Kursangebot 2015 - Zentrum Bayern Familie und Soziales

Transcription

Kursangebot 2015 - Zentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Integrationsamt
Menschen mit Behinderung
Kursangebot 2015
für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und
Personalräte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten
Durchführung der Kurse
Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gGmbH
Juliuspromenade 40 – 44
97070 Würzburg
www.gfi-ggmbh.de
Tagungsbüro
Frederick Bauer
Telefon: 0931 79732-12
Fax:
0931 7847457
E-Mail: tagungsbuero@zentrale.gfi-ggmbh.de
Kurse
Maria Rummel
Telefon: 0931 79732-20
Fax:
0931 7847457
Mobil: 0173 5830362
E-Mail: rummel.maria@zentrale.gfi-ggmbh.de
Michaela Jochheim
Telefon: 0931 79732-20
Fax:
0931 7847457
Mobil: 0173 5830362
E-Mail: tagungsbuero@zentrale.gfi-ggmbh.de
4
Inhaltsverzeichnis
Grußwort
7
Leitfaden – Kursaufbau
8
Kursübersicht 2015 nach Regionalstellen
Oberbayern
10
Niederbayern
12
Oberpfalz
13
Oberfranken
14
Mittelfranken
15
Unterfranken
17
Schwaben
18
Jahresübersicht
19
Kurse 2015
Grundkurs
20
Aufbaukurse
22
Fachkurse
26
Workshops
54
Arbeitgeberveranstaltungen
62
Informationsveranstaltungen
68
Erfahrungen mit Prävention und Betrieblichem Eingliederungs­
management (BEM) für BEM-Teams
72
Regionalstellen des Integrationsamts
74
Rechtsgrundlagen und allgemeine Geschäftsbedingungen
76
Anmeldeformular
79
Musterantrag auf Freistellung
80
Stichwortverzeichnis
81
5
www.zbfs.bayern.de
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Integrationsamt
Hegelstr. 2 95447 Bayreuth
Telefon: 0921 605-03
Fax:
0921 605-3980
Leiter des Integrationsamts:
Dr. Stephan Ott
stephan.ott@zbfs.bayern.de
Schulungsbeauftragte:
Doris Rettner
Telefon: 0921 605-3805
Fax:
0921 605-3980
doris.rettner@zbfs.bayern.de
Vertretung:
Christiane Seidler
christiane.seidler@zbfs.bayern.de
6
Grußwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Inklusions­
gedankens schreitet weiter voran.
Nach dem Nationalen und Bayerischen Aktionsplan sowie Förderprogrammen –
wie „Initiative Inklusion“ oder dem Bayerischen Sonderprogramm „Chancen Schaf­
fen“ – mit denen u. a. finanzielle Anreize für Betriebe und Unternehmen geschaffen
wurden neue Arbeits- und Ausbildungsplätze für behinderte Menschen einzurichten,
soll noch in dieser Legislaturperiode ein neues Bundesteilhabegesetz in Kraft treten,
mit dem die Teilhabemöglichkeiten und Leistungen der Eingliederungshilfe in Über­
einstimmung mit der Behindertenrechtskonvention erweitert werden.
Nach dem Inklusionsgedanken werden der behinderte Mensch und seine Bedürfnisse
in den Mittelpunkt gestellt und die Lebensumstände so gestaltet, dass Menschen mit
Behinderung ohne – bauliche oder gedankliche – Barrieren als selbstverständliche Mit­
glieder der Gesellschaft an ihr teilhaben können. Für sie soll wie für nicht behinderte
Menschen die Möglichkeit bestehen, Ort, Art und Umfang ihrer beruflichen Betätigung
entsprechend ihrer individuellen Befähigung frei wählen zu können.
Ziel sind inklusive Arbeitswelten, in denen Menschen mit und ohne Behinderung
gemeinsam arbeiten und voneinander lernen können. Dafür braucht es engagierte und
kompetente betriebliche Helfer, die zum Abbau von Vorurteilen beitragen und sich für
die Interessen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung einsetzen.
Mit dem Ihnen vorliegenden Kursangebot deckt das Integrationsamt ein breitge­
fächertes Themenspektrum ab, das von Grundkursen für die Vertrauenspersonen bis
hin zu Aufbaukursen, Informationsveranstaltungen, Fachkursen und Workshops reicht
und praxisorientiert das nötige „Know-how“ vermittelt, um die vielfältigen und ver­
antwortungsvollen Aufgaben als Vertrauensperson, Betriebs-/Personalrat, Arbeitgeber
oder dessen Beauftragter bewältigen zu können.
Die im Jahr 2014 durchgeführten Neuwahlen haben vielfach zu einem personellen
Wechsel im Amt der Vertrauensperson geführt. Gerade den neugewählten Schwer­
behindertenvertretern, die einen erheblichen Bedarf an Schulung haben, ist zu emp­
fehlen, sich zu einem Grundkurs anzumelden. Neben den Informationen können
vor allem auch die Begegnungen und der Erfahrungsaustausch mit langjährigen
Vertrauenspersonen und anderen Mitarbeitern aus Betrieben und öffentlichen Dienst­
stellen besonders gewinnbringend sein.
Grund- und Aufbaukurs wurden methodisch und didaktisch neu ausgerichtet. Ziel ist
es, den Interessensvertretern neben der reinen Wissensvermittlung mit den neuen
Ansätzen auch die nötige Handlungskompetenz zu vermitteln. Zurück am Arbeitsplatz
soll jeder Teilnehmer in der Lage sein in die Arbeit als Vertrauensperson einzusteigen,
indem z. B. in Gruppenarbeit geübt wird, das Erlernte in die Praxis umzusetzen.
Wir hoffen, unser Kursangebot findet Ihr Interesse und wir laden Sie herzlich dazu ein,
an unseren Veranstaltungen teilzunehmen und durch Ihre Anregungen und Wünsche
die Weiterentwicklung des Kursprogramms und seiner Inhalte mitzugestalten.
Adolf Lang
Leiter Integrationsamt – Region Niederbayern
7
Kursangebot 2015
Leitfaden
Das Kursangebot 2015 beinhaltet die Kurse des Integrationsamts Bayern
für das Jahr 2015. Sie finden sämtliche Kurse auch im Internet unter
www.kurse-integrationsamt-bayern.de. Hier können Sie sich auch über die
Anzahl der freien Plätze und ggf. über Zusatzkurse informieren.
Auswahl der Kurse und Anmeldung
Die Kurse sind jeweils einem Kurstypus zugeordnet, der durch unterschiedliche
Farben gekennzeichnet ist:
GK
AK
FK
WS
AGV
IV
AWS
Grundkurs
vermittelt Grundlagenkenntnisse,
vor allem für Vertrauenspersonen
Aufbaukurs
vertieft die Grundlagenkenntnisse
Fachkurs
befasst sich mit thematischen
Schwerpunkten
Workshop
vertieft die Inhalte durch die Erarbeitung
einzelner Schwerpunkte in Gruppen
Arbeitgeberveranstaltung
richtet sich im Besonderen an Arbeitgeber
und ihre Beauftragten
Informationsveranstaltung
informiert über die genannten Themen­
bereiche
Aufbauworkshop
richtet sich mit speziellen Themen an die
entsprechenden Zielgruppen
Prinzipiell werden alle Kurse regional, vereinzelt überregional, angeboten. Alle Kurse sind für die einzelnen Regionen jeweils in einer Übersicht dargestellt.
Für einen schnellen Überblick und Ihre Jahresgesamtplanung können Sie auch die tabellarische Darstellung auf Seite 19 nutzen.
Bitte wählen Sie aus der Kursübersicht die Themen, die Sie interessieren.
8
Für die Anmeldung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
• über das Online-Buchungssystem auf www.kurse-integrationsamt-bayern.de
• schriftlich per Fax oder postalisch – die entsprechende Vorlage finden Sie auf Seite 79.
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie umgehend per Post von der gfi gGmbH.
Etwa 2 – 4 Wochen vor Kursbeginn gehen Ihnen zusammen mit der Einladung Tages­
ordnung, Teilnehmerliste und ggf. Arbeitsunterlagen zu.
Mit der Anmeldung zu einem mehrtägigen Kurs werden automatisch Übernachtung
und Verpflegung im Hotel für Sie reserviert.
Dauer der Kurse
3-tägige Kurse:
2-tägige Kurse:
1-tägige Kurse:
Halbtägige Kurse:
von 10.00 Uhr (erster Tag) bis 15.45 Uhr (letzter Tag)
von 10.00 Uhr (erster Tag) bis 15.45 Uhr (letzter Tag)
von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr bzw. von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr (AGV)
Abweichungen hiervon werden Ihnen rechtzeitig mit der schriftlichen Einladung
bekannt gegeben.
Kosten der Kurse
Eintägige und halbtägige Kurse:
Eintägige und halbtägige Kurse sind kostenfrei. Die Möglichkeit zum Mittagessen ist
nicht an allen Veranstaltungsorten möglich, die Kosten hierfür werden von den Teilneh­
mern selbst getragen.
Mehrtägige Kurse:
Die im Kursangebot angegebenen Preise bei mehrtägigen Kursen beziehen sich auf die
Kosten für Übernachtung und Vollpension, diese sind vom Kursteilnehmer direkt am
Veranstaltungsort zu entrichten. Darüber hinaus entsteht keine Kursgebühr!
Nicht im Preis enthalten sind: Fahrt-/Reisekosten, etwaige Parkgebühren, ggf. Kurtaxe
sowie Getränke zu den Mahlzeiten. Die nicht im Preis enthaltenen Kosten rechnen Sie
bitte mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Dienststelle ab.
Aufgrund der Planung im Jahr 2014 können im Durchführungsjahr geringfügige Preis­
veränderungen auftreten. Maßgebend sind die Preise der jeweiligen Tagungshotels und
Tagungsstätten im Jahr 2015.
Stornierung
Die Stornierung muss unter Angabe von Gründen rechtzeitig und schriftlich bei der
gfi gGmbH erfolgen. Diese Regelung gilt auch für eintägige Kurse.
Tagungsorte, die mit diesem Zeichen versehen sind, sind behindertenfreundlich ausge­
stattet, ggf. empfiehlt es sich, im Vorfeld mit dem Tagungsbüro Kontakt aufzunehmen.
Da die kontinuierliche Verwendung der weiblichen und männlichen Anrede die Lesbar­
keit des Textes negativ beeinflusst, wird lediglich eine Form der Anrede verwendet.
9
Kursübersicht 2015
Oberbayern
10
Termin
Nr.
Art
Kursthema
Kosten Tagungsort
10.02. – 12.02.2015
101
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
250 €
02.03. – 04.03.2015
102
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
260 €
Laufen
27.04. – 29.04.2015
103
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
278 €
18.05. – 20.05.2015
104
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
250 €
Beilngries
16.06. – 18.06.2015
105
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
260 €
06.07. – 08.07.2015
106
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
278 €
Ohlstadt
19.10. – 21.10.2015
107
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
250 €
22.09. – 24.09.2015
108
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
260 €
Laufen
29.06. – 01.07.2015
109
AK
Teilhabe am Arbeitsleben:
Mitwirken bei Personalentscheidungen
278 €
Ohlstadt
22
17.11. – 19.11.2015
110
AK
Teilhabe am Arbeitsleben:
Mitwirken bei Personalentscheidungen
278 €
Ohlstadt
22
21.09. – 22.09.2015
111
AK
Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung –
die Rolle der Schwerbehindertenvertretung
162 €
Ohlstadt
24
15.06. – 16.06.2015
112
FK
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
162 €
Ohlstadt
26
15.09. – 16.09.2015
113
FK
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
162 €
Ohlstadt
26
02.07.2015
114
FK
Feststellung der Behinderung
*
München
30
22.09.2015
115
FK
Nachteilsausgleiche für
schwerbehinderte Menschen
*
München
32
27.04.2015
116
FK
Konfliktlösung durch Verhandlung –
Mediation im Schwerbehindertenrecht
*
München
34
26.11.2015
117
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit Sinnesbehinderung
*
München
36
18.05.2015
118
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
*
München
38
20.10.2015
119
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
*
München
38
24.03.2015
120
FK
Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz *
München
40
27.10.2015
121
FK
Berufliche Integration:
Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz
*
München
40
Beilngries
Ohlstadt
Laufen
Beilngries
Seite
20
20
20
20
20
20
20
20
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Oberbayern
Termin
Nr.
Art
Kursthema
Kosten Tagungsort
Seite
21.07.2015
122
FK
Mobbing am Arbeitsplatz
*
München
42
22.10.2015
123
FK
Mobbing am Arbeitsplatz
*
München
42
10.03.2015
124
FK
Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
München
46
13.07.2015
125
FK
Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
München
46
30.07.2015
126
FK
Arbeitsplatzgestaltung für
schwerbehinderte Menschen
*
München
48
24.11.2015
127
FK
Arbeitsplatzgestaltung für
schwerbehinderte Menschen
*
München
48
27.07.2015
128
FK
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
München
50
10.11.2015
129
FK
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
München
50
13.04.2015
130
FK
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
und sozialrechtliche Folgen (überregional)
*
München
52
01.10.2015
131
FK
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
und sozialrechtliche Folgen (überregional)
*
München
52
21.04.2015
132
WS
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Miteinander statt gegeneinander – aber wie?
*
München
54
08.10.2015
133
WS
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Miteinander statt gegeneinander – aber wie?
*
München
54
17.03.2015
134
AGV
Betriebliches Eingliederungsmanagement
und Kündigungsschutz
*
München
62
22.10.2015
135
AGV
Prävention statt Kündigung –
der besondere Kündigungsschutz
*
München
66
28.04.2015
136
IV
Aktuelle Informationen
zum Schwerbehindertenrecht
*
München
68
15.10.2015
137
IV
Aktuelle Informationen
zum Schwerbehindertenrecht
*
München
68
19.11.2015
138
IV
Starker Partner – der Integrationsfachdienst
*
München
70
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
11
Kursübersicht 2015
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Niederbayern
Termin
Nr.
Art
Kursthema
Kosten Tagungsort
Seite
02.03. – 04.03.2015
201
GK Grundkurs für Vertrauenspersonen
262 € Landshut
20
21.07. – 23.07.2015
202
GK Grundkurs für Vertrauenspersonen
262 €
Landshut
20
14.04.2015
203
FK
Feststellung der Behinderung
*
Landshut
30
29.04.2015
204
FK
Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Straubing
46
29.09.2015
205
FK
Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Straubing
46
23.04.2015
206
FK
Arbeitsplatzgestaltung für
schwerbehinderte Menschen
*
Landshut
48
19.10.2015
207
FK
Arbeitsplatzgestaltung für
schwerbehinderte Menschen
*
Landshut
48
27.10.2015
208
FK
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
Passau
50
12.10.2015
209
WS
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Miteinander statt gegeneinander – aber wie?
*
Straubing
54
25.03.2015
210
AGV
Leistungen und Förderprogramme
für Arbeitgeber
*
Landshut
64
02.07.2015
211
IV
Starker Partner – der Integrationsfachdienst
*
Deggendorf
70
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
12
Kursübersicht 2015
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Oberpfalz
Termin
Nr.
Art
Kursthema
Kosten Tagungsort
03.03. – 05.03.2015
301
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
335 €
Neunburg
v. Wald
20
19.05. – 21.05.2015
302
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
335 €
Neunburg
v. Wald
20
15.06. – 17.06.2015
303
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
335 €
Neunburg
v. Wald
20
06.10. – 08.10.2015
304
AK
Teilhabe am Arbeitsleben:
Mitwirken bei Personalentscheidungen
335 €
Neunburg
v. Wald
22
11.05. – 12.05.2015
305
FK
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
186 €
Neunburg
v. Wald
26
29.06. – 30.06.2015
306
FK
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
186 €
Neunburg
v. Wald
26
18.05.2015
307
FK
Feststellung der Behinderung
*
Regensburg
30
14.10.2015
308
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
*
Regensburg
38
20.04.2015
309
FK
Mobbing am Arbeitsplatz
*
Regensburg
42
16.09.2015
310
WS
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Miteinander statt gegeneinander – aber wie?
*
Regensburg
54
15.07. – 16.07.2015
311
WS
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Keine Angst vor Konflikten!
186 €
Neunburg
v. Wald
56
09.06. – 11.06.2015
312
WS
Prävention, Betriebliches Eingliederungs­
management und Integrationsvereinbarungen
335 €
Neunburg
v. Wald
60
28.10. – 29.10.2015
313
186 €
Neunburg
v. Wald
72
Erfahrungen mit Prävention und Betrieblichem
AWS Eingliederungsmanagement (BEM) für BEM-Teams
(überregional)
Seite
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
13
Kursübersicht 2015
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Oberfranken
Termin
Nr.
Art
Kursthema
Kosten Tagungsort
Seite
24.03. – 26.03.2015
401
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
290 €
Bayreuth
20
29.06. – 01.07.2015
402
AK
Teilhabe am Arbeitsleben:
Mitwirken bei Personalentscheidungen
290 €
Bayreuth
22
13.07. – 14.07.2015
403
FK
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
167 €
Bayreuth
26
08.07.2015
404
FK
Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Bayreuth
46
24.09.2015
405
FK
Arbeitsplatzgestaltung für
schwerbehinderte Menschen
*
Bayreuth
48
23.06.2015
406
FK
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
Bayreuth
50
19.03.2015
407
AGV
Betriebliches Eingliederungsmanagement
und Kündigungsschutz
*
Bayreuth
62
20.05.2015
408
AGV
Betriebliches Eingliederungsmanagement
und Kündigungsschutz
*
Bayreuth
62
21.10.2015
409
AGV
Leistungen und Förderprogramme
für Arbeitgeber
*
Bayreuth
64
19.03.2015
410
AGV
Prävention statt Kündigung –
der besondere Kündigungsschutz
*
Bayreuth
66
20.05.2015
411
AGV
Prävention statt Kündigung –
der besondere Kündigungsschutz
*
Bayreuth
66
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
14
Kursübersicht 2015
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Mittelfranken
Termin
Nr.
Art
Kursthema
Kosten Tagungsort
Seite
24.02. – 26.02.2015
501
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
285 €
Bad Windsheim
20
28.04. – 30.04.2015
502
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
285 €
Bad Windsheim
20
11.05. – 13.05.2015
503
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
285 €
Bad Windsheim
20
07.07. – 09.07.2015
504
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
285 €
Bad Windsheim
20
29.09. – 01.10.2015
505
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
285 €
Bad Windsheim
20
20.10. – 21.10.2015
506
AK
Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung –
die Rolle der Schwerbehindertenvertretung
164 €
Bad Windsheim
24
06.05. – 07.05.2015
507
FK
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
164 €
Bad Windsheim
26
27.10. – 28.10.2015
508
FK
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
164 €
Bad Windsheim
26
09.03.2015
509
FK
Feststellung der Behinderung
*
Nürnberg
30
20.07.2015
510
FK
Feststellung der Behinderung
*
Nürnberg
30
23.03.2015
511
FK
Konfliktlösung durch Verhandlung –
Mediation im Schwerbehindertenrecht
*
Nürnberg
34
28.09.2015
512
FK
Konfliktlösung durch Verhandlung –
Mediation im Schwerbehindertenrecht
*
Nürnberg
34
04.05.2015
513
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
*
Nürnberg
38
21.09.2015
514
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
*
Nürnberg
38
26.10.2015
515
FK
Berufliche Integration:
Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz
*
Nürnberg
40
27.07.2015
516
FK
Mobbing am Arbeitsplatz
*
Nürnberg
42
22.06.2015
517
FK
Integrationsvereinbarungen
*
Nürnberg
44
16.03.2015
518
FK
Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Nürnberg
46
12.10.2015
519
FK
Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Nürnberg
46
18.05.2015
520
FK
Arbeitsplatzgestaltung für
schwerbehinderte Menschen
*
Nürnberg
48
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
15
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Mittelfranken
Termin
Nr.
Art
Kursthema
Kosten Tagungsort
Seite
08.06.2015
521
FK
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
Nürnberg
50
19.10.2015
522
FK
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
Nürnberg
50
16.09. – 17.09.2015
523
WS
Prävention statt Kündigung –
der besondere Kündigungsschutz
164 €
Bad Windsheim
58
10.11. – 12.11.2015
524
WS
Prävention, Betriebliches Eingliederungs­
management und Integrationsvereinbarungen
285 €
Bad Windsheim
60
27.04.2015
525
AGV
Betriebliches Eingliederungsmanagement
und Kündigungsschutz
*
Nürnberg
62
05.10.2015
526
AGV
Prävention statt Kündigung –
der besondere Kündigungsschutz
*
Nürnberg
66
06.07.2015
527
IV
Aktuelle Informationen
zum Schwerbehindertenrecht
*
Nürnberg
68
16.11.2015
528
IV
Aktuelle Informationen
zum Schwerbehindertenrecht
*
Nürnberg
68
15.06.2015
529
IV
Starker Partner – der Integrationsfachdienst
*
Nürnberg
70
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
16
Kursübersicht 2015
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Unterfranken
Termin
Nr.
Art
Kursthema
Kosten Tagungsort
Seite
24.02. – 26.02.2015
601
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
280 €
Bad Kissingen
20
21.04. – 23.04.2015
602
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
280 €
Bad Kissingen
20
13.10. – 15.10.2015
603
AK
Teilhabe am Arbeitsleben:
Mitwirken bei Personalentscheidungen
280 €
Bad Kissingen
22
28.10. – 29.10.2015
604
AK
Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung –
die Rolle der Schwerbehindertenvertretung
150 €
Bad Kissingen
24
22.07. – 23.07.2015
605
FK
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
150 €
Bad Kissingen
26
16.04.2015
606
FK
Die Schwerbehindertenvertretung
im Öffentlichen Dienst
*
Schweinfurt
28
04.05.2015
607
FK
Feststellung der Behinderung
*
Würzburg
30
09.06.2015
608
FK
Konfliktlösung durch Verhandlung –
Mediation im Schwerbehindertenrecht
*
Schweinfurt
34
18.06.2015
609
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit Sinnesbehinderungen
*
Veitshöchheim
36
29.09.2015
610
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
*
Würzburg
38
23.06.2015
611
FK
Berufliche Integration:
Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz
*
Schweinfurt
40
30.04.2015
612
FK
Mobbing am Arbeitsplatz
*
Schweinfurt
42
09.07.2015
613
FK
Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Schweinfurt
46
23.09.2015
614
FK
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
Würzburg
50
12.05.2015
615
WS
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Miteinander statt gegeneinander – aber wie?
*
Schweinfurt
54
09.07.2015
616
AGV
Betriebliches Eingliederungsmanagement
und Kündigungsschutz
*
Schweinfurt
62
12.11.2015
617
IV
Aktuelle Informationen
zum Schwerbehindertenrecht
*
Schweinfurt
68
11.11.2015
618
IV
Starker Partner – der Integrationsfachdienst
*
Würzburg
70
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
17
Kursübersicht 2015
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Schwaben
Termin
Nr.
Art
Kursthema
Kosten Tagungsort
Seite
10.03. – 12.03.2015
701
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
272 €
Rain
20
24.03. – 26.03.2015
702
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
362 €
Kempten
20
29.09. – 01.10.2015
703
GK
Grundkurs für Vertrauenspersonen
298 €
Augsburg
20
26.03.2015
704
FK
Feststellung der Behinderung
*
Augsburg
30
13.05.2015
705
FK
Feststellung der Behinderung
*
Kempten
30
20.04.2015
706
FK
Konfliktlösung durch Verhandlung –
Mediation im Schwerbehindertenrecht
*
Augsburg
34
05.05.2015
707
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
*
Augsburg
38
07.07.2015
708
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
*
Kempten
38
17.06.2015
709
FK
Berufliche Integration:
Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz
*
Rain
40
21.05.2015
710
FK
Mobbing am Arbeitsplatz
*
Augsburg
42
17.09.2015
711
FK
Mobbing am Arbeitsplatz
*
Kempten
42
19.03.2015
712
FK
Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Augsburg
46
10.11.2015
713
FK
Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Kempten
46
18.05.2015
714
FK
Arbeitsplatzgestaltung
für schwerbehinderte Menschen
*
Augsburg
48
20.05.2015
715
FK
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
Augsburg
50
13.10. – 15.10.2015
716
WS
Prävention, Betriebliches Eingliederungs­
management und Integrationsvereinbarungen
362 €
Kempten
60
23.04.2015
717
AGV
Betriebliches Eingliederungsmanagement
und Kündigungsschutz
*
Kempten
62
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
18
101
12
206 602 717
511
120 401 702
501 601
501 601
501 601
23
24
25
26
103 502 136
103 502 204
502 612
28
29
30
31
103 116 525
27
704 401 702
210 401 702
602
22
309 706
132 602
407 410 712
21
20
19
18
109 306 402
109 306 402
406 611
517
105 609
105 303 709
134
17
104 118 307
520 714
104 302
104 302
408 411 715
302 710
105 303 112
518
16
606
112 303 529
203
14
503 705
312
15
130
13
701
305 503 615
101
11
312
124 701
101
10
305 503
312 608
509
9
701
521
507
7
8
507
6
126
128 516
202 605
202 605
202 122
510
311
311
403
125 403
613 504 616
106 504 404
106 504 708
106 527
301
5
707
102 201 301
4
513 607
102 201 301
Juli
3
Juni
114 211
Mai
102 201
April
2
März
109 402
Februar
1
Januar
Schulferien in Bayern
Wochenenden/Feiertage in Bayern
August
505
703
205 505 610 703
512
108 405
108 614
108 111 115
111 514
711 523
113 310 523
113
September
313 604
313 604 508
121 208 508
515
123 135
107 409 506
107 119 506
107 207 522
137 603 716
308 603 716
603 716
209 519
133 304
304
304
526
131 505 703
Oktober
117
127
110 138
110
110
528
524 617
524 618
129 524 713
November
25
24
23
22
21
20
19
18
17
16
15
14
13
12
11
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
26
Oberbayern
Niederbayern
27
Oberpfalz
28
Oberfranken
Mittelfranken
29
Unterfranken
30
Schwaben
31
Dezem ber
101 – 138
201 – 211
301 – 313
401 – 411
501 – 529
601 – 618
701 – 717
Jahresübersicht 2015
19
Grundkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Grundkurs für Vertrauenspersonen
Termine:
Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
20
Kurs 101, 10.02. – 12.02.2015
Landgasthof Euringer GmbH
Dorfstr. 23
92339 Beilngries-Paulushofen
Kosten: 250 €
Kurs 201, 02.03. – 04.03.2015
Sparkassenakademie Bayern
Bürgermeister-Zeiler-Str. 1
84036 Landshut
Kosten: 262 €
Kurs 503, 11.05. – 13.05.2015
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 285 €
Kurs 102, 02.03. – 04.03.2015
Kapuzinerhof
Schloßplatz 4
83410 Laufen/Salzach
Kosten: 260 €
Kurs 202, 21.07. – 23.07.2015
Sparkassenakademie Bayern
Bürgermeister-Zeiler-Str. 1
84036 Landshut
Kosten: 262 €
Kurs 504, 07.07. – 09.07.2015
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 285 €
Kurs 103, 27.04. – 29.04.2015
Hotel Alpenblick
Heimgartenstr. 8
82441 Ohlstadt
Kosten: 278 €
Kurs 301, 03.03. – 05.03.2015
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 335 €
Kurs 505, 29.09. – 01.10.2015
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 285 €
Kurs 104, 18.05. – 20.05.2015
Landgasthof Euringer GmbH
Dorfstr. 23
92339 Beilngries-Paulushofen
Kosten: 250 €
Kurs 302, 19.05. – 21.05.2015
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 335 €
Kurs 601, 24.02. – 26.02.2015
Hotel Frankenland
Frühlingstr. 11
97688 Bad Kissingen
Kosten: 280 € zzgl. Kurtaxe
Kurs 105, 16.06. – 18.06.2015
Kapuzinerhof
Schloßplatz 4
83410 Laufen/Salzach
Kosten: 260 €
Kurs 303, 15.06. – 17.06.2015
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 335 €
Kurs 602, 21.04. – 23.04.2015
Hotel Frankenland
Frühlingstr. 11
97688 Bad Kissingen
Kosten: 280 € zzgl. Kurtaxe
Kurs 106, 06.07. – 08.07.2015
Hotel Alpenblick
Heimgartenstr. 8
82441 Ohlstadt
Kosten: 278 €
Kurs 401, 24.03. – 26.03.2015
Arvena Kongress Hotel
Eduard-Bayerlein-Str. 5a
95445 Bayreuth
Kosten: 290 €
Kurs 701, 10.03. – 12.03.2015
Dehner Blumenhotel
Bahnhofstr. 19
86641 Rain
Kosten: 272 €
Kurs 107, 19.10. – 21.10.2015
Landgasthof Euringer GmbH
Dorfstr. 23
92339 Beilngries-Paulushofen
Kosten: 250 €
Kurs 501, 24.02. –26.02.2015
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 285 €
Kurs 702, 24.03. – 26.03.2015
bigBOX Allgäu
Kotterner Str. 62
87435 Kempten
Kosten: 362 €
Kurs 108, 22.09. – 24.09.2015
Kapuzinerhof
Schloßplatz 4
83410 Laufen/Salzach
Kosten: 260 €
Kurs 502, 28.04. – 30.04.2015
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 285 €
Kurs 703, 29.09. – 01.10.2015
Haus St. Ulrich
Kappelberg 1
86150 Augsburg
Kosten: 298 €
Grundkurs für Vertrauenspersonen
Meine Rolle als Vertrauensperson – wie gehe ich damit um?
Nach der Wahl beginnen die neuen Schwerbehindertenvertretungen Schritt für Schritt mit ihrer Arbeit.
Eine große Herausforderung besonders für Vertrauenspersonen, die zum ersten Mal dieses Amt über­
nehmen.
Dieser Kurs macht Sie fit für die Praxis. Er vermittelt die notwendigen Grundlagen, gibt hilfreiche Tipps
und zeigt auf, welche ersten Schritte nach der Wahl erforderlich sind, um den betrieblichen Alltag kom­
petent und verantwortungsbewusst zu meistern.
Inhalte:
Grundlagen der Tätigkeit
• Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
• Sich etablieren und organisieren
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
• Beratung und Betreuung schwerbehinderter Menschen
• Beratung des Arbeitgebers
• Mitwirkung bei Personalentscheidungen
• Vermittlung bei Konflikten
Teilnehmerkreis:
Vorrangig Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter
Methodik:
Vortrag, Lehrgespräche, Fallbeispiele, praktische Übungen, Gruppenarbeit, Diskussion
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts und Fachreferenten
21
Aufbaukurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Teilhabe am Arbeitsleben:
Feststellung
der Behinderung
Mitwirken bei Personalentscheidungen
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
Kurs 109
29.06. – 01.07.2015
Hotel Alpenblick
Heimgartenstr. 8
82441 Ohlstadt
Kosten: 278 €
Kurs 402
29.06. – 01.07.2015
Arvena Kongress Hotel
Eduard-Bayerlein-Str. 5a
95445 Bayreuth
Kosten: 290 €
Kurs 110
17.11. – 19.11.2015
Hotel Alpenblick
Heimgartenstr. 8
82441 Ohlstadt
Kosten: 278 €
Kurs 603
13.10. – 15.10.2015
Hotel Frankenland
Frühlingstr. 11
97688 Bad Kissingen
Kosten: 280 € zzgl. Kurtaxe
Kurs 304
06.10. – 08.10.2015
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 335 €
22
Teilhabe am Arbeitsleben:
Mitwirken bei
Personalentscheidungen
Trotz Schwerbehinderung am Erwerbsleben teilhaben – wie kann das funktionieren?
Um einen bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten, müssen möglichst frühzeitig entsprechende Aktivitäten
entwickelt werden. Vertrauenspersonen sollen bei der Eingliederung/Einstellung und Weiterbeschäfti­
gung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben aktiv mitwirken können.
Dazu gilt es, Hilfebedarf im Betrieb oder in der Dienststelle zu erkennen, Möglichkeiten zur Unterstüt­
zung aufzuzeigen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Das Integrationsamt kann dabei
mit vielfältigen Instrumenten behilflich sein, Auswirkungen einer Behinderung in Bezug auf Einsatzund Leistungsfähigkeit im Betrieb oder in der Dienststelle zu reduzieren oder zu beseitigen.
Aufbauend auf den Grundkurs werden hier die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur beruflichen
Eingliederung schwerbehinderter Berufstätiger auf der Basis des SGB IX ausführlich dargestellt.
Inhalte:
• Eckpunkte des Schwerbehindertenrechts (SGB IX, Teil 2)
• Mitwirken bei Personalentscheidungen
• Betriebliche Zusammenarbeit (Prävention, BEM, Integrationsvereinbarung)
• Arbeitsplatzgestaltung
• Leistungen des Integrationsamts zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen
am Arbeitsleben
• Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
Teilnehmerkreis:
Vorrangig Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter
Der Kurs ist auch geeignet für:
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Lehrgespräche, Fallbeispiele, praktische Übungen, Gruppenarbeit, Diskussion
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts
23
Aufbaukurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung –
die Rolle der Schwerbehindertenvertretung
Termine:
Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
Kurs 111
21.09. – 22.09.2015
Hotel Alpenblick
Heimgartenstr. 8
82441 Ohlstadt
Kosten: 162 €
Kurs 506
20.10. – 21.10.2015
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 164 €
Kurs 604
28.10. -29.10.2015
Hotel Frankenland
Frühlingstr. 11
97688 Bad Kissingen
Kosten: 150 € zzgl. Kurtaxe
24
Mediation:
Konflikte und ihre Bewältigung – die
Rolle der Schwerbehindertenvertretung
Im Rahmen der eintägigen Weiterbildung haben Sie erfahren, dass Mediation die Möglichkeit einer kon­
struktiven und lösungsorientierten Konfliktbearbeitung bietet. Ziel von Mediation ist es, eine gerechte
und dauerhafte, weil einvernehmliche und konsensorientierte Konfliktlösung durch die Konfliktparteien
zu erarbeiten.
Gerade Konfliktsituationen im betrieblichen Alltag erfordern eine besondere Haltung und eine hohe
Gesprächskompetenz – ob Sie nun Vertrauensperson, Betriebsrat, Vorgesetzter sind oder einfach nur
Konfliktbeteiligter. Wir entwickeln gemeinsam Ideen und Strategien und üben diese ein.
Der Aufbaukurs soll daher die bereits erworbenen Kenntnisse vertiefen und die Möglichkeit bieten,
diese in praxisorientierten Beispielen einzuüben und anzuwenden. Sie werden trainieren, Kommunika­
tionsbarrieren zu überwinden und über festgefahrene Positionen hinaus neue Sichtweisen zur Konflikt­
lösung zu entwickeln.
Inhalte:
• Methoden der Kommunikation im Konflikt
• Verhandlung ohne Verlierer
• Problemlösungsmethoden und Konsensverfahren
• Mediationsphasen und phasenspezifische Interventionen
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs ist der Besuch des eintägigen Fachkurses:
Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht (S. 34)
Methodik:
Kleingruppen- und Plenumsarbeit
Fallarbeit an Projekten aus dem Tätigkeitsbereich der Teilnehmer
Praktische Übungen zur Mediation (Rollenspiele)
Übungen zur Selbst- und Fremdwahrnehmung
Reflexion zu den einzelnen Übungseinheiten
Referenten:
Mediatoren
25
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht
Termine:
Beginn: 10.00
09.00 Uhr
Uhr, (erster
Ende: 16.00
Tag), Uhr
Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
26
Kurs 112
15.06. – 16.06.2015
Hotel Alpenblick
Heimgartenstr. 8
82441 Ohlstadt Kosten: 162 €
Kurs 403
13.07. – 14.07.2015
Arvena Kongress Hotel
Eduard-Bayerlein-Str. 5a
95445 Bayreuth
Kosten: 167 €
Kurs 113
15.09. – 16.09.2015
Hotel Alpenblick
Heimgartenstr. 8
82441 Ohlstadt Kosten: 162 €
Kurs 507
06.05. – 07.05.2015
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 164 €
Kurs 305
11.05. – 12.05.2015
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 186 €
Kurs 508
27.10. – 28.10.2015
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 164 €
Kurs 306
29.06. – 30.06.2015
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 186 €
Kurs 605
22.07. – 23.07.2015
Hotel Frankenland
Frühlingstr. 11
97688 Bad Kissingen
Kosten: 150 € zzgl. Kurtaxe
Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht
Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht – wie finde ich den richtigen Ansprechpartner?
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden bei der Teilhabe schwerbehinderter
Menschen im Arbeitsleben sind auf den ersten Blick nicht immer leicht zu erkennen.
Der Kurs verschafft Ihnen die nötige Orientierung und klärt Zuständigkeiten im Unterstützungs- und
Leistungsbereich zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Inhalte:
• Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht durch die Versorgungsverwaltung
(SGB IX, Teil 2)
• Leistungen und Unterstützungen des Integrationsamts nach dem Schwerbehindertenrecht
(SGB IX, Teil 2)
• Aufgaben der Arbeitsverwaltung bei der Eingliederung und Sicherung von Arbeitsverhältnissen
schwerbehinderter Menschen
• Aufgaben der Rentenversicherung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Beauftragte der Arbeitgeber
Methodik:
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion, Medien
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS, der Agentur für Arbeit und der Rentenversicherung
27
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Die Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst
Termin:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 606
16.04.2015
Kolping-Hotel
und Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
28
Die Schwerbehindertenvertretung
im Öffentlichen Dienst
Der Kurs erörtert die Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst, um bei
Personalentscheidungen im Sinne der Teilhaberichtlinien tätig zu werden. Zudem erhalten die Teilneh­
mer wichtige Hinweise zur Vermeidung von Härten und zum Einsatz von Hilfen.
Inhalte:
• Fürsorge für schwerbehinderte Angehörige des Öffentlichen Diensts
• Die Vertrauensperson innerhalb des Personalrats, Mitbestimmung
• Aktuelles aus dem Schwerbehindertenrecht
• Leistungen des Integrationsamts zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt (begleitende Hilfe)
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst
Mitglieder des Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts
29
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellung der Behinderung
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 114
02.07.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 203
14.04.2015
Hotel Lifestyle
Flurstr. 2
84032 Landshut
Kostenfrei
Kurs 307
18.05.2015
Konferenzraum des ZBFS
Region Oberpfalz
Landshuter Str. 55
93053 Regensburg
Kostenfrei
Kurs 509
09.03.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 510
20.07.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
30
Kurs 607
04.05.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken
Georg-Eydel-Str.13
97082 Würzburg
Kostenfrei
Besonderheit:
mit Nachteilsausgleichen
Kurs 704
26.03.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, Gebäude D
86159 Augsburg
Kostenfrei
Kurs 705
13.05.2015
St. Raphael im Allgäu
Bischof-Freundorfer-Weg 24
87439 Kempten
Kostenfrei
Feststellung der Behinderung
Anerkennung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch – was ist bei der Antragstellung
zu beachten?
Auf Antrag des behinderten Menschen stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Versorgungs­
amt das Vorliegen sowie den Grad einer Behinderung fest.
Insbesondere geht es hierbei um das Verfahren der medizinischen Beurteilung verschiedener
Behinderungsarten sowohl physischer als auch psychischer Herkunft, um Besonderheiten bei der
Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft für erwerbstätige Personen sowie die verschiedenen
Antragsarten und das Ausweiswesen.
In diesem Kurs werden wichtige Fragen und die richtigen Antworten umfassend behandelt, sowie die
Arbeitsweise und Entscheidungspraxis des Versorgungsamts dargestellt.
Inhalte:
• Antragstellung – worauf es ankommt, Verfahrensbeschleunigung
• Aussagekraft von Arztbefunden – Beeinflussungsmöglichkeiten
• Einstufung verschiedener Behinderungsarten
• Grad der Behinderung (GdB) – Bildung des Gesamt-GdB
• Nachprüfung, Ausweisverlängerung, Untersuchung
• Auswirkungen verschiedener Behinderungsarten
• Anerkennungspraxis bei Menschen mit seelischen Erkrankungen
• Widerspruch – Rechtsbehelfe
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Versorgungsamts, Facharzt
31
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen
Termin:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 115
22.09.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
32
Nachteilsausgleiche
für schwerbehinderte Menschen
Nachteilsausgleiche – welche Möglichkeiten gibt es?
Schwerbehinderte Menschen sind aufgrund ihrer Behinderung im alltäglichen Leben oft Nachteilen
ausgesetzt, beziehungsweise haben dadurch einen Mehraufwand. Sie können eine Reihe von Rechten
und Hilfen in Anspruch nehmen.
Die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft (Feststellungsverfahren nach SGB IX) ist dabei
wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von so genannten Nachteilsausgleichen.
Der Kurs zeigt die Hilfen auf, die der Art und Schwere der Behinderung, unabhängig von deren Ursa­
chen, Rechnung tragen.
Inhalte:
• Der Schwerbehindertenausweis mit den dort eingetragenen Merkzeichen
• Steuerrechtliche Nachteilsausgleiche
• Nachteilsausgleiche nach dem Sozialgesetzbuch IX
• Nachteilsausgleiche der Deutschen Telekom AG
• Befreiung vom Rundfunkbeitrag (Beitragsservice)
• Parkerleichterungen
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Versorgungsamts und des Bayerischen Landesamts für Steuern
33
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Konfliktlösung durch Verhandlung –
Mediation im Schwerbehindertenrecht
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 116
27.04.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 608
09.06.2015
Kolping-Hotel
und Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
Kurs 511
23.03.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 706
20.04.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, Gebäude D
86159 Augsburg
Kostenfrei
Kurs 512
28.09.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
34
Konfliktlösung durch Verhandlung –
Mediation im Schwerbehindertenrecht
Konflikte am Arbeitsplatz – welche Lösungsmöglichkeiten bieten sich an, damit Konflikte nicht unüber­
windbar werden?
Im Arbeitsleben können verschiedentlich Störungen auftreten, die bei unzureichender Aufarbeitung
schnell zu Konflikten führen.
Mediation beziehungsweise einzelne Verfahrensschritte und Techniken der Mediation sind geeignet,
Konflikte zu lösen und streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Im Gegensatz zu juristischen Verfahren steht bei der Mediation nicht die Konfliktentscheidung, sondern
der Interessenausgleich im Vordergrund.
Mediation ist ein auf Freiwilligkeit der Konfliktparteien beruhendes Verfahren, bei dem ein fachlich aus­
gebildeter, neutraler Dritter (Mediator) mit anerkannten Methoden und Techniken die Kommunikation
zwischen den Parteien systematisch und mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantworte­
te Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen.
Der Kurs stellt die Methoden und Techniken der Mediation in Theorie und praktischer Anwendung vor.
Inhalte:
• Definition
• Grundlagen der Mediation
• Phasen der Mediation
• Techniken der Mediation
• Einsatzmöglichkeiten in der Praxis
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Für interessierte Teilnehmer siehe auch S. 24
Methodik:
Vortrag, Lehrgespräche, Fallbeispiele, praktische Übungen, Gruppenarbeit, Diskussion
Referenten:
Mediatoren
35
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Berufliche Integration:
Feststellung
der Behinderung
Menschen mit Sinnesbehinderungen
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 117
26.11.2015
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V.
Arnulfstr. 22
80335 München
Kostenfrei
Kurs 609
18.06.2015
Berufsförderungswerk Würzburg
Helen-Keller-Str. 5
97209 Veitshöchheim
Kostenfrei
36
Berufliche Integration:
Menschen mit Sinnesbehinderungen
Den Problemen von Menschen mit Behinderungen stehen Gesunde oft ratlos gegenüber.
Unkenntnis über die Beeinträchtigung, aber auch Vorurteile und Missverständnisse beeinträchtigen den
Umgang mit Betroffenen.
Der Kurs zeigt vor allem Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei der beruflichen Integration auf.
Inhalte:
• Grundsätzliche Bedeutung einer Sinnesbehinderung
• Eingliederung von Menschen mit Sinnesbehinderungen ins Arbeitsleben
Überblick über die verschiedenen Hörbehinderungen
• Psychosoziale Auswirkungen von Hörbehinderungen
• Eingliederung von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen ins Arbeitsleben
• Förderrechtliche Aspekte
Überblick über die verschiedenen Sehbehinderungen
• Blindentechnische Arbeitsplatzgestaltung
• Förderrechtliche Aspekte
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion
Referenten:
Fachberater aus den entsprechenden Einrichtungen und Sozialdiensten,
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts
37
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Berufliche Integration:
Feststellung
der Behinderung
Menschen mit seelischer Erkrankung
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 118
18.05.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 119
20.10.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 308
14.10.2015
Konferenzraum des ZBFS
Region Oberpfalz
Landshuter Str. 55
93053 Regensburg
Kostenfrei
Kurs 513
04.05.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
38
Kurs 514
21.09.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 610
29.09.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken
Georg-Eydel-Str.13
97082 Würzburg
Kostenfrei
Kurs 707
05.05.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, Gebäude D
86159 Augsburg
Kostenfrei
Kurs 708
07.07.2015
St. Raphael im Allgäu
Bischof-Freundorfer-Weg 24
87439 Kempten
Kostenfrei
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
Seelisch erkrankte Menschen sind im Arbeitsleben mehr als andere Arbeitnehmer von beruflichem
Abstieg, sozialer Isolierung und/oder Kündigung bedroht. Frühzeitige Hilfe, u. a. durch Arbeitskollegen
und Vorgesetzte, kann sie vor dem endgültigen Scheitern bewahren.
In dieser Veranstaltung erfahren die Teilnehmer, was seelische Krankheiten sind, wie sie entstehen und
wie sie sich äußern.
Inhalte:
Menschen mit seelischer Erkrankung
• Wahrnehmen von Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltensänderungen
• Darstellung von seelischen Erkrankungsbildern
• Bedeutung von Arbeit für seelisch kranke Menschen
• Auswirkungen seelischer Erkrankungen am Arbeitsplatz
• Möglichkeiten des Integrationsamts im Rahmen der begleitenden Hilfe
Menschen mit Burnout
• Einführung in das Thema
• Standortbestimmung, Zahlen und Fakten
• Lösungsansätze
• Hilfestellungen für Betroffene
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts, des Integrationsfachdienstes (IFD) und anderer Fachdienste
39
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Berufliche Integration:
Feststellung
der Behinderung
Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 120
24.03.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 611
23.06.2015
Kolping-Hotel
und Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
Kurs 121
27.10.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 709
17.06.2015
Dehner Blumenhotel
Bahnhofstr. 19
86641 Rain
Kostenfrei
Kurs 515
26.10.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
40
Berufliche Integration:
Alkohol- und Suchtkranke
am Arbeitsplatz
Alkoholismus ist eine schleichende Krankheit, die unauffällig beginnt, dann aber immer mehr eskaliert.
Frühzeitige Hilfe durch Arbeitskollegen, Vorgesetzte und Schwerbehindertenvertretungen könnte den
Betroffenen vor einem weiteren Abgleiten in die Sucht bewahren. Gleiches gilt für andere Suchtmittel,
die im betrieblichen Alltag auch eine Rolle spielen.
Inhalte:
• Ursachen übermäßigen Alkoholkonsums
• Entstehung und Verlauf der Alkoholabhängigkeit
• Krankheitsbilder
• Innerbetriebliche Probleme mit Abhängigen
• Betriebliche Hilfsangebote
• Abgrenzung zu seelischen Erkrankungen
• Chancen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes – Betriebsvereinbarungen
• Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts, Fachdienstmitarbeiter, Facharzt (Oberbayern, Schwaben)
41
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellung der Behinderung
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr,
Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 122
21.07.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 123
22.10.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 309
20.04.2015
Konferenzraum des Integrationsamts
Region Oberpfalz
Landshuter Str. 55
93053 Regensburg
Kostenfrei
Kurs 516
27.07.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
42
Kurs 612
30.04.2015
Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
Kurs 710
21.05.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, Gebäude D
86159 Augsburg
Kostenfrei
Kurs 711
17.09.2015
St. Raphael im Allgäu
Bischof-Freundorfer-Weg 24
87439 Kempten
Kostenfrei
Mobbing am Arbeitsplatz
Schwerbehinderte Menschen können leichter Opfer von Mobbingangriffen werden als nichtbehinderte
Menschen. Deshalb ist es gerade für Mitglieder der betrieblichen Helfergruppe aber auch für Arbeitge­
ber wichtig, sich über Mobbing und ähnliche Vorgänge zu informieren.
In diesem Kurs wird erörtert, was in derartigen Fällen zu tun ist. Der Schwerpunkt liegt dabei weni­
ger in der Darstellung möglicher rechtlicher Maßnahmen als vielmehr auf bestimmten Verhaltens­
empfehlungen, die zur Problembewältigung beitragen können.
Inhalte:
• Was ist unter Mobbing, Konflikten und Aggressionen zu verstehen?
• Systematische Zusammenhänge bei der Entstehung von Mobbingsituationen
• Mögliche seelische und körperliche Folgen
• Wie lassen sich Konflikte frühzeitig erkennen und beilegen?
• Welche Kommunikations- und Verhaltensmuster sind zweckmäßig?
• Was können die Arbeitgeber und die Mitglieder der betrieblichen Helfergruppe zur Vorbeugung,
Steuerung und Beilegung von Konflikten tun?
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Kurzreferate, Fallbeispiele, praktische Übungen, Diskussion
Referenten:
Dipl.-Pädagogen, Dipl.-Psychologen
43
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Integrationsvereinbarungen
Termine:
ermin:
Beginn: 09.00 Uhr,
Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 517
22.06.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
44
Integrationsvereinbarungen
Die Integrationsvereinbarung – worum geht es?
Seit Inkrafttreten des SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Integrationsvereinbarung ab­
zuschließen.
Diese soll den Eingliederungsprozess behinderter Menschen in den Betrieb gezielt planen und umsetzen.
Erfahrungsgemäß geschieht dies auf Initiative der Schwerbehindertenvertretung, die gemeinsam mit
dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat die Bedingungen im Einzelnen aushandelt.
Es geht darum, unterschiedliche Erwartungen auf einen Nenner zu bringen. Gemeinsam sind betriebsna­
he und realistische Absprachen zu treffen, die konkret zu einer Verbesserung der Beschäftigungssituation
schwerbehinderter Mitarbeiter beitragen.
Diese innerbetrieblichen Vereinbarungen erstrecken sich von der Personalplanung, Arbeitsplatz­
gestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds über die Arbeitsplanung bis hin zur Arbeitszeit.
Inhalte:
• Integrationsvereinbarungen nach dem § 83 SGB IX
Hinweis:
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Integrations­
vereinbarungen zum Kurs mit.
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts
45
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr,
Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 124
10.03.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 125
13.07.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 204
29.04.2015
BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH
Thalmaierstr. 41
94315 Straubing
Kostenfrei
Kurs 205
29.09.2015
BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH
Thalmaierstr. 41
94315 Straubing
Kostenfrei
Kurs 404
08.07.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
46
Kurs 518
16.03.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 519
12.10.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg Kostenfrei
Kurs 613
09.07.2015
Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
Besonderheit: mit Integrationsvereinbarungen
Kurs 712
19.03.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, Gebäude D
86159 Augsburg
Kostenfrei
Kurs 713
10.11.2015
St. Raphael im Allgäu
Bischof-Freundorfer-Weg 24
87439 Kempten
Kostenfrei
Betriebliches
Eingliederungsmanagement
Management ist mehr als Feuerlöschen im Einzelfall – wie lässt sich Betriebliches Eingliederungs­
management im Betrieb umsetzen?
Wenn der Arbeitgeber rechtzeitig mit dem Arbeitnehmer handelt und dabei gemeinsam mit der
Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat und dem Integrationsamt nach geeigneten Lösungen
sucht, kann in vielen Fällen Arbeitsunfähigkeit verhindert werden.
Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es insbesondere, die Gesundheit des Mit­
arbeiters zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen, um eine möglichst dauerhafte Beschäftigung
zu sichern.
Welche Strukturen Betriebliches Eingliederungsmanagement erfordert und wie es im konkreten Fall
umgesetzt werden kann, erfahren Sie in diesem Kurs.
Inhalte:
Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements
• Rechtliche Grundlagen
• Aufgaben des Integrationsteams
• Prävention nach § 84 Abs. 1 und 2 SGB IX
Hinweis:
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Integrations­
vereinbarungen zum Kurs mit.
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts, Fachreferenten
47
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr,
Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 126
30.07.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 405
24.09.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
Kurs 127
24.11.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 520
18.05.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 206
23.04.2015
Hotel Lifestyle
Flurstr. 2
84032 Landshut
Kostenfrei
Kurs 207
19.10.2015
Hotel Lifestyle
Flurstr. 2
84032 Landshut
Kostenfrei
48
Kurs 714
18.05.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, Gebäude D
86159 Augsburg
Kostenfrei
Arbeitsplatzgestaltung
für schwerbehinderte Menschen
In diesem Kurs werden die Grundlagen und Regeln der Ergonomie erarbeitet. An Fallbeispielen, auch
aus der eigenen betrieblichen Praxis der Kursteilnehmer, werden Lösungen zur behinderungsgerechten
Arbeitsplatzgestaltung diskutiert.
Ziel der Veranstaltung ist, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, Defizite zu erkennen und An­
regungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung in ihren Betrieben und Dienststellen zu geben.
Inhalte:
• Zuständigkeiten der Leistungsträger
• Leistungen des Integrationsamts
• Ergonomie als Grundlage der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
• Übungen zur Ergonomie
• Arbeitsanforderungen und ihre Beurteilung
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion, Gruppenarbeit, Videofilme
Referenten:
Technische Berater des ZBFS-Integrationsamts
49
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr,
Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 128
27.07.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 129
10.11.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 208
27.10.2015
IHK Niederbayern
Nibelungenstr. 15
94032 Passau
Kostenfrei
Kurs 406
23.06.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
50
Kurs 521
08.06.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 522
19.10.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 614
23.09.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Kostenfrei
Kurs 715
20.05.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, Gebäude D
86159 Augsburg
Kostenfrei
Allgemeiner und besonderer
Kündigungsschutz
Kündigung und Schwerbehinderung – welche Besonderheiten gibt es?
Nach wie vor bestehen hinsichtlich der Kündigung schwerbehinderter Menschen häufig Unsicherhei­
ten. Zwar gibt es den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, was jedoch nicht
bedeutet, dass diese unkündbar sind.
In dieser Veranstaltung werden wichtige Themen rund um den Kündigungsschutz erläutert, zum Bei­
spiel für wen der besondere Kündigungsschutz gilt, ab wann dieser eintritt und welche Voraussetzun­
gen und Formen der Kündigung zu beachten sind.
Inhalte:
• Das Zustandekommen des Arbeitsvertrags; die wesentlichen arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten
• Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz und dem Sozialgesetzbuch IX
• Wer wird geschützt? Wo sind die Grenzen des Schutzes?
• Welche Kündigungsarten und -gründe gibt es?
• Wurde das Präventionsverfahren durchgeführt?
• Aktuelle Rechtsprechung
Hinweis:
Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit:
Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Folien
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts, Richter
51
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Beendigung des
Feststellung
der Arbeitsverhältnisses
Behinderung
und sozialrechtliche Folgen
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 130
13.04.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 131
01.10.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
52
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
und sozialrechtliche Folgen
Überregionales Kursangebot
In der Praxis werden Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen häufig durch einen Aufhe­
bungsvertrag, verbunden mit der Zahlung einer Abfindung, beendet. Für den Arbeitgeber hat dies den
Vorteil, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht der vorherigen Zustimmung des Integrati­
onsamts bedarf. Für den schwerbehinderten Menschen ist ein solcher Vertrag aber häufig mit Nachtei­
len verbunden.
In dem Kurs wird aufgezeigt, welche Rechtsfolgen bei einer Eigenkündigung oder einer einvernehmli­
chen Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Regel zu erwarten sind.
Inhalte:
• Folgen einer Kündigung durch den Arbeitnehmer hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld,
Grundsicherung
• Auswirkungen einer Arbeitgeberkündigung und die Folgen dieser Kündigung auf den Anspruch auf
Arbeitslosengeld, Grundsicherung
• Auswirkung der Neuregelung hinsichtlich der Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld,
Grundsicherung
• Eintritt einer Sperrzeit und deren Wirkung
• Besonderheiten beim Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
• Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 SGB IX
Hinweis:
Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit:
Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion
Referenten:
Richter am Landessozialgericht
53
Workshop
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Partnerschaftliche
Feststellung
der Behinderung
Zusammenarbeit im Betrieb:
Miteinander statt gegeneinander – aber wie?
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 132
21.04.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 310
16.09.2015
Konferenzraum des ZBFS
Region Oberpfalz
Landshuter Str. 55
93053 Regensburg
Kostenfrei
Kurs 133
08.10.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 615
12.05.2015
Kolping-Hotel
und Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
Kurs 209
12.10.2015
BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH
Thalmaierstr. 41
94315 Straubing
Kostenfrei
54
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Miteinander statt gegeneinander –
aber wie?
Zusammenarbeit kann partnerschaftlich gestaltet werden!
Das geänderte SGB IX stärkt die Position der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb und macht
die Vertrauenspersonen als Experten in Sachen Schwerbehinderung zu kompetenten Partnern in der
Personalführung und Personalentwicklung. Dies bringt erhöhte Anforderungen an die kommunikativen
Fähigkeiten mit sich, aber auch eine Aufwertung der Funktion und die Unterstützung in einem Team
von Partnern gleicher Interessen.
Der Kurs macht Sie mit den unterschiedlichen Rollen vertraut, und Sie lernen die grundsätzlichen
Voraussetzungen partnerschaftlicher Zusammenarbeit kennen.
Inhalte:
Aus der Aufgabenstellung der Schwerbehindertenvertretung nach dem SGB IX werden die persön­
lichen Anforderungen erarbeitet und grundlegende Kenntnisse partnerschaftlicher Zusammenarbeit
vermittelt.
• Aufgaben und Rollen der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb
• Vom Einzelkämpfer zum Teamspieler: Voraussetzungen partnerschaftlicher Zusammenarbeit
• Was sollte eine Vertrauensperson können?
- Vertrauensvoll beraten
- Effektiv besprechen
- Erfolgreich verhandeln
- Tragfähige Vereinbarungen treffen
- Konstruktiv Konflikte bewältigen
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter
Methodik:
Impulsreferat, Diskussion, praktische Übungen, Arbeit in Kleingruppen
Referenten:
Dipl.-Pädagogen
55
Workshop
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Partnerschaftliche
Feststellung
der Behinderung
Zusammenarbeit im Betrieb:
Keine Angst vor Konflikten!
Termine:
Termin:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
Kurs 311
15.07. – 16.07.2015
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 186 €
56
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Keine Angst vor Konflikten!
In Konflikten fair bleiben und konstruktiv vermitteln
Als Schwerbehindertenvertreter bewegen Sie sich naturgemäß in einem schwierigen Spannungs­
feld unterschiedlichster, oft sogar gegensätzlicher Interessen, aus denen sehr oft handfeste Konflikt­
situationen entstehen. Hier sind Sie als Schlichter, Vermittler – eben als „Konfliktmanager“ – gefragt.
Für alle Beteiligten Verständnis aufzubringen, trotzdem neutral zu bleiben und dabei den eigenen
Standpunkt nicht aus den Augen zu verlieren, ist die große Kunst partnerschaftlicher Konfliktlösung.
Lernen Sie im Kurs, die Rolle des Konfliktmanagers professionell auszufüllen und in Konfliktgesprächen
sicher aufzutreten.
Inhalte:
Anhand von Konfliktsituationen, die in der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung immer wieder
auftreten – hier können Sie auch Ihre eigenen Beispiele einbringen – werden typische Situationen und
Verhaltensmuster herausgearbeitet und daraus angemessene Lösungsstrategien erlernt und eingeübt.
• Konfliktfelder in der Schwerbehindertenvertretung
• Was ist ein Konflikt?
• Die Dramaturgie von Konflikten
• Voraussetzungen konstruktiver Konfliktlösung
• Spielregeln im Konflikt
• Strukturiertes Vorgehen bei der Konfliktbewältigung
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Impulsreferat, Diskussion, Übung in Kleingruppen, Fallbesprechung, Rollenspiel
Referenten:
Dipl.-Pädagogen
57
Workshop
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellungstatt
Prävention
der Kündigung
Behinderung
– der besondere Kündigungsschutz
Termin:
ermine:
Beginn: 10.00
09.00 Uhr
Uhr, (erster
Ende: 16.00
Tag), Uhr
Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
Kurs 523
16.09. – 17.09.2015
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 164 €
58
Prävention statt Kündigung –
der besondere Kündigungsschutz
Sicherung des Arbeitsplatzes – welche Mittel und Wege stehen zur Verfügung?
Frühzeitig handeln heißt hier die Devise. Zeichnen sich Probleme personen-, verhaltens- oder betriebs­
bedingter Art im Arbeitsverhältnis ab, ist der Arbeitgeber verpflichtet aktiv zu werden.
Er muss geeignete Maßnahmen ergreifen mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fort­
zusetzen.
Dies geschieht unter rechtzeitiger Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/
Personalrats und des Integrationsamts.
Die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen in Betrieben ist im § 84 SGB IX verankert. Sie sollen
verhindern, dass die Schwierigkeiten schwerbehinderter Mitarbeiter zunehmen beziehungsweise sich
manifestieren und den Arbeitsplatz gefährden.
Inhalte:
• Prävention: Grundsatzfragen, Einzelmaßnahmen
• Betriebliches Eingliederungsmanagement
• Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
• Voraussetzungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
• Kündigungsverfahren
• Rechtsfolgen der Kündigung
• Aktuelle Rechtsprechung
Hinweis:
Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit:
Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Gruppenarbeit
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts
59
Workshop
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Prävention, Betriebliches
Feststellung
der Behinderung
Eingliederungsmanagement
und Integrationsvereinbarungen
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
Kurs 312
09.06. – 11.06.2015
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 335 €
Kurs 524
10.11. – 12.11.2015
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 285 €
Kurs 716
13.10. – 15.10.2015
bigBOX Allgäu
Kotterner Str. 62
87435 Kempten/Allgäu
Kosten: 362 €
60
Prävention, Betriebliches Eingliederungs­
management und Integrations­
vereinbarungen
Betriebliche Instrumente zur Sicherung von Arbeitsplätzen – wie kommt man zu einer praktikablen
Lösung?
Prävention – Betriebliches Eingliederungsmanagement – Integrationsvereinbarung:
Mit dem SGB IX hat der Gesetzgeber den betrieblichen Praktikern ein Instrument an die Hand gegeben,
damit sie eine erfolgreiche betriebliche Integrationsarbeit leisten können.
Frühzeitiges Eingreifen, verbindliche Absprachen aller Beteiligten des Integrationsteams, effiziente
Vernetzung der beschlossenen Maßnahmen sowie gezielte Planung und Umsetzung sind Vorausset­
zung für den Erfolg.
Im Workshop erhalten Sie Gelegenheit, die Grundlagen dieser Instrumente kennenzulernen, einzuüben
und auf die individuelle betriebliche Situation zu übertragen.
Inhalte:
Aufgaben des Integrationsteams
• Prävention
• Betriebliches Eingliederungsmanagement
• Integrationsvereinbarungen nach § 83 SGB IX
• Zusammenarbeit im betrieblichen Integrationsteam
Hinweis:
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Integrations­
vereinbarungen zum Kurs mit.
Teilnehmerkreis:
Integrationsteams
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Methodik:
Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts, Dipl.-Psychologe
61
Arbeitgeber­
veranstaltung
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
BetrieblichesiEingliederungsmanagement
und Kündigungsschutz
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
62
Kurs 134
17.03.2015
ADAC e.V.
Hansastr. 19
80686 München
Kostenfrei
Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr
Kurs 525
27.04.2015
Schulungsraum beim IFD Muggenhofer Str.107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr
Kurs 407
19.03.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr
Kurs 616
09.07.2015
Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr
Kurs 408
20.05.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr
Kurs 717
23.04.2015
bigBOX Allgäu
Kotterner Str. 62
87435 Kempten/Allgäu
Kostenfrei
Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr
Betriebliches Eingliederungs­
management und Kündigungsschutz
Halbtägige Veranstaltung
Wie ist der Zusammenhang zwischen Betrieblichem Eingliederungsmanagement und dem Kündi­
gungsschutz?
Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist auch die Vermeidung von Arbeitsplatzverlust.
Dementsprechend sind präventive Angebote des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer unter bestimmten
Gesichtspunkten – auch denen des Kündigungsschutzes – zu beachten und zu bewerten.
Der Kurs macht mit den Umständen vertraut, die sich durch die Verknüpfung des präventiven Gedan­
kens mit den rechtlichen Folgen ergeben.
Inhalte:
• Kündigungsschutz und Prävention
• Betriebliches Eingliederungsmanagement – Vorteile und Nutzen
• Aktuelle Rechtsprechung
• Unterstützung durch das Integrationsamt
Teilnehmerkreis:
Arbeitgeber
Personalleitung
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Methodik:
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts
63
Arbeitgeber­
veranstaltung
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Leistungen und Förderprogramme für Arbeitgeber
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 210
25.03.2015
Hotel Lifestyle
Flurstr. 2
84032 Landshut
Kostenfrei
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr
Kurs 409
21.10.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr
64
Leistungen und Förderprogramme
für Arbeitgeber
Halbtägige Veranstaltung
Schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter im Betrieb – wie unterstützt das Integrationsamt?
Zur Sicherung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter bietet das Integrationsamt vielfältige
Unterstützungsleistungen an.
Der Kurs macht sowohl mit den Beratungsangeboten als auch mit dem Spektrum der finanziellen Leis­
tungen des Integrationsamts im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben vertraut.
Inhalte:
• Leistungen zur Schaffung und Ausstattung behinderungsgerechter Arbeitsplätze
• Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
• Technischer Beratungsdienst des Integrationsamts und Begleitung am Arbeitsplatz durch den
Integrationsfachdienst
• Sonderprogramme zur Erweiterung des Arbeitsplatzangebotes für schwerbehinderte Menschen
(insbesondere „Initiative Inklusion“)
Teilnehmerkreis:
Arbeitgeber
Personalleitung
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Methodik:
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts
65
Arbeitgeber­
veranstaltung
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellungstatt
Prävention
der Kündigung
Behinderung
– der besondere Kündigungsschutz
Termine:
09.00 Uhr, Ende: 20.00
16.00 Uhr
Beginn: 17.00
Kurs 135
22.10.2015
ADAC e. V.
Hansastr. 19
80686 München
Kostenfrei
Kurs 410
19.03.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
Kurs 411
20.05.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
Kurs 526
05.10.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
66
Prävention statt Kündigung –
der besondere Kündigungsschutz
Halbtägige Veranstaltung
Sicherung des Arbeitsplatzes – welche Mittel und Wege stehen zur Verfügung?
Frühzeitig handeln heißt hier die Devise. Zeichnen sich Probleme personen-, verhaltens- oder betriebs­
bedingter Art im Arbeitsverhältnis ab, ist der Arbeitgeber verpflichtet aktiv zu werden.
Er muss geeignete Maßnahmen ergreifen mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fort­
zusetzen.
Dies geschieht unter rechtzeitiger Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/ Perso­
nalrats und des Integrationsamts.
Die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen in Betrieben ist im § 84 SGB IX verankert. Sie sollen
verhindern, dass die Schwierigkeiten schwerbehinderter Mitarbeiter zunehmen beziehungsweise sich
manifestieren und den Arbeitsplatz gefährden.
Zur Sicherung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter bietet das Integrationsamt vielfältige
Unterstützungsleistungen an.
Inhalte:
• Prävention: Grundsatzfragen, Einzelmaßnahmen
• Betriebliches Eingliederungsmanagement
• Grundsätze und Verfahren des besonderen Kündigungsschutzes
• Leistungen des Integrationsamts
• Aktuelle Rechtsprechung
Hinweis:
Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit: Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage
Teilnehmerkreis:
Arbeitgeber
Personalleitung
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Methodik:
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts
67
Informationsveranstaltung
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr,
Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 136
28.04.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 137
15.10.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 527
06.07.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
68
Kurs 528
16.11.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 617
12.11.2015
Kolping-Hotel
und Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
Aktuelle Informationen
zum Schwerbehindertenrecht
Das Integrationsamt, Ansprechpartner in allen Fragen der beruflichen Integration – wie stellen sich
dessen Aufgaben und Leistungen im Einzelnen dar?
Neben den grundsätzlich bestehenden Leistungen gibt es einen laufenden Bedarf, neue gesetzliche
Entwicklungen möglichst schnell zu erfahren, um sie entsprechend frühzeitig für sich verwenden zu
können.
Diese Veranstaltung soll dazu beitragen, komprimiert und zeitnah aktuelle und grundsätzliche Informati­
onen aus dem Schwerbehindertenrecht anzubieten.
Inhalte:
• Aktuelle Entwicklungen im SGB IX
• Leistungen im Rahmen der begleitenden Hilfe
• Technischer Beratungsdienst
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts
69
Informationsveranstaltung
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Starker Partner – der Integrationsfachdienst (IFD)
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr
Kurs 138
19.11.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 211
02.07.2015
IFD Niederbayern
Dienststelle Deggendorf
Bahnhofstr. 7
94469 Deggendorf
Kostenfrei
70
Kurs 529
15.06.2015
Schulungsraum beim IFD
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 618
11.11.2015
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Kostenfrei
Starker Partner –
der Integrationsfachdienst (IFD)
Halbtägige Veranstaltung
Wie können die Schwerbehindertenvertreter in den Betrieben und die Integrationsfachdienste
Kooperationspartner werden?
Eine zielführende Zusammenarbeit dieser Beteiligten kann die Arbeit in vielen Bereichen entlasten –
sie wird durch die vermittelnde Rolle des Integrationsamts wesentlich angestoßen, begleitet und unter­
stützt.
Der Kurs stellt die Aufgaben und fachlichen Kenntnisse des Integrationsfachdienstes ausführlich vor
und erläutert die Schnittpunkte einer ergebnisreichen Zusammenarbeit.
Inhalte:
• Gesetzliche Verankerung der Integrationsfachdienste im SGB IX
• Die Fachdienste aus Sicht des Integrationsamts
• Zusammenarbeit in der Praxis
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Erfahrungsaustausch
Referenten:
Integrationsfachdienste
71
Aufbauworkshop
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Erfahrungen mit Prävention und Betrieblichem
Eingliederungsmanagement (BEM) für BEM-Teams
Termine:
Termin:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
Kurs 313
28.10. – 29.10.2015
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 186 €
72
Erfahrungen mit Prävention und Betrieb­
lichem Eingliederungsmanagement (BEM)
für BEM-Teams
Überregionales Kursangebot
Viele Betriebe und Dienststellen haben in den letzten Jahren Erfahrungen mit Prävention und Betriebli­
chem Eingliederungsmanagement gesammelt. Dabei sind betriebsspezifisch durchaus unterschiedliche
Lösungsansätze entstanden.
Nicht immer läuft die Umsetzung problemlos, sondern stößt in der Praxis an ihre Grenzen. Ob und wie
diese Grenzen aufgelöst werden können und BEM erfolgreicher werden kann, ist eine Frage, die sich
Integrationsteams in Betrieben und Dienststellen immer wieder stellen.
Der Workshop will Integrationsteams die Gelegenheit zur Standortbestimmung und zum Austausch
geben. Getroffene bilaterale Vereinbarungen sollen kritisch reflektiert werden, Impulse zur Weiterent­
wicklung der betrieblichen Präventionsarbeit gemeinsam erarbeitet werden.
Dabei soll auch die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu Prävention und BEM mit einfließen und
Handlungssicherheit vermitteln.
Inhalte:
• Standortbestimmung der betrieblichen Präventionsarbeit
• Stärken-/Schwächenanalyse
• Aktuelle Rechtsprechung
• Entwicklungspotentiale der Gesundheitsprävention (im eigenen Betrieb
bzw. in der eigenen Dienststelle) erkennen
• Anregung zur Fortentwicklung bilateraler Vereinbarungen
Teilnehmerkreis:
Integrationsteams, wenn möglich, jeweils mehrere Vertreter
Methodik:
Fallarbeit, Gruppenarbeit, Diskussion
Referenten:
Fachkräfte des ZBFS-Integrationsamts, Dipl.-Psychologe
73
Regionalstellen des Integrationsamts
Oberbayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Integrationsamt
Richelstr. 17
80634 München
Telefon: 089 18966-0
Fax:
089 18966-2416
Leiterin des Integrationsamts Region Oberbayern:
Alexandra Fritsch
alexandra.fritsch@zbfs.bayern.de
Schulungsbeauftragte:
Marta Berndorfer
Telefon: 089 18966-2599
Fax:
089 18966-2416
marta.berndorfer@zbfs.bayern.de
Niederbayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Niederbayern
Integrationsamt
Friedhofstr. 7
84028 Landshut
Telefon: 0871 829-0
Fax:
0871 829-480
Leiter des Integrationsamts Region Niederbayern:
Adolf Lang
adolf.lang@zbfs.bayern.de
Schulungsbeauftragter:
Franz Eberl
Telefon: 0871 829-477
Fax:
0871 829-480
franz.eberl@zbfs.bayern.de
Oberpfalz
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberpfalz
Integrationsamt
Landshuter Str. 55
93053 Regensburg
Telefon: 0941 7809-00
Fax:
0941 7809-1314
Leiter und Schulungsbeauftragter
des Integrationsamts Region Oberpfalz:
Erich Bierler
Telefon: 0941 7809-4701
Fax:
0941 7809-1375
erich.bierler@zbfs.bayern.de
Oberfranken
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Integrationsamt
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Telefon: 0921 605-1
Fax:
0921 605-2900
74
Leiterin des Integrationsamts Region Oberfranken:
Gabriele Göhl
gabriele.goehl@zbfs.bayern.de
Schulungsbeauftragte:
Antje Amschler
Telefon: 0921 605-2814
Fax:
0921 605-2981
antje.amschler@zbfs.bayern.de
www.zbfs.bayern.de
Mittelfranken
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Mittelfranken
Integrationsamt
Bärenschanzstr. 8 a
90429 Nürnberg
Telefon: 0911 928-0
Fax:
0911 928-2398
Leiterinnen des Integrationsamts
Region Mittelfranken:
Gabriele Teske und Ute Günzel
gabriele.teske@zbfs.bayern.de
ute.guenzel@zbfs.bayern.de
Schulungsbeauftragte:
Carola Fahr
Telefon: 0911 928-2521
Fax:
0911 928-2398
carola.fahr@zbfs.bayern.de
Unterfranken
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken
Integrationsamt
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Telefon: 0931 4107-01
Fax:
0931 4107-282
Leiterin des Integrationsamts Region Unterfranken:
Christiane Heemskerk (kommissarisch)
christiane.heemskerk@zbfs.bayern.de
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Integrationsamt
Morellstr. 30
86159 Augsburg
Telefon: 0821 5709-01
Fax:
0821 5709-5000
Leiter des Integrationsamts Region Schwaben:
Johann Mayr
johann.mayr@zbfs.bayern.de
Schulungsbeauftragter:
Steffen Exner
Telefon: 0931 4107-286
Fax:
0931 4107-282
steffen.exner@zbfs.bayern.de
Schwaben
Schulungsbeauftragter:
Wolfgang Wiedemann
Telefon: 0821 5709-3021
Fax:
0821 5709-9021
wolfgang.wiedemann@zbfs.bayern.de
75
Rechtsgrundlagen
und allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Kursangebot des Integrationsamts entspricht den Schulungs- und Bildungsmaß­
nahmen, wie sie der Gesetzgeber in § 102 Abs. 2 Satz 6, Sozialgesetzbuch, Neuntes
Buch (SGB IX) vorsieht. Zielgruppe dieser Veranstaltungen sind daher Vertrauens­
personen, Beauftragte der Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte sowie Richter,
Staatsanwalts- und Präsidialräte.
Die Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter werden nach § 96 Abs. 4 Satz 3 und
4 SGB IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit. Auch
teilzeitbeschäftigte Personalvertretungen erhalten bei ganztägigen Veranstaltungen
entsprechenden Freizeitausgleich. Die geltenden Vorschriften für die Freistellung der
anderen genannten Personalvertretungen finden sich in § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. im
§ 46 Abs. 6 BPersVG und Art. 46 BayPVG. Die Sachkosten werden durch das Integra­
tionsamt getragen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten
trägt der Arbeitgeber im Zuge der Kostenübernahme nach § 96 Abs. 8 SGB IX sowie
nach § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG und Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BayPVG.
1. Anmeldung
Es können nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen in schriftlicher Form
(postalisch oder per Fax) oder durch das
Online-Buchungssystem auf den Seiten
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
berücksichtigt werden. Bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Reservierungen oder Anmeldungen annehmen können.
Ihre Anmeldung berücksichtigen wir in
der Regel nach der Reihenfolge des Ein­
gangs. Die Anmeldung ist verbindlich.
Bewerber mit besonderem Schulungsbedarf, z. B. nach einer Neuwahl, haben
Vorrang vor Bewerbern, die bereits wiederholt an Schulungsmaßnahmen des
Integrationsamts teilgenommen haben.
Anmeldestelle ist die
gfi gGmbH
Tagungsbüro
Juliuspromenade 40 – 44
97070 Würzburg
Mit der Anmeldung für eine mehrtägige
Veranstaltung ist automatisch die Reser­
vierung für ein Einzelzimmer mit Voll­
pension im Tagungshotel verbunden!
Ausnahmen hiervon sind nur in begrün­
deten Einzelfällen (z. B. wohnortnaher
Tagungsort, gesundheitliche Einschrän­
kungen) möglich. In diesen Fällen gilt
eine gesonderte Teilnehmergebühr, die
bei der gfi gGmbH unter Angabe des
jeweiligen Kurses erfragt werden kann.
2. Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist vier Wochen vor
Kursbeginn.
3. Anmeldebestätigung
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten
Sie eine Anmeldebestätigung.
Sollte ein Kurs zum Zeitpunkt des Ein­
gangs Ihrer Anmeldung bereits ausge­
bucht sein, erhalten Sie eine Nachricht.
76
4. Rücktritt
Sollten Sie aus wichtigem Grund an
einem eintägigen Kurs nicht teilnehmen
können, verständigen Sie uns bitte um­
gehend. Sie können uns Ersatzteilneh­
mer nennen.
Nicht im Preis enthalten sind:
- Fahrt-/Reisekosten
- etwaige Parkgebühren
- ggf. Kurtaxe
- Getränke zu den Mahlzeiten
Ein Rücktritt von einer mehrtägigen
Veranstaltung ist nur in besonders
begründeten Ausnahmefällen möglich.
Rücktrittserklärungen müssen in schrift­
licher Form bei der
gfi gGmbH
Tagungsbüro
Juliuspromenade 40 – 44
97070 Würzburg erfolgen.
Die nicht im Preis enthaltenen Kosten
rechnen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber
oder Ihrer Dienststelle ab.
Letzter Rücktrittstermin bei mehrtägigen
Veranstaltungen ist vier Kalenderwochen
vor Kursbeginn!
Bei einem verspäteten Rücktritt von ei­
ner mehrtägigen Veranstaltung wird das
Tagungshotel dem Teilnehmer entspre­
chende Ausfallgebühren in Rechnung
stellen!
5. Kosten
Eintägige und halbtägige Kurse sind
kostenfrei.
Die Möglichkeit zum Mittagessen ist
nicht an allen Veranstaltungsorten mög­
lich, die Kosten hierfür werden von den
Teilnehmern selbst getragen.
Die im Kursangebot angegebenen Preise
bei mehrtägigen Kursen beziehen sich
auf die Kosten für Übernachtung und
Vollpension, diese sind vom Kursteil­
nehmer direkt am Veranstaltungsort
zu entrichten. Darüber hinaus entsteht
keine Kursgebühr!
Aufgrund der Planung im Jahr 2014
können im Durchführungsjahr gering­
fügige Preisveränderungen auftreten.
Maßgebend sind die Preise der jeweili­
gen Tagungshotels und Tagungsstätten
im Jahr 2015.
6. Vorbehalt
Der Veranstalter kann eine geplante Ver­
anstaltung absagen, wenn die erforderli­
che Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wird. Die Teilnehmer werden rechtzeitig
hiervon in Kenntnis gesetzt.
Der Veranstalter behält sich vor, Ände­
rungen inhaltlicher Schwerpunkte sowie
beim Einsatz von Dozenten vorzuneh­
men, wenn diese aus sachlichen Grün­
den notwendig sind.
Falls die Veranstaltung nicht in der vor­
gesehenen, sondern in einer anderen
Tagungsstätte stattfindet, gelten die
Preise vor Ort. Es können keine Kosten
erstattet werden.
7. Datenschutz
Die Organisation und Durchführung der
Schulungsveranstaltungen kann wirt­
schaftlich nur mittels EDV erfolgen. Mit
Ihrer schriftlichen Anmeldung erteilen
Sie uns die Einwilligung, Ihre Angaben
elektronisch zu speichern.
Die gespeicherten Daten unterliegen den
Datenschutzbestimmungen.
77
Anmeldung
Melden Sie sich bitte entweder über das Online-Buchungssystem auf
www.kurse-integrationsamt-bayern.de oder schriftlich per Post oder Fax bei
der gfi gGmbH an.
Die Anmeldeformulare können Sie direkt ausfüllen oder als Kopiervorlage nutzen.
Bitte verwenden Sie für jeden Teilnehmer einen gesonderten Vordruck und füllen
Sie ihn gut leserlich in Druckschrift aus.
Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die Rechtsgrundlagen auf den Seiten 76/77.
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie umgehend per Post von der gfi gGmbH.
78
Anmeldeformular
Gesellschaft zur Förderung beruflicher
und sozialer Integration
(gfi) gemeinnützige GmbH
Bitte das Formular vollständig, leserlich
und in Druckbuchstaben ausfüllen!
Bitte für jeden Teilnehmer ein eigenes
Formular verwenden!
Durchführung von Kursen
Juliuspromenade 40 – 44
Per Telefax 0931 7847457
97070 Würzburg
Anmeldung zu den Kursen des Zentrum Bayern Familie und Soziales – Integrationsamt
im Jahr 2015 nach § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX
Nr.:___________ am______________ bzw. von____________ bis___________ 2015
Ort: ____________________________
Nr.:___________ am______________ bzw. von____________ bis___________ 2015
Ort: ____________________________
Nr.:___________ am______________ bzw. von____________ bis___________ 2015
Ort: ____________________________
Nr.:___________ am______________ bzw. von____________ bis___________ 2015
Ort: ____________________________
Kursteilnehmer:
Herr
Frau
Nachname: _______________________________ Vorname: _________________________________
Dienstanschrift:
Funktion (bitte ankreuzen):
Vertrauensperson
Firma/Dienststelle: ________________________________________
Str.:
___________________________________________
PLZ, Ort:
___________________________________________
stellv. Vertrauensperson
Arbeitgeber
Beauftragte/-r des Arbeitgebers
Telefon:
___________________________________________
Telefax:
___________________________________________
E-Mail:
___________________________________________
Bedürfen Sie personeller Hilfen?
Ja
Nein
Bedürfen Sie besonderer
räumlicher Gegebenheiten?
Ja
Nein
Benötigen Sie einen Gebärden­
sprachdolmetscher?
Ja
Nein
Betriebs-/Personalrat
sonstige: _________________________________
darin tätig seit: _______________________________
Sonstige Bemerkungen:
Diese Anmeldung erfolgt mit der Freistellung durch den Arbeitgeber und ist verbindlich.
Die Rechtsgrundlagen auf den Seiten 76/77 habe ich akzeptiert.
Ort, Datum
Unterschrift, Stempel
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79
Musterantrag auf Freistellung
Name
Vorname: _______________________________________________________________________
Firma / Dienststelle
Abteilung: _______________________________________________________________________
Telefon: _________________________________________________________________________
Als
Vertrauensperson
stellv. Vertrauensperson
Beauftragte/-r des Arbeitgebers
Betriebs-/Personalrat
bitte ich um Freistellung und Übernahme von Fahrt-, Unterbringungs- und
Verpflegungskosten zur Teilnahme am Kurs des ZBFS-Integrationsamts
Kurs-Nr.: ________________________________________________________________________
Kurs-Titel: _______________________________________________________________________
vom _______________ bis ___________________ in _________________________________
Das Kursangebot des Integrationsamts entspricht den Schulungs- und Bildungsmaß­
nahmen, wie sie der Gesetzgeber im § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX vorsieht.
Die Vertrauenspersonen und ggf. deren Vertretungen werden nach § 96 Abs. 4 Satz 3
und 4 SGB IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit.
Analogien für die Freistellung der anderen genannten Personalvertretungen finden sich
im § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. im § 46 Abs. 6 des BPersVG und im Art. 46 BayPVG.
Die Sachkosten werden durch das Integrationsamt getragen, die Kosten für Unterkunft
und Verpflegung sowie die Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber nach § 96 Abs. 8 SGB IX
sowie nach § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG und Art. 44 Abs. 1 Satz 1
BayPVG.
Ort, Datum
Unterschrift
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80
Stichwortverzeichnis
Seite
A
B
E
F
Seite
L
Leistungen
23, 29, 49, 65,
67, 69
M
Merkzeichen
33
Mobbing
43
Mediation
25, 35
N
Nachteilsausgleiche
30, 33
P
Partnerschaftliche
Zusammenarbeit
55, 57
23, 37, 45, 49
Personalentscheidungen
21, 23, 29
Arbeitsverhältnis
53, 67
Personalentwicklung
55
Arbeitsverwaltung
27
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Pflichten
21, 27, 51, 55
53, 59
Prävention
Begleitende Hilfe
29, 41
23, 47, 51, 59, 61,
63, 67, 73
Behinderungen
23, 31, 33, 37
Rechte
21, 27, 33 ,51
Beratung
21, 65, 69
Rechtsbehelfe
31
Betreuung
21
Rechtsfolgen
53, 59
Betriebliches Eingliederungs­
management
47, 59, 61, 63, 67
Rechtsprechung
51, 59, 63, 67, 73
Betriebsvereinbarung
41
Regionalstellen
74, 75
Burnout
39
Schwerbehindertenausweis
33
Eingliederung
23, 37, 45
Schwerbehindertenrecht
23, 25, 27, 29,
35, 69
Ergonomie
49
Schwerbehindertenvertretung
21, 25, 27, 29, 41,
45, 47, 53, 55, 57,
59, 67
Seelische Erkrankung
31, 41
Sehbehinderung
37
Sinnesbehinderung
37
Sozialgesetzbuch
33, 51, 76
SGB IX
23, 27, 33, 45, 47,
53, 55, 59, 61, 67,
69, 71, 79, 80
Teilhabe
23, 29
Teilhaberichtlinien
29
Abfindungen
53
Alkohol- und Suchtkranke
41
Allgemeine Geschäftsbedingungen
76, 77
Anmeldung
8, 9, 76, 77, 78
Anmeldeformular
79
Antragstellung
31
Arbeitnehmervertretungen
27
Arbeitsplatzgestaltung
R
S
Feststellung der Behinderung 31, 33
Förderprogramme
65
G
Grad der Behinderung
31
H
Hörbehinderung
37
I
Integrationsamt / Adressen
74, 75
Integrationsfachdienst
65, 71
Integrationsteam
47, 61, 73
Integrationsvereinbarungen
45, 47, 61
Internet
8
Kommunikation
25, 35, 43
U
Untersuchung
31
Konflikte
21, 25, 35, 43,
55, 57
V
Vermittlung
21
Konfliktlösung
25, 35, 57
Versorgungsamt
31
Kündigungsschutz
51, 59, 63, 67
Zusammenarbeit
23, 55, 57, 61, 71
K
T
Z
81
www.zbfs.bayern.de
Wollen Sie mehr über die Arbeit der
Bayerischen Staatsregierung erfahren?
BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung.
Unter Telefon 089 12 22 20 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de erhalten Sie
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Zentrum Bayern Familie und Soziales
Integrationsamt
Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
Tel.: 09 21/6 05-03, Fax: 09 21/6 05-39 80
E-Mail: integrationsamt@zbfs.bayern.de
Gestaltung: Hummel + Lang, Würzburg
Druck: Stürtz GmbH
Stand: September 2014
Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten
vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-,
Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien, sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der
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Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen
verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen
Mitglieder zu verwenden.