Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
Transcription
Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/111 21. Wahlperiode 31.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 23.03.15 und Betr.: Antwort des Senats Kostenfreie Schulplätze in der Altenpflegeausbildung und Rahmenplanung in der pflegerischen Versorgungsstruktur Die Zahl der Pflegebedürftigen wird bis 2030 weiter ansteigen (plus 40 Prozent laut Prognosen). Ansteigen wird auch die Anzahl der demenziellen Erkrankungen. Neben dieser Entwicklung droht uns ein Fachkräftemangel in der Pflege. Mit der Rahmenplanung wurde die aktuelle und zukünftige Pflegebedürftigkeit in Hamburg berücksichtigt. „Sie dient damit allen an der pflegerischen Versorgung Beteiligten als Orientierungshilfe und Planungsgrundlage.“ (Rahmenplanung). Hamburg entwickelt und stärkt neue Wohn- und Betreuungsformen. Zudem wird die Ausbildung in der Altenpflege forciert. Hamburg gehört aber auch zu den drei Bundesländern, welche kostenfreie Schulplätze bereitstellen. Ich frage den Senat: 1. Wie viele kostenfreie Schulplätze wurden bisher für die Ausbildung in der Altenpflege bereitgestellt und bei welchen Schulträgern? Wie ist die Auslastung dieser Schulplätze? 2. Kann sich der Senat vorstellen, kurzfristig/mittelfristig auf das Schulgeld grundsätzlich zu verzichten, um den Pflegeberuf weiter aufzuwerten? Bei nein bitte begründen. Grundsätzlich kann jede und jeder Auszubildende in der Altenpflege einen kostenlosen Schulplatz an der Staatlichen Schule Gesundheitspflege (W 1) in Anspruch nehmen. Zurzeit werden an der W 1 386 Schulplätze in Anspruch genommen (Quelle: BSB, Schuljahreserhebung 2014). 3. Welche Eckpunkte bezogen auf Sach- und Geldleistungen wird die Landesrahmenplanung unter anderem hinsichtlich des Pflegebedarfs zu Hause enthalten? Wie haben sich Sach- und Geldleistungen im Zeitraum 2010 – 2015 entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren und Anzahl der Personen auflisten. Im Rahmen der Fortschreibung der Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur sind noch keine Eckpunkte festgelegt worden. Daten zu Sach- und Geldleistungen stehen aus der Pflegestatistik zur Verfügung. Sie wird alle zwei Jahre zum 15. Dezember erhoben. Zur Beantwortung dieser Frage wird die Pflegestatistik 2009 und 2013 herangezogen. Drucksache 21/111 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Sachleistungsempfänger Geldleistungsempfänger Pflegestatistik 2009 28.137 17.860 Pflegestatistik 2013 30.075 19.491 Die Sachleistungsempfänger wurden ermittelt als Anzahl aller Pflegebedürftigen abzüglich der Geldleistungsempfänger. Quelle: Pflegestatistik für Hamburg 2009 und 2013 4. Wie hat sich der Ausbau der Tagespflege im Zeitraum 2010 bis 2015 entwickelt? a. Bitte Anzahl der Einrichtungen und Plätze angeben. 2010 20 504 Einrichtungen Plätze 2015 34 763 Quelle: BGV b. Wer sind überwiegend die Nutzer der Tagespflege? Bitte einschließlich der Menschen mit Migrationshintergrund aufschlüsseln. Angaben zu den Tagespflegenutzern stehen aus der Pflegestatistik zur Verfügung. Sie wird alle zwei Jahre zum 15. Dezember erhoben. Zur Beantwortung dieser Frage wird die Pflegestatistik 2009 und 2013 herangezogen. Zu beachten ist, dass es sich um Stichtagszahlen handelt. Die Pflegestatistik enthält keine Angaben zum Migrationshintergrund. Nutzerinnen und Nutzer der Tagespflege nach Geschlecht nach Pflegestufe nach Alter Pflegestatistik 2009 männlich: 239 weiblich: 373 Pflegestufe I: 269 Pflegestufe II: 254 Pflegestufe III: 55 Bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet: 34 Pflegestatistik 2013 männlich: 466 weiblich: 633 Pflegestufe I: 535 Pflegestufe II: 432 Pflegestufe III: 93 Bisher noch keiner Pflegestufe zugeordnet: 39 unter 60 Jahre: 19 60 bis unter 70 Jahre: 65 70 Jahre bis unter 80 Jahre: 184 80 Jahre und älter: 344 unter 60 Jahre: 34 60 bis unter 70 Jahre: 104 70 Jahre bis unter 80 Jahre: 386 80 Jahre und älter: 575 Quelle: Pflegestatistik für Hamburg 2009 und 2013 c. In welchem Umfang wurde die Tagespflege mit Investitionskosten gefördert oder/und wurden Kosten im Bedarfsfall als Hilfe zur Pflege übernommen? Bitte entsprechend auflisten. Im Jahr 2010 wurden die Investitionskosten noch bis zu 9,20 Euro pro Belegungstag gefördert. Für die Einrichtungen der Tagespflege wurden insgesamt 831.658,96 Euro aufgewandt. Ab 2011 wurde aufgrund des stetig steigenden Platzangebots eine Investitionskostenförderung nicht mehr vorgenommen. Die Investitionskosten sind Bestandteil der Gewährung der Hilfe zur Pflege, soweit die Nutzerinnen und Nutzer die Kosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können. Eine differenzierte Aufschlüsselung allein für diesen Teil der Sozialhilfeleistung steht nicht zur Verfügung. 5. 2 Werden nicht genutzte vollstationäre Plätze in Heimen für Kurzzeitpflege genutzt? Wie hat sich der Bedarf im Zeitraum 2010 bis 2015 entwickelt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/111 In Hamburg hat sich die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze in speziellen Kurzzeitpflegeeinrichtungen zwischen 2010 und 2015 nicht wesentlich verändert. Vor diesem Hintergrund können die Angaben der Pflegestatistik, die nicht zwischen Nutzung in speziellen Einrichtungen und vorübergehender Nutzung in vollstationären Pflegeeinrichtungen unterscheiden, zur Beantwortung der Frage herangezogen werden. Zu beachten ist, dass es sich um Stichtagszahlen handelt. Pflegestatistik 2009 Nutzerinnen und Nutzer von Kurzzeitpflege 300 Pflegestatistik 2013 456 Quelle: Pflegestatistik für Hamburg 2009 und 2013 6. Welche kleinräumigen Versorgungsstrukturen sind im oben genannten Zeitraum in Hamburg entstanden, a. mit und ohne Baugenossenschaften, b. mit und ohne privaten Investoren, c. mit und ohne selbstorganisierten Wohngemeinschaften, mit jeweils wie vielen Plätzen? Folgende Angebote für eine kleinräumige Versorgung im Stadtteil sind entstanden: Beteiligung einer Baugenossenschaft Projekt LENA Rungestraße Projekt LENA Vierbergen, Legienstr. Veringeck Veringstraße 60 nein, Vermieter ist SAGA GWG nein, Vermieter ist SAGA GWG nein Beteiligung privater Investoren nein Vorhandensein einer selbstorganisierten Wohngemeinschaft nein nein nein ja, Vermieter ist die GbR Veringeck nein Quelle: BGV Konzeptbedingt können bei diesen Angeboten keine Plätze angegeben werden. Folgende Angebote mit einer kleinräumigen Struktur zur Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner sind entstanden: 2010 Altona: - WG Goetheallee, mit Investor, selbstorganisiert, 8 Menschen mit Demenz - WG Rissen, mit Investor, selbstorganisiert, 8 Menschen mit Demenz Hamburg- Nord: - WG Südring, mit Investor, selbstorganisiert, 8 Menschen mit geistiger Behinderung, die an Demenz erkrankt sind 2011 Altona: - Große Bergstraße, mit Investor, nicht selbstorganisiert (Wohneinrichtung mit ambulantem Konzept), 2 Wohngemeinschaften mit 4 Menschen, die auf Beatmung angewiesen sind Hamburg-Mitte: - WG Jungestraße, mit Investor, nicht selbstorganisiert (Wohneinrichtung mit ambulantem Konzept) WG für 11 Menschen, die auf Beatmung angewiesen sind 3 Drucksache 21/111 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Wandsbek: - WG Villa Vita, mit Investor, nicht selbstorganisiert (Wohneinrichtung mit ambulantem Konzept), WG für 12 Menschen, die auf Beatmung angewiesen sind Eimsbüttel: - Bischof-Ketteler-Haus, mit Investor, Wohneinrichtung mit stationärem Konzept, 11 WGs für je 11/12 Personen mit Pflegebedarf oder Demenz Altona: - Hospitalstraße , mit Genossenschaft, selbstorganisiert, 10 Menschen mit Demenz 2012 Harburg: - WG Reeseberg, mit Genossenschaft, nicht selbstorganisiert (Wohneinrichtung mit ambulantem Konzept), für 7 Menschen mit Demenz Hamburg-Mitte: - WG Veringeck, mit Investor, nicht selbstorganisiert (auf dem Weg zur Selbstorganisation), WG für 10 Menschen mit Demenz (türkischer Herkunft) 2013 Hamburg-Mitte: - Billhorner Deich, mit Investor; ob die WG als selbstorganisiert im Sinne des HmbWBG gilt, ist noch nicht entschieden; 8 WGs für Chronisch Kranke körperlich behinderte Menschen und Menschen mit Demenz. Altona: - Schilling Stiftung, Investor, nicht selbstorganisiert (Wohneinrichtung mit stationärem Konzept), 7 WGs für je 12 Personen mit Pflegebedarf oder Demenz Bergedorf: - Wilhelm Leuschner Seniorenzentrum, mit Investor, nicht selbstorganisiert (Hausgemeinschaften in Wohneinrichtung mit ambulantem Konzept), 4 Hausgemeinschaften mit 44 Wohnungen für Menschen mit Pflegebedarf Harburg: - Marie Kroos Stiftung, mit Investor, Wohneinrichtung mit stationärem Konzept, 3 WGs für je 11 Personen mit Demenz, Menschen mit hohem Pflegebedarf und für jüngere Menschen nach einem Schlaganfall Altona: - Fama Lurup, mit Investor, nicht selbstorganisiert (Wohneinrichtung mit voraussichtlich stationärem Konzept), 2 WGs für 10 bzw. 12 Menschen mit Demenz 2014 2015 Eimsbüttel: - WG Linse, mit Genossenschaft, selbstorganisiert, WG für 10 Menschen mit Demenz Quelle: Koordinationsstelle für Wohn-Pflege-Gemeinschaften 7. 4 Wie haben sich im oben genannten Zeitraum die Sozialhilfeleistungen und die Anzahl der Hilfeempfänger entwickelt? Bitte in Jahresangaben und untergliedert in männlich/weiblich auflisten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Ausgaben für Leistungen der Hilfe zur Pflege1, in Tsd. Euro Anzahl der Hilfeempfänger für Leistungen der Hilfe zur Pflege2 im Jahresdurchschnitt davon: männlich weiblich Drucksache 21/111 2010 2011 2012 2013 2014 140.037 164.121 173.658 177.744 188.717 12.222 12.810 13.467 13.962 14.590 4.288 7.934 4.489 8.321 4.769 8.698 4.942 9.020 5.264 9.326 Quelle: BGV 1 Hilfen nach dem 7. Kapitel SGB XII, ohne Leistungen der Einzelförderung nach dem Hamburgischen Landespflegegesetz (HmbLPG). 2 Hilfen nach dem 7. Kapitel SGB XII, ohne Empfänger von Leistungen nach dem HmbLPG und Empfänger von einmaligen Leistungen aus 5200.681.21. Die Angaben für Hilfeempfänger im Jahr 2015 liegen noch nicht vor. 8. Wie haben sich die Kapazitäten im oben genannten Zeitraum in der vollstationären Pflege entwickelt? Anzahl Betten und Personal nach fachlicher Qualifikation bitte angeben und Pflegeschlüssel. Angaben zur Zahl der Plätze und zum Personal stehen aus der Pflegestatistik zur Verfügung. Plätze in der vollstationären Pflege Beschäftigte insgesamt darunter Pflegefachkräfte Pflegestatistik 2009 17.208 Pflegestatistik 2013 18.295 11.223 3.830 12.160 3. 934 Quelle: Pflegestatistik für Hamburg 2009 und 2013 Pflegefachkräfte: Altenpflegerinnen und -pflege, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger. 9. Wie hat sich die ambulante Pflegedienststruktur in den letzten Jahren fachspezifisch entwickelt, zum Beispiel Dienste für Dementenbetreuung, mit fremdsprachigen Pflegeteams et cetera? Die zuständige Behörde stellt über den Hamburg Service im Internet unter den OnlineDiensten eine Datenbank für ambulante Pflegedienste zur Verfügung: https://gateway.hamburg.de/hamburggateway/fvp/fv/BSF/PflegeEinrichtungen/wfAmbu lanteDienste.aspx?sid=98. Dort angelegte Suchfunktionen eröffnen vielfältige Möglichkeiten der Recherche nach fachspezifischen Schwerpunkten von Pflegediensten. Die Veröffentlichung der Daten basiert auf freiwilligen Angaben der Pflegedienste. Von diesen werden relativ selten Aktualisierungen veranlasst. Aus dieser Quelle stammen Angaben in der Rahmenplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2015. Im Oktober 2009 waren dort folgende Angaben verzeichnet: 43 Dienste nannten Dementenbetreuung und 13 Palliativpflege, 80 Dienste verfügten über fremdsprachige Pflegeteams. Eine aktuelle Abfrage (Stand 26. März 2015) liefert folgendes Ergebnis: 42 Dienste nennen Demenz und 13 Dienste Palliativpflege als fachliche Schwerpunkte, 72 Dienste verfügen über fremdsprachige Pflegeteams. 10. Sind in der neuen Rahmenplanung für die Pflegeheime Heimärzte/ -innen vorgesehen, um die Qualität der Pflege zu sichern? 5 Drucksache 21/111 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Die ärztliche Versorgung in der vollstationären Pflege ist kein Gegenstand der Rahmenplanung. Sie richtet sich nach § 119b SGB V. 11. Wurden bauliche Veränderungen an Einrichtungen vorgenommen, um sie den Bedürfnissen der Bewohner anzupassen? Wenn ja, bitte auflisten. Nach den Regelungen des Pflegeversicherungsrechtes (SGB XI) müssen die Träger von Pflegeeinrichtungen bauliche Veränderungen grundsätzlich nicht anzeigen. Baumaßnahmen finden auch in Hamburger Einrichtungen häufig statt. Sie werden statistisch nicht erfasst. Eine Auflistung könnte nur durch eine Befragung von 152 Pflegeheimen und 34 Einrichtungen der Tagespflege gewonnen werden, wobei die Träger nicht zur Auskunft verpflichtet wären. Eine Ermittlung durch eine solche Befragung ist im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6