Kurse 2014 - Zentrum Bayern Familie und Soziales

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Kurse 2014 - Zentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Integrationsamt
Menschen mit Behinderung
Kursangebot 2014
für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und
Personal­räte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten
www.zbfs.bayern.de
Wollen Sie mehr über die Arbeit der
Bayerischen Staatsregierung erfahren?
BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung.
Unter Telefon 089 12 22 20 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de erhalten Sie
Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung.
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Integrationsamt
Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
Tel.: 09 21/6 05-03, Fax: 09 21/6 05-39 80
E-Mail: integrationsamt@zbfs.bayern.de
Gestaltung: Hummel + Lang, Würzburg
Druck: bonitasprint GmbH
Stand: September 2013
Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten
vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-,
Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien, sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der
Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer
Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen
verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen
Mitglieder zu verwenden.
Durchführung der Kurse
Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gGmbH
Juliuspromenade 40 – 44
97070 Würzburg
www.gfi-ggmbh.de
Tagungsbüro
Frederick Bauer
Telefon: 0931 79732-12
Fax: 0931 7847457
E-Mail: tagungsbuero@zentrale.gfi-ggmbh.de
Kurse
Maria Rummel
Telefon: 0931 79732-20
Fax: 0931 7847457
Mobil: 0173 5830362
E-Mail: rummel.maria@zentrale.gfi-ggmbh.de
Michaela Rätsch
Telefon: 0931 79732-20
Fax: 0931 7847457
Mobil: 0173 5830362
E-Mail: tagungsbuero@zentrale.gfi-ggmbh.de
4
Inhaltsverzeichnis
Grußwort
7
Leitfaden – Kursaufbau
8
Kursübersicht 2014 nach Regionalstellen
Oberbayern
10
Niederbayern
12
Oberpfalz
13
Oberfranken
14
Mittelfranken
15
Unterfranken
17
Schwaben
18
Überregional
19
Jahresübersicht
20
Kurse 2014
Grundkurse
22
Aufbaukurse
26
Fachkurse
30
Workshops
72
Arbeitgeberveranstaltungen
82
Informationsveranstaltungen 88
Die Schwerbehindertenvertretung im
Öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern
92
Regionalstellen des Integrationsamts
94
Rechtsgrundlagen und allgemeine Geschäftsbedingungen
96
Anmeldeformular
99
Musterantrag auf Freistellung
100
Stichwortverzeichnis
101
5
www.zbfs.bayern.de
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Integrationsamt
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Telefon: 0921 605-03
Fax:
0921 605-3980
Leiter des Integrationsamts (kommissarisch):
Dr. Stephan Ott
stephan.ott@zbfs.bayern.de
Schulungsbeauftragte:
Doris Rettner
Telefon: 0921 605-3805
Fax:
0921 605-3980
doris.rettner@zbfs.bayern.de
Vertretung:
Christiane Seidler
christiane.seidler@zbfs.bayern.de
6
Grußwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer,
als Leiterin des Integrationsamts der Region Oberbayern und als Referentin bei
verschiedenen Kursen und Veranstaltungen freue ich mich besonders, Ihnen das
neue Kursangebot des Integrationsamts Bayern beim Zentrum Bayern Familie und
Soziales vorstellen zu dürfen.
Das Jahr 2014 steht im Zeichen der Wahlen der Schwerbehindertenvertretung (SBV).
Die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen und die Aus­
übung dieses wichtigen Ehrenamtes stellen eine spannende und verantwortungsvolle Herausforderung dar. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit der SBV mit den
unterschiedlichen Interessensvertretern, Behörden, Arbeitgebern, Arbeitgeberbeauftragten, Personal- und Betriebsräten, Kolleginnen und Kollegen erfordern fundierte
Fachkenntnisse und ein hohes Maß an persönlichem Engagement. Mit unseren
Kursen und Workshops hoffen wir, Ihnen gleichermaßen Grundlagen und vertiefte
Kenntnisse vermitteln zu können, die Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit benötigen.
Dabei richtet sich unser Angebot neben der Schwerbehindertenvertretung auch an
Arbeitgeber und deren Beauftragte sowie an Personal- und Betriebsräte. Sie alle
sorgen mit Ihrem Engagement dafür, dass die selbstverständliche Einbindung von
schwerbehinderten Menschen in den betrieblichen Ablauf gewährleistet wird, im
Sinne einer gelebten Inklusion.
Als Vortragende durfte ich in der Vergangenheit erleben, mit welch großem Interesse
die Kursteilnehmer Fragen gestellt haben, miteinander diskutierten und wie durch
intensive Mitarbeit ein lebendiger Erfahrungsaustausch zustande kommen konnte.
Im Namen meiner Kollegen möchte ich diese Gelegenheit nutzen, Ihnen dafür zu danken, dass Sie mit Ihren Anregungen und Ihrer Motivation zum guten Gelingen unserer
Kurse maßgeblich beitragen. Aufgrund Ihrer und unserer Erfahrungen passen wir
unser Schulungsangebot regelmäßig den aktuellen Themen und Interessen an.
Neben einigen neuen und modifizierten Schulungen können wir Ihnen dieses Jahr erstmals die Möglichkeit bieten, auch mobil auf unser Online-Kursangebot zuzugreifen.
Mittels des sogenannten QR-Codes erhalten Sie praktische Zusatzinfos, wie zum
Beispiel zum Online-Kursangebot unter www.kurse-integrationsamt-bayern.de
•Anzahl der jeweiligen Restplätze „tagesaktuell“
•Voreingestellte Routenplaner für PKW und Bahn
•Tagesordnungen mit den einzelnen Referenten
•Volltextsuche in allen Kurs-Webseiten
•Verlinkte Infos zu den Tagungsorten
•Möglichkeit der Online-Anmeldung u.a.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Erkunden unseres Schulungsangebotes, ob in der
Druck-, Online- oder Mobilversion, sowie spannende, informative und bereichernde
Stunden bei unseren Kursen.
Alexandra Fritsch
Leiterin Integrationsamt – Region Oberbayern
7
Kursangebot 2014
Leitfaden
Das Kursangebot 2014 beinhaltet die Kurse des Integrationsamts Bayern
für das Jahr 2014. Sie finden sämtliche Kurse auch im Internet unter
www.kurse-integrationsamt-bayern.de. Hier können Sie sich auch über die
Anzahl der freien Plätze und ggf. über Zusatzkurse informieren.
Auswahl der Kurse und Anmeldung
Die Kurse sind jeweils einem Kurstypus zugeordnet, der durch unterschiedliche
Farben gekennzeichnet ist:
GK
AK
FK
WS
AGV
IV
Grundkurs
vermittelt Grundlagenkenntnisse, vor allem
für neugewählte Vertrauenspersonen
Aufbaukurs
vertieft die Grundlagenkenntnisse
Fachkurs
befasst sich mit einem thematischen
Schwerpunkt
Workshop
vertieft die Inhalte durch die Erarbeitung
einzelner Schwerpunkte in Gruppen
Arbeitgeberveranstaltung
richtet sich im Besonderen an Arbeitgeber
und ihre Beauftragten
Informationsveranstaltung
informiert über die genannten Themenbereiche
Prinzipiell werden alle Kurse regional angeboten. Sie sind für die einzelnen
Regierungsbezirke jeweils in einer Übersicht dargestellt.
Für einen schnellen Überblick und Ihre Jahresgesamtplanung können Sie auch
die tabellarische Darstellung auf Seite 20 nutzen.
Bitte wählen Sie aus der Kursübersicht die Themen, die Sie interessieren.
8
Für die Anmeldung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
• über das online-Buchungssystem auf www.kurse-integrationsamt-bayern.de
• schriftlich per Fax oder postalisch – die entsprechenden Vorlagen finden Sie ab Seite 99.
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie umgehend per Post von der gfi gGmbH.
Etwa 2 – 4 Wochen vor Kursbeginn gehen Ihnen zusammen mit der Einladung Tages­
ordnung, Teilnehmerliste und ggf. Arbeitsunterlagen zu.
Mit der Anmeldung zu einem mehrtägigen Kurs werden automatisch Über­nachtung
und Verpflegung im Hotel für Sie reserviert.
Dauer der Kurse
3-tägige Kurse: von 10.00 Uhr (erster Tag) bis 15.45 Uhr (letzter Tag)
2-tägige Kurse: von 10.00 Uhr (erster Tag) bis 15.45 Uhr (letzter Tag)
1-tägige Kurse: von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Halbtägige Kurse:von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr bzw. von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr (AGV)
Abweichungen hiervon werden Ihnen rechtzeitig mit der schriftlichen Einladung
bekannt gegeben.
Kosten der Kurse
Eintägige und halbtägige Kurse:
Eintägige und halbtägige Kurse sind kostenfrei. Die Möglichkeit zum Mittagessen ist
nicht an allen Veranstaltungsorten möglich, die Kosten hierfür werden von den Teilnehmern selbst getragen.
Mehrtägige Kurse:
Die im Kursangebot an­gegebenen Preise bei mehrtägigen Kursen beziehen sich auf die
Kosten für Über­nachtung und Vollpension, diese sind vom Kursteilnehmer direkt am
Veranstaltungsort zu entrichten. Darüber hinaus entsteht keine Kursgebühr!
Nicht im Preis enthalten sind: Fahrt-/Reisekosten, etwaige Parkgebühren, ggf. Kurtaxe
sowie Getränke zu den Mahlzeiten. Die nicht im Preis enthaltenen Kosten rechnen Sie
bitte mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Dienststelle ab.
Aufgrund der Planung im Jahr 2013 können im Durchführungsjahr geringfügige Preisveränderungen auftreten. Maßgebend sind die Preise der jeweiligen Tagungshotels und
Tagungsstätten im Jahr 2014.
Stornierung
Die Stornierung muss unter Angabe von Gründen rechtzeitig und schriftlich bei der
gfi gGmbH erfolgen. Diese Regelung gilt auch für eintägige Kurse.
Da die kontinuierliche Verwendung der weiblichen und männlichen Anrede die Les­bar­keit
des Textes negativ beeinflusst, wird lediglich eine Form der Anrede verwendet.
Tagungsorte, die mit diesem Zeichen ver­sehen sind, sind behindertenfreundlich ausgestattet, ggf. empfiehlt es sich, im Vorfeld mit dem Tagungsbüro Kontakt aufzunehmen.
9
Kursübersicht 2014
Oberbayern
10
Termin
Nr.
Art
Kursthema
Kosten Tagungsort
Seite
20.05. – 22.05.2014
101
GK
Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen
250 €
EichstättWasserzell
22
18.11. – 20.11.2014
102
GK
Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen
240 €
Beilngries
22
02.12. – 04.12.2014
103
GK
Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen
278 €
Ohlstadt
22
08.07. – 10.07.2014
104
GK
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
240 €
Beilngries
24
29.09. – 01.10.2014
105
GK
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
278 €
Ohlstadt
24
15.09. – 16.09.2014
106
AK
Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung –
die Rolle der Schwerbehindertenvertretung
162 €
Ohlstadt
28
29.04.2014
107
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
(halbtägig)
*
München
32
27.05.2014
108
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
(halbtägig)
*
München
32
26.06.2014
109
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
(halbtägig)
*
München
32
22.07.2014
110
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
(halbtägig)
*
München
32
23.09.2014
111
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
(halbtägig)
*
München
32
27.03.2014
112
FK
Feststellung der Behinderung
*
München
38
11.11.2014
113
FK
Feststellung der Behinderung
*
München
38
28.07.2014
114
FK
Nachteilsausgleiche für
schwerbehinderte Menschen
*
München
40
10.04.2014
115
FK
Konfliktlösung durch Verhandlung –
Mediation im Schwerbehindertenrecht
*
München
42
24.07.2014
116
FK
Konfliktlösung durch Verhandlung –
Mediation im Schwerbehindertenrecht
*
München
42
07.05.2014
117
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit Sinnesbehinderung
*
München
46
12.05.2014
118
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
*
München
48
16.10.2014
119
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
*
München
48
08.05.2014
120
FK
Berufliche Integration:
Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz
*
München
50
23.10.2014
121
FK
Berufliche Integration:
Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz
*
München
50
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Oberbayern
Termin
Nr.
Art
Kursthema
Kosten Tagungsort
Seite
03.04.2014
122
FK
Mobbing am Arbeitsplatz
*
München
54
25.09.2014
123
FK
Mobbing am Arbeitsplatz
*
München
54
05.05.2014
124
FK
Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
München
58
21.10.2014
125
FK
Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
München
58
17.07.2014
126
FK
Arbeitsplatzgestaltung
für schwerbehinderte Menschen
*
München
60
06.11.2014
127
FK
Arbeitsplatzgestaltung
für schwerbehinderte Menschen
*
München
60
21.07.2014
128
FK
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
München
62
10.11.2014
129
FK
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
München
62
15.05.2014
130
FK
Die Schwerbehindertenversammlung
*
München
64
09.10.2014
131
FK
Die Schwerbehindertenversammlung
*
München
64
13.05.2014
132
WS
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Miteinander statt gegeneinander – aber wie?
*
München
72
10.07.2014
133
WS
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Miteinander statt gegeneinander – aber wie?
*
München
72
21.10. – 22.10.2014
134
WS
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Keine Angst vor Konflikten!
150 €
EichstättWasserzell
74
07.10. – 08.10.2014
135
WS
Prävention statt Kündigung –
der besondere Kündigungsschutz
140 €
Beilngries
76
22.10.2014
136
AGV
Betriebliches Eingliederungsmanagement
und Kündigungsschutz
*
München
82
19.05.2014
137
AGV Leistungen und Förderprogramme für Arbeitgeber
*
München
84
07.07.2014
138
AGV
Prävention statt Kündigung –
der besondere Kündigungsschutz
*
München
86
07.04.2014
139
IV
Aktuelle Informationen
zum Schwerbehindertenrecht
*
München
88
20.10.2014
140
IV
Aktuelle Informationen
zum Schwerbehindertenrecht
*
München
88
13.11.2014
141
IV
Starker Partner – der Integrationsfachdienst
*
München
90
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
11
Kursübersicht 2014
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Niederbayern
Termin
Nr.
Art
Kursthema
03.06. – 05.06.2014
201
GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen
30.04.2014
202
FK Feststellung der Behinderung
20.05.2014
203
FK
08.04.2014
204
FK
02.04.2014
205
18.09.2014
Kosten Tagungsort
Seite
262 € Landshut
22
*
Landshut
38
Berufliche Integration:
Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz
*
Landshut
50
Berufliche Integration:
Menschen mit Autismus
*
Deggendorf
52
FK Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Straubing
58
206
FK Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Straubing
58
03.04.2014
207
FK
Arbeitsplatzgestaltung
für schwerbehinderte Menschen
*
Landshut
60
15.10.2014
208
FK
Arbeitsplatzgestaltung
für schwerbehinderte Menschen
*
Landshut
60
28.04.2014
209
FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
Passau
62
22.09.2014
210
FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
Landshut
62
29.09.2014
211
WS
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Miteinander statt gegeneinander – aber wie?
*
Straubing
72
17.07.2014
212
IV
Starker Partner – der Integrationsfachdienst
*
Passau
90
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
12
Kursübersicht 2014
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Oberpfalz
Termin
Nr.
Art
Kursthema
25.03. – 27.03.2014
301
GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen
312 €
Neunburg
v. Wald
22
24.11. – 26.11.2014
302
GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen
312 €
Neunburg
v. Wald
22
23.06. – 25.06.2014
303
GK
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
312 €
Neunburg
v. Wald
24
05.05. – 07.05.2014
304
AK
Teilhabe am Arbeitsleben:
Instrumente der beruflichen Eingliederung
312 €
Neunburg
v. Wald
26
20.10. – 22.10.2014
305
AK
Teilhabe am Arbeitsleben:
Instrumente der beruflichen Eingliederung
312 €
Neunburg
v. Wald
26
02.07.2014
306
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und
die Versammlung schwerbehinderter Menschen
*
Auerbach
i. d. Oberpfalz
34
04.07.2014
307
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und
die Versammlung schwerbehinderter Menschen
*
Obertraubling
34
07.04.2014
308
FK Feststellung der Behinderung
*
Regensburg
38
24.09.2014
309
FK
*
Regensburg
48
26.05.2014
310
FK Mobbing am Arbeitsplatz
*
Regensburg
54
26.06.2014
311
WS
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Miteinander statt gegeneinander – aber wie?
*
Regensburg
72
13.10. – 14.10.2014
312
WS
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Keine Angst vor Konflikten!
174 €
Neunburg
v. Wald
74
14.05. – 16.05.2014
313
WS
Prävention, Betriebliches Eingliederungs­
management und Integrationsvereinbarungen
312 €
Neunburg
v. Wald
78
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
Kosten Tagungsort
Seite
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
13
Kursübersicht 2014
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Oberfranken
Termin
Nr.
Art
Kursthema
26.05. – 28.05.2014
401
GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen
15.07. – 17.07.2014
402
GK
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
09.07.2014
403
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und
die Versammlung schwerbehinderter Menschen
03.07.2014
404
23.09.2014
Kosten Tagungsort
Seite
290 € Bayreuth
22
290 € Bayreuth
24
*
Bayreuth
34
FK Integrationsvereinbarungen
*
Bayreuth
56
405
FK Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Bayreuth
58
23.07.2014
406
FK
*
Bayreuth
60
24.06.2014
407
FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
Bayreuth
62
15.05.2014
408
WS
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Miteinander statt gegeneinander – aber wie?
*
Bayreuth
72
09.10.2014
409
AGV
Betriebliches Eingliederungsmanagement
und Kündigungsschutz
*
Bayreuth
82
09.10.2014
410
AGV Leistungen und Förderprogramme für Arbeitgeber
*
Bayreuth
84
Arbeitsplatzgestaltung
für schwerbehinderte Menschen
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
14
Kursübersicht 2014
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Mittelfranken
Termin
Nr.
Art
Kursthema
08.04. – 10.04.2014
501
GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen
280 € Bad Windsheim
22
01.07. – 03.07.2014
502
GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen
280 € Bad Windsheim
22
03.06. – 05.06.2014
503
GK
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
280 € Bad Windsheim
24
11.11. – 12.11.2014
504
AK
Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung –
die Rolle der Schwerbehindertenvertretung
161 € Bad Windsheim
28
31.03.2014
505
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
(halbtägig)
*
Nürnberg
32
07.04.2014
506
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
(halbtägig)
*
Nürnberg
32
14.07.2014
507
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
(halbtägig)
*
Nürnberg
32
28.04.2014
508
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und
die Versammlung schwerbehinderter Menschen
*
Nürnberg
34
22.09.2014
509
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und
die Versammlung schwerbehinderter Menschen
*
Nürnberg
34
12.05.2014
510
FK Feststellung der Behinderung
*
Nürnberg
38
28.07.2014
511
FK
Konfliktlösung durch Verhandlung –
Mediation im Schwerbehindertenrecht
*
Nürnberg
42
02.06.2014
512
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit Sinnesbehinderung
*
Nürnberg
46
19.05.2014
513
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
*
Nürnberg
48
29.09.2014
514
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
*
Nürnberg
48
06.10.2014
515
FK
Berufliche Integration:
Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz
*
Nürnberg
50
23.06.2014
516
FK Mobbing am Arbeitsplatz
*
Nürnberg
54
24.03.2014
517
FK Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Nürnberg
58
20.10.2014
518
FK Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Nürnberg
58
07.07.2014
519
FK
*
Nürnberg
60
13.10.2014
520
FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
Nürnberg
62
Arbeitsplatzgestaltung
für schwerbehinderte Menschen
Kosten Tagungsort
Seite
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
15
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Mittelfranken
Termin
Nr.
Art
Kursthema
17.03.2014
521
WS
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Miteinander statt gegeneinander – aber wie?
04.11. – 05.11.2014
522
WS
18.11. – 20.11.2014
523
21.07.2014
Kosten Tagungsort
*
Seite
Nürnberg
72
Prävention, statt Kündigung –
der besondere Kündigungsschutz
161 € Bad Windsheim
76
WS
Prävention, Betriebliches Eingliederungs­
management und Integrationsvereinbarungen
280 € Bad Windsheim
78
524
AGV
Betriebliches Eingliederungsmanagement
und Kündigungsschutz
*
Nürnberg
82
30.06.2014
525
IV
Aktuelle Informationen
zum Schwerbehindertenrecht
*
Nürnberg
88
24.11.2014
526
IV
Aktuelle Informationen
zum Schwerbehindertenrecht
*
Nürnberg
88
03.11.2014
527
IV
Starker Partner – der Integrationsfachdienst
*
Nürnberg
90
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
16
Kursübersicht 2014
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Unterfranken
Termin
Nr.
Art
Kursthema
18.03. – 20.03.2014
601
GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen
22.07. – 24.07.2014
602
GK
23.09. – 25.09.2014
603
21.10. – 22.10.2014
Kosten Tagungsort
Seite
276 € Bad Kissingen
22
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
276 € Bad Kissingen
24
AK
Teilhabe am Arbeitsleben:
Instrumente der beruflichen Eingliederung
276 € Bad Kissingen
26
604
AK
Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung –
die Rolle der Schwerbehindertenvertretung
148 € Bad Kissingen
28
13.05.2014
605
FK
Die Schwerbehindertenvertretung
im Öffentlichen Dienst
*
Schweinfurt
30
12.08.2014
606
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und
die Versammlung schwerbehinderter Menschen
*
Schweinfurt
34
30.09.2014
607
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und
die Versammlung schwerbehinderter Menschen
*
Schweinfurt
34
20.05.2014
608
FK Feststellung der Behinderung
*
Würzburg
38
03.06.2014
609
FK
Konfliktlösung durch Verhandlung –
Mediation im Schwerbehindertenrecht
*
Schweinfurt
42
08.04.2014
610
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit Sinnesbehinderungen
*
Veitshöchheim
46
28.05.2014
611
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
*
Würzburg
48
30.06.2014
612
FK
Berufliche Integration:
Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz
*
Schweinfurt
50
09.04.2014
613
FK Mobbing am Arbeitsplatz
*
Schweinfurt
54
26.06.2014
614
FK Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Schweinfurt
58
17.09.2014
615
FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
Würzburg
62
26.06.2014
616
AGV
Betriebliches Eingliederungsmanagement
und Kündigungsschutz
*
Schweinfurt
82
09.10.2014
617
IV
Aktuelle Informationen
zum Schwerbehindertenrecht
*
Schweinfurt
88
05.11.2014
618
IV
Starker Partner – der Integrationsfachdienst
*
Würzburg
90
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
17
Kursübersicht 2014
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Schwaben
Termin
Nr.
Art
Kursthema
Kosten Tagungsort
01.04. – 03.04.2014
701
GK
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
322 €
Kempten
24
14.10. – 16.10.2014
702
AK
Teilhabe am Arbeitsleben:
Instrumente der beruflichen Eingliederung
272 €
Rain
26
25.06.2014
703
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und
die Versammlung schwerbehinderter Menschen
*
Augsburg
34
02.10.2014
704
FK
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und
die Versammlung schwerbehinderter Menschen
*
Kempten
34
08.05.2014
705
FK
Feststellung der Behinderung
*
Augsburg
38
07.10.2014
706
FK
Feststellung der Behinderung
*
Kempten
38
27.03.2014
707
FK
Konfliktlösung durch Verhandlung –
Mediation im Schwerbehindertenrecht
*
Augsburg
42
19.03.2014
708
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
*
Augsburg
48
08.07.2014
709
FK
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
*
Augsburg
48
15.05.2014
710
FK
Mobbing am Arbeitsplatz
*
Rain
54
10.04.2014
711
FK
Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Kempten
58
05.06.2014
712
FK
Betriebliches Eingliederungsmanagement
*
Augsburg
58
23.10.2014
713
FK
Arbeitsplatzgestaltung
für schwerbehinderte Menschen
*
Augsburg
60
22.05.2014
714
FK
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
*
Augsburg
62
04.11. – 06.11.2014
715
WS
Prävention, Betriebliches Eingliederungs­
management und Integrationsvereinbarungen
Bad Wörishofen
78
280 €
Seite
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
18
Kursübersicht 2014
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Überregional
Termin
Nr.
Art
Kursthema
Kosten Tagungsort
Seite
10.03.2014
801
FK
Erhebung der Ausgleichsabgabe
*
Nürnberg
36
05.05.2014
802
FK
Kommunikation mit hörbehinderten Menschen
im Arbeitsleben – Teil 1
*
Nürnberg
44
26.05.2014
803
FK
Kommunikation mit hörbehinderten Menschen
im Arbeitsleben – Teil 2
*
Nürnberg
44
18.03.2014
804
FK
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
und sozialrechtliche Folgen
*
München
66
15.07.2014
805
FK
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
und sozialrechtliche Folgen
*
München
66
14.05.2014
806
FK
Informations- und Kommunikationssysteme
*
München
68
15.10.2014
807
FK
Informations- und Kommunikationssysteme
*
München
68
27.01.2014
808
FK
Die Teilhaberichtlinien für den Öffentlichen Dienst
*
München
70
17.11.2014
809
FK
Die Teilhaberichtlinien für den Öffentlichen Dienst
*
München
70
07.10. – 08.10.2014
810
AWS
Erfahrungen mit Prävention und Betrieblichem
Eingliederungsmanagement (BEM) für BEM-Teams
174 €
Neunburg
v. Wald
80
18.02. – 20.02.2014
811
Die Schwerbehindertenvertretung
im Öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern
282 €
Landshut
92
08.07. – 10.07.2014
812
Die Schwerbehindertenvertretung
im Öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern
280 €
Bad Windsheim
92
* Eintägige Kurse sind kostenfrei
19
Jahresübersicht 2014
101 – 141
201 – 212
301 – 313
401 – 410
501 – 527
601 – 618
701 – 715
801 – 812
1
701
2
205 >701
3
122 >701 207
201
4
124
6
512
306 >502
704
503 609
404 >502
527
307
522
304 802 >201 >503 712
7
139 308 506
117 >304
8
204 501
120
9
10
801
515
705
138
519
104
709
135
812
>135
>501 613
>104 403 >812
131
115 >501 711
>104 133 >812
706
409
410
510
13
132
605
14
313
806
15
130 >313 408
16
>313
17
18
811
601 804
19
>811
>601 708
137
513
20
>811
>601
101
203 608
21
>101
22
>101
23
>715
6
7
>810
8
617
9
808
310
112 >301 707
615
809
206
102
116 >602
109
311
614
209 508
29
107
30
202
>702
305
518
17
523
18
>102 >523
19
>102 >523
20
134 >305 604
21
509
136 >134 >305 >604
22
405 603
121
23
125
713
309 >603
302 526
24
123 >603
>302
25
>302
26
616
27
108 >401
28
505
401 803
14
212 >402 126
111
>301
13
141
16
406 >602
26
12
119
516
>303 703
>504
>106
210
301
11
>402
602
>303 407
520
504
15
110
517
10
208 >702 807
524
24
31
127
106
128
25
27
20
303
4
>312 702
140
714
>103
402 805
710
521
3
>715
606
507
>103
>522 618
129
312
2
5
113
118
715
103
810
11
12
Dezember
November
Oktober
September
>105
>304
610
1
502
>201 >503
5
August
Juli
Juni
Schulferien in Bayern
Wochenenden/Feiertage in Bayern
Mai
April
März
Februar
Januar
Oberbayern
Niederbayern
Oberpfalz
Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Überregional www.kurse-integrationsamt-bayern.de
>401 611
114
28
511
105
525
612
211
>105 607
514
29
30
31
Kurse 2014
21
Grundkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen
Termine:
Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
22
Kurs 101
20.05. – 22.05.2014
Gasthof „Zum Hirschen“
Brückenstr. 9
85072 Eichstätt-Wasserzell
Kosten: 250 € Kurs 302
24.11. – 26.11.2014
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 312 €
Kurs 102
18.11. – 20.11.2014
Landgasthof Euringer GmbH
Dorfstr. 23
92339 Beilngries-Paulushofen
Kosten: 240 €
Kurs 401
26.05. – 28.05.2014
Arvena Kongress Hotel
Eduard-Bayerlein-Str. 5a
95445 Bayreuth
Kosten: 290 €
Kurs 103
02.12. – 04.12.2014
Hotel Alpenblick
Heimgartenstr. 8
82441 Ohlstadt
Kosten: 278 € zzgl. Kurtaxe
Kurs 501
08.04. – 10.04.2014
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 280 €
Kurs 201
03.06. – 05.06.2014
Sparkassenakademie Bayern
Bürgermeister-Zeiler-Str. 1
84036 Landshut
Kosten: 262 €
Kurs 502
01.07. – 03.07.2014
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 280 €
Kurs 301
25.03. – 27.03.2014
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 312 €
Kurs 601
18.03. – 20.03.2014
Hotel Frankenland
Frühlingstr. 11
97688 Bad Kissingen
Kosten: 276 € zzgl. Kurtaxe
Grundkurs für
neugewählte Vertrauenspersonen
Meine Rolle als Vertrauensperson der schwerbehinderten Kollegen – wie gehe ich damit um?
Nach der Wahl beginnen die neuen Schwerbehindertenvertretungen Schritt für Schritt mit ihrer Arbeit.
Eine große Herausforderung – besonders für Vertrauenspersonen, die zum ersten Mal dieses Amt übernehmen.
Dieser Kurs macht Sie fit für die Praxis. Er vermittelt die notwendigen Grundlagen, gibt hilfreiche Tipps
und zeigt auf, welche ersten Schritte nach der Wahl erforderlich sind, um den betrieblichen Alltag kompetent und verantwortungsbewusst zu meistern.
Inhalte:
Grundlagen der Tätigkeit
•Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
•Selbstorganisation der Schwerbehindertenvertretung
•Beratung und Betreuung schwerbehinderter Menschen
•Beratung des Arbeitgebers
•Mitwirkung bei Personalentscheidungen
•Vermittlung bei Konflikten
Teilnehmerkreis:
Neugewählte Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter
Methodik:
Vortrag, Lehrgespräche, Fallbeispiele, praktische Übungen, Gruppenarbeit, Diskussion
Referenten:
Fachkräfte des Integrationsamts und Fachreferenten
23
Grundkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellung der Behinderung
Fachübergreifende
Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht
Termine:
Beginn: 10.00
09.00 Uhr
Uhr, (erster
Ende: 16.00
Tag), Uhr
Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
Kurs 104
08.07. – 10.07.2014
Landgasthof Euringer GmbH
Dorfstr. 23
92339 Beilngries-Paulushofen
Kosten: 240 €
Kurs 503
03.06. – 05.06.2014
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 280 €
Kurs 105
29.09. – 01.10.2014
Hotel Alpenblick
Heimgartenstr. 8
82441 Ohlstadt
Kosten: 278 € zzgl. Kurtaxe
Kurs 602
22.07. – 24.07.2014
Hotel Frankenland
Frühlingstr. 11
97688 Bad Kissingen
Kosten: 276 € zzgl. Kurtaxe
Kurs 303
23.06. – 25.06.2014
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 312 €
Kurs 701
01.04. – 03.04.2014
bigBOX Allgäu
Alpenrosenstr. 1
87435 Kempten/Allgäu
Kosten: 322 €
Kurs 402
15.07. – 17.07.2014
Arvena Kongress Hotel
Eduard-Bayerlein-Str. 5a
95445 Bayreuth
Kosten: 290 €
24
Fachübergreifende Grundlagen
zum Schwerbehindertenrecht
Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht – wie finde ich den richtigen Ansprechpartner?
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden im Schwerbehindertenrecht sind auf
den ersten Blick nicht immer leicht zu erkennen. Ebenso besteht häufig Unklarheit über die Rechts­
stellung schwerbehinderter Menschen.
Der Kurs verschafft Ihnen die nötige Orientierung und klärt ferner über Aufgaben, Rechte und Pflichten
der Schwerbehindertenvertretung, der Beauftragten des Arbeitgebers und der Betriebsräte auf.
Inhalte:
•Aufgaben der Versorgungs- und der Arbeitsverwaltung nach dem Schwerbehindertenrecht
(SGB IX, Teil 2)
•Aufgaben des Integrationsamts nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX, Teil 2)
•Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung, der Beauftragten der Arbeitgeber
und der Arbeitnehmervertretungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Beauftragte der Arbeitgeber
Methodik:
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion, Videofilme
Referenten:
Mitarbeiter des Zentrum Bayern Familie und Soziales und der Agentur für Arbeit
25
Aufbaukurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Teilhabe am Arbeitsleben:
Feststellung
der Behinderung
Instrumente der beruflichen Eingliederung
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
26
Kurs 304
05.05. – 07.05.2014
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 312 €
Kurs 603
23.09. – 25.09.2014
Hotel Frankenland
Frühlingstr. 11
97688 Bad Kissingen
Kosten: 276 € zzgl. Kurtaxe
Kurs 305
20.10. – 22.10.2014
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 312 €
Kurs 702
14.10. – 16.10.2014
Dehner Blumenhotel
Bahnhofstr. 19
86641 Rain
Kosten: 272 €
Teilhabe am Arbeitsleben:
Instrumente der
beruflichen Eingliederung
Trotz Schwerbehinderung am Erwerbsleben teilhaben – wie kann das funktionieren?
Um einen bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten, müssen möglichst frühzeitig entsprechende Aktivitäten entwickelt werden. Das Integrationsamt kann dabei mit vielfältigen Instrumenten behilflich sein,
negative Folgen einer Behinderung und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu reduzieren oder zu
be­seitigen.
Aufbauend auf den Grundkursen werden hier die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Berufstätiger auf der Basis des SGB IX ausführlich dargestellt.
Inhalte:
•Eckpunkte des Schwerbehindertenrechts (SGB IX, Teil 2)
•Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
•Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeits­leben
•Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
•Begleitende Hilfe des Integrationsamts
•Prävention nach § 84 SGB IX
•Integrationsvereinbarungen
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsamts, Fachreferenten
27
Aufbaukurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung –
die Rolle der Schwerbehindertenvertretung
Termine:
Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
Kurs 106
15.09. – 16.09.2014
Hotel Alpenblick
Heimgartenstr. 8
82441 Ohlstadt
Kosten: 162 €
Kurs 504
11.11. – 12.11.2014
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 161 €
Kurs 604
21.10. – 22.10.2014
Hotel Frankenland
Frühlingstr. 11
97688 Bad Kissingen
Kosten: 148 € zzgl. Kurtaxe
28
Mediation:
Konflikte und ihre Bewältigung – die
Rolle der Schwerbehindertenvertretung
Im Rahmen der eintägigen Weiterbildung haben Sie erfahren, dass Mediation die Möglichkeit einer konstruktiven und lösungsorientierten Konfliktbearbeitung bietet. Ziel von Mediation ist es, eine gerechte
und dauerhafte, weil einvernehmliche und konsensorientierte Konfliktlösung durch die Konfliktparteien
zu erarbeiten.
Gerade Konfliktsituationen im betrieblichen Alltag erfordern eine besondere Haltung und eine hohe
Gesprächskompetenz – ob Sie nun Vertrauensperson, Betriebsrat, Vorgesetzter sind oder einfach nur
Konfliktbeteiligter. Wir entwickeln gemeinsam Ideen und Strategien und üben diese ein.
Der Aufbaukurs soll daher die bereits erworbenen Kenntnisse vertiefen und die Möglichkeit bieten,
diese in praxisorientierten Beispielen einzuüben und anzuwenden. Sie werden trainieren, Kommunikationsbarrieren zu überwinden und über festgefahrene Positionen hinaus neue Sichtweisen zur Konflikt­
lösung zu entwickeln.
Inhalte:
• Methoden der Kommunikation im Konflikt
• Verhandlung ohne Verlierer
• Problemlösungsmethoden und Konsensverfahren
• Mediationsphasen und phasenspezifische Interventionen
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs ist der Besuch des eintägigen Fachkurses:
Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht (S. 42)
Methodik:
Kleingruppen- und Plenumsarbeit
Fallarbeit an Projekten aus dem Tätigkeitsbereich der Teilnehmer
Praktische Übungen zur Mediation (Rollenspiele)
Übungen zur Selbst- und Fremdwahrnehmung
Reflexion zu den einzelnen Übungseinheiten
Referenten:
Mediatoren
29
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Die Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst
Termin:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 605
13.05.2014
Kolping-Hotel
und Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
30
Die Schwerbehindertenvertretung
im Öffentlichen Dienst
Der Kurs erörtert die Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst, um bei
Personalentscheidungen im Sinne der Teilhaberichtlinien tätig zu werden. Zudem erhalten die Teilnehmer wichtige Hinweise zur Vermeidung von Härten und zum Einsatz von Hilfen.
Inhalte:
•Fürsorge für schwerbehinderte Angehörige des Öffentlichen Diensts
•Der Vertrauensmann innerhalb des Personalrats, Mitbestimmung
•Aktuelles aus dem Schwerbehindertenrecht
•Leistungen des Integrationsamts zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeits­leben auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt (begleitende Hilfe)
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst
Mitglieder des Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion
Referenten:
Mitarbeiter des Zentrum Bayern Familie und Soziales und Fachreferenten
31
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr
Kurs 107
29.04.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Besonderheit:
Vereinfachtes Wahlverfahren
Kurs 111
23.09.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Besonderheit:
Vereinfachtes Wahlverfahren
Kurs 108
27.05.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Besonderheit:
Vereinfachtes Wahlverfahren
Kurs 505
31.03.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 109
26.06.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Besonderheit:
Vereinfachtes Wahlverfahren
Kurs 110
22.07.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Besonderheit:
Förmliches Wahlverfahren
32
Kurs 506
07.04.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 507
14.07.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Halbtägige Veranstaltung
Alle vier Jahre finden in Betrieben und Dienststellen die regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretung statt. Um dem Wahlleiter im vereinfachten Wahlverfahren sowie dem Wahlvorstand
und allen mit der Wahlvorbereitung befassten Personen im förmlichen Wahlverfahren Hilfsmittel,
Formulare, Wahlkalender, Checklisten zum Wahlrecht, Berechnungsbeispiele und Informationen für die
diesjährigen Wahlen an die Hand zu geben, bietet das Integrationsamt umfassende Informationen zur
Vorbereitung und Durchführung der Regelwahlen.
Hinweis:
Vereinfachtes Wahlverfahren ist nur zulässig in Betrieben/Dienststellen mit weniger als 50 wahlberechtigten schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen, sofern der Betrieb/die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht (bis etwa 40 km sowie bei guter
Straßen- und Bahnverbindung). Ansonsten ist stets im förmlichen Wahlverfahren zu wählen.
Inhalte:
Wahl der Schwerbehindertenvertretung:
• In welchen Betrieben/Dienststellen wird gewählt?
• Wann und in welchem Wahlverfahren wird gewählt?
• Wer darf wählen? (aktives Wahlrecht)
• Wer darf gewählt werden? (passives Wahlrecht)
• Von wem und wie wird die Wahl eingeleitet?
• Bestellung des Wahlvorstands bei förmlicher Wahl, Wahlvorbereitungen
• Schutz des Wahlvorstands und der Wahlbewerber
• Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
• Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren
• Neue Rechtsprechung
• Abordnung, Gestellung, Leiharbeit, Zuweisung an Jobcenter
• Übergangsmandate
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter, Mitglieder des Betriebs- und Personalrats,
Mitglieder des Wahlvorstands, Wahlleiter
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsamts
33
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und
die Versammlung schwerbehinderter Menschen
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 306
02.07.2014
Regens Wagner Michelfeld
Klosterhof 2-10
91275 Auerbach i. d. Oberpfalz
Kostenfrei
Besonderheit:
inkl. Besichtigung der Werkstatt
Kurs 307
04.07.2014
Werkstatt für behinderte Menschen
Ernst-Frenzel-Str. 7
93083 Obertraubling
Kostenfrei
Besonderheit:
inkl. Besichtigung der Werkstatt
Kurs 403
09.07.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
Kurs 508
28.04.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
34
Kurs 509
22.09.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 606
12.08.2014
Kolping-Hotel
und Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
Kurs 607
30.09.2014
Kolping-Hotel
und Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
Kurs 703
25.06.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, Gebäude D
86159 Augsburg
Kostenfrei
Kurs 704
02.10.2014
Sankt Raphael im Allgäu
Bischof-Freundorfer-Weg 24
87439 Kempten
Kostenfrei
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und
die Versammlung schwerbehinderter Menschen
Alle vier Jahre finden in Betrieben und Dienststellen die regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretung statt. Um dem Wahlleiter im vereinfachten Wahlverfahren sowie dem Wahlvorstand
und allen mit der Wahlvorbereitung befassten Personen im förmlichen Wahlverfahren Hilfsmittel,
Formulare, Wahlkalender, Checklisten zum Wahlrecht, Berechnungsbeispiele und Informationen für die
diesjährigen Wahlen an die Hand zu geben, bietet das Integrationsamt umfassende Informationen zur
Vorbereitung und Durchführung der Regelwahlen.
Inhalte:
Wahl der Schwerbehindertenvertretung:
• In welchen Betrieben/Dienststellen wird gewählt?
• Wann und in welchem Wahlverfahren wird gewählt?
• Wer darf wählen? (aktives Wahlrecht)
• Wer darf gewählt werden? (passives Wahlrecht)
• Von wem und wie wird die Wahl eingeleitet?
• Bestellung des Wahlvorstands bei förmlicher Wahl, Wahlvorbereitungen
• Schutz des Wahlvorstands und der Wahlbewerber
• Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
• Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren
• Neue Rechtsprechung
• Abordnung, Gestellung, Leiharbeit, Zuweisung an Jobcenter
• Übergangsmandate
Versammlung schwerbehinderter Menschen
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Mitglieder des Wahlvorstands
Wahlleiter
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsamts
35
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Erhebung der Ausgleichsabgabe
Termin:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr
Kurs 801
10.03.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
36
Erhebung der Ausgleichsabgabe
Überregionales Kursangebot
Halbtägige Veranstaltung
Zum Anzeigeverfahren sowie zur Berechnung der Ausgleichsabgabe enthält das Sozialgesetzbuch IX
umfangreiche Regelungen. Die damit befassten Mitarbeiter sollen mit dem geltenden Recht vertraut
gemacht werden.
Inhalte:
•Das Anzeigeverfahren
•Der Umfang der Beschäftigungspflicht
•Die Berechnung der Ausgleichsabgabe
•Vermeidung von Säumniszuschlägen
•Erhebung der Ausgleichsabgabe mit Hilfe der Software REHADAT Elan
Teilnehmerkreis:
Personalreferenten
Personalsachbearbeiter
Beauftragte der Arbeitgeber
Abgabesachbearbeiter
Methodik:
Vortrag, gemeinsames Erarbeiten der Formulare zur Erhebung der Ausgleichsabgabe
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsamts, Mitarbeiter der Agentur für Arbeit
37
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellung der Behinderung
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 112
27.03.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 113
11.11.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 202
30.04.2014
Hotel Lifestyle
Flurstr. 2
84032 Landshut
Kostenfrei
Kurs 308
07.04.2014
Konferenzraum des ZBFS
Region Oberpfalz
Landshuter Str. 55
93053 Regensburg
Kostenfrei
Kurs 510
12.05.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
38
Kurs 608
20.05.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken
Georg-Eydel-Str.13
97082 Würzburg
Kostenfrei
Besonderheit:
mit Nachteilsausgleichen
Kurs 705
08.05.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, Gebäude D
86159 Augsburg
Kostenfrei
Kurs 706
07.10.2014
Sankt Raphael im Allgäu
Bischof-Freundorfer-Weg 24
87439 Kempten
Kostenfrei
Feststellung der Behinderung
Anerkennung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch – was ist bei der Antragstellung
zu beachten?
Auf Antrag des behinderten Menschen stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Versorgungsamt das Vorliegen sowie den Grad einer Behinderung fest.
Insbesondere geht es hierbei um das Verfahren der medizinischen Beurteilung verschiedener
Behinderungs­arten sowohl physischer als auch psychischer Herkunft, um Besonderheiten bei der
Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft für erwerbstätige Personen sowie die verschiedenen
Antragsarten und das Ausweiswesen.
In diesem Kurs werden wichtige Fragen und die richtigen Antworten umfassend behandelt, sowie die
Arbeitsweise und Entscheidungspraxis des Versorgungsamts dargestellt.
Inhalte:
•Antragstellung – worauf es ankommt, Verfahrensbeschleunigung
•Aussagekraft von Arztbefunden – Beeinflussungsmöglichkeiten
•Einstufung verschiedener Behinderungsarten
•Grad der Behinderung (GdB) – Bildung des Gesamt-GdB
•Nachprüfung, Ausweisverlängerung, Untersuchung
•Auswirkungen verschiedener Behinderungsarten
•Anerkennungspraxis bei Menschen mit seelischen Erkrankungen
•Widerspruch – Rechtsbehelfe
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion
Referenten:
Mitarbeiter des Zentrum Bayern Familie und Soziales – Versorgungsamt, Facharzt
39
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen
Termin:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 114
28.07.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
40
Nachteilsausgleiche
für schwerbehinderte Menschen
Nachteilsausgleiche – welche Möglichkeiten gibt es?
Schwerbehinderte Menschen sind aufgrund ihrer Behinderung im alltäglichen Leben oft Nachteilen
ausgesetzt, beziehungsweise haben dadurch einen Mehraufwand. Sie können eine Reihe von Rechten
und Hilfen in Anspruch nehmen.
Die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft (Feststellungsverfahren nach SGB IX) ist dabei
wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von so genannten Nachteilsausgleichen.
Der Kurs zeigt die Hilfen auf, die der Art und Schwere der Behinderung, unabhängig von deren Ursachen, Rechnung tragen.
Inhalte:
•Der Schwerbehindertenausweis mit den dort eingetragenen Merkzeichen
•Steuerrechtliche Nachteilsausgleiche
•Nachteilsausgleiche nach dem Sozialgesetzbuch IX
•Nachteilsausgleiche der Deutschen Telekom AG
•Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ)
•Parkerleichterungen
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele
Referenten:
Mitarbeiter des Zentrum Bayern Familie und Soziales und des Bayerischen Landesamts für Steuern
41
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Konfliktlösung durch Verhandlung –
Mediation im Schwerbehindertenrecht
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 115
10.04.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 609
03.06.2014
Kolping-Hotel
und Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
Kurs 116
24.07.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 707
27.03.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, Gebäude D
86159 Augsburg
Kostenfrei
Kurs 511
28.07.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
42
Konfliktlösung durch Verhandlung –
Mediation im Schwerbehindertenrecht
Konflikte am Arbeitsplatz – welche Lösungsmöglichkeiten bieten sich an, damit Konflikte nicht unüberwindbar werden?
Im Arbeitsleben können verschiedentlich Störungen auftreten, die bei unzureichender Aufarbeitung
schnell zu Konflikten führen.
Mediation beziehungsweise einzelne Verfahrensschritte und Techniken der Mediation sind geeignet,
Konflikte zu lösen und streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Im Gegensatz zu juristischen Verfahren steht bei der Mediation nicht die Konfliktentscheidung, sondern
der Interessenausgleich im Vordergrund.
Mediation ist ein auf Freiwilligkeit der Konfliktparteien beruhendes Verfahren, bei dem ein fachlich ausgebildeter, neutraler Dritter (Mediator) mit anerkannten Methoden und Techniken die Kommunikation
zwischen den Parteien systematisch und mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen.
Der Kurs stellt die Methoden und Techniken der Mediation in Theorie und praktischer Anwendung vor.
Inhalte:
•Definition
•Grundlagen der Mediation
•Phasen der Mediation
•Techniken der Mediation
•Einsatzmöglichkeiten in der Praxis
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Für interessierte Teilnehmer siehe auch S. 28
Methodik:
Vortrag, Lehrgespräche, Fallbeispiele, praktische Übungen, Gruppenarbeit, Diskussion
Referenten:
Mediatoren
43
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Kommunikation
Feststellung
der mit
Behinderung
hörbehinderten Menschen
im Arbeitsleben
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 802 (Teil 1)
05.05.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Besonderheit:
Nur Kollegen, Mitarbeiter und Vorgesetzte von hörbehinderten Menschen
Kurs 803 (Teil 2)
26.05.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Besonderheit:
Teilnehmerkreis von Kurs 802 gemeinsam mit den hörbehinderten Kollegen
44
Kommunikation mit hörbehinderten
Menschen im Arbeitsleben
Überregionales Kursangebot
Menschen mit Hörbehinderungen sind besonders auf eine gut funktionierende Kommunikation mit
Kollegen, Mitarbeitern und Vorgesetzten angewiesen und umgekehrt. Der Kurs behandelt im ersten Teil
die Kommunikationssituation hörbehinderter und gehörloser Beschäftigter sowie mögliche Probleme
und Lösungen im Arbeitsalltag aller Beteiligten. Ziel ist es, für die Ursachen möglicher Kommunikationsschwierigkeiten sensibilisiert zu werden und daneben fundierte Kenntnisse über die Fähigkeiten
hörbehinderter Mitarbeiter zu erlangen.
Im zweiten Teil sollen die Grundregeln der Optimierung gemeinsam mit hörbehinderten Mitarbeitern
erläutert werden.
Inhalte:
Teil 1:
Kurs für Kollegen, Mitarbeiter und Vorgesetzte von hörbehinderten Menschen
• Kennenlernen der Kommunikationssituation von hörbehinderten Beschäftigten
• Fundierte Einschätzung der Fähigkeiten hörbehinderter Mitarbeiter
• Erfassen der Probleme der hörbehinderten Beschäftigten im Arbeitsalltag und deren Ursachen
• Grundregeln der Optimierung in der Kooperation mit hörbehinderten Mitarbeitern
Teil 2:
Kurs für maximal 3 Kollegen, Mitarbeiter und Vorgesetzte des hörbehinderten Menschen
zusammen mit dem Betroffenen selbst
• Gemeinsame Erörterung von Situationen aus dem Arbeitsalltag (Praxisbeispiele der Teilnehmer)
• Praktische Umsetzung und Übungen der erlernten Inhalte des ersten Tages
• Gemeinsamer Dialog
• Übungen zur optimierten Kooperation
Teilnehmerkreis:
Teil 1: Kollegen, Mitarbeiter und Vorgesetzte von hörbehinderten Menschen
Teil 2: Kollegen, Mitarbeiter und Vorgesetzte von hörbehinderten Menschen
sowie die hörbehinderten Menschen selbst
Methodik:
Vortrag, Diskussion
Referenten:
Fachreferenten, Integrationsfachdienste
45
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Berufliche Integration:
Feststellung
der Behinderung
Menschen mit Sinnesbehinderungen
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 117
07.05.2014
Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V.
Arnulfstr. 22
80335 München
Kostenfrei
Kurs 512
02.06.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 610
08.04.2014
Berufsförderungswerk Würzburg
Helen-Keller-Str. 5
97209 Veitshöchheim
Kostenfrei
46
Berufliche Integration:
Menschen mit Sinnesbehinderungen
Den Problemen von Menschen mit Behinderungen stehen Gesunde oft ratlos gegenüber.
Unkenntnis über die Beeinträchtigung, aber auch Vorurteile und Missverständnisse beeinträchtigen den
Umgang mit Betroffenen.
Der Kurs zeigt vor allem Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei der beruflichen Integration auf.
Inhalte:
•Grundsätzliche Bedeutung einer Sinnesbehinderung
•Eingliederung von Menschen mit Sinnesbehinderungen ins Arbeitsleben
Überblick über die verschiedenen Hörbehinderungen
•Psychosoziale Auswirkungen von Hörbehinderungen
•Eingliederung von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen ins Arbeitsleben
•Förderrechtliche Aspekte
Überblick über die verschiedenen Sehbehinderungen
•Blindentechnische Arbeitsplatzgestaltung
•Förderrechtliche Aspekte
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion
Referenten:
Fachberater aus den entsprechenden Einrichtungen und Sozialdiensten
Mitarbeiter des Integrationsamts
47
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Berufliche Integration:
Feststellung
der Behinderung
Menschen mit seelischer Erkrankung
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
48
Kurs 118
12.05.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 514
29.09.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 119
16.10.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 611
28.05.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken
Georg-Eydel-Str.13
97082 Würzburg
Kostenfrei
Kurs 309
24.09.2014
Konferenzraum des ZBFS
Region Oberpfalz
Landshuter Str. 55
93053 Regensburg
Kostenfrei
Kurs 708
19.03.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, Gebäude D
86159 Augsburg
Kostenfrei
Kurs 513
19.05.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 709
08.07.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, Gebäude D
86159 Augsburg
Kostenfrei
Berufliche Integration:
Menschen mit seelischer Erkrankung
Seelisch erkrankte Menschen sind im Arbeitsleben mehr als andere Arbeitnehmer von beruflichem
Abstieg, sozialer Isolierung und/oder Kündigung bedroht. Frühzeitige Hilfe, u. a. durch Arbeitskollegen
und Vorgesetzte, kann sie vor dem endgültigen Scheitern bewahren.
In dieser Veranstaltung erfahren die Teilnehmer, was seelische Krankheiten sind, wie sie entstehen und
wie sie sich äußern.
Inhalte:
Menschen mit seelischer Erkrankung
•Wahrnehmen von Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltensänderungen
•Darstellung von seelischen Erkrankungsbildern
•Bedeutung von Arbeit für seelisch kranke Menschen
•Auswirkungen seelischer Erkrankungen am Arbeitsplatz
•Möglichkeiten des Integrationsamts im Rahmen der begleitenden Hilfe
Menschen mit Burnout
•Einführung in das Thema
•Standortbestimmung, Zahlen und Fakten
•Lösungsansätze
•Hilfestellungen für Betroffene
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes (IFD) und anderer Fachdienste
49
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Berufliche Integration:
Feststellung
der Behinderung
Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 120
08.05.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 515
06.10.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 121
23.10.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 612
30.06.2014
Kolping-Hotel
und Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
Kurs 203
20.05.2014
Sparkassenakademie Bayern
Bürgermeister-Zeiler-Str. 1
84036 Landshut
Kostenfrei
50
Berufliche Integration:
Alkohol- und Suchtkranke
am Arbeitsplatz
Alkoholismus ist eine schleichende Krankheit, die unauffällig beginnt, dann aber immer mehr eskaliert.
Frühzeitige Hilfe durch Arbeitskollegen, Vorgesetzte und Schwerbehindertenvertretungen könnte den
Betroffenen vor einem weiteren Abgleiten in die Sucht bewahren. Gleiches gilt für andere Suchtmittel,
die im betrieblichen Alltag auch eine Rolle spielen.
Inhalte:
•Ursachen übermäßigen Alkoholkonsums
•Entstehung und Verlauf der Alkoholabhängigkeit
•Krankheitsbilder
•Innerbetriebliche Probleme mit Abhängigen
•Betriebliche Hilfsangebote
•Abgrenzung zu seelischen Erkrankungen
•Chancen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes – Betriebsvereinbarungen
•Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion
Referenten:
Fachdienstmitarbeiter, Facharzt (Oberbayern)
51
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Berufliche Integration:
Feststellung
der Behinderung
Menschen mit Autismus
Termine:
Termin:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr
Kurs 204
08.04.2014
Ruderhaus Deggendorf
Edlmairstr. 14
94469 Deggendorf
Kostenfrei
52
Berufliche Integration:
Menschen mit Autismus
Halbtägige Veranstaltung
Autistische Menschen sind im Arbeitsleben mehr als andere Arbeitnehmer von beruflichem Abstieg,
sozialer Isolierung und/oder Kündigung bedroht. Frühzeitige Hilfe, u. a. durch Arbeitskollegen und Vorgesetzte, kann sie vor dem endgültigen Scheitern bewahren.
In dieser Veranstaltung erfahren die Teilnehmer mehr über die verschiedenen Formen von Autismus
und wie sie sich äußern.
Inhalte:
•Wahrnehmen von Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltensänderungen
•Darstellung der verschiedenen Formen von Autismus
•Bedeutung von Arbeit für autistische Menschen
•Auswirkungen autistischer Behinderungen am Arbeitsplatz
•Möglichkeiten des Integrationsamts im Rahmen der begleitenden Hilfe
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrates
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes (IFD) und andere Fachreferenten
53
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellung
Mobbing
am der
Arbeitsplatz
Behinderung
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
54
Kurs 122
03.04.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 516
23.06.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 123
25.09.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 613
09.04.2014
Kolping-Hotel und
Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
Kurs 310
26.05.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Oberpfalz
Landshuter Str. 55
93053 Regensburg
Kostenfrei
Kurs 710
15.05.2014
Dehner Blumenhotel
Bahnhofstr. 19
86641 Rain
Kostenfrei
Mobbing am Arbeitsplatz
Schwerbehinderte Menschen können leichter Opfer von Mobbingangriffen werden als nichtbehinderte
Menschen. Deshalb ist es gerade für Mitglieder der betrieblichen Helfergruppe aber auch für Arbeitgeber wichtig, sich über Mobbing und ähnliche Vorgänge zu informieren.
In diesem Kurs wird erörtert, was in derartigen Fällen zu tun ist. Der Schwerpunkt liegt dabei weniger in der Darstellung möglicher rechtlicher Maßnahmen als vielmehr auf bestimmten Verhaltens­
empfehlungen, die zur Problembewältigung beitragen können.
Inhalte:
•Was ist unter Mobbing, Konflikten und Aggressionen zu verstehen?
•Systematische Zusammenhänge bei der Entstehung von Mobbingsituationen
•Mögliche seelische und körperliche Folgen
•Wie lassen sich Konflikte frühzeitig erkennen und beilegen?
•Welche Kommunikations- und Verhaltensmuster sind zweckmäßig?
•Was können die Arbeitgeber und die Mitglieder der betrieblichen Helfergruppe zur Vorbeugung,
Steuerung und Beilegung von Konflikten tun?
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Kurzreferate, Fallbeispiele, praktische Übungen, Diskussion
Referenten:
Dipl.-Pädagogen, Dipl.-Psychologen
55
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellung der Behinderung
Integrationsvereinbarungen
Termine:
Termin:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 404
03.07.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
56
Integrationsvereinbarungen
Die Integrationsvereinbarung – worum geht es?
Seit Inkrafttreten des SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Integrationsvereinbarung ab­
zuschließen.
Diese soll den Eingliederungsprozess behinderter Menschen in den Betrieb gezielt planen und umsetzen.
Erfahrungsgemäß geschieht dies auf Initiative der Schwerbehindertenvertretung, die gemeinsam mit
dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat die Bedingungen im Einzelnen aushandelt.
Es geht darum, unterschiedliche Erwartungen auf einen Nenner zu bringen. Gemeinsam sind betriebsnahe und realistische Absprachen zu treffen, die konkret zu einer Verbesserung der Beschäftigungs­
situation schwerbehinderter Mitarbeiter beitragen.
Diese innerbetrieblichen Vereinbarungen erstrecken sich von der Personalplanung, Arbeitsplatz­
gestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds über die Arbeitsplanung bis hin zur Arbeitszeit.
Inhalte:
•Integrationsvereinbarungen nach dem § 83 SGB IX
Hinweis:
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Integrations­
vereinbarungen zum Kurs mit.
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsamts
57
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellung der
Betriebliches
Eingliederungsmanagement
Behinderung
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 124
05.05.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 517
24.03.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 125
21.10.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 518
20.10.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 205
02.04.2014
BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH
Thalmaierstr. 41
94315 Straubing
Kostenfrei
Kurs 614
26.06.2014
Kolping-Hotel und
Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
Besonderheit:
mit Integrationsvereinbarungen
Kurs 206
18.09.2014
BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH
Thalmaierstr. 41
94315 Straubing
Kostenfrei
Kurs 405
23.09.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
58
Kurs 711
10.04.2014
St. Raphael im Allgäu
Bischof-Freundorfer-Weg 24
87439 Kempten
Kostenfrei
Kurs 712
05.06.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, Gebäude D
86159 Augsburg
Kostenfrei
Betriebliches
Eingliederungsmanagement
Management ist mehr als Feuerlöschen im Einzelfall – wie lässt sich Betriebliches Eingliederungs­
management im Betrieb umsetzen?
Wenn der Arbeitgeber rechtzeitig mit dem Arbeitnehmer handelt und dabei gemeinsam mit der
Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat und dem Integrationsamt nach geeigneten Lösungen
sucht, kann in vielen Fällen Arbeitsunfähigkeit verhindert werden.
Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es insbesondere, die Gesundheit des Mit­
arbeiters zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen, um eine möglichst dauerhafte Beschäftigung
zu sichern.
Welche Strukturen Betriebliches Eingliederungsmanagement erfordert und wie es im konkreten Fall
umgesetzt werden kann, erfahren Sie in diesem Kurs.
Inhalte:
Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements
•Rechtliche Grundlagen
•Aufgaben des Integrationsteams
•Prävention nach § 84 Abs. 1 und 2 SGB IX
Hinweis:
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Integrations­
vereinbarungen zum Kurs mit.
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsamts, Fachreferenten
59
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellung der Behinderung
Arbeitsplatzgestaltung
für schwerbehinderte Menschen
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 126
17.07.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 406
23.07.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
Kurs 127
06.11.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 519
07.07.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 207
03.04.2014
Sparkassenakademie Bayern
Bürgermeister-Zeiler-Str. 1
84036 Landshut
Kostenfrei
Kurs 713
23.10.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, Gebäude D
86159 Augsburg
Kostenfrei
Kurs 208
15.10.2014
Sparkassenakademie Bayern
Bürgermeister-Zeiler-Str. 1
84036 Landshut
Kostenfrei
60
Arbeitsplatzgestaltung
für schwerbehinderte Menschen
In diesem Kurs werden die Grundlagen und Regeln der Ergonomie erarbeitet. An Fallbeispielen, auch
aus der eigenen betrieblichen Praxis der Kursteilnehmer, werden Lösungen zur behinderungsgerechten
Arbeitsgestaltung diskutiert.
Ziel der Veranstaltung ist, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, Defizite zu erkennen und An­
regungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung in ihren Betrieben und Dienst­stellen zu geben.
Inhalte:
•Zuständigkeiten der Leistungsträger
•Leistungen des Integrationsamts
•Ergonomie als Grundlage der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
•Übungen zur Ergonomie
•Arbeitsanforderungen und ihre Beurteilung
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion, Gruppenarbeit, Videofilme
Referenten:
Technische Berater des Integrationsamts
61
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellung und
Allgemeiner
der Behinderung
besonderer Kündigungsschutz
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 128
21.07.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 407
24.06.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
Kurs 129
10.11.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 520
13.10.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 209
28.04.2014
IHK Niederbayern
Nibelungenstr. 15
94032 Passau
Kostenfrei
Kurs 615
17.09.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Kostenfrei
Kurs 210
22.09.2014
Sparkassenakademie Bayern
Bürgermeister-Zeiler-Str. 1
84036 Landshut
Kostenfrei
62
Kurs 714
22.05.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Morellstr. 30, Gebäude D
86159 Augsburg
Kostenfrei
Allgemeiner und besonderer
Kündigungsschutz
Kündigung und Schwerbehinderung – welche Besonderheiten gibt es?
Nach wie vor bestehen hinsichtlich der Kündigung schwerbehinderter Menschen häufig Unsicherheiten. Zwar gibt es den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, was jedoch
nicht bedeutet, dass diese unkündbar sind.
In dieser Veranstaltung werden wichtige Themen rund um den Kündigungsschutz erläutert, zum
Beispiel für wen der besondere Kündigungsschutz gilt, ab wann dieser eintritt und welche Voraussetzungen und Formen der Kündigung zu beachten sind.
Inhalte:
•Das Zustandekommen des Arbeitsvertrags; die wesentlichen arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten
•Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz und dem Sozialgesetzbuch IX
•Wer wird geschützt? Wo sind die Grenzen des Schutzes?
•Welche Kündigungsarten und -gründe gibt es?
•Wurde das Präventionsverfahren durchgeführt?
•Aktuelle Rechtsprechung
Hinweis:
Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit:
Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Folien
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsamts, Richter
63
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellung
Die
Schwerbehindertenversammlung
der Behinderung
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00
16.00 Uhr
Kurs 130
15.05.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 131
09.10.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
64
Berufliche Integration:
Die Schwerbehindertenversammlung
Menschen
mit seelischer Behinderung,
Menschen mit Epilepsie
Halbtägige Veranstaltung
Eine wichtige Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist die Durchführung der jährlichen Ver­
sammlung der schwerbehinderten Menschen.
Vor allem neu gewählte Schwerbehindertenvertretungen stehen vor der Aufgabe, eine erste Schwer­
behindertenversammlung vorzubereiten und erfolgreich durchzuführen.
Dieser Kurs gibt praktische, organisatorische und rechtliche Tipps zu einer ansprechenden Veran­
staltung und vermittelt die notwendigen gesetzlichen und organisatorischen Grundlagen.
Inhalte:
•Rechtsgrundlagen
•Vorbereitung, Einladung Teilnehmer
•Umsetzung organisatorischer und praktischer Fragen
•Der Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung
•Gestaltung einer ansprechenden Schwerbehindertenversammlung durch Einsatz von Medien
bzw. Referenten sowie aktuellen Broschüren
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter
Methodik:
Vortrag, Präsentation, Erarbeiten von Checklisten, Diskussion, Kurzvideos
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsamts
65
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Beendigung des
Feststellung
der Arbeitsverhältnisses
Behinderung
und sozialrechtliche Folgen
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 804
18.03.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 805
15.07.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
66
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
und sozialrechtliche Folgen
Überregionales Kursangebot
In der Praxis werden Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen häufig durch einen Aufhebungsvertrag, verbunden mit der Zahlung einer Abfindung, beendet.
Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf. Für den schwerbehinderten Menschen ist ein solcher
Vertrag aber häufig mit Nachteilen verbunden.
In dem Kurs wird aufgezeigt, welche Rechtsfolgen bei einer Eigenkündigung oder einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Regel zu erwarten sind.
Inhalte:
•Folgen einer Kündigung durch den Arbeitnehmer hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld,
Grundsicherung
•Auswirkungen einer Arbeitgeberkündigung und die Folgen dieser Kündigung auf den Anspruch auf
Arbeits­losengeld, Grundsicherung
•Auswirkung der Neuregelung hinsichtlich der Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld,
Grundsicherung
•Eintritt einer Sperrzeit und deren Wirkung
•Besonderheiten beim Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
•Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 SGB IX
Hinweis:
Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit:
Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion
Referenten:
Richter am Landessozialgericht
67
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellung der
Informationsund
Behinderung
Kommunikationssysteme (IuK)
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 806
14.05.2014
Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39
80538 München
Kostenfrei
Kurs 807
15.10.2014
Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39
80538 München
Kostenfrei
68
Informations- und
Kommunikationssysteme (IuK)
Überregionales Kursangebot
Wichtige Informationen werden immer häufiger online bereitgestellt.
Eine rasche Informationsbeschaffung über das Internet kann die schwierige und anspruchsvolle Arbeit
der Schwerbehindertenvertretung wesentlich erleichtern bzw. unterstützen. Das Online-Angebot zu
Schwerbehindertenangelegenheiten, vor allem zum Schwerbehindertenrecht, wurde in den letzten Jahren erheblich erweitert und auch für behinderte Nutzer optimiert. Ziel des Kurses ist es, dieses Angebot
speziell für die betrieblichen Vertreter von schwerbehinderten Menschen effizient nutzbar zu machen.
REHADAT ist eine im Internet verfügbare Datenbank mit Informationen über die berufliche Reha­
bilitation behinderter Menschen und mit Hinweisen auf Hilfsmittel, Praxisbeispiele beruflicher Reha­
bilitation, Literatur, Forschung und Recht. Ein umfangreicher Adressenfundus sowie eine Urteilsdatenbank vervollständigen das Informationsangebot.
Inhalte:
•Internet-Einführung, Browserbedienung und -einstellungen (für Internetnutzer mit Behinderungen)
•Verwenden von Favoriten, Drucken von Webseiten
•Wegweiser für Menschen mit Behinderung (online)
•Allgemeine und spezielle Suchmaschinen
•Effiziente Internetrecherche, Suchtechniken
•Präsentation der Schwerbehindertenvertretung im betrieblichen Intranet: Praxisbeispiele und Checklisten (für Einsteiger und Fortgeschrittene) zur regelmäßigen und aktuellen Information behinderter und
nicht behinderter Mitarbeiter
•REHADAT
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Erfahrungsaustausch, Fallbeispiele und praktische Übungen am PC und im Internet
Referenten:
Webdesigner, DV-Fachbetreuer des Integrationsamts
69
Fachkurs
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellung
Die
Teilhaberichtlinien
der Behinderung
für den Öffentlichen Dienst
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00
16.00 Uhr
Kurs 808
27.01.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 809
17.11.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
70
Die Teilhaberichtlinien für
den Öffentlichen Dienst
Überregionales Kursangebot
Halbtägige Veranstaltung
Die bisherigen Fürsorgerichtlinien des Freistaates Bayern wurden 2012 nach
Überarbeitung neu veröffentlicht als Teilhaberichtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger
des Öffentlichen Dienstes in Bayern. Die Teilhaberichtlinien wurden an das Neue Dienstrecht in Bayern
sowie an die UN-Behindertenrechtskonvention angepasst und in einzelnen Punkten präzisiert bzw.
ergänzt. Diese Richtlinien gehen teilweise über das Gesetz hinaus.
Der Kurs vermittelt einen Überblick über wesentliche Inhalte sowie Änderungen der Teilhaberichtlinien
Bayern 2012.
Inhalte:
• Die neuen Teilhaberichtlinien – Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern
• Wesentliche Inhalte der Teilhaberichtlinien
• Änderungen der neuen Teilhaberichtlinien
• Gegenüberstellung der Richtlinien
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen der Dienststellen des Freistaates Bayern und der Landratsämter
sowie der Unikliniken in Bayern
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele
Referenten:
Vorstandsmitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen
der obersten Landesbehörden des Freistaates Bayern (AGSV Bayern)
71
Workshop
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Partnerschaftliche
Feststellung
der Behinderung
Zusammenarbeit im Betrieb:
Miteinander statt gegeneinander – aber wie?
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
72
Kurs 132
13.05.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 311
26.06.2014
Konferenzraum des ZBFS
Region Oberpfalz
Landshuter Str. 55
93053 Regensburg
Kostenfrei
Kurs 133
10.07.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 408
15.05.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
Kurs 211
29.09.2014
BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH
Thalmaierstr. 41
94315 Straubing
Kostenfrei
Kurs 521
17.03.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Miteinander statt gegeneinander –
aber wie?
Zusammenarbeit kann partnerschaftlich gestaltet werden!
Das geänderte SGB IX stärkt die Position der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb und macht
die Vertrauenspersonen als Experten in Sachen Schwerbehinderung zu kompetenten Partnern in der
Personalführung und Personalentwicklung. Dies bringt erhöhte Anforderungen an die kommunikativen
Fähigkeiten mit sich, aber auch eine Aufwertung der Funktion und die Unterstützung in einem Team
von Partnern gleicher Interessen.
Der Kurs macht Sie mit den unterschiedlichen Rollen vertraut, und Sie lernen die grundsätzlichen
Voraus­setzungen partnerschaftlicher Zusammenarbeit kennen.
Inhalte:
Aus der Aufgabenstellung der Schwerbehindertenvertretung nach dem SGB IX werden die persönlichen Anforderungen erarbeitet und grundlegende Kenntnisse partnerschaftlicher Zusammenarbeit
vermittelt.
•Aufgaben und Rollen der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb
•Vom Einzelkämpfer zum Teamspieler: Voraussetzungen partnerschaftlicher Zusammenarbeit
• Was sollte eine Vertrauensperson können?
- Vertrauensvoll beraten
- Effektiv besprechen
- Erfolgreich verhandeln
- Tragfähige Vereinbarungen treffen
- Konstruktiv Konflikte bewältigen
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter
Methodik:
Impulsreferat, Diskussion, praktische Übungen, Arbeit in Kleingruppen
Referenten:
Dipl.-Pädagogen
73
Workshop
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Partnerschaftliche
Feststellung
der Behinderung
Zusammenarbeit im Betrieb:
Keine Angst vor Konflikten!
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
Kurs 134
21.10. – 22.10.201
Gasthof „Zum Hirschen“
Brückenstr. 9
85072 Eichstätt-Wasserzell
Kosten: 150 € Kurs 312
13.10. – 14.10.2014
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 174 €
74
Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb:
Keine Angst vor Konflikten!
In Konflikten fair bleiben und konstruktiv vermitteln
Als Schwerbehindertenvertreter bewegen Sie sich naturgemäß in einem schwierigen Spannungsfeld unterschiedlichster, oft sogar gegensätzlicher Interessen, aus denen sehr oft handfeste Konflikt­
situationen entstehen. Hier sind Sie als Schlichter, Vermittler – eben als „Konfliktmanager“ – gefragt.
Für alle Beteiligten Verständnis aufzubringen, trotzdem neutral zu bleiben und dabei den eigenen
Standpunkt nicht aus den Augen zu verlieren, ist die große Kunst partnerschaftlicher Konfliktlösung.
Lernen Sie im Kurs, die Rolle des Konfliktmanagers professionell auszufüllen und in Konfliktgesprächen
sicher aufzutreten.
Inhalte:
Anhand von Konfliktsituationen, die in der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung immer wieder
auftreten – hier können Sie auch Ihre eigenen Beispiele einbringen – werden typische Situationen und
Verhaltensmuster herausgearbeitet und daraus angemessene Lösungsstrategien erlernt und eingeübt.
•Konfliktfelder in der Schwerbehindertenvertretung
•Was ist ein Konflikt?
•Die Dramaturgie von Konflikten
•Voraussetzungen konstruktiver Konfliktlösung
•Spielregeln im Konflikt
•Strukturiertes Vorgehen bei der Konfliktbewältigung
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Impulsreferat, Diskussion, Übung in Kleingruppen, Fallbesprechung, Rollenspiel
Referenten:
Dipl.-Pädagogen
75
Workshop
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellungstatt
Prävention
der Kündigung
Behinderung
– der besondere Kündigungsschutz
Termine:
Beginn: 10.00
09.00 Uhr
Uhr, (erster
Ende: 16.00
Tag), Uhr
Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
Kurs 135
07.10. – 08.10.2014
Landgasthof Euringer GmbH
Dorfstr. 23
92339 Beilngries-Paulushofen
Kosten: 140 €
Kurs 522
04.11. – 05.11.2014
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 161 €
76
Prävention statt Kündigung –
der besondere Kündigungsschutz
Sicherung des Arbeitsplatzes – welche Mittel und Wege stehen zur Verfügung?
Frühzeitig handeln heißt hier die Devise. Zeichnen sich Probleme personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Art im Arbeitsverhältnis ab, ist der Arbeitgeber verpflichtet aktiv zu werden.
Er muss geeignete Maßnahmen ergreifen mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortzusetzen.
Dies geschieht unter rechtzeitiger Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/
Personalrats und des Integrationsamts.
Die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen in Betrieben ist im § 84 SGB IX verankert. Sie sollen
verhindern, dass die Schwierigkeiten schwerbehinderter Mitarbeiter zunehmen beziehungsweise sich
manifestieren und den Arbeitsplatz gefährden.
Inhalte:
•Prävention: Grundsatzfragen, Einzelmaßnahmen
•Betriebliches Eingliederungsmanagement
•Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
•Voraussetzungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
•Kündigungsverfahren
•Rechtsfolgen der Kündigung
•Aktuelle Rechtsprechung
Hinweis:
Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit:
Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Gruppenarbeit
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsamts
77
Workshop
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Prävention, Betriebliches
Feststellung
der Behinderung
Eingliederungs­management
und Integrations­vereinbarungen
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
Kurs 313
14.05. – 16.05.2014
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 312 €
Kurs 523
18.11. – 20.11.2014
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 280 €
Kurs 715
04.11. – 06.11.2014
Hotel Sonnengarten
Adolf-Scholz-Allee 5
86825 Bad Wörishofen
Kosten: 280 €
78
Prävention, Betriebliches Ein­­gliederungs­
management und Integrations­
vereinbarungen
Betriebliche Instrumente zur Sicherung von Arbeitsplätzen – wie kommt man zu einer praktikablen
Lösung?
Prävention – Betriebliches Eingliederungsmanagement – Integrationsvereinbarung:
Mit dem SGB IX hat der Gesetzgeber den betrieblichen Praktikern ein Instrument an die Hand gegeben,
damit sie eine erfolgreiche betriebliche Integrationsarbeit leisten können.
Frühzeitiges Eingreifen, verbindliche Absprachen aller Beteiligten des Integrationsteams, effiziente
Vernetzung der beschlossenen Maßnahmen sowie gezielte Planung und Umsetzung sind Voraussetzung für den Erfolg.
Im Workshop erhalten Sie Gelegenheit, die Grundlagen dieser Instrumente kennenzulernen, einzuüben
und auf die individuelle betriebliche Situation zu übertragen.
Inhalte:
Aufgaben des Integrationsteams
•Prävention
•Betriebliches Eingliederungsmanagement
•Integrationsvereinbarungen nach § 83 SGB IX
•Zusammenarbeit im betrieblichen Integrationsteam
Hinweis:
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Integrations­
vereinbarungen zum Kurs mit.
Teilnehmerkreis:
Integrationsteams
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Methodik:
Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion
Referenten:
Dipl.-Psychologe, Mitarbeiter des Integrationsamts
79
AufbauWorkshop
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Erfahrungen mit Prävention und Betrieblichem
Eingliederungsmanagement (BEM) für BEM-Teams
Termine:
Termin:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
Kurs 810
07.10. – 08.10.2014
Landhotel Birkenhof
Hofenstetten 55
92431 Neunburg v. Wald
Kosten: 174 €
80
Erfahrungen mit Prävention und Betrieb­
lichem Eingliederungsmanagement (BEM)
für BEM-Teams
Überregionales Kursangebot
Viele Betriebe und Dienststellen haben in den letzten Jahren Erfahrungen mit Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement gesammelt.
Dabei sind betriebsspezifisch durchaus unterschiedliche Lösungsansätze entstanden.
Nicht immer läuft die Umsetzung problemlos, sondern stößt in der Praxis an ihre Grenzen. Ob und wie
diese Grenzen aufgelöst werden können und BEM erfolgreicher werden kann, ist eine Frage, die sich
Integrationsteams in Betrieben und Dienststellen immer wieder stellen.
Der Workshop will Integrationsteams die Gelegenheit zur Standortbestimmung und zum Austausch
geben. Getroffene, bilaterale Vereinbarungen sollen kritisch reflektiert werden, Impulse zur Weiterentwicklung der betrieblichen Präventionsarbeit gemeinsam erarbeitet werden.
Dabei soll auch die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu Prävention und BEM mit einfließen und
Handlungssicherheit vermitteln.
Inhalte:
•Standortbestimmung der betrieblichen Präventionsarbeit
•Stärken-Schwächenanalyse
•Aktuelle Rechtsprechung
•Entwicklungspotentiale der Gesundheitsprävention (im eigenen Betrieb bzw. in der eigenen
Dienststelle) erkennen
•Anregung zur Fortentwicklung bilateraler Vereinbarungen
Teilnehmerkreis:
Integrationsteams, wenn möglich, jeweils mehrere Vertreter
Methodik:
Fallarbeit, Gruppenarbeit, Diskussion
Referenten:
Dipl.-Psychologe, Mitarbeiter des Integrationsamts
81
Arbeitgeber­
veranstaltung
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Betrieblichesder
Feststellung
Eingliederungs­
Behinderung
management
und Kündigungsschutz
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 136
22.10.2014
ADAC e. V.
Hansastr. 19
80686 München
Kostenfrei
Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr
Kurs 409
09.10.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr
82
Kurs 524
21.07.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr
Kurs 616
26.06.2014
Kolping-Hotel
und Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr
Betriebliches Eingliederungs­
management und Kündigungsschutz
Halbtägige Veranstaltung
Wie ist der Zusammenhang zwischen Betrieblichem Eingliederungsmanagement und dem Kündigungsschutz?
Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist auch die Vermeidung von Arbeitsplatzverlust.
Dementsprechend sind präventive Angebote des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer unter bestimmten
Gesichtspunkten – auch denen des Kündigungsschutzes – zu beachten und zu bewerten.
Der Kurs macht mit den Umständen vertraut, die sich durch die Verknüpfung des präventiven Gedankens mit den rechtlichen Folgen ergeben.
Inhalte:
•Kündigungsschutz und Prävention
•Betriebliches Eingliederungsmanagement – Vorteile und Nutzen
•Aktuelle Rechtsprechung
•Unterstützung durch das Integrationsamt
Teilnehmerkreis:
Arbeitgeber
Personalleitung
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Methodik:
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsamts
83
Arbeitgeber­
veranstaltung
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellungund
Leistungen
derFörderprogramme
Behinderung
für Arbeitgeber
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 137
19.05.2014
ADAC e. V.
Hansastr. 19
80686 München
Kostenfrei
Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr
Kurs 410
09.10.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Kostenfrei
Beginn: 13.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
84
Leistungen und Förderprogramme
für Arbeitgeber
Halbtägige Veranstaltung
Schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter im Betrieb – wie unterstützt das Integrationsamt?
Zur Sicherung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter bietet das Integrationsamt vielfältige
Unterstützungsleistungen an.
Der Kurs macht sowohl mit den Beratungsangeboten als auch mit dem Spektrum der finanziellen
Leistungen des Integrationsamts im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben vertraut.
Inhalte:
•Leistungen zur Schaffung und Ausstattung behinderungsgerechter Arbeitsplätze
•Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
•Technischer Beratungsdienst des Integrationsamts und Begleitung am Arbeitsplatz durch den
Integrationsfachdienst
•Sonderprogramme zur Erweiterung des Arbeitsplatzangebotes für schwerbehinderte Menschen
(insbesondere „Initiative Inklusion“)
Teilnehmerkreis:
Arbeitgeber
Personalleitung
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Methodik:
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsamts
85
Arbeitgeber­
veranstaltung
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellungstatt
Prävention
der Kündigung
Behinderung
– der besondere Kündigungsschutz
Termine:
Termin:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 138
07.07.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
86
Prävention statt Kündigung –
der besondere Kündigungsschutz
Sicherung des Arbeitsplatzes – welche Mittel und Wege stehen zur Verfügung?
Frühzeitig handeln heißt hier die Devise. Zeichnen sich Probleme personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Art im Arbeitsverhältnis ab, ist der Arbeitgeber verpflichtet aktiv zu werden.
Er muss geeignete Maßnahmen ergreifen mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortzusetzen.
Dies geschieht unter rechtzeitiger Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/
Personalrats und des Integrationsamts.
Die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen in Betrieben ist im § 84 SGB IX verankert. Sie sollen
verhindern, dass die Schwierigkeiten schwerbehinderter Mitarbeiter zunehmen beziehungsweise sich
manifestieren und den Arbeitsplatz gefährden.
Inhalte:
•Prävention: Grundsatzfragen, Einzelmaßnahmen
•Betriebliches Eingliederungsmanagement
•Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
•Voraussetzungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
•Kündigungsverfahren
•Rechtsfolgen der Kündigung
•Aktuelle Rechtsprechung
Hinweis:
Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit:
Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Gruppenarbeit
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsamts und Fachreferenten
87
Informationsveranstaltung
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Feststellung
Aktuelle
Informationen
der Behinderung
zum Schwerbehindertenrecht
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Kurs 139
07.04.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 526
24.11.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 140
20.10.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 617
09.10.2014
Kolping-Hotel
und Bildungszentrum GmbH
Moritz-Fischer-Str. 3
97421 Schweinfurt
Kostenfrei
Kurs 525
30.06.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
88
Aktuelle Informationen
zum Schwerbehindertenrecht
Das Integrationsamt, Ansprechpartner in allen Fragen der beruflichen Integration – wie stellen sich
dessen Aufgaben und Leistungen im Einzelnen dar?
Neben den grundsätzlich bestehenden Leistungen gibt es einen laufenden Bedarf, neue gesetzliche
Entwicklungen möglichst schnell zu erfahren, um sie entsprechend frühzeitig für sich verwenden zu
können.
Diese Veranstaltung soll dazu beitragen, komprimiert und zeitnah aktuelle und grundsätzliche Informationen aus dem Schwerbehindertenrecht anzubieten.
Inhalte:
•Aktuelles aus dem Schwerbehindertenrecht im SGB IX
•Leistungen des Integrationsamts im Rahmen der begleitenden Hilfe
•Technischer Beratungsdienst des Integrationsamts
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsamts
89
Informationsveranstaltung
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Starker Partner – der Integrationsfachdienst (IFD)
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr
90
Kurs 141
13.11.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Bayerstr. 32
80335 München
Kostenfrei
Kurs 527
03.11.2014
Schulungsraum des Integrationsamts
Region Mittelfranken
Muggenhofer Str. 107
90429 Nürnberg
Kostenfrei
Kurs 212
17.07.2014
IHK Niederbayern
Nibelungenstr. 15
94032 Passau
Kostenfrei
Kurs 618
05.11.2014
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Kostenfrei
Starker Partner –
der Integrationsfachdienst (IFD)
Halbtägige Veranstaltung
Wie können die Schwerbehindertenvertreter in den Betrieben und die Integra­tionsfachdienste
Kooperationspartner werden?
Eine zielführende Zusammenarbeit dieser Beteiligten kann die Arbeit in vielen Bereichen entlasten –
sie wird durch die vermittelnde Rolle des Integrationsamts wesentlich angestoßen, begleitet und unterstützt.
Der Kurs stellt die Aufgaben und fachlichen Kenntnisse des Integrationsfachdienstes ausführlich vor
und erläutert die Schnittpunkte einer ergebnisreichen Zusammenarbeit.
Inhalte:
•Gesetzliche Verankerung der Integrationsfachdienste im SGB IX
•Die Fachdienste aus Sicht des Integrationsamts
•Zusammenarbeit in der Praxis
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen
Beauftragte der Arbeitgeber
Mitglieder des Betriebs- und Personalrats
Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen
Methodik:
Vortrag, Diskussion, Erfahrungsaustausch
Referenten:
Mitarbeiter des Integrationsamts, Integrationsfachdienste
91
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
Die Schwerbehindertenvertretung
Feststellung
der Behinderung
im Öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern
Termine:
Termine:
Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr
Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag)
Kurs 811
18.02. – 20.02.2014
Hotel Lifestyle
Flurstr. 2
84032 Landshut
Kosten: 282 €
Kurs 812
08.07. – 10.07.2014
Arvena Reichsstadt Hotel
Pastoriusstr. 5
91438 Bad Windsheim
Kosten: 280 €
92
Die Schwerbehindertenvertretung
im Öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern
Überregionales Kursangebot
Die bisherigen Fürsorgerichtlinien des Freistaates Bayern werden nach Überarbeitung neu veröffentlicht als Teilhaberichtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in
Bayern.
Der Kurs vermittelt einen Überblick über die Änderungen und bietet wichtige Informationen hinsichtlich
der Rahmenbedingungen für die Ausübung des Amtes einer Vertrauensperson im Öffentlichen Dienst
des Freistaates Bayern.
Inhalte:
•Die neuen Teilhaberichtlinien – Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern
•Aufgaben, Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen nach dem SGB IX
•Rahmenbedingungen für die Ausübung des Ehrenamtes einer Vertrauensperson in einer Dienststelle
des Freistaates Bayern
Teilnehmerkreis:
Vertrauenspersonen der Dienststellen des Freistaates Bayern und der Landratsämter
Methodik:
Vortrag, Diskussion
Referenten:
Vorstandsmitglieder der AGSV Bayern sowie Fachreferenten der zuständigen Behörden
und des Zentrum Bayern Familie und Soziales – Integrationsamt
93
Regionalstellen des Integrationsamts
Oberbayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberbayern
Integrationsamt
Richelstr. 17
80634 München
Telefon: 089 18966-0
Fax:
089 18966-2416
Leiterin des Integrationsamts Region Oberbayern:
Alexandra Fritsch
alexandra.fritsch@zbfs.bayern.de
Schulungsbeauftragter:
Albin Göbel
Telefon: 089 18966-2515
Fax:
089 18966-2416
albin.goebel@zbfs.bayern.de
Niederbayern
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Niederbayern
Integrationsamt
Friedhofstr. 7
84028 Landshut
Telefon: 0871 829-0
Fax:
0871 829-480
Leiter des Integrationsamts Region Niederbayern:
Dr. Thomas Keyßner
thomas.keyssner@zbfs.bayern.de
Schulungsbeauftragter:
Franz Eberl
Telefon: 0871 829-477
Fax:
0871 829-480
franz.eberl@zbfs.bayern.de
Oberpfalz
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberpfalz
Integrationsamt
Landshuter Str. 55
93053 Regensburg
Telefon: 0941 7809-00
Fax:
0941 7809-1314
Leiter und Schulungsbeauftragter
des Integrationsamts Region Oberpfalz:
Erich Bierler
Telefon: 0941 7809-4701
Fax:
0941 7809-1375
erich.bierler@zbfs.bayern.de
Oberfranken
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Oberfranken
Integrationsamt
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Telefon: 0921 605-1
Fax:
0921 605-2900
94
Leiterin des Integrationsamts Region Oberfranken:
Gabriele Göhl (kommisarisch)
gabriele.goehl@zbfs.bayern.de
Schulungsbeauftragte:
Antje Amschler
Telefon: 0921 605-2814
Fax:
0921 605-2981
antje.amschler@zbfs.bayern.de
www.zbfs.bayern.de
Mittelfranken
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Mittelfranken
Integrationsamt
Bärenschanzstr. 8 a
90429 Nürnberg
Telefon: 0911 928-0
Fax:
0911 928-2398
Leiterinnen des Integrationsamts
Region Mittelfranken:
Gabriele Teske und Ute Günzel
gabriele.teske@zbfs.bayern.de
ute.guenzel@zbfs.bayern.de
Schulungsbeauftragte:
Carola Fahr
Telefon: 0911 928-2521
Fax:
0911 928-2398
carola.fahr@zbfs.bayern.de
Unterfranken
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Unterfranken
Integrationsamt
Georg-Eydel-Str. 13
97082 Würzburg
Telefon: 0931 4107-01
Fax:
0931 4107-282
Leiter des Integrationsamts Region Unterfranken:
N.N.
integrationsamt.ufr@zbfs.bayern.de
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Region Schwaben
Integrationsamt
Morellstr. 30
86159 Augsburg
Telefon: 0821 5709-01
Fax:
0821 5709-5000
Leiter des Integrationsamts Region Schwaben:
Johann Mayr
johann.mayr@zbfs.bayern.de
Schulungsbeauftragter:
Steffen Exner
Telefon: 0931 4107-286
Fax:
0931 4107-282
steffen.exner@zbfs.bayern.de
Schwaben
Schulungsbeauftragter:
Wolfgang Wiedemann
Telefon: 0821 5709-3021
Fax:
0821 5709-9021
wolfgang.wiedemann@zbfs.bayern.de
95
Rechtsgrundlagen
und allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Kursangebot des Integrationsamts entspricht den Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, wie sie der Gesetzgeber in § 102 Abs. 2 Satz 6, Sozialgesetzbuch, Neuntes
Buch (SGB IX) vorsieht. Zielgruppe dieser Veranstaltungen sind daher Vertrauenspersonen, Beauftragte der Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte sowie Richter,
Staatsanwalts- und Präsidialräte.
Die Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter werden nach § 96 Abs. 4 Satz 3 und
4 SGB IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienst­be­züge befreit. Auch
teilzeitbeschäftigte Personalvertretungen erhalten bei ganztägigen Veranstaltungen
entsprechenden Freizeitausgleich. Die geltenden Vorschriften für die Freistellung der
anderen genannten Personalvertretungen finden sich in § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. im
§ 46 Abs. 6 BPersVG und Art. 46 BayPVG. Die Sachkosten werden durch das Integrationsamt getragen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten
trägt der Arbeitgeber im Zuge der Kostenübernahme nach § 96 Abs. 8 SGB IX sowie
nach § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG und Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BayPVG.
1. Anmeldung
Es können nur vollständig ausgefüllte
An­meldungen in schriftlicher Form
(postalisch oder per Fax) oder durch das
Online-Buchungs­system auf den Seiten
www.kurse-integrationsamt-bayern.de
berücksichtigt werden. Bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Reservierungen oder Anmeldungen annehmen können.
Ihre Anmeldung berücksichtigen wir in
der Regel nach der Reihenfolge des Eingangs. Die Anmeldung ist verbindlich.
Bewerber mit besonderem Schulungs­
bedarf, z. B. nach einer Neuwahl, haben
Vorrang vor Bewer­ber­n, die bereits wiederholt an Schulungs­maßnahmen des
Integrationsamts teilgenommen haben.
Anmeldestelle ist die
gfi gGmbH
­Tagungsbüro
Juliuspromenade 40 – 44
97070 Würzburg
Mit der Anmeldung für eine mehr­tägige
Veranstaltung ist automatisch die Reservierung für ein Einzelzimmer mit Vollpension im Tagungshotel verbunden!
Ausnahmen hiervon sind nur in begründeten Einzelfällen (z. B. wohnortnaher
Tagungsort, gesundheitliche Einschränkungen) möglich. In diesen Fällen gilt
eine gesonderte Teilnehmergebühr, die
bei der gfi gGmbH unter Angabe des
jeweiligen Kurses erfragt werden kann.
2. Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist vier Wochen vor
Kurs­beginn.
3. Anmeldebestätigung
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten
Sie eine Anmeldebestätigung.
Sollte ein Kurs zum Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Anmeldung bereits ausgebucht sein, erhalten Sie eine Nachricht.
96
4. Rücktritt
Sollten Sie aus wichtigem Grund an
einem eintägigen Kurs nicht teilnehmen
können, verständigen Sie uns bitte umgehend. Sie können uns Ersatzteilnehmer nennen.
Nicht im Preis enthalten sind:
- Fahrt-/Reisekosten
- etwaige Parkgebühren
- ggf. Kurtaxe
- Getränke zu den Malzeiten
Ein Rücktritt von einer mehrtägigen
Veranstaltung ist nur in besonders
begründeten Ausnahmefällen möglich.
Rücktrittserklärungen müssen in schriftlicher Form bei der
gfi gGmbH
­Tagungsbüro
Juliuspromenade 40 – 44
97070 Würzburg erfolgen.
Die nicht im Preis enthaltenen Kosten
rechnen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber
oder Ihrer Dienststelle ab.
Letzter Rücktrittstermin bei mehrtägigen
Veranstaltungen ist vier Kalender­wochen
vor Kursbeginn!
Bei einem verspäteten Rücktritt von einer mehr­tägigen Veranstaltung wird das
Tagungshotel dem Teilnehmer entsprechende Ausfallgebühren in Rechnung
stellen!
5. Kosten
Eintägige und halbtägige Kurse sind
kostenfrei.
Die Möglichkeit zum Mittagessen ist
nicht an allen Veranstaltungsorten möglich, die Kosten hierfür werden von den
Teilnehmern selbst getragen.
Die im Kursangebot angegebenen Preise
bei mehrtägigen Kursen beziehen sich
auf die Kosten für Übernachtung und
Vollpension, diese sind vom Kursteilnehmer direkt am Veranstaltungsort
zu entrichten. Darüber hinaus entsteht
keine Kursgebühr!
Aufgrund der Planung im Jahr 2013
können im Durchführungsjahr geringfügige Preisveränderungen auftreten.
Maßgebend sind die Preise der jeweiligen Tagungshotels und Tagungsstätten
im Jahr 2014.
6. Vorbehalt
Der Veranstalter kann eine geplante
Veranstaltung absagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht wird. Die Teilnehmer werden
rechtzeitig hiervon in Kenntnis gesetzt.
Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen inhaltlicher Schwerpunkte sowie
beim Einsatz von Dozenten vorzunehmen, wenn diese aus sachlichen Gründen notwendig sind.
Falls die Veranstaltung nicht in der vor­
gesehenen, sondern in einer anderen
Tagungsstätte stattfindet, gelten die
Preise vor Ort. Es können keine Kosten
erstattet werden.
7. Datenschutz
Die Organisation und Durchführung der
Schulungsveranstaltungen kann wirtschaftlich nur mittels EDV erfolgen. Mit
Ihrer schriftlichen Anmeldung erteilen
Sie uns die Einwilligung, Ihre Angaben
elektronisch zu speichern.
Die gespeicherten Daten unterliegen den
Datenschutzbestimmungen.
97
Anmeldung
Melden Sie sich bitte entweder über das Online-Buchungssystem auf
www.kurse-integrationsamt-bayern.de oder schriftlich per Post oder Fax bei
der gfi gGmbH an.
Die Anmeldeformulare können Sie direkt ausfüllen oder als Kopiervorlage nutzen.
Bitte verwenden Sie für jeden Teilnehmer einen gesonderten Vordruck und füllen
Sie ihn gut leserlich in Druckschrift aus.
Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die Rechts­grundlagen auf den Seiten 96/97.
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie umgehend per Post von der gfi gGmbH.
98
Anmeldeformular
Gesellschaft zur Förderung beruflicher
und sozialer Integration
(gfi) gemeinnützige GmbH
Bitte das Formular vollständig, leserlich
und in Druck­buchstaben ausfüllen!
Bitte für jeden Teilnehmer ein eigenes
Formular verwenden!
Durchführung von Kursen
Juliuspromenade 40 – 44
Per Telefax 0931 7847457
97070 Würzburg
Anmeldung zu den Kursen des Zentrum Bayern Familie und Soziales – Integrationsamt
im Jahr 2014 nach § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX
Nr.:____________ am_______________ bzw. von____________ bis___________ 2014
Ort:_ ____________________________
Nr.:____________ am_______________ bzw. von____________ bis___________ 2014
Ort:_ ____________________________
Nr.:____________ am_______________ bzw. von____________ bis___________ 2014
Ort:_ ____________________________
Nr.:____________ am_______________ bzw. von____________ bis___________ 2014
Ort:_ ____________________________
Kursteilnehmer:
Herr
Frau Nachname: ________________________________ Vorname:__________________________________ Funktion (bitte ankreuzen):
Dienstanschrift:
Vertrauensperson
Firma/Dienststelle:_ ________________________________________
Str.:
____________________________________________
PLZ, Ort:
____________________________________________
stellv. Vertrauensperson
Arbeitgeber
Beauftragte/-r des Arbeitgebers
Telefon:
____________________________________________
Telefax:
____________________________________________
E-Mail:
____________________________________________
Bedürfen Sie personeller Hilfen?
Ja
Nein
Bedürfen Sie besonderer
räumlicher Gegebenheiten? Ja
Nein
Benötigen Sie einen Gebärdensprachdolmetscher? Ja
Nein
Betriebs-/Personalrat
sonstige: __________________________________
darin tätig seit: ________________________________
Sonstige Bemerkungen:
Diese Anmeldung erfolgt mit der Freistellung durch den Arbeitgeber und ist verbindlich.
Die Rechtsgrundlagen auf den Seiten 96/97 habe ich akzeptiert.
Ort, Datum
Unterschrift, Stempel
Dieses Formular finden Sie auch unter www.kurse-integrationsamt-bayern.de
99
Musterantrag auf Freistellung
Name
Vorname:_ _______________________________________________________________________
Firma / Dienststelle
Abteilung:________________________________________________________________________
Telefon:__________________________________________________________________________
Als
Vertrauensperson
stellv. Vertrauensperson
Beauftragte/-r des Arbeitgebers
Betriebs-/Personalrat
bitte ich um Freistellung und Übernahme von Fahrt-, Unterbringungs- und
Ver­pflegungskosten zur Teilnahme am Kurs des ZBFS-Integrationsamts
Kurs-Nr.:_________________________________________________________________________
Kurs-Titel:________________________________________________________________________
vom ________________ bis ____________________ in __________________________________
Das Kursangebot des Integrationsamts entspricht den Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, wie sie der Gesetzgeber im § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX vorsieht.
Die Vertrauenspersonen und ggf. deren Vertretungen werden nach § 96 Abs. 4 Satz 3
und 4 SGB IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit.
Analogien für die Freistellung der anderen genannten Personalvertretungen finden sich
im § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. im § 46 Abs. 6 des BPersVG und im Art. 46 BayPVG.
Die Sachkosten werden durch das Integrationsamt getragen, die Kosten für Unterkunft
und Verpflegung sowie die Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber nach § 96 Abs. 8 SGB IX
sowie nach § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG und Art. 44 Abs. 1 Satz 1
BayPVG.
Ort, Datum
Unterschrift
Dieses Formular finden Sie auch unter www.kurse-integrationsamt-bayern.de
100
Stichwortverzeichnis
Seite
A
Seite
Abfindungen
67
L
Leistungen
27, 31, 61, 85, 89
Adressen
69
41
51
M
Merkzeichen
Alkohol- u. Suchtkranke
Mobbing
55
Allgemeines Gleich­
behandlungsgesetz
27
Mediation
29, 43
Anforderungen
61, 73
N
Nachteilsausgleiche
41
Anmeldung
7, 8, 9, 96, 97, 98
P
73, 75
Antragstellung
39
Partnerschaftliche
Zusammenarbeit
Arbeitnehmervertretungen
25
Personalentscheidungen
23, 31
Arbeitsplatzgestaltung
47, 57, 61
Personalentwicklung
73
Arbeitsverhältnis
67, 77, 87
Pflichten
23, 25, 33, 35,
63, 93
Arbeitsverwaltung
25
Prävention
Autismus
53
27, 59, 63, 77, 79,
81, 83, 87
Beendigung des Arbeits­
verhältnisses
67, 77, 87
Rechte
23, 25, 33, 35, 41,
63, 93
Begleitende Hilfe
27, 31, 51
Rechtsbehelfe
39
Behinderungen
45, 47, 53, 69
Rechtsfolgen
67, 77, 87
Beratung
23
Rechtsprechung
33, 35, 63, 77, 81,
83, 87
Betreuung
23
Rehabilitation
69
Rehadat
37, 69
Rolle der Schwer­
behindertenvertretung
29
Schwerbehindertenausweis
41
Schwerbehindertenrecht
5, 25, 27, 29, 31,
43, 69, 89
Schwerbehinderten­
vertretung
23, 25, 29, 31, 33,
35, 51, 57, 59, 65,
67, 69, 73, 75, 77,
87, 93
Feststellung der Behinderung 39
Seelische Erkrankung
49, 51
Förderrecht
47
Sehbehinderung
47
G
Grad der Behinderung
39
Selbstorganisation
23
H
Hörbehinderung
45, 47
Sinnesbehinderung
47
Sozialgesetzbuch IX
37, 41, 63
Integrationsamt
5, 6, 8, 25, 27, 31,
33, 35, 49, 53, 59,
61, 67, 77, 83, 85,
87, 89, 91, 94, 95
Sozialrecht
67
Teilhabe am Arbeitsleben
27
Teilhaberichtlinien
31, 71, 93
B
R
Betriebliches Eingliederungs59, 77, 79, 83, 87
management
E
F
Betriebsvereinbarung
41, 51
Burnout
49
Eingliederungsmanagement
59, 77, 79, 81,
83, 87
Ergonomie
61
Fachdienste
49, 91
Fähigkeiten
45, 73
I
K
S
T
Integrationsfachdienst
85, 91
Integrationsteam
59, 79, 81
U
Untersuchung
39
Integrationsvereinbarungen
27, 57, 59, 79
23
8, 69
V
Vermittlung
Internet/Intranet
Versammlung
33, 35, 65
Kommunikation
29, 43, 45, 55, 69
Versorgungsamt
39
Konflikte/Konfliktlösung
23, 29, 43, 55,
73, 75
W
Wahl
33, 35
Kündigungsschutz
27, 63, 77, 83, 87
Z
Zusammenarbeit im Betrieb
73, 75, 79
101
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Integrationsamt
Menschen mit Behinderung
Kursangebot 2014
für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und
Personal­räte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten
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Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
Tel.: 09 21/6 05-03, Fax: 09 21/6 05-39 80
E-Mail: integrationsamt@zbfs.bayern.de
Gestaltung: Hummel + Lang, Würzburg
Druck: bonitasprint GmbH
Stand: September 2013
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