Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt

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Versicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt
kranken- und pflegeversicherung
Immer für Sie da!
Versicherungspflichtige Beschäftigung
im Privathaushalt
Informationen für Arbeitgeber
Haben Sie noch Fragen?
Benötigen Sie noch weitere
Informationen?
Wir beraten und betreuen Sie
individuell.
Herausgegeben von:
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14–28, 44789 Bochum
www.knappschaft.de
Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit
ausdrücklicher Genehmigung des
Herausgebers gestattet.
Stand: Januar 2016
Vordr. 12247 1. 16 – VII.1 – 550 – 2853
impressum
Versicherungspflichtige Beschäftigungim Privathaushalt
Sehr geehrte Damen und Herren,
Beschäftigungen im Privathaushalt, bei denen der Arbeitnehmer im Monat regel­mäßig mehr als 450 Euro
Arbeitsentgelt erhält, sind versicherungspflichtig. Für die Meldungen zur Sozialversicherung und die Zahlung
der Beiträge, für die Sie als Arbeitgeber verantwortlich sind, ist die Krankenkasse des Arbeitnehmers Ihre
Ansprechpartnerin.
Für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Krankenkasse spielt das Beitrags- und
­Meldeverfahren eine besondere Rolle.
Es wird abgewickelt über
die Betriebsnummer des Arbeitgebers,
den Beitragsnachweis,
die Beitragszahlung und
die Meldungen zur Sozialversicherung.
Wir haben für Sie als privaten Arbeitgeber in dieser Broschüre die wichtigsten I­ nformationen zum Beitragsrecht und Meldeverfahren bei der Knappschaft ­zusammengestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Knappschaft
WICHTIGE INFORMATION!
Bei Pflegepersonen im Privathaushalt, die nicht erwerbsmäßig tätig sind, besteht in der Regel kein
­Beschäftigungsverhältnis. Jedoch sind diese Personen in der Rentenversicherung versicherungspflichtig.
Die Abwicklung des Beitrags- und Meldeverfahrens übernimmt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Bitte
wenden Sie sich bei Fragen zu diesem Thema an die entsprechende Pflegekasse.
3
inhaltsverzeichnis
1.Betriebsnummer............................................................................................................................5
2.Personalfragebogen......................................................................................................................5
3.Unfallversicherung........................................................................................................................5 ! NEU !
4.
Meldung zur Sozialversicherung.................................................................................................6 ! NEU !
5.Beitragsverfahren........................................................................................................................ 10
5.1.Beitragsberechnung.................................................................................................................... 10
5.2.Beitragsnachweis......................................................................................................................... 11
5.3.Beitragszahlung............................................................................................................................12
6.
Weitere wichtige Informationen.................................................................................................12
6.1.Jahresmeldung.............................................................................................................................12
6.2. Arbeitgeberumlagen - U1 und U2................................................................................................13
6.3.Insolvenzgeldumlage...................................................................................................................13
6.4.Steuern..........................................................................................................................................13
6.5. Arbeitnehmer aus anderen Ländern...........................................................................................13
7.Kontakt......................................................................................................................................... 14
Anlagen
Anforderung von Fachbroschüren
Fragebogen / SEPA-Basislastschriftmandat
Personalfragebogen
Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts
Versicherungspflichtige Beschäftigungim Privathaushalt
1. Betriebsnummer
Anlage beigefügt. Bitte beachten Sie, dass der Personalfrage­
bogen nicht den Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem
Beschäftigen Sie erstmalig einen versicherungspflichtigen
Arbeitnehmer ersetzt. Er dient lediglich zur Vervollständigung
Arbeitnehmer, benötigen Sie für die Anmeldung bei der Knapp-
der Entgeltunterlagen.
schaft (Meldung zur Sozialversicherung) und für die Beitragszahlung eine Betriebsnummer. Diese wird vom Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergeben.
3. Unfallversicherung
Bundesagentur für Arbeit
Arbeitnehmer sind in Deutschland kraft Gesetzes in der
Betriebsnummern-Service
gesetz­lichen Unfallversicherung versichert. Eine private
66088 Saarbrücken
Unfallversicherung ersetzt nicht die gesetzliche Unfallversicherung. ­Damit die Unfallversicherungsträger (Berufsge-
Telefon: 0800 4 5555 20
nossenschaft bzw. Unfallkasse) ihre Aufgaben wahrnehmen
Telefax: 0681 988429 1300
können, haben sich alle Arbeitgeber beim zuständigen
E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Unfallversicherungsträger­ anzumelden.
www.arbeitsagentur.de/betriebsnummernvergabe
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Haushaltshilfen
Nach ca. drei Arbeitstagen werden die Sozialversicherungs-
(z.B. Reinigungskräfte, Babysitter, Küchenhilfen, Gartenhilfen­
träger über die Neuvergabe einer Betriebsnummer informiert.
sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer) ist jeweils die Unfall­
Bitte übermitteln Sie die elektronischen Meldungen daher
kasse oder der Gemeindeunfallversicherungsverband des
frühestens nach drei Arbeitstagen.
Wohngebietes, in dem sich der Privathaushalt befindet. Ist
Ihnen der für Sie zuständige Unfallversicherungsträger nicht
bekannt, so können Sie sich kostenfrei an die Infoline der
2. Personalfragebogen
Gesetz­lichen Unfallversicherung unter 0800 6050404 oder
auch per E-Mail an die Adresse: info@dguv.de wenden. Dort
Für die Anmeldung bei der Knappschaft und für die Beitragsab-
hilft man Ihnen gerne, den zuständigen Unfallversicherungs-
rechnung benötigten Sie von Ihrem Arbeitnehmer bestimmte
träger zu ermitteln. Weitere Informationen zur Unfallversiche-
Angaben, die Sie mit dem Personalfragebogen erfragen
rung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Deutschen
können.­Ein Musterpersonalfragebogen ist dieser Broschüre als
Gesetzlichen Unfallversicherung www.dguv.de.
5
Für jeden in einem Kalenderjahr Beschäftigten, der in der
Ausfüllen der elektronischen Meldung
Unfallversicherung versichert ist, haben Sie zum 16. Februar des
Folgejahres eine besondere Jahresmeldung zur Unfallversiche-
Auswahl Meldung zur Sozialversicherung
rung (UV-Jahresmeldung) zu erstatten. Sollten Sie Fragen zu den
Wählen Sie die Meldeart „Anmeldung“ und dann den Melde-
Daten zur Unfallversicherung haben, wenden Sie sich bitte an
grund „10 Beginn der Beschäftigung“ aus.
Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.
Versicherungsnummer
Die Versicherungsnummer können Sie dem Sozialversiche-
4. Meldung zur Sozialversicherung
rungsausweis entnehmen. Besitzt Ihr Arbeitnehmer noch keine
Sozialversicherungsnummer, sind weitere Angaben zur Person
Jeder Arbeitgeber hat seine versicherungspflichtigen Arbeit-
des Arbeitnehmers in der Meldung zur Sozialversicherung
nehmer bei der vom Arbeitnehmer gewählten Krankenkasse
erforderlich (Geburtsort, Geburtsname und Geburtsdatum).
anzumelden. Bitte fragen Sie Ihren Arbeitnehmer, bei welcher
Krankenkasse er versichert ist und lassen Sie sich von ihm
Name, Vorname, Anschrift
die von seiner Krankenkasse ausgestellte Mitgliedsbeschei-
Die entsprechenden Daten sind amtlichen Unterlagen
nigung vorlegen. Zudem ist für jeden in einem Kalenderjahr
(z.B. Personalausweis) zu entnehmen.
Beschäftigten, der in der Unfallversicherung versichert ist, eine
besondere Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV-Jahres-
Beschäftigungszeit
meldung) zu erstatten.
Bei einer Anmeldung ist ausschließlich das Datum des Beginns
der Beschäftigung mit Tag, Monat (jeweils zwei Ziffern) und
Die Meldung zur Sozialversicherung muss durch elektronische
Jahr (mit vier Ziffern) einzutragen.
Datenübertragung übermittelt werden. Eine Möglichkeit zur
elektronischen Übertragung der Daten bietet die kostenfreie
Betriebsnummer des Arbeitgebers
Software „sv.net“. Im Benutzerhandbuch von „sv.net“ finden
Bitte tragen Sie hier die vom Betriebsnummern-Service der
Sie in detaillierter Form alle wesentlichen Bestandteile der
Bundesagentur für Arbeit für Sie vergebene achtstellige
Meldung zur Sozialversicherung näher erläutert.
Betriebs­nummer ein. Ohne die Angabe der Betriebsnummer
Auf der Internetseite der Informationstechnischen Servicestelle­
kann die Meldung nicht verarbeitet werden.
der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) www.itsg.de
­können Sie die Software kostenfrei erhalten.
Versicherungspflichtige Beschäftigungim Privathaushalt
Personengruppe
gewiesen. Die Beitragsgruppen werden auch bei der Erstellung
In der Meldung zur Sozialversicherung müssen Sie eine
des Beitragsnachweises verwendet.
Personen­gruppe vorgeben. Für versicherungspflichtig Beschäftigte im Privathaushalt ist dies in der Regel die Personengruppe
Die Voraussetzungen für das Bestehen von Versicherungs- und
„101“. Beschäftigen Sie eine Person, die eine Altersvollrente oder
damit Beitragspflicht sind in den einzelnen Versicherungs­
eine anderweitige Versorgung wegen Alters bezieht, ist die
zweigen nicht einheitlich.
„119“ zu verwenden.
Krankenversicherung
Mehrfachbeschäftigung
Schlüssel „1“ (= allgemeiner Beitrag) gilt für Personen, die ver-
Das Kontrollkästchen ist zu kennzeichnen, wenn Ihr Arbeitneh-
sicherungspflichtig ­beschäftigt sind und Anspruch auf min-
mer noch weiteren Beschäftigungen nachgeht. Hierzu zählen
destens sechs Wochen Entgeltfortzahlung haben. Dies ist der
neben anderen versicherungspflichtigen Beschäftigungen auch
Standardfall im Privathaushalt, wenn das Beschäftigungsver-
Minijobs.
hältnis versicherungspflichtig ist und mindestens 10 Wochen
dauert. Der Schlüssel „1“ ist auch bei Personen zu verwenden,
Betriebsstätte
die bislang nicht versicherungspflichtig waren und privat
Wohnen Sie in den neuen Bundesländern, wählen Sie bitte das
krankenversichert sind. Durch die Aufnahme der Beschäftigung
Kontrollkästchen „Ost“, anderenfalls „West“, aus.
in Ihrem Haushalt tritt Versicherungspflicht ein und die private
Krankenversicherung endet, es sei denn es besteht auch in der
Beitragsgruppen
Beschäftigung bei Ihnen Versicherungsfreiheit in der Kranken-
Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein vierstelliger­
versicherung.
Beitragsgruppenschlüssel anzugeben. Die Reihenfolge der
Versicherungszweige lautet Krankenversicherung, Rentenver-
Schlüssel „3“ (= ermäßigter Beitrag) gilt für Arbeitnehmer ohne
sicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
Krankengeldanspruch, z.B. wenn die Beschäftigung weniger als
Durch Auswahl der jeweils zutreffenden Ziffer wird angegeben,
10 Wochen andauert oder der Arbeitnehmer Altersvollrentner ist.
ob und in welcher Höhe in dem jeweiligen Versicherungszweig
Beiträge zu zahlen sind. Wenn in einem Versicherungszweig
Der Schlüssel „9“ ist bei freiwillig gesetzlich krankenversicher-
keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer „0“ aus-
ten Arbeitnehmern zu verwenden, wenn der Arbeitgeber die
Krankenversicherungsbeiträge überweist. Überweist der frei­
7
willig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer die Kranken-
Arbeitslosenversicherung
versicherungsbeiträge selbst, ist der Schlüssel „0“ maßgebend.
Auch in der Arbeitslosenversicherung besteht meist Versicherungspflicht (Schlüssel „1“).
Schlüssel „0“ (= kein Beitrag) ist auszuwählen, wenn der Arbeitnehmer kranken­versicherungsfrei ist. Dies ist zum Beispiel
Für Beschäftigte, die das Lebensjahr für den Anspruch auf
der Fall, wenn das Arbeitsentgelt die sogenannte Jahresar-
eine Regelaltersrente vollendet haben, hat jedoch nur der
beitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt und der Arbeitnehmer als
Arbeitgeber einen Beitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung
freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung
zu entrichten. Dies wird mit Schlüssel „2“ (= halber Beitrag)
die Beiträge selbst an die Krankenkasse zahlt oder privat
gekennzeichnet.
krankenversichert ist. Ebenso sind Personen in der Krankenversicherung versicherungsfrei, die nach Vollendung des 55.
Pflegeversicherung
Lebensjahres eine dem Grunde nach versicherungspflichtige
In der Regel besteht bei jeder krankenversicherungspflichtigen
Beschäftigung aufnehmen, aber innerhalb der letzten fünf
Beschäftigung auch Versicherungspflicht in der Pflegeversi-
Jahre vor Aufnahme der Beschäftigung zu keinem Zeitpunkt
cherung (Schlüssel „1“). Für in der gesetzlichen Krankenversi-
gesetzlich krankenversichert waren und mindestens die Hälfte
cherung freiwillig versicherte Arbeitnehmer ist ebenfalls der
dieses 5-Jahres-Zeitraums versicherungsfrei, von der Versiche-
Schlüssel „1“ zu verwenden.
rungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig erwerbstätig waren.
Für abhängig beschäftigte Witwen, Witwer oder Waisen von
­Beamten, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder
Rentenversicherung
Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe
Im Privathaushalt besteht in der Rentenversicherung im Regel-
oder Heilfürsorge haben, gilt der halbe Beitragssatz (Schlüssel
fall Versicherungspflicht und der Schlüssel „1“ (= voller Beitrag)
„2“). Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte selbst beihilfebe-
ist zu verwenden. Ausgenommen von der Versicherungspflicht
rechtigt und nicht lediglich berücksichtigungsfähiger Angehö-
sind lediglich Alters­vollrentner. Der Arbeitgeber hat jedoch sei-
riger ist.
nen Beitragsanteil zu entrichten, so dass hier der Schlüssel „3“
(= halber Beitrag) maßgebend ist.
Für privat kranken- und pflegeversicherte Arbeitnehmer ist in
der Pflegeversicherung stets der Schlüssel „0“ zu verwenden.
Versicherungspflichtige Beschäftigungim Privathaushalt
Kinderlose Arbeitnehmer haben zusätzlich einen Beitrag in
Typische Kombinationen im Privathaushalt:
Höhe von 0,25 Prozent zu zahlen. Ein besonderer Beitrags­
gruppenschlüssel ist hierfür jedoch nicht vorgesehen. Der
Beitragsgruppen-Personengruppen- Erläuterung
Beitragszuschlag gilt nur für Versicherte ab Vollendung des
schlüssel
schlüssel
Monats zu erheben, in dem der kinderlose Arbeitnehmer das
1 1 1 1
101
23. Lebens­jahr vollendet hat.
allen Zweigen versicherungs-
pflichtig
des Versicherungs- und Beitragsrechts“ die Fußnoten. Auch
0 1 1 0
Arbeitnehmer, hierfür ist kein besonderer Beitragsgruppenschlüssel vor­
privat kranken-
gesehen.
versichert
0 1 1 1
Arbeitnehmer, 23. Lebensjahres, das heißt er ist erstmals nach Ablauf des
Wohnen Sie im Freistaat Sachsen, gelten Besonderheiten bei
Arbeitnehmer, in der Beitragstragung. Bitte beachten Sie in der Tabelle „Größen
101
101
freiwillig gesetz-
lich kranken-
versichert
3 3 2 1
Altersvollrentner 119
nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Über das Drop-down-Menü ist der für die Beschäftigung zutreffende Beitragsgruppenschlüssel auszuwählen.
9
Angaben zur Tätigkeit - Tätigkeitsschlüssel
Die aktuell gültigen Beitragssätze und Entgeltgrenzen finden
Jede Meldung für einen Arbeitnehmer muss Angaben über
Sie auf dem eingefügten Einlegeblatt „Größen des Versiche-
seine ausgeübte Tätigkeit im Betrieb (in Ihrem Fall über seine
rungs- und Beitragsrechts“.
Tätigkeit in Ihrem Haushalt) enthalten. Diese Angaben sind im
Tätigkeits­schlüssel vorzugeben, der neun Stellen enthält. Die
Bundesagentur für Arbeit gibt hierfür ein amtliches Schlüsselverzeichnis heraus. Auf der Internetseite der Bundesagentur für
Arbeit unter http://bns-ts.arbeitsagentur.de kann der Tätigkeitsschlüssel auch online ermittelt werden.
Statuskennzeichen
Beschäftigen Sie eines Ihrer Kinder oder einen Enkel in Ihrem
Haushalt, wählen Sie bitte das Statuskennzeichen „1“ aus.
Anderenfalls bleibt das Feld leer.
Krankenkassennummer / Name der Einzugsstelle
5.1. Beitragsberechnung
Die Grundlage für die Beitragsberechnung bildet das Arbeitsentgelt Ihres Arbeitnehmers. Zum Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne gehören alle Zahlungen aus
dem Beschäftigungsverhältnis; also sowohl das laufende
monatliche Arbeitsentgelt als auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Zum Arbeitsentgelt gehören auch
Sachbezüge. Kann der Arbeitnehmer bei Ihnen z. B. regelmäßig
kostenlos Mahlzeiten einnehmen oder kostenfrei bei Ihnen
wohnen, handelt es sich um Sachbezüge, die ebenfalls­beitragspflichtig sind. Beiträge werden maximal bis zur Beitrags­
bemessungsgrenze erhoben.
Die Krankenkassennummer/Einzugsstellennummer der Knappschaft lautet: 980 0000 6. Die Kurzbezeichnung ist „KN“.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden von Arbeitgeber und
Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Die Arbeitnehmerbeitrags­
anteile am Sozialversicherungsbeitrag müssen Sie bei der
5. Beitragsverfahren
Gehaltsabrechnung durch Abzug vom Arbeitsentgelt Ihres
Arbeitnehmers einbehalten. Zur Berechnung der Beiträge stellt
Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört es, monatlich die
die Knappschaft einen Beitragsrechner bereit. Diesen finden Sie
zu zahlenden Beiträge und Umlagen zu berechnen und an die
auf unserer Internetseite www.kbs.de/beitragsrechner.
Krankenkasse (auch Einzugsstelle genannt) zu zahlen. Sie als
Arbeitgeber sind also gegenüber der Einzugsstelle der Beitrags-
Liegt das monatliche Gesamtentgelt Ihres Arbeitnehmers
schuldner.
zwischen 450,01 Euro und 850 Euro, ist zu prüfen, ob die
sogenannte Gleitzonenregelung zum Tragen kommt. Bei der
Versicherungspflichtige Beschäftigungim Privathaushalt
Prüfung, ob das Entgelt zwischen 450,01 Euro und 850 Euro
Der Beitragsnachweis muss - wie die Meldungen zur Sozial­
liegt ist vom Gesamtentgelt des Arbeitnehmers auszugehen.
versicherung - mittels zugelassener systemgeprüfter
­Programme oder maschinell erstellter Ausfüllhilfen (z. B.
Entgelte aus eventuell bestehenden weiteren versicherungs-
Software sv.net) spätestens drei Arbeitstage vor Fälligkeit der
pflichtigen Beschäftigungen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Beiträge übermittelt werden. Die Abgabefrist für den Beitrags-
Lediglich Arbeitsentgelt aus einem Minijob ist in die Prüfung
nachweis können Sie der Tabelle „Größen des Versicherungs-
nicht mit einzubeziehen.
und Beitragsrechts“ entnehmen, die dieser Broschüre als
Anlage beigefügt ist.
Wenn die Gleitzonenregelung Anwendung findet, bildet nicht
das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt, sondern ein nach
Ausfüllen des elektronischen Beitragsnachweises
der Gleitzonenformel berechneter Betrag die Beitragsbemessungsgrundlage. Außerdem gibt es Besonderheiten bei der
Arbeitgeber
Berechnung der Beiträge. Weitere Informationen zu Beschäf-
Wählen Sie bei sv.net „Neue Firma hinzufügen“ und füllen Sie
tigungsverhältnissen in der Gleitzone finden Sie auf unserer
die Eingabemaske aus oder wählen Sie gegebenenfalls eine
Internetseite www.kbs.de/gleitzone. Hier finden Sie auch einen
bereits angelegte Betriebsnummer aus und bestätigen Sie mit
Beitragsrechner für Gleitzonenfälle.
„OK“.
5.2. Beitragsnachweis
Mit dem Beitragsnachweis teilt der Arbeitgeber vor dem
Zahlungstermin die Summe der Abgaben mit, die er insgesamt
für alle Arbeitnehmer für einen Monat an die Knappschaft
zahlen wird. Beschäftigen Sie mehrere Arbeitnehmer, für die die
Knappschaft die zuständige Einzugsstelle ist, sind die Angaben
also nicht personengebunden, sondern als Gesamtbetrag zu
erfassen. Die Summe der Abgaben setzt sich dabei aus den
Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie den Abgaben zur Arbeitgeberversicherung
zusammen.
Zeitraum
Sollten in jedem Monat unterschiedlich hohe Beiträge anfallen
(weil das Entgelt Ihres Arbeitnehmers monatlich schwankt),
muss der Beitragsnachweis gesondert für jeden Monat übermittelt werden. Für die einzelnen Monate ist der Monatserste
als von-Datum und der Monatsletzte als bis-Datum anzugeben. Dies gilt auch für Beschäftigungen, die während eines
Monats beginnen oder enden. Falls ein Dauer-Beitragsnachweis
eingereicht wird, weil jeden Monat Abgaben in gleicher Höhe
anfallen, ist als Zeitraum der Monat einzutragen, ab dem der
Dauer-Beitragsnachweis gelten soll.
11
Dauer-Beitragsnachweis
Sofern Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten,
Soll der Beitragsnachweis nicht nur für den laufenden Ab-
können Sie die Beiträge auch auf eines unserer Konten über-
rechnungsmonat, sondern auch für folgende Abrechnungs-
weisen. Unsere Bankverbindungen entnehmen Sie bitte der
monate gelten, ist im Beitragsnachweis das Kontrollkästchen
Übersicht „Größen des Versicherungs- und Beitragsrechts“.
„Dauer-Beitragsnachweis“ zu markieren. In diesen Fällen fallen
in jedem Monat Beiträge in gleicher Höhe an. Der Dauer-
Um eine korrekte maschinelle Verarbeitung zu gewährleisten,
Beitragsnachweis behält solange seine Gültigkeit, bis ein neuer
bitten wir Sie, im Verwendungszweck an erster Stelle die
Beitragsnachweis oder Dauer-Beitragsnachweis eingereicht
Betriebsnummer ohne Vorsätze anzugeben. Bitte beachten Sie
wird. Spätestens zum 1. Januar eines jeden Jahres muss jedoch
unbedingt die Fälligkeitstermine, da die Knappschaft bei nicht
ein neuer Beitragsnachweis eingereicht werden.
pünktlicher Zahlung verpflichtet ist, Säumniszuschläge zur
erheben.
Beiträge und Umlagen
Die Höhe der berechneten Beiträge und Umlagen sind im
Beitragsnachweis neben der jeweiligen Beitragsgruppe einzu-
6. Weitere wichtige Informationen
tragen.
5.3. Beitragszahlung
Die einfachste und bequemste Art der Beitragszahlung ist, der
Knappschaft ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen. So
können Sie als Arbeitgeber sicher sein, dass die Beiträge fristgerecht abgebucht werden. Sie müssen nur dafür sorgen, dass
Ihr Konto ausreichend gedeckt ist. Dadurch ist von vornherein
ausgeschlossen, dass die Knappschaft Säumniszuschläge und
Mahngebühren aufgrund unpünktlicher Zahlungen erhebt.
6.1. Jahresmeldung
Für jeden am 31. Dezember eines Jahres versicherungspflichtig
beschäftigten Arbeitnehmer ist mit der ersten folgenden Lohnund Gehaltsabrechnung eine Jahresmeldung zu erstatten. Mit
der Jahresmeldung meldet der Arbeitgeber unter anderem
das beitragspflichtige Entgelt des vergangenen Jahres. Diese
Entgeltmeldung wird von der Krankenkasse an die Rentenversicherung weitergeleitet, im Rentenversicherungskonto Ihres
Arbeitnehmers gespeichert und fließt damit in die spätere
Rentenberechnung ein.
Sollten Sie sich für dieses Verfahren entscheiden, bitten wir Sie,
den Fragebogen/SEPA Basislastschriftmandat (siehe Anlage) an
Damit die Jahresmeldung Ihrem Arbeitnehmer zugeordnet
uns zu senden bzw. zu faxen.
werden kann, muss die Versicherungsnummer mit angegeben
Versicherungspflichtige Beschäftigungim Privathaushalt
werden. Das Bruttoarbeitsentgelt ist in Euro einzutragen. CentBeträge ab 50 sind nach oben, von weniger als 50 nach unten
auf volle Euro-Beträge zu runden. Meldungen sind immer auf
6.3. Insolvenzgeldumlage
Die Insolvenzgeldumlage müssen Sie, als Arbeitgeber im Privathaushalt, nicht zahlen.
ein Kalenderjahr zu beziehen. Kalenderjahrübergreifende Meldungen sind nicht zulässig.
Die Jahresmeldung muss bis spätestens zum 15. Februar des
Folgejahres an die Knappschaft übermittelt werden. Abwei-
6.4. Steuern
Beschäftigungen im Privathaushalt sind steuerpflichtig. Bitte
wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr örtlich zuständiges
Finanzamt.
chend hiervon finden Sie die Frist zur Abgabe von UV-Jahresmeldungen unter „3. Unfallversicherung“.
6.2. Arbeitgeberumlagen - U1 und U2
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, im Falle der Krankheit
Ihres Arbeitnehmers, das Entgelt für sechs Wochen fortzuzahlen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht jedoch
erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Entgeltfortzahlung ist auch zu leisten, wenn
eine Arbeitnehmerin einem Beschäftigungsverbot nach dem
Mutterschutzgesetz unterliegt. Für Ihre Aufwendungen für die
Entgeltfortzahlung können Sie bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers eine Erstattung beantragen. Weitere Informationen
zu den Erstattungsverfahren bei Krankheit und Mutterschaft
finden Sie unter www.kbs.de/arbeitgeber - Rubrik „Arbeitgeberversicherung“.
6.5. Arbeitnehmer aus anderen Ländern
Die meisten Bürger der Europäischen Union dürfen sich in
Deutschland aufhalten und benötigen für die Aufnahme einer
Beschäftigung keine Arbeitserlaubnis.
Besonderheiten gelten bis zum 30. Juni 2015 für Arbeitnehmer
aus Kroatien. Wenn eine Person aus Kroatien beschäftigt werden soll, wird in der Regel zuvor eine Arbeitserlaubnis benötigt.
Wird eine Beschäftigung in Deutschland ohne entsprechende
Genehmigung ausgeübt, kann dies für Arbeitgeber und
Arbeitnehmer strafrechtliche Konsequenzen haben. Zuständig für diese Arbeitserlaubnis ist die „Zentrale Auslands- und
Fachvermittlung“ (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Seit dem
1. Januar 2014 benötigen Arbeitnehmer aus Rumänien und
Bulgarien keine Arbeitserlaubnis mehr, um in Deutschland eine
Beschäftigung aufzunehmen.
Zur Finanzierung dieser Erstattungsverfahren zahlen alle
Arbeitgeber Umlagen. Auch als Arbeitgeber im Privathaushalt
Personen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates
haben Sie diese Umlagen (U1 und U2) zu zahlen.
der Europäischen Union sind, dürfen nur in Deutschland
13
arbeiten, sofern sie über einen entsprechenden Aufenthalts-
Fall mit Ihrem Arbeitnehmer eine schriftliche Vereinbarung
titel verfügen. Als Aufenthaltstitel bezeichnet man die Auf-
abschließen,­dass er sich selbst um die im Ausland bestehende­
enthaltserlaubnis, die auch die Zulassung zum Arbeitsmarkt
Sozialversicherung kümmert.
regelt. Zuständig für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist die
Ausländerbehörde der Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung. Bei Bedarf wird von diesen Stellen die Zustimmung der
7. Kontakt
Arbeitsverwaltung eingeholt. Im Ausland sind die deutschen
Auslandsvertretungen (die Visa-Stellen der Botschaften und
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen den Ein-
Konsulate der Bundesrepublik Deutschland) zuständige Behör-
stieg in Ihr „Arbeitgeber-Leben“ erleichtern konnten. Jedoch ist
den. Weitere Fragen zu Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung
es in einer Broschüre nicht möglich, auf alle Konstellationen,
beantwortet die Agentur für Arbeit.
die Ihnen im Beitrags- und Meldeverfahren der Sozialversicherung begegnen können, einzugehen.
Grundsätzlich gelten für Personen aus anderen Ländern, die in
der Bundesrepublik Deutschland einer Beschäftigung nachge-
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an. Wir beraten
hen, die gleichen Vorschriften über die soziale Sicherheit wie
und unterstützen Sie gerne.
für deutsche Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass Sie einen aus
dem Ausland stammenden Arbeitnehmer normalerweise wie
Knappschaft
einen deutschen Arbeitnehmer bei einer deutschen Kranken-
45115 Essen
kasse anmelden müssen.
Telefon: 0355 2902-70799
Legt der Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland Ihnen
Montags bis freitags von 7:00 bis 17:00 Uhr
jedoch einen „Vordruck A1“ bzw. eine Bescheinigung über die
anzuwendenden Rechtsvorschriften aus einem anderen Staat
E-Mail: melde-beitragswesen@kbs.de
vor, gelten die Rechtsvorschriften dieses Staates. Sie haben
dann als Arbeitgeber die Meldungen zur Sozialversicherung
und die Beitragszahlung nach dem Recht dieses Landes
Bitte geben Sie bei der Kontaktaufnahme Ihre Betriebsnummer
durchzuführen. An eine deutsche Krankenkasse sind keine
an, sofern für Sie bereits eine Betriebsnummer vergeben wurde.
Beiträge abzuführen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie in diesem
Anschrift:
Anschrift Betrieb:
Betriebsnummer:
Anschrift:
Anschrift Betrieb:
Ihr/e Ansprechpartner/in
in unserer Firma ist:
Betriebsnummer:
Telefon/Telefax:
Ansprechpartner/in
Bitte an die Knappschaft schicken oder faxen Ihr/e
- Fax-Nr.:
0201 384-979797
in
unserer
Firma ist:
- Vielen Dank! Telefon/Telefax:
Knappschaft
Bitte an die Knappschaft
schicken oder faxen - Fax-Nr.: 0201 384-979797
Dezernat
VII.10/Service-Center
- Vielen Dank! 45115 Essen
Datum: ________________________________________
Knappschaft
Bitte
Bitte schicken
schickenSie
Sieuns
uns Ihre kostenlose Broschüre:
mir
Dezernat
VII.10/Service-Center
45115 Essen
Datum: ________________________________________
„Beschäftigungen
von Studenten, Praktikanten und ähnliche Personen
Ihre kostenlose Broschüre
______
Sozialversicherungsrechtliche
Beurteilung“
(Vordruck
12248)12250)
________ -„Hinweise
zum Versicherungs- und
Beitragsrecht“
(Vordruck
Bitte schicken
Sie uns
mir
Anzahl
Anzahl
________
________
Anzahl
Ihre kostenlose Broschüre
„Die Beitragspflicht von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt“ (Vordruck 12251)
„Hinweise zum Versicherungs- und Beitragsrecht“ (Vordruck 12250)
Anzahl
________
________
Anzahl
„Hinweise zur Versicherungsfreiheit“ (Vordruck 12252)
„Die Beitragspflicht von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt“ (Vordruck 12251)
Anzahl
________
________
Anzahl
„Arbeitsentgelt - Ein Grundbegriff des Sozialversicherungsrechts“ (Vordruck 12253)
„Hinweise zur Versicherungsfreiheit“ (Vordruck 12252)
Anzahl
________
________
Anzahl
„Der starke Partner an Ihrer Seite“ (Vordruck 12255)
„Arbeitsentgelt - Ein Grundbegriff des Sozialversicherungsrechts“ (Vordruck 12253)
Anzahl
________
________
Anzahl
„Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber, Krankheit/Mutterschaft“ (Vordruck 68074)
„Der starke Partner an Ihrer Seite“ (Vordruck 12255)
Anzahl
________
„Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber, Krankheit/Mutterschaft“ (Vordruck 68074)

Anzahl
Ort, Datum
Unterschrift
Ort, Datum
Unterschrift
Anlage 1
Fragebogen / SEPA-Basislastschriftmandat
Betriebsnummer
Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen und
zurücksenden.
Rechtskreis:
West
Ost
Arbeitgeber (Bitte Rechtsform angeben, z.B. GmbH)
Telefon
Telefax
Vertretungsbefugte Person (z.B. Geschäftsführer)
E-Mail-Adresse (wenn Sie unseren Newsletter erhalten möchten)
Anschrift (Straße, PLZ, Ort)
Ansprechpartner (z. B.Steuerberater)
Telefon
Telefax
Empfängeranschrift für künftige abweichende Korrespondenz: (Straße, PLZ, Ort)
Zusätzliche Betriebsnummern (abweichend von der oben genannten Betriebsnummer)
Wenn Sie mehrere Beitragsnachweise mit verschiedenen Betriebsnummern übermitteln, die Beiträge jedoch in
einer Summe zahlen möchten, bietet es sich an, ein Arbeitgeberhauptkonto und mehrere Unterkonten bei uns
einrichten zu lassen. Sollten Sie diesen Service wünschen, bitten wir Sie, die Betriebsnummer des
Arbeitgeberhauptkontos nachstehend vorzugeben.
Betriebsnummer des Arbeitgeberhauptkontos
..........................................................................................................................................................................................................................................................................................
SEPA-Basislastschriftmandat
(SEPA Core Direct Debit)
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See — 45115 Essen
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 81KBS00000034886
Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
Ich ermächtige die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), Zahlungen von meinem Konto
mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der KBS auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem
Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem
Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Straße und Hausnummer
Postleitzahl, Wohnort
Kreditinstitut
D
E
IBAN (International Bank Account Number)
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Ort, Datum
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Unterschrift

Das SEPA-Basislastschriftmandat ist nur mit Datum und Unterschrift gültig.
Version 02
Rückseite
Knappschaft
oder per Fax an: (0201) 384 979797
45115 Essen
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Personalfragebogen
Persönliche Angaben
Familienname (ggf. Geburtsname)
Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Geburtsdatum
Geschlecht
Staatsangehörigkeit
Familienstand
Kinder vorhanden?
Bankverbindung:
Kreditinstitut
IBAN
BIC (Nur anzugeben bei Zahlungen außerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraumes oder der
Europäischen Union)
Höchster Schulabschluss
^ ohne Schulabschluss
^ Haupt-/Volksschulabschluss
^ Mittlere Reife/gleichwertiger Abschluss
^ Abitur/Fachabitur
Höchste Berufsausbildung
^ ohne beruflichen Ausbildungsabschluss
^ anerkannte Berufsausbildung
^ Meister/Techniker gleichwertiger
Fachschulabschluss
^ Bachelor
^ Diplom/Magister/Master/Staatsexamen

^ Promotion
Beschäftigung
Beginn der Beschäftigung
Ausgeübte Tätigkeit
Art der Beschäftigung
^ Hauptbeschäftigung
^ Nebenbeschäftigung
Vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit
Vereinbartes Arbeitsentgelt
Üben Sie weitere Beschäftigungen
aus?
^ ja
^ nein
Sozialversicherung
Krankenkasse
Sozialversicherungsnummer
Geburtsort und Geburtsland
(nur bei fehlender Sozialversicherungsnummer)
Steuer
Identifikationsnummer
Finanzamt-Nummer
Steuerklasse/Faktor
Konfession
Kinderfreibetrag
Erklärung des Arbeitnehmers:
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich,
meinem Arbeitgeber alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Datum
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Unterschrift Arbeitnehmer

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So erreichen Sie uns:
Knappschaft
45115 Essen
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Krankenversicherung
08000 200 501 (kostenfrei)
Pflegeversicherung
08000 200 501 (kostenfrei)
Rentenversicherung
0800 1000 48080 (kostenfrei)
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0355 2902-70799
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0234 304-43990
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