Landvolk - INFO - Ammerländer Landvolkverband eV
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Landvolk - INFO - Ammerländer Landvolkverband eV
10.08.2015 Landvolk - INFO 1 Ammerländer Landvolkverband e.V., Kolberger Str 20 26655 Westerstede, Tel.: 04488-8370 - www.landvolk-ammerland.de Gülle- und Gärrestdüngung im Herbst ALV-Immobilien Verkauf von ca. 8 ha Grünland in Edewecht/ Kleefeld (Az. 200-15E) ca. 8 ha zur Zeit verpachtet ab 01. November 2015 frei drainiert Moorboden Preisvorstellungen des Eigentümers: nach Gebotsabgabe Verpachtung von insgesamt ca. 12,6 ha Grünland in Rastede (Az. 196-15R) 5 Flächen, insgesamt ca. 12,6 ha ab 01. November 2015 frei 2 Flächen liegen im Naturschutzgebiet 2 Flächen sind davon drainiert Moorboden Preisvorstellungen des Eigentümers: nach Gebotsabgabe Ansprechpartnerin ist Frau Daniela Labohm. Sie ist erreichbar unter 04488/837-50. Aktuelle Angebote finden Sie auf unserer Homepage www.landvolkimmobilien.de Betriebswirtschaft und Produktionstechnik Seit Frühjahr dieses Jahres ist der Agraringenieur Oltmann Willjes für den Ammerländer Landvolkverband tätig. Er ist in einem Milchviehbetrieb aufgewachsen und wird den Verband durch betriebswirtschaftliche Beratung unterstützen. Gerade vor dem Hintergrund der aktuell extrem niedrigen oftmals nicht kostendeckenden Auszahlungspreise für Milch und Fleisch sollten sämtliche Potentiale ausgeschöpft werden, um den Betrieb noch wirtschaftlicher aufzustellen und Kosten zu senken. Herr Willjes wird Sie hierbei kompetent unterstützen und steht Ihnen beispielsweise auch für Gespräche mit Banken zur Verfügung, die gegebenenfalls auch sinnvoll sein können, um diese schwierige Zeit zu überbrücken. Wir freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit mit Ihnen. Sie können Herrn Willjes unter der Telefonnummer 04488/837-22 erreichen. Nach der Getreideernte muss vor Durchführung einer Düngungsmaßnahme die Frage beantwortet werden, ob die nachfolgende Kultur eine NDüngung benötigt und welche Vorgaben der Düngeverordnung zu beachten sind. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in einem Erlass die Herbstdüngung geregelt. Die konsequente Umsetzung der pflanzenbedarfsgerechten Düngung trägt im Besonderen dazu bei, Nährstoffüberschüsse auf ein unvermeidbares Maß zu begrenzen und diffuse Stickstoffeinträge weiter zu verringern. In diesem Zusammenhang verdienen Düngungsmaßnahmen auf Ackerland nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter eine besondere Betrachtung. Als letzte Hauptfrucht gilt die Kultur, die im Anbaujahr noch geerntet wird. So kann beispielsweise Ackergras, das im Herbst noch einen Schnitt liefert, bis in Höhe des N-Bedarfs gedüngt werden. Die Anwendung von Gülle, Jauche, flüssigen organischen Düngemitteln (z. B. Klärschlamm, Gärreste), organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbaren Stickstoff (NCaCl2-lösl > 10 %, z. B. Kalkklärschlamm), Geflügelkot (Hühnertrockenkot und Hähnchenmist), wird nach der Ernte der letzten Hauptfrucht vor dem Winter durch die Regelung im § 4 Abs. 6 der Düngeverordnung wie folgt begrenzt. Zu den im gleichen Jahr angebauten Folgekulturen einschließlich Zwischenfrüchten ist eine Düngung bis in Höhe des aktuellen Düngebedarfs an Stickstoffs der Kultur erlaubt, wobei eine Höchstmenge von max. 40 kg/ha Ammoniumstickstoff oder 80kg/ha Gesamtstickstoff nicht überschritten werden darf. Unter Anwendung des Grundsatzes der pflanzenbedarfsgerechten Düngung ist der Nährstoffbedarf der angebauten Kultur ausschlaggebend für eine Düngungsmaßnahme. Bei Berücksichtigung des aus dem Boden nachgelieferten Stickstoffs besteht nach der Erne der letzten Hauptfrucht bis zum Winter kein N-Düngebedarf: nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Feldgemüse und Leguminosen zur Förderung der Strohrotte. 10.08.2015 Landvolk - INFO 2 Ammerländer Landvolkverband e.V., Kolberger Str 20 26655 Westerstede, Tel.: 04488-8370 - www.landvolk-ammerland.de In diesen Fällen stellt die Herbstdüngung mit Gülle, Jauche und sonstigen flüssigen organischen Düngemitteln sowie organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot einen Verstoß gegen § 4 Abs. 6 sowie § 3 Abs. 4 der Düngeverordnung dar und wird im Rahmen von Cross Compliance sanktioniert. Für Fragen steht Ihnen Herr André Hedemann unter 04488/837-17 zur Verfügung. Seminar der Landwirtschaftskammer Pressemitteilung zu einem Seminar der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Jeder landwirtschaftliche Unternehmer kann urplötzlich erkranken, verunglücken oder schlimmstenfalls sogar sterben. Damit in solchen Fällen der Betrieb ohne größere Probleme fortgeführt werden kann und die Familie handlungsfähig bleibt, empfiehlt es sich einen Notfallordner anzulegen. Darin sollten alle wichtigen Anweisungen und Informationen enthalten sein, die Angehörige oder andere Vertrauenspersonen in die Lage versetzen, sofort die Vertretung des Betriebsleiters zu übernehmen und den Betriebsablauf sicherzustellen. Der Notfallordner gibt den Vertretern eine erste Orientierung und ist als Hilfestellung während der Abwesenheit des Betriebsleiters zu verstehen. Zu dieser Thematik bietet die Bezirksstelle Oldenburg-Nord der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein Seminar „Notfallmanagement – Rechtzeitig und richtig“ an. Am 09.10.2015 wird der Notfallordner in der Zeit von 9.30 Uhr bis ca. 11.30 Uhr im Seminarraum der Bezirksstelle vorgestellt. Ziel der Veranstaltung ist es, das sich jeder Teilnehmer seinen betriebsindividuellen Notfallordner selbst zusammenstellt und damit vertraut macht. In einer zweiten Veranstaltung am 20.11.2015 werden mit den Teilnehmern die aufgetretenen Probleme bei der Erstellung des persönlichen Notfallordners erörtert und Lösungsvorschläge gemacht. Des Weiteren erhalten die Teilnehmer Hinweise zum deutschen Betreuungsrecht (u.a. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung). Die Gesamtkosten für beide Seminartage einschließlich des zur Verfügung gestellten Materials betragen 85,00 Euro. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen für die Seminarreihe erbittet die Landwirtschaftskammer bis zum 28.09.2015 unter Tel.: 0441/34010-130 oder per Fax unter 0441/34010-170. Antibiotikadatenbank Mitteilungspflicht umgehend nachkommen Mitte August werden die Therapiehäufigkeiten für das Kalenderjahr I/2015 ermittelt. Die Mitteilungsfrist für Meldungen zum Antibiotikaeinsatz und zur Anzahl der Tiere in HI-Tier endete bereits am 14.07.2015. Das LAVES fordert die Tierhalter daher dringend auf, fehlende Angaben noch bis zum 13.08.2015 zu tätigen und in der Tierarzneimittel (TAM)-/Antibiotika-Datenbank (TAM-DB) in HITier auf Plausibilität hin zu überprüfen. Anderenfalls drohen Verwarnungsgelder, wie sie bereits in anderen Bundesländern erhoben werden. Nach AMG ist der Tierhalter auch im Falle der Mitteilung durch Dritte (QS oder Tierarzt) verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben in der Antibiotikadatenbank. Tierwohl Schwarz-Gruppe zur Aufstockung des Tierwohlbeitrags bereit Im Gespräch mit DBV-Präsident Joachim Rukwied hat die Spitze der Schwarz-Gruppe, zu der die Unternehmen Lidl und Kaufland gehören, ihre Bereitschaft erklärt, den Beitrag für die Initiative Tierwohl um 50 Prozent auf einen Betrag von 6 Cent/ Kilogramm Verkaufsmenge aufzustocken. Damit soll der Initiative zu größerer Flächendeckung verholfen werden. Bedingung dafür ist die Beteiligung auch der übrigen in die Initiative eingebundenen Unternehmen des Lebensmittelhandels. „Die Initiative Tierwohl ist auf den Weg gebracht. Jetzt muss allen teilnahmewilligen Tierhaltern das Mitmachen ermöglicht werden. Daher erwarten wir, dass sich auch die übrigen Unternehmen des Lebensmittelhandels – ebenso wie die bisher noch nicht an der Initiative beteiligten Abnehmergruppen – dem Verstoß von Lidl und Kaufland anschließen“, so Rukwied. Milch/Rind Milchmarkt (AMI/ZMB) Die Milchanlieferung zeigte sich nach einem leichten Anstieg in der Monatsmitte gegen Ende Juli im Vergleich zur Vorwoche (-1,3 %) rückläufig. Das Vorjahresniveau wurde um 1,8 % überschritten. Produkte der weißen Linie wurden wie für 10.08.2015 Landvolk - INFO 3 Ammerländer Landvolkverband e.V., Kolberger Str 20 26655 Westerstede, Tel.: 04488-8370 - www.landvolk-ammerland.de die Ferienzeit üblich verhalten nachgefragt. Bei abgepackter Butter bewegten sich die Abrufe auf vergleichsweise hohem Niveau. Allerdings wurden für August niedrige Abgabepreise ausgehandelt. Ein 250 g-Päckchen Deutsche Markenbutter wird mit 79 Cent um 6 Cent günstiger angeboten als in den beiden Monaten zuvor. Die Nachfrage nach Blockbutter verlief ruhig. Seit Mitte Juli gibt es erneut schwächere Preistendenzen. Im Drittlandsbereich ergaben sich kaum Absatzmöglichkeiten. Am Markt für Schnittkäse bewegen sich die Preise auf schwachem Niveau. Die Abrufe aus dem Inland, der EU und aus Drittländern aus bestehenden Kontrakten sind umfangreich. Dennoch fehlten im Neugeschäft nachfrageseitig trotz der niedrigen Preise notwendige Impulse. Die Käsebestände sind stabil, teils gingen sie leicht zurück. Bei MMP ist die Nachfrage am Binnen- und Weltmarkt ruhig bei anhaltend schwachen Preisen. VMP wird zu schwächeren Preisen ruhig gehandelt. Der Global Dairy Trade Tender verzeichnete am 04.08. erneut kräftige Preisabschläge (-9,3 %). Große Belastungen durch russisches Embargo Der DBV hat am 06. August zum Jahrestag des russischen Importembargos eine Analyse vorgelegt. Aus dieser geht hervor, dass die Agrarexporte nach Russland von etwa 1,8 auf 0,9 Mrd. Euro halbiert wurden. Bei den besonders wichtigen Fleischwaren und Milchprodukten ging der Export faktisch auf Null zurück. Besonders gravierend sind auch die indirekten Wirkungen. Mengen aus anderen Staaten der EU drängen auf den EU-Binnenmarkt und sorgen für zusätzlichen Preisdruck. Ein Milchbauer mit 75 Kühen und 600.000 kg Milch hat allein durch das Embargo etwa 18.000 Euro Erlös verloren. Der Effekt des russischen Embargos wird auf 2 - 4 Ct./kg geschätzt, je nach Spezialisierung einer Molkerei. http://media. repro-mayr.de/90/640490.pdf DBV: Deutsche Milchkühe werden nicht gedopt WDR, NDR und Süddeutsche haben in dieser Woche den Eindruck erweckt, dass das verschreibungspflichtige Mittel Kexxtone in Deutschland als Leistungsförderer eingesetzt werde. In den Berichten wurden die Forderungen von Greenpeace unterstützt, das Medikament zu verbieten, da der Einsatz überflüssig sei. Durch Wegfall der Quote sei der verstärkte Einsatz zu erwarten. Der DBV hat diese Vorwürfe zurückgewiesen. Das Medikament wird nur nach genauer Einzelprüfung des Gesundheitszustandes der Kuh und zur Behandlung von Ketosen verschrieben. Nur 1,6 % der deutschen Milchkühe wurden im Jahr 2014 mit dem Mittel behandelt. Schwein DBV-Veredlungstag am 9. September in Essenbach, Bayern Die Entwicklung der Tierhaltung in Deutschland befindet sich im Fokus von Politik und Gesellschaft. Die Landwirte, die mit ihrer Tierhaltung im internationalen Wettbewerb stehen, müssen marktorientiert auch Kosten und Erlöse im Blick haben. Wo liegt die Perspektive der Schweinehaltung in Deutschland? Diese Frage stellt der Deutsche Bauernverband (DBV) beim diesjährigen Veredlungstag am 9. September 2015 im bayerischen Essenbach bei Landshut. DBV-Präsident Joachim Rukwied wird Landwirte wie Vertreter von Politik, Wissenschaft und Agrarwirtschaft zu einer konstruktiven Debatte über die Zukunft der Branche am Standort Deutschland einladen. Gert Lindemann, Vorsitzender des Kompetenzkreises Tierwohl beim Bundeslandwirtschaftsministerium, ist einer der vortragenden Experten, die mit den Teilnehmern des Veredelungstages diskutieren werden. Neben dem Tierwohl stehen aktuelle Themen der Tiergesundheit und der Vermarktung auf dem Programm. Den Programmflyer mit Hinweis zur OnlineAnmeldung finden Sie unter www.bauernverband.de/veredlungstag-2015 Initiative Tierwohl: Erfolgreiche Erstaudits Wie die Initiative Tierwohl mitteilt, ist die Erstauditierung der Betriebe nahezu abgeschlossen. Von bisher 2.121 kontrollierten Betrieben haben 94 % das Audit erfolgreich bestanden und damit einen Zahlungsanspruch für die Umsetzung der Tierwohlkriterien erlangt. Diese Betriebe teilen sich auf in 1.266 Schweinemastbetriebe, 443 Sauen haltende Betriebe und 287 Ferkelaufzuchtbetriebe. Unter den 125 nicht erfolgreich auditierten Betrieben gab es vor allem bei der Einhaltung der Grundanforderungen (z.B. Stalleinrichtung, Anzahl an Tränken, Tränkewassercheck) Probleme. Die Mittel, die für die Betriebe mit einer K.O. Bewertung reserviert waren, fließen in den Etat der Initiative zurück und werden zukünftig Betrieben auf der Warteliste die Teilnahme ermöglichen. Presserat: ZEIT-Artikel verstieß gegen journalistische Sorgfalt Der Deutsche Presserat hat die Beschwerde des DBV gegen den ZEIT-Artikel „Die Rache aus dem Stall“ vom 20.11.2014 als begründet erklärt. Insbesondere hat der Presserat einen Verstoß gegen die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht kriti- 10.08.2015 Landvolk - INFO Ammerländer Landvolkverband e.V., Kolberger Str 20 26655 Westerstede, Tel.: 04488-8370 - www.landvolk-ammerland.de siert. Der DBV sieht sich damit bestätigt, dass die Empörung der Tierhalter über den ZEIT-Artikel berechtigt war. Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates sah sich jedoch nicht in der Lage, die vom DBV aufgeführten wissenschaftlichen Studien und Untersuchungen über den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung gegenüber den von der ZEIT herangezogenen Studien zu bewerten. Nach Ansicht des DBV macht es sich der Presserat damit zu leicht. Jedoch wird darauf verwiesen, dass es sich in den vom DBV erhobenen Vorwürfen um „eine Expertendiskussion handelt, die nicht der Presserat, sondern die Wissenschaft aufzuklären hat“. Geflügel Initiative Tierwohl stößt auch bei Geflügelhaltern auf großes Interesse Insgesamt hatten sich in der Registrierungsphase 1.058 Hähnchenmastbetriebe mit rund 416 Mio. Tieren und 345 Putenmastbetriebe mit etwa 8,3 Mio. Tieren angemeldet. Die 896 zur Auditierung zugelassenen Geflügelbetriebe teilen sich auf in 645 Hähnchenmastbetriebe und 252 Putenmastbetriebe. Die Hähnchenmastbetriebe erhalten 2 Ct je Kg LG als marktpreisunabhängige Honorierung für Maßnahmen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen und die Putenmastbetriebe erhalten 3,25 Ct je Kg LG für Putenhennen und 4 Ct je Kg LG für Putenhähne Tierwohlentgelt. Bei den zugelassenen Geflügelbetrieben erfolgt jetzt das Erstaudit. Alle Betriebe haben einen konkreten individuellen Umsetzungszeitpunkt genannt, von dem an sie die Kriterien zwei Jahre lang einhalten werden: Bei Hähnchenmastbetrieben liegt der Startpunkt zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 15. Januar 2016, bei Putenmastbetrieben zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 15. April 2016. Ab Oktober prüfen dann unabhängige Zertifizierungsstellen, ob die Kriterien ordnungsgemäß umgesetzt wurden. Für Geflügel haltende Betriebe gilt ein Katalog mit fest definierten Kriterien – zum Beispiel Vorgaben zur Überwachung und Pflege der Tiere, zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten und mehr Platz. Eine Übersicht aller Kriterien steht auf der Website der Initiative Tierwohl zur Verfügung. Nach bestandenem Erstaudit und freigegebenem Prüfbericht wird in regelmäßigen, unangekündigten Folgeaudits die kontinuierliche Einhaltung der Kriterien kontrolliert. Stellenangebote Die LHV Dienstleistungsgesellschaft mbH bietet zum 01.08.2016 einen Ausbildungsplatz zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Versicherungen und Finanzen in Westerstede Ansprechpartner: LHV Dienstleistungs GmbH, z.Hd. Herrn Meyer Eichendorffstr. 21, 26655 Westerstede Tel.: (04941) 609-500, Email: torsten.meyer@lhv.de 4