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Dranbleiben. Mitreden! Preisliste 54 Mediadaten 2016 Gültig ab 1. Oktober 2015 Allgemeine Verlagsangaben Verlag: DONAUKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Postanschrift: Postfach 100259 · 85002 Ingolstadt Verlagsanschrift: Stauffenbergstraße 2 a · 85051 Ingolstadt Geschäftsbedingungen: Aufträge werden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften sowie Online-Anzeigen ausgeführt (siehe Seite 40/42). Telefon: (08 41) 96 66-0 Ortspreis/Grundpreis: Telefax: (08 41) 96 66-5 55 E-Mail: anzeigen@donaukurier.de Ortspreise gelten für Kunden aus Handel und Gewerbe aus dem Verbreitungsgebiet im Direktverkehr. Grundpreise gelten für Kunden außerhalb unseres Verbreitungsgebietes und Werbeagenturen. Internet: www.donaukurier.de Bankverbindung: Anzeigenleitung: Thomas Bauer Tel. (08 41) 96 66-3 45, Fax 5 56 Sparkasse Ingolstadt, BLZ 721 500 00, Kto.-Nr. 9555 IBAN: DE86 7215 0000 0000 0095 55 BIC: BYLADEM1ING Anzeigendisposition: Astrid Weiss Tel. (08 41) 96 66-3 61, Fax 5 55 Agenturvergütung: 15 % für Anzeigen und Beilagen vom Grundpreis Mehrwertsteuer: Alle nachfolgenden Preise in 3 zzgl. Mehrwertsteuer. Anzeigenberechnung: Tel. (08 41) 96 66-2 35, Fax 5 55 Sonderthemen: Tel. (08 41) 96 66-3 04, Fax 5 55 Beilagendisposition: Tel. (08 41) 96 66-2 11, Fax 5 56 Anzeigensachbearbeitung und Kleinanzeigenservice: Tel. (08 41) 96 66-6 80, Fax 5 55 Erscheinungsweise: Schlusstermine: Montag bis Samstag Erscheinungstag Anzeigenschluss Montag Freitag 10 Uhr Dienstag Montag 9 Uhr Mittwoch Montag 16 Uhr Donnerstag Dienstag 16 Uhr Freitag Mittwoch 16 Uhr Samstag Donnerstag 10 Uhr Alle Termine gelten auch für Änderungen und Abbestellungen. Nach Anzeigenschluss eingehende Aufräge werden unter Vorbehalt entgegengenommen. Rubrikenzuordnung ohne Gewähr. Aufträge mit Korrekturabzügen müssen 4 Werktage vor Erscheinen vorliegen. Zahlungsbedingungen: Sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug. Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basissatz (vgl. § 288 BGB) berechnet. 2 % Skonto bei Vorauszahlung und bei Bankeinzug innerhalb von 7 Tagen bei Rechnungsbeträgen über 100,– 3 (auftragsbezogen pro Erscheinungstag) vor Veröffentlichung der Anzeige, sofern ältere Rechnungen nicht überfällig sind. Bei neuen Geschäftsverbindungen oder Zahlungsverzug behält sich der Verlag das Recht vor, die Veröffentlichungen der Anzeigen und Beilagen von der Vorauszahlung der Insertionskosten abhängig zu machen. Für private Kleinanzeigen erfolgt keine Rechnungslegung, nur Bankeinzug/Vorkasse. Chiffregebühren: zuzüglich MwSt. inklusive MwSt. Abholung 3,30 EUR 3,93 EUR Zusendung im Inland 8,35 EUR 9,94 EUR Zusendung Ausland 11,00 EUR 13,09 EUR Höhere Gebühren für Übersendung der Offerten im Inland und in das Ausland werden in effektiver Höhe berechnet. Die Chiffregebühr wird als Verwaltungspauschale erhoben. Eine Rückerstattung, falls keine Offerten eingehen, ist nicht möglich. Inhalt Allgemeine Hinweise Besondere Hinweise Platzierungsbedingungen Gesamtausgabe Stellenmarkt Großraumausgabe ANZEIGEN-WOCHE Hauptausgabe Pfaffenhofener Kurier Eichstätter Kurier Schrobenhausener Zeitung Donaukurier B Hilpoltsteiner Kurier Aichacher Zeitung Donau-Stellenkombination Bayern-Reisekombination Politische Anzeigen Prospektbeilagen Mediaanalyse 2015 Geschäftsbedingungen 85002 Ingolstadt Nielsen IV Geschäftsbedingungen Verlagsbüros 1 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 Inhalt Belegungsmöglichkeiten Sonderformate Gesamtausgabe Stellenmarkt Großraumausgabe ANZEIGEN-WOCHE Hauptausgabe Pfaffenhofener Kurier Eichstätter Kurier Schrobenhausener Zeitung Donaukurier B Hilpoltsteiner Kurier Aichacher Zeitung Bayern-Stellenkombination Reise-Anzeigen Politische Anzeigen Prospektbeilagen Mediaanalyse 2015 Geschäftsbedingungen Technische Angaben 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35 37 39 41 43 Besondere Hinweise Hochformatige Anzeigen: Über 370 mm Höhe werden Anzeigen mit der vollen Satzspiegelhöhe von 435 mm berechnet. Gestaltete Anzeigen: Aufträge unter 20 mm werden als Fließsatz ausgeführt. Gestaltung erst ab 20 mm. Fließsatz: Ausgabe Ingolstadt ist nicht eigens belegbar. Kleinanzeigen sind nicht rabattfähig. Erste Zeile im Fettdruck wird zum doppelten Zeilenpreis abgerechnet. Rubriken: In der Gesamtausgabe ist eine Platzierung außer unter „Stellenmarkt“, „Reiseziele“, „Ferienhäuser/Ferienwohnungen“ nur unter der Sammelrubrik „Verschiedenes“ möglich. Farbanzeigen: Farben nach Euro-Skala. Das Druckergebnis orientiert sich an einer zeitungsgerechten Vorlage, wobei geringfügige Abweichungen in Passer und Farbton nicht zu Ersatz- oder Minderungsansprüchen berechtigen. Rabatte: Gestaltete Anzeigen ab 30 mm werden bei Abschluss und Abnahme innerhalb eines Jahres rabattiert. Abschlüsse müssen für jede Ausgabe gesondert getätigt werden. Der Farbpreis ist rabatt- und provisionsfähig. Malstaffel: 5 % ab 6 Anzeigen 10 % ab 12 Anzeigen Mengenstaffel: 5 % 10 % 15 % 20 % ab 3.000 mm ab 5.000 mm ab 10.000 mm ab 20.000 mm Kombinationsrabatt: 20 % 25 % 30 % 35 % bei bei bei bei 2 3 4 5 15 % ab 24 Anzeigen 20 % ab 52 Anzeigen 21 % 22 % 23 % 24 % 25 % Lokalausgaben Lokalausgaben Lokalausgaben Lokalausgaben ab 40.000 mm ab 60.000 mm ab 80.000 mm ab 100.000 mm ab 150.000 mm Mehr als 5 Lokalausgaben sind nicht kombinierbar. Kombirabatte werden zusätzlich zu Abschlussrabatten gewährt. Voraussetzung für die Kombirabatte ist die gleichzeitige Belegung von mehreren Lokalausgaben des DONAUKURIER (nicht Aichacher Zeitung) mit einem unveränderten Anzeigenmotiv. Weitere Hinweise finden Sie auf Seite 43. Streckenrabatt: 20 % bei 25 % bei 30 % bei Sie finden die Mediadaten 2016 zusammen mit weiteren Informationen zum Download im pdf-Format unter www.donaukurier.de. 4 Seiten 5 Seiten 6 Seiten Für mehrere aufeinander folgende Anzeigenseiten eines Auftraggebers in einer Ausgabe. Dieser Rabatt wird zusätzlich zum bestehenden Abschlussrabatt gewährt, das Volumen zählt jedoch nicht zum Erreichen der Abschlussmenge. 4 Belegungsmöglichkeiten und Auflagen ZIS Nummer 1 Verbreitete Auflage IVW 2/2015 100 304 Gesamtausgabe 87.781 Mo.–Fr. 95.536 Sa. 101 813 Großraumausgabe (Gesamtausgabe ohne Aichacher Zeitung 79.065 Mo.–Fr. 86.143 Sa. Hilpoltstein Beilngries B 100 974 DONAUKURIER Hauptausgabe Ingolstadt 35.327 Mo.–Fr. 101 217 Pfaffenhofener Kurier 15.391 Mo.–Sa. 100 491 Eichstätter Kurier 11.357 Mo.–Sa. 100 639 Schrobenhausener Zeitung 7.593 Mo.–Sa. 101 732 DONAUKURIER-B Riedenburg/Beilngries 6.286 Mo.–Sa. Riedenburg 100 263 Hilpoltsteiner Kurier 3.574 Mo.–Sa. 100 481 Aichacher Zeitung 8.828 Mo.–Sa. 1 39.612 Sa. Eichstätt Ingolstadt Neuburg ZIS – Das Zeitungs-Informationssystem identifiziert alle Belegungseinheiten der Zeitungen mit einer sechsstelligen Nummer. Schrobenhausen Pfaffenhofen Aichach 8 5 Platzierungsbedingungen und Sonderformate Satzspiegel: 435 mm hoch, 282,5 mm breit, 1 Seite 2.610 mm, Anzeigenspalten: Breite: 45 mm, Anzahl: 6 Mindestgröße Maximalgröße Gestaltete Anzeigen im Anzeigenteil, schwarzweiß 1 Spalte / 20 mm hoch Farb-Anzeigen im Anzeigenteil 1 Spalte / 20 mm hoch Textteil-Anzeigen 1 Spalte / 30 mm hoch 160 mm Gesamtvolumen (auf 1. Lokalseite, max. 60 mm hoch) Textteil-Anzeige auf Titelseite 1 Spalte 30 mm hoch 1 Spalte 60 mm hoch Blatthohe Anzeigen auf Textseiten 1 Spalte 435 mm hoch 4 Spalten 435 mm hoch Anmerkung zur Berechnung Unter 200 mm wird ein Mindestaufschlag auf den jew. mm-sw-Preis berechnet Platzierung auf Titelseite nur Gesamtausgabe Bei Belegung der Großraumausgabe erfolgt die Platzierung in der Hauptausgabe Ingolstadt im Text-, in den übrigen Ausgaben im Anzeigenteil Blattbreite Anzeigen auf Textseiten 6 Textspalten 60 mm hoch 6 Spalten 370 mm hoch Eckfeld-Anzeigen auf Textseiten mind. 360 mm Gesamtvolumen 5 Textspalten 370 mm hoch Panorama-Anzeigen auf Textseiten 13 Spalten (600 mm breit) 50 mm hoch 13 Spalten (600 mm breit) 13 Spalten x Anzeigenhöhe 370 mm hoch x mm-Preis (oder blatthoch) 6 Platzierungsbedingungen und Sonderformate Satzspiegel: 435 mm hoch, 282,5 mm breit, 1 Seite 2.610 mm, Anzeigenspalten: Breite: 45 mm, Anzahl: 6 Mindestgröße Maximalgröße Anmerkung zur Berechnung Tunnel-Anzeigen im Text- oder Anzeigenteil (ZF möglich) 6 Spalten + Bundsteg 312 mm breit, 140 mm hoch 10 Spalten + Bundsteg 500 mm breit, 370 mm hoch Anzahl Anzeigenspalten +1 Anzeigenspalte x Anzeigenhöhe Insel-Anzeige (nur im Anzeigenteil, ZF möglich) Mindestvolumen 500 mm L-Anzeige (im Text- und Anzeigenteil möglich, (ZF möglich) Mindestvolumen 840 mm Maximaler Inhalt: 2.500 mm Senkrechter Teil blatthoch oder höchst. 370 mm hoch, waagrechter Teil mind. 50 mm hoch, höchst. 370 mm hoch Satelliten-Anzeigen (nur im Anzeigenteil, (ZF möglich) Mindestvolumen je Seite: 200 mm Mindestens 2 Anz. Nicht mehr als 8 Anzeigen pro Seite Aufschlag von 20 % auf den mm-Preis Flexform-Anzeigen Nur im Anzeigenteil möglich. Größe und Konditionen auf Anfrage. Anzeigenstrecken Mindestens 3 aufeinanderfolgende Seiten Streckenrabatte: Siehe Seite 2: Shadow-Print-Anzeige (auf Börsenseite) Mindestvolumen 400 mm + 20 % Aufschlag Buchung monatsweise Anzeigen, die in der Gesamtausgabe disponiert werden, können nur auf Textseiten platziert werden, die unverändert in den Lokalausgaben erscheinen 7 Gesamtausgabe Hilpoltstein Beilngries Riedenburg Eichstätt Ingolstadt Neuburg Verbreitete Auflage1 87.781 Exemplare Mo.-Fr. 95.536 Exemplare Sa. Schrobenhausen Pfaffenhofen davon mindestens 95 % im dargestellten Verbreitungsgebiet2 Aichach Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015 2 = Verlagsangabe ZIS-Nr. 100 304 8 Gesamtausgabe S/W E je Millimeter 1/1 Seite (2.610 mm) Grundpreis 1 ZF 2/3 ZF S/W Ortspreis 1 ZF 2/3 ZF Mo.-Fr. 3,54 4,17 5,01 3,01 3,55 4,26 Sa. 3,95 4,58 5,42 3,36 3,90 4,61 9 239,40 10 883,70 13 076,10 7 856,10 9 265,50 11 118,60 10 309,50 11 953,80 14 146,20 8 769,60 10 179,00 12 032,10 Mo.-Fr. Sa. Streifen-/Eckfeldanzeigen Mo.-Fr. 4,07 4,70 5,54 3,46 4,00 4,71 mind. 360 mm bis 779 mm Sa. 4,54 5,17 6,01 3,86 4,40 5,11 Textteil Mo.-Fr. 11,86 10,08 Sa. 13,23 11,25 Mo.-Fr. 18,59 15,80 Sa. 20,74 17,63 Reisebeilage Di. 2,83 2,84 Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) 3,41 Á TIPP Mo.-Sa. Gewerbliche Kleinanzeigen – erste Zeile Fettdruck zum doppelten Zeilenpreis Mo.-Sa.* Textteil auf Titelseite 5,79 3,34 4,01 126,00 294,00 2,41 108,00 250,00 Reisedoppel, Erscheinung Di.+Sa. (siehe Seite 33) 4,92 In der Gesamtausgabe ist eine Platzierung außer unter „Stellenmarkt“, „Reiseziele“, „Ferienhäuser/Ferienwohnungen“ nur unter der Sammelrubrik „Verschiedenes“ möglich. *Kombiniert mit der ANZEIGEN-WOCHE. Weitere Infos auf Seite 14/15. 9 Der größte Stellenmarkt der Region! Tageszeitung (verbreitete Gesamtauflage am Samstag) 95.536 Exemplare (lt. IVW 2/2015) + Resthaushalte / ANZEIGEN-WOCHE (weitere Infos auf Seite 14/15) + Resthaushalte / Hilpoltsteiner ANZEIGEN-WOCHE (weitere Infos auf Seite 26/27) + Print-to-online auf: stellen.donaukurier.de Kombination ca. 85.520 Exemplare (Verlagsangabe) ca. 7.710 Exemplare (Verlagsangabe) 321.520 Seitenaufrufe pro Monat (Ø 2. Quartal 2015 / Verlagsangabe) ZEITUNG & ONLINE TOPPlatzierung Leistungswerte: • Topplatzierung auf den ersten beiden Plätzen bei passender Suchabfrage und in Abhängigkeit der Relevanz (mehrere Anzeigen gleicher Relevanz rollieren) • Laufzeit 30 Tage • Übernahme der Printanzeige 1:1 • Standardisierte Hinterlegung von Keywords (Schlüsselwörter) 10 Gesamtausgabe Stellenmarkt S/W Grundpreis 1 ZF 2/3 ZF S/W Ortspreis 1 ZF 2/3 ZF E je Millimeter Stellenmarkt Mo.-Fr. 3,87 4,50 5,34 3,29 3,83 4,54 inkl. ANZEIGEN-WOCHE* Sa.* 5,07 5,70 6,54 4,31 4,85 5,56 Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Mo.-Sa. 126,00 294,00 108,00 250,00 Gewerbliche Kleinanzeigen – erste Zeile Fettdruck zum doppelten Zeilenpreis Mo.-Sa.* 5,79 4,92 Print-to-online Laufzeit Preis 30 Tage 195,00 Produkt Print-to-online ein Stellentitel jeder weitere Stellentitel Rubrikendoppel: 95,00 30 % Rabatt auf die zweite Erscheinung, bei zweimaliger Buchung desselben Motives ohne Änderungen hinsichtlich Größe oder Inhalt im Stellenmarkt innerhalb einer Woche. Gilt nur bei sofortiger Auftragserteilung und zählt zur Erfüllung eines bestehenden Anzeigenabschlusses als ein Auftrag. Mögliche Erscheinungstermine sind Sa. + Mi. und Mi. + Sa. Nach Erscheinen der ersten Anzeige wird ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Rabattiert wird stets die zweite Erscheinung. *Kombiniert mit der ANZEIGEN-WOCHE und der Hilpoltsteiner ANZEIGEN-WOCHE. Weitere Infos auf den Seiten 14/15 und 26/27. 11 Großraumausgabe Hilpoltstein Greding Beilngries Riedenburg Eichstätt Ingolstadt Neuburg a. d. Donau Verbreitete Auflage1 79.065 Exemplare Mo.-Fr. 86.143 Exemplare Sa. davon mindestens 95 % im dargestellten Verbreitungsgebiet2 Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015 2 = Verlagsangabe ZIS-Nr. 101 813 Schrobenhausen Pfaffenhofen a. d. Ilm 12 Großraumausgabe S/W E je Millimeter 1/1 Seite (2.610 mm) Grundpreis 1 ZF 2/3 ZF S/W Ortspreis 1 ZF 2/3 ZF Mo.-Fr. 3,13 3,69 4,43 2,66 3,14 3,77 Sa. 3,49 4,05 4,79 2,97 3,45 4,08 Mo.-Fr. 8 169,30 9 630,90 11 562,30 6 942,60 8 195,40 9 839,70 Sa. 9 108,90 10 570,50 12 501,90 7 751,70 9 004,50 10 648,80 Streifen-/Eckfeldanzeigen1 Mo.-Fr. 3,60 4,16 4,90 3,06 3,54 4,17 mind. 360 mm bis 779 mm Sa. 4,01 4,57 5,31 3,41 3,89 4,52 Kfz-/Immobilien-Markt Mo.-Fr. 3,13 3,69 4,43 2,66 3,14 3,77 Sa.2 3,88 4,44 5,18 3,30 3,78 4,41 112,00 260,00 96,00 222,00 Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Mo.-Sa. Gewerbliche Kleinanzeigen – erste Zeile Fettdruck zum doppelten Zeilenpreis Mo.-Sa.2 Rubrikendoppel: 5,43 4,62 Á TIPP Kleinanzeige Plus 3 , zweite Erscheinung für nur pauschal 4,– Euro 30 % Rabatt auf die zweite Erscheinung, bei zweimaliger Buchung desselben Motives ohne Änderungen hinsichtlich Größe oder Inhalt im Kfz- und Immobilienmarkt innerhalb einer Woche in der Großraumausgabe. Gilt nur bei sofortiger Auftragserteilung und zählt zur Erfüllung eines bestehenden Anzeigenabschlusses als ein Auftrag. Mögliche Erscheinungstermine sind Sa. + Mi. und Mi. + Sa. Nach Erscheinen der ersten Anzeige wird ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Rabattiert wird stets die zweite Erscheinung. Aus umbruchtechnischen Gründen sind Stellenanzeigen nur in der Gesamt- und den Lokalausgaben (nicht Großraum- und Hauptausgabe) belegbar. 1 Platzierung 2 in der DONAUKURIER Hauptausgabe unter Text, in den restlichen Lokalausgaben im Anzeigenteil. Kombiniert mit der ANZEIGEN-WOCHE. Weitere Infos auf Seite 14/15. 3 Kleinanzeige Plus: Nur 4,– Euro pauschal für die zweite Erscheinung einer gewerblichen Kleinanzeige bei zweimaliger Buchung desselben Textes ohne Änderungen innerhalb einer Woche (Sa.+Mi. und Mi.+Sa.) in der Großraumausgabe. 13 ANZEIGEN-WOCHE inkl. Neuburger ANZEIGEN-WOCHE Die optimale Ergänzung zur DONAUKURIER Gesamt- oder Großraumausgabe. Verteilung: ANZEIGEN-WOCHE: Jeden Samstag Neuburger ANZEIGEN-WOCHE: Am darauffolgenden Mittwoch Eine Belegung der „ANZEIGEN-WOCHE“ kann nur in Kombination mit der DONAUKURIER Gesamt- oder Großraumausgabe erfolgen. Anzeigenschluss: 2 Werktage vor Erscheinen, 10.00 Uhr. Verbreitete Auflage: ca. 85.520 Exemplare* * Verlagsangabe 14 ANZEIGEN-WOCHE Grundpreis S/W 1 ZF 2/3 ZF S/W Ortspreis 1 ZF 2/3 ZF E je Millimeter Sa. 0,69 0,81 0,93 0,59 0,69 0,79 1/1 Seite (2.610 mm) Sa. 1 800,90 2 114,10 2 427,30 1 539,90 1 800,90 2 061,90 Anzeige auf Titelseite min. 360 mm, max. 6sp. /180 mm Sa. 0,92 1,04 1,16 0,78 0,88 0,98 Textteil Sa. 3,55 Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Sa. 24,00 20,00 40,00 bis 20 g bis 50 g 66,00 70,50 3,02 48,00 Prospektbeilagen Preise je o/oo (weitere Infos Seite 37) 56,00 60,00 0/ .-,+*-)* ( '+/ &% ;:9 87659 :4 32610/:6 0/:61 1 )((' ('& &%%$ $$ $ $##"! "! '% ## (' '% '% $-#"!-* & &/ &/ *"! % +! +! +),-+ $, ++! 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Donau Verbreitete Auflage1 35.327 Exemplare Mo.-Fr. 39.612 Exemplare Sa. davon mindestens 95 % im dargestellten Verbreitungsgebiet2 Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015 2 = Verlagsangabe ZIS-Nr. 100 974 Manching Weichering Karlshuld Karlskron Baar-Ebenhausen Reichertshofen 16 DONAUKURIER Hauptausgabe Grundpreis S/W 1 ZF E je Millimeter 1/1 Seite (2.610 mm) 2/3 ZF S/W Ortspreis 1 ZF 2/3 ZF Mo.-Fr. 2,64 3,08 3,57 2,24 2,61 3,03 Sa.* 2,94 3,38 3,87 2,50 2,87 3,29 Mo.-Fr. 6 890,40 8 038,80 9 317,70 5 846,40 6 812,10 7 908,30 Sa.* 7 673,40 8 821,80 10 100,70 6 525,00 7 490,70 8 586,90 Streifen-/Eckfeldanzeigen Mo.-Fr. 3,04 3,48 3,97 2,58 2,95 3,37 mind. 360 mm bis 779 mm Sa. 3,38 3,82 4,31 2,87 3,24 3,66 Textteil Mo.-Fr. 8,58 7,29 Sa. 9,56 8,13 74,00 158,00 Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Mo.-Sa. 88,00 186,00 *nur Rubrik „Geschäftsanzeigen“ Bitte belegen Sie für sonstige Rubriken die Großraum- bzw. Gesamtausgabe. 17 Pfaffenhofener Kurier Vohburg a. d. Donau Münchsmünster Ernsgaden Geisenfeld Pörnbach Rohrbach Wolnzach Pfaffenhofen a. d. Ilm Schweitenkirchen Verbreitete Auflage1 15.391 Exemplare Mo.-Sa. davon mindestens 95 % im dargestellten Verbreitungsgebiet2 Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015 2 = Verlagsangabe ZIS-Nr. 101 217 Scheyern Hettenshausen Ilmmünster Paunzhausen Reichertshausen Jetzendorf 18 Pfaffenhofener Kurier Grundpreis S/W 1 ZF 2/3 ZF S/W Ortspreis 1 ZF 2/3 ZF E je Millimeter Mo.-Sa. 1,17 1,51 1,84 0,99 1,28 1,56 1/1 Seite (2.610 mm) Mo.-Sa. 3 053,70 3 941,10 4 802,40 2 583,90 3 340,80 4 071,60 Streifen-/Eckfeldanzeigen mind. 360 mm bis 779 mm Mo.-Sa. 1,35 1,69 2,02 1,15 1,44 1,72 Textteil Mo.-Sa. 3,51 Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Mo.-Sa. 58,00 114,00 Gewerbliche Kleinanzeigen – erste Zeile Fettdruck zum doppelten Zeilenpreis Mo.-Sa. 2,98 68,00 2,33 134,00 1,98 Pfaffenhofener Kurier Anzeigenverkauf 85276 Pfaffenhofen Hauptplatz 31 Telefon (0 84 41) 8 69 38 / -36 Telefax (0 84 41) 8 69 56 E-Mail: anzeigen.pfaffenhofen@donaukurier.de Medienberater/in: Gerhard Fessler Katharina Dangers 19 Eichstätter Kurier Kinding Titting Pollenfeld Kipfenberg Walting Schernfeld Denkendorf Eichstätt Hitzhofen Dollnstein Mörnsheim Verbreitete Auflage1 11.357 Exemplare Mo.-Sa. davon mindestens 95 % im dargestellten Verbreitungsgebiet2 Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015 2 = Verlagsangabe ZIS-Nr. 100 491 Adelschlag Wellheim Nassenfels Egweil 20 Eichstätter Kurier Grundpreis S/W 1 ZF 2/3 ZF S/W Ortspreis 1 ZF 2/3 ZF E je Millimeter Mo.-Sa. 1,08 1,38 1,68 0,92 1,18 1,43 1/1 Seite (2.610 mm) Mo.-Sa. 2 818,80 3 601,80 4 384,80 2 401,20 3 079,80 3 732,30 Streifen-/Eckfeldanzeigen mind. 360 mm bis 779 mm Mo.-Sa. 1,24 1,54 1,84 1,05 1,31 1,56 Textteil Mo.-Sa. 3,24 Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Mo.-Sa. 52,00 102,00 Gewerbliche Kleinanzeigen – erste Zeile Fettdruck zum doppelten Zeilenpreis Mo.-Sa. 2,75 60,00 1,96 120,00 1,67 Eichstätter Kurier Anzeigenverkauf 85072 Eichstätt Westenstraße 1 Telefon (0 84 21) 97 99 24 / -25 / -26 Telefax (0 84 21) 97 99 32 E-Mail: anzeigen.eichstaett@donaukurier.de Medienberater: Christian Leidl Simon Bach Peter Ilchmann 21 Schrobenhausener Zeitung Brunnen Berg im Gau Langenmosen Hohenwart Waidhofen Schrobenhausen Aresing Verbreitete Auflage1 7.593 Exemplare Mo.-Sa. Gachenbach Gerolsbach davon mindestens 95 % im dargestellten Verbreitungsgebiet2 Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015 2 = Verlagsangabe ZIS-Nr. 100 639 22 Schrobenhausener Zeitung Grundpreis S/W 1 ZF 2/3 ZF S/W Ortspreis 1 ZF 2/3 ZF E je Millimeter Mo.-Sa. 0,97 1,23 1,49 0,82 1,04 1,26 1/1 Seite (2.610 mm) Mo.-Sa. 2 531,70 3 210,30 3 888,90 2 140,20 2 714,40 3 288,60 Streifen-/Eckfeldanzeigen mind. 360 mm bis 779 mm Mo.-Sa. 1,12 1,38 1,64 0,95 1,17 1,39 Textteil Mo.-Sa. 2,91 Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Mo.-Sa. 44,00 88,00 Gewerbliche Kleinanzeigen – erste Zeile Fettdruck zum doppelten Zeilenpreis Mo.-Sa. 2,47 52,00 1,69 104,00 1,44 Schrobenhausener Zeitung Anzeigenverkauf 86529 Schrobenhausen Regensburger Straße 4 Telefon (0 82 52) 89 54 44 / - 43 Telefax (0 82 52) 91 03 92 E-Mail: anzeigen.schrobenhausen@donaukurier.de Medienberater: Johann Schranner Maximilian Holz 23 DONAUKURIER B Ausgabe Riedenburg/Beilngries Beilngries Dietfurt a. d. Altmühl Riedenburg Altmannstein Verbreitete Auflage1 6.286 Exemplare Mo.-Sa. davon mindestens 95 % im dargestellten Verbreitungsgebiet2 Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015 2 = Verlagsangabe ZIS-Nr. 101 732 24 DONAUKURIER B Ausgabe Riedenburg/Beilngries Grundpreis S/W 1 ZF 2/3 ZF S/W Ortspreis 1 ZF 2/3 ZF E je Millimeter Mo.-Sa. 0,81 1,07 1,33 0,69 0,91 1,13 1/1 Seite (2.610 mm) Mo.-Sa. 2 114,10 2 792,70 3 471,30 1 800,90 2 375,10 2 949,30 Streifen-/Eckfeldanzeigen mind. 360 mm bis 779 mm Mo.-Sa. 0,93 1,19 1,45 0,79 1,01 1,23 Textteil Mo.-Sa. 2,43 Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Mo.-Sa. 44,00 88,00 Gewerbliche Kleinanzeigen – erste Zeile Fettdruck zum doppelten Zeilenpreis Mo.-Sa. 2,07 52,00 104,00 1,55 1,32 DONAUKURIER Anzeigenverkauf 93339 Riedenburg Leodegarigasse 11 Anzeigenverkauf 92339 Beilngries Hauptstraße 12 Telefon (08 41) 96 66 - 3 03 / - 2 25 / - 2 27 Telefax (08 41) 96 66 - 5 55 E-Mail: anzeigen@donaukurier.de Medienberater: Hanns Olma Markus Bittlmayer Florian Olma 25 Hilpoltsteiner Kurier Allersberg Freystadt Hilpoltstein Röttenbach Heideck Verbreitete Auflage1 3.574 Exemplare Mo.-Sa. Thalmässing davon mindestens 95 % im dargestellten Verbreitungsgebiet2 Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015 2 = Verlagsangabe ZIS-Nr. 100 263 Greding 7.710 Exemplare3 3 Verlagsangabe Die Hilpoltsteiner ANZEIGEN-WOCHE wird im Verbreitungsgebiet an alle erreichbaren Nichtleserhaushalte am Freitag frühmorgens zugestellt. 26 Hilpoltsteiner Kurier S/W Grundpreis 1 ZF 2/3 ZF S/W Ortspreis 1 ZF 2/3 ZF E je Millimeter Mo.-Sa. 0,61 0,87 1,13 0,52 0,74 0,96 1/1 Seite (2.610 mm) Mo.-Sa. 1 592,10 2 270,70 2 949,30 1 357,20 1 931,40 2 505,60 Streifen-/Eckfeldanzeigen mind. 360 mm bis 779 mm Mo.-Sa. 0,70 0,96 1,22 0,60 0,82 1,04 0,96 1,18 44,00 88,00 2/3 ZF 1,48 1,83 Textteil Stellenmarkt amtl. Bekanntmachungen/ öff. Ausschreibungen Mo.-Sa.1 Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Mo.-Sa. Gewerbliche Kleinanzeigen – erste Zeile Fettdruck zum doppelten Zeilenpreis Mo.-Sa.1 Kombinationspreis2 Hilpoltsteiner Kurier + Hilpoltsteiner ANZEIGEN-WOCHE 0,87 1,56 1,13 1,39 52,00 104,00 1,35 0,74 1,15 Grundpreis S/W 1 ZF 2/3 ZF S/W Ortspreis 1 ZF 1,75 0,84 1,16 E je Millimeter (Farbpreise ab 200 mm) Mo.-Sa. 0,99 1,37 1 Kombination Hilpoltsteiner Kurier und Hilpoltsteiner ANZEIGEN-WOCHE: Sie erreichen mit Ihrer Anzeige zusätzlich über 7.700 Haushalte, die den Hilpoltsteiner Kurier nicht beziehen. Die Hilpoltsteiner ANZEIGEN-WOCHE wird im Verbreitungsgebiet an alle erreichbaren Nichtleserhaushalte am Freitag frühmorgens zugestellt. Eine Belegung von Fließsatzanzeigen, Stellenanzeigen, amtlichen Bekanntmachungen und öffentlichen Ausschreibungen ist nur in dieser Kombination möglich. 2 Preise nur gültig für Anzeigen im Anzeigenteil. Für Textteil-, Streifen- und Eckfeldanzeigen sowie Farbanzeigen unter 200 Gesamt-mm siehe gesondertes Preisblatt. Dieses erhalten Sie auf Anfrage und im Bereich Anzeigen unter www.hilpoltsteiner-kurier.de. Hilpoltsteiner Kurier – Hilpoltsteiner ANZEIGEN-WOCHE Anzeigenverkauf 91161 Hilpoltstein Siegertstraße 2 Telefon (0 91 74) 47 85 22 Telefax (0 91 74) 47 85 24 E-Mail: petra.boell@donaukurier.de Anzeigenverkauf 91171 Greding Nürnberger Straße 5 Telefon (0 84 63) 64 09 17 Telefax (0 84 63) 64 09 20 E-Mail: ruediger.boell@donaukurier.de 27 Aichacher Zeitung Baar (Schwaben) Pöttmes Petersdorf Inchenhofen Kühbach Aindling Hollenbach Rehling Aichach Affing Schiltberg HilgertshausenTandern Obergriesbach Verbreitete Auflage1 8.828 Exemplare Mo.-Sa. Dasing Sielenbach Altomünster davon mindestens 95 % im dargestellten Verbreitungsgebiet2 Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015 2 = Verlagsangabe ZIS-Nr. 100 481 Adelzhausen 28 Aichacher Zeitung S/W Grundpreis 1 ZF 2/3 ZF S/W Ortspreis 1 ZF 2/3 ZF E je Millimeter Mo.-Sa. 1,05 1,26 1,51 0,89 1,07 1,28 1/1 Seite (2.640 mm) Mo.-Sa. 2 740,50 3 288,60 3 941,10 2 322,90 2 792,70 3 340,80 Textteil-/Streifen-/ Eckfeldanzeigen Mo.-Sa. 1,26 1,51 1,81 1,07 1,28 1,54 Textteil auf Titelseite Mo.-Sa. 3,14 2,67 Prospektbeilagen Preise je o/oo bis Gewicht bis 20 g Gewicht bis 25 g Gewicht bis 30 g Gewicht bis 35 g Gewicht bis 40 g Grundpreis in EUR Lokalpreis in EUR 98,80 84,00 102,50 87,10 106,20 90,30 110,10 93,60 114,10 97,00 Preise gültig ab 1. 1. 2016. Bei Einzelbelegung dieser Ausgabe Auftrag bitte direkt an: Aichacher Zeitung Verlag Mayer & Söhne Druck- und Mediengruppe GmbH & Co. KG 86551 Aichach Oberbernbacher Weg 7 Telefon Telefax ISDN-Nr. E-Mail: (0 82 51) 8 80-1 00 (0 82 51) 8 80-1 09 (0 82 51) 8 80-8 20 Leonardo-Karte anzeigenservice@aichacher-zeitung.de 29 Stellenkombinationen Donau Stellenkombi, ZIS: 102.676 DONAUKURIER + Mittelbayerische Zeitung E Grundpreis/mm Mindestgröße S/W 1 ZF 2/3 ZF 11,26 – 13,40 200 mm 14,12 200 mm Bei dieser Kombination erreichen Sie mit einer verbreiteten Auflage von 215.733 Exemplaren1 573.000 Leser 2 (Preise gültig ab 1. 1. 2016) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen sowie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen der Verlage der jeweiligen Preisliste. Verbreitete Auflage1 DONAUKURIER 95.536 Exemplare Sa. Mittelbayerische 120.197 Exemplare Sa. Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015 2 = MA 2015 30 Stellenkombinationen Die starke Stellenanzeigenkombination: Süddeutsche Zeitung, Augsburger Allgemeine und DONAUKURIER Sparen Sie über 30 % gegenüber der Einzelbelegung! (Preise gültig ab 01. 01. 2016) Bayern Stellenkombi VGrundpreis/mm Print-to-online S/W 1/2/3 ZF 20,80 29,50 V 399,00 Ein Ansprechpartner, eine Buchung, eine Druckunterlage 2,08 Millionen2 Leser über 890.0001 verbreitete Exemplare Verbreitete Auflage1 DONAUKURIER Süddeutsche Zeitung Augsburger Allgemeine Besondere Hinweise: AE-Provision beträgt hier 15 % Es können keine weiteren Rabatte gewährt werden Rubrikendoppel ist hier nicht möglich Anzeigenschluss ist hier Mittwoch 17 Uhr Deadline für Korrekturabzüge ist Dienstag 17 Uhr Anpassung der Druckunterlagen an die unterschiedlichen Zeitungsformate erfolgt kostenfrei 95.536 Exemplare Sa. 478.469 Exemplare Sa. 323.357 Exemplare Mo.–Sa. Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015 2 = MA 2015 31 Reisekombination Gönnen Sie Ihrem Werbebudget ein wenig Erholung! Buchen Sie die auflagen- und reichweitenstärkste Reisekombi Bayerns und sparen Sie über 30 % im Vergleich zur Einzelbelegung! S/W 1/2/3 ZF CGrundpreis/mm 18,46 21,23 Fluggesellschaften, Bahnen, Schifffahrtslinien 21,72 24,98 – 50 mm Mindestgröße Ein Ansprechpartner, eine Buchung, eine Druckunterlage 3,27 Millionen2 Leser, 1,16 Millionen1 verkaufte Exemplare Optional können die Main-Post, Würzburg, und Der neue Tag, Weiden, mit dazu gebucht werden. Preise erhalten Sie auf Anfrage. Verkaufte Auflage1 DONAUKURIER Augsburger Allgemeine Passauer Neue Presse Münchner Merkur/TZ/OVB Mittelbayerische Zeitung Straubinger Tagblatt Quelle: 1 = IVW-Auflagenliste 2/2015 2 = MA 2015 Anzeigen- und Druckunterlagenschlusstermine: Drei Werktage vor Erscheinungstermin 12.00 Uhr. 85.820 Exemplare 317.272 Exemplare 157.513 Exemplare 374.181 Exemplare 113.271 Exemplare 119.655 Exemplare Mo.-Sa. Mo.-Sa. Mo.-Sa. Mo.-Sa. Mo.-Sa. Mo.-Sa. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Zeitschriften sowie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen der Verlage, die wir Ihnen gerne auf Anfrage zusenden. 32 Reise-Anzeigen Lassen Sie sich doch von Ihrer Zeitung sagen, wo man beim Reisen so richtig Geld sparen kann: Da buchen die Reisebüros! Grundpreis S/W 1 ZF Reiseseiten am Dienstag E je Millimeter Di. Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Di. 2,83 2/3 ZF S/W Ortspreis 1 ZF 3,34 4,01 2,41 2,84 3,41 126,00 294,00 108,00 250,00 2/3 ZF Kombinieren Sie die Vorzüge der Reisebeilage am Dienstag mit der Extrareichweite der Samstagsausgabe und sparen Sie bares Geld. Buchen Sie Ihre Anzeige im Reisedoppel und 33 % n e r a p s Sie S/W E je Millimeter Di.-Sa. Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Di.-Sa. 4,54 Grundpreis 1 ZF 2/3 ZF S/W Ortspreis 1 ZF 2/3 ZF 5,17 6,01 3,86 4,40 5,11 126,00 294,00 108,00 250,00 33 Politische Anzeigen* Gesamtausgabe E je Millimeter Streifen-/Eckfeldanzeigen mind. 360 mm bis 779 mm Textteil Textteil auf Titelseite Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. Mo.-Sa. Großraumausgabe E je Millimeter Streifen-/Eckfeldanzeigen mind. 360 mm bis 779 mm Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. Streifen-/Eckfeldanzeigen mind. 360 mm bis 779 mm Textteil Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. Mo.-Fr. Sa. Streifen-/Eckfeldanzeigen mind. 360 mm bis 779 mm Textteil Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) S/W 2,38 2,65 2,74 3,05 7,74 8,61 Mo.-Sa. Pfaffenhofener Kurier E je Millimeter S/W 2,82 3,14 3,24 3,61 Mo.-Sa. Hauptausgabe E je Millimeter S/W 3,19 3,56 3,67 4,09 10,69 11,93 16,75 18,69 Mo.-Sa. S/W 1,05 Mo.-Sa. Mo.-Sa. 1,21 3,15 Mo.-Sa. Grundpreis 1 ZF 3,82 4,19 4,30 4,72 2/3 ZF 4,66 5,03 5,14 5,56 126,00 294,00 Grundpreis 1 ZF 3,38 3,70 3,80 4,17 2/3 ZF 4,12 4,44 4,54 4,91 112,00 260,00 Grundpreis 1 ZF 2,82 3,09 3,18 3,49 2/3 ZF 3,31 3,58 3,67 3,98 88,00 186,00 Grundpreis 1 ZF 1,39 2/3 ZF 1,72 S/W 0,89 1,55 1,88 1,03 2,68 68,00 134,00 S/W 2,71 3,03 3,12 3,48 9,09 10,14 14,24 15,89 S/W 2,40 2,67 2,75 3,07 S/W 2,02 2,25 2,33 2,59 6,58 7,32 Ortspreis 1 ZF 3,25 3,57 3,66 4,02 2/3 ZF 3,96 4,28 4,37 4,73 108,00 250,00 Ortspreis 1 ZF 2,88 3,15 3,23 3,55 2/3 ZF 3,51 3,78 3,86 4,18 96,00 222,00 Ortspreis 1 ZF 2,39 2,62 2,70 2,96 2/3 ZF 2,81 3,04 3,12 3,38 74,00 158,00 Ortspreis 1 ZF 1,18 2/3 ZF 1,46 1,32 1,60 58,00 114,00 34 Eichstätter Kurier E je Millimeter Streifen-/Eckfeldanzeigen mind. 360 mm bis 779 mm Textteil Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Mo.-Sa. S/W 0,97 Mo.-Sa. Mo.-Sa. 1,12 2,91 Mo.-Sa. Schrobenhausener Zeitung E je Millimeter Streifen-/Eckfeldanzeigen mind. 360 mm bis 779 mm Textteil Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Mo.-Sa. S/W 0,87 Mo.-Sa. Mo.-Sa. 1,00 2,61 Mo.-Sa. DONAUKURIER Ausgabe B E je Millimeter Streifen-/Eckfeldanzeigen mind. 360 mm bis 779 mm Textteil Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Mo.-Sa. S/W 0,73 Mo.-Sa. Mo.-Sa. 0,84 2,19 Mo.-Sa. Hilpoltsteiner Kurier E je Millimeter Streifen-/Eckfeldanzeigen mind. 360 mm bis 779 mm Textteil Mindestaufschläge für Zusatzfarben (unter 200 mm) Mo.-Sa. S/W 0,55 Mo.-Sa. Mo.-Sa. 0,63 1,65 Mo.-Sa. Grundpreis 1 ZF 1,27 2/3 ZF 1,57 S/W 0,82 1,42 1,72 0,95 2,47 60,00 120,00 Grundpreis 1 ZF 1,13 2/3 ZF 1,39 S/W 0,74 1,26 1,52 0,85 2,22 52,00 104,00 Grundpreis 1 ZF 0,99 2/3 ZF 1,25 S/W 0,62 1,10 1,36 0,71 1,86 52,00 104,00 Grundpreis 1 ZF 0,81 2/3 ZF 1,07 S/W 0,47 0,89 1,15 0,54 1,40 52,00 104,00 Ortspreis 1 ZF 1,08 2/3 ZF 1,33 1,21 1,46 52,00 102,00 Ortspreis 1 ZF 0,96 2/3 ZF 1,18 1,07 1,29 44,00 88,00 Ortspreis 1 ZF 0,84 2/3 ZF 1,06 0,93 1,15 44,00 88,00 Ortspreis 1 ZF 0,69 2/3 ZF 0,91 0,76 0,98 44,00 88,00 * Wahlanzeigen von Parteien, Wählergruppen, Bürgerinitiativen und alle sonstigen politischen Anzeigen werden zu obigen reduzierten Preisen abgerechnet, sind jedoch nicht abschlussrabattfähig. 35 Prospektbeilagen Belegbare Ausgaben Erforderliche Stückzahl mit Postauflage Mo – Do Fr Sa Mo – Do ohne Postauflage Fr Sa Gesamtausgabe 89.250 95.400 100.800 87.700 93.500 99.050 Großraumausgabe 80.050 86.200 91.600 78.700 84.500 90.050 DONAUKURIER (Hauptausgabe) 35.100 38.550 42.500 34.800 38.100 42.200 Pfaffenhofener Kurier 15.250 16.300 17.000 14.800 15.800 16.500 Eichstätter Kurier Regionalausgaben 11.450 12.050 12.300 11.250 11.800 12.100 Schrobenhausener Zeitung 7.750 8.200 8.400 7.600 8.000 8.200 DONAUKURIER Ausgabe B 6.500 6.900 7.150 6.350 6.700 6.900 Hilpoltsteiner Kurier 4.000 4.200 4.250 3.900 4.100 4.150 Aichacher Zeitung 9.200 9.200 9.200 9.000 9.000 9.000 Teilbelegung nach Touren sowie Direktverteilung auf Anfrage. Diese Angaben sind Richtwerte, da die Auflagen saisonbedingten (Urlaubszeiten etc.) Schwankungen unterworfen sind. 36 Prospektbeilagen Preise je o/oo bis Gewicht Gewicht Gewicht Gewicht Gewicht bis 10 g bis 20 g bis 30 g bis 40 g bis 50 g jede weiteren 10 g (bis 100g) Grundpreis in EUR 91,00 102,00 105,00 109,00 113,00 + 5,00 EUR Lokalpreis in EUR 77,50 + 4,25 EUR 86,50 89,00 92,50 96,00 Alle Preise ohne Nachlässe, zuzüglich Mehrwertsteuer. Beilagen werden nicht rabattiert. Altarfalz Leporello Einlage nicht bündig verklebt Mangelhafte Verarbeitung; Eselsecken Papier zu dünn; Klammerung trägt auf Postkartenanbindung Im Übrigen gelten die Technischen Richtlinien für die Beschaffenheit von Fremdbeilagen des Bundesverbandes Druck und Medien e.V. von 2007. Technische Angaben: Folgende Bedingungen sind aus technischen Gründen für das Beilegen von Fremdprospekten erforderlich: • Höchstformat 220 x 300 mm, wobei sich der Falz auf der langen Seite befinden muss. – Mindestformat DIN A6 (105 x 148 mm). • Beilagen über 100 g nur nach vorheriger Terminabsprache. Maximales Gesamtgewicht der Beilagen: 160 g. Es können höchstens 3 Einleger enthalten sein, die nicht aus der Beilage herausragen dürfen. • Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten, Einzelblätter mit Formaten zwischen DIN A6 und DIN A4 müssen ein Gewicht von mindestens 120 g/m2 (z. B. A4 120 g/m2 = 9 g/Seite), bei DIN A4 von mind. 80 g/m2 (z. B. A4 80 g/m2 = 6 g/Seite), aufweisen. Bei geringeren Gewichten muss der Prospekt vorher einmal gefalzt werden, wobei das Mindestformat nicht unterschritten werden darf. Sonstige Angaben: • Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Mehrfachbelegung bleibt vorbehalten. • Letzter Rücktrittstermin 10 Tage vor Erscheinen. Bei Unterschreitung werden 10 % des Auftragswertes als Stornogebühr in Rechnung gestellt. • Die Prospekte müssen in Lagen von mindestens 12 cm Höhe angeliefert werden. • Die Anlieferung der Prospekte muss auf Euro-Paletten mit gesicherten Plattendeckeln erfolgen. • Doppelbelegungen sind nicht völlig auszuschließen, vor allem bei Beilagen mit niederem Papiergewicht oder Hochglanzpapier. Das Gleiche gilt für durch frische Druckfarbe zusammengeklebte oder elektrostatisch aufgeladene Beilagen. • Die Anlieferung muss unbedingt mit Lieferschein erfolgen. Dieser muss Angaben zum Erscheinungstag, der gebuchten Ausgabe sowie ein Stichwort enthalten. Ein Musterexemplar ist beizufügen. Lieferanschriften (frachtfrei) DONAUKURIER, Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Beilagendisposition, Stauffenbergstraße 2a, 85051 Ingolstadt, Telefon 08 41 / 96 66 - 211 (Zufahrt über Südliche Ringstraße) Beilagen für die Aichacher Zeitung sind direkt anzuliefern an: Aichacher Zeitung, Verlag Mayer & Söhne Druck- und Mediengruppe GmbH & Co. KG, Oberbernbacher Weg 7, 86551 Aichach, Telefon 0 82 51 / 8 80 -1 00 (Anlieferung: Fritz-Mayer-Straße) Auf jede Prospektbeilage wird am Vortag in Form einer Anzeige mit 100 Gesamtmillimetern (nach Möglichkeit in Farbe) hingewiesen. Dieser neue Beilagenhinweis mit einer Abbildung des Prospektes ist für den Beilagenkunden kostenlos, der Prospektbeilagenpreis ändert sich dadurch nicht. VERTEILUNG AUCH AN RESTHAUSHALTE TIPP Diese Verteilform ist möglich am Mittwoch (Grundpreis bis 50 g: 76,50 3 je o/oo – Ortspreis bis 50 g: 65,00 3 je o/oo) und am Samstag. Bei der Samstagsverteilung werden die Beilagen in die „ANZEIGEN-WOCHE“ eingelegt, die an die Nicht-Abonnenten zugestellt wird. Der Preis für die Beilegung beträgt bis 20 g: Grundpreis 66,00 3 je o/oo – Ortspreis 56,00 3 je o/oo; bis 50 g: Grundpreis 70,50 3 je o/oo – Ortspreis 60,00 3 je o/oo. Anlieferungstermine 4 Werktage vor dem Beilagentermin frei Haus (Mo. – Fr. 7 – 17 Uhr); anfallendes Rollgeld wird weiterberechnet. Wir bitten Sie, diese Punkte schon bei der Prospektplanung zu berücksichtigen. Bei Lieferung von Prospekten, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können wir für die Verteilung keine Gewähr übernehmen. Evtl. Mehrkosten für Weiterverarbeitung müssen wir dem Auftraggeber belasten. Der Verlag verteilt die Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellungen oder Verluste als verkehrsüblich gelten. Beilagen, die den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, Fremdanzeigen enthalten, und kombinierte Beilagen von 2 oder mehr Auftraggebern werden nicht aufgenommen. Weitere Auskünfte unter: Telefon 08 41 / 96 66 - 2 11, Telefax 08 41 / 96 66 - 5 56 E-Mail: anzeigen@donaukurier.de Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage von 3 Mustern der Beilage und deren Billigung bindend. Vorlage der Muster spätestens 7 Tage vor Streutermin. Die Ablehnung des Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 37 Mediaanalyse (MA 2015) Nettoreichweiten im Vergleich zur Bevölkerungsstruktur Verbreitungsgebiet DONAUKURIER-Gesamt Bevölkerung gesamt Leser pro Ausgabe (LpA) Weitester Leserkreis (WLK) in Tausend Zusammensetzung in Tausend Zusammensetzung in Prozent in Tausend Zusammensetzung in Prozent 413 100 % 198 100 % 48,0 % 261 100 % 63,2 % Männer 207 50 % 94 48 % 45,5 % 123 47 % 59,1 % Frauen 206 50 % 104 52 % 50,5 % 139 53 % 67,3 % 14–29 Jahre 95 23 % 25 13 % 26,3 % 42 16 % 44,3 % 30–49 Jahre 139 34 % 49 25 % 35,4 % 79 30 % 56,8 % 50–69 Jahre 116 28 % 71 36 % 60,7 % 84 32 % 72,4 % 70 Jahre und älter 63 15 % 54 27 % 84,6 % 56 22 % 88,6 % Schüler in allgemeinbildener Schule 29 7% 7 3% 23,9 % 12 4% 40,7 % Haupt-/Volksschule ohne Lehre 31 7% 19 10 % 62,2 % 22 9% 73,3 % Total Geschlecht Alter Ausbildung 38 Haupt-/Volksschule mit Lehre 150 36 % 86 44 % 57,5 % 105 40 % 70,1 % weiterführende Schule ohne Abitur 103 25 % 42 21 % 40,5 % 60 23 % 58,4 % Fach-/Hochschulreife, ohne Studium 41 10 % 20 10 % 48,3 % 25 9% 59,6 % Fach-/Hochschulreife, mit Studium 60 14 % 25 12 % 41,1 % 37 14 % 62,4 % Selbständige, groß / Freiberufler 6 1% 2 1% 28,7 % 3 1% 46,0 % Selbständige, klein u. mittel / Landwirt 39 10 % 22 11 % 56,2 % 26 10 % 66,7 % leitende Angestellte u. Beamte 37 9% 18 9% 49,4 % 24 9% 66,5 % sonstige Angestellte u. Beamte 205 50 % 92 46 % 44,8 % 125 48 % 60,7 % Facharbeiter 101 24 % 53 27 % 52,3 % 67 26 % 66,5 % sonstige Arbeiter 25 6% 12 6% 46,4 % 16 6% 64,4 % bis unter 1000 3 17 4% 11 6% 68,0 % 12 5% 70,9 % 1000 bis unter 1250 3 14 3% 10 5% 71,9 % 12 5% 86,0 % 1250 bis unter 1500 3 35 8% 19 10 % 55,8 % 25 10 % 72,7 % 1500 bis unter 2000 3 56 14 % 33 17 % 58,7 % 42 16 % 74,1 % 2000 bis unter 2500 3 72 17 % 36 18 % 49,4 % 45 17 % 62,5 % 2500 3 und mehr 219 53 % 89 45 % 40,5 % 125 48 % 57,1 % eigenes Haus 244 59 % 146 74 % 59,9 % 177 68 % 72,8 % Eigentumswohnung 20 5% 9 4% 42,5 % 11 4% 54,9 % zur Miete / Untermiete 150 36 % 44 22 % 29,3 % 73 28 % 48,7 % Beruf des Haupteinkommensbeziehers Haushaltseinkommen (netto) Wohnungsart 39 Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. Geltungsbereich, Anbieter, Kundenservice 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften sowie im Online-Dienst des Verlages. 1.2 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung und/oder über die Veröffentlichung im Online-Dienst des Verlages. 1.3. Anbieter ist: DONAUKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Stauffenbergstraße 2a, 85051 Ingolstadt, Tel. 08 41 / 96 66 - 6 80, E-Mail: anzeigen@donaukurier.de; persönlich haftende Gesellschafterin: DONAUKURIER Verlag Verwaltungsgesellschaft mbH, Geschäftsführung: Lydia Nißl, Georg Schäff (im Folgenden: Verlag). 1.4. Der Verlag handelt auch insoweit im eigenen Namen und für eigene Rechnung, als Aufträge – gleich welcher Art – angeschlossene oder in einer Kombination zusammengeschlossene, jedoch weiterhin eigenständige Verlage betreffen. 1.5. Unseren Kundendienst erreichen Sie Montag – Freitag 8.00 –17.00 Uhr, per Telefon: 08 41 / 96 66-680 oder E-Mail: anzeigen@donaukurier.de. 2. Vertragsschluss 2.1. Der Vertragspartner muss mindestens 18 Jahre alt sein. 2.2. Anzeigenaufträge und Aufträge für Fremdbeilagen können schriftlich, per Fax oder E-Mail unter Verwendung des entsprechenden Auftragsformulars beauftragt werden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verlag den Auftrag annimmt. 2.3. Es besteht kein Anspruch auf die Annahme von Aufträgen. Der Verlag behält sich insbesondere vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder eine Veröffentlichung für den Verlag aus anderen Gründen unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage von drei Mustern der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen beinhalten, werden aus diesen Gründen nicht angenommen. 2.4. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 2.5. Die Anzeigen- bzw. Beilagenpreise bestimmen sich grundsätzlich nach der jeweils aktuellen Preisliste des Verlags. Bei Änderungen dieser Preise treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Verträge sofort in Kraft. Werden die Preise um mehr als 4 % p.a. erhöht, steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Auftrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven behält sich der Verlag das Recht vor, von der Preisliste abweichende Sonderpreise festzulegen. 2.6. Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungstreibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die vom Verlag gewährte Vermittlungsprovision errechnet sich aus dem Kundennetto, also nach Abzug von Rabatt, Boni und Mängelnachlass. Sie wird nur an vom Verlag anerkannte Werbeagenturen vergütet unter der Voraussetzung, dass der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der Druckunterlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbeagenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit bestehen. Die Werbeagentur darf die Vermittlungsprovision weder ganz noch teilweise an ihre Auftraggeber weitergeben. 2.7. Für jede Ausgabe bzw. Ausgabenkombination ist ein gesonderter Anzeigenabschluss zu tätigen, sofern nicht die Gesamtausgabe/Großraumausgabe belegt wird. Einzeldispositionen werden im Rahmen eines für die Gesamtausgabe vorliegenden Abschlusses rabattiert, zählen jedoch nicht zu dessen Erfüllung. Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als fünfzigprozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag gewährt Konzernrabatt/Rabattzusammenschlüsse nur bei privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen. Rabattzusammenschlüsse sind insbesondere nicht möglich für selbstständige hoheitliche Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. 3. Widerrufsrecht für Verbraucher Ist der Auftraggeber Verbraucher (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können), hat er bei Auftragserteilung im Wege des Fernabsatzes (d. h. per Post, Fax, Telefon oder Internet) ein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei Auftragserteilung in einer Geschäftsstelle des Verlages besteht kein Widerrufsrecht. Bei Auftragserteilung im Wege des Fernabsatzes ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll; dadurch erlischt das Widerrufsrecht unter Umständen bei vollständiger Ausführung des Auftrags vorzeitig. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns DONAUKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Anzeigenabteilung, Stauffenbergstr. 2a, 85051 Ingolstadt, 08 41/ 96 66 - 6 80, E-Mail anzeigen@donaukurier.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vor-geschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An die DONAUKURIER Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Stauffenbergstraße 2a, 85051 Ingolstadt, Telefon 08 41 / 96 66 - 6 80, E-Mail: anzeigen@donaukurier.de. Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) ______________________________________________________________________________ Bestellt am (*)/erhalten am (*) ____________________________________________________ Name des/der Verbraucher(s) ____________________________________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s) ____________________________________________________ Das gilt insbesondere bei einer Auftragsänderung aufgrund einer erfolgten Abmahnung oder eines Urteils. Bei Verletzung dieser Obliegenheit übernimmt der Verlag keine Haftung für eine verwirkte Vertragsstrafe bzw. für ein verhängtes Ordnungsgeld. 5.4. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Er ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeige verantwortlich. Der Verlag ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob ein Anzeigenauftrag die Rechte Dritter beeinträchtigt. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung der Anzeige frei. Ferner erstattet der Auftraggeber dem Verlag die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Veröffentlicht der Verlag nach billigem Ermessen zu einer Anzeige eine Gegendarstellung, hat der Auftraggeber die Kosten dieser Veröffentlichung nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs zu tragen. 5.5. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 4. Ausführung von Anzeigenaufträgen, Stornierung, Ausfallhonorar 4.1. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit dem Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 4.2 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4.1. genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4.3. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeter dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. 4.4. Änderungen und Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss der betreffenden Ausgabe dem Verlag vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkosten berechnet. 4.5. Wird ein Auftrag aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 4.6. Der Versand von Tageszeitungsbelegen erfolgt auf Kundenwunsch am Erscheinungstag als Postvertriebsstück (maximal 3 Stück), sofern es sich um Farbanzeigen oder großformatige Anzeigen handelt, bzw. werden die Belege auf Beiblättern zur Anzeigenrechnung aufgedruckt und mit dieser versandt. 6. Pflichten des Verlages, Gewährleistung und Haftung 6.1. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Drukkunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Bei Online-Anzeigen gewährleistet der Verlag, dass die Veröffentlichung mindestens zu 95 % der Zeit online abrufbar ist; wartungsbedingte Unterbrechungen werden nach Möglichkeit auf Zeiträume in der Nacht verschoben. 6.2. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck bzw. Online-Veröffentlichung der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Vertrag. 6.3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung einer Kardinalpflicht (wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht und auf die der Vertragspartner vertrauen darf), für schuldhafte Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Leben oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist der zu ersetzende Schaden im Falle eines Vermögensschadens auf den typischerweise vorhersehbaren unmittelbaren Schaden, maximal auf das bezahlte Entgelt, begrenzt. Die Haftung der Organe, Vertreter und Mitarbeiter des Verlages ist im gleichen Umfang begrenzt. 6.4. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können). 6.5. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen und bei unleserlichen Manuskripten übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführung. Bei unklaren Anzeigen oder für die Veröffentlichung nicht geeigneten Texten behält sich der Verlag vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen, wenn aus Zeitgründen eine Rückfrage bei dem Auftraggeber nicht möglich ist. 5. Pflichten des Auftraggebers, Freistellung von Ansprüchen, zusätzliche Leistungen 5.1. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen für Anzeigen oder andere Werbemittel ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen anzuliefern. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sind etwaige Mängel der Druckunterlagen des Auftragsgebers nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so haftet der Verlag nicht für hieraus resultierende Mängel im Erscheinungsbild der gedruckten Anzeige. 5.2. Der Auftraggeber hat bei Wiederholungsanzeigen unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hingewiesen hat. 5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag schriftlich zu informieren, wenn er wegen einer Anzeige bereits eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben hat oder gerichtlich zur Unterlassung verurteilt wurde. 7. Zahlung, Verzug 7.1. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung unverzüglich, möglichst aber 14 Tage nach Auftragserteilung übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 7.2. Für die Einlösung von SEPA-Lastschriften wird vereinbart: Eine schriftliche Vorankündigung („Prenotification“) ergeht mindestens einen Geschäftstag vor dem Fälligkeitstag auf dem für den Verlag günstigsten zur Verfügung stehenden Weg (z.B. E-Mail, Post). 7.3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Voraus- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) ___________________________ Datum ____________________________________________________ (*) Unzutreffendes streichen zahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Dieses Zurückbehaltungsrecht gilt nicht, soweit der Auftraggeber keine Zahlung leistet, weil er mit Ansprüchen wegen Gewährleistung aufrechnet. 8. Besondere Vorgaben für Printanzeigen 8.1. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 8.2. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss informiert werden kann, falls der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 8.3. Platzierungszusagen können nur unter Vorbehalt gegeben werden. Dies gilt insbesondere für Farbanzeigen und Anzeigen, die auf einer rechten Seite platziert werden sollen. Hier spielen für die Vergabe der Gesamtumfang, die Anzahl der zu platzierenden (Farb-)Anzeigen wie auch die dadurch bedingt zur Verfügung stehenden (Zusatzfarb-)Druckwerke eine wesentliche Rolle. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. 9. Textteilanzeigen Textteilanzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 10. Korrekturabzüge 10.1. Bei gestalteten Anzeigen liegt es im Ermessen des Verlages zu bestimmen, ob dem Auftraggeber vor Erscheinen der Anzeige ein Korrekturabzug geliefert wird. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Dabei trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Meldet der Auftraggeber nach Lieferung eines Korrekturabzuges dem Verlag nicht rechtzeitig seine Änderungswünsche, darf der Verlag von der Richtigkeit der dem Korrekturabzug entsprechenden Anzeige ausgehen. 10.2. Der Auftraggeber kann einen Korrekturabzug auch ausdrücklich verlangen. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. 11. Belege Der Verlag liefert bei Printanzeigen und Beilagen mit der Rechnung auf Wunsch einen Beleg. Je nach Art und Umfang des Auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. Zusätzliche Belegexemplare müssen bei Auftragserteilung gesondert angefordert werden. 12. Auflagenminderung 12.1. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage • bis 50 000 Exemplaren 20 v. H. • bis 100 000 Exemplaren 15 v. H. • bis 500 000 Exemplaren 10 v. H. • über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. 12.2. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag hätte zurücktreten können. 12.3. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Arbeitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Auflagenminderung nach Ziffer 12.1. bleiben unberücksichtigt. 13. Chiffreanzeigen 13.1. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expresssendungen auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die innerhalb dieser Frist nicht abgeholt worden sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. 13.2. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1.000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher- und Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. 14. Online-Veröffentlichung und reine Online-Anzeigen 14.1. Unbeschadet des Rechts des Verlags nach Ziffer 4.6., Printanzeigen nach eigenem Ermessen parallel online zu veröffentlichen, kann zu einer Printanzeige die parallele Online-Veröffentlichung als kostenpflichtige Zusatzoption beauftragt werden. Ist die Online-Veröffentlichung nicht als kostenpflichtige Zusatzoption beauftragt oder vom Verlag ausdrücklich zugesagt worden, besteht hierauf kein Anspruch. 14.2. Reine Online-Anzeigen werden nur im Online-Dienst in der entsprechenden Rubrik und für den vereinbarten Zeitraum veröffentlicht. 14.3. Die Platzierung einer Online-Anzeige erfolgt nach dem Ermessen des Verlages. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, z.B. die Präsentation auf der Startseite der jeweiligen Rubrik (z. B. als „Immobilie der Woche“), besteht nur, wenn die besondere Platzierung ausdrücklich vereinbart ist. 15. Rücksendung übersendeter Unterlagen Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Eine Aufbewahrung elektronisch übermittelter Anzeigen ist nicht möglich. 16. Urheberrecht Für Anzeigen, deren Gestaltung vom Verlag übernommen wird, liegen die ausschließlichen Nutzungsrechte beim Verlag. Jede Vervielfältigung (auch die elektronische Speicherung), Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe, gleich in welcher Form, ist nur mit der schriftlichen Genehmigung des Verlages zulässig. 17. Schlussbestimmungen 17.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. 17.2. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Schriftform; das gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Für Verträge mit Verbrauchern gilt, dass Nebenabreden schriftlich zu bestätigen sind. Technische Angaben Allgemein Datenqualität • Unabhängig von den Druckunterlagen ist eine schriftliche Auftragserteilung mit Motivkennzeichnung erforderlich. • Die digitale Anlieferung muss spätestens zum jeweiligen Anzeigenschluss erfolgen. Anzeigen, die später übertragen werden, können nicht erscheinen. • Die zu übertragende Datei muss in einem Ordner verpackt werden. Dieser soll mit dem Namen des Anzeigenkunden bezeichnet sein. Zusätzlich muss eine einfache Textdatei mit Erscheinungsdatum, Ausgabe, Hersteller und Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen angefügt werden. • Kundenreklamationen, die auf fehlerhafte Daten oder Datenübermittlung zurückzuführen sind, führen zu keinem Preisminderungsanspruch. • Der Verlag sendet auf Wunsch einmalig einen Kontrollabzug der ausgedruckten digital übermittelten Druckvorlage zur Überprüfung per eMail/ Telefax an den Auftraggeber. Die Einhaltung von DIN ISO 12647-3 in Verbindung mit dem QUIZ-Farbprofil „ISOnewspaper26v4“ bei der Konvertierung von RGB nach CMYK ist maßgeblich für die Qualität der Druckwiedergabe. Informationen zu dieser Norm finden Sie unter www.ifra.com. Dort steht auch das Farbprofil zum Download zur Verfügung. Formate • Vorzugsweise PDF-Dateien im Standard PDF/X-1a. Zusatzfarben sind im CMYK-Farbraum anzulegen. Bei Schwarzweiß-Anzeigen dürfen keine Schmuck- oder Sonderfarben angelegt sein. Wichtiger Hinweis für Farbanzeigen: Zusatzfarben werden aus technischen Gründen aus den Skalenfarben Cyan, Magenta und Yellow gedruckt. Sie können deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen. Bei der Erstellung von Druckunterlagen mit HKS-Z-Farben ist auf die richtige Schreibweise (z. B. HKS07 oder HKS44) und die in unserer Farbtafel dafür definierten CMYK-Werte zu achten. Unsere Farbtafel erhalten Sie gerne von uns zugeschickt oder über Ihren Medienberater. Informationen zu unseren CMYK-Werten finden Sie auch im Internet unter www.donaukurier.de/farbtafel. Der Farbton der Bildschirmansicht oder selbst erstellter Ausdrucke ist nicht identisch mit dem Druck auf Zeitungspapier. Nur die beim DONAUKURIER auf Zeitungspapier gedruckte Farbtafel ist farbverbindlich. Druck Datenübermittlung Druckverfahren: Datenträger: FTP-Server Serveradresse: Für eine zeitungsgerechte Farbwiedergabe werden Farbangaben nach der hauseigenen DK-Farbtafel benötigt. Andrucke: Bei Duplex-, 3c- und 4cAnzeigen sind zusätzlich 3 Andrucke oder Proofs auf Zeitungspapier mit Angabe der gedruckten Farben und PMS-Z Messstreifen nötig. Bei Farbangaben nach dem Pantone-Farbfächer wird der gewünschte Farbton nicht garantiert. Geringe Farbabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzleistungen oder Preisminderungen. ISDN: E-Mail: Empfangszeiten: Ansprechpartner: CD, DVD, Formatierung für PC oder MAC ftp.donaukurier.de, Benutzer: DK, Passwort: DK Kundenseitig ist die Installation des kostenlosen FTP-Clients „Filezilla“ erforderlich. 0841 9909300 oder 0841 9909301 anzeigen@donaukurier.de täglich 24 Stunden Telefon: (08 41) 96 66 - 6 31 Der Kunde hat bei einer digitalen Übermittlung von Druckunterlagen für Virenfreiheit zu sorgen. Mutmaßlich infizierte Dateien werden vom Verlag sofort gelöscht, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind. Zeitungs-Rotationsoffset-Druck gemäß DIN ISO 12647-3 Layout Format: Satzspiegel: Spaltenanzahl: Spalten: Berliner (Papierformat 315 mm x 470 mm) 282,5 mm breit/435 mm hoch, ganze Seite 2610 mm Anzeigenteil 6-spaltig, Textteil 6-spaltig 1 2 3 4 5 6 45 mm 92,5 mm 140 mm 187,5 mm 235 mm 282,5 mm Grundschriftgrößen: Anzeigenteil 6 Punkt = 2,25 mm (Nonpareille) Wortanzeigen 7 Punkt = 2,63 mm (Kolonel) Textteil 8 Punkt = 3 mm (Petit) 43 Servicebüros der DONAUKURIER-Verlagsgesellschaft Nielsen I pms: PRINTMEDIEN-SERVICE GmbH Fuhlsbüttler Straße 145 22305 Hamburg Telefon (0 40) 63 90 84-0 Telefax (0 40) 63 90 84-44 E-Mail: info@pms-tz.de Internet: www.pms-tz.de Nielsen II VERLAGS-MEDIEN-SERVICE Egberts und Goralczyk OHG Weinsbergstraße 190 50825 Köln Telefon (02 21) 70 90 43-0 Telefax (02 21) 70 90 43-10 E-Mail: info@zeitungsteam-koeln.de Internet: www.zeitungsteam-koeln.de Nielsen IV + III b VERLAGSBÜRO SÜD Glauner & Partner GmbH Dachauer Straße 37a 85232 Bergkirchen-Feldgeding Telefon (0 81 31) 3 76 60-0 Telefax (0 81 31) 3 76 60-25 E-Mail: info@vbs-feldgeding.de Internet: www.verlagsbuero-sued.de Nielsen llla TZ-Medien-Service GmbH Elisenstraße 32 63739 Aschaffenburg Tel. 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