Merk blatt - IHK Kassel

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Merk blatt - IHK Kassel
Stand: 1. Januar 2013
Merk blatt
Grundlegendes für Reisebüros und
Reiseveranstalter
 Gewerberechtliche Voraussetzungen
 Begriffsbestimmungen Reisebüro – Reiseveranstalter
 Gemeinsame Verantwortung von Reiseveranstalter und
Reisebüro
 Hinweis zur Weitergabe von Reisedaten an
US Zollbehörden bei USA Reisen
 Hinweis für Reiseveranstalter von Busreisen
 Standortwahl
 Kundengeldabsicherung (Insolvenzversicherung)
 Weitere Versicherungen
 Deutsche Bahn Lizenz
 IATA-Lizenz
 Reservierungssysteme
 Travel-Management-Systeme und ihre Leistungen
 Messen
 Kooperationen/ Franchise
 Adressen
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Gewerberechtliche Voraussetzungen
Die Gewerbefreiheit gestattet nach § 1 Gewerbeordnung (GewO) jedem, ein Gewerbe zu
betreiben. Allerdings besteht nach § 14 GewO die Pflicht, das Gewerbe beim zuständigen
Gewerbeamt anzumelden. Für die Anmeldung eines Reisebüros oder Reiseveranstalters
benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde. Diese Unterlagen erhalten Sie bei
dem für Ihren Wohnbezirk zuständigen Bürgeramt. Sind Sie Staatsangehöriger eines NichtEU-Mitgliedsstaates, benötigen Sie darüber hinaus eine Aufenthaltsberechtigung, die Ihnen
eine selbstständige Erwerbstätigkeit gestattet. Sie können die Aufenthaltsberechtigung vor
Einreise bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Die Gewerbeanmeldung ist unabhängig von einer eventuellen Eintragung ins
Handelsregister (allerdings zwingend für GmbH, AG, OHG und KG). Ferner wird eine
Steuernummer benötigt, die beim Finanzamt formlos beantragt werden kann. Neben der
Gewerbeordnung müssen Sie insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 651 ff BGB)
beachten. Reiseveranstalter benötigen zusätzlich den Nachweis der Kundengeldabsicherung
(Insolvenzversicherung, s. S. 5f).
Rechtsgrundlagen
 Bürgerliches Gesetzbuch (Reisevertragsgesetz §§ 651 ff BGB)
 Handelsgesetzbuch (Buchführungsvorschriften §§ 238 ff HGB, Handelsvertreter §§ 84 ff
HGB)
 Gewerbeordnung (speziell die §§ 29, 38 und 147 b)
 Verordnung über die Informationspflichten von Reiseveranstaltern (Prospektangaben,
Unterrichtung vor Vertragsschluss, Reisebestätigung, Allgemeine Reisebedingungen,
Unterrichtung vor Beginn der Reise)
 Personenbeförderungsgesetz.
Begriffsbestimmungen
Reisebüro/ Reisevermittler
Das klassische Reisebüro ist vermittelnd tätig, das heißt es verkauft Leistungen Dritter. Für
die Vermittlung von Dienstleistungen zahlt der Erbringer dieser Leistungen Provisionen.
Damit ein Reisebüro den Status eines Vermittlers beibehält, muss dies z.B. durch
verschiedene Vermittlungsverträge klar herausgestellt werden. Der Kunde darf nicht den
Eindruck gewinnen, das Reisebüro erbringe Leistungen in eigener Verantwortung.
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Reiseveranstalter
Reiseveranstalter ist zunächst einmal jeder, der eine Pauschalreise im Sinne des § 651 a
BGB anbietet, das heißt mindestens zwei Hauptleistungen zu einem Gesamtpaket unter
eigenem Namen (Name des Reiseveranstalters) zu einem Gesamtpreis bündelt. Beispiele
aus der Rechtsprechung für zwei Hauptleistungen:

Beförderung und Unterkunft

Beförderung und Mietwagen

Beförderung und Verkaufsveranstaltung (Werbefahrt, Kaffeefahrt etc.)

Unterkunft und Hobbykurs/ Sport

Kreuzfahrten

Ferienwohnung und Reiseleitung

Segeltour und Skipper.
Gemeinsame Verantwortung von Reiseveranstalter und Reisebüro
Eine gemeinsame Verantwortung von Reiseveranstalter und Reisebüro besteht bei den
Informationen, die am Rande der Reiseleistung erbracht werden und bei denen der
Reisende auf die besondere Sachkunde des Reisebüros vertraut:

Hinweis über Pass- und Visavorschriften

Hinweis über gesundheitspolizeiliche Erfordernisse

Hinweis über Devisenvorschriften

Hinweis über Versicherungen

Hinweis über allgemeine Gefahren am Urlaubsort

Beide haben darauf zu achten, dass der Insolvenzversicherungsschein (s. S. 5f) den
Reiseunterlagen beigelegt ist.
Hinweis zur Weitergabe von Reisedaten an US Zollbehörden bei USA Reisen
Die EU-Kommission hat mit den amerikanischen Behörden die Offenlegung der
Reservierungs- und Check-In Daten vereinbart, dieses ist Voraussetzung für den Antritt
eines Fluges von oder nach den USA.
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Wichtigste datenschutzrechtliche Anforderung ist die rechtzeitige Information der betroffenen
Fluggäste über die mögliche Einsichtnahme in ihre Daten durch die US Behörden (erfolgt
über Reservierungs- und Check-In Systeme von Fluggesellschaften in der EU: „PNR
Access“; Kundendaten aus Vielfliegerprogrammen sind weiterhin geschützt). Eine
entsprechende Mitteilung muss bereits bei der Buchung des Fluges stattfinden, weil hier der
erstmalige Eintrag von personenbezogenen Reservierungsdaten erfolgt. Reisende müssen
vor Abschluss der Buchung über diese Vereinbarung informiert werden. Nach dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss der Kunde grundsätzlich schriftlich in die
Datenübermittlung einwilligen. Ist dieses wegen der Umstände der Buchung (telefonisch,
Internet) nicht möglich, sollte zumindest die Zustimmung durch eine entsprechende Notiz
von demjenigen, der die Buchung annimmt, dokumentiert werden. Verweigert ein Fluggast
ausdrücklich seine Zustimmung, so kann die Buchung und Aushändigung der
Reiseunterlagen nicht erfolgen.
Folgende Hinweise sind seitens des Reisebüros an die/ den Buchende(n)/
Reisenden zu geben:

Datenschutzhinweis

Jede Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, den Zollbehörden der USA die Flugund Reservierungsangaben jedes Passagiers zur Verfügung zu stellen

Die Daten werden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.
Hinweis für Reiseveranstalter von Busreisen
Bisher mussten Reiseveranstalter, die Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen in
Zusammenarbeit mit einem fremden Busunternehmen angeboten haben, nach dem
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) eine Genehmigung für Tätigkeiten im
Kraftomnibusverkehr vorweisen. Seit dem 26. Juli 2002 ist dies nicht mehr erforderlich, wenn
der Veranstalter gegenüber den Teilnehmern eindeutig zum Ausdruck bringt, dass die
Beförderung nicht von ihm selbst, sondern von einem bestimmten, bereits lizenzsierten
Busunternehmen durchgeführt wird. Nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (siehe
dazu das IHK-Merkblatt "Informationen für angehende Unternehmer im Omnibusverkehr
sowie im Ferienzielreise- und Ausflugsverkehr mit Pkw") muss die Genehmigung im
Kraftomnibusverkehr nach dem PBefG bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
beantragt werden.
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Standortwahl
Wählen Sie für Ihr Reisebüro als Standort möglichst:

Stadt(teil)zentren oder Einkaufszentren, möglichst mit Bahn- und/ oder Busanschluss,
oder Geschäftsstraßen (rege Laufkundschaft) o.ä.

einen Ort mit möglichst wenig Konkurrenzreisebüros

einen Platz, an dem sie Ihre Zielgruppe erreichen. Beachten Sie auch die
Bevölkerungs- und Einkommensstruktur im Einzugsgebiet.

Wählen Sie möglichst keinen Standort:

in dessen näherem Einzugsgebiet ein weiteres Reisebüro mit dem gleichen
Leitveranstalter im Programmangebot ansässig ist

der wenig von potentiellen Kunden frequentiert wird.
Wollen Sie sich auf ein bestimmtes Marktsegment spezialisieren wie Studienreisen,
Sprachreisen, Abenteuer-Urlaub, Trecking-Tours, Taucheisen etc. müssen Sie die oben
angegebenen Standortvoraussetzungen differenzierter betrachten. Dies gilt auch für den
Fall, dass Sie auf eine rege Laufkundschaft angewiesen sind.
Der Standort Ihres Reiseveranstalter-Unternehmens:

Für Reiseveranstalter ist es zweitrangig von wo aus die Geschäfte betrieben werden.
Dies kann genauso gut ein Büro wie Ihre eigene Wohnung sein. Sollten Sie sich für
Ihre Wohnung entscheiden, so setzen Sie sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung,
um zu klären, ob Räume Ihrer Wohnung gewerblich genutzt werden dürfen; halten
Sie dies im Mietvertrag fest.
Wichtig:
Für die Anbringung von Außenwerbung ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters
erforderlich. Unter bestimmten Umständen (beispielsweise bei einer Werbetafel auf dem
Dach eines Gebäudes oder einem Schild mit Ihrem Firmennamen über oder neben dem
Schaufenster) muss beim Bau- und Wohnungsaufsichtsamt (Bauamt) eine bauaufsichtliche
Genehmigung für das Anbringen von Außenwerbung beantragt werden.
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Kundengeldabsicherung (Insolvenzversicherung)
Der Reiseveranstalter ist nach § 651 k BGB verpflichtet, die eingenommenen Kundengelder
gegen den eigenen Konkurs abzusichern sowie sicherzustellen, dass dem Reisenden die
notwendigen Rückreisekosten im Falle des Konkurses erstattet werden. Hierzu muss der
Reiseveranstalter dem Kunden einen direkten Anspruch gegenüber einer Bank oder einer
Versicherung verschaffen. Die Kundengeldabsicherung gilt auch für Reisebüros, die
veranstaltend tätig werden.
Die gesetzliche Absicherungspflicht betrifft auch Veranstalter, die ihren Sitz im Ausland
haben. Reiseveranstalter, die ihren Sitz nicht in der Europäischen Union oder in EFTAStaaten haben, benötigen die Kundengeldabsicherung wie ein in der Bundesrepublik
ansässiger Veranstalter.
Ausführliche Informationen zum neuen Reiserecht geben die Broschüren des DRV und des
ASR.
Ausnahmen:
Reisen, die jemand nur gelegentlich und außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit
veranstaltet (maximal zweimal jährlich), Reisen, die nicht länger als 24 Stunden dauern,
keine Übernachtung einschließen und nicht mehr als 76,69 € kosten, sowie Reisen, die eine
juristische Person des öffentlichen Rechts veranstaltet (zum Beispiel eine Gemeinde),
sind von dieser Pflicht nicht betroffen.
Weitere Versicherungen
Die Tätigkeit des Reisevermittlers und Reiseveranstalters beinhaltet heute Risiken, die ohne
ausreichenden Versicherungsschutz von einem Unternehmen nicht mehr alleine getragen
werden können, wobei das unternehmerische Risiko keine Versicherung abdecken kann.
Eine umfangreiche Rechtsprechung, zahlreiche Publikationen und Aufklärungskampagnen
von Verbraucherschutzverbänden tragen dazu bei, dass immer mehr Reisende das Produkt
Reise kritisch betrachten. Die Reiseunternehmen sind daher gut beraten, wenn sie sich
gegenüber möglichen Haftungsrisiken absichern.
Vom Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) empfohlene
Haftpflichtversicherungen:
 Haftpflichtversicherung gegen Personenschäden
 Haftpflichtversicherung gegen Sachschäden
 Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden
 Betriebs-Haftpflichtversicherung
 Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden durch den Verlust von IATAFlugscheinen
 Geschäftsversicherung.
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Deutsche Bahn Lizenz (DB-Lizenz)
Die Lizenz für den Verkauf von Bahnwerten wird durch den Generalagenten der Deutschen
Bahn AG (DB AG), die Deutsches Reisebüro GmbH (DER), Emil-von-Behring-Straße 6,
60424 Frankfurt, vergeben. DB-Agenturen sind verpflichtet, alle von der Deutschen Bahn AG
vorgesehenen Bahnwerte zu verkaufen. Ein umfassendes Wissen über die Angebote der DB
AG (Ausbildung als Reiseverkehrskaufmann/ frau oder eine mindestens zweijährige
Erfahrung im Verkauf von Bahnwerten) und eine freundliche Verkaufsatmosphäre sind
notwendige Voraussetzungen. Im Verkaufsraum muss mind. ein von der DB AG
zugelassenes elektronisches Verkaufssystem mit Dokumentendrucker vorhanden sein (z.B.
START/ AMADEUS). Zudem muss die wirtschaftliche und finanzielle Lage der DB-Agentur
abgesichert sein (Vorlage einer Bilanz oder vergleichbarer Unterlagen und die Stellung einer
Sicherheit). Für die Erteilung der DB-Lizenz werden keine Gebühren erhoben.
International Air Transport Association Lizenz (IATA-Lizenz)
Die IATA ist ein Verband, dem die Mehrzahl der Linienfluggesellschaften, die in über 100
Ländern registriert sind, angehören. Die IATA hat in den vergangenen Jahrzehnten ein
Agentursystem entwickelt, welches die Arbeitsbeziehung zwischen
Mitgliedsfluggesellschaften und ihren Verkaufsagenturen regelt. Inzwischen gibt es weltweit
über 80.000 zugelassene Passage-Verkaufsagenten, wobei derzeit 4.500 auf Deutschland
entfallen. Entschließt sich ein Reisebüro Linienflugtickets zu verkaufen, so benötigt es die
IATA-Lizenz. Reisebüros, die sich für eine Zulassung als IATA -Agent interessieren, müssen
sich direkt an die IATA-Vertretung für Deutschland in Frankfurt am Main wenden. Die
Antragsunterlagen erhält jeder Interessent auf schriftliche Anforderung hin kostenlos.
Zulassungskriterien (auszugsweise)
 Das Reisebüro muss ganzjährig zu regelmäßigen Zeiten geöffnet haben
 Das Reisebüro darf seine Räumlichkeiten nicht mit einem anderen Reisebüro, IATAAgenten oder einer Luftverkehrsgesellschaft teilen
 Pflicht ist die Anschaffung eines in Deutschland zugelassenen Computerreservierungsund Ticketingsystems, einschließlich eines Dokumentendruckers (z.B. START/
AMADEUS).
 Daneben muss ein Tresor von mindestens 182 kg vorhanden sein. Bis zu einem Gewicht
von 500 kg muss dieser zusätzlich in Boden oder Wand verankert sein.
 Während der Öffnungszeiten muss eine IATA-Fachkraft anwesend sein.
 Finanzielle Anforderungskriterien werden von der IATA gestellt; bei fehlender Bonität
werden Sicherheitsleistungen gefordert (Überprüfung der Bonität).
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Reservierungssysteme
Die moderne Informationstechnologie hat Auswirkungen auf die Wettbewerbsposition eines
Unternehmens. Man kann heute ohne Zweifel feststellen, dass die modernen
Kommunikationstechniken nach dem Personal zum zweitwichtigsten Erfolgsfaktor geworden
sind. Die größten Anbieter von Computerreservierungssystemen sind: Galileo, Sabre,
START/ AMADEUS und Worldspan.
Travel-Management-Systeme und ihre Leistungen (eine Auswahl)
Anbieter
Airplus
Amadeus
DB/
Conet
Getthere
Classwar
e
I-FAO
KDS
SAP
T-Systems/
Datalex
Produkt
Easy
Booking
E-Travel Aergo
Da Gama
HR Works
(ehem.:
www.reise
kosten.de)
Cytric
T-Systems Book
lt Corporate
März 2000
1999 weltweit
(ehem. unter
dem Namen
Corporate
Traveller)
Online seit
Juni 1998
1997
Unternehm
en
jeglicher
Größe
KMU sowie
internationale
Konzerne,
Reisebüros mit
hohem
Volumen
Unternehm
en mit 15 –
10.000
Mitarbeitern
Alle
Unternehm
en in
Europa
Anbieter
Airplus
Amadeus
1)
Nationale/
internationa
le Reisebüros mit
Firmen ab
8 Mill. €
Reiseumsatz
2) Büros
mit 2- 8
Mill. €
Reiseumsatz
Getthere
SAP Travel
Expenses
seit 1987;
SAP Travel
Planning seit
1999
Ideal für
SAP-Nutzer,
aber auch für
andere
Firmen, die
integrierte
und globale
Lösungen
suchen
International
Anfang 2002,
in Deutschland
seit Mitte 2002
Zielgruppe
Januar 2002
mit Fulfilment
durch die DB,
ab April 2003
als SoftwareLizenz
Firmen mit
hohem
Reiseaufkom
men (Lizenz),
alle Firmen
(in
Kombination
mit DBFulfilment)
1) KDS
Corporate
2) KDS
Express
3) KDS
Portal
1996
SAP Travel
Management
Markteinf
ührung
1) Getthere
Direkt
Corporate
2) Getthere
Direct Mid
Market
1. seit 1997
2. seit 2000
Angebund Amadeus,
Galileo,
ene CRS
Apollo,
Sabre
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Amadeus (ab
2003 auch
multi-CRSfähig)
DB/
Conet
Amadeus,
Sabre, DCS,
Galileo,
Direktanbindungen
Sabre,
Amadeus,
Galileo,
Abacus,
Worldspan,
Apollo
ClassI-FAO
ware
Derzeit
Alle CRS
keine CRS;
Reisebesch
affungswor
kflow per
Mail
1)
Großuntern
ehmen
2) KMU
3) Anbieter
von
Reiseportal
en
KDS
SAP
Amadeus,
Galileo,
Sabre,
Worldspan,
Anbieterdirektanbindung
Amadeus,
Start (mit
DB), Sabre
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Alle, von KMU bis
Großkonzern
T-Systems/
Datalex
Amadeus,
Galileo, Sabre,
Worldspan und
Direktanbindungen
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Zugriffsw
eg
Internet,
Amadeus
API V2
Browserbasiert
e Internet-/
IntranetLösung,
Hosting im
AmadeusRechenzentrum
Amadeus API
V2, Sabre
SDS over IP,
Galileo XML
Select, DCS
XGate
Webbrowser via
Intranet
oder
Internet
Über
Standardbrowser
Netscape
oder
Internet
Explorer
InternetAnwendun
g
Rein
intranet-/
internetbasierend
Integration DB
Ab Juni
2003
Bestellformular
per E-Mail,
OnlineIntegration für
2003 geplant
Sobald DBSchnittstelle
verfügbar ist
Zweites
Quartal
2003
Nein
Auf
Anfrage ab
2. Quartal
2003
Geplant für
erstes
Quartal
2003
Einmalko
sten
10.000 €
Implementierungskosten
abh. vom Integrationsgrad
Keine
Angaben
Kosten für
Einführung
sberatung
30.000 €
Keine
Angaben
Kosten
per PNR,
Transakti
onskosten
4 € pro
User-Profil
pro Monat
Abhängig vom
Volumen
Maximal
4 € pro
Pers. Im
Monat
6€
Keine
Angaben
Monatliche
Zusatzkos
ten für
ServerBetrieb
Anzahl
Firmenku
nden
1.500 €
pro Jahr
(15% der
Einmalkosten)
Keine
Wartungskoste
n, aber
Mindest-PNRAbnahme pro
Monat
Ab 10 € pro
Geschäftsreise (bei
Rückführung
aller
Provisionen)
Keine
Angaben
Abh. von
der Länderanzahl, in
denen die
Kunden
das Tool
implementieren
7 € (keine
weiteren
Kosten für
Stornierung
en)
Keine
Zusatzkost
en
Keine
Angaben
1.750 €
Keine
Angaben
20 aktive
Nutzer
Weltweit über
200 Kunden
Über 500
Über 400
1.390 für
Cytric
Rund 500
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Über 100
Firmen im
DB-Konzern,
Verband
öffentlicher
Banken
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Wahlweise
Internet/
Intranet,
Client/ Server
oder
Application
Service
Providing
(ASP)
Anbindung
über Start
Amadeus,
OnlineAbfragen und
Buchungen
sowie
Stornierunge
n möglich
SAPSoftwareLizenzen,
CRS-Erstanbindungsgebühr
Via Internet oder
Intranet
Abhängig
vom CRSAnbieter:
Reiselizenzen oder
PNR-Gebühr
Fallen nicht
an, da
bestehende
SAPSysteme
genutzt
werden
Weltweit
2.000
Kunden für
SAP Travel
Expenses,
davon nutzen
30 Kunden
Travel
Planning für
OnlineBuchung
volumenabhängig
z.Z. via Microsite,
ab erstem
Quartal 2003
Direktanbindung
geplant
Je nach
Betreibermodell:
ASP- oder
EnterpriseLösung, die bei
T-Systems oder
dem Kunden läuft
Je nach
Betreibermodell
Fünf internationale und ein
deutscher
Pilotkunde
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Anbieter
Airplus
Amadeus
DB/
Conet
Getthere
Classware
I-FAO
KDS
SAP
T-Systems/
Datalex
Genehmig
ungsverfahren;
Reisekost
enabrech
nung
Ja;
via Airplus
Expense
Report;
alle
gängigen
Systeme
via offene
Schnittstell
en
Standardgeneh
migungsworkflo
w ist integriert;
durch
standardisierte
Schnittstellen
an Systeme
angebunden
Eigenes
konfigurierbares Modul;
Schnittstellen
zu SAP,
ADP, IBM
Ja;
über XMLAPI mit
jedem
gängigen
System
anzubinden
Ja;
ja
Vier
verschiede
ne
Optionen;
Anbindung
an
sämtliche
auf dem
Markt
angeboten
en
Systeme
Mehrstufig;
als
separates
Modul KDS
Expense
Standardwork
flows
integriert;
Abrechnung
im Tool
integriert
Integriert;
Schnittstellen zu
gängigen
Systemen
vorhanden
Ketten,
die Tool
empfehle
n oder
vermarkte
n
Besonder
heiten/
USP
Direktvertri
eb durch
Airplus
AmericanExpress
Keine
Angabe
American
Express,
BTI, CWT,
Rosenbluth
, TQ3
Maritz
Keine
Angaben
Alle Ketten
CWT,
American
Express,
Airplus,
Galileo
American
Express,
DER, TQ3,
Vertrieb auch
über Start
Amadeus
Noch in
Verhandlung
Erfassung
von
Zusatzdate
n, CRSneutral,
reisebüron
eutral,
multilingual
Quick Trip in
zwei Schritten,
in 23 Sprachen
verfügbar,
Umbuchungsund
Stornofunktion,
Best-PriceFunktion
ermittelt
günstigsten
verfügbaren
Flugpreis,
Weiterverarbeit
ung offline
erstellter
Buchungen,
intuitive
Benutzerführun
g
Wegfall von
Medienbrüch
en, unterstützt alle
Fahrscheingattungen der
Bahn, direkte
Anbindung
der DB Rent,
Fulfilment
einer
Geschäftsreise wird zu
einem Drittel
der marktüblichen
Kosten
ermöglicht,
Vielzahl von
Schnittstellen
ermöglicht
kostengünstige
Direktanbindung
Bedienbark
eit/
Anwenderfreundlichk
eit,
skalierbar,
seit
Gründung
über 20
Mill. PNR,
99,5%
Verfügbark
eit
EmployeeRelationship-ManagementSystem für
Reisekoste
n und
Travel
Manageme
nt,
Hinterlegun
g der
Reiserichtli
nien mit
integrierter
Reisebestel
lung per EMail an das
Reisebüro
Eingabe des
Mehr als
Multi-CRS, Fügt sich
900 Travel- elf
nahtlos in die Reisezwecks zur
ManaSprachen,
Personalwirts Steuerung und
späteren
gementüber 170
chaft (HR),
Auswertung,
Einstellung Währungen das
en,
,
Finanzwesen CRS-unabhängig,
Betrieb in
einfache
Anpassung (FI) und
Controlling
Eigenregie oder
Integration lokaler
(CO) für die
als ASP,
in Portale
ReiseStammReisekostendede
und
richtlinien,
datennutzung ktiv (Cognizer),
Intranet,
intuitive
Anpassung an
Multi Fare
Benutzerob ,
Synchronisati die Profil- und
Display,
erfläche,
PNR-Struktur des
Unterstützu französisch on der
Reisendenpr Reisebüros
ng der
e Bahn
ofile (SAP
Hotelbuchu (SNCF),
ng durch
durchgängi Amadeus),
vereint
Karten von g eine
OnlineMicrosoft,
Plattform
Buchung und
Buchung
vom
auch über
Anfang bis Reisekostenabrechung in
Palm,
zum Ende
einem
Dynaweb
einer
(Suche
Geschäfts- System
nach
reise
Webfares
und Low
Cost
Carriern)
Quelle: fvw Busines Travel Nr. 31, 13.12.2002
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Messen
Messen bieten die Möglichkeit, sein Unternehmen beim Fachpublikum und den
Reiseinteressierten bekannt zu machen, sowie Kontakte mit Ausstellern und
Reiseveranstaltern aus der ganzen Welt zu knüpfen. In Berlin findet einmal jährlich – in der
Regel im März – die Internationale Tourismus-Börse (ITB) statt. Sie ist eine der größten
Messen der Tourismusbranche und nach Länderschwerpunkten aufgebaut. Des weiteren
werden Kongresse und Tagungen zum Thema „Reisen“ veranstaltet. Die ITB bietet also die
ganze Vielfalt des Reisens, und ist somit sowohl für den Fachkundigen als auch für den
reisefreudigen Laien lohnend zu besuchen. Im Jahre 2003 waren 178 Länder bzw. Gebiete,
9.971 Aussteller vertreten. Insgesamt besuchten 129.943, davon 68.869 Fachbesucher die
ITB. Aktuelle Informationen zur ITB finden Sie auf www.itb-berlin.de. Informationen zu
weiteren Messen in
Deutschland bietet www.auma.de.
Kooperationen/ Franchise
Da es gerade für die kleineren und mittelständischen Unternehmen der Reisebranche
schwierig ist, Fuß zu fassen bzw. Kunden dauerhaft an sich zu binden und sich am Markt
gegen die Konkurrenz zu behaupten, bietet sich eine Partnerschaft mit einem Verbund an.
Der Vorteil: Die Inanspruchnahme einer bereits eingeführten Marke mit den entsprechenden
Qualitäts- und Servicemerkmalen. Hinzu kommen sehr oft wertvolle Synergieeffekte, die
eigene Ressourcen freisetzen, die Geschäftsbasis verstärken und dazu beitragen,
Konjunkturschwankungen besser ausgleichen zu können. Inzwischen werden auch
Testpartnerschaften eingegangen und die Mindestumsätze heruntergesetzt.
Aufgrund der weitreichenden und meist langfristigen Verpflichtungen beim Franchise-Vertrag
sollten Sie sich jedoch vor Vertragsabschluss genau informieren.
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Kooperationen
TUI
Quality in Travel Alliance (QTA) mit:
Schmetterling
RT Reisen1
RTK, Best (TUI Best Travel)
RMG (TUI Premium-Partner)
Travel Star
Alpha Reisebüro
REWE
Reisebüro Service Gesellschaft
(RSG) mit:
Pro Tours
Deutscher Reisering
Tour Contact
2
Prima Urlaub
-
THOMAS COOK
RCE (Thomas Cook Team)
Franchise
TUI
REWE
3
THOMAS COOK
-
TUI Travel Star (QTA-Mitglied)
-
Atlas Reisen
-
Holiday Land
-
TUI Reise Center
-
Derpart
-
Alpha Reisebüro4 (QTA-
-
First Reisebüro
Mitglied)
Ketten
-
TUI
Hapag-Lloyd
First Reisebüro
Discount Travel
TQ3 (Business Travel)
-
REWE
Atlas Reisen
DER Reisebüro
DER Busines Travel
-
THOMAS COOK
Thomas Cook
Quelle: fvw dokumentation vom 22.05.2003
1
TUI hält 25,1 % an der Kette RT Reisen.
Seit 1. November 2002 bei RSG.
3
TUI und RT Reisen halten jeweils 50 % an der Travel Star GmbH.
4
September 2002 gegründet.
2
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Adressen
IHK Kassel-Marburg
Kurfürstenstr. 9
34117 Kassel
Telefon 0561 7891-285
Internet: http://www.ihk-kassel.de
(Konzept-) Beratung Reisebüro/
Reiseveranstalter
Herr Dieter Lehmann
Telefon 7891-285
E-Mail: lehmann@kassel.ihk.de
Finanzierungsberatung
Herr Dieter Lehmann
Telefon 7891-285
E-Mail: lehmann@kassel.ihk.de
Beratung Omnibusverkehr
Herr Dieter Lehmann
Telefon 7891-285
E-Mail: lehmann@kassel.ihk.de
Unternehmensnachfolge
Herr Dieter Lehmann
Telefon 7891-285
E-Mail: lehmann@kassel.ihk.de
Lizenzen
DB Reise & Touristik AG
DB Agenturservice
Emil-von-Behring-Straße 6
60424 Frankfurt/ Main
Telefon 069 / 95 88 - 1713/1714
Fax 069 / 95 88 - 1716
International Air Transport Association
(IATA)
Poststraße 2-4
60329 Frankfurt/ Main
Telefon 069 / 24 25 36 0
Fax 069 / 24 25 36 29
Internet http://www.iata.org
Haftpflichtversicherer für Reiseunternehmen
TAS Touristik Assekuranzmakler und
Service GmbH
Emil-von-Behring-Straße 2
60439 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69 60508-0
Telefax: +49 (0)69 60508-66
Internet http://www.tas-makler.de/de/
Reiseschutzversicherung/ Reiserücktrittsversicherung
ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft
Ludmillastraße 26
81543 München
Telefon 089 / 624 24 –0
Fax 089 / 624 24 -222
Internet http://www.elvia.de
Touristik Assekuranz Service GmbH
Hainer Weg 13-15
60599 Frankfurt/ Main
Telefon 069 / 6 05 08-0
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