Preisliste FH 2014
Transcription
Preisliste FH 2014
PREISLISTE 2014 • seit 1875 • WIR SIND FÜR SIE DA! Verkaufsleitung Verkaufsberatung Innendienst Herr Eckstein Telefon (03 66 94) 40-2 00 Telefax (03 66 94) 40-2 99 Frau Wittke Telefon (03 66 94) 40-2 10 Telefax (03 66 94) 40-2 99 Frau Hemmann Telefon (03 66 94) 40-2 13 Telefax (03 66 94) 40-2 99 Verkaufsberatung Außendienst Ostthüringen/Jena Burgenlandkreis Westthüringen (A9)/ Hessen Bayern/Sachsen/Thüringen (Saalfeld/Rudolstadt/Triptis) Sachsen/Anhalt Herr Fischer Telefon (03 66 94) 40-2 11 Telefax (03 66 94) 40-2 99 Funk (01 51) 14 82 36 12 Herr Hanke Telefon (03 66 94) 40-2 12 Telefax (03 66 94) 40-2 99 Funk (01 60) 96 97 66 98 Herr Scheffel Telefon (03 65) 4 20 10 48 Telefax (03 65) 8 30 84 06 Funk (01 51) 14 82 36 13 Herr Eckstein Telefon (03 66 94) 40-2 00 Telefax (03 66 94) 40-2 99 Funk (01 51) 14 82 36 10 Frau Rätzsch Telefon (03 66 94) 40-2 21 Telefax (03 66 94) 40-2 29 Frau Schneider Telefon (03 66 94) 40-2 21 Telefax (03 66 94) 40-2 29 Versanddisposition und Logistik Frau Schüler Telefon (03 66 94) 40-2 21 Telefax (03 66 94) 40-2 29 Betonlabor Betonschutzwände Mischanlage Herr Ulitzsch Telefon (03 66 94) 40-1 60 Telefax (03 66 94) 40-1 69 Funk (01 51) 14 82 36 17 Öffnungszeiten: Frau Zelsmann Telefon (03 66 94) 40-2 21 Telefax (03 66 94) 40-2 29 Herr Werner Telefon (03 66 94) 40-1 41 Telefax (03 66 94) 40-1 49 Funk (01 51) 14 82 36 15 Herr Kärmer Telefon (03 66 94) 40-1 62 Telefax (03 66 94) 40-1 68 Funk (01 70) 9 12 39 38 Januar/Februar Mo – Fr 7.00 – 16.00 Uhr März/Oktober Mo – Fr 6.00 – 18.00 Uhr November/Dezember Mo – Fr 7.00 – 16.00 Uhr Betriebsferien 20.12.2014 – 11.01.2015 Werksverkauf (Sonderposten): 12. 04. 2014 7.30 – 12.00 Uhr ÜBERSICHT Gesteinskörnungen, Schüttgüter Gesteinskörnungen nach EN 12620 Sonstige Sande und Kiese Sand-Kies-Gemische Splitte und Brechsand Mineralgemische Findlinge Serviceangebot Preiszuschläge für Lieferungen frei Baustelle 2 2 2 2 3 3 3 3 Beton und Mörtel Transportbeton nach DIN EN 206 -1und DIN 1045-2 Estriche Mörtel Zulagen und Preise für Sonderleistungen Betonpumpen und Verteilermasten Schlauchpumpen Sonderleistungen und Zuschläge 4 5 5 6 7 7 7 Betonschutzwände Schwergewichtswand 8 9 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Transportbeton Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Betonfördergeräten 47 50 52 Betonpflaster Straßen- und Tiefbau Garten- und Landschaftsbau 11 1 GESTEINSKÖRNUNGEN, SCHÜTTGÜTER 1. Gesteinskörnungen nach EN 12620 Artikelnummer Feine Gesteinskörnung Grobe Gesteinskörnung Grobe Gesteinskörnung Grobe Gesteinskörnung 11010220 11010500 11010600 11010700 Körnung in mm 0 2 8 16 / / / / 2 8 16 32 Preis in €/t 12,00 15,00 16,00 16,00 2. Sonstige Sande und Kiese Artikelnummer Schwemmsand Spielsand Rohsand Promenadenkies Rohrbettungsgemisch Korngemisch, gesiebt Korngemisch, ungesiebt Fallschutzsand Fallschutzkies 11010100 11010401 11020200 11010960 11010203 11040100 11060100 12010350 12010351 Körnung in mm 0 0 0 0 0 0 0 0 2 / / / / / / / / / 1 2 4 8 16 32 X 2 8 Preis in €/t 6,00 15,00 8,00 15,00 12,00 6,00 6,00 15,00 15,00 3. Sand-Kies-Gemische** Artikelnummer Korngemisch Korngemisch Korngemisch 11010403 11010803 11010950 Körnung in mm Preis in €/t 0/ 8 0 / 16 0 / 32 15,00 15,00 15,00 Körnung in mm Preis in €/t 0/ 2 2/ 3 2/ 5 5/ 8 8 / 11 2/ 5 0/ 5 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 20,00 Weitere Mischrezepturen auf Anfrage. 4. Splitte und Brechsand Artikelnummer Feine gebrochene Gesteinskörnung, Quarz Feine gebrochene Gesteinskörnung, Quarz Grobe gebrochene Gesteinskörnung, Quarz Grobe gebrochene Gesteinskörnung, Quarz Grobe gebrochene Gesteinskörnung, Quarz Grobe gebrochene Gesteinskörnung, Diabas* Pflasterbettungsgemisch, Diabas*/Quarz Handelsware, Fremdüberwachung in Verantwortung des Zulieferwerkes ** überprüft in Anlehnung an EN 12620 11030100 11010616 11030200 11030300 11030301 91010600 11030400 * 2 Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 5. Mineralgemische Artikelnummer Mineralgemisch, gebrochen, Betonrecycling Diabas-Frostschutzschicht* 12010206 12010100 Körnung in mm Preis in €/t 0 / 45 0 / 45 12,00 19,00 6. Erde Preis in € Artikelnummer Oberboden, gesiebt 11001100 10,00 je t Service Auf Wunsch werden die Schüttgüter auch im Big Bag abgefüllt und verladen. Die Menge je Big Bag beträgt ca. 1t. Dafür werden 7,50 € Füllgebühr je Big Bag sowie eine Leihgebühr von 8,00 €/Stück erhoben. Bei Rückgabe des Big Bag im unbeschädigten Zustand werden 1,00 € zurückvergütet. Preiszuschläge für Lieferungen frei Baustelle – Preise in €/t Zone Sande + Kiese 1 Solo >10 t bis 17 t 6,65 Zug >17 t 2,75 2 3 4 5 6 7 8 9 10 7,85 4,10 9,65 5,45 11,35 6,75 13,90 8,85 17,65 11,30 21,00 13,65 26,00 15,90 30,90 17,65 30,10 22,00 Transportsätze für Anlieferung von Mindermengen – Preise in €/Tour Mengen bis 5 t Mengen > 5 t bis 10 t 44,10 77,70 66,15 88,20 110,25 132,30 199,50 231,00 264,60 309,75 362,25 99,75 120,75 147,00 178,50 220,50 267,75 330,75 399,00 498,75 Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für zusätzliche Leistungen bzw. für die Überschreitung der Entladezeit von max. 15 Minuten je Lastzug wird ein Satz von € 25,00 / 15 Minuten berechnet. Für Europaletten werden 12,00 €/Stück und Werkspaletten 15,00 €/Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1,00 €/Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03 des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogen gefertigte Ware wird nicht zurückgenommen. 3 Transportbeton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 Estriche Mörtel WACHU ER NS Lieferzeiten nach Absprache. 3 Alle Preise verstehen sich in € für 1 m verdichteten Frischbeton. Die Preise sind Nettopreise. Die am Tage der Lieferung gültige Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt. Allen Verkäufen liegen ausdrücklich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Mit dem Erscheinen dieser Preisliste, gültig ab 1.3.2014, werden alle bisherigen Preislisten ungültig. TO • TRA N • NG ÜB DIN EN 206-1 PORTBE xi Zertifiziert durch BÜV OST Gefahrenhinweise: • R 36/38 Reizt die Augen und die Haut! • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich! Sicherheitsratschläge: • S 24 Berührung mit der Haut vermeiden! • S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen! Allgemeiner Betonbau Expositionsklasse Feuchtigkeitsklasse (AKR) Betonsorte nach DIN EN 206 Festigkeitsklasse Konsistenzklasse Größtkorn Preis €/m3 WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA 23101301 23101402 23103305 23103406 23151212 23151301 23151402 23153305 23153406 23153208 23203305 23203406 23203208 23252301 23252402 23253303 23253404 23302305 23302406 23303307 23303408 23303238 C 8/10 C 8/10 C 8/10 C 8/10 C 12/15 C 12/15 C 12/15 C 12/15 C 12/15 C 12/15 C 16/20 C 16/20 C 16/20 C 20/25 C 20/25 C 20/25 C 20/25 C 25/30 C 25/30 C 25/30 C 25/30 C 25/30 C1 C1 F3 F3 C1 C1 C1 F3 F3 F3 F3 F3 F3 F2 F2 F3 F3 F2 F2 F3 F3 F3 16 32 16 32 8 16 32 16 32 8 16 32 8 16 32 16 32 16 32 16 32 8 82,— 81,— 89,— 87,— 93,— 85,— 83,— 96,— 94,— 105,— 98,— 96,— 107,— 96,— 94,— 98,— 96,— 101,— 99,— 102,— 100,— 115,— Feuchtigkeitsklasse (AKR) Betonsorte nach DIN EN 206 Festigkeitsklasse Konsistenzklasse Größtkorn Preis €/m3 23372301 23372402 23373303 23373404 23373238 23452301 23452402 23453303 23453404 23453205 C 30/37 C 30/37 C 30/37 C 30/37 C 30/37 C 35/45 C 35/45 C 35/45 C 35/45 C 35/45 F2 F2 F3 F3 F3 F2 F2 F3 F3 F3 16 32 16 32 8 16 32 16 32 8 109,— 106,— 110,— 108,— 135,— 116,— 114,— 118,— 116,— 150,— X0 XC2 XC2 XC2 XC3 XC4/XF1/ XA1 Ingenieurbau Expositionsklasse* XC4/XF1 XD1 XM1 XA1 XF1, XC4, XA1 XD3 XM2/XF3/ XA3 XC4 XC4,XF3,XD3,XA2 * Expositionsklassen WA WA WA WA WA WA WA WA WA WA XF, XA, XD, XM sind auf jeden Fall mit dem Lieferwerk abzustimmen. Alle Angaben stellen nur Hinweise dar und sind ohne Gewähr. 4 Estriche* Sorten Nr. Bezeichnung Konsistenz Sieblinienbereich Größtkorn Preis €/ m3 21201201 21202202 21301201 21302202 ZE 20 ZE 20 ZE 30 ZE 30 C1 F2 C1 F2 08 08 08 08 98,— 102,— 103,— 106,— Mörtel chromatarm*, im Sinne der Branchenregelung und TRGS 613 auf Anfrage * Estriche und Mörtel unterliegen nur der Eigenüberwachung des Herstellers. Anforderungen und Eigenschaften aus Normen, Richtlinien und/oder Merkblättern können für diese Materialien nicht zu Grunde gelegt werden. 3 Selbstabholung: Frachtvergütung 5,00 € / m Expositionsklassen für Beton nach DIN EN 206-1 Expositionsklassen X0 XC XD XS XF XA XM Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko Korrosion, Karbonatisierung (4 Klassen) Korrosion, Chloride (3 Klassen) Korrosion, Chloride aus Meerwasser (3 Klassen) Frostangriff mit und ohne Taumittel (4 Klassen) Chemischer Angriff (3 Klassen) Verschleiß (3 Klassen) Beispiel für Bestimmung der Expositionsklasse von Beton nach DIN EN 206-1 5 Wir benötigen bei der Auftragserteilung: 1. Anschrift des Auftraggebers 2. Anschrift und Telefonnummer der Baustelle bzw. Entladestelle 3. Anfahrtsweg zur Baustelle bzw. Entladestelle 4. Genauer Liefertermin (Tag, Uhrzeit) 5. Benötigte Gesamtmenge 6. Entladeart (z.B. Kran, Pumpe, Direktentladung etc.) 7. Benötigte Menge pro Stunde, evtl. Dauer der Entladung 8. Verwendungszweck, Expositionsklassen, besondere Eigenschaften Bei Bedarfsmengen > 50 m3 muss der Termin 2 Tage vor der Lieferung mit uns abgestimmt werden. Abbestellungen oder Änderungen der Liefertermine teilen Sie uns bitte mindestens 24 Stunden vorher mit. Bei Unterschreitung dieser Bestellfrist behalten wir uns vor, entstehende Kosten und Aufwendungen an sie weiterzuleiten. Betone bereits beladener oder unterwegs befindlicher Fahrzeuge gehen zu Lasten des Auftraggebers. Die projektierten Qualitätsparameter werden bei Liefermengen ab 1 m3 garantiert. Liefermengen < 1 m3 entbinden uns jeglicher Gewährleistungen. Fahrer sind nicht berechtigt, Bestellungen entgegenzunehmen. Kurzfristige Bestellungen berechtigen nicht zur Berechnung der Wartezeit. Für Lieferungen, die nicht normgerecht erfolgen, übernehmen wir keine Gewährleistung. Betone für Ingenieur- und Spezialbau: Stahlfaserbeton, Tresorbeton, Leichtbeton u.a. Sonderbetone Preis und Lieferabstimmung auf Anfrage Zulagen und Preise für Sonderleistungen Zulagen für Spät-, Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagslieferbereitschaft: Lieferungen nach Vereinbarung Spät-/Nachtlieferung von 18.00 bis 6.00 Uhr samstags von 6.00 bis 11.00 Uhr ab Samstag 11.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr und Feiertage je m3 je m3 je m3 10,00 € 10,00 € nach Vereinbarung Winterzulage Außentemperaturunabhängig berechnen wir für alle Lieferungen in der Zeit vom 15.11. bis 31.12. und vom 1.1. bis 15.3. eine Winterzulage von je m3 Liegt außerhalb dieser Zeit die Außentemperatur im Lieferwerk um 6.00 Uhr unter 0° Celsius, berechnen wir für alle Lieferungen dieses Tages generell Zuschlag für Warmbeton je m3 je m3 10,00 € 10,00 € auf Anfrage Wartezeiten Die Entladezeit beträgt pro m3 5 min. Bei Überschreitung berechnen wir je angefangene 10 min. 15,00 € Zuschläge für Betonzusatzmittel Fließmittel Verzögerer Quellmittel (FM) (VZ) je kg je kg je kg 4,00 € 3,00 € 18,00 € Zementzuschläge Wechsel der Zementsorten nach Vereinbarung Mindermengenzuschlag Frachtausgleich bei Anlieferung von unter 5 m3 - ausgenommen Restlieferung für die Differenz zwischen der abgerufenen Menge und 5 m3 je m3 20,00 € Restbetonentsorgung Rohrentladung bis max. 5 m Rohrlänge (Voraussetzung F3/GK16) je m3 je m3 65,00 € 6,00 € pro kg pro kg pro m3 29,50 € 2,50 € 5,50 € Dosierungskosten für Zusatzstoffe Kunststofffaser Stahlfaser Zusatzmittel (Preis - vorbehaltlich Preisanpassung Stahl) Betonpreis je 1,0 m3 ± 3%, vorbehaltlich Energie- und Zementpreiserhöhung 6 BETONPUMPEN Mietpreise – in € Reichhöhe bis Schlauch Pumi/24 m Grundpreis für An-/Abfahrt 100,00 Stundensatz von Ankunft – Abfahrt Baustelle 170,00 160,00 32 m 36 m 42 m 52 m 180,00 200,00 300,00 350,00 Preis pro Einsatz Fördermengen 0,00 – 10,00 Ein 10,10 – 20,00 Ein 20,10 – 25,00 Ein 25,10 – 50,00 m3 50,10 – 100,00 m3 100,10 – 250,00 m3 über 250,00 m3 190,00 310,00 390,00 16,00 15,00 13,00 12,00 240,00 360,00 430,00 17,00 16,00 15,00 14,00 330,00 420,00 500,00 19,00 18,00 17,00 16,00 400,00 500,00 570,00 21,00 20,00 18,00 18,00 650,00 650,00 650,00 26,00 25,00 24,00 23,00 15,00 15,00 20,00 20,00 25,00 450,00 350,00 420,00 530,00 700,00 1000,00 190,00 200,00 250,00 300,00 370,00 450,00 Mindestfördermenge m3/Stunde (bei Unterschreitung erfolgt Mietzeitberechnung) Der Mindestnutzungsbetrag ist der Betrag der pro Einsatz mindestens zu zahlen ist, ebenso der Grundpreis und die vergebliche Anfahrt netto. Mindestnutzungsbetrag Stundensatzberechnung (von Ankunft bis Abfahrt) auch bei Wartezeit Stundenberechnung erfolgt von Ankunft bis Abfahrt von der Baustelle Sonderleistungen und Zuschläge Schlauch Pumi/24 m 32 m 36 m 42 m 52 m Reduzierung Stk. 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00 Standortwechsel auf der Baustelle Stk. 70,00 70,00 80,00 100,00 170,00 250,00 Keine Reinigung am Einsatzort Ein 170,00 190,00 200,00 220,00 240,00 280,00 Schwer- / B 55- / Stahlfaserbeton m3 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Rohr/Schlauchleitung (je verlegtem Meter) lfm 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Transport Rohr/Schlauch > 30 lfm Std. 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Ohne Hilfspersonal Rohr/Schlauch lfm 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 Spätzuschlag nach 17.00 Uhr Std. 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 Samstagzuschlag Std. 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 Sonn- / Feiertagzuschlag Std. 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 60,00 Vergebliche Anfahrt oder zu kurzfristige Absage (< 24 Std.) Ein 450,00 350,00 420,00 530,00 700,00 1000,00 Kosten für Schwerlastgenehmigung Ein 410,00 Bemerkungen Der Pumpeinsatz setzt folgende bauseitige Leistungen voraus: A Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und Aufstellungsort (gemäß umseitigen Bedingungen). B Genügend Hilfskräfte zum Auf- und Abbau von Rohrleitungen. C Bei Rohrverlegung: Bereitstellung von Zement und eines Behälters zum Herstellen einer Schmiermischung oder Zementschlempe zum Anpumpen. D Möglichkeit zum Reinigen der Rohrleitungen auf der Baustelle. Im Spritzbereich der Pumpe und des Reinigungsplatzes dürfen keine Fahrzeuge oder sonstige gefährdete Teile abgestellt sein. G Bei steigenden Energiekosten behalten wir uns vor, dies weiterzugeben. E Wartezeiten auf der Baustelle werden zum o.a. Stundenmietsatz abgerechnet. I F Baustellenbesichtigung durch einen unserer Mitarbeiter im Auftragsfalle kostenlos, andernfalls Berechnung. H Alle Arbeiten sind reine Dienstleistungen. Die Preise verstehen sich daher netto (d.h. kein Skontoabzug). Mindestbindemittelgehalt für pumpfähigen Beton 260 kg/cbm ab C12/15 bewehrt. Mindestbindemittelgehalt für Rohr- und Schlauchleitungen 350 kg/cbm ab C25/30; Schlauchleitungen DN 65 nur 16 mm Größtkorn. Angaben zu Sicherheitsabständen, Anforderungen an den Aufstellort und technische Daten finden Sie auf unserer Internetseite. www.fritz-herrmann.de 7 Betonschutzwand-Fertigteile BSWF „SYSTEM SPENGLER“® „EASI-SET®/J-J Hooks™“ Formen Typ 81/1-seitig Typ 81+4…12/1-seitig Typ 81+4/1-seitig 15 15 15 25,5 25,5 81,0 30,0 FOK 25,5 FOK 85,0 29,5 25,5 81 30,0 FOK 4,0 47 15 25,5 81 30,0 Typ 81/2-seitig 93,0 81,0 30,0 FOK 25,5 37,5 12,0 61 48 49 Höhe: Länge: Breite: Gewicht: 81 cm 350 cm 47 cm ca. 1,800 t Typ 115/1-seitig Höhe ab FOK: 81 cm Sockel: 4 cm Fertigteilhöhe: 85 cm Länge: 350 cm Breite: ca. 48 cm Gewicht: ca. 1,950 t Höhe ab FOK: 81 cm Sockel: 12 cm Fertigteilhöhe: 93 cm Länge: 350 cm Breite: ca. 49 cm Gewicht: ca. 2,250 t Typ 115+4…12/1-seitig Typ 115/2-seitig 15 15 115,0 30,0 115 81 cm 350 cm 61 cm ca. 2,000 t 15 42,5 42,5 42,5 Höhe: Länge: Breite: Gewicht: 30,0 119,0 115,0 30,0 42,5 42,5 42,5 FOK FOK FOK 4,0 54 Höhe: Länge: Breite: Gewicht: 68 55 115 cm 350 cm 54 cm ca. 2,270 t Höhe ab FOK: 115 cm Sockel: 4 cm Fertigteilhöhe: 119 cm Länge: 350 cm Breite: ca. 55 cm Gewicht: ca. 2,900 t Höhe: Länge: Breite: Gewicht: 115 cm 350 cm 68 cm ca. 3,000 t Anprallgeprüft gemäß EN 1317-2 (Rückhaltesysteme an Straßen). Entspricht der TL-BSWF und den Forderungen der RPS 2009, geprüft nach DIN EN 1317-2. Anwendbar nach ZTV-SA und ZTV-PS. Mit BASt-Prüfungen. CE-zertifiziert nach DIN EN 1317-5. Gelistet in Einsatzfreigabeliste der BASt. Mit Frost- und Tausalzprüfung. Keine zusätzlichen Verbindungsteile erforderlich. BSWF „Sytem Spengler“® – für den Festeinbau sowie das zweiseitige Element für Baustellen- und Verkehrssicherungen im mobilen Einsatz. Fremdüberwacht durch die MFPA Weimar, Betonprüfstelle Apolda 8 Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. SCHWERGEWICHTSWAND Elemente Die Elemente ermöglichen die Gestaltung von Schwergewichtswänden, die als Schutz- oder Stützwände für Lagerboxen, Flachsilos u.a. eingesetzt werden können. Die Elemente (C20/25 oder entsprechend Expositionsklasse nach DIN EN 206-1) basieren auf einem Raster von 600 mm: Länge 1 = Breite = Höhe = 600 mm 600 mm 600 mm Länge 2 = 1200 mm Breite = 600 mm Höhe = 600 mm Länge 3 = 1800 mm Breite = 600 mm Höhe = 600 mm Die Elemente werden im Verband versetzt. In einem Raster von 600 mm sind vertikale Öffnungen mittig angeordnet, die eine Verdübelung der Elemente ermöglichen. Diese Verdübelung erfolgt mit: Bewehrungsstahl BSt 500S _ C 30/35 Vergussmörtel > Für jeden Anwendungsfall ist eine statische Beurteilung erforderlich. Der Einfluss einiger Faktoren auf die Tragfähigkeit der Schwergewichtswand ist zu beachten: ■ Grundprinzipgestaltung ■ Art des Schüttgutes (z.B. Kies, Sand, Schotter, Schrott, Kompost, Silage, Getreide) ■ Baugrundverhältnisse ■ Schüttwinkel an der Oberfläche ■ Windlastbewertung Fremdüberwacht durch die MFPA Weimar, Betonprüfstelle Apolda Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 9 10 ÜBERSICHT Betonpflaster / Betonsteinsysteme Verbund-/Rechteckpflaster 12 Doppelverbund · Allverbund · Rechteck Serie QUARTIERAS® Serie RUSTIKAL Serie QUIETARA® / Via Herrmann Serie ANTIK Ökologische Verlegesysteme 14 16 18 20 22 „Grünes As“ · Oktagon · Quartieras-NERA · Rasengitterstein · Quietara® Drain · Abstandhalter Straßen- und Tiefbauelemente Bordsteine Tief- und Rasenborde Rinnen- und Muldensteine 24 26 28 Garten- und Landschaftsbauelemente Palisaden 30 Verbundpalisaden · Rechteckpalisaden Hangbefestigungen 32 Florstein · Multiflorstein · Riegelstein Garten-, Terrassen- und Gehwegplatten, Mauerabdeckungen Stufen 34 36 Stadtmöbel Blumentröge, Poller, Abfallsammler, Fahrradständer Universalelemente 38 40 Technische Hinweise zur Lieferung von Betonprodukten für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau Technische Hinweise zum Einbau von Straßenbauerzeugnissen aus Beton Qualitäts- und Verlegehinweise Allgemeine Geschäftsbedingungen 42 44 45 47 11 Betonpflaster VERBUND-/RECHTECKPFLASTER Formen Doppelverbund 1-4 5+7 6+8 Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Stück je m2 1 2 3 4 5 6 7 8 Doppelverbund Normalstein mit Fase Doppelverbund Normalstein Microfase Doppelverbund Normalstein mit Fase Doppelverbund Normalstein Microfase Doppelverbund Halbstein Microfase Doppelverbund Randstein Microfase Doppelverbund Halbstein Microfase* Doppelverbund Randstein Microfase* 35 35 35 35 70 39 70 39 Höhe in mm Anzahl der Steine je Lage je Paket 80 80 100 100 80 80 100 100 36 36 36 36 72 42 36 24 288 288 288 288 576 336 288 192 Paketinhalt ca. in m2 Paketgewicht ca. in t Lieferung auf Paletten 8,1 8,1 8,1 8,1 8,1 8,6 1,5 1,5 1,9 1,9 1,5 1,6 9,04 2,1 auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch Werkspalette Werkspalette Werkspalette Werkspalette Transportkosten – Preise in €/m2 Zone 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Solo Zug Solo Zug Solo Zug 1,12 0,67 1,49 0,89 1,87 1,11 1,35 0,85 1,80 1,13 2,25 1,42 1,65 1,02 2,20 1,36 2,75 1,70 1,94 1,17 2,58 1,57 3,23 1,96 2,38 1,53 3,18 2,03 3,97 2,54 2,98 1,85 3,97 2,47 4,96 3,08 3,58 2,27 4,77 3,02 5,96 3,78 4,47 2,71 5,96 3,62 7,45 4,52 5,36 3,19 7,15 4,26 8,93 5,32 6,70 3,73 8,94 4,97 11,17 6,21 Transportkosten für Anlieferung von Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour 77,70 99,75 120,75 147,00 178,50 220,50 267,75 330,75 399,00 498,75 Frachtzuschlag für Restlieferung 25,00 35,00 45,00 55,00 70,00 85,00 100,00 115,00 130,00 150,00 Steinhöhe 60 mm Steinhöhe 80 mm Steinhöhe 100 mm Lieferservice und Verladung Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet. Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten 15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes. Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet. Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge. Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang. Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet. Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 12 Formen Allverbund 1 2 3 Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Stück je m2 Höhe in mm 35 70 33 80 80 80 1 Allverbund Normalstein mit Fase 2 Allverbund Halbstein, mit Fase* 3 Allverbund Randstein, mit Fase* Anzahl der Steine je Lage je Paket 36 27 26 288 224 208 Paketinhalt ca. in m2 Paketgewicht ca. in t Lieferung auf Paletten 8,1 1,5 9,2 1,7 auf Wunsch Werkspalette Werkspalette * Halbsteine und Randsteine sind gemischt in der gesamten Menge paketiert. Formen Rechteck 1-4 5-6 7-8 Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Rastermaße in mm 1 2 3 4 5 6 7 8 Rechteck Normalstein Rechteck Normalstein Rechteck Normalstein Rechteck Normalstein Rechteck Halbstein Rechteck Halbstein Rechteck Normalstein Rechteck Normalstein ** 200x100 mit Fase 200x100 Microfase 200x100 mit Fase** 200x100 Microfase 100x100 mit Fase 100x100 Microfase 200x200 Microfase 200x200 Microfase Stück je m2 Höhe in mm 50 50 50 50 100 100 25 25 80 80 60 100 80 100 80 100 Anzahl der Steine je Lage je Paket 54 54 52 54 99 99 30 30 432 432 520 324 792 594 240 180 Paketinhalt ca. in m2 Paketgewicht ca. in t Lieferung auf Paletten 8,6 8,6 10,8 6,45 7,9 5,93 9,6 7,2 1,6 1,6 1,5 1,5 1,4 1,3 1,7 1,6 auf Wunsch Werkspalette auf Wunsch Werkspalette Werkspalette Werkspalette Werkspalette Werkspalette Zuzüglich 4 Stück Halbsteine je Lage Preise in €/m2 Normalbeton grau Doppelverbund Normalstein Normalstein Allverbund Normalstein Halbstein Randstein Rechteck 80 mm 100 mm Standardfarben rot/braun/anthr. 8,10 9,35 9,60 11,15 8,10 8,10 8,10 9,60 9,60 9,60 Normalstein 200x100x60 7,30 Normalstein 200x100x80 8,10 Quadratstein 100x100x80 8,10 Normalstein 200x100x100 9,35 Quadratstein 100x100x100 9,35 Quadratstein 200x200x80 8,80 Quadratstein 200x200x100 10,00 8,60 9,60 9,60 11,15 11,15 10,30 12,00 ocker/gelb/weiß Herrcolor® gewaschen auf Anfrage 13,00 14,00 14,00 15,00 15,00 15,00 16,00 11,75 12,50 12,50 14,00 14,00 13,20 15,00 13,30 14,50 14,50 16,00 16,00 15,20 17,00 Herrcolor®-Oberflächen in folgenden Farbnuancen: 1 – Herrcolor®-old; 2 – Herrcolor®-yellow; 3 – Herrcolor®-shell; Farbzuschlag – grün und blau 10,– €/m2 – Herrlight Trafic® 50,– €/m2 13 Betonsteinsystem SERIE QUARTIERAS® Formen 1 2 7 3 4 5 9 8 6 10 11 Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Rastermaße in mm Stück je m2 Höhe in mm 100 80 99 3 4 5 6 7 50 Quadratstein 200 x 200 *** 25 Rechteckstein 300 x 200 16 Quadratstein 300 x 300 **** 11 Bischofsmütze 280 x 100 x 200 21 Oktagonstein 240 x 240 21 Bitte Verlegehinweise beachten. 80 80 80 80 80 80 8 9 10 11 Oktagonrandstein 240 x 170 28 Quadratstein 400 x 400 **** 6,25 Rechteckstein 600 x 400 **** 4,2 Intarsienstein 280 x 200 x 200 ** 50 80 80 80 80 54 432 8,6 30 240 9,6 20 160 9,6 12 96 8,7 15 120 5,7 20 160 7,54 (ergibt 9,14 m2 verlegte Fläche) 30 240 8,5 6 48 7,7 4 32 7,7 Verkauf Stückweise 1 Quadratstein 2 Rechteckstein * ** *** **** 100 x 100 100 x 200 *** Anzahl der Steine je Lage je Paket 792 Paketinhalt ca. in m2 Paketgewicht ca. in t Lieferung auf Paletten 7,9 1,4 Werkspalette 1,6 1,7 1,7 1,6 1,0 1,5 auf Wunsch* auf Wunsch* auf Wunsch* auf Wunsch* Werkspalette Werkspalette 1,5 1,4 1,4 Werkspalette Werkspalette Werkspalette Europalette alle Pflaster mit veredelten Oberflächen sind grundsätzlich auf Werkspaletten. geschnitten Lieferung mit Microfase möglich Betonplatten Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 14 Preise in €/m2 Normalbeton grau 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Quadratstein Rechteckstein** Quadratstein** Rechteckstein Quadratstein Bischofsmütze Oktagonstein Oktagonrandstein Quadratstein Rechteckstein Intarsienstein* Standardfarben rot/braun/anthr. 8,10 8,10 8,10 8,10 8,10 13,80 9,70 9,70 16,10 16,10 1,40 ocker/gelb/weiß 9,60 9,60 9,60 9,60 9,60 15,35 11,25 11,25 17,60 17,60 1,60 Herrcolor®/Herrnatur® gewaschen 12,20 12,20 12,20 12,20 12,20 17,90 13,80 13,80 20,20 20,20 1,80 12,50 12,50 12,50 12,50 12,50 21,50 17,55 17,55 23,10 23,10 1,90 gestrahlt 14,50 14,50 14,50 14,50 14,50 20,50 16,30 16,30 22,50 22,50 2,50 17,90 17,90 17,90 17,90 17,90 24,20 19,70 19,70 25,90 25,90 3,00 Herrcolor®-Oberflächen in folgenden Farbnuancen: 1 – Herrcolor®-old; 2 – Herrcolor®-yellow; 3 – Herrcolor®-shell; Farbzuschlag – grün und blau 10,– €/m2 – Herrlight Trafic® 50,– €/m2 * ** Preise/Stück Lieferung mit Microfase möglich Transportkosten – Preise in €/m2 Zone 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Solo Zug 1,49 0,89 1,80 1,13 2,20 1,36 2,58 1,57 3,18 2,03 3,97 2,47 4,77 3,02 5,96 3,62 7,15 4,26 8,94 4,97 Transportkosten für Anlieferung von Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour 77,70 99,75 120,75 147,00 178,50 220,50 267,75 330,75 399,00 498,75 Frachtzuschlag für Restlieferung 25,00 35,00 45,00 55,00 70,00 85,00 100,00 115,00 130,00 150,00 Steinhöhe 80 mm Lieferservice und Verladung Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet. Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten 15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes. Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet. Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge. Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang. Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet. Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell 15 Betonsteinsystem SERIE RUSTIKAL Formen 7 6 5 4 3 2 1 0 1 2 3 4 5 6 Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Rastermaße in mm Stück je m2 Höhe in mm Sortiment (maschinenverlegbar): 1 Rechteckstein 195 x 130 2 Quadratstein 130 x 130 3 Rechteckstein 130 x 65 — — — 60 60 60 26 16 16 Sortiment (maschinenverlegbar): 1 Rechteckstein 195 x 130 2 Quadratstein 130 x 130 3 Rechteckstein 130 x 65 — — — 80 80 80 40 59 118 87 69 — 1 Rechteckstein 2 Quadratstein 3 Rechteckstein 4 Kreisstein, groß 5 Kreisstein, klein 195 x 130 130 x 130 130 x 65 6 Pflasterkreis Ø 2000m Anzahl der Steine je Lage je Paket Paketinhalt ca. in m2 Paketgewicht ca. in t Lieferung auf Paletten 208 128 128 8,6 1,2 Werkspalette 26 16 16 208 128 128 8,6 1,6 Werkspalette 80 80 80 80 80 42 63 117 72 48 336 504 702 576 – 8,5 8,5 5,95 6,6 Verkauf stückweise 1,5 1,5 1,2 1,2 Werkspalette Werkspalette Werkspalette Werkspalette Werkspalette 80 — — 3,14 0,6 Werkspalette – Transportkosten – Preise in €/m2 Zone 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Solo Zug Solo Zug 1,12 0,67 1,49 0,89 1,35 0,85 1,80 1,13 1,65 1,02 2,20 1,36 1,94 1,17 2,58 1,57 2,38 1,53 3,18 2,03 2,98 1,85 3,97 2,47 3,58 2,27 4,77 3,02 4,47 2,71 5,96 3,62 5,36 3,19 7,15 4,26 6,70 3,73 8,94 4,97 Transportkosten für Anlieferung von Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour 77,70 99,75 120,75 147,00 178,50 220,50 267,75 330,75 399,00 498,75 Frachtzuschlag für Restlieferung 25,00 35,00 45,00 55,00 70,00 85,00 100,00 115,00 130,00 150,00 Steinhöhe 60 mm Steinhöhe 80 mm Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 16 Preise in €/m2 Normalbeton grau Standardfarben rot/braun/anthr. ocker/gelb/weiß Herrcolor®/Herrnatur® gewaschen gestrahlt Sortiment 60 10,35 11,80 14,35 16,90 17,00 20,40 Sortiment 80 11,35 12,80 15,35 17,90 18,00 21,40 1 Rechteckstein 2 Quadratstein 3 Rechteckstein 4 Kreisstein, groß 5 Kreisstein, klein 6 Pflasterkreis Ø 2m 11,35 11,35 11,35 12,80 12,80 12,80 17,90 17,90 17,90 18,00 18,00 18,00 21,40 21,40 21,40 — — 15,35 15,35 15,35 auf Anfrage auf Anfrage — 60,00* — — Herrcolor®-Oberflächen in folgenden Farbnuancen: 1 – Herrcolor®-old; 2 – Herrcolor®-yellow; 3 – Herrcolor®-shell; 4 – Herrcolor®-karmin/basalt; 5 – Herrcolor®-black; 6 – Herrcolor®-red Farbzuschlag – grün und blau 10,– €/m2 – Herrlight Trafic® 50,– €/m2 *Pflasterkreise nicht in Herrnatur Lieferservice und Verladung Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet. Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten 15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes. Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet. Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge. Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang. Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet. Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell 17 Betonsteinsysteme SERIE QUIETARA® / VIA HERRMANN Formen 1 2 3 4 5 6 7 - lagenweise im Sortiment Format 1 400 x 160 mm Format 2 160 x 160 mm Format 3 160 x 320 mm Format 4 480 x 320 mm Format 5 240 x 240 mm Format 6 320 x 240 mm Format 7 160 x 240 mm Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Rastermaße in mm 1 Quadratstein 2 Rechteckstein 3 Quadratstein 4 Rechteckstein 6 Drainstein 80 x 80 80 x 160 160 x 160 160 x 240 240 x 160 7 Via Herrmann Format 1 Format 2 Format 3 Format 4 Format 5 Format 6 Format 7 400 x 160 160 x 160 320 x 160 480 x 320 240 x 240 320 x 240 240 x 160 1 Quadratstein 2 Rechteckstein 3 Quadratstein 4 Rechteckstein 5 Bischofsmütze 80 x 80 80 x 160 160 x 160 160 x 240 220 x 80 x 160 Stück je m2 Höhe in mm 157 79 39 26 26 80 80 80 80 80 154 77 42 30 30 80 80 80 80 80 80 80 100 100 100 100 100 157 79 39 26 33 Anzahl der Steine je Lage je Paket Paketinhalt ca. in m2 Paketgewicht ca. in t Lieferung auf Palette 924 616 336 240 240 5,9 7,9 8,6 9,2 9,2 1,1 1,4 1,5 1,7 1,4 Werkspalette Werkspalette Werkspalette Werkspalette Werkspalette 2 2 3 2 2 2 2 16 16 24 16 16 16 16 7,7 1,4 Werkspalette 154 77 42 30 24 924 462 252 180 144 5,9 5,9 6,5 6,9 4,4 1,3 1,3 1,5 1,6 1,0 Werkspalette Werkspalette Werkspalette Werkspalette Werkspalette Transportkosten – Preise in €/m2 Zone 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Solo Zug Solo Zug Solo Zug 1,49 0,89 1,87 1,11 1,26 0,75 1,80 1,13 2,25 1,42 1,52 0,96 2,20 1,36 2,75 1,70 1,85 1,15 2,58 1,57 3,23 1,96 2,18 1,32 3,18 2,03 3,97 2,54 2,68 1,72 3,97 2,47 4,96 3,08 3,35 2,08 4,77 3,02 5,96 3,78 4,03 2,55 5,96 3,62 7,45 4,52 5,03 3,06 7,15 4,26 8,93 5,32 6,03 3,59 8,94 4,97 11,17 6,21 7,55 4,20 Transportkosten für Anlieferung von Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour 77,70 99,75 120,75 147,00 178,50 220,50 267,75 330,75 399,00 498,75 Frachtzuschlag für Restlieferung 25,00 35,00 45,00 55,00 70,00 85,00 100,00 115,00 130,00 150,00 Steinhöhe 80 mm Steinhöhe 100 mm Drainstein Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 18 Preise in €/m2 Höhe in mm Normalbeton grau Standardfarben rot/braun/anthr. ocker/gelb/weiß Herrcolor®/Herrnatur® gewaschen gestrahlt 1 2 3 4 6 7 Quadratstein Rechteckstein Quadratstein Rechteckstein Drainstein Via Herrmann* 80 80 80 80 80 80 10,20 10,20 10,20 10,20 11,75 – 12,00 12,00 12,00 12,00 13,55 – 14,60 14,60 14,60 14,60 16,10 – 15,40 15,40 15,40 15,40 16,90 29,00* 17,25 17,25 17,25 17,25 18,75 – 20,60 20,60 20,60 20,60 22,15 – 1 2 3 4 5 Quadratstein Rechteckstein Quadratstein Rechteckstein Bischofsmütze 100 100 100 100 100 11,75 11,75 11,75 11,75 16,10 13,55 13,55 13,55 13,55 17,65 16,10 16,10 16,10 16,10 20,20 16,40 16,40 16,40 16,40 21,00 18,75 18,75 18,75 18,75 22,85 22,15 22,15 22,15 22,15 26,25 Herrcolor®-Oberflächen in folgenden Farbnuancen: 1 – Herrcolor®-old; 2 – Herrcolor®-yellow; 3 – Herrcolor®-shell; 4 – Herrcolor®-karmin/basalt; 5 – Herrcolor®-black; 6 – Herrcolor®-red Farbzuschlag – grün und blau 10,– €/m2 – Herrlight Trafic® 50,– €/m2 * nur in Herrcolor® shell, yellow und black Lieferservice und Verladung Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet. Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten 15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes. Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet. Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge. Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang. Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet. Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell 19 Betonsteinsystem SERIE ANTIK Formen 1 2 3 4 5 6 7 8 Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Rastermaße in mm 1 Quadratstein 2 Rechteckstein 3 Quadratstein 4 Rechteckstein 5 Bischofsmütze 80 x 80 80 x 160 160 x 160 160 x 240 220 x 80 x 160 Stück je m2 Höhe in mm 157 79 39 26 33 80 80 80 80 — Höhe in mm 100 100 100 100 100 – Der Versand erfolgt lose, gekippt. – Gewicht je m2 = ca. 180 kg – Der Versand erfolgt lose, gekippt. – Gewicht je m2 = ca. 225 kg Transportkosten – Preise in €/m2 Zone 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Solo Zug Solo Zug 1,49 0,89 1,87 1,11 1,80 1,13 2,25 1,42 2,20 1,36 2,75 1,70 2,58 1,57 3,23 1,96 3,18 2,03 3,97 2,54 3,97 2,47 4,96 3,08 4,77 3,02 5,96 3,78 5,96 3,62 7,45 4,52 7,15 4,26 8,93 5,32 8,94 4,97 11,17 6,21 Transportkosten für Anlieferung von Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour 77,70 99,75 120,75 147,00 178,50 220,50 267,75 330,75 399,00 498,75 Frachtzuschlag für Restlieferung 25,00 35,00 45,00 55,00 70,00 85,00 100,00 115,00 130,00 150,00 Steinhöhe 80 mm Steinhöhe 100 mm Die Lieferungen erfolgen mit Kippfahrzeugen. Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Die sichere Zufahrt des bestellten Lkw ist zu gewährleisten. Für zusätzliche Leistungen bzw. für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde je Lastzug wird ein Stundensatz von € 50,00 berechnet. Antikpflaster ist auftragsbezogen gefertigte Ware und kann nicht zurückgenommen werden. Achtung: Liefer- und Verlegehinweise für Antikpflaster auf Seite 46 beachten. Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 20 Preise in €/m2 Normalbeton mit Vorsatz Höhe in mm Normalbeton grau Standardfarben rot/braun/anthr. ocker/gelb Herrnatur®/Herrcolor® 1 Quadratstein 2 Rechteckstein 3 Quadratstein 4 Rechteckstein 80 80 80 80 14,60 14,60 14,60 14,60 16,10 16,10 16,10 16,10 18,70 18,70 18,70 18,70 18,70 18,70 18,70 18,70 1 Quadratstein 2 Rechteckstein 3 Quadratstein 4 Rechteckstein 5 Bischofsmütze 100 100 100 100 100 15,60 15,60 15,60 15,60 19,70 17,15 17,15 17,15 17,15 21,20 19,70 19,70 19,70 19,70 23,80 19,70 19,70 19,70 19,70 22,80 Herrcolor®-Oberflächen in folgenden Farbnuancen: 1 – Herrcolor®-old; 2 – Herrcolor®-yellow; 3 – Herrcolor®-shell; 4 – Herrcolor®-karmin/basalt; 5 – Herrcolor®-black; 6 – Herrcolor®-red Service Auf Wunsch wird Antikpflaster im Big Bag abgefüllt und verladen. Die Menge je Big Bag beträgt ca. 3-4 m2. Dafür werden 7,50 € Füllgebühr je Big Bag sowie eine Leihgebühr von 8,00 €/Stück erhoben. Bei Rückgabe des Big Bag im unbeschädigten Zustand werden 1,00 € zurückvergütet. Lieferservice und Verladung Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet. Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten 15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes. Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet. Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge. Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang. Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet. Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell 21 ÖKOLOGISCHE VERLEGESYSTEME Formen 1/2 3 4 6 5 7/8 9 Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Rastermaße in mm Höhe in mm 170 x 170 (200x200) 170 x 170 (200x200) 80 25 30 100 25 1 Grünes As 80 mit Fase 2 Grünes As 100 mit Fase Anzahl der Steine je m2 je Lage je Paket 3 Oktagonstein Gewicht je Stück Paketinhalt ca. in m2 Paketgewicht ca. in t Lieferung auf Paletten 240 –– 9,6 1,44 Werkspalette 30 240 –– 9,6 1,7 Werkspalette Werkspalette Werkspalette 240 x 240 80 Bitte Verlegehinweise beachten. 4 Oktagonrandstein 240 x 170 80 21 20 160 28 30 240 –– 7,54 1,5 (ergibt 9,14 m2 verlegte Fläche) –– 8,52 1,5 5 Drainpflaster NERA * 200 x 200 6 Drainpflaster NERA * 100 x 200 80 80 25 50 30 54 240 432 –– –– 9,6 8,6 1,6 1,5 Werkspalette Werkspalette 7 Rasengitterstein 80 600 x 400 mit Fase 8 Rasengitterstein 100 600 x 400 mit Fase 80 ca. 4 5 50 ca. 26 kg 12,5 1,3 auf Wunsch 100 ca. 4 5 40 ca. 32 kg 10,0 1,3 auf Wunsch 80 26 30 240 –– 9,2 1,4 auf Wunsch 9 QUIETARA®-Drain 240 x 160 * mit Microfase / nicht nach DIN 18507 Transportkosten – Preise in €/m2 Zone 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug 1,25 0,74 1,54 0,92 1,49 0,89 1,41 0,84 0,22 0,13 0,27 0,16 1,26 0,75 1,50 0,95 1,86 1,17 1,80 1,13 1,70 1,07 0,26 0,16 0,32 0,20 1,52 0,96 1,83 1,13 2,27 1,40 2,20 1,36 2,07 1,28 0,32 0,20 0,39 0,24 1,85 1,15 2,15 1,31 2,67 1,62 2,58 1,57 2,44 1,48 0,37 0,23 0,46 0,28 2,18 1,32 2,65 1,70 3,28 2,10 3,18 2,03 3,00 1,92 0,46 0,29 0,56 0,36 2,68 1,72 3,31 2,06 4,10 2,55 3,97 2,47 3,75 2,33 0,57 0,36 0,71 0,44 3,35 2,08 3,98 2,52 4,93 3,12 4,77 3,02 4,51 2,86 0,69 0,44 0,85 0,54 4,03 2,55 4,97 3,02 6,16 3,74 5,96 3,62 5,63 3,42 0,86 0,52 1,06 0,64 5,03 3,06 5,96 3,55 7,38 4,40 7,15 4,26 6,75 4,02 1,03 0,61 1,27 0,76 6,03 3,59 7,45 4,14 9,23 5,13 8,94 4,97 8,44 4,69 1,29 0,72 1,59 0,88 7,55 4,20 Transportkosten für Anlieferung von Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour 77,70 99,75 120,75 147,00 178,50 220,50 267,75 330,75 399,00 498,75 Frachtzuschlag für Restlieferung 25,00 35,00 45,00 55,00 70,00 85,00 100,00 115,00 130,00 150,00 1 Grünes As 80 2 Grünes As 100 3/4 Oktagon 5/6 Drainpflaster NERA 7 8 9 Rasengitterstein 80 (Preis je Stück) Rasengitterstein 100 (Preis je Stück) QUIETARA®-Drain Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 22 Preise in €/m2 Normalbeton grau Standardfarben rot/braun/anthr. ocker/gelb/weiß Herrcolor®/Herrnatur® gewaschen gestrahlt 1 Grünes As 80 2 Grünes As 100 11,00 11,80 12,30 13,05 –– –– 17,50 18,50 18,40 19,95 22,00 23,00 3 Oktagonstein 4 Oktagonrandstein 19,70 19,70 11,25 11,25 13,80 13,80 17,55 17,55 16,30 16,30 19,70 19,70 5/6 Drainpflaster* 11,00 12,80 –– –– –– –– 7 Rasengitterstein 80 je Stück 8 Rasengitterstein 100 je Stück 11,75 11,95 1,95 2,25 –– –– –– –– 13,10 13,50 –– –– 9 QUIETARA®-Drainstein* 11,80 13,55 16,10 18,90 18,75 22,15 * Herrcolor®-Oberflächen in folgenden Farbnuancen: 1 – Herrcolor®-old; 2 – Herrcolor®-yellow; 3 – Herrcolor®-shell; 4 – Herrcolor®-black Farbzuschlag – grün und blau – Pflaster 10,– €/m2 – Rasengitter 2,– €/Stück Abstandhalter Höhe für Fugenbreite Preis €/Stück Typ 1 Typ 2 Typ 3 25 mm 25 mm 25 mm 25 mm 30 mm 35 mm 0,50 0,60 0,70 Typ 4 60 mm 33 mm 0,60 Mittels dieser Abstandhalter aus Kunststoff ist die Verlegung jeder Sorte quadratisch- bzw. rechteckiger Betonpflastersteine als Öko-Pflaster möglich. Lieferservice und Verladung Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet. Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten 15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes. Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet. Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge. Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang. Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet. Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell 23 STRASSEN- UND TIEFBAUELEMENTE Formen Gehrungsschnitte für Ecken sind auftragsbezogen auf Anfrage möglich Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Länge mm Breite mm Höhe mm Gewicht kg/Stück Stück Liefereinheit Lieferung auf Paletten 1000 120/150 300 103 15 auf Wunsch 500 120/150 300 51 30 auf Wunsch 1000 120/150 250 90 15 auf Wunsch 500 120/150 250 45 30 auf Wunsch 1000 150 220 78 15 auf Wunsch 500 150 220 39 30 auf Wunsch 7 Hochbord-Absenker 300-220 rechts 1000 150 220/300 85 10 Europalette 8 Hochbord-Absenker 300-220 links 1000 150 300/220 85 10 Europalette 780 120/150 300 64 1 Hochbord 300 2 Hochbord 300 Halbstein 3 Hochbord 250 4 Hochbord 250 Halbstein* 5 Rundbord 220 6 Rundbord 220 Halbstein 9 Hochbord 300 Radien außen, konvex r=0,5 m bis r=1,00 m Europalette (lieferbar mit r = 0,50 m / r = 0,75 m / r = 1,00 m / r = 2,00 m / r = 3,00 m / r = 5,00 m / r = 8,00 m) 10 Hochbord 300 Radien innen, konkav 780 120/150 300 64 (lieferbar mit r = 1,00 m / r = 3,00 m / r = 5,00 m / r = 8,00 m / r = 10,00 m / r = 12,00 m) 11 Rundbord 220 Radien außen, konvex 780 150 = 12 Stück größer r =1,00 m Europalette = 14 Stück 220 56 12 Europalette (lieferbar mit r = 0,50 m / r = 1,00 m / r = 2,00 m / r = 3,00 m / r = 5,00 m) 12 Rundbord 220 Radien innen, konkav 780 150 220 56 12 Europalette 13 Hochbordecke außen ** 300/300 150 300 44 16 Europalette 14 Hochbordecke innen ** 300/300 150 300 44 16 Europalette (lieferbar mit r = 0,50 m / r = 1,00 m) * geschnitten ** Handelsware, Fremdüberwachung in Verantwortung des Zulieferwerkes Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 24 Preise in €/Stück Normalbeton grau 1 2 3 4 5 6 7/8 9/10 11/12 13/14 Hochbord 300 Hochbord 300 Halbstein Hochbord 250 Hochbord 250 Halbstein Rundbord 220 Rundbord 220 Halbstein Hochbord-Absenker Hochbord 300 Radien Rundbord 220 Radien Hochbord 300 Ecken Standardfarben rot/braun/anthr. 4,10 3,40 3,60 3,30 3,70 3,30 7,65 7,65 7,65 20,00 gewaschen gestrahlt alles auf Anfrage Transportkosten – Preise in €/Stück Zone 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug 0,85 0,51 0,43 0,25 0,75 0,45 0,37 0,22 1,03 0,65 0,52 0,32 0,90 0,57 0,45 0,28 1,26 0,78 0,63 0,39 1,10 0,68 0,55 0,34 1,48 0,90 0,74 0,45 1,29 0,78 0,65 0,39 1,82 1,16 0,91 0,58 1,59 1,02 0,79 0,51 2,27 1,41 1,14 0,71 1,98 1,23 0,99 0,62 2,73 1,73 1,36 0,87 2,39 1,51 1,19 0,76 3,41 2,07 1,70 1,04 2,98 1,81 1,49 0,90 4,09 2,44 2,04 1,22 3,57 2,13 1,79 1,06 5,11 2,84 2,56 1,42 4,47 2,48 2,23 1,24 Solo Zug Solo Zug 0,65 0,39 0,32 0,19 0,78 0,49 0,39 0,25 0,95 0,59 0,48 0,29 1,12 0,68 0,56 0,34 1,38 0,88 0,69 0,44 1,72 1,07 0,86 0,53 2,07 1,31 1,03 0,66 2,58 1,57 1,29 0,78 3,10 1,84 1,55 0,92 3,87 2,15 1,94 1,08 Hochbord-Absenker Solo Zug 0,71 0,42 0,85 0,54 1,04 0,64 1,22 0,74 1,50 0,96 1,87 1,16 2,25 1,43 2,81 1,71 3,37 2,01 4,22 2,35 Hochbord 300 Radien Solo Zug 0,53 0,32 0,64 0,40 0,78 0,48 0,92 0,56 1,13 0,72 1,41 0,88 1,70 1,08 2,12 1,29 2,54 1,51 3,18 1,77 Rundbord 220 Radien Solo Zug 0,46 0,28 0,56 0,35 0,68 0,42 0,80 0,49 0,99 0,63 1,23 0,77 1,48 0,94 1,85 1,13 2,22 1,32 2,78 1,55 Hochbord Ecken Solo Zug 0,37 0,22 0,44 0,28 0,54 0,33 0,63 0,38 0,78 0,50 0,97 0,60 1,17 0,74 1,46 0,88 1,75 1,04 2,18 1,21 Transportkosten für Anlieferung von Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour 77,70 99,75 120,75 147,00 178,50 220,50 267,75 330,75 399,00 498,75 Frachtzuschlag für Restlieferung 25,00 35,00 45,00 55,00 70,00 85,00 100,00 115,00 130,00 150,00 Hochbord 300 Hochbord 300 Halbstein Hochbord 250 Hochbord 250 Halbstein Rundbord 220 Rundbord 220 Halbstein Lieferservice und Verladung Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet. Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten 15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes. Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet. Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge. Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang. Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet. Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell 25 STRASSEN- UND TIEFBAUELEMENTE Formen 1 2 4 3 5 6 Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Länge mm Breite mm Höhe mm Gewicht kg/Stück Stück Liefereinheit Lieferung auf Paletten 1 Tiefbord 200 einseitig gefast 2 Tiefbord 250 einseitig gefast 3 Tiefbord 250 einseitig gefast* 4 Tiefbord 300 einseitig gefast 1000 1000 1000 1000 80 80 100 100 200 250 250 300 36 45 56 72 27 27 24 24 auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch 5 Rasenbord 6 Rasenbord Halbstein 1000 500 50 50 250 250 28 14 45 90 auf Wunsch auf Wunsch Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 26 Preise in €/Stück Normalbeton grau Standardfarben rot/braun/anthr. gelb gewaschen gestrahlt 1 Tiefbord 200 2 Tiefbord 250/80 3 Tiefbord 250/100 4 Tiefbord 300 2,00 2,50 2,70 2,80 2,40 3,00 3,20 3,45 –– –– –– –– auf Anfrage „ „ „ auf Anfrage „ „ „ 5 Rasenbord 6 Rasenbord Halbstein 2,10 1,40 2,50 1,65 3,55 –– –– –– –– –– Transportkosten - Preise in €/Stück Zone 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug 0,30 0,18 0,37 0,22 0,46 0,28 0,60 0,36 0,36 0,23 0,45 0,28 0,56 0,35 0,72 0,45 0,44 0,27 0,55 0,34 0,68 0,42 0,88 0,54 0,52 0,31 0,65 0,39 0,80 0,49 1,03 0,63 0,64 0,41 0,79 0,51 0,99 0,63 1,27 0,81 0,79 0,49 0,99 0,62 1,23 0,77 1,59 0,99 0,95 0,60 1,19 0,76 1,48 0,94 1,91 1,21 1,19 0,72 1,49 0,90 1,85 1,13 2,38 1,45 1,43 0,85 1,79 1,06 2,22 1,32 2,86 1,70 1,79 0,99 2,23 1,24 2,78 1,55 3,57 1,99 Solo Zug Solo Zug 0,23 0,14 0,12 0,07 0,28 0,18 0,14 0,09 0,34 0,21 0,17 0,11 0,40 0,24 0,20 0,12 0,49 0,32 0,25 0,16 0,62 0,38 0,31 0,19 0,74 0,47 0,37 0,24 0,93 0,56 0,46 0,28 1,11 0,66 0,56 0,33 1,39 0,77 0,70 0,39 Transportkosten für Anlieferung von Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour 77,70 99,75 120,75 147,00 178,50 220,50 267,75 330,75 399,00 498,75 Frachtzuschlag für Restlieferung 25,00 35,00 45,00 55,00 70,00 85,00 100,00 115,00 130,00 150,00 1 Tiefbord 200 2 Tiefbord 250/80 3 Tiefbord 250/100 4 Tiefbord 300 5 Rasenbord 6 Rasenbord Halbstein Lieferservice und Verladung Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet. Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten 15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes. Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet. Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge. Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang. Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet. Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell 27 STRASSEN- UND TIEFBAUELEMENTE 1 4 3 2 30 mm 20 mm Formen 5 Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Länge Breite Höhe mm mm mm Bedarf m2 Gewicht kg/Stück Stück Liefereinheit Paket ca. m2 Lieferung auf Paletten 1 Rinnenstein 160 x 160 mit Microfase 2 Rinnenstein 240 x 160 mit Microfase 3 Rinnenstein 240 x 160 mit Microfase 3 (Rinnensystem maschinenverlegbar) 160 160 160 160 240 240 140 140 140 39 26 26 8,3 12,5 12,5 210 150 150 5,38 5,76 5,76 auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch 4 Muldenstein 300* 5 Muldenstein 500* 330 330 300 500 120 150 — — 26 52 48 20 — — Europalette Europalette *Handelsware, Fremdüberwachung in Verantwortung des Zulieferwerkes Transportkosten – Preise in € Zone 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Solo Zug 2,61 1,56 3,15 1,98 3,84 2,38 4,52 2,74 5,56 3,56 6,95 4,32 8,35 5,29 10,43 6,33 12,51 7,45 15,64 8,69 Solo Zug Solo Zug 0,23 0,14 0,43 0,26 0,28 0,18 0,52 0,33 0,34 0,21 0,63 0,39 0,40 0,24 0,75 0,45 0,49 0,32 0,92 0,59 0,62 0,38 1,15 0,71 0,74 0,47 1,38 0,87 0,93 0,56 1,72 1,05 1,11 0,66 2,06 1,23 1,39 0,77 2,58 1,44 Transportkosten für Anlieferung von Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour 77,70 99,75 120,75 147,00 178,50 220,50 267,75 330,75 399,00 498,75 Frachtzuschlag für Restlieferung 25,00 35,00 45,00 55,00 70,00 85,00 100,00 115,00 130,00 150,00 1 - 3 Rinnenstein je m 2 4 Muldenstein 300 je Stück 5 Muldenstein 500 je Stück Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 28 Preise in € Normalbeton grau Standardfarben rot/braun/anthr. ocker/gelb/weiß gewaschen gestrahlt 1 Rinnenstein 160 je m2 2 Rinnenstein 240 je m2 3 Rinnensteinsystem je m2 13,80 13,80 30,00 auf Anfrage ” –– auf Anfrage ” –– auf Anfrage ” –– auf Anfrage ” –– 4 Muldenstein 300 je St. 5 Muldenstein 500 je St. 2,40 3,55 –– –– –– –– –– –– Lieferservice und Verladung Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet. Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten 15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes. Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet. Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge. Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang. Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet. Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell 29 Garten- und Landschaftsbauelemente PALISADEN Formen 1 2 3 4 Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Grundmaß mm Höhe mm Gewicht kg/Stück Bedarf in Stück lfm. Stück Liefereinheit Lieferung auf Paletten 1 1 1 1 1 1 1 Verbundpalisade 40 Verbundpalisade 60 Verbundpalisade 80 Verbundpalisade 100 Verbundpalisade 120 Verbundpalisade 140 Verbundpalisade 160 * * * * * * * Ø 200 Ø 200 Ø 200 Ø 200 Ø 200 Ø 200 Ø 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 23,0 35,0 46,0 57,0 68,0 79,0 90,0 5,7 5,7 5,7 5,7 5,7 5,7 5,7 48 32 24 16 16 16 16 Europalette Europalette Europalette Europalette Europalette Europalette Europalette 2 2 2 2 Verbundpalisade 40** Verbundpalisade 60 Verbundpalisade 80 Verbundpalisade 100 * * * * Ø 150 Ø 150 Ø 150 Ø 150 400 600 800 1000 15,0 16,0 26,0 31,0 7,5 7,5 7,5 7,5 70 40 40 40 Europalette Europalette Europalette Europalette 3 3 3 3 Minipalisade voll Minipalisade voll Minipalisade hohl Minipalisade hohl * * * * Ø 110 Ø 110 Ø 110 Ø 110 250 400 600 800 5,0 9,0 10,0 13,0 10,0 10,0 10,0 10,0 128 64 84 60 Europalette Europalette Europalette Europalette 4 4 4 4 4 Rechteckpalisade Rechteckpalisade Rechteckpalisade Rechteckpalisade Rechteckpalisade 100 x 200 100 x 200 100 x 200 100 x 200 100 x 200 400 600 800 1000 1200 18,0 27,0 36,0 45,0 54,0 5 5 5 5 5 auftragsbezogen auftragsbezogen auftragsbezogen auftragsbezogen auftragsbezogen Europalette Europalette Europalette Europalette Europalette * Handelsware, Fremdüberwachung in Verantwortung des Zulieferwerkes ** nur noch Restbestände Lieferservice und Verladung Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet. Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten 15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes. Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet. Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge. Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang. Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet. Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 30 Preise in €/Stück 1 1 1 1 1 1 1 Verbundpalisade 40, ø 200 Verbundpalisade 60, ø 200 Verbundpalisade 80, ø 200 Verbundpalisade 100, ø 200 Verbundpalisade 120, ø 200 Verbundpalisade 140, ø 200 Verbundpalisade 160, ø 200 Normalbeton grau 5,40 8,00 10,25 13,00 16,40 19,80 25,20 2 2 2 2 Verbundpalisade 40, ø 150* Verbundpalisade 60, ø 150 Verbundpalisade 80, ø 150 Verbundpalisade 100, ø 150 4,60* 8,00 9,65 12,15 braun — — — — — — — 4,85* 6,85* 9,55* 11,85* 3 3 3 3 Minipalisade Minipalisade Minipalisade Minipalisade 1,75 2,20 5,30 8,40 1,95* 2,50* 6,40* 9,35* –– –– –– –– –– –– –– –– 11,00 15,40 18,50 23,40 30,30 12,10 16,10 20,40 25,70 32,00 auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage 25, ø 110 40, ø 110 60, ø 110 80, ø 110 4 Rechteckpalisade 40 4 Rechteckpalisade 60 4 Rechteckpalisade 80 4 Rechteckpalisade 100 4 Rechteckpalisade 120 * nur noch Restbestände gewaschen gestrahlt –– –– –– –– –– –– –– –– –– –– –– –– –– –– –– –– –– –– –– –– –– –– Transportkosten - Preise in €/Stück Zone 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug Solo Zug 0,19 0,11 0,29 0,17 0,38 0,23 0,47 0,28 0,56 0,34 0,66 0,39 0,75 0,45 0,12 0,07 0,13 0,08 0,22 0,13 0,27 0,16 0,04 0,02 0,07 0,04 0,08 0,05 0,11 0,06 0,15 0,09 0,22 0,13 0,30 0,18 0,37 0,22 0,45 0,27 0,23 0,14 0,35 0,22 0,46 0,29 0,57 0,36 0,68 0,43 0,79 0,50 0,90 0,57 0,15 0,09 0,16 0,10 0,26 0,16 0,32 0,20 0,05 0,03 0,09 0,06 0,10 0,06 0,13 0,08 0,18 0,11 0,27 0,17 0,36 0,23 0,45 0,28 0,54 0,34 0,28 0,17 0,43 0,26 0,56 0,35 0,70 0,43 0,83 0,51 0,96 0,60 1,10 0,68 0,18 0,11 0,20 0,12 0,32 0,20 0,39 0,24 0,06 0,04 0,11 0,07 0,12 0,08 0,16 0,10 0,22 0,14 0,33 0,20 0,44 0,27 0,55 0,34 0,66 0,41 0,33 0,20 0,50 0,30 0,66 0,40 0,82 0,50 0,98 0,59 1,13 0,69 1,29 0,78 0,22 0,13 0,23 0,14 0,37 0,23 0,46 0,28 0,07 0,04 0,13 0,08 0,14 0,09 0,19 0,11 0,26 0,16 0,39 0,23 0,52 0,31 0,65 0,39 0,77 0,47 0,41 0,26 0,62 0,40 0,81 0,52 1,01 0,64 1,20 0,77 1,39 0,89 1,59 1,02 0,26 0,17 0,28 0,18 0,46 0,29 0,56 0,36 0,09 0,06 0,16 0,10 0,18 0,11 0,23 0,15 0,32 0,20 0,48 0,31 0,64 0,41 0,79 0,51 0,95 0,61 0,51 0,32 0,77 0,48 1,01 0,63 1,26 0,78 1,50 0,93 1,74 1,08 1,98 1,23 0,33 0,21 0,35 0,22 0,57 0,36 0,71 0,44 0,11 0,07 0,20 0,12 0,22 0,14 0,29 0,18 0,40 0,25 0,60 0,37 0,79 0,49 0,99 0,62 1,19 0,74 0,61 0,39 0,93 0,59 1,22 0,77 1,51 0,96 1,80 1,14 2,09 1,33 2,39 1,51 0,40 0,25 0,42 0,27 0,69 0,44 0,85 0,54 0,13 0,08 0,24 0,15 0,27 0,17 0,34 0,22 0,48 0,30 0,72 0,45 0,95 0,60 1,19 0,76 1,43 0,91 0,76 0,46 1,16 0,70 1,52 0,92 1,89 1,15 2,25 1,37 2,61 1,59 2,98 1,81 0,50 0,30 0,53 0,32 0,86 0,52 1,06 0,64 0,17 0,10 0,30 0,18 0,33 0,20 0,43 0,26 0,60 0,36 0,89 0,54 1,19 0,72 1,49 0,90 1,79 1,09 0,91 0,54 1,39 0,83 1,83 1,09 2,26 1,35 2,70 1,61 3,14 1,87 3,57 2,13 0,60 0,35 0,64 0,38 1,03 0,61 1,27 0,76 0,20 0,12 0,36 0,21 0,40 0,24 0,52 0,31 0,71 0,43 1,07 0,64 1,43 0,85 1,79 1,06 2,14 1,28 1,14 0,63 1,74 0,97 2,28 1,27 2,83 1,57 3,38 1,88 3,92 2,18 4,47 2,48 0,74 0,41 0,79 0,44 1,29 0,72 1,59 0,88 0,25 0,14 0,45 0,25 0,50 0,28 0,65 0,36 0,89 0,50 1,34 0,75 1,79 0,99 2,23 1,24 2,68 1,49 Transportkosten für Anlieferung von Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour 77,70 99,75 120,75 147,00 178,50 220,50 267,75 330,75 399,00 498,75 Frachtzuschlag für Restlieferung 25,00 35,00 45,00 55,00 70,00 85,00 100,00 115,00 130,00 150,00 1 Verbundpalisade 40, ø 200 1 Verbundpalisade 60, ø 200 1 Verbundpalisade 80, ø 200 1 Verbundpalisade 100, ø 200 1 Verbundpalisade 120, ø 200 1 Verbundpalisade 140, ø 200 1 Verbundpalisade 160, ø 200 2 Verbundpalisade 40, ø 150 2 Verbundpalisade 60, ø 150 2 Verbundpalisade 80, ø 150 2 Verbundpalisade 100, ø 150 3 Minipalisade 25 3 Minipalisade 40 3 Minipalisade 60 3 Minipalisade 80 4 Rechteckpalisade 40 4 Rechteckpalisade 60 4 Rechteckpalisade 80 4 Rechteckpalisade 100 4 Rechteckpalisade 120 31 Garten- und Landschaftsbauelemente HANGBEFESTIGUNGEN Formen 2 1 Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Länge mm 1 Florstein rund, Einkornbeton 2 Florstein rund, Normalbeton Breite mm Ø 450 Ø 450 Höhe mm Bedarf je m2 Gewicht kg/Stück Stück Liefereinheit Lieferung auf Paletten 300 300 ca. 10 ca. 10 38 38 18 18 Europalette Europalette Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 32 Preise in €/Stück 1 Florstein rund, Einkornbeton 2 Florstein rund, Normalbeton grau rot braun anthrazit 4,10 4,10 4,60 — 4,60 4,60 4,60 –– Transportkosten - Preise in €/Stück Zone 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Solo Zug Solo Zug 0,32 0,19 0,32 0,19 0,38 0,24 0,38 0,24 0,46 0,29 0,46 0,29 0,55 0,33 0,55 0,33 0,67 0,43 0,67 0,43 0,84 0,52 0,84 0,52 1,01 0,64 1,01 0,64 1,26 0,76 1,26 0,76 1,51 0,90 1,51 0,90 1,89 1,05 1,89 1,05 Transportkosten für Anlieferung von Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour 77,70 99,75 120,75 147,00 178,50 220,50 267,75 330,75 399,00 498,75 Frachtzuschlag für Restlieferung 25,00 35,00 45,00 55,00 70,00 85,00 100,00 115,00 130,00 150,00 1 Florstein rund, Einkornbeton 2 Florstein rund, Normalbeton Lieferservice und Verladung Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet. Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten 15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes. Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet. Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge. Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang. Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet. Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell 33 Garten- und Landschaftsbauelemente GARTEN-, TERRASSEN- UND GEHWEGPLATTEN, MAUERABDECKUNGEN Formen 1 2 4 3 6-8 5 Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Länge mm Breite mm Höhe mm Stück je m2 m2 (Stück**) je Palette kg je Stück Gewicht in kg/m2 Lieferung auf Paletten 1 Belagplatten* 2 Belagplatten* 3 Belagplatten* 4 Belagplatten* 300 400 500 400 300 400 500 600 50 50 50 50 11,11 6,25 4,00 4,17 12,96 13,44 12,00 13,44 10,40 19,25 30,00 28,75 ca. 110 ca. 110 ca. 110 ca. 110 Europalette Europalette Europalette Europalette 5 Belagplatten „Tosca“* Format 1 Format 2 Format 3 Format 4 200 400 400 600 200 200 400 400 55 55 55 55 2 1 2 2 11,52 –– ca. 121 Europalette 6 Mauerabdeckung* ** 500 270 60 –– 36** 14,00 –– Europalette * Handelsware, Fremdüberwachung in Verantwortung des Zulieferwerkes ** nur noch Restbestände Transportkosten - Preise in € Zone 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Solo Zug Solo Zug Solo Zug 0,91 0,54 1,00 0,60 0,12 0,07 1,10 0,69 1,21 0,76 0,14 0,09 1,34 0,83 1,48 0,91 0,17 0,11 1,58 0,96 1,74 1,05 0,20 0,12 1,94 1,24 2,14 1,37 0,25 0,16 2,43 1,51 2,67 1,66 0,31 0,19 2,92 1,85 3,21 2,03 0,37 0,24 3,64 2,21 4,01 2,43 0,46 0,28 4,37 2,60 4,80 2,86 0,56 0,33 5,46 3,04 6,01 3,34 0,70 0,39 Transportkosten für Anlieferung von Mindermengen < 10 t – Preise in €/Tour 77,70 99,75 120,75 147,00 178,50 220,50 267,75 330,75 399,00 498,75 Frachtzuschlag für Restlieferung 25,00 35,00 45,00 55,00 70,00 85,00 100,00 115,00 130,00 150,00 1/4 Belagplatten je m2 5 Belagplatten „Tosca“ je m2 6 Mauerabdeckungen 270 je Stück Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 34 Preise für Belagplatten in €/m2 Normalbeton grau 1 2 3 4 5 Belagplatte 300x300x50 Belagplatte 400x400x50 Belagplatte 500x500x50 Belagplatte 400x600x50 Belagplatte „Tosca“ 19,20 19,20 11,60 11,60 — Normalbeton rot 10,65 10,65 — — — Toscafarben — — — — 40,00 Preise für Mauerabdeckungen in €/Stück Normalbeton 6 Mauerabdeckung ** grau rot anthrazit 7,05 — — ** nur noch Restbestände Lieferservice und Verladung Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet. Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten 15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes. Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet. Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge. Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang. Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet. Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell 35 Garten- und Landschaftsbauelemente STUFEN Formen 1 2 3 4 Sonderanfertigungen auf Anfrage z.B. Radienstufen, Podeste, Kinderwagenauffahrten Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Länge mm Breite mm Höhe mm Lieferung auf Paletten 1 Blockstufen 2 Blockstufen „Stadtprofil“ 2 Blockstufen „Stadtprofil“ 2 Blockstufen „Stadtprofil“ 2 Blockstufen „Stadtprofil“ 3 Blockstufen „bossiert“ (Sandsteinimitat) 3 Blockstufen „bossiert“ (Sandsteinimitat) 3 Blockstufen „bossiert“ (Sandsteinimitat) 3 Blockstufen „bossiert“ (Sandsteinimitat) bis 2000 500 750 1000 1250 500 750 1000 1250 bis 400 380 380 380 380 350 350 350 350 bis 200 150 150 150 150 150 150 150 150 Europalette Europalette Europalette Europalette Europalette Europalette Europalette Europalette Europalette 4 Trittstufen 4 Trittstufen, freitragend 4 Setzstufen 4 Setzstufen, freitragend bis 1250 bis 2000 bis 1500 bis 2000 bis 400 bis 400 bis 160 bis 180 50 100 50 80 Europalette Europalette Europalette Europalette andere Maße und Oberflächen auf Anfrage Bei Blockstufen ist die Kopfbearbeitung anzugeben. Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 36 Preise in €/m Sichtbeton grau Standardfarben 1 Blockstufen 2 Blockstufen „Stadtprofil“ 2 Blockstufen „Stadtprofil“ 2 Blockstufen „Stadtprofil“ 2 Blockstufen „Stadtprofil“ 3 Blockstufen „bossiert“ 3 Blockstufen „bossiert“ 3 Blockstufen „bossiert“ 3 Blockstufen „bossiert“ gewaschen grau farbig gestrahlt grau farbig alles auf Anfrage 4 Trittstufen 4 Trittstufen, freitragend 4 Setzstufen 4 Setzstufen, freitragend Bei Preisangeboten Blockstufen ist immer eine Kopfbearbeitung im Preis incl. Transportkosten - Preise in €/Stück Auf Anfrage. Lieferservice und Verladung Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet. Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten 15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes. Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet. Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge. Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang. Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet. Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell 37 Stadtmöbel BLUMENTRÖGE, POLLER, ABFALLSAMMLER, FAHRRADSTÄNDER Formen 1 2 4 3 7 6 5 8 Maße, Liefer- und Gewichtsangaben Länge mm Breite mm Durchmesser mm Höhe mm Gewicht kg/Stück Lieferung auf Paletten 1 Fahrradständer 2 Poller Typ „Eisenberg“ 3 Abfallsammler Einsatz für Abfallsammler (o.A.) 750 –– –– 370 –– –– –– 325 510 200 860 530 70 215 210 Europalette Europalette Europalette 4 Blumentrog eckig 5 Blumentrog rund 1060 –– 800 –– –– 800 400 600 260 280 Europalette Europalette 6 Blumentrog Struktur Sandstein, quadratisch 7 Blumentrog Struktur Sandstein, rechteckig 7 Blumentrog Struktur Sandstein, rechteckig 500 800 490 500 400 240 –– –– –– 400 250 155 135 125 30 Europalette Europalette Europalette –– –– –– –– –– –– –– –– 200 300 400 500 –– –– –– –– 10 35 77 160 Europalette Europalette Europalette Europalette 8 Kugel 8 Kugel 8 Kugel 8 Kugel Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 38 Preise in €/Stück Normalbeton grau Standartfarben rot/braun/anthr. Edelvorsätze und Oberflächenveredelung 1 Fahrradständer 2 Poller 3 Abfallsammler 4 Blumentrog eckig 5 Blumentrog rund alles auf Anfrage 6 Blumentrog Struktur Sandstein, quadratisch 7 Blumentrog Struktur Sandstein, rechteckig 7 Blumentrog Struktur Sandstein, rechteckig verzinkt Einsatz für Abfallsammler Kunststoff auf Anfrage Kugeln, gestrahlt - Preise in €/Stück Ø 20 cm Ø 30 cm Normzement, grau, ohne Farbe Normzement, grau, mit Farbe Normzement, weiß, mit Farbe Ø 40 cm Ø 50 cm alles auf Anfrage Transportkosten - Preise in €/Stück Auf Anfrage. Lieferservice und Verladung Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet. Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten 15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes. Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet. Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge. Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang. Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet. ACHTUNG: Sämtliche Produkte dieser Seite sind keine Lagerware, sondern werden auftragsbezogen gefertigt! Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell 39 Stadtmöbel UNIVERSALELEMENTE Formen 1 2 3 4 5 Zur Verwendung z. B. als Baumeingrenzung oder - mit Belattung - als Sitzelemente Maße, Liefer- und Gewichtsangaben 1 Mittelstück gerade 2 Endstück 3 Viertelkreis ø 160 cm* 4 Viertelkreis ø 100 cm* 5 Eckteil 90° Länge mm Breite mm Höhe mm Gewicht kg/Stück Lieferung auf Paletten 500 500 800 500 500 300 300 300 300 300 400 400 400 400 400 160 160 300 160 190 Europalette Europalette Europalette Europalette Europalette * Außendurchmesser Preise in € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Gültig ab 1. März 2014. Alle vorherigen Preislisten verlieren ihre Gültigkeit. 40 Preise in €/Stück Normalbeton grau 1 Mittelstück gerade 2 Endstück 3 Viertelkreis 160 4 Viertelkreis 100 5 Eckstück 90° Standartfarben rot/braun/anthr. Edelvorsätze und Oberflächenveredelung Belattung alles auf Anfrage Transportkosten - Preise in €/Stück Auf Anfrage. Lieferservice und Verladung Die Lieferungen erfolgen mit Kranfahrzeugen. Die ausgewiesenen Transportsätze gelten incl. Entladung an einer Stelle. Zusätzliche Leistungen wie Umladen sowie mehr Entladestellen werden mit 50,-€ je Stunde Aufwand berechnet. Die sichere Zufahrt des bestellten LKW ist zu gewährleisten. Für die Überschreitung der Entladezeit von max. 1 Stunde sowie das Umladen von Hängerzügen wird ein Stundensatz von 50 € berechnet. Der Versand von Produkten mit gestrahlten und gestockten Oberflächen erfolgt grundsätzlich auf Paletten. Auf Wunsch werden die Produkte, die nicht auf Paletten verkauft werden, ebenfalls auf Euro - oder Werkspaletten geliefert. Für Europaletten werden 12,00 € / Stück und Werkspaletten 15,00 €/ Stück berechnet. Durch uns zurückgeholte Paletten im nicht beschädigten Zustand werden abzüglich einer Rückholgebühr von 1 €/ Stück gutgeschrieben. Bei angemeldetem und vereinbartem Direkttausch erfolgt keine Hin- und Rückrechnung. Palettengutschriften erfolgen nur, wenn ein entsprechendes Guthaben im Palettenkonto vorhanden ist. Palettenrückführungen eines Geschäftsjahres sind bis spätestens 31.03. des Folgejahres möglich. Materialrücknahmen werden grundsätzlich nur für unbeschädigte Ware in ganzen Versandeinheiten, originalverpackt und nach Vorabsprache akzeptiert. Auftragsbezogene Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Nach Abzug von angefallenen Hin- und Rückfrachtkosten erfolgt eine Gutschrift von 80% des Warenwertes. Für Lieferungen unter 10 t gelten die ausgewiesenen Frachtsätze für Mindermengen. Bei Ausladung von Zügen durch eine 2. und mehr Entladestellen werden 15,- €/Entladestelle, bei maximal 10 km zusätzlicher Fahrstrecke berechnet. Für Restlieferungen an Baustellen (maximal einmal je Baustelle) gelten die ausgewiesenen Frachtzuschläge. Für Kommissionierung von unvollständigen Verpackungseinheiten werden je Auftrag 8,- € berechnet. Die kleinste Versandeinheit ist eine Lage. Die Kommissionierungszeit für verfügbare Produkte sind 2 Arbeitstage nach Bestelleingang. Auftragsänderungswünsche nach maximal einem Arbeitstag werden mit 10,-€ Bearbeitungsgebühr bearbeitet. ACHTUNG: Sämtliche Produkte dieser Seite sind keine Lagerware, sondern werden auftragsbezogen gefertigt! Herrphyr® ............. mit der zeitlosen Eleganz des Porphyr Herrnit® ................ mit der dauerhaften Schönheit von Granit Herrsalt® .............. mit der warmen Tönung des Basalt Herrzit® ................ mit dem edlen Schimmer von Quarz Herrcolor® ............ mit der interessanten Colormix-Optik Herrnatur® ........... mit dem dezenten Charme der Natur Herrlight-Trafic® .. leuchtend, strahlend, sensationell 41 Januar 2007 Technische Hinweise zur Lieferung von Betonprodukten für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau Vorbemerkungen Betonprodukte für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau sind Qualitätserzeugnisse. Sie werden in weitgehend automatisierten Fertigungsstätten hergestellt. Sowohl die Ausgangsstoffe des Betons als auch die fertigen Produkte unterliegen den Güteanforderungen zugehöriger Normen bzw. Richtlinien; ihre Einhaltung wird durch umfangreiche Kontrollen laufend überprüft. Auf der Baustelle werden gelegentlich Auffassungsunterschiede in der Beurteilung der Betonprodukte beobachtet Die nachstehenden Gesichtspunkte sollen in solchen Fällen – zur Vermeidung von Missverständnissen zwischen Hersteller und Abnehmerseite – eine Hilfe bei der fachgerechten Beurteilung von Betonprodukten für den Straßen-, Landschaftsund Gartenbau darstellen. Sie wurden von den Fachgremien im Bundesverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e.V., Bonn, aufgestellt und geben den derzeitigen Stand der Technik wieder. 1 Bestellung Erfolgt die Auslieferung kippfähiger Ware, z. B. Pflastersteine, durch Kippfahrzeuge, so ist Kippbruch bis 3 % der Liefermenge technisch unvermeidbar. 1.1 Allgemeines Die Bestellung muss die vorgesehene Lieferadresse, den Empfänger, die Warenart und den Liefer- bzw. Abholtermin enthalten. Die Befahrbarkeit der Baustelle durch Lastzüge mit einem Gesamtgewicht bis zu 41 t und die Möglichkeit zur Entgegennahme der Ware – ggf. mittels Entladegeräten – werden vom Auftragnehmer vorausgesetzt. Eine Auslieferung mittels Kranfahrzeug bedarf entsprechender Vereinbarungen. 1.2 Bedarf Der Bedarf an Produkten für Flächenbefestigungen, z. B. Pflastersteinen und Platten, pro Quadratmeter verlegter Fläche bzw. der Bedarf an Bordsteinen, Randsteinen, Muldensteinen, Palisaden, Stufen usw. pro laufenden Meter, schließt die Fugen ein. Dementsprechend werden Betonprodukte so geliefert, dass die bestellte Fläche bzw. die bestellte Länge unter Einhaltung der jeweiligen Rastermaße belegt bzw. versetzt werden kann. 1.3 Pflastersteine Bei der Bestellung ist zu berücksichtigen, ob die Pflastersteine von Hand oder maschinell verlegt werden sollen. Für die maschinelle Verelegung eignen sich ausschließlich Pflastersteine mit angeformten Abstandhaltern (so genannten Nocken). 2 Entladung Vor der Entladung der Fahrzeuge ist von einem Beauftragten des Auftraggebers die Ordnungsmäßigkeit der Lieferung nach Menge und Warenart zu prüfen. Selbstabholer haben bei der Beladung im Werk die Übereinstimmung der Ladung mit der Bestellung bzw. Abholanweisung und dem Lieferschein zu prüfen. Die im Abschnitt 3 genannten Gesichtspunkte sind bei der Annahme der Lieferung zu beachten. Bestehen Zweifel oder Bedenken hinsichtlich der Qualität, darf mit der Verarbeitung der Produkte nicht begonnen werden, bevor eine Klärung erfolgt ist. Werden bei der Annahme der Produkte vermeintliche Mängel erkannt, die zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit oder Zumutbarkeit der Ware Anlass geben, hat die Baustellenaufsicht entweder in Eigenverantwortung oder nach unverzüglicher Kontaktaufnahme mit dem Bauherrn eine Annahmeentscheidung zu treffen, die im Falle einer Rückweisung zur sofortigen Information des Lieferanten führen muss. 3 Gesichtspunkte zur Beurteilung der Produkte vor dem Einbau 3.1 Oberfläche Bei der Verdichtung des Frischbetons kann es zu geringen, technisch nicht vermeidbaren Luft- und Wassereinschlüssen kommen. Dadurch können an der Oberfläche Poren entstehen, die jedoch keine Rückschlüsse auf mangelnde Witterungsbeständigkeit oder Festigkeit der Produkte zulassen und deren Gebrauchswert nicht beeinträchtigen, wenn die Produkte den Normen bzw. Richtlinien entsprechen. An der Oberfläche können gelegentlich punktförmige bräunliche Verfärbungen auftreten; sie stammen von betontechnologisch unbedenklichen Bestandteilen organischen Ursprungs in den verwendeten natürlichen Gesteinskörnungen und verschwinden nach einiger Zeit unter Bewitterung. Bei Produkten für die Flächenbefestigung erhöht eine rauhe Oberfläche die Griffigkeit, hemmt die Rutschgefahr und kann auch aus betontechnischer Sicht sinnvoller als eine sehr glatte Oberfläche sein. 3.2 Ausblühungen1) Gelegentlich können Ausblühungen vorkommen; sie sind technisch nicht vermeidbar. In erster Linie entstehen sie durch besondere Witterungsbedingungen, denen der Beton – besonders im jungen Alter – ausgesetzt ist, und haben entsprechend unterschiedliches Ausmaß. Die Güteeigenschaften der Produkte bleiben hiervon unberührt. Ausblühungen stellen keinen Mangel dar. Der Gebrauchswert der Produkte wird insofern nicht beeinflusst, als dass Witterungseinflüsse und – bei Produkten für die Flächenbefestigung zusätzlich die mechanische Beanspruchung unter Nutzung – die Ausblühungen verschwinden lassen. Da nur der Anteil Kalk aus dem Zement an die Oberfläche treten kann, der nicht von den anderen Ausgangsstoffen im Beton fest gebunden ist, kommt es nach dem Abklingen von Ausblühungen in der Regel nicht erneut zu diesem Effekt. Ein Auswechseln der Produkte oder andere Maßnahmen gegen Ausblühungen sind daher nicht empfehlenswert. Ausblühungen entstehen durch die Ablagerung von in Wasser gelöstem Kalkhydrat (Ca(OH)2), das nach Verdunsten des Wassers und Reaktion mit dem Kohlendioxid (CO 2) der Luft als Calciumcarbonat (CaCO3) auf der Betonoberfläche anfällt. 1) Bundesverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e.V. Bonn 42 3.3 Haarrisse Oberflächliche Haarrisse können in besonderen Fällen auftreten; mit bloßem Auge sind sie am trockenen Produkt nicht erkennbar und nur zu sehen, wenn eine zunächst nasse Oberfläche fast abgetrocknet ist. Solche Haarrisse beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht, wenn die Produkte ansonsten den Normen bzw. Richtlinien entsprechen. 3.4 Fertigungsbedingter Absatz bei Bordsteinen Bedingt durch das Fertigungsverfahren kann bei Bordsteinen mit Anlauf unterhalb des Anlaufs ein Absatz entstehen, der nach Fertigstellung der an den Bordstein angrenzenden Verkehrsfläche so tief sitzt, dass er optisch nicht mehr in Erscheinung tritt. Der Absatz ist technisch nicht vermeidbar und für den Gebrauchswert von Bordsteinen ohne Belang. 3.5 Fasenausbildung bei Betonprodukten Die im eingebauten Zustand sichtbaren Kanten von Betonprodukten für den Straßen-, Landschafts- und Gartenbau können unterschiedlich ausgebildet sein. Je nach Produkttyp sind die Kanten scharfkantig, gebrochen, abgerundet, gefast, abgeschrägt und/oder unregelmäßig geformt. Die Entscheidung, welcher Produkttyp hinsichtlich der Kantenausbildung gewählt wird, kann aus gestalterischen und/oder nutzungsbedingten Aspekten erfolgen. Die Ausbildung der im eingebauten Zustand sichtbaren Kanten hat z. B. Einfluss auf das optische Erscheinungsbild. Bei Produkten für die Flächenbefestigung ergibt sich zudem ein Einfluss auf die Rollgeräuschemissionen und auf das Abflussverhalten oberflächlich anfallenden Wassers. Gefaste oder ähnlich ausgebildete Kanten mindern die Gefahr von Kantenabplatzungen (vgl. auch Abschnitt 4.1). Die Herstellerunterlagen geben in der Regel Auskunft über die lieferbaren Produkttypen. 4 Gesichtspunkte zum Aussehen der Produkte nach dem Einbau Dies gilt sowohl für nicht nachträglich bearbeitete Erzeugnisse, als auch für solche mit werksteinmäßig bearbeiteter Oberfläche (z. B. gewaschener, gestrahlter oder gestockter Oberfläche). Insbesondere durch die werksteinmäßige Oberflächenbearbeitung wird die Natürlichkeit der verwendeten Rohstoffe hervorgehoben. Farb- und Strukturabweichungen können daher bei Betonprodukten fertigungs- und rohstoffbedingt auftreten. Zufällige Unregelmäßigkeiten sind für die Technologie dieser Erzeugnisse charakteristisch und bei der Beurteilung des Gesamteindruckes des Gewerkes zu berücksichtigen. Der optische Gesamteindruck des Gewerkes kann nur aus dem üblichen Betrachtungsabstand des Nutzers und unter gebrauchsüblichen Beleuchtungs- und sonstigen Randbedingungen beurteilt werden. Insofern stellen fertigungs- und rohstoffbedingte Farb- und Strukturabweichungen keinen Mangel dar. Die Bewitterung und die mechanische Beanspruchung führen bei Betonprodukten und daraus hergestellten Bauwerken, z. B. Pflasterdecken und Plattenbelägen, zu einer Veränderung von Eigenfarbe und Oberflächenstruktur. Eventuell anfangs vorhandene Unterschiede gleichen sich im Laufe der Nutzung an. Wird die Wahl für ein Betonprodukt z. B. anhand von Musterflächen oder Bauwerken getroffen, die bereits der Witterung und Nutzung ausgesetzt sind, ist zu berücksichtigen, dass gleichartige neue Produkte diesen Einflüssen noch nicht ausgesetzt sind und Farb- und Strukturunterschiede zur ürsprünglichen Musterfläche bzw. zum ursprünglichen Bauwerk aufweisen können. Dies gilt sinngemäß auch für Nachlieferungen. 5 Winterdienst Beton besitzt im jungen Alter noch nicht die volle FrostTausalz-Widerstandsfähigkeit. Deshalb muss Schneeund Eisglätte – falls sie innerhalb der ersten drei Monate nach dem Einbau auftritt – mit abstumpfenden Streumitteln beseitigt werden. 4.1 Kantenabplatzungen bei Produkten für die Flächenbefestigung Pflastersteine, Platten, Bordsteine, Rinnenplatten Muldensteine u. ä. Produkte, die zu engfugig – und somit nicht nach dem Technischen Regelwerk – verlegt sind oder deren Unterlage (Tragschichten und Untergrund) nicht ausreichend tragfähig und standfest ist, werden infolgedessen – eventuell bereits beim Abrütteln – Kantenbeanspruchungen ausgesetzt, denen auch hochwertige Betone nicht widerstehen können. Die Folge sind Kantenabplatzungen; sie stellen keinen Mangel des Produktes, sondern einen Mangel der Unterlage bzw. der Verlegeweise dar. Je nach Produkt richtet sich die Fugenbreite nach dem Technischen Regelwerk oder den Herstellerangaben. 4.2 Farb- und Strukturabweichungen Farb- und Strukturabweichungen sind aufgrund der Verwendung von natürlichen Rohstoffen (z. B. Gesteinskörnungen, Zement, Wasser), die natürlichen Schwankungen unterliegen, nicht vermeidbar. Darüber hinaus haben Form und Größe der Produkte, technisch nicht vermeidbare Schwankungen der Betonzusammensetzung, Witterung, Betonalter usw. Einfluss auf die Farbe und die Struktur der Betonprodukte. 43 Die nachstehenden Hinweise sollen zur Vermeidung derartiger Fehler beitragen. Sie wurden vom Arbeitsausschuss Straßenbauerzeugnisse im Bundesverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e. V., Bonn, ausgestellt und entsprechend dem derzeitigen Stand der Technik. Kurven von Geh- und Radwegen sollten möglichst im „Oderwälder Verband“ gepflastert werden. Dabei wird das Pflaster in schmalen Bahnen mit unterschiedlich breiten Fugen verlegt, wobei die Bahnbreite dem Kurvenradius angepasst werden muss. Der Bedarf an Steinen oder Platten pro Quadratmeter verlegter Fläche schließt die Fugen ein. Dementsprechend werden die Erzeugnisse so geliefert, dass die bestellte Fläche unter Einhaltung des Rastermaßes belegt werden kann. 44 Werden bei Abnahme oder Verlegung der Steinpakete vermeintliche Mängel erkannt, die zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit oder Zumutbarkeit der Ware Anlass geben, hat die Verlegeaufsicht entweder in Eigenverantwortung oder nach unverzüglicher Kontaktaufnahme mit dem Bauherren eine Abnahmeentscheidung zu treffen, die im Falle einer Rükkweisung zur sofortigen Information des Lieferanten führen muss. 2.3 Verlegen von Betonpflastersteinen Bei Beginn der Verlegearbeiten muss sichergestellt sein, dass die Unterlage (Tragschichten und Untergrund) ausreichend tragfähig ist bzw. die Tragschicht ausreichend bemessen und verdichtet wurde. Bindige und schluffige Sande sowie feinere Gesteinskörnungen sowie unabgestufte oder zu grobe Brechsand-SplittGemische sind als Bettungsmaterial für Betonsteinpflaster ungeeignet. Sollen großflächige Farbabweichungen (auch bei zementgrauen Steinen) vermieden werden, sind die Pflastersteine immer wechselweise aus mehreren Paketen zu verlegen. Die Steine müssen – dem Pflasterstein-System entsprechend – mit ausreichend breiten Fugen verlegt werden, wobei quer zur Verlegerichtung das Rastermaß berücksichtigt werden muss. Um einen gradlinigen Fugenverlauf einzuhalten, muss geschnürt werden; der Pflasterrand ist bei Abweichungen laufend auszurichten. Zwischen Pflaster und allen angrenzenden Bauteilen sind Fugen anzuordnen. Muss der Pflasterrand durch Schneiden oder Spalten der Steine angepasst werden, so sind die entsprechenden Flächenbegrenzungen zunächst mit einer Läuferreihe zu versehen, an die das Pflaster anzuarbeiten ist. 3. Winterdienst Beton besitzt im jungen Alter noch nicht die volle Tausalzwiderstandsfähigkeit. Deshalb muss Schnee- und Eisglätte – falls sie innerhalb der ersten drei Monate nach dem Verlegen auftritt – mit abstumpfenden Streumittel beseitigt werden. Im Übrigen gelten die Merkblätter für den Winterdienst.1) QUALITÄTS- UND VERLEGEHINWEISE Allgemeine Produkthinweise Vergleichen Sie bei der Übernahme die Lieferung / den Lieferschein mit Ihrer Bestellung (Artikel, Menge, Format, Farbe, Dekor). Bestehen Zweifel oder Bedenken an der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung bzw. an qualitativen Eigenschaften der Produkte, ist mit der Verarbeitung nicht zu beginnen, bis dies mit dem Lieferer geklärt ist. Der Bedarf an Produkten für Flächenbefestigungen, z.B. Pflastersteinen und Platten, pro Quadratmeter verlegter Fläche bzw. der Bedarf an Bordsteinen, Randsteinen, Muldensteinen, Palisaden, Stufen usw. pro laufenden Meter, schließt die Fugen mit ein. Dementsprechend werden Betonprodukte so geliefert, dass die bestellte Fläche bzw. die bestellte Länge unter Erhaltung der jeweiligen Rastermaße belegt bzw. versetzt werden kann. Beton besitzt im jungen Alter noch nicht die volle Tausalzwiderstandsfähigkeit. Deshalb muss Schnee- und Eisglätte, falls sie innerhalb der ersten drei Monate nach dem Verlegen auftritt, mit abstumpfenden Streumitteln begegnet werden. Der Einsatz von Salzen für den Winterdienst sollte nur in geringen Mengen, am Besten gar nicht, erfolgen. Es sind ausschließlich nur Taumittel zu verwenden, die für Betonprodukte zugelassen sind (Herstellerhinweis). Schäden durch Einsatz betonschädigender Taumittel werden nicht anerkannt. Nicht geeignete Taumittel sind nachweisbar. Qualität Für unsere Erzeugnisse verwenden wir ausschließlich hochwertige Roh- stoffe und Qualitätsbeton. Die Fertigung erfolgt auf leistungsfähigen Produktionsanlagen unter ständiger Qualitätsüberwachung. Zusätzlich werden Eigenkontrollen in modernen Labors und Fremdprüfung durch die Güteschutz-Organisation durchgeführt. Deshalb können wir dafür garantieren, dass unsere Erzeugnisse den einschlägigen Normen und Richtlinien entsprechen und diese in vielen Fällen noch übertreffen. Da Beton aus natürlichen Rohstoffen besteht, lassen sich gelegentlich äußere Abweichungen der Erzeugnisse vom Normalfall nicht vermeiden. Diese Abweichungen stellen jedoch keine Qualitätsminderung dar, da der Gebrauchswert nicht beeinträchtigt wird. Ausblühungen Weisen Betonerzeugnisse weiße Ablagerungen an der Oberfläche auf, so handelt es sich in den meisten Fällen um harmlose Kalkausscheidungen. Sie werden im allgemeinen als Ausblühungen bezeichnet und sind in der Regel eine vorübergehende Erscheinung. Weiches Regenwasser löst diese Kalkablagerungen mit der Zeit auf und schwemmt sie ab. Deshalb sind sie normalerweise bereits nach einer Frost-Tau-Periode oder durch den Verkehrsbetrieb verschwunden. Kalkausblühungen sind bei zementgebundenen Erzeugnissen materialbedingt. Die Ursache ist darin zu sehen, dass alle Normzemente Kalkanteile enthalten. Zement ohne Kalk ist nicht denkbar, und es gibt keinen brauchbaren Beton, bei dem der Kalkgehalt so niedrig ist, dass eine Kalkausscheidung von vornherein unmöglich wäre. Ob und in welchem Umfang Ausblühungen auftreten, ist auch von der Witterung abhängig. Chemisch handelt es sich um die Ablagerung von in Wasser gelöstem Kalkhydrat, welche nach dem Verdunsten des Wassers und einer Reaktion mit dem Kohlendioxid aus der Luft als Calciumcarbonat auf der Betonoberfläche anfällt. Ausblühungen können bisweilen auch als Calciumsulfat oder Magnesiumsulfat vorliegen. 45 QUALITÄTS- UND VERLEGEHINWEISE Qualität Die Güteeigenschaften von Betonpflastern und -bauteilen bleiben hiervon unberührt. Deshalb ist es in der Betonindustrie üblich, Kalkausblühungen nicht als Reklamationsgrund anzuerkennen. Haarrisse Gelegentlich können oberflächliche Haarrisse auftreten. Sie sind am trockenen Erzeugnis nicht erkennbar und nur zu sehen, wenn eine zunächst nasse Oberfläche fast abgetrocknet ist. Solche Haarrisse beeinträchtigen den Gebrauchswert nicht, sofern die Erzeugnisse ansonsten den Qualitäts- und Gütenormen entsprechen. Kantenabplatzungen Pflastersteine und Platten, die zu engfugig verlegt sind oder deren Unterbau nicht ausreichend tragfägig ist, werden - oft bereits beim Abrütteln - Kantenbeanspruchungen ausgesetzt, denen auch hochwertige Betone nicht widerstehen können. Die Folge sind Kantenabplatzungen. Sie stellen keinen Mangel des Erzeugnisses, sondern einen Mangel des Unterbaus bzw. der Verlegeweise dar. Farbschwankungen Bei der Produktion von Pflastern und Bauteilen können bedingt durch die natürlichen Zuschlagstoffe Farbunterschiede auftreten. Wir empfehlen besonders bei farbigen und natursteinveredelten Pflastern, Steine aus verschiedenen Paketen gemischt zu verlegen, um flächige Farbabweichungen zu vermeiden. Beim Abrütteln ist darauf zu achten, dass die Fläche sauber abgekehrt und trocken ist. Bei farbigen und natursteinveredelten Pflastern sollten nur Gummirollenrüttler oder Rüttelplatten mit Kunststoffschutz verwendet werden. Die Unterseite des Rüttlers ist vorher sorgfältig zu säubern, da Schleifspuren die optische Wirkung der Pflasterfläche sichtbar verändern. Verarbeiterhinweise Bei der Verarbeitung gilt der Stand der Technik sowie das aktuell gültige Normen- und Regelwerk. Bei der Verlegung sind die erforderlichen Arbeitsschutzausrüstungen (u.a. Schuhe, Handschuhe, Kleidung, Knieschoner) zu nutzen. Spezielle Beratung erhalten Sie bei Ihrem Baustoff Fachhandel, Ihrem Baufachbetrieb oder fragen Sie bei uns an. www.fritz-herrmann.de, Tel. 036694-400 Ergänzende Hinweise für Flächenbefestigungen Gestalten Sie einen gut verdichteten Frostschutzunterbau entsprechend der erforderlichen Belastungsklasse der Fläche. Dabei sollten die Höhenabweichungen beim Auflegen einer 4-Meter-Latte bei maximal plus/minus 5 mm sein.Das Pflasterbett soll 3 - 5 cm betragen. Verwenden Sie Material mit einer Korngröße von 0 - 5 mm. Verlegen Sie die Steine mit einem Fugenabstand von 3 - 5 mm. Achtung! Die seitlich angeformten Abstandshalter sind fertigungsbedingt und stellen nicht den Fugenabstand dar! Eine Verbundwirkung im Pflaster kann sich nur aufbauen wenn die Fugen eine anforderungsgerechte Breite aufweisen, vollständig gefüllt sind und der Zustand dauerhaft gegeben ist. Nach dem Einkehren der Fugen mit einem Korngemisch 0-4 mm wird die Fläche verdichtet. Vor dem Verdichten ist darauf zu achten, dass die Fläche sauber abgekehrt ist. Danach wird nochmal nachgesandet. Sollte nach mehreren Niederschlägen die Fugen weiterhin nicht voll gefüllt sein, ist eine nochmalige Nachsandung vorzunehmen. Beton ist ein Naturprodukt. Deshalb sind Farbschwankungen zwischen den Steinen gegeben. Zur Gestaltung eines Verlegebildes empfiehlt es sich deshalb, Steine aus mehreren Paketen gleichzeitig zu verlegen. Spezielle Hinweise für die Verlegung von Antik- und Ökopflaster finden Sie im Prospektmaterial unter www.fritz-herrmann.de Der Einsatz von Rasengitterplatten für befahrene Flächen ist nur unter Vorbehalt möglich. Weiterhin sollte auf ein Abrütteln verzichtet werden. Ergänzende Hinweise für Bordsteine und Rinnenplatten Bordsteine müssen stets mit durchgehender Rückenstütze und ausreichendem Fugenabstand in Beton verlegt werden. Bordsteinfugen bleiben in der Regel offen. Sofern ein angrenzender Gehweg unter Verwendung von Bettungssand gepflastert oder plattiert werden soll, müssen allerdings die Fugen auf der Rückseite der Bordsteine in Höhe des Bettungssandes abgedichtet werden, um das Abfließen des Sandes zu verhindern. Rinnenplatten werden mit ausreichend breiten Fugen in Beton verlegt. Die Fugen sind mit Mörtel vollständig auszufüllen. Zusätzliche Dehnungsfugen sind einzuplanen. Zur dauerhaften Entwässerung von Fahrbahn bzw. Gehweg ist eine ausreichende Höhendifferenz zwischen Straßenpflaster und Entwässerungsrinnen bzw. zwischen Gehwegbelag und Bordstein vorzusehen. 46 Besondere Verarbeiterhinweise für ANTIK-Pflaster Das Betonsteinsystem „Antik“ wird in der Branche als „gerumpeltes Pflaster“ eingeordnet. Durch technologische Bearbeitung der Steine werden diese einem künstlichen Alterungsprozess unterzogen. Dabei werden bewusst Kantenabplatzungen und Oberflächeneinwirkungen erzeugt. Im Ergebnis werden Steine mit einer „gealterten“ Erscheinung und einem natursteinähnlichen Bild produziert. Durch die Technologie ist es bewusst nicht möglich, die Größe der Abplatzungen zu beeinflussen. Die Unregelmäßigkeiten dieser Abplatzungen sind gewollt. Es liegt im Ermessen des Betrachters, mit den „Antik-Pflastersteinen“ sein gewünschtes Verlegebild zu erzielen. Dabei können aus der individuellen Entscheidung des Verlegers einzelne Steine vor dem Einsanden der Fläche entfernt und z.B. für Anpassungen im Randbereich genutzt werden, oder auch verbleiben. Bei der Verlegung werden entsprechend der architektonisch bzw. farblichen Vorgaben, Steine verschiedener Größen und z.T. verschiedener Farben „wild“ gemischt. Zur Erleichterung dieses Mischeffektes bieten wir unseren Kunden den Transport - analog wie beim Naturstein - „lose gekippt“ an. Für Ausnahmen - z.B. für Kleinmengen oder anderen logistischen Gründen - bieten wir die Auslieferung im Big Bag an. Die Vervollständigung der Verlegung und die Gestaltung des endgültigen Erscheinungsbildes der Fläche wird mit der Verfugung der Steine durch Einsanden erreicht. Praktische Hinweise für wasserdurchlässigen Betonpflaster-Belag Mit dem Einsatz wasserdurchlässiger Betonpflastersysteme wird ein ökologischer Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft geleistet. Dieses System fördert die Erhaltung unserer natürlichen Umwelt und unseres Lebensraumes, indem eine Beeinträchti-gung der natürlichen Bodenfunktion vermieden werden kann. Einige wichtige Aspekte sind zu berücksichtigen: Auf Unterbau bzw. Untergrund aus gut wasserdurchlässigen Böden der Frostempfindlichkeitsklasse I (Sand, Kies mit kf > 5 x 10 -5 m/s) sind wasserdurchlässige Pflasterflächen ohne Zusatzmaßnahmen möglich. Böden der Frostempfindlichkeitsklassen II und III sind nur bedingt als Untergrund für wasserdurchlässige Pflasterflächen geeignet. Ihre Wasserdurchlässigkeit kf sollte größer als 5 x 10-6 sein und durch Versuche nachgewiesen werden. Bei der Durchführung der Bodenuntersuchung empfiehlt sich u.U. eine gegebene Altlastprüfung mit anzuordnen. Trag- und Frostschutzschichten dürfen nur in ungebundener Bauweise ausgeführt werden. Ihre Wasserdurchlässigkeit kf sollte mindestens 5 x 10 -5 m/s betragen, deshalb empfiehlt sich ein Körnungs-Aufbau der Tragschicht von 2/22 mm oder 2/32 mm. Die Verlegung des Belages soll in einem verdichteten Splittbett von 3 bis 5 cm erfolgen. Das Gesamtgefälle der wasserdurchlässigen Belagsfläche sollte 5 bis 6% nicht überschreiten. Die Verfugung erfolgt mit Fritz-Herrmann-Splitt 1 bis 3 mm nach dem Abrütteln der Flächen. Es empfiehlt sich, die Belagsfläche vor dem Verfugen sauber zu halten! Der Abstand von Oberfläche „Belag“ zum Grundwasser muss mindestens 2 m betragen. Gesundheitliche Unbedenklichkeit von Betonprodukten für die Flächenbefestigung Betonprodukte für die Flächenbefestigung, wie z.B. Pflastersteine und Platten, sind hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit der Verwender oder Dritter als unbedenklich anzusehen, wenn • die Produkte den einschlägigen technischen Spezifikationen – namentlich der DIN EN 1338 für Pflastersteine bzw. der DIN EN 1339 für Platten – entsprechen, • vom Hersteller der Produkte die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, z.B. zur Sicherheit von Verbraucherprodukten, zum Wasser-, Bodenschutz- und Abfallrecht beachtet werden, • die Produkte für ihre bestimmungsgemäße Verwendung eingesetzt und fachgerecht verarbeitet werden • und die aus den Produkten errichteten Bauwerke während ihrer Gebrauchsdauer der üblichen Erhaltung unterliegen (z.B. durch entsprechende Kontrollen, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen). Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fa. Fritz Herrmann GmbH & Co. KG Fa. Fritz Herrmann GmbH & Co. Betonsteinwerke KG gültig ab 01.03.2014 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit allen unseren Abnehmern, im nicht-kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten diese AGB nach Maßgabe der Ziffer 10. Soweit nicht zwischen uns und unseren Abnehmern ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, finden im übrigen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung. Werden Leistungen für die Geschäftsfelder - Transportbeton, Betonfördergeräte, Mörtelkübel erbracht, so sind die AGB dieser Bereiche einzubeziehen. Werden Bauleistungen erbracht, auf die Werkvertragsrecht anzuwenden ist, so kann ergänzend die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart werden. 1. Anwendung a) Unsere AGB sind auch dann wirksam, wenn wir uns – im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung – bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie beziehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir ihnen in jedem Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben. b) Unsere Angebote sind freibleibend; Aufträge und sonstige Vereinbarungen kommen daher nur durch schriftliche Bestätigung bzw. mit Beginn der Übergabe der Ware zustande. Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten. c) Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtzeitigkeit der vom Kunden zu beschaffenden oder zu erstellenden Ausführungsunterlagen ist dieser verantwortlich. Werden diese elektronisch versandt, sind sie nur verbindlich, wenn deren vollständiger Eingang ausdrücklich von uns bestätigt wurde. d) Halten wir auf Veranlassung des Kunden Produktionskapazitäten vor und kommt es aus Gründen, die nicht wir zu vertreten haben, nicht oder zur verspäteten Ausführung, so haftet der Kunde auch für den daraus entstandenen Schaden. 2. Lieferung a) Erfüllungsort für die Lieferung ist das Kieswerk/Betonwerk bzw. Auslieferungslager oder das in unserem Auftrag tätige Unternehmen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Jede Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Art der Versendung bleibt uns vorbehalten, soweit keine bestimmte Versandart vereinbart ist. Wir behalten uns vor, Aufträge in Teillieferungen auszuführen, falls nicht etwas anderes vereinbart ist. Beanstandungen von Teillieferungen entbinden nicht von der Verpflichtung, die Restmenge der bestellten Ware vertragsgemäß abzunehmen. Wir sind zu branchenüblicher Mehr- bzw. Minderlieferung berechtigt. Ist Lieferung an die Baustelle vereinbart, so werden geeignete Anfuhrwege für schweren Lastzug und unverzügliche Entladung durch den Abnehmer vorausgesetzt, andernfalls haftet er für entstandene Schäden und zusätzliche Aufwendungen. Ist eine Vereinbarung getroffen worden, dass die Lieferung mit Abladen erfolgt, geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware abgeladen ist. Abgeladen ist die Ware dann, wenn sie vom Transportfahrzeug auf den Boden abgesetzt ist. Verlässt das Transportfahrzeug auf Weisung des Kunden die Anfuhrstelle, so haftet dieser für auftretende Schäden. b) Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf die Bereitstellung der Ware zur Übergabe bzw. zum Versand im Werk bzw. Auslieferungslager. Unsere Lieferpflicht ruht, solange uns Ausführungsunterlagen sowie alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen oder zweckmäßigen Unterlagen nicht übergeben bzw. Informationen nicht erteilt worden sind. c) Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und behördliche Verfügungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, Betriebsstörungen, alle Fälle höherer Gewalt und andere von uns oder einem für uns arbeitenden Betrieb nicht zu vertretende Umstände befreien uns für die Dauer ihres Bestehens, soweit sie unsere Lieferfähigkeit beeinträchtigen, von unserer Lieferpflicht. In den vorgenannten Fällen sind wir ferner – unbeschadet der Ziffer 8 dieser AGB – zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt, - wenn uns die Leistung unmöglich bzw. unzumutbar geworden oder ein Ende des Leistungshindernisses nicht abzusehen ist. Vorstehendes gilt für Verbraucher entsprechend. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt, wenn nach erteilter Auftragsbestätigung außergewöhnliche (20 % und mehr) Erhöhungen von Rohstoff- und Energiekosten eintreten, die sich auf den Verkaufspreis auswirken. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit in Verzug ist. Wenn uns Tatsache oder Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen (z. B. Nichtzahlung überfälliger und angemahnter Rechnungen) und der Käufer trotz Aufforderung nicht zu ausreichender Sicherheitsleistung bereit ist, sind wir jederzeit ganz oder teilweise – unter Berücksichtigung der Ziffer 8 dieser AGB – zum schadensersatzfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. d) Der Abnehmer hat unverzüglich zu untersuchen bzw. zu prüfen, ob die Ware einwandfrei und vollständig zur Verfügung gestellt ist und etwaige sichtbare Mängel sofort zu rügen. Sofern die bereitgestellte Ware bis zum vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der Lieferfrist nicht abgenommen ist, gilt sie mit Ablauf des fünften Werktages nach dem Liefertermin bzw. nach Ablauf der Frist als genehmigt bzw. abgenommen. e) Vertragsstrafen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie für jeden Einzelfall in einer besonderen Vereinbarung festgelegt wurden. f) Von uns in Verkehr gebrachte Verpackungen werden im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen in unseren Betriebsstätten zurückgenommen, sofern sie restentleert und nicht verschmutzt sind und vom Abnehmer bzw. auf dessen Kosten sortiert angeliefert werden. g) Die Beladung des Fahrzeugs mit dem Transportgut erfolgt durch den Versender. Unter Beladung ist hierbei die Platzierung des Transportgutes auf dem Wagenboden nach Weisung der Frachtführung zu verstehen. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung im Sinne des § 412 Abs. I HGB unter Berücksichtigung der jeweils gültigen und anerkannten technischen Regeln über die Ladungssicherung obliegt stets dem Frachtführer. Wird die beförderungssichere Verladung im Einzelfalle durch den Versender durchgeführt, handelt er als Erfüllungsgehilfe des Frachtführers. Der Frachtführer ist verpflichtet, die vom Versender oder seinen Erfüllungsgehilfen durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen auf ihre Ordnungsgemäßheit im Lichte der jeweils gültigen und anerkannten technischen Regeln zu überprüfen. Schäden, die durch das Behandeln, Verladen oder durch das Sichern der Ladung durch den Versender entstehen, und die durch eine sorgfältige Kontrolle durch den Frachtführer hätten verhindert werden können, befreien diesen nicht von seiner Haftung. Bei der Verladung platzieren wir die Ware auf dem Fahrzeug des Abholers nach Weisung des Fahrpersonals. Die beförderungs- und betriebssichere Verladung nach dem jeweils geltenden Stand der Ladungssicherungstechnik erfolgt durch den Abholer, der entsprechend geschultes Fahrpersonal einsetzt. Der Abholer stellt die erforderlichen Ladungssicherungshilfsmittel. Eine Kontrolle, der vom Abholer - oder seinem Erfüllungsgehilfen - durchgeführten Ladungssicherungsmaßnahmen erfolgt durch uns, sofern sich der Abholer einer Überprüfung nicht entzieht. Wir haften nicht für Lösung und Veränderung der Ladungssicherung nach der Kontrolle. h) Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, wird die Entladung des Transportgutes durch den Empfänger durchgeführt. Das Abplanen des Fahrzeugs, das Lösen und Entfernen der Ladungssicherungshilfsmittel sowie weitere zur Vorbereitung der Entladung erforderliche Handlungen obliegen stets dem Fahrzeugführer. i) Absatz 1 und 2 gelten im Falle des Ab-Werk-Verkaufs auch gegenüber selbstabholenden Kunden und den von diesen beauftragten Frachtführern und Spediteuren. j) Der Frachtführer verpflichtet sich zur Gestellung verkehrssicherer, technisch einwandfreier und sauberer Fahrzeuge. Der Frachtführer ist ferner zur Gestellung der für die beförderungsund betriebssicheren Hilfsmittel (Zurrgurte, Keile, Füllpolster, Antirutschmatten etc.) verpflichtet. Der Versender kann die Beladung von Fahrzeugen verweigern, die diesen Anforderungen nicht entsprechen. k) Bei Selbstabholung bedarf die Beladung von LKW mit Schubbödenvorrichtungen einer Anmeldung und gesonderten Vereinbarung. 3. Sachmängel / Haftungsausschluss a) Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Schlagen Ersatzlieferungen bzw. Nachbesserungen fehl oder erfordern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand, so kann nach Einbau nur Minderung des Kaufpreises verlangt werden. b) Sachmängelansprüche verjähren in 24 Monaten. Dieses gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. c) Der Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich schriftlich zu rügen. d) Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. e) Zunächst ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. f) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde, unbeschadet etwaiger Schadensansprüche gemäß Ziffer 8, vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. g) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Software-Fehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Unsere Betonprodukte werden unter Verwendung natürlicher Zuschlagstoffe hergestellt und können daher bestimmten Schwankungen hinsichtlich ihrer Beschaffenheit unterliegen, wie z. B. Ausblühungen, Farbschwankungen, Grate, Poren, Lunker oder Oberflächenrisse. Abweichungen, Veränderungen oder Toleranzen im Rahmen der DIN-Normen stellen nur eine unerhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit dar. Muster oder Proben gelten daher als unverbindliche Ansichtsstücke. Geringfügige Abweichungen davon berechtigen nicht zu Beanstandungen. h) Erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Rüge und Geltendmachung behaupteter Ansprüche haben in jedem Falle vor Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und innerhalb der Gewährleistungsfrist zu erfolgen. Auch verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu melden und schriftlich geltend zu machen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel selbst und/oder durch von uns beauftragte Fachleute untersuchen zu lassen; diese Rechte stehen uns zu, soweit der Kunde uns nicht glaubhaft macht, dass wegen Gefahr im Verzuge Sofortmaßnahmen ergriffen werden mussten. Die Übernahme von Kosten für fremdbeauftragte Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. 47 i) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspräche seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. j) Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns gilt ferner lit. i) entsprechend. k) Für Schadenersatzansprüche gilt im übrigen Ziffer 8 (sonstige Schadensansprüche). Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 3 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unseren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. l) Die Ausgangsstoffe und damit sämtliche Betonerzeugnisse sind chloridfrei. Für Schäden, die durch Chloride verursacht werden, wird die Haftung ausgeschlossen. 4. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte, Rechtsmängel a) Sofern nichts anderes vereinbart, sind wir verpflichtet, die Lieferung lediglich im Land des Lieferortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Kunden innerhalb der in Ziffer 3 lit. b) bestimmten Frist wie folgt: aa) Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so zu ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dieses nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. ab) Unsere Pflicht zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 8. ac) Unsere vorstehend genannten Verpflichtungen bestehen nur, soweit der Kunde uns über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, so ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist. b) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. c) Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferung vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird. d) Im Falle von Schutzrechtsverletzungen gelten für die in lit. a) aa) geregelten Ansprüche des Kunden im Übrigen die Bestimmungen der Ziffer 3 lit. d) e) und j) entsprechend. Unsere sämtlichen Forderungen werden in jedem Fall dann sofort fällig, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer anderen Verbindlichkeit gegenüber uns in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt sind. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir – nach unserer Wahl – berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieses gilt nicht, wenn der Kunde zu Recht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall auch ohne Begründung zurückgeben und sofortige Barzahlung fordern. d) Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Mit etwaigen Gegenforderungen kann er nur aufrechnen, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. e) Bei SEPA-Lastschriften wird die Avisierung (Pre-Notifikation), wenn nicht anders vereinbart, auf einen Tag festgelegt. 7. Sicherungsrechte a) Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis unsere sämtlichen Forderungen – ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund und ihre Entstehungszeit – aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind, bis ein etwaiger Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist, bei Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung. Der Kunde darf die von uns gelieferten Materialien im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb verarbeiten und/oder weiterveräußern. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung entfällt dann, wenn der Kunde mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat. Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Bei Verletzung sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe zu verlangen. b) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns. Uns steht das Eigentum oder Miteigentum, §§ 947, 950 BGB, an der hierdurch entstehenden neuen Sache zu. Bei Verbindung bzw. Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. der Vermischung, § 948 BGB, zu. Die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. e) Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziffer 3 entsprechend. Der Kunde tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Ware. f) Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 4 geregelten Ansprüche des Kunden gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen. c) Auf unseren Wunsch hat der Kunde, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinen Schuldnern bekannt zugeben und uns die erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen auszuhändigen. 5. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung a) Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Kunden auf 10 % des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich verwendet werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Übersteigt der Wert der Eigentumsvorbehaltsware oder uns gegebenen Sicherungen die Höhe unserer Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe bzw. Rückübertragung nach unserer Wahl verpflichtet. b) Sofern unvorhergesehen Ereignisse im Sinne von Ziffer 2 lit. c) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betriebsablauf erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treue und Glauben angemessen angepasst. Soweit dieses wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir dieses nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses dem Kunden unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Kunden eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war. 6. Preise und Zahlungsbedingungen a) Die Preise verstehen sich ab Kieswerk/Betonwerk bzw. Auslieferungslager, und zwar ausschließlich Fracht, Verpackung und Mehrwertsteuer, soweit nichts besonders vereinbart ist. Unsere Rechnungen sind am Sitz unseres Unternehmens sofort fällig; Skonti und sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen Vereinbarung. b) Haben wir die Aufstellung oder Montage und/oder die Lieferung übernommen und ist nicht etwas anderes vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, wie Reisekosten, Kosten für den Transport des Handwerkszeuges und des persönlichen Gepäcks sowie Auslösungen. c) Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor. Die Annahme von Schecks können wir ablehnen, wenn begründete Zweifel an der Deckung bestehen. Die Annahme erfolgt immer nur erfüllungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort in bar zu zahlen. Eine Verpflichtung zu rechtzeitiger Vorlage, Protest usw. bestehen für uns nicht. 48 d) Wird die gelieferte Ware oder werden die daraus hergestellten Sachen in das Grundstück eines Dritten derart eingebaut, dass sie wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden, so gehen die anstelle dieser Sachen tretenden Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des Einkaufswertes unserer verbauten Ware zur Sicherung unserer Forderung auf uns über, ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Der Übergang dieser Forderung ist für den Zeitpunkt ihrer Entstehung vereinbart. e) Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Betrieben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen. f) Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes erfordert nicht unsere Rücktrittserklärung; in diesen Handlungen oder einer Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten diesen ausdrücklich erklärt. 8. Sonstige Schadenersatzansprüche a) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. b) Dieses gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. c) Soweit dem Kunden nach dieser Ziffer 8 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 3 lit. b). 9. Beratung a) Technische Beratungen sind nicht Gegenstand des Liefervertrages; sie sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich erfolgen. Sie entheben den Kunden nicht von der Verpflichtung einer sach- und fachgemäßen Verarbeitung unserer Produkte. b) Von uns gelieferte Konstruktions- und sonstige Vorschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Werkzeuge bleiben unser Eigentum und dürfen, ebenso wie andere Unterlagen, die wir zur Verfügung gestellt haben, Dritten – auch auszugsweise – ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden. e) Ziffer 6 a) gilt mit der Maßgabe, dass in den Preisen die Mehrwertsteuer enthalten ist. Ziffer 6 c) dritter Absatz gilt mit der Maßgabe, dass 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden können. Ziffer 6 c) letzter Absatz, Satz 1 gilt nur insoweit, als auf die Rechtsfolgen des Verzuges (Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung) in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist oder eine angemessene Frist gesetzt wird (Mahnung). Ziffer 6 d) Satz 2 gilt nicht. f) Ziffer 11a gilt nur, soweit nach § 38 ZPO zulässig. 10. Geltung für Verbrauchsgüterkauf Für Rechtsgeschäfte, die weder den Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmannes, noch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen betreffen, gelten diese AGB mit folgender Maßgabe: a) Ziffer 1 a) erster Absatz gilt nicht b) Ziffer 2 a) gilt nicht bei Versendungskauf (§ 474 Abs. 2 iVM § 447 BGB) Ziffer 2 d) erster Absatz gilt mit der Maßgabe, dass die Rügefrist zwei Wochen beträgt. Ziffer 2 d) zweiter Absatz gilt nicht. g) Eine Vereinbarung, durch welche die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung wegen Mängel der Sache erlassen oder beschränkt wird, ist nichtig, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschweigt (§ 476 BGB). 11. Schlussbestimmungen a) Gerichtsstand – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse – ist das für den Sitz unserer Firmen zuständige Gericht. b) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). c) Ziffer 3 b) und 4 e) gelten nach Maßgabe der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. d) Ziffer 3 h) erster Absatz gilt nur bei offensichtlich erkennbaren Mängeln, Falschlieferungen, Fehl- oder Mehrmengen. c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder werden, soll die Geltung der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden. 49 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fa. Fritz Herrmann GmbH & Co. KG für Transportbeton gültig ab 01.03.2014 1. Allgemeines Es gelten die AGB der Fa. Fritz Herrmann GmbH & Co. Fritz Herrmann GmbH & Co. Betonsteinwerke KG. Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe von Transportbeton, auch wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht. Abweichende Absprachen sind nur wirksam, soweit wir sie schriftlich bestätigen. Der Käufer – soweit er Kaufmann im Sinne des HGB ist – unterwirft sich den Vorschriften des HGB für Handelsgeschäfte. Ergänzend zu diesen AGB für Transportbeton gelten unsere ABG für die Vermietung von Großgeräten. 2. Angebot und Preise a) Angebot Das Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Auswahl der Betonsorte und –menge ist allein der Käufer verantwortlich. b) Preise Unsere Preise sind Listenpreise. Preise „frei Entladestelle“ gelten bei Abnahme voller Ladung, normal befahrbarer Straße und Baustelle sowie sofortige Entladung bei Ankunft. Für die Lieferung außerhalb der normalen Geschäftszeiten oder in der kalten Jahreszeit erheben wir einen angemessenen Aufschlag. 3. Lieferung, Leistungserbringung und Abnahme a) Die Möglichkeit zu liefern, ist in jedem Falle vorbehalten. Erfüllungsort für die Lieferung ist das Lieferwerk. Gewünschte und angegebene Lieferfristen und -termine werden tunlichst eingehalten. Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigen den Käufer zum Rücktritt wegen Verzuges nur, wenn er uns zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. b) Bei fehlender Vereinbarung über die Lieferart gilt Selbstabholung als vereinbart. Die Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager frei Verladung. Die ordnungsgemäße Übernahme der Lieferware wird von dem Abnehmer unverzüglich bei Übernahme geprüft und bestätigt. Dem Selbstabholer obliegt die Pflicht zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Verladung. Ist Anlieferung durch uns oder einen Transporteur vereinbart, so erfolgt Lieferung frei Lieferadresse des Kunden bzw. frei Baustelle. Die Anlieferung setzt voraus, dass die vereinbarte Stelle durch das Transportbetonfahrzeug ohne jegliche Gefahr erreicht und wieder verlassen werden kann. Lieferung frei Lieferadresse setzt damit eine mit schwerem Lastzug befahrbare Anfuhrstraße voraus, ist die Voraussetzung nicht gegeben, so haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden, ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß zu erfolgen. Das Entleeren des Transportbetonfahrzeuges muss unverzüglich, zügig (1 m3 in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für Personen und das Fahrzeug erfolgen. Die den Lieferschein unterzeichnende Person gilt uns gegenüber zur Abnahme des Betons und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt. Spätestens durch Unterzeichnung des Lieferscheins gilt unsere Lieferung als anerkannt. Bei unbegründeter, verweigerter, verspäteter und sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhen auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Unabhängig davon bleibt der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsgemäße Abnahme des Betons und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegenzunehmen. 4. Gefahrenübergang a) Die Gefahr für den zufälligen Untergang oder die Verschlechterung des Transportbetons geht bei Abholung im Werk zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem die Ware verladen ist. Dies gilt auch für durch den Kunden beauftragte Transporteure. b) Bei Lieferung nach außerhalb des Werkes geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist. Verlässt das Fahrzeug die öffentliche Straße, um die Anlieferstelle zu erreichen, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug die öffentliche Straße verlassen hat. 5. Gewährleistung Wir gewährleisten, dass die Betone der Betonsortenverzeichnisse unserer Vertragswerke nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden. Für sonstige Betone übernehmen wir keine Gewähr, es sei denn, wir hätten dies schriftlich vereinbart. Mängel sind fernmündlich mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung zu rügen. Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Sichtbare Mängel gleich welcher Art und die Lieferung einer anderen als der gedungenen Menge sind sofort bei Abnahme des Betons zu rügen und ggf. auf dem Lieferschein zu vermerken. Der Käufer hat den Beton zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Unsichtbare Mängel sind unverzüglich nach Sichtbarwerden zu rügen. Nach Ablauf der Frist erlischt jede Haftung. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für die Güte, wenn sie durch einen von uns dazu besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind und der Beauftragte bei Auftragserteilung bei uns abgerufen wurde. Bei nicht form- und/oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Beton als genehmigt. Gleiches gilt, wenn der Käufer oder die zur Abnahme als bevollmächtigt geltende Person unseren Beton mit Zusätzen, Wasser, mit Transportbeton anderer Lieferanten oder mit Baustellenbeton vermengt oder sonst verändert oder vermengen oder sonst verändern lässt. Wegen eines Mangels, den wir nach 1. Absatz zu vertreten haben, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Gewährleistungsansprüche aufgrund sichtbarer wie unsichtbarer Mängel verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrügen durch uns. 50 6. Luftporenbeton Die Lieferung von Luftporenbeton erfolgt auf der Grundlage des „Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luftporenbeton” herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Ausgabe 1991. Werden Oberflächen von Luftporenbeton maschinell mit z.B. Teiler-/Flügelglätter bearbeitet, sind durch die späte Bearbeitung der noch nicht erhärteten Oberflächen negative Veränderungen des Luftporensystems in der oberflächennahen Zone nicht ausgeschlossen. Zuwiderhandlungen des Auftraggebers entbinden uns von Gewährleistungs- und sonstigen Mängelansprüchen. 7. Nachbehandlung Gewährleistungsansprüche werden bei Verstößen gegen die allgemein bekannten Richtlinien zur Nachbehandlung von Beton nicht anerkannt. Auf Wunsch können diese am Lieferwerk oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. 8. Haftung aus sonstigen Gründen Sonstige Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungshilfen, gleich aus welchen Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz. Etwaiges Fördern unseres Transportbetons auf der Baustelle ist nicht Gegenstand dieses Kaufvertrages; auch für Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz stehen wir in keiner Weise ein, es sei denn, es wäre hierüber eine separate Vereinbarung geschlossen worden. 9. Sicherungsrechte Der gelieferte Beton bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen, die wir oder unsere Schwestergesellschaft gegen den Käufer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Beton weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Noch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter verkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten. Eine etwaige Verarbeitung unseres Betons durch ihn zu einer neuen beweglichen Sache gilt in unserem Auftrag erfolgt, mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unseres Betons ein. Der Käufer hat die neue Sache mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unseres Transportbetons mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in Satz 1 aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unseres Betons zum Wert der anderen Sache mit der gleichzeitigen Zusage, die neue Sache für uns unentgeltlich ordnungsgemäß zu verwahren. Für den Fall des Weiterverkaufs unseres Betons oder der aus ihm hergestellten neuen Sache hat der Käufer seine Abnehmer auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen, die wir oder unsere Schwestergesellschaft gegen ihn gleichgültig aus welchem Rechtsgrund haben, schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unseres Betons mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons mit Rang vor dem Rest ab. Für den Fall, dass der Käufer unseren Beton zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Beton hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Beton mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche auch diese Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Betons im Rang vor dem Rest ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Betons wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der in Satz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nachwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nachwerber weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nachwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderungen wie diejenigen unserer Schwestergesellschaft. Der Käufer hat uns von der Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der „Wert unseres Betons“ im Sinne des Paragraphen entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreises zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die gesamten in Satz 1 aufgezählten Forderungen um 20 % übersteigt. 10. Zahlungsbedingungen a) Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der Vereinbarung. Mindermengen (5 m3 und weniger) sowie Wartezeiten an der Abladestelle werden mit einem angemessenen Aufschlag versehen. b) Unsere sämtlichen Forderungen werden ungeachtet aller sonstigen Vereinbarungen – auch bei Stundung – sofort fällig, sobald der Käufer mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, uns weniger kreditwürdig erscheint, seine Zahlungen eingestellt oder ihm gegenüber ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt. Wir selbst sind als dann nach unser Wahl berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern, weitere Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall erlöschen alle Rechte auf Rabatte oder sonstige preisliche Vergünstigungen. c) Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller hierdurch anfallenden Kosten und Spesen angenommen. Überweisungen und Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Wir sind berechtigt, von Kaufleuten im Sinne des HGB vom Fälligkeitstage an und von anderen Abnehmern ab Verzug, Zinsen in Höhe der von selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Punkten über den jeweiligen Basiszinsen der Europäischen Zentralbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. j) Nimmt der Käufer den bestellten Beton nicht ab, so sind wir, wenn wir auf Lieferung verzichten, berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 10 % des Bestellpreises des Betons zu verlangen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde über bei ihm nachgefragte Einkommensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht hat oder trotz Mahnung und Inverzugsetzung seine Zahlung einstellt oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde, es sei denn der Kunde leistet unverzüglich Vorkasse. d) Mängelrügen des Käufers beeinflussen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit. Der Käufer verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. k) Bei SEPA-Lastschriften wird die Avisierung (Pre-Notifikation), wenn nicht anders vereinbart, auf einen Tag festgelegt. e) Skontierung bedarf schriftlicher Erlaubnis, setzt auch dann voraus, dass der Käufer unsere übrigen Forderungen restlos erfüllt hat und darf erst nach Abzug von Rabatten, Transportkosten usw. erfolgen. f) Es steht uns frei, Wechsel jederzeit vor Verfall auch ohne Begründung zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen. g) Der Käufer wird mit Gegenansprüchen gleich welcher Art nicht aufrechnen. Er ist aber damit einverstanden, dass wir schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufrechnen, die er gegen unsere Schwestergesellschaft hat. h) Reicht die Erfüllungsleistung des Käufers nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung – auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. 11. Fremdüberwachung Den Beauftragten des Fremdüberwachers und der Obersten Bauaufsichtsbehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen. 12. Schlussbestimmungen a) Gerichtsstand – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse – ist das für den Sitz unserer Firmen zuständige Gericht. b) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). c) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder werden, soll die Geltung der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden. i) Wir sind berechtigt, erteilte Einziehungsermächtigungen zu widerrufen oder auch für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen. Die kann der Käufer durch Sicherheitsleistungen in Höhe eines Betrages, der unserem gefährdeten Zahlungsanspruch entspricht, abwenden. Wir behalten uns vor, Sicherheitsleistung zu akzeptieren oder weitergehende Sicherheiten zu verlangen, im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug unberührt. 51 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Betonfördergeräten der Fa. Fritz Herrmann GmbH & Co. KG gültig ab 01.03.2014 Die folgenden Bedingungen sind Gegenstand jeder Vermietung eines Betonfördergerätes samt Zubehör; dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Mieter sei kein Kaufmann im Sinn des HGB (Handelsgesetzbuch). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten uns gegenüber nicht. 1. Angebot Unserem Angebot liegt unsere jeweils gültige Preisliste zugrunde. Ein Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die richtige Bestimmung der Mietsache ist allein der Mieter verantwortlich. 2. Pflichten des Vermieters Wir verpflichten uns ausschließlich, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren. Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Mietsache am und endet mit deren Abtransport vom Aufstellungsort; bei Meinungsverschiedenheiten über sie ist die Tachoscheibe bzw. Daten des Tachographen unseres Fahrzeuges maßgebend. Wir sind bemüht, vom Mieter gewünschte oder angegebene Termine oder Fristen einzuhalten. Nichteinhaltung vereinbarter Termine oder Fristen durch uns berechtigt den Mieter zum Rücktritt wegen Verzuges, wenn er von uns zuvor erfolglos unter Ablehnungsanordnung eine angemessene Nachfrist gesetzt hat (§ 326 BGB). Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache erschweren, verzögern oder unmöglich machen, sind wir berechtigt, die Gewährung des Gebrauchs und die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörungen und unabwendbare Ereignisse, die bei uns oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sache abhängig ist, z. B. Ausfall von Versorgungsanlagen. Eine Gewährleistung für den mit der vermieteten Sache geförderten Beton übernehmen wir nicht. Sonstige Schadensersatzansprüche des Mieters gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Anlass der Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf Vorsatz oder – Nichtkaufleuten gegenüber – auf grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für durch uns zu vertretende Schäden ist auf 250.000 € je Schadensfall begrenzt. 3. Pflichten des Mieters Der Mieter ist verpflichtet, uns den vereinbarten Mietzins zu entrichten, sowie die Mietsache pfleglich zu behandeln und nach Gebrauch in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Im übrigen hat der Mieter alle für Ingebrauchnahme und Gebrauch erforderlichen Maßnahmen zu treffen. So hat er etwa erforderliche behördliche Genehmigungen des Gebrauchs der vermieteten Sache, insbesondere für Straßen- und Bürgersteigabsperrungen rechtzeitig zu erwirken. Vor allem hat er dafür zu sorgen, dass das für den Transport der vermieteten Sache eingesetzte Fahrzeug den Aufstellungsort ohne jegliche Gefahr erreichen und wieder verlassen kann; dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Ausfuhrweg voraus. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass Bau-, Schalungs- und Gerüstteile der Dauerbelastung des Fördervorganges standhalten. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Des weiteren hat der Mieter für uns kostenlos einen Wasseranschluss am Aufstellungsort bereitzuhalten, für den nach Anleitung durch unsere Beauftragten durchzuführenden Auf- und Abbau der vermieteten Sache erfordert, sowie eine maximale Förderleistung gewährleistet. Schließlich hat er in ausreichendem Maße Mittel für das Schmieren der Rohrleitungen durch ihn selbst und Platz zum Reinigen von Fördergeräten und Fahrzeugen sowie Ablegen von Betonresten auf oder an der Baustelle bereitzuhalten. Für die Beseitigung von durch den Arbeitsablauf verursachten Verschmutzungen, insbesondere von Straßen, Bürgersteigen, Gebäudeteilen und Kanalisation ist ausschließlich der Mieter verantwortlich. Der Mieter hat ferner dafür zu sorgen, dass der zu fördernde Beton mit der vermieteten Sache überhaupt förderbar ist. Er haftet auch für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben bei Abruf. Unterbleibt die von uns geschuldete Leistung infolge eines Umstandes, den der Mieter zu vertreten hat, so hat dieser uns so zu stellen, wie wir bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages gestanden hätten. 4. Sicherungsrechte Der Mieter tritt uns zur Sicherung der Erfüllung sämtlicher – auch künftig entstehender - Forderungen, die wir gegen ihn, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, schon jetzt alle seine auch künftig entstehenden Forderungen aus dem Bauvertrag, bei dessen Ausführung die Mietsache eingesetzt wird, mit allen Nebenrechten in Höhe des „Wertes unserer Leistung“ mit Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Mieters hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Mieter diese Forderung im einzelnen zu bestätigen und seinem Vertragspartner die erforderliche Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der im Absatz 1 erläuterten Ansprüche an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst den Vertragspartner unseres Mieters von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Mieter darf seine Forderungen gegen seinen Auftraggeber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit diesem ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderungen. Der Mieter hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zu Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der „Wert unserer Leistung“ entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Mietzins zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Mieters werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die gesamten Forderungen um 20 % übersteigt. 5. Mietzins- und Zahlungsbedingungen Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrages und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Personal- und Betriebsstoffe, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Mietzins entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für die Vermietung an einen anderen, als einen Kaufmann im Sinne des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht 52 werden soll. Zuschläge für das Zurverfügungstellen der Mietsache außerhalb der normalen Geschäftszeit und/oder in der kalten Jahreszeit werden individuell für den Mietzins vereinbart. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahme bedürfen schriftlicher Vereinbarung. Deren ungeachtet, werden unsere sämtlichen Forderungen – auch bei Stundung – sofort fällig, sobald der Mieter mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug gerät, uns weniger kreditwürdig erscheint, seine Zahlung einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird. Alsdann sind wir selbst nach unserer Wahl Kaufleuten gegenüber berechtigt, weitere Vermietungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten; ferner können wir sofortige Barzahlung verlangen. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, so beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zurückhaltungsrecht geltend zu machen. Im Falle des Zahlungsverzuges können wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir – nach unserer Wahl – berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadensersatz wegen Verzögerung oder Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieses gilt nicht, wenn der Kunde zu Recht die Lieferung beanstandet hat. Außerdem können wir entgegengenommene Wechsel vor Verfall auch ohne Begründung zurückgeben und sofortige Barzahlung fordern. Bei Forderungen auf Grund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder auf die andere Schuld uns überlassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit seinen Zahlungen innezuhalten oder Zahlungen zu verweigern. Mit etwaigen Gegenforderungen kann er nur aufrechnen, wenn sie unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei SEPA-Lastschriften wird die Avisierung (Pre-Notifikation), wenn nicht anders vereinbart, auf einen Tag festgelegt. 6. Schlussbestimmungen Gerichtsstand – auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse – ist das für den Sitz unserer Firmen zuständige Gericht. Auf Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein oder werden, soll die Geltung der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt werden. TRANSPORTZONENÜBERSICHT 102 107 244 10 189 248 71 244 5 107 188 188 188 E 55 102 111 Wolfsburg 444 Hannover 391 65 7 494 189 Braunschweig Brandenburg a. d. Havel 1 245 1 E 30 E 45 3 Salzgitter 39 6 7 244 82 246 245 Beelitz Magdeburg E 49 2 71 6 3 81 83 8 7 38 E 45 180 80 Sangershausen 485 83 400 247 E 40 84 4 Erfurt Gotha 19 5 7 87 85 27 71 285 254 Fulda 458 Jena 19 Suhl 71 Saalfeld/ Saale 282 Plauen 72 279 Coburg 303 27 E 45 287 289 71 4 Schweinfurt 7 73 26 19 22 470 13 470 E 51 Erlangen 3 E 48 85 299 2 E 49 Plzeň (Pilsen) Weiden i. d. Oberpfalz E 50 E 53 E 49 14 13 Praha (Prag) Mariánské Lázně (Marienbad) 470 2 8 E 55 E442 299 85 505 7 E 55 E442 E 49 93 Würzburg E 45 E442 E 48 Bayreuth 19 171 E 48 303 285 E 45 17 170 10 1 E 48 303 E 48 10 Karlovy Vary (Karlsbad) E 49 70 6 95 2 E 51 279 E 48 26 Lichtenfels 8 9 E441 92 93 280 303 Chemnitz 180 Klingenthal Hof 96 6 172 281 2 19 170 Rodewisch E441 E 49 E 51 89 27 72 Schleiz Dresden 173 E 40 92 4 4 E 40 4 E 55 Zwickau Greiz 85 66 157 107 4 175 251 89 6 7 125 175 180 92 E 51 251 101 179 Altenburg Gera 2 90 285 278 276 E 51 57 4 19 7 86 E 49 85 85 278 49 7 4 E 40 62 62 Weimar E 40 6 E 40 107 1-4 5 87 85 86 4 91 E 49 88 97 E 55 Riesa 14 95 175 156 101 6 186 Weißenfels 250 182 84 E 40 Eisenach E 45 254 13 176 176 85 71 7 27 4 3 85 156 107 38 86 115 97 101 Torgau 183 183 2 Leipzig Merseburg Mühlhausen/ Thüringen 7 E 36 14 E 49 450 Cottbus 15 13 87 4 27 451 97 E 55 87 183 Halle (Saale) 143 80 Kassel 15 96 182 184 86 Nordhausen 247 101 2 E 49 Harzgerode Göttingen 3 7 187 182 E 51 242 446 168 96 102 183 185 80 168 E 55 87 6 242 4 Lutherstadt Wittenberg Dessau 14 27 101 187 185 242 241 115 115 179 102 81 79 246 E 36 E 51 246a 81 241 246 179 96 102 107 184 180 245 12 13 246 101n 246 395 82 83 E 55 E 30 10 102 14 248 497 113 Potsdam E 55 101 243 240 83 96a E 51 E 30 107 E 30 444 Hildesheim 2 1 244 E 30 10 71 39 214 E 30 Berlin E 51 107 188 6 470 Nürnberg 6 22 E 50 299 8 93 E 56 38 Sangershausen 20 85 E 49 Leipzig Merseburg 186 38 Für alle Transporte außerhalb der 10 Transportzonen werden die entsprechenden Preise auf Anfrage kalkuliert Freyburg 176 176 Weißenfels 250 85 182 Naumburg 87 88 Apolda 85 Hohenmölsen E 49 1 2 34 5 91 Weimar Eisenberg Jena 86 7 Zeitz Meuselwitz 4 Gera E 40 E 49 85 2 57 Triptis Saalfeld 95 E 51 Altenbur 180 4 92 175 Zwick 92 Greiz 53 SO FINDEN SIE UNS: aus Richtung Autobahn und Zeitz Kleinhelmsdorf A9 Berlin B1 80 Naumburg AS Naumburg Meineweh aus Richtung Eisenberg Zeitz Kleinhelmsdorf Lindau Königshofen Weickelsdorf Roda AS 21b Droyßig - Königshofen km 165,7 AS Eisenberg Jena B7 Eisenberg B7 n resde A 4 Eise 2016 nach Sicher mit System BG geprüft Gera A4D Hermsdorfer Kreuz A9 Nürnberg Tel.: (03 66 94) 400 Fax: (03 66 94) 40-2 99 e-mail: info@fritz-herrmann.de www.fritz-herrmann.de Unser Partner - Ihr Baustoff-Fachhandel