18. Jahrgang
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18. Jahrgang
4 € · G 14484 ZEITSCHRIFT DER KREISHANDWERKERSCHAFT METTMANN Editorial Gemischte Gefühle Handwerk aktuell Tetifon und Volksstaubsauger: Das Elektromuseum in Hilden Aus KH und Innungen Silberner Meisterbrief Recht und Finanzen Umbau eines Flachdachs zu einem Satteldach 6.2013 18. Ja hrgang Bleiben Sie gesund im neuen Jahr. Wir unterstützen Sie dabei mit vielfältigen Angeboten. Alles Gute für 2014. Weitere Informationen unter unserer kostenlosen IKK-Servicehotline: 0800 455 1111. Oder auf www.ikk-classic.de Recht + Finanzen Aus KH und Innungen 3 Inhaltsverzeichnis Impressum Meisterbrief 6.2013 Offizielle Zeitschrift der Kreishandwerkerschaft Mettmann Herausgeber: Kreishandwerkerschaft Mettmann Emil-Beerli-Straße 10 40822 Mettmann Tel.: (02104)9553–0 Fax: (02104)9553–50 eMail: info@handwerk-me.de www.handwerk-me.de Verantwortlich für den Inhalt: Martin Lindemann Erscheinungsweise: Zweimonatlich, beginnend im Januar eines jeden Jahres. Verlag: Image Text Verlagsgesellschaft mbH Deelener Straße 21-23 41569 Rommerskirchen (Widdeshoven) Tel.: (02183)334 Fax: (02183)417797 eMail: mailbox@image-text.de www.image-text.de Geschäftsführung: Lutz Stickel stickel@image-text.de Redaktion: Georg Maria Balsen Tel.: (02183)334 | balsen@image-text.de Vertriebsleitung: Wolfgang Thielen Tel.: (02183)417623 | thielen@image-text.de Anzeigenberatung: Stefan Nehlsen (verantwortlich) Tel.: (02183)416521 | nehlsen@image-text.de Anzeigendisposition: Monika Schütz Tel.: (02183)334 | schuetz@image-text.de Grafik: Tim Szalinski Tel.: (02183)334 | szalinski@image-text.de Jan Wosnitza Tel.: (02183)334 | wosnitza@image-text.de Controlling: Gaby Stickel Tel.: (02183)334 | gaby.stickel@image-text.de Fotos: Martin Lindemann Druck: Joh. van Acken GmbH u. Co. KG Abschriften und Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlages. Mit Namen oder Signum gezeichnete Veröffentlichungen repräsentieren die Meinung des Verfassers, nicht unbedingt auch die der Redaktion oder des Herausgebers. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos oder Zeichnungen wird keine Gewähr übernommen. Soweit für vom Verlag gestaltete Anzeigen Urheberrechtsschutz besteht, sind Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung der Verlagsleitung zulässig. Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags. Fotomechanische Vervielfältigung nicht gestattet. Alle Angaben in dieser Zeitschrift werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann keinerlei Haftung übernommen werden, insbesondere nicht für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Bezugspreis: Einzelpreis pro Heft € 4,– Jahresbezugspreis € 24,– Der Bezugspreis wird mit dem Mitgliedsbeitrag der Kreishandwerkerschaft erhoben. Der Vertrieb erfolgt per Postversand. Keine Haftung bei Nichtlieferung wegen höherer Gewalt. Editorial Gemischte Gefühle . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Recht + Finanzen Zinslauf bei rückwirkendem Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags . . . . . 26 Handwerk aktuell Verjährung droht. . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Minijob: Sechs-Wochen-Frist bei der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beachten . . . . . . 27 Kreishandwerkerschaft pausiert „zwischen den Jahren“ . . . . . . . . . . . . . 5 DesignTalente Handwerk NRW auch 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 SEPA-Checkliste . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks: Kammersieger aus heimischen Ausbildungsbetrieben . . . . . . . . . . . . . 8 timtomtext in Aachen feiert zehnten Geburtstag . . . . . . . . . . 8 Tetifon und Volksstaubsauger: Das Elektromuseum in Hilden . . . . . . 9 Gute Halbjahresbilanz und neue Leistungen: Mehr Vorsorge für Familien. . . . . . . . 12 Büroraum zu vermieten. . . . . . . . . . . 12 Kita-Wettbewerb des Handwerks startet in die 2. Runde: In jedem Kind steckt ein kleiner Handwerker . . . . . . 14 Arbeitgeber müssen noch in diesem Jahr das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren verwenden . . . . . . . . 28 Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen: Umbau eines Flachdachs zu einem Satteldach. . . . . . . . . . . . . . 28 Umsatzsteuer bei der Fahrzeugleasing-Rückgabe. . . . . . . . . 30 Bundessozialgericht ändert die Rechtsprechung zur Statusbeurteilung der Selbstständigkeit in Familienbetrieben . . . . . . . . . . . . . 30 Fünfjährige Behaltensfrist läuft nach dem Tod des Erben weiter . . . . . . . . . 31 Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer. . . . . . . . . . . . . 31 Neues zur Einkommensteuererklärung bei Rentnern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Nachträgliche Korrektur einer Betriebskostenabrechnung bei Gewerberaummiete . . . . . . . . . . . . 34 Aus KH und Innungen Dachdecker-Zimmerer Lossprechungsfahrt . . . . . . . . . . . . . . 16 Silberner Meisterbrief . . . . . . . . . . . . 18 Aus unseren Innungen. . . . . . . . . . . . 20 Arbeitnehmerjubiläum . . . . . . . . . . . 22 Titelbild Stimmungsvoll – der mittelalterliche Freihof am Offers, dem 1326 erstmals urkundlich erwähnten Siedlungsursprung Velberts. Geschäftsjubiläum. . . . . . . . . . . . . . . 22 Goldener Meister . . . . . . . . . . . . . . . 22 Diamantener Meister. . . . . . . . . . . . . 22 Neue Innungsmitglieder . . . . . . . . . . 22 Stellenbörse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Foto: Martin Lindemann 4 Editorial Aus KH und Innungen Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2013 Gemischte Gefühle Weit von Schwarzmalerei entfernt blicke ich gleichwohl mit gemischten Gefühlen auf die kommenden Wochen des Übergangs von einem Jahr zum anderen. Denn ich bin ziemlich unschlüssig darüber, was wir in naher Zukunft „beschert“ bekommen bzw. was uns erwartet. Ziemlich weit oben angefangen sendet die EU-Kommission für das Handwerk schlechte Signale aus: Gefordert wird wieder einmal eine weitere Deregulierung von Berufen, um so mehr Wachstum und Arbeitsplätze zu erreichen. Gemeint ist damit vor allem die handwerkliche Meisterprüfung, die in Brüssel explizit für den Baubereich als Wachstumsbremse ausgemacht wird. Beinah in einem Atemzug lobt dieselbe EU-Kommission unsere duale Berufsausbildung als „best practice“ und vorbildhaft vor allem für die Länder Südeuropas. Offensichtlich haben die Eurokraten ihren eigenen Widerspruch noch nicht erkannt, und hoffentlich haben die deutschen Europapolitiker genügend Rückgrat, jeglichen Angriff auf den Meistervorbehalt zu vereiteln – denn die duale Ausbildung als Garant gegen Jugendarbeitslosigkeit und für eine hohe Produkt- und Leistungsqualität hat ihre Grundlage in der Qualifikation unserer Meisterinnen und Meister. sen lesen wir von einem gesetzlichen Mindestlohn, von bestenfalls zehn Milliarden, schlimmstenfalls 50 Milliarden schweren zusätzlichen Sozialleistungen einschließlich Plünderung der Rentenversicherungsreserven, viel von Frauenquote in DaxUnternehmen und Maut angeblich nur für Ausländer, aber wenig von Energieeffizienz und gar nichts von einer Milderung der kalten Progression oder von einer Stärkung der dualen Berufsausbildung. Derweil wiegt sich die Landesregierung in der trügerischen Hoffnung, mit einer Halbierung des unsäglichen „Kommunal-Soli“ den berechtigten Widerstand der betroffenen und durch die Abgabe womöglich wieder notleidend werdenden Gemeinden brechen zu können, und zaubert beim so wichtigen Übergang von der Schule in den Beruf lieber neue Überschriften wie „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) und eine Fülle sich überstürzender Regulierungen, statt so sinnvolle Maßnahmen wie die Praxisphase in diesem Übergangssystem vor dem Abrutschen in die Wirkungslosigkeit zu bewahren, nur weil partout Flächendeckung erreicht werden soll, selbst wenn die Gießkanne dafür dann aus Geldmangel zwangsläufig nur noch tröpfelt. Und schließlich warten auch an der Basis, in der betrieblichen Alltagsarbeit einige Fragezeichen darauf, abgeräumt und möglichst bald durch Ausrufezeichen ersetzt zu werden: Schaffen vor allem kleine und mittlere Betriebe rechtzeitig die SEPAUmstellung, die auch ohne Einzugsermächtigungen einige Arbeit macht? Hat die aktive Suche nach guten neuen Lehrlingen für das nächste Ausbildungsjahr begonnen, oder wird im kommenden späten Frühjahr wieder die Klage über fehlende geeignete Bewerber laut, die dann aber schon anderweitig gut versorgt sind? Können sich die Bau-, Ausbau- und Haustechnik-Handwerker genügend große Stücke vom Kuchen der energetischen Gebäudesanierung abschneiden? Schaffen es möglichst viele Mitgliedsbetriebe, sich mit handwerklicher Qualifikation, hoher Beratungskompetenz, konsequenter Kundenfreundlichkeit und kreativem Gespür für einzigartige Leistungen einen unverwechselbaren Namen zu machen, ja regelrecht zur Marke zu werden und damit dem Druck Paroli zu bieten, der von Herstellern, Dumping-Konkurrenten, Internetanbietern oder Pfuschern, aber natürlich auch durch hoheitliche Regulierungswut ausgeübt wird? Trotz dieser und anderer Fragen und Unwägbarkeiten ist mir nicht bange um ein Handwerk, das sich seinen Herausforderungen unvoreingenommen stellt und sie flexibel und konstruktiv zu meistern versucht. In diesem Sinn wünschen wir alle – unsere Obermeister und unser Team – Ihnen und Ihren Familien, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine gute Adventszeit, frohe Weihnachten und Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr. Eine Etage tiefer stehen wir in Berlin beim Schreiben dieser Zeilen kurz vor dem Vertragsabschluss über eine große Regierungskoalition. Deren satte Mehrheit sollte für große politische Würfe wie etwa eine konzeptionell durchdachte und dauerhaft angelegte Energiewende oder eine durchgreifende Sanierung der Staatsfinanzen oder einen Investitionsschub in Bildung und Infrastruktur taugen. Stattdes- Martin Lindemann – Hauptgeschäftsführer – Handwerk aktuell 5 Meisterbrief 6.2013 Verjährung droht Am 31.12.2013 werden, wie schon in den Vorjahren, Milliardenbeträge verjähren, weil Gläubiger sich gutmütig vertrösten ließen oder aber an Verjährung nicht dachten. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, Ihre Forderungsbestände daraufhin zu überprüfen, ob Verjährung zum 31.12.2013 droht. Die Verjährungsfrist beträgt seit dem 1.1.2002 für alle Rechnungen nunmehr drei Jahre, betrifft also jetzt Vergütungsansprüche, die im Jahr 2010 fällig geworden sind. Dabei besteht kein Unterschied mehr, ob der Kunde eine Privatperson oder ein Unternehmer ist. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Kreishandwerkerschaft (02104 9553-23 - Anja Becker) Kreishandwerkerschaft pausiert „zwischen den Jahren“ Auch in diesem Jahr soll das Geschäftsstellenteam der Kreishandwerkerschaft Gelegenheit haben, um Weihnachten ein paar Stunden mehr der Familie zu widmen. Deshalb bleibt die Geschäftsstelle von Montag, 23. Dezember, bis einschließlich Silvester, Dienstag, 31. Dezember 2013, geschlossen. Am Donnerstag, 02. Januar 2014 sind wir dann wieder für Sie da. Wir bitten unsere Mitgliedsbetriebe um Verständnis für diese kleine Weihnachtspause und um rechtzeitige Kontaktaufnahme vor Weihnachten in allen betrieblichen Angelegenheiten mit Fristsetzung (Forderungen, Kündigungsfristen, Arbeitsgerichtstermine). Anmeldung ab sofort möglich Wettbewerb DesignTalente Handwerk NRW auch 2014 Auch im Jahr 2014 setzt der Westdeutsche Handwerkskammertag den Wettbewerb für gestaltendes Handwerk unter dem Titel DesignTalente Handwerk NRW um. Bis zum 01.07.2014 können sich interessierte Handwerkerinnen und Handwerker, die noch nicht 31 Jahre alt sind, zum Wettbewerb anmelden. Jeder Siegerin und jedem Sieger winkt ein Preisgeld von 2500 Euro. Die notwendigen Informationen und die Möglichkeit, sich online anzumelden, gibt es unter der aktualisierten Website www.designtalente-handwerk-nrw.de. 6 Handwerk aktuell Aus KH und Innungen Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2013 Damit Sie in letzter Minute nichts vergessen: Eine SEPA-Checkliste der Kreissparkasse Düsseldorf Allgemeine Handlungsfelder: Korrespondenz auf SEPA umstellen Ihre eigene IBAN und BIC müssen für Zahlungen auf Briefbögen, Rechnungen, Internetseite etc. hinterlegt werden. IBAN und BIC finden Sie beispielsweise auf Ihren Kontoauszügen. Außerdem sind alte Zahlscheine und Überweisungen durch die neuen SEPA-Formulare zu ersetzen. Bisherige ZahlungsverkehrsSoftware für SEPA aktualisieren Das SEPA-Verfahren setzt ein bestimmtes Datenformat voraus. Unsere aktuellen Softwarelösungen sind für SEPA-Zahlungen vorbereitet. Sprechen Sie mit Ihrem Berater, wenn Sie eine passende Produktlösung kennenlernen möchten. Stammdaten Ihrer Vertragspartner auf IBAN und BIC ändern Fragen Sie Ihre Vertragspartner nach deren aktuellen Kontoverbindungen mit IBAN und BIC. Alternativ bieten wir Ihnen die kostenfreie Software „SEPA Account Converter“ an, die Sie unter www. kreissparkasse-duesseldorf.de/sepa herunterladen können. Mit dieser Software werden Ihre Kundendaten automatisiert auf IBAN und BIC umgestellt. Handlungsfelder, wenn Sie Lastschriften einziehen: Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank beantragen Damit wir für Sie Lastschriften einziehen dürfen, müssen Sie über www.kreisspar kasse-duesseldorf.de/glaeubiger-id eine Gläubiger-ID beantragen. Daraufhin erhalten Sie von der Bundesbank eine EMail mit Ihrer Gläubiger-ID, die Sie uns bitte mitteilen. Neue Inkassovereinbarung mit der Sparkasse Im Rahmen der SEPA-Einführung ist eine neue Lastschriftvereinbarung (Inkassover- einbarung) zwischen Ihnen und der Sparkasse erforderlich. Die neue Vereinbarung erhalten Sie bei Ihrem Berater oder in Ihrer Geschäftsstelle. SEPA-Basis-Mandat für das neue Einzugsermächtigungsverfahren nutzen Möchten Sie neue Lastschriftvereinbarungen, analog zum Einzugermächtigungsverfahren, treffen, dann nutzen Sie das SEPA-Basis-Mandat. Es enthält alle wichtigen Daten, die Sie für das SEPA-Verfahren benötigen. Ihre bisherigen Lastschriftvereinbarungen bleiben bestehen. Einen Mustertext erhalten Sie unter www.kreissparkasse-duesseldorf.de/sepa oder in der beiliegenden Broschüre. SEPA-Firmen-Mandat für das neue Abbuchungsverfahren nutzen Möchten Sie Lastschriften mittels SEPAFirmen-Mandat einziehen, ist zwingend eine neue Lastschrift-Vereinbarung zu treffen. Auch bei bestehenden Abbuchungsaufträgen muss ein neues SEPAFirmen-Mandat erstellt werden. Einen Mustertext erhalten Sie unter www.kreissparkasse-duesseldorf.de/sepa oder in der beiliegenden Broschüre. Jeder Vertragspartner erhält eine eigene Mandatsreferenz Ziehen Sie Lastschriften ein, muss Ihrem Vertragspartner eine eigene Mandatsreferenz mitgeteilt werden. Zusammen mit der Gläubiger-ID kann so jedes SEPAMandat eindeutig identifiziert werden. Eine mögliche Art die Mandatsreferenz festzulegen, ist die Verwendung von Kundennummern. Beispiele finden Sie in der beiliegenden Broschüre. Mandate müssen aufbewahrt werden Neue Lastschriftmandate müssen infolge der SEPA-Umstellung aufbewahrt und archiviert werden, um einen Nachweis für den berechtigten Einzug vorweisen zu können. Vertragspartner müssen über den Einzug informiert werden Soweit nicht anders vereinbart, ist der Vertragspartner mindestens 14 Tage vor Einzug der Lastschrift über die Belastung seines Kontos zu informieren. Mögliches Medium für die Information ist beispielsweise eine Rechnung. Vorlegungsfristen bei Lastschriften SEPA-Lastschriften müssen bei einer ersten Belastung 6 Tage und bei Folgebelastungen 3 Tage vor Ausführungsbeginn eingereicht werden. Ihre Zahlungsverkehrsprodukte mit Handlungsempfehlung: Einreichung Sammelüberweisungen über Service-Rechenzentrum z.B. DATEV Bitte klären Sie mit Ihrem Service-Rechenzentrum, inwieweit die Daten nach SEPA-Standards aufbereitet und uns zur Verfügung gestellt werden. Um Ihre Aufträge wie gewohnt auszuführen benötigen wir das neue XML-Format (ISO 20022). Einreichung Sammelüberweisungen über Service-Rechenzentrum z.B. DATEV Bitte klären Sie mit Ihrem Service-Rechenzentrum, inwieweit die Daten nach SEPA-Standards aufbereitet und uns zur Verfügung gestellt werden. Um Ihre Aufträge wie gewohnt auszuführen benötigen wir das neue XML-Format (ISO 20022). Beleghafte Lastschriften können nicht mehr ausgeführt werden Das neue SEPA-Verfahren sieht die beleghafte Einreichung von Lastschriften nicht mehr vor. Einen Online-BankingZugang erhalten Sie von Ihrem Berater. Er vermittelt Sie bei Bedarf auch gerne an unsere Electronic-Banking-Spezialisten. Recht + Finanzen Aus KH und Innungen Handwerk aktuell Meisterbrief 6.2013 Beleglose Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren Lastschriften mit dem SEPA-Basis-Mandat können Sie wie gewohnt über das Internet-Banking, die Sparkassen-Software oder eine Fremd-Software einreichen. Reichen Sie uns Lastschriften über eine Fremd-Software ein, dann klären Sie die SEPA-Fähigkeit bitte mit dem jeweiligen Anbieter. Beleglose Lastschriften im Abbuchungsverfahren Mit Einführung der SEPA-Verfahren können Sie uns Abbuchungsaufträge nicht mehr über das Internet-Banking einreichen. Wir empfehlen Ihnen die Nutzung einer unserer Software-Lösungen StarMoney oder SFirm. Reichen Sie uns Lastschriften über eine Fremd-Software ein, dann klären Sie die SEPA-Fähigkeit bitte mit dem jeweiligen Anbieter. Dauerlastschriften Sie nutzen für den Einzug regelmäßiger Beträge das Dauerlastschriftverfahren. Das SEPA-Verfahren sieht die automatische Lastschrift gleichbleibender Beträge nicht vor. Mit unseren Software-Produkten StarMoney und SFirm können Sie komfortabel Lastschriften hinterlegen und in den von Ihnen festgelegten Intervallen ausführen. Einreichung Sammelüberweisungen über PIN/TAN oder HBCI Sammelüberweisungen können nach SEPA-Einführung nicht mehr als Sammelposten, sondern nur als Einzelposten angezeigt werden. Überweisungen können Sie uns in Zukunft über das InternetBanking über einen anderen Menüpunkt einreichen. Wenn Sie ältere Versionen von StarMoney oder SFirm für die Einreichung von Sammelüberweisungen nutzen, dann empfehlen wir Ihnen ein Software-Update, welches wir Ihnen zur Verfügung stellen können. Nutzen Sie eine Fremd-Software, dann informieren Sie sich bitte bei Ihrem Anbieter über die Möglichkeiten für Sammelüberweisungen. Einreichung Sammelüberweisungen über PIN/TAN oder HBCI Sammelüberweisungen können auch zu- künftig als Sammelposten angezeigt werden. Überweisungen können Sie uns in Zukunft über das Internet-Banking über einen anderen Menüpunkt einreichen. Wenn Sie ältere Versionen von StarMoney oder SFirm für die Einreichung von Sammelüberweisungen nutzen, dann empfehlen wir Ihnen ein Software-Update, welches wir Ihnen zur Verfügung stellen können. Nutzen Sie eine Fremd-Software, dann informieren Sie sich bitte bei Ihrem Anbieter über die Möglichkeiten für Sammelüberweisungen. Datenträger- oder Disketteneinreicher werden durch SEPA abgeschafft Das von Ihnen genutzte DatenträgerAustauschverfahren wird im Zuge der SEPA-Einführung endgültig eingestellt. Mit Ablösung der inländischen Verfahren durch die neuen SEPA-Produkte stehen Ihnen mehrere Alternativen zur Verfügung: Ihre Zahlungsaufträge können Sie uns online über das InternetBanking oder über unsere Software-Lösungen StarMoney oder SFirm zukommen lassen. 7 8 Handwerk aktuell Aus KH und Innungen Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2013 Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks Kammersieger aus heimischen Ausbildungsbetrieben Mit ersten, zweiten und dritten Plätzen im Handwerkskammerbezirk Düsseldorf schafften aus Ausbildungsbetrieben im Kreis Mettmann folgende junge Damen und Herren nach ihrer erfolgreich absolvierten Lehrzeit den Sprung aufs Treppchen im Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks: Tatjana Helfenbein aus Düsseldorf, ausgebildet von Margareta Bonke in Hilden, wurde 1. Kammersiegerin im Friseurhandwerk. Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk trug Marina Horneber aus Langenfeld, dort ausgebildet bei Steinmetz- und Naturstein-Pache, den Sieg davon. Zweite Kammersieger wurden Bürokauffrau Lara Krenzel aus Haan, ausgebildet bei Rheindach Bedachungsgesellschaft in Hilden, sowie Automobilkaufmann Pascal Eidam, Düsseldorf, aus dem Ausbildungsbetrieb K.A. Sahm Autoservice in Ratingen. Haan ausgebildet wurde, Bürokaufmann Patrick Isebhardt, Velbert, aus dem dortigen Ausbildungsbetrieb Elbers Heizung Lüftung Sanitär, Erik Ruhs aus Wuppertal, der von Patric Niederelz in Wülfrath zum Elektroniker der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik ausgebildet wurde, sowie Zimmerer Nils Getzlaff, Duisburg, aus dem Ausbildungsbetrieb Jörn Kaiser in Ratingen. Dritte Plätze im Kammerwettbewerb schafften Automobilkauffrau Kyra Schulz aus Langenfeld, die bei Ernst Jüntgen in Wir gratulieren den Siegerinnen, Siegern und deren Ausbildungsbetrieben herzlich zu diesen schönen Erfolgen. Seit 2003 bringt die Presse- und Text-Agentur ihre Kunden in die Fach- und Publikumspresse timtomtext in Aachen feiert zehnten Geburtstag „Mittelständische Unternehmen mit strategischer und zielgruppengerechter Presseund Textarbeit im Marketing unterstützen“. Zehn Jahre nun setzt die Aachener Agentur timtomtext diese Leitidee als Spe- zialist für PR, Redaktion und Werbetext für zahlreiche Kunden um. Ob hochtechnologische Forschungsbauten, Berstscheiben, Hydraulikzylinder Der beste Platz für Ihre Anzeige. Kontakt: Stefan Nehlsen, (02183)416521 oder Schimmelschutzfarbe – die kreativen Köpfe der Agentur bringen gerade erklärungsbedürftige Dienstleistungen und Produkte in die Fach- und Publikumspresse. Redaktionelle Konzepte und Texte für alle Aspekte der Unternehmenskommunikation (z. B. Corporate Publishing, Werbung, interne Kommunikation, digitale Medien) vervollständigen das Portfolio. Das Agenturteam besteht neben Textern und Kundenberatern aus Fachleuten für Media Relations, Journalisten und Technischen Redakteuren. Die beiden Gründer und Geschäftsführer Timur Dikmen und Thomas Bünten gewährleisten so eine umfassende Betreuung ihrer Auftraggeber. Um die facettenreiche Arbeit der Agentur als Kommunikationsberater, Ideenlieferant, Redaktionsbüro und Pressestelle transparenter zu kommunizieren, geht noch im Laufe des Jubiläumsjahres unter www.timtomtext.de die neu gestaltete Homepage online. Recht + Finanzen Aus KH und Innungen 9 Handwerk aktuell Meisterbrief 6.2013 Tetifon und Volksstaubsauger: Das Elektromuseum in Hilden Alte Messgeräte, Radios, Leuchten, Computer, Küchengeräte und vieles mehr – Der Besucher des Elektro-Museum in Hilden fühlt sich in eine andere Zeit zurückversetzt. Mittlerweile sammelt sein Gründer Günter Rateike seit mehr als 40 Jahren alles, was mit dem Bereich der Elektrotechnik zu tun hat. Der Elektromeister gründete das Museum vor über 20 Jahren, zunächst in seinem privaten Wohnhaus. Aus Platzmangel plante er, seine Sammlung den Stadtwerken Hilden oder seiner Heimatstadt zu übereignen. Leider scheiterte dies jedoch an geeigneten Räumlichkeiten und somit stand sein Museum beinah vor dem Aus. Zum großen Glück von Günter Rateike und seinen vielen Besuchern half ihm sein bester Freund Georg Rodehülser. In seinem Unternehmen für Gebäudeautomation bot er an, die Exponate in seinem Firmengebäude in Hilden unterzubringen. Der Gründer Günter Rateike wurde vor 73 Jahren in Stettin geboren. Als gelernter Elektromeister begann er vor über 40 Jahren damit, alte Elektro-Geräte zu restaurieren, zu reparieren und zu sammeln. Er war 36 Jahre lang als selbstständiger Elektro-Meister tätig. Als Blickfang erwartet die Besucher im Erdgeschoss ein alter beindruckender Haupt-Stromverteiler aus einem Solinger Unternehmen. Vorbei an liebevoll restaurierten Ausstellungsstücken kommt man in die dritte Etage des Gebäudes. Hier findet man in mehreren Räumen nahezu alles, was mit Strom betrieben wird. Besonders stolz berichtet Rateike von seinem Tefifon. Es handelt sich hierbei um eine Mischung aus Tonbandgerät und Plattenspieler. „Von diesem Gerät gibt es nur wenige Exemplare auf dem Markt. Ein damaliger Wettbewerber hatte gerade das Tonbandgerät erfunden und die Patente des Tefifon aufgekauft, um somit seine Vermarktung zu stoppen“ so der Elektromeister. Zu jedem seiner rund 900 Ausstellungsstücke kann er was erzählen. „Fast doppelt soviel habe ich übrigens noch in einer Garage“ Die meisten seiner Geräte sind funktionstüchtig. Wenn es notwendig war, wurden sie von ihm wenn möglich, repariert. Dies jedoch nur, wenn der Originalzustand hierbei erhalten werden konnte. „Bei mir muss nicht alles komplett sein“, sagt der Sammler. Wenn der Motor nicht funktioniert, funktioniert er eben nicht weiter nächste Seite »»» 10 Handwerk aktuell Aus KH und Innungen Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2013 mehr. „Ich könnte ihn dann auch neu wickeln lassen. Aber dann wäre es nicht mehr das Original.“ Jeder, der sich für Elektrotechnik interessiert, kann sich bei Günter Rateike außerhalb der normalen Öffnungszeit zu einer Führung anmelden. Elektro-Museum Hilden Mühlenbachweg 11, 40724 Hilden Tel. 02103-33 44 00 oder 4 17 46 21 1 Günter Rateike / Georg Rodehüser Email: g.rateike@t-online.de Ihre qualifizierten Elektro-Meisterbetriebe 12 Handwerk aktuell Aus KH und Innungen Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2013 Kritik am Kassen-Finanzausgleich Gute Halbjahresbilanz und neue Leistungen: Mehr Vorsorge für Familien Die IKK classic hat das erste Halbjahr 2013 mit einem Plus von 126 Millionen Euro abgeschlossen. Einnahmen von 4.420,7 Millionen Euro standen bei Deutschlands größter Handwerkerkrankenkasse Ausgaben von 4.294,7 Millionen Euro gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnet das Unternehmen in den ersten sechs Monaten des Jahres einen Anstieg der Leistungsausgaben um 6,3 Prozent auf mehr als vier Milliarden Euro. Dazu trugen Mehraufwendungen für Ärzte (+7,6 Prozent), für Arzneimittel (+6,6 Prozent) und für Krankengeld (+9,6 Prozent) bei. Größter Ausgabensektor blieben die Krankenhäuser mit rund 1,476 Milliarden Euro. Die Verwaltungskosten der IKK classic stiegen um vier Prozent. Extra-Leistungen erweitert Bei einer Sitzung in Köln beschloss der Verwaltungsrat einen deutlichen Ausbau der Kassenleistungen. Für Gesundheitskurse und Extras wie Osteopathie oder homöopathische Arzneien sollen jedem Versicherten statt bisher 200 Euro künftig insgesamt 300 Euro zur Verfügung stehen. Für Präventionskur- se erhalten die Kunden in Zukunft einen Zuschuss von jeweils bis zu 90 Euro (bisher 75 Euro), zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft werden mit weiteren 100 Euro im Jahr gefördert. Ebenso beschlossen wurde eine erweiterte Kostenübernahme für künstliche Befruchtung und die Rufbereitschaft von Hebammen. Auch das umfangreiche Bonussystem der IKK classic umfasst nach dem Willen des Verwaltungsrats künftig noch mehr Maßnahmen. Alle Leistungserweiterungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft. „Die neuen Mehrleistungen bekräftigen unseren Anspruch als Familienkasse durch Angebote mit nachweislichem Nutzen“, erläutert Matthias Triemer, Vorsitzender des Verwaltungsrates. „Vorsorge und Prävention sind die zentralen Bausteine dieser Strategie.“ Reformbedarf beim RSA: Fehlanreize gefährden Prävention Entschieden tritt die IKK classic für eine Entbürokratisierung des KrankenkassenFinanzausgleichs (Morbi-RSA) ein. Laut Matthias Triemer ist das derzeitige System überkompliziert, undurchsichtig und setze falsche Anreize. Statt Anstrengungen der Krankenkassen für mehr Prävention zu fördern, bewirke der gegenwärtige RSA das Gegenteil: „Nicht die Vermeidung von Krankheiten, sondern ihr kostengünstiges Management führt heute zu maximalen Zuweisungen“, so Triemer. Seit Einführung des RSA seien wegen dieser Fehlanreize die GKVAusgaben für Primärprävention stetig gesunken. „Mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Prävention ist ein solcher Negativtrend nicht hinnehmbar“, erklärt der Verwaltungsratschef. Mit Nachdruck unterstützt der Verwaltungsrat die vom IKK e.V. entwickelten Reformvorschläge für eine Rückführung des Morbi-RSA auf ein notwendiges Maß. Danach würden z. B. Volkskrankheiten, die durch Prävention vermeidbar sind, im Finanzausgleich deutlich weniger berücksichtigt. Zugleich sei der RSA künftig durch geeignete Maßnahmen manipulationssicherer zu gestalten. Büroraum zu vermieten Sind Sie mit Ihren Räumlichkeiten nicht 100 % zufrieden? Hat Ihr Büro eine schlechte Lage? Dann haben wir vielleicht die Lösung Wir bieten einen Büroraum im Firmengebäude der Dachdeckerei und Zimme- Bürogebäude rei Gutsche GmbH in Wülfrath. Das Büro ist frei gestaltbar und mit 50 qm groß genug um evtl. 2 Büroräume durch eine Trennwand entstehen zu lassen (falls erforderlich). Ebenso können Sie eine Lagermöglichkeit von ca. 20-50 qm anmieten, wenn Bedarf besteht. Das Bürogebäude befindet sich in bester Lage auf gemein. Foyer mit Präsentationsmöglichkeit der Röntgenstr. 10 im Industriegebiet von Wülfrath mit vielen Parkmöglichkeiten. Preis ca. 6,50 €/qm + Nebenkosten Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann rufen Sie uns an 0 20 58 / 55 67 Zu vermietender Büroraum Einrichtungsbeispiel Ihre Partner „Rund um den Bau“ 14 Handwerk aktuell Aus KH und Innungen Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2013 Kita-Wettbewerb des Handwerks startet in die 2. Runde In jedem Kind steckt ein kleiner Handwerker Kinder sind kleine Entdecker, die alles mit ihren Händen ausprobieren wollen. Der Kita-Wettbewerb des Handwerks bietet dazu ab sofort wieder Gelegenheit: Kita-Kinder aus ganz Deutschland sind mit ihren Erzieherinnen und Erziehern zum zweiten Mal eingeladen, Handwerksbetriebe vor Ort kennenzulernen und ihr handwerkliches Geschick zu erproben. Die Gewinner-Kitas erhalten je 500 Euro Preisgeld für ein KitaFest oder einen Projekttag zum Thema „Handwerk“. Im Rahmen des Wettbewerbs sind Erzieherinnen und Erzieher dazu eingeladen, sich in ihren Einrichtungen intensiv mit dem Thema „Handwerk“ auseinanderzusetzen. Mit ihrer Kita-Gruppe besuchen sie Handwerksbetriebe vor Ort oder laden Handwerker zum gemeinsamen Werken in ihre Kita ein. Auf Basis der gesammelten Eindrücke gestalten sie mit verschiedenen Materialien und Techniken ein Riesenposter und senden es bis zum 30. April 2014 an den Zeitbild Verlag. Grundlage für die Teilnahme sind 10.000 Wettbewerbspakete, die von Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften und Innungen bundesweit kostenlos an Kitas ausgegeben werden. Joachim Wohlfeil, Vorsitzender der Aktion Modernes Handwerk e. V. und Präsident der Handwerkskammer Karlsruhe: „Die erste Runde des Kita-Wettbewerbs war ein voller Erfolg: Über 2.000 Kinder besuchten ihren Handwerker vor Ort und setzten sich kreativ mit dem Thema „Handwerk“ auseinander. In der zweiten Runde wollen wir noch mehr Kita-Kinder für Kompetenz und Können des Handwerks begeistern.“ Als Begleitmaterial zum Kita-Wettbewerb erscheint im November „Das große Kinderbuch des Handwerks“ bereits in der dritten Auflage. Im DIN A2-Riesenformat, mit sieben Mitlesegeschichten, 500 Illustrationen und 48 Lernspielkarten vermittelt es einen kindgerechten Einblick in verschiedene Handwerksberufe und bietet vielfältige Anregungen für die kreative Auseinandersetzung mit dem Thema „Handwerk“. Neu erschienen ist das Handwerker-Bildersuchspiel für das gemeinsame Spiel in der Kita und zuhause. Auf 48 illustrierten Motivkarten vermittelt es spielerisch Wissenswertes zu 24 Handwerksberufen. Kinderbuch und Bildersuchspiel eignen sich natürlich auch als Weihnachtsgeschenk und können unter www.kinder buch-des-handwerks.de bestellt werden. Kita-Wettbewerb, Kinderbuch und Bildersuchspiel sind Teil der Mitmach-Aktion des Handwerks „Hand in Hand durch unseren Ort“, die die Aktion Modernes Handwerk e. V. in Zusammenarbeit mit dem Zeitbild Verlag durchführt. Weitere Informationen zum Kita-Wettbewerb finden Sie unter www. amh-online.de. Ihre Tischler-Fachbetriebe und Partner in Mettmann tiv kreasionell s e f o pr Der beste Platz für Ihre Anzeige. Kontakt: Stefan Nehlsen, (02183)416521 16 Handwerk aktuell Aus KH und Innungen Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2013 Dachdecker-Zimmerer Lossprechungsfahrt Bad Mergentheim war diesmal das Ziel der Studienfahrt der Dachdecker- und Zimmerer-Innung zur Lossprechung ihrer neuen Gesellen. Die Reisegesellschaft mit sieben Jung-Gesellen war zu Gast bei Roto Dach- und Solartechnologie, einem der beiden führenden Dachfensterhersteller, lernte dort bei einem Werksrundgang die „Beste Fabrik Deutschlands 2010“ kennen, übte in einem Workshop den Fenstereinbau und feierte bei einer kulinarischen Wanderung durch Rotos eigenen Weinberg den Prüfungserfolg ihres Berufsnachwuchses. Auf dem Rückweg am zweiten Tag machten die Teilnehmer einen Zwischenstopp in Würzburg und besichtigten mit stilechter Führung die weltberühmte Residenz. Ihre Dachdecker- und Zimmerer-Fachbetriebe Der beste Platz für Ihre Anzeige. Partner der Dachdeckerund Zimmerer-Innung Kontakt: Stefan Nehlsen, (02183)416521 18 Handwerk aktuell Aus KH und Innungen Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2013 Silberner Meisterbrief Insgesamt elf von Siegfried Schempf (2.v.r.) als „Vorzeigeathleten des Handwerks“ bezeichnete Meisterjubilare erhielten aus der Hand des HandwerkskammerVizepräsidenten bei einer Feierstunde im Mettmanner Haus des Handwerks ihre Silbernen Meisterbriefe anlässlich der 25. Wiederkehr ihrer handwerklichen „Reifeprüfung“. Mit der von Schrempf vor bald zehn Jahren angeregten Ehrung habe er in einer für das Handwerk schwierigen Zeit der politischen Geringschätzung ein deutliches Zeichen setzen wollen, so der Festredner, um die Bestqualifizierten des Handwerks mit Verantwortung als Unternehmer oder in betrieblichen Führungspositionen in der Öffentlichkeit aufzuwerten, ja regelrecht zu hofieren, und damit auch den hohen Stellenwert des Wirtschaftszweigs weit über die Wirtschaft hinaus für Staat und Gesellschaft deutlich zu machen. Der Vizepräsident gratulierte zusammen mit Kreishandwerksmeister Thomas Grünendahl (l.) diesmal folgenden Jubilaren: Wolfgang Arand (Gebäudereiniger, Mettmann), Horst Eichholz (Zentralheizungs- und Lüftungsbauer, Monheim am Rhein), Alice Flachsland (Friseurin, Heiligenhaus), Wolfgang Freund (Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Velbert), Ulrich Hanke (Kraftfahrzeugmechaniker, Monheim am Rhein), Markus Kloster (Malerund Lackierer, Monheim am Rhein), Uwe Laube (Raumausstatter, Mettmann), Theo Schneider (Rollladen- und Jalousiebauer, Viersen), Wolfgang Schneider (Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Hilden), Jörg Spelter (Elektroinstallateur, Ratingen), Jörg Weber (Beton- und Stahlbetonbauer, Heiligenhaus). Partner der SHK-Innung Ihre SHK-Meisterbetriebe im Kreis Mettmann Der beste Platz für Ihre Anzeige. Kontakt: Stefan Nehlsen, (02183)416521 Partner der SHK-Innung 20 Handwerk aktuell Aus KH und Innungen Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2013 Aus unseren Innungen Betrieblicher Arbeitsschutz – noch organisierbar und bezahlbar? Mit dieser provokanten Frage setzte sich die Dachdecker- und Zimmerer-Innung bei einer Informationsund Diskussionsveranstaltung mit Vertretern der Bau-Berufsgenossenschaft auseinander. Tatkräftige Unterstützung erhielt die Innung vom Dachdecker-Verband Nordrhein, dessen Geschäftsführer Thomas G. Schmitz die im Rahmen der Zukunftsinitiative Handwerk NRW 2.0 angesiedelte Veranstaltung organisierte und moderierte. Von der Berufsgenossenschaft bestritten Dipl.-Ing. Michael Kirsch, Leiter des Präventionsbezirks Mitte, Dipl.-Ing. Andreas Ehmke als AMS-BauKoordinator und Aufsichtsperson Volker Göttert die Themenbereiche der angemessenen Abdeckung des Arbeitsschutzes, des Deltas zwischen Freiheit und Selbstverantwortung des Unternehmers, der betrieblichen Kostenbelastung bei einem Arbeitsunfall und der Verantwortung von Bauherren für den Arbeitsschutz. Einen langen und hervorragend besuchten Technik-Abend zu Zünd- und Glühsystemen sowie zur Dieseleinspritzung bot die Innung des Kraftfahrzeughandwerks in ihrer überbetrieblichen Lehrwerkstatt. Trainer Klaus Bolay von BERU lieferte eine Fülle von Praxisinformationen zu neuen Technologien und Systemen mit der Zielsetzung, die Werkstattkompetenz zur Erkennung und Beurteilung von Ausfallursachen und Verschleiß sowie zur fachgerechten Bauteil-Auswahl und Montage zu verbessern. Über Zusammenhänge, Vorgaben und praktikable Umsetzungsmöglichkeiten des betrieblichen Arbeitsschutzes im Salon referier- te Jörg Marwinske bei der Herbstversammlung der Friseur-Innung. Der Friseurmeister und Mitgliedsunternehmer, der außerdem Fachkraft für Arbeitssicherheit und Honorardozent der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege ist, legte dabei sein besonderes Augenmerk auf den in diesem Handwerk besonders wichtigen Hautschutz sowie auf das ergonomische Arbeiten. Die Versammlungsteilnehmer beschlossen außerdem den Innungshaushalt 2014 mit einer maßvollen Erhöhung des Grundbeitrags sowie die Kopplung des Grundbeitrages an den Verbraucherpreisindex NRW ab 2015. In einer außerordentlichen Innungsversammlung entschied sich die Fleischer-Innung zur Stärkung ihres bundesweit seit Jahren an Betriebszahlen kontinuierlich schrumpfenden Berufsstands einstimmig für einen Zusammenschluss mit der NachbarInnung Düsseldorf. Bei der anschließenden Gründungsversammlung der fusionierten Fleischer-Innung Düsseldorf-Mettmann wurde der bisherige Mettmanner Obermeister-Stellvertreter Manfred Valbert aus HaanGruiten zum stv. Obermeister der neuen Innung gewählt. Mit dem neuen Konzept von MyHammer und mit Energiefressern im Betrieb hatte die Innung für Metalltechnik zwei gleichermaßen aktuelle Themen auf ihrem Programm der Herbstversammlung. Zunächst weckte Gino Grimaldi die vorsichtige Neugier der Handwerksunternehmer auf die neue Strategie der im Handwerk lange Zeit umstrittenen Internetplattform MyHammer, die nicht mehr länger Abwärts-Auktionen für Handwerksleistungen propagiert, sondern sich jetzt als Online-Suchportal für Verbraucher nach Fachbetrieben in der Region versteht, keine Preise mehr enthält und nur Betriebe mit ordnungsgemäßer Gewerbeanmeldung und Handwerkskammer-Eintragung kostenpflichtig aufnimmt. Einen Kurswechsel ganz anderer Art empfahl Dipl.Ing. Werner Schenning mit eindrucksvollen Zahlen zur Senkung des Stromverbrauchs in Metallbetrieben. Dabei konzentrierte sich der auf Gewerbekunden spezialisierte Energieberater von GECON-ENERGIE in Langenfeld auf die Optimierung von zwei typischen betrieblichen Energiefressern – der Druckluftanlage und der Beleuchtung, und informierte zusätzlich über staatliche Förderprogramme zur Energieeffizienz. Mit „Mängelansprüchen aus dem Werkvertrag“ bereitete Rechtsanwalt Peter Schlüter vom Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW ein nur auf den ersten Blick trockenes, im Betriebsalltag aber stets präsentes und oft strittiges Thema bei der Herbstversammlung der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik mit Fallbeispielen praxisnah auf, rief den Handwerksunternehmern den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie sowie zwischen großen und kleinen Werkverträgen in Erinnerung, erläuterte die im Umfang unterschiedlichen Ansprüche von Kunden gegenüber Handwerkern bzw. von Handwerkern gegenüber Lieferanten und empfahl seinen Zuhörern, nach Möglichkeit Produkte mit Gewährleistungsvereinbarungen zwischen Herstellern und Fachverband zu verwenden. Unter dem zweiten Schwerpunktthema informierte Hans Jakob Cremer als neuer Innungsbeauftragter für Öffentlich- Aus KH und Innungen 21 Meisterbrief 6.2013 keitsarbeit seine Kollegen über das vielfältige Verbandsangebot an betrieblich gut einsetzbaren Werbemitteln und Kundeninformationen und regte an, die Nutzung dieser sinnvollen Materialien künftig systematisch seitens der Innung zu forcieren. Energieoptimiertes Schalten von Beleuchtungsanlagen ist in Zeiten rasant steigender Stromkosten, der CO2-Brisanz, aber auch wachsender Komfortansprüche ein Gebot der Stunde. Dass daraus eine technische und rhetorische Sternstunde werden kann, erlebten die Teilnehmer an der Herbstversammlung der Elektro-Innung: Dort erzählte der Schweizer Heinz Rütschi, einer der führenden Entwickler auf dem Weg vom recht grob erfassenden Bewegungsmelder zum auf feinste Bewegungen reagierenden Präsenzmelder mit Lichtmessung, als Referent für die Theben AG höchst unterhaltsam von den einfachen Anfängen der Zeitschaltuhren mit Jahreskalender über Bewegungsmelder und Dimmer bis zur heutigen technischen Präzision von Präsenzmeldern, mit denen bei optimaler Konstruktion, Programmierung und Positionierung mehr als 40 Prozent des Stromverbrauchs für Beleuchtung eingespart werden können. Einen ganz anderen Aspekt der Zukunftsvorsorge behandelte Thorsten Kortwig von SIGNAL IDUNA Düsseldorf im zweiten Themenschwerpunkt mit Informationen zur Betrieblichen Altersversorgung als heute unverzichtbarer Komponente zur Einkunftssicherung im Ruhestand und zugleich als interessantes Instrument zur Gewinnung, Bindung und Motivation von Mitarbeitern. Der Referent bot den Handwerksunternehmern Hilfestellung des Versorgungswerks bei der unternehmerischen Informationspflicht über Möglichkeiten zusätzlicher Alterssicherung an, die in Kürze mit einer speziell zu diesem Thema an- gebotenen Veranstaltung für Mitarbeiter aus Mitgliedsbetrieben umgesetzt werden soll. Wirtschaft, Technik und Service für Maler und Lackierer waren die Unterpunkte eines umfangreichen Versammlungsprogramms der Maler- und Lackierer-Innung. Den Wirtschaftsteil bestritt im Beisein von Vertretern der Sparkassen Langenfeld und Hilden-Ratingen-Velbert sowie der Kreissparkasse Düsseldorf Rainer Pietsch vom Rheinischen Sparkassen- und Giroverband. Der SEPA-Spezialist informierte ausführlich und souverän über alle für Handwerksbetriebe wichtigen Änderungen durch die Einführung des einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrs ab 1. Februar 2014 speziell beim künftig nur noch online möglichen Lastschrifteneinzug und appellierte an alle Betriebe, den Umstellungsaufwand auf keinen Fall zu unterschätzen. Im technischen Schwerpunkt informierte Oliver Hübner von Heylo über die neuesten Geräte für staubarmes Arbeiten und für die Luftreinhaltung bei der fachgerechten Schimmelpilzsanierung und spannte dabei den Bogen von den einschlägigen Rechtsvorschriften und Normen bis hin zur Prioritätenfolge bei der Bekämpfung des meist problematischen Staubs auf Baustellen – angefangen von der Substitution verwendeter Werkstoffe über technische Vorkehrungen und Geräte sowie organisatorische Maßnahmen bis hin zur persönlichen Schutzausrüstung für die eingesetzten Mitarbeiter. Zum Thema Service stellte schließlich Ernst-Rainer Spree von der MEG Rhein-Ruhr neue Dienstleistungen der Einkaufsgenossenschaft vor – die Vermietung von im Handwerksbetrieb nur selten gebrauchten Maschinen und Geräten, einen Werkstattservice für Reparaturen sowie die Inspektion und Sicherheitsprüfung betrieblicher Maschinen und Geräte einschließlich Leitern. 22 Handwerk aktuell Aus KH und Innungen Recht + Finanzen telefonverzeichnis Meisterbrief 6.2013 Direkt gewählt geht’s meistens schneller So erreichen Sie uns telefonisch im Haus des Handwerks. Unsere Durchwahlen auf einen Blick – damit es beim Telefonieren schneller klappt. E-Mail: info@handwerk-me.de – und wenn Sie „info“ durch einen Nachnamen aus unserem Team ersetzen, kommt Ihr E-Mail direkt an der richtigen Stelle an. Zentrale » Heike Wallborn » Bosko Redzepovic 02104/9553-0 02104/9553-0 Hauptgeschäftsführer » Martin Lindemann 02104/9553-10 Sekretariat » Heike Wallborn 02104/9553-11 Handwerksrolle » Margarethe Kirsch 02104/9553-12 Rechtsabteilung / Geschäftsführer » André Schnelle 02104/9553-20 Sekretariat » Melanie Pernik » Anja Becker (Inkasso/vormittags) 02104/9553-21 02104/9553-23 Berufsbildung / Abteilungsleitung » Gabriele Leßel 02104/9553-30 Ausbildung, ÜBL, Prüfungen » Lubov Spitzer (vormittags) » Angela Reinecke (vormittags) » Bernhard Hahn (auch AU/SP) 02104/9553-22 02104/9553-33 02104/9553-34 Berufsvorbereitung » Renate Schiparowski-Kürner » Andreas Leppelt » Christian Coolhaas 02104/9553-36 02104/9553-37 02104/9553-38 Kasse/Buchhaltung » Claudia Hachmann (vormittags) » Regina Müller-Keddouh 02104/9553-42 02104/9553-41 » KH-Fax 02104/9553-50 Lehrwerkstätten Kfz » P. Kruk » Jürgen Heuger Tischler » Carsten Hinnenthal Metall » Roland Derwell Elektro » Kai-Axel Hartmann Maler » Rainer Schäfer Friseure » Annkatrin Stein Arbeitnehmerjubiläum 25 Jahre » Peter Waldeck beschäftigt bei Autohaus Huppert GmbH in Velbert Geschäftsjubiläum 25 Jahre » Wolfgang Schneider, Baubetrieb in Hilden » Anton Schwarzinger, Elektroinstallateurbetrieb in Mettmann » Zlatka Schäfers, Friseurbetrieb in Hilden » Kalsdorf Karosseriebau GmbH, Karosserie- und Fahrzeugbauerbetrieb in Wülfrath 40 Jahre » ELBOR Haustechnik GmbH, Elektrotechniker sowie Installateur- und Heizungsbauerbetrieb in Ratingen » Reiner Wünnenberg, Friseurbetrieb in Velbert 50 Jahre » Hubert Kloster Malermeister e. K., Maler- und Lackiererbetrieb in Monheim am Rhein 75 Jahre » Sven Schlechtendahl, Installateur- und Heizungsbauerbetrieb in Velbert Goldener Meister » Bernd Wessel-Ellermann, Fleischermeister in Haan » Manfred Wuth, Kraftfahrzeugmechanikermeister in Velbert Diamantener Meister » Georg Weuste, Tischlermeister in Haan » Hugo Herzberg, Fleischermeister in Ratingen Neue Innungsmitglieder Bau-Innung » André Giegeling aus Wülfrath Friseur-Innung » Marco Cirmena aus Mettmann » Doris Filinesi aus Mettmann Innung Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk » Fenster und Türen Studio Schwers e.K. aus Bedburg-Hau Innung für Sanitär- und Heizungstechnik » Maikel Rotondi aus Ratingen 02104/9553-61 02104/9553-62 02104/9553-65 02104/9553-70 02104/9553-76 02104/9553-85 02104/9553-80 Stellenbörse » Ein 48-jähriger Kfz-Elektriker mit langjähriger Berufserfahrung sowie Spezialisierung in Komfortelektronik und Klimaanlagen sucht sofort eine Vollzeitstelle. Kontakt über Tel.: 02104/9553-11. Wir sind markenunabhängig! Ihre Spezialisten für Unfallreparaturen und Autolackierung in Ratingen in Heiligenhaus Dröge & Gleisenstein GmbH Holterkamp 14 40880 Ratingen Tel.: (0 21 02) 47 34 00 info@droege-gleisenstein.de www.droege-gleisenstein.de LANGENS GmbH Höseler Str. 50 42579 Heiligenhaus Tel.: (0 20 56) 32 77 michael.zoglauer @autohaus-langens.de AWT Autowerkstatt Tiefenbroich Mark Deutzmann Sohlstätterstr. 58 40880 Ratingen Tel.: (0 21 02) 5 79 26 88 Fax: (0 21 02) 5 79 26 87 info@awt-ratingen.de www.awt-ratingen.de in Velbert Martin Geiger Neustr. 110 42553 Velbert Tel.: (0 20 53) 87 43 Unfallreparaturen Hillmann Dieselstr. 8 42579 Heiligenhaus Tel.: (0 20 56) 56676 www.hillmann-uch.de Max Witeczek Hochstr. 12 42553 Velbert Tel.: (0 20 53) 8 05 42 www.max-witeczek.de in Wülfrath in Mettmann Kalsdorf Karosseriebau GmbH Karosserie-Lackierfachbetrieb Dieter Scholler Teichstr. 22 40822 Mettmann Tel.: (02104) 1397039 Fax: (02104) 1397083 www.karosserie-scholler.de info@karosserie-scholler.de Inhaber: Frank Schöning Henry-Ford II-Str. 15 42489 Wülfrath Tel.: (0 20 58) 7 42 36 www.autolackiererei-wuelfrath.de info@kalsdorf-karosseriebau.de Rappold Karosseriewerk GmbH Mettmanner Str. 147 42489 Wülfrath Tel.: (0 20 58) 89800 Fax: (0 20 58) 898042 info@rappold-karosserie.de in Erkrath Wolfgang Klocke Feldheiderstr. 47 40699 Erkrath Tel.: (02104) 31999 Tel.: (02104) 36672 www.autotechnik-klocke.de Auto-Service Gerd Ertner & Söhne GmbH Stockshausstr. 1-3 40721 Hilden Tel.: (0 21 03) 33 18 40 Fax: (0 21 03) 33 18 419 www.ertner.autoprofi.de kontakt@ertner.autoprofi.de Karosseriebau Weiler Wülfrather Str. 29 42533 Velbert-Tönisheide Tel.: (0 20 53) 68 87 Fax: (0 20 53) 96 96 56 www.karosseriebau-weiler.de info@karosseriebau-weiler.de Karosseriebau Meyer & Bohl OHG Fellerstr. 2 42555 Velbert Tel.: (0 20 52) 33 26 www.karosseriebau-velbert.de in Hilden Auto Prause Weststr. 30 40721 Hilden Tel.: (0 21 03) 98 62 98 www.Auto-Prause.de Autolackierung Klaus Thimm Zur Verlach 15 40723 Hilden Tel.: (0 21 03) 64751 Fax: (0 21 03) 64758 info@fahrzeuglackierung-thimm.de in Langenfeld A. Bizjak u. Söhne GmbH Gruitener Str. 13 40699 Erkrath Tel.: (0 21 04) 94 86 28 www.autofit-bizjak.de bizjak@autofit-bizjak.de in Monheim Rainer Appelt Edisonstr. 5 40789 Monheim am Rhein Tel.: (0 21 73) 5 33 55 Fax: (0 21 73) 20 45 67 appelt-karosseriebau@t-online.de Jürgen Mailbeck Hans-Böckler-Str. 26 40764 Langenfeld Tel.: (0 21 73) 7 30 36 www.mailbeck.de Ihre Karosserie-Fachbetriebe und Partner im Kreis Mettmann Ihre Fachbetriebe und Partner der Kfz-Innung 26 Handwerk aktuell Aus KH und Innungen Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2013 Zinslauf bei rückwirkendem Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) Gibt der Unternehmer die Absicht zu einer Investition auf, für die er einen Steuerabzugsbetrag nach § 7g EStG erhalten hat (IAB), verliert er rückwirkend den Anspruch auf die Steuervergünstigung. Die betreffende Einkommensteuer muss er dann nachzahlen, jedoch gemäß aktuellem BFH-Urteil vom 11.07.2013 (Az. IV R 9 / 12) ohne einen Zinszuschlag entgegen dem BMF-Schreiben v. 08.05.2009. Im strittigen Fall hatte eine Dachdecker-KG im Jahr 2007 Investitionsabzugsbeträge u. a. in Höhe von 6.400 Euro für den in 2009 geplanten Einbau von Schiebetoren und von 14.000 Euro für den im Jahr 2010 geplanten Erwerb eines Kastenwagens erhalten. Mit Einreichung der Bilanz für 2009 erklärte die KG, dass sie beide Investitionen nicht mehr durchführen werde. Aufgrund dessen wurde rückwirkend der Gewinn des Jahres 2007 um 20.400 Euro erhöht. Die KG verlangte die zusätzliche Feststellung, dass die Änderung auf einem rückwirkenden Ereignis im Sinne des § 233a Abs. 2a AO beruhe. Diese Feststellung hat zur Folge, dass Zinsen auf die Steuernachzahlung nicht rückwirkend erhoben werden. Wie schon das Finanzgericht gab auch der BFH dem Antrag der KG statt und widersprach damit der gegenteiligen Gesetzesauslegung durch die Finanzverwaltung. Gemäß BFH hat das Gesetz die rückwirkende Verzinsung lediglich für die rückwirkende Streichung eines IAB nach durchgeführter Investition wegen Nichteinhaltung bestimmter Nutzungsvoraussetzungen geregelt. Dass sich bei Ausbleiben der Investition eine vergleichbare Rechtslage ergibt, war dem Gesetzgeber bewusst.Trotzdem hat er für diesen Fall die rückwirkende Verzinsung nicht ausdrück- lich angeordnet, wobei von einem Versehen nicht auszugehen ist. Daher gilt der Grundsatz, dass auf einem rückwirkenden Ereignis beruhende Steuernachzahlungen nicht rückwirkend zu verzinsen sind. Hinweis: Der BFH hat damit die in zahlreichen Betriebsprüfungen erörterte Frage nach der rückwirkenden Verzinsung der Steuernachforderung zugunsten der Unternehmer entschieden, dies aber nur mit Wirkung für die Vergangenheit. Denn für ab 2013 beanspruchte Investitionsabzugsbeträge ist die rückwirkende Verzinsung bei rückwirkendem Wegfall des Anspruchs durch das AmtshilfeRLUmsG ausdrücklich gesetzlich geregelt worden. In entsprechenden Fällen sollte Einspruch gegen eine Zinsfestsetzung eingelegt werden mit Hinweis auf das aktuelle BFH-Urteil Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft WWW.HANDWERK.DE Ich schleife keine Gläser. Ich schärfe deine Sinne. Wenn der Blick wieder klar wird, und das auch noch mit Stil und Qualität, dann waren deutsche Handwerker am Werk. Wie wir auch sonst mit Können und Leidenschaft für mehr Lebensqualität sorgen, erfahren Sie auf www.handwerk.de. 210x297_HWD_Optiker_AZ_OF.indd 1 03.05.13 11:12 Recht + Finanzen Aus KH und Innungen Handwerk aktuell Meisterbrief 6.2013 Minijob: Sechs-Wochen-Frist bei der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beachten Minijobber haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien zu lassen. Die Befreiung wirkt ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Antrag beim Arbeitgeber eingeht. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber der Minijob-Zentrale die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung anzeigt, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Befreiungsantrags. Übermittelt der Arbeitgeber die Daten zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht also mit der maschinellen Meldung zur Sozialversicherung innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Befreiungsantrags an die MinijobZentrale, wirkt die Befreiung rückwirkend zum Ersten des Antragseingangs- monats. Meldet der Arbeitgeber die Daten zur Befreiung jedoch nicht rechtzeitig innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Befreiungsantrags an die Minijob-Zentrale, wirkt die Befreiung nicht rückwirkend. In diesen Fällen endet die Rentenversicherungspflicht erst zum Ende des Kalendermonats, der dem Kalendermonat des Eingangs der Meldung bei der Minijob-Zentrale folgt. Wird die rechtzeitige Übermittlung der Meldung zur Sozialversicherung für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht innerhalb der Sechs-Wochen- Frist angezeigt, sind die Arbeitnehmeranteile bis zur tatsächlichen Wirkung der Befreiung durch den Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale zu entrichten. Bitte beachten Sie: Ist der Abzug des Arbeitnehmeranteils also unterblieben, ist es möglich, dass der Arbeitgeber den Eigenanteil des Minijobbers nicht nachträglich vom Arbeitsentgelt einbehalten darf. Einen fehlenden Abzug vom Lohn darf der Arbeitgeber grundsätzlich nur bei den drei nächsten Entgeltabrechnungen nachholen. Liegt der Entgeltabrechnungszeitraum weiter zurück, muss der Arbeitgeber in diesen Fällen den eigentlich vom Arbeitnehmer zu zahlenden Anteil selbst aufbringen und an die Minijob-Zentrale abführen. Zulässig ist eine weiter gehende Rückrechnung nur dann, wenn den Minijobber ein Verschulden trifft Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft 27 28 Handwerk aktuell Aus KH und Innungen Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2013 Arbeitgeber müssen noch in diesem Jahr das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren verwenden Mit der Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahrens können Arbeitgeber seit dem 01.01.2013 die gültigen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) abrufen. Die auf der alten Papier-Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010 enthaltenen Daten verlieren somit zum Ende des Jahres ihre Gültigkeit. Hier sei darauf hingewiesen, dass bei Arbeitgebern, die noch nicht auf das elektronische Verfahren umgestiegen sind, die Angaben der alten Papier- Lohnsteuerkarte - so z. B. Anzahl der Kinderfreibeträge oder Lohnsteuerklasse - möglicherweise nicht mehr aktu- ell sind. Als spätester Zeitpunkt für die Einführung des ELStAM-Verfahrens beim Arbeitgeber ist der letzte Lohnzahlungszeitraum 2013 festgelegt worden. Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen Umbau eines Flachdachs zu einem Satteldach Aufwendungen, die durch die Absicht veranlasst sind, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, sind keine sofort abziehbaren Werbungskosten, wenn es sich um Herstellungskosten handelt. Soll ein Gebäude der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, können Herstellungskosten demnach - im Gegensatz zu Erhaltungsaufwendungen - nur im Wege der Abschreibung über die gesamte Nutzungsdauer eines Gebäudes (angenommen werden hier i. d. R. 50 Jahre) steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof hat nunmehr entschieden, dass unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung (nachträgliche) Herstellungskosten auch dann gegeben sind, wenn nach Fertigstellung des Gebäudes seine nutzbare Fläche - wenn auch nur geringfügig - vergrößert wird (hier: Satteldach statt Flachdach). Auf die tatsächliche Nutzung sowie auf den etwa noch erforderlichen finanziellen Aufwand für eine Fertig- stellung zu Wohnzwecken kommt es nicht an. Dabei umfasst die „nutzbare Fläche“ nicht nur die (reine) Wohnfläche einer Wohnung oder eines Gebäudes, sondern auch die zur Wohnung / zum Gebäude gehörenden Grundflächen der Zubehörräume sowie die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügenden Räume Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft Ihre Gebäudereiniger im Kreis Mettmann Ihre Maler-Fachbetriebe im Kreis Mettmann Partner P t des d H Handwerks Der beste Platz für Ihre Anzeige. Kontakt: Stefan Nehlsen, (02183)416521 30 Handwerk aktuell Aus KH und Innungen Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2013 Umsatzsteuer bei der Fahrzeugleasing-Rückgabe Entspricht ein Leasingfahrzeug durch nicht vertragsgemäße Nutzung bei der Rückgabe nicht dem vereinbarten Zustand, muss der Leasingnehmer für den Minderwert einen entsprechenden Ausgleich an den Leasinggeber leisten. Gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.03.2013 (Az. XI R 6 / 11) unterliegt die Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer. Im Streitfall wies ein zurückgegebenes Fahrzeug diverse Schäden auf, und der Leasingnehmer leistete den vereinbarten Minderwertausgleich an die Klägerin. Diese war der Meinung, dass der Ausgleichbetrag nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen sei, während das Finanzamt demgegenüber den sog. Minderwertausgleich als eine leasingtypische vertragliche Gegenleistung behandelte und die Umsatzerlöse entsprechend erhöhte. Der BFH bestätigte jedoch das Urteil des Finanzgerichts, wonach der leasingtypische Minderwertausgleich nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Gemäß Begründung fehle der für einen Leistungsaustausch im umsatzsteuerrechtlichen Sinne erforderliche unmittelbare Zusam- menhang zwischen Leistung und Gegenleistung bezogen auf den vom Leasingnehmer gezahlten Minderwertausgleich, weil diesem objektiv keine eigenständige Leistung des Leasinggebers gegenüberstehe. Der Leasingnehmer schulde insofern kein Entgelt für eine vereinbarte Leistung, sondern er leiste Ersatz für einen Schaden, der seine Ursache in einer nicht mehr vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeugs hat. waltung und folgte der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bereits entschieden hat, dass der Minderwertausgleich ohne Umsatzsteuer zu berechnen ist (vgl. z. B. BGH-Urteil vom 18.05.2011, Az. VIII ZR 260 / 10). In entsprechenden Fällen ist darauf zu achten, dass der Leasinggeber den Minderwertausgleich nicht der Umsatzsteuer unterwirft. Anmerkung: Der BFH widerspricht damit der Rechtsauffassung der Finanzver- Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft Bundessozialgericht ändert die Rechtsprechung zur Statusbeurteilung der Selbstständigkeit in Familienbetrieben Das Bundessozialgericht (BSG) hat in zwei Urteilen vom 29.08.2012 ausgeführt, dass ein vertraglich bestehendes Weisungsrecht - auch wenn es tatsächlich nicht ausgeübt wird - bedeutsam für die Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit ist. Nach neuer Auffassung des BSG ist dem Sozialversicherungsrecht eine bloße „SchönwetterSelbstständigkeit“ fremd, die nur so lange gilt, wie keine Konflikte auftreten. Im Konfliktfall ist allein entscheidend, was vertraglich vereinbart wurde. Da- nach gilt für die Praxis: Maßgebend für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist die abstrakte Rechtsmacht. Diese wird durch Gebrauch zusätzlich bestätigt, geht aber allein durch fehlenden Gebrauch nicht verloren. Anmerkung: Demnach ist die entgegenstehende frühere BSGRechtsprechung überholt, nach der entscheidungserheblich war, ob die zu beurteilende Person „Kopf und Seele“ des Betriebes, alleiniger Branchenkenner oder mit den Gesellschaftern familiär verbunden ist oder in der Gesellschaft faktisch „frei schalten und walten kann“, wie sie will. In einem weiteren Verfahren hat das BSG ausgeführt, dass es auch bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Familienangehörigen in Einzelunternehmen auf die abstrakte Rechtsmacht ankommt. Auch hier reicht eine „faktische Machtposition“ für die Annahme einer Selbstständigkeit nicht aus. Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft Recht + Finanzen Aus KH und Innungen Handwerk aktuell Meisterbrief 6.2013 Fünfjährige Behaltensfrist läuft nach dem Tod des Erben weiter Mit Gerichtsbescheid vom 12.06.2013 (AZ. 3 K 204 / 11 Erb) hat das Finanzgericht Münster (FG) entschieden, dass die Erbschaftsteuer-Begünstigung bei einer Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch die Rechtsnachfolger des verstorbenen Erben innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist rückwirkend zu versagen ist. Im zugrundeliegenden Streitfall hatte die Erblasserin von ihrer Mutter Anteile an einer GmbH geerbt, die wiederum auf die Kläger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergingen. Diese veräußerten die Anteile innerhalb von fünf Jahren nach dem Tod der Mutter der Erblasserin. Im Rahmen der Erbschaft- steuerfestsetzung versagte das beklagte Finanzamt die Steuerbegünstigung nach § 13a ErbStG, weil die Behaltensfrist nicht eingehalten worden sei. Nach Rechtsauffassung der Kläger treffe diese Frist allein den Erben als Erwerber, was sich aus der Formulierung der Vorschrift ergebe, wonach „der Erwerber“ die Veräußerung vornehmen müsse. Nach dem Tod des Erwerbers sei der Zweck der Vorschrift - die Missbrauchsverhinderung - nicht mehr erfüllt. Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, das Gesetz enthalte keine ausdrückliche Regelung, dass die fünfjährige Frist vorzeitig durch den Tod des ersten Erwerbers ende. Zweck der Steuerbe- günstigung sei die sachliche Fortführung des Betriebs, und die Behaltensfrist solle als Missbrauchsverhinderungsklausel zur Erfüllung dieses Zwecks beitragen. Vor diesem Hintergrund sei es unerheblich, ob der Erst- oder der Zweiterwerber eine schädliche Veräußerung vornehme. Das von den Klägern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übernommene Vermögen sei mit der laufenden Frist „belastet“. Hinweis: Gegen den Gerichtsbescheid wurde beim BFH Revision eingelegt (Az. II R 25 / 13). Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf das gleiche Entgelt wie Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs (Equal Pay). Das gilt auch für Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld. Wird das Weihnachtsgeld an eine Stichtagsregelung geknüpft, so ist der Anspruch nur gegeben, wenn der Leiharbeitnehmer am Stichtag in dem betreffenden Unternehmen eingesetzt war. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (LAG) entschieden. Folgender Sachverhalt lag dieser Entscheidung zugrunde: Ein Leiharbeitnehmer war von Februar 2008 bis März 2009 als Leiharbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt. Allerdings im Dezember 2008 nur tageweise und nicht am 01.12.2008. Auf das Arbeitsverhältnis sollten die Tarifverträge mit der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und PSA (CGZP) Anwendung finden. Die vergleichbaren Stammarbeitnehmer des Unternehmens erhielten nach einem dort anwendbaren Haustarifvertrag eine höhere Vergütung als der Leiharbeitnehmer aufgrund des CGZP-Tarifs. Nachdem das Bundesarbeitsgericht festgestellt hatte, dass die CGZP nicht tariffähig ist und damit die mit dieser Gewerkschaft geschlossenen Tarifverträge nichtig sind, hat der Leiharbeiter Zahlungsklage erhoben und unter dem Gesichtspunkt des Equal Pay für die Zeit seines Einsatzes bei dem betroffenen Unternehmen die Differenz zwischen dem ihm nach dem CGZPTarif gezahlten Lohn und demjenigen nach dem Haustarif der Firma sowie das anteilige Weihnachtsgeld nach dem dortigen Haustarifvertrag gefordert. Die LAG- Richter entschieden, dass der Leiharbeiter nach dem Arbeitnehmerüberlassungsanspruch Anspruch auf dieselben Leistungen habe wie Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs, sofern nicht ein anwendbarer Tarifvertrag abweichende Regelungen zulasse. Die CGZPTarifverträge seien indessen nichtig. Die Equal-Pay-Ansprüche bezögen sich grundsätzlich auch auf das beim Entleiher gewährte Weihnachtsgeld. In diesem Fall steht dem Leiharbeiter jedoch kein anteiliges Weihnachtsgeld nach dem Haustarifvertrag zu. Der Tarifvertrag des Unternehmens enthalte eine zulässige Stichtagsregelung, sodass der Anspruch nur bestehe, wenn der Arbeitnehmer am 01.12. in einem Arbeitsverhältnis steht. Ein eingesetzter Leiharbeitnehmer könne nach dem Equal-Pay-Grundsatz mithin nur dann Weihnachtsgeld von seinem Vertragsarbeitgeber beanspruchen, wenn er am 01.12. bei der Firma tatsächlich eingesetzt wurde. Gegen dieses Urteil wurde beim BAG Revision unter dem Az. 5 AZR 627 / 13 eingelegt. Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft 31 32 Handwerk aktuell Aus KH und Innungen Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2013 Neues zur Einkommensteuererklärung bei Rentnern Bereits zum Ende letzten Jahres haben wir in unserer Informations-Zeitung darüber berichtet, dass die Finanzämter damit begonnen haben, die Einkünfte von Rentnern verstärkt zu überprüfen, die bisher steuerlich noch nicht geführt wurden. Sie werden dazu aufgefordert, Steuererklärungen für vergangene Jahre einzureichen, selbst wenn ihnen zuvor versichert wurde, dass sie nach dem Eintritt in ihren Ruhestand keine Steuererklärung mehr abgeben müssen und ihnen von ihrem Finanzamt sogar eine sogenannte „Nichtveranlagungs-Bescheinigung“ ausgestellt wurde. Mittlerweile häufen sich Rechtsbehelfsverfahren und sogar Klagen von Rentnern, die sich gegen die Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen wehren, da sie der Auffassung sind, dazu nicht verpflichtet zu sein. In einem klarstellenden Beschluss vom 24.07.2013 (Az. 4 V 1522 / 13) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur Abgabepflicht aktuell Stellung genommen. Gemäß Urteilsbegründung sind Rentner nach Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 auch dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihnen das Finanzamt mitgeteilt hat, dass sie dazu nicht mehr verpflichtet seien. Im Streitfall hatte ein Rentnerehepaar die letzte Einkommensteuererklärung im Jahr 2000 eingereicht, wobei die Einkommensteuer auf 0,00 DM festgesetzt worden war. Im August 2012 wurden sie vom Finanzamt zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 aufgefordert. Das Ehepaar wandte ein, zur Abgabe nicht verpflichtet zu sein, weil dies in den Erläuterungen zum letzten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2000 entsprechend mitgeteilt worden sei Da sie keine Steuererklärung abgaben, setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für 2010 auf Grundlage der vorliegenden Rentenbezugsmitteilungen fest. Dagegen legten die Rentner Einspruch ein und machten geltend, dass das Finanzamt damals einen Vertrauenstatbestand geschaffen habe, an den es nun gebunden sei. Alle für eine Steuererklärung relevanten Unterlagen hätten sie zudem im Vertrauen auf die Mitteilung vernichtet. Den Eilantrag auf Aussetzung der Vollziehung lehnte das FG RheinlandPfalz jedoch mit Beschluss vom 24.07.2013 mit der Begründung ab, dass keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids bestünden. Gemäß Begründung des Finanzgerichts seien die Antragsteller aus zwei Gründen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet gewesen: Zum einen, weil sie vom Finanzamt dazu aufgefordert worden seien, und zum anderen, weil der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte mehr als Euro 16.009 (Grundfreibetrag) betragen habe. Die Rentner könnten sich auch nicht auf den Hinweis des Finanzamts berufen. Dieser sei kein Freistellungsbescheid gewesen, denn er habe sich nur auf die Abgabe von Steuererklärungen bezogen. Außerdem habe das Finanzamt auch keine sogenannte verbindliche Zusage erteilt. Die Antragsteller hätten nur bei gleichbleibendem Sachverhalt und einer unveränderten Rechtslage auf die künftige Abgabe von Steuererklärungen verzichten dürfen. Daran fehle es allerdings angesichts des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetzes. Anmerkung: Durch das Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes mit Wirkung zum 01.01.2005 hat sich die Rechtslage für die Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen für Rentner geändert, da die Renten durch die geänderte Gesetzeslage höher besteuert werden. Mindestens 50 Prozent der Zahlungen aus Rentenkassen und Versorgungswerken - der Prozentsatz steigt für Neurentner jährlich um zwei Prozent und beträgt im Jahr 2013 schon 66 Prozent - unterliegen der Einkommensteuer, mittlerweile mehr als das Doppelte wie vor der Einführung des Alterseinkünftegesetzes. Den betroffenen Rentnern drohen nicht nur Steuernachzahlungen, sondern bei rückwirkender Abgabepflicht auch erhebliche Nachzahlungszinsen von sechs Prozent pro Jahr. Eine unangenehme Überraschung kann zudem auch im Erbfall drohen, da die Erben als Gesamtrechtnachfolger in die steuerlichen Pflichten des Erblassers eintreten, so dass sie die bereits angeforderten Steuererklärungen abzugeben haben. Im Fall einer Steuerhinterziehung bei nicht abgegebenen Steuererklärungen hat der Erbe diese im Übrigen bis zu zehn Jahre rückwirkend nachzuerklären und die hinterzogenen Steuern für den Erblasser zu entrichten. Bevor das Erbe angetreten wird, sollte man sich insofern über latente steuerliche Risiken informiere Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft Ihre Metallbau-Fachbetriebe im Kreis Mettmann Der beste Platz für Ihre Anzeige. Kontakt: Stefan Nehlsen, (02183)416521 34 Handwerk aktuell Aus KH und Innungen Recht + Finanzen Meisterbrief 6.2013 Der beste Platz für Ihre Anzeige. Kontakt: Stefan Nehlsen, (02183)416521 Nachträgliche Korrektur einer Betriebskostenabrechnung bei Gewerberaummiete Bis zum Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes (19.06.2001) wurde in der Rechtsprechung überwiegend die Auffassung vertreten, dass durch die Übersendung der Betriebskostenabrechnung und den vorbehaltlosen Ausgleich einer sich daraus ergebenden Nachforderung durch den Mieter ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis zustande kommt, das den errechneten Saldo verbindlich werden lässt und spätere Nachforderungen des Mieters und auch des Vermieters ausschließt. Gleiches sollte gelten, wenn der Vermieter ein sich aus der Abrechnung ergebendes Guthaben vorbehaltlos an den Mieter auszahlte. Rechtsanwälte Im Hinblick auf die durch das Mietrechtsänderungsgesetz eingeführten ausschlussbewehrten Abrechnungsund Einwendungsfristen wurde kein Bedürfnis mehr für die Annahme eines deklaratori- schen Schuldanerkenntnisses durch den vorbehaltlosen Ausgleich des Betriebskostensaldos gesehen. Durch das Reformgesetz ist die Betriebskostenabrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Nach Ab- lauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Durch diese gesetzlichen Regelungen ist umfassend gewährleistet, dass sich die Mietvertragsparteien zeitnah über ihre Verpflichtungen aus einem abgeschlossenen Abrechnungszeitraum im Klaren sind. Ein Erfordernis für die Annahme eines bereits in einer vorbehaltlosen Zahlung oder einer vorbehaltlosen Gutschrift zu sehenden deklaratorischen Schuldanerkenntnisses besteht deshalb - jedenfalls nach derzeitiger Rechtslage - nicht mehr. Da die Ausschlussfrist für die Möglichkeit des Mieters, Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung zu erheben, nur für die Wohnraummiete gilt, ist diese auf ein Gewerberaummietverhältnis nicht anwendbar. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs kommt aber auch bei der Gewerberaummiete weder durch die vorbehaltlose Zahlung einer Betriebskostennachforderung durch den Mieter noch durch die vorbehaltslose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter für sich genommen ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis zustande, das einer späteren Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegensteht. Die Grenze für die Korrektur einer Betriebskostenabrechnung ergibt sich daher im gewerblichen Mietrecht nur durch den Eintritt der Verjährung oder in Ausnahmefällen aufgrund von Verwirkung. Quelle: MIZ GmbH Steuerberatungsgesellschaft Ein Angebot nur für gewerbliche Kunden: Wenn Du lieber DEINE ung Verantwort nur tr gst als schwere GRÜNDER ZEIT DIE INITIATIVE FÜR JUNGE HANDWERKER. kisten. DU WILLST DEIN EIGENER CHEF WERDEN? Dann hol dir dein Gesamtpaket mit allem, was du für deinen erfolgreichen Unternehmensstart brauchst. 0% FINANZIERUNG * deine-gruenderzeit.de SPEZIELL FÜR DEIN GEWERK: Tischler Elektro Sanitär Heizung Klima Eine Initiative von *Nur für Gewerbetreibende. Ein Finanzierungsangebot der PEUGEOT BANK , Geschäftsbereich der Banque PSA Finance S.A. Niederlassung Deutschland, Neu-Isenburg mit 0% effektivem Jahreszins, gültig bis 31.12.2013. Für alle Gründerzeit-Modelle der Baureihe Boxer (L1H1, L2H2, L3H2), Expert (L2H1), Partner (L1). 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