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EG- Sicherheitsdatenblatt
Barend Palm Tischler-Lack
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Datum: 12.07.2013
SICHERHEITSDATENBLATT
Gemäß EG-Verordnung 1907 / 2006
1. Stoff-/ Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zum Produkt
Handelsname:
Barend Palm Tischler-Lack
Artikelnummer: 85300, 85330, 85331, 85333, 85340, 85341
Verwendung der Zubereitung: Anstrichstoff.
Angaben zum Hersteller/ Lieferanten
Barend Palm Norge AS, Kristiansand
Vertrieb D – A – CH: Palm Norge GmbH, Bad Zwischenahn
Telefon :
+49 4403 626488-0 Notrufnummer: +49 4403 626488-0
2. Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
R-Sätze:
Entzündlich.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Signalwort: Achtung
Piktogramme: GHS02
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel/Lüftungsanlagen/Beleuchtung
verwenden.
P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden.
P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten
Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P370+P378 Bei Brand: kein Wasser zum Löschen verwenden.
P403+P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH208 Enthält Butanonoxim, Co- ( 2+)- Salze . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
3. Zusammensetzung/ Angaben zu den Bestandteilen
3.2 Gemische:
Gefährliche Inhaltsstoffe:
EG-Nr.:
CAS-Nr.:
INDEX-Nr.:
REACH-Nr.:
Bezeichnung:
Einstufung
GHS-Einstufung
Anteil
265-151-9
Naphtha (Erdöl), Benzolgehalt < 0,1 Gew. %
50 - 55 %
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Datum: 12.07.2013
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Gemäß EG-Verordnung 1907 / 2006
64742-49-0
Xn - Gesundheitsschädlich R10-38-65-67
202-496-6
96-29-7
616-014-00-0
2-Butanonoxim (vgl. Ethylmethylketoxim)
Carc. Cat. 3, Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend R40-21-41-43
Carc. 2, Acute Tox.4, Eye Dam. 1, Skin Sens. 1; H351 H312 H318 H317
<1%
Wortlaut der R-und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16.
4. Erste-Hilfe Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Niemals einer
bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Bei Gefahr
von Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich,
Betriebsanweisung oder Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Nach Hautkontakt:
Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung wechseln.
Nach Augenkontakt:
Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5
Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei Verschlucken kein Erbrechen
herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Zum Löschen Sand, Trockenlöschpulver oderalkoholbeständigen Schaum verwenden.
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl.
5.2 Besondere Gefährdung durch den Stoff selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase:
Brennbar. Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden. Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Kohlendioxid (CO2). Kohlenmonoxid. Stickoxide (NOx).
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Zusätzliche Hinweise:
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl
einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Alle Zündquellen entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht
einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Explosionsgefahr.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. . Die nationalen Rechtsvorschriften
sind zusätzlich zu beachten!
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Gemäß EG-Verordnung 1907 / 2006
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden.
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.
Konzentrierte Dämpfe sind schwerer als Luft. Dämpfe können mit Luft ein explosives Gemisch bilden.
Weitere Angaben zur Handhabung
Mit dem Produkt verunreinigte Materialien wie Putzlappen, Papierreinigungstücher und
Schutzbekleidung können sich nach einigen Stunden spontan selbst entzünden. Die nationalen
Rechtsvorschriften sind zusätzlich zu beachten!
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht geschlossen halten. Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von
Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Böden müssen den ''Richtlinien für die Vermeidung von
Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen (BGR 132)'' entsprechen.
Zusammenlagerungshinweise:
Von stark sauren oder alkalischen Materialien oder Oxidationsmitteln fernhalten.
8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden.
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der
Arbeit nicht essen und trinken.
Atemschutz
Beim Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen. Die Tragezeitbegrenzungen nach GefStoffV in
Verbindung mit den Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190) sind zu beachten.
Handschutz
Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen: NR (Naturkautschuk, Naturlatex). NBR (Nitrilkautschuk).
Augenschutz
Dicht schließende Schutzbrille.
Körperschutz
Es ist antistatisch ausgerüstete Arbeitskleidung zu benutzen.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand:
Farbe:
Geruch:
flüssig
arttypisch
produktspezifisch
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Prüfnorm
Zustandsänderungen
Flammpunkt:
Untere Explosionsgrenze:
Obere Explosionsgrenze:
Zündtemperatur:
Dampfdruck (bei 20°C)
Dichte:
Auslaufzeit:
Lösemitteltrennprüfung:
Lösemittelgehalt:
> 23 °C
0,6 Vol.-%
7,0 Vol.-%
230 °C
9 hPa
0,888 g/cm³
verarbeitungsfertig
<3%
55 %
9.2 Sonstige Angaben:
Festkörpergehalt:
45%
10. Stabilität und Reaktivität
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Vor Hitze schützen. Entzündungsgefahr.
10.5. Unverträgliche Materialien
Exotherme Reaktionen vermeiden(starke Oxidationsmittel, Säuren, Laugen).
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von reizenden Gasen und Dämpfen führen.
Kohlenmonoxid. Kohlendioxid (CO2). Stickoxide (NOx).
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikologische Prüfungen
Akute Toxizität
CAS-Nr.
Expositionswege
96-29-7
dermal
Bezeichnung
Methode
Dosis
2-Butanonoxim (vgl. Ethylmethylketoxim)
ATE
1100 mg/kg
Spezies
Quelle
Sensibilisierende Wirkungen
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen
Die Inhaltsstoffe dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für die CMR Kategorien 1 oder 2.
Sonstige Angaben zu Prüfungen
Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG)
vorgenommen. Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst.
12. Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
CAS-Nr.
Bezeichnung
Aquatische Toxizität
Methode
Dosis
96-29-7
2-Butanonoxim (vgl. Ethylmethylketoxim)
Akute Crustaceatoxizität
EC50
750 mg/l
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
h
Spezies Quelle
48
Daphnia magna
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Gemäß EG-Verordnung 1907 / 2006
Die Inhaltsstoffe in dieser Zubereitung erfüllen nicht die Kriterien für eine Einstufung als PBT oder
vPvB.
Weitere Hinweise
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Die Einstufung wurde nach dem
Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. Es gibt keine Daten für
die Zubereitung/das Gemisch selbst.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen
Vorschriften.
Abfallschlüssel Produkt
080111 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN,
DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken;
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel Produktreste
08011 ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN,
DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken;
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
080111ABFÄLLE AUS HZVA VON BESCHICHTUNGEN (FARBEN, LACKE, EMAIL), KLEBSTOFFEN,
DICHTMASSEN UND DRUCKFARBEN; Abfälle aus HZVA und Entfernung von Farben und Lacken;
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt
werden. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
14. Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Gefahrzettel:
Klassifizierungscode:
Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ):
Beförderungskategorie:
Gefahrnummer:
Tunnelbeschränkungscode:
UN1263
FARBE (einschließlich Farbe, Lackfarbe, Emaillelack, Beize,
Schellacklösungen, Firnis, Poliermittel, flüssiger Füllstoff und flüssiger
Grundierlack)
3
II
3
F1
163 640D 650
5L
2
33
D/E
Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport
Freigestellte Menge: E2
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Gemäß EG-Verordnung 1907 / 2006
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer:
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Gefahrzettel:
Klassifizierungscode:
Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ):
UN1263
FARBE (einschließlich Farbe, Lackfarbe, Emaillelack, Beize,
Schellacklösungen, Firnis, Poliermittel, flüssiger Füllstoff und flüssiger
Grundierlack)
3
II
3
F1
163 640D 650
5L
Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport
Freigestellte Menge: E2
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer:
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
UN1263
PAINT (including paint, lacquer, enamel, stain, shellac solutions, varnish,
polish, liquid fillerand liquid lacquerbase)
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
Gefahrzettel:
Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ):
EmS:
3
II
3
163
5L
F-E, S-E
Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport
Freigestellte Menge: E2
Lufttransport (ICAO)
14.1. UN-Nummer:
UN1263
14.2. Ordnungsgemäße
PAINT (including paint, lacquer, enamel, stain, shellac solutions, varnish,
UN-Versandbezeichnung:
polish, liquid fillerand liquid lacquerbase)
14.3. Transportgefahrenklassen:
3
14.4. Verpackungsgruppe:
II
Gefahrzettel:
3
Sondervorschriften:
A3 A72
Begrenzte Menge (LQ) Passenger:
1L
IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: 353
IATA-Maximale Menge - Passenger:
5L
IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:
364
IATA-Maximale Menge - Cargo:
60 L
Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport
Freigestellte Menge: E2
Passenger-LQ: Y341
15. Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Angaben zur VOC-Richtlinie:
493 g/l
Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse:
Status:
2 - wassergefährdend
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3
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Gemäß EG-Verordnung 1907 / 2006
16. Sonstige Angaben
Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3
10
21
38
40
41
43
65
67
Entzündlich.
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut.
Reizt die Haut.
Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
Gefahr ernster Augenschäden.
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3
H312
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H317
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
H351
Kann vermutlich Krebs erzeugen.
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
Weitere Informationen:
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem derzeitigen Kenntnisstand sowie nationalen
undEU-Bestimmungen. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1
genanntenVerwendungszweck zugeführt werden. Es ist stets Aufgabe des Verwenders, alle notwendigen Maßnahmen
zu ergreifen, umdie in den lokalen Regeln und Gesetzen festgelegten Forderungen zu erfüllen. Die Angaben in diesem
Sicherheitsdatenblattbeschreiben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar.