Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt
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Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt
kranken- und pflegeversicherung Immer für Sie da! Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt Informationen für Arbeitgeber Haben Sie noch Fragen? Benötigen Sie noch weitere Informationen? Wir beraten und betreuen Sie individuell. Herausgegeben von: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Pieperstraße 14–28, 44789 Bochum www.knappschaft.de Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. Stand: Januar 2016 Vordr. 12247 1. 16 – VII.1 – 550 – 2853 impressum Versicherungspflichtige Beschäftigungim Privathaushalt Sehr geehrte Damen und Herren, Beschäftigungen im Privathaushalt, bei denen der Arbeitnehmer im Monat regelmäßig mehr als 450 Euro Arbeitsentgelt erhält, sind versicherungspflichtig. Für die Meldungen zur Sozialversicherung und die Zahlung der Beiträge, für die Sie als Arbeitgeber verantwortlich sind, ist die Krankenkasse des Arbeitnehmers Ihre Ansprechpartnerin. Für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse spielt das Beitrags- und Meldeverfahren eine besondere Rolle. Es wird abgewickelt über die Betriebsnummer des Arbeitgebers, den Beitragsnachweis, die Beitragszahlung und die Meldungen zur Sozialversicherung. Wir haben für Sie als privaten Arbeitgeber in dieser Broschüre die wichtigsten I nformationen zum Beitragsrecht und Meldeverfahren bei der Knappschaft zusammengestellt. Mit freundlichen Grüßen Ihre Knappschaft WICHTIGE INFORMATION! Bei Pflegepersonen im Privathaushalt, die nicht erwerbsmäßig tätig sind, besteht in der Regel kein Beschäftigungsverhältnis. Jedoch sind diese Personen in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Abwicklung des Beitrags- und Meldeverfahrens übernimmt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema an die entsprechende Pflegekasse. 3 inhaltsverzeichnis 1.Betriebsnummer............................................................................................................................5 2.Personalfragebogen......................................................................................................................5 3.Unfallversicherung........................................................................................................................5 ! NEU ! 4. Meldung zur Sozialversicherung.................................................................................................6 ! NEU ! 5.Beitragsverfahren........................................................................................................................ 10 5.1.Beitragsberechnung.................................................................................................................... 10 5.2.Beitragsnachweis......................................................................................................................... 11 5.3.Beitragszahlung............................................................................................................................12 6. Weitere wichtige Informationen.................................................................................................12 6.1.Jahresmeldung.............................................................................................................................12 6.2. Arbeitgeberumlagen - U1 und U2................................................................................................13 6.3.Insolvenzgeldumlage...................................................................................................................13 6.4.Steuern..........................................................................................................................................13 6.5. Arbeitnehmer aus anderen Ländern...........................................................................................13 7.Kontakt......................................................................................................................................... 14 Anlagen Anforderung von Fachbroschüren Fragebogen / SEPA-Basislastschriftmandat Personalfragebogen Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts Versicherungspflichtige Beschäftigungim Privathaushalt 1. Betriebsnummer Anlage beigefügt. Bitte beachten Sie, dass der Personalfrage bogen nicht den Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Beschäftigen Sie erstmalig einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ersetzt. Er dient lediglich zur Vervollständigung Arbeitnehmer, benötigen Sie für die Anmeldung bei der Knapp- der Entgeltunterlagen. schaft (Meldung zur Sozialversicherung) und für die Beitragszahlung eine Betriebsnummer. Diese wird vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben. 3. Unfallversicherung Bundesagentur für Arbeit Arbeitnehmer sind in Deutschland kraft Gesetzes in der Betriebsnummern-Service gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Eine private 66088 Saarbrücken Unfallversicherung ersetzt nicht die gesetzliche Unfallversicherung. Damit die Unfallversicherungsträger (Berufsge- Telefon: 0800 4 5555 20 nossenschaft bzw. Unfallkasse) ihre Aufgaben wahrnehmen Telefax: 0681 988429 1300 können, haben sich alle Arbeitgeber beim zuständigen E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de Unfallversicherungsträger anzumelden. www.arbeitsagentur.de/betriebsnummernvergabe Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Haushaltshilfen Nach ca. drei Arbeitstagen werden die Sozialversicherungs- (z.B. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchenhilfen, Gartenhilfen träger über die Neuvergabe einer Betriebsnummer informiert. sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer) ist jeweils die Unfall Bitte übermitteln Sie die elektronischen Meldungen daher kasse oder der Gemeindeunfallversicherungsverband des frühestens nach drei Arbeitstagen. Wohngebietes, in dem sich der Privathaushalt befindet. Ist Ihnen der für Sie zuständige Unfallversicherungsträger nicht bekannt, so können Sie sich kostenfrei an die Infoline der 2. Personalfragebogen Gesetzlichen Unfallversicherung unter 0800 6050404 oder auch per E-Mail an die Adresse: info@dguv.de wenden. Dort Für die Anmeldung bei der Knappschaft und für die Beitragsab- hilft man Ihnen gerne, den zuständigen Unfallversicherungs- rechnung benötigten Sie von Ihrem Arbeitnehmer bestimmte träger zu ermitteln. Weitere Informationen zur Unfallversiche- Angaben, die Sie mit dem Personalfragebogen erfragen rung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Deutschen können.Ein Musterpersonalfragebogen ist dieser Broschüre als Gesetzlichen Unfallversicherung www.dguv.de. 5 Für jeden in einem Kalenderjahr Beschäftigten, der in der Ausfüllen der elektronischen Meldung Unfallversicherung versichert ist, haben Sie zum 16. Februar des Folgejahres eine besondere Jahresmeldung zur Unfallversiche- Auswahl Meldung zur Sozialversicherung rung (UV-Jahresmeldung) zu erstatten. Sollten Sie Fragen zu den Wählen Sie die Meldeart „Anmeldung“ und dann den Melde- Daten zur Unfallversicherung haben, wenden Sie sich bitte an grund „10 Beginn der Beschäftigung“ aus. Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger. Versicherungsnummer Die Versicherungsnummer können Sie dem Sozialversiche- 4. Meldung zur Sozialversicherung rungsausweis entnehmen. Besitzt Ihr Arbeitnehmer noch keine Sozialversicherungsnummer, sind weitere Angaben zur Person Jeder Arbeitgeber hat seine versicherungspflichtigen Arbeit- des Arbeitnehmers in der Meldung zur Sozialversicherung nehmer bei der vom Arbeitnehmer gewählten Krankenkasse erforderlich (Geburtsort, Geburtsname und Geburtsdatum). anzumelden. Bitte fragen Sie Ihren Arbeitnehmer, bei welcher Krankenkasse er versichert ist und lassen Sie sich von ihm Name, Vorname, Anschrift die von seiner Krankenkasse ausgestellte Mitgliedsbeschei- Die entsprechenden Daten sind amtlichen Unterlagen nigung vorlegen. Zudem ist für jeden in einem Kalenderjahr (z.B. Personalausweis) zu entnehmen. Beschäftigten, der in der Unfallversicherung versichert ist, eine besondere Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV-Jahres- Beschäftigungszeit meldung) zu erstatten. Bei einer Anmeldung ist ausschließlich das Datum des Beginns der Beschäftigung mit Tag, Monat (jeweils zwei Ziffern) und Die Meldung zur Sozialversicherung muss durch elektronische Jahr (mit vier Ziffern) einzutragen. Datenübertragung übermittelt werden. Eine Möglichkeit zur elektronischen Übertragung der Daten bietet die kostenfreie Betriebsnummer des Arbeitgebers Software „sv.net“. Im Benutzerhandbuch von „sv.net“ finden Bitte tragen Sie hier die vom Betriebsnummern-Service der Sie in detaillierter Form alle wesentlichen Bestandteile der Bundesagentur für Arbeit für Sie vergebene achtstellige Meldung zur Sozialversicherung näher erläutert. Betriebsnummer ein. Ohne die Angabe der Betriebsnummer Auf der Internetseite der Informationstechnischen Servicestelle kann die Meldung nicht verarbeitet werden. der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) www.itsg.de können Sie die Software kostenfrei erhalten. Versicherungspflichtige Beschäftigungim Privathaushalt Personengruppe gewiesen. Die Beitragsgruppen werden auch bei der Erstellung In der Meldung zur Sozialversicherung müssen Sie eine des Beitragsnachweises verwendet. Personengruppe vorgeben. Für versicherungspflichtig Beschäftigte im Privathaushalt ist dies in der Regel die Personengruppe Die Voraussetzungen für das Bestehen von Versicherungs- und „101“. Beschäftigen Sie eine Person, die eine Altersvollrente oder damit Beitragspflicht sind in den einzelnen Versicherungs eine anderweitige Versorgung wegen Alters bezieht, ist die zweigen nicht einheitlich. „119“ zu verwenden. Krankenversicherung Mehrfachbeschäftigung Schlüssel „1“ (= allgemeiner Beitrag) gilt für Personen, die ver- Das Kontrollkästchen ist zu kennzeichnen, wenn Ihr Arbeitneh- sicherungspflichtig beschäftigt sind und Anspruch auf min- mer noch weiteren Beschäftigungen nachgeht. Hierzu zählen destens sechs Wochen Entgeltfortzahlung haben. Dies ist der neben anderen versicherungspflichtigen Beschäftigungen auch Standardfall im Privathaushalt, wenn das Beschäftigungsver- Minijobs. hältnis versicherungspflichtig ist und mindestens 10 Wochen dauert. Der Schlüssel „1“ ist auch bei Personen zu verwenden, Betriebsstätte die bislang nicht versicherungspflichtig waren und privat Wohnen Sie in den neuen Bundesländern, wählen Sie bitte das krankenversichert sind. Durch die Aufnahme der Beschäftigung Kontrollkästchen „Ost“, anderenfalls „West“, aus. in Ihrem Haushalt tritt Versicherungspflicht ein und die private Krankenversicherung endet, es sei denn es besteht auch in der Beitragsgruppen Beschäftigung bei Ihnen Versicherungsfreiheit in der Kranken- Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein vierstelliger versicherung. Beitragsgruppenschlüssel anzugeben. Die Reihenfolge der Versicherungszweige lautet Krankenversicherung, Rentenver- Schlüssel „3“ (= ermäßigter Beitrag) gilt für Arbeitnehmer ohne sicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Krankengeldanspruch, z.B. wenn die Beschäftigung weniger als Durch Auswahl der jeweils zutreffenden Ziffer wird angegeben, 10 Wochen andauert oder der Arbeitnehmer Altersvollrentner ist. ob und in welcher Höhe in dem jeweiligen Versicherungszweig Beiträge zu zahlen sind. Wenn in einem Versicherungszweig Der Schlüssel „9“ ist bei freiwillig gesetzlich krankenversicher- keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer „0“ aus- ten Arbeitnehmern zu verwenden, wenn der Arbeitgeber die Krankenversicherungsbeiträge überweist. Überweist der frei 7 willig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer die Kranken- Arbeitslosenversicherung versicherungsbeiträge selbst, ist der Schlüssel „0“ maßgebend. Auch in der Arbeitslosenversicherung besteht meist Versicherungspflicht (Schlüssel „1“). Schlüssel „0“ (= kein Beitrag) ist auszuwählen, wenn der Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei ist. Dies ist zum Beispiel Für Beschäftigte, die das Lebensjahr für den Anspruch auf der Fall, wenn das Arbeitsentgelt die sogenannte Jahresar- eine Regelaltersrente vollendet haben, hat jedoch nur der beitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt und der Arbeitnehmer als Arbeitgeber einen Beitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten. Dies wird mit Schlüssel „2“ (= halber Beitrag) die Beiträge selbst an die Krankenkasse zahlt oder privat gekennzeichnet. krankenversichert ist. Ebenso sind Personen in der Krankenversicherung versicherungsfrei, die nach Vollendung des 55. Pflegeversicherung Lebensjahres eine dem Grunde nach versicherungspflichtige In der Regel besteht bei jeder krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung aufnehmen, aber innerhalb der letzten fünf Beschäftigung auch Versicherungspflicht in der Pflegeversi- Jahre vor Aufnahme der Beschäftigung zu keinem Zeitpunkt cherung (Schlüssel „1“). Für in der gesetzlichen Krankenversi- gesetzlich krankenversichert waren und mindestens die Hälfte cherung freiwillig versicherte Arbeitnehmer ist ebenfalls der dieses 5-Jahres-Zeitraums versicherungsfrei, von der Versiche- Schlüssel „1“ zu verwenden. rungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig erwerbstätig waren. Für abhängig beschäftigte Witwen, Witwer oder Waisen von Beamten, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Rentenversicherung Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe Im Privathaushalt besteht in der Rentenversicherung im Regel- oder Heilfürsorge haben, gilt der halbe Beitragssatz (Schlüssel fall Versicherungspflicht und der Schlüssel „1“ (= voller Beitrag) „2“). Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte selbst beihilfebe- ist zu verwenden. Ausgenommen von der Versicherungspflicht rechtigt und nicht lediglich berücksichtigungsfähiger Angehö- sind lediglich Altersvollrentner. Der Arbeitgeber hat jedoch sei- riger ist. nen Beitragsanteil zu entrichten, so dass hier der Schlüssel „3“ (= halber Beitrag) maßgebend ist. Für privat kranken- und pflegeversicherte Arbeitnehmer ist in der Pflegeversicherung stets der Schlüssel „0“ zu verwenden. Versicherungspflichtige Beschäftigungim Privathaushalt Kinderlose Arbeitnehmer haben zusätzlich einen Beitrag in Typische Kombinationen im Privathaushalt: Höhe von 0,25 Prozent zu zahlen. Ein besonderer Beitrags gruppenschlüssel ist hierfür jedoch nicht vorgesehen. Der Beitragsgruppen-Personengruppen- Erläuterung Beitragszuschlag gilt nur für Versicherte ab Vollendung des schlüssel schlüssel Monats zu erheben, in dem der kinderlose Arbeitnehmer das 1 1 1 1 101 23. Lebensjahr vollendet hat. allen Zweigen versicherungs- pflichtig des Versicherungs- und Beitragsrechts“ die Fußnoten. Auch 0 1 1 0 Arbeitnehmer, hierfür ist kein besonderer Beitragsgruppenschlüssel vor privat kranken- gesehen. versichert 0 1 1 1 Arbeitnehmer, 23. Lebensjahres, das heißt er ist erstmals nach Ablauf des Wohnen Sie im Freistaat Sachsen, gelten Besonderheiten bei Arbeitnehmer, in der Beitragstragung. Bitte beachten Sie in der Tabelle „Größen 101 101 freiwillig gesetz- lich kranken- versichert 3 3 2 1 Altersvollrentner 119 nach Erreichen der Regelaltersgrenze Über das Drop-down-Menü ist der für die Beschäftigung zutreffende Beitragsgruppenschlüssel auszuwählen. 9 Angaben zur Tätigkeit - Tätigkeitsschlüssel Die aktuell gültigen Beitragssätze und Entgeltgrenzen finden Jede Meldung für einen Arbeitnehmer muss Angaben über Sie auf dem eingefügten Einlegeblatt „Größen des Versiche- seine ausgeübte Tätigkeit im Betrieb (in Ihrem Fall über seine rungs- und Beitragsrechts“. Tätigkeit in Ihrem Haushalt) enthalten. Diese Angaben sind im Tätigkeitsschlüssel vorzugeben, der neun Stellen enthält. Die Bundesagentur für Arbeit gibt hierfür ein amtliches Schlüsselverzeichnis heraus. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter http://bns-ts.arbeitsagentur.de kann der Tätigkeitsschlüssel auch online ermittelt werden. Statuskennzeichen Beschäftigen Sie eines Ihrer Kinder oder einen Enkel in Ihrem Haushalt, wählen Sie bitte das Statuskennzeichen „1“ aus. Anderenfalls bleibt das Feld leer. Krankenkassennummer / Name der Einzugsstelle 5.1. Beitragsberechnung Die Grundlage für die Beitragsberechnung bildet das Arbeitsentgelt Ihres Arbeitnehmers. Zum Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gehören alle Zahlungen aus dem Beschäftigungsverhältnis; also sowohl das laufende monatliche Arbeitsentgelt als auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Zum Arbeitsentgelt gehören auch Sachbezüge. Kann der Arbeitnehmer bei Ihnen z. B. regelmäßig kostenlos Mahlzeiten einnehmen oder kostenfrei bei Ihnen wohnen, handelt es sich um Sachbezüge, die ebenfallsbeitragspflichtig sind. Beiträge werden maximal bis zur Beitrags bemessungsgrenze erhoben. Die Krankenkassennummer/Einzugsstellennummer der Knappschaft lautet: 980 0000 6. Die Kurzbezeichnung ist „KN“. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Die Arbeitnehmerbeitrags anteile am Sozialversicherungsbeitrag müssen Sie bei der 5. Beitragsverfahren Gehaltsabrechnung durch Abzug vom Arbeitsentgelt Ihres Arbeitnehmers einbehalten. Zur Berechnung der Beiträge stellt Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört es, monatlich die die Knappschaft einen Beitragsrechner bereit. Diesen finden Sie zu zahlenden Beiträge und Umlagen zu berechnen und an die auf unserer Internetseite www.kbs.de/beitragsrechner. Krankenkasse (auch Einzugsstelle genannt) zu zahlen. Sie als Arbeitgeber sind also gegenüber der Einzugsstelle der Beitrags- Liegt das monatliche Gesamtentgelt Ihres Arbeitnehmers schuldner. zwischen 450,01 Euro und 850 Euro, ist zu prüfen, ob die sogenannte Gleitzonenregelung zum Tragen kommt. Bei der Versicherungspflichtige Beschäftigungim Privathaushalt Prüfung, ob das Entgelt zwischen 450,01 Euro und 850 Euro Der Beitragsnachweis muss - wie die Meldungen zur Sozial liegt ist vom Gesamtentgelt des Arbeitnehmers auszugehen. versicherung - mittels zugelassener systemgeprüfter Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen (z. B. Entgelte aus eventuell bestehenden weiteren versicherungs- Software sv.net) spätestens drei Arbeitstage vor Fälligkeit der pflichtigen Beschäftigungen sind ebenfalls zu berücksichtigen. Beiträge übermittelt werden. Die Abgabefrist für den Beitrags- Lediglich Arbeitsentgelt aus einem Minijob ist in die Prüfung nachweis können Sie der Tabelle „Größen des Versicherungs- nicht mit einzubeziehen. und Beitragsrechts“ entnehmen, die dieser Broschüre als Anlage beigefügt ist. Wenn die Gleitzonenregelung Anwendung findet, bildet nicht das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt, sondern ein nach Ausfüllen des elektronischen Beitragsnachweises der Gleitzonenformel berechneter Betrag die Beitragsbemessungsgrundlage. Außerdem gibt es Besonderheiten bei der Arbeitgeber Berechnung der Beiträge. Weitere Informationen zu Beschäf- Wählen Sie bei sv.net „Neue Firma hinzufügen“ und füllen Sie tigungsverhältnissen in der Gleitzone finden Sie auf unserer die Eingabemaske aus oder wählen Sie gegebenenfalls eine Internetseite www.kbs.de/gleitzone. Hier finden Sie auch einen bereits angelegte Betriebsnummer aus und bestätigen Sie mit Beitragsrechner für Gleitzonenfälle. „OK“. 5.2. Beitragsnachweis Mit dem Beitragsnachweis teilt der Arbeitgeber vor dem Zahlungstermin die Summe der Abgaben mit, die er insgesamt für alle Arbeitnehmer für einen Monat an die Knappschaft zahlen wird. Beschäftigen Sie mehrere Arbeitnehmer, für die die Knappschaft die zuständige Einzugsstelle ist, sind die Angaben also nicht personengebunden, sondern als Gesamtbetrag zu erfassen. Die Summe der Abgaben setzt sich dabei aus den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie den Abgaben zur Arbeitgeberversicherung zusammen. Zeitraum Sollten in jedem Monat unterschiedlich hohe Beiträge anfallen (weil das Entgelt Ihres Arbeitnehmers monatlich schwankt), muss der Beitragsnachweis gesondert für jeden Monat übermittelt werden. Für die einzelnen Monate ist der Monatserste als von-Datum und der Monatsletzte als bis-Datum anzugeben. Dies gilt auch für Beschäftigungen, die während eines Monats beginnen oder enden. Falls ein Dauer-Beitragsnachweis eingereicht wird, weil jeden Monat Abgaben in gleicher Höhe anfallen, ist als Zeitraum der Monat einzutragen, ab dem der Dauer-Beitragsnachweis gelten soll. 11 Dauer-Beitragsnachweis Sofern Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, Soll der Beitragsnachweis nicht nur für den laufenden Ab- können Sie die Beiträge auch auf eines unserer Konten über- rechnungsmonat, sondern auch für folgende Abrechnungs- weisen. Unsere Bankverbindungen entnehmen Sie bitte der monate gelten, ist im Beitragsnachweis das Kontrollkästchen Übersicht „Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts“. „Dauer-Beitragsnachweis“ zu markieren. In diesen Fällen fallen in jedem Monat Beiträge in gleicher Höhe an. Der Dauer- Um eine korrekte maschinelle Verarbeitung zu gewährleisten, Beitragsnachweis behält solange seine Gültigkeit, bis ein neuer bitten wir Sie, im Verwendungszweck an erster Stelle die Beitragsnachweis oder Dauer-Beitragsnachweis eingereicht Betriebsnummer ohne Vorsätze anzugeben. Bitte beachten Sie wird. Spätestens zum 1. Januar eines jeden Jahres muss jedoch unbedingt die Fälligkeitstermine, da die Knappschaft bei nicht ein neuer Beitragsnachweis eingereicht werden. pünktlicher Zahlung verpflichtet ist, Säumniszuschläge zur erheben. Beiträge und Umlagen Die Höhe der berechneten Beiträge und Umlagen sind im Beitragsnachweis neben der jeweiligen Beitragsgruppe einzu- 6. Weitere wichtige Informationen tragen. 5.3. Beitragszahlung Die einfachste und bequemste Art der Beitragszahlung ist, der Knappschaft ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen. So können Sie als Arbeitgeber sicher sein, dass die Beiträge fristgerecht abgebucht werden. Sie müssen nur dafür sorgen, dass Ihr Konto ausreichend gedeckt ist. Dadurch ist von vornherein ausgeschlossen, dass die Knappschaft Säumniszuschläge und Mahngebühren aufgrund unpünktlicher Zahlungen erhebt. 6.1. Jahresmeldung Für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer ist mit der ersten folgenden Lohnund Gehaltsabrechnung eine Jahresmeldung zu erstatten. Mit der Jahresmeldung meldet der Arbeitgeber unter anderem das beitragspflichtige Entgelt des vergangenen Jahres. Diese Entgeltmeldung wird von der Krankenkasse an die Rentenversicherung weitergeleitet, im Rentenversicherungskonto Ihres Arbeitnehmers gespeichert und fließt damit in die spätere Rentenberechnung ein. Sollten Sie sich für dieses Verfahren entscheiden, bitten wir Sie, den Fragebogen/SEPA Basislastschriftmandat (siehe Anlage) an Damit die Jahresmeldung Ihrem Arbeitnehmer zugeordnet uns zu senden bzw. zu faxen. werden kann, muss die Versicherungsnummer mit angegeben Versicherungspflichtige Beschäftigungim Privathaushalt werden. Das Bruttoarbeitsentgelt ist in Euro einzutragen. CentBeträge ab 50 sind nach oben, von weniger als 50 nach unten auf volle Euro-Beträge zu runden. Meldungen sind immer auf 6.3. Insolvenzgeldumlage Die Insolvenzgeldumlage müssen Sie, als Arbeitgeber im Privathaushalt, nicht zahlen. ein Kalenderjahr zu beziehen. Kalenderjahrübergreifende Meldungen sind nicht zulässig. Die Jahresmeldung muss bis spätestens zum 15. Februar des Folgejahres an die Knappschaft übermittelt werden. Abwei- 6.4. Steuern Beschäftigungen im Privathaushalt sind steuerpflichtig. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. chend hiervon finden Sie die Frist zur Abgabe von UV-Jahresmeldungen unter „3. Unfallversicherung“. 6.2. Arbeitgeberumlagen - U1 und U2 Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, im Falle der Krankheit Ihres Arbeitnehmers, das Entgelt für sechs Wochen fortzuzahlen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht jedoch erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Entgeltfortzahlung ist auch zu leisten, wenn eine Arbeitnehmerin einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz unterliegt. Für Ihre Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung können Sie bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers eine Erstattung beantragen. Weitere Informationen zu den Erstattungsverfahren bei Krankheit und Mutterschaft finden Sie unter www.kbs.de/arbeitgeber - Rubrik „Arbeitgeberversicherung“. 6.5. Arbeitnehmer aus anderen Ländern Die meisten Bürger der Europäischen Union dürfen sich in Deutschland aufhalten und benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung keine Arbeitserlaubnis. Besonderheiten gelten bis zum 30. Juni 2015 für Arbeitnehmer aus Kroatien. Wenn eine Person aus Kroatien beschäftigt werden soll, wird in der Regel zuvor eine Arbeitserlaubnis benötigt. Wird eine Beschäftigung in Deutschland ohne entsprechende Genehmigung ausgeübt, kann dies für Arbeitgeber und Arbeitnehmer strafrechtliche Konsequenzen haben. Zuständig für diese Arbeitserlaubnis ist die „Zentrale Auslands- und Fachvermittlung“ (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Seit dem 1. Januar 2014 benötigen Arbeitnehmer aus Rumänien und Bulgarien keine Arbeitserlaubnis mehr, um in Deutschland eine Beschäftigung aufzunehmen. Zur Finanzierung dieser Erstattungsverfahren zahlen alle Arbeitgeber Umlagen. Auch als Arbeitgeber im Privathaushalt Personen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates haben Sie diese Umlagen (U1 und U2) zu zahlen. der Europäischen Union sind, dürfen nur in Deutschland 13 arbeiten, sofern sie über einen entsprechenden Aufenthalts- Fall mit Ihrem Arbeitnehmer eine schriftliche Vereinbarung titel verfügen. Als Aufenthaltstitel bezeichnet man die Auf- abschließen,dass er sich selbst um die im Ausland bestehende enthaltserlaubnis, die auch die Zulassung zum Arbeitsmarkt Sozialversicherung kümmert. regelt. Zuständig für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist die Ausländerbehörde der Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung. Bei Bedarf wird von diesen Stellen die Zustimmung der 7. Kontakt Arbeitsverwaltung eingeholt. Im Ausland sind die deutschen Auslandsvertretungen (die Visa-Stellen der Botschaften und Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen den Ein- Konsulate der Bundesrepublik Deutschland) zuständige Behör- stieg in Ihr „Arbeitgeber-Leben“ erleichtern konnten. Jedoch ist den. Weitere Fragen zu Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung es in einer Broschüre nicht möglich, auf alle Konstellationen, beantwortet die Agentur für Arbeit. die Ihnen im Beitrags- und Meldeverfahren der Sozialversicherung begegnen können, einzugehen. Grundsätzlich gelten für Personen aus anderen Ländern, die in der Bundesrepublik Deutschland einer Beschäftigung nachge- Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten hen, die gleichen Vorschriften über die soziale Sicherheit wie und unterstützen Sie gerne. für deutsche Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass Sie einen aus dem Ausland stammenden Arbeitnehmer normalerweise wie Knappschaft einen deutschen Arbeitnehmer bei einer deutschen Kranken- 45115 Essen kasse anmelden müssen. Telefon: 0355 2902-70799 Legt der Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland Ihnen Montags bis freitags von 7:00 bis 17:00 Uhr jedoch einen „Vordruck A1“ bzw. eine Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften aus einem anderen Staat E-Mail: melde-beitragswesen@kbs.de vor, gelten die Rechtsvorschriften dieses Staates. Sie haben dann als Arbeitgeber die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragszahlung nach dem Recht dieses Landes Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme Ihre Betriebsnummer durchzuführen. An eine deutsche Krankenkasse sind keine an, sofern für Sie bereits eine Betriebsnummer vergeben wurde. Beiträge abzuführen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie in diesem Anschrift: Anschrift Betrieb: Betriebsnummer: Anschrift: Anschrift Betrieb: Ihr/e Ansprechpartner/in in unserer Firma ist: Betriebsnummer: Telefon/Telefax: Ansprechpartner/in Bitte an die Knappschaft schicken oder faxen Ihr/e - Fax-Nr.: 0201 384-979797 in unserer Firma ist: - Vielen Dank! Telefon/Telefax: Knappschaft Bitte an die Knappschaft schicken oder faxen - Fax-Nr.: 0201 384-979797 Dezernat VII.10/Service-Center - Vielen Dank! 45115 Essen Datum: ________________________________________ Knappschaft Bitte Bitte schicken schickenSie Sieuns uns Ihre kostenlose Broschüre: mir Dezernat VII.10/Service-Center 45115 Essen Datum: ________________________________________ „Beschäftigungen von Studenten, Praktikanten und ähnliche Personen Ihre kostenlose Broschüre ______ Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung“ (Vordruck 12248)12250) ________ -„Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht“ (Vordruck Bitte schicken Sie uns mir Anzahl Anzahl ________ ________ Anzahl Ihre kostenlose Broschüre „Die Beitragspflicht von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt“ (Vordruck 12251) „Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht“ (Vordruck 12250) Anzahl ________ ________ Anzahl „Hinweise zur Versicherungsfreiheit“ (Vordruck 12252) „Die Beitragspflicht von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt“ (Vordruck 12251) Anzahl ________ ________ Anzahl „Arbeitsentgelt - Ein Grundbegriff des Sozialversicherungsrechts“ (Vordruck 12253) „Hinweise zur Versicherungsfreiheit“ (Vordruck 12252) Anzahl ________ ________ Anzahl „Der starke Partner an Ihrer Seite“ (Vordruck 12255) „Arbeitsentgelt - Ein Grundbegriff des Sozialversicherungsrechts“ (Vordruck 12253) Anzahl ________ ________ Anzahl „Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber, Krankheit/Mutterschaft“ (Vordruck 68074) „Der starke Partner an Ihrer Seite“ (Vordruck 12255) Anzahl ________ „Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber, Krankheit/Mutterschaft“ (Vordruck 68074) Anzahl Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Unterschrift Anlage 1 Fragebogen / SEPA-Basislastschriftmandat Betriebsnummer Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen und zurücksenden. Rechtskreis: West Ost Arbeitgeber (Bitte Rechtsform angeben, z.B. GmbH) Telefon Telefax Vertretungsbefugte Person (z.B. Geschäftsführer) E-Mail-Adresse (wenn Sie unseren Newsletter erhalten möchten) Anschrift (Straße, PLZ, Ort) Ansprechpartner (z. B.Steuerberater) Telefon Telefax Empfängeranschrift für künftige abweichende Korrespondenz: (Straße, PLZ, Ort) Zusätzliche Betriebsnummern (abweichend von der oben genannten Betriebsnummer) Wenn Sie mehrere Beitragsnachweise mit verschiedenen Betriebsnummern übermitteln, die Beiträge jedoch in einer Summe zahlen möchten, bietet es sich an, ein Arbeitgeberhauptkonto und mehrere Unterkonten bei uns einrichten zu lassen. Sollten Sie diesen Service wünschen, bitten wir Sie, die Betriebsnummer des Arbeitgeberhauptkontos nachstehend vorzugeben. Betriebsnummer des Arbeitgeberhauptkontos .......................................................................................................................................................................................................................................................................................... SEPA-Basislastschriftmandat (SEPA Core Direct Debit) Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 45115 Essen Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 81KBS00000034886 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Ich ermächtige die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der KBS auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name des Kontoinhabers Straße und Hausnummer Postleitzahl, Wohnort Kreditinstitut D E IBAN (International Bank Account Number) ___________________________________ Ort, Datum ___________________________________________ Unterschrift Das SEPA-Basislastschriftmandat ist nur mit Datum und Unterschrift gültig. Version 02 Rückseite Knappschaft oder per Fax an: (0201) 384 979797 45115 Essen .......................................................................................................................................................... Personalfragebogen Persönliche Angaben Familienname (ggf. Geburtsname) Vorname Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Geburtsdatum Geschlecht Staatsangehörigkeit Familienstand Kinder vorhanden? Bankverbindung: Kreditinstitut IBAN BIC (Nur anzugeben bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Europäischen Union) Höchster Schulabschluss ^ ohne Schulabschluss ^ Haupt-/Volksschulabschluss ^ Mittlere Reife/gleichwertiger Abschluss ^ Abitur/Fachabitur Höchste Berufsausbildung ^ ohne beruflichen Ausbildungsabschluss ^ anerkannte Berufsausbildung ^ Meister/Techniker gleichwertiger Fachschulabschluss ^ Bachelor ^ Diplom/Magister/Master/Staatsexamen ^ Promotion Beschäftigung Beginn der Beschäftigung Ausgeübte Tätigkeit Art der Beschäftigung ^ Hauptbeschäftigung ^ Nebenbeschäftigung Vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit Vereinbartes Arbeitsentgelt Üben Sie weitere Beschäftigungen aus? ^ ja ^ nein Sozialversicherung Krankenkasse Sozialversicherungsnummer Geburtsort und Geburtsland (nur bei fehlender Sozialversicherungsnummer) Steuer Identifikationsnummer Finanzamt-Nummer Steuerklasse/Faktor Konfession Kinderfreibetrag Erklärung des Arbeitnehmers: Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, meinem Arbeitgeber alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Datum ________________________________________________ Unterschrift Arbeitnehmer ____________________________ So erreichen Sie uns: Knappschaft 45115 Essen Service-Telefon Krankenversicherung 08000 200 501 (kostenfrei) Pflegeversicherung 08000 200 501 (kostenfrei) Rentenversicherung 0800 1000 48080 (kostenfrei) Minijob-Zentrale 0355 2902-70799 Arbeitgeberversicherung 0234 304-43990 E-Mail melde-beitragswesen@kbs.de arbeitgeberversicherung@knappschaft.de Information zentrale@kbs.de www.kbs.de