Ihre Ansprechpartner im Oberbergischen Kreis

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Ihre Ansprechpartner im Oberbergischen Kreis
Ihre
Ansprechpartner im
Oberbergischen Kreis
Ansprechpartner im Oberbergischen
Kreis
Schwarz:
CMYC: C=50 M=0 Y=0 K=100
Dunkelblau:
CMYC: C=100 M=80 Y=20 K=5
HKS: 43 N
PANTONE: 2945 U
RGB: R=0 G=66 B=124
VHS Oberbergischer Kreis
Marianne Dünn
Mühlenbergweg 3
51645 Gummersbach
Telefon 02261 8190-52
E-Mail marianne.duenn@obk.de
Im Internet finden Sie weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren auch unter:
Netzwerk Integration durch Qualifizierung
(Kooperationspartner: BMAS, BMBF, Bundesagentur für
Arbeit)
www.netzwerk-iq.de
Land Nordrhein-Westfalen
www.berufliche-anerkennung.de/index.php/nordrheinwestfalen
Schulministerium NRW
www.schulministerium.nrw.de/BP/Internationales/Anerkennung/Zustaendigkeiten/index.html
Industrie- und Handelskammer zu Köln
www.ihk-koeln.de/Anerkennung_auslaendischer_Berufsabschluesse_seit_01_04_2012.AxCMS
Jobcenter Oberberg
Karin Tierling
Migrationsbeauftragte
Fabrikstraße 2 - 4
51643 Gummersbach
Telefon 02261 – 8156415
E-Mail Karin.Tierling@jobcenter-ge.de
Oberbergischer Kreis
Der Landrat
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Handwerkskammer zu Köln
www.bqfg-koeln.de
Dieser Flyer ist gefördert vom Ministerium
für Arbeit, Integration und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen
Anerkennungsverfahren
eines im Ausland
erworbenen akademischen
Abschlusses
Sie haben ein im Ausland erworbenes
Und Sie möchten sich in Deutschland
Ansprechpartner im Oberbergischen
Diplom oder einen Berufsabschluss?
bewerben?
Kreis
Um in Deutschland arbeiten zu können, ist es in bestimmten
Berufen, genannt Referenzberufe wie z.B. bei Jurist/innen,
Lehrer/innen, Ärzt/innen, Apotheker/innen u.a., notwendig,
ein Gleichwertigkeitsverfahren durchzuführen. Gleichwertigkeitsverfahren bedeutet, den Abschluss aus dem Ausland mit
einem gleichwertigen Beruf in Deutschland zu vergleichen.
Dabei wird anhand von schriftlichen Unterlagen erkannt, ob es
sich um die gleichen Fähigkeiten und Kenntnisse handelt oder
ob ggf. nachqualifiziert werden muss.
• Habe ich einen Referenzberuf?
• Ist eine Gleichwertigkeitsprüfung erforderlich?
• Bei welcher Einrichtung muss ich mit welchen Unterlagen
den Antrag stellen?
• Und wie sind die nächsten Schritte?
Erst anschließend kann z.B. bei Mediziner/innen oder Apotheker/innen eine Approbation erteilt oder wie bei Jurist/
innen oder Lehrer/innen das erste oder zweite Staatsexamen
anerkannt werden.
Alle Anträge für das Gleichwertigkeitsverfahren müssen
schriftlich mit beglaubigten Kopien bei bestimmten Institutionen wie Kammern, Bezirksregierungen usw. eingereicht
werden. Bitte informieren Sie sich, ob für Ihre Unterlagen eine
Übersetzung erforderlich ist.
Sind keine Unterlagen vorhanden, sind auch Arbeitsproben,
Gutachten und Prüfungen möglich.
Eine erste Antwort auf diese Fragen finden Sie
beim Anerkennungs-Finder unter:
www.anerkennung-in-deutschland.de
Weitere Details entnehmen Sie dem
Wegweiser Nordrhein-Westfalen für die
Anerkennung unter:
www.integration.nrw.de/Bildung/Weiterbildung/Anerkennung_von_Qualifikationen/
neu_wegweiser_nrw.pdf
Brauchen Sie Unterstützung bei Ihren weiteren Schritten in
den Arbeitsmarkt, dann sind folgende Ansprechpartner im
Oberbergischen Kreis für Sie da:
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V.
Fachdienst für Integration und Migration
Gabriele Goldschmidt
Leitung Fachdienst für Integration und Migration
Talstraße 1
51643 Gummersbach
Telefon 02261 306-131
E-Mail gabriele.goldschmidt@caritas-oberberg.de
Cologne University of Applied Sciences
Fachhochschule Köln, Campus Gummersbach
Patrick Toussaint
International Office
Steinmüllerallee 1, Room 1.104
51643 Gummersbach
Telefon 02261 8196-6519
E-Mail patrick.toussaint@fh-koeln.de
Alle anderen Berufe können ohne Gleichwertigkeitsprüfung
ausgeübt werden. Eine Übersetzung des Berufsabschlusses
bzw. beglaubigte Kopien des Originals und der Übersetzung
sind z.B. für eine Bewerbung ausreichend.
Das Gleichwertigkeitsverfahren ist in jedem Fall kostenpflichtig! Deshalb sollten Sie abwägen, ob die hohen Kosten und der
Einsatz in Ihrem Fall lohnenswert sind.
Agentur für Arbeit Gummersbach
Stephanie Schrecker
Teamleiterin Arbeitsvermittlung
Singerbrinkstraße 43
51643 Gummersbach
Telefon 02261 304-115
E-Mail Stephanie.Schrecker@arbeitsagentur.de