Berufliche Anerkennung: Zahlen und Fakten - f

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Berufliche Anerkennung: Zahlen und Fakten - f
Netzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
– IQ“
www.netzwerk-iq.de I © 2013
Berufliche Anerkennung: Zahlen und Fakten
Fachtagung: Kammern und Migrantenorganisationen.
Zusammenarbeit mit Kammern im Bereich Anerkennung
und Anpassungsqualifizierung
Frankfurt am Main, 14. Mai 2014
Natalia Ivanova, IQ-Fachstelle „Anerkennung“
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb)
Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur
für Arbeit.
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Worum geht es beim Anerkennungsgesetz?
Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren
 Seit dem 1. April 2012 haben im Zuständigkeitsbereich des Bundes alle
Personen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit einer im Ausland
erworbenen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss.
Ziele
 Verbesserte Nutzung der Qualifikationspotenziale von Migrantinnen und
Migranten
 Förderung einer qualifikationsadäquaten Beschäftigung
 Bereitstellung einer nachvollziehbaren Bewertung über im Ausland
erworbene Qualifikationen für Arbeitgeber
 Förderung der Integration in die Arbeitswelt und die Gesellschaft
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Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes
Im Ausland erworbener Berufsabschluss
reglementierte Berufe
nicht-reglementierte Berufe
(berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder
Ausübung an den Besitz bestimmter
Berufsqualifikationen
geknüpft sind)
(Ist ein Beruf nicht staatlich reglementiert, kann man sich
direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder
selbständig machen)
bundesrechtlich
geregelt
(z.B. Ärzte, Krankenpfleger,
Rechtsanwälte,
Notare)
landesrechtlich
geregelt
(z.B. Lehrer,
Ingenieure)
Anerkennung ist ein MUSS
für die Ausübung des Berufs
= Anwendungsbereich des
Gesetzes
Ausbildungsberufe
(rund 350
Ausbildungsberufe im
dualen System)
Landesrechtlich
schulische
Ausbildungen
(z.B. techn.
Assistente)
Hochschulabschlüsse,
die nicht zu
reglementirten Berufen
hinführen
(z.B. Linguisten, Physiker)
Anerkennung ist ein KANN
für die Ausübung des Berufs
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Akteure der Anerkennungsberatung
Arbeitsverwaltung
IQ-Erstanlaufstellen
Akteure der
Anerkennungsberatung
Jugendmigrationsdienste
Migrantenorganisationen
Weiterbildungsberatung
sonstige
Beratungsstellen
zuständige Stellen
Flüchtlingsberatung
Migrationsberatung für
erwachsene
Zuwanderer
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Beratungsdaten
(Quelle: NIQ Bundesbericht vom 1.8.2012 – 31.12.2013)
 18.897 Personen von August 2012 bis Dezember 2013
 vor allem Personen zwischen 25 und 44 Jahren (75,8 %)
 mehr Frauen (64,6 %) als Männer (35,4 %)
 Erwerbsländer v.a. Polen, Russische Föderation, Ukraine und Türkei
(insgesamt mehr als 140 verschiedene Länder)
 358 verschiedene Referenzberufe
→ Lehrer/-in (16,8 %)
→ Ingenieur/-in (9,4 %)
→ Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (6,3 %)
→ Erzieher/-in (5,0 %)
→ Arzt/Ärztin (3,6%)
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Das Anerkennungsgesetz als Beitrag zur
Arbeitsmarktintegration
(NIQ Datenbank zur Anerkennungsberatung, Stand 31.12.2013)
Reglementierung des Abschlusses: ca. 80 % der Anträge sind
im reglementierten Bereich
 Ohne das Anerkennungsgesetz wäre ein
qualifikationsadäquate Beschäftigung nicht möglich.
Berufliche Situation: nur ca. 20 % der Ratsuchenden bei den
IQ-Anlaufstellen geben eine Beschäftigung (ohne
Leistungsbezug) an.
 Durch die Anerkennung können verbesserte Möglichkeiten zur
qualifikationsadäquaten Arbeitsmarktintegration unterstellt
werden.
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Das Anerkennungsgesetz als Beitrag zur
Arbeitsmarktintegration
(NIQ Datenbank zur Anerkennungsberatung, Stand 31.12.2013)
Geschlecht: Anerkennungsberatung wird häufiger von Frauen
in Anspruch genommen (64,6%) und auch bei der IHK FOSA
werden die Anträge häufiger von Frauen gestellt (69,4%).
 geringe Erwerbsbeteiligung von Frauen mit
Migrationshintergrund (52,8%)  bisher nicht genutztes
Potenzial tritt (qualifikationsadäquat) in den Arbeitsmarkt ein.
Herkunft des Abschlusses: Durch das Anerkennungsgesetz
des Bundes können auch Abschlüsse aus Drittstaaten
anerkannt werden. Bei der Anerkennungsberatung sind das bei
den Ausbildungsabschlüssen ca. 60% und bei
Hochschulabschlüssen ca. 78%.
 Diese Möglichkeiten gab es vor dem Anerkennungsgesetz
nicht, Potenziale lagen brach.
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Das Anerkennungsgesetz als Beitrag zur
Arbeitsmarktintegration
Qualifikation: In der
Anerkennungsberatung und bei
den Antragszahlen dominieren
Berufe aus dem
Gesundheitsbereich bzw. auch
aus dem pädagogischen und
sozialen Bereich.
 In diesen Bereichen gibt es
schon jetzt erheblichen Bedarf
an Fachkräften, dies bestätigt
auch die Engpassanalyse der
BA.
Berufsbereiche des deutschen Referenzberufs (NIQ
Datenbank zur Anerkennungsberatung, Stand
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Antragszahlen
(amtliche Statistik für 2012)
 Insgesamt 10.989 Anträge, davon 79,8% für reglementierte Berufe und
20,2% für nicht reglementierte Berufe
 Großteil in reglementierten Berufen (z.B. Arzt, Krankenpfleger)
 hoher Anteil an positiven Bescheiden 82%
 nur geringer Anteil Ablehnungen:
→ bei Ärzten/Ärztinnen mit Drittstaatsqualifikation nur 0,4%
→ bei Krankenpfleger/-innen mit Drittstaatsqualifikation 5,8%
→ bei nicht reglementierten Ausbildungsberufen 3,7%
Die meisten Qualifikationen kommen aus den Ausbildungsstaaten
Rumänien 1.155, der Russischen Föderation 906, Polen 837 und
Österreich 813.
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Antragszahlen im IHK Bereich
(Quelle: Anerkennungsstatistik der IHK FOSA, Stand 31. März 2014)
 Bei der IHK FOSA sind bis zum 31.03.2014
5.440 Anträge eingegangen.
 Insgesamt 3.342 erteilte Bescheide
→ 2.217 Bescheide über eine volle
Gleichwertigkeit
→ 1.125 Bescheide über eine teilweise
Gleichwertigkeit
→ weitere Fälle stehen unmittelbar vor der
Bescheidung
→ Von den Anträgen mit Zuständigkeit der IHK
FOSA wurden bisher 173 Anträge wieder
zurückgezogen.
→ 209 Anträge wurden wegen fehlender
Antragsvoraussetzung oder fehlender
Mitwirkung abgelehnt.
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Anerkennung im Handwerk
(Quelle: Pressemitteilung ZDH, vom 28.3.2013)
 Insgesamt sind über 1.700 Anträge bei den Handwerkskammern
eingegangen
 Davon wurden 458 bereits beschieden
→ 57% volle Gleichwertigkeit
→ 33% teilweise Gleichwertigkeit
→ 10% Ablehnung
 Antragsteller aus 57 Herkunftsländern (Spitze: Türkei, Polen)
 Schwerpunkte bei Berufsbereichen
→ Elektrotechnik
→ Friseur
→ Kfz-Technik
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Qualifizierungswege im Kontext des Anerkennungsgesetzes
Migrantinnen
und
Migranten
…mit ausländischem
Bildungsabschluss
in einem
reglementierten
Beruf
Anpassungslehrgang
Vorbereitung
auf die
Kenntnisprüfung
Vorbereitung
auf die
Eignungsprüfung
…mit ausländischem
Bildungsabschluss
in einem
nicht
reglementierten
Beruf
…ohne
Bildungsabschluss
Anpassungsqualifizierung
Nachqualifizierung
(Vorbereitung
auf die
Externenprüfung)
weiterbildungsbegleitende Hilfen / Sprachförderung
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Handlungsbedarf
 Durch das Anerkennungsgesetz wurden die Verfahren bereits vereinfacht und
vereinheitlicht. Es muss aber in der Praxis auf eine weitere Optimierung
hingearbeitet werden.
 Informations- und Beratungsangebote müssen weiterhin ausgebaut und
professionalisiert werden. Die Komplexität des Themas erfordert eine
professionelle Fachberatung, um Ratsuchende auf ihrem Weg zu begleiten.
 Es ist wichtig, dass für Anpassungsqualifizierungen ein entsprechendes Angebot in
einer angemessenen Qualität vorgehalten wird. Nur so können wesentliche
Unterschiede adäquat ausgeglichen werden  Förderprogramm „Integration durch
Qualifizierung (IQ)“ verstärkt ab 2015 mit Qualifizierungsmöglichkeiten
 Auch Brückenmaßnahmen zur verbesserten Arbeitsmarktintegration sind
entsprechend bereit zu stellen  Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung
(IQ)“ verstärkt ab 2015
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Perspektive
Wir haben schon einiges geschafft, aber es bleibt noch viel zu tun. Aber
wenn alle zusammen anpacken, halten wir das Anerkennungsgesetz weiter
auf Erfolgskurs!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Natalia Ivanova
Fachstelle Anerkennung
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Obere Turnstraße 8; 90429 Nürnberg
Tel.: 0911/27779-15
ivanova.natalia@f-bb.de
www.f-bb.de
www.fachstelle-anerkennung.de
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