Merk blatt - IHK Kassel
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Merk blatt - IHK Kassel
Stand: 1. Januar 2013 Merk blatt Grundlegendes für Reisebüros und Reiseveranstalter Gewerberechtliche Voraussetzungen Begriffsbestimmungen Reisebüro – Reiseveranstalter Gemeinsame Verantwortung von Reiseveranstalter und Reisebüro Hinweis zur Weitergabe von Reisedaten an US Zollbehörden bei USA Reisen Hinweis für Reiseveranstalter von Busreisen Standortwahl Kundengeldabsicherung (Insolvenzversicherung) Weitere Versicherungen Deutsche Bahn Lizenz IATA-Lizenz Reservierungssysteme Travel-Management-Systeme und ihre Leistungen Messen Kooperationen/ Franchise Adressen Seite 1 IHK Kassel-Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel www.ihk-kassel.de Gewerberechtliche Voraussetzungen Die Gewerbefreiheit gestattet nach § 1 Gewerbeordnung (GewO) jedem, ein Gewerbe zu betreiben. Allerdings besteht nach § 14 GewO die Pflicht, das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Für die Anmeldung eines Reisebüros oder Reiseveranstalters benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde. Diese Unterlagen erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnbezirk zuständigen Bürgeramt. Sind Sie Staatsangehöriger eines NichtEU-Mitgliedsstaates, benötigen Sie darüber hinaus eine Aufenthaltsberechtigung, die Ihnen eine selbstständige Erwerbstätigkeit gestattet. Sie können die Aufenthaltsberechtigung vor Einreise bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Die Gewerbeanmeldung ist unabhängig von einer eventuellen Eintragung ins Handelsregister (allerdings zwingend für GmbH, AG, OHG und KG). Ferner wird eine Steuernummer benötigt, die beim Finanzamt formlos beantragt werden kann. Neben der Gewerbeordnung müssen Sie insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 651 ff BGB) beachten. Reiseveranstalter benötigen zusätzlich den Nachweis der Kundengeldabsicherung (Insolvenzversicherung, s. S. 5f). Rechtsgrundlagen Bürgerliches Gesetzbuch (Reisevertragsgesetz §§ 651 ff BGB) Handelsgesetzbuch (Buchführungsvorschriften §§ 238 ff HGB, Handelsvertreter §§ 84 ff HGB) Gewerbeordnung (speziell die §§ 29, 38 und 147 b) Verordnung über die Informationspflichten von Reiseveranstaltern (Prospektangaben, Unterrichtung vor Vertragsschluss, Reisebestätigung, Allgemeine Reisebedingungen, Unterrichtung vor Beginn der Reise) Personenbeförderungsgesetz. Begriffsbestimmungen Reisebüro/ Reisevermittler Das klassische Reisebüro ist vermittelnd tätig, das heißt es verkauft Leistungen Dritter. Für die Vermittlung von Dienstleistungen zahlt der Erbringer dieser Leistungen Provisionen. Damit ein Reisebüro den Status eines Vermittlers beibehält, muss dies z.B. durch verschiedene Vermittlungsverträge klar herausgestellt werden. Der Kunde darf nicht den Eindruck gewinnen, das Reisebüro erbringe Leistungen in eigener Verantwortung. Seite 2 IHK Kassel-Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel www.ihk-kassel.de Reiseveranstalter Reiseveranstalter ist zunächst einmal jeder, der eine Pauschalreise im Sinne des § 651 a BGB anbietet, das heißt mindestens zwei Hauptleistungen zu einem Gesamtpaket unter eigenem Namen (Name des Reiseveranstalters) zu einem Gesamtpreis bündelt. Beispiele aus der Rechtsprechung für zwei Hauptleistungen: Beförderung und Unterkunft Beförderung und Mietwagen Beförderung und Verkaufsveranstaltung (Werbefahrt, Kaffeefahrt etc.) Unterkunft und Hobbykurs/ Sport Kreuzfahrten Ferienwohnung und Reiseleitung Segeltour und Skipper. Gemeinsame Verantwortung von Reiseveranstalter und Reisebüro Eine gemeinsame Verantwortung von Reiseveranstalter und Reisebüro besteht bei den Informationen, die am Rande der Reiseleistung erbracht werden und bei denen der Reisende auf die besondere Sachkunde des Reisebüros vertraut: Hinweis über Pass- und Visavorschriften Hinweis über gesundheitspolizeiliche Erfordernisse Hinweis über Devisenvorschriften Hinweis über Versicherungen Hinweis über allgemeine Gefahren am Urlaubsort Beide haben darauf zu achten, dass der Insolvenzversicherungsschein (s. S. 5f) den Reiseunterlagen beigelegt ist. Hinweis zur Weitergabe von Reisedaten an US Zollbehörden bei USA Reisen Die EU-Kommission hat mit den amerikanischen Behörden die Offenlegung der Reservierungs- und Check-In Daten vereinbart, dieses ist Voraussetzung für den Antritt eines Fluges von oder nach den USA. Seite 3 IHK Kassel-Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel www.ihk-kassel.de Wichtigste datenschutzrechtliche Anforderung ist die rechtzeitige Information der betroffenen Fluggäste über die mögliche Einsichtnahme in ihre Daten durch die US Behörden (erfolgt über Reservierungs- und Check-In Systeme von Fluggesellschaften in der EU: „PNR Access“; Kundendaten aus Vielfliegerprogrammen sind weiterhin geschützt). Eine entsprechende Mitteilung muss bereits bei der Buchung des Fluges stattfinden, weil hier der erstmalige Eintrag von personenbezogenen Reservierungsdaten erfolgt. Reisende müssen vor Abschluss der Buchung über diese Vereinbarung informiert werden. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss der Kunde grundsätzlich schriftlich in die Datenübermittlung einwilligen. Ist dieses wegen der Umstände der Buchung (telefonisch, Internet) nicht möglich, sollte zumindest die Zustimmung durch eine entsprechende Notiz von demjenigen, der die Buchung annimmt, dokumentiert werden. Verweigert ein Fluggast ausdrücklich seine Zustimmung, so kann die Buchung und Aushändigung der Reiseunterlagen nicht erfolgen. Folgende Hinweise sind seitens des Reisebüros an die/ den Buchende(n)/ Reisenden zu geben: Datenschutzhinweis Jede Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, den Zollbehörden der USA die Flugund Reservierungsangaben jedes Passagiers zur Verfügung zu stellen Die Daten werden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet. Hinweis für Reiseveranstalter von Busreisen Bisher mussten Reiseveranstalter, die Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen in Zusammenarbeit mit einem fremden Busunternehmen angeboten haben, nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) eine Genehmigung für Tätigkeiten im Kraftomnibusverkehr vorweisen. Seit dem 26. Juli 2002 ist dies nicht mehr erforderlich, wenn der Veranstalter gegenüber den Teilnehmern eindeutig zum Ausdruck bringt, dass die Beförderung nicht von ihm selbst, sondern von einem bestimmten, bereits lizenzsierten Busunternehmen durchgeführt wird. Nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (siehe dazu das IHK-Merkblatt "Informationen für angehende Unternehmer im Omnibusverkehr sowie im Ferienzielreise- und Ausflugsverkehr mit Pkw") muss die Genehmigung im Kraftomnibusverkehr nach dem PBefG bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beantragt werden. Seite 4 IHK Kassel-Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel www.ihk-kassel.de Standortwahl Wählen Sie für Ihr Reisebüro als Standort möglichst: Stadt(teil)zentren oder Einkaufszentren, möglichst mit Bahn- und/ oder Busanschluss, oder Geschäftsstraßen (rege Laufkundschaft) o.ä. einen Ort mit möglichst wenig Konkurrenzreisebüros einen Platz, an dem sie Ihre Zielgruppe erreichen. Beachten Sie auch die Bevölkerungs- und Einkommensstruktur im Einzugsgebiet. Wählen Sie möglichst keinen Standort: in dessen näherem Einzugsgebiet ein weiteres Reisebüro mit dem gleichen Leitveranstalter im Programmangebot ansässig ist der wenig von potentiellen Kunden frequentiert wird. Wollen Sie sich auf ein bestimmtes Marktsegment spezialisieren wie Studienreisen, Sprachreisen, Abenteuer-Urlaub, Trecking-Tours, Taucheisen etc. müssen Sie die oben angegebenen Standortvoraussetzungen differenzierter betrachten. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie auf eine rege Laufkundschaft angewiesen sind. Der Standort Ihres Reiseveranstalter-Unternehmens: Für Reiseveranstalter ist es zweitrangig von wo aus die Geschäfte betrieben werden. Dies kann genauso gut ein Büro wie Ihre eigene Wohnung sein. Sollten Sie sich für Ihre Wohnung entscheiden, so setzen Sie sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung, um zu klären, ob Räume Ihrer Wohnung gewerblich genutzt werden dürfen; halten Sie dies im Mietvertrag fest. Wichtig: Für die Anbringung von Außenwerbung ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Unter bestimmten Umständen (beispielsweise bei einer Werbetafel auf dem Dach eines Gebäudes oder einem Schild mit Ihrem Firmennamen über oder neben dem Schaufenster) muss beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt (Bauamt) eine bauaufsichtliche Genehmigung für das Anbringen von Außenwerbung beantragt werden. Seite 5 IHK Kassel-Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel www.ihk-kassel.de Kundengeldabsicherung (Insolvenzversicherung) Der Reiseveranstalter ist nach § 651 k BGB verpflichtet, die eingenommenen Kundengelder gegen den eigenen Konkurs abzusichern sowie sicherzustellen, dass dem Reisenden die notwendigen Rückreisekosten im Falle des Konkurses erstattet werden. Hierzu muss der Reiseveranstalter dem Kunden einen direkten Anspruch gegenüber einer Bank oder einer Versicherung verschaffen. Die Kundengeldabsicherung gilt auch für Reisebüros, die veranstaltend tätig werden. Die gesetzliche Absicherungspflicht betrifft auch Veranstalter, die ihren Sitz im Ausland haben. Reiseveranstalter, die ihren Sitz nicht in der Europäischen Union oder in EFTAStaaten haben, benötigen die Kundengeldabsicherung wie ein in der Bundesrepublik ansässiger Veranstalter. Ausführliche Informationen zum neuen Reiserecht geben die Broschüren des DRV und des ASR. Ausnahmen: Reisen, die jemand nur gelegentlich und außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit veranstaltet (maximal zweimal jährlich), Reisen, die nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung einschließen und nicht mehr als 76,69 € kosten, sowie Reisen, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts veranstaltet (zum Beispiel eine Gemeinde), sind von dieser Pflicht nicht betroffen. Weitere Versicherungen Die Tätigkeit des Reisevermittlers und Reiseveranstalters beinhaltet heute Risiken, die ohne ausreichenden Versicherungsschutz von einem Unternehmen nicht mehr alleine getragen werden können, wobei das unternehmerische Risiko keine Versicherung abdecken kann. Eine umfangreiche Rechtsprechung, zahlreiche Publikationen und Aufklärungskampagnen von Verbraucherschutzverbänden tragen dazu bei, dass immer mehr Reisende das Produkt Reise kritisch betrachten. Die Reiseunternehmen sind daher gut beraten, wenn sie sich gegenüber möglichen Haftungsrisiken absichern. Vom Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) empfohlene Haftpflichtversicherungen: Haftpflichtversicherung gegen Personenschäden Haftpflichtversicherung gegen Sachschäden Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden Betriebs-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden durch den Verlust von IATAFlugscheinen Geschäftsversicherung. Seite 6 IHK Kassel-Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel www.ihk-kassel.de Deutsche Bahn Lizenz (DB-Lizenz) Die Lizenz für den Verkauf von Bahnwerten wird durch den Generalagenten der Deutschen Bahn AG (DB AG), die Deutsches Reisebüro GmbH (DER), Emil-von-Behring-Straße 6, 60424 Frankfurt, vergeben. DB-Agenturen sind verpflichtet, alle von der Deutschen Bahn AG vorgesehenen Bahnwerte zu verkaufen. Ein umfassendes Wissen über die Angebote der DB AG (Ausbildung als Reiseverkehrskaufmann/ frau oder eine mindestens zweijährige Erfahrung im Verkauf von Bahnwerten) und eine freundliche Verkaufsatmosphäre sind notwendige Voraussetzungen. Im Verkaufsraum muss mind. ein von der DB AG zugelassenes elektronisches Verkaufssystem mit Dokumentendrucker vorhanden sein (z.B. START/ AMADEUS). Zudem muss die wirtschaftliche und finanzielle Lage der DB-Agentur abgesichert sein (Vorlage einer Bilanz oder vergleichbarer Unterlagen und die Stellung einer Sicherheit). Für die Erteilung der DB-Lizenz werden keine Gebühren erhoben. International Air Transport Association Lizenz (IATA-Lizenz) Die IATA ist ein Verband, dem die Mehrzahl der Linienfluggesellschaften, die in über 100 Ländern registriert sind, angehören. Die IATA hat in den vergangenen Jahrzehnten ein Agentursystem entwickelt, welches die Arbeitsbeziehung zwischen Mitgliedsfluggesellschaften und ihren Verkaufsagenturen regelt. Inzwischen gibt es weltweit über 80.000 zugelassene Passage-Verkaufsagenten, wobei derzeit 4.500 auf Deutschland entfallen. Entschließt sich ein Reisebüro Linienflugtickets zu verkaufen, so benötigt es die IATA-Lizenz. Reisebüros, die sich für eine Zulassung als IATA -Agent interessieren, müssen sich direkt an die IATA-Vertretung für Deutschland in Frankfurt am Main wenden. Die Antragsunterlagen erhält jeder Interessent auf schriftliche Anforderung hin kostenlos. Zulassungskriterien (auszugsweise) Das Reisebüro muss ganzjährig zu regelmäßigen Zeiten geöffnet haben Das Reisebüro darf seine Räumlichkeiten nicht mit einem anderen Reisebüro, IATAAgenten oder einer Luftverkehrsgesellschaft teilen Pflicht ist die Anschaffung eines in Deutschland zugelassenen Computerreservierungsund Ticketingsystems, einschließlich eines Dokumentendruckers (z.B. START/ AMADEUS). Daneben muss ein Tresor von mindestens 182 kg vorhanden sein. Bis zu einem Gewicht von 500 kg muss dieser zusätzlich in Boden oder Wand verankert sein. Während der Öffnungszeiten muss eine IATA-Fachkraft anwesend sein. Finanzielle Anforderungskriterien werden von der IATA gestellt; bei fehlender Bonität werden Sicherheitsleistungen gefordert (Überprüfung der Bonität). Seite 7 IHK Kassel-Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel www.ihk-kassel.de Reservierungssysteme Die moderne Informationstechnologie hat Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition eines Unternehmens. Man kann heute ohne Zweifel feststellen, dass die modernen Kommunikationstechniken nach dem Personal zum zweitwichtigsten Erfolgsfaktor geworden sind. Die größten Anbieter von Computerreservierungssystemen sind: Galileo, Sabre, START/ AMADEUS und Worldspan. Travel-Management-Systeme und ihre Leistungen (eine Auswahl) Anbieter Airplus Amadeus DB/ Conet Getthere Classwar e I-FAO KDS SAP T-Systems/ Datalex Produkt Easy Booking E-Travel Aergo Da Gama HR Works (ehem.: www.reise kosten.de) Cytric T-Systems Book lt Corporate März 2000 1999 weltweit (ehem. unter dem Namen Corporate Traveller) Online seit Juni 1998 1997 Unternehm en jeglicher Größe KMU sowie internationale Konzerne, Reisebüros mit hohem Volumen Unternehm en mit 15 – 10.000 Mitarbeitern Alle Unternehm en in Europa Anbieter Airplus Amadeus 1) Nationale/ internationa le Reisebüros mit Firmen ab 8 Mill. € Reiseumsatz 2) Büros mit 2- 8 Mill. € Reiseumsatz Getthere SAP Travel Expenses seit 1987; SAP Travel Planning seit 1999 Ideal für SAP-Nutzer, aber auch für andere Firmen, die integrierte und globale Lösungen suchen International Anfang 2002, in Deutschland seit Mitte 2002 Zielgruppe Januar 2002 mit Fulfilment durch die DB, ab April 2003 als SoftwareLizenz Firmen mit hohem Reiseaufkom men (Lizenz), alle Firmen (in Kombination mit DBFulfilment) 1) KDS Corporate 2) KDS Express 3) KDS Portal 1996 SAP Travel Management Markteinf ührung 1) Getthere Direkt Corporate 2) Getthere Direct Mid Market 1. seit 1997 2. seit 2000 Angebund Amadeus, Galileo, ene CRS Apollo, Sabre Seite 8 Amadeus (ab 2003 auch multi-CRSfähig) DB/ Conet Amadeus, Sabre, DCS, Galileo, Direktanbindungen Sabre, Amadeus, Galileo, Abacus, Worldspan, Apollo ClassI-FAO ware Derzeit Alle CRS keine CRS; Reisebesch affungswor kflow per Mail 1) Großuntern ehmen 2) KMU 3) Anbieter von Reiseportal en KDS SAP Amadeus, Galileo, Sabre, Worldspan, Anbieterdirektanbindung Amadeus, Start (mit DB), Sabre IHK Kassel-Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel Alle, von KMU bis Großkonzern T-Systems/ Datalex Amadeus, Galileo, Sabre, Worldspan und Direktanbindungen www.ihk-kassel.de Zugriffsw eg Internet, Amadeus API V2 Browserbasiert e Internet-/ IntranetLösung, Hosting im AmadeusRechenzentrum Amadeus API V2, Sabre SDS over IP, Galileo XML Select, DCS XGate Webbrowser via Intranet oder Internet Über Standardbrowser Netscape oder Internet Explorer InternetAnwendun g Rein intranet-/ internetbasierend Integration DB Ab Juni 2003 Bestellformular per E-Mail, OnlineIntegration für 2003 geplant Sobald DBSchnittstelle verfügbar ist Zweites Quartal 2003 Nein Auf Anfrage ab 2. Quartal 2003 Geplant für erstes Quartal 2003 Einmalko sten 10.000 € Implementierungskosten abh. vom Integrationsgrad Keine Angaben Kosten für Einführung sberatung 30.000 € Keine Angaben Kosten per PNR, Transakti onskosten 4 € pro User-Profil pro Monat Abhängig vom Volumen Maximal 4 € pro Pers. Im Monat 6€ Keine Angaben Monatliche Zusatzkos ten für ServerBetrieb Anzahl Firmenku nden 1.500 € pro Jahr (15% der Einmalkosten) Keine Wartungskoste n, aber Mindest-PNRAbnahme pro Monat Ab 10 € pro Geschäftsreise (bei Rückführung aller Provisionen) Keine Angaben Abh. von der Länderanzahl, in denen die Kunden das Tool implementieren 7 € (keine weiteren Kosten für Stornierung en) Keine Zusatzkost en Keine Angaben 1.750 € Keine Angaben 20 aktive Nutzer Weltweit über 200 Kunden Über 500 Über 400 1.390 für Cytric Rund 500 Seite 9 Über 100 Firmen im DB-Konzern, Verband öffentlicher Banken IHK Kassel-Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel Wahlweise Internet/ Intranet, Client/ Server oder Application Service Providing (ASP) Anbindung über Start Amadeus, OnlineAbfragen und Buchungen sowie Stornierunge n möglich SAPSoftwareLizenzen, CRS-Erstanbindungsgebühr Via Internet oder Intranet Abhängig vom CRSAnbieter: Reiselizenzen oder PNR-Gebühr Fallen nicht an, da bestehende SAPSysteme genutzt werden Weltweit 2.000 Kunden für SAP Travel Expenses, davon nutzen 30 Kunden Travel Planning für OnlineBuchung volumenabhängig z.Z. via Microsite, ab erstem Quartal 2003 Direktanbindung geplant Je nach Betreibermodell: ASP- oder EnterpriseLösung, die bei T-Systems oder dem Kunden läuft Je nach Betreibermodell Fünf internationale und ein deutscher Pilotkunde www.ihk-kassel.de Anbieter Airplus Amadeus DB/ Conet Getthere Classware I-FAO KDS SAP T-Systems/ Datalex Genehmig ungsverfahren; Reisekost enabrech nung Ja; via Airplus Expense Report; alle gängigen Systeme via offene Schnittstell en Standardgeneh migungsworkflo w ist integriert; durch standardisierte Schnittstellen an Systeme angebunden Eigenes konfigurierbares Modul; Schnittstellen zu SAP, ADP, IBM Ja; über XMLAPI mit jedem gängigen System anzubinden Ja; ja Vier verschiede ne Optionen; Anbindung an sämtliche auf dem Markt angeboten en Systeme Mehrstufig; als separates Modul KDS Expense Standardwork flows integriert; Abrechnung im Tool integriert Integriert; Schnittstellen zu gängigen Systemen vorhanden Ketten, die Tool empfehle n oder vermarkte n Besonder heiten/ USP Direktvertri eb durch Airplus AmericanExpress Keine Angabe American Express, BTI, CWT, Rosenbluth , TQ3 Maritz Keine Angaben Alle Ketten CWT, American Express, Airplus, Galileo American Express, DER, TQ3, Vertrieb auch über Start Amadeus Noch in Verhandlung Erfassung von Zusatzdate n, CRSneutral, reisebüron eutral, multilingual Quick Trip in zwei Schritten, in 23 Sprachen verfügbar, Umbuchungsund Stornofunktion, Best-PriceFunktion ermittelt günstigsten verfügbaren Flugpreis, Weiterverarbeit ung offline erstellter Buchungen, intuitive Benutzerführun g Wegfall von Medienbrüch en, unterstützt alle Fahrscheingattungen der Bahn, direkte Anbindung der DB Rent, Fulfilment einer Geschäftsreise wird zu einem Drittel der marktüblichen Kosten ermöglicht, Vielzahl von Schnittstellen ermöglicht kostengünstige Direktanbindung Bedienbark eit/ Anwenderfreundlichk eit, skalierbar, seit Gründung über 20 Mill. PNR, 99,5% Verfügbark eit EmployeeRelationship-ManagementSystem für Reisekoste n und Travel Manageme nt, Hinterlegun g der Reiserichtli nien mit integrierter Reisebestel lung per EMail an das Reisebüro Eingabe des Mehr als Multi-CRS, Fügt sich 900 Travel- elf nahtlos in die Reisezwecks zur ManaSprachen, Personalwirts Steuerung und späteren gementüber 170 chaft (HR), Auswertung, Einstellung Währungen das en, , Finanzwesen CRS-unabhängig, Betrieb in einfache Anpassung (FI) und Controlling Eigenregie oder Integration lokaler (CO) für die als ASP, in Portale ReiseStammReisekostendede und richtlinien, datennutzung ktiv (Cognizer), Intranet, intuitive Anpassung an Multi Fare Benutzerob , Synchronisati die Profil- und Display, erfläche, PNR-Struktur des Unterstützu französisch on der Reisendenpr Reisebüros ng der e Bahn ofile (SAP Hotelbuchu (SNCF), ng durch durchgängi Amadeus), vereint Karten von g eine OnlineMicrosoft, Plattform Buchung und Buchung vom auch über Anfang bis Reisekostenabrechung in Palm, zum Ende einem Dynaweb einer (Suche Geschäfts- System nach reise Webfares und Low Cost Carriern) Quelle: fvw Busines Travel Nr. 31, 13.12.2002 Seite 10 IHK Kassel-Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel www.ihk-kassel.de Messen Messen bieten die Möglichkeit, sein Unternehmen beim Fachpublikum und den Reiseinteressierten bekannt zu machen, sowie Kontakte mit Ausstellern und Reiseveranstaltern aus der ganzen Welt zu knüpfen. In Berlin findet einmal jährlich – in der Regel im März – die Internationale Tourismus-Börse (ITB) statt. Sie ist eine der größten Messen der Tourismusbranche und nach Länderschwerpunkten aufgebaut. Des weiteren werden Kongresse und Tagungen zum Thema „Reisen“ veranstaltet. Die ITB bietet also die ganze Vielfalt des Reisens, und ist somit sowohl für den Fachkundigen als auch für den reisefreudigen Laien lohnend zu besuchen. Im Jahre 2003 waren 178 Länder bzw. Gebiete, 9.971 Aussteller vertreten. Insgesamt besuchten 129.943, davon 68.869 Fachbesucher die ITB. Aktuelle Informationen zur ITB finden Sie auf www.itb-berlin.de. Informationen zu weiteren Messen in Deutschland bietet www.auma.de. Kooperationen/ Franchise Da es gerade für die kleineren und mittelständischen Unternehmen der Reisebranche schwierig ist, Fuß zu fassen bzw. Kunden dauerhaft an sich zu binden und sich am Markt gegen die Konkurrenz zu behaupten, bietet sich eine Partnerschaft mit einem Verbund an. Der Vorteil: Die Inanspruchnahme einer bereits eingeführten Marke mit den entsprechenden Qualitäts- und Servicemerkmalen. Hinzu kommen sehr oft wertvolle Synergieeffekte, die eigene Ressourcen freisetzen, die Geschäftsbasis verstärken und dazu beitragen, Konjunkturschwankungen besser ausgleichen zu können. Inzwischen werden auch Testpartnerschaften eingegangen und die Mindestumsätze heruntergesetzt. Aufgrund der weitreichenden und meist langfristigen Verpflichtungen beim Franchise-Vertrag sollten Sie sich jedoch vor Vertragsabschluss genau informieren. Seite 11 IHK Kassel-Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel www.ihk-kassel.de Kooperationen TUI Quality in Travel Alliance (QTA) mit: Schmetterling RT Reisen1 RTK, Best (TUI Best Travel) RMG (TUI Premium-Partner) Travel Star Alpha Reisebüro REWE Reisebüro Service Gesellschaft (RSG) mit: Pro Tours Deutscher Reisering Tour Contact 2 Prima Urlaub - THOMAS COOK RCE (Thomas Cook Team) Franchise TUI REWE 3 THOMAS COOK - TUI Travel Star (QTA-Mitglied) - Atlas Reisen - Holiday Land - TUI Reise Center - Derpart - Alpha Reisebüro4 (QTA- - First Reisebüro Mitglied) Ketten - TUI Hapag-Lloyd First Reisebüro Discount Travel TQ3 (Business Travel) - REWE Atlas Reisen DER Reisebüro DER Busines Travel - THOMAS COOK Thomas Cook Quelle: fvw dokumentation vom 22.05.2003 1 TUI hält 25,1 % an der Kette RT Reisen. Seit 1. November 2002 bei RSG. 3 TUI und RT Reisen halten jeweils 50 % an der Travel Star GmbH. 4 September 2002 gegründet. 2 Seite 12 IHK Kassel-Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel www.ihk-kassel.de Adressen IHK Kassel-Marburg Kurfürstenstr. 9 34117 Kassel Telefon 0561 7891-285 Internet: http://www.ihk-kassel.de (Konzept-) Beratung Reisebüro/ Reiseveranstalter Herr Dieter Lehmann Telefon 7891-285 E-Mail: lehmann@kassel.ihk.de Finanzierungsberatung Herr Dieter Lehmann Telefon 7891-285 E-Mail: lehmann@kassel.ihk.de Beratung Omnibusverkehr Herr Dieter Lehmann Telefon 7891-285 E-Mail: lehmann@kassel.ihk.de Unternehmensnachfolge Herr Dieter Lehmann Telefon 7891-285 E-Mail: lehmann@kassel.ihk.de Lizenzen DB Reise & Touristik AG DB Agenturservice Emil-von-Behring-Straße 6 60424 Frankfurt/ Main Telefon 069 / 95 88 - 1713/1714 Fax 069 / 95 88 - 1716 International Air Transport Association (IATA) Poststraße 2-4 60329 Frankfurt/ Main Telefon 069 / 24 25 36 0 Fax 069 / 24 25 36 29 Internet http://www.iata.org Haftpflichtversicherer für Reiseunternehmen TAS Touristik Assekuranzmakler und Service GmbH Emil-von-Behring-Straße 2 60439 Frankfurt am Main Telefon: +49 (0)69 60508-0 Telefax: +49 (0)69 60508-66 Internet http://www.tas-makler.de/de/ Reiseschutzversicherung/ Reiserücktrittsversicherung ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft Ludmillastraße 26 81543 München Telefon 089 / 624 24 –0 Fax 089 / 624 24 -222 Internet http://www.elvia.de Touristik Assekuranz Service GmbH Hainer Weg 13-15 60599 Frankfurt/ Main Telefon 069 / 6 05 08-0 Fax 069 / 6 05 08 38 E-Mail tas.ass@tas-ass.de Internet http://www.tass-ass.de (kein Anspruch auf Vollständigkeit) Seite 13 IHK Kassel-Marburg | Kurfürstenstraße 9 | 34117 Kassel www.ihk-kassel.de