Sicherheitsdatenblatt Gurtstraffer C9ST - IFZ

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Sicherheitsdatenblatt Gurtstraffer C9ST - IFZ
Adam Opel AG
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Gurtstraffer C9ST
Druckdatum: 24.11.2016
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Teilenummer S92010020
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
Stoffgruppe:
Airbags/Gurtstraffer
Gurtstraffer C9ST
Buckle Pre-Tensioners C9ST
Tendeurs de ceintures de sécurité C9ST
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen
abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Einsatz in der Automobilindustrie
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenname:
Adam Opel AG
Ort:
D 65423 Rüsselsheim
Telefax: +49-6142/ 749-503
E-Mail:
Auskunftgebender Bereich:
1.4. Notrufnummer:
OPEL-helpdesk@ifz-berlin.de
IFZ Ingenieurbüro und Consulting GmbH
Telefon: +49 30 2904897-10
Telefax: +49 30 2904897-20
Internationale Hotline: +49 6131 19240
Weitere Angaben
EU-Registriernummer: 0589-P1-000548
Das Sicherheitsdatenblatt gilt für folgende Produkte:
Teile-Nr.
Katalog-Nr.
12848365
01 97 973
12848366
01 97 974
12848367
01 97 975
12848368
01 97 976
13303849
51 97 264
13303850
51 97 265
13303851
51 97 266
13303852
51 97 267
25825277
48 10 826
25825282
48 10 827
95047852
01 98 377
95301327
01 98 650
95352268
01 98 762
95352269
01 98 763
95352270
01 98 764
95352272
01 98 765
*
*
* = Produktion eingestellt. Lieferung nur noch aus Lagerbeständen.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien:
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff: Expl. 1.4
Gefahrenhinweise:
Revisions-Nr.: 1,15
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Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Signalwort:
Achtung
Piktogramme:
Gefahrenhinweise
H204
Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
Sicherheitshinweise
P210
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P234
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P240
Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P250
Nicht schleifen/stoßen/reiben.
P280
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P370+P372+P380+P373
Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung,
wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.
P370+P380+P375
Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung
bekämpfen.
P405
Unter Verschluss aufbewahren.
P501
Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
2.3. Sonstige Gefahren
Bei direktem Einfluss von Flammen oder Hitze sowie Funken Auslösung möglich .
Bei Zündung des Gurtstraffers kann Verletzungsgefahr bestehen :
durch mechanische Einwirkung: Schlag, Stoß etc.,
durch lautes Geräusch/Knall: Schädigung des Gehörs,
durch ausströmende Gase/Staub: Gefahr von Gesundheitsschäden z. B. beim Einatmen,
durch Wärmeentwicklung: z. B. Verbrennungen durch heißes Gas oder heiße Modul-Teile.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Chemische Charakterisierung
Dieses Produkt enthält pyrotechnische Pulverladung,
Pyrotechnische Pulverladung enthält: Nitrocellulose, Diphenylamin, Zirkonium, Kaliumperchlorat.
Netto-Explosivmasse:
maximal 1,25 g
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Gurtstraffer: n.a.
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich das Etikett vorzeigen). Betroffene aus dem
Gefahrenbereich bringen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Auch bei unverletzten Personen
ist auf Schockanzeichen zu achten.
Nach Einatmen
Gurtstraffer: n.a.
Nach Zündung: Frischluftzufuhr. Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Mit Wasser abspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt benachrichtigen.
Wunde steril abdecken.
Nach Augenkontakt
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser ausspülen und Arzt
konsultieren.
Nach Verschlucken
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Alle gebräuchlichen Löschmittel sind geeignet. Zur Kühlung geschlossener Behälter mit Wassersprühstrahl
besprühen.
Ungeeignete Löschmittel
Keine bekannt.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Gefährliche Gase, die im Brandfall bei unvollständiger Verbrennung entstehen ,
enthalten möglicherweise: Kohlendioxid, Kohlenmonoxid (CO), nitrose Gase, Staub. Dämpfe und Brandgase
nicht einatmen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutzbrille, Handschuhe. Im Brandfall, wenn nötig, umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Zusätzliche Hinweise
Gefahrenbereich absperren.
Beschädigtes Modul: Zur Entsorgung an den Hersteller zurücksenden.
Beschädigte Verpackungseinheit: Zur Überprüfung an den Hersteller zurücksenden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Pyrotechnische Pulverladung: Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. In
trockenem Zustand explosionsgefährlich. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen .
Beschädigtes Modul: Zur Entsorgung an den Hersteller zurücksenden.
Beschädigte Verpackungseinheit: Zur Überprüfung an den Hersteller zurücksenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Sollte das Produkt in das Erdreich, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen, ist hiervon die zuständige Behörde sofort in Kenntnis zu setzen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Gurtstraffer: n.a.
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Pyrotechnische Pulverladung: Vorsichtig mechanisch aufnehmen und in ein Gefäß mit Wasser einbringen
(Phlegmatisierung des Explosivstoffes). Von offenen Flammen, heißen Oberflächen und Zündquellen
fernhalten.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten.
Geeignete Schutzausrüstung: Siehe Abschnitt 8.
Wie unter Abschnitt 13 beschrieben entsorgen.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Der Umgang darf nur durch geschultes Personal erfolgen. Nicht fallen lassen. Es wird empfohlen, den
Gurtstraffer nur im Bereich des Bremsrohres und der Seilumlenkung zu halten . Das Zuleitungskabel weder
knicken noch einer hohen Zugbelastung aussetzen. Jeder Eingriff in das System ist verboten, insbesondere ist
die Demontage des Gasgenerators strengstens untersagt. Nach Einbau in das Fahrzeug darf die Baugruppe
durch Unbefugte nicht demontiert werden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen .
Der direkte Kontakt von Funksendern (Sprechfunkgeräte oder Mobiltelefone) mit Airbagmodulen ist zu
vermeiden. Beim Umgang mit Modulen wird empfohlen, im Umkreis von 2 m keine Mobiltelefone zu betreiben.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Von offenen Flammen, heißen Oberflächen und Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische
Aufladungen treffen. Feuerschutzeinrichtungen bzw. Brandbekämpfungsmittel sind in unmittelbarer Nähe des
Lagerortes vorzusehen.
Weitere Angaben zur Handhabung
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Beschädigtes Modul: Zur Entsorgung an den Hersteller zurücksenden.
Beschädigte Verpackungseinheit: Zur Überprüfung an den Hersteller zurücksenden.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Wenn nicht in Gebrauch, muss das Produkt in seiner Original-Transport-Verpackung gelagert werden. Module
niemals im Bereich hoher elektromagnetischer Feldstärken lagern..
Zusammenlagerungshinweise
Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Unverträglich mit starken Säuren und Basen. Nicht mit brennbaren
und leichtentzündlichen Stoffen zusammen lagern. Nicht zusammen mit explosionsfähigen Stoffen lagern.
Getrennt lagern von: Oxidationsmittel.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Vorschriften des Sprengstoffgesetzes einschließlich der Sprengstoff -Lagerrichtlinien beachten. Unbefugten
Personen ist der Zutritt untersagt.
Lagerklasse:
1.4 S
7.3. Spezifische Endanwendungen
Das Produkt ist ausschließlich für den im technischen Merkblatt bzw. in der Verarbeitungsvorschrift genannten
Anwendungszweck zu verwenden.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
Gurtstraffer: n.a.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen oder schnupfen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände
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waschen.
Augen-/Gesichtsschutz
Schutzbrille.
Handschutz
Gurtstraffer: n.a.
Nach Zündung: Schutzhandschuhe.
Körperschutz
Gegebenenfalls: Gehörschutz. Ableitfähiges Schuhwerk.
Atemschutz
Gurtstraffer: n.a.
Nach Zündung: Dämpfe/Staub nicht einatmen. Für ausreichende Belüftung und/ oder Absaugung sorgen.
Gegebenenfalls wirksame Staubmaske.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand:
Farbe:
Prüfnorm
Zustandsänderungen
Explosionsgefahren
Pyrotechnische Pulverladung: Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich. In
trockenem Zustand explosionsgefährlich.
Zündtemperatur:
ca. 130 °C *)
9.2. Sonstige Angaben
Gurtstraffer: n.a.
*) pyrotechnische Pulverladung
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar.
10.2. Chemische Stabilität
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Von offenen Flammen, heißen Oberflächen und Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische
Aufladungen treffen.
10.5. Unverträgliche Materialien
Fette, Öle, Lösemittel. Unverträglich mit starken Säuren und Basen. Von brennbaren Stoffen fernhalten.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Siehe Abschnitt 5..2.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Gurtstraffer: n.a.
Akute Toxizität
Nitrocellulose LD50/oral/Ratte: > 5000 mg/kg,
Zirkonium LD50/oral/Ratte: > 5000 mg/kg,
Kaliumperchlorat LD50/oral/Ratte: 2100 mg/kg,
Diphenylamin LD50/oral/Ratte: 1120 mg/kg
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar.
12.4. Mobilität im Boden
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Gurtstraffer: n.a.
Pyrotechnische Pulverladung: Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nach bestimmungsgemäßem Gebrauch dem Recycling-Prozeß zuführen. Nicht ausgelöste Gurtstraffer sind
nach Demontage durch geschultes Personal auszulösen oder dem Hersteller zur Entsorgung zuzusenden.
Beschädigtes Modul: Zur Entsorgung an den Hersteller zurücksenden.
Beschädigte Verpackungseinheit: Zur Überprüfung an den Hersteller zurücksenden.
Abfallschlüssel Produkt
Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind; Altfahrzeuge verschiedener
160110
Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von
Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08); explosive Bauteile (z. B.
aus Airbags)
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer:
UN 3268
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Sicherheitseinrichtungen, elektrische Auslösung
14.3. Transportgefahrenklassen:
9
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Gefahrzettel:
9
Klassifizierungscode:
Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ):
Freigestellte Menge:
Beförderungskategorie:
Tunnelbeschränkungscode:
M5
280
0
E0
4
E
Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport
Diese Einstufung gilt nur für Einzelteile in Originalverpackung. Wenn der Transport nicht in
Original-Einzelverpackung erfolgt, muss das Teil nach UN 0432, Klasse 1.4S versandt werden.
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer:
UN 3268
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Sicherheitseinrichtungen, elektrische Auslösung
14.3. Transportgefahrenklassen:
9
Gefahrzettel:
9
Klassifizierungscode:
Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ):
Freigestellte Menge:
M5
280
0
E0
Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport
Diese Einstufung gilt nur für Einzelteile in Originalverpackung. Wenn der Transport nicht in
Original-Einzelverpackung erfolgt, muss das Teil nach UN 0432, Klasse 1.4S versandt werden.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer:
UN 3268
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Safety devices, electrically initiated
14.3. Transportgefahrenklassen:
9
14.4. Verpackungsgruppe:
-
Gefahrzettel:
9
Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ):
Freigestellte Menge:
EmS:
280
0
E0
F-B, S-X
Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport
This classification is only valid for individual parts in original packaging. If transport is not realized in original
individual packaging, the part must be dispatched according to UN 0432, class 1.4S.
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
14.1. UN-Nummer:
Revisions-Nr.: 1,15
UN 3268
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14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Safety devices, electrically initiated
14.3. Transportgefahrenklassen:
9
Gefahrzettel:
9
Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ) Passenger:
Passenger LQ:
Freigestellte Menge:
A115 A119
Forbidden
Forbidden
E0
IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:
IATA-Maximale Menge - Passenger:
IATA-Verpackungsanweisung - Cargo:
IATA-Maximale Menge - Cargo:
961
25 kg
961
100 kg
Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport
This classification is only valid for individual parts in original packaging. If transport is not realized in original
individual packaging, the part must be dispatched according to UN 0432, class 1.4S.
14.5. Umweltgefahren
UMWELTGEFÄHRDEND:
nein
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Nicht zutreffend.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht zutreffend.
Sonstige einschlägige Angaben
The Seat Belt Pre-tensioners has been classified in accordance with Section 173,56, Title 49, Code of Federal
Regulations (49 CFR) by US-Department Of Transportation (DOT):
U.N. Number: 3268
U.N. Classification Code: 9
Proper shipping name: air bag inflator, pyrotechnic or air bag modules, pyrotechnic or seat-belt pretensioners,
pyrotechnic
D.O.T. Reference No.: EX2002040278, EX2002040296
BAM PT1- 1211
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
Zusätzliche Hinweise
Richtlinie 2013/29
Richtlinie 2014/28
Nationale Vorschriften
Zusätzliche Hinweise
Sprengstoffgesetz
SprengV
SprengLR240
Gefahrstoffverordnung
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungen
Abschnitt: 1, 5, 11
Abkürzungen und Akronyme
n.a. = nicht anwendbar; n.b. = nicht bestimmt
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H204
Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
Weitere Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Das Produkt ist ausschließlich für den im technischen Merkblatt bzw. in der Verarbeitungsvorschrift genannten
Anwendungszweck zu verwenden.
Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu
beachten.
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten
entnommen.)
Revisions-Nr.: 1,15
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Überarbeitet am: 24.11.2016