Der Bayerische Landtag: Wahl, Aufgaben und Organisation des

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Der Bayerische Landtag: Wahl, Aufgaben und Organisation des
Der Bayerische Landtag
Wahl, Aufgaben und
Organisation des Parlaments
Bayern ist ein Volksstaat.
Artikel 2 Absatz 1 Bayerische Verfassung (BV)
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Dieser Satz am Anfang der Bayerischen Verfassung ist Ausdruck für
die Demokratie als zentrale Grundlage bayerischer Staatlichkeit. Weiter
heißt es in Artikel 2 der Verfassung: »Träger der Staatsgewalt ist das
Volk«. Und: »Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen kund«. Damit legt unsere Verfassung fest, dass Bayern eine repräsentative Demokratie ist, auch wenn die Bürgerinnen und Bürger
des Freistaats unter bestimmten Bedingungen ihre Herrschaft auch
direkt – in Volksbegehren und Volksentscheiden – ausüben können.
Dennoch ist das zentrale Verfassungsorgan in einer solchen staatlichen
Ordnung das vom Volk gewählte Parlament: der Bayerische Landtag.
Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen über den
Bayerischen Landtag – Ihre Volksvertretung: über die Wahl der Abgeordneten, über die zentrale Stellung des Parlaments innerhalb des
politischen Systems des Freistaates Bayern, über seine wesentlichen
Aufgaben und Zuständigkeiten und über seine Gremien und seine
Organisation.
Auf den Schlussseiten dieses Prospekts finden Sie Hinweise zu den
Serviceangeboten Ihres Parlaments: über Informationsmaterialien zum
Bestellen, über das Internetangebot des Bayerischen Landtags, über
das abonnierbare Online-Magazin »Maximilianeum« und über Ihre
Möglichkeiten, das Parlament zu besuchen. Eine auffaltbare Übersicht
über die Stimm- und Wahlkreise in der Einstecklasche am Ende des
Prospekts ermöglicht Ihnen, sich über die Wahlgeographie in Bayern
und über die aktuellen Abgeordneten des Bayerischen Landtags zu
informieren.
Wie wird der Bayerische Landtag gewählt?
Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und
geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern
gewählt (Art. 14 BV), und zwar für eine Wahlperiode (Legislaturperiode)
von fünf Jahren. »Allgemein« bedeutet, dass grundsätzlich jeder Staatsbürger wahlberechtigt (und wählbar!)ist. Eingeschränkt wird das Wahlrecht lediglich durch eine festgelegte Altersgrenze, die zzt. bei 18 Jahren
liegt. Gleich sind die Wähler, was die Anzahl der Stimmen
betrifft, die sie abgegeben dürfen (»one man, one vote«).
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In Bayern haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen. Von einer
unmittelbaren Wahl spricht man, weil die Wähler die zur Wahl stehenden
Kandidaten direkt wählen können, also keine Wahlmänner (vgl. etwa
die amerikanische Präsidentschaftswahl) zwischengeschaltet sind.
Und die geheime Stimmabgabe in der Wahlkabine sorgt dafür, dass
die Wahl tatsächlich frei von äußerem Zwang stattfinden kann. Diese
verfassungsrechtlichen Grundsätze garantieren eine wirklich faire,
eben eine demokratische Wahl.
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Die grundsätzlich 180 Mitglieder des Bayerischen Landtags (MdL) werden
in einem sog. »verbesserten Verhältniswahlsystem« bestimmt. Das heißt:
Die zur Wahl angetretenen Parteien bzw. organisierten Wählergruppen
erhalten grundsätzlich so viele Sitze im Parlament, wie es ihrem Anteil an
Stimmen entspricht. Allerdings gilt das nur für diejenigen unter ihnen,
die in der Summe aller abgegebenen gültigen Stimmen mindestens fünf
Prozent erreichen (Fünfprozenthürde). »Verbessert« wird dieses Verhältniswahlsystem dadurch, dass die Wählerinnen und Wähler – unabhängig
von diesem Grundsatz – in jedem Fall mit ihren beiden Stimmen Personen wählen können, nicht nur Parteien oder organisierte Wählergruppen.
Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten aus seinem Stimmkreis
(meist ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt), die Zweitstimme kann
einem Kandidaten aus den Listen gegeben werden, die die Parteien oder
organisierten Wählergruppen vor der Wahl für die sieben Wahlkreise
(= Regierungsbezirke) aufstellen (siehe Übersicht in der Einstecklasche
am Ende des Prospekts).
Direktmandate) erringt, als ihr gemäß ihrem Gesamtstimmenanteil
(Summe aller auf sie entfallenen Erst- und Zweitstimmen im Wahlkreis)
Sitze (Mandate) zustehen. Diese Überhangmandate können den betreffenden Stimmkreisgewinnern nicht genommen werden. Allerdings
ist dafür gesorgt, dass durch diese Überhangmandate keine Verzerrung
des Wahlergebnisses entsteht. Gegebenenfalls werden nämlich an
die anderen Parteien oder organisierte Wählergruppen nach einem
bestimmten Berechnungsverfahren sog. »Ausgleichsmandate« vergeben,
um eine dem Wahlergebnis entsprechende gerechte Sitzverteilung zu
gewährleisten.
Dieses Wahlverfahren bietet zwei Vorteile: Es ist fair, weil sich die
Sitzverteilung im Parlament nach dem Stimmenanteil der Parteien oder
organisierten Wählergruppen errechnet. Und es ist bürgernah, weil
man mit beiden Stimmen Personen, nicht nur Listen wählen kann.
Diese Besonderheit des bayerischen Wahlrechts, die jedem/jeder
wahlberechtigten Bürger/-in zwei Stimmen zuerkennt, kann, wie nach
der Landtagswahl 2008, dazu führen, dass mehr als 180 Abgeordnete
in den Bayerischen Landtag einziehen. Ursächlich dafür sind die sog.
»Überhangmandate«. Diese entstehen, wenn eine Partei oder organisierte Wählergruppe im Wahlkreis mehr Stimmkreismandate (sog.
Datum der letzten
Landtagswahl in Bayern:
28.09.2008
Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl erfordern das Zusammenwirken vieler Stellen und Personen. Am Wahltag z. B. arbeiten in Bayern
weit über 100 000 ehrenamtliche Helfer in rund 13 700 Wahllokalen und
3 600 Briefwahlbezirken. Viele Polizeibeamte sind zur Sicherung der Wahl
und der Stimmenauszählung im Einsatz. Hinzu kommen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den Gemeinden, Landratsämtern, die Stimm- und Wahlkreisleiter/-innen und das Team des Landeswahlleiters, die die organisatorische und technische Vorbereitung sowie die Wahlauswertung betreuen.
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Am Tag der Wahl eines neuen Landtags lädt der/die Landtagspräsident/in
Politiker und Journalisten zur »Wahlnacht« in das Maximilianeum ein.
Während der spannungsreichen Stunden nach Schließung der Wahllokale herrscht in den Hallen und Gängen des Parlamentsgebäudes reges
Leben. Mehr als 1300 Journalisten von Presse, Hörfunk und Fernsehen
berichteten 2008 über das Geschehen im Maximilianeum. Ihre Beobachtungen und Wahlanalysen erschienen in den Zeitungen; Hörfunk und
Fernsehen sendeten live und hatten dazu Studios eingerichtet. Auf diese
Weise wurden alle interessierten Bürger direkt aus dem Maximilianeum
über das Geschehen in der Wahlnacht unterrichtet.
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Foto: Irmi Gessner, Unterföhring
Wahltag und Wahlnacht
Die Wahlnacht ist auch ein Medienereignis.
Die Bürger werden vom Wahlstudio im Maximilianeum aus mit
Hochrechnungen, Analsysen und Stellungnahmen informiert.
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Die Sitzverteilung im Bayerischen Landtag
Im 16. Bayerischen Landtag sind aufgrund von Überhang- und
Ausgleichsmandaten insgesamt 187 Abgeordnete (2003: 180) vertreten.
Überhangmandate erhält die CSU, und zwar drei in Oberbayern
und eines in der Oberpfalz. Ausgleichsmandate gehen zwei an die SPD
und eines an Bündnis 90 / Die Grünen, und zwar jeweils in Oberbayern.
Die CSU und die FDP bilden eine Koalition und stellen die Regierung.
Die SPD, Freie Wähler (FW) und Bündnis 90 / Die Grünen
sind in der Opposition.
Partei
Sitze Landtagswahl 2008
(Anteile in %)
CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43,4
SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18,6
FW. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21* . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,2
Bündnis 90/
Die Grünen . . . . . . . . . . . . . . 19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9,4
FDP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,0
Fraktionslos . . . . . . . . . . . . . 1*
* seit Juni 2009: FW 20 Sitze
Das Präsidium des
Bayerischen Landtags
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Die Bürgerinnen und Bürger haben gewählt –
Wie geht es weiter?
Spätestens am 22. Tag nach der Landtagswahl tritt das neu gewählte
Parlament erstmals in einer Vollversammlung (Plenum) aller Abgeordneten zusammen. Zu dieser konstituierenden Sitzung lädt der/die (aus
der letzen Wahlperiode noch) amtierende Landtagspräsident/-in die neu
gewählten Abgeordneten ein. Die Eröffnung der ersten Sitzung des
Hohen Hauses ist traditionell das Vorrecht des ältesten Mitglieds des
Landtags (Alterspräsidentin oder -präsident). Unter dessen Leitung
bestimmen die Volksvertreter zunächst in geheimer Wahl einen neuen
Landtagspräsidenten bzw. eine -präsidentin. Die Präsidentin (seit
20. Oktober 2008: Barbara Stamm, CSU) übernimmt unmittelbar nach
ihrer Wahl die Sitzungsleitung. Anschließend werden in weiteren
Alterspräsidentin
Barbara Rütting
und Landtagspräsidentin
Barbara Stamm in der
konstituierenden Sitzung
des Bayerischen
Landtags am 20.10.2008
Wahlgängen die Vizepräsidenten sowie die Schriftführer gewählt.
Zusammen bilden diese zehn Personen das Präsidium des Bayerischen
Landtags (s. S. 26).
Mit der Wahl des Parlamentspräsidiums aus der Gesamtheit der
187 Abgeordneten, der Einsetzung des Ältestenrats (s. S. 27) und der
Konstituierung seiner Ausschüsse ist der Bayerische Landtag wieder
voll handlungsfähig.
In den Wochen nach dem Wahlsonntag finden vielfältige und wichtige
politische Aktivitäten statt. In deren Zentrum stehen die Fraktionen
des Bayerischen Landtags (s. S. 34). Die Fraktionen wählen ihre Vorsitzenden und weitere Mitglieder des Fraktionsvorstands, sie besprechen
und entscheiden wichtige Personalfragen, und sie legen die politische
»Marschrichtung« für die ersten Monate nach der Landtagswahl fest. So
muss selbstverständlich in der parlamentarischen Praxis zunächst die
Mehrheitsfraktion im Landtag ihre/n Kandidaten/-in für das Amt des/der
Landtagspräsidenten/-in nominieren, bevor dann die parlamentarische
Wahl stattfinden kann. Weiter wird innerhalb der Fraktionen festgelegt,
wer einen Ausschuss leiten oder eine Arbeitsgruppe führen soll. Erst nach
diesen und anderen internen Entscheidungen findet die Konstituierung
des Parlaments in der ersten Sitzung statt.
Ein besonders wichtiger Vorgang vor der Konstituierung ist die Bildung
einer Koalition aus zwei oder mehr Parteien oder organisierten Wählergruppen. Koalitionen sind notwendig, wenn bei der Wahl keine Partei
bzw. organisierte Wählergruppe allein die Mehrheit der Sitze im Parlament erreicht. In der 16. Wahlperiode haben CSU und FDP eine Koalition
gebildet.
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Nach der ersten Sitzung:
Was sind die Aufgaben des Bayerischen Landtags
im Laufe einer Wahlperiode?
Im Wesentlichen hat der Bayerische Landtag drei zentrale Aufgaben
innerhalb des politischen Systems des Freistaates:
J die Regierungsbildung
J die Kontrolle der Staatsregierung
und der ihr unterstellten Verwaltung
J die Gesetzgebung
1. Die Regierungsbildung
Zu Beginn der Wahlperiode geht es im Bayerischen Landtag um die
Regierungsbildung. In geheimer Wahl wird spätestens eine Woche nach
der konstituierenden Sitzung der Ministerpräsident mit einfacher
Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt (Art. 44 BV). Nachdem der/
dem neu gewählte Regierungschef die Wahl angenommen hat, legt er
vor der/dem Landtagspräsidentin /-en den Amtseid ab.
In der darauffolgenden Sitzung des Parlaments schließlich stellt der
Ministerpräsident sein Kabinett vor. Die höchstens 17 Staatsminister/
-innen und Staatssekretärinnen/ Staatssekretäre bedürfen ebenfalls der
Zustimmung durch die Mehrheit des Parlaments (Art. 45 BV). In der
Regel erfolgt die Regierungsbildung immer am Beginn einer Wahlperiode.
Allerdings kann auch zwischen zwei Wahlterminen die Neuwahl eines
Ministerpräsidenten notwendig werden, etwa nach dem Rücktritt oder
dem Tod des bisherigen Amtsinhabers.
In diesen Fällen wird der neue Regierungschef lediglich für den Rest der
Wahlperiode vom Parlament gewählt. Mit einem Wechsel an der
Spitze der Staatsregierung ist immer auch der Rücktritt des gesamten
Kabinetts verbunden. Deshalb gilt auch für die Wahl eines neuen
Ministerpräsidenten während einer Wahlperiode: Sein neues Kabinett
bedarf der mehrheitlichen Zustimmung durch das Parlament. Ebenso
muss die Mehrheit des Hohen Hauses immer auch ihre Zustimmung zur
Anzahl und zu den vorgesehenen Zuständigkeiten der Ministerien geben.
Und schließlich: Auch für die Entlassung eines Mitglieds der Staatsregierung benötigt der Ministerpräsident eine zustimmende Mehrheit im
Parlament. Sollte die Wahl des Ministerpräsidenten innerhalb von vier
Wochen nicht zustande kommen, hat der/die Landtagspräsident/-in den
Landtag aufzulösen (Art. 44 Abs. 5 BV). Das Parlament müsste dann von
den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern neu gewählt werden.
Vereidigung des
Bayerischen
Ministerpräsidenten
Horst Seehofer durch
Landtagspräsidentin
Barbara Stamm
am 27.10.2008
Links: Ministerpräsident: Horst Seehofer (CSU);
von rechts nach links: Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und
Technologie und Stellvertreter des Ministerpräsidenten: Martin Zeil, MdL (FDP);
Staatsminister als Leiter der Staatskanzlei: Siegfried Schneider, MdL (CSU);
Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten
in der Staatskanzlei: Emilia Müller (CSU);
Staatsminister des Innern: Joachim Herrmann, MdL (CSU);
Staatsministerin der Justiz: Dr. Beate Merk, MdL (CSU);
Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Dr. Wolfgang Heubisch, MdL (FDP);
Staatsminister für Unterricht und Kultus: Dr. Ludwig Spaenle, MdL (CSU);
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Staatsminister der Finanzen: Georg Fahrenschon (CSU);
Staatsminister für Umwelt und Gesundheit: Dr. Markus Söder, MdL (CSU);
Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Helmut Brunner, MdL (CSU);
Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen: Christine Haderthauer, MdL (CSU);
Staatssekretär im Staatsministerium des Innern: Dr. Bernd Weiß, MdL (CSU)*;
Staatssekretär im Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Dr. Marcel Huber, MdL (CSU);
Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen: Franz Josef Pschierer, MdL (CSU);
Staatssekretärin im Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie: Katja Hessel, MdL (FDP);
Staatssekretärin im Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit: Melanie Huml, MdL (CSU);
Staatssekretär im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen: Markus Sackmann, MdL (CSU).
* Rücktritt am 14.10.2009, Nachfolger Gerhard Eck, MdL (CSU)
Stand: September 2010
Berufung der Mitglieder der Staatsregierung sowie Bestimmung
des Stellvertreters des Ministerpräsidenten am 30. Oktober 2008
im Plenarsaal des Bayerischen Landtags
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Sitzung des Ausschusses für
Bildung, Jugend und Sport
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2. Die Kontrollaufgaben
Eine zweite, in der Demokratie besonders wichtige Aufgabe der Parlamentarier ist ihre Kontrollaufgabe gegenüber Staatsregierung und
Staatsverwaltung. Sie ist ein essentielles Recht der Volksvertretung, um
Machtmissbrauch zu verhindern und aufzudecken oder – allgemeiner
ausgedrückt – um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber
dem Staat zu wahren. Wer sollte dies sonst tun, wenn nicht die Volksvertretung?
3. Die Gesetzgebung
Die Gesetzgebung ist zweifellos die Kernkompetenz des Parlaments.
Nicht umsonst spricht man vom Bayerischen Landtag als der gesetzgebenden (= legislativen) Gewalt. Allerdings ist die gesetzgeberische
Zuständigkeit des Landesparlaments begrenzt: Das Parlament darf
keine Gesetze erlassen, die gegen höherrangiges Recht (insbesondere
die Grundrechte der Bayerischen Verfassung oder des Grundgesetzes)
verstoßen (vg. Art. 98 Satz 4 BV, Art. 20 Abs. 3 GG).
Eine Anzahl von Einrichtungen und Instrumenten des Bayerischen
Landtags dient der Wahrnehmung dieser Kontrollaufgaben. Besonders
bekannt sind z. B. Untersuchungsausschüsse, die auch von einer
Minderheit der Abgeordneten durchgesetzt werden können. Aber auch
die Ministerin- oder Ministerbefragung in der Vollversammlung dient
der Kontrolle der Regierung, ebenso das Instrument der Interpellation
(Große Anfrage an die Regierung). Schließlich sorgt das sog. »Zitierungsrecht« dafür, dass das Parlament (Vollversammlung wie Ausschüsse)
das Erscheinen des Ministerpräsidenten und der Mitglieder der Staatsregierung verlangen kann.
Außerdem ist der Bayerische Landtag in seiner gesetzgebenden
Gewalt nur für die Politikfelder zuständig, für die die Länder nach dem
Grundgesetz die Gesetzgebungszuständigkeit haben. Schließlich
gibt es im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland neben
den Bundesländern auch die Bundesebene, auf der – im Bundestag
(unter Mitwirkung des Bundesrates) – Gesetze für ganz Deutschland
beschlossen werden (s. S. 24).
Besonders bedeutsam für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger ist
ihr Recht auf Eingaben und Beschwerden. Mit der intensiven Beratung
solcher Bürgerbeschwerden nimmt der Landtag ganz konkret das
Handeln der Staatsverwaltung unter die Lupe. Nicht selten verhilft das
Parlament auf diesem Weg den Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht.
Allerdings sind Eingaben und Beschwerden gegen Entscheidungen von
Gerichten nicht möglich. Schließlich ist die Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) in einem demokratischen Rechtsstaat
unantastbar.
Von besonders herausragender Bedeutung ist Gesetzgebungszuständigkeit des bayerischen Parlaments für den bayerischen Staatshaushalt.
Das Haushaltsgesetz schafft die finanzielle Grundlage für das Wirken
der Staatsregierung und der Verwaltung für die Dauer von zwei Jahren
(Doppelhaushalt). Aus diesem »Budgetrecht« hat sich – historisch betrachtet – der Parlamentarismus eigentlich erst entwickelt.
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Der parlamentarische Weg der Gesetzgebung
Gesetzesinitiative
Die Gesetzesvorlagen werden vom Ministerpräsidenten namens der
Staatsregierung oder aus der Mitte des Landtags eingebracht (Art. 71 BV)
(zur Volksgesetzgebung: s. S. 36 ff). Alle Gesetzesvorlagen werden bei
der/dem Landtagspräsidentin/-en eingereicht und auf die Tagesordnung
der Vollversammlung gesetzt.
Erste Lesung
In der Ersten Lesung in der Vollversammlung werden nur die Grundsätze
einer Vorlage besprochen. Änderungsanträge können dabei nicht gestellt
werden. Wird die Vorlage nicht abgelehnt, so weist die Vollversammlung
sie dem federführenden Ausschuss zur Weiterbehandlung zu.
Die Ausschüsse
Die mitberatenden Ausschüsse behandeln unter der Regie des federführenden Ausschusses ausführlich über die Gesetzesvorlage und fassen Beschlüsse, die als »Beschlussempfehlungen« an die Vollversammlung gehen.
Zweite Lesung
Die Zweite Lesung beginnt im Plenum frühestens am dritten Tag nach
der abschließenden Beratung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz. In der Regel
findet eine allgemeine Aussprache statt. Eine Einzelberatung aller Vorschriften des Gesetzentwurfs oder eine Einzelabstimmung erfolgt nur,
wenn dies von einem Mitglied des Landtags oder einer Fraktion verlangt
wird. Bis zum Schluss der Zweiten Lesung können Änderungsanträge
gestellt werden.
Dritte Lesung
Sie erfolgt nur auf besonderen Antrag. Grundlage sind die Beschlüsse der
Zweiten Lesung.
Schlussabstimmung
Nach Beendigung der Zweiten (und ggf. Dritten) Lesung wird über die
Annahme oder Ablehnung der Gesetzesvorlage abgestimmt. In der Regel
ist ein Gesetz beschlossen, wenn es – bei Anwesenheit von mindestens
der Hälfte der Mitglieder des Bayerischen Landtags – die Mehrheit der
abgegebenen Stimmen erhält.
Bekanntmachung und Inkrafttreten
Die verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetze werden durch den
Ministerpräsidenten ausgefertigt (unterzeichnet) und binnen Wochenfrist
im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. In jedem
Gesetz muss der Tag bestimmt sein, an dem es in Kraft tritt (Art. 76 BV).
Ausschließliche
Gesetzgebung der Länder
Konkurrierende Gesetzgebung
zwischen Bund und Ländern
Abweichungsgesetzgebung
Ausschließliche Gesetzgebung
des Bundes
J Kultur
J Polizeiwesen
J Schul- und
Bildungswesen
J Allgemeine
Presseangelegenheiten
J Versammlungsrecht
J Strafvollzug
J Heimrecht
J Gaststättenrecht
Ohne Erforderlichkeitsklausel
J Bürgerliches Recht
J Strafrecht
J Personenstandswesen
J Vereinsrecht
J Arbeitsrecht
J Bodenverteilung und
Raumordnung
J Hochschulzulassung
und -abschlüsse
J Jagdwesen
J Wasserhaushalt
J Naturschutz und
Landschaftspflege
J
J
J
J
J
J
J
J
J
Mit Erforderlichkeitsklausel
J Aufenthaltsrecht für
ausländische Bürger
J Lebensmittelrecht
J Wirtschaftsrecht
J Straßenverkehr
Foto: dpa
Auswärtige Angelegenheiten
Verteidigung, Zivilschutz
Staatsangehörigkeit
Passwesen, Melde- und Ausweiswesen
Währungs- und Geldwesen
Zölle und Außenhandel
Eisenbahnen des Bundes und Luftverkehr
Post- und Fernmeldewesen
Erzeugung und Nutzung von Kernenergie
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Seit der sog. »Föderalismusreform I« vom Herbst 2006 unterscheidet
man mehrere Felder, auf denen der Freistaat Bayern (wie alle anderen
deutschen Bundesländer) als Gesetzgeber tätig werden kann:
J das Feld der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder
(vgl. Art. 70 Abs. 1 GG)
J das Feld der konkurrierenden Gesetzgebung (Art. 72 und 74 GG),
darunter das Feld der sog. »Abweichungsgesetzgebung«
(Art. 72 Abs. 3 GG)
Grundsätzlich gilt: Die Länder haben dann das ausschließliche Recht
der Gesetzgebung, wenn das Grundgesetz diese nicht dem Bund zuweist,
das heißt auf all den Feldern, die im Grundgesetz nicht genannt sind.
Von der konkurrierenden Gesetzgebung zwischen Bund und Bundesländern spricht man dort, wo die Länder Gesetzgebungszuständigkeit haben,
solange und soweit der Bund von seiner eigenen Zuständigkeit keinen
Gebrauch macht. Jedoch darf der Bund in bestimmten Bereichen
(z. B. Wirtschaftsrecht, Lebensmittelrecht) dann gesetzgeberisch tätig
werden, wenn die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit
im gesamtstaatlichen Interesse eine bundeseinheitliche Lösung erforderlich machen. Von der »Abweichungsgesetzgebung« spricht man dort,
wo der Bund bereits gesetzgeberisch tätig war, das Grundgesetz den
Ländern aber dann erlaubt, hiervon abweichende gesetzliche Regelungen
zu treffen. Die Aufstellung (siehe oben) gibt einen Überblick über die
Gesetzgebungsmöglichkeiten des Freistaats Bayern.
Von März 2007 bis März 2009 arbeitete eine Kommission aus 16 Mitgliedern der Bundesebene (Mitglieder des Deutschen Bundestags und
Mitglieder der Bundesregierung), 16 Vertretern des Bundesrats (meist die
Ministerpräsidenten der Länder) sowie (ohne Stimmrecht) vier Vertretern
der Landtage und drei Vertretern der Kommunen an der Modernisierung
der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (sog. »Föderalismusreform II«).
Vereinbart wurden insbesondere ein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot für die Länder, eine Verschuldungsgrenze für den Bund sowie
ein Frühwarnsystem, um das Abdriften der öffentlichen Haushalte in einer
Krisensituation rechtzeitig zu erkennen.
Neben den drei unverzichtbaren Aufgaben des Bayerischen Landtags
kommen ihm im Rahmen der politischen Ordnung des Freistaates noch
andere bedeutsame Funktionen zu. So wählt das Parlament die Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, also des höchsten
Gerichts innerhalb der rechtsprechenden Gewalt im Staat. Darüber hinaus
gehören die Bestimmung des Präsidenten des Bayerischen Obersten
Rechnungshofes und des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu
den vornehmsten Wahlaufgaben des Landtags. Im Übrigen wirken
einzelne Abgeordnete aufgrund bestimmter Rechtsvorschriften in einer
ganzen Reihe von Beiräten und staatlichen bzw. öffentlichen Gremien
mit, z. B.:
J Beirat der Landeszentrale
für politische Bildung
J Gefängnisbeiräte
J Landessportbeirat
J
J
J
J
Rundfunkrat
Medienrat
Landesgesundheitsrat
Landesdenkmalrat
Sitzung
des Ältestenrats
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Die Organisation des Bayerischen Landtags:
Wie und wo gehen die Abgeordneten ihrer
politischen Arbeit nach?
Die Präsidentin des Bayerischen Landtags
Die Präsidentin des Bayerischen Landtags bildet die repräsentative Spitze
des Hohen Hauses. Ihre wesentlichen Aufgaben sind die Leitung der
Sitzungen der Vollversammlung und die Repräsentation des Parlaments.
Darüber hinaus übt die Landtagspräsidentin die Dienstaufsicht über das
Landtagsamt (die Verwaltung des Parlaments) und über den
Landesbeauftragten für den Datenschutz aus. Sie hat das Hausrecht im
Parlament und vertritt den Landtag in Rechtsgeschäften und juristischen
Auseinandersetzungen.
Die Vizepräsidenten
Unterstützt wird die Präsidentin in ihrer Amtsführung von fünf
Vizepräsidenten, die sie in ihrer Abwesenheit vertreten und sich mit ihr
in der Sitzungsleitung der Vollversammlung ablösen.
Das Präsidium
Die Präsidentin, zwei Vizepräsidenten und drei Vizepräsidenten, die
gleichzeitig als Schriftführer fungieren sowie vier zusätzliche Schrift–
führer bilden das Präsidium, das Beratungs- und Beschlussorgan in
den Verwaltungsangelegenheiten des Hohen Hauses. Die Schriftführer
unterstützen den/die sitzungsleitende/-n Präsidenten/-in in der Leitung
der Vollversammlung.
Die Mitglieder des Präsidiums (zehn Mitglieder)
Barbara Stamm, Landtagspräsidentin (CSU); Reinhold Bocklet,
I. Vizepräsident (CSU); Franz Maget, II. Vizepräsident (SPD);
Peter Meyer, III. Vizepräsident/Schriftführer (FW); Christine Stahl,
IV. Vizepräsidentin/Schriftführerin (Bündnis 90 / Die Grünen);
Jörg Rohde, V. Vizepräsident/Schriftführer (FDP)
Schriftführerinnen und Schriftführer: Reserl Sem (CSU),
Sylvia Stierstorfer (CSU), Christa Steiger (SPD), Walter Nadler (CSU).
Der Ältestenrat
Ein weiteres Steuerungsorgan des Parlaments ist der Ältestenrat. In
ihm sitzen nicht etwa die ältesten Abgeordneten, sondern neben der
Präsidentin weitere Vertreter der Fraktionen (aktuell u. a. die fünf
Vizepräsidenten). Dieses Gremium unterstützt die Präsidentin bei der
Durchführung der Amtsgeschäfte, vor allem bestimmt es Zeit und
Tagesordnung der Vollversammlungen und regelt interne Fragen des
Landtags sowie den Sitzungsbetrieb.
Die Mitglieder des Ältestenrats (17 Mitglieder):
Barbara Stamm, Landtagspräsidentin (CSU); Reinhold Bocklet,
I. Vizepräsident (CSU); Franz Maget, II. Vizepräsident (SPD);
Ulrike Gote (Bündnis 90 / Die Grünen); Harald Güller (SPD);
Petra Guttenberger (CSU); Konrad Kobler (CSU); Bernd Kränzle (CSU);
Thomas Kreuzer (CSU); Peter Meyer, III. Vizepräsident (FW);
Eduard Nöth (CSU); Jörg Rohde, V. Vizepräsident (FDP);
Georg Schmid (CSU); Tanja Schweiger (FW); Christine Stahl, IV. Vizepräsidentin (Bündnis 90 / Die Grünen); Tobias Thalhammer (FDP);
Johanna Werner-Muggendorfer (SPD).
Gespräch mit Staatsgästen
aus Marokko im Lesesaal
Die Vollversammlung
Herzstück des Bayerischen Landtags ist die Vollversammlung. In ihr
kommen die Abgeordneten des Bayerischen Landtags zu Beratungen
und zur Beschlussfassung zusammen. Ihr Ort ist der Plenarsaal. Sie tagt
grundsätzlich öffentlich – auch dies ist ein Wesensmerkmal der repräsentativen Demokratie: Schließlich sollen alle Bürgerinnen und Bürger
wissen, was ihre Vertreter beschließen. Deshalb fertigen die Stenografen
auch wortgetreue Sitzungsberichte, die dann als offizielle Landtagsprotokolle – auch im Internet – veröffentlicht werden. Nach oft intensiven Debatten fallen in der Vollversammlung die endgültigen Entscheidungen.
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Typische Formen der Beratung sind etwa die sog. »Lesungen« – das
sind die Debatten über Gesetzentwürfe – oder die Behandlung von
»Anträgen« von Abgeordneten zu bestimmten Sachverhalten. Aber auch
Aktuelle Stunden und Ministerin- oder Ministerbefragungen finden hier
statt. Die Vollversammlung ist das »Schaufenster« des Parlaments. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die Positionen
der Fraktionen zu allen aktuellen politischen Fragen zu informieren. Die
vielfältigen Formen der Herstellung von Öffentlichkeit (Berichterstattung
durch die Medien, Live-Übertragungen im Internet, Möglichkeit des
Besuchs einer Sitzung usw.) unterstreichen dies nachdrücklich.
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Die Ausschüsse
Viele Bürger verbinden den Begriff »Landtag« mit dem Bild einer Vollversammlung im Plenarsaal. Dabei sind die ständigen Ausschüsse, für
die Dauer der Wahlperiode eingesetzt, in der Parlamentsarbeit ebenso
bedeutsam. Die Einrichtung von Ausschüssen ergibt sich aus der Notwendigkeit der Spezialisierung der Abgeordneten. Jeder der zzt. zwölf
Ausschüsse ist für ein bestimmtes Politikfeld zuständig. Die Ausschüsse,
in denen je nach Fachgebiet 16, 20 oder 22 Abgeordnete zusammenkommen, bereiten die Verhandlungen und Entscheidungen der Vollversammlung vor. Eine weitere Aufgabe ist die Beratung und Entscheidung
über Eingaben und Beschwerden von Bürgern. Die Zusammensetzung
der Ausschüsse orientiert sich an der Größe der Fraktionen. Auch diese
Gremien spiegeln also – wie die Vollversammlung – das Wahlergebnis
wider. Auch die Bestimmung der jeweiligen Ausschussvorsitzenden ergibt
sich aus dem Gewicht der Fraktionen. Sie haben auch bei der Besetzung
der Ausschüsse das Sagen. Sie entscheiden intern, wer sie in einem Ausschuss vertritt und wer ggf. einen Vorsitz übernehmen soll. Die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen ist eine Besonderheit des Bayerischen
Landtags. Darin spiegelt sich das Selbstverständnis des Parlaments, das
bürgernah und damit im wahren Wortsinn »Volksvertretung« sein will.
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Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen
Vorsitzender: Georg Winter (CSU)
Stellvertretender Vorsitzender: Volkmar Halbleib (SPD)
22 Mitglieder
Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit
Vorsitzender: Joachim Hanisch (FW)
Stellvertretender Vorsitzender: Christian Meißner (CSU)
20 Mitglieder
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Vorsitzender: Albert Füracker (CSU)
Stellvertretender Vorsitzender: Adi Sprinkart
(Bündnis 90 / Die Grünen)
16 Mitglieder
Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur
Vorsitzender: Bernd Sibler (CSU)
Stellvertretende Vorsitzende: Isabell Zacharias (SPD)
16 Mitglieder
Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes
Vorsitzende: Ingrid Heckner (CSU)
Stellvertretender Vorsitzender: Stefan Schuster (SPD)
16 Mitglieder
Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten
Vorsitzende: Prof. Ursula Männle (CSU)
Stellvertretender Vorsitzender: Thomas Dechant (FDP)
16 Mitglieder
Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen
und Verbraucherschutz
Vorsitzender: Franz Schindler (SPD)
Stellvertretende Vorsitzende: Petra Guttenberger (CSU)
16 Mitglieder
Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie
Vorsitzender: Erwin Huber (CSU)
Stellvertretender Vorsitzender: Alexander Muthmann (FW)
16 Mitglieder
Ausschuss für Soziales, Familie und Arbeit
Vorsitzende: Brigitte Meyer (FDP)
Stellvertretender Vorsitzender: Joachim Unterländer (CSU)
16 Mitglieder
Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
Vorsitzender: Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD)
Stellvertretender Vorsitzender: Georg Eisenreich (CSU)
20 Mitglieder
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
Vorsitzender: Hans Joachim Werner (SPD)
Stellvertretende Vorsitzende: Sylvia Stierstorfer (CSU)
16 Mitglieder
Ausschuss für Umwelt und Gesundheit
Vorsitzender: Dr. Christian Magerl
(Bündnis 90 / Die Grünen)
Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Otto Hünnerkopf (CSU)
20 Mitglieder
Stand: September 2010
34
35
Hubert Aiwanger
Markus Rinderspacher
Margarete Bause
Die Fraktionen
Die Bedeutung der Fraktionen im Bayerischen Landtag wurde bereits
angesprochen. Fraktionen sind mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Vereinigungen, zu denen sich die Mitglieder des Bayerischen
Landtags zusammengeschlossen haben. Ihre Rechtsstellung und ihre
Finanzierung sind im Detail im Bayerischen Fraktionsgesetz festgelegt.
Die zentrale Bedeutung der Fraktionen als politische Akteure im
parlamentarischen Geschehen liegt vor allem in der politischen Willensbildung: Unter einem Vorsitzenden (bei Bündnis 90 / Die Grünen: zwei)
und weiteren Mitgliedern des Fraktionsvorstandes versuchen sich
die Abgeordneten einer Fraktion bereits im Vorfeld parlamentarischer
Entscheidungen auf eine gemeinsame Position zu verständigen.
Thomas Hacker
Georg Schmid
Thomas Mütze
Dieses Ziel, möglichst geschlossen politische Vorhaben zu verfolgen,
ergibt sich aus einem Grundprinzip parlamentarischer Demokratie, dem
Mehrheitsprinzip. Mehrheiten müssen oft in intensiven Diskussionen,
internen Abstimmungen oder Kompromissen gefunden werden. Der Ort
hierfür sind die Fraktionen. Sie bereiten Stellungnahmen vor, erarbeiten
Vorlagen und legen ihre jeweilige Haltung in den Ausschüssen und im
Plenum fest.
Wie das Parlament insgesamt sind auch die Fraktionen arbeitsteilig
organisiert: In Arbeitsgruppen und Arbeitskreisen spezialisieren
sich die Abgeordneten einer Fraktion, um der Vielfalt und Komplexität
der parlamentarischen Arbeit im Bayerischen Landtag gerecht
werden zu können.
Antrag auf Zulassung
des Volksbehrens:
25 000 Unterschriften
von Stimmberechtigten
Volksbegehren
10 % der Stimmberechtigten.
Eintragungsfrist: 14 Tage.
Unterschrift persönlich und
handschriftlich
Volksentscheid
Abstimmung
mit Ja oder Nein
(ggf. über
zwei Entwürfe)
Gesetzesvorlage
Foto: dpa
Staatsregierung
Stellungsnahme
Landtag
Beratung und
Beschlussfassung
Ablehnung
(ggf. Vorlage eigener Gesetzentwurf)
Zustimmung
Kein Volksentscheid mehr notwendig
Ausnahme: Verfassungsänderung
36
37
Volksgesetzgebung
Art. 2 BV weist Bayern als repräsentative Demokratie aus, in der der
Bayerische Landtag die zentrale Rolle der Volksvertretung einnimmt.
Allerdings wird diese grundsätzliche Festlegung der Verfassung auf eine
repräsentative, eine parlamentarische Demokratie im Freistaat ergänzt
um Elemente der direkten (= plebiszitären) Demokratie: um Volksbegehren und Volksentscheid.
Die Bayerische Verfassung (Art. 72 – 75 BV) legt im Einzelnen fest, wie
das Volk auf direktem Weg Gesetzesvorschläge auf den Weg bringen
(Gesetzesinitiative per Volksbegehren) und per Volksentscheid beschließen kann (siehe Schaubild oben). Die Verfassungsmütter und -väter haben
dabei einige »Hürden« vorgesehen, um den Missbrauch der Volksgesetzgebung zu verhindern: So ist z. B. ein Volksentscheid über den Staatshaushalt unzulässig. Auch darf die Verfassung nicht in einer Weise geändert
werden, die ihrem demokratischen Grundgedanken widerspricht.
Außerdem bedarf es der Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten im Volksbegehren (zzt. sind das ca. 940 000 Bürgerinnen und
Bürger), damit es zu einem Volksentscheid kommen kann. Umgekehrt
wird aber auch deutlich, wie bedeutsam die Volksgesetzgebung in Bayern
ist: So kann etwa die Verfassung niemals allein durch den Bayerischen
Landtag geändert werden. Vielmehr ist für eine solche Verfassungsänderung immer auch die Zustimmung der Bevölkerung per Volksentscheid
notwendig (sog. »obligatorisches Verfassungsreferendum«), wobei der
Bayerische Verfassungsgerichtshof zusätzlich ein sogenanntes »Quorum«
festgelegt hat: Eine Verfassungsänderung per Volksentscheid muss von
25 % der Abstimmungsberechtigten bejaht werden, sofern sie nicht vom
Bayerischem Landtag bereits zuvor von zwei Dritteln seiner Mitglieder
beschlossen wurde.
In der über 60-jährigen Geschichte der bayerischen Demokratie nach
dem Zweiten Weltkrieg hat sich die Volksgesetzgebung vielfach bewährt,
ohne die grundsätzliche Stellung des Parlaments als zentrales Organ der
Gesetzgebung in Frage zu stellen.
38
39
Volksbegehren in Bayern seit 1967
Volksentscheide in Bayern seit 1946
Schulartikel (drei Begehren)
1967
Demokratische Gebietsreform*
1971
Rundfunkfreiheit (Art. 111a BV)
1972
Bayerische Verfassung (BV) **
01.12.1946
Schulartikel (Art. 135 BV)
07.07.1968
Wahlalter BV (Art. 7 und 14 BV) **
24.05.1970
Rundfunkfreiheit (Art. 111a BV)
01.07.1973
Landtagswahlrecht (Art. 14 BV) **
01.07.1973
Lernmittelfreiheit *
1977
Zusammensetzung des Senats *
1977
Umweltschutz (Art. 3, 131, 141 BV) **
17.06.1984
Abfallwirtschaftsgesetz
1990
Abfallrecht
17.02.1991
Kommunaler Bürgerentscheid
1995
Kommunaler Bürgerentscheid
01.10.1995
Zwei Änderungen der Verfassung des Freistaates Bayern:
Reform von Landtag und Staatsregierung, Weiterentwicklung
im Bereich der Grundrechte und Staatsziele
(u.a. Verkleinerung des Landtags) **
08.02.1998
Abschaffung des Bayerischen Senats
1997
Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte aus Bayern*
1998
Erziehungs- u. Unterrichtswesen sowie Schulfinanzierung*
2000
Organisation des Verfassungsgerichtshofs *
2000
Bayerischer Senat
08.02.1998
Zwei Änderungen der Verfassung des Freistaates Bayern
(u.a. Parlamentsinformationsgesetz, Konnexitätsprinzip) **
21.09.2003
Gesundheitsschutzgesetz
04.07.2010
Änderung des Art. 100 der Verfassung des Freistaates
Bayern – Verankerung bioethischer Grundsätze*
Änderung des Waldgesetzes *
2003
2004
Änderung des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen* 2005
Änderung der Bauordnung und des Landesentwicklungsprogramms * 2005
Gesundheitsschutzgesetz
* Volksbegehren gescheitert
**nur Verfassungsänderungen (ohne Volksbegehren)
2009
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
40
41
Unser Service für Sie
Informationsmaterialien
Der Bayerische Landtag hält eine Vielzahl von Informationsmaterialien
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Der Bayerische Landtag im Internet
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mit Live-Übertragungen laufender Plenarsitzungen und Aufzeichnungen
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kann unter »Plenum Online« verfolgt werden. Darüber hinaus können Sie
Sitzungspläne und Tagesordnungen einsehen, nach Sitzungsprotokollen,
Gesetzentwürfen, Anträgen und Beschlüssen des Parlaments suchen
(Dokumentenrecherche), Hinweise zur Parlamentsgeschichte und zum
Bauwerk Maximilianeum nachlesen sowie Biografien und Adressen aller
Abgeordneten, ein Angebot für jugendliche Nutzer und eine Vielzahl
weiterer Informationen finden.
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Besuche im Maximilianeum
Die Teilnahme an Ausschuss- oder Plenarsitzungen ist ohne vorherige
Anmeldung möglich, soweit Besucherplätze verfügbar sind (Vorlage
eines Personalausweises oder Reisepasses an der Pforte). Hausbesichtigungen sind ohne Einladung durch das Landtagsamt nicht möglich.
Gruppen können den Bayerischen Landtag nach Anmeldung und
Einladung durch das Landtagsamt besuchen. Der Besuchswunsch muss
schriftlich und möglichst frühzeitig vorliegen. Die Gäste werden vom
Besucherdienst des Landtagsamts betreut.
Bayerischen Schulklassen wird im Rahmen der »Pädagogischen Betreuung« ein spezielles Programm angeboten. Wegen des großen Zuspruchs
ist rechtzeitige Anmeldung (in den ersten Monaten des Schuljahres!)
erforderlich. Ein Besuch ist an weitere Bedingungen gebunden.
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Bayerischer Landtag – Landtagsamt
Referat P V – Öffentlichkeitsarbeit, Besucher
Maximilianeum, 81627 München
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Telefon (0 89) 41 26 - 21 91 oder - 26 02 (Bestellungen)
Fax (0 89) 41 26 - 17 67
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Zu Fragen rund um den Bayerischen Landtag:
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Herausgeber:
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Referat Öffentlichkeitsarbeit,
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Fotos:
Bildarchiv des Bayerischen Landtags
Rolf Poss, Siegsdorf
(soweit nicht anders vermerkt)
Titel: Fabian Helmich, München
Gestaltung:
Vogt, Sedlmeir, Reise. GmbH,
München
Druck:
EBERL PRINT GmbH, Immenstadt
Stand: September 2010
2. Auflage 16. WP
Insgesamt 187* Abgeordnete
Stimmkreise
91 Stimmkreisabgeordnete
Oberfranken
Unterfranken
CSU
SPD
FW
B‘90/Grüne
FDP
CSU
SPD
FW
B‘90/Grüne
FDP
10
—
—
—
—
9
—
—
—
—
Oberpfalz *
Mittelfranken
CSU
SPD
FW
B‘90/Grüne
FDP
CSU
SPD
FW
B‘90/Grüne
FDP
12
—
—
—
—
Für die Wahl zum Bayerischen Landtag wird der Freistaat Bayern
in 91 Stimmkreise aufgeteilt, davon entfallen auf Oberbayern 29,
auf Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken je 9, auf Mittelfranken 12, auf Unterfranken 10 und auf Schwaben 13. Für jeden
Stimmkreis stellen die Parteien bzw. organisierten Wählergruppen
jeweils einen Kandidaten/eine Kandidatin auf. Die Wählerinnen und
Wähler in diesem Stimmkreis können dann mit ihrer Erststimme
eine/n dieser Kandidaten/-innen wählen. In den Bayerischen Landtag
zieht ein, wer die Mehrheit der Erststimmen in einem Stimmkreis
erhält (Voraussetzung: Die Partei oder organisierte Wählergruppe
des Stimmkreisgewinners muss bayernweit insgesamt mindestens
fünf Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben).
Für die Wahlgerechtigkeit ist es wichtig, dass die Bevölkerungszahl
in allen Stimmkreisen ungefähr gleich groß ist. Deswegen geschieht
es immer wieder, dass die Stimmkreisgrenzen in Folge von veränderten Einwohnerzahlen neu festgelegt werden.
9*
—
—
—
—
Niederbayern
CSU
SPD
FW
B‘90/Grüne
FDP
Schwaben
CSU 13
SPD —
FW —
B‘90/Grüne —
FDP —
9
—
—
—
—
Oberbayern*
CSU
SPD
FW
B‘90/Grüne
FDP
28 *
1
—
—
—
Wahlkreise
89 (+7*) Wahlkreisabgeordnete
Oberfranken
Unterfranken
CSU
SPD
FW
B‘90/Grüne
FDP
CSU
SPD
FW
B‘90/Grüne
FDP
1
4
2
2
1
Mittelfranken
CSU
SPD
FW
B‘90/Grüne
FDP
—
6
2
2
2
—
4
2
1
1
Oberpfalz*
CSU
SPD
FW
B‘90/Grüne
FDP
Schwaben
CSU
SPD
FW
B‘90/Grüne
FDP
1
4
3
3
2
—
4
3
1
1
Neben den Stimmkreisen sind die Wahlkreise für die Landtagswahl
die zweite wichtige wahlgeografische Größe. Jeder der sieben
bayerischen Regierungsbezirke fungiert dann als Wahlkreis. Die
Parteien oder organisierten Wählergruppen bilden für diese Wahlkreise
Listen mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten. Die Wählerinnen und
Wähler eines Wahlkreises geben ihre Zweitstimme einem Bewerber/
einer Bewerberin aus diesen Listen. Die von den Parteien oder
organisierten Wählergruppen festgelegte Reihenfolge auf den Listen
müssen die Wählerinnen und Wähler nicht beachten, sondern sie
können z. B. auch einen Kandidaten/eine Kandidatin auf einem hinteren
Listenplatz wählen. Auf Grund der Gesamtstimmenzahl aus Erststimmen (sofern ein Bewerber/eine Bewerberin auch in einem Stimmkreis
kandidiert hat) und Zweitstimmen ergibt sich die Reihenfolge aller
Wahlkreiskandidaten. Jeder, der einen Platz innerhalb der für den
Wahlkreis insgesamt zu vergebenden Sitzzahl erreicht hat,
kann ins Parlament einziehen. Insgesamt können über die
Wahlkreise 89 Abgeordnete bestimmt werden. Für die
Wahlkreise gilt sinngemäß, was über die Wahlgerechtigkeit bereits für die Stimmkreise gesagt
wurde: Die Anzahl der insgesamt zu vergebenden
Niederbayern
Sitze in einem Wahlkreis richtet sich nach der
CSU —
SPD 3
Einwohnerzahl: Oberbayern 29, Niederbayern 9,
FW 3
Oberpfalz und Oberfranken je 8, Mittelfranken 12,
B‘90/Grüne 1
Unterfranken 10 und Schwaben 13.
FDP 2
Oberbayern *
CSU
SPD
FW
B‘90/Grüne
FDP
—
13 *
6
9*
7
Überhang- und Ausgleichsmandate (siehe *)
Im 16. Bayerischen Landtag werden aufgrund von Überhang- und
Ausgleichsmandaten insgesamt 187 Abgeordnete (2003: 180) vertreten
sein. Überhangmandate erhält die CSU, und zwar drei in Oberbayern
und eines in der Oberpfalz. Ausgleichsmandate gehen zwei an die SPD
und eines an Bündnis 90/Die Grünen, und zwar jeweils in Oberbayern.
Stimm- und Wahlkreise
in Bayern zur
Landtagswahl am
28. September 2008
91 Stimmkreisabgeordnete
125
126
127
128
129
Oberbayern
München-Altstadt-Hadern
München-Bogenhausen
München-Giesing
München-Milbertshofen
München-Moosach
München-Pasing
München-Ramersdorf
München-Schwabing
Altötting
Bad Tölz-Wolfratshausen,
Garmisch-Partenkirchen
Berchtesgadener Land
Dachau
Ebersberg
Eichstätt
Erding
Freising
Fürstenfeldbruck-Ost
Ingolstadt, Neuburg a.d. Donau
Landsberg am Lech,
Fürstenfeldbruck-West
Miesbach
Mühldorf a. Inn
München-Land-Nord
München-Land-Süd
Pfaffenhofen a.d. Ilm,
Schrobenhausen
Rosenheim-Ost
Rosenheim-West
Starnberg
Traunstein
Weilheim-Schongau
201
202
203
204
205
206
207
208
209
Niederbayern
Deggendorf
Dingolfing
Kelheim
Landshut
Passau-Ost
Passau-West
Regen, Freyung-Grafenau
Rottal-Inn
Straubing
301
302
303
304
305
Oberpfalz
Amberg-Sulzbach
Cham
Neumarkt i.d. Opf.
Regensburg-Land-Ost
Regensburg-Land, Schwandorf
306
307
308
309
Regensburg-Stadt
Schwandorf
Tirschenreuth
Weiden i.d. Opf.
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
113
114
115
116
117
118
119
120
121
122
123
124
89 (+7*) Wahlkreisabgeordnete
Eisenreich, Georg (CSU)
Dr. Zimmermann, Thomas (CSU)
Lorenz, Andreas (CSU)
Maget, Franz (SPD)
Unterländer, Joachim (CSU)
Dr. Bernhard, Otmar (CSU)
Blume, Markus (CSU)
Dr. Spaenle, Ludwig (CSU)
Heckner, Ingrid (CSU)
Oberfranken
Bamberg-Land
Bamberg-Stadt
Bayreuth
Coburg
Forchheim
Hof
Kronach, Lichtenfels
Kulmbach
Wunsiedel i. Fichtelgebirge
401
402
403
404
405
406
407
408
409
Bachhuber, Martin (CSU)
Richter, Roland (CSU)
Seidenath, Bernhard (CSU)
Stewens, Christa (CSU)
Schneider, Siegfried (CSU)
Schwimmer, Jakob (CSU)
Dr. Herrmann, Florian (CSU)
Bocklet, Reinhold (CSU)
Haderthauer, Christine (CSU)
511
512
Mittelfranken
Nürnberg-Nord
Nürnberg-Ost
Nürnberg-Süd
Nürnberg-West
Anbach-Nord
Ansbach-Süd,
Weißenburg-Gunzenhausen
Erlangen-Höchstadt
Erlangen-Stadt
Fürth
Neustadt a. d. AischBad Windsheim, Fürth-Land
Nürnberger Land
Roth
601
602
603
604
605
606
607
608
609
610
Unterfranken
Aschaffenburg-Ost
Aschaffenburg-West
Bad Kissingen
Haßberge, Rhön-Grabfeld
Kitzingen
Main-Spessart
Miltenberg
Schweinfurt
Würzburg-Land
Würzburg-Stadt
Winter, Peter (CSU)
Prof. Dr. Bausback, Winfried (CSU)
Kiesel, Robert (CSU)
Dr. Weiß, Bernd (CSU)
Dr. Hünnerkopf, Otto (CSU)
Sinner, Eberhard (CSU)
Rüth, Berthold (CSU)
Eck, Gerhard (CSU)
Ländner, Manfred (CSU)
Jörg, Oliver (CSU)
701
702
703
704
705
706
707
708
709
710
711
712
713
Schwaben
Augsburg-Stadt-Ost
Augsburg-Stadt-West
Aichach-Friedberg
Augsburg-Land, Dillingen
Augsburg-Land-Süd
Donau-Ries
Günzburg
Kaufbeuren
Kempten, Oberallgäu
Lindau, Sonthofen
Marktoberdorf
Memmingen
Neu-Ulm
Kränzle, Bernd (CSU)
Hintersberger, Johannes (CSU)
Pachner, Reinhard (CSU)
Winter, Georg (CSU)
Strehle, Max (CSU)
Schmid, Georg (CSU)
Sauter, Alfred (CSU)
Pschierer, Franz Josef (CSU)
Kreuzer, Thomas (CSU)
Rotter, Eberhard (CSU)
Schorer, Angelika (CSU)
Miller, Josef (CSU)
Schmid, Peter (CSU)
501
502
503
504
505
506
507
508
509
510
Dr. Goppel, Thomas (CSU)
Radwan, Alexander (CSU)
Dr. Huber, Marcel (CSU)
Weidenbusch, Ernst (CSU)
Schreyer-Stäblein, Kerstin (CSU)
Görlitz, Erika (CSU)
Stöttner, Klaus (CSU)
Biechl, Annemarie (CSU)
Prof. Männle, Ursula (CSU)
Steiner, Klaus (CSU)
Dodell, Renate (CSU)
Sibler, Bernd (CSU)
Huber, Erwin (CSU)
Neumeyer, Martin (CSU)
Goderbauer, Gertraud (CSU)
Kobler, Konrad (CSU)
Taubeneder, Walter (CSU)
Brunner, Helmut (CSU)
Sem, Reserl (CSU)
Zellmeier, Josef (CSU)
Donhauser, Heinz (CSU)
Sackmann, Markus (CSU)
Füracker, Albert (CSU)
Stierstorfer, Sylvia (CSU)
Graf von und zu Lerchenfeld,
Philipp (CSU)
Dr. Rieger, Franz (CSU)
Zeitler, Otto (CSU)
Reiß, Tobias (CSU)
Dettenhöfer, Petra (CSU)
Wahlkreis Oberbayern
Bause, Margarete (B ‘90/Grüne)
Dr. Bertermann, Otto (FDP)
Dr. Bulfon, Annette (FDP)
Daxenberger, Sepp (B ‘90/Grüne)
verstorbenam18.08.2010
Dr. Dürr, Sepp (B ‘90/Grüne)
Franke, Anne (B ‘90/Grüne)
eingetretenam25.08.2010
Prof. Dr. Gantzer, Peter Paul (SPD)
Gottstein, Eva (FW)
Güll, Martin (SPD)
Hartmann, Ludwig (B ‘90/Grüne)
Dr. Heubisch, Wolfgang (FDP)
Jung, Claudia (FW)
Kohnen, Natascha (SPD)
Dr. Magerl, Christian (B ‘90/Grüne)
Noichl, Maria (SPD)
Pfaffmann, Hans-Ulrich (SPD)
Prof. Dr. Piazolo, Michael (FW)
Pointner, Mannfred (FW)
Reichhart, Markus (FW)
Rinderspacher, Markus (SPD)
Ritter, Florian (SPD)
Rütting, Barbara (B ‘90/Grüne)
ausgeschiedenam02.04.2009
Dr. Runge, Martin (B ‘90/Grüne)
Rupp, Adelheid (SPD)
Sandt, Julika (FDP)
Schopper, Theresa (B ‘90/Grüne)
Sonnenholzner, Kathrin (SPD)
Stachowitz, Diana (SPD)
Stamm, Claudia (B ‘90/Grüne)
eingetretenam03.04.2009
Streibl, Florian (FW)
Tausendfreund, Susanna (B ‘90/Grüne)
Thalhammer, Tobias (FDP)
Werner, Hans Joachim (SPD)
Will, Renate (FDP)
Wörner, Ludwig (SPD)
Zacharias, Isabell (SPD)
Zeil, Martin (FDP)
Rudrof, Heinrich (CSU)
Huml, Melanie (CSU)
Nadler, Walter (CSU)
Heike, Jürgen W. (CSU)
Nöth, Eduard (CSU)
König, Alexander (CSU)
Meißner, Christian (CSU)
Brendel-Fischer, Gudrun (CSU)
Schöffel, Martin (CSU)
Dr. Beckstein, Günther (CSU)
Imhof, Hermann (CSU)
Freller, Karl (CSU)
Dr. Söder, Markus (CSU)
Breitschwert, Klaus Dieter (CSU)
Wägemann, Gerhard (CSU)
Matschl, Christa (CSU)
Herrmann, Joachim (CSU)
Guttenberger, Petra (CSU)
Herold, Hans (CSU)
Eckstein, Kurt (CSU)
Dr. Weiß, Manfred (CSU)
Scharfenberg, Maria (B ‘90/Grüne)
Schindler, Franz (SPD)
Schweiger, Tanja (FW)
Strobl, Reinhold (SPD)
Dr. Vetter, Karl (FW)
Wild, Margit (SPD)
Wahlkreis Oberfranken
Aures, Inge (SPD)
Biedefeld, Susann (SPD)
Glauber, Thorsten (FW)
Gote, Ulrike (B ‘90/Grüne)
Hacker, Thomas (FDP)
Meyer, Peter (FW)
Dr. Rabenstein, Christoph (SPD)
Steiger, Christa (SPD)
Wahlkreis Mittelfranken
Ackermann, Renate (B ‘90/Grüne)
Arnold, Horst (SPD)
Prof. (Univ. Lima) Dr. Bauer, Peter (FW)
Dr. Beyer, Thomas (SPD)
Hessel, Katja (FDP)
Naaß, Christa (SPD)
Dr. Pauli, Gabriele (fraktionslos)
Rohde, Jörg (FDP)
Schmitt-Bussinger, Helga (SPD)
Schuster, Stefan (SPD)
Stahl, Christine (B ‘90/Grüne)
Weikert, Angelika (SPD)
Wahlkreis Unterfranken
Dittmar, Sabine (SPD)
Dr. Fahn, Hans Jürgen (FW)
Felbinger, Günther (FW)
Halbleib, Volkmar (SPD)
Klein, Karsten (FDP)
Mütze, Thomas (B ‘90/Grüne)
Pranghofer, Karin (SPD)
Schneider, Harald (SPD)
Stamm, Barbara (CSU)
Tolle, Simone (B ‘90/Grüne)
Wahlkreis Schwaben
Prof. Dr. Barfuß, Georg (FDP)
Dr. Förster, Linus (SPD)
Gehring, Thomas (B ‘90/Grüne)
Güller, Harald (SPD)
Dr. Herz, Leopold (FW)
Kamm, Christine (B ‘90/Grüne)
Dr. Merk, Beate (CSU)
Meyer, Brigitte (FDP)
Müller, Ulrike (FW)
Pohl, Bernhard (FW)
Sprinkart, Adi (B ‘90/Grüne)
Dr. Strohmayr, Simone (SPD)
Dr. Wengert, Paul (SPD)
Wahlkreis Niederbayern
Aiwanger, Hubert (FW)
Dr. Fischer, Andreas (FDP)
Hallitzky, Eike (B ‘90/Grüne)
Dr. Kirschner, Franz Xaver (FDP)
Muthmann, Alexander (FW)
Perlak, Reinhold (SPD)
Roos, Bernhard (SPD)
Werner-Muggendorfer, Johanna (SPD)
Widmann, Jutta (FW)
Wahlkreis Oberpfalz
Dechant, Thomas (FDP)
Hanisch, Joachim (FW)
Karl, Annette (SPD)
Stand: September 2010
Aschaffenburg
602 601
-West -Ost
608
Schweinfurt
606
Main-Spessart
607
Miltenberg
610
404
Coburg
604
603
Bad Kissingen
Haßberge,
RhönGrabfeld
510
Neustadt a.d.AischBad Windsheim,
Fürth-Land
403
Bayreuth
508
104
106
108
102
309
Weiden
i.d.OPf.
301
511
Nürnberger AmbergSulzbach
Land
509
105
308
Tirschenreuth
405
Forchheim
507
609
München-Altstadt-Hadern
München-Bogenhausen
München-Giesing
München-Milbertshofen
409
Wunsiedel
i.Fichtelgebirge
408
Kulmbach
401
Bamberg
402
-Land
-Stadt
605
Kitzingen
406
Hof
407
Kronach,
Lichtenfels
101
102
103
104
105
106
107
108
307
Schwandorf
101
München-Moosach
München-Pasing
München-Ramersdorf
München-Schwabing
107
103
505 Ansbach-Nord
Regierungsbezirksgrenzen
Stimmkreisgrenzen
Straubing
209
Stimmkreisname
706
Donau-Ries
Stimmkreisnummer
304
203
Kelheim
207
Regen,
Freyung-Grafenau
704
Augsburg
-Land,
Dillingen
713
NeuUlm
707
Günzburg
712
Memmingen
709
Kempten,
Oberallgäu
710
Lindau,
Sonthofen
703
AichachFriedberg
502
504
201
Deggendorf
711
Marktoberdorf
122
117
119
127
Starnberg
129
WeilheimSchongau
123
110
208
Rottal-Inn
115
Erding
205
Passau-Ost
202
Dingolfing
204
Landshut
116
Freising
112
Dachau
705
Augsburg
-Land
-Süd
708
Kaufbeuren
124
Pfaffenhofen
a.d.Ilm,
Schrobenhausen
501
209
Straubing
118
Großstädte
siehe gesonderte
Darstellung rechts
117 Fürstenfeldbruck-Ost
118 Ingolstadt, Neuburg a.d.Donau
119 Landsberg am Lech,
Fürstenfeldbruck-West
122 München-Land-Nord
123 München-Land-Süd
304 Regensburg-Land-Ost
306 Regensburg-Stadt
507 Erlangen-Höchstadt
508 Erlangen-Stadt
509 Fürth
609 Würzburg-Land
610 Würzburg-Stadt
306
114
Eichstätt
302
Cham
305
Regensburg
-Land,
Schwandorf
303
Neumarkt i.d.OPf.
512
506
Roth
Ansbach-Süd,
WeißenburgGunzenhausen
121
Mühldorf
a.Inn
503
206
Passau
-West
501
502
503
504
109
Altötting
Nürnberg-Nord
Nürnberg-Ost
Nürnberg-Süd
Nürnberg-West
113
Ebersberg 126
125
Rosenheim
-West
-Ost
120
Bad Tölz- Miesbach
Wolfratshausen,
GarmischPartenkirchen
701
128
Traunstein
111
Berchtesgadener
Land
702
701 Augsburg-Stadt-Ost
702 Augsburg-Stadt-West
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung