Boerse.bz
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Boerse.bz
Fact-Sheet – Stand: Oktober 2014 Boerse.bz Seitentyp Bei Boerse.bz handelt es sich um einen kuratierten Linkkatalog in Form eines illegalen Boards. Die .bz-Domain ist die Länderdomain von Belize, die bei Registrierung keinen Wohnsitz in diesem Land erfordert. Boerse.bz sieht aus wie ein Diskussionsforum. Es handelt sich um einen so genannten „Vollsortimenter“ mit Links zu diversen urheberrechtlich geschützten Kreativinhalten, darunter E-Books, Spielen und Filmen, welche bei Online-Speicherdiensten hochgeladen wurden. Die Werke werden durch die Links auf dem Board illegal öffentlich zugänglich gemacht. Angezeigt werden die Downloadlinks zu diversen OnlineSpeicherplätzen aktuell jedoch nur registrierten Nutzern, die nicht aus Deutschland oder UK kommen. Aufbau, Suchfunktion ausschließlich auf die und angebotene illegale Services Verwertung von sind nahezu Kreativinhalten ausgerichtet. Es gibt weder ein Impressum noch wirksame Kontaktdaten, über die geschädigte Rechteinhaber ihre Ansprüche geltend machen könnten. Bekanntheits- Boerse.bz belegte am 24. Oktober 2014 laut dem Internetdienst grad Similarweb.com Platz 223 der beliebtesten Internetauftritte in Deutschland und wird damit mehr genutzt als der Internetauftritt der PC Welt. Nach Schätzungen von Similarweb vom 24. Oktober 2014 verzeichnet Boerse.bz monatlich insgesamt 5,6 Mio. Seitenaufrufe, davon 3.880.240 Zugriffe aus Deutschland, 489.440 Nutzungen aus Österreich und 374.080 Aufrufe aus der Schweiz. Die meisten Nutzer besuchten vorher das illegale Musikangebot 320k.in. Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. Alt-Moabit 59-61 · D-10555 Berlin Fon: + 49 (0) 30.311 6169 0 Fax: + 49 (0) 30. 311 6169 40 Mail: antipiracy@gvu.de · Web: www.gvu.de;: www.gvu-positionen.de Pressekontakt GVU Christine Ehlers Public Relations Fon: +49 (0)30.311 6169 24 Twitter: chrehlers Fact-Sheet: Boerse.bz Registrierung Seite 2 von 7 Laut WhoisDomaintools wurde die Domain Boerse.bz am 06.09.2008 registiert. Der einschlägig bekannte Clouddienst Cloudflare verbirgt den eigentlichen Serverstandort. Der Registrant von Boerse.bz ist eine Firma BZNetwork Ltd mit Sitz in Mahé auf den Seychellen. Nachahmer von Boerse.bz ist ein Nachfolger des im Jahr 2000 gegründeten illegalen Boards von Gulli.com – das gulli:board. Das Untergrundportal Gulli.com wurde nach GVU-Erkenntnissen im Frühjahr 2008 an den österreichischen Unternehmer Valentin Fritzmann verkauft. Der neue Eigner veranlasste die Schließung des Gulli:boards. In Folge sind mehrere Nachahmer von anderen Angehörigen der illegalen Szene (digitale Hehler) ins Leben gerufen worden. Nach internen Erkenntnissen sind diese alle aus dem gleichen Backup hervorgegangen. Von den vielen Nachahmern konnten sich Boerse.bz sowie MyGully.com langfristig durchsetzen. Aktuelles Boerse.bz bietet registrierten Nutzern Zugriff auf urheberrechtlich Angebot geschützte Werke in 5 Kategorien. In jeder Kategorie existieren so genannte „Themen“, wobei in der Regel unter jedem Thema ein urheberrechtlich geschütztes Werk (Titel) in deutscher Sprachfassung zu verstehen ist. Am 24.10.2014 ermöglichte Boerse.bz illegalen Zugriff auf 11.231 Dateien mit E-Books, wobei eine Datei sogar eine ganze E-Book-Kollektion enthalten kann. Insgesamt waren an jenem Tag über Boerse.bz 29.865 Titel der Unterhaltungssoftware-Wirtschaft für die Plattformen Nintendo, PlayStation, Xbox und PC sowie 61.776 Kino- und Spielfilme erreichbar. Zusätzlich ermöglichte Boerse.bz den illegalen Zugang zu 13.560 TVSerien sowie 15.866 Dokumentationen. Zu jeden Thema/Titel existieren mehrere so genannte „Beiträge“. Diese enthalten Links zu Dateien mit dem jeweiligen Titel, die auf verschiedenen Online-Speicherdiensten abgespeichert sind. Dazu gehörten z.B. Bitshare, Freakshare und Oboom. Auf diese Weise wird ein einziger Titel zumeist in mehreren Kopien illegal öffentlich zugänglich gemacht. In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2014 richtete Boerse.bz eine Fact-Sheet: Boerse.bz Seite 3 von 7 Ländersperre für Deutschland, Österreich und UK ein. Nutzer mit IPAdressen aus diesen Ländern bekamen die illegalen Download-Angebote seitdem nicht mehr angezeigt. Im Oktober 2014 schrieben die BoardVerantwortlichen selbst nur noch von einer Ländersperre für Deutschland und UK – nicht jedoch für Österreich. Regeln In den boardeigenen allgemeinen Regeln war am 25.10.2014 zu lesen, dass eine Angabe der verwendeten Online-Speicherdienste, auf denen die Dateien liegen, nicht erlaubt sei. Verboten sind extremistische Inhalte, personenbezogene Daten, strafbare, pornografische, jugendgefährdende oder ehrverletzende Inhalte, Cardsharing-Angebote und Links zu Cybercrime-Seiten. Solche Regeln sollen vor der Strafverfolgung schützen. Für jede Kategorie gibt es zusätzlich eigene Regeln. Im E-Book-Bereich sind Pornos, Anleitungen zum Waffenbau, Verbrechen und Betrug sowie extremistische Schriften verboten. Im Spielebereich dürfen keine OnlineGames gepostet werden. Datei- oder Linkklau sind ebenso verboten, ebenso der Zwang zum Kauf eines zahlungspflichtigen Premiumaccounts bei einem Online-Speicherdienst. Für die illegal öffentlich zugänglich gemachten Filme ist nur eine hohe Ton- und Bildqualität erlaubt. Untersagt sind Filme ohne deutsch- oder englischsprachige Tonspur bzw. Untertitelung. In allen Kategorien ist doppeltes Einstellen von Themen (Titeln) verboten. Zur Bezeichung des eingestellten Titels werden klare und umfangreiche Vorgaben gemacht. GVU-Aktivitäten Die GVU hat Boerse.bz seit Jahren im Visier und initiierte mit einem Strafantrag das aktuelle Strafverfahren. Darin eingeflossen sind Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit einem Machtkampf zwischen Boerse.bz und MyGully.com gewonnen werden konnten. Den Verantwortlichen von MyGully.com wirft die Generalstaatsanwaltschaft Dresden aktuell in einem anderen Strafverfahren gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung, Erpressung und Brandstiftung vor. Nach GVU-Erkenntnissen hackten diese Personen in der Vergangenheit vermutlich Boerse.bz und veröffentlichten Daten zu Werbeverdiensten, internen Abläufen und persönlichen Daten der Fact-Sheet: Boerse.bz Seite 4 von 7 Boerse.bz-Verantwortlichen. Die GVU analysierte und verifizierte diese Informationen, unternahm weitere Vorermittlungen zu den mutmaßlichen Verantwortlichen und brachte die gebündelten Erkenntnisse gegenüber den Kölner Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis. Auch in diesem Jahr analyiserte und recherchierte die GVU weiter. Im Fokus standen so genannte Power-Uploader von Boerse.bz. Diese sind Mitglieder dieses illegalen Download-Boards, die unter Pseudonymen regelmäßig und in großer Zahl Dateien mit urheberrechtlich geschützten Inhalten bei einschlägig bekannten Online-Speicherdiensten hochladen und die Links zu den Dateien auf Boerse.bz veröffentlichen (lassen). Durch intensive Vorermittlungen konnte die GVU weitere Informationen zu zahlreichen Power-Uploadern gewinnen, die auch in jüngster Vergangenheit für Boerse.bz tätig waren. Diese Informationen hat die GVU ergänzend zu diesem Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft Köln weitergeleitet. Einnahmequelle Boerse.bz bewirbt aktuell das illegale Online-Angebot traderz.org über Werbung einen Partner Link sowie durch eine Platzierung an erster Stelle der eigenen Toplist (integriertet Webautritt mit einer Rangliste von strukturell urheberrechtsverletzenden Online-Angeboten) Über solche Partnerschaften können grundsätzlich Provisionen für das Übermitteln von neuen Nutzern eingenommen werden. Noch bis Mitte 2014 hat Boerse.bz über mehrere Werbebanner und in den FAQs den Anonymisierungsdienst Hide.me beworben. Aktuell erscheint Nutzern aus Deutschland und UK beim Aufruf der titelspezifischen Download-Seiten der Hinweis, das Angebote sei in diesem Land leider nicht verfügbar. Der erste Folgebeitrag zitiert einen Beitrag von Chip.de, der beschreibt, dass die Ländersperre umgangen werden kann, indem der Nutzer Hide.me installiert. Dies sei auch die Empfehlung von Boerse.bz selbst. Unter diesem Zitat werden „Vorteile“ dieses VPN-Tools aufgezählt: die unbegrenzte Nutzung von Hulu und Netflix und die Nutzung von klassischen Filesharing-Angeboten, ohne eine Abmahnung befürchten zu müssen, gefolgt von einem Werbebanner. Auch dadurch können die Fact-Sheet: Boerse.bz Seite 5 von 7 Boerse.bz-Verantwortlichen Vermittlungsprovisionen erzielen. Vieles deutet darauf hin, dass sie selbst die Betreiber von Hide.me sein könnten. Weitere Boerse.bz ist nicht isoliert zu betrachten. Vielmehr besteht ein illegales Einnahme- Angebot aus folgenden, von einander abhängigen Komponenten: quellen 1. Dem kuratierten Linkkatalog, hier: Boerse.bz 2. Der eigenen Toplist. Die dort mittels Link aufgeführten illegalen Online-Angebote können sich grundsätzlich eine gute Platzierung auf den ersten Plätzen kaufen. 3. Den mit diesem Speicherdiensten Linkkatalog (Filehostern), auf verbundenen welche die OnlineDateien hochgeladen wurden, die über die Links illegal öffentlich zugänglich gemacht werden. Hier u.a. Bitshare, Freakshare, Oboom. Möglich sind Provisionszahlungen durch die Filehoster an das illegale Board Boerse.bz für die Vermittlung von Nutzern. 4. Linkcryptern, die zwischen Portal und Online-Speicherdienste geschaltet sind. Hier können durch den von den Nutzern erzeugten Datenverkehr weitere Einnahmen durch DisplayAdvertising generiert werden. Es sind auch Provisionszahlungen durch die Linkcrypter an das illegale Board denkbar. Daneben beteiligt ein Linkycrypter in der Regel den Uploader des konkreten Inhalts, auf den der Link verweist, mittels Provisionen. 5. Den Download-Managern, wie JDownloader. Hier könnte eine Geschäftsbeziehung zwischen dem Downloadmanager und Online-Speicherdiensten bestehen. 6. Den Uploadern, welche die Dateien mit den urheberrechtlich geschützten Inhalten auf die Online-Speicherdienste hochladen und die Links zu diesen Dateien an Boerse.bz geben, damit diese Links dort nach festen Regeln veröffentlicht werden. Nach internen Erkenntnissen werden die ersten Links zu den frühesten illegalen Kopien nahezu ausschließlich von denselben Uploadern an das Board gegeben. Dies deutet daraufhin, dass diese Personen gleichzeitig auch das Board unterstützen und finanzieren. Die Uploader können Provisionen von den Filehostern erhalten. Folgende Modelle existieren: Fact-Sheet: Boerse.bz Seite 6 von 7 1. Der Uploader erhält für 1000 Downloads einer bestimmten Datei (bspw. mit einem konkreten Filmtitel) eine Provision. 2. Der Uploader erhält eine Provision, wenn ein Interessent eines von ihm hochgeladenen Titels einen Premium-Account kauft (eine Art Abo). 7. Anonymsierungsdienste wie Hide.me, die vor Strafverfolgung schützen sollen. Sofern sich der Anfangsverdacht bestätigen sollte, dass Hide.me von den Boerse.bz-Verantwortlichen selbst betrieben sein könnte, würden Einnahmen aus Hide.me-Premiumund -Plus-Accounts (ab 9,17 bzw. 4,17 Euro pro Monat und Abonnent) ebenfalls in die Taschen der Boerse.bz- Verantwortlichen fließen. 8. Den Nutzern von Boerse.bz. Ihnen werden die Partnerlinks gezeigt, während sie auf Boerse.bz navigieren. Sie kaufen unter Umständen einen Account bei Hide.me. Beim Aufrufen eines Linkcrypters und eines Download-Managers bekommen sie Werbebanner angezeigt sowie – wenn sie keinen kostenpflichtigen Premium-Account bei einem Online-Speicherdiest haben – während des Downloads beim Filehoster selbst. Ihre Nutzung ist damit die Grundlage für Provisionszahlungen. Nach Analysen der Computerbild (Ausgabe 20/2014) erhalten die Nutzer neben dem gewünschten Inhalt unter Umständen auch noch bösartige Zusatzprogramme und nervige Adware. Social Media Insbesondere jüngere Internetnutzer machen die Verantwortlichen von Marketing Boerse.bz über soziale Medien auf das illegale Download-Board aufmerksam. So existiert seit 2012 eine Facebook-Seite mit 1.327 „Gefällt mir“-Angaben am 24. Oktober 2014. Auf Youtube sind zahlreiche Kurzfilme zu Boerse.bz zu finden, darunter Tutorials u.a. dazu, wie die Ländersperre umgangen werden kann. Über die GVU: Die GVU ist eine von Unternehmen und Verbänden der Buch-, Film- und UnterhaltungssoftwareWirtschaft getragene Non-Profit-Organisation und wird regelmäßig ergänzend aus Mitteln der Filmförderungsanstalt gefördert. Ihre Aufgabe besteht in der Ermittlung von Verstößen gegen Leistungsschutzrechte ihrer Mitglieder nach dem Urheberrechtsgesetz und der Mitteilung dieser festgestellten Rechtsverstöße an die Strafverfolgungsbehörden. Darüber hinaus unterstützt die GVU die zuständigen Behörden bei der Durchführung von Strafverfahren sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht. Sie fokussiert sich dabei auf die Betreiber urheberrechtsverletzender Dienste im Internet und deren Quellen. Die GVU leistet des Weiteren Informationsarbeit zum Urheberrecht durch Seminare und Vorträge bei Behörden, Bildungseinrichtungen und gesetzgebenden Körperschaften sowie durch die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Inhalt und die Ergebnisse ihrer Arbeit und urheberrechtliche Problemstellungen. Schließlich versteht sich die GVU als parteipolitisch neutraler Berater von politischen Entscheidungsträgern in Fragen des Urheberrechtsschutzes.