels, darf sie am selben Spieltag nicht mehr als Pitcherin eingesetzt werden. Artikel 8 Walkregelung (1) An Stelle eines Walks erfolgt nach dem vierten Ball ein Coach-Toss, der laut und deutlich angesagt werden muss. Dieser Toss wird vom Coach der Offense-Mannschaft ausgeführt. Zum Zeitpunkt des Tosses befindet sich der Coach außerhalb des Spielfeldes; geworfen wird der Ball außerhalb der gegenüberliegenden Batters Box (unmittelbar neben der Foulline). (2) Jeder nicht getroffene Ball zählt als (weiterer) Strike, der ebenfalls zu einem Strike-out führen kann. (3) Bei einem Coach-Toss sind keine Bunts erlaubt. (4) Die Baserunner dürfen die Bases im Falle eines Coach-Tosses erst dann verlassen, wenn der Batter den Ball mit dem Schläger trifft. Ansonsten handelt es sich um einen Early-Steal und der jeweilige Runner ist aus. (5) Sollte es durch den werfenden Coach zu einer Behinderung von Feldspielern kommen, muss der Toss wiederholt werden. Artikel 9 Strafen / Proteste (1) Strafen werden vorerst nicht finanziell geahndet. (2) Proteste sind nicht zugelassen. Der Umpire entscheidet in letzter Instanz. Spielordnung der T-Ball-Liga 2014 des Baden-Württembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV) (Anhang 3 zur DVO 2014) Artikel 1 Spielordnung Die folgende Spielordnung ergänzt die Bundesspielordnung Baseball und Softball des Deutschen Baseballund Softball-Verbandes e.V. (DBV) und die Durchführungsverordnung des Baden-Württembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV). Die Ordnung ist gültig für die T-Ball-Liga. Artikel 2 Spielberechtigung (1) Spielberechtigt sind alle Kinder-Jahrgänge (2009 2008 bis 2005 2004). Auf Antrag können Sonderspielgenehmigungen für zu alte Spieler erteilt werden, die diesen den Einsatz in der jüngeren Liga erlaubt (siehe auch Art. 12.1.03 BuSpO bzw. DVO). Wird ein solcher Spieler im Spiel eingesetzt, hat die Mannschaft das Spiel automatisch mit 4:0 verloren. (2) In OPASO sind für die Teams entsprechende Spielerlisten zu generieren. Die Spielerlisten sind bei jedem Turnier mitzuführen. (3) Jeder Coach muss für jedes Spiel eine Line-up (mit Spielerpass-Nummern) beim Umpire abgeben, damit jeder Coach die Möglichkeit hat, die Spielberechtigung der Spieler zu überprüfen. Es sind die offiziellen Line-Up zu verwenden. Die Line-up besteht aus 10 Spielern. Artikel 3 Spieldauer (1) Alle Spiele werden auf max. 4 Innings bzw. 60 Minuten angesetzt. Nach 60 Minuten wird kein neues Inning mehr angefangen. Im Zweifelsfall entscheidet der Umpire. (2) Spiele sollen soweit wie möglich immer fertig gespielt werden, selbst wenn eines der Teams rein mathematisch nicht mehr gewinnen kann. Ein Unentschieden als Ergebnis ist zulässig. (3) Es sollte möglichst kein Abbruch aufgrund der Mercy-Rules geben. Coaches sollten durch Umstellung der Defense verhindern, dass Ergebnisse zu eindeutig ausfallen. Run-Differenzen von mehr als zehn Punkten sollten, im Hinblick eines demotivierenden Spielverlaufs, vermieden werden. Artikel 4 Spielplan (1) Werden vom Verein keine Wunschtermine für die Turniere abgegeben, so werden vom Verband Termine eingeteilt. (2) Findet ein Turnier zum festgesetzten Zeitpunkt nicht statt, wird gegen den turnierausrichtenden Verein eine Strafe in Höhe von 150,00 Euro verhängt. (3) Es finden keine Finalturniere statt. Artikel 5 Spielfeld (1) Die Basedistanz beträgt 15,00 m. (2) Die Outfieldbegrenzung sollte zwischen 35,00 m an den Foullinien und 38,00 m im Centerfield von der Hinterseite der Homeplate entfernt sein. Die Outfieldbegrenzung sollte vorhanden sein. (3) Für die sogenannte Spiellinie (Defense) wird von Baseline zu Baseline ein Viertelkreis gezogen. Der Radius beträgt 10 m vom hinteren Punkt der Homeplate aus gemessen. (4) Für Foulballs soll vor der Homeplate von Baseline zu Baseline ein Viertelkreis gezogen werden. Der Radius beträgt 3 m vom hinteren Punkt der Homeplate aus gemessen. (5) Das Batting Tee befindet sich vor der Homeplate. Artikel 6 Equipment (1) Als offizieller Spielball ist ein „weicher“ Ball mit 9 Inch Umfang und mit einem Gewicht von 100 g zu benutzen. Es dürfen keine Incredi Bälle verwendet werden. (2) Der Schläger muss aus einem Stück solidem, rundem Hartholz oder aus einem Stück hohlem Metall (Aluminium oder Magnesium) bestehen. Der Schläger darf nicht kürzer als 24 Inch und nicht länger als 26 Inch sein. (3) Helme müssen von allen Schlagmännern, Läufern usw. getragen werden, solange sie sich auf dem Spielfeld befinden. Der Helm muss Ohrenschutz und vollen Kopfschutz inkl. Schläfen bieten. (4) Das Batting Tee muss in der Höhe verstellbar sein sowie aus Gummi und beweglich sein. Artikel 7 Umpire, Scorer Bei jedem Spiel sind vom turnierausrichtenden Verein 2 Umpire und 1 Scorer zu stellen. Umpire und Scorer, auch ohne Lizenz, können Jugend- oder Juniorenspieler sein. Artikel 8 Spieldurchführung (1) Die turnierausrichtende Mannschaft stellt neue oder zumindest neuwertige Spielbälle in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Empfohlen wird der Rawling TVB. (2) Jeder Spieler darf beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. (3) Alle Schlagmänner müssen sich im Dugout bzw. auf der Spielerbank aufhalten, während sie darauf warten zu schlagen. Eine Ausnahme bildet der nächste Schlagmann, der in dem dafür vorgesehenem Kreis („Next Batter’s Circle“) warten kann. (4) Die Infield-Fly-Regel findet keine Anwendung. Wird der Ball aus der Luft gefangen, ist der Batter automatisch aus, die Läufer auf den Bases dürfen nur noch die nächste Base erlaufen, sofern sie bereits zu dieser unterwegs sind. Sie können aber per „Tag Play“ ausgemacht werden. (5) Die Feldmannschaft darf nur bis zur sogenannten Spiellinie (r = 10 m) stehen. Erst nachdem der Batter den Ball geschlagen hat, darf die Feldmannschaft die Zone in Richtung Homeplate betreten. (6) Überwürfe bleiben generell ohne Bestrafung, d.h. alle Läufer bleiben auf ihren Bases. Die Läufer dürfen dann nur noch die nächste Base erlaufen, sofern sie bereits zu dieser unterwegs waren. (7) Bunts oder absichtlich abgebremste Schwünge sind nicht erlaubt. (8) Lead und Steals sind nicht erlaubt. Die Läufer müssen die Base berühren bis der Ball vom Schläger des Schlagmanns getroffen wird. Sliden ist erlaubt. (9) Sobald sich der geschlagene Ball im Besitz eines Feldspielers befindet, dürfen die Läufer nur noch die nächste Base erlaufen, sofern sie schon zu dieser unterwegs waren. Sie können dabei noch aus gemacht werden. (Besitz bedeutet: Der Ball muss klar erkennbar in der Hand oder dem Handschuh des Feldspielers sein, im Idealfall hat der Schiedsrichter ein Pfeife, um dies akustisch „anzuzeigen“.) (10) Rollt der Ball bei der Outfieldbegrenzung hindurch, so greift die Groundrule Double Regel. Das bedeutet, der Ball ist nicht mehr spielbar, der Batter und die Läufer auf den Bases dürfen jeweils 2 Bases (vom Ausgangsbase) vorrücken. (11) Der Schlagmann/Runner ist aus, wenn er per Force Out oder Tag Play aus gemacht wurde. Es werden keine Strikes während des At Bats (z.B. wenn der Batter über das Tee schwingt und den Ball nicht berührt) gegeben. Es gibt keine Strike Outs. (12) Der Umpire soll den Ball zeigen und ihn dann auf das Batting Tee legen, wenn sich der Schlagmann schlagbereit erklärt hat und die Feldspieler richtig aufgestellt sind. (13) Der Schläger darf nicht geworfen werden. Der Umpire kann den Schlagmann einmal verwarnen, ab dem zweiten Verstoß kann der Schlagmann ausgegeben werden. Bei einem Schlägerwurf müssen alle Läufer zu ihren Ausgangsbases zurück. (14) Die Schlagmannschaft macht einen kompletten Schlagdurchgang (gesamte Line-up). Hat eine Schlagmannschaft weniger als zehn Spieler, so schlagen diejenigen, die am Anfang der Line-up stehen (nicht diejenigen die vom Coach bestimmt werden). Es wird mit der Regel des letzten Schlagmanns gespielt. Vor dem letzten Schlagmann kündigt der Coach an: „Dies ist mein letzter Schlagmann.“ (15) Nachdem der letzte Schlagmann den Ball geschlagen hat, versuchen alle Läufer die Homeplate zu erreichen. Das Inning endet, sobald ein Aus gemacht wird oder der Catcher im Besitz des Balles ist. Die Läufer dürfen den Catcher dabei nicht umrennen! Erzielt die Feldmannschaft, bevor der letzte Schlagmann an die Reihe kommt, drei Aus, wird nicht (wie im Baseball) gewechselt. Es schlagen immer alle 10 Spieler, unabhängig davon, wie viele Aus erzielt werden. Ein Spieler, der aus gemacht wurde, darf aber nicht auf der Base bleiben. Die Schlagreihenfolge kann von Inning zu Inning verändert werden, damit gewährleistet ist, dass nicht immer die selben Spieler als letzte der Mannschaft schlagen und somit keine Punkte mehr erzielen können. (16) Alle Feldspieler nehmen normale Baseball-Positionen ein. Der zehnte Spieler ist ein vierter Outfielder. Der Catcher muss 1 m hinter der Homeplate stehen, gemessen vom hinteren Punkt der Homeplate und darf den Batter nicht irritieren. (17) Es ist den Coaches gestattet, vor Turnierbeginn bei der Coaches Conference das Regelwerk zu besprechen und zu verändern. (18) Die turnierausrichtende Mannschaft muss spätestens am Abend des Turniertages die Spielergebnisse in SourceXL eintragen oder bei Problemen per Mail an tball@bwbsv.de melden. Bei nicht rechtzeitiger Meldung wird eine Strafe in Höhe von 50,00 Euro verhängt. (19) Der Scorer muss den Spielberichtsbogen je Spiel 3 x ausfüllen, je einmal für die Coaches und das dritte Exemplar muss spätestens am ersten Werktag nach dem Turnier an die Geschäftsstelle des BWBSV abgeschickt werden, gemeinsam mit der Line-up beider Mannschaften. Werden die Unterlagen nach dem Turnier zu spät oder unvollständig eingeschickt, wird eine Strafe entsprechend dem Strafenkatalog verhängt. Sonstiges/Bemerkungen: Scorer: Umpire: Spielzeit: gespielt in: Datum: Heimteam: Gastteam: Trainer 1. Inning 2. Inning 3. Inning 4. Inning Gesamt -> Meldung am Abend des Spieltages in SourceXl, bei Problemen per Mail an: tball@bwbsv.de -> 3fache Ausfertigung, 1x Verband, 1x Heimtrainer, 1x Gasttrainer Ergebnissmeldung BWBSV T-Ball Lizenzkriterien für die BB-Verbandsliga des Baden-Württembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV) (Anhang 4 zur DVO 2014) 1. Vorbemerkungen Die Lizenzkriterien des BWBSV haben den Zweck, für die kontinuierliche Steigerung der Infrastruktur der Vereine zu sorgen und sollen sowohl das Niveau der BB-Verbandsliga heben, als auch die Vereine bei ihrer Entwicklung unterstützen. 2. Überprüfung der Lizenzkriterien Die Überprüfung der Lizenzkriterien erfolgt durch den BWBSV (ligaleitende Stelle) vor der Saison (Formular „Überprüfung Lizenzkriterien“) und während der Saison (Stichproben durch Verbandsfunktionäre oder Schiedsrichter). Bei den einzelnen Punkten handelt es sich um verpflichtende Kriterien, deren Nichteinhaltung eine Geldstrafe oder den Lizenzentzug zur Folge haben kann. In Grenzfällen kann die ligaleitende Stelle in Rücksprache mit dem Präsidium auf Antrag Nachbesserungsfristen oder befristete Ausnahmegenehmigungen erteilen. Es handelt sich hierbei jeweils um eine Einzelfallentscheidung, die alle relevanten Besonderheiten des jeweiligen Vereins einbezieht und daher bei einem ähnlichen Fall nicht automatisch auf einen anderen Verein übertragen werden kann. Sollten Kriterien, die einen Lizenzentzug nach sich ziehen, nicht erfüllt werden können bzw. werden während der Saison nicht erfüllt, so kann die betroffene Mannschaft nicht an diesem Spielbetrieb teilnehmen bzw. wird von diesem ausgeschlossen. 3. Lizenzkriterien BB-Verbandsliga 3.1. Baseballanlage 3.1.1. Umzäunung Das Spielfeld muss eine durchgehende, feste und nach unten geschlossene Umzäunung aufweisen. Mobile Lösungen sind möglich, soweit die Funktionalität mit einem festen Zaun vergleichbar ist. Die Mindesthöhe des Outfieldzauns beträgt 0,50 m. 3.1.2. Spielfeldmaße Jeder Verein muss über eine Spielfläche mit Abmessungen entsprechend Punkt 1.04 des offiziellen Regelwerkes Baseball verfügen. Diese sind mindestens 95 m entlang der Linien (Homeplate – LF/RF) sowie mindestens 115 m im Centerfield (Homeplate – CF-Begrenzung). Die genannten Maße dürfen bis jeweils maximal 15 m unterschritten werden. Dabei soll für jede 3 m fehlende Entfernung eine zusätzliche Zaunhöhe von 1 m vorhanden sein. Das bedeutet für die Entfernung Homeplate – LF/RF (analog für die Entfernung Homeplate – CF): • • • • • bis bis bis bis bis 92 89 86 83 80 m m m m m Zaun Zaun Zaun Zaun Zaun von von von von von mindestens mindestens mindestens mindestens mindestens 1,50 2,50 3,50 4,50 5,50 m m m m m Höhe Höhe Höhe Höhe Höhe In den Zaun geschlagene Bälle müssen spielbar bleiben. STRAFE: 3.1.3. Lizenzentzug Backstop Der Backstop muss entsprechend Punkt 1.04 des offiziellen Regelwerkes Baseball einen Abstand zur Homeplate von 18 m aufweisen. Die Mindesthöhe des Backstop beträgt 4 m, die Mindestbreite 10 m. Der Mindestabstand darf bis maximal 9 m unterschritten werden, d.h. der Backstop muss eine Entfernung zur Homeplate von mindestens 9 m aufweisen. STRAFE: 3.1.4. Lizenzentzug Pitching Mound Es muss ein regelgerechter Pitching Mound mit Abmessungen entsprechend Punkt 1.04 des offiziellen Regelwerkes Baseball vorhanden sein. Mobile Pitching Mounds sind erlaubt, sofern diese originale Abmessungen aufweisen und derart konstruiert sind, das spieltechnisch keine Unterschiede zu einem fest installierten Original-Mound bestehen (insbesondere keine federnde Landefläche für den Stride-Fuß usw.). STRAFE: 3.1.5. Lizenzentzug Schutznetze / Zäune für Zuschauerbereich Es gelten die Sicherheitsbestimmungen für Baseball- und Softballanlagen des DBV, nach denen der Veranstalter für optimalen Zuschauer-, Passantenund Anwohnerschutz Sorge zu tragen hat. Die individuell erforderlichen Maßnahmen sind vom Betreiber der Sportanlage selbst zu bestimmen und vorzunehmen. Bei offensichtlichen Sicherheitsmängeln kann der Verband Nachbesserungen fordern oder im Extremfall den Spielbetrieb untersagen. 3.1.6. Dugouts (Spielerbänke) Die Dugouts für beide Teams müssen ausreichend Sitzplätze für mindestens 15 Personen aufweisen. Eine Überdachung der Dugouts muss vorhanden sein (Regen– bzw. Sonnenschutz). STRAFE: 250,00 Euro 3.1.7. Umkleiden, Duschen Zugängliche Umkleiden und Duschen für Spieler und Schiedsrichter müssen sich in unmittelbarer Nähe des Platzes befinden. In Ausnahmefällen kann vom Verband genehmigt werden, dass die genannten Einrichtungen sich nicht unmittelbar am Sportgelände befinden; dies ist aber nur bis zu einer maximalen Entfernung von 3 km vom Platz möglich. In diesem Fall muss der betreffende Heimverein alle betroffenen Teams vor Saisonbeginn schriftlich darüber informieren und vor Ort für die Wegweisung Sorge tragen. Sind mit der Nutzung solcher Einrichtungen Kosten verbunden (z. B. Nutzungsgebühr oder Eintritt öffentliches Bad), so muss diese der Heimverein übernehmen. STRAFE: 3.1.8. 125,00 Euro Sanitäre Einrichtungen (WC) Sanitäre Einrichtungen (WC) am Sportgelände müssen nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorhanden sein. Jedenfalls müssen sich unmittelbar am Sportgelände öffentliche Toiletten (für Spieler und Zuschauer) in ausreichender Anzahl befinden und während den Spielen und Spielpausen jederzeit zugänglich sein. Gegebenenfalls ist eine geeignete Beschilderung vorzunehmen. Mobile Lösungen sind möglich. STRAFE: 3.1.9. 125,00 Euro Tribünen / Sitzplatzgelegenheiten Es müssen ausreichend Sitzplatzgelegenheiten für die Zuschauer vorhanden sein. In jedem Fall sind 50 Plätze ausreichend, auch wenn mehr Zuschauer anwesend sein sollten. Der Verein ist für die Einhaltung baulichen Vorschriften verantwortlich. STRAFE: 3.1.10. 250,00 Euro Scoreboard (Anzeigetafel) Ein Scoreboard muss – für die Zuschauer gut sichtbar – muss vorhanden sein und während des Spiels betrieben werden. Als Mindestanzeigen sind die Angaben „Heim“, „Gast“, „Inning“ und „Spielstand“ (Score) verbindlich. Die Mindestmaße sind in der Länge 2 m und in der Höhe 1 m. Die Zeichengröße muss mindestens 12 cm betragen. STRAFE: 500,00 Euro 3.2. Sonstige Anforderungen an den Verein 3.2.1. Nachwuchsarbeit Siehe Artikel 3.1.06 DVO STRAFE: 3.2.2. 0 Teams im Nachwuchsbereich: Lizenzentzug nur 1 Team im Nachwuchsbereich 250,00 Euro Trainer Siehe Artikel 3.1.06 DVO STRAFE: 125,00 Euro je fehlendem Trainer/FÜL Auf- und Abstiegsregelung 2014 des Baden-Württembergischen Baseball- und Softballverbandes e.V. (BWBSV) (Anhang 5 zur DVO 2014) Verbandsliga Baseball Der Meister steigt in die Regionalliga auf. Es steigen so viele Mannschaften ab, dass in der Saison 2014 2015 max. 9 8 Mannschaften die Liga bilden. Durch freiwilliges Zurückziehen von Mannschaften frei werdende Plätze werden generell nicht aufgefüllt. Baseball-Landesliga Der Meister jeder Landesliga-Gruppe steigt auf. Es steigen so viele Mannschaften ab, dass in der Saison 2014 2015 max. 10 Mannschaften eine Gruppe bilden. Bezirksliga Der Meister und der Zweite jeder Gruppe steigen auf. Juniorenliga Der Meister nimmt an der Deutschen Meisterschaft teil. Jugendliga Sofern eine Jugend-Verbandsliga und Jugend-Landesliga vorhanden ist, nimmt der Meister der Verbandsliga an der Deutschen Meisterschaft teil. Andernfalls nimmt der Sieger jeder Gruppe an der BW-Meisterschaft teil. Die Spiele zur BW-Meisterschaft sind Pflichtspiele. Der Meister nimmt an der Deutschen Meisterschaft teil. Schülerliga Der Sieger jeder Gruppe nimmt an der BW-Meisterschaft teil. Die Spiele zur BW-Meisterschaft sind Pflichtspiele. Der Meister nimmt an der Deutschen Meisterschaft teil. Softball-Verbandsliga Der Meister nimmt an der Aufstiegsrunde zur SB-Bundesliga teil bzw. steigt direkt in die SB-Bundesliga auf. Es steigen so viele Mannschaften ab, dass in der Saison 2014 2015 max. 10 Mannschaften die Liga bilden. Softball-Landesliga Der Meister jeder Gruppe steigt auf. Softball-Juniorinnen Der Meister nimmt an der Deutschen Meisterschaft teil. BADEN-WÜRTTEMBERGISCHER BASEBALL- UND SOFTBALLVERBAND E.V. Anmeldung zum Spielbetrieb (Anhang 6 zur DVO 2014) Verein Anzahl Ligagebühr Verbandsliga Baseball 60,- € Verbandsliga Softball 60,- € Verbandsliga Jugend 35,- € Landesliga Baseball 60,- € Landesliga Softball 60,- € Bezirksliga Baseball 60,- € Softball Juniorinnen 35,- € Umpire Umlage Kaution pro Turniertag 300,- € Softball Jugend 1 1 Junioren 35,- € Landesliga Jugend 35,- € Schüler 35,- € Pokal Baseball 30,- € Pokal Softball 30,- € Mixed Fastpitch Softball 50,-€ T-Ball 50,-€ Herbstturnier Baseball Schüler Herbstturnier Baseball Jugend Herbstturnier Baseball Junioren Datum Unterschrift des Vorstandes Die Anmeldung bitte bis spätestens 15.01. eines Jahres in der Geschäftsstelle einreichen. Geschäftsstelle: Siemensstr. 2, 68542 Heddesheim, Tel. (0 62 03) 8 45 02 95, Fax (0 32) 1 21 09 13 Bankverbindung: VR Bank Rhein-Neckar, IBAN DE91 6709 0000 0030 0118 05, BIC GENODE61MA2 290 290 200 220 630 360 290 430 300 310 370 470 210 60 350 450 610 350 20 260 270 270 340 440 430 340 460 620 340 60 260 280 280 350 450 430 360 370 100 340 290 80 130 80 270 140 410 530 450 600 460 480 530 630 250 220 610 510 380 370 250 210 270 340 290 100 100 40 210 180 260 270 270 340 440 430 140 190 120 220 330 90 170 540 360 150 240 260 120 280 260 290 430 260 260 290 600 510 290 260 210 110 280 140 200 350 100 410 210 120 250 280 150 200 50 160 300 270 280 80 460 380 100 270 230 170 100 250 120 190 200 50 420 170 100 250 180 120 200 90 180 310 270 280 130 480 370 100 270 200 60 230 110 350 200 230 390 170 350 100 160 330 320 220 370 50 230 370 340 350 80 530 250 40 340 300 80 110 150 120 340 200 40 180 270 580 160 150 420 110 310 460 240 330 470 440 450 270 630 210 210 440 330 210 210 250 230 200 60 300 80 110 330 210 210 250 380 170 220 160 370 Für die Ermittlung der Kilometer wurde die Strecke verdoppelt (Hin- und Rückweg), aufgerundet - falls möglich - und nochmals 10 km dazu gegeben. Villingendorf 420 360 300 140 430 390 240 410 410 360 30 470 170 50 310 150 290 20 60 340 450 610 340 Ulm 210 50 350 190 190 350 230 470 80 120 320 280 210 360 80 220 j360 350 340 100 530 220 Sindelfingen 320 290 520 410 200 390 430 330 170 310 590 270 480 630 370 300 630 610 620 370 410 Schwäbisch Hall 630 510 640 380 620 730 490 90 440 550 440 700 510 480 500 350 220 450 460 360 Tübingen 170 150 150 220 350 300 220 150 290 160 180 230 330 320 260 170 340 170 260 420 160 320 150 190 320 340 210 390 40 220 200 350 340 Stuttgart 200 330 310 310 40 500 370 80 310 260 50 90 50 240 140 430 350 300 140 430 390 240 410 410 360 50 470 170 60 310 150 290 60 Schriesheim 370 170 310 50 60 390 480 630 360 50 280 200 200 370 460 450 430 350 300 140 430 390 240 410 410 360 40 470 170 50 310 150 290 Reutlingen 190 180 200 340 170 170 210 510 480 210 170 120 150 120 220 310 300 460 360 470 210 450 560 320 170 430 380 270 530 340 310 330 170 Nagold 320 230 330 70 310 420 190 280 290 240 120 400 200 170 200 Ravensburg 330 490 310 400 530 470 470 340 700 270 280 470 260 280 180 320 110 430 240 140 310 160 230 380 160 320 180 160 290 310 180 370 Neuenburg 440 150 70 290 120 270 40 50 320 440 590 320 30 240 250 250 330 420 410 340 370 320 190 460 410 250 430 430 390 70 490 190 Mannheim 340 100 230 390 160 240 380 360 360 190 550 310 120 360 150 120 100 160 150 280 260 200 160 110 300 260 90 450 280 230 150 330 Ladenburg 60 130 270 200 110 100 200 650 270 100 440 Kehl 300 340 280 120 410 370 220 380 390 340 Karlsruhe 190 390 270 280 430 180 290 430 410 410 150 440 170 80 410 360 210 170 100 160 130 100 40 350 210 130 150 160 490 190 Herrenberg 320 490 380 650 450 439 320 280 170 410 410 320 90 330 470 410 540 410 420 350 580 220 280 160 420 270 190 340 230 320 Hemsbach 530 440 590 340 570 690 440 Gammertingen Freiburg Freiberg Ellwangen Dornstadt Bretten Bad Mergentheim 260 340 160 210 590 420 350 280 270 160 320 310 330 470 300 300 340 640 520 350 300 120 280 250 350 340 440 260 140 50 200 200 110 180 110 260 340 160 210 290 310 120 290 280 230 310 280 300 120 230 300 340 570 690 440 270 190 340 230 210 130 150 160 120 410 370 220 200 110 100 200 110 300 260 90 190 460 410 250 160 230 380 160 70 310 420 190 210 450 560 320 140 430 390 240 140 430 390 240 170 260 420 160 380 620 730 490 410 200 390 430 190 190 350 230 140 430 390 240 220 330 90 170 140 200 350 100 120 190 200 50 200 230 390 170 200 40 180 270 290 350 510 250 Heilbronn 340 200 110 180 110 440 160 40 340 130 200 370 140 230 360 350 350 170 510 290 50 360 190 110 100 110 120 270 230 340 Heidenheim 140 Heidelberg 165 140 230 260 140 50 200 530 280 100 300 60 260 340 240 320 460 430 430 260 630 320 210 420 140 210 170 230 150 360 Göppingen AAL AIC MGH BRK DOF ELL FRB FRK GAM GOP HEH HEI HOP HET HER KAR KEH LAD MAT NAG NAT RAV REU SRR SHA SIN STU TUB ULM VIL Aichelberg Aalen Entfernungstabelle BWBSV 360 270 440 290 350 510 250 220 130 280 410 430 300 450 140 320 210 430 430 140 250 270 180 430 380 170 220 160 370 B C Umpire Lizenzstufe A-0170-B-24 Lizenznummer 12.34.5678 Gültigkeit Vorname Mustermann Klaus Name (Anhang 8 zur DVO 2014) Sackgasse 35 Straße 12345 Musterstadt PLZ und Ort * Ich bin nicht damit einverstanden, dass meine Telefonnummer in einer Adressliste veröffentlicht wird. Scorer Trainer BWBSV Meldebogen Lizenzinhaber 01234-123456 Tel. Telefon nicht veröffentlichen * mustermann@muster.de Mail Antrag auf Änderung der DVO (Anhang 9 zur DVO 2014) Antragsteller Nur vom Vorsitzenden der Ligakommmission auszufüllen Datum Eingang LK: Antrag Nr. Sitzungsdatum: Rückzug Abstimmungsergebnis: Ja: Nein: Aktueller Artikel: Enthaltung: Unterschrift Vorsitzender LK Absatz: Neuer Artikel: Absatz: Begründung: Ort / Datum Unterschrift/Stempel Antragsteller