Kurse 2014 - Zentrum Bayern Familie und Soziales
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Kurse 2014 - Zentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Menschen mit Behinderung Kursangebot 2014 für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten www.zbfs.bayern.de Wollen Sie mehr über die Arbeit der Bayerischen Staatsregierung erfahren? BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon 089 12 22 20 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth Tel.: 09 21/6 05-03, Fax: 09 21/6 05-39 80 E-Mail: integrationsamt@zbfs.bayern.de Gestaltung: Hummel + Lang, Würzburg Druck: bonitasprint GmbH Stand: September 2013 Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien, sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Durchführung der Kurse Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gGmbH Juliuspromenade 40 – 44 97070 Würzburg www.gfi-ggmbh.de Tagungsbüro Frederick Bauer Telefon: 0931 79732-12 Fax: 0931 7847457 E-Mail: tagungsbuero@zentrale.gfi-ggmbh.de Kurse Maria Rummel Telefon: 0931 79732-20 Fax: 0931 7847457 Mobil: 0173 5830362 E-Mail: rummel.maria@zentrale.gfi-ggmbh.de Michaela Rätsch Telefon: 0931 79732-20 Fax: 0931 7847457 Mobil: 0173 5830362 E-Mail: tagungsbuero@zentrale.gfi-ggmbh.de 4 Inhaltsverzeichnis Grußwort 7 Leitfaden – Kursaufbau 8 Kursübersicht 2014 nach Regionalstellen Oberbayern 10 Niederbayern 12 Oberpfalz 13 Oberfranken 14 Mittelfranken 15 Unterfranken 17 Schwaben 18 Überregional 19 Jahresübersicht 20 Kurse 2014 Grundkurse 22 Aufbaukurse 26 Fachkurse 30 Workshops 72 Arbeitgeberveranstaltungen 82 Informationsveranstaltungen 88 Die Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern 92 Regionalstellen des Integrationsamts 94 Rechtsgrundlagen und allgemeine Geschäftsbedingungen 96 Anmeldeformular 99 Musterantrag auf Freistellung 100 Stichwortverzeichnis 101 5 www.zbfs.bayern.de Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Telefon: 0921 605-03 Fax: 0921 605-3980 Leiter des Integrationsamts (kommissarisch): Dr. Stephan Ott stephan.ott@zbfs.bayern.de Schulungsbeauftragte: Doris Rettner Telefon: 0921 605-3805 Fax: 0921 605-3980 doris.rettner@zbfs.bayern.de Vertretung: Christiane Seidler christiane.seidler@zbfs.bayern.de 6 Grußwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer, als Leiterin des Integrationsamts der Region Oberbayern und als Referentin bei verschiedenen Kursen und Veranstaltungen freue ich mich besonders, Ihnen das neue Kursangebot des Integrationsamts Bayern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales vorstellen zu dürfen. Das Jahr 2014 steht im Zeichen der Wahlen der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen und die Aus übung dieses wichtigen Ehrenamtes stellen eine spannende und verantwortungsvolle Herausforderung dar. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit der SBV mit den unterschiedlichen Interessensvertretern, Behörden, Arbeitgebern, Arbeitgeberbeauftragten, Personal- und Betriebsräten, Kolleginnen und Kollegen erfordern fundierte Fachkenntnisse und ein hohes Maß an persönlichem Engagement. Mit unseren Kursen und Workshops hoffen wir, Ihnen gleichermaßen Grundlagen und vertiefte Kenntnisse vermitteln zu können, die Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit benötigen. Dabei richtet sich unser Angebot neben der Schwerbehindertenvertretung auch an Arbeitgeber und deren Beauftragte sowie an Personal- und Betriebsräte. Sie alle sorgen mit Ihrem Engagement dafür, dass die selbstverständliche Einbindung von schwerbehinderten Menschen in den betrieblichen Ablauf gewährleistet wird, im Sinne einer gelebten Inklusion. Als Vortragende durfte ich in der Vergangenheit erleben, mit welch großem Interesse die Kursteilnehmer Fragen gestellt haben, miteinander diskutierten und wie durch intensive Mitarbeit ein lebendiger Erfahrungsaustausch zustande kommen konnte. Im Namen meiner Kollegen möchte ich diese Gelegenheit nutzen, Ihnen dafür zu danken, dass Sie mit Ihren Anregungen und Ihrer Motivation zum guten Gelingen unserer Kurse maßgeblich beitragen. Aufgrund Ihrer und unserer Erfahrungen passen wir unser Schulungsangebot regelmäßig den aktuellen Themen und Interessen an. Neben einigen neuen und modifizierten Schulungen können wir Ihnen dieses Jahr erstmals die Möglichkeit bieten, auch mobil auf unser Online-Kursangebot zuzugreifen. Mittels des sogenannten QR-Codes erhalten Sie praktische Zusatzinfos, wie zum Beispiel zum Online-Kursangebot unter www.kurse-integrationsamt-bayern.de •Anzahl der jeweiligen Restplätze „tagesaktuell“ •Voreingestellte Routenplaner für PKW und Bahn •Tagesordnungen mit den einzelnen Referenten •Volltextsuche in allen Kurs-Webseiten •Verlinkte Infos zu den Tagungsorten •Möglichkeit der Online-Anmeldung u.a. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Erkunden unseres Schulungsangebotes, ob in der Druck-, Online- oder Mobilversion, sowie spannende, informative und bereichernde Stunden bei unseren Kursen. Alexandra Fritsch Leiterin Integrationsamt – Region Oberbayern 7 Kursangebot 2014 Leitfaden Das Kursangebot 2014 beinhaltet die Kurse des Integrationsamts Bayern für das Jahr 2014. Sie finden sämtliche Kurse auch im Internet unter www.kurse-integrationsamt-bayern.de. Hier können Sie sich auch über die Anzahl der freien Plätze und ggf. über Zusatzkurse informieren. Auswahl der Kurse und Anmeldung Die Kurse sind jeweils einem Kurstypus zugeordnet, der durch unterschiedliche Farben gekennzeichnet ist: GK AK FK WS AGV IV Grundkurs vermittelt Grundlagenkenntnisse, vor allem für neugewählte Vertrauenspersonen Aufbaukurs vertieft die Grundlagenkenntnisse Fachkurs befasst sich mit einem thematischen Schwerpunkt Workshop vertieft die Inhalte durch die Erarbeitung einzelner Schwerpunkte in Gruppen Arbeitgeberveranstaltung richtet sich im Besonderen an Arbeitgeber und ihre Beauftragten Informationsveranstaltung informiert über die genannten Themenbereiche Prinzipiell werden alle Kurse regional angeboten. Sie sind für die einzelnen Regierungsbezirke jeweils in einer Übersicht dargestellt. Für einen schnellen Überblick und Ihre Jahresgesamtplanung können Sie auch die tabellarische Darstellung auf Seite 20 nutzen. Bitte wählen Sie aus der Kursübersicht die Themen, die Sie interessieren. 8 Für die Anmeldung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: • über das online-Buchungssystem auf www.kurse-integrationsamt-bayern.de • schriftlich per Fax oder postalisch – die entsprechenden Vorlagen finden Sie ab Seite 99. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie umgehend per Post von der gfi gGmbH. Etwa 2 – 4 Wochen vor Kursbeginn gehen Ihnen zusammen mit der Einladung Tages ordnung, Teilnehmerliste und ggf. Arbeitsunterlagen zu. Mit der Anmeldung zu einem mehrtägigen Kurs werden automatisch Übernachtung und Verpflegung im Hotel für Sie reserviert. Dauer der Kurse 3-tägige Kurse: von 10.00 Uhr (erster Tag) bis 15.45 Uhr (letzter Tag) 2-tägige Kurse: von 10.00 Uhr (erster Tag) bis 15.45 Uhr (letzter Tag) 1-tägige Kurse: von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Halbtägige Kurse:von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr bzw. von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr (AGV) Abweichungen hiervon werden Ihnen rechtzeitig mit der schriftlichen Einladung bekannt gegeben. Kosten der Kurse Eintägige und halbtägige Kurse: Eintägige und halbtägige Kurse sind kostenfrei. Die Möglichkeit zum Mittagessen ist nicht an allen Veranstaltungsorten möglich, die Kosten hierfür werden von den Teilnehmern selbst getragen. Mehrtägige Kurse: Die im Kursangebot angegebenen Preise bei mehrtägigen Kursen beziehen sich auf die Kosten für Übernachtung und Vollpension, diese sind vom Kursteilnehmer direkt am Veranstaltungsort zu entrichten. Darüber hinaus entsteht keine Kursgebühr! Nicht im Preis enthalten sind: Fahrt-/Reisekosten, etwaige Parkgebühren, ggf. Kurtaxe sowie Getränke zu den Mahlzeiten. Die nicht im Preis enthaltenen Kosten rechnen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Dienststelle ab. Aufgrund der Planung im Jahr 2013 können im Durchführungsjahr geringfügige Preisveränderungen auftreten. Maßgebend sind die Preise der jeweiligen Tagungshotels und Tagungsstätten im Jahr 2014. Stornierung Die Stornierung muss unter Angabe von Gründen rechtzeitig und schriftlich bei der gfi gGmbH erfolgen. Diese Regelung gilt auch für eintägige Kurse. Da die kontinuierliche Verwendung der weiblichen und männlichen Anrede die Lesbarkeit des Textes negativ beeinflusst, wird lediglich eine Form der Anrede verwendet. Tagungsorte, die mit diesem Zeichen versehen sind, sind behindertenfreundlich ausgestattet, ggf. empfiehlt es sich, im Vorfeld mit dem Tagungsbüro Kontakt aufzunehmen. 9 Kursübersicht 2014 Oberbayern 10 Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite 20.05. – 22.05.2014 101 GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen 250 € EichstättWasserzell 22 18.11. – 20.11.2014 102 GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen 240 € Beilngries 22 02.12. – 04.12.2014 103 GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen 278 € Ohlstadt 22 08.07. – 10.07.2014 104 GK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 240 € Beilngries 24 29.09. – 01.10.2014 105 GK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 278 € Ohlstadt 24 15.09. – 16.09.2014 106 AK Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung – die Rolle der Schwerbehindertenvertretung 162 € Ohlstadt 28 29.04.2014 107 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (halbtägig) * München 32 27.05.2014 108 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (halbtägig) * München 32 26.06.2014 109 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (halbtägig) * München 32 22.07.2014 110 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (halbtägig) * München 32 23.09.2014 111 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (halbtägig) * München 32 27.03.2014 112 FK Feststellung der Behinderung * München 38 11.11.2014 113 FK Feststellung der Behinderung * München 38 28.07.2014 114 FK Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen * München 40 10.04.2014 115 FK Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht * München 42 24.07.2014 116 FK Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht * München 42 07.05.2014 117 FK Berufliche Integration: Menschen mit Sinnesbehinderung * München 46 12.05.2014 118 FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * München 48 16.10.2014 119 FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * München 48 08.05.2014 120 FK Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz * München 50 23.10.2014 121 FK Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz * München 50 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Oberbayern Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite 03.04.2014 122 FK Mobbing am Arbeitsplatz * München 54 25.09.2014 123 FK Mobbing am Arbeitsplatz * München 54 05.05.2014 124 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * München 58 21.10.2014 125 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * München 58 17.07.2014 126 FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * München 60 06.11.2014 127 FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * München 60 21.07.2014 128 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * München 62 10.11.2014 129 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * München 62 15.05.2014 130 FK Die Schwerbehindertenversammlung * München 64 09.10.2014 131 FK Die Schwerbehindertenversammlung * München 64 13.05.2014 132 WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander – aber wie? * München 72 10.07.2014 133 WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander – aber wie? * München 72 21.10. – 22.10.2014 134 WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Keine Angst vor Konflikten! 150 € EichstättWasserzell 74 07.10. – 08.10.2014 135 WS Prävention statt Kündigung – der besondere Kündigungsschutz 140 € Beilngries 76 22.10.2014 136 AGV Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz * München 82 19.05.2014 137 AGV Leistungen und Förderprogramme für Arbeitgeber * München 84 07.07.2014 138 AGV Prävention statt Kündigung – der besondere Kündigungsschutz * München 86 07.04.2014 139 IV Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht * München 88 20.10.2014 140 IV Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht * München 88 13.11.2014 141 IV Starker Partner – der Integrationsfachdienst * München 90 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 11 Kursübersicht 2014 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Niederbayern Termin Nr. Art Kursthema 03.06. – 05.06.2014 201 GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen 30.04.2014 202 FK Feststellung der Behinderung 20.05.2014 203 FK 08.04.2014 204 FK 02.04.2014 205 18.09.2014 Kosten Tagungsort Seite 262 € Landshut 22 * Landshut 38 Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz * Landshut 50 Berufliche Integration: Menschen mit Autismus * Deggendorf 52 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Straubing 58 206 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Straubing 58 03.04.2014 207 FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * Landshut 60 15.10.2014 208 FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * Landshut 60 28.04.2014 209 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Passau 62 22.09.2014 210 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Landshut 62 29.09.2014 211 WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander – aber wie? * Straubing 72 17.07.2014 212 IV Starker Partner – der Integrationsfachdienst * Passau 90 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 12 Kursübersicht 2014 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Oberpfalz Termin Nr. Art Kursthema 25.03. – 27.03.2014 301 GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen 312 € Neunburg v. Wald 22 24.11. – 26.11.2014 302 GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen 312 € Neunburg v. Wald 22 23.06. – 25.06.2014 303 GK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 312 € Neunburg v. Wald 24 05.05. – 07.05.2014 304 AK Teilhabe am Arbeitsleben: Instrumente der beruflichen Eingliederung 312 € Neunburg v. Wald 26 20.10. – 22.10.2014 305 AK Teilhabe am Arbeitsleben: Instrumente der beruflichen Eingliederung 312 € Neunburg v. Wald 26 02.07.2014 306 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und die Versammlung schwerbehinderter Menschen * Auerbach i. d. Oberpfalz 34 04.07.2014 307 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und die Versammlung schwerbehinderter Menschen * Obertraubling 34 07.04.2014 308 FK Feststellung der Behinderung * Regensburg 38 24.09.2014 309 FK * Regensburg 48 26.05.2014 310 FK Mobbing am Arbeitsplatz * Regensburg 54 26.06.2014 311 WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander – aber wie? * Regensburg 72 13.10. – 14.10.2014 312 WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Keine Angst vor Konflikten! 174 € Neunburg v. Wald 74 14.05. – 16.05.2014 313 WS Prävention, Betriebliches Eingliederungs management und Integrationsvereinbarungen 312 € Neunburg v. Wald 78 Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung Kosten Tagungsort Seite * Eintägige Kurse sind kostenfrei 13 Kursübersicht 2014 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Oberfranken Termin Nr. Art Kursthema 26.05. – 28.05.2014 401 GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen 15.07. – 17.07.2014 402 GK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 09.07.2014 403 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und die Versammlung schwerbehinderter Menschen 03.07.2014 404 23.09.2014 Kosten Tagungsort Seite 290 € Bayreuth 22 290 € Bayreuth 24 * Bayreuth 34 FK Integrationsvereinbarungen * Bayreuth 56 405 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Bayreuth 58 23.07.2014 406 FK * Bayreuth 60 24.06.2014 407 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Bayreuth 62 15.05.2014 408 WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander – aber wie? * Bayreuth 72 09.10.2014 409 AGV Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz * Bayreuth 82 09.10.2014 410 AGV Leistungen und Förderprogramme für Arbeitgeber * Bayreuth 84 Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * Eintägige Kurse sind kostenfrei 14 Kursübersicht 2014 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Mittelfranken Termin Nr. Art Kursthema 08.04. – 10.04.2014 501 GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen 280 € Bad Windsheim 22 01.07. – 03.07.2014 502 GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen 280 € Bad Windsheim 22 03.06. – 05.06.2014 503 GK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 280 € Bad Windsheim 24 11.11. – 12.11.2014 504 AK Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung – die Rolle der Schwerbehindertenvertretung 161 € Bad Windsheim 28 31.03.2014 505 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (halbtägig) * Nürnberg 32 07.04.2014 506 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (halbtägig) * Nürnberg 32 14.07.2014 507 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (halbtägig) * Nürnberg 32 28.04.2014 508 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und die Versammlung schwerbehinderter Menschen * Nürnberg 34 22.09.2014 509 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und die Versammlung schwerbehinderter Menschen * Nürnberg 34 12.05.2014 510 FK Feststellung der Behinderung * Nürnberg 38 28.07.2014 511 FK Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht * Nürnberg 42 02.06.2014 512 FK Berufliche Integration: Menschen mit Sinnesbehinderung * Nürnberg 46 19.05.2014 513 FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * Nürnberg 48 29.09.2014 514 FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * Nürnberg 48 06.10.2014 515 FK Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz * Nürnberg 50 23.06.2014 516 FK Mobbing am Arbeitsplatz * Nürnberg 54 24.03.2014 517 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Nürnberg 58 20.10.2014 518 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Nürnberg 58 07.07.2014 519 FK * Nürnberg 60 13.10.2014 520 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Nürnberg 62 Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen Kosten Tagungsort Seite * Eintägige Kurse sind kostenfrei 15 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Mittelfranken Termin Nr. Art Kursthema 17.03.2014 521 WS Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander – aber wie? 04.11. – 05.11.2014 522 WS 18.11. – 20.11.2014 523 21.07.2014 Kosten Tagungsort * Seite Nürnberg 72 Prävention, statt Kündigung – der besondere Kündigungsschutz 161 € Bad Windsheim 76 WS Prävention, Betriebliches Eingliederungs management und Integrationsvereinbarungen 280 € Bad Windsheim 78 524 AGV Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz * Nürnberg 82 30.06.2014 525 IV Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht * Nürnberg 88 24.11.2014 526 IV Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht * Nürnberg 88 03.11.2014 527 IV Starker Partner – der Integrationsfachdienst * Nürnberg 90 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 16 Kursübersicht 2014 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Unterfranken Termin Nr. Art Kursthema 18.03. – 20.03.2014 601 GK Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen 22.07. – 24.07.2014 602 GK 23.09. – 25.09.2014 603 21.10. – 22.10.2014 Kosten Tagungsort Seite 276 € Bad Kissingen 22 Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 276 € Bad Kissingen 24 AK Teilhabe am Arbeitsleben: Instrumente der beruflichen Eingliederung 276 € Bad Kissingen 26 604 AK Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung – die Rolle der Schwerbehindertenvertretung 148 € Bad Kissingen 28 13.05.2014 605 FK Die Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst * Schweinfurt 30 12.08.2014 606 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und die Versammlung schwerbehinderter Menschen * Schweinfurt 34 30.09.2014 607 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und die Versammlung schwerbehinderter Menschen * Schweinfurt 34 20.05.2014 608 FK Feststellung der Behinderung * Würzburg 38 03.06.2014 609 FK Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht * Schweinfurt 42 08.04.2014 610 FK Berufliche Integration: Menschen mit Sinnesbehinderungen * Veitshöchheim 46 28.05.2014 611 FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * Würzburg 48 30.06.2014 612 FK Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz * Schweinfurt 50 09.04.2014 613 FK Mobbing am Arbeitsplatz * Schweinfurt 54 26.06.2014 614 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Schweinfurt 58 17.09.2014 615 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Würzburg 62 26.06.2014 616 AGV Betriebliches Eingliederungsmanagement und Kündigungsschutz * Schweinfurt 82 09.10.2014 617 IV Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht * Schweinfurt 88 05.11.2014 618 IV Starker Partner – der Integrationsfachdienst * Würzburg 90 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 17 Kursübersicht 2014 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Schwaben Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort 01.04. – 03.04.2014 701 GK Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht 322 € Kempten 24 14.10. – 16.10.2014 702 AK Teilhabe am Arbeitsleben: Instrumente der beruflichen Eingliederung 272 € Rain 26 25.06.2014 703 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und die Versammlung schwerbehinderter Menschen * Augsburg 34 02.10.2014 704 FK Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und die Versammlung schwerbehinderter Menschen * Kempten 34 08.05.2014 705 FK Feststellung der Behinderung * Augsburg 38 07.10.2014 706 FK Feststellung der Behinderung * Kempten 38 27.03.2014 707 FK Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht * Augsburg 42 19.03.2014 708 FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * Augsburg 48 08.07.2014 709 FK Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung * Augsburg 48 15.05.2014 710 FK Mobbing am Arbeitsplatz * Rain 54 10.04.2014 711 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Kempten 58 05.06.2014 712 FK Betriebliches Eingliederungsmanagement * Augsburg 58 23.10.2014 713 FK Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen * Augsburg 60 22.05.2014 714 FK Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz * Augsburg 62 04.11. – 06.11.2014 715 WS Prävention, Betriebliches Eingliederungs management und Integrationsvereinbarungen Bad Wörishofen 78 280 € Seite * Eintägige Kurse sind kostenfrei 18 Kursübersicht 2014 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Überregional Termin Nr. Art Kursthema Kosten Tagungsort Seite 10.03.2014 801 FK Erhebung der Ausgleichsabgabe * Nürnberg 36 05.05.2014 802 FK Kommunikation mit hörbehinderten Menschen im Arbeitsleben – Teil 1 * Nürnberg 44 26.05.2014 803 FK Kommunikation mit hörbehinderten Menschen im Arbeitsleben – Teil 2 * Nürnberg 44 18.03.2014 804 FK Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sozialrechtliche Folgen * München 66 15.07.2014 805 FK Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sozialrechtliche Folgen * München 66 14.05.2014 806 FK Informations- und Kommunikationssysteme * München 68 15.10.2014 807 FK Informations- und Kommunikationssysteme * München 68 27.01.2014 808 FK Die Teilhaberichtlinien für den Öffentlichen Dienst * München 70 17.11.2014 809 FK Die Teilhaberichtlinien für den Öffentlichen Dienst * München 70 07.10. – 08.10.2014 810 AWS Erfahrungen mit Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) für BEM-Teams 174 € Neunburg v. Wald 80 18.02. – 20.02.2014 811 Die Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern 282 € Landshut 92 08.07. – 10.07.2014 812 Die Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern 280 € Bad Windsheim 92 * Eintägige Kurse sind kostenfrei 19 Jahresübersicht 2014 101 – 141 201 – 212 301 – 313 401 – 410 501 – 527 601 – 618 701 – 715 801 – 812 1 701 2 205 >701 3 122 >701 207 201 4 124 6 512 306 >502 704 503 609 404 >502 527 307 522 304 802 >201 >503 712 7 139 308 506 117 >304 8 204 501 120 9 10 801 515 705 138 519 104 709 135 812 >135 >501 613 >104 403 >812 131 115 >501 711 >104 133 >812 706 409 410 510 13 132 605 14 313 806 15 130 >313 408 16 >313 17 18 811 601 804 19 >811 >601 708 137 513 20 >811 >601 101 203 608 21 >101 22 >101 23 >715 6 7 >810 8 617 9 808 310 112 >301 707 615 809 206 102 116 >602 109 311 614 209 508 29 107 30 202 >702 305 518 17 523 18 >102 >523 19 >102 >523 20 134 >305 604 21 509 136 >134 >305 >604 22 405 603 121 23 125 713 309 >603 302 526 24 123 >603 >302 25 >302 26 616 27 108 >401 28 505 401 803 14 212 >402 126 111 >301 13 141 16 406 >602 26 12 119 516 >303 703 >504 >106 210 301 11 >402 602 >303 407 520 504 15 110 517 10 208 >702 807 524 24 31 127 106 128 25 27 20 303 4 >312 702 140 714 >103 402 805 710 521 3 >715 606 507 >103 >522 618 129 312 2 5 113 118 715 103 810 11 12 Dezember November Oktober September >105 >304 610 1 502 >201 >503 5 August Juli Juni Schulferien in Bayern Wochenenden/Feiertage in Bayern Mai April März Februar Januar Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Überregional www.kurse-integrationsamt-bayern.de >401 611 114 28 511 105 525 612 211 >105 607 514 29 30 31 Kurse 2014 21 Grundkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen Termine: Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) 22 Kurs 101 20.05. – 22.05.2014 Gasthof „Zum Hirschen“ Brückenstr. 9 85072 Eichstätt-Wasserzell Kosten: 250 € Kurs 302 24.11. – 26.11.2014 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 312 € Kurs 102 18.11. – 20.11.2014 Landgasthof Euringer GmbH Dorfstr. 23 92339 Beilngries-Paulushofen Kosten: 240 € Kurs 401 26.05. – 28.05.2014 Arvena Kongress Hotel Eduard-Bayerlein-Str. 5a 95445 Bayreuth Kosten: 290 € Kurs 103 02.12. – 04.12.2014 Hotel Alpenblick Heimgartenstr. 8 82441 Ohlstadt Kosten: 278 € zzgl. Kurtaxe Kurs 501 08.04. – 10.04.2014 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 280 € Kurs 201 03.06. – 05.06.2014 Sparkassenakademie Bayern Bürgermeister-Zeiler-Str. 1 84036 Landshut Kosten: 262 € Kurs 502 01.07. – 03.07.2014 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 280 € Kurs 301 25.03. – 27.03.2014 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 312 € Kurs 601 18.03. – 20.03.2014 Hotel Frankenland Frühlingstr. 11 97688 Bad Kissingen Kosten: 276 € zzgl. Kurtaxe Grundkurs für neugewählte Vertrauenspersonen Meine Rolle als Vertrauensperson der schwerbehinderten Kollegen – wie gehe ich damit um? Nach der Wahl beginnen die neuen Schwerbehindertenvertretungen Schritt für Schritt mit ihrer Arbeit. Eine große Herausforderung – besonders für Vertrauenspersonen, die zum ersten Mal dieses Amt übernehmen. Dieser Kurs macht Sie fit für die Praxis. Er vermittelt die notwendigen Grundlagen, gibt hilfreiche Tipps und zeigt auf, welche ersten Schritte nach der Wahl erforderlich sind, um den betrieblichen Alltag kompetent und verantwortungsbewusst zu meistern. Inhalte: Grundlagen der Tätigkeit •Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung •Selbstorganisation der Schwerbehindertenvertretung •Beratung und Betreuung schwerbehinderter Menschen •Beratung des Arbeitgebers •Mitwirkung bei Personalentscheidungen •Vermittlung bei Konflikten Teilnehmerkreis: Neugewählte Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter Methodik: Vortrag, Lehrgespräche, Fallbeispiele, praktische Übungen, Gruppenarbeit, Diskussion Referenten: Fachkräfte des Integrationsamts und Fachreferenten 23 Grundkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellung der Behinderung Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht Termine: Beginn: 10.00 09.00 Uhr Uhr, (erster Ende: 16.00 Tag), Uhr Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) Kurs 104 08.07. – 10.07.2014 Landgasthof Euringer GmbH Dorfstr. 23 92339 Beilngries-Paulushofen Kosten: 240 € Kurs 503 03.06. – 05.06.2014 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 280 € Kurs 105 29.09. – 01.10.2014 Hotel Alpenblick Heimgartenstr. 8 82441 Ohlstadt Kosten: 278 € zzgl. Kurtaxe Kurs 602 22.07. – 24.07.2014 Hotel Frankenland Frühlingstr. 11 97688 Bad Kissingen Kosten: 276 € zzgl. Kurtaxe Kurs 303 23.06. – 25.06.2014 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 312 € Kurs 701 01.04. – 03.04.2014 bigBOX Allgäu Alpenrosenstr. 1 87435 Kempten/Allgäu Kosten: 322 € Kurs 402 15.07. – 17.07.2014 Arvena Kongress Hotel Eduard-Bayerlein-Str. 5a 95445 Bayreuth Kosten: 290 € 24 Fachübergreifende Grundlagen zum Schwerbehindertenrecht Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht – wie finde ich den richtigen Ansprechpartner? Die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden im Schwerbehindertenrecht sind auf den ersten Blick nicht immer leicht zu erkennen. Ebenso besteht häufig Unklarheit über die Rechts stellung schwerbehinderter Menschen. Der Kurs verschafft Ihnen die nötige Orientierung und klärt ferner über Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung, der Beauftragten des Arbeitgebers und der Betriebsräte auf. Inhalte: •Aufgaben der Versorgungs- und der Arbeitsverwaltung nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX, Teil 2) •Aufgaben des Integrationsamts nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX, Teil 2) •Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung, der Beauftragten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Beauftragte der Arbeitgeber Methodik: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion, Videofilme Referenten: Mitarbeiter des Zentrum Bayern Familie und Soziales und der Agentur für Arbeit 25 Aufbaukurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Teilhabe am Arbeitsleben: Feststellung der Behinderung Instrumente der beruflichen Eingliederung Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) 26 Kurs 304 05.05. – 07.05.2014 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 312 € Kurs 603 23.09. – 25.09.2014 Hotel Frankenland Frühlingstr. 11 97688 Bad Kissingen Kosten: 276 € zzgl. Kurtaxe Kurs 305 20.10. – 22.10.2014 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 312 € Kurs 702 14.10. – 16.10.2014 Dehner Blumenhotel Bahnhofstr. 19 86641 Rain Kosten: 272 € Teilhabe am Arbeitsleben: Instrumente der beruflichen Eingliederung Trotz Schwerbehinderung am Erwerbsleben teilhaben – wie kann das funktionieren? Um einen bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten, müssen möglichst frühzeitig entsprechende Aktivitäten entwickelt werden. Das Integrationsamt kann dabei mit vielfältigen Instrumenten behilflich sein, negative Folgen einer Behinderung und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu reduzieren oder zu beseitigen. Aufbauend auf den Grundkursen werden hier die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Berufstätiger auf der Basis des SGB IX ausführlich dargestellt. Inhalte: •Eckpunkte des Schwerbehindertenrechts (SGB IX, Teil 2) •Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz •Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben •Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz •Begleitende Hilfe des Integrationsamts •Prävention nach § 84 SGB IX •Integrationsvereinbarungen Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion Referenten: Mitarbeiter des Integrationsamts, Fachreferenten 27 Aufbaukurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung – die Rolle der Schwerbehindertenvertretung Termine: Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) Kurs 106 15.09. – 16.09.2014 Hotel Alpenblick Heimgartenstr. 8 82441 Ohlstadt Kosten: 162 € Kurs 504 11.11. – 12.11.2014 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 161 € Kurs 604 21.10. – 22.10.2014 Hotel Frankenland Frühlingstr. 11 97688 Bad Kissingen Kosten: 148 € zzgl. Kurtaxe 28 Mediation: Konflikte und ihre Bewältigung – die Rolle der Schwerbehindertenvertretung Im Rahmen der eintägigen Weiterbildung haben Sie erfahren, dass Mediation die Möglichkeit einer konstruktiven und lösungsorientierten Konfliktbearbeitung bietet. Ziel von Mediation ist es, eine gerechte und dauerhafte, weil einvernehmliche und konsensorientierte Konfliktlösung durch die Konfliktparteien zu erarbeiten. Gerade Konfliktsituationen im betrieblichen Alltag erfordern eine besondere Haltung und eine hohe Gesprächskompetenz – ob Sie nun Vertrauensperson, Betriebsrat, Vorgesetzter sind oder einfach nur Konfliktbeteiligter. Wir entwickeln gemeinsam Ideen und Strategien und üben diese ein. Der Aufbaukurs soll daher die bereits erworbenen Kenntnisse vertiefen und die Möglichkeit bieten, diese in praxisorientierten Beispielen einzuüben und anzuwenden. Sie werden trainieren, Kommunikationsbarrieren zu überwinden und über festgefahrene Positionen hinaus neue Sichtweisen zur Konflikt lösung zu entwickeln. Inhalte: • Methoden der Kommunikation im Konflikt • Verhandlung ohne Verlierer • Problemlösungsmethoden und Konsensverfahren • Mediationsphasen und phasenspezifische Interventionen Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs ist der Besuch des eintägigen Fachkurses: Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht (S. 42) Methodik: Kleingruppen- und Plenumsarbeit Fallarbeit an Projekten aus dem Tätigkeitsbereich der Teilnehmer Praktische Übungen zur Mediation (Rollenspiele) Übungen zur Selbst- und Fremdwahrnehmung Reflexion zu den einzelnen Übungseinheiten Referenten: Mediatoren 29 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Die Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst Termin: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 605 13.05.2014 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei 30 Die Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst Der Kurs erörtert die Möglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst, um bei Personalentscheidungen im Sinne der Teilhaberichtlinien tätig zu werden. Zudem erhalten die Teilnehmer wichtige Hinweise zur Vermeidung von Härten und zum Einsatz von Hilfen. Inhalte: •Fürsorge für schwerbehinderte Angehörige des Öffentlichen Diensts •Der Vertrauensmann innerhalb des Personalrats, Mitbestimmung •Aktuelles aus dem Schwerbehindertenrecht •Leistungen des Integrationsamts zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt (begleitende Hilfe) Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst Mitglieder des Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Mitarbeiter des Zentrum Bayern Familie und Soziales und Fachreferenten 31 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr Kurs 107 29.04.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Besonderheit: Vereinfachtes Wahlverfahren Kurs 111 23.09.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Besonderheit: Vereinfachtes Wahlverfahren Kurs 108 27.05.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Besonderheit: Vereinfachtes Wahlverfahren Kurs 505 31.03.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 109 26.06.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Besonderheit: Vereinfachtes Wahlverfahren Kurs 110 22.07.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Besonderheit: Förmliches Wahlverfahren 32 Kurs 506 07.04.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 507 14.07.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung Halbtägige Veranstaltung Alle vier Jahre finden in Betrieben und Dienststellen die regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretung statt. Um dem Wahlleiter im vereinfachten Wahlverfahren sowie dem Wahlvorstand und allen mit der Wahlvorbereitung befassten Personen im förmlichen Wahlverfahren Hilfsmittel, Formulare, Wahlkalender, Checklisten zum Wahlrecht, Berechnungsbeispiele und Informationen für die diesjährigen Wahlen an die Hand zu geben, bietet das Integrationsamt umfassende Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der Regelwahlen. Hinweis: Vereinfachtes Wahlverfahren ist nur zulässig in Betrieben/Dienststellen mit weniger als 50 wahlberechtigten schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen, sofern der Betrieb/die Dienststelle nicht aus räumlich weit auseinander liegenden Teilen besteht (bis etwa 40 km sowie bei guter Straßen- und Bahnverbindung). Ansonsten ist stets im förmlichen Wahlverfahren zu wählen. Inhalte: Wahl der Schwerbehindertenvertretung: • In welchen Betrieben/Dienststellen wird gewählt? • Wann und in welchem Wahlverfahren wird gewählt? • Wer darf wählen? (aktives Wahlrecht) • Wer darf gewählt werden? (passives Wahlrecht) • Von wem und wie wird die Wahl eingeleitet? • Bestellung des Wahlvorstands bei förmlicher Wahl, Wahlvorbereitungen • Schutz des Wahlvorstands und der Wahlbewerber • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung • Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren • Neue Rechtsprechung • Abordnung, Gestellung, Leiharbeit, Zuweisung an Jobcenter • Übergangsmandate Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter, Mitglieder des Betriebs- und Personalrats, Mitglieder des Wahlvorstands, Wahlleiter Methodik: Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele Referenten: Mitarbeiter des Integrationsamts 33 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und die Versammlung schwerbehinderter Menschen Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 306 02.07.2014 Regens Wagner Michelfeld Klosterhof 2-10 91275 Auerbach i. d. Oberpfalz Kostenfrei Besonderheit: inkl. Besichtigung der Werkstatt Kurs 307 04.07.2014 Werkstatt für behinderte Menschen Ernst-Frenzel-Str. 7 93083 Obertraubling Kostenfrei Besonderheit: inkl. Besichtigung der Werkstatt Kurs 403 09.07.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei Kurs 508 28.04.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei 34 Kurs 509 22.09.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 606 12.08.2014 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei Kurs 607 30.09.2014 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei Kurs 703 25.06.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D 86159 Augsburg Kostenfrei Kurs 704 02.10.2014 Sankt Raphael im Allgäu Bischof-Freundorfer-Weg 24 87439 Kempten Kostenfrei Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und die Versammlung schwerbehinderter Menschen Alle vier Jahre finden in Betrieben und Dienststellen die regelmäßigen Wahlen der Schwerbehindertenvertretung statt. Um dem Wahlleiter im vereinfachten Wahlverfahren sowie dem Wahlvorstand und allen mit der Wahlvorbereitung befassten Personen im förmlichen Wahlverfahren Hilfsmittel, Formulare, Wahlkalender, Checklisten zum Wahlrecht, Berechnungsbeispiele und Informationen für die diesjährigen Wahlen an die Hand zu geben, bietet das Integrationsamt umfassende Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der Regelwahlen. Inhalte: Wahl der Schwerbehindertenvertretung: • In welchen Betrieben/Dienststellen wird gewählt? • Wann und in welchem Wahlverfahren wird gewählt? • Wer darf wählen? (aktives Wahlrecht) • Wer darf gewählt werden? (passives Wahlrecht) • Von wem und wie wird die Wahl eingeleitet? • Bestellung des Wahlvorstands bei förmlicher Wahl, Wahlvorbereitungen • Schutz des Wahlvorstands und der Wahlbewerber • Aufgaben, Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung • Wahlversammlung im vereinfachten Wahlverfahren • Neue Rechtsprechung • Abordnung, Gestellung, Leiharbeit, Zuweisung an Jobcenter • Übergangsmandate Versammlung schwerbehinderter Menschen Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Mitglieder des Wahlvorstands Wahlleiter Methodik: Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele Referenten: Mitarbeiter des Integrationsamts 35 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Erhebung der Ausgleichsabgabe Termin: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr Kurs 801 10.03.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei 36 Erhebung der Ausgleichsabgabe Überregionales Kursangebot Halbtägige Veranstaltung Zum Anzeigeverfahren sowie zur Berechnung der Ausgleichsabgabe enthält das Sozialgesetzbuch IX umfangreiche Regelungen. Die damit befassten Mitarbeiter sollen mit dem geltenden Recht vertraut gemacht werden. Inhalte: •Das Anzeigeverfahren •Der Umfang der Beschäftigungspflicht •Die Berechnung der Ausgleichsabgabe •Vermeidung von Säumniszuschlägen •Erhebung der Ausgleichsabgabe mit Hilfe der Software REHADAT Elan Teilnehmerkreis: Personalreferenten Personalsachbearbeiter Beauftragte der Arbeitgeber Abgabesachbearbeiter Methodik: Vortrag, gemeinsames Erarbeiten der Formulare zur Erhebung der Ausgleichsabgabe Referenten: Mitarbeiter des Integrationsamts, Mitarbeiter der Agentur für Arbeit 37 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellung der Behinderung Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 112 27.03.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 113 11.11.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 202 30.04.2014 Hotel Lifestyle Flurstr. 2 84032 Landshut Kostenfrei Kurs 308 07.04.2014 Konferenzraum des ZBFS Region Oberpfalz Landshuter Str. 55 93053 Regensburg Kostenfrei Kurs 510 12.05.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei 38 Kurs 608 20.05.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Georg-Eydel-Str.13 97082 Würzburg Kostenfrei Besonderheit: mit Nachteilsausgleichen Kurs 705 08.05.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D 86159 Augsburg Kostenfrei Kurs 706 07.10.2014 Sankt Raphael im Allgäu Bischof-Freundorfer-Weg 24 87439 Kempten Kostenfrei Feststellung der Behinderung Anerkennung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch – was ist bei der Antragstellung zu beachten? Auf Antrag des behinderten Menschen stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Versorgungsamt das Vorliegen sowie den Grad einer Behinderung fest. Insbesondere geht es hierbei um das Verfahren der medizinischen Beurteilung verschiedener Behinderungsarten sowohl physischer als auch psychischer Herkunft, um Besonderheiten bei der Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft für erwerbstätige Personen sowie die verschiedenen Antragsarten und das Ausweiswesen. In diesem Kurs werden wichtige Fragen und die richtigen Antworten umfassend behandelt, sowie die Arbeitsweise und Entscheidungspraxis des Versorgungsamts dargestellt. Inhalte: •Antragstellung – worauf es ankommt, Verfahrensbeschleunigung •Aussagekraft von Arztbefunden – Beeinflussungsmöglichkeiten •Einstufung verschiedener Behinderungsarten •Grad der Behinderung (GdB) – Bildung des Gesamt-GdB •Nachprüfung, Ausweisverlängerung, Untersuchung •Auswirkungen verschiedener Behinderungsarten •Anerkennungspraxis bei Menschen mit seelischen Erkrankungen •Widerspruch – Rechtsbehelfe Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Mitarbeiter des Zentrum Bayern Familie und Soziales – Versorgungsamt, Facharzt 39 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen Termin: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 114 28.07.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei 40 Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen Nachteilsausgleiche – welche Möglichkeiten gibt es? Schwerbehinderte Menschen sind aufgrund ihrer Behinderung im alltäglichen Leben oft Nachteilen ausgesetzt, beziehungsweise haben dadurch einen Mehraufwand. Sie können eine Reihe von Rechten und Hilfen in Anspruch nehmen. Die Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft (Feststellungsverfahren nach SGB IX) ist dabei wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von so genannten Nachteilsausgleichen. Der Kurs zeigt die Hilfen auf, die der Art und Schwere der Behinderung, unabhängig von deren Ursachen, Rechnung tragen. Inhalte: •Der Schwerbehindertenausweis mit den dort eingetragenen Merkzeichen •Steuerrechtliche Nachteilsausgleiche •Nachteilsausgleiche nach dem Sozialgesetzbuch IX •Nachteilsausgleiche der Deutschen Telekom AG •Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ) •Parkerleichterungen Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele Referenten: Mitarbeiter des Zentrum Bayern Familie und Soziales und des Bayerischen Landesamts für Steuern 41 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 115 10.04.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 609 03.06.2014 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei Kurs 116 24.07.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 707 27.03.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D 86159 Augsburg Kostenfrei Kurs 511 28.07.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei 42 Konfliktlösung durch Verhandlung – Mediation im Schwerbehindertenrecht Konflikte am Arbeitsplatz – welche Lösungsmöglichkeiten bieten sich an, damit Konflikte nicht unüberwindbar werden? Im Arbeitsleben können verschiedentlich Störungen auftreten, die bei unzureichender Aufarbeitung schnell zu Konflikten führen. Mediation beziehungsweise einzelne Verfahrensschritte und Techniken der Mediation sind geeignet, Konflikte zu lösen und streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Im Gegensatz zu juristischen Verfahren steht bei der Mediation nicht die Konfliktentscheidung, sondern der Interessenausgleich im Vordergrund. Mediation ist ein auf Freiwilligkeit der Konfliktparteien beruhendes Verfahren, bei dem ein fachlich ausgebildeter, neutraler Dritter (Mediator) mit anerkannten Methoden und Techniken die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch und mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen. Der Kurs stellt die Methoden und Techniken der Mediation in Theorie und praktischer Anwendung vor. Inhalte: •Definition •Grundlagen der Mediation •Phasen der Mediation •Techniken der Mediation •Einsatzmöglichkeiten in der Praxis Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Für interessierte Teilnehmer siehe auch S. 28 Methodik: Vortrag, Lehrgespräche, Fallbeispiele, praktische Übungen, Gruppenarbeit, Diskussion Referenten: Mediatoren 43 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Kommunikation Feststellung der mit Behinderung hörbehinderten Menschen im Arbeitsleben Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 802 (Teil 1) 05.05.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Besonderheit: Nur Kollegen, Mitarbeiter und Vorgesetzte von hörbehinderten Menschen Kurs 803 (Teil 2) 26.05.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Besonderheit: Teilnehmerkreis von Kurs 802 gemeinsam mit den hörbehinderten Kollegen 44 Kommunikation mit hörbehinderten Menschen im Arbeitsleben Überregionales Kursangebot Menschen mit Hörbehinderungen sind besonders auf eine gut funktionierende Kommunikation mit Kollegen, Mitarbeitern und Vorgesetzten angewiesen und umgekehrt. Der Kurs behandelt im ersten Teil die Kommunikationssituation hörbehinderter und gehörloser Beschäftigter sowie mögliche Probleme und Lösungen im Arbeitsalltag aller Beteiligten. Ziel ist es, für die Ursachen möglicher Kommunikationsschwierigkeiten sensibilisiert zu werden und daneben fundierte Kenntnisse über die Fähigkeiten hörbehinderter Mitarbeiter zu erlangen. Im zweiten Teil sollen die Grundregeln der Optimierung gemeinsam mit hörbehinderten Mitarbeitern erläutert werden. Inhalte: Teil 1: Kurs für Kollegen, Mitarbeiter und Vorgesetzte von hörbehinderten Menschen • Kennenlernen der Kommunikationssituation von hörbehinderten Beschäftigten • Fundierte Einschätzung der Fähigkeiten hörbehinderter Mitarbeiter • Erfassen der Probleme der hörbehinderten Beschäftigten im Arbeitsalltag und deren Ursachen • Grundregeln der Optimierung in der Kooperation mit hörbehinderten Mitarbeitern Teil 2: Kurs für maximal 3 Kollegen, Mitarbeiter und Vorgesetzte des hörbehinderten Menschen zusammen mit dem Betroffenen selbst • Gemeinsame Erörterung von Situationen aus dem Arbeitsalltag (Praxisbeispiele der Teilnehmer) • Praktische Umsetzung und Übungen der erlernten Inhalte des ersten Tages • Gemeinsamer Dialog • Übungen zur optimierten Kooperation Teilnehmerkreis: Teil 1: Kollegen, Mitarbeiter und Vorgesetzte von hörbehinderten Menschen Teil 2: Kollegen, Mitarbeiter und Vorgesetzte von hörbehinderten Menschen sowie die hörbehinderten Menschen selbst Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Fachreferenten, Integrationsfachdienste 45 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Berufliche Integration: Feststellung der Behinderung Menschen mit Sinnesbehinderungen Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 117 07.05.2014 Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e. V. Arnulfstr. 22 80335 München Kostenfrei Kurs 512 02.06.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 610 08.04.2014 Berufsförderungswerk Würzburg Helen-Keller-Str. 5 97209 Veitshöchheim Kostenfrei 46 Berufliche Integration: Menschen mit Sinnesbehinderungen Den Problemen von Menschen mit Behinderungen stehen Gesunde oft ratlos gegenüber. Unkenntnis über die Beeinträchtigung, aber auch Vorurteile und Missverständnisse beeinträchtigen den Umgang mit Betroffenen. Der Kurs zeigt vor allem Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei der beruflichen Integration auf. Inhalte: •Grundsätzliche Bedeutung einer Sinnesbehinderung •Eingliederung von Menschen mit Sinnesbehinderungen ins Arbeitsleben Überblick über die verschiedenen Hörbehinderungen •Psychosoziale Auswirkungen von Hörbehinderungen •Eingliederung von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen ins Arbeitsleben •Förderrechtliche Aspekte Überblick über die verschiedenen Sehbehinderungen •Blindentechnische Arbeitsplatzgestaltung •Förderrechtliche Aspekte Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Fachberater aus den entsprechenden Einrichtungen und Sozialdiensten Mitarbeiter des Integrationsamts 47 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Berufliche Integration: Feststellung der Behinderung Menschen mit seelischer Erkrankung Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr 48 Kurs 118 12.05.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 514 29.09.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 119 16.10.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 611 28.05.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Georg-Eydel-Str.13 97082 Würzburg Kostenfrei Kurs 309 24.09.2014 Konferenzraum des ZBFS Region Oberpfalz Landshuter Str. 55 93053 Regensburg Kostenfrei Kurs 708 19.03.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D 86159 Augsburg Kostenfrei Kurs 513 19.05.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 709 08.07.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D 86159 Augsburg Kostenfrei Berufliche Integration: Menschen mit seelischer Erkrankung Seelisch erkrankte Menschen sind im Arbeitsleben mehr als andere Arbeitnehmer von beruflichem Abstieg, sozialer Isolierung und/oder Kündigung bedroht. Frühzeitige Hilfe, u. a. durch Arbeitskollegen und Vorgesetzte, kann sie vor dem endgültigen Scheitern bewahren. In dieser Veranstaltung erfahren die Teilnehmer, was seelische Krankheiten sind, wie sie entstehen und wie sie sich äußern. Inhalte: Menschen mit seelischer Erkrankung •Wahrnehmen von Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltensänderungen •Darstellung von seelischen Erkrankungsbildern •Bedeutung von Arbeit für seelisch kranke Menschen •Auswirkungen seelischer Erkrankungen am Arbeitsplatz •Möglichkeiten des Integrationsamts im Rahmen der begleitenden Hilfe Menschen mit Burnout •Einführung in das Thema •Standortbestimmung, Zahlen und Fakten •Lösungsansätze •Hilfestellungen für Betroffene Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes (IFD) und anderer Fachdienste 49 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Berufliche Integration: Feststellung der Behinderung Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 120 08.05.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 515 06.10.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 121 23.10.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 612 30.06.2014 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei Kurs 203 20.05.2014 Sparkassenakademie Bayern Bürgermeister-Zeiler-Str. 1 84036 Landshut Kostenfrei 50 Berufliche Integration: Alkohol- und Suchtkranke am Arbeitsplatz Alkoholismus ist eine schleichende Krankheit, die unauffällig beginnt, dann aber immer mehr eskaliert. Frühzeitige Hilfe durch Arbeitskollegen, Vorgesetzte und Schwerbehindertenvertretungen könnte den Betroffenen vor einem weiteren Abgleiten in die Sucht bewahren. Gleiches gilt für andere Suchtmittel, die im betrieblichen Alltag auch eine Rolle spielen. Inhalte: •Ursachen übermäßigen Alkoholkonsums •Entstehung und Verlauf der Alkoholabhängigkeit •Krankheitsbilder •Innerbetriebliche Probleme mit Abhängigen •Betriebliche Hilfsangebote •Abgrenzung zu seelischen Erkrankungen •Chancen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes – Betriebsvereinbarungen •Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Fachdienstmitarbeiter, Facharzt (Oberbayern) 51 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Berufliche Integration: Feststellung der Behinderung Menschen mit Autismus Termine: Termin: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr Kurs 204 08.04.2014 Ruderhaus Deggendorf Edlmairstr. 14 94469 Deggendorf Kostenfrei 52 Berufliche Integration: Menschen mit Autismus Halbtägige Veranstaltung Autistische Menschen sind im Arbeitsleben mehr als andere Arbeitnehmer von beruflichem Abstieg, sozialer Isolierung und/oder Kündigung bedroht. Frühzeitige Hilfe, u. a. durch Arbeitskollegen und Vorgesetzte, kann sie vor dem endgültigen Scheitern bewahren. In dieser Veranstaltung erfahren die Teilnehmer mehr über die verschiedenen Formen von Autismus und wie sie sich äußern. Inhalte: •Wahrnehmen von Verhaltensauffälligkeiten und Verhaltensänderungen •Darstellung der verschiedenen Formen von Autismus •Bedeutung von Arbeit für autistische Menschen •Auswirkungen autistischer Behinderungen am Arbeitsplatz •Möglichkeiten des Integrationsamts im Rahmen der begleitenden Hilfe Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrates Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes (IFD) und andere Fachreferenten 53 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellung Mobbing am der Arbeitsplatz Behinderung Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr 54 Kurs 122 03.04.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 516 23.06.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 123 25.09.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 613 09.04.2014 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei Kurs 310 26.05.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Oberpfalz Landshuter Str. 55 93053 Regensburg Kostenfrei Kurs 710 15.05.2014 Dehner Blumenhotel Bahnhofstr. 19 86641 Rain Kostenfrei Mobbing am Arbeitsplatz Schwerbehinderte Menschen können leichter Opfer von Mobbingangriffen werden als nichtbehinderte Menschen. Deshalb ist es gerade für Mitglieder der betrieblichen Helfergruppe aber auch für Arbeitgeber wichtig, sich über Mobbing und ähnliche Vorgänge zu informieren. In diesem Kurs wird erörtert, was in derartigen Fällen zu tun ist. Der Schwerpunkt liegt dabei weniger in der Darstellung möglicher rechtlicher Maßnahmen als vielmehr auf bestimmten Verhaltens empfehlungen, die zur Problembewältigung beitragen können. Inhalte: •Was ist unter Mobbing, Konflikten und Aggressionen zu verstehen? •Systematische Zusammenhänge bei der Entstehung von Mobbingsituationen •Mögliche seelische und körperliche Folgen •Wie lassen sich Konflikte frühzeitig erkennen und beilegen? •Welche Kommunikations- und Verhaltensmuster sind zweckmäßig? •Was können die Arbeitgeber und die Mitglieder der betrieblichen Helfergruppe zur Vorbeugung, Steuerung und Beilegung von Konflikten tun? Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Kurzreferate, Fallbeispiele, praktische Übungen, Diskussion Referenten: Dipl.-Pädagogen, Dipl.-Psychologen 55 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellung der Behinderung Integrationsvereinbarungen Termine: Termin: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 404 03.07.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei 56 Integrationsvereinbarungen Die Integrationsvereinbarung – worum geht es? Seit Inkrafttreten des SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Integrationsvereinbarung ab zuschließen. Diese soll den Eingliederungsprozess behinderter Menschen in den Betrieb gezielt planen und umsetzen. Erfahrungsgemäß geschieht dies auf Initiative der Schwerbehindertenvertretung, die gemeinsam mit dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat die Bedingungen im Einzelnen aushandelt. Es geht darum, unterschiedliche Erwartungen auf einen Nenner zu bringen. Gemeinsam sind betriebsnahe und realistische Absprachen zu treffen, die konkret zu einer Verbesserung der Beschäftigungs situation schwerbehinderter Mitarbeiter beitragen. Diese innerbetrieblichen Vereinbarungen erstrecken sich von der Personalplanung, Arbeitsplatz gestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfelds über die Arbeitsplanung bis hin zur Arbeitszeit. Inhalte: •Integrationsvereinbarungen nach dem § 83 SGB IX Hinweis: Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Integrations vereinbarungen zum Kurs mit. Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit Referenten: Mitarbeiter des Integrationsamts 57 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellung der Betriebliches Eingliederungsmanagement Behinderung Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 124 05.05.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 517 24.03.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 125 21.10.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 518 20.10.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 205 02.04.2014 BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH Thalmaierstr. 41 94315 Straubing Kostenfrei Kurs 614 26.06.2014 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei Besonderheit: mit Integrationsvereinbarungen Kurs 206 18.09.2014 BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH Thalmaierstr. 41 94315 Straubing Kostenfrei Kurs 405 23.09.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei 58 Kurs 711 10.04.2014 St. Raphael im Allgäu Bischof-Freundorfer-Weg 24 87439 Kempten Kostenfrei Kurs 712 05.06.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D 86159 Augsburg Kostenfrei Betriebliches Eingliederungsmanagement Management ist mehr als Feuerlöschen im Einzelfall – wie lässt sich Betriebliches Eingliederungs management im Betrieb umsetzen? Wenn der Arbeitgeber rechtzeitig mit dem Arbeitnehmer handelt und dabei gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat und dem Integrationsamt nach geeigneten Lösungen sucht, kann in vielen Fällen Arbeitsunfähigkeit verhindert werden. Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es insbesondere, die Gesundheit des Mit arbeiters zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen, um eine möglichst dauerhafte Beschäftigung zu sichern. Welche Strukturen Betriebliches Eingliederungsmanagement erfordert und wie es im konkreten Fall umgesetzt werden kann, erfahren Sie in diesem Kurs. Inhalte: Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements •Rechtliche Grundlagen •Aufgaben des Integrationsteams •Prävention nach § 84 Abs. 1 und 2 SGB IX Hinweis: Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Integrations vereinbarungen zum Kurs mit. Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit Referenten: Mitarbeiter des Integrationsamts, Fachreferenten 59 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellung der Behinderung Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 126 17.07.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 406 23.07.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei Kurs 127 06.11.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 519 07.07.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 207 03.04.2014 Sparkassenakademie Bayern Bürgermeister-Zeiler-Str. 1 84036 Landshut Kostenfrei Kurs 713 23.10.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D 86159 Augsburg Kostenfrei Kurs 208 15.10.2014 Sparkassenakademie Bayern Bürgermeister-Zeiler-Str. 1 84036 Landshut Kostenfrei 60 Arbeitsplatzgestaltung für schwerbehinderte Menschen In diesem Kurs werden die Grundlagen und Regeln der Ergonomie erarbeitet. An Fallbeispielen, auch aus der eigenen betrieblichen Praxis der Kursteilnehmer, werden Lösungen zur behinderungsgerechten Arbeitsgestaltung diskutiert. Ziel der Veranstaltung ist, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, Defizite zu erkennen und An regungen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung in ihren Betrieben und Dienststellen zu geben. Inhalte: •Zuständigkeiten der Leistungsträger •Leistungen des Integrationsamts •Ergonomie als Grundlage der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung •Übungen zur Ergonomie •Arbeitsanforderungen und ihre Beurteilung Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion, Gruppenarbeit, Videofilme Referenten: Technische Berater des Integrationsamts 61 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellung und Allgemeiner der Behinderung besonderer Kündigungsschutz Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 128 21.07.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 407 24.06.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei Kurs 129 10.11.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 520 13.10.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 209 28.04.2014 IHK Niederbayern Nibelungenstr. 15 94032 Passau Kostenfrei Kurs 615 17.09.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Georg-Eydel-Str. 13 97082 Würzburg Kostenfrei Kurs 210 22.09.2014 Sparkassenakademie Bayern Bürgermeister-Zeiler-Str. 1 84036 Landshut Kostenfrei 62 Kurs 714 22.05.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Morellstr. 30, Gebäude D 86159 Augsburg Kostenfrei Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz Kündigung und Schwerbehinderung – welche Besonderheiten gibt es? Nach wie vor bestehen hinsichtlich der Kündigung schwerbehinderter Menschen häufig Unsicherheiten. Zwar gibt es den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, was jedoch nicht bedeutet, dass diese unkündbar sind. In dieser Veranstaltung werden wichtige Themen rund um den Kündigungsschutz erläutert, zum Beispiel für wen der besondere Kündigungsschutz gilt, ab wann dieser eintritt und welche Voraussetzungen und Formen der Kündigung zu beachten sind. Inhalte: •Das Zustandekommen des Arbeitsvertrags; die wesentlichen arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten •Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz und dem Sozialgesetzbuch IX •Wer wird geschützt? Wo sind die Grenzen des Schutzes? •Welche Kündigungsarten und -gründe gibt es? •Wurde das Präventionsverfahren durchgeführt? •Aktuelle Rechtsprechung Hinweis: Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit: Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion, Folien Referenten: Mitarbeiter des Integrationsamts, Richter 63 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellung Die Schwerbehindertenversammlung der Behinderung Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 16.00 Uhr Kurs 130 15.05.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 131 09.10.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei 64 Berufliche Integration: Die Schwerbehindertenversammlung Menschen mit seelischer Behinderung, Menschen mit Epilepsie Halbtägige Veranstaltung Eine wichtige Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung ist die Durchführung der jährlichen Ver sammlung der schwerbehinderten Menschen. Vor allem neu gewählte Schwerbehindertenvertretungen stehen vor der Aufgabe, eine erste Schwer behindertenversammlung vorzubereiten und erfolgreich durchzuführen. Dieser Kurs gibt praktische, organisatorische und rechtliche Tipps zu einer ansprechenden Veran staltung und vermittelt die notwendigen gesetzlichen und organisatorischen Grundlagen. Inhalte: •Rechtsgrundlagen •Vorbereitung, Einladung Teilnehmer •Umsetzung organisatorischer und praktischer Fragen •Der Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung •Gestaltung einer ansprechenden Schwerbehindertenversammlung durch Einsatz von Medien bzw. Referenten sowie aktuellen Broschüren Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter Methodik: Vortrag, Präsentation, Erarbeiten von Checklisten, Diskussion, Kurzvideos Referenten: Mitarbeiter des Integrationsamts 65 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Beendigung des Feststellung der Arbeitsverhältnisses Behinderung und sozialrechtliche Folgen Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 804 18.03.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 805 15.07.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei 66 Beendigung des Arbeitsverhältnisses und sozialrechtliche Folgen Überregionales Kursangebot In der Praxis werden Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen häufig durch einen Aufhebungsvertrag, verbunden mit der Zahlung einer Abfindung, beendet. Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf. Für den schwerbehinderten Menschen ist ein solcher Vertrag aber häufig mit Nachteilen verbunden. In dem Kurs wird aufgezeigt, welche Rechtsfolgen bei einer Eigenkündigung oder einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Regel zu erwarten sind. Inhalte: •Folgen einer Kündigung durch den Arbeitnehmer hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Grundsicherung •Auswirkungen einer Arbeitgeberkündigung und die Folgen dieser Kündigung auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld, Grundsicherung •Auswirkung der Neuregelung hinsichtlich der Anrechnung von Abfindungen auf das Arbeitslosengeld, Grundsicherung •Eintritt einer Sperrzeit und deren Wirkung •Besonderheiten beim Ausscheiden älterer Arbeitnehmer •Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 SGB IX Hinweis: Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit: Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion Referenten: Richter am Landessozialgericht 67 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellung der Informationsund Behinderung Kommunikationssysteme (IuK) Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 806 14.05.2014 Regierung von Oberbayern Maximilianstr. 39 80538 München Kostenfrei Kurs 807 15.10.2014 Regierung von Oberbayern Maximilianstr. 39 80538 München Kostenfrei 68 Informations- und Kommunikationssysteme (IuK) Überregionales Kursangebot Wichtige Informationen werden immer häufiger online bereitgestellt. Eine rasche Informationsbeschaffung über das Internet kann die schwierige und anspruchsvolle Arbeit der Schwerbehindertenvertretung wesentlich erleichtern bzw. unterstützen. Das Online-Angebot zu Schwerbehindertenangelegenheiten, vor allem zum Schwerbehindertenrecht, wurde in den letzten Jahren erheblich erweitert und auch für behinderte Nutzer optimiert. Ziel des Kurses ist es, dieses Angebot speziell für die betrieblichen Vertreter von schwerbehinderten Menschen effizient nutzbar zu machen. REHADAT ist eine im Internet verfügbare Datenbank mit Informationen über die berufliche Reha bilitation behinderter Menschen und mit Hinweisen auf Hilfsmittel, Praxisbeispiele beruflicher Reha bilitation, Literatur, Forschung und Recht. Ein umfangreicher Adressenfundus sowie eine Urteilsdatenbank vervollständigen das Informationsangebot. Inhalte: •Internet-Einführung, Browserbedienung und -einstellungen (für Internetnutzer mit Behinderungen) •Verwenden von Favoriten, Drucken von Webseiten •Wegweiser für Menschen mit Behinderung (online) •Allgemeine und spezielle Suchmaschinen •Effiziente Internetrecherche, Suchtechniken •Präsentation der Schwerbehindertenvertretung im betrieblichen Intranet: Praxisbeispiele und Checklisten (für Einsteiger und Fortgeschrittene) zur regelmäßigen und aktuellen Information behinderter und nicht behinderter Mitarbeiter •REHADAT Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Methodik: Vortrag, Diskussion, Erfahrungsaustausch, Fallbeispiele und praktische Übungen am PC und im Internet Referenten: Webdesigner, DV-Fachbetreuer des Integrationsamts 69 Fachkurs www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellung Die Teilhaberichtlinien der Behinderung für den Öffentlichen Dienst Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 16.00 Uhr Kurs 808 27.01.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 809 17.11.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei 70 Die Teilhaberichtlinien für den Öffentlichen Dienst Überregionales Kursangebot Halbtägige Veranstaltung Die bisherigen Fürsorgerichtlinien des Freistaates Bayern wurden 2012 nach Überarbeitung neu veröffentlicht als Teilhaberichtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern. Die Teilhaberichtlinien wurden an das Neue Dienstrecht in Bayern sowie an die UN-Behindertenrechtskonvention angepasst und in einzelnen Punkten präzisiert bzw. ergänzt. Diese Richtlinien gehen teilweise über das Gesetz hinaus. Der Kurs vermittelt einen Überblick über wesentliche Inhalte sowie Änderungen der Teilhaberichtlinien Bayern 2012. Inhalte: • Die neuen Teilhaberichtlinien – Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern • Wesentliche Inhalte der Teilhaberichtlinien • Änderungen der neuen Teilhaberichtlinien • Gegenüberstellung der Richtlinien Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen der Dienststellen des Freistaates Bayern und der Landratsämter sowie der Unikliniken in Bayern Methodik: Vortrag, Diskussion, Fallbeispiele Referenten: Vorstandsmitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden des Freistaates Bayern (AGSV Bayern) 71 Workshop www.kurse-integrationsamt-bayern.de Partnerschaftliche Feststellung der Behinderung Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander – aber wie? Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr 72 Kurs 132 13.05.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 311 26.06.2014 Konferenzraum des ZBFS Region Oberpfalz Landshuter Str. 55 93053 Regensburg Kostenfrei Kurs 133 10.07.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 408 15.05.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei Kurs 211 29.09.2014 BTZ-VdK Rehawerk Straubing gGmbH Thalmaierstr. 41 94315 Straubing Kostenfrei Kurs 521 17.03.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Miteinander statt gegeneinander – aber wie? Zusammenarbeit kann partnerschaftlich gestaltet werden! Das geänderte SGB IX stärkt die Position der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb und macht die Vertrauenspersonen als Experten in Sachen Schwerbehinderung zu kompetenten Partnern in der Personalführung und Personalentwicklung. Dies bringt erhöhte Anforderungen an die kommunikativen Fähigkeiten mit sich, aber auch eine Aufwertung der Funktion und die Unterstützung in einem Team von Partnern gleicher Interessen. Der Kurs macht Sie mit den unterschiedlichen Rollen vertraut, und Sie lernen die grundsätzlichen Voraussetzungen partnerschaftlicher Zusammenarbeit kennen. Inhalte: Aus der Aufgabenstellung der Schwerbehindertenvertretung nach dem SGB IX werden die persönlichen Anforderungen erarbeitet und grundlegende Kenntnisse partnerschaftlicher Zusammenarbeit vermittelt. •Aufgaben und Rollen der Schwerbehindertenvertretung im Betrieb •Vom Einzelkämpfer zum Teamspieler: Voraussetzungen partnerschaftlicher Zusammenarbeit • Was sollte eine Vertrauensperson können? - Vertrauensvoll beraten - Effektiv besprechen - Erfolgreich verhandeln - Tragfähige Vereinbarungen treffen - Konstruktiv Konflikte bewältigen Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter Methodik: Impulsreferat, Diskussion, praktische Übungen, Arbeit in Kleingruppen Referenten: Dipl.-Pädagogen 73 Workshop www.kurse-integrationsamt-bayern.de Partnerschaftliche Feststellung der Behinderung Zusammenarbeit im Betrieb: Keine Angst vor Konflikten! Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) Kurs 134 21.10. – 22.10.201 Gasthof „Zum Hirschen“ Brückenstr. 9 85072 Eichstätt-Wasserzell Kosten: 150 € Kurs 312 13.10. – 14.10.2014 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 174 € 74 Partnerschaftliche Zusammenarbeit im Betrieb: Keine Angst vor Konflikten! In Konflikten fair bleiben und konstruktiv vermitteln Als Schwerbehindertenvertreter bewegen Sie sich naturgemäß in einem schwierigen Spannungsfeld unterschiedlichster, oft sogar gegensätzlicher Interessen, aus denen sehr oft handfeste Konflikt situationen entstehen. Hier sind Sie als Schlichter, Vermittler – eben als „Konfliktmanager“ – gefragt. Für alle Beteiligten Verständnis aufzubringen, trotzdem neutral zu bleiben und dabei den eigenen Standpunkt nicht aus den Augen zu verlieren, ist die große Kunst partnerschaftlicher Konfliktlösung. Lernen Sie im Kurs, die Rolle des Konfliktmanagers professionell auszufüllen und in Konfliktgesprächen sicher aufzutreten. Inhalte: Anhand von Konfliktsituationen, die in der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung immer wieder auftreten – hier können Sie auch Ihre eigenen Beispiele einbringen – werden typische Situationen und Verhaltensmuster herausgearbeitet und daraus angemessene Lösungsstrategien erlernt und eingeübt. •Konfliktfelder in der Schwerbehindertenvertretung •Was ist ein Konflikt? •Die Dramaturgie von Konflikten •Voraussetzungen konstruktiver Konfliktlösung •Spielregeln im Konflikt •Strukturiertes Vorgehen bei der Konfliktbewältigung Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Impulsreferat, Diskussion, Übung in Kleingruppen, Fallbesprechung, Rollenspiel Referenten: Dipl.-Pädagogen 75 Workshop www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellungstatt Prävention der Kündigung Behinderung – der besondere Kündigungsschutz Termine: Beginn: 10.00 09.00 Uhr Uhr, (erster Ende: 16.00 Tag), Uhr Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) Kurs 135 07.10. – 08.10.2014 Landgasthof Euringer GmbH Dorfstr. 23 92339 Beilngries-Paulushofen Kosten: 140 € Kurs 522 04.11. – 05.11.2014 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 161 € 76 Prävention statt Kündigung – der besondere Kündigungsschutz Sicherung des Arbeitsplatzes – welche Mittel und Wege stehen zur Verfügung? Frühzeitig handeln heißt hier die Devise. Zeichnen sich Probleme personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Art im Arbeitsverhältnis ab, ist der Arbeitgeber verpflichtet aktiv zu werden. Er muss geeignete Maßnahmen ergreifen mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortzusetzen. Dies geschieht unter rechtzeitiger Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/ Personalrats und des Integrationsamts. Die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen in Betrieben ist im § 84 SGB IX verankert. Sie sollen verhindern, dass die Schwierigkeiten schwerbehinderter Mitarbeiter zunehmen beziehungsweise sich manifestieren und den Arbeitsplatz gefährden. Inhalte: •Prävention: Grundsatzfragen, Einzelmaßnahmen •Betriebliches Eingliederungsmanagement •Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz •Voraussetzungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses •Kündigungsverfahren •Rechtsfolgen der Kündigung •Aktuelle Rechtsprechung Hinweis: Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit: Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Gruppenarbeit Referenten: Mitarbeiter des Integrationsamts 77 Workshop www.kurse-integrationsamt-bayern.de Prävention, Betriebliches Feststellung der Behinderung Eingliederungsmanagement und Integrationsvereinbarungen Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) Kurs 313 14.05. – 16.05.2014 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 312 € Kurs 523 18.11. – 20.11.2014 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 280 € Kurs 715 04.11. – 06.11.2014 Hotel Sonnengarten Adolf-Scholz-Allee 5 86825 Bad Wörishofen Kosten: 280 € 78 Prävention, Betriebliches Eingliederungs management und Integrations vereinbarungen Betriebliche Instrumente zur Sicherung von Arbeitsplätzen – wie kommt man zu einer praktikablen Lösung? Prävention – Betriebliches Eingliederungsmanagement – Integrationsvereinbarung: Mit dem SGB IX hat der Gesetzgeber den betrieblichen Praktikern ein Instrument an die Hand gegeben, damit sie eine erfolgreiche betriebliche Integrationsarbeit leisten können. Frühzeitiges Eingreifen, verbindliche Absprachen aller Beteiligten des Integrationsteams, effiziente Vernetzung der beschlossenen Maßnahmen sowie gezielte Planung und Umsetzung sind Voraussetzung für den Erfolg. Im Workshop erhalten Sie Gelegenheit, die Grundlagen dieser Instrumente kennenzulernen, einzuüben und auf die individuelle betriebliche Situation zu übertragen. Inhalte: Aufgaben des Integrationsteams •Prävention •Betriebliches Eingliederungsmanagement •Integrationsvereinbarungen nach § 83 SGB IX •Zusammenarbeit im betrieblichen Integrationsteam Hinweis: Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – bereits existierende oder in Arbeit befindliche Integrations vereinbarungen zum Kurs mit. Teilnehmerkreis: Integrationsteams Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Methodik: Vortrag, Gruppenarbeit, Diskussion Referenten: Dipl.-Psychologe, Mitarbeiter des Integrationsamts 79 AufbauWorkshop www.kurse-integrationsamt-bayern.de Erfahrungen mit Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) für BEM-Teams Termine: Termin: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) Kurs 810 07.10. – 08.10.2014 Landhotel Birkenhof Hofenstetten 55 92431 Neunburg v. Wald Kosten: 174 € 80 Erfahrungen mit Prävention und Betrieb lichem Eingliederungsmanagement (BEM) für BEM-Teams Überregionales Kursangebot Viele Betriebe und Dienststellen haben in den letzten Jahren Erfahrungen mit Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement gesammelt. Dabei sind betriebsspezifisch durchaus unterschiedliche Lösungsansätze entstanden. Nicht immer läuft die Umsetzung problemlos, sondern stößt in der Praxis an ihre Grenzen. Ob und wie diese Grenzen aufgelöst werden können und BEM erfolgreicher werden kann, ist eine Frage, die sich Integrationsteams in Betrieben und Dienststellen immer wieder stellen. Der Workshop will Integrationsteams die Gelegenheit zur Standortbestimmung und zum Austausch geben. Getroffene, bilaterale Vereinbarungen sollen kritisch reflektiert werden, Impulse zur Weiterentwicklung der betrieblichen Präventionsarbeit gemeinsam erarbeitet werden. Dabei soll auch die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu Prävention und BEM mit einfließen und Handlungssicherheit vermitteln. Inhalte: •Standortbestimmung der betrieblichen Präventionsarbeit •Stärken-Schwächenanalyse •Aktuelle Rechtsprechung •Entwicklungspotentiale der Gesundheitsprävention (im eigenen Betrieb bzw. in der eigenen Dienststelle) erkennen •Anregung zur Fortentwicklung bilateraler Vereinbarungen Teilnehmerkreis: Integrationsteams, wenn möglich, jeweils mehrere Vertreter Methodik: Fallarbeit, Gruppenarbeit, Diskussion Referenten: Dipl.-Psychologe, Mitarbeiter des Integrationsamts 81 Arbeitgeber veranstaltung www.kurse-integrationsamt-bayern.de Betrieblichesder Feststellung Eingliederungs Behinderung management und Kündigungsschutz Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 136 22.10.2014 ADAC e. V. Hansastr. 19 80686 München Kostenfrei Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr Kurs 409 09.10.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr 82 Kurs 524 21.07.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr Kurs 616 26.06.2014 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr Betriebliches Eingliederungs management und Kündigungsschutz Halbtägige Veranstaltung Wie ist der Zusammenhang zwischen Betrieblichem Eingliederungsmanagement und dem Kündigungsschutz? Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist auch die Vermeidung von Arbeitsplatzverlust. Dementsprechend sind präventive Angebote des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer unter bestimmten Gesichtspunkten – auch denen des Kündigungsschutzes – zu beachten und zu bewerten. Der Kurs macht mit den Umständen vertraut, die sich durch die Verknüpfung des präventiven Gedankens mit den rechtlichen Folgen ergeben. Inhalte: •Kündigungsschutz und Prävention •Betriebliches Eingliederungsmanagement – Vorteile und Nutzen •Aktuelle Rechtsprechung •Unterstützung durch das Integrationsamt Teilnehmerkreis: Arbeitgeber Personalleitung Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Methodik: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion Referenten: Mitarbeiter des Integrationsamts 83 Arbeitgeber veranstaltung www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellungund Leistungen derFörderprogramme Behinderung für Arbeitgeber Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 137 19.05.2014 ADAC e. V. Hansastr. 19 80686 München Kostenfrei Beginn: 17.00 Uhr, Ende: 20.00 Uhr Kurs 410 09.10.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Kostenfrei Beginn: 13.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr 84 Leistungen und Förderprogramme für Arbeitgeber Halbtägige Veranstaltung Schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter im Betrieb – wie unterstützt das Integrationsamt? Zur Sicherung der Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter bietet das Integrationsamt vielfältige Unterstützungsleistungen an. Der Kurs macht sowohl mit den Beratungsangeboten als auch mit dem Spektrum der finanziellen Leistungen des Integrationsamts im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben vertraut. Inhalte: •Leistungen zur Schaffung und Ausstattung behinderungsgerechter Arbeitsplätze •Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen •Technischer Beratungsdienst des Integrationsamts und Begleitung am Arbeitsplatz durch den Integrationsfachdienst •Sonderprogramme zur Erweiterung des Arbeitsplatzangebotes für schwerbehinderte Menschen (insbesondere „Initiative Inklusion“) Teilnehmerkreis: Arbeitgeber Personalleitung Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Methodik: Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion Referenten: Mitarbeiter des Integrationsamts 85 Arbeitgeber veranstaltung www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellungstatt Prävention der Kündigung Behinderung – der besondere Kündigungsschutz Termine: Termin: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 138 07.07.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei 86 Prävention statt Kündigung – der besondere Kündigungsschutz Sicherung des Arbeitsplatzes – welche Mittel und Wege stehen zur Verfügung? Frühzeitig handeln heißt hier die Devise. Zeichnen sich Probleme personen-, verhaltens- oder betriebsbedingter Art im Arbeitsverhältnis ab, ist der Arbeitgeber verpflichtet aktiv zu werden. Er muss geeignete Maßnahmen ergreifen mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortzusetzen. Dies geschieht unter rechtzeitiger Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung, des Betriebs-/ Personalrats und des Integrationsamts. Die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen in Betrieben ist im § 84 SGB IX verankert. Sie sollen verhindern, dass die Schwierigkeiten schwerbehinderter Mitarbeiter zunehmen beziehungsweise sich manifestieren und den Arbeitsplatz gefährden. Inhalte: •Prävention: Grundsatzfragen, Einzelmaßnahmen •Betriebliches Eingliederungsmanagement •Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz •Voraussetzungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses •Kündigungsverfahren •Rechtsfolgen der Kündigung •Aktuelle Rechtsprechung Hinweis: Zum Kurs bringen Sie bitte folgende Literatur mit: Beck-Texte dtv, Arbeitsgesetze 5006, neueste Auflage Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Gruppenarbeit Referenten: Mitarbeiter des Integrationsamts und Fachreferenten 87 Informationsveranstaltung www.kurse-integrationsamt-bayern.de Feststellung Aktuelle Informationen der Behinderung zum Schwerbehindertenrecht Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Kurs 139 07.04.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 526 24.11.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 140 20.10.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 617 09.10.2014 Kolping-Hotel und Bildungszentrum GmbH Moritz-Fischer-Str. 3 97421 Schweinfurt Kostenfrei Kurs 525 30.06.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei 88 Aktuelle Informationen zum Schwerbehindertenrecht Das Integrationsamt, Ansprechpartner in allen Fragen der beruflichen Integration – wie stellen sich dessen Aufgaben und Leistungen im Einzelnen dar? Neben den grundsätzlich bestehenden Leistungen gibt es einen laufenden Bedarf, neue gesetzliche Entwicklungen möglichst schnell zu erfahren, um sie entsprechend frühzeitig für sich verwenden zu können. Diese Veranstaltung soll dazu beitragen, komprimiert und zeitnah aktuelle und grundsätzliche Informationen aus dem Schwerbehindertenrecht anzubieten. Inhalte: •Aktuelles aus dem Schwerbehindertenrecht im SGB IX •Leistungen des Integrationsamts im Rahmen der begleitenden Hilfe •Technischer Beratungsdienst des Integrationsamts Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Mitarbeiter des Integrationsamts 89 Informationsveranstaltung www.kurse-integrationsamt-bayern.de Starker Partner – der Integrationsfachdienst (IFD) Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 12.00 Uhr 90 Kurs 141 13.11.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Bayerstr. 32 80335 München Kostenfrei Kurs 527 03.11.2014 Schulungsraum des Integrationsamts Region Mittelfranken Muggenhofer Str. 107 90429 Nürnberg Kostenfrei Kurs 212 17.07.2014 IHK Niederbayern Nibelungenstr. 15 94032 Passau Kostenfrei Kurs 618 05.11.2014 Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Georg-Eydel-Str. 13 97082 Würzburg Kostenfrei Starker Partner – der Integrationsfachdienst (IFD) Halbtägige Veranstaltung Wie können die Schwerbehindertenvertreter in den Betrieben und die Integrationsfachdienste Kooperationspartner werden? Eine zielführende Zusammenarbeit dieser Beteiligten kann die Arbeit in vielen Bereichen entlasten – sie wird durch die vermittelnde Rolle des Integrationsamts wesentlich angestoßen, begleitet und unterstützt. Der Kurs stellt die Aufgaben und fachlichen Kenntnisse des Integrationsfachdienstes ausführlich vor und erläutert die Schnittpunkte einer ergebnisreichen Zusammenarbeit. Inhalte: •Gesetzliche Verankerung der Integrationsfachdienste im SGB IX •Die Fachdienste aus Sicht des Integrationsamts •Zusammenarbeit in der Praxis Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen Beauftragte der Arbeitgeber Mitglieder des Betriebs- und Personalrats Sonstige in der Behindertenarbeit tätige Personen Methodik: Vortrag, Diskussion, Erfahrungsaustausch Referenten: Mitarbeiter des Integrationsamts, Integrationsfachdienste 91 www.kurse-integrationsamt-bayern.de Die Schwerbehindertenvertretung Feststellung der Behinderung im Öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern Termine: Termine: Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 16.00 Uhr Beginn: 10.00 Uhr (erster Tag), Ende: 15.45 Uhr (letzter Tag) Kurs 811 18.02. – 20.02.2014 Hotel Lifestyle Flurstr. 2 84032 Landshut Kosten: 282 € Kurs 812 08.07. – 10.07.2014 Arvena Reichsstadt Hotel Pastoriusstr. 5 91438 Bad Windsheim Kosten: 280 € 92 Die Schwerbehindertenvertretung im Öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern Überregionales Kursangebot Die bisherigen Fürsorgerichtlinien des Freistaates Bayern werden nach Überarbeitung neu veröffentlicht als Teilhaberichtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern. Der Kurs vermittelt einen Überblick über die Änderungen und bietet wichtige Informationen hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Ausübung des Amtes einer Vertrauensperson im Öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern. Inhalte: •Die neuen Teilhaberichtlinien – Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern •Aufgaben, Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen nach dem SGB IX •Rahmenbedingungen für die Ausübung des Ehrenamtes einer Vertrauensperson in einer Dienststelle des Freistaates Bayern Teilnehmerkreis: Vertrauenspersonen der Dienststellen des Freistaates Bayern und der Landratsämter Methodik: Vortrag, Diskussion Referenten: Vorstandsmitglieder der AGSV Bayern sowie Fachreferenten der zuständigen Behörden und des Zentrum Bayern Familie und Soziales – Integrationsamt 93 Regionalstellen des Integrationsamts Oberbayern Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern Integrationsamt Richelstr. 17 80634 München Telefon: 089 18966-0 Fax: 089 18966-2416 Leiterin des Integrationsamts Region Oberbayern: Alexandra Fritsch alexandra.fritsch@zbfs.bayern.de Schulungsbeauftragter: Albin Göbel Telefon: 089 18966-2515 Fax: 089 18966-2416 albin.goebel@zbfs.bayern.de Niederbayern Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Niederbayern Integrationsamt Friedhofstr. 7 84028 Landshut Telefon: 0871 829-0 Fax: 0871 829-480 Leiter des Integrationsamts Region Niederbayern: Dr. Thomas Keyßner thomas.keyssner@zbfs.bayern.de Schulungsbeauftragter: Franz Eberl Telefon: 0871 829-477 Fax: 0871 829-480 franz.eberl@zbfs.bayern.de Oberpfalz Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz Integrationsamt Landshuter Str. 55 93053 Regensburg Telefon: 0941 7809-00 Fax: 0941 7809-1314 Leiter und Schulungsbeauftragter des Integrationsamts Region Oberpfalz: Erich Bierler Telefon: 0941 7809-4701 Fax: 0941 7809-1375 erich.bierler@zbfs.bayern.de Oberfranken Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberfranken Integrationsamt Hegelstr. 2 95447 Bayreuth Telefon: 0921 605-1 Fax: 0921 605-2900 94 Leiterin des Integrationsamts Region Oberfranken: Gabriele Göhl (kommisarisch) gabriele.goehl@zbfs.bayern.de Schulungsbeauftragte: Antje Amschler Telefon: 0921 605-2814 Fax: 0921 605-2981 antje.amschler@zbfs.bayern.de www.zbfs.bayern.de Mittelfranken Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Mittelfranken Integrationsamt Bärenschanzstr. 8 a 90429 Nürnberg Telefon: 0911 928-0 Fax: 0911 928-2398 Leiterinnen des Integrationsamts Region Mittelfranken: Gabriele Teske und Ute Günzel gabriele.teske@zbfs.bayern.de ute.guenzel@zbfs.bayern.de Schulungsbeauftragte: Carola Fahr Telefon: 0911 928-2521 Fax: 0911 928-2398 carola.fahr@zbfs.bayern.de Unterfranken Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken Integrationsamt Georg-Eydel-Str. 13 97082 Würzburg Telefon: 0931 4107-01 Fax: 0931 4107-282 Leiter des Integrationsamts Region Unterfranken: N.N. integrationsamt.ufr@zbfs.bayern.de Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Schwaben Integrationsamt Morellstr. 30 86159 Augsburg Telefon: 0821 5709-01 Fax: 0821 5709-5000 Leiter des Integrationsamts Region Schwaben: Johann Mayr johann.mayr@zbfs.bayern.de Schulungsbeauftragter: Steffen Exner Telefon: 0931 4107-286 Fax: 0931 4107-282 steffen.exner@zbfs.bayern.de Schwaben Schulungsbeauftragter: Wolfgang Wiedemann Telefon: 0821 5709-3021 Fax: 0821 5709-9021 wolfgang.wiedemann@zbfs.bayern.de 95 Rechtsgrundlagen und allgemeine Geschäftsbedingungen Das Kursangebot des Integrationsamts entspricht den Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, wie sie der Gesetzgeber in § 102 Abs. 2 Satz 6, Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch (SGB IX) vorsieht. Zielgruppe dieser Veranstaltungen sind daher Vertrauenspersonen, Beauftragte der Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte sowie Richter, Staatsanwalts- und Präsidialräte. Die Vertrauenspersonen und deren Stellvertreter werden nach § 96 Abs. 4 Satz 3 und 4 SGB IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit. Auch teilzeitbeschäftigte Personalvertretungen erhalten bei ganztägigen Veranstaltungen entsprechenden Freizeitausgleich. Die geltenden Vorschriften für die Freistellung der anderen genannten Personalvertretungen finden sich in § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. im § 46 Abs. 6 BPersVG und Art. 46 BayPVG. Die Sachkosten werden durch das Integrationsamt getragen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber im Zuge der Kostenübernahme nach § 96 Abs. 8 SGB IX sowie nach § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG und Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BayPVG. 1. Anmeldung Es können nur vollständig ausgefüllte Anmeldungen in schriftlicher Form (postalisch oder per Fax) oder durch das Online-Buchungssystem auf den Seiten www.kurse-integrationsamt-bayern.de berücksichtigt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine telefonischen Reservierungen oder Anmeldungen annehmen können. Ihre Anmeldung berücksichtigen wir in der Regel nach der Reihenfolge des Eingangs. Die Anmeldung ist verbindlich. Bewerber mit besonderem Schulungs bedarf, z. B. nach einer Neuwahl, haben Vorrang vor Bewerbern, die bereits wiederholt an Schulungsmaßnahmen des Integrationsamts teilgenommen haben. Anmeldestelle ist die gfi gGmbH Tagungsbüro Juliuspromenade 40 – 44 97070 Würzburg Mit der Anmeldung für eine mehrtägige Veranstaltung ist automatisch die Reservierung für ein Einzelzimmer mit Vollpension im Tagungshotel verbunden! Ausnahmen hiervon sind nur in begründeten Einzelfällen (z. B. wohnortnaher Tagungsort, gesundheitliche Einschränkungen) möglich. In diesen Fällen gilt eine gesonderte Teilnehmergebühr, die bei der gfi gGmbH unter Angabe des jeweiligen Kurses erfragt werden kann. 2. Anmeldeschluss Anmeldeschluss ist vier Wochen vor Kursbeginn. 3. Anmeldebestätigung Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Sollte ein Kurs zum Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Anmeldung bereits ausgebucht sein, erhalten Sie eine Nachricht. 96 4. Rücktritt Sollten Sie aus wichtigem Grund an einem eintägigen Kurs nicht teilnehmen können, verständigen Sie uns bitte umgehend. Sie können uns Ersatzteilnehmer nennen. Nicht im Preis enthalten sind: - Fahrt-/Reisekosten - etwaige Parkgebühren - ggf. Kurtaxe - Getränke zu den Malzeiten Ein Rücktritt von einer mehrtägigen Veranstaltung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Rücktrittserklärungen müssen in schriftlicher Form bei der gfi gGmbH Tagungsbüro Juliuspromenade 40 – 44 97070 Würzburg erfolgen. Die nicht im Preis enthaltenen Kosten rechnen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Dienststelle ab. Letzter Rücktrittstermin bei mehrtägigen Veranstaltungen ist vier Kalenderwochen vor Kursbeginn! Bei einem verspäteten Rücktritt von einer mehrtägigen Veranstaltung wird das Tagungshotel dem Teilnehmer entsprechende Ausfallgebühren in Rechnung stellen! 5. Kosten Eintägige und halbtägige Kurse sind kostenfrei. Die Möglichkeit zum Mittagessen ist nicht an allen Veranstaltungsorten möglich, die Kosten hierfür werden von den Teilnehmern selbst getragen. Die im Kursangebot angegebenen Preise bei mehrtägigen Kursen beziehen sich auf die Kosten für Übernachtung und Vollpension, diese sind vom Kursteilnehmer direkt am Veranstaltungsort zu entrichten. Darüber hinaus entsteht keine Kursgebühr! Aufgrund der Planung im Jahr 2013 können im Durchführungsjahr geringfügige Preisveränderungen auftreten. Maßgebend sind die Preise der jeweiligen Tagungshotels und Tagungsstätten im Jahr 2014. 6. Vorbehalt Der Veranstalter kann eine geplante Veranstaltung absagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Teilnehmer werden rechtzeitig hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen inhaltlicher Schwerpunkte sowie beim Einsatz von Dozenten vorzunehmen, wenn diese aus sachlichen Gründen notwendig sind. Falls die Veranstaltung nicht in der vor gesehenen, sondern in einer anderen Tagungsstätte stattfindet, gelten die Preise vor Ort. Es können keine Kosten erstattet werden. 7. Datenschutz Die Organisation und Durchführung der Schulungsveranstaltungen kann wirtschaftlich nur mittels EDV erfolgen. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung erteilen Sie uns die Einwilligung, Ihre Angaben elektronisch zu speichern. Die gespeicherten Daten unterliegen den Datenschutzbestimmungen. 97 Anmeldung Melden Sie sich bitte entweder über das Online-Buchungssystem auf www.kurse-integrationsamt-bayern.de oder schriftlich per Post oder Fax bei der gfi gGmbH an. Die Anmeldeformulare können Sie direkt ausfüllen oder als Kopiervorlage nutzen. Bitte verwenden Sie für jeden Teilnehmer einen gesonderten Vordruck und füllen Sie ihn gut leserlich in Druckschrift aus. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die Rechtsgrundlagen auf den Seiten 96/97. Die Anmeldebestätigung erhalten Sie umgehend per Post von der gfi gGmbH. 98 Anmeldeformular Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH Bitte das Formular vollständig, leserlich und in Druckbuchstaben ausfüllen! Bitte für jeden Teilnehmer ein eigenes Formular verwenden! Durchführung von Kursen Juliuspromenade 40 – 44 Per Telefax 0931 7847457 97070 Würzburg Anmeldung zu den Kursen des Zentrum Bayern Familie und Soziales – Integrationsamt im Jahr 2014 nach § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX Nr.:____________ am_______________ bzw. von____________ bis___________ 2014 Ort:_ ____________________________ Nr.:____________ am_______________ bzw. von____________ bis___________ 2014 Ort:_ ____________________________ Nr.:____________ am_______________ bzw. von____________ bis___________ 2014 Ort:_ ____________________________ Nr.:____________ am_______________ bzw. von____________ bis___________ 2014 Ort:_ ____________________________ Kursteilnehmer: Herr Frau Nachname: ________________________________ Vorname:__________________________________ Funktion (bitte ankreuzen): Dienstanschrift: Vertrauensperson Firma/Dienststelle:_ ________________________________________ Str.: ____________________________________________ PLZ, Ort: ____________________________________________ stellv. Vertrauensperson Arbeitgeber Beauftragte/-r des Arbeitgebers Telefon: ____________________________________________ Telefax: ____________________________________________ E-Mail: ____________________________________________ Bedürfen Sie personeller Hilfen? Ja Nein Bedürfen Sie besonderer räumlicher Gegebenheiten? Ja Nein Benötigen Sie einen Gebärdensprachdolmetscher? Ja Nein Betriebs-/Personalrat sonstige: __________________________________ darin tätig seit: ________________________________ Sonstige Bemerkungen: Diese Anmeldung erfolgt mit der Freistellung durch den Arbeitgeber und ist verbindlich. Die Rechtsgrundlagen auf den Seiten 96/97 habe ich akzeptiert. Ort, Datum Unterschrift, Stempel Dieses Formular finden Sie auch unter www.kurse-integrationsamt-bayern.de 99 Musterantrag auf Freistellung Name Vorname:_ _______________________________________________________________________ Firma / Dienststelle Abteilung:________________________________________________________________________ Telefon:__________________________________________________________________________ Als Vertrauensperson stellv. Vertrauensperson Beauftragte/-r des Arbeitgebers Betriebs-/Personalrat bitte ich um Freistellung und Übernahme von Fahrt-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten zur Teilnahme am Kurs des ZBFS-Integrationsamts Kurs-Nr.:_________________________________________________________________________ Kurs-Titel:________________________________________________________________________ vom ________________ bis ____________________ in __________________________________ Das Kursangebot des Integrationsamts entspricht den Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, wie sie der Gesetzgeber im § 102 Abs. 2 Satz 6 SGB IX vorsieht. Die Vertrauenspersonen und ggf. deren Vertretungen werden nach § 96 Abs. 4 Satz 3 und 4 SGB IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit. Analogien für die Freistellung der anderen genannten Personalvertretungen finden sich im § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. im § 46 Abs. 6 des BPersVG und im Art. 46 BayPVG. Die Sachkosten werden durch das Integrationsamt getragen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber nach § 96 Abs. 8 SGB IX sowie nach § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG und Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BayPVG. Ort, Datum Unterschrift Dieses Formular finden Sie auch unter www.kurse-integrationsamt-bayern.de 100 Stichwortverzeichnis Seite A Seite Abfindungen 67 L Leistungen 27, 31, 61, 85, 89 Adressen 69 41 51 M Merkzeichen Alkohol- u. Suchtkranke Mobbing 55 Allgemeines Gleich behandlungsgesetz 27 Mediation 29, 43 Anforderungen 61, 73 N Nachteilsausgleiche 41 Anmeldung 7, 8, 9, 96, 97, 98 P 73, 75 Antragstellung 39 Partnerschaftliche Zusammenarbeit Arbeitnehmervertretungen 25 Personalentscheidungen 23, 31 Arbeitsplatzgestaltung 47, 57, 61 Personalentwicklung 73 Arbeitsverhältnis 67, 77, 87 Pflichten 23, 25, 33, 35, 63, 93 Arbeitsverwaltung 25 Prävention Autismus 53 27, 59, 63, 77, 79, 81, 83, 87 Beendigung des Arbeits verhältnisses 67, 77, 87 Rechte 23, 25, 33, 35, 41, 63, 93 Begleitende Hilfe 27, 31, 51 Rechtsbehelfe 39 Behinderungen 45, 47, 53, 69 Rechtsfolgen 67, 77, 87 Beratung 23 Rechtsprechung 33, 35, 63, 77, 81, 83, 87 Betreuung 23 Rehabilitation 69 Rehadat 37, 69 Rolle der Schwer behindertenvertretung 29 Schwerbehindertenausweis 41 Schwerbehindertenrecht 5, 25, 27, 29, 31, 43, 69, 89 Schwerbehinderten vertretung 23, 25, 29, 31, 33, 35, 51, 57, 59, 65, 67, 69, 73, 75, 77, 87, 93 Feststellung der Behinderung 39 Seelische Erkrankung 49, 51 Förderrecht 47 Sehbehinderung 47 G Grad der Behinderung 39 Selbstorganisation 23 H Hörbehinderung 45, 47 Sinnesbehinderung 47 Sozialgesetzbuch IX 37, 41, 63 Integrationsamt 5, 6, 8, 25, 27, 31, 33, 35, 49, 53, 59, 61, 67, 77, 83, 85, 87, 89, 91, 94, 95 Sozialrecht 67 Teilhabe am Arbeitsleben 27 Teilhaberichtlinien 31, 71, 93 B R Betriebliches Eingliederungs59, 77, 79, 83, 87 management E F Betriebsvereinbarung 41, 51 Burnout 49 Eingliederungsmanagement 59, 77, 79, 81, 83, 87 Ergonomie 61 Fachdienste 49, 91 Fähigkeiten 45, 73 I K S T Integrationsfachdienst 85, 91 Integrationsteam 59, 79, 81 U Untersuchung 39 Integrationsvereinbarungen 27, 57, 59, 79 23 8, 69 V Vermittlung Internet/Intranet Versammlung 33, 35, 65 Kommunikation 29, 43, 45, 55, 69 Versorgungsamt 39 Konflikte/Konfliktlösung 23, 29, 43, 55, 73, 75 W Wahl 33, 35 Kündigungsschutz 27, 63, 77, 83, 87 Z Zusammenarbeit im Betrieb 73, 75, 79 101 Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Menschen mit Behinderung Kursangebot 2014 für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Beauftragten www.zbfs.bayern.de Wollen Sie mehr über die Arbeit der Bayerischen Staatsregierung erfahren? BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon 089 12 22 20 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Zentrum Bayern Familie und Soziales Integrationsamt Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth Tel.: 09 21/6 05-03, Fax: 09 21/6 05-39 80 E-Mail: integrationsamt@zbfs.bayern.de Gestaltung: Hummel + Lang, Würzburg Druck: bonitasprint GmbH Stand: September 2013 Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien, sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.