Sicherheitsdatenblatt Gurtstraffer P4 - IFZ
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Sicherheitsdatenblatt Gurtstraffer P4 - IFZ
Adam Opel AG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Gurtstraffer P4 Druckdatum: 22.08.2016 Seite 1 von 9 Teilenummer S92010012 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Stoffgruppe: Airbags/Gurtstraffer Gurtstraffer P4 Buckle Pre-Tensioners P4 Tendeurs de ceintures de sécurité P4 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Einsatz in der Automobilindustrie 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Adam Opel AG Ort: D 65423 Rüsselsheim Telefax: +49-6142/ 749-503 E-Mail: Auskunftgebender Bereich: OPEL-helpdesk@ifz-berlin.de IFZ Ingenieurbüro und Consulting GmbH Telefon: +49 30 2904897-10 Telefax: +49 30 2904897-20 Internationale Hotline: +49 6131 19240 1.4. Notrufnummer: Weitere Angaben Das Sicherheitsdatenblatt gilt für folgende Produkte: Teile-Nr. Katalog-Nr. 13277939 51 97 677 13277940 51 97 678 13277941 51 97 679 13277942 51 97 680 20996131 01 97 734 20996132 01 97 735 20996136 01 97 736 20996137 01 97 733 22754389 22754390 - ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff: Expl. 1.4 Gefahrenhinweise: Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. 2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Signalwort: Achtung Piktogramme: Revisions-Nr.: 2,02 D - DE Überarbeitet am: 22.08.2016 Adam Opel AG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Gurtstraffer P4 Druckdatum: 22.08.2016 Gefahrenhinweise H204 Seite 2 von 9 Teilenummer S92010012 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Sicherheitshinweise P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P250 Nicht schleifen/stoßen/reiben. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P370+P372+P380+P373 Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. P370+P380+P375 Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. 2.3. Sonstige Gefahren Bei direktem Einfluss von Flammen oder Hitze sowie Funken Auslösung möglich . Bei Zündung des Gurtstraffers kann Verletzungsgefahr bestehen : durch mechanische Einwirkung: Schlag, Stoß etc., durch lautes Geräusch/Knall: Schädigung des Gehörs, durch ausströmende Gase/Staub: Gefahr von Gesundheitsschäden z. B. beim Einatmen, durch Wärmeentwicklung: z. B. Verbrennungen durch heißes Gas oder heiße Modul-Teile. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Gefährliche Inhaltsstoffe CAS-Nr. Bezeichnung Anteil EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 9004-70-0 Nitrocellulose 70 - 95 % Expl. 1.1; H201 7440-67-7 Zirkonium 1 - 10 % 231-176-9 040-001-00-3 Water-react. 1, Pyr. Sol. 1; H260 H250 7778-74-7 Kaliumperchlorat 1 - 10 % 231-912-9 017-008-00-5 Ox. Sol. 1, Acute Tox. 4; H271 H302 Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Netto-Explosivmasse: <1g ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Gurtstraffer: n.a. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich das Etikett vorzeigen). Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Auch bei unverletzten Personen ist auf Schockanzeichen zu achten. Revisions-Nr.: 2,02 D - DE Überarbeitet am: 22.08.2016 Adam Opel AG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Gurtstraffer P4 Druckdatum: 22.08.2016 Seite 3 von 9 Teilenummer S92010012 Nach Einatmen Gurtstraffer: n.a. Nach Zündung: Frischluftzufuhr. Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Mit Wasser abspülen. Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. Nach Verschlucken Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Sofort Wasser trinken. 1 bis 2 Glas Wasser trinken. Arzt aufsuchen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Alle gebräuchlichen Löschmittel sind geeignet. Zur Kühlung geschlossener Behälter mit Wassersprühstrahl besprühen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Gefährliche Gase, die im Brandfall bei unvollständiger Verbrennung entstehen , enthalten möglicherweise: Kohlendioxid, Kohlenmonoxid (CO), nitrose Gase, Staub. Dämpfe und Brandgase nicht einatmen. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Schutzbrille, Handschuhe. Im Brandfall, wenn nötig, umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Zusätzliche Hinweise Gefahrenbereich absperren. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Pyrotechnische Pulverladung: Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. In trockenem Zustand explosionsgefährlich. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen . Beschädigtes Modul: Zur Entsorgung an den Hersteller zurücksenden. Beschädigte Verpackungseinheit: Zur Überprüfung an den Hersteller zurücksenden. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Gurtstraffer: n.a. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Pyrotechnische Pulverladung: Vorsichtig mechanisch aufnehmen und in ein Gefäß mit Wasser einbringen (Phlegmatisierung des Explosivstoffes). 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten. Geeignete Schutzausrüstung: Siehe Abschnitt 8. Revisions-Nr.: 2,02 D - DE Überarbeitet am: 22.08.2016 Adam Opel AG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Gurtstraffer P4 Druckdatum: 22.08.2016 Seite 4 von 9 Teilenummer S92010012 Wie unter Abschnitt 13 beschrieben entsorgen. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Der Umgang darf nur durch geschultes Personal erfolgen. Nicht fallen lassen. Es wird empfohlen, den Gurtstraffer nur im Bereich des Bremsrohres und der Seilumlenkung zu halten . Das Zuleitungskabel weder knicken noch einer hohen Zugbelastung aussetzen. Jeder Eingriff in das System ist verboten, insbesondere ist die Demontage des Gasgenerators strengstens untersagt. Nach Einbau in das Fahrzeug darf die Baugruppe durch Unbefugte nicht demontiert werden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen . Beim Umgang mit Modulen wird empfohlen, im Umkreis von 2 m keine Mobiltelefone zu betreiben. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Von offenen Flammen, heißen Oberflächen und Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Feuerschutzeinrichtungen bzw. Brandbekämpfungsmittel sind in unmittelbarer Nähe des Lagerortes vorzusehen. Weitere Angaben zur Handhabung Beschädigtes Modul: Zur Entsorgung an den Hersteller zurücksenden. Beschädigte Verpackungseinheit: Zur Überprüfung an den Hersteller zurücksenden. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Wenn nicht in Gebrauch, muss das Produkt in seiner Original-Transport-Verpackung gelagert werden. Empfohlene Lagertemperatur: maximal 85°C. Module niemals im Bereich hoher elektromagnetischer Feldstärken lagern. (> 200 V/m). Zusammenlagerungshinweise Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Unverträglich mit starken Säuren und Basen. Nicht mit brennbaren und leichtentzündlichen Stoffen zusammen lagern. Nicht zusammen mit explosionsfähigen Stoffen lagern. Getrennt lagern von: Oxidationsmittel. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Vorschriften des Sprengstoffgesetzes einschließlich der Sprengstoff -Lagerrichtlinien beachten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Lagerklasse: 1.4 S 7.3. Spezifische Endanwendungen Das Produkt ist ausschließlich für den im technischen Merkblatt bzw. in der Verarbeitungsvorschrift genannten Anwendungszweck zu verwenden. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) CAS-Nr. Bezeichnung 7440-67-7 Zirkonium ppm mg/m³ 1E F/m³ Spitzenbegr. Art 1(I) 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Schutz- und Hygienemaßnahmen Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen oder schnupfen. Augen-/Gesichtsschutz Schutzbrille. Handschutz Gurtstraffer: n.a. Revisions-Nr.: 2,02 D - DE Überarbeitet am: 22.08.2016 Adam Opel AG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Gurtstraffer P4 Druckdatum: 22.08.2016 Seite 5 von 9 Teilenummer S92010012 Nach Zündung: Schutzhandschuhe. Körperschutz Gegebenenfalls Gehörschutz. Ableitfähiges Schuhwerk. Atemschutz Gurtstraffer: n.a. Nach Zündung: Dämpfe/Staub nicht einatmen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Prüfnorm Zustandsänderungen Explosionsgefahren Pyrotechnische Pulverladung: Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. In trockenem Zustand explosionsgefährlich. Zündtemperatur: ca. 165 °C *) Dichte: 1,6 g/cm³ *) 9.2. Sonstige Angaben Gurtstraffer: n.a. *) pyrotechnische Pulverladung ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar. 10.2. Chemische Stabilität Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Von offenen Flammen, heißen Oberflächen und Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. 10.5. Unverträgliche Materialien Unverträglich mit starken Säuren und Basen. Von brennbaren Stoffen fernhalten. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Siehe Abschnitt 5.2. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar. Revisions-Nr.: 2,02 D - DE Überarbeitet am: 22.08.2016 Adam Opel AG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Gurtstraffer P4 Druckdatum: 22.08.2016 Seite 6 von 9 Teilenummer S92010012 Akute Toxizität CAS-Nr. Bezeichnung Expositionsweg 9004-70-0 Quelle LD50 > 5000 mg/kg Ratte GESTIS LD50 > 5000 mg/kg Ratte Sigma-Aldrich 2014 LD50 2100 mg/kg Ratte Takata MSDS Zirkonium oral 7778-74-7 Spezies Nitrocellulose oral 7440-67-7 Dosis Kaliumperchlorat oral ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar. 12.4. Mobilität im Boden Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Gurtstraffer: n.a. Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Nach bestimmungsgemäßem Gebrauch dem Recycling-Prozeß zuführen. Nicht ausgelöste Gurtstraffer sind nach Demontage durch geschultes Personal auszulösen oder dem Hersteller zur Entsorgung zuzusenden. Beschädigtes Modul: Zur Entsorgung an den Hersteller zurücksenden. Beschädigte Verpackungseinheit: Zur Überprüfung an den Hersteller zurücksenden. Abfallschlüssel Produkt Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind; Altfahrzeuge verschiedener 160110 Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08); explosive Bauteile (z. B. aus Airbags) Als gefährlicher Abfall eingestuft. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) 14.1. UN-Nummer: Revisions-Nr.: 2,02 UN 3268 D - DE Überarbeitet am: 22.08.2016 Adam Opel AG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Gurtstraffer P4 Druckdatum: 22.08.2016 Seite 7 von 9 Teilenummer S92010012 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Sicherheitseinrichtungen, elektrische Auslösung 14.3. Transportgefahrenklassen: 9 Gefahrzettel: 9 Klassifizierungscode: Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): Freigestellte Menge: Beförderungskategorie: Tunnelbeschränkungscode: M5 280 0 E0 4 E Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport Diese Einstufung gilt nur für Einzelteile in Originalverpackung. Wenn der Transport nicht in Original-Einzelverpackung erfolgt, muss das Teil nach UN 0432, Klasse 1.4S versandt werden. Binnenschiffstransport (ADN) 14.1. UN-Nummer: UN 3268 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Sicherheitseinrichtungen, elektrische Auslösung 14.3. Transportgefahrenklassen: 9 Gefahrzettel: 9 Klassifizierungscode: Sondervorschriften: Begrenzte Menge (LQ): Freigestellte Menge: M5 280 0 E0 Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport Diese Einstufung gilt nur für Einzelteile in Originalverpackung. Wenn der Transport nicht in Original-Einzelverpackung erfolgt, muss das Teil nach UN 0432, Klasse 1.4S versandt werden. Seeschiffstransport (IMDG) 14.1. UN-Nummer: UN 3268 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Safety devices, electrically initiated 14.3. Transportgefahrenklassen: 9 Gefahrzettel: 9 Begrenzte Menge (LQ): Freigestellte Menge: EmS: 0 E0 F-B, S-X Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport This classification is only valid for individual parts in original packaging. If transport is not realized in original individual packaging, the part must be dispatched according to UN 0432, class 1.4S. Lufttransport (ICAO) Revisions-Nr.: 2,02 D - DE Überarbeitet am: 22.08.2016 Adam Opel AG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Gurtstraffer P4 Druckdatum: 22.08.2016 Seite 8 von 9 Teilenummer S92010012 14.1. UN-Nummer: UN 3268 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: air bag inflator, pyrotechnic or air bag modules, pyrotechnic or seat-belt pretensioners, pyrotechnic 14.3. Transportgefahrenklassen: 9 Gefahrzettel: 9 Begrenzte Menge (LQ) Passenger: Passenger LQ: Freigestellte Menge: Forbidden Forbidden E0 IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: IATA-Maximale Menge - Passenger: IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: IATA-Maximale Menge - Cargo: 961 25 kg 961 100 kg Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport This classification is only valid for individual parts in original packaging. If transport is not realized in original individual packaging, the part must be dispatched according to UN 0432, class 1.4S. 14.5. Umweltgefahren UMWELTGEFÄHRDEND: nein 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Nicht zutreffend. 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht zutreffend. Sonstige einschlägige Angaben The Seat Belt Pre-tensioners has been classified in accordance with Section 173,56, Title 49, Code of Federal Regulations (49 CFR) by US-Department Of Transportation (DOT): U.N. Number: 3268 U.N. Classification Code: 9 Proper shipping name air bag inflator, pyrotechnic or air bag modules, pyrotechnic or seat-belt pretensioners, pyrotechnic D.O.T. Reference No.: EX2007120356 BAM PT1- 1288 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Zusätzliche Hinweise Richtlinie 2013/29 Richtlinie 2014/28 Nationale Vorschriften Zusätzliche Hinweise Sprengstoffgesetz SprengV SprengLR240 Gefahrstoffverordnung Revisions-Nr.: 2,02 D - DE Überarbeitet am: 22.08.2016 Adam Opel AG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Gurtstraffer P4 Druckdatum: 22.08.2016 Seite 9 von 9 Teilenummer S92010012 ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungen Abschnitt 1, 2, 9, 14 Abkürzungen und Akronyme n.a. = nicht anwendbar; n.b. = nicht bestimmt Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase , die sich spontan entzünden können. H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Weitere Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Das Produkt ist ausschließlich für den im technischen Merkblatt bzw. in der Verarbeitungsvorschrift genannten Anwendungszweck zu verwenden. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten. (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.) Revisions-Nr.: 2,02 D - DE Überarbeitet am: 22.08.2016