Sehr geehrter Interessent!

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Sehr geehrter Interessent!
Sehr geehrter Interessent!
„Private Banking“ ist der internationale Begriff für eine Fülle von verschiedenen
Dienstleistungen für vermögende Privatkunden und beschränkt sich nicht auf eine
reine Anlage- oder Vermögensberatung. Private Banking bedeutet für uns
Kundenbeziehung auf höchstem Niveau.
Die Basis dafür ist Vertrauen und dieses Vertrauen gewinnen wir – beginnend mit
einem sehr ausführlichen Erstgespräch – durch unsere persönliche Beratung und
die hervorragende Qualität unserer Dienstleistung. Oberste Priorität dabei haben
Ihre persönlichen Wünsche und Ziele.
Der Inhalt dieser Mappe zeigt Ihnen einen kleinen Teil an wissenswerten Fakten
und Besonderheiten des Bankplatzes Österreich. Außerdem finden Sie darin
zentrale Daten über unser Institut sowie einen Überblick über unser Leistungsangebot.
Was wir Ihnen in dieser Mappe leider nicht vermitteln können, ist unsere Art
persönliche Gespräche mit Ihnen zu führen. Damit Sie sich von unserer Qualität
überzeugen können, nehmen wir uns sehr gerne Zeit für Sie.
Unverbindlich und kostenlos.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns, damit wir
uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können.
Ihr PrivateBanking Team
Bernd Fischer
Georg Gundolf
Günter Smodic
Johannes Nenning
WIR SIND FÜR SIE ERREICHBAR
ANSCHRIFT:
RAIFFEISENBANK LECH/ARLBERG
reg. Genossenschaft m.b.H.
Dorf 90
6764 Lech am Arlberg
TELEFON
AUS DEM AUSLAND:
05583/2626-200
0043/5583/2626-200
FAX
AUS DEM AUSLAND:
05583/2626-250
0043/5583/2626-250
E-MAIL:
INTERNET:
privatebanking@lechbank.com
www.lechbank.com
ÖFFNUNGSZEITEN:
Wintersaison (30.11.07 – 20.04.08)
Montag - Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.30 Uhr - 17.30 Uhr
Samstag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Sommersaison (21.04.08 - Nov. 08)
Montag - Freitag
08.30 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
FEIERTAGE IN ÖSTERREICH 2008:
01. Jan.
06. Jan.
24. März
01. Mai
12. Mai
22. Mai
15. Aug.
26. Okt.
01. Nov.
08. Dez.
25. Dez.
26. Dez.
Neujahr
Hl. Drei Könige
Ostermontag
Staatsfeiertag
Pfingstmontag
Fronleichnam
Maria Himmelfahrt
Nationalfeiertag
Allerheiligen
Maria Empfängnis
Christtag
Stefanitag
Bitte vereinbaren Sie für ein ausführliches Beratungsgespräch einen Termin mit
uns, gerne auch außerhalb der Öffnungszeiten!
BANKGEHEIMNIS
Das österreichische Bankgeheimnis bietet durch seine starke gesetzliche
Verankerung innerhalb Österreichs und innerhalb der Europäischen Union einen
hervorragenden Schutz für Sie und Ihr Vermögen. Damit ist der Bankplatz
Österreich für eine diskrete und sichere Geldanlage heute und in der Zukunft eine
der besten Adressen weltweit. Sie als Kunde unserer Bank haben somit die
besten Voraussetzungen für eine diskrete und lohnende Geldanlage zu Ihrer
Verfügung.
SICHERHEIT UND DISKRETION FÜR SIE UND IHR VERMÖGEN
Das österreichische Bankgeheimnis hat eine dreifache Verankerung:
a) im Bankwesengesetz
b) in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
c) in den jeweiligen Dienstordnungen der Kreditinstitute
Banken und ihre Mitarbeiter sind demnach verpflichtet, über alle Daten und
Informationen, die seitens des Kunden bekannt gegeben werden, strengste
Verschwiegenheit zu bewahren. Nur in wenigen, genau festgelegten Fällen, etwa
im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Strafverfahren oder im strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren, besteht Auskunftspflicht seitens der Banken.
Sie als Kunde können in Österreich z. B. ganz diskret und sicher in- und ausländische Wertpapiere erwerben und Festgeldkonten oder Sparbücher führen.
Für Sie besonders interessant:
Alle Finanzminister der Europäischen Union haben im Rahmen des ECOFIN-Rats
im Herbst 2003, Österreich das Recht zugesprochen, das bestehende
Bankgeheimnis beibehalten zu können. Dies ist vor allem im Zusammenhang mit
den vielerwähnten „Kontrollmitteilungen im EU-Raum“ wichtig.
Österreich muss keine Kontrollmitteilungen an die anderen EU-Mitgliedsstaaten
durchführen!
ERWEITERTE SORGFALTSPFLICHTERKLÄRUNG
Österreich hat sich an allen internationalen Initiativen zur Bekämpfung der
Geldwäsche beteiligt und damit zum Ausdruck gebracht, dass es fest
entschlossen ist, kriminelle Gelder, (z.B. Drogengelder, Gelder zur Finanzierung
des Terrorismus, ...) für die es schon bisher kein Hort war, fernzuhalten.
WOHNSITZERKLÄRUNG UND KAPITALERTRAGSTEUER
(KEST-FREIE GELDANLAGE IN ÖSTERREICH)
Wenn Sie als Devisenausländer erklären, weder unbeschränkt steuerpflichtig zu
sein, noch einen Wohnsitz in Österreich haben, sind Sie von der österreichischen
Kapitalertragsteuer auf Zinserträge aus Wertpapieren aller Art befreit. (Ausnahme:
Dividenden aus Aktien, Quellensteuerabzug im Ausschüttungsland). Diese
Erklärung erfolgt mit einer sogenannten „Wohnsitzerklärung“, die Ihren Namen,
Ihre Adresse und Passnummer beinhaltet. Diese „Wohnsitzerklärung“ wird von
uns getrennt vom jeweiligen diskreten Geldgeschäft verwahrt und dient nur im
Innenverhältnis der Bank als Nachweis für die Steuerbefreiung.
AB 1. JULI 2005 – „EU-QUELLENSTEUER“
Ab 1. Juli 2005 werden Veranlagungen, die Zinsen ausschütten (Bankeinlagen,
festverzinsliche Wertpapiere und Rentenfonds) für EU-Devisenausländer mit
zunächst 15,00 % EU-Quellensteuerpflichtig. Hinweis: ab 1. Juli 2008: 20,00 %
Wichtig für Sie: Diese Regelung garantiert für Sie den Fortbestand des strengen
österreichischen Bankgeheimnisses und somit die Befreiung von einer
Kontrollmitteilung.
Für Sie bieten wir mehrere Veranlagungsmöglichkeiten, die auch weiterhin
quellensteuerfrei bleiben. Informieren Sie sich dazu persönlich bei uns im
Rahmen eines Beratungsgespräches.
DAS WERTPAPIERDEPOT
LEGITIMIERTE DEPOTS
Verwendung:
für alle Wertpapiergeschäfte wie z. B. An- und Verkauf
aller Arten in- und ausländischer Wertpapiere wie
Aktien, Fonds etc.
Kontoeröffnung:
Zur Eröffnung und Legitimierung benötigen wir einen
gültigen Reisepass. In unseren Unterlagen halten wir
Ihren Namen, die Staatsbürgerschaft, Domizil und eine
Unterschriftsprobe fest.
DISKRETE DEPOTS UND NUMMERNKONTEN
Verwendung:
Diskrete Depots:
Für alle Wertpapiergeschäfte wie z. B. An- und Verkauf
aller Arten in- und ausländischer Wertpapiere wie
Aktien, Fonds etc.
Nummernkonto:
Dieses
Konto
bildet
die
Basis
sämtlicher
Anlagevarianten. Kontokorrentkonto in EUR und
anderen Währungen, Festgeldkonto in EUR oder
Fremdwährung, Verrechnungskonto für das diskrete
Wertpapierdepot usw.
Konto/Depoteröffnung:
Die Eröffnung erfolgt persönlich durch Sie in der
Raiffeisenbank Lech am Arlberg. Sie können neben
Ihrer Unterschrift beliebig viele Zeichnungsberechtigte
auf dem Unterschriftsprobenblatt eintragen lassen. Zum
Nachweis einer devisenrechtlichen Ausländereigenschaft benötigen wir Ihren Reisepass oder Personalausweis. Diese Aufzeichnungen werden lediglich
bankintern verwahrt und Zugang zu diesen Daten hat
nur Ihr persönlicher Betreuer.
Die Handhabung unserer „Diskreten Depots“ kommt
damit einem Schweizer Nummernkonto gleich.
Sicherheit:
Name oder Adresse scheinen nicht am Konto- bzw.
Depotauszug auf. Die Depot- oder Kontobezeichnung
lautet auf Kassapartei Nr. XY. Nur Ihrem Anlageberater
ist der Name des/der Konto- bzw. Depotinhaber
bekannt. Diese Vorgehensweise entspricht der eines
Schweizer Nummernkontos.
Währung:
EUR oder frei konvertierbare Fremdwährungen.
Verfügung:
Sie verfügen persönlich mit Ihrer Unterschrift und
Losungswort über Ihr Diskret-Depot oder Nummernkonto. Telefonische Aufträge wickeln wir mittels des
vereinbarten
Losungswortes
ab.
Belege
über
Kontotransaktionen halten wir ausschließlich zur
persönlichen Abholung durch Sie bereit. Eine Zusendung erfolgt nur auf Ihre ausdrückliche Anordnung.
PERSÖNLICHER DOKUMENTENSAFE
Die Verwahrung Ihres Sparbuches bzw. Ihrer Depot- oder Kontodokumente ist für
Sie kostenlos in einem persönlichen Dokumentensafe möglich.
IHR PERSÖNLICHER VORTEIL DURCH UNSERE PERSÖNLICHE BERATUNG
Die Informationen in dieser Mappe sind nur ein Überblick verschiedener
Möglichkeiten und können eine persönliche Beratung nicht ersetzen.
Sehr gerne nehmen wir uns Zeit für Sie, um Ihnen ein umfassendes und für Sie
maßgeschneidertes Angebot zu machen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Konditionen im Wertpapiergeschäft
Aktien, Indexzertifikate und Optionsscheine:
Börse Wien:
Kurswert
Mindestgebühr je Order
Alle sonstigen
Kurswert
Börsenplätze:
Mindestgebühr je Order
1,10 %
EUR 37,00
1,25 %
EUR 51,00
EUR 2,90 „Korrespodenzentgelt“ werden hinzugerechnet
Allfällige Fremdspesen werden hinzugerechnet!
Zeichnungsgebühr
für Aktienemissionen:
EUR 10,00
Festverzinsliche Wertpapiere:
Neuemissionen:
Sekundärmarkt:
gebührenfrei !
je nach Währung und Börsenplatz
zwischen
Mindestgebühr je Order zwischen
0,65 % und 0,75 %
EUR 30,00 und 37,00
Allfällige Fremdspesen werden hinzugerechnet!
Investmentfonds:
Es gelten die üblichen Ausgabe-/Rücknahmepreise lt.
Fondsprospekt
Konditionen im Wertpapiergeschäft
Depotgebühr:
Sammelverwahrung
2 %o
für ausländische Wertpapiere
5 %o
+ 20 % Umsatzsteuer
Mindestgebühr pro Depot
EUR 18,00
Die Depotgebühr wird jährlich im nachhinein berechnet.
Als Basis dient der Kurswert per 31.12., die Abrechnung
erfolgt tagegenau. Die Belastung erfolgt jeweils Anfang
Januar.
Einreichung
pro Mantel
effektiver Stücke:
Mindestgebühr je Order
EUR 2,20
EUR 22,00
Fremde Spesen für Versicherung, Porto usw.
werden hinzugerechnet.
Kuponeinlösung:
Kuponwert
Mindestgebühr je Order
1,90 %
EUR 51,00
Allfällige Fremdspesen werden hinzugerechnet.
Kupons werden zum Inkasso übernommen.
Die 25 %ige Kapitalertragssteuer muss abgeführt werden.
Scheckeinreichung:
Schecksumme
Mindestgebühr je Scheck
Bartransaktionen:
1,75 %
EUR 4,00
Notenein- und -auszahlungen über Devisenkonten
Transaktionsgebühr
Für EUR wird keine Gebühr berechnet.
Weitere Preise::
auf Anfrage – Preisverzeichnis aus dem Wertpapiergeschäft gem. WAG 2007
1,0 %
EU-Zinsrichtlinie
Ausgangssituation:
Die Europäische Union bemüht sich schon jahrelang um eine einheitliche Besteuerung
von Zinserträgen. Bislang ist eine einheitliche Regelung an den EU-Mitgliedsländern mit
einem strengen Bankgeheimnis gescheitert. (Österreich, Belgien, Luxemburg). Zudem
sollten auch Drittstaaten, wie die Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Andorra, Monaco
und abhängige Gebiete wie die Kanalinseln, Isle of Man usw. in diese Regelung mit
einbezogen werden. Die EU-Zinsrichtlinie ist bereits seit 01. Juli 2005 in Kraft.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind somit natürliche Personen, die in einem EU-Mitgliedsstaat steuerlich
ansässig sind und Zinszahlungen aus einem anderen EU-Mitgliedsland erhalten.
Zukünftige Praxis:
Liegt die Zahlstelle in einem anderen Mitgliedsstaat als der Eigentümer ansässig
ist (d.h. Depot im EU-Ausland), erteilt die Zahlstelle Auskünfte an die zuständige
ausländische Behörde. Der EU-Bürger ist somit angehalten, seine Zinserträge in
seinem Heimatland vollständig zu versteuern.
Ausnahmen:
Österreich, Belgien und Luxemburg beteiligen sich nicht an diesem Informationsaustausch
und das vor allem in Österreich sehr strenge Bankgeheimnis bleibt erhalten. Für die drei
genannten Staaten wurde eine Übergangsregelung vereinbart, nach der eine
Quellensteuer auf die betroffenen Zinserträge einzuheben ist. Diese wird vom 1. Juli 2005
bis 2011 im Drei-Jahres-Rhythmus stufenweise angehoben (15 %, 20 %, 35 %).
Umfang der Richtlinie:
Zinserträge insbesondere aus folgenden Wertpapieren/Spareinlangen sind betroffen:
•
•
•
•
•
•
Sparbücher
Anleihen
Anleihefonds
Gemischte Fonds, wenn der Anleiheanteil mehr als 40 % (bei thesaurienden
Fonds) bzw. mehr als 15 % (bei ausschüttenden Fonds) beträgt
Termineinlagen
Fonds, die quellensteuerpflichtige Subfonds halten
Folgende Wertpapierkategorien sind von der Richtlinie ausgenommen:
•
•
•
ausschüttende Fonds mit max. 15 % Anleiheanteil
thesaurierende Fonds mit max. 40 % Anleiheanteil
Emissionen von Anleihen, die vor dem 1. März 2001 begeben worden sind.
Bei Aufstockungen solcher Emissionen ab dem 1. März 2002 kann die
Befreiung abhängig vom jeweiligen Emittenten entfallen.
Weitere Ausnahmen:
Auch bei unseren, besonders für EU-Devisenausländer sehr interessanten Produkten
„Raiffeisen EU-Spezial-Rent“, „R-2012 Spezial“ (Investmentfonds) und „VIPClassic
Spezial“ (aktive Vermögensverwaltung) werden solche Anleihen aufgenommen, die der
Steuer-Befreiungsrichtlinie unterliegen. Ebenso befreit ist unser „Raiffeisen ImmobilienFonds“, sowie div. strukturierte Produkte.