Geprüfter Küchenmeister IHK Hotellerie und Gastronomie
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Geprüfter Küchenmeister IHK Hotellerie und Gastronomie
Hotellerie und Gastronomie Geprüfter Küchenmeister IHK ng u d l i b r e t i e W Top on mit dem Förderverein e. V. ! in Kooperati en-Baden an-Schule Bad m u h Sc ter ob der R www.ihk-biz.de ª Lehrgänge ª Hotellerie und Gastronomie Punktgenaues Management- und Praxis-Know-how: Übernehmen Sie die Führung Sie arbeiten seit einigen Jahren in der Küche eines Restaurants, Hotels oder in der Gemeinschaftsverpflegung? Sie haben nach Ihrer Ausbildung zum Koch bereits umfangreiche Berufserfahrung in unterschiedlichen Betrieben gesammelt? Dann gehen Sie jetzt Ihren nächsten Karriereschritt! Übernehmen Sie Führungsverantwortung und lernen Sie, eine Küche qualitativ hochwertig und betriebswirtschaftlich professionell zu leiten. Als Geprüfter Küchenmeister absolvieren Sie einen wichtigen Schritt ins Gastronomie-Management. Viele nationale und internationale Restaurants, Hotels, Großküchen sowie Betriebe der Systemgastronomie und Lebensmittelindustrie setzen auf das exzellente PraxisKnow-how und die Führungskompetenz Geprüfter Küchenmeister IHK. Ihre neuen Kompetenzen Wirtschafsbezogene Qualifikationen, Ausrichtung Gastronomie (u. a.) Volks- und Betriebswirtschaft n Einfluss volkswirtschaftlicher Zusammenhänge für die betriebliche Praxis Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken n Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen Rechnungswesen n Grundlegende Recht und Steuern n Unternehmensführung n n Aspekte des Rechnungswesens Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung n Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen und Controlling n n n Rechtliche Vorgaben durch BGB, Handels-, Arbeits- oder Steuerrecht Vertragsgestaltung mit Lieferanten oder Mitarbeitern Grundlagen der Betriebsorganisation, der Personalführung und -entwicklung Planungs- und Analysemethoden im betrieblichen Umfeld Als Geprüfter Küchenmeister IHK haben Sie den am höchsten angesehenen Meisterabschluss der Gastronomie, gleichwertig zum Hotel-Betriebswirt. Eröffnen Sie sich hochkarätige Chancen für Ihr berufliches Weiterkommen in internationalen Häusern der Spitzenklasse und der Gemeinschaftsverpflegung. Sie können mehr erreichen! n n Professionelle Küchen auf Topniveau managen In spezialisierten benachbarten Berufsfeldern durchstarten, zum Beispiel als Food-Designer, F&B-Manager, als Lebensmittel-Kontrolleur oder in Lebensmittelhandel bzw. -industrie n Als anerkannter Experte zum Beispiel in Berufsakademien oder Berufsschulen unterrichten Das zeichnet Ihre Weiterbildung beim IHK-Bildungszentrum Baden-Baden aus: Praxisphasen finden in Zusammenarbeit mit der Robert-Schuman-Schule in Baden-Baden statt: Für die Zubereitung und 1 Die die fachgerechte Herstellung von Lebensmitteln, das Probekochen anspruchsvoller Gerichte oder die stilvolle Präsentation von Speisen steht Ihnen eine professionelle Gastronomieküche mit modernster Ausstattung zur Verfügung. 2 Ihre Dozenten im Bereich der Handlungsspezifischen Qualifikationen sind u. a. namhafte Küchenmeister aus renommierten Gastronomiebetrieben der Region und des benachbarten Auslands: Weiterbildung konsequent aus der Praxis für die Praxis. 3 Den betriebswirtschaftlichen Teil unterrichten erfahrene Dozenten, die seit Jahren erfolgreich in der Erwachsenenbildung tätig sind: Weiterbildung für unternehmerisches Denken und Handeln in Hotellerie und Gastronomie. Handlungsspezifische Qualifikationen (u. a.) Mitarbeiter führen und fördern n Abläufe planen, durchführen und kontrollieren n Produkte beschaffen und pflegen n n Den Personalbedarf quantitativ und qualitativ bestimmen Mitarbeiter auswählen, fordern, fördern und beurteilen Konzepte für Speisenangebote und gastronomische Dienstleistungen entwickeln Betrieb und Arbeitsplatz effizient organisieren, Arbeits- und Zeitplanung erstellen n Kosten kalkulieren und Preise bilden n Arbeitssicherheit sowie Hygiene- und Umweltschutz gewährleisten n Lebensmittel, Arbeitsgeräte oder Dienstleistungen kostenbewusst beschaffen Lebensmittel und Gebrauchsgüter sachgerecht lagern n Mit dem Hygienekonzept HACCP fachgerecht umgehen n n Gastronomische Konzepte (z. B. jahreszeit-, anlass-, gesundheits- oder preisbezogen) Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche gezielt umsetzen n Speisen nach Wareneinsatz und Arbeitsaufwand bewerten Kenntnisse anwenden n Den Nährstoffgehalt von Lebensmitteln beurteilen n Speisenangebote für krankheitsbedingte Ernährung kennen und Hygienemaß nahmen anwenden Gäste beraten und Produkte vermarkten n n Speisen und Produkte präsentieren Gastronomische Angebote vermarkten und Gäste überzeugend beraten Starten Sie mit individueller Beratung! Ihr sicherer Start in die Weiterbildung Zur Vorbereitung auf den Lehrgang informieren und beraten unsere Dozenten Sie vorab zielorientiert in einem persönlichen Fachgespräch. Das sind Ihre Möglichkeiten: 1. Ihre (obligatorische) Ausbilder-Qualifizierung Um den Meisterbrief zu erhalten, ist die Ausbildung der Ausbilder nach AEVO erforderlich. Gerne bieten wir Ihnen diese Zusatzqualifizierung in der für Sie optimalen Form an, zum Beispiel als Vollzeit-Kompaktkurs, Wochenendoder Mobile-Learning-Lehrgang. 2. Ihre Wahlfreiheit, modular zu buchen Wir bieten Ihnen den Lehrgang zum Geprüften Küchenmeister IHK komplett aus einer Hand. Sie können jedoch auch Module einzeln buchen, beispielsweise nur den Handlungsspezifischen Teil plus die Ausbildung der Ausbilder, oder zwischen den Bausteinen eine Pause einlegen. So haben Sie mehr Flexibilität, um Ihre Weiterbildung auf Ihre privaten und beruflichen Rahmenbedingungen abzustimmen. 3. Ihre Unterkunft vor Ort – wir helfen Ihnen weiter Setzen Sie auf Top-Qualität! Wenn Ihre Anreise zu diesem Lehrgang zu weit sein sollte, um täglich zu pendeln, helfen wir Ihnen gerne dabei, für Ihre Lehrgangszeiten eine passende Unterkunft zu finden. Sprechen Sie mit uns! 4. Ihr Meister-BAföG Nutzen Sie die attraktiven staatlichen Finanzierungsmöglichkeiten für Ihre Qualifizierung zum Geprüften Küchenmeister. Wir informieren und beraten Sie. Informationen zum Meister-BAföG finden Sie außerdem unter: www.meister-bafoeg.info Persönliche Beratung und Anmeldung Christine Wohlfeil Tel. (07221) 9965-350 Fax (07221) 9965-370 wohlfeil@ihk-biz.de IHK Bildungszentrum Karlsruhe GmbH · Außenstelle Baden-Baden · Jägerweg 10 · 76532 Baden-Baden www.ihk-biz.de Geprüfter Küchenmeister IHK Vollzeit-Lehrgang Termine* Kosten Modul A – Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Modul A und B 260 Unterrichtseinheiten 29. August 2016 17. Oktober 2016 18. Oktober 2016 • • Beginn Ende Bundeseinheitliche schriftl. Prüfung Modul B – Handlungsspezifische Qualifikationen 325 Unterrichtseinheiten 09. Februar 2017 12. April 2017 27./28. April 2017 Beginn Ende Bundeseinheitliche schriftl. Prüfung 05./06. Mai 2017Auf Anfrage: Probekochen mit Küchenmeister Gerd Astor in der Robert-Schuman-Schule, Ihre erweiterte Möglichkeit, sich auf die praktische Prüfung vorzubereiten. Wir bitten um separate Buchung. Praktische Prüfung: die Einteilung und Terminierung erfolgt durch die IHK. E rstklassige Ausstattung für Ihre Praxisphasen Namhafte Küchenmeister vermitteln Ihnen die Handlungsspezifischen Qualifikationen • Top-Dozenten für betriebswirtschaftliche Fächer in der Gastronomie 3.350 Euro zzgl. Kosten für IHK-Lernmaterialien und Fachbücher sowie Kostenanteil für Verbrauchsmaterialien in Modul B (z. B. Lebensmittel, Spirituosen, Gewürze), zzgl. Prüfungsgebühren der IHK Modul C je nach Lehrgangsart ca. 580 Euro zzgl. Prüfungsgebühr der IHK Ort IHK-Bildungszentrum Baden-Baden Modul C – Ausbildung der Ausbilder (AEVO) Jägerweg 10, 76532 Baden-Baden Starttermine nach Abstimmung, je nach Lehrgangsform als Wochenend-, Vollzeit- oder berufsbegleitender Lehrgang Praktisches Training in den Räumen der Robert-Schuman-Schule, Baden-Baden Service Beratung zum Lehrgang, zur modularen Buchung, zu Meister-BAföG, Unterbringungsmöglichkeiten in Baden-Baden sowie zur Ausbilderqualifizierung: Beratung zu den Prüfungs-Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsgebühren: Christine Wohlfeil Tel. (07221) 9965-350 wohlfeil@ihk-biz.de Heike Götz Tel. (0721) 174-226 heike.goetz@karlsruhe.ihk.de * Alle Termine unter Vorbehalt, Planungsstand: Juli 2015 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH für Seminare und Lehrgänge, die Sie mit Ihren Anmeldeunterlagen erhalten und unter www.ihk-biz.de abrufen können. „Das IHK-Bildungszentrum hat meine Weiterbildung rundum perfekt organisiert.“ „Mit meinem Abschluss als Meister konnte ich beruflich richtig durchstarten.“ „Die Dozenten wissen, wovon sie reden, und können einen für die Materie richtig begeistern.“ Checkliste „erfolgreiche Kursanmeldung“ Unterlagen Anmeldeformular zum Lehrgang Vorgehensweise Vollständig ausfüllen und unterschreiben Erledigt Vollständig ausfüllen und unterschreiben Anmeldeformular zur Fortbildungsprüfung + Anlagen Die aktuelle Prüfungsgebühr erfahren Sie beim zuständigen Ansprechpartner der IHK Karlsruhe, diesen finden Sie im Abschnitt „Zulassungsvoraussetzungen“. Zur Überprüfung Ihrer Zulassung zur Prüfung fügen Sie bitte dem Anmeldeformular zur Fortbildungsprüfung folgende Unterlagen in Kopie bei: tabellarischer Lebenslauf Zeugnis der Schulbildung Zeugnis der Berufsausbildung Zeugnis/Zeugnisse sonstiger berufsqualifizierender Abschlüsse Arbeitszeugnisse/Arbeitsbestätigungen über die bisherige Berufspraxis Anmeldeformular zum Lehrgang + Anmeldeformular zur Fortbildungsprüfung + Anlagen Alle Unterlagen senden an: IHK Bildungszentrum GmbH Haid-und-Neu-Str. 7 76131 Karlsruhe Förderung beantragen Beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder unter www.meister-bafoeg.info IHK Bildungszentrum GmbH Karlsruhe erstellt: Januar 2010 Anmeldung Lehrgang/Seminar Anmeldefax (0721) 174-251 IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH Postfach 34 40 76020 Karlsruhe Beginndatum: Eingangsstempel des Bildungszentrums: Genaue Lehrgangs-/Seminarbezeichnung: Zuständiger Mitarbeiter: Telefon: (0721) 174 – Angaben zur Person Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort Straße PLZ/Wohnort Telefon-Nr. Mobil-Tel. E-Mail Beruf/Position Angaben zum Unternehmen (bzw. Ihre telefonische Erreichbarkeit tagsüber) Firma Straße PLZ/Wohnort Telefon-Nr. Fax-Nr. E-Mail Ansprechpartner für Weiterbildung im Unternehmen Rechnung erbeten an: Privat Firma Agentur für Arbeit __________________________________ Ich/Wir bestätige/n, dass ich/wir die AGBs (inklusive Widerrufsbelehrung) der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH eingesehen und verstanden habe/n und ich/wir diese hiermit akzeptiere/n. Bei Firmenanmeldungen sind Stempel sowie Unterschrift eines Bevollmächtigten unbedingt erforderlich. Ich/Wir sind damit einverstanden, dass meine/unsere Anmeldedaten zur Vertragsabwicklung verarbeitet werden. X X Ort, Datum Unterschrift Ich bin damit einverstanden, dass meine persönlichen Angaben (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten) durch die IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH zu Zwecken der Information über weitere aktuelle Weiterbildungsangebote verarbeitet und genutzt werden . Zu dem vorgenannten Zweck bin ich damit einverstanden, dass ich durch die nachfolgenden Kommunikationsmittel kontaktiert werde. Brief E-Mail Telefon X X Ort, Datum Unterschrift Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK Bildungszentrum Karlsruhe GmbH durch E-Mail (kontakt@ihk-biz.de), telefonisch (0721 174-222) oder schriftlich widerrufen werden. freiwillige Angaben Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsrecht der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH für Seminare und Lehrgänge Widerrufsbelehrung für Verbraucher Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie ergänzend zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH, Postfach 3440, 76020 Karlsruhe, Fax: 0721/174-251, E-Mail: info@ihk-biz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder EMail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH, Postfach 3440, 76020 Karlsruhe, Fax: 0721/174-251, E-Mail: info@ihk-biz.de - Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns(*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*) - bestellt am(*) erhalten am(*) - Name des/der Verbraucher(s) - Anschrift des/der Verbraucher(s) - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*) unzutreffendes streichen Ende der Widerrufsbelehrung Seite 1/4 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Seminare, Schulungen und Lehrgänge (nachfolgend: Lehrgänge) mit der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH – nachfolgend: Veranstalterin – ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Für Tagesseminare gelten hinsichtlich Kündigung und Rücktritt besondere Bedingungen (siehe Abschn. 7). 1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers* bzw. Teilnehmers* (nachfolgend: Teilnehmer) sind nur dann verbindlich, wenn die Veranstalterin sie ausdrücklich anerkannt hat; dies muss schriftlich erfolgen. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Veranstalterin in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers ihre Leistung vorbehaltlos erbringt. 2. Anmeldung 2.1 Mit seiner verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. 2.2 Die Anmeldung kann nur schriftlich, per Fax, Online (E-Mail) oder über die Website der Veranstalterin erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. 2.3 Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung/Einladung, die dem Auftraggeber im Regelfall spätestens bis zu zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn zugeht, kommt der Vertrag über den Lehrgang zustande. 2.4 Sollte eine Anmeldung durch den Teilnehmer so kurzfristig erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung nicht mehr möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung/Einladung zum Lehrgang gegenüber dem Teilnehmer in anderer geeigneter Weise bestätigt wird. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 2.5 Zulassung zu Prüfungen: Wenn der Lehrgang auf eine externe Prüfung (z. B. vor einer Industrie- und Handelskammer) vorbereitet, liegt die Verantwortung, sich über die Zulassungsvoraussetzungen zu informieren, beim Teilnehmer. Die Teilnahme am Lehrgang ist auch möglich, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für eine externe Prüfung durch den Teilnehmer nicht erfüllt sind. Ob der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt oder nicht, berührt nicht diesen Vertrag. 3. Leistungsbeschreibung und Änderungen des Veranstaltungsangebots 3.1 Der Inhalt und die Durchführung des Lehrgangs richten sich nach der Leistungsbeschreibung, wie sie in dem jeweils aktuellen Veranstaltungskatalog aufgeführt bzw. veröffentlicht ist und die insoweit Bestandteil des Vertrages ist. 3.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Änderungen aus fachlichen Gründen wie Aktualisierungsbedarf, Weiterentwicklungen und/oder didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern sie den Kern des Lehrgangs bzw. das Lehrgangsziel nicht grundlegend verändern. Sie behält sich außerdem vor, kurzfristig Ort und Raum des angekündigten Lehrgangs, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist, zu ändern. 3.3 Gleiches gilt auch für einen Ersatz des angekündigten Dozenten durch einen gleich qualifizierten (wegen Erkrankung des Dozenten oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund etc.) und/oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund. In derartigen Fällen wird sich die Veranstalterin bemühen, den Teilnehmer rechtzeitig über die Änderungen zu unterrichten. 4. Absage von Lehrgängen 4.1 Die Veranstalterin behält sich die Absage von Lehrgängen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z. B. bei kurzfristigem Ausfall des Dozenten (wie Krankheit, Unfall etc.), bei Nichterreichen der vom jeweiligen Lehrgangstyp abhängigen und nicht kostendeckender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vor. 4.2 In jedem Fall ist die Veranstalterin bemüht, Absagen an die in der Anmeldung genannte Adresse so rechtzeitig wie möglich schriftlich mitzuteilen. Sollte dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein, kann die Benachrichtigung auch mündlich erfolgen. 4.3 Bei einer Absage durch die Veranstalterin wird diese jedoch vorrangig versuchen, den Teilnehmer auf einen anderen Lehrgangstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist. 4.4 Muss ein Lehrgang abgesagt werden und kann der Teilnehmer nicht auf einen anderen von der Veranstalterin angebotenen Lehrgang ausweichen, werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren erstattet. 4.5 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art, der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin. 5. Gebühren, Zahlungsverfahren und -verzug 5.1 Der Teilnehmer hat das Entgelt für die Lehrgangsveranstaltung unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Agentur für Arbeit) spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu bezahlen. Bei Lehrgängen, die mehr als 1 Jahr nach Eingang der Anmeldung bei der Veranstalterin beginnen, bleibt für den Fall einer bindenden Änderung der Rahmenbedingungen (z. B. Erhöhung der Stundenzahl) eine Anhebung der zur Zeit der Anmeldung gültigen Teilnahmegebühren vorbehalten. Der Teilnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen. 5.2 Lehrgänge, die in einzelne Unterrichtsabschnitte unterteilt sind, können sowohl als Paketpreis wie auch in Raten bezahlt werden. Mit der Ratenanforderung (Teilrechnung/Stundungsabrede) ist der jeweilige Unterrichtsabschnitt abgerechnet. 5.3 Kosten für Lehrmittel sowie Gebühren für Tests und Prüfungen werden gesondert berechnet, es sei denn, es ist in der Lehrgangsinformation bzw. Ausschreibung anders ausgewiesen. 5.4 Eine Änderung des bei der Anmeldung angegebenen Rechnungs-/Lastschriftempfängers ist in der Regel rückwirkend nicht möglich. Gerät der Teilnehmer trotz Mahnung mit mehr als 2 Raten der Vergütung in Verzug, kann die Veranstalterin den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Das Recht der Veranstalterin, Schadenersatz und Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt unberührt. 6. Kündigung bei Lehrgängen 6.1. Bis spätestens vier Wochen vor Lehrgangsbeginn kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. 6.2. Danach bestehen folgende Kündigungsmöglichkeiten: 6.2.1 Ein Lehrgang, der in mehrere Stufen gegliedert ist, kann bis spätestens drei Wochen vor Beginn der nächsten Stufe gekündigt werden. Danach ist das volle Entgelt für die nächste Stufe zu zahlen. Seite 2/4 6.2 .2 Ein Lehrgang, der länger als sechs Monate dauert oder in mehrere Abschnitte (Semester) aufgeteilt ist, kann frühestens zum Ende der ersten sechs Monate gekündigt werden. Dabei ist eine Kündigungsfrist von sechs Wochen einzuhalten. 6.2.3 Nach Ablauf der ersten sechs Monate eines Lehrgangs ist eine Kündigung jeweils zum Ende der nächsten drei Monate unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist möglich. 6.2.4 Alle maßgeblichen Zeitspannen berechnen sich vom Beginn des Lehrgangs an (bei Späteinsteigern erfolgt die Berechnung ab Einstieg in den Lehrgang). 6.2.5 Die zu leistende Teilnahmegebühr (Lehrgangsgebühr) wird anteilig, d. h. mindestens für sechs Monate eines Lehrgangsjahres, entsprechend der Kündigungsfristen berechnet. 6.3 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen; Gründe brauchen nicht genannt zu werden 6.4 Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Der Nachweis eines wichtigen Grundes muss der Veranstalterin spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Kenntniserlangung schriftlich zugehen. Andernfalls ist das Recht verwirkt. 7. Rücktritt bei Tagesseminaren Bis 12 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer ohne Nennung von Gründen von der Anmeldung zurück treten. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an folgende Anschrift zu richten: IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH, Postfach 3440, 76020 Karlsruhe Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH. Nach der Stornierung des Vertrags werden eventuell erfolgte Zahlungen zurückerstattet. Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Ein Ersatzteilnehmer kann jedoch benannt werden. 8. Förderung von Teilnehmern durch die Agentur für Arbeit oder Dritte Teilnehmern von öffentlich geförderten Maßnahmen wird für den Fall, dass eine Förderung der Schulungskosten durch einen Kostenträger (z. B. Agentur für Arbeit, Versorgungsamt, Berufsgenossenschaft oder Deutsche Rentenversicherung) aus Gründen, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat, nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ferner ist bei Nachweis einer Arbeitsaufnahme eine Kündigung ohne Fristeinhaltung möglich. Kosten entstehen den betreffenden Teilnehmern in beiden Fällen nicht. Die Inhalte der Maßnahme werden in einer Eignungsberatung dargelegt. 9. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen ist nicht möglich; es besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz eines vom Teilnehmer versäumten Lehrgangstages oder Teilen hiervon. 10. Copyright und Urheberschutz / Fremde Datenträger und Software 10.1 Sämtliche Rechte an den Schulungsunterlagen und sonstigen Arbeits- und Begleitmaterialien gleich welcher Form bleiben ausdrücklich der Veranstalterin vorbehalten. 10.2 Die von der Veranstalterin zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung gestellte sowie sonstige sich auf deren Datenträgern befindliche Software darf weder kopiert, noch aus dem Veranstaltungsraum entfernt werden. 10.3 Sollte ausnahmsweise die Übertragung von Software gestattet werden, so übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für Schäden, die durch die übertragene Software, insbesondere durch Viren, beim Empfänger der Software entstehen. 10.4 Unzulässig ist insbesondere jede absichtliche oder wissentliche Nutzung der Computer, die die Sicherheit des Netzwerkes beeinträchtigt oder gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt. 10.5 Es ist dem Teilnehmer untersagt, eigene Datenträger und Software zu verwenden sowie eigene Software auf Datenträger der Veranstalterin zu überspielen und/oder zu installieren. 11. Ausschluss des Teilnehmers aus besonderen Gründen Die Veranstalterin ist berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an dem Lehrgang auszuschließen, wenn der Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Teilnehmerverpflichtungen verstößt; er hat einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Insoweit behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen ausdrücklich vor. Es besteht im Falle des berechtigten Ausschlusses des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückzahlung bereits entrichteter Teilnahmegebühren. 12. Haftung 12.1 Die Teilnahme an Lehrgängen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von Einrichtungen der Veranstalterin erfolgen auf eigene Gefahr. 12.2 Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Körperschaden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 12.3 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung jedoch auf den Ersatz des nach Art des Lehrgangs vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird. 13. Datenerfassung und Datenschutz Die mit der Anmeldung bei der Veranstalterin eingehenden Daten des Teilnehmers wie z. B. Name, Telekommunikationsdaten und Adresse des Wohn- bzw. Geschäftssitzes, werden für interne Zwecke im Rahmen der Schulungsabwicklung und -abrechnung in maschinenlesbarer Form gespeichert und verwendet sowie für künftige Veranstaltungen, statistische Erhebungen und sonstige Werbezwecke genutzt. Die Speicherung erfolgt unter strikter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Weitergabe der Daten an eine prüfende Institution (z. B. Industrie- und Handelskammer) für die Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie der Zusendung von weitergehenden Informationen einverstanden. Er kann der Verwendung seiner Daten jedoch jederzeit widersprechen. Seite 3/4 14. Schriftformerfordernis und Schlussbestimmungen 14.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der Schriftform sind unwirksam. 14.2 Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Veranstaltungsort. 14.3 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Veranstalterin, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. 14.4 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. * Dies gilt auch für die weibliche Form Auftraggeberin/Teilnehmerin. Diese Teilnahmebedingungen gelten ab 11.05.2015. Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. © 2015 IHK-Bildungszentrum, Karlsruhe Seite 4/4 Industrie- und Handelskammer Karlsruhe Bearbeitungsvermerke (wird von der IHK ausgefüllt) Kenn-Nr. Industrie- und Handelskammer Karlsruhe Postfach 34 40 Unterlagen vollständig Hz ja nein 76020 Karlsruhe Zulassung Hz ja nein Anmeldung zur Fortbildungsprüfung Bitte die Anmeldung gut leserlich ausfüllen! Bezeichnung der Prüfung 1 Familienname Vorname Staatsangehörigkeit Kreis Geschlecht 2 Geb.-Datum Geburtsort männl. 3 Privat-Straße PLZ Telefon-Nr. Vorwahl-Ruf/Privat Telefon-Nr. Vorwahl-Ruf/Dienstlich weibl. Privat-Wohnort 4 5 E-Mail Adresse 6 beschäftigt bei (Firmenname des Arbeitgebers) 7 Straße – Anschrift des Arbeitgebers PLZ Ort – Anschrift des Arbeitgebers 8 derzeit beschäftigt als (Funktion) 9 Prüfungsgebühren an: Anschrift des Arbeitgebers: privat Arbeitgeber Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf Ausbildungsberuf 10 Prüfende Stelle 11 Datum der Abschlussprüfung Sonstige berufsqualifizierende Abschlüsse Art des Abschlusses Datum des Abschlusses 12 Vorbereitung auf die Prüfung Lehrgang Beginn Veranstalter Stundenzahl Ende 13 14 IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH Art der Vorbereitung: Vollzeit Teilzeit Fernunterricht Antrag auf Zulassung Ich beantrage die Zulassung unter Anerkennung der gültigen Prüfungsordnung für die von mir gewünschte Prüfung. Mir ist bekannt, dass ich bei unrichtigen Angaben in diesem Antrag sowie bei Täuschungshandlungen von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen und die Prüfung für nicht bestanden erklärt werden kann. Einwilligungserklärung (Mitteilungen, Anregungen, besondere Wünsche) Ich bin damit einverstanden, dass die IHK Karlsruhe, Lammstr. 13-17, 76133 Karlsruhe meine personenbezogenen Daten (Vorname, Name, Straße, Wohnort und Art der gewünschten Fortbildungsprüfung) an den Bildungsträger IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH (bitte eintragen) Datum, Ort weitergibt, um über die Zulassung/Nichtzulassung zur Fortbildungsprüfung zu informieren. Unterschrift Für Bewerber, die nicht im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe wohnhaft oder berufstätig sind oder einen Lehrgang besuchen, ist für die Prüfung eine Einverständniserklärung der zuständigen Industrie- und Handelskammer erforderlich. Diese Anmeldung ist verbindlich. Die gültige Gebühren- und Prüfungsordnung erhalten Sie mit der Zulassung. Erklärung Ich erkläre, dass ich mich weder bei anderen zuständigen Stellen zu einer vergleichbaren Prüfung angemeldet habe noch vor der Entscheidung über die Zulassung anmelden werde. Ich erkläre, dass alle Angaben in dem Antrag vollständig und richtig sind. Datum, Ort Unterschrift Folgende Unterlagen sind dieser Anmeldung als Anlagen beizufügen: - tabellarischer Lebenslauf - Zeugnis der Schulbildung/Zeugnis der Berufsausbildung - Zeugnis/Zeugnisse über sonstige berufsqualifizierende Abschlüsse - Arbeitszeugnisse/Arbeitsbestätigungen über die bisherige Berufspraxis (Bitte Zeugnisse in Kopie einreichen!) Weitere wichtige Informationen entnehmen Sie bitte den Links: Gebührentarif der IHK Karlsruhe (z.B. Prüfungsgebühr): www.karlsruhe.ihk.de Wir über uns rentarif ˃ Unsere Rechtsgrundlagen ˃ Gebührentarif ˃ Download Gebüh- Fördermöglichkeit mit dem sog. Meister-Bafög: http://www.meister-bafoeg.info/ IHK-Bildungszentrum Karlsruhe GmbH Besuchsanschrift: Haid-und-Neu-Str. 7 76131 Karlsruhe Tel +49(0721) 174 - 222 Fax +49(0721) 174 - 251 Postfachanschrift: Postfach 34 40 76020 Karlsruhe info@ihk-biz.de www.ihk-biz.de Geschäftsführer: Alfons Moritz Prof. Hans-Peter Mengele Commerzbank AG Karlsruhe IBAN: DE53 6604 0018 0224 3202 00 BIC: COBADEFFXXX Amtsgericht Mannheim Registerbezirk Karlsruhe HRB-Nr. 102359