Vulkan Echo - Verbandsgemeinde Ulmen
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Vulkan Echo - Verbandsgemeinde Ulmen
Vulkan Echo Mitteilungsblatt mit den öffentlichen Bekanntmachungen der VErbandsgEmEindE Ulmen Mit den Kreisnachrichten des K r e i s e s C o C h e m-Z e l l Jahrgang 45/127 Samstag, den 30. Juli 2016 Ausgabe 30/2016 FFW KENNFUS Un���� F�����i� ��� �URE Si������i�! FEUERWEHRFEST 30.07. - 31.07. S�msta� 16.00 Uhr Eröffnung Pavillion, Hüpfburg 20.00 Uhr Dämmerschoppen mit Musik aus der Dose S��nta� 10.00 Uhr 12.00 Uhr 15.00 Uhr 18.00 Uhr Frühschoppen Mittagessen z. B. Pfannen-Gyros Kaffee und Kuchen Dämmerschoppen mit Musik aus der Dose An beiden Tagen Grill-Gerichte & Pfannen-Gyros. Veranstaltungsort: Feuerwehrhaus Kennfus. Dein Dorf, Deine F E U E R W E H R Komm, feier mit! www.ulmen.de Ulmen - 2 - Ausgabe 30/2016 not- & bereitschaftsdienste ■■ Polizei Notruf:.......................................................................................................................110 Polizeiinspektion Cochem:.............................. Tel.: 02671-9840, FAX 984100 Polizeiinspektion Zell:.....................................Tel.: 06542-98670, FAX 986750 Kriminalpolizeiinspektion Mayen:..........................................Tel.: 02651-8010 ■■ Feuer und Rettungsdienst Notruf........................................................................................................................112 ■■ Ärztlicher Notdienst Hausärztlicher Bereitschaftsdienst Im Raum Lutzerath............ Tel. 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos) Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel, Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler - Bereitschaftsdienstzentrale Cochem Marienkrankenhaus Cochem Avallonstraße 32, 56812 Cochem Im Raum Daun-Kelberg-UlmenManderscheid................... Tel.: 116 117 (ohne Vorwahl/ kostenlos) Versorgung der Orte: Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz und Auderath - Bereitschaftsdienstzentrale Daun Krankenhaus Maria Hilf Daun Maria-Hilf-Straße 2, 54550 Daun Dienstzeiten beider Bereitschaftsdienstzentralen: Montag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Dienstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Mittwoch: 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr Donnerstag: 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Folgetag Wochenende: Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Feiertag: vom Vorabend des Feiertags, 18:00 Uhr, bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr Um telefonische Anmeldung wird gebeten. ■■ Notdienstbereitschaft der Zahnärzte: Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: 0180 5040308 (zu den üblichen Telefontarifen) Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr, Samstag früh 08.00 bis Montag früh 08.00 Uhr, Mittwochnachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr, an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. ■■ Notdienst der Apotheken im Land: Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet aus demdeutschen Festnetz 0180-5-258825-PLZ (0,14 €/Min.) (zum Beispiel:0180-5-258825-56727 für Mayen) und aus dem Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (Gebühr anbieterabhängig) Das Verfahren ist denkbar einfach: Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, 56766 Ulmen Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat. Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. Notdienst ist Sonderdienst! Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland-Pfalz www.lak-rlp.de ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar. ■■ Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden: ....................................................................................................... Tel.: 06531-94477 Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen: ......................................................................................................... Tel.: 0261-19222 ■■ Störungen bzgl. Kabel - TV für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH, ................................................................................................ Tel. 0261-20 16 22 22 für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier ......................................................................................................... Tel. 0651-1457-0 ■■ Entstördienst bei Notfällen und technischen Störungen Erdgasversorgung Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Unternehmen der evm-Gruppe .......................................................................................................Tel. 0261-2999-55 ■■ Notrufnummer bei Stromstörungen Westnetz GmbH, Rauschermühle, 56648 Saffig................................................... 0800-4112244 ■■ Schiedsperson Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, 56766 Ulmen, Tel. 02676-1385 Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel. 02677-448 Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen gegenseitig. ■■ Kreiswasserwerk Cochem-Zell Bereitschaftsdienst Bezirk Eifel:......................................................................Handy 0160-9786 9515 Tel. Zentrale (Bürgerbüro): Fax: Internet: E-Mail: 02676/ 409-0 02676/ 409-500 www.ulmen.de info@ulmen.de Öffnungszeiten: montags-donnerstags: freitags: 08:30 - 12:30 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr 08:30 - 13:00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: donnerstags: 1. Samstag im Monat: tägl. ab 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Ulmen - 3 - Verbandsgemeinde Ulmen Amtliche Bekanntmachungen sprechstunde des Jugendamts Cochem-Zell Die Sprechstunde des Kreisjugendamts Cochem-Zell findet am Montag, den 01.08.2016 von 14.00 - 16.00 Uhr im Zimmer 108 der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen statt. Gerne können Sie vorab einen Termin mit Frau Moritz (geb. Pitsch) unter 02671-61328 vereinbaren. Wir beraten Sie vertraulich in Fragen der Partnerschaft, Trennung/ Scheidung, Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Bei Bedarf zeigen wir Ihnen Möglichkeiten der Unterstützung auf. Ausgabe 30/2016 Bei Gefahrensituationen wie Hochwasser, Großbränden oder Industrieunfällen ist es mit dem Warn- und Informationssystem zusätzlich zu den etablierten Warnungen durch Polizei, Feuerwehr sowie Fernsehen und Rundfunk möglich, den Bürgern per Smartphone-App Warnungen und Verhaltenshinweise herauszugeben. Ein Warnhinweis kann zum Beispiel lauten: „Großbrand, gültig ab sofort, Fenster und Türen schließen“. Nur Menschen, die sich im gefährdeten Gebiet aufhalten oder diesen Ort ausgewählt haben, erhalten diese Informationen. Nicht betroffene Menschen werden nicht in Unruhe versetzt. Zudem übermittelt die Anwendung Warnungen zu „extremen Unwettern“ des Deutschen Wetterdiensts. Das System ist eine gute Ergänzung der bestehenden Informationswege. Landrat Manfred Schnur: „Solche Tests sind wichtig und notwendig, um die Mitarbeiter in der Anwendung von KATWARN zu schulen und die Menschen an die Funktionsweise zu erinnern und für den Katastrophenschutz zu sensibilisieren.“ Die Cochem-Zeller Nutzer von Katwarn werden den Hinweis bekommen, dass es sich bei der Alarmierung um einen Probealarm handelt. Im Ernstfall wird über Katwarn darüber informiert, wie sich die Bürger verhalten sollen. Fundsache In Bad Bertrich wurde ein Geldbetrag gefunden. Der Eigentümer wird gebeten, sich mit der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen, Tel.: 02676/409-100 in Verbindung zu setzen. Ulmen, 26.07.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen - Fundbüro - reisepässe können abgeholt werden! Die bis zum 11.07.2016 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. ✂ Vollmacht zur abholung eines reisepasses ich ................................................................................................................................ Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft in ................................................................................................................................ Ort, Straße Kreisweiter Probealarm am 1. august 2016, 14.30 Uhr Haben Sie sich schon beim Warnsystem KATWARN angemeldet? Wenn nicht, können Sie auch keinen Probealarm oder Warnhinweise im Ernstfall auf Ihr Handy erhalten. Die Anmeldung ist freiwillig und kostenfrei. Die KATWARN App steht Ihnen kostenlos zur Verfügung: - iPhone im App Store - Android Phone im Google Play Store - Windows Phone im Windows Store Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktonalität auch per SMS/E-Mail zum Gebiet einer registrierten Postleizahl. SMS an Servicenummer 0163/755 88 42: „KATWARN 12345 mustermann@mail.de“ (für Postleizahl 12345 und optional E-Mail). Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.katwarn.de Wenn am Montagnachmittag, dem 1. august 2016 gegen 14.30 Uhr bei den angemeldeten Nutzern des Handy-Warnsystems KATWARN die Mobiltelefone klingeln, gibt es keinen Grund zur Unruhe: Denn es handelt sich um einen Probealarm des elektronischen Warn- und Informationssystems KATWARN, das im gesamten Bereich der Integrierten Leitstelle Koblenz (Landkreise Ahrweiler, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz und Stadt Koblenz) eingeführt ist. Der Probebetrieb wird ca. 20 Minuten andauern und in allen Kommunen des Landkreises geschaltet. Es wird die Funktionsfähigkeit der „Warnung der Bevölkerung“ überprüft. ................................................................................................................................ Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft ................................................................................................................................ Ort, Straße ausgewiesen durch ................................................................................................................................ meinen reisepass in empfang zu nehmen. ................................................................................................................................ Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift ✂ Warn- und informationssystem Katwarn wird getestet bevollmächtige hiermit Herrn/Frau Hinweis zur abholung der Personalausweise Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel. 02676/409-0). Ulmen - 4 - Ausgabe 30/2016 Verbandsgemeindeverwaltung - Bürgerbüro Verbandsgemeindeverwaltung Marktplatz 1, 56766 Ulmen Tel.: 02676/409-0, Fax:02676/409-501 Hinweis: Das Bürgerbüro ist am Samstag, dem 6. August 2016 wieder geöffnet, und zwar von 10.00 bis 12.00 Uhr. Die übrigen Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag- Freitag 8.00 - 12.30 Uhr Montag- Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr Das Dienstleistungsangebot des Bürgerbüros: Sie können: - sich an-, ab- und ummelden - Fundsachen abliefern oder abholen - Ihren Hund an- und abmelden - Ihre Adresse im Fahrzeugschein ändern lassen - Antragsformulare abgeben Sie können beantragen: - Personalausweise und Pässe - Kinderreisepässe - zur Fahrerlaubnis: Erst-/Neuerteilung, Erweiterung, - polizeiliche Führungszeugnisse - Auskunft Gewerbezentralregister Sie erhalten - Meldebescheinigungen - Untersuchungsberechtigungsscheine - Beglaubigungen von Fotokopien und Unterschriften - allgemeine Informationen zum Fremdenverkehr - Info-Material Sie erhalten Antragsformulare für - Lohnsteuerjahresausgleich und Einkommensteuererklärung - Lohnsteuerermäßigung - Wohngeld Sie können - Privatanzeigen für unser Vulkanecho aufgeben - Restmüllsäcke zum Preise von 4,00 Euro bei uns erwerben Mitteilungen aus dem gEsundland VulkanEifEl Altersjubilare Wir gratulieren am 31.07. zum 85. Geburtstag Frau Anna-Luise Berenz, Büchel Sonntagsmatinee mit Thomas Probst am 31.07. zum 85. Geburtstag Herr Emil Osthold, Urschmitt am 01.08. zum 85. Geburtstag Herr Walter Sander, Ulmen am 02.08. zum 80. Geburtstag Frau Maria Lehnen, Ulmen am 04.08. zum 80. Geburtstag Frau Elisabeth Keßeler, Weiler am 05.08. zum 85. Geburtstag Frau Hedwig Brauns, Gevenich 07.08.2016 11:00 Uhr Sonntag Touristikagentur Bad Bertrich GmbH Konzertsaal Bad Bertrich Eintritt frei Kurfürstenstraße 32 56864 Bad Bertrich Tel.: 02674 / 932222 www.bad-bertrich.de Ulmen - 5 - Ausgabe 30/2016 Ulmen - 6 - Ausgabe 30/2016 Brücke über den Ilgenbach wieder aufzubauen. Die Brücke war bei den heftigen Unwettern Anfang Juli vom Hochwasser weggeschwemmt worden. Viele Stunden Arbeit und Muskelkraft haben Alexander Simon, Michael Budd, Wolfgang Heck, Wilhelm Karls, Thomas Jakobs und Paul Haubrich unter der Regie von Ortsbürgermeister Josef Simon in den Wiederaufbau gesteckt. Die Belohnung ist eine wunderschöne Holzbrücke, die Wanderer nun wieder sicher über den Fluss geleitet. Es war wichtig, die Brücke wieder herzurichten, denn sie ist ein wichtiger Teil verschiedener Wanderwege. So führt sowohl die Eifelsteig-Etappe von Manderscheid nach Himmerod als auch die Lieserpfad-Etappe von Manderscheid nach Wittlich an dieser Stelle über den Bach. Clara-Viebig-Pavillon Lesungen Freitags 15.00 - 16.00 Uhr Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes, Märchen, Noveletten alles rund um Clara Viebig Lassen Sie sich überraschen! Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch Clara-Viebig-Pavillon, 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21 Aus den Gemeinden Alflen Bürozeiten des Ortsbürgermeisters Abendwanderung des Eifelvereins Der Eifelverein Ortsgruppe Bad Bertrich bietet an vier verschiedenen Terminen geführte Abendwanderungen auf den schönsten Wanderwegen rund um Bad Bertrich an. Nachdem am ersten Termin schon viele Teilnehmer dabei waren, wird die nächste Wanderung am Dienstag, 2. August, stattfinden. Die Wanderung, die kostenlos ist, ist mit einer Dauer von zwei Stunden angesetzt. Der Treffpunkt ist um 19.00 Uhr an der GesundLand Tourist Information Bad Bertrich. Die Abendwanderungen werden zusätzlich zu den wöchentlich stattfindenden Wanderungen, die immer donnerstags um 13:30 Uhr beginnen, angeboten. Weitere Informationen erhalten Wanderfreunde bei der GesundLand Tourist Information Bad Bertrich unter der Telefonnummer +49 (0) 2674 932222 oder per E-Mail: bad-bertrich@gesundland-vulkaneifel.de. Gemeinsam Brücken bauen Unter diesem Motto könnte die ehrenamtliche Arbeit von 7 Karler Bürgern stehen, die in den letzten Wochen daran gearbeitet haben, die dienstags von 18:30 bis 20:00 Uhr im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle (Schulstr. 14) Tel.: 02678 - 95 36 61 Fax: 02678 - 95 36 59 Email: ortsgemeinde.alflen@web.de Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung Tel.: 02678 - 365; Mobil: 0172 - 88 87 124; Fax: 02678 - 95 35 26 Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Alflen Sitzungsdatum: Mittwoch, den 20.07.2016 Beginn: 19:30 Uhr Ende: 20:55 Uhr Ort: „Backes“, Moselweg 49a, 56828 Alflen Anwesend waren: Ortsbürgermeister Herr Rudolf Schneiders 1. Beigeordneter Herr Berthold Schäfer Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Verantwortlich: Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Adresse: 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240, Fax: 0 65 02 - 91 47-250 Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-213, Fax: 0 65 02 - 72 40 Internet und E-Mail: Postanschrift: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de Postfach 11 54, 54343 Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Amtliche Bekanntmachungen: Bürgermeister Alfred Steimers übriger redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp Anzeigenteil: Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Reklamation Zustellung bitte an:Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716 E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Ulmen - 7 - Beigeordneter Herr Michael Pörling Ratsmitglieder Herr Dirk Hieronimus, Herr Hans-Werner Hillesheim, Herr Hans Hilpisch, Herr Paul Kruff ab TOP 2, Herr Friedhelm Lautner, Herr Udo Lorenz, Herr Alfred Pantenburg, Herr Timo Pierczinski, Herr HansGeorg Pötz, Herr Erwin Theobald Protokollführerin Frau Tanja Schug Vertretung für Herrn Gerhard Stranz Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED 2. Änderung der Friedhofgebührensatzung 3. Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle vom 15.12.2009 4. Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung von Bauplanungsrecht 5.Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 6.Grundstücksangelegenheit 7.Mitteilungen Öffentlicher Teil TOP 1: Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Sachverhalt: Mit der am 06.07.2005 ergangenen EUP-Richtlinie hat das Europäische Parlament einen verbindlichen Rahmen für die Definition der Anforderung an Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von energiebetriebenen Produkten geschaffen. Diese Richtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt. Auf der Grundlage der sog. Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG hat der europäische Gesetzgeber durch die Verordnung Nr. 245/2009 v. 18.03.2009 neue Anforderungen für Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und entsprechende Leuchten konkretisiert. Diese Technik ist vor allem in Straßenlampen vorhanden. Die Verordnung setzt konkrete Anforderungen, dass die wenig energieeffizienten Leuchten und Geräte in vier Umsetzungsstufen bis einschließlich 2017 vom Markt verschwinden müssen. Ziel ist es, mittelfristig nur noch energieeffiziente Produkte auf den Markt zu bringen. Damit werden die Städte und Gemeinden mittelbar verpflichtet, über eine Umrüstung bzw. Erneuerung ihrer Straßenbeleuchtungstechnik nachzudenken, da bis spätestens 2017 die alten Techniken nicht mehr verfügbar sein werden. Es besteht dann nur noch die Möglichkeit auf eigene Lagerbestände zurück zu greifen. Hierdurch könnte noch eine gewisse Zeit überbrückt werden. Die bestehenden Wartungsverträge mit dem RWE wurden nicht zum 30.06.2016 gekündigt, da wir nach dem Stand der Gespräche mit IfaS und RWE davon ausgehen, dass zumindest die meisten Gemeinden einen neuen Wartungsvertrag abschließen. Die Verträge haben sich dadurch verlängert, wobei von RWE ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2016 eingeräumt wurde. Im Zuge dieser Vereinbarung wurde auch der Preis für die Stromlieferung bis zum 31.12.2016 neu festgelegt. Vorausgesetzt, die Ortsgemeinde Alflen schließt einen neuen Wartungsvertrag mit dem RWE ab, wird für die Umrüstung der alten Leuchten (nur Leuchten, die nach der EuP-Richtlinie ausgetauscht werden müssen) ein Innovationszuschuss von 150,— € (netto) / Leuchte von Seiten des RWE gewährt. Die Ortsgemeinde Alflen kann hier für die Umrüstung von 111 Leuchten einen Zuschuss in Höhe von 19.814,— € (brutto) erhalten. Die Wartungskosten der LED-Lampen reduzieren sich um 6,48 € (netto)/Leuchte. Da RWE während der Laufzeit des neuen Vertrages Eigentümer der Straßenbeleuchtungsanlage bleibt, wird hier die Zusage gegeben, die Netzentflechtung während der Vertragslaufzeit (10 Jahre), zu Lasten von RWE, durchzuführen. Insgesamt würden, lt. Schätzung des RWE, in der Verbandsgemeinde Ulmen Entflechtungskosten in Höhe von 68.000,— € entstehen, die dann von RWE getragen werden. In den neuen Wartungsverträgen wird die Strombeschaffung freigestellt. Im Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 Rheinland-Pfalz werden finanzschwachen Kommunen Fördermittel u.a. zur Sanierung der Straßenbeleuchtung bereitgestellt. „Finanzschwach“ im Sinne des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sind Kommunen, die in den Jahren 2011 – 2013 am kommunalen Entschuldungsfonds teilgenommen haben. Für die Ortsgemeinde Alflen steht hier ein Betrag in Höhe von 36.128,32 € zur Verfügung. Die Förderanträge wurden bereits von RWE gestellt. Ausgabe 30/2016 Mit der Kommunalaufsicht wurden Gespräche dahingehend geführt, dass aufgrund des vorliegenden Angebotes der RWE die Ortsgemeinden die Verträge verlängern können und hier eine Ausschreibung nicht erforderlich ist. Beitragsrechtlich ist eine Veranlagung nicht erforderlich, da hier lediglich die Leuchtenköpfe ausgetauscht werden, um Energie einzusparen und der EuP-Richtlinie Rechnung zu tragen. Die Leuchten an sich sind nicht erneuerungsbedürftig. Darüber hinaus soll der Landkreis in seinen Bemühungen, CO2-Emissionen zu reduzieren, nachhaltig unterstützt werden. RWE hat, in Abstimmung mit der Gemeinde, ein Angebot für die Umrüstung erstellt. Hiernach werden 141 Leuchten auf LED, zu einem Gesamtpreis in Höhe von 60.439,15 €, umgerüstet. Hierin enthalten ist ein Zuschuss des RWE in Höhe von 19.814 € Nach Abzug der KI 3.0 Förderung in Höhe von 36.128,32 € verbleibt bei der Ortsgemeinde ein Betrag von 24.310,83 € Lt. Berechnung des RWE ergibt sich durch die Umstellung eine Gesamtersparnis von 9.397,— € (Strom + Wartung), sodass sich die Investition in ca. 2,5 Jahren amortisiert. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Bei Buchungsstelle 54100-096000-34-1 stehen Mittel in Höhe von 58.100,— € zur Verfügung. Der KI 3.0 Zuschuss ist bei Buchungsstelle 54100-233100-34-2 mit 42.400,— € veranschlagt. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung an RWE zu einem Gesamtpreis in Höhe von 60.439,15 € zu erteilen. Der Wartungsvertrag „Licht und Service“ wird mit einer Gesamtlaufzeit von 10 Jahren ebenfalls mit dem RWE abgeschlossen. Folgende Module werden beauftragt: (X) - Grundmodul 33,70 € (netto) Bedienung der Straßenbeleuchtung, Hauptwartung der Leuchten alle 4 Jahre (Austausch Leuchtmittel, Reinigung der Leuchte) Leuchtkontrolle, Prüfung nach BGVA3, Störungsbeseitigung an der Leuchte innerhalb von 5 Werktagen (bzw. unverzüglich), Behebung von Netzstörungen, Materialbeistellung, Dokumentation, Koordination, Abrechnung ( ) Werterhaltender Mastanstrich 4,27 € (netto) ( ) Vandalismus 3,44 € (netto) ( ) Funktionskontrolle 6,27 € (netto) ( ) zusätzliche Leuchtenreinigung 16,538 € (netto) (X) Modul LED - 6,48 € (netto) Zusätzlich 8 Jahre Garantie auf RWE-Standartleuchten Abweichender Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung an RWE zu einem Gesamtpreis in Höhe von 60.439,15 € zu erteilen. Der Wartungsvertrag „Licht und Service“ wird mit einer Gesamtlaufzeit von 10 Jahren ebenfalls mit dem RWE abgeschlossen. Folgende Module werden beauftragt: (X) Grundmodul 33,70 € (netto) Bedienung der Straßenbeleuchtung, Hauptwartung der Leuchten alle 4 Jahre (Austausch Leuchtmittel, Reinigung der Leuchte) Leuchtkontrolle, Prüfung nach BGVA3, Störungsbeseitigung an der Leuchte innerhalb von 5 Werktagen (bzw. unverzüglich), Behebung von Netzstörungen, Materialbeistellung, Dokumentation, Koordination, Abrechnung () Werterhaltender Mastanstrich 4,27 € (netto) ( ) Vandalismus 3,44 € (netto) ( ) Funktionskontrolle 6,27 € (netto) ( ) zusätzliche Leuchtenreinigung 16,538 € (netto) (X) Modul LED - 6,48 € (netto) Zusätzlich 8 Jahre Garantie auf RWE-Standartleuchten Zuzüglich beschließt der Gemeinderat, das Modul „Weihnachtsbeleuchtung“ zum Preis von 317,00 Euro (brutto) zu beauftragen. Die entsprechenden Leuchten werden nach Einsicht in den Leuchtenplan ausgewählt. Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 2: Änderung der Friedhofgebührensatzung Sachverhalt: In der Sitzung vom 07.06.2016 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Alflen unter anderem auch über die verschiedenen Gebührensatzungen der Ortsgemeinde gesprochen. Seitens des Ausschusses wurde angeregt, die Kosten für die Nutzung der Leichenhalle für die Aufbewahrung einer Leiche für die ersten 4 Ulmen Tage von bislang 40,00 € auf 50,00 € anzuheben und auch die bei Nutzung der Klimaanlage anfallenden Stromkosten in Rechnung zu stellen. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Bei der Buchungsstelle 55300 – 432241 werden durch die Erhöhung der Gebühren mehr Einnahmen erzielt. Beschluss: Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Gemeinderat die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Alflen vom 24.05.2012 wie folgt zu ändern: Punkt III der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung erhält demnach folgende Fassung: III. Benutzung der Leichenhalle 1. Für die Aufbewahrung a) einer Leiche bis zu 4 Tagen 50,00 € für jeden weiteren Tag 10,00 € b) einer Urne bis zu 4 Tagen 40,00 € für jeden weiteren Tag 10,00 € 2. für die Reinigung nach Ausschmückung 50,00 € 3. Bei Benutzung der Klimaanlage anfallende Stromkosten werden gesondert ermittelt und in Rechnung gestellt. “ Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle vom 15.12.2009 Sachverhalt: In seiner Sitzung am 07.06.2016 hat der Haupt- und Finanzausschuss über eine Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle vom 15.12.2009 diskutiert. Bisher wurde die Benutzungsgebühr bei Vermietungen anlässlich einer Beerdigung in Form eines Pauschalbetrages erhoben. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Stromverbrauch zu erfassen und den Nutzern ebenfalls in Rechnung zu stellen. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Durch die Satzungsänderung werden Mehreinnahmen auf der Buchungsstelle 57301-432290 (Erstattung Nebenkosten) erzielt. Beschluss: Der Gemeinderat Alflen beschließt, die 1. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle vom 15.12.2009 gemäß dem beigefügten Entwurf. Abstimmungsergebnis: Ja 13, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung von Bauplanungsrecht Sachverhalt: Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück in Alflen, Flur 2 Flurstück Nr. 26/2 (Peterskaul 4) neben das bestehende Wohnhaus ggf. unter Verwendung bestehender Bausubstanz (Bodenplatte) ein Ferienhaus zu errichten. Das Grundstück befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich. Bereits in seiner Sitzung am 11.05.2016 hat sich der Gemeinderat Alflen mit einer vorliegenden Bauvoranfrage (Erweiterung bestehendes Wohnhaus um eine Wohneinheit) befasst; hierzu wurde das erforderliche Einvernehmen nicht erteilt, weil es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handelt und unter den Gesichtspunkten einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, insbesondere unter Berücksichtigung der umweltschützenden Anforderungen, sowie der Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes die Schaffung des Bauplanungsrechtes geboten erscheint. Für eine Verwirklichung des Vorhabens müssten aufgrund der fehlenden Privilegierung die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB hergestellt werden Der Vorhabenträger hat hierbei auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Planes einen Durchführungsvertrag mit der Ortsgemeinde Alflen abzuschließen. Er verpflichtet sich, die Planungs- und Erschließungskosten zu tragen. Mit Schreiben vom 04.06.2016 beantragen die Vorhabenträger die Aufstellung eines entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für Ihr geplantes Vorhaben - Errichtung eines Ferienhauses. Der Haupt- und Finanzausschuss und der Bau- und Planungsausschuss haben sich in ihrer gemeinsamen Sitzung am 07.06.2016 mit der Angelegenheit befasst und empfehlen dem Gemeinderat, der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das geplante Vorhaben (Errichtung eines Ferienhauses) nicht zuzustimmen, um einer weiteren Zersiedelung der Landschaft - über den vorhandenen Bestand hinaus - vorzubeugen. In seiner Sitzung am 15.06.2016 hat der Gemeinderat eine Entscheidung zunächst zurückgestellt mit der Begründung, dass der Grundstückseigentümer zunächst sein Vorhaben mit einem entsprechenden - 8 - Ausgabe 30/2016 Vorentwurf darlegen sollte. Außerdem soll die ursprüngliche Baugenehmigung mit Bauplan beigefügt werden. Diese Baugenehmigung liegt der Ortsgemeinde inzwischen vor. Die Vorhabenträger haben auch mit Schreiben vom 30.06.2016 ihren Antrag konkretisiert und weitergehende Planunterlagen vorgelegt. Die Unterlagen werden in der Sitzung bekanntgegeben. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Keine Auswirkungen, anfallende Kosten sind vom Vorhabenträger zu tragen. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Sachlage und beschließt, - der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Ferienhauses auf dem Grundstück Flur 2 Flurstück Nr. 26/2 (Peterskaul 4) durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes grundsätzlich nicht zuzustimmen. Dem § 35 BauGB liegt der Gedanke zugrunde, dass im Aussenbereich das Bauen grundsätzlich unterbleiben soll. Bereits vorhandene bauliche Anlagen geniessen Bestandsschutz. Nach Ansicht der Ortsgemeinde soll aber dem in § 35 BauGB verankerten Grundgedanken über die Vermeidung einer Zersiedelung der Landschaft Rechnung getragen und eine weitere Bebauung in diesem Bereich nicht zugelassen werden. - der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Ferienhauses auf dem Grundstück Flur 2 Flurstück Nr. 26/2 durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zuzustimmen. Abweichender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Sachlage und beschließt, der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Ferienhauses auf dem Grundstück Flur 2 Flurstück Nr. 26/2 durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zuzustimmen. Die Bebauung durch ein Ferienhaus mit max. 80 m2 Grundfläche ist zulässig. Die Bebauung der Parz. 25/4, 26/1 und 26/3 ist ausgeschlossen. Die Erschließung und Zuwegung erfolgt durch den Teerweg/ Zufahrt „Peterskaul“. Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 1, Enthaltung 1, Befangen 0 TOP 5: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. Erhebung eines wiederkehrenden Beitrages für die Vorhaltung der Wasserversorgung für die Flurstücke Bolzplatz Schreiben der Kreisverwaltung - Wasserversorgung vom 17.06.2016 2. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Alflen für das Haushaltsjahr 2016 Schreiben der Kreisverwaltung vom 27.06.2016 – mit der Sitzungseinladung verteilt. Beratung in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. 3. Baugenehmigung zur Erweiterung der Schutzhütte Schreiben der Kreisverwaltung vom 01.07.2016 4. Projekt Energiedorf Am 28.07.2016 um 19.00 Uhr findet im Backes das Abschlusssteuerungsgespräch statt. - finale Abnahme des Endberichts 5. Bekanntgabe Sachstand Rundwanderweg Nicht öffentlicher Teil Weiterhin wurde im nicht öffentlichen Teil der Sitzung Folgendes beschlossen: TOP 6: Grundstücksangelegenheit Der Gemeinderat hat über die Ausübung eines Vorkaufsrecht beraten und beschlossen auf das Vorkaufsrecht zu verzichten, wenn vorher für diese Fläche ein Kaufvertrag abgeschlossen wird. TOP 7: Mitteilungen Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert. Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung vom 15.12.2009 für die Benutzung der Mehrzweckhalle in der Ortsgemeinde Alflen vom 20.07.2016 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Alflen hat in seiner Sitzung am 20.07.2016 folgende 1. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle in der Ortsgemeinde Alflen vom 15.12.2009 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Ulmen - 9 - Artikel 1 § 4 Nr. 1 Buchstabe f ) erhält folgende Fassung: f ) Beerdigungen zzgl. der bei Nutzung anfallenden Stromkosten 60 EUR Artikel 2 Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt „Vulkan Echo“ der Verbandsgemeinde Ulmen in Kraft. Alflen, den 20.07.2016 Ortsgemeinde Alflen (DS) gez. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 24.05.2012d der Gemeinde Alflen vom 20.07.2016 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Alflen hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in seiner Sitzung am 20.07.2016 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Artikel 1 Ziffer III. der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung erhält folgende Fassung: III. Benutzung der Leichenhalle 1. Für die Aufbewahrung a) einer Leiche bis zu 4 Tagen 50,00 € für jeden weiteren Tag 10,00 € b) einer Urne bis zu 4 Tagen 40,00 € für jeden weiteren Tag 10,00 € 2. für die Reinigung nach Ausschmückung 50,00 € 3. Bei Benutzung der Klimaanlage anfallende Stromkosten werden gesondert ermittelt und in Rechnung gestellt. Artikel 2 Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt „Vulkan Echo“ der Verbandsgemeinde Ulmen in Kraft. Alflen, den 20.07.2016 Ortsgemeinde Alflen (DS) gez. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Hinweis: Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung Ausgabe 30/2016 unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Kirchenführung in Alflen am 7. August Auf vielfachen Wunsch findet am ersten Sonntag im August um 15.00 Uhr nochmals eine Führung durch die Alfler Pfarrkirche statt. Die historischen Kirchengeräte werden nochmals ausgestellt. Auch das Heimatmuseum ist an diesem Nachmittag geöffnet und freut sich auf Besucher. Sommerferienpass 2016 Die Sommerferienpässe der VG Ulmen wurden vor den Ferien an den Schulen verteilt. Wer noch einen Ferienpass benötigt, bitte bei mir melden. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister AUderAth Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02676 - 231 oder Mobil: 0171 - 5469587 E-Mail: ortsbuergermeister@auderath.de Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Auderath Sitzungsdatum: Donnerstag, den 14.07.2016 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:25 Uhr Ort: Bürgerhaus, Hauptstr. 19, 56766 Auderath Anwesend waren: Ortsbürgermeister Herr Paul Laux 1. Beigeordneter Herr Frank Steimers Beigeordneter Herr Helmut Römer Ratsmitglieder Herr Stefan Hürter, Frau Inge Krämer, Herr Thomas Mücken, Herr Bernhard Peter, Herr Kurt Prämassing, Herr Wilfried Reicherz, Herr Sebastian Völkel, Frau Ellen Weinem, Herr Helmut Wendels Protokollführerin Frau Julia Bannach Gäste Herr Thomas Hau zu TOP 1 Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt Herr Matthias Bauer Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um folgenden Punkt erweitert: TOP 4: Bauangelegenheit Abstimmungsergebnis: -einstimmigDie übrigen Punkte der Tagesordnung verschieben sich entsprechend. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED 2. Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Umgestaltung des ehem. Lehrerwohnhauses in ein Mehrgenerationenhaus 3. Beratung und Beschlussfassung über die Neuverpachtung der Gemeindegrundstücke 4. Bauangelegenheit 5. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 6. Vetragsangelegenheit 7. Grundstücksangelegenheit 8. Mitteilungen Ulmen - 10 - Öffentlicher Teil TOP 1: Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED Sachverhalt: Mit der am 06.07.2005 ergangenen EUP-Richtlinie hat das Europäische Parlament einen verbindlichen Rahmen für die Definition der Anforderung an Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von energiebetriebenen Produkten geschaffen. Diese Richtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt. Auf der Grundlage der sog. Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG hat der europäische Gesetzgeber durch die Verordnung Nr. 245/2009 v. 18.03.2009 neue Anforderungen für Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und entsprechende Leuchten konkretisiert. Diese Technik ist vor allem in Straßenlampen vorhanden. Die Verordnung setzt konkrete Anforderungen, dass die wenig energieeffizienten Leuchten und Geräte in vier Umsetzungsstufen bis einschließlich 2017 vom Markt verschwinden müssen. Ziel ist es, mittelfristig nur noch energieeffiziente Produkte auf den Markt zu bringen. Damit werden die Städte und Gemeinden mittelbar verpflichtet, über eine Umrüstung bzw. Erneuerung ihrer Straßenbeleuchtungstechnik nachzudenken, da bis spätestens 2017 die alten Techniken nicht mehr verfügbar sein werden. Es besteht dann nur noch die Möglichkeit auf eigene Lagerbestände zurück zu greifen. Hierdurch könnte noch eine gewisse Zeit überbrückt werden. Die bestehenden Wartungsverträge mit dem RWE wurde nicht zum 30.06.2016 gekündigt, da wir nach dem Stand der Gespräche mit IfaS und RWE davon ausgehen, dass zumindest die meisten Gemeinden einen neuen Wartungsvertrag abschließen. Die Verträge haben sich dadurch verlängert, wobei von RWE ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2016 eingeräumt wurde. Im Zuge dieser Vereinbarung wurde auch der Preis für die Stromlieferung bis zum 31.12.2016 neu festgelegt. Vorausgesetzt, die Ortsgemeinde Auderath schließt einen neuen Wartungsvertrag mit dem RWE ab, wird für die Umrüstung der alten Leuchten (nur Leuchten, die nach der EuP-Richtlinie ausgetauscht werden müssen) ein Innovationszuschuss von 150,— € (netto) / Leuchte von Seiten des RWE gewährt. Die Ortsgemeinde Auderath kann hier für die Umrüstung von 92 Leuchten einen Zuschuss in Höhe von 16.422,— € (brutto) erhalten. Die Wartungskosten der LED-Lampen reduzieren sich um 6,48 € (netto)/Leuchte. Da RWE während der Laufzeit des neuen Vertrages Eigentümer der Straßenbeleuchtungsanlage bleibt, wird hier die Zusage gegeben, die Netzentflechtung während der Vertragslaufzeit (10 Jahre), zu Lasten von RWE, durchzuführen. Insgesamt würden, lt. Schätzung des RWE, in der Verbandsgemeinde Ulmen Entflechtungskosten in Höhe von 68.000,— € entstehen, die dann von RWE getragen werden. In den neuen Wartungsverträgen wird die Strombeschaffung freigestellt. Im Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 Rheinland-Pfalz werden finanzschwachen Kommunen Fördermittel u.a. zur Sanierung der Straßenbeleuchtung bereitgestellt. „Finanzschwach“ im Sinne des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sind Kommunen, die in den Jahren 2011 – 2013 am kommunalen Entschuldungsfonds teilgenommen haben. Für die Ortsgemeinde Auderath steht hier ein Betrag in Höhe von 28.326,— € zur Verfügung. Die Förderanträge wurden bereits von RWE gestellt. Mit der Kommunalaufsicht wurden Gespräche dahingehend geführt, dass aufgrund des vorliegenden Angebotes der RWE die Ortsgemeinden die Verträge verlängern können und hier eine Ausschreibung nicht erforderlich ist. Beitragsrechtlich ist eine Veranlagung nicht erforderlich, da hier lediglich die Leuchtenköpfe ausgetauscht werden, um Energie einzusparen und der EuP-Richtlinie Rechnung zu tragen. Die Leuchten an sich sind nicht erneuerungsbedürftig. Darüber hinaus soll der Landkreis in seinen Bemühungen, CO2-Emissionen zu reduzieren, nachhaltig unterstützt werden. RWE hat, in Abstimmung mit der Gemeinde, ein Angebot für die Umrüstung erstellt. Hiernach werden 108 Leuchten auf LED, zu einem Gesamtpreis in Höhe von 60.512,69 € umgerüstet. Nach Abzug der KI 3.0 Förderung in Höhe von 28.326,20 € Und des RWE Zuschusses in Höhe von 16.422,00 € verbleibt bei der Ortsgemeinde ein Betrag von 15.764,49 € Lt. Berechnung des RWE ergibt sich durch die Umstellung eine Gesamtersparnis von 9.608,83 €/Jahr (Strom + Wartung), sodass sich die Investition in ca. 1,64 Jahren amortisiert. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Bei Buchungsstelle 54100-096000-51-1 stehen Mittel in Höhe von 38.500,— € zur Verfügung. Ausgabe 30/2016 Der KI 3.0 Zuschuss ist bei Buchungsstelle 54100-233100-51-1 mit 28.200,— € veranschlagt. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung an RWE zu einem Gesamtpreis in Höhe von 44.090,69 € (Gesamt-Umrüstung abzüglich RWE-Zuschuss) zu erteilen. Der Wartungsvertrag „Licht und Service“ wird mit einer Gesamtlaufzeit von 10 Jahren ebenfalls mit dem RWE abgeschlossen. Folgende Module werden beauftragt: (X) Grundmodul 33,70 € (netto) Bedienung der Straßenbeleuchtung, Hauptwartung der Leuchten alle 4 Jahre (Austausch Leuchtmittel, Reinigung der Leuchte) Leuchtkontrolle, Prüfung nach BGVA3, Störungsbeseitigung an der Leuchte innerhalb von 5 Werktagen (bzw. unverzüglich), Behebung von Netzstörungen, Materialbeistellung, Dokumentation, Koordination, Abrechnung ( ) Werterhaltender Mastanstrich 4,27 € (netto) ( ) Vandalismus 3,44 € (netto) ( ) Funktionskontrolle 6,27 € (netto)( ) zusätzliche Leuchtenreinigung 16,538 € (netto) (X) Modul LED - 6,48 € (netto) Zusätzlich 8 Jahre Garantie auf RWE-Standartleuchten Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 2: Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Umgestaltung des ehem. Lehrerwohnhauses in ein Mehrgenerationenhaus Sachverhalt: In seiner Sitzung am 23.07.2015 hat der Gemeinderat Auderath beschlossen, für das Jahr 2016 für die Umgestaltung des ehem. Lehrerwohnhauses in ein Haus der Dorfgemeinschaft (Mehrgenerationenhaus) einen Antrag auf Förderung im Rahmen der Dorferneuerung zu stellen. Der entsprechende Antrag wurde der ADD Trier vorgelegt. Anlässlich einer Bereisung und Besichtigung am 24.09.2015 wurde von den Vertretern der ADD Trier die Planung in der vorgelegten Form als sehr kritisch angesehen, sowohl im Hinblick auf die Räumlichkeiten als auch hinsichtlich des zu hohen Kostenrahmens. Es wurde empfohlen, über 2 Alternativen nachzudenken, und zwar - Weiterverfolgung der vorliegenden Planung Diese sei jedoch nur bei drastischer Kostenreduzierung und Vorlage eines schlüssigen Nutzungskonzeptes (Nachweis Bedarf/ Auslastung) möglich - Vollständiger Abriss des ehem Lehrerwohnhauses und Herstellung eines kompakten (eingeschossigen) Ersatzbaues. Da ein Abriss für die Ortsgemeinde Auderath nicht in Frage kam, wurden in der Folge umfangreiche Gespräche und Verhandlungen (unter Beteiligung der Ortsgemeinde, des Planers, Vertretern der Kreisverwaltung usw.) geführt, die Antragsunterlagen geändert und ergänzt. Mit Schreiben vom 18.02.2016 teilt die ADD Trier jedoch mit, dass in Abstimmung mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, die Maßnahme auch nach Vorlage dieser überarbeiteten Unterlagen nicht als förderfähig einzustufen sei. Die Baukosten müssten um mind. 25 % zwingend reduziert werden und der Bedarf werde aufgrund des angrenzenden großen Dorfgemeinschaftshauses weiterhin sehr kritisch angesehen. Auf Wunsch der Ortsgemeinde Auderath wurde daraufhin für das Projekt ein Projektsteckbrief für eine Leaderförderung bei der LAG Vulkaneifel eingereicht. Über die Zulassung der Projekte wurde in der LAG-Sitzung am 02.06.2016 entschieden; hierbei wurde das Projekt „Umbau des ehem. Lehrerwohnhauses in Auderath zu einem Mehrgenerationenhaus“ als nicht förderfähig eingestuft, da die Basiskriterien nicht in ausreichendem Maße erfüllt sind. Wir gehen auch davon aus, dass bei der Entscheidung die Kostenproblematik eine Rolle gespielt hat. Auf der Grundlage der bisherigen Planungen zum Erhalt und Umbau des Gebäudes werden derzeit keine Möglichkeiten gesehen, hierzu Förderungen zu erwirken. Da jedoch eine endgültige Ablehnung im Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes 2016 nicht erfolgte, besteht die Möglichkeit, für die Bewilligungsrunde 2017 einen erneuten Antrag mit überarbeiteten Antragsunterlagen (Umplanung, wie dies von der ADD Trier vorgeschlagen wurde) zu stellen. Abgabefrist für den Antrag ist bereits der 01.08.2016. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Mittel sind im Haushalt 2016 unter Buchungsstelle 57306-096000-52-1 für die Umbaumaßnahme bereits eingestellt. Diese Maßnahme kommt nicht zur Ausführung. Im Haushalt 2017 sind die Kosten für die neue Maßnahme vorzusehen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, das bestehende ehemalige Lehrerwohnhaus, das an das derzeitige Dorfgemeinschaftshaus angebaut ist, abzureißen und an gleicher Stelle einen Anbau mit einer direkten Ver- Ulmen - 11 - bindung zum Dorfgemeinschaftshauszu errichten. Der Anbau ist erforderlich, um die im Zusammenhang mit der neu gegründeten Initiative „Dorf.Gemeinschaft.Auderath“ entstandenen zusätzlichen Nutzungen durch neue Gruppen aufzunehmen. Es soll ein bedarfsgerechter Anbau entstehen (z.B. 1 größerer Raum ggf. mit einer Abtrennmöglichkeit oder 2 separate kleinere Räume). Für separate Toiletten in diesem Anbau wird in Abstimmung mit der ADD kein Bedarf gesehen, die Toilettenanlage des Dorfgemeinschaftshauses ist mit zu nutzen. Die Räumlichkeiten des Anbaues sind gemessen am Bedarf zu dimensionieren, d.h. anhand des Nutzungskonzeptes zu entwickeln. Das Büro IBS Alflen wird mit der Erstellung der neuen Antragsunterlagen beauftragt. Für die Maßnahme soll ein Antrag auf Förderung im Rahmen der Dorferneuerung für das Jahr 2017 gestellt werden. Abstimmungsergebnis: Ja 10, Nein 1, Enthaltung 1, Befangen 0 TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Neuverpachtung der Gemeindegrundstücke Sachverhalt: Die bestehenden Pachtverträge für die landwirtschaftlich nutzbaren gemeindeeigenen Flächen laufen aus zum 31.12.2016. In der Gemarkung Auderath wird derzeit ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren durchgeführt. Der Abschluss dieses Verfahrens wird voraussichtlich erst im Jahr 2019 erfolgen. Es ist daher zu entscheiden, ob die bestehenden Pachtverträge verlängert werden oder eine Neuverpachtung des Gemeindelandes erfolgt. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Bei einer Anhebung des Pachtzinses ergeben sich ab dem Haushaltsjahr 2017 entsprechende Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle 00555501.441200. Beschluss: Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat wegen dem derzeit laufenden vereinfachten Flurbereinigungsverfahren keine Neuverpachtung in 2016 vorzunehmen. Die zum 31.12.2016 auslaufenden Pachtverträge werden vorerst verlängert bis zum 31.12.2019. Sollte das Flurbereinigungsverfahren in 2019 noch nicht abgeschlossen sein, ist in 2019 eine weitere Entscheidung bezüglich der Landverpachtung zu treffen. Die vorgenannte Verlängerung gilt nicht für nachstehende Pachtflächen: Flur 7, Parz. - Nr. 11, Teilfläche von 190,00 ar, Flur 6, Parz. - Nr. 1, Teilfläche von 225,00 ar, Flur 14, Parz. - Nr. 11, Teilfläche von 270,19 ar und Flur 6, Parz. - Nr. 2, Teilfläche von 85,90 ar. Diese Teilflächen werden in 2016 neu verpachtet. Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 4: Bauangelegenheit Sachverhalt: Die Eigentümer des Grundstückes Flur 9 Nr. 119, Am neuen Kreuz 25, beabsichtigen, ein Doppelcarport (36qm) mit Flachdach in Grenzbebauung zum benachbarten Grundstück Nr. 120 zu errichten. Lt. den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am neuen Kreuz“ sind Flachdächer nur über Garagen/Carports bis max. 18qm Grundfläche zulässig. Die Bauherrschaft bittet um Befreiung vom Bebauungsplan. Außerdem schreiben die textlichen Festsetzungen vor, dass vor Garagen/Carports ein Stauraum von mindestens 5m freizuhalten ist. Der Abstand des Carport zur Straße soll 3,40m betragen. Bei Einhaltung der geforderten Abstandsfläche (5m) zur Straße würde das Küchenfenster in der Giebelwand des Hauses beeinträchtigt werden. Diesbezüglich haben die Bauherren bereits im Jahr 2014 die Befreiung vom Bebauungsplan erhalten (es sollte ursprünglich nur ein Einzelcarport errichtet werden). Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann lt. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Lt. § 36 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§31, 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt, wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens (hier bis spätestens 12.09.2016) verweigert wird. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem Baugesuch und beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wie beantragt zu erteilen. Ausgabe 30/2016 Abstimmungsergebnis: Ja 12, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 5: Mitteilungen Folgende Mitteilungen wurden bekannt gegeben: 1. Endabrechnung Entwässerung Gemeindestraßen 2015 Die Gemeinde hat noch 159,15 € zu zahlen. 2. Vorausleistung Entwässerung Gemeindestraßen 2016: 14.809,44 € 3. Zwei Seniorensicherheitsberater haben sich bei der Verbandsgemeinde Ulmen vorgestellt und können offiziell bei Fragen/Bedenken angesprochen werden. 4. Abwasserkanäle wurden mit Kameras befahren. Am neuen Kreuz besteht Handlungsbedarf. Dichtungsringe sind kaputt und es tritt Grundwasser ein. 5. Für die Reaktivierung Tiefenbach werden über die Aktion Blau Plus 90 % Zuwendung gewährt. 6. Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 15.09.2016 statt. Nicht öffentlicher Teil Weiterhin wurde im nicht öffentlichen Teil der Sitzung Folgendes beschlossen: TOP 6: Vertragsangelegenheit Der Gemeinderat hat über eine Vertragsangelegenheit beraten und beschlossen, dem Durchführungs- und Nutzungsvertrag in der vorliegenden Form zuzustimmen. TOP 7: Grundstücksangelegenheit Die Antragsteller möchten von der Ortsgemeinde ein Baugrundstück im Neubaugebiet „Am neuen Kreuz“ Gemarkung Auderath erwerben. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Begehren der Antragsteller und beschließt dem Verkauf des Grundstückes zuzustimmen. TOP 8: Mitteilungen Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert. BAd Bertrich Sprechstunden im Gemeindebüro Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet: donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Tel.: 02674-3057003 Fax.: 02674-3052005 Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder vereinbaren sie einen Termin. Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter 02674-3057003 erreichbar. Gerne können sie auch eine Email senden an: ortsgemeinde@badbertrich.de oder an beatrix.lauxen@ortsgemeinde-bad-bertrich.de Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel „Alte Mühle“ zu kontaktieren, da es mir dort – vor Publikumsverkehr- nicht möglich ist, ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Hundehaufen auf Wanderwegen Bei mir wurden in der letzten Zeit gehäuft Beschwerden wegen Hundehaufen auf den Wanderwegen, insbesondere im Bereich Oase der Ruhe, vorgetragen. Ich darf die entsprechenden Hundehalter bitten, diese in Zukunft zu entfernen. Wenn jemand Zeuge von entsprechenden Vorgängen wird, kann er sich gerne bei mir melden, ich werde die entsprechenden Menschen der Tiere auch gezielt persönlich ansprechen! Friedhelm Justen, Ortsvorsteher Ortsvorsteher von Kennfus: Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674 - 1373 oder mobil unter 0176 - 56230546 sowie im Internet unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen. In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571 - 9536 13431. BeUren Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Freitags von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Bürgerhaus Termine nach telefonischer Vereinbarung Tel.: 02675 - 911 202 oder 0172 - 2300324 E-Mail: Kpuebereck@aol.com Ulmen - 12 - Ausgabe 30/2016 Büchel Sprechstunde des Ortsbürgermeisters dienstags von 18:00 bis 19:00 Uhr Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1 Tel. 02678 - 953 8670, Fax 02678 - 953 8671 filz Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02677 - 650 Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Gemeinderates Filz Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Filz der Ortsgemeinde Filz ein, die am Donnerstag, den 04.08.2016, um 19:00 Uhr im Gemeindehaus, Hauptstr. 2, 56766 Filz stattfindet. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED 2. Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Instandsetzung der Ortsstraßen 3. Verkauf eines Baugrundstückes 4. Mitteilungen Nicht öffentlicher Teil 5. Mitteilungen gez. Helmut Römer, Ortsbürgermeister gevenich Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters Das Vereinbaren von Sprechzeiten, sowie Vorbringen von Anliegen an den Ortsbürgermeister Walter Brauns können Sie telefonisch unter 02678 - 953264 oder 0171 - 7169860 sowie per Email an walterbrauns@ gmx.de vornehmen. gillenBeUren Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel. 02677 - 724 oder 0174 - 9428668 E-Mail: paul.haubrichs@gmx.de Vermietung von Wohnraum i n der Ortsgemeinde Gillenbeuren Die Ortsgemeinde Gillenbeuren vermietet die zum 01.10.2016 frei werdende Dachgeschoss-Wohnung im Bürgerhaus, Hauptstraße 18 in 56825 Gillenbeuren, Größe 44 qm. Die Wohnung besteht aus einem Wohn- und Schlafzimmer, einer Küche, einem Bad, einer Speise- und einer Besenkammer, sowie einem Flur. Schriftliche Bewerbungen können an Herrn Ortsbürgermeister Paul Haubrichs, Am runden Rech 3, 56825 Gillenbeuren, Tel. 02677-724 oder an die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen gerichtet werden. 56825 Gillenbeuren, den 27.07.2016 Ortsgemeinde Gillenbeuren Paul Haubrichs, Ortsbürgermeister Kliding Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel. 02677-951394 Homepage: www.kliding.de E-Mail: kliding@myquix.de lUtzerAth Regelmäßige Dienstzeiten des Ortsbürgermeisters im Bürgerbüro finden immer mittwochs von 17.30 bis 19.00 Uhr statt. Zusätzlich, für alle Berufstätigen, jeden 1. Freitag im Monat von 17.00 bis 19.00 Uhr. Rathaus „Alte Schule“, Trierer Straße 36 Tel. 02677 - 226, Fax 02677 - 910387. Handy 0151 - 17134740, E-Mail: ortsgemeinde-lutzerath@freenet.de In dringenden Angelegenheiten können selbstverständlich jederzeit Termine telefonisch vereinbart werden. Immer bürgernah und für Sie da! Ihr Ortsbürgermeister, Günter Welter Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lutzerath für das Haushaltsjahr 2016 vom 25.07.2016 Der Ortsgemeinderat hat am 21.01.2016 aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVB1. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell als Aufsichtsbehörde vom 15.07.2016 hiermit bekannt gemacht wird: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.746.307,00 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.777.414,00 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -31.107,00 EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 1.650.984,00 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 1.636.933,00 EUR der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf + 14.051,00 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf 0,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 472.865,00 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.003.240,00 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 530.375,00 EUR die Einzahlungen aus 630.153,00 EUR Finanzierungstätigkeit 1) auf die Auszahlungen aus 113.829,00 EUR Finanzierungstätigkeit 1) auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit + 516.324,00 EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen 1) auf 2.754.002,00 EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen 1) auf 2.754.002,00 EUR die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0,00 EUR 1) ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung §2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Ulmen - 13 - Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für - verzinste Kredite auf 511.502,00 EUR §3 gesamtbetrag der vorgesehenen ermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten wird festgesetzt auf 0,00 eUr. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 eUr. §4 steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- u. forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 365 v. H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 75,00 EUR für den zweiten Hund 100,00 EUR für jeden weiteren Hund 120,00 EUR Das Halten von gefährlichen Hunden wird besonders besteuert: die steuer beträgt jährlich: für den ersten gefährlichen Hund 480,00 EUR für jeden weiteren gefährlichen Hund 650,00 EUR §5 gebühren und beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. 175) in der derzeit gültigen Fassung werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt: 1. Fremdenverkehrsbeitrag 5 % der Messbeträge §6 Wertgrenze für investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro (netto) sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln dar zustellen. §7 Ausgabe 30/2016 5. In den Teilfinanzhaushalten werden gem. § 16 Abs. 3 GemHVO die Auszahlungsansätze aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 56766 Ulmen, den 25.07.2016 Ortsgemeinde Lutzerath gez. Welter, Ortsbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Genehmigung zur Festsetzung des Gesamtbetrages der verzinsten Investitionskredite wurde unter der Bedingung erteilt, dass eine Inanspruchnahme nur zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erfolgt, welche nachweislich die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht beeinträchtigen oder die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO erfüllen. Gemäß § 121 GemO wurde der fehlende Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt beanstandet und die Ortsgemeinde aufgefordert, im Ergebnis- und Finanzhaushalt Verbesserungen zu erzielen. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.08.2016 bis einschließlich 10.08.2016 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 104, öffentlich aus. Ebenfalls kann eine Ausfertigung beim Ortsbürgermeister eingesehen werden. 56766 Ulmen, den 25.07.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gez. Steimers, Bürgermeister Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. altersteilzeit Für die Altersteilzeit von Arbeitnehmern werden 0 Fälle zugelassen. §8 schmitt eigenkapital Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 (nach Jahresabschluss) Stand des Eigenkapitals um 31.12.2015 (nach Haushaltsplanung) Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 (nach Haushaltsplanung) 9.224.814,65 EUR 9.150.138,65 EUR 9.119.031,65 EUR sprechstunden mit dem Ortsbürgermeister nach Vereinbarung Tel.: 02677 - 1410 oder mobil 0152 - 09285601 §9 deckungsvermerke Gemäß § 16 Abs. 1 GemHVO sind innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 16 Abs. 2 GemHVO). 2. Alle Aufwandskonten (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) innerhalb eines Teilergebnishaushaltes werden gem. § 16 Abs. 1 GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gleichzeitig sind auch die entsprechenden Ansätze der Auszahlungskonten innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. 3. Gem. § 16 Abs. 2 GemHVO werden alle Abschreibungskonten im Ergebnishaushalt für gegenseitig deckungsfähig erklärt. 4. Mehrerträge (mit Ausnahme der Ertragskonten aus der Auflösung von Sonderposten bzw. Rückstellungen) bzw. Mehreinzahlungen innerhalb eines Teilhaushaltes dienen der Deckung von Mehraufwendungen (mit Ausnahme der Abschreibungskonten) bzw. von Mehrauszahlungen innerhalb desselben Teilhaushaltes. nachruf Für die vielen Jahre seiner vorbildlichen Tätigkeit als Vorstandsmitglied und Jagdgenosse sind wir ihm, auch über den Tod hinaus, zu großem Dank verpflichtet. Seine Hilfsbereitschaft und liebenswerte Art werden bei uns eine große Lücke hinterlassen, die niemand schließen kann. Herrn Jakob schüller Wir wünschen den trauernden Angehörigen für die Zukunft viel Kraft und Gottes Segen und werden Jakob ein ehrendes Andenken bewahren. Jagdgenossenschaft Schmitt Schmitt, im Juli 2016 Ulmen - 14 - Ulmen Auszug aus der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Bau- u. Planungsausschusses Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Donnerstag, den 07.07.2016 19:00 Uhr 20:00 Uhr Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 4, 56766 Ulmen Anwesend waren: Vorsitzender Herr Thomas Kerpen Beigeordnete (als beratende Mitglieder) Herr Karl Eckardt, Herr Alois Keßeler Mitglieder Herr Daniel Dreis, Herr Albert Klein, Herr Rudolf Kutscheid, Herr Josef Laux, Herr Uwe Schaaf, Herr Michael Schug, Herr Rolf Weber Stellvertreter Herr Rene Diederichs Vertretung für Herrn Lothar Friedrich Abwesend waren: Mitglieder Herr Lothar Friedrich Frau Dorothea Vollrath Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde diese um den Tagesordnungspunkt 7: Bauangelegenheit erweitert; die übrigen Tagesordnungspunkte verschoben sich entsprechend. Es gilt somit folgende Tagesordnung: Tagesordnung: Nicht öffentlicher Teil 1. Bauangelegenheit 2. Grundstücksangelegenheit 3. Grundstücks- und Bauangelegenheit 4. Grundstücks- und Bauangelegenheit 5. Einfriedungen im Gebiet Kaiserlinde 6. Bauangelegenheit 7. Bauangelegenheit 8. Mitteilungen und Anregungen Nicht öffentlicher Teil TOP 1: Bauangelegenheit Der Bau- und Planungsausschuss hat über eine errichtete Einfriedung in der Winkelstraße beraten und folgendes beschlossen: - Der Zaun muss nicht versetzt werden. - Hinter der Zaunanlage soll eine Einpflanzung entlang der Straße in einer Höhe von mind. 1,70 m vorgenommen werden. Hinter der Bepflanzung ist nochmals ein innerer Zaun zu errichten, sodass kein Hund mehr an den äußeren Zaun herankommt und somit ein Sichtschutz geschaffen und der Kontakt zwischen Hunden und Passanten unterbunden wird. - Im Gegenzug kann die überbaute Parkplatzfläche uneingeschränkt genutzt werden. - Wenn die vorgenannten Maßnahmen vollzogen sind, wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes seitens der Stadt Ulmen erteilt. TOP 2: Grundstücksangelegenheit Dem Bau- und Planungsausschuss liegt ein Antrag vor, eine bestehende Zuwegungvon einem Grundstück zur Winkelstraße (derzeit nur fußläufige Zuwegung) durch Schaffung einer Lücke in KFZ-Breite in dem zwischen Gehweg und Straße befindlichen Grün- bzw. Heckenstreifen zu verbreitern. Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, folgendes zu beschließen: Durch das vorhandene Pflanzbeet soll kein weiterer Zugang/Zufahrt zum Grundstück gestattet werden. TOP 3: Grundstücks- und Bauangelegenheit Der Bau- und Planungsausschuss hat über eine Grundstücks- und Bauangelegenheit beraten und beschlossen, dass in der nächsten Stadtratssitzung wegen der befürchteten Strahlenbelastung sachverständige Mediziner zu der geplanten Maßnahme Stellung nehmen. TOP 4: Grundstücks- und Bauangelegenheit Der Bau- und Planungsausschuss hat über einen Verkauf von Grundstücken beraten und dem Stadtrat folgendes empfohlen: Die für das geplante Vorhaben benötigten Flächen sollen vorerst nicht verkauft werden. Ausgabe 30/2016 TOP 5: Bauangelegenheit Der Bau- und Planungsausschuss hat über Anträge zur Gestaltung der rückwärtigen Grundstücksflächen entlang eines gemeindlichen Weges beraten und folgendes beschlossen: Die Eigentümer der Stützmauern bis 2,00 m Höhe haben einen Standsicherheitsnachweis zu erbringen. Bauliche Anlagen bzw. Stützmauern über 2,00 m Höhe sind von der Kreisverwaltung zu genehmigen. Baulich sind die Absturzsicherungen zu betrachten. Der rückwärtige Weg ist durch die Anlieger mit einer Schotterschicht zu befestigen. TOP 6: Bauangelegenheit Der Bau- und Planungsausschuss hat über einen Baugesuch zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage beraten und beschlossen das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hahnwiese“ zu erteilen. TOP 7: Bauangelegenheit Dem Bau- und Planungsausschuss liegt ein Antrag zur Erweiterung eines Garagengebäudes zu einem Gesamtgebäude vor. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt nach Beratung, das gemeindliche Einvernehmen zum Bau der zusätzlichen Garage sowie zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ulmen Süd III“ zu erteilen. TOP 8: Mitteilungen und Anregungen Der Bau- und Planungsausschuss wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert. Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche / nicht öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Donnerstag, den 14.07.2016 19:00 Uhr 19:38 Uhr Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 4, 56766 Ulmen Anwesend waren: Vorsitzender Herr Thomas Kerpen 1. Beigeordneter Herr Karl Eckardt Beigeordnete Frau Dorothea Vollrath Beigeordneter Herr Alois Keßeler Mitglieder Herr Stephan Keßeler Vertretung für Herrn Michael Schug, Herr Klaus Kutscheid, Herr Reinhold Mohr, Herr Uwe Schaaf, Herr Günther Wagner, Herr Peter Wallebohr, Herr Hubert Willems Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt Herr Lothar Friedrich Herr Mario Schoenemann Vertretung für Herrn Lothar Friedrich Herr Michael Schug Anträge zur Tagesordnung wurden nicht gestellt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Beitragskalkulationen zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages für die Jahre 2015 und 2016 -Vorberatung eines Stadtratsbeschlusses 2. Mitteilungen und Anregungen Nicht öffentlicher Teil 3. Mitteilungen und Anregungen Öffentlicher Teil TOP 1: Beitragskalkulationen zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages für die Jahre 2015 und 2016 -Vorberatung eines Stadtratsbeschlusses Sachverhalt: Für die Ermittlung des jährlichen Fremdenverkehrsbeitrages bedarf es einer Beitragskalkulation. Zu dieser Kalkulation ist nach der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss auch noch ein Stadtratsbeschluss erforderlich. Die Beitragskalkulationen für die Beitragsjahre 2015 und 2016 sind als Anlage beigefügt. Beschluss: Nach eingehender Beratung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, dem Stadtrat vorzuschlagen, die Beitragskalkulationen für die Jahre 2015 und 2016 in der vorliegenden Form zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Ja 8, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 2: Mitteilungen und Anregungen Es wurden keine Mitteilungen bekannt gegeben. Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung. Ulmen - 15 - Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Kulturausschusses der Stadt Ulmen Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Mittwoch, den 20.07.2016 19:00 Uhr 20:40 Uhr Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 4, 56766 Ulmen Anwesend waren: Vorsitzender Herr Thomas Kerpen 1. Beigeordneter Herr Karl Eckardt Beigeordneter Herr Alois Keßeler Beigeordnete Frau Dorothea Vollrath Mitglieder Herr Gerhard Borngräber, Herr Manfred Dietzen, Herr Michael Kerpen Vertretung für Herrn Erik Meides, Herr Michael Mais, Herr Helmut Schmitt, Herr Rudolf Steffes-Tun Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt Herr Rudolf Altmann, Herr Sascha Denkel Vertretung für Herrn Klaus Mohr, Herr Erik Meides, Herr Klaus Mohr, Herr Rene Rudolph Vertretung für Herrn Rudolf Altmann Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Reflexion der Veranstaltung „Mosaik der Kulturen“ am 10.07.2016 in Ulmen 2. Planung des 20jährigen Jubiläums der Partnerschaft Ulmen-Lormes 3. Mitteilungen und Anregungen Nicht öffentlicher Teil 4. Mitteilungen und Anregungen Öffentlicher Teil TOP 1: Reflexion der Veranstaltung „Mosaik der Kulturen“ am 10.07.2016 in Ulmen Sachverhalt: Am Sonntag, 10. Juli 2016 fand zum 3. Mal das „Fest der Kulturen“ statt und zwar in diesem Jahr erstmalig auf der Ulmener Burg. Seitens des Ausschusses, der ja auch bereits im Vorfeld der Veranstaltung in die Planung eingebunden war, soll diese Veranstaltung nochmals reflektiert werden. Beschluss: In der Nachbetrachtung der Veranstaltung zieht der Ausschuss folgendes Resümee: Das Fest war sehr gut. Den Ausschüssen, dem Stadtrat, der Kreisverwaltung und der Verbandsgemeinde kann nur Dank ausgesprochen werden. Ein besonderer Dank gilt auch den Ulmenern Helmut Schmitt, Gerhard Werner und Rudi Altmann aus dem Organisationsteam. Der Ausschuss war sich einig, dass nach dem schönen Fest die Burg wieder öfters für Veranstaltungen von Ulmenern für Ulmener genutzt werden soll. Für weitere Optimierungen auf der Burg soll für den Auf- und Abbau mehr Personal zur Verfügung stehen und bei gutem Wetter soll für einen Sonnenschutz gesorgt werden. Künftig sollten bei Veranstaltungen auf Verbandsgemeindeebene Terminüberschneidungen vermieden werden. Der Kulturausschuss und der Bauausschuss der Stadt Ulmen werden sich im nächsten Jahr mit der Infrastruktur auf der Burg nochmals beschäftigen (z. B. Wetterschutz). TOP 2: Planung des 20jährigen Jubiläums der Partnerschaft Ulmen-Lormes Sachverhalt: Der Ausschuss hat sich bereits mehrfach mit der Planung des 20jährigen Jubiläums der Partnerschaft Ulmen – Lormes befasst. In der Sitzung soll der aktuelle Planungsstand nochmals kommuniziert werden und die weiteren Planungsschritte erarbeitet werden. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Im Haushalt 2016 stehen bei Buchungsstelle 11100-569300 für repräsentative Aufgaben derzeit noch Mittel i. H. v. 4.667,30 Euro zur Verfügung. Beschluss: Um einen reibungslosen und erfolgreichen Verlauf der Jubiläumsfeier zu gewährleisten, gibt der Kulturausschuss folgende Anregungen zur Planung und Programmgestaltung: Freitag, den 26.08.2016 18.00 Uhr Ausgabe 30/2016 Anreise der Gäste, Empfang im Rathaus, gemeinsames Essen (Eifeler Spezialitäten: Kartoffelsuppe, Gulaschsuppe, Deppekoche) - die Kosten übernimmt die Stadt Ulmen - Verabschiedung der Gäste in die Gastfamilien Samstag, den 27.08.2016 tagsüber Betreuung und Verpflegung der Gäste in den Gastfamilien, ab 19.00 Uhr gemeinsames Programm im Bürgersaal (Ansprachen, musikalische Umrahmung, Tänze, Übergabe der Urkunden, kleines Feuerwerk von der Burg) Sonntag, den 28.08.2016 Gemeinsamer Gottesdienst, gemeinsames Mittagessen im Bürgersaal, Verabschiedung der Gäste und Heimreise TOP 3: Mitteilungen und Anregungen Folgendes wurde mitgeteilt bzw. angeregt: 1. Eventuell findet am 05.09.2016 ein Dämmershoppen in der Schule für Diensthundewesen statt. 2. Die Sitzungsniederschriften sollen per E-Mail an die Mitglieder des Ausschusses versendet werden, die nicht über das Ratsinformationssystem verfügen (Gerhard Borngräber, Erik Meides, Helmut Schmitt, Rudolf Altmann, Michael Mais, Manfred Dietzen). 3. Es wurde überlegt im nächsten Jahr ein kleines Burgfest/Stadtfest zu veranstalten. Es folgte der nicht öffentliche Teil der Sitzung. Auszug aus der Niederschrift über die öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates Ulmen Sitzungsdatum: Beginn: Ende: Ort: Donnerstag, den 21.07.2016 19:00 Uhr 21:00 Uhr Gemeindehaus „AM MAAR“, In der Lay 4, 56766 Ulmen Anwesend waren: Stadtbürgermeister Herr Thomas Kerpen 1. Beigeordneter Herr Karl Eckardt Beigeordnete Frau Dorothea Vollrath Beigeordneter Herr Alois Keßeler SPD Herr Albert Klein, Herr Christian Laux ab Tagesordnungspunkt 4, Herr Günther Wagner CDU/FWG Mohr Herr Sascha Denkel, Herr Michael Kerpen, Herr Stephan Keßeler, Herr Klaus Kutscheid Herr Reinhold Mohr, Herr Michael Schug WG Bürger für Ulmen e.V. Herr Peter Wallebohr, Herr Rolf Weber, Herr Hubert Willems Protokollführerin Frau Hiltrud Käfer von der Verwaltung Herr Bürgermeister Alfred Steimers, Herr Thomas Valerius zu Tagesordnungspunkt 4 Gäste Herr Thomas Hau, RWE zu Tagesordnungspunkt 2 Abwesend waren: Es fehlten entschuldigt Herr Daniel Dreis, Herr Lothar Friedrich, Herr Uwe Schaaf, Herr Mario Schoenemann, Herr Rudolf Steffes-Tun, Herr Frank Wallebohr Anträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt, sodass folgende Tagesordnung gilt: Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung 2. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED 3. Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung eines Gestattungsvertrages zur Aufstellung von Altkleidercontainern 4. Ausbau der Ortsdurchfahrt L101 - Meisericher Straße in Ulmen 5. Grundstücks- und Bauangelegenheit 6. Beratung und Beschlussfassung über eine beantragte Zufahrt zum Grundstück Winkelstr. 7 7. Verkauf eines Baugrundstückes „Auf der Hahnwiese“ 8. Grundstücks- und Bauangelegenheit (Grunderwerb und Bauvoranfrage für Neubau einer Praxis ganzheitl. Gesundheitszentrum und Wohnanlage für betreutes Wohnen) 9. Ulmen - 16 - Beitragskalkulationen zur Berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages für die Jahre 2015 und 2016 10. Platzierung von Kerbhölzern und Hinweistafeln auf dem „Maare und Thermen-Pfad“ im Bereich Ulmen 11. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Ulmen und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO 12. Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Ulmen und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO 13. Mitteilungen und Anregungen Nicht öffentlicher Teil 14. Grundstücksangelegenheit 15. Mitteilungen und Anregungen Öffentlicher Teil TOP 1: Einwohnerfragestunde gemäß § 16 a Gemeindeordnung Gemäß § 16 a GemO kann der Gemeinde- bzw. der Stadtrat Einwohnern die Gelegenheit geben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen. Es wurden keine Fragen gestellt. TOP 2: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Sachverhalt: Mit der am 06.07.2005 ergangenen EUP-Richtlinie hat das Europäische Parlament einen verbindlichen Rahmen für die Definition der Anforderung an Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit von energiebetriebenen Produkten geschaffen. Diese Richtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt. Auf der Grundlage der sog. Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG hat der europäische Gesetzgeber durch die Verordnung Nr. 245/2009 v. 18.03.2009 neue Anforderungen für Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und entsprechende Leuchten konkretisiert. Diese Technik ist vor allem in Straßenlampen vorhanden. Die Verordnung setzt konkrete Anforderungen, dass die wenig energieeffizienten Leuchten und Geräte in vier Umsetzungsstufen bis einschließlich 2017 vom Markt verschwinden müssen. Ziel ist es, mittelfristig nur noch energieeffiziente Produkte auf den Markt zu bringen. Damit werden die Städte und Gemeinden mittelbar verpflichtet, über eine Umrüstung bzw. Erneuerung ihrer Straßenbeleuchtungstechnik nachzudenken, da bis spätestens 2017 die alten Techniken nicht mehr verfügbar sein werden. Es besteht dann nur noch die Möglichkeit auf eigene Lagerbestände zurück zu greifen. Hierdurch könnte noch eine gewisse Zeit überbrückt werden. Die bestehenden Wartungsverträge mit dem RWE wurden nicht zum 30.06.2016 gekündigt, da wir nach dem Stand der Gespräche mit IfaS und RWE davon ausgehen, dass zumindest die meisten Gemeinden einen neuen Wartungsvertrag abschließen. Die Verträge haben sich dadurch verlängert, wobei von RWE ein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2016 eingeräumt wurde. Im Zuge dieser Vereinbarung wurde auch der Preis für die Stromlieferung bis zum 31.12.2016 neu festgelegt. In der Vergangenheit wurden auch Gespräche mit der EVM bezüglich der Wartung der Straßenbeleuchtung geführt. Sollte eine Einigung mit RWE nicht möglich sein, müssten die neuen Wartungsverträge öffentlich ausgeschrieben werden. Hier kämen auf die Stadt entsprechende Kosten für ein Ingenieurbüro, sowie die vertraglich vereinbarten Entflechtungskosten (Schätzung RWE: ca. 34.000,— €), zu. Vorausgesetzt, die Stadt schließt einen neuen Wartungsvertrag mit dem RWE ab, wird für die Umrüstung der alten Leuchten (nur Leuchten, die nach der EuP-Richtlinie ausgetauscht werden müssen) ein Innovationszuschuss von 150,— € (netto) / Leuchte von Seiten des RWE gewährt. Die Stadt Ulmen kann hier für die Umrüstung von 474 Leuchten einen Zuschuss in Höhe von 84.609,00 € (brutto) erhalten. Die Wartungskosten der LED-Lampen reduzieren sich um 6,48 € (netto)/Leuchte. Da RWE während der Laufzeit des neuen Vertrages Eigentümer der Straßenbeleuchtungsanlage bleibt, wird hier die Zusage gegeben, die Netzentflechtung während der Vertragslaufzeit (10 Jahre), zu Lasten von RWE, durchzuführen. In den neuen Wartungsverträgen wird die Strombeschaffung freigestellt. Im Kommunalen Investitionsprogramm 3.0 Rheinland-Pfalz werden finanzschwachen Kommunen Fördermittel u.a. zur Sanierung der Straßenbeleuchtung bereitgestellt. „Finanzschwach“ im Sinne des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes sind Kommunen, die in den Jahren 2011 – 2013 am kommunalen Entschuldungsfonds teilgenommen haben. Für die Stadt Ulmen steht hier ein Betrag in Höhe von 161.507,00 € zur Verfügung. Die Förderanträge wurden bereits von RWE gestellt. Mit der Kommunalaufsicht wurden Gespräche dahingehend geführt, dass aufgrund des vorliegenden Angebotes der RWE die Gemeinden Ausgabe 30/2016 die Verträge verlängern können und hier eine Ausschreibung nicht erforderlich ist. Beitragsrechtlich ist eine Veranlagung nicht erforderlich, da hier lediglich die Leuchtenköpfe ausgetauscht werden, um Energie einzusparen und der EuP-Richtlinie Rechnung zu tragen. Die Leuchten an sich sind nicht erneuerungsbedürftig. Darüber hinaus soll der Landkreis in seinen Bemühungen, CO2-Emissionen zu reduzieren, nachhaltig unterstützt werden. RWE hat, in Abstimmung mit der Stadt, ein Angebot für die Umrüstung erstellt. Hiernach werden 703 Leuchten auf LED, zu einem Gesamtpreis in Höhe von 392.616,14 €, umgerüstet. Nach Abzug der KI 3.0 Förderung in Höhe von 161.507,00 € und des RWE Zuschusses in Höhe von 84.609,00 € verbleibt bei der Stadt ein Betrag von 146.500,14 € Lt. Berechnung des RWE ergibt sich durch die Umstellung eine Gesamtersparnis von 46.530,27 €/Jahr (Strom + Wartung), sodass sich die Investition in ca. 3,15 Jahren amortisiert. Eine Umrüstung ohne Fördermittel und Zuschüsse würde sich in 8,44 Jahren amortisieren. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Bei Buchungsstelle 54100-096000-90-1 stehen Mittel in Höhe von 194.000,00 € zur Verfügung. Der KI 3.0 Zuschuss ist bei Buchungsstelle 54100-233100-90-1 mit 141.700,00 € veranschlagt Beschluss: Der Stadtrat beschließt, den Auftrag zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung an RWE zu einem Gesamtpreis in Höhe von 308.007,14 € (Investition abzüglich RWE Zuschuss) zu erteilen. Der Wartungsvertrag „Licht und Service“ wird mit einer Gesamtlaufzeit von 10 Jahren ebenfalls mit dem RWE abgeschlossen. Folgende Module werden beauftragt: (X) Grundmodul 33,70 € (netto) Bedienung der Straßenbeleuchtung, Hauptwartung der Leuchten alle 4 Jahre (Austausch Leuchtmittel, Reinigung der Leuchte) Leuchtkontrolle, Prüfung nach BGVA3, Störungsbeseitigung an der Leuchte innerhalb von 5 Werktagen (bzw. unverzüglich), Behebung von Netzstörungen, Materialbeistellung, Dokumentation, Koordination, Abrechnung ( ) Werterhaltender Mastanstrich 4,27 € (netto) ( ) Vandalismus 3,44 € (netto) ( ) Funktionskontrolle 6,27 € (netto) ( ) zusätzliche Leuchtenreinigung 16,538 € (netto) (X) Modul LED - 6,48 € (netto) Zusätzlich 8 Jahre Garantie auf RWE-Standartleuchten Abstimmungsergebnis: Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Verlängerung eines Gestattungsvertrages zur Aufstellung von Altkleidercontainern Sachverhalt: Am 09.02.2010 erteilte die Stadt Ulmen der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz eine schriftliche Genehmigung zur Aufstellung von Altkleidercontainern in der Weidenstraße (Vorplatz Feuerwehr). In der Einverständniserklärung wurde vereinbart, dass die Standplätze mietfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Genehmigung gilt zunächst noch bis zum 31.12.2016. Sie verlängert sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich bis spätestens den 30.06.2016 widerrufen wird. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Die Verlängerung des Gestattungsvertrages hat keine Auswirkungen auf den Haushalt. Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die Gestattungsvereinbarung mit der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz um ein weiteres Jahr zu verlängern. Abstimmungsergebnis: Ja 14, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 4: Ausbau der Ortsdurchfahrt L101 - Meisericher Straße in Ulmen Sachverhalt: Der Landesbetrieb Mobilität plant in 2017 den Ausbau der Ortsdurchfahrt L101 in Ulmen. In der Sitzung des Stadtrates am 18.02.2016 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, im Rahmen dieser Maßnahme auch den Gehweg in der Meisericher Straße (links in Richtung Bundesstraße) auszubauen. Der Bau- und Planungsausschusses hat in seiner Sitzung am 25.05.2016 über die Bordsteinauswahl zur Abgrenzung Fahrbahn/Gehweg, die Einfassung der Pflanzbeete, Pflasterart, -farbe sowie über Poller im Gefährdungsbereich vorberaten. Er schlägt dem Stadtrat folgendes vor: Ulmen - 17 - 1. Abgrenzung Fahrbahn/Gehweg: Rundbord, 4 cm, durchgängig im ganzen Straßenverlauf, Farbe anthrazit 2. Einfassung der Pflanzbeete: Rundbord zur Straße 4 cm, zum Bürgersteig ebenerdig mit Tiefbord 10 x 25 x 100, Farbe anthrazit 3. Pflasterart, -farbe: Fabrikat Multitex, Größe und Farbe soll als Musterfläche vom Stadtrat entschieden werden. 4. Poller im Gefährdungsbereich: In den gefährdeten Bereichen sollen Poller installiert werden. Fabrikat: Prünte, Boulevard 83, Farbe wie Straßenbeleuchtung. Beschluss: Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag des Bau- und Planungsausschusses wie im Sachverhalt erläutert zu. Die Pflasterart zu Ziffer 3 wird wie folgt festgelegt: Fabrikat Multitex, Größe: 15 x 20 x 8 cm, Altstadtoptik (Farbe: braun-anthrazit nuanciert) Im Gefährdungsbereich sollen folgende Poller installiert werden (Ziffer 4): Fabrikat Prünte, Boulevard 83, Farbe wie Straßenbeleuchtung. Anzahl, Standorte und endgültige Ausführung der Poller werden vom Bau- und Planungsausschuss zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen der Bauausführung festgelegt. Abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 5: Grundstücks- und Bauangelegenheit Sachverhalt: Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) ist aufgrund europäischer Verordnungen und Auflagen aus einer gefährlichen Annäherung eines Militärjets mit einem zivilen Flugzeug gezwungen, die Flugfunkanlage auf dem Gelände der Standortverwaltung in Ulmen auszubauen. Auf dem eingezäunten Gelände soll zu einem bestehenden Mast, der der DFS von der Bundeswehr zur Nutzung überlassen wird, und zu einer bestehenden, von der DFS bereits errichteten Raumzelle, ein zweiter freistehender Flugfunk-Sendemast erstellt werden. Eine FlugfunkSende-/Empfangsstation dient der Kommunikation zwischen Pilot und Fluglotse und ist somit unverzichtbarer Bestandteil für die Durchführung der Luftverkehrslenkung über der Bundesrepublik Deutschland, mit welcher die Deutsche Flugsicherung im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben betraut ist. Im Umkreis der Anlage ist eine kreisförmige Abstandsfläche (ca. 25,60 m) einzuhalten, die über den stadteigenen Fahrweg Flur 60 Flurstück Nr. 21/4 reicht; betroffen ist eine Fläche von ca. 195 qm, die mit einer entsprechenden Baulast belegt würde. Die Wegefläche darf nicht bebaut werden, einem evtl. späteren Ausbau des Weges steht jedoch nichts entgegen. Seitens der Stadt Ulmen ist die Zustimmung für eine entsprechende Baulast erforderlich. Außerdem liegen die Bauantragsunterlagen über den Neubau des Mastes inzwischen vor. Hier ist das erforderliche Einvernehmen zu erteilen. Vorliegend handelt es sich um ein Vorhaben nach § 34 BauGB, Bauen im unbeplanten Innenbereich mit Zweckbindung „Sondergebiet für militärische Nutzung“. Lt. § 36 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden. Dabei gilt das Einvernehmen als erteilt, wenn es nicht binnen einer Frist von zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens verweigert wird. Diese Frist wurde von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Cochem-Zell) inzwischen bis zum 15.07.2016 verlängert, eine weitere Fristverlängerung ist beantragt. In seiner Sitzung am 25.05.2016 hatte der Bau- und Planungsausschuss dem Stadtrat empfohlen, der beantragten Baulast zuzustimmen und das erforderliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zu erteilen. Der Stadtrat hat eine Entscheidung in seiner Sitzung am 02.06.2016 zurückgestellt. Es sollte zunächst angefragt werden, ob Alternativstandorte geprüft wurden und Radarfachleute hinzugezogen wurden, insbesondere wegen befürchteter Belastungen der Bevölkerung durch Funkwellen-/strahlen. Hierzu hat die Deutsche Flugsicherung mit Schreiben vom 23.06.2016 umfassend Stellung genommen. Die Stellungnahme ist beigefügt. In seiner Sitzung am 07.07.2016 hat der Bau- und Planungsausschuss die Angelegenheit wiederum von der Tagesordnung abgesetzt. Für eine abschließende Entscheidung ist die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben. Der Ausschuss war der Meinung, dass wegen der befürchteten Strahlenbelastung ein sachverständiger Mediziner an der nächsten Stadtratssitzung teilnehmen und die geplanten Maßnahmen erläutern sollte. Beschluss: In dieser Angelegenheit haben mit der Deutschen Flugsicherung in den letzten Tagen nochmals intensive Gespräche stattgefunden. Es wurden alternative Standorte für den vorgesehenen Funkmast vorgeschlagen. Das Ergebnis der Prüfung dieser Alternativstandorte soll abgewartet werden. Der Stadtrat beschließt aufgrund der nunmehr vorliegenden zusätzlichen Informationen, der beantragten Baulast auf der Wegeparzelle Flur Ausgabe 30/2016 60 Flurstück 21/4 (Fläche von ca. 195 qm als Abstandsfläche für den neu zu errichtenden Funkmast) nicht zuzustimmen und das erforderliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wegen der Sichtbeziehungen von der Burg (Störung des kulturellen Ortsbildes) nicht zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 6: Beratung und Beschlussfassung über eine beantragte Zufahrt zum Grundstück Winkelstr. 7 Sachverhalt: Mit Schreiben (E-Mail) vom 15. März 2016 stellten die Bewohner des Anwesens, Grundstück Flur 32 Nr. 208/1, den Antrag, die bestehende Zuwegung von Ihrem Grundstück zur Winkelstraße (derzeit nur fußläufige Zuwegung) durch Schaffung einer Lücke in KFZ-Breite in dem zwischen Gehweg und Straße befindlichen Grün- bzw. Heckenstreifen zu verbreitern. Damit sollte es ermöglicht werden, die von den Grundstückseigentümern erstellte Rampe zur Versorgung jeglicher Art zu benutzen. Zu diesem Zweck sollte auch die vorhandene Zaunöffnung entsprechend vergrößert werden, damit die Eigentümer besser z.B. mit einem Anhänger über die Rampe in den Innenhofbereich gelangen könnten. Eine rückwärtige Erschließung ist nicht möglich, da dem Antragsteller hier keine Grundstücksflächen gehören. Der Antragsteller beantragt nunmehr, ihm im Bereich des Pflanzbeetes vor seinem Zugang zum Grundstück eine Fläche zur Anlegung einer Haltebucht zu überlassen. In seiner Sitzung am 07.07.2016 hat sich der Bau- und Planungsausschuss nochmals mit der Angelegenheit befasst; der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, keinen weiteren Zugang/Zufahrt zum Grundstück der Antragsteller durch das vorhandene Pflanzbeet zu gestatten. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Kosten werden von der Stadt Ulmen nicht übernommen Beschluss: Der Stadtrat beschließt, zum Grundstück Flur 32 Nr. 208/1 in der Winkelstraße keinen weiteren Zugang/weitere Zufahrt durch das vorhandene Pflanzbeet zu gestatten. Damit ist gleichzeitig die Überlassung einer Fläche für die Anlegung einer Haltebucht im Bereich des Pflanzbeetes vor dem Zugang zum Grundstück abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 7: Verkauf eines Baugrundstückes „Auf der Hahnwiese“ Sachverhalt: Die Stadt Ulmen hat Ihr letztes Baugrundstück „Auf der Hahnwiese“ Gemarkung Ulmen, Flur 62 Nr. 163 (Auf der Kürzt 9) am 18.07.2016 verkauft. Der Kaufpreis beträgt 52,01 €/m2 somit insgesamt 29.073,59 € Im Kaufpreis sind alle gemeindlichen Erschließungskosten und der Beitrag für den Lärmschutzwall (0,44 €) enthalten: • Einmaliger Erschließungsbeitrag für Erschließungsstraßen • Einmaliger Kanalbeitrag für Schmutz- und Oberflächenentwässerung • Beitrag für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als landespflegerische • Kompensationsmaßnahmen sowie • einmaliger Beitrag für Wasserversorgung des Kreiswasserwerkes Cochem-Zell Folgendes wurde in den Kaufvertrag aufgenommen: - Der Kaufpreis wird fällig innerhalb von 14 Tage nach Vertragsabschluss. - Der Käufer trägt alle mit dem Kaufvertrag und seiner Durchführung verbundenen Kosten, sowie die Grunderwerbssteuer. Bauverpflichtung und sonstige Vereinbarungen: - Das Baugrundstück ist innerhalb von fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, mit einem zulässigen Gebäude zu bebauen. Das Bauvorhaben muss nach drei Jahren begonnen und nach fünf Jahren fertiggestellt sein. - Kommt der Erwerber dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Stadt Ulmen berechtigt, die Rückübertragung und Rückauflassung des Grundbesitzes zu verlangen. Dies gilt auch, wenn das Grundstück vor der Bebauung weiterveräußert werden soll. Bei Ausübung des Rechtes auf Rückübertragung und Rückauflassung ist der gezahlte Kaufpreis zinslos zurückzuzahlen. Das Recht ist dinglich zu sichern. - Alle mit der Rückauflassung und Rückübertragung verbundenen Kosten hat der heutige Käufer zu tragen. - Der Verkäufer erteilt einzutragenden Grundpfandrechten den Rang vor der Rückauflassungsvormerkung nur dann, wenn der Kaufpreis sowie die zu erstattenden Kosten und Beiträge für Versorgungsleitungen und -einrichtungen bezahlt sind oder aus dem durch das Pfandrecht zu sichernden Darlehn bezahlt werden sollen. Ulmen - 18 - Haushaltsrechtliche beurteilung: Verkaufserlöse werden dem Haushalt zugeführt. Kenntnisnahme: Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Verkauf des letzten Baugrundstückes „Auf der Hahnwiese“ Gemarkung Ulmen, Flur 62 Nr. 163 (Auf der Kürzt 9). Es erfolgte keine Abstimmung. TOP 8: grundstücks- und bauangelegenheit (grunderwerb und bauvoranfrage für neubau einer Praxis ganzheitl. gesundheitszentrum und Wohnanlage für betreutes Wohnen) sachverhalt: Bei der Stadt Ulmen ist ein Antrag auf Erwerb der stadteigenen Grundstücke Flur 12 Flurstück 53/1 (5.388 qm) und Flur 12 Flurstück 18/19 - Teilfläche von ca. 600 - 700 qm - eingegangen. Der Antragsteller beabsichtigt, das Grundstück mit einer Praxis für ein ganzheitliches Gesundheitszentrum und einer Wohnanlage für betreutes Wohnen zu bebauen. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu klären, hat der Antragsteller für das Vorhaben bereits eine Bauvoranfrage gestellt. Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schul- und Freizeitzentrum“. Ob die Bebauung mit dem geplanten Vorhaben hier bauplanungsrechtlich zulässig ist (ohne Änderung des Bebauungsplanes) soll im Rahmen der Bauvoranfrage geklärt werden. Die Erschließung soll über die Grundstücke Flur 12 Nrn. 18/9 und 18/19 (mittels Baulast) erfolgen. Lt. Auskunft unseres Abwasserwerkes ist die kanalmäßige Erschließung möglich; es ist für das Vorhaben noch ein Hausanschluss herzustellen. Bei einem Verkauf des Grundstückes in der jetzigen Form ist die Frage der Erschließung der dahinterliegenden, noch im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Flächen zu klären. Seitens der Stadt Ulmen ist zunächst grundsätzlich zu entscheiden, ob ein Verkauf der Grundstücksflächen in Frage kommt. Sollte dies der Fall sein, ist die Entscheidung über das Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage zu treffen, damit geklärt werden kann, ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist. Lt. § 36 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB im bauaufsichtlichen Verfahren im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden. Bereits in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 07.04.2016 wurde dieser über das geplante Vorhaben informiert. Der Bauausschuss war der Auffassung, dass die Angelegenheit nicht weiter verfolgt werden sollte. Die in der Vergangenheit bereits angebotenen Grundstücke sollten dem Antragsteller nochmals offeriert werden. Ein entsprechendes Gespräch des Stadtbürgermeisters hat mit dem Antragsteller stattgefunden. Dieser will am jetzt geplanten Standort festhalten. Aus diesem Grunde hat in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 07.07.2016 eine erneute Vorberatung stattgefunden. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass die für das geplante Vorhaben benötigten Flächen vorerst nicht an den Antragsteller verkauft werden sollen. Haushaltsrechtliche beurteilung: Bei einem Verkauf der Grundstücke können Einnahmen generiert werden. beschluss: Der Stadtrat beschließt die für das geplante Vorhaben benötigten Flächen vorerst nicht an den Antragsteller zu verkaufen. Damit erübrigt sich auch zunächst die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zur vorliegenden Bauvoranfrage. abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 9: beitragskalkulationen zur berechnung des Fremdenverkehrsbeitrages für die Jahre 2015 und 2016 sachverhalt: Für die Ermittlung des jährlichen Fremdenverkehrsbeitrages bedarf es einer entsprechenden Beitragskalkulation, die letztendlich auch vom Stadtrat zu beschließen ist. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2016 vorberaten. Die in der Sitzung vorgetragenen Bedenken wurden überprüft und die Kalkulation für das Beitragsjahr 2016 entsprechend berichtigt. Weitere Informationen hierzu werden in der Sitzung bekanntgegeben. Die Beitragskalkulationen für die Beitragsjahre 2015 und 2016 sind als Anlage beigefügt. beschluss: Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat den Beitragskalkulationen für die Jahre 2015 und 2016, wie vorgelegt, zuzustimmen. abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 Ausgabe 30/2016 TOP 10: Platzierung von Kerbhölzern und Hinweistafeln auf dem „maare und Thermen-Pfad“ im bereich Ulmen sachverhalt: Die Verbandsgemeinde Ulmen plant auf dem „Maare und ThermenPfad“ Kerbhölzer und Hinweistafeln zu platzieren. Diese gehören zu einer Geschichte, die rund um den Vulkaneifel-Pfad erzählt werden soll, um den Wanderweg spannender und erlebnisreicher zu gestallten. Um die Befugnis zur Aufstellung dieser Kerbhölzer und Hinweistafeln beantragen zu können, wird seitens der Verbandsgemeinde Ulmen zunächst das Einverständnis aller Eigentümer für die betroffenen Grundstücke benötigt. Sie ist aus diesem Grund auch an die Stadt Ulmen mit der Bitte herangetreten, ihr Ansinnen zur Schaffung touristischer Infrastruktur sowie touristischem Mehrwert für unsere Region zu unterstützen und das Einverständnis zur Platzierung der Kerbhölzer und Hinweistafeln auf den Grundstücken der Stadt Ulmen zu erteilen. Die vorgesehen Standortplätze, die sich im Eigentum der Stadt Ulmen befinden, sind aus den beigefügten Visualisierungspläne ersichtlich. Haushaltsrechtliche beurteilung: Für die Stadt Ulmen fallen keine Kosten an. beschluss: Der Stadtrat nimmt die Aufstellung der Kerbhölzer und Hinweistafeln zur Kenntnis und genehmigt diese. Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Einverständniserklärung abzugeben. Die Bedeutung der Kerbhölzer soll für die nächste Stadtratssitzung schriftlich erläutert werden. abstimmungsergebnis: Ja 15, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 0 TOP 11: beratung und beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der stadt Ulmen und entlastungserteilung gem. § 114 gemO sachverhalt: Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar: 1. in der ergebnisrechnung der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.104.244,67 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.696.001,14 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -591.756,47 EUR 2. in der Finanzrechnung die ordentlichen Einzahlungen auf 2.797.656,91 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 3.156.711,06 EUR der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf -359.054,15 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf 0,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 253.720,25 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 62.640,39 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 191.079,86 EUR Einzahlungen aus Investitionskrediten 310.000,00 EUR Auszahlungen für Investitionskredite (Tilgungen) 396.135,87 EUR Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionskrediten -86.135,87 EUR Veränderung der liquiden Mittel Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse 254.179,57 EUR Einzahlungen durchlaufende Gelder 0,00 EUR Auszahlungen durchalufende Gelder 69,41 EUR Saldo der durchlaufenden Gelder -69,41 EUR Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. beschluss: Der Stadtrat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes, Herrn Reinhold Mohr, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, folgendes beschlossen: 1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen. 2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten der Stadt Ulmen Entlastung zu erteilen. abstimmungsergebnis: Ja 9, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 7 Stadtbürgermeister Thomas Kerpen, die Beigeordneten Karl Eckardt, Dorothea Vollrath und Alois Keßeler sowie die Ratsmitglieder Albert Klein, Günther Wagner und Michael Kerpen haben nach § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung - 19 - Ausgabe 30/2016 TOP 14: Grundstücksangelegenheit Der Stadtrat hat über eine Beitragsangelegenheit beraten und beschlossen, von einer Erhebung des Ausgleichsbetrags für das Grundstück abzusehen. Die bereits hierzu erlassenen Beitragsbescheide werden aufgehoben. TOP 15: Mitteilungen und Anregungen Der Rat wurde über verschiedene Angelegenheiten informiert. Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 der Stadt Ulmen und der Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.07.2016 die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Ulmen für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen und gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und dem Beteiligungsbericht sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsausschusses liegen in der Zeit vom 01.08.2016 bis einschließlich 10.08.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 107, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Ulmen, den 25.07.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gez. Alfred Steimers, Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Ulmen und der Entlastungserteilung gemäß § 114 GemO Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.07.2016 die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Ulmen für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen und gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht und dem Beteiligungsbericht sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsausschusses liegen in der Zeit vom 01.08.2016 bis einschließlich 10.08.2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Ulmen, Rathaus, Zimmer 107, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Ulmen, den 25.07.2016 Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen gez. Alfred Steimers, Bürgermeister Sprechstunden des Stadtbürgermeisters Bauernmarkt Die Sprechstunden des Ulmener Stadtbürgermeisters Thomas Kerpen finden dienstags von 9.00 bis 11.30 Uhr, donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr, oder nach telefonischer Vereinbarung im Gemeindebüro, In der Lay 4, statt. Außerhalb dieser Sprechzeiten können Sie sich telefonisch an 02676249, per Fax an 02676-8521 oder per E-mail an buergermeister@stadtulmen.de wenden. Ulmener Ulmen nicht teilgenommen. Der Stadtrat war nach § 39 Abs. 2 beschlussfähig. TOP 12: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 der Stadt Ulmen und Entlastungserteilung gem. § 114 GemO Sachverhalt: Der Jahresabschluss stellt in der Ergebnisrechnung Erträge und Aufwendungen sowie in der Finanzrechnung Einzahlungen und Auszahlungen wie folgt dar: 1. in der Ergebnisrechnung der Gesamtbetrag der Erträge auf 3.500.356,31 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.507.605,87 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf -7.249,56 EUR 2. in der Finanzrechnung die ordentlichen Einzahlungen auf 3.377.411,48 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 3.146.087,58 EUR der Saldo der ordentlichen Einund Auszahlungen auf 231.323,90 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 EUR der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf 0,00 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 49.088,60 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 195.642,44 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -146.553,84 EUR Einzahlungen aus Investitionskrediten 293.100,00 EUR Auszahlungen für Investitionskredite (Tilgungen) 583.333,34 EUR Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionskrediten -290.233,34 EUR Veränderung der liquiden Mittel Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeindekasse 150.230,55 EUR Einzahlungen durchlaufende Gelder 56.366,95 EUR Auszahlungen durchalufende Gelder 1.134,22 EUR Saldo der durchlaufenden Gelder 55.232,73 EUR Die Unterlagen wurden durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Beschluss: Der Stadtrat hat unter Vorsitz des Ratsmitgliedes, Herrn Reinhold Mohr, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat, folgendes beschlossen: 1. Das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen. 2. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten der Stadt Ulmen Entlastung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 0, Befangen 5 Stadtbürgermeister Thomas Kerpen, die Beigeordneten Karl Eckardt, Dorothea Vollrath und Alois Keßeler sowie das Ratsmitglied Michael Kerpen haben gemäß § 22 GemO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. TOP 13: Mitteilungen und Anregungen Folgendes wurde mitgeteilt bzw. angeregt: 1. Für die vom Stadtrat Ulmen genutzten iPads wurde eine Elektronikversicherung abgeschlossen. Der Beitrag für den Zeitraum vom 01.06.2016 bis 01.01.2017 beträgt 98,93 €. 2. Stadtbürgermeister Kerpen informierte den Stadtrat über den Sachstand der in Folge des Starkregenereignisses am 29.05.2016 vorgenommenen Überprüfungen und eingeleiteten Maßnahmen. Sofortmaßnahmen wurden unmittelbar nach dem Ereignis vorgenommen, weitere Maßnahmen sind vorgesehen und sollen in Kürze zur Ausführung kommen. 3. Die Abrechnung der Kostenbeteiligung wegen Mitbenutzung der Niederschlagswasseranlagen durch Gemeindestraßen, -wege, -plätze, -gehwege für das Jahr 2015 sowie die Anforderung der Vorausleistung auf die jährliche Kostenbeteiligung für 2016 liegen vor. 4. In der Verbandsgemeinde Ulmen gibt es seit April 2016 zwei Seniorensicherheitsberater/in, und zwar Frau Gabi Jahnen aus Urschmitt und Herr Klaus Christen aus Gillenbeuren. 5. Auf Nachfrage wurde über die Öffentlichkeit der Rats- und Ausschusssitzungen informiert. Die Vorschriften über die Öffentlichkeit haben sich aufgrund des Transparenzgesetzes seit 01.07.2016 geändert. Nicht öffentlicher Teil Weiterhin wurde im nicht öffentlichen Teil der Sitzung Folgendes beschlossen: Auf dem „Alten Postplatz“ Jeden Samstag von 08.00 - 12.00 Uhr Obst, Gemüse, Südfrüchte, Eier, Geflügel, Nudeln, Honig, Käse und Salami Ulmen - 20 - Urschmitt Ausgabe 30/2016 Die endgültigen Pachtbedingungen werden auf der Gemeinderatssitzung am 16.08.2016 festgelegt. Otto Schneiders, Ortsbürgermeister Sprechstunde des Ortsbürgermeisters mittwochs von 19.00 bis 20.00 Uhr im Bürgerhaus Ursmadia, Tel. 0151 - 28062997; E-Mail: info@urschmitt.de Jagdgenossenschaft Urschmitt Unsere diesjährige Fahrt findet am Samstag, dem 10.09.2016 statt. Tagesablauf 08.00 Uhr Abfahrt Urschmitt Brunnenplatz Unterwegs gibt es ein gemeinsames Frühstück. 10.00 Uhr Weilburg Einstündige Führung im Schloß. 12.00 bis 14.00 Uhr Schifffahrt auf der Lahn Anschließend Weiterfahrt nach Limburg. Dort Zeit zur freien Verfügung. 17.00 Uhr Abfahrt in Limburg 18:00 Uhr Abschluss Königsbacher Brauerei in Koblenz ca. 20.00 Uhr Heimfahrt nach Urschmitt. Wir müssen bis 10. August 2016 die Personenzahl für die Schifffahrt weitergeben. Die Karten sind im Vorfeld zu buchen und zu bezahlen. Während der Schiffsfahrt gibt es auf dem Schiff Gulaschsuppe mit Brötchen bzw. Kaffee und Kuchen. Auch das Essen muss im Vorfeld gebucht werden. Bitte bis zum 8.August 2016 beim Vorsitzenden Franz-Josef Diederichs, Tel.: 573, anmelden. Sollte jemand auf dem Schiff eine Mahlzeit zu sich nehmen, bitte bei der Anmeldung gesondert sagen. Der Vorstand Jagdgenossenschaft Urschmitt wAgenhAUsen Sprechstunde mit dem Ortsbürgermeister nach tel. Vereinbarung Tel.: 02677 307, E-Mail: hwhendges@t-online.de weiler Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02678-1064 o. 0151-52072522, Fax: 02678-952955 E-Mail: ottoschneiders@t-online.de wollmerAth Verpachtung von Gemeindeland Die Neuverpachtung von freigewordenen landwirtschaftlichen Flächen findet am: Dienstag dem 16. August 2016 im Gemeindehaus, nach der öffentlichen Gemeinderatssitzung die um 19:00 Uhr beginnt, statt. Anvisierter Beginn der Verpachtung ist 20:00 Uhr. Zur Orientierung und zum Kennenlernen der Parzellen wird am: Mittwoch dem 3. August 2016 um 10:00 Uhr und um 19:00 Uhr eine Flurkarte der Gemarkung Weiler im Gemeindehaus ausgelegt. Eine Auflistung der Flächen ist unten aufgeführt. Die erstellte aufgelistete Flächenliste kann von der tatsächlichen Flächengröße abweichen. Die in der u.a. Liste angegebene Nutzungsart entspricht der tatsächlichen Grundbucheigenschaft. Ackerflächen die am „Umweltschonenden Grünlandprogramm“ teilgenommen haben müssen bis Ende 2019 in die Grundbucheigenschaft zurückgeführt werden. Erreichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel.: 02677 - 522 ZWeCKVerbÄnde Auflösung des Zweckverbandes Diana Freibad Bad Bertrich zum 10.11.2015 Die Kreisverwaltung Cochem-Zell als Errichtungsbehörde gibt hiermit gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 11 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Folgendes bekannt: Auflösung des Zweckverbandes Diana Freibad Bad Bertrich zum 10.11.2015 Das Diana-Freibad Bad Bertrich ist aufgrund des schlechten baulichen und technischen Zustands seit dem Jahr 2012 nicht mehr für den Ulmen - 21 - Badebetrieb geöffnet worden. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat daher in ihrer Sitzung am 10.11.2015 einstimmig den Beschluss gefasst, den Zweckverband aufzulösen. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat die Auflösung des Zweckverbandes Diana Freibad Bad Bertrich am 13.07.2016 bestätigt. Cochem, den 13. Juli 2016 Kreisverwaltung Cochem-Zell andere beHörden sicheres arbeiten mit der motorsäge Lehrgang für den bereich der Verbandsgemeinde Ulmen am 14. Oktober 2016 im Forstrevier auderath Durch die Gefährdungen mit unfallbedingten Verletzungen im Selbstwerberbereich sowie Vorgaben der Zertifizierung ist es erforderlich, einen Sachkundenachweis im Umgang mit der Motorsäge zu erbringen. Diese Regelung ist für den Staatswald und den Gemeindewald verbindlich. Das Forstamt Zell bietet eintägige Motorsägenlehrgänge für die Aufarbeitung liegenden Holzes an. Vermittelt werden folgende Inhalte: - Grundlagen der Arbeitssicherheit - Vertrag und Standards im Staatswald - Wartung und Pflege der Motorsäge - Aufarbeitung von liegendem Holz Der Lehrgang gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Schulung wird von zwei als Trainer qualifizierten Forstwirten durchgeführt. Pro Lehrgang können maximal zwölf Personen teilnehmen. Teilnahmevoraussetzungen: - Mindestalter 18 Jahre - körperliche und geistige Eignung - vollständige persönliche Schutzausrüstung - eigene Motorsäge einschließlich Sonderkraftstoff- u. Biokettenhaftöl Die Teilnahmebescheinigung dient als Nachweis der geforderten Sachkunde zur nicht gewerblichen Aufarbeitung von liegendem Holz. Diese wird von allen staatlichen Forstämtern in Rheinland-Pfalz anerkannt. Die Lehrgangsgebühr beträgt 87,45 € pro Person. Bei Interesse bitten wir nachstehenden Abschnitt ausgefüllt an das Forstamt Zell, Brandenburg 19, 56856 Zell zu senden oder sich dort telefonisch zu melden: 0 65 42-47 11 anmeldung Ausgabe 30/2016 Vollsperrung b 9 - Fahrbahnerneuerung zwischen der a 48 und der stadtgrenze Koblenz Nachdem an diesem Wochenende die Fahrbahn in Richtung Bonn erfolgreich saniert worden ist, wird nun am kommenden Wochenende die Fahrtrichtung Koblenz instand gesetzt. Zwischen der A 48 und der Stadtgrenze Koblenz (Höhe der Shell-Tankstellen) werden die obersten Asphaltschichten erneuert. Für die Arbeiten an dem rund drei Kilometer langen Streckenabschnitt muss die Fahrbahn der B 9 nach Koblenz (BAB A48) voll gesperrt werden: Vollsperrung der b 9, Fahrtrichtung Koblenz (zw. bab a 48 und stadtgrenze) Freitag, 29. Juli 2016, 9 Uhr, bis montag, 1. august 2016, 06.30 Uhr Der Verkehr wird hierfür bereits auf den Autobahnen A 3, A 61 bzw. A 48 über die Anschlussstellen Montabaur, Waldesch, Metternich bzw. Bendorf großräumig umgeleitet. Die Umleitungsstrecken werden entsprechend ausgeschildert. Das Gewerbegebiet Koblenz-Nord bleibt über die ausgeschilderte Umleitungsstrecke der Anschlussstelle Metternich (BAB A61) erreichbar. Vor der Vollsperrung wird bereits ab Mittwoch, 27. Juli 2016, auf der B 9, Fahrtrichtung Koblenz, im Bereich der Auffahrt zur BAB A 48 auf einer Länge von ca. 320 m die Überholspur saniert. Hierbei wird der Verkehr von Bonn kommend einspurig am Baufeld vorbeigeführt. Alle anderen Richtungen, insbesondere von der BAB A48 kommend, sind davon nicht betroffen. Die weiteren im Vor- und Nachgang zur Vollsperrung erforderlichen Arbeiten werden jeweils als Tagesbaustellen, außerhalb der Berufsverkehrsspitzen, zwischen 9 Uhr und 15 Uhr während der Woche durchgeführt. Während der Vollsperrung der B 9 ist mit starken Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Der Streckenabschnitt sollte deshalb möglichst großräumig umfahren werden. Die Stadt Koblenz nutzt die Vollsperrung der Richtungsfahrbahn Koblenz B 9, um die Übergangskonstruktionen an den Brücken über die Eifelstraße und über die Von-Kuhl-Straße zu erneuern. Der LBM Cochem-Koblenz und die Stadt Koblenz bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauarbeiten. Mit Fertigstellung der Maßnahme wird die extrem wichtige Verkehrsachse der B 9 dauerhaft verbessert. ✂ Ich melde mich für den Motorsägenkursus am 14.10.2016 im FR Auderath an. Name........................................................................................................................ Vorname................................................................................................................. Straße, Nr................................................................................................................ sOnsTige miTTeiLUngen Karmelitenkloster springiersbach abschlusskonzert der Teilnehmer Kurs 2 PLZ, Wohnort........................................................................................................ Telefon..................................................................................................................... ................................................................................................................................... Unterschrift Konzert mit jungen Musikern im Kloster Am 6.8.16 - um 18.30 Uhr - findet das Abschlusskonzert der Teilnehmer des 2. Kurses statt. Etwa seit 1980 mit ein paar Jahren Unterbrechung bis heute organisierte der Musikkreis Springiersbach ehrenamtlich alljährlich Sommerkurse im Karmelitenkloster Springiersbach. In diesem Jahr haben hervorragende Dozenten, die sich in ihrem Fach als außergewöhnliche Solisten und Hochschullehrer einen Namen gemacht haben, die Kurse im Kloster geleitet. Unter den Dozenten Natalia Gerakis - Querflöte, Mirjam Rietberg - Harfe und Volker Höh Gitarre, haben rund 25 Studenten/Teilnehmer von 8 bis 60 J. die Kurse besucht. Das Abschlusskonzert sind im Eintritt frei. Ulmen - 22 - Ausgabe 30/2016 Festwochenende in Kloster ebernach 13. + 14. august : samstag, 13.08.2016, ab 15.00 Uhr BSG Schützenfest bei Kaffee und Kuchen auf dem Sportplatz Kloster Ebernach in Kooperation mit der Cochemer Schützengesellschaft. sonntag, 14.08.2016 ab 10.00 Uhr Patrozinium der Klosterkirche Ebernach 10.00 Uhr Festgottesdienst mitgestaltet von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie vom Kührer Chor „Frohsinn“ 11.00 Uhr Ausstellungseröffnung „10 Jahre - 10 Geschichten“ der Br. Jakobus Wirth Stiftung, Foyer Pforte Kloster Ebernach 11.30 Uhr Frühschoppen mit dem Musikverein Gevenich 13.00 Uhr Auftritt der Musik AG Kloster Ebernach 14.00 Uhr fetzige Schlagermusik mit Marleen Rutten 15.00 Uhr Unterhaltungsmusik mit Elmar Gebhardt & Band 17.00 Uhr Auftritt der Theater AG „Aschenputtel“ buntes Kirmestreiben: Trikefahrten, Kinder-Spielstraße, Bastel- und Malangebote, Bilderausstellung, THW-Aktionsstand, regionale Kunst- & Handwerkerstände, Hüpfburg, Schießbude, Pfadfinder, verschiedene Infostände, Musik und viele Mitmachangebote, große Tombola, kulinarische Leckereien, Kaffee, Kuchen und Eis. Den Erlös aus der diesjährigen Tombola wird der Förderverein „Von Mensch zu Mensch“ Kloster Ebernach für die Anschaffung eines interaktiven, behindertengerechten Info-Terminals verwenden. www.klosterebernach.de sommerspaß in den Freibädern der Verbandsgemeinde Cochem Freibad Cochem Moritzburger Str. 1 56812 Cochem Tel. 02671 – 97990 www.moselbad.de Freibadfete am sonntag, 31.07.2016 14.00 Uhr - 18:00 Uhr es erwarten euch u.a. -Wasserlaufpiste -Krake -Mosel-Parcours -Wasserkampfturnier und einiges mehr… Freibad Treis-Karden Bruttiger Str. 1 56253 Treis -Karden Tel. 02672 - 7331 www.vgcochem.de Freibadfete am samstag, 06.08.2015 14.00 Uhr - 18:00 Uhr „Laufen auf dem Wasser“ mit den Aqua-Balls Abwechslungsreiche Spiele und ganz viel Spaß sind in allen 3 Bädern garantiert! Seid Ihr bereit für spannende, aktive Stunden in Eurem Freibad? Die Teams der Freibäder in der VG Cochem freuen sich auf euch! Beim Eintritt gelten auch die Zehner- und Familiensaisonkarten. Das Freibadfest in Treis-Karden wird mit freundlicher Unterstützung der Kreisjugendpflege Cochem-Zell durchgeführt. sCHULen schulen grundschule Lutzerath.............................................. Tel.: 02677- 422 Schulstr. 2...............................................................................Fax: 02677 - 910045 E-Mail....................................................................... rgs.vulkaneifel@t-online.de burg-grundschule Ulmen....................................... Tel.: 02676 - 8177 Bahnhofstr. 35-37................................................................Fax: 02676 - 951784 E-Mail................................................................... Buero@Burg-Grundschule.de grundschule büchel.................................................. Tel.: 02678 - 228 Schulstr. 2 E-Mail....................................................gs-buechel@freenet.de realschule Plus Vulkaneifel (ganztagsschule) schulstandort Lutzerath............................................ Tel. 02677 - 422 Schulstr. 2................................................................................ Fax: 02677/910045 E-Mail......................................................................... info@rsplus-vulkaneifel.de Ulmen - 23 - schuljahresbeginn Klasse 11 der Fachoberschule in Kaisersesch im schuljahr 2016-17 richtstag am schülerinnen und schüler der realschule plus Vulkaneifel Ulmen/ Lutzerath besuchen das „nostalgikum“ in Uersfeld Am Mittwoch, dem 6. Juli 2016, besuchten die Schülerinnen und Schüler des Hauswirtschaftskurses der Klasse 7 das „Nostalgikum“ in Uersfeld. Der Ausflug wurde gemeinsam mit den Bewohnern des Seniorenzentrums in Lutzerath durchgeführt. Bereits seit vielen Jahren führen die Schule und das Seniorenzentrum das Sozialprojekt „Jung hilft - Alt – hilft Jung“ durch. Im Rahmen dieses Projektes besuchen die Schülerinnen und Schüler die Senioren in regelmäßigen Abständen in der Seniorenresidenz, um gemeinsam zu kochen, zu backen, zu stricken, zu basteln und zu erzählen. Bei dem „Nostalgikum“ handelt es sich um ein Nostalgie-ErlebnisMuseum, in welchem man in die Zeit der 1950er und 1960er Jahre zurückversetzt wird. Bereits im Vorfeld setzten sich die Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit dieser Thematik auseinander und konnten nun hautnah erleben, wie sich das Leben der Menschen damals von dem Leben in der heutigen Zeit unterscheidet. Die Senioren schwelgten in Erinnerungen und unterstützten die Rundführung durch Anekdoten aus ihrem eigenen Leben. Es war ein wirklich gelungener Tag, der Jung und Alt viel Freude bereitete. Ausgabe 30/2016 Fachoberschule Kaisersesch schulstandort Ulmen............................................... Tel. 02676 - 1551 Am Jungferweiher 2............................................................... Fax: 02676 - 8299 E-Mail........................................................................ info@rsplus-vulkaneifel.de Für die Klassenstufe 11 ist der erste Unter- montag, 29. august 2016, 08:10 Uhr, beginnend mit einer kurzen Einführung in der Mensa, Hauptgebäude. Das Praktikum beginnt, sofern keine anderweitigen betrieblichen Absprachen getroffen wurden, bereits am mittwoch, 3. august 2016. Praktikumstage sind mittwochs, donnerstags, freitags. Die Bücher können in der letzten Ferienwoche und in der ersten Schulwoche bei der Buchhandlung Walgenbach in Kaisersesch abgeholt werden. Die Busfahrzeiten ab/zu den einzelnen Orten entnehmen Sie bitte den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden und den Aushängen an den Bushaltestellen. Ferner sind die Fahrpläne und Stundenpläne gegen Ende der Ferien auf unserer Homepage (rsplusfos-kaisersesch. de) abrufbar Schüler der Klassenstufe 11 können die Fahrkarte bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell beantragen. Alle Informationen auch unter www.rsplusfos-kaisersesch.de. Wir wünschen allen schöne Ferien und einen guten Start ins neue Schuljahr. Hans-Jürgen Schmitz, Schulleitung KirCHen Kloster maria martental Kochbuch für das Fest „mosaik der Kulturen“ Im Rahmen des Festes „Mosaik der Kulturen“ am 10.07.2016 in Ulmen wurde ein interkulturelles Kochbuch mit 55 Rezepten erstellt. Dies war ein Gemeinschaftsprojekt der Kita St. Matthias Ulmen, BurgGrundschule Ulmen, Grundschule Büchel, Grundschule Lutzerath und Realschule plus Vulkaneifel Ulmen/ Lutzerath. Die Auflage von 250 Exemplaren wurde bei strahlendem Sonnenschein von allen Institutionen gemeinsam bei dem gelungenen Fest mit der wunderbaren Burgkulisse veräußert. 30.07. samstag 17.00 Uhr Vorabendmesse 31.07. 18. sonntag im Jahreskreis 08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt, 15.00 Uhr Andacht, 17.00 Uhr Abendmesse, es singt der Gospelchor Maria Martental 02.08. dienstag 14.30 Uhr Rosenkranz, 15.00 Uhr Pilgermesse 05.08. Herz-Jesu-Freitag 15.00 Uhr Eucharistische Anbetung und Beichtgelegenheit 17.00 Uhr Herz-Jesu-Amt, Messbundmesse 06.08. samstag, Verklärung des Herrn 17.00 Uhr Vorabendmesse 07.08. 19. sonntag im Jahreskreis 08.30 Uhr Frühmesse, 11.00 Uhr Hochamt 15.00 Uhr Andacht in den Anliegen der Kranken mit Einzelsegnung 17.00 Uhr Abendmesse Pfarreiengemeinschaft Ulmen gottesdienste samstag 30. Juli 13:30 Uhr Driesch, Trauung 13:30 Uhr Ulmen, Trauung 17:00 Uhr St. Martin, Vorabendmesse 17:30 Uhr Urschmitt, Vorabendmesse 18:00 Uhr Büchel, Rosenkranzgebet 18:30 Uhr Büchel, Vorabendmesse 19:00 Uhr Alflen, Vorabendmesse sonntag 31. Juli 09:00 Uhr Waldfrieden, Hl. Messe 09:00 Uhr Wollmerath, Wort-Gottes-Feier 10:00 Uhr Büchel, Holländischer Gottesdienst 10:00 Uhr Faid, Holländischer Gottesdienst 10:00 Uhr Gillenbeuren, Wort-Gottes-Feier 10:00 Uhr Gevenich, Wort-Gottes-Feier 10:00 Uhr Weiler, Wort-Gottes-Feier 10:30 Uhr Beuren, Hochamt 10:30 Uhr Lutzerath, Hochamt 10:30 Uhr Ulmen, Hochamt 17:00 Uhr Büchel, Holländischer Gottesdienst 17:00 Uhr Faid, Holländischer Gottesdienst Ulmen - 24 - Ausgabe 30/2016 Angebote in St. Martin Ulmen Dienstag, 2. August Schwesternkonvent 07:00 Uhr hl. Messe und Laudes Donnerstag, 4. August Kapelle 18:00 Uhr hl. Messe mit Anbetung .DWKROLVFKH|IIHQWOLFKH%FKHUHL GHU3IDUUHLHQJHPHLQVFKDIW8OPHQ .|%*HYHQLFK .|%/XW]HUDWK +DXVGHU'RUIJHVFKLFKWH+DXSWVWU *HYHQLFK7HO² $OWHV3IDUUKDXV 7ULHUHU6WU /XW]HUDWK7HO *H|IIQHW *H|IIQHW )UHLWDJ ² 6RQQWDJ ² )UHLWDJ ² 6RQQWDJ ² KöB Lutzerath Kindergartenkinder aus Alflen sind jetzt bibfit Bei der Aktion Ich bin bib(liotheks)fit - der Bibliotheksführerschein für Kindergartenkinder - kamen im Juni 5 Vorschulkinder vom Kindergarten Alflen in die Lutzerather Bücherei. Ich bin bibfit ist ein Leseförderprogramm, das vom Borromäusverein entwickelt wurde und Kinder in spielerischer Weise an Bücher und die Bücherei heranführt. Die Kinder erfahren den Unterschied zwischen Kaufen und Ausleihen, wie eine Bücherei funktioniert und was es da alles gibt: dass man Bücher, Spiele, CDs und Filme nicht kaufen, sondern für eine gewisse Zeit ausleihen kann und dann wieder zurück gibt. Bei jedem Besuch durften die Kinder sich ein Buch aussuchen, ausleihen und im eigenen Bibfit-Rucksack mit nach Hause nehmen. Beim nächsten Termin wurde das Buch an der Ausleihtheke zurückgegeben. In jeder Stunde wurde ein Buch vorgelesen: Henni Penni, der Schutz(b) engel Hieronimus, die Olchis aus Schmuddelfing, oder Tierbücher. Außerdem wurde gebastelt und gemalt, und am Schluss sangen alle gemeinsam das Bücherei-Lied: Viele bunte Bücher aus der Bücherei Hol ich mir nach Hause und hab viel Spaß dabei. Beim letzten Besuch erhielten die Kinder ihren Bibliotheksführerschein. Sie wurden eingeladen, mal mit den Eltern zu kommen und denen zu zeigen, wie gut sie sich jetzt in der Bücherei auskennen. Kirchenmusik in der Pfarreiengemeinschaft Cochem Orgelmatinéen! Die Cochemer Orgelmatinéen laufen - immer samstags um 11.00 in St. Martin (bis zum Cochemer Weinfest, Ende August) Sa., 30.07. um 11 Uhr: 5. Orgelmatinée „Bach und seine Erben“, Lukas Stollhof, Oberwesel - Johann Sebastian Bach Bach (1685-1750): Praeludium und Fuge G-Dur - Felix Mendelssohn Bartholdy: (1809-1847) Andante con moto - Max Reger (1873-1916): Phantasie über „Wie schön leucht‘t uns der Morgenstern“ In „You tube“ finden sich zahlreiche Reger-Interpretationen Stollhofs. Der Eintritt ist frei. Ein Beitrag zur Förderung der Kirchenmusik wird freundlich erbeten. Sa,. 06.08: „À la française“, Josef Dahlberg, Köln u.a. „Suite Carmélite“ von Jean Françaix (1912-1997) Infos: Kath. Pfarrbüro Cochem 02671/ 7417 Kath. Erwachsenenbildung Mittelmosel Gitarrenkurs für Erwachsene Eine Gitarre steht in der Ecke und Sie wollten schon immer mal das Gitarrespielen erlernen? Ihnen fehlte bisher die Zeit dazu? Dann sind Sie hier richtig! Kommen Sie mit Ihrer Gitarre zum Gitarrenkurs für Erwachsene (Keine Vorkenntnisse erforderlich) im Pfarrheim St. Castor Karden 56263 Treis-Karden, Am Buttermarkt 8 Beginn: Donnerstag, 15. September von 19.00 bis 20.30 Uhr Weitere Termine: 22.09. 29.09., 04.10., 25.10., 08.11., 22.11. und 29.11. Teilnahmegebühr: 20,00 € Kursleiter: Paul Q. Heck, KEB Mittelmosel Anmeldung bis zum 01.09.2016 an die Kath. Erwachsenenbildung Mittelmosel Moselweinstraße 15 56821 Ellenz-Poltersdorf Tel. 02673 961 947 20 Email: info@keb-mittelmosel.de Ulmen - 25 - Ausgabe 30/2016 AgCH - Arbeitsgemeinschaft Christliche Hauskreise Bibelkreis wann und wo? Bibelkreis, jeweils donnerstags (19.30 Uhr) in Hambuch oder Polch. Nähere Info: AgCH, Siegfried Skubski, Tel. 02653-6122. Zuhörtelefon die Telefonandacht (Tel 02653/4378) Eine drei Minuten Andacht. Jeden Freitag ein neues Thema. Anrufen können Sie rund um die Uhr. Thema ab 29. Juli Gibt es ein Leben nach dem Tod? Geschichtentelefon - für Kinder (Tel 02653/9119090) Die drei Minuten Kurzgeschichten für Kids! Briefseelsorge Menschen suchen Hilfe bei der Telefon- oder Briefseelsorge. Gerne können Sie uns schreiben. Briefseelsorge, Siegfried Skubski, Postfach 1101, 56755 Kaisersesch. Internet Sie finden uns auch im Internet: www.AgCH.de Die Bibel im Internet lesen und auch als Hörbibel: www.bibleserver. com Evang. Kirchengemeinde ZellBad Bertrich-Blankenrath Gottesdienstnachrichten vom 30.07.2016 bis 07.08.2016 Sonntag, 31.07.2016, 9.00 Uhr Gottesdienst in Blankenrath 10.30 Uhr Gottesdienst in Zell Samstag, 06.08.2016, 18.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Zell Achtung! Dieser Gottesdienst wurde von Sonntag auf Samstag vorverlegt! Sonntag, 07.08.2016, 09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Blankenrath Treffen in Zell Dienstag, 02.08.2016, 19.30 Uhr Bibelgesprächskreis im Gemeinderaum Freitag, 05.08.2016, 15.00 Uhr Seniorenkreis im Gemeinderaum Evangelische Kirchengemeinde Cochem Kinderfreizeit der Ev. Kirchengemeinde Cochem Hallo Kids - aufgepasst! Wir wollen mit euch auf Freizeit fahren, nach Holland ans Meer und wollen dort mit euch eine aufregende Entdeckungstour durch die Bibel starten. Spannende Abenteuer, coole Strandspiele, geniale kreative Workshops und viel Zeit zum Spielen, Gemeinschaft haben, Glauben, Gott und Bibel entdecken erwarten euch! Seid ihr dabei? Wann? 8-12.10.2016 Start: 8.10. um 8.00 Uhr ab Endertplatz / Cochem Ende: 12.10. um 17.00 Uhr am Endertplatz / Cochem Wohin? De Helle / nähe Renesse (Niederlande) Wer? Alle Kinder von 8-12 Jahren Anmeldeschluss ist der 15.9.2016 Kosten: Die Kosten belaufen sich auf 115 € pro Kind. Bei Geschwistern gewähren wir einen Rabatt von 20 € Neuapostolische Kirche Gemeinde Kaisersesch, Cochemer Straße Gottesdienste: Sonntag 09.30 Uhr, Mittwoch 19.30 Uhr Kirche der Jugend Marienburg Gottesdienstplan während der Sommerferien Wir feiern Gottesdienste am Sonntag, 21. August um 11.30 Uhr Sonntag, 28. August um 11.30 Uhr Keine Gottesdienste am Sonntag, 31. Juli, Sonntag, 7. August und Sonntag, 14. August Schöne Sommerferien und gute Erholung wünscht die Kirche der Jugend Marienburg Infos bei Jan Lehmann, Jugendpfarrer Tel.: 06542-901353 Gottesdienste: Sonntag, 31. Juli 10.30 Uhr Evangelische Kirche Cochem Gottesdienst mit Abendmahl 18.30 Uhr Kath. Kirche St. Martin Abendlob mit Gesängen aus Taizé Mittwoch, 3. August 18.30 Uhr Seniorenzentrum St. Hedwig Ökumenisches Gebet Gemeindeamt Cochem, Oberbachstraße 59 Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs, freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr. Die regelmäßigen Veranstaltungen bitte dem „Kreuz und Quer“ entnehmen. Wer den Gemeindebrief „Kreuz und Quer“ nicht erhält, wendet sich bitte an das Gemeindeamt in Cochem Tel. 02671 - 7114. Internet: www.coc-ek.de RWE „Aktiv vor Ort“ Die ev. Kirchengemeinde Cochem freut sich sehr über ein neues Spielgerät, auf dem die Kinder toben und klettern können. Nachdem das alte Spielgerät sukzessive demontiert werden musste, weil es den Sicherheitsrichtlinien nicht mehr entsprach, hatten die Kinder nichts mehr, um im Gemeindegarten zu spielen. Mit Hilfe von Herrn Schmittgen im Rahmen des Projekts RWE „Aktiv vor Ort“ konnte der Traum eines neuen Spielgeräts realisiert werden. Ein großes Spielgerät mit Schaukel, Rutsche und Klettermöglichkeit konnte angeschafft und aufgestellt werden. Die ev. Kirchengemeinde Cochem bedankt sich bei Herrn Schmittgen und RWE und den zahlreichen engagierten Helfern vor Ort, die das Spielgerät aufgestellt und montiert haben. reLigiOnsgemeinsCHaFTen Zeugen Jehovas in Zell (Mosel) Königreichssaal Zell-Barl, Fliehburgstraße 21 Programm für die Zeit vom 31. Juli bis 05. August 2016.: Sonntag, 31. Juli 2016 09:30 Uhr, biblischer Vortrag Thema: „Das Ende der falschen Religion ist nahe.“ 10:10 Uhr, Bibel- und Wachtturm-Studium Thema: „Ziehst du vollen Nutzen aus der geistigen Speise?“ Freitag, 05. August 2016: 19:30 Uhr, Schätze aus Gottes Wort Wöchentliches Bibellesen: Psalm 87 bis 91 20:20 Uhr, Unser Leben als Christ Thema: „Er musste gegen Ängste und Zweifel ankämpfen.“ Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind jederzeit willkommen. Internet: www.jw.org Jehovas Zeugen - Daun Königreichssaal Daun - Steinborn, Am Brünnchen 14 Programm für die Zeit vom 31. Juli bis 4. August 2016 Sonntag, den 31. Juli 2016 10.00 Uhr Biblischer Vortrag Thema: „Die Heiligkeit von Leben und Blut“ Ulmen - 26 - 10.40 Uhr Besprechung anhand des Wachtturms Thema: „Ziehst du vollen Nutzen aus der geistigen Speise?“ Donnerstag, den 4. August 2016 19.00 Uhr - Schätze aus Gottes Wort Thema: „Bleibe an dem geheimen Ort des Höchsten“ 19.45 Uhr - Unser Leben als Christ Thema: „Bibelschüler helfen, auf Hingabe und Taufe hinzuarbeiten“ 20.05 Uhr Versammlungsbibelstudium „Ahmt Ihren Glauben nach“ Thema: „Kap. 21 - Er musste gegen Ängste und Zweifel ankämpfen Abs. 1 - 12“ Wöchentliches Bibellesen: Psalm 87 - 91 Alle Zusammenkünfte sind öffentlich und kostenfrei. Keine Kollekte. Interessierte Personen sind jederzeit herzlich willkommen. Besuchen Sie unsere Internetseite „www.jw.org“. Ausgabe 30/2016 Freiwillige Feuerwehr Kennfus Für unser Feuerwehrfest am Sonntag, 31.07. würden wir uns noch über Kuchenspenden freuen. Jeder, der einen Kuchen spenden möchte, bitte kurz bei Marco Henrichs unter Tel. 02674/913797 oder mobil 0175/2472034 melden. Wir bitten alle ihren Dienst pünktlich anzutreten. Freiwillige Helfer beim Aufbau am Freitag Abend und Abbau am Montag Abend sind gerne willkommen. Am Freitag, den 05.08.2016 besuchen wir das Feuerwehrfest in Bertrich. Wir treffen uns um 19.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus und wandern von dort aus nach Bertrich. Die Rückfahrt ist mit eigenen PKWs zu organisieren. Unser Polo-Shirt dient als Abendgarderobe. Mitfahren können natürlich alle aktiven und inaktiven Mitglieder der Feuerwehr. Freiwillige Feuerwehr Büchel Festbesuch in Weiler FeUerWeHren Freiwillige Feuerwehr Alflen Monatsübung Am Freitag, dem 29. Juli 2016 findet um 20.00 Uhr die nächste Monatsübung statt. Wir treffen uns pünktlich an unserem Feuerwehrgerätehaus. Um eine zahlreiche Beteiligung wird gebeten. An diesem Samstag, den 30.07.2016 besuchen wir das Fest unserer Feuerwehrkameraden aus Weiler. Treffpunkt ist um 20.00 Uhr am Gerätehaus. Freiwillige Feuerwehr Gevenich Monatsübung Juli 2016 Am kommenden Sonntag den 31.07.2016 findet um 9.30 Uhr im Feuerwehrhaus die Monatsübung für den Monat Juli statt. Anschließend besuchen wir das Dorffest unserer Feuerwehrkameraden aus Weiler. Gruß Mario Eberhard, Wehrführer Freiwillige Feuerwehr Auderath Besuch des Hüttenfestes in Filz Am Sonntag, 07.08.16 besuchen wir das Hüttenfest auf dem Hinnig in Filz. Hierzu treffen wir uns mit Feuerwehr Polo-Shirt/ Softshell Jacke um 13.30 Uhr an unserem Feuerwehrgerätehaus. (Bei entsprechendem Wetter gehen wir zu Fuß nach Filz) Monatsübung Unsere nächste Monatsübung findet am Sonntag, 31.07.16 um 10.00 Uhr statt. Wir treffen uns hierzu pünktlich an unserem Feuerwehrgerätehaus. Dor ffest in Kliding 5. - 7. August 2016 Freitag 05.08.16 17.00 Uhr Eröffnung des Pavillon Samstag 06.08.16 16.00 Uhr Dämmerschoppen Gemütliches Beisammensein Sonntag 07.08.16 10.00 Uhr Frühschoppen 12.00 Uhr Mittagessen, u. A. mit leckerem Eintopf 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen Gemütliches Beisammensein Auf Ihr Kommen freut sich und ein paar schöne Stunden wünscht der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Kliding Freiwillige Feuerwehr Meiserich An alle Aktiven und Inaktiven Feuerwehrkammeraden Am Samstag, den 30.07. fahren wir zusammen in unser Nachbardorf Steiningen aufs Dorffest. Treffpunkt ist um 19.30 bei Gerlinde. Wer ein Poloshirt hat bitte anziehen. Wer keins hat, aber Interesse an einem Poloshirt hat, bitte bei Frank Saxler melden. Ich würde mich über ein zahlreiches Erscheinen freuen. Bis dahin Christoph Kutscheid Ulmen - 27 - Dorffest in Weiler vom 29.07. bis 31.7.2016 Freitag, 29.07.2016 ab 15.00 Uhr Handwerkerabend mit Pavilloneröffnung und geselliges Beisammensein Samstag, 30.07.2016 ab 15.00 Uhr Pavilloneröffnung abends Dämmerschoppen nach Bayrischer Art Sonntag, 31.07.2016 ab 09.30 Uhr Frühschoppen, anschließendes Mittagessen nachmittags Kaffee und Kuchen, Kinderbelustigung mit Kinderschminken und mehr. abends Dämmerschoppen Wir freuen uns auf euer Kommen, um mit euch ein paar fröhliche Stunden zu verbringen! Es lädt ein die Freiwillige Feuerwehr Weiler Kreisfeuerwehrverband Cochem-Zell e.V. Ausgabe 30/2016 Vereine & VerbÄnde Möhnenverein Alflen Hallo liebe Alfler Möhnen, bitte merkt euch diesen Termin schon vor, am 24.09.2016 geht‘s wieder auf Tour. Zur Rotweinwanderung an die Ahr, nähere Infos folgen, ist doch klar! SV Alemannia Auderath Familienwanderung 2016 Unsere traditonelle Familienwanderung findet am 27.08.2016 statt. Wir treffen uns um 10.00 Uhr am Buswendeplatz. Die Strecke ist leicht und mit Kinderwagen und Bollerwagen gut zu bewältigen. Gegen 16.00 Uhr geht es zum Sportplatz nach Auderath zu Kaffee und Kuchen. Im Anschluss wird wie immer gegrillt. Um Anmeldung bis zum 20.08.08.2016 bei Natalie (Tel. 8367) wird gebeten. Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen. KV Schaute Bad Bertrich Liebe Mitglieder des KV Schaute Bad Bertrich, wir laden euch ein, am 3. September 2016 ab 15.00 Uhr auf den Tennisplatz Bad Bertrich mit uns zu grillen. Unkostenbeitrag für Erwachsenen 5,00 €, Kinder sind frei. Essen und Trinken soviel ihr wollt. Wir würden uns freuen wenn ihr euch zahlreich bis zum 26.08.2016 unter nachfolgenden Nummern anmeldet. Kathi Thomas, Tel. 02674/913775 Elke Schlig, Tel. 02674/913052 Bürger- und Gewerbeverein Bad Bertrich Liebe Mitglieder, wir laden herzlich zu einer außerordentlichen Versammlung am Donnerstag, den 04.08.2016 um 20:15 Uhr im „Kurfürstlichen Schlösschen“ in Bad Bertrich ein. Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Neuwahl des Vorstandes 3. Aktuelles/ Verschiedenes Wegen der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Tagesordnung bitten wir um zahlreiche Beteiligung. Feuerwehrverbände feiern Jubiläum Kreisfeuerwehrverband Cochem-Zell besteht seit 20 Jahren, der Kreisjugendfeuerwehrverband sogar schon seit 40 Jahren Förderung des Feuerwehrwesens, der Jugendarbeit und Interessensvertretung der Feuerwehren und ihrer Mitglieder. Die Verwirklichung dieser Ziele bedeutet seit Jahrzehnten: Feuerwehr ist Teil der Gesellschaft mit Angeboten für die gesamte Bevölkerung vom Kindergarten bis ins Seniorenalter. Während die Ortsfeuerwehren teilweise schon auf über 100-jährige Geschichte zurück blicken können, ist die Verbandsarbeit doch etwas jünger. Nichts desto Trotz ist die Idee, Angebote für Feuerwehren und die Bevölkerung überregional zu bündeln und damit ein breiteres Spektrum an Unterstützung anzubieten, im Kreis Cochem-Zell auch schon 20 Jahre alt. Die Gründung des Kreisfeuerwehrverbandes erfolgte am 05.09.1996 in Faid mit damals 32 Feuerwehren. Mittlerweile vertritt der Verband 83 Orts- und Stadtfeuerwehren. Das 20-jährige Gründungsjubiläum findet am 03.09.2016 nun ebenfalls in Faid statt. Von 13:00 Uhr an bis in den Abend hinein präsentieren Kreisfeuerwehr- und Kreisjugendfeuerwehrverband angefangen von der Brandschutzerziehung und den Bambini-Feuerwehrgruppen bis hin zur Alterskameradschaft ihr Leistungsspektrum. Aber auch mitmachen ist angesagt. An verschiedenen Stationen können Kinder, aber auch Erwachsene, ihr Wissen und ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Eingeladen ist die gesamte Bevölkerung. Besonders freuen würde sich die Feuerwehr aber über einen regen Besuch von Kindern und Jugendlichen. Ausrichter sind an diesem Tag die Freiwilligen Feuerwehren aus Faid, Dohr und Cochem-Brauheck. 2 Spiele an einem Tagch hinterenander standen off dem Beschela Spochtfest vergangenen Samstach an. Mir mussten mit de 3 Mannschaften (Beschel, Faid un mir) im Rahmen von nem kleinen Turnier, off de Trainingsplatz ausweichen, da off dem Hauptplatz die FußballDamen Ihre Spiele absolvierten. Mir gehen mal net davon aus, datt et generell watt mit der Fußballerischen Leistung von den anwesenden AH Mannschaften zu tun hatte dat mir net im „Stadion“ spielen durften, sondern dat mir eher wegen der Ästhetik abgeschoben wurden :-) Betreua Stämbi, selbst noch verletzt, wie gewohnt hinna der weißen Abgrenzung optimistisch nach der guten Leistung im letzten Spiel gegen Beschel. Also wie gesacht, dat erste Spiel wie beim letzten Heimspiel (wir berichteten) wieda gegen die Beschela. Direkt in de ersten Minuten en Schance für uns, die aba zur Ecke geklärt wurd. Wolla zieht dat Ding scharf in de 5er. In Höhe vom Intimbereich flattert de Ball dann in Richtung Spika, de dann vor lauta Nut net wusst, mit welchem der „3 Beine“ er dat Ding in Tor deuen sollt. Also bückt de sich un holt de Kopp. Mit voller Wucht fliescht de Ball, so dat et Netz fast gebrannt hätt, zum 1:0 in de Kasten. Hurraaaa wir führen! Kurz danach ne weitere Schance durch Pass von Spika off DJ der aba dat Ding net verwerten konnte. Im Gegenzuch jetzt die Beschela häufiger vor unsrem Tor. Dann en Fernschuss aus em nix von de Beschela der dann letztlich im Netz zappelt zum 1:1 Ausgleich. Dann setzt Spika nochmal mit nem Fernschuss an, trifft aba nur die Latte un so ging et dann in die Halbzeit. Ulmen - 28 - Nach der Halbzeit einige Schancen off beiden Seiten. Vor unsrem Tor verhindert durch en paar Paraden von Kiepa Jürschen. Quitschi Paul lässt dann nochmal aus 20 Metern einen aus der Hüfte in Richtung Tor fliegen, aba knapp vorbei. Dann kurz vor Schluss nochmal Luft anhalten. Domi K. (Juden Tach) schießt en Freistoß stramm off et Tor, de Kiepa lässt abprallen aba kein Stürma von uns weit un breit zu sehen, um de Abpraller ins Tor zu schieben un zum ersten Siech zu verwandeln - Männers, wo wart ihr bloß :-)? Nach ner kurzen Verschnaufpaus, dann im Anschluss direkt dat nächste Spiel für uns gegen die Faida Recken. Hier fassen ma uns mal eppes kürza, da mir net viel Schancen in der ersten Halbzeit hatten, dafür aba die Faida. Die Bein noch schwer vom ersten Mätsch konnten ma et net verhindern, dat die Faida durch Schuss aus 16 Metern Entfernung Kiepa Jürschen bezwingen, et steht 0:1. So ging et dann och in die Paus. Nach der Paus dann en lange abseitsverdächtige Pass der Faida über die linke Seit. Jürschen läuft raus, wird aba durch en Querpass in die Mitt ausgetrickst. Der mitgelaufene Faida Spiela schiebt die Kugel rein zum 0:2. Der Rest der Halbzeit plätschert dann so vor sich hin, ohne dat man hätte groß eppes erwähnen müssen. So blieb et dann beim Endstand von 0:2 un somit de 3. Platz für unsere Truppe. Da et keine Siegprämie gab, fällt dat Turnier also net so ins Gewicht :-) En paar Spiele bleiben uns aba noch um de erste Siech nach Haus zu bringen. Somit heißt et dann weiterhin Daumen drücken… Nächstet Spiel: 30.07. um 18.00 Uhr in Baijre gegen Strimmisch KV Blau-Weiß Beuren e.V. Vereinsfahrt Wir möchten mit Euch einen tollen Tag in Köln verbringen. Los geht´s am Samstag, den 15.10.2016, Treffpunkt Kreuzstraß um 10.30 Uhr. In Köln angekommen stärken wir uns und stimmen uns in der Altstadt ein. Dann steht der Kölner Partybus für uns bereit und bringt uns nach 2-stündiger Fahrt zum Bootshaus Rhein Roxy! Um möglichst schnelle und verbindliche Zusage bei Maria (777) wird gebeten. Jeder ist bei uns willkommen. Nichtmitglieder zahlen allerdings den kompletten Betrag bei Anmeldung. SV Beurener Höhe 1923 e.V. Dorfmeisterschaft am 20.08. & 21.08.2016 Samstag, 20.08.2016 14:00 Uhr 16:00 Uhr Eröffnung des Pavillons AH-Kleinfeldturnier mit • AH Beuren/Kennfus • AH GSV Trier • AH Büchel • AH Auderath/Gevenich Sonntag, 21.08.2016 10:00 Uhr Frühschoppen und Siebenschrämtunier 11:00 Uhr Jugendfußballspiel 12:00 Uhr Gulaschsuppe 13:00 Uhr Kinderschminken bis ca. 16:00 Uhr 14:00 Uhr Dorfmeisterschaft mit folgenden Mannschaften: • Burg / Gartenstraße • Explosiv Oberdorf • Lokomotive Hof ca. 16:00 Uhr Traktor ziehen ( 4 Spieler pro Mannschaft) ca. 16:30 Uhr Büx Delüx ca. 17:30 Uhr Baumstammrodeo ca. 18:00 Uhr Siegerehrung Dorfmeisterschaft 2016 Sonntags ab 14:30 Uhr Kaffee und Kuchen Der S.V. Beurener Höhe freut sich auf euer Kommen! Hallo Sportfreunde, wir treffen uns am Freitag, dem 19.08.2016 um 18:00 Uhr auf dem Sportplatz zum Aufbau für die Dorfmeisterschaft. Über zahlreiches Erscheinen der Mitglieder und freiwilligen Helfern würden wir uns sehr freuen. Das gleiche gilt für den Abbau am Montag dem 22.08.2016 um 18:00 Uhr. Ausgabe 30/2016 Bücheler Wanderfreunde Fahrt nach Koblenz Liebe Wanderfreunde und alle Interessierten, Am Samstag, den 30.07.2016 wollen wir das Gaukler- und Kleinkunstfestival in Koblenz besuchen. Dies findet auf der Festung Ehrenbreitstein statt. Gaukler, Akrobaten, Komiker und ähnliche Künstler stehen im Mittelpunkt des Internationalen Gaukler- und Kleinkunstfestivals. Neben den Abendveranstaltungen erfreuen sich die Auftritte der Walk-Act-Künstler, Jongleure und Clowns am Samstag und Sonntag unter freiem Himmel besonderer Beliebtheit. Die Tageskarte kostet 12,- € pro Person; mit Seilbahnfahrt: 18,- €. Die Abfahrt in Büchel - Bushaltestelle ist um 12.26 Uhr. Die individuelle Rückfahrt ab Koblenz kann um 18.17 Uhr / 20.17 Uhr oder 22.17 Uhr erfolgen. Interessierte melden sich bitte zur besseren Planung bei Ilse, Tel. 375 oder Pauline Tel. 408 Bücheler Wanderfreunde oder alle Interessierten Mehrtagesfahrt Spessart - Mainland Vom Fr. 30.09. - Mo. 03.10.16 findet unsere Fahrt in den Spessart statt. Es ist kurzfristig noch 1 Doppelzimmer frei geworden. Wer Interesse hat an der Fahrt teilzunehmen meldet sich bitte bei Gertrude Hürter, Tel. 716 Hier nochmal einige Info´s zur Tour: Wir haben Zimmer in einem 4-Sterne Hotel mit Wellnessbereich gebucht. Die Anreise erfolgt mit eigenen PKW´s (gerne auch Fahrgemeinschaften). Preis für Zimmer mit Halbpension plus Eintritte und Stadtführung bei ca. 250,- € p.P. Das geplante Programm: Besichtigung von Aschaffenburg. Leichte Wanderung o. Fahrt mit kleiner Bimmelbahn zum Wasserschloss Mespelbrunn. Historische Altstadt von Miltenberg mit Stadtführung und Brauereibesichtigung. Bürgstadt und Kloster Engelberg. Altstadt Wertheim und Besuch Burg Wertheim SG Eifelhöhe 1. Mannschaft Rheinlandpokal Mittwoch, 03.08.2016 um 19:30 Uhr in Beuren SG Eifelhöhe I - SG Bad Breisig Das erste Pflichtspiel der neunen Saison 2016/2017 besteitet unsere 1. Mannschaft gegen den Bezirksligisten aus Bad Breisig. Durch die Endspielteilnahme im Mai im Kreispokal I hat man sich für diesen Wettbewerb qualifiziert und hofft auf eine Überraschung gegen den 2 Klassen höher spielenden Gegner. Kreispokal I Samstag, 06.08.2016 um 17:00 Uhr in Beuren SG Eifelhöhe I - SG Dickenschied Die 1. Runde in unserem in den vergangenen Jahren „Lieblingswettbewerb“, dem Kreispokal I, findet 3 Tage später gegen den Konkurrenten aus der Kreisliag B Süd, die SG Dickckenschied statt. Das erste Meisterschaftsspiel der neuen Saison 2016/2017 ist am 14.08.2016 gegen die SG Vorderhunsrück. Anstoß ist um 14.45 Uhr in Beuren. 2. Mannschaft Kreispokal II Freitag 19.08.2016 um 18.30 Uhr in Beuren SG Eifelhöhe II - SG Buch III Das erste Meisterschaftsspiel unserer 2. Mannschaft ist am Sonntag den 14.08.2016 gegen den Lokalrivalen und Absteiger aus Auderath. Anstoß ist um 12:30 Uhr in Beuren. Die Mannschaften freuen sich über eine zahlreiche Zuschauerunterstützung. Musikverein Gevenich e.V. Seniorenkapelle Sommerpause - Nächste Proben: Freitag, 12. August um 20:00 Uhr; Freitag, 19. August um 20:00 Uhr; Freitag, 26. August um 20:00 Uhr; Freitag, 02. September um 20:00 Uhr; Nächste Auftritte: Sonntag, 14. August um 11:00 Uhr Kirmes im Kloster Ebernach - Frühschoppen; Samstag, 20. August um 20:45 Uhr Junggesellenfest in Gevenich - Festzug; Ulmen - 29 - Ausgabe 30/2016 Samstag, 27. August um 14:00 Uhr Hochzeitmesse Christian und Vera Kirsch in Welling; Abends Diamantene Hochzeit in Gevenich - Fackelzug und Ständchen; Sonntag, 28. August von 11 bis 14 Uhr Weinfest in Cochem - Frühschoppen auf dem Marktplatz; Jugendorchester nächste Probe: Freitag, 2. September um 20:00 Uhr (bei der Seniorenkapelle); deutsch-belgischer musikabend Vor über 40 Jahren waren sie das letzte Mal in Gevenich. Nun besuchte die belgische Concertband De Scheldezonen aus Antwerpen / Hoboken wieder den Musikverein Gevenich. Die Gevenicher Musiker veranstalteten gemeinsam mit ihren Gäste einen musikalischen Abend im Bürgerhaus. Der Musikverein eröffnete den Abend unter der Leitung seines Dirgenten Markus Preußer mit schmissigen Märschen, wunderschönen Polkas und modernen Medleys. Als musikalischen Beitrag aus der Eifel spielten beide Orchester gemeinsam den Marsch „Dem Land Tirol die Treue“. Gesungen wurde im Trio der Text „Dem Eifelland die Treue“ von Joe Wulf. Als belgischen Beitrag spielten und sangen die Musiker das Lied „De Lichtjes van de Schelde“. Mit ihrer sinfonischen Besetzung gehören die Musiker aus Hoboken zu den besten Orchestern in Flandern. Ihre Musikstücke sorgten für einen Hörgenuss erster Klasse. Kirmesessen Vorbestellungen für das Kirmesessen werden ab sofort angenommen. Der Preis für das Menü beträgt 10 € (siehe Kirmesplakat). Das Kirmesessen wird nur auf Vorbestellung angeboten! Theo Diewald: 02677 1378 Achim Klein: 02677 1379 arbeitseinsatz am sportplatz Vielen Dank an alle Helfer des Arbeitseinsatzes am letzten Wochenende! Die Sportanlage wurde für den kommenden Saisonstart hergerichtet. Fünf Hobokener und vier Gevenicher Musiker von 1974 freuten sich wiederzusehen und hatten sich viel zu erzählen. Die Gevenicher Musiker erhielten eine Einladung nach Hoboken zum 150-jährigen Bestehen von De Scheldezonen in 2018. ssg Lutzerather Höhe e.V. Die SG Lutzerath I hat den Bäcker Lutz Cup in Büchel gewonnen. Im Halbfinale setze man sich im Elfmeterschießen (nach einem späten 1:1 gegen Eifelhöhe II) durch. Das Finale konnte gegen den TuS Daun noch nach 0:2 Rückstand in ein 2:2 umgebogen werden. Das anschließende Elfmeterschießen konnte man wieder für sich entscheiden. TC Lutzerather Höhe sponsorentag des TC Lutzerather Höhe Am Montagabend, den 11. Juli lud der Tennisverein TC Lutzerather Höhe, als besonderen Dank an seine Sponsoren, zum Umtrunk auf dem Vereinsgelände ein. Bei schönem Wetter, kalten Getränken, Snacks und zahlreich anwesenden Vereinsmitgliedern konnten wir unsere sieben neuen Tenniswerbeblenden an den Fangzäunen bestaunen. Insgesamt 11 ortsansässige Unternehmen machten diese Neuanschaffung möglich, um beim Tennisspiel vor Wind zu schützen und unserem Platz vor allem optisch aufzuwerten. Ulmen - 30 - Wir bedanken uns recht herzlich bei: Schreinerei Kaspari, Pizzeria Driesch, Biancas Haarmoden, Döner Kebab Fam. Kaya, Restaurant Maas, Autowerkstatt Sesterhenn und Feist, Lenz Reifenservice Tankstelle, Getränke Franzen Manuel Neis, Bäckerei Kohlmann, Rochus Apotheke & Computerservice Probst. Ausgabe 30/2016 Caritasgruppe der Pfarrei Lutzerath Der nächste Kaffeenachmittag für 2016 an Liebe Seniorinnen und Senioren, der nächste Kaffeenachmittag im August fällt aus (Kirmes in Lutzerath). Der nächste findet dann wieder am 7. September 2016 statt. Ein weiteres großes Dankeschön möchten wir und vor allem unsere Tenniskids der Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück in Vertretung von Herrn Gabler aussprechen. Die Sparkasse hat sich nicht in Form eines Werbebanners eingebracht, sondern unseren Nachwuchs mit tollen Tennisshirts gesponsort. Diese Förderung stärkt unsere Jugendarbeit sehr und die Kinder freuen sich über ein gemeinsames, mannschaftliches Outfit, besonders bei Wettkämpfen außerorts. Junggesellenverein schmitt JgV-Fahrt Wirfus Hallo, am Samstag, den 30.07.16 besuchen wir die Beklatscherama in Wirfus. Der Bus fährt um 20.30 Uhr (Lutzerath, Gillenbeuren, Schmitt) Viel Spaß wünscht euch der Vorstand eifelverein Ulmen e.V. bitte an der spielplatz-initiative teilnehmen (Herr Gabler von der Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück und der Nachwuchs des TCL ) Die Tenniswerbebannner und die Tennisshirts für unseren Nachwuchs wurden von Claudio Heinzelmann aus Bad Bertrich gedruckt. Vielen Dank! (Fotos der Tennisshirts) Ein gemeinsames Abschlussfoto mit allen Sponsoren und unserem Nachwuchs zum Ende des Tages: Der Stadt Ulmen ist es gelungen, mit dem geplanten Projekt der Neuanlage des Spielplatzes am „Place de Lormes“ im Eifel-Maar-Park an der „Fanta-Spielplatz-Initiative 2016“ teilzunehmen. Dieses Vorhaben hat es geschafft, unter die 400 als förderfähig anerkannten Projekte zu gelangen und so bestehen gute Chancen, einen der 100 vom Getränkehersteller Fanta ausgelobten Geldpreise im Wert von 1.000 bis 20.000 € zu gewinnen. Da der Spielplatz in unmittelbarer Nähe des Eifelvereinshauses liegt und es somit auch aus Sicht des Vereins lohnenswert wäre, dass dieser Platz für die jüngeren Eifelvereinsmitglieder und –gäste wieder hergestellt würde, bitten wir hiermit alle unsere Mitglieder, diese Initiative zu unterstützen und mit möglichst vielen Stimmen an diesem Wettbewerb für die Neuanlage des Spielplatzes teilzunehmen. daher die bitte an alle unsere mitglieder: geben sie noch bis zum sonntag, 7. august, ihre stimme für den spielplatz im eifel-maarPark. sie können dies bis dahin jeden Tag einmal mit ihrer stimme unter http://spielplatzinitiative.fanta.de/ oder https://facebook. de/fantaspielspass tun. Hoffentlich kommen genügend Stimmen zusammen, um einen der ausgelobten Geldpreise zu gewinnen, damit der wirklich wichtige Spielplatz im Zentrum des Eifel-Maar-Parks neu angelegt werden kann. beten und wandern Der Eifelverein Ulmen bietet am Sonntag, 7. August, erneut eine Wanderung aus der Reihe „Beten und wandern“ an. Treffpunkt hierzu ist um 08.45 Uhr am Parkplatz vor dem Kloster Waldfrieden im Ulmener Nachbarort Auderath. Dort ist es geplant, um 09.00 Uhr am sonntäglichen Hochamt im dort beheimateten Karmel teilzunehmen. Anschließend geht es gegen 10 Uhr zur Endert und weiter zum Hochkreuz, wo eine kurze Mittagsrast geplant ist. Die Wanderstrecke führt danach durch den Hochpochtener Wald und den Rothenbusch zum Theiskreuz und weiter zum Antoniuskreuz und schließlich wieder zurück zum Ausgangspunkt am Kloster Waldfrieden. An den Kreuzen wird jeweils eine kurze Statio mit Gebeten und/oder Meditationen angeboten. Die mittelschwere Wanderung ist etwa 12 Kilometer lang und festes Schuhwerk wird ebenso empfohlen wie die Mitnahme von Rucksackverpflegung für unterwegs. Die Wanderführung übernimmt Diakon Wilfried Puth (Tel.: 02676 - 8256), der auch für weitergehende Informationen bereit steht. Eine Anmeldung zur Teilnahme an der Wanderung ist nicht erforderlich und zum Mitwandern sind alle Interessierten herzlich eingeladen. (wp) eifelsteig - Wo Fels und Wasser dich begleiten (Sponsoren, TCL Präsident Dietmar Johann und der Tennisnachwuchs) Der Vorstand des TC Lutzerather Höhe bedankt sich bei allen Sponsoren, Helfern und Vereinsmitgliedern für den tollen Sponsorenabend. Vorteil auf TC Lutzerather Höhe! samstag-sonntag 27. / 28. august 2016 8. etappe: Teilstück niederehe - Hillesheim 9. etappe: Hillesheim - gerolstein Unter diesem Motto führt der 313 km lange Eifelsteig in 15 Etappen von Nord nach Süd durch Täler und über Hochebenen, Bergkuppen und durch tiefe Wälder, offene Landschaften mit Magerrasen und Wacholder - eine Freude für jedes Wandererherz. Vom flachen Norden bei Aachen führt der Wanderweg über das „Hohe Venn“, durch das ein- Ulmen - 31 - same Rurtal, vorbei an imposanten Stauseen, dem „Nationalpark Eifel“ und über die Kalk- und die Vulkaneifel bis hin zur Südeifel. Der Eifelsteig ist seit einigen Jahren Bestandteil im Wanderplan des Eifelvereins Ulmen, denn den mit dem Deutschen Wandersiegel als Premiumwanderweg ausgezeichneten Eifelsteig möchten wir uns somit Stück für Stück „erwandern“. Hierzu bieten wir vom 27. bis 28. August 2016 eine weitere Zweitageswanderung auf einem Teilstück der 8. Etappe von Niederehe nach Hillesheim und die 9. Etappe von Hillesheim nach Gerolstein an. Das Teilstück Niederehe-Hillesheim der 8. Etappe streift das Kloster in Niederehe, die Burg Kerpen und die Wehrkirche in Berndorf bevor die Stadtmauer Hillesheim erreicht wird. Die 9. Etappe des Eifelsteigs von Hillesheim nach Gerolstein zählt zu den schönsten Etappen auf dem Eifelsteig. Sie führt durch das Naherholungsgebiet Bolsdorfer Tälchen, vorbei an plätschernden Bächen bis zu den Eis- und Mühlsteinhöhlen in Roth, bevor sie die ehemals mächtige Riffwelt der Gerolsteiner Dolomiten erreicht. An Buchenlochhöhle und Papenkaulkrater vorbei führt die 9. Etappe entlang des Kletterfelsen der Hustley in die Brunnenstadt Gerolstein. Am Samstag, den 27.August 2016 treffen wir uns zunächst um 8:00 Uhr am Marktplatz Ulmen und fahren in Fahrgemeinschaften zum Ausgangspunkt der 8. Etappe nach Niederehe. Dort beginnen wir mit dem ersten Teil unserer Wanderung, die auf einer Länge von 16 km nach Dohm-Lammersdorf führt. Übernachten werden wir in der „Eifelsteig Jugendherberge“ in Gerolstein. Am Sonntag, dem 28. August setzen wir die Wanderung auf weiteren 16 km von Dohm-Lammersdorf aus nach Gerolstein fort. Insgesamt ist die Wanderstrecke als mittelschwer zu bewerten, wobei normale Wanderausstattung bestehend aus festem Schuhwerk und Rucksackverpflegung für beide Tage empfohlen wird. Um entsprechend viele Übernachtungsplätze buchen zu können, wird um verbindliche Anmeldung bis 15.08.2016 (Anmeldeschluß) gebeten bei Wanderführer Alfred Dietzen, Tel. 02676/1419 Silvia Dietzen, Tel. 02676 / 951730 Gewerbeverein Ulmen e.V. Ausgabe 30/2016 Neben dem Spaß am Tennisspiel, haben die Trainer ein erstes Gefühl für Ball und Schläger vermittelt. Das Trainingsprogramm sah wie folgt aus: • Tennis-Hockey • Koordinationstraining • ErlernenderGrundschläge • SpielformenmitWettkampfcharakter • Kleinfeldtraining In den Pausen gab es: Getränke, Obst, Mittagessen und Eis. Natürlich durfte an so einem heißen Tag die notwendige Sonnencreme nicht fehlen. Das Programm galt für Kinder und Jugendliche die komplette Neuanfänger sind, die Tennis gerne mal ausprobieren möchten oder für Wiedereinsteiger nach einer Tennispause. Ein Erfolg für alle Teilnehmer! Besucht unsere Facebook-Seite „TC Rot-Weiß Ulmen“, dort findet ihr sogar ein Video zu diesem tollen Tag! 16 Kinder nahmen am TC Ulmen-Tennis-Schnuppertag teil! Einladung zur 2. Ergänzenden Jahresmitgliederversammlung Liebe Mitglieder, hiermit lade ich satzungsgemäß zur 2. ergänzenden Jahresmitgliederversammlung 2016 ein. Am 30.08.2016 19:00 Uhr Ort: Pellenz Haus, Sitzungssaal, 56766 Ulmen Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung 2. Kassenbericht durch den Schatzmeister 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Vorstandes 5. Ernennung nach Vorschlägen eines Wahlleiters 6. Wahl zwei neuer Kassenprüfer 7. Neuwahl des Vorstandes - 1. Vorsitzende/er - 2. Vorsitzende/er - Schatzmeister - Referent/in für Mitgliederbetreuung - Referent/in für Öffentlichkeitsarbeit & Schriftführung zwei Beisitzer 8. Aussprache, Beschlussfassung über vorliegende Anträge und Verabschiedung durch den neuen Vorstand Anregungen, Anträge zur TOP´s und Vorschläge von Kandidaten, bitte bis zum 16.08.2016 18:00 Uhr an die Geschäftsstelle Kelberger Str. 36, 56766 Ulmen oder per E-Mail GV-Ulmen@web.de gemäß der Satzung schriftlich einreichen. Tennisclub Rot-Weiß Ulmen Der VG-Ferienspaß machte Träume wahr Der TC Ulmen-Tennis-Schnuppertag ein voller Erfolg Bei hochsommerliche Temperaturen fand innerhalb des Ferienspaßprogramms der VG Ulmen der Tennis-Schnuppertag statt. Fast zwanzig Sportskanonen wurden durch die qualifizierten Trainer Gerd Sänger, Heinrich Wolf und Manfred Schmidt mit Spiel und Spaß an die Basics des Tennissports heranführen. In Gruppen wurden die Kinder und Jugendlichen über den Tag in die sportliche Welt des Tennisspiels eingeführt. Wer Sport macht, muss auch Energie tanken! Zur Information: Das geplante Just for Fun Turnier wird von Samstag den 30.07, auf Sonntag den 31.07 verlegt. Treffen ist um 14 Uhr auf der Clubanlage. Weiterhin findet jeden Mittwoch unser „Mittwoch-Treff“ statt. Jeder der Lust hat ein bisschen Tennis zu spielen, kann an diesem Tag auf der Anlage vorbeischauen um ein paar Bälle über das Netz zu schlagen. Das ganze findet wie immer ab 18.00 Uhr statt. Sozialverband VdK Ortsverband Ulmen Einladung Der VdK-Ortsverband Ulmen führt am 09.08.2016 eine Tagesfahrt nach Aschaffenburg durch. Die Abfahrt ist in Ulmen am Bürgersaal um 07.15 Uhr und am Bahnhof Ulmen um 07.30 Uhr. Wir besuchen die Adlerwerke. Um 10.30 Uhr gibt es ein Frühstück, anschließend ist eine Modenschau. Danach gibt es ein Mittagessen und Gelegenheit für einen verbilligten Ulmen - 32 - Einkauf. (Teilweise 25 % Rabatt). Um 15.00 Uhr fahren wir weiter nach Michelsstadt, wo wir eine Bootsfahrt auf dem Main machen. Danach geht es mit dem Bus wieder Richtung Heimat. Der Fahrpreis beträgt für Mitglieder und deren Partner je 15,00 €, für alle anderen Personen 30,00 €. Der Preis beinhaltet die Busfahrt, das Frühstück. Das Mittagessen und die Schifffahrt auf dem Main. Verbindliche Anmeldung ab sofort bei: Alois Keßeler, Telefon: 02676/639 Heinz Niemeyer, Telefon: 02676/910443 Mittwochstreff Meiserich So schnell vergangen ist die Zeit, nun ist es auch schon wieder soweit! Bei gutem Essen, Sekt und Bier, gibt`s eine tolle Grillparty hier. Ausgabe 30/2016 13.30 Uhr Buntes Kinderprogramm Luftballon Weitwettflug, Glücksraddrehen, LuftballonDarts und vieles mehr 16:30 Uhr Ziehung der großen Tombola mit wertvollen Preisen. anschl. Gemütlicher Ausklang Herzliches willkommen Seniorenverband BRH Cochem Die nächste monatliche Wanderung der obigen Wandergruppe des Seniorenverbandes BRH Cochem findet am Mittwoch, den 03. August 2016 statt. Wir starten um 10.00 Uhr in Liesenich/Hunsrück eine wunderbare „Sommer-Wandertour“ über luftige Hunsrückhöhen und schattige Wälder. Die Wanderstrecke beträgt ca. 10 km und ist entsprechend für die Jahreszeit sehr leicht. Treffpunkt 09.45 Uhr in Liesenich am Landgasthaus Moselhöhe. Anfahrt erfolgt mit dem eigenen PKW. Bitte daher rechtzeitig sich um Fahrgemeinschaften bemühen. Im Anschluß an die Wanderung wird uns der Küchenmeister Peter Schmitz vom Landgasthaus Moselhöhe mit köstlichen Grillgerichten verwöhnen. Weitere Auskunft durch: Wanderwart Werner Liesenfeld 56858 Mittelstrimmig; Telefon: 06545-8920 od. 0162-1752355 oder Email: werner.liesenfeld@yahoo.de Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Das Schwein ist nun schon fast so groß, kann werden zum Spießbraten ganz famos. Das Holz, dass haben wir auch gemacht, kann werden ein Feuer nun entfacht. Getränke die stehen bei uns allzeit bereit, weil wir wissen das ihr immer durstig seid. Drum laden wir euch nun wieder alle ein, am Mittwoch, den 10.08.2016, ab 14:30 Uhr, auf dem Sportplatz in Meiserich, beim legendären Spießbraten grillen dabei zu sein. Auf euer Kommen freut sich das Org.-team Heimat und Verkehrsverein e.V. Vorpochten 14. August 2016 in Vorpochten Anschl. 12.00 Uhr Nachmittag Programm 10:30 Uhr Kirmeshochamt in der Filialkirche „Maria Königin“ Vorpochten mit der Chorgemeinschaft Ulmen/Alflen Frühschoppen am Bürgerhaus Gulaschsuppe und leckeres vom Grill Kaffee und Kuchen mit großer Auswahl Im Spätsommer bietet der Volksbund eine Reise, vom 2. bis 11. September 2016, nach Sizilien an. Neben dem Besuch unserer Kriegsgräberstätte Motta Sant’ Anastasia erwarten Sie schwarz-glänzende Vulkanlandschaften und marmorweiße Amphitheater, schroffe Küsten, sattes Grün, antike Tempel und quirlige Inselmetropolen. Freuen Sie sich auf zehn ereignisreiche Tage! Da es sich um Restplätze handelt ist der Meldeschluss der 29.07.2016. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer: 0261/1336890 Ulmen - 33 - Deutscher Amateur-Radio-Club e.V. (DARC) Ortsverband Vulkaneifel K 34 Infos unter: www.ov-k34.de Die Funkamateure des DARC treffen sich zum monatlichen Ortsverbandsabend am Freitag der 05. August 2016 ab 19.30 Uhr im „Peters Restaurant“ in Ulmen. Themen des Abends sind unter anderem: • Rückblick VHF-Contest am 02. - 03. Juli 2016. • Bericht Teilnahme „Mosaik der Kulturen“ am 17. Juli 2016 in Ulmen. • Bericht „Aktivitätsabend Rheinland-Pfalz, Sektion 28 Mhz • Bericht „11. Fieldday an der Schutzhütte in Ulmen“ • Planung Sommerfest K34, 3. September 2016 • Bericht und Planung der Arbeiten am Relaisstandort DB0DAU • Verschiedenes / Wünsche / Anregungen Gäste sind herzlich willkommen. Am Amateurfunk interessierte Personen wenden sich bitte zur ersten Kontaktaufnahme vorher an: Haagen Barschdorf, DG4PB, Kelbergerstr. 13 56766 Ulmen, Tel.: 0171 8048735 Gospelchor Maria Messe in Martental Gospelchor Maria unter der Leitung von Erhard Kaiser singt Messe in der Wallfahrtskirche am Sonntag, dem 31.07.2016 um 17.00 Uhr. Wir singen Gospels in Deutsch und Englisch. Ausgabe 30/2016 FDP - Cochem-Zell Im Internet: www.fdp-cochem-zell.de Der FDP-Kreisvorsitzende und Direktkandidat für den Landtag Jürgen Hoffmann, Hauptstraße 17, 56858 Sosberg, bietet Rat suchenden Bürgern seine Hilfe an. Tel.: 06545-5149016, Email: Juergen.Hoffmann@fdp-cochemzell.de Kreistagsmitglied Dr. Hans-Georg Schuh, Hesweilerstraße 1, 56865 Blankenrath, steht Rat suchenden Bürgern gerne mit Rat zur Seite. Tel.: 06545-93660, Fax: 06545-936633, Email: Dr.Georg-Schuh@fdp-cochem-zell.de Der FDP-Bezirksvorsitzende im Bezirk Eifel-Hunsrück und Vorsitzende im FDP Landeshauptausschuss Thomas Auler Haben Sie Fragen, Anregungen, Probleme? Hier können Sie Kontakt aufnehmen: Tel.: 06761-14842, Email: Thomas.Auler.fdp@t-online.de Junge Liberale Cochem-Zell Wir sind die liberale Jugendorganisation in Deutschland und wollen Politik und Zeitgeschehen durch unsere freiheitlichen Grundsätze mitgestalten. Deshalb - heute schon an morgen denken! Bei Fragen und Anregungen sind wir unter www.julis-coc.de oder per E-Mail unter info@julis-coc.de erreichbar. SPD Cochem-Zell ParTeien Die Abgeordneten der CDU Cochem-Zell bieten Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern ihre Hilfe an. Sie erreichen die Abgeordneten unter folgenden Rufnummern: CDU-Kreisgeschäftsstelle ............................................. Tel.: 02671-975510 Kreisgeschäftsführer Eike Hermes ................................. Fax: 02671-980332 ..................................................................................... post@cdu-cochem-zell.de Peter Bleser, Parl. Staatssekretär ............................... 030-22773308 ...................................................................................peter.bleser@bundestag.de Mitglied des Deutschen Bundestages: www.peter-bleser.de Anke Beilstein .............................................................. 02671-975515 Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtages: www.anke-beilstein.de Dr. Werner Langen ....................................................... 0261-8896153 Mitglied des Europäischen Parlaments: werner.langen@europarl.europa.eu Junge Union Cochem-Zell: Jens Münster ................................................................jens-muenster@web.de ...........................................................................................www.ju-cochem-zell.de Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft: Alfred Pantenburg ................................................................................02678-391 Ludolf Oster .................................................................................... 02653-915536 Frauen-Union-Cochem-Zell Gaby Franzen .........................................................................................02675-712 Senioren Union Cochem-Zell: Stellvertreter: Conzen Günter.............................................................................02675-9119808 Weber Elmar......................................................................................... 02673-1421 CDU-Gemeindeverband Ulmen Heinz-Werner Hendges ....................................................................02677 / 307 .........................................................................................hwhendges@t-online.de CDU-Ortsverband Ulmen/Auderath Klaus Mohr als Vorsitzender ........................................02676/ 1067 (Ulmen) Michael Kerpen als 1. Stellvertreter ............................ 02676/ 799 (Ulmen) Inge Krämer als 2. Stellvertreterin ........................02676/ 1706 (Auderath) Alfons Weber als Schriftführer ...............................02676/ 1045 (Auderath) Wir sind für Sie da! Ob Sie einen Rat suchen oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mit gestalten wollen: SPD Kreisverband Cochem-Zell....Tel: 02671-603837 Ravenéstraße 41, 56812 Cochem Email: info@spd-cochem-zell.de Vorsitzende Heike Raab Staatssekretärin und Bevollmächtigte im Bund und für Europa, Medien und Digitales. Email: Cochem@heike-raab.de Mitglied des Landtages Benedikt Oster.......................................................................Tel: 02671 - 603838 Email: buero@benedikt-oster.de SPD Fraktionsvorsitzender im Kreistag Bernd Schuwerack Email: schuwerack.cochem@t-online.de SPD Vulkaneifel Mario Schoenemann, ........................................................... Tel. 02676 952820 SPD Ortsverein Vulkaneifel Ihre Ansprechpartner im Verbandsgemeinderat Ulmen: Bernhard Rodenkirch, Fraktionsvorsitzender T. el. 02677 639 Lothar Friedrich, stv. Fraktionsvorsitzender ..........................Tel. 02676 37) Marita Benz ................................................................................... Tel. 02677 1571 Albert Klein ................................................................................... Tel. 02676 1887 Christian Laux ......................................................................... Tel. 0171 3528408 Frank Steimers ........................................................................ Tel. 02676 951164 Florian Streuke ....................................................................... Tel. 02677 951369 Günther Wagner ......................................................................... Tel. 02676 1381 Ihre Ansprechpartner im Stadtrat Ulmen: Lothar Friedrich, Fraktionsvorsitzender ..........................Tel. 02676 373 Mario Schoenemann, stv. Fraktionsvorsitzender................................................... Tel. 02676 952820 Albert Klein ................................................................ Tel. 02676 1887 Christian Laux ........................................................ Tel. 0171 3528408 Rudolf Steffes-tun ........................................................ Tel. 02676 724 Günther Wagner ......................................................... Tel. 02676 1381 www.spd-vulkaneifel.de Bündnis 90/Die Grünen im Kreis Cochem-Zell www.gruene-cochemzell.de twitter: GrueneCochemZ Kreisvorstand: Peter Minnebeck, Auf den Äckern 3, 56761 Kaifenheim, Tel. 02653/4122 Joscha Pullich, Grubenstr. 76, 56759 Leienkaul,Tel: 02653/4019029 Kassenwart Horst Pullich, In der Märtschelt 34, 56812 Cochem, Tel: 0163/6798558 Ulmen - 34 - Kreistagsfraktion: Udo Marx, Ernst, Tel. 02671/5551, E-Mail:info@mosel-kanutours.de Peter Minnebeck, Kaifenheim, Tel. 02653/4122 E-Mail: Peter.Minnebeck@gmx.de Landtagsabgeordnete Eveline Lemke www.eveline-lemke.de Abgeordnetenhaus Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz Telefon: 06131 / 208-3138 E-Mail: eveline.lemke@gruene.landtag.rlp.de Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer, MdB www.corinna-rueffer.de Wahlkreisbüro Jüdemerstraße 16 54290 Trier Tel: 0651 991 952-90 Fax: 0651 991 952-91 Mail: corinna.rueffer.ma05@bundestag.de Landesverband Rheinland-Pfalz www.gruene-rlp.de Frauenlobstraße 59-61, 55118 Mainz Tel.: 06131/89 243 0 Fax: 06131/89 243 30 Mail: Email: lgs@gruene-rlp.de Montag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr DIE LINKE. Cochem-Zell Sprechstunde des Kreisvorsitzenden Martin Krötz: Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen oder möchten Mitglied werden? - Jeden Dienstag, 18.30 – 20.00 Uhr, steht der Kreisvorsitzende für Fragen der Bewohner unseres Kreises zu sozialen, ökologischen und politischen Themen zur Verfügung. Telefonnummer: 02653 – 914 880, E-Mail: isopropyl@gmx.net Für Sie im Bundestag: Katrin Werner, Tel.: 0651 – 1459225, katrin.werner@wk.bundestag.de, www.katrinwerner.de Alexander Ulrich, alexander.ulrich@bundestag.de, www.mdb-alexander-ulrich.de DIE LINKE. im Internet: DIE LINKE. Cochem-Zell: www.dielinke-coc.de DIE LINKE. Rheinland-Pfalz: www.dielinke-rhlp.de DIE LINKE. Bund: www.die-linke.de DIE LINKE. im Bundestag: www.linksfraktion.de Linksjugend [‚solid] Du möchtest für Deine demokratischen und sozialen Rechte kämpfen und suchst Mitstreiter? Dann komm zu uns! Kontakt: aktiv@co-zell.linksjugend-solid-rlp.de Die Linksjugend [‚solid] im WWW: http://koblenz.linksjugend-solid-rlp.de www.linksjugend-solid-rlp.de www.linksjugend-solid.de Alternative für Deutschland Wir sind für Sie da! Ob Sie Rat suchen oder das politische Gespräch, ob Sie Sorgen haben oder mitgestalten wollen: Sie haben Fragen, interessieren sich für unsere Positionen, oder möchten Mitglied werden? Dann wenden Sie sich gerne an uns: Der Fraktionsvorsitzende der AFD im Kreistag und Kreisvorsitzender der AFD Cochem-Zell Martin Fischer; Illerich E-Mail: afd.kv.cochem-zell@gmx.de Mobil: 0175/1601369 Mitglied des Kreistages und stellv. Vorsitzender der AFD CochemZell Dr. Klaus-Werner Lay; Panzweiler E-Mail: klawe@aol.com Tel.: 06545/6795 Ausgabe 30/2016 Kreisschatzmeister der AFD Cochem-Zell Alfred Fischer; Illerich E-Mail: alfredfischer1@gmx.net Mobil: 0171/1955441 Schriftführer der AFD Cochem-Zell Martin Berke; Laubach E-Mail: martin.410@web.de AfD Landesgeschäftsstelle Rheinland-Pfalz Schusterstr. 22 55116 Mainz Tel.: +49 6131 - 4863810 Fax: +49 6131 - 5868801 E-Mail: info@alternative-rlp.de Anfragen zu Spenden etc.: schatzmeister@alternative-rlp.de WÄHLergrUPPen Freie Wählergruppe Büchel e.V. Die Freie Wählergruppe Büchel e.V. will für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Büchel jederzeit Ansprechpartner bei Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Wir würden uns freuen, wenn Sie von unserem Angebot regen Gebrauch machen würden. Ihre Ansprechpartner sind: Manfred Nehren, Tel. 732 Rudi Hieronimus, Tel. 1234 Rita Simon, Tel. 1529 Friedhelm Gerhartz, 631 FWG Cochem-Zell e.V. www.fwg-cochem-zell.de Für Fragen, Ideen und Anregungen stehen folgende Vertreter im Kreistag jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung: Fraktionsvorsitzender: Matthias Müller, Bullay, Tel. 06542-693220 Albert Jung, Kaisersesch, Tel. 02653-999660 Manfred Führ, Treis-Karden, Tel. 02672-7624 Bürger für Ulmen e.V. www.bürger-für-ulmen.de Die Wählergruppe „Bürger für Ulmen e.V. (BFU e.V.) will für alle Ulmener Bürgerinnen und Bürger jederzeit Ansprechstelle bei Fragen, Kritik und Anregungen zur Kommunalpolitik sein. Hierzu stehen Ihnen unsere Vertreter im Stadtrat Ulmen als Ansprechpartner zur Verfügung: Karl Eckardt, 1. Beigeordneter, Tel. 8124 Rolf Weber, Fraktionsvorsitzender, Tel. 8058 Peter Wallebohr, stv. Fraktionsvorsitzender, Tel. 1719 Hubert Willems, Tel. 1373 Frank Wallebohr, Tel. 1884 Machen Sie bitte von unserem Angebot regen Gebrauch! Besuchen Sie auch unsere „Offenen Fraktionssitzungen“! Die Termine werden im „Vulkanecho“ veröffentlicht. GStB begrüßt Bund-Länder-Kompromiss über Integrationskosten Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Finanzierung der Integrationskosten nach monatelangem Streit ist ein positives Signal. Zusätzlich zur bereits vereinbarten Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten der Unterkunft sollen die Länder bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale (für Rheinland-Pfalz 96 Mio. Euro) und Mittel für den Wohnungsbau erhalten. Bis Mitte 2018 soll eine Anschlussregelung unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Situation erfolgen. Damit haben sich Bund und Länder auch zu ihrer finanziellen Verantwortung für die Flüchtlingsintegration bekannt. Abzuwarten bleibt, wie sich die tatsächlichen Integrationskosten entwickeln und ob die vereinbarten Summen auskömmlich sein können. Der GStB erwartet, dass das Land seiner Verantwortung nachkommt und entsprechende Mittel an die Kommunen weiterleitet. 30/2016 Von Rittern und Adel im Landkreis Cochem-Zell Alfons Friderichs stellt sein neues Buch vor Die Vielzahl an Burgen, Schlössern und Ruinen im Landkreis Cochem-Zell sind Zeitzeugen unserer Vergangenheit. Was Ritter, Adels- und Herrschaftsfamilien zu ihren Zeiten geleistet haben und wie sie damit auch die Geschichte des Landkreises geprägt haben, das beschreibt Alfons Friderichs in seinem neusten Buch „Ritter-, Adelsgeschlechter und Herrschaftsfamilien in den kurtrierischen Oberämtern und früheren Kreisen Cochem und Zell“. Landrat Manfred Schnur freute sich kürz- lich, das Buch in der Kreisverwaltung vorzustellen: „Es gibt kaum einen zweiten Autor in unserer Region, der eine solche Fülle an Fakten und Daten zu unserer Gesellschaft gesammelt hat und uns damit die Geschichte unserer Region näher bringt“. Das 1044-seitige Nachschlagewerk basiert auf langjährigen Forschungen und Recherchen. Nach eigenen Aussagen hat Alfons Friderichs 50 Jahre an diesem Werk gearbeitet. In insgesamt 21 Bibliotheken und Archiven von Düsseldorf bis München hat er Hinweise gefunden und aufgeschrieben. Die Leser erhalten einen spannenden Einblick, welche Ritters- und Adelsfamilien einen besonderen Einfluss im Landkreis Cochem-Zell hatten. Doch Friderichs beschreibt nicht nur die großen Taten von Menschen mit großen Namen, sondern auch die kleinen, alltäglichen Aufgaben, die Ministeriale, kurtrierische Beamte, Vasallen, Lehnsleute und Burgmannen zu erledigen hatten. Jeder Einzelne musste seine Position innerhalb des jeweiligen Macht- oder Herrschaftsgefüges eingenommen haben, sei es als Vertreter oder Gegner, wie es z.B. die Raubritter aus Ulmen waren. „Für ihren besonderen Verdienst danke ich Ihnen sehr. Ihr Buch ist für die Geschichtsforschung unserer Region von großem Wert“, betonte der Kreischef zum Abschluss. Foto: Wochenspiegel Das Buch ist beim Cardamina Verlag zum Preis von 59 Euro zu erwerben. Web-Check-Beratertage Webpräsenz von Unternehmen wird analysiert Die eigene Website ist mittlerweile das wichtigste Instrument in der Außendarstellung eines Unternehmens. Sie ist ein kostengünstiges und direktes Kommunikationsmittel, das mittlerweile unverzichtbar ist, um Kunden zu gewinnen und zu erhalten. Allerdings sind bei der Erstellung einer Website viele wichtige Regeln und Standards zu Struktur, Funktionsweise, Design und Technik zu beachten. Beim Beratertag „Web-Check“ wird die eigene Webpräsenz in einem einstündigen Einzelgespräch bezüglich verschiedener Schwerpunkte unter die Lupe genommen. Dazu gehören Benutzerfreundlichkeit, Zielgruppenansprache, Kundenbindung, Gestaltung, Suchmaschinenoptimierung, Seitenstruktur und technische Umsetzung. Zusätzlich erhalten Sie konkrete Verbesserungsvorschläge und Anregungen. Der „Web-Check“ wird im Rahmen der Zukunftsallianz Cochem-Zell von der Wirtschaftsförderung in Zusammenarbeit mit der Webagentur plan33.de angeboten. Die Beratertage finden am Donnerstag, 08. September 2016 und am Donnerstag, 17. November 2016 jeweils von 10 – 17 Uhr in der Kreisverwaltung Cochem-Zell Endertplatz 2, in Cochem statt. Kostenlose Parkplätze stehen im Innenhof der Kreisverwaltung zur Verfügung. Die Teilnahmegebühr für den Web-Check beträgt 20 Euro. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl und zur Terminabstimmung ist eine verbindliche Anmeldung bei der Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Sandra Hendges-Steffens, Tel.: 02671/61-888 oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@cochem-zell. de, erforderlich. Bitte beachten Sie: Der „Web-Check“ dient nicht der Rechtsberatung bezüglich Fragen zu Impressum, Datenschutzhinweis oder anderen Pflichtangaben. Diesbezügliche Fragen werden aus rechtlichen Gründen nicht beantwortet. Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Cochem-Zell Allgemein Bürgerbüro KFZ-Zulassung Gesundheitsamt Mo. - Fr. 08.00 - 12.30 Uhr Mo. - Mi. 07.15 - 17.00 Uhr Mo. - Mi. 07.30 - 15.00 Uhr Mo. - Do. 07.30 - 12.00 Uhr Do. Do. Do. sowie 14.00 - 16.00 Uhr 07.15 - 18.00 Uhr 07.30 - 17.30 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Fr. Fr. Fr. 07.15 - 13.30 Uhr 07.30 - 12.30 Uhr 07.30 - 12.30 Uhr Aus Ihrer Kreisverwaltung Du liebst es BUNT? Entdecke die vielfältigen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell! Die Kreisverwaltung Cochem-Zell bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten für Deine berufliche Zukunft. Starte Deine Karriere mit einer modernen Ausbildung oder einem dualen Studium. Wir bieten Dir: • Eine gute und umfangreiche Betreuung während der Ausbildung / des Studiums, • Hilfestellung bei Schwierigkeit mit dem Unterrichtsstoff, • gute Übernahmeaussichten nach der Ausbildung / dem Studium, • Studieren mit Gehalt, • • • • • ein betriebliches Gesundheitsmanagement, flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Beruf und Familie / Pflege, Azubiund Anwärterausflüge, eine engagierte Jugend- und Auszubildendenvertretung die Deine Interessen vertritt, eine vielfältige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem aufgeschlossenen Team. Studieren mit Gehalt? Duales Studium bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell! Duales Studium - Bachelor of Arts Verwaltung Einstellungsvoraussetzung: Einstellungstermin: Ausbildungsdauer: (Fach-)Hochschulreife 01.07.2017 3 Jahre Moderne Ausbildung mit Perspektive! Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten Einstellungsvoraussetzung: Ausbildungsbeginn: Ausbildungsdauer: Sekundarabschluss I 01.08.2017 3 Jahre Ausbildung zum / zur Fachinformatiker/in für Systemintegration Einstellungsvoraussetzung: Ausbildungsbeginn: Ausbildungsdauer: 2 Sekundarabschluss I 01.08.2017 3 Jahre Kreisnachrichten Cochem-Zell Aus Ihrer Kreisverwaltung Kreiswerke - Kreiswasserwerk - Standort Faid Ausbildung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik Du arbeitest gerne im Freien, hast Interesse an Technik und suchst einen handwerklichen Beruf mit Zukunft? Dann bewirb dich um einen Ausbildungsplatz als Fachkraft für Wasserversorgungstechnik!“ Einstellungsvoraussetzung: Ausbildungsbeginn: Ausbildungsdauer: Sekundarabschluss I 01.08.2017 3 Jahre Du hast Freude am Umgang mit Menschen, bist aufgeschlossen, motiviert, engagiert und willst den ersten Schritt in eine sichere berufliche Zukunft machen? Dann bist Du bei uns genau richtig! Bewirb Dich jetzt bis zum 31. August 2016. Kreisverwaltung Cochem-Zell ∙ Referat Personal ∙ Endertplatz 2 ∙ 56812 Cochem Ansprechpartner: Dennis Arens ∙ Zimmer: 2.54 (2. Stock) ∙Tel. 02671/61-254 ∙ E-Mail: personalverwaltung@cochem-zell.de Nähere Informationen zu den einzelnen Ausbildungs- und Studiengängen findest Du im Internet unter www.cochem-zell.de/ausbildung Warn- und Informationssystem Katwarn wird getestet Haben Sie sich schon beim Warnsystem KATWARN angemeldet? Wenn nicht, können Sie auch keinen Probealarm oder Warnhinweise im Ernstfall auf Ihr Handy erhalten. Die Anmeldung ist freiwillig und kostenfrei. Die KATWARN App steht Ihnen kostenlos zur Verfügung: • iPhone im App Store • Android Phone im Google Play Store • Windows Phone im Windows Store Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktonalität auch per SMS/E-Mail zum Gebiet einer registrierten Postleizahl. SMS an Servicenummer 0163/755 88 42: „KATWARN 12345 mustermann@mail. de“ (für Postleitzahl 12345 und optional E-Mail). Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.katwarn.de Kreisnachrichten Cochem-Zell Kreisweiter Probealarm Wenn am Montagnachmittag, dem 01. August 2016 gegen 14.30 Uhr bei den angemeldeten Nutzern des Handy-Warnsystems KATWARN die Mobiltelefone klingeln, gibt es keinen Grund zur Unruhe: Denn es handelt sich um einen Probealarm des elektronischen Warn- und Informationssystems KATWARN, das im gesamten Bereich der Integrierten Leitstelle Koblenz (Landkreise Ahrweiler, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz und Stadt Koblenz) eingeführt ist. Der Probebetrieb wird ca. 20 Minuten andauern und in allen Kommunen des Landkreises geschaltet. Es wird die Funktionsfähigkeit der „Warnung der Bevölkerung“ überprüft. Bei Gefahrensituationen wie Hochwasser, Großbränden oder Industrieunfällen ist es mit dem Warn- und Informationssystem zusätzlich zu den etablierten Warnungen durch Polizei, Feuerwehr sowie Fernsehen und Rundfunk möglich, den Bürgern per Smartphone-App Warnungen und Verhaltenshinweise herauszugeben. Ein Warnhinweis kann zum Beispiel lauten: „Großbrand, gültig ab sofort, Fenster und Türen schließen“. Nur Menschen, die sich im gefährdeten Gebiet aufhalten oder diesen Ort ausgewählt haben, erhalten diese Informationen. Nicht betroffene Menschen werden nicht in Unruhe versetzt. Zudem übermittelt die Anwendung Warnungen zu „extremen Unwettern“ des Deutschen Wetterdiensts. Das System ist eine gute Ergänzung der bestehenden Informationswege. Landrat Manfred Schnur betont: „Solche Tests sind wichtig und notwendig, um die Mitarbeiter in der Anwendung von KATWARN zu schulen und die Menschen an die Funktionsweise zu erinnern und für den Katastrophenschutz zu sensibilisieren.“ Die Cochem-Zeller Nutzer von Katwarn werden den Hinweis bekommen, dass es sich bei der Alarmierung um einen Probealarm handelt. Im Ernstfall wird über KATWARN darüber informiert, wie sich die Bürgerinnen und Bürger verhalten sollen. 3 Aus Ihrer Kreisverwaltung ABC Unsere Schulen Abschlussfeier an der IGS Zell Der Vertreter des Schulelternbeirates, Michael Stürmer sagte, dass jetzt nicht Game over sei, sondern dass das Spiel jetzt erst anfange. Marie Oster, als Vertreterin der Schülerschaft, beendete ihre Rede mit dem Zitat: „Jeder kann alles schaffen, wenn er nur will“. Am vergangenen Freitag wurden 89 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10 an der IGS Zell feierlich verabschiedet. Nach einem eindrucksvollen Gottesdienst in der Kaimter Kirche, den die Schüler unter Leitung von Eva Donsbach, Tanja Wallenborn und Ivo Ivanovic gestaltet hatten, begann im Anschluss die Abschlussfeier in der gut gefüllten Sporthalle des Schulzentrums. Unter dem Motto „Du bist nicht du, wenn du in der Schule bist!“ zelebrierten die Schülerinnen und Schüler ihren Abschluss in Anwesenheit ihrer Eltern, Familienangehörigen, Klassenkameraden und Lehrerinnen und Lehrern. Durch das Programm führten die Schülerin und der Schüler Marie Oster und Johannes Baas. Ein besonderes Highlight der diesjährigen Abschlussfeier war die Anwesenheit einer mongolischen Schülergruppe, die die Anwesenden mit der Pferdekopfgeige und einem mongolischen Hula-Hoop-Tanz begeisterte. Schulleiter Heinz Jürgen Leusch hob die gute Zusammenarbeit der letzten Jahre hervor und gab allen Abschlussschülerinnen und -schüler die besten Wünsche mit auf den Weg. Die Erste Stadtbeigeordnete der Stadt Zell, Bettina Salzmann, die in Vertretung von Stadtbürgermeister Hans Schwarz sprach, lobte die IGS Zell als eine Schule, an der mehrere Abschlüsse möglich seien und fand, dass hier jeder seinen richtigen Abschluss finden kann. 4 Landrat Manfred Schnur betonte, dass man zukünftig jeden jungen Menschen brauche. Er zeichnete die besten Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge aus und überreichte Gerrit Kleinz, Florian Thiesen und Miriam Beuren ein Präsent. Hans Josef Schumacher von der Raiffeisenbank Zeller Land ehrte Luisa Lehnartz und Miriam Beuren für ihr soziales Engagement in den vergangenen Jahren rund um die Schule. Im Auftrag der Bildungsministerin, Dr. Stefanie Hubig, überreichte Schulleiter Heinz Jürgen Leusch ein Präsent an Marie Mertens und Josi Fechner für deren besonderes Engagement im Schulleben. Auch Verbandsgemeindebürgermeister Karl Heinz Simon gratulierte allen Absolventen zum bestandenen Schulabschluss. Alle Redner wünschten den Absolventinnen und Absolventen alles Gute und viel Erfolg auf dem weiteren Lebensweg und dankten der Lehrerschaft für die geleistete Arbeit. Begleitet wurde die Abschlussfeier von mehreren Musik- und Tanzdarbietungen sowie Sketchen der Abschlussschüler. Nach der Zeugnisübergabe sangen dann alle Schüler das Abschlusslied „Wir sind groß“. Am Ende der Feierlichkeiten konnten 19 Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse der Berufsreife sowie 64 Schülerinnen und Schüler ihre Zeugnisse des qualifizierten Sekundarabschlusses 1 stolz in ihren Händen halten. Verbunden mit den besten Wünschen für den weite- ren Lebensweg von allen Anwesenden klang die Abschlussfeier 2016 bei einem Imbiss mit Umtrunk im Atrium der IGS Zell aus. Die Berufsreife haben erreicht: Matthias Barden, Lisa-Marie Gerhard, Jan Gietzen, Michael Gladyschew, Antony Kalisch, Max Lenartz, Josephin Fechner, Anika Goldschmidt, Marie Leisinger, Isabella Spitzhorn, Tim Marzinkowski, Pascal Schneiders, Florian Thiesen, Kevin Acar, Sven Grell, Mike Horn, Kevin Kesten, Jonas Müller und Batikan Sahin. Den qualifizierten Sekundarabschluss 1 (Realschulabschluss) haben erreicht: Felix Ahlert, Sophie Boendgen, Franziska Drathen, Nico Eberhard, Florian Gilles, Lukas Goebel, Milena Ivicevic, Merlin Pellenz, Marie-Luis Reinwarth, Marvin Reis, Moritz Richard, Lea Schanz, Maurice Schneiders, Maximilian Treis, Nadja Winkler, Driton Zumeri, Lina-Marie Armilotta, Frederik Alt, Miriam Beuren, Sabrina Maria Dies, Dario Elß, Philipp Engel, Jannik Fries, Saskia Hahn, Leon Maurice Kirbach, Fabian Klaus, Gina Katharina Onißeit, Bastian Reis, Thomas Steinke, Silja Stürmer, Luca Werner, Josephine Dörnfeld, Jan Goldschmidt, Lena Hammes, Marvin Jakobs, Sarina Jakobs, René Kiefer, Nico Krämer, Luisa Lenartz, Michel Menten, Torben Menten, Marie Mertens, Sarah Monjau, Moritz Nahlen, Jule Steffens, Felix Treis, Marie Treis, Vinzenz Treis, Edward Dick, Sarah Enk, LeaFranziska Faust, Armin Gietzen, Niklas Jakoby, Sebastian Kesten, Gerrit Kleinz, Ricarda Kretz, Elbrus Mamalaev, AnnaLena Meurer, Til Mittler, Nick Nuss, Michelle Reis, Olga Schanin, Sina Stolz und Damian Ziaja. Über 30 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 werden nach den Sommerferien mit der gymnasialen Oberstufe an der IGS Zell starten. Kreisnachrichten Cochem-Zell Aus Ihrer Kreisverwaltung Gut gerüstet in die Zukunft BBS in Cochem verabschiedet 93 Absolventinnen und Absolventen BOS 1 15: Christine Breitbach, Sebastian Deisen, Jonas Dötsch, Marvin Gabler, Andreas Hellenbrand, Matthias Heucher, Kevin Lescher, Marina Mohr, Jan Niclas Pritz, Christoph Reiser, Danny Schönwald, Christopher Schug, Jan-Christoph Steyer, Philip Uhlig Im Rahmen der diesjährigen Abschlussfeier am 07. Juli 2016 bekamen 93 Absolventinnen und Absolventen im Kapuziner Koster in Cochem feierlich die Abschlusszeugnisse der Bildungsgänge Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule I, Duale Berufsoberschule sowie der Berufsoberschule II durch den Schulleiter Andreas Zietz und die jeweiligen Klassenleiterinnen und Klassenleiter überreicht. Zudem wurden die besten Abschlüsse geehrt. In diesen Bildungsgängen konnten die Schülerinnen und Schüler den Assistentenabschluss, das Fachabitur oder das Abitur erwerben. In der dualen Berufsoberschule findet der Unterricht dabei berufsbegleitend abends statt. Mit diesem Abschluss, so betont der Schulleiter in seiner Abschlussrede, haben die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen erworben, die ihnen in ihrer Zukunft sehr gute Karrierechancen eröffnen werden. Neben den fachlichen Kompetenzen betonte er vor allem die Rolle personaler und sozialer Kompetenzen, die im Berufsleben unabdingbare Schlüsselqualifikationen darstellen und die die Lernenden durch viel Fleiß, Selbstdisziplin und Durchhaltevermögen nun nachweislich erlangt haben. All dies gehört zu einer qualifizierten Ausbildung dazu, die nach wie vor die wichtigste Basis für ein erfolgreiches Berufsleben ist und den Absolventinnen und Absolventen in ihrer Zukunft viele Türen öffnen wird. Zudem sei es wichtig, Kreisnachrichten Cochem-Zell sich flexibel im Hinblick auf die sich immer schneller verändernde Arbeitswelt mit neuen Technologien und Kommunikationsformen einzulassen und diese Veränderungen als Chance zu sehen. Denn Beruf, so Andreas Zietz, bedeute auch, ein Berufsleben lang zu lernen und hinzuzulernen. Aber nicht nur die Vorbereitung auf den Beruf stand in dieser Abschlussfeier im Fokus, sondern auch die Freundschaften und die gemeinsam verbrachte Zeit, die die Klassen zusammenschweißte, wurde von den Klassenlehrern in den Blick gerückt. Zu den Ehrengästen gehörte auch Landrat Manfred Schnur, der es sich nicht nehmen ließ, persönlich die besten Glückwünsche zu überbringen. Er bezeichnete in seiner Ansprache die schulische Ausbildung als „Weg in die Freiheit“ und „Start in die Karriere“ und lobte das vielfältige Angebot an der BBS, welches einen wichtigen Baustein im Spektrum der Schulen darstelle. Durch den gelungenen Abend führte ein Moderatorenduo, bestehend aus den Schülerinnen Christine Breitbach und Isabell Burchert und für die musikalische Begleitung der Feier sorgten der Gitarrist Iwo Iwanov und die Sängerin Carolin Mäurer. Bei einem Glas Sekt und weiteren kleinen Köstlichkeiten im Innenhof des Klosters ließ man die Festlichkeiten schließlich ausklingen. Die Absolventinnen und Absolventen nach Klassen geordnet: BOS 2 15: Isabell Burchert, Juliane Funke, Jana Gerhards, Christian Hendges, Sarah-Maria Henn, Lucas Klein dos Santos, Yvone Kolhaas, Marco Mindermann, Arbresh Seferaj, Jennifer Stripling DBOS 14: Thilo Batta, Fabian Berger, Laura Braunschädel, Peter Gräfen, Annika Hens, Erik Jobelius, Christian Mroczek, Dominik Müller, Laura Münster, Florian Plonien, Lisa Rach, Tobias Schäfer, Benjamin Schlawin, Torsten Schmidt, Katharina Schitz, Michael Schweitzer, Manuel Siebert, Jonas Spaniol, Benedikt Spengler, Lukas Thelen, Andreas Trescher HBF HE 14: Yannick Borsch, Klaus Frittsche, Lars Heimes, Anna Hein, Eva Klee, Michaela Maibauer, Marco Mesenich, Jan Montada, Dominik Örtel, Alexander Rick, Lena Marie Schulze, Afifa Shafiq, Fabian Spaniol, Carina Stolz, Johannes Thönnes, Anna Katharina Thönnes, Oatrick Wolf, Florian Zimmer HBF IT 14: Rene Peter Baier, Christopher Brixius, Philipp Buchholz, Michael Fedorov, Jan Fischer, Marcel Frank, Mahmoud Hegazy, Heiko Hennen, Carsten Mayer, Gabriel Michailik, Sebastian Paas, Nico Reinemer, Niklas Schunk, Fabian Thomas, Thomas Walter HBF T 14: Lena Basten, Joshua Diehlmann, Deborah Emmerich, Maike Gith, Sarina Gumm, Jake Kaiser, Christoph Mangerich, Viviane Mayer, Aydin Nassereslam, Pia Reis, Denis Roehm, Jennifer Sänger, Maren Schlicht, Greta Welsch, Lukas Zoccoli 5 Aus Ihrer Kreisverwaltung Ausgabetermine Schulbücher im Rahmen der Schulbuchausleihe Die Ausgabe der Buchpakete, für alle die an der Schulbuchausleihe im Schuljahr 2016/2017 an den unten aufgelisteten Schulen teilnehmen, findet an folgenden Tagen statt: Martin-von-Cochem-Gymnasium Samstag, 20.08. von 8:30 - 17:00 Uhr Montag, 29.08. von 8:30 - 13:00 Uhr Dienstag, 30.08. von 8:30 - 13:00 Uhr Ausgabeort: M-v-C-G, Raum 103 (ARaum) Realschule plus Cochem Montag, 15.08. - Freitag, 26.08. Mo.-Fr. 9:00-18:00 Uhr Ausgabeort: Buchhandlung Layaa-Laulhé, Oberbachstraße 9, 56812 Cochem BBS Cochem Montag, 15.08. - Freitag, 26.08. Mo.-Fr. 9:00 -18:00 Uhr Ausgabeort: Buchhandlung Layaa-Laulhé, Oberbachstraße 9, 56812 Cochem Realschule plus & Fachoberschule Kaisersesch Ab Montag, den 15.08. Mo.-Fr. von 8:30 - 19:00 Uhr Ausgabeort: Buchhandlung Walgenbach, Balduinplatz, 56759 Kaisersesch Grund- und Realschule plus Blankenrath Montag, 15.08. von 14:30 - 18.00 Uhr Dienstag, 16.08. von 8:30 - 13:00 Uhr Montag, 29.08. von 8.30 - 13:00 Uhr Ausgabeort: GRS+ Blankenrath, Raum 20 Grund- und Realschule plus Treis-Karden Mittwoch, 17.08. von 8:30 - 13:00 Uhr Dienstag 23.08. von 14:30 - 18:00 Uhr Dienstag, 30.08. von 8:30 - 13:00 Uhr Ausgabeort: GRS+ Treis-Karden, Raum 1.18 Freitag, 19.08. von 08:30 - 13:00 Uhr Donnerstag, 01.09. von 8:30 -13:00 Uhr Ausgabeort: RS+ Vulkaneifel, Standort Ulmen, Mehrzweckraum Standort Lutzerath Donnerstag, 18.08. von 08:30 - 13:00 Uhr Freitag, 19.08. von 14:30 - 18:00 Uhr Mittwoch, 31.08. von 8:30 -13:00 Uhr Ausgabeort: RS+ Vulkaneifel, Standort Lutzerath, Bibliothek Wichtig: Sie benötigen zur Abholung des Buchpaketes den Abholschein, den Sie vor den Sommerferien von der jeweiligen Schule erhalten haben. Integrierte Gesamtschule Zell Montag, 15.08. von 8:30 - 13:00 Uhr Dienstag, 16.08. von 14.30 - 18.00 Uhr Mittwoch, 24.08. von 8:30 - 13:00 Uhr Dienstag, 30.08. von 8:30 -13:00 Uhr Ausgabeort: IGS Zell, Raum U 5-Bibliothek Für Fragen zur Schulbuchausleihe stehen Ihnen folgende Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung gerne zur Verfügung: • Christopher Laux, Tel.: 02671/61-219 Realschule plus Vulkaneifel Standort Ulmen: Donnerstag, 18.08. von 14:30 - 18:00 Uhr • Sylvia Buschbaum, Tel.: 02671/61-217 Wer ist hier die Schweinebacke? Alle 5. Klassen im Landkreis erlebten das Theaterstück „Schweinebacke“ zum Thema Mobbing Theaterstück „Schweinebacke“ an denSchulen vor Ort. Das Theaterstück fesselte das Publikum von der ersten Minute an und sorgte für erstaunliche Ruhe im Raum. „Mobbing“- das ist das Jahresthema des Arbeitskreises Suchtprävention und der Kreisjugendpflege. Dieses Thema ist brandaktuell, denn es gibt immer mehr Vorfälle, auch an den Schulen und im Internet. Hier ist intensive Präventionsarbeit notwendig. Nachdem sich im März alle 8. Klassen den Film „Homevideo“ angeschaut haben und auch darüber diskutierten, waren jetzt die 5. Klassen an der Reihe. Heinz Diedenhofen besuchte die Schülerinnen und Schüler mit seinem 6 Worum geht es in dem Stück? Der dicke Max ist verschwunden. Er hat es nicht mehr ausgehalten, jeden Tag in der Schule verarscht und geärgert zu werden. Die Eltern haben die Polizei eingeschaltet. Die Suche läuft und besonders Jan gerät unter Druck. Er hat Max immer „Schweinebacke“ genannt und ihn sogar bedroht und erpresst. Aber war alles nicht immer nur ein Spaß? Sind Dicke es nicht selbst schuld, verarscht zu werden? Ist Max einfach nur zu empfindlich? Jan begibt sich auf seine Spur. Er informiert sich dabei auch über das „DickSein“, über Bewegung, Ernährung, über eine gesunde Lebensweise... Und am Ende weiß er selbst nicht mehr so genau, wer hier eigentlich wirklich die „Schweinebacke“ ist. Schwerpunkt des Stückes ist der Themenbereich „Ärgern, Zanken und Mobben“. Die anschließende Diskussion über das Verhalten des Hauptakteurs und seiner Mitschüler ist notwendig. Wieso macht jemand so etwas? Kann ich eingreifen? Möchte ich, dass mich jemand so behandelt? Das sind einige der Fragen, die heftig diskutiert wurden. Für die Jugendpflegerin Martina Christmann ist ein wichtiger Teil des Projektes, dass sich die Kinder in das Opfer hinein versetzen und das eigene Sozialverhalten überdenken. Das bedeutet, Verantwortung zu übernehmen für das, was man sich und anderen antut. Kreisnachrichten Cochem-Zell Aus Ihrer Kreisverwaltung Gebrauchsgüter- und Bodenbörse Die Gebrauchsgüter- und Bodenbörse ist ein kostenloser Service der Kreisverwaltung zur Vermittlung von weiter verwendbaren Materialien (wie z.B. Möbel etc.) und von unbelasteten Böden. Nicht vermittelt werden Reifen, Tiere, Autoteile, Anhänger, Bücher, Kleidung, Eintrittskarten, Schmuck, Immobilien etc. Anmeldung bei der Abteilung Abfallwirtschaft, Telefon: 02671/61-153, Telefax: 02671/61-177 oder per E-Mail: entsorgung@cochem-zell.de. Achtung: Anzeigenschluss montags; 1 Woche vor Veröffentlichung. Ihr Text wird automatisch 2 x in den Kreisnachrichten und im Internet veröffentlicht. Bei erfolgreicher Vermittlung muss aus organisatorischen Gründen eine Rückmeldung (Tel.: 02671/61-153) bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell erfolgen! Für die vermittelten Gegenstände übernehmen wir keine Gewährleistung. Biete: Gebrauchsgüter A 469: 4 klappbare Teakholz-Hochlehner mit Armlehne, verstellb. Rückenlehne, 50 cm Sitzfläche, Tiefkühlschrank 126 l, 4 Fächer, Mahagoni-TV-Phonotisch, Illerich, 02653/916838 A 471: Doppelbett Metall, 2 elektrische Lattenroste, 1,80 x 2,00 m ohne Matratze, Doppelbett 2 x 2 m , Lattenroste, Matratzen, Tagesdecke mit Kissen, CochemSehl, 0163/6520088 A 472: 20 Gitterboxen auch einzeln, Morizheim, 06545/911056 A 473: Schreibtischkombination Einzelmaß 0,80 x 0,80 und 1,20 x 0,80, metall massiv, Arbeitsplatte buche, Dünfus, 02672/8576 A 475: Waschbetonplatten, Buntkies, 40x40x4 cm, 130 Stck. auf Paletten, Auderath, 02676/1073 A 476: Farbfernsehen 55 cm, Gehäuse schwarz, 02653/8291 A 477: Viereckiger Tisch + 6 Polster Holzstühle, E-Orgel, Hollywoodschaukel, ESchreibmaschine, Computer, Grenderich, 02673/962900 A 478: Klappfahrrad, 02671/2059982 3-Gang, Faid, A 480: Spinningrad, Schwungrad 18 kg, Masburg, 02653/6247 A 482: Kaffeepadmaschine schwarz, 6 Padspackungen, Padsdose, Espressoeinsatz, Dohr, 02671/4354 A 483: Eckbank 1,52 m x 1,92 m, Bezug terrakotta-beige gestreift, Tisch 0,85 x 1,30 m eiche beidseitig ausziehbar und 4 Stühle eiche, Lieg, 02672/7504 A 485: Heißmangel, versenkbare Nähmaschine im Schrank, Hosenpresse, 2-Sitzer Couch, Kühlschrank, Bügeleisen, Wäscheschleuder, 06545/6805 A 486: Kinder-Mountainbike 24, Büchel, 02678/953979 Kreisnachrichten Cochem-Zell A 487: Pflegebett m. Hubmotor auf Rollen 1x2 m, Buche natur m. Seitengitter u. Bettgalgen, Innenvogelvoliere m. Spitzdach, schwarz, 4 Rollen HBT 144x96x34 cm, Kinderbett Kiefer Weißlack m. Rollen 70x140 cm, Babyphone Reichweite 150 m, Beuren, 02675/1286 A 499: Garderobe Erle m. Spiegel H 1,86 x B 1,10 x 0,26, Katalytgasheizgerät Typ 4091D, Wohnzimmerstehlampe goldfarben, WZ-Hängelampe, Schaukelstuhl, Nähmaschine m. Koffer, Gitter-Babybett 120x60 mit Matratze, Kinderschreibtisch höhenverstellb., Faid, 02671/3444 A 488: Gardinenstange zweiläufig auf 3 m ausziehb., Couchgarnitur Microfaser rot, 2,5-Sitzer m. Ottomane li., 1 Sessel, Badezimmerspiegelschrank 70 cm, Waschtischunterschrank Fichte B 70 cm, 2 Berberteppiche rot, 2 x 1,4 m u. 1,4 x 0,7 m, Laubach, 02653/911875 A 500: 2 Schlafzimmer Schränke, Kiefer HBT 182 x 196 x 53 cm, 4 Türer, 2 mit Spiegel, 3 Schubladen, Holzofen, Zell, 06542/901463 A 489: Kinder Hochbett Kiefer 90x200 cm inkl. Vorhänge, m. Lattenrost u. Matratze, Binningen, 0175/5400831 A 502: ca. 10 qm Rechteck-Pflaster 20x10x8 cm grau-rot, Masburg, 02653/7219 A 490: Kinder-Hochbett 90 x 200 cm, Kiefer mit Vorhänge, Binningen, 0175/5400831 A 491: Seniorenbett, elektr. höhenverstellbar, Kopf- und Fußteil elektr. Verstellbar, Herren-E-Bike, 0157/33342959 A 492: 30er Plastik-Kisten, 2 x 3000 l Tanks unterteilt in 1000 + 2000 l, 06542/21874 A 493: 4 Küchenstühle retro, geflochtene Sitzfläche, Elektrorasenmäher, 0157/75784075 A 495: Esszimmertisch L 1,60 m + 1,00 m, B 1,05 m Eiche massiv E60 inkl. 6 Stühle, Crosstrainer m. Streckensimulation, 02653/1698 A 496: Musikschrank 70er Jahre, kleiner Kohleofen, Eiche-Eckbank m. Tisch u. 2 Stühlen, elektr. Schreibmaschine, Zell, 06542/969247 A 497: Vitrine mit passendem Bücherschrank dunkel massiv, Essgruppe für 5 Personen massiv Eiche ca. 100 Jahre alt, Cochem-Sehl, 02673/9593285 A 498: Besteckkasten 100tlg., AufschnittMaschine, Beistelltisch rund m. Marmorplatte HB 55x60 cm, 8 Puppen, Röhrenfernseher 50 cm silber, Brotbackautomat, Büchel, 0160/91861808 A 501: Entrapper für Rotwein, grüne Weinflaschen 1 l u. 0,75 l, 02673/4220 A 503: Axt und Spalt-Axt, Pünderich, 06542/9691040 Suche Gebrauchsgüter N 470: Kinderautositzerhöhung, Hambuch, 02653/8316 N 494: Französiches Bett m. Fußteil, moderner 4-Türer Kleiderschrank, Glasbausteine, 0157/51472084 Impressum der Kreisnachrichten Herausgeber: Kreisverwaltung Cochem Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem, www.cochem-zell.de Redaktion: Büro Landrat, Pressestelle, Telefon: 02671/61-231, bzw. 232, Fax: 02671/61-250, E-Mail: pressestelle@cochem-zell.de Verlag + Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 54343 Föhren, Europaallee 2 (Industriepark), Telefon: 06502/9147-0 od. -240, Fax: -250, Internet: www.wittich.de, E-Mail: info@wittich-foehren.de 7 Kreisvolkshochschule Gesundheit - Sport Traditionelle Chinesische Medizin: Vorbeugung und Regeneration zum Thema Demenz Rund eine Million Menschen in Deutschland sind von einer Demenzerkrankung betroffen - Tendenz steigend. Die Demenz, und dazu gehört auch Alzheimer, ist eine typische Alterserkrankung. Dennoch kann sie auch schon den jungen Menschen betreffen. Alzheimer-Medikamente haben folglich Hochkonjunktur - und enttäuschen regelmäßig. Sie sind teuer, reich an Nebenwirkungen und scheinen - einer neuen Studie zufolge - nicht einmal die versprochenen Erfolge zu bringen. In letzter Zeit konzentrierten sich Forscher verstärkt auf die Untersuchung natürlicher Heilverfahren - und kamen durchweg zu positiven Ergebnissen. Für die Traditionelle Chinesische Medizin ist Demenz keine neu aufgetretene Erkrankung und wird schon seit vielen Jahrhunderten erfolgreich behandelt. Beispielsweise die Akupunktur verbessert die Durchblutung der Mikrozirkulation und lässt die Durchblutungsmenge des Gewebes zunehmen. Das weist darauf hin, dass die Akupunktur am Kopf positiv auf die Rehabilitation der Gehirnfunktion wirkt und damit der Demenz entgegenwirken kann. In diesem Vortrag werden Möglichkeiten zur Vorbeugung und Verbesserung bei bereits eingetretenen Symptomen oder gar schon ausgebrochenem Beschwerdebild aufgezeigt und vorgestellt. 30005C Leitung: Termin: Uhrzeit: Ort: Gebühr: 8 Dr. Nick Dollhausen Do., 15.09.2016 20.00 – 21.30 Uhr Kreisverwaltung Cochem-Zell 10 EUR Gesundheit durch Entschlackung - Vortrag Spezifische Beratung aus Sicht des SäureBasen-Haushaltes bei Cellulite, Ödemen, Arthrose, Gicht, Rheuma und anderen Verschlackungen, bei Haarverlust, Osteoporose, Neurodermitis und anderen Entmineralisierungen, bei Pickeln, Akne, Schwitzen, Hitzewallungen und anderen Ausscheidungsproblemen. Geeignet für Menschen die gerne jung, dynamisch, fit und in Form, sportlich erfolgreicher- und auf jeden Fall gesund sein und bleiben wollen! 30504C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Leitung: Termin: Uhrzeit: Ort: Gebühr: Ilona Nehm Mo, 01.08.2016 18.00 –19.30 Uhr 1 x 2 Ustd. KVHS Cochem 10 EUR Barbara Nau Sa., 24.09.2016 10.00 –17.00 Uhr Seminarhaus, Immerath 85 EUR incl. Mittagsmahlzeit, Getränke und Skript Kultur - Gestalten Trauringe selbst schmieden 20601U Leitung: Termin: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: 20602Z Leitung: Zindzi Wijminga Beginn: Uhrezit: Dauer: Ort: Gebühr: Mi., 31.08.2016 19.00 – 20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. IGS Zell 68 EUR Digitale Fotographie 21104Z Achtsamkeitsübungen und Meditation zur Stressbewältigung und für mehr Lebensqualität 10701C Schmuck künstlerisch selbstgestalten - für Anfänger Dagmar Lülsdorf-Mudersbach Mo., 22.08.2016 09.00 –16.30 Uhr 1 x 9 Ustd., Eifelgoldschmiede Lutzerath 89 EUR + Materialkosten www.kvhs-cochem-zell.de Leitung: Burkhard Busch Beginn: Mo., 05.09.2016 Uhrzeit: 18.30 – 20.45 Uhr U-Tage: Mo + Mi, Dauer: 4 x 3 Ustd., Ort: Grundschule Zell Gebühr: 49 EUR Rund um die Uhr buchen unter: www. kvhs-cochem-zell.de E-Mail: kvhs@cochem-zell.de Fax: 02671/ 61-467 Anmeldungen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle: Iris Fritzen Stefanie Jobelius-Steuer Anna Schmitz Ruth Bons (Integrationskurse) Heike Westhöfer Leitung: Heidrun Baltes -464 -466 -462 -465 -469 Tel.: 02671/ 61- 463 KVHS-Geschäftsstelle (Eingang Berufsbildende Schule) Ravenéstraße 17 • 56812 Cochem Gemäß der Satzung, wird die Kursgebühr bei weniger als 8 Anmeldungen auf die Teilnehmer umgelegt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Kurs am ersten Tag abzubrechen. Kreisnachrichten Cochem-Zell Kreisvolkshochschule Gesundheit - Sport Sportbootführerschein Binnen 30011C Leitung: Michael Düren Beginn: Mi, 31.08.2016 Uhrzeit: 19.00 – 20.30 Uhr Dauer: 5 x 2 Ustd., Ort: BBS Cochem Gebühr: 199 EUR + Prüfungsgebühr und Lehrmaterial Sportbootführerschein Binnen - Intensivwochenende 30013C Leitung: Katrin Hegewald Termine: Sa, 17.09.2016 So, 18.09.2016 Uhrzeit: jeweils von 10.00 –14.15 Uhr Ort: KVHS Cochem Gebühr: 255 EUR incl. Lehrbuch, Zubehör und 1 Fahrstunde Yoga gegen Rückenschmerzen 30133K Leitung: Beginn: Uhrzeit: oder: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Hilla Rieger Di., 13.09.16 17.45 - 19.15 Uhr 30137K Di., 13.09.16 19.30 - 21.00 Uhr 10 x 2 Ustd., Alte Probstei, Hambuch 104 EUR Katrin Walter Mi., 31.08.2016 19.30 –20.30 Uhr 6 x 1 Zstd. Praxis Walter, Dohr 38 EUR Mit Tai Chi vital bleiben 30152Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: 9 30157Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Irma Kling Fr., 16.09.2016 18.30 –20.00 Uhr 10 x 2 Ustd. GS Zell, Gebühr: 68 EUR Irma Kling Fr., 23.09.2016 20.00 –21.00 Uhr 9 x 1 Zstd. Grundschule Zell 41 EUR Yoga ist Atem, Bewegung und Leben 30163K Leitung: Christine Müller Dauer: 10 x 2 Ustd. Ort: MGH Kaisersesch Beginn: Mi., 07.09.2016 Uhrzeit: 19.00 –20.30 Uhr oder: 30170K Beginn: Do., 08.09.2016 Uhrzeit: 14.00 - 15.30 Uhr Gebühr: 68 EUR Salsa-Latino-Aerobic für Anfänger 30266C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Agneta Olah Do., 08.09.2016 19.30 –21.00 Uhr 6 x 2 Ustd. BBS Cochem 30 EUR Farbrausch - Ilona Nehm stellt die aktuellen Beauty-Looks vor! 30507C Leitung: Dauer: Ort: Beginn: Uhrzeit: oder: Beginn: Uhrzeit: Gebühr: Ilona Nehm 1 x 2 Zstd. KVHS Cochem Di., 02.08.2016 17.00 –19.00 Uhr 30508C Di., 20.09.2016 18.00 –20.00 Uhr 12 EUR Schwimmkurs für Erwachsene 30227C Tiefenentspannung mit der Kraft der Phantasie 30148C Qigong-Yoga - Schnupperkurs Leitung: Beginn: Uhrzeit: U-Tage: Dauer: Ort: Gebühr: Sprachen Dieter Franzen Di, 30.08.2016 19.00 –20.30 Uhr Di + Do 12 x 2 Ustd. Astrid-Lindgren-Schule Dohr 82 EUR Sumba - für Junge und Junggebliebene 30242C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Marco Leal Mo, 29.08.2016 19.00 –20.30 Uhr 5 x 2 Ustd. Realschule plus, Cochem 34 EUR Fit for Fun 30265C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Agneta Olah Mo., 05.09.2016 19.30 –21.00 Uhr 12 x 2 Ustd. Realschule plus, Cochem 60 EUR Deutsch für Fortgeschrittene Niveau B2 bis C1 in Medizin- und Pflegeberufen 40425C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Dr. Carolin Gilbaya Do, 01.09.2016 17.30 –19.00 Uhr 6 x 2 Ustd., BBS Cochem, 41 EUR Deutsch für Fortgeschrittene in Niveau A2-B1 40431C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Hildegard Reichertz Di, 30.08.2016 17.00 –18.30 Uhr 10 x 2 Ustd., BBS Cochem, 68 EUR Besuchen Sie uns im Internet www.kvhs-cochem-zell.de Kreisnachrichten Cochem-Zell Kreisvolkshochschule Deutsch für Anfänger mit leichten Vorkenntnissen 2/A1 40432U Leitung: Anna Hoffmann Beginn: Mi, 31.08.2016 Uhrzeit: 15.00 –16.30 Uhr Dauer: 10 x 2 Ustd., Ort: Realschule plus, Ulmen Gebühr: 68 EUR Deutsch für Anfänger 1/A1 40433U Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Anna Hoffmann Mi, 31.08.2016 17.00 –18.30 Uhr 10 x 2 Ustd. Realschule plus, Ulmen 68 EUR Deutsch für Fortgeschrittene B2-C1 - Intensivkurs 40434C Leitung: Beginn: Uhrzeit: U-Tage: Dauer: Ort: Gebühr: Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Dr. Carolin Gilbaya Mo, 29.08.2016 19.00 –20.30 Uhr Mo + Do 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 68 EUR Kurt Schenk Do, 08.09.2016 16.45 –18.15 Uhr 8 x 2 Ustd. KVHS Cochem 69 EUR Deutsch für Anfänger 1/A1 40456K Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: 40614C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: 40615K Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Kreisnachrichten Cochem-Zell Maria Oster Di, 06.09.2016 18.00 –19.30 Uhr 10 x 2 Ustd. MGH Kaisersesch 74 EUR Französisch für Anfänger 1/A1 Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Ursula Stein Mi, 14.09.2016 19.00 –20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 68 EUR Niederländisch für Anfänger A1/1 für den Beruf und den Urlaub 41403Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Zindzi Wijminga Di, 30.08.2016 19.00 –20.30 Uhr 10 x 2 Ustd., IGS Zell 68 EUR Spanisch für den Urlaub - Intensivwochenende 42205C Iris Gabriel-Preil Do, 29.09.2016 19.00 –20.30 Uhr 10 x 2 Ustd. PBS Kaisersesch 68 EUR Dr. Carolin Gilbaya Di, 06.09.2016 16.30 –18.00 Uhr 10 x 2 Ustd. BBS Cochem 74 EUR Englisch für Fortgeschrittene A2 40810C Deutsch für Leichtfortgeschrittene A1/A2 40441C Englisch für Fortgeschrittene - Vorbereitung auf das Abitur Leitung: Bernd Arntz Termine: Fr, 23.09.16, 18.30 - 20.00 Uhr Sa., 24.09.16, 09.00 - 12.00 Uhr So., 25.09.16, 09.00 - 12.00 Uhr Ort: KVHS Cochem Gebühr: 34 EUR Spanisch für Leichtfortgeschrittene 42209Z Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Kurt Hermanns Do, 01.09.2016 19.00 –20.30 Uhr 10 x 2 Ustd., IGS Zell 68 EUR Rumänisch für Anfänger 42601C Leitung: Beginn: Uhrzeit: Dauer: Ort: Gebühr: Andreea Krambrich Mo, 26.09.2016 19.30 –21.00 Uhr 10 x 2 Ustd., KVHS Cochem 68 EUR Arbeit - Beruf - EDV Umgang mit Smartphone/iPhone und Tablet-PC/iPad einfach lernen 50261C Leitung: Werner Benz Beginn: Mo., 15.08.2016 Uhrzeit: 9.00 –12.15 Uhr U-Tage: Mo, Di, Mi., Dauer: 3 x 4 Ustd. Ort: KVHS Cochem, Gebühr: 49 EUR GPS beim Radfahren und Wandern 50372C Leitung: Werner Benz Termine: Mo, 29.08.16, 18.00 - 21.15 Uhr Di., 30.08.16, 18.00 - 21.15 Uhr Sa., 03.09.16, 09.00 - 12.15 Uhr Ort: KVHS Cochem Gebühr: 56 EUR Spezial: Kinder u. Jugendliche Kinder-Kräuterwerkstatt für Kinder ab 8 Jahren 60310C Leitung: Termin: Uhrzeit: Dauer: Treff : Gebühr: Simone Münich Fr., 26.08.2016 10.30 – 15.00 Uhr 1x 6 Ustd., Klotten, Kirmesplatz 15 EUR + 3,50 EUR Materialkosten 10 Ulmen - 45 - Ausgabe 30/2016 Die Praxis Frau Christel Werner, Im Brühl 5 in 54552 Mehren, bleibt von Montag, den 08.08.16 bis einschl. Freitag, den 19.08.16 geschlossen. Vertretung alle Ärzte in Daun, Ulmen und Umgebung. Familienanzeigen in ihrem Mitteilungsblatt Wir heiraten am 06. August 2016 um 11.00 Uhr in der Verbandsgemeinde Ulmen Entspannen Wandern RelaxenStrand SonneU R L A U B CampingGenießen ULmEn Tour Treffpunkt Deutschland.de Reisemagazine Der Polterabend findet ab 19.00 Uhr im Bürgerhaus in der Kreuzstraße in 56825 Weiler statt. Freude DEUTSChLAnD Feiernm Mario Scheid & Melanie Berenz useen Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung „Himmelchen“ im romantischen Ahrweiler Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 – 4 Personen, direkt am Ahr-Rad-Wanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45,– € pro Tag. 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Juli 2016 verstarb unser Sangesbruder und Ehrenmitglied Herr Wolfgang Justen Zum Wiesborn 1, 56825 Kliding Trierer Straße, 56826 Lutzerath Telefon: 0 26 77 / 277 Wir verlieren einen engagierten und hilfsbereiten Sänger und Freund unserer Chorgemeinschaft. Auf ihn war stets Verlass. Über mehr als 60 Jahre hat er mit seiner markanten Bassstimme unseren Chor begleitet. Seinen unverwechselbaren Humor und seine Lebensfreude werden wir sehr vermissen. Wir danken ihm für die zuverlässige Unterstützung und trauern mit seiner Familie um einen lieben Menschen. Kirchenchor Cäcilia Büchel Büchel, im Juli 2016 Foto: Michael Horaczek, pro-photo.de nach einer schweren Erkrankung im Alter von 77 Jahren. Es ist schwierig, in schweren Stunden an alle und an alles zu denken. Die Trauerdanksagung in ihrem Mitteilungsblatt hilft Ihnen, beim Danken keinen zu vergessen. Ulmen - 47 - Ausgabe 30/2016 Ulmen - 48 - Wir suchen (ab sofort) eine flexible Mitarbeiterin zum Reinigen von Ferienwohnungen und Gästezimmer, samstags und sonntags vormittags. Ausgabe 30/2016 Ferienjob beim Öbstliemann Kunden werben, Bestellungen annehmen! Tel. 0 24 43 / 91 11 20, 01 77 / 7 04 51 07, 01 63 / 5 91 11 22 Ferienweingut Zenz 56814 Ernst/Mosel • Tel. 02671 / 7345 info@ferienweingut-zenz.de - www.ferienweingut-zenz.de Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine • Servicekraft (m/w) Vollzeit- oder Teilzeitkraft ZAHNMEDIZINISCHE(R) FACHANGESTELLTE(R) GESUCHT Unser junges, freundliches & aufgeschlossenes Team sucht ab sofort zur Verstärkung und Erweiterung unserer neuen, hochmodernen Mehrbehandlerpraxis eine(n) nette(n) und motivierte(n) Zahnmedizinische(n) Fachangestellte(n), gerne auch ZMF, ZMP oder ZMV. 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Dann freuen Sie sich auf die Highlights in 2016: Wo große Meister auch in kleinen Dörfern spielen Fazıl Say, German Hornsound, Stefan Temmingh & La Folia Barockorchester, SWR Big Band & Max Mutzke, Wellküren, The Danish String Quartett, Lautten Compagney & Calmus Ensemble, Dominique Horwitz & Fauré Quartett, Felix Klieser, Hagen Rether, Ensemble Amarcord, Deutsche Staatsphilarmonie Rheinland-Pfalz, Senta Berger. www.moselmusikfestival.de Die LINUS WITTICH-Leserreise 4 TAGE SCHWARZWALD – ELSASS REISEPREIS: 199,00 € im Doppelzimmer pro Person 40,00 € Einzelzimmerzuschlag pro Person ab € 199 IHR HOTEL: Erleben Sie 4 unbeschwerte Tage im 3*** Bären Hotels mit Gästehäusern in Oberoder Unterharmersbach, im Herzen des mittleren Schwarzwalds. TERMIN: 18.08. – 21.08.2016 PROGRAMM: 1.Tag: Anreise – Straßburg – Kirschtortenseminar (MP 6,00 €) 2.Tag: Ausflugsfahrt Freiburg (Stadtführung) – Kaiserstuhl – Breisach (Stadtführung) – Gengenbach (MP 30,00 €) 3.Tag: Schwarzwaldrundfahrt Freudenstadt – Alpirsbach (MP 15,00 €), Schnapsbrennerei 4.Tag: Heimfahrt über Baden-Baden mit Aufenthalt LEISTUNGEN: • Fahrt im modernen Fernreisebus • 3 x Übernachtung/Frühstücksbuffet in den 3* Bären Hotels und Gästehäusern in Unter- und Oberharmersbach • 3 x 3-Gang Menü im Rahmen der Halbpension • Besuch der Schnapsbrennerei mit Probe ZUSCHLÄGE PRO PERSON: • Ausflug Freiburg & Kaiserstuhl inkl. Stadtführung in Freiburg und Breisach 30,00 € • Ausflug Schwarzwaldrundfahrt 15,00 € • Ausflugspaket (2 Ausflüge) 40,00 € • Kirschtortenseminar bitte bei Buchung angeben 6,00 € • Kurtaxe 5,40 € TRIERS TOURISTIKMARKE NR. 1 Weitere Reisen unter www.kylltal-leserreisen.de ZUSTIEGSMÖGLICHKEITEN: Schweich, Ehrang, Sirzenich, Trier, Bitburg, Saarburg (MP 15,00 € p.P.) Wittlich, Prüm, Mehren, Kaisersesch, Polch, Koblenz, Andernach, Neuwied, Weißenthurm REISECODE: 450 (bitte bei Buchung angeben) INFORMATIONEN & BUCHUNG: KYLLTAL-REISEN GmbH, 54311 Trierweiler-Sirzenich, info@kylltal-reisen.de, 0651 - 96 89 00 6/16 · www.lutzgestaltet.de Wir danken unserem Medienpartner