Seniorenwegweiser - Landkreis Nienburg
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Seniorenwegweiser - Landkreis Nienburg
Seniorenwegweiser Älter werden und aktiv bleiben im Landkreis Nienburg/Weser Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Vorwort ich freue mich, Ihnen den ersten Seniorenweg ist unter anderem weiser „Älter werden und aktiv bleiben im Land wichtige Anlaufstelle kreis Nienburg/Weser“ vorstellen zu dürfen. für Menschen, die aufgrund von Krank Der Anteil älterer Menschen an der Gesamt heit oder Behinde bevölkerung wird laut Prognosen schon mittel rung Unterstützung fristig ansteigen. Dieser demografische Wandel benötigen. macht auch nicht vor den Toren des Landkreises Nienburg/Weser halt und stellt uns damit vor Zum kostenfreien neue Herausforderungen. Der Landkreis Nien Serviceangebot ge burg sieht es als wichtige Aufgabe, sich den hören die Vermitt Interessen und Bedürfnissen der älteren Men lung von Pflegeleistungen, die Kooperation mit schen intensiv zu widmen und dafür zu sorgen, den Pflegekassen sowie die Beratung über das dass unsere Heimat auch für diese Generation Älterwerden. langfristig lebenswert bleibt. Dieser neue Seniorenwegweiser kann eine per Viele Menschen im fortgeschrittenen Alter sönliche Beratung natürlich nicht ersetzen, aber gehören längst nicht zum „alten Eisen“, sondern er kann Ihnen einen Überblick über die vielfälti sind fit und aktiv. Sie möchten ihre Zeit sinnvoll gen Angebote für ältere Menschen verschaffen. gestalten und das Angebot an kulturellen, geisti Ich hoffe, dass Sie viele nützliche Tipps und Anre gen und sportlichen Aktivitäten nutzen. In unse gungen erhalten und geeignete Hilfsangebote rem Landkreis gibt es ein umfassendes Angebots mit entsprechenden Adressen und Ansprechpart spektrum, das ganz wesentlich auch vom nern finden werden. engagierten Einsatz ehrenamtlicher Bürgerinnen und Bürger ermöglicht wird. Eine Orientierungs Ich danke allen Firmen und Dienstleistungsunter hilfe über Weiterbildung, Freizeit, Gesprächs nehmen, die sich in diesem Wegweiser darstellen runden, Kultur, Begegnungsstätten, Bewegung und somit die Realisierung der Broschüre möglich und vieles mehr finden Sie in diesem Wegweiser. gemacht haben. Die Broschüre richtet sich außerdem ganz beson Ihr Landrat ders an Menschen, die nicht immer allein oder nicht mehr voll aktiv sein können, sondern Hilfe oder Pflege benötigen. Unser Senioren- und Pfle gestützpunkt in der Nienburger Rühmkorffstraße Detlev Kohlmeier 1 2 Inhaltsverzeichnis 1. Aktiv bleiben 1.1 Begegnungsstätten..................8 1.2 Vereinsleben...............................9 1.3 Sportliche Aktivitäten und Bewegung............................9 – Gesund und aktiv mit Seniorentanz............................ 10 – Die Heigl-Methode.............. 10 – Wandern und Radfahren in der Natur............................. 10 1.4 Reisen und Ausflüge..............11 1.5 Mobilität.................................... 13 – Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN).......................................... 13 – Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH....... 14 – Bürgerbusse............................. 14 2. Weiterbildung, Kultur und Ehrenamt 2.1 – 2.2 2.3 2.4 2.5 Volkshochschule..................... 15 Service für Schwerhörige... 16 Büchereien................................ 16 Kultur.......................................... 17 Theater und Musik............... 17 Ehrenamt................................... 19 3. Ernährung und Gesundheitsvorsorge 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 – Ernährung................................. 21 Essen auf Rädern................... 21 Ehrenamtliche Tafeln...........23 Gesundheitsvorsorge...........23 Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise.....................23 Nachlassen der Merkfähigkeit.......................... 27 Krankenkassen........................ 27 Kuren........................................... 27 Krankenhäuser........................ 27 Arzt-Auskunft..........................28 Ärztlicher/Zahnärztlicher Notdienst..................................28 4. Vorsorge- und Betreuungsangelegenheiten 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 Inhaltsverzeichnis Grußwort..................................................1 Impressum.........................................3–6 Branchenverzeichnis............................7 Wozu vorsorgen?..................29 Vorsorgevollmacht ...............29 Betreuungsverfügung..........30 Patientenverfügung..............30 Rechtliche Betreuung..........30 Testament................................. 31 5. Information und Beratung 5.1 Senioren- und Pflegestütz punkt Niedersachsen im Landkreis Nienburg/ Weser..........................................32 5.2 Sozialpsychiatrischer Dienst..........................................32 5.3 Behindertenbeirat.................33 5.4 Beratungsdienste der Wohlfahrtsverbände und Organisationen..............33 5.5 Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen.........35 5.6 Hilfen für hörgeschädigte Menschen..................................35 3 4 Inhaltsverzeichnis 6. Leben in Sicherheit 6.1 Sicherheitstipps...................... 37 6.2 Sammlungen............................ 37 6.3 Vorsicht bei Verkaufs veranstaltungen....................... 37 6.4 Widerrufsrecht bei Verträgen..................................38 6.5 Taschendiebe und Straßenräuber.........................38 6.6 Albtraum Einbruch...............39 6.7 Hilfen für Kriminalitätsopfer............................................39 6.8 Sicherheit im Straßenverkehr.......................................39 7. Finanzielle Unterstützung 7.1 Rente...........................................40 7.2 Wohngeld.................................40 7.3 Wohnberechtigungsschein..........................................40 7.4 Sozialhilfe ................................. 41 7.5 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs minderung................................ 41 7.6 Rundfunk- und Fernseh gebührenbefreiung............... 41 7.7 Telefonvergünstigungen (Sozialanschluss)....................42 7.8 Hilfen für behinderte Mitbürger..................................42 7.9 Blindengeld..............................43 7.10 Blindenhilfe..............................43 7.11 (Kriegs-)Opferfürsorge.......43 7.12 Rechtsberatung/ Prozesskostenhilfe.................43 – Rechtsberatung durch Behörden...................................44 Inhaltsverzeichnis 5.7 Beratungsstellen zu unter schiedlichsten Problem stellungen ................................35 – Beratung bei persönlichen Schwierigkeiten......................35 – Schuldnerberatung...............36 – Verbraucherberatung..........36 – Beratung durch die Pflegekassen............................36 5 Inhaltsverzeichnis 8. Wohnen im Alter 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 8.8 8.9 8.10 Wohnberatung.......................45 Wohnraumanpassung.........45 Baukostenzuschüsse............. 47 Die passende Wohnform finden.............................. 47 Seniorengerechte Wohnungen.............................49 Betreutes Wohnen ..............49 Ambulant betreute Wohngemeinschaften/ gemeinschaftliche Wohnprojekte.........................50 Stationäre Pflegeein richtungen (Altenpflege heime)........................................ 51 Umzugstransport..................53 Wohnungsauflösung............53 9. Hilfen für Zuhause 9.1 Haushaltshilfen.......................55 9.2 Ehrenamtliche Besuchs dienste........................................55 9.3 Seniorenbegleiter..................55 9.4 Mahlzeitendienste................56 9.5 Hilfsmittel/ Rehabilitationshilfen............56 9.6 Haus-Notrufdienst................56 Impressum Herausgeber: Landkreis Nienburg/Weser Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-0 E-Mail: pressestelle@kreis-ni.de Internet: www.landkreis-nienburg.de Redaktion: Landkreis Nienburg/Weser, Fachbereich Soziales, Pressestelle Stand der Informationen: Oktober 2014 Fotos: ccvision.de, G. Eggers, D. Hoheisel, J. Moore, H. Schröter, W. Schröter, VLN-Verkehrs gesellschaft Landkreis Nienburg 6 10. Pflegebedürftigkeit 10.1 Der Senioren- und Pflege stützpunkt Niedersachsen im Landkreis Nienburg/ Weser....................................................57 10.2 Die Pflegeversicherung....... 57 – Wer ist pflegebedürftig?.... 57 – Leistungen der Pflege versicherung.............................59 10.3 Pflegegeld.................................59 – Pflegesachleistung.................59 – Kombinationsleistung..........59 10.4 Ambulante Pflegedienste...61 10.5 Tages- oder Nachtpflege (teilstationäre Pflege)..........63 – Leistungen der Pflegever sicherung zur Tages- oder Nachtpflege.............................65 10.6 Niedrigschwellige Betreuungsangebote...........65 10.7 Beratung durch die zuständige Pflegekasse.......66 10.8 Senioren- und Pflegeheime...66 10.9 Vollstationäre Pflege in Einrichtungen.......................... 67 10.10 Finanzierung der Kosten bei Pflegebedürftigkeit.......69 10.11 Heimbeirat................................69 10.12 Heimaufsicht............................69 Konzeption/Realisation/Anzeigenteil: © 2014 ancos Verlag GmbH, 1. Auflage anCos Verlag GmbH Lange Straße 14 · 49565 Bramsche Tel.: 05461/88266-0 Fax: 05461/88266-11 E-Mail: info@ancos-verlag.de Internet: www.ancos-verlag.de Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Nachdruck oder Reproduktionen, auch aus zugsweise, nicht gestattet. 10.13 Migranten im Pflegealltag....70 10.14 Besondere Leistungen für Menschen mit Demenz .....70 11. Hilfen für pflegende Angehörige 11.1 Gesprächskreise für pflegende Angehörige........ 71 11.2 Pflegekurse für pflegende Angehörige/Pflegeberatung.................................... 71 11.3 Pflegehilfsmittel..................... 72 11.4 Pflegezeit................................... 72 11.5 Kurzzeitpflege......................... 72 – Leistungen der Pflegeversicherung zur Kurzzeitpflege......................... 72 11.6 Pflegevertretung (Verhinderungspflege)........ 73 11.7 Hospiz- und Palliativdienste........................................ 73 12. Familien- und Senioren büros im Landkreis 121 Liste der Familien und Seniorenbüros im Landkreis Nienburg/Weser................... 74 Wir bedanken uns bei den Teilnehmern des Fotowettbewerbs zum 125-jährigen Jubiläum, die uns ihr Bildmaterial zur Verfügung gestellt haben: Helga Schröter, Steyerberg (Aussichtsturm), John Moore, Nienburg (Stadtgraben); Gitta Eggers, Rohrsen (Kranzbinden), Werner Schröter, Steyer berg (Heimatverein), Daniela Hoheisel, Diepenau (Bauernhaus Huddestorf) Bitte beachten Sie, dass es sich beim Seniorenweg weiser um keine abschließende Aufstellung handelt. Für Hinweise zu weiteren wichtigen Anlaufstellen und Informationen im Zusammenhang mit der Seniorenarbeit wären wir dankbar und berücksich tigen diese gerne bei der nächsten Aktualisierung. Bei der Erstellung der Broschüre wurde sorgfältig recherchiert. Dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Seite Abfallwirtschaft......................................12 Alten- und Pflegeheime 22, 48, 50, . ......................................................54, 62, U3 Altenpflege....................3, 7, 48, 64, 68 Ambulante Pflege 2, 3, 4, 22, 24, ..................... 48, 58, 60, 64, 68, U2, U3 Apotheken.......................................22, 24 Ausflüge..................................................... 54 Bank.............................................................44 Behandlungspflege.............................. 58 Behindertengerechte Umbauten... 46 Beratungsstellen.......... 2, 4, 24, 51, 68 Berufsfachschule für Altenpflege....7 Bestattungen........................................... 30. Betreutes Wohnen........3, 48, 50, U3 Betreuungsdienste 2, 4, 5, 22, .......................................48, 58, 62, 68, 70 Bildung.................................................. 7, 64 Buchhandlung.........................................18 Demenzbetreuung.................4, 62. 68 Energie..............................................52, U4. Ergotherapie...................................54, 60 Erste Hilfe........................................64, U3. Essen auf Rädern 20, 48, 58, 60, ............................................................. 68, U3 Branche Seite Fahrdienste..............................................60 Familienbetreuung..................................5 Friseur......................................................... 54 Fußpflege..................................................54 Gastronomie........................................... 34 Geriatrie....................................................26 Handwerksbetriebe......................31, 46 Hauswirtschaftliche Dienste 2, 3, ..............................................22, 58, 62, 68, Hausnotruf........ 2, 24, 48, 58, 60, U3 Hörgeräte................................................. 26 Hofladen...................................................34 Insolvenzberatung...............................68 Krankenpflege 3, 48, 58, 60, 64 ..............................................................68, U3 Krankengymnastik...............................24 Krankenhaus...........................................26 Krankenhausnachsorge..................... 22 Kurzzeitpflege................22, 48, 62, 68 Logopädie................................................. 54 Mobile Pflege 2, 3, 4, 22, 24, 48, .............................58, 60, 64, 68, U2, U3 Neurologie.......................................26, 60 Orthopädie..............................20, 26, 60 Pädiatrie....................................................60 Branche Seite Branchenverzeichnis Branche Papeterie....................................................18 Partyservice..............................................20 Personenbeförderung................52, 60 Pflegeberatung....................2, 4, 24, 68 Physiotherapie....................................... 24 Psychiatrie................................................ 60 Sanitätshaus.............................................24 Seniorenresidenz.................................. 54 Seniorenwohngemeinschaft.....50, 64 Seniorenzentrum..................54, 62, 68 Soziale Dienste..............................24, 48 Sozialverband..........................................51 Spargel........................................................ 34 Spedition...................................................52 Stationäre Pflege..............................4, 22 Sterbebegleitung.................................. 22 Suchtberatung........................................68 Pflegeberatung....................................2, 4 Tagespflege................... 3, 4, 48, 60, 68 Tischler........................................................31 Treppenlifte............................................. 46 Urologie.................................................... 26 Verhinderungspflege.....2, 22, 48, 62 Versorgungsunternehmen......52, U4 U = Umschlag 7 1. Aktiv bleiben Aktiv bleiben Älter werden und aktiv bleiben – das kann auch hei ßen, einmal etwas Neues auszuprobieren oder etwas zu beginnen, was Sie schon immer machen wollten. Zahlreiche Angebote im Landkreis Nienburg/Weser laden ältere Menschen zu vielfältigen Aktivitäten ein. Die Palette reicht von Vorträgen, Ausflügen, über Be wegungsangebote, handwerkliche Aktivitäten bis hin zu Spielenachmittagen. Das Wichtigste dabei ist, un ter Menschen zu sein, sich austauschen zu können und Spaß zu haben. Informationen zu den einzelnen Angeboten bekommen Sie beim Senioren- und Pfle gestützpunkt Niedersachsen oder bei den Familienund Seniorenbüros der Kommunen (Liste im An hang). 1. 1.1 Begegnungsstätten Im Landkreis Nienburg gibt es diverse Begegnungs stätten und Treffpunkte für Ältere sowie spezielle Seniorenkreise und Gruppen. Hier werden verschie dene Aktionen wie Fahrten, Filme oder auch Sportund Tanzveranstaltungen angeboten. Besucher kön nen auch einfach nur gemütlich bei einer Tasse Tee zusammensitzen und sich unterhalten. Informationen über entsprechende Angebote erhalten Sie z. B. »» beim Senioren- und Pflegestützpunkt Nieder sachsen, Tel.: 05021 967-682 oder 05021 967-685 »» bei den Ansprechpartnern in den Familien- und Seniorenbüros Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Samtgemeindeverwaltung, »» bei den Wohlfahrtsverbänden (z. B. Arbeiterwohl fahrt oder Paritätischer), »» bei Kirchengemeinden bzw. den örtlichen Kirchen büros, »» aus der Lokalpresse. Hier finden Sie einige Beispiele für geselliges Bei sammensein und gemeinsame Aktivitäten: 8 Gesellige Runde im Café Rehburg Klönen, Spiele, Kaffee und Kuchen jeden 1. Donnerstag im Monat um 15.00 Uhr Mühlentorstraße 36 31547 Rehburg-Loccum ASB-Kreisverband Nienburg Seniorentreff, Spiele, Klönschnack, Kaffeetrinken, Ausflüge u.v.m., jeden 3. Donnerstag im Monat, 16.00 bis 19.00 Uhr Nienburger Straße 40, 31547 Rehburg-Loccum Telefon: 05037 97110 SeniorenTreff im Museum Nienburg 1 x monatlich Vorträge bei Kaffee und Kuchen, Ausflüge Leinstraße 4, 31582 Nienburg Telefon: 05021 12461 Sprottelino Seniorennachmittag mit Themen, Spiel, Kaffee und selbstgebackenem Kuchen 2. und 4. Montag im Monat ab 14.30 Uhr Lehmwandlungsweg 36, 31582 Nienburg Telefon: 05021 605602 Sprottelino Seniorenfrühstück jeden 1. Dienstag im Monat 9.00 bis 11.00 Uhr; Mittagstisch mittwochs, donnerstags und freitags 12.00 bis 13.30 Uhr Lehmwandlungsweg 36 31582 Nienburg Telefon: 05021 602864 Haus der Begegnung Bücken Gespräche, Begleitung, Spaß und Bewegung Jeden Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Frühstück Jeden 2. Donnerstag im Monat 15.00 bis 17.00 Uhr Spiele und Angebote nach Aushang Bäckerstraße 1, 27333 Bücken Telefon: 04251 9834896 Pfarrhaus Steyerberg Spielenachmittag Jeden 1. Montag im Monat um 15.00 Uhr Rießen 1, 31595 Steyerberg Kontakt: Frau Berger Telefon: 05764 473 DRK Ortsverein Warmsen Demenzgruppe, Gehannfors Hof Bohnhorster Straße 12, 31606 Warmsen Kontakt: Hanna Hunder Telefon: 05767 1505 Ev.-luth. Kirchengemeinde Marklohe Gemeindenachmittag 60+ in Marklohe, Holte, Dolldorf Kontakt: Helma Friedrichs, Pfarrbüro Hoyaer Straße 59, 31608 Marklohe Telefon: 05021 3746 Ev.-luth. Kirchengemeinde Rodewald Gemütliche Runde im Gemeindesaal Lichtenhorst jeden 3. Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr Telefon: 05074 210 Ev.-luth. Kirchengemeinde Rodewald Gemütliche Runde im Gemeindehaus Rodewald jeden 1. Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr Telefon: 05074 210 Volkshochschule Nienburg Seniorenprogramme in verschiedenen Gemeinden Kontakt Nienburg VHS-Haus Nienburg: 05021 967-600 Kontakt Steyerberg: 05764 942858 Kontakt Deblinghausen: 05764 1334 Kontakt Düdinghausen: 05764 1533 Kontakt Landesbergen: 05025 94296 Aktiv bleiben AWO Ortsverein Hoya Seniorennachmittage Kontakt: Mechtild Cordes Lerchengasse 3, 27318 Hoya Telefon: 04251 1737 2.2 Vereinsleben Im Landkreis Nienburg gibt es ein breit gefächertes Angebot an Vereinen und Organisationen. Das sind beispielsweise Schützenvereine, Kyffhäuser- und Re servistenkameradschaften, Heimatvereine, Natur schutzverbände, Anglervereine, Karnevalsvereine, sowie Feuerwehren, die teilweise spezielle Senioren abteilungen haben. Landfrauen und Hausfrauenverei ne bieten Vorträge, Ausflüge und viele weitere Aktivi täten. Eine umfangreiche Liste der hiesigen Vereine finden Sie auf folgenden Portalen: 1. Internet: www.senioren-in-niedersachsen.de Internet: www.lk-nienburg.de (Menüpunkt: Leben im Landkreis/Ehrenamt/Vereine) 1.3 Sportliche Aktivitäten und Bewegung Bewegungsmangel ist die Ursache vieler Beschwerden. Wer sich sportlich betätigen oder nur mehr bewegen möchte, findet bei den Vereinen verschiedenste Ange bote wie Wandern, Walken, Kegeln, Gymnastik oder Radfahren. Hierbei stehen nicht Rekorde und Höchstleis tungen, sondern Spaß an der Bewegung, die Abwechs lung und die Geselligkeit im Vordergrund. In vielen Sportvereinen gibt es speziell auf Senioren abgestimmte Angebote. Volkshochschulen, Kneipp-Vereine, Wohl fahrtsverbände, vor allem aber auch die Sportvereine vor Ort halten zahlreiche Angebote vor. Informationen über 9 Aktiv bleiben Senioren-Sportangebote im Landkreis Nienburg/Weser erhalten Sie beim Kreissportbund, bei der Volkshoch schule und bei diversen Vereinen und Verbänden. 1. Kreissportbund Nienburg/Weser e. V. Goetheplatz 6, 31582 Nienburg Telefon: 05021 9036078 Internet: www.ksb-nienburg.de VHS Nienburg Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg Telefon: 05021 697600 Internet: www.vhs-nienburg.de Sprotte Begegnungszentrum Gymnastik Alt und Jung, mittwochs 15.00 bis 16.00 Uhr Lehmwandlungsweg 36, 31582 Nienburg Telefon: 05021 605603 Gesund und aktiv mit Seniorentanz Seniorentanz ist abwechslungsreich, fröhlich, gesund für Körper, Seele und Geist und er fördert die Gemein schaft. Jeder, der Freude an rhythmischer Bewegung hat und gerne tanzt, kann mitmachen. Das abwechs lungsreiche Programm aus unterschiedlichen Stilrich tungen wird ohne festen Partner getanzt. Auch Senio ren, die nicht mehr gut zu Fuß sind, können mittanzen. Für sie bieten Vereine dass „Tanzen im Sitzen“ an. Nähere Informationen dazu erteilen die örtlichen Tanzschulen, Vereine und Seniorenkreise oder auch der Bundesverband Seniorentanz e. V. unter www. seniorentanz.de. Auskünfte erhalten Sie auch hier: Seniorinnen- und Seniorentanzgruppe der Stadt Nienburg/Weser 14-tägig montags 15.00 bis 17.00 Uhr alte Sporthalle der Albert-Schweitzer-Schule Kontakt: Gisela Schwertel Telefon: 04272 570 10 Seniorinnen- und Seniorentanzgruppe der Stadt Nienburg/Weser Tanzen im Sitzen Jeden 2., 3. und 4. Dienstag 14.30 bis 16.30 Uhr Im KIBIS, von-Philipsborn-Straße 1 Kontakt: Irene Rosebrock Telefon: 05022 1479 Sprotte Begegnungszentrum Geselliges Tanzen 50+, montags 9.30 bis 11.30 Uhr (jeden ersten Montag im Monat NICHT) Lehmwandlungsweg 36, 31582 Nienburg Telefon: 05021 605603 Die Heigl-Methode Das Bewegungstraining nach der Methode von Heinz Heigl ist eine einfache Bewegungs-, Atmungs- und Entspannungs-Methode. Um die Sauerstoffaufnah me zu fördern, findet das Training bei jedem Wetter im Freien statt. Zudem soll ein natürlicher Boden Ge lenke und Bandscheiben schonen. „Heigln“ wird in der Mittelweser-Region vielerorts angeboten. Bewegungstraining Methode Heigl e. V. Hauptstraße 7a 31515 Wunstorf Telefon: 05031 7791355 Internet: www.heigln.de Wandern und Radfahren in der Natur Wandern gehört zu den beliebtesten Aktivitäten im Freien. Diese sportliche Betätigung ist gut für Körper, Geist und Seele. Die Mittelweser-Region ist reich an Strecken fürs Wandern, Pilgern oder Geocachen. Großflächige Wälder, schöne Waldwege und atem beraubende Aussichten laden zu traumhaften Touren ein. Zu den größeren Wanderwegen gehören der Mittelweser-Touristik GmbH Lange Straße 18, 31582 Nienburg/Weser Telefon: 05021 91763 0 Internet: www.mittelweser-tourismus.de Auskünfte zu Wanderwegen in Ihrer Region erhalten Sie bei den Kommunen oder den örtlichen Wandervereinen. Organisierte Wanderungen bieten beispielsweise „Die Naturfreunde Nienburg“ oder der Kneipp-Verein an. NaturFreunde Nienburg e. V. Luise-Wyneken-Straße 4, 31582 Nienburg Telefon: 05021 2812 Internet: www.naturfreunde-nienburg.de Kneippverein Nienburg Straßburger Straße 24, 31582 Nienburg Telefon: 0172 1033806 Internet: www.kneippverein-nienburg.de DRK Ortsverein Landesbergen e. V. Vierzehntägige Wandergruppe (im Sommer Radfahren) Vereinsheim, Hinter den Höfen 23 Kontakt: Gertrud Märtens Telefon: 05025 6853 SKI und WANDERN Rehburg e. V. Wanderwart Otto Lüer Telefon: 05037 3572 Internet: www.skiundwandernrehburg.de Radfahren ist nicht nur gesund, weil gelenk- und rü ckenschonend, sondern es fördert auch die Gesellig keit. Mit mehr als 1.000 Kilometer beschilderten Rad wegen finden Sie im Landkreis Nienburg/Weser eine Vielfalt an landschaftlich schönen, radelbaren Stre cken. Der Weser-Radweg ist dabei wegen seiner guten Beschaffenheit für ältere Menschen ideal zu befahren. Größere und auch kleinere Touren, die auch für Seni oren geeignet sind, organisiert der ADFC Nienburg. Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Nienburg Kontakt: Berthold Vahlsing Auengrund 3, 31582 Nienburg Telefon: 05021 8954757 Internet: www.adfc-nienburg.de 1.4 Reisen und Ausflüge Aktiv bleiben Pilgerweg Sigwardsweg, der Fernwanderweg Ros withaweg, der Pilgerweg Loccum-Volkenroda und die Kräher Höhe. Informationen dazu finden Sie unter www.mittelweser-tourismus.de. 1. Manchmal tut es gut, den gewohnten Alltag hinter sich zu lassen und einfach einmal wegzufahren. Auch wenn Sie sich nicht mehr richtig „fit“ fühlen oder auf die Hilfe anderer angewiesen sind, müssen Sie hierauf nicht verzichten. Neben Reisebüros und kommerziel len Reiseveranstaltern bieten Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Sozialverbände etc. spezielle Rei sen und Tagesausflüge für Seniorinnen und Senioren an. In der Regel wird dabei ein umfangreicher Service geboten, der in besonderem Maße auf die Wünsche und Bedürfnisse Älterer abgestimmt ist. Ein umfangreiches Angebot an Gemeinschafts- und Individualreisen mit oder ohne Begleitung (Reise assistenz) bietet auch die Erholungshilfe e. V. Kokenstraße 5, 30159 Hannover Telefon: 0511 854000 Internet: www.erholungshilfe.de Um mal wieder „rauszukommen“, müssen Sie gar nicht in die Ferne schweifen. Der Landkreis Nienburg bietet interessante Ausflugsziele direkt vor der eige nen Haustür. Viele Orte in der Mittelweser-Region sind historisch gewachsen und haben ihre Kultur be wahrt. Da gibt es Sehenswürdigkeiten wie alte Hügel 11 Mittelweser-Touristik GmbH Lange Straße 18 31582 Nienburg/Weser Telefon: 05021 917630 Internet: www.mittelweser-tourismus.de Etliche Ausflugsziele können auch mit körperlicher Beeinträchtigung besucht werden. Einen Überblick über barrierefreie Angebote in unserer Region bietet die Broschüre „Tourismus für alle“. Hier können Sie sich auch einen Überblick über barrierefreie Unter künfte, Restaurants und Cafés verschaffen. Die Bro schüre ist ebenfalls erhältlich bei der MittelweserTouristik GmbH. 1.5 Mobilität Besonders im Alter ist Mobilität ein wichtiger Faktor in Bezug auf die Lebensqualität. Ob mit Bus, Bahn oder Auto, zu Fuß oder mit dem Fahrrad – ohne Schwierigkeiten seine Wunschziele zu erreichen, ist wesentliche Voraussetzung für eine aktive Lebensge staltung, um beispielsweise Bindungen im Familienund Freundeskreis zu erhalten und um selbständig zu bleiben. Hier können öffentliche Verkehrsmittel eine große Hilfe sein. Fahrpläne für Busse und Bahnen erhalten Sie an den Bahnhöfen in Nienburg und Eystrup und in den Verkaufsstellen der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg/Weser (www.vln-nienburg.de) und beim Stadtbus Nienburg (www.stadtbus-nienburg.de/fahrplan/). Des Weiteren liegen Fahrpläne häufig in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen zum Mitneh men aus. Sie können diese aber auch bei den Busfahrern kostenlos bekommen. Die Fahrpläne enthalten oft auch Hinweise auf Zeitfahrkarten und darüber, wie Sie verbilligt Fahrten wahrnehmen kön nen. Teilweise gibt es für Seniorinnen und Senioren spezielle Vergünstigungen, z. B. eine Bahncard für Senioren. Bundesweite Auskünfte rund um Bus und Bahn erteilt die Automatische Fahrplanausauskunft der Deutschen Bahn Telefon: 0800 1507090 oder Internet: www.fahrplanauskunft.de Internet: www.fahrcard.de Aktiv bleiben gräber, liebevoll restaurierte Wind- und Wassermüh len, beeindruckende Kirchen und Klöster sowie repräsentative Bauten aus der Weserrenaissance. Nähere Informationen sowie Tipps und Broschüren erhalten Sie bei der Mittelweser-Touristik. 1. Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN) Im Landkreis Nienburg/Weser organisiert die VLN den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Ge sellschafter der VLN sind acht Busunternehmen, die den Linienverkehr im Landkreis betreiben, und der Landkreis Nienburg/Weser. 136 Busse auf 7 RegioLinien und 33 Lokal-Linien bedienen 1.100 Halte stellen im Kreisgebiet. Wenn es um Mobilität und Unabhängigkeit geht, er langt der ÖPNV mit zunehmendem Alter eine immer größere Bedeutung für Senioren. Mit zahlreichen gut ausgestatteten Haltestellen, gut lesbaren Fahrplänen, dem Einsatz von Niederflurbussen für einen beque men Ein- und Ausstieg sowie Abfahrtzeiten im Stun dentakt bietet die VLN ihren Fahrgästen auf den Regio-Linien ein attraktives Beförderungsangebot. Für Informationen über den aktuellen VLN-Fahrplan, stehen verschiedene Auskunftsmöglichkeiten zur Verfügung: 13 Aktiv bleiben »» Aushangfahrpläne an den Haltestellen, »» das elektronische Fahrgast-Informationssystem am Nienburger Bahnhof »» die barrierefreie Internetseite www.vln-nienburg.de »» die Geschäftsstelle der VLN Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg mbH (VLN) Wilhelmstraße 30, 31582 Nienburg Telefon: 05021 66011 Internet: www.vln-nienburg.de Stadtbusgesellschaft Nienburg/ Weser mbH 1. In der Stadt Nienburg verbindet der Stadtbus die einzelnen Ortsteile mit der Innenstadt. Alle Haltestel len werden im 30-Minuten-Takt bedient, so dass sich die Bürger ihre individuellen Fahrzeiten leicht merken können. Das System aus 4 Stadtbus-Linien soll auch älteren Menschen mehr Lebensqualität ermöglichen. Die Stadtbusse sind mit Neigetechnik und ohne Stufen ausgestattet, so dass auch Fahrgäste mit Gehhilfen, Rollator oder sogar Rollstuhl dank der zu sätzlichen Rampe bequem die Stadtbusse nutzen können. Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 43, 31582 Nienburg Telefon: 05021 6089900 Internet: www.stadtbus-nienburg.de Bürgerbusse Im Landkreis Nienburg gibt es in zwei Kommunen als besondere Beförderungsangebote zusätzlich zum normalen Bus- und Bahnverkehr Bürgerbusse. Der ehrenamtlich getragene Bürgerbus in Rehburg- Loc cum ergänzt den bestehenden Linienverkehr im Stadtgebiet und übernimmt Zubringerfunktionen zu vorhandenen Linien. Bürgerbus Rehburg-Loccum e. V. „Linie 56“ Montag bis Freitag Telefon: 05766 1378 Internet: www.buergerbus-rehburg-loccum.de Das Lokale Bündnis für Familien bietet Einkaufsfahr ten für Seniorinnen und Senioren mit dem Bürger mobil des Flecken Steyerberg an. Das Bürgermobil fährt jeden Donnerstag zum Einkaufsmarkt in die Steyerberger Ortsmitte. Je nach Nachfrage sind aber auch Fahrten an anderen Wochentagen möglich. Geführt wird das Bürgermobil von Wolfgang Wagenfeld Telefon: 05764 1639 Telefonische Anmeldungen auch beim Flecken Steyerberg Telefon: 05764 960610 Internet: www.steyerberg.de 14 Älter werden und aktiv bleiben – das ist einer der meistgenannten Wünsche von Senioren. Die körper liche und geistige Fitness ist schließlich ein wichtiger Aspekt, um auch im Alter weiterhin aktiv an der Gesellschaft teilzunehmen. Auch etwas Neues zu lernen, unabhängig von den bisherigen Aufgaben und Erfahrungen im Beruf, ist für viele ein großer Wunsch. Schließlich kommen in den Jahren als Berufstätiger die eigenen Interessen oft zu kurz, Familie und Job lassen einem kaum Zeit für sich selbst. Erst wenn die Kinder nicht mehr zu Hause wohnen und die aktive Jobphase vorbei ist, haben viele die Zeit, sich selbst zu ver wirklichen. 2.1 Volkshochschule All diese Bedürfnisse können Sie sich mit Kursen an der Volkshochschule Nienburg erfüllen. Das Programm umfasst Kurse aus unterschiedlichsten Bereichen und hat für jeden etwas zu bieten. Auch gibt es eine große Anzahl an Kursen, deren Themen und Inhalte das Leben im Alter bereichern und auch erleichtern. So trifft sich der Kreis der aktiven Senioren einmal im Monat, um gemeinsam neue Themen zu entdecken und sich darüber auszutauschen. Es werden aktuelle gesellschaftliche Fragen aufgegrif fen und diskutiert, sowie die Erfahrungen im Ruhe stand ausgetauscht. Zudem werden Fahrten zu Ausflugszielen oder großen Firmen angeboten, wo bei den Teilnehmern praxisnah interessante Informa tionen zu der jeweiligen Thematik vermittelt wer den. Auch die Gesundheit soll bei den Angeboten nicht zu kurz kommen. So gibt es sowohl Kurse für die geistige Fitness, in denen Konzentration, Merkfähig keit und Kreativität geschult werden, als auch Kurse für körperliche Fitness. Ob Zumba, Yoga, Tai Chi Chuan oder Qi Gong, unter diesen vielen unter schiedlichen Bewegungs- und Entspannungstechni ken ist mit Sicherheit eine dabei, die auch Ihnen ge fallen könnte. Viele fortgeschrittene Semester haben große Pro bleme mit der englischen Sprache, da sie diese nie richtig gelernt und im Beruf nicht benötigt haben. Mittlerweile ist Englisch aber nicht nur für den Urlaub im Ausland oder für international Arbeitende not wendig, sondern sogar auch für eine Einkaufstour in der Innenstadt. Die VHS bietet daher verschiedene Englischkurse an, die sich speziell an Senioren wen den. Weiterbildung, Kultur und Ehrenamt 2. Weiterbildung , Kultur und Ehrenamt 2. Natürlich gehören auch andere Sprachkurse, wie z. B. die Klassiker Französisch, Spanisch, Italienisch oder exotische Sprachen wie Chinesisch zum Angebot der VHS. Oft wird das Erlernen oder Vertiefen der Spra che mit Informationen über die Kultur des Landes oder mit dem Kochen landestypischer Gerichte kom biniert. Auch die fortschreitende Entwicklung der Technik macht vielen Probleme. Für alle, die endlich mitreden möchten, wenn sich die Kinder und Enkelkinder über die Vorteile der Internetnutzung unterhalten, bietet die Volkshochschule eine Vielzahl an Computerkur sen an. Entdecken Sie das Internet und seine Dienste für Hobby und Freizeit, für Einkäufe und für Informations beschaffung. Durch praxisorientiertes Arbeiten und zahlreiche Übungen lernen Sie die viel fältigen Möglichkeiten der Internetnutzung von Grund auf kennen. 15 Weiterbildung, Kultur und Ehrenamt 2. Da sich manche lieber über Literatur als über Technik unterhalten, bietet die Volkshochschule einen Litera turkreis an. Dieser trifft sich wöchentlich, tauscht sich über interessante und nicht alltägliche literarische Werke aus und fachsimpelt über den Inhalt und die damit verbundenen Intentionen der Autoren. All diese Angebote, sowie viele weitere interessante Kurse und Veranstaltungen finden Sie im Programm heft der Volkshochschule. Sie erhalten es unter ande rem in der Geschäftsstelle, sowie in den Arbeitsstel len. Und wer das Internet nutzt, findet alle Angebote tagesaktuell unter www.vhs-nienburg.de. Wenn nicht, dann wissen Sie jetzt, wo und wie Sie das Internet kennen lernen können. Service für Schwerhörige Die Nienburger Volkshochschule bietet Schwerhöri gen zur Unterstützung eine mobile induktive Höran lage an. Dieser kostenlose Service macht Betroffenen den Besuch von Kursen noch angenehmer oder über haupt erst möglich. Die Hörhilfen können im Kreis medienzentrum im VHS-Haus abgeholt werden. Wer Interesse an der Nutzung der mobilen Induktionsan lage hat, sollte sich ein paar Tage vor Kursbeginn an das Kreismedienzentrum wenden. Kreismedienzentrum Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967643 Adressen der Volkshochschulen im Landkreis: VHS Nienburg Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg Telefon: 05021 697600 Internet: www.vhs-nienburg.de 16 Evangelische Heimvolkshochschule Loccum e. V. Hormannshausen 6–8, 31547 Rehburg-Loccum Telefon: 05766 96090 Internet: hvhs-loccum.de Auch Vereine, private Bildungseinrichtungen und kirchliche Bildungsstätten bieten auf Senioren zuge schnittene Angebote; z. B.: »» Gedächtnistraining »» Sprachkurse »» Computerkurse für Ältere »» Vorträge zur Kunst- und Kulturgeschichte 2.2 Büchereien Wenn Sie gerne lesen, stehen Ihnen in den Bücherei en vor Ort zahlreiche Medien zur Verfügung, u. a. auch Bücher in Großdruckschrift, Hörbücher und Zeitschriften. Außer der örtlichen Büchereien der Städte und Gemeinden gibt es auch in manchen Kir chengemeinden kleinere Bücherbestände. Wenn Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung die Büche rei nicht selbst aufsuchen können, erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit, ob Ihnen die Medien nach Hause gebracht werden können. Neben den Büchereien gibt es in vielen Orten im Landkreis öffentliche Bücherregale und Bücher schränke, die die Bürgerstiftung oder der Rotary-Club aufgestellt haben. Hier können ohne Öffnungszeiten ausrangierte Literatur aus dem eigenen Fundus hinein gestellt und gebrauchte Bücher heraus genommen werden. Der kulturelle Konsum von Senioren ist in den letzten Jahren immer mehr angestiegen. Bei vielen Veranstal tungen machen ältere Menschen den größten Teil der Besucher aus. Gern genießen Senioren die freie Zeit, die ihnen in der zweiten Lebenshälfte zur Verfügung steht im Theater, in Ausstellungen, bei Konzerten, Vorträgen etc. Zu einem vielfältigen Kulturleben im Landkreis Nien burg/Weser tragen Maler, Musiker, Fotografen, Au toren, Hobbyschauspieler und viele andere Kultur schaffende bei. Allein mehr als 20 Laienbühnen halten die plattdeutsche Sprache als Kulturgut leben dig. Die Musiklandschaft ist geprägt von zwei Kreischorverbänden mit Hunderten von Sängern. Bei zahlreichen Auftritten zeigen die Männer-, Frauen-, und gemischten Chöre immer wieder ihr Können. Möglichkeiten zum kulturellen Austausch finden In teressierte nicht nur bei Konzerten und Ausstellun gen, sondern auch in Ateliers, Scheunen und Dorfge meinschaftshäusern. Was im Landkreis los ist, verraten Ihnen die regiona len Veranstaltungskalender. Internet: www.lk-nienburg.de/freizeit/ Interessante Kulturveranstaltungen und spezielle Pro gramme neben heimischen Kulturschätzen bieten auch die zahlreichen Museen und Heimatstuben an. Einen Museumsführer für die Landkreise Nienburg und Diepholz hat der Landschaftsverband WeserHunte e. V. herausgegeben. Die Broschüre kann auf der Seite des Landschaftsverbandes heruntergeladen oder kostenlos in den Geschäftsstellen bestellt wer den. Hier gibt es außerdem Broschüren u. a. zu ar chäologischen Denkmalen, die einen Besuch wert sind, zu Skulpturen, Mühlen, Architektur sowie zu Stätten jüdischer Kultur und Geschichte. Landschaftsverband Weser-Hunte e. V. Geschäftsstelle Nienburg: Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967163 Internet: www.weser-hunte.de Interessante Vorträge und Lesungen bei Kaffee und Kuchen sowie Ausflüge und Besichtigungen bietet der monatlich stattfindende Seniorentreff im Muse um Nienburg. Das aktuelle Jahresprogramm finden Sie im Internet unter www.lk-nienburg.de (Menüpunkt: Leben im Landkreis/Senioren/Aktuelles für Senioren) oder fordern Sie an beim Weiterbildung, Kultur und Ehrenamt 2.3 Kultur 2. Museum Nienburg/Weser Leinstraße 48, 31582 Nienburg Telefon: 05021 12461 2.4 Theater und Musik Eine Auswahl an Musik- und Theateraufführungen bieten auch die hiesigen Kulturvereine an. Ein großes Angebot hält zudem das Nienburger Theater auf dem Hornwerk bereit. Unter den kulturellen Einrich tungen nimmt das Theater mit ca. 50.000 Besuchern aus dem gesamten Landkreis und darüber hinaus eine besondere Stellung ein. Das abwechslungsreiche Pro gramm umfasst neben dem gesamten Spektrum des Schauspiels und erstklassigen Opern/Operetten und Musicalaufführungen auch attraktive Sonderveran staltungen, wie z. B. volkstümliche Konzerte. Zwei der insgesamt neun Abo-Reihen wenden sich mit ihrer nachmittäglichen Anfangszeit besonders an Seniorinnen und Senioren. Sie erfreuen sich ebenso großer Beliebtheit wie die regelmäßigen Aufführun gen in plattdeutscher Sprache. Dabei wird auch den spezifischen Bedürfnissen eines älteren Publikums 17 Weiterbildung, Kultur und Ehrenamt 2. mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen in be sonderer Weise Rechnung getragen. So können Besu cher neben barrierefreien Zugängen unter anderem auch auf kostenlose Seh- und Hörhilfen zugreifen. Seit kurzem besteht unter dem Motto „Treffpunkt Theater“ zudem die Chance sich mit Gleichgesinnten zu einem gemeinsamen Theaterbesuch zu verabre den. Nähere Einzelheiten hierzu und alle weiteren In formationen für einen Theaterbesuch erhalten Sie auf der Internetseite des Nienburger Theaters oder an der Theaterkasse im Stadtkontor. Nienburger Theater Theaterkasse im Stadtkontor Kirchplatz 4, 31582 Nienburg Telefon: 05021 87356 und 87264 Internet: theater.nienburg.de Ein breites Angebot an kulturellen Veranstaltungen wie Kabarett, kommunales Kino, Konzerte etc. hält auch das Nienburger Kulturwerk vor. Nienburger Kulturwerk e. V. Mindener Landstraße 20, 31582 Nienburg Telefon: 05021 922580 Internet: www.nienburger-kulturwerk.de Auch Senioren mit geringem Einkommen haben im Landkreis Nienburg/Weser die Möglichkeit an kultu rellen Veranstaltungen teilzunehmen. Die „Kulturloge Mittelweser“ vermittelt Bürgern freie Karten bzw. Plätze bei Veranstaltungen wie Theater, Lesung, Kon zert, Film, Vortrag, Kabarett oder Museumsbesuch. Ein entsprechendes Faltblatt liegt bei Ihrem Sozial partner aus. Füllen Sie die beiliegende Antwortkarte aus und lassen Sie die Voraussetzungen durch Ihren Sozialpartner bestätigen. Dieser wird die Karte dann der Kulturloge zukommen lassen. Das Faltblatt kann auch direkt angefordert werden. Kulturloge Mittelweser VHS-Haus Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967641 Internet: www.kulturloge-mittelweser.de Nicht nur Musik hören und Konzerte besuchen, son dern auch selbst gemeinsam Musizieren ist eine willkommene Freizeitgestaltung. Senioren, die ein In strument spielen, können sich mit anderen HobbyMusikern zusammenfinden. Immer wieder suchen Senioren-Bands oder -Kapellen im Landkreis Verstär kung, um privat zu musizieren oder bei kleineren Veranstaltungen aufzutreten. Der Senioren- und Pfle gestützpunkt Niedersachsen stellt gern den entspre chenden Kontakt her. Landkreis Nienburg/Weser Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967682 Internet: www.landkreis-nienburg.de 18 Das kulturelle Leben auf dem Lande liegt oftmals in den Händen von engagierten Ehrenamtlichen. Ein großer Teil davon sind ältere Menschen, die sich neue Tätigkeitsfelder jenseits des Berufslebens erschlossen haben. Die Arbeit, die diese Menschen leisten, ist ein unverzichtbarer und qualitativ eigenständiger Beitrag zum Gemeinwohl. Die Wohlfahrtsverbände (siehe un ter Information und Beratung) bieten insbesondere für Menschen, die sich sozial engagieren möchten, ein breites Tätigkeitsangebot. Die entsprechenden An sprechpartner für das Ehrenamt in den einzelnen Kom munen finden Sie im Internetportal des Niedersächsi schen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration. Bürgerstiftung im Landkreis Nienburg Goetheplatz 4, 31582 Nienburg Telefon: 05021 605304 Internet: www.buergerstiftung-nienburg.de Als Netzwerkbüro, Bürgerbörse, Vermittlungsstelle für Nachbarschaftshilfe und als Ort der Begegnung gibt es in Rehburg-Loccum das Netzwerk “Ehrenamt vor Ort“. Hier werden vielfältige ehrenamtliche Tätig keiten passgenau zusammengefügt und Vereinsarbeit sinnvoll miteinander verknüpft. Netzwerkbüro „Ehrenamt vor Ort“ Mühlentorstraße 22, 31547 Rehburg-Loccum OT Rehburg Telefon: 05037 9661600 Internet: www.ehrenamt-vor-ort.de Weiterbildung, Kultur und Ehrenamt 2.5 Ehrenamt 2. Internet: www.freiwilligenserver.de Die Freiwilligenagentur Nienburg hat ihr Büro im Viele Menschen wollen helfen, wissen aber nicht, wo Rathaus in Nienburg und hält dort ein umfangreiches Hilfe derzeit am dringendsten erforderlich ist. Mit der Angebot an ehrenamtlichen Tätigkeiten für Jung und Ehrenamtsbörse sollen ehrenamtliche Organisatio Alt vor. Ein persönliches Gespräch mit den Mitar nen und Freiwillige die Möglichkeit erhalten, schnell beitern ermöglicht Ihnen daher eine passgenaue und unkompliziert zueinander zu finden – rund um Tätigkeit in einem Verein oder einer Organisation zu die Uhr und ohne Schwellenängste. Machen Sie mit finden. und unterstützen Sie das Ehrenamt in unserer Region. Die Ehrenamtsbörse ist ein Angebot des Landkreises Freiwilligenagentur Nienburg/Weser Nienburg/Weser und zu finden unter Marktplatz 1, 31582 Nienburg Telefon: 05021 87267 Internet: ehrenamt.lk-nienburg.de Internet: www.freiwilligenagentur-nienburg.de Auch die „Bürgerstiftung im Landkreis Nienburg“ ruft Informationen zum aktiven Ruhestand sowie zum zu mehr Mitverantwortung für die Gestaltung des Ehrenamt finden Sie auch auf dem Landesportal für Gemeinwesens auf. Sie möchte in besonderer Weise Seniorinnen und Senioren in Niedersachsen. die sozialen Aufgaben im Landkreis unterstützen. Das Stiften von Zeit ist dabei genauso wertvoll wie Geld. Internet: www.senioren-in-niedersachsen.de Wer sich persönlich einbringen möchte, findet ein Anmeldeformular für ehrenamtliche Mitarbeit auf der Homepage der Stiftung. 19 3. 20 Ernährung und Gesundheitsvorsorge Eine aktive und gesunde Lebensweise ist eine wichtige Voraussetzung, um auch im Alter so lange wie möglich selbständig leben zu können. Verantwortung für seine Gesundheit zu übernehmen, bedeutet aber keinesfalls, auf Genuss oder Lebensfreude zu verzichten. Im Ge genteil: Gesundheit bedeutet Lebensqualität und es lohnt sich, etwas dafür zu tun. 3.1 Ernährung Essen auf Rädern für den gesamten Landkreis ASB Kreisverband Nienburg Rehburg: Nienburger Straße 40, 31547 Rehburg-Loccum Stützpunkte: Stolzenau, Oldemeyerstraße 25, 31592 Stolzenau Estorf, Bahnhofstraße 2, 31629 Estorf Telefon: 0800 9711-112 – gebührenfrei Internet: www.asb-nienburg.de Eine gesunde Lebensweise fängt mit der richtigen Er nährung an. Mit zunehmendem Alter nimmt der Bedarf an Energie (Kalorien) ab. Deshalb sollten die Mahlzeiten nicht zu üppig sein. Dennoch ist es unbedingt wichtig, auf eine regelmäßige, ausgewogene und vielseitige Er nährung zu achten. Achten Sie auch darauf, genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Dies ist eine wichtige Vo raussetzung, um gesund und fit zu bleiben, auch wenn das Durstgefühl im Alter oft nachlässt. Beratung zum Thema Ernährung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Essen auf Rädern Der Paritätische Nienburg Wilhelmstraße 15, 31582 Nienburg Telefon: 05021 97452 Viele Menschen versäumen es, sich regelmäßig etwas zu kochen. Dabei gibt es auch Alternativen. Sprechen Sie sich mit Nachbarn, Freunden oder Bekannten ab, um gelegentlich gemeinsam zu kochen. Sie könnten sich auch „Essen auf Rädern“ bestellen oder das Ange bot eines stationären Mittagstisches in Alten- und Pflegeheimen in Anspruch nehmen. Essen auf Rädern IUVARE Hauskrankenpflege Große Drakenburger Straße 7, 31582 Nienburg Telefon: 05021 887250 Internet: www.iuvare.de 3.2 Essen auf Rädern Mit „Essen auf Rädern“ werden die Mahlzeiten direkt in die Wohnung geliefert. Sie können wählen zwischen warmem Essen, das täglich gebracht wird und tiefgefro renen Menüs, die wöchentlich geliefert werden und die man selbst aufwärmen muss. „Essen auf Rädern“ trägt sehr häufig dazu bei, dass ältere Menschen den Schritt ins Heim aufschieben können. Verfügen Sie über zu ge ringes Einkommen, können Sie möglicherweise einen Zuschuss beim örtlichen Sozialamt erhalten. Essen auf Rädern Schlemmer Express GmbH Kieferngrund 10, 31595 Steyerberg Telefon: 05764 1693 Internet: www.schlemmerexpress.net Ernährung und Gesundheitsvorsorge 3. Ernährung und Gesundheitsvorsorge 3. Essen auf Rädern Seniorencentrum Heilige Familie Pfarrer-Wenigler-Weg 7, 31637 Rodewald Telefon: 05074 96795013 Aktionsgemeinschaft „Essen auf Rädern“ c/o Gertrud Gieseke Kiebitzstraße 35, 27318 Hoya Telefon: 04251 3991 21 Ernährung und Gesundheitsvorsorge Pflege ist Vertrauenssache Vertrauenssache seit über20 15Jahren Jahren ihr ihr zuverlässiger undund kompetenter PartnerPartner Pflege ist Vertrauenssache – seit über ihrzuverlässiger zuverlässiger kompetenter Pflege ist –– seit über 15 Jahren und kompetenter Partner Zentrale Zentrale Zentrale Nienburg Nienburg Nienburg LeinstraßeLeinstraße 9 Leinstraße 99 Beratungsstelle Beratungsstelle Uchte Uchte Mühlenstraße 29 29 Mühlenstraße (0 (050 5021) 21) 91 15 77 www.apocare.de info@apocare.de 21)91 9115 1577 77·· ·www.apocare.de www.apocare.de ·· info@apocare.de ☎ (0 info@apocare.de Wir sind Stunden fürfür Sie erreichbar auchan an SonnFeiertagen! Wir24 sind 24 Stunden Stunden für Sie erreichbar –––auch auch an Sonnundund Feiertagen! Wir sind 24 Sie erreichbar Sonnund Feiertagen! 3. PatientenorientiertePflege Pflege durch durch examiniertes examiniertes Pflegepersonal Patientenorientierte Pflege Patientenorientierte durch examiniertesPflegepersonal Pflegepersonal Individuelle Anpassung der Pflegezeiten nach Ihren Wünschen IndividuelleAnpassung Anpassung der Pflegezeiten Individuelle Pflegezeitennach nachIhren IhrenWünschen Wünschen Qualifizierte Beratung durch unsere Pflegedienstleitung QualifizierteBeratung Beratung durch unsere Qualifizierte unserePflegedienstleitung Pflegedienstleitung 22 Grund- u. u. Behandlungspflege Behandlungspflege GrundBetreuung u. u. Pflege Pflege von von Kindern Kindern Betreuung Krankenhausvermeidungspflege Krankenhausvermeidungspflege Palliative Versorgung Versorgung Palliative Verhinderungspflege Verhinderungspflege Hauswirtschaftliche Versorgung Versorgung Hauswirtschaftliche Krankenhausnachsorge Krankenhausnachsorge Sterbebegleitung Sterbebegleitung 3.4 Gesundheitsvorsorge Nicht alle Menschen haben täglich genug zu essen, ob wohl es Lebensmittel im Überfluss gibt. Bedürftige können sich an die Tafeln im Landkreis wenden. Die gemeinnützigen Hilfsorganisationen verteilen qualita tiv einwandfreie Lebensmittel, die im Wirtschaftskreis lauf nicht mehr verwendet werden und ansonsten vernichtet würden. Diese Lebensmittel und auch Körperpflege- und Hygieneartikel werden von Super märkten und Großhändlern gespendet und beispiels weise an Empfänger von Minirente, Hartz IV oder Grundsicherung abgegeben. Möglichst gesund alt zu werden, ist ein Wunsch, den wohl jeder von uns teilt. Um dies zu erreichen, sollte auch im Alter das vorrangige Bemühen darin liegen, möglichen Erkrankungen aktiv vorzubeugen. Dazu gehört vor allem, körperlich und geistig beweglich zu bleiben. Der gegenwärtige Lebensstil vieler Men schen unterfordert das Bewegungssystem und führt zusammen mit einer falschen Ernährung immer öfter zu Stoffwechsel-, Herz- und Herzkreislauferkrankun gen sowie auch zu Schäden im Bewegungsapparat (z. B. Osteoporose). Nienburger Tafel Leinstraße 16, 31582 Nienburg Telefon: 05021 915060 Internet: www.nienburger-tafel.de Ausgabestellen: Nienburg Leinstraße 16 (Eingang Neue Wallstraße) Dienstag und Freitag von 14.00 bis 16.00 Uhr Stolzenau Lange Straße 47 Mittwoch von 12.30 bis 14.00 Uhr Neustadt am Rübenberge Wacholder Weg 9 Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr Hoya Von Staffhorststraße 7 (Gemeindehaus Ev. Kirche) Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr Körperliche Aktivität hilft nicht nur Krankheiten zu vermeiden, sondern auch insgesamt möglichst lange fit und gesund zu bleiben. Nicht zuletzt ist der Sport auch ein wichtiger „Regler“ des Körpergewichts – so wohl bei Übergewichtigen durch den erhöhten Kalori enverbrauch als auch bei Untergewichtigen durch An regung des Appetits. Näheres zu Sportangeboten im Landkreis finden Sie unter der Rubrik „Aktiv bleiben“. Ernährung und Gesundheitsvorsorge 3.3 Ehrenamtliche Tafeln 3. Menschen, die das gleiche gesundheitliche Problem haben, können sich auch in einer Selbsthilfegruppe zusammenschließen. Hier können vor allem Erfah rungen und Informationen ausgetauscht werden. Ne ben den Patienten-Gruppen gibt es auch Gesprächs kreise für Angehörige. 3.5 Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise Der Austausch mit Menschen, die sich in ähnlichen Situationen befinden, kann bei seelischen, gesund heitlichen oder sozialen Problemen Erleichterung bringen oder sogar weiterhelfen. In einer entspre chenden Selbsthilfegruppe gibt es die Möglichkeit mit Gleichgesinnten über Einsamkeit, Krankheit, Ängste oder das Alter zu sprechen und durch gegen seitiges Zuhören und Verständnis neuen Lebensmut zu schöpfen. Das Spektrum der Selbsthilfegruppen ist 23 Ernährung und Gesundheitsvorsorge Hannoversche Str. 4 26 44 Krankengymnastik und Manuelle Lymphdrainage bei neurologischen und orthopädischen Erkrankungen Fitness Training für Bewegungsapparat Pilates für Senioren 3. Wir betreuen Sie genau dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen und das 365 Tage im Jahr. Pflegeberatung Intensivpflege Grundpflege 24 h Notdienst Hauswirtschaftliche Versorgung Arztbegleitung Behandlungspflege Schwerstpflege Behördengänge Wundexperte Hausnotruf etc. 27318 Hoya | Promenade 5 | Tel. (0 42 51) 67 20 830 www.pflegedienst-hoya.de | info@pflegedienst-hoya.de 24 31582 Nienburg Tel.05021 91 Blindenverein – Bezirksgruppe Nienburg Kontakt: Herr Schumann Telefon: 05761 3892 Ansprechpartner auf der Suche nach einer Selbsthil fegruppe ist die Beratungsstelle KIBIS, eine Einrich tung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Nien burg. Hier werden Selbsthilfeaktivitäten unterstützt und vernetzt. Alle Angebote sind kostenlos und ver traulich. Atem-Wege (Atemwegserkrankungen aller Art) Kontakt: Herr Nauck Telefon: 05024 1484 KIBIS Kontakt, Information und Beratung im Selbst hilfebereich, Annette Hillmann-Hartung Von-Philipsborn-Straße 1, 31582 Nienburg Telefon: 05021 9735-25 Internet: www.selbsthilfe-nienburg.de Hier finden Sie eine kleine Auswahl von Selbsthilfe gruppen im Landkreis Nienburg und von Angeboten der Beratungsstelle KIBIS: Alleinstehende Senioren im Gespräch Erfahrungs- und Gedankenaustausch, gemeinsame Aktivitäten Kontakt: KIBIS-Kontaktstelle Telefon: 05021 973525 Kneipp-Verein Kontakt: Erika Goronczy oder Angelika Frei Telefon: 05021 15513 oder 0172 1033806 Angehörige von Demenzerkrankten Kontakt: Frau Mellmann Telefon: 05021 887828 oder 05021 2443 Pflegende Angehörige (angeleiteter Gesprächskreis) Kontakt: Herr Buchholz, AOK-Die Gesundheitskasse Telefon: 05761 70771375 Deutscher Diabetiker Bund Kontakt: Herr Habener Telefon: 05021 14149 1. Diabetes-Selbsthilfegruppe Kontakt: Herr Blappert Telefon: 05766 9419885 Frauen mit Krebserkrankungen Kontakt: KIBIS-Kontaktstelle Telefon: 05021 973525 Ernährung und Gesundheitsvorsorge vielfältig und reicht von A wie Alleinstehende Senio ren über K wie Kneipp-Verein bis Z wie Zwangser krankungen. 3. Kehlkopflose und Teiloperierte Kontakt: Herr Meyer Telefon: 04257 383 Lungenemphysem – COPD Kontakt: Frau Lüdecke Telefon: 05022 891077 oder Frau Marquardt Telefon: 05027 900896 Parkinson Selbsthilfegruppe mit Angehörigen Kontakt: KIBIS-Kontaktstelle Telefon: 05021 973525 Prostata-Krebs-Gruppe Kontakt: Herr Rohrßen Telefon: 05021 14289 Rheuma-Liga Nienburg Kontakt: Frau Krüger Telefon: 05021 921110 25 Hören ist Silber, Verstehen ist Gold. Ernährung und Gesundheitsvorsorge Symbolfoto Weil besser Hören und Verstehen im Alltag unverzichtbar sind, bietet Ihnen Neuroth die beste und auf Sie abgestimmte Hörlösung. Hören ist Silber, Verstehen ist Gold. zt Neuroth rgeräte-Tester rden! Weil besser Hören und Verstehen im Alltag unverzichtbar sind, bietet Ihnen Neuroth die beste und auf Sie abgestimmte Hörlösung. Neuroth-hörcenter Nienburg • Goetheplatz 6 • TEL (05021) 922 50-41 Mo – Fr: 9.00 – 13.00 & 14.00 – 18.00 Uhr Jetzt Neuroth Hörgeräte-Tester werden! Jetzt Neuroth Hörgeräte-Tester werden! Jetzt Neuroth Hörgeräte-Tester werden! www.neuroth.de www.neuroth.de 3. Neuroth-hörcenter Nienburg • Goetheplatz 6 • TEL (05021) 922 50-41 Mo – Fr: 9.00 – 13.00 & 14.00 – 18.00 Uhr 26 www.neuroth.de Schlaganfallbetroffene und Angehörige Kontakt: Frau Müller Telefon: 05021 15968 Stoma-Gruppe Kontakt: Herr Ludwig Telefon: 05021 62407 Tinnitus und Schwerhörigkeit Kontakt: Herr Adam Telefon: 05021 16108 3.6 Nachlassen der Merkfähigkeit In einer Gesellschaft, in der die Menschen immer äl ter werden, ist die Sorge an Alzheimer zu erkranken, weit verbreitet. Wichtig dabei zu beachten ist, dass nicht jedes Nachlassen der Merkfähigkeit automa tisch eine Alzheimererkrankung ist. Wie bei allen ge sundheitlichen Themen ist es wichtig, sich möglichst umfangreich über eine Erkrankung zu informieren. So gibt es eine Reihe von Verhaltensweisen, die das Auf treten von Alzheimer hinauszögern können. Wenn Sie Fragen zur Erkrankung (Diagnose, Therapie, Symptome etc.) haben, wenden Sie sich zunächst an Ihren Hausarzt. Dieser überlegt mit Ihnen, ob eine Überweisung zum Facharzt sinnvoll ist. 3.7 Krankenkassen Ihre Krankenkasse hält nicht nur im Krankheitsfalle Leistungen für Sie bereit. Sie berät ebenso in Fragen der Gesundheitsvorsorge und der Rehabilitation. Da rüber hinaus bieten die meisten Krankenkassen Infor mationen, Kurse und Seminare zu verschiedenen Themenbereichen wie Gesunde Ernährung, Entspan nung, Rückenschule, häusliche Pflege und vieles mehr. 3.8 Kuren Eine Kur kann helfen, wieder zu Kräften zu kommen. Auch hier sollten Sie sich bei Bedarf zunächst von Ih rem Hausarzt beraten lassen. Es gibt unterschiedliche Formen von Kuren; z. B. ambulante Badekuren oder stationäre Kuraufenthalte in einer Kur- oder Fach klinik. Die Entscheidung, ob Ihnen eine Kur verordnet werden kann, trifft der medizinische Dienst der Kran kenkassen bzw. ein Vertrauensarzt des zuständigen Rentenversicherungsträgers. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. 3.9 Krankenhäuser Im Landkreis Nienburg/Weser betreibt die HELIOS Kli niken Mittelweser GmbH ein Krankenhaus der Grundund Regelversorgung in Nienburg sowie ein weiteres Krankenhaus in Stolzenau. Das Krankenhaus Nienburg verfügt über insgesamt neun medizinische Fachabtei lungen. Seit 2012 gehört auch eine eigene Fachabteilung für Urologie dazu. Urologische Operationen können somit direkt im Krankenhaus Nienburg durchgeführt werden. Auch für die Notfallversorgung hat das Kran kenhaus eine wichtige Funktion: Die Zentrale Notauf nahme ist Anlaufstelle für mehr als 20.000 Notfallpati enten im Jahr und steht den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises rund um die Uhr zur Verfügung. Ernährung und Gesundheitsvorsorge Rheuma-Liga Stolzenau Kontakt: Herr Tanzmann Telefon: 05025 6495 3. Im Krankenhaus Stolzenau wird eine Fachabteilung für Innere Medizin und Geriatrie vorgehalten. Das geriatrische Leistungsangebot ist als spezialisierte Medizin eigens für ältere Patienten zu verstehen. Be sonders ausgebildete Ärzte kümmern sich gemein sam mit Pflegekräften, Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und Sozialarbeitern um Patienten, die – anders als jüngere – meist an mehreren Krankheiten und Funktionsstörungen gleichzeitig leiden. Zudem gibt es im Krankenhaus Stolzenau eine Schmerzklinik, in der Patienten mit chronischen Schmerzen in mo dern und komfortabel ausgestatteten Räumlichkeiten interdisziplinär behandelt werden. 27 Ernährung und Gesundheitsvorsorge 3. Viele Menschen, die längere Zeit im Krankenhaus verbringen müssen, fragen sich, was danach kommt. Eine plötzliche Erkrankung oder die Verschlimme rung eines Leidens stellt unerwartete Anforderungen an die Betroffenen und auch an die Angehörigen. In solchen Fällen hilft der Sozialdienst des Krankenhau ses. Die Mitarbeiterinnen beraten, unterstützen und geben Hilfestellung für die Zeit nach dem Kranken hausaufenthalt, beispielsweise durch »» Vermittlung von ambulanten Diensten oder Kurzzeitpflege »» Organisation von Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Rollator) »» Kontakte zu Selbsthilfegruppen »» Beantragung von Leistungen (z. B. der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe) »» Vermittlung an Beratungsstellen (Suchtberatung, Seniorenhilfe etc.) Krankenhaus Nienburg Ziegelkampstraße 39, 31582 Nienburg Telefon: 05021 92100 Krankenhaus Stolzenau Holzhäuser Weg 28, 31592 Stolzenau Telefon: 05761 90070 Internet: www.helios-kliniken.de 28 3.10 Die Arzt-Auskunft Wer einen Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeuten oder eine Klinik mit einem bestimmten Therapieschwer punkt sucht, kann sich an die Arzt-Auskunft wenden und bekommt dort die nächstliegenden Spezialisten genannt – kostenlos, unkompliziert und werbefrei. Das Verzeichnis umfasst rund 390.000 Ansprechpart ner aus dem gesamten Bundesgebiet inklusive des größten Verzeichnisses von gesundheitlichen Selbst hilfegruppen und Beratungsstellen. Arzt-Auskunft der Stiftung Gesundheit Telefon: 0800 7390099 Internet: www.arzt-auskunft.de Adressen von Ärzten und Apotheken speziell in unserer Region finden Sie auch im Branchenbuch auf der Homepage des Landkreises unter Internet: www.lk-nienburg.de (Menüpunkt: Wirtschaft & Tourismus/Branchenbuch). Ärztlicher/Zahnärztlicher Notdienst Den ärztlichen Notdienst erreichen Sie unter der kostenfreien einheitlichen Rufnummer 116 117 (ohne Vorwahl). Informationen zum zahnärztlichen Notdienst erhalten Sie unter der Telefonnummer der Rettungsleitstelle unter 05021 19222, Internet: www.nienburg-online.de/service/notdienste/ Vorsorge durch: »» Vorsorgevollmacht »» Betreuungsverfügung »» Patientenverfügung 4.1 Wozu vorsorgen? Schon frühzeitig sollte jeder von uns Vorsorgerege lungen für den Fall treffen, nicht mehr alle Angele genheiten selbständig regeln zu können, sei es z. B. durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. An gehörige oder andere Vertrauenspersonen können in der Situation ohne Vertretungsbefugnis nichts rechts verbindlich für Sie entscheiden und handeln. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass in solchen Fällen Famili enangehörige wie Ehegatte, Kinder oder andere An gehörige automatisch einspringen und entscheiden können. Daher ist es wichtig, für den Ernstfall vorzu sorgen. 4.2 Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung, mit der einer anderen Person Vertretungsvollmacht für die von Ihnen gewünschten Bereiche erteilt wird. Die bevollmächtigte Person hat Ihre Interessen zu vertreten. Durch einen Unfall, eine schwere Erkrankung oder durch zunehmendes Alter können wir in die Lage ge raten, wichtige Angelegenheiten unseres Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln zu können. Die Er richtung einer Vorsorgevollmacht kann hier eine wichtige Hilfe sein. Mit ihr können Sie eine oder meh rere Personen Ihres Vertrauens beauftragen, Ihre An gelegenheiten für Sie zu regeln, wenn Sie dies selbst nicht mehr können. Dabei bestimmen Sie selbst, für welche Angelegenheiten Ihre Vertrauensperson im einzelnen bevollmächtigt sein soll. Bei der Abfassung einer Vollmacht können Sie selbstverständlich auch anwaltlichen oder notariellen Rat einholen. Dies ist besonders dann zu empfehlen, wenn Sie z. B. umfang reiches Vermögen besitzen. Eine notarielle Beurkundung der Vollmacht ist ratsam wenn diese »» um Erwerb oder zur Veräußerung von Grund stücken ermächtigen soll »» zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen berechti gen soll, oder »» Sie selbst ein Handelsgewerbe betreiben »» Sie selbst Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft sind. Kommt eine notarielle Vollmacht für Sie nicht in Betracht, stehen Ihnen verschiedene Vordrucke zur Fertigung einer Vollmacht zur Verfügung. Ratgeber und Vordrucke können Sie beim Fachdienst Betreu ung oder beim Betreuungsverein Nienburg e. V. anfor dern oder im Internet unter www.mj.niedersachsen.de herunterladen. Vorsorge- und Betreuungsangelegenheiten 4. Vorsorge und Betreuungsangelegenheiten 4. Wenn die Vorsorgevollmacht nicht notariell verfasst wurde, verlangen die Kreditinstitute wie Banken und Sparkassen allerdings oft die Erteilung der Vollmacht auf bankeigenen Vordrucken. Von der Beurkundung ist die öffentliche Beglaubi gung zu unterscheiden. Mit der öffentlichen Beglau bigung einer Vollmacht können Sie Zweifel daran be seitigen, dass die Vollmacht von Ihnen unterschrieben wurde. Selbstverständlich kann jeder Notar Ihre Un terschrift öffentlich beglaubigen. Anders als bei der notariellen Beurkundung befasst sich der Notar dann aber nicht mit dem Inhalt der Vollmachtsurkunde, sondern er bestätigt lediglich, dass die geleistete Un terschrift wirklich von Ihnen stammt. Sie können Ihre Unterschrift oder das Handzeichen unter der Voll macht auch durch die Betreuungsbehörde beglaubi gen lassen. Die Betreuungsbehörde erhält hierfür ei ne Gebühr von 10,– Euro. 29 Vorsorge- und Weiterbildung, Betreuungsangelegenheiten Kultur und Ehrenamt 2. 4.3 Betreuungsverfügung Mit einer Betreuungsverfügung können Sie bereits im Vorfeld Vorkehrungen treffen, was passieren soll, wenn eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden muss. In einer Betreuungsverfügung können Sie be stimmen, welche Person zum Betreuer bestellt wer den soll und wie die Betreuung zu führen ist, z. B. bei ärztlichen Behandlungen oder bei der Auswahl eines speziellen Seniorenheimes. Sie können aber auch be stimmte Personen für das Amt des Betreuers aus schließen. Die in einer Betreuungsverfügung niedergeschriebe nen Wünsche und Vorstellungen müssen vom Amts gericht und vom Betreuer berücksichtigt werden, soweit es zumutbar ist und Ihrem Wohl nicht wider spricht. Bestattungsvorsorge 4. Wir bieten auch Bestattungsvorsorge-Beratungen an. Gemeinsam mit Ihnen werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte festgehalten, die dereinst für die Bestattung wichtig sein sollen. Die Beratung und der Vorsorgevertrag sind kostenlos. Zu den Punkten, die in einem Bestattungsvorsorgevertrag geklärt werden gehören unter anderem die Fragen nach einer Erd- oder Feuerbestattung, der Grabart bzw. Bestattungsform, der Trauerfeier und vielem mehr. Dabei regelt man auch den finanziellen Rahmen. Laut einhelliger Expertenmeinung macht es Sinn, langfristig für die Bestattung finanziell vorzusorgen, sobald man mit dem Bestatter seines Vertrauens den Vorsorgevertrag abgeschlossen hat. Dafür bietet der Bundesverband Deutscher Bestatter über seine Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern an. Der Kunde zahlt, ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters im Bestattungsvorsorgevertrag, Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieses wird als Treuhandvermögen mündelsicher angelegt und verzinst. Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen dann an den Bestatter zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt. Eberhardt Bergmannstraße 15 31547 Münchehagen Tel. 05037-1222 30 Bestattungen Lange Straße 5 31592 Stolzenau Tel. 05761-2000 Die Verfügung sollte schriftlich aufgesetzt werden; ei ne Hinzuziehung von Zeugen oder eines Notars ist nicht erforderlich. Es ist aber sinnvoll, die gewünschte Person mit einzubeziehen, um sicher zu gehen, dass sie das Ehrenamt übernehmen will. Sie können später den Betreuungspartner auch widerrufen und um Ein setzung eines anderen Betreuers bitten. Die Betreu ungsverfügung sollte am besten beim zuständigen Betreuungsgericht hinterlegt werden. Eine Betreu ungsverfügung kann an eine Vorsorgevollmacht ge koppelt werden. 4.4 Patientenverfügung Bei einer schweren Krankheit oder am Ende Ihres Le bens kann es vorkommen, dass Sie nicht mehr fähig sind, Entscheidungen für sich selbst zu treffen. Für den Fall können Sie vorsorgend in einer Patientenver fügung Wünsche festlegen. Eine ganz allgemein vor formulierte Patientenverfügung umschreibt zwar ein Ziel, zeigt aber für die konkrete Situation nicht ein deutig den Willen des kranken Menschen auf. Die Patientenverfügung sollte deshalb die persönliche Auseinandersetzung zu Themen aufzeigen wie z. B. »» Einsatz der Apparatemedizin »» Lebensverlängernde Maximaltherapie »» Behandlung bei schweren Leiden »» Schmerztherapie. Eine solche Patientenverfügung, persönlich und zeit nah erstellt, dokumentiert Ihren persönlichen Willen und kann Ihnen und Ihrer Familie, den Ärzten und dem Pflegepersonal helfen, Ihr Selbstbestimmungs recht zu wahren. Eine Patientenverfügung muss nicht beurkundet oder beglaubigt werden. 4.5 Rechtliche Betreuung Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Be Amtsgericht Stolzenau Abt. für Betreuungssachen Weserstraße 10, 31592 Stolzenau Telefon: 05761 7090 4.6 Das Testament Wer sein Vermögen nach seinem Tod bestimmten Personen oder Institutionen vermachen will, muss ein Testament verfassen. Ansonsten wird die Erbschaft nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Da es sich beim Erbrecht um eine komplizierte Angelegenheit handelt, ist es sinnvoll, sich Rat bei einem Rechtsan walt oder Notar zu holen. Ein Testament muss nicht vor einem Notar erstellt werden, Sie können es auch selbst verfassen und zuhause aufbewahren. Es muss aber handgeschrieben sein und mit Datum und Un terschrift des Verfassers versehen sein. Das Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Eventuell vorhandene frühere Versionen sollten ver nichtet werden. Vorsorge- und Weiterbildung, Betreuungsangelegenheiten Kultur und Ehrenamt hinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Das bedeutet, dass ein gesetzlicher Vertreter (Betreuer) vom Amtsgericht bestellt wird. Dieser kümmert sich dann um alle Be lange, für die Hilfe erforderlich ist. Vorrang vor der rechtlichen Betreuung hat aber immer die Vorsorge vollmacht. Nur wenn hier keine ausreichende Rege lung getroffen wurde, wird die Einrichtung einer ge setzlichen Betreuung geprüft. Zum Betreuer kann ein geeigneter Familienangehöriger oder Bekannter be stellt werden. Wenn eine solche ehrenamtliche Per son nicht zur Verfügung steht, kann das Amtsgericht auch einen Berufsbetreuer bestellen. Die Betreu ungsbehörde (Fachdienst Betreuung) des Landkreises Nienburg bietet ein Beratungs- und Unterstützungs angebot für volljährige betreuungsbedürftige Perso nen, deren Angehörige sowie ehrenamtliche Betreu er und Berufsbetreuer an. Zudem wird der Fachdienst Betreuung von den Amtsgerichten mit der Ermittlung und Klärung von Sachverhalten im Betreuungsverfah ren beauftragt. Hierzu wird vorrangig Kontakt zu den Betroffenen aufgenommen. Für weitere Informatio nen zu diesen Angelegenheiten stehen Ihnen der Fachdienst Betreuung des Landkreises Nienburg, der Betreuungsverein Nienburg e. V., sowie die Amtsge richte in Nienburg und Stolzenau zur Verfügung. 2. 4. Eine kostenlose Broschüre zum Thema „Was Sie über das Erbrecht wissen sollten“ können Sie auf der Inter netseite des Niedersächsischen Justizministeriums unter www.mj.niedersachsen.de herunterladen. Landkreis Nienburg/Weser Fachdienst Betreuung Triemerstraße 17, 31582 Nienburg/Weser Telefon: 05021 967936 und 967943 Betreuungsverein Nienburg e. V. Bismarckstraße 11, 31582 Nienburg/Weser Telefon: 05021 9224990 Internet: www.betreuungsverein-nienburg.de Amtsgericht Nienburg Betreuungsgericht Berliner Ring 98, 31582 Nienburg/Weser Telefon: 05021 60180 31 Information und Beratung 5. Information und Beratung 5. Die Zufriedenheit im Alter wird maßgeblich von einer selbst bestimmten Lebensführung beeinflusst. Vor allem allein lebende Menschen, aber auch helfende Angehörige sind mit der täglichen Organisation, der Hilfe und Pflege oftmals überfordert. Dann sind kom petente Beratung und schnelle Hilfe vor Ort gefragt. Den entsprechenden Service bieten die Seniorenund Pflegestützpunkte Niedersachsen. Seniorinnen und Senioren können sich mit all ihren Fragen zur Lebens- und Alltagsbewältigung an diese wenden. 5.1 Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Nienburg/Weser Mit den unterschiedlichsten Netzwerken für ein selbst bestimmtes Leben im Alter geht der Landkreis Nienburg/Weser neue Wege und bietet mit seinem Senioren- und Pflegestützpunkt einen wohnortnahen Beratungs- und Hilfeservice an. Der Stützpunkt als neutrale Informationsstelle hält zahlreiche Projekte und Informationsveranstaltungen zu Themen rund um das Älterwerden bereit; wie zum Beispiel: »» Vermittlung von Ehrenamtlichen »» Bürgerschaftliches Engagement und Projekte »» Projekte von Migrant/innen für Migrant/innen »» Freiwilliges Jahr für Senioren (FJS) »» Qualifizierungsprojekt „DUO-Seniorenbegleiter“ »» Wohnraumberatung Pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen bietet der Senioren- und Pflegestützpunkt kostenfreie und neutrale Beratung sowie Unterstützung bei bevor stehender oder aktueller Pflegebedürftigkeit an. So soll der Zugang zu vorhandenen Betreuungsangebo ten erleichtert und Hilfestellung bei den damit verbun denen Fragen geleistet werden. Vorhandene Angebote werden mit dem Ziel vernetzt, ein möglichst selbstän diges Leben in der gewohnten Umgebung zu ermögli 32 chen. Zum Serviceangebot gehören die Vermittlung von Pflegeleistungen, die Kooperation mit den Pflege kassen sowie die Beratung über Sozialleistungen. Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen Landkreis Nienburg/Weser Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-682 oder - 685 5.2 Sozialpsychiatrischer Dienst Menschen, die sich in Lebenskrisen befinden, unter psychischen Problemen leiden oder von einer seelischen Erkrankung betroffen sind, können sich an den Sozial psychiatrischen Dienst des Landkreises Nienburg/Weser wenden. Insbesondere im Alter treten Beeinträchtigun gen wie Angststörungen und Depressionen, aber auch Gedächtnis- und Orientierungs stö run gen bis hin zur Demenz (z. B. Typ Alzheimer) nicht selten auf. Dabei ist es manchmal nicht einfach herauszufinden, ob es sich um Alterserscheinungen oder um eine ernsthafte Erkrankung handelt. Wer unter einer psychischen Beein trächtigung leidet, sollte sich nicht einfach damit abfin den, sondern Beratung und Hilfe suchen. Der Sozial psychiatrische Dienst des Landkreises Nienburg Weser »» steht für Gespräche zur Verfügung und kommt auf Wunsch nach Hause, ins Krankenhaus oder ins Heim »» versucht bei der Bewältigung der schwierigen Situation zu helfen und begleitet im Einzelfall bei wichtigen Angelegenheiten »» berät und informiert über Hilfsangebote und bietet die Möglichkeit in stationäre Behandlung zu kommen »» unterstützt durch Kooperationen mit beteiligten Personen, Gruppen oder Institutionen »» hilft tagsüber in Krisensituationen und arbeitet dabei streng vertraulich Auch um Suchtprobleme kümmert sich der Sozialpsy chiatrische Dienst. Gesundheitliche Beeinträchtigun gen, der Verlust von nahe stehenden Menschen oder Schwierigkeiten mit der Lebensgestaltung nach Been digung der Berufstätigkeit können im Alter zu über mäßigem Konsum von Alkohol führen. Daneben kommt es bei Älteren auch häufiger zu einer vermehr ten und missbräuchlichen Einnahme von Medikamen ten. Beides kann in eine Suchtabhängigkeit führen. Sozialpsychiatrischer Dienst Landkreis Nienburg/Weser Außenstelle Triemerstraße Triemerstraße 17, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-949 Außenstelle Stolzenau Allee 6, 31592 Stolzenau Telefon: 05761 922600 5.3 Behindertenbeirat Der Behindertenbeirat ist eine Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung im Landkreis Nien burg/Weser. Sein Ziel ist es vor allem, Benachteiligun gen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern, sowie die gleichberechtigte Teil habe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Weitere Informationen erteilt der Fachdienst Ein gliederungshilfe beim Landkreis Nienburg/Weser. Fachdienst Eingliederungshilfe Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg Telefon: 05021 967205 Für Menschen mit Behinderungen oder Personen, denen das Treppensteigen schwer fällt, gibt es einen Behindertenwegweiser. Mit Hilfe dieser Datensamm lung können sich Betroffene darüber informieren, ob sie Behörden, Ärzte, kulturelle Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten ohne Hilfe erreichen können oder ob Hilfe erforderlich ist. Der Wegweiser stellt beispielsweise dar, wieviele Stufen vorhanden und wie breit Eingangstüren sind. Zuständig für die Daten pflege ist die Lebenshilfe Nienburg. Internet: www.behindertenwegweiser-nienburg.de 5.4 Beratungsdienste der Wohl fahrtsverbände und sonstiger Organisationen Information und Beratung Die Fachkräfte des Sozialpsychiatrischen Dienstes tra gen dazu bei, dass Krankheiten oder Behinderungen rechtzeitig erkannt und ärztlich behandelt bzw. die be treffenden Personen sozialpsychiatrisch betreut wer den. Dabei ist es das Ziel, den Betroffenen eine mög lichst selbständige Lebensführung zu ermöglichen. Auch Angehörige sind oft von den Veränderungen be troffen und brauchen Unterstützung. Hierfür stehen spezielle Beratungsangebote und Gesprächskreise zur Verfügung, die einen gegenseitigen Austausch ermög lichen. Weitere Informationen dazu sind unter dem Kapitel „Hilfen für pflegende Angehörige“ zu finden. 5. Die örtlichen Wohlfahrtsverbände engagieren sich in vielen Bereichen der sozialen Arbeit. Sie bieten unter anderem ein umfangreiches Netz an Hilfe und Bera tung zu den unterschiedlichsten Themen und Proble men, vor allem auch für ältere Menschen. Rat und Unterstützung der geschulten Mitarbeit sind manch mal an eine Mitgliedschaft gebunden. Scheuen Sie sich aber nicht Kontakt aufzunehmen und die Bedin gungen der Beratung zu erfragen. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nienburg e. V. Von-Philipsborn-Straße 2A, 31582 Nienburg Telefon: 05021 66200 Internet: www.awo-nienburg.de 33 Information und Beratung ASB-Kreisverband Nienburg e. V. Nienburger Straße 40, 31547 Rehburg-Loccum Stützpunkte: Stolzenau, Oldemeyerstraße 25, 31592 Stolzenau Estorf, Bahnhofstraße 2, 31629 Estorf Telefon: 0800 9711-112 – gebührenfrei Internet: www.asb-nienburg.de 5. Diakonisches Werk Nienburg Wilhelmstraße 14, 31582 Nienburg Telefon: 05021 979612 Deutsches Rotes Kreuz -Kreisverband Nienburg e. V. Moltkestraße 30, 31582 Nienburg Telefon: 05021 9060 Internet: www.drk-nienburg.de Paritätischer Kreisverband Nienburg Paritätischer Kreisverband Nienburg Wilhelmstraße 15, 31582 Nienburg Telefon: 05021 97450 Fachstelle Sucht: Telefon: 05021 97350 Caritasverband Beratungsstelle Stolzenau Bgm.-Heuvemann-Straße 8, 31592 Stolzenau Telefon: 05761 908456 Internet: www.caritas-diepholz.de Lebenshilfe Nienburg gemeinnützige GmbH Südring 13, 31582 Nienburg/Weser Telefon: 05021 6045-0 Internet: www.lebenshilfe-nienburg.de Sozialverband Deutschland e. V. Kreisverband Nienburg Moltkestraße 11, 31582 Nienburg Telefon: 05021 92163–0 Internet: www.sovd-nienburg.de 34 Menschen, die nicht gut oder gar nicht sehen kön nen, sind in der Mobilität, der Kommunikation und im Zugang zu Informationen stark eingeschränkt. Die Beratungsstellen des Deutschen Blinden- und Sehbe hindertenverbandes e. V. arbeiten daran, die Lebens situation der blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland zu verbessern. Beratungstermine wer den nach telefonischer Vereinbarung getroffen. Außenstelle Nienburg: Von-Philipsborn-Straße 1 (Sprechstunde im Gruppenraum des Paritätischen) 31582 Nienburg Kontakt über Telefon: 0511 61622156 Internet: www.sozialdienst-hfh.de www.gehoerlosenverband-nds.de 5.7 Beratungsstellen zu unterschiedlichsten Problemstellungen Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. – Regionalverein Hannover – Beratungsstelle Kühnsstraße 17, 30559 Hannover Telefon: 0511 5104218 Internet: www.blindenverband.org Im Landkreis Nienburg/Weser gibt es ein breites Be ratungsangebot zu den unterschiedlichsten Problem stellungen. Hier finden Sie einige Beispiele: Kontakt Bezirksgruppe Nienburg Telefon: 05761 3892 Schwierige Situationen können an persönliche Gren zen führen und den Betroffenen überfordern. Dann werden Menschen gebraucht, die zuhören und einen Weg weisen. Doch nicht immer gibt es jemanden, dem man sich anvertrauen kann oder will. Hier helfen die Telefonseelsorgen rund um die Uhr – kostenlos und anonym. 5.6 Hilfen für hörgeschädigte Menschen In Deutschland leben ungefähr 7,5 bis 8 Millionen hörge schädigte Senioren. In den meisten Bereichen des tägli chen Lebens wird bisher kaum auf ihre Bedürfnisse eingegangen, weil die Belange dieser großen Bevölker ungsgruppe häufig unbekannt sind. Dies führt dazu, dass hörgeschädigte Menschen immer wieder auf eine Viel zahl von Kommunikationsbarrieren treffen. Wenn hör geschädigte Menschen Hilfe benötigen, Fragen haben oder einfach nur Kontakt mit Gleichbetroffenen wün schen, können sie sich an folgende Adresse wenden: Hilfe für hörgeschädigte Menschen in Niedersachsen e. V. – Beratungsstelle für Stadt und Landkreis Nienburg Hildesheimer Straße 17, 30169 Hannover Telefon: 0511 61622156 Beratung bei persönlichen Schwierigkeiten Information und Beratung 5.5 Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen 5. Evangelische Telefonseelsorge Telefon: 0800 1110111 Katholische Telefonseelsorge Telefon: 0800 1110222 WEISSER RING e. V. bundesweites Opfertelefon Telefon: 116006 Häusliche Gewalt ist meist kein Einzelfall, sondern ein sich wiederholender Rechtsverstoß, der in Häufigkeit und Intensität oftmals in der weiteren Entwicklung es kaliert. Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind, können sich an folgende Einrichtungen wenden. 35 Information und Beratung BISS – Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt Büro: Arbeiterwohlfahrt Nienburg Von-Philipsborn-Straße 2A, 31582 Nienburg Telefon: 05021 889488 5. Frauen- und Mädchenberatungsstelle bei Gewalt von Philipsborn-Str. 2A, 31582 Nienburg Telefon 05021 61163 (auch Sprechzeiten in Stolzenau und Hoya) Nienburger Frauenhaus – Hilfe für Frauen in Not e. V. Zufluchtsstätte für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Postfach 1534, 31565 Nienburg Telefon: 05021 2424 (24 Stunden) WEISSER RING e. V. bundesweites Opfertelefon Telefon: 116006 Schuldnerberatung Menschen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, erhalten hier Rat und Hilfe: Der Paritätische Nienburg Telefon: 05021 974515 VerbraucherHilfe e. V. Schuldnerberatung Nienburg Mühlenstraße 14, 31582 Nienburg Telefon: 05021 608970 36 Verbraucherberatung Die Verbraucherberatung vertritt die Interessen der Verbraucher und Kunden und berät sie zu allen Frage stellungen der privaten Haushaltsführung, z. B. zu An geboten, Preisen, Qualität, Verbraucherschutz. Nähe re Information und Beratung: Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. Herrenstraße 14, 30159 Hannover Telefon: 0511 91196-0 Beratung durch die Pflegekassen Seit dem 1. Januar 2009 haben Pflegeversicherte ei nen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf indivi duelle, kostenfreie und unabhängige Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. Die Pflegekassen beraten ihre Versicherten und deren Angehörige und Lebenspartner zu pflegerelevanten Fragestellungen, zu den Leistungen der Pflegekassen sowie zu Leistungen und Hilfen anderer Träger, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Ver sorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Auf Wunsch kann die Pflegeberatung in der häusli chen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Versicherte lebt, erfolgen. Angehörige, Lebenspart ner oder weitere Personen können der Beratung auf Wunsch des Versicherten beiwohnen. Weitere Infor mationen erteilt Ihre Pflegekasse. 6. Leben in Sicherheit Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg Amalie-Thomas-Platz 1, 31582 Nienburg Telefon: 05021 97780 6.1 Sicherheitstipps Vorsicht, wenn Fremde an der Tür läuten! Es könnten Diebe oder Betrüger sein, die zunächst um Ihre Hilfe bitten. Diese geben sich gern als Mitarbeiter z. B. der Stadtwerke, einer Versicherung, des Sozialamtes und auch als Beauftragte oder Mitglieder von Wohltätig keitsorganisationen aus. Lassen Sie sich daher immer den Dienstausweis zeigen! Besonders skeptisch sollten Sie sein, wenn sich jemand per Telefon als ein Verwandter ausgibt, der weiter weg wohnt (z. B. ein Enkel aus Bayern) und dieser Sie bittet, ihm Geld zu leihen. Überweisen Sie niemals ei nen größeren Geldbetrag aufgrund einer telefoni schen Bitte an jemanden, der Ihnen nicht genau be kannt ist! Lassen Sie sich auch auf keinen Fall darauf ein, Geld für jemand anderen einem Fremden zu übergeben (z. B. einem Freund des angeblichen Ver wandten) – auch nicht nach Vereinbarung eines Kenn wortes! Man nennt dieses betrügerische Vorgehen „Enkeltrick“. Bedenken Sie immer: Diebe und Betrü ger haben unzählige Tricks zu bieten. Es kann sein, dass Ihnen unter einem rührseligen Vorwand Geld aus der Tasche gelockt wird. Oder aber Sie werden als Opfer raffiniert abgelenkt, damit in Ruhe gestohlen werden kann. Geben Sie keine Details zu Ihren famili ären oder finanziellen Verhältnissen preis! Ausführliche Beratung rund um das Thema „Sicher leben“ und entsprechende Informationsbroschüren bietet die Beratungsstelle der Nienburger Polizeiins pektion. Die Broschüre „Rate mal, wer dran ist?“ kön nen Sie beim Bundesministerium für Familie, Senio ren, Frauen und Jugend in 11018 Berlin bestellen oder im Internet unter www.bmfsfj.de herunterladen. 6.2 Sammlungen Für jede Art von Sammlung (z. B. Straßensammlun gen mit der Sammelbüchse, Sammlungen an der Haustür usw.) benötigen die Sammler einen Ausweis. Lassen Sie sich diesen Ausweis zeigen, wenn Sie Zwei fel an der Seriosität haben. Spenden Sie grundsätzlich nur für Organisationen, die Sie kennen. Informatio nen über genehmigte Sammlungen erhalten Sie beim Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Leben in Sicherheit Viele ältere Menschen leiden unter Kriminalitäts ängsten, die jedoch – zum Glück – nicht mit der tat sächlichen Gefährdung und den nachgewiesenen Opferzahlen übereinstimmen. Tatsächlich sind die Se nioren deutlich geringer von Gewalttaten betroffen als der Durchschnitt der Bürger. Dennoch ist Vorsicht geboten. Wenn Sie sich genauer informieren möch ten, wie Sie sich gegen Straftaten schützen können, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Polizei dienststelle oder an das Präventionsteam der Polizei inspektion Nienburg. Sollten Sie in Notfällen polizeili che Hilfe benötigen, wählen Sie immer die 110! 6. 6.3 Vorsicht bei Verkaufsveranstaltungen „Herzlichen Glückwunsch – Sie haben gewonnen!“ So fangen oft Briefe von (Werbe-)Firmen an, die Sie zu ei ner Verkaufsveranstaltung – meistens in eine Gastwirt schaft – einladen. Wie bei den sogenannten Kaffeefahr ten, die häufig angeboten werden, locken die Veranstalter mit Gewinnen, Geschenken oder Verspre chungen. Wenn Sie an einer solchen Veranstaltung oder Fahrt teilnehmen, überprüfen Sie unbedingt die Preise der dort angebotenen Waren. Sie sind oft über höht und entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert. Lassen Sie sich nie unter Druck setzen, etwas zu kaufen! 37 Übrigens: Werbeverkaufsveranstaltungen müssen dem Ordnungsamt angezeigt werden. Sollten Sie Fragen zu einer solchen Veranstaltung haben, können Sie sich dort informieren. Wie Sie sich vor Betrug und Abzocke schützen, erfah ren Sie auch im Internet: Internet: www.polizei-beratung.de Internet: www.pfiffige-senioren.de Leben in Sicherheit Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Polizei Nienburg unter Telefon 05021 97780 sowie bei der Verbrauchzentrale Niedersachsen unter www. verbraucherzentrale-niedersachsen.de. 6.5 Taschendiebe und Straßenräuber 6.4 Widerrufsrecht bei Verträgen an der Haustür Ob an Ihrer Haustür, bei Veranstaltungen, Kaffee fahrten oder auf der Straße – bei unterschiedlichsten Gelegenheiten können Fremde Sie veranlassen, eine geschäftliche Erklärung abzugeben. In solchen Fällen spricht man von „Haustürgeschäften“. Viele Personen ängstigen sich vor Straßenräubern und Dieben. Trotzdem gehen sie unterwegs ziemlich sorg los mit ihren Geldbörsen um. Taschendiebe suchen ihre meist weiblichen und älte ren Opfer dort, wo ihnen viele Menschen Deckung und Schutz bieten. Die Kriminalpolizei rät deshalb: »» Führen sie keine größeren Geldbeträge mit sich! »» Tragen Sie Geld, Kreditkarten und Papiere dicht am Körper statt in der Handtasche! »» Legen Sie Ihre Geldbörse beim Bezahlen nicht aus der Hand, lassen Sie Ihre Handtasche nie aus den Augen! »» Heben Sie Bargeld möglichst nur an Automaten im Innenbereich von Banken oder Sparkassen ab. »» Zählen Sie Ihr Geld nicht in der Öffentlichkeit nach! © Siegfried-Fries/pixelio.de 6. 38 Geschäfte, die auf solche Weise zustande kommen, können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich wi derrufen – auch Versicherungen. Sollten Sie Ihre EC-Karte oder Kreditkarte verloren haben oder sie wurde gestohlen, können Sie die Karte jederzeit unter der kostenlosen Rufnummer 116 116 sperren lassen. Fast alle drei Minuten ereignet sich in Deutschland ein Einbruch! Das stellt neben dem materiellen Ver lust einen erheblichen Eingriff in das Sicherheitsemp finden der betroffenen Menschen dar. Viele Bürger schlafen nach solch einem Erlebnis schlecht oder ha ben Angst, das Haus zu verlassen, weil sie befürchten, der Einbrecher könnte in der kurzen Abwesenheit erneut in das Haus oder in die Wohnung eindringen. Wollen Sie sich und Ihr Zuhause schützen und den Einbrecher „draußen“ lassen? Dann nehmen Sie die Beratung durch die Fachleute der Technischen Prä vention in Anspruch. Die Polizeibeamten zeigen Ih nen, wie Sie durch geeignete technische Maßnahmen an Ihren Fenstern und Türen verhindern, dass der Ein brecher in Ihr Heim eindringt. Das zuständige Präven tionsteam der Polizei erreichen Sie ebenfalls unter der Telefonnummer 05021 97780. 6.7 Hilfen für Kriminalitätsopfer Wer selbst einmal Opfer einer Straftat geworden ist oder in seinem persönlichen Umfeld unter den Folgen von Kriminalität und Gewalt zu leiden hat, braucht Hilfe und Unterstützung seiner Mitmenschen. Der WEISSE RING leistet diese Hilfe: »» schnell »» vielfältig »» direkt »» Unterstützung bei materiellen Notlagen im Zusammenhang mit der Straftat, u. a. durch Hilfeschecks für eine für das Opfer jeweils kosten lose frei wählbare anwaltliche bzw. psychotrau matologische Erstberatung sowie für eine rechts medizinische Untersuchung »» Übernahme von Anwaltskosten, insbesondere zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafver fahren und zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz »» Erholungsmaßnahmen für Opfer und ihre Angehörigen in bestimmten Fällen »» Finanzielle Unterstützung zur Überbrückung tatbedingter Notlagen »» Bundesweites Opfertelefon 116 006 Weitere Informationen: WEISSER RING e. V. Außenstelle Nienburg Finkenhof 32, 31582 Nienburg Telefon: 05021 9229122 Internet: www.weisser-ring.de 6.8 Sicherheit im Straßenverkehr Leben in Sicherheit 6.6 Albtraum Einbruch 6. Ältere Menschen sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, wenn das Reaktionsvermögen altersbe dingt nachlässt. Informationen und Vorträge zum Thema Sicherheit im Straßenverkehr finden in un regelmäßigen Abständen bei der Verkehrswacht Nienburg e. V., bei der Polizei oder bei der Volkshoch schule statt. durch »» menschlichen Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat »» Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwalt schaft und Gericht »» Hilfestellung im Umgang mit weiteren Behörden »» Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen Wichtige Tipps sowie einen Seniorenratgeber zum Thema „Fit bleiben im Straßenverkehr“ finden Sie auf der Internetseite www.senioren-sicher-mobil.de. Eine Broschüre „Sicher mobil“ kann außerdem kostenlos bestellt oder herunter geladen werden beim Deut schen Verkehrssicherheitsrat e. V. unter www.dvr.de. 39 7. Finanzielle Unterstützung Viele Menschen verfügen im Alter nur über geringe Einkünfte. Wenn auch Sie hiervon betroffen sind, scheuen Sie sich nicht, die Ihnen zustehenden finanzi ellen Hilfen und Vergünstigungen wahrzunehmen. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Finanzielle Unterstützung 7.1 Rente 7. Ab einem bestimmten Lebensalter kann eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden. Auch nach dem Tod eines Ehe gattens oder Lebenspartners sichert die Hinterbliebe nenrente die wirtschaftliche Existenz und gleicht den Einkommensverlust teilweise wieder aus. Wer wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, hat gegebenen falls Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminde rung. Für alle Rentenarten sind besondere Vorausset zungen wie Altersgrenze, Wartezeit, Hinzuverdienst etc. erforderlich. Grundsätzlich gilt: Ohne Antrag wird die Rente nicht ausgezahlt! Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, ist es wichtig, den entsprechenden An trag frühzeitig zu stellen. Auskünfte zu Rentenangele genheiten und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet Ihre Fra gen am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 und nennt Ihnen auch den zuständigen Ren tenberater in Ihrer Nähe. 7.2 Wohngeld Wohnen kostet viel Geld – manchmal zuviel für je manden, der nur ein geringes Einkommen hat. Hier gewährt der Staat finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf. Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Transferleistungsempfänger sind vom Wohngeld ausgeschlossen – das sind insbeson dere Empfänger von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, 40 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Empfänger von Leistungen aufgrund der Kriegsopferfürsorge, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Kinderund Jugendhilfegesetz. Der Ausschluss besteht aller dings nicht, wenn durch die Leistung von Wohngeld die Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann. Auch wenn Sie in einem Alten- oder Pflegeheim woh nen, kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Weitere Informationen und Antragsvordrucke sind bei den Wohngeldbehörden der Stadt Nienburg und des Landkreises erhältlich. Ansprechpartner: Für die Stadt Nienburg: Telefon: 05021 87-383 Buchstabe B Telefon: 05021 87-242 Buchstaben A, C–J Telefon: 05021 87-362 Buchstaben K–S Telefon: 05021 87-274 Buchstaben Sch, St, T–Z Für das Kreisgebiet: Telefon: 05021 967-425 7.3 Wohnberechtigungsschein Mit öffentlichen Mitteln geförderte Alten- oder auch Seniorenwohnungen sind älteren Menschen vorbehal ten, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und deren Einkommen innerhalb bestimmter Einkommensgren zen liegen. Für den Bezug einer mit öffentlichen Mit teln geförderten Altenwohnung wird ein sogenannter „Wohnberechtigungsschein“ benötigt. Der Vermieter darf eine solche Wohnung erst nach Übergabe dieser Bescheinigung überlassen. Der Wohnberechtigungs schein ist grundsätzlich bei der Zuzugsgemeinde zu beantragen. Die Bescheinigung ist dann „allgemein“ für eine noch nicht bestimmte Wohnung erteilt. Wohnraumförderstelle Fachdienst Immissionsschutz Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967445 7.4 Sozialhilfe Wenn Sie Probleme haben, Ihren notwendigen Le bensunterhalt – wie Essen, Kleidung, Wohnung und Hausrat – aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bezahlen, dann scheuen Sie sich nicht, die Hilfe des So zialamtes in Anspruch zu nehmen. Dies gilt – unabhän gig von Ihrem Alter – auch dann, wenn Sie durch be stimmte Umstände oder Ereignisse wie Krankheit, drohende Behinderung oder Eintritt von Pflegebe dürftigkeit auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Das Sozialamt ist aber nicht nur in finanziellen Notlagen für Sie da, sondern kann Ihnen auch in vielen Fragen ein Wegweiser zu weitergehender Hilfe sein. Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich nachrangige Leistungen. Die finanzielle Hilfe der Familie oder die Leistungen anderer Träger (Krankenkasse, Pfle gekasse, Wohngeldstelle) sind vorab zu berück sichtigen. Sozialhilfe muss grundsätzlich nicht zurück gezahlt werden, auch nicht bei späterem Wohlstand. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Fachbereich So ziales des Landkreises Nienburg/Weser. Fachdienst Sozialhilfe Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967130 7.5 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Vor allem ältere Menschen machen Sozialhilfean sprüche oft nicht geltend, weil sie den Unterhalts rückgriff auf Ihre Kinder befürchten. Bei der Grundsi cherung wird auf den Unterhaltsrückgriff gegenüber Kindern verzichtet, sofern deren Einkommen 100.000 Euro jährlich nicht übersteigt. Dadurch soll einem der Hauptgründe für verschämte Armut entgegengewirkt werden. Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben Personen, die »» eine bestimmte Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erreicht haben »» das 18. Lebensjahr vollendet haben oder dauer haft erwerbsgemindert sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Der gleichzeitige Bezug einer Rente ist nicht erforder lich. Auch Grundsicherungsleistungen müssen beim Sozialamt des Landkreises beantragt werden. Fachdienst Sozialhilfe Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967130 Finanzielle Unterstützung Der Wohnberechtigungsschein gilt für die Dauer ei nes Jahres und nur für mit öffentlichen Mitteln geför derte Wohnungen in Niedersachsen. Er kann auch „gezielt“ für eine bestimmte Wohnung erteilt wer den. Diese Bescheinigung beinhaltet die Berechti gung, die genau bezeichnete Wohnung beziehen zu können. Sie ist bei der Gemeinde zu beantragen, in der diese Wohnung liegt. Weitere Informationen und Antragsvordrucke sind bei den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Wohnortes sowie bei der zuständigen Wohnraumförderstelle des Landkrei ses erhältlich. 7. 7.6 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Wenn Sie geringe Einkünfte haben und/oder Sozial hilfe, Grundsicherung, ALG II, Hilfe zur Pflege oder Leistungen aus dem Asylbewerber-Leistungsgesetz beziehen, können Sie einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren stellen. Dies gilt 41 auch für Schwerbehinderte, die einen Schwerbehinder tenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ besitzen. Die Anträge erhalten Sie in Ihrer Stadt- oder Gemeindever waltung, in der Kreisverwaltung oder direkt bei ARD/ ZDF/Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln. Servicestelle der Kreisverwaltung Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967101 oder Internet: www.rundfunkbeitrag.de Finanzielle Unterstützung 7.7 Telefonvergünstigungen (Sozialanschluss) 7. Als Privatkunde mit einem Telekom-Festnetzan schluss erhalten Sie und Ihre im Haushalt lebenden Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen ei nen Sozialtarif, z. B. wenn Sie einen Schwerbehinder tenausweis mit dem Merkzeichen „RF“ oder einen gültigen Bescheid über die Befreiung von der Rund funkgebührenpflicht besitzen. Ob der Sozialtarif für Sie in Frage kommt, erfahren Sie unter der kosten losen Telefonnummer 0800 3301000 bzw. bei den TPunkt-Läden der Deutschen Telekom. Hier können Sie auch den Sozialtarif beantragen. 7.8 Hilfen für behinderte Mitbürger Menschen, die an einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung leiden (oder von einer Behin derung bedroht sind), steht besondere Hilfe zu. In Betracht kommen – je nach Einzelfall – z. B. medizini sche und berufsfördernde Leistungen, finanzielle Hil fen und Vergünstigungen sowie Leistungen zur sozia len Eingliederung. Die Leistungen können ambulant, teilstationär oder stationär gewährt werden. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Be 42 hinderung zu vermeiden oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen. Zu den Hilfen gehören unter anderen: »» stationäres Wohnen »» ambulant betreutes Wohnen »» Arbeit in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) »» Beförderungsdienst für schwerbehinderte Menschen »» sonstige Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Nähere Auskünfte zur Eingliederungshilfe erhalten Sie beim Fachbereich Soziales des Landkreises Nien burg/Weser. Fachdienst Eingliederungshilfe Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967205 Als Schwerbehinderte gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent zuerkannt worden ist. Der Schwerbehindertenaus weis wird beantragt bei: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Verden, Marienstraße 8, 27283 Verden/Aller Telefon: 04231 140 Internet: www.soziales.niedersachsen.de Jeden 3. Dienstag im Monat findet in der Kreisver waltung ein Außensprechtag des Landesamtes von 9 bis 13 Uhr statt. Anmeldungen werden erbeten unter Servicestelle der Kreisverwaltung Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967101 7.11 (Kriegs-)Opferfürsorge Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen. Zivilblinde (blinde Men schen) erhalten unabhängig vom Lebensalter Landes blindengeld (Blindengeld) zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Die Blindheit oder die Sehstörung ist durch einen Fest stellungsbescheid des Niedersächsischen Landesam tes für Soziales, Jugend und Familie nachzuweisen. Das Blindengeld, das unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt wird, beträgt Der Name Kriegsopferfürsorge verweist auf die noch immer größte Gruppe der Leistungsberechtigten im Sozialen Entschädigungsrecht: die Kriegsbeschädig ten und ihre Hinterbliebenen. Fürsorgeleistungen können aber ebenso all diejenigen erhalten, deren Anspruch auf Versorgung von der Versorgungsbehör de anerkannt wurde. Hierzu zählen die Opfer von Gewalttaten, Wehrdienstbeschädigte, Zivildienstbe schädigte, Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und Impfgeschädigte sowie jeweils deren Hinterblie bene. »» bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres monatlich 320,– Euro »» nach Vollendung des 25. Lebensjahres monatlich 300,– Euro Bei blinden Menschen in Einrichtungen verringert sich das Blindengeld für beide Altersgruppen auf monatlich 100,– Euro. Landesblindengeld wird auf Antrag gewährt. Gewährt die Pflegekasse Leistungen bei häuslicher Pflege, wird das Blindengeld gekürzt. Fachdienst Altenhilfe Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-407 7.10 Blindenhilfe Entsprechend den Vorschriften für das Blindengeld, können abhängig von Einkommen und Vermögen blinde Menschen auf Antrag unter Anrechnung des Landesblindengeldes ergänzend Blindenhilfe nach § 72 des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten. Fachdienst Altenhilfe Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-407 E-Mail: altenhilfe@kreis-ni.de Die Kriegsopferfürsorge wird grundsätzlich auf vor herigen Antrag von den Fürsorge- und Hauptfür sorgestellen erbracht. Eine Liste der Hauptfürsorge stellen kann der Broschüre zur Kriegsopferfürsorge unter www.bmas.de entnommen werden. Auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Inte grationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) unter www.hauptfuersorgestellen.de können Sie eine aktu elle Liste der Hauptfürsorgestellen einsehen. Die Quelle dieses Textes sowie weitere Informatio nen finden Sie auf der Internetseite des Bundesminis teriums für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de. Auskünfte, Beratungen und Anträge auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie auch bei Finanzielle Unterstützung 7.9 Blindengeld 7. Fachdienst Altenhilfe Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-406 7.12 Rechtsberatung/ Prozesskostenhilfe Im Alltag kann es zu Situationen kommen, in denen der Einzelne rechtlichen Rat, Hilfe und Unterstützung braucht. Wer sich bei rechtlichen Problemen auf 43 Finanzielle Unterstützung 7. 44 grund seiner geringen Einkünfte keinen Anwalt leis ten kann, der kann sich unter bestimmten Vorausset zungen im Rahmen der Beratungshilfe kostenlos durch einen Anwalt beraten und gegebenenfalls auch vertreten lassen. Vertretung oder Verteidigung gewährt. Der mündli che oder schriftliche Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe ist bei dem Amtsgericht zu stellen, in dessen Bezirk der Ratsuchende seinen Wohnsitz hat. Voraussetzung für eine entsprechende Bewilligung ist, dass die oder der Rechtsuchende die erforderli chen Mittel für die rechtliche Beratung und Vertre tung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, nicht andere zu mutbare Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Rechte nicht mut willig erscheint. Rechtsberatung durch Behörden In strafrechtlichen Angelegenheiten und bei Ord nungswidrigkeiten wird nur Rechtsberatung, keine Eine umfassende Rechtsberatung können und dürfen Behörden nicht leisten. Soweit es um Sozialleistungen geht, sind die für diese Leistungen zuständigen Be hörden aber zur Aufklärung, Beratung und Auskunft auch in allen damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen verpflichtet. Weitere Informationen über das Beratungshilfegesetz und die Prozesskostenhilfe bie tet der Internetauftritt des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.bund.de. 8. Wohnen im Alter Die Frage der Lebensqualität – gerade für den älteren Menschen – ist eng mit der Frage nach dem Wohnen verbunden, denn Wohnungen und Wohnumfeld werden für Ältere immer mehr zum Mittelpunkt des Lebens. Die Wohnbedingungen beeinflussen die sozi alen Aktivitäten sowie die zwischenmenschlichen Be ziehungen der Bewohnerinnen und Bewohner. Auch nach Erreichen des Rentenalters möchten die meis ten deshalb noch möglichst lange in vertrauter Um gebung – am liebsten in den eigenen vier Wänden – leben. Mit zunehmendem Alter verändern sich die Ansprü che und die Bedürfnisse an die eigene Wohnung und das Wohnumfeld. So muss nicht selten die Wohnung umgeplant oder barrierefrei ausgestattet werden. Ehrenamtliche Wohnberater im Landkreis Nienburg helfen Menschen, die durch eine Erkrankung, Behin derung, einen Unfall oder durch den ganz normalen Alterungsprozess eine Wohnunganpassung benöti gen, die an ihre neuen Bedürfnisse und Fähigkeiten anknüpft. Die Beratung zur Wohnraumanpassung wird übli cherweise mit den Betroffenen in ihrer Wohnung durchgeführt. Eine gemeinsame Betrachtung der Wohnung bietet die Möglichkeit, kritische Bereiche zu erkennen und Lösungsmöglichkeiten zu entwi ckeln. Der Wohnberater unterstützt bei der Entschei dungsfindung und der Ablaufplanung der Maßnah men. Er informiert individuell, neutral und kostenlos und berät über Finanzierungsmöglichkeiten. Das Ziel in der Wohnberatung ist es in erster Linie, dass die betroffenen Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Die Einsätze der ehrenamtlichen Wohnberater werden vom Seni oren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen koordi niert: Auf der Internetseite des Landkreises unter www. lk-nienburg.de/seniorenservice finden Sie dazu auch den Newsletter „Daheim statt Heim“. 8.2 Wohnraumanpassung Durch eine Wohnraumanpassung kann eine Woh nung häufig – mitunter durch kleine Veränderungen – den Ansprüchen im Alter angepasst werden. Hier bei gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen und Hilfen, die das tägliche Leben wesentlich vereinfachen und sicherer machen: »» Beseitigung von Stolperfallen wie z. B. Teppichen »» rutschfeste Bodenbeläge »» Handläufe an den Treppen, Haltegriffe etc. »» kleinere Alltagserleichterungen (z. B. Erhöhung des Bettes) »» barrierefreies Bad, z. B. mit ebenerdiger Dusche »» Beseitigung von Barrieren durch Rampen oder durch den Einsatz von Treppenliften »» Verbreiterung von Türen »» Hilfsmittel wie Badewannenlift, Rollator etc. »» Hausnotruf Wohnen im Alter 8.1 Wohnberatung Landkreis Nienburg/Weser Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967682 8. 45 Mobil mit Treppenliften Für viele Menschen kommt irgendwann richtung. Sie ist in diesem Fall wie bei einem im Leben der Moment, wo das vertraute Fahrstuhl gerade hoch. Außerdem ist der Heim sich schrittweise oder plötzlich in ein Hublift im Gegensatz zum Plattformlift mit Gefängnis verwandelt. Eine eingeschränkte Türen statt Bügeln und Auffahrrampe ausge- Mobilität hat viele Gründe. Oftmals verän- stattet. Es ist möglich, den Hublift mit einer dert sich das Leben schlagartig durch einen Glaskabine zu kombinieren. So erinnert der Unfall. Auch durch Krankheit oder aufgrund Hublift schon eher an einen Fahrstuhl als an des Alters kann sich die Lebenssituation einen Behindertenaufzug. schnell verändern. Alle oben genannten Lift Systeme sind für l Treppenlifte l Plattformlifte l Sitzlifte l Rollstuhlrampe l Behindertengerechte Umbauten Für die Betroffenen gibt es jedoch eine Viel- Höhen bis drei Meter geeignet. Auch preis- zahl an Möglichkeiten, ihr altes Leben zurück lich scheint es einen erheblichen Spielraum zu erobern und wieder am gesellschaftlichen zwischen den Anbietern zu geben. Grund- Leben teilzunehmen. Eine davon ist der sätzlich sollten sich Kunden vor dem Kauf Erwerb eines Treppenlifts. eines Treppenliftes ausführlich beraten lassen. Der erste Schritt zur neugewonnenen Was ist eigentlich ein Treppenlift? Freiheit führt demnach nicht zu Anbietern Ein Treppenlift hilft Betroffenen, selbststän- diverser Geräte sondern zum Ansprechpart- dig Barrieren wie Treppen und Absätze zu ner der Krankenkassen. Vielfältige Informa- überwinden. Das Wort Treppenlift dient hier tionen über Fördermöglichkeiten bekommt allerdings als Überschrift für eine Vielzahl an man selbstverständlich auch über das Inter- Systemen für den Innen- und Außenbereich. net. Bei einem übereilten Kauf würden dem Wohnen im Alter Kunden die Förderleistungen nicht nachträg- Andreas Brandt Ziegelkampstraße 47 31582 Nienburg Telefon 05021/9229870 Mobil 0172/5139869 Welche Arten von Treppenliften lich bewilligt. Also erst Fördermittel bean- unterscheidet man? tragen und nach der Zusage einer Kosten- Sitzlift übernahme kaufen. Fördermöglichkeiten für Als Sitzlift werden Treppenlifte bezeichnet, Treppenlifte gibt es über die Krankenkasse / die über einen Sitz für eine Person verfügen. Pflegekasse. Weitere Möglichkeiten für eine Die hochklappbare Sitzfläche kann meist Förderung gibt es über die Berufsgenossen- manuell oder automatisch gedreht werden, schaften und die KFW-Bank (Programm 159 um einen leichteren Ein- und Ausstieg zu für altengerechte Umbauten). Wenn eine ermöglichen. Finanzierung trotz Fördergeldern nicht möglich ist, so hat man die Option, einen Kosten- 8. Plattformlift/Schrägaufzug übernahme-Antrag beim Sozialamt zu stel- Als Plattformlift werden Hebeeinrichtun- len. Zu guter Letzt besteht die Möglichkeit gen bezeichnet, die als Lastaufnahmemittel der Abschreibung über die Steuer. eine Plattform haben. Lifte dieser Art können optional mit einem ausklappbaren Sitz Ein seriöser Anbieter schaut sich in erster ausgerüstet werden. Sie eignen sich gut zur Linie den Kunden an und geht auf seine Beförderung von Personen, die gleichzeitig individuelle Behinderung ein. Die örtlichen Lasten wie einen Gehwagen oder einfach Gegebenheiten spielen ebenfalls eine Rolle ihre Einkäufe transportieren möchten. und sollten den Verkäufer interessieren. Ideal ist es, wenn der Anbieter mehrere Varianten www.treppenlifte-brandt-metalltechnik.de 46 Hublift / Behindertenaufzug und Möglichkeiten vorstellen kann. Beim Diese Lifte kennzeichnen sich genau wie Erwerb eines Treppenliftes plant man einen die Plattformlifte, durch eine Plattform als Zeitraum von mindestens 6 Monaten ein. Lastenaufnahmemittel. Der Unterschied Danach steht der neugewonnenen Freiheit zum Plattformlift ist zum einen die Förder- nichts mehr im Wege. 8.3 Baukostenzuschüsse Pflegebedürftige können für eine bauliche Anpas sung der Wohnung und für Pflegehilfsmittel Leistun gen der Pflegekasse beantragen. Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen und/oder die selbständige Lebensführung des pfle gebedürftigen Menschen (zumindest teilweise) wie derherstellen zu können. Während bauliche Veränderungen durch eine Geld leistung unterstützt werden können, werden Pflege hilfsmittel (Pflegebett, Patientenlifter etc.) als Sach leistung teilweise zur Verfügung gestellt. Viele andere Hilfsmittel, die vorrangig dem Ausgleich einer Behin derung dienen, können auch gegen ärztliche Verord nung durch die Krankenversicherung zur Verfügung gestellt werden; das heißt auch dann, wenn noch kei ne Pflegestufe vorliegt. Bei baulichen Veränderungen ist ein Leistungsan spruch gegenüber der Krankenversicherung jedoch ausgeschlossen. Allerdings kommen – neben den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung – unter Umständen andere Kostenträger für bauliche Veränderung in Betracht (Renten-, Unfallversiche rung, Kriegsopferfürsorge, Sozialhilfe, kommunale Förderprogramme). Für Eigentümer gibt es verschie dene Optionen, zinsgünstige zweckgebundene Dar lehen in Anspruch zu nehmen. 8.4 Die passende Wohnform finden Die überwiegende Mehrheit älterer Menschen lebt zu Hause, in ganz „normalen“ Wohnungen. Es kön nen jedoch Gründe eintreten, die einen Umzug not wendig werden lassen, wie z. B.: »» die Wohnung ist nicht altersgerecht und kann nicht angepasst werden »» schlechte Infrastruktur des Wohnortes »» Krankheit und damit ein höheres Bedürfnis nach Sicherheit »» Betreuung zu Hause ist nicht mehr ausreichend »» die Wohnung ist zu klein oder zu groß »» mangelnde Sozialkontakte »» Tod des Partners »» aktive Lebensplanung mit Anderen Wenn die eigene Wohnung nicht mehr das „traute Heim“, sondern immer öfter eine Belastung darstellt und nicht mehr zu sich verändernden Lebensumstän den passt, dann stellt sich die Frage nach anderen Wohnmöglichkeiten. „Wohnen im Alter“ ist in sehr unterschiedlichen Formen möglich. Es gibt u. a.: »» Seniorengerechte Wohnungen »» Betreutes Wohnen/Service-Wohnen »» Ambulant betreute Wohngemeinschaften »» Gemeinschaftliches Wohnen »» Stationäre Pflegeeinrichtungen (Altenpflegeheime) Wohnen im Alter Um Barrieren wie Treppen und Absätze weiterhin selbständig zu überwinden, können Treppenlifte eine Hilfe sein. Da die Auswahl an Liften groß ist, empfiehlt sich eine ausführliche Beratung. Ein seriöser Anbieter sollte in erster Linie auf die individuelle Behinderung und die örtlichen Gegebenheiten eingehen sowie mehrere Varianten und Möglichkeiten vorstellen können. Über eventuelle Fördermöglichkeiten kön nen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekas se informieren. 8. Im Folgenden finden Sie jeweils kurze Beschreibun gen der genannten Wohnformen. 47 Wohnen im Alter Der ancos Verlag und der Landkreis Nienburg/ Weser beDANKEn sich bei allen Inserenten für die Unterstützung bei der Realisierung dieser Broschüre. 8. 48 Zu unterscheiden ist zwischen „klassischen“ Alten wohnungen und barrierefreien Wohnungen. Alten wohnungen sind weniger über einen baulichen Standard als über eine Mieterzielgruppe definiert (Einzugsvoraussetzungen bei öffentlich geförderten Altenwohnungen sind mindestens 60 Jahre und das Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins). Bei bar rierefreien Wohnungen hingegen stehen bauliche Kriterien nach DIN-Norm im Vordergrund. Eine sol che Wohnung sollte nach Möglichkeit folgendes bieten: »» stufenloser Zugang zum Haus bzw. zur Wohnung (Rampe oder Fahrstuhl) »» möglichst keine Schwellen »» Türbreite mindestens 80 cm, Eingangstür mög lichst mit Türspion »» barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche und ausreichend Bewegungsfläche »» Lichtschalter und Steckdosen sollten im Sitzen er reichbar sein »» ausreichend Bewegungsfläche in der Küche »» Telefonanschluss möglichst im Wohn- und Schlaf zimmer »» zentrale Lage mit Einkaufsmöglichkeiten, Ärzten, Nahverkehrsanbindung Seniorenwohnungen sind zum Teil mit öffentlichen Mitteln gefördert, so dass die Miete einen bestimm ten Höchstbetrag nicht übersteigen darf. Um eine solche öffentlich geförderte Wohnung mieten zu können, benötigen Sie einen Wohnberechtigungs schein. Auskünfte zu öffentlich geförderten Seniorenwoh nungen und zur Antragstellung für den Wohnberech tigungsschein bekommen Sie bei den jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen des Wohnortes sowie bei der zuständigen Wohnraumförderstelle. Wohnraumförderstelle Fachdienst Immissionsschutz Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967445 8.6 Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen ist ein rechtlich nicht geschützter Begriff für die Kombination von „Wohnen“ und „Betreuung“. Neben der eigenständigen Lebensfüh rung in einer seniorengerechten und barrierefreien Wohnung bietet diese Wohnform den Vorteil, dass je nach Bedarf Hilfe- und Unterstützungsangebote in unterschiedlichem Umfang abgerufen werden können. Die Bandbreite der angebotenen (Wahl-)Leistungen ist groß. Sie kann von einfachen handwerklichen oder hauswirtschaftlichen Hilfen (Wäschedienst, Woh nungsreinigung) über Hilfen bei den alltäglichen Dingen (Erledigung von Schriftverkehr und Behör denangelegenheiten) bis hin zu ambulanten Pflege leistungen (bzw. der Vermittlung solcher Leistungen) reichen. Meistens können diese Zusatzleistungen bei Bedarf abgerufen werden und müssen auch nur dann bezahlt werden, wenn sie tatsächlich benötigt werden. Die Angebote betreuter Wohnanlagen sind alle recht unterschiedlich. Einige Wohnungen sind direkt an ein Altenpflegeheim angebunden, so dass Leistungen und Angebote dieser Einrichtung (z. B. Mittagstisch, Freizeitaktivitäten) mitgenutzt werden können. Wohnen im Alter 8.5 Seniorengerechte Wohnungen 8. Die Kosten für diese Wohnangebote sind ebenfalls völlig unterschiedlich. Sie können sich bei Ihrer Wohn geldstelle nach finanziellen Beihilfen bzw. einem Mietzuschuss erkundigen. 49 Weitere Informationen können Sie im Internet bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Orga nisationen BAGSO einholen. Dort wird unter www. bagso.de auch eine Checkliste zum betreuten Woh nen zur Verfügung gestellt. Informationsmaterial für ältere Menschen hält auch das Bundministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereit. Dort finden Sie beispielsweise die Bro schüre „Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform – Ein Wegweiser für ältere Menschen“. Wohnen im Alter Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 11018 Berlin Servicetelefon: 030 20179130 Internet: www.bmfsfj.de 8. 50 8.7 Ambulant betreute Wohngemeinschaften/gemeinschaft liche Wohnprojekte Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind auf Menschen ausgerichtet, die aufgrund ihres Hilfe- und Pflegebedarfs nicht mehr zu Hause versorgt werden können oder wollen. Denkbar ist auch eine konzeptio nelle Ausrichtung speziell für demenzkranke Men schen. Angeboten werden solche Wohnformen in der Regel von Wohnungsbaugesellschaften und/oder von sozialen Dienstleistern, also professionellen Anbietern. In der Regel leben dort sechs bis zwölf ältere Personen in einem Haus oder in einer Wohnung zusammen. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat einen ei genen Schlaf- und Wohnbereich. Zusätzlich werden Küche, Bad und ggf. weitere Räume gemeinschaftlich genutzt. Kerngedanke der ambulanten betreuten Wohngemeinschaften ist die gemeinsame Organisati on und Finanzierung des Alltags. Ziel ist es, einen möglichst „normalen“ Tagesablauf im Sinne der Be dürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zu ge währleisten. Mobiliar oder persönliche Dinge (z. B. Sessel, Regal, Fernseher, Bilder etc.) können nach Absprache mitge bracht werden. Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung Hildesheimer Straße 15, 30169 Hannover Telefon: 0511 16591085 Internet: www.fachstelle-wohnberatung.de Niedersachsenbüro „Neues Wohnen im Alter“ Hildesheimer Straße 15, 30169 Hannover Telefon: 0511 16591080 Internet: www.neues-wohnen-nds.de Wohnen im Alter Die Kosten eines Heimaufenthaltes sind von Einrich tung zu Einrichtung verschieden und unter anderem abhängig von der jeweiligen Pflegestufe. Sie sollten Von diesen „professionell“ organisierten Angeboten vorab im Heimvertrag differenziert aufgeführt wer zu unterscheiden, sind gemeinschaftliche Wohnfor den. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten men, bei denen der Aspekt der „Pflege“ weniger im im Umfang der vorliegenden Pflegestufe bis zu einem Vordergrund steht. Gemeint sind damit Haus- und monatlichen Höchstbetrag. Seniorenwohngemeinschaften oder auch Formen des Mehrgenerationenwohnens. Diese Projekte sind oft Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und das mals „selbst organisiert“durch Privatpersonen oder eigene Einkommen und Vermögen zur Deckung der Bewohnervereine. Hintergrund ist der Wunsch nach Heimkosten nicht aus, kann beim örtlichen Sozialhilfe einem selbstbestimmten Leben und Wohnen in einer träger ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wer Gemeinschaft. Nähere Informationen erhalten Sie bei den. Informationen zu den Leistungen der Pflegeversi der Niedersächsischen Fachstelle für Wohnberatung cherung finden Sie im Kapitel „Pflegebedürftigkeit“ . und dem Niedersachsenbüro. 8. 8.8 Stationäre Pflegeeinrichtungen (Altenpflegeheime) Pflegeheime sind Einrichtungen der stationären Dau erpflege. Sie dienen der Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Heimbewohnerinnen und Heimbewohner in der stationären Dauerpflege wohnen entweder in einem Einzelzimmer oder teilen sich ein Zimmer mit einer zweiten Person. Eigenes 51 Jungs, Ihr das habt cht! super gema RUNDUMSORGLOSUMZÜGE ! ältere Menschen r fü ch u a ll e zi e p S Wohnen im Alter Kräher Weg 11 · 31582 Nienburg Telefon: 05021/901-0 www.goellner-spedition.eu 8. Wir denken an die Energie von morgen. Und die Zukunft der Region. Verlässliche Partnerschaft: Als regionaler Netzbetreiber machen wir das Strom- und Gasnetz in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt fit für die Zukunft. Dabei sind wir besonders den Menschen vor Ort verbunden – als Arbeitgeber, Ausbilder und Partner von Sport und Kultur. Mehr dazu unter www.avacon.de Avacon AG Bürgermeister-Stahn-Wall 1 31582 Nienburg Telefon 0 50 21 - 9 89 - 0 Netze für neue Energie 52 Obwohl es schwerfällt, die eigenen vier Wände zu verlassen, ist ein Umzug manchmal nicht vermeidbar. Nicht immer können dann Familienangehörige bera tend und helfend zu Seite stehen. Für diese Fälle gibt es Umzugsunternehmen, die mit der Situation von Seniorenumzügen vertraut sind. Wichtig ist eine ausführliche Beratung vorab – vor al lem auch, wenn es um eine notwendige Reduzierung des Hausrats geht. Die Trennung von liebgewonne nen und vertrauten Einzelstücken ist beim Umzug in eine kleine Seniorenwohnung oder in ein Zimmer in einem Seniorenheim meist unumgänglich. Auch bei der Möblierung des neuen Wohnraums sollte inso fern das Umzugsunternehmen kompetente Hilfe an bieten können. 8.10 Wohnungsauflösung Die bisherige Wohnung oder sogar ein ganzes Haus leer zu räumen, ist für ältere Menschen kaum noch leistbar. Steht eine Hausentrümpelung an, kann der Betrieb Abfallfallwirtschaft Nienburg/Weser (BAWN) weiterhelfen. Die Experten des BAWN vereinbaren zunächst mit Ihnen einen Termin, um sich die Situati on vor Ort anzuschauen. Nach Schätzung des Zeit aufwandes wird dann eine entsprechende Gebühr für die geplante Entrümpelung berechnet. Zum verein barten Zeitpunkt werden dann Haus, Wohnung oder Werkstatt geräumt und besenrein hinterlassen. gegebenenfalls noch als Spende verwendet und so mit mit den Kosten verrechnet werden kann. Haben Sie noch gut erhaltene Möbel, die für den Sperrmüll zu schade sind, oder alte Elektrogeräte, die noch in Ordnung sind? Dann können Sie diese an bedürftige Menschen spenden. Kostenlos abgeholt werden gute gebrauchte Möbel wie: Couch-Garnitu ren, Tische, Schränke, Betten sowie Kleinmöbel und Bilder, aber auch Elektrogeräte, Hausrat und evtl. Bekleidung. Die Abholung ist möglich nach Verein barung per Telefon oder per E-Mail. Fundus gGmbH Lange Straße 96, 31582 Nienburg Telefon: 05021 9220808 oder -00 Diakonie Stolzenau/Loccum „Möbel und mehr“ Oehmer Feld 101, 31633 Leese Telefon: 05761 511908 Mobil: 0172 1976982 Wohnen im Alter 8.9 Umzugstransport 8. Betrieb Abfallwirtschaft Nienburg/Weser An der Steingrube 1–3, 31582 Nienburg Telefon: 05021 9219560 Weitere Anbieter können Sie beispielsweise den regionalen Branchenbüchern entnehmen. Auch die Fundus gGmbH in Nienburg nimmt sich Wohnungs auflösungen und Entrümplungen an und prüft, was 53 9. 54 Hilfen für Zuhause 9. Hilfen für zu Hause Zahlreiche Pflegedienste bieten neben ihrer eigentli chen Aufgabe des körperlichen Pflegens auch darü ber hinaus gehende Alltagshilfen für die Betroffenen an. Diese beinhalten nicht nur Unterstützungen für die zu Pflegenden selber, sondern auch für deren An gehörige. Neben den Pflegediensten bieten weitere Dienste ambulante Hilfen an. 9.1 Haushaltshilfen Einkaufen, Kochen, Putzen, Aufräumen, Abwaschen und Wäsche bügeln sind meist mehr als nur „ein biss chen Haushalt“. Mit zunehmendem Alter wird häufig Unterstützung bei der Erledigung dieser Tätigkeiten benötigt. Hier kann eine Haushaltshilfe entlasten; entweder für ein paar Stunden in der Woche, halb tags oder sogar für den ganzen Tag. Haushaltshilfen werden meist stundenweise bezahlt. Die Stundenlöhne können je nach Ort, Tätigkeit und Anbieter stark schwanken. Bei anerkannter Pflegebe dürftigkeit werden hauswirtschaftliche Tätigkeiten teilweise von der Pflegekasse übernommen. Bei vor liegender Sozialhilfebedürftigkeit kann gegebenen falls das Sozialamt die Kosten einzelner Dienstleistun gen übernehmen. Verdient eine Haushaltshilfe nicht mehr als 400,– Euro pro Monat, handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, einen sogenannten Minijob. Der Arbeitgeber (in diesem Fall der ältere Mensch) muss den Minijobber bei der Minijob-Zentrale unter www.minijob-zentrale.de anmelden. Haushaltshilfen werden zumeist privat – beispielsweise über ein Zei tungsinserat – organisiert. Eine Vermittlung kann auch durch die Pflegekasse erfolgen. 9.2 Ehrenamtliche Besuchsdienste Vielen älteren Menschen fällt es schwer, die Wohnung ohne fremde Hilfe zu verlassen. Einsamkeit und Isolati on können dann die Folge sein. Um dem entgegen zu wirken, bieten ehrenamtliche Besuchsdienste ihre Hilfen an. Je nach persönlichen Wünschen wird beispielsweise etwas vorgelesen, ein Gesellschaftsspiel gespielt, spazie ren gegangen oder eingekauft. Auch Begleitung zu Got tesdiensten oder anderen Veranstaltungen ist möglich. Über das Angebot entsprechender Besuchsdienste informiert der Senioren- und Pflegestützpunkt Nie dersachsen: Landkreis Nienburg/Weser Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-685 oder -682 9.3 Seniorenbegleiter Im Landkreis Nienburg gibt es speziell ausgebildetete ehrenamtliche Seniorenbegleiter. Diese schließen ei ne große Lücke in der sozialen Versorgung älterer Menschen, die nur punktuell Unterstützung benöti gen. Gegen eine Aufwandsentschädigung sorgen die Seniorenbegleiter mit Ausflügen, Gesprächen oder Aktivitäten für Abwechslung im Leben von älteren Menschen. Bei ihrem Einsatz unter dem Motto „Ge meinsam statt einsam“ geht es jedoch nicht um haus wirtschaftliche oder pflegerische Tätigkeiten. Betrof fene und Angehörige, die eine Unterstützung in Anspruch nehmen möchten, können sich an den Se nioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen wenden. Hilfen für Zuhause Grundsätzlich sollte vor jeder Heimübersiedlung die Überlegung stehen, ob nicht auch eine Versorgung im gewohnten Umfeld durchführbar ist. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Angeboten, die ein selbstbe stimmtes und sozial integriertes Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen. 9. 55 Landkreis Nienburg/Weser Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967682 9.4 Mahlzeitendienste Mahlzeitendienste sind seit Jahren ein fester Begriff für die Versorgung älterer Menschen. Wer nicht mehr selber kochen kann oder möchte, kann sich das Essen bringen lassen. Mehr dazu finden Sie im Kapitel „Ernährung und Gesundheitsvorsorge“. Hilfen für Zuhause 9.5 Hilfsmittel/Rehabilitationshilfen 9. Kleine technische Hilfen, die im Haushalt eingesetzt werden, können tägliche Verrichtungen erleichtern. Außerdem gibt es orthopädische Hilfsmittel für Per sonen, die durch Alter, Krankheit oder Unfall in ihrer körperlichen Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind. Solche Hilfen werden für alle Wohnbereiche angebo ten (Gehhilfen, Toilettensitzgestelle, Sicherheitsgriffe usw.). Auch Hilfen für das An- und Auskleiden, für die Körperpflege, für die Zubereitung von Mahlzeiten etc. unterstützen die täglichen Verrichtungen. Hausnotrufsysteme werden gemietet. An Kosten fal len neben einer einmaligen Anschlussgebühr monat liche Gebühren an. Bei Pflegebedürftigen (ab Pflege stufe I) übernimmt die Pflegeversicherung diese Gebühr. Gegebenenfalls kommt auch eine Kosten übernahme durch die Krankenkasse oder den Sozial hilfeträger in Betracht. Lokale Anbieter für den Hausnotrufdienst sind: ASB-Kreisverband Nienburg Rehburg: Nienburger Straße 40, 31547 Rehburg-Loccum Stützpunkt Stolzenau: Oldemeyerstr. 25, 31592 Stolzenau Stützpunkt Estorf: Bahnhofstr. 2, 31629 Estorf Telefon: 0800 9711-112 – gebührenfrei Internet: www.asb-nienburg.de Nähere Auskünfte über Reha-Hilfen bekommen Sie bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse, bei Pflegediensten sowie in Sanitätshäusern und teilweise in Apotheken. DRK Kreisverband Nienburg Moltkestraße 30, 31582 Nienburg Telefon: 05021 906-243 9.6 Haus-Notrufdienst Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Ortsverband Landesbergen Hinter den Höfen 18, 31628 Landesbergen Telefon: 0800 0019214 (gebührenfrei) Internet: www.johanniter.de/landesbergen Ein Haus-Notrufdienst richtet sich insbesondere an alleinstehende ältere Menschen, damit sie in einer Notsituation jederzeit rasch Hilfe anfordern können. Sie benötigen dazu einen normalen Telefonanschluss, der mit dem Haus-Notruf-System einer Organisation 56 automatisch verbunden wird. Auf Wunsch erhalten Sie ein kleines Gerät (Funkfinger), das wie eine Uhr am Handgelenk oder an einer Halskette getragen wird. Im Notfall besteht dann die Möglichkeit, von jedem Ort der Wohnung aus per Knopfdruck den Hilfeimpuls auszulösen. 10. Pflegebedürftigkeit Pflegestützpunkte beraten und unterstützen hilfeund pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehö rigen oder Betreuer in allen Fragen rund um das The ma Pflege. Dieser Service wird unabhängig von der Kassenzugehörigkeit oder dem Bezug von Sozialleis tungen angeboten und auch dann, wenn eine Pflege bedürftigkeit noch nicht festgestellt ist. Der Senioren- und Pflegestützpunkt bietet Menschen jeder Altersgruppe und deren Angehörigen kosten freie und neutrale Beratung und Unterstützung bei drohender oder bestehender Pflegebedürftigkeit. So soll der Zugang zu den vorhandenen Betreuungsan geboten erleichtert und Hilfestellung bei allen damit verbundenen Fragen geleistet werden. Der Senioren- und Pflegestützpunkt vernetzt vor handene Angebote, um ein möglichst selbständiges Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Er bietet unter anderem: »» neutrale und kostenfreie Information über vor handene Betreuungs- und Hilfsangebote »» Vermittlung von Pflegeleistungen »» Kooperation mit den Pflegekassen »» Beratung über Sozialleistungen »» Förderung des Ehrenamtes 10.2 Die Pflegeversicherung Pflegebedürftigkeit bringt oft große finanzielle Belas tungen mit sich. Um dieses finanzielle Risiko in Teilen abzusichern, wurde 1995 die soziale Pflegeversiche rung eingeführt. Als Mitglied der gesetzlichen Kran kenversicherung sind Sie automatisch pflegeversi chert. Wer privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Leis tungen der Pflegeversicherung sind unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Versicherten. Vor aussetzung ist, dass eine nicht nur vorübergehende Pflegebedürftigkeit vorliegt. Wer ist pflegebedürftig? „Pflegebedürftig“ (im Sinne des Pflegeversicherungs gesetzes) sind Personen, die für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer – voraussicht lich für mindestens 6 Monate – in erheblichem oder höherem Maße Hilfe bedürfen. Um Ihre Pflegebe dürftigkeit ermitteln zu lassen, stellen Sie einen An trag bei Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse. Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, werden Sie – je nach Zeitaufwand der Pflege – in der entsprechen den Pflegestufe eingruppiert. »» Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) »» Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) »» Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) Pflegebedürftigkeit 10.1 Der Senioren- und Pflegestütz punkt Niedersachsen im Landkreis Nienburg/Weser Kontakt: Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen Landkreis Nienburg/Weser Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-685 oder -682 Die Leistungen der Pflegekasse unterscheiden sich je nach Pflegestufe. Wer nicht in eine dieser Stufen ein zuordnen ist und dennoch Unterstützung im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung hat, kann ggf. einen Antrag beim Sozialamt auf „Hilfe zur Pflege“ stellen. 10. 57 10. 58 Pflegebedürftigkeit Die Pflegekassen gewähren inzwischen auch Leistun gen für Personen mit erheblich eingeschränkter All tagskompetenz (z. B. Demenzkranke), bei denen keine Pflegestufe festgestellt wurde. Personen mit erheblich eingeschränkter Alltags kompetenz (z. B. Demenzkranke) erhalten weiterge hende Leistungen, auch wenn sie keiner Pflegestufe zugehören. Weitere Informationen zu den Pflegestufen unter www.bmg.bund.de (Menüpunkt: Pflege). Pflegesachleistung Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Pflege versicherte können daher zwischen drei verschiede nen Leistungsformen wählen. Es gibt die Möglichkeit, Pflegegeld für die häusliche Pflege oder Pflegesach leistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen oder Pflegegeld und Sachleistungen als „Kombinationsleistung“ zu verknüpfen. Alle Leistungen sollen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. 10.3 Pflegegeld Wird die Pflege durch Angehörige bzw. durch andere ehrenamtlich tätige Personen erbracht, zahlt die Pfle gekasse ein monatliches Pflegegeld an den Betroffe nen. Dieser kann über die Verwendung des Pflegegel des frei verfügen und gibt sein Pflegegeld an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Aner kennung weiter. Die Höhe des Pflegegeldes ist von der Pflegestufe abhängig. »» Pflegestufe I »» Pflegestufe II »» Pflegestufe III 244,– Euro 458,– Euro 728,– Euro »» Pflegestufe I »» Pflegestufe II »» Pflegestufe III monatlich bis zu monatlich bis zu monatlich bis zu 468,– Euro 1.144,– Euro 1.612,– Euro Auch hier erhalten Personen mit erheblich einge schränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenzkranke) weitergehende Leistungen, auch wenn sie keiner Pfle gestufe zugehören. Kombinationsleistung Es ist möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der In anspruchnahme von Pflegesachleistungen zu kombi nieren. In diesem Fall wird die Pflege durch Angehöri ge oder andere ehrenamtlich tätige Personen und durch einen ambulanten Pflegedienst/Sozialstation erbracht. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall prozentual um den Wert der in Anspruch genom menen Pflegesachleistungen. Pflegebedürftigkeit Leistungen der Pflegeversicherung Zu den Sachleistungen zählen Pflegeeinsätze ambu lanter Pflegedienste. Hierzu gehören insbesondere die grundpflegerischen Tätigkeiten (z. B. Körper pflege, Ernährung, Mobilisation, Lagerung), die Bera tung der Pflegebedürftigen und deren Angehörige, sowie die hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Ein kaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung). Auch die häusliche Krankenpflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen) – eine Leistung Ihrer Krankenkasse – erbringen die ambulanten Pflege dienste. 10. 59 Ginsterweg 3 31595 Steyerberg Fon u. Fax: 05764 - 26 65 Kohlgeest 62a 31592 Stolzenau Fon u. Fax: 05761 - 90 84 64 www.ergotherapie-stolzenau.de www.ergotherapie-steyerberg.de ergotherapiePraxen Kühnel & Partner Wir behandeln nach ärztlicher Verordnung (alle Kassen) Menschen jeden Alters zur Verbesserung oder Wiedererlangung ihrer Alltagsfähigkeiten. Wir machen auch Haus- und Heimbesuche. Neurologie, Psychiatrie, Orthopädie, Pädiatrie, Hirnleistungstraining; tiergestützte Therapie Schlaganfall, Demenz, Parkinson, MS u.v.m. Alltagsbewältigung; Hilfsmittelberatung Pflegebedürftigkeit Die freundlichen und servicestarken Praxen in Ihrer Nähe kompetent u. zuverlässig in Vorsorge, Rehabilitation und Beratung 10. 60 Bürgerinformationen online Entdecken Sie die Informationsbroschüre des Landkreises Nienburg auch online unter landkreis-nienburg-senioren.ancos-verlag.de als multimediales Blättererlebnis zur umweltfreundlichen Auflagenoptimierung. Wenn Sie gerne zu Hause gepflegt werden möchten, können Sie auf die Hilfe der ambulanten Pflegediens te zurückgreifen. Diese stellen Ihnen eine große Aus wahl an Leistungen der Kranken-, Alten- und Famili enpflege zur Verfügung, wie z. B. »» ambulante Hilfe und Pflege für kranke und pflege bedürftige Menschen »» Grundpflege (Hilfe beim An-/Auskleiden und Waschen, Betten und Lagern, Fuß- und Nagelpflege, Pflege und Reinigung von Zähnen und Zahnprothesen, Zubereitung von Mahlzeiten, Hilfe beim Essen) »» Behandlungspflege (Wundbehandlung, Wechseln von Verbänden u. a. medizinischen Maßnahmen, sofern sie vom Arzt auf die Pflegekräfte übertra gen werden) »» hauswirtschaftliche Versorgung »» Pflege und Begleitung Sterbender »» Bereitsschaftsdienste bei Tag und Nacht »» Beratungsbesuche für pflegende Angehörige »» sonstige Leistungen (z. B. Mahlzeitendienst, Fahr- und Begleitdienst, Hausnotruf) bzw. die Vermittlung solcher Leistungen. Lassen Sie sich vom ambulanten Pflegedienst in ei nem persönlichen Gespräch beraten, welche Hilfen notwendig sind, welche Kosten entstehen und wie diese finanziert werden können. Die Pflegedienste geben Auskunft über die angemessene Pflege und helfen auch bei der Beantragung von finanziellen Leistungen. Die Kosten der medizinischen Behand lungspflege nach Verordnung des Arztes trägt in der Regel die Krankenkasse. Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt (mindestens Pflegestufe I) werden die Kosten für Pflegeleistungen und die hauswirtschaftliche Versorgung ganz oder teilweise über die Pflegesachleistung von der Pflege kasse gezahlt. Ambulante Pflegedienste im Landkreis Nienburg/Weser (nach Postleitzahlen): Diakonie-Sozialstation Hoya/Eystrup Von-Staffhorst-Straße 7, 27318 Hoya Telefon: 04251 3058 Häusliche Krankenpflege Gerda Rippe-Walzer Eitzendorf 10, 27318 Hilgermissen Telefon: 04256 1227 ODEMmed GmbH Bücker Straße 21, 27318 Hoya Telefon: 04251 983000 Pflegedienst Hoya Promenade 5, 27318 Hoya Telefon: 04251 6720830 Haus der Begegnung Ambulanter Pflegedienst Bäckerstraße 1, 27333 Bücken Telefon: 04251 9834896 ASB-Kreisverband Nienburg Rehburg: Nienburger Straße 40, 31547 Rehburg-Loccum Stützpunkt Stolzenau: Oldemeyerstr. 25, 31592 Stolzenau Stützpunkt Estorf: Bahnhofstr. 2, 31629 Estorf Telefon: 0800 9711-112 – gebührenfrei Internet: www.asb-nienburg.de Ambulante Kranken- und Altenpflege Krause und Martin GBR Marienstraße 24, 31582 Nienburg Telefon: 05021 911546 Pflegebedürftigkeit 10.4 Ambulante Pflegedienste 10. Ambulanter Pflegedienst Buchmüller Ziegelkampstraße 20, 31582 Nienburg Telefon: 05021 608160 61 10. 62 Pflegebedürftigkeit APOCARE Leinstraße 9, 31582 Nienburg Telefon: 05021 911577 Iuvare Ambulante Pflege und Betreuung Große Drakenburger Straße 7, 31582 Nienburg Telefon: 05021 887250 Paritätisches Sozialzentrum Wilhelmstraße 15, 31582 Nienburg Telefon: 05021 973525 Sozialstation Nienburg/Weser Kirchplatz 3, 31582 Nienburg Telefon: 05021 7770 Pflegeteam Babette GmbH Meierstraße 11, 31592 Stolzenau Telefon: 05761 7747 Diakonie-Sozialstation im Kirchenkreis Stolzenau-Loccum Kirchstraße 2, 1600 Uchte Telefon: 05763 2411 Sozialstation Liebenau/Marklohe Nienburger Straße 14, 31608 Marklohe Telefon: 05021 7374 MB – ambulanter Pflegedienst Schillerstraße 27, 31618 Liebenau Telefon: 05023 945567 SEKURA Kranken- und Altenpflege GmbH Loccumer Straße 9, 31633 Leese Telefon: 05761 7238 Caritas-Sozialstation Heilige Familie Pfarrer-Wengler-Weg 7, 31637 Rodewald Telefon: 05074 1034 Aktuelle Informationen zu Angeboten der ambulan ten Pflege und weitere Hilfestellungen zur Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes erhalten Sie bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse. Das Bundesministeri um für Gesundheit hat zudem einen Ratgeber für die häusliche Pflege herausgebracht. Sie können die Bro schüre „Ratgeber zur Pflege“ bestellen oder im Inter net herunterladen. Bundesministerium für Gesundheit Rochusstraße 1, 53123 Bonn Internet: www.bmg.bund.de 10.5 Tages- oder Nachtpflege (Teilstationäre Pflege) Die Tagespflege ist ein Bindeglied zwischen der häus lichen Versorgung durch Angehörige und ambulante Pflegedienste und einem Umzug in ein Pflegeheim. Sie bietet älteren Menschen an Werktagen tagsüber ein- oder mehrmals wöchentlich Betreuung und pfle gerische Hilfen z. B. wenn die Versorgung zu Hause nicht an allen Tagen sichergestellt werden kann. Wer sich für eine Tagespflege entscheidet, wird in der Re gel morgens vom Fahrdienst der Einrichtung abge holt und am späten Nachmittag zurück nach Hause gebracht. Die Tagespflege soll älteren Menschen ermöglichen, selbständig zu Hause leben zu können, ohne auf eine angemessene Betreuung und Pflege verzichten zu müssen. Für alleinstehende ältere Menschen soll zu dem eine soziale Isolation vermieden werden. Pflegebedürftigkeit Ambulanter Pflegedienst Nienburg Celler Straße 7, 31582 Nienburg Telefon: 05021 9039089 10. 63 10. 64 Pflegebedürftigkeit Tagespflege Weserstube Hoyaer Straße 1, 27333 Schweringen Telefon: 04257 92056 Seniorendomizil „Im Meerbachbogen“ Im Meerbachbogen 20, 31582 Nienburg Telefon: 05021 887828 Tagespflege Lichtblick Lehmwandlungsweg 3, 31582 Nienburg Telefon: 05021 8869137 ASB-Kreisverband Nienburg, Tagespflege Bürgermeister-Heuvemann-Straße 14 31592 Stolzenau Telefon: 05761 900829 SEKURA Kranken- und Altenpflege GmbH Unter den Friedenseichen 1c, 31592 Stolzenau Telefon: 05761 7238 CuraZentrum Uchte Am Brahmberg 5, 31600 Uchte Telefon: 05763 181212 Seniorenzentrum Heilige Familie Pfarrer-Wengler-Weg 7, 31637 Rodewald Telefon: 05074 96795000 CuraZentrum Lavelsloh Eichenweg 15, 31603 Lavelsloh Telefon: 05763 1810 Leistungen der Pflegeversicherung zur Tages- oder Nachtpflege Pflegebedürftige, deren häusliche Pflege nicht sicher gestellt werden kann, haben Anspruch auf teil stationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege. Die Pflegekasse übernimmt die Auf wendungen der teilstationären Tages- oder Nacht pflege je Kalendermonat in Höhe von: »» Pflegestufe I »» Pflegestufe II »» Pflegestufe III monatlich bis zu monatlich bis zu monatlich bis zu 468,– Euro 1.144,– Euro 1.612,– Euro Die Leistungen der Tages- oder Nachtpflege können auch mit anderen ambulanten Sachleistungen durch einen Pflegedienst/eine Sozialstation und/oder häuslichem Pflegegeld kombiniert werden. Die Un terkunfts- und Verpflegungskosten müssen selbst ge tragen werden. Die Investitionskosten werden vom Land Niedersach sen übernommen, wenn der Tagesgast eine Pflege stufe hat und nicht Empfänger von Leistungen der Kriegsopferfürsorge ist. Personen mit erheblich ein geschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenzkran ke) erhalten weitergehende Leistungen, auch wenn sie keiner Pflegestufe zugehören. 10.6 Niedrigschwellige Betreuungsangebote Etwa zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Niedersach sen werden derzeit in der eigenen Häuslichkeit durch ambulante Pflegedienste oder durch Angehörige ge pflegt und betreut. Niedrigschwellige Betreuungsange bote stellen eine zeitweise Beaufsichtigung und Betreu ung dieser Menschen sicher. Ziel dabei ist die Entlastung der pflegenden Angehörigen. Die Betreuung wird – auf der Basis pflegefachlicher Anleitung – durch ehrenamt liche Helfer erbracht. Sie kann zuhause in Einzelbetreu ung oder alternativ auch außerhalb der häuslichen Um gebung in Gruppen erfolgen. Pflegebedürftigkeit Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis: 10. Eine aktuelle Liste der anerkannten niedrigschwelli gen Betreuungsangebote in Niedersachsen finden Sie im Internet unter www.niedrigschwellige-betreuungs angebote-nds.de. 65 10.7 Beratung durch die zuständige Pflegekasse Pflegeversicherte haben einen gesetzlich festge schriebenen Anspruch auf individuelle, kostenfreie und unabhängige Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater. Die Pflegekasse berät ihre Versi cherten unter anderem zu Leistungsansprüchen und Antragsverfahren bezüglich der zusätzlichen Betreu ungsleistungen und erteilt sowohl Auskunft über Pflegedienste, die allgemeine Betreuungsleistungen anbieten, als auch über anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote. 10.8 Senioren- und Pflegeheime Pflegebedürftigkeit Sind die Hilfe- und Unterstützungsangebote im ambu lanten Bereich im Einzelfall nicht mehr ausreichend und ist eine Pflege im häuslichen Bereich nicht länger sicherzustellen, besteht im Landkreis Nienburg die Möglichkeit zwischen 28 vollstationären Alten- und Pflegeheimen auszuwählen. 10. DRK Altenzentrum Hoya Eichenkamp 6, 7318 Hoya Telefon: 04251 3170 Pflegeheim Kastanienhof Eitzendorf 10, 27318 Hoya Telefon: 04256 93000 Landsitz Hohenholz Bahnhofstraße 72, 27324 Eystrup Telefon: 04254 80080 Pflegeheim Zur Linde Loccumer Straße 2, 31547 Rehburg-Loccum Telefon: 05037 3387 Pflegeheim Waldfrieden Auf der Horst 44, 31547 Rehburg-Loccum Telefon: 05037 2561 66 Pflegeheim Waldfrieden Frankenstraße 7, 31547 Rehburg-Loccum Telefon: 05766 96000 Careconcept Widdelhof GmbH Langes Feld 4, 31547 Rehburg-Loccum Telefon: 05037 1099 Haus Viktoria Luise Allee 12, 31547 Rehburg-Loccum Telefon: 05037 3050 Abt-Uhlhorn-Haus Berliner Ring 3, 1547 Rehburg-Loccum Telefon: 05766 820 DRK Altenzentrum Nienburg Rühmkorffstraße 7–9, 31582 Nienburg Telefon: 05021 9060 Seniorensitz Parkhaus Hannoversche Straße 34/36, 31582 Nienburg Telefon: 05021 7088 Pflegeheim Tannenhof GmbH Liegnitzer Straße 2, 31582 Nienburg Telefon: 05021 911740 Alpheide-Seniorenzentrum Am Exerzierplatz 26, 31582 Nienburg Telefon: 05021 4747 Domizil „Im Meerbachbogen“ Im Meerbachbogen 20, 31582 Nienburg Telefon: 05021 887828 Mein Zuhause Nienburg Marienstraße 3, 31582 Nienburg Telefon: 05021 894110 DRK Haus am Rosenwinkel, Dorfstraße 1 , 31592 Stolzenau Telefon: 05761 3336 Hildegard von Bingen Hauptstraße 35, 31634 Steimbke Telefon: 05026 900780 Seniorenzentrum Kleine Geest Kleine Geest 19, 31592 Stolzenau Telefon: 05761 902990 Pflegeheim Jagdhaus Linsburg Grund 15, 31636 Linsburg Telefon: 05027 233 DRK Altenzentrum Stolzenau Lange Straße 37c, 31592 Stolzenau Telefon: 05761 7010 Altenzentrum Heilige Familie Pfarrer-Wengler-Weg 7, 31637 Rodewald Telefon: 05074 96790 CuraZentrum Uchte Am Brahmberg 5, 31600 Uchte Telefon: 05763 1810 AWO Seniorenzenrum Am Goldberg 1, 31608 Marklohe Telefon: 05021 8040 Haus im Scheunenviertel Sternstraße 1c, 31618 Liebenau Telefon: 05023 4672 Pflegeheim Lange Triftweg 25, 31623 Drakenburg Telefon: 05024 94050 Pflegeheim Am Osterfeld Lange Straße 29, 31626 Haßbergen Telefon: 05024 567 Landsitz Weseraue Ginsterweg 1, 31628 Landesbergen Telefon: 05025 9770 Infos und Adressen erhalten Sie auch beim: Landkreises Nienburg/Weser Fachdienst Altenhilfe Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967861 Verschaffen Sie sich, wenn es möglich ist, einen per sönlichen Eindruck von den Heimen, die in die enge re Wahl fallen. So sind Sie am besten in der Lage, zu beurteilen, ob Sie sich dort heimisch fühlen können. Viele Einrichtungen bieten auch Probewohnen an. Überlegen Sie sich, welche Voraussetzungen ein Heim für Sie erfüllen sollte, und informieren Sie sich entsprechend. 10.9 Vollstationäre Pflege in Einrichtungen Pflegeheime nehmen ältere Menschen auf, die we gen Krankheit, Gebrechlichkeit oder einer Behinde rung pflegebedürftig sind. Sie erhalten Pflege und Betreung, sowie Unterkunft und volle Verpflegung. Im Pflegeheim steht die aktivierende Pflege im Vordergrund. Es sollen die noch vorhandenen Kräfte der zu Pflegenden mit Hilfe des Pflegepersonals und ärztlicher Unterstützung aktiviert und erhalten wer den. Die Pflegebedürftigkeit kann hierdurch gemin dert und einer Verschlimmerung und der Entstehung Pflegebedürftigkeit Seniorenheim Aueblick An der Aue 11, 31595 Steyerberg Telefon: 05764 942810 10. 67 Als einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege engagiert sich der Paritätische für soziale Gerechtigkeit und streitet für die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen und sozialen Leben. UNSERE ANGEBOTE Der Paritätische Wohlfahrtsverband unterhält vielfältige Unterstützungs- und Beratungsangebote, die Sie in verschiedenen Lebenssituationen wahrnehmen können. Ambulante Pflege: • Häusliche Pflege und Betreuung • Haushaltsnahe Dienstleistungen • Pflegeberatung • Gesprächskreis für pflegende Angehörige Essen auf Rädern Pflegebedürftigkeit Schulder- und Insolvenzberatung 10. 68 Angebote für seelisch belastete Menschen und Menschen in Krisensituationen: • Tagesstätte • Ambulant Betreutes Wohnen • Pari-Café • Agentur für Beschäftigung KIBIS Kontakt Information Beratung im Selbsthilfebereich Fachstelle Sucht und Suchtprävention: • Ambulante Rehabilitation • Beratung • Angehörigenberatung Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. Kreisverband Nienburg Wilhelmstr. 15 31582 Nienburg Tel.: 0 50 21 / 97 45 0 Fax: 0 50 21 / 97 45 11 www.nienburg.paritaetischer.de InInWürde InWürde Würde das Alter leben das das Alter Alter leben leben Seniorenzentrum Seniorenzentrum Seniorenzentrum Heilige Familie Rodewald Heilige Heilige Familie Familie ininin Rodewald Rodewald mit ambul. Pflegedienst mit mit ambul. ambul. Pflegedienst Pflegedienst Hildegard von Bingen Steimbke Hildegard Hildegard von von Bingen Bingen ininin Steimbke Steimbke Das Seniorenzentrum Unsere Angebote Das Das Seniorenzentrum Seniorenzentrum Unsere Unsere Angebote Angebote Heilige Familie Heilige Heilige Familie Familie ininRodewald inRodewald Rodewald • •Tagespflege •Tagespflege Tagespflege und Hildegard von Bingen und und Hildegard Hildegard von von Bingen Bingen ininin • •Kurzzeitpflege •Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege Steimbke sind EinrichtunSteimbke Steimbke sind sind EinrichtunEinrichtun• Pflege und Wohnen in • Pflege • Pflege undund Wohnen Wohnen in in gen der Altenhilfe des Evangen gen der der Altenhilfe Altenhilfe des des EvanEvanallen Pflegestufen allen allen Pflegestufen Pflegestufen gelischen Johannesstifts. gelischen gelischen Johannesstifts. Johannesstifts. Betreuung • •individuelle •individuelle individuelle Betreuung Betreuung Die Altenhilfe des EvanDie Die Altenhilfe Altenhilfe des des EvanEvandemenzkranker demenzkranker demenzkranker gelischen Johannesstifts gelischen gelischen Johannesstifts Johannesstifts Bewohner Bewohner Bewohner betreut Hannover betreut imimRaum imRaum Raum Hannover Hannover • •Hausgemeinschaften •Hausgemeinschaften Hausgemeinschaften betreut und Kreis Nienburg 900 und und Kreis Kreis Nienburg Nienburg 900 900 auf Rädern • •Essen •Essen Essen auf auf Rädern Rädern Menschen mit Pflege und Menschen Menschen mit mit Pflege Pflege und und Begleitung. Begleitung. Begleitung. Weitere Angebote Weitere Weitere Angebote Angebote • •Häusliche •Häusliche Häusliche Hildegard von Bingen Hildegard Hildegard von von Bingen Bingen Krankenpflege Krankenpflege Krankenpflege Tel. 05026 · 90 07 Tel. Tel. 05026 05026 · 90 · 07 90 8 07 -80-80- 0 und • •Alten•AltenAltenund und Hauptstraße 35 Hauptstraße Hauptstraße 35 35 Familienpflege Familienpflege Familienpflege 31634 Steimbke 31634 Steimbke Steimbke und Betreuung • •Pflege •Pflege Pflege und und Betreuung Betreuung 31634 info@seniorenzentruminfo@seniorenzentrumvon Demenzkranken von von Demenzkranken Demenzkranken info@seniorenzentrumhildegardvonbingen.de hildegardvonbingen.de hildegardvonbingen.de • •Beratung •Beratung Beratung ininallen inallen allen Pflegefragen Pflegefragen Pflegefragen Heilige Familie Heilige Heilige Familie Familie Tel. 05074 · 96 79-79 Tel. Tel. 05074 05074 · 96 ·79 96 0- 0- 0 Pfarrer-Wengler-Weg Pfarrer-Wengler-Weg Pfarrer-Wengler-Weg 31637 Rodewald 31637 31637 Rodewald Rodewald info@seniorenzentruminfo@seniorenzentruminfo@seniorenzentrumZusammenarbeit dem In In Zusammenarbeit In Zusammenarbeit mitmit dem mit dem rodewald.de Caritasverband Hannover e. V.e. V. rodewald.de rodewald.de Caritasverband Caritasverband Hannover Hannover e. V. 10.10 Finanzierung der Kosten bei Pflegebedürftigkeit Bei stationärer Pflege zahlen die Pflegekassen monatli che Höchstsätze, die nach Pflegestufen gestaffelt sind: »» Pflegestufe I 1.064,– Euro »» Pflegestufe II 1.330,– Euro »» Pflegestufe III 1.612,– Euro Sollten Sie nicht in der Lage sein, die verbleibenden Kosten einer stationären Pflegeeinrichtung oder für die häusliche Pflege zu bezahlen, können Sie Sozial hilfe beantragen. Sozialhilfeleistungen sind grund sätzlich nachrangig; das heißt, es wird geprüft, ob Ihre Kinder in der Lage sind, Unterhalt für Sie zu zahlen oder ob Ihnen vertragliche Ansprüche oder Schen kungsrückgabeansprüche zustehen. Genauere Aus künfte bekommen sie beim: Landkreis Nienburg/Weser Fachdienst Altenhilfe Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg/Weser Telefon: 05021 967148 10.11 Heimbeirat chen Vorstellungen einbringen. Ziel ist vor allem ein gegenseitiger Informationsfluss sowie Hilfestellungen beim Einleben neuer Bewohner. Die Heimaufsicht des Landkreises Nienburg/Weser unterstützt und berät die Heimbeiräte bei ihrer Arbeit. 10.12 Heimaufsicht Die Heimaufsicht des Landkreises Nienburg/Weser ist für die Einhaltung des Heimgesetzes und seiner Verordnungen zuständig. Ihre Aufgabe ist es, statio näre Pflegeeinrichtungen zu beraten und zu überwa chen. Die Heimaufsicht führt dafür Kontrollen durch und ergreift Maßnahmen bei Verstößen gegen das Heim gesetz. Die Überprüfungen können unangemeldet zu jeder Zeit stattfinden. Insbesondere folgende Personengruppen können sich an die Heimaufsicht wenden: »» Heimbewohner und deren Angehörige »» Betreuer »» Betreiber einer Einrichtung »» Interessierte Bürger und Institutionen »» Angestellte und andere Beschäftigte »» Ärzte Alle Anfragen und Hinweise werden auf Wunsch ano nym behandelt. Kontakt: Das Heimgesetz garantiert älteren und pflegebedürf tigen Menschen, die in einem Heim leben, dass sie an der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse bzw. dem Heimalltag mitwirken dürfen. Diese Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt durch Heim beiräte. In den Heimbeirat können sowohl Heimbe wohner als auch Personen, die nicht im Heim woh nen, gewählt werden. Mit Hilfe des Heimbeirates können Heimbewohner ihre Wünsche und persönli Landkreis Nienburg/Weser Fachdienst Altenhilfe Kreishaus am Schloßplatz, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967859 Pflegebedürftigkeit von weiteren Erkrankungen vorgebeugt werden. Die Kosten eines Heimaufenthaltes sind von Heim zu Heim unterschiedlich und abhängig von der jeweili gen Pflegestufe. 10. 69 10.13 Migranten im Pflegealltag Die steigende Anzahl von älteren Menschen aus an deren Kulturkreisen ist auch für das Gesundheitswe sen von zunehmender Bedeutung. Der Fachdienst Familie und Integration des Landkreises Nienburg wendet sich an alle zugewanderten Menschen und deren Angehörige, sowie an Menschen, die mit Mig rantinnen und Migranten zu tun haben. Es können auch Dolmetscher hinzugezogen werden. Im Rahmen des Projektes „MiMi“ führen geschulte und zertifi zierte Migrantinnen und Migranten muttersprachli che Gesundheitsveranstaltungen zu verschiedenen Themen durch. Kontakt: Landkreis Nienburg/Weser Fachdienst Familie und Integration Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967687 Pflegebedürftigkeit 10.14 Besondere Leistungen für Menschen mit Demenz 10. 70 Demenzerkrankungen sind mehr als einfache Ge dächtnisstörungen. Sie beeinträchtigen das gesamte Dasein des Menschen: seine Wahrnehmung, sein Verhalten und sein Erleben. Menschen, die an einer De menz leiden, haben kein Krankheitsgefühl, sie neh men ihre Gedächtnisstörungen häufig nicht mehr wahr und betrachten ihr Handeln als selbständig und sinnvoll. Diese Fehleinschätzung der eigenen Fähigkeiten führt nicht zuletzt zur Ablehnung fremder Hilfe und zu ei ner erheblichen Belastung für die Betroffenen und ihre pflegenden Angehörigen. Damit die Betroffenen dennoch in ihrem vertrauten häuslichen Umfeld weiter leben können, ist die Un terstützung und Begleitung der Erkrankten und ihrer pflegenden Angehörigen durch Fachleute erforder lich. Information und Beratung hierzu erhalten Sie bei der: Alzheimer Gesellschaft Nienburg e. V. Ziegelkampstraße 20, 31582 Nienburg Telefon: 05021 9034181 Sprechzeiten telefonisch: Dienstag bis Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr Sprechzeiten persönlich: nach Absprache Internet: www.alzheimergesellschaft-nienburg.de 11. Hilfen für pflegende Angehörige Für die anspruchsvolle und mitunter sehr aufreibende Aufgabe pflegender Angehöriger gibt es spezielle Hilfe. Über aktuelle Angebote informiert Sie: Arbeitskreis der ergänzenden Angebote für pflegende Angehörige im Landkreis Nienburg, Kontakt über KIBIS im Paritätischen Nienburg Von-Philipsborn-Straße 1, 31582 Nienburg Telefon: 050211 973525 AOK Servicezentrum Stolzenau Sandbrink 4, 31592 Stolzenau Telefon: 05761 70771375 oder 0152 01564645 Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen Rühmkorffstraße 12, 31582 Nienburg Telefon: 05021 967-682 oder -685 11.1 Gesprächskreise für pflegende Angehörige Ein Familienmitglied zu pflegen und zu betreuen, stellt an die Pflegenden große Anforderungen – sowohl fachlich, emotional und körperlich als auch oftmals im finanziellen Sinne. Dies führt nicht selten zu einer psychischen Überlastung der Angehörigen. Hilfe zur Selbsthilfe bieten Gesprächskreise für pfle gende Angehörige. Hier können Sie Menschen tref fen, die ebenfalls mit der Pflege von Angehörigen betraut sind. In den Gesprächskreisen können Sie über Ihre Situation sprechen und Erfahrungen aus tauschen. Selbsthilfegruppe pflegende Angehörige Nienburg (angeleiteter Gesprächskreis in den Räumen der AOK) Telefon: 05761 70771375 oder 0152 01564645 Gesprächskreis für pflegende Angehörige (monatliches begleitetes Treffen des Paritätischen im Pari-Café) Telefon: 05021 974526 11.2 Pflegekurse für pflegende Angehörige/Pflegeberatung Pflegende Angehörige können kostenlose Pflegekur se in Anspruch nehmen. Diese vermitteln wertvolle Tipps und Kenntnisse, die die Pflege und Betreuung erleichtern und verbessern. Entsprechende Kurse werden angeboten von den Pflegekassen in Zusam menarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden (Adressen siehe Kapitel „Information und Beratung“) und den ambulanten Pflegediensten (Adressen siehe Kapitel „Pflegebedürftigkeit“). Wenn die Pflege durch Angehörige geleistet wird und die Pflegekasse hierfür ein Pflegegeld zahlt, muss in be stimmten Abständen ein Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft bzw. durch einen anerkannten ambu lanten Pflegedienst erfolgen. Dieser berät die Pflegen den in allen Fragen der häuslichen Pflege und gibt Tipps und Anregungen zur praktischen Umsetzung. Hilfen für pflegende Angehörige Der weitaus größte Anteil hilfe- und pflegebedürfti ger älterer Menschen lebt zu Hause und wird – oft rund um die Uhr – von Angehörigen versorgt und betreut. Diese pflegenden Angehörigen bringen viel Zeit und Geduld auf. Dabei stellen sie häufig ihre ei genen Bedürfnisse ganz zurück und gehen bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Deshalb ist es wichtig, dass sich pflegende Angehörige regelmäßige Erho lungszeiten freilassen. 11. Wenn bei der Pflege eines Angehörigen spezifische Fragen auftreten sollten, ist unter Umständen auch 71 eine individuelle Pflegeschulung möglich. Dabei kommt eine geschulte Pflegekraft der Krankenkasse zu Ihnen nach Hause und gibt fachliche Hilfestellun gen für Ihre konkrete Pflegesituation. Auskunft zu Pflegekursen und Pflegeberatung erhal ten Sie bei der Pflegekasse des pflegebedürfigen An gehörigen. Hilfen für pflegende Angehörige 11.3 Pflegehilfsmittel 11. 72 Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege und sollen da zu beitragen, dem Pflegebedürftigen eine selbständi ge Lebensführung zu ermöglichen. Sie werden unter schieden in technische Hilfsmittel (z. B. Pflegebett, Lagerungshilfen, Notrufsystem) und Verbrauchsma terial (z. B. Vorlagen, Einmalhandschuhe, Bettein lagen). Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes. Lassen Sie sich be raten. Informationen erhalten Sie zum Beispiel bei den Pflegekassen, in Sanitätsfachgeschäften und bei ambulanten Pflegediensten (Adressen siehe Kapitel „Pflegebedürftigkeit“). 11.4 Pflegezeit Beschäftige in Betrieben mit mindestens 15 Beschäf tigten können sich für die Dauer von bis zu 6 Mona ten von der Arbeit für die Pflege freistellen lassen. In dieser Zeit beziehen sie kein Gehalt, bleiben aber auf Antrag bei der Pflegekasse sozialversichert. Wird ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig, muss oftmals schnell Hilfe organisiert werden. Neben dem Anspruch auf Pflegezeit haben Beschäftigte das Recht, kurzfristig bis zu zehn Arbeitstage – nach vor heriger Ankündigung – der Arbeit fernzubleiben. Dieser Anspruch gilt für alle Beschäftigten, unabhän gig von der Anzahl der im Betrieb tätigen Arbeitneh mer. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse. 11.5 Kurzzeitpflege Pflegebedürftige Menschen, die in der eigenen Häus lichkeit gepflegt werden, können im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisen situationen für eine begrenzte Zeit auf stationäre Pflege angewiesen sein. Die Kurzzeitpflege deckt alle pflegerischen und be treuungsrelevanten Bedürfnisse rund um die Uhr – unter Berücksichtigung der ärztlichen Anordnungen – ab. Zudem beinhaltet sie auch Angebote zur Erhal tung und Förderung der vorhandenen Fähigkeiten oder zur Teilnahme an Gemeinschaftsaktivitäten und Kommunikation. Kurzzeitpflege wird von allen Pfle geheimen im Landkreis Nienburg angeboten (Adres sen siehe Kapitel „Pflegebedürftigkeit“). Leistungen der Pflegeversicherung zur Kurzzeitpflege Bei Vorliegen einer Pflegestufe oder bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenz) übernehmen die Pflegekassen die Kosten für pflege bedingte Aufwendungen, für Aufwendungen der so zialen Betreuung sowie für Leistungen der medizini schen Behandlungspflege bis zu vier Wochen und bis zum Höchstbetrag von 1.612,– Euro pro Kalenderjahr. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie grundsätzlich auch die Investitionskosten sind von der zu pflegenden Person zu tragen. Sollten die eigenen Mittel zur Begleichung der Kos ten nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, beim örtlichen Sozialhilfeträger einen Antrag auf Unter stützung zu stellen. Dort wird in Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen im Einzelfall über eine mögliche Kostenübernahme entschieden. Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorüber gehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Dies ist die sogenannte Verhinderungspflege. Voraussetzung ist, dass die zu vertretende Pflegeperson die häusliche Pflege bereits sechs Monate durchgeführt hat. Es ist möglich, die Verhinderungspflege durch einen Pfle gedienst/Sozialstation, in einer stationären Einrich tung oder sogar stundenweise bis zum Höchstbetrag von 1.612,– Euro pro Kalenderjahr in Anspruch zu nehmen. Verhinderungspflege wird von allen Pflegeheimen im Landkreis Nienburg angeboten (Adressen siehe Kapi tel „Pflegebedürftigkeit“). 11.7 Hospiz- und Palliativdienste Die heutige Hospiz- und Palliativarbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, alte oder unheilbar kranke Men schen in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten. Letz tere können beispielsweise Krebspatienten sein, bei denen der Tumor nicht mehr auf Therapiekonzepte anspricht, aber auch Patienten mit anderen, schnell fortschreitenden Krankheitsbildern, zum Beispiel Er krankungen des Nervensystems mit fortschreitenden Lähmungen, chronischen Nieren-, Herz- und Lun generkrankungen. Im Mittelpunkt der ambulanten Arbeit steht der Pa tient in seinem häuslichen Umfeld und auch im Pfle geheim. Dies bedeutet, dass palliative und hospizli che Dienste sowohl den Patienten wie auch seine Angehörigen und Freunde darin stärken wollen, die Anforderungen zu meistern, die die Erkrankung mit sich bringt. In der ambulanten Betreuung werden Hilfsangebote koordiniert und es wird schnell auf sich verändernde Situationen eingegangen. Dazu bieten Palliativdienste eine Bereitschaft rund um die Uhr an. Stationäre Hospiz- und Palliativeinrichtungen sind für Menschen gedacht, die nicht mehr zuhause versorgt werden können (Hospize) oder vorübergehend stati onär behandelt werden müssen (Palliativstationen in Krankenhäusern). Alle Palliativ- und Hospizeinrich tungen sind auf Spenden angewiesen, da die Regelfi nanzierung nicht alle Kosten deckt. Wenn Sie das Hilfsangebot eines Hospiz- oder Pallia tivdienstes in Anspruch nehmen möchten oder wenn Sie diese Dienste durch ehrenamtliche Mithilfe oder finanziell unterstützen möchten, wenden Sie sich an eine der folgenden Gruppen im Landkreis Nienburg: Hospizverein Dasein e. V. Von-Staffhorst-Straße 7, 27318 Hoya Telefon: 04251 673955 Mobil: 0177 5405929 Internet: www.hospizverein-hoya.de DASEIN-Hospiz Nienburg/Weser e. V. Stettiner Straße 2b, 31582 Nienburg Telefon: 05021 889369 Notruf: 0171 9354871 Internet: dasein-hospiz.de Palliativstützpunkt Nienburg/W. und Umgebung Ziegelkampstraße 39, 31582 Nienburg Telefon: 05021 6001919 Internet: www.palliativ-nienburg.de Hilfen für pflegende Angehörige 11.6 Pflegevertretung (Verhinderungspflege) 11. 73 Liste der Familien- und Seniorenbüros im Landkreis 12. Familien- und Seniorenbüros im Landkreis Nienburg/Weser 12. 74 Stadt Nienburg/Weser Frau Dittrich Marktplatz 1, 31582 Nienburg Telefon: 05021 87353 Samtgemeinde Marklohe Frau Habighorst Rathausstraße 14, 31608 Marklohe Telefon: 05021 602525 Flecken Steyerberg Frau Witte Lange Straße 21, 31595 Steyerberg Telefon: 05764 960610 Samtgemeinde Mittelweser Frau Wieczorek Am Markt 4, 31592 Stolzenau Telefon: 05761 70536 Samtgemeinde Grafschaft Hoya Frau Priggen-de Riese Bahnhofstraße 53, 27324 Eystrup Telefon: 04254 931053 Samtgemeinde Steimbke Frau Witt Kirchstraße 4, 31634 Steimbke Telefon: 05026 980827 Samtgemeinde Heemsen Frau Diehl Wilhelmstraße 4, 31627 Rohrsen Telefon: 05024 98050 Samtgemeinde Uchte Frau Könemann Balkenkamp 1, 31600 Uchte Telefon: 05763 18339 Samtgemeinde Liebenau Frau Schlier Ortsstraße 28, 31618 Liebenau Telefon: 05023 2919 Stadt Rehburg-Loccum Frau Dr. Grolms Heidtorstraße 2, 31547 Rehburg-Loccum Telefon: 05037 970136 Notizen 75 Notizen 76 Ambulanter Service DRK Sozialstation Liebenau/Marklohe Nienburger Straße 14 31608 Marklohe-Lemke ● ● ● ● Häusliche Pflege Häusliche Krankenpflege Essen-auf-Rädern Haus-Notruf Telefon (0 50 21) 73 74 Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern! Pflege in sicheren Händen! D_Anz_274x184_Leistung_Stadtwerke_Nienburg .pdf C M Y CM MY CY CMY K 1 29.08.12 13:19