amts blatt - Weimarer Land
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amts blatt - Weimarer Land
AMTS 12. Jahrgang Ausgabe Nächste 2007 ar 20. Janu BLATT KREIS WEIMARER LAND 16. Dezember 2006 Öffentlicher Teil Entsorgu ng kalende sbeilieg r end ! Nummer 09/06 Seite 2 16. Dezember 2006 – Nummer 09/06 Kein Empfang Das neue Jahr steht vor der Tür. Wir nehmen uns vor oder versprechen, uns zu bessern und vieles von dem, was uns noch nicht gelungen ist, anders zu machen. Im neuen Jahr herrscht, was sehr schön ist, eine datumsbestimmte Aufbruchsstimmung und es ist eine Tradition, sich dazu im Schulterschluss zu üben. Man gibt einen Neujahrsempfang. Bürgermeister geben einen und Oberbürgermeister, Präsidenten und Vizepräsidenten, Landräte und Oberkreistierärzte. Jemand hält eine Rede. Alle sind hochgestimmt von den guten Vorsätzen der Rede, es gibt ein bisschen Sekt, ein paar Häppchen. In der Regel sind das Wichtigste die guten Gespräche, die neugierig und tapfer auf Neues machen. Ich bin kein Mann der Empfänge. Nicht, dass ich gute Gespräche, ein Glas Wein oder gar Häppchen verschmähe. Aber: Wir wären immer dieselben, Menschen, die sich in der Regel aus gemeinsamer Verantwortung kennen und sich zu diesem Anlass einmal mehr treffen. Und ich denke mir, wenn unsere gute Zusammenarbeit und das weitere Bemühen um unser Weimarer Land davon abhängig wären, dass wir Anfang des Jahres gemeinsam mit einem Glas Sekt in der Hand herumstehen – es wäre schade. Ich bin froh, dass es nicht so ist, dass sich Zusammenarbeit auch ohne den traditionellen Empfang begründen und vertiefen lässt. Termine 12. 12. 2006 12. 12. 2006 21. 12. 2006 09.00 bis 11.30 Uhr 09. 01. 2007 10. 01. 2007 15. 01. 2007 17. 01. 2007 Bau- und Vergabeausschuss Kreistag Sprechtag des Versorgungsamtes Erfurt Ort: LRA, Sitzungszimmer 1. Obergeschoss Kultur-, Bildungs- und Sportausschuss Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Finanzausschuss Bau- und Vergabeausschuss Änderungen vorbehalten ACHTUNG: Aus organisatorischen Gründen hat die Kfz- und Führerscheinstelle des Landratsamtes Weimarer Land am Freitag, dem 29. 12. 2006 geschlossen. Dafür ist am Mittwoch, dem 27. 12. 2006 von 8.30 bis 11.30 Uhr geöffnet. Das Sozialamt des Kreises Weimarer Land ist umgezogen Das Sozialamt des Kreises Weimarer Land, welches sich bisher in der Robert-Koch-Straße 7 – 9 befand, sitzt ab sofort im Hauptgebäude des Landratsamtes, Bahnhofstraße 28, Apolda. Die Öffnungszeiten der Sachgebiete Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Asyl/ Spätaussiedler, Alten- und Behindertenhilfe sowie voll- und teilstationäre Eingliederungshilfe, Unterhaltssicherungsbehörde, Seniorenbüro, Wohngeld und Betreuungsbehörde werden zukünftig denen der Kernverwaltung angepasst. Montag Dienstag Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Die telefonische Vermittlung in die jeweiligen Ämter erfolgt über die 0 36 44/540-0. Sitzung Die 1. Sitzung 2006 der Verbandsversammlung der Musikschule „Ottmar Gerster“ findet am Donnerstag, dem 21. 12. 2006 um 17.00 Uhr im Raum 14 der Musikschule, Karl-Liebknecht-Straße 1, statt. Tagesordnung 1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung durch den Verbandsvorsitzenden Geschlossen Das Erdstofflager „Küchelgrube“ bleibt am 23. 12. 2006 aus organisatorisch-technischen Gründen geschlossen. ––– Das Kreisarchiv des Kreises Weimarer Land in der Lessingstraße 48, Apolda ist am Donnerstag, dem 28. 12. 2006 geschlossen. ––– Die Fahrbibliothek legt zwischen den Feiertagen eine Pause ein. Am Freitag, dem 22. Dezember, führt die letzte Tour des Jahres nach Daasdorf a. B., Obergrunstedt, Troistedt und Nohra. Im neuen Jahr startet der Bücherbus wieder am Montag, dem 8. Januar, in Münchengosserstädt und Eckolstädt. Die Nutzer der Kreisbibliothek können sich vor den Feiertagen noch bis Donnerstag, dem 21. Dezember, mit Büchern, Filmen, Musik und Spielen eindecken. An diesem Tag ist die Bibliothek von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Auch interessierte Besucher sind herzlich willkommen. Zwischen den Feiertagen ist die Bibliothek geschlossen. Der erste Öffnungstag im neuen Jahr ist Dienstag, der 2. Januar 2007. XXI. Faschingsumzug in Apolda formiert sich Sie sehen es mir bitte nach: Es gibt dieses Jahr im Weimarer Land wieder keinen Neujahrsempfang des Landrates. 2. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 20. 12. 2005 und Protokollkontrolle 3. Bericht und Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2004 Für den XXI. Faschingsumzug am Samstag, dem 17. Februar 2007, gibt es bereits zahlreiche Teilnahmemeldungen. Da diese Veranstaltung wieder zu einem Kulturhöhepunkt unserer Stadt und des gesamten Landkreises werden soll, rufen wir alle „Närrinnen und Narren“ auf, sich unter dem Motto: Ich fühle mich verstanden. Bitte reden Sie trotzdem weiter mit mir, auch wenn Sie wieder keine Einladung zum Neujahrsempfang erhalten haben. In diesem Sinne auf ein gutes neues Jahr und neue Anfänge. 4. Bericht und Beschlussfassung zum Entwurf der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes 2007 „Mer machen uns nech en’s Hemd – mer pfeifen of de 19 %“ Herzlichst Ihr Landrat 5. Situationsbericht der Außenstellen 6. Informationen des Elternrates 7. Informationen des Personalrates 8. Information zur Arbeit des Fördervereins im Jahr 2006 9. Musikschultermine / Sonstiges in den großen Faschingsumzug einzureihen. Auch der XXI. Faschingsumzug wird sich wie in den letzten Jahren ab 13.00 Uhr durch die Innenstadt zum Marktplatz bewegen. Die notwendigen Informationen erhalten alle Teilnehmer vom Zugmeister des FRA. Die Tagesordnung kann erweitert werden. Wir bitten um telefonische Anmeldung: Klaus-Dieter Weilepp, Tel.: 0 36 44/56 23 38. gez. M. Hasenbeck, Verbandsvorsitzender Mit närrischen Grüßen Faschings-Regionalverein Apolda 16. Dezember 2006 – Nummer 09/06 Seite 3 Amtlicher Teil Beschlüsse Beschlüsse der XXI. und XXII. Sitzung des Kreistages vom 05. 10. und 16. 11. 2006 Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift durch den Kreistag. Mit Beschluss Nr. 185-XXII/06 und 186XXII/2006 genehmigte der Kreistag die Niederschriften der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages vom 05.10.2006. Beschluss-Nummer: 184-XXI/2006 Der Kreistag beschließt die Vergabe „Leasing PC-Technik für 135 Arbeitsplätze“ für das Landratsamt Weimarer Land, Lose 1 und 2 an die Firma Bechtle GmbH Lindenallee 6 99438 Weimar-Legefeld für 36 Monate (ab 01. 11. 2006) mit einer Leasingrate je Monat von insgesamt 2.894,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. *** Beschluss-Nummer: 187-XXII/2006 Der Kreistag beschließt die überplanmäßigen Ausgaben in den Haushaltsstellen 48200.69100 1.346.600 € Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende nach § 22 Abs. 1 SGB II (KdU) 41168.74210 224.000 € Leistungen der Sozialhilfe in Einrichtungen (Hilfe zur Pflege) 41258.74650 100.000 € Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses vom 23. 08., 27. 09., 04. 10. und 25.10.2006 Beschluss-Nummer: 108-17/2006 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Bauleistungen „Innentüren“ an der Regelschule Blankenhain, Haus B, an die Schreinerei Ewald Wagner Steinbacher Straße 48 98587 Rotterode zum Angebotspreis von 61.891,80 € zu vergeben. *** Beschluss-Nummer.: 116-18/2006 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Leistungen des Winterdienstes auf den Kreisstraßen für die Winterperioden 2006/2007 und 2007/2008 im Kreis Weimarer Land als Gesamtauftrag (Los 1 bis Los 3) an die Fa. TSI Thüringer Straßenwartungs- und Instandhaltungsgesellschaft GmbH In der Wandersleber Straße 15 99192 Apfelstädt zum geprüften Nettopreis von 248.914,94 € inkl. 3 % Nachlass zu vergeben. 41290.73290 57.000 € Sonstige Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen 41500.78100 158.000 € Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerh. v. Einrichtungen 41500.78200 215.000 € Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen 41300.73140 29.000 € Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen 41308.74140 17.000 € Krankenhilfe in Einrichtungen. gesamt 2.146.600 € *** Beschluss-Nummer: 188-XXII/2006 Der Kreistag beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 51000.84800 in Höhe von 139.100 €. *** Beschluss-Nummer: 189-XXII/2006 Der Kreistag beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 40005.63000 in Höhe von 94.922,60 € zur Begleichung der Rechnungen der ARGE von 46.586,95 € und 48.335,74 €. *** Beschluss-Nummer: 190-XXII/2006 Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 40005-63000 in Höhe von 54.230,59 € zur Begleichung der Rechnung der ARGE für den Monat September 2006. Beschluss-Nummer. 118-19/2006 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die „Lieferung von Möbeln für den Fachraum Werken & Vorbereitungsraum“ für die Regelschule Blankenhain, Haus B, an die Firma WPO Objekt- und Facheinrichtungen GmbH Josef-Henle-Straße 9 D 89257 Illertissen zum geprüften Angebotspreis von 29.571,46 € zu vergeben. *** Beschluss-Nr. 119-19/2006 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Erarbeitung eines Gutachtens zum Verkauf der Immobilie in 99444 Blankenhain, Egendorf Haus Nr. 1 (Mehrfamilienhaus mit Grundstück), Grundbuch von Egendorf, Blatt 1086, Gemarkung Blankenhain, Flur 7, Flurstück Nr. 1327, an den Gutachter Herr Hilmar Matz Karl-Liebknecht-Straße 14 07749 Jena zu vergeben. *** *** Beschluss-Nummer: 191-XXII/2006 Der Kreistag beschließt die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 69.360 € in der Haushaltsstelle 48100.78800. *** Beschluss-Nummer: 192-XXII/2006 Der Kreistag beschließt: 1. Der Landrat wird gebeten, die Bildung von Kreiswerken mit dem Ziel zu prüfen, in welcher geeigneten Rechtsform die Aufgaben der Deponierekultivierung und der Abfallentsorgung im Landkreis wahrgenommen werden können. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Kreistag bis 31. 03. 2007 mitzuteilen und ein entsprechender Beschlussvorschlag vorzulegen. 2. Für die Begutachtung der unter Nummer 1 aufgeworfenen Prüffragen bewilligt der Kreistag im Haushaltsjahr 2006 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 50.000 € (HH-Stelle 00100.65500). 3. In der Abfolge wird durch den Kreistag angeregt, dass dann den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsräten (Beiräten) für deren Tätigkeit für die und/oder bei der Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH (EGW) vorbehaltlos und uneingeschränkte Entlastung erteilt wird. 4. Der Landrat wird gebeten, mit der EGW in Verhandlung zu treten, um die Möglichkeit der Kündigungsfrist des Entsorgungsvertrages mit der EGW bis zum 31.03.2007 aufrecht zu erhalten, andernfalls ist der Entsorgungsvertrag fristgemäß zum 31.12.2007 zu kündigen. gez. Münchberg, Landrat KS Beschluss-Nr.: 121-20/2006 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Erarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen sowie die Anpassung des Feuerwehrplanes für Haus B der Regelschule Blankenhain an die Firma Wallisch Feuerschutz An der Schwarza 45 99444 Blankenhain zu vergeben. *** Beschluss-Nr.: 122-20/2006 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, die Bauleistung Kreisstraße K 311 „Umfahrung der Brücke Tonndorf“ an die Firma B & V Hoch-, Kabel- und Tiefbau GmbH Beim Weidige 4 99510 Apolda zum geprüften Angebotspreis von 43.660,78 € zu vergeben. gez. Gutheil, Ausschussvorsitzender Seite 4 16. Dezember 2006 – Nummer 09/06 Beschlüsse In der 30. Gesellschafterversammlung der Apoldaer Wasser GmbH vom 04. 09. 2006 wurden folgende Beschlüsse gefasst: 8/2006 Wirtschaftsplan 2007 – Apoldaer Wasser GmbH 9/2006 Bestellung Wirtschaftsprüfung 2006 1/2006 Feststellung ordnungsgemäße Ladung / Zustimmung zur Tagesordnung 2/2006 Zustimmung zum Protokoll der 29. Gesellschafterversammlung vom 14. 11. 2005 3/2006 Feststellung Jahresabschluss 2005 4/2006 Verwendung Jahresergebnis 2005 5/2006 Entlastung Aufsichtsrat und Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2005 In der 31. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda am 04.09.2006 wurden folgende Beschlüsse gefasst: In der 31. Gesellschafterversammlung der Apoldaer Wasser GmbH vom 20. 11. 2006 wurden folgende Beschlüsse gefasst: I/2006 Feststellung ordnungsgemäße Ladung/Zustimmung zur Tagesordnung II/2006 Zustimmung zum Protokoll der 30. Verbandsversammlung vom 14.11.2005 III/2006 Feststellung Jahresabschluss 2005 IV/2006 Entlastung Verbandsausschuss und Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2005 V/2006 Verrechnung Verlustvortrag 6/2006 Feststellung ordnungsgemäße Ladung / Zustimmung zur Tagesordnung 7/2006 Zustimmung zum Protokoll der 30. Gesellschafterversammlung vom 04. 09. 2006 In der 32. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda am 20.11.2006 wurden folgende Beschlüsse gefasst: VI/2006 Feststellung ordnungsgemäße Ladung/ Zustimmung zur Tagesordnung VII/2006 Zustimmung zum Protokoll der 31. Verbandsversammlung vom 04. 09. 2006 VIII/2006 Wirtschaftsplan, Haushaltssatzung 2007, Abwasserzweckverband Apolda IX/2006 Finanzplan 2006 – 2011 X/2006 Bestellung Wirtschaftsprüfung 2006 – Abwasserzweckverband Apolda Die Preise sind 2007 für Trinkwasser im 12. Jahr und für Abwasser im 14. Jahr unverändert. Die nächsten Verbandsversammlungen des Abwasserzweckverbandes Apolda finden am Montag, dem 03. 09. 2007, 16.30 Uhr und am Montag, dem 19. 11. 2007, 16.30 Uhr jeweils im Versammlungsraum der Apoldaer Wasser GmbH, Königstraße 10–14, 99510 Apolda, statt. Die Tagesordnung liegt jeweils 2 Wochen vor Veranstaltung bei der Apoldaer Wasser GmbH in Apolda, Königstraße 10–14, Zimmer 3.3. aus. Satzung Die von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Apolda vom 20. 11. 2006 beschlossene Haushaltssatzung für 2007 wurde in der nachstehend veröffentlichten Fassung mit Schreiben der Kommunalaufsicht vom 28. 11. 2006 genehmigt und wird hiermit bekanntgegeben. Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Apolda für das Haushaltsjahr 2007 Aufgrund des § 36, Abs.1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KKG) vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 232) i.V.m. §§ 3 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 15. Juli 1993 in der Fassung vom 15. Juli 2006 (GVBl. S. 432) erlässt der Abwasserzweckverband Apolda folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 3.996.100 EURO in den Aufwendungen mit 3.996.100 EURO und im Vermögensplan in den Einnahmen mit 3.332.000 EURO in den Ausgaben mit 3.332.000 EURO ab. §4 Umlagen gemäß § 14 der Verbandssatzung werden nicht erhoben. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 500.000 EURO festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2007 in Kraft. §2 Kredite werden nicht aufgenommen. Apolda, den 29.11.2006 §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt. gez. Eisenbrand (Siegel) Vorsitzender des Abwasserzweckverbandes Apolda Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 23 des Gesellschaftervertrages der Apoldaer Wasser GmbH Feststellung des Jahresabschlusses der Apoldaer Wasser GmbH für das Wirtschaftsjahr 2005 1. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 04. 09. 2006 den Jahresabschluss 2005 festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss im Jahr 2005 beträgt 197.273,30 €. 3. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der zum Abschlussprüfer bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG, Niederlassung Erfurt, für den Jahresabschluss lautet: Erfurt, am 12. Juli 2006 (Siegel) „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Fleischer Wirtschaftsprüfer gez. Kunz Wirtschaftsprüfer 4. Der Jahresabschluss 2005 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht liegt vom 27. 12. 2006 bis 12.01.2007 während der Geschäftszeiten bei der Apoldaer Wasser GmbH, Königstraße 10–14, im Zimmer 3.3., aus. gez. Jens Baumbach, Geschäftsführer 16. Dezember 2006 – Nummer 09/06 Bekanntmachung zur Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 25 Abs. 4 ThürEBV und gemäß § 12 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Apolda Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserzweckverbandes Apolda für das Wirtschaftsjahr 2005 1. Die Verbandsversammlung hat mit Beschluss vom 04. 09. 2006 den Jahresabschluss 2005 festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss im Jahr 2005 beträgt 75.937,34 €. 3. Der Bestätigungsvermerk der zum Abschlussprüfer bestellten WirtschaftsprüfungsgeLiebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Berka, die Stadt Bad Berka ist nach Gesetz verpflichtet, Abwassergebühren zu erheben. Dazu war bis zum 30. 11. 2006 ein Beschluss über die Vorankündigung zur voraussichtlichen Höhe der Abwassergebührensätze der Stadt Bad Berka ab 01. 01. 2007, gesplittet in Einlei- Seite 5 sellschaft Ernst & Young AG, Niederlassung Erfurt, für den Jahresabschluss lautet: „Unsere Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbandes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbandes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.” Erfurt, am 12. Juli 2006 (Siegel) Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tungs-, Beseitigungs- und Niederschlagswassergebühr, zu fassen. Die Stadt Bad Berka wurde mit Bescheid der Kommunalaufsicht zu gesetzmäßigem Handeln aufgerufen und eine Ersatzvornahme wurde angedroht. Ein Ermessen für die Kommunalaufsicht besteht in diesem Fall nicht. Da der Stadtrat der Stadt Bad Berka die Aufforderung des Landratsamtes in seiner Sitzung am 27. 11. 2006 nicht umsetzte, indem mehrheitlich der Beschlussvorlage hinsichtlich der Vorankündigung zur voraussichtlichen Höhe der Abwassergebührensätze ab 01. 01. 2007 nicht zugestimmt wurde, hat kraft Gesetz das Landratsamt Weimarer Land als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Bad Berka die mit Bescheid vom 07.11.2006 angedrohte Ersatzvornahme zu vollziehen. gez. Fleischer Wirtschaftsprüfer gez. Kunz Wirtschaftsprüfer 4. Der Jahresabschluss 2005 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht liegt vom 27. 12. 2006 bis 12. 01. 2007 während der Geschäftszeiten bei der Apoldaer Wasser GmbH, Königstraße 10 – 14 im Zimmer 3.3. aus. gez. Rüdiger Eisenbrand (Siegel) Verbandsvorsitzender des AZVA Bekanntmachung einer Vorankündigung Nachstehend erfolgt die Bekanntmachung der Vorankündigung zur voraussichtlichen Höhe der Abwassergebührensätze der Stadt Bad Berka ab 01. 01. 2007, gesplittet in Einleitungs-, Beseitigungs- und Niederschlagswassergebühr, durch das Landratsamt Weimarer Land als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Bad Berka im Wege der Ersatzvornahme (§ 121 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung) anstelle und auf Kosten der Stadt Bad Berka. Ab 01. 01. 2007 werden folgende Abwassergebühren mit der angegebenen voraussichtlichen Höhe erhoben: 1. Die Einleitungsgebühr beträgt max. 2,62 €/m3 (Schmutzwassermenge). 2. Die Beseitigungsgebühr für abflusslose Gruben beträgt max. 8,26 €/m3 (Schmutzwassermenge). 3. Die Niederschlagswassergebühr beträgt max. 0,66 €/m2 (entwässerte Grundstücksfläche). Apolda, den 01. 12. 2006 gez. Münchberg Landrat BEKANNTMACHUNG über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Az. N0052/2006-1122-09 Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen – das Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen – gibt bekannt, dass die Energieversorgung Apolda GmbH, Heidenberg 52, 99510 Apolda einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung für die bestehenden Transformatorenstationen sowie Mittel- und Niederspannungskabelleitungen mit einer Schutzstreifenbreite von 1,15 m bis 3,31 m für die Kabelstrecken sowie 1,0 m um die Transformatorenstationen gemäß § 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. S. 2182) gestellt hat. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen Apolda, Flur 1, Flurstück 140/1, 360, 362, 363, 365, 371/1, 371/2, Flur 2, Flurstück 405, 779, Flur 3, Flurstück 955/19, 1872/1, 5110, 3148, Flur 4, Flurstück 1167/2, 1174/8, 1181/1, 1189/6, 3387, Flur 5, Flurstück 1173/4, 1173/5, 1195, 1196/2, 1205/1, 2884, 2885, 3028, Flur 8, Flurstück 1618/12, 1622/6, 1624/6, 1625/2, 1627/1, 3041, Flur 10, Flurstück 1775/5, 1778/5, 1779/6, 1779/8, 4663, Flur 11, Flurstück 1872/4, 1872/6, Flur 14, Flurstück 2116/292, Flur 17, Flurstück 2304/7 Flur 19, Flurstück 4301, 4300/4, Nauendorf Flur 4, Flurstück 86/4, 86/5, können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, 99706 Sondershausen, Waldstraße 2 (im Gebäude der BIC Nordthüringen GmbH, Telefon 03632 623-250), dienstags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr sowie 13.30 Uhr und 17.00 Uhr, donnerstags und freitags zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen. Die Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechtsdurchführungsverordnung – SachenR-DV – vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkte persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann beim Landesamt für Straßenbau, Außenstelle Sondershausen, Waldstraße 2 in 99706 Sondershausen schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle bereit. Sondershausen, den 06. 11. 2006 Freistaat Thüringen Landesamt für Straßenbau Bescheinigungsstelle für Versorgungsleitungen Außenstelle Sondershausen Im Auftrag gez. Lampe Außenstellenleiterin Seite 6 16. Dezember 2006 – Nummer 09/06 Verordnung VERORDNUNG über die Verlängerung zur einstweiligen Sicherstellung der künftigen geschützten Landschaftsbestandteile „Vier Linden/Steinkleber“, „Schützenberg/Klinge“ und „Volksberg“ vom 06. 11. 2006 Aufgrund der §§ 22 Abs. 1 und 19, Abs. 3 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421) verordnet das Landratsamt des Kreises Weimarer Land als Untere Naturschutzbehörde: §1 Schutzgegenstand Die Verordnungen zur einstweiligen Sicherstellung der künftigen geschützten Landschaftsbe- standteile „Vier Linden/Steinkleber“, „Schützenberg/Klinge“ und „Volksberg“ vom 20. 09. 2004, veröffentlicht im Amtsblatt des Kreises Weimarer Land vom 06. 11. 2004, geändert durch die Verordnung zur Änderung von Verordnungen über geschützte bzw. einstweilig geschützte Landschaftsbestandteile im Kreis Weimarer Land vom 09. 01. 2006, veröffentlicht im Amtsblatt des Kreises Weimarer Land vom 04. 02. 2006, werden um ein Jahr verlängert. §2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Apolda, den 06. 11. 2006 Landratsamt Weimarer Land Der Landrat gez. H.-H. Münchberg Öffentlicher Teil Informationen vom Veterinäramt – An alle Tierhalter im Landkreis Pferdeseuche – Die Lage entspannt sich Ein sehr schönes Weihnachtsgeschenk für alle Pferde, Pferdehalter und Tierärzte. Das Veterinäramt geht momentan davon aus, dass es gelungen ist, die am 22. 09. 2006 amtlich festgestellte anzeigepflichtige Tierseuche bei Pferden (infektiöse Anämie der Einhufer) zum Erlöschen zu bringen. Momentan sind im Landkreis noch 3 Pferdebestände mit insgesamt 34 Pferden und 2 Eseln gesperrt. Diese Tiere sind jedoch alle bereits mindestens 2 mal mit negativem Ergebnis untersucht, so dass die Wahrscheinlichkeit doch sehr hoch ist, dass die abschließenden Untersuchungen in diesen Beständen ebenfalls mit negativem Ergebnis verlaufen werden. Diese Untersuchungen werden ca. bis zum 20. 12. 2006 abgeschlossen sein, so dass wir Weihnachten hoffentlich wieder in einem von infektiöse Anämie freien Kreis verbringen können. Zum Verlauf der Seuchenmaßnahmen ist zu sagen, dass nach amtlicher Feststellung der Erkrankung am 22. 09. 2006 im Kreis Weimarer Land insgesamt 5 Bestände mit infizierten Tieren ermittelt wurden. Diese Bestände mussten sofort nach Feststellung der Erkrankung kontrolliert und gesperrt werden. Im weiteren Verlauf war es erforderlich, die in diesen Beständen insgesamt 15 infizierten Pferde zu euthanasieren, welches für alle Beteiligten eine außerordentliche Belastung darstellte. Es mussten die Einhaltung der Sperrmaßnahmen kontrolliert werden, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen waren festzulegen und Blauzungenkrankheit Achtung beim Handel mit Rindern, Schafen und Ziegen Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, die mit Fieber und Ödemen infolge die Entschädigungszahlungen für die betroffenen Pferdehalter waren einzuleiten. Weitere Ermittlungen ergaben, dass allein im Kreis für 14 Bestände mit insgesamt 147 Tieren direkte Kontakte zu infizierten Beständen nachgewiesen wurden, welches wiederum eine Sperre dieser Bestände sowie die 2-malige Blutuntersuchung der betroffenen Pferde erforderlich machte. Parallel dazu musste eine Beprobung aller Pferde in einem Radius von 3 km um die infizierten und Kontaktbestände organisiert werden. • • • • Insgesamt wurden im Zeitraum vom 19. 09. 2006 bis zum 27. 11. 2006 im Kreis Weimarer Land in 185 Pferdebeständen 916 Blutproben bei Pferden entnommen, versendet und untersucht. Abschließend möchte sich das Veterinäramt bei allen beteiligten und betroffenen Pferdehaltern, Tierärzten etc. für ihre Mitarbeit und ihr Verständnis für die Situation bedanken. Vor allem auch durch ihre Mithilfe ist es uns gemeinsam gelungen, diese gefährliche Tierseuche so schnell zu bekämpfen. Hier noch einige Hinweise an alle Pferdehalter, wie solchen Erkrankungen zukünftig vorgebeugt werden kann: • Sauberhalten der Boxen, Stallgassen sowie der Geschirr- und Sattelkammern • Vermeiden des gemeinsamen Nutzens von Putz-, Sattel-, Geschirr- und Zaumzeug • Bei Zahnbehandlungen darauf achten, dass Maulgatter und z. B. Zahnraspeln nach je- Gefäßschädigungen einhergehen kann. Ihr Verlauf kann sehr schnell bis zumeist mild sein. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht unmittelbar von Tier zu Tier ansteckende, sondern von Stech- dem Tier gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Gleiches gilt bei Nutzung von Instrumenten und Thermometern; nur Einmalspritzen und Kanülen verwenden. Vermeidung von Koppeln mit sumpfigem Untergrund und schlechter Drainage Durchführung der Quarantäne bei Einstallung importierter Pferde, insbesondere bei solchen aus gefährdeten Gebieten Durchführung von Bluttests mit entsprechender Dokumentation im Pferdepass vor Exporten, Turnieren und Auktionen etc. Anwendung von Repellentien bei bestimmten Wetterlagen, um Insekten von den Tieren fernzuhalten. Abschließend möchte ich an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass für jedes Pferd und auch für jeden Esel ein Equidenpass vorliegen muss, so dass jeder, der sein Pferd nicht dauerhaft in einer Pension hält (dann ist das Tier über den Betreiber der Pension registriert), gesetzlich dazu verpflichtet ist, seine Pferdehaltung beim Veterinäramt anzuzeigen. Parallel dazu muss jedes Pferd bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Auch dieses kann durch die Pensionsbesitzer bzw. direkt durch die Pferdeeigentümer erfolgen. Jeder Pferdebesitzer sollte sich umgehend über den Istzustand seines Pferdes informieren und sich bei Fragen an das Veterinäramt (0 36 44/54 03 01) oder die Thüringer Tierseuchenkasse (0 36 43/8 38 80) wenden. Dr. Steffen Hoffmann mücken (Culicoides spp.) übertragene Infektionskrankheit, an der vor allem Schafe erkranken und verenden können. Daneben bilden Rinder ein Reservoir für diesen Erreger, ohne in der Regel selbst zu erkranken. Die Blauzungenkrankheit kam bisher vor allem Fortsetzung auf Seite 7 16. Dezember 2006 – Nummer 09/06 Fortsetzung von Seite 6 in warmen Ländern südlich des 44. Breitengrades vor. Durch die globale Erwärmung und die damit verbundene Ausbreitung potenzieller Vektoren wird aber inzwischen von einer weiteren Ausdehnung der Befallsgebiete ausgegangen. Die Blauzungenkrankheit ist vor August 2006 in Deutschland noch nie nachgewiesen worden. Jeder Ausbruch der Blauzungenkrankheit stellt eine ernste Gefahr für die Tierhaltung in der betroffenen Region dar. Seite 7 Im Falle eines Ausbruches werden nach dem einschlägigen EG-Recht ein Gefährdungsgebiet mit einem Radius von mindestens 20 km, ein Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens 100 km sowie ein Beobachtungsgebiet von weiteren 50 km festgelegt. Aus diesen Gebieten heraus dürfen empfängliche Tiere (Wiederkäuer) grundsätzlich nicht bzw. nur unter Auflagen verbracht werden. Da mittlerweile Teile Thüringens (Weimarer Land nicht), die Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie große Teile anderer Bundesländer Gefährdungsgebiet sind, ist es für alle Halter von Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen u. a.) sehr wichtig zu wissen, dass der Tierhandel mit Betrieben in diesen Regionen gar nicht bzw. nur unter Auflagen möglich ist. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises, Tel. 0 36 44/54 03 01. Dr. Steffen Hoffmann Das Sozialamt des Kreises informiert über … Aktuelle Hinweise zur Änderung im Wohngeldrecht durch die Einführung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten Ab 06. 05. 2006 wurde das Einkommensteuergesetz (EstG) durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 26. 04. 2006 geändert. Ab dem Veranlagungsjahr 2006 können erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten steuerrechtlich wie Betriebsausgaben oder wie Werbungskosten abgesetzt werden. Damit ändert sich auch die Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens beim Wohngeld ab Jahresanfang 2006 für den entsprechenden Personenkreis. Zusätzlich zu den Werbungskosten bzw. Betriebskosten können erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten bei der Einkommensermittlung nach § 10 Abs. 1 und 3 Wohngeldgesetz (WoGG) berücksichtigt werden. In diesen Fällen wird sich das zur Berechnung des Wohngeldes anzusetzende Einkommen mindern und sich dadurch die Wohngeldleistung erhöhen. Welche Aufwendungen werden einkommensmindernd berücksichtigt? Berücksichtigung finden Aufwendungen, die wegen einer Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen zur Betreuung von Kindern anfallen und nach dem 31. 12. 2005 erbracht worden sind oder künftig erbracht werden. Das sind z. B. Aufwendungen für Tagesmütter, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte und Kinderkrippen. Nicht darunter fallen Aufwendungen für Unterricht (z. B. Schulgeld, Essengeld, NachhilfeFremdsprachenunterricht), die Vermittlung besonderer Fähigkeiten (z. B. Musikunterricht, Computerkurse) sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen (z. B. Mitgliedschaft in Sportvereinen, Tennis- oder Reitunterricht). Können Aufwendungen für Kinderbetreuung steuerlich lediglich als Sonderausgaben abgesetzt werden, ist eine Berücksichtigung beim Wohngeld nicht möglich. Für wen können Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden? Ein Abzug ist möglich für Kinder, die zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wegen einer vor Vollendung des 27. Lebensjahres (ab dem Jahr 2007 bis Vollendung des 25. Lebensjahres) eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Bis zu welcher Höhe können Kosten abgesetzt werden? Aufwendungen können in Höhe von zwei Dritteln der Ausgaben, höchstens jedoch 4.000 € je Kind und Jahr von den Einkünften aus Landund Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit wie Betriebsausgaben oder von den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit wie Werbungskosten abgezogen werden. In welchen Fällen kommt ein Abzug in Betracht? Ein Abzug der Kinderbetreuungskosten setzt voraus, dass durch den allein erziehenden Elternteil bzw. in allen anderen Fällen durch beide Elternteile eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Zur Erwerbstätigkeit zählen grundsätzlich auch Teilzeitbeschäftigungen, geringfügige Beschäftigungen (sogenannte Minijobs) und andere, nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten. Die Aufwendungen sind vom Einkommen desjenigen Elternteils abzuziehen, der die Aufwendungen getragen hat. Auch in den Fällen, in denen beide erwerbstätige Elternteile Aufwendungen getragen haben, werden nur 2/3 dieser Aufwendungen, insgesamt je Kind und Jahr nur höchstens 4.000 €, berücksichtigt. Die Aufwendungen sind steuerlich dann je zur Hälfte bei beiden Elternteilen zu berücksichtigen, wenn die Eltern keine andere Aufteilung wählen. Auswirkungen auf das Wohngeld Diese neue Regelung ist seit dem 06. 05. 2006 für Wohngeld-Bewilligungszeiträume anzuwenden, die mindestens teilweise in 2006 (oder später) liegen. Folgende Fallgestaltungen sind denkbar: Wurde Wohngeld bereits bewilligt und endet der Bewilligungszeitraum im Jahr 2006 oder zu einem späteren Zeitpunkt, kann sich durch den Abzug der erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten das Gesamteinkommen aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder um mehr als 15 v. H. verringern. In diesem Fall kann durch den Wohngeldberechtigten ein Erhöhungsantrag gestellt werden. Wohngeld wird dann für die Zukunft neu berechnet. Eine rückwirkende Wohngelderhöhung unter Berufung auf die Neuregelungen zu den Absetzungsmöglichkeiten von Kinderbetreuungskosten ist nur möglich, wenn außerdem ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 SGB X gestellt wird. Der Wiedereinsetzungsantrag muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der neuen rechtlichen Regelung bei der Wohngeldstelle eingegangen sein. Eine Information des Antragstellers durch dieses Informationsblatt oder durch die Wohngeldstelle, z. B. im Rahmen einer Beratung oder durch Hinweise in den Antragsunterlagen, löst jedenfalls Kenntnis der neuen Regelung und damit die 2-Wochen-Frist aus. Wurde Wohngeld noch nicht bewilligt, werden die Kinderbetreuungskosten einkommensmindernd berücksichtigt, wenn vor der Entscheidung über den Antrag solche Kosten glaubhaft nachgewiesen werden. Als Nachweis ist die Rechnung und der Kontobeleg vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass der Zahlbetrag tatsächlich erbracht wurde. Bei weiteren Fragen zu dieser Regelung wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Mit freundlichen Grüßen Ihre Wohngeldstelle Seite 8 16. Dezember 2006 – Nummer 09/06 Öffentlicher Teil Denkmalliste des Kreises Weimarer Land – Fortsetzung – München b. Bad Berka Einzeldenkmale – Tonndorfer Straße 3/4 ehemaliger Gutshof – Tonndorfer Straße Wohnhaus (ehemaliges Wasserwerk) – Adolf-Tegtmeier-Allee 16 ehem. Sophienheilstätte Hauptstraße Hintergasse Lindenplatz Niederdorfgasse Ratsgasse Schäfereigasse Schlossgasse Vor dem Untertore Münchengosserstädt Einzeldenkmale – Kirche – Dorfstraße 61 Pfarrhaus (Geburtshaus Försters) – Dorfplatz 59 ehemalige Gutsanlage Nauendorf Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Nr. 50 Gehöft Neustedt Einzeldenkmal – Kirche Niederreißen Einzeldenkmal – Kirche Niederroßla Nauendorf (OT Apolda) – Ortslage Ilmbrücke – Mattstedter Weg/Wickerstedter Straße Wegweiser Neckeroda Einzeldenkmale – Kirche – Friedhof und Einfriedung – Ortsstraße 19 Hofanlage – An der B 87, Nähe Kirche Waidmühlstein – Park am Ortseingang Waidmühlstein – an der B 85 Richtung Teichel Grenzstein; schildhaltender Löwe auf Sockel Denkmalensemble Ortslage mit: Rundling mit Wallanlage Scheunenring Hofanlagen Einzeldenkmale – Kirche und Kirchhof – Schlosshof 8 Wasserburg – Arno-Müller-Straße Straßenpflaster und begrenzende Hofmauern – Arno-Müller-Straße 12 Portal des Wohnhauses – Buttstädter Straße (Ortsmitte) Ilmbrücke – Mühlgasse 3 Mühlengehöft einschließlich Mahltechnik – Mühlgasse 8 Haustür – Mühlgasse 9 Gehöft – Apoldaer Straße Wegweiser – Buttstädter Straße Wegweiser Denkmalensemble Wasserburg, Gutshof, Mühle, Brücke und Gehöft sowie einbezogener Straßenraum mit Pflasterung Apoldaer Straße Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 Buttstädter Straße Nr. 2 Mühlgasse Nr. 1, 2, 3, 8, 9, 10, 11 Schlosshof Nr. 1, 2, 8, 9, 10, 11, 12 Niedersynderstedt Nermsdorf Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Im Dorfe 1 Gehöft (ehemaliges Gasthaus) – Über dem kleinen Anger Turmwindmühle Neudörnfeld Einzeldenkmal – Lotschener Weg ehemaliger Gutshof Neumark Einzeldenkmale – Kirche – Friedhof Grabstein Maria Christina Binger – Friedhof Erdbegräbnis Luttich und Sperber – Hauptstraße 83 Scheune – Hauptstraße 96 Gebäude des ehem. Gutes (Herrenhaus, zwei Ställe, Tor) – Niederdorfgasse 107 Gehöft – Niederdorfgasse 108 Gehöft – Schlossgasse 91, 92 ehemaliges Gut, einschließlich Schäfereihof, ehemalige Schmiede und ehemaliges Tagelöhnerwohnhaus mit Nebengebäude – Vippachedelhäuser Straße 21 Wappenstein – Vor dem Obertor 30 Wohnhaus – Markt Waidmühlstein – Vor dem Untertore Waidmühlstein Denkmalensemble Stadtanlage und Niederdorf mit: Berlstedter Straße Einzeldenkmale - Kirche mit Kirchhof - Dorfstraße Pfarrhof - Haus Nr. 2 Gehöft - Haus Nr. 19 Gehöft Niedertrebra Einzeldenkmale – Kirche – Dorfstraße 30 Feierabendheim (ehem. Gutshaus) – Dorfstraße 40 Hofanlage mit Wohnhaus, Stallungen und Scheune – Dorfstraße 51 Gehöft (Pfarrhof mit Nebengebäuden) – Dorfstraße 53 ehemalige Schule – Schulgasse ehemalige Schmiede – Wallgasse 3 Tagelöhnerhaus (am nördlichen Ortsrand) – Weg an der Mühle nach Eberstedt Ilmbrücke Niederzimmern Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Friedhof Trauerhalle – Angergasse 1 Gasthaus mit Gehöft – Angergasse 2/4 Gehöft – Angergasse 5 Gehöft – Angergasse 17 Wohnhaus und Stall – Angergasse 23 Wohnhaus und Portal – Angergasse 31 Gehöft – Auf dem Sand 5 Gehöft – Auf dem Sand 10 Wohnhaus, Tor und Portal – Auf dem Sand 23 Gehöft (Pfarrhof) – Enge Gasse 10 östliches Nebengebäude Fortsetzung auf Seite 9 16. Dezember 2006 – Nummer 09/06 Fortsetzung von Seite 8 – – – – – – östlich des Ortes Wartturm Steinstockgasse Brücke und Ufermauer Steinstockgasse 8 Tor und Portal Steinstockgasse 13 ehemaliges Mühlengebäude und Scheune Töpfergasse 21 Mühlengebäude, Stall und Tor Straße nach Ottstedt a.B./Ollendorf Wegweiserstein Denkmalensemble: Gehöftzeile Angergasse 15, 17, 19, 23 Denkmalensemble: südliche Gehöftzeile der Erfurter Gasse, Nr. 1,3,5,9 Nirmsdorf Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Ortslage Waidmühlstein Nohra Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof und Leichenhalle – Herrenstraße 18 Nebengebäude (ehem. Wohnstallhaus Nr. 20) – Herrenstraße 21 Gehöft – Herrenstraße 22 Gehöft – Herrenstraße 32 Gehöft (Pfarrhof) – Herrenstraße 41 Gehöft Seite 9 – Ortslage Ilmbrücke – Mellinger Straße Wasserwerk – Grünfläche zw. Nr. 1 und Brücke Waidmühlstein Denkmalensemble Ortslage Oßmannstedt Einzeldenkmale – Kirche – Wielandgut mit Park und Wielandgrab – Jahnplatz 7 Wohnhaus – Karl-Liebknecht-Straße 13 Gehöft – Karl-Liebknecht-Straße 14 Wohnhaus – Wielandstraße 3 ehemaliges Gut Ottmannshausen Einzeldenkmal – Kirche mit Kirchhof Denkmalensemble Ortskern mit: Oberer Lindenplatz 34 – 41, Breite Gasse 30 – 33, 48 – 56 Unterer Lindenplatz 21, 29, 57 – 59, 61 – 63 Ottstedt am Berge Denkmalensemble Kasernenkomplex Obernohra Einzeldenkmal – Kirche Obergrunstedt Einzeldenkmale – Kirche – Am Friedhof sowjetisches Ehrenmal – Am Bahnhof Scheune – Dorfplatz Todesmarsch-Stele – Im Oberdorfe 5 Backhaus und Tor – Im Oberdorfe Waidmühlstein Oberndorf (Ortsteil von Apolda) Einzeldenkmal – Kirche Obernissa Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – nördlich des Ortes Bockwindmühle Obersynderstedt (Ortsteil von Blankenhain) Einzeldenkmal – Kirche mit Kirchhof Oberreißen Einzeldenkmale – Kirche – Turmwindmühle – an der Straße nach Pfiffelbach Obelisk Ottstedt bei Magdala Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Haus Nr. 10 Gehöft Pfarrkeßlar siehe Drößnitz Pfiffelbach Einzeldenkmale – Kirche – an der Straße nach Buttstädt Obelisk Pfuhlsborn Einzeldenkmal – Kirche Ramsla Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Am Plan 60 Tor und Wirtschafsgebäude – Am Plan 64 Ofenplatten (Reliefplatten) – Am Plan Quelleneinfassung und Quellteich – Kirchgasse 50 Gehöft (Pfarrhof) – Am Plan Waidmühlstein Rannstedt Oberroßla (Ortsteil von Apolda) Einzeldenkmal – Kirche Obertrebra Einzeldenkmal – Kirche Einzeldenkmal – Kirche Reisdorf Einzeldenkmale – Kirche – Kirchhof – Nordseite der Kirche, vor dem Eingang Grab für einen Buchenwaldhäftling – Dorfstraße 1 ehemalige Mühle und zugehöriges Wohnhaus – Dorfstraße 2 Gehöft – Dorfstraße 66 Portal llmbrücke Oettern Einzeldenkmale – Kirche – Friedhof Grabstätte für 1 sowjetischen Zwangsarbeiter und 1 Kind – Haus Nr. 2 ehemaliges Wohnhaus – Haus Nr. 30 Wohnstallhaus – Haus Nr. 32 Bohlenstube – Haus Nr. 38 Gehöft (ehemalige Mühle) Rettwitz Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Haus Nr. 3 Wohnhaus, Tor – Haus Nr. 4 Gehöft – Über dem Hain 12 Gehöft – Über dem Hain 13 Gehöft Rittersdorf Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Anger 48 Wohnhaus – Anger 49 Wohnhaus – Mittlere Gasse 39 Gehöft – Obere Gasse 9 Wohnhaus und Portal – Untere Gasse 52 Gehöft Fortsetzung auf Seite 10 Seite 10 16. Dezember 2006 – Nummer 09/06 Schöten (Ortsteil von Apolda) Fortsetzung von Seite 9 Denkmalensemble Ortslage mit: Kirchgasse 36, 49, 50, Neue Gasse 17, 18, 23 – 33, Obere Gasse 5 –16, 68, Mittlere Gasse 35 – 46, 69, Untere Gasse 51 – 64 Einzeldenkmale – Kirche – Dorfstraße 53 Pfarrhaus Schoppendorf Rödigsdorf (Ortsteil von Apolda) Einzeldenkmal – Kirche Rohrbach Einzeldenkmale – Kirche – Kirchhof mit: Kirchhofsmauer, Gefallendendenkmal mit Einfriedung, Grabstein (Obelisk von dreieckigem Querschnitt, ca. 1,20 m hoch, figürlich und ornamentale Reliefs, Ende 18. Jh.), Grabstein (sitzende verhüllte Frauengestalt im Trauergestus, eine Urne haltend, ca. 1,50 m hoch, ursprünglich wohl im Gutspark aufgestellt – Im Dorfe 35 und 36 ehem. Gut mit „Schloß”, Wirtschaftsgebäude und Parkanlage – Im Dorfe Fuhrwerkswaage Rottdorf Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Haus Nr. 6 Tor – Haus Nr. 19 Gehöft – Haus Nr. 32 Gehöft – Haus Nr. 33 Gehöft Einzeldenkmal – Kirche – bei der Kirche Waidmühlstein – bei der Kirche Waidmühlstein mit Verankerung – südlich des Ortes Quellgewölbe Schwabsdorf Einzeldenkmal – Kirche Schwarza Einzeldenkmal – Kirche mit Kirchhof Schwerstedt Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Nr. 38 ehemalige Schule – Nr. 90 ehemaliges Gutshaus Denkmalensemble Gebäude und Park des ehemaligen Gutes Nr. 89, 90, 90 b Sohnstedt Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Ringstraße 23 Gehöft Denkmalensemble Ortslage Saalborn Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Haus Nr. 24 Tor und Portal – Haus Nr. 31 Wohnhaus mit Nebengebäude, Brunnen und Einfriedung (ehemalige Pfarrei) Denkmalensemble Kirche, Pfarrhaus, Schule und Armenhaus Sachsenhausen Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Hintergasse 63 Gehöft – Hirtengasse 79 Gehöft Söllnitz Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Haus Nr. 19 Gehöft – An der Magdel, Nähe Brücke Waidmühlstein Stedten an der Ilm Einzeldenkmale – Kirche – Haus Nr. 26 Wohnhaus (mit Raum mit Wandmalerei) – Haus Nr. 32 Stedtener Mühle – Ortslage Waidmühlstein Denkmalensemble Dorfstraße 5, 6, 7, 9 (Kirche), 10, 11, 19, 25 Denkmalensemble: Gehöfte Buttelstedter Weg 8 –12 und Brücke Kirchgasse/Buttelstedter Weg Schellroda Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Am Kreuz (südl. des Ortes) Steinkreuz Stedten am Ettersberg Einzeldenkmale – Kirche – Dorfstraße 1 Wohnhaus (ehem. Gasthaus) – Dorfstraße (Nähe Kirche) Bodenreformdenkmal Sonnendorf – Dorfstraße 2 Hofanlage mit Wohnhaus, Stallungen und Scheune – Dorfstraße 10 Hofanlage mit Wohnhaus, Stallungen und Scheune Denkmalensemble Ortslage als Rundling Stobra Schmiedehausen Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof und Glockenhaus – Bad Sulzaer Straße 5 Turmwindmühle – Camburger Straße 3 Wohnhaus – Dorfstraße 11 Hofmauer und Portal – Dorfstraße 15 Gehöft – Dorfstraße 17 Scheune – Dorfstraße 26 Inschrifttafel – Dorfstraße 28 Tor und Portal – Dorfstraße 33 Tor – Dorfstraße 34 Tor – Gasse 8 Gehöft Einzeldenkmale – Kirche – Dorfstraße 24 Portal – Dorfstraße 46 Wappenstein – Dorfstraße Transformatorenhaus – Ortseingang aus Apolda kommend Waidmühlstein – Dorfstraße; am Friedhof Wegweiserstein – Dorfstraße; südl. Ortsrand Wegweiserstein Denkmalensemble Ortslage als Rundlingsdorf Fortsetzung auf Seite 11 16. Dezember 2006 – Nummer 09/06 Fortsetzung von Seite 10 Sulzbach (Ortsteil von Apolda) Einzeldenkmale – Kirche – Apoldaer Straße Brücke – Sulzbacher Straße Brücke – Kirchberg 203 ehemaliges Mühlengebäude und Tor mit Portal – Kirchberg 204 Pfarrei Denkmalensemble Kirche, Kirchhof, Pfarrei, Kirchberg 204/205, ehemalige Schule Tannroda Einzeldenkmale – Kirche – Friedhof Grabstätte für 6 unbekannte KZ-Häftlinge – Am Graben Untermühle – Braugasse 1 ehemaliges Brauhaus – Harthstraße Felsenkeller – Lindenberg Schloß und Burgruine – Lindenberg 2 Schützenkeller – Lindenberg 4 Pfarrhaus – Lindenberg 12 Gehöft (ehemaliges Forstamt) Denkmalensemble Markt und Marktstraße mit: Marktstraße 5 – 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 28, 30, 32 Am Graben Berggasse 1 – 7 Braugasse 1, 2 Lindenberg 1, 3, 4, 5 Steinweg 2 Thalborn Einzeldenkmal – Kirche mit Kirchhof Thangelstedt Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Im Dorfe Herrenhaus (ehemaliger Edelhof) Seite 11 Denkmalensemble Ortslage mit: Brauhausstraße 7 –18, 129 –143 Breitenstraße 92 –102, 113 –125 Kirchstraße 19 –21, 77 – 82 Schenkenstraße 1, 3 – 6, 144 –152 Schwederich 83, 84, 86–90, 90 a, 91 a, 91 b, 126 –128 Töpferstraße 103 –112 Troistedt Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Im Dorfe 15 Gehöft (Pfarrhof) – Nr. 35 ehemaliges Forst- und Jagdhaus Denkmalensemble Dorfstraße 7, 12 – 15, 31, 32, 37 – 39, 42 – 50 Tromlitz Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Friedhof Grabstätte für einen Zwangsarbeiter und einen Kriegsgefangenen – Anger Grabstätte für einen KZ-Häftling – Nr. 33 Backhaus Ulla Einzeldenkmale – Kirche – Dorfstraße 7 altes Wohnhaus – Dorfstraße 20 Tor und Portal Umpferstedt Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Friedhof Grabstätte für 11 unbekannte KZ-Häftlinge – an der B7 (Parkplatz) Gedenkstele für 11 unbekannte KZ-Häftlinge (Grabstätte auf dem Friedhof) – an der B 7 Richtung Frankendorf Preußischer Grenzmeilenstein – Kirchplatz 3 Pfarrhaus und Grundstücksmauer – Ortsmitte Taubenturm Tiefengruben Einzeldenkmale – Kirche – Friedhof Grabstein von 1852 – Dorfstraße Gefallenendenkmal am Dorfteich – Dorfstraße 31 Wohnhaus – Dorfstraße 61 Wohnhaus, Tor und Pforte – Auf dem Angerborne Gebäude der Wasseraufbereitungsanlage – Auf dem Angeborne Wasserpumpstation Denkmalensemble Ortslage als Rundlingsdorf Tonndorf Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Friedhof Grabstätte für einen sowjetischen Kriegsgefangenen – Schlossberg Burg- bzw. Schlossanlage – Am Mühlgraben Brücke – Breitenstraße 101 Wohnhaus – Breitenstraße 123 Gehöft – Brauhausstraße 9 Gehöft – Brauhausstraße 14 Gehöft – Brauhausstraße 16 Gehöft – Brauhausstraße 18 Gehöft – Im Weidenbach Pavillon – Kirchstraße 21 Gehöft (Pfarrhof) – Palmanger (bei Nr. 60) Brunnen – Palmanger 51 Gehöft – Palmanger 64 Gehöft – Schenkenstraße 144 Wohnhaus (ehemalige Schule) – Schenkenstraße 149 Gasthaus – Schenkenstraße 150 „Burghof”, ehem. Gutshof – Schenkenstraße, östl. Ortsrand zwei Steinkreuze – Schwederich 91 ehemaliges Schützenhaus Ulrichshalben Einzeldenkmale – Kirche – Große Kirchgasse 17 ehemaliges Gutshaus Utenbach (Ortsteil von Apolda) Einzeldenkmale – Kirche – An der Mühle 16 Tor und Portal – an der Weggabelung Straße nach Kösnitz Wegweiser – Wormstedter Straße 9 Pfarrei mit Portal Utzberg Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Am Teich ehemaliges Brauhaus – Nr. 6 Scheune – an der B 7 Napoleonstein – Weimarer Straße 32 Portal und Tor Vippachedelhausen Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Kirchhof Grab eines unbekannten jugoslawischen Kriegsgefangenen – Mühlgasse 76 Gutshaus Vollersroda Einzeldenkmal – Kirche Fortsetzung auf Seite 12 Seite 12 16. Dezember 2006 – Nummer 09/06 Willerstedt Fortsetzung von Seite 11 Vollradisroda Einzeldenkmal – Friedhof Gedenkstätte für drei unbekannte KZ-Häftlinge Weichau Einzeldenkmale – Jenaer Straße 1 Wohnhaus – Jenaer Straße 8 Gehöft – Jenaer Straße 12 Gehöft – Jenaer Straße 14 Gehöft Einzeldenkmale – Kirche – Buttstädter Straße Transformatorenhaus – Franz-Magnus-Böhme-Straße 7 Tor und Portal – Kirchberg 13 Gehöft – Alter Markt 11 Wohnhaus – Nr. 88 Hoftor – Alter Markt Waidmühlstein Wittersroda Einzeldenkmale – Kirche – Nr. 13 Bauernhof Denkmalensemble Ortslage mit: Jenaer Straße 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14 Denkmalensemble Gehöftzeile Weiden Einzeldenkmal – Kirche mit Kirchhof Wohlsborn Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – Breitenstraße 6 Pfarrgehöft – Herrengasse 35 Taubenturm – Herrengasse 39 Portal Denkmalensemble Ortslage Wersdorf Einzeldenkmale – Kirche – Ortslage, vor Gaststätte Waidmühlstein Wormstedt Einzeldenkmale – Kirche – Dorfstraße 49 Wohnhaus und Tor – Ortslage Waidmühlstein Wickerstedt Einzeldenkmale – Kirche – Hauptstraße ehemaliges Gasthaus – Hauptstraße 12 Gehöft (Pfarrei) – Hauptstraße 23 Wohnhaus und Tor – Hauptstraße 33 Wohnhaus – Hauptstraße 38/40 ehemalige Brauerei mit Gewölbekellern – Hauptstraße 47 Wassermühle – Hauptstraße 57 Haustür und Rahmung – Hauptstraße 63 Wohnhaus – Mittelstraße 24 Hofanlage – Ortsausgang nach Flurstedt Ilmbrücke – Ortslage Kriegerdenkmal 1870/71 Wiegendorf Einzeldenkmale – Kirche mit Kirchhof – an B 87 zwischen Umpferstedt und Wiegendorf Preußischer Meilenstein Zottelstedt (Ortsteil von Apolda) Einzeldenkmale – Kirche – Dorfplatz 18 Seierturm – südl. Ortseingang Brücke Nachmeldung: Großheringen Kulturdenkmale – Kirche einschl. Ausstattung und Kirchhof Kirchgasse – Brücke (überdachte Holzbrücke) Camburger Straße – Tor und Portal Straße des Friedens 9 – Wohnhaus und Einfriedung mit Tor und Portal sowie Keller Hofgebäude Straße des Friedens 10 – Gehöft Straße des Friedens 14 – Gehöft Straße des Friedens 16 – Tor und Portal einschl. Tor- und Türflügel Straße des Friedens 17 – Gehöft Straße der Genossenschaft 2 – Waidmühlstein Platz des Friedens Informationen Wir sagen danke … Hiermit bedankt sich die Kirmesgesellschaft Nauendorf bei allen tüchtigen Helfern, die an der Kirmes 2006 in Nauendorf mitgewirkt haben! Ein herzliches Dankeschön gilt dem Feuerwehrverein, vor allem Bodo Schlichting, für die umfassende und weitreichende Unterstützung. Weiterhin bedanken wir uns bei Frau Leuschner, Frau Nicolai, Frau A. Kämmer, Frau Schröder, Frau C. Thieme, … für die Unterstützung beim Plaketten basteln; Herrn H. Walther, Herrn T. Wilhelm, Herrn A. Blazeowsky für die tatkräftige Beihilfe beim Fichten setzen; Frau S. Kämmer, Frau C. Schlichting, Frau Schleicher, Frau Zapfe, Frau C. Thieme für die Mitgestaltung des Programms. Vor allem ist auch unseren zahlreichen Sponsoren: – Avenida Therme am Stausee Hohenfelden – Sparkasse Mittelthüringen – – – – – – – – tegut-Filiale Kranichfeld REWE-Markt Kranichfeld Neckermann Reisebüro Kranichfeld Kaufland Leipziger Str. in Erfurt Globus Linderbach New Yorker Installateurmeister Andreas Blazeowsky Gaststätte „Zum Eichenberg“ für die erhebliche Unterstützung zur Ausgestaltung der Kirmes 2006 recht herzlich zu danken! G E S U C H T: T: Schulabgänger des Jahres 1957 in Apolda Fünfzig Jahre sind seit unserer Schulentlassung vergangen. Für den 1. April 2007 organisieren wir dieses Jahrgangstreffen. Uns fehlen noch viele Adressen. Nochmals vielen Dank, auch an alle anderen nicht erwähnten Helfer! Kirmesgesellschaft Nauendorf 2006 Meldet Euch bei: Inge Lenzner Herressener Straße 12 99510 Apolda Tel.: 0 36 44/55 24 72 16. Dezember 2006 – Nummer 09/06 Seite 13 Informationen LANDRATSAMT WEIMARER LAND Ausschreibung von Ausbildungsplätzen · Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten Beginn: 01.09.2007, Voraussetzung: Realschulabschluss/ gleichwertiger Abschluss · Verkürzte Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten Beginn: 01.09.2007, Voraussetzung: allgemeine Hochschulreife (Abitur)/gleichwertiger Abschluss Die Bewerbungsunterlagen, bestehend aus handschriftlichem Bewerbungsschreiben und tabellarischem Lebenslauf, Passbild und Zeugniskopien sind bis zum 15. Januar 2007 an das Haupt- und Personalamt des Landratsamtes Weimarer Land, Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda, zu richten. Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben beim Landratsamt und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. gez. Schneider, Amtsleiter Haupt- und Personalamt Ausschreibung des Weimarer Wirtschaftspreises 2007 Der Weimarer Wirtschaftspreis wird alle zwei Jahre vergeben. Mit ihm sollen herausragende Leistungen von Unternehmen und Unternehmern aus Weimar und dem Weimarer Land ihre Anerkennung finden sowie die Wirtschaftsregion gefördert und in der Öffentlichkeit noch stärker positioniert werden. Der Weimarer Wirtschaftspreis wird in vier Kategorien ausgelobt: – für Existenzgründer – für innovative Produkte und Technologien – für erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit – für besonderes kommunales Engagement von Unternehmen und Unternehmern Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 28. Februar 2007. Die Preisverleihung erfolgt am 24. April 2007 im großen Saal des congress centrum neue weimarhalle im Rahmen einer Festveranstaltung. Ihre Vorschläge und Bewerbungen richten Sie an die: Weimar GmbH Stichwort: „Weimarer Wirtschaftspreis 2007" UNESCO Platz 1, 99423 Weimar Weitere Informationen sowie Anmeldebogen unter www.weimar.de/Wirtschaft. Landrat Münchberg Dank an Notfallretter Ich danke den Notärzten des Kreises Weimarer Land den Mitarbeitern der Leitstelle und den Besatzungen der Rettungs- und Krankenwagen für ihren aufopferungsvollen Einsatz im vergangenen Jahr. Kleiner Lebensretter geehrt Sechsjähriger Alexander wählte die Notrufnummer und half seinem schwerverletzten Vater Dass das System des Rettungsdienstes im Weimarer Land im letzten Jahr ohne Einbrüche und nahezu fehlerfrei auch in Details funktioniert hat, ist allein dem aufopferungsvollen Dienst dieser Frauen und Männer zuzuschreiben. Hier erweist es sich von Vorteil, dass im Kreis Weimarer Land drei zum Teil hochspezialisierte Krankenhäuser unterschiedlicher Träger verantwortungsbewusst und zielorientiert zusammenarbeiten. Während andere Landkreise bereits signalisieren, dass Notfallrettung nicht mehr voll gewährleistet oder vom Kollaps bedroht ist, sind wir im Kreis Weimarer Land noch in einer vergleichsweise günstigeren Lage. Wir haben Voraussetzungen geschaffen, unseren Rettungsdienst flächendeckend und dauerhaft zu sichern. Hans-Helmut Münchberg Landrat Heute: „Leben mit dem Krebs” Krebskranke helfen Krebskranken Die im Kreis Weimarer Land eingesetzten Helfer im Notfall und Rettungsdienst leisten Außerordentliches. Auf Grund der drastischen Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen leisten die Retter bis zu 60 Stunden in der Woche, zum Teil ohne entsprechende Vergütung. Die Notärzte leisten ihren Dienst neben der verantwortungsvollen Tätigkeit in ihren Praxen und nach langandauerndem verantwortungsvollen Tagesdienst in den Krankenhäusern auf Station oder am OP-Tisch. Selbsthilfegruppen des Kreises stellen sich vor: Alexander Martin, 6 Jahre alt, wohnt mit seiner Familie in Neumark, spielt seit knapp zwei Monaten Geige und liebt die „Wilden Kerle”. Er ist ein aufgeweckter kleiner Mann, der am Abend des 14. November 2006 Großes geleistet hat. Sein Vater, Dr. Peter Zimmermann, zog sich bei einem Treppensturz so schwere Verletzungen zu, dass er selbst nicht mehr in der Lage war, Hilfe zu holen. Alexander, der mit seinem Papa und der kleinen Schwester allein zu Hause blieb (die Mama ist Krankenschwester und hatte Dienst), war zutiefst erschrocken und in großer Sorge um seinen Papa und tat das einzig Richtige. Er griff zum Telefon und wählte die 112. Trotz seiner Aufgeregtheit schaffte er es, dem Rettungsassistenten in der Leitstelle im Landratsamt ganz genau zu sagen, was passiert ist, wie er heißt und wo er wohnt. Durch sein beherztes und kluges Eingreifen konnten die Rettungskräfte seinem Papa schnell helfen. Am 04.12. 2006 besuchte Landrat Münchberg den kleinen Alexander im Kindergarten und überreichte ihm im Beisein von Mama, Papa und seinen Freunden eine Urkunde und ein Geschenk. Betroffene, die eine Krebserkrankung aus eigenem Erleben kennen, haben sich in unserer Gruppe zusammengefunden. Wir möchten unsere Erfahrungen weitergeben und Beispiel dafür sein, dass man auch mit oder nach einer Krebserkrankung ein sinnerfülltes Leben führen kann. Unter Wahrnehmung strengster Diskretion helfen wir – ehrenamtlich – betroffenen Frauen, Männern und deren Angehörigen. Unser Programm beinhaltet die seelische Begleitung Krebskranker, Hilfe bei der Überwindung von Angst vor weiteren Behandlungen, Vorschläge zur Festigung der Immunstabilität, Hilfe zur Verbesserung der Lebensqualität und Informationen über soziale Hilfen, Versicherungs- und Schwerbehindertenrecht. Unsere Selbsthilfegruppe hat sich im November 2005 gegründet, z. Z. gibt es 45 Teilnehmer. Wir treffen uns jeden 2. Dienstag im Monat um 14.00 Uhr im Seniorenclub in Bad Berka, Hetschburger Str. 19. Jeden Montag um 16.00 Uhr findet in der Median Klinik II in Bad Berka Trocken- und Wassergymnastik statt und jeden 1. und 3. Dienstag im Monat um 14.00 Uhr ein Malkurs. Des Weiteren unternehmen wir Wanderungen in die nähere Umgebung und führen auch Tagesfahrten durch. Mit Ihren Ängsten und Sorgen sind Sie nicht allein. Rufen Sie uns an, wenn Sie Hilfe brauchen. Ilona Böttner Gruppenleiterin Frauenselbsthilfe nach Krebs Tel.: 0 36 43/42 41 57 Seite 14 16. Dezember 2006 – Nummer 09/06 Weihnachtsgrüße Wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisvolkshochschule Weimarer Land, des Projektes Ost-West-Integration sowie die Außenstellenleiterinnen und Außenstellenleiter unserer Einrichtung wünschen all’ unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern, unseren Kursleiterinnen und Kursleitern ein harmonisches, fröhliches Weihnachtsfest, gleichzeitig ein erfolgreiches friedliches und gesundes neues Jahr. Wir bedanken uns sowohl für das Interesse und gezeigte Vertrauen in unsere Tätigkeit als auch für die gute Zusammenarbeit und freuen uns auf eine erfolgreiche gemeinsame Fortsetzung im Jahr 2007. Bei allem „Wie“ oder „Was“ man sieht und tut muss immer „Etwas“ bleiben. In diesem Sinne wünsche ich zum Jahresausklang allen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Weimarer Land und allen Kolleginnen und Kollegen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein neues erfolgreiches Jahr 2007. Ich möchte mich bei all denjenigen Menschen bedanken, die mir ihr Vertrauen geschenkt haben und freue mich auf das neue Jahr Weihnachten steht vor der Tür und ein Jahr voller Höhen und Tiefen neigt sich dem Ende. Die Zeit für einen Rückblick auf Vergangenes ist nun gekommen und stärker als sonst verspüren wir den Wunsch nach Ruhe und Frieden. Ich wünsche Ihnen, dass Sie eine gute „Rück-Sicht” auf Ihr bisher Erreichtes nehmen können und die bevorstehenden Festtage für Sie besinnlich und friedlich sind. Mögen Sie meine guten Wünsche für ein glückliches und gesundes neues Jahr überall erreichen – wo immer Sie sind und was immer Sie tun. Ihre Beate Wiedemann, Ihre Silke Schmidt Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des Kreises Weimarer Land Redakteurin des Amtsblattes Anzeigen Wir suchen zuverlässige Prospektzusteller im Kreis Weimarer Land. Sind Sie an einem regelmäßigen Hinzuverdienst interessiert? Dann rufen Sie uns an oder senden uns eine e-mail. Haushaltwerbung Walter Schlachthofstraße 20 · 99085 Erfurt Tel. 03 61/55 84 90 erfurt@walter-werbung.de 16. Dezember 2006 – Nummer 09/06 Seite 15 Wir gratulieren nachträglich Herzlichen Glückwunsch Marianne Eckner Niedertrebra zum 99. Geburtstag Willy Klein Hayn Franz Leiter Apolda Elisabeth Stern Bad Berka zum 97. Geburtstag Hildegard Möller Blankenhain Gertrud Förster Apolda Lisbeth Gottwald Apolda zum 96. Geburtstag Martha Karwatzki Bergern Carl Fellmer Bad Sulza zum 95. Geburtstag Hilma Ritter Apolda Gertrud Klingelstein Apolda Elsbeth Möbius Herressen-Sulzbach Thea Neupert Apolda Hildegard Belz Bad Berka Irma Reißner Apolda Lisbeth Jahns Apolda Alice Della-Putta Hetschburg zum 94. Geburtstag Karla Mähler Apolda Charlotte Weisheit Ettersburg Alfred Herrmann Apolda Lisbeth Hüttenrauch Mattstedt Margarete Graul Daasdorf Elisabeth Rickert Schwerstedt zum 93. Geburtstag Johanna Penschuck Apolda Luzia Fichtel Daasdorf b. Bu. Gerda Voigt Ettersburg Margarete Schröder Apolda Gertrud Wahrenberg Pfiffelbach Erna Forker Umpferstedt Erna Tränkler Niederzimmern Elsa Ebeling Mechelroda Hildegard Trillhose Auerstedt Liesbeth und Willi Meyer Helene Wendrich Großheringen Karl Pokorny Kleinromstedt Kurt Meister Wickerstedt Annemarie Winkler Frankendorf zum 92. Geburtstag Herta Ludwig Ettersburg Anna Dopytala Apolda Edith Weber Blankenhain Elfriede Müller Apolda Hans Streipert Blankenhain zum 91. Geburtstag Erna Vogel Apolda Marie Lüder Bad Berka Wanda Lorenzen Isseroda Erna Rosenheinrich Niedertrebra Ilse Dietsch Apolda Hilde Stief Hohenfelden zum 90. Geburtstag im Monat Dezember 2006 Wir gratulieren nachträglich Gerda und Rolf Henkel aus Apolda zur Diamantenen Hochzeit aus Apolda zur Eisernen Hochzeit die sie am 8. November 2006 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Helga und Alfred Müller aus Apolda zur Diamantenen Hochzeit die sie am 9. November 2006 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Charlotte und August Pusch aus Ballstedt zur Diamantenen Hochzeit die sie am 10. November 2006 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich die sie am 29. Oktober 2006 gefeiert haben. Erika und Walter Krüger Wir gratulieren nachträglich die sie am 13. November 2006 gefeiert haben. aus Kranichfeld zur Eisernen Hochzeit Elsbeth und Siegfried Grafe aus Berlstedt zur Diamantenen Hochzeit die sie am 6. November 2006 gefeiert haben. Wir gratulieren nachträglich Hanne-Lore und Willi Dinter aus Apolda zur Diamantenen Hochzeit die sie am 23. November 2006 gefeiert haben. Impressum: Herausgeber: Kreis Weimarer Land Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrat des Kreises Weimarer Land Redaktion: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Silke Schmidt Anschrift: Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda, Telefon: 0 36 44/54 01 10 Fax: 0 36 44/54 01 15, e-mail: pressestelle@lraap.thueringen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: Pressestelle des Landratsamtes des Kreises Weimarer Land Erscheinungsweise: In der Regel 7 x im Jahr, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Kreises Weimarer Land. Bei Bedarf können Einzelexemplare zum Preis von 1,00 Euro beim LRA Weimarer Land, Pressestelle, Bahnhofstraße 28, 99510 Apolda bestellt werden. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Druck: Druckerei Friedr. Kühn, Bernhardstraße 43, PF 1151, 99501 Apolda, Tel. 0 36 44/50 33-0, Fax: 0 36 44/50 33 99, e-mail: info@druckereikuehn-apolda.de Vertrieb: Walter-Werbung, Schlachthofstraße 20, 99085 Erfurt Seite 16 16. Dezember 2006 – Nummer 09/06 Orientalische Wochen im Wellness Park der Toskana Therme Bad Sulza Tel. 03 64 61/9 10 80 01. 01. – 05. 01. 2007 und 08. 01. – 12. 01. 2007 Asiatische Fußdruckpunkt-Massage mit wohltuendem Fußbad und Nachruhe. Energieblockaden werden harmonisiert, die eigenen Körperabwehrkräfte werden aktiviert und ermöglichen Selbstheilungsprozesse. 50 Min. 40,00 € Aktionspreis: 30,00 € Indian Head Massage verringert die Spannungen im Bereich Kopf, Gesicht, Nacken und Schultern. 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