Das Anerkennungsgesetz - Fachstelle Anerkennung

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Das Anerkennungsgesetz - Fachstelle Anerkennung
Netzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
www.netzwerk-iq.de I © 2011
Das Anerkennungsgesetz – Inhalte, Stand
und Herausforderungen aus Sicht des IQFörderprogramms
Tagung: „Die betriebliche Praxis der Anerkennung. Erfolge, Hürden und Herausforderungen bei
der Anerkennung ausländischer Abschlüsse“ am 14.11.14 in Düsseldorf.
Natalia Ivanova, IQ-Fachstelle „Anerkennung“
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb)
Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
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Gliederung
1.
2.
3.
4.
Ausgangslage
Das Anerkennungsgesetz des Bundes
Stand des Anerkennungsgesetzes – Zahlen und Fakten
Chancen und Herausforderungen des Anerkennungsgesetzes
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1. Ausgangslage
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Zuwanderung und Berufsabschluss in Deutschland
 mehr als 16,3 Millionen Menschen in Deutschland haben einen
Migrationshintergrund (rund 20% der Gesamtbevölkerung)
 ca. 2/3 mit eigener Migrationserfahrung
(Statistisches Bundesamt 2012)
 2.853.000 Menschen mit Migrationshintergrund haben einen ausländischen
Berufsabschluss:
 berufliche Erstausbildung (1,8 Mio.)
 Meister- oder Technikerabschluss (201.000)
 Hochschulqualifikationen (817.000)
(Sonderauswertung Mikrozensus 2008 des IW Köln)
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Arbeitsmarktintegration von Menschen mit
Migrationshintergrund
 Menschen mit Migrationshintergrund sind häufiger von Arbeitslosigkeit
bedroht oder unterhalb ihres Qualifikationsniveaus beschäftigt als
Menschen ohne Migrationshintergrund.
 Arbeitslosenquote: 8,9 % mit Migrationshintergrund
 Menschen ohne Migrationshintergrund 4,7 %
(Statistisches Bundesamt, Mikrozensus 2012)
 Beschäftigung unter Qualifikationsniveau: 27,1 % mit Migrationshintergrund
 Menschen ohne Migrationshintergrund 15,9 %
Fachkräftemangel
Demograf.
Wandel
(SOEP Sonderauswertung 2013)
Chancengerechtigkeit
Wir können es uns nicht leisten
Menschen abzuhängen
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2. Das Anerkennungsgesetz des Bundes
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Potenzialanalyse in der Bildungsberatung von Migranten
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Das Anerkennungsgesetz hat wichtige Veränderungen für eine
Verbesserung angestoßen
Erstmals besteht ein Rechtsanspruch auf Prüfung, ob
ein ausländischer Berufsabschluss anerkannt werden
kann
Entschluss
Beratung
Antrag
Anerkennung
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30. Oktober 2014
Seite 7
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Struktur des Anerkennungsgesetzes
Anerkennungsgesetz:

am 1. April 2012 in Kraft getretenes Bundesgesetz

Zielgruppe: Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen

regelt alle bundesrechtlich geregelten Berufe (reglementierte
und nicht reglementierte Berufe)
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Ziele des Anerkennungsgesetzes des Bundes
Sicherung Fachkräftebasis
• bessere Nutzung des Qualifikationspotenzials der hier lebenden Menschen
• Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland (Erhöhung der Attraktivität für
qualifizierte Zuwanderung)
Integration
• qualifikationsadäquate Beschäftigung  Förderung der Integration in die
Arbeitswelt und Gesellschaft
• Paradigmenwechsel: Anerkennung als Wertschätzung im Sinne einer neuen
Willkommenskultur
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Neuerungen des Anerkennungsgesetzes
Ausweitung des
Rechtsanspruchs
auf ein Verfahren
Einheitliche
Kriterien und
Verfahren
 Erstmals allgemeiner Anspruch für 330
Ausbildungsberufe
 Erhebliche Ausweitung für reglementierte Berufe
 Aber: kein Anspruch auf Anerkennung!
 Entscheidend: wesentliche Unterschiede
 Berücksichtigung von Berufserfahrungen
 Klarer Bearbeitungszeitraum: 3 Monate
Unabhängigkeit
von Staatsangehörigkeit
 Entscheidend: Qualität der Berufsqualifikation
Anträge vom
In- und
Ausland möglich
 Entkoppelung der Antragsberechtigung vom
Aufenthaltstitel
 Entscheidend: Absicht, in Deutschland eine
Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen
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Anerkennungsverfahren
Festlegung des Referenzberufs
Gleichwertigkeitsprüfung der zuständigen Stelle: Gibt es wesentliche Unterschiede?
(Inhalt und Dauer der Ausbildung, Fähigkeiten und Kenntnisse)
Feststellung wesentlicher Unterschiede (Einbezug von
nachgewiesener Berufserfahrung)
keine Feststellung
wesentlicher
Unterschiede
reglementierte Berufe:
Berufszulassung unter Auflage
von Ausgleichsmaßnahmen
Anerkennung der
Gleichwertigkeit:
Gleichwertigkeitsbescheid
Kenntnisprüfung
Eignungsprüfung
Anpassungs
-lehrgang
nicht reglementierte Berufe:
Bescheid über teilweise
Gleichwertigkeit
Anpassungsqualifizierung
Bewerbung
auf dem
Arbeitsmarkt
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3. Stand des Anerkennungsgesetzes – Zahlen und Fakten
- Information und Beratung
- Anerkennungsverfahren
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Information
 Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes fanden viele Informationsveranstaltungen, Tagungen und Schulungen statt. Hierüber gelingt die Vernetzung und
Professionalisierung der handlungsfeldrelevanten Akteure.
 Das Anerkennungsportal www.anerkennung-in-deutschland.de besuchten bisher
1.530.649 Personen (Stand: 1.9.2014)
 Bei der Hotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) +49 (0)30-18151111 riefen 21.305 Personen an (Stichtag 30.6.2014).
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Anerkennungsberatung durch IQ-Erstanlaufstellen:
(NIQ Bundesbericht vom 1.8.2012 – 30.9.2014)
 32.674 Personen von August 2012 bis September 2014
 vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (75,7%)
 mehr Frauen (63,5%) als Männer (36,5 %)
 Erwerbsländer v.a. Polen, Russische Föderation, Rumänien,
Türkei (insgesamt mehr als 140 verschiedene Länder)
 428 verschiedene Referenzberufe
 Lehrer/-in (12,3 %)
 Ingenieur/-in (7,8%)
 Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (4,3%)
 Erzieher/-in (3,4%)
 Arzt/Ärztin (2,9%)
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Anerkennungsverfahren
(Amtliche Statistik 4/2012-12/2012 ( 17 BQFG))
 Insgesamt 10 989 Anträge
 davon 79,8 % für reglementierte Berufe
 davon 20,2 % für nicht reglementierte Berufe
 bereits 7 980 erstellte Bescheide
 davon bescheinigen 82,0 % die volle Gleichwertigkeit
 davon wurden 6,5 % negativ beschieden
 die häufigsten Referenzberufe sind Arzt/Ärztin (Approbation),
Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie
Zahnarzt/Zahnärztin(Approbation)
 die häufigsten Ausbildungsstaaten sind Rumänien, die Russische
Föderation, Polen und Österreich
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4. Chancen und Herausforderungen des
Anerkennungsgesetzes
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Das Anerkennungsgesetz als Beitrag zur
Arbeitsmarktintegration – eine Einschätzung
(NIQ Datenbank zur Anerkennungsberatung, Stand 30.9.2014)
Geschlecht: Anerkennungsberatung wird häufiger von Frauen in
Anspruch genommen (63,5 %), auch bei den Anträgen der IHK FOSA
sind Frauen häufiger beteiligt (69,4%).
 geringe Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Migrationshintergrund
(52,8%)  dies lässt hoffen, dass bisher nicht genutztes Potenzial
(qualifikationsadäquat) in den Arbeitsmarkt eintritt.
 Herkunft des Abschlusses: Durch das Anerkennungsgesetz des
Bundes können auch Abschlüsse aus Drittstaaten anerkannt
werden. Bei der Anerkennungsberatung sind das bei den
Ausbildungsabschlüssen ca. 60% und bei
Hochschulabschlüssen ca. 78%.
 Diese Möglichkeiten gab es vor dem Anerkennungsgesetz nicht,
Potenziale lagen brach.
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Das Anerkennungsgesetz als Beitrag zur
Arbeitsmarktintegration – eine Einschätzung
Qualifikation: In der
Anerkennungsberatung und bei
den Antragszahlen dominieren
Berufe aus dem
Gesundheitsbereich bzw. auch im
pädagogischen und sozialen
Bereich (36,0 %).
 In diesen Bereichen gibt es
jetzt schon erheblichen Bedarf
an Fachkräften, dies bestätigt
auch die Engpassanalyse der
BA.
Berufsbereiche des deutschen Referenzberufs (NIQ Datenbank
zur Anerkennungsberatung, Stand 30.9.2014)
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Und jetzt?
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Handlungsbedarf
 Informations- und Beratungsangebote müssen weiterhin ausgebaut und
professionalisiert werden. Die Komplexität des Themas erfordert eine
professionelle Fachberatung, um Ratsuchende auf ihrem Weg zu begleiten.
 Es muss eine stärkere Vernetzung und Professionalisierung von zuständigen
Stellen gelingen. Dies ist zwar teilweise schon der Fall, jedoch besteht
Optimierungsbedarf.
 Durch das Anerkennungsgesetz wurden die Verfahren bereits vereinfacht und
vereinheitlicht. Es muss aber in der Praxis auf eine weitere Optimierung
hingearbeitet werden.
 Darüber hinaus sollten Regelungen für landesrechtlich geregelte Berufe weiter
vereinheitlicht werden.
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Handlungsbedarf
 Es ist wichtig, dass für Ausgleichsmaßnahmen ein entsprechendes Angebot in
einer angemessenen Qualität vorgehalten wird. Nur so können wesentliche
Unterschiede adäquat ausgeglichen werden  Förderprogramm „Integration
durch Qualifizierung (IQ)“ verstärkt ab 2015 mit Qualifizierungsmöglichkeiten
 Auch Brückenmaßnahmen zur verbesserten Arbeitsmarktintegration sind
entsprechend bereit zu stellen  Förderprogramm „Integration durch
Qualifizierung (IQ)“ verstärkt ab 2015
 Nur wenn alle Akteure sensibilisiert, informiert und aufgeschlossen sind, kann
eine Arbeitsmarktintegration gelingen.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Natalia Ivanova
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Obere Turnstraße 8; 90429 Nürnberg
Tel.: 0911/27779-15
ivanova.natalia@f-bb.de
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