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Bei-18 233 02-09-26 08:36:33 -dtp- Beiblatt Seite 233* zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst Nummer 18* Ausgegeben in München am 30. September 2002 Inhal t Seite Videodokumentation „Zeitzeugen berichten über das Konzentrationslager Dachau“ . . . . . . 234* Herbsttagung der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft e.V. vom 22. bis 23. November 2002 in Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234* Schulsammlung 2002 des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Bayern e.V. . . . 235* Handreichung für Lehrkräfte zum Berufswahlunterricht in den Jahrgangsstufen 9 bis 13 vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln . . . . . . . 236* Abschlussprüfung 2003 an Berufsfachschulen für Kinderpflege und an Berufsfachschulen für Sozialpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 44. Vorlese-Wettbewerb des Deutschen Buchhandels 2002/2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* Betriebspraktika bei Gerichten und Staatsanwaltschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 200 Jahre „Entstehung des modernen Bayern“ 238* Besetzung von Stellen des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien . 238* Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der staatlichen Gymnasien . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239* EU-Bildungsprogramm SOKRATES II Ausschreibung der Aktion COMENIUS 1 (Schulpartnerschaften) Antragsrunde 2003 . . . . . . . . . 240* 3. Eichstätter Kontaktstudium zum Geschichtsunterricht an der Katholischen Universität Eichstätt zum Thema „Europa – für jede Epoche und jede Region anders“ . . . . . . . . . . . . . . . . 261* Ausschreibung von Schulratsstellen . . . . . . . . . 261* EU-Bildungsprogramm SOKRATES II Ausschreibung der Aktion LINGUA – Sprachunterricht und Sprachenerwerb Antragsrunde 2003 261* EU-Bildungsprogramm SOKRATES II Ausschreibung der Aktion COMENIUS 2.1 Europäische Kooperationsprojekte der Lehrerausund -fortbildung Antragsrunde 2003 . . . . . . . . . 263* Offene Stellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265* Jahrgang 2002 Bei-18 234 02-09-26 08:36:33 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 234* Videodokumentation „Zeitzeugen berichten über das Konzentrationslager Dachau“ Herbsttagung der Deutschen Shakespeare-Gesellschaft e.V. vom 22. bis 23. November 2002 in Berlin Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 3. September 2002 Nr. VI/4-S4433- 6/67 640 vom 3. September Nr. VI/6-P5160/8-6/95 774 Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen hat in Zusammenarbeit mit dem Haus der Bayerischen Geschichte eine achtteilige Videodokumentation herausgegeben, in der Zeitzeugen in thematisch geordneten Zusammenschnitten über ihre Gefangenschaft im Konzentrationslager Dachau zwischen 1933 und 1945 sprechen. Die Deutsche Shakespeare-Gesellschaft e.V. veranstaltet vom 22. bis 23. November 2002 in Berlin ihre traditionelle Herbsttagung. Diese auch als Fortbildungsveranstaltung für Englischlehrkräfte an Gymnasien geeignete Tagung steht unter dem Thema „Shakespeare in Berlin„. Tagungsort ist das Berliner Ensemble – Theater am Schiffbauerdamm (BertoltBrecht-Platz 1/10117 Berlin). Es ist folgendes Programm vorgesehen: Im Einzelnen handelt es sich um folgende Filme: „Ehrlos, wehrlos, rechtlos“ Häftlingsleben im Konzentrationslager Dachau, Teil 1: Überleben Freitag, 22. November 2002 „Ehrlos, wehrlos, rechtlos“ Häftlingsleben im Konzentrationslager Dachau, Teil 2: Zusammenleben 16.30 Uhr Die Kriegsjahre 1939-1945 17.00 – 17.45 Uhr Peter von Becker, Berlin: Die SM-Maschine: Berliner Inszenierungen von Reinhardt bis Neuenfels Die Außenlager Todesmärsche und Befreiung des Lagers Dachau 1945 Max Mannheimer – ein Zeitzeuge berichtet Friedrich Schafraneck – ein Zeitzeuge berichtet Karl Weller – ein Zeitzeuge berichtet Im ersten Teil der Videoreihe äußern sich verschiedene Zeitzeugen jeweils zu bestimmten Themen. Die Aussagen ergänzen sich, so dass ein facettenreiches Bild der Vergangenheit entsteht. Im zweiten Teil der Reihe kommt je ein Zeitzeuge zu Wort. Es geht dabei nicht nur um dessen Erlebnisse im Konzentrationslager, sondern auch um weitere biographische Aspekte, zum Beispiel die Motive für individuelles widerständisches Verhalten. Jedem Video ist ein didaktisches Begleitheft beigegeben, das über Inhalt und Personen informiert und den Einsatz der Filme bzw. von Filmsequenzen im Unterricht erleichtern soll. Die Videos eignen sich in besonderer Weise für die Vor- bzw. Nachbereitung eines Gedenkstättenbesuchs sowie für die Erarbeitung zentraler Aspekte der nationalsozialistischen Herrschaft im Unterricht aller Schularten. Sie können bei den Kreisbildstellen und Medienzentren ausgeliehen oder bei der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Postfach 13 02, 89401 Dillingen/Donau, zum Preis von 7,50 H pro Film und 45,00 H für die gesamte Reihe käuflich erworben werden. Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l Ministerialdirigentin KWMBeibl 2002 S. 234* Begrüßung durch den Präsidenten Grußwort: Claus Peymann, Intendant des Berliner Ensembles 18.00 – 19.00 Uhr Empfang für die Tagungsteilnehmer 19.30 – 22.30 Uhr Berliner Ensemble: »Richard II.« Regie: Claus Peymann anschließend: Diskussion mit dem Regisseur, Dramaturgen und Schauspielern Moderation: Ute Canaris/Silke Meyer Samstag, 23. November 2002 9.30 – 10.30 Uhr Russell Jackson, Stratford: Max Reinhardt’s Recurring Dream Einführung und Diskussionsleitung: Dieter Mehl 11.00 – 12.00 Uhr Dennis Kennedy, Dublin: Shakespeare, Berlin, and the Cold War Einführung und Diskussionsleitung: Balz Engler 13.15 – 15.15 Uhr Shakespeare total – Kolloquium für Lehrende mit Projektbeispielen zu »The Taming of the Shrew« und »When Shakespeare’s Ladies Meet« Leitung: Roland Petersohn 14.00 – 15.00 Uhr Lawrence Guntner, Braunschweig: Re-Writing Shakespeare: Brecht and Müller Einführung und Diskussionsleitung: Ingeborg Boltz Bei-18 235 02-09-26 08:36:33 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 15.30 – 16.30 Uhr Klaus Peter Steiger, Berlin: Apsis und Tonne: Subversiver Traditionalismus beim Umgang mit Shakespeare, Einführung und Diskussionsleitung: Vanessa Schormann 16.45 – 17.45 Uhr Eva Walch, Berlin: Dramaturgische Blicke auf zwei Shakespeare-Inszenierungen von Thomas Langhoff, Einführung und Diskussionsleitung: Maik Hamburger 19.30 – 23.00 Uhr Berliner Ensemble: »Ein Sommernachtstraum« Regie: Leander Haußmann Weitere Auskünfte, insbesondere zu den Anmeldemodalitäten erteilt die Deutsche Shakespeare-Gesellschaft e.V. Windischenstraße 4 – 6 99423 Weimar Tel./Fax 0 36 43/90 40 76 e-mail: office@shakespeare-gesellschaft.de Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erkennt die Tagung als Fortbildungsveranstaltung an. Für Freitag, den 22. November 2002 kann Dienstbefreiung erteilt werden, sofern es die schulischen Belange zulassen. Den Trägern der nichtstaatlichen Gymnasien wird empfohlen, für ihren Bereich ähnlich zu verfahren. Die Gewährung eines Reisekostenzuschusses ist nicht möglich. Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l Ministerialdirigentin KWMBeibl 2002 S. 234* StAnz 2002 Nr. 37 235* verband Bayern e.V. für das Gebiet des Freistaates Bayern in der Zeit vom 18. mit 24. November 2002 eine Sammlung widerruflich erlaubt. Diese Erlaubnis berechtigt zur Sammlung durch Schüler ab dem vollendeten 12. Lebensjahr mit durchnummerierten Spendenlisten bei ihren nächsten Verwandten und Bekannten. Andere erlaubnispflichtige Sammlungsarten, insbesondere Sammlungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, in Gaststätten oder in anderen jedermann zugänglichen Räumen (Vergnügungsstätten, Geschäften usw.) und bei anderen als den genannten Personen sind nicht gestattet. Die Sammlung unterliegt folgenden Auflagen: 1. Die Sammlung ist ehrenamtlich durchzuführen. Entgelte, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile für die Mitarbeit dürfen nicht gewährt, gewerbliche Unternehmen (Werbeinstitute, Adressenverlage usw.) mit der Durchführung der Sammlung nicht betraut werden. Ausgenommen ist der Druck von Listen, Spendenbriefen und Werbematerial. 2. Für die Sammlung sind durchnummerierte, vom Veranstalter mit Originalunterschrift und Originalstempel versehene Spendenlisten zu verwenden. Sie müssen den Namen des Veranstalters, Art und Zeit der Sammlung, den Sammlungsort, einen Hinweis auf diese Erlaubnis, Name, Geburtsdatum und Wohnort des Sammlers und Spalten für die Namen der Spender und den gespendeten Betrag enthalten. Am Kopf der Namens- und Unterschriftenspalte ist deutlich sichtbar der Vermerk „Eintragung freigestellt“ anzubringen. Jeder Sammler darf nur eine Liste mit sich führen. Schulsammlung 2002 des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Bayern e.V. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. September 2002 Nr. II/8–K6304-3/97 195 Das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V. führt in der Zeit vom 18. mit 24. November 2002 seine diesjährige Schulsammlung durch. I. Die Sammlung wurde mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 31. Mai 2002 sammlungsrechtlich genehmigt. Der Bescheid der Regierung der Oberpfalz lautet in den wesentlichen Teilen wie folgt: „Aufgrund des Bayerischen Sammlungsgesetzes wird dem Deutschen Jugendherbergswerk Landes- Die Sammler sind darüber zu belehren, dass die Eintragung des Namens vom Spender nicht gefordert und auch vom Sammler ohne ausdrückliche Einwilligung nicht vorgenommen werden darf. Die Sammler sollen jedoch darauf hinwirken, dass Spender, die ungenannt bleiben wollen, den gespendeten Betrag in die Liste selbst einsetzen, gegebenenfalls mit dem Zusatz „ungenannt“. Über die Ausgabe der Spendenlisten sind Nachweise zu führen, aus denen der Verbleib jederzeit festgestellt werden kann. 3. Nach Beendigung der Sammlung sind die Spendenlisten einzuziehen. 4. Die Sammlung darf nur bis 17.00 Uhr durchgeführt werden. 5. Schüler bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen an der Sammlung nicht mitwirken. Sie können jedoch Spendenbriefe, die ihnen durch die Schule mit einem Umschlag ausgehändigt werden, an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Spenden - sofern sie nicht überwiesen werden - sind in diesen Fällen durch die Schüler der Schule in verschlossenem Umschlag zu überbringen. Darauf sind die Erziehungsberechtigten besonders hinzuweisen. In- Bei-18 236 02-09-26 08:36:33 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 236* soweit sind diese Schüler nicht als sammelnde Personen anzusehen. Die Schule führt entsprechende Spendenlisten für diese Fälle. Diese Form der Sammlung unterliegt nicht der Erlaubnispflicht. 6. Die Spendenbriefe dürfen nicht mit einer fortlaufenden Nummer versehen sein. Auf den Spendenbriefen ist darauf hinzuweisen, dass eine Angabe der Personalien einschließlich der Adresse der Eltern nur dann erforderlich ist, wenn die Eltern zur Vorlage beim Finanzamt eine Spendenbescheinigung wünschen. Des weiteren ist ein Hinweis aufzunehmen, dass die Spenden von den Eltern auch unmittelbar auf ein anzugebendes Spendenkonto des Sammlungsträgers überwiesen werden können. 7. Der Sammlungsertrag darf nur für die satzungsmäßigen Aufgaben des Deutschen Jugendherbergswerkes - Landesverband Bayern e.V. -, nicht aber für andere Zwecke, insbesondere nicht für Verwaltungs- und sonstige Aufgaben des Veranstalters verwendet werden. 8. Die Unkosten der Sammlung sind so niedrig wie möglich zu halten. Sie sollten nicht mehr als 5 v.H. des Bruttoergebnisses (Summe der Spenden ohne Abzug) ausmachen und dürfen 8 v.H. nicht überschreiten.“ II. Die Schulsammlung ist notwendig, um die Jugendherbergen, die sich insbesondere für Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte und Schulskikurse anbieten, in ihrem Bestand zu erhalten und heutigen Anforderungen entsprechend zu modernisieren. Die Sammlung trägt dazu bei, den Jugendherbergen die Aufrechterhaltung eines günstigen Preisniveaus zu ermöglichen, und kommt damit wiederum den Schulen zugute. Die Schulen werden daher gebeten, die Sammlung des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Bayern e.V. wie bisher nach Kräften zu unterstützen. Es besteht Einverständnis damit, dass – Schüler ab dem vollendeten 12. Lebensjahr in der Schule zur Beteiligung an der Sammlung des Jugendherbergswerks aufgefordert werden und – Schülern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr durch die Schule Spendenbriefe des Jugendherbergswerks für die Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden (vgl. Ziff.5 des sammlungsrechtlichen Erlaubnisbescheids). Auf die Einhaltung der sammlungsrechtlichen Vorschriften ist zu achten. Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l Ministerialdirigentin KWMBeibl 2002 S. 235* Handreichung für Lehrkräfte zum Berufswahlunterricht in den Jahrgangsstufen 9 bis 13 vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. September 2002 Nr. IV/2-S7305/15-4/91 067 Die Lehrerhandreichung „AusbildungPlus“ ist ein vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördertes Internet-Informationssystem des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln. Es bietet Jugendlichen vielfältige Informationen und Tipps zu allen Phasen des Berufswahl-Prozesses. Das Kernstück ist eine Datenbank, in der Jugendliche nach Ausbildungsstellen mit Zusatzqualifikationen suchen können. In solchen Ausbildungsgängen erwerben Auszubildende während der Berufsausbildung besondere Kenntnisse oder Fertigkeiten, die über die Mindestanforderungen der Ausbildungsordnung hinaus gehen. Dies können beispielsweise Spezialkenntnisse in Handwerksberufen oder duale Studiengänge sein. Um Jugendlichen die Bedeutung und Vielfalt von Ausbildungen mit Zusatzqualifikationen nahe zu bringen, enthält „AusbildungPlus“ auch zahlreiche Informationen und Materialien zum Thema „Berufswahl und Berufsausbildung mit Zusatzqualifikationen“. Ziel der Lehrerhandreichung ist es, den Lehrerinnen und Lehrern ein Arbeitsmittel an die Hand zu geben, mit dem sie die Berufswahlkompetenz ihrer Schülerinnen und Schüler in den Klassen 9 bis 13 erhöhen und diese auf die sich mit zunehmendem Tempo verändernde Berufs- und Arbeitswelt vorbereiten können. Die kostenlose Lehrerhandreichung kann per E-Mail unter info@ausbildung-plus.de oder beim Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Projekt AusbildungPlus, Postfach 51 06 69, 50942 Köln (Tel. (02 21) 49 81-6 86 oder Fax (02 21) 49 81-5 92) bestellt werden. Mehr Informationen über „AusbildungPlus“ gibt es im Internet unter www.ausbildung-plus.de im Bereich „Lehre, Forschung & Politik“. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus begrüßt dieses Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln. Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l Ministerialdirigentin KWMBeibl 2002 S. 236* StAnz 2002 Nr. 37 Bei-18 237 02-09-26 08:36:33 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 237* Schulen zur Erziehungshilfe und zur individuellen Sprachförderung Abschlussprüfung 2003 an Berufsfachschulen für Kinderpflege und an Berufsfachschulen für Sozialpflege B: Realschulen, Gymnasien, Schulen besonderer Art Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus C: Schulen zur individuellen Lernförderung, alle sonstigen Förderschulen vom 4. September 2002 Nr. VII/5-S9500-3-7/77 566 Für die Teilnehmer der Gruppe C endet der Wettbewerb auf der Stadt-/Kreisebene. Besonders vorlesebegabte Kinder können in der Gruppe A angemeldet werden. 1. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege findet 2003 an folgenden Terminen statt: Dienstag, 24. Juni 2003 8.30 – 10.00 Uhr Deutsch 10.45 – 11.45 Uhr Pädagogik und Psychologie 2. Die schriftliche Abschlussprüfung für Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2003 an folgenden Terminen statt: Dienstag, 24. Juni 2003 8.30 – 9.30 Uhr Sozialpflegerische Fachkunde 10.15 – 11.00 Uhr Gesundheits- und Krankheitslehre 3. Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege. 4. Andere Bewerber können zur Abschlussprüfung an der Berufsfachschule für Kinderpflege und der Berufsfachschule für Sozialpflege zugelassen werden. Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 1. März 2003 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 49, die Prüfungsgegenstände in § 50 der Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege geregelt. Die Ausschreibungsunterlagen werden den Schulen Anfang Oktober vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. zugesandt. Anmeldeschluss für die Schulsieger ist der 13. Dezember 2002 (Datum des Poststempels). Der Wettbewerb führt von der Schul- über die Stadt-/Kreisebene, Bezirksebene und Landesebene bis hin zur Ermittlung der Bundessieger im Juni 2003. Die Schulen werden gebeten, ihre Schülerinnen und Schüler am Vorlese-Wettbewerb teilnehmen zu lassen. Soweit Veranstaltungen hierzu außerhalb der Schule stattfinden, kann dies durch Beurlaubung vom Unterricht geschehen. Diese Veranstaltungen sind keine schulischen Veranstaltungen, so dass Unfallschutz im Rahmen der Schülerunfallversicherung nicht besteht. Schulen, die bis Mitte Oktober keine Unterlagen erhalten haben, können diese anfordern beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. – Leseförderung – Postfach 10 04 42 60004 Frankfurt/Main Fax.: 0 69/13 06-4 35. E-mail: lesefoerderung@boev.de Internet: www.vorlesewettbewerb.de Müller Ministerialdirigent KWMBeibl 2002 S. 237* StAnz 2002 Nr. 37 44. Vorlese-Wettbewerb des Deutschen Buchhandels 2002/2003 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. September 2002 Nr. VI/9-S4306/3/1-6/95 557 Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. veranstaltet auch im Schuljahr 2002/2003 einen Vorlese-Wettbewerb für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 aller Schularten. Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Herrn Bundespräsidenten und findet in drei Gruppen statt: A: Hauptschulen, Schulen für Körperbehinderte, Schulen für Sehbehinderte, Schulen für Blinde, Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l Ministerialdirigentin KWMBeibl 2002 S. 237* Betriebspraktika bei Gerichten und Staatsanwaltschaften Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. September 2002 Nr. III/5-S4305/15-6/86 680 Das Bayerische Staatsministerium der Justiz weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler aus dem Bereich der Hauptschule, der Realschule und der Wirtschaftsschule Betriebspraktika bei Gerichten und Staatsanwaltschaften absolvieren können. Diese Praktika bieten Gelegenheit, Einblick in die Tätigkeiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften zu erhalten und können somit einen wichtigen Beitrag für die berufliche und staatsbürgerliche Orientierung der Bei-18 238 02-09-26 08:36:33 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 238* Schüler leisten. Die Betriebspraktika können über die Präsidenten bzw. Direktoren der jeweiligen Landbzw. Arbeitsgerichte oder die Leitenden Oberstaatsanwälte vereinbart werden. Erhard Ministerialdirektor KWMBeibl 2002 S. 237* 200 Jahre „Entstehung des modernen Bayern“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. September 2002 Nr. VI/4-S5402/13-6/97 924 Im Jahr 2003 wird in Bayern des 200. Jahrestags der Säkularisation gedacht. In Verbindung mit der Mediatisierung von 1806 wurde durch dieses Ereignis die territoriale Gestalt geschaffen, die unsere Heimat im Wesentlichen auch heute noch besitzt. Gleichzeitig erlebte Bayern in der Folge der Säkularisation, deren negative Auswirkungen der Verlust wertvoller Kulturgüter, die Zerstörung gewachsener Strukturen und Traditionen im kulturellen Leben und im Bildungswesen sowie zunächst die Entwurzelung vieler Untertanen der ehemaligen geistlichen und kleineren weltlichen Herrschaften waren, eine tiefgreifende Umgestaltung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft auf der Basis aufklärererischen Gedankenguts. Sie ist eng mit dem Namen des Grafen Maximilian von Montgelas (1759-1838) verbunden und brachte eine bis in die Gegenwart hinein wirksame Modernisierung nahezu aller Lebensbereiche mit sich. Zentrale Aspekte dieses Prozesses, der einer „Revolution von oben“ gleichkam, waren die Ablösung der Souveränität des absolutistischen Fürsten durch die von der Dynastie getrennte Staatssouveränität, der Aufbau einer zentralisierten, an Rationalität und Effizienz orientierten Staatsverwaltung sowie die schrittweise Beseitigung der Ständegesellschaft zu Gunsten einer auf Gleichheit, individuellen Rechten und freier wirtschaftlicher Betätigung beruhenden Staatsbürgergesellschaft. Die Verfassung von 1808 bündelte die im Rahmen der Modernisierung Bayerns getroffenen Maßnahmen und definierte damit den für das damalige Deutschland vorbildlichen Typus des „süddeutschen Konstitutionalismus“. Von großer Bedeutung für die Entstehung des modernen Bayern war schließlich die Erhebung des Kurfürstentums zum Königreich im Jahre 1806, welche die innere Konsolidierung des Landes in einer Phase tiefgreifender Umbrüche beschleunigte und ihm auf längere Sicht zu erhöhtem außenpolitischem Prestige verhalf. In der Schule soll das Thema „Die Entstehung des modernen Bayern“ zum Anlass genommen werden, den Jugendlichen durch die verstärkte Auseinandersetzung mit den genannten Vorgängen und ihren Auswirkungen bis in die Gegenwart hinein wesentliche historische Grundlagen ihrer unmittelbaren Lebenswelt nachdrücklich bewusst zu machen und sie auf diese Weise über die Wissensvermittlung hinaus in ihrer Identitätsfindung zu fördern. Das ist in erster Linie die Aufgabe des Geschichtsunterrichts, doch können auch andere Fächer – insbesondere Religionslehre, Kunsterziehung und Deutsch – hierzu ihren Beitrag leisten. Im laufenden Schuljahr steht die Beschäftigung mit den Voraussetzungen, den Begleiterscheinungen und den Folgen der Säkularisation in Staat und Gesellschaft im Vordergrund. Dabei sollen die zahlreichen Ausstellungen und Veranstaltungen, mit denen überall in Bayern an die Säkularisation erinnert werden wird, von den Lehrkräften in die Vorbereitung und Durchführung ihres Unterrichts mit einbezogen werden. Fortlaufende Informationen zu den Angeboten sind unter anderem den Internet-Seiten des Hauses der Bayerischen Geschichte (www.hdgb.de) und des „Historischen Forums“ (www.historisches-forum.de) zu entnehmen. Die Herausbildung des modernen Bayern im frühen 19. Jahrhundert stellt eine längerfristige historische Entwicklung dar. Es liegt daher nahe, dem Thema auch in den kommenden Schuljahren verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen. Seine Bedeutung, die über die bayerische Geschichte hinausgeht, kann den Schülern durch die besonders eingehende Behandlung im Unterricht vermittelt werden. Denkbar sind aber auch Exkursionen zu historischen Orten, die Durchführung fächerübergreifender Projekte, ein themenbezogener Archivbesuch, zum Beispiel auf der Grundlage einer im Rahmen von „Archiv und Schule“ erarbeiteten Unterrichtssequenz, sowie die Vergabe entsprechender Facharbeitsthemen. Die Ausrichtung besonderer unterrichtlicher Aktivitäten an den jeweils anstehenden lokalen oder regionalen Gedenkterminen wird empfohlen. Müller Ministerialdirigent KWMBeibl 2002 S. 238* Besetzung von Stellen des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. September 2002 Nr. VI-P5001/1-6/100 945 An folgenden Gymnasien ist ab 17. Februar 2003 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen: 1. Carl-Orff-Gymnasium Unterschleißheim Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1200 Schülerinnen und Schüler). Bei-18 239 02-09-26 08:36:33 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 2. Gymnasium Penzberg Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 900 Schülerinnen und Schüler). 3. Gymnasium Hilpoltstein Die Schule ist ein Neusprachliches und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1000 Schülerinnen und Schüler). 4. Ignaz-Günther-Gymnasium Rosenheim Die Schule ist ein Humanistisches, Neusprachliches, Musisches und Europäisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1100 Schülerinnen und Schüler). 5. Albertus-Gymnasium Lauingen Die Schule ist ein Musisches und Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 600 Schülerinnen und Schüler). An folgenden Gymnasien ist ab 17. Februar 2003 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters und Weiteren ständigen Stellvertreters / Weiteren ständigen Stellvertreterin eines Ministerialbeauftragten zu besetzen: 6. Klenze-Gymnasium München Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 650 Schülerinnen und Schüler). 7. Albertus-Magnus-Gymnasium Regensburg Die Schule ist ein Humanistisches und Neusprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache sowie ein Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 600 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung sowie Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird. Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich. Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden dann über die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist 239* (Zielschule), und von dort über den für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben. Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen), werden von der Schulleitung über den zuständigen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben. Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt. Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen a) durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Bewerbung binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Befähigung des Bewerbers / der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit, eingehen), b) gegebenenfalls durch den Schulleiter / die Schulleiterin der Zielschule binnen 14 Tagen nach Zuleitung der Bewerbungsunterlagen von der Schule eines Außenbewerbers / einer Außenbewerberin, Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, binnen 14 Tagen nach Zuleitung aller Bewerbungsunterlagen seinerseits eine Stellungnahme abzugeben. Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen. Erhard Ministerialdirektor KWMBeibl 2002 S. 238* Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der staatlichen Gymnasien Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. September 2002 Nr. VI-P5001/1-6/100 088 An folgenden Gymnasien ist ab 17. Februar 2003 die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen: 1. Dientzenhofer-Gymnasium Bamberg Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch oder Französisch als erster Pflichtfremdsprache sowie ein Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Bei-18 240 02-09-26 08:36:33 -dtp- 240* KWMBeibl Nr. 18*/2002 Pflichtfremdsprache (etwa 1400 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben. Dr. B e r g g r e e n – M e r k e l Ministerialdirigentin 2. Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium Kulmbach Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 900 Schülerinnen und Schüler). KWMBeibl 2002 S. 239* 3. Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld Die Schule ist ein Mathematisch-naturwissenschaftliches und Neusprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 750 Schülerinnen und Schüler). 4. Gymnasium Hilpoltstein Die Schule ist ein Neusprachliches und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1000 Schülerinnen und Schüler). 5. Gymnasium Tegernsee Die Schule ist ein Neusprachliches und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 800 Schülerinnen und Schüler). 6. Johannes-Heidenhain-Gymnasium Traunreut Die Schule ist ein Neusprachliches und Mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 550 Schülerinnen und Schüler). Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt. Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Befähigung des Bewerbers / der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Schulleitertätigkeit, eingehen. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben. Termin zur Vorlage der Bewerbung beim zuständigen Ministerialbeauftragten 2 Wochen und zur Vorlage beim Staatsministerium 4 Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes. EU-Bildungsprogramm SOKRATES II Ausschreibung der Aktion COMENIUS 1 (Schulpartnerschaften) Antragsrunde 2003 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12. September 2002 Nr. II/4-S4206-6/95 591 Die Zusammenarbeit von Schulen in Europa wird auch im Schuljahr 2003/2004 im Rahmen des Programms SOKRATES II der Europäischen Union innerhalb der Aktion COMENIUS 1 gefördert. Neben den 15 Mitgliedstaaten der EU beteiligen sich an dem Programm auch die drei Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Malta und Zypern. Die Aktion COMENIUS 1 – Schulpartnerschaften gliedert sich in drei Teilaktionen: a) Schulprojekte: Mindestens drei Schulen aus drei Teilnehmerländern arbeiten bis zu drei Jahre lang an einem gemeinsamen, selbst gewählten Thema mit europäischem Bezug. Zuschüsse: – Für die Schule, die die Projektkoordination übernimmt: 2.000 H Standardbetrag pro Jahr. – Für Schulen, die Projektpartner sind: 1.500 H Standardbetrag pro Jahr. – Zusätzlich erhalten Schulen je nach verfügbaren Mitteln einen Variablen Betrag für die Mobilität von Lehrkräften und Schülern (z.B. Projekttreffen von Lehrkräften und Schülern bzw. Studienbesuche der Schulleitung zur Erörterung von Fragen der Projektdurchführung, Lehreraustausch oder Betriebspraktikum im Zusammenhang mit dem Projekt). Es können Reisen für bis zu sechs Lehrkräfte und bis zu vier Schüler je Projektjahr beantragt werden. b) Fremdsprachenprojekte:Diese Projektart wird gemäß der Ausschreibung der EU-Kommission bei dieser Antragsrunde besonders begrüßt. Zwei Schulen aus zwei Teilnehmerländern arbeiten ein Schuljahr lang an einem Projekt mit dem Ziel, die Fähigkeit zum Gebrauch von Fremdsprachen durch gemeinsame Arbeit an einem Projekt zu fördern. Die beteiligten Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Wichtiger Bestandteil ist ein mindestens 14-tägiger Aufent- Bei-18 241 02-09-26 08:36:34 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 halt bei der Partnerschule sowie ein Gegenbesuch der Partnerschule zur gemeinsamen praktischen Bearbeitung des Projektthemas. Vorrangig gefördert werden: – Projekte berufsbildender Schulen – Berufsorientierende Projekte allgemeinbildender Schulen – Projekte, die die weniger unterrichteten und verbreiteten Sprachen der EU einbeziehen – Projekte mit einem innovativen Ansatz für den Fremdsprachenerwerb Während der Austauschphase muss eine intensive handlungsorientierte und themenbezogene Zusammenarbeit zwischen den deutschen und ausländischen Schülern stattfinden. Die Unterschiede zu einem herkömmlichen Schüleraustausch ohne Projektarbeit müssen klar erkennbar sein. Das Projekt soll zu einem zweisprachigen gemeinsamen Ergebnis bzw. Produkt der beiden Schülergruppen führen, welches für Außenstehende nachvollziehbar dokumentiert wird. Die Sprache des ausländischen Partners muss angemessen berücksichtigt werden, sowohl in der Vorbereitung und Durchführung des Projekts als auch in der Dokumentation. Zuschüsse: – Standardbetrag für Projektkosten: 1.500 H – Schulen, an denen die Sprache des Projektpartners nicht unterrichtet wird, können zudem 500 H für die sprachliche Vorbereitung beantragen. – Variabler Betrag für Fahrt- und Aufenthaltskosten c) Schulentwicklungsprojekte: Diese Projektart wird gemäß der Ausschreibung der EU-Kommission bei dieser Antragsrunde besonders begrüßt. Mindestens drei Schulen aus drei Teilnehmerländern arbeiten an einem europäischen Bildungsprojekt, das sich am konkreten Beispiel mit Schulmanagement, pädagogischen Ansätzen und Fragestellungen von Schulentwicklung beschäftigt. Zuschüsse: – Für die Schule, die die Projektkoordination übernimmt: 2.000 H Standardbetrag pro Jahr. – Für Schulen, die Projektpartner sind: 1.500 H Standardbetrag pro Jahr. – Zusätzlich erhalten Schulen je nach verfügbaren Mitteln einen Variablen Betrag für die Mobilität von Lehrkräften und Schülern (z.B. Projekttreffen von Lehrkräften und Schülern bzw. Studienbesuche der Schulleitung zur Erörterung von Fragen der Projektdurchführung, Lehreraustausch oder Betriebspraktikum im Zusammenhang mit dem Projekt). Es können Reisen für bis zu sechs Lehrkräfte und bis zu vier Schüler je Projektjahr beantragt werden. Vorbereitende Besuche zur Anbahnung von Projekten werden bei allen drei Projekttypen ebenfalls bezuschusst. Anträge auf vorbereitende Besuche müssen mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Besuchstermin vorliegen und vor der Antragstellung für das eigentliche Projekt eingereicht werden. Eine Einladung der Gastschule ist dem Antrag beizufügen 241* (Fax genügt, jedoch mit Briefkopf und Unterschrift der Schulleitung der gastgebenden Schule). Ein Kostenvoranschlag eines Reisebüros (Ausdruck aus dem Internet oder Fax eines Reisebüros) sollte zur Dokumentation der realistischen Kostenplanung ebenfalls beigefügt werden. Soll das Projekt zum 1. Februar 2003 beantragt werden, so muss der vorbereitende Besuch vor dem 1. März 2003 durchgeführt sein. Die Teilnahme bayerischer Schulen an COMENIUS 1 ist sehr erwünscht! Wichtige Hinweise für den Antragstermin 2003: Für das Jahr 2003 gibt es nur eine Antragsrunde! Der für Bayern gültige Antragstermin ist der 1. Februar 2003 ! 1. Anträge werden von den Schulleitungen in zweifacher Ausfertigung direkt bei folgender Adresse eingereicht: Herr Dieter Huber ISB Arabellastraße 1 81925 München Tel.:0 89 / 92 14 -34 79 Fax: 0 89 / 92 14- 35 72 e-mail: dieter.huber@isb.bayern.de Am ISB erfolgen Information, Beratung, Bearbeitung und Begutachtung der Anträge. 2. Teilnehmende Schulen informieren ihre vorgesetzten Dienststellen per Abdruck über die direkt (siehe oben) erfolgte Antragstellung. 3. Die Beantragung des Variablen Betrags (Kosten für Mobilitätsmaßnahmen) soll so realistisch und kostengünstig wie möglich sein. Ein Kostenvoranschlag eines Reisebüros (Ausdruck aus dem Internet oder Fax eines Reisebüros) sollte zur Dokumentation der realistischen Kostenplanung beigefügt werden. 4. Bei Fremdsprachenprojekten ist eine Kopie des Antrags der Partnerschule beizufügen. Falls diese nicht bis zum 1. Februar 2003 vorliegt, kann sie auch nachgereicht werden. 5. Der nach Abschluss eines Projektjahres erforderliche sachliche und rechnerische Bericht wird von den Schulen direkt beim Pädagogischen Austauschdienst in Bonn eingereicht. 6. Eine Kopie des sachlichen Berichts (ggf. mit Projektdokumentation) ist auf dem Dienstweg an Herrn Huber, ISB zu senden. Lehrkräften, die an Mobilitätsmaßnahmen (z.B. Vorbereitender Besuch, Studienbesuch) teilnehmen möchten, kann Dienstbefreiung gem. § 16 der Urlaubsverordnung in Verbindung mit § 12 LDO gewährt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass durch die Dienstbefreiung kein Unterricht ausfällt. Die Lehrkräfte stellen ihren Antrag auf Dienstbefreiung auf dem Dienstweg. Der Leitfaden für Antragsteller – SOKRATES II legt die Förderkriterien und grundsätzlichen Prioritäten dar, die bei der Beurteilung der Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Anwendung kommen. Er- Bei-18 242 02-09-26 08:36:34 -dtp- 242* KWMBeibl Nr. 18*/2002 gänzt wird der Leitfaden durch eine jährliche Ausschreibung der EU-Kommission (Das Gemeinschaftliche Aktionsprogramm im Bildungsbereich SOKRATES. Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen), in der spezifische Prioritäten gesetzt werden. Beispielsweise wird im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die Erweiterung der Europäischen Union dazu aufgerufen, im Jahr 2003 verstärkt die Staaten aus der ersten Gruppe von Beitrittstaaten an Projekten zu beteiligen. Der Leitfaden für Antragsteller – SOKRATES II, die jährliche Ausschreibung der EU-Kommission, nähere Informationen sowie Antragsformulare sind auch im Internet unter folgenden Adressen verfügbar: Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: http://www.km.bayern.de (dort: Aufgaben Europa) Informationen des Pädagogischen Austauschdienstes: http://www.kmk.org Partnersuchbörse der EU-Kommission für COMENIUS 1: http://partbase.eupro.se Die nachfolgend genannten bayerischen Schulen arbeiten bereits erfolgreich an einem Projekt mit ausländischen Partnerschulen im Rahmen von COMENIUS 1. Diese Schulen werden gebeten, den an einem Europäischen Bildungsprojekt interessierten Schulen partnerschaftlich für eine erste Information zur Verfügung zu stehen. Erhard Ministerialdirektor KWMBeibl 2002 S. 240* StAnz 2002 Nr. 38 Bei-18 243 02-09-26 08:36:34 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 243* Bei-18 244 02-09-26 08:36:34 -dtp- 244* KWMBeibl Nr. 18*/2002 Bei-18 245 02-09-26 08:36:34 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 245* Bei-18 246 02-09-26 08:36:34 -dtp- 246* KWMBeibl Nr. 18*/2002 Bei-18 247 02-09-26 08:36:34 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 247* Bei-18 248 02-09-26 08:36:34 -dtp- 248* KWMBeibl Nr. 18*/2002 Bei-18 249 02-09-26 08:36:34 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 249* Bei-18 250 02-09-26 08:36:34 -dtp- 250* KWMBeibl Nr. 18*/2002 Bei-18 251 02-09-26 08:36:34 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 251* Bei-18 252 02-09-26 08:36:34 -dtp- 252* KWMBeibl Nr. 18*/2002 Bei-18 253 02-09-26 08:36:34 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 253* Bei-18 254 02-09-26 08:36:34 -dtp- 254* KWMBeibl Nr. 18*/2002 Bei-18 255 02-09-26 08:36:34 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 255* Bei-18 256 02-09-26 08:36:34 -dtp- 256* KWMBeibl Nr. 18*/2002 Bei-18 257 02-09-26 08:36:34 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 257* Bei-18 258 02-09-26 08:36:34 -dtp- 258* KWMBeibl Nr. 18*/2002 Bei-18 259 02-09-26 08:36:34 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 259* Bei-18 260 02-09-26 08:36:34 -dtp- 260* KWMBeibl Nr. 18*/2002 Bei-18 261 02-09-26 08:36:34 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 3. Eichstätter Kontaktstudium zum Geschichtsunterricht an der Katholischen Universität Eichstätt zum Thema „Europa – für jede Epoche und jede Region anders“ vom 14. bis 16. Oktober 2002 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 13. September 2002 Nr. III/7-P4160/4-6/100 615 Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erkennt das 3. Eichstätter Kontaktstudium zum Geschichtsunterricht an der Katholischen Universität Eichstätt zum Thema „Europa – für jede Epoche und jede Region anders“ vom 14. bis 16. Oktober 2002 als eine die staatliche Lehrerfortbildung ergänzende Maßnahme für Lehrkräfte aller Schularten an. Es besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern dies die schulische Situation erlaubt. Nachfolgend werden in gekürzter Form Informationen des Veranstalters bekannt gegeben: „Eröffnet wird das Kontaktstudium am Montag, den 14. Oktober 2002 um 17.00 Uhr mit einem Vortrag von Prof. Dr. Dr. hc. mult. Hans Tietmeyer, dem ehemaligen Präsidenten der Deutschen Bundesbank. Er spricht zu „Wirtschafts- und Währungsunion in Europa. Geschichte, Gegenwart, Zukunft“. Die Professoren des Fachbereichs der Geschichtsund Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät und ihre Mitarbeiter werden an den beiden darauf folgenden Tagen aus der Perspektive ihrer Epochen- und Spezialdisziplinen referieren. Neu aufgenommen wurden unterrichtspraktische Workshops. Die Teilnehmer denken dort über die Umsetzbarkeit in „Europaprojekten“ nach. Zum Teil werden die Workshops von den Professoren moderiert, die auch die fachlichen Hintergründe dargestellt haben; z.T. stehen Projekterfahrungen von Lehrern im Zentrum. Die Veranstaltung endet am Mittwoch, den 16. Oktober um 16.30 Uhr. Nähere Informationen erteilt die Professur für Theorie und Didaktik der Geschichte, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Universitätsallee 1, 85072 Eichstätt, (andreas.michler@ku-eichstaett.de bzw.waltraud.schreiber@ku-eichstaett.de). Informationen können auch über die Homepage der Professur abgerufen werden (www1.ku-eichstaett.de/GGF/ Didaktik/). Die Anmeldungen richten Sie bitte an die oben genannten Adressen. Anmeldeschluss ist der 7. Oktober 2002. Übernachtungsmöglichkeiten können organisiert, aber nicht finanziert werden. Anfahrts- und Raumpläne werden bei Anmeldung zugesandt.“ Erhard Ministerialdirektor KWMBeibl 2002 S. 261* StAnz 2002 Nr. 39 261* Ausschreibung von Schulratsstellen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. September 2002 Nr. IV/3-P7001/1/1-4/97 589 Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Dachau wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben. Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 – GVBl S. 385 – (mindestens fünfjährige Bewährung in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher) erfüllen. Den Gesuchen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) die Bewerbung gilt. Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht. Erhard Ministerialdirektor KWMBeibl 2002 S. 261* EU- Bildungsprogramm SOKRATES II Ausschreibung der Aktion LINGUA Sprachunterricht und Sprachenerwerb Antragsrunde 2003 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17. September 2002 Nr. II/6-S4206-6/100 182 SOKRATES II ist das Aktionsprogramm der Europäischen Union zur Förderung der transnationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich mit einem Gesamtvolumen von 1,85 Milliarden H für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2006. Neben Bei-18 262 02-09-26 08:36:34 -dtp- 262* KWMBeibl Nr. 18*/2002 den 15 Mitgliedstaaten der EU beteiligen sich an dem Programm auch die drei Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und Malta. Die Aktion LINGUA gliedert sich in zwei Teilaktionen mit jeweils verschiedenen Zielen: LINGUA 1: Multinationale Projekte zur allgemeinen Förderung des Sprachenerwerbs Ziele dieser Aktion sind insbesondere: – in den Bürgern das Bewusstsein für die sprachliche Vielfalt der Europäischen Union und den Nutzen eines lebensbegleitenden Lernens zu wecken und sie dazu zu motivieren, aus eigenem Antrieb Fremdsprachen zu erlernen, – den Zugang zum Erwerb von Fremdsprachen in Europa zu erleichtern und die Unterstützung für die Lernenden zu fördern, – die Verbreitung von Informationen über innovative Ansätze und bewährte Verfahren für den europäischen Fremdsprachenunterricht unter den Zielgruppen (insbesondere unter den Entscheidungsträgern und Bildungsverantwortlichen) sicherzustellen. Jedes Projekt muss darauf ausgerichtet sein, innerhalb kürzest möglicher Zeit ein spezifisches Produkt zu erarbeiten. Der Aufbau einer Partnerschaft an sich gilt nicht als Projekt. Besonderes Augenmerk wird im Jahr 2003 auf Projekte gelegt, die – das Bewusstsein für Fremdsprachen bei jenen Menschen steigern, die wenig oder keine Erfahrung mit dem Sprachenlernen haben (solche Projekte vereinen idealerweise Partner mit Erfahrung im Sprachunterricht mit Partnern, die über einen Hintergrund im Medien- und Rundfunkbereich verfügen); – bestehende Sprachenzentren jenen Menschen eröffnen, die wenig oder keine Erfahrung mit dem Sprachenlernen haben; die Partnerschaften dar. Besonders berücksichtigt werden weiterhin Projekte, die von den in der Erhebung veröffentlichten Erkenntnissen im Bezug auf die Lücken im Markt der Produkte für den Spracherwerb Gebrauch machen. Die Ergebnisse der Studie sind unter folgender Internet-Adresse verfügbar: http://europa.eu.int/comm/education/socrates/ downfile/lingua_de.pdf Teilnehmen können Schulen und Hochschulen, Einrichtungen für die Aus- und Fortbildung von Sprachlehrern, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Einrichtungen für offenen Unterricht und Fernlehre, Behörden, Verbände der Sprach- und Kulturförderung, Sprachenschulen, Rundfunk- /Fernsehsender und Medienunternehmen, Verlage und Softwareunternehmen. Eine LINGUA-Projektpartnerschaft muss teilnahmeberechtigte Einrichtungen aus mindestens drei am SOKRATES-Programm teilnehmenden Staaten (davon mindestens ein Mitgliedstaat der EU) umfassen. Staaten, in denen die Zielsprache gesprochen wird, müssen ebenfalls in die Partnerschaft einbezogen werden. Eine der Einrichtungen oder Organisationen, die am Projekt teilnehmen, muss die Aufgabe des Koordinators übernehmen. Antragsverfahren für schulische Einrichtungen: Ansprechpartner für Interessenten aus Bayern ist Herr Dieter Huber ISB Arabellastraße 1 81925 München Tel.: 0 89 / 92 14-34 79 Fax: 0 89 / 92 14-35 72 e-mail: dieter.huber@isb.bayern.de Am ISB erfolgen Information und Beratung. Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz Lennéstraße 6 53113 Bonn Internet: http://www.kmk.org/pad/sokrates2 – bestehende Netze ausnutzen (z. B. Städtepartnerschaften oder Erwachsenenbildungsorganisationen, Fanclubs, usw.). hat als Nationale Agentur für das SOKRATES-Programm im Schulbereich deutschlandweit die Aufgabe, Antragsteller zu beraten sowie Anträge zu begutachten. LINGUA 2: Multinationale Projekte zur Entwicklung von Hilfsmitteln und Materialien für den Sprachenerwerb Interessenten reichen den Vorantrag ihres Projekts bis zum 1. November 2002 (Datum des Poststempels) Konkrete Ziele sind die Entwicklung oder der Austausch von – direkt bei der EU-Kommission in Brüssel ein und senden – Lehr- und Lernmaterialien für den Sprachenerwerb, – eine Kopie des Antrags direkt an den PAD (s.o.) sowie – Methoden und Instrumenten zur Anerkennung und Bewertung von Fremdsprachenkenntnissen, – eine weitere Kopie des Antrags auf dem Dienstweg an das ISB (s.o.) – Lehrplänen. Die jüngst veröffentlichte Europäische Erhebung über Material für den Sprachunterricht (ELLMS) stellt auch weiterhin eine wertvolle Inspirationsquelle für Wird der Vorantrag durch die EU-Kommission gebilligt, kann bis zum 1. März 2003 ein Vollantrag gestellt werden (Antragsverfahren wie beim Vorantrag). Die Projektlaufzeit beginnt am 1. Oktober 2003. Bei-18 263 02-09-26 08:36:34 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 Für Anträge auf Bezuschussung eines Vorbereitenden Besuchs zur Anbahnung eines Projekts gilt: – Ein Original wird auf dem Dienstweg beim ISB eingereicht, Informationen der Europäischen Union: http://europa.eu.int/comm/education/socratesde.html Erhard Ministerialdirektor – ein weiteres Original geht direkt an den PAD. Anträge für einen Vorbereitenden Besuch müssen sechs Wochen vor Reisetermin sowohl beim ISB als auch beim PAD eingegangen sein. Lehrkräften, die an Mobilitätsmaßnahmen (z.B. Vorbereitender Besuch) teilnehmen möchten, kann Dienstbefreiung gem. §16 der Urlaubsverordnung in Verbindung mit §12 LDO gewährt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass durch die Dienstbefreiung kein Unterricht ausfällt. Die Lehrkräfte stellen ihren Antrag auf Dienstbefreiung auf dem Dienstweg. Zuschüsse: Für Vorbereitende Besuche: Fahrtkosten in der Regel zu 100% und Zuschuss zu den Aufenthaltskosten in Form zielstaatenabhängiger Tagessätze (maximaler Gesamtzuschuss: 1.000,- H pro Person) Für Projekte: variabler Zuschuss für maximal drei Jahre in Folge Nichtschulische Einrichtungen wenden sich an: Bildung für Europa Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) Hermann-Ehlers-Straße 10 53113 Bonn Internet: http://www.na-bibb.de Hinweis: Projekte, die darauf abzielen, Mängel im Bereich der Materialien für den Unterricht und Erwerb von Sprachen für spezifische berufliche Zwecke zu beheben, sind im Rahmen des Programms Leonardo da Vinci, und nicht im Rahmen von SOKRATES/LINGUA einzureichen. Wörterbücher als solche werden in diesem Rahmen nicht als Hilfsmittel für den Sprachenerwerb betrachtet, daher kann die Herstellung von Wörterbüchern im Rahmen dieser Aktion nicht gefördert werden. Der Leitfaden für Antragsteller – SOKRATES II legt die Förderkriterien und grundsätzlichen Prioritäten dar, die bei der Beurteilung der Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Anwendung kommen. Ergänzt wird der Leitfaden durch die jährliche Ausschreibung der EU-Kommission (Das gemeinschaftliche Aktionsprogramm im Bildungsbereich SOKRATES. Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2003 (EAC/30/02), vgl. unten genannte Internet-Seiten), in der spezifische Prioritäten gesetzt werden. Nähere Informationen sowie Antragsformulare sind auch im Internet unter folgenden Adressen verfügbar: Informationen des Pädagogischen Austauschdienstes: http://www.kmk.org/pad/sokrates2 Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: http://www.km.bayern.de (dort: Aufgaben – Europa) 263* KWMBeibl 2002 S. 261* StAnz 2002 Nr. 39 EU- Bildungsprogramm SOKRATES II Ausschreibung der Aktion COMENIUS 2.1 Europäische Kooperationsprojekte der Lehreraus- und -fortbildung Antragsrunde 2003 Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17. September 2002 Nr. II/6-S4206-6/95 592 SOKRATES II ist das Aktionsprogramm der Europäischen Union zur Förderung der transnationalen Zusammenarbeit im Bildungsbereich mit einem Gesamtvolumen von 1,85 Milliarden H für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2006. Neben den 15 Mitgliedstaaten der EU beteiligen sich an dem Programm auch die drei Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und Malta. Ziel des Unterprogramms COMENIUS ist es, die Qualität des Unterrichts in allen Fächern verbessern zu helfen, ihm eine europäische Dimension zu geben und das Lernen von Fremdsprachen zu fördern. Dies geschieht durch die Förderung transnationaler Zusammenarbeit zwischen den Schulen sowie durch Angebote für die Erstausbildung und Fortbildung von Lehrkräften. Im Rahmen von COMENIUS 2.1 werden europäische Kooperationsprojekte der Lehreraus- und -fortbildung gefördert: Teilnahmeberechtigte Einrichtungen aus mindestens drei am SOKRATES-Programm teilnehmenden Staaten – davon mindestens jeweils eine Einrichtung aus dem Bereich der Lehreraus- oder -fortbildung – arbeiten an einem Projekt. Eine der beteiligten Einrichtungen übernimmt die Rolle des Koordinators. Die geförderten Projekte sollen zu konkreten Ergebnissen führen, z.B. Kurse, Methoden, Lehrstrategien, Lehrmaterialien hervorbringen, die dem Aus- und Fortbildungsbedarf einer klar eingegrenzten Zielgruppe von schulischem Personal Rechnung tragen und dabei die unterschiedlichen Realitäten in den einzelnen teilnehmenden Staaten berücksichtigen. Der Leitfaden für Antragsteller – SOKRATES II legt die Förderkriterien und grundsätzlichen Prioritäten dar, die bei der Beurteilung der Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Anwendung kommen. Ergänzt wird der Leitfaden durch die jährliche Ausschreibung der EU-Kommission (Das gemeinschaftli- Bei-18 264 02-09-26 08:36:34 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 264* che Aktionsprogramm im Bildungsbereich SOKRATES. Allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2003 (EAC/30/02), vgl. unten genannte Internet-Seiten), in der spezifische Prioritäten gesetzt werden. Im Jahr 2003 werden bevorzugt Projekte berücksichtigt, die einen signifikanten Beitrag zu Innovationen bei der Aus- und Fortbildung des Schulpersonals leisten. Der besondere Schwerpunkt liegt dabei auf neuen Aspekten der Aufgaben, die die Lehrkräfte wahrnehmen. Eine indikative Liste von Themen, mit denen sich derartige Projekt befassen könnten, ist der Allgemeinen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2003 (EAC/30/02) der EU-Kommission zu entnehmen. Ansprechpartner für Interessenten aus Bayern ist Herr Dieter Huber ISB Arabellastraße 1 81925 München Tel.: 0 89 / 92 14-34 79 Fax: 0 89 / 92 14-35 72 e-mail: dieter.huber@isb.bayern.de Am ISB erfolgen Information, Beratung sowie Vorprüfung der bayerischen Anträge. Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz Lennéstraße 6 53113 Bonn Internet: http://www.kmk.org/pad/sokrates2 hat als Nationale Agentur für das SOKRATES-Programm im Schulbereich deutschlandweit die Aufgabe, Antragsteller zu beraten sowie Anträge zu begutachten. Antragsverfahren: Interessenten reichen ihren Projektantrag direkt bei der EU-Kommission in Brüssel ein und senden eine Kopie des Antrags direkt an den PAD (s.o.) sowie eine weitere Kopie des Antrags auf dem Dienstweg an das ISB (s.o.) Termin ist jeweils der 1. März 2003! (Datum des Poststempels!) Für Anträge auf Bezuschussung eines Vorbereitenden Besuchs zur Anbahnung von Projekten gilt: – Ein Original wird auf dem Dienstweg beim ISB eingereicht, – ein weiteres Original geht direkt an den PAD. Anträge für einen Vorbereitenden Besuch müssen sechs Wochen vor Reisetermin sowohl beim ISB als auch beim PAD eingegangen sein. Lehrkräften, die an Mobilitätsmaßnahmen (z.B. Vorbereitender Besuch) teilnehmen möchten, kann Dienstbefreiung gem. § 16 der Urlaubsverordnung in Verbindung mit § 12 LDO gewährt werden. Voraussetzung ist insbesondere, dass durch die Dienstbefreiung kein Unterricht ausfällt. Die Lehrkräfte stellen ihren Antrag auf Dienstbefreiung auf dem Dienstweg. Für das Jahr 2003 gibt es nur eine Antragsrunde! Falls der Termin der Antragsrunde 2003 nicht gewahrt werden kann, so ist es sinnvoll, die Zeit bis zur Ausschreibung für 2004 zur Information und ggf. Partnersuche für Projekte zu nutzen. Für die Antragsrunde im Jahr 2004 werden voraussichtlich dieselben Bestimmungen gelten wie für das Jahr 2003. Nähere Informationen sowie Antragsformulare sind auch im Internet unter folgenden Adressen verfügbar: Informationen des Pädagogischen Austauschdienstes: http://www.kmk.org/pad/sokrates2 An der Aktion COMENIUS 2.1 können unter anderem folgende Organisationen und Einrichtungen teilnehmen: Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: http://www.km.bayern.de (dort: Aufgaben – Europa) – Schulen, Hochschulen, Aus- und Fortbildungseinrichtungen für Lehrer und schulpädagogisches Personal, Informationen der Europäischen Union: http://europa.eu.int/comm/education/socrates/comenius/index_de.html – Forschungszentren, Ausbildungszentren für den Bereich der Schulverwaltung/-beratung, Bildungsbehörden, – im Bildungsbereich tätige staatliche, private und sonstige gemeinnützige Organisationen, Vereine, Unternehmen, Behörden und Netzwerke Da auch Schulen antragsberechtigt sind, ergeben sich insbesondere für Seminarschulen Beteiligungsmöglichkeiten. Zuschüsse: Für Vorbereitende Besuche: Fahrtkosten in der Regel zu 100% und Zuschuss zu den Aufenthaltskosten in Form zielstaatenabhängiger Tagessätze (maximaler Gesamtzuschuss: 1.000,- H pro Person) Für Projekte: variabler Zuschuss für maximal drei Jahre in Folge Erhard Ministerialdirektor KWMBeibl 2002 S. 263* StAnz 2002 Nr. 39 Bei-18 265 02-09-26 08:36:34 -dtp- KWMBeibl Nr. 18*/2002 Offene Stellen Fachhochschule München An der Fachhochschule München sind zum Sommersemester 2003 265* Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Nachweise über den beruflichen Werdegang und die wissenschaftlichen Arbeiten) bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen dieser Anzeige bei der Präsidentin der Fachhochschule München, Lothstraße 34, 80335 München, einzureichen. Professuren (BesGr. C3) für folgende Lehrgebiete zu besetzen: Fachbereich 02 Bauingenieurwesen Kennziffer 0226 Straßenbau, Landverkehrswegebau – Teil: Straßenbau, Grundlagen des Bauingenieurwesens Kennziffer 0227 Stahlbetonbau, Spannbetonbau, Bauwerke des Massivbaus, Bauschäden, Grundlagen des Bauingenieurwesens Kennziffer 0228 Grundbau und Bodenmechanik, Grundlagen des Bauingenieurwesens Kennziffer 0229 Projektmanagement, Grundlagen Bauabwicklung/ Baubetrieb, Grundlagen des Bauingenieurwesens Fachbereich 03 Maschinenbau/Fahrzeugtechnik/Flugzeugtechnik Kennziffer 0337 Straßenfahrzeugtechnik Kennziffer 0338 Technische Thermodynamik, Wärmeübertragung und Technische Strömungsmechanik Fachbereich 04 Elektrotechnik/Informationstechnik Kennziffer 0429 Verteilte Systeme und Echtzeitsysteme Kennziffer 0430 Programmieren, Mikrocomputer und Digitaltechnik Fachbereich 06 Feinwerk- und Mikrotechnik/Physikalische Technik Kennziffer 0637 Elektronik Einstellungsvoraussetzungen sind: Universitäts- oder Fachhochschulabschluss in Verbindung mit einer Promotion; nur bei einem Universitätsabschluss ist statt der Promotion ausnahmsweise ein anderer Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (Gutachten über promotionsadäquate Leistungen) möglich; pädagogische Eignung, u.a. nachzuweisen durch Probelehrvorträge; besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden; eine mindestens fünfjährige berufliche Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. * Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt An der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt (Dienstort Schweinfurt) ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Professorin/Professors (BesGr. C 3 BBesO) zu besetzen: Fachbereich Maschinenbau Lehrgebiet: „Verfahrenstechnik, Regelungstechnik, Steuerungstechnik und Automatisierung„ Bewerbungskennziffer: 71.2.259 Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen: Abgeschlossenes Hochschulstudium (Universitätsoder Fachhochschulabschluss) in Ver-bindung mit einer Promotion; nur bei einem Universitätsabschluss ist statt der Promotion ausnahmsweise ein anderer Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit möglich; pädagogische Eignung; besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen. Die Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an. Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zu rechnen. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (tab. Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweise über den beruflichen Werdegang und die wissenschaftlichen Arbeiten) und unter Angabe der Bewerbungskennziffer bis spätestens einen Monat nach Erscheinen dieser Anzeige bei der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt zu Hd. des Präsidenten Münzstraße 12, 97070 Würzburg Die FH München strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im wissenschaftlichen Bereich an, deshalb sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. einzureichen. Mit Bewerbern aus der eigenen Hochschule ist zu rechnen. Telefonische Auskünfte unter 09 31 / 35 11-1 10 bzw. 35 11-1 11.