Ihre Ansprechpartner im Oberbergischen Kreis
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Ihre Ansprechpartner im Oberbergischen Kreis
Ihre Ansprechpartner im Oberbergischen Kreis Ansprechpartner im Oberbergischen Kreis Schwarz: CMYC: C=50 M=0 Y=0 K=100 Dunkelblau: CMYC: C=100 M=80 Y=20 K=5 HKS: 43 N PANTONE: 2945 U RGB: R=0 G=66 B=124 VHS Oberbergischer Kreis Marianne Dünn Mühlenbergweg 3 51645 Gummersbach Telefon 02261 8190-52 E-Mail marianne.duenn@obk.de Im Internet finden Sie weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren auch unter: Netzwerk Integration durch Qualifizierung (Kooperationspartner: BMAS, BMBF, Bundesagentur für Arbeit) www.netzwerk-iq.de Land Nordrhein-Westfalen www.berufliche-anerkennung.de/index.php/nordrheinwestfalen Schulministerium NRW www.schulministerium.nrw.de/BP/Internationales/Anerkennung/Zustaendigkeiten/index.html Industrie- und Handelskammer zu Köln www.ihk-koeln.de/Anerkennung_auslaendischer_Berufsabschluesse_seit_01_04_2012.AxCMS Jobcenter Oberberg Karin Tierling Migrationsbeauftragte Fabrikstraße 2 - 4 51643 Gummersbach Telefon 02261 – 8156415 E-Mail Karin.Tierling@jobcenter-ge.de Oberbergischer Kreis Der Landrat Moltkestraße 42 51643 Gummersbach Handwerkskammer zu Köln www.bqfg-koeln.de Dieser Flyer ist gefördert vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Anerkennungsverfahren eines im Ausland erworbenen akademischen Abschlusses Sie haben ein im Ausland erworbenes Und Sie möchten sich in Deutschland Ansprechpartner im Oberbergischen Diplom oder einen Berufsabschluss? bewerben? Kreis Um in Deutschland arbeiten zu können, ist es in bestimmten Berufen, genannt Referenzberufe wie z.B. bei Jurist/innen, Lehrer/innen, Ärzt/innen, Apotheker/innen u.a., notwendig, ein Gleichwertigkeitsverfahren durchzuführen. Gleichwertigkeitsverfahren bedeutet, den Abschluss aus dem Ausland mit einem gleichwertigen Beruf in Deutschland zu vergleichen. Dabei wird anhand von schriftlichen Unterlagen erkannt, ob es sich um die gleichen Fähigkeiten und Kenntnisse handelt oder ob ggf. nachqualifiziert werden muss. • Habe ich einen Referenzberuf? • Ist eine Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich? • Bei welcher Einrichtung muss ich mit welchen Unterlagen den Antrag stellen? • Und wie sind die nächsten Schritte? Erst anschließend kann z.B. bei Mediziner/innen oder Apotheker/innen eine Approbation erteilt oder wie bei Jurist/ innen oder Lehrer/innen das erste oder zweite Staatsexamen anerkannt werden. Alle Anträge für das Gleichwertigkeitsverfahren müssen schriftlich mit beglaubigten Kopien bei bestimmten Institutionen wie Kammern, Bezirksregierungen usw. eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich, ob für Ihre Unterlagen eine Übersetzung erforderlich ist. Sind keine Unterlagen vorhanden, sind auch Arbeitsproben, Gutachten und Prüfungen möglich. Eine erste Antwort auf diese Fragen finden Sie beim Anerkennungs-Finder unter: www.anerkennung-in-deutschland.de Weitere Details entnehmen Sie dem Wegweiser Nordrhein-Westfalen für die Anerkennung unter: www.integration.nrw.de/Bildung/Weiterbildung/Anerkennung_von_Qualifikationen/ neu_wegweiser_nrw.pdf Brauchen Sie Unterstützung bei Ihren weiteren Schritten in den Arbeitsmarkt, dann sind folgende Ansprechpartner im Oberbergischen Kreis für Sie da: Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V. Fachdienst für Integration und Migration Gabriele Goldschmidt Leitung Fachdienst für Integration und Migration Talstraße 1 51643 Gummersbach Telefon 02261 306-131 E-Mail gabriele.goldschmidt@caritas-oberberg.de Cologne University of Applied Sciences Fachhochschule Köln, Campus Gummersbach Patrick Toussaint International Office Steinmüllerallee 1, Room 1.104 51643 Gummersbach Telefon 02261 8196-6519 E-Mail patrick.toussaint@fh-koeln.de Alle anderen Berufe können ohne Gleichwertigkeitsprüfung ausgeübt werden. Eine Übersetzung des Berufsabschlusses bzw. beglaubigte Kopien des Originals und der Übersetzung sind z.B. für eine Bewerbung ausreichend. Das Gleichwertigkeitsverfahren ist in jedem Fall kostenpflichtig! Deshalb sollten Sie abwägen, ob die hohen Kosten und der Einsatz in Ihrem Fall lohnenswert sind. Agentur für Arbeit Gummersbach Stephanie Schrecker Teamleiterin Arbeitsvermittlung Singerbrinkstraße 43 51643 Gummersbach Telefon 02261 304-115 E-Mail Stephanie.Schrecker@arbeitsagentur.de