Beiblatt

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Beiblatt
Seite 233*
zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst
Nummer 18*
Ausgegeben in München am 30. September 2002
Inhal t
Seite
Videodokumentation „Zeitzeugen berichten
über das Konzentrationslager Dachau“ . . . . . . 234*
Herbsttagung der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft e.V. vom 22. bis 23. November 2002
in Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234*
Schulsammlung 2002 des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Bayern e.V. . . . 235*
Handreichung für Lehrkräfte zum Berufswahlunterricht in den Jahrgangsstufen 9 bis 13 vom
Institut der deutschen Wirtschaft Köln . . . . . . . 236*
Abschlussprüfung 2003 an Berufsfachschulen
für Kinderpflege und an Berufsfachschulen für
Sozialpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
44. Vorlese-Wettbewerb des Deutschen Buchhandels 2002/2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
Betriebspraktika bei Gerichten und Staatsanwaltschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
200 Jahre „Entstehung des modernen Bayern“ 238*
Besetzung von Stellen des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien . 238*
Besetzung von Direktorenstellen im Bereich
der staatlichen Gymnasien . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239*
EU-Bildungsprogramm SOKRATES II Ausschreibung der Aktion COMENIUS 1 (Schulpartnerschaften) Antragsrunde 2003 . . . . . . . . . 240*
3. Eichstätter Kontaktstudium zum Geschichtsunterricht an der Katholischen Universität
Eichstätt zum Thema „Europa – für jede Epoche und jede Region anders“ . . . . . . . . . . . . . . . . 261*
Ausschreibung von Schulratsstellen . . . . . . . . . 261*
EU-Bildungsprogramm SOKRATES II Ausschreibung der Aktion LINGUA – Sprachunterricht und Sprachenerwerb Antragsrunde 2003 261*
EU-Bildungsprogramm SOKRATES II Ausschreibung der Aktion COMENIUS 2.1 Europäische Kooperationsprojekte der Lehrerausund -fortbildung Antragsrunde 2003 . . . . . . . . . 263*
Offene Stellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265*
Jahrgang 2002
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Videodokumentation
„Zeitzeugen berichten über das
Konzentrationslager Dachau“
Herbsttagung
der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft e.V.
vom 22. bis 23. November 2002 in Berlin
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 3. September 2002 Nr. VI/4-S4433- 6/67 640
vom 3. September Nr. VI/6-P5160/8-6/95 774
Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen hat in Zusammenarbeit mit dem
Haus der Bayerischen Geschichte eine achtteilige Videodokumentation herausgegeben, in der Zeitzeugen
in thematisch geordneten Zusammenschnitten über
ihre Gefangenschaft im Konzentrationslager Dachau
zwischen 1933 und 1945 sprechen.
Die Deutsche Shakespeare-Gesellschaft e.V. veranstaltet vom 22. bis 23. November 2002 in Berlin ihre
traditionelle Herbsttagung. Diese auch als Fortbildungsveranstaltung für Englischlehrkräfte an Gymnasien geeignete Tagung steht unter dem Thema
„Shakespeare in Berlin„. Tagungsort ist das Berliner
Ensemble – Theater am Schiffbauerdamm (BertoltBrecht-Platz 1/10117 Berlin). Es ist folgendes Programm vorgesehen:
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Filme:
„Ehrlos, wehrlos, rechtlos“
Häftlingsleben im Konzentrationslager Dachau,
Teil 1: Überleben
Freitag, 22. November 2002
„Ehrlos, wehrlos, rechtlos“
Häftlingsleben im Konzentrationslager Dachau,
Teil 2: Zusammenleben
16.30 Uhr
Die Kriegsjahre 1939-1945
17.00 – 17.45 Uhr Peter von Becker, Berlin:
Die SM-Maschine:
Berliner Inszenierungen von
Reinhardt bis Neuenfels
Die Außenlager
Todesmärsche und Befreiung des Lagers Dachau
1945
Max Mannheimer – ein Zeitzeuge berichtet
Friedrich Schafraneck – ein Zeitzeuge berichtet
Karl Weller – ein Zeitzeuge berichtet
Im ersten Teil der Videoreihe äußern sich verschiedene Zeitzeugen jeweils zu bestimmten Themen. Die Aussagen ergänzen sich, so dass ein facettenreiches Bild der Vergangenheit entsteht. Im zweiten Teil der Reihe kommt je ein Zeitzeuge zu Wort. Es
geht dabei nicht nur um dessen Erlebnisse im Konzentrationslager, sondern auch um weitere biographische
Aspekte, zum Beispiel die Motive für individuelles widerständisches Verhalten. Jedem Video ist ein didaktisches Begleitheft beigegeben, das über Inhalt und
Personen informiert und den Einsatz der Filme bzw.
von Filmsequenzen im Unterricht erleichtern soll.
Die Videos eignen sich in besonderer Weise für die
Vor- bzw. Nachbereitung eines Gedenkstättenbesuchs sowie für die Erarbeitung zentraler Aspekte der
nationalsozialistischen Herrschaft im Unterricht aller
Schularten. Sie können bei den Kreisbildstellen und
Medienzentren ausgeliehen oder bei der Akademie
für Lehrerfortbildung und Personalführung, Postfach
13 02, 89401 Dillingen/Donau, zum Preis von 7,50 H
pro Film und 45,00 H für die gesamte Reihe käuflich
erworben werden.
Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l
Ministerialdirigentin
KWMBeibl 2002 S. 234*
Begrüßung durch den Präsidenten
Grußwort: Claus Peymann, Intendant des Berliner Ensembles
18.00 – 19.00 Uhr Empfang für die Tagungsteilnehmer
19.30 – 22.30 Uhr Berliner Ensemble: »Richard II.«
Regie: Claus Peymann
anschließend:
Diskussion mit dem Regisseur,
Dramaturgen und Schauspielern
Moderation:
Ute Canaris/Silke Meyer
Samstag, 23. November 2002
9.30 – 10.30 Uhr
Russell Jackson, Stratford:
Max Reinhardt’s Recurring Dream
Einführung und Diskussionsleitung: Dieter Mehl
11.00 – 12.00 Uhr Dennis Kennedy, Dublin: Shakespeare, Berlin, and the Cold War
Einführung und Diskussionsleitung: Balz Engler
13.15 – 15.15 Uhr Shakespeare total – Kolloquium
für Lehrende
mit Projektbeispielen zu
»The Taming of the Shrew« und
»When Shakespeare’s Ladies
Meet«
Leitung: Roland Petersohn
14.00 – 15.00 Uhr Lawrence Guntner, Braunschweig:
Re-Writing Shakespeare:
Brecht and Müller
Einführung und Diskussionsleitung: Ingeborg Boltz
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15.30 – 16.30 Uhr Klaus Peter Steiger, Berlin:
Apsis und Tonne:
Subversiver Traditionalismus
beim Umgang mit Shakespeare,
Einführung und Diskussionsleitung: Vanessa Schormann
16.45 – 17.45 Uhr Eva Walch, Berlin:
Dramaturgische Blicke auf zwei
Shakespeare-Inszenierungen von
Thomas Langhoff,
Einführung und Diskussionsleitung: Maik Hamburger
19.30 – 23.00 Uhr Berliner Ensemble: »Ein Sommernachtstraum«
Regie: Leander Haußmann
Weitere Auskünfte, insbesondere zu den Anmeldemodalitäten erteilt die
Deutsche Shakespeare-Gesellschaft e.V.
Windischenstraße 4 – 6
99423 Weimar
Tel./Fax 0 36 43/90 40 76
e-mail: office@shakespeare-gesellschaft.de
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht
und Kultus erkennt die Tagung als Fortbildungsveranstaltung an. Für Freitag, den 22. November 2002
kann Dienstbefreiung erteilt werden, sofern es die
schulischen Belange zulassen. Den Trägern der nichtstaatlichen Gymnasien wird empfohlen, für ihren Bereich ähnlich zu verfahren. Die Gewährung eines Reisekostenzuschusses ist nicht möglich.
Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l
Ministerialdirigentin
KWMBeibl 2002 S. 234*
StAnz 2002 Nr. 37
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verband Bayern e.V. für das Gebiet des Freistaates
Bayern in der Zeit vom
18. mit 24. November 2002
eine Sammlung widerruflich erlaubt.
Diese Erlaubnis berechtigt zur Sammlung durch
Schüler ab dem vollendeten 12. Lebensjahr mit
durchnummerierten Spendenlisten bei ihren nächsten Verwandten und Bekannten.
Andere erlaubnispflichtige Sammlungsarten, insbesondere Sammlungen auf öffentlichen Straßen und
Plätzen, in Gaststätten oder in anderen jedermann zugänglichen Räumen (Vergnügungsstätten, Geschäften usw.) und bei anderen als den genannten Personen sind nicht gestattet.
Die Sammlung unterliegt folgenden Auflagen:
1. Die Sammlung ist ehrenamtlich durchzuführen.
Entgelte, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile für die Mitarbeit dürfen nicht gewährt, gewerbliche Unternehmen (Werbeinstitute, Adressenverlage usw.) mit der Durchführung der Sammlung nicht betraut werden. Ausgenommen ist der
Druck von Listen, Spendenbriefen und Werbematerial.
2. Für die Sammlung sind durchnummerierte, vom
Veranstalter mit Originalunterschrift und Originalstempel versehene Spendenlisten zu verwenden.
Sie müssen den Namen des Veranstalters, Art und
Zeit der Sammlung, den Sammlungsort, einen Hinweis auf diese Erlaubnis, Name, Geburtsdatum und
Wohnort des Sammlers und Spalten für die Namen
der Spender und den gespendeten Betrag enthalten. Am Kopf der Namens- und Unterschriftenspalte ist deutlich sichtbar der Vermerk „Eintragung
freigestellt“ anzubringen.
Jeder Sammler darf nur eine Liste mit sich führen.
Schulsammlung 2002
des Deutschen Jugendherbergswerks
Landesverband Bayern e.V.
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 4. September 2002 Nr. II/8–K6304-3/97 195
Das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V. führt in der Zeit vom 18. mit 24. November 2002 seine diesjährige Schulsammlung durch.
I.
Die Sammlung wurde mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 31. Mai 2002 sammlungsrechtlich genehmigt. Der Bescheid der Regierung der
Oberpfalz lautet in den wesentlichen Teilen wie folgt:
„Aufgrund des Bayerischen Sammlungsgesetzes
wird dem Deutschen Jugendherbergswerk Landes-
Die Sammler sind darüber zu belehren, dass die
Eintragung des Namens vom Spender nicht gefordert und auch vom Sammler ohne ausdrückliche
Einwilligung nicht vorgenommen werden darf. Die
Sammler sollen jedoch darauf hinwirken, dass
Spender, die ungenannt bleiben wollen, den gespendeten Betrag in die Liste selbst einsetzen, gegebenenfalls mit dem Zusatz „ungenannt“.
Über die Ausgabe der Spendenlisten sind Nachweise zu führen, aus denen der Verbleib jederzeit
festgestellt werden kann.
3. Nach Beendigung der Sammlung sind die Spendenlisten einzuziehen.
4. Die Sammlung darf nur bis 17.00 Uhr durchgeführt
werden.
5. Schüler bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen
an der Sammlung nicht mitwirken. Sie können jedoch Spendenbriefe, die ihnen durch die Schule
mit einem Umschlag ausgehändigt werden, an ihre
Erziehungsberechtigten übergeben. Spenden - sofern sie nicht überwiesen werden - sind in diesen
Fällen durch die Schüler der Schule in verschlossenem Umschlag zu überbringen. Darauf sind die Erziehungsberechtigten besonders hinzuweisen. In-
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soweit sind diese Schüler nicht als sammelnde Personen anzusehen. Die Schule führt entsprechende
Spendenlisten für diese Fälle. Diese Form der
Sammlung unterliegt nicht der Erlaubnispflicht.
6. Die Spendenbriefe dürfen nicht mit einer fortlaufenden Nummer versehen sein.
Auf den Spendenbriefen ist darauf hinzuweisen,
dass eine Angabe der Personalien einschließlich
der Adresse der Eltern nur dann erforderlich ist,
wenn die Eltern zur Vorlage beim Finanzamt eine
Spendenbescheinigung wünschen. Des weiteren
ist ein Hinweis aufzunehmen, dass die Spenden
von den Eltern auch unmittelbar auf ein anzugebendes Spendenkonto des Sammlungsträgers
überwiesen werden können.
7. Der Sammlungsertrag darf nur für die satzungsmäßigen Aufgaben des Deutschen Jugendherbergswerkes - Landesverband Bayern e.V. -, nicht aber
für andere Zwecke, insbesondere nicht für Verwaltungs- und sonstige Aufgaben des Veranstalters
verwendet werden.
8. Die Unkosten der Sammlung sind so niedrig wie
möglich zu halten. Sie sollten nicht mehr als 5 v.H.
des Bruttoergebnisses (Summe der Spenden ohne
Abzug) ausmachen und dürfen 8 v.H. nicht überschreiten.“
II.
Die Schulsammlung ist notwendig, um die Jugendherbergen, die sich insbesondere für Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte und Schulskikurse anbieten, in ihrem Bestand zu erhalten und heutigen Anforderungen entsprechend zu modernisieren.
Die Sammlung trägt dazu bei, den Jugendherbergen
die Aufrechterhaltung eines günstigen Preisniveaus
zu ermöglichen, und kommt damit wiederum den
Schulen zugute.
Die Schulen werden daher gebeten, die Sammlung des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Bayern e.V. wie bisher nach Kräften zu unterstützen.
Es besteht Einverständnis damit, dass
– Schüler ab dem vollendeten 12. Lebensjahr in der
Schule zur Beteiligung an der Sammlung des Jugendherbergswerks aufgefordert werden und
– Schülern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr durch
die Schule Spendenbriefe des Jugendherbergswerks für die Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden (vgl. Ziff.5 des sammlungsrechtlichen
Erlaubnisbescheids).
Auf die Einhaltung der sammlungsrechtlichen
Vorschriften ist zu achten.
Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l
Ministerialdirigentin
KWMBeibl 2002 S. 235*
Handreichung für Lehrkräfte
zum Berufswahlunterricht in den
Jahrgangsstufen 9 bis 13
vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 4. September 2002 Nr. IV/2-S7305/15-4/91 067
Die Lehrerhandreichung „AusbildungPlus“ ist ein
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) gefördertes Internet-Informationssystem des
Instituts der deutschen Wirtschaft Köln. Es bietet Jugendlichen vielfältige Informationen und Tipps zu allen Phasen des Berufswahl-Prozesses.
Das Kernstück ist eine Datenbank, in der Jugendliche nach Ausbildungsstellen mit Zusatzqualifikationen suchen können. In solchen Ausbildungsgängen
erwerben Auszubildende während der Berufsausbildung besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten, die
über die Mindestanforderungen der Ausbildungsordnung hinaus gehen. Dies können beispielsweise Spezialkenntnisse in Handwerksberufen oder duale Studiengänge sein.
Um Jugendlichen die Bedeutung und Vielfalt von
Ausbildungen mit Zusatzqualifikationen nahe zu
bringen, enthält „AusbildungPlus“ auch zahlreiche
Informationen und Materialien zum Thema „Berufswahl und Berufsausbildung mit Zusatzqualifikationen“.
Ziel der Lehrerhandreichung ist es, den Lehrerinnen und Lehrern ein Arbeitsmittel an die Hand zu geben, mit dem sie die Berufswahlkompetenz ihrer
Schülerinnen und Schüler in den Klassen 9 bis 13 erhöhen und diese auf die sich mit zunehmendem Tempo verändernde Berufs- und Arbeitswelt vorbereiten
können. Die kostenlose Lehrerhandreichung kann
per E-Mail unter info@ausbildung-plus.de oder beim
Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Projekt AusbildungPlus, Postfach 51 06 69, 50942 Köln (Tel. (02 21)
49 81-6 86 oder Fax (02 21) 49 81-5 92) bestellt werden.
Mehr Informationen über „AusbildungPlus“ gibt
es im Internet unter www.ausbildung-plus.de im Bereich „Lehre, Forschung & Politik“.
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht
und Kultus begrüßt dieses Projekt des Instituts der
deutschen Wirtschaft Köln.
Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l
Ministerialdirigentin
KWMBeibl 2002 S. 236*
StAnz 2002 Nr. 37
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Schulen zur Erziehungshilfe und zur individuellen
Sprachförderung
Abschlussprüfung 2003
an Berufsfachschulen für Kinderpflege
und an Berufsfachschulen für Sozialpflege
B: Realschulen, Gymnasien, Schulen besonderer Art
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
C: Schulen zur individuellen Lernförderung, alle sonstigen Förderschulen
vom 4. September 2002 Nr. VII/5-S9500-3-7/77 566
Für die Teilnehmer der Gruppe C endet der Wettbewerb auf der Stadt-/Kreisebene. Besonders vorlesebegabte Kinder können in der Gruppe A angemeldet
werden.
1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege findet 2003 an folgenden
Terminen statt:
Dienstag, 24. Juni 2003
8.30 – 10.00 Uhr
Deutsch
10.45 – 11.45 Uhr
Pädagogik und Psychologie
2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2003 an folgenden
Terminen statt:
Dienstag, 24. Juni 2003
8.30 – 9.30 Uhr
Sozialpflegerische Fachkunde
10.15 – 11.00 Uhr
Gesundheits- und Krankheitslehre
3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der
Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege.
4. Andere Bewerber können zur Abschlussprüfung
an der Berufsfachschule für Kinderpflege und der
Berufsfachschule für Sozialpflege zugelassen werden. Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens
1. März 2003 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 49, die Prüfungsgegenstände in
§ 50 der Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft,
Kinderpflege und Sozialpflege geregelt.
Die Ausschreibungsunterlagen werden den Schulen Anfang Oktober vom Börsenverein des Deutschen
Buchhandels e.V. zugesandt. Anmeldeschluss für die
Schulsieger ist der 13. Dezember 2002 (Datum des
Poststempels).
Der Wettbewerb führt von der Schul- über die
Stadt-/Kreisebene, Bezirksebene und Landesebene
bis hin zur Ermittlung der Bundessieger im Juni 2003.
Die Schulen werden gebeten, ihre Schülerinnen und
Schüler am Vorlese-Wettbewerb teilnehmen zu lassen. Soweit Veranstaltungen hierzu außerhalb der
Schule stattfinden, kann dies durch Beurlaubung vom
Unterricht geschehen. Diese Veranstaltungen sind
keine schulischen Veranstaltungen, so dass Unfallschutz im Rahmen der Schülerunfallversicherung
nicht besteht.
Schulen, die bis Mitte Oktober keine Unterlagen
erhalten haben, können diese anfordern beim
Börsenverein des
Deutschen Buchhandels e.V.
– Leseförderung –
Postfach 10 04 42
60004 Frankfurt/Main
Fax.: 0 69/13 06-4 35.
E-mail: lesefoerderung@boev.de
Internet: www.vorlesewettbewerb.de
Müller
Ministerialdirigent
KWMBeibl 2002 S. 237*
StAnz 2002 Nr. 37
44. Vorlese-Wettbewerb
des Deutschen Buchhandels 2002/2003
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 4. September 2002 Nr. VI/9-S4306/3/1-6/95 557
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels
e.V. veranstaltet auch im Schuljahr 2002/2003 einen
Vorlese-Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler
der Jahrgangsstufe 6 aller Schularten. Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Herrn Bundespräsidenten und findet in drei Gruppen statt:
A: Hauptschulen, Schulen für Körperbehinderte,
Schulen für Sehbehinderte, Schulen für Blinde,
Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l
Ministerialdirigentin
KWMBeibl 2002 S. 237*
Betriebspraktika
bei Gerichten und Staatsanwaltschaften
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 4. September 2002 Nr. III/5-S4305/15-6/86 680
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz weist
darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler aus dem
Bereich der Hauptschule, der Realschule und der
Wirtschaftsschule Betriebspraktika bei Gerichten und
Staatsanwaltschaften absolvieren können. Diese
Praktika bieten Gelegenheit, Einblick in die Tätigkeiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu erhalten und können somit einen wichtigen Beitrag für die
berufliche und staatsbürgerliche Orientierung der
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Schüler leisten. Die Betriebspraktika können über die
Präsidenten bzw. Direktoren der jeweiligen Landbzw. Arbeitsgerichte oder die Leitenden Oberstaatsanwälte vereinbart werden.
Erhard
Ministerialdirektor
KWMBeibl 2002 S. 237*
200 Jahre
„Entstehung des modernen Bayern“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 5. September 2002 Nr. VI/4-S5402/13-6/97 924
Im Jahr 2003 wird in Bayern des 200. Jahrestags
der Säkularisation gedacht. In Verbindung mit der
Mediatisierung von 1806 wurde durch dieses Ereignis
die territoriale Gestalt geschaffen, die unsere Heimat
im Wesentlichen auch heute noch besitzt. Gleichzeitig
erlebte Bayern in der Folge der Säkularisation, deren
negative Auswirkungen der Verlust wertvoller Kulturgüter, die Zerstörung gewachsener Strukturen und
Traditionen im kulturellen Leben und im Bildungswesen sowie zunächst die Entwurzelung vieler Untertanen der ehemaligen geistlichen und kleineren weltlichen Herrschaften waren, eine tiefgreifende Umgestaltung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft auf der
Basis aufklärererischen Gedankenguts. Sie ist eng mit
dem Namen des Grafen Maximilian von Montgelas
(1759-1838) verbunden und brachte eine bis in die
Gegenwart hinein wirksame Modernisierung nahezu
aller Lebensbereiche mit sich. Zentrale Aspekte dieses Prozesses, der einer „Revolution von oben“
gleichkam, waren die Ablösung der Souveränität des
absolutistischen Fürsten durch die von der Dynastie
getrennte Staatssouveränität, der Aufbau einer zentralisierten, an Rationalität und Effizienz orientierten
Staatsverwaltung sowie die schrittweise Beseitigung
der Ständegesellschaft zu Gunsten einer auf Gleichheit, individuellen Rechten und freier wirtschaftlicher
Betätigung beruhenden Staatsbürgergesellschaft. Die
Verfassung von 1808 bündelte die im Rahmen der
Modernisierung Bayerns getroffenen Maßnahmen
und definierte damit den für das damalige Deutschland vorbildlichen Typus des „süddeutschen Konstitutionalismus“. Von großer Bedeutung für die Entstehung des modernen Bayern war schließlich die Erhebung des Kurfürstentums zum Königreich im Jahre
1806, welche die innere Konsolidierung des Landes in
einer Phase tiefgreifender Umbrüche beschleunigte
und ihm auf längere Sicht zu erhöhtem außenpolitischem Prestige verhalf.
In der Schule soll das Thema „Die Entstehung des
modernen Bayern“ zum Anlass genommen werden,
den Jugendlichen durch die verstärkte Auseinandersetzung mit den genannten Vorgängen und ihren
Auswirkungen bis in die Gegenwart hinein wesentliche historische Grundlagen ihrer unmittelbaren Lebenswelt nachdrücklich bewusst zu machen und sie
auf diese Weise über die Wissensvermittlung hinaus
in ihrer Identitätsfindung zu fördern. Das ist in erster
Linie die Aufgabe des Geschichtsunterrichts, doch
können auch andere Fächer – insbesondere Religionslehre, Kunsterziehung und Deutsch – hierzu ihren
Beitrag leisten.
Im laufenden Schuljahr steht die Beschäftigung
mit den Voraussetzungen, den Begleiterscheinungen
und den Folgen der Säkularisation in Staat und Gesellschaft im Vordergrund. Dabei sollen die zahlreichen Ausstellungen und Veranstaltungen, mit denen
überall in Bayern an die Säkularisation erinnert werden wird, von den Lehrkräften in die Vorbereitung
und Durchführung ihres Unterrichts mit einbezogen
werden. Fortlaufende Informationen zu den Angeboten sind unter anderem den Internet-Seiten des Hauses der Bayerischen Geschichte (www.hdgb.de) und
des „Historischen Forums“ (www.historisches-forum.de) zu entnehmen.
Die Herausbildung des modernen Bayern im frühen 19. Jahrhundert stellt eine längerfristige historische Entwicklung dar. Es liegt daher nahe, dem Thema auch in den kommenden Schuljahren verstärkte
Aufmerksamkeit zu widmen. Seine Bedeutung, die
über die bayerische Geschichte hinausgeht, kann den
Schülern durch die besonders eingehende Behandlung im Unterricht vermittelt werden. Denkbar sind
aber auch Exkursionen zu historischen Orten, die
Durchführung fächerübergreifender Projekte, ein
themenbezogener Archivbesuch, zum Beispiel auf
der Grundlage einer im Rahmen von „Archiv und
Schule“ erarbeiteten Unterrichtssequenz, sowie die
Vergabe entsprechender Facharbeitsthemen. Die
Ausrichtung besonderer unterrichtlicher Aktivitäten
an den jeweils anstehenden lokalen oder regionalen
Gedenkterminen wird empfohlen.
Müller
Ministerialdirigent
KWMBeibl 2002 S. 238*
Besetzung von Stellen
des Ständigen Stellvertreters
im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 6. September 2002 Nr. VI-P5001/1-6/100 945
An folgenden Gymnasien ist ab 17. Februar 2003
die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:
1. Carl-Orff-Gymnasium Unterschleißheim
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit
Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1200
Schülerinnen und Schüler).
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2. Gymnasium Penzberg
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit
Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 900
Schülerinnen und Schüler).
3. Gymnasium Hilpoltstein
Die Schule ist ein Neusprachliches und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache
(etwa 1000 Schülerinnen und Schüler).
4. Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim
Die Schule ist ein Humanistisches, Neusprachliches, Musisches und Europäisches Gymnasium mit
Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1100
Schülerinnen und Schüler).
5. Albertus-Gymnasium Lauingen
Die Schule ist ein Musisches und Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster
Pflichtfremdsprache (etwa 600 Schülerinnen und
Schüler).
An folgenden Gymnasien ist ab 17. Februar 2003
die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters und Weiteren
ständigen Stellvertreters / Weiteren ständigen Stellvertreterin eines Ministerialbeauftragten zu besetzen:
6. Klenze-Gymnasium München
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster
Pflichtfremdsprache (etwa 650 Schülerinnen und
Schüler).
7. Albertus-Magnus-Gymnasium Regensburg
Die Schule ist ein Humanistisches und Neusprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache sowie ein Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 600 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung sowie Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit
den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und
Unterrichtserfahrungen an Gymnasien bewerben.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass
Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer
Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet;
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in
funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten
Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind
(Außenbewerbungen), werden dann über die Leitung
der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist
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(Zielschule), und von dort über den für die Zielschule
zuständigen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben. Bewerbungen, die keine
Versetzung erfordern (Hausbewerbungen), werden
von der Schulleitung über den zuständigen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.
Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin
wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der
Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang
wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht
gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag
Dienstreise genehmigt.
Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen
a) durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei der
Weitergabe einer Bewerbung binnen 14 Tagen
nach Erscheinen der Ausschreibung (falls die letzte
dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde,
muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Befähigung
des Bewerbers / der Bewerberin, insbesondere im
Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit,
eingehen),
b) gegebenenfalls durch den Schulleiter / die Schulleiterin der Zielschule binnen 14 Tagen nach Zuleitung der Bewerbungsunterlagen von der Schule eines Außenbewerbers / einer Außenbewerberin,
Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, binnen 14 Tagen nach
Zuleitung aller Bewerbungsunterlagen seinerseits
eine Stellungnahme abzugeben.
Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den
Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.
Erhard
Ministerialdirektor
KWMBeibl 2002 S. 238*
Besetzung von Direktorenstellen
im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 6. September 2002 Nr. VI-P5001/1-6/100 088
An folgenden Gymnasien ist ab 17. Februar 2003
die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:
1. Dientzenhofer-Gymnasium Bamberg
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch oder Französisch als erster Pflichtfremdsprache sowie ein Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster
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Pflichtfremdsprache (etwa 1400 Schülerinnen und
Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die
Direktorate bekannt zu geben.
Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l
Ministerialdirigentin
2. Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium Kulmbach
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit
Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 900
Schülerinnen und Schüler).
KWMBeibl 2002 S. 239*
3. Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld
Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit
Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 750
Schülerinnen und Schüler).
4. Gymnasium Hilpoltstein
Die Schule ist ein Neusprachliches und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache
(etwa 1000 Schülerinnen und Schüler).
5. Gymnasium Tegernsee
Die Schule ist ein Neusprachliches und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit
Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 800
Schülerinnen und Schüler).
6. Johannes-Heidenhain-Gymnasium Traunreut
Die Schule ist ein Neusprachliches und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit
Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 550
Schülerinnen und Schüler).
Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen
Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von
Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben.
Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der
Schulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulort
selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet;
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden unter Angabe der privaten
Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die
sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls
die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre
zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde,
muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche
Leistung sowie auf Eignung und Befähigung des Bewerbers / der Bewerberin, insbesondere im Hinblick
auf die angestrebte Schulleitertätigkeit, eingehen.
Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.
Termin zur Vorlage der Bewerbung
beim zuständigen Ministerialbeauftragten 2 Wochen
und zur Vorlage beim Staatsministerium
4 Wochen
nach Erscheinen des Amtsblattes.
EU-Bildungsprogramm SOKRATES II
Ausschreibung der Aktion COMENIUS 1
(Schulpartnerschaften)
Antragsrunde 2003
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 12. September 2002 Nr. II/4-S4206-6/95 591
Die Zusammenarbeit von Schulen in Europa wird
auch im Schuljahr 2003/2004 im Rahmen des Programms SOKRATES II der Europäischen Union innerhalb der Aktion COMENIUS 1 gefördert. Neben den
15 Mitgliedstaaten der EU beteiligen sich an dem Programm auch die drei Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien,
die Tschechische Republik, Ungarn, Malta und Zypern.
Die Aktion COMENIUS 1 – Schulpartnerschaften
gliedert sich in drei Teilaktionen:
a) Schulprojekte:
Mindestens drei Schulen aus drei Teilnehmerländern arbeiten bis zu drei Jahre lang an einem gemeinsamen, selbst gewählten Thema mit europäischem Bezug.
Zuschüsse:
– Für die Schule, die die Projektkoordination übernimmt: 2.000 H Standardbetrag pro Jahr.
– Für Schulen, die Projektpartner sind: 1.500 H
Standardbetrag pro Jahr.
– Zusätzlich erhalten Schulen je nach verfügbaren
Mitteln einen Variablen Betrag für die Mobilität
von Lehrkräften und Schülern (z.B. Projekttreffen von Lehrkräften und Schülern bzw. Studienbesuche der Schulleitung zur Erörterung von
Fragen der Projektdurchführung, Lehreraustausch oder Betriebspraktikum im Zusammenhang mit dem Projekt). Es können Reisen für bis
zu sechs Lehrkräfte und bis zu vier Schüler je
Projektjahr beantragt werden.
b) Fremdsprachenprojekte:Diese Projektart wird gemäß der Ausschreibung der EU-Kommission bei
dieser Antragsrunde besonders begrüßt.
Zwei Schulen aus zwei Teilnehmerländern arbeiten ein Schuljahr lang an einem Projekt mit dem
Ziel, die Fähigkeit zum Gebrauch von Fremdsprachen durch gemeinsame Arbeit an einem Projekt
zu fördern. Die beteiligten Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Wichtiger
Bestandteil ist ein mindestens 14-tägiger Aufent-
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halt bei der Partnerschule sowie ein Gegenbesuch
der Partnerschule zur gemeinsamen praktischen
Bearbeitung des Projektthemas.
Vorrangig gefördert werden:
– Projekte berufsbildender Schulen
– Berufsorientierende Projekte allgemeinbildender Schulen
– Projekte, die die weniger unterrichteten und
verbreiteten Sprachen der EU einbeziehen
– Projekte mit einem innovativen Ansatz für den
Fremdsprachenerwerb
Während der Austauschphase muss eine intensive
handlungsorientierte und themenbezogene Zusammenarbeit zwischen den deutschen und ausländischen Schülern stattfinden. Die Unterschiede
zu einem herkömmlichen Schüleraustausch ohne
Projektarbeit müssen klar erkennbar sein. Das Projekt soll zu einem zweisprachigen gemeinsamen
Ergebnis bzw. Produkt der beiden Schülergruppen
führen, welches für Außenstehende nachvollziehbar dokumentiert wird. Die Sprache des ausländischen Partners muss angemessen berücksichtigt
werden, sowohl in der Vorbereitung und Durchführung des Projekts als auch in der Dokumentation.
Zuschüsse:
– Standardbetrag für Projektkosten: 1.500 H
– Schulen, an denen die Sprache des Projektpartners nicht unterrichtet wird, können zudem
500 H für die sprachliche Vorbereitung beantragen.
– Variabler Betrag für Fahrt- und Aufenthaltskosten
c) Schulentwicklungsprojekte:
Diese Projektart wird gemäß der Ausschreibung
der EU-Kommission bei dieser Antragsrunde besonders begrüßt.
Mindestens drei Schulen aus drei Teilnehmerländern arbeiten an einem europäischen Bildungsprojekt, das sich am konkreten Beispiel mit Schulmanagement, pädagogischen Ansätzen und Fragestellungen von Schulentwicklung beschäftigt.
Zuschüsse:
– Für die Schule, die die Projektkoordination übernimmt: 2.000 H Standardbetrag pro Jahr.
– Für Schulen, die Projektpartner sind: 1.500 H
Standardbetrag pro Jahr.
– Zusätzlich erhalten Schulen je nach verfügbaren
Mitteln einen Variablen Betrag für die Mobilität
von Lehrkräften und Schülern (z.B. Projekttreffen von Lehrkräften und Schülern bzw. Studienbesuche der Schulleitung zur Erörterung von
Fragen der Projektdurchführung, Lehreraustausch oder Betriebspraktikum im Zusammenhang mit dem Projekt). Es können Reisen für bis
zu sechs Lehrkräfte und bis zu vier Schüler je
Projektjahr beantragt werden.
Vorbereitende Besuche zur Anbahnung von Projekten werden bei allen drei Projekttypen ebenfalls
bezuschusst. Anträge auf vorbereitende Besuche
müssen mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Besuchstermin vorliegen und vor der Antragstellung für
das eigentliche Projekt eingereicht werden. Eine Einladung der Gastschule ist dem Antrag beizufügen
241*
(Fax genügt, jedoch mit Briefkopf und Unterschrift der
Schulleitung der gastgebenden Schule). Ein Kostenvoranschlag eines Reisebüros (Ausdruck aus dem Internet oder Fax eines Reisebüros) sollte zur Dokumentation der realistischen Kostenplanung ebenfalls beigefügt werden. Soll das Projekt zum 1. Februar 2003
beantragt werden, so muss der vorbereitende Besuch
vor dem 1. März 2003 durchgeführt sein.
Die Teilnahme bayerischer Schulen an COMENIUS 1 ist sehr erwünscht!
Wichtige Hinweise für den Antragstermin 2003:
Für das Jahr 2003 gibt es nur eine Antragsrunde!
Der für Bayern gültige Antragstermin ist der 1. Februar 2003 !
1. Anträge werden von den Schulleitungen in zweifacher Ausfertigung direkt bei folgender Adresse
eingereicht:
Herr Dieter Huber
ISB
Arabellastraße 1
81925 München
Tel.:0 89 / 92 14 -34 79
Fax: 0 89 / 92 14- 35 72
e-mail: dieter.huber@isb.bayern.de
Am ISB erfolgen Information, Beratung, Bearbeitung und Begutachtung der Anträge.
2. Teilnehmende Schulen informieren ihre vorgesetzten Dienststellen per Abdruck über die direkt
(siehe oben) erfolgte Antragstellung.
3. Die Beantragung des Variablen Betrags (Kosten für
Mobilitätsmaßnahmen) soll so realistisch und kostengünstig wie möglich sein. Ein Kostenvoranschlag eines Reisebüros (Ausdruck aus dem Internet oder Fax eines Reisebüros) sollte zur Dokumentation der realistischen Kostenplanung beigefügt
werden.
4. Bei Fremdsprachenprojekten ist eine Kopie des Antrags der Partnerschule beizufügen. Falls diese
nicht bis zum 1. Februar 2003 vorliegt, kann sie
auch nachgereicht werden.
5. Der nach Abschluss eines Projektjahres erforderliche sachliche und rechnerische Bericht wird von
den Schulen direkt beim Pädagogischen Austauschdienst in Bonn eingereicht.
6. Eine Kopie des sachlichen Berichts (ggf. mit Projektdokumentation) ist auf dem Dienstweg an
Herrn Huber, ISB zu senden.
Lehrkräften, die an Mobilitätsmaßnahmen (z.B.
Vorbereitender Besuch, Studienbesuch) teilnehmen
möchten, kann Dienstbefreiung gem. § 16 der Urlaubsverordnung in Verbindung mit § 12 LDO gewährt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass
durch die Dienstbefreiung kein Unterricht ausfällt.
Die Lehrkräfte stellen ihren Antrag auf Dienstbefreiung auf dem Dienstweg.
Der Leitfaden für Antragsteller – SOKRATES II
legt die Förderkriterien und grundsätzlichen Prioritäten dar, die bei der Beurteilung der Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Anwendung kommen. Er-
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gänzt wird der Leitfaden durch eine jährliche Ausschreibung der EU-Kommission (Das Gemeinschaftliche Aktionsprogramm im Bildungsbereich SOKRATES. Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen), in der spezifische Prioritäten gesetzt
werden. Beispielsweise wird im Zusammenhang mit
den Vorbereitungen für die Erweiterung der Europäischen Union dazu aufgerufen, im Jahr 2003 verstärkt
die Staaten aus der ersten Gruppe von Beitrittstaaten
an Projekten zu beteiligen.
Der Leitfaden für Antragsteller – SOKRATES II,
die jährliche Ausschreibung der EU-Kommission,
nähere Informationen sowie Antragsformulare sind
auch im Internet unter folgenden Adressen verfügbar:
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus:
http://www.km.bayern.de (dort: Aufgaben Europa)
Informationen des Pädagogischen
Austauschdienstes:
http://www.kmk.org
Partnersuchbörse der EU-Kommission für
COMENIUS 1:
http://partbase.eupro.se
Die nachfolgend genannten bayerischen Schulen
arbeiten bereits erfolgreich an einem Projekt mit ausländischen Partnerschulen im Rahmen von COMENIUS 1. Diese Schulen werden gebeten, den an einem
Europäischen Bildungsprojekt interessierten Schulen
partnerschaftlich für eine erste Information zur Verfügung zu stehen.
Erhard
Ministerialdirektor
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3. Eichstätter Kontaktstudium
zum Geschichtsunterricht an der
Katholischen Universität Eichstätt zum Thema
„Europa – für jede Epoche und jede Region anders“
vom 14. bis 16. Oktober 2002
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 13. September 2002 Nr. III/7-P4160/4-6/100 615
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht
und Kultus erkennt das 3. Eichstätter Kontaktstudium
zum Geschichtsunterricht an der Katholischen Universität Eichstätt zum Thema „Europa – für jede Epoche und jede Region anders“ vom 14. bis 16. Oktober
2002 als eine die staatliche Lehrerfortbildung ergänzende Maßnahme für Lehrkräfte aller Schularten an.
Es besteht Einverständnis, dass Interessenten von
ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten,
sofern dies die schulische Situation erlaubt.
Nachfolgend werden in gekürzter Form Informationen des Veranstalters bekannt gegeben:
„Eröffnet wird das Kontaktstudium am Montag,
den 14. Oktober 2002 um 17.00 Uhr mit einem Vortrag
von Prof. Dr. Dr. hc. mult. Hans Tietmeyer, dem ehemaligen Präsidenten der Deutschen Bundesbank. Er
spricht zu „Wirtschafts- und Währungsunion in Europa. Geschichte, Gegenwart, Zukunft“.
Die Professoren des Fachbereichs der Geschichtsund Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät und
ihre Mitarbeiter werden an den beiden darauf folgenden Tagen aus der Perspektive ihrer Epochen- und
Spezialdisziplinen referieren. Neu aufgenommen
wurden unterrichtspraktische Workshops. Die Teilnehmer denken dort über die Umsetzbarkeit in „Europaprojekten“ nach. Zum Teil werden die Workshops
von den Professoren moderiert, die auch die fachlichen Hintergründe dargestellt haben; z.T. stehen Projekterfahrungen von Lehrern im Zentrum.
Die Veranstaltung endet am Mittwoch, den
16. Oktober um 16.30 Uhr.
Nähere Informationen erteilt die Professur für
Theorie und Didaktik der Geschichte, Katholische
Universität Eichstätt-Ingolstadt, Universitätsallee 1,
85072 Eichstätt, (andreas.michler@ku-eichstaett.de
bzw.waltraud.schreiber@ku-eichstaett.de). Informationen können auch über die Homepage der Professur
abgerufen werden (www1.ku-eichstaett.de/GGF/
Didaktik/).
Die Anmeldungen richten Sie bitte an die oben genannten Adressen. Anmeldeschluss ist der
7. Oktober 2002.
Übernachtungsmöglichkeiten können organisiert,
aber nicht finanziert werden. Anfahrts- und Raumpläne werden bei Anmeldung zugesandt.“
Erhard
Ministerialdirektor
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Ausschreibung von Schulratsstellen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 16. September 2002 Nr. IV/3-P7001/1/1-4/97 589
Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim
Staatlichen Schulamt im Landkreis Dachau wird zur
Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen
(Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.
Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser
Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem
Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser
Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch
Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben,
die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen
nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 – GVBl
S. 385 – (mindestens fünfjährige Bewährung in einem
Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher) erfüllen.
Den Gesuchen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.
Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin
Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener
Nähe nimmt.
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus
strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders
aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen
wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von
Oberbayern veröffentlicht.
Erhard
Ministerialdirektor
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EU- Bildungsprogramm SOKRATES II
Ausschreibung der Aktion LINGUA Sprachunterricht und Sprachenerwerb
Antragsrunde 2003
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 17. September 2002 Nr. II/6-S4206-6/100 182
SOKRATES II ist das Aktionsprogramm der Europäischen Union zur Förderung der transnationalen
Zusammenarbeit im Bildungsbereich mit einem Gesamtvolumen von 1,85 Milliarden H für den Zeitraum
vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2006. Neben
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den 15 Mitgliedstaaten der EU beteiligen sich an dem
Programm auch die drei Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und
Norwegen sowie Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
und Malta.
Die Aktion LINGUA gliedert sich in zwei Teilaktionen mit jeweils verschiedenen Zielen:
LINGUA 1: Multinationale Projekte zur allgemeinen
Förderung des Sprachenerwerbs
Ziele dieser Aktion sind insbesondere:
– in den Bürgern das Bewusstsein für die sprachliche
Vielfalt der Europäischen Union und den Nutzen
eines lebensbegleitenden Lernens zu wecken und
sie dazu zu motivieren, aus eigenem Antrieb
Fremdsprachen zu erlernen,
– den Zugang zum Erwerb von Fremdsprachen in
Europa zu erleichtern und die Unterstützung für
die Lernenden zu fördern,
– die Verbreitung von Informationen über innovative
Ansätze und bewährte Verfahren für den europäischen Fremdsprachenunterricht unter den Zielgruppen (insbesondere unter den Entscheidungsträgern und Bildungsverantwortlichen) sicherzustellen.
Jedes Projekt muss darauf ausgerichtet sein, innerhalb kürzest möglicher Zeit ein spezifisches Produkt zu erarbeiten. Der Aufbau einer Partnerschaft an
sich gilt nicht als Projekt.
Besonderes Augenmerk wird im Jahr 2003 auf Projekte gelegt, die
– das Bewusstsein für Fremdsprachen bei jenen
Menschen steigern, die wenig oder keine Erfahrung mit dem Sprachenlernen haben (solche Projekte vereinen idealerweise Partner mit Erfahrung
im Sprachunterricht mit Partnern, die über einen
Hintergrund im Medien- und Rundfunkbereich
verfügen);
– bestehende Sprachenzentren jenen Menschen eröffnen, die wenig oder keine Erfahrung mit dem
Sprachenlernen haben;
die Partnerschaften dar. Besonders berücksichtigt
werden weiterhin Projekte, die von den in der Erhebung veröffentlichten Erkenntnissen im Bezug auf die
Lücken im Markt der Produkte für den Spracherwerb
Gebrauch machen. Die Ergebnisse der Studie sind unter folgender Internet-Adresse verfügbar:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/
downfile/lingua_de.pdf
Teilnehmen können Schulen und Hochschulen,
Einrichtungen für die Aus- und Fortbildung von
Sprachlehrern, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Einrichtungen für offenen Unterricht und Fernlehre, Behörden, Verbände der Sprach- und Kulturförderung, Sprachenschulen, Rundfunk- /Fernsehsender und Medienunternehmen, Verlage und Softwareunternehmen.
Eine LINGUA-Projektpartnerschaft muss teilnahmeberechtigte Einrichtungen aus mindestens drei am
SOKRATES-Programm teilnehmenden Staaten (davon mindestens ein Mitgliedstaat der EU) umfassen.
Staaten, in denen die Zielsprache gesprochen wird,
müssen ebenfalls in die Partnerschaft einbezogen
werden. Eine der Einrichtungen oder Organisationen,
die am Projekt teilnehmen, muss die Aufgabe des Koordinators übernehmen.
Antragsverfahren für schulische Einrichtungen:
Ansprechpartner für Interessenten aus Bayern ist
Herr Dieter Huber
ISB
Arabellastraße 1
81925 München
Tel.: 0 89 / 92 14-34 79
Fax: 0 89 / 92 14-35 72
e-mail: dieter.huber@isb.bayern.de
Am ISB erfolgen Information und Beratung.
Der
Pädagogische Austauschdienst (PAD)
der Kultusministerkonferenz
Lennéstraße 6
53113 Bonn
Internet: http://www.kmk.org/pad/sokrates2
– bestehende Netze ausnutzen (z. B. Städtepartnerschaften oder Erwachsenenbildungsorganisationen, Fanclubs, usw.).
hat als Nationale Agentur für das SOKRATES-Programm im Schulbereich deutschlandweit die Aufgabe, Antragsteller zu beraten sowie Anträge zu begutachten.
LINGUA 2: Multinationale Projekte zur Entwicklung
von Hilfsmitteln und Materialien für
den Sprachenerwerb
Interessenten reichen den Vorantrag ihres Projekts bis zum 1. November 2002 (Datum des Poststempels)
Konkrete Ziele sind die Entwicklung oder der Austausch von
– direkt bei der EU-Kommission in Brüssel ein und
senden
– Lehr- und Lernmaterialien für den Sprachenerwerb,
– eine Kopie des Antrags direkt an den PAD (s.o.)
sowie
– Methoden und Instrumenten zur Anerkennung
und Bewertung von Fremdsprachenkenntnissen,
– eine weitere Kopie des Antrags auf dem Dienstweg an das ISB (s.o.)
– Lehrplänen.
Die jüngst veröffentlichte Europäische Erhebung
über Material für den Sprachunterricht (ELLMS) stellt
auch weiterhin eine wertvolle Inspirationsquelle für
Wird der Vorantrag durch die EU-Kommission gebilligt, kann bis zum 1. März 2003 ein Vollantrag gestellt werden (Antragsverfahren wie beim Vorantrag).
Die Projektlaufzeit beginnt am 1. Oktober 2003.
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Für Anträge auf Bezuschussung eines Vorbereitenden Besuchs zur Anbahnung eines Projekts gilt:
– Ein Original wird auf dem Dienstweg beim ISB
eingereicht,
Informationen der Europäischen Union:
http://europa.eu.int/comm/education/socratesde.html
Erhard
Ministerialdirektor
– ein weiteres Original geht direkt an den PAD.
Anträge für einen Vorbereitenden Besuch müssen
sechs Wochen vor Reisetermin sowohl beim ISB als
auch beim PAD eingegangen sein.
Lehrkräften, die an Mobilitätsmaßnahmen (z.B.
Vorbereitender Besuch) teilnehmen möchten, kann
Dienstbefreiung gem. §16 der Urlaubsverordnung in
Verbindung mit §12 LDO gewährt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass durch die Dienstbefreiung kein Unterricht ausfällt. Die Lehrkräfte stellen ihren Antrag auf Dienstbefreiung auf dem Dienstweg.
Zuschüsse:
Für Vorbereitende Besuche: Fahrtkosten in der Regel
zu 100% und Zuschuss zu den Aufenthaltskosten in
Form zielstaatenabhängiger Tagessätze (maximaler
Gesamtzuschuss: 1.000,- H pro Person)
Für Projekte: variabler Zuschuss für maximal drei Jahre in Folge
Nichtschulische Einrichtungen wenden sich an:
Bildung für Europa
Nationale Agentur beim Bundesinstitut für
Berufsbildung (BiBB)
Hermann-Ehlers-Straße 10
53113 Bonn
Internet: http://www.na-bibb.de
Hinweis:
Projekte, die darauf abzielen, Mängel im Bereich der
Materialien für den Unterricht und Erwerb von Sprachen für spezifische berufliche Zwecke zu beheben,
sind im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci,
und nicht im Rahmen von SOKRATES/LINGUA einzureichen. Wörterbücher als solche werden in diesem
Rahmen nicht als Hilfsmittel für den Sprachenerwerb
betrachtet, daher kann die Herstellung von Wörterbüchern im Rahmen dieser Aktion nicht gefördert werden.
Der Leitfaden für Antragsteller – SOKRATES II
legt die Förderkriterien und grundsätzlichen Prioritäten dar, die bei der Beurteilung der Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Anwendung kommen. Ergänzt wird der Leitfaden durch die jährliche Ausschreibung der EU-Kommission (Das gemeinschaftliche Aktionsprogramm im Bildungsbereich SOKRATES. Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen 2003 (EAC/30/02), vgl. unten genannte
Internet-Seiten), in der spezifische Prioritäten gesetzt
werden.
Nähere Informationen sowie Antragsformulare
sind auch im Internet unter folgenden Adressen verfügbar:
Informationen des Pädagogischen
Austauschdienstes:
http://www.kmk.org/pad/sokrates2
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus:
http://www.km.bayern.de (dort: Aufgaben – Europa)
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StAnz 2002 Nr. 39
EU- Bildungsprogramm SOKRATES II
Ausschreibung der Aktion COMENIUS 2.1
Europäische Kooperationsprojekte der
Lehreraus- und -fortbildung
Antragsrunde 2003
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 17. September 2002 Nr. II/6-S4206-6/95 592
SOKRATES II ist das Aktionsprogramm der Europäischen Union zur Förderung der transnationalen
Zusammenarbeit im Bildungsbereich mit einem Gesamtvolumen von 1,85 Milliarden H für den Zeitraum
vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2006. Neben
den 15 Mitgliedstaaten der EU beteiligen sich an dem
Programm auch die drei Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und
Norwegen sowie Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
und Malta. Ziel des Unterprogramms COMENIUS ist
es, die Qualität des Unterrichts in allen Fächern verbessern zu helfen, ihm eine europäische Dimension zu
geben und das Lernen von Fremdsprachen zu fördern.
Dies geschieht durch die Förderung transnationaler
Zusammenarbeit zwischen den Schulen sowie durch
Angebote für die Erstausbildung und Fortbildung
von Lehrkräften.
Im Rahmen von COMENIUS 2.1 werden europäische Kooperationsprojekte der Lehreraus- und -fortbildung gefördert: Teilnahmeberechtigte Einrichtungen aus mindestens drei am SOKRATES-Programm
teilnehmenden Staaten – davon mindestens jeweils
eine Einrichtung aus dem Bereich der Lehreraus- oder
-fortbildung – arbeiten an einem Projekt. Eine der beteiligten Einrichtungen übernimmt die Rolle des Koordinators. Die geförderten Projekte sollen zu konkreten Ergebnissen führen, z.B. Kurse, Methoden, Lehrstrategien, Lehrmaterialien hervorbringen, die dem
Aus- und Fortbildungsbedarf einer klar eingegrenzten Zielgruppe von schulischem Personal Rechnung
tragen und dabei die unterschiedlichen Realitäten in
den einzelnen teilnehmenden Staaten berücksichtigen.
Der Leitfaden für Antragsteller – SOKRATES II
legt die Förderkriterien und grundsätzlichen Prioritäten dar, die bei der Beurteilung der Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Anwendung kommen. Ergänzt wird der Leitfaden durch die jährliche Ausschreibung der EU-Kommission (Das gemeinschaftli-
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che Aktionsprogramm im Bildungsbereich SOKRATES. Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen 2003 (EAC/30/02), vgl. unten genannte
Internet-Seiten), in der spezifische Prioritäten gesetzt
werden.
Im Jahr 2003 werden bevorzugt Projekte berücksichtigt, die einen signifikanten Beitrag zu Innovationen bei der Aus- und Fortbildung des Schulpersonals
leisten. Der besondere Schwerpunkt liegt dabei auf
neuen Aspekten der Aufgaben, die die Lehrkräfte
wahrnehmen. Eine indikative Liste von Themen, mit
denen sich derartige Projekt befassen könnten, ist der
Allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen 2003 (EAC/30/02) der EU-Kommission
zu entnehmen.
Ansprechpartner für Interessenten aus Bayern ist
Herr Dieter Huber
ISB
Arabellastraße 1
81925 München
Tel.: 0 89 / 92 14-34 79
Fax: 0 89 / 92 14-35 72
e-mail: dieter.huber@isb.bayern.de
Am ISB erfolgen Information, Beratung sowie
Vorprüfung der bayerischen Anträge.
Der
Pädagogische Austauschdienst (PAD)
der Kultusministerkonferenz
Lennéstraße 6
53113 Bonn
Internet: http://www.kmk.org/pad/sokrates2
hat als Nationale Agentur für das SOKRATES-Programm im Schulbereich deutschlandweit die Aufgabe, Antragsteller zu beraten sowie Anträge zu begutachten.
Antragsverfahren:
Interessenten reichen ihren Projektantrag
direkt bei der EU-Kommission in Brüssel ein und
senden
eine Kopie des Antrags direkt an den PAD (s.o.) sowie
eine weitere Kopie des Antrags auf dem Dienstweg
an das ISB (s.o.)
Termin ist jeweils der 1. März 2003! (Datum des
Poststempels!)
Für Anträge auf Bezuschussung eines Vorbereitenden Besuchs zur Anbahnung von Projekten gilt:
– Ein Original wird auf dem Dienstweg beim ISB
eingereicht,
– ein weiteres Original geht direkt an den PAD.
Anträge für einen Vorbereitenden Besuch müssen
sechs Wochen vor Reisetermin sowohl beim ISB als
auch beim PAD eingegangen sein.
Lehrkräften, die an Mobilitätsmaßnahmen (z.B.
Vorbereitender Besuch) teilnehmen möchten, kann
Dienstbefreiung gem. § 16 der Urlaubsverordnung in
Verbindung mit § 12 LDO gewährt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass durch die Dienstbefreiung kein Unterricht ausfällt. Die Lehrkräfte stellen ihren Antrag auf Dienstbefreiung auf dem Dienstweg.
Für das Jahr 2003 gibt es nur eine Antragsrunde!
Falls der Termin der Antragsrunde 2003 nicht gewahrt werden kann, so ist es sinnvoll, die Zeit bis zur
Ausschreibung für 2004 zur Information und ggf. Partnersuche für Projekte zu nutzen. Für die Antragsrunde im Jahr 2004 werden voraussichtlich dieselben Bestimmungen gelten wie für das Jahr 2003.
Nähere Informationen sowie Antragsformulare
sind auch im Internet unter folgenden Adressen verfügbar:
Informationen des Pädagogischen
Austauschdienstes:
http://www.kmk.org/pad/sokrates2
An der Aktion COMENIUS 2.1 können unter anderem folgende Organisationen und Einrichtungen
teilnehmen:
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus:
http://www.km.bayern.de (dort: Aufgaben – Europa)
– Schulen, Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen für Lehrer und schulpädagogisches Personal,
Informationen der Europäischen Union:
http://europa.eu.int/comm/education/socrates/comenius/index_de.html
– Forschungszentren, Ausbildungszentren für den
Bereich der Schulverwaltung/-beratung, Bildungsbehörden,
– im Bildungsbereich tätige staatliche, private und
sonstige gemeinnützige Organisationen, Vereine,
Unternehmen, Behörden und Netzwerke
Da auch Schulen antragsberechtigt sind, ergeben
sich insbesondere für Seminarschulen Beteiligungsmöglichkeiten.
Zuschüsse:
Für Vorbereitende Besuche: Fahrtkosten in der Regel
zu 100% und Zuschuss zu den Aufenthaltskosten in
Form zielstaatenabhängiger Tagessätze (maximaler
Gesamtzuschuss: 1.000,- H pro Person)
Für Projekte: variabler Zuschuss für maximal drei Jahre in Folge
Erhard
Ministerialdirektor
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Offene Stellen
Fachhochschule München
An der Fachhochschule München sind zum Sommersemester 2003
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Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen
(Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Nachweise über
den beruflichen Werdegang und die wissenschaftlichen Arbeiten) bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige bei der Präsidentin der Fachhochschule München, Lothstraße 34, 80335 München,
einzureichen.
Professuren (BesGr. C3)
für folgende Lehrgebiete zu besetzen:
Fachbereich 02 Bauingenieurwesen
Kennziffer 0226
Straßenbau, Landverkehrswegebau –
Teil: Straßenbau, Grundlagen des Bauingenieurwesens
Kennziffer 0227
Stahlbetonbau, Spannbetonbau, Bauwerke des Massivbaus, Bauschäden, Grundlagen des Bauingenieurwesens
Kennziffer 0228
Grundbau und Bodenmechanik, Grundlagen des
Bauingenieurwesens
Kennziffer 0229
Projektmanagement, Grundlagen Bauabwicklung/
Baubetrieb, Grundlagen des Bauingenieurwesens
Fachbereich 03
Maschinenbau/Fahrzeugtechnik/Flugzeugtechnik
Kennziffer 0337
Straßenfahrzeugtechnik
Kennziffer 0338
Technische Thermodynamik, Wärmeübertragung
und Technische Strömungsmechanik
Fachbereich 04 Elektrotechnik/Informationstechnik
Kennziffer 0429
Verteilte Systeme und Echtzeitsysteme
Kennziffer 0430
Programmieren, Mikrocomputer und Digitaltechnik
Fachbereich 06
Feinwerk- und Mikrotechnik/Physikalische Technik
Kennziffer 0637
Elektronik
Einstellungsvoraussetzungen sind:
Universitäts- oder Fachhochschulabschluss in Verbindung mit einer Promotion; nur bei einem Universitätsabschluss ist statt der Promotion ausnahmsweise ein
anderer Nachweis der besonderen Befähigung zu
wissenschaftlicher Arbeit (Gutachten über promotionsadäquate Leistungen) möglich; pädagogische Eignung, u.a. nachzuweisen durch Probelehrvorträge;
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden; eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des
Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden,
wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
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Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt
An der
Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt (Dienstort
Schweinfurt) ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt die
Stelle einer/eines
Professorin/Professors
(BesGr. C 3 BBesO)
zu besetzen:
Fachbereich Maschinenbau
Lehrgebiet: „Verfahrenstechnik, Regelungstechnik,
Steuerungstechnik und Automatisierung„
Bewerbungskennziffer: 71.2.259
Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium (Universitätsoder Fachhochschulabschluss) in Ver-bindung mit einer Promotion; nur bei einem Universitätsabschluss ist
statt der Promotion ausnahmsweise ein anderer Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit möglich; pädagogische Eignung; besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden
in einer mindestens fünfjährigen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches
ausgeübt worden sein müssen.
Die Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt strebt
eine Erhöhung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an.
Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zu
rechnen.
Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher
Eignung bevorzugt berücksichtigt.
In das Beamtenverhältnis kann berufen werden,
wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen
(tab. Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über den beruflichen Werdegang und die wissenschaftlichen Arbeiten) und unter Angabe der Bewerbungskennziffer
bis spätestens einen Monat nach Erscheinen dieser
Anzeige bei der
Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt
zu Hd. des Präsidenten
Münzstraße 12, 97070 Würzburg
Die FH München strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich an, deshalb
sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
einzureichen.
Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zu
rechnen.
Telefonische Auskünfte unter 09 31 / 35 11-1 10
bzw. 35 11-1 11.