Handbuch Datenaustausch bei Mitversicherung

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Handbuch Datenaustausch bei Mitversicherung
Handbuch
Datenaustausch
bei Mitversicherungen
Ausgabe Juli 2007 | Gültig erstmals im
Datenaustausch für das 1. Quartal 2008
Impressum
Herausgeber
Schweizerischer Versicherungsverband SVV
C. F. Meyer-Strasse 14
Postfach 4288, CH-8022 Zürich
www.svv.ch
Verantwortliches Gremium
Statistikkommission im Ausschuss Schaden:
Dr. Walter L. Thöni, Zürich Schweiz
Urs Josef, AXA Winterthur Versicherungen (verantwortlicher Verfasser)
Joachim Burger, Basler Versicherungen
Bernard Bütikofer, Vaudoise Assurances
Dr. Stephan Clerc, Nationale Suisse
Dr. Thomas K. Friedli, Allianz Suisse
Markus Hauser, Generali Assurances
Wolfgang Huck, Helvetia Versicherungen
Franz Waser, Die Mobiliar
Hansueli Wettach, MINO Informatik AG
Kontaktperson der Geschäftsstelle
Mathias C. Berger, Rechtsanwalt
Ressort Schadenversicherung SVV
Postfach 4288, CH-8022 Zürich
mathias.berger@svv.ch
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© 2007 Schweizerischer Versicherungsverband SVV
Hinweis:
Dieses Handbuch regelt technische Sachverhalte. Für die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) oder anderer gesetzlicher
Bestimmungen sind die Gesellschaften, welche Daten nach diesem Handbuch austauschen, selber verantwortlich. Der SVV übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Fehler, Probleme oder Schäden, die durch die Anwendung dieser technischen Standards entstehen können.
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Datenaustausch bei Mitversicherungen | Ausgabe Juli 2007 | Gültig erstmals im Datenaustausch für das 1. Quartal 2008
Schweizerischer
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0.
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KOMMENTAR ZUR AUSGABE JULI 2007
In dieser Ausgabe werden im Wesentlichen folgende Änderungen eingeführt:
A) "MV-Portal":
Der Informationsaustausch zwischen den Gesellschaften findet nicht mehr mit dem Versand von
elektronischen Datenträgern statt, sondern wird mittels Upload und Download mit einem sog.
"MV-Portal" (Internet-Portal) ermöglicht (analog CUG-Service bei den Lieferungen von Statistikmeldungen in den UVG-Versicherungen an die SSUV resp. Meldungen in die SVVGemeinschaftsstatistik).
B) Schadeninformationen: Zukünftig sind auch Schadeninformationen obligatorisch zu liefern.
Zu diesem Zwecke werden sowohl die Erledigung von Schäden ohne entspr. Zahlungen als auch
die Informationen der Einzelschadenrückstellungen als obligatorische Schadenfelder deklariert.
C) Insbesondere wurden folgende Ziffern angepasst:
Ziff 4.1 Allgemeine Bemerkungen, Ziff. 4.2 Aufteilung Schadenzahlungen und Schadenrückstellungen, Ziff. 4.3. Rückstellungen, Ziff. 4.4. Grossschäden, Ziff. 5.3. Datenträger, Ziff. 7.1 Aufbau,
Ziff. 7.3 Einteilungen des Schadenrekords, Ziff. 7.6 Datenfeldbeschreibung des Schadenrekords
Pos 20, 21, 23 .
D) Beispiele:
Die Beispiele wurden mit den neu gültigen Sätzen (Luftpool: 1.2%, Umlagebeiträge für Teuerungszulagen: 3%) ergänzt.
E) Rekordeinteilungen:
Grundsätzlich bleiben die Prämien- und Schaden-Rekords in der Struktureinteilung unverändert
(Startpositionen der jew. Felder sind gleich wie früher).
F) Regelungen betr. "Schliessung" des Schweizer Pools für Luftfahrtversicherungen (SPL):
- Datum der "Schliessung" des SPL:
Der SPL (Luftpool) wird ab 01. Juli 2007 kein Neugeschäft mehr zeichnen. Ausgenommen davon
ist der Luftfahrtanteil des Personenversicherungsgeschäftes des UVG (Prämienfreier Einschluss),
welches bis Ende 2007 dem SPL zediert werden kann sowie Einschlüsse in bestehende Luftfahrzeug-Flottenverträge. Der SPL wird somit zu den erwähnten Daten in eine Run-Off Organisation
transferiert, deren Aufgabe es sein wird, sämtliche über abgeschlossenen Verträgen weiterhin zu
administrieren. Diesbezüglich kann somit nicht von einer eigentlichen "Schliessung" im Sinne
einer Auflösung des SPL gesprochen werden, da dieser das bestehende Geschäft weiterhin abwickeln wird.
- Detailregelung (resp. Datum) betreffend Prämien:
Prämien für bis zum 01. Juli 2007 resp. 31. Dezember 2007 (Prämienfreier Einschluss) in den SPL
eingebrachte Risiken werden wie bis anhin an den SPL abgegeben. Auch diesbezüglich ändert
sich bis zu den erwähnten Daten nichts. Generell kann gesagt werden, dass für sämtliche über
den SPL bis zum 01. Juli 2007 noch abgeschlossene Geschäfte die vollständige Abwicklung der
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Prämien noch wie bis anhin über den SPL läuft. Für das nach diesen Daten von den Poolmitgliedern abgeschlossene Neugeschäft werden keine Prämien mehr an den SPL abgegeben werden.
- Regelung resp. Abwicklung von bestehenden Schäden:
Die bereits bestehenden sowie auf den bis 01. Juli 2007 resp. 31. Dezember 2007 (Prämienfreier
Einschluss) abgeschlossenen Verträgen sich noch ereignenden Schäden werden wie bis anhin in
den SPL eingebracht, d.h. unter den Poolgesellschaften nicht aufgeteilt. Hier wird am Prozess
ebenfalls keine Änderung vorgenommen, da die im Aufbau sich befindliche Run-Off Organisation
vor allem die Administration der bestehenden SPL-Schadenfälle bis zu deren Erledigung als Aufgabe haben wird.
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INHALTSVERZEICHNIS
0.
KOMMENTAR ZUR AUSGABE JULI 2007 ......................................................................................2
INHALTSVERZEICHNIS.......................................................................................................................4
1.
GRUNDSÄTZE............................................................................................................................6
2.
DOKUMENTIERUNG ...................................................................................................................7
3.
ABRECHNUNG PRÄMIEN ............................................................................................................8
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
4.
ABRECHNUNG SCHÄDEN..........................................................................................................13
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
5.
ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ............................................................................................................. 8
AUFTEILUNG DER PRÄMIEN ................................................................................................................ 8
BERECHNUNG DER FREMDANTEILE ....................................................................................................... 9
DARSTELLUNG IM DATENAUSTAUSCH ................................................................................................. 12
ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ........................................................................................................... 13
AUFTEILUNG DER SCHADENZAHLUNGEN UND SCHADENRÜCKSTELLUNGEN .................................................... 13
RÜCKSTELLUNGEN ........................................................................................................................ 13
GROSSSCHÄDEN .......................................................................................................................... 14
LUFTPOOLSCHÄDEN ...................................................................................................................... 14
DARSTELLUNG IM DATENAUSTAUSCH ................................................................................................. 15
DATENAUSTAUSCH .................................................................................................................16
5.1.
5.2.
5.3.
5.4.
5.5.
5.6.
BASIS ....................................................................................................................................... 16
ABLAUF ..................................................................................................................................... 16
INFORMATIONEN .......................................................................................................................... 17
SUMMENREKORD ......................................................................................................................... 17
REKAPITULATION .......................................................................................................................... 17
KORREKTUREN ............................................................................................................................. 18
6.
EINFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN ...............................................................................................19
7.
INFORMATIONSTRÄGER ..........................................................................................................20
7.1.
AUSTAUSCH MIT APES UND KASSETTEN.............................................................................................. 20
7.2.
EINTEILUNG DES PRÄMIENRECORDS................................................................................................... 22
7.3.
EINTEILUNG DES SCHADENRECORDS .................................................................................................. 23
7.3.1.
In den Sparten Fahrzeug-, Haftpflicht- und Technische Versicherungen,
ausgenommen MF-, LF- und WF-Unfall.......................................................................24
7.3.2.
In den Sparten Unfall (inkl. UVG und OUFL), Kranken, MF-, LF- und WF-Unfall ..............24
7.3.3.
In der Unfallversicherung gemäss UVG (exkl. OUFL) ...................................................24
7.3.4.
In den übrigen Unfall- und Krankenversicherungen ...................................................25
7.3.5.
In der Sparte Transportversicherungen .....................................................................25
7.3.6.
In der Sparte Sachversicherungen (nur für Erdbeben- und ES-Normalschäden) ...........25
7.4.
EINTEILUNG DES SUMMENRECORDS .................................................................................................. 26
7.5.
DATENFELDBESCHREIBUNG DES PRÄMIENRECORDS ................................................................................ 26
7.6.
DATENFELDBESCHREIBUNG DES SCHADENRECORDS ............................................................................... 30
7.6.1.
Allgemein ................................................................................................................30
7.6.2.
In den Sparten Unfall- (inkl. UVG und OUFL), Kranken-, MF-, LF- und WF-Unfall ............32
7.6.3.
In der Unfallversicherung gemäss UVG (exkl. OUFL) ...................................................33
7.6.4.
In der Sparte Transportversicherungen .....................................................................34
7.6.5.
In der Sparte Sachversicherungen (nur für Erdbeben- und ES-Normalschäden) ...........34
7.7.
DATENFELDBESCHREIBUNG DES SUMMENRECORDS ............................................................................... 36
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8.
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CODEVERZEICHNIS..................................................................................................................37
8.1.
BRANCHENCODES ........................................................................................................................ 37
8.2.
SCHADENURSACHENCODES............................................................................................................. 39
8.2.1.
Elementarschäden ...................................................................................................39
8.2.2.
Alle übrigen Fälle .....................................................................................................39
8.3.
WÄHRUNGSCODES ....................................................................................................................... 39
ANHANG I: GESELLSCHAFTSCODES..................................................................................................40
BEILAGE 1 - TEILNEHMENDE GESELLSCHAFT .....................................................................................43
BEILAGE 2.1 - RASTER PRÄMIENABRECHNUNG .................................................................................46
BEILAGE 2.2 - RASTER SCHADENABRECHNUNG.................................................................................47
BEILAGE 2.3 - ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RASTERN ............................................................................48
BEILAGE 2.4 - BEISPIEL PRÄMIENABRECHNUNG UNFALLVERSICHERUNG............................................49
BEILAGE 2.5 - BEISPIEL PRÄMIENABRECHNUNG SACHVERSICHERUNG...............................................51
BEILAGE 2.6 - BEISPIEL SCHADENABRECHNUNG UNFALLVERSICHERUNG ...........................................53
BEILAGE 2.7 - BEISPIEL SCHADENABRECHNUNG SACHVERSICHERUNG ..............................................56
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1. GRUNDSÄTZE
Die vorliegende Regelung vereinheitlicht den Datenaustausch für die Abrechnung und den Finanzausgleich bei Mitversicherungsverträgen in allen Nichtleben-Sparten.
Der Austausch findet nach folgenden Grundsätzen statt:
1) Das System ist für alle in der Schweiz tätigen Gesellschaften offen.
2) Der Austausch findet auf Direktionsebene statt und erfolgt quartalsweise. Grundsätzlich erfolgt der Datenaustausch via "MV-Portal" (Daten Upload resp. Download). Andere elektronische Datenträger (z.B. Magnetbänder/-kassetten, PC-Disketten) oder Listen können eingesetzt werden, wenn sich Datenlieferant und Datenempfänger damit einverstanden erklären.
3) Der Umfang der auszutauschenden Angaben und die vereinbarten Termine sind für die teilnehmenden Gesellschaften verbindlich.
4) Der Austausch von Vertragsinformationen wird von dieser Regelung nicht berührt. Vertragsdaten sind weiterhin mittels Kopien von Policen, Nachträgen, Abrechnungen usw. auf Direktionsebene bekannt zu geben.
5) Ebenso wird der Austausch von schadenseitigen Informationen, die einzelne Gesellschaften
für interne Zwecke benötigen, hier nicht geregelt.
6) Die obligatorisch zu liefernden Daten sind so festgelegt, dass sie einerseits die finanzielle
Abrechnung und die Überwachung der einzelnen Policenrendements für Bestände mit fremder Führung gestatten. Andererseits lassen sich damit auch Anforderungen aus gesetzlichen
Bestimmungen oder Verbandsvereinbarungen ohne Beizug eigener Policendokumente weitgehend erfüllen. Hierunter fallen z.B. die Berichterstattung an das BPV und die Betriebsrechnung UVG. Jedoch ist der Datenkatalog bewusst minimal gehalten, damit das Abrechnungssystem möglichst vielen Gesellschaften offen steht.
7) Dieses Handbuch regelt technische Sachverhalte. Für die Einhaltung der Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes (DSG) oder anderer gesetzlicher Bestimmungen sind die Gesellschaften, welche Daten nach diesem Handbuch austauschen, selber verantwortlich. Der SVV übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Fehler, Probleme oder Schäden, die durch die
Anwendung dieser technischen Standards entstehen können.
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2. DOKUMENTIERUNG
Der Austausch von Vertragsinformationen zwischen führenden und beteiligten Gesellschaften
findet weiterhin mittels Kopien von Policen, Nachträgen, Abrechnungen usw. statt.
Soweit entsprechende Regelungen existieren, werden Dokumente in Papierform gemäss Anforderungen des Verbandes den beteiligten Gesellschaften zugestellt. Dazu sind allfällige Empfehlungen zu beachten.
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3. ABRECHNUNG PRÄMIEN
3.1.
Allgemeine Bemerkungen
Die Prämienabrechnung erfolgt nach dem Sollsystem, d.h. aufgrund der im entsprechenden
Quartal fällig gewordenen Beträge.
Bei Mitversicherungen erfolgt die Meldung pro Police, Detailbranche, Tarifposition bzw. Risikobezeichnung und Faktur.
Die gesetzlichen Abgaben werden durch die führende Gesellschaft abgewickelt
3.2.
Aufteilung der Prämien
Unter den beteiligten Gesellschaften aufgeteilt wird die Prämie inklusive
Zuschlag für Ratenzahlung in der Sachversicherung
Erhobene Umlagebeiträge für Teuerungszulagen in der Unfallversicherung gemäss UVG.
Die führende Gesellschaft belastet den beteiligten Gesellschaften ihren Anteil an:
dem Gewinnanteil bzw. der Überschussbeteiligung,
der Prämie Luftpool in der Unfallversicherung (nur für Poolmitglieder),
der Maklerprovision (ausgenommen in der Unfallversicherung gemäss UVG).
Ratenzuschläge ausserhalb der Sachversicherung, Sistierungs- oder Wiederinkraftsetzungsgebühren und Verzugszinsen werden nicht unter den beteiligten Gesellschaften aufgeteilt; sie verbleiben zu 100% der führenden Gesellschaft. Die Prämie versteht sich daher immer
exklusive dieser Gebühren.
Ebenso verhält es sich in der Unfallversicherung gemäss UVG mit Maklerprovisionen und mit
Arbeitsentschädigungen gegenüber dem Versicherungsnehmer. Diese werden durch den Verwaltungskostenanteil der Führenden abgedeckt und nicht aufgeteilt.
In der Unfallversicherung gemäss UVG werden die Unfallverhütungsbeiträge zu 100% von der
führenden Gesellschaft abgeliefert und den beteiligten Gesellschaften nicht belastet. Beteiligte
Gesellschaften müssen jedoch ihren Anteil in der Betriebsrechnung ausweisen. Daher wird dieser
Anteil im Prämienrekord angegeben. Der Betrag dient nur statistischen Zwecken und fliesst weder in den Saldo noch in die Rekapitulation ein.
In der Motorfahrzeugversicherung MFH wird der Unfallverhütungsbeitrag und der Beitrag gemäss
SVG 76 zu 100% von der führenden Gesellschaft abgeliefert und den beteiligten Gesellschaften
nicht belastet. Ebenso wird die Eidg. Stempelabgabe zu 100 % von der führenden Gesellschaft
abgeliefert und den beteiligten Gesellschaften nicht belastet.
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3.3.
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Berechnung der Fremdanteile
Im Prämienrekord erscheint die Prämie aufgespaltet in die Anteile an
der Nettoprämie (exklusive Verwaltungskosten im UVG), in den Sachversicherungen inklusive
Zuschlag für Ratenzahlung
dem Unfallverhütungsbeitrag im UVG
den Verwaltungskosten im UVG
den erhobenen Umlagebeiträgen für Teuerungszulagen im UVG.
Die von der führenden Gesellschaft beanspruchte Kostenprämie wird auf der Nettoprämie exklusive allfälligem Luftpoolbeitrag gerechnet. Die Maklerprovision wird von der Nettoprämie exklusive Kostenprämie und Prämie Luftpool gerechnet.
In der Unfallversicherung gemäss UVG werden die Administrationskosten auf der Prämie inklusive Verwaltungskosten berechnet.
Erhalten Versicherungsnehmer Gewinnanteile bzw. Überschussbeteiligungen, wird der effektiv
ausbezahlte Betrag aufgeteilt.
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Schematische Darstellung im UVG
Prämienkomponenten:
1
Unfallverhütungsbeitrag
2
Verwaltungskosten
3
Umlagebeiträge für Teuerungszulagen
4
Nettoprämie
5
Prämie Luftpool
6
Zinsüberschüsse
Prämie P
Kostenprämie K
=
=
(2) + (3) + (4)
=
xx% von [(2) + (4)]
Prämie ohne Unfallverhütungsbeitrag
Aufzuteilen sind
1
2'
Unfallverhütungsbeitrag
Verwaltungskosten II
3
Umlagebeiträge für Teuerungszulagen
4
Nettoprämie NP
5
Prämie Luftpool
6
Zinsüberschüsse
Betrag gemäss Tarif
(2) – K
Verwaltungskosten – Kostenprämie
(3)
NP = [P – (2) – (3)]
Nettoprämie gemäss Tarif
xx % von P
nur wenn führende sowie beteiligte Gesellschaft Poolmitglieder sind
nur bei sonstigen Mitversicherungen
Bei einem Anteil von A % ergibt sich für die beteiligte Gesellschaft folgender Saldo:
A x [(2') + (3) + (4) – (5) – (6)] / 100
Beispiel: Führende und beteiligte Gesellschaften sind am Luftpool beteiligt
Anteil Beteiligte
50%
Rundung auf Fr. 00.10
Umlagebeiträge Teuerungszulagen
3%
Kostenprämie
14%
Luftpoolprämie
1.2%
Fr.
Fr.
Prämienrechnung 100 %
Nettoprämie
100.00
Verwaltungskosten
20.00 20% von 100.00
Umlagebeiträge für Teuerungszulagen
3.00 3% von 100.00
Unfallverhütungsbeitrag
6.50 Betrag gemäss Tarif
Prämie P
123.00 100.00 + 20.00 + 3.00
Kostenprämie K
16.80 14% von 120.00
Abgabe
Anteil Nettoprämie
50.00 50% x 100.00
Anteil Verwaltungskosten II
1.60 50% x (20.00 –16.80)
Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen
1.50 50% x 3.00
Anteil Unfallverhütungsbeitrag
3.30
50% x 6.50
Anteil Luftpoolprämie
0.70- 50% x 1.2% x 123.00
Total Saldowirksam
52.40
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Schematische Darstellung für übrige Mitversicherungen
Prämienkomponenten:
1
Nettoprämie (ohne Eidg. Stempelabgabe)
2
Prämie Luftpool
3
Maklerprovision
4
Gewinnanteil/Überschussbeteiligung
Kostenprämie K
=
xx% von (1) – (2)
Aufzuteilen sind
1'
Nettoprämie II
(1) – K
Nettoprämie - Kostenprämie
2
Prämie Luftpool
xx % von (1)
3
Maklerprovision
xx% von [(1) – (2) – K]
4
Gewinnanteil/Überschussbeteiligung
effektiv ausbezahlter Betrag
Bei einem Anteil von A % ergibt sich für die beteiligte Gesellschaft folgender Saldo:
A x [(1') – (2) – (3) – (4)] / 100
Beispiel Sachversicherung
Anteil Beteiligte
Kostenprämie
Maklerprovision
Prämienrechnung 100 %
Nettoprämie
Kostenprämie K
Nettoprämie II
Abgabe
Anteil Nettoprämie II
Anteil Maklerprovision
Total Saldowirksam
Ausgabe Juli 2007
50%
8%
15%
Rundung auf Fr. 00.10
Fr.
100.00
8.00
92.00
46.00
6.9039.10
8% von 100.00
100.00 – 8.00
50% x 92.00
50% x 15% x 92.00
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Beispiel Unfallversicherung: Führende und beteiligte Ges. sind am Luftpool beteiligt
Anteil Beteiligte
Kostenprämie
Maklerprovision
Luftpoolprämie
Prämienrechnung 100 %
Nettoprämie
Kostenprämie K
Nettoprämie II
Abgabe
Anteil Nettoprämie II
Anteil Luftpoolprämie
Anteil Maklerprovision
Total Saldowirksam
3.4.
50%
12%
10%
1.2%
Rundung auf Fr. 00.10
Fr.
100.00
11.80
88.20
44.10
0.604.3039.20
12% von (100.00 – 1.50)
100.00 – 11.80
50% x 88.20
50% x 1.2% x 100
50% x 10% x (100 -1.50 -11.80)
Darstellung im Datenaustausch
Für den Datenaustausch ist der Prämienrekord von Kapitel 7 verbindlich, bei Lieferung in Papierform die Listen der Beilage 2.
Vorzeichen werden aus Sicht der beteiligten Gesellschaft gesetzt, d.h. in den Feldern, die für die
Ziffern 1-6 (UVG) resp. 1 – 5 (allgemein) aus Ziff. 3.3 vorgesehen sind, erscheint jeweils der Anteil der beteiligten Gesellschaft so mit Vorzeichen versehen, dass die Addition dieser Posten den
Saldo ergibt.
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4. ABRECHNUNG SCHÄDEN
4.1.
Allgemeine Bemerkungen
Zum Ende jedes Quartals teilt die führende Gesellschaft den beteiligten Gesellschaften
den Saldo aller Schadenzahlungen des Quartals
die Einzelschadenrückstellungen am Ende des Quartals
die im Quartal erfolgten Erledigungen von Schadenfällen
mit.
Die Spezialverwendung von den IV-/HR-/TZ-Rückstellungen im UVG (vgl. Kap. 7.6.3; Pos.
40+41+43) für die UVG-Betriebsrechnung gelten weiterhin.
Die Meldung erfolgt pro Schadenfall.
In besonders gelagerten Fällen ist die Einforderung von Anteilen der beteiligten Gesellschaften
an Bar- und Akonto-Zahlungen (auch Kassaschäden genannt) im Laufe eines Quartals weiterhin
möglich. Der buchhalterische Saldoausgleich im Datenaustausch hat jedoch unter Berücksichtigung solcher Zahlungen zu erfolgen.
4.2.
Aufteilung der Schadenzahlungen und Schadenrückstellungen
Für die Aufteilung der Schadenzahlungen und Schadenrückstellungen sind die Beteiligungsverhältnisse zum Zeitpunkt des Ereignisdatums massgebend (Verursachungsprinzip).
Ausnahmen:
Krankenversicherung: Nicht das Ereignisdatum ist massgebend, sondern der Zeitpunkt oder
Beginn des Zeitraumes, für welchen diese Zahlung geleistet wird.
Allgemeinen Haftpflicht: Hier sind die Beteiligungsverhältnisse zum Zeitpunkt des Eintritts des
befürchteten Ereignisses massgebend. Das ist
• beim Verursachungsprinzip der Zeitpunkt, an welchem der Schaden verursacht wurde,
• bei der Ereignistheorie der Zeitpunkt, an welchem der Schaden eingetreten ist und
• bei der Ansprucherhebungstheorie (Claims Made-Prinzip) der Zeitpunkt, an welchem
erstmals ein Anspruch gestellt wurde.
4.3.
Rückstellungen
Der mutmassliche Gesamtschaden und der Anteil an den Einzelschadenrückstellungen werden
jeweils mit Stand am Ende eines Quartals gemeldet. Gesellschaften welche bei sog. Kleinschäden/GA-Schäden/Pauschalschäden/etc. keine individuellen Einzelschadenrückstellungen im
jew. Einzelschaden führen, melden den entspr. Wert resp. "Null“. Mit diesem Wert und der Angabe "Stand der Erledigung" (Pos. 23) ist die beteiligte Gesellschaft in der Lage, nach ihren jew.
Bedürfnissen entspr. Einzelschadenrückstellungen zu berechnen. Für Grossschäden gelten zusätzlich die Bestimmungen von Kapitel 4.4.
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Die Rückstellungen sind pro Schadenfall zu liefern. Insbesondere ist das Deckungskapital im
UVG zwar pro Rentenberechtigten zu berechnen, aber nicht einzeln sondern im Total für den gesamten Rentenfall zu liefern.
4.4.
Grossschäden
Schäden, deren voraussichtlicher Aufwand den Betrag von Fr. 100'000.— übersteigt, sind im
entsprechenden Feld des Schadenrekords als Grossschaden zu markieren. Der Code Grossschaden ist so lange zu setzen, bis der betreffende Schaden erledigt ist, auch wenn der voraussichtliche Aufwand bei einer späteren Lieferung die Limite nicht überschreiten sollte.
Analog den übrigen Schäden werden die entspr. Rückstellungen im Schadenrekord laufend (d.h.
jeweils per Quartalsende) den beteiligten Gesellschaften mitgeteilt (Pos.21).
4.5.
Luftpoolschäden
In der Unfallversicherung sind Luftpoolschäden für Poolmitglieder durch den Luftpool gedeckt.
Bei den unter das Regulativ für den prämienfreien Einschluss fallenden Ereignissen gilt ab Schadenjahr 1992 eine Integralfranchise. Der Pool übernimmt daher in diesen Fällen nur Schäden
(Einzel- oder Mehrfachschaden, sofern als ein Ereignis zu betrachten), welche die Integralfranchise übersteigen. Vom Luftpool gedeckte Schäden werden unter Poolmitgliedern nicht aufgeteilt, d.h. sind führende und beteiligte Gesellschaft Poolmitglieder, bringt die führende beide
Anteile in den Luftpool ein.
Ist die führende Gesellschaft kein Luftpoolmitglied, muss sie einen Luftpoolschaden in der Unfallversicherung im entsprechenden Feld des Schadenrekords markieren. Nur so können Poolmitglieder ihre Anteile an vom Luftpool gedeckten Schäden, die sie von Gesellschaften übernehmen, die nicht dem Pool angehören, in den Pool einbringen.
Für die Gesellschaften, die nicht Mitglieder des Luftpools sind, wird hier die Definition der Luftpoolschäden aufgeführt; im Zweifelsfall ist mit den beteiligten Gesellschaften abzuklären, ob ein
Schaden den Luftpool betrifft oder nicht.
"I.
Als unter die Pooldeckung fallendes Flugrisiko werden betrachtet, Unfälle die
a)
während der Benützung des Luft- oder Raumfahrzeuges, des Hängegleiters, Gleitschirmes
oder Ultraleichtflugzeuges sowie beim Ein- und Aussteigen;
b)
bei der Benützung des Fallschirmes zur Rettung des eigenen Lebens;
c)
am Boden, sofern der Unfall durch den Betrieb des Luft- oder Raumfahrzeuges,
des Hängegleiters, Gleitschirmes oder Ultraleichtflugzeuges verursacht wurde;
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d)
am Boden als Folge einer Luftfahrzeugentführung, einer Notlandung oder eines Fallschirmabsprungs zur Rettung des eigenen Lebens, wobei die Pooldeckung bis zur Beendigung der
anschliessenden direkten Rückreise an den Wohnort bzw. Weiterreise an den ursprünglichen Bestimmungsort gilt.
II.
Für Fallschirmspringer bezieht sich die Pooldeckung auf Unfälle
a)
bei Benützung des Luftfahrzeuges, aus dem der Absprung erfolgen sollte;
b)
beim Absprung bis nach vollendeter Landung auf festem Boden und an sicherem Ort (d.h.
bis sich der Versicherte aus einer allfälligen Notlage befreit hat)."
4.6.
Darstellung im Datenaustausch
Für den Datenaustausch ist der Schadenrecord in Kapitel 7 verbindlich, bei Lieferung in Papierform die Listen der Beilage 2. Vorzeichen bei Betragsfeldern werden aus Sicht der beteiligten
Gesellschaft gesetzt.
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DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
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5. DATENAUSTAUSCH
5.1. Basis
Gemeinsames Kennzeichen zwischen führender und beteiligter Gesellschaft ist
die Policennummer der führenden Gesellschaft.
Die beteiligte Gesellschaft ist für die Referenzierung zur eigenen Policennummer selbst verantwortlich. Damit sie dazu in der Lage ist, muss ab Policendoppel der führenden Gesellschaft
die Policennummer absolut eindeutig erfasst werden können. Ein Wechsel der Policennummer
(insbesondere in einem pendenten Schadenfall) darf nur in Absprache mit den beteiligten Gesellschaften erfolgen. Um alle Unstimmigkeiten auszuräumen, müssen deshalb die führenden
Gesellschaften
auf dem Blatt "Teilnehmende Gesellschaft" den Aufbau der Policen-Nr. bekannt geben (und so
Plausibilisierungen ermöglichen);
auf den Policendoppeln die identische Schreibweise wie auf dem Datenträger angeben; wenn sie
nicht eindeutig aus dem Dokument hervorgeht, muss sie auf dem Blatt der Beteiligungsverhältnisse in der Police speziell aufgeführt werden: Datenaustausch unter Nr. "xxxxxxxxxx";
jeder beteiligten Gesellschaft ein Verzeichnis aller betroffenen Policen (Policen-Nr., Branche,
Name und Adresse des VN) sortiert nach Postleitzahl, Ort und Name des Versicherungsnehmers, mindestens drei Monate vor dem Versand des ersten Datenträgers zustellen. Dieses Verzeichnis soll den beteiligten Gesellschaften den Aufbau oder die Überprüfung der Referenzdatei zur eigenen Policen-Nr. ermöglichen. Falls die Möglichkeit besteht,
können die Policennummern der beteiligten Gesellschaften mitgeliefert werden.
Die Policen-Nr. der führenden Gesellschaft muss in den Records rechtsbündig inkl. allfälligen
Interpunktionen geliefert werden; dies erlaubt die sortiergerechte Reihenfolge.
rechtsbündig
(richtig)
7 linksbündig
500 (falsch)
10000
101-001234.007
10000
101-001234.007
500
9
Auch die Schaden-Nrn. sind aus den gleichen Überlegungen rechtsbündig zu liefern.
5.2.
Ablauf
Der Datenaustausch erfolgt quartalsweise. Bis zum 15. des Folgemonats erhalten die beteiligten
Gesellschaften die MV-Informationen mit den im entsprechenden Quartal fällig gewordenen
Prämien und geleisteten Schadenzahlungen sowie den Schadenrückstellungen via MV-Portal.
Kann dieser Ablauf (Termin) nicht eingehalten werden, muss die führende Gesellschaft die beteiligte Gesellschaften rechtzeitig informieren.
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
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5.3.
DATENAUSTAUSCH BEI
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Informationen
Der Informationsaustausch erfolgt über das zu diesem Zwecke eingerichtete "MV-Portal" mittels
Upload (führende Gesellschaft) resp. Download (beteiligte Gesellschaft) vorgesehen. Diese neue
und kostengünstige Technologie ersetzt den bisherigen Einsatz von kostenintensiven Magnetbändern/-kassetten. Detaillierte Anweisungen/Instruktionen sind auf der Homepage des "MVPortals" zu finden. (verfügbar ab ca. November 2007)
Gesellschaften, die nicht in der Lage sind, am "MV-Portal" zu "partizipieren", können nach Vereinbarung mit den beteiligten Gesellschaften vorübergehend bestehende elektronische Datenträger erstellen / verarbeiten oder die Abrechnung in Papierform liefern bzw. verlangen. Das ist
im Meldeblatt "Teilnehmende Gesellschaft" aufzuführen. Für die Abrechnung in Papierform sind
die Listen in der Beilage 2 verbindlich.
Die Datenträger sind einheitlich anzuschreiben.
ABRECHNUNG VON MITVERSICHERUNGSVERTRÄGEN
Führende
20036
Vaudoise
Beteiligte
20016
Basler
Abrechnungsperiode
01.01.2005 – 31.03.2005
Erstellt am
12.04.2005
Um bei Verlust eines Datenträgers oder Auftreten von Fehlern rasch reagieren zu können, müssen
die Daten vor dem Versand bis zum nächsten Austausch gesichert werden.
5.4.
Summenrekord
Zu Kontrollzwecken wird im Datenaustausch ein Summenrekord erstellt; für diesen ist die Beschreibung in Kapitel 7 verbindlich.
5.5.
Rekapitulation
Pro abgerechnete Währung ist eine Rekapitulation zu erstellen und dem Datenaustausch beizufügen. Dies kann via MV-Portal, E-Mail resp. Papier (mit PTT-Versand) erfolgen. Das Meldeblatt
"Teilnehmende Gesellschaft" ist entsprechend auszufüllen.
Diese müssen die nachstehenden Daten enthalten. Die Beträge ergeben sich durch Aufsummierung der Beträge in den entsprechenden Feldern in den Prämien- und Schadenrekords unter
Berücksichtigung der Vorzeichen.
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
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Seite 18 v. 56
ABRECHNUNG VON MITVERSICHERUNGSVERTRÄGEN
Führende
Beteiligte
20036
20016
Vaudoise
Basler
Periode von
Periode bis
Erstellt am
REKAPITULATION
Anteil Nettoprämie (UVG) bzw. Nettoprämie II
Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG
Fr. 000'000.00
Anteil Verwaltungskosten II UVG
Anteil Umlage f. Teuerungszulagen
Anteil Gewinn-/Überschussbeteiligung
Anteil Maklerprovision
Anteil Zinsüberschüsse
Anteil Prämie Luftpool
Saldo Schäden
Saldo
5.6.
12.04.2005
Währung .....
Fr. 000'000.00
Fr. 000'000.00
Fr. 000'000.00
Fr. 000'000.00
Fr. 000'000.00
Fr. 000'000.00
Fr. 000'000.00
Saldo Prämie
Anteil Entschädigungen
Anteil Kosten
Anteil Regresse
Anteil Teuerungszulagen
01.01.2005
31.03.2005
Fr. 000'000.00
Fr. 000'000.00
Fr. 000'000.00
Fr. 000'000.00
Fr. 000'000.00
Fr. 000'000.00
Fr. 000'000.00
===========
Korrekturen
Der auf der Rekapitulation (Begleitschein) ausgewiesene Saldo, welcher den in Ziff. 4.1 erwähnten, im Laufe eines Quartals eingeforderten Bar- bzw. Akonto-Zahlungen (auch „Kassaschäden“ genannt) Rechnung trägt, wird zahlungswirksam. Eine rechtliche Anerkennung der belasteten/gutgeschriebenen Beträge ist nicht damit verbunden.
Differenzen sind zwischen beteiligter und führender Gesellschaft abzuklären. Das Verfahren für
Korrekturen ist im Einzelfall festzulegen. Korrekturen von kleineren Beträgen sollten aus Kostengründen nicht verlangt werden. Der Abklärungsaufwand muss in einem angemessenen Verhältnis
zur angetroffenen Differenz stehen. Andernfalls kann sie die beteiligte Gesellschaft individuell
ausbuchen.
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6. EINFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
a. Die Teilnahme am neuen Abrechnungssystem wird mit dem Blatt "Teilnehmende Gesellschaft" dokumentiert. Damit erklärt sich die Gesellschaft bereit, den Datenaustausch gemäss den Regeln dieses Handbuchs durchzuführen.
b. Startzeitpunkt für den Datenaustausch ist das 1. Quartal 1990. Ausgenommen ist die Unfallversicherung gemäss UVG; wegen der schon bestehenden Abläufe beginnt hier der Austausch mit dem 4. Quartal 1990. Kann eine Gesellschaft diesen Einführungszeitpunkt nicht
realisieren, so verschiebt er sich für diese Gesellschaft auf ein späteres Quartal.
c. Da die Gesellschaften die verschiedenen Sparten oft in getrennten Beständen mit unterschiedlichen Strukturen und Abläufen führen, ist vorgesehen, dass die Teilnahme am Datenaustausch gemäss vorliegendem System auch spartenweise erfolgen kann.
d. Eine beteiligte Gesellschaft kann der Führenden hingegen nicht vorschreiben, welches Abrechnungsverfahren sie ihr gegenüber anzuwenden hat; auch wenn sie selbst noch nicht,
bzw. noch nicht in allen Sparten gemäss dem vorliegenden System meldet, muss sie von der
führenden Gesellschaft Datenlieferungen nach diesem Modell akzeptieren.
e. Alle Einnahmen oder Auszahlungen, die nach dem Beginn der Teilnahme erfolgen, werden
über das neue System abgewickelt. Allfällige Korrekturen, welche die Periode vor der Teilnahme betreffen, sind nach alter Version vorzunehmen.
f.
Der Übergang vom bestehenden Datenaustausch UVG kann nur per 4. Quartal eines Jahres
erfolgen. Mit dem neuen System entfällt nicht nur die Datenlieferung für den Finanzausgleich
per 30.09. nach alter Version, sondern auch die Datenlieferung zur Betriebsrechnung. Daher
müssen die beteiligten Gesellschaften aufgrund der prämienseitig neu mit den Einzelfakturen
gelieferten Deckungsperioden die für die Betriebsrechnung massgebenden Prämien selbst
ermitteln. Der Abgrenzungstermin zur Berücksichtigung von Prämienabrechnungen aus Beteiligungen in der Betriebsrechnung verschiebt sich durch den quartalsweisen Austausch auf
den 31.03. Damit ein korrektes Erstellen der Betriebsrechnung für das Übergangsjahr gewährleistet ist, muss im Mai des darauffolgenden Jahres noch eine Lieferung zur Betriebsrechnung
nach alter Version erfolgen, wobei jedoch nur die Prämien zu berücksichtigen sind, die bis
zum 31.03. verbucht und somit auch bis und mit Datenaustausch des ersten Quartals gemeldet wurden.
g. Mit der Einführung des MV-Portals werden separate Bestimmungen/Informationen zur Verfügung gestellt. (ca. November/Dezember 2007)
Anmerkung:
Ziffern b. und f. werden eliminiert, sobald keine Gesellschaft mehr den speziellen Datenaustausch gemäss UVG anwendet.
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7. INFORMATIONSTRÄGER
Austausch mit dem "MV-Portal":
Die entspr. Anweisungen/Instruktionen sind auf der Homepage des "MV-Portals" zu finden. Für
die Einführung werden den Gesellschaften entspr. Einführungsbestimmungen zugestellt.
Anmerkung: verfügbar ab ca. November 2007
7.1.
Austausch mit apes und Kassetten
Anmerkung:
Diese Bestimmungen werden eliminert, sobald keine Gesellschaft mehr diesen Datenträgeraustausch anwendet.
DT-Anfangskennsatz / Volume Header Label (VOL 1)
Datei-Anfangskennsatz / File Header Label (HDR 1)
DT-Marke / DT Mark
Daten-Records
DT-Marke / DT Mark
Datei- und DT-Endkennsatz (EOF 1 oder EOV 1)
End of File Label / End of Volume Label
DT-Marke / DT Mark
DT-Marke / DT Mark
1)
2)
Länge der Label – Records:
Länge der Daten – Records:
Blockierungsfaktor:
HDR 2-8- und EOF 2-8-
3)
1)
1), 3)
2)
1), 3)
je 80 Positionen
je 800 Positionen
5
Records können vorhanden
sein; werden nicht verarbeitet
DT – Anfangskennsatz (VOL 1)
Volume Header Label (Vol 1)
Feld
Field
Zeichen Pos.
Character Pos.
Länge
Length
1
1– 3
3
2
4
1
3
5 – 10
6
4
11 – 80
70
(1)
Feldname
Field Name
Beschreibung
Content
Kennsatz-Name
Label Identifier
Kennsatz-Nummer
Label Number
Rollenidentifikation
(VOL Nr.) (1)
Vol Serial Number
Nicht verwendet
VOL
1
6 n – Zeichen
6 n-char
---
auf DT-Etikette vermerkt
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Seite 21 v. 56
Datei-Anfangskennsatz (HDR 1)
File Header Label (HDR 1)
Feld
File
1
2
Zeichen Pos.
Character Pos.
1– 3
4
Länge
Length
3
1
3
5 – 21
17
4
22 – 27
6
5
28 – 31
4
6
32 – 35
4
7
8
36 – 41
42 – 47
6
6
Feldname
Field Name
Beschreibung
Content
Kennsatz-Name
Label Identifier
Kennsatz-Nummer
Label Number
Dateiname (1)
File Identifier
Kennzeichen der
Dateimenge
File Set Identification
Dateiabschnitt-Nummer
File Section Number
Dateifolge-Nr.
File Sequence No.
Nicht verwendet
Erstellungsdatum (1)
HDR
Creation Date
9
48 – 53
6
10
11
54
55 – 60
1
6
12
61 – 80
20
(1)
Verfalldatum
Expiration date
Nicht verwendet
Blockzähler
Block Count
Nicht verwendet
1
ANTEILE
b-b
wie Feld 3/VOL 1
same as field 3/
VOL 1
0001
0001
--b yy ddd
= Leerzeichen
/ Spaces
y = Jahr/year
d = Tag/day
Feld/Field 8 +
60 Tage/days
--000000
---
auf DT-Etikette vermerkt
Datei- und DT-Endkennsatz (EOF 1 / EOV 1)
End of File Label / End of Volume Label (EOF 1 / EOV 1)
Feld
Field
1
Zeichen Pos.
Character Pos.
1– 3
2
4
Länge
Length
3
1
3
5 – 54
50
4
55 – 60
6
5
61 – 80
20
Ausgabe Juli 2007
Feldname
Field Name
Beschreibung
Content
Kennsatz-Name
EOF oder/or
Label Identifier
EOV
Kennsatz-Nummer
1
Label Number
Gleich den entsprechenden Feldern im
Datei-Anfangskennsatz (HDR 1) / Same as the corresponding fields in HDR 1
Blockzähler
Anzahl Datenblöcke /
Block Count
number of data blocks
(000001 – 999999)
Nicht verwendet
---
Erstellt 27.07.07
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7.2.
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 22 v. 56
Einteilung des Prämienrecords
Recordbezeichnung: Beteiligung Prämie
Recordart:
13
Recordlänge:
800 Bytes
Pos.
Nr.
Feldbezeichnung
001
002
003
004
005
006
007
008
009
010
011
012
013
014
015
016
017
018
019
020
021
022
023
024
025
026
027
028
029
030
031
032
033
034
035
036
037
038
039
040
041
Recordart
Führende Gesellschaft
Beteiligte Gesellschaft
Anteil beteiligte Gesellschaft
Branche
Policen- / Vertragsnummer
Name des Versicherungsnehmers
Strasse bzw. Postfach Vers.nehmer
PLZ und Ort Versicherungsnehmer
Beteiligungsart
Risikobezeichnung/ Tarifposition
Abrechnungsperiode von
Abrechnungsperiode bis
Erstellt am
Währung
Anteil Nettopr. UVG bzw. Nettopr. II
Reserve 0
Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG
Reserve 1
Anteil Verwaltungskosten II UVG
Anteil Umlage für Teuerungszulagen
Reserve 2
Anteil Gewinn-/Überschussbeteiligung
Reserve 3
Anteil Maklerprovision
Anteil Zinsüberschüsse
Anteil Prämie Luftpool
Prämie von
Prämie bis
Prämienart
Zeichnungsjahr
Reserve 4
Reserve 5
Reserve 6
Reserve 7
Reserve 8
Reserve 9
Reserve 10
Reserve 11
Filler
Rahmenvertrags-Nummer (fakultativ)
Format
total
Ausgabe Juli 2007
ZN
ZN
ZN
ZD
ZN
CH
CH
CH
CH
ZN
ZN
ZN
ZN
ZN
CH
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZN
ZN
ZN
ZN
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
CH
CH
2
5
5
5
5
17
25
25
25
1
5
8
8
8
3
15
15
15
15
15
15
15
15
15
15
15
15
8
8
2
4
15
15
15
15
15
15
15
15
314
17
Stellen
nach
Komma
3
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
Beginn
auf
Stelle
1
3
8
13
18
23
40
65
90
115
116
121
129
137
145
148
163
178
193
208
223
238
253
268
283
298
313
328
336
344
346
350
365
380
395
410
425
440
445
470
784
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
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Format:ZN
7.3.
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 23 v. 56
Numerische Felder ohne Vorzeichen (0-9, blank, linksbündig)
ZD
Numerische Felder, kommastellengerecht, mit führenden Nullen, Vorzeichen auf der letzten Stelle rechts (0-9)
CH
Alphanumerische Felder, Wert linksbündig, Rest Blanks
(A-Z, 0-9, Sonderzeichen). Ausnahmen bilden die Suchbegriffe
Policen- und Schaden-Nrn.; diese sind rechtsbündig
Einteilung des Schadenrecords
Recordbezeichnung: Beteiligung Schäden
Recordart:
23
Recordlänge:
800 Bytes
Pos.
Nr.
Feldbezeichnung
Format
001
002
003
004
005
006
007
008
009
010
011
012
013
014
015
016
017
018
019
020
021
022
023
024
025
026
027
-046
047
Recordart
Führende Gesellschaft
Beteiligte Gesellschaft
Anteil beteiligte Gesellschaft
Branche
Policen- / Vertragsnummer
Name des Versicherungsnehmers
Strasse bzw. Postfach Versicherungsnehmer
PLZ und Ort Versicherungsnehmer
Beteiligungsart
Risikobezeichnung / Tarifposition
Abrechnungsperiode von
Abrechnungsperiode bis
Erstellt am
Währung
Schadennummer
Ereignisdatum
Anteil Entschädigung
Anteil Kosten
Mutmasslicher Gesamtschaden
Anteil Einzelschadenrückstellung
Reserve 1
Stand der Erledigung
Grossschaden
Reserve 2
Schadenhergang
Branchenabhängige Daten
ZN
ZN
ZN
ZD
ZN
CH
CH
CH
CH
ZN
ZN
ZN
ZN
ZN
CH
CH
ZN
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZN
ZN
ZN
CH
2
5
5
5
5
17
25
25
25
1
5
8
8
8
3
17
8
15
15
15
15
15
2
1
8
240
Rahmenvertrags-Nummer (fakultativ)
CH
17
total
Ausgabe Juli 2007
Stellen
nach
Komma
3
2
2
2
2
2
Beginn
auf
Stelle
1
3
8
13
18
23
40
65
90
115
116
121
129
137
145
148
165
173
188
203
218
233
248
250
251
259
499
784
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
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MITVERSICHERUNG
Seite 24 v. 56
7.3.1. In den Sparten Fahrzeug-, Haftpflicht- und Technische Versicherungen,
ausgenommen MF-, LF- und WF-Unfall
Pos.
Nr.
Feldbezeichnung
027
Filler
Format
total
CH
Stellen
nach
Komma
285
Beginn
auf
Stelle
499
7.3.2. In den Sparten Unfall (inkl. UVG und OUFL), Kranken, MF-, LF- und WF-Unfall
Pos.
Nr.
Feldbezeichnung
027
028
029
030
031
032
Davon Anteil Heilungskosten
Davon Anteil Taggeld
Davon Anteil Invalidenrente
Davon Anteil übrige Leistungen an Invalide
Davon Anteil Hinterlassenenrente
Davon Anteil übrige Leistungen an Hinterbliebene
Reserve 3
Reserve 4
Luftpoolschaden
033
034
035
Format
total
Stellen
nach
Komma
Beginn
auf
Stelle
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
15
15
15
15
15
15
2
2
2
2
2
2
499
514
529
544
559
574
ZD
ZD
ZN
15
15
1
2
2
589
604
619
7.3.3. In der Unfallversicherung gemäss UVG (exkl. OUFL)
Pos.
Nr.
Feldbezeichnung
036
037
038
039
040
041
042
043
044
045
046
Anteil Regress Heilungskosten
Anteil Regress Taggeld
Anteil Regress IV
Anteil Regress HR
Anteil Rückstellung IV/HR ohne DK
Anteil Rückstellung IV/HR nur DK
Anteil Teuerungszulagen
Anteil Deckungskapital für Teuerungszulagen
Reserve 6
Datum der Verrentung
Filler
Format
total
Ausgabe Juli 2007
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZN
CH
15
15
15
15
15
15
15
15
15
8
21
Stellen
nach
Komma
2
2
2
2
2
2
2
2
2
Beginn
auf
Stelle
620
635
650
665
680
695
710
725
740
755
763
Erstellt 27.07.07
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Seite 25 v. 56
7.3.4. In den übrigen Unfall- und Krankenversicherungen
Pos.
Nr.
Feldbezeichnung
036
Filler
Format
total
CH
Stellen
nach
Komma
164
2
Beginn
auf
Stelle
620
7.3.5. In der Sparte Transportversicherungen
Pos.
Nr.
Feldbezeichnung
027
028
029
030
031
032
033
Reserve 3
Reserve 4
Versicherungssumme
Reserve 5
Reserve 6
Zeichnungsjahr
Filler
Format
total
ZD
ZD
ZD
ZD
ZD
ZN
CH
Stellen
nach
Komma
15
15
15
15
15
4
206
2
2
2
2
Beginn
auf
Stelle
499
514
529
544
559
574
578
7.3.6. In der Sparte Sachversicherungen (nur für Erdbeben- und ES-Normalschäden)
Pos.
Nr.
Feldbezeichnung
027*
028*
029*
030
031
032
033
Schadenort Strasse
Schadenort PLZ/Ort
Schadenursache
Reserve 3
Poolschaden
Anteil Selbstbehalt (nur ES-Pool)
Filler
Format
total
CH
CH
ZN
ZN
ZN
ZD
CH
Stellen
nach
Komma
25
25
2
7
1
15
210
2
Beginn
auf
Stelle
499
524
549
551
558
559
574
* Nur für ES-Normalschäden, die sich bis und mit 31.12.2000 ereignet haben.
Format:ZN
Numerische Felder ohne Vorzeichen (0-9, blank, linksbündig)
ZD
Numerische Felder, kommastellengerecht, mit führenden Nullen, Vorzeichen auf der letzten Stelle rechts (0-9)
CH
Alphanumerische Felder, Wert linksbündig, Rest Blank
(A-Z, 0-9, Sonderzeichen). Ausnahmen bilden die Suchbegriffe
Policen- und Schaden-Nrn.; diese sind rechtsbündig
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Erstellt 27.07.07
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Versicherungsverband
7.4.
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 26 v. 56
Einteilung des Summenrecords
Recordbezeichnung: Summenrecord Beteiligungen
Recordart: 99 Recordlänge: 800 Bytes
Pos.
Nr.
Feldbezeichnung
001
002
003
004
005
Recordart
Anzahl Records
Anteil Nettoprämie UVG bzw. Nettoprämie II
Anteil Entschädigung
Filler
total
Format:ZN
7.5.
Format
ZN
ZD
ZD
ZD
CH
Stellen
nach
Komma
2
8
15
15
760
2
2
Beginn
auf
Stelle
1
3
11
26
41
Numerische Felder ohne Vorzeichen (0-9, blank, linksbündig)
ZD
Numerische Felder, kommastellengerecht, mit führenden Nullen, Vorzeichen auf der letzten Stelle rechts (0-9)
CH
Alphanumerische Felder, Wert linksbündig, Rest Blank
(A-Z, 0-9, Sonderzeichen)
Datenfeldbeschreibung des Prämienrecords
Pos. 1
Recordart
13 = Prämien
Pos. 2
Führende Gesellschaft
Gesellschaftsnummer gemäss Codeverzeichnis Anhang I
Pos. 3
Beteiligte Gesellschaft
Gesellschaftsnummer gemäss Codeverzeichnis Anhang I
Pos. 4
Anteil beteiligte Gesellschaft
Anteil gemäss Police/Antrag. Angabe in Prozent (z.B. 7,3% ⇒ 07300)
Pos. 5
Branche
Branchencode gemäss Codeverzeichnis 8.1
Pos. 6
Policen- / Vertragsnummer
Policen- bzw. Vertragsnummer der führenden Gesellschaft. Diese Nummern sind
Suchbegriffe und im gleichen Format darzustellen, in dem sie auf allen Dokumenten erscheinen. So können sie auch ohne Editierungsregel von der beteiligten Gesellschaft gedruckt werden. Sie sind immer rechtsbündig darzustellen (z.B.
70/9.501.171-3 ⇒ ".......70/9.501.171-3")
Pos. 9
PLZ und Ort Versicherungsnehmer
Land, PLZ, Ort je nach Bedarf (z.B. "4153 REINACH / BL" bzw.
"D-53474 BAD NEUENAHR" bei Auslandsadressen)
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
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MITVERSICHERUNG
Pos. 10
Beteiligungsart
1 = offen
2 = sonstige
Pos. 11
Risikobezeichnung/Tarifposition
Seite 27 v. 56
Bei den in Pos. 11 mit * bezeichneten Branchen ist die Angabe fakultativ.
Motorfahrzeugversicherung*
00xxx (xxx = TP gemäss MH-Tarif)
Einzelunfall*
00001 = mit Prämienrückgewähr
00002 = ohne Prämienrückgewähr
00003 = mit Krankenzusatzversicherung
Abonnentenversicherungen*
00001 = nach Prämiensystem
00002 = nach Verwaltungskosten-System
Obligatorische Unfallversicherung
00001 = Berufsunfall
00002 = Nichtberufsunfall
Einzelkrankenversicherung
00001 = Spitalkosten
00002 = Ambulante Behandlung
00003 = Taggeld
00009 = übrige
Kollektiv-Krankenversicherung
00001 = Spitalkosten
00002 = Ambulante Behandlung
00003 = Taggeld
00009 = übrige
Sachversicherung
10xxx = Fahrhabe
20xxx = Gebäude
30xxx = BU
40xxx = ES-Spezial
50xxx = Extended Coverage
90xxx = übrige
(xxx = Code gemäss Klein- oder Grosstarif)
Zur Bildung des Selbstbehaltscodes in ES-Normal für den Pool IV gilt bei
10xxx und 20xxx
xx00x = Hausrat
xx011 = Landwirtschaft
> xx011 = übrige
Ist eine Lieferung nach Detailposition nicht möglich, ist der Code für das Grundresp. Hauptrisiko anzugeben.
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
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Seite 28 v. 56
Pos. 12
Abrechnungsperiode von
JJJJMMTT = Beginn des Quartals, für das die Daten ausgetauscht werden. Das Datum bezieht sich nicht auf die einzelne Police, sondern auf den gesamten Datenaustausch.
Pos. 13
Abrechnungsperiode bis
JJJJMMTT = Ende des Quartals, für das die Daten ausgetauscht werden. Das Datum bezieht sich nicht auf die einzelne Police, sondern auf den gesamten Datenaustausch.
Pos. 14
Erstellt am
JJJJMMTT = Erstellungsdatum des Datenträgers.
Bei einem Korrekturfile ist das Datum anzupassen.
Pos. 1 5
Währung
Code gemäss Codeverzeichnis 8.3
Pos. 16
Anteil Nettoprämie UVG bzw. Nettoprämie II
Prämienanteil (vgl. Kap. 3). Der Betrag ist im Normalfall positiv.
Pos. 18
Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG
Der Betrag ist im Normalfall positiv und fliesst nicht in den Saldo ein
(vgl. Kap. 3).
Pos. 20
Anteil Verwaltungskosten II UVG
Nur für die Unfallversicherung gemäss UVG.
Der Betrag ist im Normalfall positiv (vgl. Kap. 3).
Pos. 21
Anteil Umlage für Teuerungszulagen
Nur für die Unfallversicherung gemäss UVG. Bei sonstigen Mitversicherungen
werden die Umlagebeiträge für Teuerungszulagen nicht aufgeteilt. Sie verbleiben
zu 100% bei der führenden Gesellschaft.
Der Betrag ist im Normalfall positiv (vgl. Kap. 3).
Pos. 23
Anteil Gewinn-/ Überschussbeteiligung
Der Betrag ist im Normalfall negativ (vgl. Kap. 3).
Pos. 25
Anteil Maklerprovision
Der Betrag ist im Normalfall negativ (vgl. Kap. 3).
Pos. 26
Anteil Zinsüberschüsse
Nur bei sonstiger Mitversicherung im UVG.
Ausbezahlte Teuerungszulagen auf Renten und Hilflosenentschädigungen werden
den beteiligten Gesellschaften nicht belastet. Dafür belastet die führende Gesellschaft die beteiligten Gesellschaften mit ihren Anteilen an den Zinsüberschüssen,
die sie dem Pool für Teuerungszulagen gesamthaft gutschreibt. Zur Vereinfachung
wird dieser Anteil jedoch nicht für jeden Vertrag individuell aufgrund seiner Daten
abgerechnet, sondern mit einem einheitlichen Prozentsatz der Prämie. Dieser Prozentsatz wird aus den
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Erstellt 27.07.07
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Seite 29 v. 56
Betriebsrechnung der führenden Gesellschaft nach der Formel
Z x 100
P
ermittelt, wobei
Z = Zinsüberschuss gemäss Ziffer 2.1.1 der Betriebsrechnung
P = Prämien gemäss Ziffer 1.1.1 der Betriebsrechnung
Der Betrag ist im Normalfall negativ.
Pos. 27
Anteil Prämie Luftpool
Nur für Poolmitglieder in der Unfallversicherung.
Der Betrag ist im Normalfall negativ (vgl. Kap. 3).
Pos. 28
Prämie von
JJJJMMTT = Beginn der Periode, für welche Prämie und Provision gutgeschrieben
bzw. belastet werden.
Pos. 29
Prämie bis
JJJJMMTT = Ende der Periode, für welche Prämie und Provision gutgeschrieben
bzw. belastet werden.
Pos. 30
Prämienart
11 = Folgeprämie normal
12 = Folgeprämie mit Tarifanpassung
20 = Prämie pro rata
30 = Abrechnungsprämie
99 = übrige
Pos. 31
Zeichnungsjahr
Nur in der Transportversicherung.
Pos. 41
Rahmenvertrags-Nr.
Bei Rahmenverträgen ist hier die Angabe der Rahmenvertrags-Nr. erwünscht,
sofern unter Policen-/Vertragsnummer die Nummer der einzelnen unter den Rahmenvertrag fallenden Versicherung angegeben wird (die Rahmenvertrags-Nr. erleichtert den beteiligten Gesellschaften die richtige Zuordnung der Prämien). Die
Angabe der Rahmenvertrags-Nr. ist fakultativ.
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Erstellt 27.07.07
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7.6.
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Seite 30 v. 56
Datenfeldbeschreibung des Schadenrecords
7.6.1. Allgemein
Pos. 1
Recordart
23 = Schäden
Pos. 2 Pos. 15
Analog Prämienrecord
Pos. 16
Schadennummer
Schadennummer der führenden Gesellschaft. Sie dient als Suchbegriff und ist
immer rechtsbündig darzustellen.
(z.B. 70/9.501/171-X ⇒ " 70/9.501/171-X")
Pos. 17
Ereignisdatum
JJJJMMTT.
Kann das genaue Datum nicht ermittelt werden, sind für den Tag oder für Tag und
Monat Null zu setzen.
Pos. 18
Anteil Entschädigung
Der Betrag enthält die Summe aller im Quartal erfolgten Entschädigungen. Die
Entschädigungen für Kosten (Pos. 19) sowie im UVG die Regresse (Pos. 36, 37,
38, 39) und die Teuerungszulagen (Pos. 42) werden in diesen sep. Felder ausgewiesen.
Der Betrag ist im Normalfall negativ (vgl. Kap. 4).
Pos. 19
Anteil Kosten
Der Betrag ist im Normalfall negativ (vgl. Kap. 4).
Pos. 20
Mutmasslicher Gesamtschaden
Der Betrag ist der Gesamtaufwand des Schadens (100%) per Quartalsende und
berücksichtigt keine Teilzahlungen.
Pos. 21
Anteil Einzelschadenrückstellung
Der Betrag ist der Anteil der beteiligten Gesellschaft an der Einzelschadenrückstellung per Quartalsende. Die Einzelschadenrückstellung ist der Betrag, den die
führende Gesellschaft als Schätzung für die Differenz zwischen mutmasslichem
Gesamtschaden und bis zum Quartalsende geleisteten Teilzahlungen in ihren
Systemen führt.
Pos. 23
Stand der Erledigung
10 = Schaden pendent
20 = Schaden erledigt
Eine Veränderung des Standes ist den beteiligten Gesellschaften auch dann mitzuteilen, wenn seit der letzten Meldung keine Schadenzahlungen erfolgt sind.
Pos. 24
Grossschaden
1 =
der Aufwand (100%) für diesen Schaden übersteigt voraussichtlich
Fr. 100'000.—. Ist ein Schaden einmal als Grossschaden qualifiziert, muss
der Code 1 gesetzt werden, bis der Schaden erledigt ist.
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Erstellt 27.07.07
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Pos. 26
Schadenhergang (fakultativ)
Beschreibung des Schadenherganges
Pos. 27-46
Branchenabhängige Daten
s. Ziff. 7.6.2 – 7.6.5
Ausgabe Juli 2007
Seite 31 v. 56
Erstellt 27.07.07
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Pos. 47
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Seite 32 v. 56
Rahmenvertrags-Nr.
Bei Rahmenverträgen ist hier die Angabe der Rahmenvertrags-Nr. erwünscht,
sofern unter Policen-/Vertragsnummer die Nummer der einzelnen unter den Rahmenvertrag fallenden Versicherung angegeben wird (die Rahmenvertrags-Nr. erleichtert den beteiligten Gesellschaften die richtige Zuordnung der Schäden). Die
Angabe der Rahmenvertrags-Nr. ist fakultativ.
7.6.2. In den Sparten Unfall- (inkl. UVG und OUFL), Kranken-, MF-, LF- und WF-Unfall
Pos. 27 – 32
Sie dienen zur Aufteilung von Pos. 18 Anteil Entschädigung
Pos. 27
Davon Anteil Heilungskosten
In der Unfallversicherung gemäss UVG sind dies Leistungen gemäss UVG Art. 10,
12 und 13 (inkl. Leistungen gemäss diesen Artikeln im Rahmen von UVG Art. 21),
UVV Art. 15-18 und 20, ohne Regresse.
Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel negativ.
Pos. 28
Davon Anteil Taggeld
In der Unfallversicherung gemäss UVG sind dies Leistungen gemäss UVG Art. 16
und 17 (inkl. Taggelder gemäss diesen Artikeln im Rahmen von UVG Art. 21 und
22.2), UVV Art. 25-27, sowie Übergangstaggelder gemäss VUV Art. 83-85, ohne
Regresse.
Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel negativ.
Pos. 29
Davon Anteil Invalidenrente
In der Unfallversicherung gemäss UVG sind dies Rentenzahlungen gemäss UVG
Art. 18 ff. inklusive Hilflosenentschädigungen (UVG Art. 26, 27), Auskauf von Renten (UVG Art. 35), Abfindungen (UVG Art. 23), Übergangsentschädigungen (UVG
Art. 84, VUV Art. 86-88), an andere Versicherer überwiesene (-) bzw. von solchen
erhaltene (+) Deckungskapitalien (UVG Art. 77, UVV
Art. 100, 126), exklusive Teuerungszulagen und Regresse.
Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel negativ.
Pos. 30
Davon Anteil übrige Leistungen an Invalide
In der Unfallversicherung gemäss UVG gehören hierzu Hilfsmittel (UVG
Art. 11) und Integritätsentschädigungen (UVG Art. 24, 25), exklusive Regresse.
Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel negativ.
Pos. 31
Davon Anteil Hinterlassenenrente
In der Unfallversicherung gemäss UVG sind dies Rentenzahlungen gemäss UVG
Art. 28 ff., inkl. Auskauf von Renten (UVG Art. 30, 35), Abfindungen (UVG Art. 29,
32), an andere Versicherer überwiesene (-) bzw. von solchen erhaltene (+) Deckungskapitalien (UVG Art. 77, UVV Art. 101), exklusive Teuerungszulagen und
Regresse.
Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel negativ.
Pos. 32
Davon Anteil übrige Leistungen an Hinterlassene
In der Unfallversicherung gemäss UVG gehören hierzu Bestattungs- und Leichentransportkosten gemäss UVG Art. 14, exklusive Regresse.
Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel negativ.
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
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Pos. 33
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Seite 33 v. 56
Luftpoolschaden
Nur für Unfallversicherungen: 1 = Luftpoolschaden
Der Code ist nur von Gesellschaften zu setzen, die nicht dem Pool angehören.
(vgl. Kap. 4).
Der Code ist so lange zu setzen, bis der betreffende Schaden erledigt ist,
7.6.3. In der Unfallversicherung gemäss UVG (exkl. OUFL)
Pos. 36
Anteil Regress Heilungskosten
Regressansprüche gemäss UVG Art. 41 - 44, UVV Art. 52.
Der Betrag fliesst in den Saldo ein, ist nicht in der Pos. 18 (Anteil Entschädigung)
enthalten und ist im Normalfall positiv (vgl. Kap. 4).
Pos. 37
Anteil Regress Taggeld
Analog Pos. 36
Pos. 38
Anteil Regress Invalidenrenten
Analog Pos. 36
Pos. 39
Anteil Regress Hinterlassenenrenten
Analog Pos. 36
Pos. 40 Anteil Rückstellungen IV/HR ohne DK
Diese Information wird zum Erstellen der UVG-Betriebsrechnung benötigt.
Die Schadenrückstellungen für Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen, ohne
Deckungskapital, werden gemäss den Ziffern 3.5.2.3 und 3.5.2.4 des Statistikplans für die Gemeinschaftsstatistik UVG des SVV berechnet. Für Invaliditätsfälle
werden in den ersten vier Jahren, entsprechend Ziffer 3.5.2.3.1 des Statistikplans,
einheitliche Durchschnittsbeträge verwendet. Je für BU, NBU und die freiwillige
Versicherung getrennt und für jedes der betrachteten vier Jahre einzeln werden
diese Durchschnittsbeträge aufgrund des Gesamtgeschäfts der führenden Gesellschaft (ohne übernommene Beteiligungen) nach der Formel
Durchschnitt = T/A
berechnet, wobei
T = Total der Rückstellung gemäss Ziffer 3.5.2.3.1 des Statistikplans
A = Anzahl voraussichtlicher Invaliditätsfälle = Anzahl der Fälle, für die in der
Gemeinschaftsstatistik ein Record 5 mit „1“ in Feld 19 geliefert wird.
Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel positiv.
Pos. 41
Anteil Rückstellungen IV/HR nur DK
Diese Information wird zum Erstellen der UVG-Betriebsrechnung benötigt.
Das Deckungskapital ist der mathematisch berechnete Barwert von festgesetzten
Renten und Hilflosenentschädigungen. Teuerungszulagen werden bei der Berechnung des Deckungskapitals nicht berücksichtigt.
Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist positiv.
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
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Seite 34 v. 56
Pos. 42
Anteil Teuerungszulagen
Nur bei offener Mitversicherung. Teuerungszulagen gemäss UVG Art. 34, UVV Art.
44 und 45, ferner jener Teil der Zahlungen für Hilflosenentschädigungen, der aus
Erhöhungen durch Heraufsetzen des Höchstbetrages des versicherten Tagesverdienstes resultiert (UVG Art. 27, UVV Art. 38.1).
Der Betrag fliesst in den Saldo ein, ist nicht in der Pos. 18 (Anteil Entschädigung)
enthalten und ist im Normalfall negativ (vgl. Kap. 4).
Pos. 43
Anteil Deckungskapital für Teuerungszulagen
Nur bei offener Mitversicherung. Diese Information wird zum Erstellen der UVGBetriebsrechnung benötigt.
Das Deckungskapital für Teuerungszulagen ist der mathematisch berechnete
Barwert der für das laufende Jahr festgesetzten Teuerungszulagen. (Beispiel: In
der Datenlieferung für das 1. Quartal GJ muss das Deckungskapital der Ende VJ für
das laufende Jahr festgesetzten Teuerungszulagen gemeldet werden).
Das Deckungskapital wird mit den gleichen Rechnungsgrundlagen bestimmt wie
das Deckungskapital der dazu gehörenden Grundrente.
Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist positiv.
Pos. 45
Datum der Verrentung
JJJJMMTT. Diese Information wird zum Erstellen der UVG-Betriebsrechnung benötigt. Werden zu einem Schadenfall Rentenzahlungen (Pos. 29, 31) oder ein Renten-DK (Pos. 41) geliefert, muss auch das Datum der Verrentung angegeben werden. Dies ist das effektive Datum der Verrentung bei bereits verrenteten Fälle,
bzw. ein fiktives Datum der Verrentung (Ende der Abrechnungsperiode) bei Akonto-Rentenzahlungen zu noch nicht verrenteten Fällen.
7.6.4. In der Sparte Transportversicherungen
Pos. 29
Versicherungssumme
in Franken.
7.6.5. In der Sparte Sachversicherungen (nur für Erdbeben- und ES-Normalschäden)
Pos. 27
Schadenort Strasse
Strasse oder nähere Bezeichnung des Schadenortes
Pos. 28
Schadenort PLZ/Ort
Land, PLZ/Ort je nach Bedarf
(vgl. Pos. 9 im Prämienrecord)
Pos. 29
Schadenursache
Code gemäss Codeverzeichnis Ziff. 8.2.
Pos. 31
Poolschaden
1 = ES-Normal
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
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DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 35 v. 56
2 = Erdbeben
Der Code ist so lange zu setzen, bis der betreffende Schaden erledigt ist,
Pos. 32
Anteil Selbstbehalt
Nur bei Schäden, die in den ES-Pool eingebracht werden (Pos. 31 = 1).
Der Betrag fliesst nicht in den Saldo ein und ist in der Regel negativ.
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
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7.7.
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 36 v. 56
Datenfeldbeschreibung des Summenrecords
Pos. 1
Recordart
99 = Summenrecord
Pos. 2
Anzahl Records
Hier ist die Anzahl aller gelieferten Prämien- und Schadenrecords anzugeben.
Pos. 3
Anteil Nettoprämie UVG bzw. Nettoprämie II
Betrag, der sich durch vorzeichengerechtes Aufsummieren der Felder 16 aller gelieferten Prämienrecords ergibt.
Pos. 4
Anteil Entschädigung
Betrag, der sich durch vorzeichengerechtes Aufsummieren der Felder 18 aller gelieferten Schadenrecords ergibt.
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
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MITVERSICHERUNG
Seite 37 v. 56
8. CODEVERZEICHNIS
8.1.
Branchencodes
Aufbau:
Stelle 1
Stelle 2-3
Stelle 4
Stelle 5
Sparte
Branche
Detailbranche
Feinunterteilung (nach Bedarf)
Mit dieser Gliederung können betriebsinterne Zusammenzüge (z.B. Stelle 1-2) wie auch weitere
Detaillierungen (z.B. MFVK nach Pw, Lw und übrige) vorgenommen werden.
Die mit * gekennzeichneten Branchen dienen nur der Vervollständigung; im Datenaustausch
dürfen sie nicht verwendet werden.
1
Fahrzeugversicherungen
110 00 *
Motorfahrzeugversicherungen
111 00
MF Haftpflicht
112 00 *
MF Kasko
112 10
MF Teilkasko
112 20
MF Vollkasko
113 00
MF Unfall
120 00 *
121 00
122 00
123 00
Luftfahrzeugversicherung
LF Haftpflicht
LF Kasko
LF Unfall
130 00 *
131 00
132 00
133 00
Wasserfahrzeugversicherung
WF Haftpflicht
WF Kasko
WF Unfall
140 00
199 00
Mofa Teilkasko
übrige Fahrzeugversicherungen
2
Haftpflichtversicherungen
210 00
Betriebs- und Berufshaftpflicht
220 00
Gebäudehaftpflicht
299 00
übrige Haftpflichtversicherungen
3
Unfallversicherungen
310 00
Einzelunfall
320 00
Reiseunfall
330 00
Kollektivunfall
340 00
Landwirtschaftliche Versicherung
350 00
Schülerversicherung
360 00
UVG-Zusatzversicherung
370 00
Abonnentenversicherung
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Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
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MITVERSICHERUNG
380 00 *
381 00
382 00
383 00
384 00
Obligatorische Unfallversicherung (UVG/OUFL)
Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG
Freiwillige Unfallversicherung gemäss UVG
Obligatorische Unfallversicherung Liechtenstein
Freiwillige Unfallversicherung Liechtenstein
399 00
übrige Unfallversicherungen
4
Krankenversicherungen
410 00
Einzelversicherung
420 00
Kollektivversicherung
499 00
übrige Krankenversicherungen
5
Transportversicherungen
510 00
Waren
520 00
Valoren
530 00
Reisegepäck
540 00 *
541 00
542 00
Frachtführer
Frachtführerhaftpflicht Inland
Frachtführerhaftpflicht Ausland (CMR)
550 00
560 00
599 00
Spediteurhaftpflicht
Kasko
übrige Transportversicherungen
6
Sachversicherungen
610 00
Feuer (inkl. ES, Extended Coverage und Erdbeben)
620 00
Diebstahl
630 00
Wasser
640 00
Glas
650 00
Wertsachen
699 00
übrige Sachversicherungen
7
Technische Versicherungen
710 00
Bauwesen
720 00
Montage
730 00 *
731 00
732 00
733 00
734 00
Maschinenversicherung
Maschinenversicherung
Maschinen-Betriebsunterbrechung
Maschinen-Kasko
Maschinengarantie
740 00
750 00
799 00
EDV-Anlagen
ATA (allgemeine technische Anlagen)
übrige technische Versicherungen
Ausgabe Juli 2007
Seite 38 v. 56
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
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8.2.
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MITVERSICHERUNG
Seite 39 v. 56
Schadenursachencodes
8.2.1. Elementarschäden
01
02
03
04
05
06
07
08
Hochwasser, Überschwemmung
Sturm
Felssturz
Erdrutsch
Lawinen
Hagel
Steinschlag
Schneedruck
Nur angeben für poolungsfähige Elementarschäden, die sich bis und mit 31.12.2000 ereigneten.
8.2.2. Alle übrigen Fälle
99
8.3.
AUD
CAD
CHF
DKK
EUR
GBP
ILS
JPY
SEK
USD
ZAR
unverschlüsselt, Schadenhergang erwünscht (sofern branchenüblich)
Währungscodes
Dollar
Dollar
Franken
Kronen
Euro
Pfund
Shekel
Yen
Kronen
Dollar
Rand
Ausgabe Juli 2007
Australien
Kanada
Schweiz
Dänemark
EU
Grossbritannien
Israel
Japan
Schweden
USA
Südafrikanische Republik
Erstellt 27.07.07
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Seite 40 v. 56
ANHANG I: GESELLSCHAFTSCODES
Die Gesellschaftscodes werden durch den SVV verwaltet.
10001
20xxx
XXX
001
002
003
004
005
007
008
009
010
011
012
013
014
016
017
018
019
020
021
022
023
024
025
026
027
028
029
030
031
032
033
034
035
036
037
038
039
040
041
042
043
044
045
SUVA
Mitglied
Luftpool
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
Ausgabe Juli 2007
Name
Aegon*
Alba
Allianz Suisse*
Alpina
Altstadt
American Home*
Appenzellische Feuer
Austria
Allianz Continentale*
Colonia
GESA
Assekuranzversicherung Oberegg
Coop Tele *
Basler
HDI Schweiz
Allianz Suisse (ex Berner)*
Panorama Versicherung
Eidgenössische
Elvia Reise
Erste Allgemeine*
Farabewa
Genevoise Générale
General Accident *
Allianz Suisse (ex Elvia)
Gothaer *
The Home*
Helvetia Patria
Limmat*
Lloyd's Underwriters
National (ex Coop Assurances, ex Fribourgeoise)*
London and Provincial
Mobiliar
Royal
Vaudoise Générale
CIGNA
National
GAN
Neuenburger*
KSV Glarus
Garanta Schweiz (ex Nieuw Rotterdam)*
Helsana Unfall AG (ex Patria Allgemeine)
Northern*
Ross Insurance
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
Versicherungsverband
20xxx
XXX
046
047
048
049
050
051
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080
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091
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093
094
095
096
097
Mitglied
Luftpool
+
+
+
+
+
Ausgabe Juli 2007
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 41 v. 56
Name
Phénix
Schweiz Allgemeine*
Generali Allgemeine (ex Union Suisse)
Solen
Generali Allgemeine (ex Secura)
Securitas
La Suisse
Turegum
AXA
VVST
Winterthur
Garanta*
AIG Europe
Inreska *
Zürich
TCS Assurances
TSM Transport
Visana
National Leben
PTT Eigenversicherung
Emmentalische
Foncière*
Gerling Allgemeine
Europäische Reise
Syndicat
Metzger Unfall
Solida
KKB Versicherungen
Generali Personen (ex Secura Leben)
Générales Vie
GAN Vie
Basler Leben / Basler TCS
Allianz Leben (ex Berner Leben)
Allianz Leben
National Leben (ex Coop Leben)
Generali Personenversicherung (ex Familia)
Generali Personenversicherung (ex Fortuna)
Genevoise Vie
Allianz Suisse Vie (ex Elvia Vie)
Neuenburger Leben
Patria Leben
Pax
Providentia
Rentenanstalt
La Suisse Vie
Ticino Vita
Vaudoise Vie
Zürich Leben
Winterthur Leben
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
Versicherungsverband
20xxx
XXX
098
101
102
103
104
105
106
107
108
110
111
112
113
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120
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124
125
126
127
128
129
130
131
+++
Mitglied
Luftpool
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 42 v. 56
Name
Union Vie
CSS Versicherung AG
Société d'Assurances Dommages FRV
Deutsche Hagel
Züritel
Probus Insurance Company
Chubb Insurance
Nidwalder Sachversicherung
Reliance National
Allianz Risk Transfer
Lloyd's of London
Allianz Elementar, Wien
Mannheimer
XL Capital (ex Winterthur International)
unifun
KPT – CPT
Groupe Mutuel SA
Interbroke Ltd.
Coop Allgemeine
Trenwick Internatonal Ltd.
Axa Art
Gartenbau
NBM-Amstelland
ÖKK
SBB Insurance
ACE Insurance
UNIQA Versicherung AG FL
Infrassure Ltd.
Xundheit Öffentliche Krankenkasse
SR International
Allianz Global Corporate & Specialty
weitere Gesellschaften gemäss SVV
* Altbestand
Für die hier nicht aufgeführten UVG-Versicherer gelten die Codes gemäss Beilage 1 zum Handbuch für die Bearbeitung der Grundlagen der Gemeinsamen Statistischen Datenbank über Schadenfälle (GDS) der Sammelstelle der Gemeinsamen Statistiken zum UVG. Der Code für neue Gesellschaften ist beim Sekretariat des SVV zu erfragen.
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
Versicherungsverband
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 43 v. 56
BEILAGE 1 - TEILNEHMENDE GESELLSCHAFT
TEILNEHMENDE GESELLSCHAFT
Gesellschaft
.......................................................
Nr.
.....................
Adresse für Datenaustausch
Resp. Teilnahme am "MV-Portal"
.............................................................................................
.............................................................................................
.............................................................................................
.............................................................................................
Anlaufstelle Gesellschaft
Konto für Saldoausgleich
Postscheckkonto
Bank Name
Konto-Nr.
.............................................................................................
.............................................................................................
.............................................................................................
.............................................................................................
.............................................................................................
.............................................................................................
Die Gesellschaft nimmt wie folgt am Datenaustausch teil:
In der Sparte
Fahrzeugversicherungen
Haftpflichtversicherungen
Unfallversicherungen
- exklusive UVG
- gemäss UVG
Krankenversicherungen
Transportversicherungen
Sachversicherungen
Technische Versicherungen
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
ab
ab
ab
ab
ab
ab
ab
ab
ab
ab
.....................
.....................
.....................
.....................
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.....................
.....................
.....................
.....................
Aufbau der Policen-Nr.
Änderungen sind umgehend der Geschäftsstelle des SVV zu melden.
Sie werden dann an alle teilnehmenden Gesellschaften weitergeleitet.
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
Versicherungsverband
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
ZUSTÄNDIGE PERSONEN
Gesellschaft
Seite 44 v. 56
Nr.
.....................
E-Mail
Tel. Nr
DATENAUSTAUSCH PRÄMIEN
Sparte
Name
Fahrzeugversicherungen
Haftpflichtversicherungen
Unfallversicherungen
- exklusive UVG
- gemäss UVG
Krankenversicherungen
Transportversicherungen
Sachversicherungen
Technische Versicherungen
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
Sparte
Name
Tel. Nr
Fahrzeugversicherungen
Haftpflichtversicherungen
Unfallversicherungen
- exklusive UVG
- gemäss UVG
Krankenversicherungen
Transportversicherungen
Sachversicherungen
Technische Versicherungen
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
Sparte
Name
Tel. Nr
Fahrzeugversicherungen
Haftpflichtversicherungen
Unfallversicherungen
- exklusive UVG
- gemäss UVG
Krankenversicherungen
Transportversicherungen
Sachversicherungen
Technische Versicherungen
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
DATENAUSTAUSCH SCHÄDEN
SALDOAUSGLEICH PRÄMIEN
Änderungen sind umgehend der Geschäftsstelle des SVV zu melden.
Sie werden dann an alle teilnehmenden Gesellschaften weitergeleitet.
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
Versicherungsverband
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 45 v. 56
ZUSTÄNDIGE PERSONEN
SALDOAUSGLEICH PRÄMIEN
Sparte
Name
Fahrzeugversicherungen
Haftpflichtversicherungen
Unfallversicherungen
- exklusive UVG
- gemäss UVG
Krankenversicherungen
Transportversicherungen
Sachversicherungen
Technische Versicherungen
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
.......................................................
Erstellt am
durch
...................
..........................................
E-Mail
Tel. Nr
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
.....................
Unterschrift
Änderungen sind umgehend der Geschäftsstelle des SVV zu melden.
Sie werden dann an alle teilnehmenden Gesellschaften weitergeleitet.
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
Versicherungsverband
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 46 v. 56
BEILAGE 2.1 - RASTER PRÄMIENABRECHNUNG
ABRECHNUNG PRÄMIEN
WÄHRUNG
SPARTE
Führende Gesellschaft
Beteiligte Gesellschaft
Seite 99
CCC
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
CCCCC
CCCCC
XXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXX
Periode von
Periode bis
Erstellt am
TT.MM.JJJJ
TT.MM.JJJJ
TT.MM.JJJJ
Policen-/Vertragsnummer
Name Versicherungsnehmer
Strasse/Postfach Vers.nehmer
PLZ und Ort Vers.nehmer
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Branche
Anteil beteiligte Gesellschaft
Beteiligungsart
CCCCC
99.999
C
Risikobezeichnung/Tarifposition
CCCCC
Prämie von
Prämie bis
Prämienart
PPPPPPPPPP
TT.MM.JJJJ
TT.MM.JJJJ
CC
PPPPPPPPPP
Anteil NP UVG Bzw. NP II
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
Prämie von
Prämie bis
Prämienart
PPPPPPPPPP
TT.MM.JJJJ
TT.MM.JJJJ
CC
PPPPPPPPPP
Anteil NP UVG Bzw. NP II
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
Saldo Risikobezeichnung CCCCC
Anteil NP UVG Bzw. NP II
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
Saldo Branche XXXXXXXXXXXX
Anteil NP UVG Bzw. NP II
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
Saldo Police
Anteil NP UVG Bzw. NP II
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
XXXXXXXXXXXXXXX
Anmerkung: Die Lieferung der Prämienfakturen erfolgt nach Währungen und Sparten getrennt, für jede
Sparte gegliedert nach Policen. Innerhalb einer Police werden die Fakturen branchenweise aufgelistet,
innerhalb einer Branche nach Risikobezeichnungen bzw. Tarifpositionen getrennt. Über eine Risikobezeichnung wird nur saldiert, falls dazu mehrere Fakturen vorhanden sind, über eine Branche nur, falls innerhalb mehrere Risikobezeichnungen vorkommen. Der Saldo über die Police hat in jedem Fall zu erfolgen.
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
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DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 47 v. 56
BEILAGE 2.2 - RASTER SCHADENABRECHNUNG
ABRECHNUNG SCHÄDEN
WÄHRUNG
SPARTE
Führende Gesellschaft
Beteiligte Gesellschaft
Seite 99
CCC
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
CCCCC
CCCCC
XXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXX
Periode von
Periode bis
Erstellt am
Policen-/Vertragsnummer
Name Versicherungsnehmer
Strasse/Postfach Vers.nehmer
PLZ und Ort Vers.nehmer
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Branche
Anteil beteiligte Gesellschaft
Beteiligungsart
CCCCC
99.999
C
Risikobezeichnung/Tarifposition
CCCCC
Schadennummer
Ereignisdatum
Stand der Erledigung
Grossschaden
SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS
SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS
XXXXXXXXXXXXXX
Schadenhergang
TT.MM.JJJJ
TT.MM.JJJJ
TT.MM.JJJJ
XXXXXXXXXXXXXXX
SSSSSSSS
SSSSSSSS
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Anteil Entschädigung
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
Saldo Risikobezeichnung CCCCC
Anteil Entschädigung
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
Saldo Branche
Anteil Entschädigung
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
Anteil Entschädigung
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXX
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
Saldo Police
XXXXXXXXXXXX
Anmerkung: Die Lieferung der Schadenzahlungen erfolgt nach der Gliederung wie die Lieferung der Prämienfakturen, nur werden hier auf der untersten Stufe Risikobezeichnung anstelle der Fakturen die einzelnen Schadenfälle aufgelistet.
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
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DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 48 v. 56
BEILAGE 2.3 - ERLÄUTERUNGEN ZU DEN RASTERN
Erläuterungen:
C...C
Code gemäss Codeverzeichnis
Möglichkeiten unterhalb
"Anteil Nettoprämie UVG bzw. Nettoprämie II
Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG
Anteil Verwaltungskosten II UVG
Anteil Umlage Teuerungszulagen
Anteil Gewinn-/Überschussbeteiligung
Anteil Maklerprovision
Anteil Zinsüberschüsse
Anteil Prämie Luftpool
9999999999999.99"
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
Möglichkeiten unterhalb
"PPPPPPPPPP
PPPPPPPPPP"
Zeichnungsjahr
JJJJ
Möglichkeiten unterhalb
"Anteil Entschädigung
Anteil Kosten
Davon Anteil Heilungskosten
Davon Anteil Taggeld
Davon Anteil Invalidenrente
Davon Anteil übr. Leistungen an Invalide
Davon Anteil Hinterlassenenrente
Davon Anteil übr. Leist. an Hinterlassene
Anteil Regress Heilungskosten
Anteil Regress Taggeld
Anteil Regress IV
Anteil Regress HR
Anteil Rückstellung IV/HR ohne DK
Anteil Rückstellung IV/HR nur DK
Anteil Teuerungszulagen
9999999999999.99"
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
99999999999999.9
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
9999999999999.99
Möglichkeiten für
"SSSSSSSSSSSSSSSSSSSSS
SSSSSSSS"
Mutmasslicher Gesamtschaden
Anteil Rückstellung
Poolschaden
Datum der Verrentung
Versicherungssumme
Zeichnungsjahr
Schadenort Strasse
Schadenort PLZ/Ort
Schadenursache
Anteil Selbstbehalt (nur ES-Pool)
9999999999999.99
9999999999999.99
C
TT.MM.JJJJ
999999999999999
JJJJ
XXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXX
CC
9999999999999.99
Anmerkung: Es sind nur die jeweils zutreffenden Texte und Angaben zu liefern.
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
Versicherungsverband
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 49 v. 56
BEILAGE 2.4 - BEISPIEL PRÄMIENABRECHNUNG UNFALLVERSICHERUNG
ABRECHNUNG PRÄMIEN
WÄHRUNG
SPARTE
Führende Gesellschaft
Beteiligte Gesellschaft
(Beispiel)
CHF
Unfallversicherung
20036
20016
Vaudoise
Basler
Seite 1
Periode von
Periode bis
Erstellt am
01.01.2005
31.03.2005
12.04.2005
Policen-/Vertragsnummer
Name Versicherungsnehmer
Strasse/Postfach Vers.nehmer
PLZ und Ort Vers.nehmer
3215423 2 1210
Tambay Optique
Jurigoz 12
1001 Lausanne
Branche
Anteil beteiligte Gesellschaft
Beteiligungsart
38100
20.000
1
Risikobezeichnung/Tarifposition
00001
Prämie von
Prämie bis
Prämienart
01.01.2005
31.12.2005
11
Anteil Nettoprämie UVG
Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG
Anteil Verwaltungskosten II UVG
Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen
Anteil Prämie Luftpool
7200.00
468.00
230.40
216.00
106.20-
Prämie von
Prämie bis
Prämienart
01.01.2004
31.12.2004
30
Anteil Nettoprämie UVG
Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG
Anteil Verwaltungskosten II UVG
Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen
Anteil Prämie Luftpool
900.00
58.50
28.80
27.00
13.20-
Saldo Risikobezeichnung 00001
Anteil Nettoprämie UVG
Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG
Anteil Verwaltungskosten II UVG
Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen
Anteil Prämie Luftpool
8100.00
526.50
259.20
243.00
119.40-
Risikobezeichnung/Tarifposition
00002
Prämie von
Prämie bis
Prämienart
01.01.2005
31.12.2005
11
Anteil Nettoprämie UVG
Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG
Anteil Verwaltungskosten II UVG
Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen
Anteil Prämie Luftpool
15614.00
117.10
499.60
468.50
230.40-
Prämie von
Prämie bis
Prämienart
01.01.2004
31.12.2004
30
Anteil Nettoprämie UVG
Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG
Anteil Verwaltungskosten II UVG
Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen
Anteil Prämie Luftpool
1952.00
14.60
62.50
58.50
28.80-
Ausgabe Juli 2007
Obligatorische Unfallversicherung (UVG)
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
Versicherungsverband
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
ABRECHNUNG PRÄMIEN
WÄHRUNG
SPARTE
Führende Gesellschaft
Beteiligte Gesellschaft
Seite 50 v. 56
(Beispiel)
CHF
Unfallversicherung
20036
20016
Vaudoise
Basler
Seite 2
Periode von
Periode bis
Erstellt am
01.01.2005
31.03.2005
12.04.2005
Saldo Risikobezeichnung 00002
Anteil Nettoprämie UVG
Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG
Anteil Verwaltungskosten II UVG
Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen
Anteil Prämie Luftpool
17566.00
131.70
562.10
527.00
259.20-
Saldo Branche Obligatorische
Unfallvers. (UVG)
Anteil Nettoprämie UVG
Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG
Anteil Verwaltungskosten II UVG
Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen
Anteil Prämie Luftpool
25666.00
658.20
821.30
770.00
378.60-
Branche
Anteil beteiligte Gesellschaft
Beteiligungsart
38200
20.000
1
Prämie von
Prämie bis
Prämienart
Anteil Nettoprämie UVG
Anteil Verwaltungskosten II UVG
Anteil Prämie Luftpool
1010.30
29.60
14.50-
Saldo Branche Freiwillige
Unfallvers. (UVG)
Anteil Nettoprämie
Anteil Verwaltungskosten II UVG
Anteil Prämie Luftpool
1010.30
29.60
14.50-
Saldo Police
Anteil Nettoprämie UVG
Anteil Unfallverhütungsbeitrag UVG
Anteil Verwaltungskosten II UVG
Anteil Umlagebeiträge Teuerungszulagen
Anteil Prämie Luftpool
Ausgabe Juli 2007
01.01.2005
31.12.2005
11
Freiwillige Unfallversicherung (UVG)
26676.30
658.20
850.90
770.00
393.10-
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
Versicherungsverband
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 51 v. 56
BEILAGE 2.5 - BEISPIEL PRÄMIENABRECHNUNG SACHVERSICHERUNG
ABRECHNUNG PRÄMIEN
WÄHRUNG
SPARTE
Führende Gesellschaft
Beteiligte Gesellschaft
(Beispiel)
CHF
Sachversicherungen
20036
20016
Vaudoise
Basler
Seite 1
Periode von
Periode bis
Erstellt am
01.01.2005
31.03.2005
12.04.2005
Policen-/Vertragsnummer
Name Versicherungsnehmer
Strasse/Postfach Vers.nehmer
PLZ und Ort Vers.nehmer
4444444 3 4670
Lüthy Georg
Rollweg 12
8001 Zürich
Branche
Anteil beteiligte Gesellschaft
Beteiligungsart
61000
50.000
1
Risikobezeichnung/Tarifposition
20001
Prämie von
01.01.2005
Prämie bis
31.12.2005
Prämienart
11
Branche
Anteil beteiligte Gesellschaft
Beteiligungsart
Anteil Nettoprämie II
Risikobezeichnung/Tarifposition
20001
Prämie von
Prämie bis
Prämienart
Anteil Nettoprämie II
920.00
Saldo Police
Anteil Nettoprämie II
5520.00
Policen-/Vertragsnummer
Name Versicherungsnehmer
Strasse/Postfach Vers.nehmer
PLZ und Ort Vers.nehmer
4321567 2 4670
Lamerz Frank
Pâquis 45
1211 Genève
Branche
Anteil beteiligte Gesellschaft
Beteiligungsart
63000
20.000
1
Risikobezeichnung/Tarifposition
20002
Prämie von
Prämie bis
Prämienart
Anteil Nettoprämie II
Anteil Maklerprovision
Ausgabe Juli 2007
01.01.2005
31.12.2005
11
02.03.2005
31.07.2005
12
62000
50.000
1
Feuer
4600.00
Glas
Wasser
10304.00
1545.60-
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
Versicherungsverband
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
ABRECHNUNG PRÄMIEN
WÄHRUNG
SPARTE
Führende Gesellschaft
Beteiligte Gesellschaft
Saldo Police
Ausgabe Juli 2007
Seite 52 v. 56
(Beispiel)
CHF
Sachversicherungen
20036
20016
Vaudoise
Basler
Anteil Nettoprämie II
Anteil Maklerprovision
Seite 2
Periode von
Periode bis
Erstellt am
01.01.2005
31.03.2005
12.04.2005
10304.00
1545.60-
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
Versicherungsverband
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 53 v. 56
BEILAGE 2.6 - BEISPIEL SCHADENABRECHNUNG UNFALLVERSICHERUNG
ABRECHNUNG SCHÄDEN
WÄHRUNG
SPARTE
Führende Gesellschaft
Beteiligte Gesellschaft
Seite 1
CHF
Unfallversicherung
20036
20016
Vaudoise
Basler
Periode von
Periode bis
Erstellt am
Policen-/Vertragsnummer
Name Versicherungsnehmer
Strasse/Postfach Vers.nehmer
PLZ und Ort Vers.nehmer
3215423 2 1210
Tambay Optique
Jurigoz 12
1001 Lausanne
Branche
Anteil beteiligte Gesellschaft
Beteiligungsart
38100
20.000
1
Risikobezeichnung/Tarifposition
00001
Schadennummer
Ereignisdatum
Stand der Erledigung
Grossschaden
Datum der Verrentung
12843289
24.01.2004
10
1
30.01.2005
Obligatorische Unfallvers. (UVG)
Anteil Entschädigung
Davon Anteil Heilungskosten
Davon Anteil Taggeld
Davon Anteil Invalidenrente
Schadennummer
Ereignisdatum
Stand der Erledigung
01.01.2005
31.03.2005
12.04.2005
23000.003000.005000.0015000.00-
12856745
02.12.2004
20
Anteil Entschädigung
Davon Anteil Heilungskosten
185.50185.50-
Saldo Risikobezeichnung 00001
Anteil Entschädigung
Davon Anteil Heilungskosten
Davon Anteil Taggeld
Davon Anteil Invalidenrente
23185.503185.505000.0015000.00-
Risikobezeichnung/Tarifposition
00002
Schadennummer
Ereignisdatum
Stand der Erledigung
Datum der Verrentung
18676512
11.11.2003
10
02.03.2005
Anteil Entschädigung
Davon Anteil Hinterlassenenrente
Anteil Regress HR
Ausgabe Juli 2007
6600.006600.0010000.00
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
Versicherungsverband
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
ABRECHNUNG SCHÄDEN
WÄHRUNG
SPARTE
Führende Gesellschaft
Beteiligte Gesellschaft
Seite 54 v. 56
Seite 2
CHF
Unfallversicherung
20036
20016
Schadennummer
Ereignisdatum
Stand der Erledigung
Vaudoise
Basler
Periode von
Periode bis
Erstellt am
01.01.2005
31.03.2005
12.04.2005
18645789
18.10.2004
10
Anteil Entschädigung
Davon Anteil Heilungskosten
Davon Anteil Taggeld
4500.001500.003000.00-
Saldo Risikobezeichnung 00002
Anteil Entschädigung
Davon Anteil Heilungskosten
Davon Anteil Taggeld
Davon Anteil Hinterlassenenrente
Anteil Regress HR
11100.001500.003000.006600.0010000.00
Saldo Branche Obligatorische
Unfallvers.(UVG)
Anteil Entschädigung
Davon Anteil Heilungskosten
Davon Anteil Taggeld
Davon Anteil Invalidenrente
Davon Anteil Hinterlassenenrente
Anteil Regress HR
34285.504685.008000.0015000.006600.0010000.00
Branche
Anteil beteiligte Gesellschaft
Beteiligungsart
38200
20.000
1
Risikobezeichnung/Tarifposition
00001
Schadennummer
Ereignisdatum
Stand der Erledigung
23443289
02.07.2004
10
Freiwillige Unfallvers. (UVG)
Anteil Entschädigung
Davon Anteil Heilungskosten
Schadennummer
Ereignisdatum
Stand der Erledigung
29856745
21.06.2004
20
Anteil Entschädigung
Davon Anteil Heilungskosten
Davon Anteil Taggeld
Ausgabe Juli 2007
2000.002000.00-
1300.00300.001000.00-
Erstellt 27.07.07
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Versicherungsverband
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MITVERSICHERUNG
ABRECHNUNG SCHÄDEN
WÄHRUNG
SPARTE
Führende Gesellschaft
Beteiligte Gesellschaft
Seite 55 v. 56
Seite 3
CHF
Unfallversicherung
20036
20016
Schadennummer
Ereignisdatum
Stand der Erledigung
Vaudoise
Basler
Periode von
Periode bis
Erstellt am
01.01.2005
31.03.2005
12.04.2005
18645789
18.10.2004
10
Anteil Entschädigung
Davon Anteil Heilungskosten
Davon Anteil Taggeld
4500.001500.003000.00-
Saldo Risikobezeichnung 00001
Anteil Entschädigung
Davon Anteil Heilungskosten
Davon Anteil Taggeld
7800.003800.004000.00-
Risikobezeichnung/Tarifposition
00002
Schadennummer
Ereignisdatum
Stand der Erledigung
27645789
17.01.2005
10
Anteil Entschädigung
Davon Anteil Heilungskosten
Davon Anteil Taggeld
Schadennummer
Ereignisdatum
Stand der Erledigung
Grossschaden
Datum der Verrentung
450.00100.00350.00-
26576512
17.04.2002
10
1
15.12.2004
Anteil Entschädigung
Davon Invalidenrente
9900.009900.00-
Saldo Risikobezeichnung 00002
Anteil Entschädigung
Davon Anteil Heilungskosten
Davon Anteil Taggeld
Davon Anteil Invalidenrente
10350.00100.00350.009900.00-
Saldo Branche Freiwillige
Unfallversicherung(UVG)
Anteil Entschädigung
Davon Anteil Heilungskosten
Davon Anteil Taggeld
Davon Anteil Invalidenrente
18150.003900.004350.009900.00-
Saldo Police
Anteil Entschädigung
Davon Anteil Heilungskosten
Davon Anteil Taggeld
Davon Anteil Invalidenrente
Davon Anteil Hinterlassenenrente
Anteil Regress HR
52435.508585.5012350.0024900.006600.0010000.00
Ausgabe Juli 2007
Erstellt 27.07.07
Schweizerischer
Versicherungsverband
DATENAUSTAUSCH BEI
MITVERSICHERUNG
Seite 56 v. 56
BEILAGE 2.7 - BEISPIEL SCHADENABRECHNUNG SACHVERSICHERUNG
ABRECHNUNG SCHÄDEN
WÄHRUNG
SPARTE
Führende Gesellschaft
Beteiligte Gesellschaft
Seite 1
CHF
Sachversicherungen
20036
20016
Vaudoise
Basler
Periode von
Periode bis
Erstellt am
Policen-/Vertragsnummer
Name Versicherungsnehmer
Strasse/Postfach Vers.nehmer
PLZ und Ort Vers.nehmer
4444444 3 4670
Lüthy Georg
Rollweg 12
8001 Zürich
Branche
Anteil beteiligte Gesellschaft
Beteiligungsart
61000 Feuer
50.000
1
Risikobezeichnung/Tarifposition
20001
Schadennummer
Ereignisdatum
Stand der Erledigung
Grossschaden
Mutmasslicher Gesamtschaden
Schadenort Strasse
Schadenort PLZ7Ort
Schadenursache
Poolschaden
Anteil Selbstbehalt
43256388
11.10.2003
10
1
150000.00
Rollweg 12
8001 Zürich
99
1
2100.00
Schadenhergang
Eindringen von Regenwasser durch das Dach
Saldo Police
Ausgabe Juli 2007
01.01.2005
31.03.2005
12.04.2005
Anteil Entschädigung
Anteil Kosten
21000.00150.00-
Anteil Entschädigung
Anteil Kosten
21000.00150.00-
Erstellt 27.07.07
Handbuch