Gute Erträge hier in der Region.
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Gute Erträge hier in der Region.
BERICHT Jahres 20144102 Unser Herz schlägt für Niedersachsens Landwirtschaft! Die LAND & Forst – Ihr starker Partner im Agrarland Niedersachsen. Hintergründe und fundierte Fachbeiträge zu allen Bereichen der Landwirtschaft: ▪ Aktuelle Nachrichten aus Agrarpolitik und Wirtschaftsleben, Hintergrundwissen und kritische Kommentare. ▪ Fachartikel zu Pflanzenbau, Tierhaltung, Landtechnik und Betriebsführung. ▪ Themenseiten für den Privatwaldbesitzer. ▪ Ratgeber Geld und Recht. ▪ Beiträge rund um Familie, Gesundheit, Ernährung, Haus & Garten. ▪ Vielfältige Kleinanzeigen und umfangreiche Marktinformationen. 7484 KL Und vieles mehr! Sie erhalten die LAND & Forst bisher nicht regelmäßig? Nutzen Sie unser kostenloses Kennenlern-Angebot: Tel. 0511-67806-307 oder www.landundforst.de/abo www.landundforst.de/abo Jetzt kostenlos Probe lesen! Die Medienkompetenz für Land und Natur Deutscher Landwirtschaftsverlag Wirtschaftliche und agrarpolitische Situation Landwirtschaft zwischen Markt, Politik und Gesellschaft ____2 Die Agrarreform ist auf der Zielgeraden angekommen ______5 Neues ELER-Programm liegt in Brüssel zur Notifizierung vor ____________________________________7 Produktion und Vermarktung Milchmarkt – ein Jahr der Extreme________________________8 Tierhalter in der Meldepflicht ___________________________10 Große Ernte, kleine Preise, schmale Gewinne _____________13 Fleischmärkte von weltweiten Krisen und Seuchen belastet __________________________________16 EU-Öko-Verordnung zielt auf radikale Veränderung _______19 Sozial- und Steuerpolitik Beitragsbescheide verursachten Diskussionen ____________21 Das Bundesverfassungsgericht ist am Zug ________________24 Landwirtschaftsrecht Landwirte wollen angemessene Entschädigung ___________26 Landwirtschaft und Umweltschutz von A bis Z ____________28 Das Feld wird wieder den „Großen“ überlassen… _________33 Tag des offenen Hofes ______________________________36 Bildung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Doppeljubiläum: 25 Jahre Junglandwirte, 10 Jahre Studienkurs ___________________________________38 Hart umkämpfter Markt der Meinungen _________________40 Im Netz der Möglichkeiten _____________________________42 Partner und Dienstleister Einschränkung der Jagdzeiten erntet deutlichen Protest____43 „Kooperativer Naturschutz ist besser“____________________44 Zuckerrübe zeigt Höchsterträge wie nie zuvor ____________46 Ein Premiumjahr für den Obstbau _______________________48 Der Wald im Fokus ____________________________________50 Bei den Lebensversicherern trennt sich die Spreu vom Weizen _________________________________51 Neues bei der Niedersächsischen Landjugend ____________52 Vorstand und Anschriften Ausschüsse __________________________________________ 55 Referate – Wir stellen uns vor __________________________ 56 Vorstand Landvolk Niedersachsen _____________________ 58 Bezirksarbeitsgemeinschaften im Landvolk Niedersachsen ______________________________ 58 Anschriften der Kreisverbände ________________________ 59 Partner und Dienstleister _____________________________ 62 Richtfest am Landvolkhaus _____________________________64 1 Wirtschaftliche und agrarpolitische Situation 2 Landwirtschaft zwischen Markt, Politik und Gesellschaft Das Jahr 2014 brachte für die niedersächsischen Landwirte wieder einmal mehr „Abwechslung“, als es sich die meisten Betriebsleiter gewünscht hätten: Bei der Erzeugung überwogen eindeutig die positiven Nachrichten, bei der Vermarktung drückten zuletzt sinkende Verkaufserlöse auf die Stimmung. Was sich aber im gesamten Jahresverlauf wie ein roter Faden durchzog, war die Unzufriedenheit mit den politischen Entwicklungen, sei es in Brüssel, Berlin oder Hannover. Bürokratie, nicht nachvollziehbare Vorgaben und zusätzliche Belastungen verunsichern viele Betriebsleiter. K eineswegs geht es dabei darum, Veränderungen abzulehnen und auf Bestehendem zu verharren. Es besteht vielmehr die berechtigte Sorge, dass der Weg der kontinuierlichen Entwicklung und Verbesserung verlassen und durch eine Politik des Augenblicks, der Sprunghaftigkeit, der Beliebigkeit und des Mainstreams ersetzt wird. Vor allem die jungen Landwirte stehen vor der Frage, wie sie ihre Betriebe ausrichten sollen, welche Investitionen noch vertretbar sind, und welche Perspektiven sie haben. Die Ernte brachte gute bis sehr gute Ergebnisse in Menge und Qualität. Allerdings war die Getreideernte vor allem im Südosten witterungsbedingt sehr schwierig und für die betroffenen Betriebsleiter nervenaufreibend. Gute Planung und moderne Technik halfen, Schäden und Ernteausfälle zu minimieren. Auch in der Veredlung lief die Produktion weitgehend rund, die Milchviehhalter holten endlich auf, die Schweinehalter dagegen sehen sich insbesondere seit dem Sommer mit einem großem Preiseinbruch konfrontiert. Die Verkaufspreise für viele landwirtschaftliche Erzeugnisse müssen als absolut unbefriedigend bezeichnet werden. Die Erlöse für Getreide und Kartoffeln gerieten wegen der großen Ernte unter Druck. Schwankende Preise gehören jedoch zu realen Märkten. Immer wieder auf- Die ersten Vorschläge zur Änderung des Landesraumordnungsprogrammes haben in der Landwirtschaft sehr viel Unruhe verursacht, hier zeigen Bauern ihre Verärgerung bei einer Veranstaltung im Gnarrenburger Moor. keimende Forderungen nach Markteingriffen bewirken keine nachhaltigen Verbesserungen, sondern verschieben die Probleme allenfalls. Nachhaltige Produktion, intelligente Verarbeitung und bestmögliche Vermarktung sind Sache von Wirtschaft und Unternehmen. Aufgabe der Politik ist es, für alle Bereiche die notwendigen „Leitplanken“ zu setzen, in denen unternehmerische Freiheiten gewahrt bleiben. Umsicht und Weitblick sind hierbei gefragt, um stabile und verlässliche Rahmenbedingungen zu erhalten. Wir wünschen uns bei allen Entscheidungen eine bessere Folgenabschätzung und keine populistische Klientelbefriedigung. Auf europäischer Ebene haben wir dank intensiver Lobbyarbeit gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband dem Reformpaket des damaligen Agrarkommissars Dacian Ciolos einige Zähne ziehen können. So konnten wir vernünftige aber auch ökologisch wertvolle Maßnahmen für die Erfüllung der Greeninganforderungen durchsetzen. Auch die jetzige Definition des aktiven Landwirts schließt kaum noch Landwirte aus, die tatsächlich in der Landwirtschaft aktiv sind, auch wenn sie beispielsweise eine Biogasanlage gewerblich betreiben. Leider haben wir dafür den bitteren Preis von mehr Bürokratie zahlen müssen, dafür ist in erster Linie die nationale Umsetzung verant- Bei einem Besusch auf einem Hof in Augustendorf kündigt Minister Meyer Korrekturen an dem Entwurf zum neuen Raumordnungsprogramm an. wortlich zu machen. Jeder Landwirt sollte sich schon jetzt sehr genau informieren und beraten lassen, wie er die neuen Vorgaben für seinen Betrieb umsetzen will, ehe er im Mai kommenden Jahres seinen Agrarantrag abgibt. Die politische Interessenvertretung ist wesentlicher Teil unserer Arbeit. Hier gilt es, in der Willensbildung mit Parteien, Institutionen sowie der Landesregierung für die Menschen auf den Höfen und im ländlichen Raum bestmögliche Rahmenbedingungen zu erreichen. Das ist wichtig für die tägliche Arbeit auf den Höfen und soll jungen Bäuerinnen und Bauern Zukunftsperspektiven eröffnen. Die politische Arbeit in 2014 war geprägt von immer wieder neuen Anläufen und Versuchen, die Landesregierung für eine „angemessene“ Agrarpolitik in Niedersachsen zu gewinnen. Einer „Agrarwende“ – egal ob sanft oder wie auch immer – bedarf es aus unserer Sicht nicht. Der Begriff impliziert, dass sich Dinge wieder zurück entwickeln. Das kann nicht gewollt sein, weil die Landwirtschaft früher nicht besser war als heute. Und das kann nicht funktionieren, weil ein „Zurück“ der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe schadet. Wenn schließlich eine „Agrarwende nach vorne“ formuliert wird, stellt sich die Frage, ob die Zielrichtung mit dieser Begrifflichkeit überhaupt noch zu vereinbaren ist. Ziel des Landvolks ist und bleibt, die mit dem Regierungswechsel 2013 angekündigten Veränderungen unter vier Prämissen zu stellen, um die landwirtschaftlichen Betriebe vor abrupten oder nicht umsetzbaren Veränderungen zu schützen. Die niedersächsische Agrarpolitik muss so gestaltet sein, dass - sie von den tatsächlich bestehenden Verhältnissen in Niedersachsen ausgeht, - Veränderungen tatsächlich Verbesserungen mit sich bringen oder zumindest das Potenzial aufweisen, - neue Vorgaben in der Praxis hinreichend erprobt sein müssen und - die Betriebe bei Arbeitsbelastung, Bürokratie und Wirtschaftlichkeit nicht überfordert, sondern mitgenommen werden. Diese Parameter hatte das Landvolk bereits gegenüber der Regierung McAllister im Zusammenhang mit dem Tierschutzplan formuliert. Sie galten für die Arbeit unter „Schwarz-Gelb“ ebenso, wie sie unter „Rot-Grün“weiter Gültigkeit haben. Gleichzeitig ist das Landvolk nach der Regierungsbildung Anfang 2013 seiner Linie treu geblieben, die politische Arbeit an der Sache zu orientieren. So hat sich der Verband zunächst intensiv mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sowie ersten Ankündigungen und Maßnahmen auseinandergesetzt, Bewertungen und Kommentierungen personeller Entscheidungen blieben außen vor. Trotz dieses sachlichen und konstruktiven Ansatzes gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Landesregierung im Allgemeinen und dem Landwirtschaftsministerium im Besonderen schwierig. Zwei Dinge rufen bei vielen Landwirten immer wieder Verärgerung hervor: Die fehlende oder unzureichende Rücksprache mit dem Berufsstand bei wichtigen Entscheidungen und eine in weiten Teilen überzogene und ungerechtfertigte Pauschalkritik an der modernen Landwirtschaft, insbesondere an der Tierhaltung. Trotz vieler unterschiedlicher Auffassungen werden wir weiterhin versuchen, mit der Landesregierung konstruktivkritisch zusammenarbeiten. Entscheidungen, die unseren Höfen schaden, werden wir nicht zulassen und immer wieder anprangern. Die politische Arbeit kann aber nicht isoliert betrachtet werden, sie steht auch in enger Beziehung zur gesellschaftlichen Diskussion. Hier sind der Verband und jeder einzelne Landwirt immer wieder aufs Neue gefordert, falschen Eindrücken entgegenzuwirken. Wer sich die Entwicklung der Landwirtschaft unter Nachhaltigkeitsaspekten anschaut, also hinsichtlich Umweltschutz, sozialen Standards und Wirtschaftlichkeit, der kann nicht ernsthaft behaupten, Landwirte seien zu Veränderungen und Verbesserungen nicht bereit und würden am Bestehenden festhalten. Es gibt kaum einen anderen Wirtschaftszweig, der sich so rasant und tiefgreifend verändert hat wie die Landwirtschaft in den vergangenen Jahrzehnten – das ist ein Beleg für die Veränderungsbereitschaft und Innovationsfreudigkeit der Praktiker. Aber nichts ist so gut, als dass man es nicht besser machen könnte. Deshalb werden wir auf unseren Höfen auch in Zukunft weiter an Verbesserungen arbeiten. Das schulden wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern genauso, wie es auch in unserem eigenen Interesse und dem unserer Familien dient. Wir müssen in diesem Zusammenhang jeweils fachlich bewerten, was innerhalb welcher Zeiträume machbar ist. Natürlich gibt es an der modernen Landwirtschaft sowie der Tierhaltung auch Zum Zeitpunkt der Getreiderundfahrt im Raum Braunschweig sahen die Getreideschläge in der Region noch vielversprechend aus. 3 Wirtschaftliche und agrarpolitische Situation 4 Die Delegation des Deutschen Bauernverbandes beim Kongress der Europäischen Landwirte in Brüssel. Die niedersächsischen Delegierten beim Deutschen Bauerntag in Bad Dürkheim. Kritik, der wir uns stellen. Aber wir werden keine Verbesserungen erzielen, wenn wir uns an Kritikern orientieren, denen es nicht darum geht, Dinge tatsächlich zu verbessern – sondern die moderne Landwirtschaft immer wieder unter Generalverdacht zu stellen und Landwirte als Giftmischer und Tierquäler diffamieren. Neben der notwendigen Bereitschaft für Veränderungen ist zugleich eine noch bessere Kommunikation mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern notwendig – nicht nur durch den Verband, sondern auch durch jeden einzelnen Landwirt. Die Meinungsbildung darf nicht von einer Minderheit dominiert werden, die sich dank guter Vernetzung lautstark artikuliert, insbesondere in neuen Medien und sozialen Netzwerken. Wir müssen selbst Themen setzen und auf falsche Tatsachenbehauptungen oder Übertreibungen reagieren. Noch mehr zählt, proaktiv darzustellen, was wir tun, warum wir so arbeiten, welche Vorzüge unsere Wirtschaftsformen bieten, was jeder einzelne Verbraucher von unserer heutigen Landwirtschaft hat, und wie er davon profitiert. Das ist eine große Herausforderung an den Verband und an die Betriebe. Aber die Arbeit in diesem Bereich, das Werben um Akzeptanz, ist unverzichtbar. Nur wenn wir sachgerecht und umfassend informieren, registrieren die Menschen, dass Kritik an moderner Landwirtschaft in weiten Teilen fehl am Platze ist. Und dass dort, wo sie berechtigt ist, Landwirte bereit sind, ihre Betriebe weiter zu entwickeln in Richtung in Richtung Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz, aber auch zu mehr Effektivität und Effizienz. Es geht in der gesellschaftlichen Diskussion für uns darum, unsere Reputation in der Bevölkerung zu festigen. Das Ansehen der Landwirte ist deutlich höher, als die öffentliche Debatte vermuten lässt. Verschiedene repräsentative Befragungen stellen den Landwirten ein gutes Zeugnis aus. Daneben lässt das tatsächliche Verhalten breiter Teile der Bevölkerung darauf schließen, dass die Landwirtschaft nicht auf dem falschen Weg ist: Die Masse der Verbraucher greift bei Produkten der modernen Agrar- und Ernährungswirtschaft zu, und das mit gutem Gewissen jeden Tag aufs Neue. Witterung, Märkte, Wettbewerb, Politik und Verbraucherwünsche stellen unsere Höfe vor Herausforderungen, dem müssen und wollen sich der Verband und der gesamte Berufsstand stellen. Es ist ein schwieriger Grad, den richtigen Weg zu finden zwischen Markterfordernissen, politischen Vorgaben, gesellschaftlichen Ansprüchen und dem aus landwirtschaftlicher Sicht tatsächlich Möglichen. Diesen Weg werden wir gemeinsam immer wieder neu ausloten müssen, um das Beste für die landwirtschaftlichen Betriebe und die Gesellschaft zu erreichen. Wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen, wird das gelingen - und wir werden auch 2015 meistern. Wir wollen eine moderne, auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft in Niedersachsen, die ihrem hohen Stellenwert und ihrer Bedeutung in der Gesellschaft gerecht wird sowie jungen Bäuerinnen und Bauern eine Perspektive und Zukunft bietet. Die Agrarreform ist auf der Zielgeraden angekommen Nachdem die Basisverordnungen zur nächsten Förderperiode im Agrarbereich im Dezember 2013 und die Delegierten Verordnungen im März 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, stand das Jahr 2014 ganz im Zeichen der nationalen Umsetzung. Die grundsätzlichen Fragen der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2020 regelt das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz. Im Juni hat es den Bundesrat passiert, im Juli wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Danach wurden die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz, die Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung, das InVeKoS-Datengesetz und die InVeKoS-Verordnung auf den Weg gebracht. A ls Ergebnis des langwierigen Gesetzgebungsprozesses zur Agrarreform wurden die bisherigen Direktzahlungen „gesplittet“ in eine Basiszahlung, die in Form des neu zuzuweisenden Zahlungsanspruchs zur Auszahlung kommt, und weiteren Komponenten. Dazu zählen insbesondere der Greening-Zuschlag, der 30 Prozent der Basiszahlung ausmachen wird, die Zusatzförderung für die ersten 46 ha, die ein Landwirt bewirtschaftet, ein Junglandwirtezuschlag für die ersten 90 ha, die ein Junglandwirt bewirtschaftet, von knapp 44 Euro pro ha, einer spezifischen Zahlung für Kleinlandwirte und der Einführung des Kriteriums „Aktiver Landwirt“, das heißt: Bestimmten Betriebsinhabern werden künftig keine Direktzahlung mehr gewährt. Die derzeit noch bestehenden Zahlungsansprüche haben noch bis zum 31. Dezember 2014 Gültigkeit und werden dann eingezogen. Die Neuzuweisung erfolgt 2015 auf Antrag an Betriebsinhaber, die - im Jahr 2013 zum Bezug von Direktzahlungen berechtigt waren - niemals Zahlungsansprüche besessen, aber 2013 eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben - einen Betrieb geerbt, aufgeteilt oder durch Zusammenschluss gegründet haben - Neueinsteiger oder Junglandwirte sind - aktive Landwirte sind usw. Ein „Rotieren“ der neuen Zahlungsansprüche ist nicht möglich, sie können aber befristet flächenlos übertragen werden. Insbesondere das eingeführte Referenzjahr 2013 führt dazu, dass Betriebe, die nach dem 15. Mai 2013 gegründet oder umstrukturiert wurden, Probleme bekommen können, an neue Zahlungsansprüche zu kommen, sofern sie die dazu nötigen „Randbedingungen“ nicht einhalten. Vertragliche Vereinbarungen mit anderen Landwirten könnten hier unter Umständen hilfreich sein. Die Junglandwirte Bei Junglandwirten in Personengesellschaften oder juristischen Personen kommt es bei der Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen aus der Nationalen Reserve darauf an, wer die Kontrolle in der Gesellschaft ausübt. Verwendete Formulierungen in GbR-Verträgen, wonach die Geschäftsführung gemeinsam erfolgt und wesentliche Entscheidungen nur einvernehmlich ge- troffen werden können, reichen vermutlich aus für die Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen und die beschlossene Junglandwirteförderung. Ist der Junglandwirt hingegen als Kommanditist in einer KG eingetreten, erfüllt er mangels Kontrollbefugnis kaum die nötigen Voraussetzungen, er hat sich nach dem Wortlaut der Verordnung noch gar nicht niedergelassen! Mit Einführung des Greenings kommt es in Deutschland ab 2015 zu einer einheitlichen „grünen Prämie“ über die Bundesländergrenzen hinweg in Höhe von etwa 85 Euro/ha. Da Deutschland das „Äquivalenzprinzip“ nicht anwendet, haben Landwirte die kompletten Anforderungen zur Anbaudiversifizierung, zum Dauergrünlanderhalt und zu den ökologischen Vorrangflächen zu erfüllen. In Kombination mit Agrarumweltprogrammen der 2. Säule ist das Doppelförderungsverbot zu beachten. Dr. Wilfried Steffens Referent für Agrarwirtschaft Anbaudiversifizierung Die Anbaudiversifizierung greift ab einer bewirtschafteten Ackerfläche von zehn Hektar, wobei beihilfefähige Landschaftselemente bei der Ermittlung der Anteile für die einzelnen Kulturen nicht „herausgerechnet“ werden. Landwirte mit einer Ackerfläche zwischen zehn und 30 ha müssen zwei, ab 30 ha drei verschiedene landwirtschaftliche Kulturpflanzen anbauen. Die Kulturen werden nach Gattungen und Arten, Winter- und Frühlingskulturen unterschieden. Brach liegendes Land ist eine Kultur genauso wie Gräser und andere Grünfutterpflanzen (z. B. Klee, Luzerne). Es gibt spezielle Regelungen beim Anbau unterschiedlicher Kulturen in Reihe, Mischkulturen zählen in der Regel als eine Kultur. Als „Nachweisperiode“ für den Anbau der Kulturen ist in Deutschland der Zeitraum vom 1. Juni bis 15. Juli vorgesehen. In dieser Zeitspanne muss das Kulturartenverhältnis an jedem Tag nachgewiesen werden können. Dies kann immer dann zum Problem werden, wenn frühe Kulturen in diesem Zeitraum bereits geerntet wurden und unter Umständen eine Nachfolgekultur bestellt wird. Die Regelungen zum Dauergrünlanderhalt laufen als Cross Compliance-Bestimmung bis zum Ende des Jahres 2016 weiter, wobei das Referenzflächenverhältnis 2014 letztmalig ermittelt wird. Als Bestandteil des Greenings wird das am 1. Januar 2015 bestehende Dauergrünland in FFH-Gebieten als umweltsensibles 5 Wirtschaftliche und agrarpolitische Situation 6 Die Ausaat muss genau geplant werden, es gibt eine Reihe neuer Vorschriften zu beachten. Dauergrünland eingestuft mit einem einzelbetrieblichen Umwandlungs-, Pflug- und Tauschverbot. Unter „Pflugverbot“ versteht die Kommission in einem Auslegungsvermerk „keine mechanische Zerstörung der Grasnarbe“. Eine Schlitzsaat zur Narbenverbesserung bleibt jedoch möglich. Für Dauergrünlandflächen, die nicht in FFH-Gebieten liegen, ist ab 2015 bundesweit die Umwandlung nur noch mit Genehmigung möglich. Die Genehmigung wird unter anderem erteilt, wenn das Dauergrünland ab 2015 neu entstanden ist. Vorrangflächen Die Basis für die im Umweltinteresse auszuweisenden ökologischen Vorrangflächen bilden fünf Prozent der Ackerfläche des Betriebs inklusive der beihilfefähigen Landschaftselemente, Pufferstreifen, Kurzumtriebsplantagen und geförderten Aufforstungsflächen während des Verpflichtungszeitraums. Betriebe bis 15 ha Ackerbau, Ökobetriebe und Teilnehmer an der Kleinerzeugerregelung sind freigestellt. Die von der EU vorgesehenen Gewichtungsfaktoren für die unterschiedlichen Kategorien ökologischer Vorrangflächen kommen in Deutschland zur Anwendung. Konversionsfaktoren nur im Falle von Terrassen (Faktor 2) und Einzelbäumen (Faktor 20), die unter CC-Schutz stehen. Brachflächen als ökologische Vorrangflächen dürfen während des Antragsjahres nicht zur Erzeugung von Kulturpflanzen dienen, allerdings ist die Vorbereitung dieser Fläche ab 1. August für die Herbsteinsaat möglich. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bis zur Aussaat ist auf diesen Flächen untersagt. Eine Begrünungsverpflichtung, die auch durch Selbstbegrünung nachgewiesen werden kann, ist vorgesehen. Der Aufwuchs auf diesen Flächen darf vom 1. März bis zum 1. Juni nicht gemäht oder gehäckselt werden. Als Landschaftselemente werden in Deutschland Feldränder und andere, unter CC-Schutz stehende Landschaftselemente anerkannt. Feldränder können zwischen einem und 20 Meter breit sein, sind an keiner bestimmten Stelle des Schlages verortet und nicht zur Produktion und Nutzung des Aufwuchses freigegeben. Zu Begrünungsverpflichtung, Pflanzenschutzmitteleinsatz sowie Erzeugung und Nutzung des Aufwuchses und zur Herbstbestellung gelten die Regeln zu den Brachflächen analog. Pufferstreifen einschließlich Pufferstreifen mit Dauergrünland sind ein bis zehn Meter breit und verlaufen parallel zu einem Gewässer oder Gewässerlauf. Sie können Streifen einer Ufervegetation bis zu zehn Meter umfassen. Eine aktive landwirtschaftliche Produktion darf auf Pufferstreifen nicht erfolgen, jedoch ist eine Beweidung und Schnittnutzung des Aufwuchses möglich. Die Regelungen zur Herbsteinsaat, Begrünung und zum Pflanzenschutzmitteleinsatz entsprechen jeweils den Regelungen zu den Brachflächen. Waldrandstreifen sind ebenfalls zwischen einem und zehn Meter breit. Eine Mineraldüngung und ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist auf Kurzumtriebsplantagen als ökologische Vorrangfläche nicht zugelassen. Mögliche anzubauende Gehölzarten sind Weiden, Pappeln, Robinien, Birken, Erlen, Eschen und Eichen und bestimmte Kreuzungen. Auf Flächen mit Zwischenfrüchten oder Grünbedeckung ist der Einsatz von mineralischen Stickstoffdüngemitteln, Pflanzenschutzmitteln und Klärschlamm nach Aberntung der Vorfrucht untersagt. Der Zwischenfruchtanbau hat in Form einer Kulturpflanzenmischung ohne Getreide zu erfolgen. Die Zwischenfrucht muss nach Aberntung der Hauptkultur zwischen dem 16. Juli und dem 1. Oktober im Boden sein. Vor dem 15. Februar des Folgejahres darf kein Umbruch erfolgen. Ein Häckseln oder Schlägeln zur Vermeidung von Samenbildung ist jedoch keine Beseitigung und ein Abfrieren der Zwischenfrucht ist unschädlich. Eine Nutzung der Zwischenfrucht nach dem 15. Februar des Folgejahres ist möglich, jedoch nicht als Hauptkultur. Grasuntersaaten an Standorten, die bei nasser Witterung im Herbst Probleme mit der Befahrbarkeit haben, können bei einer möglichen Kontrolle als „nicht vorgefunden“ eingestuft werden, wenn die Grasuntersaat bei der Maisernte zerstört wird. Dieser Grundsatz gilt sinngemäß auch bei anderen Verstößen auf ökologischen Vorrangflächen. Auf mit Legu- minosen bebauten Flächen muss nach Aberntung der Leguminosen Winterkultur oder Zwischenfrucht folgen. Zugelassen werden sollen 26 Arten grob- und kleinkörniger Leguminosen, die ohne Beimengungen angebaut werden müssen. Eine Startdüngung und Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis ist möglich. Werden Leguminosen als mehrjährige Kulturen angebaut, kann der zunehmende Grasdurchwuchs bei Kontrollen zum Problem werden. Ökologische Vorrangflächen können auch auf weit vom Betriebssitz entfernte Flächen (z.B. in einem anderen Bundesland) eines Betriebsinhabers nachgewiesen werden, jedoch ist die Umgehungsklausel der horizontalen Verordnung immer im Blick zu behalten. Bei der Junglandwirteförderung kann es zu Problemen kommen, wenn der Junglandwirt bereits Gesellschafter einer GbR oder juristischen Person war, weil immer die Frage zu klären ist, ob er die langfristige und wirksame Kontrolle allein oder gemeinsam mit anderen Landwirten ausgeübt hatte oder ausübt. In jedem Fall darf der „Nichtjunglandwirt“ in einer Gesellschaft die Entscheidungen des Junglandwirtes nicht blockieren können. Dabei kommt es immer auf die Formulierungen im Gesellschaftsvertrag an. Aktiver Landwirt Bei den Kriterien zum Aktiven Landwirt hat Deutschland die „Negativliste“ um Bergbau treibende Unternehmen erweitert, Betreiber von Kiesgruben fallen nicht darunter. Nach Auffassung des BMEL sind Vermieter von Wohnimmobilien ebenfalls nicht von den Regelungen betroffen. Betriebsinhaber mit weniger als 5.000 Euro Direktzahlungen im Vorjahr sind immer aktive Landwirte. Als Problemfall stellen sich nach den Nachweisregelungen der nationalen Gesetze und Verordnungen zum aktiven Landwirt noch die Betriebsinhaber auf der Negativliste dar (z.B. Betreiber von Reithallen), die nicht Alterskassenmitglied oder von der Beitragspflicht zur Alterskasse befreit sind und zwischen 16 und 38 ha LF bewirtschaften. Allerdings sollen Pensionspferdehalter und Reithallenbetreiber mit 16 bis 38 ha beihilfefähiger Fläche doch als aktiver Landwirt eingestuft werden, wenn ihr Viehbesatz im Zeitraum Januar bis April des Antragsjahres durchschnittlich unter drei GVE/ha liegt. Die neuen Regelungen zur GAP sind komplex und bisweilen schwer nachzuvollziehen. Ohne die Inanspruchnahme einer kompetenten Beratung dürfte die Umsetzung kaum problemlos gelingen. Neues ELER-Programm liegt in Brüssel zur Notifizierung vor Die niedersächsische Landesregierung hat die Eckpunkte für die neue ELER-Förderperiode 2014 bis 2020 festgelegt und die Wirtschafts- und Sozialpartner informiert. Das Landvolk Niedersachsen hat sich intensiv damit befasst und seine Positionen zum PROFIL-Nachfolgeprogramm (PFEIL) eindeutig formuliert. In der neuen Förderperiode soll es zu deutlichen Veränderungen in den Schwerpunktsetzungen kommen. Für das Hauptziel 1 (Stärkung ländlicher Räume) sind insgesamt 22,4 Prozent aller verfügbaren ELER-Mittel oder 344 Mio. Euro, fast 52 Prozent mehr als in der letzten Förderperiode, eingeplant. Unter dem Hauptziel 1 finden sich u.a. Programme zur Förderung der Verarbeitung und Vermarktung, Dorfentwicklung, Tourismusförderung, Dorfentwicklungspläne und Breitbandausbau. Die erhebliche Mittelaufstockung geht einher mit einer deutlichen Absenkung bisher eingesetzter EFRE-Mittel in einigen Programmen. Das hier eingesetzte Geld fehlt insbesondere bei den Maßnahmen des Hauptziels 3 (Wettbewerbsffähigkeit), was der Berufsstand kritisiert. Das Hauptziel 2 (natürliche Ressourcen und Klimaschutz) soll mit 454,4 Mio. Euro ausgestattet werden, 47 Prozent mehr als in der jüngsten Förderperiode. Hier plant das Land u.a. Hochwasser- und Küstenschutz, Tierschutz, diverse Agrarumweltprogramme, Ökolandbau und ein neues Programm Flurbereinigung für Umwelt und Klima. Die Tierschutzmaßnahmen entsprechen einer Forderung des Berufsstandes. Allerdings war es Anliegen des Verbandes, über ein „Weidemilchprogramm“ die in den GAKFördergrundsätzen vorgesehenen Varianten zur Förderung der Weidehaltung auch aus Tierschutzgründen in vollem Umfang auszuschöpfen. Dem ist das Land leider nicht nachgekommen. Die Flurbereinigung für Umwelt und Klima soll die im EFRE geplanten Maßnahmen zur Moorentwicklung flankieren. Ob sich die vom Verband geforderte „Praxistauglichkeit von Agrarumweltmaßnahmen“ mit hoher Breitenwirkung im vorgesehenen Förderspektrum im Hauptziel 2 widerspiegelt, wird sich zeigen, wenn das „Zusammenspiel“ mit den ab 2015 einzuhaltenden Greening-Verpflichtungen beurteilt werden kann. Das Hauptziel 3 (Wettbewerbsfähigkeit) soll mit deutlich weniger Mitteln als zuvor bestückt werden (minus 30 Prozent!), der Berufstand übt deutliche Kritik. Im Hauptziel 3 ordnet das Land der Prioritätsachse 1 (Förderung von Wissenstransfer und Innovation) Gewässerschutzberatungen, Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung, Transparenz schaffen und die Europäische Innovationspartnerschaft zu. Die 2. Prioritätsachse (Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit) soll kräftig abgespeckt werden. Das betrifft einzelbetriebliche Managementsysteme, Flurbereinigung, ländlichen Wegebau, AFP und Ausgleichszulage. Flurbereinigung und Wegebau stuft der Berufsstand weiter als unverzichtbar ein, auch die Landesregierung sieht hier „einen erheblichen Beitrag zur Produktions- und Effizienzsteigerung“ landwirtschaftlicher Betriebe, reduziert aber den Mittelansatz. Das AFP soll zudem inhaltlich so stark auf Tierschutzaspekte ausgerichtet werden, dass es kaum noch der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit dient. Inwieweit sich ein derartiges Förderszenario mit den Aussagen im Koalitionsvertrag vereinbaren lässt, die Wettbewerbsfähigkeit der Höfe so zu stärkten, dass alle 40.000 landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen erhalten werden sollen, erschließt sich dem interessierten Landwirt nicht. Auffällig im Entwurf ist auch, dass in erster Linie Programme angeboten werden sollen, für die die EU höhere Kofinanzierungssätze als die üblichen 50 Prozent vorgesehen hat. Das gilt für die Innovationspartnerschaft wie auch Agrarumweltmaßnahmen. Mit Blick auf den Landeshaushalt ist dies nachvollziehbar, für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist damit aber ein Mittelrückgang verbunden, da der nationale Anteil schrumpft. Auch der von der Landesregierung immer wieder betonte Zuwachs an ELER-Mitteln für die neue Förderperiode resultiert im Wesentlichen aus der Umschichtung aus Mitteln der 1. Säule. Damit geht die Stärkung des ELER unmittelbar zu Lasten der Betriebsergebnisse eines jeden landwirtschaftlichen Betriebs. Eine Stärkung des ländlichen Raums insgesamt lässt sich daraus nicht erkennen. 7 Produktion und Vermarktung 8 Milchmarkt – ein Jahr der Extreme Die deutschen Milcherzeuger haben noch nie so viel Milch erzeugt wie im vergangenen Jahr. Dabei übertrafen die niedersächsischen Milcherzeuger ihre deutschen Kollegen mit einer Steigerung von fast fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr erheblich. Gleichzeit stieg der Milcherzeugerpreis mit 37,5 Cent/kg (4 Prozent Fett, 3,4 Prozent Eiweiß, ab Hof, ohne Mehrwertsteuer) auf das bisher höchste Niveau. Der niedersächsische Auszahlungspreis lag nur geringfügig, um 0,4 Cent/kg niedriger, der Bundesdurchschnitt wurde damit aber wieder unterschritten. Bei gleichzeitig rückläufigen Futtermittelpreisen haben sich die Unternehmensergebnisse endlich deutich verbessert. D Dr. Werner Rüther Milchreferent iese günstige Situation setzte sich 2014 weiter fort. Bis September wurden von den niedersächsischen Molkereien durchschnittlich 38,3 Cent/kg gezahlt, das waren 2,6 Cent/kg mehr als im Vorjahr. Dieses sehr gute Ergebnis überdeckt jedoch die zwischenzeitlich eingetretenen Markteintrübungen. Die Schnittkäsepreise stürzten seit Ende Februar in nur drei Monaten um rund 90 Cent/kg ab, Butter verlor seit Jahresbeginn rund 1,20 €/kg (abgepackte Ware) und Magermilchpulver seit Anfang März ebenfalls rund 1,20 €/kg. Der ife-Rohstoffwert ist seit Januar um 17,8 Cent/kg auf 27,4 Cent/kg (September 2014) gefallen. Gründe für diese Entwicklung sind vorwiegend in der massiven Produktionsausweitung in den meisten wichtigen Milcherzeugungsregionen der Welt zu suchen. Das hohe Preisniveau und die überwiegend günstige Witterung hatten die Produktion stimuliert. Das Milchaufkommen in der EU, den USA, Neuseeland, Australien, Chile, Uruguay und Weißrussland ist in den ersten sieben Monaten des Jahres um rund 6,5 Mio. t gestiegen. Dies führte zu Preisdruck, obwohl die Milchimporte z. B. Chinas bis August noch um 2,6 Mio. t zunahmen, und der Welthandelt bei Vollmilchpulver, Käse, Magermilchpulver und Butter weiter stieg. Trotzdem fiel der GlobalDairyTrade-Tender um rund 50 Prozent. Die durch die Ukraine-Krise im Gegenzug von Russland zum 7. August ausgelösten Importverbote für Agrarprodukte und Lebensmittel unter anderem aus der EU haben dieser Entwicklung eine zusätzliche Dynamik gegeben. Russland war der größte Drittlandskunde der EU. Diese hatte bei Käse einen Marktanteil von 33 Prozent und bei Butter von 30 Prozent. Auch wenn die deutschen Molkereien bereits vorher aus vorgeschobenen veterinärrechtlichen Gründen weit- gehend für den Handel mit Russland gesperrt waren, wurden die Sanktionen auch in Deutschland spürbar. Die anderen Lieferländer mussten sich ad hoc neue Märkte erschließen, Länder wie Finnland und Litauen sind besonders betroffen. Die aktuelle Euroschwäche erleichtert jetzt aber zusätzliche Drittlandsexsporte. Außerdem werden die Kapazitäten bei Käse von den Molkereien weniger stark ausgelastet. Der Lebensmitteleinzelhandel hat leider die Russlandsanktionen zum Anlass genommen, wieder einmal weiteren Preisdruck auszuüben - mit wahrscheinlich gravierenden Folgen für das Erzeugerpreisniveau. Trotz der schwierigen Marktsituation steigt die Milchanlieferung in der EU bisher fast flächendeckend noch weiter. Die höchsten Steigerungen verzeichnen neben Deutschland Frankreich, das Vereinigte Königreich, Polen, Irland und die Niederlande. Die Gesamtreferenzmenge der EU wird trotzdem weiterhin unterschritten, die noch laufende Mengenregulierung ist insofern auf EU-Ebene kaum marktwirksam! In Deutschland liegt die Milchanlieferung Anfang Oktober immer noch 2,1 Prozent über der Vorjahreslinie. Für das abgelaufene Quotenjahr muss Deutschland 164 Mio. Euro Strafzahlung an die EU leisten. Die nationale Garantiemenge wurde um 1,9 Prozent überschritten. Die Abgabe beträgt 12,7 Cent/ kg nach Molkereisaldierung. Das aktuelle Anlieferungsverhalten lässt für das letzte Quotenjahr eine noch sehr viel höhere Abgabe befürchten. In EU-Ländern mit regelmäßigen Quotenüberlieferungen wie Dänemark und Niederlande scheinen die Milcherzeuger aber zu reagieren: Dort sind erste Produktionseinschränkungen zu beobachten. Dieses gilt auch für Niedersachsen. Bereits seit Anfang Juli hat sich Im Herbst hat die Landesvereinigung der Milchwirtschaft das Projekt „Nachhaltige Milcherzeugung in Niedersachsen“ auf dem Hof von Familie Arkenberg in Wunstorf vorgestellt (Foto links). – anders als in den anderen Bundesländern – die Anlieferung an die Vorjahreslinie angenähert. Da auf der Molkereiebene aber mit einem verminderten Saldierungsspielraum im letzten Quotenjahr zu rechnen ist, muss trotzdem von einer hohen Abgabe ausgegangen werden. Der Verband hat stets darauf hingewiesen, dass Überlieferer nicht mit Erleichterungen beispielsweise über eine Anpassung der positiven Fettkorrektur rechnen sollten. Die Mehrheitsverhältnisse in Brüssel lassen einen entsprechenden Beschluss nicht wahrscheinlich erscheinen. Auch die möglicherweise mangelnde Rechtssicherheit bei Erhebung der Superabgabe bietet wohl keinen Ansatzpunkt: Die EUKommission hat angekündigt, dem Agrarrat einen Vorschlag zur rechtlichen Absicherung für den Einzug der Superabgabe vorzulegen. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse zwischen potenziell überliefernden und unterliefernden Ländern dürfte eine Mehrheit dafür gesichert sein. Dies sollte jeder Milcherzeuger bei seiner Mengenplanung beachten. QM-Milch garantiert hohe Qualität Die Erzeugung von Qualitätsmilch und die Verarbeitung zu hochwertigen Milcherzeugnissen sind Grundvoraussetzungen für den Markterfolg. Die niedersächsische Milchwirtschaft kann ihren Abnehmern die hohe Prozess- und Produktqualität durch die auf jeder Stufe aufgebauten Qualitäts-Managementsysteme belegen. Die Einführung des akkreditierten QM-MilchStandards verlief völlig problemlos. Die Betriebsaudits werden weiterhin alle drei Jahre durchgeführt. Insofern bietet es sich an, den Standard auch in diesem Turnus auf seine Aktualität zu prüfen. Da jeder Tierhalter durch das geänderte Tierschutzgesetz aufgefordert ist, durch betriebliche Eigenkontrollen sicher zu stellen, dass seine Tiere angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht gehalten werden, sollen entsprechende Tierschutzindikatoren in den Standard aufgenommen werden. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Das Milch-Monitoring ist ein wichtiger Bestandteil von QM-Milch. Um eine bundesweite Durchführung zu sichern, ist mindestens ein sogenanntes Basismonitoring durchzuführen. Die norddeutschen Bundesländer verfügen seit Jahren über weitergehende Systeme. In Zusammenarbeit mit Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern ist jetzt ein nordwestdeutsches Rohmilchmonitoring erarbeitet worden, das eine gleichförmige Durchführung in ganz Norddeutschland sicherstellt. Es basiert auf dem bisherigen niedersächsischen Vorgehen.In Niedersachsen wird das Monitoring seit dem letzten Jahr vom Milchförderungsfonds Hannover-Braunschweig finanziert, da eine beihilferechtliche Entscheidung der EU-Kommission zum Einsatz von Mitteln der Landesvereinigung der Milchwirtschaft Niedersachsen (Umlage nach § 22 Milchund Fettgesetz) aussteht. VRPlan z n a Fi n r! Agra Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. Mit dem VR-FinanzPlan Agrar unterstützen wir gezielt die Landwirtschaft: beim täglichen Finanzmanagement genau wie bei Investitionen in Ihren Betrieb. Und durch unsere Verwurzelung in der Region wissen wir genau, was Landwirte heute brauchen, um immer fest im Sattel zu sitzen. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Berater ganz in Ihrer Nähe oder gehen Sie online auf www.vr.de Volksbanken Raiffeisenbanken in Niedersachsen und Bremen 9 Produktion und Vermarktung 10 Tierhalter in der Meldepflicht Die 16. Novelle zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist zum 1. April 2014 in Kraft getreten. Sie soll dem Ziel eines ordnungsgemäßen Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung und dem Antibiotika-Minimierungskonzept in der Veterinärmedizin einen entscheidenden Schritt näherkommen. Eine staatliche Antibiotikadatenbank soll für mehr Transparenz sorgen und verpflichtet den Tierhalter zur Dokumentation sämtlicher Antibiotikaanwendungen bei Masttieren. Doch in jedem Halbjahr werden 25 Prozent der mitteilungspflichtigen Betriebe bundesweit an den Pranger gestellt. W Dr. Wiebke Scheer Referentin für Futterund Arzneimittelrecht sowie Veterinärwesen eltweit gelten Infektionskrankheiten als häufigste Todesursache des Menschen. Bakterielle Infektionen lassen sich zumeist durch antibiotisch wirksame Arzneimittel behandeln, jedoch kann jede Anwendung sowohl beim Menschen als auch beim Tier zur Resistenzbildung beitragen. Daher soll der Antibiotikaeinsatz in der Human- und Veterinärmedizin generell auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Im Fokus der veterinärmedizinischen Umsetzung stehen die umfassende Erfassung und Überwachung von AntibiotikaresistenzEntwicklungen und die Minimierung des Antibiotikaeinsatzes bei Verbesserung der Tiergesundheit durch geeignete Managementmaßnahmen. Mitteilungspflicht Seit 1. Juli 2014 besteht für berufs- und gewerbsmäßige Tierhaltungen eine gesetzliche Mitteilungspflicht für den Einsatz von Antibiotika. Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten zur Mast halten, müssen seither ab dem Zeitpunkt des Absetzens der Masttiere vom Muttertier bzw. ab dem Schlupf sämtliche Antibiotikaanwendungen an eine im Herkunftssicherungsund Informationssystem für Tiere (HIT) eingerichtete staatliche Tierarzneimitteldatenbank (HIT-TAM) melden. Ausgenommen von der Meldepflicht sind Betriebe, die im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres weniger als 20 Mastkälber (< 8 Monate), 20 Mastrinder Meldefristen zur 16. AMG-Novelle (Antibiotikadatenbank) Seit 01.04.2014 Das Gesetz ist in Kraft Bis 01.07.2014 Erstmalige Meldepflicht für Daten zur Tierhaltung (inkl. Nutzungsart) Jährlich bis 14.01. bzw. 14.07. Meldepflicht für Daten zur Arzneimittelanwendung und Anzahl gehaltener Tiere Jährlich bis 28./29.02. bzw. 31.08. Pflicht der zuständigen Behörden der Länder die halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit an das BVL zu melden Jährlich bis 31.03. bzw. 30.09. Veröffentlichung der Kennzahlen 1 und 2 zur bundesweiten Therapiehäufigkeit im Bundesanzeiger durch das BVL Jährlich bis 31.05. bzw. 30.11. Verpflichtung des Tierhalters, seine betriebliche Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen abzugleichen Jährlich bis 31.07. bzw. 31.01. Maßnahmenplan an die zuständige Behörde, wenn betriebliche Therapiehäufigkeit > Kennzahl 2 (> 8 Monate), 250 Ferkel (< 30 kg), 250 Mastschweine (> 30 kg), 1.000 Masthühner oder weniger als 10.000 Mastputen halten. Neben der Nutzungsart (z.B. Mastkalb oder Mastrind) müssen detailliert Angaben zum Namen des angewendeten Antibiotikums, zur Anzahl der behandelten Tiere, zur Gesamtmenge des angewendeten Antibiotikums und zur Anzahl der Behandlungstage gemacht werden. Die Mitteilungspflicht obliegt per Gesetz dem Tierhalter. Dieser kann jedoch Dritte (z.B. Hoftierarzt, QS GmbH) für die Meldung in HIT-TAM beauftragen, die der Behörde schriftlich mitgeteilt werden müssen. Therapiehäufigkeit Auf Grundlage der gesammelten Daten werden in HITTAM betriebsindividuell sogenannte Therapiehäufigkeiten ermittelt. Diese geben Auskunft darüber, an wie vielen Tagen ein Tier pro Halbjahr im Durchschnitt mit einem Antibiotikum behandelt wird. Das Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist beauftragt, die bundesweit ermittelten Therapiehäufigkeiten miteinander zu vergleichen. Es erstellt daraufhin sogenannte Kennzahlen: Die Kennzahl eins gibt den Wert an, unter dem 50 Prozent aller bundesweit erfassten halbjährlichen Therapiehäufigkeiten liegen, die Kennzahl 2 gibt Auskunft über den Wert, unter den 75 Prozent aller Therapiehäufigkeiten fallen. Minimierungskonzept Der Tierhalter wird über die ermittelten Kennzahlen informiert, und muss sie mit seinen betriebsindividuellen Therapiehäufigkeiten vergleichen. Liegt er oberhalb der Kennziffer 1, muss er unter Hinzuziehung seines Hoftierarztes die Ursachen für das Überschreiten prüfen und für eine Verringerung des Antibiotikaeinsatzes sorgen. Überschreitet er die Kennzahl zwei, ist der Tierhalter aufgefordert, gemeinsam mit seinem Hoftierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Reduktion der Antibiotikaanwendungen bei der Behörde einzureichen. Die Behörde kann wiederum Änderungen des Reduktionsplans und weitere Maßnahmen (z.B. Antibiotikagabe nur noch durch Betriebe, die Rinder, Schweine, Hühner oder Puten zur Mast halten, müssen Antibiotikaanwendungen an eine staatliche Tierarzneimitteldatenbank melden. den Tierarzt) anordnen. Bei Überschreiten der Kennzahl zwei in Folge und bei Nicht-Beachtung der behördlichen Anordnungen droht dem Tierhalter im schlimmsten Fall das Verbot der Tierhaltung für längstens drei Jahre. Position Landvolk Das Landvolk Niedersachsen steht zu einer Optimierung des Antibiotikaeinsatzes und sensibilisiert die Tierhalter zu einem verantwortungsvollen Umgang mit diesen Tierarzneimitteln. Es spricht sich jedoch klar dafür aus, dass Doppelmeldungen für den Tierhalter unbedingt vermieden werden müssen. Die QS GmbH hat die technischen Voraussetzungen für die Datenübertragung von der QS-Antibiotikadatenbank an die HIT-Datenbank geschaffen. Inhaltlich sind jedoch noch einige Fragen zur Datenübertragung offen (Stand Oktober 2014). Afrikanische Schweinepest Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine betrifft. Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, z.B. über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren, übertragen. Für den Menschen besteht jedoch keine Infektionsgefahr. Die klinischen Erscheinungen beim Schwein sind sehr variabel. Seit 2012 hat sich die ASP mit Einträgen in die Ukraine nach Weißrussland und in die EU-Mitgliedstaaten Polen, Litauen, Lettland und Estland ausgebreitet. Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland brächte neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich. Es gilt, die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland und damit ihre Ausbreitung in den Schweinebeständen oder der Schwarzwildpopulation unbedingt zu verhindern! Neben Landwirten, Tierärzten und Jägern ist hier auch die Bevölkerung (insbesondere Touristen) aufgerufen, das Risiko eines Eintrags zu minimieren. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) fordert daher die Einhaltung strikter Hygiene-Richtlinien in der Schweinehaltung. 11 Produktion und Vermarktung 12 Einschleppung und Ausbreitung der ASP in Schweinebeständen erfordern auch die Unterstützung der Jäger. Früherkennung und Monitoring Effektive Früherkennungs- und Monitoring-Programme, die eine Einschleppung eines Tierseuchenerregers in einen Tierbestand frühzeitig aufzudecken vermögen, sind für eine schnelle und effiziente Tierseuchenbekämpfung von enormer Bedeutung. Ziel solcher Programme ist es, die sogenannte „High Risk Period“ - den Zeitraum, in dem Seuchenerreger unentdeckt in der Tierpopulation zirkulieren und sich ausbreiten können - deutlich zu verringern. Klassische und Afrikanische Schweinepest sind Krankheiten, die sich nicht verschweigen oder verstecken lassen. Je eher sie entdeckt und adäquate Seuchen-Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, eine weitere Verbreitung der Krankheit schnell zu unterbinden und die Seuche rasch zu tilgen. Durch eine frühe Erkennung eines Seucheneintrages kann enormer Schaden sowohl von jedem Einzelnen wie auch von der Gesamtheit aller Wirtschaftsbeteiligten abgewendet und die Zeitdauer entsprechender Restriktionen beschränkt werden. Das LAVES unterstreicht die Wichtigkeit der Teilnahme von Schweinehaltern, Jägern und Tierärzten an Früherkennung und Monitoring in Niedersachsen. Das Landwirtschaftsministerium hat gemäß der Richtlinie 2002/60/EG eine Sachverständigengruppe zur Afrikanischen Schweinepest einberufen, darunter auch das Landvolk Niedersachsen. Die Gruppe soll einen Tilgungsplan erstellen. Er ist der EU bei Ausbruch der ASP in Deutschland vorzulegen. Neue Gebührenordnung Anfang des Jahres ging ein Verordnungsentwurf des Landwirtschaftsministeriums zur Festsetzung von Gebühren für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung und zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung in die Verbandsbeteiligung. Die erstmalige Einführung von Gebühren für so genannte „Routinekontrollen“ zur allgemeinen Überwachung der Einhaltung von Vorschriften des Lebens- und Futtermittelrechts sowie des Tierschutzrechts in den jeweiligen Wirtschaftsunternehmen steht im Fokus der vorgesehenen Änderungen. Dadurch wird die bisherige Kostenpflicht für u.a. Registrierungen und Zulassungen von Unternehmen sowie für Nachkontrollen auf normale amtliche Kontrolltätigkeiten erweitert. Niedersachsen führt mit der neuen Gebührenregelung als erstes Bundesland eine allgemeine Kostenpflicht für amtliche Routinekontrollen, Probenahme und Analytik ein. Durch seinen Alleingang greift Niedersachsen den derzeit noch auf EU-Ebene laufenden Beratungen zur Finanzierung der amtlichen Kontrolltätigkeiten im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 vor. Die Verordnung zur Allgemeinen Gebührenordnung für den Bereich Futtermittelrecht ist bereits am 18.4. in Niedersachsen in Kraft getreten. Danach werden für Regelkontrollen ohne Probenahme 510 Euro berechnet, für Probennahme und Untersuchung 845 Euro. Die Häufigkeit einer Kontrolle richtet sich nach dem Risiko, es bildet auch die Grundlage für die Entscheidung, wann eine Probe gezogen wird. Landwirtschaftliche Betriebe sind laut ML auf Grund des äußerst geringen Risikos von der Regelkontrolle und der damit verbundenen Kostenpflicht ausgenommen. Position Landvolk Aus Sicht des Landvolks Niedersachsen stellt die allgemeine Überwachung des Lebens-, Futtermittel- und Tierschutzrechts eine Hoheitsaufgabe des Staates dar und sollte somit weiter aus Steuergeldern finanziert werden. Die Einführung der Gebührenpflicht für Routinekontrollen leitet einen Systemwechsel bei der Finanzierung der amtlichen Kontrollen zu Lasten der Betriebe ein. Das Landvolk Niedersachsen kritisiert, dass die zusätzlichen Kosten alle Bereiche der Wirtschaftskette belasten und unter heutigen Marktbedingungen letztlich vom Primärerzeuger getragen werden. Der Alleingang Niedersachsens benachteiligt die hiesigen Landwirte gegenüber Wettbewerbern in anderen Bundesländern und EU-Mitgliedstaaten. Das Landvolk fordert, dass landwirtschaftliche Betriebe vom LAVES gemäß ihrer Risikoeinstufung und nicht willkürlich kontrolliert werden. Ferner fordert der Verband mehr Transparenz im Kontrollwesen. In der geplanten Gebührenordnung sollte festgelegt werden, dass die Ergebnisse gebührenpflichtiger Kontrollen den betroffenen Betrieben schriftlich mitzuteilen sind, einschließlich der Analyseergebnisse von Probenahmen. Große Ernte, kleine Preise, schmale Gewinne Alle Ackerfrüchte profitierten von einem ungewöhnlich milden Winter und guten Bestellund Wuchsbedingungen. Ein Vegetationsvorsprung von ca. drei Wochen eröffnete die Möglichkeit einer sehr frühen Ernte – die sich aber leider nicht realisieren ließ. Der kühle und regenreiche Sommer förderte die Ertragserwartungen. V or allem die in Niedersachsen vorherrschenden schwächeren Böden wurden optimal mit Wasser versorgt. In den Ackerbauregionen etwa südlich der Autobahn 2 regnete es dagegen viel zu viel. Dort verzögerte sich die Ernte permanent und wurde erst Mitte September beendet. Die ertragreichen Böden dieser Region konnten ihr Potenzial nicht voll ausschöpfen, sonst wäre die Gesamternte noch besser ausgefallen. Das Anbauspektrum für Getreide in Niedersachsen verschob sich geringfügig vom Roggen und der Sommergerste zum Winterweizen und zur Wintergerste. Dieses ist jedoch eine Reaktion auf die besonderen Wetterbedingungen in den Vorjahren. Die Flächenerträge waren nochmals um vier Prozent höher als im guten Vorjahr und übertreffen den langjährigen Durchschnitt um 14 Prozent. Bei den Qualitäten dürfte sich ein verringerter Eiweißgehalt des Getreides herausstellen. Dieser gab bei der Braugerste schon während der Ernte Anlass zu Vermarktungsproblemen und führt insgesamt zu einem stärkeren Angebot an Futtergetreide. Weizenpartien mit höheren Proteinwerten hingegen können bessere Aufgelder erzielen als in anderen Jahren. Die Gesundheit der Bestände wurde durch die kühle Witterung im Sommer gefördert, allerdings trat in diesem Jahr eine gravierende Gelbrostproblematik auf. Man spricht von einer regelrechten Epidemie, erzeugt durch neue Rassen des Erregers. Hohe Mengenerwartungen Anders als im vergangenen Jahr profitierten auch die Hackfrüchte von den besonderen Wetterbedingungen. Kartoffeln, Mais und Zuckerrüben wuchsen sehr gut und weckten zum Zeitpunkt der Drucklegung hohe Mengenerwartungen. Anbau von Hackfrüchten in Niedersachsen 2014 Ernte% zum Fläche % zum prognose VorTsd. ha Vorjahr Tsd. jahr Tonnen Speisekartoffeln 33 5 Verarbeitungskartoffeln 72 2 5112 16 Zuckerrüben 101 4 n.V. n.V. Silomais 524 4 26059 24 Die Kartoffelerzeuger erwarteten mit gemischten Gefühlen die große Ernte. Nach Angaben der Landesstatistik dürfte sie mit 5,1 Mio. t deutlich über dem schwachen Vorjahr liegen und auch das langjährige Mittel um acht Prozent übersteigen. Damit pflanzten niedersächsische Kartoffelerzeuger im bundesweiten Vergleich auf 105.400 ha die meisten Kartoffeln an, gefolgt von Bayern mit 40.900 ha und Nordrhein-Westfalen mit 31.200 ha. Die hiesige Ernte von 5,11 Mio. t Kartoffeln entspricht fast der Hälfte der deutschen Kartoffelernte von 11,5 Mio. t. Die Maisernte begann in diesem Jahr früh und schritt zügig voran. Die guten Ernteerwartungen dürften zu einer guten bis sehr guten Versorgung der Viehhalter und Biogasanlagen führen. Auch der Körnermais könnte in noch größerem Umfang anfallen als in der Statistik angeführt. Die Zuckerrüben weisen zum Beginn der Kampagne hohe Rübenerträge aus. Bei einem durchschnittlichen Ertrag von 74 t/ha kommt es zu erstaunlich hohen Einzelwerten. Auch die Zuckergehalte von 17,4 Prozent mit Zuckererträgen von 12,9 t/ha sind sehr hoch (mehr dazu ab Seite 50). Werner Bosse Marktreferent Blick auf die Vermarktung Die Vermarktung der neuen Ernte ist von drei wichtigen Einflüssen bestimmt. - Weltweit steigende Ernteerwartungen seit dem späten Frühjahr - Bedrohliche kriegerische Auseinandersetzungen (Ukraine, Krim, arabische Welt) und ihre möglichen Folgen (z.B. Sanktionen, Handelsstörungen) - Abwertungswettläufe zwischen den Währungsblöcken mit ihren vielfältigen Marktinterventionen und induzierten Marktverzerrungen Anbau und Ernte von Getreide und Ölsaaten in Niedersachsen 2014 Fläche % zum Ertrag % zum Tsd. ha Vorjahr dt/ha Vorjahr Ernteprognose Tsd. Tonnen % zum Vorjahr Wi.Weizen 407 3 90 3 3644 6 Roggen 136 -10 71 -2 960 -12 Wi.Gerste 141 9 80 8 1123 18 So.Gerste 37 -13 61 4 225 -9 Triticale 80 7 75 5 595 13 Getreide 816 0,5 81 4 6628 4 Körnermais 81 -6 97 13 786 7 Wi.Raps 127 -8 42 4 539 -5 13 Produktion und Vermarktung 14 Der geringe Eiweißgehalt der Braugerste führte schon in der Ernte zu Vermarktungsproblemen. Vom Start weg hatten die niedersächsischen Ackerfrüchte einen enormen Vegetationsvorsprung, er wurde leider durch einen kühlen und regenreichen Sommer wieder aufgezehrt! Unter diesen Bedingungen ist es sehr schwierig für alle Marktbeteiligten, gute Entscheidungen über den Kauf und Verkauf ihrer Produkte zu treffen. Zwar bestehen einige Instrumente für die Fundamentalanalyse, z.B. die Meldungen des USDA oder des IGC. Diesen wird aus EU-Sicht aber nicht immer vertraut. Es werden zunehmend eigene Schätzsysteme eingefordert. Zudem können fundamentale Marktdaten jederzeit durch verdeckte Operationen an Terminbörsen überlagert werden. Das Risiko für Schieflagen steigt. Viele Landwirte vertrauen deshalb auf alte Erfahrungen und verkaufen nur jene Mengen, die tatsächlich geerntet wurden. Und diese werden dann in kleinere Einzelchargen zerlegt. Zur Jahreswende 2013/14 stiegen die Weizenpreise nach längerem Preisabschwung nochmals recht kräftig an und gaben den Erzeugern die Möglichkeit, ihr restlich gelagertes Getreide besser zu vermarkten. Diese Preissteigerungen standen unter dem Eindruck der Krimkrise und möglichen Störungen der Handelsströme vom Schwarzen Meer. Allerdings nutzten die Landwirte diese Situation nur wenig für den Abschluss weiterer Vorerntekontrakte. Es wurden insgesamt deutlich weniger Absicherungen vorgenommen als in Pflanzliche Märkte Weltversorgung mit Sojabohnen 11/12 12/13 13/14 14/15 Schätzung 29.08. 14/15 Schätzung 25.09 Erzeugung 241 272 282 304 310 Handel 94 99 110 113 114 Verbrauch 254 267 280 296 300 Vorräte 23 27 29 38 39 Die Ernte wurde insbesondere in den südlichen und östlichen Landesteilen immer wieder verzögert und dauerte bis weit in den September hinein. den Vorjahren üblich. Im April/Mai schlug die Marktstimmung um. In der Kombination aus immer besser werdenden Ernteaussichten und nachlassenden politischen Ängsten begannen die Preise ab Anfang Mai zu sinken. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird seitens des internationalen Getreiderates (IGC) ein Angebotsüberhang von 25 Mio. t angenommen Dieser würde es ermöglichen, die Getreidevorräte weltweit wieder auf ein Niveau von ca. 429 Mio. Tonnen aufzustocken. Allerdings sind Zweifel angebracht, ob hierdurch die Weltbevölkerung nachhaltig besser versorgt ist. Wie man dem Diagramm entnehmen kann, schwankt die Erzeugung stärker als der Verbrauch. Sinkende Preise werden den Verbrauch anreizen und die Bereitschaft der Landwirte mindern, den Anbau auszudehnen oder zu intensivieren. Nach und vor der Ernte… Gute Ernteerwartungen drücken auch den Markt für Ölsaaten und Eiweiß nach unten. Dieses trifft die niedersächsischen Landwirte einerseits als Sojakäufer wie auch als Rapsverkäufer. Während hiesige Veredelungsbetriebe lange auf eine Reduzierung ihrer Futterkosten gewartet haben, erreichen die Rapspreise bereits im zweiten Jahr wieder ein bedenklich niedriges Niveau aus Sicht des Ackerbaues. Die Entspannung am Soja- Der effektive Schutz der Kulturpflanzen schließt den chemischen Pflanzenschutz mit ein. hiesigem Anbau können durch züchterische Maßnahmen noch deutlich aufgewertet werden, sie sind unter bestimmten Umständen ackerbaulich interessant und verfügen über einen nahezu unbegrenzten Markt. Zudem beabsichtigt die Agrarpolitik, diesen Bereich stärker zu fördern. Kartoffelnachfrage stagniert markt ist einer Schätzung des IGC zu entnehmen. Allerdings entwickelt sich auch der weltweite Verbrauch sehr dynamisch, so dass die Redewendung „nach der Ernte ist vor der Ernte“ hier besonders zutrifft. Der Sojamarkt wird von den USA, Argentinien und Brasilien als Produzenten und Exporteuren auf der Angebotsseite dominiert. Die wichtigsten Importeure sind China mit ständig steigenden Mengen von inzwischen 74 Mio. t und die EU mit ca. 13 Mio. Tonnen Sojabohnen. Zudem importiert die EU ca. 21 Mio. t Sojaschrot. Das Eiweißfutter Die niedersächsische Landwirtschaft erzeugt und verbraucht pflanzliches Eiweiß ebenfalls in großen Mengen. Selten wird bedacht, wieviel Eiweiß sich im Grundfutter, im Getreide und im gewonnenen Rapsschrot befindet. Die hiesige Mischfutterindustrie verarbeitet Ölkuchen und Ölschrote im Umfang von 2,3 Mio. t, vor allem aus importiertem Soja und hiesigem Rapsschrot. Zudem werden etwa 5,2 Mio. t Getreide und andere Komponenten wie Mühlennachprodukte, Melasse etc. im Umfang von über einer Mio. t verarbeitet. Leguminosen werden von niedersächsischen Landwirten hingegen nur im geringen Umfang angebaut. Gerade einmal auf 10.000 ha finden sich Bohnen, Erbsen, Luzerne oder andere. Dieses könnte sich in Zukunft ändern, wenn die Vorgaben der GAP auf den Betrieben umgesetzt werden. Leguminosen aus Bei näherer Unterteilung des niedersächsischen Kartoffelanbaues fällt im Bereich der Verarbeitungskartoffeln ein erneuter Rückgang bei den Stärkekartoffeln um neun Prozent ins Gewicht. Dieser für Niedersachsen wichtige Zweig befindet sich in einer schwierigen Anpassungsphase. Einerseits entfallen die bisher gezahlten top-ups, während die gekoppelten Zahlungen bei den Hauptwettbewerbern erhalten bleiben. Zudem verbilligen sich Weizen und Mais am Weltmarkt, was die Konkurrenzprodukte der Kartoffelstärke erstarken lässt. Dieses führt zu einer verringerten Wettbewerbskraft der Stärkekartoffeln in der Fruchtfolge. Allerdings bietet auch der Speisekartoffelsektor kaum Ausweichmöglichkeiten. Er ist von einem strukturellen Nachfrageproblem betroffen, weil der Frischkartoffelverzehr der Haushalte ständig rückläufig ist. Es gibt zudem keine Preisfixierungen vor der Ernte wie bei den Stärke- oder anderen Industriekartoffeln. Deshalb ist der Speisekartoffelanbau extrem riskant und anfällig gegen Übermengen. Die große Ernte dieses Jahres erzeugt bislang einen ruinösen Preisdruck. Landwirte nutzen jede Absatzlücke und verkaufen ihre Kartoffeln auch zum Preis von einem Euro/ dt als Futterkartoffeln. Vor dem Hintergrund dieser misslichen Situation ist im Bereich des Kartoffelhandels eine Initiative entstanden, um den Speisekartoffelmarkt werblich zu unterstützen. „Die Kartoffel – voll lecker“ ist eine Branchenlösung, der sich auch das Landvolk Niedersachsen angeschlossen hat. Zum Jahresende ist eine Gesellschaft arbeitsfähig geworden, die im geringen Umfang Geld aus der Branche nutzen möchte, um wieder mehr Kunden für die Speisekartoffel zu gewinnen. 15 Produktion und Vermarktung 16 Fleischmärkte von weltweiten Krisen und Seuchen belastet Die Themen im Vieh- und Fleischsektor waren erneut sehr umfangreich. Die Fleischmärkte wurden durch politische Krisen beeinträchtigt und waren im Schweinebereich von einer starken Dynamik geprägt. E Markus Kappmeyer Referent für Vieh und Fleisch in Vergleich der Preis- und Kostensituation mit dem Vorjahr zeigt vor allem in der zweiten Jahreshälfte in allen Bereichen Abwärtsbewegungen. Sehr deutlich wird dies bei den Schweinefleischpreisen und bei den Ferkelerlösen. Russland fehlte im Schweinemarkt als Exportland bereits seit Februar. Russische Kunden orderten bis dahin vor allem Speck und Fettwaren. Diese haben einen Erlösanteil von acht bis zehn Euro pro Schlachtschwein. Bei einer Vermarktung nach Russland erzielte diese Warenkategorie im Durchschnitt 1,45 Euro/kg. Alternativ müssen diese bei deutlich reduzierten erlösen jetzt z.B. der Fettschmelze zugeführt werden. Russland hat insgesamt 750 t jährlich aufgenommen, alternative Absatzmöglichkeiten gibt es nicht. Obwohl der Schweinefleischexport von der EU nach Russland schon seit Februar nicht mehr möglich war, hat das allgemeine Exportembargo eine deutliche Verschärfung des Marktdruckes bewirkt. Dem deutschen LEH ist bewusst geworden, dass 50 Prozent der Lebensmittelversorgung Russlands importiert wurde und somit ein deutlicher Überhang auf dem europäischen Binnenmarkt bestehen muss. Die Ferkelpreise standen erneut deutlich unter Druck. Die Ferkelvermarktung gestaltete sich ab der Jahresmitte schwierig. Die biologischen Leistungen in der Sauenhaltung sind sehr gut und verursachen zusätzlichen Marktdruck. Zudem gibt es Importdruck aus Dänemark und den Niederlanden. Die Wirtschaftsergebnisse der Ferkelerzeugung waren im Wirtschaftsjahr 2013/14 gut, diese positive Phase währte aber nur sehr kurz. Die gesunkenen Futterpreise konnten die rückgängigen Fleischerlöse im Rotfleischbereich nicht kompensieren. Im Hähnchen- und Putenbereich blieb die Preisentwicklung vergleichsweise stabil. Die seit einiger Zeit auftretenden Negativschlagzeilen in den Medien wirken sich beim Geflügelfleischabsatz weniger aus. Die Lebensmitteleinzelhandelspreise wurden im ersten Halbjahr sogar angehoben. Der Geflügelfleischabsatz läuft deutlich besser als der von Rotfleisch. Die Erlössituation der Eiererzeuger ist völlig unbefriedigend. Hier gibt es außerdem deutliche Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Produzenten. Im Rindfleischmarkt trifft das russische Importembargo vorrangig niedrigpreisige Artikel wie Verarbeitungsware. Mit Auslaufen der Milchquote werden EU-weit wieder mehr Kühe gehalten werden und damit auch mehr Kälber geboren. Die Preise für Jungbullen und Schlachtkühe notierten 2014 im Durchschnitt unter den beiden relativ guten Vorjahren. Die unzureichende Rentabilität in der Kälbermast (Preise gefallen, hohe Milchpulverkosten) führte zu Preisdruck bei den Nutzkälbern. Im August/September wurde die Situation verschärft durch die Einfuhrbedingungen für Nutzkälbern aus Deutschland, ausgesprochen von der holländischen Qualitätsorganisation Kalbfleisch, sie betrifft den Nachweis BVD-Freiheit. Nach Gesprächen des DBV mit Vertretern der holländischen Seite wurde die aus deutscher Sicht illegalen Einfuhrbeschränkungen Ende September wieder aufgehoben Vermarktung vor großen Herausforderungen Zu einer optimalen Wertschöpfung bei der Verwertung sämtlicher Teile des Schlachtkörpers sind alle Bereiche der Fleischwirtschaft auf einen weltweiten Warenaustausch angewiesen. Krisen, sei es aufgrund politischer bzw. wirtschaftlicher Entwicklungen oder durch Seuchenausbrüche bei Mensch (z.B. Ebola) und Tier (z.B. ASP), stellen die Vermarktung immer wieder vor große Herausforderungen. Zu einer zukünftigen Krisenabsicherung gehört die Erschließung weiterer Exportmärkte, um nicht von wenigen Destinationen abhängig zu sein. Schon seit Jahren fordert der DBV die Bundesregierung auf, mehr personelle Anstrengungen in die Verhandlung von Exportzertifikaten zu setzen! Das ist die Vorbedingung bei der Erschließung neuer, lukrativer Märkte z.B. in Süd-Ostasien. Diese Verhandlungen sind von der Exekutive zu führen und können von der Wirtschaft lediglich begleitet werden. Im Bereich des Tierschutzes wird es für den Bürger zunehmend schwieriger, die Aktivitäten, Initiativen und Labels zu unterscheiden. In den einzelnen Arbeitsbereichen des Tierschutzplans Niedersachsen, der im April 2011 seine Arbeit aufgenommen hat, werden inzwischen die ersten Ergebnisse aus den Projektstudien vorgelegt. Diese zeigen, dass viele Ziele innerhalb der vom Tierschutzplan gesteckten Zeithorizonte nur teilweise oder vielleicht noch gar nicht erreicht werden können. Erschwerend kommt hinzu, dass der neue Landwirtschaftsminister zwar behauptet, den Tierschutzplan seines Vorgängers 1:1 fortsetzen zu wollen, ihn aber in Teilen völlig anders interpretiert. Ein weiterer sehr kritischer Punkt ist, dass neben dem Tierschutzplan weitere Projekte parallel und an den gesellschaftlich breit aufgestellten Gremien des Tierschutzplans vorbeilaufen und dessen Ergebnisse gar nicht berücksichtigen. Diese Vorgehensweise des Ministeriums kritisieren nicht nur die landwirtschaftlichen Vertreter in den Gremien des Tierschutzplanes. Initiative Tierwohl der Wirtschaft Nachdem im September 2013 Spitzenvertreter der Initiatoren der Initiative Tierwohl aus Landwirtschaft, Schlachtwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel mit ihrer Unterschrift den Startschuss für die Umsetzung gegeben haben, kommt diese Initiative Ende 2014 auf der Zielgeraden an. Die Trägergesellschaft wurde in 2014 gegründet und hat ihre Aufgaben aufgenommen. Viele Schweine- und Geflügelhalter fragen sich, wie das Anmeldeverfahren laufen wird. Die Anmeldung wird kein Windhundverfahren sein, sondern einen vierwöchigen Anmeldezeitraum vorsehen. Innerhalb dieses Zeitraums sind alle Anmeldungen gleichberechtigt. Allerdings muss bei der Anmeldung angegeben werden, ab wann der Betrieb die Kriterien umsetzen kann. Berücksichtigt werden sollen die Landwirte in Reihenfolge des angegebenen Datums der möglichen Umsetzung, solange der zur Verfügung stehende Finanzrahmen noch nicht ausgeschöpft ist. Durch die Entscheidung für dieses Anmeldeverfahren und die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen (Datenbankaufbau, Programmierung, Einrichtung einer Clearingstelle, usw.) konnte das Anmeldeverfahren nicht mehr in 2014 beginnen. Ein umfassendes Gesamtpaket an Unterlagen (Leitfäden, Verträge, Anmeldemodalitäten usw.) soll rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden. Voraussichtlicher Starttermin der Initiative Tierwohl bleibt der 1.1.2015 mit beginnenden Einzahlungen des LEH in den Fonds (Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Berichts). Tierschutz-Initiative – Eine Frage der Haltung Bundesminister Christian Schmidt hat Mitte September die Eckpunkte seiner „Initiative für mehr Tierwohl“ mit dem Titel „Eine Frage der Haltung – neue Wege für mehr Tierwohl“ vorgestellt. Positiv ist in diesem Zusammenhang, dass er u.a. die bestehende „Initiative Tierwohl“, die er als Brancheninitiative des Bauernverbandes und Handels bezeichnet, unterstützen will. Grundsätzlich sollen über die Entwicklung bewertbarer und klarer Indikatoren die Erfolge freiwilliger Initiativen messbar gemacht und Ziele vorgegeben werden. Beim Thema Tierhaltung soll nach den Vorstellungen des Bundesministers jeder an seinem Platz Verantwortung übernehmen: - der Staat durch Rahmenbedingungen, die das Tierwohl fördern, - die Landwirte, die es in die Tat umsetzen und - die Verbraucher, die an der Ladentheke mitentscheiden. 17 Produktion und Vermarktung 18 Der Minister strebt einen offenen, aber kritischen sen die ASP-Seuchenvorsorgegruppe. Dort werden Weg an und einen Dialog unter Einbeziehung aller Tilgungspläne vorbereitet. Neben der Jägerschaft und Handelnden. Deshalb soll die gesamte Initiative des Wildbiologen ist auch das Landvolk beteiligt. Das Ministers von einem „Kompetenzkreis Tierwohl“, der ASP-Monitoring in Niedersachsen wurde 2014 deutinsbesondere bei der Folgenabschätzung politischer lich intensiviert. Bei Wildschweinen wird im Rahmen Maßnahmen als Ratgeber fungieren wird, begleitet der PCR-Untersuchung auf Virus-RNA untersucht. Die werden. Am 6.10. hat sich dieses Gremium zu einer Jägerschaft ist aufgefordert, tot aufgefundene Wildkonstituierenden Sitzung getroffen. So ist u.a. geplant, schweine zu melden. im ersten Quartal 2015 den Entwurf einer freiwilliAufbau der Seuchenvorsorge gen Vereinbarung zum Verzicht auf das Kupieren der Beim Ausbruch von Tierseuchen müssen ErstausSchwänze bei Schweinen vorzulegen. Wert legt der brüche schnell und wirksam bekämpft werden, FolMinister auf praxistaugliche Lösungen. Hier sei die geausbrüche sind möglichst zu vermeiden, um die Forschung gefragt, praktikable Wege des Übergangs wirtschaftlichen Schäden einschließlich Handelsreaufzuzeigen. Wie bei der Ferkelkastration sei es nicht striktionen so gering wie möglich zu halten. Deshalb sinnvoll, einen Ausstieg von jetzt auf gleich anzuordwird in Niedersachsen schon seit einigen Jahren an nen. Vorsorgelösungen gearbeitet, um nach dem FeuerWeitere Punkte der Initiative sind die Einführung wehrprinzip für den Ernsteines Prüf- und Zulassungsfall Gerät und Mannschafverfahrens für Stallein„Kompetenzkreis Tierwohl ten einsatzbereit zu haben. richtungen, eine stärkere Der Aufbau der VorsorBegrenzung und Kontrolle begleitet Tierschutzinitiative gelösungen im Geflügelvon Tiertransporten, der bereich ist weitgehend Aufbau eines Netzes von Devon Minister Schmidt.“ abgeschlossen und wird monstrationsbetrieben mit ständig weiter optimiert. besonderen TierschutzbeIm Schweinebereich ist dingungen bis Ende 2015. Fidie Vorsorge soweit, dass sie zwar einsatzbereit ist, sich nanziell will der Minister die Anstrengungen im Bereich aber noch im weiteren Aufbau befindet. Für WiederTierschutz mit 20,5 Mio. Euro in 2014 und 33 Mio. Euro käuer (Rinder, Schafe, Ziegen) konstituiert sich gerade in 2015 unterstützen. der Lenkungsausschuss, um 2015 in die Planungen Der Verband wird diese sehr ambitionierte Ineinzusteigen. itiative des Bundesministers kritisch begleiten und insbesondere auf Praxistauglichkeit sowie zeitlich BHV1 – Biosicherheit auch in realistische Ansätze achten. Das beinhaltet auch die Rinderhaltungen wichtig Folgenabschätzung der geplanten Maßnahmen. WichDie Tierseuchenkasse hat bei der BHV1-Beihilfe Äntig ist, dass die Anfang 2015 startende Initiative Tierderungen vorgenommen. Zukünftig soll bei Neuwohl der Wirtschaft nicht durch Maßnahmen (z.B. ausbrüchen auch für positiv getestete Tiere, die unOrdnungsrecht) der nunmehr fast namensgleichen ter neun Monate alt sind, eine Beihilfe gewährleistet „Initiative für mehr Tierwohl“ bzw. Tierschutz-Initiwerden. Bei den diesjährigen vier Neuausbrüchen in ative (ursprünglicher Name: Tierwohl-Offensive) des Niedersachsen war in allen Fällen die unzureichende Ministers konterkariert wird. Die Ähnlichkeiten der Biosicherheit ein Faktor. Hier besteht HandlungsbeBegriffe sind zumindest irritierend. Ein Vorteil könnte darf. Verbände, Tierärztliche Hochschule Hannover, sein, dass die derzeit laufenden Landesinitiativen Tierärzte- und Landwirtschaftskammer sowie das LA(Niedersachsen, NRW, Schleswig-Holstein etc.) auf VES haben deshalb einen Leitfaden „Biosicherheit in der Bundesebene zusammengeführt werden. VermutRinderhaltungen“ erarbeitet. Es handelt sich um eine lich wird die Bundesinitiative die Wissenschaft stärker abgestufte Handlungsempfehlung. Stufe 1 enthält einbinden als dies z. B. im Tierschutzplan NiedersachMaßnahmen, die von jedem Betrieb leicht durchgesen durch das ML ermöglicht wird. Schließlich verfügt führt werden können. Stufe 2 erfordert einen gewissen der Bund über eine eigene Ressortforschung. Mehraufwand und Stufe 3 enthält zusätzlich SicherSeuchensituation bleibt angespannt heitsmaßnahmen für Betriebe auf einem hohen HyNiedersachsen war bei Redaktionsschluss (Ende Okgiene-Niveau. Die Erfüllung von Teilen des Leitfadens tober) frei von hochkontagiösen Tierseuchen und hat ist Auflage für die Zahlung der BHV1-Beihilfen an landwirtschaftliche Betriebe. damit eine zufriedenstellende Seuchenlage. Im GeDas Bundeslandwirtschaftsministerium hat im gensatz dazu ist die Seuchenlage in Osteuropa und Juli diesen Jahres die „Empfehlungen für hygienische der Türkei durchaus bedrohend. Bei der BlauzungenAnforderungen an das Halten von Wiederkäuern“ bekrankheit gibt es wieder zahlreiche Fälle im südeurokannt gemacht. Sie beziehen alle Wiederkäuer ein, also päischen Ausland. Im Zusammenhang mit der ASP auch auf Schafe und Ziegen. Neben der Tiergesundheit hat das FLI in seiner Risikoabschätzung darauf hingeheben die Empfehlungen auch auf den Tierschutz ab. wiesen, dass es vor allem eine Gefahr durch den ReiIm abschließenden Teil wird das Hygienemanagement se- und Transitverkehr sieht. In der Landwirtschaft ist bei Para-Tb und Q-Fieber behandelt. Der Verband verhier insbesondere auch auf die Gefahr der Seuchentritt die Position, dass der niedersächsische Leitfaden einschleppung durch Saisonarbeitskräfte (Mitnahme mit seinem dreistufigen Vorgehen praktikabler ist, ein von Speiseresten) hinzuweisen. Auf absehbare Zeit Abgleich mit den Bundesempfehlungen aber sinnvoll wird es keinen Impfstoff gegen afrikanische Schweineerscheint. pest geben. Ende Juli konstituierte sich in Niedersach- EU-Öko-Verordnung zielt auf radikale Veränderung Über die vergangenen Jahrzehnte hat der ökologische Landbau in Niedersachsen ein erfolgreiches Wachstum hingelegt. Ende 2013 haben 1.392 Landwirte in Niedersachsen ca. 75.000 ha Fläche biologisch bewirtschaftet. Damit hat sich die Anbaufläche in den vergangenen 15 Jahren mehr als verdreifacht. In jüngster Zeit war die Flächenzunahme dagegen eher gebremst und im Jahr 2011 sogar leicht rückläufig. Nach dem Tiefpunkt in 2011 wurde dieser Trend jedoch gestoppt. N iedersachsenweit wuchs 2012/13 der ökologische Landbau wieder. 2013 gab es einen Zuwachs von 550 ha im Vergleich zum Vorjahr. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Biohöfe allerdings um ca. 25 gesunken. Insbesondere kleinere extensive Grünlandbetriebe mit Mutterkuhhaltung oder Schafen und Ziegen sind aus der ökologischen Bewirtschaftung ausgestiegen. Seit jeher hinkt Niedersachsen bei der Anbaufläche im innerdeutschen Vergleich hinterher. Mit einem Anteil von nur 2,9 Prozent biologisch bewirtschafteter Flächen an der landwirtschaftlichen Nutzfläche trägt das Land immer noch die Rote Bio-Laterne. Die Ursachen dieser Entwicklung sind vielfältig. Neben strukturellen Gegebenheiten und persönlichen Entscheidungen spielt auch immer die wirtschaftliche Die wirtschaftlichen Perspektiven spielen neben persönlichen Entscheidungen eine wichtige Rolle bei der Umstellung auf Biohaltung. Situation und Perspektive eine wichtige Rolle. Dabei zeigen die Ergebnisse des bundesweiten Testbetriebsvergleichs, dass die Einkommen der Biobetriebe im Wirtschaftsjahr 2012/13 bundesweit im Durchschnitt um 1,5 Prozent gestiegen sind. Das Einkommen der ökologisch wirtschaftenden Landwirte damit allerdings erstmals unter dem Gewinn der konventionellen Kollegen. Die rotgrüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag unter anderem einen besonderen Fokus auf die Stärkung des Ökologischen Landbaus gelegt. Dementsprechend sind die Angebote für die neue Förderperiode so attraktiv wie nie zuvor: Die Programme im ELER sehen eine starke Förderung des Ökolandbaus vor, die Umstellungs- und Beibehaltungsprämie wurden nochmals erhöht und sind gut mit anderen Agrarumweltmaßahmen kombinierbar. Der schwierigen Situation auf der Erzeugerseite steht der Nachfrageboom auf der Verbrauchersei- Dr. Friederike Plumeyer, Referentin für Ökolandbau 19 Produktion und Vermarktung ▪ Sozial- und Steuerpolitik 20 te gegenüber. 2013 stieg der Umsatz bei ökologisch derungen werden deutlich verschärft, die Unsichererzeugten Lebensmitteln in Deutschland weiter um heiten für die Erzeuger gleichzeitig ungemein größer. mehr als sieben Prozent an. Viele kleine und mittelKonkret kritisiert werden insbesondere die Pläne der ständische Verarbeitungs- und Handelsunternehmen EU-Kommission auf Erzeugerebene nahezu alle Ausprofitieren von dieser Entwicklung und bringen Wertnahmen abzuschaffen. Dies bedeutet: 100 Prozent Bio schöpfung nach Niedersachsen. Primäres Ziel muss es beim Saat- und Pflanzgut, bei den Zuchttieren und aber zukünftig sein, dass vermehrt die heimischen Bioin der Fütterung. Derzeit dürfen Bio-Landwirte dieErzeuger an dem Boom des Marktsegments teilhaben. se Betriebsmittel begrenzt auch aus konventioneller Für eine nachhaltige Entwicklung der Bio-Betriebe Produktion einsetzen, wenn keine Alternativen aus sind stabile und umsetzbare Rahmenbedingungen ökologischer Erzeugung verfügbar sind. Dies gilt insunabdingbar. Durch den Entwurf der neuen EU-Ökobesondere für hochwertige Eiweißfuttermittel für die Verordnung, die ab 1.7.2017 gelten soll, sind diese Fütterung monogastrischer Tiere. Jüngst wurde erst Voraussetzungen jedoch eine bestehende Ausnaherheblich bedroht. Der me zum Einsatz von max. „Rotgrüne Landesregierung von der EU-Kommission fünf Prozent konventiovorgelegte Vorschlag zielt neller Eiweißfuttermittel für will Ökolandbau stärken.“ auf eine radikale ÜberarÖko-Schweine und -Geflübeitung der bestehenden gel bis einschließlich 2017 Basisverordnung (EG) Nr. verlängert. Begründet wird 834/2007 ab. Die Kommission will mit diesem grunddies mit dem in der EU bestehenden Versorgungsenglegenden Schritt das Vertrauen von Konsumenten und passes mit ökologischem Eiweißfutter. Produzenten fördern. Zugleich soll die Vereinfachung Eine weitere vorgesehene Neuerung mit gravieder Umstellung auf die ökologische Produktion errenden Auswirkungen ist das Herauslösen der Konreicht werden. trollvorschriften aus der Öko-Verordnung und ihre Der Bauernverband und alle anderen Akteure in Integrierung in die Lebens- und Futtermittelüberwadiesem Bereich sind sich darin einig, dass die Umsetchung. Dies bedeutet die Abkehr von dem bewährten zung der neuen Kommissions-Vorstellungen den ökoganzheitlichen System der prozessorientierten Biologischen Landbau nicht nur in Deutschland, sondern Kontrolle: Nicht mehr der Produktionsprozess würde in ganz Europa erheblich schädigen wird. Die Anforbei der Öko-Kontrolle im Fokus stehen und überprüft, sondern die Enderzeugnisse selbst. Sie sollen nach dem Plan der EU-Kommission speziellen Rückstandshöchstgrenzen unterliegen, die sich an den Richtlinien für Babykost orientieren. Öko-Erzeugern sehen durch diese Regelung nicht nur enorme Risiken, bürokratischen Aufwand und Kosten auf sich zukommen, sondern vor allem Ärger mit konventionellen Nachbarn. Es wird befürchtet, dass z. B. über die Frage der Haftung für vermeintliche Abdrift es zu einer Vielzahl von Rechtsstreitereien kommen und der ökologische Landbau in Nachbarschaft zur konventioellen Produktionsweise immmer problematischer wird. Neben vielen weiteren Punkten wie der Erhöhung des Mindestanteils an betriebseigenem oder aus der Region stammendem Tierfutter wird insbesondere die erschwerte Umstellung auf den Ökologischen Landbau negativ bewertet. Aus Sicht der Landwirte sind die Pläne der EU-Kommission unrealistisch und unpraktikabel. Zudem wird die Umstellung erschwert, da die erzeugten Produkte in dieser Phase künftig nicht mehr als „Bio aus Umstellung“ vermarktet werden können. Die deutschen Kritiker des Entwurfs sind sich darin einig, dass die bestehende EU-Öko-Verordnung – die letzte grundlegende Reform trat erst 2009 in Kraft – nicht erneut total umgebaut werden muss. Vielmehr sollte sie als Basis für eine konsequente und zielgerichtete Weiterentwickelung sowie schrittweise Verbesserung dienen. Eine Totalrevision wird abgelehnt. Vielmehr sollte an der Fortentwicklung der bestehenden Bio-Verordnung gemeinsam mit den Vertretern der Bio-Landwirtschaft gearbeitet werden. Die Pläne der EU-Kommission werden die Umstellung auf Biolandbau deutlich erschweren. Die Hofabgabeklausel bleibt leider weiter in der Diskussion. Beitragsbescheide verursachten Diskussionen Zum 1. Januar 2013 hat die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFG“ ihre Arbeit aufgenommen, 2014 waren damit erstmals Beiträge nach den neu beschlossenen Beitragsmaßstäben zu entrichten. In der Landwirtschaftlichen Krankenversicherung wurden sie für niedersächsische Landwirte nach bekannten Kriterien erhoben, die Beitragsanpassung hielt sich in einem erträglichen Rahmen. Daher zeigte sich hier nur geringer Widerstand gegen die neuen Regelungen. B undesweit wurden insgesamt lediglich 1.400 Widersprüche, das entspricht etwa einem Prozent, gegen die Beitragsbescheide eingelegt. Eine Ausnahme bildeten im Wesentlichen Versicherte, die neben den beschlossenen Multiplikatoren bei Sonderkulturbetrieben, die fehlende Kappung der betrieblichen Hektarwerte sowie eine gravierende Beitragserhöhung bei freiwillig Versicherten zu beanstanden hatten. In diesem Zusammenhang war es erfreulich, dass die noch am Jahresende 2013 befürchtete Kürzung des Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds für versicherungsfremde Leistungen keine Auswirkungen auf die Landwirtschaftliche Krankenversicherung hat. Der Vorstand der SVLFG hat sich noch im Jahr 2014 mit der Möglichkeit beschäftigt, eine Änderung der Multiplikatoren für Sonderkulturbetriebe herbeizuführen. Unzufriedenheit bei Sonderkulturen Die den Versicherten in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ab Mitte April zugegangenen Beitragsbescheide führten zu umfangreichen Diskussionen, insbesondere im Obst-, Wein-, Spargelanbau sowie bei Forstbetrieben, Jagden, den Berufsverbänden und den Landwirtschaftskammern. Die bei diesen Betrieben in der Regel zu verzeichnenden gravierenden Beitragserhöhungen führten vermehrt zu Widersprüchen, Musterklagen und einem Ruhen der Widersprüche. Die Gesamtzahl der Widersprüche gegen die Beitragsbescheide der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft beläuft sich auf ca. 1,3 Prozent, allerdings ohne Berücksichtigung der Musterklagen. So haben sich rund 80 Spargelanbaubetriebe in Niedersachsen einem Musterverfahren angeschlossen. Berücksichtigt man zudem, dass einige Berufsverbände nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2018 bis zu 640 Prozent des Jahresbeitrages 2012 zu entrichten haben, ist verständlich, warum die Sozialgerichte angerufen werden. Heinz Möller, Sozialreferent 21 Sozial- und Steuerpolitik 22 Der Vorstand der SVLFG prüft auch im Bereich der Landwirtschaftlichen Unfallversicherungen, ob es zu Änderungen kommen kann (z.B. beim Grundbeitrag). Nach Mitteilung der SVLFG ist für Ende des Jahres 2014 die Einführung eines Vorschussverfahrens neu geplant. Für die Umlage 2014 sollen im Dezember 2014 Vorschussbescheide an alle Mitglieder versandt werden. Mit einer Fälligkeit zum 15. Januar 2015 sollen nach den bislang bekannt gewordenen Überlegungen 40 Prozent des letzten Beitrages (Zahlbetrag für 2013) als erster Vorschuss zu zahlen sein. Am 15. Mai 2015 sind voraussichtlich weitere 40 Prozent des letzten Beitrages als zweiter Vorschuss zu entrichten, während im August 2015 die abschließenden Beitragsberechnungen übersandt werden sollen. Ob diese Neuregelung, die bisher in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung nicht praktiziert worden ist, bei den Landwirten auf Gegenliebe stoßen wird, erscheint zumindest fraglich. Auch hier ist mit einer Vielzahl von Widersprüchen zu rechnen, die einen immensen Verwaltungsaufwand erfordern werden. Disput um Hofabgabeklausel Sonderkulturbetriebe kritisieren zum Teil gravierende Beitragserhöhungen. Einer kleineren Gruppe von überwiegend älteren Landwirten, die sich vehement für die Abschaffung der Hofabgabeklausel einsetzen, ist es durch umfangreiche Medienpräsenz gelungen, die Diskussion um die Zukunft der Hofabgabe in den Fokus der öffentlichen Diskussion zu bringen. Demgegenüber hat sich der Vorstand des Landvolkes Niedersachsen erneut für den Erhalt der Hofabgabeklausel ausgesprochen. Gründe dafür sind: - die Hofabgabe ist als strukturpolitisches Element unerlässlich, insbesondere für die jüngere Hofnachfolgegeneration, - sie hat zu einer positiven Altersstruktur im EU-Vergleich geführt, - eine späte Übergabe führt zu einer Einschränkung der betrieblichen Entwicklung, - eine Weiterbewirtschaftung verursacht in vielen Fällen eine Verschärfung der finanziellen Notlage, - 75 Prozent der Geldleistungen der Alterskasse (ca. 2,142 Mrd. Euro) werden aus Steuermitteln finanziert, deren Begründung ist strukturpolitisch bedingt, - das Alterskassenrecht ist den gesellschaftlichen Änderungen angepasst worden, z. B. über die Weiterbewirtschaftung als Mitunternehmer bei gleichzeitigem Rentenbezug, - jedem Landwirt ist bei Übernahme des landwirtschaftlichen Unternehmens bewusst, dass er seinen Betrieb bei Renteninanspruchnahme abzugeben hat. In der politischen Diskussion ist deutlich geworden, dass eine Abschaffung der Hofabgabeklausel zwangsläufig das Ende einer eigenständigen Alterssicherung der Landwirte bedeuten würde, dies betont zumindest Dr. Edmund Geisen, ehemaliger Sozialpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Das BMEL hat im September 2014 Vorschläge zur erneuten Modifizierung der Hofabgaberegelung vorgelegt und zwei Maßnahmen in die Diskussion eingebracht: - Die Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten durch die Erhöhung des zulässigen Rückbehalts auf die Mindestgröße (z. B. acht ha LN), - die Einführung einer Teilrente als Möglichkeit des gleitenden Übergangs vom Berufsleben in die Rente. Da die Diskussion dieser Vorschläge erst begonnen hat, ist ein Ergebnis derzeit nicht abzusehen. Zumindest die Gegner der Hofabgabeklausel haben signalisiert, dass ihnen die Vorschläge nicht weit genug gehen. Der Sozialpolitische Ausschuss des Landvolkes Langjährig Versicherte und Mütter älterer Kinder profitieren von der neuen Rentengesetzgebung. wird sich der Thematik intensiv annehmen und gegebenenfalls eigene Vorschläge unterbreiten. Vorzeitig in Rente ohne Abschlag Mit dem seit dem 1. Juli 2014 in Kraft befindlichen RVLeistungsverbesserungsgesetz wird es vielen Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Landwirten möglich sein, nach Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente ohne Abschlag zu beziehen. Zudem enthält das Gesetz eine Verbesserung der Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, sowie des Erwerbsminderungsschutzes. Versicherte der Deutschen Rentenversicherung, die 45 Jahre versichert waren und deshalb als besonders langjährig Versicherte gelten, können die neue Rentenleistung ohne Kürzung erhalten. Allerdings steigt die Altersgrenze für Geburtsjahrgänge ab 1953 wieder schrittweise an. Das neue Gesetz gilt auch für Landwirte, die eine Rente für besonders langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr bei der Alterskasse beantragen können. Voraussetzung ist auch hier, dass sie 45 anrechenbare Versicherungsjahre nachweisen. Bei der Ermittlung dieser 45 Jahre werden die Beitragszeiten zur Alterskasse und Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Ausnahme: Die Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht berücksichtigt, wenn gleichzeitig eine Befreiung von der Alterskassenpflicht für landwirtschaftliche Unternehmer beantragt worden ist. Leider ist es nicht gelungen, die Beitragszeiten aus der Alterskasse auch in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen zu lassen – das ist ein Nachteil für Nebenerwerbslandwirte. Weitere Neuregelungen bewirken eine Ausweitung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 gebore- ne Kinder. Anstelle von bisher zwölf Kalendermonaten Kindererziehungszeiten werden nunmehr für jedes vor 1992 geborene Kind 24 Kalendermonate Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht in der Alterskasse) gutgeschrieben. Da ein Altersrentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits nach Erfüllung einer so genannten Wartezeit von fünf Jahren gegeben ist, führt die Erziehung von drei vor 1992 geborenen Kindern bereits zu einem Rentenanspruch. Die ersten Monate haben gezeigt, dass die Verbesserung der Kindererziehungszeiten einen Vorteil für Ehefrauen von Landwirten bewirken und zu einer erstmaligen Rentengewährung führen können. Da es möglich ist, fehlende Beitragsmonate durch eine Nachzahlung auszugleichen, entstehen zahlreiche neue Rentenansprüche. Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, regelmäßig eine Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens sechs Stunden täglich auszuüben, können einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben. Entsteht der Anspruch bereits in jungen Jahren, wird der Versicherte so gestellt, als habe er bis zum 62. Lebensjahr Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet. Nach aktuellem Planungsstand wird die Arbeit der Landvolk-Kreisverbände hinsichtlich der Anwendung des Leistungs- und Kostenverzeichnisses, mit dem die Beratung für die SVLFG abgerechnet werden kann, erleichtert. Ab 1. Januar 2015 sollen bereitzustellende Daten nicht mehr über Datenträger versandt werden, hier soll eine „kleine Portallösung“ eine direkte Datenübergabe ermöglichen. Um eine einheitliche Anwendung auf Bundesebene zu gewährleisten, werden neue Verträge zwischen dem Landvolk Niedersachsen, den Landvolk-Kreisverbänden- und Vereinen sowie der SVLFG abgeschlossen. Die Abrechnungsmöglichkeit, die in Niedersachsen seit dem 1.1.2013 angepasst worden ist, wird von fast allen Kreisverbänden und Vereinen genutzt. Weitere Neuregelungen sind in der Pflegeversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der gesetzlichen Krankenversicherung und weiteren Sozialbereichen zu erwarten. Das Jahr 2015 wird die Beratung in den Landvolkverbänden erneut mit vielfältigen Aufgaben konfrontieren. Kurzfristig Beschäftigte Mit Einführung des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2015 werden auch die Höchstgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen ausgeweitet. In 2015 liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist (altes Recht: Zwei Monate oder 50 Arbeitstage). Die Beschäftigung darf nach wie vor nicht berufsmäßig ausgeübt werden, wobei die Höhe des Verdienstes unerheblich ist. Vom 3-Monats-Zeitraum ist auszugehen, wenn der Minijob an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Wird die Beschäftigung regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche ausgeübt, ist auf den Zeitraum von 70 Arbeitstagen abzustellen. Die neuen Zeitgrenzen gelten vier Jahre, das heißt vom 1.1.2015 bis 31.12.2018. Sinn und Zweck der Neuregelung ist es, die mit der Einführung des Mindestlohnes verbundenen Nachteile zumindest abzumildern. 23 Sozial- und Steuerpolitik 24 Das Bundesverfassungsgericht ist am Zug Der Ende 2013 geschlossene Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist bezüglich der Steuerpolitik der kleinste gemeinsame Nenner aus sehr unterschiedlichen Sichtweisen der Koalitionspartner. Tiefgreifende Reformvorhaben wurden 2014 weder angeschoben noch diskutiert. Bedeutsam für die Landwirtschaft ist insbesondere die Änderung der Gewinnermittlung gem. § 13a EStG. M Cord Kiene Steuerreferent it Spannung erwartet werden die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Erbschaftsteuer und Grundsteuer. Insbesondere zur Erbschaftsteuer wird damit gerechnet, dass der Gesetzgeber zu einer Reform verpflichtet wird, die dann den Berufstand intensiv beschäftigen würde. Im Herbst 2014 wurde eine Reform der Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen für kleine landwirtschaftliche Betriebe gem. § 13a EStG angeschoben, die bei Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen war. Die Vorschrift wird von bundesweit über 100.000 kleineren landwirtschaftlichen Betrieben angewendet und leistet seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung. Anlass der Reform war ein Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2012. Darin hatte er die Gewinnermittlungsart als eine Subventionsnorm kritisiert. Die nach der Vorschrift ermittelten Beträge blieben hinter den tatsächlichen Gewinnen weit zurück. Zudem gebe es aufgrund der Systematik Besteuerungslücken, die durch Gestaltungen ausgenützt würden. Die Finanzverwaltung hatte den Ball aufgegriffen und Pläne entwickelt, die Durchschnittsatzgewinnermittlung so umzugestalten, dass ein pauschaler Betriebsausgabenabzug von tatsächlich ermittelten Betriebseinnahmen vorzunehmen ist. Dabei wäre jedoch der Vereinfachungseffekt der bisherigen Durchschnittsatzgewinnermittlung weitestgehend verloren gegangen. Der Deutsche Bauernverband hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass im nun vorgelegten Entwurf die bisherige Systematik des § 13a EStG auf Basis pauschaler Gewinne je ha bewirtschafteter Fläche erhalten geblieben ist. Erreicht werden konnte auch, dass die Reform nicht zu einer Mehrbelastung der Landwirtschaft führen soll. Neu sind im Entwurf insbesondere ein einheitlicher, vom Hektarwert unabhängiger Gewinn von 350 Euro/ha bewirtschafteter Fläche sowie ein Zuschlag für Viehhaltung von 300 Euro je Vieheinheit ab der 26. Vieheinheit. Streitig war bei Drucklegung noch der Umfang der vorzunehmenden Zu- und Abschläge vom Durchschnittsatzgewinn. So wendet sich der Bauernverband gegen die zusätzliche Erfassung von Veräußerungsgewinnen aus beweglichen Wirtschaftsgütern wie Maschinen und Geräten. Besteuert würden dabei nicht tatsächliche Wertsteigerungen, sondern abschreibungsbedingte Gewinnverschiebungen, ohne dass die Abschreibung selbst zum Abzug gekommen wäre. Weiter setzt sich der Verband für den Erhalt der Abzugsfähigkeit von Pacht- und Schuldzinsen ein. Insbesondere der Pachtaufwand hat auch bei kleinen Betrieben eine zunehmende Bedeutung. Reform der Erbschaftssteuer Zum Ende des Jahres 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die Veröffentlichung seiner Entscheidung zur Erbschaftsteuer angekündigt. Das Verfahren beruht auf einem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes. Der hatte insbesondere die Verschonungsregelungen für das Vererben und Übertragen betrieblichen Vermögens als verfassungswidrige Überprivilegierung bezeichnet. Viel spricht dafür, dass ihm das Bundesverfassungsgericht zumindest in Teilen Recht gibt. Das erwartete Urteil wird daher für die Landwirtschaft von erheblicher Bedeutung sein. Bei einer gegebenenfalls neuerlichen Erbschaftsteuerreform wird der Verband abermals die Besonderheiten landwirtschaftlicher Generationenbetriebe ins Feld führen müssen. Auch die breite Streuung des Grundeigentums aus ehemals bewirtschafteten Betrieben ist für die Verankerung der Bodennutzung im ländlichen Raum wichtig und erhaltenswert. Jedes Steuerregime, das sich nicht am Ertragswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausrichtet, birgt die akute Gefahr einer Übermaßbesteuerung, die für Land- und Forstwirte von einem Eingriff in die Vermögenssubstanz bis hin zur Zerschlagung des Betriebs führen kann. Wichtig wird bei einer neuerlichen Reform die Unterstützung der Landesregierung im Agrarland Niedersachsen sein. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung findet sich die Forderung nach einer deutlichen Erhöhung des Erbschaftsteueraufkommens. Das lehnt der Verband ab, vor allem darf es aber nicht zu einer einseitigen Mehrbelastung der Landwirtschaft kommen. Reform der Grundsteuer Auch zur Grundsteuer werden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes erwartet, voraussichtlich im Jahr 2015. Die bereits 2010 angeschobene Reform der Grundsteuer war im Hinblick auf das erwartete Urteil zurückgestellt worden. In der Schublade liegen aber immer noch die seinerzeit entwickelten Reformmodelle. Der Verband hat sich zu einer Grundsteuerreform klar positioniert. Die Reform darf zu keiner einseitigen Steuererhöhung für die Landwirtschaft führen, das wäre durch nichts gerechtfertigt. Die Grundsteuer für die Landwirtschaft muss sich weiterhin nach der nachhaltigen Ertragsfähigkeit bemessen. Die Durchführung einer eigentümerbezogenen Ertragsbewertung ist auf einer stark vereinfachten Basis mit vertretbarem Aufwand möglich. Die von den nördlichen Bundesländern unter der Mitarbeit Niedersachsens vorgeschlagene Bewertung landwirtschaftlicher Nutzflächen anhand von Bodenrichtwerten bildet die Ertragsfähigkeit der Betriebe in keiner Weise ab und ist daher als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ungeeignet Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG bleibt strittig: Ist sie eine Subvention oder doch eher eine Vereinfachung für Betriebe und Finanzverwaltung? Dienstleistung für die Kreisverbände Wesentlicher Teil der Arbeit des Steuerreferates war wieder die Dienstleistung für die Kreisverbände und Buchstellen bei der steuerlichen Betreuung ihrer Mitglieder. Sie erfolgt vor allem durch Informationen, Fortbildung und der Bearbeitung von Einzelanfragen. Die Arbeit in und mit den landwirtschaftlichen Buchstellen ermöglicht das fachliche Fundament und den Praxisbezug der steuerpolitischen Arbeit des Verbandes, gleichzeitig fließt das Wissen über die politischen Hintergründe der Steuerrechtsentwicklungen in die Beratung der Landwirte ein. Vor allen das Nebeneinander der Steuerberatung mit der Kompetenz in Sozial-, Zivil- und Verwaltungsrecht ermöglicht eine umfassende betriebliche Beratung. Weiterer Trumpf des Landvolkes ist die mögliche Vernetzung der unterschiedlichen Schwerpunkte in den Kreisverbänden. Die Nutzung und Intensivierung dieser Synergieeffekte muss weiterhin Ziel des Landesverbandes und der Kreisverbände sein. Arbeit mit der Finanzverwaltung Auf Landesebene wird die steuerpolitische Arbeit des Deutschen Bauernverbandes unterstützt und in der Praxis verankert. Besondere Bedeutung hat hier vor allem die Arbeit mit der Finanzverwaltung. Thema war auch im Jahr 2014 die Besteuerung von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien. Die erfolgten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes haben auch steuerliche Folgen, insbesondere bei der Umsatzsteuer. Seit Jahren ungelöster Streitpunkt ist die Umsatzbesteuerung der Wärmelieferung von Biogasanlagen an ihre Eigentümer und Gesellschafter. Die Finanzverwaltung hatte bisher auf der Erfassung der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe der Wärme nach einem überhöht berechneten „Selbstkostenwert“ beharrt, der den tatsächlichen Marktwert um ein Vielfaches überstieg. Bis zu sechsstellige Nachzahlungsbeträge stehen bei Algenbetreibern aus diesem Streit im Raum. Gemeinsam mit anderen Verbänden wie dem Fachverband Biogas konnte als erster Fortschritt erreicht werden, dass vereinfachungshalber der bundesdurchschnittliche Fernwärmepreis angesetzt werden kann. Der liegt mit momentan knapp acht Cent je kWh Wärme immer noch über dem Marktwert am Ort der meisten Biogasanlagen, jedoch in der Regel unterhalb des Selbstkostenwertes – das Steuerrisiko der Anlagenbetreiber wird damit zumindest erheblich gemindert. Zum Ende des Jahres 2014 soll ein neuer Verwaltungserlass zur Behandlung der Milchlieferrechte in der Gewinnermittlung veröffentlicht werden. An dem Erlass hatten Verwaltung und Verband in Niedersachsen intensiv mitgearbeitet. Den Lieferrechten waren mit der Zuteilung 1984 Buchwerte zugekommen, die von den Werten des Grund und Bodens abgespalten wurden. Fraglich war nun, was aus diesen Buchwerten wird, wenn die Milchquotenregelung im kommenden Jahr ausläuft. Für den Großteil der Buchwerte, die aus im Jahr 1970 pauschal bewerteten Flächen herrühren, drohte der gewinnneutrale Verlust der Buchwerte. Mit Unterstützung aus dem niedersächsischen Finanzministerium konnte erreicht werden, dass diese Buchwerte den Flächen wieder hinzugerechnet werden, von denen sie abgespalten wurden. Alle anderen Buchwerte können bis spätestens zum 31.3.2015 gewinnmindernd abgeschrieben werden. 25 Landwirtschaftsrecht 26 Landwirte wollen angemessene Entschädigung Die Frage der notwendigen Veränderungen an der vorhandenen Strominfrastruktur zur Umsetzung der Energiewende beschäftigte erneut die Bürger, und damit auch Landwirte in Niedersachsen. Trotz wiederholter Debatten um die Notwendigkeit des Netzausbaus in nahezu ganz Deutschland, wird die 800 km lange Höchstspannungsgleichstromleitung mit einer Transportkapazität von 4 Gigawatt im Projekt SuedLink in einem beispiellosen Verfahren weiterverfolgt. E Andreas Jordan, Rechtsreferat s darf dabei nicht vergessen werden, dass die energiewirtschaftliche Notwendigkeit im Bundesbedarfsplangesetz 2013 geregelt ist. In einem Vorverfahren sollte die Vorbereitung der offiziellen Antragstellung für SuedLink transparent gestaltet werden. Nach Zahlen der TenneT TSO GmbH kamen mehr als 6.500 Besucher zu den 22 Infomärkten in den fünf Bundesländern. Die umfangreichen Einwändungen der Öffentlichkeit bei der Korridorfindung zwischen Wilster im Norden und Grafenrheinfeld im Süden führten nach der Auswertung des Übertragungsnetzbetreibers nach den Kriterien des Musterantrags zu einer großen Variantenvielfalt seiner Vorzugstrasse. Von insgesamt 3.000 Fragen, Hinweisen und Antworten zeigten die Niedersachsen mit 1.092 schriftlichen Beiträgen ihre Betroffenheit, sie ist so hoch wie in keinem anderen Bundesland. Während der Vorhabenträger selbst SuedLink als Freileitung mit abschnittweiser Erdverkabelung bei Siedlungsannäherung beschreibt, ergaben sich aus dem Bürgerdialog insgesamt 95 zusätzliche rechtlich und technisch geprüfte Alternativen, davon mehr als 60 niedersächsische Varianten. Eine Abwägung und Beurteilung der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit soll der Bundesnetzagentur im Rahmen der Antragsbewertung vorbehalten bleiben. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren und die Veröffentlichung der über 2.000 Seiten mächtigen Antragsunterlagen dazu dienen, die Ziele der Bundesfachplanung zu erreichen. Optimaler Trassenkorridor Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers sollte das Planungs- und Genehmigungsverfahren unter umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit beschleunigt werden. Es soll ein technisch und ökonomisch optimaler Trassenkorridor gefunden werden, der möglichst geringe Auswirkungen auf Mensch und Natur hat. Gegenüber pauschalen Forderungen in der Öffent- lichkeit nach einer grundsätzlichen Erdverkabelung kannte die CDU-Fraktion des Landtages die Notwenist zu verdeutlichen, dass diese Frage nicht allein andigkeit einer besseren gesetzlichen Entschädigung und hand der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu schlug jährlich wiederkehrende Zahlungen der Netzbeentscheiden ist. Die Komplexität des Themas zeigt sich treiber an die vom Ausbau der Strom- und Gasleitungen vielmehr in den Details. Mag so mancher Mast mit eibetroffenen Grundstückseigentümer vor. Das Gesetz ner Höhe von 60 bis 70 m ein Hindernis im Auge des soll das Gesetz über die Maßnahmen zur BeschleuniBetrachters sein, so darf nicht außer Acht gelassen gung des Netzausbaus der Elektrizitätsnetze ergänzen, werden, dass eine Erdverkabelung in offener Bauweidas seit dem Jahre 2011 das Planungsverfahren des se grundsätzlich Gräben in den Jahrhunderte lang geNetzausbaus unter umfassender Beteiligung der Öffentwachsenen Boden reißt. In lichkeit voranbringen soll. einer Abwägung sind die BeWährend die StromDie Forderung nach einer lange der Landwirtschaft, wie netzentgelteverordnung die beispielsweise die notwendiAkzeptanz bei Städten und wiederkehrenden Entschädigung Gemeinden durch anrechengen Höhen einer Freileitung, Lage und Flächenbedarf der bare Zahlungen bis 40.000 bleibt bestehen. Mastfundamente, sowie insEuro/km fördert, wurden besondere der Umgang mit Ansprüche der betroffenen dem Bodenaufbau durch die Eigentümer bisher seit JahrErdverkabelung kritisch zu würdigen und mit dem zehnten nicht verändert. Die Begründung des GeÜbertragungsnetzbetreiber vertraglich genau zu resetzentwurfs stellt klar: „Die bisherige Entschädigung geln. Das Landvolk Niedersachsen wird das Projekt zugunsten renditeorientierter Netzbetreiber nach Aufweiter begleiten. Spannend, ob die angestrebte Inbeopferungsgrundsätzen in Form einer Einmalentschätriebnahme im Jahr 2022 umgesetzt wird. digung in Höhe eines Anteils von 10 bis 20 Prozent des Das Landvolk steht zusammen, stellt sich in den Bodenverkehrswerts wird vielfach als ungerecht empGesprächen mit dem Übertragungsnetzbetreiber Tenfunden. Die Folge ist eine verbreitete Ablehnung von neT TSO GmbH breit auf und verdeutlicht die PreisLeitungsbauprojekten.“ Vor dem Hintergrund der ansteentwicklungen am Bodenmarkt im Hinblick auf die henden Vielzahl von Leitungsbauprojekten im Zuge der Frage der Entschädigung. Unbenommen der FordeEnergiewende ist Niedersachsen auch als Transitland rung nach einer wiederkehrenden Entschädigung gilt besonders betroffen. es, die grundlegenden Voraussetzungen für ein faires Der Gesetzesentwurf knüpft an die EigentumsVertragsangebot an die Landwirte zu schaffen, die garantie Art. 14 unseres Grundgesetzes an und erindurch den Netzausbau massiv betroffen werden. nert an die Verpflichtungen des Gesetzgebers, durch Es ist zu konstatieren, dass seit dem Jahr 2010 die gerechte Abwägung zwischen Allgemeininteressen Entschädigungsansätze für Maststandorte nach mehr und den Interessen der Beteiligten, angemessene Entals 20 Jahren neu gutachterlich aufgestellt wurden, da schädigungsgrundsätze festzulegen, die nicht zwinbereits damals das Zinsniveau der vergangenen Jahre gend an die Bodenverkehrswerte gebunden sind. Die die althergebrachte Berechnung der Kapitalisierung Novellierung soll folglich eine Neuausrichtung dienicht mehr stützen konnte. Viel weitergehend konnser Grundsätze der Zahlungen an dem tatsächlichen ten die Gutachter in erster Linie die tatsächlichen Wertverlust der Grundstücke und zugleich an den GeErtragseinbußen der Landwirte und deren Mehraufwinnen der Übertragungsnetzbetreiber, die durch die wendungen bei der heute verfügbaren Landtechnik Investitionen erzielt werden, durch wiederkehrende belegen. Neben Würdigung dieser Ansätze sind jedoch Zahlungen vereinen. abschließende wissenschaftliche Erkenntnisse zu den dauerhaften Schäden der Erdverkabelung noch rar Die Erdverkabelung, wie hier in Raesfeld im Kreis Borken, und müssen zusätzlich berücksichtigt werden. Als ein reißt tiefe Gräben in den gewachsenen Boden. neuer Schwerpunkt stellte sich die bodenkundliche Baubegleitung der Baustellen heraus. Auch wenn ein Schaden am gewachsenen Boden nicht verhindert werden kann, so bietet die Begleitung durch Bodenkundler und Pflanzenbauer eine gute Grundlage, um dauerhafte Schäden durch Erdverdichtungen und Vermengungen der Bodenhorizonte zu vermindern. Novellierung des Niedersächsischen Entschädigungsgesetzes (NEG) Nach einmaliger Zahlung und Eintragung nutzen die Netzbetreiber die Grundstücke dauerhaft für die gewerbliche Bereitstellung der Netze. Letztlich ist der dauerhafte Wertverlust des Eigentums in Zeiten stetig schwindender Anbauflächen nur schwer in einer Einmalentschädigung zu fassen. Unter Verweis auf die nicht ausreichenden gesetzlichen Grundlagen, verweigern die Übertragungsnetzbetreiber regelmäßig den Anspruch der Betroffenen, ein wiederkehrendes Entgelt zu zahlen. Mit dem Gesetzesentwurf vom 16.9.2014 er- 27 Landwirtschaftsrecht 28 Landwirtschaft und Umweltschutz von A bis Z Die Schwerpunkte der berufsständischen Interessenvertretung im Bereich Landwirtschaft und Umwelt haben sich über Jahre wenig verändert. Dafür steigt aktuell die Vielfalt der Brennpunkte. Ein exemplarischer Auszug des bearbeiteten Spektrums im LandvolkUmweltreferat zeigt die Bandbreite der Herausforderungen von A bis Z. A Hartmut Schlepps Umweltrecht und -politik uswaschung von Antibiotikarückständen in das Grundwasser: Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, dass beim Einsatz von Wirtschaftsdüngern selbst unter sehr ungünstigen natürlichen Bedingungen keine ernsthafte Gefahr einer Auswaschung von Tierarzneimittelrückständen in das Grundwasser besteht. Einzelfunde an Sulfonamidrückständen wurden vom NDR im Frühjahr für eine überzogene Darstellung missbraucht und von den politischen Spitzen des Niedersächsischen Umweltministeriums sowie des UBA begierig problematisiert. Auf Druck der betroffenen Landvolkverbände soll die mögliche Quelle dieser Rückstände jetzt unter Beteiligung der Landwirtschaft in einem UBA-Folgeprojekt näher untersucht werden. aggerkuhlung von Moorstandorten: Ohne vorherige Anhörung hat das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium im Frühjahr verfügt, dass die Kuhlung von Moorböden keine ordnungsgemäße Landwirtschaft darstellt. Wie sich ein Verbot von bewährten, standortverbessernden Maßnahmen, die in der Vergangenheit erst die Basis für die heutige Ertragskraft von vielen hundertausend Hektar Ackerund Grünland und die Entwicklung von vielen ländlichen Kommunen gelegt haben, mit dem politischen Ziel des neuen Landwirtschaftsministers verträgt, möglichst viele Bauernhöfe erhalten zu wollen, bleibt eines seiner vielen Geheimnisse. ross Compliance: Die mit der GAP-Reform politisch zugesagten Erleichterungen bei den CC-Anforderungen erstrecken sich auf absolute Randaspekte und wenige Betriebe, sie werden durch andere Verschärfungen vollständig überlagert. Teilweise beruht dieses auf EU-Vorgaben, wie der zukünftigen Sanktionierung von Gehölzschnitt und Heckenpflege im Verbotszeitraum vom 1. März bis 31. September. Aber auch die nationale Umsetzung trägt dazu bei, wie z. B. das vom Berufsstand deutlich kritisierte Bodenbearbeitungsverbot bis zum 15. Februar bei Zwischenfruchtanbau, wenn dieser im Vorjahr als ökologische Vorrangfläche angemeldet war. üngekataster: Die Vorstellungen von Landtag, Landwirtschaftsminister, Bauministerium, Landwirtschaftskammer, Landkreistag und Landvolk über einen effizienten, möglichst unbürokratischen und verhältnismäßigen Vollzug der guten fachlichen Praxis der Düngung liegen nach einem Jahr intensiver und oft sehr kontroverser Diskussionen, Anhörungen und umfangreichen Verbandsstellungnahmen noch sehr weit auseinander. Der Berufsstand hatte sich bereits zu Jahresbeginn gegenüber dem Landtag für einen B C D konstruktiven Lösungsansatz ausgesprochen, der die Zugänglichkeit bereits bei den Behörden vorliegender betriebsbezogener Daten für düngebehördliche Plausibilitätsprüfungen und einen Verzicht auf zusätzliche Meldepflichten vorsieht. Dieser Ansatz wurde vom Landtag fraktionsübergreifend unterstützt, eine Einigung mit den anderen Akteuren war bisher jedoch noch nicht möglich. rdgasförderung/Fracking: Nach Jahrzehnten einer bewährten und relativ konfliktarmen Erdgaserschließung in Niedersachsen hat die Gasförderung den Ruf einer umweltverträglichen Technologie selbst in den traditionellen Fördergebieten verloren. Ursache sind nicht nur Berichte über inakzeptable Erschließungsmethoden unkonventioneller Lagerstätten aus den USA. Das Bekanntwerden von zahlreichen Störfällen mit Boden- und Grundwasserkontamination durch unkontrolliertes Austreten von schadstoffbelastetem Lagerstättenwasser sowie eine Häufung leichter Erdbebenereignisse verstärken die Skepsis gegenüber den Ausbauplänen der Erdgasindustrie auch in Niedersachsen. Der DBV hat sich nach intensiver und konstruktiver Diskussion mit Vertretern der Erdgasbranche kritisch gegenüber dem dazu notwendigen Fracking ausgesprochen und sieht Bedarf an schärferen gesetzlichen Anforderungen. FH-Gebiete: Die EU-Kommission verlangt von Deutschland zwingend eine hoheitliche Sicherung aller Natura 2000-Gebiete, obwohl das Bundesnaturschutzgesetz auch vertragliche Vereinbarungen als Alternative anbietet. Der Landkreistag hat sich im Sommer mit der Landesregierung darauf geeinigt, dass den EU-Forderungen nachgegeben werden soll und die gemeldeten Gebiete bis 2018 restlos als Naturschutzoder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Die betroffenen Landvolk-Kreisverbände sehen sich jetzt mit der Herausforderung konfrontiert, den Kreisverwaltungen und beschließenden Kreistagen wenigstens landwirtschaftsverträgliche Schutzregelungen abzutrotzen. reening: Bei der nationalen Umsetzung der Vorgaben ist es dem Berufsstand trotz heftiger Kritik aus den Reihen der grünen Landesumwelt- und Landwirtschaftsminister in 2014 gelungen, eine Umsetzung weitgehend im Sinne der betroffenen Betriebe zu erreichen. Das gilt insbesondere für die „produktionsintegrierten“ Möglichkeiten, ökologische Vorrangflächen bereitzustellen. Dazu zählen z.B. Zwischenfrucht- und Leguminosenanbau oder bestimmte Randstreifen. Leider werden die bürokratischen Anforderungen mit dem Greening in bisher nicht erahnte Dimensionen steigen. E F G H erbstdüngung: Neben zahlreichen weiteren kritischen Punkten wie der Ausbringung von stickstoff- und phosphathaltigen Düngemitteln auf gefrorenen Böden ist weiterhin nicht abschließend klar, welche konkreten Anforderungen in der neuen Düngeverordnung ab 2015 an die Stickstoffdüngung zur Bestellung von Zwischenfrüchten und Winterkulturen gestellt werden. EU-Kommission und Wasserschutzvertreter fordern hier de facto weiter eine Nulltoleranz. Berufsstand und das BMEL setzen sich dagegen für praxisgerechte und an den Düngebedarf der Kulturen angepasste Lösungen mit mindestens 40 kg N/ha und Ausbringungsmöglichkeiten bis mindestens Ende Oktober ein. mmissionsschutz: Im Frühjahr hat das Niedersächsische Umweltministerium nach vorheriger Verbandsanhörung Vorgaben zur Abdeckung von Güllelagerbehältern erlassen. Die Anforderungen sind auf Schweinehaltungen mit mehr als 1.500 Mastschweinen I oder 560 Sauen beschränkt. Sie ergänzen die Regelungen zur Abluftreinigung aus 2013 und sollen vor allem die Ammoniakemissionen reduzieren. Bei Behälterneubauten sind zukünftig nur noch Abdeckungsvarianten zulässig, die mindestens den Minderungsgrad eines geschlossenen Zeltdaches erreichen, Altbehälter sind soweit technisch möglich in den nächsten Jahren nachzurüsten. Das Landwirtschaftsministerium geht noch weiter und verlangt bei der AFP-Förderung von Investitionen auch von den Rinderhaltern zusätzliche Abdeckungsmaßnahmen incl. für Altbehälter, aus Expertensicht eine teure, ineffiziente Vorgabe. GS-Anlagen: Gegen die vom Berufsstand hart erkämpfte Zusage der Bundesregierung, von Verschärfungen für die Lagerung von Jauche, Gülle und Silage (JGS) Abstand zu nehmen, hat die Ländermehrheit im Bundesrat im Frühjahr die Aufnahme derartiger Anforderungen incl. Leckageerkennungssystemen und Sachverständigenprüfungen beschlossen. Wegen der J Niedersachsens Pläne zur Änderung des LROP hben die betroffenen Landwirte zutiefst verunsichert. 29 Landwirtschaftsrecht 30 damit verbundenen unverhältnismäßigen Mehrkosten und dem unzureichenden Bestandsschutz für Altanlagen argumentiert der DBV weiterhin massiv gegen eine Umsetzung des Bundesratsvotums in der geplanten Anlagenverordnung des Bundes. lärschlamm: Am 1.1.2015 enden die bisherigen Übergangsregelungen in der Düngemittelverordnung für höhere Obergrenzen bei bestimmten Schadstoffrückständen in Klärschlämmen. Damit dürfen bis zu 25 Prozent der bisher auf Ackerflächen in Niedersachsen ausgebrachten kommunalen Klärschlämme nicht mehr landwirtschaftlich verwertet werden. Das Niedersächsische Umweltministerium will die Klärschlammdüngung darüber hinaus in den nächsten Jahren vollständig verbieten und sucht aktuell unter Beteiligung der betroffenen Akteure, das Landvolk eingeschlossen, nach vertretbaren Lösungen unter Vorgabe einer Phosphorrückgewinnung. andesraumordnungsprogramm: Über eine Änderung des Landesraumordnungsprogramms (LROP) will die Landesregierung nicht nur die Neuerteilung von Torfabbaugenehmigungen stoppen, sondern auch der Emission von Treibhausgasen aus der herkömmlichen Landnutzung entgegenwirken. Betroffen sind bis zu 600.000 Hektar kohlenstoffreiche Standorte ab acht Prozent Bodenhumusgehalt, vor allem aber die so genannten Vorranggebiete „Torferhaltung und Moorentwicklung“ von über 100.000 Hektar. Die damit verbundene Zielsetzung einer extremen Wiedervernässung bis hin zu moortypischen Wasserständen führt nach Auffassung des Landvolkes zu einer langfristigen Existenzgefährdung der betroffenen Höfe und Rückentwicklung der betroffenen ländlichen Regionen. Dies ist keinesfalls hinnehmbar. Neben zahlreichen verbandspolitischen Aktivitäten sind alle betroffenen Betriebe aufgefordert, sich direkt an das zuständige Landwirtschaftsministerium aber auch an ihre Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag zu wenden und sich gegen diese Einbeziehung ihrer Nutzflächen in die Gebietskulissen einzusetzen. oorschutzprogramm: Mitte 2014 haben Umwelt- und Landwirtschaftsministerium, aber auch NABU und Torfabbauer ihre Vorstellungen über K L M die zukünftige Umsetzung von Moorschutzmaßnahmen präsentiert. Die Landesregierung will in den Moorgebieten flankierend zum LROP mit Millionenbeträgen, finanziert von EU, Bund und Land, landwirtschaftliche Nutzflächen aufkaufen bzw. über Flurbereinigungsmaßnahmen verfügbar machen, um diese anschließend wiederzuvernässen. NABU und Torfabbauunternehmen wollen diese Aktivitäten dadurch unterstützen, dass für ca. 8.500 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche neue Torfabbaugenehmigungen mit anschließender Wiedervernässung erteilt werden. Die Torfabbauunternehmer wollen sich im Gegenzug dazu verpflichten, als zusätzliche Kompensation weitere 16.500 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche aufzukaufen und ebenfalls der Wiedervernässung und Moorrenaturierung zuzuführen. iB-AUM statt NAU/BAU: Aus dem bisherigen Agrarumweltprogramm und dem Kooperationsprogramm Naturschutz entstanden 2014 mit heftigen Geburtswehen die „Niedersächsischen und Bremer Agrarumweltmaßnahmen“. Im Rahmen des sehr unübersichtlichen und unstrukturierten Beteiligungsprozesses war es für das Landvolk vielfach unmöglich, die Entscheidungen in den Ministerien auch nur im Ansatz nachzuvollziehen. Die zahlreichen nachträglichen Veränderungen der ursprünglichen Programmideen gipfelten in der Ablehnung von fast 1.300 Anträgen für das Programm „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“. Dennoch wurden auch einige positive Veränderungen erreicht, wie z. B. im Programm „Nordische Gastvögel“ oder bei der Förderung der emissionsarmen Gülleausbringung. Der Erfolg ist dem gemeinsamen Wirken von vielen Akteuren zu verdanken, insbesondere durch regionale Aktivitäten und hartnäckige Einwirkung auch auf politische Entscheider und nicht selten gegen teilweise massiven Widerstand aus der Ministerialverwaltung. Es bleibt die Sorge, dass die Fülle an Detailvorgaben und zusätzlichen Dokumentationspflichten viele der Antragsteller in den nächsten fünf Jahren überfordern wird. Das dürfte bei den Betroffenen leider Frust über danach folgende Kürzungen und Sanktionen hervorrufen. N Ein zukünftiges „Wolfsmanagement“ muss über freiwillige und nicht verbindliche Entschädigungszahlungen und Förderung von Weidezäunen hinausgehen. O bergrenzen bei der Stickstoff- und Phosphatdüngung: Im Zuge der neuen Düngeverordnung zeichnen sich insbesondere für den Einsatz von Wirtschaftsdüngern drastische Einschränkungen ab. Ursache sind die geplante Einbeziehung des Stickstoffs pflanzlicher Herkunft in Gärresten in die 170 kgObergrenze, das Verbot von Phosphat-Überschüssen auf hoch und sehr hoch versorgten Böden und die Absenkung des Kontrollwertes von 60 kg N-Überschuss pro Hektar im dreijährigen betrieblichen Mittel auf 50 kg oder, wenn die EU-Kommission sich durchsetzen würde, sogar darunter. Mit der vom BMEL vorgeschlagenen Absenkung kann im Ackerbau auf einigen niedersächsischen Standorten das ökonomische Ertragsoptimum selbst bei ausschließlich fein dosierter Mineraldüngung kaum noch ausgeschöpft werden, die Substitution durch Wirtschaftsdünger aus Überschussregionen ist dann Illusion. Die berufsständischen Aktivitäten der vergangenen Jahre, die Politik zu einer maßvollen Änderung der Düngeverordnung zu bewegen, die eine höhere Effizienz im Einsatz von Wirtschaftsdüngern und einer angemessenen Rückführung der über die Marktfrüchte aus den Ackerbauregionen exportierten Nährstoffe nicht konterkariert, müssen unvermindert fortgeführt werden. flanzenschutz: Die bereits jetzt erkennbaren Folgen des Verbots der Saatgutbeize mit Neonicotinoiden zeigen, welche Konsequenzen von unüberlegten, überwiegend politisch motivierten Eingriffen in die Wirkstoffzulassung ausgehen. In der ebenfalls ideologisch geprägten Debatte zum Glyphosateinsatz konnte 2014 mit einer Klarstellung zur Sikkation sowie Einführung einer noch akzeptablen Obergrenze der Anwendungsmenge eine für die breite Praxis vertretbare Lösung erreicht werden. ualifizierter Flächennachweis (QFN): Bereits im Frühjahr 2013 hatten Landkreistag und LWK eine umfangreiche Empfehlung für einen gemeinsamen Erlass von Umwelt-, Landwirtschafts- und Bauministerium zum Nachweisverfahren für die Verwertung des anfallenden Wirtschaftsdüngers nach § 41 Abs. 2 Nds. Bauordnung erarbeitet. Nach mehr als ein- P Q Dienstleister in Ihrer Region Von der Antragstellung bis zur Abrechnung – alles aus einer Hand Grundstücksmanagement Ankauf, Verkauf und Verpachtung von Flächen Betriebskonsolidierungen Hofbörse Freiwilliger Landtausch AFP-Betreuung Beratung Antrag Mittelabruf Verwendungsnachweis Agrarbau Konzepterstellung, Genehmigung, Baumanagement Tierhaltung und Lagerhaltung Maschinenhallen Bioenergiekonzepte Sie n e z Nut ser un ow! -h Know Zentrale: Arndtstraße 19 | 30167 Hannover Tel. 0511 1211-0 | info@nlg.de www.nlg.de Aurich | Braunschweig | Bremerhaven | Göttingen | Hannover | Lüneburg | Meppen | Oldenburg | Osnabrück | Verden 31 Landwirtschaftsrecht 32 Folgen und Kosten gesetzlicher Vorgaben im konkreten Einzelfall. Detailauslegungen lassen sich nur über allgemein anerkanntes Sachverständigenwissen lösen, das wiederum von Fachorganisationen in so genannten technischen Regeln, Leitfäden und Leitlinien zusammengefasst und kontinuierlich angepasst wird. Diese Regelwerke dienen nicht nur den Behörden zur Rechtsauslegung, sie werden auch von Gerichten herangezogen. Zur landwirtschaftlichen Interessenvertretung im Umweltbereich gehört daher ebenfalls die permanente Beobachtung und ggf. auch Mitarbeit bei der Erstellung und Überarbeitung solcher untergesetzlichen Regelwerke und Normen. Leider ist die Landwirtschaft in diesem Bereich vielfach nur unzureichend personell und finanziell aufgestellt. mweltsensibles Grünland: Den gezielten berufsständischen Aktivitäten insbesondere aus Niedersachsen ist es zu verdanken, dass ein vom BMEL und BMU geplantes totale Bodenbearbeitungsverbot als EU-Greeningauflage für Dauergrünlandflächen in EUVogelschutzgebieten durch den Bundestag verhindert wurde. Damit bleiben sowohl die Möglichkeit eines Pflegeumbruchs zur Grünlanderneuerung als auch des so genannten Statustausches für die von den Gebietsausweisungen betroffenen Betriebe erhalten. Die von DBV und Landvolk ebenfalls geforderte Begrenzung des Greening-Pflugverbotes für Dauergrünland in FFHGebieten auf die bereits gesetzlich geschützten Feuchtgrünlandbiotope scheiterte leider am Widerstand von Bundesländern und Naturschutzorganisationen. erbandsanhörungen: Die Erstellung von Stellungnahmen zu umweltbezogenen Gesetz- , Verordnungs-, Richtlinien- und Programmentwürfen und auch der zusätzliche mündliche Vortrag z. B. gegenüber Landtagsausschüssen oder Anhörungen der Behörden hat 2014 einen kaum noch zu bewältigenden Umfang angenommen. olf wird zum Kulturfolger: Entgegen den Behauptungen sogenannter Wolfsexperten steht jetzt leider zweifelsfrei fest, dass neben kleinen Weidetieren wie Schafen selbst halbwüchsige Rinder ein Opfer der ungehinderten Ausbreitung der Wölfe in Niedersachsen werden können. Das Umweltministerium hat einen Arbeitskreis betroffener Gruppen eingerichtet, an dem auch das Landvolk beteiligt ist. Es ist weiterhin politisch ungeklärt, wie ein zukünftiges „Wolfsmanagement“ aussehen könnte, das über freiwillige und nicht verbindliche Entschädigungszahlungen an die Betroffenen sowie die Förderung von Weidezäunen hinausgehen muss. wischenlagerung von Silage und Mist in Feldmieten: Die Anforderungen an Silagefeldmieten und die Zwischenlagerung von Stallmist oder Hühnertrockenkot auf dem Feld sollen nach einem Erlassentwurf des Umweltministeriums zum Teil erheblich verschärft werden. Die zulässige vorübergehende und genehmigungsfreie Lagerung von Silage mit hohen Trockensubstanzgehalten in Feldmieten mit einer Höhe von maximal drei Metern soll danach wie die Mistzwischenlagerung auf sechs Monate Dauer beschränkt werden. Bisher gilt hier keine Befristung, nach dem Verbrauch der Silage musste die Lagerfläche aber ordnungsgemäß ackerbaulich oder als Grünland genutzt werden, bevor eine erneute Nutzung als Lagerplatz zulässig war. U Die EU-Kommission verlangt von Deutschland zwingend eine hoheitliche Sicherung aller Natura 2000-Gebiete, obwohl das Bundesnaturschutzgesetz auch vertragliche Vereinbarungen als Alternative anbietet. jähriger Beratung innerhalb der Landesregierung wurde ein vom Umfang deutlich reduzierter Entwurf in die Verbandsanhörung gegeben. Das Landvolk hat sich in dieser Anhörung insbesondere für Erleichterungen bei niedrigem Viehbesatz, gegen die vorgesehenen systematischen Wiederholungsprüfungen des QFN durch die Düngebehörde auch nach Erteilung der Baugenehmigung und gegen einen systematischen, automatisierten Zugriff der Baubehörden auf Ergebnis der originären düngerechtlichen Überwachungstätigkeiten der LWK ausgesprochen. echtsberatung: Ein erhebliches Tätigkeitsfeld des Umweltreferates erstreckt sich auf die Bearbeitung von zahlreichen Einzelfällen, in denen die Kreisverbände im Rahmen der Rechtsberatung von einzelnen Mitgliedern um Unterstützung bitten. Einiges kann spontan telefonisch gelöst werden, wegen der Komplexität der jeweiligen Sachverhalte ist aber oft sehr viel Detailarbeit für eine Beantwortung erforderlich. tandortanforderungen beim Stallbau oder für Wirtschaftsdüngerlager: Die behördlichen Umweltschutzanforderungen bei der Genehmigung von Stallbauten verschärfen sich weiter. Diese Tendenz beruht vor allem auf Vorgaben aus den Landesministerien und auf einer zunehmend strengeren Auslegung der Gesetzeslage. Die Entwicklung führt dazu, dass an Hofstellen in Dorflagen oder in der Nähe von Wald oder Moorflächen bzw. FFH-Gebieten schon kleine Erweiterungsschritte nur zu nicht mehr vertretbaren Kosten realisierbar sind. Die notwendigen Lagerkapazitäten für die Aufnahme von Wirtschaftsdünger in den Ackerbauregionen können weiterhin nicht errichtet werden. Vermisst wird auch ein klarer Hinweis des zuständigen Bauministeriums, dass keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken gegen eine Errichtung von Wirtschaftsdüngerlagern in der freien Feldmark durch viehlose Ackerbaubetriebe bestehen. echnische Regeln, Leitfäden und Leitlinien: Gesetze und Verordnungen können nicht alle Details bis in jede Einzelheit regeln. Andererseits steckt gerade die Tücke im Detail, vor allem hinsichtlich der R S T V W Z Das Feld wird wieder den „Großen“ überlassen... Der Wechsel von fossilen hin zu erneuerbaren Energien ist ein Prozess, der stetigen Stimmungszyklen unterworfen ist. Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) spiegelt dieses seit 2000 in seinen Fassungen wider. Leidtragende der aktuellen EEG-Novelle sind alle „Erneuerbaren“, insbesondere jedoch die Biomasse. E ine weitere Erhöhung der EEG-Umlage (2014: 6,24 und 2015: 6,17 Cent/kWh) sollte verhindert werden. In dem Bemühen, dies zu verhindern, sind die Förderbedingungen überwiegend verschlechtert worden. Dass insbesondere die extreme Überförderung der Fotovoltaikanlagen nach dem Preisverfall der Module in den vergangenen Jahren zu einem starken Anstieg der EEG-Kosten geführt hat, kann nicht geleugnet werden. Allerdings haben die erneuerbaren Energien und auch die Fotovoltaik dazu geführt, dass Spitzenlaststrom zur Mittagszeit deutlich günstiger zu haben ist, die Börsenpreise also stark gefallen sind. Da die EEG-Umlage sich aus der Differenz zwischen EEG-Kosten und Börsenpreis errechnet, haben die Erneuerbaren Energien über den gefsunkenen Börsenpreis überproportional zum Anstieg der EEG-Umlage beigetragen, und sich damit quasi das eigene Grab geschaufelt. Bezöge sich das Das Landvolk Niedersachsen und der Westfälisch Lippische Landwirtschaftsverband stimmen Positionen zum EEG ab, hier eine Sitzung in Saerbeck im Kreis Steinfurt. Berechnungsmodell ausschließlich auf die EEG-Kosten, würde die Umlage deutlich geringer ausfallen. Weiteren Schub bekam die Umlagehöhe durch die Befreiung der stromkostenintensiven Unternehmen. Ob der eingeschlagene Weg der richtige ist, darf bezweifelt werden. Wie sich die Änderungen auswirken, zeigt sich: NawaRo macht nicht mehr froh Obwohl mit dem EEG 2012 die Rahmenbedingungen für die Vergütung von Biogasstrom so gestaltet wurden, dass sich der jährliche Zubau deutlich reduzierte, hat der Gesetzgeber das Vergütungssystem nochmals grundlegend umgestellt und die Förderung des Einsatzes nachwachsender Rohstoffe (NawaRo) gestrichen. Auch die Anreize für die Gasaufbereitung und -einspeisung in das Gasnetz sind entfallen. Im gleichen Zug wurden auch die Gaseinspeisungsziele (6 Mrd. m3 in 2020 und 10 Mrd. m3 in 2030) gestrichen. Solche radikalen Kürzungsmaßnahmen waren jedoch gar nicht notwendig, ging doch das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) von einem jähr- Harald Wedemeyer Rechtsreferent 33 Landwirtschaftsrecht 34 lichen Zubau von 70 - 110 kW /a aus, während der Gesetzgeber ein Ziel von 100 kW / a anvisiert. Die Änderungen haben zur Folge, dass die Investitionstätigkeit vollständig zum Erliegen gekommen ist. Perspektiven ergeben sich allenfalls noch für 75 kW-Gülleanlagen. Auch Bestandsanlagen sind auf ihr Leistungsvermögen festgeschrieben, können nicht mehr erweitert werden. Das hat zur Folge, dass auch Hersteller von Biogasanlagen, Berater und Planer in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Insbesondere die Kappung der Gaseinspeisungsziele nimmt den darauf spezialisierten Betrieben jegliche Perspektive. Aber auch Bestandsbiogasanlagen wird hier eine interessante Weiterentwicklungsmöglichkeit genommen. Dagegen wurden doch beim Biogasinnovationskongress in Osnabrück in den vergangenen Jahren mehrfach interessante Lösungen der Gasaufbereitung für bäuerliche Biogasanlagen vorgestellt und sogar mit einem Innovationspreis ausgezeichnet. Der Biogasbranche wurden vom Gesetzgeber weitestgehend die Perspektiven genommen. Gleichwohl ist es dem Landvolk Niedersachsen Konfliktlösung, die auf Einsicht setzt Die Mediation ist ein hervorragendes Instrument zur Lösung von Konflikten. Sie führt zu gegenseitigem Verständnis, Befriedung und konstruktiven, zukunftsorientiertem Handeln. Die Mediation etabliert sich zunehmend als Dienstleistung der Kreisverbände. Insbesondere bei generationsübergreifenden Auseinandersetzungen auf den landwirtschaftlichen Betrieben kann sie äußerst wirksam eingesetzt werden. Die Ursache der Konflikte beruht häufig auf einer gestörten Kommunikation, die Mediation lenkt diese wieder in geordnete Bahnen. Probleme sollen gelöst werden, gleichzeitig lässt sich auch der Umgang miteinander erheblich verbessern. Mittlerweile raten Experten dringend dazu, im Vorfeld einer Hofübergabe die Techniken der Mediation zu nutzen. Wünsche, Erwartungen und Lebensvorstellungen aller Beteiligten können dann bei der Übertragung des Hofes hinreichend berücksichtigt werden. Damit kann Problemen, die mit der Betriebsübernahme innerfamiliär verursacht werden können, idealerweise vorgebeugt werden. Das Landvolk wird im kommenden Jahr weitere Mitarbeiter zum Mediator ausbilden, um dem steigenden Bedarf Rechnung zu tragen. gemeinsam mit dem DBV und den Fachverbänden gelungen, Existenz bedrohende Änderungen für Biogasanlagen weitestgehend abzuwenden. Zukunft liegt in der Stromspeicherung Bei der Solarenergie hat es keine wesentlichen Änderungen gegeben. Die Änderungen des EEG im März 2012 haben mit der monatlichen Vergütungsdegression dazu geführt, dass die Förderung von Dachanlagen kleiner 10 kW bei unter 13 Cent /kWh liegt. Perspektiven ergeben sich hier im Zusammenhang mit Speichertechnologien, die jedoch finanziell noch aufwendig sind. Die „Großen“ kommen Die tragende Säule der Energiewende wird die Windenergie sein. Folglich liegt hierauf auch ein bedeutendes Augenmerk der Novelle. Insbesondere werden umfangreiche Fördermaßnahmen zur Stützung von Windenergie auf hoher See (offshore) getroffen. Windenergieanlagen an Land müssen Einbußen verkraften. So wurden Boni gestrichen, und auch das Referenzertragsmodell zum Nachteil der Anlagenbetreiber, insbesondere der an der Küste, geändert. Die größte Unsicherheit birgt jedoch für Investoren die Tatsache, dass ab 2017 keine festen Fördersätze mehr gelten. Vielmehr werden die Förderhöhen im Rahmen eines Quotenmodells, dessen Einzelheiten erst noch zu regeln sind, ausgeschrieben. Infolge der sich daraus ergebender Unsicherheiten ist eine verlässliche Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht möglich. Vielmehr muss unter der Annahme unterschiedlicher, stark divergierender Vergütungssätze kalkuliert werden. Vermutlich werden dann nur noch Großinvestoren, und hier in erster Linie die Energieversorger in der Lage sein, das Investitionswagnis einzugehen. Regional von den Bürgern initiierte und getragene Windparkprojekte, sogenannte Bürgerwindparks, stehen wegen der unsicheren Kalkulationslage vor dem Aus. Gerade deswegen müssen auch weiterhin feste Förderhöhen insbesondere für die Windkraftnutzung - geregelt sein. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass einige Landvolkkreisverbände vorbildliche Bürgerwindparkmodelle initiiert und umgesetzt haben. Ob dies im Zuge des Quotenmodells noch möglich sein wird, ist fraglich Baurecht/BauGB: Änderung führt zu weitgehendem Stillstand Mit der Einführung von Schwellenwerten bei den gewerblichen Tierhaltungsanlagen ist die Bautätigkeit deutlich zurückgegangen. Bei entsprechender Flächenausstattung können flächenstarke landwirtschaftliche Betriebe über die Tiergrenzenzahlen in § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB hinausgehen. Hier ist allerdings zu beachten, dass häufig die Voraussetzungen für das Vorliegen eines landwirtschaftlichen Betriebes so interpretiert werden, dass auch eine Privilegierung „nach der Nr. 1“ nicht möglich ist. So wird nicht nur bei Betriebsneugründungen, sondern auch bei seit langer Zeit bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben ein langjähriger Pachtvertrag (länger als 12 Jahre) gefordert, um sicherzustellen, dass ein Betrieb auf Dauer angelegt ist. Dies ist aber mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) nicht vereinbar, die nicht allein auf Pachtzeiten abstellt. Im Zuge einer Prognose muss an Hand unterschiedlicher Umstände die Nachhaltigkeit des Betriebes beurteilt werden. Hier wurden viele Gespräche geführt und juristische Fachartikel veröffentlicht, um den Genehmigungsbehörden die Rechtsprechung des BVerwG näher zu bringen. Zu der Frage der Interpretation der Kumulationsregelung in § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB sind derzeit zwei einander widersprechende Entscheidungen (OVG Schleswig und Münster) beim BVerwG anhängend. Insoweit bestehen zurzeit in der Praxis erhebliche Unsicherheiten in der Frage, welche Anforderungen bei dem Bau eines weiteren Stalles zu berücksichtigen sind, um nicht unter die Kumulation zu fallen. Eine Entscheidung dürfte frühestens im kommenden Jahr zu erwarten sein. Existenzbedrohung für landwirtschaftliche Betriebe Mit der angestrebten Änderung des Landesraumordnungsprogrammes werden u. a. Ziele der Wiedervernässung von Mooren verfolgt, die die betroffenen Landwirte nicht unmittelbar, jedoch mittelbar in ihrer Existenz bedrohen werden. Über unterschiedliche der Raumordnung zeitlich nachfolgende Regelungen und Planungen (Flurbereinigung, Bauleitpläne, Fördermaßnahmen, Ausübung von Vorkaufsrechten etc.) wird künftig auf landwirtschaftliche Nutzflächen zuge- Der Biogasbranche wurden vom Gesetzgeber weitestgehend die Perspektiven genommen. griffen und diese der Landwirtschaft dauerhaft entzogen. Die betroffenen Betriebe werden vom Landvolk Niedersachsen insbesondere auch bei der Beurteilung von rechtlichen Maßnahmen gegen das Vorgehen der Landesregierung unterstützt. Treckermaut als Einnahmequelle Ländliche Wirtschaftswege sind aufgrund der Anforderungen moderner Landwirtschaft erheblichen Belastungen ausgesetzt. Verfügen die Wege nicht über hinreichende Traglast, oder fahren die Maschinen zu schnell (die auf die Wege wirkenden Lasten steigen exponenziell mit zunehmender Geschwindigkeit) geraten sie in extreme Mitleidenschaft. Befinden sich die Wege in kommunaler Trägerschaft, wird überlegt, sie an bestehende oder neu zu gründende Trägerverbände (Realverband oder Wasser- und Bodenverband) abzugeben. Alternativ werden auch andere Einnahmequellen - „Treckermaut“ - erwogen. Ein solches Vorgehen ist rechtlich sehr problematisch und abzulehnen. Alternativ sollten vor Ort mit den Straßenbaulastträgern (Gemeinden) Wegebaukonzepte erarbeitet werden, um für die Landwirtschaft ein tragfähiges Wegebaunetz vorzuhalten. Hierbei werden sicher in Zukunft Wegeverbände eine besondere Rolle spielen. Gut informiert beraten Das Landvolk Niedersachsen hat den Geschäftsstellen im Berichtsjahr vier Rechtstage in Walsrode angeboten. Dabei stand die Information über die aktuelle Rechtsprechung mit entsprechenden Fragen und Entwicklungen im Vordergrund. Weiter wurde eine gemeinsame Supervision für die Mediatoren des Landvolkes Niedersachsen und die des WLV durchgeführt, um die sich aus den Mediationsverfahren ergebenden Fragen zu besprechen und einer Lösung zuzuführen. Zusätzlich hat der Deutsche Bauernverband Fortbildungen zur Veräußerung landwirtschaftlicher Betriebe und zum Netzanschluss von EEG-Anlagen angeboten. Schließlich bot das Landvolk gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) über die LEB (Ländliche Erwachsenenbildung) Seminare für die öffentliche Verwaltung an. 35 Tag des offenen Hofes am 15. Juni 2014 Bildung, Presse und Öffentlichkeitsarbeit 38 Doppeljubiläum: 25 Jahre Junglandwirte, 10 Jahre Studienkurs Jubiläumslaune bei den jungen Landwirten: In Berlin feierten sie im Januar dieses Jahres 25 Jahre Junglandwirte Niedersachsen und zehn Jahre Studienkurs Niedersachsen. „Damals wie heute zählt das politische und ehrenamtliche Engagement für den Berufsstand zu den wichtigsten Triebfedern der Mitglieder“, ist der amtierende Landesvorsitzende Eric Brenneke überzeugt. Der Landesvorstand versteht sich als Sprachrohr der Junglandwirte auf Landesebene und als Ansprechpartner des Landvolkes. In den Regionen agieren die inhaltlich und politisch selbständigen Arbeitskreise. D Christine Kolle Bildungsreferentin ie Keimzelle der Jungen Landwirte Niedersachsen e.V. liegt im Raum Bremervörde. Im Frühjahr 1988 hoben 16 Arbeitskreise südlich von Bremen den landesweiten Zusammenschluss aus der Taufe. Zu den treibenden Kräften zählten der damalige Berufsschullehrer Albert Rathjen und der damalige Junglandwirt Gerhard Eimer. Eimer hatte vier Jahre den Vorsitz inne. „Die jungen Landwirte wollten damals ihre Zukunft selbst gestalten und sich für den Berufsstand engagieren“, sagte er zur Motivation der Gründungsmitglieder. Ihn habe damals die Sorge umgetrieben, ob dieser Elan halten würde. Umso mehr erfreut es Gerd Eimer heute, dass die jungen Landwirte sich als ernst zu neh- mende Kraft im Berufsstand etabliert haben und nach anfänglichen Widerständen inzwischen viel Unterstützung erfahren. Zurzeit gibt es landesweit 23 regionale Arbeitskreise, die häufig organisatorisch eng mit den Kreislandvolk-Geschäftsstellen zusammenarbeiten. Ein Schwerpunkt der Arbeit der Junglandwirte Niedersachsen ist neben agrarpolitischer Arbeit die Weiterbildung. Hier setzt der Studienkurs Niedersachsen an. Auf Initiative eines Kreises engagierter Junglandwirte um den ehemaligen Vorsitzenden der Junglandwirte Niedersachsen, Berndt Tietjen aus dem Landkreis Stade, fand vor zehn Jahren erstmals der Studienkurs statt. Rund 130 junge Erwachsene haben Sie stehen für 25 Jahre Junglandwirte Niedersachsen und zehn Jahre Studienkurs: (v.l.) Gerhard Eimer, Hermann Cordes, Berndt Tietjen, Heino Klintworth (ehemalige Vorsitzende) und Eric Brennecke (amtierender Vorsitzender) sich seither auf ein künftiges Ehrenamt vorbereitet und ihre Persönlichkeit weiter gebildet. Etliche Ehemalige sind inzwischen ehrenamtlich in der Landwirtschaft aktiv. Hofabgabeklausel für Junglandwirte unverzichtbar Der Ausschuss Junglandwirte setzt sich für den Erhalt der Hofabgabeklausel ein. Dem Ausschuss gehören an Junglandwirte Niedersachsen, Niedersächsische Landjugend, AK Agrar der KLJB Osnabrück und Agrarsozialer Arbeitskreis der KLJB Oldenburg, Nach wie vor ist die Hofübergabe ein Thema, dass in vielen landwirtschaftlichen Familien mit schwierigen Diskussionen verbunden ist. Es gilt, eine tragfähige Lösung für die Interessen von Abgebern, Nachfolgern und weichenden Erben zu finden und die Bedürfnisse aller Beteiligten einzubeziehen. Die Einbeziehung von Beratern (Betriebsberater, Steuerberater, Rechtsanwalt, bei Bedarf Mediatoren) ist hierbei unerlässlich. Gründe für den Erhalt der Hofabgabeklausel (HAK): 1. Erhalt zukunftsfähiger Betriebe: - Die HAK wurde 1957 eingeführt, um die Altersstruktur der Betriebsleiter und die Betriebsstruktur im Sinne der nachfolgenden landwirtschaftlichen Unternehmer zu beeinflussen. Dieses Ziel hat nach wie vor seine Berechtigung, da Landwirtschaft flächengebunden ist und Flächen ein begrenzter Produktionsfaktor sind. - Ohne die HAK würden Hofübergaben häufig erst im hohen Alter der Übergeber erfolgen. Unternehmerische (Mit-) Verantwortung in jungen Jahren ist jedoch eine Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung von Betrieben. - Die HAK sorgt dafür, dass das Thema Hofabgabe mit Blick auf das 65. Lebensjahr des Betriebsleiters auf den Höfen besprochen wird. Die Beteiligten erlangen Klarheit. Falls sich beide Parteien nicht einigen können, hat die jüngere Generation die Chance, sich beruflich anders zu orientieren. - Junge Betriebsleiterfamilien brauchen Sicherheit für die Planung ihrer beruflichen und persönlichen Situation. - Späte Hofübergaben wirken sich nachteilig aus auf die betriebliche Entwicklung. Zudem legen Banken bei der Kreditvergabe für betriebliche Investitionen großen Wert auf frühzeitige Hofübergaben und junge Betriebsleiter. mitteln. Die Rendite der landwirtschaftlichen Altersrente ist zehn Prozent höher als die der gesetzlichen Rente. Die Begründung hierfür liegt in der HAK und in ihrer strukturverbessernden Wirkung. Bei ihrer Abschaffung besteht die Gefahr, dass der Bund seine Zuschüsse zur landwirtschaftlichen Alterskasse zurückfahren könnte und damit der gesamten landwirtschaftlichen Sozialversicherung die Basis entzieht. Die Beiträge der Landwirte zur Sozialversicherung würden sich dann einkommensabhängig verdoppeln bis verdreifachen. Die Knappschaft ist ein konkretes Beispiel für die Auflösung einer eigenständigen Sozialversicherung einer Berufsgruppe und deren Eingliederung in die gesetzliche Rente. 3. Gründe mit Blick auf die ältere Generation: - Die Folgen der schweren körperlichen Arbeit insbesondere in der Landwirtschaft gebieten eine frühe Abgabe der Höfe an die jüngere Generation. - Die HAK verhindert in vielen Regionen Altersarmut von Landwirten. Denn eine finanzielle Not älterer Landwirte rührt häufig daher, dass sie ihren Betrieb als Alleinunternehmer weiter bewirtschaften und auf die Altersrente verzichten. In Regionen wie z.B. Ostfriesland und Wendland nimmt die Verschuldung dieser Betriebe deutlich zu. - Es steht jedem Landwirt über 65 Jahre frei, eine unternehmerische Entscheidung zu treffen und seinen Betrieb als Alleinunternehmer weiter zu bewirtschaften. Der daraus folgende Verzicht auf die Altersrente ist bekannt, so dass sich jeder Landwirt darauf einstellen und vorbereiten kann. - Jeder ältere Landwirt kann seinen Betrieb in eine GbR einbringen, innerhalb der GbR weiter wirtschaften und gleichzeitig Altersgeld beziehen. Die Kritiker der Hofabgabeklausel ignorieren diese Möglichkeit. - Die Kritiker der HAK, die sich bundesweit für eine Weiterbewirtschaftung ihres Hofes und den Verzicht auf das Altersgeld entscheiden, umfasst eine Gruppe von rund 6.000 Landwirten. Das entspricht einem Prozent aller Bezieher der Altersrente. 2. Mögliche Gefährdung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung: - Der Staat finanziert rund 75 Prozent (ca. 2,142 Mrd. Euro) der Geldleistungen der Alterskasse aus Steuer- Junge Landwirte und Landjugendliche suchen gemeinsam das Gespräch mit Agrarpolitikern, hier tauscht sich Gitta Connemann ,MdB, mit dem Berufsnachwuchs aus. 39 Bildung, Presse und Öffentlichkeitsarbeit 40 Hart umkämpfter Markt der Meinungen „Runter vom Hof, raus in die Öffentlichkeit“! So berichtet eine Regionalzeitung sehr bezeichnend von der landwirtschaftlichen Pressearbeit. Treffender hätte es der Journalist nicht formulieren können – nie zuvor war es wichtiger, über Landwirtschaft zu informieren und mit den Mitbürgerinnen und Mitbürgern ins Gespräch zu kommen. R Gabi von der Brelie, Pressesprecherin auf auf den Hof, hieß es dagegen bereits zum zehnten Mal, als gemeinsam mit NDR Radio Niedersachsen am 15. Juni erneut der Tag des offenen Hofes anstand. 80 Höfe haben Türen und Tore geöffnet und ein informatives Programm vorbereitet. Die landwirtschaftlichen Familien und ihre ungezählten Helfer wissen mit Fakten, kulinarischen Angeboten und vielen Überraschungen ihre Gäste zu informieren und zu unterhalten. Es ist für die Landesgeschäftsstelle in Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden jedes Mal ein Kraftakt, genügend Höfe für die Teilnahme zu mobilisieren. Die bewährte Partnerschaft mit dem NDR erfordert eine flächendeckende Teilnahme, damit niemand im Land und erst recht kein Hörer von NDR Radio Niedersachsen enttäuscht werden. Erstmals wurde eine eigene Homepage für die Veranstaltung eingerichtet, sie erleichterte allen teilnehmenden Betrieben die Vorbereitung und den Gästen die Wahl der richtigen Adresse. Ein Tag des Gedankenaustausches Die Niedersachsen wollen sich gezielt über Landwirtschaft informieren, wie eine Befragung unter mehr als 800 Besucherinnen und Besuchern in 14 Kreisverbänden ermittelte. Zwei von drei der Befragten geben an, Einblick in die Landwirtschaft nehmen und den Kindern einen Bauernhof mit Tieren zeigen zu wollen. Die weitaus meisten, mehr als 600, haben ein positives Bild von der Landwirtschaft. Nach ihrer Einschätzung pflegen Landwirte die Umwelt, halten ihre Tiere gut und liefern Lebensmittel in guter Qualität. Die Interessenten am Tag des offenen Hofes wissen Lebensmittel zu schätzen, 584 der Befragte sagen, Lebensmittel seien nicht zu teuer. Sie wünschen sich mehr Informationen zur Situation der Landwirte und über Produkte aus heimischer Landwirtschaft. Aus Sicht der Besucher war der Tag des offenen Hofes ein voller Erfolg: 99 Prozent werden wiederkommen! Ähnlich positiv zogen auch die teilnehmenden Landwirte Bilanz: 98 Prozent werten die Veranstaltung als Erfolg. Ein Ausrichter sagte, jeder Landwirt müsse eine solche Aktion einmal mitgemacht haben! Die Zusammenarbeit mit dem NDR zahlt sich in der Besucherfrequenz aus, die Gästezahl schwankt um die Marke von 5.000 je Hof – vielleicht zieht auch das vielfältige Angebot die Menschen in so großer Zahl an. Eindeutig überwiegen nach Meinung der teilnehmenden Betriebsleiter die landwirtschaftsfremden Gäste. Gut frequentiert waren Mitmachaktionen wie Hofführungen, Stallrundgänge und Feldrundfahrten sowie Maschinenschau und Bauernmarkt. Dicht beschriebene Informationstafeln dagegen bleiben weitgehend unbeachtet. Der Tag des offenen Hofes ist in Niedersachsen als Marke etabliert und hat Wiedererkennungswert. Das Miteinander und der Gedankenaustausch stehen In zahlreichen Kreisverbänden, wie hier in Oldenburg, sprechen die Landwirte die Mitbürger über Plakate an und übermitteln dabei sympathische Botschaften. Landwirtschaft hat nicht nur mit Aufregerthemen eine Chance auf Sendeplätze, die Ernte interessiert immer. eindeutig im Vordergrund. Zeit, Aufwand und Mühe zahlen sich für die Landwirtschaft insgesamt in einer überzeugenden Imagearbeit aus. Kritisiert werden bei der Vorbereitung immer wieder bürokratische Hürden durch Genehmigungsbehörden und die damit verbundenen Kosten. Der große Besuchererfolg und die umfangreiche Medienresonanz allerdings werden durchweg positiv beurteilt. Die Argumente für eine Neuauflage in 2016 sind mehr als überzeugend! Im Gespräch bleiben Erntefeste, Bauernmärkte, Tage der offenen Tür oder besondere Aktionen wie „Klassik auf dem Bauernhof“ oder die „Tour de Flur“ setzen weitere Höhepunkte in der landwirtschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit. Diese stets gut besuchten Angebote belegen eindeutig, dass die Mitbürgerinnen und Mitbürger interessiert daran sind, mehr über die Arbeit auf den Höfen in ihrer Nachbarschaft zu erfahren. Viele Kindergärten und Schulkassen pflegen gute und ständige Kontakte zu „ihrem“ Bauern, die Kreisverbände lassen den Gesprächsfaden zu Politikern, Pastoren, Lehreren und anderen Multiplikatoren nicht abreißen. Daneben informieren sich die Menschen natürlich über die Medien. Sie lesen Zeitung, hören Radio, schauen TV oder surfen im Netz. Auf allen diesen Wegen erreicht die Landvolk-Pressestelle Leser, Hörer und Zuschauer. Das tägliche Brot des Informationsangebotes in der Arbeit der Pressestelle ist der zweimal wöchentlich erscheinende Pressedienst. Die exklusiv recherchierten Meldungen werden auf der Internetseite eingestellt, es melden sich viele Journalisten oder Redakteure von Zeitungen, Agenturen oder Sendern, die hier auf das Informationsangebot des Verbandes stoßen und die Anregungen der Pressestelle aufgreifen. Einige sind an vertiefenden Hintergrundinformationen interessiert oder benötigen O-Töne und Bilder für ihren Bericht, andere möchten mit Landwirten oder Landvolkvertretern ihrer Region Kontakt aufnehmen. Für alle diese Wünsche sieht sich die Pressestelle als Dienstleister und Vermittler, es gibt nur selten Anfragen, die nicht bedient werden können. Aber auf dem hart umkämpften Markt der Meinungen sind die Themen der Bauernverbände nur eine Quelle unter vielen, die Journalisten jeden Tag aufs Neue nutzen. Die Pressestelle ist und bleibt zudem Ansprechpartner für alle Fragen der Journalistinnen und Journalisten rund um Landwirtschaft, Landleben und das weite Feld der Agrarpolitik. Landwirtschaftliche Themen interessieren, die Medien rücken die tägliche Arbeit der Landwirte von der Aussaat bis zur Ernte in den Vordergrund und beleuchten nicht nur – aber auch - die sogenannten und vermeintlichen Skandale. Dabei stellt sich das Landvolk natürlich auch unbequemen Fragen. Tierhaltung in der Kritik Erneut steht bei den Medien die Tierhaltung besonders im Fokus. Kritik entzündet sich nicht nur an einzelnen Missständen, einzelne kritische Gruppierungen sowie Formate mit investigativem Anspruch stellen zumindest Teilbereiche der Nutztierhaltung grundsätzlich in Frage. Moderne Tierhaltung wird mit Massentierhaltung gleichgesetzt, es wird hinterfragt, ob Masttiere überhaupt tiergerecht gehalten werden, es werden auch fundamentale, ethisch begründete Zweifel an der Haltung und Nutzung von Tieren laut. Hier sind jeden Tag aufs neue Informationen und sachliche Aufklärung nötig. Landwirte reiben sich zwar an einzelnen Fernsehsendungen oder Artikeln, selten aber reagieren sie mit einem Leserbrief, Anruf oder Kommentar in den einschlägigen Blogs. Die neuen Kommunikationswege setzen sich leider erst langsam durch. Aber die jüngere Generation mischt sich immer öfter in den entsprechenden Foren ein – nicht nur den landwirtschaftlichen – und rückt schiefe Bilder energisch gerade. Der frühere rheinische Bauernpräsident Rainer Latten, damals im DBV für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig, hat schon vor Jahren gesagt: Öffentlichkeitsarbeit muss auf den Höfen als ein Betriebszweig erkannt werden. Diese Einsicht setzt sich inzwischen immer mehr durch. Die Teilnehmer des Studienkurses für angehende Ehrenamtliche nutzen entsprechende Schulungen, die Kreisverbände organisieren Arbeitskreise, in den Fachschulen könnte noch mehr Grundwissen zu Medienarbeit vermittelt werden. In den Kreisverbänden pflegen ebenfalls Öffentlichkeitsarbeiter und Pressebeauftragte den guten Draht zu den örtlichen Medien. Ob fest angestellt in Vollzeit, als Teilzeitkraft oder auch freiberuflich, es gibt mittlerweile ein gut funktionierendes Netz an Presse- und Öffentlichkeitsarbeitern im Verband. In der jüngsten Vergangenheit hat sich unter ihnen ein Austausch über Telefonkonferenzen und Treffen etabliert, um Themen, Termine und Aktionen abzustimmen, getreu dem Landvolkmotto „Gemeinsam sind wir stark“. Hier müssen wir alle zusammen noch besser werden, wenn wir den Wettbewerb auf dem hart umkämpften Markt eine feste Größe bleiben wollen.. 41 Bildung, Presse und Öffentlichkeitsarbeit ▪ Partner und Dienstleister 42 Im Netz der Möglichkeiten Die Landwirtschaft mit guten Nachrichten in die Medien bringen, das ist eines der Hauptziele des Landvolk-Pressedienstes. Ein Weg, über den dies gelingt, ist das Internet. Zweimal wöchentlich werden die Meldungen in das weltweite Netz eingestellt und per Newsletter an knapp 500 niedersächsische Pressevertreter verschickt. Von dort werden sie über Zeitungen, Zeitschriften, Funk und Fernsehen weiterverbreitet – teilweise im Originaltext, oft auch individuell aufbereitet. Bereich. Mit dem Wetterfax und den sogenannten Produktinfos können Landvolkmitglieder dort weitere exklusive Informationen abrufen, die speziell auf ihre jeweiligen Interessen zugeschnitten sind. Insgesamt informierten sich im September 10.133 Menschen aus 32 Ländern auf www.landvolk.net über die Landwirtschaft in Niedersachsen. Sie klickten dazu insgesamt 34.160 Seiten an. Auf das ganze Jahr gesehen waren es vom 1.10.2013 bis zum 30.9.2014 fast 106.300 Besuche mit 370.450 Seitenansichten. Videos für Verbraucher Ende des Jahres 2014 wird der überarbeitete Internetauftritt www.landvolk.net ans Netz gehen. Er soll dann noch einfacher von mobilen Geräten zu bedienen sein. A Wiebke Molsen Pressereferat n dieser Stelle gebührt allen Landwirten vor Ort ein dickes Dankeschön, die mit persönlichen Statements die Nachrichten lebendig werden lassen. Sie verleihen den Botschaften Nachdruck. Für fast jede Medienanfrage hat die Pressestelle im Landvolkhaus einen Ansprechpartner vermittelt, Zahlen genannt und Hintergründe erläutert. Als Ansprechpartner für landwirtschaftliche Belange ist das Landvolk Niedersachsen in den Köpfen der Redakteure fest verankert. Dies spiegelt sich auch in den Zugriffszahlen des Pressedienstes auf der Internetseite www.landvolk.net wider. Mit 10.184 Zugriffen im September ist der Pressebereich der meistgenutzte der gesamten Homepage. Für die Information der Mitglieder über die niedersächsische Agrarpolitik und die Arbeit des Verbandes bietet das Internet ebenfalls eine Plattform. Mit rund 5.000 Klicks im Monat stehen die agrarpolitischen Berichte in der Gunst der Internetnutzer an zweiter Stelle. Informationen für Mitglieder Gefolgt wird dieser Bereich vom Mitgliederservice mit mehr als 4.000 monatlichen Besuchen. Dort können Landwirte nach Eingabe ihrer Mitgliedsnummer exklusive Informationen abrufen. Unter dem Oberbegriff „Dokumente und Formulare“ haben sich die Nutzer im September vor allem über den Agrardieselantrag informiert. Versicherungspflichten von Saisonarbeitskräften sowie Ackerdokumentationen und Schlachtviehabrechnungen waren weitere Schwerpunkte in diesem Wie Schweine, Kühe und Hühner heutzutage leben, wird ebenfalls im Internet gezeigt. Das Landvolk Niedersachsen stellt dazu seit einigen Jahren Videofilme aus modernen Ställen ins Netz. Mit 18.547 Aufrufen in gut zwei Jahren ist das Video „Schweinehaltung in Niedersachsen“ der Spitzenreiter. Es folgt der vom Kreislandvolkverband Oldenburg produzierte Film „Zum Reinbeißen – Der Weg vom Korn zum Brot“ mit mehr als 16.000 Zuschauern. Das Porträt von Hofnachfolgerin Farina Garlich wurde fast 11.300 mal abgespielt und hat damit ein großes Publikum erreicht. Die Milchviehhalterin aus dem Landkreis Osnabrück steht mit ihrem Auftritt im Video stellvertretend für die vielen Landwirte in Niedersachsen, die transparent arbeiten und sich gerne über die Schulter schauen lassen. Die Videos im Internet sind der erste Schritt – sozusagen der Türöffner für alle Verbraucher, die wissen wollen, woher Kartoffeln, Getreide, Eier und Fleisch stammen und wie sie entstanden sind. Sie sollen dazu ermuntern, sich direkt auf den Höfen die Tierhaltung und den Ackerbau bei Tagen der offenen Tür oder anderen Veranstaltungen anzusehen. Ein weiterer Trend ist der mobile Internetzugang. Rund 20 Prozent der Internetnutzer gelangten im September mit ihrem Mobilgerät auf die Seiten des Landvolks Niedersachsen. Gegenüber dem Vorjahreszeitrau hat sich dieser Wert also noch einmal verdoppelt. Nach ersten Anpassungen im Jahr 2011 steht nun der nächste Schritt in Richtung „responsive design“ an. Zukünftig wird die Seite sich noch besser an die individuellen Ausgabegeräte anpassen und damit für den Benutzer einfacher zu bedienen sein. Auch in sozialen Netzwerken wie Twitter und facebook vernetzt sich das Landvolk immer mehr. Knapp 500 Menschen folgen den Meldungen des Landesbauernverbandes auf www.twitter.com und verbreiten die Inhalte teilweise weiter. Über Verlinkungen dort und auf www.facebook.com kamen im vergangenen Jahr fast 2.500 neue Besucher auf die LandvolkHomepage. Dieser Bereich wird in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Einschränkung der Jagdzeiten erntet deutlichen Protest Zum 1. Oktober ist eine neue Verordnung zu den Niedersächsischen Jagdzeiten in Kraft getreten. Sie schränkt die Jagd auf Gänse, Enten und andere Tierarten erheblich ein. Im Vorfeld hatte es hierzu heftige und kontroverse Diskussionen gegeben. Immerhin konnte die ursprünglich geplante Verkürzung der Schalenwildbejagung abgewendet werden. Der ZJEN sieht die Rechte der Jagdrechtsinhaber dennoch erheblich beeinträchtigt. B ereits im Vorfeld des Entwurfs hatte der ZJEN Kontakt zu den maßgeblichen politischen Entscheidungsträgern und den zuständigen Ausschüssen des Landtags aufgenommen, um die Eigentumsinteressen seiner Mitglieder einzufordern und deutlich zu machen. Auf Initiative des ZJEN wurde gemeinsam mit Landesjägerschaft, Landvolk, Waldbesitzern und Grundbesitzerverband eine „Gemeinsame Erklärung“ verabschiedet. Darin wurde das Ministerium aufgefordert, von den geplanten Neuregelungen Abstand zu nehmen. Es wurde auf diesem Wege immerhin erreicht, dass die Schalenwildbejagung nicht auf den 15.1. verkürzt wird, sondern es bei der Jagdzeit bis zum 31.1. bleibt. Dennoch wertet der Verband die neuen Jagdzeiten als unzulässigen Eingriff in die Eigentümerrechte seiner Mitglieder. Im Verbändeverbund wird deshalb eine gerichtliche Überprüfung der Jagdzeitenregelung zur Diskussion gestellt und geprüft. Die neue Jagdzeitenregelung sieht im Wesentlichen vor: - eine ganzjährige Schonzeit für Bläss- und Saatgans, Blässhuhn und mehrere Möwenarten - eine Verkürzung der Jagdzeit auf Gänse und Enten (auch Stockente) in den Vogelschutzgebieten um sechs (!) Wochen. Dort endet die Jagdzeit auf Wasserfederwild bereits am 30.11. eines Jahres. Teilweise darf dabei nur im räumlich wechselnden 14-tägigen Rhythmus gejagt werden (Intervalljagd), Pfeif- und Krickente haben in einigen Vogelschutzgebieten gar keine Jagdzeit mehr. - eine Verkürzung der Jagdzeit auf den Feldhasen vom 15.1. auf den 31.12. - die Rebhuhnbejagung ist nur zulässig, sofern mindestens drei erfolgreich reproduzierende Brutpaare je 100 ha Revierfläche nachgewiesen sind. - Jagdzeitenverkürzungen auch bei Dachs, Türkentaube und Höckerschwan. - Die Jagdzeit auf Rehböcke wird verlängert und endet am 31.1. (vorher 15.10.). Den Stiftungspreis 2014 erhielt die Jagdgenossenschaft Stinstedt für die von ihr organisierten Baumpflanzungen. Das Foto zeigt Harald Müller mit einigen der stolzen Baumpaten. Als Verband der Jagdrechtseigentümer tritt der ZJEN für umfassende jagdliche Möglichkeiten und einen zeitlich breiten Bejagungskorridor ein, um das Jagd- Peter Zanini Geschäftsführer ZJEN 43 Partner und Dienstleister 44 recht optimal nutzen und den Zielvorgaben des § 1 BJagdG verlässlich nachkommen zu können. Gute bis zum Teil hohe Wildbestände (nicht nur im Bereich des Schalenwilds) berechtigen und verpflichten zu einer umfassenden jagdlichen Nutzung. Insbesondere auch zur Wildschadensabwehr und im Hinblick auf die weitere verlässliche Verpachtbarkeit der Reviere sind ausreichende Bejagungsmöglichkeiten zur effektiven Bestandsregulierung unerlässlich. Wenig Befriedungsanträge nach § 6 a BJagdG Seit Dezember 2013 haben Grundeigentümer, die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, die Möglichkeit, über einen Antrag bei der Jagdbehörde ihre Grundflächen zum befriedeten Bezirk erklären zu lassen. Damit reagierte der Gesetzgeber auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahre 2012. Während der Niedersächsische Landkreistag Ende 2013 von etwa 30 bis 40 Befriedungsanträgen in ganz Niedersachsen berichtete, scheint sich diese Zahl nicht wirk-lich nennenswert erhöht zu haben. Zu einem „Flächenbrand“ hat die neue Befriedungsmöglichkeit also noch nicht geführt. Vor der Entscheidung über einen Befriedungsantrag aus ethischen Gründen hat die Jagdbehörde die betroffenen Jagdgenossenschaften, die Jagdpächter und angrenzende Grundeigentümer anzuhören, damit deren Interessen bei der Verwaltungsentscheidung ausreichend berücksichtigt werden. Der ZJEN hat für seine Mitglieder eine Checkliste für das Anhörungsverfahren entworfen, damit im Zuge der Stellungnahme vom Jagdvorstand keine wichtigen Aspekte übersehen werden. Mitgliederrechte wahren Der Verband ist aktuell vor viele Herausforderungen und anhaltende Diskussionen gestellt, um die Interessen seiner Mitglieder zu wahren: - Beim künftigen Wolfsmanagement in Niedersachsen sind die Interessen der Jagdrechtinhaber ausreichend zu berücksichtigen. Nach Erfüllung der europarechtlichen Vorgaben ist es nach Einschätzung des ZJEN unumgänglich, den Wolf zusätzlich in das Jagdrecht aufzunehmen. - Mehrfach musste der Verband gegen Jagdeinschränkungen in Naturschutzgebietsverordnungen Stellung beziehen. - Jagdwertminderungen, die durch infrastrukturelle Baumaßnahmen verursacht werden, sind geltend zu machen und vom Vorhabenträger zu entschädigen. - Weiterhin wird die Beratungsleistung des ZJEN zur Ausgestaltung von Jagdpachtverträgen, zu Fragen der Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft und zur Wildschadensabwicklung stark in Anspruch genommen. - Mit Blick auf die von der Landesregierung im Koalitionsvertrag angekündigte Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes ist schon jetzt die Entwicklung im politischen Umfeld und in anderen Bundesländern aufmerksam zu beobachten. Weiterhin steigende Mitgliederzahlen und rund 3.600 Jagdgenossenschaften und Eigenjagden im Verband belegen die besondere Bedeutung des ZJEN und sind uns Ansporn für die zukünftige Arbeit. „Kooperativer Naturschutz ist besser“ Die Stiftung Kulturlandpflege fördert seit über 15 Jahren Naturschutzprojekte, die gemeinsam mit Jagdgenossenschaften oder einzelnen Grundeigentümern durchgeführt werden. Mittlerweile sind über 180 derartige Vorhaben – verteilt auf fast alle Landkreise Niedersachsens – umgesetzt worden. S Björn Rohloff, Stiftung Kulturlandpflege eit 2005 firmieren die geförderten Maßnahmen der Stiftung Kulturlandpflege unter dem Titel „Grüne Herzen Niedersachsens“. Gemeinsam mit der Landwirtschaft entwickelt die Stiftung außerdem Konzepte für flächensparende und wirkungsvolle Kompensationsmaßnahmen, wie z.B. produktionsintegrierte Maßnahmen oder Pflegemaßnahmen an bestehenden Biotopen. Bei entsprechenden Vorhaben nimmt die Stiftung gerne Anregungen zur kooperativen Umsetzung solcher Maßnahmen entgegen. Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren, ohne dass immer mehr landwirtschaftliche Fläche verbraucht wird – diesen Weg will die Stiftung Kulturlandpflege in Zukunft stärker beschreiten. Beispiel: In Waltringhausen im Landkreis Schaumburg betreut die Stiftung Kulturlandpflege eine Ackerfläche, auf der Weizen in doppeltem Saatreihenabstand angebaut und zusätzlich mit einem Blühstreifen versehen wird. Der Landwirt erhält für seinen Aufwand und den Ertragsausfall eine Entschädigung. Wie erste Beobachtungen zeigen, hat die Feldlerche im Jahr 2014 im Bereich der Blühstreifen mit insgesamt vier Paaren gebrütet; dies ist für eine Fläche von nur etwas mehr als einem Hektar ein hoher Wert. Weitere Maßnahmen der produktionsintegrierten Kompensation für verschiedene Vorhabenträger sind derzeit in den Landkreisen Peine, Northeim sowie in der Stadt Wolfsburg in Planung. Wie schon in Vorjahren führt die Stiftung Kulturlandpflege in Zusammenarbeit mit der Norddeutschen Landschaftspflegeschule e.V. und dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund im Winterhalbjahr 2014/15 wieder ein Landschaftspflegeseminar durch. Die Ausbildung findet statt in Schiffdorf im Landkreis Cuxhaven und erstreckt sich im Zeitraum von Oktober 2014 bis Mai 2015 über insgesamt fünf Tage. Im Fokus steht dabei die naturverträgliche Pflege von Hecken und Wegeseitenräumen. Bei den Akteuren der Heckenpflege gibt es immer noch weit verbreitete Unsicherheiten über die richtige Blühstreifen neben Weizen mit doppeltem Saatreihenabstand nach der Ernte Pflegemethode; es besteht allerdings auch genereller Aufklärungsbedarf in der Bevölkerung. So kann es heute immer noch passieren, dass man trotz Durchführung eines fachgerechten Verjüngungsschnitts an Gehölzen mit Bürgerprotesten, z.B. in Form von Leserbriefen rechnen muss. Zielgruppe des Praxiskurses sind all diejenigen, die aus beruflichen oder anderen Gründen an der Pflege von Hecken und Wegeseitenräumen mitwirken: Bauhofmitarbeiter, Lohnunternehmen, Land- und Forstwirte sowie Vertreter von Naturschutzverbänden. Förderbrunnen in Wierthe eingeweiht Die Zuckerfabrikteiche in Wierthe haben sich über Jahre hinweg zu einem bedeutenden Lebensraum sowohl für Brut- als auch für Rastvögel entwickelt. Nach Schließung der Zuckerfabrik wurde das Eigentum der Teichflächen im Jahr 2008 von der Nordzucker AG auf die Stiftung Kulturlandpflege übertragen. Die Stiftung ist bestrebt, den naturschutzfachlichen Wert der Flächen durch entsprechende Maßnahmen zu sichern oder sogar noch zu steigern. Das Wasserhaltevermögen des Teichuntergrundes ist auf den meisten Flächen relativ hoch. Der größte der zu dem Areal gehörenden Teiche war jedoch bereits wenige Jahre nach Schließung des Betriebes von Austrocknung bedroht, so dass Überlegungen zu einer künstlichen Wasserspeisung notwendig wurden. Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Erkundung nach den besten Grundwasserstandorten. Die Anlage eines ersten Brunnens erfolgte 2011. Die Grundwasserförderung erwies sich zunächst als problematisch, weil der Grundwasserkörper einen hohen Eisen- und Mangangehalt aufweist und die Förderpumpe nach wenigen Wochen stark verockerte. Nachdem 2012 an anderer Der Vorsitzende der Stiftung Kulturlandpflege, Hans-Heinrich Ehlen, verschafft sich einen Eindruck über die Vogelwelt an den Wierther Teichen. Stelle neue Bohrungen stattgefunden hatten und ein neuer Versuchsbrunnen angelegt wurde, konnte 2013 schließlich ein Förderbrunnen eingerichtet und eine Grundwasserpumpe in Betrieb genommen werden, die bis heute gut funktioniert. Die Anlage des Förderbrunnens wurde von der niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung finanziell gefördert. Bei der Betreuung der Teiche wird die Stiftung Kulturlandpflege von der Gemeinde Vechelde und den Wierther Jägern, die die Wege freihalten, unterstützt. Die Beobachtung und Dokumentation der interessanten Vogelwelt wird seit vielen Jahren von Prof. Ulrich Reimers, dem Naturschutzbeauftragten der Gemeinde Vechelde, betrieben. Gemeinsam mit Förderern und Unterstützern feierte die Stiftung Kulturlandpflege im Juni 2014 die Einweihung des Brunnens und der dazu gehörigen Pumpe. Grüne Herzen Niedersachsens Unter dem Titel „Grüne Herzen Niedersachsens“ bietet die Stiftung Kulturlandpflege in Kooperation mit der Bingo-Umweltstiftung eine spezielle Förderung von Naturschutzprojekten auf kommunaler Ebene an. Finanziell unterstützt werden verschiedene Maßnahmen, wie z.B. die Anlage von Kleingewässern, das Pflanzen von Hecken und Feldgehölzen; aber auch Pflegemaßnahmen an diesen Biotopen sind prinzipiell förderfähig. Über aktuelle Aktionen und die verschiedenen Angebote der Stiftung Kulturlandpflege können sich Interessierte im Internet unter www.stiftungkulturlandpflege.de ausführlich informieren. 45 Partner und Dienstleister 46 Zuckerrübe zeigt Höchsterträge wie nie zuvor Bereits vor Beginn der Rübenkampagne waren die Ernteerwartungen sehr gut. Die Rübenanbauer im Verbandsgebiet des Dachverbandes Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (DNZ) konnten schon zum Abschluss der Rodearbeiten Höchsterträge vermelden. Doch große Zuckermengen bringen Druck auf die Märkte. Aufgrund der weltweit hohen Lagerbestände sind die Preise schon seit Monaten rückläufig. Der Blick in die Zukunft richtet sich bei den Norddeutschen Zuckerrübenanbauern vor allem auf das Jahr 2017. Dann gelten neue Bedingungen für die Landwirte und ihre Zuckerunternehmen. Trotzdem sorgt die Europäische Agrarpolitik für Irritationen in der Branche. Auch die Verhandlungen mit den Unternehmen vor Ort werden an Bedeutung zunehmen. Z Dr. HeinrichHubertus Helmke, Geschäftsführer DNZ ur laufenden Kampagne haben die norddeutschen Zuckerrübenanbauer ihre Anbaufläche verglichen mit dem Vorjahr um mehr als zwei Prozent eingeschränkt. Der äußerst milde und trockene Winter ermöglichte eine frühe Rübenaussaat, die mancherorts schon in der ersten Märzwoche begann. Die günstige Frühjahrswitterung führte zu einer zügigen Jugendentwicklung mit einem frühen Reihenschluss. Gut verteilte und nicht zu üppige Niederschläge ermöglichten auch über den Sommer beste Wuchsbedingungen. Daraus entwickelte sich eine Rübenernte von kaum erhofftem Ausmaß. Aufgrund der guten Ertragsaussichten startete die Kampagne in Niedersachsen bereits am 11. September. Die ersten Rübenlieferungen wiesen schon hohe Rübenerträge von über 70 t/ha mit Zuckergehalten von 17 Prozent und mehr aus. Das entsprach bereits dem Zuckerertrag im Durchschnitt der zurückliegenden fünf Jahre. Bei Redaktionsschluss (Mitte Oktober) lag die Hochrechnung für die gesamte Zuckerernte bei einem Rübenertrag von gut 78 t/ha mit einem Zuckergehalt von etwa 18 Prozent. Aufgrund der großen Erntemenge wird die Rübenverarbeitung noch bis Ende Januar andauern. Hohe Lagerbestände verursachen Preisdruck Die guten Ernten der vergangen Jahre haben für eine ausreichende Versorgung der Märkte gesorgt. Dies gilt sowohl für den Weltmarkt, der vor allem von Brasilien, Thailand und Indien dominiert wird, aber auch für den EU-Binnenmarkt. Die nun laufende Kampagne wird die Läger weiter füllen, sodass am europäischen Zuckermarkt mittlerweile ein regelrechter Preissturz zu beobachten ist. Ein ähnliches Preisbild zeigen Bioethanol, Rübenschnitzel und Melasse. Aus den deutlich rückläufigen Vermarktungserlösen für Zucker und Nebenprodukte zeichnen sich für die aktuelle Ernte im Der Norddeutsche Zuckerrübentag erwies sich erneut als Besuchermagnet, auf dem Bild links wird eine Entblätterungsmaschine im Einsatz vorgeführt. Die Saatgutbestellungen für das kommende Jahr dürften geringer ausfallen, die Rübenanbauer haben von der Möglichkeit des Vortragsrechtes Gebrauch gemacht., Eine frühe Aussaat ermöglichte eine gute Jugendentwicklung mit frühem Reihenschluss und führte schließlich zu sehr guten Erträgen. Vergleich zu den Vorjahren deutlich niedrigere Rübenpreise ab. Um den Zuckermarkt zu entlasten, hat die Nordzucker allen Rübenanbauern bereits frühzeitig die Möglichkeit zum Vortrag von Überrüben angeboten. Der Zucker aus den über die vereinbarten Mengen hinaus gelieferten Rüben wird dabei zu Erfüllung der Vertragsmengen des kommenden Anbaujahres 2015 angerechnet. Dies hat zur Folge, dass im nächsten Jahr entsprechend weniger Rüben angebaut werden. Die Bezahlung der Vortragsrüben erfolgt mit dem Preis für Quotenrüben der Kampagne 2015. Allerdings müssen die Lagerkosten des Zuckers zum Großteil von den Landwirten aufgebracht werden. Mit Ablauf des Zuckerwirtschaftsjahres 2016/17 enden die Quotenregelung und damit auch der Zuckerrübenmindestpreis. Damit wird Europa im internationalen Vergleich einen der liberalsten Zuckermärkte haben. Neben diesem politischen Umbruch gibt die derzeitige Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik einen weiteren Grund zur Sorge. Während in Deutschland die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion seit langem abgeschlossen ist, haben einige Mitgliedsstaaten erneut gekoppelte Direktzahlungen für den Zuckerrübenanbau beantragt. Dies hätte zur Folge, dass die Produktionskosten auf dem Rübenfeld nur zu einem Teil über die Zuckerproduktion gedeckt werden müssten. Den anderen Teil würde der Staat übernehmen. Die Tatsache, dass gekoppelte Direktzahlungen auch von wettbewerbsfähigen Staaten beantragt wurden, zeigt die zu erwartende Verzerrung der Märkte. Rückerstattung Abgaben Bereits 2008 bestätigte ein Gerichtsurteil, dass die Berechnung der Produktions- und Ergänzungsabgaben in den Jahren 2001/02 bis 2005/06 fehlerhaft war. Die genannten Abgaben dienten der Finanzierung von Produktions- und Exporterstattungen im Rahmen der bis 2006 gültigen Zuckermarktordnung. Nach aufwändigen Prozessen und mehreren Urteilen erließ die EUKommission im Dezember 2013 eine Verordnung zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge. Europaweit wurden 295 Mio. Euro von der EU rückerstattet, davon flossen 87 Mio. Euro nach Deutschland. Die norddeutschen Rübenanbauer haben zwischenzeitlich mehr als 20 Mio. Euro ausgezahlt bekommen. Hinzu kommen noch entsprechende Zinszahlungen, die zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht feststanden. Insgesamt ist die Rückzahlung ein Beweis dafür, dass sich die langwierigen und mühevollen Verbandsaktivitäten auf allen Ebenen gelohnt haben. Kernelemente der künftigen ZMO Das bereits beschlossene Ende der Quotenregelung und des Mindestpreises verursacht großen Klärungsbedarf in der Norddeutschen Zuckerwirtschaft. Für den DNZ geht es darum, mit der Nordzucker AG eine neue Regelung zur künftigen Vergabe der Rübenvertragsmengen zu finden. Ziel ist es, die Zuckerrübe als wichtiges Fruchtfolgeglied in den derzeitigen rübenanbauenden Betrieben zu erhalten. Ferner muss eine verlässliche Versorgung der Zuckerfabriken mit dem süßen Rohstoff sichergestellt werden. Zu berücksichtigen sind dabei aber auch rechtliche Ansprüche der Aktionäre und Gesellschafter. Insgesamt geht es bei den anstehenden Branchenverhandlungen um das Kernelement der ab 2017 geltenden Zuckermarktordnung (ZMO): Die Neugestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Landwirtschaft und Zuckerindustrie. Im Fokus des DNZ steht dabei stets der aktive Rübenanbauer, der durch gute fachliche Praxis die Fortentwicklung der seit 150 Jahren erfolgreichen Wertschöpfungskette sichert. 47 Partner und Dienstleister 48 Ein Premiumjahr für den Obstbau Bei den Obstbauern an der Niederelbe gibt es zur diesjährigen Apfelernte eine einhellige Meinung: Premium! Nicht nur aus Sicht der Erzeuger, sondern auch der Verbraucher gibt es nichts auszusetzen. Für die rund 1.000 Obstbauern mit ihren vielen Helfern hat alles gepasst. Die lange Vegetationszeit mit dem tollen Sommer hat schöne, große Früchte in nie gekannter Qualität reifen lassen. Die Erntehelfer konnten weitgehend in kurzer Hose und T-Shirt die Früchte pflücken. B Bernd Eckhoff, Fachgruppe Obstbau ei ihnen ist die Stimmung daher gut, zumal sie in relativ kurzer Zeit einen lukrativen Zuverdienst erreichen. Und schließlich erfreuen die Äpfel nicht nur mit schön ausgefärbter Schale, sondern noch mehr mit ihrem wohlschmeckenden Inhalt. Ob süß oder eher säuerlich, saftig oder mürbe, mit festem oder eher weichem Fruchtfleisch, die Apfelernte an der Niederelbe hat für jeden Geschmack etwas zu bieten. Ähnlich wie Weintrinker können sich auch Apfelliebhaber durch ein breites Sortiment durchkosten und ihre Lieblingssorten ausfindig machen. Die Saisonarbeiter kommen immer wieder gern zu ihrem Obsthof in das Alte Land. Sie fühlen sich bei den Arbeitgebern gut aufgehoben und dürfen auf faire Behandlung vertrauen. Beste Arbeitskräfte werden nur dort gesichert sein, wo angemessene Löhne gezahlt werden und das Umfeld stimmt. Die Kosten dafür müssen aber in Relation zur Rentabilität der Kulturen stehen. Die Landesfachgruppe bemüht sich auch innerhalb der eigenen Reihen um die Kommunikation und die Darstellung der Auswirkungen in der Praxis. Ob der Mindestlohn mit 8,50 Euro bereits zum 1.1.2015 greift oder der neue Bundestarifvertrag mit Allgemeinverbindlichkeit noch eine Übergangszeit gewährt, wird erst zum Jahresende wirklich sicher sein. Fest steht: Es wird so oder so deutliche Kostensteigerungen geben. Einige Betriebsformen haben Lohnkostenanteile von über 50 Prozent an den Gesamtkosten. Es gilt aber auch, die Rentabilität einer Kultur immer Jens Stechmann hatte im Frühjahr für die Bundesfachgruppe Obstbau mit Ulrich Buchterkirch als Pendant in der Landesfachgruppe ein Treffen mit dem Agrarausschuss des Deutschen Bundestages an der Niederelbe vorbereitet. unter der gesamtbetriebswirtschaftlichen Betrachtung zu beurteilen. Eine Verweigerung zum Mindestlohn ist der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln. Ausgiebig nutzten die Gelegenheit dazu die Besucher zum Tag des offenen Obsthofes. Auch er war ein Tag der Superlative: über viele Kilometer war der Obstmarschenweg an beiden Seiten zugeparkt, dies trübte die Laune ebenso wenig wie überfüllte Fahrradparkplätze. In den Plantagen herrschte gute Laune: ganze Familie pflückten selbst Äpfel – der große Renner an diesem Tag. Sie probierten sich durch das Sortiment und verstanden die Äpfel als Regionalbotschafter. Als solche lobte Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch zur Saisoneröffnung die Altländer Äpfel. Erstmals waren die Obstbauern dafür zum Hamburger Michel gereist und informierten die Städterinnen und Städter mit einer kleinen Obstwelt. Mehr als fünf Mio. Verbraucherinnen und Verbraucher in der Metropolregion Hamburg haben an der Niederelbe die Chance, regionales Obst, allen voran Äpfel, direkt beim Erzeuger zu kaufen – und sie nutzen dieses Angebot gern. Die Ernte wird auf rund 300.000 t geschätzt, die Verbraucher fragten die frischen Früchte bereits in der Ernte rege nach. Etwa 1.000 Landwirte leben an der Niederelbe überwiegend vom Obstbau, Hauptfrucht auf der etwa 10.000 ha großen Anbaufläche ist der Apfel. Zu der bundesweiten Ernte in Höhe von etwa einer Million Tonnen steuern die Niedersachsen mit 300.000 t knapp ein Drittel bei. In den Auswirkungen des Russlandembargos sehen die Obstbauern eher einen „psychologischen Effekt“, aber die große Endabrechnung nach der diesjährigen Ernte kommt aus betriebswirtschaftlicher Sicht erst im Sommer kommenden Jahres. Politische Diskussionen standen im Frühjahr bei den Gästen vom Agrarausschuss des Deutschen Bundestages im Mittelpunkt, er informierte sich unter leitung der Vorsitzenden Gitta Connemann. Hauptthema war die Verlängerung der Sondergebietsverordnung über den 1. März 2015 hinaus. Jens Stechmann hatte das Treffen für die Bundesfachgruppe Obstbau und Ulrich Buchterkirch als Pendant in der Landesfachgruppe vorbereitet. Mittlerweile wurde ein von den Ländern Hamburg und Niedersachsen formulierter Antrag zur Verlängerung der Sondergebietsverordnung im Bundeslandwirtschaftsministerium eingereicht. Er befindet sich nun in der Ressortabstimmung mit den anderen betroffenen Ministerien sowie Bundesbehörden. Im technischen Bereich will die Esteburg nach Aussagen von deren Leiter Dr. Karsten Klopp in den kommenden Jahren Lösungen anbieten. Landvolkdienste GmbH Versicherungsmakler Ihr Weg in eine gesicherte Zukunft – Ihre Landvolkdienste ! n Sie erreichen uns : S Landvolkdienste GmbH Versicherungsmakler Warmbüchenstraße 3 30159 Hannover www.landvolkdienste.de Telefon: (05 11) 3 67 04-20 Telefax: (05 11) 3 67 04-80 Telefonisch: Montags bis Donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr Freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Warmbüchenstr. 3, 30159 Hannover www.landvolk.net n Unfallversicherung n Berufsunfähigkeitsversicherung n Alters-/Hinterbliebenenversicherungen n Krankenversicherung/Erntehelfer n Pflegeversicherung n Betriebshaftpflichtversicherung n Gebäude- und Inventarversicherung n Betriebsunterbrechungsversicherung n Technische Versicherung für Photovoltaik, Biogas, Maschinen n Schlepper- und Pkw-Versicherungen n Hagelversicherung n Rechtsschutzversicherung n Tierversicherung 49 Partner und Dienstleister 50 Der Wald im Fokus Die Arbeit des Waldbesitzerverbandes war von vielen Veränderungen geprägt – im Verband selbst und in der Politik. Mit gleich drei wichtigen und brisanten Themen stand die Forstwirtschaft im Fokus der Politik. D Miriam Poetting Geschäftsführerin Waldbesitzerverband Die Holzvermarktung ist in Niedersachsen streng von Beratung und Betreuung im Privatwald getrennt.. ie neue Durchführungsverordnung des Niedersächsischen Jagdgesetzes für die Jagdzeiten wurde verabschiedet. Für die Waldbesitzer ist hier insbesondere das Schalenwild von zentraler Bedeutung. Eine geplante Verkürzung um zwei Wochen im Januar konnte im Schulterschluss mit Jägern, Grundbesitzern und dem Landvolk Niedersachsen verhindert werden. Weitere Forderungen der Eigentümer, wie zum Beispiel der Beginn der Jagdzeit von Alttieren und Kälbern beim Rotwild zum 1. August dagegen wurden leider nicht erfüllt. Das Jagdrecht ist laut Gesetz an das Eigentum von Grund und Boden gebunden, somit sind Veränderungen im Jagdgesetz auch immer Änderungen am Eigentum. Die Unantastbarkeit des Eigentums zählt zu den zentralen vom Waldbesitzerverband vertretenen Zielen. Die Freiheit der Waldbewirtschaftung zählt ebenfalls dazu. Dieses Jahr lief die Richtlinie zur Forstlichen Förderung aus. In der Entwurfsfassung der neuen Forstförderrichtlinie wird die sehr zukunftsträchtige Baumart Douglasie nicht berücksichtigt. Laut Bundeswaldgesetz soll die Förderung insbesondere auf die Sicherung der allgemeinen Bedingungen für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes gerichtet sein. Gerade mit Blick auf den Klimawandel sollte die Möglichkeit, die erprobte und robuste Baumart Douglasie im Waldumbau durch die Förderung besonders zu berücksichtigen, gegeben sein. Ebenfalls wurde im Oktober dieses Jahres die bereits Anfang 2013, noch unter der alten Landesregierung verabschiedete, dann in Frage gestellte und nun überarbeitete Erschwernisausgleichsverordnung wieder in die Verbandsbeteiligung gegeben. Mit Hilfe der Erschwernisausgleichsverordnung soll von Natura 2000 betroffenen, in ihrer Waldbewirtschaftung eingeschränkten Waldbesitzern erstmals ein finanzieller Ausgleich gewährt werden. Inwieweit der Entwurf mit den Forderungen des Waldbesitzerverbandes übereinstimmt, wird sich noch zeigen. In diesen Prozess wird sich der Waldbesitzerverband aktiv einbringen. Einige Bundesländer sehen sich zurzeit mit einer Klage des Bundeskartellamts konfrontiert. Die gemeinsame Vermarktung von Holz aus dem Privat-, Kommunal- und Staatswald durch das Einheitsforstamt wird als Kartell angesehen. Hier müssen die Strukturen in den entsprechenden Bundesländern grundlegend geändert werden. Niedersachsen ist momentan von der Kartellklage nicht betroffen. Durch die selbstvermarktenden forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und die Trennung von Beratung und Betreuung des Privatwaldes durch die Landwirtschaftskammer und die Bewirtschaftung des Landeswaldes durch die Niedersächsische Landesforsten gibt es in Niedersachsen kein „Kartell“. Im Bundesvergleich ist der Grad der Selbstverwaltung der niedersächsischen Waldbesitzer sehr hoch. Das Recht auf Selbstverwaltung ist ebenfalls ein zentrales Ziel des Waldbesitzerverbandes. Im Februar verließ der langjährige Geschäftsführer Steffen Hartig den Verband. Es übernahm der ehemalige Geschäftsbereichsleiter Forst der Landwirtschaftskammer, Mark von Busse, die Interimsgeschäftsführung. Im Juni wurde die Assessorin des Forstdienstes Miriam Poetting als neue Geschäftsführerin auf der Mitgliederversammlung vorgestellt. Der Waldbesitzerverband Niedersachsen e.V. steht für: - • die Unantastbarkeit des Eigentums - • die Freiheit der Waldbewirtschaftung - • das Recht auf Selbstverwaltung Bei den Lebensversicherern trennt sich die Spreu vom Weizen Immer wieder gerät das Produkt Lebensversicherung in die Diskussion. Kunden beanstanden schlechte Leistungsregulierungen, Verbraucherschützer für den Kunden ungünstige Vertragsregelungen. Die Politik hat zwar hier und da kritische Anmerkungen, im Großen und Ganzen stärkt sie jedoch der Privaten Versicherungswirtschaft den Rücken. Sie braucht die Lebensversicherer, um ihre eigenen Rentenkürzungen zu flankieren. So entstehen Produkte wie die Riester- und Rürup-Rente. A ktuell sollen die privaten Lebensversicherungen und damit die Versicherten durch gesetzliche Regelungen vor den Folgen der Niedrigzinsphase geschützt werden. Damit entstand das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) ein Gesetz, dessen Name kaum einer kennt! Trotz unterschiedlicher Kommentierungen dazu, gibt es nur ein Ziel! Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erklärt es so: „Die niedrigen Zinsen stellen die Versicherungsunternehmen vor große Herausforderungen. Mit der Reform sorgen wir dafür, dass die garantierten Zusagen auch in Zukunft erfüllt werden können. So erhalten wir die Stabilität und Risikotragfähigkeit der Lebensversicherungen auch für die nächsten Generationen.“ Einen Teil der vom Gesetzgeber beschlossenen Maßnahmen soll hier vorgestellt werden. Herabsetzung des Garantiezinses Zum 1. Januar 2015 wird der Höchstrechnungszins (= Garantiezins) für Neuabschlüsse von 1,75 auf 1,25 Prozent sinken. Das gilt nur für Kunden, die ab dem 1.1.2015 neue Verträge abschließen! Unabhängig vom LVRG hätte diese Entscheidung aufgrund der aktu- ellen Zinserträge kommen müssen, denn die Bundesregierung unterliegt hier der EU-Gesetzgebung. Auf Basis der gültigen Gesetze hat jedes Mitgliedsland das Zinsniveau zu beobachten und bei anhaltenden Niedrigzinsphasen den Garantiezins entsprechend anzupassen. Für die Versicherten ist am Ende des Vertrages letztlich entscheidend, wie die Gesamtverzinsung des Vertrages aussieht. Bei namhaften Gesellschaften erzielen aktuell auslaufende Verträge eine Gesamtverzinsung zwischen vier und 4,5 Prozent. Somit können auch Altverträge mit hohen Rechnungsgarantiezinsen von über drei Prozent bedient werden, und Neuverträge ebenfalls von einer rentablen Gesamtverzinsung profitieren. Heino Beewen Teamleiter Landvolkdienste Verteilung der Bewertungsreserven Die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven (BWR) kann in Zukunft gekürzt werden. Dies soll allerdings nur dann erfolgen, wenn der Garantiezins nicht gesichert ist. Ein Teil der BWR entsteht dadurch, dass der Marktwert eines Wertpapieres über seinem ursprünglichen Kaufpreis liegt. An den BWR werden die Versicherten seit 2008 bei Vertragsende direkt beteiligt. Die bisherige Regelung führt allerdings bei den 51 Partner und Dienstleister 52 aktuell sehr niedrigen Zinsen zu einem Ungleichgewicht zwischen den Kunden und wird deshalb neu geregelt. In Zukunft erfolgt somit eine Neuverteilung der Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere zwischen ausscheidenden Versicherungsnehmern und dem verbleibenden Versichertenkollektiv. Höhere Beteiligung an Risikoüberschüssen Von dieser Neuregelung profitieren alle Kunden. Bisher mussten Lebensversicherer die Versicherten im Umfang von mindestens 90 Prozent der Kapitalanlageerträge, mindestens 75 Prozent der Risikoüberschüsse und mindestens 50 Prozent des übrigen Ergebnisses (u. a. Kostenüberschüsse) beteiligen. Risikoüberschüsse entstehen, wenn sich das Risiko (z.B. durch eine veränderte Zahl der Todesfälle) günstiger entwickelt als bei der ursprünglichen Kalkulation angenommen. Künftig sind hierbei die Risikoüberschüsse zu mindestens 90 Prozent an die Versicherten auszuschütten. Dies wird auf der Ebene der Versichertengemeinschaft überprüft. Namhafte Gesellschaften haben schon in den vergangenen Jahren ihre Kunden mit höheren Anteilen beteiligt, als sie nun gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Versicherer sind schon seit einigen Jahren per Gesetz dazu verpflichtet, die Kosten auszuweisen. Zur Verbesserung der Produkttransparenz sollen nun die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge angegeben werden. Die Qualität dieser Hinweise führt zwangsläufig zu mehr Transparenz für den Kunden. Die Zukunft der Lebensversicherung Wer die Schlagzeilen zum LVRG liest, muss ohne weiteres Hintergrundwissen davon ausgehen, dass eine private Vorsorge heute nicht mehr empfehlenswert ist. Die Senkung des Rechnungsgarantiezinses zum 1.1.2015 auf 1,25 Prozent schmälert die Attraktivität der klassischen Produkte der Lebensversicherer für Neukunden. Hinzu kommt die geringere Beteiligung an den Bewertungsreserven von festverzinslichen Wertpapieren, wodurch die Überschussbeteiligung auch bei Bestandskunden sinken kann. Das alles setzt aber nicht außer Kraft, dass die Bundesregierung mit dem Rentenreformpaket 2001 und dem klaren Signal zur langfristigen Kürzung der gesetzlichen Rente alle Rentenversicherten zu mehr Eigenvorsorge verpflichtet hat Die Gründe für den Abschluss einer Lebens- und Rentenversicherung ändern sich durch das neue Gesetz nicht. Vielmehr zeigen politische Diskussionen, dass die Bundesregierung weitere Fördermaßnahmen zur privaten Altersversorgung plant. Trotz der Veränderungen durch das LVRG wird die private Lebensversicherung in Zukunft einen Teil der Altersvorsorge ausmachen. Besonders bei den geförderten Produkten liegen die Renditen nicht unbedingt bei den Zinserträgen der Gesellschaften, sondern bei den unterschiedlichen staatlichen Zulagen. Diese gilt es zu sichern. Die Versicherungsgesellschaften werden verstärkt Ihre Hausaufgaben machen müssen und möglicherweise wird sich auch das eine oder andere Unternehmen vom Markt verabschieden oder vollmundige Werbeversprechen zurückfahren müssen. Für die Versicherten hat die Auswahl von Produkt und Gesellschaft eine zunehmende Bedeutung, denn sie ist der Garant für die spätere Leistung. Die LVD als Makler wird zukünftig noch mehr in die Pflicht genommen bei Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung. Getreu der alten Devise: „Drum prüfe, wer sich ewig bindet …“. Neues bei der Niedersächsischen Landjugend Für die NLJ neigt sich ein aufregendes Jahr dem Ende. Spannend wurde es bereits beim traditionellen Abschluss des Jahres 2013. Auf der 64. Landesversammlung der NLJ wählten die 120 Delegierten einen neuen Landesvorstand. Nach vier Jahren verabschiedete sich der damalige Landesvorstand der NLJ in den wohl verdienten „Ruhestand“ und bedankte sich für eine großartige und erlebnisreiche Zeit. Nach elf Wahlgängen und spannenden Auszählungen stand der neue Landesvorstand endlich fest. S Till Reichenbach Geschäftsführer NLJ either stehen Silke Willenbockel und Dierk Brandt als 1. Vorsitzende sowie Johanna Kinast und Tobias Schröder als stellvertretende Vorsitzende an der Spitze der NLJ. Jan-Henrik Schöne stellte sich als einziges Landesvorstandsmitglied erneut zur Wahl und übernimmt seitdem die Position des 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Unterstützt werden sie von den Mitgliedern des erweiterten Landesvorstandes, der seit dem 1. Januar 2014 durch Linda Lüddeke, Sven Kück und Markus Mellentin besetzt ist. Doch bei der NLJ hat sich in diesem Jahr noch mehr verändert. Die Delegierten der NLJ beschlossen die Einrichtung eines Agrarausschusses. Er besteht aus neun motivierten Junglandwirtinnen sowie Junglandwirten, die sich bereits in diesem Jahr intensiv mit Themen aus dem Agrarbereich beschäftigten. Zum Sprecher wurde hier ebenfalls Jan-Henrik Schöne gewählt. Meinke Ostermann und Mareike Pape stehen ihm dabei als Stellvertreterinnen zur Seite. Darüber hinaus gehören dem Ausschuss sechs weitere Mitglieder aus den Reihen der Landjugend an. Mit Spaß und Interesse wollen die aus verschiedenen Fachbereichen stammenden Junglandwirte bei regelmäßigen Sitzungen kontrovers diskutieren und eigene Meinungsbilder erarbeiten. Und dabei haben sie sich hohe Ziele gesteckt: Neben der Imagepflege der Landwirtschaft Eine neuer Vorstand (oben links), eine Neuauflage der Kampgane „Landwirtschaft aus Leidenschaft“ (oben rechts) und die Jahresaktion „Landjugend by nature“ sind Höhepunkte der NLJ-Arbeit. steht auch die Ausarbeitung und Umsetzung von Projekten im Vordergrund. Gemeinsam haben sie es sich zur Aufgabe gemacht, Stellung zu aktuellen agrarpolitischen Fragen zu beziehen und in Form von Positionspapieren schnell und effektiv auf aktuelle Themen zu reagieren. Auch ein landesweites Winterprogramm steht auf der Agenda. Hierfür wurden Kontakte zum Landvolk und den Junglandwirten vor Ort aufgefrischt oder neu entwickelt. Die Intention ist eine bessere Vernetzung unter den jungen Landwirten und eine positive Zusammenarbeit mit dem Landvolk. Vom Landvolk Niedersachsen erfolgte bereits die Einladung, an verschiedenen Arbeitsgruppen mitzuwirken. Landwirt aus Leidenschaft Um dem drohenden Fachkräftemangel in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, erfolgte in diesem Jahr eine Neuauflage der Kampagne „Landwirt aus Leidenschaft“. Das bereits im Jahr 2009 gegründete Projekt soll interessierte und motivierte Jugendliche über die Tätigkeiten eines Landwirts informieren, die Entscheidung bei der Berufswahl erleichtern sowie Klischees und Vorurteile abbauen. Zielgruppe sind vor allem Jugendliche, die bisher nur wenig Kontakt zu dem grünen Berufsfeld hatten. 15 Landjugendliche, die selbst eine landwirtschaftliche Ausbildung absolvieren, fungierten als Model für die Neuauflage. Ab Herbst sind die Landjugendlichen in landwirtschaftlichen Alltagssituationen auf Postkarten und Flyern zu sehen, um jungen Menschen Lust auf eine berufliche Laufbahn auf einem Bauernhof zu machen. Die NLJ hat wieder eine tolle Jahresaktion ausgeschrieben: „Landjugend by nature“. Unter dem Motto „Wir machen uns die Landschaft, wie sie uns gefällt“, konnten die Landjugendlichen von März bis Oktober die Vielfalt der Natur nutzen und kleine oder große Kunstwerke kreiren. Aus Holz, Blumen, Stroh, Sträuchern und allem, was die Natur zu bieten hat, zeigten die Ortsgruppen, wie kreativ sie sind. 15 beteiligten sich auf ganz vielfältige Weise. Von Osterhasen aus Rundballen und eher gruseligen Halloweenfiguren aus Stroh, über bunt geschmückte Erntewagen und aufwändig verzierte Erntekronen bis hin zur Verschönerung des Dorfplatzes mit Blumen und Bäumen – voller Eifer und mit viel Elan, setzten die Landjugendlichen ihre Ideen in die Tat um. Die liebevoll gestalteten Strohfiguren wurden als Werbeträger für Landjugendfeste genutzt und galten gleichzeitig als Wettbewerbsbeitrag. In Kooperation mit der landwirtschaftlichen Fachzeitschrift Land & Forst wurden die besten und schönsten „Landjugend by nature“-Motive ausgewählt. Hier waren die Leser gefragt und entschieden über die Gewinner. Prämiert wurden die Ortsgruppen im Dezember auf der Landesversammlung (nach Redaktionsschluss). Die jährlich ausgeschriebenen Jahresaktionen der NLJ haben nicht nur einen traditionellen Charakter, sie sollen die Landjugendlichen zugleich aufrufen, sich aktiv an der Gestaltung der ländlichen Räume zu beteiligen, Zukunfts- und Bleibeperspektiven zu verwirklichen, etwas Neues zu schaffen und den Spaß nicht aus den Augen zu verlieren. Deswegen wird es 2015 erneut eine Aktion geben – unter dem Motto „Geht nich, gibt´s nich“ findet vom 28. bis 31. Mai die niedersachsenweite 72-Stunden-Aktion der NLJ statt, bei der die Landjugendlichen etwas Gemeinnütziges für ihr Dorf oder ihre Region schaffen. 53 Partner und Dienstleister 54 Warmbüchenstraße 3 30159 Hannover Telefon: 05 11/3 67 04-0, Fax -62 E-Mail: landesverband@landvolk.org www.landvolk.net Mitgliederversammlung Präsident: Werner Hilse Vorstand Geschäftsführung: Jörn Dwehus (Hauptgeschäftsführer) Stand: 18.11.2014 Helmut Brachtendorf (Geschäftsführer) Verbandsorganisation/ Steuerpolitik u. -recht Agrar-, Umweltund Sozialrecht Agrarmärkte, Marktpolitik Personal, Verwaltung, Finanzen, Beteiligungen, Verbandsberatung Agrarrecht, Agrarrechtspolitik, Förderrecht, Kommunalrecht, Raumordnung Milchwirtschaft Steffen Stegemann Christian Podlewski Steuerpolitik, Steuerrecht Cord Kiene Koordination, Gremien, Qualitätsmanagement Dr. Friederike Plumeyer IT/CRM/Datenschutz Christian Köster Christian Podlewski Leitung Sekretariatsteam Christian Podlewski Andreas Jordan Harald Wedemeyer Umweltpolitik, Umweltrecht Hartmut Schlepps Sozialrecht, Sozialpolitik, Nebenerwerbslandwirtschaft, Private Vorsorge Heinz Möller Dr. Werner Rüther Vieh und Fleisch Markus Kappmeyer Pflanzliche Erzeugnisse, Werner Bosse Regenerative Energien NawaRo Harald Wedemeyer Werner Bosse Ökolandbau Dr. Friederike Plumeyer Agrar- und Strukturpolitik, Lebensmittelrecht Agrar- und Förderpolitik, Betriebswirtschaft Dr. Wilfried Steffens Lebensmittelrecht Veterinärwesen, Futtermittel, Tierseuchen, Tierschutz, Qualitätssicherung Dr. Wiebke Scheer Dr. Werner Rüther Markus Kappmeyer Bildung Bildung, Junglandwirte Christine Kolle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit Verbandskommunikation Helmut Brachtendorf Pressestelle Gabi von der Brelie (Pressesprecherin) Wiebke Molsen Vienna Gerstenkorn (Volantärin) Internet Wiebke Molsen Ausschüsse Ausschuss Pflanze Ausschuss Nebenerwerb Vorsitzender Jürgen Hirschfeld Vorsitzender Karl Wiedemeier Geschäftsführer Werner Bosse Geschäftsführer Heinz Möller Ausschuss Milch Ausschuss Bildung Vorsitzender Heinz Korte Vorsitzender Thorsten Riggert Geschäftsführer Dr. Werner Rüther Geschäftsführer Christine Kolle Ausschuss Rindfleischerzeugung Vorsitzender Albert Schulte to Brinke Geschäftsführer Markus Kappmeyer Ausschuss Grünland Vorsitzender Peter Cornelius Geschäftsführer Hartmut Schlepps Ausschuss Schweine/Veredelung Vorsitzender Hermann Wester Geschäftsführer Markus Kappmeyer Ausschuss Tierseuchen Vorsitzender Norbert Meyer Geschäftsführer Dr. Werner Rüther Markus Kappmeyer Ausschuss Finanzen Ausschuss Sozialpolitik Vorsitzender Helmut Meyer Geschäftsführer Heinz Möller Ausschuss Strukturpolitik Vorsitzender Erich Hinrichs Geschäftsführer Dr. Wilfried Steffens Ausschuss Umwelt Vorsitzender Dr. Hans-Christian Hanisch Geschäftsführer Hartmut Schlepps Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit Vorsitzender Johann Knabbe Geschäftsführer Helmut Brachtendorf Ausschuss Regenerative Energien Vorsitzender Thorsten Riggert Vorsitzender Hermann Grupe Geschäftsführer Steffen Stegemann Geschäftsführer Harald Wedemeyer Ausschuss Junglandwirte Ausschuss Ökolandbau Vorsitzender Hendrik Lübben Vorsitzender Carsten Bauck Geschäftsführerin Christine Kolle Geschäftsführerin Dr. Friederike Plumeyer Impressum: Redaktion: Gabi von der Brelie Fotoquellen: Landvolk (34), Landpixel (25), Stiftung Kulturlandpflöege (3), NLJ (3), DNZ (2), LVN, DBV, John, Grüter (je 1) Grafiken AMI (2), Tabellen LSKN (3) Titel: Landvolk (1), Landpixel (3) Kreativkonzept Innenteil: Andrea Tschiersch, Titel: Kerstin Kleemann, Werbemittelproduktion Hannover/Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH Layout: Kerstin Kleemann und Maren Wolf, Werbemittelproduktion Hannover/Deutscher Landwirtschaftsverlag GmbH 55 Referate 56 Referate – Wir stellen uns vor Geschäftsführung Jörn Johann Dwehus, Helmut Brachtendorf, Kathrin Vespermann, Marlou Häfner (v.l.n.r.) Marktreferat Dr. Werner Rüther, Werner Bosse, Markus Kappmeyer (v.l.n.r.) Dr. Wiebke Scheer, Sylvia Hoopmann (v.l.n.r.) Steuern und Finanzen Geschäftsbereich Grundsatzfragen, Struktur- und Förderpolitik Ökolandbau und interne Verbandskommunikation Cort Kiene, Elena Just (v.l.n.r.) Dr. Wilfried Steffens Dr. Friederike Plumeyer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gabi von der Brelie, Wiebke Molsen, Vienna Gerstenkorn, Kerstin Riechmann (v.l.n.r.) Recht Harald Wedemeyer, Hartmut Schlepps, Andreas Jordan, Barbara Heinze (v.l.n.r.) Soziales Bildung Sekretariat Heinz Möller Christine Kolle Dorota Plautz Verwaltung und EDV Empfang Christian Podlweski, Christian Köster, Steffen Stegemann (v.l.n.r.) Maja Orzechowski 57 Vorstand und Anschriften 58 Präsidium des Landvolkes Niedersachsen Werner Hilse, Heinz Korte, Helmut Meyer, Albert Schulte to Brinke (v.l.n.r.) Vorstand Landvolk Niedersachsen Landesverband Werner Hilse Heinz Korte Helmut Meyer Albert Schulte to Brinke Wilhelm Niemeyer Johann Arendt Meyer zu Wehdel Hartmut Danne Manfred Gerken Tobias Göckeritz Dr. Holger Hennies Erich Hinrichs Präsident Vizepräsident Vizepräsident Vizepräsident Ehrenpräsident Präsident LWK Hildesheim Oldenburg Hannover Hannover Ostfriesland Bezirksarbeitsgemeinschaften im Landvolk Niedersachsen Niedersächsisches Landvolk Bezirksverband Braunschweig Helene-Künne-Allee 5, 38122 Braunschweig Tel. 0531/287700, Fax: 0531/2877020 Vorsitzender Jürgen Hirschfeld Geschäftsführer Kurt Hübner Niedersächsisches Landvolk Bezirksverband Hannover Hauptstraße 36-38, 28857 Syke Tel. 04242/5950, Fax: 04242/59580 Vorsitzender Tobias Göckeritz Geschäftsführer Olaf Miermeister Niedersächsisches Landvolk Bezirksverband Hildesheim Friedrichstr. 27/28, 37154 Northeim Tel. 05551/97900, Fax: 05551/979029 Vorsitzender Hartmut Danne Geschäftsführer Gerhard Rudolph Jürgen Hirschfeld Johann H. Knabbe Ulrich Löhr Jochen Oestmann Thorsten Riggert Jürgen Seeger Hermann Wester Barbara Otte-Kinast Agnes Witschen Eric Brenneke Jan-Henrik Schöne Braunschweig Stade Braunschweig Lüneburg Lüneburg Oldenburg Emsland NLV Landfrauenverband Weser-Ems LAG Junglandwirte Nds. Landjugend Landesverband des Oldenburger Landvolkes Albrecht-Thaer-Str. 2 26939 Ovelgönne Tel. 04401/98050, Fax: 04401/980533 Vorsitzender Jürgen Seeger Geschäftsführer Bernhard Wolff Niedersächsisches Landvolk Bezirksverband Osnabrück Am Schölerberg 6, 49082 Osnabrück Tel. 0541/560010, Fax: 0541/5600116 Vorsitzender Albert Schulte to Brinke Geschäftsführer Martin Andrees Niedersächsisches Landvolk Bezirksverband Stade Bleichergang 12, 21680 Stade Tel. 04141/5190100, Fax: 04141/5191111 Vorsitzender Johann H. Knabbe Geschäftsführer Klaus-Hinrich Breuer Landw. Hauptverein für Ostfriesland Südeweg 2, 26607 Aurich-Sandhorst Tel. 04941/6090, Fax: 04941/609249 Präsident Erich Hinrichs Hauptgeschäftsführer Karl Hedden Niedersächsisches Landvolk Bezirksverband Lüneburg Vereinigung des Emsländischen Landvolkes Altenbrücker Damm 6, 21337 Lüneburg Tel. 04131/8629245, Fax: 04131/8629255 Vorsitzender Thorsten Riggert Geschäftsführer Wolf Winkelmann An der Feuerwache 12, 49716 Meppen Tel. 05931/9332111, Fax: 05931/9332112 Präsident Hermann Wester Hauptgeschäftsführer Lambert Hurink Anschriften der Kreisverbände Ammerländer Landvolkverband Kolbergerstr. 20, 26655 Westerstede Postfach 12 68, 26642 Westerstede Tel. 04488/8370, Fax: 04488/859091 Vorsitzender Manfred Gerken Geschäftsführer Thorsten Jan-Dirk Cordes Landw. Kreisverein Aschendorf-Hümmling Große Str. 14, 26871 Aschendorf Tel. 04962/91312 00, Fax: 04962/9 13 12 22 Vorsitzender Bernd Schulte-Lohmöller Geschäftsführer Georg Brüning Kreisverband Aurich Südeweg 2, 26607 Aurich-Sandhorst Tel. 04941/6090, Fax: 04941/609249 Vorsitzender Peter Dirksen Geschäftsführer Karl Hedden Kreisverband Grafschaft Diepholz Geschäftsstelle Sulingen Galtenerstr. 18, 27232 Sulingen Tel. 04271/945100, Fax: 04271/945111 Geschäftsstelle Diepholz Grafenstraße 28, 49356 Diepholz Tel. 05441/3459, Fax: 05441/81641 Vorsitzender Theodor Runge Geschäftsführer Dr. Jochen Thiering Kreisverband Friesland Bahnhofstr. 23 a, 26419 Schortens Tel. 04461/3012, Fax: 04461/6010 Vorsitzender Hartmut Seetzen Geschäftsführer Manfred Ostendorf Kreisverband Gifhorn-Wolfsburg Geschäftsstelle Gifhorn Bodemannstr. 16, 38518 Gifhorn Tel. 05371/864100, Fax: 05371/864120 Geschäftsstelle Wittingen Schützenstr. 10, 29378 Wittingen Tel. 05831/29180, Fax: 05831/291829 Vorsitzender Joachim Zeidler Geschäftsführer Klaus-Dieter Böse Kreisverband Göttingen Landw. Kreisverein Grafschaft Bentheim Berliner Str. 2, 49828 Neuenhaus Postfach 11 65, 49825 Neuenhaus Tel. 05941/608100, Fax: 05941/608188 Vorsitzender Hermann Heilker Geschäftsführerin Elfriede Werdermann Geschäftsstelle Duderstadt Herzberger Str. 12, 37115 Duderstadt Tel. 05527/98210, Fax: 05527/982120 Geschäftsstelle Göttingen Götzenbreite 10, 37124 Rosdorf Tel. 0551/7890450, Fax: 0551/7890459 Vorsitzender Hubert Kellner Geschäftsführer Achim Hübner Niedersächsisches Landvolk Braunschweiger Land e.V. Kreisverband Land Hadeln Geschäftsstelle Braunschweig Helene-Künne-Allee 5, 38122 Braunschweig Tel. 0531/287700, Fax: 0531/2877020 Geschäftsstelle Peine Freiligrathstr. 2, 31224 Peine Tel. 05171/99050, Fax: 05171/990533 Vorsitzender Ulrich Löhr Geschäftsführer Kurt Hübner Kreisverband Bremervörde Albrecht-Thaer-Str. 6, 27432 Bremervörde Tel. 04761/992200, Fax: 04761/992222 Vorsitzender Heinz Korte Geschäftsführer Dr. Hartmut Schröder Kreisverband Celle Biermannstr. 14, 29221 Celle Tel. 05141/3844-0, Fax: 05141/384477 Vorsitzender Jürgen Mente Geschäftsführer Martin Albers Schulstr. 4, 21762 Otterndorf Postfach 12 61, 21759 Otterndorf Tel. 04751/92260, Fax: 04751/922644 Vorsitzender Volker Kamps Geschäftsführer Detlef Jungclaus Landvolkkreisverband Hannover Hauptgeschäftsstelle Hannover-Ahlem Wunstorfer Landstr. 11, 30453 Hannover Tel. 0511/400787-0, Fax: 0511/400787-22 Vorsitzender Heinrich Blume Geschäftsführer Dr. Carl Dohme Kreisverband Hildesheim Grünes Zentrum Hildesheim Am Flugplatz 4, 31137 Hildesheim Tel. 05121/70670 Fax: 05121/706767 Grünes Zentrum Alfeld Bahnhofstr. 14, 31061 Alfeld Tel. 05181/84050, Fax 05181/840518 Vorsitzender Wolfgang Rühmkorf Vorsitzender Helmut Meyer Geschäftsführer Carl-Jürgen Conrad Kreisverband Cloppenburg Kreisverband Leer Löninger Str. 66, 49661 Cloppenburg Tel. 04471/965200, Fax: 04471/965281 Vorsitzender Hubertus Berges Geschäftsführer Bernhard Suilmann Nessestr. 2, 26789 Leer Tel. 0491/9299510, Fax: 0491/9299522 Vorsitzender Justus Ackermann Geschäftsführer Rudolf Bleeker 59 Vorstand und Anschriften 60 Landw. Kreisverein Lingen Am Hundesand 12, 49809 Lingen Tel. 0591/9630725, Fax: 0591/9630739 Vorsitzender Hermann Hermeling Geschäftsführer Wichard Wabner Kreisverband Lüneburger Heide Geschäftsstelle Winsen St.-Georg-Str. 2, 21423 Winsen/Luhe Postfach 1244, 21412 Winsen/Luhe Tel. 04171/65460, Fax: 04171/654646 Geschäftsstelle Buchholz Am Langen Sal 1, 21244 Buchholz Postfach 12 08, 21232 Buchholz Tel. 04181/90860, Fax: 04181/30589 Geschäftsstelle Bad Fallingbostel Düshorner Str. 25, 29683 Bad Fallingbostel Tel. 05162/903100, Fax: 05162/903139 Vorsitzender Jochen Oestmann Vorsitzender Rudolf Meyer Geschäftsführer Klaus Grünhagen Geschäftsführer Werner Maß Kreisverband Melle Gesmolder Str. 7, 49324 Melle Tel. 05422/95020, Fax: 05422/950230 Vorsitzender Hermann-Josef Bolte Geschäftsführer Heinrich Kinnius Bauernverband Nordostniedersachsen e. V. Geschäftsstelle Lüneburg Altenbrücker Damm 6, 21337 Lüneburg Tel. 04131/862923, Fax: 04131/8629255 Geschäftsstelle Lüchow Senator-Sandhagen-Str. 1, 29439 Lüchow Tel. 05841/97700, Fax: 05841/977099 Geschäftsstelle Uelzen Wilhelm-Seedorf-Str. 1, 29525 Uelzen Tel. 0581/9736690, Fax: 0581/97366910 Vorsitzender Thorsten Riggert Geschäftsführer Wolf Winkelmann stellv. Geschäftsführerin Urte Rötz Kreisverband Northeim-Osterode Landvolk Northeim-Osterode Kreisbauernverband e.V. Geschäftsstelle Northeim Friedrichstr. 27/28, 37154 Northeim Tel. 05551/9790-0, Fax: 05551/979029 Landvolk RotenburgVerden, Geschäftsstelle Verden Landvolkhaus Northeim Geschäftsstelle Uslar Lange Str. 53, 37170 Uslar Tel. 05571/2527, Fax: 05571/4559 Geschäftsstelle Osterode Bergstr. 10, 37520 Osterode Tel. 05522/50000, Fax: 05522/500050 Vorsitzender Hartmut Danne Geschäftsführer Gerhard Rudolph Landw. Kreisverein Meppen An der Feuerwache 12, 49716 Meppen Tel. 05931/9332-111, Fax: 05931/9332-112 Vorsitzender Hermann Wester Geschäftsführer Michael Feld Kreisverband Mittelweser Geschäftsstelle Syke Hauptstr. 36-38, 28857 Syke Tel. 04242/5950, Fax: 04242/59580 Geschäftsstelle Nienburg Vor dem Zoll 2, 31582 Nienburg Tel. 05021/968660, Fax: 0 50 21/9686619 Vorsitzender Dr. Hans-Christian Hanisch Vorsitzender Tobias Göckeritz Geschäftsführer Olaf Miermeister Kreisverband Norden-Emden Südeweg 2, 26607 Aurich Tel. 04941/6090, Fax: 04941/609249 Vorsitzender Carl Noosten Geschäftsführerin Karl Hedden Kreisverband Oldenburg Sannumer Str. 3, 26197 Huntlosen Postfach 30 25, 26194 Huntlosen Tel. 04487/75010, Fax: 0 4487/7261 Vorsitzender Jürgen Seeger Geschäftsführer Bernhard Wolff Hauptverband des Osnabrücker Landvolkes Geschäftsstelle Bersenbrück Liebigstr. 4, 49593 Bersenbrück Tel. 05439/94710, Fax: 054 39/947128 Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6, 49082 Osnabrück Tel. 0541/560010, Fax: 0541/5600116 Geschäftsstelle Wittlage Gartenstr. 7, 49163 Bohmte Postfach 12 04, 49154 Bohmte Tel. 05471/95550, Fax: 05471/4887 Vorsitzender Albert Schulte to Brinke Geschäftsführer Martin Andrees Kreisverband Osterholz Bördestr. 19, 27711 Osterholz-Scharmbeck Postfach 13 01, 27703 Osterholz-Scharmbeck Tel. 04791/94240, Fax: 04791/942422 Vorsitzender Reinhard Garbade Geschäftsführer Dr. Uwe Huljus Kreisverband Rotenburg-Verden Geschäftsstelle Rotenburg Zum Flugplatz 5, 27356 Rotenburg Tel. 04261/63030, Fax 04261/6303111 Geschäftsstelle Verden Lindhooper Str. 61, 27283 Verden Tel. 04231/92630, Fax 04231/926392 Vorsitzender Jörn Ehlers Geschäftsführer Carsten Hipp Kreisverband Stade Bleichergang 12, 21680 Stade Tel. 04141/519110, Fax: 04141/5191111 Vorsitzender Johann H. Knabbe Geschäftsführer Klaus-Hinrich Breuer Kreisverband Vechta Rombergstr. 53, 49377 Vechta Tel. 04441/92370, Fax: 04441/923711 Vorsitzender Norbert Meyer Geschäftsführerin Silvia Breher Kreisverband Weserbergland Geschäftsstelle Stadthagen Oberntorstr. 6, 31655 Stadthagen Tel. 05721/4055, Fax: 05721/40 72 Geschäftsstelle Hameln Klütstr. 10, 31787 Hameln Tel. 05151/406660, Fax: 05151/4066629 Geschäftsstelle Holzminden Bülte 2, 37603 Holzminden Tel. 05531/2079, Fax: 0 551/2052 Vorsitzender Hermann Grupe Geschäftsführer Friedrich Stock Kreisverband Wesermarsch Albrecht-Thaer-Str. 2, 26939 Ovelgönne Tel. 04401/98050, Fax: 04401/980533 Vorsitzender Dr. Karsten Padeken Geschäftsführer Manfred Ostendorf Kreisverband Wesermünde Bismarckstr. 61, 27570 Bremerhaven Tel. 0471/924950, Fax: 04 71/9249599 Vorsitzender Jan Heusmann Geschäftsführer Harm Wilkens Kreisverband Wittmund Bismarckstr. 31, 26409 Wittmund Postfach 13 47, 26400 Wittmund Tel. 04462/50700, Fax: 04462/507027 Vorsitzender Manfred Tannen Geschäftsführer Heinz-Hermann Hertz-Kleptow Kreisverband Zeven Meyerstraße 15 + 17, 27404 Zeven Tel. 04281/821100, Fax: 04281/821111 Vorsitzender Rudolf Heins Geschäftsführerin Nadine Eckhoff Zusammenschlüsse Landw. Hauptverein für Ostfriesland Südeweg 2, 26607 Aurich-Sandhorst Tel. 0 49 41/60 90, Fax: 0 49 41/60 92 49 Präsident Erich Hinrichs Hauptgeschäftsführer Karl Hedden Landvolkverbund Grünes Dreieck Bördestr. 19, 27711 Osterholz-Scharmbeck Postfach 13 01, 27703 Osterholz-Scharmbeck Tel. 0 47 91/9 42 40 FAX: 047 91/94 2422 Vorsitzender Reinhard Garbade Geschäftsführer Dr. Uwe Huljus Landwirtschaftl. Hauptverband Südniedersachsen Friedrichstr. 27/28, 37154 Northeim Tel. 0 55 51/9 79 00, Fax: 0 55 51/97 90 29 Vorsitzender Helmut Meyer Geschäftsführer Dr. Bernd A. von Garmissen Vereinigung des Emsländischen Landvolkes An der Feuerwache 12, 49716 Meppen Tel. 0 59 31/9 33 2111, Fax: 0 59 31/9 33 21 12 Präsident Hermann Wester Geschäftsführer Lambert Hurink 61 Vorstand und Anschriften 62 Niedersächsische Landjugend Landesgemeinschaft e.V. (NLJ) Till Reichenbach, Jana Grafe, Margrit Peschmann Barbara Vogt (v.l.n.r.) Janina Bauke, Katharina Bigos, Meike Harms (v.l.n.r.) Landwirtschaftliche Organisationen 30159 Hannover, im Haus Warmbüchenstr. 3 Landvolkdienste GmbH Geschäftsführer Jörn Johann Dwehus Tel. 05 11/3 67 04-20, Fax 05 11/3 67 04-80 Niedersächsische Landjugend Landesgemeinschaft e. V. Geschäftsführer Till Reichenbach Tel. 05 11/3 67 04-47, Fax 05 11/3 67 04-72 Bundesverband Landwirtschaftlicher Pächter e. V. Geschäftsführer Andreas Jordan Tel. 05 11/36704-35, Fax 05 11/36704-68 Waldbesitzerverband Niedersachsen e. V. Geschäftsführerin Miriam Poetting Tel. 05 11/3 67 04-39, Fax 05 11/3 67 04-62 Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN) Peter Zanini, Björn Rohloff, Brigitte Möller, Dorota Plautz (v.l.n.r.) Waldbesitzerverband Niedersachsen e.V. Steffan Hartig, Miriam Poetting (v.l.n.r.) Dachverband Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e.V. (DNZ) Dr. Heinrich-Hubertus Helmke, Sören Ilper, Carolin Bastian, Edelgard Miarka (v.l.n.r.) Landvolkdienste GmbH (LVD) Heino Beewen, Heiko Fellenberg, Matthias Grieß, Nadine Ehninger-Schwarzl, Dirk Blaume (v.l.n.r.) Stephan Deike, Barbara Gladen, Juliane Sedlacek, Volker Hahn (v.l.n.r.) Landwirtschaftliche Organisationen 30159 Hannover, im Haus Marienstr. 11 Werner Westendorf, Johanna Günther (v.l.n.r.) Dachverband Norddeutscher Zuckerrübenanbauer e. V. Geschäftsführer Dr. Heinrich-H. Helmke Tel. 05 11/3 67 04-49, Fax 05 11/3 67 04-74 Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN) Geschäftsführer Peter Zanini Tel. 05 11/3 67 04-41, Fax 05 11/3 67 04-62 Stiftung Kulturlandpflege Geschäftsführer Peter Zanini Tel. 05 11/3 67 04-41, Fax 05 11/3 67 04-62 63 Vorstand und Anschriften 64 Richtfest am Landvolkhaus M itte November wurde Richtfest am Landvolkhaus in Hannover gefeiert. Die Landesgeschäftsstelle des Landvolkes Niedersachsen erhält derzeit einen Anbau. Die im 2. Weltkrieg durch Bombenabwurf entstandene Baulücke in der Warmbüchenstraße wird geschlossen, hier entstehen Büro- und Konferenzräume. Damit erhält der Verband deutliche bessere Kapazitäten für Sitzungen, Konferenzen und ähnliche Veranstaltungen, für die bisher externe Räumlichkeiten genutzt werden mussten. Landvolkpräsident Werner Hilse bedankte sich beim Richtfest bei den bisher beteiligten Handwerkern für ihre gute Arbeit. In prädestinierter Lage werde ein Anbau geschaffen, der den Standort auch für die Stadt Hannover aufwerte. Der Start des Baues war mit einigen Überraschungen verbunden, da unter dem Parkplatz weitaus mehr Bauschutt schlummerte als erwartet. Seitdem laufen die Arbeiten für den Bau mit drei Etagen gut im Plan, in der zweiten Jahreshälfte 2015 nach gut einem Jahr Bauzeit sollen die neuen Räume bezugsfertig sein. 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