Seniorenwegweiser - Landkreis Nienburg

Transcription

Seniorenwegweiser - Landkreis Nienburg
Seniorenwegweiser
Älter werden
und aktiv bleiben
im Landkreis Nienburg/Weser
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
Vorwort
ich freue mich, Ihnen den ersten Seniorenweg­ ist unter anderem
weiser „Älter werden und aktiv bleiben im Land­ wichtige Anlaufstelle
kreis Nienburg/Weser“ vorstellen zu dürfen.
für Menschen, die
aufgrund von Krank­
Der Anteil älterer Menschen an der Gesamt­ heit oder Behinde­
bevölkerung wird laut Prognosen schon mittel­ rung Unterstützung
fristig ansteigen. Dieser demografische Wandel benötigen.
macht auch nicht vor den Toren des Landkreises
Nienburg/Weser halt und stellt uns damit vor Zum kostenfreien
neue Herausforderungen. Der Landkreis Nien­ Serviceangebot ge­
burg sieht es als wichtige Aufgabe, sich den hören die Vermitt­
Interessen und Bedürfnissen der älteren Men­ lung von Pflegeleistungen, die Koopera­tion mit
schen intensiv zu widmen und dafür zu sorgen, den Pflegekassen sowie die Beratung über das
dass unsere Heimat auch für diese Generation Älter­werden.
langfristig lebenswert bleibt.
Dieser neue Seniorenwegweiser kann eine per­
Viele Menschen im fortgeschrittenen Alter sönliche Beratung natürlich nicht ersetzen, aber
gehören längst nicht zum „alten Eisen“, sondern er kann Ihnen einen Überblick über die vielfälti­
sind fit und aktiv. Sie möchten ihre Zeit sinnvoll gen Angebote für ältere Menschen verschaffen.
gestalten und das Angebot an kulturellen, geisti­ Ich hoffe, dass Sie viele nützliche Tipps und Anre­
gen und sportlichen Aktivitäten nutzen. In unse­ gungen erhalten und geeignete Hilfsangebote
rem Landkreis gibt es ein umfassendes Angebots­ mit entsprechenden Adressen und Ansprechpart­
spektrum, das ganz wesentlich auch vom nern finden werden.
engagierten Einsatz ehrenamtlicher Bürgerinnen
und Bürger ermöglicht wird. Eine Orientier­ungs­ Ich danke allen Firmen und Dienstleistungsunter­
hilfe über Weiterbildung, Freizeit, Gesprächs­ nehmen, die sich in diesem Wegweiser darstellen
runden, Kultur, Begegnungsstätten, Bewegung und somit die Realisierung der Broschüre möglich
und vieles mehr finden Sie in diesem Weg­weiser. gemacht haben.
Die Broschüre richtet sich außerdem ganz beson­ Ihr Landrat
ders an Menschen, die nicht immer allein oder
nicht mehr voll aktiv sein können, sondern Hilfe
oder Pflege benötigen. Unser Senioren- und Pfle­
gestützpunkt in der Nienburger Rühmkorffstraße Detlev Kohlmeier
1
2
Inhaltsverzeichnis
1. Aktiv bleiben
1.1 Begegnungsstätten..................8
1.2 Vereinsleben...............................9
1.3 Sportliche Aktivitäten
und Bewegung............................9
– Gesund und aktiv mit
Seniorentanz............................ 10
– Die Heigl-Methode.............. 10
– Wandern und Radfahren
in der Natur............................. 10
1.4 Reisen und Ausflüge..............11
1.5 Mobilität.................................... 13
– Verkehrsgesellschaft
Landkreis Nienburg mbH
(VLN).......................................... 13
– Stadtbusgesellschaft
Nienburg/Weser mbH....... 14
– Bürgerbusse............................. 14
2. Weiterbildung, Kultur
und Ehrenamt
2.1
–
2.2
2.3
2.4
2.5
Volkshochschule..................... 15
Service für Schwerhörige... 16
Büchereien................................ 16
Kultur.......................................... 17
Theater und Musik............... 17
Ehrenamt................................... 19
3. Ernährung und
Gesundheitsvorsorge
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
–
Ernährung................................. 21
Essen auf Rädern................... 21
Ehrenamtliche Tafeln...........23
Gesundheitsvorsorge...........23
Selbsthilfegruppen und
Gesprächskreise.....................23
Nachlassen der
Merkfähigkeit.......................... 27
Krankenkassen........................ 27
Kuren........................................... 27
Krankenhäuser........................ 27
Arzt-Auskunft..........................28
Ärztlicher/Zahnärztlicher
Notdienst..................................28
4. Vorsorge- und Betreuungs­angelegenheiten
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
Inhaltsverzeichnis
Grußwort..................................................1
Impressum.........................................3–6
Branchenverzeichnis............................7
Wozu vorsorgen?..................29
Vorsorgevollmacht ...............29
Betreuungsverfügung..........30
Patientenverfügung..............30
Rechtliche Betreuung..........30
Testament................................. 31
5. Information und
Beratung
5.1 Senioren- und Pflegestütz­
punkt Niedersachsen im
Landkreis Nienburg/
Weser..........................................32
5.2 Sozialpsychiatrischer
Dienst..........................................32
5.3 Behindertenbeirat.................33
5.4 Beratungsdienste der
Wohlfahrts­verbände
und Organisationen..............33
5.5 Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen.........35
5.6 Hilfen für hörgeschädigte
Menschen..................................35
3
4
Inhaltsverzeichnis
6. Leben in Sicherheit
6.1 Sicherheitstipps...................... 37
6.2 Sammlungen............................ 37
6.3 Vorsicht bei Verkaufs­
veranstaltungen....................... 37
6.4 Widerrufsrecht bei
Verträgen..................................38
6.5 Taschendiebe und
Straßenräuber.........................38
6.6 Albtraum Einbruch...............39
6.7 Hilfen für Kriminalitätsopfer............................................39
6.8 Sicherheit im Straßenverkehr.......................................39
7. Finanzielle
Unterstützung
7.1 Rente...........................................40
7.2 Wohngeld.................................40
7.3 Wohnberechtigungsschein..........................................40
7.4 Sozialhilfe ................................. 41
7.5 Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbs­
minderung................................ 41
7.6 Rundfunk- und Fernseh­
gebühren­befreiung............... 41
7.7 Telefonvergünstigungen
(Sozialanschluss)....................42
7.8 Hilfen für behinderte
Mitbürger..................................42
7.9 Blindengeld..............................43
7.10 Blindenhilfe..............................43
7.11 (Kriegs-)Opferfürsorge.......43
7.12 Rechtsberatung/
Prozesskostenhilfe.................43
– Rechtsberatung durch
Behörden...................................44
Inhaltsverzeichnis
5.7 Beratungsstellen zu unter­
schiedlichsten P­roblem­
stellungen ................................35
– Beratung bei persönlichen
Schwierigkeiten......................35
– Schuldnerberatung...............36
– Verbraucherberatung..........36
– Beratung durch die
Pflegekassen............................36
5
Inhaltsverzeichnis
8. Wohnen im Alter
8.1
8.2
8.3
8.4
8.5
8.6
8.7
8.8
8.9
8.10
Wohnberatung.......................45
Wohnraumanpassung.........45
Baukostenzuschüsse............. 47
Die passende Wohn­form finden.............................. 47
Seniorengerechte
Wohnungen.............................49
Betreutes Wohnen ..............49
Ambulant betreute
Wohn­gemeinschaften/
gemeinschaftliche
Wohnprojekte.........................50
Stationäre Pflege­ein­
richtungen (Altenpflege­
heime)........................................ 51
Umzugstransport..................53
Wohnungsauflösung............53
9. Hilfen für Zuhause
9.1 Haushaltshilfen.......................55
9.2 Ehrenamtliche Besuchs­
dienste........................................55
9.3 Seniorenbegleiter..................55
9.4 Mahlzeitendienste................56
9.5 Hilfsmittel/
Rehabili­tati­onshilfen............56
9.6 Haus-Notrufdienst................56
Impressum
Herausgeber:
Landkreis Nienburg/Weser
Kreishaus am Schloßplatz
31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-0
E-Mail: pressestelle@kreis-ni.de
Internet: www.landkreis-nienburg.de
Redaktion:
Landkreis Nienburg/Weser,
Fachbereich Soziales, Pressestelle
Stand der Informationen: Oktober 2014
Fotos:
ccvision.de, G. Eggers, D. Hoheisel, J. Moore,
H. Schröter, W. Schröter, VLN-Verkehrs­
gesellschaft Landkreis Nienburg
6
10. Pflegebedürftigkeit
10.1 Der Senioren- und Pflege­
stütz­punkt Niedersachsen
im Landkreis Nienburg/
Weser....................................................57
10.2 Die Pflegeversicherung....... 57
– Wer ist pflegebedürftig?.... 57
– Leistungen der Pflege­
versicherung.............................59
10.3 Pflegegeld.................................59
– Pflegesachleistung.................59
– Kombinationsleistung..........59
10.4 Ambulante Pflegedienste...61
10.5 Tages- oder Nachtpflege
(teilstationäre Pflege)..........63
– Leistungen der Pflege­ver­
sicherung zur Tages- oder
Nachtpflege.............................65
10.6 Niedrigschwellige
Betreuungsangebote...........65
10.7 Beratung durch die
zuständige Pflegekasse.......66
10.8 Senioren- und Pflege­heime...66
10.9 Vollstationäre Pflege in
Einrichtungen.......................... 67
10.10 Finanzierung der Kosten
bei Pflegebedürftigkeit.......69
10.11 Heimbeirat................................69
10.12 Heimaufsicht............................69
Konzeption/Realisation/Anzeigenteil:
© 2014 ancos Verlag GmbH, 1. Auflage
anCos Verlag GmbH
Lange Straße 14 · 49565 Bramsche
Tel.:
05461/88266-0
Fax:
05461/88266-11
E-Mail: info@ancos-verlag.de
Internet: www.ancos-verlag.de
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.
Nachdruck oder Reproduktionen, auch aus­
zugsweise, nicht gestattet.
10.13 Migranten im Pflegealltag....70
10.14 Besondere Leistungen für
Menschen mit Demenz .....70
11. Hilfen für pflegende
Angehörige
11.1 Gesprächskreise für
pflegende Angehörige........ 71
11.2 Pflegekurse für pflegende
Angehörige/Pflege­­beratung.................................... 71
11.3 Pflegehilfsmittel..................... 72
11.4 Pflegezeit................................... 72
11.5 Kurzzeitpflege......................... 72
– Leistungen der
Pflegeversicherung zur
Kurzzeitpflege......................... 72
11.6 Pflegevertretung
(Verhinderungspflege)........ 73
11.7 Hospiz- und Palliativdienste........................................ 73
12. Familien- und Senioren­
büros im Landkreis
121 Liste der Familien und
Seni­orenbüros im Landkreis
Nienburg/Weser................... 74
Wir bedanken uns bei den Teilnehmern des
Fotowettbewerbs zum 125-jährigen Jubiläum, die
uns ihr Bildmaterial zur Verfügung gestellt haben:
Helga Schröter, Steyerberg (Aussichtsturm), John
Moore, Nienburg (Stadtgraben); Gitta Eggers,
Rohrsen (Kranzbinden), Werner Schröter, Steyer­
berg (Heimatverein), Daniela Hoheisel, Diepenau
(Bauernhaus Huddestorf)
Bitte beachten Sie, dass es sich beim Seniorenweg­
weiser um keine abschließende Aufstellung handelt.
Für Hinweise zu weiteren wichtigen Anlaufstellen
und Informationen im Zusammenhang mit der
Seniorenarbeit wären wir dankbar und berücksich­
tigen diese gerne bei der nächsten Aktualisierung.
Bei der Erstellung der Broschüre wurde sorgfältig
recherchiert. Dennoch kann für die Richtigkeit
und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr
übernommen werden. Haftungsansprüche sind
ausgeschlossen.
Seite
Abfallwirtschaft......................................12
Alten- und Pflegeheime 22, 48, 50, .
......................................................54, 62, U3
Altenpflege....................3, 7, 48, 64, 68
Ambulante Pflege 2, 3, 4, 22, 24,
..................... 48, 58, 60, 64, 68, U2, U3
Apotheken.......................................22, 24
Ausflüge..................................................... 54
Bank.............................................................44
Behandlungspflege.............................. 58
Behindertengerechte Umbauten... 46
Beratungsstellen.......... 2, 4, 24, 51, 68
Berufsfachschule für Altenpflege....7
Bestattungen........................................... 30.
Betreutes Wohnen........3, 48, 50, U3
Betreuungsdienste
2, 4, 5, 22,
.......................................48, 58, 62, 68, 70
Bildung.................................................. 7, 64
Buchhandlung.........................................18
Demenzbetreuung.................4, 62. 68
Energie..............................................52, U4.
Ergotherapie...................................54, 60
Erste Hilfe........................................64, U3.
Essen auf Rädern 20, 48, 58, 60,
............................................................. 68, U3
Branche
Seite
Fahrdienste..............................................60
Familienbetreuung..................................5
Friseur......................................................... 54
Fußpflege..................................................54
Gastronomie........................................... 34
Geriatrie....................................................26
Handwerksbetriebe......................31, 46
Hauswirtschaftliche Dienste 2, 3,
..............................................22, 58, 62, 68,
Hausnotruf........ 2, 24, 48, 58, 60, U3
Hörgeräte................................................. 26
Hofladen...................................................34
Insolvenzberatung...............................68
Krankenpflege
3, 48, 58, 60, 64
..............................................................68, U3
Krankengymnastik...............................24
Krankenhaus...........................................26
Krankenhausnachsorge..................... 22
Kurzzeitpflege................22, 48, 62, 68
Logopädie................................................. 54
Mobile Pflege 2, 3, 4, 22, 24, 48,
.............................58, 60, 64, 68, U2, U3
Neurologie.......................................26, 60
Orthopädie..............................20, 26, 60
Pädiatrie....................................................60
Branche
Seite
Branchenverzeichnis
Branche
Papeterie....................................................18
Partyservice..............................................20
Personenbeförderung................52, 60
Pflegeberatung....................2, 4, 24, 68
Physiotherapie....................................... 24
Psychiatrie................................................ 60
Sanitätshaus.............................................24
Seniorenresidenz.................................. 54
Seniorenwohngemeinschaft.....50, 64
Seniorenzentrum..................54, 62, 68
Soziale Dienste..............................24, 48
Sozialverband..........................................51
Spargel........................................................ 34
Spedition...................................................52
Stationäre Pflege..............................4, 22
Sterbebegleitung.................................. 22
Suchtberatung........................................68
Pflegeberatung....................................2, 4
Tagespflege................... 3, 4, 48, 60, 68
Tischler........................................................31
Treppenlifte............................................. 46
Urologie.................................................... 26
Verhinderungspflege.....2, 22, 48, 62
Versorgungsunternehmen......52, U4
U = Umschlag
7
1. Aktiv bleiben
Aktiv bleiben
Älter werden und aktiv bleiben – das kann auch hei­
ßen, einmal etwas Neues auszuprobieren oder etwas
zu beginnen, was Sie schon immer machen wollten.
Zahlreiche Angebote im Landkreis Nienburg/Weser
laden ältere Menschen zu vielfältigen Aktivitäten ein.
Die Palette reicht von Vorträgen, Ausflügen, über Be­
wegungsangebote, handwerkliche Aktivitäten bis hin
zu Spielenachmittagen. Das Wichtigste dabei ist, un­
ter Menschen zu sein, sich austauschen zu können
und Spaß zu haben. Informationen zu den einzelnen
Angeboten bekommen Sie beim Senioren- und Pfle­
gestützpunkt Niedersachsen oder bei den Familienund Seniorenbüros der Kommunen (Liste im An­
hang).
1.
1.1 Begegnungsstätten
Im Landkreis Nienburg gibt es diverse Begegnungs­
stätten und Treffpunkte für Ältere sowie spezielle
Seniorenkreise und Gruppen. Hier werden verschie­
dene Aktionen wie Fahrten, Filme oder auch Sportund Tanzveranstaltungen angeboten. Besucher kön­
nen auch einfach nur gemütlich bei einer Tasse Tee
zusammensitzen und sich unterhalten. Informationen
über entsprechende Angebote erhalten Sie z. B.
»» beim Senioren- und Pflegestützpunkt Nieder­
sachsen, Tel.: 05021 967-682 oder 05021 967-685
»» bei den Ansprechpartnern in den Familien- und
Seniorenbüros Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder
Samt­gemeindeverwaltung,
»» bei den Wohlfahrtsverbänden (z. B. Arbeiterwohl­
fahrt oder Paritätischer),
»» bei Kirchengemeinden bzw. den örtlichen Kirchen­
büros,
»» aus der Lokalpresse.
Hier finden Sie einige Beispiele für geselliges Bei­
sammen­sein und gemeinsame Aktivitäten:
8
Gesellige Runde im Café Rehburg
Klönen, Spiele, Kaffee und Kuchen
jeden 1. Donnerstag im Monat um 15.00 Uhr
Mühlentorstraße 36
31547 Rehburg-Loccum
ASB-Kreisverband Nienburg
Seniorentreff, Spiele, Klönschnack, Kaffeetrinken,
Ausflüge u.v.m.,
jeden 3. Donnerstag im Monat, 16.00 bis 19.00 Uhr
Nienburger Straße 40, 31547 Rehburg-Loccum
Telefon: 05037 97110
SeniorenTreff im Museum Nienburg
1 x monatlich
Vorträge bei Kaffee und Kuchen, Ausflüge
Leinstraße 4, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 12461
Sprottelino
Seniorennachmittag mit Themen, Spiel, Kaffee
und selbstgebackenem Kuchen
2. und 4. Montag im Monat ab 14.30 Uhr
Lehmwandlungsweg 36, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 605602
Sprottelino
Seniorenfrühstück jeden 1. Dienstag im Monat
9.00 bis 11.00 Uhr; Mittagstisch mittwochs,
donnerstags und freitags 12.00 bis 13.30 Uhr
Lehmwandlungsweg 36
31582 Nienburg
Telefon: 05021 602864
Haus der Begegnung Bücken
Gespräche, Begleitung, Spaß und Bewegung
Jeden Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Frühstück
Jeden 2. Donnerstag im Monat 15.00 bis 17.00
Uhr Spiele und Angebote nach Aushang
Bäckerstraße 1, 27333 Bücken
Telefon: 04251 9834896
Pfarrhaus Steyerberg
Spielenachmittag
Jeden 1. Montag im Monat um 15.00 Uhr
Rießen 1, 31595 Steyerberg
Kontakt: Frau Berger
Telefon: 05764 473
DRK Ortsverein Warmsen
Demenzgruppe, Gehannfors Hof
Bohnhorster Straße 12, 31606 Warmsen
Kontakt: Hanna Hunder
Telefon: 05767 1505
Ev.-luth. Kirchengemeinde Marklohe
Gemeindenachmittag 60+ in Marklohe, Holte,
Dolldorf
Kontakt: Helma Friedrichs, Pfarrbüro
Hoyaer Straße 59, 31608 Marklohe
Telefon: 05021 3746
Ev.-luth. Kirchengemeinde Rodewald
Gemütliche Runde im Gemeindesaal
Lichtenhorst
jeden 3. Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr
Telefon: 05074 210
Ev.-luth. Kirchengemeinde Rodewald
Gemütliche Runde im Gemeindehaus Rodewald
jeden 1. Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr
Telefon: 05074 210
Volkshochschule Nienburg
Seniorenprogramme in verschiedenen Gemeinden
Kontakt Nienburg
VHS-Haus Nienburg: 05021 967-600
Kontakt Steyerberg: 05764 942858
Kontakt Deblinghausen: 05764 1334
Kontakt Düdinghausen: 05764 1533
Kontakt Landesbergen: 05025 94296
Aktiv bleiben
AWO Ortsverein Hoya
Seniorennachmittage
Kontakt: Mechtild Cordes
Lerchengasse 3, 27318 Hoya
Telefon: 04251 1737
2.2 Vereinsleben
Im Landkreis Nienburg gibt es ein breit gefächertes
Angebot an Vereinen und Organisationen. Das sind
beispielsweise Schützenvereine, Kyffhäuser- und Re­
servistenkameradschaften, Heimatvereine, Natur­
schutzverbände, Anglervereine, Karnevalsvereine,
sowie Feuerwehren, die teilweise spezielle Senioren­
abteilungen haben. Landfrauen und Hausfrauenverei­
ne bieten Vorträge, Ausflüge und viele weitere Aktivi­
täten. Eine umfangreiche Liste der hiesigen Vereine
finden Sie auf folgenden Portalen:
1.
Internet: www.senioren-in-niedersachsen.de
Internet: www.lk-nienburg.de (Menüpunkt:
Leben im Landkreis/Ehrenamt/Vereine)
1.3 Sportliche Aktivitäten und
Bewegung
Bewegungsmangel ist die Ursache vieler Beschwerden.
Wer sich sportlich betätigen oder nur mehr bewegen
möchte, findet bei den Vereinen verschiedenste Ange­
bote wie Wandern, Walken, Kegeln, Gymnastik oder
Radfahren. Hierbei stehen nicht Rekorde und Höchstleis­
tungen, sondern Spaß an der Bewegung, die Abwechs­
lung und die Geselligkeit im Vordergrund. In vielen
Sportvereinen gibt es speziell auf Senioren abgestimmte
Angebote. Volkshochschulen, Kneipp-Vereine, Wohl­
fahrtsverbände, vor allem aber auch die Sportvereine vor
Ort halten zahlreiche Angebote vor. Informationen über
9
Aktiv bleiben
Senioren-Sportangebote im Landkreis Nienburg/Weser
erhalten Sie beim Kreissportbund, bei der Volkshoch­
schule und bei diversen Vereinen und Verbänden.
1.
Kreissportbund Nienburg/Weser e. V.
Goetheplatz 6, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 9036078
Internet: www.ksb-nienburg.de
VHS Nienburg
Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 697600
Internet: www.vhs-nienburg.de
Sprotte Begegnungszentrum
Gymnastik Alt und Jung,
mittwochs 15.00 bis 16.00 Uhr
Lehmwandlungsweg 36, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 605603
Gesund und aktiv mit Seniorentanz
Seniorentanz ist abwechslungsreich, fröhlich, gesund
für Körper, Seele und Geist und er fördert die Gemein­
schaft. Jeder, der Freude an rhythmischer Bewegung
hat und gerne tanzt, kann mitmachen. Das abwechs­
lungsreiche Programm aus unterschiedlichen Stilrich­
tungen wird ohne festen Partner getanzt. Auch Senio­
ren, die nicht mehr gut zu Fuß sind, können mittanzen.
Für sie bieten Vereine dass „Tanzen im Sitzen“ an.
Nähere Informationen dazu erteilen die örtlichen
Tanzschulen, Vereine und Seniorenkreise oder auch
der Bundesverband Seniorentanz e. V. unter www.
seniorentanz.de. Auskünfte erhalten Sie auch hier:
Seniorinnen- und Seniorentanzgruppe der
Stadt Nienburg/Weser
14-tägig montags 15.00 bis 17.00 Uhr
alte Sporthalle der Albert-Schweitzer-Schule
Kontakt: Gisela Schwertel
Telefon: 04272 570
10
Seniorinnen- und Seniorentanzgruppe der
Stadt Nienburg/Weser
Tanzen im Sitzen
Jeden 2., 3. und 4. Dienstag 14.30 bis 16.30 Uhr
Im KIBIS, von-Philipsborn-Straße 1
Kontakt: Irene Rosebrock
Telefon: 05022 1479
Sprotte Begegnungszentrum
Geselliges Tanzen 50+, montags 9.30 bis 11.30
Uhr (jeden ersten Montag im Monat NICHT)
Lehmwandlungsweg 36, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 605603
Die Heigl-Methode
Das Bewegungstraining nach der Methode von Heinz
Heigl ist eine einfache Bewegungs-, Atmungs- und
Entspannungs-Methode. Um die Sauerstoffaufnah­
me zu fördern, findet das Training bei jedem Wetter
im Freien statt. Zudem soll ein natürlicher Boden Ge­
lenke und Bandscheiben schonen. „Heigln“ wird in
der Mittelweser-Region vielerorts angeboten.
Bewegungstraining Methode Heigl e. V.
Hauptstraße 7a
31515 Wunstorf
Telefon: 05031 7791355
Internet: www.heigln.de
Wandern und Radfahren in
der Natur
Wandern gehört zu den beliebtesten Aktivitäten im
Freien. Diese sportliche Betätigung ist gut für Körper,
Geist und Seele. Die Mittelweser-Region ist reich an
Strecken fürs Wandern, Pilgern oder Geocachen.
Großflächige Wälder, schöne Waldwege und atem­
beraubende Aussichten laden zu traumhaften Touren
ein. Zu den größeren Wanderwegen gehören der
Mittelweser-Touristik GmbH
Lange Straße 18, 31582 Nienburg/Weser
Telefon: 05021 91763 0
Internet: www.mittelweser-tourismus.de
Auskünfte zu Wanderwegen in Ihrer Region erhalten Sie
bei den Kommunen oder den örtlichen Wandervereinen.
Organisierte Wanderungen bieten beispielsweise „Die
Naturfreunde Nienburg“ oder der Kneipp-Verein an.
NaturFreunde Nienburg e. V.
Luise-Wyneken-Straße 4, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 2812
Internet: www.naturfreunde-nienburg.de
Kneippverein Nienburg
Straßburger Straße 24, 31582 Nienburg
Telefon: 0172 1033806
Internet: www.kneippverein-nienburg.de
DRK Ortsverein Landesbergen e. V.
Vierzehntägige Wandergruppe
(im Sommer Radfahren)
Vereinsheim, Hinter den Höfen 23
Kontakt: Gertrud Märtens
Telefon: 05025 6853
SKI und WANDERN Rehburg e. V.
Wanderwart Otto Lüer
Telefon: 05037 3572
Internet: www.skiundwandernrehburg.de
Radfahren ist nicht nur gesund, weil gelenk- und rü­
ckenschonend, sondern es fördert auch die Gesellig­
keit. Mit mehr als 1.000 Kilometer beschilderten Rad­
wegen finden Sie im Landkreis Nienburg/Weser eine
Vielfalt an landschaftlich schönen, radelbaren Stre­
cken. Der Weser-Radweg ist dabei wegen seiner guten
Beschaffenheit für ältere Menschen ideal zu befahren.
Größere und auch kleinere Touren, die auch für Seni­
oren geeignet sind, organisiert der ADFC Nienburg.
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
Kreisverband Nienburg
Kontakt: Berthold Vahlsing
Auengrund 3, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 8954757
Internet: www.adfc-nienburg.de
1.4 Reisen und Ausflüge
Aktiv bleiben
Pilgerweg Sigwardsweg, der Fernwanderweg Ros­
withaweg, der Pilgerweg Loccum-Volkenroda und die
Kräher Höhe. Informationen dazu finden Sie unter
www.mittelweser-tourismus.de.
1.
Manchmal tut es gut, den gewohnten Alltag hinter
sich zu lassen und einfach einmal wegzufahren. Auch
wenn Sie sich nicht mehr richtig „fit“ fühlen oder auf
die Hilfe anderer angewiesen sind, müssen Sie hierauf
nicht verzichten. Neben Reisebüros und kommerziel­
len Reiseveranstaltern bieten Wohlfahrtsverbände,
Kirchengemeinden, Sozialverbände etc. spezielle Rei­
sen und Tagesausflüge für Seniorinnen und Senioren
an. In der Regel wird dabei ein umfangreicher Service
geboten, der in besonderem Maße auf die Wünsche
und Bedürfnisse Älterer abgestimmt ist.
Ein umfangreiches Angebot an Gemeinschafts- und
Individualreisen mit oder ohne Begleitung (Reise­
assistenz) bietet auch die
Erholungshilfe e. V.
Kokenstraße 5, 30159 Hannover
Telefon: 0511 854000
Internet: www.erholungshilfe.de
Um mal wieder „rauszukommen“, müssen Sie gar
nicht in die Ferne schweifen. Der Landkreis Nienburg
bietet interessante Ausflugsziele direkt vor der eige­
nen Haustür. Viele Orte in der Mittelweser-Region
sind historisch gewachsen und haben ihre Kultur be­
wahrt. Da gibt es Sehenswürdigkeiten wie alte Hügel­
11
Mittelweser-Touristik GmbH
Lange Straße 18
31582 Nienburg/Weser
Telefon: 05021 917630
Internet: www.mittelweser-tourismus.de
Etliche Ausflugsziele können auch mit körperlicher
Beeinträchtigung besucht werden. Einen Überblick
über barrierefreie Angebote in unserer Region bietet
die Broschüre „Tourismus für alle“. Hier können Sie
sich auch einen Überblick über barrierefreie Unter­
künfte, Restaurants und Cafés verschaffen. Die Bro­
schüre ist ebenfalls erhältlich bei der MittelweserTouristik GmbH.
1.5 Mobilität
Besonders im Alter ist Mobilität ein wichtiger Faktor
in Bezug auf die Lebensqualität. Ob mit Bus, Bahn
oder Auto, zu Fuß oder mit dem Fahrrad – ohne
Schwierigkeiten seine Wunschziele zu erreichen, ist
wesentliche Voraussetzung für eine aktive Lebensge­
staltung, um beispielsweise Bindungen im Familienund Freundeskreis zu erhalten und um selbständig zu
bleiben. Hier können öffentliche Verkehrsmittel eine
große Hilfe sein.
Fahrpläne für Busse und Bahnen erhalten Sie an den
Bahnhöfen in Nienburg und Eystrup und in den
Verkaufsstellen der Verkehrsgesellschaft Landkreis
Nienburg/Weser (www.vln-nienburg.de) und beim
Stadtbus Nienburg (www.stadtbus-nienburg.de/fahr­plan/). Des Weiteren liegen Fahrpläne häufig in
den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zum Mitneh­
men aus. Sie können diese aber auch bei den
Busfahrern kostenlos bekommen. Die Fahrpläne
enthalten oft auch Hinweise auf Zeitfahrkarten und
darüber, wie Sie verbilligt Fahrten wahrnehmen kön­
nen. Teilweise gibt es für Seniorinnen und Senioren
spezielle Vergünstigungen, z. B. eine Bahncard für
Senioren.
Bundesweite Auskünfte rund um Bus und Bahn erteilt
die
Automatische Fahrplanausauskunft der
Deutschen Bahn
Telefon: 0800 1507090
oder
Internet: www.fahrplanauskunft.de
Internet: www.fahrcard.de
Aktiv bleiben
gräber, liebevoll restaurierte Wind- und Wassermüh­
len, beeindruckende Kirchen und Klöster sowie
repräsentative Bauten aus der Weserrenaissance.
Nähere Informationen sowie Tipps und Broschüren
erhalten Sie bei der Mittelweser-Touristik.
1.
Verkehrsgesellschaft Landkreis
Nienburg mbH (VLN)
Im Landkreis Nienburg/Weser organisiert die VLN
den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ge­
sellschafter der VLN sind acht Busunternehmen, die
den Linienverkehr im Landkreis betreiben, und der
Landkreis Nienburg/Weser. 136 Busse auf 7 RegioLinien und 33 Lokal-Linien bedienen 1.100 Halte­
stellen im Kreisgebiet.
Wenn es um Mobilität und Unabhängigkeit geht, er­
langt der ÖPNV mit zunehmendem Alter eine immer
größere Bedeutung für Senioren. Mit zahlreichen gut
ausgestatteten Haltestellen, gut lesbaren Fahrplänen,
dem Einsatz von Niederflurbussen für einen beque­
men Ein- und Ausstieg sowie Abfahrtzeiten im Stun­
dentakt bietet die VLN ihren Fahrgästen auf den
Regio-Linien ein attraktives Beförderungsangebot.
Für Informationen über den aktuellen VLN-Fahrplan,
stehen verschiedene Auskunftsmöglichkeiten zur
Verfügung:
13
Aktiv bleiben
»» Aushangfahrpläne an den Haltestellen,
»» das elektronische Fahrgast-Informationssystem am
Nienburger Bahnhof
»» die barrierefreie Internetseite www.vln-nienburg.de
»» die Geschäftsstelle der VLN
Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg
mbH (VLN)
Wilhelmstraße 30, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 66011
Internet: www.vln-nienburg.de
Stadtbusgesellschaft Nienburg/
Weser mbH
1.
In der Stadt Nienburg verbindet der Stadtbus die
einzelnen Ortsteile mit der Innenstadt. Alle Haltestel­
len werden im 30-Minuten-Takt bedient, so dass sich
die Bürger ihre individuellen Fahrzeiten leicht merken
können. Das System aus 4 Stadtbus-Linien soll auch
älteren Menschen mehr Lebensqualität ermöglichen.
Die Stadtbusse sind mit Neigetechnik und ohne
Stufen ausgestattet, so dass auch Fahrgäste mit
Gehhilfen, Rollator oder sogar Rollstuhl dank der zu­
sätzlichen Rampe bequem die Stadtbusse nutzen
können.
Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 43,
31582 Nienburg
Telefon: 05021 6089900
Internet: www.stadtbus-nienburg.de
Bürgerbusse
Im Landkreis Nienburg gibt es in zwei Kommunen als
besondere Beförderungsangebote zusätzlich zum
normalen Bus- und Bahnverkehr Bürgerbusse. Der
ehrenamtlich getragene Bürgerbus in Rehburg- Loc­
cum ergänzt den bestehenden Linienverkehr im
Stadtgebiet und übernimmt Zubringerfunktionen zu
vorhandenen Linien.
Bürgerbus Rehburg-Loccum e. V.
„Linie 56“ Montag bis Freitag
Telefon: 05766 1378
Internet: www.buergerbus-rehburg-loccum.de
Das Lokale Bündnis für Familien bietet Einkaufsfahr­
ten für Seniorinnen und Senioren mit dem Bürger­
mobil des Flecken Steyerberg an. Das Bürgermobil
fährt jeden Donnerstag zum Einkaufsmarkt in die
Steyerberger Ortsmitte. Je nach Nachfrage sind aber
auch Fahrten an anderen Wochentagen möglich.
Geführt wird das Bürgermobil von
Wolfgang Wagenfeld
Telefon: 05764 1639
Telefonische Anmeldungen auch beim
Flecken Steyerberg
Telefon: 05764 960610
Internet: www.steyerberg.de
14
Älter werden und aktiv bleiben – das ist einer der
meistgenannten Wünsche von Senioren. Die körper­
liche und geistige Fitness ist schließlich ein wichtiger
Aspekt, um auch im Alter weiterhin aktiv an der
Gesellschaft teilzunehmen.
Auch etwas Neues zu lernen, unabhängig von den
bisherigen Aufgaben und Erfahrungen im Beruf, ist
für viele ein großer Wunsch. Schließlich kommen in
den Jahren als Berufstätiger die eigenen Interessen
oft zu kurz, Familie und Job lassen einem kaum
Zeit für sich selbst. Erst wenn die Kinder nicht
mehr zu Hause wohnen und die aktive Jobphase
vorbei ist, haben viele die Zeit, sich selbst zu ver­
wirklichen.
2.1 Volkshochschule
All diese Bedürfnisse können Sie sich mit Kursen an
der Volkshochschule Nienburg erfüllen.
Das Programm umfasst Kurse aus unterschiedlichsten
Bereichen und hat für jeden etwas zu bieten. Auch
gibt es eine große Anzahl an Kursen, deren Themen
und Inhalte das Leben im Alter bereichern und auch
erleichtern.
So trifft sich der Kreis der aktiven Senioren einmal im
Monat, um gemeinsam neue Themen zu entdecken
und sich darüber auszutauschen.
Es werden aktuelle gesellschaftliche Fragen aufgegrif­
fen und diskutiert, sowie die Erfahrungen im Ruhe­
stand ausgetauscht. Zudem werden Fahrten zu
Ausflugszielen oder großen Firmen angeboten, wo­
bei den Teilnehmern praxisnah interessante Informa­
tionen zu der jeweiligen Thematik vermittelt wer­
den.
Auch die Gesundheit soll bei den Angeboten nicht
zu kurz kommen. So gibt es sowohl Kurse für die
geistige Fitness, in denen Konzentration, Merkfähig­
keit und Kreativität geschult werden, als auch Kurse
für körperliche Fitness. Ob Zumba, Yoga, Tai Chi
Chuan oder Qi Gong, unter diesen vielen unter­
schiedlichen Bewegungs- und Entspannungstechni­
ken ist mit Sicherheit eine dabei, die auch Ihnen ge­
fallen könnte.
Viele fortgeschrittene Semester haben große Pro­
bleme mit der englischen Sprache, da sie diese nie
richtig gelernt und im Beruf nicht benötigt haben.
Mittlerweile ist Englisch aber nicht nur für den Urlaub
im Ausland oder für international Arbeitende not­
wendig, sondern sogar auch für eine Einkaufstour in
der Innenstadt. Die VHS bietet daher verschiedene
Englischkurse an, die sich speziell an Senioren wen­
den.
Weiterbildung, Kultur und Ehrenamt
2. Weiterbildung , Kultur und Ehrenamt
2.
Natürlich gehören auch andere Sprachkurse, wie z. B.
die Klassiker Französisch, Spanisch, Italienisch oder
exotische Sprachen wie Chinesisch zum Angebot der
VHS. Oft wird das Erlernen oder Vertiefen der Spra­
che mit Informationen über die Kultur des Landes
oder mit dem Kochen landestypischer Gerichte kom­
biniert.
Auch die fortschreitende Entwicklung der Technik
macht vielen Probleme. Für alle, die endlich mitreden
möchten, wenn sich die Kinder und Enkelkinder über
die Vorteile der Internetnutzung unterhalten, bietet
die Volkshochschule eine Vielzahl an Computerkur­
sen an. Entdecken Sie das Internet und seine Dienste
für Hobby und Freizeit, für Einkäufe und für
Informations­
beschaffung. Durch praxisorientiertes
Arbeiten und zahlreiche Übungen lernen Sie die viel­
fältigen Möglichkeiten der Internetnutzung von
Grund auf kennen.
15
Weiterbildung, Kultur und Ehrenamt
2.
Da sich manche lieber über Literatur als über Technik
unterhalten, bietet die Volkshochschule einen Litera­
turkreis an. Dieser trifft sich wöchentlich, tauscht sich
über interessante und nicht alltägliche literarische
Werke aus und fachsimpelt über den Inhalt und die
damit verbundenen Intentionen der Autoren.
All diese Angebote, sowie viele weitere interessante
Kurse und Veranstaltungen finden Sie im Programm­
heft der Volkshochschule. Sie erhalten es unter ande­
rem in der Geschäftsstelle, sowie in den Arbeitsstel­
len. Und wer das Internet nutzt, findet alle Angebote
tagesaktuell unter www.vhs-nienburg.de. Wenn nicht,
dann wissen Sie jetzt, wo und wie Sie das Internet
kennen lernen können.
Service für Schwerhörige
Die Nienburger Volkshochschule bietet Schwerhöri­
gen zur Unterstützung eine mobile induktive Höran­
lage an. Dieser kostenlose Service macht Betroffenen
den Besuch von Kursen noch angenehmer oder über­
haupt erst möglich. Die Hörhilfen können im Kreis­
medienzentrum im VHS-Haus abgeholt werden. Wer
Interesse an der Nutzung der mobilen Induktionsan­
lage hat, sollte sich ein paar Tage vor Kursbeginn an
das Kreismedienzentrum wenden.
Kreismedienzentrum
Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967643
Adressen der Volkshochschulen im Landkreis:
VHS Nienburg
Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 697600
Internet: www.vhs-nienburg.de
16
Evangelische Heimvolkshochschule
Loccum e. V.
Hormannshausen 6–8, 31547 Rehburg-Loccum
Telefon: 05766 96090
Internet: hvhs-loccum.de
Auch Vereine, private Bildungseinrichtungen und
kirchliche Bildungsstätten bieten auf Senioren zuge­
schnittene Angebote; z. B.:
»» Gedächtnistraining
»» Sprachkurse
»» Computerkurse für Ältere
»» Vorträge zur Kunst- und Kulturgeschichte
2.2 Büchereien
Wenn Sie gerne lesen, stehen Ihnen in den Bücherei­
en vor Ort zahlreiche Medien zur Verfügung, u. a.
auch Bücher in Großdruckschrift, Hörbücher und
Zeitschriften. Außer der örtlichen Büchereien der
Städte und Gemeinden gibt es auch in manchen Kir­
chengemeinden kleinere Bücherbestände. Wenn Sie
wegen einer Krankheit oder Behinderung die Büche­
rei nicht selbst aufsuchen können, erkundigen Sie sich
nach der Möglichkeit, ob Ihnen die Medien nach
Hause gebracht werden können.
Neben den Büchereien gibt es in vielen Orten im
Landkreis öffentliche Bücherregale und Bücher­
schränke, die die Bürgerstiftung oder der Rotary-Club
aufgestellt haben. Hier können ohne Öffnungszeiten
ausrangierte Literatur aus dem eigenen Fundus hinein
gestellt und gebrauchte Bücher heraus genommen
werden.
Der kulturelle Konsum von Senioren ist in den letzten
Jahren immer mehr angestiegen. Bei vielen Veranstal­
tungen machen ältere Menschen den größten Teil der
Besucher aus. Gern genießen Senioren die freie Zeit,
die ihnen in der zweiten Lebenshälfte zur Verfügung
steht im Theater, in Ausstellungen, bei Konzerten,
Vorträgen etc.
Zu einem vielfältigen Kulturleben im Landkreis Nien­
burg/Weser tragen Maler, Musiker, Fotografen, Au­
toren, Hobbyschauspieler und viele andere Kultur­
schaffende bei. Allein mehr als 20 Laienbühnen
halten die plattdeutsche Sprache als Kulturgut leben­
dig. Die Musiklandschaft ist geprägt von zwei
Kreischorverbänden mit Hunderten von Sängern. Bei
zahlreichen Auftritten zeigen die Männer-, Frauen-,
und gemischten Chöre immer wieder ihr Können.
Möglichkeiten zum kulturellen Austausch finden In­
teressierte nicht nur bei Konzerten und Ausstellun­
gen, sondern auch in Ateliers, Scheunen und Dorfge­
meinschaftshäusern.
Was im Landkreis los ist, verraten Ihnen die regiona­
len Veranstaltungskalender.
Internet: www.lk-nienburg.de/freizeit/
Interessante Kulturveranstaltungen und spezielle Pro­
gramme neben heimischen Kulturschätzen bieten
auch die zahlreichen Museen und Heimatstuben an.
Einen Museumsführer für die Landkreise Nienburg
und Diepholz hat der Landschaftsverband WeserHunte e. V. herausgegeben. Die Broschüre kann auf
der Seite des Landschaftsverbandes heruntergeladen
oder kostenlos in den Geschäftsstellen bestellt wer­
den. Hier gibt es außerdem Broschüren u. a. zu ar­
chäologischen Denkmalen, die einen Besuch wert
sind, zu Skulpturen, Mühlen, Architektur sowie zu
Stätten jüdischer Kultur und Geschichte.
Landschaftsverband Weser-Hunte e. V.
Geschäftsstelle Nienburg:
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967163
Internet: www.weser-hunte.de
Interessante Vorträge und Lesungen bei Kaffee und
Kuchen sowie Ausflüge und Besichtigungen bietet
der monatlich stattfindende Seniorentreff im Muse­
um Nienburg. Das aktuelle Jahresprogramm finden
Sie im Internet unter
www.lk-nienburg.de (Menüpunkt: Leben im
Landkreis/Senioren/Aktuelles für Senioren)
oder fordern Sie an beim
Weiterbildung, Kultur und Ehrenamt
2.3 Kultur
2.
Museum Nienburg/Weser
Leinstraße 48, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 12461
2.4 Theater und Musik
Eine Auswahl an Musik- und Theateraufführungen
bieten auch die hiesigen Kulturvereine an. Ein großes
Angebot hält zudem das Nienburger Theater auf
dem Hornwerk bereit. Unter den kulturellen Einrich­
tungen nimmt das Theater mit ca. 50.000 Besuchern
aus dem gesamten Landkreis und darüber hinaus eine
besondere Stellung ein. Das abwechslungsreiche Pro­
gramm umfasst neben dem gesamten Spektrum des
Schauspiels und erstklassigen Opern/Operetten und
Musicalaufführungen auch attraktive Sonderveran­
staltungen, wie z. B. volkstümliche Konzerte.
Zwei der insgesamt neun Abo-Reihen wenden sich
mit ihrer nachmittäglichen Anfangszeit besonders an
Seniorinnen und Senioren. Sie erfreuen sich ebenso
großer Beliebtheit wie die regelmäßigen Aufführun­
gen in plattdeutscher Sprache. Dabei wird auch den
spezifischen Bedürfnissen eines älteren Publikums
17
Weiterbildung, Kultur und Ehrenamt
2.
mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen in be­
sonderer Weise Rechnung getragen. So können Besu­
cher neben barrierefreien Zugängen unter anderem
auch auf kostenlose Seh- und Hörhilfen zugreifen.
Seit kurzem besteht unter dem Motto „Treffpunkt
Theater“ zudem die Chance sich mit Gleichgesinnten
zu einem gemeinsamen Theaterbesuch zu verabre­
den. Nähere Einzelheiten hierzu und alle weiteren In­
formationen für einen Theaterbesuch erhalten Sie
auf der Internetseite des Nienburger Theaters oder
an der Theaterkasse im Stadtkontor.
Nienburger Theater
Theaterkasse im Stadtkontor
Kirchplatz 4, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 87356 und 87264
Internet: theater.nienburg.de
Ein breites Angebot an kulturellen Veranstaltungen
wie Kabarett, kommunales Kino, Konzerte etc. hält
auch das Nienburger Kulturwerk vor.
Nienburger Kulturwerk e. V.
Mindener Landstraße 20, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 922580
Internet: www.nienburger-kulturwerk.de
Auch Senioren mit geringem Einkommen haben im
Landkreis Nienburg/Weser die Möglichkeit an kultu­
rellen Veranstaltungen teilzunehmen. Die „Kulturloge
Mittelweser“ vermittelt Bürgern freie Karten bzw.
Plätze bei Veranstaltungen wie Theater, Lesung, Kon­
zert, Film, Vortrag, Kabarett oder Museumsbesuch.
Ein entsprechendes Faltblatt liegt bei Ihrem Sozial­
partner aus. Füllen Sie die beiliegende Antwortkarte
aus und lassen Sie die Voraussetzungen durch Ihren
Sozialpartner bestätigen. Dieser wird die Karte dann
der Kulturloge zukommen lassen. Das Faltblatt kann
auch direkt angefordert werden.
Kulturloge Mittelweser
VHS-Haus
Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967641
Internet: www.kulturloge-mittelweser.de
Nicht nur Musik hören und Konzerte besuchen, son­
dern auch selbst gemeinsam Musizieren ist eine
willkommene Freizeitgestaltung. Senioren, die ein In­
strument spielen, können sich mit anderen HobbyMusikern zusammenfinden. Immer wieder suchen
Senioren-Bands oder -Kapellen im Landkreis Verstär­
kung, um privat zu musizieren oder bei kleineren
Veranstaltungen aufzutreten. Der Senioren- und Pfle­
gestützpunkt Niedersachsen stellt gern den entspre­
chenden Kontakt her.
Landkreis Nienburg/Weser
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen
Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967682
Internet: www.landkreis-nienburg.de
18
Das kulturelle Leben auf dem Lande liegt oftmals in
den Händen von engagierten Ehrenamtlichen. Ein
großer Teil davon sind ältere Menschen, die sich neue
Tätigkeitsfelder jenseits des Berufslebens erschlossen
haben. Die Arbeit, die diese Menschen leisten, ist ein
unverzichtbarer und qualitativ eigenständiger Beitrag
zum Gemeinwohl. Die Wohlfahrtsverbände (siehe un­
ter Information und Beratung) bieten insbesondere für
Menschen, die sich sozial engagieren möchten, ein
breites Tätigkeitsangebot. Die entsprechenden An­
sprechpartner für das Ehrenamt in den einzelnen Kom­
munen finden Sie im Internetportal des Niedersächsi­
schen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie,
Gesundheit und Integration.
Bürgerstiftung im Landkreis Nienburg
Goetheplatz 4, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 605304
Internet: www.buergerstiftung-nienburg.de
Als Netzwerkbüro, Bürgerbörse, Vermittlungsstelle
für Nachbarschaftshilfe und als Ort der Begegnung
gibt es in Rehburg-Loccum das Netzwerk “Ehrenamt
vor Ort“. Hier werden vielfältige ehrenamtliche Tätig­
keiten passgenau zusammengefügt und Vereinsarbeit
sinnvoll miteinander verknüpft.
Netzwerkbüro „Ehrenamt vor Ort“
Mühlentorstraße 22,
31547 Rehburg-Loccum OT Rehburg
Telefon: 05037 9661600
Internet: www.ehrenamt-vor-ort.de
Weiterbildung, Kultur und Ehrenamt
2.5 Ehrenamt
2.
Internet: www.freiwilligenserver.de
Die Freiwilligenagentur Nienburg hat ihr Büro im
Viele Menschen wollen helfen, wissen aber nicht, wo Rathaus in Nienburg und hält dort ein umfangreiches
Hilfe derzeit am dringendsten erforderlich ist. Mit der Angebot an ehrenamtlichen Tätigkeiten für Jung und
Ehrenamtsbörse sollen ehrenamtliche Organisatio­ Alt vor. Ein persönliches Gespräch mit den Mitar­
nen und Freiwillige die Möglichkeit erhalten, schnell beitern ermöglicht Ihnen daher eine passgenaue
und unkompliziert zueinander zu finden – rund um Tätigkeit in einem Verein oder einer Organisation zu
die Uhr und ohne Schwellenängste. Machen Sie mit finden.
und unterstützen Sie das Ehrenamt in unserer Region.
Die Ehrenamtsbörse ist ein Angebot des Landkreises
Freiwilligenagentur Nienburg/Weser
Nienburg/Weser und zu finden unter
Marktplatz 1, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 87267
Internet: ehrenamt.lk-nienburg.de
Internet: www.freiwilligenagentur-nienburg.de
Auch die „Bürgerstiftung im Landkreis Nienburg“ ruft Informationen zum aktiven Ruhestand sowie zum
zu mehr Mitverantwortung für die Gestaltung des Ehrenamt finden Sie auch auf dem Landesportal für
Gemeinwesens auf. Sie möchte in besonderer Weise Seniorinnen und Senioren in Niedersachsen.
die sozialen Aufgaben im Landkreis unterstützen. Das
Stiften von Zeit ist dabei genauso wertvoll wie Geld.
Internet: www.senioren-in-niedersachsen.de
Wer sich persönlich einbringen möchte, findet ein
Anmeldeformular für ehrenamtliche Mitarbeit auf
der Homepage der Stiftung.
19
3.
20
Ernährung und Gesundheitsvorsorge
Eine aktive und gesunde Lebensweise ist eine wichtige
Voraussetzung, um auch im Alter so lange wie möglich
selbständig leben zu können. Verantwortung für seine
Gesundheit zu übernehmen, bedeutet aber keinesfalls,
auf Genuss oder Lebensfreude zu verzichten. Im Ge­
genteil: Gesundheit bedeutet Lebensqualität und es
lohnt sich, etwas dafür zu tun.
3.1 Ernährung
Essen auf Rädern für den gesamten Landkreis
ASB Kreisverband Nienburg
Rehburg: Nienburger Straße 40,
31547 Rehburg-Loccum
Stützpunkte:
Stolzenau, Oldemeyerstraße 25, 31592 Stolzenau
Estorf, Bahnhofstraße 2, 31629 Estorf
Telefon: 0800 9711-112 – gebührenfrei
Internet: www.asb-nienburg.de
Eine gesunde Lebensweise fängt mit der richtigen Er­
nährung an. Mit zunehmendem Alter nimmt der Bedarf
an Energie (Kalorien) ab. Deshalb sollten die Mahlzeiten
nicht zu üppig sein. Dennoch ist es unbedingt wichtig,
auf eine regelmäßige, ausgewogene und vielseitige Er­
nährung zu achten. Achten Sie auch darauf, genügend
Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Dies ist eine wichtige Vo­
raussetzung, um gesund und fit zu bleiben, auch wenn
das Durstgefühl im Alter oft nachlässt. Beratung zum
Thema Ernährung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Essen auf Rädern
Der Paritätische Nienburg
Wilhelmstraße 15, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 97452
Viele Menschen versäumen es, sich regelmäßig etwas
zu kochen. Dabei gibt es auch Alternativen. Sprechen
Sie sich mit Nachbarn, Freunden oder Bekannten ab,
um gelegentlich gemeinsam zu kochen. Sie könnten
sich auch „Essen auf Rädern“ bestellen oder das Ange­
bot eines stationären Mittagstisches in Alten- und
Pflegeheimen in Anspruch nehmen.
Essen auf Rädern
IUVARE Hauskrankenpflege
Große Drakenburger Straße 7, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 887250
Internet: www.iuvare.de
3.2 Essen auf Rädern
Mit „Essen auf Rädern“ werden die Mahlzeiten direkt
in die Wohnung geliefert. Sie können wählen zwischen
warmem Essen, das täglich gebracht wird und tiefgefro­
renen Menüs, die wöchentlich geliefert werden und die
man selbst aufwärmen muss. „Essen auf Rädern“ trägt
sehr häufig dazu bei, dass ältere Menschen den Schritt
ins Heim aufschieben können. Verfügen Sie über zu ge­
ringes Einkommen, können Sie möglicherweise einen
Zuschuss beim örtlichen Sozialamt erhalten.
Essen auf Rädern
Schlemmer Express GmbH
Kieferngrund 10, 31595 Steyerberg
Telefon: 05764 1693
Internet: www.schlemmerexpress.net
Ernährung und Gesundheitsvorsorge
3. Ernährung und Gesundheitsvorsorge
3.
Essen auf Rädern
Seniorencentrum Heilige Familie
Pfarrer-Wenigler-Weg 7, 31637 Rodewald
Telefon: 05074 96795013
Aktionsgemeinschaft „Essen auf Rädern“
c/o Gertrud Gieseke
Kiebitzstraße 35, 27318 Hoya
Telefon: 04251 3991
21
Ernährung und Gesundheitsvorsorge
Pflege
ist Vertrauenssache
Vertrauenssache
seit
über20
15Jahren
Jahren ihr
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zuverlässiger
undund
kompetenter
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Pflege ist
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– seit
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15
Jahren
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Nienburg Nienburg
Nienburg
LeinstraßeLeinstraße
9
Leinstraße
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Mühlenstraße 29
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77·· ·www.apocare.de
www.apocare.de ·· info@apocare.de
☎
(0
info@apocare.de
Wir sind
Stunden
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erreichbar
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SonnFeiertagen!
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24 Stunden
Stunden
für
Sie
erreichbar –––auch
auch
an
Sonnundund
Feiertagen!
Wir
sind
24
Sie
erreichbar
Sonnund
Feiertagen!
3.
PatientenorientiertePflege
Pflege durch
durch examiniertes
examiniertes
Pflegepersonal
Patientenorientierte
Pflege
Patientenorientierte
durch
examiniertesPflegepersonal
Pflegepersonal
Individuelle
Anpassung
der
Pflegezeiten
nach
Ihren
Wünschen
IndividuelleAnpassung
Anpassung der Pflegezeiten
Individuelle
Pflegezeitennach
nachIhren
IhrenWünschen
Wünschen
Qualifizierte
Beratung
durch
unsere
Pflegedienstleitung
QualifizierteBeratung
Beratung durch unsere
Qualifizierte
unserePflegedienstleitung
Pflegedienstleitung
22
Grund- u.
u. Behandlungspflege
Behandlungspflege
GrundBetreuung u.
u. Pflege
Pflege von
von Kindern
Kindern
Betreuung
Krankenhausvermeidungspflege
Krankenhausvermeidungspflege
Palliative Versorgung
Versorgung
Palliative
Verhinderungspflege
Verhinderungspflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
Versorgung
Hauswirtschaftliche
Krankenhausnachsorge
Krankenhausnachsorge
Sterbebegleitung
Sterbebegleitung
3.4 Gesundheitsvorsorge
Nicht alle Menschen haben täglich genug zu essen, ob­
wohl es Lebensmittel im Überfluss gibt. Bedürftige
können sich an die Tafeln im Landkreis wenden. Die
gemeinnützigen Hilfsorganisationen verteilen qualita­
tiv einwandfreie Lebensmittel, die im Wirtschaftskreis­
lauf nicht mehr verwendet werden und ansonsten
vernichtet würden. Diese Lebensmittel und auch
Körperpflege- und Hygieneartikel werden von Super­
märkten und Großhändlern gespendet und beispiels­
weise an Empfänger von Minirente, Hartz IV oder
Grundsicherung abgegeben.
Möglichst gesund alt zu werden, ist ein Wunsch, den
wohl jeder von uns teilt. Um dies zu erreichen, sollte
auch im Alter das vorrangige Bemühen darin liegen,
möglichen Erkrankungen aktiv vorzubeugen. Dazu
gehört vor allem, körperlich und geistig beweglich zu
bleiben. Der gegenwärtige Lebensstil vieler Men­
schen unterfordert das Bewegungssystem und führt
zusammen mit einer falschen Ernährung immer öfter
zu Stoffwechsel-, Herz- und Herzkreislauferkrankun­
gen sowie auch zu Schäden im Bewegungsapparat
(z. B. Osteoporose).
Nienburger Tafel
Leinstraße 16, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 915060
Internet: www.nienburger-tafel.de
Ausgabestellen:
Nienburg
Leinstraße 16 (Eingang Neue Wallstraße)
Dienstag und Freitag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Stolzenau
Lange Straße 47
Mittwoch von 12.30 bis 14.00 Uhr
Neustadt am Rübenberge
Wacholder Weg 9
Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Hoya
Von Staffhorststraße 7 (Gemeindehaus Ev. Kirche)
Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Körperliche Aktivität hilft nicht nur Krankheiten zu
vermeiden, sondern auch insgesamt möglichst lange
fit und gesund zu bleiben. Nicht zuletzt ist der Sport
auch ein wichtiger „Regler“ des Körpergewichts – so­
wohl bei Übergewichtigen durch den erhöhten Kalori­
enverbrauch als auch bei Untergewichtigen durch An­
regung des Appetits. Näheres zu Sportangeboten im
Landkreis finden Sie unter der Rubrik „Aktiv bleiben“.
Ernährung und Gesundheitsvorsorge
3.3 Ehrenamtliche Tafeln
3.
Menschen, die das gleiche gesundheitliche Problem
haben, können sich auch in einer Selbsthilfegruppe
zusammenschließen. Hier können vor allem Erfah­
rungen und Informationen ausgetauscht werden. Ne­
ben den Patienten-Gruppen gibt es auch Gesprächs­
kreise für Angehörige.
3.5 Selbsthilfegruppen und
Gesprächskreise
Der Austausch mit Menschen, die sich in ähnlichen
Situationen befinden, kann bei seelischen, gesund­
heitlichen oder sozialen Problemen Erleichterung
bringen oder sogar weiterhelfen. In einer entspre­
chenden Selbsthilfegruppe gibt es die Möglichkeit
mit Gleichgesinnten über Einsamkeit, Krankheit,
Ängste oder das Alter zu sprechen und durch gegen­
seitiges Zuhören und Verständnis neuen Lebensmut
zu schöpfen. Das Spektrum der Selbsthilfegruppen ist
23
Ernährung und Gesundheitsvorsorge
Hannoversche Str. 4
26 44
Krankengymnastik und Manuelle Lymphdrainage
bei neurologischen und orthopädischen
Erkrankungen
Fitness Training für Bewegungsapparat
Pilates für Senioren
3.
Wir betreuen Sie genau dort, wo Sie sich am
wohlsten fühlen und das 365 Tage im Jahr.
Pflegeberatung
Intensivpflege
Grundpflege
24 h Notdienst
Hauswirtschaftliche
Versorgung
Arztbegleitung
Behandlungspflege
Schwerstpflege
Behördengänge
Wundexperte
Hausnotruf
etc.
27318 Hoya | Promenade 5 | Tel. (0 42 51) 67 20 830
www.pflegedienst-hoya.de | info@pflegedienst-hoya.de
24
31582 Nienburg Tel.05021 91
Blindenverein – Bezirksgruppe Nienburg
Kontakt: Herr Schumann
Telefon: 05761 3892
Ansprechpartner auf der Suche nach einer Selbsthil­
fegruppe ist die Beratungsstelle KIBIS, eine Einrich­
tung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Nien­
burg. Hier werden Selbsthilfeaktivitäten unterstützt
und vernetzt. Alle Angebote sind kostenlos und ver­
traulich.
Atem-Wege (Atemwegserkrankungen aller Art)
Kontakt: Herr Nauck
Telefon: 05024 1484
KIBIS
Kontakt, Information und Beratung im Selbst­
hilfebereich, Annette Hillmann-Hartung
Von-Philipsborn-Straße 1, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 9735-25
Internet: www.selbsthilfe-nienburg.de
Hier finden Sie eine kleine Auswahl von Selbsthilfe­
gruppen im Landkreis Nienburg und von Angeboten
der Beratungsstelle KIBIS:
Alleinstehende Senioren im Gespräch
Erfahrungs- und Gedankenaustausch,
gemeinsame Aktivitäten
Kontakt: KIBIS-Kontaktstelle
Telefon: 05021 973525
Kneipp-Verein
Kontakt: Erika Goronczy oder Angelika Frei
Telefon: 05021 15513 oder 0172 1033806
Angehörige von Demenzerkrankten
Kontakt: Frau Mellmann
Telefon: 05021 887828 oder 05021 2443
Pflegende Angehörige
(angeleiteter Gesprächskreis)
Kontakt: Herr Buchholz, AOK-Die Gesundheitskasse
Telefon: 05761 70771375
Deutscher Diabetiker Bund
Kontakt: Herr Habener
Telefon: 05021 14149
1. Diabetes-Selbsthilfegruppe
Kontakt: Herr Blappert
Telefon: 05766 9419885
Frauen mit Krebserkrankungen
Kontakt: KIBIS-Kontaktstelle
Telefon: 05021 973525
Ernährung und Gesundheitsvorsorge
vielfältig und reicht von A wie Alleinstehende Senio­
ren über K wie Kneipp-Verein bis Z wie Zwangser­
krankungen.
3.
Kehlkopflose und Teiloperierte
Kontakt: Herr Meyer
Telefon: 04257 383
Lungenemphysem – COPD
Kontakt: Frau Lüdecke
Telefon: 05022 891077
oder Frau Marquardt
Telefon: 05027 900896
Parkinson Selbsthilfegruppe mit Angehörigen
Kontakt: KIBIS-Kontaktstelle
Telefon: 05021 973525
Prostata-Krebs-Gruppe
Kontakt: Herr Rohrßen
Telefon: 05021 14289
Rheuma-Liga Nienburg
Kontakt: Frau Krüger
Telefon: 05021 921110
25
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Verstehen ist
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Ernährung und Gesundheitsvorsorge
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Schlaganfallbetroffene und Angehörige
Kontakt: Frau Müller
Telefon: 05021 15968
Stoma-Gruppe
Kontakt: Herr Ludwig
Telefon: 05021 62407
Tinnitus und Schwerhörigkeit
Kontakt: Herr Adam
Telefon: 05021 16108
3.6 Nachlassen der Merkfähigkeit
In einer Gesellschaft, in der die Menschen immer äl­
ter werden, ist die Sorge an Alzheimer zu erkranken,
weit verbreitet. Wichtig dabei zu beachten ist, dass
nicht jedes Nachlassen der Merkfähigkeit automa­
tisch eine Alzheimererkrankung ist. Wie bei allen ge­
sundheitlichen Themen ist es wichtig, sich möglichst
umfangreich über eine Erkrankung zu informieren. So
gibt es eine Reihe von Verhaltensweisen, die das Auf­
treten von Alzheimer hinauszögern können. Wenn
Sie Fragen zur Erkrankung (Diagnose, Therapie,
Symp­tome etc.) haben, wenden Sie sich zunächst an
Ihren Hausarzt. Dieser überlegt mit Ihnen, ob eine
Überweisung zum Facharzt sinnvoll ist.
3.7 Krankenkassen
Ihre Krankenkasse hält nicht nur im Krankheitsfalle
Leistungen für Sie bereit. Sie berät ebenso in Fragen
der Gesundheitsvorsorge und der Rehabilitation. Da­
rüber hinaus bieten die meisten Krankenkassen Infor­
mationen, Kurse und Seminare zu verschiedenen
Themenbereichen wie Gesunde Ernährung, Entspan­
nung, Rückenschule, häusliche Pflege und vieles mehr.
3.8 Kuren
Eine Kur kann helfen, wieder zu Kräften zu kommen.
Auch hier sollten Sie sich bei Bedarf zunächst von Ih­
rem Hausarzt beraten lassen. Es gibt unterschiedliche
Formen von Kuren; z. B. ambulante Badekuren oder
stationäre Kuraufenthalte in einer Kur- oder Fach­
klinik. Die Entscheidung, ob Ihnen eine Kur verordnet
werden kann, trifft der medizinische Dienst der Kran­
kenkassen bzw. ein Vertrauensarzt des zuständigen
Rentenversicherungsträgers. Nähere Informationen
hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
3.9 Krankenhäuser
Im Landkreis Nienburg/Weser betreibt die HELIOS Kli­
niken Mittelweser GmbH ein Krankenhaus der Grundund Regelversorgung in Nienburg sowie ein weiteres
Krankenhaus in Stolzenau. Das Krankenhaus Nienburg
verfügt über insgesamt neun medizinische Fachabtei­
lungen. Seit 2012 gehört auch eine eigene Fachabteilung
für Urologie dazu. Urologische Operationen können
somit direkt im Krankenhaus Nienburg durchgeführt
werden. Auch für die Notfallversorgung hat das Kran­
kenhaus eine wichtige Funktion: Die Zentrale Notauf­
nahme ist Anlaufstelle für mehr als 20.000 Notfallpati­
enten im Jahr und steht den Bürgerinnen und Bürgern
des Landkreises rund um die Uhr zur Verfügung.
Ernährung und Gesundheitsvorsorge
Rheuma-Liga Stolzenau
Kontakt: Herr Tanzmann
Telefon: 05025 6495
3.
Im Krankenhaus Stolzenau wird eine Fachabteilung
für Innere Medizin und Geriatrie vorgehalten. Das
geriatrische Leistungsangebot ist als spezialisierte
Medizin eigens für ältere Patienten zu verstehen. Be­
sonders ausgebildete Ärzte kümmern sich gemein­
sam mit Pflegekräften, Physio- und Ergotherapeuten,
Logopäden und Sozialarbeitern um Patienten, die –
anders als jüngere – meist an mehreren Krankheiten
und Funktionsstörungen gleichzeitig leiden. Zudem
gibt es im Krankenhaus Stolzenau eine Schmerzklinik,
in der Patienten mit chronischen Schmerzen in mo­
dern und komfortabel ausgestatteten Räumlichkeiten
interdisziplinär behandelt werden.
27
Ernährung und Gesundheitsvorsorge
3.
Viele Menschen, die längere Zeit im Krankenhaus
verbringen müssen, fragen sich, was danach kommt.
Eine plötzliche Erkrankung oder die Verschlimme­
rung eines Leidens stellt unerwartete Anforderungen
an die Betroffenen und auch an die Angehörigen. In
solchen Fällen hilft der Sozialdienst des Krankenhau­
ses. Die Mitarbeiterinnen beraten, unterstützen und
geben Hilfestellung für die Zeit nach dem Kranken­
hausaufenthalt, beispielsweise durch
»» Vermittlung von ambulanten Diensten oder
Kurzzeitpflege
»» Organisation von Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl,
Rollator)
»» Kontakte zu Selbsthilfegruppen
»» Beantragung von Leistungen (z. B. der
Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe)
»» Vermittlung an Beratungsstellen (Suchtberatung,
Seniorenhilfe etc.)
Krankenhaus Nienburg
Ziegelkampstraße 39, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 92100
Krankenhaus Stolzenau
Holzhäuser Weg 28, 31592 Stolzenau
Telefon: 05761 90070
Internet: www.helios-kliniken.de
28
3.10 Die Arzt-Auskunft
Wer einen Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder
eine Klinik mit einem bestimmten Therapieschwer­
punkt sucht, kann sich an die Arzt-Auskunft wenden
und bekommt dort die nächstliegenden Spezialisten
genannt – kostenlos, unkompliziert und werbefrei.
Das Verzeichnis umfasst rund 390.000 Ansprechpart­
ner aus dem gesamten Bundesgebiet inklusive des
größten Verzeichnisses von gesundheitlichen Selbst­
hilfegruppen und Beratungsstellen.
Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit
Telefon: 0800 7390099
Internet: www.arzt-auskunft.de
Adressen von Ärzten und Apotheken speziell in
unserer Region finden Sie auch im Branchenbuch auf
der Homepage des Landkreises unter Internet:
www.lk-nienburg.de (Menüpunkt: Wirtschaft &
Tourismus/Branchenbuch).
Ärztlicher/Zahnärztlicher Notdienst
Den ärztlichen Notdienst erreichen Sie unter der
kostenfreien einheitlichen Rufnummer 116 117
(ohne Vorwahl).
Informationen zum zahnärztlichen Notdienst
erhalten Sie unter der Telefonnummer der
Rettungsleitstelle unter 05021 19222, Internet:
www.nienburg-online.de/service/notdienste/
Vorsorge durch:
»» Vorsorgevollmacht
»» Betreuungsverfügung
»» Patientenverfügung
4.1 Wozu vorsorgen?
Schon frühzeitig sollte jeder von uns Vorsorgerege­
lungen für den Fall treffen, nicht mehr alle Angele­
genheiten selbständig regeln zu können, sei es z. B.
durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. An­
gehörige oder andere Vertrauenspersonen können in
der Situation ohne Vertretungsbefugnis nichts rechts­
verbindlich für Sie entscheiden und handeln. Es ist ein
weit verbreiteter Irrtum, dass in solchen Fällen Famili­
enangehörige wie Ehegatte, Kinder oder andere An­
gehörige automatisch einspringen und entscheiden
können. Daher ist es wichtig, für den Ernstfall vorzu­
sorgen.
4.2 Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung, mit
der einer anderen Person Vertretungsvollmacht für
die von Ihnen gewünschten Bereiche erteilt wird. Die
bevollmächtigte Person hat Ihre Interessen zu vertreten.
Durch einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder
durch zunehmendes Alter können wir in die Lage ge­
raten, wichtige Angelegenheiten unseres Lebens nicht
mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Die Er­
richtung einer Vorsorgevollmacht kann hier eine
wichtige Hilfe sein. Mit ihr können Sie eine oder meh­
rere Personen Ihres Vertrauens beauftragen, Ihre An­
gelegenheiten für Sie zu regeln, wenn Sie dies selbst
nicht mehr können. Dabei bestimmen Sie selbst, für
welche Angelegenheiten Ihre Vertrauensperson im
einzelnen bevollmächtigt sein soll. Bei der Abfassung
einer Vollmacht können Sie selbstverständlich auch
anwaltlichen oder notariellen Rat einholen. Dies ist
besonders dann zu empfehlen, wenn Sie z. B. umfang­
reiches Vermögen besitzen.
Eine notarielle Beurkundung der Vollmacht ist ratsam
wenn diese
»» um Erwerb oder zur Veräußerung von Grund­
stücken ermächtigen soll
»» zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen berechti­
gen soll, oder
»» Sie selbst ein Handelsgewerbe betreiben
»» Sie selbst Gesellschafter einer Personen- oder
Kapitalgesellschaft sind.
Kommt eine notarielle Vollmacht für Sie nicht in
Betracht, stehen Ihnen verschiedene Vordrucke zur
Fertigung einer Vollmacht zur Verfügung. Ratgeber
und Vordrucke können Sie beim Fachdienst Betreu­
ung oder beim Betreuungsverein Nienburg e. V. anfor­
dern oder im Internet unter www.mj.niedersachsen.de
herunterladen.
Vorsorge- und Betreuungsangelegenheiten
4. Vorsorge und Betreuungsangelegenheiten
4.
Wenn die Vorsorgevollmacht nicht notariell verfasst
wurde, verlangen die Kreditinstitute wie Banken und
Sparkassen allerdings oft die Erteilung der Vollmacht
auf bankeigenen Vordrucken.
Von der Beurkundung ist die öffentliche Beglaubi­
gung zu unterscheiden. Mit der öffentlichen Beglau­
bigung einer Vollmacht können Sie Zweifel daran be­
seitigen, dass die Vollmacht von Ihnen unterschrieben
wurde. Selbstverständlich kann jeder Notar Ihre Un­
terschrift öffentlich beglaubigen. Anders als bei der
notariellen Beurkundung befasst sich der Notar dann
aber nicht mit dem Inhalt der Vollmachtsurkunde,
sondern er bestätigt lediglich, dass die geleistete Un­
terschrift wirklich von Ihnen stammt. Sie können Ihre
Unterschrift oder das Handzeichen unter der Voll­
macht auch durch die Betreuungs­behörde beglaubi­
gen lassen. Die Betreuungsbehörde erhält hierfür ei­
ne Gebühr von 10,– Euro.
29
Vorsorge- und
Weiterbildung,
Betreuungsangelegenheiten
Kultur und Ehrenamt
2.
4.3 Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bereits im
Vorfeld Vorkehrungen treffen, was passieren soll,
wenn eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden
muss. In einer Betreuungsverfügung können Sie be­
stimmen, welche Person zum Betreuer bestellt wer­
den soll und wie die Betreuung zu führen ist, z. B. bei
ärztlichen Behandlungen oder bei der Auswahl eines
speziellen Seniorenheimes. Sie können aber auch be­
stimmte Personen für das Amt des Betreuers aus­
schließen.
Die in einer Betreuungsverfügung niedergeschriebe­
nen Wünsche und Vorstellungen müssen vom Amts­
gericht und vom Betreuer berücksichtigt werden,
soweit es zumutbar ist und Ihrem Wohl nicht wider­
spricht.
Bestattungsvorsorge
4.
Wir bieten auch Bestattungsvorsorge-Beratungen an. Gemeinsam
mit Ihnen werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte
festgehalten, die dereinst für die Bestattung wichtig sein sollen.
Die Beratung und der Vorsorgevertrag sind kostenlos. Zu den
Punkten, die in einem Bestattungsvorsorgevertrag geklärt werden
gehören unter anderem die Fragen nach einer Erd- oder
Feuerbestattung, der Grabart bzw. Bestattungsform, der
Trauerfeier und vielem mehr.
Dabei regelt man auch den finanziellen Rahmen. Laut einhelliger
Expertenmeinung macht es Sinn, langfristig für die Bestattung
finanziell vorzusorgen, sobald man mit dem Bestatter seines
Vertrauens den Vorsorgevertrag abgeschlossen hat.
Dafür bietet der Bundesverband Deutscher Bestatter über seine
Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische
Verwaltung von Geldern an. Der Kunde zahlt, ausgehend vom
Kostenvoranschlag des Bestatters im Bestattungsvorsorgevertrag,
Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieses wird als
Treuhandvermögen mündelsicher angelegt und verzinst. Im
Todesfall wird dieses Treuhandvermögen dann an den Bestatter
zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt.
Eberhardt
Bergmannstraße 15
31547 Münchehagen
Tel. 05037-1222
30
Bestattungen
Lange Straße 5
31592 Stolzenau
Tel. 05761-2000
Die Verfügung sollte schriftlich aufgesetzt werden; ei­
ne Hinzuziehung von Zeugen oder eines Notars ist
nicht erforderlich. Es ist aber sinnvoll, die gewünschte
Person mit einzubeziehen, um sicher zu gehen, dass
sie das Ehrenamt übernehmen will. Sie können später
den Betreuungspartner auch widerrufen und um Ein­
setzung eines anderen Betreuers bitten. Die Betreu­
ungsverfügung sollte am besten beim zuständigen
Betreuungsgericht hinterlegt werden. Eine Betreu­
ungsverfügung kann an eine Vorsorgevollmacht ge­
koppelt werden.
4.4 Patientenverfügung
Bei einer schweren Krankheit oder am Ende Ihres Le­
bens kann es vorkommen, dass Sie nicht mehr fähig
sind, Entscheidungen für sich selbst zu treffen. Für
den Fall können Sie vorsorgend in einer Patientenver­
fügung Wünsche festlegen. Eine ganz allgemein vor­
formulierte Patientenverfügung umschreibt zwar ein
Ziel, zeigt aber für die konkrete Situation nicht ein­
deutig den Willen des kranken Menschen auf.
Die Patientenverfügung sollte deshalb die persönliche
Auseinandersetzung zu Themen aufzeigen wie z. B.
»» Einsatz der Apparatemedizin
»» Lebensverlängernde Maximaltherapie
»» Behandlung bei schweren Leiden
»» Schmerztherapie.
Eine solche Patientenverfügung, persönlich und zeit­
nah erstellt, dokumentiert Ihren persönlichen Willen
und kann Ihnen und Ihrer Familie, den Ärzten und
dem Pflegepersonal helfen, Ihr Selbstbestimmungs­
recht zu wahren. Eine Patientenverfügung muss nicht
beurkundet oder beglaubigt werden.
4.5 Rechtliche Betreuung
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene
Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit
oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Be­
Amtsgericht Stolzenau
Abt. für Betreuungssachen
Weserstraße 10, 31592 Stolzenau
Telefon: 05761 7090
4.6 Das Testament
Wer sein Vermögen nach seinem Tod bestimmten
Personen oder Institutionen vermachen will, muss ein
Testament verfassen. Ansonsten wird die Erbschaft
nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Da es sich
beim Erbrecht um eine komplizierte Angelegenheit
handelt, ist es sinnvoll, sich Rat bei einem Rechtsan­
walt oder Notar zu holen. Ein Testament muss nicht
vor einem Notar erstellt werden, Sie können es auch
selbst verfassen und zuhause aufbewahren. Es muss
aber handgeschrieben sein und mit Datum und Un­
terschrift des Verfassers versehen sein. Das Testament
kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Eventuell vorhandene frühere Versionen sollten ver­
nichtet werden.
Vorsorge- und
Weiterbildung,
Betreuungsangelegenheiten
Kultur und Ehrenamt
hinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise
nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die
Hilfe anderer angewiesen sind. Das bedeutet, dass ein
gesetzlicher Vertreter (Betreuer) vom Amtsgericht
bestellt wird. Dieser kümmert sich dann um alle Be­
lange, für die Hilfe erforderlich ist. Vorrang vor der
rechtlichen Betreuung hat aber immer die Vorsorge­
vollmacht. Nur wenn hier keine ausreichende Rege­
lung getroffen wurde, wird die Einrichtung einer ge­
setzlichen Betreuung geprüft. Zum Betreuer kann ein
geeigneter Familienangehöriger oder Bekannter be­
stellt werden. Wenn eine solche ehrenamtliche Per­
son nicht zur Verfügung steht, kann das Amtsgericht
auch einen Berufsbetreuer bestellen. Die Betreu­
ungsbehörde (Fachdienst Betreuung) des Landkreises
Nienburg bietet ein Beratungs- und Unter­stützungs­
angebot für volljährige be­treu­ungs­be­dürf­tige Perso­
nen, deren Angehörige sowie ehrenamtliche Betreu­
er und Berufsbetreuer an. Zudem wird der Fachdienst
Betreuung von den Amtsgerichten mit der Ermittlung
und Klärung von Sachverhalten im Betreuungsverfah­
ren beauftragt. Hierzu wird vorrangig Kontakt zu den
Betroffenen aufgenommen. Für weitere Informatio­
nen zu diesen Angelegenheiten stehen Ihnen der
Fachdienst Betreuung des Landkreises Nienburg, der
Betreuungsverein Nienburg e. V., sowie die Amtsge­
richte in Nienburg und Stolzenau zur Verfügung.
2.
4.
Eine kostenlose Broschüre zum Thema „Was Sie über
das Erbrecht wissen sollten“ können Sie auf der Inter­
netseite des Niedersächsischen Justizministeriums
unter www.mj.niedersachsen.de herunterladen.
Landkreis Nienburg/Weser
Fachdienst Betreuung
Triemerstraße 17, 31582 Nienburg/Weser
Telefon: 05021 967936 und 967943
Betreuungsverein Nienburg e. V.
Bismarckstraße 11, 31582 Nienburg/Weser
Telefon: 05021 9224990
Internet: www.betreuungsverein-nienburg.de
Amtsgericht Nienburg
Betreuungsgericht
Berliner Ring 98, 31582 Nienburg/Weser
Telefon: 05021 60180
31
Information und Beratung
5. Information und Beratung
5.
Die Zufriedenheit im Alter wird maßgeblich von einer
selbst bestimmten Lebensführung beeinflusst. Vor
allem allein lebende Menschen, aber auch helfende
Angehörige sind mit der täglichen Organisation, der
Hilfe und Pflege oftmals überfordert. Dann sind kom­
petente Beratung und schnelle Hilfe vor Ort gefragt.
Den entsprechenden Service bieten die Seniorenund Pflegestützpunkte Niedersachsen. Seniorinnen
und Senioren können sich mit all ihren Fragen zur
Lebens- und Alltagsbewältigung an diese wenden.
5.1 Senioren- und Pflegestützpunkt
Niedersachsen im Landkreis
Nienburg/Weser
Mit den unterschiedlichsten Netzwerken für ein
selbst bestimmtes Leben im Alter geht der Landkreis
Nienburg/Weser neue Wege und bietet mit seinem
Senioren- und Pflegestützpunkt einen wohnortnahen
Beratungs- und Hilfeservice an. Der Stützpunkt als
neutrale Informationsstelle hält zahlreiche Projekte
und Informationsveranstaltungen zu Themen rund
um das Älterwerden bereit; wie zum Beispiel:
»» Vermittlung von Ehrenamtlichen
»» Bürgerschaftliches Engagement und Projekte
»» Projekte von Migrant/innen für Migrant/innen
»» Freiwilliges Jahr für Senioren (FJS)
»» Qualifizierungsprojekt „DUO-Seniorenbegleiter“
»» Wohnraumberatung
Pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen
bietet der Senioren- und Pflegestützpunkt kostenfreie
und neutrale Beratung sowie Unterstützung bei bevor­
stehender oder aktueller Pflegebedürftigkeit an. So
soll der Zugang zu vorhandenen Betreuungsangebo­
ten erleichtert und Hilfestellung bei den damit verbun­
denen Fragen geleistet werden. Vorhandene Angebote
werden mit dem Ziel vernetzt, ein möglichst selbstän­
diges Leben in der gewohnten Umgebung zu ermögli­
32
chen. Zum Serviceangebot gehören die Vermittlung
von Pflegeleistungen, die Kooperation mit den Pflege­
kassen sowie die Beratung über Sozialleistungen.
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen
Landkreis Nienburg/Weser
Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-682 oder - 685
5.2 Sozialpsychiatrischer Dienst
Menschen, die sich in Lebenskrisen befinden, unter
psychischen Problemen leiden oder von einer seelischen
Erkrankung betroffen sind, können sich an den Sozial­
psychiatrischen Dienst des Landkreises Nienburg/Weser
wenden. Insbesondere im Alter treten Beeinträchtigun­
gen wie Angststörungen und Depressionen, aber auch
Gedächtnis- und Orientierungs­
stö­­
run­
gen bis hin zur
Demenz (z. B. Typ Alzheimer) nicht selten auf. Dabei ist
es manchmal nicht einfach herauszufinden, ob es sich
um Alterserscheinungen oder um eine ernsthafte
­
Erkrankung handelt. Wer unter einer psychischen Beein­
trächtigung leidet, sollte sich nicht einfach damit abfin­
den, sondern Beratung und Hilfe suchen. Der Sozial­
psychiatrische Dienst des Landkreises Nienburg Weser
»» steht für Gespräche zur Verfügung und kommt
auf Wunsch nach Hause, ins Krankenhaus oder ins
Heim
»» versucht bei der Bewältigung der schwierigen
Situation zu helfen und begleitet im Einzelfall bei
wichtigen Angelegenheiten
»» berät und informiert über Hilfsangebote und
bietet die Möglichkeit in stationäre Behandlung zu
kommen
»» unterstützt durch Kooperationen mit beteiligten
Personen, Gruppen oder Institutionen
»» hilft tagsüber in Krisensituationen und arbeitet
dabei streng vertraulich
Auch um Suchtprobleme kümmert sich der Sozialpsy­
chiatrische Dienst. Gesundheitliche Beeinträchtigun­
gen, der Verlust von nahe stehenden Menschen oder
Schwierigkeiten mit der Lebensgestaltung nach Been­
digung der Berufstätigkeit können im Alter zu über­
mäßigem Konsum von Alkohol führen. Daneben
kommt es bei Älteren auch häufiger zu einer vermehr­
ten und missbräuchlichen Einnahme von Medikamen­
ten. Beides kann in eine Suchtabhängigkeit führen.
Sozialpsychiatrischer Dienst
Landkreis Nienburg/Weser
Außenstelle Triemerstraße
Triemerstraße 17, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-949
Außenstelle Stolzenau
Allee 6, 31592 Stolzenau
Telefon: 05761 922600
5.3 Behindertenbeirat
Der Behindertenbeirat ist eine Interessenvertretung
für Menschen mit Behinderung im Landkreis Nien­
burg/Weser. Sein Ziel ist es vor allem, Benachteiligun­
gen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen
und zu verhindern, sowie die gleichberechtigte Teil­
habe von Menschen mit Behinderungen am Leben in
der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine
selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Weitere Informationen erteilt der Fachdienst Ein­
gliederungshilfe beim Landkreis Nienburg/Weser.
Fachdienst Eingliederungshilfe
Kreishaus am Schloßplatz
31582 Nienburg
Telefon: 05021 967205
Für Menschen mit Behinderungen oder Personen,
denen das Treppensteigen schwer fällt, gibt es einen
Behindertenwegweiser. Mit Hilfe dieser Datensamm­
lung können sich Betroffene darüber informieren, ob
sie Behörden, Ärzte, kulturelle Einrichtungen und
Freizeitmöglichkeiten ohne Hilfe erreichen können
oder ob Hilfe erforderlich ist. Der Wegweiser stellt
beispielsweise dar, wieviele Stufen vorhanden und wie
breit Eingangstüren sind. Zuständig für die Daten­
pflege ist die Lebenshilfe Nienburg.
Internet: www.behindertenwegweiser-nienburg.de
5.4 Beratungsdienste der Wohl­
fahrts­ver­bände und sonstiger
Organi­sationen
Information und Beratung
Die Fachkräfte des Sozialpsychiatrischen Dienstes tra­
gen dazu bei, dass Krankheiten oder Behinderungen
rechtzeitig erkannt und ärztlich behandelt bzw. die be­
treffenden Personen sozialpsychiatrisch betreut wer­
den. Dabei ist es das Ziel, den Betroffenen eine mög­
lichst selbständige Lebensführung zu ermöglichen.
Auch Angehörige sind oft von den Veränderungen be­
troffen und brauchen Unterstützung. Hierfür stehen
spezielle Beratungsangebote und Gesprächskreise zur
Verfügung, die einen gegenseitigen Austausch ermög­
lichen. Weitere Informationen dazu sind unter dem
Kapitel „Hilfen für pflegende Angehörige“ zu finden.
5.
Die örtlichen Wohlfahrtsverbände engagieren sich in
vielen Bereichen der sozialen Arbeit. Sie bieten unter
anderem ein umfangreiches Netz an Hilfe und Bera­
tung zu den unterschiedlichsten Themen und Proble­
men, vor allem auch für ältere Menschen. Rat und
Unterstützung der geschulten Mitarbeit sind manch­
mal an eine Mitgliedschaft gebunden. Scheuen Sie
sich aber nicht Kontakt aufzunehmen und die Bedin­
gungen der Beratung zu erfragen.
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nienburg e. V.
Von-Philipsborn-Straße 2A, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 66200
Internet: www.awo-nienburg.de
33
Information und Beratung
ASB-Kreisverband Nienburg e. V.
Nienburger Straße 40, 31547 Rehburg-Loccum
Stützpunkte:
Stolzenau, Oldemeyerstraße 25, 31592 Stolzenau
Estorf, Bahnhofstraße 2, 31629 Estorf
Telefon: 0800 9711-112 – gebührenfrei
Internet: www.asb-nienburg.de
5.
Diakonisches Werk Nienburg
Wilhelmstraße 14, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 979612
Deutsches Rotes Kreuz -Kreisverband
Nienburg e. V.
Moltkestraße 30, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 9060
Internet: www.drk-nienburg.de
Paritätischer Kreisverband Nienburg
Paritätischer Kreisverband Nienburg
Wilhelmstraße 15, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 97450
Fachstelle Sucht:
Telefon: 05021 97350
Caritasverband Beratungsstelle Stolzenau
Bgm.-Heuvemann-Straße 8, 31592 Stolzenau
Telefon: 05761 908456
Internet: www.caritas-diepholz.de
Lebenshilfe Nienburg gemeinnützige GmbH
Südring 13, 31582 Nienburg/Weser
Telefon: 05021 6045-0
Internet: www.lebenshilfe-nienburg.de
Sozialverband Deutschland e. V.
Kreisverband Nienburg
Moltkestraße 11, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 92163–0
Internet: www.sovd-nienburg.de
34
Menschen, die nicht gut oder gar nicht sehen kön­
nen, sind in der Mobilität, der Kommunikation und
im Zugang zu Informationen stark eingeschränkt. Die
Beratungsstellen des Deutschen Blinden- und Sehbe­
hindertenverbandes e. V. arbeiten daran, die Lebens­
situation der blinden und sehbehinderten Menschen
in Deutschland zu verbessern. Beratungstermine wer­
den nach telefonischer Vereinbarung getroffen.
Außenstelle Nienburg:
Von-Philipsborn-Straße 1 (Sprechstunde im
Gruppenraum des Paritätischen)
31582 Nienburg
Kontakt über Telefon: 0511 61622156
Internet: www.sozialdienst-hfh.de
www.gehoerlosenverband-nds.de
5.7 Beratungsstellen zu unterschiedlichsten Problemstellungen
Blinden- und Sehbehindertenverband
Niedersachsen e. V.
– Regionalverein Hannover –
Beratungsstelle Kühnsstraße 17, 30559 Hannover
Telefon: 0511 5104218
Internet: www.blindenverband.org
Im Landkreis Nienburg/Weser gibt es ein breites Be­
ratungsangebot zu den unterschiedlichsten Problem­
stellungen. Hier finden Sie einige Beispiele:
Kontakt Bezirksgruppe Nienburg
Telefon: 05761 3892
Schwierige Situationen können an persönliche Gren­
zen führen und den Betroffenen überfordern. Dann
werden Menschen gebraucht, die zuhören und einen
Weg weisen. Doch nicht immer gibt es jemanden,
dem man sich anvertrauen kann oder will. Hier helfen
die Telefonseelsorgen rund um die Uhr – kostenlos
und anonym.
5.6 Hilfen für hörgeschädigte
Menschen
In Deutschland leben ungefähr 7,5 bis 8 Millionen hörge­
schädigte Senioren. In den meisten Bereichen des tägli­
chen Lebens wird bisher kaum auf ihre Bedürfnisse
eingegangen, weil die Belange dieser großen Bevöl­­ker­
ungsgruppe häufig unbekannt sind. Dies führt dazu, dass
hörgeschädigte Menschen immer wieder auf eine Viel­
zahl von Kommunikationsbarrieren treffen. Wenn hör­
geschädigte Menschen Hilfe benötigen, Fragen haben
oder einfach nur Kontakt mit Gleichbetroffenen wün­
schen, können sie sich an folgende Adresse wenden:
Hilfe für hörgeschädigte Menschen in
Niedersachsen e. V. – Beratungsstelle für
Stadt und Landkreis Nienburg
Hildesheimer Straße 17, 30169 Hannover
Telefon: 0511 61622156
Beratung bei persönlichen
Schwierigkeiten
Information und Beratung
5.5 Hilfen für blinde und
sehbehinderte Menschen
5.
Evangelische Telefonseelsorge
Telefon: 0800 1110111
Katholische Telefonseelsorge
Telefon: 0800 1110222
WEISSER RING e. V.
bundesweites Opfertelefon
Telefon: 116006
Häusliche Gewalt ist meist kein Einzelfall, sondern ein
sich wiederholender Rechtsverstoß, der in Häufigkeit
und Intensität oftmals in der weiteren Entwicklung es­
kaliert. Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht
sind, können sich an folgende Einrichtungen wenden.
35
Information und Beratung
BISS – Beratungs- und Interventionsstelle bei
häuslicher Gewalt
Büro: Arbeiterwohlfahrt Nienburg
Von-Philipsborn-Straße 2A, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 889488
5.
Frauen- und Mädchenberatungsstelle bei
Gewalt
von Philipsborn-Str. 2A, 31582 Nienburg
Telefon 05021 61163
(auch Sprechzeiten in Stolzenau und Hoya)
Nienburger Frauenhaus –
Hilfe für Frauen in Not e. V.
Zufluchtsstätte für Frauen, die von häuslicher
Gewalt betroffen sind.
Postfach 1534, 31565 Nienburg
Telefon: 05021 2424 (24 Stunden)
WEISSER RING e. V.
bundesweites Opfertelefon
Telefon: 116006
Schuldnerberatung
Menschen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten
sind, erhalten hier Rat und Hilfe:
Der Paritätische Nienburg
Telefon: 05021 974515
VerbraucherHilfe e. V.
Schuldnerberatung Nienburg
Mühlenstraße 14, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 608970
36
Verbraucherberatung
Die Verbraucherberatung vertritt die Interessen der
Verbraucher und Kunden und berät sie zu allen Frage­
stellungen der privaten Haushaltsführung, z. B. zu An­
geboten, Preisen, Qualität, Verbraucherschutz. Nähe­
re Information und Beratung:
Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.
Herrenstraße 14, 30159 Hannover
Telefon: 0511 91196-0
Beratung durch die Pflegekassen
Seit dem 1. Januar 2009 haben Pflegeversicherte ei­
nen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf indivi­
duelle, kostenfreie und unabhängige Beratung und
Hilfestellung durch einen Pflegeberater.
Die Pflegekassen beraten ihre Versicherten und deren
Angehörige und Lebenspartner zu pflegerelevanten
Fragestellungen, zu den Leistungen der Pflegekassen
sowie zu Leistungen und Hilfen anderer Träger, die
auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Ver­
sorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind.
Auf Wunsch kann die Pflegeberatung in der häusli­
chen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der
Versicherte lebt, erfolgen. Angehörige, Lebenspart­
ner oder weitere Personen können der Beratung auf
Wunsch des Versicherten beiwohnen. Weitere Infor­
mationen erteilt Ihre Pflegekasse.
6. Leben in Sicherheit
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
Amalie-Thomas-Platz 1, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 97780
6.1 Sicherheitstipps
Vorsicht, wenn Fremde an der Tür läuten! Es könnten
Diebe oder Betrüger sein, die zunächst um Ihre Hilfe
bitten. Diese geben sich gern als Mitarbeiter z. B. der
Stadtwerke, einer Versicherung, des Sozialamtes und
auch als Beauftragte oder Mitglieder von Wohltätig­
keitsorganisationen aus. Lassen Sie sich daher immer
den Dienstausweis zeigen!
Besonders skeptisch sollten Sie sein, wenn sich jemand
per Telefon als ein Verwandter ausgibt, der weiter weg
wohnt (z. B. ein Enkel aus Bayern) und dieser Sie
bittet, ihm Geld zu leihen. Überweisen Sie niemals ei­
nen größeren Geldbetrag aufgrund einer telefoni­
schen Bitte an jemanden, der Ihnen nicht genau be­
kannt ist! Lassen Sie sich auch auf keinen Fall darauf
ein, Geld für jemand anderen einem Fremden zu
übergeben (z. B. einem Freund des angeblichen Ver­
wandten) – auch nicht nach Vereinbarung eines Kenn­
wortes! Man nennt dieses betrügerische Vorgehen
„Enkeltrick“. Bedenken Sie immer: Diebe und Betrü­
ger haben unzählige Tricks zu bieten. Es kann sein,
dass Ihnen unter einem rührseligen Vorwand Geld
aus der Tasche gelockt wird. Oder aber Sie werden als
Opfer raffiniert abgelenkt, damit in Ruhe gestohlen
werden kann. Geben Sie keine Details zu Ihren famili­
ären oder finanziellen Verhältnissen preis!
Ausführliche Beratung rund um das Thema „Sicher
leben“ und entsprechende Informationsbroschüren
bietet die Beratungsstelle der Nienburger Polizeiins­
pektion. Die Broschüre „Rate mal, wer dran ist?“ kön­
nen Sie beim Bundesministerium für Familie, Senio­
ren, Frauen und Jugend in 11018 Berlin bestellen oder
im Internet unter www.bmfsfj.de herunterladen.
6.2 Sammlungen
Für jede Art von Sammlung (z. B. Straßensammlun­
gen mit der Sammelbüchse, Sammlungen an der
Haustür usw.) benötigen die Sammler einen Ausweis.
Lassen Sie sich diesen Ausweis zeigen, wenn Sie Zwei­
fel an der Seriosität haben. Spenden Sie grundsätzlich
nur für Organisationen, die Sie kennen. Informatio­
nen über genehmigte Sammlungen erhalten Sie beim
Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Leben in Sicherheit
Viele ältere Menschen leiden unter Kriminalitäts­
ängsten, die jedoch – zum Glück – nicht mit der tat­
sächlichen Gefährdung und den nachgewiesenen
Opferzahlen übereinstimmen. Tatsächlich sind die Se­
nioren deutlich geringer von Gewalttaten betroffen
als der Durchschnitt der Bürger. Dennoch ist Vorsicht
geboten. Wenn Sie sich genauer informieren möch­
ten, wie Sie sich gegen Straftaten schützen können,
wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Polizei­
dienststelle oder an das Präventionsteam der Polizei­
inspektion Nienburg. Sollten Sie in Notfällen polizeili­
che Hilfe benötigen, wählen Sie immer die 110!
6.
6.3 Vorsicht bei
Verkaufs­veranstaltungen
„Herzlichen Glückwunsch – Sie haben gewonnen!“ So
fangen oft Briefe von (Werbe-)Firmen an, die Sie zu ei­
ner Verkaufsveranstaltung – meistens in eine Gastwirt­
schaft – einladen. Wie bei den sogenannten Kaffeefahr­
ten, die häufig angeboten werden, locken die
Veranstalter mit Gewinnen, Geschenken oder Verspre­
chungen. Wenn Sie an einer solchen Veranstaltung
oder Fahrt teilnehmen, überprüfen Sie unbedingt die
Preise der dort angebotenen Waren. Sie sind oft über­
höht und entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert.
Lassen Sie sich nie unter Druck setzen, etwas zu kaufen!
37
Übrigens: Werbeverkaufsveranstaltungen müssen dem
Ordnungsamt angezeigt werden. Sollten Sie Fragen
zu einer solchen Veranstaltung haben, können Sie
sich dort informieren.
Wie Sie sich vor Betrug und Abzocke schützen, erfah­
ren Sie auch im Internet:
Internet: www.polizei-beratung.de
Internet: www.pfiffige-senioren.de
Leben in Sicherheit
Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden
haben. Nähere Informationen erhalten Sie bei der
Polizei Nienburg unter Telefon 05021 97780 sowie
bei der Verbrauchzen­trale Niedersachsen unter www.
verbraucherzentrale-niedersachsen.de.
6.5 Taschendiebe und Straßenräuber
6.4 Widerrufsrecht bei Verträgen
an der Haustür
Ob an Ihrer Haustür, bei Veranstaltungen, Kaffee­
fahrten oder auf der Straße – bei unterschiedlichsten
Gelegenheiten können Fremde Sie veranlassen, eine
geschäftliche Erklärung abzugeben. In solchen Fällen
spricht man von „Haustürgeschäften“.
Viele Personen ängstigen sich vor Straßenräubern und
Dieben. Trotzdem gehen sie unterwegs ziemlich sorg­
los mit ihren Geldbörsen um.
Taschendiebe suchen ihre meist weiblichen und älte­
ren Opfer dort, wo ihnen viele Menschen Deckung
und Schutz bieten.
Die Kriminalpolizei rät deshalb:
»» Führen sie keine größeren Geldbeträge mit sich!
»» Tragen Sie Geld, Kreditkarten und Papiere dicht
am Körper statt in der Handtasche!
»» Legen Sie Ihre Geldbörse beim Bezahlen nicht aus
der Hand, lassen Sie Ihre Handtasche nie aus den
Augen!
»» Heben Sie Bargeld möglichst nur an Automaten
im Innenbereich von Banken oder Sparkassen ab.
»» Zählen Sie Ihr Geld nicht in der Öffentlichkeit
nach!
© Siegfried-Fries/pixelio.de
6.
38
Geschäfte, die auf solche Weise zustande kommen,
können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich wi­
derrufen – auch Versicherungen.
Sollten Sie Ihre EC-Karte oder Kreditkarte verloren
haben oder sie wurde gestohlen, können Sie die Karte
jederzeit unter der kostenlosen Rufnummer 116 116
sperren lassen.
Fast alle drei Minuten ereignet sich in Deutschland
ein Einbruch! Das stellt neben dem materiellen Ver­
lust einen erheblichen Eingriff in das Sicherheitsemp­
finden der betroffenen Menschen dar. Viele Bürger
schlafen nach solch einem Erlebnis schlecht oder ha­
ben Angst, das Haus zu verlassen, weil sie befürchten,
der Einbrecher könnte in der kurzen Abwesenheit
erneut in das Haus oder in die Wohnung eindringen.
Wollen Sie sich und Ihr Zuhause schützen und den
Einbrecher „draußen“ lassen? Dann nehmen Sie die
Beratung durch die Fachleute der Technischen Prä­
vention in Anspruch. Die Polizeibeamten zeigen Ih­
nen, wie Sie durch geeignete technische Maßnahmen
an Ihren Fenstern und Türen verhindern, dass der Ein­
brecher in Ihr Heim eindringt. Das zuständige Präven­
tionsteam der Polizei erreichen Sie ebenfalls unter
der Telefonnummer 05021 97780.
6.7 Hilfen für Kriminalitätsopfer
Wer selbst einmal Opfer einer Straftat geworden ist
oder in seinem persönlichen Umfeld unter den Folgen
von Kriminalität und Gewalt zu leiden hat, braucht
Hilfe und Unterstützung seiner Mitmenschen.
Der WEISSE RING leistet diese Hilfe:
»» schnell
»» vielfältig
»» direkt
»» Unterstützung bei materiellen Notlagen im
Zusammenhang mit der Straftat, u. a. durch
Hilfeschecks für eine für das Opfer jeweils kosten­
lose frei wählbare anwaltliche bzw. psychotrau­
matologische Erstberatung sowie für eine rechts­
medizinische Untersuchung
»» Übernahme von Anwaltskosten, insbesondere zur
Wahrung von Opferschutzrechten im Strafver­
fahren und zur Durchsetzung von Ansprüchen
nach dem Opferentschädigungsgesetz
»» Erholungsmaßnahmen für Opfer und ihre Angehörigen in bestimmten Fällen
»» Finanzielle Unterstützung zur Überbrückung
tatbedingter Notlagen
»» Bundesweites Opfertelefon 116 006
Weitere Informationen:
WEISSER RING e. V.
Außenstelle Nienburg
Finkenhof 32, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 9229122
Internet: www.weisser-ring.de
6.8 Sicherheit im Straßenverkehr
Leben in Sicherheit
6.6 Albtraum Einbruch
6.
Ältere Menschen sind im Straßenverkehr besonders
gefährdet, wenn das Reaktionsvermögen altersbe­
dingt nachlässt. Informationen und Vorträge zum
Thema Sicherheit im Straßenverkehr finden in un­
regelmäßigen Abständen bei der Verkehrswacht
Nienburg e. V., bei der Polizei oder bei der Volkshoch­
schule statt.
durch
»» menschlichen Beistand und persönliche Betreuung
nach der Straftat
»» Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwalt­
schaft und Gericht
»» Hilfestellung im Umgang mit weiteren Behörden
»» Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen
Wichtige Tipps sowie einen Seniorenratgeber zum
Thema „Fit bleiben im Straßenverkehr“ finden Sie auf
der Internetseite www.senioren-sicher-mobil.de. Eine
Broschüre „Sicher mobil“ kann außerdem kostenlos
bestellt oder herunter geladen werden beim Deut­
schen Verkehrssicherheitsrat e. V. unter www.dvr.de.
39
7. Finanzielle Unterstützung
Viele Menschen verfügen im Alter nur über geringe
Einkünfte. Wenn auch Sie hiervon betroffen sind,
scheuen Sie sich nicht, die Ihnen zustehenden finanzi­
ellen Hilfen und Vergünstigungen wahrzunehmen.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf.
Finanzielle Unterstützung
7.1 Rente
7.
Ab einem bestimmten Lebensalter kann eine Rente
aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch
genommen werden. Auch nach dem Tod eines Ehe­
gattens oder Lebenspartners sichert die Hinterbliebe­
nenrente die wirtschaftliche Existenz und gleicht den
Einkommensverlust teilweise wieder aus. Wer wegen
Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur
noch eingeschränkt arbeiten kann, hat gegebenen­
falls Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminde­
rung. Für alle Rentenarten sind besondere Vorausset­
zungen wie Altersgrenze, Wartezeit, Hinzuverdienst
etc. erforderlich. Grundsätzlich gilt: Ohne Antrag wird
die Rente nicht ausgezahlt! Um finanzielle Einbußen
zu vermeiden, ist es wichtig, den entsprechenden An­
trag frühzeitig zu stellen. Auskünfte zu Rentenangele­
genheiten und Hilfe bei der Antragstellung erhalten
Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die
Deutsche Rentenversicherung beantwortet Ihre Fra­
gen am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000
480 10 und nennt Ihnen auch den zuständigen Ren­
tenberater in Ihrer Nähe.
7.2 Wohngeld
Wohnen kostet viel Geld – manchmal zuviel für je­
manden, der nur ein geringes Einkommen hat. Hier
gewährt der Staat finanzielle Hilfe: das Wohngeld.
Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen
Rechtsanspruch darauf. Das Wohngeld wird nur auf
Antrag gewährt. Transferleistungsempfänger sind
vom Wohngeld ausgeschlossen – das sind insbeson­
dere Empfänger von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld,
40
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Empfänger von
Leistungen aufgrund der Kriegsopferfürsorge, nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Kinderund Jugendhilfegesetz. Der Ausschluss besteht aller­
dings nicht, wenn durch die Leistung von Wohngeld
die Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann.
Auch wenn Sie in einem Alten- oder Pflegeheim woh­
nen, kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Weitere Informationen und Antragsvordrucke sind
bei den Wohngeldbehörden der Stadt Nienburg und
des Landkreises erhältlich.
Ansprechpartner:
Für die Stadt Nienburg:
Telefon: 05021 87-383 Buchstabe B
Telefon: 05021 87-242 Buchstaben A, C–J
Telefon: 05021 87-362 Buchstaben K–S
Telefon: 05021 87-274 Buchstaben Sch, St, T–Z
Für das Kreisgebiet:
Telefon: 05021 967-425
7.3 Wohnberechtigungsschein
Mit öffentlichen Mitteln geförderte Alten- oder auch
Seniorenwohnungen sind älteren Menschen vorbehal­
ten, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und deren
Einkommen innerhalb bestimmter Einkommensgren­
zen liegen. Für den Bezug einer mit öffentlichen Mit­
teln geförderten Altenwohnung wird ein sogenannter
„Wohnberechtigungsschein“ benötigt. Der Vermieter
darf eine solche Wohnung erst nach Übergabe dieser
Bescheinigung überlassen. Der Wohnberechtigungs­
schein ist grundsätzlich bei der Zuzugsgemeinde zu
beantragen. Die Bescheinigung ist dann „allgemein“
für eine noch nicht bestimmte Wohnung erteilt.
Wohnraumförderstelle
Fachdienst Immissionsschutz
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967445
7.4 Sozialhilfe
Wenn Sie Probleme haben, Ihren notwendigen Le­
bensunterhalt – wie Essen, Kleidung, Wohnung und
Hausrat – aus eigenem Einkommen und Vermögen zu
bezahlen, dann scheuen Sie sich nicht, die Hilfe des So­
zialamtes in Anspruch zu nehmen. Dies gilt – unabhän­
gig von Ihrem Alter – auch dann, wenn Sie durch be­
stimmte Umstände oder Ereignisse wie Krankheit,
drohende Behinderung oder Eintritt von Pflegebe­
dürftigkeit auf finanzielle Unterstützung angewiesen
sind. Das Sozialamt ist aber nicht nur in finanziellen
Notlagen für Sie da, sondern kann Ihnen auch in vielen
Fragen ein Wegweiser zu weitergehender Hilfe sein.
Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich nachrangige
Leistungen. Die finanzielle Hilfe der Familie oder
die Leistungen anderer Träger (Krankenkasse, Pfle­
gekasse, Wohngeldstelle) sind vorab zu berück­
sichtigen. Sozialhilfe muss grundsätzlich nicht zurück­
gezahlt werden, auch nicht bei späterem Wohlstand.
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Fachbereich So­
ziales des Landkreises Nienburg/Weser.
Fachdienst Sozialhilfe
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967130
7.5 Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
Vor allem ältere Menschen machen Sozialhilfean­
sprüche oft nicht geltend, weil sie den Unterhalts­
rückgriff auf Ihre Kinder befürchten. Bei der Grundsi­
cherung wird auf den Unterhaltsrückgriff gegenüber
Kindern verzichtet, sofern deren Einkommen 100.000
Euro jährlich nicht übersteigt. Dadurch soll einem der
Hauptgründe für verschämte Armut entgegengewirkt
werden. Anspruch auf Grundsicherungsleistungen
haben Personen, die
»» eine bestimmte Altersgrenze zwischen 65 und 67
Jahren erreicht haben
»» das 18. Lebensjahr vollendet haben oder dauer­
haft erwerbsgemindert sind und ihren
Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen
oder Vermögen bestreiten können.
Der gleichzeitige Bezug einer Rente ist nicht erforder­
lich. Auch Grundsicherungsleistungen müssen beim
Sozialamt des Landkreises beantragt werden.
Fachdienst Sozialhilfe
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967130
Finanzielle Unterstützung
Der Wohnberechtigungsschein gilt für die Dauer ei­
nes Jahres und nur für mit öffentlichen Mitteln geför­
derte Wohnungen in Niedersachsen. Er kann auch
„gezielt“ für eine bestimmte Wohnung erteilt wer­
den. Diese Bescheinigung beinhaltet die Berechti­
gung, die genau bezeichnete Wohnung beziehen zu
können. Sie ist bei der Gemeinde zu beantragen, in
der diese Wohnung liegt. Weitere Informationen und
Antragsvordrucke sind bei den jeweiligen Stadt- und
Gemeindeverwaltungen des Wohnortes sowie bei
der zuständigen Wohnraumförderstelle des Landkrei­
ses erhältlich.
7.
7.6 Rundfunk- und
Fernsehgebühren­befreiung
Wenn Sie geringe Einkünfte haben und/oder Sozial­
hilfe, Grundsicherung, ALG II, Hilfe zur Pflege oder
Leistungen aus dem Asylbewerber-Leistungsgesetz
beziehen, können Sie einen Antrag auf Befreiung von
den Rundfunk- und Fernsehgebühren stellen. Dies gilt
41
auch für Schwerbehinderte, die einen Schwerbehinder­
tenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen. Die
Anträge erhalten Sie in Ihrer Stadt- oder Gemeindever­
waltung, in der Kreisverwaltung oder direkt bei ARD/
ZDF/Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln.
Servicestelle der Kreisverwaltung
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967101
oder Internet: www.rundfunkbeitrag.de
Finanzielle Unterstützung
7.7 Telefonvergünstigungen
(Sozialanschluss)
7.
Als Privatkunde mit einem Telekom-Festnetzan­
schluss erhalten Sie und Ihre im Haushalt lebenden
Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen ei­
nen Sozialtarif, z. B. wenn Sie einen Schwerbehinder­
tenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ oder einen
gültigen Bescheid über die Befreiung von der Rund­
funkgebührenpflicht besitzen. Ob der Sozialtarif für
Sie in Frage kommt, erfahren Sie unter der kosten­
losen Telefonnummer 0800 3301000 bzw. bei den TPunkt-Läden der Deutschen Telekom. Hier können
Sie auch den Sozialtarif beantragen.
7.8 Hilfen für behinderte Mitbürger
Menschen, die an einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Behinderung leiden (oder von einer Behin­
derung bedroht sind), steht besondere Hilfe zu. In
Betracht kommen – je nach Einzelfall – z. B. medizini­
sche und berufsfördernde Leistungen, finanzielle Hil­
fen und Vergünstigungen sowie Leistungen zur sozia­
len Eingliederung. Die Leistungen können ambulant,
teilstationär oder stationär gewährt werden.
Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Be­
42
hinderung zu vermeiden oder eine Behinderung oder
deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine
Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen. Zu den
Hilfen gehören unter anderen:
»» stationäres Wohnen
»» ambulant betreutes Wohnen
»» Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit
Behinderungen (WfbM)
»» Beförderungsdienst für schwerbehinderte
Menschen
»» sonstige Leistungen zur Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft
Nähere Auskünfte zur Eingliederungshilfe erhalten
Sie beim Fachbereich Soziales des Landkreises Nien­
burg/Weser.
Fachdienst Eingliederungshilfe
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967205
Als Schwerbehinderte gelten Personen, denen ein
Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent
zuerkannt worden ist. Der Schwerbehindertenaus­
weis wird beantragt bei:
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Verden,
Marienstraße 8, 27283 Verden/Aller
Telefon: 04231 140
Internet: www.soziales.niedersachsen.de
Jeden 3. Dienstag im Monat findet in der Kreisver­
waltung ein Außensprechtag des Landesamtes von 9
bis 13 Uhr statt. Anmeldungen werden erbeten unter
Servicestelle der Kreisverwaltung
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967101
7.11 (Kriegs-)Opferfürsorge
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung
des Landes Niedersachsen. Zivilblinde (blinde Men­
schen) erhalten unabhängig vom Lebensalter Landes­
blindengeld (Blindengeld) zum Ausgleich der durch
die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Die
Blindheit oder die Sehstörung ist durch einen Fest­
stellungsbescheid des Niedersächsischen Landesam­
tes für Soziales, Jugend und Familie nachzuweisen.
Das Blindengeld, das unabhängig vom Einkommen
und Vermögen gewährt wird, beträgt
Der Name Kriegsopferfürsorge verweist auf die noch
immer größte Gruppe der Leistungsberechtigten im
Sozialen Entschädigungsrecht: die Kriegsbeschädig­
ten und ihre Hinterbliebenen. Fürsorgeleistungen
können aber ebenso all diejenigen erhalten, deren
Anspruch auf Versorgung von der Versorgungsbehör­
de anerkannt wurde. Hierzu zählen die Opfer von
Gewalt­taten, Wehrdienstbeschädigte, Zivildienstbe­
schädigte, Opfer staatlichen Unrechts in der DDR
und Impf­geschädigte sowie jeweils deren Hinterblie­
bene.
»» bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres monatlich
320,– Euro
»» nach Vollendung des 25. Lebensjahres monatlich
300,– Euro
Bei blinden Menschen in Einrichtungen verringert
sich das Blindengeld für beide Altersgruppen auf
monatlich 100,– Euro. Landesblindengeld wird auf
Antrag gewährt. Gewährt die Pflegekasse Leistungen
bei häuslicher Pflege, wird das Blindengeld gekürzt.
Fachdienst Altenhilfe
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-407
7.10 Blindenhilfe
Entsprechend den Vorschriften für das Blindengeld,
können abhängig von Einkommen und Vermögen
blinde Menschen auf Antrag unter Anrechnung des
Landesblindengeldes ergänzend Blindenhilfe nach
§ 72 des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII)
erhalten.
Fachdienst Altenhilfe
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-407
E-Mail: altenhilfe@kreis-ni.de
Die Kriegsopferfürsorge wird grundsätzlich auf vor­
herigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfür­
sorgestellen erbracht. Eine Liste der Hauptfürsorge­
stellen kann der Broschüre zur Kriegsopferfürsorge
unter www.bmas.de entnommen werden. Auf der
Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inte­
grationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) unter
www.hauptfuersorgestellen.de können Sie eine aktu­
elle Liste der Hauptfürsorgestellen einsehen.
Die Quelle dieses Textes sowie weitere Informatio­
nen finden Sie auf der Internetseite des Bundesminis­
teriums für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de.
Auskünfte, Beratungen und Anträge auf Leistungen
der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch bei
Finanzielle Unterstützung
7.9 Blindengeld
7.
Fachdienst Altenhilfe
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-406
7.12 Rechtsberatung/
Prozesskostenhilfe
Im Alltag kann es zu Situationen kommen, in denen
der Einzelne rechtlichen Rat, Hilfe und Unterstützung
braucht. Wer sich bei rechtlichen Problemen auf­
43
Finanzielle Unterstützung
7.
44
grund seiner geringen Einkünfte keinen Anwalt leis­
ten kann, der kann sich unter bestimmten Vorausset­
zungen im Rahmen der Beratungshilfe kostenlos
durch einen Anwalt beraten und gegebenenfalls auch
vertreten lassen.
Vertretung oder Verteidigung gewährt. Der mündli­
che oder schriftliche Antrag auf Bewilligung von
Beratungshilfe ist bei dem Amtsgericht zu stellen,
in dessen Bezirk der Ratsuchende seinen Wohnsitz
hat.
Voraussetzung für eine entsprechende Bewilligung
ist, dass die oder der Rechtsuchende die erforderli­
chen Mittel für die rechtliche Beratung und Vertre­
tung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen nicht aufbringen kann, nicht andere zu­
mutbare Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung
stehen und die Wahrnehmung der Rechte nicht mut­
willig erscheint.
Rechtsberatung durch Behörden
In strafrechtlichen Angelegenheiten und bei Ord­
nungswidrigkeiten wird nur Rechtsberatung, keine
Eine umfassende Rechtsberatung können und dürfen
Behörden nicht leisten. Soweit es um Sozialleistungen
geht, sind die für diese Leistungen zuständigen Be­
hörden aber zur Aufklärung, Beratung und Auskunft
auch in allen damit zusammenhängenden rechtlichen
Fragen verpflichtet. Weitere Informationen über das
Beratungshilfegesetz und die Prozesskostenhilfe bie­
tet der Internetauftritt des Bundesministeriums der
Justiz unter www.bmj.bund.de.
8. Wohnen im Alter
Die Frage der Lebensqualität – gerade für den älteren
Menschen – ist eng mit der Frage nach dem Wohnen
verbunden, denn Wohnungen und Wohnumfeld
werden für Ältere immer mehr zum Mittelpunkt des
Lebens. Die Wohnbedingungen beeinflussen die sozi­
alen Aktivitäten sowie die zwischenmenschlichen Be­
ziehungen der Bewohnerinnen und Bewohner. Auch
nach Erreichen des Rentenalters möchten die meis­
ten deshalb noch möglichst lange in vertrauter Um­
gebung – am liebsten in den eigenen vier Wänden –
leben.
Mit zunehmendem Alter verändern sich die Ansprü­
che und die Bedürfnisse an die eigene Wohnung und
das Wohnumfeld. So muss nicht selten die Wohnung
umgeplant oder barrierefrei ausgestattet werden.
Ehrenamtliche Wohnberater im Landkreis Nienburg
helfen Menschen, die durch eine Erkrankung, Behin­
derung, einen Unfall oder durch den ganz normalen
Alterungsprozess eine Wohnunganpassung benöti­
gen, die an ihre neuen Bedürfnisse und Fähigkeiten
anknüpft.
Die Beratung zur Wohnraumanpassung wird übli­
cherweise mit den Betroffenen in ihrer Wohnung
durchgeführt. Eine gemeinsame Betrachtung der
Wohnung bietet die Möglichkeit, kritische Bereiche
zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten zu entwi­
ckeln. Der Wohnberater unterstützt bei der Entschei­
dungsfindung und der Ablaufplanung der Maßnah­
men. Er informiert individuell, neutral und kostenlos
und berät über Finanzierungsmöglichkeiten. Das Ziel
in der Wohnberatung ist es in erster Linie, dass die
betroffenen Menschen so lange wie möglich in ihrer
gewohnten Umgebung bleiben können. Die Einsätze
der ehrenamtlichen Wohnberater werden vom Seni­
oren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen koordi­
niert:
Auf der Internetseite des Landkreises unter www.
lk-nienburg.de/seniorenservice finden Sie dazu auch
den Newsletter „Daheim statt Heim“.
8.2 Wohnraumanpassung
Durch eine Wohnraumanpassung kann eine Woh­
nung häufig – mitunter durch kleine Veränderungen
– den Ansprüchen im Alter angepasst werden. Hier­
bei gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen und Hilfen,
die das tägliche Leben wesentlich vereinfachen und
sicherer machen:
»» Beseitigung von Stolperfallen wie z. B. Teppichen
»» rutschfeste Bodenbeläge
»» Handläufe an den Treppen, Haltegriffe etc.
»» kleinere Alltagserleichterungen (z. B. Erhöhung
des Bettes)
»» barrierefreies Bad, z. B. mit ebenerdiger Dusche
»» Beseitigung von Barrieren durch Rampen oder
durch den Einsatz von Treppenliften
»» Verbreiterung von Türen
»» Hilfsmittel wie Badewannenlift, Rollator etc.
»» Hausnotruf
Wohnen im Alter
8.1 Wohnberatung
Landkreis Nienburg/Weser
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen
Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967682
8.
45
Mobil mit Treppenliften
Für viele Menschen kommt irgendwann
richtung. Sie ist in diesem Fall wie bei einem
im Leben der Moment, wo das vertraute
Fahrstuhl gerade hoch. Außerdem ist der
Heim sich schrittweise oder plötzlich in ein
Hublift im Gegensatz zum Plattformlift mit
Gefängnis verwandelt. Eine eingeschränkte
Türen statt Bügeln und Auffahrrampe ausge-
Mobilität hat viele Gründe. Oftmals verän-
stattet. Es ist möglich, den Hublift mit einer
dert sich das Leben schlagartig durch einen
Glaskabine zu kombinieren. So erinnert der
Unfall. Auch durch Krankheit oder aufgrund
Hublift schon eher an einen Fahrstuhl als an
des Alters kann sich die Lebenssituation
einen Behindertenaufzug.
schnell verändern.
Alle oben genannten Lift Systeme sind für
l Treppenlifte
l Plattformlifte
l Sitzlifte
l Rollstuhlrampe
l Behindertengerechte
Umbauten
Für die Betroffenen gibt es jedoch eine Viel-
Höhen bis drei Meter geeignet. Auch preis-
zahl an Möglichkeiten, ihr altes Leben zurück
lich scheint es einen erheblichen Spielraum
zu erobern und wieder am gesellschaftlichen
zwischen den Anbietern zu geben. Grund-
Leben teilzunehmen. Eine davon ist der
sätzlich sollten sich Kunden vor dem Kauf
Erwerb eines Treppenlifts.
eines Treppenliftes ausführlich beraten lassen. Der erste Schritt zur neugewonnenen
Was ist eigentlich ein Treppenlift?
Freiheit führt demnach nicht zu Anbietern
Ein Treppenlift hilft Betroffenen, selbststän-
diverser Geräte sondern zum Ansprechpart-
dig Barrieren wie Treppen und Absätze zu
ner der Krankenkassen. Vielfältige Informa-
überwinden. Das Wort Treppenlift dient hier
tionen über Fördermöglichkeiten bekommt
allerdings als Überschrift für eine Vielzahl an
man selbstverständlich auch über das Inter-
Systemen für den Innen- und Außenbereich.
net. Bei einem übereilten Kauf würden dem
Wohnen im Alter
Kunden die Förderleistungen nicht nachträg-
Andreas Brandt
Ziegelkampstraße 47
31582 Nienburg
Telefon 05021/9229870
Mobil 0172/5139869
Welche Arten von Treppenliften
lich bewilligt. Also erst Fördermittel bean-
unterscheidet man?
tragen und nach der Zusage einer Kosten-
Sitzlift
übernahme kaufen. Fördermöglichkeiten für
Als Sitzlift werden Treppenlifte bezeichnet,
Treppenlifte gibt es über die Krankenkasse /
die über einen Sitz für eine Person verfügen.
Pflegekasse. Weitere Möglichkeiten für eine
Die hochklappbare Sitzfläche kann meist
Förderung gibt es über die Berufsgenossen-
manuell oder automatisch gedreht werden,
schaften und die KFW-Bank (Programm 159
um einen leichteren Ein- und Ausstieg zu
für altengerechte Umbauten). Wenn eine
ermöglichen.
Finanzierung trotz Fördergeldern nicht möglich ist, so hat man die Option, einen Kosten-
8.
Plattformlift/Schrägaufzug
übernahme-Antrag beim Sozialamt zu stel-
Als Plattformlift werden Hebeeinrichtun-
len. Zu guter Letzt besteht die Möglichkeit
gen bezeichnet, die als Lastaufnahmemittel
der Abschreibung über die Steuer.
eine Plattform haben. Lifte dieser Art können optional mit einem ausklappbaren Sitz
Ein seriöser Anbieter schaut sich in erster
ausgerüstet werden. Sie eignen sich gut zur
Linie den Kunden an und geht auf seine
Beförderung von Personen, die gleichzeitig
individuelle Behinderung ein. Die örtlichen
Lasten wie einen Gehwagen oder einfach
Gegebenheiten spielen ebenfalls eine Rolle
ihre Einkäufe transportieren möchten.
und sollten den Verkäufer interessieren. Ideal
ist es, wenn der Anbieter mehrere Varianten
www.treppenlifte-brandt-metalltechnik.de
46
Hublift / Behindertenaufzug
und Möglichkeiten vorstellen kann. Beim
Diese Lifte kennzeichnen sich genau wie
Erwerb eines Treppenliftes plant man einen
die Plattformlifte, durch eine Plattform als
Zeitraum von mindestens 6 Monaten ein.
Lastenaufnahmemittel. Der Unterschied
Danach steht der neugewonnenen Freiheit
zum Plattformlift ist zum einen die Förder-
nichts mehr im Wege.
8.3 Baukostenzuschüsse
Pflegebedürftige können für eine bauliche Anpas­
sung der Wohnung und für Pflegehilfsmittel Leistun­
gen der Pflegekasse beantragen. Gefördert werden
Maßnahmen, die dazu beitragen, die häusliche Pflege
zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen
und/oder die selbständige Lebensführung des pfle­
gebedürftigen Menschen (zumindest teilweise) wie­
derherstellen zu können.
Während bauliche Veränderungen durch eine Geld­
leistung unterstützt werden können, werden Pflege­
hilfsmittel (Pflegebett, Patientenlifter etc.) als Sach­
leistung teilweise zur Verfügung gestellt. Viele andere
Hilfsmittel, die vorrangig dem Ausgleich einer Behin­
derung dienen, können auch gegen ärztliche Verord­
nung durch die Krankenversicherung zur Verfügung
gestellt werden; das heißt auch dann, wenn noch kei­
ne Pflegestufe vorliegt.
Bei baulichen Veränderungen ist ein Leistungsan­
spruch gegenüber der Krankenversicherung jedoch
ausgeschlossen. Allerdings kommen – neben den
Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
– unter Umständen andere Kostenträger für bauliche
Veränderung in Betracht (Renten-, Unfallversiche­
rung, Kriegsopferfürsorge, Sozialhilfe, kommunale
Förderprogramme). Für Eigentümer gibt es verschie­
dene Optionen, zinsgünstige zweckgebundene Dar­
lehen in Anspruch zu nehmen.
8.4 Die passende Wohnform finden
Die überwiegende Mehrheit älterer Menschen lebt
zu Hause, in ganz „normalen“ Wohnungen. Es kön­
nen jedoch Gründe eintreten, die einen Umzug not­
wendig werden lassen, wie z. B.:
»» die Wohnung ist nicht altersgerecht und kann
nicht angepasst werden
»» schlechte Infrastruktur des Wohnortes
»» Krankheit und damit ein höheres Bedürfnis nach
Sicherheit
»» Betreuung zu Hause ist nicht mehr ausreichend
»» die Wohnung ist zu klein oder zu groß
»» mangelnde Sozialkontakte
»» Tod des Partners
»» aktive Lebensplanung mit Anderen
Wenn die eigene Wohnung nicht mehr das „traute
Heim“, sondern immer öfter eine Belastung darstellt
und nicht mehr zu sich verändernden Lebensumstän­
den passt, dann stellt sich die Frage nach anderen
Wohnmöglichkeiten. „Wohnen im Alter“ ist in sehr
unterschiedlichen Formen möglich.
Es gibt u. a.:
»» Seniorengerechte Wohnungen
»» Betreutes Wohnen/Service-Wohnen
»» Ambulant betreute Wohngemeinschaften
»» Gemeinschaftliches Wohnen
»» Stationäre Pflegeeinrichtungen (Altenpflegeheime)
Wohnen im Alter
Um Barrieren wie Treppen und Absätze weiterhin
selbständig zu überwinden, können Treppenlifte eine
Hilfe sein. Da die Auswahl an Liften groß ist, empfiehlt
sich eine ausführliche Beratung. Ein seriöser Anbieter
sollte in erster Linie auf die individuelle Behinderung
und die örtlichen Gegebenheiten eingehen sowie
mehrere Varianten und Möglichkeiten vorstellen
können. Über eventuelle Fördermöglichkeiten kön­
nen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekas­
se informieren.
8.
Im Folgenden finden Sie jeweils kurze Beschreibun­
gen der genannten Wohnformen.
47
Wohnen im Alter
Der ancos Verlag und der Landkreis Nienburg/
Weser beDANKEn sich bei allen Inserenten
für die Unterstützung bei der
Realisierung dieser Broschüre.
8.
48
Zu unterscheiden ist zwischen „klassischen“ Alten­
wohnungen und barrierefreien Wohnungen. Alten­
wohnungen sind weniger über einen baulichen
Standard als über eine Mieterzielgruppe definiert
(Ein­zugsvoraussetzungen bei öffentlich geförderten
Altenwohnungen sind mindestens 60 Jahre und das
Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins). Bei bar­
rierefreien Wohnungen hingegen stehen bauliche
Kriterien nach DIN-Norm im Vordergrund. Eine sol­
che Wohnung sollte nach Möglichkeit folgendes
bieten:
»» stufenloser Zugang zum Haus bzw. zur Wohnung
(Rampe oder Fahrstuhl)
»» möglichst keine Schwellen
»» Türbreite mindestens 80 cm, Eingangstür mög­
lichst mit Türspion
»» barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche und
ausreichend Bewegungsfläche
»» Lichtschalter und Steckdosen sollten im Sitzen er­
reichbar sein
»» ausreichend Bewegungsfläche in der Küche
»» Telefonanschluss möglichst im Wohn- und Schlaf­
zimmer
»» zentrale Lage mit Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten,
Nahverkehrsanbindung
Seniorenwohnungen sind zum Teil mit öffentlichen
Mitteln gefördert, so dass die Miete einen bestimm­
ten Höchstbetrag nicht übersteigen darf. Um eine
solche öffentlich geförderte Wohnung mieten zu
können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungs­
schein.
Auskünfte zu öffentlich geförderten Seniorenwoh­
nungen und zur Antragstellung für den Wohnberech­
tigungsschein bekommen Sie bei den jeweiligen
Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Wohnortes
sowie bei der zuständigen Wohnraumförderstelle.
Wohnraumförderstelle
Fachdienst Immissionsschutz
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967445
8.6 Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen ist ein rechtlich nicht geschützter
Begriff für die Kombination von „Wohnen“ und
„Betreuung“. Neben der eigenständigen Lebensfüh­
rung in einer seniorengerechten und barrierefreien
Wohnung bietet diese Wohnform den Vorteil, dass
je nach Bedarf Hilfe- und Unterstützungsangebote
in unterschiedlichem Umfang abgerufen werden
können.
Die Bandbreite der angebotenen (Wahl-)Leistungen
ist groß. Sie kann von einfachen handwerklichen oder
hauswirtschaftlichen Hilfen (Wäschedienst, Woh­
nungsreinigung) über Hilfen bei den alltäglichen
Dingen (Erledigung von Schriftverkehr und Behör­
denangelegenheiten) bis hin zu ambulanten Pflege­
leistungen (bzw. der Vermittlung solcher Leistungen)
reichen.
Meistens können diese Zusatzleistungen bei Bedarf
abgerufen werden und müssen auch nur dann bezahlt
werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden.
Die Angebote betreuter Wohnanlagen sind alle recht
unterschiedlich. Einige Wohnungen sind direkt an ein
Altenpflegeheim angebunden, so dass Leistungen
und Angebote dieser Einrichtung (z. B. Mittagstisch,
Freizeitaktivitäten) mitgenutzt werden können.
Wohnen im Alter
8.5 Seniorengerechte Wohnungen
8.
Die Kosten für diese Wohnangebote sind ebenfalls
völlig unterschiedlich. Sie können sich bei Ihrer Wohn­
geldstelle nach finanziellen Beihilfen bzw. einem
Mietzuschuss erkundigen.
49
Weitere Informationen können Sie im Internet bei
der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Orga­
nisationen BAGSO einholen. Dort wird unter www.
bagso.de auch eine Checkliste zum betreuten Woh­
nen zur Verfügung gestellt.
Informationsmaterial für ältere Menschen hält auch
das Bundministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend bereit. Dort finden Sie beispielsweise die Bro­
schüre „Auf der Suche nach der passenden Wohn- und
Betreuungsform – Ein Wegweiser für ältere Menschen“.
Wohnen im Alter
Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend
11018 Berlin
Servicetelefon: 030 20179130
Internet: www.bmfsfj.de
8.
50
8.7 Ambulant betreute Wohngemeinschaften/gemeinschaft­
liche Wohnprojekte
Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind auf
Menschen ausgerichtet, die aufgrund ihres Hilfe- und
Pflegebedarfs nicht mehr zu Hause versorgt werden
können oder wollen. Denkbar ist auch eine konzeptio­
nelle Ausrichtung speziell für demenzkranke Men­
schen. Angeboten werden solche Wohnformen in der
Regel von Wohnungsbaugesellschaften und/oder von
sozialen Dienstleistern, also professionellen Anbietern.
In der Regel leben dort sechs bis zwölf ältere Personen
in einem Haus oder in einer Wohnung zusammen.
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat einen ei­
genen Schlaf- und Wohnbereich. Zusätzlich werden
Küche, Bad und ggf. weitere Räume gemeinschaftlich
genutzt. Kerngedanke der ambulanten betreuten
Wohngemeinschaften ist die gemeinsame Organisati­
on und Finanzierung des Alltags. Ziel ist es, einen
möglichst „normalen“ Tagesablauf im Sinne der Be­
dürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zu ge­
währleisten.
Mobiliar oder persönliche Dinge (z. B. Sessel, Regal,
Fernseher, Bilder etc.) können nach Absprache mitge­
bracht werden.
Niedersächsische Fachstelle für
Wohnberatung
Hildesheimer Straße 15, 30169 Hannover
Telefon: 0511 16591085
Internet: www.fachstelle-wohnberatung.de
Niedersachsenbüro
„Neues Wohnen im Alter“
Hildesheimer Straße 15, 30169 Hannover
Telefon: 0511 16591080
Internet: www.neues-wohnen-nds.de
Wohnen im Alter
Die Kosten eines Heimaufenthaltes sind von Einrich­
tung zu Einrichtung verschieden und unter anderem
abhängig von der jeweiligen Pflegestufe. Sie sollten
Von diesen „professionell“ organisierten Angeboten vorab im Heimvertrag differenziert aufgeführt wer­
zu unterscheiden, sind gemeinschaftliche Wohnfor­ den. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten
men, bei denen der Aspekt der „Pflege“ weniger im im Umfang der vorliegenden Pflegestufe bis zu einem
Vordergrund steht. Gemeint sind damit Haus- und monatlichen Höchstbetrag.
Seniorenwohngemeinschaften oder auch Formen des
Mehrgenerationenwohnens. Diese Projekte sind oft­ Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und das
mals „selbst organisiert“durch Privatpersonen oder eigene Einkommen und Vermögen zur Deckung der
Bewohnervereine. Hintergrund ist der Wunsch nach Heimkosten nicht aus, kann beim örtlichen Sozialhilfe­
einem selbstbestimmten Leben und Wohnen in einer träger ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wer­
Gemeinschaft. Nähere Informationen erhalten Sie bei den. Informationen zu den Leistungen der Pflegeversi­
der Niedersächsischen Fachstelle für Wohnberatung cherung finden Sie im Kapitel „Pflegebedürftigkeit“ .
und dem Niedersachsenbüro.
8.
8.8 Stationäre Pflegeeinrichtungen
(Altenpflegeheime)
Pflegeheime sind Einrichtungen der stationären Dau­
erpflege. Sie dienen der Betreuung und Versorgung
pflegebedürftiger Menschen. Heimbewohnerinnen
und Heimbewohner in der stationären Dauerpflege
wohnen entweder in einem Einzelzimmer oder teilen
sich ein Zimmer mit einer zweiten Person. Eigenes
51
Jungs, Ihr
das habt cht!
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RUNDUMSORGLOSUMZÜGE
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ältere Menschen
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Wohnen im Alter
Kräher Weg 11 · 31582 Nienburg
Telefon: 05021/901-0
www.goellner-spedition.eu
8.
Wir denken an die
Energie von morgen.
Und die Zukunft
der Region.
Verlässliche Partnerschaft: Als regionaler
Netzbetreiber machen wir das Strom- und
Gasnetz in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
fit für die Zukunft. Dabei sind wir besonders
den Menschen vor Ort verbunden – als Arbeitgeber, Ausbilder und Partner von Sport und
Kultur. Mehr dazu unter www.avacon.de
Avacon AG
Bürgermeister-Stahn-Wall 1
31582 Nienburg
Telefon 0 50 21 - 9 89 - 0
Netze für neue Energie
52
Obwohl es schwerfällt, die eigenen vier Wände zu
verlassen, ist ein Umzug manchmal nicht vermeidbar.
Nicht immer können dann Familienangehörige bera­
tend und helfend zu Seite stehen. Für diese Fälle gibt
es Umzugsunternehmen, die mit der Situation von
Seniorenumzügen vertraut sind.
Wichtig ist eine ausführliche Beratung vorab – vor al­
lem auch, wenn es um eine notwendige Reduzierung
des Hausrats geht. Die Trennung von liebgewonne­
nen und vertrauten Einzelstücken ist beim Umzug in
eine kleine Seniorenwohnung oder in ein Zimmer in
einem Seniorenheim meist unumgänglich. Auch bei
der Möblierung des neuen Wohnraums sollte inso­
fern das Umzugsunternehmen kompetente Hilfe an­
bieten können.
8.10 Wohnungsauflösung
Die bisherige Wohnung oder sogar ein ganzes Haus
leer zu räumen, ist für ältere Menschen kaum noch
leistbar. Steht eine Hausentrümpelung an, kann der
Betrieb Abfallfallwirtschaft Nienburg/Weser (BAWN)
weiterhelfen. Die Experten des BAWN vereinbaren
zunächst mit Ihnen einen Termin, um sich die Situati­
on vor Ort anzuschauen. Nach Schätzung des Zeit­
aufwandes wird dann eine entsprechende Gebühr für
die geplante Entrümpelung berechnet. Zum verein­
barten Zeitpunkt werden dann Haus, Wohnung oder
Werkstatt geräumt und besenrein hinterlassen.
gegebenenfalls noch als Spende verwendet und so­
mit mit den Kosten verrechnet werden kann.
Haben Sie noch gut erhaltene Möbel, die für den
Sperrmüll zu schade sind, oder alte Elektrogeräte, die
noch in Ordnung sind? Dann können Sie diese an
bedürftige Menschen spenden. Kostenlos abgeholt
werden gute gebrauchte Möbel wie: Couch-Garnitu­
ren, Tische, Schränke, Betten sowie Kleinmöbel und
Bilder, aber auch Elektrogeräte, Hausrat und evtl.
Bekleidung. Die Abholung ist möglich nach Verein­
barung per Telefon oder per E-Mail.
Fundus gGmbH
Lange Straße 96, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 9220808 oder -00
Diakonie Stolzenau/Loccum
„Möbel und mehr“
Oehmer Feld 101, 31633 Leese
Telefon: 05761 511908
Mobil: 0172 1976982
Wohnen im Alter
8.9 Umzugstransport
8.
Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser
An der Steingrube 1–3, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 9219560
Weitere Anbieter können Sie beispielsweise den
regionalen Branchenbüchern entnehmen. Auch die
Fundus gGmbH in Nienburg nimmt sich Wohnungs­
auflösungen und Entrümplungen an und prüft, was
53
9.
54
Hilfen für Zuhause
9. Hilfen für zu Hause
Zahlreiche Pflegedienste bieten neben ihrer eigentli­
chen Aufgabe des körperlichen Pflegens auch darü­
ber hinaus gehende Alltagshilfen für die Betroffenen
an. Diese beinhalten nicht nur Unterstützungen für
die zu Pflegenden selber, sondern auch für deren An­
gehörige. Neben den Pflegediensten bieten weitere
Dienste ambulante Hilfen an.
9.1 Haushaltshilfen
Einkaufen, Kochen, Putzen, Aufräumen, Abwaschen
und Wäsche bügeln sind meist mehr als nur „ein biss­
chen Haushalt“. Mit zunehmendem Alter wird häufig
Unterstützung bei der Erledigung dieser Tätigkeiten
benötigt. Hier kann eine Haushaltshilfe entlasten;
entweder für ein paar Stunden in der Woche, halb­
tags oder sogar für den ganzen Tag.
Haushaltshilfen werden meist stundenweise bezahlt.
Die Stundenlöhne können je nach Ort, Tätigkeit und
Anbieter stark schwanken. Bei anerkannter Pflegebe­
dürftigkeit werden hauswirtschaftliche Tätigkeiten
teilweise von der Pflegekasse übernommen. Bei vor­
liegender Sozialhilfebedürftigkeit kann gegebenen­
falls das Sozialamt die Kosten einzelner Dienstleistun­
gen übernehmen.
Verdient eine Haushaltshilfe nicht mehr als 400,–
Euro pro Monat, handelt es sich um eine geringfügige
Beschäftigung, einen sogenannten Minijob. Der
Arbeitgeber (in diesem Fall der ältere Mensch) muss
den Minijobber bei der Minijob-Zentrale unter
www.minijob-zentrale.de anmelden. Haushaltshilfen
werden zumeist privat – beispielsweise über ein Zei­
tungsinserat – organisiert. Eine Vermittlung kann
auch durch die Pflegekasse erfolgen.
9.2 Ehrenamtliche Besuchsdienste
Vielen älteren Menschen fällt es schwer, die Wohnung
ohne fremde Hilfe zu verlassen. Einsamkeit und Isolati­
on können dann die Folge sein. Um dem entgegen zu
wirken, bieten ehrenamtliche Besuchsdienste ihre Hilfen
an. Je nach persönlichen Wünschen wird beispielsweise
etwas vorgelesen, ein Gesellschaftsspiel gespielt, spazie­
ren gegangen oder eingekauft. Auch Begleitung zu Got­
tesdiensten oder anderen Veranstaltungen ist möglich.
Über das Angebot entsprechender Besuchsdienste
informiert der Senioren- und Pflegestützpunkt Nie­
dersachsen:
Landkreis Nienburg/Weser
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen
Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-685 oder -682
9.3 Seniorenbegleiter
Im Landkreis Nienburg gibt es speziell ausgebildetete
ehrenamtliche Seniorenbegleiter. Diese schließen ei­
ne große Lücke in der sozialen Versorgung älterer
Menschen, die nur punktuell Unterstützung benöti­
gen. Gegen eine Aufwandsentschädigung sorgen die
Seniorenbegleiter mit Ausflügen, Gesprächen oder
Aktivitäten für Abwechslung im Leben von älteren
Menschen. Bei ihrem Einsatz unter dem Motto „Ge­
meinsam statt einsam“ geht es jedoch nicht um haus­
wirtschaftliche oder pflegerische Tätigkeiten. Betrof­
fene und Angehörige, die eine Unterstützung in
Anspruch nehmen möchten, können sich an den Se­
nioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen wenden.
Hilfen für Zuhause
Grundsätzlich sollte vor jeder Heimübersiedlung die
Überlegung stehen, ob nicht auch eine Versorgung
im gewohnten Umfeld durchführbar ist. Mittlerweile
gibt es eine Vielzahl von Angeboten, die ein selbstbe­
stimmtes und sozial integriertes Leben in der eigenen
Häuslichkeit ermöglichen.
9.
55
Landkreis Nienburg/Weser
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen
Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967682
9.4 Mahlzeitendienste
Mahlzeitendienste sind seit Jahren ein fester Begriff
für die Versorgung älterer Menschen. Wer nicht mehr
selber kochen kann oder möchte, kann sich das Essen
bringen lassen. Mehr dazu finden Sie im Kapitel
„Ernährung und Gesundheitsvorsorge“.
Hilfen für Zuhause
9.5 Hilfsmittel/Rehabilitationshilfen
9.
Kleine technische Hilfen, die im Haushalt eingesetzt
werden, können tägliche Verrichtungen erleichtern.
Außerdem gibt es orthopädische Hilfsmittel für Per­
sonen, die durch Alter, Krankheit oder Unfall in ihrer
körperlichen Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind.
Solche Hilfen werden für alle Wohnbereiche angebo­
ten (Gehhilfen, Toilettensitzgestelle, Sicherheitsgriffe
usw.). Auch Hilfen für das An- und Auskleiden, für die
Körperpflege, für die Zubereitung von Mahlzeiten
etc. unterstützen die täglichen Verrichtungen.
Hausnotrufsysteme werden gemietet. An Kosten fal­
len neben einer einmaligen Anschlussgebühr monat­
liche Gebühren an. Bei Pflegebedürftigen (ab Pflege­
stufe I) übernimmt die Pflegeversicherung diese
Gebühr. Gegebenenfalls kommt auch eine Kosten­
übernahme durch die Krankenkasse oder den Sozial­
hilfeträger in Betracht.
Lokale Anbieter für den Hausnotrufdienst
sind:
ASB-Kreisverband Nienburg
Rehburg:
Nienburger Straße 40, 31547 Rehburg-Loccum
Stützpunkt Stolzenau:
Oldemeyerstr. 25, 31592 Stolzenau
Stützpunkt Estorf: Bahnhofstr. 2, 31629 Estorf
Telefon: 0800 9711-112 – gebührenfrei
Internet: www.asb-nienburg.de
Nähere Auskünfte über Reha-Hilfen bekommen Sie
bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse, bei Pflegediensten
sowie in Sanitätshäusern und teilweise in Apotheken.
DRK Kreisverband Nienburg
Moltkestraße 30, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 906-243
9.6 Haus-Notrufdienst
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Ortsverband
Landesbergen
Hinter den Höfen 18, 31628 Landesbergen
Telefon: 0800 0019214 (gebührenfrei)
Internet: www.johanniter.de/landesbergen
Ein Haus-Notrufdienst richtet sich insbesondere an
alleinstehende ältere Menschen, damit sie in einer
Notsituation jederzeit rasch Hilfe anfordern können.
Sie benötigen dazu einen normalen Telefonanschluss,
der mit dem Haus-Notruf-System einer Organisation
56
automatisch verbunden wird. Auf Wunsch erhalten
Sie ein kleines Gerät (Funkfinger), das wie eine Uhr
am Handgelenk oder an einer Halskette getragen
wird. Im Notfall besteht dann die Möglichkeit, von
jedem Ort der Wohnung aus per Knopfdruck den
Hilfeimpuls auszulösen.
10. Pflegebedürftigkeit
Pflegestützpunkte beraten und unterstützen hilfeund pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehö­
rigen oder Betreuer in allen Fragen rund um das The­
ma Pflege. Dieser Service wird unabhängig von der
Kassenzugehörigkeit oder dem Bezug von Sozialleis­
tungen angeboten und auch dann, wenn eine Pflege­
bedürftigkeit noch nicht festgestellt ist.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt bietet Menschen
jeder Altersgruppe und deren Angehörigen kosten­
freie und neutrale Beratung und Unterstützung bei
drohender oder bestehender Pflegebedürftigkeit. So
soll der Zugang zu den vorhandenen Betreuungsan­
geboten erleichtert und Hilfestellung bei allen damit
verbundenen Fragen geleistet werden.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt vernetzt vor­
handene Angebote, um ein möglichst selbständiges
Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen.
Er bietet unter anderem:
»» neutrale und kostenfreie Information über vor­
handene Betreuungs- und Hilfsangebote
»» Vermittlung von Pflegeleistungen
»» Kooperation mit den Pflegekassen
»» Beratung über Sozialleistungen
»» Förderung des Ehrenamtes
10.2 Die Pflegeversicherung
Pflegebedürftigkeit bringt oft große finanzielle Belas­
tungen mit sich. Um dieses finanzielle Risiko in Teilen
abzusichern, wurde 1995 die soziale Pflegeversiche­
rung eingeführt. Als Mitglied der gesetzlichen Kran­
kenversicherung sind Sie automatisch pflegeversi­
chert. Wer privat krankenversichert ist, muss auch
eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Leis­
tungen der Pflegeversicherung sind unabhängig vom
Einkommen und Vermögen des Versicherten. Vor­
aussetzung ist, dass eine nicht nur vorübergehende
Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Wer ist pflegebedürftig?
„Pflegebedürftig“ (im Sinne des Pflegeversicherungs­
gesetzes) sind Personen, die für die gewöhnlichen
und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im
Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer – voraussicht­
lich für mindestens 6 Monate – in erheblichem oder
höherem Maße Hilfe bedürfen. Um Ihre Pflegebe­
dürftigkeit ermitteln zu lassen, stellen Sie einen An­
trag bei Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse.
Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, werden Sie – je
nach Zeitaufwand der Pflege – in der entsprechen­
den Pflegestufe eingruppiert.
»» Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit)
»» Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit)
»» Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit)
Pflegebedürftigkeit
10.1 Der Senioren- und Pflegestütz­
punkt Niedersachsen im
Landkreis Nienburg/Weser
Kontakt:
Senioren- und Pflegestützpunkt
Niedersachsen
Landkreis Nienburg/Weser
Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-685 oder -682
Die Leistungen der Pflegekasse unterscheiden sich je
nach Pflegestufe. Wer nicht in eine dieser Stufen ein­
zuordnen ist und dennoch Unterstützung im Bereich
der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung
hat, kann ggf. einen Antrag beim Sozialamt auf „Hilfe
zur Pflege“ stellen.
10.
57
10.
58
Pflegebedürftigkeit
Die Pflegekassen gewähren inzwischen auch Leistun­
gen für Personen mit erheblich eingeschränkter All­
tagskompetenz (z. B. Demenzkranke), bei denen keine
Pflegestufe festgestellt wurde.
Personen mit erheblich eingeschränkter Alltags­
kompe­tenz (z. B. Demenzkranke) erhalten weiterge­
hende Leis­tungen, auch wenn sie keiner Pflegestufe
zugehören.
Weitere Informationen zu den Pflegestufen unter
www.bmg.bund.de (Menüpunkt: Pflege).
Pflegesachleistung
Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden,
wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Pflege­
versicherte können daher zwischen drei verschiede­
nen Leistungsformen wählen. Es gibt die Möglichkeit,
Pflegegeld für die häusliche Pflege oder Pflegesach­
leistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch zu
nehmen oder Pflegegeld und Sachleistungen als
„Kombinationsleistung“ zu verknüpfen.
Alle Leistungen sollen vorrangig die häusliche Pflege
und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und
Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen
möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben
können.
10.3 Pflegegeld
Wird die Pflege durch Angehörige bzw. durch andere
ehrenamtlich tätige Personen erbracht, zahlt die Pfle­
gekasse ein monatliches Pflegegeld an den Betroffe­
nen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegel­
des frei verfügen und gibt sein Pflegegeld an die ihn
versorgenden und betreuenden Personen als Aner­
kennung weiter. Die Höhe des Pflegegeldes ist von
der Pflegestufe abhängig.
»» Pflegestufe I
»» Pflegestufe II
»» Pflegestufe III
244,– Euro
458,– Euro
728,– Euro
»» Pflegestufe I
»» Pflegestufe II
»» Pflegestufe III
monatlich bis zu
monatlich bis zu
monatlich bis zu
468,– Euro
1.144,– Euro
1.612,– Euro
Auch hier erhalten Personen mit erheblich einge­
schränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenzkranke)
weitergehende Leistungen, auch wenn sie keiner Pfle­
gestufe zugehören.
Kombinationsleistung
Es ist möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der In­
anspruchnahme von Pflegesachleistungen zu kombi­
nieren. In diesem Fall wird die Pflege durch Angehöri­
ge oder andere ehrenamtlich tätige Personen und
durch einen ambulanten Pflegedienst/Sozialstation
erbracht. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem
Fall prozentual um den Wert der in Anspruch genom­
menen Pflegesachleistungen.
Pflegebedürftigkeit
Leistungen der Pflegeversicherung
Zu den Sachleistungen zählen Pflegeeinsätze ambu­
lanter Pflegedienste. Hierzu gehören insbesondere
die grundpflegerischen Tätigkeiten (z. B. Körper­
pflege, Ernährung, Mobilisation, Lagerung), die Bera­
tung der Pflegebedürftigen und deren Angehörige,
sowie die hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Ein­
kaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung). Auch die
häusliche Krankenpflege (z. B. Medikamentengabe,
Verbandswechsel, Injektionen) – eine Leistung Ihrer
Krankenkasse – erbringen die ambulanten Pflege­
dienste.
10.
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Wir behandeln nach ärztlicher Verordnung (alle Kassen)
Menschen jeden Alters zur Verbesserung oder
Wiedererlangung ihrer Alltagsfähigkeiten.
Wir machen auch Haus- und Heimbesuche.
Neurologie, Psychiatrie, Orthopädie, Pädiatrie,
Hirnleistungstraining; tiergestützte Therapie
Schlaganfall, Demenz, Parkinson, MS u.v.m.
Alltagsbewältigung; Hilfsmittelberatung
Pflegebedürftigkeit
Die freundlichen und servicestarken Praxen in Ihrer Nähe
kompetent u. zuverlässig in Vorsorge,
Rehabilitation und Beratung
10.
60
Bürgerinformationen
online
Entdecken Sie die Informationsbroschüre
des Landkreises Nienburg auch online unter
landkreis-nienburg-senioren.ancos-verlag.de
als multimediales Blättererlebnis zur
umweltfreundlichen Auflagenoptimierung.
Wenn Sie gerne zu Hause gepflegt werden möchten,
können Sie auf die Hilfe der ambulanten Pflegediens­
te zurückgreifen. Diese stellen Ihnen eine große Aus­
wahl an Leistungen der Kranken-, Alten- und Famili­
enpflege zur Verfügung, wie z. B.
»» ambulante Hilfe und Pflege für kranke und pflege­
bedürftige Menschen
»» Grundpflege (Hilfe beim An-/Auskleiden und
Waschen, Betten und Lagern, Fuß- und
Nagelpflege, Pflege und Reinigung von Zähnen
und Zahnprothesen, Zubereitung von Mahlzeiten,
Hilfe beim Essen)
»» Behandlungspflege (Wundbehandlung, Wechseln
von Verbänden u. a. medizinischen Maßnahmen,
sofern sie vom Arzt auf die Pflegekräfte übertra­
gen werden)
»» hauswirtschaftliche Versorgung
»» Pflege und Begleitung Sterbender
»» Bereitsschaftsdienste bei Tag und Nacht
»» Beratungsbesuche für pflegende Angehörige
»» sonstige Leistungen (z. B. Mahlzeitendienst,
Fahr- und Begleitdienst, Hausnotruf) bzw. die
Vermittlung solcher Leistungen.
Lassen Sie sich vom ambulanten Pflegedienst in ei­
nem persönlichen Gespräch beraten, welche Hilfen
notwendig sind, welche Kosten entstehen und wie
diese finanziert werden können. Die Pflegedienste
geben Auskunft über die angemessene Pflege und
helfen auch bei der Beantragung von finanziellen
Leistungen. Die Kosten der medizinischen Behand­
lungspflege nach Verordnung des Arztes trägt in der
Regel die Krankenkasse.
Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt (mindestens
Pflegestufe I) werden die Kosten für Pflegeleistungen
und die hauswirtschaftliche Versorgung ganz oder
teilweise über die Pflegesachleistung von der Pflege­
kasse gezahlt.
Ambulante Pflegedienste im Landkreis Nienburg/Weser (nach Postleitzahlen):
Diakonie-Sozialstation Hoya/Eystrup
Von-Staffhorst-Straße 7, 27318 Hoya
Telefon: 04251 3058
Häusliche Krankenpflege
Gerda Rippe-Walzer
Eitzendorf 10, 27318 Hilgermissen
Telefon: 04256 1227
ODEMmed GmbH
Bücker Straße 21, 27318 Hoya
Telefon: 04251 983000
Pflegedienst Hoya
Promenade 5, 27318 Hoya
Telefon: 04251 6720830
Haus der Begegnung
Ambulanter Pflegedienst
Bäckerstraße 1, 27333 Bücken
Telefon: 04251 9834896
ASB-Kreisverband Nienburg
Rehburg:
Nienburger Straße 40, 31547 Rehburg-Loccum
Stützpunkt Stolzenau:
Oldemeyerstr. 25, 31592 Stolzenau
Stützpunkt Estorf: Bahnhofstr. 2, 31629 Estorf
Telefon: 0800 9711-112 – gebührenfrei
Internet: www.asb-nienburg.de
Ambulante Kranken- und Altenpflege
Krause und Martin GBR
Marienstraße 24, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 911546
Pflegebedürftigkeit
10.4 Ambulante Pflegedienste
10.
Ambulanter Pflegedienst Buchmüller
Ziegelkampstraße 20, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 608160
61
10.
62
Pflegebedürftigkeit
APOCARE
Leinstraße 9, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 911577
Iuvare Ambulante Pflege und Betreuung
Große Drakenburger Straße 7, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 887250
Paritätisches Sozialzentrum
Wilhelmstraße 15, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 973525
Sozialstation Nienburg/Weser
Kirchplatz 3, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 7770
Pflegeteam Babette GmbH
Meierstraße 11, 31592 Stolzenau
Telefon: 05761 7747
Diakonie-Sozialstation im Kirchenkreis
Stolzenau-Loccum
Kirchstraße 2, 1600 Uchte
Telefon: 05763 2411
Sozialstation Liebenau/Marklohe
Nienburger Straße 14, 31608 Marklohe
Telefon: 05021 7374
MB – ambulanter Pflegedienst
Schillerstraße 27, 31618 Liebenau
Telefon: 05023 945567
SEKURA Kranken- und Altenpflege GmbH
Loccumer Straße 9, 31633 Leese
Telefon: 05761 7238
Caritas-Sozialstation Heilige Familie
Pfarrer-Wengler-Weg 7, 31637 Rodewald
Telefon: 05074 1034
Aktuelle Informationen zu Angeboten der ambulan­
ten Pflege und weitere Hilfestellungen zur Auswahl
eines ambulanten Pflegedienstes erhalten Sie bei
Ihrer Kranken- und Pflegekasse. Das Bundesministeri­
um für Gesundheit hat zudem einen Ratgeber für die
häusliche Pflege herausgebracht. Sie können die Bro­
schüre „Ratgeber zur Pflege“ bestellen oder im Inter­
net herunterladen.
Bundesministerium für Gesundheit
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Internet: www.bmg.bund.de
10.5 Tages- oder Nachtpflege
(Teilstationäre Pflege)
Die Tagespflege ist ein Bindeglied zwischen der häus­
lichen Versorgung durch Angehörige und ambulante
Pflegedienste und einem Umzug in ein Pflegeheim.
Sie bietet älteren Menschen an Werktagen tagsüber
ein- oder mehrmals wöchentlich Betreuung und pfle­
gerische Hilfen z. B. wenn die Versorgung zu Hause
nicht an allen Tagen sichergestellt werden kann. Wer
sich für eine Tagespflege entscheidet, wird in der Re­
gel morgens vom Fahrdienst der Einrichtung abge­
holt und am späten Nachmittag zurück nach Hause
gebracht.
Die Tagespflege soll älteren Menschen ermöglichen,
selbständig zu Hause leben zu können, ohne auf eine
angemessene Betreuung und Pflege verzichten zu
müssen. Für alleinstehende ältere Menschen soll zu­
dem eine soziale Isolation vermieden werden.
Pflegebedürftigkeit
Ambulanter Pflegedienst Nienburg
Celler Straße 7, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 9039089
10.
63
10.
64
Pflegebedürftigkeit
Tagespflege Weserstube
Hoyaer Straße 1, 27333 Schweringen
Telefon: 04257 92056
Seniorendomizil „Im Meerbachbogen“
Im Meerbachbogen 20, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 887828
Tagespflege Lichtblick
Lehmwandlungsweg 3, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 8869137
ASB-Kreisverband Nienburg, Tagespflege
Bürgermeister-Heuvemann-Straße 14
31592 Stolzenau
Telefon: 05761 900829
SEKURA Kranken- und Altenpflege GmbH
Unter den Friedenseichen 1c, 31592 Stolzenau
Telefon: 05761 7238
CuraZentrum Uchte
Am Brahmberg 5, 31600 Uchte
Telefon: 05763 181212
Seniorenzentrum Heilige Familie
Pfarrer-Wengler-Weg 7, 31637 Rodewald
Telefon: 05074 96795000
CuraZentrum Lavelsloh
Eichenweg 15, 31603 Lavelsloh
Telefon: 05763 1810
Leistungen der Pflegeversicherung
zur Tages- oder Nachtpflege
Pflegebedürftige, deren häusliche Pflege nicht sicher­
gestellt werden kann, haben Anspruch auf teil­
stationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und
Nachtpflege. Die Pflegekasse übernimmt die Auf­
wendungen der teilstationären Tages- oder Nacht­
pflege je Kalendermonat in Höhe von:
»» Pflegestufe I
»» Pflegestufe II
»» Pflegestufe III
monatlich bis zu
monatlich bis zu
monatlich bis zu
468,– Euro
1.144,– Euro
1.612,– Euro
Die Leistungen der Tages- oder Nachtpflege können
auch mit anderen ambulanten Sachleistungen durch
einen Pflegedienst/eine Sozialstation und/oder
häus­­lichem Pflegegeld kombiniert werden. Die Un­
terkunfts- und Verpflegungskosten müssen selbst ge­
tragen werden.
Die Investitionskosten werden vom Land Niedersach­
sen übernommen, wenn der Tagesgast eine Pflege­
stufe hat und nicht Empfänger von Leistungen der
Kriegsopferfürsorge ist. Personen mit erheblich ein­
geschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenzkran­
ke) erhalten weitergehende Leistungen, auch wenn
sie keiner Pflegestufe zuge­hören.
10.6 Niedrigschwellige
Betreuungsangebote
Etwa zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Niedersach­
sen werden derzeit in der eigenen Häuslichkeit durch
ambulante Pflegedienste oder durch Angehörige ge­
pflegt und betreut. Niedrigschwellige Betreuungsange­
bote stellen eine zeitweise Beaufsichtigung und Betreu­
ung dieser Menschen sicher. Ziel dabei ist die Entlastung
der pflegenden Angehörigen. Die Betreuung wird – auf
der Basis pflegefachlicher Anleitung – durch ehrenamt­
liche Helfer erbracht. Sie kann zuhause in Einzelbetreu­
ung oder alternativ auch außerhalb der häuslichen Um­
gebung in Gruppen erfolgen.
Pflegebedürftigkeit
Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis:
10.
Eine aktuelle Liste der anerkannten niedrigschwelli­
gen Betreuungsange­bote in Niedersachsen finden Sie
im Internet unter www.niedrigschwellige-betreuungs­
angebote-nds.de.
65
10.7 Beratung durch die zuständige
Pflegekasse
Pflegeversicherte haben einen gesetzlich festge­
schriebenen Anspruch auf individuelle, kostenfreie
und unabhängige Beratung und Hilfestellung durch
einen Pflegeberater. Die Pflegekasse berät ihre Versi­
cherten unter anderem zu Leistungsansprüchen und
Antragsverfahren bezüglich der zusätzlichen Betreu­
ungsleistungen und erteilt sowohl Auskunft über
Pflegedienste, die allgemeine Betreuungsleistungen
anbieten, als auch über anerkannte niedrigschwellige
Betreuungsangebote.
10.8 Senioren- und Pflegeheime
Pflegebedürftigkeit
Sind die Hilfe- und Unterstützungsangebote im ambu­
lanten Bereich im Einzelfall nicht mehr ausreichend
und ist eine Pflege im häuslichen Bereich nicht länger
sicherzustellen, besteht im Landkreis Nienburg die
Möglichkeit zwischen 28 vollstationären Alten- und
Pflegeheimen auszuwählen.
10.
DRK Altenzentrum Hoya
Eichenkamp 6, 7318 Hoya
Telefon: 04251 3170
Pflegeheim Kastanienhof
Eitzendorf 10, 27318 Hoya
Telefon: 04256 93000
Landsitz Hohenholz
Bahnhofstraße 72, 27324 Eystrup
Telefon: 04254 80080
Pflegeheim Zur Linde
Loccumer Straße 2, 31547 Rehburg-Loccum
Telefon: 05037 3387
Pflegeheim Waldfrieden
Auf der Horst 44, 31547 Rehburg-Loccum
Telefon: 05037 2561
66
Pflegeheim Waldfrieden
Frankenstraße 7, 31547 Rehburg-Loccum
Telefon: 05766 96000
Careconcept Widdelhof GmbH
Langes Feld 4, 31547 Rehburg-Loccum
Telefon: 05037 1099
Haus Viktoria Luise
Allee 12, 31547 Rehburg-Loccum
Telefon: 05037 3050
Abt-Uhlhorn-Haus
Berliner Ring 3, 1547 Rehburg-Loccum
Telefon: 05766 820
DRK Altenzentrum Nienburg
Rühmkorffstraße 7–9, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 9060
Seniorensitz Parkhaus
Hannoversche Straße 34/36, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 7088
Pflegeheim Tannenhof GmbH
Liegnitzer Straße 2, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 911740
Alpheide-Seniorenzentrum
Am Exerzierplatz 26, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 4747
Domizil „Im Meerbachbogen“
Im Meerbachbogen 20, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 887828
Mein Zuhause Nienburg
Marienstraße 3, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 894110
DRK Haus am Rosenwinkel,
Dorfstraße 1 , 31592 Stolzenau
Telefon: 05761 3336
Hildegard von Bingen
Hauptstraße 35, 31634 Steimbke
Telefon: 05026 900780
Seniorenzentrum Kleine Geest
Kleine Geest 19, 31592 Stolzenau
Telefon: 05761 902990
Pflegeheim Jagdhaus Linsburg
Grund 15, 31636 Linsburg
Telefon: 05027 233
DRK Altenzentrum Stolzenau
Lange Straße 37c, 31592 Stolzenau
Telefon: 05761 7010
Altenzentrum Heilige Familie
Pfarrer-Wengler-Weg 7, 31637 Rodewald
Telefon: 05074 96790
CuraZentrum Uchte
Am Brahmberg 5, 31600 Uchte
Telefon: 05763 1810
AWO Seniorenzenrum
Am Goldberg 1, 31608 Marklohe
Telefon: 05021 8040
Haus im Scheunenviertel
Sternstraße 1c, 31618 Liebenau
Telefon: 05023 4672
Pflegeheim Lange
Triftweg 25, 31623 Drakenburg
Telefon: 05024 94050
Pflegeheim Am Osterfeld
Lange Straße 29, 31626 Haßbergen
Telefon: 05024 567
Landsitz Weseraue
Ginsterweg 1, 31628 Landesbergen
Telefon: 05025 9770
Infos und Adressen erhalten Sie auch beim:
Landkreises Nienburg/Weser
Fachdienst Altenhilfe
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967861
Verschaffen Sie sich, wenn es möglich ist, einen per­
sönlichen Eindruck von den Heimen, die in die enge­
re Wahl fallen. So sind Sie am besten in der Lage, zu
beurteilen, ob Sie sich dort heimisch fühlen können.
Viele Einrichtungen bieten auch Probewohnen an.
Überlegen Sie sich, welche Voraussetzungen ein
Heim für Sie erfüllen sollte, und informieren Sie sich
entsprechend.
10.9 Vollstationäre Pflege in
Einrichtungen
Pflegeheime nehmen ältere Menschen auf, die we­
gen Krankheit, Gebrechlichkeit oder einer Behinde­
rung pflegebedürftig sind. Sie erhalten Pflege und
Betreung, sowie Unterkunft und volle Verpflegung.
Im Pflegeheim steht die aktivierende Pflege im
Vordergrund. Es sollen die noch vorhandenen Kräfte
der zu Pflegenden mit Hilfe des Pflegepersonals und
ärztlicher Unterstützung aktiviert und erhalten wer­
den. Die Pflegebedürftigkeit kann hierdurch gemin­
dert und einer Verschlimmerung und der Entstehung
Pflegebedürftigkeit
Seniorenheim Aueblick
An der Aue 11, 31595 Steyerberg
Telefon: 05764 942810
10.
67
Als einer der sechs Spitzenverbände der Freien
Wohlfahrtpflege engagiert sich der Paritätische für
soziale Gerechtigkeit und streitet für die Teilhabe
aller Menschen am gesellschaftlichen und sozialen
Leben.
UNSERE ANGEBOTE
Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterhält
vielfältige Unterstützungs- und Beratungsangebote,
die Sie in verschiedenen Lebenssituationen
wahrnehmen können.
Ambulante Pflege:
• Häusliche Pflege und Betreuung
• Haushaltsnahe Dienstleistungen
• Pflegeberatung
• Gesprächskreis für pflegende Angehörige
Essen auf Rädern
Pflegebedürftigkeit
Schulder- und Insolvenzberatung
10.
68
Angebote für seelisch belastete Menschen
und Menschen in Krisensituationen:
• Tagesstätte
• Ambulant Betreutes Wohnen
• Pari-Café
• Agentur für Beschäftigung
KIBIS
Kontakt Information Beratung im Selbsthilfebereich
Fachstelle Sucht und Suchtprävention:
• Ambulante Rehabilitation
• Beratung
• Angehörigenberatung
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Niedersachsen e. V.
Kreisverband Nienburg
Wilhelmstr. 15
31582 Nienburg
Tel.: 0 50 21 / 97 45 0
Fax: 0 50 21 / 97 45 11
www.nienburg.paritaetischer.de
InInWürde
InWürde
Würde
das
Alter
leben
das
das
Alter
Alter
leben
leben
Seniorenzentrum
Seniorenzentrum
Seniorenzentrum
Heilige
Familie
Rodewald
Heilige
Heilige
Familie
Familie
ininin
Rodewald
Rodewald
mit
ambul.
Pflegedienst
mit
mit
ambul.
ambul.
Pflegedienst
Pflegedienst
Hildegard
von
Bingen
Steimbke
Hildegard
Hildegard
von
von
Bingen
Bingen
ininin
Steimbke
Steimbke
Das
Seniorenzentrum
Unsere
Angebote
Das
Das
Seniorenzentrum
Seniorenzentrum
Unsere
Unsere
Angebote
Angebote
Heilige
Familie
Heilige
Heilige
Familie
Familie
ininRodewald
inRodewald
Rodewald
• •Tagespflege
•Tagespflege
Tagespflege
und
Hildegard
von
Bingen
und
und
Hildegard
Hildegard
von
von
Bingen
Bingen
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• •Kurzzeitpflege
•Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege
Steimbke
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Steimbke
sind
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Pflege
und
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in
• Pflege
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der
Altenhilfe
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der
Altenhilfe
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des
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Pflegestufen
allen
allen
Pflegestufen
Pflegestufen
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Johannesstifts.
gelischen
gelischen
Johannesstifts.
Johannesstifts.
Betreuung
• •individuelle
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individuelle
Betreuung
Betreuung
Die
Altenhilfe
des
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Die
Altenhilfe
Altenhilfe
des
des
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demenzkranker
gelischen
Johannesstifts
gelischen
gelischen
Johannesstifts
Johannesstifts
Bewohner
Bewohner
Bewohner
betreut
Hannover
betreut
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imRaum
Raum
Hannover
Hannover
• •Hausgemeinschaften
•Hausgemeinschaften
Hausgemeinschaften betreut
und
Kreis
Nienburg
900
und
und
Kreis
Kreis
Nienburg
Nienburg
900
900
auf
Rädern
• •Essen
•Essen
Essen
auf
auf
Rädern
Rädern
Menschen
mit
Pflege
und
Menschen
Menschen
mit
mit
Pflege
Pflege
und
und
Begleitung.
Begleitung.
Begleitung.
Weitere
Angebote
Weitere
Weitere
Angebote
Angebote
• •Häusliche
•Häusliche
Häusliche
Hildegard
von
Bingen
Hildegard
Hildegard
von
von
Bingen
Bingen
Krankenpflege
Krankenpflege
Krankenpflege
Tel.
05026
·
90
07
Tel.
Tel.
05026
05026
·
90
·
07
90
8
07
-80-80- 0
und
• •Alten•AltenAltenund
und
Hauptstraße
35
Hauptstraße
Hauptstraße
35
35
Familienpflege
Familienpflege
Familienpflege
31634
Steimbke
31634
Steimbke
Steimbke
und
Betreuung
• •Pflege
•Pflege
Pflege
und
und
Betreuung
Betreuung 31634
info@seniorenzentruminfo@seniorenzentrumvon
Demenzkranken
von
von
Demenzkranken
Demenzkranken info@seniorenzentrumhildegardvonbingen.de
hildegardvonbingen.de
hildegardvonbingen.de
• •Beratung
•Beratung
Beratung
ininallen
inallen
allen
Pflegefragen
Pflegefragen
Pflegefragen
Heilige
Familie
Heilige
Heilige
Familie
Familie
Tel.
05074
· 96
79-79
Tel.
Tel.
05074
05074
· 96
·79
96
0- 0- 0
Pfarrer-Wengler-Weg
Pfarrer-Wengler-Weg
Pfarrer-Wengler-Weg
31637
Rodewald
31637
31637
Rodewald
Rodewald
info@seniorenzentruminfo@seniorenzentruminfo@seniorenzentrumZusammenarbeit
dem
In In
Zusammenarbeit
In Zusammenarbeit
mitmit
dem
mit
dem
rodewald.de
Caritasverband
Hannover
e. V.e. V. rodewald.de
rodewald.de
Caritasverband
Caritasverband
Hannover
Hannover
e. V.
10.10 Finanzierung der Kosten bei
Pflegebedürftigkeit
Bei stationärer Pflege zahlen die Pflegekassen monatli­
che Höchstsätze, die nach Pflegestufen gestaffelt sind:
»» Pflegestufe I 1.064,– Euro
»» Pflegestufe II 1.330,– Euro
»» Pflegestufe III 1.612,– Euro
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die verbleibenden
Kosten einer stationären Pflegeeinrichtung oder für
die häusliche Pflege zu bezahlen, können Sie Sozial­
hilfe beantragen. Sozialhilfeleistungen sind grund­
sätzlich nachrangig; das heißt, es wird geprüft, ob Ihre
Kinder in der Lage sind, Unterhalt für Sie zu zahlen
oder ob Ihnen vertragliche Ansprüche oder Schen­
kungsrückgabeansprüche zustehen. Genauere Aus­
künfte bekommen sie beim:
Landkreis Nienburg/Weser
Fachdienst Altenhilfe
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg/Weser
Telefon: 05021 967148
10.11 Heimbeirat
chen Vorstellungen einbringen. Ziel ist vor allem ein
gegenseitiger Informationsfluss sowie Hilfestellungen
beim Einleben neuer Bewohner. Die Heimaufsicht
des Landkreises Nienburg/Weser unterstützt und
berät die Heimbeiräte bei ihrer Arbeit.
10.12 Heimaufsicht
Die Heimaufsicht des Landkreises Nienburg/Weser
ist für die Einhaltung des Heimgesetzes und seiner
Verordnungen zuständig. Ihre Aufgabe ist es, statio­
näre Pflegeeinrichtungen zu beraten und zu überwa­
chen.
Die Heimaufsicht führt dafür Kontrollen durch und
ergreift Maßnahmen bei Verstößen gegen das Heim­
gesetz. Die Überprüfungen können unangemeldet zu
jeder Zeit stattfinden.
Insbesondere folgende Personengruppen können
sich an die Heimaufsicht wenden:
»» Heimbewohner und deren Angehörige
»» Betreuer
»» Betreiber einer Einrichtung
»» Interessierte Bürger und Institutionen
»» Angestellte und andere Beschäftigte
»» Ärzte
Alle Anfragen und Hinweise werden auf Wunsch ano­
nym behandelt.
Kontakt:
Das Heimgesetz garantiert älteren und pflegebedürf­
tigen Menschen, die in einem Heim leben, dass sie an
der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse bzw. dem
Heimalltag mitwirken dürfen. Diese Mitwirkung der
Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt durch Heim­
beiräte. In den Heimbeirat können sowohl Heimbe­
wohner als auch Personen, die nicht im Heim woh­
nen, gewählt werden. Mit Hilfe des Heimbeirates
können Heimbewohner ihre Wünsche und persönli­
Landkreis Nienburg/Weser
Fachdienst Altenhilfe
Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967859
Pflegebedürftigkeit
von weiteren Erkrankungen vorgebeugt werden.
Die Kosten eines Heimaufenthaltes sind von Heim zu
Heim unterschiedlich und abhängig von der jeweili­
gen Pflegestufe.
10.
69
10.13 Migranten im Pflegealltag
Die steigende Anzahl von älteren Menschen aus an­
deren Kulturkreisen ist auch für das Gesundheitswe­
sen von zunehmender Bedeutung. Der Fachdienst
Familie und Integration des Landkreises Nienburg
wendet sich an alle zugewanderten Menschen und
deren Angehörige, sowie an Menschen, die mit Mig­
rantinnen und Migranten zu tun haben. Es können
auch Dolmetscher hinzugezogen werden. Im Rahmen
des Projektes „MiMi“ führen geschulte und zertifi­
zierte Migrantinnen und Migranten muttersprachli­
che Gesundheitsveranstaltungen zu verschiedenen
Themen durch.
Kontakt:
Landkreis Nienburg/Weser
Fachdienst Familie und Integration
Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967687
Pflegebedürftigkeit
10.14 Besondere Leistungen für
Menschen mit Demenz
10.
70
Demenzerkrankungen sind mehr als einfache Ge­
dächtnisstörungen. Sie beeinträchtigen das gesamte
Dasein des Menschen: seine Wahrnehmung, sein
Verhalten und sein Erleben. Menschen, die an einer De­
menz leiden, haben kein Krankheitsgefühl, sie neh­
men ihre Gedächtnisstörungen häufig nicht mehr
wahr und betrachten ihr Handeln als selbständig und
sinnvoll.
Diese Fehleinschätzung der eigenen Fähigkeiten führt
nicht zuletzt zur Ablehnung fremder Hilfe und zu ei­
ner erheblichen Belastung für die Betroffenen und
ihre pflegenden Angehörigen.
Damit die Betroffenen dennoch in ihrem vertrauten
häuslichen Umfeld weiter leben können, ist die Un­
terstützung und Begleitung der Erkrankten und ihrer
pflegenden Angehörigen durch Fachleute erforder­
lich. Information und Beratung hierzu erhalten Sie bei
der:
Alzheimer Gesellschaft Nienburg e. V.
Ziegelkampstraße 20, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 9034181
Sprechzeiten telefonisch:
Dienstag bis Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr
Sprechzeiten persönlich:
nach Absprache
Internet: www.alzheimergesellschaft-nienburg.de
11. Hilfen für pflegende Angehörige
Für die anspruchsvolle und mitunter sehr aufreibende
Aufgabe pflegender Angehöriger gibt es spezielle
Hilfe. Über aktuelle Angebote informiert Sie:
Arbeitskreis der ergänzenden Angebote für
pflegende Angehörige im Landkreis Nienburg,
Kontakt über KIBIS im Paritätischen Nienburg
Von-Philipsborn-Straße 1, 31582 Nienburg
Telefon: 050211 973525
AOK Servicezentrum Stolzenau
Sandbrink 4, 31592 Stolzenau
Telefon: 05761 70771375 oder 0152 01564645
Senioren- und Pflegestützpunkt
Niedersachsen
Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 967-682 oder -685
11.1 Gesprächskreise für pflegende
Angehörige
Ein Familienmitglied zu pflegen und zu betreuen,
stellt an die Pflegenden große Anforderungen –
sowohl fachlich, emotional und körperlich als auch
oftmals im finanziellen Sinne. Dies führt nicht selten
zu einer psychischen Überlastung der Angehörigen.
Hilfe zur Selbsthilfe bieten Gesprächskreise für pfle­
gende Angehörige. Hier können Sie Menschen tref­
fen, die ebenfalls mit der Pflege von Angehörigen
betraut sind. In den Gesprächskreisen können Sie
über Ihre Situation sprechen und Erfahrungen aus­
tauschen.
Selbsthilfegruppe pflegende
Angehörige Nienburg
(angeleiteter Gesprächskreis in den
Räumen der AOK)
Telefon: 05761 70771375 oder 0152 01564645
Gesprächskreis für pflegende Angehörige
(monatliches begleitetes Treffen des
Paritätischen im Pari-Café)
Telefon: 05021 974526
11.2 Pflegekurse für pflegende
Angehörige/Pflegeberatung
Pflegende Angehörige können kostenlose Pflegekur­
se in Anspruch nehmen. Diese vermitteln wertvolle
Tipps und Kenntnisse, die die Pflege und Betreuung
erleichtern und verbessern. Entsprechende Kurse
werden angeboten von den Pflegekassen in Zusam­
menarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden (Adressen
siehe Kapitel „Information und Beratung“) und den
ambulanten Pflegediensten (Adressen siehe Kapitel
„Pflegebedürftigkeit“).
Wenn die Pflege durch Angehörige geleistet wird und
die Pflegekasse hierfür ein Pflegegeld zahlt, muss in be­
stimmten Abständen ein Beratungsbesuch durch eine
Pflegefachkraft bzw. durch einen anerkannten ambu­
lanten Pflegedienst erfolgen. Dieser berät die Pflegen­
den in allen Fragen der häuslichen Pflege und gibt Tipps
und Anregungen zur praktischen Umsetzung.
Hilfen für pflegende Angehörige
Der weitaus größte Anteil hilfe- und pflegebedürfti­
ger älterer Menschen lebt zu Hause und wird – oft
rund um die Uhr – von Angehörigen versorgt und
betreut. Diese pflegenden Angehörigen bringen viel
Zeit und Geduld auf. Dabei stellen sie häufig ihre ei­
genen Bedürfnisse ganz zurück und gehen bis an die
Grenzen ihrer Belastbarkeit. Deshalb ist es wichtig,
dass sich pflegende Angehörige regelmäßige Erho­
lungszeiten freilassen.
11.
Wenn bei der Pflege eines Angehörigen spezifische
Fragen auftreten sollten, ist unter Umständen auch
71
eine individuelle Pflegeschulung möglich. Dabei
kommt eine geschulte Pflegekraft der Krankenkasse
zu Ihnen nach Hause und gibt fachliche Hilfestellun­
gen für Ihre konkrete Pflegesituation.
Auskunft zu Pflegekursen und Pflegeberatung erhal­
ten Sie bei der Pflegekasse des pflegebedürfigen An­
gehörigen.
Hilfen für pflegende Angehörige
11.3 Pflegehilfsmittel
11.
72
Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege und sollen da­
zu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbständi­
ge Lebensführung zu ermöglichen. Sie werden unter­
schieden in technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebett,
Lagerungshilfen, Notrufsystem) und Verbrauchsma­
terial (z. B. Vorlagen, Einmalhandschuhe, Bettein­
lagen). Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit
der Versorgung mit Beteiligung einer Pflegefachkraft
oder des Medizinischen Dienstes. Lassen Sie sich be­
raten. Informationen erhalten Sie zum Beispiel bei
den Pflegekassen, in Sanitätsfachgeschäften und bei
ambulanten Pflegediensten (Adressen siehe Kapitel
„Pflegebedürftigkeit“).
11.4 Pflegezeit
Beschäftige in Betrieben mit mindestens 15 Beschäf­
tigten können sich für die Dauer von bis zu 6 Mona­
ten von der Arbeit für die Pflege freistellen lassen. In
dieser Zeit beziehen sie kein Gehalt, bleiben aber auf
Antrag bei der Pflegekasse sozialversichert.
Wird ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, muss
oftmals schnell Hilfe organisiert werden. Neben dem
Anspruch auf Pflegezeit haben Beschäftigte das
Recht, kurzfristig bis zu zehn Arbeitstage – nach vor­
heriger Ankündigung – der Arbeit fernzubleiben.
Dieser Anspruch gilt für alle Beschäftigten, unabhän­
gig von der Anzahl der im Betrieb tätigen Arbeitneh­
mer. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer
Pflegekasse.
11.5 Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige Menschen, die in der eigenen Häus­
lichkeit gepflegt werden, können im Anschluss an
eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisen­
situationen für eine begrenzte Zeit auf stationäre
Pflege angewiesen sein.
Die Kurzzeitpflege deckt alle pflegerischen und be­
treuungsrelevanten Bedürfnisse rund um die Uhr –
unter Berücksichtigung der ärztlichen Anordnungen
– ab. Zudem beinhaltet sie auch Angebote zur Erhal­
tung und Förderung der vorhandenen Fähigkeiten
oder zur Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten und
Kommunikation. Kurzzeitpflege wird von allen Pfle­
geheimen im Landkreis Nienburg angeboten (Adres­
sen siehe Kapitel „Pflegebedürftigkeit“).
Leistungen der Pflege­ver­sicherung
zur Kurzzeitpflege
Bei Vorliegen einer Pflegestufe oder bei erheblich
eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz)
übernehmen die Pflegekassen die Kosten für pflege­
bedingte Aufwendungen, für Aufwendungen der so­
zialen Betreuung sowie für Leistungen der medizini­
schen Behandlungspflege bis zu vier Wochen und bis
zum Höchstbetrag von 1.612,– Euro pro Kalenderjahr.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie
grundsätzlich auch die Investitionskosten sind von
der zu pflegenden Person zu tragen.
Sollten die eigenen Mittel zur Begleichung der Kos­
ten nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, beim
örtlichen Sozialhilfeträger einen Antrag auf Unter­
stützung zu stellen. Dort wird in Abhängigkeit von
Einkommen und Vermögen im Einzelfall über eine
mögliche Kostenübernahme entschieden.
Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie
durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorüber­
gehend an der Pflege gehindert, übernimmt die
Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für
längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Dies ist die
sogenannte Verhinderungspflege. Voraussetzung ist,
dass die zu vertretende Pflegeperson die häusliche
Pflege bereits sechs Monate durchgeführt hat. Es ist
möglich, die Verhinderungspflege durch einen Pfle­
gedienst/Sozialstation, in einer stationären Einrich­
tung oder sogar stundenweise bis zum Höchstbetrag
von 1.612,– Euro pro Kalenderjahr in Anspruch zu
nehmen.
Verhinderungspflege wird von allen Pflegeheimen im
Landkreis Nienburg angeboten (Adressen siehe Kapi­
tel „Pflegebedürftigkeit“).
11.7 Hospiz- und Palliativdienste
Die heutige Hospiz- und Palliativarbeit hat es sich zur
Aufgabe gemacht, alte oder unheilbar kranke Men­
schen in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten. Letz­
tere können beispielsweise Krebspatienten sein, bei
denen der Tumor nicht mehr auf Therapiekonzepte
anspricht, aber auch Patienten mit anderen, schnell
fortschreitenden Krankheitsbildern, zum Beispiel Er­
krankungen des Nervensystems mit fortschreitenden
Lähmungen, chronischen Nieren-, Herz- und Lun­
generkrankungen.
Im Mittelpunkt der ambulanten Arbeit steht der Pa­
tient in seinem häuslichen Umfeld und auch im Pfle­
geheim. Dies bedeutet, dass palliative und hospizli­
che Dienste sowohl den Patienten wie auch seine
Angehörigen und Freunde darin stärken wollen, die
Anforderungen zu meistern, die die Erkrankung mit
sich bringt. In der ambulanten Betreuung werden
Hilfs­angebote koordiniert und es wird schnell auf
sich verändernde Situationen eingegangen. Dazu
bieten Palliativdienste eine Bereitschaft rund um die
Uhr an.
Stationäre Hospiz- und Palliativeinrichtungen sind für
Menschen gedacht, die nicht mehr zuhause versorgt
werden können (Hospize) oder vorübergehend stati­
onär behandelt werden müssen (Palliativstationen in
Krankenhäusern). Alle Palliativ- und Hospizeinrich­
tungen sind auf Spenden angewiesen, da die Regelfi­
nanzierung nicht alle Kosten deckt.
Wenn Sie das Hilfsangebot eines Hospiz- oder Pallia­
tivdienstes in Anspruch nehmen möchten oder wenn
Sie diese Dienste durch ehrenamtliche Mithilfe oder
finanziell unterstützen möchten, wenden Sie sich an
eine der folgenden Gruppen im Landkreis Nienburg:
Hospizverein Dasein e. V.
Von-Staffhorst-Straße 7, 27318 Hoya
Telefon: 04251 673955
Mobil: 0177 5405929
Internet: www.hospizverein-hoya.de
DASEIN-Hospiz Nienburg/Weser e. V.
Stettiner Straße 2b, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 889369
Notruf: 0171 9354871
Internet: dasein-hospiz.de
Palliativstützpunkt Nienburg/W. und
Umgebung
Ziegelkampstraße 39, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 6001919
Internet: www.palliativ-nienburg.de
Hilfen für pflegende Angehörige
11.6 Pflegevertretung
(Verhinderungspflege)
11.
73
Liste der Familien- und Seniorenbüros im Landkreis
12. Familien- und Seniorenbüros
im Landkreis Nienburg/Weser
12.
74
Stadt Nienburg/Weser
Frau Dittrich
Marktplatz 1, 31582 Nienburg
Telefon: 05021 87353
Samtgemeinde Marklohe
Frau Habighorst
Rathausstraße 14, 31608 Marklohe
Telefon: 05021 602525
Flecken Steyerberg
Frau Witte
Lange Straße 21, 31595 Steyerberg
Telefon: 05764 960610
Samtgemeinde Mittelweser
Frau Wieczorek
Am Markt 4, 31592 Stolzenau
Telefon: 05761 70536
Samtgemeinde Grafschaft Hoya
Frau Priggen-de Riese
Bahnhofstraße 53, 27324 Eystrup
Telefon: 04254 931053
Samtgemeinde Steimbke
Frau Witt
Kirchstraße 4, 31634 Steimbke
Telefon: 05026 980827
Samtgemeinde Heemsen
Frau Diehl
Wilhelmstraße 4, 31627 Rohrsen
Telefon: 05024 98050
Samtgemeinde Uchte
Frau Könemann
Balkenkamp 1, 31600 Uchte
Telefon: 05763 18339
Samtgemeinde Liebenau
Frau Schlier
Ortsstraße 28, 31618 Liebenau
Telefon: 05023 2919
Stadt Rehburg-Loccum
Frau Dr. Grolms
Heidtorstraße 2,
31547 Rehburg-Loccum
Telefon: 05037 970136
Notizen
75
Notizen
76
Ambulanter Service
DRK Sozialstation
Liebenau/Marklohe
Nienburger Straße 14
31608 Marklohe-Lemke
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Häusliche Pflege
Häusliche Krankenpflege
Essen-auf-Rädern
Haus-Notruf
Telefon (0 50 21) 73 74
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