Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für
Transcription
Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für
40-2 ___________________________________________________________________ Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft der Stadt Garbsen vom 04.03.1999 in der Fassung vom 27.06.2005 Aufgrund der §§ 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung vom 17. Dezember 1997 (Nds. GVBl. Seite 539) und des § 63 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) in der Fassung vom 03. März 1998 (Nds. GVBl. Seite 137) hat der Rat der Stadt Garbsen in seiner Sitzung am 30. November 1998 folgende Satzung beschlossen: § 1 Begriffsbestimmungen 1) Gemäß § 63 Abs. 2 NSchG sind für alle Schulen im Primarbereich Schulbezirke festzulegen. Im Sekundarbereich I können Schulbezirke festgelegt werden. Bei der Festlegung ist das Wahlrecht nach § 59 Abs. 1 NSchG zu beachten; die Ziele des Schulentwicklungsplans sind zu berücksichtigen. Die Festlegung von Schulbezirken erfolgt mit Genehmigung der Region Hannover. Nach Einführung verbindlicher Schulbezirke kann eine Schülerin/ein Schüler grundsätzlich nur die Schule besuchen, in deren Schulbezirk sie/er ihren/seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, es wird durch Gesetz oder Einzelentscheidung der Besuch einer anderen Schule gestattet. § 2 Grundschulen (1) Die Schulbezirke aller Grundschulen ergeben sich aus den planerisch dargestellten Anlagen Nr. 1 – 11. Straßen, die sich über mehrere als einen Schulbezirk erstrecken, sind gesondert aufgelistet. (2) Zum Schulbezirk der Grundschule Saturnring gehören die Schülerinnen und Schüler aus den im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover gelegenen Straßen Auf der Horst, Falkenhorst, Herkuleshof, Leierhof, Merkurhof, Planetenring, Plutohof, Springrad und Wegahof. (3) Die Schülerinnen und Schüler aus den Straßen Auf der Höchte, Hannoversche Straße Nr. 2 – 52 (gerade Hausnummern), Höltyplatz und Marienwerder Straße besuchen die Grundschule Marienwerder. § 3 Hauptschulen 2) (1) Der Schulbezirk der Georg-Elser-Hauptschule umfasst die Schulbezirke der Grundschulen Stelingen, Osterwald, Frielingen, Horst, Garbsen-Mitte, James Krüss Grundschule und Ratsschule. (2) Der Schulbezirk der Hauptschule Nikolaus Kopernikus umfasst die Schulbezirke der Grundschulen Havelse, Osterberg, Saturnring, Garbsen-Mitte, Horst, Frielingen, Schloß Ricklingen und Marienwerder. Schülerinnen und Schüler aus dem hannoverschen Teil des Schulbezirkes der Grundschule Saturnring können wahlweise die Hauptschule Nikolaus Kopernikus oder eine Hauptschule im Stadtgebiet Hannover besuchen. 1) 2) geändert durch Satzung vom 16.12.2002, in Kraft ab 10.01.2003 geändert durch Satzung vom 27.06.2005, in Kraft ab 18.11.2005 __________________________________________________________________ 1 Schülerinnen und Schüler der Grundschule Marienwerder können, wenn sie ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Hannover haben, wahlweise die Hauptschule Nikolaus Kopernikus oder eine Hauptschule im Stadtgebiet Hannover besuchen. (3) Die Schulbezirke der Georg-Elser-Hauptschule und der Hauptschule Nikolaus Kopernikus überschneiden sich in den Schulbezirken der Grundschulen Garbsen-Mitte, Horst und Frielingen. Sie bilden damit in diesen Bereichen einen gemeinsamen Schulbezirk. § 4 Realschulen 2) (1) Der Schulbezirk der Realschule Berenbostel umfasst die Schulbezirke der Grundschulen Stelingen, Osterwald, Frielingen, Horst, Garbsen-Mitte, James Krüss Grundschule und Ratsschule. (2) Der Schulbezirk der Caroline-Herschel-Realschule umfasst die Schulbezirke der Grundschulen Havelse, Osterberg, Saturnring, Garbsen-Mitte, Horst, Frielingen, Schloß Ricklingen. Schülerinnen und Schüler aus dem hannoverschen Teil des Schulbezirkes der Grundschule Saturnring können wahlweise die Caroline-Herschel-Realschule oder eine Realschule im Stadtgebiet Hannover besuchen. Schülerinnen und Schüler der Grundschule Marienwerder können, wenn sie ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Hannover haben, wahlweise die Caroline-HerschelRealschule oder eine Realschule im Stadtgebiet Hannover besuchen. (3) Die Schulbezirke der Realschule Berenbostel und der Caroline-Herschel-Realschule überschneiden sich in den Schulbezirken der Grundschulen Garbsen-Mitte, Horst und Frielingen. Sie bilden damit in diesen Bereichen einen gemeinsamen Schulbezirk. § 5 Gymnasien 2) (1) Der Schulbezirk des Geschwister-Scholl-Gymnasiums umfasst die Schulbezirke der Grundschulen Stelingen, Osterwald, Frielingen, Horst, Garbsen-Mitte, James Krüss Grundschule und Ratsschule. (2) Der Schulbezirk des Johannes-Kepler-Gymnasiums umfasst die Schulbezirke der Grundschulen Havelse, Osterberg, Saturnring, Garbsen-Mitte, Horst, Frielingen, Schloß Ricklingen. Schülerinnen und Schüler aus dem hannoverschen Teil des Schulbezirkes der Grundschule Saturnring können wahlweise das Johannes-Kepler-Gymnasium oder ein Gymnasium im Stadtgebiet Hannover besuchen. Schülerinnen und Schüler der Grundschule Marienwerder können, wenn sie ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Hannover haben, wahlweise das Johannes-KeplerGymnasium oder ein Gymnasium im Stadtgebiet Hannover besuchen. (3) 2) Die Schulbezirke des Geschwister-Scholl-Gymnasiums und des Johannes-KeplerGymnasiums überschneiden sich in den Schulbezirken der Grundschulen Garbsen- geändert durch Satzung vom 27.06.2005, in Kraft ab 18.11.2005 ___________________________________________________________________ 2 40-2 ___________________________________________________________________ Mitte, Horst und Frielingen. Sie bilden damit in diesen Bereichen einen gemeinsamen Schulbezirk. § 6 IGS 2) Der Schulbezirk der Integrierten Gesamtschule umfasst das gesamte Stadtgebiet Garbsen. § 7 Förderschulen für Lernhilfe 2) (1) Der Schulbezirk der Schule Am Hespe umfasst die Schulbezirke der Grundschulen Stelingen, Osterwald, Frielingen, Horst, James Krüss Grundschule und Ratsschule. Aus dem Schulbezirk der Grundschule Garbsen-Mitte gehören folgende Straßen dazu: An der Kahlriethe, Achatweg, Anton-Freytag-Straße, Berenbosteler Straße bis Meyenfelder Straße, Brilliantweg, Erlenweg, Diamantstraße, Ernst-Kohlrautz-Straße, Fledermausweg, Kastendamm, Kupferstraße, Kuckucksweg, Manganweg, Malachitstraße, Meyenfelder Straße, Opalweg, Perlstraße, Platinweg, Saphirring, Seeweg, Silberweg, Sperlingsweg, Starenweg, Türkisweg, Zollweg. (2) Der Schulbezirk für den Jahrgang 10 der Schule Am Hespe umfasst das gesamte Stadtgebiet Garbsen. (3) Der Schulbezirk der Schule Am Kleegrund umfasst die Schulbezirke der Grundschulen Havelse, Osterberg, Saturnring, Horst, Frielingen und Schloß Ricklingen. Aus dem Schulbezirk der Grundschule Garbsen-Mitte gehören folgende Straßen dazu: An der Baßriede, Baßriede, Berenbosteler Straße ab Meyenfelder Straße, Bronzegasse, Bernsteinweg, Dornröschenweg, Dietrich-Bonhoeffer-Straße, Erlkönigweg, Elfenweg, Edith-Stein-Straße, Frau-Holle-Hof, Froschkönigweg, Goldweg, Granatstraße, Gänsemagdweg, Gretelriede, Graf-Stauffenberg-Straße, GeschwisterScholl-Straße, Havelser Straße, Hänselriede, Im Bahlbrink, Jadeweg, Julius-LeberStraße, Kardinal-von-Galen-Ring, Maximilian-Kolbe-Weg, Martin-Niemöller-Weg, Märchenstraße, Nils-Holgerson-Ring, Osterriede, Rotkäppchenweg, Rübezahlhof, Smaragdweg, Schneewittchenring, Sterntalerweg, Theodor-Lessing-Ring, Topasweg, Turmalinstraße, Zirkonhof. (4) Die Schulbezirke der Schule Am Hespe und der Schule Am Kleegrund überschneiden sich in den Schulbezirken der Grundschulen Horst und Frielingen. Sie bilden damit in diesen Bereichen einen gemeinsamen Schulbezirk. Artikel II In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Veröffentlicht: Amtsblatt für den Landkreis Hannover Nr. 12 vom 25.03.1999 Hinweisbekanntmachung: Hannoversche Allgemeine Zeitung (Leine-Zeitung) Nr. 80 vom 07.04.1999 Umschau Nr. 14 vom 08.04.1999 2) geändert durch Satzung vom 27.06.2005, in Kraft ab 18.11.2005 __________________________________________________________________ 3 1. Änderung Veröffentlicht: Amtsblatt für die Region Hannover Nr. 1 vom 09.01.2003 Hinweisbekanntmachung: Hannoversche Allgemeine Zeitung (Leine-Zeitung) Nr. 12 vom 15.01.2003 2. Änderung Veröffentlicht: Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 7 vom 17.11.2005 Hinweisbekanntmachung: Hannoversche Allgemeine Zeitung (Leine-Zeitung) Nr. 274 vom 23.11.2005 ___________________________________________________________________ 4