Provisions-Abgabeverbot: „Das Eigentor des Jahres“
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Provisions-Abgabeverbot: „Das Eigentor des Jahres“
www.assekuranz-info-portal.de 12.06.2012 VersicherungswirtschaftgestehtunzulässigePraktikeneinProvisions-Abgabeverbot:„DasEigentordesJahres“ DieFußball-EMbeginntheute.DasEigentordesJahresistallerdingsschongefallen.DasmeintjedenfallsUweLange vonAVLFinanzdienstleistungInvestmentfondsmitBlickaufdieVersicherungswirtschaft.Diejüngstgenannten ArgumentefüreinweiteresProvisions-AbgabeverbotseiendiebestenArgumente,esendlichabzuschaffen.<br/> 08.Juni2012-DieFußball-EMbeginntheute.DasEigentordesJahresistallerdingsschongefallen.Dasmeint jedenfallsUweLangevonAVLFinanzdienstleistungInvestmentfondsmitBlickaufdieVersicherungswirtschaft.Die jüngstgenanntenArgumentefüreinweiteresProvisions-AbgabeverbotseiendiebestenArgumente,esendlich abzuschaffen.„DieLobbyistenhabendeutlichgemacht,dassKundenvonLebensversicherungenandereSparten überProvisionenmitfinanzieren-unddasmussbeendetwerden“,soUweLange. AVListeinFinanzvermittlerausWeinstadtbeiStuttgart,derbeiderFondsvermittlungschonseitüber15Jahrenauf AnlageberatungebensoverzichtetwieaufAbschlussprovisionen.IneinemRechtsstreitmitderFinanzaufsichtBaFin setzteAVLdurch,auchbeiLebensversicherungenaufAbschlussprovisionenverzichtenzudürfen.Bislangwardies durchdasProvisionsabgabe-Verbotuntersagt. DieFinanzaufsichtBaFinwillnunprüfen,obdasProvisionsabgabe-VerbotfüralleVermittlerabgeschafftwerdensollte. ZahlreicheVerbändewurdenineinemsogenanntenKonsultationsverfahrenaufgefordert,Stellungnahmenabzugeben. FüreinweiteresProvisionsabgabe-VerbotsetztesichderBundesverbandDeutscherVersicherungskaufleute(BVK)ein undbegründetedasunteranderemso: DasProvisionsab gab everb othatimÜb rigendazugeführt,dassderVersicherungsvermittlerseinegesamteTätigkeit „quersub ventioniert“.(...)ZueinerQuerfinanzierungkommtesdesWeiteren,weilProvisionenausderVermittlungvon z.B.SachversicherungenoftmalsdenBeratungsaufwandnichtdecken.SoerfordertdieVermittlungvonKfz-Policeneine umfassendeBeratung,fürdienichtseltennureineJahresprovisionvon20,00€erzieltwird,dienichtkostendeckendist undausderauchAgenturkostendesVermittlersfinanziertwerdenmüssen. „WasfüreinEigentor“,kommentiertAVL-GeschäftsführerUweLange:„DerBVKräumtselbereineQuersubventionierung desVertriebesein.DiehohenProvisionenetwaausLebensversicherungenwerdenganzoffensichtlichdazuverwendet, dieBeratunginanderenSpartenmitzufinanzieren.“ Genaudas„istaberwegendesSparten-TrennungsgebotesimVersicherungsrechtunzulässig“,sagtderStuttgarter RechtsanwaltDr.AndreasSasdi,derfürAVLdasRechtaufProvisionsabgabeerstrittenhat.„Eskannschließlichnicht angehen,dasseinLebensversicherungskundeeineHausrat-oderAutoversicherungdesgleichenKonzernssponsern muss.“ SolchePraktikenseiennurmöglich,weilkeineTransparenzüberProvisionenbestehe.NurwenndasProvisionsAbgabeverbotinsgesamtfalle,könntensolcheunzulässigenQuersubventionierungenverhindertwerden,dadie BranchezuPrämienohneeingerechneteProvisionenübergehenwürde.AVLGeschäftsführerUweLange:„Wirfordern FinanzaufsichtundGesetzgeberauf,nichtnurdasProvisionsabgabe-Verbotfürallezukippen-dieFinanzaufsichtsollte zudemsofortgegendenoffenkundigenMissstandmitQuersubventionierungenderVersicherungsspartenvorgehen.“ (AVL) Original-Quelle: http://www.bvk.de/oeffentlich/positionen-des-bvk/positionen/stellungnahme-konsultationsverfahren-bafin PressekontaktUnternehmen: JohannesMeier -ÖffentlichkeitsarbeitTelefon:07151/6045930* Telefax:07151/60459399 E-Mail:presse@avl-investmentfonds.de PressekontaktAgentur: AndreasKunze -ChefredaktionTelefon:0211/580056090 Telefax:0211/580056099 E-Mail:a.kunze@fintext.de AVLFinanzdienstleistungInvestmentfonds Poststraße15/1 71384Weinstadt Webseite:www.avl-investmentfonds.de Fintext Wissmannstrasse8 40219Düsseldorf Webseite:www.fintext.de *Mo.-Fr.08.00–20.00Uhr,Sa.09.00–16.00Uhr ÜberAVL AVLFinanzdienstleistungInvestmentfonds,1997alskleinesStartupUnternehmengegründet,hatsichheutemitüber 30.000KundenalsbundesweitführenderunabhängigerVermittlervonProduktenmitInvestmentansatzetabliert.Beim KaufvonFondsanteilengewährtAVLbeietwa16.500FondsRabattevon100ProzentaufdenAusgabeaufschlag.Dadie AnteileohneTransaktionskostenge-undverkauftwerdenkönnen,istderFondshandelzumNulltarifmöglich.Auchbei Riester-undBasisrenten-Produkten,BeteiligungensowieLebens-undRentenversicherungenaufFondsbasis verzichtetAVLkomplettaufseineAbschlussprovisionen.DarüberhinausisteinekostenloseDepotführungabdem erstenEuromöglich.DurchAVLentstehenniemalszusätzlicheKosten,denndasUnternehmenfinanziertsich ausschließlichübereinenTeilderVerwaltungsgebührderjeweiligenFonds,welchesichdurchdieVermittlungnicht erhöht.TrotzgünstigerKonditionenwirdauchderServicegedankegroßgeschrieben:Nebeneinerweitreichenden KundenbetreuungundUnterstützungbeiFormalitätenstehtdemAnlegerimAVLKundenloginkostenloseineplattformundproduktübergreifendeVermögensübersichtzurVerfügung.GanzimAnlegerinteressestehtauchdieerfolgreiche KlagevonAVL,mitderdasProvisionsabgabeverbotbeiVersicherungsproduktengekipptwurde.